ISSN 1977-088X |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 221 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
62. Jahrgang |
Inhalt |
Seite |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Europäische Kommission |
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2019/C 221/01 |
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2019/C 221/02 |
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2019/C 221/03 |
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Rechnungshof |
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2019/C 221/04 |
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INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN |
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2019/C 221/05 |
Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft — Änderung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Linienflugverkehr ( 1 ) |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR. |
DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Europäische Kommission
2.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 221/1 |
Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (1)
am 1. Juli 2019: 0,00 %
Euro-Wechselkurs (2)
1. Juli 2019
(2019/C 221/01)
1 Euro =
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Währung |
Kurs |
USD |
US-Dollar |
1,1349 |
JPY |
Japanischer Yen |
122,93 |
DKK |
Dänische Krone |
7,4647 |
GBP |
Pfund Sterling |
0,89718 |
SEK |
Schwedische Krone |
10,5450 |
CHF |
Schweizer Franken |
1,1141 |
ISK |
Isländische Krone |
141,70 |
NOK |
Norwegische Krone |
9,6848 |
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
CZK |
Tschechische Krone |
25,478 |
HUF |
Ungarischer Forint |
322,90 |
PLN |
Polnischer Zloty |
4,2427 |
RON |
Rumänischer Leu |
4,7327 |
TRY |
Türkische Lira |
6,4272 |
AUD |
Australischer Dollar |
1,6226 |
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,4866 |
HKD |
Hongkong-Dollar |
8,8639 |
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,6941 |
SGD |
Singapur-Dollar |
1,5359 |
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 318,27 |
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
16,0216 |
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
7,7654 |
HRK |
Kroatische Kuna |
7,3970 |
IDR |
Indonesische Rupiah |
16 016,28 |
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,6904 |
PHP |
Philippinischer Peso |
57,953 |
RUB |
Russischer Rubel |
71,4725 |
THB |
Thailändischer Baht |
34,771 |
BRL |
Brasilianischer Real |
4,3435 |
MXN |
Mexikanischer Peso |
21,7024 |
INR |
Indische Rupie |
78,2360 |
(1) Auf das letzte Geschäft vor dem angegebenen Tag angewandter Satz. Bei Zinstendern marginaler Zuteilungssatz.
(2) Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
2.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 221/2 |
Bekanntmachung der Verfahrenseinstellung gegenüber einem Drittland, dem am 1. Oktober 2015 mitgeteilt wurde, dass die Kommission es möglicherweise als nichtkooperierendes Drittland gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei einstufen wird
(2019/C 221/02)
Die Europäische Kommission (im Folgenden die „Kommission“) hat das Verfahren gegenüber Taiwan (1) eingestellt, das am 1. Oktober 2015 mit dem Beschluss 2015/C/324/10 der Kommission (2) zur Unterrichtung Taiwans, dass die Kommission Taiwan möglicherweise als nichtkooperierendes Drittland (3) bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 (4) (IUU-Verordnung) einstufen wird, eingeleitet worden war.
1. Rechtsrahmen
Gemäß Artikel 32 der IUU-Verordnung sollte die Kommission Drittländer darüber informieren, dass sie möglicherweise als nichtkooperierende Länder eingestuft werden. Eine solche Mitteilung hat vorläufigen Charakter und beruht auf den in Artikel 31 der IUU-Verordnung festgelegten Kriterien.
Die Kommission sollte gegenüber diesen Ländern alle in Artikel 32 festgelegten Maßnahmen treffen. Insbesondere sollte die Mitteilung der Kommission die wichtigsten Fakten und Erwägungen enthalten, die dieser Einstufung zugrunde liegen, sowie diesen Ländern die Möglichkeit geben, zu antworten und Beweise zur Widerlegung einer solchen Einstufung oder gegebenenfalls einen Aktionsplan zur Verbesserung und Richtigstellung der Lage vorzulegen.
Die Kommission sollte den betreffenden Drittländern ausreichend Zeit zur Beantwortung der Mitteilung sowie eine angemessene Frist zur Durchführung von Abhilfemaßnahmen einräumen.
2. Verfahren
Am 1. Oktober 2015 teilte die Europäische Kommission Taiwan mit, dass es möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) nichtkooperierendes Drittland eingestuft würde.
Die Kommission rief Taiwan dazu auf, auf der Grundlage eines vorgeschlagenen Aktionsplans zur Behebung der festgestellten Mängel mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um nicht als nichtkooperierendes Land bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei eingestuft zu werden.
Die Kommission eröffnete einen Dialog mit Taiwan. Das Land legte mündliche und schriftliche Stellungnahmen vor, die von der Kommission geprüft und berücksichtigt wurden. Die Kommission sammelte und prüfte weiterhin alle Informationen, die sie für notwendig erachtete.
Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass Taiwan die erforderlichen Maßnahmen zur Einstellung und Verhinderung der IUU-Fischereitätigkeiten eingeführt hat, die zu der Mitteilung der Möglichkeit einer Einstufung als nichtkooperierendes Drittland bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei geführt hatten.
3. Schlussfolgerung
Unter den gegebenen Umständen und nach Prüfung der genannten Erwägungen stellt die Kommission daher das gemäß den Bestimmungen des Artikels 32 der IUU-Verordnung gegenüber Taiwan eingeleitete Verfahren bezüglich der Erfüllung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen als Flaggen-, Hafen-, Küsten- oder Marktstaat und seiner Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei hiermit ein. Die Kommission hat die zuständigen Behörden offiziell darüber in Kenntnis gesetzt.
Durch diese Verfahrenseinstellung sind künftige weitere Schritte der Kommission oder des Rates nicht ausgeschlossen, wenn sich zeigen sollte, dass das Land seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen bei der Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei nicht nachkommt.
(1) Das gesonderte Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinesisch-Taipeh).
(2) Beschluss der Kommission vom 1. Oktober 2015 zur Unterrichtung eines Drittlands, dass es möglicherweise als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei nichtkooperierendes Drittland eingestuft wird (ABl. C 324 vom 2.10.2015, S. 17).
(3) Die Bezeichnungen „Staat“ und „Land“ mit Bezug auf den Rechtsträger im Fischereisektor Taiwan werden nur im Kontext der IUU-Verordnung verwendet.
2.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 221/3 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 25. Juni 2019
über die Veröffentlichung eines Antrags auf Änderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union
(Dealurile Sătmarului (g. g. A.))
(2019/C 221/03)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 97 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Rumänien hat gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation für den Namen „Dealurile Sătmarului“ übermittelt. |
(2) |
Die Kommission hat den Antrag geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bedingungen gemäß den Artikeln 93 bis 96, Artikel 97 Absatz 1 und den Artikeln 100, 101 und 102 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erfüllt sind. |
(3) |
Der Antrag auf Änderung der Produktspezifikation für den Namen „Dealurile Sătmarului“ sollte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, damit gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Einspruch gegen den Antrag eingelegt werden kann — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Der Antrag auf Änderung der Produktspezifikation für den Namen „Dealurile Sătmarului“ (g. g. A.) gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses wiedergegeben.
Gemäß Artikel 98 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 kann innerhalb von zwei Monaten ab der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union gegen die Änderung der Produktspezifikation gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels Einspruch erhoben werden.
Brüssel, den 25. Juni 2019
Für die Kommission
Phil HOGAN
Mitglied der Kommission
ANHANG
„DEALURILE SĂTMARULUI“
PGI-RO-A0107-AM01
Datum der Antragstellung: 10.6.2015
ANTRAG AUF ÄNDERUNG EINER PRODUKTSPEZIFIKATION
1. Auf die Änderung anwendbare Vorschriften
Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 — nicht geringfügige Änderung
2. Beschreibung und Änderungsgründe
2.1. Neuabgrenzung des geografischen Gebiets
Der Verband der Weinerzeuger des traditionellen Weinbaugebiets Satu Mare hat Änderungen der Spezifikation für die g. A. „Dealurile Sătmarului“ beantragt, mit denen das abgegrenzte Erzeugungsgebiet auf Ortschaften ausgeweitet wird, die ebenfalls die spezifischen Merkmale des Gebiets Satu Mare aufweisen.
Dies wird untermauert durch Informationen über die Weine aus der Weinbauregion Dealurile Sătmarului (konkret aus dem Dorf Rătești), die seit Langem unter der Bezeichnung „Dealurile Răteștilor“ oder „Vinul de Halmeu“ erzeugt werden und unter diesen Bezeichnungen bekannt sind.
Faktoren wie das spezielle Relief und Klima der Hügel im Gebiet Satu Mare (Ardud, Beltiug, Hurez, Hodod, Tășnad usw.), die eine steilere, durch Terrassierung gemilderte Neigung und rote Tonböden aus dem Pleistozän aufweisen, und die sanfter geneigten Nordhänge, die eher mit Podsolböden bedeckt sind und unter mediterranem Einfluss stehen, bestimmen die Entwicklung und Erzeugung von Weinen, deren Merkmale denen aus anderen Ortschaften des Erzeugungsgebiets der g. A. „Dealurile Sătmarului“ vergleichbar sind.
Die Weine haben blumige oder fruchtige (Waldbeeren bei Pinot noir, Merlot und Burgund mare) aber auch pfeffrige oder grasige Aromen mit angenehmen Primärnoten (Fetească albă, Furmint). Die Aromen sind sortentypisch: Es handelt sich um runde, füllige, tanninbetonte, samtige Weine mit moderater Adstringenz. Die Weißweine weisen aufgrund des Säuregrads des Bodens eine deutliche Frische auf.
Das abgegrenzte Gebiet der geografischen Angabe „Dealurile Sătmarului“ wird geändert und um die folgenden Ortschaften im Kreis Satu Mare erweitert:
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Beltiug (die Dörfer Beltiug, Rătești und Șandra), |
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Ardud (die Dörfer Ardud, Ardud Vii und Gerăușa), |
— |
Viile Satu Mare (die Dörfer Viile Satu Mare und Tătărăști), |
— |
Socond (die Dörfer Socond und Hodișa), |
— |
Supur (die Dörfer Dobra, Hurezu Mare und Racova), |
— |
Acâș (das Dorf Unimăt), |
— |
Bogdand (die Dörfer Bogdand, Babța, Ser und Corund), |
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Hodod (die Dörfer Hodod, Nadișu Hododului, Lelei und Giurtelecu Hododului), |
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die Stadt Carei, die Ortschaft Carei, |
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Pir (das Dorf Pir), |
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Săuca (das Dorf Săuca), |
— |
Cehal (die Dörfer Cehal, Cehăluț und Orbău), |
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die Stadt Tășnad mit der Ortschaft Tășnad, |
— |
Sanislău (das Dorf Sanislău). |
2.2. Neuabgrenzung des geografischen Gebiets
Aufgrund der Neuabgrenzung des geografischen Gebiets der geografischen Angabe „Dealurile Sătmarului“ (Einbeziehung der oben aufgeführten Ortschaften im Kreis Satu Mare) umfasst das abgegrenzte Anbau- und Erzeugungsgebiet, in dem die Weine mit der geografischen Angabe erzeugt werden, nunmehr folgende Ortschaften:
1. |
Kreis Satu Mare mit folgenden Ortschaften:
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2. |
Kreis Maramureș mit folgenden Ortschaften:
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In der Zeit des kommunistischen Regimes in Rumänien wurden die Ortschaften nach Weinbaugebieten und -zentren organisiert. Es gab ein bekanntes Weinbauzentrum namens Valea lui Mihai, das in den beiden Kreisen Satu Mare und Bihor gelegen war.
Die Angabe „Valea lui Mihai“ im Kreis Satu Mare, die in der für die g. A. „Dealurile Crișanei“ übermittelten Spezifikation enthalten war (vgl. Artikel 118s der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007), wurde gestrichen, da es sich um den Namen eines Weinbauzentrums handelte.
Angesichts der präzisen und genauen Abgrenzung des Gebiets sind Weinbauzentren und Weinbaugebiete nicht mehr von Belang, da die Abgrenzung auf der Grundlage von Ortschaften (Städten und Dörfern) erfolgt. Die Angabe „Valea lui Mihai“ wurde aus der Spezifikation der g. A. „Dealurile Crișanei“ als zum Kreis Satu Mare gehörig gestrichen, da es der Name eines Weinbauzentrums und nicht der Name einer Ortschaft ist.
EINZIGES DOKUMENT
1. Einzutragender Name
Dealurile Sătmarului
2. Art der geografischen Angabe
g. g. A. — geschützte geografische Angabe
3. Kategorien von Weinbauerzeugnissen
1. |
Wein |
4. Beschreibung des Weins/der Weine
Analytische und organoleptische Merkmale — Weißweine
Muscat Ottonel: strohgelb oder intensiv gelb mit blumigen Anklängen, typisches Muskataroma, subtil, zart, rund, samtig.
Sauvignon: grünlichgelb, raffiniertes Holunderblütenaroma, fruchtig.
Traminer roz: gelblich-grün, mit Aroma von Rosenblättern, harmonisch, mit durch Flaschenreifung erzielten Qualitätsmerkmalen.
Pinot gris: grünlich-weiß, gelblich, angenehmes Primäraroma von frisch geschnittenen Äpfeln, einem Flavour von Roggenbrotkruste und Akazienblüten.
Fetească regală: grünlich-gelb bis goldfarben, Aroma von säuerlichen Sommeräpfeln, leicht gealtert mit einem Hauch von frisch gemähtem Heu und von Honig, füllig, mit zunehmendem Alter schwach etherähnliche Note.
Fetească albă: grünlich-weiß, angenehmer Flavour von Sommeräpfeln.
Rieslingsorten (Riesling de Rhin, Riesling italian): grünlich-weiß, bei Reife mineralisch, fruchtig, frisch, angenehme Säure.
Chardonnay: goldgelb, Akazienaroma, weich, cremig, rund, samtig.
Mustoasă de Măderat: grünlich gelb (wie unreife Zitronen), bei Flaschenalterung wird er hellgelb, ein Dufteindruck von rohen grünen Äpfeln, frisch, mit Noten von Rebblüten, lebhaft, mit hohem Säuregehalt, braucht nicht unbedingt zu altern.
Furmint: grünlich-weiß, hellgelb, angenehmes Primäraroma von exotischen Früchten.
Iordană: grünlich-gelb, Aroma von rohem grünem Apfel, frisch, lebhaft.
Die Sorten können als Hauptsorten für die Weinherstellung oder zusammen mit anderen Sorten für Cuvées verwendet werden, wobei der Anteil der Hauptsorte am Enderzeugnis mindestens 50 % ausmachen muss. Die Weine sind frisch, mit fruchtigem Primäraroma, blumig.
Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
15,00 |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
10,00 |
Mindestgesamtsäure |
4,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
1,2 |
Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
300 |
Analytische und organoleptische Merkmale — Rotweine
Cabernet Sauvignon: rubinrot, ausgeprägtes Aroma von Vegetation und Gras, rau, tanninbetont, hart, wird durch Reifung angenehm samtig, rund und weicher.
Merlot: rubinrot, leuchtend, angenehmes Aroma von Waldfrüchten, frischen Himbeeren, mit geringerer Adstringenz als Cabernet Sauvignon, für diese Sorte typische samtige Struktur.
Pinot noir: dunkles Kirschrot, Aroma verändert sich mit zunehmendem Alter von Süß- zu reifer Sauerkirsche, subtil, samtig, zart.
Fetească neagră: intensiv granatrot, komplexes Aroma, wohlgeformt, angenehm und ausreichend füllig, süffig.
Burgund mare: granatrot mit Anklängen von violett, intensive Färbung, Aroma reifer Waldfrüchte: Rote Johannisbeere, Preiselbeere, Brombeere und Heidelbeere, ausgewogen, konsistent und lang anhaltend.
Cadarcă: hellrot, leuchtend, deutliches Aroma von frischem Obst, extraktreich, konsistent, schwer, füllig, samtig, manchmal säurebetont.
Syrah: hellrot, Blumenduft mit sehr intensiven Pfefferaromen, tanninbetont, füllig.
Bei Cuvées, die aus den in der Spezifikation genannten Rotweinsorten hergestellt werden können, muss der Anteil der Hauptsorte mindestens 50 % betragen. Die Weine sind intensiv gefärbt, mit zunehmendem Alter samtig, füllig, mit Waldfruchtaromen.
Allgemeine Analysemerkmale |
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Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol) |
15,00 |
Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) |
10,00 |
Mindestgesamtsäure |
4,5 Gramm pro Liter, ausgedrückt als Weinsäure |
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter) |
1,2 |
Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
300 |
5. Weinbereitungsverfahren
a) Wesentliche önologische Verfahren
Einschlägige Einschränkung bei der Weinbereitung
Der Zusatz von Saccharose ist bei der Erzeugung von Weinen mit der geografischen Angabe „Dealurile Sătmarului“ nicht gestattet.
b) Höchsterträge
Traubenerzeugung — Sorten Fetească regală, Iordană, Mustoasă de Măderat:
15 000 kg Trauben je Hektar
Traubenerzeugung — Sorten Fetească albă, Furmint, Riesling de Rhin und Riesling italian:
12 500 kg Trauben je Hektar
Traubenerzeugung — Sorten Merlot, Fetească neagră, Cadarcă und Burgund mare:
12 500 kg Trauben je Hektar
Traubenerzeugung — Sorten Muscat Ottonel, Pinot gris, Chardonnay, Sauvignon, Traminer roz:
10 000 kg Trauben je Hektar
Traubenerzeugung — Sorten Cabernet Sauvignon, Pinot noir und Syrah:
10 000 kg Trauben je Hektar
Weinerzeugung — Weißweine:
95 Hektoliter je Hektar
Weinerzeugung — Rot- und Roséweine:
85 Hektoliter je Hektar
6. Abgegrenztes geografisches Gebiet
1. |
Kreis Satu Mare, der die folgenden Ortschaften umfasst:
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2. |
Kreis Maramureș, der die folgenden Ortschaften umfasst:
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7. Wichtigste Keltertraubensorte(n)
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Burgund Mare N — Großer Burgunder, Großburgunder, Blaufränkisch, Kekfrankos, Frankovka, Limberger |
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Cabernet Sauvignon N — Petit Vidure, Bourdeos tinto |
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Cadarcă N — Schwarzer Kadarka, Rubinroter Kadarka, Lugojană, Gâmză, Fekete budai |
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Merlot N — Bigney rouge |
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Syrah N — Shiraz, Petit Syrah |
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Pinot Noir N — Blauer Spätburgunder, Burgund mic, Burgunder roter, Klävner Morillon Noir |
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Pinot noir N — Spätburgunder, Pinot nero |
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Fetească neagră N — Schwarze Mädchentraube, Poama fetei neagră, Păsărească neagră, Coada rândunicii |
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Muscat Ottonel B — Muscat Ottonel blanc |
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Sauvignon B — Sauvignon verde |
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Traminer Roz Rs — Rosetraminer, Savagnin roz, Gewürztraminer |
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Pinot Gris G — Affumé, Grau Burgunder, Grauburgunder, Grauer Mönch, Pinot cendré, Pinot Grigio, Ruländer |
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Fetească regală B — Königliche Mädchentraube, Königsast, Kiralyleanka, Dănășană, Galbenă de Ardeal |
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Fetească albă B — Păsărească albă, Poama fetei, Mädchentraube, Leanyka, Leanka |
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Riesling italian B — Olasz Riesling, Olaszriesling, Welschriesling |
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Riesling de Rhin B — Weißer Riesling, White Riesling |
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Chardonnay B — Gentil blanc, Pinot blanc Chardonnay |
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Mustoasă de Măderat B — Lampau, Lampor, Mustafer, Mustos Feher, Straftraube |
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Furmint B — Furmin, Şom szalai, Szegszolo |
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Iordană B — Iordovană, Iordan |
8. Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge
Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet — Einzelheiten des geografischen Gebiets
Die natürliche Besonderheit ist das Hügelgebiet von Maramureș, das für niedrigere Temperaturen und eine höhere Niederschlagsvariabilität sorgt. Die Winter in diesem Gebiet sind milder, die Zahl der Sonnenstunden ist hoch, und zugleich ist es vor Wind und kalten Luftströmungen geschützt.
Dies macht sich bei den stärker sonnenexponierten Hängen mit Durchschnittstemperaturen von über 10 °C (in Rătești möglicherweise sogar noch höher) bemerkbar, die im Juli 20 °C erreichen. Je nach der Ausrichtung der Hänge bewirkt die Luftzirkulation höhere Temperaturen im Weinberg.
Die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge in dem Gebiet beträgt 650-700 mm.
Das Reifen der Trauben wird von der Zahl der Sonnscheintage beeinflusst (insgesamt 2 000 Sonnenscheinstunden), aber auch durch die Winde, wobei im Frühjahr Nordwestwinde und im Herbst und Winter Ost- und Nordostwinde vorherrschen.
Das hydrografische Netz des abgegrenzten Gebiets bewässert die Weinberge in den Einzugsgebieten der Flüsse Crasna, Someș, Tur und Ier über größere Nebenflüsse entlang der Hänge, auf denen die Reben wachsen.
Die Böden des Hügelgebiets Ardud-Beltiug, Hurez (Dörfer Beltiug, Rătești und Șandra, Ardud, Ardud Vii und Gherăușa, Hurez) bestehen aus lehmigen Ablagerungen: Darüber hinaus sind in stärker erodierten Gebietsteilen gelbliche oder rötlich-braune Böden mit Kies und Sand zu finden.
Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet — Kausalzusammenhang
Das thermische Klima gewährleistet eine gute Entwicklung des Zucker- und Säuregehalts der Trauben und verbessert die Aromaqualität, sodass gegen Ende der Reifung günstige Werte gewährleistet sind.
Qualitätsweine haben blumige oder fruchtige Aromen (Waldfrüchte) und gefällige Primärnoten (pfeffrig, grasig, sortentypisch) mit runden, ausgewogenen Aromen, die durch eine Vegetationsperiode geprägt sind, in der durchschnittliche Tagestemperaturen von über 10 °C herrschen. In dieser Zeit werden Temperaturen erreicht, die für die Traubenreifung ausreichen.
Die fruchtigen, körperreichen Aromen (Waldfrüchte, Rote Johannisbeere, Brombeere, Heidelbeere) treten in Rotweinen deutlich zutage, insbesondere in Weinen, die auf den Böden der Hodod-Hügel (Dörfer Hodod, Nadișu Hododului usw.) angebaut werden, die über lehmige, oft karbonathaltige Sedimente mit einem hohen Nährstoffgehalt verfügen, sodass große Mengen Anthocyane gebildet werden, die diesen Weinen zugutekommen.
Die sauren Böden und die Südlagen (in Rătești) bringen zusammen mit den milden Wintern frische Weißweine (mit lebendiger Säure, den besonderen Aromen von Holunderbeere, grünem Apfel, Honig und Akazie) und ausgewogene Rotweine (Fruchtaromen, sortentypisch bei Ausbau im Fass) mit Alterungspotenzial hervor (subtile Vanillenoten bei Ausbau in Eichenfässern über zwölf Monate, Gewürze).
9. Weitere wesentliche Bedingungen
Bedingungen für das Inverkehrbringen
Rechtsrahmen:
einzelstaatliches Recht.
Art der weiteren Bedingung:
zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften.
Beschreibung der Bedingung:
Weine mit der geografischen Angabe „Dealurile Sătmarului“ müssen bei der Verpackung und Kennzeichnung mit einem Hauptetikett versehen werden. Die Verwendung eines Gegenetiketts ist fakultativ.
Link zur Produktspezifikation
http://onvpv.ro/sites/default/files/caiet_de_sarcini_ig_dealurile_satmarului_cf_notific_din_24.07.2018_no_track_changes.pdf
Rechnungshof
2.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 221/11 |
Sonderbericht Nr. 11/2019
„Die EU-Rechtsvorschriften für die Modernisierung des Flugverkehrsmanagements schaffen Mehrwert — aber die Fördermittel waren größtenteils nicht nötig“
(2019/C 221/04)
Der Europäische Rechnungshof teilt mit, dass der Sonderbericht Nr. 11/2019 „Die EU-Rechtsvorschriften für die Modernisierung des Flugverkehrsmanagements schaffen Mehrwert — aber die Fördermittel waren größtenteils nicht nötig“ soeben veröffentlicht wurde.
Der Bericht kann auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (http://eca.europa.eu) aufgerufen bzw. von dort heruntergeladen werden.
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
2.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 221/12 |
Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft
Änderung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Linienflugverkehr
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 221/05)
Mitgliedstaat |
Frankreich |
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Flugstrecke |
Brest (Guipavas) — l’île d’Ouessant |
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Ursprüngliches Datum des Inkrafttretens der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen |
1. April 2012 |
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Datum des Inkrafttretens der Änderungen |
1. April 2020 |
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Anschrift, bei der der Text und sonstige einschlägige Informationen und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können |
Délibération de la commission permanente du Conseil régional de Bretagne no19-0401-05 du 6 mai 2019 contenant les obligations de service public: recueil des actes administratifs de la collectivité no513 (tome 1/2, cf. pages 565 et suivantes): (Beschluss des Ständigen Ausschusses des Regionalrates der Bretagne Nr. 19-0401-05 vom 6. Mai 2019 mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen: Sammlung der Verwaltungsdokumente der Gebietskörperschaft Nr. 513 (Band 1/2, vgl, S. 565 ff.):) https://transfert.region-bretagne.fr/wwbxp2i4 Unternehmen haben vollständige Einsicht in die Unterlagen bis Ende Juni 2019 über: https://megalisbretagne.org Weitere Auskünfte erteilt:
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