ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 370A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

64. Jahrgang
15. September 2021


Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Rat

2021/C 370 A/01

Stellenausschreibung CONS/AD/168/21

1

2021/C 370 A/02

Stellenausschreibung CONS/AD/172/21

20

2021/C 370 A/03

Stellenausschreibung CONS/AD/173/21

39


DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Rat

15.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 370/1


Stellenausschreibung CONS/AD/168/21

(2021/C 370 A/01)

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Dienststelle

LIFE: Landwirtschaft, Fischerei, Soziales und Gesundheit

Dienstort

Brüssel, Justus-Lipsius-Gebäude

Bezeichnung der Planstelle

Generaldirektor/Generaldirektorin

Funktions- und Besoldungsgruppe

AD 15

Erforderliche Verschlusssachenermächtigung

SECRET UE/EU SECRET

BEWERBUNGSFRIST

1. Oktober 2021 — 12.00 Uhr (Ortszeit Brüssel)

Wer wir sind

Das Generalsekretariat des Rates (GSR) unterstützt den Europäischen Rat und den Rat der EU sowie deren Vorbereitungsgremien in allen ihren Tätigkeitsbereichen. Unter der Dienstaufsicht des Generalsekretärs berät und unterstützt es den Europäischen Rat und den Rat sowie deren Vorsitze in allen Tätigkeitsbereichen, einschließlich Beratung in politischen und rechtlichen Fragen, Koordinierung mit anderen Organen, Erarbeitung von Kompromissen, Überwachung sowie Beachtung aller praktischen Aspekte, die für eine gute Vorbereitung und das reibungslose Funktionieren des Europäischen Rates und des Rates erforderlich sind.

Die Generaldirektion „Landwirtschaft, Fischerei, Soziales und Gesundheit“ (GD LIFE) umfasst fünf Direktionen: LIFE.1 — Landwirtschaft (SAL — Sonderausschuss Landwirtschaft), LIFE.2 — Fischerei, LIFE.3 — Veterinär- und Pflanzenschutzfragen, Lebensmittel und Forstwirtschaft, LIFE.4 — Beschäftigung und Sozialpolitik und LIFE.5 — Gesundheit. Alle fünf Direktionen sind dem Generaldirektor/der Generaldirektorin unmittelbar unterstellt.

Der Generaldirektor/die Generaldirektorin koordiniert die Organisation der Ratsformationen „Landwirtschaft und Fischerei“ sowie „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO), die in der Regel zehn- bzw. viermal pro Jahr tagen. Diese Ratstagungen werden vom AStV und von mehreren Arbeitsgruppen vorbereitet, die sich sowohl mit Gesetzgebungsdossiers als auch mit nicht die Gesetzgebung betreffenden Dossiers sowie mit internationalen Beziehungen im Zusammenhang mit diesen Dossiers befassen.

Was wir bieten

Die Stelle des Generaldirektors/der Generaldirektorin der GD LIFE ist eine anspruchsvolle Position in einem politisch interessanten Umfeld; der Generaldirektor/die Generaldirektorin leitet ein Team von ungefähr 65 hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Unter der Dienstaufsicht des Generalsekretärs und in Zusammenarbeit mit den fünf Direktoren/Direktorinnen der GD LIFE nehmen Sie die professionelle Leitung und Koordinierung der Generaldirektion und ihrer Ressourcen, die Organisation ihrer Tätigkeiten sowie die Unterstützung und Motivation des Personals bei seiner Arbeit wahr. Sie arbeiten die Strategie und das Arbeitsprogramm der Generaldirektion aus und sorgen für deren Umsetzung, und Sie legen ihre Ziele fest und sorgen dafür, dass diese fristgerecht und unter Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards erreicht werden. Sie fördern eine Kultur der effektiven Kommunikation und Zusammenarbeit sowohl innerhalb der GD LIFE als auch mit den anderen Generaldirektionen und mit anderen Dienststellen des GSR.

In Zusammenarbeit mit anderen Generaldirektionen sind Sie für die horizontale Politik- und Verfahrenskoordinierung zuständig, um die Kontinuität und Kohärenz der Arbeit des Rates und des Europäischen Rates zu fördern.

Sie erbringen auf hoher Ebene Beratung in politischen Fragen und Verfahrensfragen für den Generalsekretär wie auch für die Vorsitze des Europäischen Rates, des Rates und des AStV zu allen Aspekten der in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion fallenden Dossiers, nehmen an Tagungen und gegebenenfalls an Briefings und/oder Verhandlungen teil, damit Kompromisse erzielt und Lösungen gefunden werden. In diesem Zusammenhang unterstützen Sie die Vorsitze bei Verhandlungen und gewährleisten eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen, Agenturen und anderen Stellen der EU in den in den Zuständigkeitsbereich der GD LIFE fallenden Bereichen.

Ihnen obliegt die strategische Gesamtkoordination — auch mit anderen Generaldirektionen — in Bezug auf die Politik und die angestrebten Ziele.

Regelmäßige Dienstreisen ins Ausland, in der Regel innerhalb der EU, sind erforderlich.

Wen wir suchen

Wir suchen eine Führungskraft, die über umfangreiche Erfahrungen mit der EU-Politik und dem EU-Gesetzgebungsverfahren sowie über eine umfassende Kenntnis des Rates und des Europäischen Rates wie auch der institutionellen Fragen der EU verfügt. Die Kenntnis der von der GD LIFE abgedeckten Bereiche ist von Vorteil.

Von allen Führungskräften im GSR wird erwartet, dass sie ihre Vorgesetzen und andere Akteure beraten, sich um Personal- und Finanzangelegenheiten kümmern und das GSR repräsentieren. Diese Anforderungen sind im horizontalen Führungskräfteprofil des GSR in Anlage I erläutert.

Für diese Stelle erforderliche Fähigkeiten:

Fähigkeit, strategisch zu denken und zu planen, mögliche Probleme zu antizipieren und zu ermitteln und umsetzbare Lösungen und Kompromisse vorzuschlagen;

ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten, einschließlich Fähigkeiten der interpersonellen Kommunikation;

Fähigkeit, gute Arbeitsbeziehungen mit vielen verschiedenen internen und externen Gesprächspartnern zu unterhalten, sowie Fähigkeit zu diplomatischem Verhalten;

Führungsqualitäten und Fähigkeit, einen guten Teamgeist zu fördern und Orientierung zu geben, und Fähigkeit, das Personal in einem multikulturellen und durch Vielfalt geprägten Umfeld zu motivieren und zu unterstützen, wobei besonderer Wert auf die Personalentwicklung gelegt wird;

Fähigkeit, die gesamte Arbeit der Generaldirektion so zu planen und zu organisieren, dass wichtige Fristen eingehalten werden und eine gerechte Arbeitsbelastung innerhalb des Teams gewährleistet ist, sowie Fähigkeit zum Veränderungsmanagement und zur Unterstützung des Personals bei Veränderungen;

Fähigkeit, gemeinsame Vereinbarungen oder Ziele zu erreichen, indem Akteure gezielt beraten und Gespräche effektiv und konstruktiv ausgerichtet werden.

Da das GSR eine Politik der Mobilität seiner Führungskräfte, die über ein breites Erfahrungsspektrum verfügen sollten, verfolgt, sollten die Bewerberinnen und Bewerber bereit und in der Lage sein, während ihrer beruflichen Laufbahn beim GSR in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu arbeiten.

EINSTELLUNGSPOLITIK

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

a)

Allgemeine Voraussetzungen

Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen;

sie müssen die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;

sie müssen ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein.

b)

Besondere Voraussetzungen

Sie müssen einen Hochschulabschluss besitzen;

sie müssen über mindestens 15 Jahre relevante Berufserfahrung verfügen;

sie müssen über mindestens drei Jahre Erfahrung in einer höheren Führungsposition im Bereich der EU-Politik verfügen;

da in hohem Maße Englisch und Französisch für die Kommunikation innerhalb des GSR und mit anderen Institutionen verwendet werden, sind ausgezeichnete Kenntnisse in einer der beiden Sprachen und gute Kenntnisse in der anderen Sprache erforderlich. Kenntnisse in weiteren Amtssprachen der EU wären von Vorteil.

N. B.:

1.

Diese Planstelle setzt die Ermächtigung für den Zugang zu Verschlusssachen (Geheimhaltungsgrad SECRET UE/EU SECRET) voraus. Die Bewerberinnen und Bewerber erklären sich bereit, sich den Sicherheitsüberprüfungen nach Maßgabe des Beschlusses 2013/488/EU des Rates (1) zu unterziehen. Bei dieser Stelle wird eine Ernennung nur dann wirksam, wenn die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber eine gültige Bescheinigung der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen erhalten hat. Einer Bewerberin oder einem Bewerber ohne Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen wird bis zum Erhalt der Ergebnisse des Verfahrens für die Sicherheitsüberprüfung ein Zeitarbeitsvertrag angeboten.

2.

Die erfolgreiche Bewerberin oder der erfolgreiche Bewerber muss bereit sein, die Schulung für Führungskräfte des GSR zu durchlaufen.

AUSWAHLVERFAHREN

Bei der Auswahl der erfolgreichen Bewerberin oder des erfolgreichen Bewerbers wird die Anstellungsbehörde von einem beratenden Auswahlausschuss unterstützt. Der beratende Auswahlausschuss wird vom Assessment Center eines externen Personalberatungsunternehmens unterstützt. Die vom Assessment Center erstellten Berichte für dieselbe Planstelle gelten bis zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechenden Übungen stattgefunden haben, oder bis zur Kündigung des Rahmenvertrags zwischen dem Generalsekretariat und dem betreffenden Assessment Center — je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Der beratende Auswahlausschuss bewertet und vergleicht zunächst die Qualifikationen und die Erfahrung sowie die Motivation aller Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage ihrer Bewerbungen. Aufgrund dieser vergleichenden Bewertung erstellt der beratende Auswahlausschuss eine Auswahlliste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die seines Erachtens am besten geeignet sind, um zu einem ersten Gespräch eingeladen zu werden. Da diese erste Auswahl auf einer vergleichenden Bewertung der Bewerbungen basiert, garantiert die Erfüllung der Stellenanforderungen nicht, dass eine Einladung zum ersten Gespräch erfolgt. Nach diesen Gesprächen trifft der beratende Auswahlausschuss eine Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die dann an einem Assessment Center teilnehmen und zu einem zweiten Gespräch mit dem beratenden Auswahlausschuss eingeladen werden.

Vorläufiger Zeitplan:

Die für die Gespräche ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte informiert;

die ersten Gespräche sind für die zweite Oktoberhälfte geplant;

das Assessment Center wird voraussichtlich Ende Oktober stattfinden;

die zweite Runde von Gesprächen ist für die erste Novemberhälfte geplant.

N. B.: Dieser Zeitplan ist lediglich vorläufig und hängt insbesondere von den Auswirkungen der wegen der COVID-19-Pandemie verhängten einschränkenden Maßnahmen ab.

RECHTSGRUNDLAGE

Diese Stellenausschreibung wird gemäß Artikel 29 Absätze 1 und 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union in allen Organen der Europäischen Union und außerhalb der Organe veröffentlicht.

VORGEHENSWEISE BEI DER BEWERBUNG

Die Bewerbungsfrist endet am 1. Oktober 2021 um 12.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

Bewerbungen sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist ausschließlich per E-Mail an applications.management@consilium.europa.eu (2) zu richten. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Die oben genannte E-Mail-Adresse ist für den gesamten Schriftwechsel über das Auswahlverfahren zu verwenden (im Betreff der E-Mail muss folgender Titel stehen: CONS/AD/168/21 LIFE).

Vor Einreichung der Bewerbung sollten die Bewerberinnen und Bewerber sorgfältig prüfen, ob sie die oben unter dem Abschnitt „Einstellungspolitik“ genannten Zulassungsanforderungen erfüllen, damit sie nicht automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Um gültig zu sein, müssen die Bewerbungsunterlagen folgende Dokumente als PDF-Datei enthalten (N. B.: gesperrte, passwortgeschützte oder elektronisch unterzeichnete Dokumente sind nicht zulässig):

a)

das ordnungsgemäß ausgefüllte und datierte Bewerbungsformular (Anlage V); das elektronische Bewerbungsformular finden Sie auf der Website des Rates unter folgendem Link: http://www.consilium.europa.eu/en/general-secretariat/jobs/job-opportunities/ (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Application form.pdf“);

b)

einen ausführlichen Lebenslauf (3) in Englisch oder Französisch, vorzugsweise im Europass-Format (http://europass.cedefop.europa.eu), in dem der gesamte berufliche Werdegang der Bewerberin bzw. des Bewerbers unter Angabe u. a. von Schul- und Hochschulabschlüssen, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und derzeitigem Aufgabenbereich beschrieben wird (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — CV.pdf“);

c)

ein Bewerbungsschreiben in Englisch oder Französisch (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Motivation Letter.pdf“);

d)

Kopien der Zeugnisse zum Nachweis der Qualifikationen sowie Kopien der Nachweise der Berufserfahrung, die in einem PDF-Dokument zusammengefasst sind. Es reicht nicht aus, einfach den unter Buchstabe b genannten Lebenslauf zu übermitteln. Die Belege müssen von einem Dritten ausgestellt worden sein (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Supporting documents.pdf“).

Wenn diese Unterlagen nicht beiliegen, ist die Bewerbung ungültig.

Alle unter Buchstabe d genannten Belege sind fortlaufend zu nummerieren (Anlage 1, 2 usw.) und wie oben beschrieben zusammenzufassen.

Bewerbungen, die auf dem Postweg, über Cloud-gestützte Datenspeicher-Lösungen oder Filesharing-Plattformen eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die erfolgreiche Bewerberin oder der erfolgreiche Bewerber hat die genannten Unterlagen im Original vorzulegen.

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten per E-Mail eine Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung. Technische Probleme bei der Übermittlung von E-Mails können jedoch niemals vollständig ausgeschlossen werden. Sollten die Bewerberinnen oder Bewerber daher keine E-Mail zur Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung erhalten, werden sie gebeten, sich an applications.management@consilium.europa.eu zu wenden. Da der beratende Auswahlausschuss seine Arbeit kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist aufnehmen wird, sollten die eventuell erforderlichen Überprüfungen bezüglich des Eingangs der Bewerbungen in der darauf folgenden Woche vorgenommen werden.

VIELFALT UND INKLUSION

Das GSR verfolgt eine Politik der Vielfalt und Inklusion (siehe Anlage II).

Das GSR erkennt an, dass eine gesunde Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für viele Menschen ein wichtiger Motivationsfaktor ist und dass flexibles Arbeiten zunehmend als Teil eines modernen Arbeitsumfelds erwartet wird. Daher bietet das GSR ein sehr gutes Paket von statutären flexiblen Arbeitsregelungen und -einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsmöglichkeiten nach der Schule und Kinderkrippe.

Das GSR verpflichtet sich als Arbeitgeber, die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten und jegliche Art von Diskriminierung zu verhindern. Es begrüßt ausdrücklich Bewerbungen aller qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichem Hintergrund, mit den verschiedensten Fähigkeiten und aus möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten. Um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, ermutigt das GSR insbesondere Frauen, sich zu bewerben.

Für Personen mit Behinderungen kann während des Einstellungsverfahrens Unterstützung bereitgestellt werden. Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an diversity.inclusion@consilium.europa.eu.

ERNEUTE PRÜFUNG VON BEWERBUNGEN

Die Verfahren betreffend Beschwerden, die Einlegung von Rechtsmitteln und die Befassung des Europäischen Bürgerbeauftragten sind in Anlage III dieser Stellenausschreibung dargelegt.

DATENSCHUTZ

Die Modalitäten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Auswahlverfahrens sind in Anlage IV dargelegt.


(1)  Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1).

(2)  Diese E-Mail-Adresse ist mit einer Funktionsmailbox verbunden und kann nur Nachrichten mit der Vertraulichkeitseinstellung „normal“ verarbeiten; E-Mails, die mit anderen Vertraulichkeitseinstellungen (z. B. „persönlich“, „privat“, „vertraulich“) versandt werden, können nicht verarbeitet werden. Bitte wählen Sie daher die Vertraulichkeitseinstellung „normal“. Die Größe Ihrer E-Mail darf höchstens 25 MB betragen. Wenn Ihre E-Mail einschließlich der Anlagen diese Maximalgröße überschreitet, übermitteln Sie Ihre Anlagen bitte in mehreren E-Mails.

(3)  Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihrem Lebenslauf keine Fotos beizufügen.


ANLAGE I

Horizontales Führungskräfteprofil des GSR

Ihr besonderer Beitrag als GSR-Führungskraft besteht darin, dass Sie sowohl in beratender Funktion als auch in einer Managementfunktion tätig sind; außerdem repräsentieren Sie stets das GSR.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird Folgendes von Ihnen erwartet:

In repräsentativer Funktion

Integres Handeln nach außen wie nach innen.

Handeln im Interesse des Europäischen Rates und des Rates sowie der Union insgesamt. Gewährleistung, dass etwaige Differenzen festgestellt und geregelt werden.

Entwicklung von durch Vertrauen und Offenheit geprägten Beziehungen und aktives Netzwerken.

Ergebnisorientiertes und wirkungsmächtiges sowie gleichzeitig respektvolles und dienstleistungsorientiertes Vorgehen.

In beratender Funktion

Beitrag zur Entwicklung der Union. Proaktives und kreatives Handeln. Vorausschauendes Denken und Planung für künftige Entwicklungen. Lösungsorientiertes Handeln.

Beratung unserer Partner, um die Erreichung ihrer Ziele zu fördern und im Interesse unserer beiden Organe. Objektives und faires Verhalten.

Bewusstsein für die Wechselwirkungen zwischen Entscheidungsprozessen und öffentlicher Debatte. Gewährleistung, dass Ihre Ratschläge der politischen Situation unserer Partner Rechnung tragen und Kommunikationserwägungen einbeziehen.

Erleichterung legitimer Entscheidungsprozesse durch Zusammenarbeit, gute Arbeitsbeziehungen und Kompromisse zwischen den Mitgliedstaaten und mit den Organen sowie anderen Akteuren.

Ständig aktueller Kenntnisstand bezüglich der Entwicklungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, auch über die unmittelbare Tätigkeit des Europäischen Rates und des Rates hinaus. Ein Auge für das große Ganze.

In Managementfunktion

Statten Sie Ihre Mitarbeiter mit Kompetenzen aus, delegieren Sie, haben Sie Vertrauen, unterstützen und motivieren Sie, geben Sie Rückmeldung und Orientierung, fördern Sie Eigeninitiative und Mut zu unkonventionellem Denken; reduzieren Sie hierarchische Strukturen und Kontrolle auf ein Mindestmaß, ohne die Qualität zu vernachlässigen.

Sprechen Sie deutlich aus, welche Ziele und Erwartungen Sie haben, und gewährleisten Sie den Informationsfluss zu, von und zwischen Ihren Mitarbeitern sowie mit anderen Generaldirektionen, Direktionen und Referaten.

Handeln Sie stets im Interesse des gesamten GSR, nicht nur Ihrer eigenen GD oder Direktion oder Ihres eigenen Referats, und sorgen Sie dafür, dass wir unseren Partnern die gewünschten Ergebnisse liefern; wirken Sie Abschottung entgegen.

Haben Sie den Mut, bei Konflikten, unzureichenden Leistungen und anderen Schwierigkeiten rechtzeitig einzugreifen; sorgen Sie für das Wohlbefinden und die Entwicklung Ihrer Mitarbeiter und kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach.

Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter in die Gestaltung des Wandels ein, um sicherzustellen, dass das GSR mit den Entwicklungen Schritt hält und dynamischer, flexibler und kooperativer wird; handeln Sie nach Ihren Worten.

Übernehmen Sie Verantwortung für die optimale Nutzung der personellen finanziellen Ressourcen des Generalsekretariats.


ANLAGE II

Vielfalt und Inklusion im Generalsekretariat des Rates (GSR)

Das Generalsekretariat des Rates verpflichtet sich, all seinen Beschäftigten und allen Bewerberinnen und Bewerbern gleiche Chancen zu bieten. Das GSR verpflichtet sich als Arbeitgeber, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu gewährleisten und jegliche Art von Diskriminierung zu verhindern. Es begrüßt ausdrücklich Bewerbungen aller qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichem Hintergrund, mit den verschiedensten Fähigkeiten und aus möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten.

Die Hauptziele seiner Politik der Vielfalt und Inklusion bestehen darin,

eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen zu erreichen. Das GSR ermutigt Frauen, sich zu bewerben, insbesondere für Führungspositionen, in denen sie derzeit unterrepräsentiert sind;

die Zugänglichkeit der Arbeitsumgebung zu verbessern und ihre Inklusivität sicherzustellen. Für Bedienstete mit Behinderungen können angemessene Vorkehrungen getroffen werden, es sei denn, diese würden die Ressourcen der Institution übermäßig belasten. Für Personen mit Behinderungen kann während des Einstellungsverfahrens Unterstützung bereitgestellt werden;

sicherzustellen, dass im Rahmen der Personal- und Personalverwaltungspolitik die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung geachtet werden;

das Personal vor Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen;

die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu gewährleisten. Das GSR bietet ein umfassendes Paket flexibler Arbeitsregelungen, einschließlich Telearbeit, individueller Arbeitszeitgestaltung und der Möglichkeit für Mütter und Väter, im Einklang mit dem Statut Elternurlaub in Anspruch zu nehmen. Das GSR hat eine Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-4 Jahren. Kinderbetreuungsmöglichkeiten nach der Schule und während der Ferien werden von der Europäischen Kommission organisiert und stehen Kindern von Bediensteten des GSR offen.

Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an diversity.inclusion@consilium.europa.eu.


ANLAGE III

INTERNE BESCHWERDE — RECHTSMITTEL — BESCHWERDE BEI DER EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Falls Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Bewerbung behandelt wird, nicht einverstanden sind, können Sie in jeder Phase des Auswahlverfahrens eine Beschwerde einlegen.

Interne Beschwerde

Wenn Sie mit einer Sie betreffenden Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung eine Beschwerde nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union an folgende Adresse richten:

Rat der Europäischen Union

Referat Rechtsberater der Verwaltung, ORG 1.F

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 BRUXELLES/BRUSSEL

BELGIQUE//BELGIË

E-Mail-Adresse: legal.advisersHR@consilium.europa.eu

Diese Beschwerden werden von der Anstellungsbehörde innerhalb von vier Monaten nach Eingang beantwortet. Wenn Ihre Beschwerde jedoch früh genug eingeht, kann der beratende Auswahlausschuss die Entscheidung, die Gegenstand Ihrer Beschwerde ist, möglicherweise noch überprüfen und Ihnen auf dieser Grundlage antworten.

Rechtsmittel

Wenn Sie mit der Antwort, die Ihnen die Anstellungsbehörde im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens übermittelt, nicht einverstanden sind, können Sie nach Artikel 91 des Statuts bei folgender Instanz Rechtsmittel einlegen:

Gericht der Europäischen Union

Rue du Fort Niedergrünewald

L-2925 Luxemburg

LUXEMBOURG

Beschwerden bei der Europäischen Bürgerbeauftragten

Wenn Sie alle Beschwerdemöglichkeiten beim GSR — insbesondere das interne Beschwerdeverfahren nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts — ausgeschöpft haben, können Sie wie alle Unionsbürgerinnen und -bürger eine Beschwerde an die Europäische Bürgerbeauftragte richten:

Die Europäische Bürgerbeauftragte

1 Avenue du Président Robert Schuman — BP 403

67001 Strasbourg Cedex

FRANCE

Rechtsgrundlage für die Beschwerde ist Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1) festgelegt sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Befassung der Bürgerbeauftragten keine aufschiebende Wirkung hat auf die Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 bzw. Artikel 91 des Statuts einzuhalten ist für die Einreichung einer Beschwerde bzw. einer Klage beim Gericht der Europäischen Union nach Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.


(1)  ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15.


ANLAGE IV

DATENSCHUTZ

Als für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständiges Organ stellt das Generalsekretariat des Rates sicher, dass die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (1) verarbeitet werden.

Rechtsgrundlagen für das Auswahlverfahren sind das Statut der Beamten der Europäischen Union und der Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2). Zuständig für das Auswahlverfahren ist die Direktion Humanressourcen (ORG.1), Referat Personalbestand und Mobilität, dessen Leiter der für die Verarbeitung Verantwortliche ist. Auf die Angaben der Bewerberinnen und Bewerber haben die Mitarbeiter des Büros für die Auswahl von Beamten und dessen vorgesetzte Dienststellen, die Mitglieder des beratenden Auswahlausschusses und gegebenenfalls das Referat Rechtsberater der Verwaltung Zugriff. Verwaltungstechnische Informationen, die der Identifizierung der Bewerberin oder des Bewerbers dienen und/oder für die organisatorische Abwicklung des Verfahrens erforderlich sind, können an ein Assessment Center übermittelt werden.

Zweck der Verarbeitung ist die Erhebung der Daten, um zum einen alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle beim Generalsekretariat des Rates zu identifizieren und zum anderen eine Auswahl unter diesen Bewerberinnen und Bewerbern vorzunehmen.

Hierbei handelt es sich um die folgenden Daten:

personenbezogene Daten zur Identifizierung der Bewerberin oder des Bewerbers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit);

Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers, die der organisatorischen Abwicklung des Verfahrens dienen (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern);

von den Bewerberinnen und Bewerbern vorgelegte Informationen, anhand deren beurteilt werden kann, ob sie die in der Stellenausschreibung genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnisse, Qualifikationen der Bewerberin oder des Bewerbers, Jahr der Erlangung dieser Qualifikationen, Art des Diploms/Hochschulabschlusses, Name der verleihenden Einrichtung, Berufserfahrung);

ggf. Angaben zu Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsermächtigung der Bewerberin oder des Bewerbers;

die Ergebnisse der Prüfungen zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, einschließlich der Bewertungen, die von den Beratern des Assessment Centers im Namen der Jury erstellt wurden.

Die Verarbeitung der Daten beginnt zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden abgelegt und zwei Jahre lang archiviert.

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben das Recht, ihre persönlichen Daten einzusehen und zu berichtigen. Begründete Anträge sind per E-Mail an das Büro für die Auswahl von Beamten (selection.officials@consilium.europa.eu) zu richten.

Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) wenden.


(1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)  ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1.


ANLAGE V

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15.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 370/20


Stellenausschreibung CONS/AD/172/21

(2021/C 370 A/02)

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Dienststelle

Wirtschaft und Finanzen

Dienstort

Brüssel, Justus-Lipsius-Gebäude

Bezeichnung der Planstelle

Generaldirektor/Generaldirektorin

Funktions- und Besoldungsgruppe

AD 15

Erforderliche Verschlusssachenermächtigung

SECRET UE/EU SECRET

BEWERBUNGSFRIST

1. Oktober 2021 — 12.00 Uhr (Ortszeit Brüssel)

Wer wir sind

Das Generalsekretariat des Rates (GSR) unterstützt den Europäischen Rat und den Rat der EU sowie deren Vorbereitungsgremien in allen ihren Tätigkeitsbereichen. Unter der Dienstaufsicht des Generalsekretärs berät und unterstützt es den Europäischen Rat und den Euro-Gipfel, den Rat, die Euro-Gruppe sowie deren Vorsitze in allen Tätigkeitsbereichen, einschließlich Beratung in politischen und rechtlichen Fragen, Koordinierung mit anderen Organen, Erarbeitung von Kompromissen, Überwachung sowie Beachtung aller praktischen Aspekte, die für eine gute Vorbereitung und das reibungslose Funktionieren des Europäischen Rates und des Rates erforderlich sind.

Die Generaldirektion „Wirtschaft und Finanzen“ (GD ECOFIN) wird zwei Direktionen umfassen: ECOFIN.1 „Wirtschaftspolitik und Finanzdienstleistungen“ und ECOFIN.2 „Haushalt, Steuern, Zollunion und Kohäsionspolitik“. Beide Direktionen sind dem Generaldirektor/der Generaldirektorin unmittelbar unterstellt. Die Generaldirektion wird wahrscheinlich in den kommenden Jahren umstrukturiert.

Aufgabe der Generaldirektion ist die Koordinierung der Tätigkeiten der Ratsformation „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) und die Unterstützung der Sitzungen der Euro-Gruppe, bei denen es sich um informelle Zusammenkünfte der Finanzministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets handelt. Sowohl der Rat „ECOFIN“ als auch die Euro-Gruppe treten monatlich zusammen, wobei die Generaldirektion für die Koordinierung zwischen den beiden Gremien sorgt.

Die Haupttätigkeit besteht in der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion, insbesondere der Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung, und der Koordinierung der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Vollendung der Kapitalmarktunion und der Bankenunion.

Die Tätigkeiten im Bereich Wirtschaftspolitik betreffen unter anderem die Umsetzung der Haushaltsregeln, das Europäische Semester, Gesetzgebung im Zusammenhang mit dem Euro, externe Finanzhilfen, die Europäische Investitionsbank und Statistiken. Der Bereich Finanzdienstleistungen umfasst Gesetzgebung zu Banken, Versicherungsgesellschaften und Wertpapieren, einschließlich Aufsicht auf Makro- und Mikroebene.

Die Generaldirektion unterrichtet den Präsidenten des Europäischen Rates, den Präsidenten der Euro-Gruppe, den Generalsekretär und den Vorsitz des Rates „ECOFIN“ über diese Themen, wann immer dies erforderlich ist, und erteilt Beratung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit, etwa im Rahmen der G20.

Was wir bieten

Die Stelle des Generaldirektors/der Generaldirektorin der GD ECOFIN ist eine anspruchsvolle Position in einem politisch interessanten Umfeld; der Generaldirektor/die Generaldirektorin leitet ein Team von ungefähr 60 hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Unter der Dienstaufsicht des Generalsekretärs und in Zusammenarbeit mit den zwei Direktoren/Direktorinnen der GD ECOFIN obliegt Ihnen die professionelle Leitung und Koordinierung der Generaldirektion und ihrer Ressourcen, die Organisation ihrer Tätigkeiten sowie die Unterstützung und Motivation des Personals bei seiner Arbeit. Sie arbeiten die Strategie und das Arbeitsprogramm der Generaldirektion aus und sorgen für deren Umsetzung, und Sie legen ihre Ziele fest und sorgen dafür, dass diese fristgerecht und unter Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards erreicht werden. Sie fördern eine Kultur der effektiven Kommunikation und Zusammenarbeit sowohl innerhalb der GD ECOFIN als auch mit den anderen Generaldirektionen und mit anderen Dienststellen des GSR.

In Zusammenarbeit mit anderen Generaldirektionen sind Sie für die horizontale Politik- und Verfahrenskoordinierung zuständig, um die Kontinuität und Kohärenz der Arbeit des Rates und des Europäischen Rates zu fördern.

Sie erbringen auf hoher Ebene Beratung in politischen Fragen und Verfahrensfragen für den Generalsekretär wie auch für die Vorsitze des Europäischen Rates, des Rates und des AStV zu allen Aspekten der in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion fallenden Dossiers, nehmen an Tagungen und gegebenenfalls an Briefings und/oder Verhandlungen teil, damit Kompromisse erzielt und Lösungen gefunden werden. In diesem Zusammenhang unterstützen Sie die Vorsitze bei Verhandlungen und gewährleisten eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen, Agenturen und anderen Stellen der EU in den in den Zuständigkeitsbereich der GD ECOFIN fallenden Bereichen.

Sie nehmen die strategische Gesamtkoordination — auch mit anderen Generaldirektionen — in Bezug auf die Politik und die angestrebten Ziele wahr.

Regelmäßige Dienstreisen ins Ausland, in der Regel innerhalb der EU, sind erforderlich.

Wen wir suchen

Wir suchen eine Führungskraft, die über umfangreiche Erfahrungen mit der EU-Politik und dem EU-Gesetzgebungsverfahren sowie über eine umfassende Kenntnis des Rates und des Europäischen Rates wie auch der institutionellen Fragen der EU verfügt. Die Kenntnis der von der GD ECOFIN abgedeckten Bereiche ist erforderlich.

Von allen Führungskräften im GSR wird erwartet, dass sie ihre Vorgesetzen und andere Akteure beraten, sich um Personal- und Finanzangelegenheiten kümmern und das GSR repräsentieren. Diese Anforderungen sind im horizontalen Führungskräfteprofil des GSR in Anlage I erläutert.

Für diese Stelle erforderliche Fähigkeiten:

Fähigkeit, strategisch zu denken und zu planen, mögliche Probleme zu antizipieren und zu ermitteln und umsetzbare Lösungen und Kompromisse vorzuschlagen;

ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten, einschließlich Fähigkeiten der interpersonellen Kommunikation;

Fähigkeit, gute Arbeitsbeziehungen mit vielen verschiedenen internen und externen Gesprächspartnern zu unterhalten, sowie Fähigkeit zu diplomatischem Verhalten;

Führungsqualitäten und Fähigkeit, einen guten Teamgeist zu fördern und Orientierung zu geben, und Fähigkeit, das Personal in einem multikulturellen und durch Vielfalt geprägten Umfeld zu motivieren und zu unterstützen, wobei besonderer Wert auf die Personalentwicklung gelegt wird;

Fähigkeit, die gesamte Arbeit der Generaldirektion so zu planen und zu organisieren, dass wichtige Fristen eingehalten werden und eine gerechte Arbeitsbelastung innerhalb des Teams gewährleistet ist, sowie Fähigkeit zum Veränderungsmanagement und zur Unterstützung des Personals bei Veränderungen;

Fähigkeit, gemeinsame Vereinbarungen oder Ziele zu erreichen, indem Akteure gezielt beraten und Gespräche effektiv und konstruktiv ausgerichtet werden.

Da das GSR eine Politik der Mobilität seiner Führungskräfte, die über ein breites Erfahrungsspektrum verfügen sollten, verfolgt, sollten die Bewerberinnen und Bewerber bereit und in der Lage sein, während ihrer beruflichen Laufbahn beim GSR in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu arbeiten.

EINSTELLUNGSPOLITIK

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

a)

Allgemeine Voraussetzungen

Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen;

sie müssen die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;

sie müssen ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein.

b)

Besondere Voraussetzungen

Sie müssen einen Hochschulabschluss besitzen;

sie müssen über mindestens 15 Jahre relevante Berufserfahrung verfügen;

sie müssen über mindestens drei Jahre Erfahrung in einer höheren Führungsposition im Bereich der EU-Politik verfügen;

da in hohem Maße Englisch und Französisch für die Kommunikation innerhalb des GSR und mit anderen Institutionen verwendet werden, sind ausgezeichnete Kenntnisse in einer der beiden Sprachen und gute Kenntnisse in der anderen Sprache erforderlich. Kenntnisse in weiteren Amtssprachen der EU wären von Vorteil.

N. B.:

1.

Diese Planstelle setzt die Ermächtigung für den Zugang zu Verschlusssachen (Geheimhaltungsgrad SECRET UE/EU SECRET) voraus. Die Bewerberinnen und Bewerber erklären sich bereit, sich den Sicherheitsüberprüfungen nach Maßgabe des Beschlusses 2013/488/EU des Rates (1) zu unterziehen. Bei dieser Stelle wird eine Ernennung nur dann wirksam, wenn die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber eine gültige Bescheinigung der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen erhalten hat. Einer Bewerberin oder einem Bewerber ohne Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen wird bis zum Erhalt der Ergebnisse des Verfahrens für die Sicherheitsüberprüfung ein Zeitarbeitsvertrag angeboten.

2.

Die erfolgreiche Bewerberin oder der erfolgreiche Bewerber muss bereit sein, die Schulung für Führungskräfte des GSR zu durchlaufen.

AUSWAHLVERFAHREN

Bei der Auswahl der erfolgreichen Bewerberin oder des erfolgreichen Bewerbers wird die Anstellungsbehörde von einem beratenden Auswahlausschuss unterstützt. Der beratende Auswahlausschuss wird vom Assessment Center eines externen Personalberatungsunternehmens unterstützt. Die vom Assessment Center erstellten Berichte für dieselbe Planstelle gelten bis zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechenden Übungen stattgefunden haben, oder bis zur Kündigung des Rahmenvertrags zwischen dem Generalsekretariat und dem betreffenden Assessment Center — je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Der beratende Auswahlausschuss bewertet und vergleicht zunächst die Qualifikationen und die Erfahrung sowie die Motivation aller Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage ihrer Bewerbungen. Aufgrund dieser vergleichenden Bewertung erstellt der beratende Auswahlausschuss eine Auswahlliste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die seines Erachtens am besten geeignet sind, um zu einem ersten Gespräch eingeladen zu werden. Da diese erste Auswahl auf einer vergleichenden Bewertung der Bewerbungen basiert, garantiert die Erfüllung der Stellenanforderungen nicht, dass eine Einladung zum ersten Gespräch erfolgt. Nach diesen Gesprächen trifft der beratende Auswahlausschuss eine Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die dann an einem Assessment Center teilnehmen und zu einem zweiten Gespräch mit dem beratenden Auswahlausschuss eingeladen werden.

Vorläufiger Zeitplan:

Die für die Gespräche ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte informiert;

die ersten Gespräche sind für die zweite Oktoberhälfte geplant;

das Assessment Center wird voraussichtlich Ende Oktober stattfinden;

die zweite Runde von Gesprächen ist für die erste Novemberhälfte geplant.

N. B.: Dieser Zeitplan ist lediglich vorläufig und hängt insbesondere von den Auswirkungen der wegen der COVID-19-Pandemie verhängten einschränkenden Maßnahmen ab.

RECHTSGRUNDLAGE

Diese Stellenausschreibung wird gemäß Artikel 29 Absätze 1 und 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union in allen Organen der Europäischen Union und außerhalb der Organe veröffentlicht.

VORGEHENSWEISE BEI DER BEWERBUNG

Die Bewerbungsfrist endet am 1. Oktober 2021 um 12.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

Bewerbungen sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist ausschließlich per E-Mail an applications.management@consilium.europa.eu (2) zu richten. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Die oben genannte E-Mail-Adresse ist für den gesamten Schriftwechsel über das Auswahlverfahren zu verwenden (im Betreff der E-Mail muss folgender Titel stehen: CONS/AD/172/21 ECOFIN).

Vor Einreichung der Bewerbung sollten die Bewerberinnen und Bewerber sorgfältig prüfen, ob sie die oben unter dem Abschnitt „Einstellungspolitik“ genannten Zulassungsanforderungen erfüllen, damit sie nicht automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Um gültig zu sein, müssen die Bewerbungsunterlagen folgende Dokumente als PDF-Datei enthalten (N. B.: gesperrte, passwortgeschützte oder elektronisch unterzeichnete Dokumente sind nicht zulässig):

a)

das ordnungsgemäß ausgefüllte und datierte Bewerbungsformular (Anlage V); das elektronische Bewerbungsformular finden Sie auf der Website des Rates unter folgendem Link: http://www.consilium.europa.eu/en/general-secretariat/jobs/job-opportunities/ (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Application form.pdf“);

b)

einen ausführlichen Lebenslauf (3) in Englisch oder Französisch, vorzugsweise im Europass-Format (http://europass.cedefop.europa.eu), in dem der gesamte berufliche Werdegang der Bewerberin bzw. des Bewerbers unter Angabe u. a. von Schul- und Hochschulabschlüssen, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und derzeitigem Aufgabenbereich beschrieben wird (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — CV.pdf“);

c)

ein Bewerbungsschreiben in Englisch oder Französisch (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Motivation Letter.pdf“);

d)

Kopien der Zeugnisse zum Nachweis der Qualifikationen sowie Kopien der Nachweise der Berufserfahrung, die in einem PDF-Dokument zusammengefasst sind. Es reicht nicht aus, einfach den unter Buchstabe b genannten Lebenslauf zu übermitteln. Die Belege müssen von einem Dritten ausgestellt worden sein (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Supporting documents.pdf“).

Wenn diese Unterlagen nicht beiliegen, ist die Bewerbung ungültig.

Alle unter Buchstabe d genannten Belege sind fortlaufend zu nummerieren (Anlage 1, 2 usw.) und wie oben beschrieben zusammenzufassen.

Bewerbungen, die auf dem Postweg, über Cloud-gestützte Datenspeicher-Lösungen oder Filesharing-Plattformen eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die erfolgreiche Bewerberin oder der erfolgreiche Bewerber hat die genannten Unterlagen im Original vorzulegen.

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten per E-Mail eine Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung. Technische Probleme bei der Übermittlung von E-Mails können jedoch niemals vollständig ausgeschlossen werden. Sollten die Bewerberinnen oder Bewerber daher keine E-Mail zur Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung erhalten, werden sie gebeten, sich an applications.management@consilium.europa.eu zu wenden. Da der beratende Auswahlausschuss seine Arbeit kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist aufnehmen wird, sollten die eventuell erforderlichen Überprüfungen bezüglich des Eingangs der Bewerbungen in der darauf folgenden Woche vorgenommen werden.

VIELFALT UND INKLUSION

Das GSR verfolgt eine Politik der Vielfalt und Inklusion (siehe Anlage II).

Das GSR erkennt an, dass eine gesunde Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für viele Menschen ein wichtiger Motivationsfaktor ist und dass flexibles Arbeiten zunehmend als Teil eines modernen Arbeitsumfelds erwartet wird. Daher bietet das GSR ein sehr gutes Paket von statutären flexiblen Arbeitsregelungen und -einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsmöglichkeiten nach der Schule und Kinderkrippe.

Das GSR verpflichtet sich als Arbeitgeber, die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten und jegliche Art von Diskriminierung zu verhindern. Es begrüßt ausdrücklich Bewerbungen aller qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichem Hintergrund, mit den verschiedensten Fähigkeiten und aus möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten. Um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, ermutigt das GSR insbesondere Frauen, sich zu bewerben.

Für Personen mit Behinderungen kann während des Einstellungsverfahrens Unterstützung bereitgestellt werden. Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an diversity.inclusion@consilium.europa.eu.

ERNEUTE PRÜFUNG VON BEWERBUNGEN

Die Verfahren betreffend Beschwerden, die Einlegung von Rechtsmitteln und die Befassung der Europäischen Bürgerbeauftragten sind in Anlage III dieser Stellenausschreibung dargelegt.

DATENSCHUTZ

Die Modalitäten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Auswahlverfahrens sind in Anlage IV dargelegt.


(1)  Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1).

(2)  Diese E-Mail-Adresse ist mit einer Funktionsmailbox verbunden und kann nur Nachrichten mit der Vertraulichkeitseinstellung „normal“ verarbeiten; E-Mails, die mit anderen Vertraulichkeitseinstellungen (z. B. „persönlich“, „privat“, „vertraulich“) versandt werden, können nicht verarbeitet werden. Bitte wählen Sie daher die Vertraulichkeitseinstellung „normal“. Die Größe Ihrer E-Mail darf höchstens 25 MB betragen. Wenn Ihre E-Mail einschließlich der Anlagen diese Maximalgröße überschreitet, übermitteln Sie Ihre Anlagen bitte in mehreren E-Mails.

(3)  Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihrem Lebenslauf keine Fotos beizufügen.


ANLAGE I

Horizontales Führungskräfteprofil des GSR

Ihr besonderer Beitrag als GSR-Führungskraft besteht darin, dass Sie sowohl in beratender Funktion als auch in einer Managementfunktion tätig sind; außerdem repräsentieren Sie stets das GSR.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird Folgendes von Ihnen erwartet:

In repräsentativer Funktion

Integres Handeln nach außen wie nach innen.

Handeln im Interesse des Europäischen Rates und des Rates sowie der Union insgesamt. Gewährleistung, dass etwaige Differenzen festgestellt und geregelt werden.

Entwicklung von durch Vertrauen und Offenheit geprägten Beziehungen und aktives Netzwerken.

Ergebnisorientiertes und wirkungsmächtiges sowie gleichzeitig respektvolles und dienstleistungsorientiertes Vorgehen.

In beratender Funktion

Beitrag zur Entwicklung der Union. Proaktives und kreatives Handeln. Vorausschauendes Denken und Planung für künftige Entwicklungen. Lösungsorientiertes Handeln.

Beratung unserer Partner, um die Erreichung ihrer Ziele zu fördern und im Interesse unserer beiden Organe. Objektives und faires Verhalten.

Bewusstsein für die Wechselwirkungen zwischen Entscheidungsprozessen und öffentlicher Debatte. Gewährleistung, dass Ihre Ratschläge der politischen Situation unserer Partner Rechnung tragen und Kommunikationserwägungen einbeziehen.

Erleichterung legitimer Entscheidungsprozesse durch Zusammenarbeit, gute Arbeitsbeziehungen und Kompromisse zwischen den Mitgliedstaaten und mit den Organen sowie anderen Akteuren.

Ständig aktueller Kenntnisstand bezüglich der Entwicklungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, auch über die unmittelbare Tätigkeit des Europäischen Rates und des Rates hinaus. Ein Auge für das große Ganze.

In Managementfunktion

Statten Sie Ihre Mitarbeiter mit Kompetenzen aus, delegieren Sie, haben Sie Vertrauen, unterstützen und motivieren Sie, geben Sie Rückmeldung und Orientierung, fördern Sie Eigeninitiative und Mut zu unkonventionellem Denken; reduzieren Sie hierarchische Strukturen und Kontrolle auf ein Mindestmaß, ohne die Qualität zu vernachlässigen.

Sprechen Sie deutlich aus, welche Ziele und Erwartungen Sie haben, und gewährleisten Sie den Informationsfluss zu, von und zwischen Ihren Mitarbeitern sowie mit anderen Generaldirektionen, Direktionen und Referaten.

Handeln Sie stets im Interesse des gesamten GSR, nicht nur Ihrer eigenen GD oder Direktion oder Ihres eigenen Referats, und sorgen Sie dafür, dass wir unseren Partnern die gewünschten Ergebnisse liefern; wirken Sie Abschottung entgegen.

Haben Sie den Mut, bei Konflikten, unzureichenden Leistungen und anderen Schwierigkeiten rechtzeitig einzugreifen; sorgen Sie für das Wohlbefinden und die Entwicklung Ihrer Mitarbeiter und kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach.

Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter in die Gestaltung des Wandels ein, um sicherzustellen, dass das GSR mit den Entwicklungen Schritt hält und dynamischer, flexibler und kooperativer wird; handeln Sie nach Ihren Worten.

Übernehmen Sie Verantwortung für die optimale Nutzung der personellen finanziellen Ressourcen des Generalsekretariats.


ANLAGE II

Vielfalt und Inklusion im Generalsekretariat des Rates (GSR)

Das Generalsekretariat des Rates verpflichtet sich, all seinen Beschäftigten und allen Bewerberinnen und Bewerbern gleiche Chancen zu bieten. Das GSR verpflichtet sich als Arbeitgeber, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu gewährleisten und jegliche Art von Diskriminierung zu verhindern. Es begrüßt ausdrücklich Bewerbungen aller qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichem Hintergrund, mit den verschiedensten Fähigkeiten und aus möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten.

Die Hauptziele seiner Politik der Vielfalt und Inklusion bestehen darin,

eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen zu erreichen. Das GSR ermutigt Frauen, sich zu bewerben, insbesondere für Führungspositionen, in denen sie derzeit unterrepräsentiert sind;

die Zugänglichkeit der Arbeitsumgebung zu verbessern und ihre Inklusivität sicherzustellen. Für Bedienstete mit Behinderungen können angemessene Vorkehrungen getroffen werden, es sei denn, diese würden die Ressourcen der Institution übermäßig belasten. Für Personen mit Behinderungen kann während des Einstellungsverfahrens Unterstützung bereitgestellt werden;

sicherzustellen, dass im Rahmen der Personal- und Personalverwaltungspolitik die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung geachtet werden;

das Personal vor Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen;

die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu gewährleisten. Das GSR bietet ein umfassendes Paket flexibler Arbeitsregelungen, einschließlich Telearbeit, individueller Arbeitszeitgestaltung und der Möglichkeit für Mütter und Väter, im Einklang mit dem Statut Elternurlaub in Anspruch zu nehmen. Das GSR hat eine Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-4 Jahren. Kinderbetreuungsmöglichkeiten nach der Schule und während der Ferien werden von der Europäischen Kommission organisiert und stehen Kindern von Bediensteten des GSR offen.

Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an diversity.inclusion@consilium.europa.eu.


ANLAGE III

INTERNE BESCHWERDE — RECHTSMITTEL — BESCHWERDE BEI DER EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Falls Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Bewerbung behandelt wird, nicht einverstanden sind, können Sie in jeder Phase des Auswahlverfahrens eine Beschwerde einlegen.

Interne Beschwerde

Wenn Sie mit einer Sie betreffenden Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung eine Beschwerde nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union an folgende Adresse richten:

Rat der Europäischen Union

Referat Rechtsberater der Verwaltung, ORG 1.F

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 BRUXELLES/BRUSSEL

BELGIQUE//BELGIË

E-Mail-Adresse: legal.advisersHR@consilium.europa.eu

Diese Beschwerden werden von der Anstellungsbehörde innerhalb von vier Monaten nach Eingang beantwortet. Wenn Ihre Beschwerde jedoch früh genug eingeht, kann der beratende Auswahlausschuss die Entscheidung, die Gegenstand Ihrer Beschwerde ist, möglicherweise noch überprüfen und Ihnen auf dieser Grundlage antworten.

Rechtsmittel

Wenn Sie mit der Antwort, die Ihnen die Anstellungsbehörde im Rahmen des internen Beschwerdeverfahren übermittelt, nicht einverstanden sind, können Sie nach Artikel 91 des Statuts bei folgender Instanz Rechtsmittel einlegen:

Gericht der Europäischen Union

Rue du Fort Niedergrünewald

L-2925 Luxemburg

LUXEMBOURG

Beschwerden bei der Europäischen Bürgerbeauftragten

Wenn Sie alle Beschwerdemöglichkeiten beim GSR — insbesondere das interne Beschwerdeverfahren nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts — ausgeschöpft haben, können Sie wie alle Unionsbürgerinnen und -bürger eine Beschwerde an die Europäische Bürgerbeauftragten richten:

Die Europäische Bürgerbeauftragte

1 Avenue du Président Robert Schuman — BP 403

67001 Strasbourg Cedex

FRANCE

Rechtsgrundlage für die Beschwerde ist Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1) festgelegt sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Befassung der Bürgerbeauftragten keine aufschiebende Wirkung hat auf die Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 bzw. Artikel 91 des Statuts einzuhalten ist für die Einreichung einer Beschwerde bzw. einer Klage beim Gericht der Europäischen Union nach Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.


(1)  ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15.


ANLAGE IV

DATENSCHUTZ

Als für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständiges Organ stellt das Generalsekretariat des Rates sicher, dass die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (1) verarbeitet werden.

Rechtsgrundlagen für das Auswahlverfahren sind das Statut der Beamten der Europäischen Union und der Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2). Zuständig für das Auswahlverfahren ist die Direktion Humanressourcen (ORG.1), Referat Personalbestand und Mobilität, dessen Leiter der für die Verarbeitung Verantwortliche ist. Auf die Angaben der Bewerberinnen und Bewerber haben die Mitarbeiter des Büros für die Auswahl von Beamten und dessen vorgesetzte Dienststellen, die Mitglieder des beratenden Auswahlausschusses und gegebenenfalls das Referat Rechtsberater der Verwaltung Zugriff. Verwaltungstechnische Informationen, die der Identifizierung der Bewerberin oder des Bewerbers dienen und/oder für die organisatorische Abwicklung des Verfahrens erforderlich sind, können an ein Assessment Center übermittelt werden.

Zweck der Verarbeitung ist die Erhebung der Daten, um zum einen alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle beim Generalsekretariat des Rates zu identifizieren und zum anderen eine Auswahl unter diesen Bewerberinnen und Bewerbern vorzunehmen.

Hierbei handelt es sich um die folgenden Daten:

personenbezogene Daten zur Identifizierung der Bewerberin oder des Bewerbers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit);

Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers, die der organisatorischen Abwicklung des Verfahrens dienen (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern);

von den Bewerberinnen und Bewerbern vorgelegte Informationen, anhand deren beurteilt werden kann, ob sie die in der Stellenausschreibung genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnisse, Qualifikationen der Bewerberin oder des Bewerbers, Jahr der Erlangung dieser Qualifikationen, Art des Diploms/Hochschulabschlusses, Name der verleihenden Einrichtung, Berufserfahrung);

ggf. Angaben zu Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsermächtigung der Bewerberin oder des Bewerbers;

die Ergebnisse der Prüfungen zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, einschließlich der Bewertungen, die von den Beratern des Assessment Centers im Namen der Jury erstellt wurden.

Die Verarbeitung der Daten beginnt zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden abgelegt und zwei Jahre lang archiviert.

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben das Recht, ihre persönlichen Daten einzusehen und zu berichtigen. Begründete Anträge sind per E-Mail an das Büro für die Auswahl von Beamten (selection.officials@consilium.europa.eu) zu richten.

Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) wenden.


(1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)  ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1.


ANLAGE V

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15.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 370/39


Stellenausschreibung CONS/AD/173/21

(2021/C 370 A/03)

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Dienststelle

Wettbewerbsfähigkeit und Handel

Dienstort

Brüssel, Justus-Lipsius-Gebäude

Bezeichnung der Planstelle

Generaldirektor/Generaldirektorin

Funktions- und Besoldungsgruppe

AD 15

Erforderliche Verschlusssachenermächtigung

SECRET UE/EU SECRET

BEWERBUNGSFRIST

1. Oktober 2021 — 12.00 Uhr (Ortszeit Brüssel)

Wer wir sind

Das Generalsekretariat des Rates (GSR) unterstützt den Europäischen Rat und den Rat der EU sowie deren Vorbereitungsgremien in allen ihren Tätigkeitsbereichen. Unter der Dienstaufsicht des Generalsekretärs berät und unterstützt es den Europäischen Rat und den Rat sowie deren Vorsitze in allen Tätigkeitsbereichen, einschließlich Beratung in politischen und rechtlichen Fragen, Koordinierung mit anderen Organen, Erarbeitung von Kompromissen, Überwachung sowie Beachtung aller praktischen Aspekte, die für eine gute Vorbereitung und das reibungslose Funktionieren des Europäischen Rates und des Rates erforderlich sind.

Die Generaldirektion „Wettbewerbsfähigkeit und Handel“ wird drei Direktionen umfassen, die die Bereiche Binnenmarkt, Verbraucherschutz, Geistiges Eigentum, Wettbewerb, Industrie, Forschung, Raumfahrt und Handel abdecken werden. Alle drei Direktionen sind dem Generaldirektor/der Generaldirektorin unmittelbar unterstellt.

Aufgabe der Generaldirektion ist die Koordinierung der Tätigkeiten der Ratsformation „Wettbewerbsfähigkeit“, die mindestens viermal jährlich zusammentritt und sich mit den Bereichen Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt befasst.

Die Generaldirektion ist zuständig für die Gesetzgebung im breit gefassten Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, und sie befasst sich mit der Überwachung und Nachverfolgung verschiedener politischer Initiativen im Zusammenhang unter anderem mit dem Binnenmarkt und damit verbundenen Politikbereichen, der Strategie für die Industriepolitik der EU bzw. der Forschungs-, Innovations- und Raumfahrtpolitik. Die Generaldirektion unterstützt den Rat bei seinen anhaltenden Bemühungen um die vollständige Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts.

Daneben unterstützt die Generaldirektion den Rat und seine Vorbereitungsgremien bei der Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik der EU. Dazu gehören Handels- und Investitionsbeziehungen, Rechte des geistigen Eigentums und ausländische Direktinvestitionen. Der Rat spielt auch eine zentrale Rolle bei Handelsabkommen, da er die Kommission mit der Eröffnung von Verhandlungen beauftragt und ihr Verhandlungsrichtlinien erteilt. Die Generaldirektion ist zuständig für die Unterstützung von und die Zusammenarbeit mit sechs Ausschüssen des Rates in diesem Bereich, die alle im Zuständigkeitsbereich des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ tätig sind. Sie beaufsichtigt die Vor- und Nachbereitung politischer und gesetzgeberischer Tätigkeiten auf Ebene des Rates, insbesondere in der Zusammensetzung der Handelsministerinnen und -minister, die in der Regel zweimal jährlich zusammentritt.

Was wir bieten

Die Stelle des Generaldirektors/der Generaldirektorin der GD Wettbewerbsfähigkeit und Handel ist eine anspruchsvolle Position in einem politisch interessanten Umfeld; der Generaldirektor/die Generaldirektorin leitet ein Team von ungefähr 50 hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Unter der Dienstaufsicht des Generalsekretärs und in Zusammenarbeit mit den drei Direktoren/Direktorinnen obliegt Ihnen die professionelle Leitung und Koordinierung der Generaldirektion und ihrer Ressourcen, die Organisation ihrer Tätigkeiten sowie die Unterstützung und Motivation des Personals bei seiner Arbeit. Sie arbeiten die Strategie und das Arbeitsprogramm der Generaldirektion aus und sorgen für deren Umsetzung, und Sie legen ihre Ziele fest und sorgen dafür, dass diese fristgerecht und unter Einhaltung der geforderten Qualitätsstandards erreicht werden. Sie fördern eine Kultur der effektiven Kommunikation und Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Generaldirektion als auch mit den anderen Generaldirektionen und mit anderen Dienststellen des GSR.

In Zusammenarbeit mit anderen Generaldirektionen sind Sie für die horizontale Politik- und Verfahrenskoordinierung zuständig, um die Kontinuität und Kohärenz der Arbeit des Rates und des Europäischen Rates zu fördern.

Sie erbringen auf hoher Ebene Beratung in politischen Fragen und Verfahrensfragen für den Generalsekretär wie auch für die Vorsitze des Europäischen Rates, des Rates und des AStV zu allen Aspekten der in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion fallenden Dossiers, nehmen an Tagungen und gegebenenfalls an Briefings und/oder Verhandlungen teil, damit Kompromisse erzielt und Lösungen gefunden werden. In diesem Zusammenhang unterstützen Sie die Vorsitze bei Verhandlungen und gewährleisten eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen, Agenturen und anderen Stellen der EU in den in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion fallenden Bereichen.

Sie nehmen die strategische Gesamtkoordination — auch mit anderen Generaldirektionen — in Bezug auf die Politik und die angestrebten Ziele wahr.

Regelmäßige Dienstreisen ins Ausland, in der Regel innerhalb der EU, sind erforderlich.

Wen wir suchen

Wir suchen eine Führungskraft, die über umfangreiche Erfahrungen mit der EU-Politik und dem EU-Gesetzgebungsverfahren sowie über eine umfassende Kenntnis des Rates und des Europäischen Rates wie auch der institutionellen Fragen der EU verfügt. Die Kenntnis der von der Generaldirektion abgedeckten Bereiche ist von Vorteil.

Von allen Führungskräften im GSR wird erwartet, dass sie ihre Vorgesetzen und andere Akteure beraten, sich um Personal- und Finanzangelegenheiten kümmern und das GSR repräsentieren. Diese Anforderungen sind im horizontalen Führungskräfteprofil des GSR in Anlage I erläutert.

Für diese Stelle erforderliche Fähigkeiten:

Fähigkeit, strategisch zu denken und zu planen, mögliche Probleme zu antizipieren und zu ermitteln und umsetzbare Lösungen und Kompromisse vorzuschlagen;

ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten, einschließlich Fähigkeiten der interpersonellen Kommunikation;

Fähigkeit, gute Arbeitsbeziehungen mit vielen verschiedenen internen und externen Gesprächspartnern zu unterhalten, sowie Fähigkeit zu diplomatischem Verhalten;

Führungsqualitäten und Fähigkeit, einen guten Teamgeist zu fördern und Orientierung zu geben, und Fähigkeit, das Personal in einem multikulturellen und durch Vielfalt geprägten Umfeld zu motivieren und zu unterstützen, wobei besonderer Wert auf die Personalentwicklung gelegt wird;

Fähigkeit, die gesamte Arbeit der Generaldirektion so zu planen und zu organisieren, dass wichtige Fristen eingehalten werden und eine gerechte Arbeitsbelastung innerhalb des Teams gewährleistet ist, sowie Fähigkeit zum Veränderungsmanagement und zur Unterstützung des Personals bei Veränderungen;

Fähigkeit, gemeinsame Vereinbarungen oder Ziele zu erreichen, indem Akteure gezielt beraten und Gespräche effektiv und konstruktiv ausgerichtet werden.

Da das GSR eine Politik der Mobilität seiner Führungskräfte, die über ein breites Erfahrungsspektrum verfügen sollten, verfolgt, sollten die Bewerberinnen und Bewerber bereit und in der Lage sein, während ihrer beruflichen Laufbahn beim GSR in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu arbeiten.

EINSTELLUNGSPOLITIK

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

a)

Allgemeine Voraussetzungen

Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen;

sie müssen die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen;

sie müssen ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein.

b)

Besondere Voraussetzungen

Sie müssen einen Hochschulabschluss besitzen;

sie müssen über mindestens 15 Jahre relevante Berufserfahrung verfügen;

sie müssen über mindestens drei Jahre Erfahrung in einer höheren Führungsposition im Bereich der EU-Politik verfügen;

da in hohem Maße Englisch und Französisch für die Kommunikation innerhalb des GSR und mit anderen Institutionen verwendet werden, sind ausgezeichnete Kenntnisse in einer der beiden Sprachen und gute Kenntnisse in der anderen Sprache erforderlich. Kenntnisse in weiteren Amtssprachen der EU wären von Vorteil.

N. B.:

1.

Diese Planstelle setzt die Ermächtigung für den Zugang zu Verschlusssachen (Geheimhaltungsgrad SECRET UE/EU SECRET) voraus. Die Bewerberinnen und Bewerber erklären sich bereit, sich den Sicherheitsüberprüfungen nach Maßgabe des Beschlusses 2013/488/EU des Rates (1) zu unterziehen. Bei dieser Stelle wird eine Ernennung nur dann wirksam, wenn die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber eine gültige Bescheinigung der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen erhalten hat. Einer Bewerberin oder einem Bewerber ohne Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen wird bis zum Erhalt der Ergebnisse des Verfahrens für die Sicherheitsüberprüfung ein Zeitarbeitsvertrag angeboten.

2.

Die erfolgreiche Bewerberin oder der erfolgreiche Bewerber muss bereit sein, die Schulung für Führungskräfte des GSR zu durchlaufen.

AUSWAHLVERFAHREN

Bei der Auswahl der erfolgreichen Bewerberin oder des erfolgreichen Bewerbers wird die Anstellungsbehörde von einem beratenden Auswahlausschuss unterstützt. Der beratende Auswahlausschuss wird vom Assessment Center eines externen Personalberatungsunternehmens unterstützt. Die vom Assessment Center erstellten Berichte für dieselbe Planstelle gelten bis zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechenden Übungen stattgefunden haben, oder bis zur Kündigung des Rahmenvertrags zwischen dem Generalsekretariat und dem betreffenden Assessment Center — je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Der beratende Auswahlausschuss bewertet und vergleicht zunächst die Qualifikationen und die Erfahrung sowie die Motivation aller Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage ihrer Bewerbungen. Aufgrund dieser vergleichenden Bewertung erstellt der beratende Auswahlausschuss eine Auswahlliste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die seines Erachtens am besten geeignet sind, um zu einem ersten Gespräch eingeladen zu werden. Da diese erste Auswahl auf einer vergleichenden Bewertung der Bewerbungen basiert, garantiert die Erfüllung der Stellenanforderungen nicht, dass eine Einladung zum ersten Gespräch erfolgt. Nach diesen Gesprächen trifft der beratende Auswahlausschuss eine Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die dann an einem Assessment Center teilnehmen und zu einem zweiten Gespräch mit dem beratenden Auswahlausschuss eingeladen werden.

Vorläufiger Zeitplan:

Die für die Gespräche ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich in der ersten Oktoberhälfte informiert;

die ersten Gespräche sind für die zweite Oktoberhälfte geplant;

das Assessment Center wird voraussichtlich Ende Oktober stattfinden;

die zweite Runde von Gesprächen ist für die erste Novemberhälfte geplant.

N. B.: Dieser Zeitplan ist lediglich vorläufig und hängt insbesondere von den Auswirkungen der wegen der COVID-19-Pandemie verhängten einschränkenden Maßnahmen ab.

RECHTSGRUNDLAGE

Diese Stellenausschreibung wird gemäß Artikel 29 Absätze 1 und 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union in allen Organen der Europäischen Union und außerhalb der Organe veröffentlicht.

VORGEHENSWEISE BEI DER BEWERBUNG

Die Bewerbungsfrist endet am 1. Oktober 2021 um 12.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

Bewerbungen sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist ausschließlich per E-Mail an applications.management@consilium.europa.eu (2) zu richten. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Die oben genannte E-Mail-Adresse ist für den gesamten Schriftwechsel über das Auswahlverfahren zu verwenden (im Betreff der E-Mail muss folgender Titel stehen: CONS/AD/173/21 COMPET).

Vor Einreichung der Bewerbung sollten die Bewerberinnen und Bewerber sorgfältig prüfen, ob sie die oben unter dem Abschnitt „Einstellungspolitik“ genannten Zulassungsanforderungen erfüllen, damit sie nicht automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Um gültig zu sein, müssen die Bewerbungsunterlagen folgende Dokumente als PDF-Datei enthalten (N. B.: gesperrte, passwortgeschützte oder elektronisch unterzeichnete Dokumente sind nicht zulässig):

a)

das ordnungsgemäß ausgefüllte und datierte Bewerbungsformular (Anlage V); das elektronische Bewerbungsformular finden Sie auf der Website des Rates unter folgendem Link: http://www.consilium.europa.eu/en/general-secretariat/jobs/job-opportunities/ (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Application form.pdf“);

b)

einen ausführlichen Lebenslauf (3) in Englisch oder Französisch, vorzugsweise im Europass-Format (http://europass.cedefop.europa.eu), in dem der gesamte berufliche Werdegang der Bewerberin bzw. des Bewerbers unter Angabe u. a. von Schul- und Hochschulabschlüssen, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und derzeitigem Aufgabenbereich beschrieben wird (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — CV.pdf“);

c)

ein Bewerbungsschreiben in Englisch oder Französisch (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Motivation Letter.pdf“);

d)

Kopien der Zeugnisse zum Nachweis der Qualifikationen sowie Kopien der Nachweise der Berufserfahrung, die in einem PDF-Dokument zusammengefasst sind. Es reicht nicht aus, einfach den unter Buchstabe b genannten Lebenslauf zu übermitteln. Die Belege müssen von einem Dritten ausgestellt worden sein (Dateibenennung „XXX (IHR FAMILIENNAME) — Supporting documents.pdf“).

Wenn diese Unterlagen nicht beiliegen, ist die Bewerbung ungültig.

Alle unter Buchstabe d genannten Belege sind fortlaufend zu nummerieren (Anlage 1, 2 usw.) und wie oben beschrieben zusammenzufassen.

Bewerbungen, die auf dem Postweg, über Cloud-gestützte Datenspeicher-Lösungen oder Filesharing-Plattformen eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber hat die genannten Unterlagen im Original vorzulegen.

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten per E-Mail eine Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung. Technische Probleme bei der Übermittlung von E-Mails können jedoch niemals vollständig ausgeschlossen werden. Sollten die Bewerberinnen oder Bewerber daher keine E-Mail zur Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung erhalten, werden sie gebeten, sich an applications.management@consilium.europa.eu zu wenden. Da der beratende Auswahlausschuss seine Arbeit kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist aufnehmen wird, sollten die eventuell erforderlichen Überprüfungen bezüglich des Eingangs der Bewerbungen in der darauf folgenden Woche vorgenommen werden.

VIELFALT UND INKLUSION

Das GSR verfolgt eine Politik der Vielfalt und Inklusion (siehe Anlage II).

Das GSR erkennt an, dass eine gesunde Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für viele Menschen ein wichtiger Motivationsfaktor ist und dass flexibles Arbeiten zunehmend als Teil eines modernen Arbeitsumfelds erwartet wird. Daher bietet das GSR ein sehr gutes Paket von statutären flexiblen Arbeitsregelungen und -einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsmöglichkeiten nach der Schule und Kinderkrippe.

Das GSR verpflichtet sich als Arbeitgeber, die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten und jegliche Art von Diskriminierung zu verhindern. Es begrüßt ausdrücklich Bewerbungen aller qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichem Hintergrund, mit den verschiedensten Fähigkeiten und aus möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten. Um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, ermutigt das GSR insbesondere Frauen, sich zu bewerben.

Für Personen mit Behinderungen kann während des Einstellungsverfahrens Unterstützung bereitgestellt werden. Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an diversity.inclusion@consilium.europa.eu.

ERNEUTE PRÜFUNG VON BEWERBUNGEN

Die Verfahren betreffend Beschwerden, die Einlegung von Rechtsmitteln und die Befassung der Europäischen Bürgerbeauftragten sind in Anlage III dieser Stellenausschreibung dargelegt.

DATENSCHUTZ

Die Modalitäten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Auswahlverfahrens sind in Anlage IV dargelegt.


(1)  Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1).

(2)  Diese E-Mail-Adresse ist mit einer Funktionsmailbox verbunden und kann nur Nachrichten mit der Vertraulichkeitseinstellung „normal“ verarbeiten; E-Mails, die mit anderen Vertraulichkeitseinstellungen (z. B. „persönlich“, „privat“, „vertraulich“) versandt werden, können nicht verarbeitet werden. Bitte wählen Sie daher die Vertraulichkeitseinstellung „normal“. Die Größe Ihrer E-Mail darf höchstens 25 MB betragen. Wenn Ihre E-Mail einschließlich der Anlagen diese Maximalgröße überschreitet, übermitteln Sie Ihre Anlagen bitte in mehreren E-Mails.

(3)  Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihrem Lebenslauf keine Fotos beizufügen.


ANLAGE I

Horizontales Führungskräfteprofil des GSR

Ihr besonderer Beitrag als GSR-Führungskraft besteht darin, dass Sie sowohl in beratender Funktion als auch in einer Managementfunktion tätig sind; außerdem repräsentieren Sie stets das GSR.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird Folgendes von Ihnen erwartet:

In repräsentativer Funktion

Integres Handeln nach außen wie nach innen.

Handeln im Interesse des Europäischen Rates und des Rates sowie der Union insgesamt. Gewährleistung, dass etwaige Differenzen festgestellt und geregelt werden.

Entwicklung von durch Vertrauen und Offenheit geprägten Beziehungen und aktives Netzwerken.

Ergebnisorientiertes und wirkungsmächtiges sowie gleichzeitig respektvolles und dienstleistungsorientiertes Vorgehen.

In beratender Funktion

Beitrag zur Entwicklung der Union. Proaktives und kreatives Handeln. Vorausschauendes Denken und Planung für künftige Entwicklungen. Lösungsorientiertes Handeln.

Beratung unserer Partner, um die Erreichung ihrer Ziele zu fördern und im Interesse unserer beiden Organe. Objektives und faires Verhalten.

Bewusstsein für die Wechselwirkungen zwischen Entscheidungsprozessen und öffentlicher Debatte. Gewährleistung, dass Ihre Ratschläge der politischen Situation unserer Partner Rechnung tragen und Kommunikationserwägungen einbeziehen.

Erleichterung legitimer Entscheidungsprozesse durch Zusammenarbeit, gute Arbeitsbeziehungen und Kompromisse zwischen den Mitgliedstaaten und mit den Organen sowie anderen Akteuren.

Ständig aktueller Kenntnisstand bezüglich der Entwicklungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich, auch über die unmittelbare Tätigkeit des Europäischen Rates und des Rates hinaus. Ein Auge für das große Ganze.

In Managementfunktion

Statten Sie Ihre Mitarbeiter mit Kompetenzen aus, delegieren Sie, haben Sie Vertrauen, unterstützen und motivieren Sie, geben Sie Rückmeldung und Orientierung, fördern Sie Eigeninitiative und Mut zu unkonventionellem Denken; reduzieren Sie hierarchische Strukturen und Kontrolle auf ein Mindestmaß, ohne die Qualität zu vernachlässigen.

Sprechen Sie deutlich aus, welche Ziele und Erwartungen Sie haben, und gewährleisten Sie den Informationsfluss zu, von und zwischen Ihren Mitarbeitern sowie mit anderen Generaldirektionen, Direktionen und Referaten.

Handeln Sie stets im Interesse des gesamten GSR, nicht nur Ihrer eigenen GD oder Direktion oder Ihres eigenen Referats, und sorgen Sie dafür, dass wir unseren Partnern die gewünschten Ergebnisse liefern; wirken Sie Abschottung entgegen.

Haben Sie den Mut, bei Konflikten, unzureichenden Leistungen und anderen Schwierigkeiten rechtzeitig einzugreifen; sorgen Sie für das Wohlbefinden und die Entwicklung Ihrer Mitarbeiter und kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht nach.

Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter in die Gestaltung des Wandels ein, um sicherzustellen, dass das GSR mit den Entwicklungen Schritt hält und dynamischer, flexibler und kooperativer wird; handeln Sie nach Ihren Worten.

Übernehmen Sie Verantwortung für die optimale Nutzung der personellen finanziellen Ressourcen des Generalsekretariats.


ANLAGE II

Vielfalt und Inklusion im Generalsekretariat des Rates (GSR)

Das Generalsekretariat des Rates verpflichtet sich, all seinen Beschäftigten und allen Bewerberinnen und Bewerbern gleiche Chancen zu bieten. Das GSR verpflichtet sich als Arbeitgeber, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu gewährleisten und jegliche Art von Diskriminierung zu verhindern. Es begrüßt ausdrücklich Bewerbungen aller qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichem Hintergrund, mit den verschiedensten Fähigkeiten und aus möglichst vielen EU-Mitgliedstaaten.

Die Hauptziele seiner Politik der Vielfalt und Inklusion bestehen darin,

eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen zu erreichen. Das GSR ermutigt Frauen, sich zu bewerben, insbesondere für Führungspositionen, in denen sie derzeit unterrepräsentiert sind;

die Zugänglichkeit der Arbeitsumgebung zu verbessern und ihre Inklusivität sicherzustellen. Für Bedienstete mit Behinderungen können angemessene Vorkehrungen getroffen werden, es sei denn, diese würden die Ressourcen der Institution übermäßig belasten. Für Personen mit Behinderungen kann während des Einstellungsverfahrens Unterstützung bereitgestellt werden;

sicherzustellen, dass im Rahmen der Personal- und Personalverwaltungspolitik die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung geachtet werden;

das Personal vor Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen;

die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu gewährleisten. Das GSR bietet ein umfassendes Paket flexibler Arbeitsregelungen, einschließlich Telearbeit, individueller Arbeitszeitgestaltung und der Möglichkeit für Mütter und Väter, im Einklang mit dem Statut Elternurlaub in Anspruch zu nehmen. Das GSR hat eine Kinderkrippe für Kinder im Alter von 0-4 Jahren. Kinderbetreuungsmöglichkeiten nach der Schule und während der Ferien werden von der Europäischen Kommission organisiert und stehen Kindern von Bediensteten des GSR offen.

Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an diversity.inclusion@consilium.europa.eu.


ANLAGE III

INTERNE BESCHWERDE — RECHTSMITTEL — BESCHWERDE BEI DER EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Falls Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Bewerbung behandelt wird, nicht einverstanden sind, können Sie in jeder Phase des Auswahlverfahrens eine Beschwerde einlegen.

Interne Beschwerde

Wenn Sie mit einer Sie betreffenden Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung eine Beschwerde nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union an folgende Adresse richten:

Rat der Europäischen Union

Referat Rechtsberater der Verwaltung, ORG 1.F

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 BRUXELLES/BRUSSEL

BELGIQUE//BELGIË

E-Mail-Adresse: legal.advisersHR@consilium.europa.eu

Diese Beschwerden werden von der Anstellungsbehörde innerhalb von vier Monaten nach Eingang beantwortet. Wenn Ihre Beschwerde jedoch früh genug eingeht, kann der beratende Auswahlausschuss die Entscheidung, die Gegenstand Ihrer Beschwerde ist, möglicherweise noch überprüfen und Ihnen auf dieser Grundlage antworten.

Rechtsmittel

Wenn Sie mit der Antwort, die Ihnen die Anstellungsbehörde im Rahmen des internen Beschwerdeverfahren übermittelt, nicht einverstanden sind, können Sie nach Artikel 91 des Statuts bei folgender Instanz Rechtsmittel einlegen:

Gericht der Europäischen Union

Rue du Fort Niedergrünewald

L-2925 Luxemburg

LUXEMBOURG

Beschwerden bei der Europäischen Bürgerbeauftragten

Wenn Sie alle Beschwerdemöglichkeiten beim GSR — insbesondere das interne Beschwerdeverfahren nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts — ausgeschöpft haben, können Sie wie alle Unionsbürgerinnen und -bürger eine Beschwerde an die Europäische Bürgerbeauftragte richten:

Die Europäische Bürgerbeauftragte

1 Avenue du Président Robert Schuman — BP 403

67001 Strasbourg Cedex

FRANCE

Rechtsgrundlage für die Beschwerde ist Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1) festgelegt sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Befassung der Bürgerbeauftragten keine aufschiebende Wirkung hat auf die Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 bzw. Artikel 91 des Statuts einzuhalten ist für die Einreichung einer Beschwerde bzw. einer Klage beim Gericht der Europäischen Union nach Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.


(1)  ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15.


ANLAGE IV

DATENSCHUTZ

Als für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständiges Organ stellt das Generalsekretariat des Rates sicher, dass die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (1) verarbeitet werden.

Rechtsgrundlagen für das Auswahlverfahren sind das Statut der Beamten der Europäischen Union und der Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2). Zuständig für das Auswahlverfahren ist die Direktion Humanressourcen (ORG.1), Referat Personalbestand und Mobilität, dessen Leiter der für die Verarbeitung Verantwortliche ist. Auf die Angaben der Bewerberinnen und Bewerber haben die Mitarbeiter des Büros für die Auswahl von Beamten und dessen vorgesetzte Dienststellen, die Mitglieder des beratenden Auswahlausschusses und gegebenenfalls das Referat Rechtsberater der Verwaltung Zugriff. Verwaltungstechnische Informationen, die der Identifizierung der Bewerberin oder des Bewerbers dienen und/oder für die organisatorische Abwicklung des Verfahrens erforderlich sind, können an ein Assessment Center übermittelt werden.

Zweck der Verarbeitung ist die Erhebung der Daten, um zum einen alle Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle beim Generalsekretariat des Rates zu identifizieren und zum anderen eine Auswahl unter diesen Bewerberinnen und Bewerbern vorzunehmen.

Hierbei handelt es sich um die folgenden Daten:

personenbezogene Daten zur Identifizierung der Bewerberin oder des Bewerbers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit);

Angaben der Bewerberin oder des Bewerbers, die der organisatorischen Abwicklung des Verfahrens dienen (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern);

von den Bewerberinnen und Bewerbern vorgelegte Informationen, anhand deren beurteilt werden kann, ob sie die in der Stellenausschreibung genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnisse, Qualifikationen der Bewerberin oder des Bewerbers, Jahr der Erlangung dieser Qualifikationen, Art des Diploms/Hochschulabschlusses, Name der verleihenden Einrichtung, Berufserfahrung);

ggf. Angaben zu Art und Gültigkeitsdauer der Sicherheitsermächtigung der Bewerberin oder des Bewerbers;

die Ergebnisse der Prüfungen zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, einschließlich der Bewertungen, die von den Beratern des Assessment Centers im Namen der Jury erstellt wurden.

Die Verarbeitung der Daten beginnt zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden abgelegt und zwei Jahre lang archiviert.

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben das Recht, ihre persönlichen Daten einzusehen und zu berichtigen. Begründete Anträge sind per E-Mail an das Büro für die Auswahl von Beamten (selection.officials@consilium.europa.eu) zu richten.

Die Bewerberinnen und Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) wenden.


(1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)  ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1.


ANLAGE V

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