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Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2025/747 |
5.2.2025 |
Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission
(C/2025/747)
Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.
MITTEILUNG DER GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG
„Mecklenburger Landwein“
PGI-DE-A1290-AM01
Datum der Mitteilung: 7.11.2024
BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG
1. Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse und Analytische und/oder organoleptische Eigenschaften
Beschreibung:
Die Beschreibungen des Weines werden auf die wesentlichen Punkte reduziert. Das Erzeugnis Blanc de Noir wird gesondert beschrieben.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt von Mecklenburger Landwein wird in einer gesonderten Nummer aufgeführt. Durch die Bezugnahme auf geltendes Recht ergeben sich folgende inhaltliche Änderungen. Der zulässige Gesamtzuckergehalt wird um die Bereiche lieblich und süß erweitert. Die Anreicherungsobergrenze wird für Weißwein auf 12,5 % und für Rotwein auf 13 % Gesamtalkoholgehalt angehoben.
Begründung:
Die bisherigen Beschreibungen des Weines und der organoleptischen Eigenschaften sind eher allgemein gefasst. Sie werden daher präzisiert. Der natürliche Mindestalkoholgehalt wird in einer eigenen Nummer aufgeführt, um die Produktspezifikation übersichtlicher zu gestalten. Darüber hinaus werden die rechtlichen Möglichkeiten, einer erhöhten Anreicherung und einer Ausweitung des zulässigen Gesamtzuckergehaltes ausgeschöpft.
2. Spezifische önologische Verfahren
Beschreibung:
Die bisher aufgeführten analytischen Werte entsprechen den Vorgaben nach EU und nationalem Recht. Ein genereller Verweis, „es gilt geltendes Recht“, wird vorgenommen.
Begründung:
Da keine über das geltende EU- oder nationale Recht hinausgehenden Festlegungen bestehen, stellt der Verweis auf das geltende Recht eine hinreichend genaue Regelung dar.
3. Abgrenzung des Gebiets
Beschreibung:
Die Abgrenzung des Gebietes wird auf die zulässigerweise mit Reben bepflanzten oder vorübergehend nicht bepflanzten Rebflächen der Stadt Woldegk, OT Pasenow erweitert. Die Abgrenzung ergibt sich aus Karten, die unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Begründung:
Das Mecklenburger Landweingebiet ist geprägt durch ein sanft hügliges Bodenrelief. Die Geologie im abgegrenzten Gebiet ist eine eiszeitlich geprägte Moränenlandschaft mit sandigen Lehmböden durchzogen von Kalkadern und reichlichen Flint- und Findlingsvorkommen. Das maritim beeinflusste Kontinentalklima prägt darüber hinaus die hier gewonnenen Weine. Für die Erweiterung des Gebietes auf die Stadt Woldegk, OT Pasenow gelten dieselben geografisch, geologisch und klimatischen Bedingungen. Der in der Produktspezifikation beschriebene Zusammenhang mit dem Gebiet bleibt erhalten.
4. Keltertraubensorten
Beschreibung:
Die Liste der weißen Keltertraubensorten wird um die im Anbau befindlichen Sorten Solaris, Muscaris, Riesling, Donauriesling, Donauveltliner, Johanniter, Helios, Hibernal, Blütenmuskateller und Souvignier Gris erweitert. Die roten Keltertraubensorten werden um die Sorten Cabernet Cortis, Rondo, Cabernet Cantor und Monarch erweitert.
Begründung:
Die hier erstmals benannten Sorten befinden sich im Mecklenburger Anbaugebiet im Anbau und haben sich in Reife und Typizität bereits bewährt. Die aus den Rebsorten hergestellten Weine entsprechen den Vorgaben der Produktspezifikation, sind für die g.g.A. Mecklenburger Landwein typisch und runden die bestehende Eigenart der Mecklenburger Landweine ab.
5. Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften oder Anforderungen von einer die g.g.A. verwaltenden Organisation
Beschreibung:
Die bisher hier aufgeführte Regelung, dass mindestens 85 % der zur Herstellung verwendeten Trauben aus dem geografischen Gebiet stammen müssen, entspricht den Vorgaben nach EU und nationalem Recht. Ein genereller Verweis, „Es gilt geltendes Recht.“, wird vorgenommen.
Mecklenburger Landwein darf nunmehr im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hergestellt werden. Zuvor war die Herstellung im nach gültigem Landesrecht definierten Weinanbaugebiet zulässig.
Um die Bezeichnung Mecklenburger Landwein auf dem Etikett verwenden zu dürfen, muss der Abfüller in das System der jährlichen Kontrollen zur Einhaltung der Produktspezifikation aufgenommen sein.
Begründung:
Da keine über das geltende EU- oder nationale Recht hinausgehenden Festlegungen bestehen, stellt der Verweis auf das geltende Recht eine hinreichend genaue Regelung dar.
6. Kontrollbehörde
Beschreibung:
Die Angaben zur Kontrollbehörde und deren Aufgaben werden aktualisiert.
Begründung:
Die Bezeichnung und die Adresse der Kontrollbehörde hat sich geändert. Die nun zutreffenden Daten sind daher aufzunehmen und anzupassen. Die Zuständigkeit für Neuanpflanzungsgenehmigungen ist auf die BLE übergegangen.
7. Sonstiges
Beschreibung:
Redaktionelle Änderungen gemäß EU-Vorgaben. Hierzu zählen alle Änderungen, die geltendes Recht abbilden. Dies kann durch einen Verweis auf geltendes Recht oder durch Streichung der entsprechenden Passage erfolgen. Der Zusammenhang mit dem Gebiet wird an wenigen Stellen präzisiert.
Begründung:
An einigen Stellen werden redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden. Der Zusammenhang mit dem Gebiet wurde an wenigen Stellen präzisiert. Diese Änderungen gelten nach Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 als Standardänderungen, da sie den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet nicht aufheben.
EINZIGES DOKUMENT
1. Name(n)
Mecklenburger Landwein
2. Art der geografischen Angabe
g.g.A. – Geschützte geografische Angabe
3. Kategorien von Weinbauerzeugnissen
1. |
Wein |
3.1. Kombinierter Nomenklaturcode
— |
22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG 2204 - Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 |
4. Beschreibung des Weins / der Weine
1. Wein, weiß
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
Die weißen Mecklenburger Landweine sind sorten- und lageabhängig von frischer und lebendiger Säure, weisen eine sortentypische Struktur auf und überzeugen auch in einer Cuvée mit fruchtigem bis vollmundigem Charakter. Die Weißweine sind sortentypisch von hellgelber bis strohgelber Farbe, gelegentlich mit einem schwachen grünlichen Schimmer.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Allgemeine Analysemerkmale
— |
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol): — |
— |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol): — |
— |
Mindestgesamtsäure: — |
— |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter): — |
— |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l): — |
2. Wein, rot
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
Je nach Rebsorte und Ausbaumethode hat roter Mecklenburger Landwein eine kirschrote, dunkelrot oder rubinrote Farbe. Die Aromen erinnern an reife rote Beerenfrüchte, Backpflaumen und Cassis. Beim Ausbau im Holzfass oder Barrique werden diese von leichten bis kräftigeren Holztönen untermalt. Der Gerbstoffkomplex ist gut strukturiert eingebunden. Die leichten bis mittelschweren Rotweine sind fruchtbetont und präsentieren sich nach durchlaufenem biologischen Säureabbau rund und samtig.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Allgemeine Analysemerkmale
— |
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol): — |
— |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol): — |
— |
Mindestgesamtsäure: — |
— |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter): — |
— |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l): — |
3. Wein, rosé
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
Roséfarbener Mecklenburger Landwein ist von hellroter bis lachsroter Farbe und wird ausschließlich aus roten Rebsorten hell gekeltert. Im Geruch finden sich Fruchtaromen, die typisch sind für die zur Herstellung verwendeten Rotweinsorten. Diese Fruchtaromenkomplexe erinnern an Erdbeere, Cassis oder Kirsche. Die Roséweine präsentieren sich sortenrein oder in einer Cuvée insgesamt frisch und fruchtig mit einem ausgewogenen Gerbstoffgehalt.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Allgemeine Analysemerkmale
— |
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol): — |
— |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol): — |
— |
Mindestgesamtsäure: — |
— |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter): — |
— |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l): — |
4. Wein, Blanc de Noir
KURZE TEXTBESCHREIBUNG
Von Trauben der Rebsorten Regent und Cabernet Cortis wird auch Blanc de noir hergestellt, der eine ausgewogene Säure, anklingende Gerbstoffnuancen und eine für Weißwein typische Farbe aufweist.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Allgemeine Analysemerkmale
— |
Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol): — |
— |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol): — |
— |
Mindestgesamtsäure: — |
— |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter): — |
— |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l): — |
5. Weinbereitungsverfahren
5.1. Spezifische önologische Verfahren
1. |
Wein
Spezifisches önologisches Verfahren Es gilt geltendes Recht. |
2. |
Wein
Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung Weißweintrauben und die aus ihnen hergestellten Maischen, Moste und Weine dürfen nicht mit Rotweintrauben und den aus ihnen hergestellten Maischen, Mosten und Weinen verschnitten werden. |
3. |
Wein
Anbauverfahren Es gilt geltendes Recht. |
5.2. Höchsterträge
90 Hektoliter je Hektar
6. Abgegrenztes geografisches Gebiet
Zur geschützten geografischen Angabe gehören die zulässigerweise mit Reben bepflanzten oder vorübergehend nicht bepflanzten Rebflächen der Gemeinde Schönbeck Ortsteil Rattey, der Stadt Woldegk, OT Pasenow und der Stadt Burg Stargard im Landkreis Mecklenburger Seenplatte.
Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.
7. Keltertraubensorte(n)
Blauer Portugieser
Blauer Spätburgunder
Blütenmuskateller
Cabernet Cantor
Cabernet Cortis
Donauriesling
Donauveltliner
Helios
Hibernal
Huxelrebe - Huxel
Johanniter
Monarch
Muscaris
Müller Thurgau - Rivaner
Ortega
Phoenix - Phönix
Regent
Rondo
Solaris
Souvignier Gris
Weißer Elbling - Elbling, Kleinberger
Weißer Riesling - Riesling renano, Rheinriesling, Klingenberger, Riesling
8. Beschreibung des zusammenhangs bzw. der zusammenhänge
1. Geografische Verhältnisse
1.1. Landschaft und Morphologie
Die Landschaft von Mecklenburg-Vorpommern ist durch die eiszeitlichen Einflüsse gekennzeichnet, die sich in Grund- und Endmoränen als Ergebnis der letzten Eiszeit manifestieren. Die Besonderheit der Weinbaugebiete in Mecklenburg wird geprägt durch das hüglige Bodenrelief zwischen den Helpter und Brohmer Bergen und im Lindetal, den sandigen Lehmboden und das typische Klima im östlichen Landesteil. Der Mecklenburger Weinbau war historisch an einzelne Güter in kirchlichem oder weltlichem Besitz gebunden. Die verstreut liegenden Flächen sind oft durch mündliche Überlieferung oder Flurnamen bezeichnet. Bei der Wiederbelebung der Weinbautradition wurde vorrangig auf traditionelle Standorte zurückgegriffen. Heute stehen die Rebanlagen überwiegend auf den sonnenzugewandten flachen und mittleren Hanglagen.
1.2. Geologie
Die Geologie ist eiszeitlich geprägt. Dies gilt insbesondere für das Relief der Moränenlandschaft, aber auch für die stark verschießenden Böden mit Punktzahlen von 15 bis zu 50 mit den Bodenarten Sand, lehmiger Sand und sandiger Lehm mit wechselndem Steingehalt. Charakteristisch ist die Hügeligkeit, die durch zahlreiche eingesprengte Seen und verzweigte Flussläufe aufgelockert wird. Großflächige unterirdische Lehmschichten halten das Niederschlagswasser in den sandigen Lehmböden.
2. Klima
Besonderheiten des Klimas sind die warmen bis heißen und trockenen Sommer als Ausdruck der kontinentalen Lage, geprägt durch eine hohe Sonnenscheindauer im Sommer und Herbst. Die etwas kürzere Vegetationsperiode wird durch gezielte Sortenwahl früher und frostharter Sorten sowie die meist sichere Sommerwitterung ausgeglichen. Durch die starke Gliederung der Landschaft entstehen für den Weinanbau günstige Mikroklimate.
Während der Reifephase kommt die lange Sonnenscheindauer der Traubenqualität und dem Zuckeraufbau zugute. Die eiszeitlich geprägten Böden sind gut erwärmbar, so dass Weine erzeugt werden, die bei höheren Säuregehalten über die intensive Zuckereinlagerung während des Sommers mittlere bis höhere Alkoholgehalte aufweisen.
9. Weitere wesentliche bedingungen (verpackung, etikettierung, sonstige anforderungen)
Rechtsrahmen:
Einzelstaatliches Recht
Art der sonstigen Bedingung:
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
Beschreibung der Bedingung:
Um die Bezeichnung „Mecklenburger Landwein“ auf dem Etikett verwenden zu dürfen, muss der Abfüller in das System der jährlichen Kontrollen zur Einhaltung der Produktspezifikation aufgenommen worden sein.
Rechtsrahmen:
Einzelstaatliches Recht
Art der sonstigen Bedingung:
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
Beschreibung der Bedingung:
Wird eine Rebsorte und/oder ein Jahrgang in der Kennzeichnung verwendet, müssen die für die Rebsorte bzw. für den Jahrgang typischen sensorischen Merkmale erkennbar sein.
Rechtsrahmen:
Einzelstaatliches Recht
Art der sonstigen Bedingung:
Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
Beschreibung der Bedingung:
Mecklenburger Landwein wird ausschließlich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hergestellt.
Link zur Produktspezifikation
www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/747/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)