ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 128

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

61. Jahrgang
11. April 2018


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2018/C 128/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8839 — GIP/NTV) ( 1 )

1


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2018/C 128/02

Euro-Wechselkurs

2

2018/C 128/03

Bekanntmachung der Kommission über gemeinschaftliche Leitlinien für gute Praxis

3


 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2018/C 128/04

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Arbeitsplans 2018 der öffentlich-privaten Partnerschaft für biobasierte Industriezweige

4


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

11.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.8839 — GIP/NTV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 128/01)

Am 4. April 2018 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32018M8839 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

11.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/2


Euro-Wechselkurs (1)

10. April 2018

(2018/C 128/02)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2361

JPY

Japanischer Yen

132,28

DKK

Dänische Krone

7,4468

GBP

Pfund Sterling

0,87183

SEK

Schwedische Krone

10,2855

CHF

Schweizer Franken

1,1792

ISK

Isländische Krone

121,90

NOK

Norwegische Krone

9,6470

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,335

HUF

Ungarischer Forint

311,82

PLN

Polnischer Zloty

4,1930

RON

Rumänischer Leu

4,6620

TRY

Türkische Lira

5,0622

AUD

Australischer Dollar

1,5976

CAD

Kanadischer Dollar

1,5645

HKD

Hongkong-Dollar

9,7030

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,6806

SGD

Singapur-Dollar

1,6202

KRW

Südkoreanischer Won

1 319,50

ZAR

Südafrikanischer Rand

14,9028

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,7741

HRK

Kroatische Kuna

7,4295

IDR

Indonesische Rupiah

16 997,61

MYR

Malaysischer Ringgit

4,7831

PHP

Philippinischer Peso

64,236

RUB

Russischer Rubel

77,4609

THB

Thailändischer Baht

38,603

BRL

Brasilianischer Real

4,2060

MXN

Mexikanischer Peso

22,5778

INR

Indische Rupie

80,3375


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


11.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/3


Bekanntmachung der Kommission über gemeinschaftliche Leitlinien für gute Praxis

(2018/C 128/03)

Entsprechend dem Ergebnis der in der Sitzung vom 5. bis 7. Februar 2018 durchgeführten Bewertung vereinbarte der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel die Veröffentlichung des Titels und der bibliografischen Angaben des „Community guide to good practice for the manufacture of safe pet foods“ (gemeinschaftliche Leitlinien für gute Herstellungspraxis für sichere Heimtierfuttermittel) gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (1):

Titel : Community guide to good practice for the manufacture of safe pet foods

Verfasser : FEDIAF — European Pet Food Industry Federation (Europäischer Verband der Hersteller von Heimtiernahrung)

Ausgabe : Version 15. September 2017

http://ec.europa.eu/food/safety/animal-feed/feed-hygiene/guides-good-practice/index_en.htm


(1)  ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 1.


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

11.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/4


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Arbeitsplans 2018 der öffentlich-privaten Partnerschaft für biobasierte Industriezweige

(2018/C 128/04)

Hiermit wird die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der damit verbundenen Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsplans 2018 der öffentlich-privaten Partnerschaft für biobasierte Industriezweige bekannt gegeben.

Für die folgende Aufforderung werden Vorschläge erbeten: H2020-BBI-JTI-2018.

Der Arbeitsplan mit Fristen und Budgets für die Tätigkeiten ist, ebenso wie die praktischen Einzelheiten zu der Aufforderung und die damit verbundenen Tätigkeiten sowie der Leitfaden für Antragsteller, über das Teilnehmerportal abrufbar (http://ec.europa.eu/research/participants/portal). Diese Informationen werden bei Bedarf auf dem Teilnehmerportal aktualisiert.