ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 417

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

60. Jahrgang
6. Dezember 2017


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rechnungshof

2017/C 417/01

Zusammenfassung der Ergebnisse der jährlichen Prüfungen 2016 des Hofes betreffend die Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU

1

2017/C 417/02

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, zusammen mit der Antwort der Agentur

25

2017/C 417/03

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, zusammen mit der Antwort des Büros

31

2017/C 417/04

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit der Antwort des Zentrums

37

2017/C 417/05

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit der Antwort des Zentrums

42

2017/C 417/06

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, zusammen mit der Antwort der Agentur

47

2017/C 417/07

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel, zusammen mit der Antwort der Agentur

52

2017/C 417/08

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts

57

2017/C 417/09

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit der Antwort der Agentur

63

2017/C 417/10

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit der Antwort der Agentur

68

2017/C 417/11

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen, zusammen mit der Antwort der Agentur

74

2017/C 417/12

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, zusammen mit der Antwort des Büros

79

2017/C 417/13

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, zusammen mit der Antwort der Behörde

87

2017/C 417/14

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit der Antwort des Zentrums

92

2017/C 417/15

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Chemikalienagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

98

2017/C 417/16

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

104

2017/C 417/17

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

110

2017/C 417/18

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit der Antwort der Behörde

115

2017/C 417/19

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, zusammen mit der Antwort des Instituts

120

2017/C 417/20

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, zusammen mit der Antwort der Behörde

126

2017/C 417/21

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, zusammen mit der Antwort des Instituts

131

2017/C 417/22

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

142

2017/C 417/23

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit der Antwort der Beobachtungsstelle

150

2017/C 417/24

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit der Antwort der Agentur

156

2017/C 417/25

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit der Antwort der Agentur

160

2017/C 417/26

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, zusammen mit der Antwort der Agentur

166

2017/C 417/27

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, zusammen mit der Antwort der Agentur

171

2017/C 417/28

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, zusammen mit der Antwort der Behörde

176

2017/C 417/29

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit der Antwort der Stiftung

181

2017/C 417/30

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum, zusammen mit der Antwort des Amts

187

2017/C 417/31

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zusammen mit der Antwort der Agentur

194

2017/C 417/32

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit der Antwort der Agentur

201

2017/C 417/33

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

207

2017/C 417/34

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit der Antwort der Stiftung

212

2017/C 417/35

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit, zusammen mit der Antwort von Eurojust

218

2017/C 417/36

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Polizeiamts, zusammen mit der Antwort des Amts

223

2017/C 417/37

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur

228

2017/C 417/38

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, zusammen mit der Antwort der Agentur

233

2017/C 417/39

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur für das Europäische GNSS, zusammen mit der Antwort der Agentur

241

2017/C 417/40

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur für Innovation und Netze, zusammen mit der Antwort der Agentur

247

2017/C 417/41

Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur für die Forschung, zusammen mit der Antwort der Agentur

252

2017/C 417/42

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung, zusammen mit der Antwort des Ausschusses

256


DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rechnungshof

6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/1


Zusammenfassung der Ergebnisse der jährlichen Prüfungen 2016 des Hofes betreffend die Agenturen und sonstigen Einrichtungen der EU

(2017/C 417/01)

INHALT

KÜRZEL DER AGENTUREN UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER EU 3
ZUSAMMENFASSUNG 5
ÜBER DEN HOF 5
GEGENSTAND DER PRÜFUNG 5
Unterschiedliche Arten von Agenturen haben ihren Sitz in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten 5
Haushalt und Finanzierung der Agenturen — Aufstockungen in prioritären Bereichen und gesteigerte Bedeutung der Selbstfinanzierung 7
Personalaufstockungen in prioritären Bereichen 9
Prüfungsregelungen 9
FESTSTELLUNGEN DES HOFES 10
Uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung für alle Agenturen 10
Uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen aller Agenturen mit Ausnahme des EASO zugrunde liegenden Vorgänge 10
Sachverhalte von besonderer Bedeutung, die der Hof hervorgehoben hat 10
Weitere Prüfungsfeststellungen in verschiedenen Bereichen 11
Personalressourcen — in einigen Fällen Grund zur Besorgnis 11
Öffentliche Auftragsvergabe nach wie vor ein fehlerträchtiger Bereich 11
Verschiedene IT-Landschaften in den Agenturen trotz zumeist ähnlicher Tätigkeiten 12
Verbesserungsbedarf im Bereich der IT-Beratungsleistungen und des Projektmanagements bei der EMA 13
Bis auf Ausnahmen Verbesserung der Haushaltsführung 14
Externe Evaluierungen im Allgemeinen positiv 14
Berichterstattung über die Ergebnisse der Prüfungen des IAS zwecks Vermittlung eines umfassenderen Überblicks 14
Folgemaßnahmen zu Bemerkungen aus Vorjahren: In den meisten Fällen auf gutem Weg 14

ANHANG I —

Haushalt und Personalbestand der Agenturen 16

ANHANG II —

Bemerkungen des Hofes, die seine Prüfungsurteile nicht infrage stellen 19

ANHANG III —

Weiterverfolgung der offenen Bemerkungen, die die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage stellen 22

KÜRZEL DER AGENTUREN UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER EU

Kürzel

Vollständige Bezeichnung

Sitz

ACER

Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

Ljubljana, Slowenien

Büro des GEREK

Büro des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation

Riga, Lettland

CdT

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

Luxemburg, Luxemburg

Cedefop

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

Thessaloniki, Griechenland

EPA

Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung

Budapest, Ungarn

Chafea

Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel

Luxemburg, Luxemburg

CPVO

Gemeinschaftliches Sortenamt

Angers, Frankreich

EACEA

Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Brüssel, Belgien

EASA

Europäische Agentur für Flugsicherheit

Köln, Deutschland

EASME

Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen

Brüssel, Belgien

EASO

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

Valletta, Malta

EBA

Europäische Bankenaufsichtsbehörde

London, Vereinigtes Königreich

ECDC

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

Stockholm, Schweden

ECHA

Europäische Chemikalienagentur

Helsinki, Finnland

EUA

Europäische Umweltagentur

Kopenhagen, Dänemark

EFCA

Europäische Fischereiaufsichtsagentur

Vigo, Spanien

EFSA

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

Parma, Italien

EIGE

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen

Vilnius, Litauen

EIOPA

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

Frankfurt, Deutschland

EIT

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut

Budapest, Ungarn

EMA

Europäische Arzneimittel-Agentur

London, Vereinigtes Königreich

EBDD

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

Lissabon, Portugal

EMSA

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

Lissabon, Portugal

ENISA

Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

Heraklion, Griechenland

ERA

Eisenbahnagentur der Europäischen Union

Valenciennes, Frankreich

ERCEA

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats

Brüssel, Belgien

ESMA

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Paris, Frankreich

ETF

Europäische Stiftung für Berufsbildung

Turin, Italien

EUIPO

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Alicante, Spanien

eu-LISA

Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Tallinn, Estland

EU-OSHA

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Bilbao, Spanien

Euratom-Versorgungsagentur

Euratom-Versorgungsagentur

Luxemburg, Luxemburg

Eurofound

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Dublin, Irland

Eurojust

Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit

Den Haag, Niederlande

Europol

Europäisches Polizeiamt

Den Haag, Niederlande

FRA

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Wien, Österreich

Frontex

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache

Warschau, Polen

GSA

Agentur für das Europäische GNSS

Prag, Tschechische Republik

INEA

Exekutivagentur für Innovation und Netze

Brüssel, Belgien

REA

Exekutivagentur für die Forschung

Brüssel, Belgien

SRB

Einheitlicher Abwicklungsausschuss

Brüssel, Belgien

ZUSAMMENFASSUNG

Der Europäische Rechnungshof („Hof“) hat die Rechnungsführung und die der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge von 41 Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU („Agenturen“) für das Haushaltsjahr 2016 geprüft. Der Hof hat zur Rechnungsführung aller Agenturen sowie zu den der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgängen aller Agenturen bis auf eine (EASO) ein uneingeschränktes Prüfungsurteil abgegeben.

Obwohl die Jahresrechnungen der Agenturen ihre Finanz- und Wirtschaftslage insgesamt sachgerecht darstellten und die der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge in den meisten Fällen rechtmäßig und ordnungsgemäß waren, besteht weiterhin Verbesserungsbedarf, wie aus den vom Hof formulierten Absätzen zur Hervorhebung eines Sachverhalts und aus den Absätzen zum Hinweis auf sonstige Sachverhalte sowie aus den Bemerkungen zu Prüfungsfeststellungen, die die Prüfungsurteile nicht infrage stellen, hervorgeht.

Das vorliegende Dokument liefert eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Prüfungen. Es soll die Analyse und den Vergleich der besonderen Jahresberichte des Hofes zu diesen Agenturen erleichtern. Die Prüfungsurteile und Bemerkungen des Hofes sowie die Antworten darauf sind den jeweiligen besonderen Jahresberichten zu entnehmen. Diese Zusammenfassung stellt weder einen Prüfungsbericht noch ein Prüfungsurteil dar.

ÜBER DEN HOF

Der Hof ist das für die Prüfung der EU-Finanzen zuständige Organ der Union. Auftrag des Hofes ist es, zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements beizutragen, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu fördern und als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger zu fungieren. In seiner Rolle als unabhängiger externer Prüfer der EU überprüft der Hof, ob die EU-Mittel korrekt verbucht und im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und Regelungen eingenommen und verausgabt wurden und ob eine optimale Mittelverwendung gegeben ist. Im Rahmen seines Auftrags prüft der Hof jährlich die Jahresrechnungen und die ihnen zugrunde liegenden Vorgänge aller Organe und Agenturen der EU.

GEGENSTAND DER PRÜFUNG

Unterschiedliche Arten von Agenturen haben ihren Sitz in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten

Agenturen sind gesonderte Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die durch einen Sekundärrechtsakt gegründet wurden, um spezifische technische und wissenschaftliche Aufgaben sowie Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen, und damit dazu beitragen, die politischen Maßnahmen der EU-Organe zu gestalten und durchzuführen. Die Agenturen sind in den Mitgliedstaaten deutlich sichtbar und haben erheblichen Einfluss auf Politikgestaltung, Entscheidungsfindung und Programmdurchführung in Bereichen, die für den Alltag der europäischen Bürger von größter Bedeutung sind, wie Gesundheit, Sicherheit, Freiheit und Recht. Je nach Struktur und Aufgabe kann zwischen dezentralen Agenturen, sonstigen Einrichtungen und Exekutivagenturen der Kommission unterschieden werden. Für die Zwecke dieser Zusammenfassung wurden die jeweiligen Kürzel der einzelnen Agenturen verwendet, die der Liste am Anfang dieses Berichts entnommen werden können.

Die 32 dezentralen Agenturen spielen bei der Vorbereitung und Umsetzung der EU-Politik eine wichtige Rolle, insbesondere bezüglich technischer, wissenschaftlicher, operativer und/oder Regulierungsaufgaben. Ihr Ziel ist es, der Kommission eine Konzentration auf die Politikgestaltung zu ermöglichen und die Kooperation zwischen der EU und nationalen Regierungen zu verstärken, indem sie Fach- und Expertenwissen beider Seiten bündeln. Dezentrale Agenturen werden für eine unbestimmte Zeitdauer eingerichtet und haben ihren Sitz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 1).

Bei den drei sonstigen Einrichtungen handelt es sich um das EIT, die Euratom-Versorgungsagentur und den SRB. Das EIT in Budapest ist eine unabhängige, dezentrale Einrichtung der EU, die Ressourcen der Bereiche Wissenschaft, Wirtschaft und Bildung bündelt, um die Innovationskraft der Union zu stärken. Die Euratom-Versorgungsagentur in Luxemburg wurde gegründet, um die Ziele des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft zu unterstützen. Der SRB in Brüssel ist die zentrale Behörde des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus in der europäischen Bankenunion. Auftrag des Ausschusses ist die geordnete Abwicklung insolvenzbedrohter Banken mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die öffentlichen Finanzen der EU-Mitgliedstaaten und anderer.

Die sechs Exekutivagenturen der Kommission sind mit Aufgaben zur Verwaltung eines oder mehrerer Unionsprogramme betraut. Ihre Bestandsdauer ist zeitlich begrenzt. Sie haben ihren Sitz in Brüssel (EACEA, EASME, ERCEA, INEA, REA) bzw. Luxemburg (Chafea).

Abbildung 1

Sitze der Agenturen in den Mitgliedstaaten

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Haushalt und Finanzierung der Agenturen — Aufstockungen in prioritären Bereichen und gesteigerte Bedeutung der Selbstfinanzierung

Die meisten Agenturen werden fast vollständig aus dem EU-Gesamthaushaltsplan finanziert, wobei sich einige von ihnen vollständig oder teilweise selbst finanzieren (siehe Aufschlüsselung in Tabelle 1). Die ERA soll sich spätestens ab Juni 2019 teilweise selbst finanzieren.

Tabelle 1

Agenturen: Arten und Finanzierung

 

Finanzierung

In erster Linie aus dem EU-Gesamthaushaltsplan

In erster Linie selbstfinanziert

EU-Haushalt, Beiträge der Mitgliedstaaten und/oder Gebühren

(teilweise selbstfinanziert)

Dezentrale Agenturen

24

2

CPVO, EUIPO

6

EASA, EBA, ECHA, EIOPA, EMA, ESMA

Sonstige Einrichtungen

2

EIT, Euratom-Versorgungsagentur

1

SRB

Exekutivagenturen der Kommission

6

EACEA, REA, ERCEA, EASME, INEA und Chafea

Im Jahr 2016 belief sich der Haushalt aller Agenturen (mit Ausnahme des SRB, der einen spezifischen Auftrag hat und mit einem spezifischen Mechanismus verknüpft ist) auf insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro (2015: 2,8 Milliarden Euro). Dies entspricht rund 2,4 % des EU-Gesamthaushaltsplans 2016 (2015: 2,0 %). Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf Agenturen mit Aufgaben in den Bereichen Industrie, Forschung und Energie (zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 358 Millionen Euro) sowie bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 174 Millionen Euro) zurückzuführen. Rund 2,3 Milliarden Euro der Haushaltsmittel in Höhe von 3,4 Milliarden Euro wurden aus dem EU-Gesamthaushaltsplan finanziert, wohingegen rund 1 Milliarde Euro aus Gebühren sowie direkten Beiträgen von Mitgliedstaaten, EFTA-Ländern usw. stammen.

Darüber hinaus setzte der SRB, der durch die SRM-Verordnung geschaffen wurde und im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus unterstützend wirken soll, rund 11,8 Milliarden Euro an Beiträgen von Kreditinstituten in seinen Haushaltsplan ein, um den Einheitlichen Abwicklungsfonds bis 2023 vollständig zu errichten.

Somit belief sich der Haushalt aller Agenturen einschließlich des SRB im Jahr 2016 auf insgesamt rund 15,2 Milliarden Euro. Einzelheiten zum Haushalt der einzelnen Agenturen sind Anhang I zu entnehmen.

Abbildung 2

Finanzierungsquellen der Agenturen 2016

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Abbildung 3

Haushalt der Agenturen in Millionen Euro

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Personalaufstockungen in prioritären Bereichen

Ende 2016 waren bei den Agenturen 10 364 Mitarbeiter beschäftigt (2015: 9 848) (1), (2). Wie bereits im Vorjahr waren die umfangreichsten Personalaufstockungen in Agenturen zu verzeichnen, die in den Bereichen Industrie, Forschung und Energie (110), bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (177) sowie Wirtschaft und Währung (85) tätig sind. Einzelheiten zum Personalbestand der einzelnen Agenturen sind Anhang I zu entnehmen.

Prüfungsregelungen

In Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (3) ist festgelegt, dass der Hof die Jahresrechnung jeder von der Union geschaffenen Agentur prüfen muss, soweit der Gründungsakt dies nicht ausschließt. Daher prüfte der Hof 41 Agenturen und gab für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge ab.

Die Regelungen für die Prüfung der Jahresrechnungen der Agenturen gemäß dem derzeitigen Rechtsrahmen können Tabelle 2 entnommen werden.

Tabelle 2

Regelungen für die Prüfung der Jahresrechnungen der Agenturen

Agenturen

Prüfung durch

den Hof

eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und den Hof

Dezentrale Agenturen

2

30

Sonstige Einrichtungen

1 (4)

2

Exekutivagenturen

6

 

Die Jahresrechnungen von 32 Agenturen wurden gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (5) sowie Artikel 107 Absatz 1 der Rahmenfinanzregelung für die Agenturen (6) von unabhängigen externen Prüfern (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) geprüft. Der Hof hat die Arbeiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß internationalen Prüfungsgrundsätzen überprüft. Diese Überprüfung liefert dem Hof angemessene Sicherheit, um seine eigenen Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung auf die Arbeiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu stützen. In Bezug auf die restlichen neun Agenturen führte ausschließlich der Hof die Prüfung der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung durch. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen aller Agenturen zugrunde liegenden Vorgänge war wie in den Vorjahren allein der Hof zuständig.

Abgesehen von den Agenturen, die der Hof geprüft hat, gibt es drei im Verteidigungsbereich tätige Agenturen (die Europäische Verteidigungsagentur, das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien und das Satellitenzentrum der Europäischen Union), die in den Zuständigkeitsbereich des Rates fallen und aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert werden. Diese Agenturen werden nicht vom Hof, sondern von anderen unabhängigen externen Prüfern geprüft. In seiner Landscape-Analyse der EU-Regelungen zur Rechenschaftspflicht und zur öffentlichen Finanzkontrolle (7) aus dem Jahr 2014 stellte der Hof fest, dass die unterschiedlichen Prüfungsaufträge für diese Agenturen nicht zwingend erforderlich waren.

FESTSTELLUNGEN DES HOFES

Uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung für alle Agenturen

Bei allen 41 Agenturen stellt die endgültige Jahresrechnung ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2016 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Uneingeschränkte Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresrechnungen aller Agenturen mit Ausnahme des EASO zugrunde liegenden Vorgänge

Der Hof gelangte bei 40 Agenturen zu der Schlussfolgerung, dass die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß waren.

Er gab ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung des EASO zugrunde liegenden Vorgänge ab. Grundlage für diese Einschränkung waren zwei Vergabeverfahren, bei denen die Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe in unzureichendem Maße eingehalten wurden.

Sachverhalte von besonderer Bedeutung, die der Hof hervorgehoben hat

Für die beiden Agenturen mit Sitz in London, EBA und EMA, nahm der Hof je einen Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts  (8) in seine Berichte auf, der die Entscheidung des Vereinigten Königreichs betraf, aus der Europäischen Union auszutreten. Die Jahresrechnungen der EBA und der EMA sowie die zugehörigen Erläuterungen wurden auf der Grundlage der begrenzten Informationen erstellt, die zum Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung verfügbar waren. Sie lieferten noch keine zuverlässige Schätzung der künftigen Kosten, die aufgrund der Aufgabe der Tätigkeiten im Vereinigten Königreich und der anschließenden Standortverlagerung anfallen werden. Der Hof wies darüber hinaus auf das Risiko sinkender Einnahmen infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU hin und darauf, dass der Umzug dieser Agenturen zu einem Verlust von Fachwissen führen könnte, was ein Risiko für die Geschäftsfortführung darstellt.

Der Hof formulierte sieben Absätze zum Hinweis auf sonstige Sachverhalte  (9), die die möglichen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf die Einnahmen und Tätigkeiten mehrerer Agenturen, die ihren Sitz nicht in London haben, betreffen. Die Einnahmen der Agenturen CPVO, EASA, ECHA, EIOPA, ESMA und EUIPO könnten als direkte Folge einer verringerten gebührengenerierenden Tätigkeit im Vereinigten Königreich sinken. Die GSA betreibt im Vereinigten Königreich technische Einheiten, deren Status noch geklärt werden muss.

In den Bericht über den SRB nahm der Hof einen Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts auf, der den Kontrollrahmen zur Berechnung der Beiträge von Kreditinstituten zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus betrifft. Der Hof hob hervor, dass die Beiträge zum Fonds anhand der Angaben berechnet werden, die die Kreditinstitute dem Ausschuss über die nationalen Abwicklungsbehörden bereitstellen. In der SRM-Verordnung ist jedoch kein umfassender und einheitlicher Kontrollrahmen vorgesehen, der die Zuverlässigkeit dieser Angaben gewährleistet. Ferner stellte der Hof fest, dass die in den Rechtsvorschriften festgelegte Methode für die Beitragsberechnung sehr komplex ist, was Risiken für die Genauigkeit nach sich zieht. Zudem kann der Ausschuss keine Einzelheiten zu den auf der Grundlage einer Risikobewertung berechneten Beiträgen je Kreditinstitut bekannt geben, da die Berechnungen verknüpft sind und vertrauliche Informationen über andere Kreditinstitute umfassen. Dies beeinträchtigt die Transparenz dieser Berechnungen.

Außerdem formulierte der Hof Absätze zum Hinweis auf sonstige Sachverhalte, die Mängel in von den juristischen Personen der Wissens- und Innovationsgemeinschaften des EIT durchgeführten Vergabeverfahren betrafen sowie die in Anbetracht der erhöhten Arbeitsbelastung zu geringe Personalausstattung.

Ein Absatz zum Hinweis auf sonstige Sachverhalte zum CdT betraf den Umstand, dass mehrere Agenturen zunehmend auf hausinterne Möglichkeiten oder sonstige alternative Übersetzungslösungen zurückgreifen. Dies bedeutet, dass die Kapazität des Zentrums nicht maximal genutzt wird und auf europäischer Ebene eine Dopplung hinsichtlich der Entwicklung von Übersetzungssystemen sowie der laufenden Kosten vorliegt. Der zunehmende Rückgriff auf alternative Übersetzungslösungen in anderen Agenturen gefährdet das Geschäftsmodell des Zentrums.

Weitere Prüfungsfeststellungen in verschiedenen Bereichen

Außerdem brachte der Hof insgesamt 115 „Bemerkungen“ zu Prüfungsfeststellungen vor (2015: 90), die 34 Agenturen betreffen (2015: 37), um wichtige Sachverhalte zu unterstreichen und Bereiche aufzuzeigen, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Ein Überblick über die Bemerkungen zu den einzelnen Agenturen ist Anhang II zu entnehmen.

Personalressourcen — in einigen Fällen Grund zur Besorgnis

Eine angemessene Personalausstattung ist von entscheidender Bedeutung für die Stabilität und Effizienz der Tätigkeiten der Agenturen sowie für ihre Fähigkeit, ihre Arbeitsprogramme umzusetzen. Der Hof stellte in sieben Agenturen Probleme im Bereich des Personalmanagements und sonstige das Personal betreffende Probleme fest; dazu gehörten eine hohe Personalfluktuation, Mängel bei den Einstellungsverfahren sowie unbesetzte Stellen, die über lange Zeiträume hinweg mit Zeitarbeitskräften besetzt wurden.

Drei Agenturen (Frontex, EPA und das Büro des GEREK) stießen bei der Rekrutierung von Mitarbeitern mit den erforderlichen Profilen auf Schwierigkeiten, was möglicherweise auf den für den Gastgeberstaat geltenden Berichtigungskoeffizienten für Gehälter zurückzuführen ist (66,7 %, 69 % bzw. 76,5 %). Wurden geeignete Bewerber gefunden, so war die Zahl der Mitarbeiter aus dem Gastgeberstaat, die eingestellt werden konnte, unverhältnismäßig höher als die Zahl der Mitarbeiter aus anderen Mitgliedstaaten. Um Anreize für Bewerber zu bieten, stellte Frontex 14 Mitarbeiter in einer höheren Besoldungsgruppe ein als im Statut vorgesehen. In den beiden anderen Agenturen wurde eine hohe Personalfluktuation festgestellt, was sich auf die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Fähigkeit der Agenturen, die in ihrem Arbeitsprogramm vorgesehenen Tätigkeiten durchzuführen, auswirken könnte. Im Falle der EPA ist ein weiterer Grund für die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung der Wettbewerb mit einer anderen EU-Einrichtung, die ebenfalls in Budapest angesiedelt ist (EIT).

Drei Agenturen (EMA, EIT, ECDC) sahen sich mit organisatorischen Schwierigkeiten konfrontiert. Die EMA wurde seit 2014 zweimal grundlegend umstrukturiert, wobei hohe und mittlere Führungspositionen intern neu zugewiesen wurden. Die Neuzuweisung wichtiger Mitarbeiter im IT-Bereich und in der Verwaltung war nicht erfolgreich, wodurch die Agentur und ihre Tätigkeiten einem erheblichen Risiko der Instabilität ausgesetzt waren. Von der Gründung des EIT im Jahr 2008 bis Juli 2014 standen vier verschiedene Direktoren an seiner Spitze. Der Direktorenposten ist seit August 2014 — und ein weiterer Führungsposten seit Februar 2013 — ad interim besetzt. Dies verstößt gegen das Statut, dem zufolge die vorübergehende Besetzung nicht länger als ein Jahr dauern darf, verunsichert die Stakeholder und beeinträchtigt die strategische Kontinuität. Die Interimsdirektorin des ECDC wurde im Mai 2015 ernannt und war am 31. Dezember 2016 noch im Amt, wodurch die Höchstdauer von einem Jahr überschritten wurde. Diese vorübergehende Stellenbesetzung zog außerdem 15 weitere Übergangsregelungen für andere Bedienstete nach sich.

Öffentliche Auftragsvergabe nach wie vor ein fehlerträchtiger Bereich

Mit der öffentlichen Auftragsvergabe soll der Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern sichergestellt werden, damit der wirtschaftlich günstigste Kauf getätigt wird, wobei auf transparente, objektive und kohärente Weise und auf der Grundlage des geltenden Rechtsrahmens vorgegangen werden soll. In den besonderen Jahresberichten zu den Einrichtungen EASO, EBDD, eu-LISA, EMA und dem Büro des GEREK wies der Hof darauf hin, dass die Agenturen die Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe und die Vorschriften der Haushaltsordnung nicht vollständig einhielten. Die Bemerkungen betreffen in erster Linie Unstimmigkeiten in den Verdingungsunterlagen, die Nichteinhaltung der für die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer festgelegten Kriterien, das Fehlen formeller Verfahren und das Fehlen klar bestimmter Funktionen mit Anweisungsbefugnis, die über Zuschläge entscheiden und Verträge unterzeichnen.

Der Hof beurteilte es als positiv, dass die Agenturen bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zunehmend Gebrauch von interinstitutionellen Rahmenverträgen machten, was zur Verwaltungseffizienz beiträgt und Skaleneffekte erzeugt. Bei einem interinstitutionellen Rahmenvertrag zu Software, IT-Lizenzen und -Dienstleistungen, der 2014 im Namen mehrerer Organe und Agenturen zwischen einem Auftragnehmer und der Kommission abgeschlossen wurde, war die anschließende Umsetzung durch mindestens drei Agenturen (EMA, EUA, EASO) nicht optimal. Der Auftragnehmer fungiert als Zwischenhändler zwischen den Organen und Agenturen auf der einen und den potenziellen Lieferanten, die ihren Bedarf decken können, auf der anderen Seite. Für diese Zwischenhändlerdienste erhält der Auftragnehmer Aufschläge von zwei bis neun Prozent auf die Lieferantenpreise. Bezüglich der geprüften Zahlungen unter diesem Rahmenvertrag stellte der Hof fest, dass die berechneten Preise und Aufschläge nicht immer systematisch mit den Angeboten der Lieferanten abgeglichen und die Rechnungen auch nicht immer systematisch überprüft wurden, dass bei der Umsetzung des Rahmenvertrags nicht immer ein hinreichender Wettbewerb sichergestellt wurde und daher nicht gewährleistet wurde, dass die kostengünstigste Lösung gewählt wurde.

Bei den öffentlichen Vergabeverfahren wurden darüber hinaus Mängel festgestellt, die die internen Kontrollen betrafen. In fünf Fällen, die vier Agenturen (EASO, EIT, EMSA, EIGE) betrafen, stellte der Hof fest, dass unzureichende Kontrollen zu Ineffizienzen führten, beispielsweise wenn der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Verfahren unterschätzt wurde.

Zwar liegt der Schwerpunkt der jährlichen Prüfungen der Agenturen durch den Hof nicht auf Leistungsaspekten, doch wird von den Prüfern des Hofes erwartet, dass sie sich der Risiken schwacher Leistungen bewusst sind wie auch der mit dem Finanzmanagement verbundenen Risiken. In sieben Fällen, die sechs Agenturen (eu-LISA, Frontex, EU-OSHA, EUA, Büro des GEREK, EUIPO) betrafen, machte der Hof Bemerkungen zu nicht optimalen Regelungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die zu Risiken für die optimale Mittelverwendung führten, sowie zu Mängeln bei der Überwachung der Auftragsausführung.

Verschiedene IT-Landschaften in den Agenturen trotz zumeist ähnlicher Tätigkeiten

Die operativen Tätigkeiten der Agenturen sind breit gefächert und erfordern geeignete, mitunter maßgeschneiderte IT-Lösungen. Dennoch werden zentrale operative und administrative Tätigkeiten auf der Grundlage desselben Rechtsrahmens durchgeführt, was nahelegt, dass sich ihre Verfahren ähneln und dass ähnliche IT-Lösungen zur Unterstützung dieser Verfahren eingesetzt werden können. Während die Agenturen beim Einsatz vergleichbarer Systeme zur Haushalts- und Rechnungsführung sehr große Fortschritte erzielt haben, wird in anderen Kernbereichen wie Personalmanagement und Auftragsvergabe und -verwaltung nach wie vor eine Vielzahl von IT-Lösungen verwendet. Die Agenturen sollten erwägen, die IT-Lösungen auch in diesen Bereichen weiter zu harmonisieren, da dies nicht nur die Kosteneffizienz steigern, sondern auch die mit der internen Kontrolle verbundenen Risiken verringern und die IT-Governance stärken würde.

Zu den weiteren potenziellen Vorteilen, die erzielt werden könnten, gehören eine stärker harmonisierte Berichterstattung an das Management und die Stakeholder sowie die Einführung stärker automatisierter Prüfungsverfahren zwecks Steigerung der Prüfungseffizienz. Das Netzwerk der EU-Agenturen setzt sich für eine weitere Förderung der agenturübergreifenden Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit der Kommission zu solchen Fragen ein sowie darüber hinaus — sofern die externe Prüfung betroffen ist — für die Förderung der Zusammenarbeit mit dem Hof.

Abbildung 4

Vielfalt der IT-Lösungen in den Agenturen

Personalmanagementsysteme

Image

Systeme für die Auftragsvergabe und -verwaltung

Image

Verbesserungsbedarf im Bereich der IT-Beratungsleistungen und des Projektmanagements bei der EMA

Zusätzlich zur üblichen jährlichen Prüfungsarbeit zu allen Agenturen untersuchte der Hof den Einsatz von IT-Beratern durch die EMA im Kontext zweier großer IT-Projekte (Pharmakovigilanz und klinische Prüfungen), mit denen die Agentur ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommt, komplexe EU-weite Netzwerke aufzubauen, was umfassende IT-Entwicklungen erforderlich macht. Da die Anzahl der Stellen im Stellenplan der Agentur nicht erhöht wurde, was ihr erleichtert hätte, internes Fachwissen in den Bereichen Geschäfts- und IT-Entwicklung zu erlangen, griff sie in diesen Bereichen auf die Dienste von Beratungsunternehmen zurück und wurde dadurch in kritischem Maße von externem Fachwissen abhängig.

Darüber hinaus stellte der Hof fest, dass die Agentur vor Beginn der Projekte über keine Methodik verfügte, die für solch komplexe Projekte dieser Größenordnung geeignet war. Möglicherweise wurde dadurch die Fähigkeit des Managements beeinträchtigt, die Umsetzung der Projekte zu beaufsichtigen und zu überwachen und ihre Kohärenz sicherzustellen. Die EMA hat weiter daran gearbeitet, eine geeignete Methodik zu entwickeln, und nahm die jüngste Feinabstimmung im September 2016 vor.

Außerdem war die Fähigkeit der EMA, die Tätigkeiten ihrer Berater zu kontrollieren und die Qualität der erbrachten Leistungen zu überwachen, eingeschränkt, was an der Art der Beraterverträge (Zeit- und Mittelaufwand) sowie an dem Umstand lag, dass die Beratungsleistungen teilweise außerhalb der Räumlichkeiten der Agentur und in einem anderen Mitgliedstaat erbracht wurden. Bei der Umsetzung der Projekte sah sich die EMA mit Verzögerungen und Kostensteigerungen konfrontiert. Die zahlreichen Änderungen in Bezug auf Projektumfang, -budget und -fristen waren in erster Linie auf wiederholte Anpassungen der Systemanforderungen zurückzuführen, mit denen dem sich verändernden Bedarf der Mitgliedstaaten entsprochen wurde. Bisher besteht noch keine Sicherheit hinsichtlich der endgültigen Kosten und der Zeitpunkte, zu denen die IT-Systeme in Betrieb genommen werden.

Was die Ergebnisse dieser Pilotprüfung von Beratungsleistungen bei der EMA betrifft, so wird der Hof die im Rahmen dieser Prüfung erarbeitete fortgeschrittene Methodik, die gewonnenen Kenntnisse und das Fachwissen zukünftig sinnvoll einsetzen, wo immer dies zweckmäßig ist.

Bis auf Ausnahmen Verbesserung der Haushaltsführung

Die Anzahl der Bemerkungen in diesem Bereich nahm im Jahr 2016 erheblich ab, doch bildet die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel nach wie vor den häufigsten Anlass für Bemerkungen in den besonderen Jahresberichten, die noch 23 Agenturen betreffen. Diese Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr lassen sich zumeist auf den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten zurückführen. Der Hof hielt mehrere Agenturen dazu an, die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung zu ziehen. Es handelt sich hierbei um das in der Haushaltsordnung vorgesehene Instrument zum Umgang mit solchen Situationen.

In vier Fällen (Frontex, CPVO, Chafea, EASME) stellte der Hof Annullierungen von aus Vorjahren übertragenen Haushaltsmitteln fest, was darauf hindeutet, dass der Mittelbedarf zu hoch veranschlagt wurde und somit Mängel bei der Planung bestanden.

Angesichts der Migrationskrise, mit der sich die Union konfrontiert sieht, wurden die Aufgaben von Frontex und EASO erheblich erweitert. Daher war der endgültige Haushalt dieser beiden Agenturen für 2016 dreimal so hoch bzw. um 75 % höher als im Vorjahr. Beide Agenturen standen vor erheblichen administrativen und operativen Herausforderungen; die Erwartungen waren hoch, dass sie umgehend Ergebnisse liefern würden — dabei verfügten sie über wenig Zeit, um die Systeme und Verfahren anzupassen und die benötigten Mitarbeiter einzustellen. Daher hatten sie Schwierigkeiten, die zusätzlichen Mittel im Laufe des Haushaltsjahrs auszuschöpfen, was zu Annullierungen in beträchtlichem Umfang (Frontex) oder zu hohen Raten der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel (EASO) führte. Dies war in mehreren Fällen auch der Grund für die Nichteinhaltung von Vorschriften für die Haushaltsführung und die öffentliche Auftragsvergabe sowie für Schwierigkeiten bei der optimalen Umsetzung von Finanzhilfevereinbarungen gemeinsam mit der Kommission oder den Begünstigten.

Externe Evaluierungen im Allgemeinen positiv

Der Hof verwies in sechs Fällen erstmals ausdrücklich auf die Ergebnisse externer Evaluierungen zu den Tätigkeiten und zur allgemeinen Leistung der Agenturen. Die Ergebnisse der Evaluierungen waren im Allgemeinen positiv, und die Agenturen erarbeiteten Aktionspläne, um Folgemaßnahmen zu den in Evaluierungsberichten genannten Problemen zu ergreifen. Während in den Gründungsverordnungen der meisten Agenturen und Einrichtungen vorgesehen ist, regelmäßig externe Evaluierungen vorzunehmen (in der Regel alle vier bis sechs Jahre), stellte der Hof fest, dass die Gründungsverordnungen von sechs Agenturen (EASO, eu-LISA, ETF, ENISA, EIGE, REA) keine solche Bestimmung enthalten. Dieses Problem sollte angegangen werden. Außerdem wies der Hof darauf hin, dass in der Gründungsverordnung der EMA vorgesehen ist, alle zehn Jahre eine externe Evaluierung durchzuführen. Dieser Zeitraum ist zu lang, um eine effektive Rückmeldung zur Leistung an die interessierten Kreise zu gewährleisten.

Berichterstattung über die Ergebnisse der Prüfungen des IAS zwecks Vermittlung eines umfassenderen Überblicks

In Bezug auf das Jahr 2016 verwies der Hof erstmals auf die Prüfungsschlussfolgerungen des Internen Auditdiensts (IAS) der Kommission, um einen umfassenderen Überblick über die Ergebnisse der Prüfungen zu vermitteln. Insgesamt wurden 14 Berichte des IAS erwähnt. In allen Fällen hatten sich die Agenturen mit dem IAS auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen geeinigt.

Folgemaßnahmen zu Bemerkungen aus Vorjahren: In den meisten Fällen auf gutem Weg

Sofern zutreffend, berichtete der Hof über die Fortschritte bei den Folgemaßnahmen, die die Agenturen aufgrund von Bemerkungen aus Vorjahren ergriffen haben. Anhang III ist zu entnehmen, dass die Korrekturmaßnahmen im Zusammenhang mit den am Jahresende 2015 noch nicht umgesetzten 140 Bemerkungen (2014: 134) in den meisten Fällen abgeschlossen oder im Gange waren.

Abbildung 5

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Image


(1)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

(2)  Die Angaben zum Personalbestand 2015 wurden auf der Grundlage von Daten aktualisiert, die von den Agenturen bereitgestellt wurden.

(3)  ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47.

(4)  In Anbetracht ihrer begrenzten Ressourcen und Tätigkeiten wird die Euratom-Versorgungsagentur ausschließlich vom Hof geprüft.

(5)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(6)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

(7)  Lücken, Überschneidungen und Herausforderungen: eine Landscape-Analyse der EU-Regelungen zur Rechenschaftspflicht und zur öffentlichen Finanzkontrolle.

(8)  Mit Absätzen zur Hervorhebung eines Sachverhalts soll auf wichtige Punkte hingewiesen werden, die grundlegend für das Verständnis der Jahresrechnung durch die Nutzer sind.

(9)  Mit Absätzen zum Hinweis auf sonstige Sachverhalte wird auf wichtige Sachverhalte hingewiesen, die nicht in der Jahresrechnung dargestellt oder angegeben sind.


ANHANG I

Haushalt und Personalbestand der Agenturen (1)

 

 

Haushalt (2)

Personalbestand (3)

 

Ständige Ausschüsse des EP

Übergeordnete GD

Politikbereich

2015

2016

2015

2016

(Millionen Euro)

(Millionen Euro)

Dezentrale Agenturen

eu-LISA

Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

HOME

Inneres

71,7

82,3

134

144

EASO

HOME

Inneres

15,9

53,0

93

125

Frontex

HOME

Inneres

143,3

251,0

309

365

EBDD

HOME

Inneres

18,5

15,4

100

101

Europol

HOME

Inneres

95,0

104,0

666

737

FRA

JUST

Justiz

21,6

21,6

107

105

EPA

HOME

Inneres

8,8

10,3

41

51

Eurojust

JUST

Justiz

33,8

43,5

246

245

EBA

Wirtschaft und Währung

FISMA

Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte

33,4

36,5

156

161

EIOPA

FISMA

Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte

20,2

21,8

133

139

ESMA

FISMA

Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte

36,8

39,4

202

204

SRB (4)

FISMA

Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte

22,0

11 865

108

180

EU-OSHA

Beschäftigung und Soziales

EMPL

Beschäftigung und Soziales

16,9

16,7

65

65

Cedefop

EAC

Bildung und Kultur

18,4

18,0

123

122

Eurofound

EMPL

Beschäftigung und Soziales

21,2

20,8

111

104

ETF

EAC

Bildung und Kultur

21,0

21,0

129

130

CdT

DGT

Sprachendienste

49,6

50,5

218

225

ECDC

Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

SANTE

Gesundheit und Verbraucherschutz

58,5

58,2

260

260

ECHA

GROW

Unternehmen

114,8

110,1

572

578

EUA

ENV

Umwelt

49,2

50,5

219

208

EFSA

SANTE

Gesundheit und Verbraucherschutz

78,8

79,5

434

443

EMA

SANTE

Gesundheit und Verbraucherschutz

304,0

305,0

775

768

EFCA

Fischerei

MARE

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

9,2

10,0

64

64

CPVO

Industrie, Forschung und Energie

SANTE

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

14,7

16,1

46

44

Euratom-Versorgungsagentur (4)

ENER und RTD

Energie und Innovation

0,1

0,1

17

17

ACER

ENER

Energie

11,3

15,9

80

103

GSA

GROW

Unternehmen

363,8

626,4

139

160

EIT

EAC

Innovation und Technologie

232,0

283,0

50

59

ENISA

CNECT

Digitaler Binnenmarkt

10,0

11,0

69

69

EUIPO

GROW

Binnenmarkt

384,2

421,3

848

910

Büro des GEREK

CNECT

Digitaler Binnenmarkt

4,0

4,2

26

27

EASA

Verkehr und Fremdenverkehr

MOVE

Mobilität und Verkehr

185,4

193,4

779

774

EMSA

MOVE

Mobilität und Verkehr

64,8

71,1

246

246

ERA

MOVE

Mobilität und Verkehr

26,3

27,5

157

155

EIGE

Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter

JUST

Justiz

7,9

7,8

42

45

Exekutivagenturen

EACEA

 

EAC und CNECT und HOME und ECHO

Bildung und Kultur

46,9

49,1

441

442

REA

 

RTD und EAC und GROW und HOME und CNECT und AGRI

Forschung und Innovation

54,6

62,9

618

628

ERCEA

 

RTD

Forschung und Innovation

39,6

42,6

417

461

EASME

 

ENTR und RTD und ENR und ENV und CLIMA und CNECT und MARE

Energie, Unternehmertum und Innovation

36,4

35,8

373

417

INEA

 

MOVE und ENER und CNECT und RTD

Mobilität und Verkehr

18,4

21,7

186

225

Chafea

 

SANTE und JUST und AGRI

Verbraucherschutz

7,4

8,7

49

58

Insgesamt

 

 

 

2 770,40

15 182,70

9 848

10 364

Ohne den „Haushalt des Fonds“ des SRB

 

 

 

2 770,04

3 382,70

9 848

10 364


(1)  Quelle: Daten von den Agenturen bereitgestellt.

(2)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

(4)  Der SRB und die Euratom-Versorgungsagentur sind nicht in der konsolidierten Jahresrechnung der EU erfasst.


ANHANG II

Bemerkungen des Hofes, die seine Prüfungsurteile nicht infrage stellen

 

 

Zahl der Bemerkungen insgesamt

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Rechtmäßigkeit/Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge

Interne Kontrollen

Haushaltsführung

Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung/Leistung

Sonstige Bemerkungen

 

 

Vergabeverfahren

Einstellung, Beförderungen und Gehälter

Sonstiges

Vergabeverfahren

Überwachung der finanziellen Ausführung von Aufträgen

Sonstiges

Feststellungen des IAS

Hohes Volumen der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel

Hohe Annullierungsraten bei den aus 2015 übertragenen Mitteln

Sonstiges

Vergabeverfahren

Personalmanagement

Bemerkungen zu externen Evaluierungen

Sonstiges

Keine wirksame Vorschrift betreffend externe Evaluierungen

Personalangelegenheiten

Sonstiges

 

Dezentrale Agenturen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

EPA

2

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

1

 

2

EASO

11

 

1

 

 

1

1

3

1

1

 

 

 

 

1

2

 

 

 

3

EBDD

2

 

1

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

eu-LISA

7

 

1

 

 

 

 

 

1

1

 

 

2

 

1

1

 

 

 

5

Eurojust

1

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Europol

1

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

FRA

2

 

 

 

 

 

 

1

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

Frontex

9

 

 

1

1

 

 

 

 

1

1

 

1

 

 

1

 

2

1

9

EBA

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

EIOPA

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

ESMA

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12

SRB

6

1

 

 

 

 

 

 

 

1

 

3

 

 

 

 

 

1

 

13

CdT

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

14

Cedefop

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15

ETF

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

1

16

EU-OSHA

3

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

1

 

 

 

1

 

 

17

Eurofound

4

 

 

1

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

 

1

 

 

18

ECDC

3

 

 

1

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19

ECHA

3

 

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

 

1

 

 

20

EUA

3

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

21

EFSA

1

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22

EMA

8

1

1

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

1

 

3

1

 

 

23

EFCA

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24

ACER

2

 

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25

Büro des GEREK

5

 

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

1

1

 

26

CPVO

3

 

 

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

1

 

 

27

EIT

7

 

 

 

 

1

 

 

1

1

 

 

 

 

 

2

 

1

1

28

ENISA

3

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

1

1

 

 

 

 

29

EUIPO

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

1

30

Euratom-Versorgungsagentur

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31

GSA

3

 

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

1

32

EASA

2

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

33

EMSA

1

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

34

ERA

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

35

EIGE

4

 

 

 

 

2

 

 

 

1

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

Exekutivagenturen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

36

Chafea

2

 

 

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

37

EACEA

2

 

 

 

 

 

 

1

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

38

EASME

2

 

 

 

 

 

 

 

 

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

39

ERCEA

3

 

 

 

 

 

 

1

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

40

INEA

1

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

41

REA

3

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

Zwischensumme:

115

2

5

4

2

5

2

7

14

23

4

5

7

2

6

9

6

6

6

Insgesamt:

11

28

32

24

18


ANHANG III

Weiterverfolgung der noch nicht umgesetzten Bemerkungen, die die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage stellen

 

Insgesamt

Abgeschlossen

Im Gange

Ausstehend

Keine Maßnahmen erforderlich

 

Dezentrale Agenturen

1

Frontex

11

2

7

1

1

2

Europol

2

1

 

 

1

3

eu-LISA

7

1

2

2

2

4

EASO

9

3

3

2

1

5

Eurojust

2

 

1

 

1

6

EBDD

1

 

1

 

 

7

FRA

1

 

 

 

1

8

EPA

2

1

 

 

1

9

EBA

3

 

1

 

2

10

EIOPA

2

1

 

 

1

11

ESMA

6

4

 

 

2

12

SRB

5

 

1

 

4

13

EU-OSHA

2

 

 

 

2

14

Cedefop

2

1

 

 

1

15

Eurofound

1

 

 

 

1

16

ETF

1

1

 

 

 

17

CdT

5

 

1

 

4

18

ECDC

4

 

1

 

3

19

ECHA

3

1

1

 

1

20

EUA

4

4

 

 

 

21

EFSA

2

1

1

 

 

22

EMA

4

1

3

 

 

23

EFCA

1

1

 

 

 

24

CPVO

6

 

3

1

2

25

ACER

2

 

 

1

1

26

GSA

7

1

5

 

1

27

ENISA

2

 

1

 

1

28

EUIPO

6

5

 

 

1

29

Büro des GEREK

4

2

 

1

1

30

EASA

2

1

 

 

1

31

EMSA

0

 

 

 

 

32

ERA

2

1

1

 

 

33

EIGE

1

 

 

 

1

 

Exekutivagenturen

34

EACEA

1

 

 

 

1

35

REA

0

 

 

 

 

36

ERCEA

1

 

 

 

1

37

EASME

4

1

 

 

3

38

INEA

1

 

 

 

1

39

Chafea

3

 

1

 

2

 

Sonstige Einrichtungen

40

EIT

17

2

10

2

3

41

Euratom-Versorgungsagentur

1

 

 

 

1

Insgesamt

140

36

44

10

50


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/25


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/02)

EINLEITUNG

1.

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (nachstehend „die Agentur“, auch „ACER“) mit Sitz in Ljubljana wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf Unionsebene zu erfüllen und — soweit erforderlich — die Maßnahmen dieser Behörden zu koordinieren. Im Rahmen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT-Verordnung) (2) wurden der Agentur sowie den nationalen Regulierungsbehörden zusätzliche Aufgaben hinsichtlich der Überwachung des europäischen Energiegroßhandelsmarkts übertragen.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

11,3

15,9

Personalbestand am 31. Dezember (4)

80

103

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

17.

In seinem Prüfungsbericht von Mai 2016 betonte der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission die dringende Notwendigkeit, Rollen und Zuständigkeiten zu klären und die Arbeitsbelastung der Vergabestelle zu analysieren, um die Effizienz der Prozesse und Verfahren zu erhöhen. Ferner gelangte der IAS zu dem Schluss, dass Planung und Überwachung der Auftragsvergabe erheblich verbessert werden müssen. Die Agentur und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

18.

Die Agentur übertrug 4,9 Mio. Euro bzw. 86 % der bei Titel III (operative Ausgaben) gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr (2015: 1,4 Mio. Euro bzw. 59 %). Wie auch in früheren Jahren standen diese Mittelübertragungen hauptsächlich in Zusammenhang mit der Umsetzung der REMIT-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (8) und beliefen sich im Jahr 2016 auf 4,7 Mio. Euro (2015: 1,1 Mio. Euro). Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) übertrug die Agentur 1 Mio. Euro bzw. 38 % der gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr (2015: 0,8 Mio. Euro bzw. 35 %).

19.

Der Anstieg der Mittelübertragungen ist bedenklich und steht im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit. Die höhere Übertragungsrate ist unmittelbar damit verbunden, dass Vergabeverfahren und Verträge größtenteils gegen Jahresende abgeschlossen bzw. unterzeichnet werden, was zu einer Verlagerung von Lieferungen und/oder Zahlungen auf das Folgejahr führt. Im Jahr 2016 wurden 98 von insgesamt 299 Verträgen im November und Dezember unterzeichnet (5 976 122,47 Euro bzw. 40 % des Gesamtwerts der 2016 geschlossenen Verträge). Die Agentur kann die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten sowie unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser gerecht zu werden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1). Darin wird der Agentur eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte in Europa übertragen.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.acer.europa.eu verfügbar.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Im ABI. veröffentlichte Angaben zum Haushalt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(8)  Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von bemerkungen aus vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2014

Gemäß dem Sitzabkommen zwischen der Agentur und der slowenischen Regierung soll in Slowenien eine Europäische Schule errichtet werden, dies ist mehr als vier Jahre nach Abschluss des Abkommens jedoch noch immer nicht geschehen.

Ausstehend

2015

Die Agentur übertrug 1,36  Mio. Euro bzw. 59 % der bei Titel III (operative Ausgaben) gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr (2014: 1,57  Mio. Euro bzw. 62 %). Diese Mittelübertragungen standen hauptsächlich in Zusammenhang mit der Umsetzung der REMIT-Verordnung (1,1  Mio. Euro), einer komplexen mehrjährigen operativen Tätigkeit in Bezug auf die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts. Außerdem übertrug die Agentur 0,79  Mio. Euro bzw. 35 % (2014: 0,98  Mio. Euro bzw. 41 %) der bei Titel II (Verwaltungsausgaben) gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr. Diese Übertragungen betrafen hauptsächlich Studien sowie Dienstleistungen, die im Jahr 2015 noch nicht erbracht wurden.

n. z.


ANTWORT DER AGENTUR

18.

Die Agentur hat die Maßnahmen, wie mit dem IAS vereinbart, erfolgreich umgesetzt. Von den sechs Empfehlungen wurden bereits zwei sehr wichtige und drei wichtige abgeschlossen. Die Agentur plant, die letzte Empfehlung bis Oktober 2017 abzuschließen.

19.

Die Agentur räumt ein, dass die übertragenen Mittel aufgrund der mehrjährigen Investitionen in Zusammenhang mit der REMIT-Verordnung hoch sind und mit dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit nur schwer vereinbar sind. Die hohen Mittelübertragungen ergeben sich aus der Zeitplanung des jährlichen Vertragszyklus, der 2013 eingerichtet wurde, als die Agentur am Jahresende beträchtliche zusätzliche Haushaltsmittel für das REMIT-Projekt erhielt. Trotzdem ist darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2016 im Rahmen des Kapitels für REMIT-Ausgaben zu 100 % umgesetzt wurde. Die Agentur wird die Umsetzung getrennter Haushaltsmittel für Titel III analysieren.

20.

Die Agentur ist der Auffassung, dass die Einführung getrennter Mittel für Titel III die Mehrjährigkeit einiger ihrer Tätigkeiten besser widerspiegelt, insbesondere im Bereich REMIT, sofern die der Agentur bereitgestellten finanziellen Mittel stabil und vorhersehbar sind.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/31


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, zusammen mit der Antwort des Büros

(2017/C 417/03)

EINLEITUNG

1.

Das Büro des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (nachstehend „das Büro“) mit Sitz in Riga wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingerichtet. Hauptaufgabe des Büros ist es, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in administrativer und professioneller Hinsicht zu unterstützen und unter Anleitung des Regulierungsrats Informationen über elektronische Kommunikation zu sammeln und zu analysieren sowie unter den nationalen Regulierungsbehörden bewährte Regulierungspraktiken wie gemeinsame Herangehensweisen, Methodologien oder Leitlinien zur Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zu verbreiten.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Büro (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Büro

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (3)

4,0

4,2

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

26

27

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Büros. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Büros bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Büros für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Büros zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Büros ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Büros trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Büros zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Büros frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Büro von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Büro die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Büros.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

17.

Im März 2016 leitete das Büro ein Vergabeverfahren ein, mit dem Ziel, mit den zwei in Riga ansässigen internationalen Schulen einen Rahmenvertrag für die Kinder seines Personals zu schließen. Während es in den technischen Spezifikationen der Ausschreibung heißt, dass das Büro einen Mehrfachrahmenvertrag im Kaskadenverfahren mit zwei Wirtschaftsteilnehmern schließt, ist laut den Vergabekriterien die Wahl der Schule Sache der Eltern. Der im Juli 2016 unterzeichnete Rahmenvertrag im Wert von 400 000 Euro basiert folglich auf widersprüchlichen Konzepten, wodurch Rechtsunsicherheit für das Büro und die Schulen entsteht. Außerdem war ein Rahmenvertrag in diesem konkreten Fall unnötig.

18.

Im Zuge einer Neueinstufung wurde ein Bediensteter direkt in Dienstaltersstufe 2 statt Dienstaltersstufe 1 einer höheren Besoldungsgruppe eingewiesen. Dies verstößt gegen das EU-Beamtenstatut.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

19.

Im März 2016 schloss das Büro einen Vertrag im Wert von 60 000 Euro über die Bereitstellung fachlicher Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Bereich Personal. Das Vergabeverfahren erfolgte ausschließlich auf Grundlage des Preises. Werden bei der Verpflichtung eines Beraters Kompetenz und Fachkenntnis nicht als Vergabekriterien berücksichtigt, ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis nicht gewährleistet.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

20.

Im Jahr 2016 betrug die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der Bediensteten des Büros 2,58 Jahre. Die Personalfluktuation war mit 25 % hoch. Diese Situation wirkt sich auf die Effizienz des Büros aus und gefährdet die Umsetzung seiner Arbeitsprogramme. Ein möglicher Grund ist der in Bezug auf Gehaltskosten für den Gastgeberstaat geltende Berichtigungskoeffizient (73 % am 1. Juli 2016).

21.

Periodische externe Leistungsevaluierungen sind in der Gründungsverordnung des Büros nicht vorgeschrieben. Das Büro sollte zusammen mit der Kommission in Erwägung ziehen, eine solche Evaluierung mindestens alle fünf Jahre in Auftrag zu geben, wie dies die meisten anderen Agenturen tun. Bei einer künftigen Überarbeitung der Gründungsverordnung sollte dies verpflichtend eingeführt werden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

22.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Büros sind auf seiner Website www.berec.europa.eu verfügbar.

(3)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Büro bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2014

Die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Mittel für Beiträge von nationalen Regulierungsbehörden der EFTA (1)-Länder, die Beobachterstatus im GEREK haben, wurden mangels Vereinbarungen mit diesen Ländern nicht entrichtet.

Ausstehend

2015

Das Büro schloss im Jahr 2013 einen vierjährigen Rahmenvertrag über Dienstleistungen für die professionelle Organisation von Veranstaltungen ab. Es unterschätzte jedoch seinen Bedarf, und der im Vertrag festgelegte Höchstbetrag war im Dezember 2014 ausgeschöpft. Ein Vergabeverfahren für einen neuen Rahmenvertrag wurde eingeleitet, allerdings erst im August 2015. In der Zwischenzeit vergab das Büro diese Dienstleistungen an denselben Dienstleister, und zwar über Auftragsscheine (purchase orders) sowie über Aufträge mit geringem Wert (Verhandlungsverfahren) (2). Der Gesamtbetrag der auf diese Weise in Auftrag gegebenen Dienstleistungen lag über dem Schwellenwert (3). Es hätte ein offenes Vergabeverfahren, bei dem alle interessierten Wirtschaftspartner ein Angebot einreichen können, angewendet werden müssen.

Abgeschlossen

2015

Der geprüfte Bericht über den Haushaltsvollzug des Büros unterscheidet sich bezüglich seiner Detailgenauigkeit von den Berichten der meisten anderen Agenturen. Dies zeigt, dass Bedarf an klaren Leitlinien zur Haushaltsberichterstattung der Agenturen besteht.

Abgeschlossen

2015

Mit 134 228 Euro bzw. 44 % (2014: 91 757 Euro bzw. 40 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich die Erbringung von Dienstleistungen, die über das Jahr 2015 hinausgehen.

n. z.


(1)  Europäische Freihandelsassoziation.

(2)  Bei Auftragsscheinen und Verträgen mit geringem Wert ist der Wettbewerb gemäß den Vergabevorschriften auf einen bzw. drei Bewerber begrenzt.

(3)  Der Gesamtwert der vergebenen Aufträge beläuft sich auf rund 80 000 Euro, während der Schwellenwert in Artikel 137 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 auf 60 000 Euro festgesetzt ist.


ANTWORT DES BÜROS DES GEREK

18.

Der Gastgebermitgliedstaat Lettland verfügt über keine akkreditierte Europäische Schule. Die Errichtung einer neuen akkreditierten Europäischen Schule dauert lange, und in der Zwischenzeit hat das Büro des GEREK als einstweilige Maßnahme direkte Verträge mit Schulen abgeschlossen, die Unterricht in Englisch, Französisch und Deutsch als Hauptunterrichtssprachen anbieten, um eine internationale Schulbildung für die Kinder der Bediensteten im Einklang mit den Leitlinien der Kommission zur Personalpolitik in den Europäischen Regulierungsagenturen zu gewährleisten (1). Das Büro des GEREK stimmt den Bemerkungen der Prüfer zu, dass Rahmendienstleistungsverträge für die Schulsituation des Büros des GEREK nicht geeignet sind, und wird in Zukunft direkte Dienstleistungsverträge mit den Schulen ohne Auftragsvergabe anwenden. Das Büro des GEREK würde aktualisierte Leitlinien der Kommission begrüßen, in denen die Besonderheiten von Schulbildungsleistungen berücksichtigt werden.

19.

Auf Grundlage der Empfehlungen des paritätischen Ausschusses für Neueinstufungen und der Akten aller für eine Neueinstufung infrage kommenden Bediensteten auf Zeit hat die Anstellungsbehörde die Liste der neu eingestuften Bediensteten auf Zeit angenommen.

Darüber hinaus hat die Anstellungsbehörde auf Vorschlag des Verwaltungsdirektors und nach eingehender Prüfung zugestimmt, den Stelleninhaber anstatt in die Dienstaltersstufe 1 in die Dienstaltersstufe 2 der nächsthöheren Besoldungsgruppe einzustufen; dementsprechend wurde eine Ex-ante-Ausnahme gemäß den Vorschriften zum Umgang mit Abweichungen von den festgelegten Finanzvorschriften und -verfahren eingetragen.

20.

Das Büro des GEREK stimmt der Bemerkung zum Rahmenvertrag für Personalmanagementleistungen weitgehend zu. Bei der Ausführung des ersten speziellen Vertrags zeigten sich bereits einige Schwierigkeiten dahin gehend, dass die Vergabe des Vertrags ausschließlich auf den Preisen und nicht auf der fachlichen Qualifikation und Erfahrung des Beraters basierte.

Das Büro des GEREK stimmt den Bemerkungen des Prüfers in vollem Umfang zu und hat den Rahmenvertrag beendet. Es wird eine andere Strategie einführen, um die erforderlichen Leistungen zu erhalten.

21.

Das Büro des GEREK räumt ein, dass die hohe Personalfluktuation vor allem angesichts der kleinen Größe der Agentur einen Risikofaktor mit bedeutenderen negativen Auswirkungen darstellt (das Büro des GEREK ist die kleinste dezentrale Einrichtung der EU); dies wurde in das Risikoregister als signifikantes Risiko eingetragen.

Die Leitung des Büros arbeitet laufend an der Einführung von Risikominderungsstrategien, es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das Büro des GEREK auf einige strukturelle und externe horizontale Faktoren im Zusammenhang mit der Personalfluktuation keinen Einfluss hat; diese sind auf das regionale/lokale Arbeitsumfeld des Büros zurückzuführen.

Der Risikofaktor wurde durch die neueste Kürzung der Nettogehälter infolge der laufenden Senkung des Berichtigungskoeffizienten für Lettland noch verstärkt.

Vom Büro des GEREK ergriffene bzw. geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Lage können das Risiko lediglich vermindern, und um das Problem der Personalbindung anzugehen, sollten externe Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich des derzeitigen Systems der Berichtigungskoeffizienten, ergriffen werden.

22.

Das Büro des GEREK hat bei der Erstellung des in Artikel 25 seiner Gründungsverordnung vorgesehenen Evaluierungsberichts mit der Kommission zusammengearbeitet und ist bereit, dies auch bei künftigen Evaluierungen zu tun. Das Büro des GEREK wird alle Anforderungen in diesem Bereich erfüllen, die vom Gesetzgeber gegebenenfalls eingeführt werden. Die GEREK-Verordnung wird derzeit überarbeitet, und der Vorschlag der Kommission enthält eine besondere Bestimmung zur Evaluierung alle fünf Jahre.


(1)  COM(2005) 5304


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/37


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit der Antwort des Zentrums

(2017/C 417/04)

EINLEITUNG

1.

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“, auch „CdT“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Zentrums ist es, den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, welche die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen, Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Zentrum (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Zentrum

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

49,6

50,5

Personalbestand am 31. Dezember (3)

218

225

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Zentrums für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Zentrums zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Zentrums ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Zentrums trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zentrums zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Zentrum von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Zentrum die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Zentrums.

Hinweis

16.

Aufgabe des Zentrums ist es, den Agenturen und Einrichtungen der EU Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen. Diese Aufgabe nimmt es auch gegenüber den Organen der EU wahr, welche die Dienste des Zentrums nutzen können. In den Gründungsverordnungen der meisten Agenturen und Einrichtungen ist vorgesehen, dass sie die Übersetzungsleistungen des Zentrums in Anspruch nehmen. Einige Agenturen und Einrichtungen (auf die mehr als die Hälfte der Einnahmen des Zentrums entfällt) greifen zunehmend auf hausinterne Möglichkeiten oder andere Alternativen zurück. Dies bedeutet jedoch, dass die Kapazität des Zentrums nicht maximal genutzt wird, dass eine Dopplung hinsichtlich der Entwicklung von Systemen sowie der laufenden Kosten auf europäischer Ebene vorliegt, und dass das Geschäftsmodell und die Geschäftsfortführung des Zentrums gefährdet sein könnten.

17.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

18.

Im Jahr 2016 gingen die Kassenmittel und kurzfristigen Bankeinlagen des Zentrums auf 34,2 Millionen Euro (Ende 2015: 38,3 Millionen Euro) zurück. Die Reserven verringerten sich auf 31,1 Millionen Euro (Ende 2015: 34 Millionen Euro). Dieser Rückgang ist das Ergebnis eines Haushaltsansatzes, mit dem der Abbau des in Vorjahren kumulierten Überschusses angestrebt wird.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

19.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums sind auf seiner Website www.cdt.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Zentrum bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2012

Nach der Gründungsverordnung von 20 vom Hof im Jahr 2012 geprüften Regulierungsagenturen sind diese gehalten, das Zentrum für ihren gesamten Übersetzungsbedarf in Anspruch zu nehmen (gemäß der Gründungsverordnung des Zentrums gilt dies für vier weitere Agenturen). Andere Agenturen sind nicht verpflichtet, die Dienste des Zentrums in Anspruch zu nehmen. Für nicht technische Dokumente könnten Agenturen ihre Kosten reduzieren, indem sie örtliche Dienstleister heranziehen. Nach Auffassung des Hofes sollte der Gesetzgeber erwägen, dies allen Agenturen zu erlauben.

n. z.

[Empfehlung wurde vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen]

2015

Das Zentrum hat noch keinen Notfallplan (business continuity plan) angenommen und hält somit die Norm für die interne Kontrolle Nr. 10 nicht ein (1).

Im Gange

2015

Die Kassenmittel und kurzfristigen Bankeinlagen des Zentrums beliefen sich Ende 2015 auf 38,3  Millionen Euro (Ende 2014: 44 Millionen Euro). Die Reserven betrugen 34 Millionen Euro (Ende 2014: 40,4  Millionen Euro). Dies spiegelt den Rückgang der Preise im Jahr 2015 wider.

n. z.

2015

Mit 2 Millionen Euro bzw. 29 % (2014: 1,5  Millionen Euro bzw. 24 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich die Renovierung von im Jahr 2015 zusätzlich angemieteten Räumlichkeiten sowie IT-Dienstleistungen, die bis Ende 2015 noch nicht erbracht worden waren.

n. z.

2015

Das Zentrum annullierte Ende 2015 5,9  Millionen Euro (12 %) der verfügbaren Mittel. Diese Annullierungen sind auf die zu hoch veranschlagten Kosten für externe Übersetzer zurückzuführen.

n. z.


(1)  Die Normen für die interne Kontrolle des Zentrums beruhen auf den entsprechenden Normen der Kommission.


ANTWORT DES ZENTRUMS

19.

Das Zentrum hat verschiedene Schritte unternommen, um seine Haushaltsüberschüsse zu reduzieren. Der Haushaltsplan 2016 wurde als defizitärer Haushalt erstellt, um die Rückstellung für die Preisstabilität zu reduzieren. Der Saldo des Haushaltsergebnisses des Jahres, der sich auf -2,9 Millionen Euro belief, trug zur Reduzierung der Rückstellung für die Preisstabilität sowie der Kassenmittel bei.

Die Reduzierung der Haushaltsüberschüsse wird 2017 durch die Umsetzung der neuen Preisstruktur, durch die der von den Kunden des Zentrums zu zahlende durchschnittliche Preis für Übersetzungen verringert wird, voraussichtlich weiter beschleunigt werden.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/42


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit der Antwort des Zentrums

(2017/C 417/05)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „das Zentrum“, auch „Cedefop“) mit Sitz in Thessaloniki wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Unionsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Zentrum (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Zentrum

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (3)

18,4

18,0

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

123

122

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Zentrums für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Zentrums zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Zentrums ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Zentrums trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zentrums zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Zentrum von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Zentrum die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Zentrums.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

16.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums sind auf seiner Website www.cedefop.europa.eu verfügbar.

(3)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Zentrum bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Mit 477 994 Euro bzw. 28 % (2013: 425 877 Euro bzw. 24 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Dies war in erster Linie auf den großen Umfang an Netzwerk- und sonstiger IT-Ausrüstung zurückzuführen, die für die instandgesetzten Gebäudeteile des Zentrums benötigt wurde und bis Ende 2015 noch nicht geliefert oder in Rechnung gestellt worden war.

n. z.

2015

Das dem Zentrum von der griechischen Regierung zur Verfügung gestellte Gebäude steht auf einer aktiven Verwerfungslinie, was zu Strukturschäden am Gebäude geführt hat. Die griechischen Behörden führten Reparaturarbeiten durch und verstärkten die Gebäudestruktur. Diese Arbeiten wurden 2015 abgeschlossen. Außerdem arbeitet das Zentrum zurzeit an verschiedenen Sicherheitsproblemen, die mit der Bauweise des Gebäudes zusammenhängen. Ein Sicherheitsproblem betrifft die Glasfassade des Gebäudes und die Oberlichter der Konferenzräume des Zentrums und beeinträchtigt die Verfügbarkeit seiner Räumlichkeiten.

Abgeschlossen


ANTWORT DES ZENTRUMS

Das Zentrum nimmt den Bericht des Rechnungshofs zur Kenntnis.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/47


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/06)

EINLEITUNG

1.

Die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (nachstehend „die Agentur“, auch „EPA“) mit Sitz in Budapest wurde durch die Verordnung (EU) 2015/2219 (1) des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet, die den Beschluss 2005/681/JI des Rates aufhebt und ersetzt. Aufgabe der Agentur ist es, als Netz nationaler Polizeihochschulen und -akademien in den Mitgliedstaaten zur Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für ranghohe Polizeibedienstete auf der Grundlage gemeinsamer Standards zu fungieren.

2.

Die nachstehende Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

8,8

10,3

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

41

51

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Mit 140 055 Euro bzw. 30 % (2015: 212 456 Euro bzw. 49 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Ausgaben für unterstützende Tätigkeiten) hoch. Diese Mittelübertragungen betrafen hauptsächlich IT-Beratung sowie Waren und Dienstleistungen im IT-Bereich, die spät im Jahr bestellt wurden.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

18.

Die Personalfluktuation ist hoch, was sich auf die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Fähigkeit der Agentur, die in ihrem Arbeitsprogramm vorgesehenen Tätigkeiten durchzuführen, auswirken könnte. Im Jahr 2016 verließen elf Mitarbeiter die Agentur und 21 Mitarbeiter wurden eingestellt. Die geringe Zahl von Bewerbungen, insbesondere aus anderen Mitgliedstaaten als dem Gastgeberstaat, erschwert der Agentur die Einstellung geeigneter Bewerber. Zwischen 2013 und 2016 erhöhte sich die Zahl der Mitarbeiter aus dem Gastgeberstaat von eins auf 16, was 31 % des gesamten Personalbestands im Jahr 2016 entspricht. Mögliche Gründe für die geringe Zahl von Bewerbungen aus anderen Mitgliedstaaten sind der in Bezug auf Gehaltskosten für den Gastgeberstaat geltende Berichtigungskoeffizient (69 %) sowie der Wettbewerb mit einer anderen EU-Einrichtung, die ebenfalls in Budapest angesiedelt ist.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

19.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  Verordnung (EU) 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates (ABl. L 319 vom 4.12.2015, S. 1).

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.cepol.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Der geprüfte Bericht über den Haushaltsvollzug der Agentur unterscheidet sich bezüglich seiner Detailgenauigkeit von den Berichten der meisten anderen Agenturen. Dies zeigt, dass Bedarf an klaren Leitlinien zur Haushaltsberichterstattung der Agenturen besteht.

Abgeschlossen

2015

Mit 212 456 Euro bzw. 49 % (2014: 383 940 Euro bzw. 59 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Dies war auf die im September 2014 erfolgte Umsiedlung der Agentur vom Vereinigten Königreich nach Ungarn und die damit einhergehende Notwendigkeit zurückzuführen, neue Dienstleistungs- und Lieferaufträge abzuschließen. Die meisten im Rahmen dieser Jahresverträge beschafften Dienstleistungen waren bis Ende 2015 noch nicht erbracht worden.

n. z.


ANTWORT DER AGENTUR

18.

Die Agentur hat die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis genommen. Die Übertragungsrate für Titel II ist gerechtfertigt in Anbetracht dessen, dass IT-Beratung und Waren und Dienstleistungen im Bereich IT im späteren Verlauf des Jahres angefordert wurden. CEPOL hat ihre Haushaltsführung verbessert und verpflichtet sich weiterhin zur Einhaltung des in der Finanzregelung niedergelegten Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit.

19.

Die Agentur hat die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis genommen. Die Agentur ist vom Vereinigten Königreich nach Ungarn umgezogen. Daher ist durch den erheblich niedrigeren auf die Gehälter angewendeten Berichtigungskoeffizienten die Zahl der Kündigungen angestiegen. Die Zahl der Bewerbungen sank im Vergleich zu der Zeit vor dem Umzug. Die Qualität der eingegangen Bewerbungen wurde dadurch jedoch nicht beeinträchtigt und die Agentur konnte geeignete Kandidaten einstellen. Die Einstufung in niedrige Besoldungsgruppen und der niedrige Berichtigungskoeffizient sind kein Anreiz für Ausländer (insbesondere aus West- und Nordeuropa) nach Ungarn zu ziehen. Daher kann das geografische Gleichgewicht bei Einstellungsverfahren nicht immer gewährleistet werden. CEPOL wird weiterhin Maßnahmen zur Personalbindung und Aufrechterhaltung des Betriebs durchführen. So lange die Agentur jedoch keine positive Änderung bei den Besoldungsgruppen bewirken kann, wird die Personalfluktuation anhalten.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/52


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/07)

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (nachstehend „die Agentur“) wurde am 1. Januar 2005 errichtet (2005-2008: Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm (PHEA), 2008-2013: Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC), seit 1. Januar 2014: Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel) (1). Die Agentur hat ihren Sitz in Luxemburg. Ihr Mandat wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die Agentur führt das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit, das Verbraucherprogramm und die Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ durch.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

7,4

8,7

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

49

58

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

16.

Die Agentur übertrug 1,1 Mio. Euro bzw. 48 % (2015: 0,9 Mio. Euro bzw. 52 %) der bei Titel III (Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur) gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr. Diese Mittelübertragungen betreffen in erster Linie IT-Leistungen sowie andere Studien, die in Auftrag gegeben, aber bis zum Jahresende noch nicht durchgeführt oder abgeschlossen wurden. Die Agentur annullierte 0,2 Mio. Euro bzw. 17 % der von 2015 auf 2016 übertragenen Mittel, was auf eine unzulängliche Bedarfsplanung hindeutet.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

17.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  Durchführungsbeschluss 2013/770/EU der Kommission (ABl. L 341 vom 18.12.2013, S. 69).

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website http://ec.europa.eu/chafea/ verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Die Agentur übertrug 0,5  Mio. Euro bzw. 36,4  % (2014: 0,1  Mio. Euro bzw. 13 %) der bei Titel II (Verwaltungsausgaben) gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich die Erweiterung der Bürofläche der Agentur und die erforderliche Ausstattung der Büros (0,3  Mio. Euro).

n. z.

2015

Die Agentur übertrug 0,9  Mio. Euro bzw. 52 % (2014: 0,9  Mio. Euro bzw. 50 %) der bei Titel III (Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur) gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr. Diese Mittelübertragungen sind in erster Linie auf die späte Annahme des Arbeitsprogramms der Agentur durch die Kommission im Juni 2015 zurückzuführen.

n. z.

2015

Die Agentur annullierte 0,2  Mio. Euro bzw. 18 % ihrer auf 2015 übertragenen Mittel (2014: 0,1  Mio. Euro bzw. 14 %), was auf Mängel in ihrer Planung hindeutet.

Im Gange


ANTWORT DER AGENTUR

16.

Die Agentur akzeptiert die Bemerkungen des Hofes. Die Agentur wird sich weiterhin bemühen, die Übertragungs- und die C8-Annullierungsrate weiter zu senken.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/57


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts

(2017/C 417/08)

EINLEITUNG

1.

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“, auch „CPVO“) mit Sitz in Angers wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Eintragung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gewerblichen Schutzrechtes der Union für Pflanzensorten sowie die Sicherstellung der notwendigen technischen Prüfungen durch die zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Amt (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Amt

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

14,7

16,1

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

46

44

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Amts bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Amts für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Amts zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Amts ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Amts trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Amts zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir die Verfahren des Amts zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Amt die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

Hinweis

15.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Der Haushalt des Amts ist vollständig selbstfinanziert; die Einnahmen stammen in erster Linie von Antragstellern auf gemeinschaftlichen Sortenschutz und Inhabern von gemeinschaftlichem Sortenschutz. Da aber nur rund 4 % seiner Einnahmen von Kunden mit Sitz im Vereinigten Königreich stammen, hält das Amt es für unwahrscheinlich, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs seine Einnahmen erheblich gefährden wird. Darüber hinaus lässt sich nach Auffassung des Amts sicherstellen, dass für die derzeit im Vereinigten Königreich durchgeführten Prüfungen von Arten geeignete Räumlichkeiten und geeignete Ausrüstung verfügbar sind, ohne die Geschäftsfortführung des Amts einem beträchtlichen Risiko auszusetzen.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Mit 788 540 Euro bzw. 40 % (2015: 395 882 Euro bzw. 28 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich derzeit laufende Gebäuderenovierungen (284 423 Euro), IT-Projekte (253 483 Euro) und Kosten für Prüfungen und Evaluierungen (137 098 Euro), für die Dienstleistungen zum Teil im Jahr 2017 erbracht oder erst in diesem Jahr in Rechnung gestellt werden.

18.

Die Annullierungsrate der aus dem Jahr 2015 auf das Folgejahr übertragenen Mittel für Zahlungen war bei Titel II mit 17 % (2015: 20 %) ebenfalls hoch, was darauf hindeutet, dass die Haushaltsplanung verbessert werden muss.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

19.

Periodische externe Leistungsevaluierungen sind in der Gründungsverordnung des Amts nicht vorgeschrieben. Zwar haben das Amt oder die Kommission Ad-hoc-Evaluierungen spezifischer Themen durchgeführt, doch sollte das Amt zusammen mit der Kommission in Erwägung ziehen, mindestens alle fünf Jahre umfassende externe Leistungsevaluierungen in Auftrag zu geben, wie dies die meisten anderen Agenturen tun. Bei einer künftigen Überarbeitung der Gründungsverordnung sollte dies verpflichtend eingeführt werden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts sind auf seiner Website www.cpvo.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Amt bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2014

Für den größten Teil seiner Zahlungen nutzt das Amt den elektronischen Zahlungsverkehr. Die Rechnungsführerin oder ihre beiden Stellvertreterinnen können die Zahlungen elektronisch unterzeichnen. Die Unterschrift einer zweiten Person ist nicht erforderlich, was ein finanzielles Risiko für das Amt darstellt.

Ausstehend

2014

Obwohl das Amt seine Tätigkeit 1995 aufgenommen hat, gibt es kein mit dem Aufnahmemitgliedstaat geschlossenes Sitzabkommen zur Regelung der Bedingungen, unter denen das Amt und sein Personal tätig sind.

Im Gange

2015

Mit 395 882 Euro bzw. 28 % (2014: 394 599 Euro bzw. 30 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Projekte (134 030 Euro), Dienstreisekosten (96 368 Euro) und Kosten im Zusammenhang mit der internen Revision (82 070 Euro), für die Dienstleistungen erst im Jahr 2016 erbracht oder in Rechnung gestellt werden.

n. z.

2015

Die Annullierungsrate der aus dem Jahr 2014 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel II mit 20 % (2014: 26 %) hoch und deutet auf Mängel bei der Planung hin.

Im Gange

2015

Die Ausgaben für Verfahren im Zusammenhang mit Beschwerden sollten im Prinzip durch Gebühren für Beschwerdeverfahren gedeckt werden (1). Diese Gebühren decken jedoch nur einen kleinen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einkünfte aus Gebühren für Beschwerdeverfahren auf insgesamt 11 000 Euro (2014: 12 500 Euro), während die Kosten für die Mitglieder der Beschwerdekammer rund 62 037 Euro betrugen (2014: 80 114 Euro).

n. z.

2015

Zum 31. Dezember 2015 betrugen die länger als 90 Tage ausstehenden Gebühren (hauptsächlich Jahresgebühren) 240 766 Euro. Das Amt nutzte nicht alle in seiner Finanzregelung vorgesehenen Möglichkeiten, um ausstehende Gebühren einzuziehen, wie etwa die Zwangsvollstreckung (2).

Im Gange


(1)  Erwägungsgründe der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 der Kommission (ABl. L 121 vom 1.6.1995, S. 31).

(2)  Artikel 53 der Finanzregelung des Amts.


ANTWORT DES AMTS

Das Amt nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis.

17.

Die hohe Übertragungsrate im Jahr 2016 ist weitgehend durch die laufende Renovierung des Gebäudes und ein IT-Entwicklungsprojekt bedingt. Aus betrieblichen Gründen kann die Ausführung dieser Projekte nicht mit dem Kalenderjahr in Einklang gebracht werden.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/63


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/09)

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (nachstehend „die Agentur“, auch „EACEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Durchführungsbeschluss 2013/776/EU der Kommission (1) zur Aufhebung des Beschlusses 2009/336/EG eingerichtet. Die Agentur ist für die Verwaltung von Programmen zuständig, die von der Kommission in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur beschlossen wurden, sowie für die detaillierte Durchführung technischer Projekte.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

46,9

49,1

Personalbestand am 31. Dezember (3)

441

442

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

16.

Bei der jährlichen Bestandsaufnahme der Vermögenswerte der Agentur im Jahr 2016 waren 46 IT-Artikel mit einem Anschaffungswert von insgesamt ungefähr 22 000 Euro nicht auffindbar, was auf Mängel bei der Sicherung der Vermögenswerte hindeutet.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Mit 2,3 Mio. Euro bzw. 47 % (2015: 2,8 Mio. Euro bzw. 50 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (Unterstützung der operativen Tätigkeiten der Agentur) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen in erster Linie laufende Rechnungsprüfungen von Projekten (0,8 Mio. Euro) und IT-Dienste (0,9 Mio. Euro), die 2016 in Auftrag gegeben wurden, zum Jahresende jedoch noch nicht in Rechnung gestellt worden waren, oder die erst 2017 erbracht werden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

18.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 343 vom 19.12.2013, S. 46.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.eacea.ec.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Mit 2,8  Mio. Euro bzw. 50 % (2014: 3,2  Mio. Euro bzw. 56 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (Unterstützung der operativen Tätigkeiten der Agentur) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen in erster Linie laufende Rechnungsprüfungen von Projekten (1 Mio. Euro), IT-Dienste (0,8  Mio. Euro), Dienstleistungen in den Bereichen Informationskommunikation und Veröffentlichung (0,5  Mio. Euro) sowie Übersetzungsleistungen (0,2  Mio. Euro), die 2015 in Auftrag gegeben, zum Jahresende jedoch noch nicht in Rechnung gestellt wurden oder die erst 2016 erbracht werden.

n. z.


ANTWORT DER AGENTUR

16.

Der Wert der während der Bestandsaufnahme 2015/2016 nicht auffindbaren IT-Artikel beläuft sich auf lediglich 0,64 % des Gesamtwerts aller IT-Artikel, was den Ergebnissen der Vorjahre entspricht. Es sei darauf hingewiesen, dass der Restbuchwert der nicht aufgefundenen Artikel mit etwa 8 000 Euro deutlich unter den damaligen Anschaffungskosten liegt.

Die Agentur wird ihre regelmäßigen Bestandsaufnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte fortführen.

17.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Sie wird sich weiter bemühen, die Mittelübertragungsrate zu begrenzen.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/68


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/10)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „EASA“) mit Sitz in Köln wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet, die durch die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgehoben wurde (2). Der Agentur wurden spezifische Regulierungs- und Exekutivaufgaben im Bereich der Flugsicherheit zugewiesen.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

185,4

193,4

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

779

774

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

Hinweis

16.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Der Haushalt 2016 der Agentur wurde zu 70 % aus Gebühren von der Luftfahrtindustrie und zu 30 % aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Möglicherweise werden die Einnahmen der Agentur infolge des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, zukünftig sinken.

17.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄßIGKEIT UND ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER VORGÄNGE

18.

Zwar führten die von der Industrie finanzierten Tätigkeiten im Jahr 2016 zu einem Defizit von 7,6 Millionen Euro, doch unterscheiden sich die Haushaltsergebnisse von Jahr zu Jahr (8), und die Agentur hat einen Überschuss in Höhe von 52 Millionen Euro aus dieser Art von Tätigkeit kumuliert. In der Gründungsverordnung der Agentur ist festgelegt, dass die von der Industrie zu entrichtenden Gebühren angemessen sein sollten, um die Kosten der Agentur für die damit zusammenhängenden Zulassungstätigkeiten zu decken. Ein kumulierter Überschuss ist in der Gründungsverordnung jedoch nicht vorgesehen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

19.

Im Zeitraum 2014-2016 verwendete die Agentur für ihren Umzug in ein neues Gebäude 9,4 Millionen Euro (2016: 4,4 Millionen Euro) ihres kumulierten Überschusses zur Finanzierung der Kosten in Höhe von 12,4 Millionen Euro, die für die Renovierung (und den Umzug) anfielen. Die Kommission trug ihrerseits 3 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zu diesem Zweck bei. Diese Aufteilung der Finanzierung zwischen Industrie- und Unionsbeiträgen entsprach der von der Agentur verwendeten üblichen Methode der Kostenzuweisung und führte dazu, dass diese Arbeiten weitgehend aus von der Industrie entrichteten Gebühren finanziert wurden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.easa.europa.eu verfügbar.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(8)  In den Jahren 2014 und 2015 wurden Überschüsse in Höhe von 15,3 Millionen bzw. 16,9 Millionen Euro verzeichnet.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2013

Die Agentur nahm ihre Tätigkeit 2004 auf und hat mit dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, bis dato auf der Grundlage von Schriftwechsel und gegenseitigem Austausch gearbeitet. Ein umfassendes Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Mitgliedstaat wurde allerdings nicht unterzeichnet. Ein solches Abkommen würde die Transparenz hinsichtlich der Bedingungen, unter denen die Agentur und ihr Personal arbeiten, fördern.

Abgeschlossen (1)

2015

Mit 4,4  Millionen Euro bzw. 20,2  % (2014: 3,6  Millionen Euro bzw. 22 %) bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und 2 Millionen Euro bzw. 32,0  % (2014: 2 Millionen Euro bzw. 38,1  %) bei Titel III (operative Ausgaben) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Entwicklungen, die gegen Jahresende in Auftrag gegeben, sowie Regulierungstätigkeiten und Forschungsprojekte, die über 2015 hinaus fortgeführt werden.

n. z.


(1)  Ein Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Mitgliedstaat wurde abgeschlossen und trat am 17. August 2017 in Kraft.


ANTWORT DER AGENTUR

16.

Die Agentur nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dieser Angelegenheit befasst und die eine erste Analyse der potenziellen Risiken und Auswirkungen des Brexit durchgeführt hat.

20.

Die Gründungsverordnung und die Finanzvorschriften enthalten Bestimmungen für die Behandlung der von der Industrie erhobenen Gebühren als zweckgebundene Einnahmen. Infolgedessen erfasst die Agentur jeden Überschuss bzw. jedes Defizit in Verbindung mit Gebühren und Entgelten in einem kumulierten Überschuss. Dieser kumulierte Überschuss schwankt von Jahr zu Jahr, je nachdem, wie das Ergebnis des Haushaltsjahres ausfällt. Zwischen 2010 und 2015 schwankte der Überschuss bzw. das Defizit zwischen einem Defizit von 5,9 Millionen und einem Überschuss von 16,9 Millionen. Mit diesem kumulierten Überschuss bzw. Puffer wird ein etwaiges Defizit gedeckt; er entspricht einer sechsmonatigen kontinuierlichen Geschäftstätigkeit. Im Hinblick auf eine bessere formelle Festschreibung dieser Behandlung eines kumulierten Überschusses plant die Agentur eine Änderung sowohl ihrer Finanzvorschriften als auch ihrer Gebühren- und Entgeltverordnung.

21.

Gemäß Artikel 88 der Finanzvorschriften der Agentur hat der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Agentur die Haushaltsbehörde (Europäisches Parlament und Rat) von dem Projekt des neuen Sitzes der Agentur in Kenntnis gesetzt. Am 22. Mai 2013 wurde ein ausführlicher Bericht einschließlich insbesondere der Finanzierungsregelung übermittelt, und demzufolge

hat die Agentur in Einklang mit den der Haushaltsbehörde mitgeteilten Informationen gehandelt.

Nach Maßgabe von Artikel 87 der Finanzvorschriften erfolgt eine jährliche Mitteilung über das Gebäude, die der Haushaltsbehörde jedes Jahr übermittelt wurde.

Das EP hat den Bericht und den Finanzierungsmechanismus in Einklang mit der Finanzierungsregelung der Agentur genehmigt.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/74


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/11)

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (nachstehend „die Agentur“, auch „EASME“) mit Sitz in Brüssel wurde mit Durchführungsbeschluss 2013/771/EU (1) der Kommission für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2024 errichtet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, in enger Zusammenarbeit mit sieben Generaldirektionen der Kommission EU-Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU, Umwelt- und Klimapolitik sowie Meeres- und Fischereipolitik zu verwalten.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

36,4

35,8

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

373

417

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

16.

Die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel war sowohl bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 1 250 000 Euro bzw. 33 % (2015: 998 324 Euro bzw. 14 %) als auch bei Titel III (Unterstützung der operativen Tätigkeiten der Agentur) mit 2 550 000 Euro bzw. 62 % (2015: 4 Mio. Euro bzw. 65 %) hoch. Bei Titel II standen die Mittelübertragungen hauptsächlich im Zusammenhang mit Miete (0,6 Mio. Euro) und dem Erwerb von Hardware, die zum Jahresende noch nicht geliefert worden war (0,5 Mio. Euro). Die Mittelübertragungen bei Titel III betrafen die Bewertung und Überwachung des LIFE-Programms durch externe Sachverständige (1,5 Mio. Euro), laufende Ex-post-Überprüfungen (0,5 Mio. Euro) und IT-Leistungen (0,5 Mio. Euro), die 2016 in Auftrag gegeben, zum Jahresende jedoch nur teilweise erbracht und noch nicht in Rechnung gestellt worden waren. Die Agentur kann die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten sowie unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser gerecht zu werden.

17.

Die hohe Annullierungsrate der bei Titel I (Personalausgaben) aus dem Vorjahr übertragenen Mittel — 32 000 Euro bzw. 8,3 % — zeigt, dass der Mittelbedarf zu hoch veranschlagt wurde.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

18.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 341 vom 18.12.2013, S. 73.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.ec.europa.eu/easme/ verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2014

Obwohl der ursprüngliche Haushalt der Agentur im September 2014 berichtigt und um 3 Mio. Euro gekürzt wurde, hat sie lediglich 91 % der verringerten Haushaltsmittel gebunden. Diese niedrige Verwendungsrate ist hauptsächlich auf organisatorische und operative Herausforderungen in Verbindung mit dem erweiterten Mandat der Agentur zurückzuführen, die in enger Zusammenarbeit mit der Kommission zusätzliche Programme und Aufgaben durchführen soll. Dass Mittel in derart großem Umfang nicht in Anspruch genommen wurden, macht jedoch einen Verbesserungsbedarf bei der Haushaltsplanung der Agentur deutlich.

Abgeschlossen

2014

Dies kommt auch in dem hohen und weiter gestiegenen Anteil gebundener und auf das Haushaltsjahr 2015 übertragener Mittel zum Ausdruck, der 3,8  Mio. Euro bzw. 17 % (2013: 1,3  Mio. Euro bzw. 8 %) beträgt und mit 2,6  Mio. Euro bzw. 72 % (2013: 0,6  Mio. Euro bzw. 35 %) hauptsächlich auf Titel III (Ausgaben für die Programmunterstützung) entfällt. Hier liegt ein Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit vor.

n. z.

2015

Bei Titel III (Ausgaben für die Programmunterstützung) wurden 4 Mio. Euro bzw. 65 % (2013: 2,6  Mio. Euro bzw. 72 %) der gebundenen Mittel auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich bestimmte Verträge für Sachverständige (3 Mio. Euro) und externe Prüfungen (0,6  Mio. Euro), die zum Teil (0,8  Mio. Euro) gegen Ende des Jahres 2015 geschlossen wurden. Die Mittelübertragungen entfallen in erster Linie auf Leistungen, die 2016 erbracht werden sollen.

n. z.

2015

Im Dezember 2015 zahlte die Agentur für ihre Räumlichkeiten 2,2  Mio. Euro an Miete und Nebenkosten für das Jahr 2016. Diese Zahlungen wurden aus Mitteln des Haushaltsplans 2015 der Agentur geleistet und stellen somit einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar (1).

n. z.


(1)  Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).


ANTWORT DER AGENTUR

17.

Die Agentur wird mehrere Maßnahmen zur Reduzierung von übertragenen gebundenen Mitteln durchführen: (a) maximale Erhöhung der Anzahl von Vorauszahlungen für Dienstleistungen des OIB und der GD HR (Miet-, Sicherheitskosten …); (b) engmaschige Überwachung des Haushaltsvollzugs mit dem neuen IT-Tool Bluebell und (c) ab 2018 Übertragung der Ausgaben der externen Sachverständigen für das LIFE-Programm vom Verwaltungshaushalt in den operativen Haushalt, wodurch diese Ausgaben als eigene Haushaltslinie verwaltet werden.

18.

Die Annullierung von 32 000 Euro oder 8,3 % beschränkte sich auf eine spezifische Haushaltslinie innerhalb von Titel I (individuelle Ansprüche) und wird durch die Fluktuation der Personalzahlen beeinflusst. Diese Variable wird künftig vorausssichtlich stabiler sein. Die Agentur wird Übertragungen weiterhin so niedrig wie möglich halten und gleichzeitig für alle Haushaltslinien, für die der zu zahlende Endbetrag nicht genau bekannt ist, bei der Vorbereitung der Übertragungen eine geringe Reserve bereithalten.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/79


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, zusammen mit der Antwort des Büros

(2017/C 417/12)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (nachstehend „das Büro“, auch „EASO“) mit Sitz in Valletta wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingerichtet, um die praktische Zusammenarbeit im Asylbereich zu fördern und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer europäischen und internationalen Verpflichtungen zum Schutz von schutzbedürftigen Menschen zu unterstützen. Seit 2015 unterstützt das Büro Griechenland und Italien im Rahmen der Migrationskrise. Im Jahr 2016 schlug die Europäische Kommission vor, das Mandat des Büros zu erweitern und seinen Aufgabenbereich erheblich auszubauen, um die strukturellen Defizite, die bei der Anwendung des Asylsystems der EU auftreten, zu beheben (2). Seit März 2016 arbeiten die in den Hotspots tätigen Teams des Büros zudem an der operativen Umsetzung des Abkommens zwischen der EU und der Türkei und unterstützen den griechischen Asyldienst.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Büro (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Büro

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (4)

15,9

53

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (5)

93

125

3.

Die Tabelle zeigt, dass sich die erhebliche Ausweitung der Aufgaben des Büros in einem endgültigen Haushalt 2016 niederschlägt, der mehr als dreimal so hoch war wie im Vorjahr. Außerdem nahm die Anzahl der verfügbaren Mitarbeiter im Jahr 2016 um 34 % zu, und die Anpassung der Systeme und Verfahren an die neuen Umstände war noch im Gange.

4.

Dieser Bericht ist vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen und dem Prüfungsauftrag des Hofes zu sehen, der nach internationalen Prüfungsgrundsätzen ausgeführt wird.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

5.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Büros. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

6.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Büros bestehend aus dem Jahresabschluss (6) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (7) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

7.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Büros für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Büros zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

8.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil

9.

Wie in den Ziffern 9.1 und 9.2 erläutert, gelangte der Hof zu Feststellungen wesentlichen Ausmaßes in Bezug auf zwei von fünf im Jahr 2016 durchgeführten großen Vergabeverfahren, für die während des Jahres Zahlungen anfielen. Dies zeigt, dass das Büro bei seinen Vergabeverfahren nicht strikt genug vorgeht.

9.1.

Zwei der drei Bieter, die an einem geprüften Vergabeverfahren für die Erbringung von Reisedienstleistungen auf Grundlage eines Dienstleistungsrahmenvertrags im Wert von 4 Millionen Euro für den Zeitraum 2016-2020 teilnahmen, wurden aufgefordert, zusätzliche Informationen zu jeweils denselben Auswahlkriterien vorzulegen. Obwohl keiner der beiden die angeforderten Informationen (Lebensläufe der Personen, die die Aufgabe beim EASO durchführen sollten) übermittelten, wurde nur ein Bieter aus diesem Grund von dem Verfahren ausgeschlossen. Der andere erhielt den Zuschlag unter der Bedingung, die entsprechenden Lebensläufe nach Zuschlag des Vertrags vorzulegen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wurde bei diesem Vergabeverfahren folglich nicht eingehalten, und der Auftrag wurde an einen Bieter vergeben, der nicht alle Auswahlkriterien erfüllte. Der Rahmenvertrag und die darauf basierenden Zahlungen des Jahres 2016 in Höhe von 920 561 Euro sind daher vorschriftswidrig.

9.2.

Einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten im Wert von 3,6 Millionen Euro über Aushilfsleistungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Migrationskrise vergab das Büro im Februar 2016 direkt. Der Rahmenvertrag wurde an einen vorab ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer vergeben, ohne dass eines der in der EU-Haushaltsordnung vorgesehenen Vergabeverfahren zur Anwendung kam (8). Die Vergabe steht daher nicht in Einklang mit den einschlägigen EU-Vorschriften und die darauf basierenden Zahlungen des Jahres 2016 in Höhe von 592 273 Euro sind vorschriftswidrig.

10.

Die von den in den Ziffern 9.1-9.2 beschriebenen Sachverhalten betroffenen Beträge entsprechen 2,9 % der Gesamtausgaben des Büros im Jahr 2016.

Eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

11.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr zugrunde liegenden Zahlungen mit Ausnahme der Auswirkungen der in Ziffer 9 in „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil“ beschriebenen Sachverhalte in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

12.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Büros ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Büros trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

13.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Büros zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

14.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

15.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Büros frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

16.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

17.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Büro von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

18.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Büro die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

19.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (9) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Büros.

20.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄßIGKEIT UND ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER VORGÄNGE

21.

Im August 2016 lancierte das Büro ein offenes Verfahren (fünf Lose) zur Vergabe eines Rahmenvertrags zur Deckung seines Bedarfs an Kulturmittlern/Dolmetschern in verschiedenen Ländern. Der Gesamtwert des Rahmenvertrags für die vier vergebenen und geprüften Lose (Lose 2-5) betrug 60 Millionen Euro über vier Jahre. Diese vier Lose wurden an denselben Bieter als ersten Auftragnehmer in der Kaskade vergeben. Dieser Auftragnehmer erfüllte die finanziellen Anforderungen der Auswahlkriterien (Jahresumsatz in Höhe von 1 Million Euro) jedoch nur für zwei der drei Vorjahre; für das andere Jahr wurde mit einer gemeinnützigen Organisation eine Verpflichtungserklärung abgeschlossen, wonach diese ihren „Umsatz“ dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt (Eignungsleihe). Gemäß Haushaltsordnung ist es möglich, hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen zurückzugreifen. Allerdings ist im vorliegenden Fall nicht klar, wie der „Umsatz“ dieser gemeinnützigen Organisation zur Verfügung gestellt werden kann. Auch ist nicht ersichtlich, wie diese angesichts der Art ihrer Tätigkeiten dazu beitragen kann, die geforderten Leistungen zu erbringen. Das Büro hätte das Angebot ablehnen müssen, da es den an die Bieter gestellten Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweislich nicht gerecht wird. Der Rahmenvertrag und alle damit verbundenen Zahlungen sind folglich vorschriftswidrig (im Jahr 2016 wurden keine Zahlungen geleistet).

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

22.

Auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015 und in dem von den Außen- und Innenministern angenommenen Zehn-Punkte-Plan zur Migration vom 20. April 2015 wurden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Erfassung von Fingerabdrücken bei allen Migranten sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Forderung war es dringend geboten, die Kapazitäten der griechischen Behörden zur Abnahme von Fingerabdrücken zu verstärken. Die Kommission übertrug diese Aufgabe dem Büro. Dies erforderte die Anschaffung und anschließende Spende an den griechischen Staat von 90 Fingerabdruckscannern und 90 kompatiblen Computern (Ausstattung) über einen Betrag von 1,1 Millionen Euro im Rahmen einer Finanzhilfevereinbarung zwischen der Kommission und dem Büro. In der Finanzhilfevereinbarung war festgelegt, dass die Ausstattung an die IT-Abteilung der Polizei in Athen zu liefern und von dort auf die Hotspots auf den griechischen Inseln zu verteilen ist. Gemäß der Beschreibung der Maßnahme sollten Mitarbeiter des Büros vor Ort anwesend sein, um die ordnungsgemäße Lieferung, Einrichtung und anschließende Eigentumsübergabe an die griechische Polizei zu gewährleisten. Es waren jedoch keine Bediensteten des Büros an Ort und Stelle, um diese Forderung zu erfüllen. Überdies ging die Bestätigung der zuständigen griechischen Behörden darüber, dass das Ausstattungsmaterial im Februar und Anfang März 2016 an die Hotspots geliefert und seinem beabsichtigen Zweck zugeführt wurde, erst im Juli 2017 ein.

23.

Öffentliche Auftraggeber müssen schriftlich Aufklärung über die wesentlichen Bestandteile der Preise oder Kosten verlangen, wenn diese ungewöhnlich niedrig zu sein scheinen, und müssen dem Bieter Gelegenheit zur Stellungnahme geben (10). Bei zwei Losen (Lose 3 und 5) zur Beauftragung von Kulturmittlern/Dolmetschern in verschiedenen Ländern (vgl. Ziffer 21) hat das Büro finanzielle Angebote erhalten, die 50 % bzw. 31 % unter den nächsten niedrigsten Angeboten lagen. Obwohl dies darauf hindeutet, dass die Angebote ungewöhnlich niedrig waren, erachtete es das Büro nicht als erforderlich, den Bieter diesbezüglich um weitere Erklärungen zu ersuchen.

24.

In seinem Prüfungsbericht von Oktober 2016 hob der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission hervor, dass es an einer angemessenen Planung von Vergabeverfahren in Bezug auf Verwaltungsausgaben fehlt, und dass sowohl die Überwachung von Verfahren als auch von im Zusammenhang mit Rahmenverträgen geschlossenen Einzelaufträgen Schwachstellen aufweist. Das Büro und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

25.

Im Jahr 2016 sah sich das Büro mit verschiedenen Herausforderungen in seinem operativen Umfeld konfrontiert, dazu zählten nicht nur die beträchtliche Aufstockung seiner Haushaltsmittel und die Erweiterung seiner Aufgaben, sondern auch der signifikante Anstieg der Anzahl an Vorgängen, die Neubesetzung des Postens des Rechnungsführers mit mehreren Interimslösungen sowie die Einführung eines papierlosen Arbeitsablaufsystems. Diese erheblich veränderte und instabile Lage wurde weder durch die Neuvalidierung des Rechnungsführungssystems noch durch die Einführung eines Systems für regelmäßige Ex-post-Überprüfungen von Vorgängen (11) abgefedert.

26.

Im Jahr 2014 schloss die Kommission im Namen von mehr als 50 Organen und Einrichtungen der EU (einschließlich des Büros) einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über den Erwerb von Softwarelizenzen sowie über Wartungs- und Unterstützungsleistungen ab. Der Auftragnehmer des Rahmenvertrags fungiert als Zwischenhändler zwischen dem Büro und Lieferanten, die den Bedarf des Büros decken können. Für diese Zwischenhändlerdienste erhält der Auftragnehmer des Rahmenvertrags Aufschläge von zwei bis neun Prozent auf die Lieferantenpreise. Im Jahr 2016 wurden an den Auftragnehmer des Rahmenvertrags Zahlungen in Höhe von insgesamt 534 900 Euro geleistet. Das Büro glich die berechneten Preise und Aufschläge nicht systematisch mit den Angeboten der Lieferanten ab. Auch wurden die dem Auftragnehmer des Rahmenvertrags ausgestellten Rechnungen nicht systematisch überprüft.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

27.

Im Auftrag der Kommission wurde die Leistung des Büros im Zeitraum 2011-2014 einer externen Bewertung unterzogen, für die der Abschlussbericht im Dezember 2015 vorgelegt wurde. Die Bewertung bestätigte die Relevanz des Auftrags und der Aufgaben des Büros und ergab, dass das Büro seine zentralen Aufgaben insgesamt wirksam wahrnimmt und die erwarteten Ergebnisse größtenteils erreicht worden waren. Ferner wurde in der Bewertung auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Effizienz der Tätigkeiten zu erhöhen und bei den Tätigkeiten die Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen europäischen und internationalen Organen und Einrichtungen, die sich mit Migrationsbelangen befassen, weiterhin sicherzustellen. Das Büro setzt derzeit einen Aktionsplan um, auf den es sich angesichts seines erweiterten Mandats mit dem Verwaltungsrat geeinigt hat. Der abschließende Durchführungsbericht war für Juni 2017 geplant.

28.

Das Büro erwarb und errichtete 65 Container im Gesamtwert von 852 136 Euro, die als mobile Büros in den griechischen und italienischen Hotspots genutzt werden sollen. Einige der Container wurden an Standorten platziert, an denen ähnliche, nicht im Eigentum des Büros befindliche Container standen, die in der Folge bei Ausschreitungen zerstört wurden. Das Büro hat die Container nicht gegen solche Schadensfälle versichert.

29.

Das Büro hat seine Forderungen nicht zügig eingezogen. MwSt.-Erstattungen für die Jahre 2014 (180 919 Euro) und 2015 (245 960 Euro) standen Ende 2016 noch aus.

HAUSHALTSFÜHRUNG

30.

Mit 2,5 Millionen Euro bzw. 43,9 % war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch (gegenüber 2015: 1 076 583 Euro bzw. 36,9 %). Die Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich die IT-Infrastruktur, Dienstleistungen in den Bereichen Übersetzung und Veröffentlichung, Unternehmensberatung und Kosten für Verwaltungsratssitzungen, über die gegen Ende 2016 Verträge geschlossen und/oder erst 2017 Rechnungen ausgestellt wurden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

31.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11.

(2)  COM(2016) 271 final.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Büros sind auf seiner Website www.easo.europa.eu.

(4)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(5)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Büro bereitgestellt.

(6)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(7)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(8)  Gemäß Artikel 104 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) werden Konzessionsverträge oder öffentliche Aufträge, einschließlich Rahmenverträge, nach einem der in diesem Artikel aufgeführten Verfahren vergeben.

(9)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.

(10)  Artikel 151 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1).

(11)  Mit Ausnahme von Vorgängen im Rahmen von Übertragungsvereinbarungen mit der Kommission.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2012

Die Transparenz der Einstellungsverfahren ist verbesserungsbedürftig: Es gab weder Anhaltspunkte dafür, dass Gewichtung und Mindestpunktzahlen für die Einladung zu den mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Reserveliste vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt worden waren, noch dafür, dass die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt worden waren.

Abgeschlossen

2013

Von allen Zahlungen wurden 446 (18 %) nach den in der Finanzregelung festgesetzten Fristen geleistet. Im Durchschnitt betrug der Zahlungsverzug 21 Tage.

Ausstehend (1)

2013

Sechs der 16 Normen für die interne Kontrolle wurden nicht vollständig umgesetzt.

Im Gange (2)

2013

Bei der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf: Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nach Prüfung der Bewerbungen ausgearbeitet, wodurch sich das Risiko erhöht, dass Fragen durch einzelne Bewerbungen beeinflusst werden; die Prüfungsausschüsse vergaben nicht immer Punkte für alle in den Stellenausschreibungen enthaltenen Auswahlkriterien; gemäß der von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unterzeichneten Erklärung über Interessenkonflikte gelten nur persönliche Beziehungen als potenzielle Interessenkonflikte, während berufliche Beziehungen ausdrücklich ausgenommen sind; bei einem spezifischen Einstellungsverfahren wurde eine Unstimmigkeit zwischen einem in der Stellenausschreibung aufgeführten Zulassungskriterium und dem entsprechenden Auswahlkriterium hinsichtlich der Dauer der nachgewiesenen Berufserfahrung festgestellt.

Abgeschlossen

2014

Das Büro leistete 1 062 Zahlungen (28,6  %) nach den in der Finanzregelung festgesetzten Fristen. Im Durchschnitt betrug der Zahlungsverzug 24 Tage.

Ausstehend (1)

2014

Das Büro hat eine hohe Personalfluktuation: 14 Bedienstete, von denen vier Schlüsselpositionen innehatten, verließen das Büro im Jahr 2014. Diese hohe Personalfluktuation stellt ein beträchtliches Risiko für das Erreichen der im jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogramm festgelegten Ziele dar.

Im Gange (3)

2014

Gemäß einem Beschluss des Exekutivdirektors werden Teilnehmer an vom Büro organisierten Sitzungen im Hinblick auf die Kostenerstattung in eine von drei Kategorien (A, B oder C) eingestuft. Im Jahr 2014 wurden Sitzungsteilnehmern insgesamt 997 506  Euro erstattet. Teilnehmer der Kategorie „A“, die eine spezielle Aufgabe in den Sitzungen übernehmen sollen, erhalten eine pauschale Erstattung für Reise- und Aufenthaltskosten, während Teilnehmer der Kategorie „B“ lediglich eine pauschale Erstattung ihrer Reisekosten erhalten. Teilnehmer der Kategorie „C“ haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Die Anzahl der Teilnehmer, die als Empfänger von Erstattungen der Kategorie „A“ eingestuft wurden, stieg von 61 % im Jahr 2013 auf 69 % im Jahr 2014. Unterlagen zur Begründung der Einstufung der Teilnehmer in die drei Kategorien sind nicht vorhanden.

Im Gange (4)

2015

Das Büro hat lediglich 14,5  Millionen Euro bzw. 93,7  % der bewilligten Mittel gebunden (2014: 12,4  Millionen Euro bzw. 84,7  %). Mit 1 076 583  Euro bzw. 36,9  % (2014: 635 492  Euro bzw. 28,7  %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Die Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Beratungsleistungen für IKT-Entwicklungen, für die im letzten Quartal 2015 Verträge abgeschlossen wurden (0,4 Millionen Euro) und Investitionen in die IT-Infrastruktur (0,3  Millionen Euro) mit Blick auf die zu erwartende Einstellung von zusätzlichem Personal infolge der Ende 2015 von der Haushaltsbehörde getroffenen Entscheidung, die Zahl der Planstellen zu erhöhen.

n. z.

2015

Der Exekutivdirektor des Büros billigte im November 2015 eine neue Politik für die Einstellung von Zeit- und Vertragsbediensteten. Mit der neuen Politik werden die meisten der vom Hof bei vergangenen Prüfungen festgestellten Probleme angegangen. Der Hof wird die Umsetzung 2016 weiterverfolgen, da in dem Jahr mit einer erheblichen Zahl von Einstellungen gerechnet wird.

Abgeschlossen


(1)  Im Jahr 2016 leistete das Büro 2 007 Zahlungen (41,29 %) (2015: 1 024 bzw. 29,2 %) nach den in der Finanzregelung festgesetzten Fristen. Im Durchschnitt betrug der Zahlungsverzug 35 Tage (2015: 29 Tage).

(2)  Ende 2016 musste noch eine Norm umgesetzt werden.

(3)  17 Bedienstete verließen das Büro im Jahr 2016 und 70 neue Bedienstete wurden eingestellt. Gemäß dem Stellenplan für das Jahr 2016 wurde das Personal des Büros um 50 neue Stellen aufgestockt.

(4)  Im Jahr 2015 wurden Sitzungsteilnehmern insgesamt 987 515 Euro erstattet. Die Anzahl der Teilnehmer, die als Empfänger von Erstattungen der Kategorie „A“ eingestuft wurden, sank von 69 % im Jahr 2014 auf 52 % im Jahr 2015. Im Jahr 2016 wurden Sitzungsteilnehmern insgesamt 1 012 147 Euro erstattet. Die Anzahl der Teilnehmer, die als Empfänger von Erstattungen der Kategorie „A“ eingestuft wurden, sank von 52 % im Jahr 2015 auf 37 % im Jahr 2016.


ANTWORT DES BÜROS

9.1.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis, merkt jedoch an, dass das EASO seine Entscheidung aufgrund der Tatsache gefällt hat, dass das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat, der einzige Bieter war, der über die Kapazität zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verfügte.

9.2.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zu Kenntnis und wird sicherstellen, dass derartige Situationen in Zukunft vermieden werden. Die Maßnahmen des EASO erfolgten aufgrund einer besonderen Dringlichkeitssituation durch die Flüchtlingskrise, die sich zum damaligen Zeitpunkt auf ihrem Höhepunkt befand, und einer zusätzlich verschärften Situation durch die Notwendigkeit, die Beschlüsse des Rates über dem Büro übertragene Dringlichkeitsaufgaben umzusetzen und den Mangel an Experten aus den Mitgliedstaaten auszugleichen.

Der unter diesen außergewöhnlichen Umständen ausgewählte Auftragnehmer war derselbe, der zuvor von einer anderen EU-Agentur in Griechenland unter Vertrag genommen worden war. Das EASO verließ sich auf die Überprüfung der Zulässigkeit und der finanziellen Kapazitäten, die von dieser Agentur durchgeführt worden war. Die Entscheidung wurde in einem Antrag auf Gewährung einer Ausnahme dokumentiert und genehmigt.

Inzwischen hat das EASO eine neue offene Ausschreibung zur Vergabe eines neuen Rahmenvertrags eingeleitet.

21.

Das Büro nimmt die Auffassung des Hofes zur Kenntnis. Das EASO bemühte sich, im Rahmen der geltenden Vorschrift zu handeln. Die Rechtsprechung zur Stützung auf getrennte Einheiten lässt einen gewissen Auslegungsspielraum und das EASO war der Auffassung, in korrekter Weise gehandelt zu haben.

22.

Das EASO reagierte auf den dringenden Bedarf an mehr Kapazitäten für die Abnahme von Fingerabdrücken in Griechenland durch Bereitstellung der Ausrüstung an die griechische Polizei am 12. Februar 2016 und 2. März 2016.

Daher musste es mit dem Verfahren beginnen, bevor der Beihilfevertrag am 3. März 2016 unterzeichnet wurde. Die EASO-Mitarbeiter konnten zur Bestätigung der Einrichtung der EURODAC-Geräte nicht vor Ort sein, da die Beihilfe unterzeichnet wurde, nachdem die Geräte bereits geliefert worden waren und die Polizei mit der Verteilung an die Hotspots begonnen hatte.

Das Büro hatte die Bestätigung der Lieferung und Einrichtung der Geräte in den Hotspots von den griechischen Behörden erstmals am 23. Mai 2016 erbeten, diese aber erst am 20. Juli 2017 erhalten.

23.

Das Büro nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis.

24.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und verweist auf die Tatsache, dass viele der im Plan enthaltenen Maßnahmen bereits umgesetzt worden sind.

25.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis, verweist jedoch auf die Tatsache, dass für den Rechnungsabschluss ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vonseiten eines unabhängigen externen Rechnungsprüfers ausgestellt wurde. Dennoch ist die erneute Überprüfung des Rechnungsführungssystems für 2017 vorgesehen. Mittelfristig ist eine Strategie für die Ex-post-Überprüfung geplant.

26.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und informiert den Hof, dass in Einklang mit der Auffassung des Hofes hinsichtlich der Einführung einer systematischen Kontrolle das Büro ab dem 1. Januar 2018 systematische Kontrollen für alle Angebote über 135 000 Euro einführen wird.

28.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis, verweist jedoch auf die Tatsache, dass die Leitung des EASO beschlossen hat, dass der Abschluss einer Versicherung nicht kosteneffizient ist.

29.

Die nationalen Behörden hatten den Wechsel von einer jährlichen zu einer vierteljährlichen Mehrwertsteuererstattung gefordert, was dazu führte, dass vierteljährliche Mehrwertsteuererstattungsanträge für die Jahre 2014 und 2015 erneut vorzulegen waren.

30.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis, verweist jedoch auf die Tatsache, dass aufgrund von Haushaltsberichtigungen im zweiten Halbjahr sich im letzten Vierteljahr Zahlungen für die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen anhäuften, was zu den vom Hof festgestellten Auswirkungen führte.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/87


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, zusammen mit der Antwort der Behörde

(2017/C 417/13)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“, auch „EBA“) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Aufgabe der Behörde ist es, einen Beitrag zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken sowie zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union zu leisten, die Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden anzuregen und zu erleichtern, Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überwachen und zu bewerten und den Einleger- und Anlegerschutz zu fördern.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Behörde (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Behörde

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

33,4

36,5

Personalbestand am 31. Dezember (3)

156

161

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Behörde für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Behörde zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Behörde ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Behörde trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Behörde zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Behörde von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Behörde die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Behörde.

Hervorhebung eines Sachverhalts

16.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich (UK) dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Die in London ansässige Behörde hat ihre vorläufige Jahresrechnung und die zugehörigen Erläuterungen auf der Grundlage der begrenzten Informationen erstellt, die bei Unterzeichnung der Jahresrechnung (28. Februar 2017) verfügbar waren.

17.

Mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen über ihren künftigen Standort hat die Behörde in ihrem Jahresabschluss die verbleibenden Kosten in Höhe von 14 Mio. Euro für die Anmietung der Büroräumlichkeiten (unter der Annahme der Auflösung des Mietvertrags mit Ende 2020) als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Diese Eventualverbindlichkeiten wurden auch deshalb angesetzt, weil andere potenzielle Kosten in Verbindung mit einer Standortverlagerung, wie z. B. der Umzug von Mitarbeitern mit ihren Familien, noch nicht geschätzt werden können. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Haushalt der Behörde zu 40 % aus Mitteln der Europäischen Union und zu 60 % aus direkten Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten finanziert wird. Möglicherweise werden die Einnahmen der Behörde aufgrund des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, zukünftig sinken.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

18.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde sind auf ihrer Website www.eba.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Behörde bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2012

Zur Deckung der höheren Schulgebühren gewährt die Behörde Bediensteten, deren Kinder die Primar- oder Sekundarschule besuchen, einen Erziehungsbeitrag zusätzlich zu der im Statut vorgesehenen Erziehungszulage. Im Jahr 2012 beliefen sich die Erziehungsbeiträge auf insgesamt rund 76 000 Euro. Sie sind durch das Statut nicht gedeckt und daher vorschriftswidrig.

Im Gange (1)

2015

Mit 1 487 794 Euro bzw. 28 % der bei Titel II (Verwaltungsausgaben) insgesamt gebundenen Mittel (2014: 3 431 070 Euro bzw. 48 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei diesem Titel hoch. Diese Übertragungen betreffen eine ungeklärte Frage zur MwSt., die auf den Differenzbetrag (balancing charge) für das neue Gebäude der Behörde zu entrichten ist, und eine Rechnung des Valuation Office des Vereinigten Königreichs über Gewerbegrundsteuern (business rates); der kumulierte Wert beläuft sich auf 538 938  Euro.

n. z.

2015

Schwachstellen wurden bei der Schätzung des IT-Bedarfs, insbesondere der externen Leistungen, festgestellt, was sich auf die Bewirtschaftung der entsprechenden Ausgaben durch die Behörde auswirkt.

n. z.


(1)  Ende 2016 hatte die Behörde mit 23 Schulen, die von Kindern der Mitarbeiter besucht werden, Verträge geschlossen.


ANTWORT DER BEHÖRDE

Die Behörde nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/92


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit der Antwort des Zentrums

(2017/C 417/14)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „das Zentrum“, auch „ECDC“) mit Sitz in Stockholm wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Zentrum (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Zentrum

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

58,5

58,2

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

260

260

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Zentrums für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Zentrums zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Zentrums ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Zentrums trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zentrums zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess des Zentrums.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Zentrum von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Zentrum die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Zentrums.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄßIGKEIT UND ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER VORGÄNGE

17.

Im Mai 2015 wurde die Interimsdirektorin des Zentrums durch einen Beschluss des Verwaltungsrats ernannt. Zum 31. Dezember 2016 überschritt diese Stellenbesetzung die im Beamtenstatut vorgesehene Höchstdauer von einem Jahr um acht Monate. Dies führte außerdem zu 15 weiteren Übergangsregelungen für andere Bedienstete.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

18.

In seinem Prüfungsbericht von Oktober 2016 hob der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission hervor, dass ungeachtet der fortlaufenden Bemühungen des Zentrums, seine internen Kontrollen der Auftragsvergabe zu verstärken, bei der Auftragsvergabe nach wie vor erhebliche Mängel bestehen. Der IAS gelangte zu dem Schluss, dass die Planung und die Überwachung von Vergabeverfahren Schwachstellen aufweisen und dass die Vergabeverfahren nicht immer durch das jährliche Arbeitsprogramm oder einen Finanzierungsbeschluss abgedeckt sind. Außerdem wird auf den Bericht des Hofes über die Jahresrechnung 2015 des Zentrums und die festgestellten Mängel, die die Transparenz der Vergabeverfahren beeinträchtigen, verwiesen. Das Zentrum und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

19.

Wie in den Vorjahren war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) mit 7,9 Millionen Euro bzw. 41 % (2015: 7,5 Millionen Euro bzw. 42 %) hoch. Die Mittelübertragungen standen in erster Linie im Zusammenhang mit mehrjährigen Projekten betreffend die Bereiche wissenschaftliche Beratung (2,4 Millionen Euro), Überwachung (1,3 Millionen Euro), Schulungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1,4 Millionen Euro) und IT-Anwendungen für den Bereich der öffentlichen Gesundheit (2,1 Millionen Euro). Das Zentrum kann die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten sowie unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser gerecht zu werden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums sind auf seiner Website www.ecdc.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Zentrum bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Der Hof stellte verschiedene die Transparenz der geprüften Vergabeverfahren beeinträchtigende Mängel fest, wie das Fehlen einer klaren Verknüpfung mit dem jährlichen Arbeitsprogramm des Zentrums, eine unzureichende Untermauerung des geschätzten Auftragswerts oder das Fehlen eines finanziellen Richtwerts (Schwellenwert) zur Bewertung der finanziellen Kapazität des Bieters.

Im Gange (1)

2015

Die Haushaltsvollzugsquote belief sich insgesamt auf 94 % (2014: 99 %). Der Rückgang hängt zum einen mit dem niedrigeren Berichtigungskoeffizienten zusammen, der ab 1. Juni 2014 auf Dienstbezüge in Schweden angewendet wird, und zum anderen mit Verzögerungen bei der Personaleinstellung, die zu niedrigeren Personalkosten führten als erwartet.

n. z.

2015

Mit 1,6  Millionen Euro (23 %) (2014: 1,5  Millionen Euro bzw. 25 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich die Beschaffung von IT-Hard- und Software (0,8  Millionen Euro) sowie Beratungsleistungen im Immobilienbereich für neue Räumlichkeiten (0,3  Millionen Euro), für die die Zahlungen erst 2016 fällig sind.

n. z.

2015

Mit 7,5  Millionen Euro bzw. 42 % (2014: 8,1  Millionen Euro bzw. 49 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) hoch. Die Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich mehrjährige Projekte (5 Mio. EUR) und IT-Unterstützung für operative Tätigkeiten (1,7  Millionen Euro), die wie geplant durchgeführt und bezahlt wurden.

n. z.


(1)  Im Jahr 2016 wurden zwei Einzelverträge über einen Gesamtbetrag von 79 000 Euro ohne entsprechenden Finanzierungsbeschluss unterzeichnet.


ANTWORT DES ZENTRUMS

18.

Das Zentrum möchte hierzu klarstellen, dass die Ernennung der Interimsdirektorin in Übereinstimmung mit dem Statut und der Gründungsverordnung vorgenommen wurde. Das ursprüngliche Einstellungsverfahren für die Besetzung der Stelle des Direktors war nicht erfolgreich und zur Gewährleistung der Kontinuität des Geschäftsbetriebs wurde die Übergangsregelung über die Begrenzung von 12 Monaten hinaus verlängert. Auf Ersuchen des Verwaltungsrats stimmte die Bedienstete zu, während dieser Verlängerung auf die im Statut vorgesehene finanzielle Entschädigung für diese vorübergehende Besetzung eines Dienstpostens einer höheren Besoldungsgruppe zu verzichten.

19.

Das ECDC hat das Format seines Finanzierungsbeschlusses für die Auftragsvergabe in seinem Arbeitsprogramm 2017 überarbeitet. Es wurde ein Standardverfahren für eine interne Genehmigung bei neuen Auftragsvergaben eingeführt, das sicherstellt, dass alle Aktualisierungen des Finanzierungsbeschlusses durch den Verwaltungsrat des ECDC vor Einleitung des Verfahrens genehmigt werden. Das ECDC geht auch den allgemeinen Empfehlungen des IAS nach, indem es seine internen Verfahren und Leitfäden überprüft.

20.

Das Zentrum wird in enger Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof die Vor- und Nachteile der Einführung getrennter Haushaltsmittel sorgfältig überprüfen, einschließlich der Risiken in Bezug auf mehr Komplexität und zusätzlich erforderliche Ressourcen.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/98


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Chemikalienagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/15)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Chemikalienagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „ECHA“) mit Sitz in Helsinki wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Ihre Hauptaufgabe ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern. Die Agentur fördert außerdem die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für mit Stoffen verbundene Gefahren.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (3)

114,8

110,1

Personalbestand am 31. Dezember (4)

572

578

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

Hinweis

16.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Der Haushalt der ECHA wird teilweise aus Gebühren finanziert, die Wirtschaftsakteure in der EU entrichten. Die Höhe der Gebühren variiert jährlich in Abhängigkeit von der Anzahl registrierter Stoffe. Möglicherweise werden die Einnahmen der Agentur infolge des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, zukünftig sinken.

17.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

18.

Mit 10,1 Mio. Euro bzw. 39 % (2015: 7,3 Mio. Euro bzw. 32 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben — REACH) weiterhin hoch. Bei Titel IV (operative Ausgaben — Biozide) fiel sie mit 1,3 Mio. Euro bzw. 68 % (2015: 1,5 Mio. Euro bzw. 74 %) sogar noch höher aus. Eine so hohe Übertragungsrate steht im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit. Die Agentur kann in Erwägung ziehen, verstärkt getrennte Haushaltsmittel einzusetzen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten sowie unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser gerecht zu werden.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

19.

Gemäß der Verordnung über Biozidprodukte trägt die ECHA zum Funktionieren des Marktes für Biozide und Biozidprodukte bei. In seinem Prüfungsbericht von November 2016 gelangte der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission zu dem Schluss, dass die Struktur und praktische Umsetzung des internen Kontrollsystems der ECHA in Bezug auf die Prozesse und Tätigkeiten der Agentur im Rahmen der Verordnung über Biozidprodukte wirksam und effizient ist. Obwohl keine gravierenden Mängel festgestellt wurden, sieht der IAS noch Verbesserungsbedarf. Die Agentur und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

20.

Anders als bei den meisten anderen Agenturen sind in der Gründungsverordnung der ECHA periodische externe Evaluierungen ihrer Tätigkeiten, die wesentlich für die Leistungsbewertung sind, nicht explizit vorgeschrieben.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

21.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.echa.europa.eu verfügbar.

(3)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2014

Die Ausgaben für Verfahren im Zusammenhang mit einer neuen spezifischen Tätigkeit der Agentur, der Umsetzung der Verordnung über Biozidprodukte, wurden im Prinzip durch Gebühren für die Bewertung der Anträge auf Registrierung dieser Produkte gedeckt. Allerdings deckten die im Jahr 2014 erhobenen Gebühren lediglich 17 % dieser Ausgaben, sodass der übrige Teil tatsächlich durch von der Union (6,3  Mio. Euro) und EFTA-Ländern (0,2  Mio. Euro) geleistete Beiträge zum Haushalt der Agentur finanziert wurde (1).

Im Gange

2015

Die Agentur trägt 50 % der Kosten für die nachschulische Betreuung der Kinder ihres Personals in der Europäischen Schule in Helsinki. Der Beitrag der Agentur ist auf 1 000 Euro pro Kind und Jahr begrenzt und belief sich 2015 auf insgesamt rund 95 000 Euro. Diese soziale Maßnahme wurde vom Direktor der Agentur im Jahr 2008 genehmigt, der Haushaltsbehörde im Rahmen des Haushaltsverfahrens jedoch nicht mitgeteilt (2).

Abgeschlossen

2015

Mit 1,5  Mio. Euro (74 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel IV (operative Ausgaben — Biozide) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich ein groß angelegtes IT-Projekt (1,4  Mio. Euro). Mit diesem Projekt konnte erst in der zweiten Jahreshälfte 2015 begonnen werden, als die erhobenen Gebühren für seine Finanzierung ausreichten.

n. z.


(1)  Die im Jahr 2015 erhobenen Gebühren deckten 62 % dieser Ausgaben.

(2)  Artikel 1e der Verordnung Nr. 31 (EWG), 11 (EAG) über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 45 vom 14.6.1962, S. 1385/62).


ANTWORT DER AGENTUR

19.

Die höchsten Mittelübertragungen stammen von mehrjährigen IT-Entwicklungsprojekten und Berichterstatterverträgen für die Stoffbewertung, die eine gesetzliche Frist von 12 Monaten ab der Annahme des fortlaufenden Aktionsplans der Gemeinschaft im März nach sich ziehen. Für Letztere hat die Agentur für 2017 bereits eine eigene Haushaltslinie geschaffen, wodurch die nominelle Übertragungsrate für 2017 und darüber hinaus verringert wird. Auch für die IT-Ausgaben wird die ECHA für die Zukunft die Möglichkeit eigener Haushaltslinien in Betracht ziehen.

20.

Zur Kenntnis genommen.

21.

Nach der Gründungsverordnung der ECHA (siehe Artikel 75 Absatz 2) wurde die erste externe Überprüfung der Agentur für 2012 festgelegt. Die Kommission hat diese Überprüfung mit Unterstützung eines externen Auftragnehmers (PwC) ordnungsgemäß durchgeführt. Im Einklang mit den Evaluierungsleitlinien der EU für eine bessere Rechtsetzung hat die Kommission 2016 eine weitere externe Studie für die Leistungsevaluierung der ECHA (Deloitte und VVA) in Auftrag gegeben, wenngleich dies in der Gründungsverordnung nicht ausdrücklich festgelegt ist. Der Bericht der Beratungsunternehmen kann hier abgerufen werden:

https://ec.europa.eu/growth/sectors/chemicals/reach_en.

Sobald die Kommission ihren eigenen Bericht zur REACH-Überprüfung 2017 angenommen hat, wird die ECHA angemessene Folgemaßnahmen ergreifen, um die Empfehlungen aus dem offiziellen Bericht der Kommission umzusetzen.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/104


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/16)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „EUA“) mit Sitz in Kopenhagen wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates (1) errichtet. Aufgabe der Agentur ist die Einrichtung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, dem Parlament, den Mitgliedstaaten und, allgemeiner, der Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen es der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten insbesondere ermöglichen, Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

49,2

50,5

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

219

208

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

17.

Im Jahr 2016 aktualisierte die Agentur ihr Sicherheitskonzept, doch sind zahlreiche ihrer sonstigen internen Verfahren veraltet. Die obere Managementebene genehmigte einen Aktionsplan, in dem vorgesehen ist, dass der Notfallplan überprüft und aktualisiert werden soll. Außerdem beabsichtigt die Agentur, ihre im Jahr 2009 angenommene Politik der Dokumentenverwaltung im Einklang mit dem neuen Sicherheitskonzept zu überprüfen. Darüber hinaus plant die Agentur, ihre Normen für die interne Kontrolle erforderlichenfalls zu überprüfen und zu aktualisieren.

18.

Der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission unterzog die Verfahren für die Erstellung des Berichts über den Zustand der Umwelt 2015 (SOER) einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. In seinem Prüfungsbericht von Juli 2016 gelangte der IAS zu dem Schluss, dass die Verfahren zur Erstellung des SOER im Allgemeinen ihren Zweck erfüllten. Dennoch einigten sich die Agentur und der IAS auf einen Plan, um diese Verfahren weiter zu verbessern.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

19.

Im Jahr 2014 schloss die Kommission im Namen von mehr als 50 Organen und Einrichtungen der EU (einschließlich der Agentur) einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über den Erwerb von Software und Lizenzen sowie über damit verbundene IT-Wartungs- und Beratungsleistungen ab. Der Auftragnehmer des Rahmenvertrags fungiert als Zwischenhändler zwischen der Agentur und Lieferanten, die den Bedarf der Agentur decken können. Für diese Zwischenhändlerdienste erhält der Auftragnehmer des Rahmenvertrags Aufschläge von zwei bis neun Prozent auf die Lieferantenpreise. Im Rahmenvertrag ist ausdrücklich festgelegt, dass dem Auftragnehmer kein ausschließliches Recht übertragen wird. Im Jahr 2016 nutzte die Agentur diesen Rahmenvertrag zum Erwerb von Softwarelizenzen im Wert von insgesamt 442 754 Euro. Zumeist wurden Produkte erworben, die zu einer bestimmten Kategorie gehören, die nur ausnahmsweise genutzt werden sollte und für die weder im Ausschreibungsverfahren noch im Rahmenvertrag Preise genannt wurden. Mit diesem Verfahren wurden ein hinreichender Wettbewerb und die Wahl der kostengünstigsten Lösung nicht sichergestellt. Außerdem wurden die vom Auftragnehmer des Rahmenvertrags in Rechnung gestellten Aufschläge nicht angemessen überprüft. Die größte Bestellung betraf die Erneuerung von Softwarelizenzen, die von einem exklusiven skandinavischen Wiederverkäufer bereitgestellt wurden (112 248 Euro). In diesem Fall war die Nutzung des Rahmenvertrags, die zu unnötigen Aufschlägen führte, nicht gerechtfertigt.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.eea.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt; die angegebenen Zahlen enthalten sowohl die Mittel des Kernhaushalts als auch sonstige Mittel.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2012 und 2013

(Ex-ante-)Überprüfungen der im Rahmen der Finanzhilfeprogramme geltend gemachten Kosten vor Ort auf Ebene der Begünstigten werden selten durchgeführt (1).

Die bestehenden Kontrollen bieten daher nur begrenzte Gewähr hinsichtlich der Förderfähigkeit und Richtigkeit der von Begünstigten geltend gemachten Kosten.

Abgeschlossen (2)

2014

Außerdem war der Interne Prüfer sowohl an Ex-ante- als auch an Ex-post-Überprüfungen beteiligt. Diese Aufgaben sind nicht miteinander vereinbar. Zu beachten ist, dass das System der Ex-ante-Kontrollen seit 2012 Diskussionsgegenstand zwischen dem Hof und der Agentur ist.

Abgeschlossen

2014

Über einen von der GD Informatik (DIGIT) vergebenen interinstitutionellen Auftrag hat die Agentur einen Auftrag über Sicherungsdienste, darunter E-Mail-Dienste, an einen Anbieter von Cloud-Diensten vergeben. In den Vertragsbedingungen wird nicht angemessen definiert, wo die Daten der Agentur gespeichert werden. Der Auftragnehmer hat sich das Recht auf unangekündigte Übertragung der Daten der Agentur außerhalb des geografischen Gebiets der Europäischen Union vorbehalten; beispielsweise kann es erforderlich sein, Routingdaten in unterschiedliche Datenzentren in verschiedenen Regionen zu kopieren, um Übermittlungsverzögerungen zu beheben. Daher hat die Agentur nicht sichergestellt, dass die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, die für sie gelten, gewährleistet sind und dass der Dienstleister den in Artikel 7 der EU-Charta der Grundrechte vorgeschriebenen Schutz der Privatsphäre vollständig respektiert.

Abgeschlossen (3)

2015

Die geprüften Vergabeverfahren zeigten, dass die Agentur mit einem einzigen Auftragnehmer Rahmenverträge abgeschlossen hat, die für verschiedene Leistungen im Rahmen von Einzelaufträgen mit Festpreisen verwendet werden. Da im Rahmen dieser Verträge Festpreisangebote von einem einzigen Auftragnehmer eingeholt werden, findet kein Preiswettbewerb mehr statt und die Abhängigkeit vom Auftragnehmer steigt. Die Agentur sollte soweit möglich Vereinbarungen mit mehreren Lieferanten mit einem erneuten Aufruf zum Wettbewerb treffen oder direkte Dienstleistungsaufträge abschließen.

Abgeschlossen


(1)  In den Jahren 2012 und 2011 wurde eine Ex-ante-Überprüfung der Kontrollsysteme eines Begünstigten durchgeführt. Im Jahr 2010 war eine Ex-ante-Überprüfung der Förderfähigkeit der von einem Begünstigten geltend gemachten Kosten durchgeführt worden.

(2)  Im Jahr 2016 führte die Agentur zwei Ex-post-Überprüfungen vor Ort bei Europäischen Themenzentren durch, denen Finanzhilfen gewährt worden waren.

(3)  Die Agentur verfolgt die neuen Entwicklungen kontinuierlich.


ANTWORT DER AGENTUR

BEMERKUNGEN ZU INTERNEN KONTROLLEN

18.

Die Agentur befolgt eine erhebliche Anzahl regelmäßig aktualisierter Verfahren, die dem gesamten Personal über das Intranet bekannt gemacht werden. Im zweiten Halbjahr 2016 wurde die Sektion für Qualitätsmanagement überprüft, dabei u. a. auch das Verfahrensregister. Im Laufe von 2017 werden alle dort registrierten Verfahren überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert.

19.

Die EUA nimmt die Antwort des Hofes zur Kenntnis.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

20.

Der fragliche Dienstleistungsrahmenvertrag ist tatsächlich das Ergebnis eines interinstitutionellen Beschaffungsverfahrens, das von der Europäischen Kommission speziell zu dem Zweck unternommen wurde, im Einklang mit Artikel 104a Absatz 1 der Finanzregelung Effizienzgewinne zu erzielen, und steht dementsprechend in erster Linie und in direktem Zusammenhang mit dem Grundsatz einer wirtschaftlichen Haushaltsführung. Gemäß den für die Einrichtung und die Verwaltung von interinstitutionellen Vergabeverfahren geltenden Bestimmungen verpflichtet sich die Agentur bei der Teilnahme an solchen interinstitutionellen Ausschreibungen, die gleichen Dienstleistungen nicht im Wege eines anderen Vertrags zu beschaffen. Durch diese Verpflichtung soll nicht nur Transparenz gegenüber den teilnehmenden Ausschreibungsteilnehmern sichergestellt werden, sondern auch und in erster Linie die Beachtung des Grundsatzes einer wirtschaftlichen Haushaltsführung, insbesondere der Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die eingesetzten Ressourcen. Diese Verpflichtung allein rechtfertigt in angemessener Weise die Nutzung des Rahmenvertrags. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Aufschlag auf die indirekt vertriebenen Produkte zwischen den Parteien vertraglich vereinbart wurde und der Vertragsnehmer vertraglich für die Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen zu einem Preis verpflichtet ist, der in einem gleichbleibenden Verhältnis zum herrschenden Marktpreis für gleichwertige Produkte bzw. Dienstleistungen steht. Die Agentur wird sich bei der Kommission erkundigen, ob er auf der Grundlage des Gesamtumfangs erworbener Lizenzen in die lokale oder Unternehmenskategorie des Dienstleistungsrahmenvertrags aufsteigen könnte.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/110


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/17)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“, auch „EFCA“) mit Sitz in Vigo wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates errichtet (1). Hauptaufgabe der Agentur ist es, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und so die wirksame und einheitliche Anwendung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (3)

9,2

10,0

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

64

64

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

16.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.efca.europa.eu verfügbar.

(3)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Die Agentur hält die Normen für die interne Kontrolle Nr. 10 (Kontinuitätsmanagement), Nr. 11 (Dokumentenverwaltung) und Nr. 12 (Information und Kommunikation) noch nicht vollständig ein (1).

Abgeschlossen


(1)  Die Normen für die interne Kontrolle der Agentur beruhen auf den entsprechenden Normen der Kommission.


ANTWORT DER AGENTUR

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/115


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit der Antwort der Behörde

(2017/C 417/18)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“, auch „EFSA“) mit Sitz in Parma wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Die Hauptaufgaben der Behörde umfassen die Bereitstellung der für die Rechtsetzung der Union benötigten wissenschaftlichen Informationen in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit sowie die Sammlung und Analyse von Daten zur Ermittlung und Überwachung von Risiken und die Lieferung unabhängiger Informationen zu diesen Risiken.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Behörde (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Behörde

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (3)

78,8

79,5

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

434

443

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Behörde für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Behörde zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Behörde ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Behörde trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Behörde zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Behörde von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Behörde die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Behörde.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

17.

In seinem Prüfungsbericht von November 2016 gelangte der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission zu dem Schluss, dass die für das IT-Projektmanagement bestehenden Kontrollen angemessen sind, wies jedoch auf erhebliche Mängel im Bereich der IT-Governance hin. Er empfahl der EFSA, ihre Politik im Bereich der IT-Governance zu aktualisieren, ein IT-Risikomanagementkonzept sowie ein Risikoregister für die gesamte Behörde einzuführen und die Zuständigkeit für Informationssicherheit von den Aufgaben des IT-Dienstes zu trennen. Die EFSA und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

18.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde sind auf ihrer Website www.efsa.europa.eu verfügbar.

(3)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Behörde bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2012

Im Zuge übergeordneter Risikobewertungen (High Level Risk Assessments), die im Jahr 2012 von einem externen Berater sowie im Februar 2013 vom Internen Auditdienst der Kommission durchgeführt wurden, wurde eine Reihe potenzieller kritischer Risiken bei der Funktionsweise der internen Kontrollen der Behörde festgestellt, insbesondere in den Bereichen Datenverwaltung, Geschäftsfortführung im Notfall und IT-Sicherheit. Im Jahr 2012 begann die Behörde mit einer umfassenden Selbstbewertung ihres internen Kontrollsystems. Der Prozess ist im Gange, und die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen ist für das Jahr 2013 geplant.

Abgeschlossen

2015

Die Behörde hat noch keine klare und umfassende Ex-post-Finanzkontrollstrategie eingeführt, die alle Tätigkeitsbereiche abdeckt und in der Häufigkeit und Umfang dieser Kontrollen festgelegt sind.

Im Gange (1)


(1)  Die Behörde entwickelt derzeit einen verbesserten Governance-Rahmen bezüglich der Zuverlässigkeit und verfeinert ihren internen Kontrollrahmen. Insbesondere hat die Behörde eine überarbeitete Kontrollstrategie genehmigt und umgesetzt, bei der die im Rahmen von wissenschaftlichen Sitzungen und Dienstreisen anfallenden Massenzahlungen einer risikobasierten Bewertung unterzogen werden. Diese Strategie wird in ein Verfahren der Behörde zur Ex-ante- und Ex-post-Finanzkontrolle integriert werden.


ANTWORT DER BEHÖRDE

5.

Die EFSA begrüßt die uneingeschränkten Prüfungsurteile des Hofes über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge. Dies belegt, dass das bei der EFSA bestehende Kontrollsystem die umfassende Einhaltung der Bestimmungen in hinreichendem Maße gewährleistet.

17.

Die EFSA wird den Aktionsplan im Nachgang zum IAS-Audit der IT-Governance ordnungsgemäß umsetzen. Alle Maßnahmen betreffend die Zuordnung der Zuständigkeit für Informationssicherheit, die Beteiligung von Unternehmen und die IT-Strategie wurden vollständig umgesetzt. Was die IT-Governance anbelangt, so wurden die Maßnahmen mehrheitlich umgesetzt, und die noch verbleibenden Maßnahmen sollen bis Ende 2017 umgesetzt werden.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/120


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, zusammen mit der Antwort des Instituts

(2017/C 417/19)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (nachstehend „das Institut“, auch „EIGE“) mit Sitz in Vilnius wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Instituts ist die Erhebung, Analyse und Verbreitung von Informationen zur Geschlechtergleichstellung sowie die Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Institut (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Institut

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

7,9

7,8

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

42

45

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Instituts bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Instituts für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Instituts zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Instituts ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Instituts trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Instituts zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Instituts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Institut von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Institut die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Instituts.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Mit 1,7 Millionen Euro bzw. 51 % (2015: 2,2 Millionen Euro bzw. 60 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) weiterhin hoch, was hauptsächlich auf jahresübergreifende Studien zurückzuführen war. Das Institut kann die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten sowie unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser gerecht zu werden.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

18.

Im Jahr 2016 leitete das Institut eine offene Ausschreibung für einen Rahmenvertrag über die Pflege und Aktualisierung seiner Instrumente und Quellen für geschlechtsspezifische Statistiken mit einem Höchstbetrag von 1,6 Millionen Euro ein. Die Ausschreibung wurde auf zwei Lose aufgeteilt, ohne dass der jeweilige Betrag pro Los angegeben wurde. Auf Nachfrage eines Bieters stellte das Institut auf seiner Website klar, dass sich der Höchstbetrag je Los auf 800 000 Euro belief. Allerdings wurden zwei getrennte Rahmenverträge mit demselben Bieter über einen Höchstbetrag von 1,6 Millionen Euro je Los abgeschlossen, wobei die Option vorgesehen war, die Beträge um bis zu 50 % je Los weiter zu erhöhen, was es dem Institut gestattet, während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags (bis zu vier Jahre) Einzelaufträge über bis zu 4,8 Millionen Euro bzw. das Dreifache des in der Auftragsbekanntmachung genannten Betrags abzuschließen. Darüber hinaus erfolgte der Preiswettbewerb bei der Ausschreibung nur auf der Grundlage von Tagessätzen, während die für die Erfüllung der Aufgaben benötigte Zeit nicht berücksichtigt wurde. Daher war es nicht möglich, die wirtschaftlich günstigsten Angebote zu ermitteln und auszuwählen und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu gewährleisten. Diese Mängel haben den Wettbewerb möglicherweise beeinträchtigt. Im Jahr 2016 wurden Zahlungen in Höhe von 87 920 Euro geleistet. Als Reaktion auf die Prüfung unterzeichnete das Institut Nachträge zu beiden Rahmenverträgen, mit denen die Höchstbeträge auf jeweils 800 000 Euro verringert wurden (mit einer potenziellen Erhöhung um maximal 50 %).

19.

In der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit einem einzigen Bieter zur Beschaffung von Dienstleistungen für die Pflege und Unterstützung von IT-Instrumenten und Datenbanken war der Höchstpreis für alle drei beschriebenen Leistungen auf 81 000 Euro (ohne MwSt.) begrenzt, und es war festgelegt, dass höhere Angebote nicht berücksichtigt würden. Nach dem Eingang von Angeboten für zwei der drei angeforderten Leistungen schloss das Institut jedoch einen Dienstleistungsvertrag mit einem Preis von 97 410 Euro ab. Im Jahr 2016 wurden Zahlungen in Höhe von 73 057 Euro geleistet.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

20.

Im Januar 2016 veröffentlichte das Institut seine externe Evaluierung. Die Evaluierung ergab, dass die Tätigkeiten des Instituts mit seinem Auftrag in Einklang stehen; seine Verwaltung wurde in Bezug auf Governance und Effizienz relativ positiv beurteilt. Dennoch enthielt die Evaluierung eine Reihe von Empfehlungen dazu, wie das Institut seine Vorgänge verbessern kann; z. B. dadurch, dass es deutlichere Prioritäten setzt, seine Outputs gezielter ausrichtet, Synergien mit relevanten externen Akteuren schafft und auch dadurch, dass es die Rolle seines Verwaltungsrats stärkt und die Zuständigkeiten des Sachverständigenbeirats klärt. Das Institut hat mit der Umsetzung eines Aktionsplans begonnen, um den Empfehlungen Folge zu leisten.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts sind auf seiner Website www.eige.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Institut bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Mit 61 % (2014: 54 %) war der Umfang der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III weiterhin hoch. Dies ist in erster Linie auf die Art der Tätigkeiten des Instituts zurückzuführen, das u. a. Studien in Auftrag gibt, die sich über viele Monate, oft auch über den Jahreswechsel hin erstrecken.

n. z.


ANTWORT DES INSTITUTS

18.

Die Übertragungsrate in Titel III blieb auf dem bestehenden Niveau aufgrund der erheblichen Herausforderungen, die den fünf Projekten in diesem Titel auferlegt wurden, weshalb Letztere auf 2017 übertragen wurden. Zwei dieser Projekte waren von den Verzögerungen bei dem Beschluss des Ratsvorsitzes (nach dem Wechsel von UK zu EE) und den langen Konsultationen mit der Kommission betroffen. Andere Projekte starteten aufgrund von verspäteten Lieferungen vorheriger Projekte und Studien, auf denen die neuen Projekte basierten, später als erwartet. Außerdem beeinflussten nicht erfolgreiche Kandidaten die Zuschlagsentscheidung und es mussten neue Bewertungen durchgeführt werden.

Das EIGE hält es für einen bemerkenswerten Erfolg, dass es trotz all dieser durch „höhere Gewalt“ bedingten Herausforderungen, die sich negativ auf die Ausführung des EIGE-Haushaltsplans auswirkten, in der Lage war, die operationellen (C1) Übertragungen um über 9 % zu verringern.

In Bezug auf getrennte Mittel ist es wichtig, hervorzuheben, dass das EIGE in der Vergangenheit angehalten wurde, diesen Ansatz wegen des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit nicht einzuführen. Das Institut wird trotzdem eine Machbarkeitsanalyse durchführen, um für zukünftige Entscheidungen über eine mögliche Einführung von getrennten Mitteln eine solide Grundlage zu schaffen.

19.

Das Institut nimmt die Bemerkung des Hofes in Bezug auf das durch einen administrativen Fehler entstandene Problem zur Kenntnis, aufgrund dessen der im Rahmenvertrag für jedes Los festgelegte Betrag nicht korrekt geändert wurde. Die unterzeichneten Rahmenverträge haben keine Auswirkungen auf den Haushalt. Beide Lose wurden an denselben Auftragnehmer vergeben und die Bewerber wurden während der Ausschreibungsphase rechtzeitig benachrichtigt.

Das EIGE zog es vor, mit einem einzelnen Rahmenvertrag fortzufahren, da der Markt sehr klein und durch einen spezifischen Wettbewerb gekennzeichnet ist, was die Anzahl der qualifizierten und fachkundigen Auftragnehmer einschränkt. Durch die Lösung mit einem einzigen Rahmenvertrag konnten die Qualität und Kontinuität für dieses sehr spezifische Projekt besser gewährleistet werden, was durch einen „Kaskadenansatz“ oder einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb unter einem Mehrfachrahmenvertrag gefährdet sein könnte.

Um dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu entsprechen, hat das EIGE die relevanten Vorlagen für technische Spezifikationen geändert. In der Zwischenzeit wird das EIGE das Risiko abschwächen und bei künftigen Anfragen für spezifische Dienstleistungen eine maximale Anzahl an Arbeitstagen festlegen.

20.

Die Agentur nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Da der Bieter ausschließliche Rechte für die vom EIGE benutzte Software hat, wurde ein außerordentliches Verhandlungsverfahren mit einem einzigen Bewerber gewählt. Während des Verhandlungsverfahrens wurde der ursprüngliche Antrag angepasst, indem zusätzliche Dienstleistungen vorgesehen wurden, um den zusätzlichen Bedürfnissen und den verfügbaren Haushaltsmitteln des EIGE Rechnung zu tragen, und weil eine der drei Leistungen, die das EIGE ursprünglich angefordert hatte, vom Bieter nicht erbracht werden konnte.

21.

Die Agentur nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Einige frühzeitige Maßnahmen wurden bereits durchgeführt, wie z. B. die Strategie für Wissensmanagement und Kommunikation 2016-2018, die am 18. Mai 2016 vom Verwaltungsrat angenommen wurde. Das einheitliche Programmplanungsdokument enthält detaillierte Maßnahmen zu Kommunikation und verstärkter Überwachung der Ausschöpfung, und im Jahr 2016 wurden Standards für die Messung von Leistungsindikatoren eingeführt.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/126


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, zusammen mit der Antwort der Behörde

(2017/C 417/20)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (nachstehend „die Behörde“, auch „EIOPA“) mit Sitz in Frankfurt wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Aufgabe der Behörde ist es, einen Beitrag zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken zu leisten, zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union beizutragen, die Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden anzuregen und zu erleichtern, Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überwachen und zu bewerten und den Schutz der Versicherungsnehmer, Altersversorgungsanwärter und Begünstigten zu fördern.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Behörde (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Behörde

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

20,2

21,8

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

133

139

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Behörde für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Behörde zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Behörde ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Behörde trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Behörde zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Behörde von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Behörde die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Behörde.

Hinweis

16.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Der Haushalt der EIOPA wird zu 40 % aus Mitteln der Europäischen Union finanziert und zu 60 % aus direkten Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten. Möglicherweise werden die Einnahmen der Behörde infolge des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, zukünftig sinken.

17.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde sind auf ihrer Website https://eiopa.europa.eu/ verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Behörde bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2014

Insgesamt war die Mittelbindungsrate mit 95 % hoch. Der Anteil der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel blieb mit 5,6  Mio. Euro bzw. 26 % (2013: 5,2  Mio. Euro bzw. 28 %) ebenfalls hoch, insbesondere bei den operativen Mitteln (Titel III) mit 4,7  Mio. Euro bzw. 66 % (2013: 3,7  Mio. Euro bzw. 85 %). Diese Mittelübertragungen betrafen hauptsächlich spezifische Verträge mit einem kumulierten Wert von 2,4  Mio. Euro, die spät im Jahr geschlossen worden waren. Besonders ins Gewicht fielen die Verträge über die laufende Entwicklung und Pflege einer Datenbank (1,8  Mio. Euro) und weitere IT-Leistungen, die im Jahr 2015 erbracht werden sollten. Ein Teil der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel stand mit innerhalb des Haushaltsplans vorgenommenen Übertragungen im November und Dezember 2014 in Zusammenhang, als die Behörde die operativen Mittel (Titel III) (1) durch Entnahmen (858 828 Euro bei den Personalausgaben (Titel I) (2) und 266 360 Euro bei den Verwaltungsausgaben (Titel II) (3) um 1,1  Mio. Euro (19 %) aufstockte. Durch die innerhalb des Haushaltsplans vorgenommenen Mittelübertragungen sollten die von der Entlastungsbehörde beschlossenen erheblichen Kürzungen des Haushalts der EIOPA für 2015 kompensiert werden. Angesichts dieser Kürzungen bei den Mitteln wäre der Behörde die Fortführung ihrer mehrjährigen IT-Strategie, die eine ihrer zentralen operativen Tätigkeiten bildet, nicht möglich gewesen.

n. z.

2014

Die Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans sowie die Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr und die zugehörigen Mittelbindungen stehen mit den spezifischen Vorschriften der EU-Haushaltsordnung in Einklang und beruhen auf Beschlüssen des Verwaltungsrats. Dennoch stellt das Ausmaß, in dem Tätigkeiten des Jahres 2015 mit Mitteln des Jahres 2014 gedeckt werden, einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. Die über die jährlichen Haushaltspläne der Behörde bereitgestellten Mittel müssen besser auf den Finanzierungsbedarf für die Umsetzung ihrer mehrjährigen IT-Strategie abgestimmt werden.

Abgeschlossen


(1)  2015: 0,6 Mio. Euro (16 %).

(2)  2015: 317 737 Euro.

(3)  2015: 322 737 Euro.


ANTWORT DER BEHÖRDE

Die Behörde hat den Bericht des Hofes zur Kenntnis genommen.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/131


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, zusammen mit der Antwort des Instituts

(2017/C 417/21)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (nachstehend „das Institut“, auch „EIT“) mit Sitz in Budapest wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) geschaffen. Das Ziel des Instituts besteht darin, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gestärkt wird. Das Institut gewährt einer steigenden Anzahl von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KIC), die die Bereiche Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft miteinander verknüpfen und auf diese Weise Innovation und Unternehmertum begünstigen, Finanzhilfen. Die KIC koordinieren die Tätigkeiten von Hunderten Partnern. Mit den vom Institut bereitgestellten Finanzhilfen werden die Kosten der Partner sowie Kosten im Zusammenhang mit den Koordinierungstätigkeiten der KIC erstattet.

2.

Die Tabellen 1-3 enthalten die wichtigsten Zahlen zur Entwicklung der Haushaltsmittel und des Personalbestands des Instituts (2).

Tabelle 1

Wichtigste Zahlenangaben zum Institut

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (3)

232

283

Tatsächlicher Gesamtpersonalbestand am 31. Dezember (4)

(Dauerplanstellen)

50

(62)

59

(63)

Tabelle 2

Entwicklung bei den wichtigsten Zahlen seit 2011

Image

Tabelle 3

Wichtigste Zahlenangaben zum Institut für 2016 nach Akteuren

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AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Instituts bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Instituts für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Instituts zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Instituts ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Instituts trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Instituts zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Instituts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Institut von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Institut die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Instituts.

Hinweis

Erhebliche Mängel in den Vergabeverfahren der juristischen Personen der KIC

16.

Die Koordinierung und Vertretung der KIC wird von den juristischen Personen der KIC wahrgenommen, die fast vollständig vom Institut finanziert werden. Der Hof legte bei seiner Prüfung besonderes Augenmerk auf die von diesen Stellen durchgeführten Vergabeverfahren, die er als einen mit hohem Risiko behafteten Bereich erachtet.

17.

Gemäß den Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2015 müssen die juristischen Personen der KIC und/oder die KIC-Partner sicherstellen, dass bei Beschaffungen das bestmögliche Preis-/Leistungsverhältnis erzielt oder — sofern angemessen — das Kriterium des niedrigsten Preises angewandt wird. Bei allen Aufträgen über 60 000 Euro müssen die juristischen Personen der KIC und/oder die KIC-Partner den Finanzhilfevereinbarungen zufolge mindestens drei Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe auffordern und das Vergabeverfahren zum Nachweis seiner Transparenz dokumentieren. Der Hof prüfte eine Stichprobe von Vergabeverfahren im Wert von rund 7 Millionen Euro, die von den juristischen Personen der KIC durchgeführt und vollständig vom EIT finanziert wurden. Die Prüfung ergab erhebliche Mängel, wie beispielsweise Direktvergabe von Aufträgen, Fehlen wesentlicher Elemente in Ausschreibungen, beträchtliche Ausweitungen der ursprünglichen Aufträge hinsichtlich der Dauer und/oder des Umfangs, Aufträge ohne Begrenzung der Dauer und/oder des Umfangs oder Qualität/Preis-Gewichtungen, die den Preiswettbewerb aushebelten. Im Jahr 2016 wurden im Zusammenhang mit diesen vorschriftswidrigen Vergabeverfahren Zahlungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro geleistet. Das Institut hatte die Mängel bei den Vergabeverfahren bei einer juristischen Person der KIC ebenfalls festgestellt und einen Aktionsplan aufgestellt, um die Vergabeverfahren aller juristischen Personen der KIC künftig zu verbessern.

18.

Derzeit besteht Rechtsunsicherheit dahin gehend, ob die juristischen Personen als öffentliche Auftraggeber anzusehen sind (8). Sollte dies der Fall sein, müssten sie die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe gemäß der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2004/18/EG) (9) anwenden, die strenger sind als die in den Finanzhilfevereinbarungen vorgesehenen Vorschriften. Diese Frage wird zurzeit vom Institut und den Dienststellen der Kommission erörtert, damit für die juristischen Personen der KIC künftig Rechtssicherheit besteht.

Kapazität zur Bewältigung der erhöhten Arbeitsbelastung

19.

Trotz der erheblichen Aufstockung der Haushaltsmittel von 309 Millionen Euro (2008-2013) auf 2,4 Milliarden Euro (2014-2020) und obwohl es seit Ende 2016 sechs und nicht mehr wie bisher drei KIC gibt, hat sich die Zahl der dem Institut bewilligten Stellen kaum verändert (siehe Tabelle 2). Wie der Hof in seinem Sonderbericht Nr. 4/2016 (10) angemerkt hat, besteht die Gefahr, dass das Institut nicht genügend Kapazität haben wird, um die erhöhte Arbeitsbelastung zu bewältigen. Der Interimsdirektor des Instituts hat auf dieses Risiko im Jährlichen Tätigkeitsbericht des Instituts für 2015 hingewiesen.

20.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

21.

Der Hof stellte Schwachstellen in Bezug auf die Ex-post-Überprüfungen der von den juristischen Personen der KIC durchgeführten Vergabeverfahren fest. Zumindest bei einer der juristischen Personen der KIC war die Auswahl der zu überprüfenden Vergabeverfahren nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit. Außerdem gelangte der Hof bei zwei Vergabeverfahren hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu einem anderen Schluss. In diesen Fällen hatte das Institut die Direktvorgabe oder übermäßige Ausweitungen der Aufträge akzeptiert.

22.

Der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission gelangte in seinem Prüfungsbericht Grant Management: Transition to Horizon 2020 (Finanzhilfeverwaltung: Übergang zu Horizont 2020) zu dem Schluss, dass das Institut seine Verfahren erfolgreich an die für Horizont 2020 geltenden Regeln, insbesondere an die Regeln für die Beteiligung, angepasst hat und dass sich die vom Institut in der Anlaufphase durchgeführten Kontrollen im Allgemeinen als wirksames Mittel zur Unterstützung neuer KIC erwiesen haben. Der IAS gelangte ferner zu dem Schluss, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die zuverlässige Anwendung des für Horizont 2020 geltenden Rechtsrahmens zu gewährleisten und die Anlaufphase neuer KIC weiter zu verbessern. Das Institut und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

23.

Mit 0,4 Millionen Euro bzw. 40 % (2015: 0,4 Millionen Euro bzw. 44 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II hoch. Diese Übertragungen betreffen hauptsächlich jahresübergreifende Verträge über IT-Leistungen sowie Sitzungskosten, zu denen noch keine Rechnungen eingegangen sind.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

24.

Die Finanzhilfen für das Kalenderjahr 2015 wurden erst im April 2015 vergeben und die Finanzhilfevereinbarungen im Juni und Juli 2015 unterzeichnet. Für das Kalenderjahr 2016 erfolgten die Vergabe der Finanzhilfen und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen im April 2016. Trotz einer Verbesserung im Jahr 2016 führen diese Verzögerungen bei den Beschlüssen über die Gewährung von Finanzhilfen und der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen zu Verunsicherung und schmälern die Bereitschaft der Partner, zu Beginn des Jahres Ressourcen zu binden und die Tätigkeiten anzustoßen.

25.

Die jüngsten Aufrufe für neue KIC, deren Themenbereiche in der Strategischen Innovationsagenda des EIT für den Zeitraum 2014-2020 festgelegt wurden, lösten wenig Wettbewerb aus. Zu dem 2014 lancierten Aufruf für zwei KIC (Health und RawMaterials) wurden nur sieben Vorschläge eingereicht. Infolge des 2016 veröffentlichten Aufrufs für zwei zusätzliche KIC (Food und Manufacturing) gingen drei Vorschläge ein, und der einzige Vorschlag zur KIC Manufacturing (Mehrwert in der Fertigung) wurde aus Qualitätsgründen nicht ausgewählt.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

26.

Von der Gründung des Instituts im Jahr 2008 bis Juli 2014 standen vier verschiedene Direktoren an seiner Spitze. Der Direktorenposten ist seit August 2014 — und ein weiterer Führungsposten seit Februar 2013 — ad interim besetzt. Dies verstößt nicht nur gegen das Statut, dem zufolge die vorübergehende Besetzung nicht länger als ein Jahr dauern darf, die häufigen Wechsel und langfristigen Interimslösungen verunsichern auch die Stakeholder und beeinträchtigen die strategische Kontinuität.

27.

Das Institut ist mit einer Mittelausstattung von 2,4 Milliarden Euro im Zeitraum 2014-2020 ein wichtiger Akteur bei der Umsetzung des Programms Horizont 2020. Die Kommission hat eine zentrale Unterstützungsstelle für Horizont 2020 geschaffen, um für Kohärenz zwischen den programmdurchführenden Stellen in Bereichen wie Rechtsdienstleistungen, IT-Tools, Finanzhilfeverwaltung, Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen usw. zu sorgen. Allerdings hat das Institut — anders als Einrichtungen wie die Exekutivagenturen der Kommission und öffentlich-private Partnerschaften — keinen direkten Zugang zur Unterstützungsstelle, sondern muss jeden Fall von der übergeordneten Generaldirektion der Kommission genehmigen lassen. Diese Vorgabe beeinträchtigt die Effizienz der Tätigkeiten des Instituts.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

28.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts sind auf seiner Website www.eit.europa.eu verfügbar.

(3)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Institut bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(8)  Artikel 1 Absatz 9 der Richtlinie Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114).

(9)  Artikel 7 und 9 der Richtlinie 2004/18/EG, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1336/2013 der Kommission.

(10)  Sonderbericht Nr. 4/2016: Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut muss seine Umsetzungsmechanismen und einige konzeptionelle Elemente ändern, um die erwartete Wirkung zu entfalten.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2012

In den Finanzhilfevereinbarungen wurden keine spezifischen Schwellenwerte für bestimmte Kostenkategorien (Personalkosten, Unterauftragsvergabe, Rechtsdienstleistungen usw.) festgelegt.

Im Gange (1)

2014

Das Institut veranschlagte seinen Bedarf an Haushaltsmitteln für 2014 um 13,1  Millionen Euro bzw. 5,6  % (2013: 3,4  Millionen Euro bzw. 2,5  %) zu hoch, sodass lediglich 220 Millionen Euro der verfügbaren 233,1  Millionen Euro gebunden wurden. Die geringe Ausführungsquote ist hauptsächlich auf nicht in Anspruch genommene Mittel für Finanzhilfen (11,4  Millionen Euro) zur Finanzierung von Tätigkeiten der KIC zurückzuführen. Gemäß den Geschäftsplänen der KIC, auf deren Grundlage die Finanzhilfevereinbarungen geschlossen wurden, mussten die dem Institut für 2014 zur Verfügung stehenden Mittel nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Die nicht verwendeten Mittel werden in Übereinstimmung mit der Finanzregelung des Instituts in die Haushaltspläne der Jahre 2015-2017 eingestellt.

Im Gange (2)

2014

Obwohl die KIC Strategien für eine tragfähige Finanzierung entwickeln müssen, hängen sie bis heute, im fünften Jahr ihres Bestehens, nach wie vor vollständig von der Finanzierung durch das Institut und die KIC-Partner ab.

Im Gange (3)

2014

Seit seiner Errichtung im Jahr 2009 hatte das Institut mit einer hohen Personalfluktuation und Instabilität auf der Führungsebene zu kämpfen. Zwei der drei Referatsleiterstellen sind seit 2013 unbesetzt. Eine davon wird seit 2013 ad interim ausgefüllt, was im Widerspruch zum Statut steht, das eine Höchstdauer von einem Jahr vorsieht. Die andere hat derzeit der COO inne, der auch Interimsdirektor ist und somit zeitgleich drei Funktionen erfüllt.

Im Gange

2014

Die Lage hat sich im Vergleich zu 2013 zwar verbessert, doch waren Ende 2014 nach wie vor 20 % (gegenüber einem Drittel Ende 2013) der im Stellenplan des Instituts vorgesehenen Planstellen nicht besetzt.

Abgeschlossen

2015

Im Jahr 2015 teilte das Institut den KIC mit, dass sein finanzieller Beitrag während der ersten fünf Jahre (2010-2014) die Obergrenze von 25 % an ihren jeweiligen Gesamtausgaben nicht überschritten hat. Wegen der unzulänglichen Definition der ergänzenden KIC-Aktivitäten (KCA) lässt sich jedoch nicht eindeutig feststellen, ob die mit KCA verbundenen Kosten in den maximalen EIT-Beitrag eingerechnet werden können oder nicht.

Abgeschlossen

2015

In seinem Sonderbericht Nr. 4/2016 gelangte der Hof zu dem Schluss, dass die Förderbedingung, wonach der EIT-Beitrag zu den KIC nicht mehr als 25 % betragen darf, keinen nennenswerten Vorteil bietet und ihre Aufhebung die Belastung der KIC-Partner durch die operative und finanzielle Berichterstattung deutlich verringern würde (4).

Im Gange

2015

Die Bescheinigung über den Abschluss, die KIC-Partner für Erstattungsanträge im Wert von über 325 000  Euro vorlegen müssen, soll dem Institut die Ex-ante-Überprüfung der Kostenaufstellungen erleichtern. Diese Bescheinigungen sind jedoch von äußerst unterschiedlicher Qualität, sodass die daraus ableitbare Sicherheit begrenzt ist und das Institut zusätzliche Kontrollen durchführen muss.

Im Gange

2015

Gemäß der EIT-Gründungsverordnung gehört zu den Aufgaben des Instituts die „Mobilisierung von Mitteln aus öffentlichen und privaten Quellen und [der] Einsatz der Ressourcen gemäß den Vorgaben dieser Verordnung. Insbesondere strebt das Institut an, einen erheblichen und wachsenden Anteil seines Haushalts aus privaten Finanzbeiträgen und aus durch seine eigenen Tätigkeiten erwirtschafteten Einnahmen aufzubringen“. Trotz dieser Bestimmung, die sich eindeutig auf den Haushalt des EIT bezieht, machte der Beitrag aus Mitteln des Programms Horizont 2020 99 % seines Etats für 2015 aus.

Ausstehend (5)

2015

Obwohl das Institut nicht verwendete Mittel (also im Jahresverlauf nicht gebundene oder am Jahresende freigegebene Mittel) in die Haushaltspläne der folgenden drei Jahre einsetzen darf, hat es seine Verfahren nicht rechtzeitig angepasst, um aus den Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2014 verfügbare 26,6  Millionen Euro in den Haushaltsplänen der Jahre 2015-2017 veranschlagen zu können. Diese Mittel standen zur Verfügung, weil die KIC weniger Fördermittel als erwartet in Anspruch genommen haben.

Im Gange (6)

2015

Mit 0,4  Millionen Euro bzw. 44 % (2014: 0,5  Millionen Euro bzw. 36 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II hoch. Diese Übertragungen betreffen hauptsächlich jahresübergreifende Verträge über IT-Leistungen sowie Aufträge für Sitzungen, zu denen noch keine Rechnungen eingegangen sind.

n. z.

2015

Der ursprünglichen Zielsetzung der Kommission zufolge sollte das Institut im Jahr 2010 seine finanzielle Autonomie erlangen. Das Institut erhielt im Juni 2011 die finanzielle Autonomie jedoch nur zum Teil, denn Finanzhilfevorgänge und Vergabeverfahren im Wert von über 60 000  Euro unterliegen weiterhin der Vorabgenehmigung durch die (ihm übergeordnete) Generaldirektion Bildung und Kultur.

Im Gange

2015

Die Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2014 wurden mit den drei KIC erst geschlossen, nachdem die geförderten Maßnahmen am 1. Januar 2014 bereits angelaufen waren. Die ursprünglichen Finanzhilfevereinbarungen wurden im Februar 2014 und Nachträge über zusätzliche Mittel in Höhe von 38 Millionen Euro erst Ende März 2014 unterzeichnet.

n. z.

2015

Das Institut fördert das Master-School-Programm von EIT Digital, an dem sich 16 Europäische Universitäten beteiligen. Das Modell für die Erstattung der Kosten der Universitäten beruht auf einer Kombination aus einem Pauschalbetrag von höchstens 8 000  Euro/Studierenden (gemäß den Bestimmungen des Programms Erasmus Mundus) zzgl. der tatsächlichen Kosten einschließlich pauschal berechneter indirekter Kosten. Auf dieser Grundlage erhielten die Universitäten im Jahr 2015 durchschnittlich insgesamt 15 000  Euro/Studierenden (einschließlich des Pauschalbetrags). Das Modell wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt förmlich festgelegt, und es ist nicht möglich zu unterscheiden, welche Tätigkeiten unter den Pauschalbetrag und welche unter die tatsächlichen Kosten fallen. Das Institut sollte für die Geltendmachung der Kosten auf ein klares und förmlich festgelegtes Modell umstellen, das auf einer einzigen Methode, wie einem auf Kostennachweisen beruhenden einheitlichen Pauschalbetrag, beruht.

Im Gange (7)

2015

Auf der Grundlage des KIC-Aufsichtsratsbeschlusses zahlte eine KIC-Rechtsperson Boni im Bruttobetrag von 646 000  Euro an 55 ihrer Mitarbeiter (einzelne Bonuszahlungen beliefen sich auf 100 000  Euro), die das Institut zu 100 % erstattet hat. Solche Boni ausschließlich aus öffentlichen Mitteln zu zahlen ist unüblich, und sie sollten in die Obergrenze eingerechnet werden, die ab den Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2016 für die Finanzierung individueller Gehälter durch das EIT gilt.

n. z.

2015

Gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wurde verstoßen, als ein anderer KIC-Partner im Wege eines Beschaffungsverfahrens Public-Relations-Leistungen mit Tagessätzen zwischen 800 Euro und 3 250  Euro pro Person in Auftrag gab, die vom Institut in voller Höhe erstattet wurden (8).

Ausstehend

2015

Für die Organisation von 2015 und 2016 zum Thema Innovation angesetzten Konferenzen zog das Institut einen Rahmenvertrag der Kommission heran. Der Rahmenvertrag enthielt keine Preise für die auf seiner Grundlage vergebenen Leistungen. Die für diese Leistungen vereinbarten Preise betrugen zwischen 800 Euro pro Tag für einen Junior Consultant und 2 250  Euro pro Tag für einen Senior Consultant (und waren damit fast viermal so hoch wie der im Rahmenvertrag für eine Führungskraft festgelegte Tarif). Die zu diesen Preisen beschafften Leistungen betragen je Konferenz mehr als 100 000  Euro.

Im Gange


(1)  Laut EIT wurden für die Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2016 Obergrenzen festgesetzt.

(2)  Der Bedarf an Haushaltsmitteln für 2016 war um 13,1 Millionen Euro bzw. 5,0 % (2015: 25 Millionen Euro bzw. 9,4 %) zu hoch veranschlagt, sodass lediglich 249,9 Millionen Euro der verfügbaren 263 Millionen Euro gebunden wurden. Die nicht in Anspruch genommenen Mittel können in die Haushaltspläne 2017-2019 eingestellt werden.

(3)  Das EIT finanzierte durchschnittlich 90 % der von den KIC im Rahmen der Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2015 gemeldeten förderfähigen Kosten. Die von den KIC aus verschiedenen Quellen erhobenen Beträge machten 2,5 % der beim EIT beantragten Mittel aus.

(4)  Sonderbericht Nr. 4/2016: Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut muss seine Umsetzungsmechanismen und einige konzeptionelle Elemente ändern, um die erwartete Wirkung zu entfalten.

(5)  Das EIT legt die EIT-Verordnung nach wie vor anders aus, wie in seiner Antwort auf den Bericht 2015 dargelegt.

(6)  Im Jahr 2016 konnte das Institut die Mittelbindung für 14 Millionen Euro, die im Rahmen der Finanzhilfevereinbarungen des Jahres 2015 verfügbar waren, nicht aufheben. Diese Mittel konnten daher nicht in die Haushaltspläne 2016-2018 eingestellt werden.

(7)  Im Jahr 2016 erhielten die Hochschulen auf der Grundlage des beschriebenen Modells, das auf einer Kombination aus tatsächlichen Kosten und Pauschalbeträgen beruht, durchschnittlich insgesamt 17 000 Euro pro Jahr und Student. Das Modell wurde Ende 2016 förmlich festgelegt und wird ab 2017 angewandt.

(8)  Im Jahr 2016 (Finanzhilfevorgänge des Jahres 2015) erstattete das EIT zu diesem Auftrag 410 000 Euro.


ANTWORT DES INSTITUTS

17.

Das EIT räumt ein, dass die Beschaffungsverfahren von zwei KIC im Prüfungsjahr Mängel aufwiesen (Finanzhilfen 2015). Das EIT erkannte diese Problematik 2016 und führte eine Pilotüberwachung der Beschaffungsverfahren einer KIC durch; anschließend unterbreitete es gezielte Empfehlungen für Verbesserungen in diesem Bereich. Die betreffende KIC kam den Empfehlungen 2016 nach, überarbeitete ihre Beschaffungsstrategien und -verfahren und führte Schulungen für ihre im Beschaffungsbereich tätigen Mitarbeiter durch, was zu einer verbesserten Sicherheit ab 2017 führen wird. 2017 wurden auch alle übrigen KIC vergleichbaren Überwachungsmaßnahmen unterzogen und Aktionspläne für Verbesserungen eingeführt. Das EIT ist der Auffassung, dass die betreffenden Zahlungen rechtmäßig und ordnungsgemäß waren, da die KIC ihrer rechtlichen Verpflichtung, ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen, nachgekommen sind und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei den betreffenden Ausgaben eingehalten haben.

18.

Das EIT war der Auffassung, dass KIC nicht unter die EU-Vergaberichtlinien fallen. Vor kurzem hat es jedoch Rechtsgutachten in dieser Angelegenheit erhalten, die tatsächlich Rechtsunsicherheit schaffen. Dennoch ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass KIC unabhängig von ihrem Status aufgrund der Finanzhilfevereinbarungen, die das EIT mit den KIC schließt und die sich an den Modellvereinbarungen für Finanzhilfen im Rahmen des Programms Horizont 2020 orientieren, rechtlich verpflichtet sind, ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen. Zudem wird das EIT in Abstimmung mit den Dienststellen der Kommission Anforderungen an KIC aufstellen, um die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der EU-Vergaberichtlinien sicherzustellen.

19.

Das EIT schließt sich der Darstellung an, dass seine Kapazitäten, was die Zahl der ihm zugewiesenen Planstellen anbelangt, in Anbetracht der ihm übertragenen Aufgaben und Mittel begrenzt sind. Das EIT hat die Europäische Kommission bereits darum ersucht, mehr Ressourcen im Stellenplan bereitzustellen. Gleichzeitig ist aber auch hervorzuheben, dass das EIT seine Aufgaben effizient ausführt. Wie aus Tabelle 3 hervorgeht, betrug der Anteil der Verwaltungsausgaben im EIT 2016 lediglich 1,9 % des Gesamtbudgets; damit liegt er deutlich unter dem für das Programm Horizont 2020 gemeldeten Durchschnitt von 4,6 %.

21.

Was die Auswahl der Beschaffungsverfahren anbelangt, die bei den Ex-post-Prüfungen überprüft werden sollen, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Überprüfung einer repräsentativen Stichprobe im Rahmen des Programms Horizont 2020 nicht vorgeschrieben ist. Das Prüfprogramm für Horizont 2020 sieht vor, dass Prüfer bei einer Grundgesamtheit von mehr als 15 Posten nach dem im Folgenden beschriebenen Verfahren maximal 15 Posten auswählen müssen: „Für die Prüfung sind alle Posten zu wählen, deren Wert größer oder gleich 10 % der gemeldeten Kosten für die Vergabe von Unteraufträgen ist. Anschließend sind nach dem Zufallsprinzip gewählte Posten so lange hinzuzufügen, bis 50 % der Kosten für die Vergabe von Unteraufträgen bzw. die Höchstzahl von insgesamt 15 Posten erreicht sind.“ Was die beiden in Rede stehenden Verträge anbelangt, hat das EIT die betreffenden Ausgaben akzeptiert, weil es zu der Einschätzung gelangt war, dass die Begünstigten ihrer rechtlichen Verpflichtung nachgekommen waren, ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sicherzustellen.

22.

Der Interne Auditdienst (IAS) unterbreitete nach seiner Prüfung im Rahmen des Übergangs zum Programm Horizont 2020 drei Empfehlungen, von denen keine von wesentlicher Bedeutung war. Kurz gesagt, wurde dem EIT empfohlen, 1. ein umfassendes Wissensmanagementsystem zu entwickeln und umzusetzen; 2. seine Kontrollen der Veränderungen des Portfolios von KIC-Partnern in der Anlaufphase zu intensivieren; und 3. die in der Anlaufphase zu erreichenden Etappen klarer zu beschreiben. Keines der festgestellten Risiken stellt eine Gefährdung für die konsequente Anwendung des Rechtsrahmens des Programms Horizont 2020 dar; das EIT hat bereits Maßnahmen ergriffen, um den Empfehlungen des IAS nachzukommen.

23.

Der vom Rechnungshof angegebene Gesamtbetrag umfasst die geplanten Mittelübertragungen, die der Art der Aktivitäten geschuldet sind und jahresübergreifende Leistungen sowie im Dezember 2016 abgehaltene Sitzungen betreffen, zu denen erst im Januar 2017 Rechnungen eingegangen sind. Diese geplanten Übertragungen weisen nicht auf Schwachstellen in der Haushaltsführung des EIT hin, sondern sind ein Standardinstrument der Haushaltsführung.

24.

Das EIT räumt ein, dass Einzelvereinbarungen 2015 relativ spät unterzeichnet wurden; dies ist auf die laufenden Verhandlungen mit KIC über die neuen Partnerschaftsrahmenverträge zurückzuführen, die sich an den Mustervereinbarungen für das Programm Horizont 2020 orientieren. Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem EIT und den KIC zogen sich länger hin, als ursprünglich erwartet, weil auf die Erfordernisse der KIC zugeschnittene besondere Bestimmungen vereinbart werden mussten. Mittlerweile hat das EIT, der Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs in seinem Sonderbericht Nr. 4/2016 folgend, den Zeitplan für die Vorbereitung und Prüfung der Geschäftspläne der KIC überarbeitet, um sicherzustellen, dass die Finanzhilfevereinbarungen rechtzeitig unterzeichnet werden. Der überarbeitete Zeitplan ist 2016 erfolgreich umgesetzt worden, mit dem Ergebnis, dass die Sondervereinbarungen 2017 rechtzeitig unterzeichnet wurden. Im Februar 2017 wurden vier Sondervereinbarungen unterzeichnet und Vorfinanzierungszahlungen vom EIT an die KIC überwiesen. Die Frist bis zur Finanzhilfevereinbarung von vier bis fünf Monaten liegt unter dem Durchschnitt des entsprechenden Werts für das Programm Horizont 2020 als Ganzes.

25.

Es ist wichtig, festzuhalten, dass die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen darauf abzielen, eine optimale Partnerschaft zu benennen, und dass es nicht darum geht, eine bestimmte Anzahl von Vorschlägen zu erhalten. Bei allen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für KIC konnte eine optimale Partnerschaft benannt werden; hiervon ausgenommen ist das Thema „EIT Manufacturing“. Dennoch wurden selbst für das Thema „Added-value Manufacturing“, zu dem nur ein einziger Vorschlag eingegangen war, von über 150 Organisationen Interessenerklärungen für die Teilnahme an der KIC abgegeben. Das EIT hat bereits mit Unterstützung von externen Sachverständigen eine eingehende Analyse des Ergebnisses der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2016 durchgeführt, in die auch der Verwaltungsrat des Instituts eingebunden war. Auf der Grundlage der Analyse hat das EIT mehrere Abhilfemaßnahmen beschlossen, die das Risiko, nur einen Vorschlag zu einem Thema zu erhalten, in Zukunft verringern wird.

26.

Das EIT kann zum Einstellungsverfahren für den Direktor des EIT nicht Stellung nehmen, da dieses Verfahren in der Verantwortung der Europäischen Kommission liegt. Die befristete Regelung ist erforderlich, um bis zur Einstellung und Ernennung eines Direktors die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu wahren. Was die in Rede stehende zweite Führungsposition anbelangt, veröffentlichte das EIT am 2. Dezember 2015 einen Aufruf zur Interessenbekundung, um für das Profil des Leiters des Referats Strategie und Kommunikation eine Reserveliste aufzustellen. Nach dem Auswahlverfahren bot das EIT die Position dem ersten Bewerber auf der Reserveliste an, der das Angebot jedoch ablehnte. Aus diesem Grund war die Stelle Ende 2016 noch immer nicht besetzt. Das EIT wird das Einstellungsverfahren für diese Führungsstelle 2017 zum Abschluss bringen und die befristete Regelung beenden, die erforderlich war, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.

27.

Es ist zutreffend, dass sich das EIT gegenwärtig nicht direkt und umfassend an der Zentralen Unterstützungsstelle für das Programm Horizont 2020 beteiligt. Es hat jedoch über seinen Partner, die Generaldirektion Bildung und Kultur, angemessenen Zugang zu einigen Dienstleistungen der Zentralen Unterstützungsstelle. Das EIT arbeitet weiterhin mit der Kommission zusammen, um sicherzustellen, dass es von der Zentralen Unterstützungsstelle die Dienstleistungen und die Beratung erhält, die es benötigt.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/142


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/22)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (nachstehend „die Agentur“, auch „EMA“) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates, ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), geschaffen. Die Agentur arbeitet in einem EU-weiten Netzwerk und koordiniert die Wissenschaftsressourcen, die ihr von den nationalen Behörden zur Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

304

305

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

775

768

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

Hervorhebung eines Sachverhalts

16.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Die in London ansässige Agentur hat ihre vorläufige Jahresrechnung und die zugehörigen Erläuterungen auf der Grundlage der begrenzten Informationen erstellt, die bei Unterzeichnung der Jahresrechnung (28. Februar 2017) verfügbar waren.

17.

Angesichts der anstehenden Entscheidungen über ihren künftigen Standort hat die Agentur in ihrem Jahresabschluss für die verbleibende Mietzeit von 2017-2039 einen geschätzten Mietbetrag in Höhe von 448 Millionen Euro als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen, da der Mietvertrag keine Ausstiegsklausel enthält. Darüber hinaus müssen die Eventualverbindlichkeiten bezüglich der sonstigen mit einer Standortverlagerung verbundenen Kosten noch ermittelt werden; beispielsweise für den Umzug der Mitarbeiter und ihrer Familien, für Maßnahmen zur Minderung des potenziellen Verlusts von internem und im Vereinigten Königreich vorhandenen externem Fachwissen sowie des daraus folgenden Risikos für die Geschäftsfortführung. Ferner wurde der Haushalt 2016 der Agentur zu 95 % aus Gebühren von pharmazeutischen Unternehmen und zu 5 % aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Möglicherweise werden die Einnahmen der Agentur infolge des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, zukünftig sinken.

18.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG

19.

Seit der Einführung eines neuen IT-Rechnungsführungssystems im Jahr 2011 ist die Berichterstattung über die die Verpflichtungen betreffenden Arbeitsabläufe und über die Ausschöpfung nicht transparent genug. Obwohl die Agentur mehrfach auf das Problem hingewiesen wurde, wurden keine Korrekturmaßnahmen ergriffen.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

20.

Die Agentur schloss mit 25 Hotels in London Vereinbarungen über Geschäftstarife für die Unterbringung von Sachverständigen ab, ohne ein wettbewerbliches Vergabeverfahren durchzuführen. Die im Jahr 2016 an sechs Hotels geleisteten Zahlungen lagen über dem in der Haushaltsordnung vorgesehenen Schwellenwert, ab dem ein offenes oder nicht offenes wettbewerbliches Vergabeverfahren vorgeschrieben ist. Die sechs Vereinbarungen über Geschäftstarife und die darauf basierenden Zahlungen des Jahres 2016 in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro sind daher vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

21.

Im Jahr 2014 schloss die Kommission im Namen von mehr als 50 Organen und Einrichtungen der EU (einschließlich der Agentur) einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über den Erwerb von Software und Lizenzen sowie über damit verbundene IT-Wartungs- und Beratungsleistungen ab. Der Auftragnehmer des Rahmenvertrags fungiert als Zwischenhändler zwischen der Agentur und Lieferanten, die den Bedarf der Agentur decken können. Für diese Zwischenhändlerdienste erhält der Auftragnehmer des Rahmenvertrags Aufschläge von zwei bis neun Prozent auf die Lieferantenpreise. Im Jahr 2016 wurden an den Auftragnehmer des Rahmenvertrags Zahlungen in Höhe von insgesamt 8,9 Millionen Euro geleistet. Die Agentur glich die berechneten Preise und Aufschläge nicht systematisch mit den Angeboten der Lieferanten ab und überprüfte die dem Auftragnehmer des Rahmenvertrags ausgestellten Rechnungen auch nicht systematisch.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

Personalmanagement

22.

Seit 2014 wurde die Agentur zweimal grundlegend umstrukturiert, wobei hohe und mittlere Führungspositionen intern neu zugewiesen wurden. Die Neuzuweisung wichtiger Mitarbeiter im Bereich IT und Verwaltung war nicht erfolgreich, wodurch die Agentur und ihre Tätigkeiten einem erheblichen Risiko der Instabilität ausgesetzt wurden. Außerdem ist kein System zur Analyse der verfügbaren Fähigkeiten, zur Ermittlung von Lücken und zur Einstellung und Zuweisung geeigneter Mitarbeiter vorhanden.

Beratungsleistungen

23.

Zusätzlich zur jährlich für alle Agenturen durchgeführten Prüfungsarbeit analysierte der Hof, wie die Agentur im Rahmen zweier großer Projekte Beratungsleistungen nutzte.

24.

Das Parlament und der Rat haben die Agentur mit der Umsetzung der Verordnung hinsichtlich der Pharmakovigilanz (Verordnung (EU) Nr. 1027/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (7)) und der Verordnung über klinische Prüfungen (Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (8)) betraut, was den Aufbau komplexer EU-weiter Netzwerke erfordert. Hierfür sind umfassende IT-Entwicklungen und eine umfassende Beteiligung sowie der Input zahlreicher Interessenträger — insbesondere der Mitgliedstaaten — erforderlich.

25.

Diese Aufgaben wurden der Agentur zu einem Zeitpunkt übertragen, als von ihr erwartet wurde, im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin vom 2. Dezember 2013 ihr Personal zu verringern. Die Anzahl der Stellen im Stellenplan der Agentur wurde nicht erhöht, was ihr ermöglicht hätte, das erforderliche Fachwissen in den Bereichen Geschäfts- und IT-Entwicklung zu erlangen.

Umfangreicher Einsatz externer Berater

26.

Da die Agentur in ihrem IT-Delivery Department lediglich über 13 Mitarbeiter verfügte, griff sie in den Bereichen Geschäftsanalyse, Informationstechnologie, Projektmanagement und Qualitätssicherung auf die Dienste von Beratungsunternehmen zurück. Im zweiten Quartal 2016 waren für die Agentur 131 Berater vor Ort und 60 weitere Berater außerhalb ihrer Räumlichkeiten tätig.

27.

Die Agentur ist daher seit dem Beginn der Projekte in kritischem Maße von externem Fachwissen abhängig, verfügt jedoch nicht über eine Strategie, die den Einsatz von Beratern regelt. Beispielsweise ist nicht festgelegt, welche Profile von Mitarbeitern der Agentur ausgefüllt werden sollten (Projektmanager, Geschäftsanalysten, Geschäftsarchitekten, Lösungsarchitekten, Datenarchitekten usw.). Mitunter wurden für solche Profile externe Berater herangezogen.

Unzureichende Kontrolle über Projektentwicklung und -umsetzung

28.

Als der Agentur in den Jahren 2012 und 2014 die neuen Aufgaben übertragen wurden, verfügte sie nicht über eine angemessene Methode zur Verwaltung von Projekten dieser Größenordnung. Im Jahr 2014 wurde eine neue Methode eingeführt, die im September 2016 erheblich präzisiert werden musste.

29.

In mehreren Fällen wurde von den geplanten Tätigkeiten bzw. dem vorgesehenen Ansatz abgewichen, bevor dies anhand formaler Änderungsanträge genehmigt wurde. Solche Verfahren beeinträchtigen nicht nur die Fähigkeit des Managements zur Beaufsichtigung und Überwachung der Entwicklung und Umsetzung von Projekten, sondern können darüber hinaus die Kohärenz der Projekte untergraben.

30.

Mit allen externen Beratern wurden bis Mitte 2016 Verträge auf der Basis von Zeit- und Mittelaufwand geschlossen, obwohl die Projektleistungen klar festgelegt waren. Außerdem wurde ein erheblicher Anteil der Beratungsaufträge in einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt, da alle in London vorhandenen externen Ressourcen bereits ausgeschöpft waren. Dadurch wurde die Fähigkeit der Agentur, die Umsetzung der Projekte zeitnah zu überwachen, eingeschränkt. Bei Abnahme der Projektleistungen festgestellte Qualitätsprobleme machten Nachbesserungen erforderlich, für die der Agentur zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt wurden.

Verzögerungen und Kostensteigerungen

31.

Bei der Entwicklung der Systeme sah sich die Agentur mit Verzögerungen und Kostensteigerungen konfrontiert. Die zahlreichen Änderungen in Bezug auf Projektumfang, -haushalt und -fristen waren in erster Linie auf wiederholte Anpassungen der Systemanforderungen zurückzuführen, mit denen dem sich verändernden Bedarf der Mitgliedstaaten entsprochen wurde (9). Bisher besteht noch keine Sicherheit hinsichtlich der endgültigen Kosten und der Zeitpunkte der Inbetriebnahme. In der nachstehenden Tabelle sind zwei große Projekte als Beispiele aufgeführt.

 

Ursprünglich geplanter Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Derzeit geplanter Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Ursprünglicher Haushalt

Haushalt am 31. Oktober 2016

EudraVigilance-Datenbank über unerwünschte Arzneimittelwirkungen

3. Quartal 2015

4. Quartal 2017

3,7  Millionen Euro

14,3  Millionen Euro

Klinische Prüfungen und EU-Datenbank

1. Quartal 2017

3. Quartal 2018

6,1  Millionen Euro

24,3  Millionen Euro

SONSTIGE BEMERKUNGEN

32.

In der Gründungsverordnung ist vorgeschrieben, dass die Kommission alle zehn Jahre eine externe Evaluierung der Agentur und ihrer Tätigkeiten vornimmt. Der letzte Evaluierungsbericht wurde 2010 vorgelegt. Durch einen solch langen Zeitraum ist nicht gewährleistet, dass die interessierten Kreise eine zeitnahe Rückmeldung zur Leistung erhalten.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

33.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 214 vom 24.8.1993, S. 1, und ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1. Nach der letztgenannten Verordnung wurde die ursprüngliche Bezeichnung der Agentur — Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln — durch die Bezeichnung Europäische Arzneimittel-Agentur ersetzt.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.ema.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(7)  ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 38.

(8)  ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 1.

(9)  Telematik-Leitungsgremien, in denen die Mitgliedstaaten vertreten sind, um die Anforderungen an zukünftige IT-Systeme auszuarbeiten und zu genehmigen.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2014

In der Verordnung über die Gebühren der Agentur sind Fälligkeitstermine für die Einziehung der Gebühren von Bewerbern und die damit verbundenen Zahlungen der Agentur an die zuständigen nationalen Behörden festgelegt (1). Bei den meisten vom Hof geprüften Vorgängen wurden diese Fälligkeitstermine nicht eingehalten.

Im Gange (Einziehung der Gebühren)

Abgeschlossen (Zahlungen an die zuständigen nationalen Behörden)

2014

2014 führte die Agentur ein Verwaltungsverfahren gegen ihren für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zuständigen Mitarbeiter durch. Es wurde über gravierende Mängel bei der Kontrolle der Verwaltungsabläufe berichtet, die mit erheblichen operativen und finanziellen Risiken für die Agentur verbunden sind. Um das Problem anzugehen, wurde ein Aktionsplan erstellt und umgesetzt. Allerdings muss die Agentur die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen noch bewerten.

Im Gange

2014

Zu den Aufgaben der Agentur gehört es, den Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit angemessene Pharmakovigilanz-Informationen bereitzustellen. Diese Informationen werden bei einzelnen nationalen Behörden eingeholt und mit den betroffenen pharmazeutischen Unternehmen überprüft. Allerdings ist die Agentur weitgehend von den von den Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen und Inspektionen abhängig. Auf ihnen beruhen Vollständigkeit und Genauigkeit der der Öffentlichkeit bereitgestellten Informationen.

Im Gange


(1)  Verordnung über die Gebühren der Agentur, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 1.


ANTWORT DER AGENTUR

19.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis. Im Anschluss an das Referendum richtete die Agentur eine spezielle Arbeitsgruppe ein, um die Auswirkungen zu beurteilen und die Agentur auf den Standortwechsel vorzubereiten. Die Arbeitsgruppe und deren Untergruppen konzentrieren sich auf unterschiedliche Aspekte der Auswirkungen und des Standortwechsels: wissenschaftliche Verfahren und die Arbeit wissenschaftlicher Ausschüsse; Auftragsvergaben; Auswirkungen auf IT-Systeme; Auswirkungen auf das Personal und die Finanzmittel; Umzugsunterstützung für Mitarbeiter; Umzug der Agentur; Gewährleistung der Betriebskontinuität. Die Herausforderung für eine solide Budgetprognose besteht nach wie vor in den zahlreichen unbekannten Faktoren, wie beispielsweise dem Standort des neuen Sitzes und den damit verbundenen Betriebskosten; den Bedingungen die der neue Gastgeber anbieten wird; dem Umfang an erforderlichen Infrastrukturinvestitionen, um den effektiven Betrieb der Agentur zu ermöglichen; dem Mitarbeiterverlust infolge des Standortwechsels. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die genauen finanziellen Auswirkungen erst nach Abschluss der Standort-Vereinbarung richtig beurteilt werden können.

21.

Das IT-Buchhaltungssystem hat einen soliden und verlässlichen Arbeitsablauf für die Mittelbindung, der die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung zugrunde liegenden individuellen Transaktionen sicherstellt. Die Agentur überwacht den Budgetverbrauch über ein robustes Budgetüberwachungsverfahren. Jedoch machen die Komplexität des Systems und die hohe Zahl der jährlich abgewickelten Transaktionen die Einrichtung eines vollständig transparenten und den Erfordernissen des EuRH entsprechenden Berichtssystems kostspielig und kompliziert. Die Agentur wird ihre diesbezüglichen Bemühungen im Jahr 2017 fortsetzen, wenngleich darauf hinzuweisen ist, dass dasselbe Team auch mit den Tätigkeiten im Hinblick auf die Vorbereitung auf den Brexit beschäftigt sein wird.

22.

Die Agentur nimmt die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis und wird, wie mit den Rechnungsprüfern besprochen, für die Hotelbuchungen im Zeitraum 2017 und 2018 eine Lösung ermitteln und umsetzen. Die Agentur möchte hervorheben, dass das Verfahren zu dem der EuRH Bemerkungen hatte, eingerichtet wurde, um die verwaltungstechnische und finanzielle Belastung der Delegierten der Agentur auf ein Mindestmaß zu reduzieren, die Organisation zu vereinfachen und einen wirksamen Ablauf ihrer Sitzungen zu gewährleisten. Die Vorschriften in Bezug auf die Kostenerstattungen für Delegierte sehen Obergrenzen für die Hotelkosten vor, die seitens des Verwaltungsrats genehmigt wurden und mit den Obergrenzen der Europäischen Kommission übereinstimmen. Gegenwärtig wird eine diesbezügliche Ausschreibung vorbereitet.

23.

Die Agentur stimmt mit der Sichtweise des EuRH bezüglich der Einführung einer systematischen Überprüfung überein und wird daher ab dem 1. Januar 2018 für jedes Angebot über 135 000 Euro systematische Überprüfungen einführen.

24.

2014 musste die Agentur ihre IT-Abteilung aufgrund außergewöhnlicher Umstände umstrukturieren. Nach der Neuorganisation hat sich die Produktivität deutlich erholt und gesteigert. Im Anschluss an die Pensionierung und das Ausscheiden von dienstälteren Mitarbeitern fanden in der Verwaltungsabteilung organisatorische Veränderungen statt, die auf die Optimierung der Berichterstattungskette und der Spezialisierung und Leistungsfähigkeit der verschiedenen betroffenen Abteilungen und Dienststellen, sowie auf die Anpassung der Organisation an die Anforderungen der Finanzvorschriften bezüglich der Programmgestalting abzielen. Die Agentur ist der Ansicht, dass sie aufgrund der organisatorischen Veränderungen keinerlei Instabilität erlitten hat.

Die Personalstrategie für den Zeitraum 2017 bis 2020 setzt Zielvorgaben im Hinblick auf einen strukturierteren und systematischeren Ansatz bei der Kompetenzbewertung fest, inklusive der Einführung eines Instruments zur wirksameren Erfassung der Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Lückenanalyse zur Unterstützung der Einstellungstätigkeiten der Agentur. Die Umsetzung für die erste Phase ist im Gange.

25.

Die Agentur nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

26.

Die Agentur nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

27.

Die Agentur nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

28.

Die Agentur nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

29.

Obwohl die EMA über keine dokumentierte Strategie für den Einsatz von Beratern verfügt, möchte die Agentur bekräftigen, dass es in der IT-Abteilung seit 2016 üblich ist, für vertrauliche Posten (z. B. Projektmanager) Mitarbeiter einzustellen oder für diese Stellen Berater einzusetzen, sofern diese von Führungskräften desselben Bereichs genau überwacht werden. Die EMA wird diese Strategie schriftlich belegen.

30.

Projektmanagementmethoden kamen bei sämtlichen Projekten von Beginn an zum Einsatz, doch der Agentur wurden bedeutende neue Aufgaben übertragen, ohne dass eine entsprechende Aufstockung der Ressourcen stattfand, die den Aufbau des erforderlichen Know-hows und der erforderlichen Fähigkeiten in den Bereichen IT und Geschäftsentwicklung erlaubt hätte. Seit dem Start dieser Projekte hat die Agentur eine grundlegende Überprüfung und Neuorganisation der IT-Governance und der Projektmanagementmethode vorgenommen. Seit über drei Jahren arbeitet die Agentur nun nach der zugangsbeschränkten Methode und verbessert diese kontinuierlich.

31.

Die Änderungen geplanter Tätigkeiten unterlagen stets eingehenden internen Diskussionen und der Zustimmung der etablierten Kontrollorgane wie dem Lenkungsausschuss für EU-Portal und Datenbank oder dem Programmausschuss für klinischer Versuche. Darüber hinaus gab es eine regelmäßige Programm- und Projektberichterstattung, die einen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen an der Vorgehensweise ermöglichte. In zahlreichen Fällen schloss der Vorstand Grundsatzvereinbarungen ab, bevor die einzelnen Gremien die vereinbarten Schritte ausführen konnten.

32.

Bis Mitte 2016 war die EMA durch bestehende IT-Rahmenverträge eingeschränkt, die keine umfassende Nutzung von Festpreisverträgen erlaubten. Die Agentur traf eine wohlüberlegte Entscheidung in Bezug auf den Einsatz externer Auftragnehmer, um auf die externen Teams der etablierten Auftragnehmer Druck auszuüben (anstatt einzelne Auftraggeber vor Ort zu rekrutieren). Die Überwachung vor Ort wurde von Mitarbeitern (Projektmanager, technische Manager) übernommen. Die externe Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte durch die Einrichtung einer Fernüberwachung unter Einsatz von gemeinsamen Arbeitsräumen und Telemeetings und bei Bedarf der Entsendung von Mitarbeitern. Mitte 2016 wurde dann ein neuer Rahmenvertrag unterzeichnet, der einen bedeutend umfangreicheren Einsatz von Festpreisverträgen erlaubte. Seit Mitte 2016 werden alle großen IT-Projekte mit Festpreisverträgen geliefert.

33.

Wie seitens des Rechnungshofs anerkannt, waren die Änderungen am Projektumfang, Budget und Fertigstellungsterminen in erster Linie auf verändernden Systemanforderungen zurückzuführen, die den sich weiterentwickelnden Bedürfnissen der Mitgliedstaaten Rechnung trugen. Es handelt sich dabei um große, komplexe Systeme, die erforderlich sind, um den operationellen Geschäftsanforderungen gerecht zu werden und den Inhabern der Arzneimittelzulassungen, den Sponsoren klinischer Versuche und den Mitgliedstaaten die Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten zu ermöglichen, und die nicht nur oder in keiner Weise für die Betriebsabläufe der Agentur selbst erforderlich sind.

34.

Die Kommission bereitet derzeit die nächste Bewertung vor, die im Zeitraum 2017-2018 durchzuführen ist. In Anbetracht der Besonderheiten der Agentur sollte an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass es in Bezug auf die Anwendung spezifischer, und seitens der Agentur umgesetzter, Rechtsvorschriften Erfordernisse zur Berichterstattung und Prüfung gibt (z. B. Vorschriften in den Bereichen der pädiatrische Arzneimittel, der Arzneimittelüberwachung, der Arzneimittel für neuartige Therapien). Diese ergänzen die oben genannten Bewertungsarbeiten.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/150


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit der Antwort der Beobachtungsstelle

(2017/C 417/23)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“, auch „EBDD“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist die Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Beobachtungsstelle (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Beobachtungsstelle

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (3)

18,5

15,4

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

100

101

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Beobachtungsstelle. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Beobachtungsstelle bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Beobachtungsstelle für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Beobachtungsstelle zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Beobachtungsstelle ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Beobachtungsstelle trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Beobachtungsstelle zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Beobachtungsstelle frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Beobachtungsstelle von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Beobachtungsstelle die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Beobachtungsstelle.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

17.

Bei zwei Rahmenverträgen mit einem Höchstwert von 135 000 Euro bzw. 650 000 Euro handelte ein Bediensteter der Beobachtungsstelle bei der Einsetzung des Bewertungsausschusses, den Entscheidungen über Zuschläge und der Unterzeichnung der Verträge als bevollmächtigter Anweisungsbefugter. Die vom Anweisungsbefugten gewährte Befugnisübertragung war jedoch auf 130 000 Euro begrenzt, und Rahmenverträge wurden darin nicht ausdrücklich erwähnt. Im Jahr 2016 wurden Zahlungen in Höhe von 35 310 Euro geleistet.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

18.

In seinem Prüfungsbericht von Januar 2016 hob der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission hervor, dass die Beobachtungsstelle die Verwaltung von IT-Projekten unbedingt verbessern muss. Insbesondere gelangte der IAS zu dem Schluss, dass es an einer langfristigen strategischen Gesamtvision für die IT-Systeme, die die zentralen operativen Abläufe der Beobachtungsstelle unterstützen, fehlt, dass die IT-Projektmanagementmethodik der Beobachtungsstelle nur teilweise an ihren Bedarf angepasst war und dass das Verfahren zur Verwaltung von Systemanforderungen unzulänglich ist. Die Beobachtungsstelle und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

19.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung und die diesbezüglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1) aufgehoben.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle sind auf ihrer Website www.emcdda.europa.eu verfügbar.

(3)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Beobachtungsstelle bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Im Jahr 2012 unterzeichnete die Beobachtungsstelle einen Rahmenvertrag mit einem Höchstbetrag von 250 000 Euro, um Einzelaufträge unterzeichnen zu können. Dieser Höchstbetrag war in der Auftragsbekanntmachung angegeben, wurde von der Beobachtungsstelle jedoch nicht eingehalten. Ende 2015 beliefen sich die im Rahmen dieses Vertrags getätigten Zahlungen insgesamt auf 382 181 Euro, d. h., die Obergrenze wurde um 50 % überschritten. Die über die Obergrenze hinaus getätigten Zahlungen sind ein Hinweis darauf, dass das Verfahren der Beobachtungsstelle zur Überwachung von Rahmenverträgen verbessert werden sollte.

Im Gange


ANTWORT DER BEOBACHTUNGSSTELLE

20.

Gemäß den einschlägigen Vorschriften gaben die Höchstwerte der beiden Rahmenverträge lediglich den Gesamtbetrag der wahrscheinlich für deren Ausführung abzuschließenden Einzelverträge an.

Dennoch wird die EBDD ihren Beschluss über die dem Anweisungsbefugten gewährte Befugnisübertragung anpassen, um die von dieser Befugnisübertragung abgedeckten Handlungen expliziter festzulegen.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/156


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/24)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „die Agentur“, auch „EMSA“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Die Aufgaben der Agentur umfassen die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission sowie die Überwachung der Anwendung der Unionsvorschriften und die Beurteilung von deren Wirksamkeit.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (3)

64,8

71,1

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

246

246

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

17.

Im Jahr 2014 schloss die Agentur einen auf sechs Jahre ausgelegten Rahmenvertrag im Wert von 3,5 Millionen Euro für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen im IT-Bereich ab. Die Agentur unterschätzte den Bedarf und den voraussichtlichen Auftragswert, was dazu führte, dass der Vertrag Ende 2016 zu 80 % ausgeschöpft war. Es muss vier Jahre früher als erwartet ein neues Vergabeverfahren eingeleitet werden, wodurch zusätzliche Verwaltungskosten entstehen.

18.

Im Jahr 2016 schloss die Agentur sieben Rahmenverträge für den Erwerb von Systemen zur Bekämpfung von Ölverschmutzung ab. Jeder Rahmenvertrag (je ein Los im Vergabeverfahren) bezog sich auf eine bestimmte Ausrüstung. Das Vergabeverfahren wurde in der Annahme eingeleitet, dass sich der Gesamtwert der sieben Rahmenverträge auf 7 Millionen Euro beläuft. Mit dieser Annahme wurde jedoch der Bedarf der Agentur unterschätzt, und es wurden sieben Rahmenverträge über einen Betrag von jeweils 7 Millionen Euro unterzeichnet, woraus sich für die Verträge ein Gesamtwert von 49 Millionen Euro ergibt.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.emsa.europa.eu verfügbar.

(3)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANTWORT DER AGENTUR

18.

Die Festlegung der Anforderungen in Bezug auf diesen Vertrag war eine besondere Herausforderung. Zum einen waren die Verhandlungen über die Übertragungsvereinbarung für Copernicus zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch im Gange. Zum anderen, und das ist noch wichtiger, war nicht klar, ob und in welchem Ausmaß die IT-Kosten im Rahmen dieser Vereinbarung berücksichtigt werden könnten, vor allem, weil nicht geklärt war, wie mit Copernicus-spezifischen Anforderungen in einer hybriden und kombinierten IT-Umgebung bei der EMSA umgegangen werden sollte. Dass Copernicus einen wesentlichen Teil des oben genannten Rahmenvertrags ausschöpfen würde, war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbar.

19.

Ursprünglich war ein Vergabeverfahren mit sechs Losen mit einem geschätzten Gesamtwert von 7 Millionen Euro ohne MwSt. geplant. Jedoch änderten sich die prognostizierten Anforderungen in dem Zeitraum zwischen der ursprünglichen Schätzung der Anforderungen und der tatsächlichen Einleitung der Ausschreibung, weshalb die Ausschreibung mit einer anderen Anzahl von Losen und einer anderen Haushaltsobergrenze je Los eingeleitet wurde.

Die gesamte Ausschreibungsdokumentation (Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf, Auftragsbekanntmachung, Bericht an den Anweisungsbefugten, Vergabeentscheidung und Bekanntmachung der Auftragsvergabe) wurde entsprechend angepasst und in kohärenter Weise unter Angabe von 7 Millionen Euro je Los veröffentlicht.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/160


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/25)

EINLEITUNG

1.

Die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „ENISA“) mit Sitz in Athen und Heraklion (1) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) errichtet, die nach mehreren Änderungen durch die Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (3) ersetzt wurde. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die Fähigkeit der Union zur Verhütung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern, indem sie sich die auf nationaler und EU-Ebene durchgeführten Maßnahmen zunutze macht.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (4).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

10

11

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (5)

69

69

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (6) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (7) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (8) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel ist bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 0,3 Millionen Euro bzw. 25 % (2015: 0,15 Millionen Euro bzw. 22 %) hoch. Diese hohe Rate ist hauptsächlich auf Mittelübertragungen bei Titel I (Personalausgaben) und Titel III (operative Ausgaben) zurückzuführen und steht in erster Linie im Zusammenhang mit kurz vor Jahresende vorgenommenen IT-Investitionen und dem Erwerb eines Dienstwagens.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

18.

Wie in den Finanzvorschriften der Agentur vorgesehen, wurden externe Evaluierungen der Leistung der Agentur für die Jahre 2014 und 2015 vorgenommen; die Abschlussberichte wurden im Oktober 2015 bzw. im Mai 2016 vorgelegt. In der Evaluierung zum Jahr 2014 wurde der Schluss gezogen, dass die im Rahmen des Arbeitsprogramms 2014 durchgeführten operativen Kerntätigkeiten einen klaren Bezug zum rechtlichen Mandat der Agentur aufweisen; die Wirksamkeit der Agentur wurde als gut bewertet. Allerdings wurde Verbesserungsbedarf bezüglich der Aufteilung der Agentur zwischen Heraklion und Athen, die zu schwerfälligen Arbeitsabläufen sowie zu einem Mangel an Kommunikation und Zusammenarbeit führt, festgestellt. In der Evaluierung zum Jahr 2015 wurde der Schluss gezogen, dass die Tätigkeiten und Outputs der Agentur einem in der gesamten EU und in den Mitgliedstaaten bestehenden Bedarf an Netz- und Informationssicherheit entsprechen und dass die Agentur die Erwartungen ihrer Interessenträger wirksam erfüllt. In dem Bericht wurde jedoch betont, dass die Kommunikation zwischen der Agentur und ihren Interessenträgern — deren Ansicht nach das Mandat sowie die Reichweite der Agentur zu stark begrenzt sind — verbessert werden muss. Die Agentur setzt derzeit einen Aktionsplan um, auf den sie sich infolgedessen mit dem Verwaltungsrat geeinigt hat.

19.

Im Jahr 2016 verlegte die Agentur acht weitere Mitarbeiter nach Athen, wodurch die Mitarbeiterzahl in Heraklion auf 14 reduziert wurde. Wie der Hof in seinem Bericht zum Jahr 2013 hervorhob, könnten die Kosten durch das Zusammenlegen des gesamten Personals an einem Standort wahrscheinlich noch weiter reduziert werden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  Der Arbeitsplatz des operativen Personals der Agentur wurde im März 2013 nach Athen verlegt.

(2)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

(3)  ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 41.

(4)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.enisa.europa.eu verfügbar.

(5)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(6)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(7)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(8)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Mit 0,15  Millionen Euro bzw. 22 % (2014: 0,6  Millionen Euro bzw. 49 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen Investitionen in IT-Infrastruktur, die wie geplant gegen Ende des Jahres bestellt wurde.

n. z.

2015

Die Agentur plant, das Verwaltungspersonal im Jahr 2016 teilweise von Heraklion nach Athen zu verlegen. In ihrer Grundverordnung ist jedoch vorgesehen, dass das hauptsächlich mit der Verwaltung der Agentur befasste Personal in Heraklion eingesetzt wird.

Im Gange


ANTWORT DER AGENTUR

17.

Die ENISA hat eine Interessenträger-Karte erstellt und Prioritäten festgelegt. Gleichzeitig führt die ENISA eine Stakeholders-Relationship-Management-Software (SRM) ein, mit der die Abstimmung der Anforderungen und Erwartungen der Interessenträger unterstützt und so eine effektive Kommunikationsstrategie gefördert werden soll.

Die Mittelübertragung ist daher gerechtfertigt und bezieht sich auf die Beschaffung der SRM-Software, die im Dezember 2016 fertiggestellt wurde, sowie auf den Erwerb eines Dienstwagens der Agentur.

18.

Um die Effizienz zu erhöhen, hat die Agentur ihre Videokonferenzeinrichtungen verbessert, und sie verwendet eine Software namens „Paperless“, die es der Agentur ermöglicht, das Tagesgeschäft effizienter zu bewältigen (es handelt sich dabei um eine vollkommen „papierlose“ elektronische Software für die Arbeitsabläufe). Beide Maßnahmen führten zu einer verbesserten Kommunikation innerhalb der Agentur.

Was die ENISA und ihre externen Beziehungen betrifft, hat die Agentur mit den Behörden des Gastlandes die Möglichkeit diskutiert, alle Mitarbeiter der Agentur vollständig in das Büro in Athen umzusiedeln.

Darüber hinaus erörtern der Verwaltungsrat und die Leitung der Agentur derzeit die Zukunft der Agentur und wie sowohl die Interessenträger der Agentur als auch die Öffentlichkeit im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen am besten erreicht werden können. Das Kommunikationsteam wurde in die neue Abteilung „Beziehungen mit Interessenträgern und Verwaltung“ eingegliedert, um die interne und externe Effizienz zu erhöhen. Die strategischen und operativen Pläne werden laufend evaluiert, um die EU am besten mit Informationen zur Cybersicherheit zu versorgen und die erforderliche Sensibilisierung zu gewährleisten. Wie in Ziffer 17 erläutert, hat die ENISA in ein SRM-Tool investiert.

19.

2016 wurden sieben Mitarbeiter und 2017 zwei Mitarbeiter gebeten, aufgrund von Platzproblemen am Sitz in Heraklion in das Büro in Athen umzuziehen. Ende 2017 werden sich voraussichtlich insgesamt acht Mitarbeiter in Heraklion befinden.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/166


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/26)

EINLEITUNG

1.

Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (nachstehend „die Agentur“, auch „ERA“) mit Sitz in Lille und Valenciennes wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, ersetzt durch die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates, errichtet (1). Aufgabe der Agentur ist es, die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für die Sicherheit zu entwickeln, um zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren europäischen Eisenbahnsektors mit einem hohen Sicherheitsniveau beizutragen.

2.

Die nachstehende Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

26,3

27,5

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

157

155

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

16.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 220 vom 21.6.2004, S. 3. und ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1. Nach der letztgenannten Verordnung wurde die ursprüngliche Bezeichnung der Agentur — Europäische Eisenbahnagentur — durch die Bezeichnung Eisenbahnagentur der Europäischen Union ersetzt.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.era.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2013

Gemäß der Gründungsverordnung (1) der Agentur besteht das Personal aus

Zeitbediensteten, die sie für höchstens fünf Jahre einstellt; hierbei handelt es sich um Eisenbahnfachleute, die aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr ausgewählt werden,

von der Kommission oder von den Mitgliedstaaten für höchstens fünf Jahre abgestellten oder abgeordneten Beamten und

sonstigen Bediensteten für ausführende Tätigkeiten oder Sekretariatsarbeiten.

Abgeschlossen (2)

Ende 2013 arbeiteten 136 Zeitbedienstete für die Agentur. In der Gründungsverordnung ist außerdem festgelegt, dass während der zehn ersten Tätigkeitsjahre der Agentur der Zeitraum von fünf Jahren für die Zeitbediensteten um höchstens drei weitere Jahre verlängert werden kann, wenn dies für die Kontinuität des Geschäftsbetriebs erforderlich ist. Bis Mitte 2013 nutzte die Agentur diese Option als gängige Praxis. Darüber hinaus stellte die Agentur im Zeitraum September 2013 bis März 2014 vier Zeitbedienstete, deren Verträge mit der Agentur im Jahr 2013 nach dem Höchstzeitraum von acht Jahren ausgelaufen waren, für einen Zeitraum von acht Jahren erneut ein.

Gemäß einem neuen Beschluss, den die Agentur 2013 in Übereinkunft mit ihrem Verwaltungsrat und der Kommission annahm, können Zeitbedienstete unbefristete Arbeitsverträge haben. Der Vorschlag zur Änderung der Gründungsverordnung der Agentur umfasst ähnliche Bestimmungen, doch ist unklar, ob und wann er von Parlament und Rat angenommen wird.

2013

Der Sitz der Agentur befindet sich in Lille und Valenciennes. Wie vom Hof in seinem besonderen Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2006 erwähnt, könnten die Kosten durch das Zusammenlegen aller Tätigkeiten an einem Standort wahrscheinlich reduziert werden. Dies könnte auch den Abschluss eines umfassenden Sitzabkommens mit dem Mitgliedstaat, in dem die Agentur ihren Sitz hat, erleichtern. Die Bedingungen, unter denen die Agentur und ihr Personal arbeiten, würden somit geklärt.

Im Gange


(1)  Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 1).

(2)  In der Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1) zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 wurde der Bemerkung des Hofes zur Personalbesetzung der Agentur Rechnung getragen.


ANTWORT DER AGENTUR

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/171


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/27)

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (nachstehend „die Agentur“, auch „ERCEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/37/EG (1) der Kommission eingesetzt. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017 eingerichtet. Sie soll das spezifische Programm „Ideen“ des Siebten Forschungsrahmenprogramms verwalten. Mit Beschluss 2013/743/EU des Rates (2) erhielt die Agentur die Funktion der Durchführungsstelle, die für alle Aspekte der administrativen und praktischen Durchführung des Forschungsprogramms Horizont 2020 zuständig ist. Sie setzt die Maßnahmen im Rahmen des Einzelziels „Stärkung der Pionierforschung durch Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats“ des Teils I „Wissenschaftsexzellenz“ des Programms um.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

39,6

42,6

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

417

461

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

16.

Die vom Vergabeausschuss und vom Einstellungsausschuss der Agentur erstellten Angebotseröffnungs- und Bewertungsberichte vermitteln kein vollständiges und präzises Bild der tatsächlich angewandten Verfahren. Die unzulänglichen Berichte beeinträchtigen die Transparenz dieser Verfahren.

17.

In seinem Prüfungsbericht von September 2016 gelangte der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission zu dem Schluss, dass die Agentur eine Reihe von strategischen und operativen Maßnahmen ergriffen hat, um den Prozess für die Einstellung, Bindung und Zuweisung ihres Personals zu verbessern. Der IAS kam in diesem Zusammenhang zu dem Ergebnis, dass die Agentur ein angemessenes Personalmanagement konzipiert und umgesetzt hat, anhand dessen sie eine kompetente und engagierte Belegschaft so einsetzen kann, dass die Verwirklichung ihrer Ziele gewährleistet ist. Zwar wurden keine kritischen oder besonders schwerwiegenden Probleme festgestellt, doch einigten sich die Agentur und der IAS auf einen Aktionsplan, um dieses Verfahren in bestimmten Bereichen weiter zu verbessern.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

18.

Mit 1,3 Millionen Euro bzw. 40 % (2015: 1,5 Millionen Euro bzw. 43 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) weiterhin hoch, was hauptsächlich auf jahresübergreifende externe Prüfungen und Kommunikationsmaßnahmen zurückzuführen war. Die hohe Übertragungsrate steht im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

19.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 9 vom 12.1.2008, S. 15.

(2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.erc.europa.eu verfügbar.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Mit 1 457 920  Euro bzw. 43,14  % (2014: 1 126 275  Euro bzw. 38,50  %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) hoch. Die Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich mehrjährige IT-Verträge (504 473  Euro) sowie Ex-post-Prüfungen von Finanzhilferegelungen (687 522,50  Euro), die 2015 auf den Weg gebracht, zum Jahresende aber noch nicht abgeschlossen worden waren.

n. z.


ANTWORT DER AGENTUR

16.

Die ERCEA wird künftig auf die Klarheit ihres Öffnungsprotokolls (für die öffentliche Auftragsvergabe) und der Formulierung ihrer Einstellungsberichte achten. Sie ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass die Schlussfolgerung des Hofes zur Transparenz dieser Verfahren angesichts der Bedeutung der berichteten Sachverhalte und des festgestellten Vorkommens letzterer unangemessen ist.

17.

Der Aktionsplan der ERCEA zum Personalmanagement, der infolge der IAS-Prüfung erstellt wurde, wird derzeit umgesetzt.

18.

Die ERCEA nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und ist der Ansicht, dass die Bemerkung zu keinen Berichtigungsmaßnahmen Anlass gibt, da die „übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III“ aufgrund der Art und des Zeitplans der zugrunde liegenden wirtschaftlichen Transaktionen gerechtfertigt sind. Die ERCEA betont auch, dass 2016 die Übertragungsrate der gebundenen Mittel im Vergleich zu 2015 von 43,1 % auf 40,1 % zurückgegangen ist.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/176


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, zusammen mit der Antwort der Behörde

(2017/C 417/28)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“, auch „ESMA“) mit Sitz in Paris wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Die Behörde soll das Funktionieren des EU-Finanzbinnenmarkts verbessern, indem ein hohes, wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung gewährleistet wird, die Integrität und Stabilität der Finanzsysteme gewahrt werden und die internationale Koordinierung bei der Aufsicht ausgebaut wird, um die Stabilität und Effektivität des Finanzsystems zu gewährleisten.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Behörde (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Behörde

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (3)

36,8

39,4

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

202

204

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Behörde für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Behörde zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Behörde ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Behörde trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Behörde zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Behörde von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Behörde die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Behörde.

Hinweis

16.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Der Haushalt der Behörde wird zu 26 % aus Mitteln der Europäischen Union finanziert, zu 47 % aus direkten Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten sowie zu 27 % aus Gebühren der beaufsichtigten Einrichtungen (Ratingagenturen und Transaktionsregister). Der Austritt des Vereinigten Königreichs könnte sich auf die Tätigkeiten der Behörde auswirken, da die wichtigsten beaufsichtigten Einrichtungen derzeit dort ihren Sitz haben. Möglicherweise werden die Einnahmen der Behörde infolge des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, zukünftig sinken.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

17.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde sind auf ihrer Website www.esma.europa.eu verfügbar.

(3)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Behörde bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/ im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Schwachstellen wurden bei sechs rechtlichen Verpflichtungen festgestellt, die vor den Mittelbindungen eingegangen wurden (483 845  Euro).

Abgeschlossen

2012

In ihrem zweiten Tätigkeitsjahr hat die Behörde mit der Annahme und Umsetzung der Basisanforderungen aller Normen für die interne Kontrolle einen wichtigen Schritt getan. Eine vollständige Umsetzung der Normen wurde jedoch noch nicht erreicht.

Abgeschlossen

2012

Bei der Pünktlichkeit und Dokumentation der Vergabeverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf.

Abgeschlossen

2014

Die den beaufsichtigten Einrichtungen (Ratingagenturen und Transaktionsregister) im Jahr 2014 berechneten Gebühren (6 623 000  Euro), die in der endgültigen Übersicht über die finanziellen Ergebnisse als Einnahmen ausgewiesen sind, beruhten auf den geschätzten und nicht den tatsächlichen Kosten der Aufsichtstätigkeiten. Die von den beaufsichtigten Einrichtungen zu entrichtenden Gebühren sollten möglichst den in diesem Bereich tatsächlich entstandenen Kosten entsprechen. Zu diesem Zweck entwickelt die Behörde derzeit ein nach Tätigkeiten aufgebautes Kostenmodell.

Abgeschlossen

2015

Mit 2,2  Millionen Euro bzw. 26 % (2014: 1,4  Millionen Euro bzw. 19 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Projekte, zu denen Leistungen noch nicht erbracht wurden oder zu denen Rechnungen erst im Jahr 2016 eingehen.

n. z.

2015

Mit 2,3  Millionen Euro bzw. 33 % (2014: 4,1  Millionen Euro bzw. 45 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) ebenfalls hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Projekte, zu denen Leistungen noch nicht erbracht wurden oder zu denen Rechnungen erst im Jahr 2016 eingehen (1,7  Millionen Euro), sowie Dienstreisekosten, die erst 2016 erstattet werden (0,1  Millionen Euro).

n. z.


ANTWORT DER BEHÖRDE

Die Behörde hat den Bericht des Hofes zur Kenntnis genommen.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/181


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit der Antwort der Stiftung

(2017/C 417/29)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „die Stiftung“, auch „ETF“) mit Sitz in Turin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates (1) (Neufassung (EG) Nr. 1339/2008) errichtet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Berufsbildungsprogramme zur Hand.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Stiftung (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Stiftung

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

21

21

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

129

130

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Stiftung bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Stiftung für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Stiftung zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Stiftung ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Stiftung trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Stiftung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Stiftung von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Stiftung die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Stiftung.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

17.

Im Jahr 2016 wurde im Auftrag der Kommission eine externe Bewertung der Stiftung durchgeführt. Dies war der erste Schritt einer Querschnittsevaluierung der vier Agenturen, die im Bereich Beschäftigung, Soziales und Integration tätig sind (7). Die Bewerter gelangten zu der Schlussfolgerung, dass die erhebliche Umstrukturierung der Stiftung seit 2011 keine wesentlichen negativen Auswirkungen hatte und von den internen und externen Interessenträgern vorwiegend positiv beurteilt wird, insbesondere hinsichtlich der Strategie und der Wirksamkeit. Die Leitungsstruktur der Stiftung wurde als effizient und wirksam betrachtet. In der Bewertung wird außerdem betont, dass die Stiftung ihre Überwachungskapazitäten seit 2011 weiter verbessert hat, dass sie ihre Tätigkeiten und Erfolge aber noch klarer darstellen muss. Eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Indikatoren im Rahmen einer einzigen Interventionslogik sowie die Verwendung einer gemeinsamen Terminologie in der gesamten Stiftung würden zu einer Verbesserung beitragen. Die Stiftung erarbeitete einen Plan zur Umsetzung der Empfehlungen der Bewerter.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

18.

Bereits in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Stiftung betonte der Hof, dass die Situation bezüglich der Räumlichkeiten der Stiftung unbefriedigend ist und die Gefahr birgt, dass die Stiftung ihre Tätigkeiten nicht kontinuierlich fortführen kann. Die Situation ist unverändert geblieben, seit das für die Verwaltung des Gebäudekomplexes zuständige Konsortium, das einen Teil der Räumlichkeiten in dem Komplex selbst nutzte, im Jahr 2011 abgewickelt wurde und die entsprechenden Räume leer hinterließ. Der Mitgliedstaat, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, muss dringend eine Lösung für dieses Problem finden. Im Sitzabkommen werden angemessene Räumlichkeiten bis zum Jahr 2027 garantiert.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

19.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung sind auf ihrer Website www.etf.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Stiftung bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(7)  Die anderen Agenturen, die bewertet werden sollen, sind die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin), die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao) und das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2013

Ende 2013 verfügte die Stiftung über ein Guthaben von 7,5  Mio. Euro auf Konten einer einzigen Bank mit einer niedrigen Bonitätseinstufung (F3, BBB) (1).

Abgeschlossen


(1)  Der Betrag wurde auf 1,8 Mio. Euro reduziert.


ANTWORT DER STIFTUNG

Die Stiftung nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/187


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum, zusammen mit der Antwort des Amts

(2017/C 417/30)

EINLEITUNG

1.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (nachstehend „das Amt“, auch „EUIPO“), das bis 23. März 2016 unter der Bezeichnung Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) lief, wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2015/2424 (2), errichtet. Die Kerntätigkeit des Amts mit Sitz in Alicante ist die Eintragung von Unionsmarken und eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern, die in der gesamten EU Rechtsgültigkeit haben.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Amt (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Amt

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (4)

384,2

421,3

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember

848

910

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Amts bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Amts für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Amts zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Amts ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Amts trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Amts zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir die Verfahren des Amts zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Amt die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

Hinweis

15.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Der Haushalt des Amts wird vollständig aus Gebühren von in der EU tätigen Wirtschaftsteilnehmern finanziert. Die Höhe der Gebühren variiert jährlich je nach Anzahl der Eintragungen und Verlängerungen von Marken und Geschmacksmustern. Möglicherweise werden die Einnahmen des Amts infolge des Beschlusses des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, zukünftig sinken.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Die Haushaltsvollzugsquote des Amts war mit 89 % niedrig, was auf eine ungenaue Schätzung seiner Ausgaben im Haushalt 2016 hindeutet. Infolge der jüngsten Änderungen der Gründungsverordnung und der Finanzvorschriften des Amts ist es wichtiger geworden, dass das Amt — erforderlichenfalls mithilfe eines Berichtigungshaushalts — einen genauen Haushaltsplan aufstellt, da nun mit den im Haushalt veranschlagten Beträgen verknüpfte Mechanismen wie die Zuweisung von Überschüssen an einen Rücklagenfonds (7) und ein damit verbundener Ausgleichsmechanismus (8) vorgesehen sind.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

18.

Im Jahr 2014 leitete das Amt eine Ausschreibung für einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren über ein geschätztes Marktvolumen von 30 Mio. Euro zur Beschaffung von Beratungsleistungen ein, die sich auf ein breites Spektrum von Tätigkeiten erstreckten, darunter Prüfungsleistungen, Projektmanagement, allgemeine Beratungsleistungen und Studien. Das Vergabeverfahren und die anschließende Verwendung des Rahmenvertrags wurden jedoch teilweise nicht angemessen verwaltet. Die Ziele und die durchzuführenden Tätigkeiten waren nicht genau genug festgelegt worden, um eine präzise Schätzung des Volumens des Rahmenvertrags vorzunehmen. Daher waren die Mittel des Rahmenvertrags bereits nach nur zwei Jahren und sechs Monaten vollständig ausgeschöpft. Außerdem waren trotz der Vielfalt der zu beschaffenden Dienstleistungen und der sehr unterschiedlichen Ausgabenhöhe je Tätigkeit keine Lose verwendet worden. Die Verwendung von Losen hätte kleinere Unternehmen zur Teilnahme am Verfahren für Tätigkeiten mit geringem Wert anregen können. Schließlich wurde der Preiswettbewerb neutralisiert und die Abhängigkeit vom Auftragnehmer erhöht, da unter Verwendung des Rahmenvertrags Festpreisangebote von einem einzigen Auftragnehmer angefordert wurden. Das Amt sollte in Erwägung ziehen, Vereinbarungen mit mehreren Lieferanten zu treffen und erforderlichenfalls erneut zum Wettbewerb aufzurufen.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

19.

Da das Amt das Mandat hat, Marken und Geschmacksmuster für den europäischen Binnenmarkt einzutragen, fallen umfangreiche Übersetzungsarbeiten an. In der Gründungsverordnung des Amts ist festgelegt, dass die für die Arbeit des Amts erforderlichen Übersetzungen vom Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) angefertigt werden, was dazu führt, dass das Amt der Hauptkunde des Zentrums ist. Das Amt greift zunehmend auf interne Lösungen wie linguistische und Übersetzungsspeicher sowie dazugehörige Software zurück. Diese Instrumente sollen die Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit des Amts verbessern. Aus der Perspektive der Europäischen Union könnte die derzeitige Situation jedoch zu einer Verdoppelung des Aufwands und der entsprechenden Kosten führen.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1.

(2)  ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 21.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts sind auf seiner Website https://euipo.europa.eu verfügbar.

(4)  Die Angaben zum Haushalt enthalten die Rückstellung für unvorhergesehene Ereignisse.

Quelle: Daten vom Amt bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Gemäß Artikel 89 Absatz 1 seiner Finanzvorschriften richtet das Amt einen Rücklagenfonds ein, dessen Mittelausstattung die Fortsetzung seiner Tätigkeit und die Ausübung seiner Aufgaben für ein Jahr gewährleistet, d. h. in seiner Höhe den in den Titeln 1, 2 und 3 des Haushalts des Amts angesetzten Mitteln entspricht.

(8)  Gemäß Artikel 139 Absätze 4 und 6 seiner Gründungsverordnung gleicht das Amt jedes Jahr die Kosten aus, die den Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten, dem Benelux-Amt für geistiges Eigentum sowie jeder anderen einschlägigen Behörde entstehen, die von einem Mitgliedstaat infolge der spezifischen Aufgaben, die sie als funktionale Bestandteile des Markensystems der Europäischen Union im Rahmen verschiedener Dienstleistungen und Verfahren durchführen, zu benennen ist; diese Verpflichtung gilt nur insoweit, als in diesem Jahr kein Haushaltsdefizit entsteht.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2013

Das Amt verfügt über einen Notfallplan und einen Krisenmanagementplan, in denen vorgesehen ist, dass für rund 25 Rollen durchgehend Bedienstete in Bereitschaft sein müssen. Zwar werden die Haushaltsmittel für Vergütungen für den Bereitschaftsdienst jährlich vom Haushaltsausschuss des Amts genehmigt, doch liegt der 2013 verausgabte Betrag (402 458 Euro) weit über den entsprechenden Vergütungen, die andere Agenturen mit Bedarf an einem Bereitschaftsdienst verausgaben.

Abgeschlossen

2014

In seinem Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Amts hinterfragte der Hof den für Vergütungen für den Bereitschaftsdienst verausgabten Betrag (0,40  Mio. Euro). Die entsprechenden Zahlungen waren im Jahr 2014 höher (0,44  Mio. Euro). Im November 2014 überarbeitete das Amt seine Politik und reduzierte die Anzahl der Rollen, für die ein Anspruch auf Vergütungen für den Bereitschaftsdienst besteht, von 25 auf 17. Die finanzielle Wirkung dieser Maßnahme wird ab 2015 erkennbar sein (1). Neun Bedienstete, davon sieben Manager, erhielten jeweils Vergütungen für den Bereitschaftsdienst in Höhe von mehr als 11 000 Euro.

Abgeschlossen

2015

Mit 12,9  Mio. Euro bzw. 36 % (2014: 14,1  Mio. Euro bzw. 38 %) war der Umfang der auf das Jahr 2016 übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen in erster Linie Kooperationsabkommen mit nationalen Ämtern, die ihre Kostenaufstellungen erst nach Jahresende einreichen.

n. z.

2015

Die Beschaffung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahrens ohne Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung beschränkt den Wettbewerb auf einen einzigen Verhandlungspartner und sollte daher nur unter außergewöhnlichen Umständen zur Anwendung kommen. Im Jahr 2015 erweiterte das Amt unter Anwendung dieses Verfahrens sechs Rahmenverträge um Dienstleistungen im Wert von 1,9  Mio. Euro (im Jahr 2014 erweiterte es zwölf Rahmenverträge um Dienstleistungen im Wert von 12,6  Mio. Euro) (2). Angesichts der Anzahl, des Werts und der Häufigkeit solcher Aufträge kann die Anwendung dieser Verfahrensart durch das Amt nicht als „außergewöhnlich“ betrachtet werden. Sie entsprach außerdem den formalen Anforderungen nicht vollständig (3).

Abgeschlossen

2015

Das Amt erstattet die Bruttogehälter der abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS) ihren Arbeitgebern vollständig oder teilweise. Dies weicht von der Praxis der Kommission ab, bei der die Arbeitgeber die Gehälter der ANS weiterhin zahlen. Im Jahr 2015 beliefen sich diese Rückerstattungen auf 1,9  Mio. Euro.

Abgeschlossen

2015

Mit Stand 31. Dezember 2015 waren neun Mitarbeiter des HABM im dienstlichen Interesse an die Beschwerdekammer des Amts abgeordnet. Im EU-Beamtenstatut sind derartige Abordnungen jedoch nicht vorgesehen (4).

Abgeschlossen (5)


(1)  Im Jahr 2015 zahlte das Amt 285 242 Euro für den Bereitschaftsdienst, und 13 Rollen kamen für entsprechende Vergütungen infrage.

(2)  Die Rahmenverträge wurden auf der Grundlage von Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1) erweitert.

(3)  Die Anforderungen sind in Artikel 134 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 festgelegt.

(4)  Artikel 37 Buchstabe a der Verordnung Nr. 31 (EWG), 11 (EAG) über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 45 vom 14.6.1962, S. 1385/62).

(5)  Im Jahr 2016 hat das Amt weitere Maßnahmen ergriffen, um die Unabhängigkeit der Beschwerdekammer vom Amt sicherzustellen.


ANTWORT DES AMTES

17.

Das Amt stimmt zu, dass es infolge der jüngsten Änderungen der Gründungsverordnung und der Finanzvorschriften des Amtes wichtiger geworden ist, dass das Amt einen genauen Haushaltsplan aufstellt, da nun mit den im Haushalt veranschlagten Beträgen verknüpfte Mechanismen wie die Zuweisung von Überschüssen an einen Rücklagenfonds, der Schwellenwert für die EU-Kooperationstätigkeiten und der Ausgleichsmechanismus vorgesehen sind. Aus diesem Grund wird sich das Amt in Zukunft speziell auf die Aufstellung genauerer Haushaltspläne konzentrieren, erforderlichenfalls mithilfe von Berichtigungshaushaltsplänen, die den Leitungsorganen des Amtes zu einem geeigneten Zeitpunkt vorgelegt werden, damit die auf Vorausschätzungen basierende Art des Haushaltsplans gewahrt bleibt.

18.

Das Amt nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis.

Die ursprüngliche Schätzung des Volumens des Rahmenvertrags war zum Zeitpunkt der Ausschreibung schwierig zu berechnen, da die Spezifikation der Ziele und Tätigkeiten für die letzten zwei Jahre des Vertrags direkt mit dem Strategieplan 2020 (1) (SP2020) verknüpft war, der zu jenem Zeitpunkt noch nicht bzw. nicht ausführlich ausgearbeitet war. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dies im darauf folgenden Rahmenvertrag berichtigt wurde, in dem die Volumenschätzungen einer ausführlichen Liste zugrunde liegender Tätigkeiten entsprechen.

Was die etwaige Verwendung von Losen betrifft, so wird das Amt dies bei künftigen Ausschreibungen dieser Art berücksichtigen.

Was die Bemerkung des Hofes zum neutralisierten Preiswettbewerb und zur höheren Abhängigkeit vom Auftragsnehmer infolge der Anforderung von Festpreisangeboten von einem einzigen Auftragnehmer betrifft, sei darauf hingewiesen, dass nur 50 % der speziellen, unter diesem Rahmenvertrag unterzeichneten Verträge auf Festpreisangeboten basierten. In diesem Zusammenhang hat das Amt ein eigenes Team, das mit der Vertragsverwaltung im ganzen Amt betraut ist, sowie einen Rahmen für das Lieferantenmanagement eingerichtet, auf dessen Grundlage die Richtigkeit des Festpreisangebots beurteilt werden kann und gegebenenfalls andere Vertragsmechanismen wie „Quoted Times & Means“ oder als letzte Möglichkeit „Times & Means“ angewendet werden können. Darüber hinaus wäre ein erneuter Aufruf zum Wettbewerb mit mehr Verwaltungskosten und einem größeren zeitlichen Aufwand als andere Lösungen verbunden.

Zudem verwendet das Amt für Folgerahmenverträge einen gemischten Mehrfach-Rahmenvertrag, teilweise mit Kaskadensystem, teilweise durch einen erneuten Aufruf für Dienstleistungen dieser Art.

19.

Wenngleich die Gründungsakte des CdT sowie des EUIPO festlegen, dass die für die Arbeit des Amtes erforderlichen Übersetzungen vom CdT angefertigt werden, nimmt das EUIPO die Dienste des CdT nicht nur für all diese erforderlichen Übersetzungen in Anspruch, sondern auch für eine Reihe zusätzlicher Aufgaben, einschließlich redaktioneller Bearbeitung („Editing“) und Terminologiearbeit. Wie jede andere europäische Agentur bzw. Einrichtung ist das Amt dem Grundsatz einer wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet und der Ansicht, dass die Zahlung für bereits in der Vergangenheit angeforderte und bezahlte Übersetzungen mit diesem Grundsatz nicht übereinstimmt.

Wie vom Hof hervorgehoben, ist das EUIPO nach wie vor der Hauptkunde des CdT und trug 2016 zur Hälfte der Einnahmen des CdT bei, auch wenn das Amt IP-Übersetzungsspeicher (2) nutzt, die Einträge aus den getätigten IP-Übersetzungen der letzten 20 Jahre enthalten. Im Jahr 2016 konnten 96 % der für IP-Übersetzungen benötigten Begriffe aus diesen Einträgen abgerufen werden. Die erforderlichen vom CdT getätigten IP-Übersetzungen von 4 % kosteten das Amt 15,5 Mio. Euro.

Im Einklang mit seinem Auftrag war das EUIPO stets bestrebt, den IP-Nutzern beste Qualität zu einem möglichst niedrigen Preis anzubieten, um die Wirtschaft der EU zu unterstützen. Diesbezüglich hat das Amt die Markengebühren um über 50 % reduziert, was eindeutig unseren Nutzern, insbesondere KMU, zugutekommt. Die mit der genannten Praxis verbundenen Einsparungen spielten eine Rolle bei dieser erheblichen Reduzierung.

Was die Bedenken des Hofes in Bezug auf eine etwaige Verdoppelung des Aufwands und der entsprechenden Kosten auf Ebene der Europäischen Union betrifft, ist das Amt der Ansicht, dass die Pflege und Wiederverwendung der bestehenden Einträge beim EUIPO keinen großen Aufwand bzw. keine hohen Kosten darstellen. Das Amt prüft laufend, wie innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet werden kann.

Das CdT ist ein Schlüsselpartner des Amtes bei der Erfüllung seines Auftrags, und das Amt ist angesichts der Fortschritte im Bereich automatische Übersetzung der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, in naher und absehbarer Zukunft gemeinsam Maßnahmen im gegenseitigen strategischen Interesse zu ergreifen, um ein zeitgemäßes und nachhaltiges Geschäftsmodell zu erzielen, das allen Beteiligten in gleichem Maße zugutekommt.


(1)  Bei dem SP2020 handelt es sich um ein mehrjähriges Arbeitsprogramm, das Tätigkeiten und Projekte für den Zeitraum 2016-2020 abdeckt.

(2)  Für die Übersetzungsspeicher werden vorhandene Übersetzungen zwecks „Vorübersetzung“ wiederverwendet.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/194


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/31)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Tallinn und Standorten in Straßburg und St. Johann im Pongau wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Zentrale Aufgabe der Agentur ist das Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), des Visa-Informationssystems (VIS) und des europäischen Systems für den Abgleich von Fingerabdrücken (Eurodac).

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (3)

71,7

82,3

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

134

144

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

17.

Im Jahr 2016 erhielt und akzeptierte die Agentur Waren im Wert von 2,8 Millionen Euro, für die keine Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen (Verträge) bestanden. Die Mittelbindungen und rechtlichen Verpflichtungen wurden rückwirkend vorgenommen bzw. eingegangen, um den Erwerb in Einklang mit den Vorschriften zu bringen.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

18.

Der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission gelangte in seinem Prüfungsbericht von Juli 2016 zu dem Schluss, dass die Gesamtstruktur und die praktische Umsetzung der Verfahren gewährleisten, dass die eu-LISA die IT-Systeme SIS II, VIS und Eurodac in einer Weise betreibt, die es den diese Systeme nutzenden nationalen Behörden ermöglicht, Daten kontinuierlich und unterbrechungsfrei auszutauschen. Zwar hob der IAS keine besonders schwerwiegenden Probleme hervor, er vertrat jedoch die Auffassung, dass die Effizienz der Verfahren in Bezug auf das Konfigurations- und Änderungsmanagement, Freigabe- und Testmanagement, Problemmanagement und auch in Bezug auf Servicemanagement und Störfallmanagement verbessert werden muss. Die Agentur und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

19.

Die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel ist bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 5 Millionen Euro bzw. 63 % der gebundenen Mittel (2015: 9 Millionen Euro bzw. 50 %) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich die Gebäudeinstandhaltung sowie Beratungsleistungen, die im Jahr 2017 erbracht werden. Eine so hohe Übertragungsrate zur Deckung der Kosten von Tätigkeiten im Folgejahr steht im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

20.

Im Juni 2015 schloss die Agentur einen Bauauftrag über 21,5 Millionen Euro für ihre Räumlichkeiten in Straßburg ab. Als Hauptzahlungsmethode wurden Abschlagszahlungen vereinbart. Um mehr Haushaltsmittel in Anspruch zu nehmen, änderte die Agentur den Auftrag jedoch im Juli 2015 und ging zu Vorauszahlungen als bevorzugte Methode über. Bis November 2016 hatte die Agentur den vollen Auftragswert ausgezahlt, wohingegen weniger als die Hälfte der Arbeiten ausgeführt waren.

21.

In einer der Sitzungen des Verwaltungsrats der Agentur im Jahr 2016 brachte der Vertreter der Kommission das Problem der steigenden Wartungskosten zur Sprache. Zwar können die steigenden Kosten beispielsweise unter anderem mit der fortlaufenden Entwicklung und den erweiterten Funktionen der Systeme erklärt werden, doch ermittelte der Hof Vergabeverfahren, bei denen die Agentur nicht überprüfte, dass die kostengünstigste Lösung gewählt worden war. Beispielsweise erwarb die Agentur unter einem Rahmenvertrag eine neue Software-Lizenz für 4,6 Millionen Euro, ohne sich zu vergewissern, ob der als Zwischenhändler zwischen der Agentur und potenziellen Software-Lieferanten fungierende Auftragnehmer des Rahmenvertrags den besten Preis erzielt hatte.

22.

Im Mai 2016 schloss die Agentur mit einem Konsortium einen Rahmenvertrag über 194 Millionen Euro ab, der die Weiterentwicklung und Wartung des Visa-Informationssystems (VIS) und des Systems für den Abgleich biometrischer Daten (Biometric Matching System, BMS) in einem Zeitraum von bis zu sechs Jahren betraf. Der Auftrag wurde über ein öffentliches Vergabeverfahren vergeben. Eine der Hauptanforderungen, an die der Zugang der Bieter zum Verfahren geknüpft war, war ein gewerblicher Zugang zur BMS-Technologie. Da das Unternehmen, das die BMS-Technologie entwickelte, jedoch nicht vertraglich verpflichtet war, allen interessierten Bietern einen gewerblichen Zugang zu gewähren, war der Wettbewerbscharakter des Verfahrens potenziell gefährdet.

23.

Im Auftrag der Kommission wurde von März bis Dezember 2015 eine externe Evaluierung der Agentur durchgeführt; die Ergebnisse wurden im März 2016 im abschließenden Evaluierungsbericht vorgelegt. In der Evaluierung wurde der Schluss gezogen, dass die Agentur zum Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beiträgt und ihre Aufgaben wirksam erfüllt. Die Evaluatoren sprachen 64 Empfehlungen zur weiteren Verbesserung des Betriebsmanagements aus; sieben dieser Empfehlungen werden als von kritischer Bedeutung und 11 als sehr wichtig betrachtet. Die Agentur hat einen Plan erarbeitet, um den Empfehlungen Folge zu leisten; dieser Plan wird derzeit umgesetzt.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

24.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.eulisa.europa.eu verfügbar.

(3)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2013

Gemäß der Gründungsverordnung der Agentur leisten Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und Eurodac-bezogener Maßnahmen assoziiert sind, einen Beitrag zum Haushalt der Agentur. Obwohl die mit Schengen assoziierten Länder die von der Agentur verwalteten Systeme 2013 verwendeten, waren die Verhandlungen der Kommission noch im Gange.

Im Gange

2014

Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Ohne das in Ziffer 8 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf die Bewertung des Schengener Informationssystems (SIS II), des Visa-Informationssystems (VIS) und des Eurodac-Systems in der Rechnungslegung der Agentur hin. Das Betriebsmanagement dieser Systeme ist die zentrale Aufgabe der Agentur. Da zuverlässige und vollständige Informationen zu den Gesamtentwicklungskosten dieser Systeme fehlen, sind sie in der Rechnungslegung der Agentur mit ihrem Nettobuchwert gemäß der Buchführung der Kommission ausgewiesen, der zum Jahresende aktualisiert wurde (ungefähr 6,6  Millionen Euro zum Zeitpunkt der Übertragung und 2,1  Millionen Euro zum 31. Dezember 2014). Diese Werte betreffen hauptsächlich die Hardware und Standardsoftwarelösungen und beinhalten nicht die Kosten für die Softwareentwicklung (siehe Erläuterung 6.3.1 zum Jahresabschluss der Agentur).

Abgeschlossen

2015

Die Agentur schloss einen Rahmenvertrag über 2 Millionen Euro für Beschaffungsleistungen ab, die ein Auftragnehmer für Schulungs-, Coaching- und Lernangebote Dritter (Schulungsangebote) erbringt. Der Auftragnehmer ermittelt passende Schulungsangebote für jede konkrete Anfrage und legt einen Kostenvoranschlag für diese Angebote zzgl. einer Gebühr für die von ihm erbrachte Beschaffungsleistung (Aufschlag) vor. Aus dem Rahmenvertrag geht jedoch nicht hervor, dass die Beschaffungsleistungen mit den Bestimmungen der Finanzregelung der Agentur über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Einklang stehen müssen. Daher ist durch die Art und Weise, wie der Agentur derzeit Kostenvoranschläge zur Genehmigung vorgelegt werden, nicht gewährleistet, dass die Leistungen in Einklang mit allen Vorschriften der Finanzregelung beschafft werden.

Ausstehend

2015

Der Aufruf zur Interessensbekundung und die Vorauswahl von Bewerbern im Hinblick auf die Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren mit einem geschätzten Wert von 20 Millionen Euro fanden ohne Bevollmächtigung durch den Anweisungsbefugten statt.

n. z.

2015

Die auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel belaufen sich bei Titel II (Verwaltungsausgaben) auf 9 Millionen Euro bzw. 50 % der insgesamt gebundenen Mittel (2014: 15 Millionen Euro bzw. 87 %). Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich einen Großauftrag für die Erweiterung des Gebäudes in Straßburg (4,6  Millionen Euro) sowie Dienstleistungen, die im Rahmen mehrjähriger Verträge erbracht werden.

n. z.

2015

Es wurden noch immer keine Vereinbarungen mit den assoziierten Schengen-Ländern (Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen) getroffen, in denen die Teilnahme dieser Länder an der Arbeit der Agentur und insbesondere die Stimmrechte und die Beiträge zum Haushalt der Agentur genau geregelt sind. Solange diese Vereinbarungen fehlen, richtet sich der Beitrag der assoziierten Schengen-Länder zu Titel III (operative Ausgaben) des Haushalts der Agentur nach den mit der EU geschlossenen Assoziierungsabkommen. Die Länder leisten jedoch noch keine Beiträge zu den Tätigkeiten, die unter Titel I und II (Gehälter und andere Verwaltungsausgaben) des Haushalts der Agentur fallen.

Im Gange

2015

Die geprüften Vergabeverfahren zeigen, dass die Agentur Vertragsvereinbarungen mit einem einzigen Auftragnehmer abgeschlossen oder Verhandlungen mit einem einzigen Auftragnehmer geführt hat, ohne die gewünschten Leistungen genau zu definieren. Dadurch wird der Wettbewerb eingeschränkt und die Abhängigkeit vom Auftragnehmer erhöht. Die Agentur sollte Vertragsvereinbarungen mit mehreren Anbietern treffen und die benötigten Leistungen, soweit möglich, genauer definieren.

Ausstehend


ANTWORT DER AGENTUR

17.

Die Verfahren wurden ausgewählt, um auf dringende operativen Anforderungen zu reagieren und den schnell ansteigenden Speicheranforderungen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden.

18.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. eu-Lisa und der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) haben sich über einen Maßnahmenplan für die Korrektur der Ergebnisse geeinigt und dessen Umsetzung wurde eingeleitet.

20.

Die Übertragungen von gebundenen Mitteln aus Titel 1 und 2 werden laufend überwacht und mit dem Ziel geplant, sie auf absolut notwendige und gerechtfertigte Durchführungen zu reduzieren.

Ein Leistungsindikator dafür ist, dass von den 19 551 594,31 Euro der auf 2016 übertragenen nicht getrennten Mittel nur 474 015,04 Euro (2,42 %) annulliert wurden.

21.

Der für die Bezahlung vorgesehene Mechanismus ergab sich aus den knappen Haushaltsmitteln, um die volle Nutzung der C1- und C2-Mitte im Rahmen der Jahr N+1-Regelung für nicht getrennte Mittel zu ermöglichen.

Die Vorfinanzierungsbeiträge gehörten zu den entsprechenden finanziellen Garantien, die in Übereinstimmung mit den laufenden Arbeiten freigegeben wurden, um das Risiko für die Agentur zu minimieren. Zusätzlich zu den finanziellen Garantien gewährleistete der Auftragnehmer eine Leistungsgarantie von 5 %. Die Leistungsgarantie steht im spezifischen Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Verpflichtungen.

22.

In Bezug auf die Verlängerung der Wartungsdienste des Visa-Informationssystems (VIS) ergab eine Überprüfung, dass die vorgesehenen Änderungen technisch und wirtschaftlich im Hauptvertrag verankert bleiben müssen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass WCC die Urheberrechte für die Elise-Suchmaschine innehat. Daher wäre jeder andere Anbieter in der Tat ein Unterauftragnehmer von WCC und nicht in der Position, ein besseres Preisleistungsverhältnis anzubieten. Darüber hinaus betraf SC 14 nicht nur die langfristigen WCC-ELise-Lizenzen sondern auch die daraus folgende Wartung. Eine Wartung dieser Art konnte nicht von einem Drittanbieter geleistet werden, ohne die Gesamtverantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Instandhaltung des VIS zu schwächen.

Weiter sei bemerkt, dass sich durch den Erwerb von langfristigen WCC-Elise-Lizenzen auch langfristig bedeutende Einsparungen in Höhe von schätzungsweise 402 243,22 Euro über einen Zeitraum von vier Jahren ergeben.

Schließlich sei festgehalten, dass in Artikel I.19.1 des Rahmenvertrags unter Sonderbedingungen die Klausel in Bezug auf den „meistbegünstigten Kunden“ enthalten ist, durch die das finanzielle Interesse der Agentur bei der Beschaffung von Hard- oder Software vom Auftragnehmer außerdem geschützt wird.

23.

Die Agentur erkennt das vom Hof ermittelte potentielle Risiko an, ist aber der Auffassung, dass es nicht zum Tragen kam, da kein Wirtschaftsteilnehmer Einwände gegen seinen Zugriff auf die Technologie vorbrachte. Daher haben wir hinreichende Gewähr, dass die Vereinbarung eingehalten wurde.

24.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis und bestätigt, dass der vereinbarte Plan derzeit umgesetzt wird.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/201


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/32)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nachstehend „die Agentur“, auch „EU-OSHA“) mit Sitz in Bilbao wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1) errichtet. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die nationalen und EU-Prioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterstützung von an Politikgestaltung und -umsetzung beteiligten nationalen und EU-Einrichtungen und die Information über Präventivmaßnahmen.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

16,9

16,7

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

65

65

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Mit 417 279 Euro bzw. 30 % (2015: 364 740 Euro bzw. 26 %) war die Rate der auf das Haushaltsjahr 2017 übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Dienstleistungen, die zu Jahresende noch nicht in vollem Umfang erbracht oder in Rechnung gestellt worden waren. Die auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III beliefen sich auf 3 370 616 Euro bzw. 43 % (2015: 3 383 052 Euro bzw. 41 %). Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Forschungsprojekte und Studien mit einer Dauer von mehr als einem Jahr. Die Agentur kann die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten sowie unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser gerecht zu werden.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

18.

Im Jahr 2014 schloss die Agentur einen Rahmenvertrag über IT-Beratungsleistungen für den Zeitraum 2014-2017 über einen Gesamtbetrag von 1,1 Millionen Euro ab. Obwohl in den im Jahr 2016 unterzeichneten Einzelaufträgen zur Umsetzung des Rahmenvertrags eine klare Festlegung von Projektleistungen erfolgte, wurden Berater auf der Basis von Zeit- und Mittelaufwand verpflichtet. Hierbei ist der Preis nicht festgesetzt und direkt mit der Leistung verbunden, sondern ergibt sich aus der Anzahl der geleisteten Arbeitstage. Außerdem wurden im Jahr 2016 rund 50 % der IT-Beratungsleistungen außerhalb der Räumlichkeiten der Agentur erbracht, sodass die Agentur die effiziente Umsetzung der Aufträge nur begrenzt überwachen konnte. Im Jahr 2016 beliefen sich die nach Maßgabe dieses Rahmenvertrags geleisteten Zahlungen auf rund 0,4 Millionen Euro.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

19.

In der Gründungsverordnung der Agentur sind externe Evaluierungen ihrer Tätigkeiten nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Im Vorschlag der Kommission für eine neue Gründungsverordnung ist vorgesehen, dass alle fünf Jahre eine Evaluierung vorgenommen werden muss.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

20.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.osha.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Mit 364 740 Euro bzw. 26 % (2014: 443 412 Euro bzw. 34 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) weiterhin hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Dienstleistungen, für die ein Vertrag über zwei Kalenderjahre abgeschlossen wurde, sowie IT-Dienstleistungen, die Ende 2015 noch nicht vollständig erbracht oder noch nicht in Rechnung gestellt worden waren.

n. z.

2015

Mit 3 383 052 Euro bzw. 41 % (2014: 4 277 160 Euro bzw. 42 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) weiterhin hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich groß angelegte Forschungsprojekte mit einer Dauer von über einem Jahr sowie eine im Januar 2016 abgehaltene Sitzung des Verwaltungsrats, die im letzten Quartal 2015 organisiert werden musste.

n. z.


ANTWORT DER AGENTUR

18.

In Bezug auf die Übertragung gebundener Mittel in Höhe von 41 % in Titel III bestätigt die EU-OSHA, dass diese hauptsächlich Forschungsprojekte und Studien mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr betreffen und sich aus dem Beschluss der Agentur ergeben, allmählich zu weniger aber dafür umfangreicheren Forschungstätigkeiten überzugehen. In geringerem Maße war die Übertragung auf ein verspätetes Vergabeverfahren einschließlich der Wiederaufnahme eines Verfahrens und längerer Evaluierungszeiten zurückzuführen, was beides im Rahmen der Vergabe von Forschungsarbeiten als normal angesehen wird. Die Agentur wird den Vorschlag zur Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um zu prüfen, ob dadurch die Verwaltung der Haushaltsmittel verbessert werden kann.

19.

Die Agentur hat die Bemerkungen der Prüfer während ihres Besuchs zur Kenntnis genommen und setzt deren Empfehlungen bereits bei ihren neuen IKT- und Beratungsrahmenverträgen um, indem sie nach Möglichkeit Aufträge speziell nach angesetztem Aufwand vergibt.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/207


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/33)

EINLEITUNG

1.

Die Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde im Jahr 1958 errichtet (1). Der Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates (2) ersetzte die zuvor geltende Satzung der Agentur. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die regelmäßige Versorgung der EU-Benutzer mit Kernmaterialien, insbesondere Kernbrennstoffen, nach dem Grundsatz des gleichen Zugangs zu den Versorgungsquellen durch eine gemeinsame Versorgungspolitik sicherzustellen.

2.

Von 2008 bis einschließlich 2011 wurde der Agentur kein eigenes Budget zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten zugewiesen. Die Kommission übernahm sämtliche Kosten, die der Agentur bei der Umsetzung ihrer Tätigkeiten entstanden. Von 2012 an wurde der Agentur von der Kommission ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Allerdings deckt dieses nur einen kleinen Teil ihrer Ausgaben ab.

3.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

0,1

0,1

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

17

17

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

4.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

5.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

6.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

8.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

9.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

10.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

11.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

12.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

13.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

14.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

15.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

16.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. 27 vom 6.12.1958, S. 534/58.

(2)  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website http://ec.europa.eu/euratom/index.html verfügbar.

(4)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Mit 41 482 Euro bzw. 50,5  % (2014: 8 970 Euro bzw. 14,9  %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II hoch. Sie betreffen hauptsächlich den Kauf von IT-Hardware (Server und Laptops), die im Dezember 2015 bestellt wurden, und IT-Beratungsleistungen, die über das Kalenderjahr hinaus erbracht werden.

n. z.


ANTWORT DER AGENTUR

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/212


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit der Antwort der Stiftung

(2017/C 417/34)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“, auch „Eurofound“) mit Sitz in Dublin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates (1) errichtet. Die Stiftung hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzipierung und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Union beizutragen.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Stiftung (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Stiftung

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

21,2

20,8

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

111

104

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Stiftung. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Stiftung bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Stiftung für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Stiftung zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Stiftung ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Stiftung trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Stiftung frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Stiftung von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Stiftung die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Stiftung.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

17.

In seinem Bericht über den Jahresabschluss 2014 wies der Hof auf zu niedrige Vergütungen für Mitarbeiter im Zeitraum 2005-2014 hin, die mit dem Übergang zum neuen EU-Beamtenstatut im Jahr 2005 zusammenhingen. Zwar haben die zu niedrigen Vergütungen unterschiedliche Gründe (2014: Nichteinhaltung der garantierten Mindestgehälter; 2015: Anwendung eines falschen Multiplikationsfaktors auf die Gehälter), doch stellte der Hof erneut zu niedrige Vergütungen (43 350 Euro) sowie einige überhöhte Vergütungen (168 930 Euro) fest, die 30 Mitarbeiter im aktiven Dienst und frühere Mitarbeiter betrafen. Eurofound berichtigte alle zu niedrigen Vergütungen, wird die überhöhten Vergütungen (im Einklang mit Artikel 85 des derzeit geltenden Beamtenstatuts) aber nicht zurückfordern. Die Stiftung sollte erneut analysieren, welche Fehler im Zuge des Übergangs zum Beamtenstatut 2005 möglicherweise entstanden sind, und eine umfassende Evaluierung ihrer Gehaltsabrechnung vornehmen.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

18.

In seinem Prüfungsbericht von Dezember 2016 hob der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission hervor, dass die Stiftung ihre Projektverwaltung insbesondere hinsichtlich der Steuerung, Überwachung und Berichterstattung verbessern muss. Die Stiftung und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

19.

Mit 2,8 Millionen Euro bzw. 43 % (2015: 2,1 Millionen Euro bzw. 31 %) stieg die Rate der auf das Jahr 2016 übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben), was hauptsächlich auf jahresübergreifende Projekte (Studien und Pilotversuche) zurückzuführen war. Die hohe Übertragungsrate steht im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit. Die Stiftung kann die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten sowie unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser gerecht zu werden.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

20.

In der Gründungsverordnung der Stiftung sind externe Evaluierungen ihrer Tätigkeiten nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Im Vorschlag der Kommission für eine neue Gründungsverordnung ist vorgesehen, dass alle fünf Jahre eine Evaluierung vorgenommen werden muss.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

21.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung sind auf ihrer Website www.eurofound.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Stiftung bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Mit 2 135 164  Euro bzw. 31,2  % (2014: 3 814 156  Euro bzw. 53,7  %) war die Rate der auf das Jahr 2016 übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operationelle Ausgaben) hoch, was hauptsächlich auf mehrjährige Projekte, die plangemäß durchgeführt wurden, zurückzuführen war.

n. z.


DIE ANTWORT VON EUROFOUND

17.

Im April 2017 fand ein umfangreiches internes Audit der Gehaltsabrechnung statt. Gegenwärtig wartet Eurofound auf den Abschlussbericht und wird etwaigen Empfehlungen genau folgen.

18.

Eurofound nimmt das Zitieren des Hofes aus dem neuesten IAS-Bericht zur Kenntnis. In Bezug auf den IAS wird Eurofound der Praxis der Vorjahre folgen und den vereinbarten Aktionsplan in enger Zusammenarbeit und Absprache mit dem IAS umsetzen.

19.

Wie in den Vorjahren und mit Zustimmung des Hofes unterscheidet Eurofound zwischen geplanten und ungeplanten Mittelübertragungen. 2016 hatte die Agentur geplante Mittelübertragungen von 3,0 Millionen Euro (wie dem Hof mitgeteilt), während die tatsächlichen Mittelübertragungen 2,8 Millionen Euro betrugen. Der niedrigere als geplante Betrag wurde durch rechtzeitige Projektabwicklung, umgehende Bezahlung der Auftragnehmer in Verbindung mit Haushaltskürzungen in Titel III erreicht, die notwendig waren, um ein Defizit in Titel 1 auszugleichen. Obwohl Eurofound die Unterscheidung zwischen geplanten und ungeplanten Mittelübertragungen immer noch für sinnvoll hält, um die sich auf mehrere Jahre erstreckenden Tätigkeiten besser widerzuspiegeln, prüft sie sorgfältig die Einführung getrennter Haushaltsmittel.

20.

Zwar sieht die Gründungsverordnung von Eurofound keine externe Evaluierung ihrer Tätigkeiten vor, so wird doch seit 2001 jedes Vierjahresprogramm einer externen Evaluierung unterzogen. Die aktuelle Evaluierung des Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2013-2016 ist noch im Gange.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/218


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit, zusammen mit der Antwort von Eurojust

(2017/C 417/35)

EINLEITUNG

1.

Mit Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) wurde die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (nachstehend „Eurojust“) mit Sitz in Den Haag zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung grenzübergreifender Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zu Eurojust (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zu Eurojust

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

33,8

43,5

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

246

245

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme von Eurojust. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung von Eurojust bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung von Eurojust für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Stelle zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften von Eurojust ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management von Eurojust trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit von Eurojust zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung von Eurojust frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den Eurojust von der Kommission erhalten hat, und beurteilen die Verfahren der Stelle zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und Eurojust die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung von Eurojust.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Mit 6 446 530 Euro bzw. 40 % (2015: 1,6 Millionen Euro bzw. 22 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Ausgaben für unterstützende Tätigkeiten) hoch. Diese Mittelübertragungen betrafen hauptsächlich Arbeiten, die sich über das Jahresende hinaus erstreckten, sowie Käufe, die in Vorbereitung auf den Umzug von Eurojust in neue Räumlichkeiten im Jahr 2017 in Auftrag gegeben wurden (4 867 482 Euro).

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

18.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust sind unter www.eurojust.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von Eurojust bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

In seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2010 stellte der Hof fest, dass eine Neudefinition der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen dem Verwaltungsdirektor und dem Kollegium von Eurojust in Betracht gezogen werden sollte, um die Überschneidung von Zuständigkeiten zu vermeiden, die sich derzeit aus der Gründungsverordnung ergibt. Im Jahr 2011 wurden diesbezüglich keine Korrekturmaßnahmen getroffen (1)

Im Gange

2015

Mit 1,6  Millionen Euro bzw. 21 % (2014: 1,5  Millionen Euro bzw. 20 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Einzelverträge für Sicherheits- und Bewirtungsleistungen (0,3  Millionen Euro) und für IKT-Projekte, Hardware und Wartung (0,6  Millionen Euro) sowie Beratungsleistungen und Projektkosten für die neuen Räumlichkeiten (0,3  Millionen Euro), wobei 0,5  Millionen Euro spät im Jahr gebunden wurden, größtenteils für Leistungen, die im Jahr 2016 erbracht werden sollen.

n. z.


(1)  Die neue Eurojust-Verordnung wird noch vom Gesetzgeber geprüft.


ANTWORT VON EUROJUST

18.

Eurojust räumt ein, dass die Übertragungen für Titel II auf das Jahr 2017 relativ hoch sind, verweist allerdings auf die Ausführungen des Gerichtshofs. Eurojust achtet weiterhin darauf, dass es nicht zu unbegründeten Übertragungen kommt, welche sich nicht unmittelbar aus dem Umzug in neue Räumlichkeiten, laufenden Sicherheitsanforderungen und Betriebsaufwendungen ergeben.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/223


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Polizeiamts, zusammen mit der Antwort des Amts

(2017/C 417/36)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“, auch „Europol“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI des Rates (1) errichtet. Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Amt (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Amt

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

95

104

Personalbestand am 31. Dezember (3)

666

737

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Amts bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Amts für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Amts zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Amts ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Amts trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Amts zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Amt von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Amt die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Amts.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

17.

Wie in den Vorjahren war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 3,5 Millionen Euro bzw. 39 % (2015: 4,2 Millionen Euro bzw. 41 %) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich im Jahr 2016 für den Hauptsitz des Amts angefallene Ausgaben, die vom Gastgeberstaat erst im Jahr 2017 in Rechnung gestellt werden (2 Millionen Euro).

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

18.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts sind auf seiner Website www.europol.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Amt bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Bei 7 % der Zahlungen im Jahr 2011 wurden Ausnahmen und Abweichungen erfasst.

Abgeschlossen

2015

Mit 4,2  Millionen Euro bzw. 41 % (2014: 1,9  Millionen Euro bzw. 27 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich gebäudebezogene Leistungen wie funktionelle und technische Verbesserungen der für den Betrieb genutzten Räumlichkeiten im Hauptsitz des Amts (1,5  Millionen Euro) oder Wartungs-/Reparaturarbeiten und zusätzliche Bauleistungen (0,8  Millionen Euro). Diese Arbeiten waren noch im Gange bzw. die entsprechenden Rechnungen waren bis Ende 2015 noch nicht eingegangen.

n. z.


ANTWORT DES AMTS

18.

Europol nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird sich weiterhin darum bemühen, einen effizienten und regelkonformen Haushaltsvollzug, insbesondere in Bezug auf Mittelübertragungen im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben, sicherzustellen. Aufgrund der Ausführungen von Bauarbeiten am Hauptsitz von Europol unter der Aufsicht des Aufnahmestaates als externer Beteiligter, wird sich die Verwaltung der gebäudebezogenen Kosten erwartungsgemäß auch über künftige Haushaltsjahre verteilen. Grund dafür ist die inhärente administrative Struktur, mit der Europol die damit verbundenen Rechnungen erhält nachdem der Aufnahmestaat auf nationaler Ebene mit den entsprechenden Auftagnehmern Verbindung aufgenommen hat.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/228


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/37)

EINLEITUNG

1.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“, auch „FRA“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (1) errichtet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

21,6

21,6

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

107

105

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (6) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

17.

Die förmlichen Befugnisübertragungen (bzw. Weiterübertragungen der Anweisungsbefugnis) von Anweisungsbefugten (bzw. bevollmächtigten Anweisungsbefugten) stimmen nicht immer mit den Anweisungsrechten für Vorgänge im Modul ABAC Workflow überein.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

18.

Mit 5,2 Millionen Euro bzw. 68 % (2015: 5,7 Millionen Euro bzw. 70 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) hoch. Dies ist in erster Linie auf die Art der Tätigkeiten zurückzuführen, zu denen die Finanzierung von Studien gehört, die sich über mehrere Monate, oft auch über den Jahreswechsel hin erstrecken. Die Agentur kann die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten sowie unvermeidlichen Verzögerungen zwischen Vertragsunterzeichnungen, Lieferungen und Zahlungen besser gerecht zu werden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

19.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.fra.europa.eu verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Mit 5 723 282  Euro bzw. 70 % (2014: 5 848 956  Euro bzw. 75 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III weiterhin hoch. Dies ist in erster Linie auf die Art der Tätigkeiten der Agentur zurückzuführen, die u. a. Studien in Auftrag gibt, die sich über viele Monate, oft auch über den Jahreswechsel hin erstrecken.

n. z.


ANTWORT DER AGENTUR

17.

2015 und 2016 wurden wegen Änderungen in der Organisationsstruktur die Befugnisübertragungen der nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten aktualisiert. Aufgrund eines Übertragungsfehlers waren alle Befugnisübertragungen, d. h. die früheren und die neuen, im ABAC-System als gültig eingetragen. Der Fehler ist behoben worden, und es wurden Maßnahmen eingeführt, um sicherzustellen, dass in ABAC ausschließlich die derzeit geltenden Befugnisübertragungen erscheinen.

18.

Wie der Hof bereits in vorangegangenen Jahren angemerkt hat, zeigt sich an den Mittelübertragungen in Titel III der mehrjährige Charakter der operativen Projekte der Agentur, wobei Zahlungen nach einem sorgfältig geplanten und überwachten Zeitplan erfolgen. Das endgültige Haushaltsergebnis der Agentur belief sich in den vergangenen Jahren auf mehr als 99 %, und die Höhe der annullierten C8-Mittel war stets äußerst niedrig (d. h. durchschnittlich 2,4 % in den vergangenen drei Jahren). Dies zeigt nach Auffassung der Agentur, dass die Mittelübertragungen vollkommen gerechtfertigt sind.

Die Agentur hat bereits die Möglichkeit geprüft, getrennte Mittel einzusetzen, und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Einsatz von getrennten Mitteln wenig zusätzlichen Nutzen aufweist, da die Laufzeit der operativen Projekte nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Durch eine Verlängerung wird wahrscheinlich nicht nur die Projektdurchführung verzögert, sondern auch das Liquiditätsrisiko erheblich erhöht.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/233


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/38)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (nachstehend „die Agentur“, auch „Frontex“) wurde durch die Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) („neue Gründungsverordnung“) errichtet, mit der die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates (2) aufgehoben wurde. Sie wurde — unter Beibehaltung der Kurzbezeichnung „Frontex“ und des Sitzes in Warschau — auf der Grundlage der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten ausgebaut. Mit der neuen Gründungsverordnung wird das Mandat der Agentur erweitert; außerdem wird die Agentur mit der Aufgabe betraut, auf europäischer Ebene für eine integrierte Grenzverwaltung an den Außengrenzen zu sorgen, um das Überschreiten der Außengrenzen effizient zu steuern. Dies schließt die Bewältigung des Migrationsdrucks sowie potenzieller künftiger Bedrohungen an diesen Grenzen ein, wobei gleichzeitig zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension beigetragen werden soll, um ein hohes Maß an innerer Sicherheit innerhalb der Union unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und der Wahrung der Freizügigkeit in diesem Raum zu gewährleisten.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

143,3

251

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (4)

309

365

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (7) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

16.

Angesichts der Migrationskrise, mit der sich die Union konfrontiert sieht, wurde das Mandat der Agentur erheblich erweitert, und ihr endgültiger Haushalt 2016 umfasste 75 % mehr Finanzmittel als der des Vorjahres. Die Anzahl der verfügbaren Mitarbeiter nahm im Jahr 2016 nur um 18 % zu, und die Anpassung der Systeme und Verfahren an die neuen Umstände war noch im Gange. Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage und sind vor dem Hintergrund der Herausforderungen zu lesen, mit denen sich die Agentur konfrontiert sah.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

17.

In der bis 5. Oktober 2016 geltenden bisherigen Gründungsverordnung der Agentur war die Finanzierung gemeinsamer Rückführungsaktionen vorgesehen, die mit teilnehmenden Staaten durchgeführt werden. Nationale Rückkehraktionen waren erst ab Inkrafttreten der neuen Gründungsverordnung zuschussfähig. Von Januar bis Oktober 2016 finanzierte die Agentur jedoch nationale Rückkehraktionen mit einem Betrag in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Diese Zahlungen sind vorschriftswidrig.

18.

Im Statut ist vorgesehen, dass im Fall eines externen Auswahlverfahrens Bedienstete auf Zeit nur in den Besoldungsgruppen SC 1 bis SC 2, AST 1 bis AST 4 oder AD 5 bis AD 8 eingestellt werden (8). Im Jahr 2016 stellte die Agentur 14 Bedienstete in höheren AST-Besoldungsgruppen ein. Die Einstellungen in diesen Besoldungsgruppen sind vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

19.

Mit 6,4 Millionen Euro bzw. 43 % (2015: 3,2 Millionen Euro bzw. 38 %) bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und mit 67,3 Millionen Euro bzw. 37 % (2015: 40,2 Millionen Euro bzw. 35 %) bei Titel III (operative Ausgaben) war ein Anstieg der Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel zu verzeichnen. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich jahresübergreifende Aufträge und Tätigkeiten. Die Agentur kann die Einführung getrennter Haushaltsmittel in Erwägung ziehen, um Verzögerungen, die zwischen rechtlichen Verpflichtungen, Auftragsausführung und Tätigkeiten sowie den entsprechenden Zahlungen unvermeidlich entstehen, besser gerecht zu werden.

20.

Die Annullierungsrate der aus dem Jahr 2015 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel III (operative Ausgaben) mit 6,4 Millionen Euro bzw. 16 % hoch, da Kosten des Jahres 2015, die den teilnehmenden Staaten im Jahr 2016 noch erstattet werden mussten, zu hoch veranschlagt worden waren. Die Agentur muss genauere Kostenschätzungen und ausreichend zeitnahe Kostenabrechnungen von den teilnehmenden Staaten einholen.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

21.

Im Rahmen des erweiterten Mandats der Agentur wird Rückkehraktionen eine hohe Bedeutung beigemessen; im Haushalt der Agentur für 2016 waren für Rückkehraktionen Mittel in Höhe von 63 Millionen Euro zugewiesen worden. Allerdings wurden 23 Millionen Euro bzw. 37,5 % dieses Betrags an den EU-Haushalt zurückgezahlt, da weniger Rückkehraktionen durchgeführt wurden als geplant. Die erhebliche Verzögerung des Vergabeverfahrens für einen Rahmenvertrag über 50 Millionen Euro zwecks Chartern von Flugzeugen und damit verbundenen Diensten für Frontex-Rückkehraktionen trug zu dieser Situation bei und wirkt sich nach wie vor negativ auf die Anzahl der von der Agentur organisierten Rückkehraktionen aus. Der Einleitung dieses Vergabeverfahrens war für März 2016 vorgesehen und bis Jahresende immer noch nicht erfolgt.

22.

Am 22. Dezember 2015 unterzeichneten die Kommission und die Agentur als Mitbegünstigter und Koordinator dreier weiterer Mitbegünstigter (EASO, IOM und UNHCR) (9) eine Finanzhilfevereinbarung über 5,5 Millionen Euro zur regionalen Unterstützung der schutzorientierten Migrationssteuerung im Westbalkan und in der Türkei, die ab 1. Januar 2016 für einen Zeitraum von drei Jahren gilt. Die Kooperationsabkommen mit den drei Partnern (rechtliche Verpflichtungen) über 3,4 Millionen Euro wurden jedoch erst im Zeitraum August bis November 2016 unterzeichnet. Im Fall von zwei dieser Abkommen wurden die Mittelbindungen — mit denen die Mittel hätten freigegeben werden müssen, bevor rechtliche Verpflichtungen eingegangen wurden — erst im Oktober und im Dezember 2016 vorgenommen. Außerdem beliefen sich die Mittelbindungen auf 1,2 Millionen Euro und deckten lediglich die Vorfinanzierungszahlungen ab. Ein solches Vorgehen stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Haushaltsordnung zur Haushaltsführung dar; darüber hinaus führte die späte Unterzeichnung der Abkommen zu Unsicherheit hinsichtlich der operativen Zusammenarbeit zwischen den Partnern.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

23.

Im Stellenplan 2016 der Agentur waren 275 Stellen für Beamte und Bedienstete auf Zeit vorgesehen (10). Ende 2016 waren nur 197 bzw. 71 % dieser Stellen besetzt, hauptsächlich da 50 neue Stellen erst im Oktober 2016 geschaffen wurden und die Einstellung noch abgeschlossen werden muss. Die Agentur stößt bei der Rekrutierung von Mitarbeitern mit den erforderlichen Profilen regelmäßig auf Schwierigkeiten, was teilweise auf den Berichtigungskoeffizienten für die Gehälter zurückzuführen ist (66,7 %).

24.

Infolge der Erweiterung ihres Mandats wird die Mitarbeiterzahl der Agentur von 365 im Jahr 2016 auf 1 000 im Jahr 2020 mehr als das Doppelte erreichen (11). Diese Steigerung beruhte nicht auf einer fundierten Schätzung des Bedarfs.

25.

Aufgrund der geplanten Personalaufstockung werden zusätzliche Büroflächen erforderlich. Die Agentur analysiert derzeit gemeinsam mit der Kommission und dem Sitzland die Möglichkeiten zur Deckung dieses Bedarfs.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 1.

(2)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.frontex.europa.eu verfügbar.

(4)  Tatsächlich bei der Agentur beschäftigtes Personal, einschließlich Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige. Im endgültigen Stellenplan 2016 waren mehr Stellen vorgesehen: 275 Stellen für Beamte und Bedienstete auf Zeit sowie 192 Stellen für Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(6)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(7)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(8)  Artikel 53 Absatz 2 des Statuts.

(9)  Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (Malta), Internationale Organisation für Migration (Belgrad) und Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (Genf).

(10)  Darüber hinaus wurden 192 Stellen für Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige bewilligt.

(11)  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004, der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und der Entscheidung 2005/267/EG des Rates (COM(2015) 671 final — 2015/0310(COD)).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2012

Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel auf, welche die Transparenz und Gleichbehandlung von Bewerbern beeinträchtigten: Fragen für schriftliche und mündliche Prüfungen wurden nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; es wurden keine Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber festgelegt; der Prüfungsausschuss dokumentierte nicht alle seine Sitzungen und Entscheidungen.

Abgeschlossen

2013

Die Abgleichung der Erklärungen von Lieferern am Jahresende war mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Salden der Lieferanten müssen regelmäßiger überwacht, Abweichungen frühzeitiger analysiert werden.

Im Gange

2013

Die Agentur nahm ihre Tätigkeit 2005 auf und hat mit dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, bis dato auf der Grundlage von Schriftwechsel und gegenseitigem Austausch gearbeitet. Ein umfassendes Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Mitgliedstaat wurde allerdings nicht unterzeichnet. Ein solches Abkommen würde die Transparenz hinsichtlich der Bedingungen, unter denen die Agentur und ihr Personal arbeiten, weiter fördern.

Im Gange

2014

Die Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen der von kooperierenden Staaten auf der Grundlage von Finanzhilfevereinbarungen geltend gemachten Ausgaben wurden erheblich verbessert. Die von den kooperierenden Staaten als Belege für die geltend gemachten Ausgaben vorgelegten Unterlagen sind jedoch nicht immer ausreichend. Außerdem wurden keine Prüfbescheinigungen verlangt, obwohl dies für Finanzhilfen, die bestimmte Obergrenzen überschreiten, in den Anwendungsbestimmungen zur EU-Haushaltsordnung empfohlen wird (1). Prüfbescheinigungen würden zusätzliche Sicherheit für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Finanzhilfevorgängen bieten.

Im Gange (Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen)

Abgeschlossen (Prüfbescheinigungen)

2014

In Anbetracht der großen und ständig steigenden Zahl der Finanzhilfevereinbarungen und der Größenordnung der zugehörigen Ausgaben, die von der Agentur überprüft und erstattet werden müssen, stellt sich die Frage, ob effizientere und kostengünstigere Finanzierungsformen verwendet werden könnten.

Ausstehend (2)

2014

Die Beiträge der assoziierten Schengen-Länder (Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen) müssen genauer berechnet werden, um den Rechtsvorschriften besser zu entsprechen (3). Die Berechnung sollte zum Beispiel auf dem endgültigen und nicht auf dem veranschlagten jährlichen Zuschuss der Kommission beruhen.

Im Gange

2015

Bei der von der Agentur im Oktober 2015 in Island durchgeführten Ex-post-Prüfung wurden vorschriftswidrige Zahlungen in Höhe von insgesamt 1,4  Millionen Euro ermittelt, die mit der Abschreibung eines Schiffs zusammenhingen, das im Zeitraum 2011-2015 an sieben gemeinsamen Aktionen beteiligt war. Die isländische Küstenwache hatte die Erstattung der Abschreibungskosten für das Schiff beantragt, obwohl dessen Nutzungsdauer gemäß den Leitlinien der Agentur bereits überschritten war. Wenngleich die Agentur berechtigt ist, die innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgten vorschriftswidrigen Zahlungen wiedereinzuziehen, hat sie angekündigt, nur die seit Januar 2015 erfolgten Zahlungen in Höhe von 0,6  Millionen Euro wiedereinzuziehen.

Im Gange

2015

Der Fonds für die innere Sicherheit wurde für den Zeitraum 2014-2020 eingerichtet. Er umfasst zwei Instrumente: das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa sowie das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, über die 2,8  Milliarden Euro (Außengrenzen und Visa) bzw. 1 Milliarden Euro (polizeiliche Zusammenarbeit) zur Finanzierung von Einsätzen bereitgestellt werden. Im Rahmen des Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa erstattet die Kommission den Mitgliedstaaten die Anschaffungskosten für Ausstattung wie Fahrzeuge oder Schiffe sowie Betriebskosten, beispielsweise Kraftstoff- oder Wartungskosten. Die Agentur erstattet den Teilnehmern an gemeinsamen Aktionen solche Kosten ebenfalls. Daher besteht ein Risiko der Doppelfinanzierung (4), dem nicht Rechnung getragen wird.

Im Gange

2015

Mit 3,2  Millionen Euro bzw. 38 % (2014: 4,5  Millionen Euro bzw. 36 %) bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und mit 40,2  Millionen Euro bzw. 35 % (2014: 28,4  Millionen Euro bzw. 44 %) bei Titel III (operative Ausgaben) wurden gebundene Mittel in großem Umfang auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Bei Titel II ist der große Umfang der Mittelübertragungen hauptsächlich auf IT-Aufträge zurückzuführen, die über das Jahresende hinaus laufen, bei Titel III hingegen auf den mehrjährigen Charakter der Operationen der Agentur.

n. z.

2015

An Grenzeinsätzen teilnehmende Staaten erklären die entstandenen Kosten auf der Grundlage von Kostenaufstellungsbögen, die „Fixkosten“ (Abschreibungen und Wartungskosten), „variable Aufwendungen“ (hauptsächlich Kraftstoff) und „Einsatzkosten“ (hauptsächlich Vergütungen und sonstige Aufwendungen für Besatzungsmitglieder) umfassen. Die gemeldeten Kosten beruhen auf tatsächlichen Werten und entsprechen nationalen Standards. Die Ansätze der teilnehmenden Staaten weichen folglich voneinander ab, was zu einem für alle Beteiligten besonders aufwendigen System führt. In seinem Sonderbericht Nr. 12/2016 empfahl der Hof den Agenturen, von den vereinfachten Kostenoptionen Gebrauch zu machen, wann immer dies angemessen erscheint, um derartige Ineffizienzen zu vermeiden (5).

Im Gange


(1)  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1).

(2)  Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 ist die Kofinanzierung gemeinsamer Aktionen durch die Agentur auf Zuschüsse beschränkt.

(3)  Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 243 vom 16.9.2010, S. 4); Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 188 vom 20.7.2007, S. 19).

(4)  Der Hof hatte auf dieses Risiko bereits in Ziffer 39 und Empfehlung 4 seines Sonderberichts Nr. 15/2014 „Der Außengrenzenfonds trug zu mehr finanzieller Solidarität bei, allerdings muss die Ergebnismessung verbessert und zusätzlicher EU-Mehrwert geschaffen werden“ hingewiesen.

(5)  Empfehlung 1 des Sonderberichts Nr. 12/2016 des Hofes „Einsatz von Finanzhilfen durch Agenturen: nicht immer angemessen oder nachweislich wirksam“.


ANTWORT DER AGENTUR

18.

Im Jahr 2016 verabschiedete der Exekutivdirektor der Agentur vor dem Hintergrund des unverhältnismäßigen Migrationsdrucks, dem die EU-Mitgliedstaaten ausgesetzt waren, und gemäß dem EU-Aktionsplan für die Rückführung vom Oktober 2015 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Juni 2015 sowie vom 16. und 17. März 2016 den Beschluss 2016/36, in dem eine breitere Auslegung der (Ko-) Finanzierungsmodalitäten einer gemeinsamen Rückführungsmaßnahme niedergelegt ist, nach der auch eine nationale Rückführungsmaßnahme eines einzelnen Mitgliedstaats, der einem unverhältnismäßigen Migrationsdruck ausgesetzt ist, aus dem Frontex-Etat finanziert würde. Außerdem: Die Haushaltsbehörde hatte den Haushaltsplan für 2016 extra abgeändert, um den erwähnten Aktionsplan durchzuführen.

19.

Der Beschluss von Frontex, neue Bedienstete auf Zeit in einer höheren Funktionsgruppe als AST 4 einzustellen, wurde vom Verwaltungsrat bei der Annahme des Arbeitsprogramms und des Haushaltsplans 2016 einschließlich des Stellenplans unterstützt.

Die Erhöhung von fünf Stellen der Funktionsgruppe AST 4 auf fünf Stellen der Funktionsgruppe AST 5 wurde mit tätigkeitsspezifischen Erfordernissen im Hinblick auf den Rund-um-die-Uhr-Betrieb der Dienststelle der Dienstaufsichtsbeamten begründet. In Anbetracht der Aufgaben vor dem Hintergrund der Migrationsströme und der sicherheitspolitischen Herausforderungen an den EU-Außengrenzen muss Frontex in der Lage sein, qualifizierte und erfahrene Bewerber mit relevanter Berufserfahrung, aber ohne Hochschulausbildung, wie sie für Stellen der AD-Funktionsgruppen erforderlich ist, anzuziehen. Außerdem: Der Berichtigungskoeffizient für Dienstbezüge von 66,7 % hat erhebliche Auswirkungen, und jeder Schritt nach oben kann mehr geeignete Bewerber anlocken.

20.

Die Verwendung getrennter Haushaltsmittel bringt eine erhebliche Änderung der Haushaltsführung mit sich. Unter Berücksichtigung der Änderungen und der Herausforderungen, denen die Agentur sich gegenübersieht, werden die Vor- und Nachteile im Hinblick auf einen soliden internen Kontrollrahmen sorgfältig geprüft.

21.

Die Agentur teilt die Auffassung, dass die kooperierenden Mitgliedstaaten und die assoziierten Schengen-Länder genauere Kostenschätzungen und eine rechtzeitigere Kostenberichterstattung übermitteln müssen. Die Agentur verpflichtet sich, intensiv auf eine bessere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Ländern bei der Erstellung der Kostenschätzungen hinzuwirken. Gleichzeitig überarbeitet die Agentur im Jahr 2017 ihren gesamten Finanzplan, um Vereinfachungen vorzunehmen, von Finanzhilfen auf Dienstleistungsverträge umzustellen und Pauschaltarife einzuführen.

22.

Die Agentur hat die Zahl gemeinsamer Rückführungsflüge stark erhöht: von 39 im Jahr 2014 und 66 im Jahr 2015 auf 232 im Jahr 2016. Im Jahr 2016 entsprach dies 10 700 Personen, die in Drittstaaten zurückgeführt wurden, sowie weiteren 1 000 Personen, die nach der EU-Türkei-Erklärung vom März 2016 von den griechischen Inseln in die Türkei verbracht wurden. Trotz dieses beispiellosen Anstiegs der von der Agentur erbrachten Rückführungsleistungen konnten nur 40 Millionen der im Haushaltsjahr 2016 zugewiesenen 63 Millionen Euro verwendet werden. Die verbliebenen 23 Millionen Euro konnten vor allem deshalb nicht verwendet werden, weil es unter dem Rahmenvertrag über das Chartern von Flugzeugen und damit verbundene Leistungen im Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen zu Verzögerungen kam, die durch die Zurückstufung der Priorität des Projekts zugunsten der Maßnahmen zur Sicherstellung der logistischen Unterstützung (Fähren und Busse) für die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung verursacht wurden. Die Zurückstufung wurde durch den Personalmangel negativ beeinflusst, und auch die gestiegenen operativen Erfordernisse trugen ihren Teil dazu bei. Die fachspezifische Anforderung bringt ein komplexes Ausschreibungsverfahren unter dem Rahmenvertrag und eine Mittelausstattung von mehreren Millionen Euro mit sich. Das Ausschreibungsverfahren zum Abschluss eines über vier Jahre laufenden Rahmenvertrags wurde inzwischen veröffentlicht, jedoch mit einer Mittelausstattung, die geringer ist als erwartet (20 Millionen Euro).

23.

Seit 2014 wirkte Frontex gemeinsam mit der Europäischen Kommission an der Ausarbeitung der Finanzhilfevereinbarung für dieses Regionalprogramm mit. Im August 2015, kurz vor der Fertigstellung und Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung, führten erschwerende Faktoren wie die drastische Änderung der Migrationssituation in den Westbalkanländern dazu, dass die Kommission die Überarbeitung des Projekts verlangte, um die Migrationssituation angemessen zu berücksichtigen. Infolgedessen wurde das Konzept des Projekts im Eilverfahren vollständig geändert, und die Finanzhilfevereinbarung wurde erst am Ende der Frist für die Auftragsvergabe im Dezember 2015 unterzeichnet.

Wegen dieser Änderungen in letzter Minute konnten alle vier mit der Umsetzung befassten Projektpartner (Frontex, EASO, IOM und das UNHCR) erst im Januar 2016 Gespräche über die Bestimmungen der Kooperationsabkommen aufnehmen. Da die Kooperationsabkommen Bestimmungen über die allgemeinen Mittelzuweisungen an jeden Partner umfassen, musste vor der Unterzeichnung der Kooperationsabkommen ein detaillierter Projekthaushalt ausgearbeitet und von allen Parteien verabschiedet werden. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass die Unterzeichnung mit dem EASO zügig und reibungslos vonstatten ging, während andere Partner die vom Exekutivdirektor der Agentur erwarteten Regelungen in Bezug auf die Nutzung des Euro anstelle des US-Dollar oder die aus Transparenzgründen vorgesehene Offenlegung weiterer Haushaltsdaten hinterfragten.

Angesichts der obigen Erklärung und der Tatsache, dass im Januar 2016 die Umsetzung der Finanzhilfevereinbarung begonnen hatte, mussten die mit der Umsetzung befassten Partner bereits vor der Unterzeichnung der Kooperationsabkommen mit Frontex die Kosten der Tätigkeiten tragen. Um dies zu begründen und außerdem zu dokumentieren, dass die rechtliche Verpflichtung aller drei Projektpartner vor der Mittelbindung erfolgte, wies Frontex dies als Ausnahme aus.

Nach Artikel 7.2 der Anwendungsbestimmungen werden die Mittel, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, automatisch sowohl als Mittel für Verpflichtungen als auch als Mittel für Zahlungen bereitgestellt, wenn die Einnahmen bei der Institution eingegangen sind.

24.

Die Agentur begrüßt die Auffassung des Rechnungshofs, dass sich der sehr niedrige Berichtigungskoeffizient negativ auf Neueinstellungen auswirkt. Die Agentur steht mit den relevanten Dienststellen der Europäischen Kommission in Kontakt, um Abhilfemaßnahmen zu ermitteln, und hofft, dass die Auslegung des Statuts zur Behebung der derzeitigen nachteiligen Situation beitragen kann.

25.

Die Agentur nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis; gleichzeitig stellt sie klar, dass die Zahl der Bediensteten in den Finanzbögen enthalten ist, die dem Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über die europäische Grenz- und Küstenwache beigefügt sind.

26.

Die Agentur hatte sich bereits Anfang 2017 an die Haushaltsbehörde gewandt und grünes Licht für die Erweiterung ihrer derzeitigen Räumlichkeiten zur Unterbringung der zusätzlichen Bediensteten erhalten. Ferner hat die polnische Regierung zugesagt, der Agentur nach Inkrafttreten des Sitzabkommens ein Grundstück zu spenden, damit diese dort ein neues Gebäude bauen kann, das im Eigentum der Agentur verbleiben wird.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/241


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Agentur für das Europäische GNSS, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/39)

EINLEITUNG

1.

Die Agentur für das Europäische GNSS (globales Satellitennavigationssystem) (nachstehend „die Agentur“, auch „GSA“), deren Sitz zum 1. September 2012 von Brüssel nach Prag (1) verlegt wurde, wurde geschaffen durch die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates (3) über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (4). Die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates eingerichtete Europäische GNSS-Behörde hat am 1. Januar 2007 offiziell alle Aufgaben übernommen, mit denen zuvor das Gemeinsame Unternehmen Galileo betraut war. Die Agentur führt diese Aufgaben weiter als „Agentur für das Europäische GNSS“ auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 in der geänderten Fassung. Zudem beauftragte die Kommission die Agentur im Wege einer Übertragungsvereinbarung mit dem Betrieb der europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems (European Geostationary Navigation Overlay System, EGNOS).

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (5).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (6)

363,8

626,4

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (7)

139

160

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (8) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (9) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (10) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung der Agentur.

Hinweis

16.

Ohne sein Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass das Vereinigte Königreich dem Europäischen Rat am 29. März 2017 seinen Beschluss mitgeteilt hat, aus der Europäischen Union auszutreten. Ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts wird ausgehandelt werden. Die Agentur betreibt im Vereinigten Königreich sowohl die Galileo-Sicherheitszentrale als auch Galileo-Bodenstationen. Der Status des Vereinigten Königreichs innerhalb dieses Rahmens muss noch geklärt werden.

17.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

18.

In seinem Prüfungsbericht von November 2016 gelangte der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission zu dem Schluss, dass im Jahr 2016 keine agenturweite jährliche Risikobewertung durchgeführt wurde und dass die erheblichen Risiken für die Agentur weder in ihren Planungsdokumenten noch in ihren Tätigkeitsberichten erwähnt werden. Außerdem stellte der IAS fest, dass die für die verschiedenen Elemente des Leistungsmessungssystems verwendete Terminologie nicht einheitlich ist, was die Leistungsüberwachung erschwert. Die Agentur und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

19.

Mit 2,8 Millionen Euro bzw. 46 % (2015: 2,5 Millionen Euro bzw. 42 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich IT-Dienstleistungen, die 2016 erbracht wurden, zu denen jedoch bis zum Jahresende keine Rechnungen eingegangen waren.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

20.

Am 15. Dezember 2016 schloss die Agentur einen Rahmenvertrag im Wert von 1,5 Milliarden Euro über den Betrieb des Galileo-Satellitensystems während des Zeitraums 2017-2027 ab. Der Vertrag wurde im Anschluss an ein öffentliches Vergabeverfahren vergeben. Einer der beteiligten Bieter hat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ein Verfahren gegen die Agentur angestrengt, um das Ergebnis des Vergabeverfahrens anzufechten. Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union wird über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens für den Rahmenvertrag und aller damit verbundenen Einzelverträge und künftigen Zahlungen entscheiden. Die ersten Zahlungen werden voraussichtlich 2017 geleistet.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

21.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  Einvernehmlich gefasster Beschluss 2010/803/EU der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (ABl. L 342 vom 28.12.2010, S. 15).

(2)  ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.

(3)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.

(5)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website https://www.gsa.europa.eu/ verfügbar.

(6)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(7)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(8)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(9)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(10)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2014

Die Sachanlagen (Nettobuchwert: 1,0  Millionen Euro) sind nicht versichert.

Im Gange

2015

Die Buchführungssysteme wurden zuletzt im Jahr 2012 validiert. Die zugesagte Validierung der Systeme wegen der erwarteten umfangreichen Änderungen bei den Verfahren und beim Informationsfluss nach dem Umzug der Agentur hat nicht stattgefunden. Der neue Rechnungsführer plant die nächste Validierung für das Jahr 2020.

Im Gange

2015

Die Agentur hat Notfallpläne (Business Continuity Plans) für die Sicherheitsstandorte in Frankreich, im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden erstellt. Einen Notfallplan für den Hauptsitz in Prag und die Agentur in ihrer Gesamtheit gibt es allerdings nicht.

Im Gange

2015

Der geprüfte Bericht über den Haushaltsvollzug der Agentur unterscheidet sich bezüglich seiner Detailgenauigkeit von den Berichten der meisten anderen Agenturen. Dies zeigt, dass Bedarf an klaren Leitlinien zur Haushaltsberichterstattung der Agenturen besteht.

Abgeschlossen

2015

Mit 2,5  Millionen Euro bzw. 42 % (2014: 3,4  Millionen Euro bzw. 54 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Dienstleistungen, die 2015 erbracht, aber erst 2016 in Rechnung gestellt wurden, einige große IT-Aufträge sowie einen Ende 2015 unterzeichneten Auftrag über eine Risikobewertung. Diese ursprünglich für 2016 geplanten Projekte wurden 2015 auf den Weg gebracht, um bei anderen Haushaltslinien durch Einsparungen frei gewordene Mittel zu verwenden.

n. z.

2015

Der jährliche Arbeitsplan 2015 der Agentur wurde erst im März 2015 angenommen, und die Annahme ihres mehrjährigen Arbeitsprogramms 2014-2020 steht noch aus. Die späte Annahme zentraler Planungsdokumente birgt Risiken für die Zielerreichung der Agentur.

Im Gange (1)

2015

Im Jahr 2015 hatte die Agentur mit 14 ausscheidenden und 26 neuen Mitarbeitern eine hohe Personalfluktuation zu verzeichnen (2).

Im Gange


(1)  Das Programmplanungsdokument 2017-2020 der Agentur für das Europäische GNSS wurde mit Beschluss vom 28. März 2017 angenommen.

(2)  Im Jahr 2016 verließen acht Mitarbeiter die Agentur und 24 Mitarbeiter wurden eingestellt.


ANTWORT DER AGENTUR

18.

Die Agentur hat die Ergebnisse des internen Auditdienstes in Bezug auf das Risikomanagement umgesetzt. Insbesondere im 4. Quartal 2016 hat die Agentur Maßnahmen und Verfahren zum Risikomanagement der Agentur abgeschlossen. Einmal im Quartal findet in der Agentur ein Verwaltungsrat zum Risikomanagement der Agentur statt, wo das Risikoregister der Agentur überprüft und aktualisiert wird. Als erstes Ergebnis dieses Verfahrens wurden, wie auf dem Verwaltungsrat im Januar 2017 beschlossen, die vereinbarten Risiken der Agentur in den Anhang VIII des Einheitlichen Programmplanungsdokuments 2018-2020 eingebunden. Auch in Bezug auf die Verbesserung des Leistungsmanagements setzt die Agentur die Ergebnisse des internen Auditdienstes um, insbesondere durch den Abschluss der Entwicklung eines Leistungsindikators und Berichterstattungsprozesses und deren Einbindung in das einheitliche Programmplanungsdokument im 1. Quartal 2017.

19.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Annulierungsrate von Übertragungen sehr niedrig ist (0,7 % über alle Haushaltslinien im Jahr 2016). Die GSA hält diese Rate für einen besseren Indikator für die Haushaltsführung als die Rate der Übertragungen selbst. Letztere ist unvermeidbar hoch aufgrund der operativen Tätigkeit der Agentur und der Fakturierungsperiode für viele hochwertige Aufträge über Verwaltungsleistungen und spiegelt daher eine hohe Anzahl der geplanten Übertragungen wieder — im Gegensatz zu ungeplanten Übertragungen.

20.

Die Agentur begrüßt den Beschluss des Europäischen Rechnungshofes, in dieser Phase nicht in das Gerichtsverfahren einzugreifen, auf das in der Veröffentlichung des Europäischen Gerichtshofs Bezug genommen wird. Der Antrag wurde der GSA am 13. Juli 2017 als Rechtssache T-99/17 EUTELSAT vs. GSA gemeldet.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/247


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur für Innovation und Netze, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/40)

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA — nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Durchführungsbeschluss 2013/801/EU der Kommission (1) eingerichtet. Sie tritt an die Stelle der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz und ist deren Rechtsnachfolgerin. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2024 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich der Fazilität „Connecting Europe“, des Förderprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, des Programms für das transeuropäische Verkehrsnetz und des Marco-Polo-Programms eingerichtet.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

18,4

21,7

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (3)

186

225

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

16.

Mit 0,5 Millionen Euro bzw. 48 % (2015: 0,5 Millionen Euro bzw. 51 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III hoch. Hauptgrund für diese Übertragungen waren Verträge über IT- und Prüfungsdienste, deren Ausführung sich über das Jahresende hinaus erstreckte.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

17.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 12. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 65.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.ec.europa.eu/inea verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Mit 0,5  Millionen Euro bzw. 51 % (2014: 0,4  Millionen Euro bzw. 56 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) hoch. Hauptgrund für diese Übertragungen war der Abschluss von Verträgen über IT- und Prüfungsdienste, die nach Jahresende erbracht werden sollten.

n. z.


ANTWORT DER AGENTUR

16.

Die INEA erachtet die Übertragungsrate für Titel III angesichts der Art der Ausgaben als gerechtfertigt. Wie vom Hof erwähnt, beziehen sich die Ausgaben auf Verträge über IT- und Prüfungsdienste von 2016, deren Ausführung sich bis in das Jahr 2017 erstreckt und nicht immer innerhalb des gleichen Jahres beginnen und enden kann. In Bezug auf IT-Verträge sei darauf hingewiesen, dass 35 % des übertragenen Betrags auf Dienste entfielen, die im letzten Quartal 2016 erbracht, jedoch Anfang 2017 in Rechnung gestellt wurden. Sehr ähnlich ist der Anteil bei den Verträgen über Prüfungsdienste. Bei diesen Verträgen kann die endgültige Zahlung an das Prüfungsunternehmen jedoch erst getätigt werden, sobald der endgültige Prüfbericht angenommen wurde. Dies erfolgt erst nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens mit der geprüften Einrichtung, auf dessen Dauer die INEA keinen Einfluss hat.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/252


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 der Exekutivagentur für die Forschung, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2017/C 417/41)

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für die Forschung (nachstehend „die Agentur“, auch „REA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/46/EG (1) der Kommission eingesetzt. Die Agentur wurde für einen begrenzten Zeitraum (1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017) eingerichtet und soll spezifische Unionsmaßnahmen auf dem Gebiet der Forschung verwalten. Am 15. Juni 2009 erhielt die Agentur von der Europäischen Kommission offiziell die administrative und operative Autonomie. Am 13. Dezember 2013 verlängerte die Kommission mit ihrem Durchführungsbeschluss 2013/778/EU (2) die Bestandsdauer der REA bis 2024 und übertrug der Agentur Teile des neuen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“.

2.

Die nachstehende Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zur Agentur (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zur Agentur

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (4)

54,6

62,9

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (5)

618

628

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

4.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (6) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (7) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

5.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung der Agentur für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse ihrer Vorgänge und ihre Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

6.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

7.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

8.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften der Agentur ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management der Agentur trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

9.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Agentur zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

10.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

12.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

13.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den die Agentur von der Kommission erhalten hat, und beurteilen ihre Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

14.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und die Agentur die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

15.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

16.

In seinem Prüfungsbericht von Dezember 2016 gelangte der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission zu dem Schluss, dass die Personalverwaltung der Agentur insgesamt angemessen ist. Die Agentur und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen zu der in den Bericht aufgenommenen Feststellung.

17.

In einem anderen Prüfungsbericht von Mai 2016 gelangte der IAS zu dem Schluss, dass die Agentur gemeinsam mit der Kommission ein effizientes internes Kontrollsystem für die Verwaltung der im Rahmen des Programms Horizont 2020 gewährten Finanzhilfen eingerichtet hat. Die Agentur und der IAS einigten sich gemeinsam mit der Kommission auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen zu der als sehr wichtig angesehenen Feststellung.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

18.

Im Auftrag der Kommission wurde die Leistung der Agentur im Zeitraum 2012-2015 einer externen Bewertung unterzogen, für die der Abschlussbericht im Mai 2016 vorgelegt wurde. Die Schlussfolgerung der Bewertung lautet, dass die Agentur ihre Aufgaben im betrachteten Zeitraum auf wirksame, effiziente und kostengünstige Weise durchgeführt hat, dass ihr Auftrag für die Kommission und die von der Agentur betreuten Empfänger nach wie vor äußerst relevant ist und dass die Übertragung operativer Aufgaben von der Kommission auf die Agentur erfolgreich war. Die Bewertungssachverständigen machten jedoch auch Möglichkeiten für eine noch wirksamere und effizientere Gestaltung der Tätigkeiten aus. Die Agentur und die Kommission wurden aufgefordert, ihren internen Dialog und die Zusammenarbeit, die Kommunikation nach außen sowie bestimmte Aspekte im Bereich IT- und Personalverwaltung zu verbessern. Die Agentur und die Kommission einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 15.1.2008, S. 9.

(2)  ABl. L 346 vom 20.12.2013, S. 54.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur sind auf ihrer Website www.ec.europa.eu/rea verfügbar.

(4)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(5)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten von der Agentur bereitgestellt.

(6)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(7)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.


ANTWORT DER AGENTUR

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/256


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung, zusammen mit der Antwort des Ausschusses

(2017/C 417/42)

EINLEITUNG

1.

Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (nachstehend „der Ausschuss“, auch „SRB“) mit Sitz in Brüssel wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 über den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus („SRM-Verordnung“) geschaffen (1). Auftrag des Ausschusses ist die geordnete Abwicklung insolvenzbedrohter Kreditinstitute und bestimmter Wertpapierfirmen (nachstehend „Kreditinstitute“) mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die öffentlichen Finanzen der an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten.

2.

Der Ausschuss ist für die Verwaltung des Einheitlichen Abwicklungsfonds (nachstehend „der Fonds“) zuständig, der durch die SRM-Verordnung errichtet wurde und im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus unterstützend wirken soll. Der Fonds wird im Zeitraum 2016-2023 schrittweise gefüllt und soll bis 31. Dezember 2023 die Zielausstattung von mindestens 1 % der gedeckten Einlagen aller Kreditinstitute innerhalb der Europäischen Bankenunion erreichen.

3.

Der Ausschuss verfügt über einen eigenen Haushalt, der nicht Teil des Haushalts der EU ist. Beiträge werden bei den Kreditinstituten erhoben, die in den an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten niedergelassen sind. Der Haushaltsplan für das Jahr 2015 bestand lediglich aus Teil I (Verwaltungshaushalt). Der Haushaltsplan für das Jahr 2016 hatte einen Teil I mit Mittelansätzen in Höhe von 65 Millionen Euro und einen Teil II (Beiträge der Kreditinstitute zum Fonds), in den 11 800 Millionen Euro eingestellt waren.

4.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Ausschuss (2).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Ausschuss

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro)

 

 

Teil I (Verwaltungshaushalt des Ausschusses)

22

65

Teil II (Haushalt des Fonds)

0

11 800

Personalbestand am 31. Dezember (3)

108

180

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

5.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Ausschusses. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

6.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Ausschusses bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

7.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Ausschusses für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Ausschusses zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

8.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

9.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

10.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Ausschusses ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Ausschusses trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

11.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Ausschusses zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

12.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

13.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Ausschusses frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

14.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

15.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir die Verfahren des Ausschusses zur Berechnung und Erhebung der Beiträge zum Fonds und anderer Einnahmen, sofern dies relevant ist (6). Unsere Überprüfung der Beiträge zum Fonds basierte auf den Angaben, die die Kreditinstitute über die nationalen Abwicklungsbehörden bereitgestellt haben, und bezog sich nicht auf die Zuverlässigkeit dieser Angaben. Außerdem haben wir Beiträge zum Fonds, die Gegenstand von Verwaltungsbeschwerden oder Gerichtsverfahren zwischen Kreditinstituten und nationalen Abwicklungsbehörden sowie von Gerichtsverfahren zwischen Kreditinstituten und dem Ausschuss vor dem Gericht der Europäischen Union sind, nicht in unsere Prüfung einbezogen, damit die Position der Parteien in diesen Verfahren nicht beeinflusst wird. Ausführliche Informationen über Verwaltungsbeschwerden und Gerichtsverfahren sind Ziffer 7 Buchstabe i der Jahresrechnung des Ausschusses zu entnehmen.

16.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und der Ausschuss die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

17.

Gemäß Artikel 102 Absatz 1 der EU-Haushaltsordnung berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Ausschusses.

Hervorhebung eines Sachverhalts

18.

Ohne seine in den Ziffern 6 bis 17 formulierten Prüfungsurteile infrage zu stellen, möchte der Hof hervorheben, dass die Beiträge zum Fonds anhand der Angaben berechnet werden, die die Kreditinstitute dem Ausschuss über die nationalen Abwicklungsbehörden bereitstellen. In der SRM-Verordnung ist jedoch kein umfassender und einheitlicher Kontrollrahmen vorgesehen, der die Zuverlässigkeit dieser Angaben gewährleistet. Ferner stellt der Hof fest, dass die in den Rechtsvorschriften festgelegte Methode für die Beitragsberechnung sehr komplex ist, was Risiken für die Genauigkeit nach sich zieht. Zudem kann der Ausschuss keine Einzelheiten zu den auf der Grundlage einer Risikobewertung berechneten Beiträgen je Kreditinstitut bekannt geben, da die Berechnungen verknüpft sind und vertrauliche Informationen über andere Kreditinstitute umfassen. Dies beeinträchtigt die Transparenz dieser Berechnungen.

19.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG

20.

Der Rechnungsführer hat das Rechnungsführungssystem des Ausschusses noch nicht validiert.

21.

Gemäß Artikel 92 Absatz 4 der SRM-Verordnung berichtet der Hof insbesondere über die Eventualverbindlichkeiten, die sich für den Ausschuss, den Rat und die Kommission aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung ergeben. Der Hof wird die Eventualverbindlichkeiten in einem getrennten Bericht behandeln.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

Teil I (Verwaltungshaushalt des Ausschusses)

22.

Von den verfügbaren Mitteln wurden lediglich 62 % (2015: 67 %) bzw. 35 Millionen Euro (2015: 15 Millionen Euro) ausgeführt. Hauptgründe für die niedrige Ausführungsrate sind die Art der Tätigkeiten des Ausschusses und der geltende haushaltsrechtliche Rahmen. Der Haushaltsplan enthält Mittelansätze für die laufende Geschäftstätigkeit des Ausschusses und die Verwaltung von Abwicklungsfällen. Im Jahr 2016 war jedoch kein Abwicklungsfall zu verzeichnen. Durch die nicht in Anspruch genommenen Mittel verringern sich die künftigen Beiträge der Kreditinstitute.

23.

Die auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel belaufen sich bei Titel II (Verwaltungsausgaben) auf 3,1 Millionen Euro bzw. 35 % (2015: 3,3 Millionen Euro bzw. 70 %) der insgesamt gebundenen Mittel. Sie betreffen hauptsächlich im Jahr 2016 erteilte IT-Aufträge (1,9 Millionen Euro) und in diesem Jahr geleistete Sicherheitsdienste, die noch nicht in Rechnung gestellt und bezahlt wurden (0,6 Millionen Euro).

24.

Die auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel belaufen sich bei Titel III des Haushaltsplans (operative Ausgaben) auf 5,3 Millionen Euro bzw. 66 % (2015: 1,6 Millionen Euro bzw. 40 %) der gebundenen Mittel. Sie betreffen hauptsächlich von der Europäischen Zentralbank erbrachte Dienstleistungen (1,9 Millionen Euro), Rechtsdienstleistungen (1,5 Millionen Euro) sowie IT-Aufträge (1,3 Millionen Euro), für die 2017 Zahlungen zu leisten sind. Eine so hohe Übertragungsrate steht im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit.

25.

Zwischen Juli und Oktober 2016 hat der Ausschuss 2 Millionen Euro für die Beschaffung von Rechtsdienstleistungen gebunden. Diese Dienstleistungen waren weder im jährlichen Arbeitsprogramm bzw. im Haushalt eingeplant noch wurde vor der diesbezüglichen Mittelbindung ein Finanzierungsbeschluss angenommen.

Teil II (Haushalt des Fonds)

26.

Unter Anwendung des negativen Zinssatzes auf die Einlagefazilität der Europäischen Zentralbank im Jahr 2016 zahlte der Fonds 24 Millionen Euro Negativzinsen an die nationalen Zentralbanken. Dadurch verringerte sich der Betrag der für künftige Abwicklungen verfügbaren kumulierten Beiträge.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

27.

Der Ausschuss muss seine Einstellungsverfahren zügiger durchführen, klare Mindestpunktzahlen vorgeben, die von den Bewerbern zu erreichen sind, und die Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitglieder des Auswahlausschusses genauer definieren.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 19. September 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1.

(2)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Ausschusses sind auf seiner Website https://srb.europa.eu/ verfügbar.

(3)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Ausschuss bereitgestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(6)  Beiträge zum Fonds für das Jahr 2015, die dem Ausschuss 2016 überwiesen wurden, waren von den nationalen Abwicklungsbehörden berechnet worden und unterliegen daher nicht der Prüfung durch den Hof.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2015

Der Ausschuss nahm im Jahr 2015 seine Tätigkeit auf und richtete nach und nach sein internes Kontrollumfeld ein. Die Ausarbeitung, Annahme oder Umsetzung einer Reihe wesentlicher Verfahren und Kontrollen stehen jedoch noch aus. Dazu zählen die Risikomanagement- und Kontrollstrategie, die Normen für die interne Kontrolle, die regelmäßige Bewertung des einwandfreien Funktionierens des internen Kontrollsystems und die Betrugsbekämpfungsstrategie.

Im Gange

2015

Der Haushalt des SRB wird durch Beiträge von Kreditinstituten finanziert. Er belief sich im Jahr 2015 auf 22 Millionen Euro. Der SRB hat 67 % der abgerufenen Haushaltsmittel gebunden und 45 % davon in Anspruch genommen. Diese geringe Ausführungsrate führte zu einem erheblichen Haushaltsüberschuss (7,7  Millionen Euro).

n. z.

2015

Mit 3,6  Millionen Euro bzw. 70,4  % war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich im Jahr 2015 für die neuen Räumlichkeiten des SRB vergebene Aufträge (z. B. IT- und Sicherheitsinfrastruktur sowie Büroausstattung), zu denen Ende 2015 noch nicht alle Dienstleistungen erbracht oder Waren geliefert bzw. in Rechnung gestellt worden waren.

n. z.

2015

Mit 0,6  Millionen Euro bzw. 40,3  % war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel III (operative Ausgaben) ebenfalls hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Beratungsleistungen für das „Projekt zur Erhebung von Beiträgen“, die Ende 2015 noch nicht in vollem Umfang erbracht oder in Rechnung gestellt worden waren.

n. z.

2015

Im Jahr 2015 schloss der SRB für seinen neuen Hauptsitz in Brüssel einen Vertrag über eine Mindestdauer von 15 Jahren und einen Gesamtwert von mindestens 42,4  Millionen Euro. Das Vergabeverfahren war unzulänglich dokumentiert und durch den in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Standort auf einen der teuersten Stadtteile von Brüssel begrenzt, sodass kostengünstigere Optionen nicht zur Wahl standen.

n. z.


ANTWORT DER AGENTUR

18.

Der Ausschuss stellt fest, dass die Abwicklungsrichtlinie (BRRD) bzw. -verordnung (SRMR) eine Verpflichtung für Mitgliedstaaten beinhalten, einen geeigneten Rahmen hinsichtlich Vorschriften, Rechnungsführung und Berichterstattung aufzubauen, um u. a. die Genauigkeit der Beiträge sicherzustellen. Ferner stammt eine überwiegende Mehrheit der Angaben, die für die Berechnung benötigt werden, von den geltenden Anforderungen für die aufsichtliche Berichterstattung. Zusätzlich hat der Ausschuss im Rahmen seines Mandats eine Reihe von Absicherungen vorgesehen, um die Genauigkeit der Daten zu überprüfen, die von den Krediteinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Obwohl Vertraulichkeitsbedenken die Transparenz der Berechnung beeinträchtigen, ist außerdem die Berechnungsmethode vollkommen bekannt und der Ausschuss lieferte den nationalen Abwicklungsbehörden (NRA) all jene Informationen, die im Einklang mit der Verordnung mitgeteilt werden konnten.

20.

Der Ausschuss akzeptiert die Bemerkung. Der Ausschuss verwendet das Rechnungsführungssystem der Europäischen Kommission und eine erste Validierung der für den Ausschuss spezifischen Elemente war für Ende 2017 geplant. Da der Ausschuss aber im vierten Quartal 2017/ersten Quartal 2018 ein neues System zur Berechnung und Rechnungsstellung von administrativen Beiträgen einführen wird, wird er aus Gründen der Effizienz eine einzige Validierung in der ersten Jahreshälfte 2018 durchführen, die alle Rechnungsführungssysteme erfassen wird.

22.

Der Ausschuss anerkennt die Herausforderungen, die mit seinem Auftrag für Krisenmanagement einhergehen, und er unternimmt Maßnahmen, um die Transparenz bei der Berichterstattung über die Ausführung des Haushaltsplans zu erhöhen. Im Jahr 2017 hat der Ausschuss die Struktur seines Haushaltsplans neu geordnet, um eine klare Unterscheidung zwischen geplanten und unvorhergesehenen Ausgaben einzuführen. Dies wird zu einer verbesserten Darstellung der Ausführung des Haushaltsplans bezüglich der „normalen“ Vorgänge und der Haushaltsvorgänge im Krisenfall (unvorhergesehene Ausgaben) führen. Die neue Struktur ist bereits für den Entwurf des Haushaltsplans 2018 verwendet worden.

23.

Der Ausschuss akzeptiert die Bemerkung. Während ein Teil der Zahlungen unter Titel II von der Rechnungsstellung durch verschiedene Dienststellen der Kommission abhängt (OIB einschließlich Sicherheitsdienst, DG HR usw.), wurden verschiedene Vergabeverfahren für IKT-Projekte erst später im Jahr durchgeführt. Aufgrund der Anlaufphase des Ausschusses war es nicht möglich, die IKT-Projekte vollständig im Rahmen des Haushaltsjahrs zu verbuchen.

24.

Wegen des strikten Prinzips der „Kostendeckung“ kann die Rechnungsstellung durch die EZB an den Ausschuss erst nach dem 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Diese Tatsache macht die Übertragung von gebundenen Mitteln in Verbindung mit Dienstleistungen der EZB unvermeidbar.

Der zu übertragende Betrag für Rechtsdienstleistungen entspricht den außerordentlichen und nicht vorhersagbaren Ausgaben in Verbindung mit Abwicklungs- und Gerichtsfällen. Die Übertragung dieser Art von Ausgaben ist erwartungsgemäß und sollte in direktem Zusammenhang mit der besonderen Art der erbrachten Dienstleistungen betrachtet werden sowie mit der Rolle des Ausschusses beim Krisenmanagement.

Der Ausschuss akzeptiert die Bemerkung betreffend die IT-Verträge im Einklang mit der Antwort zu Bemerkung 24.

25.

Der Ausschuss stellt fest, dass alle operationellen Ausgaben im Einklang mit der Finanzregelung des Ausschusses durch den Finanzierungsbeschluss gemäß Anhang I zum jährlichen Arbeitsprogramm gedeckt waren. Jedoch erkennt der Ausschuss an, dass die Zuweisung zu Tätigkeiten im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses nicht dem Geltungsbereich der erbrachten Dienstleistungen entsprach. Die betreffenden Dienstleistungen wurden für Rechtsbeistand im Zusammenhang mit dem Fonds erbracht, während laut Finanzierungsbeschluss die Haushaltsmittel Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklungsbereitschaft zuwiesen waren.

26.

Der Ausschuss akzeptiert die Bemerkung. Ungeachtet der Ersuchen an das Euro-System, keine negativen Zinssätze für den Ausschuss anzuwenden, fielen dem Fonds Negativzinssätze auf seinen Zentralbankkonten an. Der Ausschuss hat regelmäßig Alternativen zu den Bargeldkonten in Form von Terminanlagen geprüft, jedoch bieten diese keine finanziell attraktive Alternative. Im September 2016 nahm der Ausschuss eine Anlagestrategie an, die schrittweise eingeführt werden wird. Doch ist es angesichts der momentanen Marktlage nicht möglich, ein Portfolio aufzubauen, welches ein zu erwartendes positives Ergebnis auf einem akzeptablen Risikoniveau bietet und dem Bedarf an Liquidität gerecht wird.

27.

Der Ausschuss akzeptiert die Bemerkung und hat im Verlauf des Jahres 2017 bereits Maßnahmen zur Abhilfe der Mängel ergriffen. Der Ausschuss hat ein Einstellungshandbuch (Recruitment Manual) erstellt und eingeführt, in dem die Rollen und Aufgaben der Auswahlausschussmitglieder festgelegt sind und das Richtlinien für Mindestpunktzahlen enthält.