85/507/EWG, Euratom: Beschluß des Rates vom 4. November 1985 zum Abschluß des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Amtsblatt Nr. L 313 vom 22/11/1985 S. 0005 - 0005
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 2 S. 0032
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 2 S. 0032
BESCHLUSS DES RATES vom 4. November 1985 zum Abschluß des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (85/507/EWG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,auf Empfehlung der Kommission,in der Erwägung, daß das Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Schweizerischen Eidgenossenschaft genehmigt werden sollte -BESCHLIESST: Artikel 1 Das Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt.Der Wortlaut des Rahmenabkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 des Rahmenabkommens vorgesehene Mitteilung vor. Geschehen zu Brüssel am 4. November 1985.Im Namen des Rates Der Präsident R. GÖBBELS