ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 288

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

65. Jahrgang
29. Juli 2022


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2022/C 288/01

Mitteilung der Kommission zur Verordnung (Euratom) Nr. 1493/93 des Rates über die Verbringung radioaktiver Stoffe zwischen den Mitgliedstaaten

1

2022/C 288/02

Bekanntmachung der Kommission über Leitlinien für das Verfahren zur Akkreditierung, Zulassung und Autorisierung unabhängiger Wirtschaftsakteure für den Zugang zu den in Anhang X der Verordnung (EU) 2018/858 festgelegten Sicherheitsmerkmalen der Fahrzeuge

7

2022/C 288/03

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.10624 — ENEL / INTESA / JV) ( 1 )

33


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2022/C 288/04

Euro-Wechselkurs — 28. Juli 2022

34

 

Europäischer Datenschutzbeauftragter

2022/C 288/05

Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) (Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter https://edps.europa.eu erhältlich)

35


 

V   Bekanntmachungen

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2022/C 288/06

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

38

2022/C 288/07

Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

43

2022/C 288/08

Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung eines Namens nach Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

46


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

29.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/1


Mitteilung der Kommission zur Verordnung (Euratom) Nr. 1493/93 des Rates über die Verbringung radioaktiver Stoffe zwischen den Mitgliedstaaten

(2022/C 288/01)

Gemäß Artikel 8 der Verordnung (Euratom) Nr. 1493/93 des Rates sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Namen und Anschriften der zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 2 und alle zweckdienlichen Informationen für eine rasche Kontaktaufnahme mit diesen Behörden mitzuteilen.

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission auch alle Änderungen dieser Angaben übermitteln.

Die Kommission muss diese Informationen sowie etwaige Änderungen an alle zuständigen Behörden in der Gemeinschaft weiterleiten und sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen.

Die vorliegende Mitteilung der Kommission ersetzt die Mitteilung der Kommission 2015/C 290/01 zur Verordnung (Euratom) Nr. 1493/93 des Rates über die Verbringung radioaktiver Stoffe zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. C 290 vom 4.9.2015, S. 1).

In der nachstehenden Liste sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und alle für eine zügige Kommunikation mit diesen Behörden erforderlichen Informationen aufgeführt.

Zuständige Behörden im Sinne der Verordnung (Euratom) Nr. 1493/93 des Rates über die Verbringung radioaktiver Stoffe zwischen den Mitgliedstaaten

Österreich

Zentrales Strahlenquellenregister

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Abteilung V/8 – Strahlenschutz

Untere Donaustraße 11

1020 Wien

Tel. +43 171100-614406

E-Mail: strahlenregister@bmk.gv.at

Belgien

Federal Agency for Nuclear Control (FANC)

Security & Transport Department

Import & Transport Office

Rue Ravensteinstraat 36

1000 Brussels

Tel. +32 22892181

E-Mail: transport@fanc.fgov.be

Internet: www.fanc.fgov.be

Bulgarien

Nuclear Regulatory Agency

Blvd. „Shipchenski Prohod“ 69

1574 Sofia

Tel. +359 29406801

Fax +359 29406919

+359 29406889

E-Mail: mail@bnra.bg

Internet: www.bnra.bg

Kroatien

Ministry of the Interior

Civil Protection Directorate

Sector for Radiological and Nuclear Safety

Fax +385 13788599

E-Mail: sector.rns@civilna-zastita.hr

Internet: https://civilna-zastita.gov.hr/podrucja-djelovanja/83

Zypern

Radiation Inspection and Control Service

Department of Labour Inspection

Ministry of Labour, Welfare and Social Insurance

Apellis Street 12

1080 Nicosia

Tel. +357 22405623

Fax +357 22663788

E-Mail: info@dli.mlsi.gov.cy

Internet: www.mlsi.gov.cy/dli

Tschechische Republik

State Office for Nuclear Safety

Register and Exposure Assessment Division

Senovážné náměstí 9

110 00 Praha 1

Tel. +420 221624255

Fax +420 221624817

E-Mail: jan.vinklar@sujb.cz

Internet: www.sujb.cz

Dänemark

Danish Health Authority

Radiation Protection

Knapholm 7

2730 Herlev

Tel. +45 44543454

Fax +45 72227417

E-Mail: sis@sis.dk

Internet: www.sis.dk

Estland

Environmental Board

Climate and Radiation Department

Kopli 76

10416 Tallinn

Tel. +372 6625999

Fax +372 6807427

E-Mail: info@keskkonnaamet.ee

Internet: www.keskkonnaamet.ee

Finnland

Radiation and Nuclear Safety Authority (STUK)

P.O. Box 14

FI-00881 Helsinki

Tel. +358 9759881

Fax +358 975988500

E-Mail: stuk@stuk.fi

Internet: www.stuk.fi

Frankreich

Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire (IRSN)

Boîte postale 17

31 avenue de la Division Leclerc

BP 17

92260 Fontenay-aux-Roses

Tel. +331 58357754

Fax +331 58359536

E-Mail: inventaire@irsn.fr

Internet: www.irsn.fr

Deutschland

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35

65760 Eschborn

Tel. +49 61969080

Fax +49 6196908800

E-Mail: radionuklide@bafa.bund.de

Internet: www.bafa.de

Griechenland

Greek Atomic Energy Commission (EEAE)

Patriarchou Grigoriou and

Neapoleos, P.O. Box 60092

Ag. Paraskevi

153 10 Attica

Τel.: +30 2106506803

E-Mail: chairman@eeae.gr

Internet: www.eeae.gr

Ungarn

Hungarian Atomic Energy Authority

PO Box 676

Budapest 114

1539

Tel. +36 14364800

Fax +36 14364804

E-Mail: haea@haea.gov.hu

Internet: www.oah.hu

Irland

Radiation Protection Regulation Team

Office of Environmental Enforcement

Environmental Protection Agency

McCumiskey House

Richview

Clonskeagh Road

Dublin 14

D14 YR62

Tel. +353 12680100

Fax +353 12680199

E-Mail: RadRegulatory@epa.ie

Internet: www.epa.ie

Italien

Italian National Institute for Environmental Protection and Research (ISPRA)

Department for Nuclear, Technological and Industrial Risk

Via Vitaliano Brancati 48

00144 Roma

Tel. +39 0650072009

+39 0650072851

Fax +39 0650072941

E-Mail: protocollo.ispra@ispra.legalmail.it

Internet: www.isprambiente.gov.it

Ministero dello Sviluppo Economico

Direzione Generale per il Mercato Elettrico,

le Rinnovabili e l’Efficienza Energetica, il Nucleare

Divisione V – Impieghi pacifici dell’energia nucleare, ricerca e gestione di materiali e rifiuti nucleari

Via Molise 6

00187 Roma

Tel. +39 0647052531

+39 0647052639

Fax +39 0647053980

E-Mail: dgmereen.segreteria@mise.gov.it

Internet: www.mise.gov.it

Lettland

Radiation Safety Centre of

State Environmental Service of Latvia

Rupniecibas Street 23

Riga, LV-1045

Tel. +371 67084306

E-Mail: pasts@vvd.gov.lv

Internet: www.vvd.gov.lv

Litauen

Radiation Protection Centre

Kalvarijų st. 153

LT-08352 Vilnius

Tel. +370 52361936

Fax +370 52763633

E-Mail: rsc@rsc.lt

Internet: www.rsc.lt

Luxemburg

Directeur de la Santé

Division de la Radioprotection

Villa Louvigny

Allée Marconi

L-2120 Luxembourg

Tel. +352 24785670

Fax +352 467522

E-Mail: secretariat.radioprotection@ms.etat.lu

Malta

Radiation Protection Board

OHSA Building

17, Triq Edgar Ferro

Pietà

PTA 3153

Tel. +356 21247677

Fax +356 21232909

E-Mail: ohsa.rpb@gov.mt

Niederlande

Authority for Nuclear Safety and Radiation Protection (ANVS)

Koningskade 4

2596 AA Den Haag

PO Box 16001

2500 BA Den Haag

Tel.: +31 (0) 884890500

E-Mail: postbus.transportinfo@anvs.nl

Internet: www.anvs.nl

Polen

National Atomic Energy Agency of the Republic of Poland

Radiation Protection Department

Bonifraterska 17 st.

00-203 Warsaw

Tel. +48 225562800

Fax +48 226213786

E-Mail: secretariat.dor@paa.gov.pl

Internet: www.gov.pl/paa

Portugal

Agência Portuguesa do Ambiente

Rua da Murgueira 9

Zambujal - Alfragide

2610-124 Amadora

Tel. +351 214728200

Tel. +351 214728232

E-Mail: geral@apambiente.pt

radiacao@apambiente.pt

Internet: www.apambiente.pt

Rumänien

National Commission for Nuclear Activities Control (CNCAN)

Blvd. Libertatii nr. 14, sector 5

050706 București

Tel. +40 213160572

Fax +40 213173887

E-Mail: office@cncan.ro

Internet: www.cncan.ro

Slowakische Republik

Public Health Authority of the Slovak Republic

Trnavská cesta 52

826 45 Bratislava

Tel. +421 249284253

+421 249284111

Fax +421 244372619

E-Mail: uvzsr@uvzsr.sk

podatelna@uvzsr.sk

Internet: www.uvzsr.sk

Slowenien

Für radioaktive Strahlenquellen im medizinischen und veterinärmedizinischen Bereich:

Ministry of Health

Slovenian Radiation Protection Administration

Ajdovščina 4

SI-1000 Ljubljana

Tel. +386 14788709

Fax +386 14788715

E-Mail: gp-ursvs.mz@gov.si

Internet: www.uvps.gov.si/en/

Für radioaktive Strahlenquellen in anderen Bereichen (Industrie, Forschung):

Ministry of the Environment and Spatial Planning

Slovenian Nuclear Safety Administration

Litostrojska cesta 54

SI-1000 Ljubljana

Tel. +386 14721100

Fax +386 14721199

E-Mail: gp.ursjv@gov.si

Internet: www.ursjv.gov.si/en/

Spanien

Nationale Kontaktstelle

Consejo de Seguridad Nuclear

C/ Pedro Justo Dorado Dellmans, 11

28040 Madrid

Madrid

Tel. +34 913460100

Fax +34 913460588

Javier Zarzuela

E-Mail: jzj@csn.es

Für Verbringungen radioaktiver Stoffe zu kerntechnischen Anlagen, zu kerntechnischen Anlagen der ersten Kategorie oder zu kerntechnischen Anlagen der zweiten und dritten Kategorie in den Regionen Andalucía, Castilla-La Mancha und Melilla:

Dirección General de Política Energética y Minas

Paseo de la Castellana, 160

28071 Madrid

Madrid

Tel. +34 913497418

Fax +34 913497529

E-Mail: Bzn-sgenergianuclear@miteco.es

Für Verbringungen radioaktiver Stoffe zu kerntechnischen Anlagen der zweiten und der dritten Kategorie in folgenden Regionen:

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE ASTURIAS

Dirección General de Industria

Plaza de España, 1, 3.a planta

33007 Oviedo

Asturias

Tel. +34 985106676

Fax +34 985106675

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE ARAGÓN

Departamento de Industria, Competitividad y Desarrollo Empresarial

Dirección general de Energía y Minas

Servició de Gestión Energética

Paseo de María Agustín, 36

50004 Zaragoza

Zaragoza

Tel. +34 976714747

Fax +34 976715360

E-Mail: gestionenergetica@aragon.es

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE ILLES BALEARS

Consejería de Transición Energética, Sectores Productivos y Memoria Democrática

Dirección General de Política Industrial

Servicio de Actividades Radiactivas

C/ del Bastió d’en Sanoguera, 2

07002 Palma

Illes Balears

Tel. +34 971176570

+34 971177000 + 63550

Fax +34 971176828

E-Mail: rx@caib.es

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE CANARIAS

Consejería de Turismo, Industria y Comercio

Dirección General de Industria

Avda. Francisco La Roche, 35, Edificio Usos Múltiples I, 7a planta

38071 Santa Cruz de Tenerife

Santa Cruz de Tenerife

Tel. +34 928899400 (Ext. 89288)

+34 922475000 (Ext. 25216)

Fax +34 922475354

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE CANTABRIA

Consejería de Innovación, Industria, Transporte y Comercio

Dirección General de Industria, Energía y Minas

C/ Albert Einstein, 2

39011 Santander

Cantabria

Tel. +34 942200044

Fax +34 942200030

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE CASTILLA Y LEÓN

Consejería de Empleo e Industria

Dirección General de Industria

C/ Jacinto Benavente, 2, pta. 2a, ala norte

47195 Arroyo de la Encomienda

Valladolid

Tel. +34 983324288

Fax +34 983411410

Tel. +34 9833242291

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE CATALUÑA

Departamento de Empresa y Trabajo

Dirección General de Energía, Seguridad Industrial y Seguridad Minera

Servicio de Coordinación de Actividades Radioactivas

C/ Foc, 57, edificio A

08038 Barcelona

Barcelona

Tel. +34 933226633

Fax +34 934393996

E-Mail: scar@gencat.cat

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE EXTREMADURA

Consejería para la Transición Ecológica y Sostenibilidad

Dirección General de Industria, Energía y Minas

Paseo de Roma, s/n

06800 Mérida

Badajoz

Tel. +34 924012115

Fax +34 924005601

E-Mail: jose.narvaez@juntaex.es

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE GALICIA

Vicepresidencia Segunda y Consejería de Economía, Empresa e Innovación

Dirección General de Planificación Energética y Recursos Naturales

Edificio administrativo San Caetano, s/n, bloque 5, puerta 4.a

15781 Santiago de Compostela

A Coruña

Tel. +34 981545587

Fax +34 981957192

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE LA RIOJA

Consejería de Desarrollo Autonómico Secretaría General Técnica

Servicio de Industria y Comercio

C/ Marqués de la Ensenada, 13-15 (entrada por c/ Albia de Castro)

26071 Logroño

La Rioja

Tel. +34 941291710 / 941291711

Fax +34 941291206

E-Mail: dg.itic@larioja.org

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE MADRID

Consejería de Economía, Empleo y Competitividad

Dirección General de Industria, Energía y Minas

Ramírez de Prado, 5 bis, 2.a planta

28045 Madrid

Madrid

Tel. +34 914206498

Fax +34 915802194

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE MURCIA

Consejería de Empresa, Empleo, Universidades y Portavocía

Dirección General de Energía y Actividad Industrial y Minera

C/ Nuevas Tecnologías, s/n

30205 Murcia

Murcia

Tel. +34 968362002

Fax +34 968362003

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE NAVARRA

Departamento de Desarrollo Económico y Empresarial

Dirección General de Industria, Energía y Proyectos Estratégicos S3

Servicio de Ordenación Industrial, Infraestructuras Energéticas y Minas

Parque Tomas Caballero, 1

31005 Pamplona

Navarra

Tel. +34 848424499

Fax +34 848426468

E-Mail: mlesdelg@navarra.es

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE PAÍS VASCO

Departamento de Desarrollo Económico, Sostenibilidad y Medio Ambiente

Viceconsejería de Industria

Dirección de Proyectos Estratégicos y Administración Industrial

C/ Donostia-San Sebastián, 1

01010 Vitoria-Gasteiz

Araba/Álava

Tel. +34 945019696

+34 945019935

Fax +34 945019978

José Miguel Muñoz San Martín

E-Mail: josemi-munoz@euskadi.eus

COMUNIDAD AUTÓNOMA DE COMUNITAT VALENCIANA

Consejería de Economía Sostenible, Sectores Productivos, Comercio y Trabajo

Dirección General de Industria, Energía y Minas

C/ de la Democracia, 77, Ciudad Administrativa 9 de octubre, Torre 2

46018 València

València/Valencia

Tel. +34 961209576

Fax +34 961209564

CIUDAD AUTÓNOMA DE CEUTA

Consejería de Sanidad, Consumo y Gobernación

Servicio de Consumo

Plaza de África, 1, acceso C, 1.o A

51001 Ceuta

Ceuta

Tel. +34 956511658

+34 9956515627

+34 956528129

Fax +34 956515988

Schweden

Strålsäkerhetsmyndigheten

SE-171 16 Stockholm

Tel. +46 87994000

Fax +46 87994010

E-Mail: registrator@ssm.se

Internet: www.ssm.se


29.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/7


Bekanntmachung der Kommission über Leitlinien für das Verfahren zur Akkreditierung, Zulassung und Autorisierung unabhängiger Wirtschaftsakteure für den Zugang zu den in Anhang X der Verordnung (EU) 2018/858 festgelegten Sicherheitsmerkmalen der Fahrzeuge

(2022/C 288/02)

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1244 der Kommission (1) wird Anhang X der Verordnung (EU) 2018/858 (2) geändert und es wird insbesondere eine neue Anlage hinzugefügt, in der das Verfahren für die Zulassung und Autorisierung unabhängiger Wirtschaftsakteure für den Zugang zu Sicherheitsmerkmalen der Fahrzeuge festgelegt wird.

Die rechtlichen Verpflichtungen des Verfahrens in Bezug auf die Rolle und die Zuständigkeiten der Stellen, die an der Zulassung und Autorisierung des Zugangs zu sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge für unabhängige Wirtschaftsakteure und ihre Mitarbeiter beteiligt sind, sind in Anhang X Anlage 3 der Verordnung (EU) 2018/858 festgelegt. Gemäß Anhang X Nummer 6.3 werden funktionale Anforderungen an die Anwendung des Verfahrens zur Unterstützung der rechtlichen Verpflichtungen anhand von Beispielen und Anwendungsfällen im Anhang zu dieser Bekanntmachung der Kommission bereitgestellt.


(1)  Delegierte Verordnung (EU) 2021/1244 der Kommission vom 20. Mai 2021 zur Änderung des Anhangs X der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des standardisierten Zugangs zu Fahrzeug-OBD-Informationen und zu Reparatur- und Wartungsinformationen sowie der Anforderungen und Verfahren für den Zugang Sicherheitsinformationen des Fahrzeugs (ABl. L 272 vom 30.7.2021, S. 16).

(2)  Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1).


ANHANG

Funktionsanforderungen: Anwendungsfälle

ANWENDUNGSFALL SERMI 1. Antrag auf Änderung des Akkreditierungsverfahrens und Überwachung der Umsetzung in den Mitgliedstaaten:

Akteur

Mitglieder des „Forums für den Zugang zu sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen“ oder „SERMI“ und die Kommission

Ziel

Die Akteure können einen Antrag auf Änderung des Verfahrens stellen.

Eingabe des Anwendungsfalls

Ein Antrag auf Änderung des Verfahrens zum Erhalt von sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen („repair and maintenance information“ – RMI)

Ergebnis des Anwendungsfalls

Aktualisiertes Verfahren, um gegebenenfalls Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI zu erhalten

Beschreibung

Das SERMI befasst sich mit Anträgen auf Änderung des Verfahrens. Seine Mitglieder bewerten und überarbeiten das Verfahren. Das SERMI berät die Kommission über Anträge auf Änderung des Akkreditierungsverfahrens.

ANWENDUNGSFALL SERMI 2. Auswahl des/der Trustcenter(s)

Akteur

Trustcenter (TC)

Ziel

Benennung eines Trustcenters

Eingabe des Anwendungsfalls

Antrag des TC beim SERMI, das bewertet, ob das TC alle funktionalen und technischen Anforderungen erfüllt

Ergebnis des Anwendungsfalls

Annahme oder Ablehnung des Antrags des TC

Aktualisierte Liste der ausgewählten TC

Beschreibung

Das SERMI bearbeitet Anträge von TC, die gemäß den Kriterien in Anhang X Anlage 3 Nummer 4.1.2 der Verordnung (EU) 2018/858 einen Antrag auf Auswahl stellen, und erstellt und aktualisiert die Liste der ausgewählten TC. Die Kommission wird davon in Kenntnis gesetzt.

ANWENDUNGSFALL SERMI 3. Festlegung des Umsetzungsleitfadens für die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen

Akteur

SERMI und Kommission

Ziel

Verwendung des Umsetzungsleitfadens durch Fahrzeughersteller und TC, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der erforderlichen Kommunikationsstandards Online Certificate Status Protocol (OCSP) und Simple Object Access Protocol (SOAP) zu erreichen

Eingabe des Anwendungsfalls

Informationen und bekannte Standards

Ergebnis des Anwendungsfalls

Umsetzungsleitfaden mit allen erforderlichen Informationen für die Kommunikationsschnittstellen

Beschreibung

Das SERMI gibt der Kommission Anregungen für die Ermöglichung und Aufrechterhaltung der Umsetzung unter Berücksichtigung der steigenden Sicherheitsanforderungen und der Verbesserung der Technologien im Laufe der Zeit.

ANWENDUNGSFALL NAB 1. Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle

Eingabe des Anwendungsfalls

Antragsformular einer Konformitätsbewertungsstelle, das von der nationalen Akkreditierungsstelle (National Accreditation Body; NAB) bearbeitet wird

Ergebnis des Anwendungsfalls

Akkreditierung oder keine Akkreditierung der Konformitätsbewertungsstelle

Bericht der nationalen Akkreditierungsstelle über die Konformitätsbewertungsstelle

Beschreibung

Akkreditierungsformular, das von der nationalen Akkreditierungsstelle zum Ausfüllen durch eine Konformitätsbewertungsstelle bereitgestellt wird

Das Akkreditierungsformular wird von der Organisation ausgefüllt, die einen Antrag auf Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle stellt.

Die nationale Akkreditierungsstelle prüft, ob die Organisation alle festgelegten Anforderungen erfüllt.

Mit der Akkreditierung soll sichergestellt werden, dass die Konformitätsbewertungsstelle nach der Norm „Konformitätsbewertung – Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Prüfungen durchführen“ (ISO/IEC 17020:2012) als Prüfstelle des Typs A bewertet wird.

Die Konformitätsbewertungsstelle beantragt die Akkreditierung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

ANWENDUNGSFALL NAB 2. Bearbeitung von Beschwerden gegen Konformitätsbewertungsstellen

Nach Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 schaffen die nationalen Akkreditierungsstellen die erforderlichen Verfahren, um Beschwerden gegen die von ihnen akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen zu bearbeiten.

Zu den Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstellen gehört Folgendes:

a)

Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde,

b)

Sicherstellung, dass eine Beschwerde über eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle zunächst von der Konformitätsbewertungsstelle behandelt wird,

c)

bei Bedarf Ergreifen geeigneter Abhilfemaßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums,

d)

Dokumentation aller Beschwerden und ergriffenen Maßnahmen und

e)

Antwort an den Beschwerdeführer.

Während des Beschwerdeverfahrens durch die nationale Akkreditierungsstelle bleiben alle bestehenden Zulassungen des unabhängigen Wirtschaftsakteurs, alle Autorisierungen der Mitarbeiter, Prüfbescheinigungen und angemessenen Abhilfemaßnahmen, die von dieser Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt wurden, gültig.

Beschließt die nationale Akkreditierungsstelle, die Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle zu entziehen, verlieren alle unabhängigen Wirtschaftsakteure ihre Zulassung und die damit verbundenen Prüfbescheinigungen über die Zulassung sowie alle Prüfbescheinigungen über die Autorisierung, die von dieser Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit. Die Konformitätsbewertungsstelle informiert anschließend die zugelassenen unabhängigen Wirtschaftsakteure über diese Entscheidung. Die nationale Akkreditierungsstelle informiert das SERMI und die Kommission über diese Entscheidung.

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur, TC, Fahrzeughersteller, zuständige Behörden

Ziel

Bearbeitung von Beschwerden

Eingabe des Anwendungsfalls

Beschwerde gegen eine Konformitätsbewertungsstelle

Ergebnis des Anwendungsfalls

Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine Konformitätsbewertungsstelle

Beschreibung

Beschwerden werden auf lokaler Ebene zwischen der Konformitätsbewertungsstelle und dem Beschwerdeführer gelöst. Beschwerden, die nicht auf lokaler Ebene gelöst werden, können gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur weiteren Prüfung an die nationale Akkreditierungsstelle verwiesen werden.

ANWENDUNGSFALL NAB 3. Liste akkreditierter Konformitätsbewertungsstellen der nationalen Akkreditierungsstelle

Akteur

Nationale Akkreditierungsstelle

Ziel

Die nationale Akkreditierungsstelle führt eine aktuelle Liste aller akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen.

Eingabe des Anwendungsfalls

Akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen

Ergebnis des Anwendungsfalls

Eine länderspezifische Liste der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen

Beschreibung

Die nationale Akkreditierungsstelle erstellt, pflegt und veröffentlicht eine länderspezifische Liste aller akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen

ANWENDUNGSFALL CAB 1. Die Konformitätsbewertungsstelle baut eine Geschäftsbeziehung mit dem Trustcenter auf

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Die Konformitätsbewertungsstelle (Conformity Assessment Body; CAB) schließt eine vertragliche Vereinbarung mit einem ausgewählten TC ab, das in der Liste der ausgewählten TC des SERMI aufgeführt ist.

Eingabe des Anwendungsfalls

Vertrag zwischen der Konformitätsbewertungsstelle und einem ausgewählten TC, das aus der vom SERMI veröffentlichten Liste der ausgewählten TC gewählt wird (siehe Anwendungsfall SE2)

Ergebnis des Anwendungsfalls

Zwischen der Konformitätsbewertungsstelle und dem TC wird ein Vertrag unterzeichnet.

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle geht eine Geschäftsbeziehung mit einem aus der Liste des SERMI ausgewählten TC ein, um

a)

elektronische Zertifikate und Autorisierungseinträge zu erstellen,

b)

den Zulassungs- und Autorisierungsstatus beizubehalten (und ggf. „neue“ Zertifikate zu verschicken),

c)

das elektronische Zertifikat und den PIN-Brief zu verschicken, der von der Konformitätsbewertungsstelle an den unabhängigen Wirtschaftsakteur weitergeleitet wird.

Eine Konformitätsbewertungsstelle schließt nur einen Vertrag mit einem TC ab.

ANWENDUNGSFALL CAB 2. Die Konformitätsbewertungsstelle prüft unabhängige Wirtschaftsakteure für die Zulassung

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur

Ziel

Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs, damit dieser (einen) Mitarbeiter für die Autorisierung benennen kann, dem/denen der Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI gewährt werden soll

Eingabe des Anwendungsfalls

Ausgefülltes Antragsformular, wie von der Konformitätsbewertungsstelle gefordert. Das Antragsformular enthält die in Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.3 der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten Kriterien.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Papierzertifikat mit dem Ergebnis der Zulassungsprüfung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Beschreibung

Der unabhängige Wirtschaftsakteur sendet das Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen auf prüfbarem Weg an die Konformitätsbewertungsstelle.

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft die Unterlagen und kontrolliert, ob der unabhängige Wirtschaftsakteur bereits von einer anderen Konformitätsbewertungsstelle geprüft wurde.

Wenn die Kriterien für die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs (Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.3 der Verordnung (EU) 2018/858) erfüllt sind, sendet die Konformitätsbewertungsstelle dem unabhängigen Wirtschaftsakteur die Prüfbescheinigung über die Zulassung in Papierform zu.

Die Konformitätsbewertungsstelle unterrichtet die anderen Konformitätsbewertungsstellen in dem jeweiligen Land auf prüfbare Weise, wenn der unabhängige Wirtschaftsakteur die Prüfung der Konformitätsbewertungsstelle nicht besteht.

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft, ob die von dem unabhängigen Wirtschaftsakteur gelieferten Daten während des gesamten Verfahrens widerspruchsfrei sind.

Jeder IO-Mitarbeiter, der für den Zugang zu Sicherheitsinformationen autorisiert wird, wird bei derselben Konformitätsbewertungsstelle und demselben TC registriert.

Jeder zugelassene unabhängige Wirtschaftsakteur kann unangekündigten, stichprobenartigen Vor-Ort-Prüfungen unterzogen werden. Diese finden einmal während der Gültigkeitsdauer der Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs statt.

ANWENDUNGSFALL CAB 3. Vor-Ort-Prüfungen der Konformitätsbewertungsstelle

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Mindestens eine stichprobenartige und unangekündigte Vor-Ort-Prüfung bei jedem zugelassenen unabhängigen Wirtschaftsakteur während des Gültigkeitszeitraums und eine von dem unabhängigen Wirtschaftsakteur beantragte Vor-Ort-Prüfung in den letzten sechs Monaten des Gültigkeitszeitraums, um sicherzustellen, dass die bei der Antragstellung gemachten Angaben korrekt sind und die Verfahrensanforderungen im täglichen Betrieb so umgesetzt und angewandt werden, wie von dem unabhängigen Wirtschaftsakteur im Antrag auf Zulassung angegeben. Die in den letzten sechs Monaten durchgeführte Prüfung wird auch für die Erneuerung der Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs herangezogen. Auf der Grundlage einer Beschwerde gegen einen zugelassenen unabhängigen Wirtschaftsakteur oder einen zugelassenen IO-Mitarbeiter wird festgelegt, ob eine Vor-Ort-Prüfung erforderlich ist.

Eingabe des Anwendungsfalls

Unangekündigter Besuch des Betriebsgeländes des unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Besuch des Betriebsgeländes des unabhängigen Wirtschaftsakteurs auf Anfrage von Letzterem in den letzten sechs Monaten der Gültigkeit seiner Zulassung

Auf der Grundlage einer Beschwerde

Ergebnis des Anwendungsfalls

Die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs wird bestätigt oder zurückgenommen.

Wird die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs zurückgenommen, werden die Autorisierungen der IO-Mitarbeiter zurückgenommen und das TC wird angewiesen, die entsprechenden elektronischen Zertifikate zurückzunehmen.

Die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs wird erneuert (ANWENDUNGSFALL CAB 4).

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle besucht den unabhängigen Wirtschaftsakteur und führt eine Vor-Ort-Prüfung durch, bei der die Einhaltung der Kriterien in Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.3 der Verordnung (EU) 2018/858 überprüft wird.

Die Konformitätsbewertungsstelle kann die Marktüberwachungsbehörden des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig ist, um Unterstützung für eine Vor-Ort-Prüfung bitten.

Je nach den Ergebnissen der Prüfung wird die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs bestätigt oder zurückgenommen. Die Konformitätsbewertungsstelle gewährt dem unabhängigen Wirtschaftsakteur die Möglichkeit, geringfügige Mängel nach einem negativen Ergebnis einer Vor-Ort-Prüfung gemäß Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.1 der Verordnung (EU) 2018/858 zu beheben.

Ein abschließendes negatives Prüfergebnis hat den Entzug der Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs, der Zulassung der IO-Mitarbeiter und der elektronischen Zertifikate der IO-Mitarbeiter durch das TC zur Folge.

ANWENDUNGSFALL CAB 4. Die Konformitätsbewertungsstelle prüft unabhängige Wirtschaftsakteure für die Erneuerung der Zulassung

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur

Ziel

Erneuerung der Zulassung

Eingabe des Anwendungsfalls

Ausgefüllter Antrag, wie von der Konformitätsbewertungsstelle gefordert. Das Antragsformular enthält die in Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.2 der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten Kriterien. Positives Ergebnis einer von der Konformitätsbewertungsstelle beantragten Vor-Ort-Prüfung innerhalb der letzten sechs Monate vor Ablauf der Zulassung.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Papierzertifikat mit dem Prüfergebnis für die Erneuerung einer Zulassung eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Ablauf der Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs, der Zulassung der IO-Mitarbeiter und Widerruf der elektronischen Zertifikate im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses oder einer Ablehnung des Antrags auf Verlängerung

Beschreibung

Nach einem Zeitraum von 60 Monaten muss die Zulassung erneuert werden.

Vor dem Ablauf der Zulassung wird der unabhängige Wirtschaftsakteur von der Konformitätsbewertungsstelle über das bevorstehende Auslaufen in Kenntnis gesetzt. Diese Frist beträgt sechs Monate vor Ablauf der Zulassung.

Der unabhängige Wirtschaftsakteur beantragt eine Vor-Ort-Prüfung durch die Konformitätsbewertungsstelle.

Die Konformitätsbewertungsstelle führt die Vor-Ort-Prüfung durch. Fällt das Ergebnis der Prüfung negativ aus, nimmt die Konformitätsbewertungsstelle die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs und die Zulassung(en) der IO-Mitarbeiter zurück. Die Konformitätsbewertungsstelle weist das TC an, das/die Zertifikat(e) des/der IO-Mitarbeiter(s) zurückzunehmen.

Der unabhängige Wirtschaftsakteur übermittelt alle Unterlagen zwei Monate vor Ablauf der Zulassung auf prüfbarem Weg an die Konformitätsbewertungsstelle.

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft die Unterlagen und kontrolliert, ob der unabhängige Wirtschaftsakteur bereits von einer anderen Konformitätsbewertungsstelle zugelassen oder abgelehnt wurde.

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft die Einhaltung des Konzepts der rechtmäßigen Geschäftstätigkeit, das in Anhang X Nummer 6.3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 dargelegt ist. Die Konformitätsbewertungsstelle kann von der Marktüberwachungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, unterstützt werden.

Wenn die Kriterien über die Zulassung der unabhängigen Wirtschaftsakteure (siehe Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.3 der Verordnung (EU) 2018/858) erfüllt sind, sendet die Konformitätsbewertungsstelle dem unabhängigen Wirtschaftsakteur die Prüfbescheinigung über die Zulassung in Papierform zu.

Die Konformitätsbewertungsstelle unterrichtet die anderen Konformitätsbewertungsstellen in dem jeweiligen Land auf prüfbare Weise, wenn der unabhängige Wirtschaftsakteur die Prüfung der Konformitätsbewertungsstelle nicht besteht.

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft, ob die von dem unabhängigen Wirtschaftsakteur gelieferten Daten während des gesamten Verfahrens widerspruchsfrei sind. Jeder IO-Mitarbeiter, der nach der in Anwendungsfall CAB 6 beschriebenen Prüfung für den Zugang zu Sicherheitsinformationen autorisiert wird, wird bei derselben Konformitätsbewertungsstelle und demselben TC registriert.

ANWENDUNGSFALL CAB 5. Behandlung der Daten des unabhängigen Wirtschaftsakteurs durch die Konformitätsbewertungsstelle

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur

Ziel

Korrektur der Daten des unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Eingabe des Anwendungsfalls

Der unabhängige Wirtschaftsakteur fordert die jeweilige Konformitätsbewertungsstelle auf, seine Daten zu ändern.

Der unabhängige Wirtschaftsakteur liefert eine angemessene Begründung für diese Änderung und legt sie der Konformitätsbewertungsstelle vor.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Aktualisierte Daten des unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Beschreibung

Der unabhängige Wirtschaftsakteur sendet alle erforderlichen Unterlagen auf prüfbarem Weg an die Konformitätsbewertungsstelle.

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft die Unterlagen. Wenn die Konformitätsbewertungsstelle feststellt, dass der Antrag begründet ist, werden die Daten geändert und die Konformitätsbewertungsstelle stellt die geänderte Bescheinigung in Papierform aus.

ANWENDUNGSFALL CAB 6. Die Konformitätsbewertungsstelle prüft einen IO-Mitarbeiter für die Autorisierung

Akteur

IO-Mitarbeiter

Ziel

Autorisierung eines oder mehrerer IO-Mitarbeiter

Eingabe des Anwendungsfalls

Ausgefülltes Formular für den Antrag auf Prüfung, wie von der Konformitätsbewertungsstelle gefordert. Das Antragsformular stimmt mit den in Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.4 der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten Kriterien überein.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Das Prüfergebnis wird von der Konformitätsbewertungsstelle an das TC übermittelt, damit das TC

(1)

ein elektronisches Zertifikat für den IO-Mitarbeiter ausstellen kann,

(2)

den Autorisierungseintrag des IO-Mitarbeiters in der Datenbank erstellen kann.

Beschreibung

Der IO-Mitarbeiter sendet das Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen auf prüfbarem Weg an die Konformitätsbewertungsstelle.

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft, ob der IO-Mitarbeiter bereits zuvor einen Antrag gestellt hat, der von der Konformitätsbewertungsstelle selbst oder einer anderen Konformitätsbewertungsstelle auf Unionsebene abgelehnt wurde.

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft die Unterlagen.

Wenn die Kriterien für die Autorisierung der IO-Mitarbeiter (siehe Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.4 der Verordnung (EU) 2018/858) erfüllt sind, setzt die Konformitätsbewertungsstelle das TC davon in Kenntnis, das ein elektronisches Zertifikat ausstellt (Anwendungsfall TC1).

Jeder IO-Mitarbeiter beantragt bei der Konformitätsbewertungsstelle die Autorisierung, dass sein unabhängiger Wirtschaftsakteur bei der Konformitätsbewertungsstelle registriert ist.

Die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem unabhängigen Wirtschaftsakteur im Namen seiner Mitarbeiter eingereichten Informationen wird durch ISO 17020:2012 Abschnitt 7.1.6 abgedeckt.

ANWENDUNGSFALL CAB 7. Pseudonymisierung personenbezogener Daten bei der Konformitätsbewertungsstelle

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten der IO-Mitarbeiter

Eingabe des Anwendungsfalls

Vorname und Nachname des IO-Mitarbeiters

Ergebnis des Anwendungsfalls

Die eindeutige Kennung des IO-Mitarbeiters, die im elektronischen Zertifikat zu verwenden ist

Beschreibung

Vor- und Nachname des IO-Mitarbeiters werden in eine eindeutige Kennung für den IO-Mitarbeiter übertragen, die während des gesamten Verfahrens für den Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI verwendet wird.

Mit diesem Anwendungsfall wird sichergestellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den EU-Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen steht, wie sie in der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie 2002/58/EG festgelegt sind.

ANWENDUNGSFALL CAB 8. Die Konformitätsbewertungsstelle informiert das TC, das ein elektronisches Zertifikat ausstellt

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Ausstellung eines elektronischen Zertifikats für den IO-Mitarbeiter

Eingabe des Anwendungsfalls

Übermittlung des Prüfergebnisses der Konformitätsbewertungsstelle für einen autorisierten Mitarbeiter an das TC

Ergebnis des Anwendungsfalls

Übermittlung eines sicheren Tokens mit einem elektronischen Zertifikat und einer separaten PIN für den IO-Mitarbeiter an die Konformitätsbewertungsstelle

Der IO-Mitarbeiter erhält die PIN, die mit dem von der Konformitätsbewertungsstelle übermittelten elektronischen Zertifikat verbunden ist, auf prüfbarem Weg.

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle übermittelt alle erforderlichen Daten an das TC, damit das TC das elektronische Zertifikat, den sicheren Token und die PIN erstellen kann.

ANWENDUNGSFALL CAB 9. Prüfung eines IO-Mitarbeiters zur Erneuerung der Autorisierung durch die Konformitätsbewertungsstelle

Akteur

IO-Mitarbeiter

Ziel

Erneuerung einer Autorisierung eines Mitarbeiters

Eingabe des Anwendungsfalls

Ausgefülltes Formular für den Antrag auf Prüfung, wie von der Konformitätsbewertungsstelle gefordert. Das Antragsformular enthält die in Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.4 der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten Kriterien.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Ergebnis der Prüfung im Zusammenhang mit der Erneuerung der Autorisierung eines IO-Mitarbeiters

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle informiert den unabhängigen Wirtschaftsakteur sechs Monate vor dem tatsächlichen Ablaufdatum der Autorisierung der Mitarbeiter über das Datum, an dem die Autorisierung abläuft.

Der IO-Mitarbeiter übermittelt alle Unterlagen zwei Monate vor Ablauf der Autorisierung auf prüfbarem Weg an die Konformitätsbewertungsstelle.

Das in Anwendungsfall CAB 6 beschriebene Verfahren für die Prüfung der Autorisierung wird durchgeführt.

ANWENDUNGSFALL CAB 10. Behandlung der Daten des Mitarbeiters durch die Konformitätsbewertungsstelle

Akteur

IO-Mitarbeiter

Ziel

Die Daten der IO-Mitarbeiter sind korrekt

Eingabe des Anwendungsfalls

Der IO-Mitarbeiter fordert die jeweilige Konformitätsbewertungsstelle auf, seine Daten zu aktualisieren.

Das entsprechende Formular wird vom IO-Mitarbeiter ausgefüllt und unterzeichnet, bevor es bei der Konformitätsbewertungsstelle vorgelegt wird.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Aktualisierte Daten des IO-Mitarbeiters

Beschreibung

Der IO-Mitarbeiter sendet alle erforderlichen Unterlagen auf prüfbarem Weg an die Konformitätsbewertungsstelle.

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft die Unterlagen.

Wenn sich der Antrag auf Aktualisierung der Daten auf die im elektronischen Zertifikat gespeicherten Daten auswirkt, informiert die Konformitätsbewertungsstelle das TC, damit dieses ein neues elektronisches Zertifikat ausstellt (Anwendungsfall TC 1).

ANWENDUNGSFALL CAB 11. Beschwerdeverfahren der Konformitätsbewertungsstelle

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Die Konformitätsbewertungsstelle verfügt über ein dokumentiertes Verfahren für die Entgegennahme, Bewertung und Entscheidung über Beschwerden; dieses Verfahren steht mit den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften im Einklang.

Eingabe des Anwendungsfalls

Vorschriften, Normen und SERMI-System

Ergebnis des Anwendungsfalls

Dokumentiertes Verfahren für Beschwerden.

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle entwickelt ein Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und dokumentiert dieses. Beschwerden werden auf lokaler Ebene zwischen der Konformitätsbewertungsstelle und dem Beschwerdeführer gelöst.

Die Parteien, die sich zu einem vermeintlichen Problem im Zusammenhang mit dem System äußern möchten, sollten die Möglichkeit haben, sich mit allen erforderlichen Informationen an die jeweilige Konformitätsbewertungsstelle zu wenden.

Die Konformitätsbewertungsstelle stellt die notwendigen Verfahren und Ressourcen zur Verfügung, um eine Vor-Ort-Prüfung durchzuführen, wenn sie dies zur Beurteilung einer Beschwerde für angemessen hält.

Beschwerden, die nicht auf lokaler Ebene gelöst werden, können gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur weiteren Prüfung an die nationale Akkreditierungsstelle verwiesen werden.

ANWENDUNGSFALL CAB 12. Die Konformitätsbewertungsstelle bearbeitet eine Beschwerde über eine Zulassung eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Akteur

Fahrzeughersteller, TC, zuständige Behörde

Ziel

Die Konformitätsbewertungsstelle bearbeitet Beschwerden über eine Zulassung eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs.

Die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs wird nach Abschluss des Verfahrens zurückgenommen oder bestätigt.

Die Zulassungsdatenbank wird auf dem neuesten Stand gehalten.

Eingabe des Anwendungsfalls

Beschwerde mit den erforderlichen Informationen gemäß dem Verfahren in Anwendungsfall CAB 11

Ergebnis des Anwendungsfalls

Ablehnung der Beschwerde

oder

Entscheidung über die Rücknahme der Zulassung eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs als Ergebnis eines Beschwerdeverfahrens:

1)

Der Widerruf der Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs wird dokumentiert und die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs wird in der Zulassungsdatenbank als zurückgenommen eingestuft.

2)

Die Autorisierungen der IO-Mitarbeiter werden zurückgenommen.

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle prüft die Beschwerde, indem sie insbesondere bewertet, ob der unabhängige Wirtschaftsakteur die Kriterien in Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.3 der Verordnung (EU) 2018/858 und das Konzept der rechtmäßigen Geschäftstätigkeit gemäß Anhang X Nummer 6.3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 eingehalten hat. Die Konformitätsbewertungsstelle kann von der Marktüberwachungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, unterstützt werden.

Wenn die Gründe für die Beschwerde nicht bestätigt werden können, wird die Beschwerde abgelehnt.

Die Konformitätsbewertungsstelle entscheidet, ob eine Vor-Ort-Prüfung erforderlich ist. Die Konformitätsbewertungsstelle prüft insbesondere, ob der unabhängige Wirtschaftsakteur die oben genannten Punkte eingehalten hat.

Werden die Gründe bestätigt, wird die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs zurückgenommen.

Im Falle eines Widerrufs wird die Konformitätsbewertungsstelle

1)

den unabhängigen Wirtschaftsakteur darüber informieren, dass seine Zulassung zurückgenommen wird,

2)

das jeweilige TC darüber in Kenntnis setzen, um die Zulassung sofort als zurückgenommen zu dokumentieren und alle elektronischen Zertifikate und Autorisierungen von den IO-Mitarbeitern des jeweiligen unabhängigen Wirtschaftsakteurs zurückzunehmen,

3)

alle Konformitätsbewertungsstellen des jeweiligen Mitgliedstaats über den Widerruf in Kenntnis setzen.

ANWENDUNGSFALL CAB 13. Die Konformitätsbewertungsstelle bearbeitet eine Beschwerde über eine Autorisierung eines IO-Mitarbeiters

Akteur

Fahrzeughersteller, unabhängiger Wirtschaftsakteur, TC, zuständige Behörde

Ziel

Die Konformitätsbewertungsstelle bearbeitet Beschwerden in Bezug auf eine Autorisierung eines IO-Mitarbeiters.

Die Autorisierung des IO-Mitarbeiters wird von dem TC nach Abschluss des Verfahrens zurückgenommen oder bestätigt.

Die Liste der zurückgenommenen elektronischen Zertifikate und die Datenbank für die Autorisierungen werden aktualisiert.

Eingabe des Anwendungsfalls

Beschwerde mit den erforderlichen Informationen gemäß dem Verfahren in Anwendungsfall CAB 11

Ergebnis des Anwendungsfalls

Ablehnung der Beschwerde

oder

Unterrichtung des TC, das die Zulassung von IO-Mitarbeitern nach einem Beschwerdeverfahren zurücknimmt:

1)

Das elektronische Zertifikat des IO-Mitarbeiters wird als ungültig gespeichert.

2)

Der Autorisierungsstatus des IO-Mitarbeiters wird als ungültig aktualisiert.

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle untersucht die Beschwerde. Die Konformitätsbewertungsstelle bewertet insbesondere, ob der IO-Mitarbeiter noch die Kriterien in Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.4 der Verordnung (EU) 2018/858 erfüllt oder an Tätigkeiten beteiligt war, die nicht mit dem Konzept der rechtmäßigen Geschäftstätigkeit gemäß Anhang X Nummer 6.3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 vereinbar sind.

Die Konformitätsbewertungsstelle entscheidet, ob eine Vor-Ort-Prüfung erforderlich ist. Die Konformitätsbewertungsstelle kann von der Marktüberwachungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen ist, unterstützt werden.

Wenn die Gründe für die Beschwerde nicht bestätigt werden können, wird die Beschwerde abgelehnt.

Werden die Gründe bestätigt, wird die Autorisierung des IO-Mitarbeiters widerrufen.

Die Konformitätsbewertungsstelle setzt das zuständige TC darüber in Kenntnis, das das elektronische Zertifikat des Mitarbeiters und dessen Autorisierung sofort zurücknimmt.

Die Konformitätsbewertungsstelle informiert den unabhängigen Wirtschaftsakteur über die Rücknahme in Bezug auf den IO-Mitarbeiter.

ANWENDUNGSFALL CAB 14. Bereitstellung von Statistiken durch die Konformitätsbewertungsstelle

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Die Konformitätsbewertungsstelle überwacht Zulassungen und Autorisierungen.

Eingabe des Anwendungsfalls

Ergebnis von Zulassungen, Autorisierungen und Vor-Ort-Prüfungen

Ergebnis des Anwendungsfalls

Die Konformitätsbewertungsstelle legt dem SERMI und der Kommission im ersten Jahr ihrer Tätigkeit vierteljährlich und danach jährlich einen Bericht vor (der auf der Website des SERMI veröffentlicht wird).

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle analysiert die Ergebnisse des Verfahrens der Prüfung von Zulassungen/Autorisierungen und erstellt einen Bericht, der Folgendes enthält:

Anzahl der Untersuchungen

Quotient: Zulassungen/Anträge

Quotient: Autorisierungen/Anträge

Häufigste (drei, falls zutreffend) Gründe für die Versagung der Zulassung

Häufigste (drei, falls zutreffend) Gründe für die Versagung der Autorisierung

Anzahl und Ergebnis der Vor-Ort-Prüfungen im Berichtszeitraum

Häufigste (drei, falls zutreffend) Gründe für die Rücknahme der Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Zusätzlich kann das SERMI in Zusammenarbeit mit der Kommission weitere Leistungsindikatoren (key performance indicators; KPI) hinzufügen.

ANWENDUNGSFALL IO 1. Ein unabhängiger Wirtschaftsakteur stellt einen Antrag auf Zulassung

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur

Ziel

Der unabhängige Wirtschaftsakteur (Independent Operator; IO) erfüllt alle in Anhang X Anlage 3 der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten Anforderungen, um mit sicherheitsrelevanten RMI zu arbeiten.

Eingabe des Anwendungsfalls

Alle erforderlichen Unterlagen und Antragsformulare (wie von der Konformitätsbewertungsstelle bereitgestellt) in einem prüfbaren Format

Ergebnis des Anwendungsfalls

Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs

oder

keine Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Beschreibung

Der unabhängige Wirtschaftsakteur nutzt die Website der nationalen Akkreditierungsstelle, um eine Liste der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen zu erhalten.

Der unabhängige Wirtschaftsakteur kontaktiert die jeweilige Konformitätsbewertungsstelle.

Der unabhängige Wirtschaftsakteur erhält den Antrag von der Konformitätsbewertungsstelle.

Der unabhängige Wirtschaftsakteur füllt das Antragsformular aus und sendet das Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen auf prüfbarem Weg an die Konformitätsbewertungsstelle.

Wenn die Konformitätsbewertungsstelle den unabhängigen Wirtschaftsakteur geprüft hat, speichert sie das Ergebnis der Zulassungsprüfung in ihrer Datenbank, damit die Konformitätsbewertungsstelle künftig überprüfen kann, ob ein Antrag eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs bereits geprüft wurde.

Jeder Mitarbeiter eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs ist bei derselben Konformitätsbewertungsstelle registriert.

Wenn die Konformitätsbewertungsstelle den unabhängigen Wirtschaftsakteur nicht zulässt, wird sie alle anderen Konformitätsbewertungsstellen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich darüber in Kenntnis setzen.

ANWENDUNGSFALL IO 2. Registrierung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs beim Fahrzeughersteller

(siehe EN/ISO 18541-1:2014, Anwendungsfall 1.1)

ANWENDUNGSFALL IO 3. Ein unabhängiger Wirtschaftsakteur stellt den Betrieb ein

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur

Ziel

Die Datenbank der Zulassungen wird von der Konformitätsbewertungsstelle aktualisiert.

Eingabe des Anwendungsfalls

Die Informationen über den unabhängigen Wirtschaftsakteur und die Einstellung seines Betriebs

oder der unabhängige Wirtschaftsakteur informiert die Konformitätsbewertungsstelle über die Einstellung seines Betriebs.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Eine Aktualisierung der Datenbank der Zulassungen, zusammen mit der Rücknahme aller damit verbundenen Zertifikate und Autorisierungen, die den Mitarbeitern dieses unabhängigen Wirtschaftsakteurs erteilt wurden

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass der unabhängige Wirtschaftsakteur seinen Betrieb einstellt.

Die Konformitätsbewertungsstelle unterrichtet das TC, das alle Zertifikate und Autorisierungen, die den Mitarbeitern dieses unabhängigen Wirtschaftsakteurs erteilt wurden, zurücknimmt.

ANWENDUNGSFALL IO 4. Bestellung von Teilen

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur

Ziel

Lieferung eines bestellten Teils an den unabhängigen Wirtschaftsakteur

Eingabe des Anwendungsfalls

Authentifizierung des IO-Mitarbeiters

Bestellung sicherheitsrelevanter Teile

Ergebnis des Anwendungsfalls

Sicherheitsrelevantes Teil

Beschreibung

Der Fahrzeughersteller bietet autorisierten IO-Mitarbeitern die Möglichkeit, sicherheitsrelevante Teile zu bestellen.

Die Hersteller bieten eine Online-Bestellmöglichkeit für sicherheitsrelevante Teile an, bei der das elektronische Zertifikat genutzt wird, um die Identität der Person zu bestätigen, die das Teil benötigt. Alternativ kann verlangt werden, dass sicherheitsrelevante Teile von autorisierten Händlern bezogen werden, bei denen es bereits etablierte Authentifizierungsverfahren gibt.

Die sicherheitsrelevanten Teile werden von den Fahrzeugherstellern oder ihren Vertretern/Vertragshändlern rechtzeitig an den unabhängigen Wirtschaftsakteur geliefert.

ANWENDUNGSFALL IO 5. Der unabhängige Wirtschaftsakteur erhält ein sicheres Token

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Der unabhängige Wirtschaftsakteur erhält ein sicheres Token mit einem elektronischen Zertifikat.

Eingabe des Anwendungsfalls

Sicheres Token mit einem elektronischen Zertifikat, das von der Konformitätsbewertungsstelle übermittelt wird

Ergebnis des Anwendungsfalls

Sicheres Token mit einem elektronischen Zertifikat, das von dem unabhängigen Wirtschaftsakteur entgegengenommen wird

Beschreibung

Der unabhängige Wirtschaftsakteur erhält ein elektronisches Zertifikat von dem TC.

Der unabhängige Wirtschaftsakteur übergibt das elektronische Zertifikat an den jeweiligen IO-Mitarbeiter (siehe Anwendungsfall EM 6).

ANWENDUNGSFALL IO 6. Aufbewahrungspflichten des unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur

Ziel

Der unabhängige Wirtschaftsakteur führt prüfbare Aufzeichnungen über die Transaktionen.

Eingabe des Anwendungsfalls

Vom Reparaturauftrag bereitgestellte Unterlagen/Informationen

Ergebnis des Anwendungsfalls

Prüfprotokoll und Einzelheiten zum Reparaturauftrag

Beschreibung

Der unabhängige Wirtschaftsakteur speichert Daten, die im Falle einer Prüfung benötigt werden könnten.

Vor der Erteilung eines Reparaturauftrags vergewissert sich der unabhängige Wirtschaftsakteur, dass die folgenden Informationen erhoben wurden:

1)

Angaben zum Kunden

2)

Angaben zum Fahrzeug (in Betrieb befindliches Fahrzeug)

3)

Nachweis der Befugnis des Kunden, die Arbeiten an dem Fahrzeug zu beantragen.

ANWENDUNGSFALL IO 7. Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines IO-Mitarbeiters bei einem unabhängigen Wirtschaftsakteur

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur

Ziel

Zulassungs-/Autorisierungsdaten bei der Konformitätsbewertungsstelle werden auf dem neuesten Stand gehalten

Eingabe des Anwendungsfalls

Informationen über das Ende des Vertrags mit dem IO-Mitarbeiter

Ergebnis des Anwendungsfalls

Aktualisierte Datenbank für die Autorisierungen und Antrag an das TC, das jeweilige elektronische Zertifikat zurückzunehmen

Beschreibung

Der unabhängige Wirtschaftsakteur informiert die Konformitätsbewertungsstelle innerhalb von drei Arbeitstagen über den Wechsel der Beschäftigung.

Die Konformitätsbewertungsstelle unterrichtet das TC, das die Datenbank für die Autorisierungen aktualisiert und das jeweilige elektronische Zertifikat zurücknimmt.

Der unabhängige Wirtschaftsakteur wird über diese Änderungen in Kenntnis gesetzt.

ANWENDUNGSFALL IO 8. Verfahrensvorschriften für sicherheitsrelevante Vorgänge

1.   Allgemeines Verhalten

Nur IO-Mitarbeiter des zugelassenen unabhängigen Wirtschaftsakteurs, die erfolgreich autorisiert wurden und im Besitz einer Prüfbescheinigung über die Autorisierung und eines gültigen elektronischen Zertifikats sind, das von dem entsprechenden Trustcenter ausgestellt wurde, haben Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI.

Der IO-Mitarbeiter ist für die korrekte Verwendung des Zertifikats und der PIN verantwortlich.

Die unabhängigen Wirtschaftsakteure und ihre Mitarbeiter befolgen die in der Norm ISO 18541-2:2014 festgelegten Verfahren für den Umgang mit dem Endgerät (PC, Laptop usw.).

2.   Verfahren für die Durchführung eines sicherheitsrelevanten Vorgangs

Wenn ein Mitarbeiter ein sicherheitsrelevantes Software-Update durchführt oder andere sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen für einen Fahrzeugbetrieb benötigt, wird das unter Nummer 3 bis 5 beschriebene und in der folgenden Abbildung 1 dargestellte Verfahren befolgt.

Abbildung 1

Allgemeiner Überblick über das Verfahren für die Durchführung eines sicherheitsrelevanten Vorgangs

Image 1

3.   Überprüfung des Kunden

Der IO-Mitarbeiter überprüft die Identität des Kunden, der das Fahrzeug gebracht hat.

Mögliche Quellen für die Identifizierung: Ausweis, Reisepass, Führerschein, Pannendienst-Mitgliedskarten.

Der unabhängige Wirtschaftsakteur ist dafür zuständig, die Identitätsangaben aufzuzeichnen.

Die in Abbildung 2 dargestellten Informationen können für dieses Verfahren verwendet werden.

Abbildung 2

Feldnummer für die Überprüfung des Kunden aus der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs

Zulassungsunterlagen des Fahrzeugs

Daten (Teil I)

Feld (Teil I)

Nachname(n) oder Firmenname

C.1.1

Vorname(n) oder Initialen (falls zutreffend)

C.1.2

Anschrift im Zulassungsstaat zum Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments

C.1.3

Daten (Teil II)

Feld (Teil II)

Nachname(n) oder Firmenname

C.3.1 und C.6.1

Vorname(n) oder (gegebenenfalls) Initialen

C.3.2 und C.6.2

Anschrift im Zulassungsstaat zum Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments

C.3.3 und C.6.3

Der IO-Mitarbeiter nimmt, sofern möglich, folgende Daten zur Kenntnis:

(1)

Vor- und Nachname des Kunden,

(2)

Ausweis-/Reisepassnummer und/oder Nummer der Pannendienst-Mitgliedskarte,

(3)

Name des Fuhrparkmanagement- oder Mietwagenunternehmens,

(4)

Kontaktdaten des jeweiligen Unternehmens,

(5)

Anschrift des jeweiligen Unternehmens,

(6)

Telefonnummer des jeweiligen Unternehmens,

(7)

Angaben zum Unternehmen des Fahrers.

Diese zusätzlichen Informationen werden angefordert, wenn der Kunde keine Fahrzeugpapiere hat:

(8)

Flottenmanagement,

(9)

Mietwagen,

(10)

Darlehen,

4.   Überprüfung des Fahrzeugs

Der IO-Mitarbeiter vergewissert sich, dass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) des Fahrzeugs mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) auf den Zulassungsunterlagen übereinstimmt (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3

Gemeinschaftscodes aus den Zulassungsunterlagen für die Fahrzeugprüfung

Zulassungsunterlagen des Fahrzeugs

Daten (Teil I)

Feld (Teil I)

Fahrzeug-Identifizierungsnummer

E

5.   Erteilung des Reparaturauftrags

Als nächstes wird der Reparaturauftrag mithilfe eines Händlermanagementsystems erteilt. Der Reparaturauftrag enthält mindestens die Daten aus Abbildung 4 sowie die Daten zur Identifizierung des Kunden und seiner Befugnisse.

Abbildung 4

Gemeinschaftscodes aus den Zulassungsunterlagen für die Ausstellung eines Reparaturauftrags

Zulassungsunterlagen des Fahrzeugs

Daten

Feld

Amtliches Kennzeichen

A

Marke

D.1

Typ/Variante/Version

D.2

Der aktuelle Kilometerstand und der Grund für die Reparatur werden vermerkt und der Reparaturauftrag muss vom Kunden (Eigentümer und/oder Person, die das Fahrzeug zum unabhängigen Wirtschaftsakteur bringt) unterschrieben werden. In Abbildung 5 wird das Verfahren für unabhängige Wirtschaftsakteure und Mitarbeiter beschrieben.

Unterzeichnete Reparaturaufträge werden von dem unabhängigen Wirtschaftsakteur mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt.

Abbildung 5

Verfahrensanforderungen für unabhängige Wirtschaftsakteure

Image 2

ANWENDUNGSFALL EM 1. Ein IO-Mitarbeiter beantragt eine Autorisierung

Akteur

IO-Mitarbeiter

Ziel

Ein IO-Mitarbeiter erhält die Autorisierung, um mit sicherheitsrelevanten RMI zu arbeiten.

Eingabe des Anwendungsfalls

Der IO-Mitarbeiter erfüllt alle im Anhang aufgeführten Anforderungen.

Der IO-Mitarbeiter füllt das Antragsformular der Konformitätsbewertungsstelle aus.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Autorisierung eines IO-Mitarbeiters, damit der IO-Mitarbeiter das elektronische Zertifikat für den Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI erhalten kann.

Beschreibung

Der IO-Mitarbeiter erhält das Antragsformular von der Konformitätsbewertungsstelle, wenn der unabhängige Wirtschaftsakteur die Autorisierung des jeweiligen Mitarbeiters beantragt hat.

Der unabhängige Wirtschaftsakteur füllt das Antragsformular aus und sendet das Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen auf prüfbarem Weg an die Konformitätsbewertungsstelle.

Die Konformitätsbewertungsstelle stellt dem IO-Mitarbeiter eine Prüfbescheinigung über die Autorisierung aus und übermittelt das positive Prüfergebnis an das TC, das einen Autorisierungseintrag erstellt und ein elektronisches Zertifikat für diesen IO-Mitarbeiter ausstellt.

Die Konformitätsbewertungsstelle zeichnet auch die Ablehnung des IO-Mitarbeiters auf, wenn die Prüfung nicht erfolgreich verläuft.

ANWENDUNGSFALL EM 2. Registrierung des IO-Mitarbeiters beim Fahrzeughersteller

(siehe EN/ISO 18541-1:2014, Anwendungsfall 1.2)

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur oder IO-Mitarbeiter

Ziel

Registrierung des IO-Mitarbeiters für die Nutzung des RMI-Systems des Fahrzeugherstellers, wie von dem unabhängigen Wirtschaftsakteur festgelegt

Eingabe des Anwendungsfalls

- Antrag des unabhängigen Wirtschaftsakteurs auf Registrierung eines neuen IO-Mitarbeiters. Benutzerkennung und Passwort des unabhängigen Wirtschaftsakteurs sind erforderlich.

- Antrag eines IO-Mitarbeiters, aus dem hervorgeht, dass er mit einem unabhängigen Wirtschaftsakteur verbunden ist und eine Bestätigung des gesetzlichen Vertreters des unabhängigen Wirtschaftsakteurs anfordert, um die Registrierung abzuschließen.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Registrierung des IO-Mitarbeiters als autorisierter Benutzer im RMI-System des Fahrzeugherstellers

Beschreibung

Der Fahrzeughersteller fordert den unabhängigen Wirtschaftsakteur auf, die Gültigkeit seiner Daten zu bestätigen.

Der Fahrzeughersteller akzeptiert den IO-Mitarbeiter als Benutzer und informiert den Benutzer entsprechend.

Das RMI-System des Fahrzeugherstellers fordert den Benutzer auf, eine Benutzer-ID zu wählen, und weist ihm entweder ein Anfangspasswort zu oder erlaubt ihm, ein Passwort einzugeben, das den Sicherheitsanforderungen des Fahrzeugherstellers entspricht.

Der Fahrzeughersteller kann von dem unabhängigen Wirtschaftsakteur eine angemessene Registrierungsgebühr verlangen.

ANWENDUNGSFALL EM 3. Zugang der Mitarbeiter zu sicherheitsrelevanten RMI

(siehe EN/ISO 18541:2014, alle Teile)

ANWENDUNGSFALL EM 4. Erhalt der PIN von der Konformitätsbewertungsstelle

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Übermittlung des PIN-Briefs für das sichere Token mit dem elektronischen Zertifikat an den IO-Mitarbeiter

Eingabe des Anwendungsfalls

PIN vom TC

Ergebnis des Anwendungsfalls

PIN-Brief an den IO-Mitarbeiter

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle erstellt einen PIN-Brief mit der vom TC für diese Identität bereitgestellten PIN und übermittelt ihn auf prüfbarem Weg an die Heimatadresse des IO-Mitarbeiters.

ANWENDUNGSFALL EM 5. Der IO-Mitarbeiter erhält das elektronische Zertifikat vom unabhängigen Wirtschaftsakteur

Akteur

Unabhängiger Wirtschaftsakteur, IO-Mitarbeiter

Ziel

Übermittlung des elektronischen Zertifikats an den IO-Mitarbeiter

Eingabe des Anwendungsfalls

Elektronisches Zertifikat

Ergebnis des Anwendungsfalls

Der IO-Mitarbeiter erhält das elektronische Zertifikat vom unabhängigen Wirtschaftsakteur.

Beschreibung

Der IO-Mitarbeiter erhält das elektronische Zertifikat von dem unabhängigen Wirtschaftsakteur mit der entsprechenden Identität.

ANWENDUNGSFALL TC 1. Das Trustcenter erstellt und liefert das Zertifikat

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Die Konformitätsbewertungsstelle erhält die Zertifikate und PIN zur Weiterleitung an IO-Mitarbeiter.

Eingabe des Anwendungsfalls

Antrag auf Erstellung eines elektronischen Zertifikats

Ergebnis des Anwendungsfalls

Digitales Zertifikat und PIN

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle kontaktiert das TC (siehe das Verfahren im Anwendungsfall CAB 11).

Das TC erstellt das elektronische Zertifikat und stellt es der Konformitätsbewertungsstelle zur Weiterleitung an den IO-Mitarbeiter nach folgendem Verfahren zur Verfügung:

1)

Das TC sendet das personalisierte elektronische Zertifikat auf prüfbarem Weg an die Konformitätsbewertungsstelle.

2)

Die PIN wird auf prüfbarem Weg separat zum elektronischen Zertifikat an die Konformitätsbewertungsstelle übermittelt.

ANWENDUNGSFALL TC 2. Das Trustcenter prüft die Gültigkeit des elektronischen Zertifikats

Akteur

Fahrzeughersteller

Ziel

Validierung des Status eines elektronischen Zertifikats

Eingabe des Anwendungsfalls

Seriennummer des elektronischen Zertifikats

Ergebnis des Anwendungsfalls

Der vom TC gelieferte Status lautet wie folgt:

 

0 → Aufgehoben

 

1 → OK

 

2 → Zurückgenommen

 

3 → Unbekannt

Beschreibung

Der Fahrzeughersteller fragt das TC nach dem Status des elektronischen Zertifikats der Mitarbeiter zur Authentifizierung über die im OCSP-Standard festgelegte Kommunikation. Das TC antwortet auf den OCSP-Responder-Status.

Das TC unterhält zu diesem Zweck eine Datenbank der zurückgenommenen Zertifikate nach dem OCSP-Standard.

ANWENDUNGSFALL TC 3. Bereitstellung des Autorisierungsstatus des IO-Mitarbeiters durch das TC

Akteur

Fahrzeughersteller

Ziel

Validierung des Autorisierungsstatus über die APIs SOAP/RESTful

Eingabe des Anwendungsfalls

Seriennummer des elektronischen Zertifikats und Attribute

Ergebnis des Anwendungsfalls

Der vom TC zurückgegebene Status ist der folgende:

 

Gültigkeit

 

IOEUID

 

IOUID

 

CABUID

Beschreibung

Der Fahrzeughersteller fragt nach dem Autorisierungsstatus des IO-Mitarbeiters.

Das TC antwortet auf den Autorisierungsstatus.

ANWENDUNGSFALL TC 4. Aufhebung ausgestellter Zertifikate durch das Trustcenter

Akteur

Fahrzeughersteller, unabhängiger Wirtschaftsakteur, CAB, zuständige Behörde

Ziel

Aufhebung elektronischer Zertifikate, um zukünftigen Missbrauch durch den Zertifikatsinhaber zu verhindern, wenn ein Missbrauch festgestellt wird.

Eingabe des Anwendungsfalls

Ausgelöst durch einen Mitarbeiter des Akteurs mit einer Seriennummer oder durch andere Mittel zur Identifizierung des Zertifikats

Ergebnis des Anwendungsfalls

Aufhebung des Zertifikats, aktualisierter OCSP-Status

Das TC übermittelt die Informationen an die Konformitätsbewertungsstelle.

Der IO-Mitarbeiter wird über den Grund für die Aufhebung des elektronischen Zertifikats informiert.

Beschreibung

Zuständiger Mitarbeiter des jeweiligen Teilnehmers Dieser Mitarbeiter einer Konformitätsbewertungsstelle übermittelt auf prüfbarem Weg eine Nachricht an das TC.

Die Nachricht enthält Folgendes:

Briefkopf des jeweiligen Teilnehmers,

Seriennummer oder andere Mittel zur Identifizierung des Zertifikats,

Transaktionsnummer des jeweiligen Teilnehmers, falls erforderlich.

Die Aufhebung erfolgt unmittelbar nach Eingang des Antrags auf Aufhebung.

Das TC prüft den Ursprung der Nachricht:

Das TC hebt das elektronische Zertifikat auf (OCSP wird aktualisiert).

Das TC informiert die Konformitätsbewertungsstelle über die Aufhebung, um das Beschwerdeverfahren in schriftlicher oder elektronischer Form einzuleiten.

ANWENDUNGSFALL TC 5. Aufhebung einer Zulassung eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs durch das TC

Akteur

Fahrzeughersteller, CAB, zuständige Behörde

Ziel

Aufhebung der Autorisierung aller Mitarbeiter eines bestimmten unabhängigen Wirtschaftsakteurs (sowie aller zu diesem unabhängigen Wirtschaftsakteur gehörenden Autorisierungen), um im Falle eines aufgedeckten Missbrauchs künftige Missbräuche durch die Mitarbeiter eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs zu verhindern

Eingabe des Anwendungsfalls

Antrag von einem bevollmächtigten Mitarbeiter eines authentifizierten Akteurs (d. h. mit einem entsprechenden Zertifikat), z. B. einem Mitarbeiter einer Konformitätsbewertungsstelle, der für die Aufhebung mit der eindeutigen Kennung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs oder anderen Mitteln zur Identifizierung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs verantwortlich ist

Ergebnis des Anwendungsfalls

Aktualisierte ausgesetzte Autorisierung(en)

Das TC übermittelt die Informationen an die Konformitätsbewertungsstelle.

Beschreibung

Ein authentifizierter Mitarbeiter des jeweiligen Akteurs übermittelt eine Nachricht auf prüfbarem Weg an das TC.

Die Nachricht enthält Folgendes:

Briefkopf des jeweiligen Teilnehmers,

eindeutige Kennung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs oder andere Mittel zur Identifizierung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs,

Transaktionsnummer des jeweiligen Teilnehmers, falls erforderlich.

Grund der Aufhebung.

Die Aufhebung wird nach Eingang des Antrags auf Aufhebung bearbeitet.

Das TC überprüft den Ursprung der Nachricht.

Das TC hebt alle Autorisierungen des unabhängigen Wirtschaftsakteurs auf.

Das TC informiert die Konformitätsbewertungsstelle über die Aufhebung, um das Beschwerdeverfahren in schriftlicher oder elektronischer Form einzuleiten.

ANWENDUNGSFALL TC 6. Aufhebung der Autorisierung des IO-Mitarbeiters durch das TC

Akteur

Fahrzeughersteller, unabhängiger Wirtschaftsakteur, Konformitätsbewertungsstelle, zuständige Behörden

Ziel

Aufhebung einer Autorisierung eines IO-Mitarbeiters, um zukünftigen Missbrauch zu verhindern, wenn ein Missbrauch festgestellt wird

Eingabe des Anwendungsfalls

Antrag eines Bevollmächtigten eines authentifizierten Teilnehmers

Ergebnis des Anwendungsfalls

Aufhebung der Autorisierung, aktualisierte Datenbank für die Autorisierungen

Mitteilung über die Aufhebung an die Konformitätsbewertungsstelle

Unterrichtung des IO-Mitarbeiters über den Grund für die Aufhebung der Autorisierung

Beschreibung

Ein authentifizierter Mitarbeiter des jeweiligen Teilnehmers, z. B. ein Mitarbeiter einer Konformitätsbewertungsstelle, der für die Aufhebung verantwortlich ist, übermittelt Informationen an das TC (unter Verwendung einer einheitlichen Methode).

Die Informationen umfassen Folgendes:

Briefkopf des jeweiligen Teilnehmers,

eindeutige Kennung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs,

eindeutige Kennung des IO-Mitarbeiters,

Transaktionsnummer des jeweiligen Akteurs, falls erforderlich,

Grund der Aufhebung.

Die Aufhebung wird nach Eingang des Antrags auf Aufhebung bearbeitet.

Das TC überprüft den Ursprung der Informationen.

Das TC hebt eine Autorisierung des IO-Mitarbeiters auf.

Das TC informiert die Konformitätsbewertungsstelle über die Aufhebung, um das Beschwerdeverfahren in schriftlicher oder elektronischer Form einzuleiten.

ANWENDUNGSFALL TC 7. Das Trustcenter nimmt die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs zurück

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Die Zulassungsdatenbank wird auf dem neuesten Stand gehalten.

Eingabe des Anwendungsfalls

Die Konformitätsbewertungsstelle teil die Entscheidung, die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs zurückzunehmen, mit.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs wird in der Datenbank als zurückgenommen eingestuft.

Beschreibung

Das TC aktualisiert die Zulassungsdatenbank nach Erhalt der Mitteilung der Konformitätsbewertungsstelle über die Entscheidung, die Zulassung eines bestimmten unabhängigen Wirtschaftsakteurs zurückzunehmen. Die Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs wird als zurückgenommen eingestuft.

Die elektronischen Zertifikate und die Autorisierungen aller IO-Mitarbeiter dieses unabhängigen Wirtschaftsakteurs werden in den entsprechenden Datenbanken als zurückgenommen eingestuft.

ANWENDUNGSFALL TC 8. Das Trustcenter nimmt die Autorisierung eines IO-Mitarbeiters zurück

Akteur

Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Die Datenbank mit den elektronischen Zertifikaten und die Datenbank für die Autorisierungen werden auf dem neuesten Stand gehalten.

Eingabe des Anwendungsfalls

Die Konformitätsbewertungsstelle teil die Entscheidung, die Autorisierung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs zurückzunehmen, mit.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Das elektronische Zertifikat des unabhängigen Wirtschaftsakteurs wird als zurückgenommen eingestuft.

Die Autorisierung des IO-Mitarbeiters wird als zurückgenommen eingestuft.

Beschreibung

Das TC aktualisiert das elektronische Zertifikat und die Datenbanken für die Autorisierungen nach Erhalt der Mitteilung der Konformitätsbewertungsstelle über die Entscheidung, das elektronische Zertifikat und die Autorisierung eines bestimmten IO-Mitarbeiters zurückzunehmen.

Das elektronische Zertifikat und die Autorisierung des IO-Mitarbeiters dieses unabhängigen Wirtschaftsakteurs werden in den entsprechenden Datenbanken als zurückgenommen eingestuft.

ANWENDUNGSFALL TC 9. Das Trustcenter bietet eine Umgebung zum Prüfen der Bereitschaft eines Zertifikats und der vom TC bereitgestellten Multi-Faktor-Authentifizierungsmethode

Akteur

IO-Mitarbeiter

Ziel

Bestätigung für den IO-Mitarbeiter, dass das elektronische Zertifikat funktioniert

Eingabe des Anwendungsfalls

Elektronisches Zertifikat des IO-Mitarbeiters und PIN und Multi-Faktor-Authentifizierung auf dem/den Client-Gerät(en)

Ergebnis des Anwendungsfalls

Prüfung OK/nicht OK

Nachricht mit Angaben zum Fehler, falls „nicht OK“

Beschreibung

Der Mitarbeiter ruft die Website des TC auf.

Der IO-Mitarbeiter meldet sich mit seinem elektronischen Zertifikat auf der Prüf-Website des TC an.

Der IO-Mitarbeiter sieht das Ergebnis der Prüfung (OK/nicht OK).

Das TC protokolliert Aktionen für das weitere Support-Verfahren (z. B. Fahrzeughersteller).

ANWENDUNGSFALL TC 10. Das TC bietet eine Schnittstelle zu den Spezifikationen des Anwendungsfalls CA1

Akteur

TC

Ziel

Unterstützung der Standard-Kommunikationsschnittstelle zwischen TC und Konformitätsbewertungsstelle durch das TC (Web-Dienst)

Eingabe des Anwendungsfalls

Informationen und bekannte Standards zur Entwicklung einer Kommunikationsschnittstelle (Web-Dienst)

Ergebnis des Anwendungsfalls

Kommunikationsschnittstelle zwischen TC und Konformitätsbewertungsstelle

Beschreibung

Das TC entwickelt und betreibt eine Standard-Kommunikationsschnittstelle für die Konformitätsbewertungsstelle. Die Konformitätsbewertungsstelle verwendet diese Standard-Kommunikationsschnittstelle. Sie kann für die Bestellung des elektronischen Zertifikats verwendet werden.

ANWENDUNGSFALL TC 11. Das TC stellt Testnutzern Prüfzertifikate zur Verfügung, um die Kommunikation zu validieren (OCSP und die APIs SOAP/RESTful)

Akteur

Fahrzeughersteller

Ziel

Die funktionale Kommunikation zwischen einem Fahrzeughersteller und einem TC

Eingabe des Anwendungsfalls

Anfrage an die TC-Schnittstelle

Ergebnis des Anwendungsfalls

Prüfdaten, Testnutzer, Prüfzertifikate, Inhalte der Test-Datenbank für die Autorisierungen

Beschreibung

Der Fahrzeughersteller verlangt nach Prüfdaten in allen geeigneten Sprachen für alle einschlägigen Märkte.

Das TC übermittelt Informationen (Testnutzer/Prüfzertifikate), die alle möglichen Prüfergebnisse abdecken, an den Fahrzeughersteller.

ANWENDUNGSFALL VM 1. Untersuchung einer Zulassung eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Akteur

Fahrzeughersteller (Vehicle Manufacturer; VM)

Ziel

Untersuchung, ob eine bestehende Zulassung ihre Gültigkeit behalten sollte

Eingabe des Anwendungsfalls

Der Fahrzeughersteller stellt einen möglichen Missbrauch/Hinweise auf einen Missbrauch fest.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Der mögliche Missbrauch oder der Hinweis auf den Missbrauch wird bestätigt oder zurückgewiesen.

Beschreibung

Bei Nichteinhaltung der Kriterien von Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.3 der Verordnung (EU) 2018/858 oder des Konzepts der rechtmäßigen Geschäftstätigkeit gemäß Anhang X Nummer 6.3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 meldet der Fahrzeughersteller diese Nichteinhaltung eines unabhängigen Wirtschaftsakteurs an die Konformitätsbewertungsstelle.

Der Fahrzeughersteller leitet das Beschwerdeverfahren ein, indem er die zuständige Konformitätsbewertungsstelle informiert.

Dem Fahrzeughersteller steht es frei, gegebenenfalls die zuständigen Behörden zu benachrichtigen.

ANWENDUNGSFALL VM 2. Untersuchung einer Autorisierung eines IO-Mitarbeiters

Akteur

Fahrzeughersteller

Ziel

Untersuchung, ob die bestehende Autorisierung ihre Gültigkeit behalten sollte

Eingabe des Anwendungsfalls

Der Fahrzeughersteller stellt einen möglichen Missbrauch/Hinweise auf einen Missbrauch fest.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Der mögliche Missbrauch oder der Hinweis auf den Missbrauch wird bestätigt oder zurückgewiesen.

Beschreibung

Bei Nichteinhaltung der Kriterien von Anhang X Anlage 3 Nummer 4.3.3 der Verordnung (EU) 2018/858 oder des Konzepts der rechtmäßigen Geschäftstätigkeit gemäß Anhang X Nummer 6.3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 meldet der Fahrzeughersteller diese Hinweise auf Missbrauch an die Konformitätsbewertungsstelle. Der Fahrzeughersteller kann den IO-Mitarbeiter gegebenenfalls intern sperren.

Der Fahrzeughersteller leitet das Beschwerdeverfahren ein, indem er die zuständige Konformitätsbewertungsstelle informiert.

Dem Fahrzeughersteller steht es frei, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen.

ANWENDUNGSFALL VM 3. Der Fahrzeughersteller sperrt den Zugang des unabhängigen Wirtschaftsakteurs

Akteur

Fahrzeughersteller, Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Dem unabhängigen Wirtschaftsakteur (und in der Folge alle damit verbundenen IO-Mitarbeiter) wird der Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen verweigert.

Eingabe des Anwendungsfalls

Der Fahrzeughersteller meldet die Nichteinhaltung der Bedingungen durch den unabhängigen Wirtschaftsakteur.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Der Zugang zu Sicherheitsinformationen ist für den unabhängigen Wirtschaftsakteur (und alle seine Mitarbeiter) gesperrt.

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle hat im Anschluss an ihre Untersuchung entschieden, dass die Zulassung zurückgenommen werden sollte. Der Fahrzeughersteller kann den Zugang des unabhängigen Wirtschaftsakteurs anschließend intern sperren. Der Fahrzeughersteller sperrt den Zugang zu den Sicherheitsinformationen für diesen unabhängigen Wirtschaftsakteur.

ANWENDUNGSFALL VM 4. Der Fahrzeughersteller sperrt den Zugang des IO-Mitarbeiters

Akteur

Fahrzeughersteller, Konformitätsbewertungsstelle

Ziel

Fahrzeughersteller haben die Möglichkeit, einem IO-Mitarbeiter den Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI zu verweigern.

Eingabe des Anwendungsfalls

Der Fahrzeughersteller meldet einen Grund zur Sperrung des IO-Mitarbeiters.

Ergebnis des Anwendungsfalls

Der Zugang zu Sicherheitsinformationen ist für den IO-Mitarbeiter gesperrt.

Beschreibung

Die Konformitätsbewertungsstelle hat im Anschluss an ihre Untersuchung entschieden, dass die Zulassung zurückgenommen werden sollte. Der Fahrzeughersteller kann den Zugang des Mitarbeiters anschließend intern sperren.

Der Fahrzeughersteller sperrt den Zugang zu den Sicherheitsinformationen für diesen IO-Mitarbeiter.

ANWENDUNGSFALL VM 5. Der Fahrzeughersteller prüft den Autorisierungsstatus des IO-Mitarbeiters.

Akteur

Fahrzeughersteller

Ziel

Der Fahrzeughersteller prüft den Autorisierungsstatus, wenn der Mitarbeiter das Zertifikat zur Authentifizierung für den Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI verwendet.

Eingabe des Anwendungsfalls

Informationen zum Inhalt des elektronischen Zertifikats des Mitarbeiters

Ergebnis des Anwendungsfalls

Status der Autorisierung

Beschreibung

Der Fahrzeughersteller prüft die Gültigkeit des Zertifikats (TC, OCSP).

Der Fahrzeughersteller prüft, ob der Mitarbeiter gesperrt ist (beim Fahrzeughersteller intern).

Der Fahrzeughersteller prüft die Gültigkeit der Autorisierung des Mitarbeiters:

Der Fahrzeughersteller kontaktiert das TC mithilfe der Informationen zum Inhalt des elektronischen Zertifikats des Mitarbeiters.

Das TC antwortet mit dem derzeitigen Authentifizierungsstatus.

ANWENDUNGSFALL VM 6. Herunterladen des Umsetzungsleitfadens von der SERMI-Website durch den Fahrzeughersteller (derzeit OCSP und die APIs SOAP/RESTful)

Akteur

Fahrzeughersteller

Ziel

Dem IO-Mitarbeiter werden nach einer vorschriftsmäßigen Prüfung ein elektronisches Zertifikat für die Autorisierung und eine Prüfbescheinigung über die Autorisierung ausgestellt.

Eingabe des Anwendungsfalls

Anforderung des Umsetzungsleitfadens

Ergebnis des Anwendungsfalls

Heruntergeladener Umsetzungsleitfaden

Beschreibung

Herunterladen des Umsetzungsleitfadens von der SERMI-Website. Der Fahrzeughersteller prüft das elektronische Zertifikat und die Autorisierung des IO-Mitarbeiters mithilfe des Umsetzungsleitfadens (OCSP und APIs SOAP/RESTful).

ANWENDUNGSFALL VM 7. Der Fahrzeughersteller stellt den lokalen Behörden Informationen zur Verfügung

Akteur

Fahrzeughersteller

Ziel

Übermittlung von Informationen an die zuständige Behörde

Eingabe des Anwendungsfalls

Der Kunde wendet sich an die lokalen Behörden.

Anfrage durch die zuständigen Behörden über ein manuelles Verfahren (kein zusätzlicher IT-Dienst erforderlich)

Ergebnis des Anwendungsfalls

Informationen über das Fahrzeug (z. B. die Historie der Maßnahmen, die für eine bestimmte VIN durchgeführt wurden)

Beschreibung

Der Kunde meldet eine Straftat, die nach nationalem Recht strafbar ist. Er gibt die VIN oder Transaktionsinformationen an.

Die zuständige Behörde kontaktiert den jeweiligen Fahrzeughersteller mit einer Anfrage zu einer bestimmten VIN.

Wird ein gestohlenes Fahrzeug sichergestellt, informiert die zuständige Behörde den Fahrzeughersteller und der Status des Fahrzeugs wird zurückgesetzt (das Prüfprotokoll enthält Informationen über das Ereignis).

ANWENDUNGSFALL. Technische Anforderungen

1.1.   Anforderungen an die sichere Kommunikation

Jegliche elektronische Kommunikation oder Übertragung von Identifizierungs-, Zulassungs- und Autorisierungsdaten zwischen der Konformitätsbewertungsstelle, dem TC und dem Fahrzeughersteller erfolgt auf sicherem Wege, d. h. unter Verwendung von https-ssl/tls und gegenseitiger Authentifizierung auf der Grundlage von X.509-Zertifikaten.

1.2.   Beschreibung der Datenverwaltung

Im Rahmen des SERMI-Systems sammelt und verarbeitet lediglich die Konformitätsbewertungsstelle personenbezogene Daten: Im folgenden Diagramm wird ein Mindestsatz von Attributen beschrieben, die in jedem Informationssystem einer Entität gespeichert werden müssen, um die definierten Verfahren und Anwendungsfälle umsetzen zu können.

Abbildung 6

Beispiel der Datenspeicherung nach ISO 18541-1, Anwendungsfall Cluster 1

Konformitätsbewertungsstelle

TC

Fahrzeughersteller

Die Konformitätsbewertungsstelle erhebt und verarbeitet für die Untersuchung der Zulassung des gesetzlichen Vertreters des unabhängigen Wirtschaftsakteurs die in Kapitel 6.3.3 beschriebenen Daten und für die Untersuchung der Zulassung der IO-Mitarbeiter die in Kapitel 6.3.5 beschriebenen Daten.

Die Konformitätsbewertungsstelle übermittelt die folgenden Daten über den Web-Dienst:

IOEUID

IOUID

Aktivierungspasswort

Das TC erhält von der Konformitätsbewertungsstelle folgende Daten:

IOEUID

IOUID

Aktivierungspasswort

Außerdem generiert und verwendet das TC die folgenden Daten:

CABUID

Seriennummer des elektronischen Zertifikats

Gültigkeit des elektronischen Zertifikats

Status der Autorisierung

Der Fahrzeughersteller generiert und verwendet die folgenden Daten:

Daten nach ISO 18541-1, Anwendungsfall Cluster 1

Benutzername und Passwort für eine IOEUID

IOEUID

IOUID

CABUID

Seriennummer des elektronischen Zertifikats

Beschreibung des Attributs

1)

eindeutige Kennung des IO-Mitarbeiters (IOEUID):

die von der Konformitätsbewertungsstelle generierte Zeichenfolge, die den IO-Mitarbeiter eindeutig identifiziert

2)

eindeutige Kennung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs (IOUID):

der von der Konformitätsbewertungsstelle generierte Wert, der den unabhängigen Wirtschaftsakteur eindeutig als juristische Person identifiziert

3)

eindeutige Kennung der Konformitätsbewertungsstelle (UID):

der vom Trustcenter generierte Wert, der die Konformitätsbewertungsstelle eindeutig identifiziert

4)

Seriennummer:

enthält die Seriennummer des X509-Zertifikats, die für jedes Zertifikat eindeutig ist und bei der Ausstellung des Zertifikats automatisch generiert wird

Autorisierung X/Status der Autorisierung X:

beschreibt die Autorisierung(en) und den entsprechenden Status eines Benutzers.

1.3.   Gestaltung des Zertifikats

Der Standard eines x509-V3-Zertifikats (RFC 5280 und ISO 9594-8:2017) definiert eine Liste gemeinsamer Felder und Werte, die in einem elektronischen Zertifikat ausgefüllt werden müssen.

Das elektronische Zertifikat muss die Sicherheitsanforderungen des BSI (http://www.bsi.de) in Bezug auf Schlüssellänge und Verschlüsselungsalgorithmen erfüllen. Der Zeitpunkt für die Anwendung der BSI-Anforderungen muss vom SERMI festgelegt werden.

Bei der Verbindung mit einem Server, der ein elektronisches Zertifikat verwendet, überprüft der Server ein Standardfeld namens „Subject DN“, das es ihm ermöglicht, eine Verbindung mit der Identität des unabhängigen Wirtschaftsakteurs im internen System des Fahrzeugherstellers herzustellen.

Die folgende Abbildung zeigt einen Auszug der Inhaltsfelder, die für die Identifizierung durch ein System eines Fahrzeugherstellers erforderlich sind. Die vollständige Struktur des x509-V3-Zertifikats, die im RFC 5280 definiert ist, wird hier nicht dargestellt.

Abbildung 7

Inhaltsfelder des elektronischen Zertifikats

Feld

Wert

Bemerkungen

Seriennummer

XXX

Seriennummer des Zertifikats

Aussteller

XXX

Anzeigename des TC

Gültigkeit

X Jahre (seit/bis)

Laufzeit des Zertifikats von der Ausstellung bis zum Ende seiner Gültigkeitsdauer

Subject DN

IOEUID=<UserUniqueIdentifier>,

IOUID=<IOUniqueIdentifier>,

CABUID=<CABUniqueIdentifier>.

Informationen zur Identifizierung des Benutzers, die vom System des Fahrzeugherstellers nach dem Authentifizierungsschritt überprüft werden

Subject Public Key Info

RSA-Verschlüsselung (4 096  Bits)

Algorithmus und Wert des im Zertifikat enthaltenen öffentlichen Schlüssels

Authority Info Access

http://XXX

Standort des OCSP-Servers, der vom TC festgelegt wird

Gültigkeit

Hiermit ist die Gültigkeit gemeint, wie in dieser Regelung festgelegt. Jedes elektronische Zertifikat ist maximal 60 Monate lang gültig. Dieser Zeitraum darf nicht länger sein als die verbleibende Gültigkeitsdauer der Zulassung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs.

Subject Distinguished Name (DN)

1)

IOEUID:

enthält einen von der Konformitätsbewertungsstelle generierten Wert, der die Identität des IO-Mitarbeiters darstellt. Dieser Wert ist eindeutig für einen autorisierten Benutzer: Wenn ein Benutzer ein neues elektronisches Zertifikat bei derselben oder einer anderen Konformitätsbewertungsstelle beantragt (nach einer Verlängerung oder einer Rücknahme), wird der Benutzer mit derselben UID verknüpft.

Die IOEUID ist wie folgt aufgebaut: < ISO-3166-1-LÄNDERCODE DES STANDORTS DER KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLE/DES NAMENS DER KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLE/DES ALPHANUMERISCHEN CODES>

Beispiel: BE/CAB-CERT/1234567890A

Dieser Wert hat maximal 64 Bit.

2)

IOUID:

enthält einen von der Konformitätsbewertungsstelle generierten Wert, der den Firmennamen des unabhängigen Wirtschaftsakteurs, die Adresse und die Umsatzsteuernummer darstellt.

BEISPIEL: <FIRMENNAME DES IO: JOHNS_WERKSTATT/ADRESSE:HAUPTSTRASSE 1BRÜSSEL12345/MWST:BE12345678910>

3)

CABUID:

enthält einen vom TC generierten Wert, der für eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle eindeutig ist. Dieser Wert hat maximal 64 Bit.

Die Konformitätsbewertungsstelle ist dafür verantwortlich, eindeutige Kennungen für die Benutzer zu verwalten. Das TC ist für die Verwaltung der eindeutigen Kennungen der juristischen Personen des unabhängigen Wirtschaftsakteurs und der Konformitätsbewertungsstelle zuständig.

Subject Public Key Info

Legt den Algorithmus und die Länge des öffentlichen Schlüssels fest, der im elektronischen Zertifikat enthalten ist. Um ausreichendes Vertrauen in die Stärke des Algorithmus zu gewährleisten, wird eine Schlüssellänge von 4 096 Bit verwendet.

Authority Info Access

Das Trustcenter stellt einen OCSP-Zugang auf die Liste der zurückgenommenen Zertifikate bereit, um einen automatischen Zugang zum Rücknahmestatus des Zertifikats zu ermöglichen. Der OCSP-Dienst wird rund um die Uhr erbracht.

1.4.   Prüfung der Autorisierung basierend auf den APIs SOAP/RESTful

Das System des Fahrzeugherstellers ist in der Lage, den Autorisierungsstatus des Benutzers, der den Zugang zu Sicherheitsinformationen beantragt, zu prüfen.

Diese Prüfung wird ermöglicht durch den Standard-SOAP-XML-Dienst/den API RESTful auf der Grundlage des HTTPS-Protokolls. Der Zugang zu diesem Dienst erfordert eine Authentifizierung durch ein elektronisches Zertifikat. Die Anfrage bei dem Server des TC beruht auf den folgenden Informationen:

Abbildung 8

Eingabedaten

Eingabedaten

Feld

Wert

Bemerkungen

Eindeutige Kennung des IO-Mitarbeiters (IOEUID)

<UserUniqueIdentifier>

 

Eindeutige Kennung des unabhängigen Wirtschaftsakteurs (IOUID)

<IOUniqueIdentifier>

 

Kennung der Autorisierung

<AuthorizationUniqueIdentifier>

 


Abbildung 9

Ausgabedaten Abruf von Benutzerdaten bei der Registrierung beruhend auf den APIs SOAP/RESTful

Ausgabedaten

Feld

Wert

Bemerkungen

Benutzerstatus

 

0 → Aufgehoben

 

1 → OK

 

2 → Zurückgenommen

 

3 → Unbekannt

 

Eindeutige Kennung des IO-Mitarbeiters

<UserUniqueIdentifier>

 

Diese Prüfung wird ermöglicht durch den Standard-SOAP-XML-Dienst/den API RESTful auf der Grundlage des HTTPS-Protokolls. Zur Authentifizierung des Zugangs zu diesem Dienst ist ein für den Fahrzeughersteller spezifisches elektronisches Zertifikat erforderlich.


29.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/33


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.10624 — ENEL / INTESA / JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2022/C 288/03)

Am 17. Juni 2022 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Italienisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32022M10624 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

29.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/34


Euro-Wechselkurs (1)

28. Juli 2022

(2022/C 288/04)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,0122

JPY

Japanischer Yen

137,26

DKK

Dänische Krone

7,4442

GBP

Pfund Sterling

0,83586

SEK

Schwedische Krone

10,4490

CHF

Schweizer Franken

0,9745

ISK

Isländische Krone

138,70

NOK

Norwegische Krone

9,8983

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

24,609

HUF

Ungarischer Forint

407,30

PLN

Polnischer Zloty

4,7908

RON

Rumänischer Leu

4,9342

TRY

Türkische Lira

18,1417

AUD

Australischer Dollar

1,4535

CAD

Kanadischer Dollar

1,2986

HKD

Hongkong-Dollar

7,9456

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6172

SGD

Singapur-Dollar

1,4009

KRW

Südkoreanischer Won

1 320,45

ZAR

Südafrikanischer Rand

17,0011

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

6,8325

HRK

Kroatische Kuna

7,5200

IDR

Indonesische Rupiah

15 107,59

MYR

Malaysischer Ringgit

4,5071

PHP

Philippinischer Peso

56,592

RUB

Russischer Rubel

 

THB

Thailändischer Baht

37,097

BRL

Brasilianischer Real

5,3300

MXN

Mexikanischer Peso

20,6760

INR

Indische Rupie

80,6535


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


Europäischer Datenschutzbeauftragter

29.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/35


Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)

(2022/C 288/05)

(Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter https://edps.europa.eu erhältlich)

Am 16. Mai 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union zur Änderung der Haushaltsordnung vor. Der EDSB hält fest, dass der Vorschlag darauf abzielt, die Qualität und Interoperabilität der Daten über Empfänger von Unionsmitteln und über diejenigen, die letztlich unmittelbar oder mittelbar Unionsmittel erhalten, zu verbessern, um Betrug wirksam zu verhindern, aufzudecken, zu untersuchen und zu korrigieren oder Unregelmäßigkeiten zu beheben.

Der EDSB unterstützt uneingeschränkt die Ziele des Vorschlags, einschließlich der verstärkten Nutzung der Digitalisierung, um die finanziellen Interessen der EU besser zu schützen und Betrug und andere Unregelmäßigkeiten zu bekämpfen. Auch wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise erforderlich ist, um dieses Ziel zu erreichen, obliegt es dem EU-Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass jeder Eingriff in das Recht auf Datenschutz auf das absolut Notwendige beschränkt bleibt und in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen steht.

Der EDSB begrüßt, dass mit dem Vorschlag die Kategorien von Daten festgelegt werden sollen, die verarbeitet werden, um die Ziele des Vorschlags zu erreichen. Der EDSB geht jedoch davon aus, dass sich Datenextraktion und Risikoanalyse nicht auf die im Vorschlag ausdrücklich genannten Daten beschränken werden und dass diese Daten mit Daten aus anderen Quellen abgeglichen würden. Der EDSB hält es für notwendig, alle Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden sollen, sowie die Quellen dieser Daten ausdrücklich zu benennen. Es sollten ferner geeignete Garantien zur Gewährleistung der Qualität und Richtigkeit dieser Daten vorgesehen werden, insbesondere in Fällen, in denen diese anderen Daten bei Dritten erhoben würden.

Der EDSB stellt fest, dass der Vorschlag keine zusätzlichen Informationen über das IT-System selbst enthält. Er empfiehlt daher, die Art des zu verwendenden IT-Systems und insbesondere die Frage zu klären, ob die Kommission beabsichtigt, das System auf das bereits bestehende IT-System „Arachne“ zu stützen oder ein völlig neues IT-System zu schaffen. Unabhängig von der Nutzung bestehender Strukturen erinnert der EDSB daran, dass im Einklang mit den für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden allgemeinen Datenschutzvorschriften geeignete Garantien geschaffen und in die Architektur dieses IT-Systems aufgenommen werden müssen. Dies sollte in der Konzeptions- und Entwicklungsphase des IT-Systems entsprechend dem Erfordernis des Datenschutzes durch Technikgestaltung umfassend berücksichtigt werden.

Der EDSB empfiehlt den beiden gesetzgebenden Organen außerdem nachdrücklich, die Höchstdauer, für die die genannten personenbezogenen Daten in dem von der Kommission bereitgestellten einheitlichen integrierten IT-System zur Datenextraktion und Risikoanalyse gespeichert und zur Verfügung gestellt werden dürfen, eindeutig festzulegen.

In Bezug auf die Veröffentlichung maßgeblicher Informationen über alle Empfänger von Mitteln aus dem EU-Haushalt begrüßt der EDSB die Bemühungen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Grundsatz der Transparenz und dem Eingriff in das Recht der betreffenden Empfänger auf Achtung ihres Privatlebens im Allgemeinen und auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten, indem die Empfänger von der Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten ausgenommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Schwellenwert in Bezug auf die Höhe der erhaltenen Beihilfe, Art der Maßnahme, Risiken für die Rechte und Freiheiten usw.).

1.   EINLEITUNG

1.

Am 16. Mai 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) (im Folgenden „Vorschlag“) zur Änderung der Haushaltsordnung (1) vor.

2.

Ziel des Vorschlags ist es, die Haushaltsordnung an das Paket für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 anzupassen und ein „einheitliches Regelwerk“ für die Ausgaben der Union beizubehalten, was bedeutet, dass alle allgemeinen Finanzvorschriften in die Haushaltsordnung aufgenommen werden. Darüber hinaus enthält der Vorschlag gezielte Verbesserungen und Vereinfachungen, die seit dem Inkrafttreten der Haushaltsordnung 2018 ermittelt wurden. Der Vorschlag zielt auch darauf ab, stärker auf Digitalisierung zu setzen, um die finanziellen Interessen der EU besser zu schützen, einen besseren Beitrag zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU zu leisten und zusätzliche Vereinfachungen für Empfänger von Unionsmitteln zu erreichen (2).

3.

Mit der vorliegenden Stellungnahme des EDSB wird das Konsultationsersuchen der Europäischen Kommission vom 16. Mai 2022 gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 (3) beantwortet. Der EDSB begrüßt, dass in Erwägungsgrund 257 des Vorschlags auf diese Konsultation verwiesen wird. In diesem Zusammenhang hält der EDSB ferner erfreut fest, dass er bereits informell gemäß Erwägungsgrund 60 EU-DSVO konsultiert wurde.

5.   SCHLUSSFOLGERUNGEN

26.

Vor diesem Hintergrund spricht der EDSB folgende Empfehlungen aus:

(1)

Klärung der Rolle aller Stellen, die personenbezogene Daten nutzen und abfragen würden, die von dem einheitlichen integrierten IT-System zur Datenextraktion und Risikoanalyse verarbeitet werden.

(2)

Klärung der Art des zu verwendenden IT-Systems, insbesondere der Frage, ob die Kommission beabsichtigt, das System auf das bereits bestehende IT-System „Arachne“ zu stützen oder ein völlig neues IT-System zu schaffen.

(3)

Ausdrückliche Angabe aller betroffenen Datenkategorien, d. h. der Daten, die in Verbindung mit den in Artikel 36 Absatz 6 des Vorschlags genannten Identifizierungsdaten verarbeitet bzw. verknüpft werden, sowie der Quellen dieser Daten.

(4)

Einführung geeigneter Garantien zur Gewährleistung der Qualität und Richtigkeit der Daten, insbesondere für den Fall, dass diese anderen Daten von Dritten erhoben werden.

(5)

Aufnahme in den Vorschlag selbst einer umfassenden Beschreibung des IT-Instruments, einschließlich der Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich des Datenschutzes und der einschlägigen geltenden Garantien, und dies unabhängig davon, ob die Kommission beabsichtigt, bestehende Strukturen zu nutzen.

(6)

Anwendung zusätzlicher Garantien für die nicht veröffentlichten Datenarten. So sollte beispielsweise eine Pseudonymisierung von Daten in Betracht gezogen werden.

(7)

Klarstellung, ob die elektronische Aufzeichnung und Speicherung von Daten innerhalb des IT-Systems zur Datenextraktion und Risikoanalyse erfolgen würde oder ob das IT-System nur auf an anderer Stelle gespeicherte Daten zugreifen würde.

(8)

Klare Festlegung der Höchstdauer, während der die in Artikel 36 des Vorschlags genannten Daten in dem von der Kommission bereitgestellten einheitlichen integrierten IT-System zur Datenextraktion und Risikoanalyse gespeichert und zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Brüssel, den 7. Juli 2022

Wojciech Rafał WIEWIÓROWSKI


(1)  Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

(2)  Siehe COM(2022) 223 final, S. 1.

(3)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).


V Bekanntmachungen

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

29.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/38


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2022/C 288/06)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.

MITTEILUNG EINER STANDARDÄNDERUNG DES EINZIGEN DOKUMENTS

„Verdicchio dei Castelli di Jesi“

PDO-IT-A0482-AM04

Datum der Mitteilung: 6.5.2022

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

1.   Verpackung – Behältnisse und Fassungsvermögen

Beschreibung: Für die Verpackung von Wein mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ können anstelle von Glasbehältern auch Behältnisse verwendet werden, die aus einem mehrlagigen Kunststoffbeutel aus Polyethylen und Polyester sowie einer Umverpackung aus Pappe oder einem anderen festen Material bestehen und deren Mindestfassungsvermögen den nationalen und EU-Rechtsvorschriften entspricht.

Begründung: Hiermit wird die von den Erzeugern nach sorgfältigen technischen und kommerziellen Erwägungen gewünschte Möglichkeit geboten, Wein mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ auch in andere Behältnisse als solche aus Glas zu verpacken.

Die Änderung betrifft Artikel 8 der Produktspezifikation und Abschnitt 9 des Einzigen Dokuments.

2.   Verweise auf die Kontrollstelle – Änderung der Anschrift

Beschreibung: Die Anschrift des Unternehmens Valoritalia, der Zertifizierungsstelle für Qualität und italienische Weinbauerzeugnisse, wurde von Via Piave n. 24 in Via Venti Settembre n. 98/G – 00187 Rom geändert.

Begründung: Der Sitz der Kontrollstelle für die Bezeichnung „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ wurde verlegt.

Die Änderung betrifft Artikel 10 der Produktspezifikation, hat jedoch keine Änderung des Einzigen Dokuments zur Folge.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name des Erzeugnisses

Verdicchio dei Castelli di Jesi

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

5.

Qualitätsschaumwein

4.   Beschreibung der Weine

1.   Verdicchio dei Castelli di Jesi

KURZBESCHREIBUNG

Weine mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ sind zart strohgelb, weisen ein feines, charakteristisches Mandelaroma auf, sind im Geschmack trocken und harmonisch und haben einen angenehmen, leicht bitteren Abgang.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

4,50 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

2.   Verdicchio dei Castelli di Jesi Classico

KURZBESCHREIBUNG

Weine mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ Classico sind zart strohgelb, weisen ein feines charakteristisches Aroma auf, sind im Geschmack trocken und harmonisch und haben einen angenehmen, leicht bitteren Abgang.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

4,50 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

3.   Verdicchio dei Castelli di Jesi Classico Superiore

KURZBESCHREIBUNG

Weine mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ Classico Superiore sind zart strohgelb, weisen ein feines charakteristisches Aroma auf, sind im Geschmack trocken und harmonisch und haben einen angenehmen, leicht bitteren Abgang.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

4,50 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

4.   Verdicchio dei Castelli di Jesi Passito

KURZBESCHREIBUNG

Weine mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ Passito sind intensiv strohgelb bis bernsteinfarben, weisen ein charakteristisches, intensives Aroma auf und sind im Geschmack lieblich bis süß, harmonisch, samtig und charakteristisch.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

4,00 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

25

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

5.   Verdicchio dei Castelli di Jesi spumante

KURZBESCHREIBUNG

Weine mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ Spumante haben einen feinen, anhaltenden Schaum, eine strohgelbe Farbe von unterschiedlicher Intensität, bisweilen mit grünlichen Reflexen, ein feines, charakteristisches, umfassendes und komplexes Aroma und einen würzigen, frischen, feinen und harmonischen Geschmack von extrabrut bis trocken.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

4,50 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

5.1.   Wesentliche önologische Verfahren

5.2.   Höchsterträge:

1.

Verdicchio dei Castelli di Jesi

14 000 kg Trauben pro Hektar

2.

Verdicchio dei Castelli di Jesi Classico

14 000 kg Trauben pro Hektar

3.

Verdicchio dei Castelli di Jesi Classico Superiore

11 000 kg Trauben pro Hektar

4.

Verdicchio dei Castelli di Jesi Passito

14 000 kg Trauben pro Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Das für die Erzeugung von Weinen mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ geeignete Erzeugungsgebiet liegt in den Provinzen Ancona und Macerata.

Es umfasst einen Teil des geografischen Einzugsgebiets des Efino mit 22 Binnengemeinden in der Provinz Ancona sowie zwei Binnengemeinden in der Provinz Macerata.

7.   Rebsorten

Verdicchio bianco B. - Verdicchio

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Verdicchio dei Castelli di Jesi

Rebbau und Weinerzeugung werden in dem Gebiet der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ seit alters her betrieben. Gleiches gilt für die seit langem dokumentierte Erzeugung von Schaumwein sowie die Herstellung von „Passito“, die eine jahrhundertealte Tradition hat.

Der menschliche Einfluss hat sich über die Jahrhunderte in der Entscheidung zum Anbau der Sorte Verdicchio in dem Gebiet, in der Entwicklung der Erziehungsformen sowie in den önologischen Verfahren geäußert.

Das Zusammenspiel von natürlichen Einflüssen (Geländebeschaffenheit, Klima und Böden) und menschlichen Einflüssen verleiht den Weinen mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ besondere und einzigartige qualitative und organoleptische Eigenschaften, die andernorts nicht reproduziert werden können.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

Angabe des Erzeugungsjahres der Trauben

Rechtsrahmen:

Rechtsvorschriften der EU

Art der sonstigen Bedingung:

Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung der Bedingung:

Bei der Kennzeichnung von Weinen mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ , „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ Classico, „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ Classico Superiore, „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ Passito und „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ Spumante Riserva ist die Angabe des Erzeugungsjahres der Trauben zwingend vorgeschrieben.

Verpackung, Behältnisse und Verbot bestimmter Verschlusssysteme

Rechtsrahmen:

Rechtsvorschriften der EU

Art der sonstigen Bedingung:

Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung der Bedingung:

Für Wein mit der g. U. „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ dürfen zudem anstelle von Glasbehältern auch Behältnisse verwendet werden, die aus einem mehrlagigen Kunststoffbeutel aus Polyethylen und Polyester sowie einer Umverpackung aus Pappe oder einem anderen festen Material bestehen und deren Mindestfassungsvermögen den nationalen und EU-Rechtsvorschriften entspricht.

Wein der Sorten „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ und „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ Classico darf nur in Glasbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 5 Litern in den Verkehr gebracht werden.

Wein der Sorte „Verdicchio dei Castelli di Jesi“ Classico Superiore darf nur in Glasbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 3 Litern in den Verkehr gebracht werden. Für diese Sorten sind abziehbare Verschlüsse sowie Kronkorken verboten.

Link zur Produktspezifikation

https://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/18115


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


29.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/43


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2022/C 288/07)

Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1) veröffentlicht.

MITTEILUNG EINER STANDARDÄNDERUNG ZUR ÄNDERUNG DES EINZIGEN DOKUMENTS

„Rosso Cònero“

PDO-IT-A0428-AM03

Datum der Mitteilung: 6.5.2022

BESCHREIBUNG UND GRÜNDE DER ÄNDERUNG

1.   Verpackung – Behältnisse und Fassungsvermögen

Beschreibung: Für die Verpackung von Wein mit der g. U. „Rosso Cònero“ können anstelle von Glasbehältern auch Behältnisse verwendet werden, die aus einem mehrlagigen Kunststoffbeutel aus Polyethylen und Polyester sowie einer Umverpackung aus Pappe oder einem anderen festen Material bestehen und deren Mindestfassungsvermögen den nationalen und EU-Rechtsvorschriften entspricht.

Begründung: Hiermit wird die von den Erzeugern nach sorgfältigen technischen und kommerziellen Erwägungen gewünschte Möglichkeit geboten, Wein mit der g. U. „Rosso Cònero“ auch in andere Behältnisse als solche aus Glas zu verpacken.

Die Änderung betrifft Artikel 8 der Produktspezifikation und Abschnitt 9 des Einzigen Dokuments.

2.   Verweise auf die Kontrollstelle – Änderung der Anschrift

Beschreibung: Die Anschrift des Unternehmens Valoritalia, der Zertifizierungsstelle für Qualität und italienische Weinbauerzeugnisse, wurde von Via Piave n. 24 in Via Venti Settembre n. 98/G – 00187 Rom geändert.

Begründung: Der Sitz der Kontrollstelle für die Bezeichnung „Rosso Cònero“ wurde verlegt.

Die Änderung betrifft Artikel 10 der Produktspezifikation, hat jedoch keine Änderung des Einzigen Dokuments zur Folge.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name(n)

Rosso Cònero

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

4.   Beschreibung der Weine

Rosso Cònero

KURZBESCHREIBUNG

Die Weine mit der g. U. „Rosso Cònero“ sind rubinrot, angenehm und weinig in der Nase, vollmundig, harmonisch und trocken im Geschmack und körperreich.

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol)

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)

 

Mindestgesamtsäure

4,50 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter)

 

Höchstgehalt an Schwefeldioxid (in Milligramm pro Liter)

 

5.   Weinbereitungsverfahren

5.1.   Wesentliche önologische Verfahren

5.2.   Höchsterträge

1.   Rosso Cònero

13 000 kg Trauben pro Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches Gebiet

Das Erzeugungsgebiet des Weins mit der g. U. „Rosso Cònero“ umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinden Ancona, Offagna, Camerano, Sirolo und Numana sowie Teile der Gemeinden Castelfidardo und Osimo, die allesamt in der Provinz Ancona liegen.

7.   Keltertrauben

Montepulciano N.

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

Rosso Cònero

Die menschlichen Einflüsse im Erzeugungsgebiet des Weins mit der g. U. „Rosso Cònero“ waren von grundlegender Bedeutung in Bezug auf die Wahl der anzubauenden Rebsorten, die Entwicklung der Anbautechniken und die önologischen Verfahren. Es gibt Anzeichen dafür, dass bereits im 10. Jahrhundert v. Chr. Weinbau und Önologie betrieben wurden.

Die Wechselwirkung dieser Einflüsse mit den sehr spezifischen und einzigartigen natürlichen Einflüssen des Gebiets, die hauptsächlich auf den Monte Cònero zurückzuführen sind, der ein ideales Anbaugebiet für die Rebsorte Montepulciano darstellt, verleiht den Weinen mit der g. U. „Rosso Cònero“ ihren einzigartigen, andernorts nicht reproduzierbaren Charakter.

9.   weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

Angabe des Erzeugungsjahres der Trauben

Rechtsrahmen:

Gemeinschaftliche Rechtsvorschriften

Art der sonstigen Bedingung:

Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung der Bedingung:

Bei der Kennzeichnung von Weinen mit der g. U. „Rosso Cònero“ ist die Angabe des Erzeugungsjahres der Trauben zwingend vorgeschrieben.

Verpackung und Verschlusssysteme

Rechtsrahmen:

Gemeinschaftliche Rechtsvorschriften

Art der sonstigen Bedingung:

Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung der Bedingung:

Für Wein mit der g. U „Rosso Cònero“ sind alle nach den gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften zulässigen Verschlusssysteme gestattet.

Für die Verpackung können zudem anstelle von Glasbehältern auch Behältnisse verwendet werden, die aus einem mehrlagigen Kunststoffbeutel aus Polyethylen und Polyester sowie einer Umverpackung aus Pappe oder einem anderen festen Material bestehen und deren Mindestfassungsvermögen den nationalen und EU-Rechtsvorschriften entspricht.

Link zur Produktspezifikation

https://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/18114


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.


29.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/46


Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung eines Namens nach Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2022/C 288/08)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von drei Monaten ab dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

„Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“

EU-Nr.: PDO-HR+SI-2655 – 19.1.2021

g. U. (X) g. g. A. ( )

1.   Name(n) [der g. U. oder der g. g. A.]

„Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

 

Republik Kroatien

 

Republik Slowenien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.1. Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Bei dem Erzeugnis mit der g. U. „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ handelt es sich um frisches Fleisch, das einer mindestens 15-tägigen kontrollierten Reifung unterzogen wird. Das Fleisch stammt von Tieren einer als Istrisches Rind („istarsko govedo / istrsko govedo“) bekannten einheimischen Rasse, die in dem unter Punkt 4 abgegrenzten geografischen Gebiet geboren wurden und für die ein Standardverfahren für die Schlachtung und die Verarbeitung des Schlachtkörpers gilt.

Das Erzeugnis mit der g. U. „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ wird frisch oder gefroren in Verkehr gebracht.

Das Fleisch hat eine hellrosa bis dunkelrote Farbe, einen mäßigen intramuskulären Fettanteil (Marmorierung), einen angenehmen Geruch, einen vollen, charakteristischen Rindfleischgeschmack, es ist aromatisch, zart und saftig und eignet sich daher für eine Vielzahl von Fleischgerichten.

Die Schlachtkörper vom Istrischen Rind müssen je nach Alter und Gewichtsklasse die folgenden Merkmale aufweisen:

Bullen- und Färsenkälber mit einem Schlachtalter von 8 bis 12 Monaten: Ihre zugerichteten Schlachtkörperhälften wiegen 100 kg bis 250 kg. Ihr Fleisch ist von hellrosa Farbe, zart, saftig, mild aromatisch und mäßig marmoriert. Das subkutane Fettgewebe ist weiß.

Färsen mit einem Schlachtalter von über 12 Monaten: Ihre zugerichteten Schlachtkörperhälften wiegen 180 kg bis 320 kg. Ihr Fleisch ist von rosa Farbe, zart, saftig, mild aromatisch und mäßig marmoriert. Das subkutane Fettgewebe ist weiß.

Jungbullen mit einem Schlachtalter von 12 bis 24 Monaten: Ihre zugerichteten Schlachtkörperhälften wiegen 200 kg bis 400 kg. Ihr Fleisch ist von rosa bis intensiv roter Farbe, zart, saftig, mild aromatisch und marmoriert. Das subkutane Fettgewebe ist weiß bis leicht gelb gefärbt.

Kühe mit einem Schlachtalter von über 24 Monaten: Ihre zugerichteten Schlachtkörperhälften wiegen über 220 kg. Ihr Fleisch ist von rosa bis purpurroter Farbe, saftig, aromatisch und marmoriert. Das subkutane Fettgewebe ist leicht bis intensiv gelb gefärbt.

Bullen mit einem Schlachtalter von über 24 Monaten: Ihre zugerichteten Schlachtkörperhälften wiegen über 280 kg. Ihr Fleisch ist von rosa bis purpurroter Farbe, saftig und aromatisch. Das subkutane Fettgewebe ist leicht bis intensiv gelb gefärbt.

Ochsen mit einem Schlachtalter von über 24 Monaten: Ihre zugerichteten Schlachtkörperhälften wiegen über 350 kg. Ihr Fleisch ist von roter bis dunkelroter Farbe, aromatisch und marmoriert. Das subkutane Fettgewebe ist intensiv gelb gefärbt.

Die Schlachtkörper vom Istrischen Rind werden nach dem Handelsklassenschema EUROP klassifiziert. Die Schlachtkörper müssen der Fleischigkeitsklasse E, U, R oder O und hinsichtlich des Fettgewebes der Klasse 2, 3 oder 4 angehören.

Der frühestens 24 Stunden nach der Schlachtung und Abkühlung der Schlachtkörperhälften im Rückenmuskel (musculus longissimus dorsi) gemessene pH-Wert darf höchstens 5,8 betragen.

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Mastkälber werden frühestens im Alter von 4 Monaten abgesetzt. Vor Mastbeginn werden zu Milch allmählich Heu und Weidegras zugefüttert.

Über 8 Monate alte Rinder ernähren sich hauptsächlich von Raufutter (Weidegras, Heu), das grundsätzlich in dem unter Punkt 4 abgegrenzten geografischen Gebiet erzeugt werden sollte.

Die Zugabe von Kraftfutter (Getreide) ist bis zu einem Anteil von 20 % der Tagesgesamtration (ausgedrückt als Gewichtsanteil der im Kraftfutter enthaltenen Trockenmasse) zulässig. Das Kraftfutter darf von außerhalb des unter Punkt 4 abgegrenzten geografischen Gebiets bezogen werden.

Steht aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse nicht genügend Raufutter zur Verfügung, darf den Rindern Heu und Heulage verfüttert werden, das außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets erzeugt wurde, jedoch nur bis zu einer Höchstmenge von 15 % der jährlichen Gesamtmenge an Raufutter, ausgedrückt in Trockenmasse.

Der Gesamtanteil des außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets erzeugten Futters (Rau- und Kraftfutter), das den Rindern im Laufe eines Jahres verfüttert werden darf, ist auf höchstens 28 %, ausgedrückt in Trockenmasse, begrenzt. Da es nur in Ausnahmefällen von außerhalb des abgegrenzten geografischen Gebiets bezogen wird, hat die Verwendung solcher Futtermittel in derart begrenzten Mengen keine wesentlichen Auswirkungen auf die unter Punkt 3.2 beschriebenen Eigenschaften des Erzeugnisses.

Milchaustauschfuttermittel oder Kraftfutterfertigmischungen, die Nebenprodukte der Nahrungsmittelindustrie enthalten, dürfen den Rindern nicht verfüttert werden. Auch Silage darf nicht verfüttert werden.

Die Verwendung von Heulagegras und einer Klee-Gras-Mischung in der Fütterung ist bis zu einem Anteil von 40 % der Tagesration, ausgedrückt in Trockenmasse, zulässig.

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Schritte der Erzeugung des Erzeugnisses mit der g. U. „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“, vom Kalben über die Schlachtung der Rinder, die Erstverarbeitung und das Zerlegen bis hin zur Reifung des Fleisches, müssen in dem unter Punkt 4 genannten geografischen Gebiet erfolgen.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Nach Abschluss der Reifung kann das Fleisch tiefgefroren oder als frisches Erzeugnis in Verkehr gebracht werden. Es muss vor dem Einfrieren vakuumverpackt werden.

Erfolgte die Reifung des Fleisches in Schlachtkörperhälften oder -vierteln, so müssen die Schlachtkörper vor dem Einfrieren oder Inverkehrbringen in die in der Fleischindustrie üblichen Teilstücke zerlegt werden.

Das frische Fleisch kann unverpackt, vakuumverpackt oder unter Schutzgas verpackt in Verkehr gebracht werden. Gefrorenes Fleisch darf nur vakuumverpackt in Verkehr gebracht werden.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Wird das Erzeugnis mit der g. U. „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ in einer Einzelhandelsverkaufsstelle unverpackt an den Endverbraucher verkauft, so müssen deutlich sichtbar die Aufschrift „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ und das gemeinsame Bildzeichen von „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ (siehe nachstehende Abbildung) angebracht sein. Das gemeinsame Bildzeichen auf der Aufschrift darf nicht kleiner als 7 x 7 cm sein.

Wird das Erzeugnis mit der g. U. „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ in verpackter Form in Verkehr gebracht, so muss jede Verpackung mit der Aufschrift „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ und dem gemeinsamen Bildzeichen von „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ versehen sein. Die Aufschrift „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ muss sich durch die Verwendung größerer Schriftzeichen deutlich von allen anderen Aufschriften abheben. Das gemeinsame Bildzeichen auf der Verpackung darf nicht kleiner als 2,5 x 2,5 cm sein.

Neben den in den geltenden Vorschriften für die Kennzeichnung von Rindfleisch vorgesehenen Angaben müssen auf der Verpackung oder der Aufschrift (bei unverpacktem Fleisch) auch das Schlachtdatum, die in der Produktspezifikation angegebene Rinderkategorie und die Angabe „Gereiftes Fleisch“ vermerkt sein.

Image 3

Abbildung des gemeinsamen Bildzeichens

Es gibt zwei Versionen des gemeinsamen Bildzeichens von „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“, die den zwei Sprachvarianten (Kroatisch und Slowenisch) des Erzeugnisnamens entsprechen.

Das gemeinsame Bildzeichen wird in der Regel in der mehrfarbigen Ausführung verwendet. Ist die mehrfarbige Ausführung des gemeinsamen Bildzeichens nicht möglich, so kann die einfarbige Variante in Schwarz oder einer der Primärfarben, aus denen sich das mehrfarbige Bildzeichen zusammensetzt, verwendet werden.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Erzeugnis mit der g. U. „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ wird auf dem Gebiet der Halbinsel Istrien, des Kvarner-Archipels, der Karst- und Čičarija-Hochebene sowie des Podgrad-Tals einschließlich der Südhänge des Brkini-Gebirges erzeugt.

In Kroatien darf die Erzeugung auf dem Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden erfolgen: Buje, Buzet, Labin, Novigrad, Pazin, Poreč, Pula, Rovinj, Umag, Vodnjan, Bale, Barban, Brtonigla, Cerovlje, Fažana, Funtana, Gračišće, Grožnjan, Kanfanar, Karojba, Kaštelir-Labinci, Kršan, Lanišće, Ližnjan, Lupoglav, Marčana, Medulin, Motovun, Oprtalj, Pićan, Raša, Sveta Nedjelja, Sveti Lovreč, Sveti Petar u Šumi, Svetvinčenat, Tar-Vabriga, Tinjan, Višnjan, Vižinada, Vrsar, Žminj, Mošćenička Draga, Lovran, Opatija, Matulji und Kastav, Cres, Mali Lošinj, Krk, Baška, Dobrinj, Malinska-Dubašnica, Omišalj, Punat und Vrbnik.

In Slowenien darf die Erzeugung auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden erfolgen: Piran, Izola, Koper, Ankaran, Hrpelje-Kozina, Ilirska Bistrica, Sežana, Komen und Divača.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Aufgrund der Vielfalt und Komplexität der geologischen und geomorphologischen Struktur des Erzeugungsgebiets von „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ haben sich verschiedene Bodentypen entwickelt. Das gesamte geografische Gebiet ist von einem mediterranen Klima geprägt, das im Landesinneren und im Norden der Halbinsel allmählich in ein gemäßigt kontinentales Klima übergeht. Die Vielfalt der Geländeformen, der Böden und des Klimas sowie deren Wechselwirkung haben eine reiche und vielgestaltige Pflanzendecke hervorgebracht. Hier finden sich dinarische, alpine und mediterrane Flora, immergrüne Wälder mit Steineichen und Buschwerk sowie Laubwälder aus Flaumeichen, Hainbuchen und Buchen. Ein Drittel der Fläche ist mit Wald bedeckt, während ein Großteil des Gebiets aus Weide- und Buschland besteht, in dem über 300 Pflanzenarten vorkommen.

Bis heute wird die aus dem geografischen Gebiet stammende einheimische Rasse des Istrischen Rinds auf traditionelle Weise gezüchtet. In der Vergangenheit erfolgte die Rinderhaltung in einem sehr extensiven System. Das Futter bestand aus Gras und in geringerem Maße aus Wiesenheu, Luzerne, Weizen-, Gersten- und Maisstroh sowie Streu. Je nach Bewuchs und klimatischen Bedingungen im Zuchtgebiet weideten die Rinder 6 bis 9 Monate im Jahr, mancherorts sogar das ganze Jahr über. In vielen Teilen des Erzeugungsgebiets, vor allem dort, wo Karst vorherrscht, gab es nur karge Weideflächen, sodass die frei weidenden Rinder auf der Suche nach Futter auch außerhalb dieser Weiden unterwegs waren. In den Sommermonaten, wenn die Weideflächen bereits ausgetrocknet waren, wurden die Rinder in die Wälder getrieben, wo es nicht genügend Gras gab und sie meist gezwungen waren, die Blätter von Bäumen wie Steineiche, Mannaesche, Akazie, Maulbeere, Kornelkirsche, Orientalischer Hainbuche, Erdbeerbaum, Stechpalme, Myrte und wilder Olive oder notfalls auch immergrüne Pflanzen zu fressen. Aufgrund dieser Art der Haltung und Fütterung nannten viele Halter ihre Herde „Boškarin“ (nach boška = Wald, Hochgebüsch), was als Synonym für die Rasse des Istrischen Rinds verwendet wird.

Die heutige Art der Haltung des Istrischen Rinds unterscheidet sich nur wenig von der traditionellen Form. Das Istrische Rind wird zwar nicht mehr als Zugtier genutzt, hat aber regelmäßigen Zugang zu Weideland, Buschland und Wäldern und wird überwiegend auf traditionelle Weise gefüttert.

In der Vergangenheit wurde das Istrische Rind nicht systematisch zur Fleischgewinnung gemästet. Eine Ausnahme bildete die Mast für den Heeresbedarf, wie aus einem Dokument aus dem Jahr 1631 hervorgeht, in dem von der Viehzucht auf der Insel Unije die Rede ist. Ende des 19. Jahrhunderts wurde Fleisch vom Istrischen Rind in den Städten, insbesondere in Pula und Triest, verkauft.

Um das genetische Material zu erhalten und die Rasse vor dem Aussterben zu bewahren, wurde Ende der 1980er-Jahre eine Kampagne zur Wiederbelebung der Zucht des Istrischen Rinds ins Leben gerufen, die sich auf die Nutzung des kulinarischen Potenzials der spezifischen Merkmale des Erzeugnisses mit der g. U. „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ und seine konsequente Vermarktung als Feinschmecker-Delikatesse konzentriert. Das Istrische Rind hat aufgrund des geringeren Gesamtgewichts, des langsamen natürlichen Wachstums, geringerer Erträge und der allgemeinen Fleischqualität nur ein sehr begrenztes Potenzial für die Rindfleischerzeugung, weshalb diese Rasse fast ausschließlich in dem unter Punkt 4 beschriebenen Gebiet gehalten wird. Außerhalb des geografischen Gebiets wird eine intensivere Rinderzucht betrieben, was sich negativ auf die organoleptischen Eigenschaften des Fleisches, das fettiger und weniger aromatisch ist, auswirkt.

Der Zusammenhang zwischen „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ und dem Erzeugungsgebiet reicht weit in die Vergangenheit zurück, als auf der Halbinsel Istrien eine Urform des Rinds, Bos primigenius, gehalten wurde, die als Vorfahre des Istrischen Rinds gilt. Genetische Untersuchungen deuten darauf hin, dass das Istrische Rind eine eigene genetische Gruppe bildet, was sich in der im Vergleich zu anderen Fleischrassen charakteristischen Fleischigkeit des Schlachtkörpers zeigt. Der Schlachtkörper des Istrischen Rinds zeichnet sich durch eine relativ ausgeprägte Brust und kleine Hinterbeine aus. Er weist einen mäßigen Muskel- und Fettanteil auf, und der Ertrag bestimmter Altersklassen ist geringer als bei anderen europäischen Fleischrinderrassen. Die Merkmale des Schlachtkörpers wirken sich auch direkt auf die Fleischeigenschaften aus.

Eine Besonderheit des Erzeugnisses mit der g. U. „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ besteht darin, dass es zäher ist als das Fleisch anderer Rassen, was auf den höheren Kollagengehalt des Muskelgewebes zurückzuführen ist. Die Menge an Kollagen in den Muskeln ist ein erblicher Faktor, und beim Istrischen Rind ist sie höher, denn es handelte sich um eine Zugtierrasse, die Kraft benötigte und ein Muskelgewebe mit besonders kräftigem Kollagen entwickelte. Zähes Fleisch erfordert eine längere Hitzebehandlung, die das Kollagen abbaut und dem Fleisch letztlich Saftigkeit und vollen Geschmack verleiht. Um die Zähigkeit des Fleisches zu verringern und seine spezifischen Aromen zu verstärken und auszubilden, wird es nach der Schlachtung einer Reifung unterzogen, bei der die Kollagenfasern abgebaut und ein Teil der Aminosäuren freigesetzt werden.

Eines der Merkmale von „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ ist die geringere Marmorierung aufgrund des mäßig ausgebildeten intramuskulären Fettanteils, der moderaten Mastintensität und des geringen Anteils an energiereichem Futter in der Ration. Die intensive gelbe Farbe des Fettgewebes älterer Rinder ist auf die Fettzusammensetzung zurückzuführen, d. h. auf die vom Tier gefressene Nahrung. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge ist das Verhältnis von gesättigten zu ungesättigten Fettsäuren in der Fettsäurezusammensetzung der Fleischfette vom Istrischen Rind etwa 60:40, was dazu beiträgt, dass das Fleisch bei längerer Lagerung weniger anfällig für Autoxidation ist. Diese Eigenschaft ist besonders wichtig für die Wahrung der Fleischqualität in der Reifungsphase. Bei der Reifung des frischen Fleisches vom Istrischen Rind werden proteolytische Prozesse im Fleisch angeregt, die seine organoleptischen Eigenschaften (Zartheit, Saftigkeit, Textur, Geruch und das volle Aroma von gereiftem Fleisch) verstärken und sein kulinarisches Potenzial erhöhen.

Die besonderen Eigenschaften des Istrischen Rinds und seines Fleisches wurden in erster Linie von den istrischen Viehzüchtern entwickelt, die die Tiere dieser Rasse im Laufe der Geschichte extensiv gehalten und als Zugtiere genutzt haben. Dank jahrhundertelanger Zuchtwahl hat sich das Istrische Rind voll und ganz an das Klima und die anderen ökologischen Bedingungen, unter denen es lebt, angepasst, insbesondere an die Futterknappheit. Im Gegensatz zu den hochproduktiven kommerziellen Milch- oder Fleischrassen, die energiereiches Futter benötigen, kann sich das Istrische Rind, wenn keine Weiden vorhanden sind, von den Trieben und Blättern zahlreicher Gehölzarten ernähren.

Nachdem in den bisherigen einschlägigen Untersuchungen ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem botanischen Profil des Futters und den organoleptischen und aromatischen Merkmalen des Fleisches festgestellt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass das geografische Gebiet einen erheblichen und direkten Einfluss auf die qualitativen (ernährungsphysiologischen und organoleptischen) Merkmale des Erzeugnisses mit der g. U. „Meso istarskog goveda – boškarina / Meso istrskega goveda – boškarina“ hat.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

https://poljoprivreda.gov.hr/UserDocsImages/dokumenti/hrana/proizvodi_u_postupku_zastite-zoi-zozp-zts/Specifikacija_meso_istarskog_goveda_boskarin.pdf

https://www.gov.si/assets/ministrstva/MKGP/PODROCJA/HRANA/SHEME-KAKOVOSTI/SPECIFIKACIJE-EVROPSKA-KOMISIJA/Boskarin.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.