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Amtsblatt |
DE Serie C |
C/2023/326 |
30.10.2023 |
Urteil des Gerichts vom 6. September 2023 — Timchenko/Rat
(Rechtssache T-361/22) (1)
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Aufnahme des Namens des Klägers in die Listen der betreffenden Personen, Einrichtungen und Organisationen und Belassen seines Namens auf diesen Listen - Begründungspflicht - Art. 1 Abs. 1 des Beschlusses 2014/145/GASP - Begriff der „Verbindung“ - Recht auf Anhörung)
(C/2023/326)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Elena Petrovna Timchenko (Genf, Schweiz) (vertreten durch Rechtsanwälte T. Bontinck und S. Bonifassi sowie Rechtsanwältinnen E. Fedorova, A. Guillerme, L. Burguin, J. Goffin und J. Bastien)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch N. Rouam, M.-C. Cadilhac und D. Laurent als Bevollmächtigte)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (vertreten durch C. Giolito und M. Carpus Carcea als Bevollmächtigte)
Gegenstand
Mit ihrer Klage beantragt die Klägerin erstens auf der Grundlage von Art. 263 AEUV zum einen die Nichtigerklärung des Beschlusses (GASP) 2022/582 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 110, S. 55), und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/581 des Rates vom 8. April 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 110, S. 3), und zum anderen die Nichtigerklärung des Beschlusses (GASP) 2022/1530 des Rates vom 14. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 149), und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1529 des Rates vom 14. September 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 1), soweit diese Rechtsakte sie betreffen, sowie zweitens auf der Grundlage von Art. 268 AEUV Ersatz des immateriellen Schadens, der ihr durch den Erlass dieser Rechtsakte entstanden sein soll.
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Frau Elena Petrovna Timchenko trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union. |
3. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/326/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)