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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2026/1858 |
7.4.2026 |
Vorabentscheidungsersuchen des Protodikeio Peiraios (Monomeles Plimmeleiodikeio Peiraios) (Griechenland), eingereicht am 17. Dezember 2025 – Strafverfahren gegen FU
(Rechtssache C-845/25, Aradis (1) )
(C/2026/1858)
Verfahrenssprache: Griechisch
Vorlegendes Gericht
Protodikeio Peiraios (Monomeles Plimmeleiodikeio Peiraios)
Strafverfahren vor dem vorlegenden Gericht gegen
FU
Strafverfolgungsbehörde
Eisangelia Protodikon Peiraia
Vorlagefrage
Ist Art. 34 der Verordnung Nr. 396/2005 (2) in Verbindung mit Art. 49 Abs. 3 der Charta dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Herstellung, die Einfuhr oder die Ausfuhr von pflanzlichen Erzeugnissen, die Pestizidrückstände enthalten, die die nach dieser Verordnung zulässigen Höchstgehalte überschreiten, auch dann mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs (6) Monaten bestraft, wenn die Überschreitung geringfügig oder vernachlässigbar ist und kein Lebensmittelrisiko besteht, ohne dass das nationale Gericht die Möglichkeit hat, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Schwere der Zuwiderhandlung, des tatsächlichen oder potenziellen Schadens oder der Gefährdung des geschützten Rechtsguts eine mildere Strafe zu verhängen oder den Straferlass zu gewähren?
(1) Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.
(2) Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. 2005, L 70, S. 1).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1858/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)