ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 228

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

62. Jahrgang
5. Juli 2019


Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

 

STELLUNGNAHMEN

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

2019/C 228/01

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Digitale Gesundheitskompetenz — für eine bürgerfreundliche Gesundheitsfürsorge in Europa in Zeiten des demografischen Wandels (Initiativstellungnahme)

1

 

STELLUNGNAHMEN

2019/C 228/02

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Beschäftigungsmöglichkeiten für Nichterwerbspersonen (Initiativstellungnahme)

7

2019/C 228/03

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Auf den Qualifikationsbedarf zugeschnittene Bildungssysteme (Initiativstellungnahme)

16

2019/C 228/04

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Eine widerstandsfähige Demokratie durch eine starke und vielfältige Zivilgesellschaft  (Initiativstellungnahme)

24

2019/C 228/05

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Der Weg der weißen Taube — Vorschlag einer EU-geführten globalen Strategie der Friedenskonsolidierung   (Initiativstellungnahme)

31

2019/C 228/06

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema: Für eine nachhaltige Zukunft Europas auf die Menschen hören (Sibiu und darüber hinaus)

37

2019/C 228/07

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema: Die Zukunft der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020  (Sondierungsstellungnahme)

50

2019/C 228/08

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zum Thema Die Zukunft der EU: Vorteile für die Unionsbürgerinnen und -bürger und Wahrung der europäischen Werte  (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des rumänischen EU-Ratsvorsitzes)

57

2019/C 228/09

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Europabildung  (Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des rumänischen Ratsvorsitzes)

68


 

III   Vorbereitende Rechtsakte

 

EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

2019/C 228/10

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Das jährliche Arbeitsprogramm der Union 2019 für europäische Normung  (COM(2018) 686 final)

74

2019/C 228/11

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss — Harmonisierte Normen — Verbesserung der Transparenz und Rechtssicherheit für einen funktionierenden Binnenmarkt  (COM(2018) 764 final)

78

2019/C 228/12

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren(COM(2018) 734 final)

83

2019/C 228/13

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aktionsplan gegen Desinformation(JOIN(2018) 36 final)

89

2019/C 228/14

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank — Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien — Elemente einer EU-Strategie  (JOIN(2018) 31 final)

95

2019/C 228/15

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen  (COM(2019) 55 final — 2019/0027 (COD))

103


DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen

STELLUNGNAHMEN

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/1


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Digitale Gesundheitskompetenz — für eine bürgerfreundliche Gesundheitsfürsorge in Europa in Zeiten des demografischen Wandels“

(Initiativstellungnahme)

(2019/C 228/01)

Berichterstatterin: Renate HEINISCH

Beschluss des Präsidiums

20.9.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 32 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme in der Fachgruppe

7.3.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

21.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

153/0/2

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) befürwortet die Bemühungen der Europäischen Kommission, die digitale Gesundheitskompetenz zu einem vorrangigen Anliegen auf der eHealth-Agenda (eHealth: elektronische Gesundheitsdienste) zu machen. Der EWSA empfiehlt die Entwicklung einer übergreifenden EU-Strategie mit klaren und genau überwachten Zielen für Gesundheitskompetenz, um die Rechte der Menschen im Gesundheitsbereich zu unterstützen und durch digitale Geräte bedingte Ungleichheitsdynamiken zu vermeiden.

1.2.

Der EWSA begrüßt die Ergebnisse des IC-Health-Projekts (1) und insbesondere die Empfehlung, die Bürgerinnen und Bürger aktiv in diese Bemühungen einzubeziehen. Der EWSA empfiehlt deshalb, das IC-Health-Projekt weiterzuführen, um die bereits in der Entwicklung begriffenen Online-Kurse weiter auszubauen.

1.3.

Der EWSA betont, dass die Ansätze für die Verbesserung der digitalen Gesundheitskompetenz auf die jeweilige Generation und ihren Umgang mit digitalen Werkzeugen im Alltag abgestimmt werden müssen. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen unabhängig von ihrem Alter, ihrem kulturellen Hintergrund, einer eventuellen Behinderung oder ihrem Migrationshintergrund bei der Entwicklung digitaler Informationsquellen einbezogen werden. Der Schwerpunkt sollte auf die älteren Bevölkerungsgruppen gelegt werden, von denen zunehmend persönliches Management ihres Wohlbefindens und ihrer Gesundheit erwartet wird.

1.4.

Der EWSA empfiehlt, in den Anstrengungen auch digitale Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte zu berücksichtigen und sämtliche Organisationen einzubeziehen, die einen Beitrag leisten könnten. Er empfiehlt eine Vernetzung mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), den Leitern der Arzneimittelagenturen (HMA) und der Europäischen Kommission.

1.5.

Der EWSA befürwortet die Nutzung von elektronischen Gesundheitsdiensten als kostenwirksame Instrumente im Rahmen der Gesundheitssysteme. Attraktive digitale Werkzeuge könnten die Akzeptanz der digitalen Medien verbessern.

1.6.

Der EWSA betont jedoch, dass die Vorteile der digitalen Dienste nur dann umfassend zum Tragen gebracht werden können, wenn die Menschen in der Lage sind, auf sämtliche bereitgestellten Informationen zuzugreifen und sie richtig zu verstehen. Leseverständnis und grundlegende mathematische Kenntnisse sind entscheidende Voraussetzungen für Gesundheitskompetenz und müssen durch Schulbildung vermittelt werden, um Handlungsfähigkeit zu ermöglichen.

1.7.

Der EWSA unterstreicht, dass der Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste eine übergeordnete Zusammenarbeit fördern und alle Lebensabschnitte einbeziehen muss. Auf lokaler Ebene muss digitale Gesundheitskompetenz in Kindergärten und in Schulen ansetzen. Betreuungs- und Lehrpersonen, Eltern und Großeltern sollten in Zusammenarbeit mit Gesundheitsfachkräften (Ärzte, Hebammen, Krankenschwestern/-pfleger, Apotheker, Pflegekräfte) Initiativen entwickeln, um die digitale Gesundheitskompetenz zu verbessern. Insbesondere eine enge Zusammenarbeit zwischen Allgemeinmedizinern und Apothekern kann die Gesundheitskompetenz von Patienten fördern. Dies ist bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans zu berücksichtigen. Es ist notwendig, einen Aktionsplan für die Verbesserung der digitalen Gesundheitskompetenz aufzustellen und in den Mitgliedstaaten umzusetzen.

2.   Einleitung

2.1.

Digitale Informationen spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der Gesellschaft. Persönliche digitale Gesundheitskompetenz ist wesentlich für die erfolgreiche Einführung elektronischer Gesundheitsdienste. Gesundheitskompetenz ist die Fähigkeit, Informationen über Gesundheitspflege, Prävention oder Gesundheitsförderung zu finden, zu verstehen, zu bewerten und anzuwenden. Notwendig hierfür sind zum einen persönliche Fertigkeiten und zum anderen geeignete Rahmenbedingungen wie bspw. die Bereitstellung verständlicher Informationen. Dies sind nur die Grundvoraussetzungen; die Nutzung des Internets zu diesem Zweck erfordert zusätzliche Fertigkeiten.

2.2.

Es kann recht einfach erklärt werden, was unter digitaler Gesundheitskompetenz zu verstehen ist: Es geht weniger darum, Gesundheitsinformationen zu finden, als vielmehr darum, zu wissen, wo nach Informationen gesucht werden kann, ob die aufgesuchten Informationsquellen angemessene und nützliche Auskünfte erteilen und zuverlässig sind. (2)

2.3.

„Digitale Gesundheitstools“ umfassen Dienste, die für die Anwender allgemeine Gesundheitsinformationen bereitstellen, Gesundheitsanwendungen (Begleitung und Überwachung von Behandlungen), Hilfsmittel, die Menschen das selbstständige Leben zu Hause erleichtern (Telemonitoring für ältere Menschen), Austausch von Patientenakten, digitale Hilfsmittel für Gesundheitsfachkräfte (sichere Nachrichtendienste, Telemedizin, Teleexpertise) und allgemeine elektronische Gesundheitsinformationen.

2.4.

Im Jahr 2012 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan veröffentlicht, der die Barrieren für eine umfassende Nutzung von digitalen Lösungen in Europas Gesundheitssystemen benennt und nun als „Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 — innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert“ (3) umgesetzt wird.

2.5.

In Ergänzung der Ziele dieses Aktionsplans für elektronische Gesundheitsdienste legte die Europäische Kommission im April 2018 eine „Mitteilung über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft“ (4) vor.

2.6.

In dieser Mitteilung wird auf den jüngsten Bericht über den Gesundheitszustand in der EU (5) verwiesen, aus dem hervorging, dass wir unsere Gesundheits- und Pflegesysteme grundlegend umbauen müssen, damit sie auch in Zukunft ihren Zweck erfüllen können. Ein Eckstein wären digitale Lösungen für die Gesundheitsfürsorge und Pflege. Diese digitalen Hilfsmittel können wissenschaftliche Erkenntnisse nutzbar machen, damit die Bürger bei guter Gesundheit bleiben.

2.7.

Die EU unterstützt Forschung und Innovation im Bereich digitaler Lösungen für Gesundheitsfürsorge und Pflege finanziell über das Programm „Horizont 2020“ (6) sowie über öffentlich-private Partnerschaften. In ihrer Halbzeitüberprüfung der Umsetzung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt (7) legte die Kommission ihre Absicht dar, in drei Bereichen weitere Maßnahmen zu ergreifen:

sicherer Zugang der Bürger zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten und sicherer grenzüberschreitender Austausch dieser Daten;

bessere Daten für die Förderung der Forschung, die Prävention von Krankheiten und eine personalisierte Gesundheitsversorgung und Pflege;

digitale Hilfsmittel für eine aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und eine patientenorientierte Pflege.

Die Mitgliedstaaten sind ferner anzuhalten, Instrumente zu entwickeln, mit deren Hilfe Websites mit Falschinformationen erkannt und, soweit möglich, entfernt bzw. vertrauenswürdige Websites als erste Suchergebnisse angezeigt werden.

2.8.

Das WHO-Regionalbüro für Europa gibt in seinem „Zusammenfassenden Bericht 57 des Health Evidence Network“ (8) einen umfassenden Überblick über die Handlungskonzepte zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz und ihre Ergebnisse. In ihren Schlussfolgerungen stellen die Autoren fest, dass im Mittelpunkt der Gesundheitskompetenz die Entwicklung von Fähigkeiten über den gesamten Lebensverlauf steht, wozu auch Maßnahmen im vorschulischen Bereich, formeller Unterricht an Schulen und Erwachsenenbildung gehören. Sie empfehlen die Annahme von Grundsatzüberlegungen, die die Entwicklung ganzheitlicher Handlungskonzepte zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz in Mitgliedstaaten und die Entwicklung, Umsetzung und konsequente Evaluation von konzeptbezogenen Maßnahmen zur Darlegung der Vorteile solcher Konzepte gegenüber Bürgern und der Gesellschaft fördern.

2.9.

Die Europäische Kommission fördert im Rahmen ihrer Forschungsstrategien Programme für die Verbesserung der digitalen Gesundheitskompetenz und hat auch über das Siebte Forschungsrahmenprogramm (RP7) und „Horizont 2020“ (9) einschlägige Projekte finanziert.

2.10.

Erwiesenermaßen verfügen ältere Menschen und Menschen mit niedrigerer Bildung auch über eine geringere digitale Gesundheitskompetenz. Dies beeinträchtigt ihr persönliches Gesundheitsmanagement und ihre Möglichkeiten, auf Gesundheitsinformationen zuzugreifen. Das IROHLA-Projekt bietet Lösungskonzepte für ältere Menschen (10). Der EWSA (11) hat sich bereits mit vielen Aspekten der digitalen Inklusion befasst (im Einklang mit der Ministererklärung von Riga (12)).

2.11.

Das IC-Health-Projekt (13) bietet eine Vielzahl Analysen und Ressourcen zum Thema digitale Gesundheitskompetenz. IC-Health ist ein Projekt zur Entwicklung einer Reihe von Massive Open Online-Kursen (MOOCs), um die digitale Gesundheitskompetenz der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und um das Verständnis von digitaler Gesundheitskompetenz und ihrem Beitrag zu besseren Gesundheitsergebnissen zu fördern. Derzeit wird eine Zusammenfassung der Projektergebnisse erstellt.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Die Förderung von Kompetenz und Fertigkeiten ist angesichts der erwiesenen gesellschaftlichen Problematik des demografischen Wandels umso wichtiger. Zur Erhaltung der Tragfähigkeit der Gesundheits- und Pflegesysteme braucht unsere rasch alternde Gesellschaft eine Anpassung der Ausbildungsanforderungen, damit die Kompetenzen des Gesundheits- und Pflegepersonals den neuen Bedürfnissen angemessen sind, eine optimale Verwaltung der Gesundheitsausgaben sowie die Verbesserung der digitalen Kompetenz der Bevölkerung.

3.2.

Der EWSA unterstützt die Förderung der Handlungskompetenz der Menschen im Rahmen der Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Umgestaltung des Gesundheitssystems. Er ist allerdings der Meinung, dass sie gleichzeitig in die Lage versetzt werden müssen, die entsprechenden digitalen Werkzeuge zu nutzen. Deshalb muss in allen Mitgliedstaaten ein Aktionsplan zur Verbesserung von sowohl der Gesundheitskompetenz als auch der digitalen Gesundheitskompetenz durchgeführt werden.

3.3.

Einige europäische Länder, die angesichts der Ergebnisse der OECD-Vergleichsstudie (14) beunruhigt waren, führten eigene Studien durch. In Frankreich (2004-2005) wurden demnach 3,1 Mio. Erwachsene ermittelt, die als funktionale Analphabeten einzustufen sind (9 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter). Eine im Vereinigten Königreich 2011 durchgeführte Studie ergab, dass 14,9 % (über 5 Mio.) der Briten funktionale Analphabeten sind. Aus einer Studie in Deutschland ging hervor, dass die Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen 4,5 % vollständige Analphabeten (keine Lese- und Schreibfähigkeiten) und 10 % funktionale Analphabeten aufweist. Die Gruppe der vollständigen plus funktionalen Analphabeten umfasst insgesamt 7,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger (15). Diesen Zahlen muss in der Debatte über digitale Gesundheitskompetenz Rechnung getragen werden.

3.4.

Der EWSA unterstreicht die Notwendigkeit einer fachübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Bildungs-, Forschungs- und Gesundheitswesen. Die Mitglieder des EWSA sollten diese Zusammenarbeit über ihre Organisationen fördern. Ziel sämtlicher Bemühungen muss die zunehmende, aufgeklärte und sachkundige Nutzung digitaler Werkzeuge in allen Bevölkerungsgruppen sein.

3.5.

Der EWSA empfiehlt, bei der weiteren Umsetzung der von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung vom April 2018 (16) aufgestellten Prioritäten im Hinblick auf die Sensibilisierung für elektronische Gesundheitsdienste die Ergebnisse des IC-Health-Projekts zu berücksichtigen und e-Health-Lösungen stärker in den Vordergrund zu rücken. Im Rahmen des IC-Health-Projekts durchgeführte Tätigkeiten, daraus gewonnene Erkenntnisse sowie Anwendungserfahrungen mit den Online-Kursen (MOOCs) sollten im Programm „Horizont Europa“ (17) berücksichtigt werden.

3.6.

Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Alter, ihrem kulturellen Hintergrund oder einer eventuellen Behinderung in sämtliche Prozesse in Verbindung mit digitaler Gesundheitskompetenz eingebunden werden. Der EWSA rät, auch die Gesundheits- und Pflegefachkräfte in die Entwicklung neuer digitaler Werkzeuge einzubeziehen, um ihre Akzeptanz von Veränderungen in ihrem Arbeitsumfeld sicherzustellen und ihren Anliegen Rechnung zu tragen. Dies bezieht sich auch auf die Aus- und Weiterbildung von Krankenschwestern und -pflegern.

3.7.

Der EWSA nimmt die Initiative der Denkfabrik Friends of Europe zur Kenntnis, das europäische Gesundheitswesen zu überdenken und neue Ideen für intelligente Gesundheitsinvestitionen sowie Desinvestitionen in überholte Gesundheitsmaßnahmen zu entwickeln („Smart (dis)investment choices in healthcare“ (18)). Ziel ist es, wirkungslose Maßnahmen im Gesundheitssystem zu erkennen und einzustellen und die eingesparten Mittel zur Verbesserung von Gesundheitsergebnissen einzusetzen.

3.8.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Friends of Europe, unter Bezugnahme auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (19) eine Task-Force für selbstbestimmte gesunde Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen („an empowering healthy citizens task force“) einzusetzen. Die Menschen müssen darüber aufgeklärt werden, „was körperliche und mentale Gesundheit und einen gesunden Lebensstil ausmacht“. Darauf kann ihre Motivierung und aktive Einbindung aufbauen. Die Mitgliedstaaten sollten diesem Wissen eine die Bildungs-, Gesundheits-, Sozial und Beschäftigungspolitik übergreifende Priorität einräumen und es als wesentliche Voraussetzung für die Senkung der Gesundheitskosten und die Verbesserung der Gesundheitsergebnisse begreifen. Zwar ist die Schließung eines Krankenhauses immer auch ein Rückschlag, erweist sich manchmal aber als unausweichlich, wenn es unwirtschaftlich ist oder seinem Pflegeauftrag nicht nachkommt. Durch Automatisierung kann die Erbringung der Pflege erleichtert werden. Beispielsweise erwiesen sich bei einem jüngst an drei Krankenhäusern im Vereinigten Königreich durchgeführten Pilotprojekt smarte, über künstliche Intelligenz gesteuerte Assistenten dem medizinischen Personal bei Routineaufgaben und der Auswertung von Analyseergebnissen um das Achtfache überlegen.

3.9.

Gut informierte Bürgerinnen und Bürger bemühen sich aktiv um die Verbesserung ihrer Gesundheit. Dies begünstigt eine gesündere Lebensführung, besseres Impfverhalten, gesundes Altern, bessere Behandlungsadhärenz und verstärkte Inanspruchnahme von Angeboten zur Prävention von Risikoverhalten. Digitale Hilfsmittel könnten daher nutzbringend im Bereich der Therapietreue eingesetzt werden und chronisch Kranke für ihren Behandlungsverlauf sensibilisieren.

3.10.

Der EWSA hat bereits darauf hingewiesen (20), dass digitale Gesundheitskompetenz maßgebend ist, um den Zugang zu digitalen Informationen über Impfstoffe und die Verarbeitung dieser Informationen zu verbessern.

3.11.

Digitale Dienste können insbesondere für Menschen mit niedriger Bildung (die bspw. unter Leseproblemen oder Analphabetismus leiden) hilfreich sein, wie auch für sehbehinderte Menschen, wenn die Informationen über Videos oder Podcasts vermittelt werden. Auch Programme für Menschen mit Migrationshintergrund, die nur über eingeschränkte Kenntnisse der Sprache ihres Gastlandes verfügen, könnten so unterstützt werden. Über geeignete Maßnahmen und Ressourcen sollte diesen Bevölkerungsgruppen der Zugang zu digitalen Gesundheitstools ermöglicht werden.

3.12.

Menschen müssen unabhängig von ihrem Alter und ihrer Situation in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt diese digitalen Ressourcen (Websites, Anwendungen) zu nutzen, um Antworten auf ihre Fragen zu finden und ihre persönlichen Gesundheitsdaten (z. B. durch Gesundheitsfachkräfte überwachte elektronische Arzneimittelverordnung, digitale Gesundheitsdaten, elektronische Arzneimittelinformation usw.) zu verwalten. Krankenkassen bspw. sollten ihre Versicherten systematisch schulen. Weitere Maßnahmen hinsichtlich Krankenversicherungen hat der EWSA in einer Initiativstellungnahme erörtert (21).

3.13.

Der Dialog zwischen den Generationen sollte auch über Schulprogramme und andere Bildungsinitiativen für Kinder und Jugendliche gefördert werden. Im Lauf der einschlägigen Diskussion soll auch auf Projekte wie u. a. die deutsche Stiftung Lesen (22) eingegangen werden.

3.14.

Der EWSA regt Überlegungen an, ob allgemeine Gesundheitsinformationen über die Arbeitgeber verbreitet werden könnten. Häufig kommen am Arbeitsplatz digitale Werkzeuge zum Einsatz. Unterweisungen in Unfallverhütung am Arbeitsplatz finden routinemäßig statt. Eine Ausweitung auf Gesundheitsinformationen wäre denkbar.

3.15.

Der EWSA bekräftigt, dass es sehr wichtig ist, die Menschen im Zugang zu ihren eigenen, derzeit im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (23) in Gesundheitsinformationssystemen „vorgehaltenen“ Daten sowie deren Nutzung zu unterweisen, und dass die Vermittlung von Kenntnissen über digitale Gesundheitsdienste in die Ausbildungsgänge für Gesundheitsberufe aufgenommen werden muss (24).

4.   Besondere Bemerkungen

4.1.   Infrastruktur

4.1.1.

Die Europäische Kommission hat mehrere Programme zur Verbesserung der technischen Infrastruktur und zur Förderung grenzüberschreitender Interaktion aufgelegt.

4.1.2.

Aus den Umfrageergebnisse im Rahmen des IC-Health-Projekts geht u. a. hervor, dass junge Menschen und Menschen mit niedrigerem Bildungsniveau womöglich Anwendungen auf mobilen Geräten gegenüber webbasierten Quellen auf dem Computer bevorzugen. Der EWSA schlägt vor, diese Aspekte weiter zu untersuchen und bei der Aufstellung künftiger Programme zu berücksichtigen.

4.2.

Die Europäische Kommission, die Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Leiter der Arzneimittelagenturen (HMA) befassen sich damit, die wichtigsten Grundsätze für elektronische Produktinformationen über Arzneimittel aufzustellen (25). In vielen Mitgliedstaaten gibt es bereits Datenbanken mit patientenorientierten, von der Regulierungsbehörde genehmigten elektronischen Produktinformationen. In seiner Stellungnahme „Auf dem Weg zur eGesundheit — elektronische Informationen für den sicheren Umgang mit Arzneimitteln“ (26) hat der EWSA bereits ausführlich die Notwendigkeit vertrauenswürdiger elektronischer Produktinformationen über Arzneimittel dargelegt. Dieser schwerpunktmäßig auf die Vertrauenswürdigkeit digitaler Informationen ausgerichtete Ansatz sollte auch Medizinprodukte einbeziehen.

4.3.

Nach Meinung des EWSA können diese Informationen die anderen bislang erörterten Mittel zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz ergänzen. Beispielsweise sollten von den zuständigen Regulierungsbehörden genehmigte Informationen über Arzneimittel berücksichtigt werden, um eine kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen über Arzneimittel und Therapien sicherzustellen. Der EWSA erachtet es als möglich, auf diese Weise eine sichere und wirksame Nutzung von Arzneimitteln zu gewährleisten, die Einnahmetreue von Medikamenten zu verbessern und Behandlungsergebnisse zu optimieren.

4.4.   Weiterer Forschungsbedarf

4.4.1.   Technische Forschung und technische Entwicklung

4.4.1.1.

Der EWSA empfiehlt, über zusätzliche öffentlich-private Partnerschaften unter Einbeziehung von Menschen aller Altersstufen und aller Lebenslagen Synergien auszuloten, um ansprechende digitale Informationsquellen und weitere digitale Werkzeuge zu entwerfen, die mit sozialen Medien und digitalen Unterhaltungsangeboten Schritt halten und beispielsweise eingesetzt werden können, wenn von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Maßnahmen umgesetzt werden. Diese Partnerschaften müssen sich auf eine Charta stützen, in der die Zuverlässigkeit der Daten und die Vermeidung von Interessenkonflikten festgeschrieben ist.

4.4.2.   Bildungsaspekte

4.4.2.1.

Die Nutzung des Internets variiert stark zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Altersstufen. Viele nutzen soziale Netzwerke, nicht aber die Informationsangebote. Eine kleine Gruppe nutzt das Internet überhaupt nicht. In Anlehnung an frühere Initiativen des EWSA (27) sollten folgende Fragen erforscht werden:

Wie kann ständiges aktives Lernen gefördert werden, um Kenntnisse über den Zugang zu Informationen wie auch über die Unterscheidung zwischen vertrauenswürdigen und unzuverlässigen digitalen Quellen zu erwerben — bspw. über Online-Kurse (MOOCs) des IC-Health-Projekts? Angesichts der Tatsache, dass 47 % der Beschäftigten in der EU nicht über ausreichende digitale Kompetenzen verfügen (28), sind breit angelegte Unterstützungs- und Bildungsmaßnahmen erforderlich.

Wie können Möglichkeiten (bspw. Unterhaltungsangebote) erschlossen werden, die das Interesse der Menschen an der Nutzung vertrauenswürdiger digitaler Informationsquellen wecken?

Wie kann die Replikation erfolgreicher Programme sichergestellt werden? Ein Beispiel wäre das vom französischen Krankenversicherungssystem entworfene Programm „Sophia“ (29) zur Begleitung und Beratung von Diabetikern und COPD-Patienten (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), in Anlehnung an in den USA, Deutschland und dem Vereinigte Königreich durchgeführte experimentelle strukturierte Behandlungsprogramme (sog. Disease-Management-Programme) (30).

Welchen Beitrag können die verschiedenen Bildungseinrichtungen (Hochschulen, Erwachsenenbildungszentren usw.) zur Stärkung der zahlreichen notwendigen Fähigkeiten leisten, z. B. im Umgang mit den neuen Technologien, bei der aktiven persönlichen Gesundheitsverwaltung im gesellschaftlichen Interesse und bei der Vermittlung sozialen und technischen Fachwissens?

Wie können vorhandene Ressourcen (bspw. von den Regulierungsbehörden genehmigte Informationen über Arzneimittel) genutzt werden?

Wie kann der Austausch von Wissen und Praxis in den Bereichen Gesundheitskompetenz und digitale Fertigkeiten zwischen den Generationen gefördert werden?

4.4.2.2.

Im IC-Health-Projekt wurde als Lernansatz das sog. unterhaltsame Lernen (Edutainment) gewählt, denn um zu verstehen, wie Veränderungen von Einstellungen und Verhaltensweisen herbeigeführt werden können, müssen mehr kontrollierte Experimente durchgeführt werden, um Aufschluss über die zugrunde liegenden kognitiven und affektiven Faktoren zu erhalten. Auch müssen die Voraussetzungen für erfolgreiches Edutainment Storytelling ermittelt werden.

4.4.3.

Notwendigkeit einer übergreifenden Strategie für Gesundheitskompetenz:

Das Konzept der Gesundheitskompetenz ist kontext- und inhaltsspezifisch zu verstehen. Es wird empfohlen, in Europa eine Strategie für Gesundheitskompetenz aufzustellen, um die Rechte der Menschen im Gesundheitsbereich zu unterstützen und lebenslange persönliche digitale Gesundheitskompetenz zu fördern.

Bei digitaler Gesundheitskompetenz werden digitale Fertigkeiten mit Gesundheitskompetenz verknüpft. Beides erfordert spezifische pädagogische Maßnahmen.

Eine Strategie und ein Umsetzungsplan werden benötigt.

4.4.4.

Notwendigkeit eines gleichberechtigten Zugangs zum Internet:

Die digitale Welt steht nur denjenigen offen, die Zugang zum Internet haben. Wie kann die digitale Kluft in Europa geschlossen werden, die die Internetanbindung von Regionen, Inseln und ländlichen Gebieten behindert und den Betroffenen künftig den Zugang zu elektronischen Gesundheitsdiensten verwehren wird? Die EU und die Mitgliedstaaten müssen massiv in einen universalen Internetzugang investieren, wenn die Vorteile dieser Entwicklungen allen zugutekommen sollen.

Viele öffentliche Dienstleistungen sind webbasiert, und ihre Nutzung erfordert spezifische Fertigkeiten und Ressourcen. Durch die digitale Kluft können Ungleichheitsdynamiken in europäischen Wohlfahrtsgesellschaften verstärkt werden.

Geeignete Umgebungsbedingungen, Gemeinschaften und Städte können zur Förderung eines offenen und freien Zugangs zum Internet im Hinblick auf eine aktive gesellschaftliche Teilhabe beitragen.

Öffentlich-private Partnerschaften können die Erleichterung eines freien Zugangs zum Internet für alle in Europa unterstützen.

Wenn Regierungen so stark auf digitale Dienste setzen, dann ist der Zugang zum Internet als Menschenrecht zu betrachten.

Brüssel, den 21. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Dieses Projekt erhielt Mittel aus dem „Horizont 2020“-Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Union im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung Nr.: 727 474.

(2)  https://ichealth.eu/wp-content/uploads/2018/10/ICH-FC_Final-Presentation_allDay.pdf.

(3)  COM(2012) 736 final.

(4)  COM(2018) 233 final.

(5)  Gesundheitszustand in der EU — Begleitbericht 2017, https://ec.europa.eu/health/state/summary_de.

(6)  COM(2011) 808 final.

(7)  COM(2017) 228 final.

(8)  http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0006/374244/hen-report-57-ger.pdf?ua=1.

(9)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104.

(10)  https://www.age-platform.eu/project/irohla.

(11)  ABl. C 318 vom 29.10.2011, S. 9.

(12)  EU-Ministererklärung von Riga (Lettland) „IKT für eine integrative Gesellschaft“ vom 11.6.2006, Ziffer 4.

(13)  https://ichealth.eu/.

(14)  http://www.oecd.org/skills/piaac/newcountryspecificmaterial.htm.

(15)  https://ec.europa.eu/epale/de/blog/der-funktionale-analphabetismus-bei-erwachsenen-den-laendern-des-reichen-westens.

(16)  COM(2018) 233 final.

(17)  COM(2018) 435 final.

(18)  https://www.friendsofeurope.org/event/smart-disinvestment-choices-healthcare.

(19)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018H0604(01)&rid=7.

(20)  ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 150.

(21)  ABl. C 434 vom 15.12.2017, S. 1.

(22)  https://www.stiftunglesen.de/

(23)  ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1.

(24)  ABl. C 271 vom 19.9.2013, S. 122.

(25)  https://www.ema.europa.eu/DE/events/european-medicines-agency-ema-heads-medicines-agencies-hma-european-commission-ec-workshop.

(26)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 14.

(27)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 14.

(28)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 161.

(29)  Name des vom französischen allgemeinen Krankenversicherungssystem (Régime général d’assurance maladie) aufgelegten Programms.

(30)  https://www.oecd.org/governance/observatory-public-sector-innovation/innovations/page/sophia.htm.


STELLUNGNAHMEN

5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/7


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Beschäftigungsmöglichkeiten für Nichterwerbspersonen“

(Initiativstellungnahme)

(2019/C 228/02)

Berichterstatter: José CUSTÓDIO LEIRIÃO (Pt-III)

Beschluss des Plenums

15.2.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

Annahme in der Fachgruppe

13.2.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

99/20/6

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) stellt fest, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung nicht erwerbstätig ist und in der Arbeitslosenstatistik nicht erfasst wird und dass diese Gruppe dennoch ein bedeutendes Potenzial für Beschäftigung und Wohlstandsgewinnung bereithält. Er fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Strategie für die große Zahl nicht erwerbstätiger Menschen als wichtigen Punkt ihrer politischen Agenda zu erarbeiten.

1.2

Da der wirtschaftliche Aufschwung in Europa allmählich Fahrt aufnimmt, erachtet es der EWSA als notwendig, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Reaktivierung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für alle den Fokus vor allem auch auf diejenigen richten, die am stärksten aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt sind und arbeiten möchten und können.

1.3

Da die Empfehlung der Kommission über die aktive Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen noch aus dem Jahr 2008 (1) stammt und ein unsystematisches Vorgehen vermieden werden sollte, empfiehlt der EWSA der Kommission, die erzielten Fortschritte zu bewerten und bei Bedarf eine neue umfassende Strategie mit entsprechenden Aktionsplänen und Zielen auf Mitgliedstaatsebene für die einzelnen Untergruppen von Nichterwerbspersonen aufzustellen. Diese Strategie sollte mehr soziale Innovation und ergebnisorientierte Maßnahmen und stärkere Bemühungen zur Arbeitsmarktintegration dieser arbeitswilligen Bevölkerungsgruppe vorsehen.

1.4

Nach Ansicht des EWSA sollte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten nahelegen, die Wirksamkeit ihrer aktiven Arbeitsmarktstrategien zu verbessern und dafür zu sorgen, dass ihre öffentlichen Arbeitsverwaltungen arbeitswillige Menschen unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Ambitionen bei der Arbeitsmarktintegration gezielter unterstützen können.

1.5

Im Hinblick auf faktengestützte politische Maßnahmen empfiehlt der EWSA zudem, dass die Mitgliedstaaten Daten über diese Bevölkerungsgruppe erheben und analysieren, u. a. die unterschiedlichen Merkmale der einzelnen Untergruppen, ihre jeweilige Arbeitsmotivation und ihre Wünsche und Fähigkeiten in Bezug auf die Art der Arbeit, um Angebot und Nachfrage einfacher aufeinander abzustimmen und zur Verwirklichung der spezifischen Wünsche jeder Untergruppe von arbeitswilligen Nichterwerbspersonen beizutragen.

1.6

In Bezug auf die Untergruppe Menschen mit Behinderungen haben sich die soziale Situation und die Beschäftigungslage zwischen 2011 und 2016 zwar etwas verbessert, doch diese Gruppe ist nach wie vor benachteiligt und hat in Bezug auf Beschäftigung und Lebensqualität immer noch erhebliche Rückstände. Der EWSA hält insbesondere im Hinblick auf den Zugang zur Hochschulbildung und besondere Bedingungen für Gesundheitsdienstleistungen konzertierte Anstrengungen für erforderlich, um die Beschäftigungsmöglichkeiten für geringqualifizierte Menschen mit Behinderungen zu fördern. Darüber hinaus fordert der EWSA die EU-Mitgliedstaaten auf, Beschäftigungsquoten für Menschen mit Behinderungen einzuführen, die in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen und in der Privatwirtschaft je nach Beschäftigtenzahl und Umsatz anzuwenden sind.

1.7

In Anbetracht der großen Heterogenität der Nichterwerbspersonen und der verschiedenen Hindernisse, die von ihnen zu bewältigen sind, stellt ihre (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine Herausforderung dar, der sich alle Mitgliedstaaten stellen müssen. Wichtig ist aus Sicht des EWSA, dass die politischen Entscheidungsträger in jedem Mitgliedstaat die Hindernisse und Besonderheiten der einzelnen Untergruppen in der Tiefe erkennen und verstehen und gleichzeitig die Gleichstellungsfrage berücksichtigen, wenn sie politische Maßnahmen und/oder andere Initiativen gestalten, um diese Herausforderungen effektiv zu meistern (z. B. sind mehr Kinderbetreuungseinrichtungen die Grundvoraussetzung, damit diese Menschen von Betreuungspflichten in der Familie entbunden werden und ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt einnehmen können).

1.8

Nach Ansicht des EWSA sollten die Mitgliedstaaten überdies das Zusammenwirken zwischen den lokalen Arbeitsverwaltungsstellen, den Stadtverwaltungen und dem öffentlichen Sozialversicherungsträger verbessern, um diesen Teil der Bevölkerung besser und mit höheren Erfolgschancen zu erreichen und für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu motivieren und zu gewinnen.

1.9

Der EWSA empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten – erforderlichenfalls auch im Rahmen ihres lokalen öffentlichen Dienstes (Stadtverwaltungen) – spezifische Maßnahmen ergreifen, um die Qualifikation und Kompetenzen nicht erwerbstätiger und anderer ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktintegration zu verbessern und zu aktualisieren.

1.10

Angesichts der Tatsache, dass es unter den Nichterwerbstätigen viele Menschen mit einem normalen Potenzial für die Arbeitsmarktintegration gibt, fordert der EWSA die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, spezifische Anreize und Vergünstigungen für Unternehmen zu schaffen, die nicht erwerbstätige Menschen einstellen. Dies könnte durch legislative und nichtlegislative Maßnahmen erreicht werden, mit denen sichergestellt wird, dass die Kosten für Ausbildungsmaßnahmen für diese Gruppe aus dem Europäischen Sozialfonds gedeckt werden und Unternehmen diese Menschen beschäftigen können. Zugleich sollte die Europäische Union den Mitgliedstaaten nahelegen, attraktive Arbeitsbedingungen, eine angemessene Entlohnung und Sozialschutzsysteme zu fördern, um Nichterwerbspersonen für den Arbeitsmarkt und die Wohlstandsmehrung sowie die Schaffung von wirtschaftlichem, sozialem und ökologischem Wohlergehen zu gewinnen.

1.11

Damit die Bürger Vertrauen in die Europäische Union haben und sich ihr zugehörig fühlen, müssen die EU-Organe in der Lage sein, die Inklusion und das Wohlergehen aller Bürger wirksam zu fördern und gleichzeitig ihre Vielfalt zu achten.

1.12

Der EWSA fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das Konzept Industrie 4.0 und die Entwicklung neuer Technologien den Veränderungen in der Arbeitswelt Rechnung tragen und sowohl den Arbeitnehmern als auch den Unternehmen Vorteile bringen.

1.13

Der EWSA schlägt vor, beginnend im öffentlichen Dienst die Wochenarbeitszeit zu verringern, um mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für alle zu schaffen.

2.   Einführung

2.1

Der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zufolge handelt es sich bei Nichterwerbspersonen um „Personen, die weder erwerbstätig noch arbeitsuchend sind und/oder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen“. Zweck dieser Stellungnahme ist es, die Aufmerksamkeit der Kommission und der Mitgliedstaaten auf die besonderen Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe zu lenken, die von den politischen Entscheidungsträgern bei der Gestaltung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen außer Acht gelassen, ausgegrenzt und vergessen wurde und die sich mit ihrer Tätigkeit in der Gesellschaft integrieren und zum Wohlstand und zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Wohlergehen beitragen möchte.

2.2

Es gibt Bemühungen der Mitgliedstaaten, Unternehmen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen um die Entwicklung von Partnerschaften mit dem Ziel, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen und das Kompetenzniveau dem technischen Wandel anzupassen. Diese Anstrengungen haben jedoch noch nicht zu den erhofften Ergebnissen geführt, wie die tausenden offenen Stellen zeigen, die aufgrund der Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage nicht besetzt werden können, was zu einem großen Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt führt. Dieses Ungleichgewicht wirkt sich wiederum negativ auf die Produktivität, die Wettbewerbsfähigkeit und das potenzielle Wachstum aus. Gleichzeitig wurden Beschäftigungshindernisse geschaffen, die zu einer Ausgrenzung von Abertausenden von Bürgerinnen und Bürgern führten, insbesondere zu Langzeiterwerbslosigkeit bei jungen Menschen und zu einer erhöhten Zahl von Menschen aller Altersgruppen mit nur schwacher Bindung zum Arbeitsmarkt, was zu einem spürbaren Anstieg der Quote der Nichterwerbspersonen einschließlich der NEETs (Not in Education, Employment or Training) beitrug.

2.3

In der EU gilt mehr als jeder vierte im Alter zwischen 15 und 64 Jahren als nicht erwerbstätig (2). Diese Personen tauchen dennoch nicht in den offiziellen Beschäftigungsstatistiken auf, werden häufig wirtschaftlich und sozial ausgegrenzt und verfügen dadurch nicht über die Mittel und Möglichkeiten, gänzlich an der Gesellschaft teilzuhaben. Und dies, obwohl sie in ihrer großen Mehrzahl arbeiten möchten (3).

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Die Beschäftigungsquote zu erhöhen und mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, ist nach wie vor eines der Schlüsselziele der Europäischen Union. Alle Mitgliedstaaten unterstützen die Europäische Beschäftigungsstrategie‚ die im Rahmen des Europäischen Semesters umgesetzt wird. Dabei handelt es sich um ein jährliches Verfahren zur genauen Abstimmung der Politik zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der EU (4). Die politischen Entscheidungsträger legten dabei ihren Schwerpunkt völlig zu Recht auf die Menschen, die im Zuge der Finanzkrise ihren Arbeitsplatz verloren hatten, und bemühten sich, klare Wege für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu finden. Die Kommission konzentrierte sich insbesondere auf Initiativen für Jugendliche wie die Jugendgarantie (2013) (5), die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2015) (6) und die neue EU-Jugendstrategie für 2019–2027 (2018) (7). Eine weitere entschiedene Initiative mündete in die Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2016 zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt (8). Der EWSA begrüßt und unterstützt diese Initiativen, die mit der europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang stehen.

3.2

Während Angebot und Nachfrage im Bereich der Beschäftigung und die erwerbstätige/vorübergehend erwerbslose Bevölkerung regelmäßig analysiert werden und Gegenstand verschiedener Überlegungen und Strategien zu aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind, wird die Nichterwerbsbevölkerung kaum untersucht und erforscht. Eines der Papiere, in denen die Kommission sich erstmals den Personen in dieser Situation ausdrücklich widmete, war die an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung 2008/867/EG der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen , in der verschiedene Formen von Strategien für diese Bevölkerungsgruppe empfohlen werden, die ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Im April 2017 veröffentlichte die Kommission eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (9), in der bewertet wurde, inwieweit jeder Mitgliedstaat einen verstärkt inklusiven Lösungsansatz im Rahmen seiner aktiven Eingliederungsmaßnahmen herausgearbeitet hatte. Sie gelangte zu dem Schluss, dass die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung gemacht hatten, die nationalen Strategien deutlich voneinander abwichen und die Ergebnisse der Umsetzung sehr schwach waren. Seit 2008 ist keine weitere Initiative der Kommission zu dieser spezifischen Bevölkerungsgruppe bekannt. Der EWSA empfiehlt, dass die Kommission eine neue umfassende Strategie mit entsprechenden Aktionsplänen und Zielen auf Mitgliedstaatsebene für die einzelnen Untergruppen von Nichterwerbspersonen vorlegt.

3.3   Merkmale der Nichterwerbsbevölkerung

3.3.1

Die Nichterwerbspersonen („wirtschaftlich Inaktive“) bilden eine große Gruppe, d. h. in den meisten EU-Mitgliedstaaten gibt es einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung, der nicht arbeitet und nicht in den Erwerbslosenstatistiken erfasst wird, aber effektiv Beschäftigungspotenzial hat. Wenngleich die aktiven Beschäftigungsmaßnahmen in der EU sich tendenziell vor allem auf die vorübergehend erwerbslosen Personen konzentrieren, ist der EWSA der Auffassung, dass zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um Beschäftigungsmaßnahmen speziell für diesen Bevölkerungsteil zu schaffen.

3.3.2

Die Nichterwerbspersonen bilden eine heterogene Gruppe. Eurofound (10) hat konkret die vier wichtigsten Untergruppen untersucht: Personen, die sich nach eigenen Angaben in Ausbildung befinden (z. B. Jugendliche), Hausfrauen/-männer, Ruheständler und Menschen mit Behinderungen. Zwischen diesen marginalisierten Untergruppen bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich ihrer Merkmale und der Hindernisse, denen sie sich gegenübersehen: Gesundheitsversorgung, persönliche Lebensumstände, Bildungstand und Ausbildung, Bedarf an Berufsberatung und -praktika. Mangelnde Berufserfahrung ist das häufigste Merkmal bei jungen Menschen und Hausfrauen/Hausmännern, jedoch seltener bei Menschen mit Behinderungen und Ruheständlern im erwerbsfähigen Alter. Menschen mit Behinderungen und Ruheständler berichten andererseits häufiger über Gesundheitsprobleme und über ein erhöhtes Maß an sozialer Ausgrenzung (ähnlich hoch war dieser Anteil unter den Langzeitarbeitslosen). Nichterwerbstätige sind häufig mit vielfältigen Beschäftigungshindernissen konfrontiert. Viele Nichterwerbspersonen würden gerne in irgendeiner Form arbeiten. Etwa vier von fünf Befragten gaben an, zumindest einige Stunden wöchentlich arbeiten zu wollen, während sich annähernd die Hälfte eine Erwerbstätigkeit mit mindestens 32 Wochenstunden wünscht (11). Diese Eckdaten zeigen, dass „wirtschaftlich inaktive Personen“ eher eine Art von Beschäftigung suchen, die fair und relevant ist, als nur ein paar (wenige) Stunden die Woche zu arbeiten, was auch darauf hindeutet, dass sie sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden könnten. Der EWSA ist der Ansicht, dass die positive Einstellung und der Wunsch, zu arbeiten, die politischen Entscheidungsträger darin bestärken sollte, Maßnahmen und Initiativen zu konzipieren, die den Merkmalen der einzelnen Untergruppen tatsächlich gerecht werden.

3.3.3

Ebenso geklärt werden muss die Situation nichterwerbstätiger Personen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen. Nach Angaben der Europäischen Kommission (2014) sind unter den 14,3 Millionen Menschen, die die Mobilität in der EU praktizieren, ungefähr 3,7 Millionen Nichterwerbspersonen. Ca. 80 % der Nichterwerbstätigen haben die gleichen Rechte (Aufenthaltsrecht) und weiteren Vorteile wie die erwerbstätigen Familienangehörigen, mit denen sie im Aufnahmemitgliedstaat zusammenleben, und haben Anspruch auf Gleichbehandlung mit den Familienangehörigen inländischer Arbeitnehmer. Die übrigen 20 % sind Leidtragende des Mangels an Klarheit und Transparenz in Bezug auf ihre Rechte zur Inanspruchnahme bestimmter Sozialleistungen im Aufnahmemitgliedstaat. Der EWSA fordert die Kommission auf, diese Lücke in der sozialen Absicherung dringend zu prüfen und durch entsprechende Rechtsvorschriften zu schließen.

4.   Hintergrund

4.1

Im Bericht von Eurofound „Reaktivierung: Beschäftigungsmöglichkeiten für Nichterwerbspersonen“ (12) werden einige der Haupthindernisse hervorgehoben, denen die vier Untergruppen der Nichterwerbsbevölkerung gegenüberstehen (Personen, die sich nach eigenen Angaben in Ausbildung befinden (z. B. Jugendliche), Hausfrauen/-männer, Ruheständler und Menschen mit Behinderungen). Mangelnde Berufserfahrung ist der häufigste Grund in der Untergruppe der jungen Menschen und der Hausfrauen/-männer, während dieser Aspekt für Menschen mit Behinderungen und Ruheständler weniger entscheidend ist, die im Allgemeinen eher Gesundheitsprobleme haben. Etwa die Hälfte der Nichterwerbspersonen mit Behinderungen berichtet über ein hohes Maß an sozialer Ausgrenzung, die in verschiedenen Mitgliedstaaten häufig vorkommt, wo eine hohe Zahl an Nichterwerbspersonen vor mehrfachen Arbeitsmarkthindernissen steht. All dies trägt dazu bei, dass aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen eine größere Herausforderung und Komplexität in sich bergen.

4.2

Andererseits kann man nicht davon ausgehen, dass Nichterwerbspersonen bei der zuständigen lokalen Arbeitsbehörde gemeldet sind, was es den lokalen Dienststellen erschwert, diese Personen zu ermitteln und ihnen Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten. Der EWSA unterstützt alle Initiativen, die darauf abzielen, diese Menschen dazu zu bewegen, sich bei den örtlichen Arbeitsverwaltungen registrieren zu lassen. Er empfiehlt die Einrichtung einer spezifischen behördlichen Struktur für die koordinierte und leichtere Überwachung nicht erwerbstätiger Menschen und ihre Registrierung bei den örtlichen Arbeitsverwaltungen, die Maßnahmen und attraktive Programme gezielt für die speziellen Bedürfnisse dieser Menschen vorschlagen könnte. Offensichtlich stehen die lokalen Behörden aufgrund der komplexen Arbeitsmärkte, in denen es kaum Beschäftigungsmöglichkeiten für diejenigen gibt, die schon seit längerem außerhalb des Arbeitsmarktes stehen, sehr schwierigen Herausforderungen gegenüber. Die Gesamtsituation verursacht eine erhöhte Arbeitsbelastung und damit verbundenen Stress in den lokalen Arbeitsbehörden.

4.3

Die politischen Entscheidungsträger in den Mitgliedstaaten müssen auch die Herausforderungen anerkennen, denen sich die lokalen Arbeitsbehörden stellen müssen, um die Nichterwerbsbevölkerung zu erreichen, ihren komplexen Bedürfnissen Rechnung zu tragen und ihre unterschiedlich gearteten Probleme zu verstehen. Eine Strategie und entsprechende Aktionspläne für jede Untergruppe sind notwendig, um denjenigen, die Arbeit suchen und arbeiten wollen und damit zur Wertschöpfung und zum sozialen und ökologischen Wohlstand der Gesellschaft beitragen möchten, eine wirksame Garantie zu geben, dass sie erfolgreich einen Arbeitsplatz finden können.

4.4

Dabei müssen u. a. die folgenden grundlegenden Probleme angegangen werden:

fehlende öffentliche Angebote zur Betreuung von Kindern und betreuungsbedürftigen Personen, die den mit häuslichen Pflichten betrauten Personen (vorwiegend Frauen) den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern würden;

a)

Nichterwerbspersonen sollten Zugang zu Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen haben und gleichzeitig weiterhin Arbeitslosengeld beziehen können;

b)

die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die spezifischere Beschäftigungspläne und Hilfe benötigen, ist mit gezielten und effizienten Maßnahmen zu erleichtern, zu unterstützen und zu fördern;

c)

zusätzlich ist anderen schwachen Gruppen wie Migranten und Menschen im Rahmen des ROMA-Programms besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

d)

sicher geben viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen auf und wenden sich nicht mehr an Arbeitsbehörden, um sich registrieren zu lassen, sodass diese Behörden den Kontakt zu diesen Personen erst wiederherstellen müssen, um ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu reaktivieren;

e)

augenscheinlich muss auf Ebene der staatlichen Arbeitsbehörden in den Mitgliedstaaten mehr und besser gearbeitet werden, was jedoch selbstverständlich eine umfangreiche Aufgabe ist, für die in vielen lokalen Arbeitsbehörden zum aktuellem Zeitpunkt die nötigen Kapazitäten fehlen. Aus diesem Grund müssen Beamte mit der richtigen Befähigung eingestellt werden, um denjenigen, die Arbeit suchen und arbeiten wollen, erfolgreich einen Arbeitsplatz zu vermitteln;

f)

sicherlich wird es auf EU-Ebene in manchen Mitgliedstaaten bewährte Praktiken zur Überwindung dieser Schwierigkeiten geben, die in der gesamten Europäischen Union umgesetzt werden sollten;

g)

die Anpassung der Löhne und Gehälter auf ein angemessenes Niveau muss auch zu einem Erfordernis innerhalb der EU werden.

4.5

Die Arbeitsmärkte durchlaufen derzeit einen Wandel und die strukturellen Reformen der Arbeitsmärkte führten zu einer höheren Vielfalt und zu neuen Arbeitsformen. Die Arbeitsplätze atypisch Beschäftigter sind von geringerer Qualität und das Risiko von Armut trotz Erwerbstätigkeit ist bei ihnen höher (13). 2017 gab es in der EU 13,7 % Selbstständige (14), 11,3 % Zeitarbeitskräfte (15) und 18,7 % Teilzeitbeschäftigte (16). Die Mitgliedstaaten sollten mit Unterstützung angemessener EU-Förderprogrammen ihre Bildungsinvestitionen – Qualitätsinvestitionen in die Wirtschaft mit Hebelwirkung – erhöhen und dadurch die Bildung in Wissenschaft, Ingenieurwesen, Technologie und Mathematik auf der Grundlage europäischer Grundwerte- und -rechte, die durch die europäische Säule sozialer Rechte wiedereingeführt wurden, verbessern. Nichterwerbstätige Menschen müssen entsprechend den besonderen Bedürfnissen der jeweiligen Untergruppe integriert, unterstützt und geschützt werden, damit sie diesen Wandel erfolgreich angehen und bewältigen können. Der EWSA fordert einen inklusiveren Arbeitsmarkt.

4.6   Beschäftigungshindernisse der Nichterwerbspersonen

4.6.1

Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren mit keiner oder schwacher Bindung zum Arbeitsmarkt sehen sich unterschiedlichen Hürden beim Zugang zur Beschäftigung gegenüber, die sie daran hindern, gänzlich beruflich erwerbstätig zu werden. Ein gründliches, tiefgreifendes Verständnis dieser Hindernisse ist eine Grundvoraussetzung dafür, die angemessenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen, damit sie den Umständen der verschiedenen Zielgruppen gut angepasst und gezielt eingesetzt werden können. Im Folgenden werden einige Probleme bei der Bestimmung der Beschäftigungshindernisse genannt. Es bedarf genauer und zutreffender Informationen und Analysen, um die Hindernisse richtig einzuordnen, was allerdings derzeit aus folgenden Gründen praktisch unmöglich ist:

a)

die derzeitigen aggregierten Arbeitsmarktindikatoren enthalten kaum relevante Informationen mit klarem Bezug zu Nichterwerbstätigen oder zu den anzugehenden Problemen und beziehen sich weitgehend nur auf die Einzelperson und nicht auf die familiären Umstände;

b)

der Schwerpunkt liegt fast gänzlich auf registrierten Erwerbslosen;

c)

es gibt nur sehr wenige Informationen über gesundheitliche Probleme, Betreuungspflichten in der Familie oder Anreize.

4.6.2

Die gängigsten Hindernisse sind:

a)

keine neuere Berufserfahrung;

b)

niedriges Bildungsniveau und geringe Qualifizierung;

c)

kaum oder gar keine Berufserfahrung;

d)

gesundheitliche Einschränkungen;

e)

Betreuungspflichten in der Familie;

f)

geringe Beschäftigungsmöglichkeiten;

g)

noch nie erwerbstätig gewesen;

h)

eine Diskriminierung aufgrund des Alters, Geschlechts, einer Behinderung usw. und die Personalpolitik einiger Unternehmen.

4.6.3

Es müssen die erforderlichen Instrumente eingeführt werden, um die Sichtbarkeit und Motivation Arbeitssuchender und ihre Erfolgschancen bei der Arbeitssuche zu verbessern, u. a.:

a)

Berufsberatung;

b)

Onlineportal für Stellenangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten;

c)

Referenzen und Hinweise für die Betroffenen;

d)

mobilitätsfördernde Maßnahmen;

e)

berufliche Bildungsprogramme;

f)

etwaige Zuschüsse für Arbeitgeber.

4.7

Die Mitgliedstaaten bemühen sich häufig, die individuellen Bedingungen und die Schwierigkeiten des Arbeitsmarktes anhand von aussagekräftigen statistischen Instrumenten zu erklären, die das Profil der Erwerbssuchenden mittels verwaltungsbezogener Informationen ermitteln. Solche Instrumente helfen dabei, Beschäftigungsprogramme individuell abzustimmen und den bei den Arbeitsbehörden gemeldeten Personen anzubieten. Diese Instrumente verlassen sich auf die Qualität der Verwaltungsinformationen, die zwar deutliche Vorzüge aufweisen, jedoch nur einen Teil der erwerbslosen Bevölkerung abdecken, beispielsweise die registrierten Erwerbslosen. Diese hochentwickelten Instrumente zur Profilermittlung auf der Grundlage solcher Informationen sind daher in der Regel untauglich, um ein umfassendes Bild über die Beschäftigungshindernisse derjenigen zu erstellen, die keine oder eine sehr schwache Bindung zum Arbeitsmarkt haben.

4.8

Die Hindernisse für den Zugang zur Beschäftigung zu verstehen, ist nicht nur entscheidend, um die von den unterschiedlichen Institutionen bereitgestellten Dienstleistungen miteinander zu verknüpfen, sondern auch für die Ermittlung der Gruppen, denen die Beschäftigungsprogramme oder die für sie vorgesehenen Leistungen zugutekommen sollen. Diese Gruppen werden derzeit nicht als „Kunden“ des Beschäftigungs- und Leistungsangebots dieser Institutionen betrachtet. Deshalb fordert der EWSA die Kommission (gemeinsam mit der OECD oder nicht) dazu auf, statistische Modelle zu gestalten, die die spezifischen Merkmale der Nichterwerbspersonen berücksichtigen, damit diese Menschen erfolgreich in aktive Beschäftigungsmaßnahmen aufgenommen werden können.

5.   Eine gemeinsame europäische Strategie für den technischen Wandel und eine inklusivere Gesellschaft, die alle europäischen Bürgerinnen und Bürger, auch die „wirtschaftlich Inaktiven“, erfasst

5.1

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten nicht nur die Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausbildung und Qualifizierung, sondern alle ihre diesbezüglichen Maßnahmen auf eine bessere Eingliederung der einzelnen Untergruppen Nichterwerbstätiger (17) in den Arbeitsmarkt ausrichten, z. B. durch:

a)

die Entwicklung eines ausreichenden, hochwertigen Angebots öffentlicher Betreuungseinrichtungen (insbesondere für Kinder und ältere Menschen), damit Arbeitssuchende (vor allem Frauen) ungehindert und ohne Bedenken erwerbstätig werden können, was ihnen derzeit aufgrund familiärer Verpflichtungen verwehrt ist (18);

b)

wirksame Überwachung und Bewertung der Wirkung der öffentlichen Maßnahmen zur Reaktivierung von Nichterwerbstätigen, u. a. durch

1.

relevante Informationen (Ermittlung der Hindernisse und Kartierung im Verbund mit den bestehenden Maßnahmen);

2.

Umsetzung (angehende Herausforderungen bei der Umsetzung, Erleichterung der Koordinierung und Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren);

3.

Überwachung und Evaluierung (Abschätzung der kurz- und langfristigen Auswirkungen, Analyse der Ergebnisse über die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung hinaus, unter Einbeziehung von Aspekten der Arbeitsplatzqualität, Ermittlung funktionierender Vorgehensweisen aufgeschlüsselt nach Untergruppen);

c)

Steigerung des inklusiven Wachstums und des Wohlstands in den folgenden Bereichen der Arbeitsmarktleistung: mehr und bessere Arbeitsplätze, Inklusion, Resilienz und Anpassungsfähigkeit.

d)

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sich die folgenden drei Grundsätze der Politik zu eigen machen:

1.

Förderung eines Umfelds, in dem hochwertige Arbeitsplätze entstehen können;

2.

Verhinderung der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt und Schutz der Betroffenen vor Arbeitsmarktrisiken;

3.

Vorbereitung auf künftige Risiken und Chancen, die auf dem Arbeitsmarkt entstehen können;

e)

Schaffung von Arbeitsplätzen in den Kommunen, die den Qualifikationen der ansässigen Nichterwerbspersonen entgegenkommen, d. h. Arbeitsplätze entsprechend den Kompetenzen der Nichterwerbspersonen schaffen und ihre Leistungsfähigkeit durch entsprechende Weiterbildungen verbessern;

f)

Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für einen stärkeren sozialen Dialog (mit den Sozialpartnern) auf allen geeigneten Ebenen und unter Wahrung der Autonomie der Sozialpartner und der Tarifverhandlungen, sowie Dialog mit anderen einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft (19).

5.2

Die Strategie darf nicht nur denen zugutekommen, die bereits einen Arbeitsplatz haben. Besonderes Augenmerk verdienen die NEET-Jugendlichen und alle anderen, die sich in einer Nichterwerbssituation befinden, da dort ein doppeltes Risiko besteht. Einerseits stellen sie ein soziales Problem dar, und andererseits entsteht eine Situation, die den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften verstärkt, da sie aufgrund ihrer Erwerbslosigkeit keinerlei Möglichkeiten haben, Praxiserfahrung zu sammeln, und da sie auch nicht studieren, haben sie keinerlei Möglichkeiten, die erforderlichen akademischen Qualifikationen zu erwerben. Auf diese Weise laufen sie Gefahr, den Anschluss an den Arbeitsmarkt ganz zu verlieren. Es ist ein Paradoxon, dass die am besten qualifizierten Generationen aller Zeiten nicht zwangsläufig diejenigen sind, die am besten auf die Anforderungen des aktuellen Arbeitsmarktes vorbereitet sind. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten dürfen diese Generation, die so gut qualifiziert ist wie nie zuvor, nicht außen vor lassen.

5.3

Arbeitgeber klagen, dass sie Schwierigkeiten haben, qualifizierte Arbeitnehmer zu finden, was ein Hindernis für das potenzielle Wachstum und neue Industrieinvestitionen darstellt, sodass europäische Unternehmen weiter an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und immer mehr auf der Strecke bleiben (20): Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, die der Nachfrage von heute entsprechen, kann zu einer mangelnden Nachfrage bei den jungen qualifizierten Arbeitnehmern von morgen führen.

5.4

Es muss eine Brücke geschaffen werden, die Bildung und Kompetenzerwerb (21) mit den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes verbindet, um die strukturelle Kluft, die wir heutzutage feststellen müssen, zu überwinden. Dies bedeutet:

a)

auf übertragbare Qualifikationen setzen;

b)

die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Arbeitgebern und Gewerkschaften verbessern;

c)

den Jugendlichen und anderen, von fehlenden Arbeitsangeboten betroffenen Erwerbslosen ihre Beschäftigungsmöglichkeiten und die entsprechenden Anforderungen bewusst machen;

d)

Partnerschaften zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Unternehmen, Arbeitnehmern, öffentlichem Sektor, Gewerkschaften und den NEET und anderen Nichterwerbspersonen (Migranten eingeschlossen (22)) fördern;

e)

Aufstellung eines speziellen Aktionsprogramms für jede Untergruppe von Nichterwerbstätigen, Begleitung und Bewertung der Umsetzung dieser Programme mit entsprechenden Korrekturen;

f)

Verringerung der Wochenarbeitszeit, angefangen beim öffentlichen Dienst, und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für alle.

5.5

Die vierte industrielle Revolution und die Digitalisierung sind vielleicht die letzte Gelegenheit für die Europäische Union, den Rückstand auf die Hauptwettbewerber durch Investitionen, angemessene Strategien und Aktionspläne aufzuholen und definitiv den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft und zur Vollbeschäftigung zu meistern, wie in der Lissabon-Strategie von 2000 vorgesehen. Sollte uns dies nicht gelingen, könnte dies zu einer Erosion unterschiedlicher Gesellschaftsebenen und der produktiven Infrastruktur in Europa sowie der Grundwerte führen, die wir sicherlich alle erhalten möchten.

5.6

Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir ein Bekenntnis, eine Art Zusammenarbeit, die alle EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten, die nationalen und lokalen Regierungen, die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände und die Unternehmen sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen einbindet und bei dem jeder seinen Teil Verantwortung übernimmt und so daran mitwirkt, allen Bürgerinnen und Bürgern Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten und sie an der Wohlstandsgewinnung sowie der Schaffung von wirtschaftlichem, sozialem und ökologischem Wohlergehen teilhaben zu lassen. Zusammenfassend fordert der EWSA alle (europäischen, einzelstaatlichen, Regierungs-, kommunalen und privaten) Institutionen auf, eine tatsächlich inklusive Politik zu betreiben und nicht restriktiv vorzugehen, wie es in den letzten zwanzig Jahren der Fall war, was zu Millionen von Nichterwerbspersonen und zu einer Entfremdung der Zivilgesellschaft von den europäischen Institutionen geführt und die Zukunft Europas aufs Spiel gesetzt hat.

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Empfehlung 2008/867/EG der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen, (ABl. L 307 vom 18.11.2008, S. 11).

(2)  Nach Angaben von Eurostat von Januar 2019 waren im dritten Quartal 201826 % der Bevölkerung (EU-28) im Alter zwischen 15 und 64 Jahren nicht erwerbstätig.

(3)  Siehe Reaktivierung: Beschäftigungsmöglichkeiten für Nichterwerbspersonen vom 31.10.2017, Autor: Eurofound, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

(4)  Siehe Website der Europäischen Kommission zur Europäischen Beschäftigungsstrategie.

(5)  ABl. C 271 vom 19.9.2013, S. 101.

(6)  ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 40.

(7)  COM(2018) 269 final, Stellungnahme „Eine neue EU-Strategie für junge Menschen“, ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 142.

(8)  ABl. C 67 vom 20.2.2016, S. 1.

(9)  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Implementation of the 2008 Commission Recommendation on the active inclusion of people excluded from the labour market (SWD(2017) 257 final, nur auf Englisch verfügbar).

(10)  Siehe Reaktivierung: Beschäftigungsmöglichkeiten für Nichterwerbspersonen vom 31.10.2017, Autor: Eurofound, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

(11)  Siehe Reaktivierung: Beschäftigungsmöglichkeiten für Nichterwerbspersonen vom 31.10.2017, Autor: Eurofound, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

(12)  Siehe Reaktivierung: Beschäftigungsmöglichkeiten für Nichterwerbspersonen vom 31.10.2017, Autor: Eurofound, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

(13)  Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates – Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2019 (COM/2018/761 final).

(14)  Altersgruppe 15 – 64, Daten aus dem Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates, COM/2018/761 final.

(15)  Altersgruppe 20 – 64; Eurostat-Daten von Februar 2019.

(16)  Altersgruppe 20 – 64; Eurostat-Daten von Februar 2019.

(17)  ABl. C 237 vom 6.7.2018, S. 1, ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10.

(18)  ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 44‚Stellungnahme zum Thema „Gleichstellung der Geschlechter auf den europäischen Arbeitsmärkten“, ABl. C 110 vom 22.3.2019, S. 26.

(19)  Stellungnahme SOC/577 „Sozialer Dialog für Innovationsförderung in der digitalen Wirtschaft“, noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht, (ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10).

(20)  Studie zum Thema „Das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage – ein Hemmschuh für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen“.

(21)  ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10, Stellungnahme SOC/588 „Paket Bildung“(ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 136), ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 167, ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 37, ABl. C 173 vom 31.5.2017, S. 45, ABl. C 173 vom 31.5.2017, S. 1.

(22)  Informationsbericht SOC/574 „Die Kosten eines Verzichts auf Einwanderung und Integration“, ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 19.


ANHANG

Folgende abgelehnte Änderungsanträge erhielten mindestens ein Viertel der abgegebenen Stimmen (Art. 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung):

Ziffer 5.4 Buchstabe f)

Streichen:

5.4

Es muss eine Brücke geschaffen werden, die Bildung und Kompetenzerwerb (1) mit den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes verbindet, um die strukturelle Kluft, die wir heutzutage feststellen müssen, zu überwinden. Dies bedeutet:

[…]

f) Verringerung der Wochenarbeitszeit, angefangen beim öffentlichen Dienst, und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für alle.

Begründung

Die Verringerung der Wochenarbeitszeit ist weder der richtige Weg zur Lösung des Problems der Beschäftigungsmöglichkeiten noch ein zukunftsorientierter Ansatz. Die Arbeitswelt im 21. Jahrhundert verändert sich. Der technologische Wandel und neue Formen der Arbeit bieten neue Chancen und Möglichkeiten für die Integration von Nichterwerbstätigen in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus hat die Debatte in der Fachgruppe SOC gezeigt, dass es in den Mitgliedstaaten, die eine solche Maßnahme eingeführt haben, durchaus auch negative Erfahrungen gibt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 42

Nein-Stimmen: 63

Enthaltungen: 5

Ziffer 1.4

Ändern:

1.4.

Nach Ansicht des EWSA sollte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten nahelegen, die Wirksamkeit ihrer aktiven Arbeitsmarktstrategien zu verbessern und dafür zu sorgen, dass ihre öffentlichen Arbeitsverwaltungen arbeitswillige Menschen unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Ambitionen sowie des aktuellen Angebots an Stellen bei der Arbeitsmarktintegration gezielter unterstützen können.

Begründung

Die Aufgabe der gezielten Unterstützung besteht darin, mit den Einzelnen über ihre Fähigkeiten und Ambitionen zu sprechen, aber ihnen auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu erläutern und aufzuzeigen, worin ihre besten Optionen für eine Weiterbildung oder Umschulung bestehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 28

Nein-Stimmen: 66

Enthaltungen: 6


(1)  ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10, Stellungnahme „Paket Bildung“ (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 136), ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 167, ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 37, ABl. C 173 vom 31.5.2017, S. 45, ABl. C 173 vom 31.5.2017, S. 1.


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/16


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Auf den Qualifikationsbedarf zugeschnittene Bildungssysteme“

(Initiativstellungnahme)

(2019/C 228/03)

Berichterstatterin: Milena ANGELOVA

Beschluss des Plenums

15.2.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

Annahme in der Fachgruppe

13.2.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

21.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

130/0/2

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt, dass die Europäische Kommission in ihren jüngsten Initiativen (1) den Schwerpunkt wieder verstärkt auf die allgemeine und berufliche Bildung sowie auf die Entwicklung und Nutzung von Kompetenzen in der EU legt. Er hebt hervor, dass die allgemeine und berufliche Bildung zu den Kernkompetenzen der Mitgliedstaaten zählt, unterstreicht aber zugleich die strategische Bedeutung dieser Bereiche für die Zukunft Europas in Bezug auf wirtschaftlichen Wohlstand, einen stärkeren Zusammenhalt und das demokratische Leben sowie hinsichtlich der Notwendigkeit, „den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und auf ihre Zukunftssorgen angesichts einer sich rasch verändernden Welt zu reagieren“ (2).

1.2.

Der EWSA ist besorgt über die durch die Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage hervorgerufenen erheblichen strukturellen Probleme auf den Arbeitsmärkten. Einige davon werden durch die technologische und die demografische Entwicklung verursacht. Er fordert daher, unverzüglich gezielte Maßnahmen zu konzipieren und durchzuführen, flankiert von Anreizen und der Erstellung von Kompendien bewährter Verfahren für die Mitgliedstaaten, um sie bei der Umsetzung eventuell erforderlicher erfolgreicher und fördernder Anpassungen ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen, die zu einer besseren Abstimmung des Qualifikationsangebots auf die Nachfrage beitragen und der Vergeudung von Talenten vorbeugen.

1.3.

Der EWSA ist der Auffassung, dass es für das heutige und das künftige Qualifikationsdefizit nur dann eine dauerhafte Lösung geben kann, wenn die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten gezielte Strategien konzipieren und konkrete Maßnahmen ergreifen, um ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern und auf eine geeignete Weise so umzugestalten, dass sie das Talentmanagement sowie eine ganzheitliche Steuerung von Kompetenzen gewährleisten. Daher fordert er sie zu unverzüglichem und wirksamem Handeln in diesem Bereich auf. All diese Systeme sollten auf die inklusive und kontinuierlich aktualisierte Anpassung der Arbeitskräfte an die neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgerichtet sein.

1.4.

Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, die Verbreitung bewährter Verfahren in Bezug auf Qualifizierungsprogramme und die berufliche Aus- und Weiterbildung zu intensivieren. Daneben sollte die richtige Mischung von Anreizen für alle Akteure im Rahmen von Bildung und Berufsausbildung angeboten werden, um das Recht auf geeignete Qualifizierungsmaßnahmen für alle zu wahren (3). Im Einklang mit seiner früheren Stellungnahme unterstreicht der EWSA die Bedeutung eines europäischen Bildungsraums (4). Der EWSA hält es für erforderlich, die Kompetenzen und Qualifikationen der Lehrkräfte und Ausbilder auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung weiter auszubauen und kontinuierlich zu verbessern.

1.5.

Der EWSA räumt ein, dass das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage wohl nie gänzlich beseitigt werden kann und dass die Bildungssysteme die Menschen niemals perfekt auf alle Eventualitäten vorbereiten können. Die aktuellen Entwicklungen sind jedoch beunruhigend und führen zu Engpässen für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Sie behindern die Bürger bei der vollen Entfaltung ihres kreativen Potenzials und die Unternehmen bei der umfassenden Nutzung der Innovationskraft, die sich aus den Kompetenzen ihrer Mitarbeiter ergibt. Daher sollten sich der Staat, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft zusammentun, um dieses Problem zu überwinden, und den Menschen die erforderliche Beratung und Orientierungshilfe an die Hand geben, damit diese die richtigen Entscheidungen treffen und ihre Kenntnisse und ihre Kompetenzen zum Wohle der Gesellschaft kontinuierlich weiterentwickeln können. Für eine bessere Antizipation des und Reaktion auf den Qualifikationsbedarf bedarf es umfassender und ganzheitlicher Ansätze. (5)

1.6.

Eine zuverlässige Antizipation des künftigen Qualifikationsbedarfs und der künftigen Struktur des EU-Arbeitsmarktes ist zwangsläufig entscheidend, um die Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu verringern. Daher sollten Universitäten, Hochschulen, Wissenschaftszentren und andere Forschungseinrichtungen dieses Thema in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und den zuständigen Verwaltungsorganen in den Mitgliedstaaten ernsthaft angehen. Die vom Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen werden sehr nützlich sein, aber die Arbeit muss auch auf nationaler Ebene weitergeführt werden, und in allen Mitgliedstaaten muss stärker ins Detail gegangen werden.

1.7.

Der Staat, die Unternehmen und die Arbeitnehmer sollten die allgemeine und berufliche Bildung als Investition betrachten. Steueranreize für eine solche Investition könnten Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu bewegen, mehr zu investieren. In Tarifverträgen können bestimmte Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der allgemeinen und beruflichen Bildung festgeschrieben werden. Bewährte Weiter- und Neuqualifizierungsverfahren sollten bekannt gemacht werden, um die Arbeitssuche zu erleichtern.

1.8.

Gelernt wird vielfach in einem nichtformalen und informellen Kontext, z. B. in Jugendorganisationen und durch Peer-to-Peer-Learning; viele berufsspezifische Kompetenzen können nicht im Rahmen der formalen Schulbildung erworben werden. (6) Daher fordert der EWSA die Mitgliedstaaten dazu auf, nach Wegen zu suchen, wie die in solchen Fällen erworbenen einschlägigen Qualifikationen validiert werden können. Eine Möglichkeit ist die Vervollständigung und richtige Anwendung ihrer nationalen Qualifikationssysteme, auch durch den Rückgriff auf Plattformen, die eine standardisierte Bewertung des Kompetenzniveaus anbieten, unabhängig davon, wie diese Kompetenzen erworben wurden. Ein solches Vorgehen schafft eine weitere Möglichkeit, um Unternehmen über das Potenzial insbesondere von älteren Bewerbern zu informieren, mit der auf Qualifikationen und Kompetenzen aufmerksam gemacht werden könnte, für die es keinen offiziellen Nachweis gibt, die aber vielleicht dennoch geschätzt werden.

1.9.

Das lebenslange Lernen sowie die Weiter- und Neuqualifizierung sind eine gemeinsame Aufgabe des Staates, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Um den Menschen eine gute berufliche Laufbahn zu ermöglichen, sollten sie aktiv unterstützt und auch mithilfe von Berufsberatungsmethoden, Beratung, Hilfe, Coaching und Mentoren in Bezug darauf beraten werden, für welche Art von Ausbildung und Lernen sie sich entscheiden sollten, die ihnen die Kompetenzen und Qualifikationen vermittelt, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Die Sozialpartner sollten aktiv auf die einschlägigen Probleme aufmerksam machen und mögliche Lösungen vorschlagen. Bevor die Menschen ihre Zeit und ihr Geld in ihre Ausbildung investieren, müssen sie wissen, welche Qualifikationen sinnvoll sind und wie sich Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf ihre berufliche Laufbahn auswirken werden. Zudem werden sie auch eine Qualifikation oder einen Abschluss erwerben wollen, die bzw. der von anderen anerkannt wird.

2.   Das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage heute und morgen

2.1.

Die Zukunft ist heute: sie wird schneller zur Realität, als wir es wahrhaben und vorhersagen können. Sie geht mit großen Herausforderungen für die Unternehmen und die öffentlichen Verwaltungen einher, weil neue Geschäftsmodelle entstehen, und für die Arbeitnehmer, weil sie neue Qualifikationen und Kompetenzen erforderlich macht, die sich heute zumeist schwer vorhersehen lassen. Deshalb ist die Gesellschaft als Ganzes zur rechtzeitigen Anpassung an einen raschen Wandel gezwungen. Wenn wir diesen erfolgreich bewältigen wollen, müssen wir geeint bleiben, bereit sein zu unverzüglichem Handeln, unsere Kräfte bündeln, um uns auf die Zukunft einzustellen, und den aktuellen tiefgreifenden Wandel in den Beziehungen zwischen Mensch, Robotik, künstlicher Intelligenz und der Digitalisierung zum Wohle unserer Gesellschaft aktiv angehen.

2.2.

Der Fachkräftemangel bzw. Qualifikationsdefizite zählen heute zu den größten Problemen, die das Wachstum bedrohen und dauerhaften Arbeitsplätzen in der EU im Wege stehen. In einigen Untersuchungen (7) werden die Kosten hierfür mit 2 % des EU-BIP veranschlagt. Nach Angaben der Europäischen Kommission können 70 Mio. Europäer nicht richtig lesen und schreiben und noch mehr verfügen über schlechte Rechen- und digitale Kompetenzen. Eine jüngere Studie (8) zeigt, dass der Anteil der Arbeitnehmer, die nicht über die gesuchten Qualifikationen verfügen, in der EU nach wie vor bei durchschnittlich etwa 40 % liegt, was der Gesamteinschätzung des Cedefop entspricht. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängt entscheidend von qualifizierten Arbeitnehmern ab. Es ist deshalb außerordentlich wichtig, dass die Arbeitnehmer heute und in Zukunft über die Fertigkeiten und Kompetenzen verfügen, die den sich verändernden Bedürfnissen der modernen Wirtschaft und des Arbeitsmarkts entsprechen. Niemand darf unberücksichtigt bleiben (9), und die Vergeudung von Talenten sollte vermieden werden. Das Erreichen dieser Ziele setzt hochqualifizierte Lehrkräfte und Bildungsanbieter sowie eine angemessene Unterstützung für die Teilnahme am lebenslangen Lernen voraus.

2.3.

Der EWSA hat in seinen früheren Stellungnahmen (10) die Auswirkungen von Digitalisierung, Robotisierung, neuen Wirtschaftsmodellen wie Industrie 4.0 sowie Kreislaufwirtschaft und Sharing Economy auf den neuen Kompetenzbedarf hervorgehoben. Er hat ferner festgestellt, dass innovativere Lösungen in den Bereichen Bildung und Kompetenzentwicklung nötig sind, da Europa einen echten Paradigmenwechsel in Bezug auf die Ziele und das Funktionieren des Bildungssektors und das Verständnis seiner Stellung und Rolle in der Gesellschaft benötigt. (11) Das Cedefop geht davon aus (12), dass die vorhandenen Kompetenzen der Beschäftigten in der EU um rund ein Fünftel hinter dem zurückbleiben, was die Arbeitnehmer benötigen, um bei ihrer Arbeit die höchstmögliche Produktivität zu erreichen. Dies erfordert konzertiertes Handeln, um die Erwachsenenbildung in Europa weiter anzuregen.

2.4.

Die Konjunkturerholung in Europa treibt in Verbindung mit einem sich ändernden Qualifikationsbedarf die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und gleichzeitig auch den Fachkräftemangel auf den jeweils höchsten Wert der letzten zehn Jahre. Trotz sinkender Arbeitslosigkeit in der EU (von 10,11 % im Jahr 2014 auf 7,3 % im Jahr 2018) hat sich die Quote der offenen Stellen verdoppelt (von 1,1 % im Jahr 2009 auf 2,2 % im Jahr 2018) (13).

2.4.1.

Alle Mitgliedstaaten sind von diesem Problem betroffen, wenn auch unterschiedlich stark und aus unterschiedlichen Gründen. Eine weltweite Umfrage (14) zeigt, dass in vielen Mitgliedstaaten der Anteil der Arbeitgeber, die Schwierigkeiten haben, passende Bewerber zu finden, besorgniserregend hoch ist. Zehn Mitgliedstaaten liegen über dem globalen Durchschnitt von 45 %, am schlechtesten sieht die Lage in Rumänien (81 %), Bulgarien (68 %) und Griechenland (61 %) aus. Weniger, aber immer noch erhebliche Probleme haben am anderen Ende des Spektrums Irland (18 %), das Vereinigte Königreich (19 %) und die Niederlande (24 %).

2.4.2.

Für rund ein Drittel der Arbeitgeber liegt die Hauptursache für ihre Probleme bei der Besetzung offener Stellen im Mangel an Bewerbern. Weitere 20 % sind der Meinung, dass den Bewerbern die erforderliche Erfahrung fehlt. Im Zuge der Digitalisierung, Automatisierung und Umgestaltung von Unternehmen wird es immer wichtiger, Bewerber mit der richtigen Mischung aus fachlichen und sozialen Kompetenzen zu finden — 27 % der Arbeitgeber geben jedoch an, dass die Bewerber nicht über die von ihnen benötigten Kompetenzen verfügen. Weltweit schätzen mehr als die Hälfte (56 %) der Arbeitgeber die schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit als größte persönliche Kompetenz, gefolgt von der Fähigkeit zur Teamarbeit und Problemlösungskompetenz.

2.5.

Die Ergebnisse des Programms für die internationale Erfassung von Kompetenzen bei Erwachsenen (PIAAC) und der Cedefop-Erhebung zum Thema europäische Kompetenzen und Arbeitsplätze (ESJS) wie auch der wissenschaftlichen Forschung (15) zeigen, dass die Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu einem Großteil auf Überqualifizierung bzw. Überbildung zurückzuführen ist. In der Regel haben vier von zehn erwachsenen Arbeitnehmern das Gefühl, dass sie ihre Kompetenzen nicht ausreichend einbringen können, und fast ein Drittel der Hochschulabsolventen ist für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit überqualifiziert. Dies ist Folge sowohl eines ineffizienten Ressourceneinsatzes (der dazu führt, dass die vorhandenen Qualifikationen nicht umfassend genutzt werden) als auch des generellen Ungleichgewichts zwischen den Qualifikationen der Arbeitskräfte und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt (16).

2.6.

Das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage hat negative Folgen für die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Es

verhindert, dass die Bürger zufrieden sind mit ihrer Arbeit und ihrer beruflichen Laufbahn, senkt das wahrgenommene Maß an Wertschätzung und wirkt sich möglicherweise negativ auf ihre Löhne und Gehälter aus;

beeinträchtigt die persönliche Entfaltung und Entwicklung und wirkt sich auf die Nutzung der Fähigkeiten und des individuellen Potenzials aus;

führt zu einer geringeren Arbeitsproduktivität — einigen Schätzungen zufolge betragen die Produktivitätsverluste (17) aufgrund der Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in der EU ca. 0,80 EUR pro Arbeitsstunde (18);

verringert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, da Einstellungsverfahren verlangsamt und verteuert und zusätzliche Ausgaben für Schulungen erforderlich werden.

2.7.

Diese Diskrepanz liegt aufgrund des raschen Wandels sowohl bei hochqualifizierten als auch bei geringqualifizierten Arbeitskräften sowie in Berufen vor, die in der Regel eine lange Ausbildung und hochspezialisierte Fachkenntnisse erfordern. Elektriker, Mechaniker, Schweißer, Ingenieure, Kraftfahrer, IT-Fachkräfte, Fachkräfte im Sozialwesen, Handelsvertreter zählen derzeit zu den Berufen, die von den Arbeitgebern am dringendsten gesucht werden.

2.8.

Kompetenzen in den MINT-Bereichen und digitale Kompetenzen werden zunehmend wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Ausschöpfung des Potenzials der Produktivität der Beschäftigten. Die Bedeutung von Kompetenzen in den MINT-Fächern geht zudem über den bloßen Inhalt der Lehrpläne in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik hinaus. Durch sie können Schüler und Studierende ein breiteres Spektrum an Qualifikationen und Kompetenzen erwerben, wie etwa systemisches und kritisches Denken. Als Unterbau für diese Kompetenzen benötigen die Menschen auch gute Grundkompetenzen und unternehmerische Kompetenz. Kompetenzen in den MINT-Fächern können über die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie über die allgemeine Bildung erworben werden. Insbesondere muss ein Studium der MINT-Fächer für Frauen attraktiver gemacht werden. Außerdem muss die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern angegangen werden (19). Es müssen Wege gefunden werden, um MINT-Fächer vor allem in der Fläche attraktiver zu machen, da sich diese Fächer in der Regel in den Großstädten ballen (20). Das Radar für strategische digitale Kompetenzen ist ein nützliches Instrument, um junge Menschen mit Rollenvorbildern oder Mentoren zusammenzubringen, die sie über die für eine bestimmte Tätigkeit erforderlichen Kompetenzen informieren können (21).

2.9.

Damit das Problem des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage nicht noch größer wird, sind gut konzipierte Maßnahmen erforderlich. Aufgrund der revolutionären Veränderungen wandeln sich Technologien, Geschäftsmodelle, die Erwartungen der Kunden und die Art der Arbeit oft in beispielloser und nahezu nicht absehbarer Weise. Der EWSA hat bereits darauf hingewiesen (22), dass fast die Hälfte der heutigen Arbeitsplätze durch Automatisierung wegfallen könnte. Automatisierung und Roboter werden sich also in erheblichem Maße auf die Zukunft der Arbeit auswirken. Dies könnte zu einer wachsenden Kluft zwischen dem Bedarf der Unternehmen und den Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitnehmer führen und ist eine Herausforderung für die Bildungsanbieter. Ferner unterstreicht dies auch die zunehmende Bedeutung von persönlichen und Querschnittskompetenzen sowie anderen Kompetenzen, die häufig durch informelles Lernen erworben werden, und wirft Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung und Validierung der informellen allgemeinen und beruflichen Bildung auf.

2.10.

Die EU sollte die Mitgliedstaaten dazu anhalten, dieses strukturelle Problem auf dem Arbeitsmarkt dringend anzugehen, und sie dabei unterstützen, eine Lösung für den Fachkräftemangel zu finden, der das Wachstum behindert, wobei die MINT-Fächer und digitale Kompetenzen besonders berücksichtigt werden sollten. Die Sozialpartner spielen eine wichtige Rolle bei der Ermittlung und, soweit möglich, Prognose der Fertigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen, die für neue und neu entstehende Berufe erforderlich sind (23), damit die allgemeine und berufliche Bildung dem Bedarf der Unternehmen und der Arbeitnehmer besser gerecht wird. Die Digitalisierung ist eine Chance für alle — aber nur dann, wenn sie richtig angewandt wird und ein neues Verständnis von Arbeit entsteht. (24) Ferner ist es wichtig, die Sozialpartner an der Auslegung der Daten zu beteiligen, die von Statistikbehörden und Regierungsstellen gesammelt werden, da Arbeitgeber und Gewerkschaften wichtige Erkenntnisse beisteuern können, die sonst möglicherweise übersehen werden. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist unverzichtbar für die Unterstützung von Initiativen, unter anderem durch gemeinsame Maßnahmen der Sozialpartner.

2.11.

Wissenschaftliche Untersuchungen zu Qualifikationsdefizit und Fachkräftemangel haben ergeben, dass sich die Ursachen, das Ausmaß, die Folgen und die wirtschaftlichen Kosten der vielen verschiedenen Arten dieser Defizite erheblich voneinander unterscheiden. Daher ist es unwahrscheinlich, dass Pauschallösungen greifen, da die Probleme der Mitgliedstaaten unterschiedlich gelagert sind. Fest steht jedoch, dass durch einschlägige Maßnahmen zur Verringerung der Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage erhebliche Effizienzgewinne erzielt werden können. Diesbezüglich betont der EWSA die Bedeutung des ganzheitlichen Lernens, das die kulturelle Vielfalt und das Zugehörigkeitsgefühl achtet und bereichert (25).

2.12.

Der Europäische Qualifikationspass kann sehr hilfreich dabei sein, die Qualifikationen, Kompetenzen und Fertigkeiten einer Person so darzustellen, dass leichter erkennbar ist, ob ihre Fähigkeiten mit einem Stellenprofil übereinstimmen.

3.   Herausforderungen für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

3.1.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.1.

Wenn die EU ihren Bürgern die besten Aussichten auf Erfolg ermöglichen und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und steigern möchte, muss sie die Mitgliedstaaten dazu bewegen, ein politisches Umfeld zu fördern, das arbeitsmarktorientierte Bildungs- und Berufsbildungssysteme und weitere Möglichkeiten für das lebenslange Lernen während des gesamten Berufslebens bietet.

3.1.2.

In vielen Mitgliedstaaten sind die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf einen langen Zeitraum des formalen Lernens gefolgt von einer Berufslaufbahn ausgerichtet. Das Verhältnis zwischen Bildungsgrad und Verdienst folgt weitgehend einer einfachen Regel: je länger die formale Bildung, desto höher der entsprechende Verdienst. Wirtschaftsuntersuchungen weisen darauf hin, dass das Einkommen mit jedem zusätzlichen Lernjahr im Durchschnitt um 8 bis 13 Prozent steigt. Gleichzeitig kann ein Hochschulabschluss nicht mehr als Garantie dafür angesehen werden, dass nach Abschluss des Studiums automatisch ein Arbeitsplatz gefunden wird. Die Arbeitgeber schauen heute nicht nur auf die Qualifikationen eines Bewerbers, sondern auch auf die Fähigkeiten und Kompetenzen, die jemand während der Ausbildung erworben hat, und deren Relevanz für den Arbeitsmarkt. Angesichts der neuen Herausforderungen ist dieses Modell jedoch künftig nicht mehr sinnvoll. In Zukunft sollten die Bildungssysteme Bildung und Beschäftigung auf neue Art miteinander verbinden, durch einen leichteren Eintritt ins Erwerbsleben und durch die Befähigung der Menschen zum flexiblen Erwerb neuer Kompetenzen während ihres gesamten Berufslebens.

3.1.3.

Der Ruf nur nach mehr allgemeiner und beruflicher Bildung ist nicht die geeignete Antwort, denn mehr ist nicht unbedingt gleich besser. Stattdessen müssen die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den tatsächlichen Bedarf von Wirtschaft und Gesellschaft ausgerichtet, Ressourcen richtig eingesetzt und den Menschen Möglichkeiten zum gezielten lebenslangen Lernen geboten werden können. Um Gleichberechtigung und Inklusion im Bereich der Beschäftigung zu fördern, muss mit geeigneten Maßnahmen gegen das geschlechtsspezifische Lohngefälle vorgegangen werden.

3.1.4.

Das Internet enthebt uns der Notwendigkeit, uns wichtige Fakten und Einzelheiten einzuprägen, da es Wissen mit nur einem Klick zugänglich macht. Dies verändert die grundlegenden Prinzipien der Geisteswissenschaften, da die Lernenden die Informationen nicht mehr in ihrem Gedächtnis abspeichern müssen und ihnen stattdessen ein grundlegender konzeptioneller Überblick über das jeweilige Thema vermittelt werden muss (bzw. muss ihnen beigebracht werden, wie sie sich einen solchen selbst aneignen), damit sie Informationen finden und verarbeiten können, um erfolgreich eine Lösung für eine bestimmte Aufgabe oder ein bestimmtes Problem zu finden.

3.1.5.

Der technologische Wandel verläuft so schnell, dass die Inhalte einiger Studienfächer schon vor Abschluss des Studiums überholt sind. Dies ist eine Herausforderung für klassische Lehrpläne, insbesondere wenn es um Grundkenntnisse geht, und verstärkt die Bedeutung des Unterrichts in den MINT-Fächern sowie der Entwicklung persönlicher Kompetenzen wie beispielsweise kritischem Denken, Problemlösung, gemeinsamem Lernen und Teamarbeit. Ebenso wichtig ist es, die Herausforderungen der Interaktion zwischen Mensch und Maschine anzugehen.

3.1.6.

Die Entwicklung neuer Technologien bedeutet auch eine große Herausforderung für den praktischen Teil der allgemeinen und beruflichen Bildung, da die Ausarbeitung und offizielle Genehmigung von Programmen in den meisten Mitgliedstaaten viel Zeit in Anspruch nimmt, was sie unflexibel werden lässt und ihre rasche Anpassung an Entwicklungen in der Praxis erschwert. Hierfür ist eine engere Verknüpfung zwischen allen Bildungsebenen und den Erfordernissen des Arbeitsmarkts erforderlich. Die rasche Aktualisierung der Lehrpläne wird zur größten Herausforderung, was die Bedeutung einer bedarfsgesteuerten beruflichen Aus- und Weiterbildung und Lehrlingsausbildung herausstellt.

3.1.7.

Für jede Art von Arbeit benötigen die Menschen bestimmte branchenspezifische fachliche Qualifikationen bzw. Kenntnisse und Erfahrungen. Es wird jedoch immer wichtiger, dass sie auch über Grundfertigkeiten wie Kreativität und Problemlösungsfähigkeit, aber auch über soziale Kompetenzen und Empathie verfügen.

3.1.8.

Das zunehmende Tempo, mit dem herkömmliche Qualifikationen veralten, macht es erforderlich, neue Kompetenzen rascher zu erwerben, und führt zu einer steigenden Nachfrage nach einer neuen Kombination von Qualifikationen als Reaktion auf so genannte „hybride Arbeitsplätze“, die verschiedene Arten von Aufgaben umfassen. Z. B. sind heute Programmierkenntnisse in vielen Bereichen über den Technologiebereich hinaus gefordert, und in einem Drittel bzw. der Hälfte der Stellenausschreibungen für die bestbezahlten Stellen werden Programmierkenntnisse als Voraussetzung genannt.

3.1.9.

Die jüngsten rasanten Veränderungen bei der Zusammensetzung neuer Arbeitsplätze machen es erforderlich, den Schwerpunkt zunehmend auf das Lernen als eigenständige Kompetenz zu legen. Der beste Weg, sich der Herausforderung des nicht vorhersehbaren technischen Wandels und zunehmend hybrider Arbeitsplätze zu stellen, ist die Fähigkeit, sich rasch neue Kompetenzen anzueignen und immer weiter zu lernen. Dieser Aspekt sollte angemessen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass benachteiligte Gruppen (z. B. Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderung und Minderheiten) nicht vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den Anbietern aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu stärken.

3.1.10.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten Wege finden, um junge Menschen zu motivieren, ihre Schullaufbahn nicht frühzeitig abzubrechen, da Schulabbrecher in der Regel unter den Geringqualifizierten und Niedriglohnempfängern sind. Mütter mit Kleinkindern benötigen besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf ihre Ausbildung und die Aufrechterhaltung ihrer Qualifikationen, um mit dem raschen Wandel bei den Berufen Schritt halten zu können.

3.1.11.

Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, das modulare und das Online-Lernen stärker bekannt zu machen und zu nutzen, z. B. frei zugängliche Bildungsquellen und Massive Open Online Courses (MOOC) (26).

3.2.   Sekundäre Bildung

3.2.1.

Um den Schülerinnen und Schülern die grundlegenden Kompetenzen für die Zukunft — z. B. Neugier, Suche nach zuverlässigen Informationen, Fähigkeit zum kontinuierlichen Lernen, Kreativität, Problemlösungsfähigkeit, Teamarbeit — zu vermitteln, muss in der sekundären Bildung die Wende eingeleitet werden, weg vom reinen Auswendiglernen und Wiederholung hin zu einem projektbezogenen und lösungsorientierten Ansatz.

3.2.2.

Das duale System der Berufsbildung, bei dem die Lernenden einen Teil ihrer Ausbildungszeit in der Schule und einen Teil im Betrieb verbringen, und insbesondere die Lehrlingsausbildung sind ein wirkungsvolles Instrument, um den Berufsschülern und Auszubildenden tätigkeitsspezifische und (persönliche) Querschnittskompetenzen zu vermitteln und um einen erfolgreichen Übergang von der Schule ins Berufsleben zu unterstützen. Das duale System in der Berufsbildung sollte daher in den Mitgliedstaaten stärker gefördert werden, anhand des Vorbilds von Vorreitern in diesem Bereich, wo zwischen einem Drittel und der Hälfte der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen diesen Bildungsweg einschlägt. Auch Praktika sind wichtig, damit junge Menschen praktische Berufserfahrungen sammeln können. Praktika sind hauptsächlich in die allgemeine und berufliche Bildung integriert. Daneben gibt es Praktika, die auf dem freien Markt angeboten und nach Abschluss der allgemeinen oder beruflichen Bildung absolviert werden. Die Bestimmungen für Praktika und die Bedingungen, unter denen sie erfolgen, werden auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung der bestehenden Regelungen, der Arbeitsbeziehungen und der Praktiken im Bildungsbereich festgelegt. Diese Regeln könnten sich an der Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika orientieren. (27)

3.2.3.

Das duale System der Berufsbildung sollte jedoch neuen Realitäten angepasst werden, auch durch die rasche Aktualisierung der Lehrpläne, indem ein günstiges Lernumfeld geschaffen wird, in dem Kompetenzen während eines Ausbildungszyklus entwickelt und ausgebaut werden können.

3.2.4.

Die Fähigkeiten und Kompetenzen der Lehrkräfte sind der Schlüssel für eine hohe Qualität der dualen beruflichen Bildung und von entscheidender Bedeutung für die Mischung aus praktischer Erfahrung und theoretischem Wissen. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten ein System für die Fortbildung von Lehrkräften und Ausbildern haben und gemeinsam mit den Sozialpartnern Wege suchen, um sie zu motivieren.

3.3.   Hochschulbildung

3.3.1.

Der EWSA hält es im Bereich der Hochschulbildung für besonders wichtig, in vielen Mitgliedstaaten die Komponente der berufspraktischen Ausbildung in den Studienplänen zu stärken, um den Studierenden die Querschnitts- und berufsspezifischen praktischen Kompetenzen zu vermitteln, die von den Arbeitgebern nachgefragt werden. Aus diesem Grund müssen die Sozialpartner auch stärker an der Konzeption und Durchführung der allgemeinen und beruflichen Bildung beteiligt werden.

3.3.2.

Es darf nie vergessen werden, dass ein Hochschulstudium kein Selbstzweck ist. Alle Arbeitsplätze sind wichtig, da jeder Beruf den Menschen einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung einer Gesellschaft ermöglicht. Ein Hochschulstudium sollte eine Option bleiben, darf aber keine Verpflichtung oder ein Gütesiegel für die Qualität eines Menschen werden.

3.3.3.

Ein Hochschulabschluss zu Beginn der beruflichen Laufbahn enthebt nicht der Notwendigkeit des kontinuierlichen Erwerbs neuer Kompetenzen, vor allem da das aktive Erwerbsleben immer länger wird. Die Universitäten und Hochschulen sollten ein neues soziales Ziel berücksichtigen und durch flexible Lernformen eine lebenslange Bildung ermöglichen (Fernunterricht, Abendkurse usw.) und ihre Strukturen und Pläne entsprechend anpassen.

3.3.4.

Soziale Kompetenzen werden für ein breites Spektrum an Arbeitsplätzen immer wichtiger, aufgrund ihrer Bedeutung für das Arbeitsklima, für die Aufteilung und das Management der Aufgaben sowie für die Schaffung und die Erhaltung eines effizienten und produktiven Umfelds. Daher sollten die Universitäten und Hochschulen ihre klassischen Lehrpläne in bestimmten Studiengängen durch zusätzliche Kurse in Management, Kommunikation usw. erweitern. Zudem müssen sie die Wände zwischen den verschiedenen Bildungsbereichen einreißen und auf interdisziplinäre Ansätze setzen. Die Zukunft der Arbeit für hochqualifizierte Berufe wird zwangsläufig interdisziplinäre Kompetenzen erfordern.

3.3.5.

Auch Informationen über wirksame Lernstrategien können individuell zugeschnitten werden. Wenn sich die Menschen ihrer eigenen Denkprozesse besser bewusst sind, ist es leichter, sie zu wirkungsvollerem Lernen mit besseren Ergebnissen zu motivieren. Mit der jüngsten Zunahme des Online-Lernens sind die Mechanismen des Lernens besser bekannt geworden und könnten eine bessere Orientierungshilfe in Bezug auf die besten Wege für das individuelle Lernen geben. Die Anwendung solcher Ansätze erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Studierenden im späteren Leben neue Kompetenzen erwerben können. Zudem könnten auch für Studierende im Fernunterricht personalisierte Inhalte bereitgestellt werden.

3.3.6.

Angesichts der hohen Kosten für die Hochschulbildung und der vielfachen Belege für eine ineffiziente Mittelverwendung in diesem Bereich sollten die Mitgliedstaaten dazu angeregt werden, Nachverfolgungssysteme einzuführen, die Informationen über die tatsächliche Arbeitsmarktlage liefern könnten (siehe die Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung (28)).

3.4.   Das System der beruflichen Aus- und Weiterbildung

3.4.1.

Der EWSA begrüßt das im Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen vorgestellte Ziel, dass eine Berufsausbildung mindestens zur Hälfte im Betrieb stattfinden soll. In Anbetracht der Vielfalt der nationalen Systeme besteht das Ziel darin, schrittweise zu erreichen, dass der größte Teil der Ausbildungen in den Betrieben stattfindet. (29)

3.4.2.

Der EWSA begrüßt das Ziel der Europäischen Kommission, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu einer Option erster Wahl für Lernende zu machen. Er betont, dass die Durchlässigkeit zwischen Berufsausbildung und Hochschulbildung gefördert werden muss, um Möglichkeiten zu eröffnen und zur Beendigung der Stigmatisierung der beruflichen Bildung beizutragen. (30)

3.4.3.

Im Rahmen der Berufsausbildung haben die Arbeitgeber die klare Aufgabe, für die Ausbildung am Arbeitsplatz zu sorgen, um diesen Teil der Ausbildung auf die Entwicklungen am Arbeitsmarkt und den Qualifikationsbedarf abstimmen zu können.

3.4.4.

Auch die berufliche Erstausbildung sowie die Weiterbildung außerhalb der Sekundar- und universitären Bildungssysteme spielen eine Rolle bei der Überwindung des Qualifikationsdefizits. In einer Welt ständiger Neuqualifizierung und von immer mehr selbstständiger Erwerbstätigkeit brauchen die Menschen Unterstützung beim Wechsel des Arbeitsplatzes. (31) Daher müssen verschiedene Formen für die Organisation der Beratung entwickelt werden, um Informationen u. a. über Aufstiegsmöglichkeiten, durchschnittliche Verdienstmöglichkeiten für verschiedene Berufe und Positionen sowie darüber zu vermitteln, wie lange bestimmte Qualifikationen nützlich sein werden. (32)

3.4.5.

Neue Technologien, wie etwa die virtuelle und die erweiterte Realität, machen das Lernen leichter, wirkungsvoller und könnten die berufliche Bildung radikal verbessern, während Big-Data-Techniken individuell zugeschnittene Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Damit diese Möglichkeiten genutzt werden können, sollten Plattformen mit preiswerten und direkten Verbindungen sowie Bibliotheken, die bei Bedarf online abrufbare Kurse anbieten, eingerichtet werden. Neben allen anderen Vorteilen lösen solche Plattformen auch das Problem der großen Entfernungen für Menschen in abgelegenen Gebieten. Dieser Aspekt der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist derzeit im Vergleich zur Hochschulbildung unterentwickelt und muss gestärkt werden.

3.4.6.

Die betriebsinterne Fortbildung bietet eine weitere Möglichkeit, Kompetenzen zu verbessern und zur Steigerung der Produktivität der Arbeitskräfte sowie zu deren beruflicher Entwicklung, zur allgemeinen Unternehmensleistung sowie dazu beizutragen, dass sich die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen. Zudem motiviert sie und bietet Möglichkeiten für einen beruflichen Aufstieg sowie bessere Verdienstmöglichkeiten. Die Mitarbeiterfortbildung liegt daher im Interesse beider Seiten und in der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Beitrag zur Weiter- und Neuqualifizierung, was zu erfolgreichen Unternehmen und angemessen qualifizierten Arbeitskräften führt.

3.4.7.

Es gibt viele verschiedene nationale Gesetze, Vorschriften und Ansätze für die Organisation und die Durchführung der Mitarbeiterfortbildung. In einigen Mitgliedstaaten sind vielfältige und starke berufsbildungspolitische Strategien gesetzlich verankert, während in anderen Mitgliedstaaten Bestimmungen zur beruflichen Fortbildung auf verschiedenen Ebenen in Tarifverträgen festgelegt sind bzw. unmittelbar am Arbeitsplatz zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden. Die Fortbildungsmöglichkeiten können auch von der Größe des Unternehmens bzw. des Arbeitgebers abhängen. Der Zugang zu einer wirkungsvollen Mitarbeiterfortbildung sollte erleichtert werden, wobei die Vielfalt und die Flexibilität der Systeme zu berücksichtigen sind, die je nach den unterschiedlichen Gepflogenheiten bei den Beziehungen zwischen den Sozialpartnern variieren.

3.4.8.

Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sollten zur Ausschöpfung des vollen Potenzials des sozialen Dialogs auf Zweier- oder Dreierbasis zusammenarbeiten, um den Zugang zur Mitarbeiterfortbildung und die Teilnahme hieran zu stärken. Diese Entwicklung sollte so verlaufen, dass sie allen Arbeitnehmern und Unternehmen/Arbeitsplätzen im Rahmen eines Ansatzes des lebenslangen Lernens zugutekommt, was wiederum dem potenziellen und tatsächlichen Bedarf einer vielfältigen Arbeitnehmerschaft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor sowie in kleinen, mittleren und großen Unternehmen und Betrieben entgegenkommt.

3.4.9.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gemeinsam aushandeln, wie die Fortbildung am Arbeitsplatz organisiert und durchgeführt werden soll, über eine Mischung aus kollektiven und individuellen Vereinbarungen. Dies umfasst die Fortbildung möglichst während der Arbeitszeit oder, falls erforderlich, außerhalb der Arbeitszeit (insbesondere bei nicht betriebsinternen Fortbildungen). Die Arbeitgeber sollten der Mitarbeiterfortbildung positiv gegenüberstehen. Beantragt jedoch ein Arbeitnehmer eine Fortbildung oder hat ein Anrecht darauf, sollte der Arbeitgeber das Recht haben, einen solchen Antrag zu besprechen, um sicherzustellen, dass diese Fortbildung die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers auf eine Art fördert, die auch im Interesse des Unternehmens ist.

3.4.10.

Die berufliche Bildung ist nicht nur für die Beschäftigten wichtig. Große Unternehmen bieten auch ihren Führungskräften in der Regel eine spezielle Fortbildung an. Dies ist jedoch bei KMU und insbesondere bei kleinen Traditions- und Familienbetrieben nicht der Fall. Der Erfolg dieser Unternehmen ist nahezu vollständig von den Eigentümern/Geschäftsführern abhängig. Kurzlehrgänge und der Zugang zu Beratungsdienstleistungen und zu Videokursen mit dem Schwerpunkt auf rechtlichen Anforderungen, Vorschriften, Verbraucherschutz, technischen Standards usw. könnten die Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen verbessern.

3.4.11.

Die Europäische Kommission sollte die Mitgliedstaaten dazu anhalten, die in EU-Ländern mit gut ausgebauten Systemen der beruflichen Aus- und Weiterbildung gemachten positiven Erfahrungen zu prüfen, und erwägen, Programme zur Ermöglichung eines solchen Austauschs zu entwickeln.

Brüssel, den 21. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Neue europäische Agenda für Kompetenzen, 2016, Europäischer Bildungsraum, 2018. Auch das Projekt der GD GROW „Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen“ ist trotz seines sehr begrenzten Umfangs zu begrüßen, ebenso wie Projekte von EASME/COSME — z. B. 2017/001, 004, 007 und 2016/033 und 034.

(2)  COM(2018) 268 final.

(3)  ABl. C 237 vom 6.7.2018, S. 8.

(4)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 136.

(5)  Die Europäische Kommission (GD EMPL) hat dies anerkannt und die Länderprojekte der nationalen Qualifikationsstrategie unter der Leitung der OECD in mehreren Mitgliedstaaten, darunter Portugal, Italien, Spanien, Slowenien und Belgien (Flandern), finanziell und anderweitig unterstützt. In den vergangenen Jahren hat das Cedefop ferner gezielte Programme zur Unterstützung bestimmter Mitgliedstaaten (Griechenland, Bulgarien, Slowakei, Estland, Malta) bei der besseren Antizipation des Qualifikationsbedarfs und dem Ausbau der Infrastruktur durchgeführt: https://www.cedefop.europa.eu/en/events-and-projects/projects/assisting-eu-countries-skills-matching.

(6)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 49.

(7)  https://www.eesc.europa.eu/de/node/63699.

(8)  „Das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage — ein Hemmschuh für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen“, EWSA.

(9)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 136.

(10)  ABl. C 237 vom 6.7.2018, S. 8, ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 15.

(11)  ABl. C 173 vom 31.5.2017, S. 45. 40 % der erwachsenen Arbeitnehmer haben den Eindruck, dass sie ihre Kompetenzen nicht ausreichend einbringen können: https://www.cedefop.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/3075.

(12)  „Insights into skill shortages and skill mismatch“. Learning from Cedefop’s European skills and jobs survey, Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), 2018. Siehe auch das Kompetenzpanorama und Europass.

(13)  Statistiken zu Arbeitslosigkeit und offenen Stellen, Eurostat.

(14)  „Solving the Talent Shortage“, ManpowerGroup Employment Outlook Survey, 2018. Die Glaubwürdigkeit dieser Untersuchung wird allerdings von einigen angezweifelt, z. B. Cappelli (2014): https://www.nber.org/papers/w20382.

(15)  Studie zum Thema „Das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage — ein Hemmschuh für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen“, Studie des IME auf Ersuchen der Gruppe Arbeitgeber im EWSA.

(16)  Ebda.

(17)  Ceteris paribus.

(18)  Ebda.

(19)  ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 37.

(20)  ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 37. Außerdem finden sich Beispiele für bewährte Verfahren etwa in Deutschland. Hier wird die frühe Bildung in den MINT-Bereichen über die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ unterstützt: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publications/publication/did/leitfaden-berufsorientierung-1/.

(21)  Erkenntnisse der BMW Foundation European Table.

(22)  ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 15.

(23)  https://www.cedefop.europa.eu/en/events-and-projects/projects/big-data-analysis-online-vancancies. Siehe auch den Überblick über die nationalen Strategien für das Programm Arbeiten 4.0: eine kohärente Analyse der Rolle der Sozialpartner, https://www.eesc.europa.eu/de/our-work/publications-other-work/publications/overview-national-strategies-work-40-coherent-analysis-role-social-partners-study.

(24)  https://twentythirty.com/how-digitization-will-affect-the-world-of-work.

(25)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 136.

(26)  Solche Instrumente können: den Zugang zu vollwertigen Hochschulabschlüssen, verkürzten Studiengängen und Spezialisierungen sowie „Nano-Degrees“ ermöglichen; eine flexible Organisation ermöglichen, indem die Abschlüsse in Module und die Module in Kurse oder in sogar noch kleinere Einheiten unterteilt werden; älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit eines Studiums in einer späteren Phase ihrer Berufslaufbahn eröffnen; die Kosten und die Zeit für das Lernen verringern und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie ermöglichen; eine schnellere und flexiblere Reaktion auf die zunehmenden Anforderungen des Arbeitsmarkts ermöglichen, die Menschen mit den gewünschten Qualifikationen und Kompetenzen auszustatten; Vertrauen schaffen und die Arbeitgeber dabei unterstützen, Informationen über potenzielle Mitarbeiter zu erhalten, wenn sie von renommierten Bildungseinrichtungen stammen.

(27)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52013PC0857&from=DE.

(28)  http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=36708&no=1.

(29)  ABl. C 262 vom 25.7.2018, S. 41.

(30)  https://www.ceemet.org/positionpaper/10-point-plan-competitive-industry.

(31)  ABl. C 434 vom 15.12.2017, S. 36.

(32)  https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publications/publication/did/leitfaden-berufsorientierung-1/.


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/24


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Eine widerstandsfähige Demokratie durch eine starke und vielfältige Zivilgesellschaft“

(Initiativstellungnahme)

(2019/C 228/04)

Berichterstatter: Christian MOOS

Befassung

12.7.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

Annahme in der Fachgruppe

6.3.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

145/5/2

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Nicht unerhebliche politische Kräfte in Europa, in erster Linie, aber nicht ausschließlich rechtsextreme Bewegungen und Parteien, von denen einige bereits an Regierungen beteiligt sind, untergraben die liberale Demokratie und wollen die Europäische Union zunichtemachen.

1.2.

Die plurale Zivilgesellschaft, durch die sich die liberale Demokratie auszeichnet, beruht auf den bürgerlichen Freiheiten, die durch autoritäre Tendenzen gefährdet sind. Ihr kommt eine zentrale Rolle beim Erhalt der liberalen Demokratie in Europa zu.

1.3.

Die liberale Demokratie erfordert unter anderem die Gewährleistung der Grundrechte, eine unabhängige Justiz, ein funktionierendes System der wechselseitigen Gewaltenkontrolle, einen korruptionsfreien öffentlichen Dienst mit gut funktionierenden Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie eine lebendige Zivilgesellschaft.

1.4.

Eine unabhängige Zivilgesellschaft ist eine wichtige demokratische Kontrollinstanz und eine Schule der Demokratie. Sie stärkt zudem den sozialen Zusammenhalt. Allerdings kann sie die genannten Funktionen nur dann erfüllen, wenn die gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. Versuche, staatsunabhängige Finanzierung zu erschweren, beschneiden die Vereinigungsfreiheit und das Funktionieren der Demokratie.

1.5.

Zivilgesellschaft und Demokratie werden in vielen Bereichen infrage gestellt. Rechtspopulisten stellen den emanzipatorischen Fortschritt infrage.

1.6.

Die gesellschaftliche Polarisierung findet ihren Niederschlag auch in der Entstehung einer „uncivil society“(unzivilen Gesellschaft). Populistische Deutungsmuster finden immer mehr Widerhall bei etablierten Akteuren in staatlichen und überstaatlichen Institutionen.

1.7.

Autoritäre Kräfte, auch aus Drittstaaten, unterstützen diese Entwicklung hin zu einer illiberalen Demokratie, die die Freiheit der Medien schwächt und die Korruption in Europa fördert.

1.8.

Bis dato fehlt der EU aber ein geeignetes Instrumentarium, um die Bewahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit effektiv auch in den Mitgliedstaaten durchzusetzen.

1.9.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ruft alle Mitgliedstaaten auf, alle Bestrebungen zu unterlassen, die auf die Errichtung einer illiberalen Demokratie zielen. Wenn sich bestimmte Mitgliedstaaten dem Autoritarismus beugen, muss die EU die Bestimmungen des Vertrags voll ausschöpfen.

1.10.

Parteien, die sich gegen die liberale Demokratie wenden, sollten aus ihren politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihren Fraktionen im Europäischen Parlament ausgeschlossen werden.

1.11.

Der EWSA bekräftigt seine Forderung nach einem Demokratiesemester und einem EU-Kontrollmechanismus für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sowie einem Demokratie-Scoreboard.

1.12.

Der EWSA ist der Auffassung, dass wirtschaftliche Sanktionen erwogen werden sollten, wenn Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) nicht eingehalten wird.

1.13.

Kürzungen, die im Rahmen des Schutzes des EU-Haushalts vor Defiziten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit erfolgen, dürfen nicht zulasten zivilgesellschaftlicher Förderempfänger gehen.

1.14.

Der EWSA regt an, im neuen MFR ausreichend Flexibilität vorzusehen, die eine stärkere Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen erlaubt, wenn nationale Regierungen aus politischen Gründen deren Förderung reduzieren oder einstellen.

1.15.

Der EWSA unterstreicht, dass Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft, die unter dem neuen MFR Förderung durch die EU erhalten, sich klar zu den europäischen Werten bekennen müssen.

1.16.

Der EWSA fordert die Unionsgesetzgeber auf, den Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleine Initiativen und Organisationen, weiter zu reduzieren.

1.17.

Zur Stärkung der grenzüberschreitenden Vernetzung und um besser über die bestehenden Förderinstrumente zu informieren sollte die Kommission nach Auffassung des EWSA mehr in die zivilgesellschaftliche Kapazitätsbildung investieren. Die Kommission sollte Vorschläge für Mindeststandards zur Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt im Rahmen zivilgesellschaftlicher Aktivitäten machen.

1.18.

Der EWSA unterstützt die Forderung des Parlaments nach einem Vorschlag für die Schaffung eines europäischen Statuts für Verbände, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit und Stiftungen, bzw. schlägt als ersten Schritt die Einrichtung eines alternativen Systems für die offizielle interinstitutionelle Akkreditierung vor.

1.19.

Der EWSA hält es für sinnvoll zu untersuchen, warum dieses Dossier nicht weiterverfolgt wird. Gleichzeitig sollte eine interinstitutionelle Zulassung, eine Art Gütezeichen für Nichtregierungsorganisationen ins Auge gefasst werden. Der EWSA sollte diese Möglichkeit prüfen.

1.20.

Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft einzuführen, die weder den öffentlichen Dienstleistungen noch der Steuergerechtigkeit schaden.

1.21.

Der EWSA fordert die EU-Organe auf, die partizipative Demokratie weiter zu stärken.

1.22.

Der EWSA erwartet von allen Akteuren, dass sie auf eine europäische Politik hinarbeiten, die konkrete Verbesserungen für das Leben der Menschen bringt.

1.23.

Nationale und EU-Politiker müssen drängende soziale Fragen angehen und eine soziale Nachhaltigkeit gewährleisten, die inklusive Bildungssysteme, inklusives Wachstum, wettbewerbsfähige und innovative Unternehmen, gut funktionierende Arbeitsmärkte, eine gerechte und angemessene Besteuerung und effiziente öffentliche Dienstleistungen sowie Sozialversicherungssysteme umfasst.

1.24.

Zur Verteidigung der grundlegenden europäischen Werte brauchen wir starke Sozialpartner und eine starke Zivilgesellschaft in all ihrer Vielfalt.

2.   Begriffsbestimmungen

2.1.

„Liberale Demokratien“sind Staatssysteme, die Demokratie mit Verfassungsliberalismus verbinden, was die Macht der regierenden Mehrheit durch die Gewährleistung individueller politischer und anderer Freiheiten einschränkt. Es sind repräsentative Demokratien mit Mehrparteiensystemen und pluralen Zivilgesellschaften, mit einem System der wechselseitigen Gewaltenkontrolle einschließlich einer unabhängigen Justiz, das die Aufsicht über die Regierung und die Freiheit der Medien sicherstellt. Jede natürliche und juristische Person unterliegt dabei gleichermaßen der Rechtsstaatlichkeit. In liberalen Demokratien werden Minderheiten geachtet und geschützt und sind die Bürgerrechte (insbesondere das aktive und passive Wahlrecht), die bürgerlichen Freiheiten (z. B. die Vereinigungsfreiheit), die Menschenrechte und die Grundfreiheiten garantiert.

2.2.

Eine gut funktionierende liberale Demokratie ist ein politisches System, in dem die Behörden permanent in der Rechenschaftspflicht stehen und das die Mitwirkung, Partizipation und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Mittlerorganisationen in allen gesellschaftlichen Bereichen fördert.

2.3.

Die „partizipative Demokratie“ergänzt die repräsentative Demokratie und benötigt Mittlerorganisationen (Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbände, themenspezifische Vereinigungen usw.), damit die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden und die Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft die Europathemen und die Gestaltung eines gerechteren, inklusiveren und solidarischeren Europas mittragen.

2.4.

„Illiberale Demokratien“sind politische Systeme, in denen zwar Wahlen stattfinden, aber der Verfassungsliberalismus nicht etabliert ist. Demokratisch gewählte Führer schränken bürgerliche Rechte und Freiheiten und den Minderheitenschutz ein. Die wechselseitige Gewaltenkontrolle und die Unabhängigkeit der Justiz und der Medien werden untergraben, um die uneingeschränkte Herrschaft der Regierungsmehrheit von verfassungsrechtlichen Einschränkungen und Kontrollen zu befreien.

2.5.

Eine plurale „Zivilgesellschaft“, die die Grundsätze der Demokratie und des Verfassungsliberalismus achtet, ist ein zentrales Element der liberalen Demokratie. Die Zivilgesellschaft besteht aus einzelnen Bürgern, die sich in zivilgesellschaftlichen Organisationen oder über informellen Formen der Partizipation engagieren, und fungiert als Mittler zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern. Die Zivilgesellschaft artikuliert nicht nur die Interessen der Bürger, begleitet mit ihrer Fachkenntnis das Gesetzgebungsverfahren und fordert die Rechenschaftspflicht der Entscheidungsträger ein, sie stärkt auch den sozialen Zusammenhalt, schafft eine Identität und wirkt so gemeinschaftsstiftend und integrativ. Darüber hinaus widmet sich ein breit gefächertes Spektrum zivilgesellschaftlicher Organisationen, insbesondere die Sozialpartner, der praktischen nichtkommerziellen Arbeit und karitativen und anderen gemeinwohlorientierten Zielen, einschließlich Formen der gegenseitigen Selbsthilfe.

2.6.

Eine lebendige Zivilgesellschaft ist ein zentrales Element einer funktionierenden liberalen Demokratie. Allerdings engagieren sich auch ihre Gegner politisch in offiziellen Organisationen oder informellen Formen der Partizipation. Eine solche „uncivil society“(unzivile Gesellschaft) achtet weder die Grundsätze der Demokratie noch den Verfassungsliberalismus, sondern fördert vielmehr das Konzept der „illiberalen Demokratie“. Sie missbraucht politische Teilhaberechte, um das bestehende System der wechselseitigen Gewaltenkontrolle, die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz auszuhebeln und die Freiheit der Medien einzuschränken. Sie strebt eine Einschränkung der bürgerlichen Rechte und Freiheiten und des Minderheitenschutzes an. Die „unzivile Gesellschaft“wirkt nicht gesellschaftlich integrierend und stärkt nicht den sozialen Zusammenhalt, sondern fördert ein ausgrenzendes nationalistisches Verständnis von Gesellschaft, das viele Bürger, insbesondere Minderheiten, ausschließt.

2.7.

„Populismus“ist eine recht dürftige Ideologie, die behauptet, dass es ein homogenes Volk mit einem einheitlichen Willen gibt. Populisten behaupten von sich, die einzigen und wahren Vertreter dieses Willens zu sein. Der Populismus kennt zwar keine klare Definition für „das Volk“, aber er erklärt z. B. die „Eliten“zu Feinden und Gegnern des Volkes, die dem wahren Willen des Volkes im Wege stünden. Populisten entsachlichen die politische Debatte, um Ängste zu schüren.

3.   Hintergrund

3.1.

Die Demokratie wird durch den Populismus infrage gestellt, gegenwärtig insbesondere durch rechtsextreme Parteien und Bewegungen. Sie unterminieren die liberale Demokratie, die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit, darunter auch den Minderheitenschutz, die wechselseitige Gewaltenkontrolle sowie klare Machtbegrenzungen.

3.2.

In einigen Mitgliedstaaten sind diese Kräfte bereits an Regierungen beteiligt. Überall behaupten sie, den „wahren“Willen des „Volkes gegen die Eliten“zu vertreten. Sie machen falsche Versprechen, leugnen politische Herausforderungen wie den Klimawandel und wollen das europäische Projekt und seine Errungenschaften zunichtemachen.

3.3.

Der EWSA weist darauf hin, dass sich einige Bürger auch aus Enttäuschung Populisten und Extremisten zuwenden, ohne deren Programme in Gänze zu teilen. Das wachsende Wohlstands- und Einkommensgefälle sowie die Armut bieten rechten Gruppierungen einen Nährboden für den Ruf nach mehr Nationalismus als Reaktion auf die Globalisierung.

3.4.

Trotz autoritärer Tendenzen und wirtschaftlicher Probleme wie der Ungleichheit ist Europa nach wie vor ein Leuchtturm der liberalen Demokratie in der Welt und wird von vielen Menschen in autokratischen Regimes bewundert.

3.5.

Eine plurale Zivilgesellschaft ist eines der Kennzeichen einer liberalen Demokratie und konstitutiv für jede Grundordnung, die auf bürgerlichen Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit beruht. Zum Schutz dieser Prinzipien hat der EWSA eine Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit eingerichtet, da er eine offene Zivilgesellschaft und die bürgerlichen Freiheiten gegenwärtig durch autoritäre Tendenzen bedroht sieht. Denn Freiheit und eine offene Zivilgesellschaft sind unvereinbar mit der Idee einer illiberalen oder gelenkten Demokratie.

3.6.

Der EWSA ist der Auffassung, dass der Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle beim Erhalt der liberalen Demokratie in Europa zukommt. Nur eine starke und vielfältige Zivilgesellschaft kann Demokratie und Freiheit verteidigen, Europa vor der autoritären Versuchung bewahren.

3.7.

Eine starke und plurale unabhängige Zivilgesellschaft ist in allen Demokratien von Wert. Die Organisationen der Zivilgesellschaft bieten Unterstützung bei der Organisierung und Mobilisierung der Bürger für das Gemeinwohl und tragen damit entscheidend zur Förderung der europäischen Werte bei.

3.8.

Der EWSA weist darauf hin, dass das Vertrauen in die EU in ganz Europa abnimmt, was in einigen Ländern mit wachsenden Spannungen mit Minderheiten, Fremdenfeindlichkeit, zunehmender Korruption, Vetternwirtschaft und schwachen demokratischen Institutionen einhergeht. In diesen Situationen sind die Nichtregierungsorganisationen oft die einzigen Akteure, die sich für die zentralen Werte des europäischen Projekts wie die Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Toleranz und Solidarität starkmachen und diese fördern.

3.9.

In Artikel 11 EUV werden die EU-Organe dazu aufgerufen, die Beziehungen zu den Akteuren der Zivilgesellschaft, insbesondere zu den Verbänden, zu pflegen.

3.10.

Die Dichte der Verbandslandschaft und ihre Bedeutung für den zivilen Dialog sind Indikatoren für die Qualität des demokratischen Lebens eines Landes. Die sozialen und bürgerschaftlichen Aufgaben der Verbände sind von grundlegender Bedeutung für eine voll funktionsfähige Demokratie, insbesondere in diesen Zeiten der Politikverdrossenheit.

3.11.

Der EWSA hebt hervor, dass Formen des Engagements, die politische Teilhaberechte dazu missbrauchen, Demokratie, rechtsstaatliche Garantien und eine unabhängige Justiz abzuschaffen, nicht zur Zivilgesellschaft zählen.

4.   Der Beitrag der Zivilgesellschaft zur Demokratie

4.1.

Die Unionsbürger können ihr Recht zur demokratischen Teilhabe nicht nur durch ihr aktives und passives Wahlrecht, sondern auch durch zivilgesellschaftliches Engagement ausüben. Die Mittlerorganisationen im EWSA sowie auch die europäischen Netze zivilgesellschaftlicher Organisationen wie z. B. „Civil Society Europe“sind die wichtigsten Orte ihrer Vertretung auf EU-Ebene.

4.2.

Erst die Garantie der persönlichen Freiheitsrechte, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung, der Informationsfreiheit sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und ihre Durchsetzung schaffen die Basis für eine plurale Demokratie und individuelle politische Teilhabe.

4.3.

Eine unabhängige Justiz ist die Garantin von Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechten sowie politischer Teilhaberechte. Die Unabhängigkeit der Justiz ist aber in Teilen Europas in Gefahr. Gegen Polen und Ungarn laufen Rechtsstaatsverfahren (1).

4.4.

Eine unabhängige Justiz ist Teil der Gewaltenkontrolle, die jede dauerhafte Majorisierung eines Teils der Gesellschaft durch eine politische Kraft unterbindet. Insbesondere dürfen politische Entscheidungsregeln nicht so verändert werden, dass einzelne Akteure dauerhaft von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden.

4.5.

Ebenso ist ein korruptionsfreier öffentlicher Dienst mit gut funktionierenden Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, der die Grundrechte achtet und einhält und in dem die Beamten ein Recht auf Remonstration haben, zentral für jede freiheitlich-rechtsstaatliche Grundordnung.

4.6.

Eine funktionierende liberale Demokratie benötigt zudem Bürger, die durch ihr Engagement zu einer Gesellschaft der Toleranz, Nichtdiskriminierung, Gerechtigkeit und Solidarität beitragen. Dazu bedarf es einer lebendigen Zivilgesellschaft, in der sich die Bürger freiwillig und ehrenamtlich im öffentlichen Raum engagieren. Ihre Freiwilligentätigkeit stützt sich auf die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte. Gleichzeitig sind sie Garanten für die in der Charta verankerten Werte.

4.7.

In liberalen Demokratien ist eine unabhängige Zivilgesellschaft eine wichtige Kontrollinstanz, die die politischen Organe verantwortlich hält und die Politik zwingt, ihre Entscheidungen ausreichend zu begründen. Durch die kritische Begleitung von Entscheidungsprozessen und die Bewertung der Umsetzung politischer Beschlüsse und der Politik im Allgemeinen schafft Zivilgesellschaft Transparenz und leistet durch ihr Fachwissen einen Beitrag zu besserem Regierungshandeln.

4.8.

Die Zivilgesellschaft ist eine Schule der Demokratie, die zur politischen Teilhabe befähigt und der politischen Bildung dient, die die öffentliche Bildung ergänzt.

4.9.

Parallel dazu kommt der öffentlichen Bildung auch eine Schlüsselrolle bei der Vermittlung demokratischer Werte und der politischen Bildung zu, denn sie ermöglicht jungen Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe an der Zivilgesellschaft und die Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte und Freiheiten.

4.10.

Die Zivilgesellschaft hat eine gemeinschaftsbildende und integrative Funktion, indem sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt und Identität stiftet. Insbesondere muss sie die Bürger dazu befähigen, sich ihrer Rechte zu bedienen und so einen Beitrag für eine europäische Bürgergemeinschaft zu leisten.

4.11.

Der EWSA hebt hervor, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen die genannten Funktionen nur dann erfüllen können, wenn die gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.

5.   Aktuelle Gefährdungen

5.1.

Nach Auffassung des EWSA stellen extremistische politische Gruppierungen die europäische Zivilgesellschaft in vielen Bereichen derzeit infrage. Die Wahlergebnisse in praktisch allen Mitgliedstaaten zeigen eindrücklich, dass diese Bewegungen wachsenden Zuspruch finden und dass einige Bürger das Vertrauen in demokratische Institutionen verlieren.

5.2.

Am rechten äußeren Rand des politischen Spektrums erstarken populistische und extremistische Kräfte, die mit wachsendem Erfolg versuchen, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa salonfähig zu machen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu zerstören.

5.3.

Rechtspopulisten und Rechtsextremisten stellen mit ihrem reaktionären Familienbild den emanzipatorischen Fortschritt infrage. Sie wenden sich gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter und propagieren Homophobie.

5.4.

Die gesellschaftliche Polarisierung findet ihren Niederschlag auch in der Entstehung einer „uncivil society“(unzivilen Gesellschaft). Eine wachsende Zahl von NGO und Formen des Engagements propagieren die Ausgrenzung von Teilen der Gesellschaft. Sie teilen nicht die in Artikel 2 EUV niedergelegten europäischen Werte, insbesondere Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, sondern setzen sich stattdessen für eine alternative demokratiefeindliche politische Ordnung ein.

5.5.

Befördert durch die Anonymität im Internet und in den sozialen Medien und geschürt durch Desinformationskampagnen wandelt sich die politische und gesellschaftliche Debattenkultur, die in wachsendem Maße von Verrohung Aggressivität und Polarisierung gekennzeichnet ist. Angesichts dessen konnte die Kommunikationskrise in Bezug auf das europäische Projekt trotz der Bemühungen proeuropäischer Akteure um die Vermittlung europäischer Werte in der Öffentlichkeit nicht grundsätzlich behoben werden.

5.6.

Moderate Politiker übernehmen zunehmend populistische Denkweisen, wie der Brexit gezeigt hat. Vertreter der illiberalen Demokratie finden zunehmend Zugang zu staatlichen und überstaatlichen Institutionen. Von dort können sie den Einfluss ihrer Ideen immer weiter ausbauen.

5.7.

Autoritäre Regierungen aus Drittstaaten unterstützen das Aufkommen populistischer und extremistischer Akteure in Europa und befördern durch Gelder und gezielte Desinformation den Wandel der Debattenkultur in den traditionellen Medien und über das Internet, um die Stabilität der EU zu untergraben.

5.8.

Der EWSA zeigt sich zutiefst besorgt, dass eine Transformation politischer Systeme in Europa hin zur illiberalen Demokratie begonnen hat. Reformen in einigen Mitgliedstaaten sind geeignet, die effektive Teilhabe aller Bürger an politischen Entscheidungen zu erschweren, und gesetzlich verankerte Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement werden ausgehöhlt.

5.9.

Damit die Zivilgesellschaft ihre Funktion als Kontrollinstanz politischer Organe wahrnehmen kann, bedarf sie der dafür notwendigen Ressourcen. Versuche, staatsunabhängige Finanzierung zu erschweren, beschneiden die Vereinigungsfreiheit und das Funktionieren der Demokratie.

5.10.

Besonders besorgniserregend ist der für Europa in den letzten fünf Jahren feststellbare negative Trend hin zu weniger Freiheit der Medien. Die schwache wirtschaftliche Basis unabhängiger Medien, die Beseitigung der institutionellen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder ein Monopol privater Medien, insbesondere solche kontrolliert von regierenden Politikern, gefährden die vierte Gewalt.

5.11.

Gerade die Verquickung politischer und wirtschaftlicher Interessen erhöht die von Korruption ausgehende Gefahr für Demokratie. Entsprechend kritisch sind fehlende Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption in Europa zu bewerten. Erschwerend kommen deutliche Verschlechterungen in einigen Mitgliedstaaten hinzu.

5.12.

Der Wert der EU für die liberale Demokratie ist unverkennbar. Im vereinten Europa ist die Herrschaft des Rechts an die Stelle des Rechts des Stärkeren getreten. Bis dato fehlt der EU aber ein geeignetes Instrumentarium, die Bewahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit effektiv auch in ihren Mitgliedstaaten durchzusetzen. Trotz oder gerade wegen dieser Schwäche gilt: Die EU ist die vorderste Verteidigungslinie der liberalen Demokratie in Europa.

6.   Handlungsempfehlungen zur Stärkung der resilienten Zivilgesellschaft in Europa

Der EWSA ruft alle Mitgliedstaaten dazu auf, die Werte der EU gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zu achten und alle Bestrebungen zu unterlassen, die auf die Errichtung einer illiberalen Demokratie zielen. Nur wenn die Bürger durch ihr politisches Engagement nicht gefährdet sind, kann eine plurale und resiliente Zivilgesellschaft bestehen und ihrerseits die Demokratie schützen. Wenn Mitgliedstaaten dennoch dem Autoritarismus erliegen, muss die EU die aktuell verfügbaren Rechtsinstrumente voll ausschöpfen, etwa das Vertragsverletzungsverfahren und den EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips von 2014.

6.1.

Den Mitgliedstaaten muss unmissverständlich klargemacht werden, dass eine Abkehr von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der EU inakzeptabel ist.

6.2.

Der EWSA erinnert an das Verfahren gemäß Artikel 7 EUV, das es dem Rat erlaubt, im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Werte gemäß Artikel 2 EUV durch einen Mitgliedstaat diesem das Stimmrecht im Rat zu entziehen.

6.3.

Der EWSA bekräftigt seine analog zum Europäischen Parlament erhobene Forderung nach einem Demokratiesemester und einem EU-Kontrollmechanismus für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte (2). Er schlägt die Schaffung eines Demokratie-Scoreboards vor, das u. a. die Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement erfasst und zu konkreten Reformempfehlungen führt.

6.4.

Parteien, die sich gegen die Demokratie wenden, sollten aus ihrer politischen Partei auf europäischer Ebene und ihrer Fraktion im Europäischen Parlament ausgeschlossen werden.

6.5.

Der EWSA ist der Auffassung, dass ein Mechanismus erwogen werden sollte, in dessen Rahmen bei Nichtumsetzung der Reformempfehlungen korrigierende wirtschaftliche Maßnahmen beschlossen werden können.

6.6.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Kommission, „den EU-Haushalt besser vor den finanziellen Risiken zu schützen, die von generellen Rechtsstaatlichkeitsdefiziten in den Mitgliedstaaten ausgehen“als Schritt in die richtige Richtung (3).

6.7.

Die im Rahmen des neuen Mechanismus beschlossenen Kürzungen dürfen nicht zulasten zivilgesellschaftlicher Förderempfänger gehen, die direkte Unterstützung von der EU-Ebene erhalten sollten.

6.8.

Der EWSA kritisiert jedoch den ausschließlichen Bezug des Mechanismus zur soliden Haushaltsführung. Er fordert, dass auch Defizite im Bereich der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die keinen unmittelbaren Bezug zur soliden Haushaltsführung haben, Gegenstand eines entsprechenden Verfahrens sein können.

6.9.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, im nächsten MFR ein neues Cluster „In die Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte“zu schaffen, als Beitrag zur Stärkung der Resilienz der europäischen Zivilgesellschaft. Besonders begrüßenswert ist die Einrichtung eines neuen „Fonds für Justiz, Rechte und Werte“, zu dem der EWSA Stellung genommen (4) hat.

6.10.

Der EWSA regt darüber hinaus an, im neuen MFR ausreichend Flexibilität vorzusehen, die es der Kommission erlaubt, die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu erhöhen, wenn nationale Regierungen aus politischen Gründen deren Förderung reduzieren oder einstellen. Diese zusätzliche Förderung sollte nicht zum dauerhaften Ersatz nationaler Fördermittel führen, sondern nach Möglichkeit mit einer kompensatorischen Reduzierung der Förderung für den jeweiligen Mitgliedstaat in anderen Bereichen einhergehen.

6.11.

Der EWSA unterstreicht weiter, dass Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft, die unter dem neuen MFR Förderung durch die EU erhalten, sich klar zu den europäischen Werten gemäß Artikel 2 EUV bekennen müssen. Organisationen, die sich für die Abschaffung von Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit, für Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit einsetzen, sollen von der Förderung ausgeschlossen werden.

6.12.

Angesichts des sich ändernden Partizipationsverhaltens der Bürger, einer wachsenden Anzahl an informellen und spontanen Initiativen fordert der EWSA den Unionsgesetzgeber dazu auf, den mit der Beantragung, Durchführung und Abrechnung von EU-geförderten Projekten verbundenen Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren und Förderinstrumente speziell für kleine Initiativen und Organisationen vorzusehen.

6.13.

Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, besser über die bestehenden Förderinstrumente für die Zivilgesellschaft zu informieren. Dabei sollten insbesondere auch Akteure in abgelegenen Regionen der Mitgliedstaaten angesprochen werden.

6.14.

Um die Einhaltung der Förderbedingungen sowie Grundsätze einer soliden Haushaltsführung durch zivilgesellschaftliche Akteure zu verbessern, fordert der EWSA die Europäische Kommission auf, verstärkt in die zivilgesellschaftliche Kapazitätsbildung zu investieren.

6.15.

Der EWSA schlägt vor, Instrumente zur grenzüberschreitenden Vernetzung zivilgesellschaftlicher Akteure zu schaffen oder auszubauen.

6.16.

Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft einzuführen, die weder den öffentlichen Dienstleistungen noch der Steuergerechtigkeit schaden. Zum Beispiel könnte unter Berücksichtigung der steuerlichen Leistungsfähigkeit von Nichtregierungsorganisationen eine begrenzte steuerliche Absetzbarkeit von Mitglieds- und Förderbeiträgen ins Auge gefasst werden.

6.17.

Der EWSA fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine bessere Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (5) vorzulegen, um Freiwilligentätigkeit und gesellschaftliches Engagement im Berufsleben aufzuwerten.

6.18.

Der EWSA unterstützt die an die Kommission gerichtete Aufforderung des Parlaments (6), einen Vorschlag für die Schaffung eines europäischen Statuts für Verbände, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit und Stiftungen vorzulegen. Eine ergänzende europäische Rechtsform bzw. ein alternatives System der offiziellen interinstitutionellen Akkreditierung wäre ein erster Schritt, um zivilgesellschaftlichen Organisationen zu helfen, die in ihren Mitgliedstaaten rechtlich nicht mehr ausreichend geschützt sind.

6.19.

Der EWSA hält es für sinnvoll zu untersuchen, warum dieses Dossier nicht weiterverfolgt wird. Gleichzeitig sollte eine interinstitutionelle Zulassung, eine Art Gütezeichen für Nichtregierungsorganisationen ins Auge gefasst werden. Der EWSA sollte diese Möglichkeit prüfen.

6.20.

Der EWSA fordert die EU-Organe auf, die Bestimmungen des Artikel 11 EUV umzusetzen und die partizipative Demokratie auf Unionsebene durch die Einbeziehung repräsentativer Verbände und der Zivilgesellschaft weiter zu stärken und von der Konsultation zu einem echten Dialog überzugehen.

6.21.

Um zu verhindern, dass die Bürger das Vertrauen in die europäischen Institutionen verlieren, ist es wichtig, dass die europäische Politik konkrete Verbesserungen für deren Alltag bringt und diese auch deutlich werden.

6.22.

Eine resiliente Zivilgesellschaft braucht stabile soziale Rahmenbedingungen. Die nationale und die EU-Politik muss dieses Problem angehen und soziale Nachhaltigkeit gewährleisten, die inklusive Bildungssysteme, inklusives Wachstum, wettbewerbsfähige und innovative Unternehmen sowie gut funktionierende Arbeitsmärkte, eine gerechte und angemessene Besteuerung und effiziente öffentliche Dienstleistungen sowie Sozialversicherungssysteme umfasst. Andernfalls werden Unruhen, sinkende Wahlbeteiligung oder zunehmender Extremismus die liberale Demokratie in ihren Grundfesten erschüttern. Die sozialen und wirtschaftlichen Rechte sind untrennbar mit den bürgerlichen und politischen Rechten verbunden.

6.23.

Als Grundpfeiler der Zivilgesellschaft sind starke Sozialpartner von entscheidender Bedeutung für die Stabilisierung der europäischen Demokratien. Zur Verteidigung der grundlegenden europäischen Werte brauchen wir jedoch eine starke Zivilgesellschaft in all ihrer Vielfalt.

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Z. B. Rechtssache C-619/18, Kommission/Polen; laufendes Verfahren C-78/18 Kommission/Ungarn.

(2)  ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 8.

(3)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 173.

(4)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 178.

(5)  COM(2017) 253 final; ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 44.

(6)  Erklärung des EP, 10. März 2011.


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/31


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Der Weg der weißen Taube — Vorschlag einer EU-geführten globalen Strategie der Friedenskonsolidierung“

(Initiativstellungnahme)

(2019/C 228/05)

Berichterstatterin: Jane MORRICE

Beschluss des Plenums

15.2.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Initiativstellungnahme

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Außenbeziehungen

Annahme in der Fachgruppe

15.1.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

160/3/2

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Die Europäische Union gründet auf einem Friedensauftrag. Auch wenn ihr der Friedensnobelpreis verliehen wurde, kann sie es sich nicht leisten, sich auf ihren Lorbeeren auszuruhen. Stattdessen sollte das größte Friedensprojekt der Moderne den ihm gebührenden Platz als globaler Vorreiter und Vorbild für die Friedenskonsolidierung in Europa und der Welt einnehmen. Vor dem Hintergrund großer existenzieller Herausforderungen, mit denen Europa heute konfrontiert ist, der anstehenden umfassenden Neubesetzung der Organe der EU und 100 Jahre nach dem Ende des Ersten Weltkriegs gibt es für die EU keinen besseren Zeitpunkt in der Geschichte der europäischen Integration, die Initiative zu ergreifen und den Weg für eine neue Weichenstellung in der Friedenskonsolidierung weltweit vorzugeben.

1.2.

Der Weg der weißen Taube ist eine metaphorische und reale Marschroute für den Weg in die Zukunft. Er ist ein Vorschlag für eine dynamische, neue, EU-geführte globale Strategie der Friedenskonsolidierung mit dem Schwerpunkt auf Konfliktprävention, Einbeziehung der Zivilgesellschaft und einer wirksamen Kommunikation mit der Hilfe von Aufklärung und Information. Außerdem ist er ein europäischer Friedensweg, der von Nordirland bis Nikosia reicht und die Bürgerinnen und Bürger physisch einbezieht, sodass sie Teil des EU-Friedensprozesses werden und dazu beitragen können, dessen Ziel zu erreichen.

1.3.

Zu diesem Zweck fordert der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), im neuen EU-Haushalt erheblich mehr Mittel für die Konfliktprävention in allen EU-Friedensprogrammen im Rahmen ihrer Außenbeziehungen vorzusehen und die Kohärenz und Stimmigkeit zwischen der Binnen- und Außenhandels-, Entwicklungshilfe-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik zu erhöhen.

1.4.

Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, die Zivilgesellschaft stärker in die Beschlussfassung einzubeziehen, nach dem Vorbild von Initiativen der EU zur Friedenskonsolidierung auf der ganzen Welt, wie etwa dem EU-Programm PEACE in Nordirland, bei denen die aktive Beteiligung von Unternehmen, Gewerkschaften sowie von Vereinen und Verbänden eine wichtige Rolle spielt.

1.5.

Ausgehend vom Erfolg des Erasmus-Programms fordert der EWSA ernsthafte Kommunikationsanstrengungen zur Förderung der Rolle von Bildung und Aufklärung, um die Erfolge der Friedenskonsolidierung der EU zu vermitteln, das Lernen zwischen NRO aus der EU und aus Drittstaaten zu erleichtern und ein Markenzeichen der „WEISSEN TAUBE“für Friedensprojekte der EU zu schaffen und diese im In- und Ausland bekannter zu machen.

1.6.

Um die Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubeziehen, schlägt der EWSA einen Friedensweg von Nordirland bis Nikosia vor, der zwei geteilte Inseln am jeweils anderen Ende Europas miteinander verbindet. Der Erfolg von Kulturwegen wie dem Jakobsweg legt nahe, dass die Reisenden solche Wege als Pilgerroute beschreiten oder um durch Gespräche und Begegnungen mehr über andere Kulturen zu erfahren. Auf dem Weg der weißen Taube werden sie auch die Tragweite des durch die Europäische Union geschaffenen Friedens besser begreifen.

1.7.

„Weiße Taube“ist die Übersetzung des Namens „Columban“, eines irischen Wandermönches, der als Schutzpatron der europäischen Einheit gilt. Er ist auch der Schutzheilige der Motorradfahrer. Auf den Spuren von Columbans Pilgerweg von Irland nach Frankreich, in die Schweiz, nach Österreich und Italien wird der Weg der weißen Taube durch frühere Kriegs- und Konfliktgebiete führen, wie z. B. an die Westfront, nach Südtirol und auf den Balkan. Außerdem wird er einen „virtuellen“Wanderweg bieten mit einem Hightech-Geschichtsbuch, das dem Weg der EU von Krieg zu Frieden folgt und zu einer Art zu leben und zu lernen auffordert, die für die Werte der EU steht: Respekt, Toleranz und gegenseitiges Verständnis.

1.8.

Der EWSA fordert die EU auf, eine neue globale Strategie der Friedenskonsolidierung mit drei Aktionsbereichen aufzustellen:

Aktionsbereich 1 — Konfliktprävention, Zivilgesellschaft, Kohärenz

Verdoppelung der Mittel für die Friedenskonsolidierung in allen einschlägigen Politikbereichen der EU mit einem Schwerpunkt auf Konfliktprävention, Aussöhnung, interkulturellem Dialog zur Förderung von Toleranz und Respekt im In- und Ausland;

strukturierte Einbeziehung der Zivilgesellschaft auf allen Ebenen der Beschlussfassung in den Außenbeziehungen der EU und den Programmen im Zusammenhang mit der Friedenskonsolidierung;

stärkere Kohärenz und Stimmigkeit zwischen den verteidigungs-, entwicklungs- und handelspolitischen Strategien und den Konfliktlösungsstrategien der EU in allen Ländern weltweit, in denen sich die EU engagiert;

Aufnahme von Komponenten mit Bezug zu Friedenskonsolidierung, Unionsbürgerschaft, gegenseitigem Respekt und Toleranz in die Programme für junge Menschen, wie Erasmus und das Solidaritätskorps;

bessere Koordinierung auf behördenübergreifender und zwischenstaatlicher Ebene und Austausch von Erfahrungen mit lokalen Basisorganisationen, nationalen und internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen für die Friedenskonsolidierung.

Aktionsbereich 2 — Information, Kommunikation, Aufklärung

Schulungen in Mediation, Verhandlungen und dem Dialog zwischen lokalen, nationalen und internationalen, in der Friedenskonsolidierung tätigen nichtstaatlichen Organisationen;

Anreize zur Förderung des Lehrens und Lernens in Fragen der europäischen Integration, der Friedenskonsolidierung und des bürgerschaftlichen Engagements auf Hochschulebene sowie an weiterführenden und Grundschulen in der EU;

Einrichtung von europäischen Zentren für die Friedenskonsolidierung in Belfast und Nikosia sowie von Zentren des Lernens, die strategische Standorte entlang des Weges der weißen Taube verbinden;

offizielle Anerkennung des Symbols der weißen Taube als „Markenzeichen“für alle Friedensprojekte der EU und verstärkte Verpflichtung der Projekte, auf die EU-Förderung hinzuweisen;

größere Anstrengungen auf Ebene der Kommission, Friedensprojekte der EU unter Nutzung des „Markenzeichens“der weißen Taube bekannt zu machen.

Aktionsbereich 3 — Europäischer Friedensweg

Einrichtung einer EU-Taskforce „Weiße Taube“, um Folgendes anzustoßen und zu unterstützen:

Konsultation mit örtlichen Stadt- und Gemeinderäten, regionalen Einrichtungen, anderen bereits bestehenden Wegen, wie dem Western Front Way, Museen und Kulturstätten, die mit dem Weg der weißen Taube verbunden sind;

engere Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der Unesco, der OSZE und dem Europarat;

Vernetzung mit Marathonläufer-, Wander-, Rad- und Motorrad- sowie mit anderen Bürgerinitiativen;

Unterstützung des Antrags der „Friends of Columbanus“beim Europarat auf offizielle Anerkennung als europäischer Kulturweg, der eine der Querverbindungen zum Weg der weißen Taube wäre;

logistische Vorbereitung eines Weges, der von Irland nach Zypern durch ehemalige Konfliktgebiete führt, mit „Abstechern“zu Orten, die maßgeblich zum Frieden beigetragen haben, z. B. in den skandinavischen Ländern und in Mittel- und Osteuropa;

finanzielle und technische Unterstützung für einen „virtuellen“Weg der weißen Taube zur Verwendung in Schulen und an Hochschulen in ganz Europa als eine Art „Hightech“-Geschichtsbuch der Zukunft;

Unterstützung für eine interaktive Online-Version des Weges der weißen Taube, die Orte und Zentren der Friedenskonsolidierung durch Storytelling auch für diejenigen verbindet, die den Weg nicht zu Fuß begehen können.

2.   Hintergrund

2.1.

Die großen Herausforderungen, vor denen die EU heute steht, bedrohen das europäische Ideal in seinem Mark. Der Flüchtlings- und Zuwanderungsstrom, die Folgen der Finanzkrise, die Sparpolitik, Extremismus, Sicherheitsbedrohungen, zunehmende politische Polarisierung und die Auswirkungen des Brexits haben die Europäische Union in ihren Grundfesten erschüttert. Die EU muss angemessen reagieren, wenn die bislang längste Zeit des Friedens in Europa weiter Bestand haben soll. Angesichts dieser äußerst instabilen Lage benötigt die EU eine positive Reaktion mit ehrgeizigen, kreativen und konstruktiven Maßnahmen und einer Vision, die den zentralen Auftrag des europäischen Projekts widerspiegeln: die Förderung und Erhaltung des Friedens.

2.2.

Der Erfolg des Friedensprojekts Europäische Union bringt es mit sich, dass neue Generationen von Europäern Krieg nur aus weiter Ferne kennen. Wenn die EU die Bürgerinnen und Bürger an ihre Ursprünge erinnert, schafft sie ein verbindendes Ideal, das die Glaubwürdigkeit der EU und ihres Auftrags stärken wird. Um dies zu erreichen, muss die EU ihre Friedenskonsolidierungsbemühungen nicht nur in der ganzen Welt, sondern auch in Europa selbst intensivieren. Durch einen Austausch über Fälle von basisgesteuerter Konfliktlösung, Kompromissfindung und Konsensbildung zwischen verschiedenen Kulturen, Bevölkerungsgruppen und Ländern kann die EU ihre Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Toleranz, Solidarität und Demokratie im In- und Ausland stärken und fördern.

2.3.

Die „Außenwelt“muss die EU als weltweiten Vorreiter für Frieden, Demokratie und Menschenrechte wahrnehmen. Konflikte in Syrien, Afghanistan, dem Jemen und anderswo zwingen uns jedoch zu einem kritischen Überdenken der Reaktion der EU auf humanitäre Krisen, die auf Militäreinsätze folgen. Um ihren erklärten Zielen und Grundsätzen gerecht zu werden, hat die EU die moralische Verpflichtung, unabhängig von geopolitischen oder wirtschaftlichen Interessen das Leben unschuldiger Opfer von Konflikten, vor allem von Kindern, zu schützen. Die finanzielle Unterstützung der EU kann einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen in diesen Gebieten leisten, die Ergebnisse halten sich jedoch in Grenzen. Durch die Konzentration auf die Konfliktprävention in Gebieten, in denen Frieden und Sicherheit bedroht sind, und eine enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft kann die EU eine größere Mitwirkung der Bürger gewährleisten und die Wahrscheinlichkeit für einen dauerhaften Frieden erhöhen.

2.4.

Ausgehend von der Prämisse, dass jeder Euro, der in den Frieden investiert wird, 7 Euro für die Verteidigung spart, fordert der EWSA die EU auf, die Friedenskonsolidierung in ihren Vorschlägen für den neuen EU-Haushalt (MFR 2021-2027) vorrangig zu behandeln. Die neue, von der Europäischen Kommission vorgeschlagene und mit 10 Mrd. EUR ausgestattete „Europäische Friedensfazilität“sollte eine echte Komponente der Friedenskonsolidierung enthalten, an der lokale und internationale zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt sind, mit einem beiderseitigen Austausch zwischen Fachleuten, Zentren für den Wissenstransfer und einer Strategie für die Vermittlung ihrer Botschaft in der ganzen Welt. Der EWSA mahnt ferner die vollständige Umsetzung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik von 2016 an, um Konflikte zu verhüten, die Sicherheit der Menschen zu erhöhen, die Ursachen von Instabilität zu bekämpfen und auf eine sicherere Welt hinzuarbeiten.

3.   Der Kontext — Gedenken, Begehen, Mitteilen

3.1.

Genau 100 Jahre nach dem Ende des Ersten Weltkrieges gedachten die Bürgerinnen und Bürger der EU nicht nur der Kriegstoten, sondern sie dachten auch über den hohen Preis nach, den Konflikte fordern. Wenn die politischen Entscheidungsträger begreifen, wie der Frieden zustande gekommen ist, können sie Lehren und Erkenntnisse aus der Geschichte ziehen und nachvollziehen, wie der Friedensprozess Fuß gefasst hat. Das Gedenken an wichtige Friedenszeiten erinnert an die Hinterlassenschaft des Krieges und die gelebte Solidarität in der Zeit danach. In den kommenden Jahren stehen Gedenktage und -jahre wichtiger Ereignisse an: 30 Jahre Fall der Berliner Mauer und Frieden im Libanon (2019); 25 Jahre Friedensabkommen von Dayton (2020); 2018 wurde zudem der 20. Jahrestag des Karfreitagsabkommens von Belfast und der zweite Jahrestag des Friedensabkommens in Kolumbien begangen. Indem die EU auf ihren Beitrag zu diesen Abkommen hinweist, macht sie weltweit auf den Wert ihrer Bemühungen aufmerksam.

3.2.

Anlässlich des Europäischen Jahres des Kulturerbes sollten die Bemühungen, die Lehren aus Konflikten der Vergangenheit aktiv zum Wohle Europas und der Welt zu nutzen, eine wichtige neue kulturelle Komponente enthalten. Die Hohe Vertreterin der Union, Federica Mogherini, hat die Kulturdiplomatie als zentrales Instrument der EU in ihren internationalen diplomatischen Beziehungen hervorgehoben. Beispiele, die vom Schutz von Kulturerbestätten bis zur Förderung der kulturellen Identität und der Sprache reichen, tragen zur Schaffung stabiler politischer Rahmenbedingungen bei, in denen sich unterschiedliche ethnische, nationale, religiöse und/oder sprachliche Gruppen sicher fühlen und eher bereit zu einem friedlichen Miteinander sind. Zwar werden die Vorzüge der Kulturdiplomatie im Rahmen der Außenbeziehungen anerkannt, doch kann dieses Konzept angesichts der zunehmenden innereuropäischen Polarisierung genauso gut zur Bewältigung der Dissonanzen innerhalb der EU eingesetzt werden. Der irische Wandermönch Columban (1), der im 6. Jahrhundert lebte und als Schutzheiliger eines vereinten Europas gilt, liefert das Vermächtnis, die Geschichte und das kulturelle Band für eine neue globale Strategie der EU zur Förderung des gemeinsamen Verständnisses und Handelns durch Frieden. Diese Initiative trägt das internationale Friedenssymbol der weißen Taube in ihrem Namen.

4.   Der Weg der weißen Taube

Durch die Kombination von modernen Methoden der sozialen Interaktion mit altbewährten Methoden der Mundpropaganda skizziert der Weg der weißen Taube eine neue Richtung für die EU, die ihre Vergangenheit mit ihrer Gegenwart und Zukunft verbindet.

4.1.    Auf dem Weg vorangehen — Stärkung der Führungsrolle der EU bei der weltweiten Friedenskonsolidierung

Durch ihre aktive Förderung der Schaffung stabiler, gerechter, fairer und florierender Gesellschaften auf der ganzen Welt fördert die EU mehr als den Frieden. Zwar sind die Bemühungen der EU manchmal nicht so erfolgreich wie erhofft, doch motiviert die Förderung der Werte der EU von Konflikten betroffene Länder dazu, die Gewalt hinter sich zu lassen. Gute Beispiele hierfür sind das EU-Programm PEACE in Nordirland und die Unterstützung der EU für den Friedensprozess in Kolumbien. Weitere Vorbilder sind die EU-Strategie für die Jugend aus dem Jahr 2015, die eine Marginalisierung junger Menschen in der EU verhindern soll. Auch durch Schaffung von mehr Kohärenz und Stimmigkeit zwischen den kultur-, verteidigungs-, entwicklungs- und handelspolitischen Strategien und den Konfliktlösungsstrategien und mit internationalen Organisationen könnte die EU eine Führungsrolle bei der weltweiten Friedenskonsolidierung übernehmen.

4.2.    Den Weg weisen — durch Information, Kommunikation und Aufklärung

Durch ihre Vorbildwirkung und die Förderung ihrer grundlegenden Werte kann die EU den Weg aufzeigen, indem sie kreativere Wege bei Strategien für Information, Aufklärung und Kommunikation einschlägt. Der Erfahrungsaustausch zwischen basisnahen Friedensstiftern in Europa und auf internationaler Ebene ist von entscheidender Bedeutung. Die in früheren Stellungnahmen (2) angeregte Einrichtung von europäischen Friedenszentren, die Schulungen im Bereich Mediation, Verhandlungsführung, Dialog und Konsensfindung anbieten, und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Friedensstiftern sind von wesentlicher Bedeutung. Indem die EU ihre Arbeit über gut ausgestattete und gezielte Aufklärungs- und Informationsprogramme bekannt macht, fördert sie das Verständnis für ihre Rolle und rechtfertigt ihre Bemühungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, vermittelt ihnen den Wert von multikulturellem Engagement und trägt dazu bei, das Vertrauen in die Ursprünge des europäischen Projekts wiederherzustellen.

4.3.    Den Weg beschreiten — ein für alle zugänglicher Kulturweg

4.3.1.

Dieser permanente Weg des Friedens von Nordirland nach Nikosia wird Menschen aus allen Gesellschaftsschichten physisch und gedanklich einbinden und dazu anregen, neue Freundschaften zu knüpfen und andere Menschen zu treffen, die bereit sind, über ihre Erfahrungen mit Konflikten zu sprechen. Der Kulturweg, der sich auf den Spuren von Columban über 5 000 Kilometer durch Europa erstreckt, wird über die ursprüngliche Pilgerroute des Mönchs von Irland nach Italien hinausgehen und an Orten entlangführen, die von Krieg und Konflikten schwer gezeichnet sind, wie z. B. die Westfront, Südtirol und der Balkan, und Menschen und Orte entlang des Wegs miteinander verbinden. Die Wanderer werden Geschichten hören und mit eigenen Augen sehen können, wie lange die Narben des Krieges bestehen bleiben. Am wichtigsten ist jedoch, dass sie auch etwas über die Mechanismen erfahren, die Frieden schaffen. Der Weg der weißen Taube wird ferner Zentren des Lernens einrichten und Abstecher nach Nord-, Ost-, Mittel- und Südeuropa schaffen, sodass Wanderer ihre Route frei wählen und entscheiden können, wie viele Stätten sie besichtigen möchten. Der Weg der weißen Taube würde zu solchen „Abstechern“sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU einladen und nicht nur physischen Wegen, sondern auch kulturellen Verbindungen folgen, wie zum Beispiel nach Schottland und dort insbesondere nach Iona. Auch Verbindungen der Friedenskonsolidierung, beispielsweise in die Ukraine und den Nahen Osten, würden berücksichtigt. Es könnten auch Möglichkeiten für eine Anbindung an andere, schon lange bestehende Pilgerwege wie den Jakobsweg gesucht werden.

4.3.2.

Er wird ein Internetportal umfassen, das eine virtuelle und interaktive Erfahrung mit audiovisuellen Beiträgen aller Etappenziele und den gleichen Oral-History-Berichten bietet, die man entlang des Weges hören kann, damit auch diejenigen daran teilhaben können, die nicht mobil genug sind, um den Weg der weißen Taube tatsächlich zu gehen. Der virtuelle Weg würde als pädagogisches Instrument für die Vermittlung der Friedenskonsolidierung an Schulen eingesetzt und anhand der jeweiligen Lokalgeschichte und eventueller Verbindungen zu dem Weg Kreativität und Verständnis und so die Entstehung eines Zugehörigkeitsgefühls in der EU und darüber hinaus fördern. In Anlehnung an die Technik, die für die Kadettenausbildung zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Konfliktprävention eingesetzt wird, schafft der Weg die Erfahrung von Konflikt und Friedenskonsolidierung durch eine virtuelle Realität. Als virtuelles Lehrbuch entspricht dies den pädagogischen Anforderungen des digitalen Zeitalters und ergänzt althergebrachte Unterrichtsmethoden, bei denen eher Kriegstreiber anstelle derjenigen im Mittelpunkt stehen, die sich für Frieden einsetzen.

5.   Friedenskonsolidierung und größtmögliche Einbeziehung der Zivilgesellschaft im neuen EU-Haushalt (MFR)

5.1.

Bei der Suche nach Lösungen für die Friedenskonsolidierung gibt es zwar keine einfachen Antworten, aber es gibt Möglichkeiten, Strategien und die Prioritätensetzungen zu ändern, um die schlimmsten Auswirkungen von Konflikten abzumildern. Der neue EU-Haushalt bietet hierfür eine gute Gelegenheit, indem „Kohärenz, Koordination und Komplementarität“zwischen den Maßnahmen der EU zur Friedenskonsolidierung und innerhalb der Europäischen Kommission hergestellt werden, in der die Komplexität der Strukturen die praktische Koordinierung zwischen dem EAD und anderen Einrichtungen schwierig gestaltet. Ebenso wichtig ist Kohärenz zwischen der Handels-, Entwicklungshilfe-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik sowie die Anerkennung der Notwendigkeit, die praktische Umsetzung zwischen den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und anderen wichtigen Gebern in Einklang zu bringen.

5.2.    Fokus auf Konfliktprävention

In den Vorschlägen für den neuen EU-Haushalt 2021-2027 für das auswärtige Handeln muss der Friedenskonsolidierung eine größere Priorität eingeräumt werden. Diese Vorschläge umfassen eine Aufstockung um 40 % für die Sicherheit auf 4,8 Mrd. EUR, einen neuen 13 Mrd. EUR schweren Verteidigungsfonds, 6,5 Mrd. EUR für „militärische Mobilität“durch die Fazilität „Connecting Europe“und eine Aufstockung der Mittel für das auswärtige Handeln um 26 % auf 120 Mrd. EUR. Entscheidend ist der Vorschlag der Kommission für eine mit 10,5 Mrd. EUR ausgestattete „europäische Friedensfazilität“außerhalb des Haushaltsplans für ein gemeinsames Engagement in Drittländern, mit der ideal sichergestellt werden kann, dass die Maßnahmen der EU tatsächlich auf die Konfliktprävention ausgerichtet sind. 2017 nahm die EU eine Verordnung an, mit der eine neue Unterstützung im Rahmen des Stabilitäts- und Friedensinstruments (IcSP) geschaffen wurde, um den Aufbau von Kapazitäten militärischer Akteure zur Förderung der Entwicklung und der Sicherheit (Capacity Building in support of Security and Development, CBSD) zu fördern. Das European Peacebuilding Liaison Office (EPLO) hat diesbezüglich wiederholt Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass hier eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft erforderlich ist.

5.3.    Einbeziehung der Zivilgesellschaft — Fokus auf Frauen und jungen Menschen

Es wird mehr und mehr anerkannt, dass die Zivilgesellschaft einen entscheidenden Beitrag dazu leisten kann, die Wirksamkeit und langfristige Nachhaltigkeit jeder Strategie der Friedenskonsolidierung zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit Akteuren an der Basis dient nicht nur dazu, ein tieferes Verständnis von Konflikten von unten her zu ermöglichen, sondern führt auch dazu, dass sich die Menschen diesen Prozess in ihrem Alltag zu eigen machen, indem stärker auf eine „konfliktsensible“Friedenskonsolidierung und positive Verstärkung gesetzt wird. In der Resolution 2419 der Vereinten Nationen wird die Rolle Jugendlicher bei der Aushandlung und Durchführung von Friedensabkommen betont, ebenso wie in der Resolution 1325 der Vereinten Nationen die Rolle der Frauen. Auch Gewerkschaften sowie große und kleine Unternehmen spielen eine zentrale Rolle für die Mobilisierung der Zivilgesellschaft. Schutzbedürftige Gruppen, vor allem Opfer, benötigen die Aufmerksamkeit von Fachleuten. Daneben ist auch der „gutnachbarliche“Ansatz für die Beziehungen im eigenen Umfeld und am Arbeitsplatz von Bedeutung. Ein „strukturierter Dialog“zwischen der EU und der Zivilgesellschaft schafft bahnbrechende und dauerhafte Beziehungen, wie der EWSA in Beziehungen z. B. mit EU-Nachbarländern sowie in Afrika, Asien und darüber hinaus gezeigt hat.

5.4.    Sensibilisierung durch die EU

Offensichtlich wissen die Bürger wenig über die Bemühungen der EU im Bereich der Friedenskonsolidierung, daher muss im neuen Haushalt stärker auf Strategien für Information, Aufklärung und Kommunikation gesetzt werden, insbesondere durch den Einsatz der herkömmlichen und der sozialen Medien. Zwar bestehen Bedenken angesichts der Gefahren der sozialen Medien und der möglichen Gefährdung der Demokratie, der Nutzen der Medien für die Herbeiführung positiver Veränderungen wird jedoch zu wenig erschlossen. Der Friedensjournalismus, die Kulturdiplomatie und der interkulturelle Dialog sollten im neuen EU-Haushalt mit mehr Mitteln unterstützt werden. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Bildung, d. h. dass Kindern und Jugendlichen vermittelt wird, dass sie Unterschiede nicht nur „tolerieren“, sondern respektieren müssen. Dies wird durch die EU-Sonderprogrammstelle und die Bewegung für konfessionsübergreifende Bildung in Nordirland veranschaulicht.

5.5.    Austausch bewährter Verfahren

Die EU verfügt über enorme Erfahrungen in Regionen wie Südostasien, im Nahen und Mittleren Osten, in Mittelamerika, auf dem Balkan und im südlich der Sahara gelegenen Afrika. Mitunter war sie äußerst erfolgreich, mitunter weniger. Die EU muss Lehren aus der Geschichte ziehen und einen ethischen Ansatz bei ihrem Tätigwerden einhalten und fördern, wie die Initiative für die Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (3) beispielhaft zeigt, bei der durch umfassende partizipative Verfahren zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft gegen Ausbeutung und Korruption vorgegangen und eine gute Regierungsführung gefördert wird. Die Politik muss diese guten wie auch schlechten Erfahrungen und Erkenntnisse berücksichtigen. Zwar gibt es keine Patentlösung, doch existieren Grundprinzipien, die auf Konfliktgebiete zutreffen und die nicht ignoriert werden dürfen. Dieser Erfahrungsaustausch sollte stärker etabliert werden, wenn er sowohl das interne als auch das auswärtige Handeln der EU betrifft, bei dem bisher jeder systematische Ansatz, was die Übernahme von Lehren angeht, fehlt. Dies ist eine verpasste Chance und ein schwerer politischer Fehler, den es zu beheben gilt.

5.6.    Die nächsten Schritte

Das Gedenken an das Kriegsende vor hundert Jahren und die Feier des Friedens und des Kulturerbes bieten der EU eine hervorragende Gelegenheit, ihren Wert weltweit erneut unter Beweis zu stellen, nicht nur als Wirtschaftsmacht, sondern als weltweit führende Kraft für die Schaffung, Sicherung und Förderung des Friedens. Durch die Konzentration auf Frieden angesichts der terroristischen Bedrohung im In- und Ausland kann die EU auf ihre eigenen Erfahrungen als ein Beispiel für das zurückblicken, was erreicht werden kann, was aber auch konsequent gepflegt werden muss, um den interkulturellen Dialog, Toleranz, Solidarität und gegenseitigen Respekt zu fördern.

Der Weg der weißen Taube dient durch eine Marschroute für eine EU-geführte globale Strategie der Friedenskonsolidierung neben einem real und virtuell beschreitbaren Wanderweg als ein Signal dafür, wie wir in einer zunehmend globalisierten Welt leben, lernen und in Kontakt treten können. Jung und Alt, Menschen aus unterschiedlichen sozioökonomischen Hintergründen, Altersklassen, Glaubens-, Kultur- oder sonstigen Gemeinschaften werden aus unterschiedlichen Gegenden der EU und der Welt zusammenkommen, um verschiedene Kulturen und Traditionen kennenzulernen und neue Brücken zu schlagen, die sich auf ein besseres Verständnis der Werte der EU gründen.

Mit dem Symbol der weißen Taube als Wegweiser wäre der Weg der weißen Taube nicht nur ein Symbol der Friedenskonsolidierung der EU überall auf der Welt, sondern auch eine neue Vision für die EU und ein Zeichen der Hoffnung in immer schwieriger werdenden Zeiten.

Bei der Friedenskonsolidierung gilt: „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg der weißen Taube!“

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Der irische Wandermönch, der im 6. Jahrhundert lebte, wurde vom Gründervater der EU, Robert Schuman, als „Schutzheiliger all derer, die ein vereintes Europa aufbauen wollen“beschrieben.

(2)  Stellungnahme des EWSA zur Rolle der EU im nordirischen Friedensprozess vom 23.10.2008 (ABl. C 100 vom 30.4.2009, S. 100).

Stellungnahme des EWSA zum Thema „Der Beitrag der Europäischen Union zur Friedenskonsolidierung im Bereich der Außenbeziehungen: Bewährte Methoden und Aussichten“vom 19.1.2012 (ABl. C 68 vom 6.3.2012, S. 21).

(3)  Siehe hierzu die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Sicherstellung von für die EU wichtigen Einfuhren durch die derzeitige EU-Handelspolitik und verwandte Politikbereiche“vom 16.10.2013 (ABl. C 67 vom 6.3.2014, S. 47).


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/37


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema: „Für eine nachhaltige Zukunft Europas auf die Menschen hören (Sibiu und darüber hinaus)“

(2019/C 228/06)

Berichterstatter: Vladimíra DRBALOVÁ

Peter SCHMIDT

Yves SOMVILLE

Beschluss des Präsidiums

16.10.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

217/6/8

Für eine nachhaltige Zukunft Europas auf die Menschen hören

1.   Einleitung

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bildet dank der Vielfalt seiner Mitglieder eine Brücke zwischen den EU-Institutionen und ihren Bürgerinnen und Bürgern. In dieser Eigenschaft möchte er seine ehrgeizige Zukunftsvision vorschlagen, damit Europa in der nachhaltigen Entwicklung zur weltweit führenden Kraft wird.

1.2

Die Gründung der Europäischen Union ist eines der erfolgreichsten Projekte für Frieden, Gesellschaft und Wirtschaft der europäischen Geschichte. Unser Europa gründet sich auf den Werten der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit von Frauen und Männern, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören (1). Diese Werte müssen das Herzstück der künftigen Entwicklung und der Politik der Union bleiben.

1.3

Sieben Jahrzehnte Frieden und Stabilität in Europa sind eine außergewöhnliche historische Errungenschaft, ermöglicht durch das Projekt Europa und den Aufbau der Europäischen Union. Dadurch wurde eine Gemeinschaft der Völker Europas geschaffen, und die europäischen Staaten wurden schrittweise im Rahmen eines gemeinsamen Ziels zusammengeführt. Deshalb ist die EU für Kandidatenländer und für die Partnerstaaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik auch weiterhin ein attraktives Projekt. Gleichwohl muss Europa auf neue geopolitische Entwicklungen vorbereitet sein. Dem EWSA kommt eine Rolle bei der Sensibilisierung dafür zu, dass Frieden nicht immer als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann.

1.4

Der Binnenmarkt mit seiner wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension steht im Mittelpunkt der europäischen Integration. Daher sollte es möglich sein, nachhaltiges Wachstum und Innovationen zu schaffen, Investitionen anzuziehen und die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf globalisierten Märkten zu fördern. Allerdings ist auch festzustellen, dass die positiven Auswirkungen des Binnenmarktes ungleich verteilt sind und nicht alle Bürgerinnen und Bürger an seinem Wohlstand teilhaben können.

1.5

Nachhaltiges Wachstum bedeutet, dass Wachstum nicht nur quantitativ, sondern vor allem und überwiegend qualitativ ausgerichtet sein sollte, d. h.: a) kein Raubbau an der Umwelt und keine Ausbeutung der Arbeit, b) adäquate Lebensbedingungen, c) Wirtschaftswachstum als Ausdruck nicht nur jährlicher Stromgrößen, sondern auch der Veränderung von Bestandsgrößen wie der Vermögen und ihrer Verteilung, d) Erfüllung der Bedürfnisse aller im Rahmen der Belastungsgrenzen der Erde, e) Entwicklung von Wirtschaftsmodellen, bei denen Wohlergehen von Wachstum entkoppelt ist, und f) ein vollständiger, sozial- und umweltverträglicher Wirtschaftskreislauf zwischen Haushalten, Unternehmen, Kreditinstituten, Regierungen und Handel. Energie, Materialien, die Natur, die menschliche Gesellschaft, Macht, gemeinsamer Reichtum usw. werden allesamt im derzeitigen Modell nicht berücksichtigt. Unbezahlte Pflegearbeit, die in erster Linie von Frauen erbracht wird, bleibt unberücksichtigt, obwohl jede Wirtschaft darauf angewiesen ist (2).

1.6

Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit hingegen ist ein Modell, das wirtschaftlichen Wohlstand, Umweltbelange und soziale Inklusion miteinander vereinbart. Der an Nachhaltigkeit angepasste Global Competitive Index des Weltwirtschaftsforums muss diesbezüglich noch um die ökologische und die soziale Dimension ergänzt werden (3).

1.7

Die vier Freiheiten, d. h. der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, die zusammen Handel und wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigung, Kreativität und Innovation, Austausch von Kompetenzen und die Entwicklung der Infrastruktur in entlegenen Gebieten ermöglichen, sind für Europa von zentraler Bedeutung. Gut funktionierende wirtschaftliche Freiheiten und Wettbewerbsregeln gehen Hand in Hand mit sozialen Grundrechten, sollten diese allerdings nicht aushöhlen.

1.8

Trotzdem steht die EU immer noch vor außergewöhnlichen internen und externen wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Herausforderungen (4), die ihre Existenz bedrohen: Protektionismus im Binnenmarkt, soziale Ungleichheiten, Populismus, Nationalismus und Extremismus (5) sowie tiefgreifende Verwerfungen auf geopolitischer Ebene und signifikante technologische Veränderungen.

1.9

Der immer raschere Klimawandel, der drastische Rückgang der biologischen Vielfalt, andere Umweltrisiken und das kollektive Versäumnis, erfolgreich politische Maßnahmen umzusetzen, sind ebenfalls ernsthafte Bedrohungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Ökosysteme Europas. Deshalb brauchen wir eine starke EU-Strategie für die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Gerechtere Gesellschaften haben eine bessere ökologische Bilanz und können besser ihre Nachhaltigkeit stärken.

1.10

Der Bedarf an hochwertigen Arbeitsplätzen in ganz Europa muss unbedingt gedeckt werden, insbesondere in Regionen mit hoher (Jugend-)Arbeitslosigkeit, oder in vom Strukturwandel geprägten Regionen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung für alle — Institutionen, Regierungen, Sozialpartner und andere Organisationen der Zivilgesellschaft –, ein neues nachhaltiges Europa Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu fördern.

1.11

Der Zugang zum Arbeitsmarkt musst dringend verbessert werden mittels Verknüpfung zwischen der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und einem verbesserten Bildungssystem, damit z. B. mithilfe des dualen Systems geeignete Kompetenzen erworben werden können.

1.12

Die soziale und die ökologische Dimension sind eng miteinander verknüpft. Die Wirtschaft muss die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Erneuerung ermöglichen, nicht zuletzt durch die Förderung und Entwicklung von Schlüsselqualifikationen und größere Diversifizierung. Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen muss Anreize für den privaten Sektor bieten, zur Erreichung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsziele beizutragen und somit gerechtes und nachhaltiges Wachstum, Wohlstand für alle sowie den Schutz der Sozial-, Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern (6).

1.13

Bei allen politischen Maßnahmen der EU muss die kulturelle Dimension des europäischen Projekts in seiner ganzen Vielfalt umfassend berücksichtigt werden. Dazu gehört das Verständnis und die Förderung des Kulturerbes, die Aufnahme einer kulturellen und kreativen Dimension in die Bildung und die Unterstützung zeitgenössischen künstlerischen Schaffens als Motor für Zusammenhalt und Entwicklung.

1.14

Nachhaltigkeit ist ein zukunftsweisender Prozess, der von einem starken politischen Willen und der Entschlossenheit getragen sein muss, eine nachhaltige Europäische Union zu gestalten. Die europäischen Volkswirtschaften sollen auf eine Zukunft im Zeichen der Resilienz, Zusammenarbeit, Ressourceneffizienz, Klimaneutralität und Inklusion ausgerichtet werden (7). Die Verhaltensweisen, Handlungen und Entscheidungen von Regierungen, Unternehmern, Arbeitnehmern, Bürgern und Verbrauchern werden darin in Kenntnis ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen verantwortungsvoll gesteuert.

Der EWSA fordert zuallererst eine übergreifende Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agenda 2030, die durch einen ehrgeizigen EU-Haushalt sichergestellt wird.

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind kein Gegensatz, solange soziale und ökologische Belange Teil der Definition der Wettbewerbsfähigkeit sind. Wettbewerbsfähigkeit darf nicht nur über Quantität und Preis, sondern muss als Bestandteil eines vollständig entwickelten und gut funktionierenden Binnenmarkts vorzugsweise auch über die Wahrung europäischer Werte, Qualität und Nachhaltigkeit definiert werden.

Europa braucht ein neues Wachstumsmodell, das sich von dem bisherigen Modell qualitativ unterscheidet, sich durch mehr soziale Inklusion und ökologische Nachhaltigkeit auszeichnet und in der Lage ist, die Konvergenz des digitalen und ökologischen Wandels in unseren Ländern und Gesellschaften zu fördern und zu begleiten.

Nachhaltige Investitionen sind ein entscheidendes Instrument, um Europas Führungsrolle auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gesellschaft auszubauen und zu fördern. Sie müssen die Schaffung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze anregen und erneuerbare Energien, Bildungssysteme, erschwingliche und zugängliche umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel, umweltfreundliche digitale Technologien sowie Forschung und Innovation fördern.

Europäische Unternehmen müssen ihrer Aufgabe und ihrer Verantwortung gerecht werden und weltweit führend sein, wenn die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit unseres europäischen Systems im Hinblick auf die Begrenztheit unserer einen Welt neu definiert werden.

2.   Europa der Bürger

2.1

Die Bürgerinnen und Bürger Europas nehmen Europa immer weniger als Lösung, sondern vielmehr als Problem wahr. Nationalismus und Protektionismus stellen aktuelle Bedrohungen dar. In Anbetracht von Identitäts- und Werteverlust und unter Missachtung der kulturellen Dimension des europäischen Projekts gelingt es Europa nicht, Antworten auf die Probleme der lokalen und globalen Ebene zu finden.

2.2

Die rechtmäßigen Sorgen der Bürgerinnen und Bürger müssen unbedingt berücksichtigt und ihre demokratische Teilhabe gestärkt werden; dies gilt insbesondere für junge Menschen. Die Verbesserung und Reform der bestehenden partizipativen Verfahren und Konsultationsprozesse der EU ist unerlässlich. Jugendpolitische Themen finden sich u. a. in der europäischen Säule sozialer Rechte, der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und deren Nachhaltigkeitsziele.

Ein strukturierter ziviler Dialog muss zu einem echten Instrument demokratischer Teilhabe werden, wie in Artikel 11 Absätze 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) (8) vorgesehen.

Der EWSA wird als institutionelle Vertretung der organisierten Zivilgesellschaft der EU weiterhin ein wesentlicher Akteur im politischen Entscheidungsprozess sein.

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) als erstes länderübergreifendes Beteiligungsinstrument gemäß Artikel 11 Absatz 4 EUV bedarf auch weiterer Unterstützung und Verbesserung. Der EWSA hat sich seinerseits für klare und einfachere Regeln für ihre Durchführung (9) eingesetzt und fungiert auch als Mittler zwischen der Kommission und den Bürgern, insbesondere durch die Organisation der jährlichen Konferenz zum Tag der Europäischen Bürgerinitiative und die Unterstützung der Organisatoren von EBI.

Die Jugend muss einbezogen und an der europäischen Politik beteiligt werden (10), indem ein breiteres bürgerschaftliches Engagement gefördert wird, unter anderem durch Wahlen, Freiwilligentätigkeit und Engagement in Jugendorganisationen und für Demokratie am Arbeitsplatz und sozialen Dialog (11). Der EWSA wird die Beteiligung junger Menschen an seinen Aktivitäten fördern und Veranstaltungen entwickeln, die sich an junge Menschen richten wie bspw. die Veranstaltung Your Europe Your Say (Dein Europa, deine Meinung) oder der Preis für Jungunternehmer.

Es sollten Maßnahmen ergriffen werden für größere Rechenschaftspflicht und mehr Transparenz der Entscheidungsfindung der EU-Institutionen und der nationalen Regierungen. Auch die regionale und lokale Ebene sollte einbezogen werden, um die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Solche Maßnahmen wären z. B. eine Reform der Arbeitsverfahren des Rates für mehr Transparenz und zur Lösung der Rechenschaftspflichts- und Transparenzprobleme im Zusammenhang mit der umfassenden Nutzung von Trilogen hinter geschlossenen Türen vor der Annahme von Rechtsakten in erster und zweiter Lesung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens (12) (13).

Es sollten institutionelle Mechanismen geschaffen werden, um die Wirkung der Stellungnahmen des EWSA im politischen Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse der EU zu optimieren, beispielsweise durch eine verstärkte Überwachung der Folgemaßnahmen zu den Stellungnahmen des EWSA und den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit dem Rat der EU. Damit soll u. a. sichergestellt werden, dass die Arbeitsgruppen des Rates über systematische Informationen zu Stellungnahmen des Ausschusses verfügen.

Die öffentliche Unterstützung für die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für einen neuen Sozialvertrag ist von wesentlicher Bedeutung.

3.   Soziales Europa

3.1

Das europäische Sozialmodell sollte allen Bürgerinnen und Bürgern einen soliden und gerechten Schutz bieten, gleichzeitig aber auch die Armut verringern und allen Menschen die Chance bieten, sich zu entfalten. Ein angemessenes Einkommen sollte die Kluft zwischen Wohlhabenden und Benachteiligten verringern und hohe Lebensqualität gewährleisten. Jeder sollte in den Genuss angemessener Arbeitsnormen, von Gleichberechtigung, Wohlergehen und geringerer gesundheitlicher Ungleichgewichte innerhalb und zwischen den Ländern und über Generationen hinweg kommen. Soziale Inklusion und sozialer Schutz, hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten, Gleichstellung der Geschlechter, hochwertige, erschwingliche und zugängliche Gesundheitsversorgung, Zugang zu erschwinglichen und angemessenem Wohnraum, Umweltgerechtigkeit, qualitativ hochwertige öffentliche Bildung und gleichberechtigter Zugang zur Kultur: auf diesen zentralen Grundsätzen muss die politische Agenda der Mitgliedstaaten und der EU basieren.

Ein sozialer „New Deal“ ist unerlässlich, der allen Bürgerinnen und Bürgern eine gerechtere und stärker von Gleichheit geprägte Gesellschaft ermöglicht. Deshalb fordert der EWSA ein soziales Aktionsprogramm, um die Agenda 2030 der Vereinten Nationen auf allen Ebenen umzusetzen.

Der EWSA fordert eine allgemeine Verbesserung und Erhöhung der Investitionen in die Bildungssysteme und unterstützt einen universellen Anspruch auf lebenslanges Lernen, damit die Menschen Kompetenzen erwerben, umschulen und sich weiterbilden können. Zudem fordert der EWSA die Aufstockung der Investitionen in Einrichtungen, politische Maßnahmen und Strategien, die die Menschen bei Übergängen ins und im Arbeitsleben unterstützen, sowie die Umsetzung einer zukunftsweisenden und messbaren Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter. Das alles sind Elemente, die breite Unterstützung erfahren sollten (14).

Mit der Politik und den legislativen Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass alle Bürger und Einwohner Europas das gleiche Schutzniveau genießen und sie ihre Grundrechte und -freiheiten wahrnehmen können. Die EU muss ihre politischen Maßnahmen und Strategien verbessern, um die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten, und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Menschen, die Opfer unterschiedlicher Formen von Diskriminierung sind, gleiche Chancen in der Gesellschaft erhalten.

Im Zusammenhang mit den zunehmend beunruhigenden Entwicklungsunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten könnten als Teil eines Prozesses der sozialen Konvergenz in der EU Maßnahmen ergriffen werden, um einen Mindestlohn und ein Mindesteinkommen zu gewährleisten, die wichtige Elemente des Sozialschutzes darstellen würden. Dies würde dazu beitragen, in allen Ländern einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen. Gleichzeitig können sie aber auch das Wachstum stützen und zur Verbesserung der Konvergenz oder zur Vermeidung von Diskrepanzen innerhalb der EU beitragen (15).

Ein nachhaltiger Übergang setzt darüber hinaus Investitionen in wirksame und integrierte Sozialschutzsysteme voraus. Dazu gehören Investitionen in hochwertige Dienstleistungen (16).

Der soziale Dialog und solide Tarifverhandlungssysteme zwischen den Sozialpartnern sollten zentrale und vorrangige Instrumente zur Antizipation und Bewältigung von Übergängen und Veränderungen sein.

Die oben genannten Maßnahmen sollten zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen, um so die Vollendung des Binnenmarkts zu unterstützen.

4.   Nachhaltige Umwelt

4.1

Umweltrisiken prägen weiterhin die Ergebnisse des jährlichen Überblicks über die weltweite Gefahrenlage Global Risks Perception Survey (GRPS). In diesem Jahr stellen Umweltrisiken drei der fünf größten Risiken bezüglich Wahrscheinlichkeit und vier in Bezug auf die Auswirkungen dar. Von extremen Witterungsbedingungen geht zwar das größte Risiko aus, aber die Teilnehmer der Umfrage sind zunehmend besorgt über das Scheitern der Umweltpolitik. Nachdem sie nach dem Übereinkommen von Paris nicht mehr in der Rangliste auftauchte, kletterte sie nach dem Scheitern der Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in diesem Jahr (17) wieder auf den zweiten Platz in puncto Auswirkungen.

4.2

Auf einem toten Planeten wird es kein Leben, keine Arbeitsplätze und kein Unternehmertum geben. Der dramatische Schwund der Artenvielfalt und der Klimawandel bedeuten daher, dass es für die EU unabdingbar ist, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze (18) zu schaffen und für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die anderen Vertreter der Zivilgesellschaft eine sinnvolle Lösung zu finden. Werden Anpassungsmaßnahmen nur verzögert oder überhaupt nicht umgesetzt, könnten sich die Gesamtkosten des Klimawandels (19) und seiner fatalen Auswirkungen auf die Artenvielfalt erheblich erhöhen.

4.3

Der Entwurf des europäischen Finanz-Klima-Pakts wird nun schon seit mehreren Jahren erörtert. Dieser Pakt würde es der EU ermöglichen, ihre Führungsposition im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und im Kampf gegen den Klimawandel aufrechtzuerhalten (20).

Mit dieser Strategie muss sichergestellt werden, dass zumindest das Übereinkommen von Paris vollständig und unverzüglich umgesetzt wird, indem die Emissionssenkungsziele der EU für die Jahre 2030 und 2050 mit der Verpflichtung in Einklang gebracht werden, den Temperaturanstieg auf maximal 1 °C zu begrenzen. Dies muss durch eine ehrgeizige EU-Klimapolitik, einschließlich einer raschen Abkehr von fossilen Brennstoffen — von der Energieeffizienz hin zu einer absoluten Verringerung des Energieverbrauchs — geschehen. Die EU sollte den gerechten und nachhaltigen Übergang zu einer möglichst weitreichenden Versorgung (21) mit erneuerbaren Energien beschleunigen. Die Energiequellen müssen umweltfreundlich und erschwinglich sein und die gemeinschaftliche Teilhabe muss gefördert werden. Dies darf weder zu Energiearmut noch zu einer Beeinträchtigung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf globaler Ebene führen.

Der Finanz-Klima-Pakt muss sämtliche klimaschutzpolitischen Aspekte abdecken, wie zum Beispiel einen gerechten Übergang, um die Auswirkungen der Veränderungen zu mindern und Schäden und Verluste auszugleichen, sowie echte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Der EWSA bekräftigt seine Forderung nach Ausarbeitung einer umfassenden Ernährungspolitik (22) in der EU mit dem Ziel, gesunde Ernährungsgewohnheiten aus nachhaltigen Lebensmittelsystemen zu gewährleisten, die Landwirtschaft mit Ernährungs- und Ökosystemleistungen zu verbinden und Versorgungsketten sicherzustellen, mit denen die öffentliche Gesundheit für alle Schichten der Gesellschaft in der EU gewahrt wird. Eine gerechte Verteilung des Mehrwerts entlang der Lebensmittelkette ist hierbei wesentlich.

Die Landwirtschaft könnte Teil der Lösung zur Eindämmung des Klimawandels (Kreislaufwirtschaft, CO2-Speicherung usw.) sein, da sie einen großen Teil der Fläche der EU betrifft. Darüber hinaus spielt die ökologische Landwirtschaft eine wichtige Rolle bei der Erhaltung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.

Die EU muss die lineare Wirtschaft in eine kohlenstoffarme Kreislaufwirtschaft umwandeln. Maßnahmen für die Kreislaufwirtschaft sollten gewährleisten, dass die Kreisläufe langlebig, klein, lokal und sauber sind. Bei bestimmten industriellen Tätigkeiten könnten die Kreisläufe auch etwas größer angelegt sein (23).

Gemeinsame Normen für saubere Luft, sauberes Wasser und den Schutz der Meere müssen ausgearbeitet und durchgesetzt werden. Ehrgeizige Maßnahmen sind erforderlich, um die Entwaldung und den Verlust der Artenvielfalt in Europa und weltweit zu stoppen und den Raubbau an den natürlichen Ressourcen– auch auf der Südhalbkugel — zu verhindern. Darüber hinaus sollte aktiv darauf hingearbeitet werden, den Ressourcenverbrauch Europas an die Regenerationskapazität der Erde anzupassen — auch mittels Umsetzung von Suffizienzstrategien (24).

5.   Die Europäische Wirtschaft als ein stärker nachhaltiges globales Vorbild

5.1

Die Wirtschaft ist ein Motor gesellschaftlicher und ökologischer Entwicklungen, und die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit ist eine unabdingbare Voraussetzung für Unternehmen, ihre gesellschaftliche Rolle wahrzunehmen. Unternehmen handeln zunehmend nachhaltig auf der Grundlage ihrer jeweiligen spezifischen Umstände und Ressourcen und in Zusammenarbeit mit ihren Interessenträgern, um die sozialen, ökologischen, verbraucher- und menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu überwachen, zu bewerten und darüber zu berichten. Europa muss daher einen strategischen Ansatz verfolgen, der seinem Ziel der globalen Führungsrolle im Bereich der nachhaltigen Entwicklung entspricht. Es gibt bereits Spitzenreiter unter den Unternehmen Europas, aber sie müssen noch ehrgeiziger sein und das Nachhaltigkeitskonzept in der gesamten Wertschöpfungskette anwenden. Dabei müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besonders beachtet werden.

5.2

Eine Vielzahl neuer Modelle verändert die Beziehung zwischen Herstellern, Händlern und Verbrauchern. Einige dieser neuen Modelle (z. B. funktionale Wirtschaft, Sharing Economy sowie verantwortungsvolles Finanzwesen) zielen darauf ab, andere zentrale Herausforderungen für Menschen und den Planeten anzugehen, die für eine nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind: soziale Gerechtigkeit, eine Regierung, die die Teilhabe fördert oder die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und des Naturkapitals.

Die gegenwärtige vierte industrielle Revolution verändert die Weltwirtschaft radikal, insbesondere das verarbeitende Gewerbe und industrienahe Dienstleistungen. Europa braucht einen echten digitalen Wandel, um weltweit wieder nachhaltig wettbewerbsfähig zu sein und nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. In Anbetracht des globalen Charakters der digitalen Wirtschaft und der Integration der Unternehmen in globale Wertschöpfungsketten braucht Europa einen übergreifenden Wandel, um zur dynamischsten digitalen Region der Welt zu werden.

Für die Europäische Union bietet sich durch die Unterstützung dieser innovativen Modelle die Gelegenheit, im Rahmen innovativer nachhaltiger Wirtschaftsmodelle, durch die wirtschaftlicher Wohlstand, hochwertiger Sozialschutz und ökologische Nachhaltigkeit untrennbar miteinander verbunden werden und eine „europäische Marke“ etabliert wird, eine führende Rolle einzunehmen.

Die Unternehmen Europas müssen auch in Zukunft innovationsstark und kreativ sein und hohe Standards in Bezug auf Arbeit, Verbraucher und Umwelt in ganz Europa einhalten. Eine intelligente Politikgestaltung und gute Regierungsführung spielen zwar eine wichtige Rolle bei der Festlegung des richtigen Rahmens, es sind aber die Unternehmen mit ihren Mitarbeitern, die in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Forschern Innovationen und Lösungen anbieten, die den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen.

Ein zukunftsorientiertes Unternehmensumfeld gründet sich auf offene Märkte und fairen Wettbewerb, in dem soziale und ökologische Belange berücksichtigt und günstige und förderliche Bedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten geboten werden.

Es gilt, Leitlinien und Unterstützung bereitzustellen, damit alle Unternehmen und insbesondere KMU in die Lage versetzt werden, die Digitalisierung zu verfolgen und falsche Trends bei Technologie- und Innovationsinvestitionen durch Sensibilisierung, Förderung der Finanzierung, Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie Investitionen in angemessene Qualifikationen zu korrigieren.

6.   Freier und gerechter Handel

6.1

Die Handelspolitik der EU ist ein Schlüsselelement, das für die gesamte EU gilt und all ihre Mitgliedstaaten vereint. Durch die Handelspolitik ist es der EU gelungen, ihren Wohlstand durch den Handel mit einer Vielzahl von Partnern zu steigern. Heute ist die EU im weltweiten Handel führend mit mehr als 30 Millionen Arbeitsplätzen im Bereich des internationalen Handelsverkehrs (25), einer tragenden Rolle im Handel mit Dienstleistungen und erheblichen Handelsüberschüssen im Warenverkehr, beispielsweise mit den USA (über 107,9 Mrd. EUR in den ersten elf Monaten des Jahres 2018). Gleichzeitig verkörpert und fördert die EU durch den Handel die Werte der sozialen Inklusion und des Umweltschutzes, die für die Gestaltung einer nachhaltigen Globalisierung unabdingbar sind — d. h. einer Art der Globalisierung, deren Vorteile nicht nur Großunternehmen und Investoren, sondern auch den Bürgern, Arbeiternehmern, Landwirten, Verbrauchern und KMU zugutekommen.

6.2

Die EU ist bestrebt, multilateral, bilateral und unilateral eine Vision der Handelspolitik zu fördern, die den traditionellen merkantilistischen Ansatz für den Marktzugang (Zölle und nichttarifliche Schranken) mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und der Bekämpfung des Klimawandels in Einklang bringt.

6.3

Die Handelspolitik der EU hat die Rolle der Zivilgesellschaft sowohl in der Verhandlungsphase als auch in der Umsetzungsphase gestärkt, und zwar durch die Beiträge der internen Beratungsgruppen (IBG). Der EWSA unterstützt die Professionalisierung aller Organisationen, die es den Bürgern ermöglichen, mehr Mitsprache bei der Festlegung des Inhalts von Handelsabkommen zu haben, und fördert die Kontrolle über die Einhaltung der qualitativen Verpflichtungen und Normen durch die Handelspartner (26).

Wie auch beim auswärtigen Handeln und der Nachbarschaftspolitik der EU der Fall, muss die EU-Handelspolitik die internen Werte der EU als globaler Vorreiter in puncto Nachhaltigkeit widerspiegeln und mit diesen im Einklang stehen. Die EU muss in der Lage sein, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und ihre Bündnisse mit wichtigen Partnern zu steuern, während sie gleichzeitig ihr Modell hoher Standards im Umwelt- und Sozialbereich beibehält, verstärkt und verbessert.

Der EWSA fordert insbesondere eine ehrgeizige handelspolitische Agenda auf allen drei Ebenen; unilateral, bilateral und multilateral. Es ist dies eine Politik, mit der Wachstum und Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden und gleichzeitig eine regelbasierte Handelspolitik auf globaler Ebene gefördert wird.

Auf Unionsebene sollten das Allgemeine Präferenzsystem (APS) und die Initiative „Alles außer Waffen“ (Everything But Arms, EBA) modernisiert und verbessert werden, um die Entwicklung der am wenigsten entwickelten Länder und der Entwicklungsländer zu fördern.

Auf bilateraler Ebene sollte die EU weiterhin neue Märkte erschließen, unternehmerische Möglichkeiten mehren und die Zufriedenheit der Verbraucher mit zusätzlichen Partnern stärken. Gleichzeitig gilt es, hohe Sozial- und Umweltstandards in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen zu gewährleisten.

Auf der multilateralen Ebene sollte die EU bei der Reform der Welthandelsorganisation (WTO) eine führende Rolle spielen, um eine Lähmung des Berufungsgremiums des WTO-Streitbeilegungssystems zu verhindern. Vor Kurzem hat der EWSA ein ehrgeiziges und zukunftsweisendes Paket von Vorschlägen für diese Reform auf kurz- und mittelfristige Sicht angenommen (27). Ziel ist es, sicherzustellen, dass die WTO als einzige Hüterin des internationalen Handels einen grundlegenden Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele leistet, Kohärenz zwischen den Handelsregeln und den internationalen Arbeitsnormen sicherstellt und die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris erleichtert.

Handelsoffenheit erfordert wirksame Handelsschutzinstrumente und einen funktionierenden Überwachungsmechanismus für ausländische Direktinvestitionen in strategischen Sektoren der EU. Dadurch sollen natürlich die EU und ihre Verbraucher, Arbeiternehmer und Unternehmen vor ungerechten und unlauteren Handelspraktiken geschützt werden.

Es ist von grundlegender Bedeutung, die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene mit allen einschlägigen Organisationen (OECD, UNECE, ILO, WTO) zu vertiefen, um die globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Armut, Betrug, Steuerhinterziehung und Cyberangriffe wirksam zu bewältigen.

7.   Waren und Dienstleistungen

7.1

Gemäß Grundsatz 20 der europäischen Säule sozialer Rechte hat „[j]ede Person […] Recht auf den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, Verkehr, Finanzdienste und digitale Kommunikation“ (28). Die gemeinsamen Wettbewerbs- und Binnenmarktregeln reichen für die Bereitstellung dieser Dienstleistungen nicht ausreichen, sondern es bedarf zwingend spezifischer Regelungen, um für alle Unionsbürgerinnen und -bürger einen erschwinglichen Zugang zu diesen als wesentlich eingestuften und als gemeinsame Werte der Union anerkannten Dienstleistungen zu gewährleisten (29).

Die Behörden müssen die Ziele für die nachhaltige Entwicklung im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe fördern, indem sie aktiv ökologische und soziale Vergabekriterien umsetzen, die in den neuen EU-Rechtsvorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe verankert sind.

Grundlegende öffentliche Dienstleistungen (30) wie Bildung, Gesundheit, Kinderbetreuung und öffentlicher Nahverkehr sowie öffentliche Güter wie sauberes Trinkwasser, saubere Luft und unversehrter Boden usw. müssen für alle zugänglich und erschwinglich sein.

8.   Faire Besteuerung

8.1

Die Steuerpolitik in der EU besteht aus zwei Komponenten: der direkten Besteuerung, die nach wie vor in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, und der indirekten Besteuerung, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt beeinflusst. Im Bereich der direkten Steuern hat die EU jedoch einige harmonisierte Normen für die Unternehmens- und Personenbesteuerung festgelegt, während die Mitgliedstaaten gemeinsame Maßnahmen zur Vermeidung von Steuervermeidung und Doppelbesteuerung ergriffen haben. Dennoch muss die EU weiterhin ein gerechtes Steuersystem fördern, das natürliche und juristische Personen verpflichtet, Steuern auf ihr Einkommen und ihre Gewinne anteilig zu entrichten. Im Bereich der indirekten Steuern koordiniert und harmonisiert die EU das Mehrwertsteuer- (MwSt.) und das Verbrauchssteuer-Recht. Sie stellt sicher, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht durch Schwankungen der indirekten Steuersätze und durch Systeme verzerrt wird, die Unternehmen in einzelnen Ländern einen unlauteren Vorteil verschaffen.

8.2

Mangelnde Transparenz, Diskriminierung, Wettbewerbsverzerrung und schädliche Steuerpraktiken verschärfen wirtschaftliche Ungleichheiten, verringern Investitionen und führen zum Abbau von Arbeitsplätzen, was wiederum zu sozialer Unzufriedenheit, Misstrauen und Demokratiedefizit führt. Deshalb sollte eine gerechte EU-Steuerpolitik verfolgt werden, die im Einklang — und nicht im Widerspruch — zur übergreifenden Nachhaltigkeitsstrategie steht, um die wirtschaftliche und soziale Konvergenz, den sozialen Zusammenhalt und Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Die notwendige Reform der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sollte eine stärkere Steuerkoordinierung zwischen ihren Mitgliedern und eine einheitliche Vertretung des Euro in internationalen Organisationen umfassen.

Der EWSA unterstützt eine gerechtere Besteuerung und die Bekämpfung von Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und der Finanzpraktiken in Steueroasen. Es muss ein gemeinsames Ziel der EU-Institutionen, der Regierungen und der Wirtschaft sein, zusammenzuarbeiten, um wirksame Mechanismen wie die zwei Richtlinien (31) zur Vermeidung von Steuerhinterziehung einzuführen.

Bei der Koordinierung im Bereich der Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung sollten Maßnahmen gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vorgesehen werden: Nach Schätzungen der Europäischen Kommission machten sie vor der Umsetzung der Maßnahmen jährlich 50-70 Milliarden EUR aus. Die Mehrwertsteuerlücke wird auf etwa 150 Milliarden EUR jährlich geschätzt.

Die EU muss mit anderen Wirtschaftsregionen zusammenarbeiten, um Korruption und Steuerhinterziehung weltweit wirksam zu bekämpfen und sicherzustellen, dass die internationalen Vorschriften für die Körperschaftsteuer klar, transparent, objektiv und vorhersehbar sind.

Die Öffentlichkeit fordert zunehmend, dass die Steuern zur Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts, zur Bekämpfung der Erderwärmung und zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums eingesetzt werden.

Der EWSA fordert wirksame und koordinierte Steuermaßnahmen, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen ihren gerechten Steueranteil zahlen und zu den nationalen und europäischen öffentlichen Haushalten beitragen, damit die Regierungen die sozialen Rechte gewähren können (32). Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Kommission für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) (33).

Die neuen Geschäftsmodelle von Internetplattformen und weiteren digitalen Instrumenten haben Unternehmen hervorgebracht, die in geringerem Maße auf eine physische Anwesenheit in einem Land angewiesen sind. Der EWSA hält es für äußerst wichtig, neue Grundsätze zur Zuweisung und Besteuerung von Unternehmensgewinnen zu einem EU-Land im Dialog mit den Handelspartnern zu entwickeln. Ebenso wichtig ist die aktive Beteiligung an den laufenden Diskussionen auf OECD-/G20-Ebene über ein globales Abkommen über die digitalisierte Wirtschaft, um eine Eskalation der Spannungen zwischen den wichtigsten Wirtschaftsakteuren der Welt in Handels- und Steuerfragen zu vermeiden (34).

9.   Governance

9.1

Um die Umstellung auf eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben, sind bei der Konzipierung und Umsetzung der EU-Politik auch ein neuer Governance-Ansatz und neue Vorschriften und Instrumente erforderlich. Nachhaltige Entwicklung erfordert ein ganzheitliches, sektorübergreifendes politisches Konzept, durch das sichergestellt wird, dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen zusammen angegangen werden.

Die EU muss sicherstellen, dass alle internen und externen politischen Strategien kohärent und an den Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet sind, damit Effizienz, Verhältnismäßigkeit und Nachhaltigkeit gebührend berücksichtigt werden.

Der Rückgriff auf die Instrumente der Kommission für eine bessere Rechtsetzung bietet zusätzliche Möglichkeiten für eine weitere Bündelung der Maßnahmen, die in den verschiedenen Politikbereichen der EU im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung ergriffen werden. So müssen in allen Folgenabschätzungen der Kommission die ökologischen, klimabezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen evaluiert werden, um die Nachhaltigkeit hinreichend zu prüfen und zu berücksichtigen, und bei nachträglichen Evaluierungen müssen alle drei Aspekte im Rahmen eines strengen Gesamtkonzepts analysiert werden. Auch die Konsultationen der Sozialpartner sind unter Beachtung der Bestimmungen des Vertrags, in denen die spezifische Anhörung der Arbeitnehmer und der Sozialpartner in Bezug auf die Rechtsvorschriften im Sozialbereich gefordert wird (Artikel 154 Absatz 2), erforderlich. Konsultationen mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und den nationalen Parlamenten sind ein weiterer Bestandteil der Instrumente für eine bessere Rechtsetzung, um der Anforderung der Inklusion, die im Mittelpunkt der Agenda 2030 steht, gerecht zu werden.

Unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele müssen die REFIT-Plattform sowie Folgenabschätzungen und -bewertungen dazu beitragen, dass die Rechtsvorschriften für Unternehmen und Bürger vorteilhaft sind. Diese Instrumente sollten auch in Zukunft auf alle verfügbaren Quellen, auch die Zivilgesellschaft, zurückgreifen, um festzustellen, wie die Wirksamkeit und Effizienz der EU-Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre Ziele verbessert werden können. Diese Instrumente sollten zu einer umfassenden Verbesserung des gesamten regulatorischen Umfelds der nachhaltigen Entwicklung beitragen und nicht nur darauf abzielen, unnötige Belastungen zu vereinfachen und abzubauen. Sie sollten eine wirksame Verwirklichung der legislativen Ziele zu gewährleisten, ohne sie zu verwässern, und außerdem einen Beitrag dazu leisten, die bestehenden Rechtsvorschriften zu überprüfen, zu validieren, zu ändern, zu verbessern oder besser durchzusetzen.

Das Europäische Semester als Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU hat einen gewissen Schwerpunkt auf Beschäftigung und Sozialbilanz, weist aber in Bezug auf die Gefahren des Klimawandels und die Fortschritte der EU bei der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris Schwächen auf, wie im Jahreswachstumsbericht 2019 festgehalten (35). Der EWSA fordert eine zukunftsorientierte Strategie für nachhaltige Entwicklung, die in einen Kreislauf der nachhaltigen Entwicklung eingebettet ist und auf ergänzenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Indikatoren und Zielen beruht.

Der soziale Dialog muss als ein Weg zur Umsetzung der Entwicklungsagenda angesehen werden. Der soziale Dialog benötigt positive Rahmenbedingungen und einen funktionierenden institutionellen Rahmen. Das fängt mit der Wahrung der Vereinigungsfreiheit und der Achtung des Rechts auf Kollektivverhandlungen an. Die EU sollte mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten, um solide Arbeitsbeziehungen und reibungslos funktionierende Arbeitsverwaltungen zu fördern.

Die Europäische Union sollte ihre Beziehungen zu den Mitgliedstaaten stärken und das Vertrauen ihrer Bürgerinnen und Bürger durch eine gut umgesetzte, von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (community-led local development; CLLD) zurückgewinnen, die eine integrierte lokale Entwicklung und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Organisationen vor Ort ermöglicht. Der EWSA ist davon überzeugt, dass der CLLD-Ansatz viele Vorzüge hat und ein erfolgreiches Instrument der lokalen Entwicklung in Europa sein könnte (36).

10.   Ein umfassender Ansatz für die Migrationspolitik

10.1

Die Debatte über die Zukunft eines nachhaltigen Europas kann die Haltung Europas zu Migration nicht ausklammern. Die demografische Entwicklung zeigt, dass Europa Zuwanderer und ihre Talente, Fähigkeiten und ihr unternehmerisches Potenzial brauchen wird. Es besteht die dringende Notwendigkeit, die Argumentation und die Migrationspolitik auf der Grundlage einer engeren Zusammenarbeit mit Drittländern zu ändern, um eine faktenbasierte rationale Debatte zu gewährleisten. Flüchtlinge und Migranten sollten nicht als Bedrohung, sondern als Chance für das europäische Wirtschafts- und Sozialmodell gesehen werden (37). Dafür brauchen wir einen umfassenden Ansatz und eine Strategie für die Migration.

Die EU sollte Strategien und Maßnahmen verabschieden, die eine sichere, geordnete und reguläre Migration unterstützen und die Integration und den sozialen Zusammenhalt stärken. Sie sollte in puncto Arbeitsmigrations- und Integrationsprogramme enger mit der ILO zusammenarbeiten.

Der EWSA ruft dazu auf, sichere und legale Wege für Flüchtlinge auf ihrem Weg in die EU zu schaffen. Ein koordinierter Ansatz aller Mitgliedstaaten und europäischen und nationalen Akteure auf der Grundlage von gemeinsamer Verantwortung, gerechter Zuweisung, Konvergenz und Achtung der Grundrechte ist erforderlich, um weitere Möglichkeiten zur Familienzusammenführung, Umsiedlung und Neuansiedlung zu schaffen.

Ein Verzicht auf Integration bringt wirtschaftliche, soziokulturelle und politische Risiken und Kosten mit sich. Mithin sind Investitionen in die Integration von Migranten die beste Versicherung gegen etwaige künftige Kosten, Probleme und Spannungen.

Integration verläuft in beide Richtungen; daher muss die Verantwortung gemeinsam von der Aufnahmegemeinschaft und den Migranten getragen werden. Es ist weder gerecht noch nachhaltig, von Neuankömmlingen zu erwarten, dass sie sich angesichts der erheblichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Hindernisse ohne Unterstützung integrieren. Zur Förderung dieser wechselseitigen Integration sollte mit öffentlichen Maßnahmen den Ängsten, Anliegen und Sorgen unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen in der EU begegnet werden, um EU- und fremdenfeindlicher Rhetorik entgegenzuwirken. Um dies zu erreichen, sollten die einschlägigen Maßnahmen ein klares, kohärentes und durchdachtes Bündel an Pflichten umfassen. Außerdem muss mit ihnen sichergestellt werden, dass gegen Migranten gerichtete Aussagen und Verhaltensweisen stets angeprangert werden.

Krieg, Klimawandel und fehlende Perspektiven in Drittstaaten können einen stetigen und sogar verstärkten Zustrom von Flüchtlingen und Migranten zur Folge haben. Die Begrenzung der Schubfaktoren der Migration ist grundsätzlich eine globale Herausforderung. Aufgrund der steigenden Zahlen der Vertriebenen wird es zu einer verstärkten Migration (einschließlich Klimaflüchtlingen) aller Art kommen. Darauf muss die EU besser vorbereitet sein und die Verteilung auf die Mitgliedstaaten besser koordinieren. Der EWSA hat bereits aufgezeigt, wie unausgewogene wirtschaftliche Prozesse in diesem Zusammenhang Destabilisierung begünstigen können. Daher unterstützt der EWSA den Standpunkt, dass der Vertrag von Lissabon ein ausreichend weit gefasstes Mandat zur Überprüfung der Einwanderungspolitik vorsieht, um den Status von Umweltmigranten zu regeln.

11.   EU-Haushalt

11.1

Der EWSA anerkennt den hohen europäischen Mehrwert der Programme, für die die Kommission in ihrem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 die größten Ausgabensteigerungen vorsieht (Forschung, Entwicklung und Innovationen, Erasmus+). Der Ausschuss ist jedoch darüber beunruhigt, dass diese Steigerungen durch umfangreiche Kürzungen beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), bei der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Zuge der Bemühungen um eine Reduzierung des EU-Haushalts von derzeit 1,16 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 auf lediglich 1,11 % im MFR nach 2020 finanziert werden sollen.

11.2

Der EWSA kritisiert die vorgeschlagenen Kürzungen der geplanten Verpflichtungen für die GAP. Durch diese Kürzungen wird es unmöglich, ein Modell nachhaltiger ländlicher Entwicklung, ein globales Ziel in der neuen Reform der GAP, sowie auch andere Ziele umzusetzen, die in der vor Kurzem veröffentlichten Mitteilung der Kommission zur Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft enthalten sind.

11.3

Der Kommissionsvorschlag scheint leider zu stark auf eine Beibehaltung des Status quo ausgerichtet zu sein. Der EWSA bedauert, dass die vorgesehenen Mittel nicht dem Umfang und der Qualität der neuen Herausforderungen für die EU und den ehrgeizigen Zielen der Union entsprechen.

11.4

Durch das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber den demokratischen Institutionen der Staaten und Europas werden politische Bewegungen gestärkt, die demokratische Werte und Grundsätze sowie die EU selbst infrage stellen. Einige dieser politischen Bewegungen sind nun auch in den Regierungen einiger Mitgliedstaaten angekommen.

Um den neuen und laufenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen vorrangigen Zielen gerecht zu werden, braucht die EU in diesem politisch kritischen Moment einen starken EU-Haushalt. Der Vorschlag der Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 ist bescheiden und wenig ambitioniert. Der EWSA fordert ebenso wie das Europäische Parlament und der Europäische Ausschuss der Regionen, dass die Mittel auf 1,3 % des BNE festgesetzt werden und die Einnahmen überwiegend aus den Eigenmitteln der EU stammen, wobei die von der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ unter dem Vorsitz von Mario Monti vorgeschlagenen steuerlichen Angaben angesetzt werden (38).

Nach Ansicht des EWSA müssen die Mittel nach den Kriterien der gerechten Verteilung auf die Mitgliedstaaten übertragen werden, um den Weg der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz, der durch die Krise unterbrochen wurde, wieder einzuschlagen (39).

Der EWSA hält es für notwendig, dass die Mittel im nächsten MFR aufgestockt werden, um a) die Umsetzung der Erklärung von Göteborg zur europäischen Säule sozialer Rechte durch die Mitgliedstaaten zu ermöglichen, damit die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung gefördert wird, b) die Verwirklichung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu erleichtern und c) die Umsetzung des Übereinkommens von Paris zur Förderung eines gerechteren Übergangs zu grünen und digitalisierten Gesellschaften zu gewährleisten.

Die EU benötigt einen ambitionierten Haushalt, der als politisches Instrument dient, mit dem sich eine klare Strategie für die Stärkung der Union entwickeln lässt — einer Union, die integrativer und demokratischer ist, die zivilgesellschaftliche Organisationen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU stärker unterstützt, den Unternehmen bei der Bewältigung ökologischer und digitaler Herausforderungen besser hilft und eine stärkere soziale Dimension und mehr Unterstützung für den ländlichen Raum bietet. Nur so kann es der EU gelingen, die Zentrifugalkräfte im Innern einzudämmen und zu beherrschen und mit externen geopolitischen Risiken umzugehen.

Der EWSA unterstützt den Vorschlag, den Mitgliedstaaten nur dann EU-Mittel zu gewähren, wenn sie den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit einhalten, der gemäß Artikel 2 EUV einer der grundlegenden Werte der Union ist.

12.   Kommunikation

12.1

Selbst die ehrgeizigsten politischen Konzepte und Programme auf EU-Ebene können nicht dazu beitragen, die bestehende Kluft zwischen der Union und ihren Bürgern zu überwinden, wenn sie nicht angemessen vermittelt werden.

12.2

Dieses Missverhältnis zwischen Initiativen, Aktivitäten und Entscheidungen auf EU-Ebene und ihrer Wahrnehmung durch die Bürgerinnen und Bürger führt zu einem Teufelskreis von nicht informierten und oder schlecht informierten Bürgern, mit der Folge, dass der Populismus in den meisten Mitgliedstaaten an Fahrt gewinnt. Gleichzeitig beobachten wir das Aufkommen einer antieuropäischen Stimmung bei einigen Bevölkerungsgruppen, die die weitere Arbeit am Aufbau des europäischen Projekts untergräbt.

12.3

Daher ist eine umfassende gemeinsame Kommunikationsstrategie für alle EU-Institutionen auf allen Ebenen, einschließlich aller Akteure der Zivilgesellschaft, dringend erforderlich, um diesen Mangel an Informationen sowie bewusst irreführende Informationen zu bekämpfen.

12.4

Eine wirksame Kommunikationspolitik muss den echten Dialog zwischen denen, die die Informationen liefern, und denen, die diese Informationen erhalten, umfassen, um einen von oben nach unten gerichteten Ansatz zu vermeiden.

12.5

Umfangreiche, glaubwürdige und lebendige Informationen über europäische Themen tragen dazu bei, Bewusstsein zu schaffen und Interesse an europäischen Themen bei den Bürgern zu wecken.

12.6

Der EWSA sollte als Brücke zwischen der EU und ihren Bürgern und durch seine 350 Mitglieder als Vermittler für solche koordinierten Maßnahmen fungieren. Die Vielfalt der Mitglieder des EWSA ist ein großer Vorteil bei der Kontaktaufnahme mit einer größtmöglichen Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern überall in Europa. Insbesondere der Jugend sollte mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden.

Die zentrale Rolle des EWSA bei der Überwindung der Kluft zwischen den Institutionen und den Bürgern muss von der EU besser erkannt und unterstützt werden.

Außerdem muss die EU ihren Bürgerdialog dezentral führen, sodass sich in den Städten und Regionen eine gemeinsame europäische Zukunftsvision und Identität herausbilden kann.

Bei der EU-Politik sollten Vorschläge von Bürgern, Gemeinschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft viel stärker berücksichtigt werden, sodass diese einen Grund sehen, sich aktiv zu beteiligen.

Der EWSA sollte die Umsetzung der EU-Politik in den Mitgliedstaaten jedes Jahr auf der Grundlage der in dieser Stellungnahme dargelegten politischen Ziele bewerten, um den Bürgern konkrete Antworten auf die Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft auf ihr tägliches Leben zu geben.

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Vertrag über die Europäische Union, Artikel 2.

(2)  Diese Definition von nachhaltigem Wachstum geht zurück auf Kate Raworth vom Environmental Change Institute der Universität Oxford und ihr Konzept der „Doughnut Economics“, einer bahnbrechenden Alternative zur Wachstumswirtschaft und das neue nachhaltige Wirtschaftsmodell für das 21. Jahrhundert, mit dem Ungleichheiten beseitigt werden könnten: https://www.kateraworth.com/doughnut/.

(3)  Diese Definition basiert auf der Arbeit von Sten Thore und Ruzanna Tarverdyan zu nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0040162516000664?via%3Dihub.

(4)  EWSA-Stellungnahme „Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft Europas — Eine Strategie für 2050“, 18. Oktober 2017 (ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 44).

(5)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2018 zur Zunahme neofaschistischer Gewalttaten in Europa.

(6)  Stellungnahme des EWSA „Die zentrale Bedeutung von Handel und Investitionen für die Erreichung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele“, 7. Dezember 2017 (ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 27).

(7)  Stellungnahme des EWSA „Nachhaltige Entwicklung: Bestandsaufnahme der internen und externen politischen Maßnahmen der EU“, 21. September 2016 (ABl. C 487 vom 28.12.2016, S. 41).

(8)  Stellungnahme des EWSA „Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 2 des Vertrags von Lissabon“, 14. November 2012 (ABl. C 11 vom 15.1.2013, S. 8).

(9)  Stellungnahme des EWSA „Die Europäische Bürgerinitiative (Überprüfung)“, 13. Juli 2016 (ABl. C 389 vom 21.10.2016, S. 35).

(10)  Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018).

Eurochild Child Participation Strategy, 5. April 2017.

Programm der Vereinten Nationen für die Jugend „Youth Participation in Development — Summary Guidelines for Development Partners“.

(11)  Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission: Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen“, 18. Oktober 2018 (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 142).

(12)  Stellungnahme des EWSA zu den Themen „Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union durch Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon“ und „Mögliche Entwicklungen und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union“, 17. September 2015 (ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 183).

(13)  Entschließung des EWSA zum „Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas und darüber hinaus“, 5. Juli 2017 (ABl. C 345 vom 13.10.2017, S. 11).

(14)  Globale Kommission zur Zukunft der Arbeit der IAO: „Work for a brighter future“, 22. Januar 2019.

(15)  Stellungnahme des EWSA zur Mitteilung der Kommission „Jahreswachstumsbericht 2019: Für ein starkes Europa in Zeiten globaler Ungewissheit“, 20. Februar 2019 (ABl. C 190 vom 5.6.2019, S. 24).

(16)  EU-Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“, 30. Januar 2019.

(17)  Weltwirtschaftsforum: „The Global Risk Report 2019“ — Zusammenfassung.

(18)  Stellungnahme des EWSA „Europäische Säule sozialer Rechte“, 25. Januar 2017 (ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10).

(19)  OECD-Bericht „The economic consequences of Climate Change“, 2. September 2016.

(20)  EWSA-Stellungnahme „Europäischer Finanz-Klima-Pakt“, 17. Oktober 2018 ( ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 8 ).

(21)  Stellungnahme des EWSA „Das Paris-Protokoll — Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020“, 2. Juli 2015 (ABl. C 383 vom 17.11.2015, S. 74).

(22)  Stellungnahme des EWSA „Beitrag der Zivilgesellschaft zur Ausarbeitung einer umfassenden Ernährungspolitik in der EU“, 6. Dezember 2017 (ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 18).

(23)  Stellungnahme des EWSA „Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“, 27. April 2016 (ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 98).

(24)  Manifest für ein nachhaltiges Europa zum Wohl seiner Bürger*innen, 28. September 2018.

(25)  Mitteilung der Kommission „Handel für alle“, 14. Oktober 2015.

(26)  Stellungnahme des EWSA „Die Rolle der internen Beratungsgruppen bei der Überwachung der Umsetzung von Freihandelsabkommen“, 23. Januar 2019 (ABl. C 159 vom 10.5.2019, S. 28).

(27)  Stellungnahme des EWSA „WTO-Reform zur Anpassung an die Entwicklung des Welthandels“, 23. Januar 2019 (ABl. C 159 vom 10.5.2019, S. 15).

(28)  Diese Dienstleistungen werden von der Kommission, für die Grundsatz 20 keine vollständige Liste erhält, als „grundlegende Dienstleistungen“ bezeichnet und fallen unter die „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“, für die gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen bestehen. Der Begriff der „grundlegenden Dienstleistungen“ ist nicht im EU-Recht verankert, das sich nur auf öffentliche Dienstleistungen (Verkehr) und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (wirtschaftlich, nicht wirtschaftlich) bezieht.

(29)  Der EWSA erarbeitet derzeit eine Initiativstellungnahme mit dem Titel „Für eine bessere Umsetzung der Säule sozialer Rechte durch Förderung grundlegender Dienstleistungen“ im Rahmen des EWSA-Beitrags zum Gipfel von Sibiu und darüber hinaus.

(30)  Stellungnahme des EWSA zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)“, 17. Oktober 2018 (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 165).

(31)  Stellungnahme des EWSA „Ein Steuersystem zur Förderung von fairem Wettbewerb und Wachstum“, 20. September 2017 (ABl. C 434 vom 15.12.2017, S. 18).

(32)  Siehe Fußnote 31.

(33)  Stellungnahme des EWSA „Gemeinsame (konsolidierte) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“, 20. September 2017 (ABl. C 434 vom 15.12.2017, S. 58).

(34)  Stellungnahme des EWSA „Besteuerung der Gewinne multinationaler Unternehmen in der digitalen Wirtschaft“, 12. Juli 2018 (ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 73).

(35)  Siehe Fußnote 22.

(36)  Stellungnahme des EWSA „Vorteile einer von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) für die integrierte Entwicklung des lokalen und ländlichen Raums“, 7. Dezember 2017 (ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 36).

(37)  Informationsbericht „Die Kosten eines Verzichts auf Einwanderung und Integration“, 12. Dezember 2018 (ABl. C 110 vom 22.3.2019, S. 1).

(38)  Final report and recommendations of the High Level Group on Own Resources on the Future financing of the EU (Abschlussbericht und Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ zur künftigen Finanzierung der EU), Dezember 2016.

(39)  EWSA-Stellungnahme “Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027“, 19. September 2018 (ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 106).


ANHANG

Folgende abgelehnte Änderungsanträge erhielten mindestens ein Viertel der abgegebenen Stimmen (Art. 59 Abs. 4 der Geschäftsordnung):

a)   Ziffer 1.5

Ändern:

Nachhaltiges Wachstum bedeutet, dass Wachstum nicht nur quantitativ, sondern vor allem und überwiegend qualitativ ausgerichtet sein sollte, d. h.: a) kein Raubbau an der Umwelt und keine Ausbeutung der Arbeit, b) adäquate Lebensbedingungen, c) Wirtschaftswachstum als Ausdruck nicht nur jährlicher Stromgrößen, sondern auch der Veränderung von Bestandsgrößen wie der Vermögen und ihrer Verteilung, d) Erfüllung der Bedürfnisse aller im Rahmen der Belastungsgrenzen der Erde, e) Entwicklung von Wirtschaftsmodellen, bei denen Wohlergehen von Wachstum entkoppelt ist, und f) ein • vollständiger, sozial- und umweltverträglicher Wirtschaftskreislauf zwischen Haushalten, Unternehmen, Kreditinstituten, Regierungen und Handel. Energie, Materialien, die Natur, die menschliche Gesellschaft, Macht, gemeinsamer Reichtum usw. werden allesamt im derzeitigen Modell nicht berücksichtigt. Unbezahlte Pflegearbeit, die in erster Linie von Frauen erbracht wird, bleibt unberücksichtigt, obwohl jede Wirtschaft darauf angewiesen ist. Das Konzept des nachhaltigen Wachstums bezieht sich auf ein Wachstum, das nicht nur wirtschaftliche Erwägungen, sondern auch gesellschaftliche Bedürfnisse und Umweltbelange berücksichtigt. In den letzten Jahren wurden Wirtschaftsmodelle verschiedener Art vorgestellt, zum Beispiel die „Donut-Ökonomie“, die auf die Erfüllung der Grundbedürfnisse aller (basierend auf zwölf „gesellschaftlichen Grundlagen“) innerhalb der Grenzen des Planeten (definiert durch neun „planetare Grenzen“) abzielt. Dementsprechend wurde vorgeschlagen, das Wachstum mit Indikatoren zu messen, die „über das BIP hinaus“ gehen.

Begründung

Es geht darum klarzustellen, dass der zu streichende Text keine allgemein akzeptierte Definition des nachhaltigen Wachstums enthält, sondern sich auf das von Kate Raworth vorgestellte Wirtschaftsmodell bezieht, das in der Fußnote genannt wird. Eigentlich beschreibt der Text auch nicht den Kerngedanken dieses „Donut-Modells“, sondern vermischt Voraussetzungen, Merkmale, Folgen und Messaspekte, die damit zusammenhängen.

Ergebnis der Abstimmung:

Ja-Stimmen

:

75

Nein-Stimmen

:

132

Enthaltungen

:

11

b)   Ziffer 1.6

Ändern:

Das Konzept der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit bezieht sich hingegen auf ist ein Modell, das wirtschaftlichen Wohlstand, Umweltbelange und soziale Inklusion miteinander vereinbart. Der an Dies spiegelt sich z. B. in dem um Nachhaltigkeit angepassten Global Competitive Index des Weltwirtschaftsforums wider muss diesbezüglich noch um die ökologische und die soziale Dimension ergänzt werden.

Begründung

Der um Nachhaltigkeit angepasste Wettbewerbsindex berücksichtigt ausdrücklich umweltbezogene und soziale Aspekte.

Ergebnis der Abstimmung:

Ja-Stimmen

:

64

Nein-Stimmen

:

147

Enthaltungen

:

13

c)   Rahmen 1 (nach Ziffer 1.14), 2. Spiegelstrich

Ändern:

Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind kein Gegensatz, solange soziale und ökologische Belange fester Bestandteil der Bewertung von Produkten und Dienstleistungen auf den Märkten Teil der Definition der Wettbewerbsfähigkeit sind. Wettbewerbsfähigkeit darf nicht nur über Quantität und Preis, sondern muss vorzugsweise auch über die Wahrung europäischer Werte, Qualität und Nachhaltigkeit definiert werden.

Begründung

Wettbewerbsfähigkeit auf den Märkten wird nicht qua Definition festgelegt.

Ergebnis der Abstimmung:

Ja-Stimmen

:

66

Nein-Stimmen

:

148

Enthaltungen

:

9

d)   Rahmen 1 (nach Ziffer 1.14), 5. Spiegelstrich

Ändern:

Europäische Unternehmen, Arbeitnehmer, Verbraucher und die gesamte Zivilgesellschaft müssen ihrer Aufgabe und ihrer Verantwortung gerecht werden und weltweit in Bezug auf Nachhaltigkeit führend sein., wenn die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit unseres europäischen Systems im Hinblick auf die Begrenztheit unserer einen Welt neu definiert werden.

Begründung

Alle Akteure der Zivilgesellschaft müssen ihrer Aufgabe und ihrer Verantwortung gerecht werden. Dies gilt unabhängig von Definitionen.

Ergebnis der Abstimmung:

Ja-Stimmen

:

56

Nein-Stimmen

:

138

Enthaltungen

:

9


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/50


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema: „Die Zukunft der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020“

(Sondierungsstellungnahme)

(2019/C 228/07)

Berichterstatter: Stefano MALLIA

Mitberichterstatter: Ioannis VARDAKASTANIS

Befassungen

Rat — rumänischer Ratsvorsitz, 20.9.2018

Schreiben von Victor NEGRESCU, beigeordneter rumänischer Minister für europäische Angelegenheiten

Rechtsgrundlage

Artikel 304 AEUV

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Annahme in der Fachgruppe

8.3.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

71/0/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschaft- und Sozialausschuss (EWSA) ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik eines der grundlegenden Instrumente ist, um die EU ihren Bürgern näher zu bringen und die Unterschiede zwischen den Regionen der EU sowie die Ungleichheiten zwischen den Menschen zu verringern. Der EWSA ist der festen Überzeugung, dass der Vorschlag, die für kohäsionspolitische Maßnahmen 2021-2027 zur Verfügung stehenden Mittel zu kürzen, inakzeptabel ist.

1.2.

Der EWSA ist der Auffassung, dass eine neue, ehrgeizige und klare europäische Strategie benötigt wird, die mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung im Einklang steht und einen starken Koordinierungsmechanismus vorsieht, der eine nahtlose Kontinuität zwischen den verschiedenen Politikzyklen gewährleisten kann. Die Kohäsionspolitik muss integraler Bestandteil dieser ehrgeizigen Strategie sein und daher so konzipiert werden, dass sie über die notwendigen Instrumente verfügt, um die Herausforderungen der Zukunft wie den Klimawandel zu bewältigen und dabei neue Technologien zu nutzen, sodass die Wettbewerbsfähigkeit gehoben, der Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung gemeistert und zugleich gute Arbeitsplätze geschaffen werden können.

1.3.

Es ist zwar wichtig, dass die dringend erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, um die Kohäsionspolitik zukunftssicher zu machen, doch gleichzeitig dürfen auch die Herausforderungen von heute nicht vergessen werden, die sich nach wie vor in hohem Maße auf die Gesellschaft auswirken. Hier geht es insbesondere um soziale Herausforderungen wie die Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und bestimmten ethnischen Gruppen oder häusliche Gewalt, um wirtschaftliche Herausforderungen wie den Zugang zu Finanzierung und beruflicher Weiterbildung, sowie um ökologische Herausforderungen wie die Verringerung der Luftverschmutzung und die Abfallbewirtschaftung.

1.4.

In der EU-Kohäsionspolitik muss ein starker territorialer Ansatz verfolgt werden, der darauf abzielt, den einzelnen Regionen die erforderlichen Instrumente an die Hand zu geben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf nachhaltige Weise zu stärken. Der EWSA ist der Auffassung, dass alle Regionen förderfähig sein sollten. Andererseits kann der EWSA nicht umhin, seiner Enttäuschung über die Schwächung der grenzübergreifenden Dynamik im Rahmen der Kohäsionspolitik in deutlichen Worten Ausdruck zu verleihen.

1.5.

Wenn Europa den Übergang auf die nächste Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung vollziehen will, muss in der Kohäsionspolitik in zunehmendem Maße ein regional differenzierter Ansatz in Bezug auf Investitionen und politisches Handeln verfolgt werden. Der EWSA ist der Auffassung, dass dies zu einem Ansatz beitragen könnte, der stärker auf die einzelnen Gebiete zugeschnittenen ist und durch den sowohl die abgelegensten und dünn besiedelten Gebiete (sehr niedrige Bevölkerungsdichte, Inselgebiete, Bergregionen usw.) als auch die beliebten, mit entsprechenden Herausforderungen konfrontierten funktionalen Stadtgebiete in ihrer Entwicklung unterstützt werden.

1.6.

Der EWSA begrüßt die stärkere Verknüpfung mit dem Europäischen Semester und fordert eine Integration der länderspezifischen Empfehlungen als Mittel zur Förderung von Strukturreformen. Der EWSA geht auch davon aus, dass die Investitionsstrategien auf europäischer und nationaler Ebene stärker miteinander verknüpft werden. Es ist wichtig, dass die Anstrengungen der Mitgliedstaaten durch die Mittel nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, Projekte voranzutreiben, die sich als erfolgreich erweisen.

1.7.

Der EWSA ist der Ansicht, dass das Maßnahmenpaket viel einfacher gestaltet sein und ein Mikromanagement der Fonds vermieden werden sollte. In Bezug auf die Verwaltungsverfahren sollte für operationelle Programme, die im Vergleich zu weitaus größeren Programmen als relativ klein angesehen werden, ein differenzierter Ansatz verfolgt werden. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, für die im vorhandenen Rechtsrahmen gebotene Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens zum Zugang zu Finanzmitteln für Projekte von geringer Größe zu werben, und ersucht die Kommission, darüber hinaus weitere Möglichkeiten zu prüfen, die die Beteiligung kleinerer Akteure erleichtern könnten.

1.8.

Der EWSA unterstützt den Einsatz von Finanzinstrumenten, fordert die Kommission indes auf, bei der Konzipierung derartiger Instrumente eine gründliche Eignungsprüfung durchzuführen und damit zu gewährleisten, dass sie für alle Mitgliedstaaten geeignet sind und auch von KMU und NRO genutzt werden können.

1.9.

Eines der Hauptprobleme im Bereich der Kohäsionspolitik ist der Mangel an einer wirksamen Kommunikation. Der EWSA fordert die Kommission auf, die Überarbeitung der derzeitigen Bekanntmachungspflichten fortzusetzen und diese unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die moderne digitale Kommunikationskanäle bieten, grundlegend zu modernisieren.

1.10.

Es ist höchste Zeit, dass sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten nicht nur Lippenbekenntnisse zur Partnerschaft abgeben, sondern sich tatsächlich für eine starke und sinnvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft in allen Phasen der Gestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik einsetzen. Dies sollte auf der Grundlage der auf lokaler Ebene gesammelten guten Erfahrungen mit Partnerschaften geschehen.

1.11.

Der EWSA weist darauf hin, dass auf EU-Ebene zivilgesellschaftliche Organisationen nicht strukturiert in den Prozess der Überwachung der Umsetzung der kohäsionspolitischen Maßnahmen einbezogen werden. Er empfiehlt daher mit Nachdruck, dass die Kommission unter Beteiligung der Sozialpartner, zivilgesellschaftlicher Organisationen und anderer Interessenträger ein Kohäsionsforum der europäischen Zivilgesellschaft einrichtet. Im Rahmen dieses Forums kann die Kommission die Sozialpartner und die zivilgesellschaftlichen Organisationen jährlich über den Stand der Umsetzung der Kohäsionspolitik unabhängig vom jeweiligen Planungszyklus konsultieren.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1.

Die Aufgabe der EU-Kohäsionspolitik gemäß Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (1) besteht darin, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der einzelnen Regionen zu stärken. Diese Aufgabe muss auch weiterhin im Mittelpunkt aller im Rahmen der Kohäsionspolitik durchgeführten Maßnahmen stehen und von der Kommission gemeinsam mit den für die Umsetzung der Kohäsionspolitik zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verstärkt werden.

2.2.

In den Augen der Gesellschaft manifestieren sich die bevorstehenden Änderungen als Folgen der Globalisierung, und neue und künftige Technologien erfordern einen Anpassungsprozess, den bislang erst wenige Länder ernsthaft in Angriff genommen haben. Es ist wichtig, dass der Übergang zu den neuen wirtschaftlichen Modellen auf der Grundlage dieser neuen und künftigen Technologien gemeistert wird. Der EWSA ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik helfen kann, neue Herausforderungen zu bewältigen und dass sie eines der grundlegenden Instrumente ist, um die EU ihren Bürgern näher zu bringen und die Unterschiede zwischen den Regionen der EU sowie die Ungleichheiten zwischen den Menschen zu verringern.

2.3.

Der EU-Haushalt macht nur einen kleinen Teil der öffentlichen Gesamtausgaben in der EU aus; er entspricht weniger als 1 % der Einnahmen und lediglich etwa 2 % der öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten der EU-28. Im Zeitraum 2014-2020 belief sich der EU-Haushalt auf etwa 0,98 % des Bruttonationaleinkommens der EU. Der Anteil der Kohäsionspolitik am Gesamthaushalt der EU lag in diesem Zeitraum bei rund 35 %. (2).

2.4.

Der EWSA ist der festen Überzeugung, dass der Vorschlag, die für kohäsionspolitische Maßnahmen 2021-2027 zur Verfügung stehenden Mittel zu kürzen, inakzeptabel ist. Die Kohäsionspolitik ist einer der am besten greifbaren Politikbereiche der EU, die sich oft in bedeutendem Maße und unmittelbar auf das tägliche Leben der EU-Bürger auswirken kann. Wir können von den Menschen nicht verlangen, Europa stärker zu unterstützen, wenn wir gleichzeitig die Haushaltsmittel für einen so wichtigen Politikbereich kürzen. Dennoch ist es von größter Bedeutung, dass diese Investitionen die Anstrengungen der Mitgliedstaaten nicht ersetzen, sondern sie auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene ergänzen.

2.5.

Wie es das Europäische Parlament bereits mehrfach getan hat, fordert der EWSA die Kommission auf, eine Agenda für eine starke und wirksame Kohäsionspolitik nach 2020 vorzulegen und voranzutreiben (3).

2.6.

Gleichzeitig ruft der EWSA die Mitgliedstaaten dazu auf, sich stärker für eine Einigung auf ein umfassenderes System von EU-Eigenmitteln einzusetzen, um sicherzustellen, dass der EU-Haushalt mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist und die vielfältigen künftigen Herausforderungen bewältigt werden können.

2.7.

Obwohl die Kohäsionspolitik insgesamt über einen relativ kleinen Haushalt verfügt, hat sie ihren Mehrwert klar unter Beweis gestellt. Im Rahmen der Kohäsionspolitik wurden 2014-2020 Investitionen im Wert von über 480 Mrd. EUR mobilisiert, die sich beispielsweise in Fördermitteln für 1 Mio. Unternehmen, dem Zugang zu verbesserten Gesundheitsdiensten für 42 Mio. Menschen, in Hilfen zum Überschwemmungs- und Brandschutz für 25 Mio. Menschen, dem Neuanschluss an Kläranlagen für fast 17 Mio. Menschen, in Breitbandanschlüssen für 15 Mio. zusätzliche Haushalte und in mehr als 420 000 neuen Arbeitsplätzen niederschlagen sollten. Außerdem werden 5 Mio. Menschen in Europa Ausbildungsmaßnahmen und Programme für das lebenslange Lernen nutzen, und 6,6 Mio. Kinder werden Zugang zu neuen, modernen Schulen und Betreuungseinrichtungen erhalten. Der EWSA ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik auf solchen lokalen Beispielen aufbauen muss, bei denen die Einbeziehung der Bürger als erfolgreich bewertet wurde.

2.8.

Darüber hinaus hat sich die Kohäsionspolitik in einer Reihe von Mitgliedstaaten als Hauptquelle für öffentliche Investitionen erwiesen (4). Von den indirekten Auswirkungen der Kohäsionspolitik, die sich aus den Verbesserungen ergeben, die für die Erfüllung der kohäsionspolitischen Anforderungen (beispielsweise in Bezug auf Transparenz, Rechenschaftspflicht oder Chancengleichheit) entwickelt wurden, haben die Menschen in Europa ebenfalls erheblich profitiert.

2.9.

Obwohl Europa bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts gemäß AEUV bereits große Fortschritte erzielt hat, muss noch ein weiter Weg zurückgelegt werden, um das Ziel einer harmonischen Entwicklung der Union als Ganzes zu verwirklichen.

2.10.

Nach der Wirtschaftskrise ist es Europa gelungen, das Wirtschaftswachstum wieder anzukurbeln, vor allem in Ländern mit einem niedrigen Einkommensniveau, und die regionalen Unterschiede in Bezug auf das Pro-Kopf-BIP nehmen endlich ab (5). Die Unterschiede zwischen den Regionen sind jedoch nach wie vor erheblich, und in einigen Fällen nehmen sie sogar zu. Die stärker entwickelten Länder verfügen über eine höhere Produktivität und weitaus mehr Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit in der globalisierten Welt als die weniger entwickelten Mitgliedstaaten. Dies führt zu sozialen Unterschieden in der Bevölkerung, unter anderem in Bezug auf die Armutszahlen, die Zahl und die Lebensumstände der von Ausgrenzung bedrohten Menschen oder etwa den Zugang zur Bildung und die Qualität ihres Sozialschutzes.

2.10.1.

Um das wirtschaftliche und soziale Gefälle weiter abzubauen, muss die Kohäsionspolitik nach Auffassung des EWSA weiterhin für Investitionen in Innovation, Beschäftigung, soziale Inklusion, Umwelt, inklusive Bildung, Gesundheitsprogramme und -infrastrukturen, modernste und zugängliche Technologien, effiziente Verkehrsnetze und Infrastruktur sorgen. Dies muss geschehen, um den allgemeinen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern und einen Binnenmarkt zu schaffen, der Wachstum, Produktivität und die Spezialisierung in Bereichen mit Wettbewerbsvorteilen in allen Regionen fördert.

2.10.2.

In einer globalisierten Welt müssen sich die Unternehmen gegen Konkurrenten behaupten können, die in Billiglohnländern produzieren oder die hochinnovativ sind. Die EU muss Reformen für ein innovationsfreundliches Umfeld unterstützen, in dem Unternehmen wachsen und gedeihen können und die Bürger von besseren Arbeitsbedingungen profitieren. Die Kohäsionsfonds sollten dazu genutzt werden, bessere Rahmenbedingungen für Start-ups, Unternehmer und innovative KMU zu schaffen, Familienunternehmen wirksamer zu unterstützen (6) und die Vielfalt zu fördern (mit Blick auf die Geschlechter, Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten usw.), um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die soziale Verantwortung der Unternehmen stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

2.11.

Es gibt nach wie vor viele Bereiche, die von einem stärkeren territorialen Zusammenhalt profitieren würden: Dazu gehören unter anderem verschiedene Ziele im Umweltbereich (Verbrauch von weniger und umweltfreundlicherer Energie, Entwicklung effizienterer Infrastrukturen, weniger Umweltverschmutzung usw.), grenzübergreifende Sicherheitsfragen, Bildung, soziale Eingliederung, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, Verkehr, öffentliche Dienstleistungen und sonstige Hindernisse für den freien Waren-, Dienstleistung-, Personen- und Kapitalverkehr.

2.11.1.

Aus diesem Grund ist der EWSA der Auffassung, dass alle Regionen förderfähig sein sollten. Die EU-Kohäsionspolitik muss ein integraler Bestandteil der europäischen Investitionsstrategie sein und dabei einen starken, territorial ausgerichteten Ansatz verfolgen, der darauf abzielt, den einzelnen Regionen die erforderlichen Instrumente an die Hand zu geben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Sie muss zu einem wirtschaftlichen und strukturellen Wandel führen und dadurch in jeder Region eine tragfähige Grundlage schaffen, die auf den jeweils eigenen Stärken beruht (7).

2.12.

Die europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) ist für den Aufbau eines gemeinsamen europäischen Raums von entscheidender Bedeutung. Mit ihrer grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Dimension und der Öffnung zu den Nachbarländern bildet sie das Fundament der europäischen Integration. Sie trägt dazu bei, dass Grenzen nicht als Schranken wirken, bringt die Menschen in Europa näher zusammen, trägt zur Lösung gemeinsamer Probleme bei, erleichtert den Austausch von Ideen und die gemeinsame Nutzung von Stärken und fördert strategische Initiativen, die gemeinsamen Zielen dienen (8). Daher hält es der EWSA für ausgesprochen wichtig, dass die Mitgliedstaaten auch weiterhin gemeinsame Maßnahmen durchführen und Verfahrensweisen und Strategien austauschen.

2.12.1.

Der EWSA bedauert (9) jedoch, dass die Kohäsionspolitik noch immer keine umfassenden Lösungen für die Probleme zu bieten hat, mit denen bestimmte Gebiete mit strukturellen oder dauerhaften Nachteilen gemäß Artikel 174 AEUV (sehr geringe Bevölkerungsdichte, Inselgebiete, Bergregionen usw.) konfrontiert sind. Der EWSA ist der Auffassung, dass ein neuer Mechanismus entwickelt werden sollte, der es diesen Gebieten ermöglicht, ihre spezifischen und komplexen Herausforderungen wirksam anzugehen. Diese Aufgabe darf nicht allein den nationalen Behörden überlassen werden. Der EWSA ist daher der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten und ihren Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene fördern und dabei den spezifischen Gebieten Rechnung tragen sollte.

2.13.

Die Priorität der EU in Bezug auf die dünn besiedelten Gebiete und die Regionen in äußerster Randlage muss darin bestehen, die Verbindungen dieser Regionen mit dem europäischen Kontinent und das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger zum Projekt Europa zu stärken. Trotz der äußerst angespannten Haushaltslage darf die besondere Unterstützung für die dünn besiedelten Gebiete und die Regionen in äußerster Randlage nicht gekürzt werden. Diese Regionen müssen Zugang zu angemessenen Finanzmitteln haben, damit sie die gemeinsamen europäischen Ziele erreichen und ihre Nachteile ausgleichen können, insbesondere jene, die auf ihre Abgelegenheit (10) und die extrem niedrige Bevölkerungsdichte zurückzuführen sind. Daher gilt es, demografische und geografische Faktoren zu berücksichtigen, wenn die Mittelzuweisungen („Berlin-Formel“) und die Anforderungen an die thematische Konzentration und die Kofinanzierungssätze für (1) die am weitesten entwickelten Regionen, (2) die Übergangsregionen und (3) die am wenigsten entwickelten Regionen geschätzt und festgelegt werden. Durch die Einbeziehung dieser Faktoren könnte benachteiligten Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte und Gebieten in äußerster Randlage ein Ausgleich in Form einer angemessenen Finanzausstattung und der flexiblen Ausrichtung der Investitionen geboten werden.

2.14.

Mittlerweile lebt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in städtischen Gebieten, und dieser Anteil wird bis 2050 voraussichtlich auf 70 % steigen (11). Die Wirtschaftstätigkeit in diesen Gebieten ist sehr hoch, doch entscheidend ist, dass sie ihren Bürgern ein nachhaltiges, hochwertiges Lebensumfeld bieten. Der EWSA ist daher der Auffassung, dass sie im Rahmen der Kohäsionspolitik weiterhin beachtet werden sollten, ruft jedoch auch dazu auf, ihre Entwicklung im Zusammenhang mit ihrer geografischen Lage zu fördern (polyzentrische Entwicklung, Verbindungen zwischen Stadt und Land usw.).

3.   Eine stärkere Vision in einem klareren, flexibleren und effizienteren Rahmen

3.1.

Nach Ansicht des EWSA braucht Europa eine neue ehrgeizige und klare Strategie, die mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung sowie mit den anderen globalen Verpflichtungen der EU wie den internationalen Übereinkommen (z. B. dem Übereinkommen von Paris) und den Übereinkommen der Vereinten Nationen (z. B. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) im Einklang steht und einen starken Koordinierungsmechanismus hat, der die Kontinuität zwischen den verschiedenen Politikzyklen garantieren kann. In diesem Zusammenhang begrüßt der EWSA nachdrücklich das neue Reflexionspapier der Kommission über ein nachhaltigeres Europa bis 2030, mit dem die Debatte über dieses Thema angestoßen wird.

3.2.

Die Kohäsionspolitik muss integraler Bestandteil dieser ehrgeizigen Strategie sein, weshalb sie so konzipiert werden muss, dass sie zukunftsfähig ist, d. h., dass sie über die notwendigen Instrumente verfügt, um die Herausforderungen der Zukunft wie den Klimawandel zu bewältigen. Zudem sollte sie neue Technologien nutzen, eine nachhaltige Entwicklung erreichen und gute Arbeitsplätze schaffen sollte.

3.3.

Im Einklang mit den Bemühungen um eine zukunftssichere Kohäsionspolitik fordert der EWSA den Rat und das Parlament auf, sich weiter um die Überarbeitung des Systems für die Zuweisung von Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik zu bemühen und dabei insbesondere auch andere, über das BIP hinausgehende Kriterien zu berücksichtigen. Derartige Kriterien sollten sich auf Themen wie Ungleichheit, Migration, Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel, Arbeitsbedingungen und Demografie beziehen.

3.4.

Es ist zwar wichtig, dass die dringend erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, um die Kohäsionspolitik zukunftssicher zu machen, doch gleichzeitig dürfen auch die Herausforderungen von heute nicht vergessen werden, die sich nach wie vor in hohem Maße auf die Gesellschaft auswirken. Hier geht es insbesondere um soziale Herausforderungen wie die Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und bestimmten ethnischen Gruppen oder häusliche Gewalt, um wirtschaftliche Herausforderungen wie den Zugang zu Finanzierung und beruflicher Weiterbildung, sowie um ökologische Herausforderungen wie die Verringerung der Luftverschmutzung und die Abfallbewirtschaftung.

3.5.

Der EWSA fordert die Kommission ferner auf, zur Verbesserung der strategischen Planung und des Managements der EU die verschiedenen strategischen Elemente der Territorialen Agenda (12) und der Charta von Leipzig (13), die unter Koordinierung des künftigen deutschen Ratsvorsitzes derzeit überarbeitet werden, in die Entwicklung der vorgenannten Strategie aufzunehmen.

4.   Integrierte und koordinierte Umsetzung

4.1.

Der EWSA ist der Auffassung, dass Europa (nicht nur auf Unionsebene, sondern auch mit und in den Mitgliedstaaten) darauf hinarbeiten muss, seine verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten zu klären und zu vereinfachen, da die Verantwortlichkeiten auf diese Weise festgelegt und effizienter verfolgt werden können. Im Anschluss daran müssen die europäischen Verwaltungen ihre Zusammenarbeit ausbauen und ihre Kapazitäten stärken.

4.1.1.

Der EWSA begrüßt in diesem Zusammenhang die stärkere Verknüpfung mit dem Europäischen Semester (14) und fordert darüber hinaus eine Integration der länderspezifischen Empfehlungen als Mittel zur Förderung von Strukturreformen. Der EWSA teilt die Ansicht, dass es ebenfalls wichtig ist, mit dem neuen, verbesserten Programm zur Unterstützung von Reformen umfassende Komplementarität und Koordinierung sicherzustellen. Der EWSA betont die Notwendigkeit eines verbesserten Governance-Mechanismus, der auch die regionale Ebene einbezieht.

4.2.

Europa muss auf die Schaffung eines einfacheren, flexibleren und wirksameren Rahmens für die Umsetzung seiner Kohäsionspolitik hinarbeiten. Eines der nächsten Ziele der EU muss darin bestehen, für die verschiedenen Fonds der Kohäsionspolitik (Landwirtschaft, Soziales, Regionales usw.) ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, das einfache Lösungen bietet und so integrierte Investitionen nachdrücklich fördert. Der EWSA plädiert auch für stärkere Synergien mit und zwischen den übrigen Finanzierungsprogrammen und -instrumenten (Horizont 2020, Fazilität „Connecting Europe“usw.).

4.3.

Ein integrierter Ansatz im Umgang mit den verschiedenen Aspekten der wichtigsten (sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen usw.) Herausforderungen trägt dem tatsächlichen Bedarf genauer Rechnung. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, fondsübergreifende Programme auszuarbeiten und durchzuführen.

4.4.

Der EWSA ist der Auffassung, dass ein standortbezogener Ansatz unbedingt erforderlich ist. Er betont ferner, dass die lokalen Partner daran beteiligt werden sollten, ihre Potenziale und Bedürfnisse zu erkennen und in Partnerschaft mit allen lokalen Akteuren Maßnahmen einzuleiten, die auf die ermittelten spezifischen Bedürfnisse ausgerichtet sind, denn ein solches Vorgehen bildet den Ansatz, der gefördert und gestärkt werden sollte. Der Übergang zur nächsten Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung kann, wie die Kommission zu Recht hervorhebt, nicht durch ein Einheitskonzept verwirklicht werden, sondern erfordert regional differenzierte Investitionen und politische Antworten (15).

4.5.

Der EWSA fordert, soziale Faktoren (wie Ungleichheit, Armut, Migration, Bildung usw.) bei der Festlegung der Kofinanzierungssätze und der Anforderungen in Bezug auf die thematische Konzentration für die am weitesten entwickelten Regionen und Übergangsregionen heranzuziehen. Die Berücksichtigung dieser Faktoren auf Projektebene würde Investitionen in Maßnahmen zugunsten der schwächsten Bevölkerungsgruppen (wie Menschen mit Behinderungen, Migranten oder unbegleitete Minderjährige) gestatten, die in den meisten entwickelten Städten und Regionen in der EU unverhältnismäßig stark vertreten sind, jedoch nicht förderfähig sind oder extrem hohe Kofinanzierungssätze erfordern.

4.6.

Der EWSA hält es für wesentlich, die verschiedenen kohäsionspolitischen Initiativen (Strategien und Programme) besser miteinander zu verknüpfen — sowohl auf horizontaler Ebene (z. B. makroregionale Strategien mit transnationalen Programmen) als auch auf vertikaler Ebene (zwischen den verschiedenen territorialen Ebenen).

4.7.

Wenn die Kohäsionspolitik auch weiterhin in erster Linie über verschiedene Projekte umgesetzt werden soll, muss auch die Vorbereitung des rechtlichen Umfelds, in dem sie umgesetzt werden, vereinfacht werden. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Hochrangigen Gruppe zur Vereinfachung ab 2020 (16) ist der EWSA der Ansicht, dass das Maßnahmenpaket einfacher gestaltet sein sollte und ein Mikromanagement der Fonds zu vermeiden ist. Der EWSA ist sich der Versuchung bewusst, die Effizienz durch eine stärker zentral gesteuerte Verwaltung zu steigern, fordert die Kommission jedoch auf, sich dem zu widersetzen und die notwendigen Instrumente bereitzustellen, um mehr Mittel dezentral verwalten zu können.

4.8.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Verwaltungskapazitäten insbesondere der kleineren Mitgliedstaaten und Regionen in den ersten Phasen der Programmplanungszeiträume erheblich unter Druck geraten könnten. Der EWSA hält es für äußerst wichtig, den unnötigen Verwaltungsaufwand für die Begünstigten (von der Beantragung eines Projekts bis zu seiner Beendigung) erheblich zu verringern und gleichzeitig für ein hohes Maß an Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu sorgen.

4.9.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass kleine Projekte (unter 100 000 EUR) sehr häufig erhebliche Auswirkungen auf die schwächsten Gruppen der Gesellschaft haben können. Häufig ist es jedoch auch so, dass eben diese Gruppen erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln haben. Vor diesem Hintergrund fordert der EWSA die Mitgliedstaaten auf, für die im bestehenden Rechtsrahmen vorgesehene Möglichkeit vereinfachter Verfahren für den Zugang zu Finanzmitteln für kleinere Projekte zu werben. Der EWSA ersucht die Kommission, weitere Möglichkeiten zu erkunden, die die Teilnahme kleinerer Akteure fördern.

4.10.

Der EWSA verweist auf den zunehmenden Einsatz von Finanzierungsinstrumenten als Mittel zur Umsetzung der Kohäsionspolitik. Er unterstützt dieses Vorgehen, fordert die Kommission indes auf, bei der Konzipierung derartiger Instrumente eine gründliche Eignungsprüfung durchzuführen und damit zu gewährleisten, dass sie erstens für alle Mitgliedstaaten geeignet sind und zweitens auch von KMU und NRO genutzt werden können. In Fällen, in denen sich diese Instrumente nicht eignen, müssen alternative bzw. ergänzende Maßnahmen gefunden werden, um sicherzustellen, dass kein Mitgliedstaat oder eine andere Stelle benachteiligt wird.

4.11.

Um die Qualität bestimmter Aspekte der Umsetzung zu verbessern (beispielsweise das Marketing, die technischen Möglichkeiten für Veranstaltungen usw.), sollte der öffentliche Sektor nach Ansicht des EWSA die Zivilgesellschaft und den Privatsektor konsultieren, um im Zuge der Vorbereitung von deren praktischen Erfahrungen zu profitieren. Es kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass die Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen alle Aspekte verstehen, die ein „Produkt“sowohl populär als auch nützlich machen.

4.12.

Der EWSA ist der Ansicht, dass weitere Maßnahmen in Bezug auf die europaweite Harmonisierung von Indikatoren getroffen werden müssen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, ein Überwachungssystem zu entwickeln, das komplexe Ergebnisse in leicht zugänglicher Weise sowohl für die Entscheidungsträger als auch für die Gesellschaft im weiteren Sinne bietet.

4.13.

Die Kohäsionspolitik sollte in Zukunft auch neue Wege eröffnen, um Unternehmen und Unternehmertum einerseits und positive Folgen für Gesellschaft und Umwelt andererseits besser zusammenzubringen. In diesem Zusammenhang sollte die Europäische Union die Entwicklung der Sozialwirtschaft unbedingt stärker unterstützen.

5.   Wirksamere Kommunikation

5.1.

Eines der größten Probleme in Bezug auf die Kohäsionspolitik ist das Fehlen einer wirksamen Kommunikation, die sich allzu oft nur um Projekte dreht, die durch diese Politik finanziert werden. Zwar werden die verschiedenen von der Kommission vorgegebenen Kommunikationsleitlinien anerkannt, doch liegt es auf der Hand, dass diese nicht annähernd ausreichen. Häufig ist es den Menschen kaum oder gar nicht bewusst, dass bestimmte Projekte durchgeführt und/oder durch die EU finanziert wurden. Dies führt dazu, dass der Kohäsionspolitik nur wenig oder gar keine Wertschätzung entgegengebracht wird. Der EWSA fordert die Kommission auf, die Überarbeitung der derzeitigen Bekanntmachungspflichten fortzusetzen und diese unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die moderne digitale Kommunikationskanäle bieten, grundlegend zu modernisieren. Best-Practice-Projekte sollten stärker als praktische Beispiele genutzt werden, um eine umfassendere und bessere Inanspruchnahme der Mittel zu fördern.

5.2.

Die Art und Weise, wie die Wirkung der Kohäsionspolitik in bestimmten Bereichen — darunter soziale Eingliederung, Lebensqualität und Arbeitsbedingungen der Bürger, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Modernisierung der öffentlichen Verwaltungsdienste — gemessen wird, muss verbessert werden. Diese Auswirkungen müssen den EU-Bürgern mitgeteilt werden, damit sie sich der Erfolge und Misserfolge dieser Politik bewusst werden können.

5.3.

Der EWSA fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Partnern einschließlich der Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, einen strategischen Kommunikationsplan zu erarbeiten. Der EWSA ist ferner der Ansicht, dass Informationen über bewährte Verfahren leicht zugänglich sein sollten.

6.   Gewährleistung der Partnerschaft mit Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern

6.1.

Der EWSA weist erneut auf die Bedeutung der Multi-Level-Governance hin, durch die die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen und anderer Interessenträger an der Planung, Umsetzung, Bewertung und Überwachung der Mittelverwendung gefördert wird. Es ist höchste Zeit, dass sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten aufhören, lediglich entsprechende Lippenbekenntnisse abzugeben, und sich tatsächlich für eine starke und sinnvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft in allen Phasen der Gestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik einsetzen. Dies wird eine höhere Rechenschaftspflicht der nationalen Behörden sowie eine wirksame und sinnvollere Verwendung der Mittel zur Folge haben.

6.2.

Der EWSA plädiert für eine Überarbeitung und Aktualisierung des Verhaltenskodex für Partnerschaften in direkter Abstimmung mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern. Ferner fordert der EWSA, dass der Verhaltenskodex verbindlich wird. Der EWSA ist der Meinung, dass dieser Kodex auf allen Ebenen voll und ganz eingehalten und durch starke Garantien und Maßnahmen ergänzt werden sollte, die seine umfassende Umsetzung sicherstellen.

6.3.

Der EWSA ist überzeugt davon, dass der Ansatz der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung als Instrument für die integrierte lokale Entwicklung und die Beteiligung der Bürger und ihrer Organisationen vor Ort viele Vorteile und einen großen Erfolg haben könnte. (17)

6.4.

Um die Kompetenzen sowie die Wirksamkeit der Partnerschaft zu stärken, fordert der EWSA Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur technischen Unterstützung für städtische und andere Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, relevante Stellen, die die Zivilgesellschaft vertreten, Partner im Umweltbereich und Stellen, die für die Förderung der sozialen Inklusion, Grundrechte, Rechte von Menschen mit Behinderung, Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung zuständig sind. Der EWSA wünscht auch die Einrichtung eines Mechanismus für jährliche Konsultationen mit den einschlägigen Partnern.

6.5.

Da kleine und kleinste Unternehmen sowie die Organisationen der Zivilgesellschaft auf Schwierigkeiten stoßen können, wenn sie generell die Möglichkeiten der europäischen Fonds nutzen wollen, fordert der EWSA erneut eine erhebliche und konsequente Unterstützung für Maßnahmen, die darauf abzielen, ihren Zugang zu Informationen zu verbessern, ihnen bessere Beratung und Betreuung zu bieten und ihre Interventionskapazitäten zu erhöhen. Hierbei sollten auch die besonderen Bedürfnisse der schwächsten Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden.

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(2)  COM(2017) 358 final, Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen.

(3)  Siehe den Bericht des Europäischen Parlaments.

(4)  COM(2017) 358 final, Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen.

(5)  Meine Region, mein Europa, unsere Zukunft – Siebter Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt.

(6)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 1.

(7)  https://www.businesseurope.eu/sites/buseur/files/media/position_papers/ecofin/2017-06-09_eu_cohesion_policy.pdf.

(8)  ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 116.

(9)  ABl. C 209 vom 30.6.2017, S. 9.

(10)  ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 52.

(11)  http://www.un.org/en/development/desa/news/population/world-urbanization-prospects-2014.html

(12)  https://ec.europa.eu/regional_policy/en/information/publications/communications/2011/territorial-agenda-of-the-european-union-2020.

(13)  https://ec.europa.eu/regional_policy/archive/themes/urban/leipzig_charter.pdf (in Englisch).

(14)  https://www.eesc.europa.eu/sites/default/files/resources/docs/qe-02-17-362-en-n.pdf und https://www.eesc.europa.eu/sites/default/files/resources/docs/qe-01-14-110-en-c.pdf.

(15)  Europäische Kommission (2017) Wettbewerbsfähigkeit in Regionen mit niedrigem Einkommen und niedrigem Wachstum: Bericht über die Regionen mit Entwicklungsrückstand, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, SWD(2017) 132 final, Brüssel, 10.4.2017.

(16)  http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/newsroom/pdf/simplification_proposals.pdf.

(17)  https://www.eesc.europa.eu/de/node/56464.


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/57


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zum Thema „Die Zukunft der EU: Vorteile für die Unionsbürgerinnen und -bürger und Wahrung der europäischen Werte“

(Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des rumänischen EU-Ratsvorsitzes)

(2019/C 228/08)

Berichterstatter: Mihai IVAȘCU

Mitberichterstatter: Stéphane BUFFETAUT

Befassung

Rumänischer Ratsvorsitz, 20.9.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständiger Unterausschuss

Unterausschuss „Die Zukunft der EU: Vorteile für die Unionsbürgerinnen und -bürger und Wahrung der europäischen Werte“

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

147/6/9

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Mehr als 60 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge werden die Mitgliedstaaten im Mai 2019 in Sibiu voraussichtlich einen politischen Standpunkt zur Zukunft der EU einnehmen.

1.2.

Menschenwürde und Menschenrechte, Demokratie, Freiheit, soziale Gerechtigkeit, Gleichheit, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit sind die Werte, auf die sich die EU gründet. Sie dürfen auch weiterhin nicht verhandelbar sein und müssen den Ausgangspunkt für die Reform der EU und die politische Entscheidung in Sibiu bilden.

1.3.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist eines der bedeutsamsten Dokumente für die Gewährleistung der Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger. Bei weitreichenden politischen Entscheidungen, etwa zur Verbesserung der Verträge, muss es berücksichtigt werden und in den neuen Text einfließen.

1.4.

Dem europäischen Projekt ist es zu verdanken, dass unser Kontinent auf die längste Friedensperiode seiner Geschichte zurückblicken kann, dass eine Region geschaffen werden konnte, in der nie da gewesener Wohlstand und eine beispiellose soziale Entwicklung herrschen, dass der freie Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr erleichtert und der größte Binnenmarkt der Welt geschaffen wurde. All dies hat dazu geführt, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger einen deutlich höheren Lebensstandard, soziale Sicherheit und mehr Möglichkeiten genießen als die Menschen in den meisten anderen Teilen der Welt.

1.5.

Diese und andere Errungenschaften werden manchmal für selbstverständlich gehalten oder von populistischen und euroskeptischen Bewegungen heruntergespielt. Dabei darf man nicht vergessen, was wir der EU alles zu verdanken haben:

den freien Verkehr von Personen, Waren, Kapital und Dienstleistungen

den größten Binnenmarkt der Welt

eine engere wirtschaftliche Verflechtung und einen freien, reibungslosen Handel

gemeinsame Handelsabkommen, die aus einer Position der Stärke heraus für alle Mitgliedstaaten ausgehandelt wurden

leistungsfähige und verbesserte Sozialschutzsystem, die sich an der europäischen Säule sozialer Rechte orientieren

das europäische Sozialmodell

eine engere Zusammenarbeit der Nachrichtendienste, in militärischen Angelegenheiten und bei der Strafverfolgung

höhere Umweltnormen, bessere Luft- und Wasserqualität

Schutz des Grundrechts der Bürger auf Privatsphäre im digitalen Umfeld

höhere Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Gesundheitsversorgung in der gesamten Union nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit

Vorschriften und Maßnahmen gegen Diskriminierung, insbesondere in Bezug auf Minderheiten und Frauen

sehr gute Bildungschancen gestützt auf Austauschprogramme wie Erasmus+

und vieles mehr.

1.6.

Die Union muss die Konvergenz zwischen den Regionen und/oder Mitgliedstaaten verbessern. Die auf nachhaltiges Wachstum gestützte Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen ist wichtig für einen besser funktionierenden Binnenmarkt und für den Abbau von Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung.

1.7.

Die Bürgerinnen und Bürger der EU müssen sich wieder bewusst werden, dass ein Handeln auf europäischer Ebene keineswegs bedeutet, dass keine politische Entscheidung mehr auf nationaler Ebene getroffen wird. Sie müssen erkennen, dass bestimmte Projekte bessere Ergebnisse erzielen, wenn Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Gleiche Regeln und gleiche Chancen für alle Mitgliedstaaten und alle Bürgerinnen und Bürger dürfen niemals verhandelbar sein und das europäische Modell muss Freiheit und Souveränität in einer globalisierten Welt sichern.

1.8.

Die Einführung des Euro sollte eine Priorität beim Aufbau der EU sein, weil das Euro-Währungsgebiet sein volles Potenzial erst entfalten kann, wenn alle Mitgliedstaaten beigetreten sind. Zusammen mit einer starken Wirtschafts- und Währungsunion kann der erweiterte Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) eine bedeutendere Rolle bei der Förderung politischer und fiskalischer Verantwortung spielen. Darüber hinaus müssen die EU-Mitgliedstaaten unverzüglich entschlossene Maßnahmen treffen, um die EU widerstandsfähiger gegen eine eventuelle neue Wirtschafts- und Finanzkrise zu machen.

1.9.

Nach Ansicht des EWSA sind in einer sich ständig verändernden Welt umfangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung, Qualifikationsangebot und Infrastruktur nötig, wenn die EU ihre Wettbewerbsvorteile ausspielen will. Wegen der Auswirkungen auf das Arbeitskräfteangebot muss Europa etwas gegen das Problem des Bevölkerungsrückgangs und der Bevölkerungsalterung unternehmen. Allerdings müssen migrationspolitische Maßnahmen von wirksamen Aufnahme- und Integrationshilfemaßnahmen flankiert sein, um große soziale und gesellschaftliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die EU sowohl dem Arbeitskräfte- als auch dem Qualifikationsmangel entgegenwirken. Europa braucht eine gut geregelte Migrationspolitik, um die Erwerbsbevölkerung auf die Kompetenzen vorzubereiten, die die neuen Technologien erfordern, und gleichzeitig die Unternehmen in ihrem Wachstum und ihrer Entwicklung zu unterstützen. Den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Europa müssen Programme zur Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung und zum lebenslangen Lernen geboten werden, damit das Potenzial des technischen Fortschritts voll und ganz ausgeschöpft werden kann.

1.10.

In den letzten Jahren sind protektionistische Strömungen aufgekommen und es zeichnen sich Handelskriege ab. Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die EU weiterhin für einen freien, fairen und nachhaltigen Handel in einem multilateralen System und für Handelsabkommen eintreten sollte, in denen soziale Rechte, Verbraucher- und Umweltrechte geachtet und zugleich die Unternehmen in ihrem Wachstum und ihrer Entfaltung unterstützt werden. Protektionismus würde den Bürgern nicht nützen. Darüber hinaus kommt der EU eine wichtige Rolle bei der Reform der Welthandelsorganisation zu.

1.11.

Ein solides Wirtschaftswachstum muss in Verbindung mit einer stabilen sozialen Dimension erzielt werden. Dabei ist die europäische Säule sozialer Rechte eine der wesentlichen Triebfedern für sozialen Zusammenhalt. Ihre Umsetzung auf der nationalen Ebene sollte unter Einbeziehung aller einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft beschleunigt werden. Die Sozialpartner und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen sind Schlüsselakteure des demokratischen Projekts Europa.

1.12.

Nach Auffassung des EWSA muss für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger der Grundsatz der Chancengleichheit und Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt gelten. Zwar sollte eine faire Mobilität gefördert werden, doch müssen die Bürgerinnen und Bürger auch dort, wo sie leben, Zugang zu guter Beschäftigung und einem guten Lebensstandard haben, um die Abwanderung von Hochqualifizierten und Sozialdumping zu verhindern.

1.13.

Der Klimawandel und Umweltfragen sind für die Bürgerinnen und Bürger der EU zunehmend Anlass zur Sorge. Der EWSA hat in mehreren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass Europa zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen kann und muss. Außerdem ist es sehr wichtig, die Zusagen, die in den verschiedenen Abkommen hinsichtlich Klima, Biodiversität und Wasser eingegangen wurden, auch zu erfüllen. Die EU kann eine gerechte Öko-Wende vorantreiben und dabei den sozialen Zusammenhalt und die Inklusion aller wahren.

1.14.

Der EWSA ist überzeugt, dass engagierte Programme, die die Bildung junger Menschen und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern, wichtig für die Zukunft der Europäischen Union sein werden. Programme wie Erasmus+ müssen gefördert werden, um jungen Menschen Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln. Ergänzend dazu müssen nach Ansicht des EWSA unverzüglich weitere ähnliche Programme zur Unterstützung derer entwickelt werden, die über geringere wirtschaftliche Ressourcen verfügen. Entscheidend ist es, den Bürgern diese Programme nahezubringen und stets die unmittelbaren Vorteile der EU-Mitgliedschaft zu vermitteln. Darüber hinaus kann und sollte Erasmus+ u. a. zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich in Afrika eingesetzt werden, um junge Menschen auf beiden Kontinenten mit Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen auszustatten.

1.15.

Die Herausforderungen im Bereich der äußeren Sicherheit haben erheblich zugenommen, werden jedoch von den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich wahrgenommen, sodass sie in unterschiedlichem Maße Finanzmittel bereitstellen und verschiedene Ansichten zum Einsatz militärischer Gewalt vertreten. Der EWSA ist der Auffassung, dass die EU eine gemeinsame und aufeinander abgestimmte Antwort geben muss, damit die Bürger sehen, dass wir wirksam für Sicherheit sorgen können. Gleichermaßen wichtig für die Sicherheit der Bürger sind Maßnahmen, die vor Cyberkriminalität im neuen digitalen Umfeld schützen.

1.16.

Die Not Tausender Migranten, die vor Konflikten und Armut unter Lebensgefahr über das Mittelmeer flohen, war erschreckend. Die politischen Nachwirkungen erweckten den Eindruck, die EU sei mit einer solchen Krise überfordert. Der EWSA begrüßt den Plan der Kommission für eine ausgewogene, umfassende und gemeinsame Migrationspolitik, die es der EU ermöglicht, die Chancen der Migration zu nutzen und gleichzeitig die Herausforderungen zu bewältigen.

1.17.

Die europäischen Bürgerinnen und Bürger sehen die positiven Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft oftmals als selbstverständlich an oder schreiben sie der Regierung ihres Landes zu, wohingegen für Probleme häufig die EU-Institutionen verantwortlich gemacht werden. Den Grund dafür sieht der EWSA darin, dass nicht ausreichend kommuniziert wird, was die Bürgerinnen und Bürger von der EU-Mitgliedschaft haben, weshalb sich die EU und die Mitgliedstaaten wesentlich stärker ins Zeug legen sollten, um die Politik und die Ziele der EU besser zu vermitteln.

1.18.

Vorwärtsgerichtetes Handeln bedeutet, mehr Mittel für Kommunikation bereitzustellen und gleichzeitig alle verfügbaren Kanäle zu nutzen: auf europäischer und nationaler Ebene, aber auch durch die Sozialpartner und andere repräsentative Gremien der organisierten Zivilgesellschaft. Den Bürgerinnen und Bürgern muss unablässig vermittelt werden, welche Vorteile sie durch die EU-Mitgliedschaft erhalten. Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, wie das Leben ohne die Union war — nämlich geprägt von Kriegen, Konflikten und wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

1.19.

Um bürgernah zu sein, muss die EU immer wieder zuhören und verstehen, welche wesentlichen Erwartungen die Europäer hegen, und versuchen, diese Erwartungen zu erfüllen. Daher vertritt der EWSA die Ansicht, dass Kommunikation, Kooperationsplattformen und öffentliche Konsultationen gefördert, diese Mittel so oft wie möglich eingesetzt und alle Mitgliedstaaten darin einbezogen werden sollten.

1.20.

In einer Welt, in der zunehmend falsche, manipulierte und irreführende Informationen verbreitet werden, stellt der Kampf gegen solche „Fake News“ eine weitere wichtige Herausforderung dar. Aus diesem Grund fordert der EWSA gemeinsame und entschlossene Maßnahmen, um das Urteilsvermögen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, die Freiheit der Meinungsäußerung zu bewahren, die Verbreitung von Fake News zu verhindern und Faktenprüfungs- und Verifikationstools zu etablieren.

2.   Einleitung

2.1.

Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union lautet: „Ziel der Europäischen Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.“ Die Europäische Union begann als ein Projekt der Friedenssicherung und hat sich zum weltweit größten Binnenmarkt entwickelt, auf dem sich Kapital, Waren und Dienstleistungen und — was am wichtigsten ist — ihre Bürgerinnen und Bürger frei bewegen können. Dieser Traum erwuchs aus der Asche zweier Weltkriege und ermöglichte es dem Kontinent, sich zu entwickeln. Er führte dazu, dass Europa heute auf die längste Friedensperiode seiner Geschichte zurückblickt.

2.2.

Heute, im Jahr 2019 — dem Jahr der Wahlen zum Europäischen Parlament und erheblicher Veränderungen für die Union — müssen alle europäischen Akteure ihre Entschlossenheit unter Beweis stellen, Einheit, Wohlstand und Wohlergehen für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, indem sie für Demokratie, Menschenrechte, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und das europäische Sozialmodell eintreten. (1)

2.3.

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2) sind bestimmte politische, soziale und wirtschaftliche Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU verankert. Mit der Ratifizierung der Charta im Jahr 2000 kam ein wichtiges Element hinzu, das bis dahin in den Verträgen nicht berücksichtigt worden war: die Verpflichtung für die EU, in ihrem Handeln und ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit die Rechte und Werte zu achten, die in den sieben Kapiteln der Charta genannt werden: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte und allgemeine Bestimmungen.

2.4.

Wenngleich die Vorteile für die europäischen Bürgerinnen und Bürger unbestreitbar sind, so scheinen manche sich ihrer gar nicht bewusst zu sein oder stellen sie sogar in Frage, und in den letzten Jahren lassen sich wachsende Spannungen innerhalb der Mitgliedstaaten und unterschiedliche Standpunkte zur weiteren Vorgehensweise beobachten. Somit stellen sich zwangsläufig verschiedene Fragen, etwa: Wie soll die Zukunft der Europäischen Union aussehen? Sollen wir mehr oder weniger gemeinsam handeln? Wo soll das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Vorhaben einer Zusammenarbeit liegen, das die Mitgliedstaaten zu akzeptieren bereit sind? Verschiedene politische Kräfte, nicht zuletzt in den Gründungsstaaten der EU, stellen derzeit die Richtung, die Art der politischen Steuerung und selbst den Grundsatz der europäischen Integration infrage.

2.5.

Dieser politische Wendepunkt fällt in eine Zeit, in der das Vertrauen in die EU nach einem langen Trend des Misstrauens in die Art und Weise, wie die EU-Organe handeln, wieder zunimmt (3). Die jüngsten Krisen, seien es die Finanzkrise und die Euro-Krise, die Migrationssituation oder der Brexit, haben gezeigt, wie leicht die EU-Organe zur Zielscheibe von Schuldzuweisungen werden. Euroskeptische Bewegungen haben die jüngsten Ereignisse dazu genutzt, ihre Agenda voranzutreiben, unabhängig davon, ob die EU schuld ist oder nicht. Populistische Parteien, die in mehreren Mitgliedstaaten an die Macht gekommen sind, haben die Vorteile der EU angezweifelt oder Fehlinformationen über die EU verbreitet.

3.   Vorteile für die Unionsbürgerinnen und -bürger

3.1.

Wirtschaftliche Verflechtungen, engere gesellschaftliche und politische Zusammenarbeit und Freizügigkeit haben dazu geführt, dass ein Krieg in Europa heutzutage nicht mehr denkbar ist und unser Kontinent auf die längste Friedensperiode seiner Geschichte zurückblicken kann.

3.2.

Der europäische Binnenmarkt hat den freien und reibungslosen Handel zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht und damit zur Wirtschaftskraft, zu Wohlstand und zu einem der höchsten Lebensstandards weltweit beigetragen. Dennoch hat dies soziale und regionale Ungleichheiten nicht verschwinden lassen.

3.3.

Da die EU Verhandlungen als einheitlicher Wirtschaftsblock führen kann, ist sie zu einem überaus einflussreichen Akteur auf der internationalen Bühne geworden, der in der Lage ist, strategische Handelsabkommen auszuhandeln und die Wirtschaftspolitik auf globaler Ebene zu beeinflussen. Dank der erhöhten Konnektivität und geringerer Betriebskosten für Unternehmen werden Arbeitsplätze geschaffen.

3.4.

Die unionsweite Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger hat dazu beigetragen, das Misstrauen zwischen den Nationen abzubauen, und hat zahllose Möglichkeiten in den Bereichen Bildung und Beschäftigung eröffnet. Jeder kann in dem Mitgliedstaat seiner Wahl arbeiten, wohnen oder sich zur Ruhe setzen. Es ist zum Beispiel ganz normal, dass ein Rumäne, der in Großbritannien studiert hat, in Belgien arbeitet und in den Niederlanden wohnt.

3.5.

Die Bürgerinnen und Bürger profitieren außerdem von der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Nationen Europas eine Form des gegenseitigen Schutzes geschaffen haben. Die EU bietet eine Ebene der Sicherheit, die lokalen Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden Zugang zu einem besseren Datenaustausch und zu erweiterten Ressourcen gibt.

3.6.

Seit ihrer Gründung hat die EU in all ihren Formen Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt ergriffen. Beispielsweise hat sich die Luft- und Wasserqualität seit den 50er-Jahren durch die unionsweite Koordinierung der Anstrengungen und Regulierungsmaßnahmen auf dem gesamten Kontinent verbessert.

3.7.

Im digitalen Zeitalter genießt der Schutz der Privatsphäre in der EU einen hohen Stellenwert, und erst vor kurzem wurde dazu die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Das Datenschutzrecht der EU ist eines der strengsten der Welt und schützt das Grundrecht der Bürger auf Privatsphäre.

3.8.

Auch die Vorschriften der EU zur Produkt- und Lebensmittelsicherheit gehören zu den strengsten der Welt. Die einzelstaatlichen Behörden übermitteln dem Schnellwarnsystem für die Produktsicherheit von Konsumgütern Informationen über gefährliche, in Verkehr gebrachte Erzeugnisse. Die EU unternimmt auch Maßnahmen zur Erkennung unsicherer Produkte vor dem Inverkehrbringen. Arbeitgeber müssen in der EU für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer in allen Aspekten ihrer Arbeit Sorge tragen.

3.9.

EU-Bürger können eine Gesundheitsversorgung nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit in Anspruch nehmen, wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob sie vorübergehend im Urlaub ins Ausland reisen oder im Ausland studieren, dauerhaft in einem anderen EU-Land wohnen oder in einen anderen Mitgliedstaat reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen.

3.10.

Alle Bürgerinnen und Bürger der EU haben das aktive und passive Wahlrecht in den Wahlen zum Europäischen Parlament und/oder den Kommunalwahlen in dem EU-Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Landes. Außerdem sind EU-Bürger unter den gleichen Bedingungen einzustellen wie Staatsangehörige des Landes, in dem sie eine Arbeit suchen, ohne dass zusätzliche Anforderungen an sie gestellt werden dürfen.

3.11.

Als EU-Bürger kann man in jedem EU-Land sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein schnell und einfach ein Unternehmen anmelden und eine Zweigniederlassung eines bestehenden, in der EU ansässigen Unternehmens einrichten. Es gibt eine Vielzahl von EU-Fonds und -Initiativen, mit denen Start-up-Unternehmen und KMU unterstützt werden.

3.12.

Das europäische Sozialmodell trägt dazu bei, die Lebens- und Arbeitsbedingungen eines Großteils der EU-Bevölkerung zu verbessern. Durch die vor kurzem proklamierte europäische Säule sozialer Rechte soll dies noch weiter verbessert werden.

3.13.

Die EU ist ein Vorreiter bei der Förderung einer gleich großen wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern. Die EU ist kontinuierlich bestrebt, die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen, das Lohngefälle abzubauen und wirksame Vorschriften und Maßnahmen gegen Diskriminierung zu erlassen.

3.14.

Der EU-Beitrittsprozess und die Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft haben den Aufbau funktionierender Marktwirtschaften begünstigt, zu höheren Sozialstandards geführt und stabile demokratische Institutionen in Europa geschaffen.

3.15.

EU-Bürger haben Anspruch auf Schutz durch die diplomatischen oder konsularischen Behörden eines anderen EU-Landes, wenn sie sich in einem Drittstaat aufhalten, in dem ihr eigenes Land keine Vertretung unterhält. Dieses Recht ist in Artikel 46 der Charta der Grundrechte verankert. Es gibt nur drei Länder, in denen alle Mitgliedstaaten diplomatisch vertreten sind, nämlich die USA, China und Russland. In Notfällen müssen die Mitgliedstaaten EU-Bürgern bei der Evakuierung helfen, als wären sie ihre eigenen Staatsangehörigen. Der Schutz erstreckt sich auch auf alltägliche Situationen wie den Diebstahl eines Reisepasses, einen schweren Unfall oder eine ernste Erkrankung.

3.16.

Bildung wird in der Europäischen Union stark gefördert. Das international bekannte Austauschprogramm Erasmus+ gibt Studierenden und Akademikern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Beschäftigungschancen durch einen Studienaufenthalt in einem anderen Land zu verbessern, wovon seit 2014 mehr als 3 Millionen Menschen Gebrauch gemacht haben. Darüber hinaus haben der Austausch von Ideen und der kulturelle Austausch die Menschen zusammengebracht und zum Entstehen einer europäischen Identität beigetragen.

4.   Europäische Werte und Grundrechte

4.1.

Für den bestmöglichen Schutz der Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger muss nach Ansicht des EWSA bei jeder Reform der Verträge der Text der Charta der Grundrechte berücksichtigt werden, und kein Mitgliedstaat darf sich ihrer Durchsetzung entziehen können. Derzeit gilt die Charta laut dem Vertrag von Lissabon als unabhängiges Dokument, das für das Vereinigte Königreich und Polen nicht bindend ist.

4.2.

Wenngleich Europa vor zahlreichen Herausforderungen steht und immer wieder gemeinsame Entscheidungen getroffen werden müssen, so sind folgende Werte, auf denen die EU aufbaut und die in den Verträgen verankert sind, nicht verhandelbar und müssen den Ausgangspunkt für eine mögliche neue Architektur der EU bilden: Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, Demokratie, Freiheit, Gleichheit, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit.

4.3.

Gleichbehandlung und gleiche Regeln für die Bürgerinnen und Bürger der EU sollten niemals verhandelbar sein, doch die EU ist diesbezüglich erhebliche und unnötige Kompromisse eingegangen: Visa für die USA nur für einige Mitgliedstaaten, unterschiedliche Qualitätsnormen für Lebensmittel usw. Die EU muss sich für den unterschiedslosen Schutz der Interessen aller Bürger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einsetzen.

4.4.

Für den EWSA bedeutet ein Tätigwerden auf europäischer Ebene nicht, dass nationale Interessen aufgegeben werden oder dass europäische und nationale Interessen aufeinanderprallen; es bedeutet lediglich, dass einige Ziele gemeinsam besser erreicht werden können. Welche Richtung die EU auch einschlägt, es wird bedeutender Reformen und klarer Regeln für die Steuerung der Union bedürfen, um mit bestehenden politischen Spannungen und wachsender Vielfalt umzugehen. Es ist die europäische Methode, die Freiheit und Souveränität in einer globalisierten Welt gewährleistet. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von der EU-Mitgliedschaft, weil sie ihnen einen Rechtsraum mit Chancen und gleichen Regeln für alle bietet, in dem es keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit geben darf.

4.5.

Die Not Tausender Migranten, die vor Konflikten und Armut unter Lebensgefahr über das Mittelmeer flohen, war erschreckend. Die politischen Nachwirkungen erweckten irrtümlicherweise den Eindruck, die EU sei mit einer solchen Krise überfordert. Der EWSA begrüßt den Plan der Kommission für eine ausgewogene, umfassende und gemeinsame Migrationspolitik, die es der EU ermöglicht, die Chancen der Migration zu nutzen und gleichzeitig die Herausforderungen zu bewältigen. Insbesondere unterstützt der Ausschuss die neue Politik der Kommission, Europa angesichts des Bevölkerungsrückgangs weiterhin zu einem attraktiven Ziel für Migranten zu machen und die Anreize für irreguläre Migration zu verringern. Dies erfordert gleichzeitig auch wirksame Aufnahme- und Integrationshilfemaßnahmen.

4.6.

Die größte Herausforderung für die EU wird darin bestehen, auch weiterhin als eine Union zu fungieren, die ihre Bürgerinnen und Bürger verteidigt und schützt und deren Handlungsmöglichkeiten stärkt. Daher muss sie Lösungen für die Fragen finden, die die Menschen wirklich umtreiben: „Der EWSA ist nach wie vor davon überzeugt, dass eine gute Zukunft möglich ist und dass eine stärkere EU dazu beitragen kann, die Globalisierung und die Digitalisierung besser zu gestalten, um allen Bürgern gute Zukunftsperspektiven zu bieten“ (4).

4.7.

Die Gründer des europäischen Projekts haben eingeräumt, dass es ein weiter Weg sein wird, bis es eine ähnlich hohe Legitimität wie die etablierten Demokratien der Mitgliedstaaten besitzt. Wir haben bereits ein gutes Stück dieses Weges zurückgelegt, dennoch muss ein etwaiger neuer Vertrag mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bringen, damit die Union in den Augen der Öffentlichkeit volle Legitimität erlangt. Darüber hinaus bedarf es einer besseren Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten.

5.   Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung

5.1.

Die EU hat den weltweit größten Binnenmarkt mit der Währung, die global am zweithäufigsten genutzt wird. Mit einem Anteil von 16,5 % an den weltweiten Ein- und Ausfuhren (5) ist Europa die größte Handelsmacht und auch der größte Geber von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe. Dank Horizont 2020, dem größten multinationalen Forschungsprogramm der Welt, ist Europa in Sachen Innovation führend. Der Wettbewerb mit den USA und Asien scheint jedoch schärfer denn je zu sein. Klar ist aber: Kein Mitgliedstaat kann für sich allein auf internationaler Bühne eine bedeutende Rolle spielen.

5.2.

Den Euro gibt es nun schon seit fast 20 Jahren, doch er kann sein volles Potenzial erst dann entfalten, wenn ihn alle Mitgliedstaaten als Währung eingeführt haben und die Wirtschafts- und Währungsunion vollendet ist. Dies würde bedeuten, dass klare, von allen akzeptierte und für alle geltende Regeln herrschen, die Rolle des ESM aufgewertet wird — ähnlich der des IWF auf internationaler Ebene — und die politische Rechenschaftspflicht sowie die Räte für Finanzpolitik gestärkt werden (6). Die Einführung des Euro sollte eine Priorität beim Aufbau der EU sein.

5.3.

Der EWSA hat in der Vergangenheit gemahnt, dass die EU zu langsam auf die Finanzkrise reagiert hat und die Wirtschafts- und Währungsunion reformiert werden muss (7). Seither gab es stetige Impulse für Reformen und die Vollendung der Bankenunion sowie der Kapitalmarktunion. Wie schon in der Vergangenheit (8) begrüßt der EWSA eine weitere Marktkonsolidierung, warnt jedoch zugleich davor, Positionen zu schaffen, bei denen einem kleinen Personenkreis eine zu große Entscheidungsbefugnis übertragen wird. Eine vollendete WWU könnte für die Unternehmen und Bürger der Europäischen Union ein neues Zeitalter mit der einheitlichen Währung einläuten, in dem die Transaktionskosten deutlich niedriger sind, es keine Wechselkursrisiken mehr gibt, eine größere Preistransparenz im Handel besteht und gleichzeitig die Investitionsrisiken geringer sind.

5.4.

In einer sich stetig wandelnden Welt, in der Europa seine Wettbewerbsvorteile nutzen will, muss es sich auf Bereiche wie FuE, Qualifikationsangebot und Infrastruktur konzentrieren. Wegen der Auswirkungen auf das Arbeitskräfteangebot muss Europa etwas gegen das Problem des Bevölkerungsrückgangs und der Bevölkerungsalterung unternehmen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die EU sowohl dem Arbeitskräfte- als auch dem Qualifikationsmangel entgegenwirken. Europa braucht eine gut geregelte Migrationspolitik und eine langfristige Perspektive, um die Erwerbsbevölkerung auf künftige Herausforderungen vorzubereiten und gleichzeitig die Unternehmen in ihrem Wachstum und ihrer Entfaltung zu unterstützen. Allerdings müssen migrationspolitische Maßnahmen von wirksamen Maßnahmen flankiert sein, um soziale und gesellschaftliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

5.5.

Der EWSA hat in mehreren Stellungnahmen höhere Investitionen in Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen sowie Projekte, die Wachstum und Wohlstand für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, gefordert. Der EWSA hat auch „seine Unterstützung für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage sowie für Steuern auf Finanztransaktionen, Brennstoffe und Kohlendioxidemissionen“ zum Ausdruck gebracht. „Werden sie auf europäischer Ebene erhoben, können sie sowohl die grenzüberschreitende Steuerbemessungsgrundlage einhegen als auch die globalen Umweltauswirkungen konterkarieren“ (9). Dies würde die Steuervermeidung verringern und für Einheitlichkeit in der Steuerpolitik sorgen. Des Weiteren stellte der EWSA fest, dass „Europa […], was das Wachstum innovativer High-Tech-Unternehmen anbelangt, scheinbar eine starke Position innehat, aber wenn diese Unternehmen solide Kapitalinvestitionen benötigen, gehen sie in der Regel in Konkurs“ (10).

5.6.

Die EU hat umfassende Handelsabkommen abgeschlossen, deren Ziel es ist, den Austausch von Waren und Dienstleistungen zu steigern und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und zu verbessern und ökologischen Herausforderungen Rechnung zu tragen. In den letzten Jahren sind jedoch protektionistische Strömungen aufgekommen und es zeichnen sich Handelskriege ab. Die EU sollte weiterhin für einen freien, fairen und nachhaltigen Handel in einem multilateralen System und für Handelsabkommen eintreten, in denen soziale Rechte, Verbraucher- und Umweltrechte geachtet und zugleich die Unternehmen in ihrem Wachstum und ihrer Entfaltung unterstützt werden. Protektionismus nützt den Bürgern nicht. Der Welthandelsorganisation wird eine bedeutende Rolle zukommen, und es ist von großer Bedeutung, dass die EU an ihrer Reform mitwirkt (11). Das weitere Vorgehen darf unter keinen Umständen darin bestehen, Grenzen zu schließen und Handel zu blockieren.

5.7.

In einer vom Klimawandel betroffenen Welt hat der EWSA wiederholt Empfehlungen ausgesprochen, um den Schutz der biologischen Vielfalt und der für unsere Existenz lebensnotwendigen Ressourcen zu verbessern. Aus Sicht des EWSA ist der Schutz der Biodiversität genauso wichtig wie die Eindämmung des Klimawandels. Der EWSA mahnt mehr politische Entschlossenheit und eine stärkere Kohärenz der Gesetzgebung in diesem Bereich an und empfiehlt daher, alle erforderlichen Ressourcen zügig bereitzustellen.

5.8.

Nach Auffassung des EWSA muss die Klimaschutzpolitik auf einen gerechten Übergang abzielen, was Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels und auch zur Entschädigung für Schäden und Verluste erfordert. Das Modell der Kreislaufwirtschaft sollte möglichst nachdrücklich begünstigt und der diesbezügliche Rechtsrahmen sollte verbessert werden. Kurze Lieferketten, vor allem im Nahrungsmittelbereich, sind zu fördern und die Neudefinition von Mobilitätsmaßnahmen zu dem Zweck, sie effizienter und nachhaltiger zu machen, ist zum Abschluss zu bringen. Auf der Klimaschutzkonferenz 2015 in Paris hat sich die EU auf Ziele zur Verringerung der Erderwärmung verpflichtet. Die EU hat bereits erhebliche Fortschritte erzielt und kann die gemeinsamen Anstrengungen zur Erfüllung der auf der COP 21 eingegangenen Zusagen verstärken und auf aktuelle Notwendigkeiten eingehen. Der EWSA hat jedoch die Bewegungen von Studierenden und jungen Menschen in mehreren Mitgliedstaaten zur Kenntnis genommen, die ein entschiedeneres Vorgehen zum Schutz der Umwelt fordern.

6.   Sozialer Fortschritt und Bildung

6.1.

„Gemessen an weltweiten Standards sind die europäischen Gesellschaften wohlhabend und lässt es sich in Europa gut leben. Das Niveau des sozialen Schutzes in Europa ist das höchste weltweit, und im Hinblick auf Wohlstand, menschliche Entwicklung und Lebensqualität liegt Europa weit vorn.“ (12) Dennoch nehmen Ungleichheiten zu und bestehen enorme Lücken im sozialen Zusammenhalt innerhalb der Union, weswegen es unser Ziel sein muss, die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen. Die auf nachhaltiges Wachstum gestützte Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen wird zu einer Verbesserung der sozialen Verhältnisse und zu einem Abbau der Ungleichheiten führen und sollte das Kernziel für die Zukunft Europas sein.

6.2.

Eine wichtige Triebfeder für den sozialen Fortschritt muss die europäische Säule sozialer Rechte bilden — eine Initiative, die der EWSA im Rahmen einer umfassenden, übergeordneten Strategie zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung nachdrücklich unterstützt. Um unseren Bürgerinnen und Bürgern eine Zukunft in Wohlstand zu sichern, bekräftigt der EWSA sein nachdrückliches Bekenntnis zu Bemühungen um die Sicherung „eines fairen und wahrhaft europäischen Arbeitsmarktes“, um „in Europa in sozialen Fragen ein AAA-Rating zu erreichen“ und als ein Kompass für eine erneuerte Konvergenz (13). Die Umsetzung auf der nationalen Ebene muss beschleunigt werden und mit der Erkenntnis einhergehen, dass ein solides Wirtschaftswachstum in Verbindung mit einer stabilen sozialen Dimension erzielt werden muss. Neben der EU und den Mitgliedstaaten kommt hierbei auch allen einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft eine bedeutende Rolle zu. Der EWSA ist der Ansicht, dass es für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger der EU wichtig ist, dass die EU auch weiterhin die Fortschritte, die bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte im Zuge des Europäischen Semesters erzielt wurden, unter umfassender Einbeziehung der Sozialpartner und anderer Organisationen der Zivilgesellschaft überwacht.

6.3.

Der EWSA weist erneut darauf hin, dass die „EU […] die Erfahrungen und Kapazitäten der auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene tätigen Sozialpartner und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen umfassend nutzen [sollte], indem sie sie und die Nutzer der Dienstleistungen gemäß ihren unterschiedlichen Aufgaben in die Planung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der EU-Finanzierung einbindet. Die Sozialpartner und andere zivilgesellschaftliche Organisationen sind Schlüsselakteure des demokratischen Projekts Europa (14). Die EU sollte Tarifverhandlungen fördern und die Autonomie der Sozialpartner achten.

6.4.

Digitalisierung, Automatisierung, künstliche Intelligenz usw. verlangen eine schnelle und nachhaltige Antwort. Es bedarf dringend umfangreicher Investitionen in eine gute Bildung und in Forschung und Entwicklung — ein Bereich, in dem die EU gemessen an den Ausgaben als Prozentsatz des BIP (15) hinter anderen Wirtschaftsmächten hinterherhinkt —, gleichzeitig braucht die EU-Wirtschaft Arbeitskräfte, die über die Qualifikationen verfügen, mit denen sie den Anforderungen eines sich ändernden Wettbewerbsumfelds gerecht werden können. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer — neben der EU, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und anderen einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft — ein gemeinsames Interesse und eine gemeinsame Verantwortung haben, zur Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung und zum lebenslangen Lernen junger Menschen und Erwachsener beizutragen, was Voraussetzungen für erfolgreiche Unternehmen und Arbeitskräfte mit geeigneten Qualifikationen sind. Eine stärkere Digitalisierung der EU-Wirtschaft muss sich im Rahmen fairer Bedingungen für den technischen Wandel vollziehen, durch die sichergestellt wird, dass sie zu besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen führt, einschließlich der Schaffung guter Arbeitsplätze und einer gerechteren Gesellschaft.

6.5.

Basierend auf den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Maßnahmen zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt ergriffen werden. Die Wahrnehmung der Chancen, die der technische Fortschritt eröffnet, sollte daher mit der Bewältigung der Herausforderungen einhergehen, die der industrielle Wandel und die Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt aufwerfen. Wenn diese Herausforderungen nicht angegangen werden, wird es große Widerstände gegen Veränderungen geben oder dazu kommen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung nicht von der Entwicklung neuer Technologien profitiert.

6.6.

Der EWSA hat bereits gemahnt, dass sich alle Interessenträger auf allen Ebenen gegen zunehmende Ungleichheiten, Armut und soziale Ausgrenzung stemmen müssen. In diesem Sinne ist der EWSA der Auffassung, dass weitere Anstrengungen zur Festlegung gemeinsamer Grundsätze, Normen, Maßnahmen und Strategien auf den geeigneten Ebenen für eine bessere Konvergenz der Löhne sowie die Festlegung bzw. Erhöhung von Mindestlöhnen auf ein angemessenes Niveau unter uneingeschränkter Wahrung der Autonomie der Sozialpartner erforderlich sind. Darüber hinaus ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein Mindesteinkommen garantiert wird. Der EWSA unterstreicht, dass die Mittel für den sozialen Zusammenhalt und Sozialinvestitionen aufgestockt werden sollten, um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen (16).

6.7.

Nach Auffassung des EWSA muss für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger der Grundsatz der Chancengleichheit und Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt gelten. Zwar sollte eine faire Mobilität gefördert werden, doch müssen die Bürgerinnen und Bürger auch dort, wo sie leben, Zugang zu guter Beschäftigung und einem guten Lebensstandard haben, um die Abwanderung von Hochqualifizierten und Sozialdumping zu verhindern.

6.8.

Die Zukunft der EU hängt von engagierten Programmen ab, die die Bildung junger Menschen und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. Programme wie Erasmus+ und das Vorgängerprogramm Erasmus haben maßgeblich dazu beigetragen, bei jungen Menschen eine europäische Identität zu stiften und ihnen gleichzeitig Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln. Die Absicht der Kommission, die Finanzausstattung zu verdoppeln, ist zweifellos ein Fortschritt. Der EWSA hat jedoch im Oktober 2018 (17) eine noch größere Mittelausstattung gefordert. Diese Art von Programmen muss fortgeführt und auf jene jungen Menschen ausgeweitet werden, die sonst aufgrund finanzieller Probleme nur schwer Zugang zu hochwertiger Bildung und kulturellem Austausch hätten.

6.9.

Wie bereits in einer früheren Stellungnahme betont, ist der EWSA der Auffassung, „dass die Strategie [für junge Menschen] stärker mit bestehenden EU-Programmen wie Erasmus+, der Jugendgarantie oder dem Europäischen Solidaritätskorps verknüpft sein sollte“ und „auch umfassenderes bürgerschaftliches Engagement einschließlich der Teilnahme an Wahlen, Freiwilligentätigkeit und von jungen Menschen geführte NGO, die Demokratie am Arbeitsplatz und den sozialen Dialog fördern“sollte (18). Es ist ungemein wichtig, die Bürger auf diese Programme hinzuweisen und dabei stets hervorzuheben, dass sie einen unmittelbaren Vorteil der EU-Mitgliedschaft darstellen.

6.10.

Der EWSA betont, wie wichtig Subsidiarität und regionale Governance für die Umsetzung kohäsionspolitischer Maßnahmen sind. Da sich das Wohlstands- und Entwicklungsniveau zwischen verschiedenen Regionen und sogar innerhalb einzelner Mitgliedstaaten erheblich unterscheidet, ist es von höchster Bedeutung, dass politische Maßnahmen von denen umgesetzt werden, die am besten mit den zentralen Problemen vertraut sind und daher am wirksamsten tätig werden können. Die EU-Organe müssen auch weiterhin Schutz vor jeglicher Art von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus bieten.

6.11.

Das europäische Sozialmodell ist einzigartig in der Welt und nach wie vor eine der wichtigsten Errungenschaften für die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Die EU muss im Verbund mit den Mitgliedstaaten eine Politik betreiben, die dieses Modell schützt, verteidigt und fördert und dem wirtschaftlichen Fortschritt und dem sozialen Zusammenhalt den Weg ebnet. Dabei gilt es zu beachten, dass die Grundrechte mit den sozialen Rechten einhergehen müssen.

7.   Sicherheit und Verteidigung

7.1.

In einer Welt der Zwietracht und der Spaltung zeichnet sich Europa durch seine bemerkenswerte Freiheit und Stabilität aus. Von den 25 friedlichsten Ländern befinden sich 15 in der EU. Angesichts von Terroranschlägen, instabilen Räumen ohne Regierungsgewalt in Mittelmeer- und Subsaharaländern in Afrika sowie wiedererstarkender feindlicher Mächte im Osten wird jedoch deutlich, dass wir entschlossen auftreten müssen, um unseren Frieden und unsere Sicherheit zu wahren.

7.2.

Doch obwohl die Herausforderungen im Bereich der inneren und der äußeren Sicherheit tatsächlich erheblich zugenommen haben, werden sie von den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich bewertet, denn diese nehmen externe Bedrohungen anders wahr, wenden in unterschiedlichem Maße finanzielle Mittel für Sicherheit und Verteidigung auf und haben verschiedene Ansichten zum Einsatz militärischer Gewalt. Da viele der Gefahren, denen wir uns gegenübersehen, grenzüberschreitenden Charakter haben, vertritt der EWSA die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und die EU möglichst eng zusammenarbeiten und eine gemeinsame und aufeinander abgestimmte Antwort finden müssen, um unseren Verbündeten zu zeigen, dass wir wirksam für Sicherheit sorgen können.

7.3.

Koordinierte Anstrengungen im Verteidigungsbereich sorgen nicht nur dafür, dass unsere Mitgliedstaaten eine glaubwürdige „Hard Power“ erhalten, sondern tragen auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Hochtechnologiebranchen und zur Förderung von Innovationen und technischen Entwicklungen bei. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission nachdrücklich auf, ein gemeinsames Vorgehen in diesem Bereich zu unterstützten, erkennt jedoch auch an, dass bereits Schritte unternommen wurden (19).

7.4.

Cyberangriffe verursachen der Weltwirtschaft jedes Jahr geschätzte Kosten in Höhe von 400 Milliarden Euro (20) und sind eine gravierende Bedrohung für die Privatsphäre und die Sicherheit der Bürger. Der EWSA ist der Auffassung, dass die EU mehr zur Bekämpfung von Cyberspionage, Cyberterrorismus und anderen Formen der Internetkriminalität, die sich gegen europäische Bürger und Unternehmen gleichermaßen richten, unternehmen sollte.

8.   Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern

8.1.

Die europäischen Bürgerinnen und Bürger sehen die positiven Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft oftmals als selbstverständlich an oder schreiben sie der Regierung ihres Landes zu, wohingegen für Probleme häufig die EU-Bürokratie und deren übermäßige Einmischung verantwortlich gemacht werden. Dies ist vor allem auf unzureichende Kommunikation und eine Entfremdung im Verhältnis zu den Durchschnittsbürgern zurückzuführen. Deswegen sollten sich die EU und die Mitgliedstaaten wesentlich stärker ins Zeug legen, um die Politik und die Ziele der EU besser zu vermitteln.

8.2.

Die EU sollte mehr Mittel für Kommunikation bereitstellen und alle verfügbaren Kanäle nutzen: Die Kommunikation darf nicht nur über die Mitgliedstaaten, sondern muss auch über die Sozialpartner und andere repräsentative Gremien der organisierten Zivilgesellschaft erfolgen. Die EU muss sich stärker darauf konzentrieren, Entscheidungsträgern und Bürgern vor Augen zu führen, welche Rolle sie für die Erhaltung von Frieden und Stabilität und für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung spielt, und sie sollte ihre Botschaften in allen Amtssprachen verbreiten.

8.3.

Bereits 2012 wies der EWSA darauf hin, dass „die uneingeschränkte Umsetzung von Artikel 11 absolut notwendig [ist], um die demokratische Legitimität der Europäischen Union gegenüber ihren Bürgern zu stärken. Schließlich kann Europa nur durch mehr Transparenz, größere Eigenverantwortung und stärkere Beteiligung der Bürger und der organisierten Zivilgesellschaft sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene extremistische Tendenzen verhindern, seine demokratischen Werte verteidigen und eine ‚Schicksalsgemeinschaft‘ aufbauen“ (21).

8.4.

Um bürgernah zu sein (was der EU gelingen muss, um nicht als Ganzes zu scheitern), muss die EU zuhören und verstehen, was die Menschen wirklich wollen, und sich bemühen, dem gerecht zu werden. Die Menschen wollen Schutz, faire Regeln für Arbeitnehmer und Unternehmen, gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen und eine klare Antwort auf externe Herausforderungen. Um dies zu erreichen, muss Europa weiterhin ein Impulsgeber für wirtschaftliche und soziale Entwicklung und demokratische Stabilität sein und dafür sorgen, dass dies auch jedem Bürger bewusst ist.

8.5.

Mehr und mehr werden falsche, manipulierte und irreführende Informationen von zahlreichen Akteuren verbreitet, darunter Staaten, Lobbygruppen, Medien und Einzelpersonen. Solche Praktiken gibt es schon lange, doch haben die Entwicklung und die Möglichkeiten der sozialen Medien dafür gesorgt, dass sich damit ein breites Publikum erreichen lässt. Der beste Weg, gegen falsche Nachrichten vorzugehen, ist die Darlegung von Fakten und die Unterstützung der Menschen bei der Schärfung ihres kritischen Urteilsvermögens. Dabei muss allerdings das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung jederzeit gewahrt sein und muss man Lügen entschieden entgegentreten.

8.6.

Plattformen für Kommunikation und Zusammenarbeit sollten gefördert werden und alle Mitgliedstaaten einbinden. Was in einem Mitgliedstaat funktioniert, kann auch in einem anderen funktionieren, und was in einem Mitgliedstaat erforscht wurde, kann in einem anderen verwendet oder weiterentwickelt werden.

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  ABl. C 110 vom 22.3.2019, S. 1.

(2)  ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 391.

(3)  Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 23.5.2018.

(4)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 145.

(5)  EU nach Thema — Handel.

(6)  Unabhängige finanzpolitische Institutionen.

(7)  ABl. C 227 vom 28.6.2018, S. 1.

(8)  ABl. C 262 vom 25.7.2018, S. 28.

(9)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 131.

(10)  ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 79.

(11)  ABl. C 159 vom 10.5.2019, S. 15.

(12)  Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas.

(13)  ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10.

(14)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 165.

(15)  Daten der OECD, Einzelstaatliche Bruttoausgaben für F&E.

(16)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 145.

(17)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 194.

(18)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 142.

(19)  ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 58.

(20)  Reform der Cybersicherheit in Europa.

(21)  ABl. C 11 vom 15.1.2013, S. 8.


ANHANG

Folgende abgelehnte Änderungsanträge erhielten mindestens ein Viertel der Stimmen:

Änderungsantrag 12

Ziffer 5.5

Ändern:

5.5

Der EWSA hat in mehreren Stellungnahmen höhere Investitionen in Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen sowie Projekte, die Wachstum und Wohlstand für die Bürgerinnen und Bürger schaffen, gefordert. Der EWSA hat auch „seine Unterstützung für die Durchführung umfassender Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch multinationale Unternehmen u. a. durch die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage sowie für die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug durch eine tägliche engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sowie für Steuern auf Finanztransaktionen, Brennstoffe und Kohlendioxidemissionen“zum Ausdruck gebracht. „Werden sie auf europäischer Ebene erhoben, können sie sowohl die grenzüberschreitende Steuerbemessungsgrundlage einhegen als auch die globalen Umweltauswirkungen konterkarieren. (1) Dies würde die Steuervermeidung verringern und für Einheitlichkeit in der Steuerpolitik sorgen. Des Weiteren stellte der EWSA fest, dass „Europa […], was das Wachstum innovativer High-Tech-Unternehmen anbelangt, scheinbar eine starke Position innehat, aber wenn diese Unternehmen solide Kapitalinvestitionen benötigen, gehen sie in der Regel in Konkurs“ (2).

Begründung

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte man sich auf eine allgemeine Aussage beschränken. Weder die Besteuerung multinationaler Konzerne als Quelle von Eigenmitteln der EU noch eine gemeinsame europäische Steuerbemessungsgrundlage für Brennstoffe und Kohlendioxidemissionen bzw. deren Besteuerung wurden vom Ausschuss bisher erörtert. Durch die Finanztransaktionssteuer würden die Renten der Arbeitnehmer sinken. Die seit vielen Jahren laufende Arbeit des Rates im Wege der verstärkten Zusammenarbeit ist völlig zum Stillstand gekommen. Ähnliche Bemerkungen wurden in Änderungsanträgen zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen“(COM(2017) 358 final) (3) vorgebracht.

Der Änderungsantrag wurde mit 76 Ja-Stimmen gegen 98 Nein-Stimmen bei 16 Enthaltungen abgelehnt.

Änderungsantrag 11

Ziffer 5.6

Ändern:

5.6

Die EU hat z. B. mit Japan umfassende Handelsabkommen abgeschlossen, deren Ziel es ist, den Austausch von Waren und Dienstleistungen zu steigern und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und zu verbessern und ökologischen Herausforderungen Rechnung zu tragen. In den letzten Jahren sind jedoch protektionistische Strömungen aufgekommen und es zeichnen sich Handelskriege ab. Die EU sollte weiterhin für einen freien, fairen und nachhaltigen Handel in einem multilateralen System und für Handelsabkommen eintreten, in denen soziale Rechte, Verbraucher- und Umweltrechte geachtet und zugleich die Unternehmen in ihrem Wachstum und ihrer Entfaltung unterstützt werden. Protektionismus nützt den Bürgern nicht. Der Welthandelsorganisation wird eine bedeutende Rolle zukommen, und es ist von großer Bedeutung, dass der EWSA an ihrer Reform mitwirkt. (4) Das weitere Vorgehen darf unter keinen Umständen darin bestehen, Grenzen zu schließen und Handel zu blockieren.

Begründung

Durch die Nennung eines Beispiels für Freihandelsabkommen der EU soll die Lesbarkeit verbessert werden. Außerdem soll auf das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan verwiesen werden.

Das WPA EU-Japan trat am 1. Februar 2019 in Kraft und ist das größte Handelsabkommen, das beide Seiten jemals abschlossen haben.

Es umfasst 640 Mio. Menschen in der EU und Japan, fast ein Drittel des weltweiten BIP und 37 % des Welthandels.

74 000 EU-Unternehmen exportieren nach Japan, und 600 000 Arbeitsplätze sind an die EU-Exporte nach Japan gebunden. Auch die Verbraucher profitieren, da es eine größere Auswahl zu einem niedrigeren Preis gibt. Zudem vermittelt es die deutliche Botschaft, dass zwei der größten Volkswirtschaften der Welt auf den freien, fairen und regelbasierten Handel setzen.

Der Änderungsantrag wurde mit 73 Ja-Stimmen gegen 111 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen abgelehnt.


(1)   ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 131...

(2)  ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 79.

(3)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 131.

(4)  ABl. C 159 vom 10.5.2019, S. 15.


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/68


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Europabildung“

(Sondierungsstellungnahme auf Ersuchen des rumänischen Ratsvorsitzes)

(2019/C 228/09)

Berichterstatterin: Tatjana BABRAUSKIENĖ

Mitberichterstatter: Pavel TRANTINA

Ersuchen des rumänischen Ratsvorsitzes

Schreiben vom 20.9.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Sondierungsstellungnahme

Beschluss des Präsidiums

16.10.2018

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

Annahme in der Fachgruppe

6.3.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

21.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

164/2/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

1.1.

vertritt die Auffassung, dass die Vitalität der EU zu einem großen Teil von einer starken europäischen Identität und der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der EU abhängt, während die nationale Identität gewahrt bleibt, und dass der Erfolg des europäischen Einigungswerks auf seinen Werten, der Toleranz und dem Bekenntnis zu einer Vielfalt der Kulturen, Religionen und Traditionen beruht. Daher sollte das Wissen der Bürgerinnen und Bürger über die Geschichte und Kultur der EU, ihre Grundwerte und -rechte sowie ihre wichtigsten Grundsätze und Beschlüsse und über die Beschlussfassung der EU erweitert und ihr Verständnis derselben gefördert werden. Außerdem ist es wichtig, für die Weltbürgerschaft und die Rolle der EU als globaler Akteur einzutreten;

1.2.

hebt hervor, dass der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem lebenslangen Lernen eine wesentliche Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Identität der EU, ein Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl sowie das Verantwortungsbewusstsein der EU-Bürger zu stärken und ihre aktive Teilhabe an Entscheidungen über die EU zu fördern. Bildung leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und gegenseitigem Respekt, nachhaltigem Wirtschaftswachstum, sozialer Inklusion und Gerechtigkeit bei gleichzeitiger Wahrung und Bereicherung der kulturellen Vielfalt. Die Ziele der europäischen Integration, ihre Vor- und Nachteile müssen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU gleichermaßen überzeugend und selbstsicher thematisiert werden;

1.3.

betont, dass überall und ständig gelernt wird, und zwar aktiv und passiv. Europabildung ist daher nicht nur eine Aufgabe der formalen Bildung, und sie betrifft keinesfalls nur junge Menschen. Sowohl das Lernen in allen Lebensbereichen als auch das lebenslange Lernen sollten unterstützt werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf älteren Menschen liegen sollte, indem Informationen bereitgestellt werden, die auf ihre Lernweise zugeschnitten sind;

Institutionen und politische Strategien auf EU-Ebene

1.4.

betont, dass der erste Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte umgesetzt werden muss, damit alle Menschen in Europa das Recht auf eine hochwertige und inklusive allgemeine, berufliche und lebenslange Bildung haben;

1.5.

empfiehlt, dass im Rahmen der Vermittlung von Grundkenntnissen und Schlüsselkompetenzen — insbesondere EU-Kompetenz — ein stärkerer Schwerpunkt auf die Europabildung und die europäische Identität in all ihrer Vielfalt gelegt und somit eine Reihe gemeinsamer Lernziele in diesem Bereich festgelegt wird (Mindestkenntnisse bzw. -fähigkeiten und Einstellungen im Hinblick auf die EU). In diesem Zusammenhang sind bessere Informationen über den Stand der Dinge in den Mitgliedstaaten erforderlich, weshalb der EWSA die Kommission auffordert, ihre einschlägige Studie zu aktualisieren;

1.6.

fordert strategische politische Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU, um die Europabildung zu fördern und so eine europäische Identität sowie ein Gefühl der Zugehörigkeit zur EU zu stärken und um die handfesten Vorteile einer EU-Mitgliedschaft für die Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen. Es ist außerdem erforderlich, dass die Mitgliedstaaten die Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte (1) und die Pariser Erklärung von 2015 (2) richtig umsetzen;

1.7.

empfiehlt, dass mit den künftig erhöhten Finanzmitteln für Erasmus+ (2021–2027) ein Gefühl der Zugehörigkeit zur EU gefördert wird, indem die Lernmobilität für alle, insbesondere für Menschen mit unterschiedlichem sozioökonomischem Hintergrund, sichergestellt wird, und plädiert dafür, dass bei allen künftigen Projekten ein Schwerpunkt auf Europabildung, Schaffung einer europäischen Identität und Förderung generationenübergreifenden Lernens über die EU sowie Spracherwerb für alle Altersgruppen sowie auf den zivilen Dialog für Erwachsene gelegt wird;

1.8.

begrüßt das 30-jährige Bestehen der Jean-Monnet-Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ zur weltweiten Förderung von Spitzenleistungen in Lehre und Forschung im Bereich EU-Studien und fordert, dass die Finanzmittel des Programms aufgestockt und auf alle Bildungssektoren ausgedehnt werden, um die Europabildung zu verbessern und den demokratischen Bürgersinn zu stärken;

1.9.

dringt darauf, dass den EU-Bürgern Informationen über die EU mit Informations-, Kommunikations- und Aufklärungsstrategien der EU und der Mitgliedstaaten wirksamer vermittelt werden; weist darauf hin, dass ein Mitglied der Kommission für Kommunikation zuständig sein sollte;

1.10.

empfiehlt, dass den europäischen und einzelstaatlichen öffentlich-rechtlichen Medien, einschließlich des Nachrichtensenders Euronews, eine strategische Rolle bei der Information der Bürgerinnen und Bürger über die Errungenschaften der EU zukommen sollte. Die Informationsbüros der EU in den Mitgliedstaaten sowie Mitglieder und sonstige Vertreter des Europäischen Parlaments, EWSA-Mitglieder und andere politische Entscheidungsträger, die im europäischen Bereich aktiv sind, sollten ebenfalls aktiv an der Schaffung einer europäischen Identität auf nationaler Ebene mitwirken;

1.11.

empfiehlt die Entwicklung einer politischen EU-Strategie unter Wahrung der nationalen Zuständigkeiten im Bereich Bildung, in deren Rahmen Empfehlungen für die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten gegeben werden (z. B. unter Anwendung der offenen Koordinierungsmethode (OKM) oder durch eine hochrangige Gruppe), um in enger Kooperation mit den Sozialpartnern und allen einschlägigen Interessenträgern auf nationaler und lokaler Ebene Initiativen in den Bildungssystemen und Maßnahmen zur Europabildung sowie zur Schaffung einer europäischen Identität zu unterstützen. Hierbei sollte man sich auf aktuelle Untersuchungen zur Situation der Vermittlung von EU-Wissen stützen;

1.12.

empfiehlt, die Europabildung und die Schaffung einer europäischen Identität in die Strategie Europa 2030 und den Strategierahmen für allgemeine und berufliche Bildung 2030 sowie in das Europäische Semester (in die entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen) aufzunehmen, sofern präzise systematische Daten verfügbar sind;

1.13.

plädiert für eine Vernetzung diverser vorhandener Initiativen und Portale durch die Bereitstellung und Förderung einer zentral zugänglichen Plattform mit in verschiedenen EU-Sprachen verfügbaren Lern- und Unterrichtsmaterialien über die EU und die Schaffung einer europäischen Identität für Bildungseinrichtungen und individuelle Lernende mit besonderem Schwerpunkt auf den Grundwerten der EU, der Demokratie, der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen, der Toleranz und der gegenseitigen Verständigung;

Initiativen auf der Ebene der Mitgliedstaaten

1.14.

empfiehlt die Entwicklung nationaler Strategien zur Einbindung der Bildung über Werte, Geschichte, Errungenschaften und derzeitige Entwicklungen der EU in die Schullehrpläne aller Bildungssektoren, wobei die wichtige Rolle informellen und nicht-formalen Lernens diesbezüglich anerkannt wird;

1.15.

empfiehlt, dass die Europabildung im Schulwesen als integraler Bestandteil aller Fächer transversal vermittelt wird und dass in Staatsbürgerkunde, Geschichte, Geografie und Wirtschaft die Unionsbürgerschaft und ihre Vorteile betont werden;

1.16.

fordert, dass die Europabildung Bestandteil der Aus- und Weiterbildung aller Lehrkräfte ist, und ruft die Mitgliedstaaten auf, eine hochwertige fortlaufende berufliche Weiterbildung von Lehrkräften zu diesem Thema zu unterstützen. Zu den Inhalten sollten die vom Europarat festgelegten Kompetenzen für eine demokratische Kultur (3) zählen;

1.17.

schlägt die Entwicklung von Initiativen vor, mit denen die internationale Mobilität und der Fremdsprachenerwerb aller Lehrkräfte gefördert und unterstützt wird, ebenso wie die Einführung eines europäischen Preises/Siegels für den Unterricht über die EU und die Schaffung einer europäischen Identität sowohl für Schulen als auch für Einzelpersonen;

1.18.

empfiehlt, die Interessenträger, etwa Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Unternehmen, sowie andere in den Bereichen Bildung und Ausbildung sowie Jugend- und Erwachsenenarbeit tätige zivilgesellschaftliche Organisationen, wie z. B. Pfadfinder und sonstige Jugendorganisationen, Studentenvereinigungen, Lehrerverbände und -gewerkschaften und Elternverbände zu fördern und wirksam zu unterstützen, um ihre Lern- und Unterrichtsaktivitäten im Zusammenhang mit der EU zu stärken;

1.19.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Partnerschaften zwischen Anbietern formaler und nicht-formaler Bildung (d. h. Schulen und Jugendorganisationen bzw. Universitäten und Basisorganisationen) zu fördern, um die Europabildung und die Vermittlung von staatsbürgerlicher Bildung im Allgemeinen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der EWSA, dafür Sorge zu tragen, dass Jugendorganisationen in die Erarbeitung der Lehrpläne und der Festlegung der Methoden zur Vermittlung staatsbürgerlicher Bildung eingebunden werden;

1.20.

verweist auf das ambitionierte Ziel der Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950, das Robert Schuman folgendermaßen formulierte: „Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst […] Solidarität […] schaffen.“ (4) Der EWSA schlägt vor, dass der Europatag (9. Mai) oder auch ein eigener Tag der Europabildung in den Mitgliedstaaten feierlich begangen wird und als Ausgangspunkt für die Planung schulischer und lokaler Aktivitäten rund um die EU dient.

2.   Hintergrund

2.1.

Für die Bildungs- und Kulturpolitik sind in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig. Über die Jahre hat die EU jedoch eine wichtige ergänzende Rolle eingenommen, und es liegt im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten, das volle Potenzial von Bildung und Kultur als Antriebskräfte für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und soziale Gerechtigkeit sowie als Wege des Erlebens der europäischen Identität in ihrer gesamten Vielfalt zu nutzen.

2.2.

Der EWSA hält es für entscheidend, den Menschen das europäische Projekt näherzubringen, indem ihre Kenntnisse über die Geschichte, die Errungenschaften und die Bedeutung der EU vor dem Hintergrund der Geschichte Europas und seiner positiven Auswirkungen auf das tägliche Leben der Menschen vertieft werden. Der EWSA hebt hervor, dass die Grundwerte der EU verstanden und gefördert werden müssen, da sie grundlegende Voraussetzungen für die gegenseitige Verständigung, ein friedliches Miteinander, Toleranz und Solidarität und für die Verinnerlichung der wichtigsten Grundsätze der EU bilden.

2.3.

Auch 60 Jahre nach den Römischen Verträgen ist unter den EU-Bürgern die europäische Identität noch immer nicht vollständig ausgeprägt. Derzeit fühlen sich 93 % der EU-Bürger mit ihrem Land verbunden, 57 % davon sehr verbunden, und 89 % fühlen sich mit „ihrem Dorf/ihrem Ort/ihrer Stadt“verbunden. Lediglich 56 % geben hingegen an, dass sie sich mit der EU verbunden fühlen, und nur 14 % fühlen sich „sehr mit ihr verbunden“(5) Diese Zahlen sind angesichts der anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament und der Diskussionen über die Zukunft Europas von Bedeutung.

2.4.

Bei den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament (2014) lag die Wahlbeteiligung in der Altersgruppe 55+ erneut am höchsten (51 %), während sie in der Altersgruppe der 18–24-Jährigen gerade einmal 28 % betrug. Die Höhe der Wahlbeteiligung steht in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen sozioökonomischen Status (6). Darüber hinaus tragen eine zu wenig kritische Medienkompetenz und die Verbreitung von Fehl- bzw. Falschinformationen zum Misstrauen gegenüber den demokratischen Institutionen und der EU bei. Daher könnten bessere Kenntnisse über die EU und demokratischer Bürgersinn in dieser Hinsicht hilfreich sein. Diese Herausforderung besteht nicht nur in der formalen Bildung.

2.5.

Der EWSA weist noch einmal darauf hin, dass aus Studien (7) und der Forschung (8) hervorgeht, dass zwischen Politik und Praxis der staatsbürgerlichen Bildung eine erhebliche Kluft besteht und dass es in nahezu der Hälfte der Mitgliedstaaten noch immer keine Regeln oder Empfehlungen bezüglich der staatsbürgerlichen Bildung in der Lehrerausbildung gibt. Während die staatsbürgerliche Bildung in der beruflichen Weiterbildung der Lehrkräfte vorgesehen ist, erhalten Schulleiter in diesem Bereich keine Fortbildung.

2.6.

Ein weiterer Grund zur Sorge ist die unterschiedliche Vermittlung der staatsbürgerlichen Bildung in den verschiedenen Bildungssektoren. So ist zum Beispiel der Umfang der staatsbürgerlichen Bildung im schulischen Teil der beruflichen Erstausbildung im Vergleich zur allgemeinen schulischen Bildung geringer. So gibt es z. B. weniger Stunden für die staatsbürgerliche Bildung in den Lehrplänen und weniger Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte, und es wird seltener empfohlen, dass sich Schüler an Schulräten oder die Eltern an Schulgremien beteiligen.

2.7.

Bei der Vermittlung von Wissen über die EU sollte der Schwerpunkt auch auf Demokratie (einschließlich Teilhabe, demokratische Politik und demokratische Gesellschaft) und Toleranz (einschließlich zwischenmenschlicher Beziehungen, Toleranz gegenüber anderen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen sowie inklusiver Gesellschaft) gelegt werden.

2.8.

Generell sollte die EU-bezogene Staatsbürgerkunde in einem dynamischen Lernprozess (9) vermittelt werden, der auf den Kontext und die einzelnen Lernenden abgestimmt und an Werten ausgerichtet ist und den Lernenden, hauptsächlich jungen Menschen, die Kenntnisse und das Verständnis, die Fähigkeiten und die Einstellungen an die Hand gibt, die sie brauchen, um nicht nur ihre Rechte auszuüben, sondern auch ihren Beitrag zu ihrem Lebensumfeld und zur Gesellschaft zu leisten und empathisch, fürsorglich und auf künftige Generationen bedacht handeln zu können. Das Verständnis der staatsbürgerlichen Bildung hat sich langsam, aber stetig gewandelt — weg von der traditionellen Ansicht, dass es nur auf die Weitergabe von Kenntnissen und das Verständnis der formellen Institutionen und Prozesse des bürgerlichen Lebens (wie die Beteiligung an Wahlen) ankommt, hin zu einem breiteren Verständnis, bei dem auch von Beteiligung und Engagement in staatsbürgerlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie einer größeren Bandbreite von Interaktions- und Gestaltungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Lebensumfeld (einschließlich Schulen) und in der Gesellschaft ausgegangen wird.

2.9.

Wenn unter Unionsbürgerschaft mehr verstanden werden soll, als es nach der derzeitigen engen Rechtsauffassung der Fall ist, und die Vorstellung davon, was es heißt, Europäer zu sein, in ganz Europa eine neue und weiter gefasste Bedeutung erhalten soll, dann erfordert unser Ansatz für die staatsbürgerliche Bildung eine klare europäische Dimension. Auf diese Weise ließe sich dem Begriff der Unionsbürgerschaft mehr Gehalt und eine politischere Bedeutung verleihen, was entscheidend ist, wenn die EU möchte, dass sich die Bürger vermehrt engagieren und beteiligen und stärker hinter der EU nicht nur als einer wirtschaftlichen, sondern auch als einer sozialen und politischen Union stehen.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Es ist größter Bedeutung, dass die Menschen über ihre Rolle und die Möglichkeiten ihrer Teilhabe an demokratischen Entscheidungsverfahren auf lokaler, nationaler und EU-Ebene informiert und sich dessen bewusst sind und dass sie das Konzept der institutionellen Führung mittragen. Bei der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie beim lebenslangen Lernen würde ein ganzheitlicher Ansatz mit besonderem Augenmerk auf dem demokratischen Bürgersinn, den gemeinsamen europäischen Werten und der europäischen Identität erheblich zu Frieden, Sicherheit, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität, gegenseitigem Respekt, nachhaltigem Wachstum, sozialer Inklusion und Gerechtigkeit beitragen, während die kulturelle Vielfalt gewahrt und bereichert und ein Gefühl der Zugehörigkeit zur EU geschaffen würde.

3.2.

Der EWSA hat in seiner Stellungnahme (10) zum europäischen Bildungsraum (2018) begrüßt, dass im Rahmen der Initiative eine verstärkte Inklusivität in den zukünftigen Bildungssystemen vorgeschlagen wird, und hebt hervor, dass der Erwerb von Kenntnissen über die EU, demokratische Werte, Toleranz und Staatsbürgerschaft auch bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte als Recht für alle betrachtet werden sollte. Dies sollte für alle zugänglich sein, wobei besonderes Augenmerk auf benachteiligte Gruppen (11) gelegt werden sollte, damit alle Bürgerinnen und Bürger ihre partizipative Rolle in der Demokratie begreifen können. Dafür ist es unabdingbar, dass die Mitgliedstaaten die Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte (12) umsetzen.

3.3.

Die erneute Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (2018) (13) steht nach wie vor nicht auf der politischen Tagesordnung zahlreicher Mitgliedstaaten. Der Erwerb von Kenntnissen über die EU, ihre konkreten Vorteile, demokratische Werte, Toleranz und aktive Staatsbürgerschaft muss im Rahmen der Lernkompetenz, der fremdsprachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen, der Bürgerkompetenz sowie des Kulturbewusstseins und der individuellen Ausdrucksfähigkeit verbessert werden.

3.4.

In seiner Stellungnahme (14) zum künftigen Programm Erasmus+ 2021–2027 hat der EWSA gewürdigt, dass durch das Vorgängerprogramm Erasmus+ (2014–2021) Bildung und Ausbildung auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene maßgeblich unterstützt, ein Gefühl der Zugehörigkeit zur EU geschaffen („europäische Identität“in ihrer ganzen Vielfalt) und gegenseitige Verständigung, demokratischer Bürgersinn und die europäische Integration gefördert wurden. Das nächste Erasmus-Plus-Programm wird entscheidend zu folgenden Prozessen beitragen: Unterstützung der Inklusion und der gemeinsamen europäischen Werte, Förderung der sozialen Integration, Verbesserung des interkulturellen Verständnisses und Prävention von Radikalisierung durch die Teilhabe von Menschen jeden Alters an demokratischen Prozessen, und zwar mithilfe der Lernmobilität und der Zusammenarbeit zwischen europäischen Bürgern, Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen, Organisationen, Interessenträgern und Mitgliedstaaten. All diese Aspekte sind für die Zukunft der EU von herausragender Bedeutung.

3.5.

Der EWSA würdigt die Bemühungen im Rahmen der Jean-Monnet-Aktivitäten unter Erasmus+ zur weltweiten Förderung von Spitzenleistungen in Lehre und Forschung im Bereich der Europawissenschaften. Der EWSA bedauert, dass die vorgeschlagenen Finanzmittel für dieses Programm nach wie vor nicht ausreichen. War das Programm bisher ausschließlich auf Universitäten ausgerichtet, so ist der EWSA überzeugt, dass die hierfür vorgesehenen Finanzmittel erhöht werden müssen und das Programm auf alle Bildungssektoren und alle Altersgruppen ausgeweitet werden sollte, um die Europabildung zu verbessern und den demokratischen Bürgersinn zu stärken.

3.6.

Der EWSA hebt hervor, dass die von den Staats- und Regierungschefs der EU im März 2015 unterzeichnete Pariser Erklärung (15) umgesetzt werden muss, und weist erneut darauf hin, dass bei allen Lernformen darauf hingearbeitet werden muss, dass kritisches Denken und Medienkompetenz, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, interkulturelles Verständnis und Bemühungen zur Beseitigung von Diskriminierung Wirklichkeit werden.

4.   Besondere Bemerkungen zur formalen Bildung

4.1.

Der EWSA weist erneut darauf hin, dass allen Menschen durch Schulen und in ihrem Umfeld Gelegenheiten zu lebenslangem Lernen geboten werden müssen, damit sie zu demokratisch engagierten Bürgerinnen und Bürgern werden. Eine inklusive Bildungspolitik kann erreicht werden, wenn die nationalen und europäischen Medien und die nationalen politischen Entwicklungen unterstützend wirken und gute Beispiele für Demokratie und Toleranz liefern. Hierzu sollte gehören: das Recht auf Teilhabe, die Unterstützung der Sozialpartnerschaft und des zivilgesellschaftlichen Dialogs, die Redefreiheit, das Ächten von Falschmeldungen, inklusives Handeln bei gleichzeitiger Achtung kultureller Vielfalt sowohl innerhalb als auch außerhalb des eigenen Landes, das Einstehen für die Gleichberechtigung aller Menschen und für Migranten, Flüchtlinge und Minderheiten hinsichtlich ihrer aktiven Bürgerschaft in der EU und den Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer kulturellen Identität.

4.2.

Die Vermittlung von Kenntnissen über die EU, demokratische Werte, Toleranz und Staatsbürgerschaft, aber auch über die Rolle der EU in der Welt sollte in Schulen transversal über alle Fächer und Projekte hinweg erfolgen und nicht nur im Geschichts- oder Staatskundeunterricht. Den Schülern sollten Bespiele für die aktive Teilnahme an sozialen Aktivitäten und an Freiwilligenarbeit gezeigt und Vertreter der Zivilgesellschaft und von Gewerkschaften sowie von Unternehmen dazu eingeladen werden, ihre Aktivitäten vorzustellen. Die Schüler sollten darin ermutigt werden, auf lokaler, nationaler und EU-Ebene an demokratischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Darüber hinaus sollten Schulleiter und Lehrkräfte zusammen mit dem Schulträger eine von Zusammenarbeit geprägte demokratische Schulkultur schaffen, in der Eltern und Schüler an Entscheidungsprozessen beteiligt und kollegiale Führungsstrukturen hergestellt werden.

4.3.

Der EWSA hebt hervor, dass für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften und Schulleitern in allen Mitgliedstaaten Regelungen oder Empfehlungen im Hinblick auf die Entwicklung von Lehrkompetenzen in der staatsbürgerlichen Bildung benötigt werden. (16)

4.4.

Der EWSA plädiert für eine Vernetzung diverser vorhandener Initiativen und Portale (17) durch die Bereitstellung und Förderung einer zentral zugänglichen Plattform mit Lern- und Unterrichtsmaterialien über die EU in verschiedenen EU-Amtssprachen und die Schaffung einer europäischen Identität für Bildungseinrichtungen und individuelle Lernende mit besonderem Schwerpunkt auf den Grundwerten der EU, der Demokratie, der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen, der Toleranz und der gegenseitigen Verständigung. Lern- und Unterrichtsmaterialien (18), die im Rahmen von EU-finanzierten Projekten entstanden sind, sollten für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein, stärker bekannt gemacht werden sowie in Schulen und bei anderen Aktivitäten mit dem Ziel der Vermittlung von EU-Wissen genutzt werden.

5.   Besondere Bemerkungen zur nicht-formalen Bildung

5.1.

Der EWSA versteht staatsbürgerliche Bildung als Teil eines lebenslangen und lebensumspannenden Politik- und Praxisrahmens. Für einen ganzheitlichen Ansatz in der staatsbürgerlichen Bildung ist es erforderlich, dass sowohl Anbieter formaler als auch nicht-formaler Bildung einbezogen werden, die einander im Hinblick auf die Inhalte und Schwerpunkte ihrer Bildungsprogramme sowie den pädagogischen Ansatz und die verschiedenen Möglichkeiten, Teilnahme zu erleben, ergänzen.

5.2.

Im Bereich der nicht-formalen Bildung wird eine große Bandbreite von Lernprogrammen angeboten, wobei der Schwerpunkt auf EU-bezogener staatsbürgerlicher Bildung liegt. Dies ist zum Beispiel bei Jugendorganisationen der Fall, in denen Bildungsmaßnahmen auf der Grundlage von partizipatorischen Prozessen entwickelt werden, mit denen eine aktive Staatsbürgerschaft gefördert und der Horizont junger Menschen erweitert wird. Jugendorganisationen kommt als Anbieter staatsbürgerlicher Bildung eine grundlegende Rolle zu, da sie ihren Mitgliedern und den Personen, mit denen sie arbeiten, Raum für Sozialisierung, Interaktion sowie politische und soziale Tätigkeit bieten.

5.3.

Jugendorganisationen veranstalten eine Vielzahl von Programmen, Projekten und Aktivitäten mit Bezug zur staatsbürgerlichen Bildung, häufig auch mit einer europäischen Dimension. Hierbei handelt es sich je nach Auftrag und Zielgruppe der Organisation z. B. um Freiwilligentätigkeit und internationalen Austausch/internationale Veranstaltungen, regelmäßige Treffen/Tätigkeiten von Ortsgruppen, Schulaustausch und Gastfamilienprogramme, Simulationen von Beratungen der EU-Institutionen, Wahlsimulationen usw.

5.4.

Aufgrund der Komplementarität der formalen und nicht-formalen Bildung ist es wichtig, Partnerschaften zwischen Anbietern formaler und nicht-formaler Bildung zu fördern, um eine konkretere und greifbarere Erfahrung gelebter Demokratie zu ermöglichen. Studierendenverbände und Jugendorganisationen sollten im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung stehen und die Möglichkeit erhalten, Rückmeldungs- und Überwachungsmechanismen direkt zu nutzen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der EWSA, junge Menschen in Gremien einzubinden, die für die Erarbeitung der Lehrpläne und die Festlegung der Methoden zur Vermittlung staatsbürgerlicher Bildung zuständig sind.

6.   Besondere Bemerkungen zu informellem Lernen

6.1.

Der EWSA ist sich bewusst, dass viele Informationen über die EU über informelles Lernen erworben werden können — über die Medien, durch Diskussionen im Freundes- oder Kollegenkreis usw. Es sollten koordinierte Anstrengungen unternommen und konkrete Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer „EU-Kompetenz“aller Bürgerinnen und Bürger jeden Alters im Sinne der Aneignung der notwendigen Mindestkenntnisse über die EU führen. Neben anderen Aspekten sollte dies auch das Bewusstsein für die wechselseitige soziale und wirtschaftliche Abhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten und für die daraus resultierende Notwendigkeit einer widerstandsfähigen europäischen Gesellschaft umfassen, die als Ganzes wirtschaftlich wettbewerbsfähiger ist.

6.2.

Der EWSA spricht sich dafür aus, dass den EU-Bürgern Informationen über die EU mit Informations-, Kommunikations- und Aufklärungsstrategien der EU und der Mitgliedstaaten wirksamer vermittelt werden, und weist erneut darauf hin, dass die Kommission diese Agenda fördern muss, etwa indem eines der Kommissionsmitglieder wieder für das Ressort Kommunikation zuständig ist.

6.3.

Den europäischen und den europafreundlichen nationalen öffentlich-rechtlichen Medien — etwa dem Sender „Euronews“ — sollte eine strategische Rolle bei der Verbreitung verlässlicher Informationen über die EU zukommen. Die Informationsbüros der EU in den Mitgliedstaaten sollten mit Unterstützung von Mitgliedern und sonstigen Vertretern des Europäischen Parlaments sowie der aktiven Teilnahme von EWSA-Mitgliedern und anderen politischen Entscheidungsträgern, die im europäischen Bereich aktiv tätig sind, eine aktive Rolle zur Stärkung der europäischen Identität einnehmen.

6.4.

Ausgehend vom Erfolg des Programms Erasmus+ fordert der EWSA ernsthafte Kommunikationsanstrengungen zur Förderung der Rolle von Bildung und Aufklärung, um die friedenskonsolidierende Rolle der EU fortzusetzen, den Austausch zwischen nichtstaatlichen Organisationen sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten zu erleichtern, ein Siegel der „Weißen Taube“für Friedensprojekte der EU zu schaffen und diese im In- und Ausland bekannter zu machen.

6.5.

Die derzeitigen Studierenden des Programms Erasmus+ sollten ermutigt werden, ihre Auslandserfahrung zu nutzen, um als Botschafter der EU unter ihresgleichen zu fungieren und jüngere Menschen über Europa, das interkulturelle Lernen und das Erleben einer anderen Kultur zu informieren.

6.6.

Der EWSA verweist auf eigene Projekte wie Your Europe, Your Say (YEYS) (19), seine jährliche Jugendplenartagung. Zu dieser Veranstaltung reisen jedes Jahr Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 bis 18 Jahren aus allen EU-Mitgliedstaaten und Bewerberländern für zwei Tage nach Brüssel, um die EU aus eigener Anschauung kennenzulernen und gemeinsam Ideen und Empfehlungen zu erarbeiten, die dann den EU-Organen übermittelt werden.

Brüssel, den 21. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Empfehlung des Rates (2018/C 195/01) (ABl. C 195 vom 7.6.2018, S. 1).

(2)  Pariser Erklärung vom 17.3.2015.

(3)  Europarat (2016) „Competences for democratic culture“.

(4)  Schuman-Erklärung.

(5)  Europäische Kommission, Standard-Eurobarometer 89, Frühjahr 2018 – Bericht.

(6)  Dies geht aus persönlichen Befragungen von 27 331 Personen im Alter von mindestens 18 Jahren in der EU-28 hervor.

(7)  Bericht des Europäischen Parlaments über den Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen (2015/2138(INI)).

(8)  Eurydice, Bürgererziehung an den Schulen in Europa — 2017.

(9)  Europäisches Jugendforum, Inspiring! Youth organisations contribution to citizenship education 2016.

(10)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 136.

(11)  Nach der Definition „benachteiligter Gruppen“des EIGE.

(12)  Empfehlung des Rates (2018/C 195/01).

(13)  Empfehlung des Rates (2018/C 189/01) (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1).

(14)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 194.

(15)  Pariser Erklärung vom 17.3.2015.

(16)  Joint Statement on Citizenship Education & EU Common Values. (Gemeinsame Erklärung zu staatsbürgerlicher Bildung und zu den gemeinsamen Werten der EU.).

(17)  Etwa eTwinning, Open Education Europe usw.

(18)  Siehe https://euhrou.cz/.

(19)  https://www.eesc.europa.eu/de/node/52237.


III Vorbereitende Rechtsakte

EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/74


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Das jährliche Arbeitsprogramm der Union 2019 für europäische Normung“

(COM(2018) 686 final)

(2019/C 228/10)

Berichterstatterin: Elżbieta SZADZIŃSKA

Befassung

Europäische Kommission, 14.12.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme in der Fachgruppe

7.3.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

122/0/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2019, das gegenüber dem Normungspaket von 2011 viele Verbesserungen bringt. Auch wenn die Arbeiten an dieser Initiative 2019 abgeschlossen werden, enthält das jährliche Arbeitsprogramm Bereiche, denen sich die amtierende Kommission im letzten Jahr der Durchführung zuwenden muss.

1.2.

Der Ausschuss legt in seinen Stellungnahmen jedes Jahr seine Bemerkungen und Empfehlungen zu den jährlichen Arbeitsprogrammen der Kommission vor, da er um die Bedeutung von Normen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt, für die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen sowie für die Verbesserung ihrer Qualität und Sicherheit im Interesse der Verbraucher, der Unternehmen und der Umwelt weiß (1). Diese Stellungnahme steht in Verbindung mit der Stellungnahme zum Thema „Harmonisierte Normen“ (2).

1.3.

Der Ausschuss nimmt die Fortschritte bei der Sicherstellung von Inklusivität und Transparenz des europäischen Normungssystems zur Kenntnis, die durch die aktive Beteiligung der in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 genannten Organisationen erzielt wurden. Die Einbindung von Vertretern der Zivilgesellschaft in das Normungssystem sollte sich nicht auf die europäische und die einzelstaatliche Ebene beschränken. Auch ihre Mitwirkung an internationalen Normungsarbeiten sollte unterstützt, ausgeweitet und gefördert werden.

1.3.1.

Der Ausschuss begrüßt die Maßnahmen der Kommission zur Förderung der Beteiligung der Interessenträger an den Normungsarbeiten, insbesondere durch das Programm „Horizont 2020“. Nichtsdestotrotz empfiehlt der Ausschuss, den jetzigen Mechanismus zu stärken und umfassender über die bestehenden Möglichkeiten zu informieren. Dadurch werden kleine und mittlere Unternehmen nicht nur an der Schaffung von Normen, sondern auch an deren Umsetzung mitwirken können.

1.3.2.

Kohärenz zwischen den europäischen und den internationalen Normen trägt zur Stärkung der Wettbewerbsposition der EU-Industrie in der globalen Wertschöpfungskette bei. Aus diesem Grund unterstützt der Ausschuss den Dialog der Kommission mit den internationalen Normungsorganisationen, der WTO und anderen internationalen Foren. In diesem Zusammenhang unterstützt der Ausschuss alle Anstrengungen und Initiativen der Kommission zur Beschleunigung und Stärkung der Wirksamkeit von Normungsvorgängen, um auf internationaler Ebene bessere europäische Normen zu schützen und zu fördern (3).

1.4.

Das europäische Normungssystem beruht auf öffentlich-privater Partnerschaft. Die Grundausrichtung ihrer künftigen Entwicklung wurde im jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission umrissen. Der Ausschuss hofft, dass ein möglichst breites Spektrum von Akteuren in die Partnerschaft einbezogen wird.

1.5.

Das diesjährige Arbeitsprogramm wurde vom interinstitutionellen Dialog geprägt. Nach Auffassung des Ausschusses wird die Fortführung des Dialogs auch in Zukunft zur Stärkung des europäischen Normungssystems beitragen. Bereits in seinen vorhergehenden Stellungnahmen zur Normung erklärte der Ausschuss seine Bereitschaft, ein Ad-hoc-Forum unter Beteiligung eines breiten Spektrums an Interessenträgern einzurichten (4).

1.6.

In dem Programm werden normungsrelevante Bereiche aufgelistet: Energie, Kreislaufwirtschaft, Verteidigung, Sicherheit, Binnenmarkt, digitaler Binnenmarkt und internationale Zusammenarbeit. Der Ausschuss hält die ausgewählten Bereiche für zweckmäßig.

1.7.

Der Ausschuss erwartet mit Interesse die Ergebnisse der Studie über die Auswirkungen der Normen auf die Wirtschaft und die Gesellschaft. In dieser Studie sollten nach Auffassung des Ausschusses auch die mittelbaren Auswirkungen der Normung berücksichtigt werden (z. B. im Bereich Beschäftigung) (5). Darüber hinaus sollte für die Konzipierung der Normungsstrategien und -programme auch die Ex-post-Bewertung von Bedeutung sein.

1.8.

Der EWSA fordert erneut eine gründliche Überwachung der Maßnahmen der wesentlichen Normungsakteure, die auf die Beteiligung eines möglichst breiten Spektrums an Akteuren am europäischen Normungssystem abzielen. Der EWSA könnte insbesondere ein Ad-hoc-Forum zur Beteiligung eines breiten Spektrums an Akteuren am System der europäischen Normung einrichten. Dieses Gremium wäre für die Veranstaltung einer jährlichen öffentlichen Anhörung zuständig, in deren Rahmen die in diesem Bereich erzielten Fortschritte bewertet würden (6).

2.   Vorschläge der Europäischen Kommission

2.1.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 hat die Kommission in der Mitteilung das jährliche Arbeitsprogramm der Union für die europäische Normung 2019 vorgelegt.

2.2.

Strategische Prioritäten für die europäische Normung zur Unterstützung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der Union:

Maßnahmen zur Unterstützung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt;

Maßnahmen zur Unterstützung der Energieunion und des Klimaschutzes;

Maßnahmen zur Unterstützung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft;

Maßnahmen zur Unterstützung eines vertieften und gerechteren Binnenmarktes mit einer gestärkten industriellen Basis;

Maßnahmen zur Unterstützung des europäischen Verteidigungs-Aktionsplans;

Maßnahmen zur Unterstützung der Weltraumstrategie für Europa;

Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Sicherheitsagenda.

2.3.

Darüber hinaus wird die Kommission

die Zusammenarbeit mit internationalen Normungsorganisationen fortsetzen,

den Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften unter Einbeziehung aller Akteure fördern,

die Auswirkungen von Normen auf Wirtschaft und Gesellschaft untersuchen.

2.4.

Gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 betreffend die Vorlage eines Berichts über die Durchführung der Verordnung wird die Kommission eine Überprüfung des europäischen Normungssystems vornehmen, um dessen Leistungsfähigkeit zu bewerten.

2.5.

Die Arbeit der Gemeinsamen Normungsinitiative (GNI) soll 2019 abgeschlossen werden. Die Kommission wird die erzielten Ergebnisse analysieren und dabei drei Kategorien unterscheiden:

Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung;

Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Einbindung einer Vielfalt von Akteuren;

Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Im jährlichen Arbeitsprogramm 2019 werden die bereits in Umsetzung befindlichen Prioritäten präzisiert und ergänzt, um das System der europäischen Normung den sich wandelnden internationalen Rahmenbedingungen und den Herausforderungen auf dem Weltmarkt anzupassen.

3.2.

Der Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Normung durch die Schwerpunktsetzung auf folgende Bereiche zur Förderung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt beitragen wird: Internet der Dinge, Big Data, Blockchain, intelligente Verkehrssysteme und autonomes Fahren, intelligente Städte, Zugänglichkeit, elektronische Behördendienste, elektronische Gesundheitsdienste und künstliche Intelligenz (KI). Darüber hinaus sollte die neue Normung gemäß den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung) (7) kompatibel und interoperabel sein.

3.2.1.

Der Ausschuss bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz der personenbezogenen Daten aller Akteure des digitalen Binnenmarkts gewährleistet wird.

3.3.

Nach Auffassung des Ausschusses sollten die in diesem Bereich bestehenden Sicherheitsnormen und -vorschriften insbesondere angesichts der damit verbundenen neuen Risiken aktualisiert werden. Es wäre zu erwarten, dass die neuen Normen die negativen Auswirkungen von Robotik und KI auf das Leben der Menschen eindämmen (8).

3.4.

Die Anforderungen an die Cybersicherheit sollten gewährleisten, dass neue KI-Anwendungen keinerlei Risiken für die Nutzer bergen (z. B. umfangreiche Cyberangriffe, „Tracking“von Verbrauchern oder Hackerangriffe). Zu diesem Zweck sollte die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) mit ihrem ständigen Mandat eine Schlüsselrolle spielen und sich insbesondere der Normung im Bereich der Cybersicherheit widmen (9).

3.5.

Der Ausschuss befürwortet den Vorschlag zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Dazu beitragen dürfte u. a. ein effizienterer Kraftstoff- und Energieverbrauch durch Fahrzeuge, woraus sich auch eine Senkung der Kosten für die Nutzer ergeben sollte. Aufgrund der steigenden Zahl automatisierter Fahrzeuge werden auch harmonisierte Vorschriften notwendig sein, da derartige Fahrzeuge hohen Risiken ausgesetzt sind (Cyberangriffe, Datenschutz, Haftung im Falle eines Unfalls) (10).

3.5.1.

Bereits in seiner früheren Stellungnahme hat der Ausschuss das dritte Mobilitätspaket als guten Schritt in Richtung einer nachhaltigen Mobilität für Europa begrüßt (11).

3.6.

Die Vorschläge zur Kennzeichnung von Reifen (12), zur Ökologisierung der Schifffahrt durch die Nutzung alternativer Treibstoffe und zur Erweiterung der Ökodesign-Anforderungen (13) auf neue Produktkategorien können nach Auffassung des Ausschusses allesamt zur Eindämmung des Klimawandels beitragen.

3.7.

Der Ausschuss unterstützt die Erarbeitung von Normen im Bereich der Kreislaufwirtschaft, die zur nachhaltigen Produktion und damit auch zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen werden (14).

3.8.

Technische Normen werden die Einführung innovativer Lösungen in der Industrie erleichtern.

3.9.

Der Ausschuss teilt die Ansicht der Kommission, dass die Ausarbeitung eines Aktionsplans für die Normung im Verteidigungsbereich durch die Europäische Verteidigungsagentur und die europäischen Normungsorganisationen zur Gewährleistung eines offenen und wettbewerbsfähigen EU-Binnenmarkts für Verteidigungsgüter beitragen würde (15). Ähnliche Arbeiten werden im Bereich der Weltraumtechnologien auf den Weg gebracht (16).

3.10.

Europäische und internationale Normen müssen aufeinander abgestimmt sein. Außerdem ist es erforderlich, für die Anwendung europäischer Normen außerhalb der EU zu werben. Zu diesem Zweck sollte die Kommission den sachlichen Dialog mit den internationalen Normungsgremien sowie die bilateralen Verhandlungen mit außereuropäischen Drittländern intensivieren.

3.11.

Der Ausschuss unterstützt nachdrücklich das gänzlich richtige Vorhaben der Kommission, die positiven Auswirkungen der Einbeziehung einer Vielfalt von Akteuren auf die Qualität der Normung herauszustellen. Die Einbeziehung der in Anhang III aufgeführten Organisationen in die Normungsarbeiten stellt angesichts der verbesserten Wettbewerbsfähigkeit einen Mehrwert dar und bringt Vorteile für die ganze Gesellschaft.

3.12.

Der EWSA fordert erneut eine gründliche Überwachung der Maßnahmen der wesentlichen Normungsakteure, die auf die Beteiligung eines möglichst breiten Spektrums an Akteuren am europäischen Normungssystem abzielen. Der EWSA könnte insbesondere ein Ad-hoc-Forum zur Beteiligung eines breiten Spektrums an Akteuren am System der europäischen Normung einrichten. Dieses Gremium wäre für die Veranstaltung einer jährlichen öffentlichen Anhörung zuständig, in deren Rahmen die Fortschritte auf diesem Gebiet bewertet würden.

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  ABl. C 197 vom 8.6.2018, S. 17; ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 40; ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 86; ABl. C 303 vom 19.8.2016, S. 81.

(2)  INT/879 — Harmonisierte Normen, Larghi, 2019 (siehe Seite 78 dieses Amtsblatts).

(3)  INT/879 — Harmonisierte Normen, Larghi, 2019 (siehe Seite 78 dieses Amtsblatts).

(4)  ABl. C 303 vom 19.8.2016, S. 81; ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 40; ABl. C 197 vom 8.6.2018, S. 17.

(5)  ABl. C 197 vom 8.6.2018, S. 17.

(6)  ABl. C 197 vom 8.6.2018, S. 17.

(7)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S.102.

(8)  ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 1.

(9)  ABl. C 227 vom 28.6.2018, S. 86.

(10)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 254; ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 274.

(11)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 254.

(12)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 280.

(13)  ABl. C 345 vom 13.10.2017, S. 97.

(14)  ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 98; ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 97; ABl. C 283 vom 10.8.2018, S. 61; ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 207.

(15)  ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 62.

(16)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 1.


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/78


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss — Harmonisierte Normen — Verbesserung der Transparenz und Rechtssicherheit für einen funktionierenden Binnenmarkt“

(COM(2018) 764 final)

(2019/C 228/11)

Berichterstatter: Gerardo LARGHI

Befassung

Europäische Kommission, 18.2.2019

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme in der Fachgruppe

7.3.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

125/0/2

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Mitteilung der Kommission über harmonisierte Normen, um die Transparenz und Rechtssicherheit des Binnenmarktes zu verbessern und dessen volle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Insbesondere bekräftigt der Ausschuss seine Unterstützung für den Grundsatz der harmonisierten Normung als zentrales Instrument zur Vollendung des Binnenmarktes, da sie Wachstumsmöglichkeiten für Unternehmen und Arbeitnehmer bietet, das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität und Sicherheit der Produkte stärkt und einen besseren Umweltschutz ermöglicht.

1.2.

Der EWSA ist der Auffassung, dass eine wirksame Strategie für die harmonisierte Normung auf einer beschleunigten Entwicklung und Veröffentlichung der Normen im Amtsblatt der EU beruhen muss — aber auch auf der verstärkten Governance auf der Grundlage von Transparenz und Einbeziehung der Interessenträger sowie auf einer globalen Strategie zum Schutz der europäischen Normen, von denen unser Produktionssystem, die Wachstums- und Beschäftigungschancen, aber auch die Qualität und Sicherheit der Produkte abhängen.

1.3.

Der EWSA ist der Ansicht, dass hinsichtlich der rascheren Entwicklung harmonisierter Normen die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen offenbar in die richtige Richtung gehen und im Großen und Ganzen akzeptabel sind. Demgegenüber könnte hinsichtlich der Transparenz und Integration mehr getan werden, da es bislang immer noch sehr viele Interessenträger gibt, die potenziell Interesse hätten, aber praktisch nicht am Normungsprozess beteiligt sind. Durch diese Beschränkungen wird es der EU eindeutig erschwert, ihre Normen auf internationaler Ebene im Rahmen der Verhandlungen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) systematisch zu schützen.

1.4.

Der Ausschuss wiederholt daher seine Forderung, dass die Beteiligung der Interessenträger stärker gefördert werden muss, unter anderem durch den Ausbau und die bessere Bekanntmachung der bestehenden Finanzinstrumente (H2020). Vor diesem Zusammenhang sollten diese Mittel im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 beibehalten und möglichst aufgestockt werden. Dieselbe Empfehlung gilt für die Finanzierung der in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) genannten Interessenträger. Zur Stärkung der Inklusivität des Normungsprozesses bekräftigt der EWSA außerdem seine Bereitschaft, ein jährliches Multi-Stakeholder-Forum auszurichten, um die diesbezüglichen Fortschritte zu bewerten und auch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den verschiedenen Produktionssektoren zu fördern.

1.5.

Der EWSA hält die bisherigen Kommissionsinitiativen zum Aufholen des Rückstands bei der Normenentwicklung für positive Signale. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass einige strategische Bereiche wie der digitale Sektor nach wie vor Anzeichen für erhebliche Verzögerungen bei sensiblen Themen wie Blockchain aufweisen, die sich bereichsübergreifend auf das Leben aller Bürger, Unternehmen und Arbeitnehmer auswirken. Daher fordert der EWSA die Kommission auf, konkretere Arbeitsprogramme mit klaren, festgelegten Fristen auszuarbeiten. Darüber hinaus sieht der Ausschuss der wirtschaftlichen und sozialen Folgenabschätzung der Normung erwartungsvoll entgegen und hofft, dass auch indirekte Aspekte wie das Beschäftigungsniveau und die Sicherheit der Arbeitnehmer gebührend berücksichtigt werden.

2.   Einführung

2.1.

Harmonisierte Normen sind eine bestimmte Kategorie europäischer Normen, die von den europäischen Normungsorganisationen (2) auf Ersuchen der Europäischen Kommission, dem sogenannten „Normungsauftrag“, im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft entwickelt werden. Etwa 20 % aller europäischen Normen werden nach einem Normungsauftrag der Europäischen Kommission entwickelt. Harmonisierte Normen können angewandt werden, um zu verdeutlichen, dass bestimmte in Verkehr gebrachte Produkte oder Dienstleistungen den technischen Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entsprechen.

2.2.

Technische Anforderungen in den EU-Rechtsvorschriften sind verbindlich, während die Verwendung harmonisierter Normen in der Regel freiwillig ist. Allerdings ist es für Betriebe und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen derart schwierig, eigene alternative Standards zu zertifizieren, dass die harmonisierten Standards de facto von allen Unternehmen in der Praxis eingehalten und anerkannt werden.

2.3.

Obwohl die Verwendung harmonisierter Normen freiwillig ist, sind diese somit praktisch doch ein wesentliches Instrument für das Funktionieren und die Entwicklung des Binnenmarkts. Denn sie bieten eine Konformitätsvermutung, die Rechtssicherheit und die Möglichkeit gewährleistet, neue Erzeugnisse ohne zusätzliche Kosten in Verkehr zu bringen. Folglich sollte die Entwicklung eines adäquaten Systems harmonisierter Normen allen nützen, da hierdurch Wachstumsmöglichkeiten für Unternehmen und Arbeitnehmer geschaffen, die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher sichergestellt werden und hinsichtlich einer Kreislaufwirtschaft zum Umweltschutz beigetragen wird.

2.4.

Im März 2018 ersuchte der Europäische Rat die Kommission um Bewertung des Stands der Umsetzung des Binnenmarkts und der verbleibenden Hemmnisse für seine Vollendung. Diesem Ersuchen wird in der Mitteilung COM(2018) 772 (3) nachgekommen. In dieser Bewertung wird großen Wert auf die Normierung als Schlüsselfaktor für den Abbau technischer Handelshemmnisse gelegt, da hierdurch die Kompatibilität sich ergänzender Produkte und Dienstleistungen gewährleistet, die Einführung innovativer Erzeugnisse auf den Markt erleichtert und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt wird.

2.5.

Allerdings muss aufgrund des raschen technologischen Wandels, der Digitalisierung und der Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft das Normungssystem immer schneller, moderner, effizienter und flexibler gestaltet werden. Hierfür sind harmonisierte Normen ein entscheidender Faktor. Darüber hinaus heißt es in einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (4), dass harmonisierte Normen, auch wenn sie von unabhängigen privaten Einrichtungen entwickelt wurden und ihre Nutzung fakultativ bleibt, integraler Bestandteil des EU-Rechts sind. Deshalb ist die Kommission verpflichtet, das Entwicklungsverfahren zu überwachen und seine rasche und wirksame Umsetzung sicherzustellen.

2.6.

Aus diesem Grund hat die Kommission die vorliegende Mitteilung veröffentlicht, um eine Bestandsaufnahme der bisherigen Maßnahmen für die harmonisierte Normung und der noch unerledigten Punkte für eine vollständige Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur Normung vorzunehmen.

3.   Zusammenfassung des Vorschlags der Kommission

3.1.

Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf vier Maßnahmen, die unverzüglich eingeleitet werden müssen, um weitere Fortschritte bei Fragen der Inklusivität, der Rechtssicherheit, der Vorhersehbarkeit und der raschen Verwirklichung der Vorteile für den Binnenmarkt infolge der Verfügbarkeit harmonisierter Normen zu erzielen.

3.2.   Maßnahme 1. Den Rückstand so schnell wie möglich abbauen.

3.2.1.

Im Jahr 2017 wurde auf der REFIT-Plattform ein deutlicher Rückstand (backlog) im Normungsverfahren konstatiert, der bereits von verschiedenen Interessenträgern angesprochen worden war (5). Dieser Rückstand betrifft vor allem Bereiche, in denen sich die digitale Transformation der Wirtschaft niederschlägt. Daher wurde im Einvernehmen mit den europäischen Normungsorganisationen eine Strategie festgelegt, um den Rückstand aufzuholen.

3.3.   Maßnahme 2. Die Verfahren für die Veröffentlichung von Verweisen auf harmonisierte Normen im Amtsblatt straffen.

3.3.1.

Diese Maßnahme basiert auf einer umfassenden Überprüfung der Arbeitsweise der Kommission. Hierfür soll ein Expertenpool eingerichtet werden, um mögliche Probleme im Entwicklungsprozess rasch zu erkennen. Ferner wurden ein strukturierter Dialog im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften sowie ein interinstitutioneller Dialog unter Beteiligung der wichtigsten EU-Institutionen (einschließlich des EWSA) sowie der Interessenträger eingerichtet. Das hat dazu geführt, dass die Kommission seit dem 1. Dezember 2018 die Entscheidungen über harmonisierte Normen im beschleunigten schriftlichen Verfahren trifft.

3.4.

Maßnahme 3. Einen Leitfaden zu den praktischen Aspekten der Umsetzung der Normungsverordnung ausarbeiten.

3.4.1.

Mit dem Leitfaden sollen die Aufgaben und die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure in allen Phasen der Entwicklung der harmonisierten Normen verdeutlicht werden. Darin werden insbesondere die inhaltlichen und verfahrenstechnischen Aspekte des neuen von der Kommission momentan entwickelten Formats des Normungsauftrags erläutert, um für mehr Transparenz und Berechenbarkeit bei der Entwicklung der Normen zu sorgen. Darüber hinaus wird der Leitfaden die Rolle der Kommission und ihrer Fachberater verdeutlichen. Schließlich wird er zusätzliche Orientierungshilfe bieten, um die Kohärenz und die Geschwindigkeit des Bewertungsverfahrens für harmonisierte Normen in allen relevanten Sektoren zu verbessern.

3.5.   Maßnahme 4. Das System der Berater stärken, um die harmonisierten Normen rasch und solide zu bewerten und eine zeitnahe Bezugnahme im Amtsblatt der Europäischen Union zu ermöglichen.

3.5.1.

Für eine bessere Koordinierung im Vorfeld des Bewertungsprozesses der harmonisierten Normen, den die europäischen Normungsorganisationen derzeit entwickeln, wird sich die Kommission weiterhin auf den wissenschaftliche Beitrag der Gemeinsamen Forschungsstelle stützen und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit den für die Entwicklung von Normen zuständigen technischen Ausschüssen durch das unlängst eingeführte System von Fachberatern stärken. Ziel ist es, die Schnelligkeit, Qualität und Genauigkeit der Bewertungen zu maximieren, um die Wirksamkeit des gesamten Prozesses zu verbessern und sicherzustellen, dass die Verweise auf harmonisierte Normen so schnell wie möglich im Amtsblatt veröffentlicht werden.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1.

Der EWSA begrüßt die Mitteilung der Kommission über harmonisierte Normen, um die Transparenz und Rechtssicherheit des Binnenmarktes zu verbessern und dessen volle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Die Bewertung dieses Vorschlags erfolgte aufgrund der offensichtlichen inhaltlichen Nähe im Einklang mit der Stellungnahme INT/878 des EWSA (6) zum jährlichen Arbeitsprogramm für europäische Normungstätigkeiten 2019 (7), um eine schlüssige, koordinierte und kohärente Antwort zu geben.

4.2.

Der EWSA bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für den Grundsatz der harmonisierten Normung als zentrales Instrument zur Vollendung des Binnenmarktes, da sie Wachstumsmöglichkeiten für Unternehmen und Arbeitnehmer bietet, das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität und Sicherheit der Produkte stärkt und einen besseren Umweltschutz ermöglicht (8). Der EWSA ist ferner der Auffassung, dass eine Strategie für die harmonisierte Normung nicht von den globalen Prozessen abgekoppelt werden kann, die bei dem Schutz der auf europäischer Ebene festgelegten Normen entsprechend berücksichtigt werden müssen. Tatsächlich können etwaige Verzögerungen des europäischen Normungsprozesses oder der fehlende Schutz der europäischen Normen in den ISO-Verhandlungen dazu führen, dass unsere Normen verdrängt werden oder nicht mit den auf internationaler Ebene genehmigten Normen vereinbar sind, was den Unternehmen und Verbrauchern eindeutig schaden würde.

4.3.

Der EWSA begrüßt die Initiative der Kommission, durch die der in den letzten Jahren angesammelte Rückstand bei harmonisierten Normen teilweise aufgeholt werden konnte (9). Hinsichtlich einiger strategischer digitaler Bereiche wie Blockchain ist jedoch festzustellen, dass eine einschlägige Ad-hoc-Arbeitsgruppe erst vor einigen Tagen ihre Arbeit aufgenommen hat, was auf eine erhebliche Verzögerung hindeutet. Da die unverzügliche Regulierung bei Innovationen äußerst schwierig ist, sollte ein klares und konkretes Arbeitsprogramm mit einem Zeitplan und präzisen Umsetzungsmodalitäten festgelegt werden.

4.4.

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Vereinfachung der internen Kommissionsverfahren zur Verkürzung der Entscheidungsprozesse und die Beschleunigung der Veröffentlichung im Amtsblatt zweifellos angemessen sind, da sie eine der Ursachen für jahrelange Verzögerungen bei der harmonisierten Normung darstellen. Insbesondere ist es von entscheidender Bedeutung, dass das System der harmonisierten Normung den neuen Herausforderungen des Marktes gerecht wird, um ein Vorpreschen einzelner Mitgliedstaaten und daraus entstehender Konflikte zwischen den verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften zu verhindern.

4.5.

In dem von der Kommission geplanten umfassenderen Vereinfachungsprozess müssen unbedingt sowohl die Transparenz als auch insbesondere die Einbeziehung aller Beteiligten in die Governance-Prozesse gewährleistet werden. Dies bedeutet, dass der EWSA — wie bereits im Juni 2018 beim interinstitutionellen Dialog — ein wie die anderen einschlägigen Interessenträger im vollem Umfang beteiligter Akteur sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene bleiben muss (10).

4.6.

Der EWSA weist darauf hin, dass die aktive Beteiligung der Interessenträger auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ein wichtiger Faktor für die Stärkung und Qualitätssicherung der Normen ist und gefördert und unterstützt werden sollte. Tatsächlich sind die Interessenträger beim Zugang zu den Verfahren für die Festlegung harmonisierter Normen nach wie vor mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert. Zu nennen sind insbesondere Probleme der Information und Sensibilisierung hinsichtlich der Bedeutung dieses Instruments und der Zugangsmodalitäten sowie restriktive Beteiligungskriterien und übermäßig hohe Kosten für kleine Organisationen oder Unternehmen.

4.7.

In diesem Zusammenhang stellt der Ausschuss fest, dass die im Rahmen des Programms Horizont 2020 zur Finanzierung der Beteiligung von Interessenträgern an den Normungsverfahren zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichend bekannt sind und leichter zugänglich und besser bekannt gemacht werden sollten (11). Es ist auch wichtig, dass alle heute vorgesehenen Mittel im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 beibehalten und wo möglich aufgestockt werden. Dieselbe Empfehlung gilt für die Finanzierung der in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 genannten Interessenträger.

4.8.

Um die Maßnahmen zur Unterstützung der Normung wirksamer zu gestalten, sollten im Rahmen von „Horizont Europa“ finanzierte Projekte auch die Einbeziehung der Interessenträger in die Normung von Innovationstätigkeiten umfassen, die im Rahmen von Verbreitungsmaßnahmen durchgeführt werden.

4.9.

Im Einklang mit seinen früheren Stellungnahmen (12) fordert der EWSA eine gründliche Überwachung der Bemühungen der wichtigsten Normungsakteure, um die Dimension der Inklusivität des Europäischen Normungssystems (ESS) zu stärken. Der EWSA könnte hierfür ein Ad-hoc-Forum über die Inklusivität des ESS einrichten. Dieses Gremium wäre für die Organisation einer jährlichen öffentlichen Anhörung zuständig, um die diesbezüglich erzielten Fortschritte zu bewerten und zugleich den Austausch bewährter Verfahren zwischen den verschiedenen Produktionssektoren zu fördern.

5.   Besondere Bemerkungen

5.1.

Der Ausschuss stellt fest, dass die Bemühungen der Kommission, die internen Verfahren zu straffen und die Zahl der Berater zu erhöhen, sich auf die operationellen Ebenen auswirken könnten, was sowohl das Personal als auch das Funktionieren der internen Organisation beträfe. Solche Verbesserungen sind notwendig, sollten jedoch angemessen finanziert werden. Deshalb ruft der EWSA die Kommission auf, diesen Aspekt zu präzisieren und betont, dass Mittel entsprechend den einschlägigen Herausforderungen und im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (13) bereitgestellt werden müssen.

5.2.

Der EWSA bekräftigt, dass eine europäische Normungskultur gestärkt werden muss — durch gezielte Sensibilisierungskampagnen, in die einzelne Bürger — ab dem Schulalter bis hin zu politischen Entscheidungsträgern — einbezogen werden, und die sich auch in internationalen Abkommen niederschlägt (14). Außerdem sollten spezifische Sensibilisierungskampagnen für KMU und Start-ups konzipiert werden.

5.3.

Der EWSA plädiert dafür, dass die in dem Arbeitsprogramm 2019 für europäische Normung erwähnte sozioökonomische Folgenabschätzung des Normungssystems sich auch speziell mit den harmonisierten Normen befasst und die möglichen Vor- und Nachteile — nicht nur auf dem Binnenmarkt, sondern auch weltweit — realistisch einschätzt. Das bedeutet, dass bei dieser Abschätzung auch die indirekten Auswirkungen der Normung, wie etwa auf das Beschäftigungsniveau und die Sicherheit der Arbeitnehmer, berücksichtigt werden sollten (15).

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.

(2)  Das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec), das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI).

(3)  COM(2018) 772 final: Ein Binnenmarkt in einer sich verändernden Welt. Eine außerordentliche Ressource, die ein erneuertes politisches Engagement erfordert.

(4)  Urteil in der Rechtssache C-613/14 „James Elliott Construction Limited/Irish Asphalt“.

(5)  REFIT-Plattform, Stellungnahme XXII.2.b.

(6)  INT/878, Europäische Normung für 2019 (siehe Seite 74 dieses Amtsblatts).

(7)  COM(2018) 686 final.

(8)  ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 40.

(9)  Angaben der Europäischen Kommission.

(10)  ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 86; ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 40.

(11)  Mit dem H2020-Arbeitsprogramm LEIT (Leadership in Enabling and Industrial Technologies) werden Projekte zur Förderung der Beteiligung der Interessenträger am Normungsprozess unterstützt. Eines ist das Projekt Stanrict.eu (www.standict.eu) mit einer Laufzeit von zwei Jahren, zur Normung von IKT-Innovationen mit einer Mittelausstattung von 2 Mio. EUR und einem Pool potenzieller Begünstigter von etwa 300, durch regelmäßig veröffentlichte Ausschreibungen ausgewählte Personen. In dem Arbeitsprogramm LEIT 2019-2020 ist unter dem Titel „ICT-45-2020: Reinforcing European presence in international ICT standardisation: Standardisation Observatory and Support Facility“ eine ähnliche Ausschreibung vorgesehen, jedoch mit einer Verdopplung des Budgets von 2 Mio. EUR auf 4 Mio. EUR und mit einer Laufzeit von 2 bis 3 Jahren.

(12)  ABl. C 303 vom 19.8.2016, S. 81; ABl. C 197 vom 8.6.2018, S. 17.

(13)  ABl. C 197 vom 8.6.2018, S. 17.

(14)  Siehe Fußnote 10.

(15)  Siehe Fußnote 8.


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/83


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Für einen umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren“

(COM(2018) 734 final)

(2019/C 228/12)

Berichterstatter: Brian CURTIS (UK/II)

Befassung

Europäische Kommission, 14.12.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Beschluss des Präsidiums

10.7.2018

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Annahme in der Fachgruppe

27.2.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

21.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

173/0/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Mitteilung der Kommission über endokrine Disruptoren, mit der ein besserer Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier angestrebt wird. Insbesondere hält der EWSA die Durchführung einer umfassenden Eignungsprüfung der geltenden Rechtsvorschriften sowie eine Untersuchung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen für erforderlich, um den tatsächlichen Sachstand zu ermitteln. Ein ganzheitlicher Ansatz ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung einer langfristigen Strategie, die einen kohärenten, konsequenten und wissenschaftlichen Ansatz für den Umgang mit endokrinen Disruptoren ermöglicht. Trotzdem sollte diese Strategie durch einen realistischen Aktionsplan untermauert werden, der Ziele und Fristen enthält.

1.2.

Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag, einen kohärenteren Rechtsrahmen festzulegen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Grundsatz „ein Stoff, eine Toxikologie“einzuhalten und die neue Strategie im Einklang mit den bereits für Biozide und Pestizide geltenden Bestimmungen (1) auf eine harmonisierte Anwendung des Vorsorgeprinzips zu stützen. Die neue Strategie könnte unter das „sektorübergreifende Dach“der REACH-Verordnung aufgenommen werden.

1.3.

Die Steuerung sollte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußen, damit für die Bürger und die Interessenträger Transparenz gegeben ist. Daher sollte die öffentliche und unabhängige Forschung durch einen angemessenen Haushalt unterstützt werden. Insbesondere könnte unabhängige Forschung vereinbarte wissenschaftliche Kriterien und/oder Methoden hervorbringen, die FuI-Aktivitäten und Produktion in der europäischen Industrie anregen, unterstützen und fördern könnten. Der EWSA empfiehlt, dass dieser Haushalt nicht kleiner sein sollte als der derzeitige Haushalt im Rahmen von Horizont 2020. Insbesondere empfiehlt der Ausschuss, eine eigene Haushaltslinie für die frühzeitige Identifizierung endokriner Disruptoren und der von ihnen ausgehenden Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier, für die Identifizierung unbedenklicher Alternativstoffe und die Umweltsanierung vorzusehen.

1.4.

Das Verbot oder die Beschränkung bestimmter Stoffe oder Produkte, sobald sie plausibel als endokrine Disruptoren identifiziert sind, könnte erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitsplätze haben. Daher empfiehlt der EWSA, dass die Kommission einen spezifischen Finanzierungsmechanismus vorsehen sollte, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Produktion zu unterstützen, die Produktionstechniken und -verfahren der Industrie zu verbessern und die Kompetenzen der Arbeitnehmer auf dem neuesten Stand zu halten.

1.5.

Der EWSA unterstützt den Vorschlag, jährlich ein Treffen der Interessenträger zu veranstalten. Nach Auffassung des Ausschusses müsste ein wirklich effizienter Dialog zwischen den Interessenträgern und der Europäischen Kommission jedoch ein ständiges und strukturiertes System für den Informationsaustausch und die Konsultation umfassen.

1.6.

Der EWSA ruft dazu auf, für endokrine Disruptoren einen ähnlichen Ansatz wie bei der umfassenden Sensibilisierungskampagne über POP zu konzipieren, die die Kommission auf EU-Ebene organisieren wird. Der EWSA bekräftigt ferner seine Empfehlung der Einrichtung einer offen zugänglichen Datenbank über POP und endokrine Disruptoren, um Unternehmen und Verbrauchern ein nützliches Instrument an die Hand zu geben.

1.7.

Der Ausschuss ist der festen Überzeugung, dass die europäische Strategie für endokrine Disruptoren eine internationale Dimension haben muss, um die Gesundheit der Bürger wirksam vor potenziell gefährlichen Produkten aus Drittstaaten zu schützen. Daher unterstützt der EWSA den Vorschlag der Kommission für eine proaktivere Rolle der EU auf globaler Ebene, auch um die OECD bei der Verbesserung ihrer Tests zu unterstützen. Außerdem ist der EWSA der Auffassung, dass die EU die Nachhaltigkeit fördern und die Bestimmungen zu endokrinen Disruptoren in bilateralen und multilateralen Handelsabkommen durchsetzen sollte. Diesbezüglich könnte die EU mit der WHO und dem UNEP zusammenarbeiten, um auf der Grundlage der bestehenden UN-Liste der identifizierten oder potenziellen endokrinen Disruptoren und nach dem Vorbild des Stockholmer Übereinkommens über POP ein globales Übereinkommen über endokrine Disruptoren zu unterzeichnen. Diese Initiativen werden auch dabei helfen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und das europäische Produktionsmodell vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.

1.8.

Der EWSA unterstützt die von der Kommission verfolgte offene Strategie und ist der Ansicht, dass die organisierte Zivilgesellschaft bei der Entwicklung nationaler Sensibilisierungskampagnen eine entscheidende Rolle spielen könnte, um die breite Öffentlichkeit besser über die Maßnahmen der EU zum Schutz der Gesundheit der Bürger zu informieren. Solche Initiativen sollten in den Schulen ansetzen, um die Risiken einer Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren zu verringern und sicheres Verhalten zu fördern. Insbesondere empfiehlt der EWSA, die Initiativen in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu harmonisieren und als Teil einer einzigen Strategie anzusehen, die auf dem Konzept des lebenslangen Lernens beruht. Gezielte Schulungen sollten für alle jene Arbeitnehmer in der EU verfügbar und verbindlich sein, die bei ihrer Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar mit endokrinen Disruptoren in Berührung kommen.

2.   Einleitung

2.1.

Endokrine Disruptoren sind synthetische oder natürliche chemische Stoffe, die die Funktionsweise des Hormonsystems verändern und sich folglich schädlich auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken, u. a. auf den Stoffwechsel, das Wachstum, den Schlaf und die Stimmung. Eine Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren kann auf eine Reihe unterschiedlicher Quellen zurückgehen, wie etwa Pestizidrückstände, Metalle und Zusatzstoffe oder Schadstoffe in Lebensmitteln und Kosmetika. Einige endokrine Disruptoren sind Stoffe, die natürlich in der Umwelt vorkommen. Menschen und Tiere können endokrinen Disruptoren ausgesetzt werden durch Lebensmittel, Staub oder Wasser, durch Einatmen von Gasen und Partikeln in der Luft oder einfach durch Hautkontakt (Körperpflegeprodukte). Mitunter sind die Wirkungen, die durch einen endokrinschädigenden Stoff hervorgerufen werden, erst sehr lange nach der tatsächlichen Exposition gegenüber diesem Stoff zu sehen (2). Zu Stoffen mit endokrinschädigenden Eigenschaften können auch in bestimmten Nahrungsmitteln (z. B. Gemüse), einigen Vitaminpräparaten und anderen Nahrungsergänzungsmitteln enthaltene Substanzen sowie wichtige Arzneimittel (z. B. für die Krebsbehandlung wie auch insbesondere Verhütungsmittel für Frauen) zählen, wodurch die Bürger endokrinen Disruptoren in erheblichen Mengen ausgesetzt sein können.

2.2.

Seit den 1990er-Jahren haben die Bedenken gegen endokrine Disruptoren stetig zugenommen. Im Dezember 1999 nahm die Kommission die Gemeinschaftsstrategie für Umwelthormone (3)an, auf der seither mit Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Regulierung und internationale Zusammenarbeit aufgebaut worden ist. In einer umfassenden Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde das Problem der großen Auswirkungen von endokrinen Disruptoren auf eine große Zahl von Menschen und Tieren untersucht, insbesondere auf Föten und Schwangere (Frühgeburten und geringes Geburtsgewicht, Fehlbildungen und neurologische Entwicklungsstörungen), Kinder und Heranwachsende (Veränderung der normalen Entwicklung und der Funktionsweise des Fortpflanzungssystems, wie etwa eine verfrühte Brustentwicklung bei Mädchen), aber auch auf Erwachsene (Fruchtbarkeitsprobleme, Adipositas, Krebs) (4).

2.3.

Von einer großen Zahl synthetisch hergestellter und natürlicher chemischer Stoffe ist bekannt, dass sie die Hormonsynthese, ihre Wirkung oder den Stoffwechsel stören können, aber nur ein kleiner Teil davon wurde eingehend auf ihr Potenzial untersucht, durch endokrine Mechanismen eine schädigende Wirkung hervorzurufen, wie auch in einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Vereinten Nationen dargelegt wurde. Die Geschwindigkeit, mit der die Erkrankungsfälle in den letzten Jahrzehnten zugenommen haben, schließt genetische Faktoren als einzige plausible Erklärung aus. Auch Umweltfaktoren und andere nicht genetische Faktoren, wie Ernährung, das Alter der Mutter, Viruserkrankungen und chemische Expositionen, spielen eine Rolle, die jedoch nicht immer leicht zu erkennen ist (5).

2.4.

Beim Verständnis und der Regulierung von endokrinen Disruptoren wurden erhebliche Fortschritte erzielt, und die EU gilt inzwischen als Vorreiter beim Umgang mit diesen Chemikalien. Die EU-Rechtsvorschriften zählen heute anerkanntermaßen zu den am besten schützenden Vorschriften weltweit. So enthalten die Rechtsakte über Pflanzenschutzmittel, Biozide, chemische Stoffe allgemein (REACH-Verordnung), Medizinprodukte und Wasser nun spezifische Bestimmungen (6). Andere Rechtsakte wie die über Lebensmittelkontaktmaterialien, kosmetische Mittel, Spielzeug oder über den Schutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit (7)weisen keine besonderen Bestimmungen für endokrine Disruptoren auf. Allerdings unterliegen Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften einer Einzelfallregulierung auf der Grundlage der in den Rechtsakten festgelegten allgemeinen Anforderungen. Die mangelnde Koordinierung führt jedoch dazu, dass die geltenden Rechtsvorschriften zerstückelt und zuweilen inkohärent sind (z. B. ist Bisphenol A ein Rohstoff, der in verschiedenen Produktionssektoren in großem Umfang verwendet wird. In Kosmetika und Babyflaschen ist Bisphenol A verboten, in anderen Nahrungs- und Futtermittel-Kontaktmaterialien und in Thermopapier jedoch noch erlaubt.)

3.   Wesentlicher Inhalt des Vorschlags

3.1.

Fast zwanzig Jahre nach der Annahme der Gemeinschaftsstrategie will die Kommission laut ihrer Mitteilung eine Eignungsprüfung der geltenden Rechtsvorschriften durchführen, um den Sachstand festzustellen. Dies ist als erster Schritt zur Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften gedacht, die in Bezug auf drei entscheidende Aspekte kohärent gemacht und aufeinander abgestimmt werden sollen: Definition, Identifizierung und regulatorische Folgen (insbesondere in Bezug auf Schutzmaßnahmen).

3.2.

Eine gemeinsame Definition endokriner Disruptoren ist der Ausgangspunkt für den horizontalen Ansatz und ein Schlüsselelement der neuen Herangehensweise. Sie wird auf der WHO-Definition von endokrinen Disruptoren basieren (8). Eine gemeinsame Definition ist erforderlich, um eine harmonisierte Methode für die Identifizierung von endokrinen Disruptoren festzulegen.

3.3.

In Bezug auf die Identifizierung will die Kommission drei Aktionslinien verstärken:

ein horizontaler Mechanismus für die Identifizierung von endokrinen Disruptoren;

Aktualisierung der Datenanforderungen in den Rechtsvorschriften mit dem Ziel einer besseren Identifizierung endokriner Disruptoren;

in der gesamten Lieferkette Verbesserung der Kommunikation in Bezug auf endokrine Disruptoren im Rahmen der REACH-Verordnung (Sicherheitsdatenblätter).

3.4.

Der dritte Aspekt besteht in der Umsetzung der gleichen Maßnahmen und Bestimmungen im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip, um die Öffentlichkeit vor einer schädlichen Exposition zu schützen‚ wenn die wissenschaftliche Untersuchung ein plausibles Risiko gefunden hat. Dies sollte dazu führen, dass die Herstellung solcher Stoffe mit einigen wenigen Ausnahmeregelungen untersagt wird. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Eignungsprüfung der Kohärenz und Intensität der Maßnahmen zum Schutz aller Bürger besondere Aufmerksamkeit gewidmet‚ wobei besonderes Augenmerk auf gefährdete Bevölkerungsgruppen gelegt wird, die besonders empfindlich auf endokrine Disruptoren reagieren, wenn sich das Hormonsystem im Wandel befindet, wie Föten, Heranwachsende und Schwangere.

3.5.

Die Forschung wird im künftigen Rechtsrahmen von entscheidender Bedeutung sein, da nach wie vor mehrere Wissenslücken bestehen, z. B.:

wie genau die Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren zur Entwicklung von Krankheiten beiträgt;

ob für endokrine Disruptoren ein „sicherer Schwellenwert“festgelegt werden kann, unterhalb dem keine Schadwirkung zu erwarten ist;

welche Mischung einen „Cocktaileffekt“erzeugen kann und wie Gemische generell wirken;

wie wir unsere Prüfmethoden verbessern können.

3.6.

Seit 1999 wurden mehr als 50 Projekte zu endokrinen Disruptoren im Rahmen der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung finanziert (über 150 Mio. EUR in Form von Fördermitteln (9)). Im Rahmen des Programms Horizont 2020 werden weitere 52 Mio. EUR bereitgestellt. Im Rahmen des Programms Horizont Europa werden neue Projekte finanziert (10). Die Kommission schlägt insbesondere folgende Forschungslinien vor:

Weiterentwicklung von Gefahrenbewertung, Risikobewertung und Management von Chemikalien (einschließlich Cocktaileffekten) sowie Erhebung, Austausch und Verknüpfung der benötigten Daten;

Eliminierung besorgniserregender Stoffe in der Produktion und in den Phasen am Ende des Produktlebenszyklus; Unterstützung bei der Entwicklung unbedenklicher Alternativen und sicherer und kostenwirksamer Produktionstechnologien;

Öko-Innovation zur Vermeidung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen durch gefährliche und chemische Stoffe, die für wichtig gehalten werden, auch unter Berücksichtigung des Schnittfeldes zwischen Chemikalien, Produkten und Abfall.

3.7.

Um die neue Strategie wirksamer zu machen, strebt die Kommission eine aktivere Rolle der EU auf globaler Ebene und einen offenen Dialog mit den Interessenträgern und der breiten Öffentlichkeit an. Vier Initiativen bilden den Rahmen für diese Tätigkeiten:

Die Kommission wird jährlich ein Forum zum Thema endokrine Disruptoren veranstalten. Dieses Forum bietet Wissenschaftlern und öffentlichen wie privaten Interessenträgern die Möglichkeit, Daten und bewährte Verfahren auszutauschen, Herausforderungen zu ermitteln und Synergien zu nutzen, um so die Arbeit der Kommission zu unterstützen;

stärkere Unterstützung der Arbeiten einschlägiger internationaler Organisationen, mit besonderem Schwerpunkt auf der adäquaten Unterstützung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bei der Ausarbeitung international vereinbarter Prüfleitlinien;

Prüfung, ob endokrine Disruptoren in das bestehende internationale System zur Klassifizierung von Chemikalien aufgenommen werden können. Damit würde eine globale Lösung für die Identifizierung endokriner Disruptoren geschaffen (ähnlich wie bei anderen Klassen von Gefahrstoffen wie Mutagenen, Karzinogenen und reproduktionstoxischen Stoffen);

Einrichtung eines Web-Portals als zentrale Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Interessenträger zum Thema endokrine Disruptoren. Da das Informationsniveau und das Bewusstsein in Europa unterschiedlich stark ausgeprägt sind, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, spezifische Kampagnen auszuarbeiten, die sich gezielt an gefährdete Gruppen richten.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1.

Der EWSA begrüßt die Kommissionsmitteilung über endokrine Disruptoren. Insbesondere hält der Ausschuss die Durchführung einer umfassenden Eignungsprüfung der geltenden Rechtsvorschriften sowie eine Untersuchung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen für erforderlich, um den tatsächlichen Sachstand zu ermitteln. Ein ganzheitlicher Ansatz ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung einer langfristigen Strategie (11), die einen kohärenten, konsequenten und wissenschaftlichen Ansatz für den Umgang mit endokrinen Disruptoren ermöglicht.

4.2.

Der Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass endokrine Disruptoren besonders besorgniserregende Stoffe sind. Aus diesem Grund unterstützt der Ausschuss den Vorschlag, einen kohärenten Rechtsrahmen zu schaffen und das Vorsorgeprinzip im Einklang mit den bereits für Biozide und Pestizide geltenden Bestimmungen (12) harmonisiert anzuwenden.

4.3.

Der EWSA ist insbesondere der Auffassung, dass die Kohärenz des neuen Rechtsrahmens die größte Herausforderung für die EU sein wird, da mehrere Stoffe, wie z. B. „Bisphenol A“, die als Zusatzstoffe in den verschiedensten Bereichen verwendet werden, sehr unterschiedlich behandelt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, den wissenschaftlichen Grundsatz „ein Stoff, eine Toxikologie (13)“einzuhalten. Das bedeutet, dass die Kriterien für die Identifizierung eines Stoffes als endokriner Disruptor in allen regulatorischen Bereichen der EU konsequent und kohärent sein müssen. Nur so wären regulatorische Beschlüsse in der Regel kohärent und koordiniert, auch wenn Ausnahmen möglich wären. Nicht zuletzt könnte die neue Strategie unter das „sektorübergreifende Dach“der REACH-Verordnung aufgenommen werden, um Kohärenz zu gewährleisten.

4.4.

Im neuen Kontext sollte die Steuerung auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußen, damit für die Bürger und die Interessenträger Transparenz gegeben ist. Daher ist es wichtig, die öffentliche und unabhängige Forschung mit einem angemessenen Haushalt finanziell zu unterstützen. Der EWSA ist der Auffassung, dass vereinbarte wissenschaftliche Kriterien und/oder Methoden auf der Grundlage unabhängiger Forschungsdaten die FuI-Aktivitäten und Produktion in der europäischen Industrie anregen, unterstützen und fördern könnten.

4.5.

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass das Verbot oder die Beschränkung bestimmter Stoffe oder Produkte, sobald sie plausibel als endokrine Disruptoren identifiziert sind, erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitsplätze haben könnte. Die Kommission sollte daher einen spezifischen Finanzierungsmechanismus vorsehen, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Produktion zu unterstützen, und zwar sowohl für die Unternehmen, damit ihre Produktionstechniken und -verfahren innovativer werden, als auch für die Arbeitnehmer, um ihre Kompetenzen auf dem neuesten Stand zu halten (14).

4.6.

Unabhängige Forschung ist von entscheidender Bedeutung, um unser Wissen über endokrine Disruptoren zu erweitern und zu vervollständigen. Der Ausschuss stellt fest, dass die Kommission in ihrem Vorschlag keine genauen Angaben darüber macht, welche Mittel sie im Rahmen des Programms Horizont Europa für Forschung und Innovation zu endokrinen Disruptoren zur Verfügung stellt. Der EWSA empfiehlt, dass dieser Haushalt nicht kleiner sein sollte als der derzeitige Haushalt im Rahmen von Horizont 2020.

4.7.

Der EWSA stimmt dem Vorschlag der Kommission zu Investitionen in Forschung und Innovation zu, ist jedoch der Auffassung, dass einige andere Bereiche in den nächsten Jahren wichtig sein werden und daher finanziell unterstützt werden sollten:

a)

die frühzeitige Identifizierung endokriner Disruptoren. Nach Angaben der WHO gelten mehr als 800 Stoffe als potenzielle endokrine Disruptoren (15). Aufgrund ihrer weitverbreiteten Nutzung ist es wichtig, in schnellere wissenschaftliche Erkennungsmethoden und Verfahren für die Datenanalyse zu investieren (um die vorhandenen Daten besser interpretieren zu können);

b)

Identifizierung unbedenklicher Alternativstoffe und -verfahren. Der von der Kommission eingeschlagene neue Pfad könnte zur Entdeckung vieler neuer endokriner Disruptoren führen. Einige dieser Stoffe sind in vielen Produktionssektoren besonders nützlich, weshalb es wichtig ist, in die Erforschung unbedenklicher Alternativen und sicherer Produktionsverfahren zu investieren. Das Fehlen von Daten bedeutet nicht, dass ein Stoff unbedenklich ist, weshalb es wichtig ist, die wissenschaftliche Untersuchung zu intensivieren. Die Liste der bewerteten Stoffe sollte dringend erweitert werden, wobei das Augenmerk nicht nur auf die Stoffe gerichtet werden sollte, die bereits umfassend getestet worden sind;

c)

Umweltsanierung. Sobald ein neuer Stoff plausibel als endokriner Disruptor identifiziert wurde, muss ein besonderes Verfahren für die Risikobewertung und das Risikomanagement solcher Stoffe in der Umwelt angewandt werden, um erforderlichenfalls (insbesondere aufgrund ihrer Persistenz) eine spezifische Strategie für die Umweltsanierung zu entwickeln.

4.8.

Der EWSA unterstützt den Vorschlag, jährlich ein Treffen der Interessenträger zu veranstalten. Nach Auffassung des Ausschusses müsste ein wirklich effizienter Dialog zwischen den Interessenträgern und der Europäischen Kommission jedoch ein ständiges und strukturiertes System für den Informationsaustausch und die Konsultation umfassen. Der EWSA würde an dem jährlichen Treffen gerne teilnehmen und hieran mitwirken.

4.9.

Endokrine Disruptoren und persistente organische Schadstoffe (POP) sind unterschiedliche Stoffe mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt. Sie sind aber gleich gefährlich für die Gesundheit und in der Bevölkerung gleichermaßen unbekannt. Da die Strategie der EU in Bezug auf POP mehrere Parallelen zu der Mitteilung der Kommission zu endokrinen Disruptoren aufweist, schlägt der Ausschuss vor, diese Strategien mit einem ähnlichen Konzept zu entwickeln, um den politischen und wissenschaftlichen Prozess zu verbessern. Insbesondere fordert der Ausschuss im Einklang mit seiner Stellungnahme NAT/719 zur Neufassung der POP-Verordnung dazu auf, endokrine Disruptoren im Rahmen der umfassenden Sensibilisierungskampagne über POP, die von der Kommission auf EU-Ebene organisiert werden soll, besonders zu berücksichtigen. Der EWSA bekräftigt ferner seine Empfehlung der Einrichtung einer offen zugänglichen Datenbank über POP und endokrine Disruptoren, um Unternehmen und Verbrauchern ein nützliches Instrument an die Hand zu geben.

5.   Besondere Bemerkungen

5.1.

Der EWSA hält die Mitteilung der Kommission für einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem besseren Schutz der Gesundheit der Bürger durch die Festlegung eines nachhaltigeren Produktionssystems. Trotzdem sollte diese Strategie durch einen realistischen Aktionsplan untermauert werden, der Ziele und Fristen enthält.

5.2.

Eine gut konzipierte Kreislaufwirtschaft mit einem besonderen Schwerpunkt auf Sekundärrohstoffen (16) könnte dazu beitragen, die Exposition der EU-Bürger gegenüber endokrinen Disruptoren zu minimieren. Nach Auffassung des EWSA müsste der Vorschlag der Kommission eindeutig und streng mit den geltenden Rechtsvorschriften, die im Rahmen des 7. Umweltaktionsprogramms (17) aufgestellt wurden, bzw. auch mit den anderen wichtigen politischen Nachhaltigkeitsinitiativen verbunden sein, wie etwa dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der Strategie für Kunststoffe, mit denen die Herstellung toxischer Stoffe ausgeschlossen werden soll. Bei diesem Thema ist große Sorgsamkeit vonnöten, insbesondere im Hinblick auf Cocktaileffekte, die Erkrankungen beim Menschen hervorrufen können und schädlich für die Umwelt sind.

5.3.

Der EWSA fordert die Kommission auf, den Vorschlag zur Durchführung einer öffentlichen Konsultation zu endokrinen Disruptoren genauer auszuführen. Der Ausschuss ist überzeugt, dass die organisierte Zivilgesellschaft besser als einzelne Bürger eine wichtige Rolle einnehmen kann, vor allem, weil es Sachverstands und Erfahrung bedarf, um nützliche, verlässliche und wissenschaftlich fundierte Ratschläge geben zu können (18).

5.4.

Der Ausschuss ist der festen Überzeugung, dass jede europäische Strategie für endokrine Disruptoren eine internationale Dimension haben und auf internationaler Ebene entwickelt werden muss, um die Gesundheit der Bürger wirksam vor potenziell gefährlichen Produkten aus Drittstaaten zu schützen. Daher unterstützt der EWSA den Vorschlag der Kommission für eine proaktivere Rolle der EU auf globaler Ebene, auch um die OECD bei der Verbesserung ihrer Tests zu unterstützen. Außerdem ist der EWSA der Auffassung, dass die EU die Nachhaltigkeit fördern und die Bestimmungen zu endokrinen Disruptoren in bilateralen und multilateralen Handelsabkommen durchsetzen sollte. Diesbezüglich könnte die EU mit der WHO und dem UNEP zusammenarbeiten, um auf der Grundlage der bestehenden UN-Liste der identifizierten oder potenziellen endokrinen Disruptoren und nach dem Vorbild des Stockholmer Übereinkommens über POP ein globales Übereinkommen über endokrine Disruptoren zu unterzeichnen (19). Diese Initiativen werden auch dabei helfen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und das europäische Produktionsmodell vor unlauterem Wettbewerb zu schützen (20).

5.5.

Der EWSA unterstützt die von der Kommission eingeschlagene offene Strategie und ist der Ansicht, dass die organisierte Zivilgesellschaft bei der Entwicklung nationaler Sensibilisierungskampagnen eine entscheidende Rolle spielen könnte, um die breite Öffentlichkeit besser über die Maßnahmen der EU zum Schutz der Gesundheit der Bürger zu informieren. Eine wirksame Sensibilisierungskampagne sollte in den Schulen ansetzen, um die Risiken einer Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren zu verringern und sicheres Verhalten zu fördern (21). Insbesondere empfiehlt der EWSA, die Initiativen in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu harmonisieren und als Teil einer einzigen Strategie anzusehen, die auf dem Konzept des lebenslangen Lernens beruht. Der Ausschuss ist ferner der Ansicht, dass gezielte Schulungen für alle jene Arbeitnehmer in der EU verfügbar und verbindlich sein sollten, die bei ihrer Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar mit endokrinen Disruptoren in Berührung kommen (22).

Brüssel, den 21. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1); Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1).

(2)  Website der ECHA. https://echa.europa.eu/de/-/chemicals-in-our-life-hot-topics-endocrine. Gemäß der weithin anerkannten WHO-Definition (WHO-IPCS) aus dem Jahr 2002 sind Chemikalien mit endokriner Wirkung von außen zugeführte Stoffe oder Stoffgemische, die die Funktion(en) des Hormonsystems verändern und dadurch Gesundheitsschädigungen in einem intakten Organismus, bei seinen Nachkommen oder in (Teil-)Populationen verursachen.

(3)  COM(1999) 706.

(4)  Weltgesundheitsorganisation, State of the Science of Endocrine Disrupting Chemicals, 2012, Seiten VII-XII.

(5)  https://www.unenvironment.org/explore-topics/chemicals-waste/what-we-do/emerging-issues/scientific-knowledge-endocrine-disrupting

(6)  Verordnung (EG) Nr. 1107/2009; Verordnung (EU) Nr. 528/2012; Verordnung (EG) Nr.1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1); Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1); Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1).

(7)  Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 338 vom 13.11.2004, S. 4); Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59); Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 170 vom 30.6.2009, S. 1); Richtlinie 98/24/EG des Rates (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11); Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 50).

(8)  „Von außen zugeführte Stoffe oder Stoffgemische, die die Funktion(en) des Hormonsystems verändern und dadurch Gesundheitsschädigungen in einem intakten Organismus, bei seinen Nachkommen oder in (Teil-)Populationen verursachen.“

(9)  Angaben der Kommission.

(10)  COM(2018) 435 final und COM(2018) 436 final — vgl. insbesondere den zweiten Pfeiler „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“, den Cluster „Gesundheit“(mit einem veranschlagten Budget von 7,7 Mrd. EUR) und die „direkten Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs“(mit einem veranschlagten Budget von 2,2 Mrd. EUR).

(11)  Stellungnahme des EWSA zur „Trinkwasserrichtlinie“(ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 107); Stellungnahme des EWSA zu dem Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik (ABl. C 283 vom 10.8.2018, S. 83); Stellungnahme des EWSA „Das gegenwärtige System zur Gewährleistung von Lebensmittel- und Versorgungssicherheit in der EU und Möglichkeiten zu seiner Verbesserung“(ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 1); Stellungnahme des EWSA Sicherheit von Spielzeug (ABl. C 77 vom 31.3.2009, S. 8); Stellungnahme des EWSA „Beitrag der Zivilgesellschaft zur Ausarbeitung einer umfassenden Ernährungspolitik in der EU“(ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 18).

(12)  Verordnung (EU) Nr. 528/2012; Verordnung (EG) Nr. 1107/2009; Stellungnahme des EWSA zum Thema „Biozidprodukte“(ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 62).

(13)  „Scientific principles for the identification of endocrine-disrupting chemicals: a consensus statement“, Solecki, 2017. https://link.springer.com/article/10.1007/s00204-016-1866-9

(14)  Stellungnahme des EWSA „Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit“, ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 56; Stellungnahme des EWSA Neufassung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP), ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 93.

(15)  Laut TEDX (Endocrine Disruption Exchange) umfasst diese Liste mehr als 1 000 Stoffe.

(16)  Stellungnahme des EWSA „Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht“(ABl. C 283 vom 10.8.2018, S. 56).

Stellungnahme des EWSA zur Europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (einschließlich Maßnahmen gegen Abfälle im Meer) (ABl. C 283 vom 10.8.2018, S. 61).

(17)  Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 171).

(18)  Stellungnahme des EWSA „Neufassung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP)“(ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 93).

(19)  Im August 2018 veröffentlichten die Vereinten Nationen eine Liste mit 45 Chemikalien oder Gruppen von Chemikalien, die nach einer gründlichen wissenschaftlichen Bewertung auf der Grundlage der WHO/IPCS Definition von 2002 als endokrine Disruptoren oder potenzielle endokrine Disruptoren identifiziert wurden. Es ist bedauerlich, dass aufgrund des Fehlens eines internationalen Übereinkommens über endokrine Disruptoren kein international vereinbartes Verfahren für den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren vor der Exposition gegenüber solchen Stoffen aufgestellt werden kann. https://www.unenvironment.org/explore-topics/chemicals-waste/what-we-do/emerging-issues/scientific-knowledge-endocrine-disrupting.

(20)  Stellungnahme des EWSA „Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft Europas“(ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 44).

(21)  Z. B. Dekalog für Bürger über endokrine Disruptoren. http://old.iss.it/inte/index.php?lang=2&id=289&tipo=29.

(22)  Stellungnahme des EWSA „Neufassung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP)“(ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 93).


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/89


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aktionsplan gegen Desinformation“

(JOIN(2018) 36 final)

(2019/C 228/13)

Berichterstatter: Ulrich SAMM

Mitberichterstatterin: Giulia BARBUCCI

Befassung

Europäische Kommission, 12.3.2019

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft

Annahme in der Fachgruppe

5.3.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

142/2/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) nimmt die in der Initiative gegebene Definition von Desinformation als nachweislich falsche oder irreführende Information, die eine Bedrohung für die Demokratie darstellt und öffentlichen Schaden anrichtet, zur Kenntnis. Die Verbreitung von Desinformationen ist mittlerweile Teil einer hybriden Kriegsführung mit einem klaren politischen Ziel geworden. Der EWSA betont jedoch, dass neben Falschinformationen auch äußerst selektive Informationen, Diffamierung, Panikmache und Hetze die Grundrechte (Freiheiten) der Bürgerinnen und Bürger sowie die Rechte von Minderheiten gefährden.

1.2.

Am wirksamsten ist Desinformation, wenn sie teilweise der Wahrheit entspricht. Aus diesem Grund erfordern die Bereitstellung hochwertiger Informationen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit vielfältige Maßnahmen aller Interessenträger. Zu diesem Zweck begrüßt der EWSA die Initiative für koordinierte Maßnahmen zum Schutz der EU, ihrer Organe und ihrer Bürger vor Desinformation. Der EWSA betont die Dringlichkeit derartiger Maßnahmen, befürchtet jedoch ebenfalls, dass dieser Aktionsplan angesichts der kurzen Frist bis zu den Europawahlen im Mai 2019 nur eine begrenzte Wirkung entfalten wird.

1.3.

Der EWSA geht davon aus, dass Desinformation hauptsächlich aus drei Quellen stammt: aus der Russischen Föderation (vom Europäischen Auswärtigen Dienst umfassend dokumentiert), von Wirtschaftsteilnehmern und Medien aus Drittländern (darunter China und USA) und aus internen Quellen, darunter verschiedene Medien, die in EU-Ländern tätig sind, sowie extrempolitische Bewegungen und Organisationen. Der EWSA fordert die Kommission auf, ihre Überwachung auszuweiten und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

1.4.

Der EWSA betont, dass die Mitgliedstaaten dringend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Integrität ihrer Wahlsysteme und -infrastrukturen zu wahren, und diese in allen Phasen der Wahlen zum Europäischen Parlament einer Prüfung unterziehen.

1.5.

Der EWSA teilt die Ansicht der Kommission, dass eine umfassende Abwehr von Desinformation auch eine aktive Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen erfordert. Der EWSA unterstützt aktiv die gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation, bspw. im Wege seiner Stellungnahmen sowie über Anhörungen, Going-local-Aktivitäten und die zahlreichen Presseaktivitäten seiner Gruppe Kommunikation.

1.6.

Zum Aufbau der Widerstandsfähigkeit müssen alle Bereiche der Gesellschaft einbezogen und insbesondere die Medienkompetenz der Bürger verbessert werden. Bewusstseinsbildung und kritisches Denken beginnen in der Schule‚ müssen aber das gesamte Leben hindurch kontinuierlich geschärft werden. Dazu ist eine angemessene Finanzierung — sowohl jetzt sofort als auch im neuen mehrjährigen Finanzrahmen — erforderlich.

1.7.

Die gemeinsamen Bemühungen müssen von möglichst vielen Akteuren — u. a. öffentliche und private Organisationen — auf EU-Ebene, in den Mitgliedstaaten, aber auch im Rahmen der Partnerschaft mit den Mittelmeerländern und der Östlichen Partnerschaft mitgetragen werden. Unabhängigen Faktenprüfern und Qualitätsjournalismus kommt dabei eine wichtige Funktion zu — dazu benötigen sie aber ausreichende Mittel, damit sie annähernd in Echtzeit arbeiten können.

1.8.

Der EWSA begrüßt insbesondere die im Rahmen der Programme Horizont 2020 und Horizont Europa bereitgestellten Forschungsmittel, um die Quellen von Desinformation und die dahinterstehenden Absichten, Instrumente und Ziele besser verstehen zu können.

1.9.

Die Verstärkung der Task Forces für strategische Kommunikation ist überfällig. Der EWSA begrüßt daher die geplante Aufstockung des Fachpersonals und die Bereitstellung neuer Instrumente. In Anbetracht der erheblichen Ressourcen, die in bestimmten Ländern für die Generierung von Desinformation bereitgestellt werden, benötigt die EU ohne jeden Zweifel ein angemessenes Reaktionsvermögen. Daher darf die geplante Aufstockung der Ressourcen der Task Forces für strategische Kommunikation nur ein erster Schritt des in den kommenden Jahren erforderlichen weiteren Ausbaus sein.

1.10.

Der EWSA teilt die Auffassung, dass das Mandat der beiden anderen Task Forces für strategische Kommunikation (Westbalkan und South) überarbeitet werden sollte, und fordert die Mitgliedstaaten auf, durch die Entsendung nationaler Experten einen Beitrag zur Arbeit der Task Forces für strategische Kommunikation zu leisten.

1.11.

Der EWSA begrüßt den Verhaltenskodex als freiwillige Verpflichtung sozialer Medienplattformen und Werbetreibender im Kampf gegen Desinformation, hegt indes Zweifel an der Wirksamkeit derartiger freiwilliger Maßnahmen. Die Kommission wird nachdrücklich aufgefordert, weitere Schritte einschl. regulative Maßnahmen wie Sanktionen vorzuschlagen, sofern die Umsetzung des Verhaltenskodex weiterhin nicht die gewünschte Wirkung entfaltet.

1.12.

Der EWSA ruft private Unternehmen eindringlich dazu auf, die Schaltung von Werbung auf Online-Plattformen, die Desinformationen verbreiten, endlich als unethisch und unverantwortlich einzustufen, und fordert sie nachdrücklich dazu auf, Schritte zur Unterbindung dieser Praxis zu unternehmen.

2.   Einleitung — Desinformation als Bedrohung der demokratischen Systeme der EU

2.1.

Im Sinne dieser Gemeinsamen Mitteilung sind unter Desinformation nachweislich falsche oder irreführende Informationen zu verstehen, die mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Vorteils oder der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und verbreitet werden, und öffentlichen Schaden anrichten und die Demokratie bedrohen. Häufig werden durch Verleumdung, Panikmache und Verhetzung Rechte verletzt.

2.2.

Diejenigen, die Desinformation verbreiten, nehmen für sich häufig das Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch. Das Recht auf Information und die Pressefreiheit sind zugegebenermaßen Grundrechte der Europäischen Union, doch muss jedweder Missbrauch dieser Rechte in Gestalt eines gezielten Einsatzes von Desinformation zum Schaden der Gesellschaft bekämpft werden.

2.3.

Mithilfe der digitalen Techniken ist es einfacher geworden, Desinformation zu erzeugen und zu verbreiten. Zu den eingesetzten Techniken gehören:

Troll-Angriffe auf Social-Media-Profile;

die Nutzung automatisierter Internet-Software (Bots);

die Fälschung amtlicher Dokumente;

Videomanipulationen (Deepfakes);

falsche Profile in sozialen Medien.

2.4.

Die sozialen Medien sind zu einem mächtigen Instrument für die Verbreitung von Desinformation geworden, das in einigen Fällen, etwa im Fall Cambridge Analytica, dazu genutzt wird, Desinformationsinhalte an bestimmte, durch unerlaubten Zugriff auf personenbezogene Daten ermittelte Nutzer zu adressieren, um letztlich Wahlergebnisse zu beeinflussen. Dies ist eine Bedrohung für die Demokratie.

Neben den sozialen Medien haben auch die herkömmlicheren Kommunikationsmittel wie Fernsehen, Tageszeitungen, Websites, Ketten-E-Mails und -Nachrichten in vielen Regionen nach wie vor viel Gewicht. Die eingesetzten Instrumente und Techniken verändern sich schnell.

2.5.

Die hinter der Desinformation stehenden Akteure können von innen, d. h. aus den Mitgliedstaaten, kommen oder externe Akteure sein, d. h. auch staatliche (oder staatlich finanzierte) und nichtstaatliche Akteure. Berichten zufolge setzen mehr als 30 Länder Desinformation ein und beeinflussen Aktivitäten auf unterschiedliche Weise, auch in ihren eigenen Ländern.

2.6.

Nach Ansicht der EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen, die 2016 innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes eingerichtet wurde, stellen die Desinformationsaktivitäten der Russischen Föderation die größte äußere Bedrohung für die EU dar. Bei mehreren Wahlen und Referenden in der EU wurde über Desinformation berichtet, die aus russischen Quellen stammt und/oder über sie verbreitet wurde. Gut dokumentiert sind die Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit dem Krieg in Syrien, dem Abschuss des Passagierflugzeugs MH-17 über der Ostukraine und dem Einsatz eines chemischen Kampfstoffes beim Anschlag in Salisbury. Aber auch andere Drittländer sind im Bereich der Desinformation sehr aktiv, und auch innerhalb der EU werden Falschinformationen von zahlreichen Akteuren verbreitet.

2.7.

2018 ergriff die EU eine Reihe Initiativen zur Bekämpfung von Desinformation und illegalen Inhalten und zur Sicherung des Datenschutzes:

Gemeinsame Mitteilung: Stärkung der Resilienz und Ausbau der Kapazitäten zur Abwehr hybrider Bedrohungen (JOIN(2018) 16 final);

Empfehlung für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten (C(2018) 1177 final);

Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (COM(2018) 640 final);

Verordnung im Hinblick auf ein Überprüfungsverfahren für im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament begangene Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (COM(2018) 636 final) (1);

Richtlinie (EU) 2018/1808 zur Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste;

Mitteilung: Umgang mit illegalen Online-Inhalten — Mehr Verantwortung für Online-Plattformen (COM(2017) 555 final) (2);

Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren (3);

Mitteilung: Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept (COM(2018) 236 final) (4) sowie ein Bericht über ihre Umsetzung (COM(2018) 794 final);

Mitteilung: Freie und faire Europawahlen gewährleisten — Ein Beitrag der Europäischen Kommission zum Treffen der Führungsspitzen in Salzburg am 19./20. September 2018 (COM(2018) 637 final).

2.8.

Angesichts der bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 und der mehr als 50 Präsidentschafts-, Parlaments- oder Kommunalwahlen, die bis 2020 in den Mitgliedstaaten anstehen, müssen dringend und unverzüglich koordinierte Maßnahmen ergriffen werden, um die EU, ihre Institutionen und ihre Bürgerinnen und Bürger vor Desinformation zu schützen.

3.   Wesentlicher Inhalt des Aktionsplans gegen Desinformation

3.1.

Dieser von der Kommission und der Hohen Vertreterin vorgelegte Aktionsplan (JOIN(2018) 36 final) ist die Antwort auf die Forderung des Europäischen Rates nach Maßnahmen „zum Schutz der demokratischen Systeme der Union und zur Bekämpfung von Desinformation“. Das darin skizzierte koordinierte Vorgehen gegen Desinformation beruht auf vier Säulen:

3.2.

Ausbau der Fähigkeiten der Organe der Union, Desinformation zu erkennen, zu untersuchen und zu enthüllen:

Verstärkung der Task Forces für strategische Kommunikation und der Delegationen der Union durch zusätzliches Fachpersonal und neue Instrumente;

Überarbeitung der Mandate der Task Forces für strategische Kommunikation Westbalkan und South.

3.3.

Mehr koordinierte und gemeinsame Maßnahmen gegen Desinformation:

Einrichtung eines Frühwarnsystems zur Abwehr von Desinformationskampagnen bis März 2019, das eng mit den bestehenden Netzen, dem Europäischen Parlament sowie der NATO und dem Rapid Response Mechanism der G7 interagiert;

Verstärkung der Kommunikationsbemühungen im Hinblick auf die Werte und Strategien der Union;

Ausbau der strategischen Kommunikation in der Nachbarschaft der Union.

3.4.

Mobilisierung des Privatsektors bei der Bekämpfung von Desinformation:

Am 26. September 2018 wurde der an Online-Plattformen, Werbetreibende und die Werbebranche gerichtete Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation veröffentlicht. Die Kommission wird eine enge und kontinuierliche Überwachung seiner Umsetzung gewährleisten.

3.5.

Sensibilisierung der Gesellschaft und Ausbau ihrer Widerstandsfähigkeit:

Gezielte Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie Schulungen für Medien und Meinungsbildner in der Union und ihrer Nachbarschaft, um das Bewusstsein für die Negativfolgen von Desinformation zu fördern;

Fortsetzung der Bemühungen um Unterstützung der Arbeit unabhängiger Medien und von Qualitätsjournalismus sowie der Forschung im Bereich Desinformation;

in Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Kommission Förderung des Aufbaus von Teams aus multidisziplinären unabhängigen Faktenprüfern und Forschern, die über spezifische Kenntnisse des jeweiligen lokalen Informationsumfelds verfügen, um Desinformationskampagnen in den verschiedenen sozialen Netzwerken und digitalen Medien zu erkennen und zu enthüllen;

im Rahmen der im März 2019 stattfindenden Medienkompetenz-Woche und in Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Kommission Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Fachleuten im Bereich der Medienkompetenz;

rasche Umsetzung der mit Medienkompetenz zusammenhängenden Bestimmungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste seitens der Mitgliedstaaten;

genaue Beobachtung der Umsetzung des Pakets zu den Wahlen und bedarfsweise einschlägige Unterstützung und Beratung durch die Kommission.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1.

Der EWSA nimmt die in der Initiative gegebene Definition von Desinformation als nachweislich falsche oder irreführende Information, die eine Bedrohung für die Demokratie darstellt und öffentlichen Schaden anrichtet, zur Kenntnis. Er betont jedoch, dass neben Falschinformationen auch äußerst selektive Informationen, Diffamierung, Panikmache und Hetze die Grundrechte (Freiheiten) der Bürgerinnen und Bürger sowie die Rechte von Minderheiten gefährden. Am wirksamsten ist Desinformation, wenn sie teilweise der Wahrheit entspricht. Aus diesem Grund erfordern die Bereitstellung hochwertiger Informationen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit vielfältige Maßnahmen aller Interessenträger.

4.2.

Die Verbreitung von Desinformationen ist mittlerweile Teil einer hybriden Kriegsführung mit einem klaren politischen Ziel geworden. Der EWSA begrüßt daher diese Initiative für koordinierte Maßnahmen zum Schutz der EU, ihrer Organe und ihrer Bürger vor Desinformation. Er betont die Dringlichkeit derartiger Maßnahmen, befürchtet jedoch ebenfalls, dass dieser Aktionsplan angesichts der kurzen Frist bis zu den Europawahlen im Mai 2019 nur eine begrenzte Wirkung entfalten wird. Langfristig jedoch werden diese gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation entscheidend zum Schutz der demokratischen Systeme der EU beitragen.

4.3.

Der EWSA geht davon aus, dass Desinformation hauptsächlich aus drei Quellen stammt: aus der Russischen Föderation (vom Europäischen Auswärtigen Dienst umfassend dokumentiert), von Wirtschaftsteilnehmern und Medien aus Drittländern (darunter China und USA) und aus internen Quellen, darunter verschiedene Medien, die in EU-Ländern tätig sind, sowie extrempolitische Bewegungen und Organisationen. Der EWSA fordert die Kommission auf, ihre Überwachung auszuweiten und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

4.4.

Der EWSA betont, dass die Mitgliedstaaten dringend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Integrität ihrer Wahlsysteme und -infrastrukturen zu wahren, und diese im Vorfeld — aber auch im Verlauf und nach Abschluss — der Wahlen zum Europäischen Parlament einer Prüfung unterziehen. Die Unterstützung durch die Europäische Kommission ist hier von entscheidender Bedeutung. Diesbezüglich wäre ein Austausch bewährter Verfahren (wie das schwedische Beispiel aus dem Jahr 2018) sinnvoll.

4.5.

Der EWSA begrüßt die Ansicht der Kommission, dass eine umfassende Abwehr von Desinformation auch eine aktive Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen erfordert. Zum Aufbau der Widerstandsfähigkeit müssen alle Bereiche der Gesellschaft einbezogen und insbesondere die Medienkompetenz der Bürger dahin gehend verbessert werden, wie sie Desinformation erkennen und abwehren können. Bewusstseinsbildung und kritisches Denken beginnen in der Schule‚ müssen aber das gesamte Leben hindurch kontinuierlich geschärft werden. Dazu ist jedoch eine angemessene Finanzierung — sowohl jetzt sofort als auch im neuen mehrjährigen Finanzrahmen — erforderlich.

4.6.

Der EWSA unterstützt aktiv die gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation, bspw. im Wege seiner Stellungnahmen sowie über Anhörungen, Going-local-Aktivitäten und die zahlreichen Presseaktivitäten seiner Gruppe Kommunikation.

4.7.

Die gemeinsamen Bemühungen müssen von möglichst vielen Akteuren — u. a. öffentliche und private Organisationen — auf EU-Ebene, in den Mitgliedstaaten, aber auch im Rahmen der Partnerschaft mit den Mittelmeerländern und der Östlichen Partnerschaft mitgetragen werden. Unabhängigen Faktenprüfern und Qualitätsjournalismus kommt dabei eine wichtige Funktion zu — dazu benötigen sie aber ausreichende Mittel, damit sie annähernd in Echtzeit arbeiten können.

4.8.

Langfristig ist eine ausreichende Medienkompetenz als Schlüssel zur Zukunft der Demokratie in Europa unabdingbar. Der EWSA befürwortet das Bestreben, die Quellen von Desinformation und die dahinterstehenden Absichten, Instrumente und Ziele besser zu verstehen und nachvollziehen zu können, wie und warum sich Bürgerinnen und Bürger und manchmal ganze Gemeinschaften von Desinformationsnarrativen ködern lassen und so Teil der Maschinerie zur Verbreitung von Falschinformationen werden. Der EWSA begrüßt insbesondere die im Rahmen der Programme Horizont 2020 und Horizont Europa zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel.

5.   Besondere Bemerkungen und Empfehlungen

5.1.

Die Verstärkung der Task Forces für strategische Kommunikation ist überfällig, was der EWSA bereits in früheren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht hat (5). Er begrüßt daher die geplante Aufstockung des Fachpersonals und die Bereitstellung neuer Instrumente und stellt sich hinter die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Kapazitäten in diesem Bereich erforderlichenfalls auszubauen. In Anbetracht der erheblichen Ressourcen, die in bestimmten Ländern für die Generierung von Desinformation bereitgestellt werden, benötigt die EU ohne jeden Zweifel ein angemessenes Reaktionsvermögen, und die geplante Aufstockung der Ressourcen der Task Forces für strategische Kommunikation darf daher nur ein erster Schritt des in den kommenden Jahren erforderlichen weiteren Ausbaus sein.

5.2.

Der EWSA stimmt zu, dass das Mandat der East StratCom Task Force aufrechterhalten und das Mandat der beiden anderen Task Forces für strategische Kommunikation (Westbalkan und South) überarbeitet werden sollte, da Desinformationsaktivitäten in diesen Regionen an Umfang und Bedeutung gewinnen. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, durch die Entsendung nationaler Experten einen Beitrag zur Arbeit der Task Forces für strategische Kommunikation zu leisten. Nur so kann das Frühwarnsystem wirklich effizient sein.

5.3.

Der EWSA begrüßt ferner die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung freier und fairer Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Empfehlung, gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen, einschließlich für die widerrechtliche Nutzung personenbezogener Daten zur Beeinflussung eines Wahlergebnisses. Er begrüßt des Weiteren die gute Zusammenarbeit mit den USA, der NATO und Norwegen und fordert, unabhängig davon, ob der Brexit nun tatsächlich stattfindet oder nicht, dass das Vereinigte Königreich hier seine wichtige Funktion beibehält. Der Kampf gegen die Desinformation muss von den Mitgliedstaaten solidarisch geführt werden.

5.4.

Dem Aktionsplan ist ein Fortschrittsbericht (6) beigefügt. Darin werden die Fortschritte dargelegt, die bei den verschiedenen Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf den Verhaltenskodex als freiwillige Verpflichtung sozialer Medienplattformen und Werbetreibender erzielt wurden. Internetunternehmen sind im Rahmen des Verhaltenskodex verpflichtet, die Gewinne aus Konten und Websites, die Informationen falsch darstellen, zu kürzen, rigoros gegen falsche Konten und Bots vorzugehen, vorrangig verlässliche Nachrichtenquellen zu präsentieren und die Transparenz der Finanzierung politischer Werbung zu verbessern.

5.5.

Der EWSA begrüßt den Verhaltenskodex, hegt indes Zweifel an der Wirksamkeit derartiger freiwilliger Maßnahmen. Diese Zweifel wurden kürzlich auch von der Kommission geäußert, als der erste Bericht von Google, Facebook, Twitter und Mozilla am 29. Januar vorgelegt wurde. Die Kommission wird nachdrücklich aufgefordert, weitere Maßnahmen vorzuschlagen, u. a. auch regulative Maßnahmen wie beispielsweise Sanktionen in Fällen, in denen nicht rasch genug gegen gefälschte Nutzerkonten vorgegangen wird oder die Umsetzung anderer Teile des Verhaltenskodex weiterhin nicht die gewünschte Wirkung entfaltet.

5.6.

Der EWSA ruft private Unternehmen eindringlich dazu auf, die Schaltung von Werbung auf Online-Plattformen, die Desinformationen verbreiten, endlich als unethisch und unverantwortlich einzustufen, und fordert sie nachdrücklich dazu auf, Schritte zur Unterbindung dieser Praxis zu unternehmen.

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  EWSA-Stellungnahme zum Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  ABl. C 237 vom 6.7.2018, S. 19.

(3)  EWSA-Stellungnahme zum Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und Netz nationaler Koordinierungszentren (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(4)  ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 183.

(5)  ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 183.

(6)  COM(2018) 794 final.


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/95


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur „Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank — Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien — Elemente einer EU-Strategie“

(JOIN(2018) 31 final)

(2019/C 228/14)

Berichterstatter: Jonathan PEEL

Befassung

Europäische Kommission, 14.12.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Außenbeziehungen

Annahme in der Fachgruppe

26.2.2019

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

133/2/1

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschaft- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Veröffentlichung der Gemeinsamen Mitteilung „Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien — Elemente einer EU-Strategie“ (1) der Kommission und der Hohen Vertreterin der EU am 19. September 2018.

1.1.1.

Die Initiative kommt zu einem idealen Zeitpunkt. Die Weltordnung verändert sich schneller als in den beinahe dreißig vergangenen Jahren, die internationale, nach dem Krieg entstandene Handelsordnung steht vor enormen Herausforderungen, das Gleichgewicht der Weltwirtschaft verschiebt sich Richtung Osten und die globale Kaufkraft Asiens wächst exponentiell.

1.2.

Der EWSA ist jedoch der Ansicht, dass mit der Mitteilung eine wesentliche Chance vertan wurde, und nimmt die Anzahl der erheblichen strategischen Lücken mit Besorgnis zur Kenntnis. Zentrale wirtschaftliche und geopolitische Gegebenheiten wurden nicht berücksichtigt. Der Ehrgeiz hält sich anscheinend in Grenzen, und unkonventionelle Denkansätze scheinen Mangelware. Die Gelegenheit, der künftigen Entwicklung der Beziehung und Konnektivität zwischen der EU und Asien eine echte, weitreichende Vision zugrunde zu legen, wurde nicht ergriffen, und die große Vielfalt und Komplexität des Themas wurden kaum offen gewürdigt.

1.2.1.

Es gibt weder einen Zeitplan noch klare Aussagen über die strategischen Ziele der EU, weder über die Ziele ergänzender noch über die konkurrierender Natur.

1.2.2.

Der EWSA fragt sich, warum viele aktuelle und entscheidende Entwicklungen, die sowohl die EU als auch Asien betreffen, keine oder fast keine Erwähnung finden. Beispielsweise

wird kein Versuch unternommen, irgendwelche wesentlichen strategischen Herausforderungen, vor denen Europa in seinen Beziehungen zu Asien künftig steht, herauszustellen oder zu untersuchen;

werden von Asien ausgehende und hauptsächlich oder teilweise auf Europa gerichtete Konnektivitäts- oder Investitionsprojekte weder begrüßt noch untersucht;

wird nicht auf die wichtigsten Handels- oder Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den führenden asiatischen Ländern Bezug genommen — weder auf Abkommen, die bereits in Kraft sind, noch auf solche, die noch verhandelt werden: Das Fehlen jedweder Bezugnahme auf das aktuelle Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan, bei dem es sich um das wichtigste (und nunmehr in Kraft getretene) Abkommen dieser Art handelt, wird mit Verwunderung zur Kenntnis genommen;

findet im Abschnitt „Die menschliche Dimension der Konnektivität“ keiner der bestehenden zivilgesellschaftlichen Dialoge zwischen der EU und Asien Erwähnung, insbesondere nicht die vorbildlichen zivilgesellschaftlichen Überwachungsgremien, die im Rahmen dieser Handelsabkommen eingerichtet wurden;

wird trotz der aktiven Funktion der Zivilgesellschaft bei der Überwachung keinerlei Versuch unternommen, die potenzielle Rolle der Zivilgesellschaft zu bewerten, vor allem angesichts der Tatsache, dass dies in Asien so gut wie keine Tradition hat;

wird kein Versuch unternommen, soziale Fragen zu untersuchen, obwohl diese häufig ein zentrales Thema in derartigen Gremien sind; dazu gehört die Umsetzung grundlegender Übereinkommen der ILO, die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (Ziel Nr. 5 für nachhaltige Entwicklung) und selbst die Menschenrechte;

wird in keiner Weise auf die chinesische Initiative „Neue Seidenstraße“ (Belt and Road Initiative) eingegangen, obwohl diese Initiative nicht nur auf Europa ausgerichtet ist, sondern auch alle anderen asiatischen Länder betrifft, und obwohl mit ihr auch eine konkrete Förderung des Handels und der Infrastruktur sowie eine finanzielle Unterstützung vorgeschlagen wird;

wird weder darauf eingegangen, dass die „Neue Seidenstraße“ das Potential hat, ohne Schaffung neuer Arbeitsplätze eine hohe Verschuldung zu verursachen, noch werden die potenziellen strategischen Möglichkeiten oder Herausforderungen für Europa geprüft;

wird die EU-Strategie für Zentralasien nur beiläufig betrachtet, und es wird nicht darauf eingegangen, wie diese durch das strategische Machtspiel in der Region, an dem China, die Russische Föderation und viele andere, einschließlich der Türkei, Iran und Indien, beteiligt sind, beeinflusst wird;

wird die von Russland ins Leben gerufene Eurasische Wirtschaftsunion, an der sowohl europäische als auch zentralasiatische Länder beteiligt sind und die weiter ausgedehnt werden soll, weder erwähnt noch bewertet;

wird nicht darauf eingegangen, wie die Nachfrage nach Energie und die konkurrierenden Interessen an den umfangreichen Kohlenwasserstoffvorräten, die in Zentralasien gefunden worden sind, gesteuert werden können — abgesehen von der Aussage, dass die EU „die Konnektivität im Energiebereich zwischen und mit Partnern in Asien unterstützen“ sollte;

wird nicht auf aktuelle Konnektivitätsinitiativen im Bereich Verkehr und Energie, wie etwa die zwischenstaatliche Kommission für den Verkehrskorridor Europa-Kaukasus-Asien (Intergovernmental Commission for the Transport Corridor Europe-Caucasus-Asia; TRACECA) (2), eingegangen;

erfolgt kein Versuch, Verkehr und den Bedarf an Infrastruktur in der Region z. B. mit dem auf Infrastruktur gerichteten Ziel 9 für nachhaltige Entwicklung zu verknüpfen;

werden ebenfalls nur wenige Worte über die Herausforderungen verloren, denen sich sowohl die EU als auch Asien im Hinblick auf die Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens, insbesondere im Bereich der Umweltverschmutzung, gegenübersehen;

wird nicht darauf eingegangen, dass die Gefahr bewaffneter Konflikte, in denen auch Raumfahrt- und digitale Technologien zum Einsatz kommen können, zunimmt, und es findet sich kein Hinweis auf die Notwendigkeit eines Dialogs mit den asiatischen Ländern;

wird nicht darauf eingegangen, wie mit Blick auf internationale Organisationen, insbesondere die WTO, eine Zusammenarbeit mit asiatischen Ländern am besten gestaltet werden kann;

wird Indien trotz seiner Größe und seines Stärkepotenzials nur nebenbei und der Iran trotz seiner zunehmend wichtigen Rolle in der erweiterten Region nur einmal erwähnt.

1.3.

Der EWSA begrüßt jedoch, dass ein Schwerpunkt der Mitteilung auf einer nachhaltigen, umfassenden und auf Regeln beruhenden Konnektivität liegt. Richtigerweise wird betont, wie wichtig „eine Kreislaufwirtschaft, geringe Treibhausgasemissionen und eine klimaresistente Zukunft [sind], um sowohl die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) als auch die im Pariser Klimaschutzübereinkommen festgelegten Ziele zu erreichen“.

1.4.

Der EWSA ist der Ansicht, dass die EU sich zu der Initiative „Neue Seidenstraße“ unbedingt offiziell äußern muss.

1.4.1.

Es war von vielen Seiten erwartet worden, dass die Mitteilung einen wesentlichen Teil der EU-Antwort auf die Initiative „Neue Seidenstraße“ darstellen würde. Diese wird jedoch gar nicht erwähnt. Ursprünglich wurde die Initiative als Silk Road Economic Belt (Wirtschaftsgürtel Seidenstraße) bezeichnet, wobei die Seidenstraße die historische Verbindung zwischen der EU und Asien war. Die EU und China verfügen bereits über eine Strategische Partnerschaft. Im Rahmen der Initiative „Neue Seidenstraße“ sollen echte Verbindungen zwischen Asien und Europa geschaffen werden. Die Mitteilung dagegen ist in dieser Hinsicht sehr viel unklarer.

1.4.2.

Der EWSA weist darauf hin, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (3) eine konkrete Verbindung zwischen der Initiative und dem Format „16 + 1“ aufgezeigt hat, das zwischen China und 16 Staaten Zentral- und Osteuropas (darunter elf Mitgliedstaaten) besteht. In dem entsprechenden Bericht äußert das Parlament seine Sorge darüber, dass das chinesische Vorhaben, 3 Mrd. USD in die Infrastruktur dieser Länder zu investieren, dazu führen könnte, dass sich die entsprechenden europäischen Regierungen „bei Banken in chinesischem Staatsbesitz […] in hohem Maße verschulden könnten, wohingegen dabei nur wenig Arbeitsplätze geschaffen“ würden. In der Mitteilung wird zwar Wert auf die finanzielle Tragfähigkeit und innovative Finanzierungsmethoden gelegt, dieser Punkt jedoch wird außer Acht gelassen.

1.4.3.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass ein formaler Bezug zwischen der Initiative „Neue Seidenstraße“ und den Zielen für nachhaltige Entwicklung unbedingt erforderlich ist. Letztere werden in der Mitteilung hervorgehoben. Das Diskussionsforum EU-China, an dem sowohl der EWSA als auch der chinesische Wirtschafts- und Sozialrat beteiligt sind, hat diese Beziehung vor Kurzem bei zwei Treffen betont.

1.4.4.

Die Initiative „Neue Seidenstraße“ muss in beide Richtungen funktionieren. Der EWSA pflichtet der Handelskammer der Europäischen Union in China bei, dass die Zukunft der Initiative davon abhängt, dass Handel und Investitionen ausgewogen in beide Richtungen fließen. Hierfür muss China seine Märkte öffnen. Auch EU-Unternehmen äußern sich besorgt und fordern bessere Informationen und Transparenz als Voraussetzung für eine Beteiligung an Projekten im Rahmen der Initiative. Diese Bedenken greifen auch in einem panasiatischen Kontext.

1.5.

Der EWSA empfiehlt nachdrücklich, dass deutlich mehr Mittel für die Beziehungen zwischen der EU und Asien — in dem laut EAD zwei Drittel des von Armut betroffenen Teils der Weltbevölkerung leben — bereitgestellt werden. Im Vergleich zu dem deutlich größeren Teil der EU-Entwicklungshaushaltsmittel, der nach Afrika und Lateinamerika fließt, sind die für viele ärmere Länder Asiens vorgesehenen Mittel unzureichend.

1.6.

Zur Unterstützung europäischer Unternehmen und insbesondere Konsortien sollte die Europäische Kommission nach Ansicht des Ausschusses die im Rahmen von InvestEU in Afrika verfügbaren außenpolitischen Wirtschaftsinstrumente auf Asien und andere Teile der Welt ausweiten. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollte diese Unterstützung außerdem unter Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen, auch in Drittländern, in denen ausländische Investitionen getätigt werden.

1.7.

Der Punkt zu Energie fällt sehr kurz aus. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die erheblichen Kompetenzen der EU bezüglich einer verstärkten Zusammenarbeit für die Verbesserung der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energieträger umfassend genutzt werden müssen. Der EWSA stellt außerdem fest, dass die verschiedenen konkurrierenden Interessen an den umfangreichen Kohlenwasserstoffvorräten, die in Zentralasien entdeckt worden sind, keine Berücksichtigung gefunden haben, und bedauert darüber hinaus die fehlende Behandlung des Themas Wasser, einer weiteren höchst wichtigen, potentiell gefährlichen und lebensnotwendigen, strategischen Ressource.

1.8.

Der EWSA begrüßt die Äußerungen der Kommission zur digitalen Konnektivität, insbesondere ihren Aufruf, „dass die EU ein friedliches, sicheres und offenes IKT-Umfeld fördern und gleichzeitig Bedrohungen der Cybersicherheit angehen und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Internet, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten, gewährleisten“ sollte. Es ist allerdings sehr enttäuschend, dass kein Wort darüber verloren wird, wie damit umzugehen ist, dass die europäischen und asiatischen Länder diesbezüglich eine sehr unterschiedliche Herangehensweise haben.

1.9.

Der EWSA war überrascht, lediglich zu lesen, dass die EU „auf die Anbindung des bereits gut ausgebauten transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) an Netze in Asien hinarbeiten“ sollte. Wir wiederholen unsere erstmals im Jahr 2011 ausgesprochene Empfehlung (4), dass die für China und die EU vorgeschlagenen Verkehrskorridore soweit wie möglich vollständig aneinander angeglichen werden, insbesondere im Bereich der Schieneninfrastruktur.

1.9.1.

Darüber hinaus wiederholt der EWSA seine im Jahr 2015 ausgesprochene Empfehlung, dass die EU stärker auf Ergebnisse im Rahmen des Programms TRACECA hinwirken sollte, „um die Entwicklung einer nachhaltigen Infrastrukturkette zu beschleunigen und dabei einen multimodalen Verkehr (insbesondere Schienen- und Straßenverkehrsinfrastruktur) durch die Vernetzung des Korridors mit den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V) zu gewährleisten“.

2.   Hintergrund: die Bedeutung Asiens für die EU

2.1.

Der EWSA begrüßt, dass er als Empfänger der Gemeinsamen Mitteilung „Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien — Elemente einer EU-Strategie“ genannt wird, die kurz vor dem zwölften ASEM-Gipfel (5) in Brüssel im Oktober 2018 veröffentlicht wurde.

2.2.

Die Initiative zur Festlegung einer Strategie für die Konnektivität zwischen Europa und Asien kommt zu einem idealen Zeitpunkt. Die Welt befindet sich in einem grundlegenden strukturellen Umbruch. Wirtschaftsmacht und Kaufkraft des Ostens nehmen zu; die globale Handelsordnung steht aufgrund einseitiger, von der US-Regierung auferlegter Einfuhrzölle und dem Umstand, dass die USA die WTO infrage stellen, vor ihrer bislang größten Herausforderung; die EU ist intern mit beispiellosen Herausforderungen konfrontiert, und viele Länder stehen vor erheblichen internen Umbrüchen (z. B. Vereinigtes Königreich und Türkei) oder verschaffen sich, wie Russland oder Iran, neue Geltung.

2.2.1.

Es besteht seit Jahrtausenden eine Verbindung zwischen Europa und Asien. Vor der Entdeckung des Seewegs im Jahr 1497 bestand diese Verbindung im Wesentlichen aus dem, was heute als Seidenstraße bekannt ist. Diese deckte weit mehr ab als nur Handel. Sämtliche Bewegungen von Waren, Ideen und Völkern liefen über die Seidenstraße — vom kulturellen, medizinischen und religiösen Austausch über den Zugang zu wesentlichen Ressourcen bis hin zur technologischen Innovation. Von Asien aus boten Verbindungen Richtung Westen auch Zugang zu Afrika, wie auch heute wieder bei der chinesischen Initiative „Neue Seidenstraße“ zu beobachten ist.

2.3.

Unter den zehn größten Handelspartnern der EU befinden sich vier wichtige asiatische Länder, nämlich China, Japan, die Republik Korea und Indien. Unter den größten dreißig finden sich weitere sieben asiatische Länder. Mit einigen dieser Länder hat die EU bereits umfassende Freihandelsabkommen (FHA) oder Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen: mit der Republik Korea (Nr. 8; Inkrafttreten 2011), mit Japan (Nr. 6; nunmehr in Kraft getreten) sowie mit Singapur (Nr. 14) und Vietnam (Nr. 19), bei denen noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments eingeholt werden muss. Derzeit laufen außerdem Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Indonesien (Nr. 29), Malaysia (Nr. 21) und Thailand (Nr. 24). Verhandlungen mit weiteren ASEAN-Mitgliedstaaten laufen entweder oder liegen aktuell auf Eis.

2.3.1.

Jedes der unterzeichneten FHA oder WPA beinhaltet ein ambitioniertes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. In diesen ist jeweils eine aktive Beobachtung durch die Zivilgesellschaft vorgesehen, wobei der EWSA eine entscheidende Rolle spielt (dies wird auch umfassend in anderen aktuellen Stellungnahmen behandelt (6)). Außerdem wurden separate Investitionsschutzabkommen mit Singapur und Vietnam unterzeichnet. Mit Japan konnte bisher noch keine Einigung erzielt werden.

2.3.2.

Verhandlungen mit China (Nr. 2) über ein umfassendes eigenständiges Investitionsabkommen wurden 2013 aufgenommen, kommen aber nur langsam voran. Gegenwärtig läuft die 20. Verhandlungsrunde. Mit Indien (Nr. 9) wurden im Jahr 2007 Gespräche über ein FHA aufgenommen. Diese liegen jedoch seit 2013 auf Eis.

2.3.3.

Der EWSA nimmt mit erheblicher Verwunderung zur Kenntnis, dass sich die Kommission diesbezüglich in keinerlei Weise äußert (weder zu einem der Abkommen noch zu den Verhandlungen).

2.4.

In Asien leben rund 60 % der Weltbevölkerung, ca. 35 % der Ausfuhren der EU gehen nach Asien und 45 % ihrer Einfuhren kommen von dort. Zwar liegen einige Industrieländer mit hohem Einkommen und dynamische Schwellenländer in Asien, gleichzeitig leben dort aber auch, wie der EAD auf seiner Website angibt (7), zwei Drittel des von Armut betroffenen Teils der Weltbevölkerung. Dementsprechend spielt laut dem EAD die Entwicklungszusammenarbeit mit Asien für die EU nach wie vor eine wichtige Rolle. Hierfür sind mehr als 5 Mrd. EUR vorgesehen und Strategien werden gemeinsam umgesetzt, um allgemeine Herausforderungen wie den Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Sicherheit und Stabilität, Regierungsführung und Menschenrechte anzugehen und natürliche und menschgemachte Katastrophen zu verhüten und auf diese zu reagieren. Relativ gesehen sind die für Afrika und Lateinamerika vorgesehenen Beträge jedoch erheblich höher.

2.5.

In Asien lebt eine riesige Vielfalt von Völkern und Kulturen, und daher kann es keine Einheitslösung geben. Auch lässt sich die Situation der EU niemals einfach auf Asien übertragen. Beim Umgang mit den Menschenrechten und sozialen Fragen gibt es in Asien eine enorme Bandbreite. Abgesehen von den Wirtschaftsmächten Ostasiens und Indien (wo die wirtschaftliche Entwicklung allerdings noch hinter den Erwartungen zurückbleiben) gibt es grundlegende Unterschiede zwischen den jeweiligen Ländern. Selbst innerhalb des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) ist neben den drei am wenigsten entwickelten Ländern Myanmar, Laos und Kambodscha ein Land wie Singapur vertreten.

2.6.

Der Ausschuss selbst hat unlängst mehrere Stellungnahmen zu Asien veröffentlicht, insbesondere im Hinblick auf Handels- und Investitionsverhandlungen der EU, und zwei Stellungnahmen zu Zentralasien (8) verabschiedet, von denen die zweite auf Ersuchen des lettischen Ratsvorsitzes der EU im Jahr 2015 erarbeitet wurde.

3.   Allgemeine Hinweise: Elemente?

3.1.

Dass der Schwerpunkt der Mitteilung auf einer nachhaltigen, umfassenden und auf Regeln beruhenden Konnektivität liegt, ist trotz des allgemein gehaltenen Ansatzes begrüßenswert. Dies schließt Umweltschutz, Sicherheit, soziale und individuelle Rechte sowie die Notwendigkeit eines gerechten und transparenten Wettbewerbs ein. Außerdem wird betont, wie wichtig „eine Kreislaufwirtschaft, geringe Treibhausgasemissionen und eine klimaresistente Zukunft [sind], um sowohl die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) als auch die im Pariser Klimaschutzübereinkommen festgelegten Ziele zu erreichen“.

3.2.

Der EWSA wäre tief besorgt, wenn all dies nicht in die Mitteilung eingeflossen wäre, insbesondere da diese Kernthemen seit der Mitteilung der Kommission zu Handelsfragen „Europa in einer globalen Welt“ aus dem Jahr 2006 immer wieder betont und weiterentwickelt worden sind. In der damaligen Mitteilung wurde hervorgehoben, dass die Vorteile der offenen Märkte und die europäischen Werte „den Bürgern zugute kommen [sollten]. Wenn wir zu Hause Kohäsion und soziale Gerechtigkeit anstreben, sollten wir im Übrigen auch versuchen, unsere Werte, und dazu zählen auch unsere Sozial- und Umweltstandards und die kulturelle Vielfalt, weltweit zu befördern.“ (9) Diese Punkte wurden in der Mitteilung ” Handel für alle“ aus dem Jahr 2015 weiterentwickelt (10).

3.3.

Wir unterstützen daher nachdrücklich die zugrunde liegende Prämisse der Gemeinsamen Mitteilung, die mahnende Worte beinhaltet. Nichtsdestotrotz erscheint die Mitteilung von vielen aktuellen Entwicklungen in Asien losgelöst zu sein, insbesondere von denjenigen, die über kurz oder lang zu einer strategischen Herausforderung für Europa werden könnten. Dies betrifft Entwicklungen von der Initiative „Neue Seidenstraße“ über die Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ) bis hin zur verstärkten Interkonnektivität zwischen Russland, China, Zentralasien, der Türkei, Iran und sogar Indien, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr.

3.3.1.

Es ist sehr enttäuschend, dass die Chance vertan wurde, eine echte weitreichende Vision für die künftige Entwicklung der Beziehung und Konnektivität zwischen der EU und Asien zu entwerfen. Es wird nicht untersucht, was die asiatischen Länder möglicherweise im Gegenzug von der EU erwarten: Investitionen? Märkte? Hilfe beim Aufbau von Kapazitäten? Das Dokument liest sich mehr wie eine Auflistung bereits existierender „Elemente“ als eine Zielsetzung dessen, was die EU positiv für die Zukunft aufbauen möchte. Es scheinen kaum neue, vorausschauende und vor allem unkonventionelle Ideen eingeflossen zu sein.

Selbst wenn dies vielleicht nie das Ziel der Gemeinsamen Mitteilung gewesen war, sind wir der Auffassung, dass zahlreiche entscheidende Chancen vertan worden sind, die bereits detailliert dargelegt wurden.

4.   Konnektivität

4.1.

Der Schwerpunkt der Mitteilung liegt auf Konnektivität. Hierfür wird die Definition herangezogen, die im November 2017 beim ASEM-Ministertreffen festgelegt wurde. Obwohl diese mit Blick auf den Gipfel 2018 definiert wurde, wird ASEM in der Mitteilung nicht behandelt. Konnektivität erstreckt sich im Rahmen der Mitteilung auf ein breites Themenspektrum, das sich in sechs einzelne Bereiche unterteilt. Diese umfassen Schienen-, Straßen-, Luft- und Seeinfrastruktur, Energieinfrastruktur (Strom, Gas), IKT, KI und intelligente Netze, Handels- und Investitionsbeziehungen sowie die menschliche Dimension.

4.2.

In der Mitteilung wird „nachhaltige Konnektivität“ um „fiskalische Nachhaltigkeit“ ergänzt und in einem weiteren Abschnitt um „internationale Finanzierungspartnerschaften“ erweitert, auf die umfassend eingegangen wird. Zwar wird hier die von den USA ungeliebte Asiatische Infrastrukturinvestitionsbank (AIIB) erwähnt, allerdings wird bezüglich der chinesischen Initiative „16 + 1“ nicht auf die Bedenken des Europäischen Parlaments (11) eingegangen, dass in Europa eine hohe Verschuldung und wenige Arbeitsplätze entstehen und dass ihre Auswirkungen nicht an den Grenzen der EU Halt machen. Diese Bedenken wurden laut, nachdem China auf dem Gipfel im Jahr 2017 angekündigt hatte, 3 Mrd. USD in die Infrastruktur der entsprechenden 16 europäischen Ländern investieren zu wollen. Das Parlament hat deutlich gemacht, dass entsprechende Aufträge „nicht im Rahmen eines intransparenten Ausschreibungsverfahrens vergeben werden dürfen“.

4.2.1.

Es hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, deutlich enger zusammenzuarbeiten, um zu verhindern, „dass nationale und europäische Interessen wegen kurzfristiger finanzieller Unterstützung […] geopfert werden“. Diese umfassenden Bedenken schlagen sich auch in dem Vorschlag der EU für eine Verordnung für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (12) nieder.

4.2.2.

Der Ausschuss stellt fest, dass es EU-Förderinstrumente für europäische Unternehmen und Konsortien zwar für Afrika gibt, nicht jedoch für die Konnektivität zwischen Europa und Asien. Nicht zuletzt aufgrund der Benachteiligung dieser Unternehmen gegenüber chinesischen Unternehmen, die von der Initiative „Neue Seidenstraße“ profitieren, ist der Ausschuss der Ansicht, dass es jetzt an der Zeit ist, dass die Europäische Kommission diese für Afrika verfügbaren Maßnahmen ausweiten muss und dass das Programm „InvestEU“ so ausgedehnt werden sollte, dass Investitionsrisiken sowohl in Asien als auch in anderen Teilen der Welt abgedeckt werden. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollte diese Unterstützung außerdem unter Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen, auch in Drittländern, in denen ausländische Investitionen getätigt werden.

4.3.

Unter „umfassende Konnektivität“ fallen Verkehrsverbindungen, digitale Netze und Energienetze. Mit Blick auf die digitale Konnektivität werden in Abschnitt 3.2 der Mitteilung Hochleistungsnetzverbindungen sowie allgemeiner und erschwinglicher Zugang zum Internet erwähnt und darauf eingegangen, dass die EU „ein friedliches, sicheres und offenes IKT-Umfeld fördern und gleichzeitig Bedrohungen der Cybersicherheit angehen und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Internet, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten, gewährleisten“ sollte. Allerdings wird kein Wort darüber verloren, wie mit Ländern umgegangen werden soll, die diese Themen ganz anders angehen.

4.4.

Zum Thema Verkehr wird in der Mitteilung darauf hingewiesen, dass 70 % des Handels über den Seeweg und 25 % über den Luftweg abgewickelt werden, was in Anbetracht der Distanzen unvermeidbar sei. Wir stellen jedoch fest, dass bezüglich des Umgangs mit Zollformalitäten das Übereinkommen über Handelserleichterungen der WTO, das im Februar 2017 in Kraft getreten ist, offenbar nicht berücksichtigt wurde.

4.4.1.

In der Mitteilung wird festgestellt, dass das Wachstumspotenzial im Bereich Verkehr erheblich sei, und dass „der Schienenverkehr nach wie vor eine relativ geringe Rolle spielt“. Der Seeverkehr ist für viele asiatische Länder deutlich besser geeignet und ein Schiff kann rund 200 Mal mehr Container fassen als ein Zug. Der Seeverkehr ist jedoch eine globale und nicht allein eine asiatische Frage. Es wird ergänzt, dass der „Straßengüterverkehr eher Sinn auf mittleren Entfernungen […] und als Sekundärverkehrsnetz“ mache. Allerdings stellt sich die Frage, warum die IGC TRACECA (13) keine Erwähnung findet.

4.4.2.

In der EWSA-Stellungnahme zu Zentralasien (14) aus dem Jahr 2015 wurde die EU explizit aufgefordert, im Rahmen des Programms TRACECA „stärker auf Ergebnisse hinzuwirken, um die Entwicklung einer nachhaltigen Infrastrukturkette zu beschleunigen und dabei einen multimodalen Verkehr (insbesondere Schienen- und Straßenverkehrinfrastruktur) durch die Vernetzung des Korridors mit den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V) zu gewährleisten“.

4.4.3.

Der EWSA hat darauf hingewiesen, dass „[das] TRACECA-Programm […] für die EU eine wichtige Initiative [bleibt]. Hierbei handelt es sich um ein internationales Programm, mit dem auf Grundlage der bestehenden Verkehrssysteme vom Schwarzmeerbecken bis zum Südkaukasus und nach Zentralasien Wirtschaftsbeziehungen, Handel, Verkehr und Kommunikation gestärkt werden sollen. In dem TRACECA-Programm manifestieren sich der politische Wille und die gemeinsamen Ziele der 13 Mitgliedstaaten“. Wenn Fälle von Korruption auftreten, müssen diese direkt angegangen werden.

4.4.4.

Der EWSA ist auch überrascht, dass lediglich der Vorschlag gemacht wird, dass die EU „auf die Anbindung des bereits gut ausgebauten transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) an Netze in Asien hinarbeiten“ solle. In der Stellungnahme aus dem Jahr 2015 wurde unsere „Empfehlung von 2011 [wiederholt], dass die vorgeschlagenen Verkehrskorridore Chinas und der EU vollständig aufeinander abgestimmt werden müssen, nicht zuletzt in der Eisenbahninfrastruktur, wo dies möglich ist“. Diese Empfehlung wiederholt der EWSA im Jahr 2019 von neuem.

4.4.5.

In der damaligen Stellungnahme haben wir außerdem festgestellt, dass „der Aufbau einer modernen, interoperablen Straßeninfrastruktur sowie einer strategischen Eisenbahninfrastruktur entlang der Seidenstraße […] im zentralen Interesse Chinas und der EU, aber auch Russlands [liegt]. Die erfolgreiche Erschließung dieser Region mittels einer modernen und verlässlichen Infrastruktur wäre eine enorme Chance nicht nur für eine größere wirtschaftliche Integration, sondern auch für die Förderung der Mobilität von Personen und des multikulturellen Austausches, was wiederum die Bedingungen verbessern würde, um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie voranzutreiben.“ Mit Blick auf Ziel 9 für nachhaltige Entwicklung (Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen) wird dies noch dringlicher.

4.4.6.

Wir bedauern außerdem, dass kein Wort über eine Erweiterung der Schienen- und Straßenverbindungen nach Indien und Südostasien verloren wird, trotz der umfangreichen laufenden Straßenbauprojekte in Zentralasien und im Iran. Die Aufkündigung des JCPOA (15) durch die USA mag hier der ausschlaggebende Faktor gewesen sein.

4.5.

Der Abschnitt zu Konnektivität im Energiebereich (3.3) ist auffallend kurz. Der EWSA hat sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, „dass die Tragfähigkeit der Verbindungen der EU zu den erheblichen potenziellen Energiereserven Zentralasiens auf praktischen und wirtschaftlichen Überlegungen basieren muss. Die EU beteiligt sich zu Recht an der Entwicklung des Energiesektors in diesen Ländern, zumal ihre Reserven Europa zusätzliche und ergänzende (im Gegensatz zu alternativen) Energiequellen bieten, wenngleich sie durch Fragen des Transits und der Beförderung erschwert werden. Es wird jedoch wichtig sein, mögliche Missverständnisse mit China in Zusammenhang mit dem beiderseitigen Interesse an einer verstärkten Energieversorgung aus Zentralasien zu vermeiden.“

4.5.1.

Der EWSA wiederholt auch seine Empfehlung, „die erheblichen Kompetenzen der EU bezüglich einer verstärkten Zusammenarbeit für die Verbesserung der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energieträger zu nutzen, da das Potenzial der Region bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist“.

4.5.2.

Der EWSA nimmt überrascht zur Kenntnis, dass Wasser keine Erwähnung findet, obwohl es sich hierbei in vielen Gegenden Asiens um ein kritisches Gut handelt, das echtes Potenzial für Konflikte birgt. Die Bewirtschaftung von Wasserressourcen ist, genau wie ökologische Nachhaltigkeit, von entscheidender Bedeutung, insbesondere Wassereffizienz und Wasserverschwendung.

4.5.3.

Der Klimawandel wird das Problem der Wasserknappheit noch verschärfen. In Zentralasien besteht bereits Potenzial für Konflikte zwischen Ländern, die zwar über Wasser verfügen, aber ohne nennenswerten Kohlenwasserstoffressourcen sind, und Ländern, die zwar über Öl und Gas, nicht aber über Wasser verfügen. Eine offene Frage bleibt der mögliche Bau von Talsperren zur Stauung großer Flüsse, wie z. B. des Mekongs. Außerdem ist zu erwarten, dass das Schmelzen des „dritten Pols“ — des Eises im Himalaya — eine weitere besondere Herausforderung darstellen wird.

5.   Die Initiative „Neue Seidenstraße“ und weitergehende Überlegungen zur EU und Asien

5.1.

Nicht nur der EWSA wird darüber überrascht sein, dass in der Mitteilung nicht auf die Initiative „Neue Seidenstraße“ eingegangen wird, da weithin erwartet wurde, dass die Mitteilung ein wesentlicher Bestandteil der Reaktion Europas auf diese Initiative sein würde.

5.1.1.

Als die Initiative 2013 in Astana von Präsident Xi Jinping bekannt gegeben wurde, wurde sie noch als Silk Road Economic Belt (Wirtschaftsgürtel Seidenstraße) bezeichnet. Bei den Routen der Seidenstraße handelt es sich um die historische Verbindung zwischen der EU und Asien.

5.1.2.

Ursprünglich standen für die Initiative 16,3 Mrd. USD zur Verfügung, eine Summe, die mittlerweile viel höher ist, da die Initiative bares Geld verspricht. Sie sollte nicht nur für engere Verbindungen zu Europa sorgen, sondern war auch Teil einer umfassenderen Vision, die regionale Zusammenarbeit zwischen China und anderen asiatischen Ländern und Afrika zu intensivieren, die regionale Konnektivität zu verbessern, Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu vertiefen und die Kontakte zwischen den Menschen zu stärken. Jetzt liegt das Ziel darin, über Land- und Seewege Handel und eine Infrastruktur mit über 70 Ländern aufzubauen, und die Initiative wurde um die Bereiche Investitionen, Entwicklung, finanzielle Konnektivität und die menschliche Dimension der Konnektivität erweitert — ein starkes Signal für Chinas Streben nach einer global größeren Rolle, trotz Bedenken vieler Seiten (unter anderem Indien und Japan) bezüglich der politischen und finanziellen Bedingungen, die an das Projekt gekoppelt sind.

5.1.3.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die EU eine formale Antwort auf die Initiative finden muss. Die Strategische Partnerschaft zwischen der EU und China ist wichtig. Mit der Initiative „Neue Seidenstraße“ sollen echte Handels-, Verkehrs- und Infrastrukturverbindungen geschaffen werden. Die Mitteilung ist in dieser Hinsicht jedoch sehr unklar gehalten. Will die EU, dass in Zukunft alle Wege nach Peking statt nach Rom führen?

5.2.

Die Initiative ist ein wesentlicher Faktor für die Konnektivität zwischen der EU und Asien. Auf die vom EP geäußerten Bedenken wurde bereits eingegangen. Die Handelskammer der Europäischen Union in China hat ihrerseits betont, dass die Initiative keine Einbahnstraße sein dürfe und dass ihre Zukunft davon abhänge, dass Handel und Investitionen gleichermaßen in beide Richtungen fließen. Hierfür müsse China seine Märkte öffnen.

5.2.1.

Die Handelskammer vertritt die Auffassung, dass der Erfolg der Initiative weitgehend von offenen Märkten, ausgewogenem Handel, Transparenz und Gegenseitigkeit abhänge. Sie weist darauf hin, dass in Asien, genau wie überall sonst, eine tragfähige Infrastruktur nötig sei und dass eine verbesserte Konnektivität erheblich zum Wirtschaftswachstum beitragen könne. Entsprechend sei dieser Ansatz im Interesse all derjenigen, die an diesem ehrgeizigen Projekt beteiligt sind. Die Handelskammer fordert die Einführung eines transparenten Verfahrens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, das einheitliche Wettbewerbsbedingungen für europäische und chinesische Unternehmen — insbesondere privatwirtschaftliche Unternehmen — vorsieht und im Rahmen dessen Aufträge an den stärksten Bewerber vergeben werden. Geschehe dies nicht, führe dies wahrscheinlich zur Verschwendung von Geldern und dem Scheitern von Projekten (16).

5.2.2.

Auch in der Mitteilung ist (in Abschnitt 5.3) die Rede von „einheitlichen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen“. EU-Unternehmen haben Bedenken geäußert und fordern bessere Transparenz und eine umfassendere Beteiligung von Unternehmen in einem frühen Stadium von Seidenstraßen-Projekten, um angemessene Sorgfalt und die Bewertung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu ermöglichen und sicherzustellen, dass eine auf Regeln beruhende Marktwirtschaft greift und öffentliche Aufträge auf diskriminierungsfreie Art und Weise vergeben werden.

5.3.

In der Mitteilung werden die Ziele für nachhaltige Entwicklung hervorgehoben. Der EWSA ist der Ansicht, dass ein formaler Zusammenhang zwischen den Zielen für nachhaltige Entwicklung und der Initiative „Neue Seidenstraße“ hergestellt werden muss. In der gemeinsamen Erklärung des Diskussionsforums EU-China 2017 (17) wurde betont, dass die Verwirklichung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung und die Verwirklichung des Übereinkommens von Paris über den Klimawandel in die Umsetzung der Initiative „Neue Seidenstraße“ einbezogen werden sollte.

5.3.1.

In der Erklärung aus dem Jahr 2018 (18) wurde weiterhin hervorgehoben, dass die EU und die Volksrepublik China als wichtige Handels- und Investitionspartner die Entwicklung und Umsetzung wichtiger Infrastrukturinitiativen weiterhin abstimmen und ihre Zusammenarbeit u. a. in den Bereichen Handel, Investitionserleichterungen, elektronischer Geschäftsverkehr, Konnektivität, Infrastruktur, IT, Energie und direkte Kontakte zwischen den Menschen vertiefen sollten. Laut der Erklärung sollen die Behörden auf beiden Seiten sicherstellen, dass alle gemeinsamen Initiativen und Projekte fiskalisch und ökologisch nachhaltig sind und dementsprechend zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass sowohl im Rahmen der Agenda 2030 als auch im Übereinkommen von Paris der herausragende Bedarf an einer globalen Infrastruktur betont worden sei und dass im Rahmen der Initiative „Neue Seidenstraße“ und der EU-Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien alle Ziele für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden müssten.

5.3.2.

Im Diskussionsforum kam man zu dem Ergebnis, dass Großprojekte nur dann für alle vorteilhaft sein können, wenn sie zum gegenseitigen Nutzen erfolgen, transparent und kompatibel sind, auf Gegenseitigkeit beruhen, nachhaltig sind und auf Absprachen, Beiträgen und geteiltem Nutzen basieren.

5.4.

Mit Blick auf weitgehendere Überlegungen zur Konnektivität zwischen der EU und Asien liegt es auf der Hand, dass viele der für die Initiative „Neue Seidenstraße“ relevanten Fragen viel umfassender sind. Beispielsweise wird in der Mitteilung der Schwerpunkt auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung gelegt, ohne diesen Punkt jedoch näher auszuführen. Zu den wichtigsten Nachhaltigkeitszielen — nicht nur für die Initiative „Neue Seidenstraße“, sondern für die gesamte panasiatische Konnektivität — gehören:

Ziel 6 (Sauberes Wasser und Sanitärversorgung),

Ziel 7 (Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern),

Ziel 9 (Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen),

Ziel 8 (Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern) sowie

Ziel 14 (Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen).

5.4.1.

Die meisten anderen Ziele für nachhaltige Entwicklung sind ebenfalls zu berücksichtigen, darunter insbesondere Ziel 5 (Geschlechtergleichstellung erreichen), Ziel 11 (Nachhaltige Städte und Siedlungen), Ziel 12 (Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen) und Ziel 15 (Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen).

5.5.

In der Mitteilung wird zurecht eine „auf Regeln beruhende Konnektivität“ deutlich hervorgehoben. Hier spielt die WTO eine erhebliche Rolle, die aber durch die US-amerikanische Regierung Trumps infrage gestellt wird. Eine wesentliche Aufgabe der WTO besteht darin, im internationalen Handel für Transparenz zu sorgen, insbesondere durch das „Peer-Review“-System, im Rahmen dessen die Handelspraktiken ihrer Mitglieder regelmäßig überprüft werden. Die WTO ist das geeignete Forum, in dem Fragen wie die von der USA mit Blick auf China gestellten, einschließlich zu Dumping und versteckten Subventionen, behandelt werden sollten.

5.5.1.

Aus diesem und vielen anderen geopolitischen Gründen wird die WTO angesichts des exponentiellen Wachstums des Handels in vielen asiatischen Staaten eine starke Unterstützung erfahren, und die EU wird bei ihrem Einsatz für die WTO, ihre Rolle und ihre zentralen Tätigkeiten von asiatischer Seite breite Rückendeckung erhalten.

5.5.2.

Im Rahmen von Ziel 17 (Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen) ist explizit vorgesehen, ein „universelles, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation [zu] fördern“. Bei der WTO-Ministerkonferenz von Nairobi hieß es, dass der internationale Handel dazu beitragen könne, ein nachhaltiges, stabiles und ausgewogenes Wachstum für alle zu erzielen (19), wobei gleichzeitig betont wurde, dass dies ohne einen wirksamen multilateralen Handelsmechanismus deutlich schwieriger zu erreichen sei.

6.   Ermächtigung der Zivilgesellschaft

6.1.

Wie bereits erwähnt, enthält seit 2011 jedes FHA und WPA der EU ein ambitioniertes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, in dem für die Zivilgesellschaft eine aktive Überwachungsrolle vorgesehen ist.

6.1.1.

Nichtsdestotrotz unterscheidet sich das Verständnis für die Rolle und das Konzept der Zivilgesellschaft in Asien deutlich von dem in Europa und anderswo. Die Einrichtung eines wirksamen Forums der Zivilgesellschaft im Rahmen des FHA EU-Korea war erfolgreich, hat aber viel Zeit in Anspruch genommen. Im Rahmen eines fortwährenden, intensiven und fruchtbaren Kontakts wird aktuell ein ähnlicher Mechanismus zwischen der EU und Japan geschaffen. Weder für Singapur noch für Vietnam gibt es jedoch einen bestehenden Mechanismus, auf dem nach der Ratifizierung aufgebaut werden könnte. Es ist zu erwarten, dass andere ASEAN-Staaten, vor allem Indonesien, diesem Beispiel folgen werden. Obwohl dieses Konzept im Bereich der Konnektivität der EU zu der Zivilgesellschaft in Asien das Aushängeschild ist, wird in der Mitteilung hierüber kein Wort verloren.

6.2.

Der EWSA begrüßt, dass die menschliche Dimension der Konnektivität Eingang in die Mitteilung gefunden hat. Hier wird insbesondere auf „die Konnektivität und Mobilität von Studierenden, Wissenschaftlern und Forschern“ Bezug genommen (Abschnitt 3.4), die „für das gegenseitige Verständnis und das Wirtschaftswachstum von entscheidender Bedeutung“ sind. In diesem Zusammenhang hervorgehoben werden das Programm Erasmus und Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen. Konnektivität zwischen Menschen entsteht meistens durch Handel, Tourismus oder Sport. Darüber hinaus hat die EU aber auch eine breite Palette von Dialoginitiativen mit China, Indien und anderen ins Leben gerufen.

6.2.1.

Die Einbeziehung junger Menschen, insbesondere über Bildungsmaßnahmen und Austauschprogramme, ist besonders wichtig. In diesem Sinne ist das überarbeitete, besonders beliebte EU-Programm Erasmus+ von entscheidender Bedeutung. Es trägt dazu bei, tiefergehende Verbindungen und Mobilität im Rahmen der Hochschulbildung zu entwickeln, und sollte um Visaerleichterungen und Gebührenbefreiungen für die begabtesten Studenten ergänzt werden. Bei diesem Programm handelt es sich jedoch um ein globales Programm, und angesichts der Vielfalt in Asien ist es nicht einfach oder vielleicht nicht einmal wünschenswert, einen speziellen asiatischen Kontext zu erreichen.

6.2.2.

Dies muss jedoch in beide Richtungen funktionieren: Auch Asien verfügt über hochspezialisierte Kompetenz. Wie sich jedoch bereits in den stockenden Verhandlungen mit Indien gezeigt hat, liegt vielen asiatischen Länder mehr an einer gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen, einer größeren Mobilität der Arbeitskräfte und einem einfachen Zugang zu Visa.

6.3.

Die EU muss jedoch mehr tun, um in Asien Herzen und Köpfe für sich zu gewinnen. Die Mitteilung enthält enttäuschend wenig Aussagen zu Menschenrechten (was sich eventuell auf die enorme Bandbreite der unterschiedlichen Ansätze in Asien zurückführen lässt), Rechtsstaatlichkeit, guter Regierungsführung und Demokratisierung. Die EU muss Vertrauensbildung fördern. Asien als Ganzes steht aufgrund des schmerzlichen und breiten Übergangs von der Planwirtschaft zu stärker nationalen, marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftssystemen in vielen Staaten vor schwierigen Herausforderungen, die wie immer durch endemische Phasen ethnischer, ökologischer und wirtschaftlicher Turbulenzen, ganz zu schweigen von Korruption, verstärkt werden.

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  JOIN(2018) 31 final.

(2)  www.traceca-org.org/en/traceca/.

(3)  EP 2017/2274(INI), 11. Juli 2018.

(4)  EWSA-Stellungnahmen zu den Themen „Der Beitrag der Zivilgesellschaft zur Überarbeitung der EU-Strategie für Zentralasien“ (ABl. C 242 vom 23.7.2015, S. 1) und „Die Rolle der EU und ihre Beziehungen zu Zentralasien sowie der Beitrag der Zivilgesellschaft“ (ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 49).

(5)  Asien-Europa-Treffen mit 30 europäischen und 21 asiatischen Ländern.

(6)  Beispielsweise Stellungnahmen zu den Themen i) „Die Rolle der internen Beratungsgruppen bei der Überwachung der Umsetzung von Freihandelsabkommen“‚ii) „Handel für alle — Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ (ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 123) und iii) „Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Freihandelsabkommen der EU“ (ABl. C 227 vom 28.6.2018, S. 27).

(7)  https://eeas.europa.eu/regions/asia/334/asia_en.

(8)  Siehe Fußnote 4.

(9)  COM(2006) 567 final, Ziffer 3.1.iii.

(10)  COM(2015) 497 final.

(11)  Siehe Fußnote 3.

(12)  COM(2017) 487 final.

(13)  Siehe Fußnote 2.

(14)  Siehe Fußnote 4.

(15)  Der 2015 unterzeichnete Gemeinsame umfassende Aktionsplan mit dem Iran.

(16)  Wie am 27. Mai 2017 noch einmal hervorgehoben wurde.

(17)  15. Diskussionsforum EU-China.

(18)  16. Diskussionsforum EU-China.

(19)  Ministererklärung von Nairobi.


5.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/103


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“

(COM(2019) 55 final — 2019/0027 (COD))

(2019/C 228/15)

Befassung

Europäisches Parlament, 11.2.2019

Rat der Europäischen Union, 19.2.2019

Rechtsgrundlage

Artikel 177 und 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

Verabschiedung auf der Plenartagung

20.3.2019

Plenartagung Nr.

542

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

132/0/1

Da der Ausschuss dem Vorschlag vorbehaltlos zustimmt und keine Bemerkungen zu dieser Thematik vorzubringen hat, beschloss er auf seiner 542. Plenartagung am 20./21. März 2019 (Sitzung vom 20. März) einstimmig, eine befürwortende Stellungnahme zu diesem Vorschlag abzugeben.

Brüssel, den 20. März 2019

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER