20.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 350/89


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 23. Oktober 2012

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010

(2012/804/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10. Mai 2012 (2) betreffend den Aufschub des Entlastungsbeschlusses zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010 und seine begleitende Entschließung sowie in Kenntnis der Antworten des Verwaltungsdirektors der Agentur,

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (5), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf Artikel 94,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zu den dezentralen Agenturen und den dieser Erklärung beigefügten Gemeinsamen Ansatz, die zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission im Juni 2012 im Anschluss an die Arbeiten der im März 2009 gegründeten interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu den dezentralen Agenturen vereinbart wurden, und insbesondere die Abschnitte betreffend Verwaltung, Arbeitsweise, Programmplanung, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Gemeinsamen Ansatzes,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des zweiten Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0300/2012),

1.

erteilt der Verwaltungsdirektorin der Europäischen Umweltagentur Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2010;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Verwaltungsdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 57.

(2)  ABl. L 286 vom 17.10.2012, S. 356.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(5)  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 23. Oktober 2012

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis des endgültigen Rechnungsabschlusses der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2010 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2012 (06083/2012 — C7-0051/2012),

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10. Mai 2012 (2) betreffend den Aufschub des Entlastungsbeschlusses zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2010 und seine begleitende Entschließung sowie in Kenntnis der Antworten des Verwaltungsdirektors der Agentur,

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (5), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf Artikel 94,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung zu den dezentralen Agenturen und den dieser Erklärung beigefügten Gemeinsamen Ansatz, die zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission im Juni 2012 im Anschluss an die Arbeiten der im März 2009 gegründeten interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu den dezentralen Agenturen vereinbart wurden, und insbesondere die Abschnitte betreffend Verwaltung, Arbeitsweise, Programmplanung, Rechenschaftspflicht und Transparenz des Gemeinsamen Ansatzes,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des zweiten Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0300/2012),

A.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament am 10. Mai 2012 seinen Beschluss über die Entlastung und den endgültigen Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2010 vertagt hat;

B.

in der Erwägung, dass die Agentur der Entlastungsbehörde mit Schreiben vom 24. Mai, 15. Juni und 3. Juli 2012 geantwortet hat; in der Erwägung, dass der Verwaltungsrat der Agentur mit Schreiben vom 6. Juni 2012 der Entlastungsbehörde Informationen über die Maßnahmen vorgelegt hat, die infolge der Vertagung der Entlastung ergriffen wurden;

C.

in der Erwägung, dass die Entlastung ein wertvolles Instrument des Europäischen Parlaments ist, um die ordnungsgemäße Verausgabung der Zuschüsse der Union auf der Grundlage von Fakten und inhaltlichen Argumenten zu bewerten; verweist in diesem Kontext auf die geltenden Vorschriften, d. h. das Statut für die Beamten und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union, die Gründungsverordnung der Agentur und die von der Agentur beschlossenen spezifischen Maßnahmen und Verfahren;

D.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Agentur für 2010 auf insgesamt 50 600 000 EUR belief, was gegenüber ihrem Haushalt für das Jahr 2009 eine Zunahme um 26 % darstellt; in der Erwägung, dass der Beitrag der Union zum Haushaltsplan der Agentur für das Jahr 2010 35 258 000 EUR betrug, was gegenüber ihrem Beitrag für das Jahr 2009 von 34 560 000 EUR einen Anstieg um 2 % darstellt;

1.

schätzt seit je her die professionelle, zuverlässige und unabhängige Übermittlung von Informationen seitens der Agentur an alle Institutionen, die Mitgliedstaaten und die für die Politikgestaltung zuständigen Organe der Union und erwartet diese Professionalität auch künftig;

2.

stellt fest, dass die Ausführungsraten des Haushaltsplans der Agentur in Bezug auf Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bei 100 % bzw. 90,75 % lagen;

3.

weist auf Ziffer 16 des Gemeinsamen Ansatzes hin, der der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission in Bezug auf die dezentralen Agenturen als Anhang beigefügt ist; erwartet — unbeschadet der Unabhängigkeit der Agentur — ein offenes und transparentes Auswahlverfahren im Hinblick auf die Benennung des Verwaltungsdirektors im Juni 2013, bei dem eine strenge Bewertung der Bewerber und ein hohes Maß an Unabhängigkeit gewährleistet sind; schlägt daher vor, eine Anhörung der Bewerber vor den zuständigen Ausschüssen des Parlaments zum Bestandteil des Benennungsverfahrens für das Amt des Verwaltungsdirektors zu machen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

4.

erinnert daran, dass die Fassade des Gebäudes während eines Zeitraums von fünf Monaten (22. Mai 2010 bis Oktober 2010) mit einer grünen Abdeckung verhüllt war, die 294 641 EUR kostete und dass diesbezüglich kein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt wurde;

5.

erinnert daran, dass zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der grünen Abdeckung der Fassade die Haushaltslinie „2140 — Herrichtung der Diensträume“ am 9. April 2010 durch eine Mittelübertragung in Höhe von 180 872 EUR aus der Haushaltslinie „2100 — Miete“ aufgestockt wurde;

6.

fordert daher die Agentur auf, klare interne Vorschriften für die Anwendung von Artikel 126 Absatz 1 Buchstabe b der Durchführungsbestimmungen der Haushaltsordnung festzulegen; stellt fest, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, Ex-ante-Kontrollen im Hinblick auf außergewöhnliche Ausgaben durchzuführen;

7.

ist der festen Überzeugung, dass die notwendigen Schritte unternommen werden müssen, sollten Fälle verzeichnet werden, in denen die geltenden Vorschriften nicht eingehalten werden; ist der Auffassung, dass die Agentur in solchen Fällen ein Aktionsprogramm mit einem konkreten Zeitplan aufstellen sollte, das auf die Behebung der Mängel abzielt und dessen Umsetzung vom Europäischen Parlament überwacht werden sollte, wobei diese Probleme durch eine Änderung der bestehenden Vorschriften und Regelungen zum Zwecke der Schließung möglicher Gesetzeslücken angegangen werden sollten;

Personal

8.

nimmt zur Kenntnis, dass 12 Gastwissenschaftler in den Räumen der Agentur tätig waren, ohne dass für 11 dieser Wissenschaftler deren Lebensläufe oder zumindest Angaben zu deren Bildungsweg und beruflicher Laufbahn veröffentlicht worden wären; nimmt die Erklärung des Verwaltungsrats zur Kenntnis, dass die Vorschriften für die Auswahl und das Verhalten von Gastwissenschaftlern verschärft werden sollen, um mehr Klarheit und Transparenz zu gewährleisten, und dass die derzeitige Strategie der Agentur im Hinblick auf Gastwissenschaftler überarbeitet wird;

9.

erinnert daran, dass die Verwaltungsdirektorin der Agentur neben ihrer Tätigkeit für die Agentur von Juni 2010 bis April 2011 Treuhänderin und Mitglied des internationalen Beirats der nichtstaatlichen Organisation Earthwatch war, einer gemeinnützigen internationalen Umweltorganisation, und dass irrtümlicherweise berichtet wurde, sie habe auch dem europäischen Beirat von Worldwatch Europe angehört; nimmt zur Kenntnis, dass sie auf Anraten des Präsidenten des Rechnungshofs aufgrund potenzieller Interessenkonflikte von ihren Ämtern bei Earthwatch zurückgetreten ist;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass im Februar 2010, bevor die Verwaltungsdirektorin für Earth Watch tätig war, Fortbildungsveranstaltungen in Auftrag gegeben wurden für 29 Bedienstete der Agentur, einschließlich der Verwaltungsdirektorin, die Forschungsreisen mit einer Dauer von bis zu zehn Tagen zu verschiedenen Projekten zur biologischen Vielfalt in der Karibik und im Mittelmeerraum unternahmen, die von Earthwatch organisiert wurden und für die die nichtstaatliche Organisation von der Agentur der Verwaltungsdirektorin der Agentur zufolge insgesamt 33 791,28 EUR erhalten hat; stellt ferner fest, dass im Abschlussbericht des Rechnungshofs für 2010 kein Interessenkonflikt in diesem Zusammenhang festgestellt wurde;

11.

nimmt den Beschluss des Verwaltungsrats zur Kenntnis, Ex-ante-Überprüfungen hinsichtlich der Mitgliedschaft des Verwaltungsdirektors/der Verwaltungsdirektorin in externen Vorstandsgremien sowie der Fortbildungspolitik der Agentur durchzuführen;

12.

nimmt die Versicherung der Agentur zur Kenntnis, dass das Worldwatch-Institut Europa im November 2010 ohne Zustimmung der Agentur deren Adresse als seine Adresse hat eintragen lassen; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Exekutivdirektor des Worldwatch-Instituts Europa als Gastwissenschaftler der Agentur tätig war; fordert die Agentur auf, bei allen künftigen Vereinbarungen betreffend Gastwissenschaftler für Klarheit und Deutlichkeit Sorge zu tragen; nimmt ferner folgendes zur Kenntnis:

in ihrem Schreiben vom 11. April 2012 erklärte die Verwaltungsdirektorin der Agentur, es seien unverzüglich Maßnahmen ergriffen worden, als die EUA davon Kenntnis erhielt, dass das Worldwatch-Institut Europa auf seiner Website mitgeteilt hatte, in den Räumlichkeiten der Agentur sei ein Europa-Büro eröffnet worden;

aus dem Gründungsrechtsakt des Worldwatch-Instituts Europa geht hervor, dass es am 5. November 2010 in den Räumlichkeiten der Agentur gegründet wurde;

die Eröffnung des Worldwatch-Instituts Europa am 25. Februar 2011 fand in den Räumlichkeiten der Agentur statt und die Verwaltungsdirektorin der Agentur fungierte als Gastrednerin, wie der Website des Worldwatch-Instituts Europa zu entnehmen war;

13.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Bürgerbeauftragten einen aktualisierten Strategie- und Aktionsplan zur Vermeidung von Interessenkonflikten vorbereitet hat; fordert die Agentur auf, den Entwurf zu veröffentlichen und eine Debatte über den Strategie- und Aktionsplan zu fördern, bevor er dem Verwaltungsrat unterbreitet wird;

14.

stellt fest, dass die Lebensläufe der Führungskräfte und der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats auf die Website der Agentur gestellt wurden; stellt ferner fest, dass auch die Interessenerklärungen der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats veröffentlicht wurden; betont, dass im Widerspruch zu der Erklärung der Agentur in ihrem Schreiben vom 15. Juni 2012 sich derzeit kein einziger Lebenslauf eines Mitglieds der Verwaltungsrats auf der Website der Agentur befindet, und stellt fest, dass nur ein Link zu deren jeweiliger Organisation zur Verfügung steht; fordert die Agentur auf, im Sinne der Förderung der Transparenz, d. h. zur Vermeidung und Bekämpfung von Interessenkonflikten, auf ihrer Website die Interessenerklärungen und Lebensläufe der Experten, der künftigen Gastwissenschaftler und der Mitglieder des Verwaltungsrats zu veröffentlichen; vertritt die Auffassung, dass es derartige Maßnahmen der Entlastungsbehörde und der Öffentlichkeit ermöglichen würden, Qualifikationen einzusehen und potenziellen Interessenkonflikten vorzubeugen;

15.

erwartet, Informationen über laufende administrative Untersuchungen im Zusammenhang mit der Agentur zu erhalten;

16.

weist darauf hin, dass der zuständige Ausschuss in engem Kontakt mit der Agentur steht, indem er die Verwaltungsdirektorin mindestens einmal pro Jahr zu einem Meinungsaustausch einlädt, unter seinen Mitgliedern eine Kontaktperson benannt hat und die Agentur regelmäßig besucht; weist darauf hin, dass der bisher letzte Besuch im September 2011 stattfand.

17.

betont, dass die Agentur adäquate Kontakte zu interessierten Parteien knüpfen und mit Interessenvertretern wie externen Organisationen zusammenarbeiten muss; stellt fest, dass für diese Tätigkeiten nicht die entsprechenden Maßnahmen und Vorschriften existieren, um ein mögliches Reputationsrisiko auszuschließen; begrüßt daher die Zusage des Verwaltungsrates und der Verwaltungsdirektorin, geeignete Schritte zu unternehmen, um diese Risiken unverzüglich auszuräumen;

18.

begrüßt generell die vorstehend genannte Gemeinsame Erklärung und den Gemeinsamen Ansatz in Bezug auf die dezentralen Agenturen, die einige Elemente, die für das Entlastungsverfahren von Bedeutung sind, angehen und aufgreifen, und ist der Ansicht, dass der Fahrplan für die Weiterverfolgung des Gemeinsamen Ansatzes, der von der Kommission bis Ende 2012 vorzulegen ist, diesen Aspekten gebührend Rechnung tragen wird;

Ausführung

19.

hat Kenntnis davon, dass sich die Agentur derzeit einer regelmäßigen externen Bewertung unterzieht, deren Ergebnisse 2013 der Entlastungsbehörde übermittelt werden sollten; nimmt die Erklärung des Verwaltungsrats zur Kenntnis, wonach die internen Verfahren der Agentur ebenfalls Bestandteil der Bewertung sein werden;

20.

verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2012 zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der dezentralen Agenturen (7).


(1)  ABl. C 366 vom 15.12.2011, S. 57.

(2)  ABl. L 286 vom 17.10.2012, S. 356.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(5)  ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 13.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(7)  ABl. L 286 vom 17.10.2012, S. 388.