ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 63A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
64. Jahrgang |
Inhalt |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäische Kommission |
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2021/C 63 A/01 |
DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäische Kommission
23.2.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 63/1 |
Ausschreibung der Stelle des Direktors/der Direktorin des Sekretariats der Energiegemeinschaft
COM/2021/20055
(2021/C 63 A/01)
Das Sekretariat der Energiegemeinschaft
Die Energiegemeinschaft stützt sich auf den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft, der 2006 in Kraft trat und für die Europäische Union sowie neun Vertragsparteien der Energiegemeinschaft, die nicht der EU angehören, verbindlich ist: Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo (*1), Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Ukraine. Armenien, Norwegen und die Türkei haben derzeit Beobachterstatus.
Das Sekretariat der Energiegemeinschaft ist eines der durch den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft eingerichteten Organe. Als einziges Organ mit ständigem Personal (37 Bedienstete im Jahr 2020) leistet es, neben weiteren Aufgaben, den anderen Organen der Energiegemeinschaft (dem Ministerrat, der ständigen hochrangigen Gruppe, dem Regulierungsausschuss und den Foren) administrative Unterstützung und prüft, ob die Parteien den ihnen nach dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen.
Das Sekretariat verwaltet den Haushalt der Energiegemeinschaft, der sich 2020 auf rund 4,8 Mio. EUR belief. Die EU leistet mit einem Anteil von rund 95 % den größten Beitrag zum Haushalt.
Die Arbeitssprache der Energiegemeinschaft ist Englisch.
Weitere Informationen sind auf folgender Website verfügbar: https://www.energy-community.org/aboutus/whoweare.html
Die Stelle des Direktors/der Direktorin des Sekretariats
Gemäß den Regeln der Energiegemeinschaft für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit des Personals des Sekretariats (1) wird der/die Direktor/-in des Sekretariats vom Ministerrat der Energiegemeinschaft auf Vorschlag der Europäischen Kommission durch einen Verfahrensakt für eine verlängerbare Amtszeit von drei Jahren ernannt.
Der/Die Direktor/-in leitet und verwaltet das Sekretariat, ist der gesetzliche Vertreter des Sekretariats der Energiegemeinschaft und verkörpert dieses nach außen. Der/Die Direktor/-in ist gegenüber dem Ministerrat der Energiegemeinschaft rechenschaftspflichtig.
Der/Die ausgewählte Bewerber/-in wird den Tätigkeiten des Sekretariats Perspektive und Leitlinien geben und soll eine führende und inspirierende Rolle bei der wirksamen Planung und Umsetzung des Arbeitsprogramms der Energiegemeinschaft einnehmen.
Er oder sie ist für eine reibungslose Koordinierung zwischen den Organen, Einrichtungen und Interessenträgern der Energiegemeinschaft zur Verwirklichung der Ziele der Energiegemeinschaft zuständig.
Zu den Zuständigkeiten des Direktors/der Direktorin gehören:
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Formulierung einer Strategie: Entwicklung einer kurz- und langfristigen Planung der Tätigkeiten des Sekretariats im Einklang mit seinem Auftrag gemäß Artikel 67 des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft und Gewährleistung der wirksamen Umsetzung; |
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Humanressourcen: Sicherstellung der wirksamen Planung und Verwaltung der Humanressourcen, einschließlich einer effizienten Zuteilung und Verwendung der Mittel, der Motivation des Personals, der Förderung eines guten Teamgeists sowie der Schaffung und Aufrechterhaltung eines ausgewogenen und produktiven Arbeitsumfelds; |
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Haushalt: Gewährleistung der wirksamen Planung, Verwaltung und Ausführung des Haushalts im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung; |
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Vertretung: Sicherstellung der Vertretung des Sekretariats der Energiegemeinschaft bei den Organen und Einrichtungen der Energiegemeinschaft und nach außen. |
Voraussetzungen für die Bewerbung
Die Bewerbungen werden anhand folgender Auswahlkriterien bewertet:
1) |
Führungs- und Managementkompetenz und -erfahrung, und insbesondere:
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2) |
Fachliche Kenntnisse:
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3) |
Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, insbesondere:
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4) |
Internationale Erfahrung und Kenntnis der EU:
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Zulassungskriterien
Um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, müssen die Bewerber/innen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist die folgenden Kriterien erfüllen:
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Staatsangehörigkeit: Bürger/-in einer Vertragspartei der Energiegemeinschaft oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. |
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Hochschulabschluss: nachzuweisen ist:
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Berufserfahrung: nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens zehn Jahre Berufserfahrung (2) auf einer Ebene, für die die oben genannten Qualifikationen Voraussetzung sind. |
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Einschlägige Berufserfahrung: nachgewiesene Berufserfahrung im Energiesektor, die nach Erhalt des für die Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlichen Abschlusses erworben wurde. |
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Managementerfahrung: nachgewiesene Berufserfahrung in höheren Führungspositionen (3); Managementerfahrung im Energiesektor wäre von Vorteil. |
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Sprachkenntnisse: verhandlungssichere Englischkenntnisse. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs bzw. der Gespräche, ob die geforderten Sprachkenntnisse vorhanden sind. Ein Teil des Gesprächs kann deshalb in anderen Sprachen durchgeführt werden. |
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Altersgrenze: Die Bewerber/-innen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist in der Lage sein, vor Ablauf des Monats, in dem sie das Alter von 66 Jahren erreichen, das gesamte dreijährige Mandat zu erfüllen. Die Bewerber/-innen müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist das volle dreijährige Mandat vor Erreichen des Ruhestandsalters ableisten können. |
Zusätzliche Anforderungen:
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Erfüllung der Verpflichtungen zur Leistung von Militärdienst; |
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Erfüllung der sittlichen Anforderungen für die Ausübung der Tätigkeit; |
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von einem qualifizierten Arzt ausgestelltes Attest zur Bestätigung des für die Stelle erforderlichen Gesundheitszustands. |
Der/Die ausgewählte Bewerber/-in muss sich im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung seiner/ihrer nationalen Sicherheitsbehörde befinden oder in der Lage sein, eine solche zu erhalten. Die Bescheinigung wird per Verwaltungsentscheidung nach einer Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des Bewerbers/der Bewerberin entsprechend den geltenden nationalen Sicherheitsvorschriften erteilt und ermöglicht den Zugang zu Verschlusssachen bis zu einem bestimmten Geheimhaltungsgrad. (Das zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung notwendige Verfahren kann nur auf Antrag des Arbeitgebers eingeleitet werden, nicht aber durch den/die Bewerber/-in selbst.)
Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten
Der/Die Direktor/-in muss sich in einer Erklärung verpflichten, unabhängig und unparteiisch im Interesse der Energiegemeinschaft und im Einklang mit Artikel 70 des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft zu handeln, und in einer Erklärung alle Interessen offenlegen, die seine/ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die Bewerber/-innen müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.
Auswahl und Ernennung
Die Europäische Kommission wählt den/die Direktor/-in nach ihren üblichen Auswahl- und Einstellungsverfahren aus (siehe „Document on Senior Officials Policy“ (4)). Zu diesem Zweck setzt die Kommission einen Vorauswahlausschuss ein, der diejenigen Bewerber/-innen zu einem Gespräch einlädt, die die oben aufgeführten Zulassungskriterien erfüllen und deren Profil den vorstehenden Auswahlkriterien am besten entspricht.
Nach diesen Gesprächen erstellt der Vorauswahlausschuss seine Schlussfolgerungen und schlägt die in die engere Wahl genommenen Bewerber/-innen für ein weiteres Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vor. Dieser Beratende Ausschuss wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber/-innen aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.
Diese nehmen an einem ganztägigen, von einer externen Personalberatungsfirma durchgeführten Management-Assessment-Center teil.
Die auf der Auswahlliste des Beratenden Ausschusses aufgeführten Bewerber/-innen werden dann zu einem Gespräch mit dem für Energie zuständigen Kommissionsmitglied eingeladen.
Nach diesen Gesprächen schlägt die Kommission dem Ministerrat der Energiegemeinschaft eine/-n Bewerber/-in vor. Bevor die Entscheidung über die Ernennung getroffen wird, kann der Ministerrat eine Anhörung des Kandidaten/der Kandidatin beantragen. Der Ministerrat entscheidet über die Ernennung des Direktors/der Direktorin mit einfacher Mehrheit.
Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber/-innen so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer Sprache statt.
Chancengleichheit
Die Energiegemeinschaft verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung gemäß den Nummern 26 und 27 der Regeln für die Einstellung, die Arbeitsbedingungen und die geografische Ausgewogenheit des Personals des Sekretariats (5).
Beschäftigungsbedingungen (6)
Der/Die Direktor/-in wird durch einen Verfahrensakt des Ministerrats für einen Zeitraum von drei Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung als Bedienstete/-r des Sekretariats der Energiegemeinschaft ernannt.
Der Dienstort ist Wien, der Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft.
Je nach Berufserfahrung beträgt das jährliche Bruttogehalt zwischen 96 000 EUR und 120 000 EUR. (7)
Die Ernennung erfolgt vorbehaltlich einer Probezeit von sechs Monaten und gemäß den im Beschäftigungsvertrag festgelegten Bedingungen.
Bevor die Entscheidung über die Ernennung getroffen wird, kann der Ministerrat bei seiner Tagung eine Anhörung des Kandidaten/der Kandidatin beantragen.
Bewerbungsverfahren
Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche oben genannten Zulassungskriterien erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition und die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen:
https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/
Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung bestätigt werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Schritte des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher unbedingt mitzuteilen.
Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf als PDF-Datei hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sollten auf Englisch eingereicht werden.
Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!
Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren. Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu
Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss ist der 23. März 2021, 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Zeit, danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.
Die Online-Bewerbung ist fristgerecht einzureichen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internetverbindung dazu führen kann, dass der Vorgang abgebrochen wird und Sie ihn wiederholen müssen. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Wichtige Hinweise für Bewerber/-innen
Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlgremien sind vertraulich. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an einzelne Mitglieder dieser Gremien zu wenden. Alle Anfragen sind an das Sekretariat des jeweiligen Gremiums zu richten.
Schutz personenbezogener Daten
Die Kommission verarbeitet die personenbezogenen Daten der Bewerber/-innen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (8). Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.
(*1) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
(1) https://www.energy-community.org/dam/jcr:40827ebc-b6d5-45e2-a695-258a09d99b9d/Rules_recruitment_2016.pdf
(2) Berufserfahrung wird nur dann berücksichtigt, wenn sie im Rahmen eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses gesammelt wurde, das als reale, echte und bezahlte Arbeit eines Arbeitnehmers (jede Art von Vertrag) oder Dienstleistungserbringers definiert war. Teilzeitarbeit wird anteilig auf der Grundlage des bescheinigten Prozentsatzes der geleisteten Vollzeitstunden angerechnet. Mutterschafts-, Eltern- oder Adoptionsurlaub wird berücksichtigt, falls dieser im Rahmen eines Arbeitsvertrags genommen wurde. Promotionen — auch unbezahlt — werden, sofern sie erfolgreich abgeschlossen wurden, der Berufserfahrung gleichgestellt (maximal drei Jahre). Ein und derselbe Arbeitszeitraum kann nur einmal angerechnet werden.
(3) Im Lebenslauf sollten Bewerber/-innen für alle Jahre, in denen sie Managementerfahrung gesammelt haben, Folgendes genau angeben: 1) Bezeichnung der Managementpositionen und Zuständigkeitsbereiche; 2) Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter/-innen; 3) Umfang der verwalteten Finanzmittel; 4) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchieebenen und 5) Zahl der Führungskräfte auf gleicher Ebene.
(4) https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf
(5) https://www.energy-community.org/dam/jcr:40827ebc-b6d5-45e2-a695-258a09d99b9d/Rules_recruitment_2016.pdf
(6) Weitere Angaben finden Sie im Statut der Energiegemeinschaft unter https://www.energy-community.org/dam/jcr:cc5c53fa-2e7e-4e01-a562-db5eb812c07c/Staff_regulations.pdf
(7) Vom Ministerrat zu genehmigen.
(8) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).