ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.C_2011.332.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 332

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

54. Jahrgang
14. November 2011


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2011/C 332/01

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof — Jahresrechnung der Europäischen Union — Haushaltsjahr 2010

1

2011/C 332/02

Dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegte Zuverlässigkeitserklärung des Hofes — Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

134

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

14.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 332/1


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF

JAHRESRECHNUNG DER EUROPÄISCHEN UNION — HAUSHALTSJAHR 2010

2011/C 332/01

INHALTSVERZEICHNIS

Vermerk zur konsolidierten Jahresrechnung

TEIL I:

Konsolidierte jahresrechnung der Europäischen Union und erläuterungen

Vermögensübersicht

Ergebnisrechnung

Kapitalflussrechnung

Veränderungen der Nettovermögenswerte

Erläuterungen zur Jahresrechnung

TEIL II

Konsolidierte übersichten über den haushaltsvollzug der Europäischen Union sowie erläuterungen

Übersichten über den Haushaltsvollzug

Erläuterungen zu den Übersichten über den Haushaltsvollzug

VERMERK ZUR KONSOLIDIERTEN JAHRESRECHNUNG

Die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für 2010 wurde auf der Grundlage der Informationen erstellt, die die Organe und Einrichtungen gemäß Artikel 129 Absatz 2 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bereitstellen. Ich erkläre hiermit, dass sie gemäß dem Titel VII der Haushaltsordnung und gemäß den Grundsätzen, Vorschriften und Methoden der Rechnungsführung, die in den Erläuterungen zu den Vermögensübersichten aufgeführt sind, erstellt wurde.

Von den Rechnungsführern dieser Organe und Einrichtungen habe ich sämtliche Informationen erhalten, die für die Erstellung der Übersichten, welche die Aktiva und Passiva der Europäischen Union und den Haushaltsvollzug aufzeigen, notwendig sind; die Zuverlässigkeit dieser Informationen wurde von diesen Rechnungsführern bestätigt.

Ich bescheinige hiermit, dass ich anhand dieser Informationen und auf der Grundlage der Prüfungen, die ich zur Validierung der Rechnungen für erforderlich erachtet habe, eine hinreichende Gewähr dafür erlangt habe, dass die Jahresrechnung in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage der Europäischen Union wiedergibt.

Philippe TAVERNE

Rechnungsführer der Kommission

TEIL I

Konsolidierte jahresrechnung der Europäischen Unionund erläuterungen

INHALTSVERZEICHNIS

Vermögensübersicht

Ergebnisrechnung

Kapitalflussrechnung

Veränderungen der Nettovermögenswerte

Erläuterungen zur Jahresrechnung

1.

Wichtige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

3.

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

4.

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

5.

Eventualforderungen und -verbindlichkeiten und sonstige Posten

6.

Finanzkorrekturen und Rückforderungen

7.

Finanzrisikomanagement

8.

Angaben zu verbundenen Parteien

9.

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

10.

Konsolidierte Einrichtungen

11.

Nicht konsolidierte Einrichtungen

VERMÖGENSÜBERSICHT

Mio. EUR

 

Erläuterung

31.12.2010

31.12.2009

(neu dargestellt)

LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE:

Immaterielle Vermögenswerte

2.1

108

72

Sachanlagen

2.2

4 813

4 859

Langfristige Investitionen

2.3

2 555

2 379

Darlehen

2.4

11 640

10 764

Langfristige Vorfinanzierungen

2.5

44 118

41 544

Langfristige Forderungen

2.6

40

55

 

 

63 274

59 673

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE:

Lagerbestände

2.7

91

77

Kurzfristige Investitionen

2.8

2 331

1 791

Kurzfristige Vorfinanzierungen

2.9

10 078

9 436

Kurzfristige Forderungen

2.10

13 501

8 958

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.11

22 063

23 372

 

 

48 064

43 634

GESAMTVERMÖGEN

 

111 338

103 307

LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN:

Mitarbeitersozialleistungen

2.12

(37 172)

(37 242)

Langfristige Rückstellungen

2.13

(1 317)

(1 469)

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

2.14

(11 445)

(10 559)

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

2.15

(2 104)

(2 178)

 

 

(52 038)

(51 448)

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN:

Kurzfristige Rückstellungen

2.16

(214)

(213)

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

2.17

(2 004)

(40)

Abrechnungsverbindlichkeiten

2.18

(84 529)

(93 884)

 

 

(86 747)

(94 137)

GESAMTVERBINDLICHKEITEN

 

(138 785)

(145 585)

NETTOVERMÖGEN

 

(27 447)

(42 278)

Rücklagen

2.19

3 484

3 323

Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge (1)

2.20

(30 931)

(45 601)

NETTOVERMÖGEN

 

(27 447)

(42 278)

Einzelheiten über die Neubewertung bestimmter Zahlen für 2009 sind den Erläuterungen 2.5.2, 2.9.2, 2.10.3 und 3.4.1 zu entnehmen.

ERGEBNISRECHNUNG

Mio. EUR

 

Erläu-terung

2010

2009

(neu bewertet)

OPERATIVE ERTRÄGE

Einnahmen aus Eigenmitteln und Beiträgen

3.1

122 328

110 537

Sonstige operative Erträge

3.2

8 188

7 532

 

 

130 516

118 069

OPERATIVE AUFWENDUNGEN

Verwaltungsaufwendungen

3.3

(8 614)

(8 133)

Operative Aufwendungen

3.4

(103 764)

(102 504)

 

 

(112 378)

(110 637)

ÜBERSCHUSS AUS OPERATIVER TÄTIGKEIT

 

18 138

7 432

Finanzerträge

3.5

1 178

835

Finanzaufwendungen

3.6

(661)

(594)

Entwicklung der Verbindlichkeit Mitarbeitersozialleistungen

2.12

(1 003)

(683)

Anteil am Nettoverlust von Joint Ventures und verbundenen Unternehmen

3.7

(420)

(103)

WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES JAHRES

 

17 232

6 887

Einzelheiten über die Neubewertung bestimmter Zahlen für 2009 sind den Erläuterungen 2.5.2, 2.9.2, 2.10.3 und 3.4.1 zu entnehmen.

KAPITALFLUSSRECHNUNG

Mio. EUR

 

Erläu-terung

2010

2009

(neu bewertet)

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

 

17 232

6 887

Laufende Geschäftstätigkeit

4.2

 

 

Tilgung

 

28

22

Abschreibung

 

358

448

(Rückbuchung von) Wertminderungsverlusten bei Investitionen

 

0

(17)

(Zugang)/Abgang von Darlehen

 

(876)

(7 199)

(Zugang)/Abgang langfristiger Vorfinanzierungen

 

(2 574)

(12 521)

(Zugang)/Abgang langfristiger Forderungen

 

15

(10)

(Zugang)/Abgang bei Lagerbeständen

 

(14)

7

(Zugang)/Abgang kurzfristiger Vorfinanzierungen

 

(642)

827

(Zugang)/Abgang kurzfristiger Forderungen

 

(4 543)

2 962

(Zugang)/Abgang langfristiger Rückstellungen

 

(152)

128

Zugang/(Abgang) langfristiger Finanzverbindlichkeiten

 

886

7 210

Zugang/(Abgang) sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten

 

(74)

(48)

Zugang/(Abgang) kurzfristiger Rückstellungen

 

1

(134)

Zugang/(Abgang) kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten

 

1 964

(79)

Zugang/(Abgang) von Abrechnungsverbindlichkeiten

 

(9 355)

4 207

Haushaltsüberschuss des Vorjahres wird als zahlungsunwirksamer Ertrag übernommen

 

(2 254)

(1 796)

Sonstige zahlungsunwirksame Bewegungen

 

(149)

54

Zugang/(Abgang) bei der Verbindlichkeit Mitarbeitersozialleistungen

 

(70)

(313)

Anlagetätigkeit

4.3

 

 

(Zugang)/Abgang bei immateriellen Anlagewerten sowie Sachanlagen

 

(374)

(464)

(Zugang)/Abgang langfristiger Investitionen

 

(176)

(284)

(Zugang)/Abgang kurzfristiger Investitionen

 

(540)

(239)

NETTOCASHFLOW

 

(1 309)

(352)

Nettozunahme/(-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

(1 309)

(352)

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres

2.11

23 372

23 724

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresende

2.11

22 063

23 372

Einzelheiten über die Neubewertung bestimmter Zahlen für 2009 sind den Erläuterungen 2.5.2, 2.9.2, 2.10.3 und 3.4.1 zu entnehmen.

VERÄNDERUNGEN DER NETTOVERMÖGENSWERTE

Mio. EUR

 

Rücklagen (A)

Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge (B)

Netto-vermögens-werte = (A)+(B)

Zeitwert-Rücklage

Sonstige Rücklagen

Kumulierter Überschuss/ (Verlust)

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

STAND: 31. DEZEMBER 2008

41

3 074

(63 225)

12 686

(47 424)

Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage

 

196

(196)

 

0

Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts

28

 

 

 

28

Sonstiges (neu bewertet)

 

(1)

28

 

27

Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses 2008

 

(15)

12 701

(12 686)

0

Haushaltsergebnis 2008, den Mitgliedstaaten gutgeschrieben

 

 

(1 796)

 

(1 796)

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres (neu dargestellt)

 

 

 

6 887

6 887

STAND: 31. DEZEMBER 2009 (neu dargestellt)

69

3 254

(52 488)

6 887

(42 278)

Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage

 

273

(273)

 

0

Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts

(130)

 

 

 

(130)

Sonstiges

 

4

(21)

 

(17)

Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses 2009 (neu dargestellt)

 

14

6 873

(6 887)

0

Haushaltsergebnis 2009, den Mitgliedstaaten gutgeschrieben

 

 

(2 254)

 

(2 254)

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

 

 

 

17 232

17 232

STAND: 31. DEZEMBER 2010

(61)

3 545

(48 163)

17 232

(27 447)

ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESRECHNUNG

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Wichtige Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

3.

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

4.

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

5.

Eventualforderungen und -verbindlichkeiten und sonstige Posten

6.

Finanzkorrekturen und Rückforderungen

7.

Finanzrisikomanagement

8.

Angaben zu verbundenen Parteien

9.

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

10.

Konsolidierte Einrichtungen

11.

Nicht konsolidierte Einrichtungen

1.   WICHTIGE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1.1.   RECHTSGRUNDLAGE UND RECHNUNGSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN

Die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union umfasst die Jahresrechnungen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (in Abwicklung). Die Rechnungsführung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (ABl. L 248 vom 16.9.2002) über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union sowie der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit detaillierten Durchführungsbestimmungen zu dieser Haushaltsordnung.

Die Europäische Union hat ihre konsolidierte Jahresrechnung für 2010 gemäß Artikel 133 der Haushaltsordnung nach Rechnungsführungsvorschriften auf der Grundlage der Periodenrechnung erstellt, die den IPSAS-Standards (International Public Sector Accounting Standards) oder, sofern diese noch nicht vorliegen, den IFRS-Standards (International Financial Reporting Standards) folgen. Die vom Rechnungsführer der Kommission eingeführten Rechnungsführungsvorschriften müssen von allen konsolidierten europäischen Organen und Einrichtungen angewandt werden, um zur Harmonisierung des Verfahrens für die Erstellung der Jahresabschlüsse und Konsolidierung einheitliche Vorschriften über Rechnungsführung, Bewertung und Rechnungslegung festzulegen. Die Jahresrechnungen werden jeweils nach Kalenderjahren in Euro geführt.

1.2.   GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSFÜHRUNG

Grundsätzlich besteht der Zweck von Jahresabschlüssen in der Vermittlung von Informationen über Finanzlage, Leistungen und Cashflow eines Unternehmens, die für verschiedenste Benutzer von Interesse sind. Die in den Jahresabschlüssen öffentlicher Einrichtungen wie der Europäischen Union enthaltenen Informationen sollen insbesondere die Entscheidungsfindung erleichtern und zeigen, dass das betreffende Unternehmen die ihm anvertrauten Mittel effizient und verantwortungsvoll eingesetzt hat. Das vorliegende Dokument wurde unter Berücksichtigung dieser Erfordernisse verfasst. Nach Artikel 124 der Haushaltsordnung werden die Jahresabschlüsse nach Maßgabe der folgenden allgemein anerkannten Rechnungsführungsprinzipien erstellt:

Kontinuität der Tätigkeiten;

Vorsichtsprinzip;

Einheitlichkeit der Rechnungsführungsmethoden;

Vergleichbarkeit der Daten;

Wesentlichkeit;

Bruttoprinzip;

Vorrang der Wirklichkeit gegenüber dem äußeren Anschein;

Periodenrechnung.

Die Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung nach Maßgabe der oben genannten Regeln und Prinzipien erfordert die Vornahme von Schätzungen, die sich sowohl auf Beträge bei bestimmten Posten der konsolidierten Vermögensübersicht und der konsolidierten Ergebnisrechnung auswirken als auch auf die entsprechenden Angaben zu Eventualforderungen und –verbindlichkeiten.

1.3.   KONSOLIDIERUNG

Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis der Europäischen Union umfasst alle wichtigen kontrollierten Einrichtungen (Organe und Agenturen), sowie alle verbundenen Einrichtungen und Joint Ventures. Dies betrifft 43 kontrollierte Einrichtungen, fünf Joint Ventures und vier verbundene Einrichtungen. Die vollständige Liste der konsolidierten Einrichtungen ist Erläuterung 10 zu entnehmen. Der Konsolidierungskreis umfasst drei kontrollierte Einrichtungen (ein Organ, zwei Agenturen), eine verbundene Einrichtung und ein Joint Venture mehr als im Jahr 2009. Diese Ausweitung wirkt sich nur unwesentlich auf die konsolidierten Jahresabschlüsse aus.

Kontrollierte Unternehmen

Die Entscheidung, ein Unternehmen in den Konsolidierungskreis aufzunehmen, basiert auf dem Konzept der Kontrolle. Kontrollierte Unternehmen sind ausnahmslos Unternehmen, in denen die Europäische Union direkt oder indirekt die Befugnis zur Bestimmung ihrer finanziellen und operativen Tätigkeiten hat, um aus den Tätigkeiten dieser Unternehmen Nutzen ziehen zu können. Diese Befugnis muss gegenwärtig ausübbar sein. Die Konsolidierung der kontrollierten Unternehmen erfolgt anhand der Vollkonsolidierungsmethode. Die Konsolidierung beginnt am ersten Tag, an dem die Kontrolle besteht, und endet, wenn keine Kontrolle mehr besteht.

Die gängigsten Kontrollindikatoren der Europäischen Union sind: Gründung des Unternehmens durch Gründungsverträge oder einen Rechtsakt des Sekundärrechts, Finanzierung des Unternehmens aus dem Gesamthaushaltsplan, das Bestehen von Stimmrechten in den leitenden Organen, Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof und Entlastung durch das Europäische Parlament. Aus offensichtlichen Gründen muss auf Unternehmensebene eine Einschätzung erfolgen, ob eines oder alle der oben genannten Kriterien als auslösende Bedingung(en) für Kontrolle ausreichen.

Diesem Ansatz zufolge stehen die Einrichtungen (mit Ausnahme der EZB) und Agenturen der Europäischen Union (mit Ausnahme der Agenturen des ehemaligen zweiten Pfeilers) unter der alleinigen Kontrolle der Europäischen Union und fallen somit in den Konsolidierungskreis. Zusätzlich gilt auch die in Abwicklung befindliche Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) als kontrolliertes Unternehmen.

Alle wesentlichen Transaktionen und Salden zwischen den kontrollierten Einrichtungen der Europäischen Union wurden eliminiert, mit Ausnahme der nicht realisierten Gewinne und Verluste, die unwesentlich sind.

Joint Ventures

Ein Joint Venture ist ein vertraglich vereinbarter Zusammenschluss, in dessen Rahmen die Europäische Union und eine oder mehrere andere Parteien (die „Projektteilnehmer“) eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die einer gemeinsamen Kontrolle unterliegt. Gemeinsame Kontrolle bedeutet die vertraglich vereinbarte gemeinsame, direkte oder indirekte Kontrolle über eine Tätigkeit mit Nutzungspotential.

Beteiligungen an Joint Ventures werden nach der Äquivalenzmethode und bei der ersten Erfassung nach dem Anschaffungswertprinzip angesetzt. Die Beteiligung der Europäischen Union an den Gewinnen oder Verlusten ihrer gemeinsam kontrollierten Einrichtungen wird in der EU-Ergebnisrechnung ausgewiesen, ihre Beteiligung an der Rücklagenentwicklung ist unter den EU-Rücklagen erfasst. Die anfänglichen Kosten ergeben zusammen mit allen Entwicklungen (zusätzliche Beiträge, Ergebnisanteile und Rücklagenentwicklungen, Wertminderungen und Dividenden) den Buchwert des Joint Ventures in der EU-Rechnungsführung zum Abschlussstichtag.

Unrealisierte Gewinne und Verluste bei Geschäftsvorfällen zwischen der Europäischen Union und ihren gemeinsam kontrollierten Einrichtungen sind unwesentlich und wurden daher nicht eliminiert. Die Grundsätze der Rechnungsführung von Joint Ventures können sich bei ähnlichen Vorgängen und Ereignissen unter vergleichbaren Umständen von jenen der Europäischen Union unterscheiden.

Verbundene Einrichtungen

Verbundene Einrichtungen sind Einrichtungen, auf die die Europäische Union zwar mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen Einfluss ausübt, die aber nicht ihrer Kontrolle unterliegen. Ein maßgeblicher Einfluss wird angenommen, wenn die Europäische Kommission direkt oder indirekt mindestens 20 % der Stimmrechte hält.

Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen werden nach der Äquivalenzmethode und bei der ersten Erfassung nach dem Anschaffungswertprinzip angesetzt. Der Anteil der Europäischen Union an den Gewinnen oder Verlusten ihrer verbundenen Einrichtungen wird in der EU-Ergebnisrechnung ausgewiesen, ihr Anteil an der Rücklagenentwicklung wird in den EU-Rücklagen angesetzt. Die anfänglichen Kosten ergeben zusammen mit allen Entwicklungen (zusätzliche Beiträge, Ergebnisanteile und Rücklagenentwicklungen, Wertminderungen und Dividenden) den Buchwert der verbundenen Einrichtung in der EU-Rechnungsführung zum Abschlussstichtag. Dabei verringern Gewinnausschüttungen verbundener Einrichtungen den Buchwert des Vermögenswertes. Unrealisierte Gewinne und Verluste bei Geschäftsvorfällen zwischen der Europäischen Union und ihren verbundenen Einrichtungen sind unwesentlich und wurden daher nicht eliminiert.

Die Grundsätze der Rechnungsführung von verbundenen Einrichtungen können sich bei ähnlichen Vorgängen und Ereignissen unter vergleichbaren Umständen von jenen der Europäischen Union unterscheiden. In Fällen, in denen die Europäische Union 20 % oder mehr an einem Anlagekapitalfonds hält, strebt sie keinen maßgeblichen Einfluss an. Diese Fonds werden hinsichtlich ihrer Bewertung als „Zur Veräußerung verfügbare“ Finanzanlagen (AfS) klassifiziert und die Äquivalenzmethode kommt hier nicht zur Anwendung.

Nicht konsolidierte Einrichtungen, deren Fonds die Kommission bewirtschaftet

In der Rechnungsführung der Europäischen Union nicht konsolidiert werden jene Fonds, welche die Kommission für das Krankheitsfürsorgesystem des EU-Personals, den Europäischen Entwicklungsfonds und den Teilnehmer-Garantiefonds bewirtschaftet, da die Europäische Union diese nicht kontrolliert – siehe Erläuterung 11 für Einzelheiten zu den betreffenden Beträgen.

1.4.   ERSTELLUNGSGRUNDLAGE

1.4.1.    Währung und Umrechnungsgrundlage

Funktions- und Berichtswährung

Die Jahresabschlüsse werden in Millionen Euro dargestellt, da der Euro die Funktions- und Berichtswährung der Europäischen Union ist.

Fremdwährungstransaktionen und Jahressalden

Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Kurs in Euro umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abrechnung von Fremdwährungstransaktionen und der Umrechnung von monetären Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu den Kursen am Jahresende sind in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

Für Sachanlagen sowie immaterielle Anlagewerte gelten andere Umrechnungsmethoden. Sie werden mit ihrem Erstanschaffungswert, umgerechnet in Euro zu dem im Anschaffungszeitpunkt geltenden Kurs, erfasst. Wert

Die Jahresendstände der monetären Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden anhand der am 31. Dezember geltenden Kurse wie folgt umgerechnet:

Euro-Wechselkurse

Währung

31.12.2010

31.12.2009

BGN

1,9558

1,9558

CZK

25,0610

26,4730

DKK

7,4535

7,4418

EEK

15,6466

15,6466

GBP

0,8607

0,8881

HUF

277,9500

270,4200

LVL

0,7094

0,7093

LTL

3,4528

3,4528

PLN

3,9750

4,1045

RON

4,2620

4,2363

SEK

8,9655

10,2520

CHF

1,2504

1,4836

JPY

108,6500

133,1600

USD

1,3362

1,4406

Änderungen im beizulegenden Zeitwert der auf Fremdwährung lautenden und als „Zur Veräußerung verfügbar“ klassifizierten Finanzanlagen werden in der Ergebnisrechnung erfasst. Umrechnungsdifferenzen bei nichtmonetären Finanzanlagen und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, sind in der Ergebnisrechnung erfasst. Umrechnungsdifferenzen nichtmonetärer Finanzanlagen, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden, sind in der Zeitwert-Rücklage enthalten.

1.4.2.    Schätzungen

Nach den IPSAS-Grundsätzen und den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungsführung beinhalten die Jahresabschlüsse auch immer Beträge, die auf Schätzungen und Annahmen beruhen, die von den jeweiligen Entscheidungsträgern auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren Informationen vorgenommen werden. Zu den wichtigen Schätzungen im vorliegenden Dokument gehören unter anderem Beträge für Verbindlichkeiten in Bezug auf Mitarbeitersozialleistungen, Rückstellungen, finanzielle Risiken in Zusammenhang mit Lagerbeständen oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, antizipative Aktiva und Passiva, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sowie die Höhe der Wertminderung bei immateriellen Anlagewerten und Sachanlagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen der Schätzungen werden in jenem Rechnungszeitraum ausgewiesen, in dem sie bekannt werden.

1.5.   VERMÖGENSÜBERSICHT

1.5.1.    Immaterielle Vermögenswerte

Durch Kauf erworbene Computer-Softwarelizenzen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der Wertminderungsverluste ausgewiesen. Die Abschreibung dieser Anlagen erfolgt linear unter Berücksichtigung der geschätzten Nutzungsdauer. Intern entwickelte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die maßgeblichen Kriterien der EU-Rechnungsführungsvorschriften erfüllt sind. Zu den aktivierbaren Kosten gehören alle unmittelbar zurechenbaren Kosten, die notwendigerweise für die Erzeugung, Herstellung und Vorbereitung des Vermögenswertes entstehen, damit dieser in der von den Entscheidungsträgern vorgesehenen Weise arbeiten kann. Kosten im Zusammenhang mit Forschungstätigkeiten sowie nicht aktivierbare Entwicklungskosten und Wartungskosten werden nach Anfall als Aufwand angesetzt.

1.5.2.    Sachanlagen

Alle Sachanlagen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich kumulierter Abschreibung und der Wertminderungsverluste ausgewiesen. Zu den Anschaffungskosten werden jene Ausgaben hinzugerechnet, die direkt mit dem Erwerb oder dem Bau der einzelnen Anlagen in Zusammenhang stehen.

Folgekosten sind im Buchwert der betreffenden Position enthalten oder werden als gesonderte Position ausgewiesen, wenn künftige wirtschaftliche Vorteile oder das mit dem Posten verbundene Nutzungspotenzial voraussichtlich der Europäischen Union zugute kommen und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten werden in der Ergebnisrechnung in der Rechnungsperiode ihres Anfalls als Aufwand verbucht. Da die Europäische Union für den Erwerb von Sachanlagen keinen Kredit aufnimmt, fallen beim Erwerb auch keine durch eine Kreditaufnahme bedingten Finanzierungskosten an.

Grundstücke und Kunstwerke werden nicht abgeschrieben, da davon ausgegangen wird, dass ihre Nutzungsdauer unbegrenzt ist. Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben, da diese Anlagen noch nicht verfügbar sind. Die Abschreibung sonstiger Anlagen erfolgt linear, sodass ihre Kosten dem jeweiligen Restwert über die geschätzte Nutzungsdauer wie folgt zugeordnet werden:

Abschreibungssätze

Art der Anlage

Lineare Abschreibung

Gebäude

4 %

Technische Anlagen, Maschinen und Geräte

10 % bis 25 %

Mobiliar

10 % bis 25 %

Installationen

10 % bis 33 %

Fuhrpark

25 %

Computerhardware

25 %

Sonstige Sachanlagen

10 % bis 33 %

Veräußerungsgewinne oder -verluste werden durch Vergleich der Erlöse abzüglich Verkaufskosten mit dem Buchwert des veräußerten Vermögenswerts ermittelt und in die Ergebnisrechnung aufgenommen.

Leasingtransaktionen

Das Leasing von Sachanlagen wird dann als Finanzleasing eingestuft, wenn Risiken und Erträge im Wesentlichen auf die Europäische Union entfallen. Finanzleasing wird zu Beginn der Leasingdauer zum geringeren Wert zwischen Verkehrswert des Leasinggegenstandes und Zeitwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Jede Leasingzahlung wird so zwischen Verbindlichkeiten und Finanzaufwendungen aufgeteilt, dass sich ein konstanter Zinssatz des noch zu finanzierenden Betrages ergibt. Die Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzierungskosten sind unter den sonstigen (lang- und kurzfristigen) Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Zinsanteil an den Finanzierungskosten wird in der Ergebnisrechnung über die Leasingdauer als Aufwand verbucht, sodass sich für jede Periode ein konstanter, periodischer Zinssatz für die noch verbleibenden Verbindlichkeiten ergibt. Die durch Finanzleasing gehaltenen Anlagen werden über den jeweils kürzeren Zeitraum von Nutzungs- und Leasingdauer abgeschrieben.

Leasingtransaktionen, bei denen ein erheblicher Anteil an den Risiken und Erträgen beim Leasinggeber verbleibt, gelten als Operating Leasing. Operating-Leasing-Zahlungen werden in der Ergebnisrechnung linear über die Leasingdauer als Aufwand verbucht.

1.5.3.    Wertminderung nichtfinanzieller Anlagen

Anlagen mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Abzuschreibende Anlagen werden hingegen immer dann einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn Ereignisse oder geänderte Umstände anzeigen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Veräußerungswert abgeschrieben. Der erzielbare Veräußerungswert ist der jeweils höhere Wert des beizulegenden Zeitwerts der Anlage abzüglich Verkaufskosten und deren Nutzungswerts.

Restwert und Nutzungsdauer von immateriellen Anlagewerten und Sachanlagen werden jeweils mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls berichtigt. Der Buchwert einer Anlage wird, wenn er höher ist als der durch Veräußerung erzielbare Wert, unmittelbar auf den erzielbaren Wert abgeschrieben. Wenn die Ursachen für in vorangehenden Jahren erfasste Wertminderungen nicht mehr gültig sind, werden die Wertminderungsverluste entsprechend zurückgebucht.

1.5.4.    Investitionen

Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen und Joint Ventures

Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen und Joint Ventures werden nach der Äquivalenzmethode erfasst. Wenn Anzeichen einer Wertminderung vorliegen, werden die Eigenkapitalkosten angepasst, um den Anteil der Erhöhungen oder Verringerungen im Nettovermögen der verbundenen Einrichtungen und Joint Ventures widerzuspiegeln, die der Europäischen Union nach der erstmaligen Erfassung zuzuschreiben sind, und gegebenenfalls werden Abschreibungen auf den niedrigeren erzielbaren Veräußerungswert vorgenommen. Der erzielbare Betrag wird anhand der Erläuterung in 1.5.3 ermittelt. Ist die Ursache für die Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr gültig, wird der Wertminderungsverlust auf den Buchwert zurückgebucht, der im Falle einer Nicht-Erfassung eines Wertminderungsverlusts ermittelt worden wäre.

Investitionen in Risikokapitalfonds

Klassifikation und Messung

Investitionen in Risikokapitalfonds werden als zur Veräußerung verfügbare Anlagen (siehe 1.5.5) klassifiziert und sind daher zu ihrem beizulegenden Zeitwert zu erfassen, wobei Gewinne und Verluste, die aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (einschließlich Umrechnungsdifferenzen) entstehen, in der Zeitwert-Rücklage ausgewiesen werden.

Überlegungen zum beizulegenden Zeitwert

Da es zu Investitionen in Risikokapitalfonds auf keinem aktiven Markt notierte Kurse gibt, werden sie einzeln nach Positionen zum niedrigeren Wert zwischen Anschaffungs- und Nettoinventarwert („NAV“) erfasst. Nicht realisierte Gewinne, die sich aus der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ergeben, werden über Rücklagen erfasst, während nicht realisierte Verluste auf ihre Wertminderung hin geprüft werden. So lässt sich feststellen, ob sie als Wertminderungsverlust in der Ergebnisrechnung oder als Änderungen in der Zeitwert-Rücklage auszuweisen sind.

1.5.5.    Finanzanlagen

Klassifizierung

Die Finanzanlagen der Europäischen Union werden in folgende Kategorien eingeteilt: zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzanlagen; Darlehen und Forderungen; bis zur Endfälligkeit gehaltene Anlagen; zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen. Die Klassifizierung der Finanzinstrumente wird bei ihrer erstmaligen Erfassung vorgenommen und an jedem Abschlussstichtag überprüft.

(i)   Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzanlagen

Eine Finanzanlage fällt in diese Kategorie, wenn sie vor allem im Hinblick auf ihren baldigen Wiederverkauf erworben oder von der Europäischen Union so eingestuft wird. Auch Derivate werden unter dieser Kategorie erfasst. Anlagen dieser Kategorie werden als Umlaufvermögen eingestuft, falls von einem Verkauf innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag auszugehen ist.

(ii)   Darlehen und Forderungen

Darlehen und Forderungen sind nicht derivative Finanzanlagen mit festgelegten oder vorhersehbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn die Europäische Union einem Schuldner Geld, Waren oder Dienstleistungen direkt zur Verfügung stellt, ohne die Absicht, die Forderung zu verkaufen. Sie fallen unter das Anlagevermögen, sofern ihre Fälligkeit ab dem Abschlussstichtag mindestens zwölf Monate beträgt.

(iii)   Bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen sind nicht derivative Finanzanlagen mit festgelegten oder vorhersehbaren Zahlungen und fester Laufzeit, welche die Europäische Union bis zu ihrer Endfälligkeit halten will und kann. In diesem Haushaltsjahr bestanden bei der Europäischen Union keine Investitionen dieser Kategorie.

(iv)   Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen

Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen sind nicht derivative Anlagen, die entweder ausdrücklich in diese Kategorie eingeordnet werden oder unter keine der anderen Kategorien fallen. Sie werden entweder als Umlauf- oder Anlagevermögen klassifiziert, je nach dem Zeitraum, in dem die Europäische Union ihre Veräußerung beabsichtigt. Auch Investitionen in nicht konsolidierte Einrichtungen und sonstige Kapitalbeteiligungen (z. B. Risikokapitaloperationen), die nicht nach der Äquivalenzmethode buchmäßig erfasst werden, werden als zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen klassifiziert.

Erstansatz und -bewertung

Käufe und Verkäufe von Finanzanlagen der Kategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst“, „bis zur Endfälligkeit gehalten“ und „zur Veräußerung verfügbar“ werden am Handelstag – dem Datum, an dem die Europäische Union sich zum Kauf oder Verkauf verpflichtet – erfasst. Darlehen werden mit ihrer Auszahlung an die Darlehensnehmer erfasst. Finanzinstrumente werden, sofern es sich nicht um zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzanlagen handelt, anfangs zum beigelegten Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst. Finanzanlagen, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst werden, werden anfangs zum beigelegten Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst und in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbucht.

Der beizulegende Zeitwert einer Finanzanlage entspricht bei erstmaligem Ansatz im Normalfall dem Transaktionspreis (d.h. dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Entgelts). Wird jedoch ein langfristiges, unverzinstes oder günstiger als zu Marktzinsen verzinstes Darlehen gewährt, kann sein beizulegender Zeitwert als Zeitwert aller künftigen abgezinsten Zahlungsströme ermittelt werden, wobei der geltende Marktzinssatz für vergleichbare Instrumente mit ähnlichem Rating als Vergleich herangezogen wird.

Darlehen aus Anleihemitteln werden zu ihrem Nennbetrag erfasst, der als beizulegender Zeitwert des Darlehens gilt. Dies wird wie folgt begründet:

Das „Marktumfeld“ für Anleihegeschäfte der Europäischen Union zeichnet sich durch ganz besondere Merkmale aus, die es von dem Kapitalmarkt unterscheiden, der sonst zur Herausgabe von Industrie- oder Staatsanleihen genutzt wird. Da Darlehensgeber in diesen Märkten unter verschiedenen Investitionen wählen können, wird die Opportunitätsmöglichkeit in den Marktkursen berücksichtigt. Der Europäischen Union steht diese Möglichkeit der Wahl alternativer Investitionen jedoch nicht offen, da ihr Geldanlagen auf den Kapitalmärkten untersagt sind. Sie kann Mittel nur zu dem Zweck aufnehmen, diese zum gleichen Zinssatz (z.B. als Zahlungsbilanzhilfe) oder zu einem im Vergleich zum gewerblichen Markt verminderten Satz (z.B. EFSM im Jahr 2011) auszuleihen. Daraus ergibt sich, dass der Europäischen Union für die aufgenommenen Beträge keine alternativen Kreditvergabe- oder Investitionsmöglichkeiten offen stehen. Folglich gibt es keine Opportunitätskosten und somit besteht auch keine Basis für einen Vergleich mit Marktkursen. Tatsächlich stellt das Darlehensgeschäft der Europäischen Union an sich bereits den Markt dar. Da die „Option“ Opportunitätskosten nicht zutrifft, verhält es sich grundsätzlich so, dass der Marktkurs den wesentlichen Gehalt der EU-Darlehenstransaktionen nicht angemessen widerspiegelt. Daher ist es nicht angemessen, den beizulegenden Zeitwert für das Darlehensgeschäft der Europäischen Union unter Zugrundelegung von Industrie- oder Staatsanleihen zu bestimmen.

Da es darüber hinaus weder einen aktiven Markt noch ähnliche Transaktionen als Vergleichsgrundlage gibt, sollte der von der Europäischen Kommission für eine angemessene Bewertung ihrer Darlehensgeschäfte im Rahmen von EFSM-, Zahlungsbilanz- oder anderen Darlehen dieser Art eingesetzte Zinssatz dem in Rechnung gestellten Zinssatz entsprechen.

Zudem bestehen bei Zahlungsbilanz-, Euratom- und MFH-Darlehen aufgrund ihrer Wechselseitigkeit (back-to-back) Ausgleichseffekte zwischen Darlehen und Ausleihungen. Der Effektivzins für das Darlehen ist also gleich dem Effektivzins der zugehörigen Ausleihungen. Die von der Europäischen Union getragenen und an den Darlehensempfänger weiter verrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst.

Finanzinstrumente werden dann nicht mehr erfasst, wenn die Zahlungsansprüche aus den Investitionen erloschen sind oder übertragen wurden und die Europäische Union im Wesentlichen alle Risiken und Erträge aus dem Eigentum übertragen hat.

Folgebewertung

(i)

Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzanlagen werden anschließend zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Gewinne und Verluste durch Änderungen im beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten aus der Kategorie „Finanzinstrumente mit erfolgswirksamer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ werden in der Periode ihres Entstehens in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

(ii)

Darlehen und Forderungen sowie bis zur Endfälligkeit gehaltene Anlagen werden anhand der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Falle von Darlehen aus Anleihemitteln wird derselbe Effektivzinssatz auf Darlehen und Anleihen angewandt, da diese Darlehen die Merkmale von Gegengeschäften (Back-to-Back-Transaktionen) erfüllen und die Differenzen zwischen dem Darlehen, den Darlehensbedingungen und dem Betrag nicht wesentlich sind. Die von der Europäischen Union getragenen und an den Darlehensempfänger weiter verrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst.

(iii)

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Anlagen – die Europäische Union hält gegenwärtig keine Investitionen dieser Kategorie.

(iv)

Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen werden anschließend zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Erträge und Verluste aufgrund von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren Anlagen werden in der Zeitwert-Rücklage ausgewiesen. Wird eine als zur Veräußerung verfügbar eingestufte Finanzanlage verkauft oder abgewertet, werden die zuvor in der Zeitwert-Rücklage ausgewiesenen kumulativen Berichtigungen auf ihren beizulegenden Zeitwert in der Ergebnisrechnung erfasst. Die mithilfe der Effektivzinsmethode berechneten Zinsen zur Veräußerung verfügbarer Finanzanlagen werden in der Ergebnisrechnung erfasst. Dividenden der zur Veräußerung verfügbaren Dividendenpapiere werden erfasst, sobald ein Auszahlungsanspruch der Europäischen Union besteht.

Der beizulegende Zeitwert von in aktiven Märkten notierten Anlagen basiert auf den jeweiligen Geldkursen. Besteht kein aktiver Markt für eine Finanzanlage (und für nicht börsennotierte Wertpapiere), so legt die Europäische Union mithilfe von Bewertungstechniken einen beizulegenden Zeitwert fest. Dies umfasst die Zugrundelegung aktueller marktüblicher Transaktionen, den Verweis auf andere, weitgehend ähnliche Wertpapiere, DCF-Analysen, Optionspreismodelle und sonstige von den Marktteilnehmern häufig verwendete Bewertungstechniken.

Sollte sich kein notierter Kurs eines aktiven Marktes zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verlässlich ermitteln lassen, werden die Anlagen zum Anschaffungswert abzüglich Wertminderung bewertet.

Wertminderung von Finanzanlagen

Die Europäische Union überprüft zu jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise auf die Wertminderung einer Finanzanlage vorliegen. Eine Finanzanlage wird nur dann abgewertet und Wertminderungsverluste entstehen nur dann, wenn aufgrund eines oder mehrerer Ereignisse nach der erstmaligen Erfassung der Anlage objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sofern dieses Ereignis (oder diese Ereignisse) verlässlich vorhersagbare Auswirkungen auf die künftigen Cashflows der Anlage hat (haben).

(a)   Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Anlagen

Besteht ein objektiver Hinweis auf den Eintritt von Wertminderungsverlusten bei Darlehen und Forderungen oder bis zur Endfälligkeit gehaltenen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Anlagen, wird die Höhe dieser Verluste als Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert der geschätzten künftigen Cashflows (ohne die künftigen, bisher nicht entstandenen Kreditverluste), abgezinst zum ursprünglichen Effektivzinssatz der Finanzanlage, ermittelt. Der Buchwert verringert sich entsprechend und der Verlust wird in der Ergebnisrechnung erfasst. Bei variabler Verzinsung eines Darlehens oder einer bis zur Fälligkeit gehaltenen Anlage wird der vertraglich vereinbarte Effektivzinssatz als Abzinsungssatz zur Ermittlung des Wertminderungsverlusts herangezogen. Unabhängig von der Wahrscheinlichkeit einer Aufkündigung spiegelt die Zeitwertberechnung der geschätzten künftigen Cashflows einer besicherten Finanzanlage den möglichen Cashflow aus der Aufkündigung abzüglich der Kosten für den Erwerb und Verkauf der Sicherheit wider. Verringert sich der Wertminderungsverlust in einer späteren Periode und lässt sich diese Verringerung objektiv mit einem Ereignis nach Erfassung der Wertminderung in Verbindung bringen, so wird die zuvor erfasste Wertminderung in der Ergebnisrechnung zurückgebucht.

(b)   Zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen

Werden Kapitalbeteiligungen als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert, wird ein signifikanter oder dauerhafter (längerfristiger) Rückgang ihres beizulegenden Zeitwertes unter den Anschaffungswert beim Werthaltigkeitstest berücksichtigt. Besteht bei zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen ein solcher Hinweis, wird der kumulierte Verlust – gemessen als die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich eventueller, zuvor in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Wertminderungsverluste dieser Finanzanlage– aus den Rücklagen herausgenommen und in der Ergebnisrechnung erfasst. In der Ergebnisrechnung erfasste Wertminderungsverluste aus Kapitalbeteiligungsinstrumenten werden in der Ergebnisrechnung nicht zurückgebucht. Steigt in einer späteren Periode der beizulegende Zeitwert eines als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Schuldtitels und lässt sich die Steigerung objektiv mit einem Ereignis in Verbindung bringen, das nach Erfassung des Wertminderungsverlustes eingetreten ist, erfolgt eine Rückbuchung des Wertminderungsverlusts in der Ergebnisrechnung.

1.5.6.    Lagerbestände

Lagerbestände werden zum jeweils geringeren Wert zwischen Anschaffungswert und erzielbarem Veräußerungswert ausgewiesen. Der Anschaffungswert wird mithilfe der FIFO-Methode (first-in, first-out) ermittelt. Die Kosten fertiger und unfertiger Erzeugnisse beinhalten Rohstoffe, direkte Arbeitskosten, sonstige direkt zurechenbare Kosten und zugehörige Produktionsgemeinkosten (auf der Grundlage normaler betrieblicher Kapazitäten). Der erzielbare Veräußerungswert entspricht dem geschätzten Veräußerungspreis im ordentlichen Geschäftsverlauf abzüglich der Kosten für Fertigstellung und Verkauf. Werden Bestände für eine kostenlose oder auf einen nominellen Betrag beschränkte Vergabe gehalten, sind sie zum geringeren Wert von Anschaffungskosten und aktuellen Wiederbeschaffungskosten erfasst. Die aktuellen Wiederbeschaffungskosten sind jene Kosten, die der Europäischen Union entstünden, würde sie die betreffende Anlage zum Berichtsdatum erwerben.

1.5.7.    Vorfinanzierungen

Vorfinanzierungen sind Zahlungen, die dem Empfänger einen finanziellen Vorschuss, also Startkapital, gewähren sollen. Sie können sich auf mehrere Teilzahlungen über einen im jeweiligen Vorfinanzierungsvertrag festgelegten Zeitraum verteilen. Das Startkapital bzw. der Vorschuss muss zurückgezahlt oder innerhalb der vertraglich festgelegten Frist für die vereinbarten Zwecke verwendet werden. Hat der Empfänger keine entsprechend förderfähigen Ausgaben zu tätigen, ist er zur Rückzahlung der Vorfinanzierung an die Europäische Union verpflichtet. Der Vorfinanzierungsbetrag sinkt (ganz oder teilweise) mit der Anerkennung förderfähiger Ausgaben und getätigter Rückzahlungen. Dieser Betrag wird als Aufwendung angesetzt.

Zum Jahresende werden zur Bewertung ausstehender Vorfinanzierungen die ursprünglich gezahlten Beträge um Folgendes gekürzt: um Rückzahlungen, bereits abgerechnete förderfähige Beträge, den Schätzwert der am Jahresende noch nicht abgerechneten förderfähigen Beträge sowie um Wertminderungen.

Die Zinsen der Vorfinanzierungen werden mit ihrer jeweiligen vertraglichen Fälligkeit erfasst. Eine Schätzung der abgegrenzten Zinseinnahmen wird anhand möglichst zuverlässiger Informationen zum Jahresende vorgenommen und in der Vermögensübersicht ausgewiesen.

1.5.8.    Forderungen

Forderungen werden in ihrer ursprünglichen Höhe abzüglich Wertminderungsabschreibungen erfasst. Eine Wertminderungsabschreibung von Forderungen erfolgt, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass es der Europäischen Union nicht möglich sein wird, alle Beträge entsprechend den ursprünglichen Konditionen einzuziehen. Die Höhe der Abschreibung entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem erzielbaren Betrag. Der Abschreibungsbetrag wird in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Auf ausstehende Einziehungsanordnungen, für die noch keine gesonderte Abschreibung vorgenommen wurde, erfolgt eine auf Erfahrungswerten basierende, allgemeine Abschreibung. Wie antizipative Aktiva, d. h. Beträge, die zwar schon angefallen sind, aber noch nicht eingenommen wurden, zum Jahresende erfasst werden, ist in Erläuterung 1.5.14 beschrieben

1.5.9.    Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Finanzinstrumente und gehören zu den kurzfristigen Vermögenswerten. Sie umfassen Kassenbestände, kurzfristig verfügbare Bankeinlagen, sonstige kurzfristige und hoch liquide Anlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von höchstens drei Monaten.

1.5.10.    Mitarbeitersozialleistungen

Versorgungsleistungen

Die Europäische Union stellt Pensionspläne auf, deren Leistungen im Voraus und beitragsunabhängig festgelegt werden. Die Bediensteten leisten zwar von ihren Dienstbezügen einen Beitrag in Höhe von einem Drittel der voraussichtlichen Kosten für diese Leistungen, die Verbindlichkeit wird aber nicht finanziert. Die in der Vermögensübersicht für diese Pensionspläne ausgewiesene Verbindlichkeit entspricht dem Zeitwert der Pensionsverpflichtungen zum Abschlussstichtag. Versicherungsmathematiker berechnen die Verpflichtungen aus einem solchen Pensionsplan anhand des Anwartschafts-Barwertverfahrens. Der Zeitwert der Pensionsverpflichtungen wird ermittelt, indem die geschätzten künftigen Cashflows zum Zinssatz von Staatsanleihen in der Währung der Pensionszahlungen bei einer Laufzeit, die in etwa jener der zugehörigen Pensionsverbindlichkeit entspricht, abgezinst werden.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch empirisch bestimmte Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen werden unmittelbar in der Ergebnisrechnung erfasst. Jeder nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird unmittelbar in der Ergebnisrechnung erfasst, sofern die Änderungen im Pensionsplan nicht von der Anwartschaftsdauer abhängen. In diesem Fall wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand linear über die Anwartschaftsdauer abgeschrieben.

Leistungen bei Krankheit nach Eintritt in den Ruhestand

Die Europäische Union gewährt ihren Bediensteten Gesundheitsleistungen durch die Erstattung medizinischer Ausgaben. Für die tägliche Verwaltung wurde ein separater Fonds geschaffen. Bedienstete im aktiven Dienst sowie Bedienstete im Ruhestand, Verwitwete und ihre Berechtigten haben Anspruch auf Leistungen aus diesem System. Die den nicht im aktiven Dienst befindlichen Personen (Ruhegehaltsempfänger, Waisen usw.) gewährten Leistungen gelten als „Sozialleistungen für nicht im aktiven Dienst befindliche Personen“. Aufgrund der Art dieser Leistungen ist eine versicherungsmathematische Berechnung erforderlich. Die Verbindlichkeit in der Vermögensübersicht wird auf einer ähnlichen Grundlage bestimmt wie jene für die Pensionsverpflichtungen (siehe oben).

1.5.11.    Rückstellungen

Rückstellungen werden erfasst, wenn für die Europäische Union infolge vergangener Ereignisse eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass zu ihrer Erfüllung Mittel fließen werden, und wenn der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Für künftige operative Verluste werden keine Rückstellungen ausgewiesen. Die Höhe der Rückstellungen entspricht den geschätzten Ausgaben, die voraussichtlich zur Befriedigung der jeweiligen Verpflichtung am Berichtsdatum getätigt werden müssen. Umfasst eine Rückstellung eine große Zahl an Positionen, wird die Verpflichtung durch Gewichtung aller möglichen Ergebnisse nach ihrem jeweiligen Wahrscheinlichkeitsgrad („Erwartungswertmethode“) geschätzt.

1.5.12.    Finanzverbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten werden als zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzverbindlichkeiten klassifiziert oder als Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (Anleihemittel). Die Anleihemittel setzen sich aus Anleihen von Kreditinstituten und Schuldzertifikaten zusammen. Sie werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, der den Ausgabeerlösen (dem beizulegenden Zeitwert der erzielten Erlöse) abzüglich Transaktionskosten entspricht, in der Folge aber zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode geführt. Jede Differenz zwischen den Erlösen abzüglich Transaktionskosten und Tilgungswert wird in der Ergebnisrechnung anhand der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Anleihen erfasst.

Sie werden mit Ausnahme der Anleihen mit Fälligkeiten von weniger als zwölf Monaten ab Abschlussstichtag als langfristige Verbindlichkeiten eingestuft. Bei Darlehen aus Anleihemitteln kann die Effektivzinsmethode aus Gründen der Wesentlichkeit nicht auf Darlehen und Anleihen angewendet werden. Die von der Europäischen Union getragenen und an den Darlehensempfänger weiter verrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst.

Die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfassten Finanzverbindlichkeiten beinhalten Derivate, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Diese werden buchhalterisch ebenso behandelt wie die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfassten Finanzanlagen. Siehe dazu Erläuterung 1.5.5.

1.5.13.    Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten der Europäischen Union in erheblicher Höhe beziehen sich nicht auf den Erwerb von Lieferungen oder Leistungen, sondern es handelt sich hierbei um nicht beglichene Zahlungsanträge von Zahlungshilfeempfängern oder aus sonstigen EU-Finanzierungen. Sie werden als Verbindlichkeiten in der Höhe der Zahlungsanträge ausgewiesen, nachdem diese eingegangen und von den zuständigen Finanzstellen als zulässig anerkannt worden sind. Zu diesem Zeitpunkt werden sie in der anerkannten und berechtigten Höhe bewertet.

Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Lieferungen und Leistungen werden bei Rechnungseingang in der Höhe des ursprünglichen Betrages erfasst und die zugehörigen Aufwendungen werden verbucht, sobald die betreffenden Lieferungen und Leistungen erbracht und von der Europäischen Union anerkannt wurden.

1.5.14.    Antizipative und transitorische Aktiva und Passiva

Nach den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union werden Transaktionen und Ereignisse in den Jahresabschlüssen in jener Periode erfasst, auf die sie sich beziehen. Am Ende der Rechnungsperiode werden antizipative Passiva auf der Grundlage eines Betrags erfasst, der der geschätzten Höhe der für die Periode fälligen Transferverpflichtung entspricht. Die Berechnung antizipativer Passiva erfolgt gemäß detaillierten operationellen und praktischen Leitlinien, die die Kommission herausgegeben hat, um sicherzustellen, dass die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage wiedergeben.

Auch Erträge werden in der Periode, auf welche sie sich beziehen, ausgewiesen. Wenn bis zum Jahresende keine Rechnung erstellt wurde, aber die Leistung erbracht wurde, die Lieferungen von der Europäischen Union vorgenommen wurden oder (aufgrund eines Abkommens) eine vertragliche Vereinbarung besteht, dann muss in den Jahresabschlüssen ein antizipativer Aktivposten erfasst werden.

Wenn vor dem Jahresende eine Rechnung ausgestellt wurde, aber die Leistungen noch nicht erbracht oder die Lieferungen noch nicht vorgenommen wurden, dann werden die Erträge passiv abgegrenzt und in der nächsten Rechnungsperiode erfasst.

1.6.   ERGEBNISRECHNUNG

1.6.1.    Erträge

Erträge ohne Leistungsaustausch

Darunter fällt die überwiegende Mehrzahl der Erträge der Europäischen Union, und davon umfasst sind vor allem direkte und indirekte Steuern und Eigenmittel. Zusätzlich zu Steuermitteln kann die Europäische Union auch Zuwendungen Dritter, wie Zölle, Geldbußen und Schenkungen erhalten.

BNE-Eigenmittel und MwSt-Eigenmittel

Erträge werden periodengerecht mit dem Ergehen eines Abrufs der Europäischen Union an die Mitgliedstaaten, mit dem die Europäische Union ihre Beiträge einfordert, erfasst. Sie werden in Höhe des „abgerufenen Betrags“ ausgewiesen. Da Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel auf geschätzten Angaben für das betreffende Haushaltsjahr beruhen, kann es bis zur Herausgabe der endgültigen Daten durch die Mitgliedstaaten bei Änderungen zu Anpassungen kommen. Die Auswirkungen einer Änderung des geschätzten Betrages werden berücksichtigt, wenn der Nettoüberschuss oder das Nettodefizit für die Periode der Änderung bestimmt wird.

Traditionelle Eigenmittel

Forderungen und zugehörige Einnahmen werden erfasst, sobald die relevanten monatlichen A-Erklärungen (einschließlich garantierter und unbestrittener erhobener Zölle und fälliger Beträge) der Mitgliedstaaten eintreffen. Zum Berichtsdatum werden die von den Mitgliedstaaten für die jeweilige Periode eingezogenen Beträge, die jedoch noch nicht an die Europäische Union gezahlt wurden, geschätzt und als antizipative Einnahmen periodengerecht erfasst. Die von den Mitgliedstaaten eingegangenen vierteljährlichen B-Erklärungen (einschließlich der weder erhobenen noch garantierten Zölle und vom Schuldner bestrittenen Beträge) werden als Erträge abzüglich Einziehungskosten (25 %), zu deren Einbehaltung die Mitgliedstaaten berechtigt sind, ausgewiesen. Außerdem wird eine Wertminderung für den Betrag der geschätzten Einziehungslücke in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

Geldbußen

Erträge aus Geldbußen werden erfasst, wenn der Beschluss der Europäischen Union über die Verhängung einer Geldbuße erlassen und dem Adressaten offiziell mitgeteilt wurde. Bestehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der betreffenden Einrichtung, wird ein herabgesetzter Betrag ausgewiesen. Nach dem Beschluss zur Verhängung einer Geldbuße bleiben dem Schuldner ab dem Datum der Mitteilung zwei Monate,

um entweder die Strafe anzunehmen – in diesem Fall hat er die Geldbuße innerhalb der festgesetzten Frist zu zahlen, wobei der betreffende Betrag endgültig von der Europäischen Union eingezogen wird;

oder um den Beschluss abzulehnen und entsprechend der EU-Gerichtsbarkeit Rechtsmittel einzulegen.

Gleichwohl ist der Schuldner gemäß Artikel 278 EU-Vertrag verpflichtet, die Geldbuße zunächst innerhalb der gesetzten Frist von drei Monaten zu entrichten, da eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat, oder er kann stattdessen unter bestimmten Umständen mit Zustimmung des Rechnungsführers der Kommission eine Bankgarantie über den entsprechenden Betrag vorlegen.

Legt die mit einer Strafe belegte Einrichtung Berufung gegen den Beschluss ein, nachdem sie die Geldbuße bereits vorläufig entrichtet hat, wird der Betrag als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Da jedoch einer Berufung gegen den Beschluss der Europäischen Union keine aufschiebende Wirkung zukommt, wird der Betrag zur Forderungsabrechnung herangezogen. Falls eine Garantie statt einer Zahlung eingegangen ist, bleibt die Geldbuße als Forderung erfasst. Wenn es als wahrscheinlich gilt, dass das Gericht der Europäischen Union gegen die Europäische Union entscheidet, muss eine Rückstellung zur Deckung dieses Risikos gebildet werden. Wurde stattdessen eine Bankgarantie geleistet, wird die ausstehende Forderung vorschriftsmäßig abgeschrieben. Die aufgelaufenen Zinsen, die die Europäische Union erhält, da die auf den Bankkonten eingegangenen Zahlungen verzinst werden, sind als Ertrag auszuweisen und die allfällige Eventualverbindlichkeit ist entsprechend zu erhöhen.

Erträge mit Leistungsaustausch

Erträge aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt des Übergangs der wesentlichen Eigentumsrisiken und Erträge an den Gütern auf den Käufer erfasst. Erträge im Zusammenhang mit Transaktionen, die die Bereitstellung von Dienstleistungen umfassen, werden unter Bezugnahme auf die Phase der Fertigstellung zum Berichtsdatum erfasst.

Zinserträge und Zinsaufwendungen

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden in der Ergebnisrechnung anhand der Effektivzinsmethode ausgewiesen. Mit dieser Methode lassen sich die fortgeführten Anschaffungskosten einer Finanzanlage oder Finanzverbindlichkeit berechnen und die Zinserträge oder -aufwendungen über den relevanten Zeitraum zuordnen. Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes schätzt die Europäische Union die Cashflows unter Berücksichtigung aller vertraglichen Konditionen des Finanzinstruments (beispielsweise Vorauszahlungsoptionen), künftige Kreditverluste bleiben jedoch unberücksichtigt. Die Berechnung beinhaltet alle zwischen den Vertragsparteien bezahlten oder erhaltenen Gebühren und Zinspunkte, die in den Effektivzinssatz einfließen, sowie die Transaktionskosten und alle sonstigen Auf- oder Abschläge.

Wurde eine einzelne Finanzanlage oder eine Gruppe ähnlicher Finanzanlagen infolge eines Wertminderungsverlusts abgeschrieben, werden die Zinserträge erfasst, wozu der zur Diskontierung der künftigen Cashflows verwendete Zinssatz herangezogen wird, um den Wertminderungsverlust zu erheben.

Dividendenerträge

Die Dividendenerträge werden mit der Errichtung des Zahlungsanspruchs erfasst.

1.6.2.    Aufwendungen

Aufwendungen mit Leistungsaustausch, die aus dem Erwerb von Gütern und Dienstleistungen entstehen, werden mit ihrer Lieferung und Annahme durch die Europäische Union erfasst. Sie werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag bewertet. Aufwendungen ohne Leistungsaustausch sind eine Besonderheit der Europäischen Union und machen den Großteil der Aufwendungen aus. Sie beziehen sich auf Transferleistungen an Empfänger und können in drei Arten unterteilt werden: Ansprüche, vertragliche Transferzahlungen und Finanzhilfen, Beiträge und Schenkungen nach Ermessen.

Transferzahlungen werden im Rechnungszeitraum der Ereignisse, die Anlass zur betreffenden Zahlung gegeben haben, als Aufwand verbucht, wenn die Art der Transferzahlung durch eine Rechtsvorschrift oder Verordnung (Haushaltsordnung, Beamtenstatut oder sonstige Verordnung) gedeckt ist oder zur Genehmigung der Transferzahlung ein Vertrag geschlossen wurde, wenn außerdem der Empfänger alle Kriterien erfüllt und eine vernünftige Schätzung des Betrages möglich ist.

Geht ein Antrag auf Zahlung oder Kostenvergütung ein und entspricht er den Zulassungskriterien, so wird er in Höhe des zulässigen Betrages als Aufwand verbucht. Bis zum Jahresende entstandene, relevante Aufwendungen, die bereits fällig sind, aber noch nicht gemeldet wurden, werden geschätzt und als antizipative Passiva erfasst.

1.7.   EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN

1.7.1.    Eventualforderungen

Eine Eventualforderung ist eine mögliche, aber unsichere Forderung infolge vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse, die nicht gänzlich in der Kontrolle der Europäischen Union liegen, bestätigt wird. Eine Eventualforderung ist auszuweisen, wenn voraussichtlich mit dem Eintritt eines wirtschaftlichen Nutzens oder eines Nutzungspotentials zu rechnen ist.

1.7.2.    Eventualverbindlichkeiten

Eine Eventualverbindlichkeit ist eine mögliche, aber unsichere Verpflichtung infolge vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht gänzlich in der Kontrolle der Europäischen Union liegen, oder eine gegenwärtige Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wird, weil nicht wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abgang in Form eines wirtschaftlichen Nutzens oder Nutzungspotentials eintreten wird, oder weil in extrem seltenen Fällen die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig ermittelt werden kann.

Die Grundsätze der Rechnungsführung der Europäischen Kommission entsprechen den von der Europäischen Union angewendeten Grundsätzen. Sie werden in Erläuterung 1 der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union umrissen.

2.   ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSÜBERSICHT

LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

2.1.   IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Mio. EUR

 

Betrag

Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2009

171

Zugänge

60

Veräußerungen

(2)

Sonstige Änderungen

7

Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2010

236

Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2009

(99)

Abschreibungsaufwand für das Haushaltsjahr

(28)

Veräußerungen

1

Sonstige Änderungen

(2)

Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2010

(128)

Nettobuchwert zum 31. Dezember 2010

108

Nettobuchwert zum 31. Dezember 2009

72

Die oben aufgeführten Beträge beziehen sich in erster Linie auf Computersoftware.

2.2.   SACHANLAGEN

Mio. EUR

 

Grundstücke und Gebäude

Anlage und Ausstattung

Mobiliar und Fuhrpark

Computer-Hardware

SonstigeSachanlagen

Finanz-leasing

Anlagen im Bau

GESAMT

Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2009

3 972

460

215

475

182

2 655

231

8 190

Zugänge

47

44

20

42

15

10

114

292

Veräußerungen

(37)

(125)

(30)

(81)

(27)

(1)

(301)

Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien

(1)

0

0

1

11

0

(10)

1

Sonstige Änderungen

46

113

21

46

33

(1)

-

258

Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2010

4 027

492

226

483

214

2 663

335

8 440

Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2009

(1 742)

(355)

(155)

(359)

(108)

(612)

 

(3 331)

Abschreibungsaufwand für das Haushaltsjahr

(127)

(37)

(21)

(60)

(17)

(96)

 

(358)

Abschreibungs-Rückbuchungen

2

 

2

Veräußerungen

31

122

27

77

27

0

 

284

Umwidmungen zwischen Vermögenskategorien

1

1

0

0

(1)

0

 

1

Sonstige Änderungen

(31)

(113)

(18)

(38)

(25)

0

 

(225)

Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2010

(1 868)

(382)

(167)

(378)

(124)

(708)

 

(3 627)

nettobuchwert zum 31. dezember 2010

2 159

110

59

105

90

1 955

335

4 813

31. DEZEMBER 2009

2 230

105

60

116

74

2 043

231

4 859

Die im Rahmen von Finanzleasings und ähnlichen Rechten noch zu leistenden Zahlungen werden als langfristige bzw. kurzfristige Verbindlichkeiten in der Vermögensübersicht ausgewiesen (siehe auch Erläuterungen 2.15 und 2.18.1). Sie setzen sich wie folgt zusammen:

FINANZLEASINGS

Mio. EUR

Beschreibung

Gesamtaufwendungen (A)

Künftig zahlbare Beträge

Gesamtwert

Spätere Ausgaben für Anlagen

Anlagewert

Abschreibung

Netto-Buchwert

< 1 Jahr

> 1 Jahr

> 5 Jahre

Gesamtverbindlichkeit (B)

A + B

(C)

A + B + C

(E)

= A + B + C + E

Grundstücke und Gebäude

843

56

271

1 389

1 716

2 559

61

2 620

(684)

1 936

Sonstige Sachanlagen

22

9

11

1

21

43

0

43

(24)

19

Gesamtwert zum 31.12.2010

865

65

282

1 390

1 737

2 602

61

2 663

(708)

1 955

Gesamtwert zum 31.12.2009

799

59

270

1 466

1 795

2 594

61

2 655

(612)

2 043

2.3.   LANGFRISTIGE INVESTITIONEN

Mio. EUR

 

Erläuterung

31.12.2010

31.12.2009

Beteiligungen an Joint Ventures

2.3.1

138

196

Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen

2.3.2

354

382

Garantiefonds

2.3.3

1 346

1 240

Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

2.3.4

717

561

Investitionen insgesamt

 

2 555

2 379

Unter dieser Rubrik sind Investitionen ausgewiesen, die mit dem Ziel getätigt werden, die Tätigkeiten der Europäischen Union zu unterstützen. Sie beinhaltet unter anderem das Nettovermögen des Garantiefonds.

2.3.1.    Beteiligungen an Joint Ventures

Mio. EUR

 

GJU

SESAR

ITER

IMI

FCH

Insgesamt

Betrag zum 31.12.2009

0

80

35

81

0

196

Beiträge

0

41

53

24

64

182

Anteil am Nettoergebnis

0

(110)

(76)

(27)

(27)

(240)

Betrag zum 31.12.2010

0

11

12

78

37

138

Beteiligungen an Joint Ventures werden nach der Äquivalenzmethode bilanziert. Die folgenden Buchwerte sind der Europäischen Union auf der Grundlage ihrer Beteiligung an Joint Ventures zuordenbar:

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Anlagevermögen

176

48

Umlaufvermögen

165

192

Langfristige Verbindlichkeiten

0

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten

(208)

(44)

Erträge

7

72

Aufwand

(247)

(169)

Gemeinsames Unternehmen Galileo (GJU) in Abwicklung

Die Abwicklung des gemeinsamen Unternehmens Galileo (GJU) wurde Ende 2006 eingeleitet und ist noch nicht abgeschlossen. Da das Unternehmen inaktiv war und sich 2010 noch in Abwicklung befand, entstanden keine Erträge oder Aufwendungen. Das Nettovermögen des GJU und somit der Wert der Investitionen zum 31. Dezember 2010 (und zum 31. Dezember 2009) betrug null Euro. Dies entspricht den Investitionen in Höhe von 585 Mio. EUR abzüglich des Anteils der kumulierten Verluste in Höhe von 585 Mio. EUR

Gemeinsames Unternehmen SESAR

Dieses gemeinsame Unternehmen verfolgt das Ziel, die Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems und die schnelle Einführung des europäischen Generalplans für das Flugverkehrsmanagement zu gewährleisten, indem alle einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Europäischen Union koordiniert und gebündelt werden. Zum 31. Dezember 2010 besaß die Kommission einen Eigentumsanteil von 78,8% bzw. 11 Mio. EUR an SESAR. Der für SESAR vorgesehene (indikative) Gesamtbeitrag der Kommission (von 2007 bis 2013) beträgt 700 Mio. EUR.

Internationale Fusionsenergieorganisation ITER (ITER)

In der ITER sind die Europäische Union, China, Indien, Russland, Korea, Japan und die Vereinigten Staaten von Amerika vertreten. ITER wurde zum Betrieb der ITER-Anlagen, zur Förderung der Nutzung der ITER-Anlagen, zur Förderung des Verständnisses und der Akzeptanz der Fusionsenergie in der Öffentlichkeit sowie zur Durchführung sonstiger Tätigkeiten errichtet, die für die Erfüllung ihres Zwecks erforderlich sind. Der Beitrag der Europäischen Union (Euratom) an ITER International wird über die Agentur „Fusion for Energie“ (Kernfusion für die Energiegewinnung) erteilt und beinhaltet auch die Beiträge der Mitgliedstaaten und der Schweiz. Der Gesamtbeitrag gilt rechtlich als Euratom-Beitrag an ITER, da die Mitgliedstaaten und die Schweiz keine Eigentumsanteile an ITER haben. Da die Europäische Union rechtlich die Beteiligung am Joint Venture ITER International hält, muss die Kommission die Beteiligung in ihren Jahresrechnungen ausweisen.

Zum 31. Dezember 2010 hielt Euratom einen Eigentumsanteil von 47,2% bzw. 12 Mio. EUR an ITER. Der für ITER vorgesehene (indikative) Gesamtbeitrag von Euratom (von 2007 bis 2041) beträgt 7 649 Mio. EUR.

Gemeinsame Technologieinitiativen

Mit Blick auf die Umsetzung der Zielsetzungen der Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung wurden öffentlich-private Partnerschaften in Form von gemeinsamen Technologieinitiativen gegründet. Ihre Umsetzung erfolgte durch gemeinsame Unternehmen im Sinne von Artikel 171 des EU-Vertrags. 2010 nahmen zwei neue Gemeinsame Technologieinitiativen den Betrieb auf, und zwar das gemeinsame Unternehmen ENIAC und das gemeinsame Unternehmen FCH. Unter rechtlichen Aspekten wird ENIAC zwar als gemeinsames Unternehmen bezeichnet, unter Gesichtspunkten der Rechnungsführung ist es jedoch als verbundene Einrichtung anzusehen (und wird auch als solche in die Erläuterung 2.3.2 aufgenommen). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Kommission zwar einen erheblichen Einfluss auf dieses Unternehmen ausübt, aber nicht die gemeinschaftliche Führung innehat, (wie dies ähnlich auch auf die gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS und Clean Sky zutrifft).

Gemeinsame Technologieinitiative IMI für innovative Arzneimittel

Das gemeinsame Unternehmen IMI verfolgt folgende Ziele: Förderung der vorwettbewerblichen Arzneimittelforschung und -entwicklung in Mitgliedstaaten und verbundenen Ländern zur Erhöhung der Forschungsinvestitionen im Biopharmaziesektor sowie zur Förderung der Einbeziehung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in ihre Aktivitäten. Der Eigentumsanteil der Europäischen Union, vertreten durch die Kommission, beträgt zum 31. Dezember 2010 97,4% bzw. 78 Mio. EUR. Zum 31.12.2017 wird sich der maximale indikative Beitrag der Kommission auf 1 Mrd. EUR belaufen.

Gemeinsames Unternehmen FCH Fuel Cells and Hydrogen

Mit dem gemeinsamen Unternehmen FCH wird das Ziel verfolgt, zur Stärkung der Forschungstätigkeiten Mittel aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor zusammenzuführen, um auf diese Weise die Effizienz der europäischen Forschungsanstrengungen insgesamt zu steigern und Entwicklung und Einsatz der Brennstoffzellen- und Wasserstoff-Technologie zu beschleunigen. Der Eigentumsanteil der Europäischen Union, vertreten durch die Kommission, beträgt zum 31. Dezember 2010 99,9% bzw. 37 Mio. EUR. Zum 31.12.2017 wird sich der maximale indikative Beitrag der Europäischen Union auf 470 Mio. EUR belaufen.

2.3.2    Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen

Mio. EUR

 

EIF

ARTEMIS

Clean Sky

ENIAC

Insgesamt

Betrag zum 31. Dezember 2009

301

7

74

0

382

Beiträge

14

19

101

30

164

Anteil am Nettoüberschuss/(Defizit)

2

(12)

(161)

(9)

(180)

Sonstige Eigenkapitalbewegungen

(12)

0

0

0

(12)

Betrag zum 31. Dezember2010

305

14

14

21

354

Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen werden nach der Äquivalenzmethode bilanziert. Die folgenden Buchwerte sind der Europäischen Union auf der Grundlage ihrer Beteiligung an verbundenen Einrichtungen zuordenbar:

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Aktiva

447

420

Passiva

(93)

(38)

Erträge

25

17

Überschuss/(Defizit)

(180)

(6)

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) ist die Finanzinstitution der Europäischen Union, die sich darauf spezialisiert hat, KMU Risikokapital und Bürgschaften zur Verfügung zu stellen. Zum 31. Dezember 2010 hatte die Kommission insgesamt 900 Mio. EUR (von 3 Mrd. EUR) des Aktienkapitals der EIF gezeichnet. Dies entspricht 30% des gesamten Aktienkapitals des EIF. Zwei Mio. EUR aus dem oben genannten Betrag beziehen sich auf das Ergebnis für 2010 (Gewinn). Im Jahr 2010 wurde keine Dividende eingenommen. Die Kommission hat 20% eingezahlt. Der Saldo in Höhe von 720 Mio. EUR ist noch nicht eingefordert worden.

Mio. EUR

EIF

Gesamtkapital des EIF

Von der Kommission gezeichnet

Aktienkapital insgesamt

3 000

900

Eingezahlt

(600)

(180)

Noch nicht eingefordert

2 400

720

Gemeinsames Unternehmen ARTEMIS

Dieses Unternehmen wurde geschaffen, um mit dem Privatsektor eine gemeinsame Technologieinitiative für eingebettete Informations- und Kommunikationstechnologien umzusetzen. Der Eigentumsanteil der Europäischen Union, vertreten durch die Kommission, beträgt zum 31. Dezember 2010 96,7% bzw. 14 Mio. EUR. Der maximale indikative Beitrag der Kommission wird sich auf 420 Mio. EUR belaufen.

Gemeinsames Unternehmen Clean Sky

Die Zielsetzung dieses Unternehmens besteht darin, Entwicklung, Validierung und Erprobung sauberer Luftverkehrstechnologien in der Europäischen Union zu beschleunigen. Insbesondere soll zur Reduzierung der durch den Luftverkehr hervorgerufenen Auswirkungen auf die Umwelt ein radikal innovatives Luftverkehrssystem geschaffen werden. Der Eigentumsanteil der Europäischen Union, vertreten durch die Kommission, beträgt zum 31. Dezember 2010 64,7% bzw. 14 Mio. EUR. Der maximale indikative Beitrag der Kommission zu dieser Unternehmung wird sich auf 800 Mio. EUR belaufen.

Gemeinsames Unternehmen ENIAC

Das Ziel der ENIAC besteht in der Festlegung eines gemeinsam vereinbarten Forschungsprogramms auf dem Gebiet der Nanoelektronik, um mit Blick auf die Entwicklung und Aneignung von Schlüsselkompetenzen in diesem Bereich Prioritäten für die Forschung zu setzen. Diese Zielsetzungen werden mittels Bündelung von Ressourcen des öffentlichen und privaten Sektors verfolgt, wobei F&E-Aktivitäten in Form von Projekten unterstützt werden. Der Eigentumsanteil der Europäischen Union, vertreten durch die Kommission, beträgt zum 31. Dezember 2010 97,8% bzw. 21 Mio. EUR. Das gesamte Engagement der Europäischen Union wird sich auf 450 Mio. EUR belaufen.

2.3.3    Garantiefonds

Nettovermögen des Garantiefonds

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

1 154

1 050

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

193

191

Aktiva gesamt

1 347

1 241

Passiva gesamt

(1)

(1)

Nettovermögen

1 346

1 240

Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen deckt Darlehen, die auf Beschluss des Rates von der Europäischen Union besichert werden, insbesondere Darlehenstransaktionen der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Drittländern, Darlehen im Rahmen der makrofinanziellen Hilfe (MFH) sowie Euratom-Darlehen außerhalb der Europäischen Union. Es handelt sich um ein langfristiges Instrument zur Deckung von möglichen Zahlungsausfällen von durch die Europäische Union garantierten Darlehen und kann daher als langfristige Investition betrachtet werden. Dies wird durch die Tatsache belegt, dass knapp 85% der zur Veräußerung verfügbaren Anlagen eine Fälligkeit von zwischen einem und zehn Jahren aufweisen. Der Fonds finanziert sich zu 9 % des Kapitalwertes der Transaktionen durch Zahlungen aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union. Hinzu kommen Zins- und Investitionserträge aus dem Vermögen des Fonds sowie die von säumigen Schuldnern, für die der Fonds seine Garantie aktivieren muss, eingezogenen Gelder. Ein etwaiger Jahresüberschuss wird als Einnahme in den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union eingesetzt.

Die Europäische Union muss in den Haushaltsplan eine Rücklage zur Sicherung von Darlehen an Drittländer einsetzen. Diese Rücklage dient zur Finanzierung der Deckungsmittel des Garantiefonds und gegebenenfalls zur Deckung der über die verfügbaren Fondsmittel hinausgehenden Garantieleistungen, deren Verbuchung im Haushaltsplan damit ermöglicht wird. Diese Rücklage von 1 746 Mio. EUR entspricht dem Zielbetrag von 9 % der zum 31. Dezember 2010 ausstehenden Darlehen. Das Nettovermögen des Fonds zum 31. Dezember 2010 beträgt insgesamt 1 346 Mio. EUR. Die Differenz zwischen dem Nettovermögen und dem Rücklagenbetrag entspricht dem Betrag, der aus dem Haushalt der Europäischen Union an den Fonds zu zahlen ist, d.h. 400 Mio. EUR. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des AFS-Bestands an Schuldverschreibungen sind 2010 im Eigenkapital mit dem Gesamtbetrag von 30 Mio. EUR ausgewiesen (2009: Zunahme um 16 Mio. EUR).

2.3.4    Zur Veräußerung verfügbare Anlagen (langfristig)

Hierunter fallen Investitionen und Beteiligungen, die erworben wurden, um die Empfänger bei der Entwicklung ihrer Vorhaben zu unterstützen.

Langfristige zur Veräußerung verfügbare Anlagen

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

188

157

Risikokapitaloperationen

137

132

ETF-Neugründung

199

154

Europäischer Fonds für Südosteuropa

102

96

Green for Growth Fund

20

20

GEEREF

56

Progress-Mikrofinanzierungsinstrument

14

Sonstige Investitionen

1

2

Insgesamt

717

561

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)

Im Mai 2010 billigte der Gouverneursrat eine sofortige Erhöhung der autorisierten, eingezahlten Aktien um 1 Mrd. EUR. Die Bezahlung der herausgegebenen, eingezahlten Aktien erfolgte mittels Neuzuteilung des Reingewinns, der zuvor für andere Zwecke, nämlich der Bezahlung dieser eingezahlten Aktien, dem Überschuss zugewiesen worden war. Da die EBWE an keiner Börse notiert und aufgrund der vertraglichen Einschränkungen durch die Gründungsurkunde der Bank, die sich unter anderem auf den Verkauf von Beteiligungen beziehen, für den die Erwerbskosten als Obergrenze gelten und der auf die bestehenden Anteilseigner beschränkt ist, wird die Beteiligung der Kommission zu Anschaffungskosten abzüglich möglicher Wertminderungsabschreibungen ausgewiesen.

Die Kommission zeichnete 3 % des Gesamtkapitals der EBWE, das sich auf 21 Mrd. EUR beläuft. Am Abschlussstichtag waren 187 Mio. EUR abgerufen, die vollständig eingezahlt worden sind. Die für das noch nicht abgerufene Kapital ausstehenden Zahlungen belaufen sich auf 443 Mio. EUR.

Mio. EUR

EBWE

EBWE-Kapital insgesamt

Von der Kommission gezeichnet

Aktienkapital insgesamt

20 793

630

Eingezahlt

(6 197)

(187)

Noch nicht eingefordert

14 596

443

Im Rahmen von Risikokapitaloperationen werden Beträge zur Finanzierung von Kapitalbeteiligungen an Finanzmittler vergeben. Sie werden von der Europäischen Investitionsbank verwaltet und im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik finanziert.

Unter ETF-Neugründung fällt das Programm für Wachstum und Entwicklung, das Gemeinschaftsprogramm MAP und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP unter der Treuhandschaft des EIF zur Unterstützung der Gründung und Anschubfinanzierung von KMU durch Investitionen in geeignete, spezialisierte Wagniskapitalfonds.

Auch der Europäische Fonds für Südosteuropa (EFSE), eine Fondsgesellschaft mit variablem Aktienkapital (SICAV) fällt unter diese Rubrik. Das Hauptziel des EFSE besteht in der Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Entwicklung in Südosteuropa durch die verlässliche Bereitstellung zusätzlicher Entwicklungsmittel über örtliche Finanzmittler.

Die übergreifende Zielsetzung des Green for Growth Fund (früher Southeast Europe Energy Efficient Fund) besteht in der Verbesserung der Energieeffizienz und der Förderung erneuerbarer Energien in Südosteuropa. Zu diesem Zweck werden Unternehmen und Haushalten mittels Partnerschaften mit Finanzinstitutionen sowie durch direkte Finanzierungen zweckgebundene Mittel zur Verfügung gestellt.

Im Zusammenhang mit dem GEEREF wurde eine neue Investition in Höhe von 56 Mio. EUR vorgenommen. Der GEEREF ist ein neuer, innovativer Fonds, der in Entwicklungsländern und Übergangswirtschaften durch private Investitionen für Projekte im Zusammenhang mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien globales Risikokapital bereitstellt. Darüber hinaus wurden 2010 neue Investitionen in Höhe von 14 Mio. EUR in das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung getätigt.

Zum Jahresende waren weitere 122 Mio. EUR für das ETF-Neugründungs- und das KMU-Finanzinstrument zugesagt, aber von den anderen Parteien noch nicht in Anspruch genommen worden.

2.4   DARLEHEN

Mio. EUR

 

Erläuterung

31.12.2010

31.12.2009

Darlehen aus EU-Haushaltsmitteln und EGKS

2.4.1

162

169

Darlehen aus Anleihemitteln

2.4.2

11 478

10 595

Insgesamt

11 640

10 764

2.4.1    Darlehen aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union und der EGKS in Abwicklung

Mio. EUR

 

Darlehen zu Sonderbedingungen

Wohnbaudarlehen der EGKS

Insgesamt

Gesamtwert zum 31.12.2009

143

26

169

Neue Darlehen

2

2

Rückzahlungen

(16)

(5)

(21)

Änderungen im Buchwert

11

1

12

Gesamtwert zum 31.12.2010

140

22

162

Darlehen mit Sonderbedingungen werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu Vorzugszinsen gewährt werden. Die Zahlung aller Beträge wird mehr als 12 Monaten nach Jahresende fällig. Die Effektivzinssätze für diese Darlehen schwanken zwischen 7,73 % und 14,507%.

2.4.2    Darlehen aus Anleihemitteln

Mio. EUR

 

MFH

Euratom-Darlehen

Zahlungs-bilanz-darlehen

EGKS in Abwicklung

Insgesamt

Gesamtwert zum 31.12.2009

587

484

9 303

261

10 635

Neue Darlehen

2 850

2 850

Rückzahlungen

(84)

(17)

(101)

Wechselkursdifferenzen

2

7

9

Änderungen im Buchwert

93

(4)

89

Gesamtwert zum 31.12.2010

503

469

12 246

264

13 482

Fälliger Betrag < 1 Jahr

2 004

2 004

Fälliger Betrag > 1 Jahr

503

469

10 242

264

11 478

Die Effektivzinssätze (ausgedrückt als Bandbreite von Zinssätzen) lauteten wie folgt:

Darlehen

31.12.2010

31.12.2009

Makrofinanzhilfe (MFH)

0,99 %-4,54 %

0,9625 %-4,54 %

Euratom

0,96313 %-5,76 %

1,071 %-5,76 %

Zahlungsbilanzdarlehen

2,375 %-3,625 %

3,125 %-3,625 %

EGKS in Abwicklung

0,556 %-5,8103 %

0,346 %-5,8103 %

MFH-Darlehen (Makrofinanzhilfe)

Makrofinanzielle Hilfen (MFH) sind ein politisch und strategisch begründetes Finanzinstrument zur ungebundenen und nicht eigens gewidmeten Unterstützung von Drittländern, die sich in geografischer Nähe zum Gebiet der EU befinden und Probleme in ihrer Zahlungsbilanz oder Haushaltsbilanz haben. Diese Darlehen werden als mittel- bis langfristige Kredite oder Finanzhilfen oder als Kombination aus beidem gewährt und verstehen sich zumeist als Ergänzung zu den Stabilisierungs- und Reformprogrammen des Internationalen Währungsfonds. Zum 31. Dezember 2010 hatte die Europäische Kommission Darlehensvereinbarungen im Wert von 300 Mio. EUR geschlossen, die jedoch bis zum Jahresende von den jeweiligen Vertragspartnern noch nicht in Anspruch genommen worden waren. Die Kommission verfügt über keine Bürgschaften Dritter für diese Darlehen, sie sind jedoch über den Garantiefonds abgesichert (siehe Erläuterung 2.3.3).

Euratom-Darlehen

Euratom ist eine durch die Kommission vertretene eigene Rechtsperson innerhalb der Europäischen Union. Sie vergibt Darlehen an Mitgliedstaaten, die zur Finanzierung von Investitionsprojekten in Zusammenhang mit der industriellen Stromerzeugung in Kernkraftwerken und für industrielle Anlagen mit nuklearem Brennstoffzyklus in diesen Mitgliedstaaten gewährt werden. Sie vergibt zudem Darlehen an Nicht-Mitgliedstaaten, die der Verbesserung der Sicherheit und Effizienz von Kernkraftwerken und bestehenden oder in Bau befindlichen Anlagen mit nuklearem Brennstoffzyklus dienen. Die Kommission verfügt über Bürgschaften Dritter für diese Darlehen in Höhe von 466 Mio. EUR (2009: 481 Mio. EUR).

Zahlungsbilanzdarlehen

Die Zahlungsbilanzhilfe ist ein politisch und strategisch begründetes Finanzinstrument, das in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise reaktiviert wurde, um Mitgliedstaaten der Europäischen Union mittelfristig finanzielle Unterstützung bereitzustellen. Im Rahmen dieser Hilfe werden den Mitgliedstaaten Darlehen gewährt, die von Schwierigkeiten in ihrer Zahlungsbilanz oder ihrem Kapitalverkehr betroffen oder ernstlich davon bedroht sind. Nur Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, können diese Fazilität nutzen. Es können höchstens 50 Mrd. EUR an ausstehenden Darlehen gewährt werden. Diese Darlehen werden durch den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union abgesichert.

Zwischen November 2008 und Ende 2009 wurden Ungarn, Lettland und Rumänien Darlehen in Höhe von 14,6 Mrd. EUR gewährt und bis Ende 2010 sind 12,05 Mrd. EUR hiervon ausgezahlt worden. In der nachstehenden Tabelle werden die Auszahlungsdaten sowie die Fälligkeitstermine der verschiedenen Raten bereits ausgezahlter Zahlungsbilanzdarlehen dargestellt:

Mio. EUR

 

Ungarn

Lettland

Rumänien

Insgesamt

Ausgezahlt im Jahr 2008:

Fälligkeit Nov. 2011

2 000

2 000

Ausgezahlt im Jahr 2009:

Fälligkeit April. 2014

1 000

1 000

Fälligkeit Nov. 2014

2 000

2 000

Fälligkeit Jan. 2015

1 200

1 500

2 700

Fälligkeit April. 2016

1 500

1 500

Ausgezahlt im Jahr 2010:

Fälligkeit Sep. 2017

1 150

1 150

Fälligkeit Mai 2019

500

1 000

1 500

Fälligkeit Okt. 2025

200

200

Am 31.12.10 ausgezahlte Darlehen

5 500

2 900

3 650

12 050

Insgesamt gewährte Darlehen

6 500

3 100

5 000

14 600

Noch nicht in Anspruch genommene Beträge am 31.12.10

Ausgelaufen

200

1 350

1 550

Es ist darauf hinzuweisen, dass das Programm zur Zahlungsbilanzhilfe für Ungarn im November 2010 ausgelaufen ist.

EFSM

Da Auszahlungen im Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus („EFSM“) erst nach dem 31. Dezember 2010 erfolgten, erscheinen die Einzelheiten zu diesen Darlehen in Erläuterung 9.

Darlehen der EGKS in Abwicklung

Dieser Posten beinhaltet vor allem von der EGKS in Abwicklung gewährte Darlehen in Verbindung mit Anleihen gemäß den Artikeln 54 und 56 des EGKS-Vertrages sowie drei nicht notierte Schuldverschreibungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) als Ersatz für einen zahlungsunfähigen Schuldner. Diese Schuldverschreibungen werden bis zu ihrer Endfälligkeit (2017 und 2019) als Sicherheit für den Zinsendienst der zugehörigen Anleihen gehalten. Die Änderungen im Buchwert entsprechen der Änderung der aufgelaufenen Zinsen zuzüglich der jährlichen Tilgung in Form bezahlter Prämien und der zu Beginn entstandenen Transaktionskosten, wobei zur Berechnung die Effektivzinsmethode herangezogen wird.

2.5   LANGFRISTIGE VORFINANZIERUNGEN

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

(neu dargestellt)

Vorfinanzierungen (siehe Erläuterung 2.5.1)

40 298

39 750

Aktivische Abgrenzungen (siehe Erläuterung 2.5.2)

3 820

1 794

Langfristige Vorfinanzierungen insgesamt

44 118

41 544

2.5.1    Vorfinanzierung

Der Zeitpunkt der Realisierbarkeit oder Nutzung der Vorfinanzierungen ist dafür entscheidend, ob sie als kurz- oder langfristige Vorfinanzierung ausgewiesen werden. Die Nutzung wird in dem dem Projekt zugrunde liegenden Vertrag festgelegt. Sämtliche Vorfinanzierungen mit Rückzahlungs- oder Nutzungstermin vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Berichtsdatum werden als kurzfristig und daher als Umlaufvermögen ausgewiesen, alle übrigen als langfristig.

Vorfinanzierungen insgesamt

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Langfristige Vorfinanzierungen (siehe unten)

40 298

39 750

Kurzfristige Vorfinanzierungen (siehe Erläuterung 2.9)

9 123

9 077

Vorfinanzierung insgesamt

49 421

48 827

Garantien für Vorfinanzierungen:

Hierbei handelt es sich um Garantien, die die Europäische Union in bestimmten Fällen von den Empfängern für ihre Vorauszahlungen (Vorfinanzierungen) fordert. Für diese Art von Garantie sind zwei Werte auszuweisen, der „Nennwert“ und der „laufende Wert“. Der Nennwert entspricht dem Betrag der Garantie bei ihrer Ausstellung. Beim laufenden Wert werden die geleisteten Vorfinanzierungen und nachfolgende Abrechnungen berücksichtigt. Am 31. Dezember 2010 belief sich der Nennwert der in Bezug auf Vorfinanzierungen erhaltenen Garantien auf 1 227 Mio. EUR gegenüber dem laufenden Wert in Höhe von 1 059 Mio. EUR (2009: 936 Mio. EUR bzw. 724 Mio. EUR).

Bestimmte Vorfinanzierungsbeträge, die im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung ausgezahlt wurden, sind effektiv durch einen Teilnehmer-Garantiefonds abgedeckt – zum 31. Dezember 2010 betrug der Wert der ausgezahlten Vorfinanzierungen insgesamt 3,2 Mrd. EUR (2009: 2,7 Mrd. EUR). Dabei handelt es sich um ein Instrument zum gegenseitigen Nutzen, eingerichtet zur Abdeckung der finanziellen Risiken, die für die Europäische Union und die Teilnehmer während der Umsetzung der indirekten Maßnahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms entstehen, wobei sein Kapital und die Zinsen eine Erfüllungsgarantie darstellen. Alle Teilnehmer an indirekten Maßnahmen in Form einer Finanzhilfe (und somit einer Vorfinanzierung in der Buchführung der Kommission) leisten während der Dauer der Maßnahme einen Beitrag von 5 % des Gesamtbeitrags der EU zum Kapital des Teilnehmer-Garantiefonds. Daher sind die Teilnehmer Anteilsinhaber am Teilnehmer-Garantiefonds, wobei die Europäische Union (vertreten durch die Kommission) als ihr Handlungsbeauftragter agiert. Bei Ende einer indirekten Maßnahme wird den Teilnehmern ihr Beitrag zum Kapital vollständig erstattet, sofern dem Teilnehmer-Garantiefonds keine Verluste aufgrund von säumigen Empfängern entstehen. In diesem Fall wird den Teilnehmern mindestens 80 % ihres Beitrags erstattet. Der Teilnehmer-Garantiefonds sichert somit die finanziellen Interessen sowohl der Europäischen Union als auch der Teilnehmer. Zum 31. Dezember 2010 war von den Teilnehmern ein Gesamtbetrag von 866 Mio. EUR als Beteiligung am Teilnehmer-Garantiefonds einbezahlt worden (2009: 561 Mio. EUR) – siehe Erläuterung 11

Langfristige vorfinanzierungen

Mio. EUR

Art der Verwaltung

31.12.2010

31.12.2009

Direkte zentrale Verwaltung

1 695

1 148

Indirekte zentrale Verwaltung

620

486

Dezentrale Verwaltung

441

347

Geteilte Verwaltung

37 055

37 199

Gemeinsame Verwaltung

487

568

Verwaltung durch andere Organe und Agenturen

0

2

Insgesamt

40 298

39 750

Die höchsten Beträge an langfristigen Vorfinanzierungen betreffen strukturpolitische Maßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), den Kohäsionsfonds und den Europäischen Fischereifonds (EFF). Da viele dieser Projekte ihrem Wesen nach langfristig angelegt sind, stehen die zugehörigen Vorfinanzierungen mehr als ein Jahr lang zur Verfügung. Die Beträge dieser Vorfinanzierungen werden daher als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.

2.5.2    Aktivische Abgrenzung

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

(Neu darstellung)

Finanzierungsinstrumente

3 820

1 794

Insgesamt

3 820

1 794

Im Rahmen des Kohäsionsprogramms und des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 können an Mitgliedstaaten Zahlungen aus dem Haushalt der Europäischen Union geleistet werden, die als Beitrag zu Finanzierungsinstrumenten (sei es in Form von Darlehen, Garantien oder Kapitalbeteiligungen), die unter der Verantwortlichkeit des jeweiligen Mitgliedstaates eingerichtet und verwaltet werden, dienen. Die Basisrechtsakte verpflichten die Mitgliedstaaten jedoch nicht, der Kommission regelmäßig Berichte über die Verwendung dieser Mittel vorzulegen. Es wurde festgestellt, dass Zahlungen dieser Art zwar bis einschließlich 2010 im Buchführungssystem der Europäischen Kommission als Aufwand ausgewiesen wurden, dass jedoch nicht alle Gelder für das Instrument in Anspruch genommen wurden. Daher ist ihre Einstufung als Vermögenswerte in der Vermögensübersicht angemessener (aktivische Abgrenzung).

Es wurde auch festgestellt, dass in Anbetracht des Verwendungszwecks dieser Beträge deren Nutzung nicht einfach mittels Prüfung einer grundlegenden Informationsquelle, wie beispielsweise der Kontenblätter des Instruments, feststellbar ist. So bleiben beispielsweise die als Garantien eingesetzten Beträge auf den Bankkonten des Instruments gesperrt, während die dem Instrument zurückgezahlten Darlehen anschließend für neue Darlehen zur Verfügung stehen. Da die Mitgliedstaaten für diese Mittel keine gesonderten Berichte vorlegen müssen und eine Erhebung der betreffenden Informationen durch die Kommission allein zum Zweck der ordnungsgemäßen Wiedergabe der Verwendung dieser Beträge während des Programmplanungszeitraums in den Abschlüssen zu kostenaufwendig wäre, war es erforderlich, Schätzungen vorzunehmen. Die verlässlichste Methode, die hier verfügbar ist und daher auch eingesetzt wurde, besteht darin, die Ergebnisrechnung über den Programmplanungszeitraum bis zum 31.12.2015, d.h. dem letzten Termin, an dem solche Aufwendungen zulässig sind, linear mit diesen Aufwendungen zu belasten.

Um dieses Ziel zu erreichen, forderte die Kommission Anfang 2011 bei den Mitgliedstaaten die notwendigen Angaben an, um die nicht verwendeten Beträge schätzen zu können und dann in der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2010 anzusetzen. Dieser Gesamtbetrag ist aufgeteilt in Beträge, deren Verwendung die Mitgliedstaaten für 2011 erwarten (in Erläuterung 2.9.2 ausgewiesen), und in Beträge, die nach 2011 verwendet werden sollen. Diese sind in der Tabelle oben dargestellt.

Da der oben beschriebene Vorgang eine Änderung der Rechnungslegungsmethoden darstellt und die betroffenen Beträge erheblich sind, wurde die Vermögensübersicht für 2009 gemäß den Rechnungslegungsvorschriften der Europäischen Union und im Einklang mit den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den vorliegenden Abschlüssen neu dargestellt, so dass vergleichbare Zahlen ausgewiesen werden. Sie zeigen die Lage nunmehr so, wie sie sich dargestellt hätte, wenn die gleichen Bilanzierungsmethoden bereits im letzten Jahr befolgt worden wären. Die Auswirkung für 2008 wird auf lediglich 18 Mio. EUR veranschlagt. Dementsprechend wurde dieser Betrag um das 2009 aufgelaufene Defizit berichtigt und in der Eröffnungsbilanz für 2009 erfolgte keine Neudarstellung. Die Auswirkungen dieser Neudarstellung auf die ursprüngliche Vermögensübersicht für 2009 sind nachstehend aufgeführt:

 

Vermögensübersicht 2009, ursprüngliche Darstellung

Änderung der Rechnungs-legungsmethode

Vermögensübersicht 2009, Neudarstellung

Langfristige Vorfinanzierungen:

Vorfinanzierungen

39 750

39 750

Aktivische Abgrenzungen

1 794

1 794

 

39 750

1 794

41 544

Kurzfristige Vorfinanzierungen

Vorfinanzierungen

9 077

9 077

Aktivische Abgrenzungen

359

359

 

9 077

359

9 436

Kurzfristige Forderungen:

Antizipative Aktiva und transitorische Passiva

3 912

295

4 207

Aktiva gesamt

100 859

2 448

103 307

Passiva gesamt

(145 585)

(145 585)

Nettovermögen

(44 726)

2 448

(42 278)

Kumuliertes Ergebnis und Rücklagen

Rücklagen

3 323

3 323

Kumuliertes Defizit

(52 506)

18

(52 488)

Ergebnis, laufendes Jahr

4 457

2 430

6 887

 

(44 726)

2 448

(42 278)

2.6   LANGFRISTIGE FORDERUNGEN

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Mitgliedstaaten

14

26

Darlehen für Mitarbeiter der EGKS

9

10

Garantien und Einlagen

14

17

Sonstiges

3

2

Insgesamt

40

55

Die von Mitgliedstaaten geschuldeten Beträge beziehen sich auf Beträge, die der EGKS in Abwicklung von früheren Beitrittsländern geschuldet werden. Ein Betrag von 14 Mio. EUR der langfristigen Verbindlichkeiten (2009: 26 Mio. EUR) bezieht sich auf Transaktionen ohne Leistungsaustausch.

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

2.7   LAGERBESTÄNDE

Mio. EUR

Beschreibung

31.12.2010

31.12.2009

Wissenschaftliches Material

71

62

Sonstiges

20

15

INSGESAMT

91

77

2.8   KURZFRISTIGE INVESTITIONEN

Kurzfristige, zur Veräußerung verfügbare Anlagen

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

EGKS in Abwicklung

1 283

1 483

Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung

419

244

Kreditgarantieinstrumente für transeuropäische Verkehrsnetzprojekte

111

61

BUFI-Investitionen

515

0

Sonstiges

3

3

Insgesamt

2 331

1 791

Die kurzfristigen Investitionen bestehen aus zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen, die zu Rendite- oder Ertragszwecken gekauft oder gehalten werden, um eine bestimmte Anlagenstruktur zu erreichen oder eine zweite Liquiditätsquelle zu erhalten, und können daher als Reaktion auf Liquiditätsanforderungen oder Änderungen der Zinssätze veräußert werden.

In Bezug auf die Beträge der EGKS in Abwicklung handelt es sich bei sämtlichen Investitionen in zur Veräußerung verfügbare Anlagen um an aktiven Märkten notierte, auf Euro lautende Schuldverschreibungen. Zum 31. Dezember 2010 beliefen sich die Schuldverschreibungen (zu ihrem beizulegenden Zeitwert), deren Laufzeit im Haushaltsjahr 2010 endet, auf 294 Mio. EUR (2009: 242 Mio. EUR)

Zwar waren Neuerwerbungen sowohl bei der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) als auch bei dem Kreditgarantieinstrument für transeuropäische Verkehrsnetzprojekte (siehe auch Erläuterung 5.1.2) zu verzeichnen, die starke Steigerung gegenüber dem Vorjahr ist jedoch überwiegend auf die Investition vorläufig eingenommener Geldbußen in einen zu diesem Zweck geschaffenen und von der GD Wirtschaft und Finanzen verwalteten Fonds (BUFI) zurückzuführen. In den Vorjahren wären diese Beträge in besonderen Bankkonten geführt worden – siehe Erläuterung 2.11, Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen.

2.9   KURZFRISTIGE VORFINANZIERUNGEN

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

(Neudarstellung)

Vorfinanzierungen (siehe Erläuterung 2.9.1)

9 123

9 077

Aktivische Abgrenzungen (siehe Erläuterung 2.9.2)

955

359

Kurzfristige Vorfinanzierungen insgesamt

10 078

9 436

2.9.1    Vorfinanzierung

Mio. EUR

Art der Verwaltung

31.12.2010

31.12.2009

Direkte zentrale Verwaltung

3 038

2 924

Indirekte zentrale Verwaltung

2 368

1 990

Dezentrale Verwaltung

536

700

Geteilte Verwaltung

2 177

2 550

Gemeinsame Verwaltung

894

832

Verwaltung durch andere Organe und Agenturen

110

81

Insgesamt

9 123

9 077

Der Rückgang kurzfristiger Vorfinanzierungen unter geteilter Verwaltung ist auf das Auslaufen des Solidaritätsfonds zurückzuführen. Für neue Projekte (Programme des Programmplanungszeitraums 2007-2013) wurden im Haushaltsjahr 2010 zwar Vorfinanzierungszahlungen geleistet, diese wurden jedoch als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Siehe hierzu Erläuterung 2.5. Der Anstieg der kurzfristigen Vorfinanzierungen unter den Rubriken indirekte und direkte zentrale Verwaltung ist auf die Zunahme der Tätigkeiten, vor allem im Bereich Forschung und Entwicklung, zurückzuführen.

2.9.2    Aktivische Abgrenzung

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

(Neudarstellung)

Finanzierungsinstrumente

955

359

Insgesamt

955

359

In der Erläuterung 2.5.2 wurde bereits dargelegt, dass sich diese Beträge auf Mittel beziehen, die im Rahmen des Kohäsionsprogramms und des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 zur Gründung von oder als Beitrag zu Finanzierungsinstrumenten an Mitgliedstaaten ausbezahlt, zum Jahresende aber noch nicht in Anspruch genommen worden waren. Die angeführten Beträge dürften im Laufe des Jahres 2011 in Anspruch genommen werden.

2.10   KURZFRISTIGE FORDERUNGEN

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

(Neu-darstellung)

Kredite und Termineinlagen

2 170

216

Laufende Forderungen

6 786

4 519

Verschiedene Forderungen

20

16

Antizipative Aktiva und transitorische Passiva

4 525

4 207

Insgesamt

13 501

8 958

Im Gesamtbetrag der kurzfristigen Forderungen ist eine geschätzte Summe von 11 009 Mio. EUR (2009: 8 415 Mio. EUR) enthalten, die sich auf Transaktionen ohne Leistungsaustausch bezieht.

2.10.1    Kredite und Termineinlagen

Diese Beträge betreffen vor allem Zahlungsbilanzdarlehen in Höhe von 2 004 Mio. EUR mit Restlaufzeiten von weniger als 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag (siehe Erläuterung 2.4 oben). Ebenfalls unter dieser Rubrik erfasst sind Termineinlagen in Höhe von 166 Mio. EUR, die überwiegend mit der in Abwicklung befindlichen EGKS zusammenhängen.

2.10.2.    Laufende Forderungen

Mio. EUR

Kontengruppe

Zum 31.12.2010

Zum 31.12.2009

Bruttobetrag

Abschreibung

Nettowert

Bruttobetrag

Abschreibung

Nettowert

Kunden

207

(79)

128

277

(76)

201

Geldbußen

4 584

(406)

4 178

3 370

(133)

3 237

Mitgliedstaaten

4 011

(1 625)

2 386

2 198

(1 191)

1 007

Sonstige

96

(2)

94

76

(2)

74

Insgesamt

8 898

(2 112)

6 786

5 921

(1 402)

4 519

Kunden

Hierbei handelt es sich um zum 31. Dezember 2010 in der Rechnungsführung erfasste Einziehungsanordnungen, die als festgestellte und noch einzuziehende Forderungen zu verbuchen und nicht bei anderen Aktivposten der Vermögensübersicht erfasst sind.

Geldbußen

Dieser Posten betrifft einzuziehende Beträge, die auf von der Kommission auferlegten Geldbußen beruhen. Der Anstieg des Abschreibungsbetrags aus dem letzten Jahr erklärt sich hauptsächlich aus der bis zum 31. Dezember 2010 beschlossenen Senkung der Geldbußen im Laufe des Jahres 2011. Darüber hinaus wird in den Abschreibungen die Tatsache berücksichtigt, dass einige neu auferlegte Geldbußen vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht durch vorläufige Zahlungen oder Bankgarantien gedeckt werden konnten. Garantien in Höhe von insgesamt 2 585 Mio. EUR (2009: 2 952 Mio. EUR) wurden in Verbindung mit den zum 31. Dezember 2010 offenen Forderungen gestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 1 771 Mio. EUR der oben genannten Beträge erst nach dem 31. Dezember 2010 fällig waren.

Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten

Forderungen aus dem EGFL und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Dieser Posten bezieht sich vorwiegend auf die Forderungen gegenüber den Empfängern von Beträgen aus dem EGFL zum 31. Dezember 2010; zugrunde gelegt werden die von den Mitgliedstaaten zum 15. Oktober 2010 gemeldeten und bestätigten Beträge, abzüglich der von den Mitgliedstaaten einbehaltenen Verwaltungskosten in Höhe von 20 %. Für die Forderungen, die nach dieser Meldung bis zum 31. Dezember 2010 entstehen, wird eine Schätzung vorgenommen. Die Kommission nimmt auch eine Schätzung für eine Abschreibung auf die Beträge vor, die von Empfängern geschuldet und wahrscheinlich nicht eingezogen werden. Die Tatsache, dass eine solche Abschreibung vorgenommen wird, bedeutet nicht, dass die Kommission auf die künftige Einziehung der betreffenden Beträge verzichtet. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Abschreibungsmethode 2010 mit Auswirkungen sowohl auf die Einnahmen als auch die Ausgaben angepasst wurde. Dies hatte einen neutralen Effekt auf den Nettobetrag – siehe Erläuterung 3.2.3. Nach der neuen Methode werden die Forderungen in Höhe des Nennwertes verbucht und die Wertminderung beruht auf statistischen Analysen (Rückzahlungsquote).

Forderungen aus Eigenmitteln

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten 25 % der traditionellen Eigenmittel als Einziehungskosten einbehalten dürfen; daher sind die vorstehend aufgeführten Werte abzüglich des einbehaltenen Betrags ausgewiesen. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Schätzungen wurden bei den Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten 811 Mio. EUR abgezogen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kommission auf die Einziehung der unter diese Wertberichtigung fallenden Beträge verzichtet.

Sonstige Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten

Sonstige Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten umfassen die Rückforderung von Ausgaben in Höhe von 30 Mio. EUR und Vorschüsse des EGFL in Höhe von 199 Mio. EUR im Vergleich zu 72 Mio. EUR bzw. 8 Mio. EUR im Jahr 2009.

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Forderungen aus dem EGFL und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

EGFL

1 130

627

Befristetes Instrument für die Entwicklung des ländlichen Raums

19

SAPARD

146

Abschreibung

(814)

(350)

Insgesamt

481

277

Gezahlte und bei Mitgliedstaaten einziehbare MwSt

46

38

Eigenmittel

In der A-Buchführung festgestellt

81

89

In der gesonderten Buchführung festgestellt

1 285

1 260

Abschreibung

(811)

(841)

Sonstiges

391

25

Insgesamt

946

533

Sonstige Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten

913

159

Insgesamt

2 386

1 007

2.10.3    Antizipative Aktiva und transitorische Passiva

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

(Neudarstellung)

Antizipative Aktiva

3 445

3 655

Transitorische Passiva

1 061

525

Sonstiges

19

27

Insgesamt

4 525

4 207

Der höchste Betrag bei diesem Posten sind antizipative Aktiva:

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Eigenmittel

2 657

2 209

Zweckgebundene Mittel für die Landwirtschaft Nov. und Dez.

72

940

EGFL: nicht ausgeführte Korrekturbeschlüsse im Zusammenhang mit Konformitätsprüfung

520

0

Europäischer Kohäsionsfonds, Fonds für regionale Entwicklung, Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Finanzkorrekturen

43

404

Sonstige antizipative Aktiva

153

102

Antizipative Aktiva gesamt

3 445

3 655

Sonstige antizipative Aktiva betreffen überwiegend Verzugszinsen, aufgelaufene Bankzinsen und aufgelaufene Zinsen aus Vorfinanzierungen.

Unter transitorische Passiva fielen vor allem finanzielle Mittel, die von Mitgliedstaaten in Finanzierungsinstrumente eingezahlt wurden, zu denen die Europäische Kommission zum Jahresende jedoch noch keine Erklärung oder Rückerstattung vorgenommen hatte. Zum 31 Dezember 2010 beliefen sich diese Beträge auf 858 Mio. EUR (2009: 295 Mio. EUR). Es ist darauf hinzuweisen, dass der Betrag für 2009 neu dargestellt wurde – nähere Einzelheiten sind der Erläuterung 2.5.2 zu entnehmen. Ebenfalls in den transitorischen Passiva enthalten sind Beträge von insgesamt 182 Mio. EUR. Dazu gehören vor allem vorgezogene Zahlungen in Höhe von 50 Mio. EUR für bilaterale Fischereiabkommen mit Drittländern, 41 Mio. EUR für die Europäische Schule und 44 Mio. EUR für Büromieten.

2.11   ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Zahlungsmittel ohne Verfügungsbeschränkungen:

Konten bei Haushaltsverwaltungen und Zentralbanken

10 123

10 958

Girokonten

1 150

1 967

Zahlstellenkonten

39

42

Durchläufer (durchlaufende Gelder)

1

9

Kurzfristige Einlagen und sonstige Zahlungsmitteläquivalente

1 670

1 486

Insgesamt

12 983

14 462

Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen

9 080

8 910

Insgesamt

22 063

23 372

2.11.1    Zahlungsmittel ohne Verfügungsbeschränkungen.

Unter Zahlungsmitteln ohne Verfügungsbeschränkungen sind sämtliche im Besitz der Europäischen Union befindlichen liquiden Finanzmittel ausgewiesen, d. h. die Guthaben ihrer Konten bei den Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Haushaltsverwaltungen oder Zentralbanken), die Guthaben ihrer Girokonten, die Kassenmittel der Zahlstellen, kurzfristige Bankeinlagen und sonstige Nebenkassen.

Die als kurzfristige Einlagen ausgewiesenen Beträge beziehen sich im Wesentlichen auf Gelder, die Treuhänder für die Europäischen Union verwalten, um bestimmte aus dem EU-Haushalt finanzierte Programme auszuführen. Zum Jahresende waren 131 Mio. EUR zugesagt, aber von den anderen Parteien noch nicht in Anspruch genommen worden.

2.11.2    Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen

Die Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen beziehen sich auf die eingezogenen Beträge in Verbindung mit den von der Kommission verhängten Geldbußen, wenn die entsprechenden Fälle noch nicht abgeschlossen sind. Diese Zahlungsmittel werden auf besonderen Einlagenkonten geführt, die für keine anderen Aktivitäten verwendet werden.

LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

2.12   SOZIALLEISTUNGEN FÜR BEDIENSTETE

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Versorgungsleistungen – Personal

32 801

33 316

Versorgungsleistungen – Nicht dem Personal angehörende Personen

840

663

Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem

3 531

3 263

Insgesamt

37 172

37 242

2.12.1    Versorgungsleistungen – Personal

Gemäß Artikel 83 des Beamtenstatuts werden die Versorgungsleistungen des Europäischen Beamtenpensionsplans (PSEO) im EU-Haushalt als Aufwand verbucht. Das Versorgungssystem wird nicht finanziert, sondern die Mitgliedstaaten garantieren die Zahlung dieser Leistungen gemeinsam entsprechend dem für die Finanzierung dieser Ausgaben festgelegten Schlüssel. Außerdem tragen die Beamten über einen Pflichtbeitrag ein Drittel zur langfristigen Finanzierung dieses Versorgungssystems bei.

Die Verbindlichkeiten des Versorgungssystems wurden anhand der Zahl der Bediensteten und Bediensteten im Ruhestand zum 31. Dezember 2010 und gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften des Statuts bewertet. Diese Bewertung erfolgte auf der Grundlage des Verfahrensweise nach IPSAS-Standard Nr. 25 (und somit auch der EU-Rechnungsführungsvorschrift 12). Die zur Berechnung dieser Verbindlichkeit herangezogene Methode ist als Anwartschaftsbarwertverfahren bekannt. Die wichtigsten versicherungsmathematischen Annahmen, die zum Bewertungszeitpunkt verfügbar waren und die für die Bewertung verwendet wurden, waren Folgende.

Versicherungsmathematische Annahmen

31.12.2010

31.12.2009

Nominaler Abzinsungssatz

4,6 %

4,5 %

Angenommene Inflationsrate

2,1 %

2,5 %

Realer Abzinsungssatz

2,4 %

2,0 %

Wahrscheinlichkeit der Eheschließung: Männer/Frauen

84 %/38 %

84 %/38 %

Allgemeines Bruttolohnwachstum/allgemeine Anpassung der Versorgungsleistungen

0 %

0 %

Sterbetafel internationaler Beamter 2008

Ja

Ja

Die Verpflichtungen beziehen sich auf die Versorgungsansprüche für folgende Gruppen:

1.

das zum 31. Dezember 2010 im aktiven Dienst stehende Personal aller dem Versorgungssystem der Europäischen Union angehörenden Organe und Einrichtungen;

2.

ausgegliedertes Personal, das vorübergehend oder endgültig aus den Organen und Einrichtungen ausgeschieden ist, wobei die Versorgungsansprüche im Versorgungssystem bestehen bleiben (Personal mit mindestens 10 Dienstjahren),

3.

frühere Beamte und andere Dienstnehmer, die Empfänger eines Altersruhegehalts sind;

4.

frühere Beamte und andere Dienstnehmer, die Empfänger eines Ruhegehalts aufgrund ihrer Dienstunfähigkeit sind;

5.

frühere Beamte und andere Dienstnehmer, die Empfänger von Invalidengeld sind;

6.

Empfänger einer Hinterbliebenenrente (Witwe(r), Waisen, Angehörige).

Die Hauptpunkte, die hierbei zu berücksichtigen sind, werden unten aufgeführt. (Siehe außerdem die nachstehende Tabelle mit den wichtigsten Entwicklungen):

Die versicherungsmathematische Verbindlichkeit (brutto) zum 31. Dezember 2010 wurde mit 36 639 Mio. EUR veranschlagt (2009: 37 215 Mio. EUR). Dazu wird ein Effekt des Berichtigungskoeffizienten von 1 063 Mio. EUR addiert (2009: 1 079 Mio. EUR). Die von den Empfängern zu zahlenden Steuern werden vom Gesamtwert der Bruttoverbindlichkeit abgezogen, um die Nettoverbindlichkeit zu erhalten, die in der Vermögensübersicht ausgewiesen ist (da die Steuer bei Zahlung der Ruhegehälter abgezogen und den Einnahmen der Europäischen Union im Jahr der Zahlung gutgeschrieben wird). Diese Nettoverbindlichkeit (Bruttoverbindlichkeit abzüglich Steuern) zum 31. Dezember 2010 wird somit auf 32 801 Mio. EUR veranschlagt.

Die Zahl der Mitglieder des Versorgungssystems erhöhte sich um 1 578 Personen.

2.12.2    Versorgungsleistungen – Nicht dem Personal angehörende Personen

Dieser Posten umfasst die Verbindlichkeit in Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern und früheren Mitgliedern der Kommission, des Gerichtshofs (und des Gerichts der Europäischen Union) sowie des Rechnungshofs, ferner gegenüber den Generalsekretären des Rates, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und gegenüber Mitgliedern des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union. Zudem umfasst diese Rubrik die Verbindlichkeit in Zusammenhang mit den Versorgungsbezügen für einige Mitglieder des Parlaments.

2.12.3    Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem

Es wird auch die geschätzte Verbindlichkeit der Europäischen Union in Zusammenhang mit ihren Beiträgen zu dem gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem in Bezug auf das Personal im Ruhestand bewertet. Diese Bruttoverbindlichkeit wurde mit 3 791 Mio. EUR angesetzt. Zur Ermittlung des Nettowerts wird von dieser Bruttoverbindlichkeit ein Planvermögen von 260 Mio. EUR abgezogen. Der der Berechnung zugrunde gelegte Abzinsungssatz und das allgemeine Lohnwachstum entsprechen den Werten, die bei der Bewertung des Versorgungssystems herangezogen wurden.

Entwicklung der Bruttoverbindlichkeit Mitarbeitersozialleistungen

Mio. EUR

 

Verbindlichkeit Versorgungs-system

Krankheits fürsorge

Bruttoverbindlichkeit zum 31. Dezember 2009

37 215

3 535

Dienstzeit/normaler Aufwand

1 331

188

Zinsaufwand

1 709

169

Gezahlte Leistungen

(1 131)

(95)

Versicherungsmathematische Gewinne

(2 566)

(6)

Änderung aufgrund von Neuzugängen

81

Bruttoverbindlichkeit zum 31. Dezember 2010

36 639

3 791

2.13   LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Mio. EUR

 

Betrag zum 31.12.2009

Zusätzliche Rück stellungen

Rück gebuchte nicht in Anspruch genommene Beträge

In Anspruch genommene Beträge

Transfer in kurzfristige Rück stellungen

Veränderung der Schätzung

Betrag zum 31.12.2010

Rechtssachen

413

30

(136)

(1)

0

0

306

Abbau nuklearer Anlagen

908

0

0

(3)

(21)

21

905

Finanzierungs-rückstellungen

76

38

0

0

(30)

2

86

Sonstiges

72

18

(9)

(55)

(6)

0

20

Insgesamt

1 469

86

(145)

(59)

(57)

23

1 317

Rechtssachen

Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Beträge, die voraussichtlich nach 2011 in Zusammenhang mit einer Reihe laufender Verfahren zahlbar sind. Der größte dieser Beträge (300 Mio. EUR) bezieht sich auf Verfahren, die am 31. Dezember 2010 in Zusammenhang mit den finanziellen Korrekturen für die EGFL anhängig waren, sowie auf andere Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Ausgaben für die Landwirtschaft.

Abbau nuklearer Anlagen

2008 aktualisierte ein Konsortium unabhängiger Gutachter seine Studie aus dem Jahr 2003 über die voraussichtlichen Kosten des Programms für den Rückbau der Kernanlagen der gemeinsamen Forschungsstelle und die Entsorgung nuklearer Abfälle durch. Die Neuschätzung dieses Konsortiums in Höhe von 1 222 Mio. EUR (zuvor 1 145 Mio. EUR) dient als Grundlage für die im Jahresabschluss auszuweisenden Rückstellungen. Nach Maßgabe der Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union wurde diese Schätzung an die Inflation angepasst und dann auf den gegenwärtigen Nettozeitwert abgezinst (unter Verwendung der Euro-Nullkupon-Swapkurve). Zum 31. Dezember 2010 machte die Rückstellung insgesamt 926 Mio. EUR aus, aufgeteilt auf Beträge, die wahrscheinlich 2011 zu zahlen sind (21 Mio. EUR), und auf Beträge für die Zeit danach (905 Mio. EUR). Angesichts der geschätzten Laufzeit des Programms (rund 20 Jahre) ist darauf hinzuweisen, dass in Zusammenhang mit dieser Schätzung bestimmte Unwägbarkeiten bestehen, sodass die tatsächlichen Kosten unter Umständen von den veranschlagten Beträgen abweichen können.

Finanzierungsrückstellungen

Diese Posten betreffen Rückstellungen für die geschätzten Verluste, die im Zusammenhang mit den Garantien entstehen werden, die gemäß der KMU-Bürgschaftsfazilität aus dem Jahr 1998, der KMU-Bürgschaftsfazilität aus dem Jahr 2001 und der KMU-Bürgschaftsfazilität aus dem Jahr 2007 im Rahmen des CIP ausgestellt wurden. Gemäß Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist der Europäische Investitionsfonds (EIF) befugt, Garantien im eigenen Namen, aber im Auftrag und auf Risiko der Europäischen Kommission auszustellen. Das mit den in Anspruch genommenen und nicht in Anspruch genommenen Garantien verbundene Finanzierungsrisiko ist jedoch nach oben beschränkt. Langfristige Finanzierungsrückstellungen werden auf ihren Nettozeitwert abgezinst (unter Verwendung des 1-Jahres-Euro-Swapsatzes).

Sonstige Rückstellungen

Diese Rückstellung betrifft hauptsächlich die Schätzungen der Beiträge, welche die Europäische Union an verschiedene Mitgliedstaaten für den Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich zur Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten leistet, sie beläuft sich auf insgesamt 12 Mio. EUR (2009: 60 Mio. EUR); dieser Gesamtbetrag ist aufgeteilt auf Beträge, die wahrscheinlich 2011 (10 Mio. EUR), bzw. später (2 Mio. EUR) zahlbar sind.

2.14   LANGFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

Mio. EUR

 

MFH

Euratom-Darlehen

Zahlungs bilanz-darlehen

EGKS in Abwicklung

Insgesamt

Gesamtwert zum 31.12.2009

587

484

9 303

225

10 599

Neue Anleihen

2 850

2 850

Rückzahlungen

(84)

(17)

(101)

Wechselkursdifferenzen

2

6

8

Änderungen im Buchwert

93

93

Gesamtwert zum 31.12.2010

503

469

12 246

231

13 449

Fälliger Betrag < 1 Jahr

2 004

2 004

Fälliger Betrag > 1 Jahr

503

469

10 242

231

11 445

In dieser Rubrik sind die Anleihen, die von der Europäischen Union zurückzuzahlen sind und erst nach über einem Jahr fällig werden, ausgewiesen. Die Anleihen enthalten durch Zertifikate bescheinigte Schulden über 13 211 Mio. EUR (2009: 10 324 Mio. EUR). Die Änderungen im Buchwert entsprechen der Änderung der aufgelaufenen Zinsen.

Die Effektivzinssätze (ausgedrückt als Bandbreite von Zinssätzen) lauteten wie folgt:

Anleihen

31.12.2010

31.12.2009

Makrofinanzhilfe (MFH)

0,99 %-4,54 %

0,9625 %-4,54 %

Euratom

0,987 %-5,6775 %

0,9031 %-5,6775 %

Zahlungsbilanzdarlehen

2,375 %-3,625 %

3,125 %-3,625 %

EGKS in Abwicklung

0,556 %-9,2714 %

0,346 %-9,2714 %

2.15   SONSTIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Mietfinanzierungs-Verbindlichkeiten

1 672

1 736

Gebäude, deren Kaufpreis in Teilzahlungen gezahlt wird

382

395

Sonstiges

50

47

Insgesamt

2 104

2 178

Dieser Posten bezieht sich vor allem auf Leasingverbindlichkeiten, die nach über einem Jahr fällig werden (siehe Erläuterung 2.2). Darüber hinaus sind Beträge für einige von der Kommission erworbene Gebäude, für welche der Kaufpreis in Teilzahlungen gezahlt wird, erfasst. Dabei handelt es sich nicht um Leasingverträge, da der Titel sofort auf die Kommission überging.

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

2.16   KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Mio. EUR

 

Betrag zum 31.12.2009

Zusätzliche Rück stellungen

Rück gebuchte nicht in Anspruch genommene Beträge

In Anspruch genommene Beträge

Transfers aus lang fristigen Rück stellungen

Verän derung der Schätzung

Betrag zum 31.12.2010

Rechtssachen

30

7

(7)

(1)

0

0

29

Abbau nuklearer Anlagen

22

0

0

(22)

21

0

21

Finanzierungs-rückstellungen

128

21

(3)

(38)

30

2

140

Sonstiges

33

10

(5)

(20)

6

0

24

Insgesamt

213

38

(15)

(81)

57

2

214

Dieser Posten beinhaltet den Anteil der Rückstellungen, deren Zahlung innerhalb eines Jahres fällig wird.

2.17.   KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

Diese Rubrik umfasst Zahlungsbilanzanleihen in Höhe von 2 004 Mio. EUR (siehe Erläuterung 2.14), die innerhalb von 12 Monaten ab Abschlussstichtag fällig werden (2009: 40 Mio. EUR, die sich auf MFH beziehen).

2.18.   ABRECHNUNGSVERBINDLICHKEITEN

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Langfristige Verbindlichkeiten mit Fälligkeit innerhalb eines Jahres

78

71

Kurzfristige Verbindlichkeiten

17 615

15 260

Sonstige Verbindlichkeiten

97

133

Antizipative und transitorische Passiva

66 739

78 420

Insgesamt

84 529

93 884

2.18.1.    Langfristige verbindlichkeiten mit fälligkeit innerhalb eines jahres

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Mietfinanzierungsverbindlichkeiten

65

59

Sonstiges

13

12

Insgesamt

78

71

2.18.2.    Kurzfristige Verbindlichkeiten

Mio. EUR

Typ

31.12.2010

31.12.2009

Mitgliedstaaten

17 035

14 903

Lieferanten und sonstiges

1 292

944

Nicht förderfähige Beträge (geschätzt)

(712)

(587)

Insgesamt

17 615

15 260

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten beziehen sich auf Ausgabenaufstellungen, welche die Europäische Union im Rahmen der Finanzhilfen erhalten hat. Sie werden bei Erhalt der Zahlungsanträge in Höhe des beantragten Betrags verbucht. Ist der Vertragspartner ein Mitgliedstaat, werden sie entsprechend klassifiziert. Dasselbe Verfahren gilt auch für Rechnungen und Gutschriften, die in Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen eingehen. Die betreffenden Zahlungsanträge wurden für die Rechnungsabgrenzung zum Jahresende (Cut-off) berücksichtigt. Im Anschluss an diese Rechnungsabgrenzungen wurden die geschätzten förderfähigen Beträge als antizipative Passiva erfasst (siehe Erläuterung 2.18.3), während die nicht förderfähigen Beträge auf Sonderkonten („geschätzte, nicht förderfähige Beträge“) offen bleiben. Um eine Überbewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten zu vermeiden, wurde beschlossen, den Nettobetrag unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten auszuweisen.

Mitgliedstaaten

Bei einem Großteil der Beträge handelt es sich um nicht beglichene Zahlungsanträge in Höhe von 16 924 Mio. EUR (2009: 11 160 Mio. EUR) in Verbindung mit Strukturfondsmaßnahmen.

Lieferanten und sonstiges

In dieser Rubrik sind Beträge, die sich auf Finanzhilfen beziehen und die in Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen geschuldet werden, sowie Beträge, die an öffentliche Einrichtungen und nicht konsolidierte Einrichtungen (z. B. den EEF) zahlbar sind, ausgewiesen.

Nicht förderfähige Beträge (geschätzt)

Die Verbindlichkeiten werden um 712 Mio. EUR verringert, wobei es dabei um den Teil der eingegangenen, aber noch nicht überprüften Erstattungsanträge geht, der als nicht förderfähig betrachtet wurde. Die höchsten Beträge entfallen auf die für den Strukturfonds zuständigen Generaldirektionen.

2.18.3.    Antizipative und transitorische Passiva

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Antizipative Passiva

66 326

76 435

Transitorische Passiva

407

1 976

Sonstiges

6

9

Insgesamt

66 739

78 420

Die Aufteilung der antizipativen Passiva ist wie folgt:

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

EGFL – Antizipative Passiva_

Aufwendungen vom 16.10.2010 bis zum 31.12.2010

33 015

32 087

Direktbeihilfe

10 703

12 195

Umstrukturierung des Zuckersektors

400

735

Sonstige

(303)

(55)

EGFL insgesamt:

43 815

44 962

Strukturmaßnahmen – antizipative Passiva

ELER und EAGFL-G

10 792

9 076

EEF

116

347

EFRE und innovative Aktionen

3 337

11 777

Kohäsionsfonds

1 557

980

ISPA

74

3

ESF

2 182

5 411

Strukturmaßnahmen insgesamt:

18 058

27 594

Sonstige antizipative Passiva:

F&E

1 267

1 687

Sonstiges

3 186

2 192

Sonstiges gesamt:

4 453

3 879

Antizipative Passiva gesamt

66 326

76 435

Bei den Strukturmaßnahmen besteht aufgrund der Tatsache, dass sich die Programme aus dem Zeitraum 2000-2006 nunmehr in der Abschlussphase befinden, ein allgemeiner Trend zu abnehmenden Ausgaben.

Der hohe Betrag an transitorischen Passiva am 31. Dezember 2009 ist auf die Vorauszahlung von Beiträgen aus Eigenmitteln zurückzuführen, die zwei Mitgliedstaaten für 2010 vornahmen.

NETTOVERMÖGEN UND RÜCKLAGEN

2.19   RÜCKLAGEN

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Zeitwert-Rücklage

(61)

69

Sonstige Rücklagen:

Garantiefonds

1 746

1 472

Neubewertungsrücklage

57

57

Anleihe- und Darlehenstätigkeit

1 525

1 511

Sonstiges

217

214

Insgesamt

3 545

3 254

Insgesamt

3 484

3 323

2.19.1.    Zeitwert-Rücklage

Gemäß den Rechnungsführungsvorschriften wird die Anpassung der zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte an den beizulegenden Zeitwert über die Neubewertungsrücklage erfasst. Im Jahr 2010 wurden 48 Mio. EUR aus den Zeitwert-Rücklagen herausgenommen und in der Ergebnisrechnung im Zusammenhang mit zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten erfasst.

2.19.2    Sonstige Rücklagen

Garantiefonds

Weitere Angaben bezüglich der Funktionsweise des Garantiefonds sind der Erläuterung 2.3.3 zu entnehmen. Diese Rücklage spiegelt den 9 %-igen Zielbetrag der ausstehenden und vom Fonds garantierten Beträge wider, der als Vermögenswert gehalten werden muss.

Neubewertungsrücklage

Die Neubewertungsrücklage dient der Deckung von Neubewertungen bei Sachanlagen. Der Saldo zum Jahresende in Höhe von 57 Mio. EUR bezieht sich auf eine Neubewertung von Grundstücken und Gebäuden der Kommission, die bereits vor dem Übergang zu den neuen Rechnungsführungsvorschriften durchgeführt wurde.

Rücklage für Anleihe- und Darlehenstätigkeit

Der Betrag betrifft die Rücklagen der EGKS in Abwicklung für die Vermögenswerte des Forschungsfonds für Kohle und Stahl. Diese Rücklage wurde in Zusammenhang mit der Abwicklung der EGKS gebildet.

2.20.   BEI DEN MITGLIEDSTAATEN ABZURUFENDE BETRÄGE

Mio. EUR

 

Betrag

Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge zum 31. Dezember 2009 (Neudarstellung)

45 601

Rückfluss des Haushaltsüberschusses 2009 an Mitgliedstaaten

2 254

Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage

273

Entwicklung sonstiger Rücklagen

21

EGKS in Abwicklung: Transfer des Ergebnisses 2009 in die Rücklagen

14

Ergebnisrechnung (Überschuss) des Haushaltsjahres

(17 232)

Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Gesamtbeträge zum 31. Dezember 2010

30 931

Aufteilung zwischen:

Mitarbeitersozialleistungen

37 172

Sonstige Beträge

(6 241)

Dieser nicht als Forderung gegenüber Mitgliedstaaten eingestufte Betrag entspricht der Summe des aufgelaufenen Defizits aus vorhergehenden Jahren (48 163 Mio. EUR) und des wirtschaftlichen Überschusses für 2010 (17 232 Mio. EUR). Der Posten “bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge“ dient dem Zweck, die tatsächliche Lage eines Prozesses widerzuspiegeln, bei dem mehrjährige Maßnahmen durch jährliche Haushaltspläne finanziert werden. Die Rücklagen (3 484 Mio. EUR), die gemäß den für sie geltenden besonderen Vorschriften verwendet werden müssen, werden absichtlich nicht für diesen Zweck berücksichtigt.

Im Wesentlichen entspricht dieser Betrag dem Teil der Ausgaben, die der Europäischen Union bis zum 31. Dezember 2010 entstanden sind und die über künftige Haushalte finanziert werden müssen. Laut Periodenrechnung werden viele Ausgaben im Jahr N erfasst, obwohl sie tatsächlich erst im Jahr N + 1 aus dem Haushalt des Jahres N + 1 bezahlt werden. Diese Behandlung als Verbindlichkeit und die Tatsache, dass die zu Finanzierungszwecken benötigten Gelder erst in späteren Jahren verbucht werden, führen am Jahresende zu einem starken Anstieg de Passiv- gegenüber den Aktivposten. Hervorzuheben sind hierbei die Beträge in Verbindung mit EGFL- Tätigkeiten. Die für den Zeitraum 16. Oktober bis 31. Dezember 2010 an die Mitgliedstaaten fälligen Zahlungen beliefen sich auf 32 Mrd. EUR. Die abzurufenden Beträge werden von den Mitgliedstaaten tatsächlich überwiegend innerhalb von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Haushaltsjahres als Teil des Haushaltsplans des Folgejahres gezahlt.

Im Wesentlichen werden nur die Mitarbeitersozialleistungen, zu deren Zahlung die Kommission gegenüber ihren Bediensteten verpflichtet ist, über einen längeren Zeitraum hinweg ausbezahlt; in diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass die Finanzierung der Ruhegehaltszahlungen aus den jährlichen Haushaltsplänen von den Mitgliedstaaten garantiert wird. Ausschließlich zu Informationszwecken wird in der nachstehenden Tabelle die Aufteilung der künftigen Zahlungen von Mitarbeitersozialleistungen dargestellt, dabei handelt es sich um Schätzwerte:

Mio. EUR

 

Betrag

Kurzfristig: 2011 zu zahlende Beträge

1 278

Langfristig: nach 2011 zu zahlende Beträge

35 894

Gesamtverbindlichkeit Mitarbeitersozialleistungen zum 31.12.2010

37 172

Es war ein Rückgang der von den Mitgliedstaaten abzurufenden Beträge um 14,7 Mrd. EUR gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Dieser Rückgang ist vorwiegend auf Folgendes zurückzuführen: (1) einen Rückgang der Abrechnungsverbindlichkeiten um 9,4 Mrd. EUR (siehe Erläuterung 2.18), (2) einen Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 2 Mrd. EUR (siehe Erläuterung 2.17), (3) einen Anstieg der langfristigen Vorfinanzierungen um 2,6 Mrd. EUR und (4) einen Anstieg der kurzfristigen Forderungen um 4,6 Mrd. EUR (siehe Erläuterung 2.10).

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die oben aufgeführten Sachverhalte keine Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis haben. Die Haushaltseinnahmen müssen immer den Haushaltsausgaben entsprechen oder sie übersteigen und jeder Überschuss bei den Erträgen fließt an die Mitgliedstaaten zurück.

3.   ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG

3.1.   ERTRÄGE AUS EIGENMITTELN UND BEITRÄGEN

Mio. EUR

 

Erläuterung

2010

2009

Erträge aus Eigenmitteln:

3.1.1

 

 

BNE-Eigenmittel

 

91 178

81 978

MwSt-Eigenmittel

 

12 517

12 795

Traditionelle Eigenmittel:

Zölle

 

16 065

14 002

Zuckerabgaben

 

150

130

Traditionelle Eigenmittel gesamt

 

16 215

14 132

Haushaltsanpassungen

3.1.2

2 135

1 399

Beiträge von Drittländern (einschließlich EFTA-Ländern)

 

283

233

Insgesamt

 

122 328

110 537

Die Eigenmittel bilden das wichtigste Element der operativen Erträge der Europäischen Union. Der Großteil der Ausgaben der EU wird somit aus Eigenmitteln finanziert, während nur ein geringer Anteil der Gesamtfinanzierung aus sonstigen Erträgen stammt.

3.1.1    Erträge aus Eigenmitteln

Es werden drei Kategorien von Eigenmitteln unterschieden: traditionelle Eigenmittel, MwSt-Eigenmittel und BNE-Eigenmittel. Die traditionellen Eigenmittel setzen sich aus Zuckerabgaben und Zöllen zusammen. Überdies sind ein Mechanismus zur Korrektur von Haushaltsungleichgewichten (VK-Korrekturbetrag) sowie eine Bruttokürzung des jeweiligen BNE-Beitrags der Niederlande und Schweden Bestandteil des Eigenmittelsystems. Die Mitgliedstaaten behalten 25 % der traditionellen Eigenmittel als Erhebungskosten ein. Die vorstehenden Beträge werden nach diesem Abzug ausgewiesen.

Bei den Erträgen aus BNE-Eigenmitteln war gegenüber 2009 ein Anstieg um 9,2 Mrd. EUR zu verzeichnen. Hieran ist zu erkennen, dass im Jahr 2010 mehr Mittel für Zahlungen zu finanzieren waren. Bei den Zöllen war ein Anstieg um 2 Mrd. EUR zu verzeichnen, der hauptsächlich auf einen Anstieg bei den Einfuhren zurückzuführen ist.

3.1.2    Haushaltsanpassungen

Die Haushaltsanpassungen umfassen den Haushaltsüberschuss von 2009 (2 254 Mio. EUR), der den Mitgliedstaaten indirekt erstattet wird, indem von den Eigenmittelbeträgen, die sie an die Europäische Union im Folgejahr zu überweisen haben, ein Abzug vorgenommen wird – somit handelt es sich um Einnahmen für 2010. Darüber hinaus wird nach Maßgabe des Eigenmittelbeschlusses 2007 dem Vereinigten Königreich eine Korrektur von Haushaltsungleichgewichten gewährt. Da dieser Betrag von den übrigen Mitgliedstaaten finanziert wird, dürfte dies keine Nettoauswirkungen auf das Ergebnis des Haushaltsvollzugs oder auf die Ergebnisrechnung haben. Allerdings wurde ein Betrag von 112 Mio. EUR unter dieser Rubrik ausgewiesen, bei dem es sich um die Differenz zwischen den für die Zwecke des Haushaltsplans zugrunde gelegten Euro-Umrechnungskursen (siehe Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000) und den zu dem Zeitpunkt, als die nicht zur WWU zählenden Mitgliedstaaten tatsächlich ihre Zahlungen geleistet hatten, geltenden Umrechnungskursen, handelt.

3.2   SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

Mio. EUR

 

Erläuterung

2010

2009

Geldbußen

3.2.1

3 077

2 648

Agrarabschöpfungen

3.2.2

25

705

Rückforderung von Ausgaben:

3.2.3

 

 

Direkte zentrale Verwaltung

 

49

63

Indirekte zentrale Verwaltung

 

11

6

Dezentrale Verwaltung

 

71

41

Geteilte Verwaltung

 

1 776

1 066

Insgesamt

 

1 907

1 176

Ertrag aus Verwaltungstätigkeit:

3.2.4

 

 

Personalbestand

 

1 073

1 010

Ertrag aus Sachanlagen

 

13

33

Sonstige Verwaltungserträge

 

121

165

Insgesamt

 

1 207

1 208

Sonstige operative Erträge:

3.2.5

 

 

Anpassungen/Rückstellungen

 

157

150

Wechselkursgewinne

 

460

618

Sonstiges

 

1 355

1 027

Insgesamt

 

1 972

1 795

Insgesamt

 

8 188

7 532

3.2.1.    Geldbußen

Diese Einnahmen beziehen sich auf von der Kommission für Verstöße gegen die Wettbewerbsvorschriften verhängte Geldbußen. Die Forderungen und zugehörigen Einnahmen werden erfasst, wenn der Beschluss der Kommission über die Verhängung einer Geldbuße erlassen und dem Adressaten offiziell mitgeteilt wurde.

3.2.2    Agrarabschöpfungen

Diese Beträge betreffen Milchabgaben in Höhe von 25 Mio. EUR (2009: 99 Mio. EUR) sowie Zuckerabgaben in Höhe von 606 Mio. EUR. Milchabgaben sind ein Instrument für die Marktlenkung und zielen auf eine Bestrafung der Milcherzeuger ab, die ihre Milchquoten überschreiten. Da sie nicht mit früheren Zahlungen der Kommission verbunden sind, werden sie in der Praxis als Einnahmen für einen bestimmten Zweck betrachtet. Die Milchquoten befinden sich in der Auslaufphase, was den stetigen Rückgang der Erträge aus diesen Abgaben erklärt. Ab dem Agrarjahr 2008/2009 werden die Quoten bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 2015 jährlich um 1 % erhöht.

Zuckerabgaben beziehen sich auf die Zuckerumstrukturierungsfonds, wobei durch die Reform des Zuckersektors der Binnenmarktpreis für Zucker gesenkt wurde, um die Differenz zwischen dem EU-Preis und dem Weltmarktpreis zu verringern. Um weniger wettbewerbsfähige Zuckererzeuger zum Ausscheiden aus dem Markt zu bewegen, wurde ein sich finanziell selbst tragender Umstrukturierungsfonds eingerichtet, der durch Einnahmen aus einer den Zuckererzeugern auferlegten befristeten Abgabe finanziert wird; sie werden als zweckgebundene Mittel betrachtet. Die Zahlungen im Rahmen dieses Plans werden zwar bis September 2012 fortgeführt, die Mitgliedstaaten haben den Ertrag aus dem Umstrukturierungsfonds für Zucker jedoch bereits zum 31. Dezember 2009 gemeldet, so dass die Erträge für 2010 Null betragen.

3.2.3    Rückforderung von Ausgaben

Dieser Rubrik umfasst zum einen die von der Kommission im Anschluss an Kontrollen, abgeschlossene Prüfungen und Prüfungen der Förderfähigkeit angeordneten und verbuchten Einziehungen und Kürzungen nachfolgender Zahlungen, die im Rechnungsführungssystem der Kommission erfasst sind, mit denen zuvor aus dem Gesamthaushaltsplan bereitgestellte Beträge wieder zurückgefordert werden, und zum anderen die von Mitgliedstaaten gegenüber Empfängern von Beträgen aus dem EGFL angeordneten Einziehungen. Zudem wird in diesem Posten die Abweichung der Schätzungen für antizipative Aktiva des Vorjahresendwertes gegenüber dem aktuellen Jahresendwert berücksichtigt. Allerdings werden nicht die gesamten Ausgabenrückforderungen der Europäischen Union ausgewiesen. Dies gilt insbesondere für die kostenaufwendigen Strukturmaßnahmen, für die besondere Mechanismen geschaffen wurden, dank derer die nicht förderfähigen Gelder größtenteils auch ohne Ausstellung einer Einziehungsanordnung eingezogen werden. Auch die Einziehungen von Vorfinanzierungen werden gemäß den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union nicht als Einnahmen ausgewiesen.

Der Hauptbetrag von 1 775 Mio. EUR betrifft die geteilte Mittelverwaltung und setzt sich aus einem Betrag von 1 331 Mio. EUR für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), einem Betrag von 19 Mio. EUR für das Befristete Instrument für die Entwicklung des ländlichen Raums, 146 Mio. EUR für SAPARD und einem Betrag von 279 Mio. EUR für Strukturmaßnahmen zusammen.

(a)   Landwirtschaft: EGFL

Im Rahmen des EGFL betragen die als Ertrag für das Jahr unter dieser Rubrik erfassten Beträge 1 331 Mio. EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

Korrekturen im Zusammenhang mit Konformitätsprüfungen, die während des Jahres beschlossen wurden, in Höhe von 1 032 Mio. EUR;

Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten in Höhe von 299 Mio. EUR: von den Mitgliedstaaten gemeldete Erstattungen, die während des Jahres eingezogen wurden, in Höhe von 178 Mio. EUR zuzüglich des Anstiegs der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Beträge in Bezug auf Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten, die bis zum Jahresende einzuziehen sind, auf 121 Mio. EUR (1 130 Mio. EUR abzüglich der Abschreibungsberichtigung in Höhe von 382 Mio. EUR zum Jahresende 2010 gegenüber 627 Mio. EUR zum Jahresende 2009) – siehe hierzu auch Erläuterung 2.10.2.

(b)   Strukturmaßnahmen

Die Rückforderungen von Ausgaben im Rahmen der Strukturmaßnahmen, die unter dieser Rubrik erfasst sind, belaufen sich auf 279 Mio. EUR (2009: 613 Mio. EUR). Die wichtigsten Beträge in diesem Unterposten betreffen von der Kommission ausgestellte Einziehungsanordnungen in Höhe von 610 Mio. EUR zur Rückforderung von in den Vorjahren rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen sowie der Rückgang der antizipativen Aktiva zum Jahresende in Höhe von 377 Mio. EUR.

Einziehungsanordnungen werden lediglich in den folgenden Fällen ausgestellt:

bei förmlichen Beschlüssen der Kommission über Finanzkorrekturen infolge der Feststellung rechtsgrundlos getätigter Ausgaben im Rahmen von Zahlungsanträgen von Mitgliedstaaten;

bei Anpassungen am Ende eines Programms, die eine Kürzung der EU-Beteiligung zur Folge haben, wenn die von dem betreffenden Mitgliedstaat angegebenen förderfähigen Ausgaben unterhalb des Vorfinanzierungsbetrags und der Zwischenzahlungen bleiben; diese Vorgänge können ohne einen förmlichen Beschluss der Kommission vorgenommen werden, sofern sie vom Mitgliedstaat akzeptiert werden;

bei Rückzahlungen von eingezogenen Beträgen nach dem Abschluss eines Programms infolge der Beendigung gerichtlicher Verfahren, die zum Zeitpunkt des Abschlusses noch anhängig waren.

Die im Rahmen von Strukturmaßnahmen ausgestellten sonstigen Einziehungsanordnungen betreffen die Einziehung von Vorfinanzierungen. Diese Beträge werden nicht als Ertrag ausgewiesen, sondern unter der Rubrik Vorfinanzierung der Vermögensübersicht gutgeschrieben.

3.2.4    Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

Dieser Ertrag ergibt sich aus Gehaltsabzügen und setzt sich hauptsächlich aus zwei Beträgen, den Arbeitnehmerbeiträgen zu den Versorgungsleistungen und Einkommensteuern, zusammen.

3.2.5    Sonstige operative Erträge

Ein Betrag von 430 Mio. EUR (2009: 376 Mio. EUR) bezieht sich auf die von den Beitrittsländern erhaltenen Beträge. Auch Wechselkursgewinne sind mit Ausnahme der in Erläuterung 3.5 unten behandelten Finanztätigkeiten unter dieser Rubrik erfasst. Sie entstehen im Zuge der täglichen Aktivitäten und den zugehörigen Transaktionen in Fremdwährungen sowie bei der zur Erstellung der Jahresrechnung erforderlichen Neubewertung zum Jahresende. Es handelt sich hierbei sowohl um realisierte als auch um nicht realisierte Gewinne. Im Haushaltsjahr war ein Netto-Wechselkursgewinn von 21 Mio. EUR zu verzeichnen (2009: 185 Mio. EUR).

3.3   VERWALTUNGSAUFWAND

Mio. EUR

 

2010

2009

Personalaufwand

5 171

4 898

Abschreibungen und Wertminderungen

384

436

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

3 059

2 799

Insgesamt

8 614

8 133

Hierbei handelt es sich um Verwaltungsaufwendungen, die im Rahmen der Tätigkeiten der Europäischen Union entstehen, wie Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige Betriebsausgaben der Organe und Agenturen (wie Mietkosten, Instandhaltungskosten, Büromaterial, Schulungskosten usw.).

3.4   OPERATIVE AUFWENDUNGEN

Mio. EUR

 

Erläu terung

2010

2009

Neudarstellung

Wichtigste operative Aufwendungen:

3.4.1

 

 

Direkte zentrale Verwaltung

 

10 123

8 744

Indirekte zentrale Verwaltung

 

4 045

3 605

Dezentrale Verwaltung

 

933

137

Geteilte Verwaltung

 

85 432

87 251

Gemeinsame Verwaltung

 

1 868

1 655

Insgesamt

 

102 401

101 392

Sonstige operative Aufwendungen:

3.4.2

 

 

Anpassungen/Rückstellungen

 

68

199

Wechselkursverluste

 

439

432

Sonstiges

 

856

481

Insgesamt

 

1 363

1 112

Insgesamt

 

103 764

102 504

3.4.1.    Wichtigste operative Aufwendungen

Die operativen Aufwendungen der Europäischen Union beziehen sich auf die verschiedenen Rubriken des Finanzrahmens und werden je nach Art der Auszahlung und Verwaltung der Mittel in unterschiedlicher Form ausgewiesen. Der Großteil der operativen Aufwendungen fällt unter die Rubrik „Geteilte Verwaltung“, bei der bestimmte Aufgaben an die Mitgliedstaaten übertragen werden. Darunter fallen etwa die Ausgaben für den EGFL und die Strukturmaßnahmen (der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Kohäsionsfonds und der Europäische Fonds für Fischerei (EFF)).

In der Rubrik „Geteilte Verwaltung” ist der Rückgang 2010 überwiegend auf den Abschluss der Programme für den Zeitraum 2000-2006 (ESF) zurückzuführen. Außerdem sank 2010 die Durchführungsquote beim FEAGA im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Rückgang wird teilweise von den Strukturmaßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 aufgefangen, die nach einem schleppenden Anlauf bereits 2009 ein normales Niveau erreichten. Der Ausgabenanstieg bei der zentralen Verwaltung erklärt sich aus Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Wie in Erläuterung 2.5.2 dargelegt änderte die Kommission 2010 die Rechnungslegungsmethoden für bestimmte Ausgaben im Rahmen der Programme für Kohäsion und Entwicklung des ländlichen Raums. Da die betroffenen Beträge erheblich sind, muss die Kommission gemäß ihren Rechnungsführungsvorschriften die maßgeblichen Zahlen für 2009 im Hinblick darauf neu darstellen, dass vergleichbare Zahlen ausgewiesen werden, die nunmehr die Lage so zeigen, wie sie sich dargestellt hätte, wenn die gleichen Bilanzierungsmethoden im letzten Jahr befolgt worden wären. Die Auswirkungen dieser Neudarstellung auf die ursprüngliche Ergebnisrechnung für 2009 werden nachstehend dargestellt:

Mio. EUR

 

Jahresrechnung 2009, ursprünglich vorgelegt

Änderung der Rechnungslegungs methode

Jahresrechnung 2009,

neu dargestellt

Operative Erträge

118 069

118 069

Operative Aufwendungen:

Wichtigste operative Aufwendungen:

Geteilte Verwaltung

(89 681)

2 430

(87 251)

Operative Aufwendungen insgesamt

(113 067)

2 430

(110 637)

Überschuss aus operativer Tätigkeit

5 002

2 430

7 432

Ergebnis

4 457

2 430

6 887

3.4.2.    Sonstige operative Aufwendungen

Wechselkursverluste mit Ausnahme der in Erläuterung 3.6 unten behandelten Finanztätigkeiten treten bei den täglichen Aktivitäten mit zugehörigen Fremdwährungstransaktionen, aber auch bei der für die Erstellung der Jahresrechnung erforderlichen Neubewertung auf. Es handelt sich hierbei sowohl um realisierte als auch nicht realisierte Verluste.

Im Unterposten „Sonstiges” war eine erhebliche Zunahme der bei Schuldnern der Kommission vorgenommen Abschreibungen zu verzeichnen - 365 Mio. EUR gegenüber 26 Mio. EUR 2009. In der Hauptsache ist dies auf besondere Kürzungen im Zusammenhang mit Geldbußenbeschlüssen (273 Mio. EUR) sowie Abschreibungen beim EGFL und dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums von insgesamt 82 Mio. EUR zurückzuführen.

Kosten für Forschung und Entwicklung:

Im Jahr 2010 waren folgende Kosten als Aufwendungen erfasst:

Mio. EUR

 

2010

Forschungskosten

295

Nicht aktivierte Entwicklungskosten

157

Als Aufwendungen erfasst

452

3.5   FINANZERTRÄGE

Mio. EUR

 

2010

2009

Dividendenerträge

1

14

Zinserträge:

Aus Vorfinanzierungen

42

59

Aus Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

382

132

Aus Swap-Geschäften

0

2

Aus zur Veräußerung verfügbaren Anlagen

100

100

Aus Darlehen

394

265

Aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten

110

158

Sonstiges

2

3

Insgesamt

1 030

719

Sonstige Finanzerträge:

Gewinne aus dem Verkauf von Finanzanlagen

11

10

Sonstiges

83

76

Insgesamt

94

86

Zeitwertanpassungen

1

10

Wechselkursgewinne

52

6

Insgesamt

1 178

835

3.6   FINANZAUFWENDUNGEN

Mio. EUR

 

2010

2009

Zinsaufwendungen:

Leasing

93

95

Für Swap-Geschäfte

0

2

Für Anleihen

380

248

Sonstiges

23

20

Insgesamt

496

365

Sonstige Finanzaufwendungen:

Anpassungen an Finanzierungsrückstellungen

60

39

Finanzaufwendungen für Haushaltsinstrumente

55

73

Wertminderungsverluste aus zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen

5

15

Realisierte Verluste aus dem Verkauf von Finanzanlagen

1

0

Sonstiges

42

57

Insgesamt

163

184

Wechselkursverluste

2

45

Insgesamt

661

594

3.7   ANTEIL AM NETTOVERLUST VON JOINT VENTURES UND VERBUNDENEN EINRICHTUNGEN

Gemäß der Äquivalenzmethode bezieht die Europäische Union ihren Anteil am Nettoverlust ihrer Joint Ventures und ihrer verbundenen Einrichtungen in die Ergebnisrechnung mit ein (siehe dazu Erläuterungen 2.3.1 und 2.3.2)

3.8   ERTRÄGE AUS TRANSAKTIONEN OHNE LEISTUNGSAUSTAUSCH

Im Jahr 2010 wurde in der Ergebnisrechnung ein Betrag von 129 597 Mio. EUR als Ertrag aus Transaktionen ohne Leistungsaustausch angesetzt.

3.9   SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Dieser Bericht bietet eine Übersicht über die Aufteilung der operativen Erträge und Aufwendungen nach Politikbereichen. Grundlage ist die Aufstellung des Haushaltsplans nach Tätigkeitsbereichen innerhalb der Kommission. Diese Politikbereiche lassen sich in drei Hauptfelder unterteilen – Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union, Tätigkeiten außerhalb der Europäischen Union sowie Dienstleistungen und Sonstige.

„Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union“ ist der größte Bereich, da er zahlreiche Politikbereiche in der Europäischen Union einschließt. „Tätigkeiten außerhalb der Europäischen Union“ bezieht sich auf Bereiche außerhalb der EU wie Handel und Hilfsprogramme. „Dienstleistungen und Sonstige“ umfasst interne und horizontale Tätigkeiten, die für das Funktionieren der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union erforderlich sind.

Zu beachten ist, dass Eigenmittel und Beiträge nicht nach den verschiedenen Tätigkeiten aufgegliedert werden, da diese von den zentralen Dienststellen der Kommission berechnet, erhoben und verwaltet werden. Sie werden hier ausgewiesen, um einen Vergleich des Nettoergebnisses mit der Ergebnisrechnung zu ermöglichen.

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG – ZUSAMMENFASSUNG

Mio. EUR

 

Tätigkeiten innerhalb der EU

Tätigkeiten außerhalb der EU

Dienstleistungen und Sonstiges

EGKS in Abwicklung

Sonstige Organe

Herausnahme aus Konsolidierung

INSGESAMT

Sonstige operative Erträge:

Geldbußen

3 077

0

0

0

0

0

3 077

Agrarabschöpfungen

25

0

0

0

0

0

25

Rückforderung von Ausgaben

1 849

89

1

0

0

(32)

1 907

Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

60

36

912

0

347

(148)

1 207

Sonstige operative Erträge

2 445

10

575

3

1

(1 062)

1 972

SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

7 456

135

1 488

3

348

(1 242)

8 188

Verwaltungsaufwendungen:

Personalaufwand

(1 945)

(824)

(1 073)

0

(1 353)

24

(5 171)

Aufwendungen für immaterielle Anlagewerte und Ausrüstungsgegenstände

(88)

(13)

(119)

0

(164)

0

(384)

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

(904)

(318)

(902)

0

( 1 234)

299

(3 059)

 

(2 937)

(1 155)

(2 094)

0

(2 751)

323

(8 614)

Operative Aufwendungen:

Direkte zentrale Verwaltung

(7 115)

(3 597)

(180)

0

0

769

(10 123)

Indirekte zentrale Verwaltung

(3 821)

(213)

(45)

0

0

34

(4 045)

Dezentrale Verwaltung

(113)

(820)

0

0

0

0

(933)

Geteilte Verwaltung

(85 173)

(29)

(230)

0

0

0

(85 432)

Gemeinsame Verwaltung

(382)

(1 486)

0

0

0

0

(1 868)

Sonstige operative Aufwendungen

(947)

(23)

(448)

(59)

(2)

116

(1 363)

 

(97 551)

(6 168)

(903)

(59)

(2)

919

(103 764)

OPERATIVE AUFWENDUNGEN GESAMT

(100 488)

(7 323)

(2 997)

(59)

(2 753)

1 242

(112 378)

Operative nettoaufwendungen

(93 032)

(7 188)

(1 509)

(56)

(2 405)

0

(104 190)

Einnahmen aus Eigenmitteln und Beiträgen

 

122 328

Überschuss aus operativer Tätigkeit

 

18 138

Nettofinanzerträge

 

517

Entwicklung der Verbindlichkeit Mitarbeitersozialleistungen

 

(1 003)

Anteil an den Ergebnissen verbundener Einrichtungen/Joint Ventures

 

(420)

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

 

17 232


SEGMENTBERICHTERSTATTUNG – TÄTIGKEITEN INNERHALB DER EU

Mio. EUR

 

Wirtschaft & Finanzen

Unternehmen & Industrie

Wettbewerb

Beschäftigung

Landwirtschaft

Energie & Verkehr

Umwelt

Forschung

Informationsgesellschaft

Sonstige operative Erträge:

Geldbußen

0

12

3 065

0

0

0

0

0

0

Agrarabschöpfungen

0

0

0

0

25

0

0

0

0

Rückforderung von Ausgaben

0

1

0

15

1 603

12

1

32

14

Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

0

0

0

0

0

1

1

1

1

Sonstige operative Erträge

4

402

0

39

135

184

39

624

7

SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

4

415

3 065

54

1 763

197

41

657

22

Verwaltungsaufwendungen:

(57)

(178)

(82)

(108)

(115)

(268)

(110)

(391)

(125)

Personalaufwand

(51)

(128)

(75)

(82)

(95)

(190)

(80)

(218)

(102)

Aufwendungen für immaterielle Anlagewerte und Ausrüstungsgegenstände

0

(8)

0

(0)

0

(11)

(1)

(2)

0

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

(6)

(42)

(7)

(26)

(20)

(67)

(29)

(171)

(23)

Operative Aufwendungen:

(105)

(650)

(305)

(6 077)

(56 176)

(3 328)

(224)

(3 238)

(1 107)

Direkte zentrale Verwaltung

(105)

(347)

1

(176)

(31)

(1 312)

(207)

(2 436)

(1 179)

Indirekte zentrale Verwaltung

0

(90)

0

(7)

0

(1 750)

0

(714)

78

Dezentrale Verwaltung

0

0

0

(24)

0

(5)

0

0

0

Geteilte Verwaltung

0

0

0

(5 850)

(56 037)

0

0

0

0

Gemeinsame Verwaltung

0

(166)

0

(3)

0

(197)

0

0

0

Sonstige operative Aufwendungen

0

(47)

(306)

(17)

(108)

(64)

(17)

(88)

(6)

OPERATIVE AUFWENDUNGEN GESAMT

(162)

(829)

(387)

(6 185)

(56 291)

(3 596)

(333)

(3 630)

(1 231)

Operative nettoaufwendungen

(158)

(414)

2 678

(6 131)

(54 528)

(3 399)

(292)

(2 973)

(1 209)

 

Gemeinsame Forschungsstelle

Fischerei

Binnenmarkt

Regionalpolitik

Steuern & Zollunion

Bildung & Kultur

Gesundheit & Verbraucher-schutz

Justiz. Freiheit & Sicherheit

Gesamttätigkeiten innerhalb der EU

Sonstige operative Erträge:

Geldbußen

0

0

0

0

0

0

0

0

3 077

Agrarabschöpfungen

0

0

0

0

0

0

0

0

25

Rückforderung von Ausgaben

0

9

0

150

0

9

1

2

1 849

Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

38

0

0

0

0

0

9

9

60

Sonstige operative Erträge

77

7

174

1

0

166

337

249

2 445

SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

115

16

174

151

0

175

347

260

7 456

Verwaltungsaufwendungen:

(341)

(44)

(162)

(71)

(94)

(195)

(323)

(273)

(2 937)

Personalaufwand

(242)

(35)

(113)

(59)

(38)

(100)

(197)

(140)

(1 945)

Aufwendungen für immaterielle Anlagewerte und Ausrüstungsgegenstände

(27)

0

(4)

0

(2)

(1)

(24)

(8)

(88)

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

(72)

(9)

(45)

(12)

(54)

(94)

(102)

(125)

(904)

Operative Aufwendungen:

(85)

(523)

(51)

(22 677)

(16)

(1 445)

(615)

(929)

(97 551)

Direkte zentrale Verwaltung

(63)

(254)

(10)

(46)

(16)

(175)

(411)

(348)

(7 115)

Indirekte zentrale Verwaltung

0

0

0

(8)

0

(1 254)

(76)

0

(3 821)

Dezentrale Verwaltung

0

0

0

(84)

0

0

0

0

(113)

Geteilte Verwaltung

0

(267)

0

(22 524)

0

0

0

(495)

(85 173)

Gemeinsame Verwaltung

0

0

0

(15)

0

(1)

0

0

(382)

Sonstige operative Aufwendungen

(22)

(2)

(41)

0

0

(15)

(128)

(86)

(947)

OPERATIVE AUFWENDUNGEN GESAMT

(426)

(567)

(213)

(22 748)

(110)

(1 640)

(938)

(1 202)

(100 488)

Operative nettoaufwendungen

(311)

(551)

(39)

(22 597)

(110)

(1 465)

(591)

(942)

(93 032)


SEGMENTBERICHTERSTATTUNG – TÄTIGKEITEN AUSSERHALB DER EU

Mio. EUR

 

Außenbeziehungen

Handel

Entwicklung

Erweiterung

Humanitäre Hilfe

Gesamttätigkeiten außerh. d. EU

Sonstige operative Erträge:

Rückforderung von Ausgaben

15

0

10

61

3

89

Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

36

0

0

0

0

36

Sonstige operative Erträge

5

0

1

5

(1)

10

SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

56

0

11

66

2

135

Verwaltungsaufwendungen:

(862)

(57)

(165)

(44)

(27)

(1 155)

Personalaufwand

(577)

(49)

(144)

(37)

(17)

(824)

Aufwendungen für immaterielle Anlagewerte und Ausrüstungsgegenstände

(13)

0

0

0

0

(13)

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

(272)

(8)

(21)

(7)

(10)

(318)

Operative Aufwendungen:

(2 766)

(7)

(1 387)

(1 063)

(945)

(6 168)

Direkte zentrale Verwaltung

(1 722)

(5)

(866)

(531)

(473)

(3 597)

Indirekte zentrale Verwaltung

(171)

0

(16)

(26)

0

(213)

Dezentrale Verwaltung

(259)

0

(95)

(466)

0

(820)

Geteilte Verwaltung

(29)

0

0

0

0

(29)

Gemeinsame Verwaltung

(574)

(2)

(405)

(38)

(467)

(1 486)

Sonstige operative Aufwendungen

(11)

0

(5)

(2)

(5)

(23)

OPERATIVE AUFWENDUNGEN GESAMT

(3 628)

(64)

(1 552)

(1 107)

(972)

(7 323)

Operative nettoaufwendungen

(3 572)

(64)

(1 541)

(1 041)

(970)

(7 188)


SEGMENTBERICHTERSTATTUNG – DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGES

Mio. EUR

 

Presse & Kommunikation

Europäisches Amt f. Betrugs-bekämpfung

Koordinierung

Personal & Verwaltung

Eurostat

Haushalt

Prüfung

Sprachen

Sonstiges

Dienstleistungen und Sonstiges gesamt

Sonstige operative Erträge:

Rückforderung von Ausgaben

1

0

0

0

0

0

0

0

0

1

Ertrag aus Verwaltungstätigkeit

2

5

0

764

0

51

0

90

0

912

Sonstige operative Erträge

(2)

(1)

8

25

0

37

0

53

455

575

SONSTIGE OPERATIVE ERTRÄGE

1

4

8

789

0

88

0

143

455

1 488

Verwaltungsaufwendungen:

(108)

(54)

(168)

(1 260)

(85)

(52)

(10)

(403)

46

(2 094)

Personalaufwand

(67)

(38)

(140)

(448)

(62)

(39)

(9)

(316)

46

(1.073)

Aufwendungen für immaterielle Anlagewerte und Ausrüstungsgegenstände

(2)

(1)

0

(114)

0

0

0

(2)

0

(119)

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

(39)

(15)

(28)

(698)

(23)

(13)

(1)

(85)

0

(902)

Operative Aufwendungen:

(136)

(17)

(2)

(32)

(37)

(234)

0

(15)

(430)

(903)

Direkte zentrale Verwaltung

(91)

(17)

(1)

(30)

(37)

(4)

0

0

0

(180)

Indirekte zentrale Verwaltung

(45)

0

0

0

0

0

0

0

0

(45)

Geteilte Verwaltung

0

0

0

0

0

(230)

0

0

0

(230)

Sonstige operative Aufwendungen

0

0

(1)

(2)

0

0

0

(15)

(430)

(448)

OPERATIVE AUFWENDUNGEN GESAMT

(244)

(71)

(170)

(1 292)

(122)

(286)

(10)

(418)

(384)

(2 997)

Operative nettoaufwendungen

(243)

(67)

(162)

(503)

(122)

(198)

(10)

(275)

71

(1 509)

4.   ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

4.1   ZWECK UND ERSTELLUNG DER KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussdaten (Cashflow) bilden die Grundlage, um die Fähigkeit der Europäischen Union zur Generierung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie ihren entsprechenden Cashflow-Bedarf bewerten zu können.

Die Kapitalflussrechnung wird mithilfe der indirekten Methode erstellt. Das bedeutet, dass der Nettoüberschuss oder das Nettodefizit aus dem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, möglicher aktiver oder passiver Rechnungsabgrenzungen vergangener oder künftiger Zahlungseingänge oder -ausgänge aus operativer Tätigkeit sowie der Ertrags- oder Aufwandspositionen für die Veranlagung von Cashflows angepasst wird.

Cashflows aus Fremdwährungstransaktionen werden in der Berichtswährung der Europäischen Union, dem Euro, dargestellt, wobei der Fremdwährungsbetrag zu dem am Datum des Zahlungsflusses geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet wird.

Die dargestellte Kapitalflussrechnung enthält die Cashflows der Rechnungsperiode, aufgegliedert nach operativen Tätigkeiten und Investitionstätigkeiten (die Europäische Union übt keine Finanzierungstätigkeit aus).

4.2   OPERATIVE TÄTIGKEITEN

Operative Tätigkeiten sind alle jene Tätigkeiten der Europäischen Union, bei denen es sich nicht um Investitionstätigkeiten handelt. Dies trifft auf die meisten der durchgeführten Tätigkeiten zu. Darlehen (und gegebenenfalls die zugehörigen Anleihen) gelten nicht als Investitionstätigkeit (oder Finanzierungstätigkeit), weil sie unter die allgemeinen Ziele und somit unter das Tagesgeschäft der Europäischen Union fallen. Operative Tätigkeiten beinhalten überdies Investitionen wie die Beteiligung am Europäischen Investitionsfonds (EIF), an der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und an den Risikokapitalfonds. Zweck dieser Tätigkeiten ist die Erreichung der politisch vorgegebenen Ziele.

4.3   INVESTITIONSTÄTIGKEITEN

Bei den Investitionstätigkeiten handelt es sich um den Erwerb oder die Veräußerung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen sowie anderer Anlagen, die jedoch nicht unter die Rubrik Zahlungsmitteläquivalente fallen. Die Darlehensvergabe fällt nicht unter die Investitionstätigkeiten. Ziel ist die Darstellung der tatsächlichen Investitionen der Europäischen Union.

Es ist zu beachten, dass 9 080 Mio. EUR der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente für die Europäische Union nicht verfügbar sind. Dabei handelt es sich um jene Zahlungsmittel, die in Form von Geldbußen eingenommen werden, gegen welche die mit der Geldbuße belegte Partei Rechtsmittel einlegt. Die entsprechenden Beträge sind in Erläuterung 2.11 oben klar als „Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen“ ausgewiesen.

5.   EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE POSTEN

EVENTUALFORDERUNGEN

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Erhaltene Garantien:

Ausfallbürgschaften

301

252

Sonstige Garantien

30

27

Sonstige Eventualforderungen

8

18

Eventualforderungen gesamt

339

297

Mitunter werden Ausfallbürgschaften angefordert, um sicherzustellen, dass die Empfänger von EU-Finanzierungen die Verpflichtungen aus ihren Verträgen mit Europäischen Union erfüllen. Sonstige Eventualforderungen beziehen sich hauptsächlich auf mögliche Steuerrückerstattungen im Zusammenhang mit Gebäuden der Kommission.

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Mio. EUR

 

Erläu-terung

31.12.2010

31.12.2009

Gestellte Sicherheiten

5.1

22 171

19 330

Geldbußen - beim Gerichtshof eingelegte Rechtsmittel

5.2

9 627

11 969

EGFL –Entscheidung des Gerichtshofes steht noch aus

5.3

1 772

1 945

Beträge im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und sonstigen Streitfällen

5.4

458

416

Sonstige Eventualverbindlichkeiten

5.5

4

12

Eventualverbindlichkeiten gesamt

 

34 032

33 672

Alle Eventualverbindlichkeiten würden bei Fälligkeit aus den künftigen Haushaltsplänen der Europäischen Union finanziert.

5.1.   GESTELLTE SICHERHEITEN

5.1.1    Für Darlehen aus Eigenmitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB)

Mio. EUR

 

Risikoteilung

31.12.2010

Ohne Risikoteilung

31.12.2010

Offen

31.12.2010

Insgesamt

Offen

31.12.2009

Behörden

Privatunternehmen

Garantie 65 %

3 625

12 443

2 149

18 217

14 945

Garantie 70 %

87

2 132

62

2 281

2 596

Garantie 75 %

0

635

60

695

850

Garantie 100 %

0

683

106

789

821

Insgesamt Insgesamt

3 712

15 893

2 377

21 982

19 212

Aus dem Haushalt der Europäischen Union werden Sicherheiten für die von der EIB aus Eigenmitteln zum 31. Dezember 2009 an Drittländer vergebenen und unterzeichneten Darlehen gestellt (einschließlich der an Mitgliedstaaten vor dem Beitritt vergebenen Darlehen). Diese sind allerdings auf einen bestimmten Prozentsatz des genehmigten Darlehenshöchstbetrags begrenzt: 65 %, 70 %, 75 % oder 100 %. Wird dieser Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, so erstreckt sich die EU-Bürgschaft auf die gesamte Höhe der tatsächlich vergebenen Darlehen. Zum 31. Dezember 2010 betrugen die Außenstände 21 982 Mio. EUR. Auf diesen Betrag ist de facto auch das von der Europäischen Union getragene Risiko begrenzt.

Die von der EIB aus Eigenmitteln vergebenen Darlehen, für die eine Bürgschaft aus dem EU-Haushalt gestellt wird, sind außerdem durch Drittbürgschaften von außen (von Staaten bzw. öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Finanzinstituten) abgesichert. Die Kommission ist in diesem Fall Sekundärbürge. Die Garantie zulasten des EU-Haushalts deckt das politische Risiko bei den in der Rubrik „Risikoteilung“ aufgeführten Sicherheiten. Die übrigen Risiken werden bei Ausfall des Primärbürgen von der EIB selbst gedeckt. Bei den in der Spalte „Ohne Risikoteilung“ angeführten Sicherheiten werden bei Ausfall des Primärbürgen sämtliche Risiken aus dem EU-Haushalt gedeckt. Handelt es sich bei diesem Primärbürgen um eine staatliche Stelle, so ist im Allgemeinen eine Begrenzung auf das rein politische Risiko gegeben. Ist der primäre Garantiegeber hingegen eine privatwirtschaftliche Einrichtung, so muss der EU-Haushalt gegebenenfalls auch für die Deckung der geschäftlichen Risiken aufkommen.

5.1.2    Sonstige gestellte Sicherheiten

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF)

161

94

Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte (LGTT)

11

6

MEDA: Marokkanische Sicherheiten

17

17

Sonstiges

0

1

Insgesamt

189

118

Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF)

Im Rahmen einer Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) wird der Beitrag der Kommission verwendet, um das finanzielle Risiko für Darlehen und Garantien, die von der EIB für förderfähige Forschungsprojekte gestellt wurden, zu decken. Insgesamt ist eine Beteiligung der Kommission von bis zu 1 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorgesehen, von der bis zu 800 Mio. EUR aus dem „Kooperationsprogramm“ und bis zu 200 Mio. EUR aus dem „Kapazitätsprogramm“ stammen. Die EIB hat sich verpflichtet, den gleichen Betrag bereitzustellen.

Zum 31. Dezember 2010 hatte die Kommission einen Betrag von 515 Mio. EUR in die RSFF eingezahlt. Dieser Betrag wurde von der EIB in Anleihen (419 Mio. EUR zum 31. Dezember 2010), kurzfristigen Einlagen (55 Mio. EUR) und Zahlungsmitteläquivalenten (33 Mio. EUR) angelegt. Ende 2010 waren Darlehensvereinbarungen über 2 212 Mio. EUR unterzeichnet worden und fielen dementsprechend unter die Deckung durch die Fazilität. 2009 trat ein Zahlungsausfall in Höhe von 5 Mio. EUR ein. Dieser wurde der Fazilität belastet. Der oben als Eventualverbindlichkeit ausgewiesene Betrag von 161 Mio. EUR stellt den zum 31. Dezember 2010 geschätzten höchsten Verlust dar, den die Kommission bei einem Ausfall von Darlehen oder Sicherheiten zu tragen hätte, die von der EIB im Rahmen der RSFF gestellt wurden. Dies entspricht 7,3% der insgesamt garantierten Beträge. Hierbei ist zu beachten, dass sich das Gesamtrisiko der Kommission auf deren Beitrag zu der Fazilität beschränkt.

Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte (LGTT)

Das Kreditgarantieinstrument für transeuropäische Verkehrsnetzprojekte (LGTT) stellt Sicherheiten aus, um das Ertragsrisiko von TEN-Verkehrsprojekten in den ersten Jahren zu mindern. Die Sicherheit bietet insbesondere eine vollständige Deckung für Standby-Liquiditätsfazilitäten, die nur in Fällen verwendet werden, in denen die Cashflows des Projekts nicht ausreichen, um vorrangige Verbindlichkeiten zu bedienen. Bei dem Instrument handelt es sich um ein gemeinsames Finanzprodukt der Kommission und der EIB. Im Rahmen der TEN-V Durchführungsverordnung wurden 500 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt als zweckgebundene Mittel für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorgesehen. Die EIB wird weitere 500 Mio. EUR beitragen, sodass sich der für dieses Instrument verfügbare Gesamtbetrag auf 1 Mrd. EUR beläuft.

Zum 31. Dezember 2010 hatte die Kommission einen Betrag von 155 Mio. EUR in den LGTT eingezahlt. Dieser Betrag wurde von der EIB in Anleihen (111 Mio. EUR zum 31. Dezember 2010), kurzfristigen Einlagen (36 Mio. EUR) und Zahlungsmitteln (5 Mio. EUR) angelegt. Ende 2010 waren Darlehensvereinbarungen über 140 Mio. EUR unterzeichnet worden und fielen dementsprechend unter die Deckung durch die Garantie. Der oben als Eventualverbindlichkeit ausgewiesene Betrag von 11 Mio. EUR stellt den zum 31. Dezember 2010 geschätzten höchsten Verlust dar, den die Kommission bei einem Ausfall von Darlehen zu tragen hätte, die von der EIB im Rahmen der LGTT-Operationen gestellt wurden. Dies entspricht 7,9% der insgesamt garantierten Beträge. Hierbei ist zu beachten, dass sich das Gesamtrisiko der Kommission auf deren Betrag zu dem Instrument beschränkt.

Die Vermögenswerte der Instrumente RSFF und LGTT wurden in der Vermögensübersicht der Kommission als kurzfristige, zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte (siehe Erläuterung 2.8) und Zahlungsmittel (Erläuterung 2.11) aufgenommen.

Meda

Im Rahmen des MEDA-Programms hat die Kommission über einen besonderen Fonds einen Bürgschaftsmechanismus eingerichtet, der zwei marokkanischen Organisationen, nämlich der Caisse Centrale de Garantie und dem Fonds Dar Ad-Damane, zugute kommt. Zum 31. Dezember 2010 beläuft sich dieser Fonds auf 27 Mio. EUR, die als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen werden - siehe Erläuterung 2.11. Die als Eventualverbindlichkeit ausgewiesene Bürgschaft der Kommission deckt 17 Mio. EUR der von den oben genannten Organisationen ausgegebenen Darlehen.

5.2   GELDBUSSEN

Diese Beträge betreffen Geldbußen, die von der Kommission für die Verletzung von Wettbewerbsvorschriften auferlegt und vorläufig entrichtet wurden und gegen die entweder ein Rechtsmittel eingelegt wurde oder bei denen nicht bekannt ist, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird. Die Eventualverbindlichkeit wird bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtshofes beibehalten. Die auf solche vorläufigen Zahlungen aufgelaufenen Zinsbeträge (561 Mio. EUR) sind wegen der Ungewissheit des Anspruchs der Kommission auf diese Beträge einerseits in der Ergebnisrechnung für das betreffende Jahr und andererseits auch bei den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen.

5.3   EGFL –ENTSCHEIDUNG DES GERICHTSHOFES STEHT NOCH AUS

Es handelt sich hierbei um Eventualverbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedstaaten im Rahmen der EGFL- Konformitätsbeschlüsse, für die eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs noch aussteht. Die Festsetzung der endgültigen Höhe der Verbindlichkeit und das Jahr, in dem die Aufwendung aufgrund des gefällten Urteils zulasten des Haushalts verbucht wird, hängen von der Dauer des noch beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahrens ab. Ein Schätzwert der voraussichtlich zu zahlenden Beträge ist als langfristige Rückstellung in der Vermögensübersicht enthalten – siehe Erläuterung 2.13.

5.4   EVENTUALVERBINDLICHKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT RECHTSSACHEN UND ANDEREN STREITFÄLLEN

Diese Rubrik bezieht sich auf Schadensersatzklagen, die gegen die Europäische Union vorgebracht werden, auf sonstige Rechtsstreitigkeiten sowie die geschätzten Rechtskosten. Bei Schadenersatzklagen gemäß Artikel 288 EG-Vertrag muss der Kläger nachweisen, dass sich das beklagte Organ eine schwerwiegende Verletzung einer Rechtsvorschrift, die Einzelpersonen bestimmte Ansprüche einräumt, zuschulden kommen ließ, wodurch dem Kläger ernsthafter Schaden entstanden ist. Außerdem muss ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen dem fraglichen Verstoß und dem verursachten Schaden erkennbar sein.

5.5   SONSTIGE EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Bei dem in dieser Rubrik ausgewiesenen Betrag handelt es sich um kleinere Eventualverbindlichkeiten, die nicht unter den vorstehenden Rubriken klassifiziert werden können.

Sonstige wichtige angaben

5.6.   NOCH NICHT ABGEWICKELTE MITTELBINDUNGEN

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Noch nicht abgewickelte Mittelbindungen

155 642

134 689

Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen des Haushalts („Altlasten“) entsprechen den offenen Verpflichtungen, für die noch keine Zahlungen und/oder Aufhebungen vorgenommen wurden. Dies ist eine übliche Folgewirkung mehrjähriger Programme. Zum 31. Dezember 2010 beliefen sich die noch abzuwickelnden Mittelbindungen auf insgesamt 194 395 Mio. EUR. Der ausgewiesene Betrag entspricht den noch abzuwickelnden Mittelbindungen abzüglich der in der Ergebnisrechnung 2010 als Aufwand erfassten zugehörigen Beträge.

5.7   WICHTIGE RECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

Strukturmaßnahmen

210 638

275 761

Protokolle mit Mittelmeerländern

263

263

Fischereiabkommen

130

249

Programm Galileo

513

1 517

GMES-Programm

390

556

TEN-V

3 530

4 289

Sonstige vertragliche Verpflichtungen

3 920

1 325

Insgesamt

219 384

283 960

Diese Mittelbindungen entstanden, da die Kommission langfristige rechtliche Verpflichtungen über Beträge einging, für die im Haushaltsplan noch keine ausreichende Mitteldeckung vorhanden war. Hier werden entweder mehrjährige Programme, wie beispielsweise Strukturmaßnahmen, oder Beträge ausgewiesen, zu deren künftiger Zahlung die Europäische Union im Rahmen von zum Abschlussstichtag der Vermögensübersicht bestehenden Verträgen verpflichtet ist (z. B. in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit, Reinigung usw., aber auch vertragliche Verpflichtungen in Verbindung mit besonderen Projekten etwa im Bausektor). Nicht alle mehrjährigen Programme umfassen Mittelbindungen, deren Aufnahme in dieser Rubrik erforderlich ist, da für die Ausgaben zulasten künftiger Haushaltsjahre die jährlichen Beschlüsse der Haushaltsbehörde oder Änderungen der einschlägigen Vorschriften maßgeblich sind.

5.7.1    Strukturmaßnahmen

In der nachstehenden Tabelle ist ein Vergleich zwischen den rechtlichen Verpflichtungen, für die noch keine Mittelbindungen vorgenommen wurden, und den Höchstbeträgen der Mittelbindungen in Bezug auf die im Finanzrahmen 2007-2013 vorgesehenen Beträge dargestellt.

Mio. EUR

 

Finanzrahmen 2007-2013

(A)

Eingegangene rechtliche Verpflichtungen

(B)

Mittelbindungen 2007-2010

(C)

Rechtliche Verpflichtungen abzgl. Mittelbindungen

(= B - C)

Höchstbetrag der Mittelbindung

(= A – C)

Mittel der Kohäsionspolitik

347 550

346 475

189 574

156 901

157 976

Natürliche Ressourcen

100 549

100 549

54 759

45 790

45 790

Instrument für Heranführungshilfe (IPA)

10 958

7 357

4 086

3 271

6 872

Insgesamt

459 057

454 381

248 419

205 962

210 638

5.7.2.    Protokolle mit Mittelmeerländern

Diese Verpflichtungen über einen Gesamtbetrag von 263 Mio. EUR beziehen sich auf mit den Mittelmeerdrittländern geschlossene Finanzprotokolle. Der hier ausgewiesene Betrag entspricht der Differenz zwischen dem Gesamtvolumen der unterzeichneten Finanzprotokolle und dem Gesamtbetrag der buchmäßig erfassten Mittelbindungen. Bei diesen Protokollen handelt es sich um internationale Abkommen, die nur mit Zustimmung beider Vertragspartner rückgängig gemacht werden können. Entsprechende Bemühungen laufen derzeit.

5.7.3    Fischereiabkommen

Diese Abkommen betreffen Verpflichtungen gegenüber Drittländern, die für Maßnahmen im Rahmen von internationalen Fischereiübereinkommen eingegangen wurden. Sie belaufen sich auf insgesamt 130 Mio. EUR.

5.7.4    Programm Galileo

Galileo ist ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS), das von der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) gebaut wird. Das Galileo-Programm wird jetzt vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert und von der Kommission für die Europäische Union verwaltet. Die erste Phase des Programms, die IOV-Phase („In-Orbit Validation“), wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2012 abgeschlossen und die Übertragung der geschaffenen Vermögenswerte an die Kommission findet zu ebendiesem Zeitpunkt statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission bis Ende 2010 einschließlich der vorstehend genannten Investition in das gemeinsame Unternehmen Galileo 1 178 Mio. EUR für die IOV-Phase des Programms gezahlt hat. Da sich dieses Programm derzeit noch in der Forschungsphase befindet, wurden die entsprechenden Mittel nach den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union als Aufwendungen verbucht und es wurden keine immateriellen Anlagewerte erfasst. Der für die nächste Phase („FOC“) des Programms Galileo (von 2008 bis 2013) vorgesehene (indikative) Gesamtbeitrag der Kommission beläuft sich auf 2 408 Mio. EUR.

5.7.5    GMES-Programm

Die Kommission hat für den Zeitraum 2008 bis 2013 mit der ESA einen Vertrag zur Einführung der Raumfahrtkomponente der globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) geschlossen. Der indikative Gesamtbetrag für diesen Zeitraum liegt bei 624 Mio. EUR. 2010 sind der ESA Aufwendungen in Höhe von 166 Mio. EUR entstanden.

5.7.6    TEN-V Verpflichtungen

Dieser Betrag bezieht sich auf Finanzhilfen im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) für den Zeitraum 2007-2013. Das Programm dient Projekten zur Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes und soll Infrastrukturprojekte sowie Forschungs- und Innovationsprojekte unterstützen, um die nachhaltige Integration neuer Technologien und innovativer Prozesse bei der Errichtung der neuen Verkehrsinfrastruktur zu fördern. Der indikative Gesamtbetrag für dieses Programm liegt bei 8 013 Mio. EUR.

5.7.7    Sonstige vertragliche Verpflichtungen

Die ausgewiesenen Beträge entsprechen den während der jeweiligen Vertragslaufzeit zu zahlenden Beträgen. Darunter fallen die offene vertragliche Verpflichtung in Höhe von 83 Mio. EUR für die Renovierungskosten von Gebäuden des Europäischen Gerichtshofes, 76 Mio. EUR für gebäudebezogene Verträge des Rates, 434 Mio. EUR für Bauverträge des Europäischen Parlaments sowie ein Betrag von 446 Mio. EUR seitens der Kommission (dies betrifft hauptsächlich zwei große Bauprojekte in Luxemburg). Ein weiterer bedeutender Betrag unter dieser Rubrik bezieht sich auf 2 654 Mio. EUR für Auftragsvereinbarungen zwischen der Agentur „Fusion for Energy“ (gemeinsames europäisches Unternehmen für ITER und die Entwicklung von Fusionsenergie) im Zusammenhang mit dem ITER-Projekt.

5.8   MITTELBINDUNGEN FÜR OPERATING LEASING

Mio. EUR

Beschreibung

Künftig zahlbare Beträge

< 1 Jahr

1- 5 Jahre

> 5 Jahre

Insgesamt

Gebäude

350

1 235

749

2 334

IT-Material und sonstige Ausrüstung

12

38

0

50

Insgesamt

362

1 273

749

2 384

Bei dieser Rubrik sind Gebäude und andere im Zuge von Operating-Leasing-Verträgen gemietete Ausrüstungen ausgewiesen, die den Kriterien für eine Erfassung unter den Aktiva der Vermögensübersicht nicht entsprechen. Die angegebenen Beträge entsprechen jeweils den während der verbleibenden Vertragsdauer noch anstehenden Zahlungsverpflichtungen.

Im Jahr 2010 wurde ein Betrag von 364 Mio. EUR in der Ergebnisrechnung als Aufwendung für Operating-Leasing-Verträge ausgewiesen.

6.   FINANZKORREKTUREN UND RÜCKFORDERUNGEN

6.1   EINLEITUNG

Diese Erläuterung gibt einen Überblick über die Korrektur festgestellter Fehler und Unregelmäßigkeiten. Dies betrifft insbesondere den Teil des EU-Haushalts, der unter geteilter Verwaltung vollzogen wird (d.h. etwa 80% des Gesamthaushalts). Bei geteilter Verwaltung stützt sich die Kommission hinsichtlich der Durchführung von Programmen der Europäischen Union auf die Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass der Beitrag der Europäischen Union an die Mitgliedstaaten, und dort im Allgemeinen an eine besondere Zahlstelle, ausgezahlt wird, die dann für die Auszahlungen an die Empfänger verantwortlich ist. Infolgedessen tragen die Mitgliedstaaten die Hauptverantwortung für die Vermeidung, Entdeckung und Korrektur von Fehlern und Unregelmäßigkeiten auf Seiten der Empfänger, während die Europäische Kommission eine allgemeine Aufsichtsfunktion wahrnimmt (d.h. sie überprüft, ob die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten wirksam arbeiten).

6.1.1    Finanzkorrekturen

Finanzkorrekturen sind das wichtigste Instrument zur Richtigstellung von Fehlern und Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit geteilter Verwaltung. Finanzkorrekturen werden von der Europäischen Kommission vorgenommen und dienen dazu, Ausgaben, die den anwendbaren Vorschriften nicht entsprechen, von einer Finanzierung durch die Europäische Union auszuschließen. Finanzkorrekturen können auch vorgenommen werden, wenn in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen von Mitgliedstaaten schwere Mängel entdeckt werden. Letztendlich zielt dieser Korrekturmechanismus darauf ab, sicherzustellen, dass alle von einem Mitgliedstaat gemeldeten Ausgaben (auf deren Grundlage die Zahlung des EU-Beitrags erfolgt) den Regeln entsprechen. Die Herausgabe einer Einziehungsanordnung durch die Kommission ist nur eines der verfügbaren Mittel zur Umsetzung von Finanzkorrekturen. Mit einer solchen Anordnung werden rechtsgrundlos gezahlte Beträge eingezogen.

Finanzkorrekturen werden in den folgenden drei Hauptschritten abgewickelt:

(1)

Der Betrag der Finanzkorrektur wird durch ein rechtliches und kontradiktorisches Verfahren festgesetzt („in Bearbeitung“);

(2)

Der Betrag der Finanzkorrektur ist mit Sicherheit festgestellt worden und ist rechtskräftig. Er wird entweder durch einen Beschluss der Kommission „beschlossen“ oder durch den Mitgliedstaat „bestätigt“ (d.h. akzeptiert);

(3)

Der Betrag wird nach einer der unten beschriebenen Methoden "umgesetzt": (a) nach der Herausgabe einer Einziehungsanordnung durch die Kommission wird der Betrag entweder vom Mitgliedstaat an die Kommission gezahlt oder von der Kommission mit zukünftigen Zahlungen der Kommission an den betroffenen Mitgliedstaat verrechnet; oder (b) der Mitgliedstaat zieht, nachdem er die Korrektur akzeptiert hat, diesen Betrag entweder vor dem Abschluss der Einziehungsverfahren auf nationaler Ebene (Einbehaltung) oder nach dem Abschluss der Einziehungsverfahren auf nationaler Ebene und der effektiven Einziehung der Beträge beim Empfänger (Einziehung auf nationaler Ebene) von einem späteren Zahlungsantrag an die Kommission ab. In beiden Fällen (einbehaltener oder auf nationaler Ebene eingezogener Betrag, den der Mitgliedstaat von einem zukünftigen Zahlungsantrag abzieht) erlauben die geltenden Verordnungen den Ersatz einer nicht den Regeln entsprechenden Ausgabe durch andere, förderfähige Ausgaben. Nach den Grundsätzen der Periodenrechnung stellt die seitens des Anweisungsbefugten im Rechnungsführungssystem durchgeführte Richtigkeitsüberprüfung der Einziehungsanordnung oder des Zahlungsantrags, je nach Fall, einen notwendigen Schritt zur Feststellung des Vollzugs von Finanzkorrekturen dar. Ist jedoch beim Abschluss des Programms keine Wiederverwendung der Mittel seitens des Mitgliedstaates möglich, führt die Kommission die Finanzkorrektur mittels Aufhebung der Mittelbindung durch.

(1)   Finanzkorrekturen in Bearbeitung:

Der unter "Finanzkorrekturen in Bearbeitung" ausgewiesene Betrag beruht auf Prüfungsfeststellungen der Kommission sowie des Rechnungshofes oder des OLAF. Diese Feststellungen werden seitens des zuständigen Generaldirektorats im Wege laufender kontradiktorischer Verfahren mit den betroffenen Mitgliedstaaten verfolgt. Es handelt sich um eine bestmögliche, vorsichtige Schätzung zum 31. Dezember 2010, in die der Sachstand bei der Nachverfolgung der Prüfungen sowie die Herausgabe abschließender Positionspapiere (oder Schreiben zur Vorbereitung der Aussetzung) eingeflossen sind. Dieser Betrag wird sich im Anschluss an die kontradiktorischen Verfahren, in denen Mitgliedstaaten Gelegenheit zur Vorlage weiterer Nachweise zur Untermauerung ihrer Anträge erhalten, mit Sicherheit noch ändern.

(2)   Finanzkorrektur beschlossen/bestätigt:

Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums sind für den Zeitraum 2007-2013 der EGFL (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft) und der ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) an die Stelle des EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft) (2000-2006) getreten. Beschlüsse über Finanzkorrekturen werden überwiegend nach einer Überprüfung der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben eingeleitet. Diese unterliegen folgenden Rechnungsabschlussverfahren:

Die Kommission beschließt einen jährlichen Rechnungsabschluss, in dem sie die Jahresrechnung der Zahlstelle auf der Grundlage von Verwaltungsprüfungen und Bescheinigungen offiziell annimmt.

Die Kommission beschließt einen mehrjährigen Konformitätsabschluss, in dem die Übereinstimmung der von Mitgliedstaaten angegebenen Ausgaben mit geltenden Vorschriften der Europäischen Union bestätigt wird;

Die Kommission beschließt einen Rechnungsabschluss über die Zahlungsabwicklung. In dessen Folge können für Zahlungen, bei denen gesetzliche oder aufsichtsbehördliche Fristen nicht eingehalten wurden, Finanzkorrekturen festgelegt werden.

Im Bereich der Kohäsionspolitik ergeben sich beschlossene/bestätigte Finanzkorrekturen aus den Kontrollen der Europäischen Union sowie den Prüfungen der Kommission, des Europäischen Rechnungshofes oder des OLAF.

(3)   Durchführung von Finanzkorrekturen:

Was den EGFL betrifft, so werden Finanzkorrekturen stets mittels Abzug in den monatlichen Angaben durchgeführt. Beim ELER dürfen die von den Mitgliedstaaten selbst eingezogenen Beträge sowie die beschlossenen Finanzkorrekturen wiederverwendet werden.

Finanzkorrekturen im Rahmen der Kohäsionspolitik werden wie folgt durchgeführt:

Der Mitgliedstaat akzeptiert die von der Kommission verlangte oder vorgeschlagene Korrektur. Der Mitgliedstaat nimmt die Finanzkorrektur mittels eines Abzugs von einem späteren Zahlungsantrag selbst vor (siehe Einbehaltungen und Rückforderungen in Abschnitt 6.1.1 (3)). Alle von den Mitgliedstaaten korrigierten Beträge können anschließend für andere förderfähige Maßnahmen, bei denen den Regeln entsprechende Ausgaben entstanden, wiederverwendet werden. In diesen Fällen treten keine Auswirkungen auf die Rechnungsabschlüsse der Kommission ein, da sich die Höhe der EU-Finanzierung für ein bestimmtes Programm nicht verringert. Die finanziellen Interessen der Europäischen Union werden also vor Unregelmäßigkeiten und Betrug geschützt.

Der Mitgliedstaat widerspricht der von der Kommission verlangten oder vorgeschriebenen Korrektur im Anschluss an ein förmliches, kontradiktorisches Verfahren mit dem Mitgliedstaat, das u. a. eine Aussetzung der Zahlungen in das Programm beinhaltet. In diesem Fall gilt für die Kommission eine Frist von drei Monaten ab der förmlichen Anhörung des Mitgliedstaates (sechs Monate für Programme im Zeitraum 2007-2013), innerhalb der sie einen förmlichen Beschluss über die Finanzkorrektur verabschieden und eine Einziehungsanordnung herausgeben kann, um bei dem Mitgliedstaat eine Rückzahlung zu erreichen. Fälle dieser Art führen zu einer Nettoreduzierung des EU-Beitrags zu dem jeweiligen, von der Finanzkorrektur betroffenen operationellen Programm (keine Möglichkeit zur Wiederverwendung des korrigierten Betrags für andere förderfähige Maßnahmen seitens des Mitgliedstaates).

Ist bei Programmschluss eine Wiederverwendung der Mittel durch den Mitgliedstaat nicht möglich, wird der Betrag der Finanzkorrektur entweder vom abschließenden, durch den Mitgliedstaat eingereichten Kostenantrag abgezogen, oder die Kommission hebt die Mittelbindung auf.

6.1.2    Rückforderungen

Die Rückforderung von Beträgen ist nur eines der Mittel zum Vollzug von Finanzkorrekturen. In Anbetracht der Bedeutung, die die Haushaltsbehörde ihr beimisst, ist sie jedoch getrennt zu behandeln.

Gemäß Haushaltsordnung legt der Anweisungsbefugte Einziehungsanordnungen für rechtsgrundlos gezahlte Beträge fest. Die Einziehung erfolgt dann mittels direkter Banküberweisung seitens des Schuldners (z.B. des Mitgliedstaates) oder mittels Verrechnung mit anderen Beträgen, welche die Kommission dem Mitgliedstaat schuldet. Die Haushaltsordnung sieht außerdem weitere Verfahren zur Sicherstellung der Eintreibung überfälliger Einziehungsanordnungen vor. Hierfür gilt ein besonderes Nachfassverfahren durch den Rechnungsführer der Kommission.

Im Bereich der Landwirtschaft sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Fehler und Unregelmäßigkeiten zu ermitteln und rechtsgrundlos gezahlte Beträge im Einklang mit nationalen Vorschriften und Verfahren einzuziehen. Beim EGFL werden von den Empfängern eingezogene Beträge der Kommission gutgeschrieben. Hierbei nehmen die Mitgliedstaaten (im Durchschnitt) einen Abzug von 20% vor, den sie in der Ergebnisrechnung als Ertrag verbuchen. Beim ELER werden Rückforderungen vom nächsten Zahlungsantrag abgezogen, bevor dieser an die Dienststellen der Kommission gesandt wird. Der maßgebliche Betrag kann folglich erneut für das Programm genutzt werden. Verfolgt ein Mitgliedstaat die Rückforderung nicht oder lässt er bei seinen Handlungen die erforderliche Sorgfalt missen, kann die Kommission eine Intervention beschließen und dem betroffenen Mitgliedstaat eine Finanzkorrektur auferlegen.

Im Bereich der Kohäsionspolitik sind in der Hauptsache die Mitgliedstaaten (und nicht die Kommission) für die Einziehung rechtsgrundlos gezahlter Beträge bei den Empfängern zuständig. Auf diese Beträge werden gegebenenfalls Verzugszinsen erhoben. Die von Mitgliedstaaten eingezogenen Beträge werden in dieser Erläuterung als zusätzliche Angaben zu den seitens der Kommission auferlegten Finanzkorrekturen offengelegt. In Bezug auf den Zeitraum 2007-2013 sind Mitgliedstaaten gesetzlich verpflichtet, der Kommission klare, strukturierte Daten über die Beträge vorzulegen, die vor dem endgültigen Abschluss des nationalen Rückforderungsprozesses von der Kofinanzierung einbehalten wurden. Außerdem sind die Beträge anzugeben, die auf nationaler Ebene effektiv bei Empfängern eingezogen wurden.

6.1.3    Aussetzung und Unterbrechung von Zahlungen

Gemäß den sektorspezifischen Rechtsvorschriften stehen der Kommission außerdem folgende Möglichkeiten offen:

Unterbrechung der Zahlungsfrist für höchstens sechs Monate bei Programmen im Zeitraum 2007-2013, falls:

(a)

es Beweise für einen erheblichen Mangel in der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des betroffenen Mitgliedstaates gibt;

(b)

die Dienststellen der Kommission zusätzliche Prüfungen durchführen müssen, nachdem sie Informationen erhielten, dass in einer bescheinigten Ausgabenerklärung aufgeführte Ausgaben im Zusammenhang mit einer schweren Unregelmäßigkeit stehen, die nicht korrigiert wurde.

Vollständige oder teilweise Aussetzung einer Zwischenzahlung an einen Mitgliedstaat sowohl für 2000-2006 als auch für 2007-2013 laufende Programme in den folgenden drei Fällen:

(a)

schwerer Mangel im Verwaltungs- und Kontrollsystem des Programms;

(b)

in einer bescheinigten Ausgabenerklärung aufgeführte Ausgaben stehen im Zusammenhang mit einer schweren Unregelmäßigkeit, die nicht korrigiert wurde; oder

(c)

schwerer Verstoß eines Mitgliedstaates gegen seine Verwaltungs- und Kontrollpflichten.

Führt der Mitgliedstaat vorgeschriebene Maßnahmen nicht durch, kann ihm die Kommission eine Finanzkorrektur auferlegen.

6.1.4    Sonstige Arten der Mittelverwaltung

Für den Teil des Haushalts der Europäischen Union, der der direkten Verwaltung untersteht, unterliegen Ausgaben, die nicht den anwendbaren Vorschriften entsprechen, entweder einer Einziehungsanordnung der Kommission oder sie werden von der nächsten Ausgabenaufstellung abgezogen. Nimmt der Empfänger den Abzug direkt in der Ausgabenaufstellung vor, ist eine Erfassung der betreffenden Information im Rechnungsführungssystem der Kommission nicht möglich. Die Einziehung rechtsgrundlos gezahlter Beträge im Rahmen der dezentralen und der indirekten zentralen Verwaltungssysteme untersteht der Verantwortung der Mitgliedstaaten, Drittstaaten oder Agenturen. In der gemeinsamen Verwaltung kommen außerdem Korrekturinstrumente zum Einsatz. Sie werden in den Verträgen mit internationalen Organisationen festgelegt.

Hinweis: Alle Zahlen werden auf Millionen Euro gerundet. Hier ist zu beachten, dass aufgrund der Rundung von Zahlen einige Finanzzahlen in den Tabellen sich möglicherweise nicht immer genau auf 100 summieren. Als 0 ausgewiesene Beträge stellen Zahlen unter 500 000 EUR dar. Beträge, die gleich Null sind, werden als Strich (-) dargestellt.

6.2   FINANZKORREKTUREN UND RÜCKFORDERUNGEN IM BEREICH LANDWIRTSCHAFT UND ENGWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

6.2.1    2010 beschlossene Finanzkorrekturen und Rückforderungen

Den EGFL betreffende, 2010 beschlossene Finanzkorrekturen

Mio. EUR

 

2010

2009

Rechnungsabschlussverfahren des EGFL:

Rechnungsabschluss und nicht eingehaltene Zahlungsfristen

33

103

Konformitätsabschluss

1 022

359

Zwischensumme

1 055

462


Den Bereich ländliche Entwicklung betreffende, 2010 beschlossene Finanzkorrekturen

Mio. EUR

 

2010

2009

Finanzkorrekturen im Bereich ländliche Entwicklung:

TRDI 2000-2006

49

11

SAPARD 2000-2006

3

14

ELER 2007-2013

20

Zwischensumme

73

25


2010 bestätigte Rückforderungen

Mio. EUR

 

2010

2009

EGFL - Unregelmäßigkeiten

178

163

TRDI - Rückforderungen

10

SAPARD - Rückforderungen

5

ELER - Unregelmäßigkeiten

98

47

Zwischensumme

292

210


Summe der 2010 beschlossenen/bestätigten Finanzkorrekturen und Rückforderungen

Mio. EUR

 

2010

2009

EGFL:

Finanzkorrekturen

1 055

462

Rückforderungen

178

163

Zwischensumme, EGFL

1 233

625

Entwicklung des ländlichen Raums:

Finanzkorrekturen

73

25

Rückforderungen

114

47

Zwischensumme, Entwicklung des ländlichen Raums

187

72

Insgesamt

1 420

697

Eine Aufschlüsselung der EGFL-Beträge nach Mitgliedstaaten erfolgt in Anhang 1.

Sämtliche oben aufgeführte Beträge werden in die Ergebnisrechnung der Kommission aufgenommen. Der Anstieg bei den Konformitätsabschlussverfahren im Jahr 2010 folgt auf einen Rückgang in den Jahren 2008 und 2009. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2009 keine noch nicht ausgeführten Abschlussbeschlüsse vorlagen. Im Jahr 2008 kam ein nicht ausgeführter Abschlussbeschluss über einen Betrag von 178 Mio. EUR vor. Dies erklärt den Rückgang, der zwischen den Jahren 2008 und 2009 zu beobachten war. Auch die Zahlen für 2010 beinhalten einen noch nicht ausgeführten Abschlussbeschluss über insgesamt 471 Mio. EUR, der vor dem Jahresende verabschiedet wurde und dessen finanzielle Realisierung im Jahr 2011 stattfinden wird. Dies erklärt den Anstieg zwischen den Jahren 2009 und 2010.

Bestätigte Rückforderungen schließen im Jahr 2010 erstmalig auch Beträge des ELER in Höhe von insgesamt 98 Mio. EUR ein. Dies erklärt den Anstieg gegenüber 2009.

6.2.2    2010 durchgeführte Finanzkorrekturen und Rückforderungen

Den EGFL betreffende, 2010 durchgeführte Finanzkorrekturen

Mio. EUR

 

2010

2009

Rechnungsabschlussverfahren des EGFL:

Rechnungsabschluss und nicht eingehaltene Zahlungsfristen

33

103

Konformitätsabschluss

728

600

Insgesamt

761

703


Den Bereich ländliche Entwicklung betreffende, 2010 durchgeführte Finanzkorrekturen

Mio. EUR

 

2010

2009

Finanzkorrekturen im Bereich ländliche Entwicklung:

TRDI 2000-2006

49

11

SAPARD 2000-2006

3

14

ELER 2007-2013

0

0

Zwischensumme

53

25


2010 durchgesetzte Rückforderungen

Mio. EUR

 

2010

2009

EGFL - Unregelmäßigkeiten

172

148

TRDI - Rückforderungen

10

SAPARD - Rückforderungen

5

ELER - Unregelmäßigkeiten

98

47

Zwischensumme

286

195


Summe der 2010 durchgeführten Finanzkorrekturen und Rückforderungen

Mio. EUR

 

2010

2009

EGFL:

Finanzkorrekturen

761

703

Rückforderungen

172

148

Zwischensumme EGFL

934

851

Entwicklung des ländlichen Raums:

Finanzkorrekturen

53

25

Rückforderungen

114

47

Zwischensumme, Entwicklung des ländlichen Raums

167

72

Insgesamt

1 101

923

Eine Aufschlüsselung der EGFL-Beträge nach Mitgliedstaaten erfolgt in Anhang 2.

Was die finanzielle Realisierung von Abschlussbeschlüssen betrifft, so sind die Beträge im Allgemeinen stabil und weisen von einem Jahr zum nächsten nur wenige Veränderungen auf. Beim ELER, der im Programmplanungszeitraum 2007-2013 den Betrieb aufnahm, hat nun der erste Durchlauf von Kontrollen und Prüfungen der Europäischen Union begonnen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren Beträge im Zusammenhang mit Finanzkorrekturen gemeldet werden (siehe Erläuterung 6.2.4 zu den in Bearbeitung befindlichen Finanzkorrekturen).

Wie bereits oben unter dem Punkt “Bestätigte Rückforderungen” erwähnt, schließen die durchgeführten Rückforderungen im Jahr 2010 erstmalig auch Beträge des ELER in Höhe von insgesamt 98 Mio. EUR ein. Dies erklärt zum größten Teil den Anstieg gegenüber 2009. Diese Zahl wird sich in den nächsten Jahren aus den oben genannten Gründen erhöhen.

6.2.3    Finanzkorrekturen – kumulierte Zahlen

Den EGFL betreffende, 2010 durchgeführte Finanzkorrekturen – kumulierte Zahl 1999 - 2010

Mio. EUR

 

2010

2009

Rechnungsabschlussverfahren des EGFL

6 258

5 719

Insgesamt

6 258

5 719

Dieser Betrag entspricht der gesamten finanziellen Auswirkung der Rechnungsabschlussverfahren seit der Umsetzung dieses Korrekturmechanismus, d.h. seit 1999.

Sonstige 2010 durchgeführte Finanzkorrekturen – kumulierte Zahl 2000 - 2010

Mio. EUR

 

Zum Ende 2010

Zum Ende 2009

Sonstige Finanzkorrekturen:

TRDI 2000-2006

61

11

SAPARD 2000-2006

17

14

ELER 2007-2013

21

0

Zwischensumme

98

25

Die kumulative Zahl für die Rechnungsabschlüsse des EGFL entspricht den mittels förmlicher Kommissionsbeschlüsse festgelegten Beträgen. Die Abschlussbeschlüsse Nr. 1 bis Nr. 34 sind in den Zahlen für 2010 berücksichtigt worden. Hier ist zu beachten, dass alle Beschlüsse in Bezug auf Konformitätsabschlüsse förmlich getroffen wurden. Beschlüsse über Rechnungsabschlüsse erfordern dagegen üblicherweise eine längere Bearbeitungszeit und werden sich auf die folgenden Jahre auswirken.

6.2.4    Finanzkorrekturen in Bearbeitung

Zum 31.12.2010 in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen beim EGFL

Mio. EUR

 

Zum 31.12.2009 in Bearbeitung befindliche Finanz-korrekturen

2010 neu in Bearbeitung befindliche Finanz-korrekuren

2010 beschlossene Finanz-korrekturen

Anpassungen an zum 31.12.2009 beschlossenen oder in Bearbeitung befindlichen Finanz-korrekturen

Zum 31.12.2010 in Bearbeitung befindliche Finanz-korrekturen

EGFL – zukünftige Konformitäts- und Finanzbeschlüsse

2 763

670

(1 029)

(115)

2 288

Summe der in Bearbeitung befindlichen Finanzkorrekturen beim EGFL

2 763

670

(1 029)

(115)

2 288

Der Betrag der Ende 2010 in Bearbeitung befindlichen Finanzkorrekturen beim EGFL stellt die Konsolidierung des Schätzverfahrens für zukünftige Konformitätsbeschlüsse dar.

Sonstige, zum 31.12.2010 in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen

Mio. EUR

 

Zum 31.12.2009 in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen

2010 neu in Bearbeitung befindliche Finanz korrekturen

2010 beschlossene Finanz-korrekturen

Anpassungen an zum 31.12.2009 beschlossenen oder in Bearbeitung befindlichen Finanz-korrekturen

Zum 31.12.2010 in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen

TRDI 2000-2006

12

45

(49)

0

7

SAPARD 2000-2006

4

54

(3)

13

68

ELER 2007-2013

114

55

(57)

11

123

Summe der in Bearbeitung befindlichen sonstigen Finanzkorrekturen

130

154

(109)

24

198

In den Programmen SAPARD und TRDI hat jetzt die Abschlussphase begonnen. Dies erklärt den Umfang der Finanzkorrekturen, die zur Zeit in Bearbeitung sind. Darüber hinaus wurden auf EU-Ebene Prüfungen und Kontrollen für ELER eingeleitet. Dies erklärt den größten Teil des betreffenden Betrags.

Zum 31.12.2010 in Bearbeitung befindliche Rückforderungen beim EGFL

Mio. EUR

 

Zum 31.12.2009 in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen

2010 neu in Bearbeitung befindliche Finanz korrekturen

2010 beschlossene Finanz-korrekturen

Anpassungen an zum 31.12.2009 beschlossenen oder in Bearbeitung befindlichen Finanz-korrekturen

Zum 31.12.2010 in Bearbeitung befindliche Finanz-korrekturen

EGFL - Unregelmäßigkeiten

276

170

(178)

55

323

Insgesamt in Bearbeitung befindliche Rückforderungen

276

170

(178)

55

323

Da bestätigte und durchgeführte Korrekturen für Unregelmäßigkeiten in Erläuterung 6.2.1 und 6.2.2 angegeben werden, soll in diesem Abschnitt vor allem dargestellt werden, wie sich zukünftige Unregelmäßigkeiten der Höhe nach entwickeln.

Zum 31.12.2010 in Bearbeitung befindliche sonstige Rückforderungen

Mio. EUR

 

Zum 31.12.2009 in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen

2010 neu in Bearbeitung befindliche Finanz korrekturen

2010 beschlossene Finanz-korrekturen

Anpassungen an zum 31.12.2009 beschlossenen oder in Bearbeitung befindlichen Finanz-korrekturen

Zum 31.12.2010 in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen

TRDI 2000-2006

5

6

(10)

7

7

SAPARD 2000-2006

88

52

(5)

(41)

94

ELER 2007-2013

8

60

(98)

52

22

Insgesamt in Bearbeitung befindliche Rückforderungen

101

118

(114)

18

123

6.3   FINANZKORREKTUREN IM RAHMEN DER KOHÄSIONSPOLITIK

In der Landwirtschaftspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sind Rückforderungen (die nicht mit Finanzkorrekturen zusammenhängen) durchaus üblich. Im Rahmen der Kohäsionspolitik dienen Einziehungsanordnungen dagegen ausschließlich zur Durchführung der von der Kommission beschlossenen Finanzkorrekturen. Dies führt zu einer Nettoreduzierung der Finanzierung durch die Europäische Union.

Die Ergebnisse der Eigenkontrollen der Mitgliedstaaten bei den im Rahmen der Kohäsionspolitik getätigten Ausgaben werden in Erläuterung 6.5 aufgeführt. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass der Betrag der 2009 für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 vorgenommenen Finanzkorrekturen in Verbindung mit TRDI und SAPARD jetzt zusammen mit ELER im Abschnitt Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums angegeben wird (siehe Erläuterung 6.2).

6.3.1    2010 bestätigte Finanzkorrekturen

2010 beschlossene/bestätigte Finanzkorrekturen

Mio. EUR

 

2010

2009

Kohäsionspolitik (Tätigkeiten der EU)

Programme 1994-1999

136

521

Programme 2000-2006

788

1 865

Programme 2007-2013

2

0

Zwischensumme

925

2 386

Eine Aufschlüsselung dieser Beträge nach Mitgliedstaaten erfolgt in Anhang 3.


2010 bestätigte/beschlossene Finanzkorrekturen und deren Umsetzung im Jahr 2010

Mio. EUR

 

EFRE

KF

ESF

FIAF

EAGFL Aus-richtung

INS-GESAMT

Finanzkorrekturen 1994-1999:

Durchgeführt mittels Aufhebung der Mittelbindung/Abzug bei Abschluss

2

0

0

2

Durchgeführt mittels Einziehungsanordnung

118

4

3

3

128

Noch nicht durchgeführt

5

0

0

6

Zwischensumme für den Zeitraum 1994-1999

125

0

4

3

3

136

Finanzkorrekturen 2000-2006:

Durchgeführt mittels Aufhebung der Mittelbindung/Abzug bei Abschluss

11

11

Durchgeführt durch Mitgliedstaaten

35

87

122

Durchgeführt mittels Einziehungsanordnung

0

0

30

30

Noch nicht durchgeführt

368

246

8

2

624

Zwischensumme für den Zeitraum 2000-2006

368

258

43

89

30

788

Finanzkorrekturen 2007-2013:

Durchgeführt mittels Aufhebung der Mittelbindung/Abzug bei Abschluss

Durchgeführt durch Mitgliedstaaten

1

1

2

Durchgeführt mittels Einziehungsanordnung

Noch nicht durchgeführt

0

0

0

Zwischensumme für den Zeitraum 2007-2013

1

1

2

Insgesamt 2010 bestätigte Finanzkorrekturen

494

258

49

91

33

925

Insgesamt 2009 beschlossene Finanzkorrekturen

2 061

86

180

46

13

2 386

2 Mio. EUR des insgesamt im Jahr 2010 bestätigten Betrags von 925 Mio. EUR wurden bereits in früheren Jahren bestätigt, aber noch nicht gemeldet. 44 Mio. EUR stellen Anpassungen zuvor gemeldeter Beträge dar.

Die im Haushaltsjahr bestätigten/beschlossenen und mittels Herausgabe einer Einziehungsanordnung der Europäischen Kommission durchgeführten Finanzkorrekturen (d.h. der Kommission rückerstattete Barmittel) betragen 158 Mio. EUR. Für den Zeitraum 1994-1999 belaufen sie sich auf 128 Mio. EUR und für den Zeitraum 2000-2006 30 Mio. EUR (2009: 146 Mio. EUR). Hierbei ist zu beachten, dass die Durchführung im Wege einer Einziehungsanordnung nur einen begrenzten Teil der Finanzkorrekturen darstellt (d.h. 20% des 2010 vollstreckten Betrags). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die anwendbare sektorenspezifische Gesetzgebung die Möglichkeit vorsieht, dass ein Mitgliedstaat die von der Kommission vorgeschlagene Finanzkorrektur akzeptiert und dann die nicht den Regeln entsprechende Ausgabe durch eine den Regeln entsprechende Ausgabe ersetzt - was folglich bedeutet, dass die Kommission keine Einziehungsanordnung herausgeben muss. Die Kommission stellt nur in den Fällen Einziehungsanordnungen aus, in denen der Mitgliedstaat die Finanzkorrektur verweigert oder in denen sich das Programm im Abschlussstadium befindet und für den Mitgliedstaat keine Möglichkeit mehr besteht, zum Ersatz der nicht den Regeln entsprechenden Ausgaben andere Ausgaben geltend zu machen.

Beim EFRE ist die große Differenz zwischen bestätigten/beschlossenen Korrekturen in den Jahren 2009 und 2010 auf eine umfangreiche Korrektur in Spanien (ca. 1,5 Mrd. EUR) zurückzuführen, die von dem betreffenden Mitgliedstaat Ende 2009 bestätigt wurde. Diese Korrektur stellte den Abschluss eines 2004 eingeleiteten, wichtigen Maßnahmenplans dar. Er betrifft die Verwaltung der öffentlichen Beschaffung sowie Überprüfungen auf zweiter Ebene bei damit zusammenhängenden Problemen in insgesamt zwanzig Programmen in Spanien. Dadurch erhöhten sich die Beträge der 2009 gemeldeten Korrekturen erheblich. Ab 2010 werden die mit dem Zeitraum 2000-2006 zusammenhängenden Beträge zurückgehen, da der Abschlusszeitraum nun ausläuft. Gemeldete Korrekturen werden mit dem Abschluss der in den Vorjahren eingeleiteten Verfahren sowie dem Ergebnis von Abschlussverfahren und Prüfungen zusammenhängen.

Beim ESF ist die geringere Höhe der Finanzkorrekturen für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 darauf zurückzuführen, dass die Dienststellen der Kommission den Abschlussprozess bereits zu großen Teilen abgewickelt haben. Für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 war 2010 das Jahr, in dem für die überwiegende Mehrheit der Programme die Abschlussunterlagen eingereicht wurden. Aus diesem Grund werden die Beträge der Finanzkorrekturen erst dann festgestellt und bestätigt werden, wenn die Dienststellen der Kommission ihre laufende Analyse der Unterlagen der Mitgliedstaaten abgeschlossen haben.

Im Hinblick auf den FIAF führte die Ende 2009 bei zentralen Behörden in Spanien durchgeführte Prüfung dazu, dass 2010 ein Betrag in Höhe von 87 Mio. EUR bestätigt wurde. Diesen zog der betreffende Mitgliedstaat von der abschließenden Ausgabenaufstellung ab, die Ende 2010 einging.

6.3.2    2010 durchgeführte Finanzkorrekturen

2010 durchgeführte Finanzkorrekturen

Mio. EUR

 

2010

2009

Kohäsionspolitik (Tätigkeiten der EU)

Programme 1994-1999

476

300

Programme 2000-2006

259

384

Programme 2007-2013

2

0

Zwischensumme

737

684

Eine Aufschlüsselung dieser Beträge nach Mitgliedstaaten erfolgt in Anhang 4.

Hier ist zu beachten, dass in den oben genannten Beträgen, insbesondere für den Programmplanungszeitraum 2000-2006, keine Finanzkorrekturen enthalten sind, die von den Mitgliedstaaten in abschließenden Zahlungsanträgen gemeldet wurden, die 2010 bei der Kommission eingingen und zurzeit die Richtigkeitsüberprüfung durchlaufen. Im jetzigen Stadium werden Finanzkorrekturen tatsächlich von den Mitgliedstaaten vorgenommen. Sie bescheinigen auch den Abzug des die Finanzkorrektur betreffenden Betrags vom Betrag des abschließenden Zahlungsantrags. Im Zusammenhang mit dem Programmabschluss gelten für die Richtigkeitsüberprüfung des Antrags seitens des Anweisungsbefugten im Rechnungsführungssystem jedoch längeren Fristen bei den Aufsichtsbehörden. Erst dann kann der Antrag vollständig abgewickelt werden und die Zahlung seitens der Kommission erfolgen. Zahlungsanträge, die vor dem Jahresende 2010 eingingen und noch nicht genehmigt wurden, schließen Abzüge für Finanzkorrekturen in Höhe eines Gesamtbetrags von 2,3 Mrd. EUR ein (EFRE: 2 155 Mio. EUR; Kohäsionsfonds: 105 Mio. EUR, ESF: 24 Mio. EUR). Zahlungsanträge werden Ende 2011 und Anfang 2012 bearbeitet werden.

2010 durchgeführte Finanzkorrekturen (bestätigt/beschlossen im Jahr 2010 und Vorjahren)

Mio. EUR

 

EFRE

KF

ESF

FIAF

EAGFL Aus-richtung

Ge-samt 2010

Finanzkorrekturen im Zeitraum 1994-1999:

Bestätigt 2010

120

0

4

3

2

129

Bestätigt in Vorjahren

342

4

1

1

347

Zwischensumme für den Zeitraum 1994-1999

462

4

5

3

3

476

Finanzkorrekturen 2000-2006:

Bestätigt 2010

0

11

35

87

30

164

Bestätigt in Vorjahren

79

6

1

8

95

Zwischensumme für den Zeitraum 2000-2006

80

18

36

87

38

259

Finanzkorrekturen 2007-2013:

Bestätigt 2010

1

1

1

Bestätigt in Vorjahren

Zwischensumme für den Zeitraum 2007-2013

1

1

1

Insgesamt 2010 durchgeführte Finanzkorrekturen

542

21

42

90

41

737

Insgesamt 2009 durchgeführte Finanzkorrekturen

334

89

206

50

5

684

1 Mio. EUR des 2010 als umgesetzte Finanzkorrektur gemeldeten Betrags von 737 Mio. EUR wurde in Vorjahren umgesetzt aber zuvor noch nicht gemeldet.

Bezüglich des EFRE ist zu beachten, dass für die in Erläuterung 6.3.1 genannte umfangreiche Korrektur in Spanien in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. EUR im Februar 2010 die Erfassung in den örtlichen Rechnungsführungssystemen der maßgeblichen Programme seitens des betreffenden Mitgliedstaates bestätigt wurde. Dieser Betrag wurde danach von den zwanzig abschließenden, im September 2010 vorgelegten Zahlungsanträgen abgezogen. Da für diese Zahlungsanträge jedoch der Bewilligungsvorgang noch läuft, wurden sie in den oben aufgeführten Umsetzungszahlen nicht berücksichtigt. Das Gleiche gilt für die Mehrheit der für den Programmabschluss 2000-2006 eingegangenen Anträge.

Für den ESF wurden alle im Jahr 2010 für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 bestätigten Finanzkorrekturen noch im gleichen Jahr durchgeführt. Darüber hinaus bestehen für diesen Programmplanungszeitraum keine offenen Finanzkorrekturen, die noch durchzuführen wären. Die Beträge der in früheren Jahren bestätigten Finanzkorrekturen für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 werden im Rahmen des laufenden Abschlussprozesses ermittelt und verrechnet.

6.3.3    Finanzkorrekturen – kumulierte Zahlen und Umsetzungsquote

Bestätigte/beschlossene Finanzkorrekturen – kumulierte Zahlen

Mio. EUR

 

Zeitraum 1994-1999

Zeitraum 2000-2006

Zeitraum 2007-2013

Insgesamt zum Ende 2010

Insgesamt zum Ende 2009

EFRE

1 758

4 165

1

5 924

5 430

Kohäsionsfonds

273

490

763

506

ESF

397

1 174

1

1 572

1 522

FIAF

100

96

195

104

EAGFL Ausrichtung

124

41

165

132

Insgesamt

2 652

5 965

2

8 619

7 694

Eine Aufschlüsselung des Gesamtbetrags nach Mitgliedstaaten erfolgt in Anhang 3.

Durchgeführte Finanzkorrekturen – kumulierte Zahlen

Mio. EUR

 

Zeitraum 1994-1999

Zeitraum 2000-2006

Zeitraum 2007-2013

Insgesamt zum Ende 2010

Insgesamt zum Ende 2009

EFRE

1 736

1 972

1

3 709

3 167

Kohäsionsfonds

266

227

493

472

ESF

395

1 146

1

1 542

1 500

FIAF

100

94

194

104

EAGFL Ausrichtung

124

41

165

124

Insgesamt

2 621

3 480

2

6 102

5 366

Eine Aufschlüsselung des Gesamtbetrags nach Mitgliedstaaten erfolgt in Anhang 4.

Bei den meisten Programmen und Unregelmäßigkeiten für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 handelt es sich um abgeschlossene Vorgänge. Die entsprechenden Beträge werden in Zukunft erwartungsgemäß sinken. Die Mitgliedstaaten behielten bei ihren abschließenden Zahlungsanträgen für Programme in den Jahren 2000-2006 bereits viele Abzüge ein. Die Zahlungsanträge befinden sich jedoch noch in der Richtigkeitsüberprüfung. Dies erklärt, warum sie in den oben aufgeführten Beträgen nicht enthalten sind. Sie werden als durchgeführt gemeldet, sobald die Zahlungen überprüft worden sind. Bei den komplexesten Vorgängen wird dies 2011 und 2012 der Fall sein. Die Korrekturen für den laufenden Programmplanungszeitraum 2007-2013 werden sich infolge der aktuell laufenden Kontrollen vor Ort wahrscheinlich erhöhen.

Die vorstehende Tabelle enthält auch Finanzkorrekturen, gegen die bestimmte Mitgliedstaaten Widerspruch eingelegt haben. (Hierbei sei angemerkt, dass die Kommission in der Vergangenheit nur sehr selten im Anschluss an Vorgänge dieser Art Beträge zurückzahlen musste.)

Zum 31. Dezember 2010 bestätigte/beschlossene, aber noch nicht durchgeführte Finanzkorrekturen sowie Durchführungsquoten zum 31. Dezember 2010 (kumulierte Zahlen)

Mio. EUR

 

EFRE

KF

ESF

FIAF

EAGFL Ausrichtung

Insgesamt 2010

Insgesamt 2009

Finanzkorrekturen für Programme 1994-1999

Bestätigte/beschlossene Finanzkorrekturen

1 758

273

397

100

124

2 652

2 516

Umgesetzte Finanzkorrekturen

1 736

266

395

100

124

2 621

2 145

Bestätigte/beschlossene, aber noch nicht durchgeführte Finanzkorrekturen

22

8

2

0

31

371

Durchführungsquote

99 %

97 %

100 %

100 %

100 %

99 %

85 %

Finanzkorrekturen für Programme 2000-2006

Bestätigte/beschlossene Finanzkorrekturen

4 165

490

1 174

96

41

5 965

5 177

Durchgeführte Finanzkorrekturen

1 972

227

1 146

94

41

3 480

3 221

Bestätigte/beschlossene, aber noch nicht durchgeführte Finanzkorrekturen

2 192

263

28

2

2 485

1 956

Durchführungsquote

47 %

46 %

98 %

98 %

100 %

58 %

62 %

Finanzkorrekturen für Programme 2007-2013

Bestätigte/beschlossene Finanzkorrekturen

1

1

2

Durchgeführte Finanzkorrekturen

1

1

2

Bestätigte/beschlossene, aber noch nicht durchgeführte Finanzkorrekturen

0

0

0

Durchführungsquote

69 %

Entfällt.

98 %

Entfällt.

Entfällt.

84 %

Entfällt.

Finanzkorrekturen insgesamt

Bestätigte/beschlossene Finanzkorrekturen

5 924

764

1 571

195

165

8 619

7 694

Durchgeführte Finanzkorrekturen

3 709

493

1 542

194

165

6 102

5 366

Bestätigte/beschlossene, aber noch nicht durchgeführte Finanzkorrekturen

2 214

271

30

2

0

2 516

2 327

Durchführungsquote

63 %

65 %

98 %

99 %

100 %

71 %

70 %

Das Durchführungsniveau für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 ist dadurch zu erklären, dass im Verlauf des Jahres 2010 die meisten Einziehungsanordnungen herausgegeben wurden, die zur Umsetzung der Ende 2009 verabschiedeten Beschlüsse über Finanzkorrekturen erforderlich sind (bei Rechnungsabschluss 2009 noch nicht erledigt). Auch im Jahresverlauf bestätigte oder beschlossene neue Korrekturen tragen hierzu bei.

Die niedrige Durchführungsquote für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 ist dadurch zu erklären, dass der Abschlussprozess noch läuft. Aus diesem Grund sind Ende 2010 eingegangene Zahlungsanträge noch nicht genehmigt und damit verbundene Finanzkorrekturen in Höhe von insgesamt 2,3 Mrd. EUR können in den Durchführungszahlen für 2010 noch nicht berücksichtigt werden.

6.3.4    Finanzkorrekturen in Bearbeitung

Mio. EUR

 

Zum 31.12.2009 in Bearbeitung befindliche Finanz-korrekturen

2010 neu in Bearbeitung befindliche Finanz korrekturen

2010 beschlossene Finanz korrekturen

Anpassungen bei zum 31.12.2009 beschlossenen oder in Bearbeitung befindlichen Finanz-korrekturen

Zum 31.12.2010 in Bearbeitung befindliche Finanzkorrekturen

Strukturfonds und Kohäsionsfonds (Programme 1994-1999, 2000-2006 und 2007-2013)

EFRE

430

135

(212)

(156)

197

Kohäsionsfonds

149

206

(21)

(72)

262

ESF

326

9

(42)

(10)

284

FIAF

2

(1)

0

0

EAGFL Ausrichtung

63

4

(33)

(31)

4

Insgesamt

971

354

(309)

(269)

747

Beim EFRE wurden zahlreiche Verfahren, die sich in den Vorjahren noch in Bearbeitung befanden, mit der Anwendung von Finanzkorrekturen oder Anpassungen der jeweiligen Beträge im Jahr 2010 abgeschlossen. Darüber hinaus wurde das Jahr 2010 durch den Übergang zwischen den beiden Programmzeiträumen geprägt. Hierbei führten die Abschlussverfahren für 2000-2006 sowie die Einleitung neuer Verfahren für 2007-2013 (im jetzigen Stadium noch in einem etwas geringeren Umfang) zu einer Abnahme der in Bearbeitung befindlichen Beträge. Die Höhe der in diesem Jahr in Bearbeitung befindlichen Finanzkorrekturen ist folglich im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.

Beim ESF bezieht sich die Mehrheit der neuen Vorgänge in Höhe von 9 Mio. EUR auf den Programmplanungszeitraum 2000-2006, weil alle betroffenen operationellen Programme jetzt in die Abschlussphase eintreten. Die Bearbeitung der Finanzkorrekturen wird im Abschlussverfahren erledigt. Nichtsdestotrotz betrifft die Hälfte der laufenden Verfahren den Programmplanungszeitraum 2007-2013. Sie wurden auf 1 EUR veranschlagt (vorläufiger Betrag), weil der Korrekturbetrag noch ermittelt werden muss.

Über die oben genannte Zahl hinaus wurde von den Mitgliedstaaten ein Betrag von 1 437 Mio. EUR gemeldet. Er steht für potenzielle Rückforderungen nach der Aufdeckung nicht den Regeln entsprechender Inanspruchnahmen von Strukturfonds. Dieser Betrag beruht auf den offiziellen Berichten, die von den Mitgliedstaaten gemäß Kommissionsverordnung Nr. 1681/94 vorgelegt werden. Die Aussichten für eine Rückforderung lassen sich für die einzelnen Vorgänge jedoch nicht mit hinreichender Genauigkeit einschätzen. Hierfür bieten die von Mitgliedstaaten weitergeleiteten Angaben keine ausreichende Grundlage. Darüber hinaus besteht das Risiko einer Überschneidung mit den oben angegebenen Zahlen. Eine quantitative Bestimmung ist schwierig, weil Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet sind, in ihren Meldungen zwischen möglichen Rückforderungen aufgrund der Tätigkeiten der Europäischen Union und solchen, die sich aus ihren eigenen Kontrollen ergeben, zu unterscheiden.

6.3.5    Unterbrechungen und Aussetzungen von Zahlungen

Hinsichtlich des EFRE wurden im Jahr 201049 Beschlüsse zur Unterbrechung von Zahlungsfristen getroffen, die einen Gesamtbetrag von 2 156 Mio. EUR betrafen. Für 41 Vorgänge wurden Zahlungen in Höhe von 2 057 Mio. EUR freigegeben. Zum Jahresende befanden sich acht Vorgänge noch in Bearbeitung. Sie umfassten einen Betrag von 99 Mio. EUR.

Hinsichtlich des ESF wurden im Jahr 201012 Beschlüsse zur Unterbrechung von Zahlungsfristen getroffen, die einen Gesamtbetrag von 255 Mio. EUR betrafen und sich alle auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013 bezogen. Für sechs Vorgänge wurden Zahlungen in Höhe von 94 Mio. EUR freigegeben. Sechs Vorgänge in Höhe eines Betrags von 161 Mio. EUR befinden sich noch in Bearbeitung.

Die Aufschlüsselung der Unterbrechungsvorgänge nach Mitgliedstaaten im Jahr 2010 ergibt Folgendes:

Mio. EUR

 

EFRE

ESF

Insgesamt

Unterbrechungen - zum 31.12.2010 abgeschlossene Vorgänge

Deutschland

175

175

Spanien

1 477

74

1 552

Italien

84

84

Luxemburg

1

1

Ungarn

33

33

Portugal

103

103

Rumänien

18

18

Vereinigtes Königreich

184

184

Zwischensumme, abgeschlossene Vorgänge

2 057

94

2 151

Unterbrechungen - zum 31.12.2010 offene Vorgänge

Belgien

3

3

Bulgarien

15

15

Deutschland

43

69

112

Italien

72

72

Österreich

17

17

Vereinigtes Königreich

41

41

Zwischensumme, offene Vorgänge

99

161

260

Unterbrechungen insgesamt

2 156

255

2 411

Die in dieser Tabelle offengelegten Daten stellen die Lage zum 15. Februar 2011 dar.

Darüber hinaus wurden 2010 sechs Aussetzungsbeschlüsse für den ESF gefasst (Belgien, Spanien und Frankreich). Bis zum Jahresende waren nur für Spanien die Zahlungen wieder aufgenommen worden.

6.4   SONSTIGE RÜCKFORDERUNGEN

Unter diese Rubrik fallen Beträge, die aufgrund von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten rechtsgrundlos gezahlt wurden. Sie wurden entweder von der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Rechnungshof oder dem OLAF aufgedeckt, soweit sich diese Vorgänge auf den Teil des Haushalts beziehen, der nicht in geteilter Verwaltung ausgeführt wird.

2010 BESTÄTIGTE SONSTIGE RÜCKFORDERUNGEN

Mio. EUR

 

2010

2009

Sonstige Arten der Mittelverwaltung:

Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen

137

81

Interne Politikbereiche

188

202

Insgesamt bestätigte sonstige Rückforderungen

325

283


2010 UMGESETZTE SONSTIGE RÜCKFORDERUNGEN

Mio. EUR

 

2010

2009

Sonstige Arten der Mittelverwaltung:

Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen

136

81

Interne Politikbereiche

163

202

Insgesamt umgesetzte sonstige Rückforderungen

299

283

6.5   TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDSTAATEN IN VERBINDUNG MIT RÜCKFORDERUNGEN UND FINANZKORREKTUREN IM RAHMEN VON STRUKTURMASSNAHMEN UND DER KOHÄSIONSPOLITIK

Im Bereich der Kohäsionspolitik werden die von den Mitgliedstaaten im Anschluss an ihre eigenen Prüfungen oder Prüfungen der EU vorgenommenen Korrekturen nicht im Rechnungsführungssystem der Kommission erfasst, da die Mitgliedstaaten diese Beträge für andere förderfähige Ausgaben wiederverwenden können. Die Mitgliedstaaten sind jedoch aufgefordert, der Kommission aktuelle Informationen über Einbehaltungen, erfolgte Einziehungen und ausstehende Rückforderungen für Strukturmaßnahmen sowohl für einzelne Jahre als auch kumulativ für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 für alle vier Fonds (EFRE, ESF, EAGFL-Ausrichtung und FIAF) zu übermitteln. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, aus EU-Tätigkeiten resultierende Korrekturen getrennt auszuweisen. Daher werden von den Mitgliedstaaten vorgenommene Finanzkorrekturen nicht zu denen der Kommission addiert.

Da sich der Programmzeitraum 2000-2006 gegenwärtig in der Abschlussphase befindet, d.h. einer Phase, in der für sämtliche Unregelmäßigkeiten Nachweise über erfolgte Abzüge verlangt werden, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission keine getrennten Angaben über Einbehaltungen, erfolgte Einziehungen und ausstehende Rückforderungen für das Jahr 2010 vorlegen. Diese zusätzlichen Angaben gingen gleichwohl im März 2011 von Griechenland, Belgien, Ungarn, Portugal sowie für interregionale Programme ein. Diese Angaben werden im vorliegenden Abschnitt berücksichtigt.

Auf der Grundlage der bisher eingegangenen Daten meldeten die Mitgliedstaaten im Hinblick auf Beiträge der Europäischen Union bisher insgesamt ca. 5,1 Mrd. EUR kumulierter Finanzkorrekturen, die sich aus ihren nationalen Prüfungsarbeiten bei Programmen für den Zeitraum 2000-2006 ergaben (hierbei belaufen sich Einbehaltungen auf insgesamt ca. 4 Mrd. EUR und Rückforderungen auf ungefähr 1.1 Mrd. EUR).

Die Vor-Ort-Prüfungen, die die GD Regionalpolitik im Rahmen des Maßnahmenplans aus dem Jahr 2008 zur Prüfung der nationalen Rückforderungssysteme der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Programmplanungszeitraum 2000-2006 durchführte, wurden im Jahr 2010 bei den sechs verbleibenden Mitgliedstaaten abgeschlossen. Damit waren alle 25 betroffenen Mitgliedstaaten erfasst worden (bei Bulgarien und Rumänien bestand für den Programmzeitraum 2000-2006 keine Berichtspflicht). Die Ergebnisse dieser Arbeit sowie die seitens des Rechnungshofes im Rahmen der letzten beiden Jahresberichte durchgeführten Prüfungen zeigten, dass die Behörden der Mitgliedstaaten im Allgemeinen die Vorschriften erfüllen. Hinsichtlich der Vollständigkeit der Daten und des Systems zur Erfassung und Meldung von Unregelmäßigkeiten bestanden jedoch bei einigen Programmen aus dem Zeitraum 2000-2006 in Italien, Spanien, Frankreich und den Niederlanden noch erhebliche Schwachstellen. In geringerem Umfang bestanden auch bei Programmen im VK sowie in Slowenien, Finnland, Schweden und Lettland Schwachstellen. Bei den Prüfungen der Kommission wurden zwar in allen Mitgliedstaaten im Verlauf der Jahre 2007-2010 Verbesserungen festgestellt, die Kommission wendet aber bei Programmabschluss weiterhin Vorsicht an. Alle Programmbehörden wurden aufgefordert, über die Nachfassarbeit (einschließlich Finanzkorrekturen) zu berichten, die auf nationaler Ebene für sämtliche, in jedem einzelnen Programm registrierte Unregelmäßigkeiten geleistet wurde. Die Kommission wird Programme erst dann abschließen, wenn sie diese Angaben als schlüssig und vollständig beurteilt.

Für den Zeitraum 2000-2006 besteht das Risiko einer Überschneidung zwischen den für Finanzkorrekturen aufgrund der Tätigkeiten der EU-Organe (Prüfungen durch die Kommission und den Rechnungshof sowie OLAF-Untersuchungen) gemeldeten Zahlen und den von den Mitgliedstaaten aufgrund eigener Tätigkeiten übermittelten Zahlen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein großer Teil der Finanzkorrekturen aufgrund der Tätigkeiten der EU-Organe von den Mitgliedstaaten akzeptiert wird und diese ohne einen förmlichen Beschluss der Kommission durch die Einbehaltung der betreffenden Ausgaben von den Ausgabenaufstellungen durchgeführt werden. Da die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, zwischen Korrekturen aufgrund der Tätigkeiten der EU-Organe und aufgrund ihrer eigenen Kontrollen und Prüfungen in der Berichtstätigkeit für 2000-2006 zu unterscheiden, kann der Umfang dieser Überschneidung nicht genau bewertet werden. Darüber hinaus nehmen die Mitgliedstaaten die Finanzkorrekturen möglicherweise nicht in dem Jahr vor, in dem sie sie akzeptiert haben. Somit handelt es sich bei der möglichen Überschneidung um einen reinen Schätzwert. Ein für jeden einzelnen Mitgliedstaat durchgeführter Vergleich der Beträge, die die Mitgliedstaaten für 2010 gemeldet haben, mit den auf Prüfungen der EU-Organe zurückgehenden Finanzkorrekturbeträgen, die die Mitgliedstaaten für dasselbe Jahr akzeptiert haben, lässt den Schluss zu, dass sich die Überschneidung auf nicht mehr als 465 Mio. EUR beläuft (2009: 465 Mio. EUR).

Für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 schreiben die Aufsichtsbehörden den Mitgliedstaaten vor, über das IT-System SFC 2007 jährlich Berichte über Rückforderungen und Einbehaltungen vorzulegen. Daraus ergibt sich, dass die Kommission zum 31. März jeden Jahres Daten in elektronischer Form direkt von den Mitgliedstaaten erhält. In ihrer Leitlinie für Mitgliedstaaten schlug die Kommission außerdem vor, auf Prüfungen der EU-Organe zurückgehende Korrekturen getrennt auszuweisen, um Überschneidungen in den Meldungen zu vermeiden. Gemäß den Meldungen der Mitgliedstaaten an die Kommission zum 31. März 2011 setzen sich die Gesamtbeträge (EU-Anteil) von 265 Mio. EUR wie folgt zusammen: von Mitgliedstaaten bei Empfängern eingezogen und von den bescheinigten, 2010 bei der Kommission eingereichten Ausgaben einbehalten (Rückforderungen in Höhe von 35 Mio. EUR) oder von den Zahlungsanträgen für 2010 einbehalten, bevor der Rückforderungsprozess auf nationaler Ebene abgeschlossen war (Einbehaltungen in Höhe von 189 Mio. EUR) sowie Ende 2010 noch offene Rückforderungen (41 Mio. EUR).

Mio. EUR

EU 27 2007-2013 (2)

Einbehaltungen aufgrund von Prüfungen der MS

Einbehaltungen aufgrund von EU-Organen

Einbehaltungen insgesamt

Rückforderungen aufgrund von Prüfungen der MS

Rückforderungen aufgrund von EU-Organen

Rückforderungen insgesamt

Insgesamt 2010 ausgewiesene, offene Rückforderungen

Insgesamt von MS ausgewiesen

EFRE/KF  (3)

151

5

156

29

2

31

25

212

ESF

31

2

33

4

0

4

15

52

EEF

0

0

0

1

0

1

0

1

Insgesamt

183

7

189

34

2

35

41

265

Die Kommission hat für den Zeitraum ab dem zweiten Halbjahr 2011 eine Prüfung von Rückforderungen geplant. Dabei sollen die von den Überwachungsstellen eingerichteten Korrekturmechanismen für alle Fonds überprüft werden. Auf diese Weise soll anhand einer auf der Grundlage einer Risikoanalyse ausgewählten Stichprobe bei Programmen und Mitgliedstaaten festgestellt werden, wie viel Vertrauen die Kommission in die gemeldeten Zahlen setzen kann.

Erläuterung 6 –   Anlage 1: 2010 für den EGFL beschlossene Finanzkorrekturen und Rückforderungen insgesamt – Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten

Mio. EUR

Mitgliedstaat

Rechnungs-abschluss

Konformitäts-abschluss

Gemeldete Unregel-mäßigkeiten

2010 insgesamt

2009 insgesamt

Belgien

0

4

4

15

Bulgarien

0

17

3

20

5

Tschechische Republik

0

1

0

1

1

Dänemark

0

10

3

12

104

Deutschland

–1

16

12

28

17

Estland

0

0

0

Irland

–1

0

7

7

4

Griechenland

4

460

14

477

21

Spanien

8

52

23

83

106

Frankreich

–1

39

28

67

111

Italien

4

39

35

78

15

Zypern

1

0

1

0

Lettland

0

0

0

0

Litauen

0

0

2

2

4

Luxemburg

0

1

0

1

0

Ungarn

0

8

1

8

22

Malta

0

0

0

0

Niederlande

–1

47

5

51

36

Österreich

0

1

1

2

3

Polen

0

50

2

52

13

Portugal

2

40

16

58

18

Rumänien

11

38

6

55

14

Slowenien

0

4

1

5

2

Slowakei

0

0

0

0

1

Finnland

0

2

1

2

2

Schweden

0

3

2

5

2

Vereinigtes Königreich

8

194

11

213

109

Insgesamt beschlossen

33

1 022

178

1 233

625


Erläuterung 6 –   Anlage 2: 2010 für den EGFL durchgeführte Finanzkorrekturen und Rückforderungen insgesamt – Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten

Mio. EUR

Mitgliedstaat

Rechnungs-abschluss und nicht eingehaltene Zahlungs-fristen

Konformitäts-abschluss

Von Mitglied staaten gemeldete Unregel-mäßigkeiten (an EU zurück-gezahlt)

2010 insgesamt

2009 insgesamt

Belgien

0

0

3

3

14

Bulgarien

0

5

6

1

Tschechische Republik

0

0

1

1

0

Dänemark

0

10

3

12

105

Deutschland

–1

16

10

26

18

Estland

0

0

0

Irland

–1

1

5

5

5

Griechenland

4

136

10

150

196

Spanien

8

92

30

130

59

Frankreich

–1

90

30

120

82

Italien

4

5

23

33

177

Zypern

1

0

1

1

Lettland

0

0

0

0

Litauen

0

2

1

4

2

Luxemburg

0

1

0

1

0

Ungarn

0

24

2

26

9

Malta

0

0

0

0

Niederlande

–1

46

5

51

9

Österreich

0

3

1

3

1

Polen

0

95

1

97

2

Portugal

2

4

18

24

7

Rumänien

11

6

16

12

Slowenien

0

1

1

2

Slowakei

0

0

1

1

0

Finnland

0

2

1

2

2

Schweden

0

3

2

5

14

Vereinigtes Königreich

8

195

12

215

133

Insgesamt durchgeführt

33

728

172

934

851


Erläuterung 6 –   Anlage 3: 2010 bestätigte Finanzkorrekturen für Strukturmaßnahmen insgesamt Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten

Mio. EUR

Mitgliedstaat

Kumulierter Stand 2009

2010 bestätigte Finanzkorrekturen

Kumulierter Stand 2010

EFRE

KF

ESF

FIAF

EAGFL Ausrichtung

Gesamt Jahr 2010

1994-1999

2 516

125

0

4

3

3

136

2 652

Belgien

5

0

5

Dänemark

3

0

3

Deutschland

339

0

0

1

1

340

Irland

42

0

42

Griechenland

526

1

0

0

2

528

Spanien

548

116

0

0

1

117

664

Frankreich

84

4

0

4

88

Italien

505

0

0

0

505

Luxemburg

5

0

5

Niederlande

177

0

177

Österreich

2

0

2

Portugal

137

2

1

1

4

141

Finnland

1

0

1

Schweden

1

0

1

Vereinigtes Königreich

131

6

1

0

7

138

INTERREG

10

0

0

10

2000-2006

5 178

368

258

43

89

30

788

5 965

Belgien

10

0

0

10

Bulgarien

2

18

18

21

Tschechische Republik

0

4

7

11

11

Dänemark

0

0

0

Deutschland

12

0

0

0

1

13

Estland

0

0

0

0

0

Irland

42

2

1

2

44

Griechenland

920

40

0

0

40

961

Spanien

2 503

170

104

2

87

363

2 865

Frankreich

261

16

0

9

26

287

Italien

825

97

4

1

2

105

930

Zypern

0

0

Lettland

4

1

0

1

4

Litauen

2

0

0

2

Luxemburg

2

0

2

Ungarn

52

0

0

52

Malta

0

0

Niederlande

2

0

2

Österreich

0

0

Polen

134

0

111

1

0

112

246

Portugal

126

0

13

0

-

18

31

157

Rumänien

10

2

2

12

Slowenien

2

0

2

Slowakei

39

0

2

2

41

Finnland

0

0

0

1

Schweden

11

0

0

11

Vereinigtes Königreich

217

29

36

1

65

283

INTERREG

1

9

9

10

2007-2013

0

1

0

1

0

2

2

Belgien

Bulgarien

Tschechische Republik

Dänemark

0

0

0

Deutschland

Estland

0

0

0

Irland

0

0

0

Griechenland

Spanien

Frankreich

0

0

0

Italien

Zypern

Lettland

Litauen

Luxemburg

0

0

0

Ungarn

0

1

1

1

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

0

0

0

0

Portugal

0

0

1

1

Rumänien

Slowenien

Slowakei

Finnland

Schweden

Vereinigtes Königreich

INTERREG

Insgesamt bestätigt

7 694

494

258

49

91

33

925

8 619


Erläuterung 6 –   Anlage 4: Insgesamt 2010 durchgeführte Finanzkorrekturen: Strukturmaßnahmen Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten

Mio. EUR

Mitgliedstaat

Kumulierter Stand 2009

2010 umgesetzte Finanzkorrekturen

Kumulierter Stand 2010

EFRE

KF

ESF

FIAF

EAGFL Ausrichtung

Gesamt Jahr 2010

1994-1999

2 144

462

4

5

3

3

476

2 621

Belgien

6

6

Dänemark

4

4

Deutschland

300

37

0

1

38

338

Irland

40

40

Griechenland

521

1

3

0

4

525

Spanien

293

363

1

0

1

365

658

Frankreich

85

4

0

4

89

Italien

483

21

21

504

Luxemburg

4

1

1

5

Niederlande

177

177

Österreich

2

2

Portugal

118

20

1

1

23

141

Finnland

1

0

0

1

Schweden

1

1

Vereinigtes Königreich

108

11

1

0

13

120

INTERREG

2

7

7

9

2000-2006

3 222

80

18

36

87

38

259

3 480

Belgien

8

0

0

8

Bulgarien

2

2

Tschechische Republik

0

0

Dänemark

0

0

Deutschland

10

0

0

10

Estland

0

0

0

0

Irland

26

26

Griechenland

904

904

Spanien

940

16

0

87

8

111

1 051

Frankreich

239

9

9

248

Italien

686

79

0

2

82

768

Zypern

0

0

Lettland

3

1

1

4

Litauen

1

0

0

1

Luxemburg

2

2

Ungarn

41

41

Malta

0

0

Niederlande

0

1

1

1

Österreich

0

0

Polen

90

90

Portugal

95

1

18

18

113

Rumänien

8

0

0

8

Slowenien

2

2

Slowakei

1

1

Finnland

0

0

Schweden

11

11

Vereinigtes Königreich

151

36

1

37

188

INTERREG

0

0

0

0

2007-2013

0

1

0

1

0

2

2

Belgien

Bulgarien

Tschechische Republik

Dänemark

0

0

0

Deutschland

Estland

0

0

0

Irland

0

0

0

Griechenland

Spanien

Frankreich

0

0

0

Italien

Zypern

Lettland

Litauen

Luxemburg

Ungarn

1

1

1

Malta

Niederlande

Österreich

Polen

0

0

0

Portugal

0

0

1

1

Rumänien

Slowenien

Slowakei

Finnland

Schweden

Vereinigtes Königreich

INTERREG

Insgesamt durchgeführt

5 366

542

21

42

90

41

737

6 102

7.   FINANZRISIKOMANAGEMENT

Die nachstehenden Angaben zum Finanzrisikomanagement der Europäischen Union (EU) beziehen sich auf Folgendes:

Kassentransaktionen der Europäischen Kommission für den Vollzug des EU-Haushalts;

Darlehens- und Anleihetätigkeiten der Europäischen Kommission, die über die makrofinanzielle Hilfe (MFH), Zahlungsbilanzdarlehen und Euratom abgewickelt werden;

Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen; und

Darlehen und Anleihen sowie Transaktionen, die von der Europäischen Union über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (in Abwicklung) durchgeführt wurden.

7.1   RISIKOMANAGEMENTRICHTLINIEN

7.1.1    Kassentransaktionen

Die Vorschriften und Grundsätze für die Verwaltung der Kassentransaktionen der Europäischen Kommission sind in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates (geändert durch die Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2028/2004 und 105/2009 des Rates) und in der Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, geändert durch die Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 1525/2007 und 1081/2010des Rates) sowie den Durchführungsbestimmungen (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission, geändert durch die Verordnungen Nr. 1261/2005, 1248/2006 und 478/2007 der Kommission) festgelegt.

Aufgrund der vorstehenden Verordnungen gelten die folgenden Grundsätze:

Eigenmittel werden von den Mitgliedstaaten auf Konten eingezahlt, die von jedem Mitgliedstaat eigens zu diesem Zweck bei seiner Haushaltsverwaltung oder bei einer von ihm bestimmten Einrichtung eröffnet wurden. Die Kommission darf bei den vorgenannten Konten nur dann Mittel in Anspruch nehmen, wenn sie ihren Bargeldbedarf decken muss.

Eigenmittel werden von den Mitgliedstaaten in ihren eigenen Landeswährungen eingezahlt, während die Zahlungen der Kommission größtenteils auf EUR lauten.

Im Namen der Kommission eröffnete Bankkonten dürfen nicht überzogen werden.

Die in Bankkonten gehaltenen Mittel, die auf andere Währungen als EUR lauten, werden entweder für Zahlungen in diesen Währungen verwendet oder regelmäßig in EUR konvertiert.

Zusätzlich zu den Eigenmittelkonten werden von der Kommission weitere Bankkonten bei Zentralbanken und Geschäftsbanken eingerichtet, und zwar zur Vornahme von Zahlungen und zum Empfang von Beträgen, die keine Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt darstellen.

Die Kassenmittel- und Zahlungsverwaltung ist stark automatisiert und basiert auf modernen Informatiksystemen. Für die Sicherheit des Bürgschaftssystems gelten besondere Verfahren. Für die Gewährleistung der Aufgabenteilung gemäß der Haushaltsordnung finden die internen Kontrollstandards und Prüfungsprinzipien der Kommission Anwendung.

Die Kassenmittel- und Zahlungsverwaltung wird durch schriftliche Leitlinien und Verfahrensanweisungen geregelt, die darauf abzielen, die operativen und finanziellen Risiken zu begrenzen und ein angemessenes Kontrollniveau zu gewährleisten. Diese umfassen verschiedene Tätigkeitsbereiche (zum Beispiel: Zahlungsausführung und Zahlungsmittelverwaltung, Cashflow-Vorausschau, Geschäftskontinuität usw.). Die Einhaltung der Leitlinien und Verfahren wird regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus treffen sich die GD HAUSHALT und GD WIRTSCHAFT UND FINANZEN, um Fragen zum Austausch von Informationen in Bezug auf Risikomanagement und bewährte Praktiken zu besprechen.

BUFI – vorläufig eingenommene Geldbußen

Ab 2010 werden vorläufig eingenommenen Geldbußen in einen zu diesem Zweck eingerichteten und von der GD Wirtschaft und Finanzen verwalteten Fonds mit der Bezeichnung BUFI eingezahlt. Bis 2010 eingegangene Geldbußen verbleiben auf Sonderkonten bei Banken. Die Vermögensverwaltung für vorläufig eingenommene Geldbußen erfolgt durch die Kommission unter Einhaltung interner Richtlinien sowie der Vermögensverwaltungsrichtlinien. Diese werden in der im Dezember 2009 zwischen der GD Haushalt und der GD Wirtschaft und Finanzen geschlossenen Dienstgütevereinbarung (SLA) beschrieben. Verfahrenshandbücher zu bestimmten Bereichen, wie beispielsweise der Zahlungsmittelverwaltung, wurden erstellt und werden von den maßgeblichen operativen Referaten eingesetzt. Die finanziellen und operativen Risiken werden ermittelt und bewertet, die Einhaltung der internen Vorschriften und Verfahren wird regelmäßig überprüft.

Die Zielsetzungen für die Tätigkeiten der Vermögensverwaltung bestehen darin, die an die Kommission gezahlten Geldbußen so anzulegen,

(a)

dass sichergestellt ist, dass die Mittel bei Bedarf leicht zugänglich sind;

(b)

während gleichzeitig angestrebt wird, unter normalen Umständen eine Rendite zu erzielen, die durchschnittlich der Rendite der BUFI Bezugsnorm (Benchmark) abzüglich entstandener Kosten entspricht.

Investitionen sind im Wesentlichen auf folgende Kategorien beschränkt: kurzfristige Einlagen bei Zentralbanken der Eurozone, Agenturen für öffentliche Schuldtitel der Eurozone, vollständig im Staatsbesitz befindlichen bzw. staatlich garantierten Banken oder supranationalen Institutionen; Anleihen, Wechsel und Einlagenzertifikate, die von öffentlichen Einrichtungen herausgegeben wurden und eine unmittelbare Risikoposition der öffentlichen Hand in der Eurozone schaffen oder durch supranationale Institutionen herausgegeben werden.

7.1.2    Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom)

Die Anleihe- und Darlehenstransaktionen sowie die zugehörige Abwicklung und Verwaltung werden von der Europäischen Union gegebenenfalls nach den einschlägigen Beschlüssen des Rates und gemäß den internen Leitlinien durchgeführt. Schriftliche Verfahrenshandbücher zu bestimmten Themenbereichen wie Anleihen, Darlehen und Finanzverwaltung wurden verfasst und dienen den operativen Referaten als Handlungsgrundlage. Die finanziellen und operativen Risiken werden ermittelt und bewertet, die Einhaltung der internen Vorschriften und Verfahren wird regelmäßig überprüft. Im Allgemeinen werden keine Tätigkeiten zum Ausgleich von Zinsschwankungen oder Kursschwankungen durchgeführt (Hedging-Aktivitäten), weil die Anleihetransaktionen durch Gegengeschäfte (Back-to-Back-Transaktionen) finanziert werden und keine offenen Zins- bzw. Währungspositionen bestehen.

7.1.3    Garantiefonds

Die Vorschriften und Grundsätze für die Verwaltung des Garantiefonds (siehe Erläuterung 2.3.3) sind in der Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 25. November 1994 samt nachfolgenden Änderungen vom 17./ 23. September 1996, vom 8. Mai 2002, vom 25. Februar 2008 und vom 9. November 2010 dargelegt. Der Garantiefonds ist nur in EUR tätig. Er investiert ausschließlich in dieser Währung, um ein Wechselkursrisiko zu vermeiden. Die Verwaltung des Garantiefonds beruht auf dem traditionellen Vorsichtsgrundsatz bei Finanztätigkeiten. Besonderes Augenmerk ist auf eine Verminderung der Risiken und auf die Gewährleistung zu legen, dass die verwalteten Vermögenswerte ohne erhebliche Verzögerung veräußert oder übertragen werden können, wobei die eingegangenen Verpflichtungen zu beachten sind.

7.1.4    EGKS in Abwicklung

Die Europäische Kommission ist für die Abwicklung der Verbindlichkeiten der EGKS zuständig und es sind keine weiteren neuen und entsprechenden Finanzierungen für die EGKS in Abwicklung vorgesehen. Neue Anleihen der EGKS sind nur insoweit gestattet, als sie zur Refinanzierung mit dem Ziel einer Verringerung der Finanzierungskosten eingesetzt werden. In der Finanzverwaltung kommt obligatorisch das Vorsichtsprinzip zur Anwendung, das die weitestgehende Begrenzung aller Finanzrisiken vorsieht.

7.2   MARKTRISIKO

Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko drückt nicht nur das Potential für Verluste sondern auch das Potential für Gewinne aus. Es beinhaltet das Wechselkursrisiko, Zinsrisiko und sonstige Preisrisiken. Die Europäische Union ist keinem sonstigen bedeutenden Preisrisiko ausgesetzt.

7.2.1    Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko bezeichnet das Risiko einer Beeinträchtigung der Tätigkeiten der Europäischen Union oder des Wertes ihrer Investitionen durch Wechselkursschwankungen. Das Risiko ergibt sich aus einer Preisschwankung zwischen zwei Währungen.

7.2.1.1   Kassentransaktionen

Von Mitgliedstaaten in anderen Währungen als dem EUR gezahlte Eigenmittel werden im Einklang mit dem Eigenmittelbeschluss auf den Eigenmittelkonten gehalten. Sie werden in EUR konvertiert, wenn sie für die Ausführung von Zahlungen benötigt werden. Die der Mittelverwaltung zugrunde liegende Vorgehensweise wird durch die oben genannte Verordnung vorgegeben. In einer begrenzten Zahl von Fällen werden diese Mittel direkt für die Ausführung von Zahlungen in Fremdwährungen verwendet.

Die Kommission unterhält bei Geschäftsbanken Konten in anderen EU-Währungen als dem Euro sowie in USD und CHF für die Ausführung von Zahlungen in diesen Währungen. Diese Konten werden jeweils in Höhe des Betrags der auszuführenden Zahlungen aufgefüllt. Daher unterliegen die Salden dieser Konten keinen Wechselkursrisiken.

Gehen verschiedene Einnahmen (außer Eigenmitteln) in anderen Währungen als dem EUR ein, werden diese auf andere Konten der Kommission in denselben Währungen überwiesen, sofern sie zur Ausführung von Zahlungen benötigt werden, bzw. sie werden in EUR konvertiert oder auf andere auf EUR lautende Konten überwiesen. Auf Zahlstellenkonten, die auf andere Währungen als den EUR lauten, werden Mittel in eben diesen Währungen überwiesen, je nach dem geschätzten kurzfristigen lokalen Zahlungsbedarf. Die Salden dieser Konten dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.

BUFI – vorläufig eingenommene Geldbußen

Da alle vorläufig eingenommenen Geldbußen in EUR auferlegt und gezahlt werden, besteht kein Risiko von Wechselkursschwankungen.

7.2.1.2   Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom

Der Großteil der Finanzanlagen und -verbindlichkeiten wird in EUR gehalten, so dass die EU in diesen Fällen keinem Wechselkursrisiko ausgesetzt ist. Allerdings gewährt die Europäische Union über das Finanzinstrument Euratom Darlehen in USD, die durch Anleihen über einen entsprechenden Betrag in USD finanziert sind (Gegengeschäfte, Back-to-Back-Transaktionen). Zum Abschlussstichtag ist die Europäische Union in Bezug auf Euratom keinem Wechselkursrisiko ausgesetzt.

7.2.1.3   Garantiefonds

Die Finanzanlagen werden in EUR gehalten, so dass kein Wechselkursrisiko besteht.

7.2.1.4   EGKS in Abwicklung

Die EGKS in Abwicklung unterliegt einem geringen Nettorisiko in Bezug auf Wechselkursschwankungen in Höhe eines EUR-Gegenwerts von 1,43 Mio. EUR, die sich aus Wohnbaudarlehen mit einem EUR-Gegenwert von 1,39 Mio. EUR und Leistungsbilanzsalden mit einem EUR-Gegenwert von 0,04 Mio. EUR ergeben.

7.2.2.    Zinsrisiko

Das Zinsrisiko bezeichnet die Möglichkeit einer Wertminderung einer Sicherheit, insbesondere einer Anleihe, die sich aus einem Zinsanstieg ergibt. In der Regel verringert ein höherer Zinssatz den Preis von festverzinslichen Anleihen und umgekehrt.

7.2.2.1.   Kassentransaktionen

Die Finanzverwaltung der Kommission nimmt keine Kredite auf, weshalb sie keinem Zinsrisiko ausgesetzt ist. Sie erzielt jedoch einen Zinsgewinn für die Guthaben auf ihren verschiedenen Bankkonten. Aus diesem Grund hat die Kommission Maßnahmen eingeleitet, um zu gewährleisten, dass auf ihre Bankkonten entfallende Zinsgewinne regelmäßig den Marktzinssatz und dessen mögliche Schwankungen widerspiegeln.

Die bei den Haushaltsverwaltungen oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten eingerichteten Konten für Eigenmitteleinnahmen generieren keine Zinsen und sind kostenlos. Für alle übrigen bei nationalen Zentralbanken eingerichteten Konten hängen die Gebühren von den von jeder Bank angebotenen Konditionen ab; die Zinssätze sind variabel und sie werden an die Marktschwankungen angepasst.

Bei einer Geschäftsbank gehaltene Tagesgelder erzielen täglich Zinsgewinne. Diese basieren auf variablen Marktzinssätzen, auf die eine vertraglich festgelegte Marge (positiv oder negativ) angewandt wird. Für die meisten Konten ist die Berechnung der Zinsen an den EONIA (Euro Over Night Index Average) gebunden. Es werden Anpassungen vorgenommen, um die Schwankungen dieses Satzes widerzuspiegeln. Im Falle bestimmter anderer Konten ist die Berechnung der Zinsen an den marginalen Zinssatz der EZB für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte gebunden. Somit wird das Risiko ausgeschlossen, dass der Zinsgewinn der Kommission unterhalb des Marktzinssatzes liegt.

BUFI – vorläufig eingenommene Geldbußen

Im BUFI-Wertpapierbestand befinden sich keine Anleihen mit variablen Zinssätzen. Zum Abschlussstichtag bestanden 69 % des Anleihebestands aus Nullkuponanleihen.

7.2.2.2   Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom

Variabel verzinsliche Anleihen und Darlehen

Aufgrund des besonderen Wesens ihrer Darlehens- und Anleihetätigkeiten verfügt die Europäische Union über zinstragende Aktiva und Passiva in beträchtlicher Höhe. MFH- und Euratom-Anleihen, die zu variablen Zinssätzen begeben werden, setzen die Europäische Union einem Zinsrisiko aus. Das Zinsrisiko aus den Anleihen wird jedoch durch Darlehen zu gleichwertigen Konditionen, sogenannte Back-to-Back-Transaktionen, ausgeglichen. Zum Abschlussstichtag verfügte die Europäische Union über variabel verzinste Darlehen mit einem Nennbetrag von 0,86 Mrd. EUR (2009: 0,96 Mrd. EUR), deren Zinssatz halbjährlich neu festgesetzt wird.

Fest verzinsliche Anleihen und Darlehen

Die Europäische Union verfügt auch über festverzinsliche MFA- und Euratom-Darlehen über insgesamt 110 Mio. EUR im Jahr 2010 (2009: 110 Mio. EUR) mit einer Endfälligkeit zwischen einem und fünf Jahren (25 Mio. EUR) sowie mehr als fünf Jahren (85 Mio. EUR). Noch bedeutender ist jedoch, dass die Europäische Union 2010 über zehn Darlehen im Bereich des Instruments der Zahlungsbilanzhilfe in Höhe von insgesamt 12,05 Mrd. EUR verfügt (2009: 9,2 Mrd. EUR) mit Endfälligkeiten unter einem Jahr (2 Mrd. EUR), zwischen einem und fünf Jahren (5,7 Mrd. EUR) sowie mehr als fünf Jahren (4,35 Mrd. EUR).

7.2.2.3   Garantiefonds

Variabel verzinsliche Wertpapiere innerhalb des Garantiefonds sind dem Risiko der Volatilität dieser Zinssätze ausgesetzt, während festverzinsliche Wertpapiere ein Risiko hinsichtlich ihres beizulegenden Zeitwerts bedeuten. Festverzinsliche Anleihen machen zum Abschlussstichtag rund 93% des Wertpapierbestands aus (2009: 97%).

7.2.2.4   EGKS in Abwicklung

Aufgrund der Art ihrer Tätigkeiten ist die EGKS in Abwicklung einem Zinsrisiko ausgesetzt. Die mit Anleihen verbundenen Zinsrisiken werden in der Regel durch gleichwertig ausgestaltete Darlehen kompensiert. In Bezug auf Tätigkeiten im Bereich der Anlagenverwaltung machen festverzinsliche Anleihen zum Abschlussstichtag rund 92% des Wertpapierbestands aus (2009: 97%).

7.3   KREDITRISIKO

Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes verursacht durch die Nichtzahlung eines Schuldners/ Nehmers eines Darlehens oder einer sonstigen Kreditlinie (entweder des Kapitalbetrags oder der Zinsen oder beide) oder die Nichteinhaltung einer vertraglichen Verpflichtung. Zahlungsausfälle schließen die verzögerte Rückzahlung, die Umstrukturierung der Rückzahlungen und Insolvenz ein.

7.3.1    Kassentransaktionen

Die meisten Kassenmittel der Kommission werden gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates über das Eigenmittelsystem auf den von den Mitgliedstaaten für die Entrichtung ihrer Beiträge (Eigenmittel) eingerichteten Konten gehalten. Diese Konten werden bei den Haushaltsverwaltungen oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten geführt. Diese Einrichtungen stellen für die Kommission das geringste Kreditrisiko (Gegenparteirisiko) dar, da das Risiko bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Überweisung von Mitteln auf die Konten, die die Kommission für die Deckung laufender Zahlungen bei Geschäftsbanken unterhält, erfolgt nach Bedarf und wird vom Kassenmittelverwaltungssystem der Kommission automatisch gesteuert. Auf diesen Konten werden Mindestguthaben gehalten, die dem durchschnittlichen Betrag der täglich von dem jeweiligen Konto geleisteten Zahlungen entsprechen. Daher sind die auf diesen Konten gehaltenen Tagesgeldbeträge konstant sehr niedrig (im Durchschnitt insgesamt zwischen 20 Mio. EUR und 100 Mio. EUR auf über 20 Konten). Damit wird sichergestellt, dass die Risikobelastung für die Kommission begrenzt bleibt. Diese Beträge sind im Zusammenhang mit den Gesamt-Kassenständen zu betrachten, die zwischen 1 Mrd. EUR und 35 Mrd. EUR schwanken, wobei 2010 Zahlungen in Höhe von insgesamt 120 Mrd. EUR ausgeführt wurden.

Zudem gelten besondere Leitlinien für die Auswahl von Geschäftsbanken, um das Gegenparteirisiko, dem die Kommission ausgesetzt ist, weiter zu verringern.

Sämtliche Geschäftsbanken werden durch Ausschreibungen ausgewählt. Für eine Zulassung zu den Ausschreibungsverfahren ist eine kurzfristige Bonitätsbewertung von Moody's von mindestens P-1 oder gleichwertig (S&P A-1 oder Fitch F1) erforderlich. Unter bestimmten und hinreichend begründeten Umständen kann eine niedrigere Stufe genügen.

In der Regel wird von Geschäftsbanken, die speziell für Einlagen aus vorläufig eingenommenen Geldbußen (Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkungen) ausgewählt wurden, außerdem eine langfristige Bonitätsbewertung von S&P von mindestens AA oder gleichwertig gefordert und es finden spezifische Maßnahmen Anwendung, wenn Banken dieser Gruppe abgestuft werden.

Im Verlauf des Jahres 2009 hat die Finanzverwaltung der Kommission ein alternatives System zur Verwaltung vorläufig eingenommener Geldbußen mit dem spezifischen Ziel eingeführt, die Risiken in diesem Bereich zu mindern. Auf der Grundlage des Beschlusses K(2009) 4264 des Rates werden ab dem 1. Januar 2010 auferlegte Geldbußen mit dem neuen System verwaltet und nicht mehr als Einlagen bei Geschäftsbanken gehalten.

Zahlstellenkonten werden bei lokalen Banken gehalten, die in einem vereinfachten Ausschreibungsverfahren ausgewählt werden. Die Bonitätsstufenanforderungen hängen von der lokalen Situation ab und können sich zwischen den Ländern deutlich unterscheiden. Um das Risiko zu begrenzen, werden die Salden auf diesen Konten auf einem möglichst niedrigen Stand gehalten (unter Berücksichtigung operativer Anforderungen), es werden regelmäßig Mittel auf diese Konten überwiesen und die geltenden Höchstgrenzen werden einmal jährlich überprüft.

Die Bonitätsbewertung der Geschäftsbanken, bei denen die Kommission Konten hält, wird mindestens einmal im Monat oder erforderlichenfalls häufiger überprüft. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise wurden intensivere Überwachungsmaßnahmen eingeleitet und über das gesamte Jahr 2010 hinweg aufrechterhalten.

BUFI – vorläufig eingenommene Geldbußen

Bei der Anlage vorläufig eingenommener Geldbußen entsteht eine Belastung durch das Kreditrisiko, d.h. das Risiko, dass eine Gegenpartei nicht in der Lage sein wird, Beträge bei Fälligkeit vollständig zu bezahlen. Die höchste Risikokonzentration besteht gegenüber Frankreich und Deutschland, denn diese Länder stellen 69% bzw. 25% des Gesamtvolumens dieses Wertpapierbestandes.

Die wichtigsten Investitionsgrenzen für Referenzländer (aktuell Frankreich und Deutschland mit den Einstufungen AAA/Aaa) betragen bis 100% des Wertpapierbestandes. Bei anderen zugelassenen Emittenten (erforderlich ist eine Einstufung von mindestens Aa2 (Moody's oder gleichwertig)): bis 25% des Wertpapierbestandes.

7.3.2    Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom

Dieses Kreditrisiko wird einerseits durch die Einholung von Bürgschaften der Staaten wie im Fall von Euratom, andererseits über den Garantiefonds (MFH und Euratom) und schließlich über den EU-Haushalt verwaltet (Zahlungsbilanzhilfe und für den Fall, dass die anderen Maßnahmen nicht ausreichen MFH und Euratom). Der Eigenmittelbeschluss, der 2010 in Kraft war, legte die Höchstgrenze für den Anteil der BNE- Eigenmittel auf 1,23 % des BNE der Mitgliedstaaten fest und 2010 wurden 1,12 % zur Deckung von Mitteln für Zahlungen verwendet. Somit stand zum 31. Dezember 2010 eine Marge von 0,11 % zur Deckung dieser Sicherheit zur Verfügung. Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen wurde 1994 errichtet, um das Ausfallrisiko im Zusammenhang mit Anleihen zur Finanzierung von Darlehen an Länder außerhalb der Europäischen Union abzudecken. In jedem Fall wird das Kreditrisiko durch die Möglichkeit eingedämmt, Mittel vom EU-Haushalt abzurufen, wenn ein Schuldner die fälligen Beträge nicht vollständig zurückzahlen kann. Zu diesem Zweck kann die Europäische Union Mittel von allen Mitgliedstaaten anfordern, um die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Europäischen Union gegenüber den Darlehensgebern zu gewährleisten.

Die Hauptempfänger dieser Darlehen sind Ungarn, Rumänien und Lettland. Auf diese Länder entfallen jeweils 42%, 30% und 22% des gesamten Kreditvolumens. Bei Finanztransaktionen kommen die Leitlinien über die Auswahl der Vertragsparteien zur Anwendung. Diesen zufolge darf das operative Referat Transaktionen nur mit zulässigen Banken unter Einhaltung entsprechender Vertragsobergrenzen abwickeln.

7.3.3    Garantiefonds

Gemäß der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der EIB über die Verwaltung des Garantiefonds müssen Interbank-Anlagen eine Bonitätsbewertung von Moody's von mindestens P-1 oder gleichwertig aufweisen. Zum 31. Dezember 2010 wurden alle Anlagen (124 Mio. EUR) bei Vertragsparteien vorgenommen, die diese Bedingungen erfüllen (2009: 153 Mio. EUR). Zum 31. Dezember 2010 hatte der Fonds in fünf kurzfristige Finanzinstrumente investiert und alle Anlagen (69 Mio. EUR) waren bei Vertragsparteien erfolgt, die eine kurzfristige Bonitätsbewertung von Moody's von mindestens P-1 oder gleichwertig aufwiesen. Alle Sicherheiten aus dem zur Veräußerung verfügbaren Wertpapierbestand entsprechen den Verwaltungsleitlinien.

7.3.4    EGKS in Abwicklung

Um das Kreditrisiko einzudämmen, wird regelmäßig überprüft, inwieweit die Darlehensnehmer ihre Zins- und Kapitalrückzahlungsverpflichtungen erfüllen können. Zusätzlich werden gegen das Kreditrisiko Nebensicherheiten sowie Landes-, Unternehmens- und persönliche Bürgschaften eingesetzt. 68% der gesamten Außenstände werden durch Bürgschaften eines Mitgliedstaates oder einer gleichwertigen Organisation (z. B. einer öffentlichen Einrichtung) abgesichert. 11% der ausstehenden Darlehen sind an Banken vergeben oder von Banken besichert. Bei Finanztransaktionen kommen die Leitlinien über die Auswahl der Vertragsparteien zur Anwendung. Das operative Referat darf nur mit zulässigen Banken Transaktionen abwickeln und muss die entsprechenden Vertragsobergrenzen einhalten.

7.4   LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aus der Schwierigkeit der Veräußerung eines Vermögenswerts ergibt, z. B. das Risiko, dass eine bestimmte Sicherheit oder ein bestimmter Vermögenswert nicht schnell genug auf dem Markt gehandelt werden kann, um einen Verlust zu verhindern oder einer Verpflichtung nachzukommen:

7.4.1    Kassentransaktionen

Die Haushaltsgrundsätze der Europäischen Union stellen sicher, dass insgesamt für das Jahr zur Verfügung stehende Zahlungsmittel stets ausreichen, um alle Zahlungen auszuführen. So entsprechen die Gesamtbeiträge der Mitgliedstaaten dem Betrag der Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahrs. Die Beiträge der Mitgliedstaaten gehen jedoch in zwölf monatlichen über das Jahr verteilten Teilzahlungen ein, während die Zahlungen bestimmten jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen. Um zu gewährleisten, dass die Kassenmittel stets zur Deckung der Zahlungen in jedem Monat ausreichen, wurden Verfahren für regelmäßige Zahlungsmittelprognosen geschaffen, und bei Bedarf können Eigenmittel unter bestimmten Bedingungen im Voraus von Mitgliedstaaten abgerufen werden. Darüber hinaus stellen im Zuge der täglichen Maßnahmen im Bereich der Finanzverwaltung der Kommission automatisierte Cash-Managementinstrumente sicher, dass auf jedem der Bankkonten der Kommission täglich ausreichend Liquidität vorhanden ist.

7.4.2    Anleihe- und Darlehenstätigkeiten (MFH, Zahlungsbilanzhilfe und Euratom)

Dem Liquiditätsrisiko von Anleihen begegnet man im Allgemeinen durch die Aufnahme von Darlehen zu denselben Konditionen, sogenannte Gegengeschäfte (Back-to-Back-Transaktionen). Der Garantiefonds fungiert im Falle einer Nichtzahlung oder eines Zahlungsverzugs der Darlehensnehmer als Liquiditätsreserve (oder Sicherheitsnetz) für die MFH und Euratom. Für die Zahlungsbilanzhilfe sieht die Verordnung (EG) Nr. 431/2009 des Rates einen Vorgang vor, der ausreichend Zeit für eine Mobilisierung von Mitteln durch den EU-Haushalt bietet.

7.4.3    Garantiefonds

Der Fonds wird nach dem Prinzip verwaltet, dass die Mittel in Bezug auf die entsprechenden Verpflichtungen über eine hinreichende Liquidität und Mobilisierbarkeit verfügen. Der Fonds muss einen Mindestbetrag von 100 Mio. EUR in einem Wertpapierbestand mit einer Fälligkeit von < 12 Monaten halten, der für die Investition in Geldmarktinstrumente bestimmt ist. Zum 31. Dezember 2010 beliefen sich diese Investitionen auf 192 Mio. EUR. Darüber hinaus müssen mindestens 20% des Nennwerts des Fonds auf Geldmarktinstrumente, festverzinsliche Anleihen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sowie variabel verzinsliche Anleihen entfallen. Zum 31. Dezember 2010 betrug dieser Anteil 32%.

7.4.4    EGKS in Abwicklung

Dem Liquiditätsrisiko von Anleihen begegnet man im Allgemeinen durch die Aufnahme von Darlehen zu denselben Konditionen, sogenannte Gegengeschäfte (Back-to-Back-Transaktionen). Für die Forderungen und Verbindlichkeiten der EGKS in Abwicklung verwaltet die Kommission den Liquiditätsbedarf, der auf Grundlage der Ausgabenprognosen im Rahmen von Beratungen mit den zuständigen Kommissionsdienststellen ermittelt wird.

8.   ANGABEN ZU VERBUNDENEN PARTEIEN

8.1   VERBUNDENE VERTRAGSPARTEIEN

Bei den verbundenen Vertragsparteien der Europäischen Union handelt es sich um deren konsolidierte Einrichtungen sowie die Bediensteten der Führungsebenen besagter Einrichtungen (siehe unten). Die Vorgänge zwischen diesen Einrichtungen gehören zu den gängigen Maßnahmen der Europäischen Union; in diesem Fall liegen nach Maßgabe der EU-Rechnungsführungsvorschriften keine spezifischen Offenlegungsanforderungen für diese Vorgänge vor. Die Liste dieser konsolidierten Einrichtungen ist Erläuterung 10 zu entnehmen

8.2   DIENSTBEZÜGE DER FÜHRUNGSKRÄFTE

Zur Darstellung der Vorgänge mit verbundenen Parteien in Bezug auf die Führungskräfte der Europäischen Kommission werden diese in fünf Besoldungsgruppen unterteilt:

Besoldungsgruppe 1: die Präsidenten des Europäischen Rates, der Kommission und des Europäischen Gerichtshofes.

Besoldungsgruppe 2: Vizepräsident der Kommission und Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und sonstige Vizepräsidenten der Kommission.

Besoldungsgruppe 3: Generalsekretär des Rates, Mitglieder der Europäischen Kommission, Richter und Generalanwälte des Europäischen Gerichtshofes, Präsident und Mitglieder des Gerichts der Europäischen Union, Präsident und Mitglieder des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union, Europäischer Bürgerbeauftragter und Europäischer Datenschutzbeauftragter.

Besoldungsgruppe 4: Präsident und Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes.

Besoldungsgruppe 5: die höchstrangigen Beamten der Organe und Einrichtungen der EU.

Eine Übersicht über die Dienstbezüge folgt unten – weitere Informationen enthält das Amtsblatt der Europäischen Union (187 vom 8.8.1967 zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 vom 18.1.2005 (L 33 vom 5.2.2005) und L 268 vom 20.10.1977 zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 vom 30.4.2004 (L 243 vom 15.7.2004). Weitere Informationen sind dem auf der EU-Website veröffentlichten Statut für Beamten zu entnehmen, welches das offizielle Dokument zur Beschreibung der Rechte und Pflichten aller EU-Beamten ist. Die Führungskräfte haben keinerlei zinsgünstige Darlehen von der Europäischen Union erhalten.

Dienstbezüge der bediensteten der höchsten führungsebene

EUR

Dienstbezüge (pro Mitarbeiter)

Besoldungsgruppe 1

Besoldungsgruppe 2

Besoldungsgruppe 3

Besoldungsgruppe 4

Besoldungsgruppe 5

Grundgehalt (monatlich)

25 351,76

22 963,55 – 23 882,09

18 370,84 – 20 667,20

19 840,51 – 21 126,47

11 681,17 – 18 370,84

Wohnungs-/Auslandszulage

15 %

15 %

15 %

15 %

16 %

Familienzulagen:

Haushaltszulage (% des Gehalts)

2 % + 170,52

2 % + 170,52

2 % + 170,52

2 % + 170,52

2 % + 170,52

Unterhaltsberechtigte Kinder

372,61

372,61

372,61

372,61

372,61

Vorschulkinder

91,02

91,02

91,02

91,02

91,02

Erziehungszulage oder

252,81

252,81

252,81

252,81

252,81

Erziehungszulage bei außerhalb des Arbeitsortes gelegenen Schulen

505,39

505,39

505,39

505,39

505,39

Pauschale für Vorsitz führende Richter

Entfällt,

Entfällt,

500 - 810,74

Entfällt,

Entfällt,

Repräsentationszulage

1 418,07

0 - 911,38

500 - 607,71

Entfällt,

Entfällt,

Jährliche Reisekosten

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Ja

Überweisungen in Herkunftsmitgliedstaat:

Erziehungszulage (4)

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

% des Gehalts (4)

5 %

5 %

5 %

5 %

5 %

% des Gehalts on „CC“

Max. 25 %

Max. 25 %

Max. 25 %

Max. 25 %

Max. 25 %

Repräsentationsaufwand

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Entfällt

Entfällt

Dienstantritt:

Einrichtungsgeld

50 703,52

45 927,10 – 47 764,18

36 741,68 – 41 334,40

39 681,02 – 42 252,94

Erstattet

Familien-Reisekosten

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Umzugskosten

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Ausscheiden aus dem Dienst:

Rücksiedlung

25 351,76

22 963,55 – 23 882,09

18 370,84 – 20 667,20

19 840,51 – 21 126,47

Erstattet

Familien-Reisekosten

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Umzugskosten

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Erstattet

Übergangsgeld (% des Gehalts) (5)

40 % - 65 %

40 % - 65 %

40 % - 65 %

40 % - 65 %

Entfällt

Krankenversicherung

Gedeckt

Gedeckt

Gedeckt

Gedeckt

Wahlweise

Ruhegehalt (% des Gehalts, vor Steuern)

Max. 70 %

Max. 70 %

Max. 70 %

Max. 70 %

Max. 70 %

Abzüge:

Steuern der EU

8 % - 45 %

8 % - 45 %

8 % - 45 %

8 % - 45 %

8 % - 45 %

Krankenversicherung (% des Gehalts)

1,8 %

1,8 %

1,8 %

1,8 %

1,8 %

Sonderabgabe auf das Gehalt

5,07 %

5,07 %

5,07 %

5,07 %

5,07 %

Abzug für Ruhegehalt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

Entfällt

11,3 %

Anzahl der Personen zum 31.12.2010

3

7

91

27

89

9.   EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Zum Zeitpunkt der Übermittlung der Jahresrechnung lagen dem Rechnungsführer der Kommission neben den nachstehend genannten Informationen keine weiteren wichtigen Aspekte vor noch waren ihm Sachverhalte berichtet worden, für welche besondere Angaben in diesem Abschnitt gemacht werden müssten. Die Jahresrechnung samt zugehörigen Erläuterungen wurden auf der Grundlage der jüngsten verfügbaren Daten erstellt und diese sind in den Angaben berücksichtigt.

Vorgänge im Rahmen der Zahlungsbilanzhilfe (BOP)

Im März 2011 wurden Rumänien im Rahmen der Zahlungsbilanzhilfe weitere 1,2 Mrd. EUR mit Fälligkeit im April 2018 ausgezahlt. Im Juni 2011 fand die Auszahlung der letzten Rate in Höhe von 150 Mio. EUR statt. Darüber hinaus beantragte Rumänien im Februar 2011 ein Nachfolgeprogramm aus dem vorsorglichen finanziellen Beistand im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität, um das Wirtschaftswachstums neu zu beleben. Am 12. Mai 2011 beschloss der Rat, Rumänien vorsorglichen Zahlungsbilanzbeistand von bis zu 1,4 Mrd. EUR zur Verfügung zu stellen (Beschluss des Rates 2011/288/EU). Rumänien beabsichtigt zurzeit nicht, die Auszahlung von Raten im Rahmen des vorsorglichen Finanzbeistandsprogramms zu beantragen. Diese Beträge würden nur dann beantragt, wenn aufgrund von Faktoren, die sich der Kontrolle durch die rumänischen Behörden entziehen, unvorhergesehene Verschlechterungen der wirtschaftlichen und finanziellen Marktlage einträten, die zum Entstehen einer akuten Finanzierungslücke führten. Im Fall einer Aktivierung der Finanzhilfe würde diese in Form eines Darlehens mit einer Laufzeit von höchstens sieben Jahren geleistet. In der nachstehenden Tabelle wird der Rückzahlungsplan für die 13,4 Mrd. EUR dargestellt, die am Tag der Veröffentlichungsgenehmigung der Jahresrechnung ausgezahlt worden waren.

Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)

Am 11. Mai 2010 verabschiedete der Rat einen Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) zur Wahrung der finanziellen Stabilität in Europa (Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates). Der Mechanismus stützt sich auf Artikel 122 Absatz 2 des EU-Vertrags und bietet Mitgliedstaaten, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht sind, einen finanziellen Beistand der Union. Die Hilfe kann in Form von durch den EU-Haushalt besicherten Darlehen oder Kreditlinien erfolgen. Wird der Beistand aktiviert, nimmt die Kommission für die Europäische Union einen Kredit auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten auf und stellt dem betreffenden Mitgliedstaat diese Mittel zur Verfügung In den Schlussfolgerungen des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) vom 9. Mai 2010 wird die Fazilität auf 60 Mrd. EUR beschränkt, die Festlegung der gesetzlichen Grenze erfolgt aber in Artikel 2.2 der Verordnung des Rates. Dort wird der offene Betrag von Darlehen oder Kreditlinien auf die Marge begrenzt, die im Rahmen der Eigenmittelobergrenze zur Verfügung steht.

Am 21. November 2010 beantragte Irland Finanzhilfe im Rahmen der oben genannten Verordnung. Der Durchführungsbeschluss des Rates (2011/77/EU) vom 7. Dezember 2010 billigte die Gewährung eines Darlehens über einen Höchstbetrag von 22,5 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 7½ Jahren an Irland. Das Darlehen wird in maximal 13 Raten bereit gestellt. Die erste Tranche in Höhe von 5 Mrd. EUR aus der ersten Rate wurde Irland am 12. Januar 2011 ausgezahlt. Die Endfälligkeit ist im Dezember 2015. Die zweite Tranche in Höhe von 3,4 Mrd. EUR aus der ersten Rate wurde Irland am 24. März 2011 ausgezahlt. Die Endfälligkeit ist im April 2018. Eine zweite Rate in Höhe von 3 Mrd. EUR mit Fälligkeitstermin Juni 2021 wurde am 31. Mai 2011 ausgezahlt.

Am 7. April 2011 beantragte auch Portugal Finanzhilfe aus dem EFSM. Am 17. Mai 2011 stimmte der Rat dementsprechend der Gewährung eines Darlehens über höchstens 26 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 7½ Jahren zu (siehe Durchführungsbeschluss des Rates (2011/344/EU)). Das Darlehen wird über drei Jahre in höchstens 14 Raten bereitgestellt. Die erste Tranche der ersten Rate in Höhe von 1,75 Mrd. EUR wurde am 31. Mai 2011 mit Fälligkeitstermin im Juni 2021 ausgezahlt. Am 1. Juni 2011 wurde die zweite Tranche der ersten Rate in Höhe von 4,75 Mrd. EUR mit Fälligkeit im Juni 2016 ausgezahlt. In der nachstehenden Tabelle wird der Rückzahlungsplan für die 17,9 Mrd. EUR dargestellt, die am Tag der Veröffentlichungsgenehmigung der Jahresrechnung ausgezahlt worden waren.

Sonstige Finanzstabilisierungsmechanismen ohne Auswirkungen auf die EU-Rechnungsführung

In diesem Zusammenhang sollte man zur Kenntnis nehmen, dass ungeachtet der Tatsache, dass dies keine Auswirkungen auf die EU-Rechnungsführung oder den EU-Haushalt hat, ergänzend ein anderes Finanzhilfepaket, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und weiteren Mitgliedstaaten gegründet wurde. Diese Fazilität läuft im Juni 2013 aus.

Die oben erwähnten EFSM-Darlehen an Irland und Portugal wurden in Verbindung mit einer Kreditfazilität des EFSF in Höhe eines kumulierten Netto-Auszahlungsbetrags von 17,7 Mrd. EUR für Irland und 26 Mrd. EUR für Portugal gewährt. Beistand leistete außerdem der Internationale Währungsfonds mit 19,5 Mrd. SZR (ca. 22,5 Mrd. EUR auf Basis des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Satzes) bzw. 23,7 Mrd. SZR (ca. 26 Mrd. EUR) im Rahmen einer erweiterten Fondsfazilität. Irland wurden darüber hinaus bilaterale Darlehen des Vereinigten Königreichs in Höhe von 3,3 Mrd. GBP (ca. 3,8 Mrd. EUR), Schwedens in Höhe von 600 Mio. EUR und Dänemarks in Höhe von 400 Mio. EUR gewährt.

Der Europäische Rat beschloss zudem am 24. Juni 2011 die Einrichtung eines neuen, dauerhaften Mechanismus zur Bewältigung von Krisen, nämlich des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Dieser Mechanismus wird ab Mitte 2013 die Arbeit aufnehmen und an die Stelle der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) treten. Dieser Mechanismus wird die Bereitstellung finanziellen Beistands an Mitgliedstaaten der Eurozone ermöglichen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Der Beistand wird parallel zu bestehenden Vereinbarungen an die Umsetzung eines strengen Anpassungsprogramms für Wirtschaft und Haushalt gebunden sein. Da dieser Mechanismus eine eigene Rechtspersönlichkeit haben wird und unmittelbar von den Mitgliedstaaten der Eurozone finanziert wird, ergeben sich weder Auswirkungen auf die Rechnungsführung noch auf den Haushalt der Europäischen Union.

Jährlich zurückzuzahlende, offene Darlehensbeträge, Stand am Datum der Veröffentlichungsgenehmigung der Jahresrechnung

Mrd. EUR

Darlehen und Empfänger

Rate

2011

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2021

2025

Insgesamt

Zahlungsbilanzdarlehen

Ungarn

1.

2,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

2,0

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

1,5

 

 

 

 

 

 

Lettland

1.

 

1,0

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

1,2

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

0,5

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

 

 

 

0,2

 

5.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rumänien

1.

 

 

1,5

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

1,0

 

 

 

3.

 

 

 

 

1,15

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

1,2

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

0,15

 

 

 

 

Vorsorglicher Beistand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsbilanzdarlehen insgesamt

 

2,0

3,0

2,7

1,5

1,15

1,35

1,5

0,0

0,2

13,4

EFSM

Irland

1. (T1)

 

 

5,0

 

 

 

 

 

 

 

1. (T2)

 

 

 

 

 

3,4

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

3,0

 

 

Portugal

1. (T1)

 

 

 

 

 

 

 

1,75

 

 

1. (T2)

 

 

 

4,75

 

 

 

 

 

 

EFSM insgesamt

 

0,0

0,0

5,0

4,75

0,0

3,4

0,0

4,75

0,0

17,9

Gesamtsumme

 

2,0

3,0

7,7

6,25

1,15

4,75

1,5

4,75

0,2

31,3

10.   KONSOLIDIERTE EINRICHTUNGEN

A.   KONTROLLIERTE EINRICHTUNGEN

1.    Organe und Beratungsgremien

 

Ausschuss der Regionen

 

Rat der Europäischen Union

 

Gerichtshof der Europäischen Union

 

Europäische Kommission

 

Europäischer Rechnungshof

 

Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

Europäisches Parlament

 

Europäischer Rat (6)

2.    EU-Agenturen

 

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

 

Europäische Agentur für Flugsicherheit

 

Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten

 

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

 

Europäische Umweltagentur

 

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

 

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

 

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

 

Europäische Arzneimittelagentur

 

Europäische Chemikalienagentur

 

„Fusion for Energy“ (Gemeinsames europäisches Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie)

 

Eurojust

 

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (6)

 

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

 

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

 

Europäische Stiftung für Berufsbildung

 

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen

 

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

 

Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS

 

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

 

Europäische Eisenbahnagentur

 

Gemeinschaftliches Sortenamt

 

Europäische Fischereiaufsichtsagentur

 

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

 

Europäische Polizeiakademie (CEPOL)

 

Europäisches Polizeiamt (EUROPOL) (6)

 

Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

 

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

 

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates

 

Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher

 

Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz

 

Exekutivagentur für die Forschung

3.    Sonstige kontrollierte Einrichtungen

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (in Abwicklung)

B.   JOINT VENTURES

 

ITER Internationale Fusionsenergieorganisation

 

Gemeinsames Unternehmen SESAR

 

Gemeinsames Unternehmen FCH (6)

 

Gemeinsames Unternehmen Galileo in Abwicklung

 

Gemeinsames Unternehmen IMI

C.   VERBUNDENE EINRICHTUNGEN

 

Europäischer Investitionsfonds

 

Gemeinsames Unternehmen Clean Sky

 

Gemeinsames Unternehmen ARTEMIS

 

Gemeinsames Unternehmen ENIAC (6)

11.   NICHT KONSOLIDIERTE EINRICHTUNGEN

Obgleich die EU das Vermögen der nachstehend genannten Einrichtungen verwaltet, erfüllen diese nicht die Voraussetzungen, um in den Konsolidierungskreis aufgenommen zu werden; sie sind daher in den Abschlüssen der Europäischen Union nicht enthalten.

11.1   DER EUROPÄISCHE ENTWICKLUNGSFONDS (EEF)

Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP-Staaten) sowie den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Seine Errichtung war in den Römischen Verträgen von 1957 vorgesehen, um technische und finanzielle Hilfe zunächst für die afrikanischen Länder bereitzustellen, zu denen einige Mitgliedstaaten historische Beziehungen unterhielten.

Der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wird nicht aus den Mitteln der Europäischen Union, sondern durch zuvor zwischenstaatlich verhandelte Direktbeiträge der Mitgliedstaaten finanziert. Die EEF-Mittel werden von der Kommission und von der EIB verwaltet. Jeder EEF wird für einen Zeitraum von etwa fünf Jahren errichtet. Seit Abschluss des ersten Partnerschaftsabkommens im Jahr 1964 richtet sich die Laufzeit der EEF im Allgemeinen nach den Zyklen der Partnerschaftsabkommen/ Übereinkommen.

Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) verfügt über eine eigene Finanzregelung (ABl. L 78 vom 19.3.2008), die den Ausweis einer gesonderten Jahresrechnung getrennt von jener der Europäischen Union vorsieht. Die Jahresrechnung und die Mittelverwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) unterliegen der externen Kontrolle durch den Europäischen Rechnungshof und das Europäische Parlament. Zu Informationszwecken werden in nachstehender Tabelle die Vermögensübersicht und die Ergebnisrechnung der 8., 9. und 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) angeführt.

Vermögensübersicht – 8., 9. und 10. EEF

Mio. EUR

 

31.12.2010

31.12.2009

ANLAGEVERMÖGEN

353

196

UMLAUFVERMÖGEN

2 151

1 389

Gesamtvermögen

2 504

1 585

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

(1 046)

(860)

Gesamtverbindlichkeiten

(1 046)

(860)

Nettovermögen

1 458

725

MITTEL UND RESERVEN

Abgerufenes Fondskapital

23 879

20 381

Sonstige Reserven

2 252

2 252

Aus vorhergehenden Haushaltsjahren übertragene wirtschaftliche Ergebnisse

(21 908)

(18 814)

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

(2 765)

(3 094)

Nettovermögen

1 458

725


Ergebnisrechnung - 8., 9. und 10. EEF

Mio. EUR

 

2010

2009

OPERATIVE ERTRÄGE

140

49

OPERATIVE AUFWENDUNGEN

(3 000)

(3 192)

VERLUST AUS OPERATIVER TÄTIGKEIT

(2 860)

(3 143)

FINANZTÄTIGKEITEN

95

49

WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES HAUSHALTSJAHRES

(2 765)

(3 094)

11.2   DAS GEMEINSAME KRANKHEITSFÜRSORGESYSTEM

Das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Union ist die Krankenversicherung für das Personal der verschiedenen EU-Einrichtungen. Das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem verfügt über seine eigenen Mittel und diese werden nicht von der Europäischen Union kontrolliert. Dagegen werden die Finanzanlagen des Systems durch die Kommission verwaltet. Das System wird durch Beiträge der Mitglieder (Personal) und der Arbeitgeber (Organe, Agenturen, Einrichtungen) finanziert. Ein möglicher Überschuss verbleibt im System.

Das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem besteht aus vier Bereichen – aus dem Hauptbereich für das Personal der Organe und Agenturen der Europäischen Union sowie aus drei kleineren Bereichen für das Personal der Europäischen Universität in Florenz, für jenes der Europäischen Schulen und für das außerhalb der Europäischen Union tätige Personal wie beispielsweise das Personal der EU-Delegationen. Das Gesamtvermögen des Krankenfürsorgesystems belief sich zum 31. Dezember 2010 auf insgesamt 286 Mio. EUR (2009: 297 Mio. EUR).

11.3.   DER TEILNEHMER-GARANTIEFONDS

Bestimmte Vorfinanzierungsbeträge, die im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung ausgezahlt werden, sind durch einen Teilnehmer-Garantiefonds effektiv gedeckt. Dabei handelt es sich um ein Instrument zum gegenseitigen Nutzen, eingerichtet zur Abdeckung der finanziellen Risiken, die für die Europäische Union und die Teilnehmer während der Umsetzung der indirekten Maßnahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms entstehen, wobei sein Kapital und die Zinsen eine Erfüllungsgarantie darstellen. Alle Teilnehmer an indirekten Maßnahmen in Form einer Finanzhilfe leisten während der Dauer der Maßnahme einen Beitrag von 5 % des Gesamtbeitrags der EU zum Kapital des Teilnehmer-Fonds. Daher sind die Teilnehmer Anteilsinhaber am Teilnehmer-Garantiefonds, wobei die Europäische Union (vertreten durch die Kommission) als ihr Handlungsbeauftragter agiert. Zum 31. Dezember 2010 betrug das Gesamtvermögen des Teilnehmer-Garantiefonds 879 Mio. EUR (2009: 580 Mio. EUR). Die Mittel des Teilnehmer-Garantiefonds stellen dessen Eigenmittel dar und werden nicht von der Europäischen Union kontrolliert, wenngleich die Finanzanlagen des Systems von der Kommission verwaltet werden.

TEIL II

Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug der Europäischen Union sowie Erläuterungen

INHALTSVERZEICHNIS

Übersichten über den Haushaltsvollzug:

1.

Haushaltsergebnis

2.

Übersicht über den Vergleich zwischen Haushaltsplan und Haushaltsvollzug

Einnahmen:

3.

Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich der Einnahmen

Ausgaben:

4.

Aufschlüsselung und Entwicklung der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen nach Rubriken des Finanzrahmens

5.

Ausführung der Mittel für Verpflichtungen nach Rubriken des Finanzrahmens

6.

Ausführung der Mittel für Zahlungen nach Rubriken des Finanzrahmens

7.

Übersicht über die noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Rubriken des Finanzrahmens

8.

Aufschlüsselung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Ursprungsjahren und Rubriken des Finanzrahmens

9.

Aufschlüsselung und Entwicklung der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungennach Politikbereichen

10.

Ausführung der Mittel für Verpflichtungen nach Politikbereichen

11.

Ausführung der Mittel für Zahlungen nach Politikbereichen

12.

Übersicht über noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Politikbereichen

13.

Aufschlüsselung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Ursprungsjahr der Mittelbindung und Politikbereich

Organe:

14.

Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich der Einnahmen nach Organen

15.

Ausführung der Mittel für Verpflichtungen nach Rubriken des Finanzrahmens

Agenturen:

16.

Einnahmen der Agenturen: Vorausschätzungen, festgestellte Forderungen und vereinnahmte Beträge

17.

Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen nach Agenturen

18.

Haushaltsergebnis einschließlich Agenturen

Erläuterungen zu den Übersichten über den Haushaltsvollzug

1.

Haushaltsgrundsätze, Gliederung des Haushaltsplans und Mittelarten

2.

Erläuterung zu den Übersichten über den Haushaltsvollzug

KONSOLIDIERTE ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG  (7)

ERGEBNIS DER AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS DER EUROPÄISCHEN UNION

1.   Ergebnis des eu-haushalts 2010

Mio. EUR

EUROPÄISCHE UNION

2010

2009

Einnahmen für das Haushaltsjahr

127 795

117 626

Zahlungen zulasten der Mittel des Haushaltsjahres

(121 213)

(116 579)

Auf das Jahr N+1 übertragene Mittel für Zahlungen

(2 797)

(1 759)

Annullierung aus dem Jahr N-1 übertragener nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen

741

2 791

Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf

23

185

Haushaltsergebnis  (8)

4 549

2 264

Überschüsse aus dem Haushalt der Europäischen Union fließen im Laufe des Folgejahres an die Mitgliedstaaten zurück, indem die für jenes Jahr fälligen Beiträge entsprechend gekürzt werden.

2.   Übersicht über den vergleich zwischen haushaltsplan und haushaltsvollzug

Einnahmen

Mio. EUR

Titel

Ursprüngliche Haushaltsansätze

Endgültiger Haushalt

Festgestellte Forderungen

Erträge

Differenz endgültig tatsächlich

Eingänge in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

1

2

3

4

5=2-4

6=4/2

7=3-4

1.

Eigenmittel

121 507

119 270

119 950

119 869

- 599

100,50 %

81

3.

Überschüsse, Salden und Anpassungen

0

2 254

1 624

1 460

794

64,79 %

164

4.

Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und Einrichtungen der EU

1 178

1 180

1 129

1 123

58

95,12 %

7

5.

Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Organe

69

69

407

388

- 319

563,54 %

19

6.

Beiträge und Erstattungen im Rahmen der Abkommen und Programme der EU

30

30

3 781

3 512

-3 482

11 707,30 %

269

7.

Verzugszinsen und Geldbußen

123

123

15 301

1 408

-1 285

1 144,36 %

13 893

8.

Anleihe- und Darlehenstätigkeit

0

0

122

0

0

0

122

9.

Verschiedene Einnahmen

30

30

47

36

-6

119,95 %

10

Insgesamt

122 937

122 956

142 362

127 795

-4 839

103,94 %

14 566


Ausgaben – nach rubriken des finanzrahmens

Mio. EUR

Rubriken des Finanzrahmens

Ursprüngliche Haushaltsansätze

Endgültiger Haushalt (9)

Zahlungen

Differenz endgültig tatsächlich

%

Übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

1

2

3

4=2-3

5=3/2

6

7=2-3-6

1.

Nachhaltiges Wachstum

47 727

52 103

48 828

3 275

93,71 %

1 905

1 370

2.

Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen

58 136

59 630

56 647

2 983

95,00 %

2 382

601

3.

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 398

1 617

1 373

244

84,93 %

199

44

4.

Die EU als globaler Partner

7 788

8 101

7 487

615

92,41 %

114

501

5.

Verwaltung

7 889

9 076

7 896

1 180

87,00 %

957

223

6.

Ausgleichszahlungen

0

0

0

0

0,00 %

0

0

Insgesamt

122 937

130 527

122 231

8 296

93,64 %

5 557

2 739


Nach politikbereichen

Mio. EUR

Politikbereich

Ursprüngliche Haushaltsansätze

Endgültiger Haushalt (10)

Zahlungen

Differenz endgültig tatsächlich

%

Auf 2011 übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

1

2

3

4=2-3

5=3/2

6

7=2-3-6

01

Wirtschaft und Finanzen

406

401

289

112

72,11 %

67

44

02

Unternehmen

638

771

658

113

85,35 %

99

14

03

Wettbewerb

91

104

92

12

88,79 %

10

2

04

Beschäftigung und Soziales

8 572

8 543

7 481

1 062

87,57 %

43

1 019

05

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

57 077

58 421

55 611

2 810

95,19 %

2 325

485

06

Energie und Verkehr

3 262

3 369

2 859

510

84,85 %

187

323

07

Umwelt

371

438

358

80

81,79 %

24

56

08

Forschung

4 138

5 369

4 507

863

83,93 %

848

14

09

Informationsgesellschaft und Medien

1 597

1 986

1 786

200

89,94 %

197

3

10

Direkte Forschung

392

789

438

351

55,51 %

344

7

11

Fischerei und maritime Angelegenheiten

819

827

656

172

79,23 %

39

133

12

Binnenmarkt

73

80

71

9

88,66 %

7

2

13

Regionalpolitik

28 768

30 709

30 623

87

99,72 %

79

8

14

Steuern und Zollunion

107

136

126

10

92,53 %

9

1

15

Bildung und Kultur

1 443

1 783

1 572

211

88,16 %

205

6

16

Kommunikation

210

231

206

25

89,24 %

14

11

17

Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

542

664

590

74

88,84 %

45

30

18

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

798

840

745

95

88,70 %

71

24

19

Außenbeziehungen

3 658

3 867

3 683

185

95,23 %

84

101

20

Handel

82

90

77

13

85,06 %

6

7

21

Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

1 608

1 819

1 708

111

93,90 %

55

56

22

Erweiterung

1 204

1 152

1 130

22

98,06 %

16

6

23

Humanitäre Hilfe

820

978

971

7

99,30 %

6

1

24

Betrugsbekämpfung

73

82

73

10

88,34 %

7

3

25

Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission

188

215

189

26

87,95 %

22

4

26

Verwaltung der Kommission

1 013

1 239

1 044

195

84,24 %

177

19

27

Haushalt

68

77

65

12

83,82 %

11

1

28

Audit

11

12

11

2

86,62 %

1

0

29

Statistik

120

148

126

22

84,99 %

17

6

30

Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

1 214

1 210

1 205

4

99,63 %

0

4

31

Sprachendienste

389

486

427

60

87,75 %

57

3

40

Reserven

249

193

0

193

0,00 %

0

193

90

Übrige Organe

2 937

3 496

2 857

639

81,72 %

484

155

Insgesamt

122 937

130 527

122 231

8 296

93,64 %

5 557

2 739

3.   Übersicht über den haushaltsvollzug im bereich einnahmen 2010

Mio. EUR

Titel

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Erträge

EingängeIn % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

Ursprünglich

Endgültig

Haushaltsjahr

Übertragene Mittel

Insgesamt

Forderungen des Haushaltsjahrs

Übertragene Forderungen

Insgesamt

1.

Eigenmittel

121 507

119 270

119 861

89

119 950

119 846

22

119 869

100,50 %

81

3.

Überschüsse, Salden und Anpassungen

0

2 254

1 624

0

1 624

1 460

0

1 460

64,79 %

164

4.

Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und Einrichtungen der EU

1 178

1 180

1 122

7

1 129

1 116

7

1 123

95,12 %

7

5.

Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit der Organe

69

69

305

102

407

290

98

388

563,54 %

19

6.

Beiträge und Erstattungen im Rahmen der Abkommen und Programme der EU

30

30

3 507

275

3 781

3 360

153

3 512

11 707,30 %

269

7.

Verzugszinsen und Geldbußen

123

123

3 460

11 841

15 301

621

786

1 408

1 144,36 %

13 893

8.

Anleihe- und Darlehenstätigkeit

0

0

47

76

122

0

0

0

 

122

9.

Verschiedene Einnahmen

30

30

28

19

47

24

13

36

119,95 %

10

Insgesamt

122 937

122 956

129 955

12 407

142 362

126 717

1 078

127 795

103,94 %

14 566


Einzelheiten zu Titel 1:   Eigenmittel

Kapitel

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Erträge

Eingänge inin % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

Ursprünglich

Endgültig

Haushaltsjahr

Übertragene Mittel

Insgesamt

Forderungen des Haushaltsjahrs

Übertragene Forderungen

Insgesamt

11.

Zuckerabgaben

123

123

146

0

146

146

0

146

118,00 %

0

12.

Zölle

14 080

15 596

15 507

89

15 595

15 491

22

15 514

99,47 %

81

13.

Mehrwertsteuer

13 951

13 277

13 393

0

13 393

13 393

0

13 393

100,87 %

0

14.

BNE

93 353

90 273

90 948

0

90 948

90 948

0

90 948

100,75 %

0

15.

Korrektur der Haushaltsungleichgewichte

0

0

– 128

0

– 128

– 128

0

– 128

0

16.

Reduzierung der BNE-Beiträge von NL und SW

0

0

–3

0

–3

–3

0

–3

0

Insgesamt

121 507

119 270

119 861

89

119 950

119 846

22

119 869

100,50%

81


Einzelheiten zu Titel 3:   Überschüsse, Salden und Anpassungen

Kapitel

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Erträge

Eingänge inin % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

Ursprünglich

Endgültig

Haushaltsjahr

Übertragene Mittel

Insgesamt

Forderungen des Haushaltsjahrs

Übertragene Forderungen

Insgesamt

30.

Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr

0

2 254

2 254

0

2 254

2 254

0

2 254

100,00 %

0

31.

MwSt-Salden

0

0

– 880

0

– 880

– 917

0

– 917

37

32.

BNE-Salden

0

0

241

0

241

113

0

113

128

34.

Anpassung aufgrund der Nichtbeteiligung an der Politik im Bereich Justiz und Inneres

0

0

–4

0

–4

–4

0

–4

0

35.

Korrektur für das Vereinigte Königreich – Anpassungen

0

0

9

0

9

9

0

9

0

37.

Korrektur für das Vereinigte Königreich – Zwischenberechnung

0

0

4

0

4

4

0

4

0

Insgesamt

0

2 254

1 624

0

1 624

1 460

0

1 460

64,79 %

164

4.   Aufschlüsselung und entwicklung der mittel für verpflichtungen und mittel für zahlungen nach rubriken des finanzrahmens

Mio. EUR

 

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Rubriken des Finanzrahmens

Angenommene Mittelansätze

Änderungen

(Übertragungen und BH

Übertragene Mittel

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Zusätzliche Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel insgesamt

Angenommene Mittelansätze

Änderungen

(Übertragungen und BH

Übertragene Mittel

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Zusätzliche Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel insgesamt

1

2

3

4

5=3+4

6=1+2+5

7

8

9

10

11=9+10

12=7+8+11

1

Nachhaltiges Wachstum

64 249

0

65

1 929

1 994

66 243

47 727

1 074

932

2 370

3 302

52 103

2

Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

59 499

0

253

2 560

2 813

62 312

58 136

–1 116

62

2 549

2 611

59 630

3

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 674

80

0

151

151

1 906

1 398

42

8

169

177

1 617

4

Die EU als globaler Partner

8 141

0

0

277

277

8 418

7 788

1

90

222

313

8 101

5

Verwaltung

7 889

19

11

473

484

8 392

7 889

19

682

486

1 168

9 076

6

Ausgleichszahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

141 453

99

329

5 390

5 719

147 270

122 937

19

1 774

5 797

7 571

130 527

5.   Ausführung der mittel für verpflichtungen nach rubriken des finanzrahmens

Mio. EUR

Rubriken des Finanzrahmens

Bewilligte Mittel für Verpflichtungen

Mittelbindungen

Auf 2011 übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

Zulasten von übertragenen Mitteln

aus zweckgebundenen Einnahmen

Insgesamt

%

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Übertragungen durch Beschlüsse

Insgesamt

%

Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

Zulasten von übertragenen Mitteln

Zweckgebundene Einnahmen

(EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9=7+8

10=9/1

11

12

13

14=11+12+13

15=14/1

1

Nachhaltiges Wachstum

66 243

63 590

65

799

64 453

97,30 %

1 130

182

1 312

1,98 %

477

0

1

478

0,72 %

2

Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

62 312

59 406

253

592

60 251

96,69 %

1 968

2

1 970

3,16 %

91

0

0

91

0,15 %

3

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 906

1 717

0

78

1 795

94,20 %

73

24

97

5,11 %

13

0

0

13

0,69 %

4

Die EU als Global Player

8 418

8 083

0

164

8 247

97,97 %

113

42

154

1,83 %

16

0

0

17

0,20 %

5

Verwaltung

8 392

7 758

10

229

7 997

95,30 %

244

9

254

3,02 %

140

1

0

141

1,68 %

6

Ausgleichszahlungen

0

0

0

0

0

0,00 %

0

0

0

0,00 %

0

0

0

0

0,00 %

Insgesamt

147 270

140 554

328

1 861

142 744

96,93 %

3 528

259

3 787

2,57 %

738

1

1

740

0,50 %

6.   Ausführung der mittel für zahlungen nach rubriken des finanzrahmens

Mio. EUR

Rubriken des Finanzrahmens

Bewilligte

Mittel für Zahlungen

Zahlungen

Auf 2010 übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

Zulasten von Mitteln des Haushalts-jahres

Zulasten von über-tragenen Mitteln

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Insgesamt

%

Automa-tische Übertra-gungen

Übertra-gungen durch Beschlüsse

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Insgesamt

%

Zulasten von Mitteln des Haushalts jahres

Zulasten von übertragenen Mitteln

Zweck-gebundene Einnahmen

(EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9

10=7+8+9

11=10/1

12

13

14

15=12+ 13+14

16=15/1

1

Nachhaltiges Wachstum

52 103

47 811

282

735

48 828

93,71 %

125

156

1 624

1 905

3,66 %

709

651

10

1 370

2,63 %

2

Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

59 630

56 014

47

587

56 647

95,00 %

46

373

1 963

2 382

3,99 %

586

15

0

601

1,01 %

3

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 617

1 299

6

67

1 373

84,93 %

8

90

101

199

12,33 %

42

2

0

44

2,74 %

4

Die EU als Global Player

8 101

7 259

81

147

7 487

92,41 %

36

2

76

114

1,41 %

491

9

0

501

6,18 %

5

Verwaltung

9 076

7 088

602

205

7 896

87,00 %

666

10

281

957

10,54 %

144

80

0

223

2,46 %

6

Ausgleichszahlungen

0

0

0

0

0

0,00 %

0

0

0

0

0,00 %

0

0

0

0

0,00%

Insgesamt

130 527

119 472

1 018

1 741

122 231

93,64 %

881

631

4 045

5 557

4,26 %

1 972

756

11

2 739

2,10 %

7.   Übersicht über die noch abzuwickelnden mittelbindungen nach rubriken des finanzrahmens

Mio. EUR

 

Zum Vorjahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

Mittelbindungen des Haushaltsjahres

 

Rubriken des Finanzrahmens

Aus dem Vorjahr übertragene Mittelbindungen

Aufhebungen/ Neubewertungen/ Annullierungen

Zahlungen

Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

Während des Haushaltsjahres eingegangene Mittelbindungen

Zahlungen

Annullierung nicht übertragbarer Mittelbindungen

Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen insgesamt

1

Nachhaltiges Wachstum

136 903

-2 058

-43 678

91 167

64 453

-5 150

-3

59 300

150 467

2

Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

19 541

- 181

-10 280

9 079

60 251

-46 367

0

13 883

22 963

3

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 662

- 173

- 452

1 037

1 795

- 921

0

874

1 911

4

Die EU als Global Player

18 462

- 890

-5 231

12 340

8 247

-2 255

0

5 992

18 332

5

Verwaltung

704

-83

- 607

15

7 997

-7 289

-1

708

723

6

Ausgleichszahlungen

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

177 272

-3 385

-60 249

113 638

142 744

-61 982

-5

80 757

194 395

8.   Aufschlüsselung der noch abzuwickelnden mittelbindungen nach ursprungsjahr der mittelbindung und nach rubriken des finanzrahmens

Mio. EUR

Rubriken des Finanzrahmens

< 2004

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Insgesamt

1

Nachhaltiges Wachstum

781

617

1 461

13 421

2 879

23 288

48 719

59 300

150 467

2

Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen

44

13

47

1 517

138

688

6 633

13 883

22 963

3

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

13

12

23

42

151

218

577

874

1 911

4

Die EU als Global Player

786

412

584

1 474

1 727

3 164

4 193

5 992

18 332

5

Verwaltung

0

0

0

0

0

0

14

708

723

Insgesamt

1 623

1 055

2 116

16 455

4 895

27 359

60 136

80 757

194 395

9.   Aufschlüsselung und entwicklung der mittel für verpflichtungen und mittel für zahlungen nach politikbereichen

Mio. EUR

Politikbereich

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Bewilligte Mittel

Änderungen

(Übertra gungen und BH

Übertragene Mittel

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Zusätzliche Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel

Änderungen

(Übertra gungen und BH

Übertragene Mittel

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Zusätzliche Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel insgesamt

1

2

3

4

5=3+4

6=1+2+5

7

8

9

10

11=9+10

12=7+8+11

01

Wirtschaft und Finanzen

449

-6

0

13

13

455

406

-29

6

18

24

401

02

Unternehmen

795

0

0

112

112

907

638

-7

13

126

140

771

03

Wettbewerb

91

0

0

4

4

95

91

0

8

4

12

104

04

Beschäftigung und Soziales

11 274

85

40

16

56

11 414

8 572

- 790

748

14

762

8 543

05

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

58 081

-2

252

2 548

2 800

60 879

57 077

-1 229

26

2 548

2 573

58 421

06

Energie und Verkehr

4 950

3

0

136

136

5 089

3 262

- 152

92

167

259

3 369

07

Umwelt

471

-1

0

24

24

494

371

26

24

18

42

438

08

Forschung

5 142

0

0

770

770

5 912

4 138

28

38

1 165

1 203

5 369

09

Informationsgesellschaft und Medien

1 628

0

0

189

189

1 817

1 597

96

14

279

293

1 986

10

Direkte Forschung

383

0

4

460

464

847

392

-11

35

374

409

789

11

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

1 001

1

1

3

3

1 005

819

-9

15

3

17

827

12

Binnenmarkt

74

1

0

3

3

78

73

-2

6

3

9

80

13

Regionalpolitik

38 897

99

21

4

25

39 020

28 768

1 925

13

4

17

30 709

14

Steuern und Zollunion

135

0

0

4

4

139

107

18

7

4

11

136

15

Bildung und Kultur

1 500

0

0

317

317

1 817

1 443

-3

14

329

343

1 783

16

Kommunikation

218

2

0

4

4

223

210

3

15

4

18

231

17

Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

677

1

0

26

26

703

542

73

28

21

50

664

18

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

1 066

1

0

61

61

1 128

798

-23

7

58

65

840

19

Außenbeziehungen

4 264

65

0

121

121

4 450

3 658

67

50

92

142

3 867

20

Handel

79

-1

0

3

3

81

82

-1

6

3

9

90

21

Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

1 647

-49

0

139

139

1 737

1 608

57

41

114

154

1 819

22

Erweiterung

1 022

-6

1

18

19

1 035

1 204

-79

9

19

28

1 152

23

Humanitäre Hilfe

820

245

0

5

5

1 070

820

107

46

4

50

978

24

Betrugsbekämpfung

78

0

0

0

0

78

73

2

7

0

7

82

25

Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission

188

2

0

9

9

199

188

2

16

9

25

215

26

Verwaltung der Kommission

1 014

2

0

96

96

1 111

1 013

4

123

99

222

1 239

27

Haushalt

68

-7

0

6

6

67

68

-7

10

6

16

77

28

Audit

11

0

0

1

1

12

11

0

1

1

1

12

29

Statistik

141

-5

0

17

17

153

120

4

7

17

24

148

30

Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

1 214

-4

0

0

0

1 210

1 214

-4

0

0

0

1 210

31

Sprachendienste

389

0

0

72

72

462

389

0

24

72

97

486

40

Reserven

749

- 334

0

0

0

415

249

-56

0

0

0

193

90

Übrige Organe

2 937

9

10

213

223

3 170

2 937

9

325

224

549

3 496

Insgesamt

141 453

99

329

5 390

5 719

147 270

122 937

19

1 774

5 797

7 571

130 527

10.   Ausführung der mittel für verpflichtungen nach politikbereichen

Mio. EUR

Politikbereich

Bewilligte Mittel für Verpflich tungen

Mittelbindungen

Auf 2011 übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

Zulasten von Mitteln des Haushalts-jahres

Zulasten von übertragenen Mitteln

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Insgesamt

%

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Übertragungen durch Beschlüsse

Insgesamt

%

Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

Zulasten von übertragenen Mitteln

Zweckgebundene Einnahmen

(EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9=7+8

10=9/1

11

12

13

14=11+12+13

15=14/1

01

Wirtschaft und Finanzen

455

440

0

11

451

99,07 %

1

0

1

0,32 %

3

0

0

3

0,60 %

02

Unternehmen

907

785

0

60

845

93,14 %

52

0

52

5,68 %

10

0

0

11

1,18 %

03

Wettbewerb

95

90

0

2

92

96,87 %

2

0

2

2,15 %

1

0

0

1

0,98 %

04

Beschäftigung und Soziales

11 414

11 329

40

9

11 378

99,69 %

7

19

26

0,23 %

10

0

0

10

0,09 %

05

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

60 879

58 048

252

580

58 880

96,72 %

1 967

0

1 967

3,23 %

31

0

0

31

0,05 %

06

Energie und Verkehr

5 089

4 797

0

67

4 864

95,57 %

69

146

215

4,23 %

10

0

0

10

0,20 %

07

Umwelt

494

447

0

11

459

92,78 %

13

0

13

2,60 %

23

0

0

23

4,62 %

08

Forschung

5 912

5 141

0

404

5 545

93,79 %

366

0

366

6,19 %

1

0

0

1

0,02 %

09

Informationsgesellschaft und Medien

1 817

1 624

0

68

1 692

93,12 %

121

0

121

6,66 %

4

0

0

4

0,22 %

10

Direkte Forschung

847

383

4

75

462

54,49 %

385

0

385

45,46 %

0

0

0

0

0,04 %

11

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

1 005

975

1

2

977

97,20 %

1

2

3

0,31 %

25

0

0

25

2,48 %

12

Binnenmarkt

78

75

0

2

76

98,23 %

1

0

1

1,64 %

0

0

0

0

0,13 %

13

Regionalpolitik

39 020

38 958

21

2

38 981

99,90 %

2

21

23

0,06 %

16

0

0

16

0,04 %

14

Steuern und Zollunion

139

131

0

2

133

95,51 %

2

0

2

1,15 %

5

0

0

5

3,34 %

15

Bildung und Kultur

1 817

1 497

0

144

1 641

90,33 %

173

0

173

9,52 %

3

0

0

3

0,15 %

16

Kommunikation

223

216

0

2

217

97,52 %

2

0

2

0,83 %

4

0

0

4

1,65 %

17

Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

703

659

0

17

676

96,10 %

9

0

9

1,24 %

19

0

0

19

2,66 %

18

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

1 128

1 038

0

32

1 070

94,84 %

29

24

53

4,71 %

5

0

0

5

0,45 %

19

Außenbeziehungen

4 450

4 293

0

66

4 359

97,96 %

55

31

86

1,93 %

5

0

0

5

0,11 %

20

Handel

81

77

0

1

78

97,05 %

1

0

1

1,57 %

1

0

0

1

1,37 %

21

Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

1 737

1 591

0

96

1 686

97,07 %

44

6

49

2,83 %

2

0

0

2

0,10 %

22

Erweiterung

1 035

1 014

1

8

1 023

98,87 %

10

0

10

0,98 %

2

0

0

2

0,16 %

23

Humanitäre Hilfe

1 070

1 055

0

3

1 058

98,90 %

2

0

2

0,20 %

10

0

0

10

0,90 %

24

Betrugsbekämpfung

78

77

0

0

77

98,77 %

0

0

0

0,02 %

1

0

0

1

1,21 %

25

Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung

199

189

0

4

193

97,10 %

4

0

4

2,21 %

1

0

0

1

0,69 %

26

Verwaltung der Kommission

1 111

1 013

0

58

1 070

96,32 %

38

0

38

3,44 %

3

0

0

3

0,24 %

27

Haushalt

67

61

0

3

63

94,71 %

3

0

3

4,02 %

1

0

0

1

1,27 %

28

Audit

12

11

0

0

11

96,29 %

0

0

0

2,55 %

0

0

0

0

1,16 %

29

Statistik

153

130

0

9

139

90,74 %

8

0

8

5,10 %

6

0

0

6

4,16 %

30

Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

1 210

1 205

0

0

1 205

99,63 %

0

0

0

0,00 %

4

0

0

4

0,37 %

31

Sprachendienste

462

388

0

44

431

93,39 %

29

0

29

6,24 %

2

0

0

2

0,37 %

40

Reserven

415

0

0

0

0

0,00 %

0

0

0

0,00 %

415

0

0

415

100,00 %

90

Übrige Organe

3 170

2 821

9

81

2 911

91,83 %

133

9

142

4,47 %

117

1

0

117

3,70 %

Insgesamt

147 270

140 554

328

1 861

142 744

96,93 %

3 528

259

3 787

2,57 %

738

1

1

740

0,50 %

11.   Ausführung der mittel für zahlungen nach politikbereichen

Mio. EUR

Politikbereich

Bewilligte Mittel für Zahlungen

Zahlungen

Auf 2011 übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

Zulasten von Mitteln des Haushalts-jahres

Zulasten von übertragenen Mitteln

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Insgesamt

%

Automatische Übertragungen

Übertragungen durch Beschlüsse

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Insgesamt

%

Zulasten von Mitteln des Haushaltsjahres

Zulasten von übertragenen Mitteln

Zweckgebundene Einnahmen

(EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9

10=7+8+9

11=10/1

12

13

14

15=12+13+14

16=15/1

01

Wirtschaft und Finanzen

401

282

5

2

289

72,11 %

5

48

14

67

16,82 %

41

0

3

44

11,07 %

02

Unternehmen

771

594

11

53

658

85,35 %

14

12

73

99

12,81 %

11

3

1

14

1,84 %

03

Wettbewerb

104

83

7

2

92

88,79 %

7

0

2

10

9,46 %

1

1

0

2

1,74 %

04

Beschäftigung und Soziales

8 543

7 353

121

7

7 481

87,57 %

18

19

6

43

0,51 %

392

627

0

1 019

11,93 %

05

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

58 421

55 009

22

580

55 611

95,19 %

25

332

1 968

2 325

3,98 %

482

3

0

485

0,83 %

06

Energie und Verkehr

3 369

2 710

88

62

2 859

84,85 %

17

70

100

187

5,56 %

313

4

6

323

9,59 %

07

Umwelt

438

329

19

10

358

81,79 %

16

0

7

24

5,44 %

51

4

0

56

12,78 %

08

Forschung

5 369

4 136

25

345

4 507

83,93 %

29

0

819

848

15,80 %

1

13

0

14

0,27 %

09

Informationsgesellschaft und Medien

1 986

1 675

13

98

1 786

89,94 %

16

0

181

197

9,91 %

2

1

0

3

0,15 %

10

Direkte Forschung

789

338

31

69

438

55,51 %

39

0

305

344

43,58 %

3

4

0

7

0,91 %

11

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

827

652

2

1

656

79,23 %

3

35

1

39

4,74 %

121

12

0

133

16,03 %

12

Binnenmarkt

80

64

5

1

71

88,66 %

6

0

1

7

8,81 %

1

1

0

2

2,53 %

13

Regionalpolitik

30 709

30 611

11

2

30 623

99,72 %

10

67

2

79

0,26 %

5

2

0

8

0,03 %

14

Steuern und Zollunion

136

117

6

2

126

92,53 %

7

1

2

9

6,98 %

0

1

0

1

0,49 %

15

Bildung und Kultur

1 783

1 416

13

143

1 572

88,16 %

15

5

186

205

11,51 %

4

2

0

6

0,33 %

16

Kommunikation

231

192

12

2

206

89,24 %

12

0

2

14

6,09 %

8

3

0

11

4,67 %

17

Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

664

552

27

11

590

88,84 %

29

6

10

45

6,70 %

28

1

0

30

4,45 %

18

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

840

721

6

18

745

88,70 %

8

23

41

71

8,48 %

23

1

0

24

2,82 %

19

Außenbeziehungen

3 867

3 589

42

52

3 683

95,23 %

42

2

40

84

2,16 %

93

8

0

101

2,61 %

20

Handel

90

70

5

1

77

85,06 %

5

0

1

6

7,01 %

6

1

0

7

7,92 %

21

Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

1 819

1 585

35

88

1 708

93,90 %

29

0

26

55

3,03 %

50

5

0

56

3,07 %

22

Erweiterung

1 152

1 113

8

10

1 130

98,06 %

7

0

9

16

1,39 %

5

2

0

6

0,55 %

23

Humanitäre Hilfe

978

922

45

4

971

99,30 %

5

0

1

6

0,61 %

1

0

0

1

0,09 %

24

Betrugsbekämpfung

82

67

5

0

73

88,34 %

7

0

0

7

8,55 %

1

1

0

3

3,11 %

25

Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission

215

171

14

4

189

87,95 %

16

1

5

22

10,39 %

2

2

0

4

1,66 %

26

Verwaltung der Kommission

1 239

889

110

44

1 044

84,24 %

122

1

54

177

14,27 %

6

13

0

19

1,50 %

27

Haushalt

77

52

10

3

65

83,82 %

8

0

3

11

14,49 %

1

0

0

1

1,69 %

28

Audit

12

10

1

0

11

86,62 %

1

0

0

1

11,77 %

0

0

0

0

1,61 %

29

Statistik

148

113

6

7

126

84,99 %

6

0

10

17

11,21 %

5

1

0

6

3,79 %

30

Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

1 210

1 205

0

0

1 205

99,63 %

0

0

0

0

0,00 %

4

0

0

4

0,37 %

31

Sprachendienste

486

362

23

41

427

87,75 %

25

0

31

57

11,65 %

2

1

0

3

0,60%

40

Reserven

193

0

0

0

0

0,00%

0

0

0

0

0,00%

193

0

0

193

100,00%

90

Übrige Organe

3 496

2 490

286

80

2 857

81,72%

331

9

144

484

13,85%

117

38

0

155

4,43%

Insgesamt

130 527

119 472

1 018

1 741

122 231

93,64%

881

631

4 045

5 557

4,26%

1 972

756

11

2 739

2,10%

12.   Übersicht über noch abzuwickelnde mittelbindungen nach politikbereichen

Mio. EUR

Politikbereich

Zum Vorjahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

Mittelbindungen des Haushaltsjahres

Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen insgesamt

Aus dem Vorjahr übertragene Mittelbindungen

Aufhebungen/ Neubewertungen/ Annullierungen

Zahlungen

Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

Während des Haushaltsjahres eingegangene Mittelbindungen

Zahlungen

Annullierung nicht übertragbarer Mittelbindungen

Zum Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

01

Wirtschaft und Finanzen

424

-5

-74

344

451

- 215

0

236

581

02

Unternehmen

768

-20

- 301

447

845

- 357

0

488

935

03

Wettbewerb

9

-2

-7

0

92

-85

0

8

8

04

Beschäftigung und Soziales

26 278

-1 501

-7 071

17 706

11 378

- 410

-1

10 967

28 673

05

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

17 155

- 227

-9 400

7 528

58 880

-46 211

0

12 669

20 197

06

Energie und Verkehr

6 713

-99

-2 180

4 435

4 864

- 679

0

4 184

8 619

07

Umwelt

750

-29

- 225

496

459

- 133

0

325

821

08

Forschung

8 407

- 200

-3 019

5 188

5 545

-1 488

0

4 057

9 245

09

Informationsgesellschaft und Medien

2 411

-65

-1 031

1 315

1 692

- 755

0

937

2 252

10

Direkte Forschung

158

-17

-90

51

462

- 348

-1

112

163

11

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

1 620

-64

- 428

1 128

977

- 227

0

750

1 877

12

Binnenmarkt

15

-1

-12

2

76

-59

0

17

20

13

Regionalpolitik

93 232

- 114

-30 104

63 013

38 981

- 518

0

38 462

101 475

14

Steuern und Zollunion

83

-14

-53

15

133

-72

0

60

76

15

Bildung und Kultur

591

-50

- 283

258

1 641

-1 288

0

353

610

16

Kommunikation

91

-9

-65

18

217

- 141

0

76

94

17

Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

706

-68

- 337

300

676

- 253

0

423

723

18

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

1 049

-92

- 220

737

1 070

- 525

0

545

1 282

19

Außenbeziehungen

9 034

- 327

-2 398

6 309

4 359

-1 285

0

3 074

9 383

20

Handel

19

-1

-12

6

78

-65

0

13

19

21

Entwicklung / Beziehungen zu den AKP-Staaten

3 391

-95

-1 131

2 166

1 686

- 577

0

1 109

3 275

22

Erweiterung

3 173

- 300

- 939

1 934

1 023

- 191

0

832

2 766

23

Humanitäre Hilfe

513

-19

- 334

160

1 058

- 637

0

421

581

24

Betrugsbekämpfung

32

-4

-18

10

77

-55

0

22

32

25

Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission

18

-2

-16

1

193

- 173

0

20

20

26

Verwaltung der Kommission

168

-15

- 143

11

1 070

- 901

0

169

179

27

Haushalt

10

0

-10

0

63

-55

0

8

8

28

Audit

1

0

-1

0

11

-10

0

1

1

29

Statistik

101

-6

-46

49

139

-79

0

59

108

30

Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

0

0

0

0

1 205

-1 205

0

0

0

31

Sprachendienste

24

-1

-23

0

431

- 403

0

28

28

90

Übrige Organe

328

-38

- 278

11

2 911

-2 579

0

332

344

Insgesamt

177 272

-3 385

-60 249

113 638

142 744

-61 982

-5

80 757

194 395

13.   Aufschlüsselung der noch abzuwickelnden mittelbindungen nach ursprungsjahr der mittelbindung und politikbereich

Mio. EUR

Politikbereich

<2004

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Insgesamt

01

Wirtschaft und Finanzen

0

0

13

63

32

40

196

236

581

02

Unternehmen

16

3

13

17

57

112

229

488

935

03

Wettbewerb

0

0

0

0

0

0

0

8

8

04

Beschäftigung und Soziales

137

26

350

2 616

701

4 288

9 590

10 967

28 673

05

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

4

2

4

1 199

0

494

5 825

12 669

20 197

06

Energie und Verkehr

62

61

105

175

381

797

2 854

4 184

8 619

07

Umwelt

4

7

24

40

101

138

183

325

821

08

Forschung

183

117

213

423

792

1 369

2 091

4 057

9 245

09

Informationsgesellschaft und Medien

12

8

42

73

179

337

664

937

2 252

10

Direkte Forschung

0

0

1

7

4

14

26

112

163

11

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

36

4

19

282

23

130

634

750

1 877

12

Binnenmarkt

0

0

0

0

0

0

2

17

20

13

Regionalpolitik

522

553

884

10 452

729

16 566

33 307

38 462

101 475

14

Steuern und Zollunion

0

0

0

0

0

2

13

60

76

15

Bildung und Kultur

12

3

10

28

27

57

121

353

610

16

Kommunikation

0

0

0

0

0

1

17

76

94

17

Gesundheitswesen und Verbraucherschutz

4

7

4

17

29

74

164

423

723

18

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

0

1

12

13

98

167

446

545

1 282

19

Außenbeziehungen

450

187

215

636

1 074

1 588

2 158

3 074

9 383

20

Handel

0

0

0

0

1

1

4

13

19

21

Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten

126

46

133

203

262

523

873

1 109

3 275

22

Erweiterung

52

28

72

208

392

623

559

832

2 766

23

Humanitäre Hilfe

2

0

0

0

7

27

124

421

581

24

Betrugsbekämpfung

0

0

0

0

2

3

5

22

32

25

Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission

0

0

0

0

0

0

0

20

20

26

Verwaltung der Kommission

0

0

0

0

0

2

7

169

179

27

Haushalt

0

0

0

0

0

0

0

8

8

28

Audit

0

0

0

0

0

0

0

1

1

29

Statistik

1

0

2

4

5

6

31

59

108

30

Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben

0

0

0

0

0

0

0

0

0

31

Sprachendienste

0

0

0

0

0

0

0

28

28

90

Übrige Organe

0

0

0

0

0

0

11

332

344

Insgesamt

1 623

1 055

2 116

16 455

4 895

27 359

60 136

80 757

194 395

14.   Übersicht über den haushaltsvollzug im bereich der einnahmen nach Organen

Mio. EUR

Organ

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Erträge

Eingängein % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

Ursprünglich

Endgültig

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

Forderungen des Haushaltsjahrs

Übertragene Forderungen

Insgesamt

Europäisches Parlament

129

130

158

109

267

154

89

243

186,52 %

24

Europäischer Rat und Rat

54

54

94

7

101

87

6

93

172,12 %

8

Kommission

122 675

122 692

129 603

12 291

141 894

126 376

983

127 359

103,80 %

14 534

Gerichtshof

40

40

44

0

44

44

0

44

110,33 %

0

Rechnungshof

20

20

19

0

19

19

0

19

94,72 %

0

Wirtschafts- und Sozialausschuss

10

10

15

0

15

15

0

15

147,07 %

0

Ausschuss der Regionen

7

7

20

0

20

20

0

20

294,94 %

0

Bürgerbeauftragter

1

1

1

0

1

1

0

1

96,40 %

0

Europäischer Datenschutzbeauftragter

1

1

1

0

1

1

0

1

68,01 %

0

Insgesamt

122 937

122 956

129 955

12 407

142 362

126 717

1 078

127 795

103,94 %

14 566

15.   Ausführung der mittel für verpflichtungen und der mittel für zahlungen nach organen

Mittel für Verpflichtungen

Mio. EUR

Organ

Bewilligte Mittel für Verpflichtungen

Mittelbindungen

Auf 2011 übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

Zulasten von Mitteln des Haushalts-jahres

Zulasten von übertragenen Mitteln

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Insgesamt

%

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Übertra-gungen durch Beschlüsse

Insgesamt

%

Zulasten von Mitteln des Haushalts-jahres

Zulasten von übertragenen Mitteln

Zweckgebundene Einnahmen

(EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9=7+8

10=9/1

11

12

13

14=11+12+13

15=14/1

Europäisches Parlament

1 752

1 552

9

24

1 586

90,50 %

101

9

111

6,31 %

55

1

0

56

3,19 %

Europäischer Rat und Rat

703

593

0

41

634

90,08 %

29

0

29

4,14 %

41

0

0

41

5,79 %

Kommission

144 100

137 733

319

1 780

139 833

97,04 %

3 395

250

3 645

2,53 %

621

0

1

622

0,43 %

Gerichtshof

331

324

0

1

325

97,89 %

1

0

1

0,44 %

6

0

0

6

1,66 %

Rechnungshof

149

138

0

0

138

93,02 %

0

0

0

0,26 %

10

0

0

10

6,72 %

Wirtschafts- und Sozialausschuss

127

121

0

4

125

98,00 %

0

0

0

0,14 %

2

0

0

2

1,87 %

Ausschuss der Regionen

91

79

0

11

90

99,39 %

0

0

0

0,02 %

1

0

0

1

0,59 %

Bürgerbeauftragter

9

8

0

0

8

89,65 %

0

0

0

 

1

0

0

1

10,35 %

Europäischer Datenschutzbeauftragter

7

6

0

0

6

82,73 %

0

0

0

 

1

0

0

1

17,27 %

Insgesamt

147 270

140 554

328

1 861

142 744

96,93 %

3 528

259

3 787

2,57 %

738

1

1

740

0,50 %


Mittel für Zahlungen

Mio. EUR

Organ

Bewilligte Mittel für Zahlungen

Zahlungen

Auf 2011 übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

Zulasten von Mitteln des Haushalts-jahres

Zulasten von übertragenen Mitteln

aus zweckgebundenen Einnahmen

Insgesamt

%

Automatische Übertragungen

Übertra-gungen durch Beschlüsse

aus zweckge-bundenen Einnahmen

Insgesamt

%

Zulasten von Mitteln des Haushalts-jahres

Zulasten von über-tragenen Mitteln

Zweckgebundene Einnahmen

(EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9

10=7+8+9

11=10/1

12

13

14

15=12+13+14

16=15/1

Europäisches Parlament

1 938

1 321

165

20

1 507

77,74 %

231

9

111

351

18,10 %

55

25

0

81

4,16 %

Europäischer Rat und Rat

748

543

34

43

620

82,89 %

50

0

31

81

10,76 %

41

7

0

48

6,35 %

Kommission

127 031

116 982

732

1 661

119 374

93,97 %

550

622

3 901

5 073

3,99 %

1 855

718

11

2 584

2,03 %

Gerichtshof

350

307

15

1

323

92,40 %

17

0

1

18

5,24 %

6

3

0

8

2,36 %

Rechnungshof

210

122

60

0

182

86,90 %

16

0

0

17

7,94 %

10

1

0

11

5,15 %

Wirtschafts- und Sozialausschuss

134

112

5

4

121

90,36 %

8

0

1

9

6,95 %

2

1

0

4

2,68 %

Ausschuss der Regionen

97

73

5

12

89

92,03 %

7

0

0

7

6,91 %

1

0

0

1

1,06 %

Bürgerbeauftragter

10

8

1

0

8

84,26 %

1

0

0

1

5,23 %

1

0

0

1

10,50 %

Europäischer Datenschutzbeauftragter

8

4

1

0

5

61,11 %

1

0

0

1

16,79 %

1

1

0

2

22,10 %

Insgesamt

130 527

119 472

1 018

1 741

122 231

93,64 %

881

631

4 045

5 557

4,26 %

1 972

756

11

2 739

2,10 %

16.   Einnahmen der agenturen: vorausschätzungen, festgestellte forderungen und vereinnahmte beträge

Mio. EUR

Agentur

Geschätzte Haushalts-mittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

Noch einzuziehen

Politikbereich Subvention EU Kommission

Europäische Agentur für Flugsicherheit

137

109

106

4

06

Frontex

93

84

84

0

18

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

18

19

19

0

15

Europäische Polizeiakademie

8

8

8

0

18

Europäische Chemikalienagentur

75

386

386

0

02

Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten

58

48

49

0

17

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

16

16

16

0

18

Europäische Umweltagentur

51

46

46

0

07

Europäische Fischereiaufsichtsagentur

11

10

10

0

11

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

73

74

74

0

17

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen

6

6

6

0

04

Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS

9

16

16

0

06

Fusion for Energy

242

273

236

37

08

Eurojust

32

32

32

0

18

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

51

45

45

0

06

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

174

179

179

0

12

Europäische Arzneimittelagentur

208

221

209

12

02

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

8

8

8

0

09

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

20

22

22

0

18

Europäische Eisenbahnagentur

24

24

24

0

06

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

15

14

14

0

04

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

56

59

51

8

31

Europäische Stiftung für Berufsbildung

20

19

19

0

15

Gemeinschaftliches Sortenamt

13

12

12

0

17

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

21

21

21

0

04

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

49

49

49

0

15

Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

16

16

16

0

06

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates

29

29

29

0

08

Exekutivagentur für die Forschung

34

36

34

3

08

Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm

7

7

7

0

17

Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz

10

10

10

0

06

Insgesamt

1 677

1 993

1 929

64

 


Mio. EUR

Einnahmenart

Geschätzte Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

Noch einzuziehen

Beitrag der Kommission

1 061

1 040

1 037

3

Einkünfte aus Gebühren

443

765

751

14

Sonstige Einkünfte

173

188

141

47

Insgesamt

1 677

1 993

1 929

64

17.   Agenturen: mittel für verpflichtungen und mittel für zahlungen nach agenturen

Mio. EUR

Agentur

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Mittel

Vorgenommene Mittelbindungen

Auf 2010 übertragene Mittel

Mittel

Zahlungen

Auf 2010 übertragene Mittel

Europäische Agentur für Flugsicherheit

144

122

22

157

108

48

Frontex

95

89

3

118

82

27

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

21

19

2

21

17

3

Europäische Polizeiakademie

12

10

2

13

8

3

Europäische Chemikalienagentur

75

71

0

96

77

12

Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten

58

56

0

76

56

16

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

16

16

0

17

15

1

Europäische Umweltagentur

52

44

8

58

44

13

Europäisches Polizeiamt

93

91

0

93

68

22

Europäische Fischereiaufsichtsagentur

10

10

0

11

10

1

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

76

74

0

84

71

11

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen*

6

4

0

6

2

2

Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS

74

67

7

63

45

18

Fusion for Energy

551

550

1

302

192

56

Eurojust

34

31

3

38

28

9

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

55

53

0

53

46

1

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

366

158

0

396

150

35

Europäische Arzneimittelagentur

210

201

0

248

196

45

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

8

8

0

10

8

2

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

20

20

0

27

19

8

Europäische Eisenbahnagentur

24

24

0

29

23

5

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

16

15

0

20

15

4

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

56

43

0

60

43

4

Europäische Stiftung für Berufsbildung

19

19

0

21

20

1

Gemeinschaftliches Sortenamt

13

12

0

14

11

0

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

22

21

0

27

22

4

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

49

49

0

55

48

6

Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

16

15

0

17

15

2

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates

29

29

0

32

30

2

Exekutivagentur für die Forschung

34

33

0

37

32

3

Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm

7

7

0

8

7

1

Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz

10

10

0

11

9

1

Insgesamt

2 271

1 972

49

2 217

1 516

366


EUR millions

Art der Ausgaben

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

Mittel

Mittel-bindungen

Auf 2010 übertragene Mittel

Mittel

Zahlungen

Auf 2010 übertragene Mittel

Personalbestand

673

656

3

688

649

19

Verwaltungsaufwendungen

283

264

2

365

249

93

Operative Ausgaben

1 314

1 052

44

1 165

618

254

Insgesamt

2 271

1 972

49

2 217

1 516

366

18.   Haushaltsergebnis einschliesslich Agenturen

Mio. EUR

 

Europäische Union

Agenturen

Eliminierung der Zuschüsse zugunsten der Agenturen

Insgesamt

Einnahmen für das Haushaltsjahr

127 795

1 929

(1 037)

128 687

Zahlungen zulasten der Mittel des Haushaltsjahres

(121 213)

(1 320)

1 037

(121 495)

Auf das Jahr N+1 übertragene Mittel für Zahlungen

(2 797)

(366)

0

(3 164)

Annullierung aus dem Jahr N-1 übertragener nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen

741

181

0

922

Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf

22

0

0

22

Haushaltsergebnis

4 549

424

0

4 972

Erläuterungen zu den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug

1.   HAUSHALTSGRUNDSÄTZE, GLIEDERUNG DES HAUSHALTSPLANS UND MITTELARTEN

1.1.   RECHTSGRUNDLAGE UND HAUSHALTSORDNUNG

Die Rechnungsführung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (ABI L 248 vom 16.9.2002) über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union sowie der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zu dieser Haushaltsordnung. Der Gesamthaushaltsplan, das zentrale finanzpolitische Instrument der Europäischen Union, ist der Rechtsakt, mittels dessen alljährlich die EU-Einnahmen und -ausgaben bewilligt werden.

Jedes Jahr nimmt die Kommission für das Haushaltsjahr eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben sämtlicher Organe vor und stellt anhand der ermittelten Zahlen einen Haushaltsvorentwurf auf, den sie der Haushaltsbehörde unterbreitet. Auf der Grundlage dieses Vorentwurfs arbeitet der Rat einen Haushaltsentwurf aus, über den beide Teile der Haushaltsbehörde anschließend verhandeln. Der Präsident des Europäischen Parlaments spricht die endgültige Feststellung des Haushaltsplans aus, der damit rechtskräftig wird. Die Ausführung des Haushaltsplans obliegt in erster Linie der Kommission.

1.2.   HAUSHALTSGRUNDSÄTZE

Der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union beruht auf folgenden Grundsätzen.

—   Einheit und Haushaltswahrheit: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen in einem einzigen Haushaltsplan ausgewiesen und bei einer Haushaltslinie eingesetzt werden; die Ausgaben dürfen die bewilligten Finanzierungsmittel nicht übersteigen,

—   Gesamtdeckung: Dieser Grundsatz umfasst zwei Regeln.

das Nonaffektationsgebot, wonach die Haushaltseinnahmen nicht bestimmten Ausgaben zugewiesen werden dürfen (die Gesamtheit der Einnahmen dient der Deckung der Gesamtheit der Ausgaben);

das Bruttoprinzip, wonach alle Einnahmen und Ausgaben jeweils in voller Höhe und ohne Aufrechnung untereinander in den Haushaltsplan eingesetzt werden müssen:

—   Jährlichkeit: Die Mittel werden jeweils für die Dauer eines Haushaltsjahres bewilligt und müssen im Laufe dieses Jahres in Anspruch genommen werden;

—   Haushaltsausgleich: Der Haushalt muss in Einnahmen und Ausgaben ausgewogen sein (die voraussichtlichen Einnahmen decken sich mit den Mitteln für Zahlungen.

—   spezifizierung: Alle Mittel haben eine spezifische Zweckbindung und dürfen nur zur Deckung der betreffenden Ausgaben verwendet werden.

—   Rechnungseinheit: Die Aufstellung des Haushaltsplans, der Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung erfolgen in Euro.

—   Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung:: Die Haushaltsmittel sind nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, d. h. sparsam, effizient und wirksam, zu verwenden.

—   Transparenz: Der Haushaltsplan sowie die Berichtigungshaushaltspläne und endgültigen Jahresabschlüsse werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

1.3   GLIEDERUNG DES HAUSHALTSPLANS

Der Haushaltsplan umfasst:

(a)

eine allgemeine Einnahmenübersicht;

(b)

die jeweils in einen Einnahmen- und einen Ausgabenplan unterteilten Einzelpläne der verschiedenen Organe: Einzelplan I: Parlament; Einzelplan II: Rat; Einzelplan III: Kommission; Einzelplan IV: Gerichtshof; Einzelplan V: Rechnungshof; Einzelplan VI: Wirtschafts- und Sozialausschuss; Einzelplan VII: Ausschuss der Regionen; Einzelplan VIII: Europäischer Bürgerbeauftragter; Einzelplan IX: Europäischer Datenschutzbeauftragter.

Die Einnahmen und Ausgaben jedes Organs sind entsprechend ihrer Art oder ihrer Zweckbestimmung nach Titeln, Kapiteln, Artikeln und Posten gegliedert.

Ein Teil der Mittel der in Abwicklung befindlichen EGKS wurde in einen entsprechenden Funktionshaushaltsplan für die „EGKS in Abwicklung“ eingesetzt, der alljährlich nach Konsultation des Rates und des Europäischen Parlaments von der Kommission angenommen wurde. Der letzte derartige Haushaltsplan wurde für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 23. Juli 2002 aufgestellt. Seit dem 24. Juli 2002 werden die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Funktionshaushaltsplan in der Aufwands- und Ertragsrechnung der EGKS in Abwicklung ausgewiesen. Die noch abzuwickelnden Verpflichtungen sind auf der Verbindlichkeitsseite der Vermögensübersicht ausgewiesen.

1.4   GLIEDERUNG DER HAUSHALTSBUCHFÜHRUNG

1.4.1    Allgemeiner Überblick

Nur der Einzelplan der Kommission umfasst sowohl Verwaltungsmittel als auch operative Mittel. Die übrigen Organe verfügen ausschließlich über Verwaltungsmittel. Im Haushaltsplan wird unterschieden zwischen zwei Mittelkategorien, den „nicht getrennten Mitteln“ (NGM) und den „getrennten Mitteln“ (GM).

Die nicht getrennten Mittel sind zur Deckung der jährlich angelegten (und somit dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit entsprechenden) Ausgaben bestimmt. Sie decken den gesamten Bereich der Verwaltungsausgaben (Einzelplan der Kommission sowie die Einzelpläne der übrigen Organe), Ausgaben des EGFL, die jährlich zu tätigen sind, und bestimmte Aufwendungen technischer Art (namentlich Erstattungen, Inanspruchnahme von Garantien für Anleihen/Darlehen usw.). Bei den nicht getrennten Mitteln deckt sich der Betrag der Mittel für Verpflichtungen mit dem der Mittel für Zahlungen.

Die getrennten Mittel sollen es ermöglichen, diesen Jährlichkeitsgrundsatz mit der Notwendigkeit einer über mehrere Jahre gestaffelten Finanzierung bestimmter Maßnahmen in Einklang zu bringen. Sie dienen der Deckung der mehrjährig angelegten Haushaltsvorgänge. Dieser Kategorie sind sämtliche Mittel des Einzelplans der Kommission zuzuordnen (ausgenommen die Mittel des Kapitels 1). Die getrennten Mittel untergliedern sich jeweils in Mittel für Verpflichtungen (MfV) und Mittel für Zahlungen (MfZ):

—   Mittel für Verpflichtungen: Die Mittel für Verpflichtungen betreffen den Gesamtbetrag der rechtlichen Verpflichtungen, die im laufenden Haushaltsjahr für Tätigkeiten eingegangen wurden, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt. Gemäß Artikel 76 Absatz 3 der Haushaltsordnung können die Mittel für Maßnahmen, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt, in Jahrestranchen gebunden werden, wenn der Basisrechtsakt das vorsieht.

—   Mittel für Zahlungen: Die Mittel für Zahlungen decken die Ausgaben, die in dem betreffenden Haushaltsjahr zur Erfüllung der in diesem Haushaltsjahr und/oder in früheren Haushaltsjahren eingegangenen Verpflichtungen entstehen.

1.4.2    Herkunft der Mittel

Hauptsächliche Finanzierungsquelle ist der Haushaltsplan der Union für das betreffende Haushaltsjahr. Daneben sieht die Haushaltsordnung jedoch noch weitere Arten von Mitteln vor, die entweder aus den vorhergehenden Haushaltsjahren übertragen wurden oder aber aus externen Quellen stammen.

Ursprünglich für das laufende Haushaltsjahr bewilligte Haushaltsmittel können nach Maßgabe der Bestimmungen der Artikel 22 bis 24 der Haushaltsordnung (Verordnung (EG) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002) und über die Berichtigungshaushalte (entsprechend Artikel 37 und 38 der Haushaltsordnung) durch Übertragungen zwischen verschiedenen Haushaltslinien ergänzt werden:

Aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene oder wieder zur Verfügung gestellte Mittel zur Unterstützung des Haushaltsplans. Diese sind (i) nicht getrennte Mittel (Zahlungen), die gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Haushaltsordnung nur auf das nachfolgende Haushaltsjahr automatisch übertragen werden können; (ii) auf Beschluss der Organe übertragene Mittel in einem der beiden folgenden Fälle: wenn alle Vorbereitungsphasen abgeschlossen sind (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung) oder wenn die Rechtsgrundlage verspätet verabschiedet wurde (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b). Es können sowohl Mittel für Verpflichtungen als auch Mittel für Zahlungen übertragen werden (Artikel 9 Absatz 3) und (iii) Nach Aufhebung von Mittelbindungen wieder zu verwendende Mittel: Hierbei handelt es sich um Mittel für Verpflichtungen im Bereich der Strukturfonds, die nach Aufhebung einer Mittelbindung wieder in den Haushaltsplan eingesetzt werden. Eine solche Wiedereinsetzung erfolgt nur ausnahmsweise, z. B. wenn ein Fehler seitens der Kommission vorliegt oder wenn die entsprechenden Mittel für eine vollständige Durchführung der Programme unerlässlich sind (Artikel 157 der Haushaltsordnung).

Zweckgebundene Einnahmen, die sich wie folgt zusammensetzen (i) Rückzahlungen, wobei die Mittel jeweils den Haushaltslinien zugewiesen werden, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe getätigt wurde, und die ohne Einschränkung übertragen werden können; (ii) EFTA-Mittel: Im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum ist ein Finanzbeitrag der EWR- Mitgliedstaaten zu bestimmten Tätigkeiten des EU-Haushalts vorgesehen. Die einschlägigen Haushaltslinien mit den jeweils vorgesehenen Beträgen sind dem Anhang III zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu entnehmen. Die ursprüngliche Mittelausstattung der betreffenden Linien erhöht sich jeweils um die EFTA-Beiträge. Zum Jahresende nicht in Anspruch genommene Mittel verfallen und werden den EWR-Mitgliedstaaten zurückerstattet; (iii) Einnahmen aus Zahlungen Dritter/ Drittländer, die mit der Europäischen Union Abkommen geschlossen haben, in denen eine finanzielle Beteiligung an Tätigkeiten der EU vorgesehen ist. Ihre Beiträge gelten als Einnahmen aus Zahlungen Dritter mit einer Zweckbindung an bestimmte Haushaltslinien (vorwiegend im Bereich der Forschung) und können unbegrenzt übertragen werden (Artikel 10 und Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a und d der Haushaltsordnung); (iv) Einnahmen aus Leistungen für Dritte: Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeiten können die Einrichtungen der EU-Forschungsstelle Leistungen für externe Einrichtungen erbringen (Artikel 161 Absatz 2 der Haushaltsordnung). Wie die vorgenannten Einnahmen aus Zahlungen Dritter unterliegen auch diese Einnahmen aus Leistungen für Dritte einer Zweckbindung an bestimmte Haushaltslinien und können unbegrenzt übertragen werden (Artikel 10 und Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung); und (v) wiederzuverwendende Mittel aus der Rückzahlung von Vorfinanzierungen: Hierbei handelt es sich um Mittel der Europäischen Union, die von den Empfängern zurückgezahlt wurden und die ohne Einschränkung übertragen werden können. Im Bereich der Strukturfonds erfolgt die Rückforderung der Mittel auf der Grundlage eines Kommissionsbeschlusses (Artikel 18 Absatz 2 der Haushaltsordnung und Artikel 228 der Durchführungsbestimmungen).

1.4.3    Zusammensetzung der verfügbaren Mittel

—   Endgültige Mittel des Haushaltsplans= ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel + Berichtigungshaushaltspläne + Mittelübertragungen;

—   Zusätzliche Mittel= zweckgebundene Einnahmen (siehe oben) + aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene oder nach Aufhebung von Mittelbindungen wieder zu verwendende Mittel;

—   Insgesamt bewilligte Mittel= endgültige Mittel des Haushaltsplans + zusätzliche Mittel;

—   Mittel des Haushaltsjahres (die zur Berechnung des Haushaltsergebnisses herangezogen werden)= endgültige Mittel des Haushaltsplans + zweckgebundene Einnahmen.

1.5   HAUSHALTSVOLLZUG

Die Ausführung des Haushaltsplans erfolgt gemäß der Haushaltsordnung Artikel 48 Absatz 1, in dem es heißt: „Die Kommission führt den Haushaltsplan […] nach Maßgabe dieser Verordnung eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus.“ Gemäß Artikel 50 erkennt die Kommission den anderen Organen die zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne erforderlichen Befugnisse zu.

1.6   NOCH ABZUWICKELNDE MITTELBINDUNGEN (Altlasten)

Das Konzept der getrennten Mittel führte zu einer Differenz zwischen eingegangenen Verpflichtungen und geleisteten Zahlungen, die aufgrund der zeitlichen Verschiebung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Mittel gebunden werden, und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistung der entsprechenden Zahlungen entsteht.

2.   ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG

2.1   HAUSHALTSERGEBNIS (Tabelle 1)

2.1.1    Allgemeines

Als eigene Mittel werden die Beträge verbucht, die den Konten der Kommission bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten im Laufe des Haushaltsjahres gutgeschrieben worden sind. Die Einnahmen umfassen bei einem Überschuss auch das Haushaltsergebnis für das vorausgegangene Haushaltsjahr. Die übrigen Einnahmen werden nach Maßgabe der Beträge erfasst, die im Laufe des Haushaltsjahres tatsächlich eingegangen sind.

Bei der Ermittlung des Haushaltsergebnisses gelten als Ausgaben die Zahlungen zulasten der Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahres zuzüglich der Mittel desselben Haushaltsjahres, die auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Als Zahlungen zulasten der Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahres gelten diejenigen Zahlungen, die vom Rechnungsführer jeweils bis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres geleistet worden sind. Im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) werden die Zahlungen berücksichtigt, die von den Mitgliedstaaten zwischen dem 16. Oktober 2009 und dem 15. Oktober 2010 getätigt worden sind, sofern die entsprechenden Mittelbindungen und Auszahlungsanordnungen dem Rechnungsführer spätestens bis zum 31. Januar 2011 zugegangen sind. Für die Ausgaben des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) kann ein Konformitätsbeschluss infolge von Kontrollen in den Mitgliedstaaten ergehen.

Das Haushaltsergebnis setzt sich aus zwei Elementen zusammen: den Ergebnissen des Haushaltsvollzugs der Europäischen Union einerseits und den Beiträgen der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten andererseits. Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 betreffend die Eigenmittel entspricht dieses Ergebnis der Differenz zwischen:

dem Gesamtbetrag der Einnahmen des betreffenden Haushaltsjahres;

und dem Betrag der zulasten der Mittel dieses Haushaltsjahres geleisteten Zahlungen zuzüglich des Betrags der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel des betreffenden Haushaltsjahres.

Diese Differenz erhöht bzw. vermindert sich um:

den Nettosaldo aus den aus früheren Haushaltsjahren übertragenen und in Abgang gestellten Mitteln einerseits und den durch Euro-Kursschwankungen bedingten eventuellen Überschreitungen bei den Zahlungen zulasten von aus dem Vorjahr übertragenen nicht getrennten Mitteln andererseits;

den Saldo, der während des Haushaltsjahres festgestellten Wechselkursgewinne und –verluste.

Überschüsse aus dem Haushalt fließen im Laufe des Folgejahres an die Mitgliedstaaten zurück, indem die für das betreffende Jahr fälligen Beiträge entsprechend gekürzt werden.

Die aus den vorhergehenden Haushaltsjahren übertragenen Mittel im Zusammenhang mit Beteiligungen Dritter und Leistungen für Dritte, die „per definitionem“ grundsätzlich nie verfallen, werden bei den zusätzlichen Mitteln des Haushaltsjahres ausgewiesen. Dies erklärt die Differenz zwischen den aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mitteln in den Aufstellungen über den Haushaltsvollzug 2010 und den auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mitteln in den Aufstellungen über den Haushaltsvollzug 2009. Die wiederzuverwendenden Mittel für Zahlungen und die infolge der Rückzahlung von Vorfinanzierungen wieder eingesetzten Mittel werden bei der Berechnung des wirtschaftlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres nicht berücksichtigt.

Die übertragenen Mittel für Zahlungen umfassen Folgendes: automatische Übertragungen und Übertragungen auf der Grundlage eines Beschlusses. Die Annullierung von aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen, nicht in Anspruch genommenen Mitteln für Zahlungen umfasst die Annullierungen von automatisch oder auf der Grundlage eines Beschlusses übertragenen Mitteln. Sie beinhaltet auch den Rückgang von auf das nachfolgende Jahr übertragenen Mitteln aus zweckgebundenen Einnahmen gegenüber 2009.

2.1.2    Abgleich des Haushaltsergebnisses und des wirtschaftlichen Ergebnisses

Das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr wird gemäß den Grundsätzen der periodengerechten Rechnungsführung ermittelt. Das Haushaltsergebnis beruht hingegen gemäß der Haushaltsordnung auf dem Kassenprinzip. Da beide Berechnungen auf denselben zugrunde liegenden Vorgängen basieren, ist der Abgleich der beiden Ergebnisse eine nützliche Kontrolle. In der nachstehenden Tabelle wird dieser Abgleich ausgewiesen, wobei die für den Abgleich wichtigen Beträge – untergliedert nach Einnahmen- und Ausgabenposten – hervorgehoben werden.

Abgleich: wirtschaftliches ergebnis – haushaltsergebnis

Mio. EUR

 

2010

2009

neu dargestellt

WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES HAUSHALTSJAHRES

17 232

6 887

Erträge

im laufenden Jahr festgestellte, jedoch noch nicht eingezogene Forderungen

(3 132)

(2 806)

in vorhergehenden Jahren festgestellte und im laufenden Jahr eingezogene Forderungen

1 346

2 563

antizipative Aktiva (netto)

(371)

436

Aufwendungen

antizipative Passiva (netto)

(7 426)

2 951

im laufenden Jahr gezahlte Ausgaben aus dem Vorjahr

(386)

(432)

Nettoauswirkung der Vorfinanzierung

(678)

(9 458)

Auf das Folgejahr übertragene Mittel für Zahlungen

(2 798)

(1 759)

Zahlungen zulasten von übertragenen Mitteln und Annullierung nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen

1 760

4 573

Bewegungen bei Rückstellungen

(323)

(329)

Sonstiges

(257)

(153)

Wirtschaftliches Ergebnis Agenturen + EGKS

(418)

(209)

WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES HAUSHALTSJAHRES*

4 549

2 264

Abgleichsposten – Erträge

Die tatsächlichen Einnahmen eines Haushaltsjahres umfassen die Beträge, die aufgrund der im Laufe des betreffenden Jahres festgestellten Forderungen eingezogen werden, sowie die vereinnahmten Beträge aufgrund von aus den Vorjahren übertragenen Forderungen. Daher müssen die im laufenden Haushaltsjahr festgestellten Forderungen, deren Einziehung jedoch noch aussteht, im Rahmen des Abgleichs vom wirtschaftlichen Ergebnis abgezogen werden, da sie nicht Teil der Haushaltseinnahmen bilden. In früheren Haushaltsjahren festgestellte Forderungen, die im betreffenden Haushaltsjahr eingezogen wurden, müssen im Rahmen des Abgleichs hingegen zum wirtschaftlichen Ergebnis addiert werden.

Die antizipativen Aktiva (netto) setzen sich hauptsächlich aus Einnahmen aus Agrarabschöpfungen, Eigenmitteln, Zinsen und Dividenden zusammen. Lediglich die Nettoauswirkung, d.h. die antizipativen Aktiva für das betreffende Haushaltsjahr abzüglich der aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenden antizipativen Aktiva, werden berücksichtigt.

Abgleichsposten – Aufwendungen

Die antizipativen Passiva (netto) setzen sich hauptsächlich aus Abgrenzungen für den Jahresabschluss zusammen, d. h. es handelt sich um von Empfängern von EU-Mitteln verauslagte förderfähige Ausgaben, die der Kommission noch nicht gemeldet wurden-

Während antizipative Passiva nicht als Haushaltsausgaben betrachtet werden, bilden die Zahlungen, die im betreffenden Haushaltsjahr für in früheren Haushaltsjahren erfasste Rechnungen geleistet wurden, Teil der Haushaltsausgaben des betreffenden Haushaltsjahres.

Die Nettoauswirkung der Vorfinanzierungen setzt sich zusammen aus (1) den neuen Vorfinanzierungsbeträgen, die im betreffenden Haushaltsjahr geleistet und als Haushaltsausgaben des betreffenden Haushaltsjahres erfasst wurden, und (2) der Verrechnung von Vorfinanzierungsbeträgen, die im betreffenden Haushaltsjahr oder in früheren Haushaltsjahren im Rahmen der Anerkennung förderfähiger Ausgaben geleistet wurden. Bei Letzteren handelt es sich nach dem Grundsatz der periodengerechten Buchführung um Ausgaben der Rechnungsperiode, im Sinne der Haushaltsbuchführung sind sie allerdings nicht zu berücksichtigen, da die Zahlung der ursprünglichen Vorfinanzierung bereits zum Zeitpunkt der Zahlung als Haushaltsausgabe berücksichtigt wurde.

Neben den zulasten der Mittel des Haushaltsjahres geleisteten Zahlungen müssen auch die auf das Folgejahr übertragenen Mittel bei der Berechnung des Haushaltsergebnisses für das betreffende Haushaltsjahr berücksichtigt werden (gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000). Dies gilt auch für die im betreffenden Haushaltsjahr geleisteten Zahlungen aus übertragenen Mitteln und annullierten, nicht in Anspruch genommenen Mitteln für Zahlungen.

Die Bewegungen bei Rückstellungen beziehen sich auf die Schätzungen zum Jahresende in der periodengerechten Buchführung (vorwiegend Personalaufwendungen), die keine Auswirkungen auf die Haushaltsbuchführung haben. Die sonstigen Ausgleichsbeträge umfassen verschiedene Elemente wie Abschreibung von Vermögenswerten, Erwerb von Vermögenswerten, Zahlungen für Finanzierungsleasing und Finanzbeteiligungen, die in der Haushaltsbuchführung und der periodengerechten Buchführung unterschiedlich behandelt werden.

Schließlich muss das wirtschaftliche Ergebnis der Agenturen und der EGKS, das in dem konsolidierten wirtschaftlichen Ergebnis eingeschlossen ist, ausgeschlossen werden, da deren Haushaltsvollzug nicht Teil des konsolidierten Haushaltsergebnisses ist.

2.2   VERGLEICH ZWISCHEN HAUSHALTSPLAN UND HAUSHALTSVOLLZUG (Tabelle 2)

Im ursprünglich verabschiedeten Haushaltsplan, der vom Präsidenten des Europäischen Parlaments am 17. Dezember 2009 unterzeichnet wurde, war für die Mittel für Zahlungen ein Betrag von 122 937 Mio. EUR vorgesehen, der durch Eigenmittel in Höhe von 121 507 Mio. EUR finanziert werden sollte. Die im ursprünglichen Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben werden normalerweise im Laufe des Haushaltsjahrs berichtigt; diese Änderungen werden in Berichtigungshaushaltsplänen dargelegt. Die Anpassungen der auf dem BNE beruhenden Eigenmittel gewährleisten, dass die Haushaltseinnahmen exakt den Haushaltsausgaben entsprechen. Nach dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs muss der Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben (Mittel für Zahlungen) ausgewogen sein.

Einnahmen:

Im Jahr 2010 wurden acht Berichtigungshaushaltspläne verabschiedet. Unter Berücksichtigung dieser Berichtigungshaushaltspläne ergeben sich im Haushaltsplan 2010 endgültige Gesamteinnahmen in Höhe von 122 956 Mio. EUR. Diese wurden durch Eigenmittel in Höhe von insgesamt 119 270 Mio. EUR (somit 2 237 Mio. EUR weniger als ursprünglich veranschlagt) und der restliche Betrag durch sonstige Einnahmen finanziert. Der geringere Bedarf an Eigenmitteln ist hauptsächlich auf die Einbeziehung eines Betrags von 2 254 Mio. EUR zurückzuführen, der sich aus dem Überschuss aus dem Vorjahr ergab.

Was die Eigenmittel anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass die Erhebung der traditionellen Eigenmittel weitgehend dem veranschlagten Betrag entsprach. Dies lässt sich damit erklären, dass die Haushaltsansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung des Berichtigungshaushalts Nr. 4/2010 (Erhöhung um 1 516 Mio. EUR) geändert wurden. Diese Anpassungen beruhten auf neuen makroökonomischen Prognosen im Frühjahr 2010, die optimistischer waren als die vorhergehenden Prognosen.

Die endgültigen MwSt- und BNE-Zahlungen der Mitgliedstaaten entsprachen ebenfalls weitgehend den endgültigen Haushaltsansätzen. Die Differenz zwischen den veranschlagten Beträgen und den tatsächlich gezahlten Beträgen ist auf die Differenz zwischen den für die Zwecke des Haushaltsplans zugrunde gelegten Euro- Umrechnungskursen und den zu dem Zeitpunkt, als die nicht zur WWU zählenden Mitgliedstaaten ihre Zahlungen tatsächlich leisteten, geltenden Umrechnungskursen zurückzuführen.

Ausgaben:

Im Jahr 2010, dem vierten Jahr des jetzigen Programmplanungszeitraums, hatten die Programme die Anlaufphase durchschritten und liefen rund, während gleichzeitig der endgültige Abschluss alter Programme begann. Zum Jahresende beliefen sich vor dem Jahr 2007 eingegangene, noch abzuwickelnde Mittelbindungen auf etwa 10% der gesamten Altlasten.

In Bezug auf die Verpflichtungen wurden der ursprüngliche Haushaltsplan und somit die gesteckten politischen Ziele praktisch wie geplant durchgeführt. Die Ausführungsrate betrug 99,4%. Hierbei wurden nicht in Anspruch genommenen Reserven in Höhe von 415 Mio. EUR des Globalisierungsfonds und 28 Mio. EUR nicht in Anspruch genommener vorläufiger Mittel (Beträge, die unter dem Vorbehalt der Erfüllung bestimmte Bedingungen in die Reserven eingestellt wurden und am Ende des Haushaltsjahres in der Reserve verblieben) nicht berücksichtigt. Im Verlauf des Haushaltsjahres vorgenommene Anpassungen betrafen 80 Mio. EUR für den Europäischen Solidaritätsfonds, der seinem Wesen nach für unvorhergesehene Ausgaben vorgesehen ist, Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 10 Mio. EUR in Verbindung mit der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes sowie 10 Mio. EUR für das Europäische Parlament nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Mit dem Vollzug von insgesamt 140 554 Mio. EUR blieben 554 Mio. EUR ungenutzt. Nach dem Übertrag von 259 Mio. EUR auf das Haushaltsjahr 2011, wobei Energieprojekte zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung in Höhe von 147 Mio. EUR den größten Posten darstellten, verfielen 295 Mio. EUR.

Die Ausführungsrate der Zahlungen betrug ohne Berücksichtigung der nicht in Anspruch genommenen Reserve für Energiehilfe (193 Mio. EUR) sowie vorläufiger Mittel (48 Mio. EUR) 97,4% des Haushaltsplans. Die insgesamt bewilligten Mittel wurden im Jahresverlauf nur um den oben erwähnten Anstieg der Verwaltungsaufwendungen berichtigt.

Anders als in den Vorjahren wurden die Mittel für Zahlungen nicht durch einen Berichtigungshaushalt am Jahresende gesenkt. Die wichtigste Berichtigung erfolgte über die globale Mittelübertragung, in deren Rahmen die Regionalpolitik durch entsprechende Mittelkürzungen bei der Entwicklung des ländlichen Raums um 1 125 Mio. EUR gestärkt wurde. Die Kommission stattete außerdem den Kohäsionsfonds durch interne Mittelübertragungen mit ca. 600 Mio. EUR zusätzlich aus. Die nicht in Anspruch genommenen verabschiedeten Mittel beliefen sich unter Ausschluss der Reserven auf 3 243 Mio. EUR. Nach dem Übertrag von 1 513 Mio. EUR verfielen insgesamt 1 730 Mio. EUR, die sich auf die Rubrik "Mehrjähriger Finanzrahmen” (MFF) verteilten.

Die genaue Analyse der Haushaltsanpassungen, ihr jeweiliger Kontext, ihre Gründe und Auswirkungen werden im Bericht der Kommission über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2010 dargestellt. Teil A gibt einen allgemeinen Überblick über den Haushaltsvollzug und Teil B enthält nach den einzelnen Rubriken des Finanzrahmens aufgeschlüsselte Informationen.

2.3   EINNAHMEN (Tabelle 3)

Die Einnahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union umfassen im Wesentlichen zwei Kategorien: Eigenmittel und sonstige Einnahmen. Dies ist in Artikel 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union folgendermaßen festgelegt: „Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert“. Die Haushaltsausgaben werden größtenteils über die Eigenmittel gedeckt. Die sonstigen Einnahmen machen nur einen kleinen Teil der Gesamtfinanzierung aus.

Es werden drei Kategorien von Eigenmitteln unterschieden: traditionelle Eigenmittel, MwSt-Eigenmittel und BNE-Eigenmittel. Die traditionellen Eigenmittel setzen sich aus Zuckerabgaben und Zöllen zusammen. Überdies sind ein Korrekturmechanismus zugunsten des Vereinigten Königreichs sowie eine Bruttokürzung des jeweiligen BNE-Beitrags der Niederlande und Schwedens Bestandteil des Eigenmittelsystems.

2.3.1    Traditionelle Eigenmittel

Traditionelle Eigenmittel: Die zuständigen Verwaltungen der Mitgliedstaaten weisen alle festgestellten Eigenmittelansprüche in einer der beiden dafür vorgesehenen Buchführungen aus:

der regulären Buchführung gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000: Ansprüche, die eingezogen worden sind oder für die eine Sicherheit geleistet worden ist.

In der gesonderten Buchführung gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000: alle noch nicht eingezogenen und/oder nicht durch eine Sicherheitsleistung garantierten Beträge; sowie Beträge, für die eine Sicherheit geleistet wurde, die aber angefochten werden, können hier ausgewiesen werden.

Hinsichtlich der gesonderten Buchführung übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission Vierteljahresübersichten mit folgenden Angaben:

im vorhergehenden Quartal einzuziehender Saldo;

im betreffenden Quartal festgestellte Forderungen;

Abänderungen der Bemessungsgrundlage (Berichtigungen/Annullierungen) im betreffenden Quartal;

Abschreibungen (die gemäß Artikel 17, Absatz 2 der Verordnung 1150/2000 nicht bereitgestellt werden können);

im betreffenden Quartal eingezogene Beträge;

Am Ende des betreffenden Quartals einzuziehender Saldo.

Traditionelle Eigenmittel sind spätestens am ersten Werktag nach dem 19. des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die Forderung festgestellt wurde (oder im Falle der gesonderten Buchführung eingezogen wurde), dem Konto der Kommission bei der Haushaltsverwaltung des betreffenden Mitgliedstaates oder bei der zu diesem Zweck benannten Einrichtung gutzuschreiben. Die Mitgliedstaaten behalten 25 % der traditionellen Eigenmittel als Einziehungskosten ein. Die Eigenmittel-Eventualforderungen werden auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit ihres tatsächlichen Eingangs angepasst.

2.3.2.    MwSt- und BNE-Eigenmittel

Die MwSt-Eigenmittel ergeben sich aus der Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Satzes auf die harmonisierte MwSt-Bemessungsgrundlage, die nach Maßgabe von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Eigenmittelbeschlusses 2007 festgelegt wird. Der einheitliche Satz ist auf 0,30 % festgesetzt, mit Ausnahme des Zeitraums 2007-2013, in dem der Abrufsatz für Österreich auf 0,225 %, für Deutschland auf 0,15 % und für die Niederlande und Schweden auf 0,10 % festgesetzt ist. Die MwSt-Bemessungsgrundlage wird für alle Mitgliedstaaten auf 50 % ihres BNE begrenzt.

Die MwSt-Eigenmittel ergeben sich aus der Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Satzes auf die harmonisierte MwSt-Bemessungsgrundlage, die nach Maßgabe von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Ratsbeschlusses vom 29. September 2000 festgelegt wird. Die MwSt-Bemessungsgrundlage wird für alle Mitgliedstaaten auf 50 % ihres BNE begrenzt.

Bei den BNE-Eigenmitteln handelt es sich um eine variable Einnahmequelle, die zur Finanzierung des durch traditionelle Eigenmittel, MwSt-Eigenmittel, sonstige Einnahmen nicht gedeckten Teils der Gesamtausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr dient. Sie werden durch Anwendung eines einheitlichen Prozentsatzes auf das BNE jedes Mitgliedstaats berechnet.

Die MwSt- und BNE-Eigenmittel werden zunächst anhand von Vorausschätzungen der entsprechenden Bemessungsgrundlagen ermittelt, die im Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs festgelegt werden. Später werden diese Prognosen überprüft und aktualisiert und die neuen Beträge im Jahresverlauf mittels eines Berichtigungshaushalts in den Haushaltsplan eingesetzt

Die tatsächlichen Zahlen zu den MwSt- und BNE-Grundlagen sind erst in dem auf das Bezugshaushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar. Die Kommission berechnet die Differenz zwischen den Beträgen, die von den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der tatsächlichen Grundlagen abzuführen sind, und denen, die sie anhand der vorläufigen (ggf. aktualisierten) Grundlagen bereits gezahlt haben. Die so ermittelten – positiven oder negativen – MwSt- und BNE-Salden werden dann zum 1. Arbeitstag im Dezember des auf das Bezugshaushaltsjahr folgenden Jahres bei den Mitgliedstaaten abgerufen. Sofern kein Vorbehalt eingelegt wird, sind während der vier darauffolgenden Jahre noch Berichtigungen an den tatsächlichen MwSt- und BNE-Grundlagen möglich. Die zuvor ermittelten Salden werden daraufhin entsprechend angepasst und die Differenzbeträge zeitgleich mit den MwSt- und BNE-Salden des Vorjahres abgerufen.

Im Rahmen ihrer Kontrolle der MwSt-Übersichten und BNE-Daten kann die Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten Vorbehalte formulieren, die bestimmte Sachverhalte betreffen, bei denen mit Auswirkungen auf die Eigenmittelbeiträge der Mitgliedstaaten zu rechnen ist. So können beispielsweise akzeptable Daten fehlen oder es kann die Notwendigkeit bestehen, dass eine angemessene Methode entwickelt werden muss. Diese Vorbehalte sind als an die Mitgliedstaaten gerichtete potenzielle Forderungen nach Beträgen unbestimmter Höhe zu betrachten, da ihre finanziellen Auswirkungen nicht präzise geschätzt werden können. Sobald der exakte Betrag bestimmt werden kann, werden die MwSt- und BNE-Eigenmittel entweder im Zusammenhang mit den MwSt- und BNE-Salden oder über einen eigens dazu bestimmten Mittelabruf abgerufen.

2.3.3.    VK-Korrektur

Mithilfe dieses Mechanismus werden die Eigenmittelzahlungen des Vereinigten Königreichs proportional zu seinem „Haushaltsungleichgewicht“ vermindert und die Eigenmittelzahlungen der übrigen Mitgliedstaaten im gleichen Verhältnis erhöht. Der Mechanismus zur Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs wurde vom Europäischen Rat in Fontainebleau (Juni 1984) beschlossen und mit dem anschließenden Eigenmittelbeschluss vom 7. Mai 1985 eingeführt. Ziel dieses Mechanismus war es, das Haushaltsungleichgewicht des Vereinigten Königreichs mithilfe einer Reduzierung seiner Zahlungen an die Europäische Union zu verringern. Deutschland, Österreich, Schweden und den Niederlanden wird eine verringerte Finanzierungsbeteiligung an der Korrektur gewährt (reduziert auf ein Viertel ihrer normalen Beteiligung).

2.4   AUSGABEN (Tabellen 4 bis 13)

2.4.1    Finanzrahmen 2007-2013

Mio. EUR

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

1.

Nachhaltiges Wachstum

53 979

57 653

61 696

63 555

63 974

66 964

69 957

2.

Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen

55 143

59 193

56 333

59 955

60 338

60 810

61 289

3.

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 273

1 362

1 518

1 693

1 889

2 105

2 376

4.

Die EU als Global Player

6 578

7 002

7 440

7 893

8 430

8 997

9 595

5.

Verwaltung

7 039

7 380

7 525

7 882

8 334

8 670

9 095

6.

Ausgleichszahlungen

445

207

210

0

0

0

0

Mittel für Verpflichtungen:

124 457

132 797

134 722

140 978

142 965

147 546

152 312

Mittel für Zahlungen insgesamt:

122 190

129 681

120 445

134 289

134 280

141 360

143 331

Dieser Abschnitt enthält eine Beschreibung der Hauptrubriken für die Ausgaben der Europäischen Union, gegliedert nach Titeln des Finanzrahmens 2007-2013. Das Haushaltsjahr 2010 war das vierte Jahr, das unter den Finanzrahmen 2007-2013 fiel. Die Obergrenze für Mittelbindungen im Jahr 2010 beläuft sich auf insgesamt 140 978 Mio. EUR. Dies entspricht 1,18% des BNE. Die entsprechende Obergrenze der Mittel für Zahlungen beläuft sich auf 134 289 Mio. EUR, d.h. 1,12 % des BNE. In der oben aufgeführten Tabelle wird der Finanzrahmen für 2013 zu aktuellen Preisen dargestellt.

Rubrik 1 –   Nachhaltiges Wachstum

Diese Rubrik umfasst zwei Teilbereiche, die jedoch miteinander verbunden sind:

1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung – hierunter fallen die Ausgaben für Forschung und Innovation, Bildung und Ausbildung, EU-Netze, Sozialpolitik, Binnenmarkt und damit einhergehende Maßnahmen.

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung – hierunter fallen die Ausgaben zur Förderung der Konvergenz zwischen den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen, zur Ergänzung der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung außerhalb der weniger wohlhabenden Regionen und zur Unterstützung der regionenübergreifenden Zusammenarbeit.

Rubrik 2 –   Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Die Rubrik 2 umfasst die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik, Entwicklung des ländlichen Raums und Umweltschutz, insbesondere Natura 2000. Der für die Gemeinsame Agrarpolitik bestimmte Betrag spiegelt die Einigung wider, die der Europäische Rat von Brüssel im Oktober 2002 erzielt hat.

Rubrik 3 –   Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

Die neue Rubrik 3(Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht) trägt der Tatsache Rechnung, dass dieser Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnt und der Europäischen Union auf den Gebieten Justiz und Inneres, Grenzschutz, Einwanderungs- und Asylpolitik, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz, Kultur-, Jugend- und Informationspolitik sowie Dialog mit den Bürgern neue Aufgaben übertragen worden sind. Diese Rubrik ist in zwei Teilbereiche untergliedert:

3a. Freiheit, Sicherheit und Recht

3b. Unionsbürgerschaft

Rubrik 4 –   Die EU als Global Player

Die Rubrik 4 deckt alle Außenmaßnahmen, einschließlich der Heranführungshilfen ab. Die Kommission hatte zwar vorgeschlagen, den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Finanzrahmen einzubeziehen, aber der Europäische Rat und das Europäische Parlament kamen überein, diesen Fonds außerhalb dieses Finanzrahmens zu belassen.

Rubrik 5 –   Verwaltung

Diese Rubrik deckt die Verwaltungsausgaben aller Organe, die Ruhegehälter und die Europäischen Schulen ab. Für die anderen Organe außer der Kommission machen diese Kosten die Gesamtheit ihrer Aufwendungen aus; bei den Agenturen und sonstigen Einrichtungen dagegen fallen sowohl Verwaltungsausgaben als auch operative Ausgaben an.

Rubrik 6 –   Ausgleichszahlungen

Entsprechend der politischen Übereinkunft, wonach die neuen Mitgliedstaaten zu Beginn ihrer Zugehörigkeit zur Union keinesfalls zu Nettozahlern werden dürfen, wurden unter dieser Rubrik Ausgleichszahlungen vorgesehen. Diese Mittel wurden den neuen Mitgliedstaaten zum Ausgleich ihrer Haushaltseinnahmen und -beiträge in Form von Transferzahlungen zur Verfügung gestellt.

2.4.2    Politikbereiche

Im Zuge der Einführung des Activity Based Management (ABM) hat die Kommission das ABB-Konzept (Aufstellung des Haushaltsplans nach Tätigkeitsbereichen) in ihre Planungs- und Verwaltungsverfahren integriert. In der ABB-Haushaltsstruktur entsprechen die Haushaltstitel den Politikbereichen und die Kapitel der einzelnen Haushaltstitel den jeweiligen Tätigkeiten.

Das ABB-System zielt darauf ab, einen klaren Rahmen für die Umsetzung der politischen Ziele der Kommission in legislative, finanzielle oder sonstige öffentliche Maßnahmen aufzustellen. Indem die Arbeit der Kommission nach Tätigkeitsbereichen strukturiert wird, entsteht ein klareres Bild von den Aufgaben, die die Kommission wahrnimmt, und zugleich ein gemeinsamer Rahmen für die Prioritätensetzung. Den Prioritäten werden im Laufe des Haushaltsverfahrens entsprechende Mittel zugewiesen; dabei werden als Bausteine die Tätigkeiten herangezogen. Die mit der ABB- Struktur mögliche unmittelbare Zuordnung zwischen Mitteln und Tätigkeiten soll dazu beitragen, die Mittelverwendung der Kommission effizienter und wirksamer zu machen.

Ein Politikbereich ist eine für den Beschlussfassungsprozess relevante, homogene Gruppe von Tätigkeiten, die Teil der Kommissionsarbeit sind. In der Regel untersteht ein Politikbereich jeweils einer Generaldirektion und umfasst im Schnitt sechs oder sieben Tätigkeiten. Bei den Politikbereichen handelt es sich im Wesentlichen um operative Bereiche, deren Kerntätigkeiten darauf ausgerichtet sind, im jeweiligen Tätigkeitsbereich Maßnahmen zugunsten Dritter durchzuführen. Für jeden Politikbereich werden neben den operativen Mitteln auch die notwendigen Verwaltungsausgaben aufgeführt.

2.5   ORGANE UND AGENTUREN (Tabellen 14 bis 18)

In den konsolidierten Übersichten über die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union ist, wie in den Vorjahren, der Haushaltsvollzug sämtlicher Organe zusammengefasst, da innerhalb des EU- Haushalts für jedes Organ ein eigener Haushaltsplan vorgesehen ist. Für die Agenturen wird kein separater Haushaltsplan innerhalb des Haushaltsplans der Europäischen Union geführt, sie werden jedoch teilweise durch Zuschüsse aus dem EU-Haushalt finanziert.

Damit die Haushaltsdaten der Agenturen ersichtlich sind, enthält der Haushaltsteil der konsolidierten Jahresrechnung gesonderte Angaben über den Haushaltsvollzug der konsolidierten traditionellen Agenturen.


(1)  Das Europäische Parlament hat am 15. Dezember 2010 einen Haushaltsplan verabschiedet, der die Erfüllung der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Europäischen Union mit den im Jahr 2011von den Mitgliedstaaten zu erhebenden oder bei den Mitgliedstaaten abzurufenden Eigenmitteln vorsieht. Darüber hinaus übernehmen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 83 des Beamtenstatuts (Ratsverordnung (EWG) 259/68 vom 29. Februar 1968 in der geänderten Fassung) eine gemeinsame Garantie der Ruhestandsbezüge.

(2)  Zahlen gemäß Meldung der Mitgliedstaaten in SFC 2007 zum 31. März 2011

(3)  Für zehn Programme wurden keine Meldungen geschickt. Diese wurden bei den zuständigen Behörden angefordert.

(4)  Berichtigungskoeffizient („CC“) angewandt.

(5)  Wird während der ersten 3 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst gezahlt.

(6)  Erstmals 2010 konsolidiert

(7)  Aufgrund der Auf- oder Abrundung auf Mio. EUR summieren sich die in diesen Tabellen zum Haushaltsvollzug ausgewiesenen Finanzdaten möglicherweise nicht immer genau auf 100.

(8)  Von diesen entfallen auf EFTA 9 Mio. EUR 2010 und 11 Mio. EUR 2009

(9)  einschließlich übertragener Mittel und zweckgebundener Einnahmen

(10)  einschließlich übertragener Mittel und zweckgebundener Einnahmen


14.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 332/134


DEM EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DEM RAT VORGELEGTE ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES HOFES — VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

2011/C 332/02

I.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) prüfte der Hof

a)

die Jahresrechnung der Europäischen Union, die aus den konsolidierten Jahresabschlüssen (1) und den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug (2) für das am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Haushaltsjahr besteht,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

II.

Im Einklang mit den Artikeln 310 bis 325 AEUV und mit der Haushaltsordnung ist das Management für die Erstellung und sachgerechte Darstellung der Jahresrechnung der Europäischen Union sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge verantwortlich:

a)

Die Verantwortung des Managements für die Jahresrechnung der Europäischen Union umfasst die Konzeption, Umsetzung und Pflege interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Erstellung und sachgerechte Darstellung von Rechnungsabschlüssen notwendig sind, die keine wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern enthalten, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungsführungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission (3) erlassenen Rechnungsführungsvorschriften sowie die Abgabe von Schätzungen bei der Abschlusserstellung, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Gemäß Artikel 129 der Haushaltsordnung billigt die Kommission die Rechnungsabschlüsse der Europäischen Union, nachdem der Rechnungsführer der Kommission sie auf der Grundlage der von den übrigen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen vorgelegten Informationen konsolidiert und einen Begleitvermerk zu den konsolidierten Rechnungsabschlüssen abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass diese in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Europäischen Union vermitteln.

b)

Die Art und Weise, wie das Management seine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge wahrnimmt, hängt vom jeweiligen in der Haushaltsordnung vorgegebenen Mittelbewirtschaftungsmodus ab. Die Haushaltsvollzugsaufgaben sind unter Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wahrzunehmen und erfordern die Konzeption, Umsetzung und Pflege wirksamer und effizienter interner Kontrollstrukturen einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel. Unabhängig vom Mittelbewirtschaftungsmodus trägt die Kommission die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Rechnungen der Europäischen Union zugrunde liegenden Vorgänge (Artikel 317 AEUV).

Verantwortung des Prüfers

III.

Der Hof ist dafür verantwortlich, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer des IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden sowie dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass er angemessene Gewähr dafür erlangt, dass die Jahresrechnung der Europäischen Union keine wesentlichen falschen Angaben enthält und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

IV.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die Beträge und Angaben in den konsolidierten Rechnungsabschlüssen sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — die konsolidierten Rechnungsabschlüsse wesentliche falsche Angaben enthalten bzw. bei den zugrunde liegenden Vorgängen wesentliche Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union vorliegen. Bei der Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die für die Erstellung und sachgerechte Darstellung der konsolidierten Rechnungsabschlüsse relevanten internen Kontrollstrukturen sowie die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu planen. Eine Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der bei der Abschlusserstellung vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der konsolidierten Rechnungsabschlüsse und der Jährlichen Tätigkeitsberichte.

V.

Im Bereich der „Einnahmen“ zieht der Hof als Ausgangspunkt für seine Prüfung der auf der Mehrwertsteuer beruhenden und der vom Bruttonationaleinkommen abgeleiteten Eigenmittel den Eingang der von den Mitgliedstaaten erstellten makroökonomischen Aggregate bei der Kommission heran und bewertet anschließend die Systeme der Kommission zur Verarbeitung dieser Daten bis zu ihrer Ausweisung in der Jahresrechnung und bis zum Eingang der Beiträge der Mitgliedstaaten. Im Bereich der traditionellen Eigenmittel untersucht der Hof die Rechnungsführung der Zollbehörden und analysiert die Abgabenströme bis zur Erfassung der Beträge in der endgültigen Jahresrechnung und zu ihrem Eingang bei der Kommission.

VI.

Nach Ansicht des Hofes sind die erlangten Prüfungsnachweise als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung hinreichend und angemessen.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

VII.

Nach Ansicht des Hofes stellt die Jahresrechnung der Europäischen Union die Finanzlage der Union zum 31. Dezember 2010 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

VIII.

Ohne das in Ziffer VII formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, weist der Hof auf eine Änderung der Rechnungslegungsmethode der Kommission für mit der Einrichtung von Finanzierungsinstrumenten oder den Beiträgen zu solchen Finanzierungsinstrumenten zusammenhängende Vorfinanzierungszahlungen hin, die noch nicht in Form von Darlehen, Bürgschaften oder Kapitalbeteiligungen verwendet wurden. Dadurch war die Kommission gezwungen, eine Neuaufstellung der Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 vorzunehmen, zu der der Hof ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil (4) abgab (siehe Erläuterungen 2.5, 2.9, 2.10 und 3.4 zur Jahresrechnung 2010 der Europäischen Union, in denen die vorgenommenen Anpassungen beschrieben werden).

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

IX.

Nach Ansicht des Hofes sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Mittelbindungen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Mittelbindungen

X.

Nach Ansicht des Hofes sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Mittelbindungen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Grundlage für das negative Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

XI.

Der Hof gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen insgesamt bedingt wirksam gewährleisten. Die Themenkreise „Landwirtschaft und natürliche Ressourcen“ sowie „Kohäsion, Energie und Verkehr“ sind in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet. Der Hof schätzt die wahrscheinlichste Fehlerquote bei den der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen auf 3,7 %.

Negatives Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

XII.

Nach Ansicht des Hofes sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2010 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Zahlungen wegen der Bedeutung der im Abschnitt „Grundlage für das negative Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen“ beschriebenen Sachverhalte in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet.

8. September 2011

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Europäischer Rechnungshof

12, rue Alcide De Gasperi, 1615 Luxemburg


(1)  Die konsolidierten Jahresabschlüsse umfassen die Vermögensübersicht, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie eine Zusammenfassung wichtiger Rechnungsführungsvorschriften und sonstige Erläuterungen (einschließlich Segmentberichterstattung).

(2)  Die konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug umfassen die konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug sowie eine Zusammenfassung der Haushaltsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(3)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants — IFAC) herausgegebenen internationalen Normen des öffentlichen Rechnungswesens (International Public Sector Accounting Standards — IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den einschlägigen internationalen Rechnungsführungsgrundsätzen (International Accounting Standards — IAS) bzw. den vom internationalen Ausschuss für Rechnungsführungsgrundsätze (International Accounting Standards Board) herausgegebenen internationalen Bilanzierungsgrundsätzen (International Financial Reporting Standards — IFRS). Im Einklang mit der Haushaltsordnung wurden die konsolidierten Rechnungsabschlüsse für das Haushaltsjahr 2010 (wie seit dem Haushaltsjahr 2005 üblich) auf der Grundlage dieser vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften erstellt, mit denen die Grundsätze der periodengerechten Rechnungsführung an das spezifische Umfeld der Europäischen Union angepasst werden, während die konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug weiterhin in erster Linie auf Kassenvorgängen beruhen.

(4)  ABl. C 303 vom 9.11.2010, S. 10.