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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie C


C/2024/1604

15.2.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11455 – LGP / HG / IRIS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/1604)

1.   

Am 8. Februar 2024 ist die Anmeldung eines geplanten Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Leonard Green & Partners („LGP“, USA),

Hg Capital („Hg“, Vereinigtes Königreich),

Perennial Newco 2 Ltd („IRIS“, Vereinigtes Königreich), derzeit kontrolliert von Hg.

LGP und Hg werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über IRIS erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

LGP ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die in erster Linie in Dienstleistungsunternehmen (u. a. Verbraucher-, Unternehmens- und Gesundheitsdienstleistungen) sowie in Einzelhandels-, Vertriebs- und Industrieunternehmen investiert,

Hg investiert in Software- und Dienstleistungsunternehmen, wobei der Schwerpunkt auf Europa und den Vereinigten Staaten liegt, und verfügt über Niederlassungen in London, München, Paris, New York und San Francisco,

IRIS ist ein Anbieter von Unternehmenssoftware und -dienstleistungen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und KMU, in erster Linie im Vereinigten Königreich und in den USA. Die Softwarelösungen von IRIS haben drei thematische Schwerpunkte: Buchprüfung, Lohnbuchhaltung & Personalwesen, Bildung.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11455 – LGP / HG / IRIS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1604/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)