ISSN 1977-0642 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
L 118I |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Rechtsvorschriften |
61. Jahrgang |
Inhalt |
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II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter |
Seite |
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VERORDNUNGEN |
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BESCHLÜSSE |
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DE |
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |
II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
VERORDNUNGEN
14.5.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 118/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/705 DES RATES
vom 14. Mai 2018
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen. |
(2) |
Nachdem die Russische Föderation auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, russische Präsidentschaftswahlen durchgeführt hat, sollten nach Ansicht des Rates fünf Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Personen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. ZAHARIEVA
(1) ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.
ANHANG
Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„162. |
Inna Nikolayevna GUZEYEVA (Инна Николаевна ГУЗЕЕВА) Inna Nikolayevna GUZEEVA (Инна Николаевна ГУЗЕЕВА) Inna Mykolayivna HUZIEIEVA (Iнна Миколаївна ГУЗЄЄВА) |
Geburtsdatum: 20.5.1971 Geburtsort: Krim Anschrift: Simferopol, Lisnevka, 83 Kievskaya str, apt. 67 |
Stellvertretende Leiterin der Wahlkommission der Krim. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
14.5.2018 |
163. |
Natalya Ivanovna BEZRUCHENKO/ Natalia Ivanovna BEZRUCHENKO (Наталья Ивановна БЕЗРУЧЕНКО) Nataliya Ivanivna BEZRUCHENKO (Наталія Iванівна БЕЗРУЧЕНКО) |
Geburtsdatum: 22.8.1979 Geburtsort: Simferopol, Krim Anschrift: Autonome Republik Krim, Gresovskoe, 5-A Kryzhizhanovskogo str, apt. 64 |
Sekretärin der Wahlkommission der Krim. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
14.5.2018 |
164. |
Aleksandr Yurevich PETUKHOV/ Aleksandr Yurievich PETUKHOV (Александр Юрьевич ПЕТУХОВ) Oleksandr Yuriyovych PIETUKHOV (Олександр Юрійович ПЄТУХОВ) |
Geburtsdatum: 17.7.1970 |
Leiter der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Eigenschaft wirkte er an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
14.5.2018 |
165. |
Miroslav Aleksandrovich POGORELOV (Мирослав Александрович ПОГОРЕЛОВ) Myroslav Oleksandrovych POHORIELOV (Мирослав Олександрович ПОГОРЄЛОВ) |
Geburtsdatum: 7.6.1968 |
Stellvertretender Leiter der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Eigenschaft wirkte er an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
14.5.2018 |
166. |
Anastasiya Nikolayevna KAPRANOVA (Анастасия Николаевна КАПРАНОВА) Anastasiya Mykolayivna KAPRANOVA (Анастасія Миколаївна КАПРАНОВА) |
Geburtsdatum: 1964 (möglicherweise: 21. April) |
Sekretärin der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
14.5.2018“ |
BESCHLÜSSE
14.5.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 118/3 |
BESCHLUSS (GASP) 2018/706 DES RATES
vom 14. Mai 2018
zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP angenommen. |
(2) |
Nachdem die Russische Föderation auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, russische Präsidentschaftswahlen durchgeführt hat, sollten nach Ansicht des Rates fünf Personen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
(3) |
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. ZAHARIEVA
(1) ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16.
ANHANG
Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:
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Name |
Angaben zur Identifizierung |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„162. |
Inna Nikolayevna GUZEYEVA (Инна Николаевна ГУЗЕЕВА) Inna Nikolayevna GUZEEVA (Инна Николаевна ГУЗЕЕВА) Inna Mykolayivna HUZIEIEVA (Iнна Миколаївна ГУЗЄЄВА) |
Geburtsdatum: 20.5.1971 Geburtsort: Krim Anschrift: Simferopol, Lisnevka, 83 Kievskaya str, apt. 67 |
Stellvertretende Leiterin der Wahlkommission der Krim. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
14.5.2018 |
163. |
Natalya Ivanovna BEZRUCHENKO / Natalia Ivanovna BEZRUCHENKO (Наталья Ивановна БЕЗРУЧЕНКО) Nataliya Ivanivna BEZRUCHENKO (Наталія Iванівна БЕЗРУЧЕНКО) |
Geburtsdatum: 22.8.1979 Geburtsort: Simferopol, Krim Anschrift: Autonome Republik Krim, Gresovskoe, 5-A Kryzhizhanovskogo str, apt 64, |
Sekretärin der Wahlkommission der Krim. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
14.5.2018 |
164. |
Aleksandr Yurevich PETUKHOV / Aleksandr Yurievich PETUKHOV (Александр Юрьевич ПЕТУХОВ) Oleksandr Yuriyovych PIETUKHOV (Олександр Юрійович ПЄТУХОВ) |
Geburtsdatum: 17.7.1970 |
Leiter der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Eigenschaft wirkte er an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
14.5.2018 |
165. |
Miroslav Aleksandrovich POGORELOV (Мирослав Александрович ПОГОРЕЛОВ) Myroslav Oleksandrovych POHORIELOV (Мирослав Олександрович ПОГОРЄЛОВ) |
Geburtsdatum: 7.6.1968 |
Stellvertretender Leiter der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Eigenschaft wirkte er an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
14.5.2018 |
166. |
Anastasiya Nikolayevna KAPRANOVA (Анастасия Николаевна КАПРАНОВА) Anastasiya Mykolayivna KAPRANOVA (Анастасія Миколаївна КАПРАНОВА) |
Geburtsdatum: 1964 (möglicherweise: 21. April) |
Sekretärin der Wahlkommission von Sewastopol. In dieser Eigenschaft wirkte sie an der Durchführung der russischen Präsidentschaftswahlen vom 18. März 2018 auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, mit und unterstützte und betrieb damit aktiv politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. |
14.5.2018“ |