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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/252

20.1.2025

Rechtsmittel, eingelegt am 20. November 2024 von der NKO AO National Settlement Depository (NSD) gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 11. September 2024 in der Rechtssache T-494/22, NSD/Rat

(Rechtssache C-801/24 P)

(C/2025/252)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: NKO AO National Settlement Depository (NSD) (vertreten durch Rechtsanwälte A. Genko und É. Épron)

Andere Parteien des Verfahrens: Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

die Durchführungsverordnung (EU) 2022/878 (1) des Rates vom 3. Juni 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, und den Beschluss (GASP) 2022/883 (2) des Rates vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in vollem Umfang für nichtig zu erklären, soweit sie sie betreffen;

die Verlängerungen der für sie geltenden individuellen Maßnahmen entsprechend ihrem Vorbringen vor dem Gericht für nichtig zu erklären;

dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung ihres Rechtsmittels macht die Rechtsmittelführerin drei Gründe geltend.

1. Rechtsfehler durch einen Widerspruch in der Begründung, der zu einer unzureichenden Rechtfertigung des Begründungsmangels führe. Insbesondere würden die widersprüchlichen Feststellungen des Gerichts hervorgehoben, das zwar eingeräumt habe, dass detaillierte Informationen darüber fehlten, wann und wie NSD die russische Regierung unterstützt habe, jedoch zu dem Schluss gekommen sei, dass die Begründung hinreichend sei.

2. Rechtsfehler durch falsche Auslegung des Kriteriums F der Verordnung. Das angefochtene Urteil sei fehlerhaft, da es auf einer falschen Auslegung des Kriteriums F beruhe und dem Rat irrtümlich Beweiserleichterungen gewährt habe. Nach der richtigen Auslegung des Kriteriums F leiste NSD der Regierung keine materielle oder finanzielle Unterstützung, und der Gerichtshof sei daher in der Lage, die angefochtene Maßnahme aufzuheben.

3. Rechtsfehler durch die Feststellung, dass die restriktiven Maßnahmen mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar seien. Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es festgestellt habe, dass (i) die restriktiven Maßnahmen mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar seien und (ii) bei der Beurteilung dieser Vereinbarkeit die Situation der Nutzer von NSD nicht zu berücksichtigen sei.


(1)   ABl. 2022, L 153, S. 15.

(2)   ABl. 2022, L 153, S. 92.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/252/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)