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Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2025/450 |
17.1.2025 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11813 – CD&R / OPELLA)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2025/450)
1.
Am 8. Januar 2025 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
CD&R Fund XII, L.P. (CD&R Fund XII, USA), kontrolliert von Clayton, Dubilier & Rice, LLC („CD&R“, USA), |
— |
Opella Healthcare SAS („Opella“, Frankreich), Teil der Sanofi SA („Sanofi“, Frankreich). |
CD&R wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung von Sanofi die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Opella übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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CD&R Fund XII ist ein Private-Equity-Fonds, der von CD&R verwaltet wird, einer Private-Equity-Gesellschaft, die Management-Buy-outs, strategische Minderheitsbeteiligungen und andere strategische Investitionen initiiert und strukturiert und dabei oft als Leadinvestor auftritt, |
— |
Opella ist weltweit in erster Linie in der Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von rezeptfreien Arzneimitteln, Vitaminprodukten, Mineralstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln, kosmetischen Produkten und weiteren Körperpflegemitteln tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11813 – CD&R / OPELLA
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/450/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)