ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 111A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

65. Jahrgang
8. März 2022


Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2022/C 111 A/01

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST-SC/10/20 — Sekretariatskräfte (m/w) (SC 1/SC 2) ( ABl. C 211 A vom 25.6.2020 )

1

2022/C 111 A/02

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/148/21 — Korrektoren/Sprachprüfer (m/w) (AST 3) für folgende Sprachen: Griechisch (EL), Spanisch (ES), Estnisch (ET), Irisch (GA), Italienisch (IT) und Portugiesisch (PT) ( ABl. C 58 A vom 18.2.2021 )

2

2022/C 111 A/03

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/381/20 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 5) im Bereich Europarecht ( ABl. C 250 A vom 30.7.2020 )

4

2022/C 111 A/04

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/382/20 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 5/AD 7) im Bereich Außenbeziehungen ( ABl. C 300 A vom 10.9.2020 )

5

2022/C 111 A/05

Bekanntmachung zur Änderung des Nachtrags der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens — EPSO/AD/382/20 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 5/AD 7) im Bereich Außenbeziehungen ( ABl. C 300 A vom 10.9.2020 ) ( ABl. C 444 A vom 22.12.2020 )

6

2022/C 111 A/06

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren — EPSO/AD/383/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die bulgarische Sprache (BG) — EPSO/AD/384/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die tschechische Sprache (CS) — EPSO/AD/385/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die französische Sprache (FR) — EPSO/AD/386/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die irische Sprache (GA) — EPSO/AD/387/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die ungarische Sprache (HU) — EPSO/AD/388/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die polnische Sprache (PL) ( ABl. C 22 A vom 21.1.2021 )

7

2022/C 111 A/07

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/389/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 6) im Bereich nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ( ABl. C 39 A vom 4.2.2021 )

9

2022/C 111 A/08

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/390/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 6) im Bereich der Chemikalienpolitik ( ABl. C 82 A vom 11.3.2021 )

10

2022/C 111 A/09

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/391/21 — Experten (m/w) im Bereich der technischen Unterstützung von Strukturreformen der Mitgliedstaaten und Experten (m/w) im Bereich des Schengen-Besitzstands (AD 7) ( ABl. C 120 A vom 8.4.2021 )

11

2022/C 111 A/10

Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens — EPSO/AD/392/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit — 1. Politikgestaltung und Rechtsetzung im Gesundheitsbereich — 2. Politikgestaltung und Rechtsetzung im Bereich Lebensmittelsicherheit — 3. Audits, Inspektionen und Bewertungen in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ( ABl. C 193 A vom 20.5.2021 )

12


DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/1


Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST-SC/10/20 — Sekretariatskräfte (m/w) (SC 1/SC 2)

( Amtsblatt der Europäischen Union C 211 A vom 25. Juni 2020 )

(2022/C 111 A/01)

Auf Seite 5 muss Abschnitt 5 „Assessment-Phase“ wie folgt lauten:

„5)    Assessment-Phase

Zu dieser Phase werden pro Besoldungsgruppe höchstens zweimal so viele Bewerber/-innen eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung die Zulassungsbedingungen erfüllen und eines der besten Gesamtergebnisse beim Microsoft-Office-Word-Test erzielt haben, werden Sie zur Assessment-Phase eingeladen.

Im Rahmen der Assessment-Phase werden sieben allgemeine Kompetenzen, für die jeweils höchstens 10 Punkte vergeben werden, und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von zwei Prüfungen in Ihrer Sprache 2 wie folgt geprüft:

Kompetenz

Prüfungen

1.

Analyse und Problemlösung

Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen

2.

Kommunikationsfähigkeit

Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Rollenspiel

4.

Persönliche und berufliche Weiterbildung

Rollenspiel

5.

Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit

Rollenspiel

6.

Belastbarkeit

Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen

7.

Teamfähigkeit

Rollenspiel

Erforderliche Mindestpunktzahl: insgesamt 35 von 70 Punkten

Kompetenz

Prüfung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen

35 von 70

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen der Unterlagen, die die in Ihrem Bewerbungsformular gemachten Angaben belegen, in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Informationen und Anweisungen erhalten Sie von EPSO.“


8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/2


Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/148/21 — Korrektoren/Sprachprüfer (m/w) (AST 3) für folgende Sprachen: Griechisch (EL), Spanisch (ES), Estnisch (ET), Irisch (GA), Italienisch (IT) und Portugiesisch (PT)

( Amtsblatt der Europäischen Union C 58 A vom 18. Februar 2021 )

(2022/C 111 A/02)

Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 5 muss wie folgt lauten:

„5)    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden pro Sprache höchstens dreimal so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) an einem ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihren Sprachen 1 und 2 durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass der fachbezogene Test entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden kann. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Werden die unter Abschnitt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Im Assessment-Center werden sieben allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von drei Prüfungen wie folgt geprüft:

Kompetenz

Prüfungen

Sprache

1.

Analyse und Problemlösung

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

Sprache 2

2.

Kommunikation

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

Sprache 2

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

Sprache 2

4.

Lernen und persönliche Entwicklung

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

Sprache 2

5.

Schwerpunktsetzung und Organisationsfähigkeit

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

Sprache 2

6.

Belastbarkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

Sprache 2

7.

Teamfähigkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

Sprache 2

Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 35 von insgesamt 70 Punkten erreichen.

Kompetenz

Prüfung

Sprachen

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Überprüfung und Korrektur eines in Sprache 1 abgefassten Textes.

Der erste Teil der Prüfung erfolgt anhand eines Vergleichs mit dem Ausgangstext in Sprache 2, der zweite Teil der Prüfung erfolgt ohne Vergleich mit dem Ausgangstext in Sprache 2.

Die Überprüfung umfasst sowohl sprachliche Aspekte (Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung) als auch die Typographie. Die vorgenommenen Korrekturen sind zu begründen. (2 Std. 30 Min.)“

Sprachen 1 und 2

30 von 50 für jeden Teil“


8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/4


Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/381/20 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 5) im Bereich Europarecht

( Amtsblatt der Europäischen Union C 250 A vom 30. Juli 2020 )

(2022/C 111 A/03)

Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 4 muss wie folgt lauten:

„5)    Assessment-Center

Zum Assessment-Center werden höchstens dreimal so viele erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei dem fachbezogenen Multiple-Choice-Test eines der besten Ergebnisse erzielt haben, werden Sie zu dieser Phase des Auswahlverfahrens eingeladen.

Im Rahmen des Assessment-Centers werden acht allgemeine sowie die geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von drei Prüfungen in Ihrer Sprache 2 nach folgendem Schema geprüft:

Kompetenz

Prüfungen

1.

Analyse- und Problemlösungsfähigkeit

Mündliche Präsentation

2.

Kommunikationsfähigkeit

Mündliche Präsentation

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Mündliche Präsentation

4.

Persönliche und berufliche Weiterbildung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

5.

Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit

Mündliche Präsentation

6.

Belastbarkeit

Mündliche Präsentation

7.

Teamfähigkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

8.

Führungsqualitäten

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.

Kompetenz

Prüfung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Schriftliche Prüfung im Fachbereich

50 von 100

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen der Unterlagen, die die in Ihrem Bewerbungsformular gemachten Angaben belegen, in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Informationen und Anweisungen erhalten Sie von EPSO.“


8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/5


Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/382/20 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe „Administration“ (AD 5/AD 7) im Bereich Außenbeziehungen

( Amtsblatt der Europäischen Union C 300 A vom 10. September 2020 )

(2022/C 111 A/04)

Auf Seite 5 muss Abschnitt 5 „Assessment-Center“ wie folgt lauten:

„5)    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden pro Besoldungsgruppe höchstens dreimal so viele Bewerber/-innen eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zum Assessment-Center eingeladen.

Im Rahmen des Assessment-Centers werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von vier Prüfungen in Ihrer Sprache 2 geprüft:

Kompetenz

Prüfungen

1.

Analyse und Problemlösung

Fallstudie

2.

Kommunikationsfähigkeit

Fallstudie

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Fallstudie

4.

Persönliche und berufliche Weiterbildung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

5.

Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit

Fallstudie

6.

Belastbarkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

7.

Teamfähigkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

8.

Führungsqualitäten

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.

Kompetenz

Prüfung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen

25 von 50

Schriftliche Prüfung im Fachbereich

25 von 50

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen der Unterlagen, die die in Ihrem Bewerbungsformular gemachten Angaben belegen, in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Informationen und Anweisungen erhalten Sie von EPSO.“


8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/6


Bekanntmachung zur Änderung des Nachtrags der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens — EPSO/AD/382/20 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe „Administration“ (AD 5/AD 7) im Bereich Außenbeziehungen ( ABl. C 300 A vom 10.9.2020 )

( Amtsblatt der Europäischen Union C 444 A vom 22. Dezember 2020 )

(2022/C 111 A/05)

Punkt 6 auf Seite 10 wird gestrichen.


8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/7


Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren — EPSO/AD/383/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die bulgarische Sprache (BG) — EPSO/AD/384/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die tschechische Sprache (CS) — EPSO/AD/385/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die französische Sprache (FR) — EPSO/AD/386/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die irische Sprache (GA) — EPSO/AD/387/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die ungarische Sprache (HU) — EPSO/AD/388/21 — Rechts- und Sprachsachverständige (m/w) (AD 7) für die polnische Sprache (PL)

( Amtsblatt der Europäischen Union C 22 A vom 21. Januar 2021 )

(2022/C 111 A/06)

Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 4 muss wie folgt lauten:

„5)    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden pro Auswahlverfahren höchstens viermal so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Übersetzungsprüfung eines der besten Gesamtergebnisse erreicht haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) am ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihren Sprachen 1, 2 und 3 durchgeführt wird. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Im Assessment-Center werden acht allgemeine Kompetenzen und die für das jeweilige Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von drei Prüfungen geprüft.

Die allgemeinen Kompetenzen werden in einem Gespräch über die allgemeinen Kompetenzen (in Ihrer Sprache 2) bewertet. Ferner werden Ihre allgemeinen Kompetenzen, Ihre fachbezogenen Kompetenzen sowie Ihre Kenntnisse im Recht der Europäischen Union auf der Grundlage einer mündlichen Präsentation (in Ihrer Sprache 1), an die sich eine Frage-Antwort-Runde (ebenfalls in Ihrer Sprache 1) anschließt, bewertet. Zum Schluss werden Ihre fachbezogenen Kenntnisse in Sprache 3 anhand einer von Ihnen in Sprache 1 zu erstellenden Zusammenfassung eines Textes bewertet, der in Sprache 3 verfasst ist.

Die Prüfung erfolgt nach folgendem Schema:

Kompetenz

Prüfung

Punktzahl

Erforderliche Mindestpunktzahl

1.

Analyse und Problemlösung

Mündliche Präsentation

1 bis 10

Kombinierte Mindestpunktzahl:

40 von 80

2.

Kommunikationsfähigkeit

Mündliche Präsentation

1 bis 10

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Mündliche Präsentation

1 bis 10

4.

Persönliche und berufliche Weiterbildung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

1 bis 10

5.

Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit

Mündliche Präsentation

1 bis 10

6.

Belastbarkeit

Mündliche Präsentation

1 bis 10

7.

Teamfähigkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

1 bis 10

8.

Führungsqualitäten

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

1 bis 10

Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch bei allen Kompetenzen zusammen eine Mindestpunktzahl von 40 aus insgesamt 80 Punkten erreichen.

Kompetenz

Prüfungen

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Mündliche Präsentation

20 von 40

Zusammenfassung eines in Sprache 3 verfassten Textes in Sprache 1 (ohne Wörterbuch)

30 von 60“


8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/9


Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/389/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 6) im Bereich nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

( Amtsblatt der Europäischen Union C 39 A vom 4. Februar 2021 )

(2022/C 111 A/07)

Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 5 muss wie folgt lauten:

„5)    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden höchstens dreimal so viele erfolgreiche Bewerber/Bewerberinnen eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) am ein- oder mehrtägigen Assessment-Center in Ihrer Sprache 2 eingeladen. Bitte beachten Sie, dass die Fallstudie und die schriftliche Prüfung im Fachbereich entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden können. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Werden die unter Punkt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt, so absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Im Assessment-Center werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von vier Prüfungen nach folgendem Schema geprüft:

Kompetenz

Prüfungen

1.

Analyse und Problemlösung

Fallstudie

2.

Kommunikation

Fallstudie

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Fallstudie

4.

Persönliche und berufliche Weiterbildung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

5.

Prioritätensetzung und Organisationsfähigkeit

Fallstudie

6.

Belastbarkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

7.

Teamfähigkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

8.

Führungsqualitäten

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.

Kompetenz

Prüfung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Fachbezogenes Gespräch

25 von 50

Schriftliche Prüfung im Fachbereich

25 von 50“


8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/10


Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/390/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 6) im Bereich der Chemikalienpolitik

( Amtsblatt der Europäischen Union C 82 A vom 11. März 2021 )

(2022/C 111 A/08)

Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 5 muss wie folgt lauten:

„5)    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden höchstens dreimal so viele erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) an einem ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihrer Sprache 2 durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Prüfung im Fachbereich entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden kann. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Werden die unter Punkt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt, absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Das Bestehen dieser Tests ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Im Rahmen des Assessment-Centers werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von vier Prüfungen wie folgt geprüft:

Kompetenz

Prüfungen

1.

Analyse und Problemlösung

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

2.

Kommunikation

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

4.

Lernen und persönliche Entwicklung

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

5.

Schwerpunktsetzung und Organisationsfähigkeit

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

6.

Belastbarkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

7.

Teamfähigkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

8.

Führungsqualitäten

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.

Kompetenz

Prüfung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Fachbezogenes Gespräch

25 von 50

Schriftliche Prüfung im Fachbereich

25 von 50“


8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/11


Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/391/21 — Experten (m/w) im Bereich der technischen Unterstützung von Strukturreformen der Mitgliedstaaten und Experten (m/w) im Bereich des Schengen-Besitzstands (AD 7)

( Amtsblatt der Europäischen Union C 120 A vom 8. April 2021 )

(2022/C 111 A/09)

Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 6 muss wie folgt lauten:

„5)    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden pro Fachgebiet höchstens dreimal so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) an einem ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihrer Sprache 2 (Englisch oder Französisch) durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Prüfung im Fachgebiet entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden kann. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Werden die unter Abschnitt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Im Assessment-Center werden acht allgemeine Kompetenzen und die für dieses Auswahlverfahren geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von vier Prüfungen wie folgt geprüft:

Kompetenz

Prüfungen

1.

Analyse und Problemlösung

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

2.

Kommunikation

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

4.

Lernen und persönliche Entwicklung

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

5.

Schwerpunktsetzung und Organisationsfähigkeit

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

6.

Belastbarkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

7.

Teamfähigkeit

Gespräch zu den allgemeinen Kompetenzen

8.

Führungsqualitäten

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.

Kompetenz

Prüfung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Fachbezogenes Gespräch

25 von 50

Schriftliche Prüfung im Fachgebiet

25 von 50“


8.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 111/12


Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens — EPSO/AD/392/21 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit — 1. Politikgestaltung und Rechtsetzung im Gesundheitsbereich — 2. Politikgestaltung und Rechtsetzung im Bereich Lebensmittelsicherheit — 3. Audits, Inspektionen und Bewertungen in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

( Amtsblatt der Europäischen Union C 193 A vom 20. Mai 2021 )

(2022/C 111 A/10)

Abschnitt 5 „Assessment-Center“ auf Seite 7 muss wie folgt lauten:

„5)    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden pro Fachgebiet höchstens 3-mal so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) an einem ein- oder mehrtägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihrer Sprache 2 durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass die Fallstudie entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden kann. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Werden die unter Punkt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt , absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen des Assessment-Centers hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Im Assessment-Center werden acht allgemeine Kompetenzen und die für jedes Gebiet geforderten fachbezogenen Kompetenzen anhand von drei Prüfungen wie folgt geprüft:

Kompetenz

Prüfung

1.

Analyse und Problemlösung

Fallstudie

2.

Kommunikation

Fallstudie

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Fallstudie

4.

Lernen und persönliche Entwicklung

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

5.

Prioritätensetzung und Organisationsfähigkeit

Fallstudie

6.

Belastbarkeit

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

7.

Teamfähigkeit

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

8.

Führungsqualitäten

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

Jede allgemeine Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl je Kompetenz. Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 40 von insgesamt 80 Punkten erreichen.

Kompetenz

Prüfung

Fachbezogene Kompetenzen

Fachbezogenes Gespräch

Erforderliche Mindestpunktzahl: 50 von 100“