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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/5304

13.10.2025

Beschluss des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 10. Juni 2025 (Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato – Italien) – Nidec Asi SpA, Ceisis SpA Sistemi Impiantistici Integrati / Ministero per gli Affari europei u. a.

(Rechtssache C-686/24, Nidec Asi und Ceisis)  (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/25/EU - Art. 39, 70 und 75 - Recht auf Zugang zum gesamten Inhalt eines technischen Angebots - Schutz der Vertraulichkeit der einem Auftraggeber von einem Wirtschaftsteilnehmer übermittelten Informationen - Schutz der Geschäftsgeheimnisse - Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz)

(C/2025/5304)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerinnen: Nidec Asi SpA, Ceisis SpA Sistemi Impiantistici Integrati

Berufungsbeklagte: Ministero per gli Affari europei, Politiche di coesione e Piano nazionale di ripresa e resilienza, Autorità di sistema portuale del Mare di Sardegna, Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti

Beteiligte: Ingegneria Costruzioni Colombrita Srl

Tenor

Art. 39 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG in Verbindung mit den Art. 70 und 75 dieser Richtlinie

ist dahin auszulegen, dass

er einer nationalen Regelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge entgegensteht, wonach einem Bieter Zugang zu den von einem anderen Bieter übermittelten Unterlagen mit technischen oder Geschäftsgeheimnissen zu gewähren ist, wenn der Zugang erforderlich ist, um das Recht des erstgenannten Bieters auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in einem Verfahren im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe zu gewährleisten, ohne dass diese Regelung den Auftraggebern gestattet, zwischen diesem Recht und den Erfordernissen des Schutzes von technischen oder Geschäftsgeheimnissen abzuwägen.


(1)  ABl. C, C/2025/379.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/5304/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)