|
Amtsblatt |
DE Serie C |
|
C/2024/913 |
29.1.2024 |
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 7. Dezember 2023 (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden — Deutschland) — OQ/Land Hessen
(Rechtssache C-634/21, SCHUFA Holding [Scoring]) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung [EU] 2016/679 - Art. 22 - Automatisierte Entscheidung im Einzelfall - Wirtschaftsauskunfteien - Automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts in Bezug auf die Fähigkeit einer Person zur Erfüllung künftiger Zahlungsverpflichtungen [„Scoring“] - Verwendung dieses Wahrscheinlichkeitswerts durch Dritte)
(C/2024/913)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: OQ
Beklagter: Land Hessen
Beteiligte: SCHUFA Holding AG
Tenor
Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
ist dahin auszulegen, dass
eine „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, wenn ein auf personenbezogene Daten zu einer Person gestützter Wahrscheinlichkeitswert in Bezug auf deren Fähigkeit zur Erfüllung künftiger Zahlungsverpflichtungen durch eine Wirtschaftsauskunftei automatisiert erstellt wird, sofern von diesem Wahrscheinlichkeitswert maßgeblich abhängt, ob ein Dritter, dem dieser Wahrscheinlichkeitswert übermittelt wird, ein Vertragsverhältnis mit dieser Person begründet, durchführt oder beendet.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/913/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)