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Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2024/7112 |
26.11.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11653 – ADNOC / NAVIG8 LIMITED / NAVIG8 GROUP)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/7112)
1.
Am 15. November 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Abu Dhabi Marine Business and Services Company P.J.S.C. („ADNOC“, Vereinigte Arabische Emirate), |
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Navig8 Limited („Veräußerer“, Bermuda), |
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Navig8 Topco Holdings Inc. („Navig8“, Marshallinseln), das derzeit vollständig im Eigentum des Veräußerers steht und die Tochtergesellschaft Integr8 Fuels Holding Inc. („Integr8“, Marshallinseln) umfasst. |
ADNOC wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über Navig8 mit Ausnahme von dessen Tochtergesellschaft Integr8 erwerben. Zudem werden ADNOC und der Veräußerer im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Integr8 erwerben.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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ADNOC ist Teil der in den Bereichen Energie und Petrochemie tätigen ADNOC-Gruppe, die über ein Netz vollständig integrierter Unternehmen entlang der gesamten Kohlenwasserstoff-Wertschöpfungskette tätig ist. ADNOC steht vollständig im Eigentum der Regierung des Emirates Abu Dhabi. Es ist hauptsächlich in der Exploration, Förderung, Lagerung, Raffination und dem Vertrieb von Erdöl und Erdgas sowie in der Entwicklung petrochemischer Erzeugnisse tätig. |
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Der Veräußerer ist der derzeitige Eigentümer von Navig8 (einschließlich Integr8). |
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Navig8 ist ein vollständig integrierter Seeverkehrsmanagementanbieter, der als Eigner, Betreiber, Charterer und Makler von Tankern und Frachtpools für den Transport von gereinigten und ungereinigten Ölprodukten und von Chemikalien tätig ist. Die Navig8-Tochtergesellschaft Integr8 handelt mit Schiffskraftstoffen (Bunkeröl). |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11653 – ADNOC / NAVIG8 LIMITED / NAVIG8 GROUP
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7112/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)