ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 351

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

59. Jahrgang
27. September 2016


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2016/C 351/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.8019 — Advent International/Nuplex Industries) ( 1 )

1


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2016/C 351/02

Euro-Wechselkurs

2

 

Rechnungshof

2016/C 351/03

Sonderbericht Nr. 23/2016 — Seeverkehr in der EU: in schwierigem Fahrwasser — zahlreiche nicht wirksame und nicht nachhaltige Investitionen

3


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2016/C 351/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8174 — Talanx/Aberdeen/Escala Vila Franca/PNH Parque) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

4


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

27.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 351/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.8019 — Advent International/Nuplex Industries)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 351/01)

Am 1. September 2016 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32016M8019 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

27.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 351/2


Euro-Wechselkurs (1)

26. September 2016

(2016/C 351/02)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1262

JPY

Japanischer Yen

113,11

DKK

Dänische Krone

7,4539

GBP

Pfund Sterling

0,87090

SEK

Schwedische Krone

9,6075

CHF

Schweizer Franken

1,0905

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

9,1318

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

27,021

HUF

Ungarischer Forint

306,52

PLN

Polnischer Zloty

4,3045

RON

Rumänischer Leu

4,4498

TRY

Türkische Lira

3,3563

AUD

Australischer Dollar

1,4751

CAD

Kanadischer Dollar

1,4825

HKD

Hongkong-Dollar

8,7342

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,5513

SGD

Singapur-Dollar

1,5316

KRW

Südkoreanischer Won

1 246,11

ZAR

Südafrikanischer Rand

15,3985

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

7,5105

HRK

Kroatische Kuna

7,5030

IDR

Indonesische Rupiah

14 674,39

MYR

Malaysischer Ringgit

4,6501

PHP

Philippinischer Peso

54,365

RUB

Russischer Rubel

71,9272

THB

Thailändischer Baht

38,967

BRL

Brasilianischer Real

3,6522

MXN

Mexikanischer Peso

22,3599

INR

Indische Rupie

75,0600


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


Rechnungshof

27.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 351/3


Sonderbericht Nr. 23/2016

„Seeverkehr in der EU: in schwierigem Fahrwasser — zahlreiche nicht wirksame und nicht nachhaltige Investitionen“

(2016/C 351/03)

Der Europäische Rechnungshof teilt mit, dass der Sonderbericht Nr. 23/2016 „Seeverkehr in der EU: in schwierigem Fahrwasser — zahlreiche nicht wirksame und nicht nachhaltige Investitionen“ soeben veröffentlicht wurde.

Der Bericht kann auf der Website des Europäischen Rechnungshofs (http://eca.europa.eu) oder auf der Website des EU Bookshop (https://bookshop.europa.eu) abgerufen bzw. von dort heruntergeladen werden.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

27.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 351/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8174 — Talanx/Aberdeen/Escala Vila Franca/PNH Parque)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 351/04)

1.

Am 21. September 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Talanx AG („Talanx“, Deutschland) und Aberdeen Infrastructure (Holdco) B.V. („Aberdeen“, Niederlande) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Escala Vila Franca — Sociedade Gestora do Edifício, S.A. („Escala Vila Franca“, Portugal) und PNH — Parque do Novo Hospital, S.A. („PNH Parque“, Portugal).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Talanx: Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäft in rund 150 Ländern;

—   Aberdeen: Investmentfonds, der Eigenkapitalinvestionen in Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr, Gesundheit, Unterkunft, Abfälle und Schienenverkehr verwaltet;

—   Escala Vila Franca: Inhaber der Konzession für Konzeption, Planung, Bau, Verwaltung und Betrieb, Erhaltung und Instandhaltung der Infrastruktur des Vila-Franca-Krankenhauses für einen Zeitraum von 30 Jahren;

—   PNH Parque: für die Verwaltung der Parkplätze des Vila-Franca-Krankenhauses zuständiger Unterauftragnehmer.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8174 — Talanx/Aberdeen/Escala Vila Franca/PNH Parque per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.