ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 160I

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

61. Jahrgang
25. Juni 2018


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2018/898 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

1

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2018/899 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

5

 

 

BESCHLÜSSE

 

*

Beschluss (GASP) 2018/900 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

9

 

*

Beschluss (GASP) 2018/901 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

12

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

25.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 160/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/898 DES RATES

vom 25. Juni 2018

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (1), insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 2. Mai 2013 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 erlassen.

(2)

Am 26. Februar 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die anhaltenden weit verbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverstöße durch die Streit- und Sicherheitskräfte von Myanmar/Birma verurteilt hat. In den Schlussfolgerungen wurden Vorschläge für gezielte restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Militärs der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) gefordert.

(3)

Am 26. April 2018 hat der Rat die Verordnung (EU) 2018/647 (2) angenommen, die einen Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte, den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei angehörige natürliche Personen bildet, die für schwere Menschenrechtsverletzungen, die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen und die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind.

(4)

Angesichts der Lage in Myanmar/Birma und der Verantwortung von Teilen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei für Menschenrechtsverletzungen sollten sieben Personen in die Liste der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(5)

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) 2018/647 des Rates vom 26. April 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 108 vom 27.4.2018, S. 1).


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 aufgenommen:

 

„Name

Angaben zur Identität

Begründung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Aung Kyaw Zaw

Geburtsdatum: 20. August 1961

Reisepass-Nr. DM000826

Ausstellungsdatum: 22. November 2011

Datum des Ablaufs der Gültigkeit: 21. November 2021

Nationale Kennziffer: BC 17444

Generalleutnant Aung Kyaw Zaw war von August 2015 bis Ende 2017 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Das Büro für Sondereinsätze Nr. 3 überwachte den Kommandobereich West, und in diesem Zusammenhang ist Generalleutnant Aung Kyaw Zaw für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums verantwortlich. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

2.

Maung Maung Soe

Geburtsdatum: März 1964

Nationale Kennziffer: Tatmadaw Kyee 19571

Generalmajor Maung Maung Soe war von Oktober 2016 bis 10. November 2017 Befehlshaber des Kommandobereichs West der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und überwachte die Militäroperationen im Bundesstaat Rakhine. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

3.

Than Oo

Geburtsdatum: 12. Oktober 1973

Nationale Kennziffer: BC 25723

Brigadegeneral Than Oo ist Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

4.

Aung Aung

Nationale Kennziffer: BC 23750

Brigadegeneral Aung Aung ist Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

5.

Khin Maung Soe

 

Generalmajor Khin Maung Soe ist Befehlshaber der 15. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw), zu der das Infanteriebataillon Nr. 564 gehört. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 15. Leichten-Infanterie-Division und insbesondere vom Infanteriebataillon Nr. 564 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

6.

Thura San Lwin

Geburtsdatum: 1957

Brigadegeneral Thura San Lwin war von Oktober 2016 bis Anfang Oktober 2017 Befehlshaber der Grenzschutzpolizei. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der Grenzschutzpolizei begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

7.

Thant Zin Oo

 

Thant Zin Oo ist Befehlshaber des 8. Sicherheitspolizei-Bataillons. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom 8. Sicherheitspolizei-Bataillon begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Zu den schweren Menschenrechtsverletzungen zählen rechtswidrige Tötungen und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. Diese Verletzungen wurden in Verbindung und mit direkter Unterstützung der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) dessen Befehlshaber Brigadegeneral Aung Aung ist, begangen. Daher steht Thant Zin Oo mit der in die Liste aufgenommenen Person Brigadegeneral Aung Aung in Verbindung.

25.6.2018“


25.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 160/5


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/899 DES RATES

vom 25. Juni 2018

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (1), insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 13. November 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/2063 angenommen.

(2)

Am 28. Mai 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen zu Venezuela angenommen, in denen er festgestellt hat, dass die Wahlen, die am 20. Mai 2018 in Venezuela abgehalten wurden, weder frei noch fair waren und dass es der Wahl und ihrem Ergebnis an Glaubwürdigkeit mangelte, da der Wahlprozess nicht die nötigen Garantien für inklusive und demokratische Wahlen gewährleistete.

(3)

In den Schlussfolgerungen wurde gefordert, dass neue Präsidentschaftswahlen abgehalten werden, die den international anerkannten demokratischen Standards genügen und der Verfassungsordnung Venezuelas entsprechen; zudem wurden in diesem Kontext zusätzliche gezielte und umkehrbare restriktive Maßnahmen gefordert, die der venezolanischen Bevölkerung nicht schaden.

(4)

Angesichts der Lage in Venezuela sollten elf Personen in die in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(5)

Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 21.


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 aufgenommen:

 

„Name

Angaben zur Person

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

8.

Tareck Zaidan El-Aissami Maddah

Vizepräsident für Wirtschaft und Minister für Inländische Industrie und Produktion

Geburtsdatum: 12. November 1974

Vizepräsident für Wirtschaft und Minister für Inländische Industrie und Produktion. Als ehemaliger Vizepräsident von Venezuela beaufsichtigt Maddah die Leitung des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) und ist für die von dieser Organisation verübten schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen, politisch motivierter Ermittlungen, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter. Zudem ist er verantwortlich für die Unterstützung und Durchführung von politischen Maßnahmen und Tätigkeiten, die die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit untergraben, einschließlich des Verbots öffentlicher Demonstrationen, sowie für die Leitung des „Anti-Putsch-Kommandos“ von Präsident Maduro, das die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verfolgt.

25.6.2018

9.

Sergio José Rivero Marcano

Generalinspekteur der bolivarischen nationalen Streitkräfte

Geburtsdatum: 8. November 1964

Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis 16. Januar 2018. Er ist an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela beteiligt und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die die bolivarische Nationalgarde unter seinem Kommando verübt hat, einschließlich des übermäßigen Gewalteinsatzes und der willkürlichen Festnahme und Misshandlung von Angehörigen der Zivilgesellschaft und der Opposition. Seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde — u. a. im Zusammenhang mit dem Angriff der bolivarischen Nationalgarde auf Mitglieder der demokratisch gewählten Nationalversammlung und der Einschüchterung von Journalisten, die über die manipulierten Wahlen zur unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung berichtet haben — haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben.

25.6.2018

10.

Jesús Rafael Suárez Chourio

Oberbefehlshaber der bolivarischen Armee

Geburtsdatum: 19. Juli 1962

Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee und ehemaliger Befehlshaber der venezolanischen Region für integrale Verteidigung Zentrum (REDI Central). Er ist verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen, die von Kräften unter seinem Kommando verübt wurden, einschließlich der übermäßigen Gewaltanwendung und der Misshandlung von Inhaftierten. Er hat die demokratische Opposition verfolgt und den Einsatz von Militärgerichten für Anklagen gegen zivile Demonstranten unterstützt.

25.6.2018

11.

Iván Hernández Dala

Leiter der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr

Geburtsdatum: 18. Mai 1966

Seit Januar 2014 Leiter der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (DGCIM) und seit September 2015 Leiter der Präsidentengarde. Als Leiter der DGCIM ist Iván Hernández Dala verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch Angehörige der DGCIM unter seinem Kommando, einschließlich der übermäßigen Gewaltanwendung und der Misshandlung von Inhaftierten.

25.6.2018

12.

Delcy Eloína Rodríguez Gómez

Vizepräsidentin der Bolivarischen Republik Venezuela

Geburtsdatum: 18. Mai 1969

Vizepräsidentin von Venezuela, ehemalige Präsidentin der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und ehemals Mitglied der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Nationale Verfassungsgebende Versammlung. Ihre Handlungen im Rahmen der Präsidialkommission und dann als Präsidentin der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, u. a. durch die Anmaßung der Befugnisse der Nationalversammlung und deren Einsatz zur Verfolgung der Opposition und zur Verhinderung ihrer Teilnahme am politischen Prozess.

25.6.2018

13.

Elías José Jaua Milano

Minister der Volksmacht für die Bildung

Geburtsdatum: 16. Dezember 1969

Minister der Volksmacht für die Bildung. Ehemals Vorsitzender der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Verfassungsgebende Nationalversammlung. Durch seine führende Rolle bei der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela.

25.6.2018

14.

Sandra Oblitas Ruzza

Vizepräsidentin des Nationalen Wahlrates

Geburtsdatum: 7. Juni 1969

Vizepräsidentin des Nationalen Wahlrates (CNE) und Präsidentin der Kommission für das Wählerverzeichnis und das Personenstandsregister. Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen.

25.6.2018

15.

Freddy Alirio Bernal Rosales

Geburtsdatum: 16. Juni 1962

Leiter des Nationalen Kontrollzentrums des Komitees für lokale Versorgung und Produktion (CLAP) und Generalkommissar des SEBIN. Er ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, weil er die Verteilung von Hilfsmitteln im Rahmen des CLAP-Programms zu Wahlzwecken manipuliert hat. Außerdem ist er als Generalkommissar des SEBIN verantwortlich für dessen Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen umfassen wie etwa willkürliche Festnahmen.

25.6.2018

16.

Katherine Nayarith Harrington Padrón

Stellvertretende Generalstaatsanwältin

Geburtsdatum: 5. Dezember 1971

Stellvertretende Generalstaatsanwältin seit Juli 2017. Sie wurde unter Verstoß gegen die Verfassung vom Obersten Gerichtshof und nicht von der Nationalversammlung zur Stellvertretenden Generalstaatsanwältin ernannt. Sie ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela, u. a. weil sie politisch motivierte Verfolgungen eingeleitet hat und in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durch das Maduro-Regime nicht ermittelt.

25.6.2018

17.

Socorro Elizabeth Hernández Hernández

Geburtsdatum: 11. März 1952

Mitglied (Rektorin) des Nationalen Wahlrates (CNE) und der Nationalen Wahlkommission (JNE). Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen im Zusammenhang mit der Annullierung der Wahlen zur Abberufung des Präsidenten 2016, der Verschiebung der Gouverneurswahlen 2016 und der kurzfristigen Verlegung von Wahllokalen vor den Gouverneurswahlen 2017.

25.6.2018

18.

Xavier Antonio Moreno Reyes

Generalsekretär des Nationalen Wahlrates

Generalsekretär des Nationalen Wahlrates (CNE). Er ist verantwortlich für die Billigung von Entscheidungen des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen.

25.6.2018“


BESCHLÜSSE

25.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 160/9


BESCHLUSS (GASP) 2018/900 DES RATES

vom 25. Juni 2018

zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma angenommen.

(2)

Am 26. Februar 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die anhaltenden weit verbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverstöße durch die Streit- und Sicherheitskräfte von Myanmar/Birma verurteilt hat. In den Schlussfolgerungen wurden Vorschläge für gezielte restriktive Maßnahmen gegen hochrangige Militärs der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) gefordert.

(3)

Am 26. April 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/655 (2) angenommen, der einen Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte, den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei angehörige natürliche Personen bildet, die für schwere Menschenrechtsverletzungen, die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen und die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, verantwortlich sind.

(4)

Angesichts der Lage in Myanmar/Birma und der Verantwortung von Teilen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) bzw. der Grenzschutzpolizei für Menschenrechtsverletzungen sollten sieben Personen in die Liste der im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(5)

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/232/GASP (ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75).

(2)  Beschluss (GASP) 2018/655 des Rates vom 26. April 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 108 vom 27.4.2018, S. 29).


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP aufgenommen:

 

„Name

Angaben zur Identität

Begründung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Aung Kyaw Zaw

Geburtsdatum: 20. August 1961

Reisepass-Nr. DM000826

Ausstellungsdatum: 22. November 2011

Datum des Ablaufs der Gültigkeit: 21. November 2021

Nationale Kennziffer: BC 17444

Generalleutnant Aung Kyaw Zaw war von August 2015 bis Ende 2017 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Das Büro für Sondereinsätze Nr. 3 überwachte den Kommandobereich West, und in diesem Zusammenhang ist Generalleutnant Aung Kyaw Zaw für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums verantwortlich. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

2.

Maung Soe

Geburtsdatum: März 1964

Nationale Kennziffer: Tatmadaw Kyee 19571

Generalmajor Maung Soe war von Oktober 2016 bis 10. November 2017 Befehlshaber des Kommandobereichs West der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und überwachte die Militäroperationen im Bundesstaat Rakhine. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

3.

Than Oo

Geburtsdatum: 12. Oktober 1973

Nationale Kennziffer: BC 25723

Brigadegeneral Than Oo ist Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

4.

Aung

Nationale Kennziffer: BC 23750

Brigadegeneral Aung ist Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

5.

Khin Maung Soe

 

Generalmajor Khin Maung Soe ist Befehlshaber der 15. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw), zu der das Infanteriebataillon Nr. 564 gehört. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 15. Leichten-Infanterie-Division und insbesondere vom Infanteriebataillon Nr. 564 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

6.

Thura San Lwin

Geburtsdatum: 1957

Brigadegeneral Thura San Lwin war von Oktober 2016 bis Anfang Oktober 2017 Befehlshaber der Grenzschutzpolizei. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der Grenzschutzpolizei begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

7.

Thant Zin Oo

 

Thant Zin Oo ist Befehlshaber des 8. Sicherheitspolizei-Bataillons. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom 8. Sicherheitspolizei-Bataillon begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Zu den schweren Menschenrechtsverletzungen zählen rechtswidrige Tötungen und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. Diese Verletzungen wurden in Verbindung und mit direkter Unterstützung der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) dessen Befehlshaber Brigadegeneral Aung Aung ist, begangen. Daher steht Thant Zin Oo mit der in die Liste aufgenommenen Person Brigadegeneral Aung Aung in Verbindung.

25.6.2018“


25.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 160/12


BESCHLUSS (GASP) 2018/901 DES RATES

vom 25. Juni 2018

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (1),

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 13. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2074 angenommen.

(2)

Am 28. Mai 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen zu Venezuela angenommen, in denen er festgestellt hat, dass die Wahlen, die am 20. Mai 2018 in Venezuela abgehalten wurden, weder frei noch fair waren und dass es der Wahl und ihrem Ergebnis an Glaubwürdigkeit mangelte, da der Wahlprozess nicht die nötigen Garantien für inklusive und demokratische Wahlen gewährleistete.

(3)

In den Schlussfolgerungen wurde gefordert, dass neue Präsidentschaftswahlen abgehalten werden, die den international anerkannten demokratischen Standards genügen und der Verfassungsordnung Venezuelas entsprechen; zudem wurden in diesem Kontext zusätzliche gezielte und umkehrbare restriktive Maßnahmen gefordert, die der venezolanischen Bevölkerung nicht schaden.

(4)

Angesichts der Lage in Venezuela sollten elf Personen in die in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(5)

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 60.


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aufgenommen:

 

„Name

Angaben zur Person

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

8.

Tareck Zaidan El-Aissami Maddah

Vizepräsident für Wirtschaft und Minister für Inländische Industrie und Produktion

Geburtsdatum: 12. November 1974

Vizepräsident für Wirtschaft und Minister für Inländische Industrie und Produktion. Als ehemaliger Vizepräsident von Venezuela beaufsichtigt Maddah die Leitung des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) und ist für die von dieser Organisation verübten schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen, politisch motivierter Ermittlungen, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter. Zudem ist er verantwortlich für die Unterstützung und Durchführung von politischen Maßnahmen und Tätigkeiten, die die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit untergraben, einschließlich des Verbots öffentlicher Demonstrationen, sowie für die Leitung des ‚Anti-Putsch-Kommandos‘ von Präsident Maduro, das die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verfolgt.

25.6.2018

9.

Sergio José Rivero Marcano

Generalinspekteur der bolivarischen nationalen Streitkräfte

Geburtsdatum: 8. November 1964

Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis 16. Januar 2018. Er ist an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela beteiligt und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die die bolivarische Nationalgarde unter seinem Kommando verübt hat, einschließlich des übermäßigen Gewalteinsatzes und der willkürlichen Festnahme und Misshandlung von Angehörigen der Zivilgesellschaft und der Opposition. Seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde — u. a. im Zusammenhang mit dem Angriff der bolivarischen Nationalgarde auf Mitglieder der demokratisch gewählten Nationalversammlung und der Einschüchterung von Journalisten, die über die manipulierten Wahlen zur unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung berichtet haben — haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben.

25.6.2018

10.

Jesús Rafael Suárez Chourio

Oberbefehlshaber der bolivarischen Armee

Geburtsdatum: 19. Juli 1962

Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee und ehemaliger Befehlshaber der venezolanischen Region für integrale Verteidigung Zentrum (REDI Central). Er ist verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen, die von Kräften unter seinem Kommando verübt wurden, einschließlich der übermäßigen Gewaltanwendung und der Misshandlung von Inhaftierten. Er hat die demokratische Opposition verfolgt und den Einsatz von Militärgerichten für Anklagen gegen zivile Demonstranten unterstützt.

25.6.2018

11.

Iván Hernández Dala

Leiter der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr

Geburtsdatum: 18. Mai 1966

Seit Januar 2014 Leiter der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (DGCIM) und seit September 2015 Leiter der Präsidentengarde. Als Leiter der DGCIM ist Iván Hernández Dala verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch Angehörige der DGCIM unter seinem Kommando, einschließlich der übermäßigen Gewaltanwendung und der Misshandlung von Inhaftierten.

25.6.2018

12.

Delcy Eloína Rodríguez Gómez

Vizepräsidentin der Bolivarischen Republik Venezuela

Geburtsdatum: 18. Mai 1969

Vizepräsidentin von Venezuela, ehemalige Präsidentin der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und ehemals Mitglied der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Nationale Verfassungsgebende Versammlung. Ihre Handlungen im Rahmen der Präsidialkommission und dann als Präsidentin der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, u. a. durch die Anmaßung der Befugnisse der Nationalversammlung und deren Einsatz zur Verfolgung der Opposition und zur Verhinderung ihrer Teilnahme am politischen Prozess.

25.6.2018

13.

Elías José Jaua Milano

Minister der Volksmacht für die Bildung

Geburtsdatum: 16. Dezember 1969

Minister der Volksmacht für die Bildung. Ehemals Vorsitzender der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Verfassungsgebende Nationalversammlung. Durch seine führende Rolle bei der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela.

25.6.2018

14.

Sandra Oblitas Ruzza

Vizepräsidentin des Nationalen Wahlrates

Geburtsdatum: 7. Juni 1969

Vizepräsidentin des Nationalen Wahlrates (CNE) und Präsidentin der Kommission für das Wählerverzeichnis und das Personenstandsregister. Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen.

25.6.2018

15.

Freddy Alirio Bernal Rosales

Geburtsdatum: 16. Juni 1962

Leiter des Nationalen Kontrollzentrums des Komitees für lokale Versorgung und Produktion (CLAP) und Generalkommissar des SEBIN. Er ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, weil er die Verteilung von Hilfsmitteln im Rahmen des CLAP-Programms zu Wahlzwecken manipuliert hat. Außerdem ist er als Generalkommissar des SEBIN verantwortlich für dessen Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen umfassen wie etwa willkürliche Festnahmen.

25.6.2018

16.

Katherine Nayarith Harrington Padrón

Stellvertretende Generalstaatsanwältin

Geburtsdatum: 5. Dezember 1971

Stellvertretende Generalstaatsanwältin seit Juli 2017. Sie wurde unter Verstoß gegen die Verfassung vom Obersten Gerichtshof und nicht von der Nationalversammlung zur Stellvertretenden Generalstaatsanwältin ernannt. Sie ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela, u. a. weil sie politisch motivierte Verfolgungen eingeleitet hat und in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durch das Maduro-Regime nicht ermittelt.

25.6.2018

17.

Socorro Elizabeth Hernández Hernández

Geburtsdatum: 11. März 1952

Mitglied (Rektorin) des Nationalen Wahlrates (CNE) und der Nationalen Wahlkommission (JNE). Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen im Zusammenhang mit der Annullierung der Wahlen zur Abberufung des Präsidenten 2016, der Verschiebung der Gouverneurswahlen 2016 und der kurzfristigen Verlegung von Wahllokalen vor den Gouverneurswahlen 2017.

25.6.2018

18.

Xavier Antonio Moreno Reyes

Generalsekretär des Nationalen Wahlrates

Generalsekretär des Nationalen Wahlrates (CNE). Er ist verantwortlich für die Billigung von Entscheidungen des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen.

25.6.2018“.