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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie C


C/2023/1263

29.11.2023

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2024 — EAC/A11/2023

Europäisches Solidaritätskorps

(C/2023/1263)

1.   Einleitung und Ziele

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf die Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps (1) sowie auf das Jahresarbeitsprogramm 2024 für das Europäische Solidaritätskorps (C(2023)5902). Das Programm für das Europäische Solidaritätskorps erstreckt sich auf den Zeitraum 2021–2027. Das allgemeine Ziel und die besonderen Ziele des Programms für das Europäische Solidaritätskorps sind in Artikel 3 der Verordnung beschrieben.

2.   Maßnahmen

Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms für das Europäische Solidaritätskorps:

Freiwilligenprojekte

Freiwilligenteams in prioritären Gebieten

Solidaritätsprojekte

Qualitätssiegel für solidarische Freiwilligentätigkeiten

Qualitätssiegel für Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe

Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

3.   Förderfähigkeit

Finanzmittel im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps kann jede öffentliche oder private, gemeinnützige oder gewinnorientierte, lokal, regional, national oder international tätige Organisation beantragen. Finanzierungen für Solidaritätsprojekte können außerdem von Gruppen junger Menschen beantragt werden, die sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben.

Die folgenden Länder (2) können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms für das Europäische Solidaritätskorps teilnehmen:

die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die überseeischen Länder und Gebiete,

die mit dem Programm assoziierten Drittländer:

die EFTA-/EWR-Länder: Island und Liechtenstein,

die EU-Kandidatenländer (3): die Republik Türkei und die Republik Nordmazedonien.

Bestimmte Maßnahmen des Programms stehen zudem Organisationen offen, die in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern rechtmäßig niedergelassen sind.

Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Leitfaden 2024 zum Europäischen Solidaritätskorps zu entnehmen.

4.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget beträgt voraussichtlich 145 000 000 EUR.

Das für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget und seine Aufteilung unterliegen dem am 5. September 2023 angenommenen Jahresarbeitsprogramm 2024 für das Europäische Solidaritätskorps und können durch eine Änderung der Jahresarbeitsprogramme für das Europäische Solidaritätskorps geändert werden. Interessierte Antragsteller sollten regelmäßig die Jahresarbeitsprogramme für das Europäische Solidaritätskorps und mögliche Änderungen unter https://youth.europa.eu/solidarity/organisations/reference-documents-resources_de konsultieren.

Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren; maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Art der förderfähigen Antragsteller.

5.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Die nachstehend genannten Fristen für die Einreichung von Anträgen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.

Freiwilligenprojekte

20. Februar 2024

(fakultative Runde) 1. Oktober 2024

Solidaritätsprojekte

20. Februar 2024

(fakultative Runde) 7. Mai 2024

1. Oktober 2024

Die nachstehend genannten Fristen für die Einreichung von Anträgen enden um 17.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.

Freiwilligenteams in prioritären Gebieten

8. Februar 2024

Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

16. April 2024

Anträge auf Zuerkennung der Qualitätssiegel können jederzeit eingereicht werden.

Nähere Informationen zur Einreichung der Anträge sind dem Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps 2024 zu entnehmen.

6.   Ausführliche Informationen

Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Leitfaden 2024 zum Europäischen Solidaritätskorps zu entnehmen, abrufbar unter: https://youth.europa.eu/solidarity/organisations/calls-for-proposals_de

Der Leitfaden 2024 zum Europäischen Solidaritätskorps ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.


(1)   ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 32.

(2)  Juristische und natürliche Personen mit rechtmäßigem Sitz bzw. Wohnsitz in diesen Ländern.

(3)  Vorbehaltlich der Unterzeichnung der bilateralen Assoziierungsabkommen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1263/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)