ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 111A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
65. Jahrgang |
Inhalt |
Seite |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
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2022/C 111 A/01 |
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2022/C 111 A/02 |
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2022/C 111 A/03 |
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2022/C 111 A/04 |
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2022/C 111 A/05 |
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2022/C 111 A/06 |
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2022/C 111 A/07 |
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2022/C 111 A/08 |
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2022/C 111 A/09 |
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2022/C 111 A/10 |
DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
8.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 111/1 |
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST-SC/10/20 — Sekretariatskräfte (m/w) (SC 1/SC 2)
( Amtsblatt der Europäischen Union C 211 A vom 25. Juni 2020 )
(2022/C 111 A/01)
Auf Seite 5 muss Abschnitt 5 „Assessment-Phase“ wie folgt lauten:
„5) Assessment-Phase
Zu dieser Phase werden pro Besoldungsgruppe höchstens zweimal so viele Bewerber/-innen eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung die Zulassungsbedingungen erfüllen und eines der besten Gesamtergebnisse beim Microsoft-Office-Word-Test erzielt haben, werden Sie zur Assessment-Phase eingeladen.
Im Rahmen der Assessment-Phase werden sieben allgemeine Kompetenzen, für die jeweils höchstens 10 Punkte vergeben werden, und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von zwei Prüfungen in Ihrer Sprache 2 wie folgt geprüft:
Kompetenz |
Prüfungen |
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Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen |
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Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen |
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Rollenspiel |
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Rollenspiel |
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Rollenspiel |
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Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen |
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Rollenspiel |
Erforderliche Mindestpunktzahl: insgesamt 35 von 70 Punkten
Kompetenz |
Prüfung |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
Fachbezogene Kompetenzen |
Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen |
35 von 70 |
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen der Unterlagen, die die in Ihrem Bewerbungsformular gemachten Angaben belegen, in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Informationen und Anweisungen erhalten Sie von EPSO.“
8.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 111/2 |
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/148/21 — Korrektoren/Sprachprüfer (m/w) (AST 3) für folgende Sprachen: Griechisch (EL), Spanisch (ES), Estnisch (ET), Irisch (GA), Italienisch (IT) und Portugiesisch (PT)
( Amtsblatt der Europäischen Union C 58 A vom 18. Februar 2021 )
(2022/C 111 A/02)
Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 5 muss wie folgt lauten:
„5) Assessment-Center
Zu dieser Phase werden pro Sprache höchstens dreimal so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) an einem ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihren Sprachen 1 und 2 durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass der fachbezogene Test entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden kann. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Werden die unter Abschnitt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Im Assessment-Center werden sieben allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von drei Prüfungen wie folgt geprüft:
Kompetenz |
Prüfungen |
Sprache |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
Sprache 2 |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
Sprache 2 |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
Sprache 2 |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
Sprache 2 |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
Sprache 2 |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
Sprache 2 |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
Sprache 2 |
Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 35 von insgesamt 70 Punkten erreichen.
Kompetenz |
Prüfung |
Sprachen |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
Fachbezogene Kompetenzen |
Überprüfung und Korrektur eines in Sprache 1 abgefassten Textes. Der erste Teil der Prüfung erfolgt anhand eines Vergleichs mit dem Ausgangstext in Sprache 2, der zweite Teil der Prüfung erfolgt ohne Vergleich mit dem Ausgangstext in Sprache 2. Die Überprüfung umfasst sowohl sprachliche Aspekte (Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung) als auch die Typographie. Die vorgenommenen Korrekturen sind zu begründen. (2 Std. 30 Min.)“ |
Sprachen 1 und 2 |
30 von 50 für jeden Teil“ |
8.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 111/4 |
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/381/20 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 5) im Bereich Europarecht
( Amtsblatt der Europäischen Union C 250 A vom 30. Juli 2020 )
(2022/C 111 A/03)
Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 4 muss wie folgt lauten:
„5) Assessment-Center
Zum Assessment-Center werden höchstens dreimal so viele erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei dem fachbezogenen Multiple-Choice-Test eines der besten Ergebnisse erzielt haben, werden Sie zu dieser Phase des Auswahlverfahrens eingeladen.
Im Rahmen des Assessment-Centers werden acht allgemeine sowie die geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von drei Prüfungen in Ihrer Sprache 2 nach folgendem Schema geprüft:
Kompetenz |
Prüfungen |
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Mündliche Präsentation |
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Mündliche Präsentation |
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Mündliche Präsentation |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Mündliche Präsentation |
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Mündliche Präsentation |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.
Kompetenz |
Prüfung |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
Fachbezogene Kompetenzen |
Schriftliche Prüfung im Fachbereich |
50 von 100 |
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen der Unterlagen, die die in Ihrem Bewerbungsformular gemachten Angaben belegen, in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Informationen und Anweisungen erhalten Sie von EPSO.“
8.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 111/5 |
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/382/20 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe „Administration“ (AD 5/AD 7) im Bereich Außenbeziehungen
( Amtsblatt der Europäischen Union C 300 A vom 10. September 2020 )
(2022/C 111 A/04)
Auf Seite 5 muss Abschnitt 5 „Assessment-Center“ wie folgt lauten:
„5) Assessment-Center
Zu dieser Phase werden pro Besoldungsgruppe höchstens dreimal so viele Bewerber/-innen eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zum Assessment-Center eingeladen.
Im Rahmen des Assessment-Centers werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von vier Prüfungen in Ihrer Sprache 2 geprüft:
Kompetenz |
Prüfungen |
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Fallstudie |
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Fallstudie |
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Fallstudie |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Fallstudie |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.
Kompetenz |
Prüfung |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
Fachbezogene Kompetenzen |
Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen |
25 von 50 |
Schriftliche Prüfung im Fachbereich |
25 von 50 |
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen der Unterlagen, die die in Ihrem Bewerbungsformular gemachten Angaben belegen, in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Informationen und Anweisungen erhalten Sie von EPSO.“
8.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 111/6 |
Bekanntmachung zur Änderung des Nachtrags der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens — EPSO/AD/382/20 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe „Administration“ (AD 5/AD 7) im Bereich Außenbeziehungen ( ABl. C 300 A vom 10.9.2020 )
( Amtsblatt der Europäischen Union C 444 A vom 22. Dezember 2020 )
(2022/C 111 A/05)
Punkt 6 auf Seite 10 wird gestrichen.
8.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 111/7 |
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren — EPSO/AD/383/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die bulgarische Sprache (BG) — EPSO/AD/384/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die tschechische Sprache (CS) — EPSO/AD/385/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die französische Sprache (FR) — EPSO/AD/386/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die irische Sprache (GA) — EPSO/AD/387/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die ungarische Sprache (HU) — EPSO/AD/388/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die polnische Sprache (PL)
( Amtsblatt der Europäischen Union C 22 A vom 21. Januar 2021 )
(2022/C 111 A/06)
Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 4 muss wie folgt lauten:
„5) Assessment-Center
Zu dieser Phase werden pro Auswahlverfahren höchstens viermal so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Übersetzungsprüfung eines der besten Gesamtergebnisse erreicht haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) am ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihren Sprachen 1, 2 und 3 durchgeführt wird. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Im Assessment-Center werden acht allgemeine Kompetenzen und die für das jeweilige Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von drei Prüfungen geprüft.
Die allgemeinen Kompetenzen werden in einem Gespräch über die allgemeinen Kompetenzen (in Ihrer Sprache 2) bewertet. Ferner werden Ihre allgemeinen Kompetenzen, Ihre fachbezogenen Kompetenzen sowie Ihre Kenntnisse im Recht der Europäischen Union auf der Grundlage einer mündlichen Präsentation (in Ihrer Sprache 1), an die sich eine Frage-Antwort-Runde (ebenfalls in Ihrer Sprache 1) anschließt, bewertet. Zum Schluss werden Ihre fachbezogenen Kenntnisse in Sprache 3 anhand einer von Ihnen in Sprache 1 zu erstellenden Zusammenfassung eines Textes bewertet, der in Sprache 3 verfasst ist.
Die Prüfung erfolgt nach folgendem Schema:
Kompetenz |
Prüfung |
Punktzahl |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
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Mündliche Präsentation |
1 bis 10 |
Kombinierte Mindestpunktzahl: 40 von 80 |
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Mündliche Präsentation |
1 bis 10 |
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Mündliche Präsentation |
1 bis 10 |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
1 bis 10 |
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Mündliche Präsentation |
1 bis 10 |
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Mündliche Präsentation |
1 bis 10 |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
1 bis 10 |
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|
Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
1 bis 10 |
Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch bei allen Kompetenzen zusammen eine Mindestpunktzahl von 40 aus insgesamt 80 Punkten erreichen.
Kompetenz |
Prüfungen |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
Fachbezogene Kompetenzen |
Mündliche Präsentation |
20 von 40 |
Zusammenfassung eines in Sprache 3 verfassten Textes in Sprache 1 (ohne Wörterbuch) |
30 von 60“ |
8.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 111/9 |
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/389/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 6) im Bereich nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
( Amtsblatt der Europäischen Union C 39 A vom 4. Februar 2021 )
(2022/C 111 A/07)
Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 5 muss wie folgt lauten:
„5) Assessment-Center
Zu dieser Phase werden höchstens dreimal so viele erfolgreiche Bewerber/Bewerberinnen eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) am ein- oder mehrtägigen Assessment-Center in Ihrer Sprache 2 eingeladen. Bitte beachten Sie, dass die Fallstudie und die schriftliche Prüfung im Fachbereich entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden können. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Werden die unter Punkt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt, so absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Im Assessment-Center werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von vier Prüfungen nach folgendem Schema geprüft:
Kompetenz |
Prüfungen |
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Fallstudie |
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Fallstudie |
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Fallstudie |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Fallstudie |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.
Kompetenz |
Prüfung |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
Fachbezogene Kompetenzen |
Fachbezogenes Gespräch |
25 von 50 |
Schriftliche Prüfung im Fachbereich |
25 von 50“ |
8.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 111/10 |
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/390/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 6) im Bereich der Chemikalienpolitik
( Amtsblatt der Europäischen Union C 82 A vom 11. März 2021 )
(2022/C 111 A/08)
Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 5 muss wie folgt lauten:
„5) Assessment-Center
Zu dieser Phase werden höchstens dreimal so viele erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) an einem ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihrer Sprache 2 durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Prüfung im Fachbereich entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden kann. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Werden die unter Punkt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt, absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Das Bestehen dieser Tests ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Im Rahmen des Assessment-Centers werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von vier Prüfungen wie folgt geprüft:
Kompetenz |
Prüfungen |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
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|
Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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|
Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.
Kompetenz |
Prüfung |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
Fachbezogene Kompetenzen |
Fachbezogenes Gespräch |
25 von 50 |
Schriftliche Prüfung im Fachbereich |
25 von 50“ |
8.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 111/11 |
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/391/21 — Experten (m/w) im Bereich der technischen Unterstützung von Strukturreformen der Mitgliedstaaten und Experten (m/w) im Bereich des Schengen-Besitzstands (AD 7)
( Amtsblatt der Europäischen Union C 120 A vom 8. April 2021 )
(2022/C 111 A/09)
Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 6 muss wie folgt lauten:
„5) Assessment-Center
Zu dieser Phase werden pro Fachgebiet höchstens dreimal so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) an einem ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihrer Sprache 2 (Englisch oder Französisch) durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Prüfung im Fachgebiet entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden kann. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Werden die unter Abschnitt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Im Assessment-Center werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von vier Prüfungen wie folgt geprüft:
Kompetenz |
Prüfungen |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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|
Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.
Kompetenz |
Prüfung |
Erforderliche Mindestpunktzahl |
Fachbezogene Kompetenzen |
Fachbezogenes Gespräch |
25 von 50 |
Schriftliche Prüfung im Fachgebiet |
25 von 50“ |
8.3.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 111/12 |
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens — EPSO/AD/392/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit — 1. Politikgestaltung und Rechtsetzung im Gesundheitsbereich — 2. Politikgestaltung und Rechtsetzung im Bereich Lebensmittelsicherheit — 3. Audits, Inspektionen und Bewertungen in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
( Amtsblatt der Europäischen Union C 193 A vom 20. Mai 2021 )
(2022/C 111 A/10)
Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 7 muss wie folgt lauten:
„5) Assessment-Center
Zu dieser Phase werden pro Fachgebiet höchstens 3-mal so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) an einem ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihrer Sprache 2 durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass die Fallstudie entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden kann. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Werden die unter Punkt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.
Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.
Im Assessment-Center werden acht allgemeine Kompetenzen und die für jedes Gebiet geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von drei Prüfungen wie folgt geprüft:
Kompetenz |
Prüfung |
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|
Fallstudie |
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|
Fallstudie |
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|
Fallstudie |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
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|
Fallstudie |
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|
Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
||
|
Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
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Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch |
Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.
Kompetenz |
Prüfung |
Fachbezogene Kompetenzen |
Fachbezogenes Gespräch |
Erforderliche Mindestpunktzahl: 50 von 100“