ISSN 1977-0642 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
L 64 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Rechtsvorschriften |
61. Jahrgang |
Inhalt |
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II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter |
Seite |
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BESCHLÜSSE |
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DE |
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |
II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
BESCHLÜSSE
7.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 64/1 |
BESCHLUSS (EU, Euratom) 2018/335 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN
vom 28. Februar 2018
zur Ernennung von Richtern und Generalanwälten beim Gerichtshof
DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 253 und 255,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Amtszeit von 14 Richtern und fünf Generalanwälten des Gerichtshofs endet am 6. Oktober 2018. Daher müssen diese Stellen für den Zeitraum vom 7. Oktober 2018 bis zum 6. Oktober 2024 neu besetzt werden. |
(2) |
Herr Alexander ARABADJIEV, Herr Jean-Claude BONICHOT, Herr Thomas VON DANWITZ, Herr Carl Gustav FERNLUND, Herr Egils LEVITS, Herr Constantinos LYCOURGOS, Herr Jiří MALENOVSKÝ und Frau Alexandra PRECHAL sind für eine weitere Amtszeit als Richter beim Gerichtshof vorgeschlagen worden. Herr Yves BOT und Herr Maciej SZPUNAR sind für eine weitere Amtszeit als Generalanwalt beim Gerichtshof vorgeschlagen worden. Zudem ist Frau Lucia Serena ROSSI für das Amt eines Richters beim Gerichtshof und Herr Giovanni PITRUZZELLA für das Amt eines Generalanwalts beim Gerichtshof vorgeschlagen worden. |
(3) |
Der Ausschuss nach Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat eine Stellungnahme zur Eignung dieser Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters bzw. Generalanwalts beim Gerichtshofs abgegeben — |
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Für den Zeitraum vom 7. Oktober 2018 bis zum 6. Oktober 2024 werden folgende Personen zu Richtern beim Gerichtshof ernannt:
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Herr Alexander ARABADJIEV, |
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Herr Jean-Claude BONICHOT, |
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Herr Thomas VON DANWITZ, |
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Herr Carl Gustav FERNLUND, |
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Herr Egils LEVITS, |
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Herr Constantinos LYCOURGOS, |
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Herr Jiří MALENOVSKÝ, |
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Frau Alexandra PRECHAL, |
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Frau Lucia Serena ROSSI. |
Artikel 2
Für die Zeit vom 7. Oktober 2018 bis zum 6. Oktober 2024 werden folgende Personen zu Generalanwälten beim Gerichtshof ernannt:
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Herr Yves BOT, |
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Herr Giovanni PITRUZZELLA, |
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Herr Maciej SZPUNAR. |
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Februar 2018.
Der Präsident
D. TZANTCHEV