ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 386A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

64. Jahrgang
23. September 2021


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V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2021/C 386 A/01

Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren — Techniker und Hilfskräfte (m/w) — EPSO/AST/150/21 — Techniker (m/w) (AST 3) — Fachgebiet 1: Techniker für audiovisuelle Medien und Konferenztechniker (m/w) — Fachgebiet 2: Gebäudetechniker (m/w) — Fachgebiet 3: Labortechniker (m/w) — EPSO/AST-SC/11/21 — Personal für unterstützende Labortätigkeiten (AST-SC 1)

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DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

23.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 386/1


BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN

TECHNIKER UND HILFSKRÄFTE (M/W)

EPSO/AST/150/21 — Techniker (m/w) (AST 3)

Fachgebiet 1: Techniker für audiovisuelle Medien und Konferenztechniker (m/w)

Fachgebiet 2: Gebäudetechniker (m/w)

Fachgebiet 3: Labortechniker (m/w)

EPSO/AST-SC/11/21 — Personal für unterstützende Labortätigkeiten (AST-SC 1)

(2021/C 386 A/01)

Bewerbungsschluss: 26. Oktober 2021 um 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Ortszeit

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen zur Erstellung von Reservelisten durch, von denen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Rat der EU, der Europäische Gerichtshof, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Rechnungshof und der Ausschuss der Regionen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes als Techniker (m/w) (Funktionsgruppe AST) oder Unterstützungspersonal (Funktionsgruppe AST-SC) einstellen können.

Erfolgreiche Bewerber/-innen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/150/21 werden in den oben genannten drei Bereichen arbeiten. Erfolgreiche Bewerber/-innen der Fachgebiete 1 und 2 des Auswahlverfahrens EPSO/AST/150/21 werden hauptsächlich in Brüssel und Luxemburg eingestellt (für die Europäische Kommission wird den Einstellungen in Luxemburg Vorrang eingeräumt). Erfolgreiche Bewerber/-innen des Fachgebiets 3 des Auswahlverfahrens EPSO/AST/150/21 sowie des Auswahlverfahrens EPSO/AST-SC/11/21 werden hauptsächlich an den Standorten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission in Ispra (IT), Karlsruhe (DE), Petten (NL) und Geel (BE) eingestellt.

Die vorliegende Bekanntmachung und ihre Anhänge bilden den rechtlich verbindlichen Rahmen für diese Auswahlverfahren.

Die Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren finden Sie in ANHANG III.

Anzahl der Plätze auf der Reserveliste pro Auswahlverfahren und pro Fachgebiet:

EPSO/AST/150/21

Fachgebiet 1:

Techniker für audiovisuelle Medien und Konferenztechniker (m/w): 92

Fachgebiet 2:

Gebäudetechniker (m/w): 114

Fachgebiet 3:

Labortechniker (m/w): 20

EPSO/AST-SC/11/21

Personal für unterstützende Labortätigkeiten: 15

Diese Bekanntmachung betrifft zwei Auswahlverfahren, von denen eines drei Fachgebiete umfasst. Sie können sich jedoch pro Auswahlverfahren nur für ein Fachgebiet bewerben. Die Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Bewerbung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihr Online-Bewerbungsformular validiert haben.

Im Laufe des Auswahlverfahrens werden Sie — wie in der vorliegenden Bekanntmachung angegeben — zu mehreren Prüfungen eingeladen. EPSO stellt sicher, dass die Bedingungen, unter denen Sie diese Prüfungen ablegen, den Empfehlungen der zuständigen Gesundheitsbehörden (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten/andere internationale, europäische und nationale Behörden) entsprechen.

WELCHE AUFGABEN ERWARTEN MICH?

EPSO/AST/150/21

Fachgebiet 1: Techniker für audiovisuelle Medien und Konferenztechniker (m/w)

Techniker/-innen für audiovisuelle Medien und Konferenztechniker/-innen sind für die Konzeption, die Beschaffung und die Konfiguration audiovisueller (AV-) Infrastrukturen (z. B. Sitzungsräume und Räumlichkeiten für Sendungen bzw. Übertragungen) sowie für die Verwaltung damit zusammenhängender Projekte und erforderlichenfalls für den Betrieb und die Behebung von Störungen dieser Infrastrukturen zuständig.

Fachgebiet 2: Gebäudetechniker (m/w)

Gebäudetechniker/-innen unterstützen das Projektmanagement in den Bereichen Bau und Renovierung von Gebäuden, Gebäudemanagement, Spezialtechnik (z. B. Heizung, Lüftung und Klimatisierung (HLK) und Elektrotechnik), Roh- und Innenausbau, Energie- und Umweltmanagement von Gebäuden, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement sowie Prävention.

Fachgebiet 3: Labortechniker (m/w)

Labortechniker/-innen sind für die Planung, Installation, Verwaltung und Wartung der technischen Anlagen und Laboratorien zuständig, die hauptsächlich von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission genutzt werden. Zu den technischen Anlagen gehören Chemie-/Materialwissenschafts-/Biologie-/Elektro- und Elektroniklaboratorien, elektrische Netze, Hydraulik- und Lüftungssysteme, mechanische Werkstätten und Mechatroniksysteme.

EPSO/AST-SC/11/21 — Personal für unterstützende Labortätigkeiten

Personal für unterstützende Labortätigkeiten führt die operativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Planung, Installation, Verwaltung und Wartung der technischen Anlagen und Laboratorien durch, die hauptsächlich von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission genutzt werden. Zu den technischen Anlagen gehören Chemie-/Materialwissenschafts-/Biologie-/Elektro- und Elektroniklaboratorien, elektrische Netze, Hydraulik- und Lüftungssysteme, mechanische Werkstätten und Mechatroniksysteme.

Weitere Informationen zu den typischen Aufgaben finden Sie in ANHANG I.

KOMME ICH FÜR EINE BEWERBUNG INFRAGE?

Bei Ablauf der Frist für die Online-Bewerbung müssen Sie ALLE nachstehenden allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:

1)    Allgemeine Bedingungen

Sie müssen als Staatsbürger/-in eines EU-Mitgliedstaats im Besitz Ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein.

Sie müssen Ihren Verpflichtungen im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften über den Wehrdienst nachgekommen sein.

Sie müssen den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen.

2)    Besondere Zulassungsbedingungen  — Sprachen

Sie müssen mindestens zwei EU-Amtssprachen beherrschen; d. h. in einer der beiden Sprachen benötigen Sie mindestens gründliche Kenntnisse (Niveau C1), in der anderen mindestens ausreichende Kenntnisse (Niveau B2).

Bitte beachten Sie, dass sich die oben genannten Mindestniveaus auf alle im Bewerbungsformular genannten sprachlichen Kompetenzen (Sprechen, Schreiben, Lesen und Hörverständnis) beziehen. Diese entsprechen den im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen genannten Kompetenzen: https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168045bb59

In der vorliegenden Bekanntmachung werden diese Sprachen wie folgt bezeichnet:

Sprache 1: Sprache, in der die computergestützten Multiple-Choice-Tests absolviert werden;

Sprache 2: Sprache, in der die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise („Talent Screener“) und die Assessment-Center-Prüfungen stattfinden. Die Sprache 2 darf nicht mit Sprache 1 identisch sein.

Der Schriftwechsel zwischen EPSO und den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine gültige Bewerbung eingereicht haben, erfolgt über das EPSO-Konto in einer der Sprachen, die sie in ihrem Bewerbungsformular mit Niveau B2 oder höher angegeben haben.

Die Sprache 2 muss Englisch oder Französisch sein.

Die im Rahmen dieser beiden Auswahlverfahren eingestellten Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende Englisch- oder Französischkenntnisse (mindestens Niveau B2) verfügen. Diese Anforderung entspricht der Realität des Arbeitsumfelds, wie unten für jedes Fachgebiet ausgeführt.

EPSO/AST/150/21, Fachgebiet 1: Techniker für audiovisuelle Medien und Konferenztechniker (m/w)

Englisch ist die am häufigsten verwendete Sprache im audiovisuellen Bereich, sowohl weltweit als auch innerhalb der EU-Organe. Gute Englischkenntnisse sind unerlässlich in Fällen, in denen in den EU-Organen tätige Techniker mit Technikern in anderen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der Welthandelsorganisation oder dem Europäischen Patentamt in Kontakt stehen, um die technische Vorbereitung hochrangiger Sitzungen vorzunehmen. Auch die gemeinsame Sprache für die Kommunikation mit den Dolmetschdiensten dieser Organisationen ist Englisch.

Technische Leitfäden und Normen, Handbücher und andere Referenzdokumente sowie Schulungsmaterialien, die von Herstellern der in diesem Bereich verwendeten Geräten herausgegeben werden, sind am häufigsten in englischer und französischer Sprache verfügbar. Das von den Konferenztechnikern verwendete IT-Tool Coralin, das der Saalplanung dient, ist nur in englischer und französischer Sprache verfügbar. Die Schulungen der externen Schulungsanbieter werden in englischer Sprache durchgeführt; Schulungen unter Kollegen und Schulungen am Arbeitsplatz werden auf Englisch und Französisch angeboten.

Englisch und Französisch sind die Sprachen, die für die Erstellung technischer und operativer Spezifikationen für neue Konferenz- und AV-Anlagen oder die Aufrüstung bereits vorhandener Anlagen hauptsächlich verwendet werden. In allen bestehenden Rahmenverträgen, die für die Erbringung audiovisueller Dienstleistungen sowie für die Beschaffung, Installation und Wartung abgeschlossen wurden, sind Englisch und Französisch die vorgeschriebenen Sprachen. Das bedeutet, dass die von den externen Auftragnehmern bereitgestellten Teams nur in englischer oder französischer Sprache arbeiten. Bei Kontakten mit lokalen Anbietern, meist in Brüssel, ist Französisch die gebräuchlichste Sprache.

Englisch und Französisch sind die Sprachen, die am häufigsten von Organisatoren und Teilnehmern von Konferenzen und anderen Veranstaltungen verwendet werden, bei denen Techniker für audiovisuelle Medien und Konferenztechniker möglicherweise Unterstützung leisten müssen. Ihre wichtigsten Gesprächspartner, z. B. technisches Personal für Sitzungssäle, Konferenzveranstalter usw. verwenden in solchen Fällen ebenfalls Englisch und Französisch als Standardsprachen.

Schließlich sind Englisch und Französisch auch die internen Kommunikationssprachen in den Dienststellen, die audiovisuelle Dienste und Konferenzdienste anbieten.

EPSO/AST/150/21, Fachgebiet 2: Gebäudetechniker (m/w)

Beamte, die als Gebäudetechniker eingestellt werden, müssen täglich mit Auftragnehmern, externen Unternehmen und lokalen Behörden — vor allem in Brüssel und Luxemburg — kommunizieren. Die Hauptarbeitssprache dieser externen Akteure ist Französisch und in geringerem Maße Englisch. Englisch beispielsweise wird verwendet bei Kontakten mit niederländischsprachigen Auftragnehmern und mit Auftragnehmern, die zu größeren multinationalen Konsortien gehören. Französischkenntnisse ermöglichen es den Gebäudetechnikern, die örtlichen Rechtsvorschriften zu verstehen und anzuwenden.

Französisch und Englisch sind die Hauptsprachen für die Formulierung von Bedarfserklärungen und Leistungsbeschreibungen im Zusammenhang mit der Instandhaltung, Wartung und Verwaltung von Gebäuden.

Die technischen Spezifikationen, Verfahrenshandbücher, internationalen Normen und Standards im Bereich Bau und Gebäudemanagement liegen meist in englischer Sprache vor. Schulungen unter Kollegen und Schulungen am Arbeitsplatz in den jeweiligen Dienststellen werden nur in französischer und englischer Sprache angeboten.

Englisch und Französisch werden auch hauptsächlich für die interne Kommunikation in den Dienststellen, die Infrastruktur- und Logistikdienste erbringen, sowie zwischen diesen Dienststellen und den Auftraggebern verwendet.

EPSO/AST/150/21, Fachgebiet 3: Labortechniker (m/w) und EPSO/AST-SC/11/21 — Personal für unterstützende Labortätigkeiten

Beamtinnen und Beamte, die als Labortechniker und für unterstützende Labortätigkeiten eingestellt werden, werden an verschiedenen Standorten der Gemeinsamen Forschungsstelle in mehreren Mitgliedstaaten eingesetzt. An den meisten Standorten ist eine der verwendeten Sprachen die Sprache des Mitgliedstaats, für die alle neu eingestellten Beamten Schulungen erhalten. An allen Standorten der Gemeinsamen Forschungsstelle sind jedoch Englisch und Französisch die am häufigsten verwendeten Sprachen. Sie dienen dazu, zwischen verschiedenen Standorten zu kommunizieren und Kontakte zu den Forschungszentren sowie zu anderen EU-Organen zu pflegen. Englisch ist die in der gesamten Gemeinsamen Forschungsstelle in der schriftlichen Kommunikation am häufigsten verwendete Sprache; Französisch ist jedoch in einer Reihe von Laboratorien gebräuchlich.

Interne Schulungen werden in englischer und französischer Sprache angeboten, und die von Labortechnikern und vom Personal für unterstützende Labortätigkeiten verwendeten IT-Tools und Handbücher sind auf Englisch und Französisch verfügbar.

Aus den oben für die jeweiligen Fachgebiete dieser Auswahlverfahren angegebenen Gründen wären die eingestellten Beamtinnen und Beamten mit Englisch- und/oder Französischkenntnissen sofort einsetzbar und könnten die in Anhang I der Bekanntmachung der Auswahlverfahren aufgeführten technischen und unterstützenden Aufgaben so effizient wie möglich wahrnehmen.

Daher müssen für die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise („Talent Screener“) (siehe Punkt 4 des Abschnitts „WIE LÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN AB?“) und die Assessment-Center-Prüfungen auch Englisch oder Französisch verwendet werden. Außerdem wird der „Talent Screener“ vom Prüfungsausschuss für eine vergleichende Bewertung der Bewerberinnen und Bewerber herangezogen, als Referenzdokument für das Gespräch zu den fachbezogenen Kompetenzen im Assessment-Center genutzt und ferner bei erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern für die Einstellung verwendet. Somit liegt es im Interesse des Dienstes und der Bewerberinnen und Bewerber, dass der „Talent Screener“ in der Sprache 2 ausgefüllt wird.

3)    Besondere Bedingungen  — Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung

EPSO/AST/150/21

Fachgebiet 1: Techniker für audiovisuelle Medien und Konferenztechniker (m/w)

Ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigter postsekundärer Bildungsabschluss in einem Bereich des Fachgebiets 1, der mit den in Anhang I beschriebenen Aufgaben im Zusammenhang steht, sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung,

oder

Sekundarschulabschluss, der den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine anschließende mindestens sechsjährige Berufserfahrung in einem für das in Anhang I beschriebene Fachgebiet 1 relevanten Aufgabenbereich.

Fachgebiet 2: Gebäudetechniker (m/w)

Ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigter postsekundärer Bildungsabschluss im Bereich Gebäudesicherheit, Arbeits- und Gebäudesicherheit, Gebäudetechnik, Energie- und Umweltmanagement von Gebäuden oder in einem anderen Bereich, der direkt mit den in Anhang I beschriebenen Aufgaben des Fachgebiets 2 im Zusammenhang steht, sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung,

oder

Sekundarschulabschluss, der den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine anschließende mindestens sechsjährige Berufserfahrung in einem für das in Anhang I beschriebene Fachgebiet 2 relevanten Aufgabenbereich.

Fachgebiet 3: Labortechniker (m/w)

Ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigter postsekundärer Bildungsabschluss in einem Bereich des Fachgebiets 3, der mit den in Anhang I beschriebenen Aufgaben im Zusammenhang steht, sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung,

oder

Sekundarschulabschluss, der den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine anschließende mindestens sechsjährige Berufserfahrung in einem für das in Anhang I beschriebene Fachgebiet 3 relevanten Aufgabenbereich.

EPSO/AST-SC/11/21 — Personal für unterstützende Labortätigkeiten

Ein durch ein Abschlusszeugnis bescheinigter postsekundärer Bildungsabschluss mit einer Regelstudienzeit von mindestens einem Jahr , der in unmittelbarem Zusammenhang mit den in Anhang I beschriebenen Aufgaben steht,

oder

Sekundarschulabschluss, der den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung, die direkt mit den in Anhang I beschriebenen Aufgaben in Zusammenhang steht,

oder

mindestens einjährige Berufsausbildung (entsprechend dem Niveau 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens https://europa.eu/europass/de/description-eight-eqf-levels) sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung. Sowohl die Ausbildung als auch die Berufserfahrung müssen in direktem Zusammenhang mit den in Anhang I beschriebenen Aufgaben stehen.

Beispiele für Mindestabschlüsse finden Sie in ANHANG IV.

WIE LÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN AB?

1)    Bewerbung

Wenn Sie Ihr Bewerbungsformular ausfüllen , müssen Sie

eine Sprache 1 und eine Sprache 2 für die Tests und Prüfungen auswählen:

Die Sprache 1 kann eine beliebige EU-Amtssprache sein, und

Ihre Sprache 2 muss Englisch oder Französisch sein. Die Sprache 2 darf nicht mit Sprache 1 identisch sein;

bestätigen, dass Sie die Zulassungskriterien des betreffenden Auswahlverfahrens erfüllen,

weitere Angaben machen, die für das gewählte Auswahlverfahren von Bedeutung sind, z. B. Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung und Antworten auf fachbezogene Fragen im „Talent Screener“ (siehe Punkt 4 unten).

Ihr Bewerbungsformular können Sie in einer beliebigen EU-Amtssprache ausfüllen. Hiervon ausgenommen ist die Rubrik „Talent Screener“, die in Ihrer Sprache 2 ausgefüllt werden muss .

Mit der Validierung Ihres Bewerbungsformulars bestätigen Sie ehrenwörtlich, dass Sie alle Bedingungen, die im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ genannt sind, erfüllen. Nachdem Sie Ihr Bewerbungsformular validiert haben, können Sie es nicht mehr ändern. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung fristgerecht abzuschließen und zu validieren ist.

2)    Computergestützte Multiple-Choice-Tests

Falls die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber

über einem bestimmten Schwellenwert liegt, den die Direktorin von EPSO in ihrer Eigenschaft als Anstellungsbehörde festgelegt hat, werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Bewerbungsformular fristgerecht validiert haben, zu einer Reihe von computergestützten Multiple-Choice-Tests eingeladen, die entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden;

unter dem Schwellenwert liegt, finden diese Tests im Rahmen des Assessment-Centers statt (Punkt 5).

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie selbst einen Termin für die Multiple-Choice-Tests buchen . Folgen Sie dazu den Anweisungen, die Sie von EPSO erhalten. In der Regel bietet Ihnen EPSO verschiedene Termine und Prüfungszentren zur Auswahl an. Alternativ dazu kann EPSO gegebenenfalls entscheiden, die Tests online durchzuführen. Die Phasen, in denen Sie die Buchung vornehmen und die Tests absolvieren können, sind zeitlich begrenzt .

Die computergestützten Multiple-Choice-Tests werden nach folgendem Schema durchgeführt:

Tests

Sprache

Fragen

Dauer

Bewertung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Sprachlogisches Denken

Sprache 1

20 Fragen

35 Min.

Höchstpunktzahl: 20

10 von 20

Zahlenverständnis

Sprache 1

10 Fragen

20 Min.

Höchstpunktzahl: 10

Zahlenverständnis und abstraktes Denken zusammen: 10 von 20

Abstraktes Denken

Sprache 1

10 Fragen

10 Min.

Höchstpunktzahl: 10

Das Nichtbestehen dieser Tests führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren, folglich müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Mindestpunktzahlen erreichen. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der übrigen Prüfungen hinzugezählt und gehen somit nicht in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.

3)    Prüfung der Teilnahmeberechtigung

Die Zulassungsbedingungen finden Sie im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“. Anhand der Angaben in der Online-Bewerbung wird geprüft, ob Sie diese erfüllen. EPSO prüft, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, wohingegen der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der in Anhang I genannten Aufgabenbereiche prüft, ob die besonderen Zulassungsbedingungen in den Abschnitten „Schul- und Berufsbildung“ und „Berufserfahrung“ in den Online-Bewerbungen der Bewerberinnen und Bewerber erfüllt sind.

Je nachdem, ob der unter Punkt 2 oben genannte Schwellenwert überschritten wurde, wird eines der beiden folgenden Verfahren angewandt:

Werden die computergestützten Multiple-Choice-Tests im Vorfeld durchgeführt , so überprüft der Prüfungsausschuss, ob die Bewerberinnen und Bewerber, die bei allen Tests die Mindestpunktzahl erreicht haben (siehe Bekanntmachung der Auswahlverfahren), die Zulassungsbedingungen erfüllen. Diese Überprüfung erfolgt in absteigender Reihenfolge der bei diesen Tests erzielten Ergebnisse. Diese Überprüfung wird so lange fortgesetzt, bis die Zahl der für die nächste Phase in Betracht kommenden Bewerberinnen und Bewerber einen bestimmten Schwellenwert erreicht, der von der Direktorin von EPSO in ihrer Eigenschaft als Anstellungsbehörde vor den Tests festgelegt wurde, und nur diese Bewerberinnen und Bewerber werden zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens eingeladen. Die übrigen Bewerbungen werden nicht überprüft.

Werden die computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt, so werden die Bewerbungen aller Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Bewerbungsformular fristgerecht validiert haben, im Hinblick auf die Erfüllung der Zulassungsbedingungen überprüft.

Die Nachweise der Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem späteren Zeitpunkt überprüft (siehe Punkt 6).

4)    Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen  — Talent Screener (Talentfilter)

Damit der Prüfungsausschuss die Qualifikationen aller Bewerberinnen und Bewerber nach einer vorgegebenen Struktur miteinander vergleichen und objektiv bewerten kann, müssen alle Bewerber/-innen im selben Fachgebiet in der Rubrik „Talent Screener“ des Bewerbungsbogens dieselben Fragen in ihrer Sprache 2 beantworten. Die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise wird nur bei den Bewerberinnen und Bewerbern vorgenommen , die für die nächste Phase in Betracht kommen (siehe Punkt 3), wobei ausschließlich deren Angaben im „Talent Screener“ zur Beurteilung herangezogen werden. Daher sollten Sie bei der Beantwortung der Fragen im „Talent Screener“ alle relevanten Informationen anführen, auch wenn Sie diese bereits in anderen Abschnitten Ihres Bewerbungsformulars angegeben haben. Die Fragen basieren auf den in Anhang II genannten Auswahlkriterien.

Die Liste der Auswahlkriterien finden Sie in ANHANG II.

Um eine Auswahl anhand der Befähigungsnachweise vorzunehmen, weist der Prüfungsausschuss zunächst jedem Auswahlkriterium entsprechend seiner Bedeutung einen bestimmten Gewichtungsfaktor (1 bis 3) zu; jede Antwort wird mit 0 bis 4 Punkten bewertet. Anschließend werden die Punkte jedes einzelnen Kriteriums mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert und addiert, um die Bewerberinnen und Bewerber herauszufiltern, deren Profil sich am besten mit den zu erfüllenden Aufgaben deckt.

Nur die Bewerberinnen und Bewerber, die nach der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise (Talent Screener) die höchste Gesamtpunktzahl haben, werden zur nächsten Phase zugelassen.

5)    Assessment-Center

Zu dieser Phase werden pro Fachgebiet höchstens 3-mal so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerberinnen und Bewerbern gehören, die bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zur Teilnahme (online oder persönlich) an einem ein- oder mehrtägigen Assessment-Center in Ihrer Sprache 2 eingeladen. Bitte beachten Sie, dass die Fallstudie entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme stattfinden kann. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Werden die unter Punkt 2 beschriebenen computergestützten Multiple-Choice-Tests nicht im Vorfeld durchgeführt, absolvieren Sie diese während der Assessment-Center-Phase entweder in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum oder per Fernteilnahme.

Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie gescannte Fassungen Ihrer Nachweise in Ihrem EPSO-Konto hochladen. Weitere Angaben und Anweisungen erhalten Sie im Einladungsschreiben.

Während des Assessment-Centers werden sieben allgemeine Kompetenzen sowie die fachbezogenen Kompetenzen, die für jedes Fachgebiet des Auswahlverfahrens EPSO/AST/150/21 und für das Auswahlverfahren EPSO/AST-SC/11/21 erforderlich sind, anhand von drei Prüfungen (Fallstudie, situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch und fachbezogenes Gespräch) geprüft:

Kompetenz

Prüfung

1.

Analyse und Problemlösung

Fallstudie

2.

Kommunikationsfähigkeit

Fallstudie

3.

Qualitäts- und Ergebnisorientierung

Fallstudie

4.

Persönliche und berufliche Weiterbildung

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

5.

Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit

Fallstudie

6.

Belastbarkeit

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

7.

Teamfähigkeit

Situationsbezogenes kompetenzbasiertes Gespräch

Erforderliche Mindestpunktzahl: Jede Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Es gibt keine erforderliche Mindestpunktzahl pro Kompetenz, Sie müssen jedoch eine Mindestpunktzahl von 35 von insgesamt 70 Punkten erreichen. Die bei diesen Tests erzielten Punkte gehen in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.

Kompetenz

Prüfung

Bewertung

Erforderliche Mindestpunktzahl

Fachbezogene Kompetenzen

Fachbezogenes Gespräch

Höchstpunktzahl: 100

50 von 100

In dem fachbezogenen Gespräch müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens die in der vorstehenden Tabelle angegebene Mindestpunktzahl erreichen. Die bei dieser Prüfung erzielten Punkte gehen in die Berechnung Ihrer Gesamtpunktzahl ein.

6)    Reserveliste

Nachdem der Prüfungsausschuss die Angaben im Online-Bewerbungsformular anhand der von den Bewerberinnen und Bewerbern vorgelegten Nachweise überprüft hat, erstellt er für die beiden Auswahlverfahren vier Reservelisten der Bewerberinnen und Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen sowie die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erreicht und nach dem Assessment-Center eines der besten Gesamtergebnisse von insgesamt möglichen 170 Punkten erzielt haben. Es werden so viele Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, wie es Plätze auf der jeweiligen Reserveliste gibt. Die Namen werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Die Reservelisten sowie die Kompetenzpässe der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber mit einer inhaltlichen Rückmeldung des Prüfungsausschusses werden den EU-Organen für ihre Einstellungsverfahren und zur Planung der künftigen beruflichen Laufbahn zur Verfügung gestellt. Die Aufnahme in die Reserveliste begründet weder ein Recht auf eine Einstellung noch eine Garantie hierfür .

CHANCENGLEICHHEIT UND BESONDERE VORKEHRUNGEN

EPSO verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und behandelt alle Bewerberinnen und Bewerber gleich.

Falls Sie eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die Sie an der Testteilnahme hindern könnte, geben Sie dies bitte im Bewerbungsformular an und beantragen Sie die entsprechenden besonderen Vorkehrungen für die Auswahltests gemäß dem in den Allgemeinen Vorschriften im Anhang dieser Bekanntmachung (Ziffer 1.3 Chancengleichheit und besondere Vorkehrungen) angegebenen Verfahren.

Weitere Informationen über unsere Politik der Chancengleichheit und das Verfahren zur Beantragung besonderer Vorkehrungen finden Sie auf unserer Website https://epso.europa.eu/how-to-apply/equal-opportunities.

WANN UND WO KANN ICH MEINE BEWERBUNG EINREICHEN?

Für die Bewerbung benötigen Sie ein EPSO-Konto. Bitte beachten Sie, dass Sie nur ein Konto erstellen dürfen, das Sie dann für alle EPSO-Bewerbungen verwenden.

Bewerben Sie sich online über die EPSO-Website https://epso.europa.eu/job-opportunities bis zum

26. Oktober 2021 um 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Ortszeit.


ANHANG I

AUFGABEN

EPSO/AST/150/21

Fachgebiet 1: Techniker für audiovisuelle Medien und Konferenztechniker (m/w)

1.

Konzeption, Konfiguration und/oder Implementierung von Konferenz- und AV-Anlagen/Geräten; dazu gehören: Konferenz- und mehrsprachige Dolmetschanlagen; Systeme zur Erstellung, Verarbeitung, Aufzeichnung, Verteilung und Ausstrahlung von Audio- und/oder Videostreams; Abstimmungssysteme; Automatisierung von Sitzungssälen; lokale und zentrale Kontrollsysteme sowie lokale und zentrale Infrastrukturen zur Verwaltung von Sitzungssälen; Fernteilnahmesysteme (Video-/ Webkonferenzsysteme).

Weitere Aufgaben sind u. a.:

Erstellung technischer und/oder operativer Spezifikationen für neue Konferenz- und AV-Anlagen und/oder Aufrüstung bereits vorhandener Anlagen,

Projektmanagement und Beaufsichtigung der von den Auftragnehmern vor Ort durchgeführten Arbeiten,

Gewährleistung der Einhaltung der internationalen Normen für Konferenz- und Simultandolmetschanlagen,

Führung eines Bestandsverzeichnisses von AV-Geräten,

Durchführung von Schulungen und Gewährleistung des Wissensaustauschs über Konferenz- und AV-Anlagen/Geräten.

2.

Gewährleistung der Programmierung, Konfiguration und des reibungslosen Betriebs der Konferenz- und AV-Anlagen/Geräten in Konferenz- und Sitzungsräumen bzw. Studios,

3.

Installation und Aufbau mobiler Audio- und/oder Videogeräte (z. B. Kameras, Monitore, Projektoren, Mikrofone, Mischpulte, mobile Lautsprecheranlagen, usw.) bei Veranstaltungen,

4.

Organisation, Überwachung und/oder Gewährleistung der präventiven und korrektiven Wartung von Konferenz- und AV-Anlagen/Geräten sowie Durchführung elektronischer Reparaturen und Änderungen,

5.

Installation, Aufbau und Konfiguration von AV- und IT-Anlagen für die Bild- und Tonübertragung über das Daten- und/oder Telekommunikationsnetz (Video- und Audio-Streaming, Videokonferenzen usw.),

6.

Bedienung von Konferenz- und AV-Anlagen/Geräten bei Bedarf.

Fachgebiet 2: Gebäudetechniker (m/w)

1.

Verwaltung der administrativen und finanziellen Aspekte von Gebäudeprojekten und Instandhaltungstätigkeiten, wobei zu gewährleisten ist, dass die Vertragsbestimmungen eingehalten werden (Erstellung von Vermerken und technischen Beschreibungen usw.),

2.

Wahrnehmung ausführender und überwachender Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung aller technischen Phasen von Bauvorhaben (Formulierung der Bedarfsermittlung, Überwachung: Machbarkeit, Vorstudien, Projektstudien, Leistungsbeschreibung, Arbeiten, Beauftragung und Abnahme der Arbeiten, Fertigstellung und Gewährleistung usw.),

3.

Wahrnehmung von Durchführungs- und Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Instandhaltung, Wartung und Verwaltung von Gebäuden (Bedarfsermittlung, Mehrjahresplanung, Ausschreibungen, Budgetüberwachung, Überwachung der Arbeiten, Organisation von Inspektionen, Management und Überwachung externer Auftragnehmer vor Ort, Beratung zu technischen Lösungen, Reinigung und Abfallentsorgung usw.),

4.

Wahrnehmung von Durchführungs- und Überwachungsaufgaben in Bezug auf den Energieverbrauch (Verbrauchsüberwachung, Wirtschaftlichkeitsplanung und Organisation),

5.

Wahrnehmung von Durchführungs- und Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit Ausstattungs- oder Umbauplänen (Konzeption, Planung, Beratung bei Budgetplanung für verschiedene Lösungen, Spezifikationen, Ausschreibungen, Überwachung der Arbeiten, Beauftragung und Abnahme der Arbeiten),

6.

Follow-up und Aktualisierung von Umweltgenehmigungen, der Rechtskonformität von Gebäuden, Umwelt- und Energiezertifizierungen von Gebäuden und des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), Erstellung von Spezifikationen für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge,

7.

Beratungs- und Überwachungstätigkeiten im Zusammenhang mit Sicherheits-, Gesundheits- und Präventionsmaßnahmen,

8.

Koordinierung und Follow-up von Durchführungs- und Überwachungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Instandhaltung der Ausstattung und der Gebäude vor Ort,

9.

Pflege von Kontakten zu den betreffenden Dienststellen und/oder anderen Organen und/oder externen Dienstleistern für den oben genannten Bereich,

10.

Wahrnehmung von Durchführungs- und Überwachungstätigkeiten in Bezug auf die Logistik im Zusammenhang mit allen oben genannten Tätigkeiten.

Fachgebiet 3: Labortechniker (m/w)

Laborinfrastrukturtechniker/-innen sind für die Planung, Installation, Verwaltung und Wartung der technischen Anlagen und Laboratorien zuständig.

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören u. a.:

1.

Koordinierung und Organisation von Labor- oder technischen Einrichtungen, einschließlich der Umwandlung von Anfragen der Endnutzer in Ablaufschemen und/oder Entwürfe für Experimente,

2.

Erstellung technischer Berichte in einem mit dem Auswahlverfahren zusammenhängenden Bereich,

3.

Erstellung technischer Unterlagen für die Wartung von Labor- und technischen Geräten,

4.

Ausarbeitung technischer Spezifikationen für den Kauf von Labormaterial und den Vergleich verschiedener Prüfgeräte, um die geeignetsten auszuwählen,

5.

Überwachung der durch Auftragnehmer ausgeführten Folgearbeiten, um zu prüfen, ob sie die Bestellungen bzw. Spezifikationen einhalten,

6.

Überwachung der Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften in Bezug auf die Laboreinrichtung.

EPSO/AST-SC/11/21 — Personal für unterstützende Labortätigkeiten

Unterstützendes Laborpersonal unterstützt die Labortechniker insbesondere bei der Wahrnehmung der operativen und manuellen Aufgaben im Zusammenhang mit der Planung, Installation, Verwaltung und Wartung technischer Anlagen und Laboratorien.

Zu seinen Aufgaben gehören u. a.:

1.

Durchführung von unterstützenden Arbeiten für Labor- oder technische Einrichtungen,

2.

Durchführung der praktischen Umsetzung von schematischen Zeichnungen,

3.

Durchführung von Lagerungsvorgängen, einschließlich der Verteilung des Materials, Kontrolle der Lagerbestände und der Ankäufe,

4.

technische Instandhaltung der Gebäude/technischen Einrichtungen/Laboratorien und damit verbundene Reparaturen.

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ANHANG II

AUSWAHLKRITERIEN

EPSO/AST/150/21

Fachgebiet 1: Techniker für audiovisuelle Medien und Konferenztechniker (m/w)

Der Prüfungsausschuss legt bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise folgende Kriterien zugrunde:

1.

Berufserfahrung in Konzeption, Konfiguration und/oder Aufbau von Konferenz- und AV-Anlagen/Geräten gemäß den in Anhang I Nummer 1 beschriebenen Aufgaben,

2.

Berufserfahrung in der Wartung von Konferenz- und AV-Anlagen/Geräten und/oder Störungsbehebung,

3.

Berufserfahrung in der Programmierung audiovisueller Automatisierungs- und Steuerungssysteme für Sitzungs- und Konferenzsäle, Fortbildungsräume oder Studios,

4.

Berufserfahrung in der Konzeption, Programmierung, Konfiguration und/oder Behebung von Problemen mit Audio- und/oder Videoanlagen/-geräten (z. B. Kameras, Bildschirme, Projektoren, Mikrofone, mobile Lautsprecheranlagen),

5.

Berufserfahrung in der Koordinierung (z. B. als Projektleiter/in) und/oder Betreuung von Teams (einschließlich Unterauftragnehmern) im audiovisuellen und/oder Konferenzbereich,

6.

Berufserfahrung in der Verwendung und Konfiguration bei Netzen von AV-Geräten und -Diensten sowie Fehlerbehebung gemäß den in Anhang I Nummer 5 beschriebenen Aufgaben.

Fachgebiet 2: Gebäudetechniker (m/w)

Der Prüfungsausschuss legt bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise folgende Kriterien zugrunde:

1.

Zusätzliche Berufserfahrung zu der für die Zulassung zum Auswahlverfahren erforderlichen Berufserfahrung (in direktem Zusammenhang mit dem Fachgebiet und den in Anhang I beschriebenen Aufgaben),

2.

Berufserfahrung in der Nutzung von IT-spezifischer Software im Bereich Bau, Planung und/oder Instandhaltung von Gebäuden,

3.

Abschluss, der zusätzlich zu dem für die Zulassung zum Auswahlverfahren erforderlichen Abschluss erworben wurde (im Zusammenhang mit dem Fachgebiet), oder zusätzliche fachbezogene Ausbildung,

4.

Berufserfahrung und/oder Ausbildung im Projektmanagement im Bereich Hochbau,

5.

Berufserfahrung und/oder Ausbildung in der Anwendung von Qualitätskontrollmethoden auf Bauleistungen,

6.

Berufserfahrung und/oder Ausbildung im Bereich Auftragsvergabe und/oder Vertragsverwaltung oder Vertragsüberwachung im Rahmen von Bauleistungen,

7.

Berufserfahrung und/oder Ausbildung im Bereich Umweltmanagementsysteme,

8.

Berufserfahrung und/oder formale Ausbildung in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Prävention und Risikomanagement.

Fachgebiet 3: Labortechniker (m/w)

Der Prüfungsausschuss legt bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise folgende Kriterien zugrunde:

1.

Berufserfahrung in der Planung, Installation, Organisation, dem Betrieb und der Wartung von Laboratorien und damit zusammenhängenden technischen Anlagen,

2.

Berufserfahrung in der praktischen Durchführung von chemischen und/oder biologischen und/oder mechanischen und/oder materialwissenschaftlichen und/oder elektrischen/elektronischen Experimenten,

3.

Berufserfahrung in der Entwicklung und Umsetzung von Standardarbeitsanweisungen in einem Labor,

4.

Berufserfahrung in der Erstellung von Berichten und/oder der Zusammenstellung von technischen Ergebnissen der durchgeführten Experimente im Zusammenhang mit dem Fachgebiet des Auswahlverfahrens,

5.

Berufserfahrung in der Durchführung der Kalibrierung der Geräte gemäß einem im Voraus festgelegten Verfahren und Wartungsplan,

6.

Berufserfahrung in der Ausarbeitung technischer Spezifikationen für die Auswahl und Beschaffung von Labormaterial und Prüfgeräten,

7.

Berufserfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Elementen, die für die Schaffung/Änderung/Verbesserung von Versuchsanlagen und -infrastrukturen erforderlich sind,

8.

Berufserfahrung in der Überprüfung der Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften und Qualitätssicherungsstandards in Bezug auf die Infrastruktur/Laboreinrichtung.

EPSO/AST-SC/11/21 — Personal für unterstützende Labortätigkeiten

Der Prüfungsausschuss legt bei der Auswahl anhand der Befähigungsnachweise folgende Kriterien zugrunde:

1.

Berufserfahrung in der Durchführung praktischer Unterstützungsaufgaben im Zusammenhang mit der Einrichtung technischer Anlagen auf der Grundlage eines vorgegebenen Plans und bestimmter Spezifikationen,

2.

Berufserfahrung in der Durchführung von praktischen unterstützenden Aufgaben im Zusammenhang mit Experimenten,

3.

Berufserfahrung in der Änderung/Verbesserung/Anpassung physischer Anlagen,

4.

Berufserfahrung in der praktischen Herstellung und Wartung von mechanischen Bauteilen und/oder in Montage- und Schweißtechnologien,

5.

Berufserfahrung in der Verwendung von Werkzeugmaschinen und/oder Manipulatoren,

6.

Berufserfahrung in der praktischen Einrichtung oder Wartung von elektrischen/elektronischen Schaltkreisen, um spezifischen Erfordernissen gerecht zu werden (Wartungsorganisation und -plan, Wartungsüberprüfung, Ersatzteilmanagement),

7.

Berufserfahrung in der Durchführung von Unterstützungsaufgaben bei der Einrichtung von Hydraulik- oder Lüftungsanlagen, ausgehend von Systemplan und -spezifikationen,

8.

Berufserfahrung in der Anwendung von Sicherheitsprotokollen und der Einhaltung von Qualitätsstandards.

Ende von ANHANG II. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren


ANHANG III

ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR ALLGEMEINE AUSWAHLVERFAHREN

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Jede Bezugnahme in einem von EPSO organisierten Auswahlverfahren auf Personen eines bestimmten Geschlechts gilt grundsätzlich ebenso für Personen anderen Geschlechts.

Teilen sich mehrere Bewerber mit gleichem Ergebnis in einer Phase des Auswahlverfahrens den letzten Platz, werden sie alle zur nächsten Phase zugelassen. Gleiches gilt für Bewerber, die nach einer erfolgreichen Berufung nachträglich wieder zugelassen wurden.

Wenn mehrere Bewerber für den letzten verfügbaren Platz auf der Reserveliste in Betracht kommen, werden sie alle in die Liste aufgenommen. Gleiches gilt für Bewerber, die nach einer erfolgreichen Berufung zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nachträglich wieder zugelassen wurden.

1.   WER KANN SICH BEWERBEN?

1.1.   Allgemeine und besondere Zulassungsbedingungen

Die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen (einschließlich Sprachkenntnissen) für die einzelnen Fachgebiete oder Profile finden Sie im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“.

Die besonderen Zulassungsbedingungen (Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse) variieren je nach gesuchtem Profil. Bitte erläutern Sie die für die Ausübung der Tätigkeit relevanten Qualifikationen und Ihre einschlägige Berufserfahrung (falls verlangt) in Ihrer Bewerbung so präzise wie möglich (siehe Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ dieser Bekanntmachung).

a)

Bildungsabschlüsse und/oder Abschlusszeugnisse: Bildungsabschlüsse, die Sie in der oder außerhalb der EU erworben haben, müssen durch eine offizielle Stelle in einem EU-Mitgliedstaat (z. B. das Bildungsministerium) anerkannt sein. Der Prüfungsausschuss trägt den unterschiedlichen Bildungssystemen Rechnung.

Im Falle postsekundärer Bildungsabschlüsse, einer Fach- oder Berufsausbildung bzw. einer Spezialisierung sind die Dauer und die behandelten Themen anzugeben. Des Weiteren ist zu präzisieren, ob es sich um einen Vollzeit-, Teilzeit- oder Abendlehrgang gehandelt hat.

b)

Ihre Berufserfahrung (falls verlangt) wird nur dann berücksichtigt, wenn sie für die Ausübung der künftigen Tätigkeit relevant ist und

nachweislich eine echte Erwerbstätigkeit darstellt,

gegen Entgelt geleistet wurde,

ein Anstellungs- oder Dienstleistungsverhältnis umfasst und

folgende Bedingungen erfüllt sind:

Freiwilligentätigkeit: vergütete Tätigkeiten, die in Umfang (geleistete Wochenstunden) und Dauer einer regulären Erwerbstätigkeit entsprechen,

Praktika: vergütete Praktika,

Wehrdienst: Wehrdienst, der vor oder nach Erwerb des Bildungsabschlusses, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt, abgeleistet wurde, wobei höchstens die Dauer der gesetzlichen Wehrpflicht Ihres Mitgliedstaats angerechnet wird,

Mutterschafts-/Vaterschafts-/Adoptionsurlaub: sofern dieser im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses genommen wurde,

Promotion: Anrechnung von höchstens drei Jahren, sofern die Promotion tatsächlich erlangt wurde, unabhängig von einer etwaigen Vergütung der Doktorandentätigkeit, und

Teilzeittätigkeit: anteilige Berechnung auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden; für eine sechsmonatige Halbtagstätigkeit würden beispielsweise drei Monate angerechnet.

1.2.   Nachweise

In verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens werden Sie aufgefordert, als Nachweis Ihrer Staatsbürgerschaft ein zum Zeitpunkt der Frist für Ihre Bewerbung (bei einem zweiteiligen Bewerbungsszenario zum Zeitpunkt der Frist für den ersten Teil Ihrer Bewerbung) gültiges offizielles Dokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen.

Für alle Beschäftigungszeiten sind Originale oder beglaubigte Kopien folgender Dokumente erforderlich:

Bescheinigung(en) des (der) ehemaligen und derzeitigen Arbeitgeber(s), aus der (denen) die Art der Tätigkeiten, die Ebene, auf der sie ausgeführt wurden, sowie Beschäftigungsbeginn und -ende hervorgehen. Die Unterlagen müssen den offiziellen Briefkopf und Stempel des Unternehmens sowie den Namen und die Unterschrift der zuständigen Person enthalten; oder

Arbeitsvertrag/-verträge sowie die jeweils erste und letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung mit einer detaillierten Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten;

(im Falle nicht lohn- oder gehaltsabhängiger Berufstätigkeit, z. B. Selbstständige, freie Berufe) Rechnungsbelege oder Auftragsscheine mit detaillierter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten oder andere einschlägige offizielle Belege;

(im Falle von Konferenzdolmetschern, bei denen Berufserfahrung gefordert wird) Nachweise über die Zahl der Konferenzdolmetschtage und die Sprachen, aus denen bzw. in die gedolmetscht wurde.

In der Regel werden keine Nachweise über die Sprachkenntnisse verlangt, außer bei bestimmten Auswahlverfahren für Sprachenberufe oder Spezialisten.

Sie können zu jedem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens um weitere Informationen gebeten werden. EPSO wird Sie darüber informieren, welche Nachweise zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind.

1.3.   Chancengleichheit und besondere Vorkehrungen

Falls Sie eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die Sie an der Testteilnahme hindern könnten, geben Sie dies bitte auf dem Bewerbungsbogen an und teilen Sie uns mit, welche besonderen Vorkehrungen erforderlich sind. Tritt die Behinderung oder Beeinträchtigung ein, nachdem Sie Ihre Bewerbung validiert haben, ist EPSO so schnell wie möglich darüber zu unterrichten (siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie eine Bescheinigung der in Ihrem Land zuständigen Behörde oder ein ärztliches Attest an EPSO schicken. Ihre Unterlagen werden geprüft, damit erforderlichenfalls angemessene Vorkehrungen getroffen werden können.

Falls Sie Probleme bezüglich der praktischen Vorkehrungen für die Teilnahme haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das „EPSO-Accessibility-Team“:

per E-Mail (EPSO-accessibility@ec.europa.eu) oder

per Post:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

EPSO accessibility

L107 02/DCS

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

2.   WER BEURTEILT MICH?

Es wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt, der die Bewerber untereinander vergleicht, um anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Kriterien die Personen auszuwählen, die aufgrund ihrer Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen am besten geeignet sind. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses legen den Schwierigkeitsgrad der Prüfungen fest und genehmigen deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.

Um die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses zu gewährleisten, ist es den Bewerbern sowie allen anderen nicht zum Prüfungsausschuss gehörenden Personen ausdrücklich untersagt, zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses Kontakt aufzunehmen. Eine Ausnahme bilden Prüfungen, die eine direkte Interaktion zwischen den Bewerbern und dem Prüfungsausschuss erfordern.

Bewerber, die ihren Standpunkt oder ihre Rechte geltend machen möchten, müssen dies schriftlich tun, indem sie ihre Mitteilungen an den Prüfungsausschuss über EPSO einreichen, das diese an den Prüfungsausschuss weiterleitet. Den Bewerbern ist es untersagt, sich entgegen diesen Vorschriften direkt oder indirekt an den Prüfungsausschuss zu wenden. Bei Zuwiderhandlung können die Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Familiäre oder hierarchische Beziehungen zwischen einem Bewerber und einem Mitglied des Prüfungsausschusses stellen einen Interessenkonflikt dar. Die Prüfungsausschüsse sind gehalten, EPSO eine derartige Situation unverzüglich mitzuteilen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. EPSO wird jeden Fall im Einzelnen prüfen und die jeweils geeigneten Maßnahmen ergreifen. Die Nichteinhaltung der vorgenannten Vorschriften kann für die Mitglieder des Prüfungsausschusses Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen und zum Ausschluss der Bewerber vom Auswahlverfahren führen (siehe Ziffer 4.4).

Die Namen der einzelnen Mitglieder des Prüfungsausschusses werden auf der EPSO-Website www.eu-careers.eu vor Beginn des Assessment-Centers/der Assessment-Phase veröffentlicht.

3.   KOMMUNIKATION

3.1.   Kommunikation mit EPSO

Bitte konsultieren Sie Ihr EPSO-Konto mindestens zweimal pro Woche, um den Stand Ihrer Bewerbung zu verfolgen. Ist Ihnen dies aufgrund eines technischen Problems seitens EPSO nicht möglich, ist EPSO unverzüglich und ausschließlich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de) zu unterrichten.

EPSO behält sich das Recht vor, keine Anfragen zu beantworten, wenn die entsprechenden Informationen eindeutig aus der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, den dazugehörigen Anhängen oder der EPSO-Website (u. a. unter „Fragen und Antworten“) hervorgehen.

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel zu Ihrer Bewerbung Ihren Namen (wie in Ihrem EPSO-Konto angegeben), Ihre Bewerbernummer und die Nummer des Auswahlverfahrens an.

EPSO wendet die Grundsätze des Kodex für gute Verwaltungspraxis an (https://ec.europa.eu/info/about-european-union/principles-and-values/ethics-and-integrity/code-conduct-eu-staff_de — veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union). EPSO behält sich demzufolge das Recht vor, bei Schreiben mit mehrfach gleichlautendem oder beleidigendem Inhalt bzw. Äußerungen ohne erkennbaren Sinn und Zweck den Schriftwechsel einzustellen.

3.2.   Zugang zu Informationen

Als Teilnehmer an einem Auswahlverfahren werden Ihnen vor dem Hintergrund der Begründungspflicht besondere Rechte für den Zugang zu bestimmten Sie betreffenden Informationen gewährt, damit Sie im Falle einer ablehnenden Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen können.

Diese Begründungspflicht muss in einem ausgewogenen Verhältnis zur Vertraulichkeit der Arbeiten der Prüfungsausschüsse stehen, die die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses und Objektivität der Auswahl gewährleistet. Aus Gründen der Vertraulichkeit können die Ansichten der Mitglieder des Prüfungsausschusses in Bezug auf individuelle oder vergleichende Beurteilungen der Bewerber nicht offengelegt werden.

Diese Rechte gelten speziell für Bewerber allgemeiner Auswahlverfahren. Aus den Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten lassen sich über die in diesem Abschnitt dargelegten Rechte hinaus keinerlei weiteren Ansprüche ableiten.

3.2.1.   Automatische Benachrichtigung

Nach jeder Phase eines Auswahlverfahrens erhalten Sie über Ihr EPSO-Konto automatisch folgende Informationen:

Multiple-Choice-Tests: Ihre Ergebnisse sowie eine Aufstellung mit Ihren Antworten und den korrekten Antworten nach Referenzzahlen/-buchstaben. Der Zugang zum Wortlaut der Fragen und Antworten ist explizit ausgeschlossen;

Zulassung: Information, ob Sie zugelassen wurden oder, falls nicht, welche Zulassungskriterien nicht erfüllt waren;

Talent Screener (Talentfilter): Ihre Ergebnisse sowie eine Aufstellung mit der Gewichtung der einzelnen Fragen, die für Ihre Antworten vergebenen Punkte sowie Ihre Gesamtpunktzahl;

Vorauswahltests: Ihre Ergebnisse;

Zwischenprüfungen: Ihre Ergebnisse, wenn Sie nicht zu den Bewerbern zählen, die zur nächsten Phase zugelassen wurden;

Assessment-Center/Assessment-Phase: Ihren Kompetenzpass mit der Gesamtpunktzahl, die Sie für jede Kompetenz erzielt haben, und dem quantitativen und qualitativen Feedback des Prüfungsausschusses zu Ihren Ergebnissen des Assessment-Centers/der Assessment-Phase (sofern Sie nicht vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wurden).

EPSO übermittelt den Bewerbern generell keine Ausgangstexte oder Aufgabenstellungen, da diese gegebenenfalls in künftigen Auswahlverfahren wiederverwendet werden. Bei bestimmten Tests jedoch können die Ausgangstexte oder Aufgabenstellungen ausnahmsweise auf der EPSO-Website veröffentlicht werden, sofern

die Prüfungen abgeschlossen sind,

die Ergebnisse feststehen und den Bewerbern mitgeteilt wurden und

die Ausgangstexte/Aufgabenstellungen nicht in künftigen Auswahlverfahren wiederverwendet werden.

3.2.2.   Auskunftsersuchen

Sie können eine unkorrigierte Kopie Ihrer Antworten bei den schriftlichen Prüfungen anfordern, deren Inhalte in künftigen Auswahlverfahren nicht wiederverwendet werden. Antworten auf elektronische Postkorbübungen (e-tray) und Fallstudien sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.

Insbesondere Ihre korrigierten Antworten sowie Einzelheiten zur Bewertung unterliegen der Geheimhaltungspflicht für die Arbeiten des Prüfungsausschusses und werden nicht offengelegt.

EPSO ist bestrebt, den Bewerbern im Einklang mit der Begründungspflicht sowie unter Beachtung der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses und der Datenschutzbestimmungen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen. Alle Auskunftsersuchen werden mit Blick auf diese Pflichten geprüft.

Auskunftsersuchen sind über die EPSO-Website https://epso.europa.eu/help_de binnen zehn Kalendertagen, nachdem Sie Ihre Ergebnisse über Ihr EPSO-Konto erhalten haben, zu übermitteln.

4.   BESCHWERDEN UND PROBLEME

4.1.   Technische und organisatorische Probleme

Wenn Sie in irgendeiner Phase des Auswahlverfahrens mit einem ernsthaften technischen oder organisatorischen Problem konfrontiert sind, teilen Sie dies EPSO bitte ausschließlich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de) mit, damit dem Problem nachgegangen und die nötigen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können.

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel Ihren Namen (wie in Ihrem EPSO-Konto angegeben), Ihre Bewerbernummer und die Nummer des Auswahlverfahrens an.

Bei einem Problem in einem Testzentrum

informieren Sie bitte das Aufsichtspersonal unverzüglich, damit bereits im Testzentrum eine Lösung gefunden werden kann. In jedem Fall bitten Sie das Aufsichtspersonal, Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten; und

übermitteln Sie EPSO spätestens am dritten Kalendertag nach Ihrer Prüfung über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de) eine knappe Beschreibung des Problems.

Wenn ein Problem außerhalb der Prüfungszentren auftritt (z. B. bei der Buchung eines Prüfungstermins), folgen Sie bitte den Anweisungen in Ihrem EPSO-Konto und auf der EPSO-Website oder kontaktieren Sie EPSO unverzüglich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de).

Bei Problemen mit Ihrer Bewerbung müssen Sie EPSO unverzüglich, in jedem Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de) kontaktieren. Fragen, die weniger als fünf Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können möglicherweise nicht mehr vor Ablauf dieser Frist beantwortet werden.

4.2.   Interne Überprüfungsverfahren

4.2.1.   Fehler in den computergestützten Multiple-Choice-Fragen

Die Datenbank mit den Multiple-Choice-Fragen wird von EPSO und den Prüfungsausschüssen laufend einer eingehenden Qualitätskontrolle unterzogen.

Falls Sie allerdings der Meinung sind, dass ein Fehler in einer oder mehrerer der Multiple-Choice-Fragen Ihnen Probleme bei der Beantwortung bereitet hat, können Sie beantragen, dass der Prüfungsausschuss die betreffende(n) Frage(n) überprüft („Neutralisierungsverfahren“).

Gemäß diesem Verfahren kann der Prüfungsausschuss beschließen, die fehlerhafte Frage nicht zu werten und die ursprünglich für diese Frage vorgesehene Punktzahl auf die verbleibenden Testfragen zu verteilen. Die Neuberechnung der Punkte betrifft nur die Bewerber, denen die betreffende Prüfungsfrage tatsächlich gestellt wurde. Die in der vorliegenden Bekanntmachung jeweils angegebene Benotung der Tests bleibt unverändert.

Beschwerden zu Multiple-Choice-Fragen sind wie folgt einzulegen:

Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO ausschließlich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de);

Sprache: in der von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählten Sprache 2;

Frist: binnen 3 Kalendertagen ab dem Datum Ihrer computergestützten Tests;

weitere Angaben: Bitte beschreiben Sie, worum es bei der Frage ging (Inhalt), damit die betreffende Frage ermittelt werden kann, und erläutern Sie den angeblichen Fehler möglichst präzise.

Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden oder in denen die strittige(n) Testfrage(n) oder der vermutete Fehler nicht klar beschrieben werden, werden nicht berücksichtigt.

Insbesondere Anträgen, bei denen lediglich auf angebliche Übersetzungsfehler hingewiesen wird, ohne diese näher auszuführen, wird nicht stattgegeben.

Das gleiche Verfahren gilt für Fehler in der elektronischen Postkorbübung (e-tray).

4.2.2.   Anträge auf Überprüfung

Sie können eine Überprüfung jeder Entscheidung des Prüfungsausschusses oder von EPSO beantragen, mit der Ihre Ergebnisse festlegt werden und/oder bestimmt wird, ob Sie zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen werden oder nicht.

Ein Überprüfungsantrag kann sich auf Folgendes stützen:

einen materiellen Fehler im Auswahlverfahren und/oder

einen Verstoß gegen das Beamtenstatut, die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, die dazugehörigen Anhänge und/oder die gängige Rechtsprechung durch den Prüfungsausschuss oder durch EPSO.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Gültigkeit der Bewertung des Prüfungsausschusses in Bezug auf die Qualität Ihrer Leistung bei einer Prüfung oder die Relevanz Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung nicht anfechten können. Diese Bewertung ist Ausdruck eines Werturteils des Prüfungsausschusses. Eine Beanstandung der Bewertung Ihrer Tests, Erfahrung und/oder Qualifikationen kann nicht als Beweis dafür dienen, dass dem Prüfungsausschuss ein Fehler unterlaufen ist. Überprüfungsanträgen auf dieser Grundlage kann nicht stattgegeben werden.

Anträge auf Überprüfung sind wie folgt einzureichen:

Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO ausschließlich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de);

Sprache: in der von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählten Sprache 2;

Frist: binnen zehn Kalendertagen, nachdem Ihnen die Entscheidung, die Sie anfechten wollen, über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt wurde;

weitere Angaben: Bitte geben Sie präzise an, welche Entscheidung Sie anfechten wollen, und begründen Sie Ihren Antrag.

Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.

Binnen 15 Arbeitstagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Die Stelle, die die angefochtene Entscheidung getroffen hat (entweder der Prüfungsausschuss oder EPSO) wird Ihren Antrag prüfen und darüber befinden. Danach geht Ihnen so schnell wie möglich ein mit Gründen versehenes Antwortschreiben zu.

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, nehmen Sie das Auswahlverfahren in der Phase wieder auf, in der Sie ausgeschlossen wurden, und zwar unabhängig von der Phase, in der sich das Auswahlverfahren zu diesem Zeitpunkt befindet.

4.3.   Sonstige Beschwerdewege

4.3.1.   Verwaltungsbeschwerden

Als Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren haben Sie das Recht, eine Verwaltungsbeschwerde an den Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde zu richten.

Sie können Beschwerde einreichen gegen eine Entscheidung (bzw. gegen die Tatsache, dass eine Entscheidung nicht getroffen wurde), wenn sich diese direkt und unmittelbar auf Ihren Rechtsstatus als Bewerber auswirkt. Voraussetzung jedoch ist, dass ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften des Auswahlverfahrens vorliegt. Der Direktor von EPSO ist nicht befugt, ein Werturteil des Prüfungsausschusses zu ändern (siehe Ziffer 4.2.2).

Verwaltungsbeschwerden sind wie folgt einzureichen:

Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO ausschließlich über die EPSO-Website (https://epso.europa.eu/help_de);

Sprache: in der von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählten Sprache 2:

Frist: binnen drei Monaten nach Mitteilung der Entscheidung, die Sie anfechten möchten, oder ab dem Tag, an dem die Entscheidung hätte getroffen werden müssen;

weitere Angaben: Bitte geben Sie präzise an, welche Entscheidung Sie anfechten wollen, und begründen Sie Ihren Antrag.

Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.

4.3.2.   Rechtsmittel

Als Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren haben Sie das Recht, gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 91 des Beamtenstatuts Rechtsmittel beim Gericht einzulegen.

Bitte beachten Sie, dass Beschwerden gegen Entscheidungen, für die eher EPSO als der Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens zuständig ist, vor dem Gericht nur zulässig sind, wenn zuvor eine Verwaltungsbeschwerde nach Artikel 90 Absatz 2 des Beamtenstatuts (siehe Ziffer 4.3.1) eingelegt wurde. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen im Zusammenhang mit den allgemeinen Zulassungsbedingungen, die von EPSO und nicht vom Prüfungsausschuss getroffen werden.

Rechtsmittel sind wie folgt einzulegen:

Verfahren: siehe Website des Gerichts (http://curia.europa.eu/jcms/).

4.3.3.   Europäischer Bürgerbeauftragter

Alle Unionsbürger und in der EU ansässigen Personen können eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einlegen.

Einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten müssen die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Einrichtung vorausgegangen sein (siehe Ziffern 4.1-4.3).

Eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Fristen für die Einlegung einer Verwaltungsbeschwerde oder eines Rechtsmittels.

Beschwerden beim Bürgerbeauftragten sind wie folgt einzulegen:

Verfahren: siehe Website des Europäischen Bürgerbeauftragten (http://www.ombudsman.europa.eu/).

4.4.   Ausschluss vom Auswahlverfahren

Sie können jederzeit vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden, wenn EPSO feststellt, dass Sie

mehr als ein EPSO-Konto erstellt haben;

sich für Fachgebiete oder Profile beworben haben, die nicht miteinander vereinbar sind;

nicht die Zulassungsbedingungen erfüllen;

falsche Angaben gemacht haben oder für Ihre Angaben die entsprechenden Nachweise fehlen;

einen oder mehrere Testtermine nicht gebucht oder einen oder mehrere Tests nicht absolviert haben;

während der Tests betrogen haben;

in Ihrem Bewerbungsbogen nicht die Sprachen angegeben haben, die in der vorliegenden Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens verlangt werden, oder nicht das für diese Sprachen erforderliche Mindestniveau angegeben haben;

versucht haben, unerlaubten Kontakt zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses aufzunehmen;

EPSO nicht über einen möglichen Interessenkonflikt mit einem Mitglied des Prüfungsausschusses informiert haben;

Ihre Bewerbung in einer anderen als der (den) in der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Sprache(n) eingereicht haben (die Verwendung einer anderen Sprache kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn es sich um Eigennamen, offizielle Titel oder Stellenbezeichnungen handelt gemäß den Nachweisen oder Bezeichnungen/Titeln von Abschlüssen); und/oder

Ihre Unterlagen bei anonym benoteten schriftlichen oder praktischen Tests eindeutig gekennzeichnet oder mit Ihrem Namen versehen haben.

Bei Bewerbern auf eine Stelle bei den EU-Organen und -Einrichtungen wird ein Höchstmaß an Integrität vorausgesetzt. Jede Form von Betrug oder versuchtem Betrug kann rechtliche Konsequenzen haben und dazu führen, dass Sie zu künftigen Auswahlverfahren nicht mehr zugelassen werden.

5.   SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG FÜR EINSTELLUNGEN BEI DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission (1) müssen alle Bediensteten der Europäischen Kommission, die mit sensiblen Informationen und hochvertraulichen Verschlusssachen („EU-Verschlusssachen“) befasst sind, über eine angemessene Sicherheitsermächtigung („EU SECRET“) verfügen.

Folglich können die erfolgreichen Bewerber eines Auswahlverfahrens als Voraussetzung für die Einstellung auf bestimmte Stellen bei der Europäischen Kommission aufgefordert werden, sich der in dem Beschluss vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Dieses Erfordernis wird in der Stellenausschreibung für die betreffende Stelle eindeutig angegeben. Von erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie bereit sind, sich der Sicherheitsüberprüfung bei der zuständigen Sicherheitsbehörde des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit die Bewerberin/der Bewerber besitzt, zu unterziehen. Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich über das Verfahren zu informieren, bevor sie sich für dieses Auswahlverfahren bewerben.

Ende von ANHANG III. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


(1)  Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission vom 13. März 2015 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen, ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 53


ANHANG IV

BEISPIELE FÜR MINDESTABSCHLÜSSE (FÜR JEDEN MITGLIEDSTAAT SOWIE DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH UND JE BESOLDUNGSGRUPPE), DIE DEN IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON AUSWAHLVERFAHREN GEFORDERTEN ABSCHLÜSSEN GRUNDSÄTZLICH ENTSPRECHEN

Bitte klicken Sie hier für eine leicht lesbare Übersicht über die Beispiele.

LAND

AST-SC 1 bis AST-SC 6

AST 1 bis AST 7

AST 3 bis AST 11

AD 5 bis AD 16

Sekundarschulabschluss (der den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht)

Postsekundärer Bildungsabschluss (postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang von mindestens 2 Jahren)

Ausbildung auf Hochschulniveau (von mindestens 3 Jahren)

Ausbildung auf Hochschulniveau (von mindestens 4 Jahren)

Belgique — België — Belgien

Certificat de l’enseignement secondaire supérieur (CESS)/Diploma secundair onderwijs

Diplôme d'aptitude à accéder à l'enseignement supérieur (DAES)/Getuigschrift van hoger secundair onderwijs

Diplôme d'enseignement professionnel/Getuigschrift van het beroepssecundair onderwijs

Candidature/Kandidaat

Graduat/Gegradueerde

Bachelor/Professioneel gerichte Bachelor

Bachelor académique (180 crédits)

Academisch gerichte Bachelor (180 ECTS)

Licence/Licentiaat

Master

Diplôme d'études approfondies (DEA)

Diplôme d'études spécialisées (DES)

Diplôme d'études supérieures spécialisées (DESS)

Gediplomeerde in de Voortgezette Studies (GVS)

Gediplomeerde in de Gespecialiseerde Studies (GGS)

Gediplomeerde in de Aanvullende Studies (GAS)

Agrégation/Aggregaat

Ingénieur industriel/Industrieel ingenieur

Doctorat/Doctoraal diploma

България

Диплома за завършено средно образование

Специалист по …

 

Диплома за висше образование

Бакалавър

Магистър

Česko

Vysvědčení o maturitní zkoušce

Vysvědčení o absolutoriu (Absolutorium) + diplomovaný specialista (DiS.)

Diplom o ukončení bakalářského studia (Bakalář)

Diplom o ukončení vysokoškolského studia

Magistr

Doktor

Danmark

Bevis for:

Studentereksamen

Højere Forberedelseseksamen (HF)

Højere Handelseksamen (HHX)

Højere Afgangseksamen (HA)

Bac pro: Bevis for Højere Teknisk Eksamen (HTX)

Videregående uddannelser

= Bevis for = Eksamensbevis som (erhvervsakademiuddannelse AK)

Bachelorgrad (BA eller BS)

Professionsbachelorgrad

Diplomingeniør

Kandidatgrad/Candidatus

Master/Magistergrad (mag.art)

Licenciatgrad

ph.d.-grad

Deutschland

Abitur/Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife

Fachabitur/Zeugnis der Fachhochschulreife

 

Fachhochschulabschluss

Bachelor

Hochschulabschluss/Fachhochschulabschluss/Master

Magister Artium/Magistra Artium

Staatsexamen/Diplom

Erstes Juristisches Staatsexamen

Doktorgrad

Eesti

Gümnaasiumi lõputunnistus + riigieksamitunnistus

Lõputunnistus kutsekeskhariduse omandamise kohta

Tunnistus keskhariduse baasil kutsekeskhariduse omandamise kohta

Bakalaureusekraad (min 120 ainepunkti)

Bakalaureusekraad (< 160 ainepunkti)

Rakenduskõrghariduse diplom

Bakalaureusekraad (160 ainepunkti)

Magistrikraad

Arstikraad

Hambaarstikraad

Loomaarstikraad

Filosoofiadoktor

Doktorikraad (120–160 ainepunkti)

Éire/Ireland

Ardteistiméireacht, Grád D3, I 5 ábhar/Leaving Certificate Grade D3 in 5 subjects

Gairmchlár na hArdteistiméireachta (GCAT)/Leaving Certificate Vocational Programme (LCVP)

Teastas Náisiúnta/National Certificate

Gnáthchéim bhaitsiléara/Ordinary bachelor degree

Dioplóma náisiúnta (ND, Dip.)/National diploma (ND, Dip.)

Ardteastas (120 ECTS)/Higher Certificate (120 ECTS)

Céim onóracha bhaitsiléara (3 bliana/180 ECTS) (BA, B.Sc, B.Eng)/Honours bachelor degree (3 years/180 ECTS) (BA, B.Sc, B.Eng)

Céim onóracha bhaitsiléara (4 bliana/240 ECTS)/Honours bachelor degree (4 years/240 ECTS)

Céim ollscoile/University degree

Céim mháistir (60-120 ECTS)/Master’s degree (60-120 ECTS)

Dochtúireacht/Doctorate

Ελλάδα

Απολυτήριο Γενικού Λυκείου Απολυτήριο Κλασικού Λυκείου

Απολυτήριο Τεχνικού Επαγγελματικού Λυκείου

Απολυτήριο Ενιαίου Πολυκλαδικού Λυκείου

Απολυτήριο Ενιαίου Λυκείου

Απολυτήριο Τεχνολογικού Επαγγελματικού Εκπαιδευτηρίου

Δίπλωμα επαγγελματικής κατάρτισης (IΕΚ)

 

Πτυχίο ΑΕI (πανεπιστημίου, πολυτεχνείου, ΤΕI)

Μεταπτυχιακό Δίπλωμα Ειδίκευσης (2ος κύκλος)

Διδακτορικό Δίπλωμα (3ος κύκλος)

España

Bachillerato + Curso de Orientación Universitaria (COU)

Bachillerato

BUP

Diploma de Técnico especialista

FP grado superior (Técnico superior)

Diplomado/Ingeniero técnico

Licenciatura

Máster

Ingeniero

Título de Doctor

France

Baccalauréat

Diplôme d'accès aux études universitaires (DAEU)

Brevet de technicien

Diplôme d'études universitaires générales (DEUG)

Brevet de technicien supérieur (BTS)

Diplôme universitaire de technologie (DUT)

Diplôme d'études universitaires scientifiques et techniques (DEUST)

Licence

Maîtrise

Maîtrise des sciences et techniques (MST), maîtrise des sciences de gestion (MSG), diplôme d'études supérieures techniques (DEST), diplôme de recherche technologique (DRT), diplôme d'études supérieures spécialisées (DESS), diplôme d'études approfondies (DEA), master 1, master 2 professionnel, master 2 recherche

Diplôme des grandes écoles

Diplôme d'ingénieur

Doctorat

Hrvatska

Svjedodžba o državnoj maturi

Svjedodžba o završnom ispitu

Stručni pristupnik/pristupnica

Baccalaureus/Baccalaurea (sveučilišni prvostupnik/prvostupnica)

Baccalaureus/Baccalaurea (sveučilišni prvostupnik/prvostupnica)

Stručni specijalist

Magistar struke

Magistar inženjer/magistrica inženjerka (mag. ing)

Doktor struke

Doktor umjetnosti

Italia

Diploma di maturità (vecchio ordinamento)

Perito ragioniere

Diploma di superamento dell’esame di Stato conclusivo dei corsi di studio di istruzione secondaria superiore

Diploma universitario (DU)

Certificato di specializzazione tecnica superiore

Attestato di competenza (4 semestri)

Diploma di laurea — L (breve)

Diploma di laurea (DL)

Laurea specialistica (LS)

Master di I livello

Dottorato di ricerca (DR)

Κύπρος

Απολυτήριο

Δίπλωμα = Programmes offered by Public/Private Schools of Higher Education (for the latter accreditation is compulsory)

Higher Diploma

 

Πανεπιστημιακό Πτυχίο/Bachelor

Master

Doctorat

Latvija

Atestāts par vispārējo vidējo izglītību

Diploms par profesionālo vidējo izglītību

Diploms par pirmā līmeņa profesionālo augstāko izglītību

Bakalaura diploms (min. 120 kredītpunktu)

Bakalaura diploms (160 kredītpunktu)

Profesionālā bakalaura diploms

Maģistra diploms

Profesionālā maģistra diploms

Doktora grāds

Lietuva

Brandos atestatas

Aukštojo mokslo diplomas

Aukštesniojo mokslo diplomas

Profesinio bakalauro diplomas

Aukštojo mokslo diplomas

Aukštojo mokslo diplomas

Bakalauro diplomas

Magistro diplomas

Daktaro diplomas

Meno licenciato diplomas

Luxembourg

Diplôme de fin d’études secondaires et techniques

BTS

Brevet de maîtrise

Brevet de technicien supérieur

Diplôme de premier cycle universitaire (DPCU)

Diplôme universitaire de technologie (DUT)

Bachelor

Diplôme d'ingénieur technicien

Master

Diplôme d'ingénieur industriel

DESS en droit européen

Magyarország

Gimnáziumi érettségi bizonyítvány

Szakközépiskolai érettségi-képesítő bizonyítvány

Felsőfokú szakképesítést igazoló bizonyítvány (Higher Vocational Programme)

Főiskolai oklevél

Alapfokozat (Bachelor degree 180 credits)

Egyetemi oklevél

Alapfokozat (Bachelor degree 240 credits)

Mesterfokozat (Master degree) (Osztatlan mesterképzés)

Doktori fokozat

Malta

Advanced Matriculation or GCE Advanced level in 3 subjects (2 of them grade C or higher)

Matriculation certificate (2 subjects at Advanced level and 4 at Intermediate level including Systems of Knowledge with overall grade A-C) + Passes in the Secondary Education Certificate examination at Grade 5

2 A Levels (passes A-C) + a number of subjects at Ordinary level, or equivalent

MCAST diplomas/certificates

Higher National Diploma

Bachelor’s degree

Bachelor’s degree

Master of Arts

Doctorate

Nederland

Diploma VWO

Diploma staatsexamen (2 diploma's)

Diploma staatsexamen voorbereidend wetenschappelijk onderwijs (Diploma staatsexamen VWO)

Diploma staatsexamen hoger algemeen voortgezet onderwijs (Diploma staatsexamen HAVO)

Kandidaatsexamen

Associate degree (AD)

Bachelor (WO)

HBO bachelor degree

Baccalaureus of „Ingenieur“

HBO/WO Master's degree

Doctoraal examen/Doctoraat

Österreich

Matura/Reifeprüfung

Reife- und Diplomprüfung

Berufsreifeprüfung

Kollegdiplom/Akademiediplom

Fachhochschuldiplom/Bakkalaureus/Bakkalaurea

Universitätsdiplom

Fachhochschuldiplom

Magister/Magistra

Master

Diplomprüfung, Diplom-Ingenieur

Magisterprüfungszeugnis Rigorosenzeugnis

Doktortitel

Polska

Świadectwo dojrzałości

Świadectwo ukończenia liceum ogólnokształcącego

Dyplom ukończenia kolegium nauczycielskiego

Świadectwo ukończenia szkoły policealnej

Licencjat/Inżynier

Magister/Magister inżynier

Dyplom doktora

Portugal

Diploma de Ensino Secundário

Certificado de Habilitações do Ensino Secundário

 

Bacharel Licenciado

Licenciado

Mestre

Doutorado

România

Diplomă de bacalaureat

Diplomă de absolvire (colegiu universitar)

Învățământ preuniversitar

Diplomă de licenţă

Diplomă de licenţă

Diplomă de inginer

Diplomă de urbanist

Diplomă de master

Certificat de atestare (studii academice postuniversitare)

Diplomă de doctor

Slovenija

Maturitetno spričevalo (spričevalo o poklicni maturi) (spričevalo o zaključnem izpitu)

Diploma višje strokovne šole

Diploma o pridobljeni visoki strokovni izobrazbi

Univerzitetna diploma

Magisterij

Specializacija

Doktorat

Slovensko

Vysvedčenie o maturitnej skúške

Absolventský diplom

Diplom o ukončení bakalárskeho štúdia (Bakalár)

Diplom o ukončení vysokoškolského štúdia

Bakalár (Bc.)

Magister

Magister/Inžinier

ArtD.

Suomi/Finland

Ylioppilastutkinto tai peruskoulu + kolmen vuoden ammatillinen koulutus – Studentexamen eller grundskola + treårig yrkesinriktad utbildning

Todistus yhdistelmäopinnoista (Betyg över kombinationsstudier)

Ammatillinen opistoasteen tutkinto – Yrkesexamen på institutnivå

Kandidaatin tutkinto – Kandidatexamen/Ammattikorkeakoulututkinto – Yrkeshögskoleexamen (min. 120 opintoviikkoa – studieveckor)

Maisterin tutkinto – Magisterexamen/Ammattikorkeakoulututkinto – Yrkeshögskoleexamen (min. 160 opintoviikkoa – studieveckor)

Tohtorin tutkinto (Doktorsexamen) joko 4 vuotta tai 2 vuotta lisensiaatin tutkinnon jälkeen – antingen 4 år eller 2 år efter licentiatexamen

Lisensiaatti/Licentiat

Sverige

Slutbetyg från gymnasieskolan (3-årig gymnasial utbildning)

Högskoleexamen (80 poäng)

Högskoleexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

Yrkeshögskoleexamen/Kvalificerad yrkeshögskoleexamen, 1–3 år

Kandidatexamen (akademisk examen omfattande minst 120 poäng, varav 60 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 10 poäng)

Meriter på grundnivå: Kandidatexamen, 3 år, 180 högskolepoäng (Bachelor)

Magisterexamen (akademisk examen omfattande minst 160 poäng, varav 80 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 20 poäng eller två uppsatser motsvarande 10 poäng vardera)

Licentiatexamen

Doktorsexamen

Meriter på avancerad nivå:

Magisterexamen, 1 år, 60 högskolepoäng

Masterexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

Meriter på forskarnivå:

Licentiatexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

Doktorsexamen, 4 år, 240 högskolepoäng

United Kingdom

General Certificate of Education Advanced level — 2 passes or equivalent (grades A to E)

BTEC National Diploma

General National Vocational Qualification (GNVQ), advanced level

Advanced Vocational Certificate of Education, A level (VCE A level)

Higher National Diploma/Certificate (BTEC)/SCOTVEC

Diploma of Higher Education (DipHE)

National Vocational Qualifications (NVQ)

Scottish Vocational Qualifications (SVQ) level 4

(Honours) Bachelor degree

NB: Master’s degree in Scotland

Honours Bachelor degree

Master’s degree (MA, MB, MEng, MPhil, MSc)

Doctorate

NOTE:

UK diplomas awarded in 2020 (until 31 December 2020) are accepted without an equivalence. UK diplomas awarded as from 1 January 2021 must be accompanied by an equivalence issued by a competent authority of an EU Member State.

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