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Amtsblatt |
DE Reihe C |
C/2024/7051 |
20.11.2024 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.11742 – SENNDER / EST)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(C/2024/7051)
1.
Am 11. November 2024 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Sennder Technologies GmbH („Sennder“, Deutschland), |
— |
EST Europe Holdings B.V. („EST“, Niederlande), kontrolliert von C.H. Robinson Europe B.V. („CHR“, Niederlande). |
Sennder wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von EST übernehmen.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
— |
Sennder bietet Speditionsdienstleistungen für LKW-Komplettladungen, Zusatzleistungen zur Spedition und Pay-per-Use-Angebote für Elektro-LKW an. Sennder ist hauptsächlich in Europa tätig. |
— |
EST bietet Speditionsdienstleistungen für LKW-Komplettladungen und -Teilladungen, Zusatzleistungen zur Spedition und Schienenspedition an. EST ist hauptsächlich in Europa tätig. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.11742 – SENNDER / EST)
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7051/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)