ISSN 1977-088X doi:10.3000/1977088X.CA2014.081.ger |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 81A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
57. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
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2014/C 081A/01 |
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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN
Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2014 bisher veröffentlicht wurden.
Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.
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DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
20.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 81/1 |
BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS
EPSO/AD/277/14
VERWALTUNGSRÄTE (m/w) (AD 5) FÜR DAS FACHGEBIET AUDIT
(2014/C 81 A/01)
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Verwaltungsräte (1).
Dieses Auswahlverfahren dient der Erstellung einer Reserveliste zur Besetzung freier Planstellen bei den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union in Luxemburg, insbesondere beim Europäischen Rechnungshof.
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam die im Amtsblatt der Europäischen Union C 60 A vom 1. März 2014 und auf der EPSO-Website veröffentlichten allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren.
Die „allgemeinen Vorschriften“ sind fester Bestandteil dieser Bekanntmachung; sie sollen Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.
INHALT
I. |
ALLGEMEINES |
II. |
ART DER TÄTIGKEIT |
III. |
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN |
IV. |
ZULASSUNGSTESTS |
V. |
ASSESSMENT-CENTER |
VI. |
RESERVELISTE |
VII. |
BEWERBUNG |
I. ALLGEMEINES
Anzahl der Plätze auf der Reserveliste: 40.
II. ART DER TÄTIGKEIT
Hochschulabsolventen, die ihre berufliche Laufbahn als Verwaltungsrat bei den EU-Organen und -Einrichtungen beginnen, werden in der Besoldungsgruppe AD 5 eingestellt. Sie können im Wesentlichen drei Tätigkeiten in den EU-Organen weisungsgebunden ausführen: Sie formulieren strategische Maßnahmen, gewährleisten deren Umsetzung und sichern das Ressourcenmanagement. Wir suchen in erster Linie Bewerber, die die angebotenen beruflichen Aufstiegschancen nutzen wollen.
Im Fachgebiet „Audit“ tätige Verwaltungsräte haben in der Regel die Aufgabe, die Entscheidungsträger bei der Umsetzung des Auftrags ihres Organs oder ihrer Einrichtung zu unterstützen.
Sie werden in den Bereichen Finanz- und Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie Innenrevision eingesetzt. Im Sinne der Optimierung von Governance und Management geben die Prüfer für alle operativen Bereiche der Europäischen Union Zuverlässigkeitserklärungen ab und sind beratend tätig. Ihre Tätigkeit kann Maßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten und auch in Drittstaaten oder internationalen Organisationen umfassen. Dies setzt die Bereitschaft voraus, hin und wieder häufige Dienstreisen von kurzer Dauer zu unternehmen.
Sie müssen bereit sein, in multikulturell zusammengesetzten multinationalen Teams zu arbeiten und die ihnen angebotenen Weiterbildungen zum permanenten Ausbau ihrer fachbezogenen Kenntnisse zu nutzen.
Die Art der Tätigkeit setzt eine große Bandbreite an Kenntnissen in den Bereichen Recht, Buchführung, öffentliche Verwaltung, Finanzen, Wirtschaft, Management von Projekten in den Zuständigkeitsbereichen der EU, Informatik, Audit- und Bewertungstechniken voraus.
Im Verlauf der beruflichen Laufbahn bei den EU-Organen bietet sich ständig Gelegenheit zu Fortbildungen und interner Mobilität.
Die Hauptaufgaben der im Fachgebiet „Audit“ tätigen Verwaltungsräte umfassen insbesondere Folgendes:
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externe Rechnungsprüfungen, Finanz- und Complianceprüfungen und Prüfungen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, einschließlich der Planung, Durchführung und Ausarbeitung einschlägiger Berichte; |
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Kontrollen und Überprüfungen anhand von Belegen und vor Ort, Analyse, Bewertung und Verbesserung der Kontrollsysteme, der Projekt- und Programmmanagementsysteme; |
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Innenrevisionen, methodische Unterstützung, Beratung und Schulungen; |
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Koordinierung und Abstimmung mit anderen Dienststellen im Bereich Audit; |
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Ausarbeitung von Stellungnahmen oder Empfehlungen in den mit dem Auftrag ihres Organs in Zusammenhang stehenden Bereichen. |
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Bei Ablauf der Frist für die Online-Anmeldung müssen sämtliche allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sein:
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2.1. |
Bildungsabschluss Ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren in einem mit der Art der Aufgaben im Zusammenhang stehenden Bereich entspricht, oder eine gleichwertige Berufsausbildung/berufliche Qualifikation in einem mit der Art der Aufgaben im Zusammenhang stehenden Bereich. Studenten im letzten Studienjahr, die ihr Studium spätestens bis zum 31. Juli 2014 abgeschlossen haben werden, können an dem Auswahlverfahren teilnehmen. |
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2.2. |
Berufserfahrung Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt. |
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2.3. |
Sprachkenntnisse (2) |
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Sprache 1 |
Hauptsprache Gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union. |
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Sprache 2 |
Zweite Sprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein) Ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache. Im Lichte des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) in der Rechtssache C-566/10 P, Italienische Republik gegen Europäische Kommission, begründen die EU-Organe nachstehend, weshalb sie im vorliegenden Auswahlverfahren die Wahl der zweiten Sprache auf eine begrenzte Anzahl von EU-Amtssprachen beschränken. Die Bewerber werden hiermit darüber informiert, dass die Sprachen, die als zweite Sprache in diesem Auswahlverfahren zugelassen wurden, im Interesse des Dienstes gewählt wurden, da neue Mitarbeiter schon bei ihrer Einstellung in der Lage sein müssen, ihre dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen und bei ihrer täglichen Arbeit effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre die Arbeitsfähigkeit der EU-Organe erheblich beeinträchtigt. In der langjährigen Praxis der EU-Organe haben sich Englisch, Französisch und Deutsch als die am häufigsten intern verwendeten Sprachen erwiesen; sie werden auch aufgrund der dienstlichen Erfordernisse der externen Kommunikation und der Aktenbearbeitung nach wie vor am häufigsten benötigt. Darüber hinaus sind Englisch, Französisch und Deutsch die in der Europäischen Union am weitesten verbreiteten und gelernten Zweitsprachen. Dies bestätigt die gängigen Standards in Ausbildung und Beruf. Bei den Bewerbern um eine Stelle bei den EU-Organen kann somit davon ausgegangen werden, dass sie mindestens eine dieser Sprachen beherrschen. Wägt man das Interesse des Dienstes gegen die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bewerber ab und trägt man gleichzeitig der fachlichen Ausrichtung dieses Auswahlverfahrens Rechnung, so ist es gerechtfertigt, die Prüfungen in diesen drei Sprachen abzuhalten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Bewerber — unabhängig davon, welche Amtssprache sie als erste Sprache gewählt haben — mindestens eine dieser drei Amtssprachen so gut beherrschen, dass sie in dieser arbeiten können. Auf diese Weise erlaubt die Bewertung der Fachkompetenzen es den EU-Organen festzustellen, inwieweit die Bewerber unmittelbar in der Lage sind, unter Bedingungen zu arbeiten, die ihrem Berufsalltag sehr nahe kommen. Aus den gleichen Gründen empfiehlt sich eine Beschränkung der Sprachen, in denen der Schriftwechsel zwischen den Bewerbern und dem betreffenden Organ erfolgt und die Bewerbungsbögen erstellt werden. Dadurch wird ferner sichergestellt, dass die Angaben der Bewerber in ihren Bewerbungsbögen auf der Grundlage einheitlicher Kriterien verglichen und überprüft werden können. Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen alle Bewerber — also auch diejenigen, die als erste Sprache Englisch, Deutsch oder Französisch gewählt haben — bestimmte Prüfungen in ihrer zweiten Sprache, die eine dieser drei Sprachen sein muss, ablegen. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit späterer Sprachkurse, mit denen sich die künftigen Bediensteten die Fähigkeit aneignen können, in einer dritten Sprache zu arbeiten (Artikel 45 Absatz 2 des Beamtenstatuts). |
IV. ZULASSUNGSTESTS
Die Zulassungstests werden an Computern durchgeführt und von EPSO organisiert. Der Prüfungsausschuss legt den Schwierigkeitsgrad der Tests fest und genehmigt deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.
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Sie erhalten eine Einladung zu den Zulassungstests, wenn Sie Ihre Bewerbung fristgemäß validiert haben (siehe Abschnitt VII). Hinweis:
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Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihres logischen Denkvermögens: |
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Test a) |
Sprachlogisches Denken |
Bewertung: 0 bis 20 Punkte. |
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Test b) |
Zahlenverständnis |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte. Erforderliche Mindestpunktzahl: 5 Punkte. |
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Test c) |
Abstraktes Denken |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte. |
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Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests a und c zusammen: 15 Punkte. |
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Test d) |
Situationsbezogenes Urteilsvermögen |
Bewertung: 0 bis 40 Punkte. Erforderliche Mindestpunktzahl: 24 Punkte. |
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Sprache 1: Tests a, b und c. Sprache 2: Test d. |
V. ASSESSMENT-CENTER
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Sie werden zum Assessment-Center eingeladen,
Wird beim Zulassungstest b die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss. Allerdings werden die hier erzielten Punkte nicht zu den Punkten zugerechnet, die bei den anderen, für eine Einladung zum Assessment-Center maßgeblichen Tests erzielt wurden. Es werden etwa 2,5-mal so viele Bewerber zum Assessment-Center eingeladen wie laut dieser Bekanntmachung in die Reserveliste aufgenommen werden. Die genaue Zahl wird auf der EPSO-Website (http://blogs.ec.europa.eu/eu-careers.info/) veröffentlicht. |
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Sie werden zwei Arten von Prüfungen unterzogen, deren Inhalt vom Prüfungsausschuss validiert wird. Dabei werden folgende Kompetenzen bewertet:
Sie werden gebeten, eine Fallstudie im gewählten Fachgebiet (6) (die fester Bestandteil des Assessment-Centers ist) zu bearbeiten und an den anderen Prüfungen des Assessment-Centers teilzunehmen, die sich über einen oder anderthalb Tage erstrecken und in der Regel in Luxemburg stattfinden. |
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Jede Kompetenz wird nach folgendem Schema getestet: |
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Fallstudie |
Gruppenübung |
Mündliche Präsentation |
Strukturiertes Gespräch |
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Analyse und Problemlösung |
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Kommunikation |
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Qualitäts- und Ergebnisorientierung |
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Lernen und persönliche Entwicklung |
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Schwerpunktsetzung und Organisationsfähigkeit |
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Belastbarkeit |
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Teamfähigkeit |
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Führungsqualitäten |
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Sprache 2. |
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Kompetenzen im gewählten Fachgebiet 0 bis 20 Punkte. Erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte. Gewichtung: 25 % der Gesamtpunktzahl. Allgemeine Kompetenzen 0 bis 10 Punkte für jede allgemeine Kompetenz. Erforderliche Mindestpunktzahl:
Gewichtung: 75 % der Gesamtpunktzahl. |
VI. RESERVELISTE
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Der Prüfungsausschuss nimmt Ihren Namen in die Reserveliste auf,
Ausgehend von der erreichten Höchstpunktzahl werden die Nachweise von so vielen Bewerbern überprüft, bis die Zahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden können und die alle Zulassungsbedingungen erfüllen, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr überprüft. Sollte sich bei dieser Überprüfung herausstellen, dass die Angaben (8), die die Bewerber in ihrem Online-Bewerbungsbogen gemacht haben, sich nicht durch einschlägige Nachweise belegen lassen, werden die betreffenden Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. |
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Die Namen auf der Reserveliste sind alphabetisch geordnet. |
VII. BEWERBUNG
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Die Anmeldung erfolgt online. Bitte befolgen Sie die Hinweise zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website sowie die Anleitung zur Online-Bewerbung. Frist für die Anmeldung (und Validierung): 23. April 2014 um 12 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit. |
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Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die zum Assessment-Center zugelassen wurden, müssen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (d. h. den unterzeichneten elektronischen Bewerbungsbogen und die einschlägigen Nachweise) zum Assessment-Center mitbringen (9). Verfahren: Siehe Ziffer 2.1.7 der allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren. |
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(2) Siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) — erforderliches Mindestniveau: Sprache 1 = C1, Sprache 2 = B2
(http://europass.cedefop.europa.eu/europass/home/hornav/Downloads/CEF/LanguageSelfAssessmentGrid.csp).
(3) Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen.
(4) Ihre Angaben werden vor Erstellung der Reserveliste auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Belege überprüft (siehe Abschnitt VI Punkt 1 und Abschnitt VII Punkt 2).
(5) Zum näheren Verständnis dieser Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 der allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren.
(6) Die Bearbeitung der Fallstudie könnte aus organisatorischen Gründen unabhängig von den anderen Assessment-Center-Prüfungen in Testzentren in den Mitgliedstaaten stattfinden.
(7) Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.
(8) EPSO überprüft, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind; der Prüfungsausschuss überprüft, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
(9) Der Termin Ihres Assessment-Centers wird Ihnen rechtzeitig über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt.