31999D0873

1999/873/EG: Beschluß des Rates vom 17. Dezember 1999 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Tunesischen Republik über die Regelung für die Einfuhr von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft

Amtsblatt Nr. L 340 vom 31/12/1999 S. 0106 - 0106


BESCHLUSS DES RATES

vom 17. Dezember 1999

über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Tunesischen Republik über die Regelung für die Einfuhr von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft

(1999/873/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Tunesischen Republik wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels ausgehandelt, um die Geltungsdauer der Regelung für die Einfuhr von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft, die in Artikel 3 des Protokolls Nr. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits(1) vorgesehen ist, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2000 zu verlängern.

(2) Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Tunesischen Republik über die Regelung für die Einfuhr von nicht behandeltem Olivenöl mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Geschehen zu Brüssel am 17. Dezember 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

K. HEMILÄ

(1) ABl. L 97 vom 30.3.1998, S. 1.