ISSN 1725-2407 doi:10.3000/17252407.C_2010.303.deu |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
53. Jahrgang |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Rechnungshof |
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2010/C 303/01 |
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2010/C 303/02 |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rechnungshof
9.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 303/1 |
Der Rechnungshof der Europäischen Union hat im Einklang mit Artikel 287 Absätze 1 und 4 AEU-Vertrag, mit den Artikeln 129 und 143 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 des Rates vom 17. Dezember 2007, sowie mit den Artikeln 139 und 156 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds seine
JAHRESBERICHTE
zum Haushaltsjahr 2009
in seiner Sitzung vom 9. September 2010 verabschiedet.
Diese Berichte wurden zusammen mit den Antworten der Organe auf die Bemerkungen des Hofes den für die Entlastung zuständigen Organen sowie den übrigen Organen übermittelt.
Mitglieder des Rechnungshofs:
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA (Präsident), Hubert WEBER, Maarten B. ENGWIRDA, David BOSTOCK, Morten Louis LEVYSOHN, Ioannis SARMAS, Igors LUDBORŽS, Jan KINŠT, Kersti KALJULAID, Kikis KAZAMIAS, Massimo VARI, Juan RAMALLO, Olavi ALA-NISSILÄ, Lars HEIKENSTEN, Karel PINXTEN, Ovidiu ISPIR, Nadeschda SANDOLOVA, Michel CRETIN, Harald NOACK, Henri GRETHEN, Eoin O'SHEA, Szabolcs FAZAKAS, Louis GALEA, Ladislav BALKO, Augustyn KUBIK, Milan Martin CVIKL, Rasa BUDBERGYTĖ.
JAHRESBERICHT ÜBER DIE AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS
2010/C 303/01
INHALT
Allgemeine Einleitung
Kapitel 1 — |
Zuverlässigkeitserklärung und zugehörige Ausführungen |
Kapitel 2 — |
Einnahmen |
Kapitel 3 — |
Landwirtschaft und natürliche Ressourcen |
Kapitel 4 — |
Kohäsion |
Kapitel 5 — |
Forschung, Energie und Verkehr |
Kapitel 6 — |
Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung |
Kapitel 7 — |
Bildung und Unionsbürgerschaft |
Kapitel 8 — |
Wirtschaft und Finanzen |
Kapitel 9 — |
Verwaltungs- und sonstige Ausgaben |
Anhang I — |
Finanzinformationen zum Gesamthaushaltsplan |
Anhang II — |
Vom Rechnungshof seit dem letzten Jahresbericht verabschiedete Sonderberichte |
ALLGEMEINE EINLEITUNG
0.1. |
Der Europäische Rechnungshof ist gemäß dem Vertrag für die Prüfung der Finanzen der Europäischen Union (EU) zuständig. Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger. Ausführlichere Informationen über den Rechnungshof sind seinem jährlichen Tätigkeitsbericht zu entnehmen, der ebenso wie die zu den Ausgabenprogrammen und den Einnahmen der EU erstellten Sonderberichte des Hofes sowie seine Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsvorschriften auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu abrufbar ist. |
0.2. |
Dies ist der 33. Jahresbericht des Hofes; er betrifft das Haushaltsjahr 2009, in dem Mittelbindungen über insgesamt 142,5 Milliarden Euro und Zahlungen über insgesamt 118,4 Milliarden Euro vorgenommen wurden (1). Der Jahresbericht zu den Europäischen Entwicklungsfonds wird getrennt vorgelegt. |
0.3. |
Der Gesamthaushaltsplan der EU wird jährlich vom Rat und vom Europäischen Parlament beschlossen. Der Jahresbericht des Hofes bildet zusammen mit seinen Sonderberichten die Grundlage für das Entlastungsverfahren, in dessen Verlauf das Europäische Parlament darüber entscheidet, ob die Europäische Kommission ihre Haushaltsvollzugsaufgaben zufriedenstellend wahrgenommen hat. Überdies übermittelt der Hof in diesem Jahr erstmals seinen Jahresbericht den nationalen Parlamenten gleichzeitig mit der Übermittlung an den Rat und das Europäische Parlament, wie dies im Protokoll Nr. 1 zum Vertrag von Lissabon vorgesehen ist. |
0.4. |
Zentrales Element des Jahresberichts ist die Erklärung des Hofes über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (nachstehend: „Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge“) Die Zuverlässigkeitserklärung steht am Anfang des Berichts. Die sich anschließenden Ausführungen dienen im Wesentlichen der Erläuterung der der Zuverlässigkeitserklärung zugrunde liegenden Prüfungstätigkeit. |
0.5. |
Der Bericht ist wie folgt gegliedert (2):
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0.6. |
Die spezifischen Beurteilungen beruhen hauptsächlich auf den Ergebnissen der Prüfungen zur Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge durch den Hof sowie auf einer Bewertung der Wirksamkeit der wichtigsten für die Einnahmen und Ausnahmen maßgeblichen Überwachungs- und Kontrollsysteme. Außerdem stützen sie sich auf eine Analyse der Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission. |
0.7. |
Dieser Bericht wird zusammen mit den Antworten der Kommission — oder ggf. der anderen Organe und Einrichtungen der EU — auf die Bemerkungen des Hofes veröffentlicht. Bei der Formulierung seiner Bemerkungen und Schlussfolgerungen berücksichtigt der Hof die entsprechende Antwort der geprüften Stelle. Der Hof ist als unabhängiger externer Prüfer verpflichtet, über seine Feststellungen zu berichten, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen und somit eine unparteiische Beurteilung der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge abzugeben. |
(1) Nähere Einzelheiten zur Ausführung des Haushalts 2009 sind Teil II B der Jahresrechnung der Europäischen Union, Haushaltsjahr 2009, und dem von der GD Haushalt erstellten Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, Haushaltsjahr 2009, zu entnehmen. Außerdem ist in Anhang I dieses Jahresberichts ausführliches Zahlenmaterial enthalten.
(2) Der diesjährige Jahresbericht wurde in seinem Aufbau geändert. Die ehemaligen Kapitel 2 und 3 (betreffend das interne Kontrollsystem bzw. die Haushaltsführung) sind als solche im Bericht zum Haushaltsjahr 2009 nicht mehr enthalten; Bemerkungen zu den internen Kontrollen der Kommission sind in die spezifischen Beurteilungen eingegangen.
KAPITEL 1
Zuverlässigkeitserklärung und zugehörige Ausführungen
INHALT
Dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegte Zuverlässigkeitserklärung des Hofes — Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge
Übersicht über die Bemerkungen
Einleitung
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Allgemeiner Hintergrund
Bemerkungen zum Haushaltsjahr 2009
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge und Wirksamkeit der Systeme
Gliederung der spezifischen Beurteilungen im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung
Bemerkungen zum Haushaltsjahr 2009
Vergleich mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Jährliche Tätigkeitsberichte und Erklärungen der Generaldirektoren
Synthesebericht der Kommission
Wiedereinziehungs- und Korrekturmechanismen
Einleitung
Von der Kommission mit der Jahresrechnung 2009 vorgelegte Informationen
Schlussfolgerung zur Korrekturkapazität der Überwachungs- und Kontrollsysteme
DEM EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DEM RAT VORGELEGTE ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES HOFES — VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS |
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9. September 2010 |
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Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA Präsident |
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ÜBERSICHT ÜBER DIE BEMERKUNGEN |
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Einleitung |
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Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
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Allgemeiner Hintergrund |
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Bemerkungen zum Haushaltsjahr 2009 |
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Managementerklärung des Rechnungsführers |
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Validierung der lokalen Finanzmanagementsysteme (10) |
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Vorfinanzierungen, Abrechnungsverbindlichkeiten und Periodenabgrenzungsverfahren |
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1.12. |
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Ausweisung von Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen |
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Übertragung der Vermögenswerte von Galileo |
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Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge und Wirksamkeit der Systeme |
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Gliederung der spezifischen Beurteilungen im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung |
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Tabelle 1.1 — Aufschlüsselung der im Jahr 2009 geleisteten Ausgaben nach Kapiteln des Jahresberichts
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Bemerkungen zum Haushaltsjahr 2009 |
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Tabelle 1.2 — Übersicht über die Prüfungsfeststellungen 2009 in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
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Vergleich mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre |
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Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission |
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Jährliche Tätigkeitsberichte und Erklärungen der Generaldirektoren |
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Synthesebericht der Kommission |
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1.31. |
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Wiedereinziehungs- und Korrekturmechanismen |
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Einleitung |
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1.34. |
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Von der Kommission mit der Jahresrechnung 2009 vorgelegte Informationen |
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Unterschiede in Ausrichtung und Wirkung der Korrekturmechanismen |
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Unterschiedliche Stadien der Korrekturmechanismen |
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Fehlen zuverlässiger Angaben zu den jährlichen Auswirkungen der Korrekturmechanismen |
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Schlussfolgerung zur Korrekturkapazität der Überwachungs- und Kontrollsysteme |
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(1) Die „Konsolidierten Jahresabschlüsse“ umfassen die Vermögensübersicht, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie eine Zusammenfassung wichtiger Rechnungsführungsvorschriften und sonstige Erläuterungen (einschließlich Segmentberichterstattung).
(2) Die „Konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug“ umfassen die konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug sowie eine Zusammenfassung der Haushaltsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(3) Auf der Ebene der europäischen Organe und Einrichtungen umfasst das Management die Mitglieder der Organe und Einrichtungen, die Direktoren der Agenturen, die bevollmächtigten und nachgeordnet bevollmächtigen Anweisungsbefugten, die Rechnungsführer sowie die Leiter der Finanz-, Prüfungs- oder Kontrollreferate. Auf der Ebene der Mitglied- und Empfängerstaaten umfasst das Management die Anweisungsbefugten, die Rechnungsführer sowie die Leiter der Zahlstellen, bescheinigenden Stellen und Durchführungseinrichtungen.
(4) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants — IFAC) herausgegebenen internationalen Normen des öffentlichen Rechnungswesens (International Public Sector Accounting Standards — IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den einschlägigen internationalen Rechnungsführungsgrundsätzen (International Accounting Standards — IAS) bzw. den vom internationalen Ausschuss für Rechnungsführungsgrundsätze (International Accounting Standards Board) herausgegebenen internationalen Bilanzierungsgrundsätzen (International Financial Reporting Standards — IFRS). Im Einklang mit der Haushaltsordnung werden die „Konsolidierten Rechnungsabschlüsse“ für das Haushaltsjahr 2009 (wie seit dem Haushaltsjahr 2005 üblich) auf der Grundlage dieser vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften erstellt, mit denen die Grundsätze der periodengerechten Rechnungsführung an das spezifische Umfeld der Europäischen Union angepasst werden, während die „Konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug“ weiterhin in erster Linie auf Kassenvorgängen beruhen.
(5) Die endgültigen Rechnungsabschlüsse werden, bevor sie vom Organ angenommen werden, vom Rechnungsführer unterzeichnet, der damit bescheinigt, dass er hinreichende Gewähr dafür bieten kann, dass diese Abschlüsse ein wahrheitsgetreues und vollständiges Bild der Finanzlage des Organs vermitteln (Artikel 61 der Haushaltsordnung).
(6) Die endgültigen Rechnungsabschlüsse werden vom jeweiligen Direktor erstellt und zusammen mit der Stellungnahme des jeweiligen Verwaltungsrats dem Rechnungsführer der Kommission übermittelt. Zusätzlich werden sie vom jeweiligen Rechnungsführer unterzeichnet, der damit bescheinigt, dass er hinreichende Gewähr dafür bieten kann, dass diese Abschlüsse ein wahrheitsgetreues und vollständiges Bild der Finanzlage der jeweiligen Einrichtung vermitteln (Artikel 61 der Haushaltsordnung).
(7) Gemäß dem International Standard on Auditing 700 „Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Vermerks zum Abschluss“ (ISA 700, Textziffer 35) sind die Formulierungen „stellt in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar“ und „vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild“ gleichwertig.
(8) Gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9) sind die endgültigen Rechnungsabschlüsse vor dem 31. Juli des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres zu übermitteln.
(9) Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, Europäische Polizeiakademie und gemeinsames Unternehmen zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel.
(10) Zahlreiche Generaldirektionen verwenden eigene lokale IT-Systeme für das Finanzmanagement und zur Generierung von Vorgängen, die über eine Schnittstelle an das zentrale Rechnungsführungssystem (ABAC) weitergeleitet werden. Gemäß Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung hat der Rechnungsführer diese Systeme zu überprüfen, um zu ermitteln, ob sie vorschriftsgemäß funktionieren.
(11) Generaldirektion Außenbeziehungen und Generaldirektion Recht, Freiheit und Sicherheit.
(12) Gemäß den internen Anweisungen des Rechnungsführers der Kommission vom 10. Juli 2009.
(13) Siehe Ziffer 5.61 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2006, Ziffer 5.44 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2007 und Ziffer 5.56 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008.
(14) Siehe Ziffern 1.10-1.11 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2002, Ziffer 1.11 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2003, Ziffern 1.12-1.13 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2004, Ziffer 1.57 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2005, Ziffer 1.34 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2006 sowie Ziffer 1.28 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2007.
(15) Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo) (ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1).
(16) Zum Prüfungsumfang bei den Einnahmen siehe Ziffern 2.7-2.14.
(17) Davon entfallen 1 881 Millionen Euro auf Vorschusszahlungen und 272 Millionen Euro auf Zwischen- und Abschlusszahlungen. Letztere betreffen Abrechnungs- und Abwicklungsvorgänge zu Ausgaben in Höhe von 1 399 Millionen Euro, zu denen die zugrunde liegenden Tätigkeiten/Projekte überwiegend in den Jahren 2004 und 2005 eingeleitet, jedoch von der Kommission erst im Jahr 2009 genehmigt wurden (siehe Ziffern 7.8 und 7.19).
(18) Im Falle des Themenkreises „Kohäsion“ erstreckte sich die Systemprüfung überwiegend auf den neuen Programmplanungszeitraum und umfasste die Untersuchung der Übereinstimmung der Systeme mit den verordnungsrechtlichen Anforderungen. Dies führte zu der Beurteilung „bedingt anforderungsgerecht“.
(19) Siehe Ziffern 3.18-3.19 sowie Anhang 3.1 „Ergebnisse der Prüfung von Vorgängen im Themenkreis Landwirtschaft und natürliche Ressourcen“ dieses Berichts und Ziffern 5.13-5.14 sowie Anhang 5.1, Teil 1 „Wichtigste Merkmale der stichprobengestützten Prüfung der Vorgänge“ des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008.
(20) Siehe Ziffern 4.17-4.19 sowie Anhang 4.1 „Ergebnisse der Prüfung von Vorgängen im Themenkreis Kohäsion“ dieses Berichts und Ziffern 6.16-6.17 sowie Anhang 6.1, Teil 1 „Wichtigste Merkmale der stichprobengestützten Prüfung der Vorgänge“ des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008.
(21) Die Gesamtzahl der Vorbehalte stieg von 15 (2008) auf 20 im Jahr 2009.
(22) Gemäß Artikel 317 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
(23) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof — Managementbilanz der Kommission 2009 — Synthesebericht (KOM(2010) 281 endgültig vom 2.6.2010).
(24) Siehe auch Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 2.15.
(25) Siehe auch Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffern 1.16-1.17.
(26) Siehe auch Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 2.17.
(27) Artikel 28a der Haushaltsordnung.
(28) Artikel 71 Absatz 3 der Haushaltsordnung.
(29) Eine allgemeine Bemerkung zu den verschiedenen Schuldnern in den Jahresberichten zu den Haushaltsjahren 2002, 2003 und 2004. Spezifische Bemerkungen im Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2005, Ziffern 6.36-6.41, im Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2006, Ziffern 2.26-2.30, im Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffern 1.29-1.31 sowie 7.39, und im Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffern 1.16-1.17 sowie Ziffer 2.16 Buchstabe c.
(30) Siehe Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 — Erläuterung 6 zu den Jahresabschlüssen.
(31) Im Agrarbereich gilt allerdings gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1), dass 50 % jeder rechtsgrundlos geleisteten Zahlung, die der Mitgliedstaat nicht innerhalb von vier Jahren — bzw. im Falle eines Gerichtsverfahrens innerhalb von acht Jahren — beim Begünstigten wiedereingezogen hat, automatisch dem nationalen Haushalt angelastet wird (die sogenannte 50/50-Regelung) (siehe Ziffern 3.50-3.51). Die Mitgliedstaaten müssen die Wiedereinziehungsverfahren fortsetzen und etwaige eingezogene Beträge dem EU-Haushalt gutschreiben.
(32) Im Jahr 2009 wurde bei den meisten operationellen Programmen des Programmplanungszeitraums 2000-2006 die 95%ige Obergrenze für die Meldung von Ausgaben vor Abschluss des Programms bereits erreicht.
(33) Über die Haushaltstitel 14 sowie 24 bis 31 des Einzelplans III des Gesamthaushaltsplans, die in erster Linie Verwaltungsausgaben betreffen, wird in dem der Kommission gewidmeten Abschnitt von Kapitel 9 berichtet.
(34) Die Verwaltungsausgaben werden aus den Themenkreisen herausgerechnet und als gesonderte Rubrik ausgewiesen; dadurch kommt es zu Abweichungen gegenüber den Kapiteln 3 bis 8.
(35) Die zu jedem Themenkreis geprüften Ausgaben werden im Abschnitt „Prüfungsumfang und Prüfungsansatz“ der Kapitel 3 bis 8 erläutert.
(36) Die meisten Systemprüfungen beziehen sich auf den neuen Programmplanungszeitraum. Sie umfassten eine Untersuchung der Übereinstimmung der Systeme mit verordnungsrechtlichen Anforderungen und führten zu einer Bewertung als „bedingt anforderungsgerecht“ (siehe Ziffer 4.36).
(37) Zwischen- und Abschlusszahlungen zur Erstattung bescheinigter Ausgaben in Höhe von 23 081 Millionen Euro (siehe Ziffer 4.15).
(38) Die Bewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme beruht auf der Untersuchung des Systems der Kommission für Programm- und Projektabschlüsse (siehe Ziffer 7.19).
(39) Systeme werden als „bedingt wirksam“ eingestuft, wenn einige Kontrollmaßnahmen für angemessen funktionierend befunden wurden, andere hingegen nicht. Infolgedessen können sie insgesamt die Fehler in den zugrunde liegenden Vorgängen möglicherweise nicht auf ein vertretbares Maß eindämmen.
(40) Der Hof hat beschlossen, die Fehlerquoten (siehe Anhang 1.1 , Ziffern 8-12) in drei Intervalle einzustufen. Diese Spannen von Fehlerquoten sind nicht als Konfidenzintervall (im statistischen Sinne) anzusehen.
ANHANG 1.1
PRÜFUNGSANSATZ UND PRÜFUNGSMETHODIK
TEIL 1 — Prüfungsansatz und Prüfungsmethodik für die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
1. |
Die wichtigsten Kriterien zur Beurteilung, ob die konsolidierte Jahresrechnung, die aus den konsolidierten Jahresabschlüssen und den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug (1) besteht, die Finanzlage der Europäischen Union sowie der Ergebnisse der Vorgänge und Cashflows zum Jahresende in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt, lauten wie folgt: a) Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit: Die Rechnungsführung ist vorschriftsgemäß, und die Haushaltsmittel sind verfügbar. b) Vollständigkeit: Alle Einnahmen- und Ausgabenvorgänge sowie alle Vermögenswerte und Schulden (einschließlich der außerbilanzmäßigen Posten), die sich auf den Berichtszeitraum beziehen, sind buchmäßig erfasst. c) Realität der Vorgänge und tatsächliches Vorhandensein von Vermögenswerten und Schulden: Jeder Einnahmen- und Ausgabenvorgang ist durch ein Ereignis begründet, das der Einheit zuzurechnen ist und sich auf den Berichtszeitraum bezieht; die Vermögenswerte oder Schulden bestehen zum Bilanzstichtag und gehören der berichtenden Einheit. d) Bestimmbarkeit des Wertes und Bewertung: Einnahmen- und Ausgabenvorgänge sowie Vermögenswerte und Schulden werden mit einem angemessenen Wert unter Beachtung des Vorsichtsgrundsatzes buchmäßig erfasst. e) Ausweis: Einnahmen- und Ausgabenvorgänge sowie Vermögenswerte und Schulden werden in Übereinstimmung mit den maßgebenden Rechnungsführungsgrundsätzen und Gepflogenheiten sowie nach dem Grundsatz der Transparenz ausgewiesen und beschrieben. |
2. |
Die Prüfung umfasst folgende Grundbestandteile:
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TEIL 2 — Prüfungsansatz und Prüfungsmethodik für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
3. |
Der vom Hof verfolgte Ansatz zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge beruht auf zwei Hauptpfeilern
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4. |
Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen (2). |
Wie geht der Hof bei der Prüfung von Vorgängen vor?
5. |
Die Prüfung von Vorgängen stützt sich auf eine repräsentative statistische Stichprobe von Zahlungseingängen (im Falle von Einnahmen) bzw. Zahlungsausgängen, die innerhalb des betreffenden Themenkreises gezogen wird. Diese Prüfung ermöglicht eine statistische Schätzung, inwieweit die Vorgänge in der betreffenden Population ordnungsgemäß sind. |
6. |
Zur Bestimmung der zur Erzielung eines zuverlässigen Ergebnisses erforderlichen Stichprobengröße verwendet der Hof ein Audit-Assurance-Modell (Modell zur Erlangung der Prüfungssicherheit). Dabei werden das Risiko, dass Fehler in Vorgängen auftreten (inhärentes Risiko), und das Risiko, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme derartige Fehler nicht verhindern oder aufdecken und beheben (Kontrollrisiko), bewertet. Wenn Systeme geprüft und für wirksam befunden werden, können sie eine Teilgewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern. In der Praxis stützt sich der Hof in erster Linie auf seine Direktprüfung von Vorgängen. |
7. |
Die Prüfung umfasst eine eingehende Untersuchung der ausgewählten Vorgänge, um zu ermitteln, ob beantragte bzw. geleistete Zahlungen korrekt berechnet wurden und den einschlägigen Regelungen und Rechtsvorschriften für die betreffenden Ausgaben entsprachen. Der Hof zieht eine Stichprobe von Vorgängen aus der Rechnungsführung über die Haushaltsvorgänge und verfolgt die jeweilige Zahlung bis zur Ebene des Endempfängers (z. B. Landwirt, Veranstalter einer Schulungsmaßnahme, Träger eines Entwicklungshilfeprojekts) und prüft auf jeder Ebene die Einhaltung der einschlägigen Bedingungen. Wurde der Vorgang (auf einer beliebigen Ebene) nicht richtig berechnet oder stand er nicht im Einklang mit einer rechtlichen Anforderung oder Vertragsbestimmung, wird davon ausgegangen, dass er mit einem Fehler behaftet ist. |
Wie bewertet und präsentiert der Hof die Ergebnisse der Prüfung von Vorgängen?
8. |
Fehler in Vorgängen treten aus den verschiedensten Gründen auf und nehmen je nach Art des Verstoßes bzw. der missachteten spezifischen Regelung oder Vertragsbestimmung die unterschiedlichsten Formen an. Sie können sich auf eine „Zahlungsvoraussetzung“ oder einen „anderen Aspekt der Einhaltung von Rechtsvorschriften“ beziehen. |
9. |
Der Hof stuft Fehler nach folgenden Gesichtspunkten ein:
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10. |
Der Hof drückt die Häufigkeit, mit der Fehler auftreten, aus, indem er angibt, zu welchem Anteil die in der Stichprobe enthaltenen Vorgänge mit (quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren) Fehlern behaftet sind. Daraus ist zu erkennen, wie weit Fehler in dem betreffenden Themenkreis vermutlich verbreitet sind. |
11. |
Der Hof schätzt die finanziellen Gesamtauswirkungen von Fehlern anhand einer wahrscheinlichsten Fehlerquote, die in eine der folgenden drei Spannen eingestuft wird:
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12. |
Die Ergebnisse der vom Hof vorgenommenen Prüfung von Vorgängen sind jeweils in Anhang 1 der Kapitel 2 bis 9 dargestellt und in Tabelle 1.2 zusammengefasst. |
Wie geht der Hof bei der Bewertung von Systemen und der Berichterstattung über die Ergebnisse vor?
13. |
Überwachungs- und Kontrollsysteme werden von der Kommission (und von den Mitglied- und Empfängerstaaten) mit dem Ziel eingerichtet, die Risiken für den EU-Haushalt und damit für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge zu beherrschen. Somit stellt die Bewertung, wie wirksam die Systeme die Ordnungsmäßigkeit gewährleisten, eine wichtige Prüfungshandlung dar, aus der sich besonders gut Empfehlungen für Verbesserungen ableiten lassen. |
14. |
In jedem Themenkreis gibt es eine Vielzahl von Einzelsystemen, deren Erprobung und Bewertung einen beträchtlichen Zeitaufwand erfordern. Deshalb wählt der Hof in der Regel jedes Jahr eine Stichprobe von Systemen zur Prüfung aus. Die Ergebnisse der Systembewertungen werden in Form einer Tabelle mit der Überschrift „Ergebnisse der Prüfung von Systemen“ jeweils in Anhang 2 der Kapitel 2 bis 9 dargestellt. Sofern es möglich war, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass die Wirksamkeit der Systeme beurteilt werden konnte, werden die Systeme als „wirksam“ eingestuft, wenn sie das Risiko von Fehlern in Vorgängen eindämmen, bzw. als „bedingt wirksam“ (wenn einige Schwachstellen vorliegen, die die operative Wirksamkeit beeinträchtigen) oder als „nicht wirksam“ (wenn die Schwachstellen umfassend sind und damit die operative Wirksamkeit vollständig zunichte machen). Im Falle der übrigen Bereiche/Themenkreise wurde bewertet, inwieweit die Systeme mit den rechtlichen Anforderungen übereinstimmen. |
15. |
Wenn der Hof hinreichende angemessene Prüfungsnachweise erlangt hat, liefert er zusätzlich eine Gesamtbewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme (ebenfalls in Anhang 2 der Kapitel 2 bis 9), in der sowohl die Bewertung ausgewählter Systeme als auch die Ergebnisse der Prüfung von Vorgängen berücksichtigt werden. |
Wie geht der Hof bei der Bewertung der Managementerklärungen der Kommission und bei der Berichterstattung über die Ergebnisse vor?
16. |
Jede Generaldirektion erstellt — und veröffentlicht — einen Jährlichen Tätigkeitsbericht, in dem sie über die Erreichung politischer Ziele sowie über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, mit denen die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge und die Effizienz des Ressourceneinsatzes gewährleistet werden sollen, Rechenschaft ablegt. Jedem Tätigkeitsbericht liegt eine Erklärung des Generaldirektors bei, in der dieser u. a. darlegt, inwieweit die Ressourcen für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern (4). Der Bericht und die Erklärung bilden zusammen einen Kernbestandteil der internen Kontrolle. |
17. |
Der Hof bewertet die Jährlichen Tätigkeitsberichte und zugehörigen Erklärungen, um zu ermitteln, inwieweit sie eine zutreffende Darstellung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern. Dies erfolgt in Form von Überprüfungen und Analysen, darunter auch Vergleiche mit den Feststellungen des Hofes zu dem/den betreffenden Bereich(en). |
Wie gelangt der Hof zu seinem Prüfungsurteil?
18. |
Der Hof bewertet die geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote bezogen auf die Wesentlichkeitsschwelle von 2 %, um — zusammen mit anderen Nachweisen — zu ermitteln, ob die Vorgänge keine wesentlichen Fehler aufweisen („nicht modifiziertes“ Prüfungsurteil), in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind („negatives“ Prüfungsurteil) oder ob die wesentliche Fehlerquote nur einen begrenzten Teil der betreffenden Population betrifft („eingeschränktes“ Prüfungsurteil). |
(1) Einschließlich der Erläuterungen.
(2) Insbesondere der Jährlichen Tätigkeitsberichte und Erklärungen der Generaldirektoren der Kommission (siehe Ziffern 16-17) sowie des Syntheseberichts.
(3) Bisweilen umfassen Ausgabenregelungen rechtliche Anforderungen an die Begünstigten, enthalten allerdings Bestimmungen, wonach der Zahlungsanspruch des Begünstigten durch die Nichterfüllung der Anforderung nicht berührt wird. Stattdessen wird eine Finanzkorrektur veranlasst oder eine Geldbuße verhängt. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Cross-Compliance-Regelung im Agrarbereich. Diese Anforderungen ergeben sich aus Rechtsvorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Tierschutz (Gundanforderungen an die Betriebsführung) und über die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Erfüllt ein Empfänger von Direktzahlungen im Rahmen der GAP die damit verbundenen Cross-Compliance-Auflagen nicht, wird ein Abzug oder Ausschluss von den Direktzahlungen vorgenommen. Deckt der Hof Verstöße gegen Cross-Compliance-Auflagen auf, stuft er sie als nicht quantifizierbare Fehler ein; damit bleiben sie bei der Berechnung der wahrscheinlichsten Fehlerquote unberücksichtigt.
(4) Nähere Einzelheiten zu diesen Verfahren sowie Links zu den neuesten Berichten sind auf der Website http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/index_de.htm abrufbar.
KAPITEL 2
Einnahmen
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Haushaltsbereichs
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Traditionelle Eigenmittel
MwSt.- und BNE-Eigenmittel
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Traditionelle Eigenmittel
MwSt.- und BNE-Eigenmittel
Sonstige Einnahmen
Wirksamkeit der Systeme
Traditionelle Eigenmittel
MwSt.-Eigenmittel
BNE-Eigenmittel
Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Mitgliedstaaten
Allgemeine und spezifische Vorbehalte
Überprüfung der BNE-Aufstellungen in den Mitgliedstaaten
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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EINLEITUNG |
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Tabelle 2.1 — Einnahmen — wichtige Informationen
Quelle: Jahresrechnung 2009. |
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Besondere Merkmale des Haushaltsbereichs |
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Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
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Traditionelle Eigenmittel |
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MwSt.- und BNE-Eigenmittel |
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ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
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Traditionelle Eigenmittel |
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MwSt.- und BNE-Eigenmittel |
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Sonstige Einnahmen |
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WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
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Traditionelle Eigenmittel |
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MwSt.-Eigenmittel |
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Tabelle 2.2 — MwSt.-Vorbehalte zum 31. Dezember 2009
Quelle: Europäische Kommission. |
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BNE-Eigenmittel |
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Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Mitgliedstaaten |
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Allgemeine und spezifische Vorbehalte |
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Überprüfung der BNE-Aufstellungen in den Mitgliedstaaten |
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ZUVERLÄSSIGKEIT DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION |
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
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Traditionelle Eigenmittel |
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MwSt.–Eigenmittel |
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BNE-Eigenmittel |
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(1) Siehe Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17) und Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 105/2009 (ABl. L 36 vom 5.2.2009, S. 1).
(2) Im Falle von Zöllen oder Abgaben, die noch nicht entrichtet wurden und für die keine Sicherheit geleistet wurde, oder von Ansprüchen, für die zwar eine Sicherheit geleistet wurde, die aber angefochten werden, können die Mitgliedstaaten die Bereitstellung der entsprechenden Eigenmittel durch Erfassung in einer gesonderten Buchführung („B-Buchführung“) aussetzen.
(3) Deutschland, Niederlande, Österreich und Schweden.
(4) Niederlande und Schweden.
(5) Deutschland, Irland und Lettland.
(6) Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien und Vereinigtes Königreich.
(7) Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 in geänderter Fassung.
(8) Belgien, Irland, Frankreich, Italien, Ungarn, Niederlande, Slowenien, Schweden und Vereinigtes Königreich.
(9) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates („BNE-Verordnung“) (ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 1).
(10) Beispielsweise Ziffer 4.14 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008.
(11) Deutschland, Irland, Italien und Lettland.
(12) Deutschland.
(13) Irland und Lettland.
(14) Irland.
(15) Rechtssache C-459/07 vom 2. April 2009.
(16) Deutschland, Irland und Lettland.
(17) Sonderbericht Nr. 1/2010.
(18) Vereinfachtes Anmeldeverfahren und Anschreibeverfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr. Im Rahmen dieser Verfahren können Wirtschaftsbeteiligte die Überlassung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr erlangen, indem sie nur teilweise ausgefüllte Zollanmeldungen vorlegen oder eine Anschreibung in ihrer Buchführung vornehmen. Eine vollständige ausführliche Zollanmeldung und die Abgabenzahlung erfolgen in der Regel im darauffolgenden Monat.
(19) Artikel 3 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates (ABl. L 155 vom 7.6.1989, S. 9).
(20) http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/tax_ cooperation/combating_tax_fraud/reckon_report_sep2009.pdf.
(21) Gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates.
(22) KOM(2010) 1 endgültig vom 8.1.2010 und Protokoll der Tagung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) vom 19.1.2010.
(23) Ziffern 3.47-3.49 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2004, Ziffern 4.23-4.25 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2005 sowie Ziffern 4.23-4.24 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008.
(24) Gemäß Artikel 10 Absatz 7 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 in geänderter Fassung werden nach dem 30. September des vierten auf ein bestimmtes Haushaltsjahr folgenden Jahres die etwaigen Änderungen des BSP/BNE, außer bei den vor diesem Termin von der Kommission oder den Mitgliedstaaten mitgeteilten Punkten, nicht mehr berücksichtigt. Diese Punkte sind als Vorbehalte bekannt. Ein allgemeiner Vorbehalt bezieht sich auf sämtliche Daten eines Mitgliedstaats.
(25) Ein spezifischer Vorbehalt bezieht sich auf einzelne Bestandteile der BNE-Aufstellung.
(26) Diese offenen Vorbehalte betreffen Griechenland und das Vereinigte Königreich und beziehen sich hauptsächlich auf Fragen der Methodik und Statistikerstellung.
(27) Gemäß Artikel 3 der BNE-Verordnung übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) eine Aufstellung der für die Berechnung des BNE und seiner Bestandteile nach dem ESVG 95 verwendeten Verfahren und Basisdaten.
ANHANG 2.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON EINNAHMENVORGÄNGEN
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2009 |
2008 |
2007 |
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TEM |
MwSt./BNE/UK-Korrektur |
Sonstige |
Insgesamt |
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GRÖSSE UND STRUKTUR DER STICHPROBE |
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Vorgänge insgesamt (davon): |
5 |
43 |
14 |
62 |
60 |
66 |
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Einziehungsanordnungen |
5 |
43 |
14 |
62 |
60 |
66 |
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PRÜFUNGSERGEBNISSE |
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(in % und Anzahl der Vorgänge) |
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Nicht fehlerbehaftete Vorgänge |
80 % |
{4} |
100 % |
{43} |
86 % |
{12} |
95 % |
{59} |
100 % |
100 % |
Fehlerbehaftete Vorgänge |
20 % |
{1} |
0 % |
{0} |
14 % |
{2} |
5 % |
{3} |
0 % |
0 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote: |
|
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||||||||
< 2 % |
X |
X |
X |
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2 % bis 5 % |
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|||||||
> 5 % |
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ANHANG 2.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM BEREICH EINNAHMEN
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme
Einnahmenart |
Wichtigste interne Kontrollen (Kommission) |
Wichtigste interne Kontrollen in den geprüften Mitgliedstaaten |
||
Kontrollen der Kommission in den Mitgliedstaaten |
Dokumentenprüfungen der Kommission und Verwaltung der Einnahmen |
Verwaltung der Vorbehalte durch die Kommission |
||
TEM |
|
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n. z. |
|
MwSt. |
|
|
|
n. z. |
BNE |
|
|
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n. z. |
Gesamtbewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme
Gesamtbewertung |
2009 |
2008 |
2007 |
|
|
|
Legende:
|
Wirksam. |
|
Bedingt wirksam. |
|
Nicht wirksam. |
n. z. |
Nicht zutreffend: nicht anwendbar oder nicht bewertet. |
(1) Bei den TEM berücksichtigt der Hof die im Zuge der Prüfungsarbeiten im Hinblick auf die Zuverlässigkeitserklärung für 2009 aufgedeckten und die in seinem Sonderbericht Nr. 1/2010 über vereinfachte Zollverfahren aufgezeigten Mängel (Ziffern 2.23, 2.24 und 2.36).
ANHANG 2.3
ERGEBNISSE DER ANALYSE DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION ZU DEN EINNAHMEN
Hauptsächlich betroffene Generaldirektion |
Art der vom Generaldirektor abgegebenen Erklärung (1) |
Geltend gemachte Vorbehalte |
Bemerkungen des Hofes |
Gesamtbewertung der Zuverlässigkeit |
||||||
BUDG |
ohne Vorbehalte zu den Eigenmitteln |
n. z. |
— |
A |
||||||
|
(1) Bezug nehmend auf die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors hat dieser angemessene Sicherheit erlangt, dass die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern.
A: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge. |
B: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge. |
C: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge. |
ANHANG 2.4
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN ZU DEN EINNAHMEN
Bemerkungen des Hofes |
Getroffene Maßnahmen |
Analyse des Hofes |
Antwort der Kommission |
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Traditionelle Eigenmittel: Potenzielle Eingangsabgaben, die zwischen der Kommission und Deutschland strittig sind |
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In Ziffer 3.23 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2004 stellte der Hof fest, dass Deutschland im Jahr 2003 Einträge mit einem Gesamtvolumen von 40,1 Millionen Euro aus seiner B-Buchführung eliminiert hatte, ohne eine vollständige Erläuterung zu diesen Stornierungen abzugeben. Im Jahr 2005 berichtete der Hof, dass potenzielle Eingangsabgaben in Höhe von 22,7 Millionen Euro zwischen der Kommission und Deutschland weiterhin strittig seien. |
Der Saldo in Höhe von 22,7 Millionen Euro war Ende 2009 weiterhin strittig. |
Der einzuziehende endgültige Betrag sollte zügig ermittelt werden, damit diese Angelegenheit endgültig abgeschlossen werden kann. |
Die Kommission musste 2009 Deutschland noch immer um weitere Erläuterungen zu einem geringen Anteil der fraglichen Vorgänge bitten. Aufgrund dieser Erläuterungen kam die Kommission zu dem Schluss, dass hinlängliche Sicherheit bestand, dass über die von Deutschland bereits gezahlten Beträge an traditionellen Eigenmitteln und Zinsen hinaus keine weiteren Beträge mehr fällig sind; die Angelegenheit wurde infolgedessen abgeschlossen. |
||||||||
MwSt.-Eigenmittel: Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren |
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In seinen Jahresberichten zu den Haushaltsjahren 2008 und 2007 (Ziffern 4.19 bzw. 4.24) beanstandete der Hof, dass langwierige Vertragsverletzungsverfahren möglicherweise Konsequenzen für die MwSt.-Eigenmittel haben. |
Die Kommission hat ihre Verfahren geändert, sodass Entscheidungen häufiger getroffen werden und somit die Verzögerungen weniger gravierend sind. |
Im Jahr 2009 wurden in verschiedenen Stadien von Vertragsverletzungsverfahren Verzögerungen festgestellt, die möglicherweise einen Aufschub der Zahlung der korrekten Beträge an MwSt.-Eigenmitteln zur Folge haben. Der Hof hält an seinem Standpunkt fest, wonach die Kommission die Zeitspanne von der Erfassung im zentralen Beschwerderegister bis zur Überweisung der Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union verkürzen sollte. |
Die Kommission bekräftigt abermals, dass sie ihre Verfahren geändert hat, sodass Entscheidungen häufiger getroffen werden und somit die Verzögerungen weniger gravierend sind. Diese Verfahrensänderung wird Wirkung zeitigen, doch bedarf es einer gewissen Zeit, bis sich die positiven Auswirkungen dieser Änderung bemerkbar machen werden. Nichtsdestotrotz konnten von den insgesamt acht in Ziffer 4.19 bzw. 4.24 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008 bzw. 2007 erwähnten Vertragsverletzungsverfahren fünf Fälle zwischenzeitlich abgeschlossen werden. |
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BNE-Eigenmittel: Revisionsstrategie der EU (einschließlich der Weiterfolgung der Revision in Griechenland) |
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In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2006 legte der Hof Bemerkungen zur Revision der griechischen BNE-Daten vor (Ziffern 4.24-4.26) und empfahl der Kommission in Ziffer 4.32, |
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In seinen Jahresberichten zu den Haushaltsjahren 2007, 2008 und 2009 nahm der Hof die von der Kommission erzielten Fortschritte sowie den zusätzlichen Handlungsbedarf in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der vorstehenden Empfehlungen zur Kenntnis. |
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BNE-Eigenmittel: Einbeziehung illegaler Tätigkeiten in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen |
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Gemäß Ziffer 1.13 Buchstabe g und Ziffer 3.08 des ESVG 95 (1) sind illegale Tätigkeiten, die die Merkmale einer wirtschaftlichen Transaktion aufweisen, in das BSP/BNE einzubeziehen. In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2004 (Ziffer 3.54 Buchstabe c) empfahl der Hof der Kommission, dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten die Bestimmungen des ESVG 95 bezüglich der Einbeziehung illegaler wirtschaftlicher Vorgänge einhalten. |
Im März 2004 behandelte der BNE-Ausschuss die Einbeziehung illegaler Tätigkeiten in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Da er bei der Aufstellung einschlägiger Leitlinien auf erhebliche Schwierigkeiten stieß, empfahl der BNE-Ausschuss, keine expliziten Anpassungen zur Einbeziehung illegaler Tätigkeiten einzuführen, solange keine besseren Kompilierungsmethoden und Quellen vorliegen. Im April 2008 und April 2009 behandelte der BNE-Ausschuss Fragen der Einbeziehung im Zusammenhang mit bestimmten Kategorien illegaler Tätigkeiten auf der Grundlage der Ergebnisse der von einigen Mitgliedstaaten in jüngster Zeit durchgeführten Studien. Die Kommission (Eurostat) plante, ihre Sachstandsanalyse zu Schätzungen illegaler Tätigkeiten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen abzuschließen und im Jahr 2010 unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des BNE-Ausschusses Leitlinien für die Mitgliedstaaten vorzuschlagen. |
Trotz der erzielten Fortschritte bei der Einbeziehung illegaler Tätigkeiten in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen besteht weiterer Handlungsbedarf für die Kommission und die Mitgliedstaaten. |
In seiner Sitzung vom 29. April 2010 erörterte der BNE Ausschuss Fragestellungen im Zusammenhang mit der letzten Kategorie illegaler Tätigkeiten, die er für die Zwecke der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnungen ermittelt hatte. Infolge dieser Erörterungen wird die Kommission zur Frage der Einbeziehung illegaler Tätigkeiten in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in der ersten Jahreshälfte 2011 Lösungsvorschläge unterbreiten. |
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BNE-Eigenmittel: Bankdienstleistungen gegen unterstelltes Entgelt (FISIM) |
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Bankdienstleistungen gegen unterstelltes Entgelt (FISIM) sind Teil der Produktion von Finanzinstituten, die nicht in Form des Direktverkaufs von Dienstleistungen zu einem Festpreis, sondern durch Erhebung eines höheren Zinssatzes für Kredite als für Einlagen erbracht wird. Die Aufgliederung der FISIM innerhalb des ESVG 95 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 448/98 des Rates (2) festgelegt und ab 1. Januar 2005 mit der Verordnung (EG) Nr. 1889/2002 der Kommission (3) umgesetzt. Abweichend davon heißt es in Artikel 8 Absatz 1 der erstgenannten Verordnung, dass über die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr für die Zwecke des Haushaltsplans und der Eigenmittel der Gemeinschaft vom Rat auf Vorschlag der Komission einstimmig beschlossen wird. In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2005 (Ziffer 4.30 Buchstabe e) empfahl der Hof der Kommission, einen Vorschlag zur Einbeziehung der unterstellten Bankgebühr in das zur Berechnung der Eigenmittel herangezogene BNE vorzulegen. |
Bei der Übermittlung ihrer Daten zum ESVG 95 im September/Oktober 2008 lieferten alle Mitgliedstaaten Daten zur Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung mit Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr (wodurch sich das BNE der Mitgliedstaaten im Durchschnitt um mehr als 1 % erhöhte). Im Mai 2009 legte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates mit rückwirkender Geltung ab 1. Januar 2005 zur Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr zur Ermittlung des BNE für die Zwecke der Eigenmittel vor. Die Eigenmittel-Arbeitsgruppe des Rates behandelte diesen Vorschlag der Kommission und erhob Bedenken bezüglich der Methode zur Berechnung der unterstellten Bankgebühr sowie bezüglich des Zeitpunkts des Inkrafttretens und bezüglich der rückwirkenden Geltung des Vorschlags. Im Oktober 2009 wurde ein überarbeiteter Vorschlag des Vorsitzes vorgelegt, wonach der Beschluss des Rates am 1. Januar 2010 in Kraft treten sollte. Der Beschluss 2010/196/EU, Euratom des Rates wurde im März 2010 angenommen (4). |
Der Hof wird die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr in dem zur Berechnung der Eigenmittel herangezogenen BNE bei künftigen Prüfungen weiterverfolgen. |
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(1) Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates (ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1) in geänderter Fassung.
(2) ABl. L 58 vom 27.2.1998, S. 1.
KAPITEL 3
Landwirtschaft und natürliche Ressourcen
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Themenkreises
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz
Wirksamkeit der Systeme
Politikbereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
Systeme zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Systeme für Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen
Politikbereiche Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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EINLEITUNG |
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Tabelle 3.1. — Landwirtschaft und natürliche Ressourcen — Wichtige Informationen
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Besondere Merkmale des Themenkreises |
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Politikbereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums |
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3.5. |
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Politikbereiche Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz |
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Vorschüsse und Zwischen-/Abschlusszahlungen |
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Ausführung des Haushaltsplans |
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Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
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ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
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Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums |
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3.21. |
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Beispiele im Bereich des EGFL Ein Begünstigter, der keine landwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen konnte, erhielt eine einheitliche Flächenzahlung: Der Begünstigte, ein in Gemeindebesitz befindliches Unternehmen, reichte für Wiesen und Weiden mit einer Fläche von mehr als 530 Hektar einen Antrag auf einheitliche Flächenzahlung ein. Den Prüfern konnte keinerlei Nachweis dafür erbracht werden, dass das Unternehmen aufgrund der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit — d. h. Erzeugung oder Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Zucht oder Haltung von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke oder Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen Zustand — für Beihilfen infrage kam. Daher war die Zahlung der Beihilfe (30 000 Euro) nicht gerechtfertigt. Nach Ansicht des Hofes ist dieser Fall ein weiteres Beispiel für das Problem, auf das der Hof bereits im Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008 hingewiesen hat (23). Ein Begünstigter, der eine gepachtete Weidefläche von minderer Qualität vorschriftswidrig gemeldet hatte, erhielt eine Betriebsprämienzahlung: Bei der betreffenden Fläche handelte es sich um Gemeindeland, für das ein anderer Landwirt (der Verpächter) Weiderechte gemeldet hatte, die ihm angeblich von der Gemeinde gewährt worden waren. Der Begünstigte, ein Landwirt im Ruhestand, der seinen ursprünglichen Betrieb verkauft, jedoch einen Teil seiner Ansprüche behalten hatte, schloss mit dem Verpächter zwei Verträge ab, die ganz offensichtlich auf die Erfüllung der Verordnungsbedingungen ausgerichtet waren:
Die Gemeinde hatte dem Verpächter jedoch keine Weiderechte für die fragliche Parzelle gewährt. Ohnehin wird die (vollständige oder teilweise) Weitervergabe von Weiderechten in der Gemeindeverordnung ausdrücklich untersagt. Folglich stand das Land weder dem Verpächter noch dem Begünstigten zur Verfügung, sodass die EU-Rechtsvorschriften (24) nicht eingehalten wurden. Der letztgenannte Fall wird als klarer Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 29 der einschlägigen Verordnung betrachtet, in dem festgelegt ist, dass „Betriebsinhaber keine Zahlungen (erhalten), wenn feststeht, dass sie die Voraussetzungen für den Erhalt solcher Zahlungen künstlich geschaffen haben“. |
Beispiele EGFL Natürliche oder juristische Personen sind zum Erhalt von Zahlungen gemäß SAPS berechtigt, wenn sie eine landwirtschaftliche Aktivität ausüben oder landwirtschaftliche Flächen in gutem landwirtschaftlichen Zustand halten (37). Eine ausgesprochen landwirtschaftliche Aktivität ist also nicht erforderlich. Es genügt demnach, wenn der Leistungsempfänger die entsprechenden landwirtschaftlichen Flächen in gutem landwirtschaftlichen Zustand erhält. Dieser Fall betrifft nicht die Ordnungsmäßigkeit entsprechend den relevanten EU-Regelungen sondern vielmehr die politische Entscheidung des EU-Gesetzgebers im Rahmen des Gesundheitschecks, die Entscheidung über die Gewährung direkter Zahlungen an natürliche oder juristische Personen, deren Haupterwerb nicht in der Ausübung einer landwirtschaftlichen Aktivität besteht bzw. deren landwirtschaftliche Aktivität unbedeutender Natur ist, den Mitgliedstaaten zu überlassen. Weitere Überlegungen zu diesem Punkt erfolgen im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013. Nachweise aus den Zahlungsunterlagen belegen, dass die betreffenden nationalen Behörden im September 2008 Vor-Ort-Kontrollen der entsprechenden Flächen durchführten, darunter auch einige der vom Hof kontrollierten Parzellen, und die zu leistenden Zahlungen auf der Grundlage des Zustands der landwirtschaftlichen Flächen, die sie als in gutem landwirtschaftlichen Zustand befanden, festlegten. Ein von der Kommission im Mai 2010 durchgeführter Vor-Ort-Besuch bestätigte den weiterhin guten landwirtschaftlichen Zustand der Flächen, für die Zahlungen geleistet worden sind. |
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3.22. |
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Beispiele im Bereich des EGFL Bei zwei von 12 in einem Mitgliedstaat geprüften Vorgängen wurden für die Berechnung der Zahlungen fehlerhafte, in der Datenbank erfasste Ansprüche zugrunde gelegt. Dies führte in beiden Fällen zu um rund 20 % überhöhten Zahlungen. In einem anderen Mitgliedstaat wurde eine Betriebsprämienzahlung auf der Grundlage des Durchschnittswerts der im Besitz des Betriebsinhabers befindlichen Ansprüche und nicht wie in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehen auf der Grundlage des Durchschnittswerts der von diesem in seinem Antrag gemeldeten Ansprüche berechnet. Dies hatte zur Folge, dass die Zahlung um rund 20 % zu niedrig war. |
Beispiele EGFL In beiden Fällen hatten die nationalen Behörden bereits vor dem Hof festgestellt, dass Zahlungen auf der Grundlage unberechtigter Leistungsansprüche berechnet wurden und dass erfolgte Überzahlungen zurückgefordert werden müssten. Die Kommission bedauert, dass Fälle zu geringer Zahlungen, die dem EU-Haushalt in keiner Weise Schaden zufügen, auf die Gesamtausgaben in einer Weise hochgerechnet werden, dass sie zu einer Erhöhung der Gesamtfehlerquote führen und somit der unzutreffende Eindruck entsteht, dass diese Fehlerquote ein Hinweis auf das Ausmaß erfolgter Überzahlungen darstellt. |
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Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz |
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Beispiel Die nationalen Behörden erstatteten Ausgaben, die neun Monate nach der für den Bau eines Fischereifahrzeugs festgesetzten Frist getätigt worden waren. Nach den Rechtsvorschriften sind diese Ausgaben nicht beihilfefähig, da eine solche Frist nur in Fällen „höherer Gewalt“ während der Projektdauer außer Kraft gesetzt werden darf. |
Beispiel Im Rahmen des Programmabschlusses wird die Kommission alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um von der Ausgabenabschlussrechnung und den Abschlusszahlungsansprüchen ungerechtfertigt beantragte Mittel abzuziehen. |
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3.26. |
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Beispiele FIAF: Ein Endbegünstigter meldete u. a. Ausgaben für eigenes Personal sowie für Geräte, die zum Verkaufspreis bewertet wurden und nicht auf der Grundlage der tatsächlich im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts entstandenen Kosten. Da keine Angaben zu den tatsächlich vom Begünstigten getragenen Kosten gemacht werden konnten, wurde der Fehler als nicht quantifizierbarer Fehler eingestuft. Gesundheit und Verbraucher: Bei einer Zahlung für die Ausstrahlung von Fernsehwerbespots im Rahmen einer Kampagne gegen das Rauchen stellte der Hof fest, dass die Kommission nicht angemessen überprüft hatte, ob alle bezahlten Dienstleistungen auch tatsächlich erbracht worden waren. |
Beispiele FIAF: Im Rahmen des Programmabschlusses wird die Kommission alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um von der Ausgabenabschlussrechnung und den Abschlusszahlungsansprüchen ungerechtfertigt beantragte Mittel abzuziehen. Gesundheit und Verbraucher: Die Dienststellen der Kommission führten eine Reihe von Überprüfungen durch, die Nachweise darüber lieferten, dass die Fernsehspots gesendet wurden. Künftig werden zusätzliche Kontrollen durchgeführt. |
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WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
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Politikbereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums |
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Systeme zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge |
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3.31. |
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I. Verwaltungsverfahren und -kontrollen zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Zahlungen, einschließlich der Qualität der Datenbanken |
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3.40. |
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Beispiele Als Malta im Jahr 2007 die Betriebsprämienregelung einführte, wurden allen Tierhaltern oder Milcherzeugern, auch denjenigen, die über beihilfefähige Hektare verfügten, besondere Ansprüche zugewiesen, was den EU-Rechtsvorschriften zuwiderläuft. Gemäß den EU-Rechtsvorschriften war Malta von der Verpflichtung ausgenommen, dass der Antragsteller mindestens 50 % der historischen Tierhaltungstätigkeit beibehalten muss, um eine Zahlung für einen besonderen Anspruch zu erhalten. Malta beschloss, auf nationaler Ebene zur Aktivierung der besonderen Ansprüche keine Mindestanforderungen bezüglich der Tierhaltung festzulegen. Infolgedessen bleiben Betriebsinhaber, die ihren Viehbestand nach Einführung der Betriebsprämienregelung erheblich reduziert haben, beihilfefähig und erhalten für ihre besonderen Ansprüche Zahlungen in voller Höhe. Zypern überschritt die Obergrenze für einheitliche Flächenzahlungen der EU um 1,44 %. Die zyprischen Behörden nahmen keine proportionalen Kürzungen vor. Daher waren alle Einzelzahlungen um 1,44 % überhöht, was allerdings zulasten des nationalen und nicht des EU-Haushalts ging. |
Beispiele Malta unterhält in bedeutendem Umfang eine Intensivtierhaltung ohne über das entsprechende Land zu verfügen. Der Rat beschloss, im Fall Maltas in Bezug auf die Verpflichtung, einen Anteil von mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Aktivität bereits vor dem Übergang zur Betriebsprämienregelung ausgeübt zu haben, eine Ausnahmeregelung zu treffen. Zypern verfolgt diese Angelegenheit als Teil der Überprüfung seiner Förderanträge für 2008 mit dem Ziel, die betreffenden Gelder wieder einzuziehen. |
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Beispiele In Griechenland wurden für im Flächenidentifizierungssystem als Waldstücke erfasste Flächen Anträge für Dauergrünland gestellt und Betriebsprämien ausgezahlt, obwohl aus den Orthofotos klar hervorgeht, dass diese Flächen durch einen dichten Baumbesatz und durchweg felsiges Gelände geprägt sind. Außerdem wurde festgestellt, dass Griechenland die Betriebsprämie systematisch falsch berechnete, wenn die ermittelte Fläche nicht ausreichte, um für alle vom Betriebsinhaber in seinem Antrag aufgeführten Ansprüche Zahlungen zu leisten, und wenn diese Ansprüche pro Einheit unterschiedlichen Wert hatten. Ein ähnliches Problem wurde in Malta aufgedeckt, wo die fehlerhafte Berechnungsmethode in einem Fall zu einer um 69 % überhöhten Zahlung führte. In Zypern wurden in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehene Sanktionen wegen überhöhter Flächenangaben im Jahr 2007 gar nicht und im Jahr 2008 fehlerhaft verhängt. |
Beispiele Die Kommission räumt ein, dass es in der Vergangenheit Probleme mit dem griechischen InVeKoS gegeben hat. Seit allerdings das neue LPIS-GIS einsatzbereit ist, konnten die entsprechenden Risiken ab dem Antragsjahr 2009 reduziert werden. Für die Vergangenheit wird das finanzielle Risiko vom Konformitätsprüfungsverfahren abgedeckt, durch das bis jetzt an die 866 Millionen Euro von der EU-Finanzierung ausgeschlossen worden sind bzw. werden. Die Kommission teilt die Beobachtungen des Hofes. Die griechischen Behörden haben mitgeteilt, dass sie das Problem beheben werden. Dies ist allerdings eine Problematik mit begrenzten Auswirkungen. Gleiches kann im Fall Maltas gesagt werden, bei dem es um 519 Landwirte und 203 Hektar Land geht. Die Kommission kennt die Situation für das Jahr 2007, und Zypern hat seine finanzielle Lage im Zuge der Überprüfung seines Förderantrags für 2007 bewertet. Mit Blick auf das Antragsjahr 2008 haben die zyprischen Behörden bestätigt, dass das Verfahren geändert wurde. |
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II. Kontrollsysteme auf der Grundlage von Vor-Ort-Kontrollen |
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Beispiel In Griechenland wurde bei der Prüfung festgestellt, dass die Rechtsvorschrift, wonach mindestens 50 % der Parzellen vermessen werden müssen, nicht immer eingehalten wurde, und dass Grünland im Allgemeinen nicht oder nur durch Inaugenscheinnahme kontrolliert wurde. In mehreren vom Hof geprüften Fällen wurden Parzellen, für die Anträge gestellt worden waren, die aber gemäß den Orthofotos aus Waldflächen oder Buschland bestanden, nicht in die Stichprobe der vor Ort zu kontrollierenden Parzellen aufgenommen. Außerdem stimmten in mehreren vom Hof analysierten Kontrollberichten die ausgewiesenen geografischen Koordinaten der an Ort und Stelle vermessenen Parzellen nicht mit der Lokalisierung der digitalisierten Parzellen im Flächenidentifizierungssystem-GIS überein (Standorte, Nutzung, Form und Umfang unterschiedlich). |
Beispiel Die Kommission räumt ein, dass es in der Vergangenheit Probleme mit dem griechischen InVeKoS gegeben hat. Seit allerdings das neue LPIS-GIS einsatzbereit ist, konnten die entsprechenden Risiken ab dem Antragsjahr 2009 reduziert werden. Für die Vergangenheit wird das finanzielle Risiko vom Konformitätsprüfungsverfahren abgedeckt, durch das bis jetzt an die 866 Millionen Euro von der EU-Finanzierung ausgeschlossen worden sind bzw. werden. |
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III. Systeme zur Gewährleistung der Durchführung und Kontrolle der Cross-Compliance-Bestimmungen (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) |
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Beispiel In Italien wurden dieselben Schafe zwei verschiedenen Betriebsinhabern zugerechnet, um die Verpflichtung hinsichtlich der Mindestbesatzdichte einzuhalten. |
Beispiel Die Kommission ist ebenso wie der Hof der Auffassung, dass in diesem Einzelfall der GLÖZ-Standard des Mindestbesatzdichtefaktors der im Betrieb gehaltenen Tiere nicht eingehalten wird und die entsprechende Cross-Compliance-Sanktionierung zur Anwendung hätte kommen müssen. |
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Systeme für Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen |
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Einziehung alter Forderungen |
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Rechnungsabschlussverfahren der Kommission |
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Validierung der Kontrollen und Kontrollergebnisse der Mitgliedstaaten |
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Politikbereiche Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz |
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Internes Kontrollsystem für die Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen |
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ZUVERLÄSSIGKEIT DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION |
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
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3.73. |
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(1) Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
(2) Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1).
(3) Mit Ausnahme einiger Maßnahmen wie Absatzförderungsmaßnahmen und das Schulobstprogramm, die kofinanziert werden.
(4) Anzahl und Wert der Ansprüche der einzelnen Betriebsinhaber wurden von den nationalen Behörden anhand eines der in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehenen Modelle berechnet. Nach dem historischen Modell werden jedem Betriebsinhaber auf der Grundlage des im Bezugszeitraum 2000-2002 erhaltenen durchschnittlichen Beihilfebetrags und der in diesem Zeitraum bewirtschafteten Fläche Ansprüche zugewiesen. Nach dem regionalen Modell haben alle Ansprüche in einer Region den gleichen pauschalen Wert, und dem Betriebsinhaber wird für jeden im ersten Jahr der Umsetzung gemeldeten Hektar beihilfefähiger Fläche ein Anspruch zugewiesen. Beim Hybridmodell wird das historische Element mit einem Pauschalbetrag kombiniert. Ist das System dynamisch, so nimmt die historische Komponente von Jahr zu Jahr ab, bis ein überwiegend auf Pauschalbeträgen basierendes System erreicht ist.
(5) Gemäß Artikel 137 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 16) gelten Zahlungsansprüche, die den Betriebsinhabern vor dem 1. Januar 2009 zugewiesen wurden, ab dem 1. Januar 2010 als rechtmäßig und ordnungsgemäß, es sei denn, die Zuweisung erfolgte auf der Grundlage von sachlich fehlerhaften Anträgen; hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen der Fehler für den Betriebsinhaber nach vernünftiger Einschätzung nicht erkennbar war.
(6) Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und Slowakei.
(7) Dieser Betrag umfasst Ausgaben im Rahmen des vorausgegangenen Programmplanungszeitraums sowie der Heranführungsinstrumente.
(8) Verordnung (EG) Nr. 74/2009 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 100).
(9) Verordnung (EG) Nr. 473/2009 des Rates (ABl. L 144 vom 9.6.2009, S. 3).
(10) ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1.
(11) Während die in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 genannten Standards für die Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) in allen Mitgliedstaaten gelten, sind die Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß Anhang III dieser Verordnung nur in den EU-15-Mitgliedstaaten verpflichtend. In den EU-10-Mitgliedstaaten werden die Grundanforderungen an die Betriebsführung im Zeitraum 2009-2013 und in den EU-2-Mitgliedstaaten im Zeitraum 2012-2014 stufenweise eingeführt.
(12) Gemäß den Artikeln 66 und 67 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 der Kommission (ABl. L 141 vom 30.4.2004, S. 18) kann der bei jedem Verstoß gegen eine Grundanforderung an die Betriebsführung oder einen GLÖZ-Standard anzuwendende Kürzungsprozentsatz bei Fahrlässigkeit zwischen 1 % und 5 % liegen, während bei Vorsatz ein Gesamtausschluss aus der Beihilferegelung verhängt werden kann.
(13) Siehe Artikel 1 und Artikel 2 Buchstaben a und c der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003.
(14) Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 149 vom 9.6.2007, S. 1).
(15) Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) wurde für den neuen Programmplanungszeitraum (2007-2013) durch den EFF ersetzt, Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates (ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1).
(16) Aus dem EFF wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 744/2008 des Rates (ABl. L 202 vom 31.7.2008, S. 1) auf Antrag ein zweiter Vorschuss in Höhe von 7 % gezahlt.
(17) Vom Europäischen Parlament am 16. Dezember 2009 gebilligter Berichtigungshaushaltsplan Nr. 10.
(18) Haushaltsposten 05 04 05 01: Die Zahlungen beliefen sich 2009 auf insgesamt 8 209,4 Millionen Euro. In den ursprünglichen Haushaltsplan waren Zahlungsermächtigungen in Höhe von 9 135,3 Millionen Euro eingestellt und weitere 774,9 Millionen Euro aus dem Jahr 2008 übertragen worden.
(19) Die Stichprobe, die im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung gezogen wurde, umfasste 56 Zahlstellen für den EGFL und sieben für den ELER. Für drei Zahlstellen (zwei für den EGFL und eine für den ELER) legten die zuständigen bescheinigenden Stellen jedoch nicht rechtzeitig einen Bericht und eine Bescheinigung vor, sodass keine prüferische Durchsicht stattfand. Aus demselben Grund trennte die Kommission die Rechnungen dieser drei Zahlstellen ab.
(20) Im Jahr 2008 war dies bei 66 Vorgängen der Fall (32 %).
(21) Im Jahr 2008 war dies bei 45 Vorgängen der Fall (68 %).
(22) Ein unter die Stichprobe fallender Vorgang war Gegenstand eines Konformitätsabschlussverfahrens gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 885/2006 der Kommission (ABl. L 171 vom 23.6.2006, S. 90), sodass zum Zeitpunkt der Prüfung keine abschließende Bewertung möglich war.
(23) In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008 (Ziffer 5.17) berichtete der Hof über einheitliche Flächenzahlungen an Begünstigte, die für solche Zahlungen nicht infrage kamen, da sie keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübten und daher nicht der Betriebsinhaber-Definition entsprachen. Als Beispiel führte er an, dass Gemeinden einheitliche Flächenzahlungen für Gemeindegrünland bezogen, das von örtlichen Betriebsinhabern als Weideland genutzt wurde.
(24) Artikel 44 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003.
(25) Verordnung (EG) Nr. 73/2009 und Verordnung (EG) Nr. 796/2004.
(26) Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission vom 7. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ABl. L 368 vom 23.12.2006, S. 74).
(27) Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 und Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004.
(28) Die genauen Vorgaben für Verwaltungskontrollen in Bezug auf Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2007-2013 sind in der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 enthalten.
(29) Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 und Artikel 26 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004.
(30) Verordnung (EG) Nr. 1290/2005.
(31) Zu Unrecht geleistete Zahlungen aufgrund von Verwaltungsfehlern der nationalen Behörden sind von der EU-Finanzierung ausgeschlossen.
(32) Entscheidung 2009/367/EG der Kommission (ABl. L 111 vom 5.5.2009, S. 44).
(33) Jährlicher Tätigkeitsbericht der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zum Haushaltsjahr 2009, S. 60.
(34) Beim EGFL monatlich und beim ELER vierteljährlich.
(35) Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005.
(36) Haushaltslinie 17 04 01 01.
(37) Siehe Antwort der Kommission zu Punkt 5.17 des Jahresberichts 2008 des Hofes.
(38) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
Quelle: Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009.
ANHANG 3.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM THEMENKREIS LANDWIRTSCHAFT UND NATÜRLICHE RESSOURCEN
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2009 |
2008 |
2007 |
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EGFL |
Ländliche Entwicklung |
SANCO, ENV, MARE |
Insgesamt |
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GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
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Vorgänge insgesamt (davon): |
148 |
80 |
13 |
241 |
204 |
196 |
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Vorschüsse |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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|
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
148 |
80 |
13 |
241 |
204 |
196 |
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ERGEBNISSE DER PRÜFUNG |
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(in % und Anzahl der Vorgänge) |
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Nicht fehlerbehaftete Vorgänge |
76 % |
{113} |
69 % |
{55} |
54 % |
{7} |
73 % |
{175} |
68 % |
69 % |
|
Fehlerbehaftete Vorgänge |
24 % |
{35} |
31 % |
{25} |
46 % |
{6} |
27 % |
{66} |
32 % |
31 % |
|
AUFSCHLÜSSELUNG DER FEHLERBEHAFTETEN VORGÄNGE |
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(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||||
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
31 % |
{11} |
36 % |
{9} |
67 % |
{4} |
36 % |
{24} |
32 % |
36 % |
|
Quantifizierbare Fehler |
69 % |
{24} |
64 % |
{16} |
33 % |
{2} |
64 % |
{42} |
68 % |
64 % |
|
darunter: |
Förderfähigkeit |
13 % |
{3} |
13 % |
{2} |
100 % |
{2} |
17 % |
{7} |
20 % |
36 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
0 % |
{0} |
6 % |
{1} |
0 % |
{0} |
2 % |
{1} |
2 % |
3 % |
|
Genauigkeit |
87 % |
{21} |
81 % |
{13} |
0 % |
{0} |
81 % |
{34} |
78 % |
61 % |
|
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote: |
|||||||||||
< 2 % |
|
X |
|
||||||||
2 % bis 5 % |
X |
|
X |
||||||||
> 5 % |
|
|
|
ANHANG 3.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM THEMENKREIS LANDWIRTSCHAFT UND NATÜRLICHE RESSOURCEN
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme — EGFL
Mitgliedstaat (Zahlstelle) |
Regelung |
Unter das InVeKoS fallende Ausgaben (Millionen Euro) |
Verwaltungsverfahren und -kontrollen zur Gewährleistung korrekter Zahlungen, einschließlich Qualität der Datenbanken |
Methodik der Vor-Ort-Kontrollen, Auswahl, Durchführung, Qualitätskontrolle und Berichterstattung über die jeweiligen Ergebnisse |
Durchführung und Kontrolle: GLÖZ/Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen |
Gesamtbewertung |
Litauen |
einheitl. Flächenz. |
183,5 |
2 |
|
|
|
Lettland |
einheitl. Flächenz. |
69,5 |
|
|
|
|
Slowakei |
einheitl. Flächenz. |
179,7 |
1, 2, 4, 5 |
A, B, C |
a |
|
Zypern |
einheitl. Flächenz. |
24,6 |
1, 2, 3, 4, 7, 8 |
A, D |
|
|
Italien (AGREA) |
Betriebsprämie |
409,0 |
6, 7, 9 |
A |
b, c |
|
Malta |
Betriebsprämie |
2,7 |
3, 4, 5, 7, 10 |
A |
|
|
Griechenland |
Betriebsprämie |
2 077,1 |
2, 3, 5, 6, 7, 9, 11, 12 |
A, E, F, D |
b, d |
|
Spanien (Baskenland) |
Betriebsprämie |
30,0 |
1, 5, 6, 7, 13 |
|
|
|
Legende:
|
Wirksam. |
|
Bedingt wirksam. |
|
Nicht wirksam. |
1 |
Kein Ausschluss nicht beihilfefähiger Landschaftsmerkmale/beihilfefähige Fläche im Flächenidentifizierungssystem zu hoch ausgewiesen. |
2 |
Es fehlt ein ausreichender Prüfpfad. |
3 |
Das Verfahren zur Erfassung der Anträge ist nicht uneingeschränkt zuverlässig. |
4 |
Keine Aktualisierung der beihilfefähigen Flächen im Flächenidentifizierungssystem anhand neuer Orthofotos und/oder aufgrund von Vor-Ort-Kontrollen. |
5 |
Es finden keine (rückwirkenden) Gegenkontrollen auf der Grundlage aktualisierter Angaben zu den Referenzparzellen statt. |
6 |
Schwachstellen bei der Ermittlung der beihilfefähigen Flächen im Fall von Dauergrünland und Gemeinschaftsweiden. |
7 |
Fehlerhafte Verhängung von Sanktionen. |
8 |
Überschreitung der Obergrenze für einheitliche Flächenzahlungen um rund 1,44 % ohne Anwendung eines Kürzungskoeffizienten. |
9 |
Betriebsprämien werden ohne vorherige Beseitigung der aufgedeckten Unstimmigkeiten ausgezahlt. |
10 |
Entgegen den EU-Rechtsvorschriften wurden Betriebsinhabern, die im Jahr der Einführung der Betriebsprämienregelung über beihilfefähige Hektarflächen verfügten, besondere Ansprüche zugewiesen. |
11 |
Erhebliche Verspätungen bei der Einrichtung des Flächenidentifizierungssystems-GIS, die die Qualität der Gegenkontrollen beeinträchtigen. |
12 |
Vorschriftswidrige Anwendung einer Toleranzmarge von 5 % bei den Verwaltungsgegenkontrollen. |
13 |
Die Verwaltungsverfahren zur Ermittlung der an die nationale Reserve abzutretenden Ansprüche entbehren einer Rechtsgrundlage. |
A |
Messtoleranzen werden vorschriftswidrig angewandt/nicht angewandt. |
B |
Nichtverfügbarkeit von Daten zu Berichten über Kontrollen und Vor-Ort-Kontrollen für das Antragsjahr 2008. |
C |
Keine Verrechnung der bei einer Kulturgruppe festgestellten Übererklärung von Flächen mit festgestellten Untererklärungen. |
D |
Bei den vom EuRH durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen traten wesentliche Differenzen zutage. |
E |
Begünstigte, die Anträge für Weideflächen von minderer Qualität gestellt haben, wurden nicht vor Ort kontrolliert. |
F |
Die Qualität der Vor-Ort-Kontrollen erwies sich als unzulänglich, was zu unzuverlässigen Ergebnissen führte. |
a |
Die Berichte über Vor-Ort-Kontrollen in Bezug auf den GLÖZ sind unvollständig/nicht ausführlich genug. |
b |
Die nationalen Anforderungen (GLÖZ) für Grünland und Weideland von minderer Qualität sind unzulänglich. |
c |
Die Kontrollen in Bezug auf den GLÖZ werden ausschließlich per Fernerkundung vorgenommen. |
d |
Sanktionen wegen der Nichteinhaltung anderweitiger Verpfichtungen wurden nicht korrekt verhängt. |
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme — Entwicklung des ländlichen Raums
Mitgliedstaat (Zahlstelle) |
Fonds |
Verwaltungsverfahren und -kontrollen zur Gewährleistung korrekter Zahlungen, einschließlich Qualität der Datenbanken |
Methodik der Vor-Ort-Kontrollen, Auswahl, Durchführung, Qualitätskontrolle und Berichterstattung über die jeweiligen Ergebnisse |
Durchführung und Kontrolle: GLÖZ/Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen |
Gesamtbewertung |
Österreich |
ELER |
|
|
|
|
Bulgarien |
ELER |
|
|
|
|
Tschechische Republik |
ELER |
|
|
|
|
Deutschland (Bayern) |
ELER |
|
|
|
|
Frankreich |
ELER |
|
|
|
|
Griechenland |
ELER |
|
|
|
|
Rumänien |
Sapard |
|
|
n. z. |
|
UK (England) |
ELER |
|
|
|
|
Gesamtbewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme
Gesamtbewertung |
2009 |
2008 |
2007 |
|
|
|
Legende:
|
Wirksam. |
|
Bedingt wirksam. |
|
Nicht wirksam. |
n. z. |
Nicht zutreffend: geprüfte Zahlungen unterliegen nicht der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen. |
ANHANG 3.3
ERGEBNISSE DER ANALYSE DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION HINSICHTLICH DES THEMENKREISES LANDWIRTSCHAFT UND NATÜRLICHE RESSOURCEN
Hauptsächlich betroffene Generaldirektionen |
Art der vom Generaldirektor abgegebenen Erklärung (1) |
Geltend gemachte Vorbehalte |
Bemerkungen des Hofes |
Gesamtbewertung der Zuverlässigkeit |
||||||
GD AGRI |
mit Vorbehalten |
Gravierende Mängel im InVeKoS in Bulgarien und Rumänien. Ausgaben für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des Schwerpunkts 2 (Verbesserung der Umwelt und der Landschaft), Programmplanungszeitraum 2007-2013. |
Bei der im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung für das Haushaltsjahr 2009 durchgeführten Systemprüfung des Hofes zeigte sich erneut, dass das InVeKoS in Griechenland die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen immer noch nicht wirksam gewährleistet; so sind insbesondere für Grünland die im Flächenidentifizierungssystem erfassten Beihilfefähigkeitssätze nicht zuverlässig (siehe Ziffer 3.38), weist die Antragsdatenbank gravierende Mängel in Bezug auf den Prüfpfad auf (siehe Ziffer 3.40) und sind die Vor-Ort-Kontrollen hinsichtlich des Umfangs und der Qualität unzulänglich (siehe Ziffer 3.46). Außerdem stellt die Kommission in ihrem Jährlichen Tätigkeitsbericht zum Haushaltsjahr 2009 fest, dass die Zulassung der griechischen Zahlstelle ab dem Antragsjahr 2010 auf ELER-Maßnahmen beschränkt wurde. Angesichts dieser Umstände hätte der Vorbehalt in Bezug auf Griechenland nach Ansicht des Hofes nicht aufgehoben werden dürfen. Der Vorbehalt basiert auf den Fehlerquoten, die bei den von den Mitgliedstaaten im Jahr 2008 durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen ermittelt wurden. Diese Fehlerquoten sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Der Generaldirektor liefert keine Begründung, warum sich sein Vorbehalt auf sämtliche in der Europäischen Union durchgeführte Vorgänge bezieht und nicht etwa nur auf die Vorgänge in den Mitgliedstaaten, in denen die Fehlerquoten im Jahr 2008 besonders hoch waren. Der Hof ist jedoch ebenfalls der Ansicht, dass Unregelmäßigkeiten bei Vorgängen im Rahmen des Schwerpunkts 2 generell wahrscheinlicher sind als bei Vorgängen anderer Schwerpunkte. |
B |
||||||
GD ENV |
mit Vorbehalten |
Beihilfefähigkeit der von den Empfängern von Zuschüssen gemeldeten Ausgaben. |
Der Vorbehalt steht mit den früheren Feststellungen des Hofes in Einklang. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die GD Umwelt ihre „Fehlerquote“ nicht nach einem Standardverfahren berechnete (auf der Grundlage einer Risikoanalyse). |
|||||||
GD MARE |
mit Vorbehalten |
Verwaltungs- und Kontrollsysteme für ermittelte operationelle Programme und Maßnahmen des FIAF (Deutschland, Spanien, Frankreich, Vereinigtes Königreich). Beihilfefähigkeit der Zahlungen an die Mitgliedstaaten zum Ausgleich der Mehrkosten bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse aus den Gebieten in äußerster Randlage. |
Die Vorbehalte basieren auf der Prüfungsarbeit der Generaldirektion. Sie stehen mit den Feststellungen des Hofes in Einklang. |
|||||||
GD SANCO |
ohne Vorbehalte |
Nicht zutreffend |
Nach Ansicht der GD Gesundheit und Verbraucher wären Restfehler dann wesentlich, wenn ihre finanziellen Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2 % des jährlichen Budgets der Generaldirektion übersteigen würden. Allerdings sollte — wie von der GD Haushalt erläutert — nur das Budget der entsprechenden Tätigkeit (ABB) berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Ex-post-Kontrolle von 2009 und in Anbetracht der wiederkehrenden hohen Quote aufgedeckter Fehler oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle (6 %) hätte für den Tätigkeitsbereich (ABB) Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, in dem die Fehlerquote bei 6,9 % lag, ein Vorbehalt geltend gemacht werden müssen. |
|||||||
|
(1) Bezug nehmend auf die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors hat dieser angemessene Sicherheit erlangt, dass die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern.
A: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
B: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
C: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
ANHANG 3.4
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN HINSICHTLICH DES THEMENKREISES LANDWIRTSCHAFT UND NATÜRLICHE RESSOURCEN
GD |
Bemerkungen des Hofes |
Getroffene Maßnahmen |
Analyse des Hofes |
Antwort der Kommission |
Entwicklung des ländlichen Raums |
||||
AGRI |
Zinszuschüsse: Die geltenden Verfahren gewährleisten keinen angemessenen Prüfpfad, sodass nicht überprüft werden kann, ob die Zahlung der EU-Zuschüsse an die Endbegünstigten ordnungsgemäß war (Frankreich) (Ziffer 5.15 (1)). |
Den Angaben der Kommission zufolge hat Frankreich ein neues Verwaltungssystem eingeführt, mit dem seit 2008 leichter zurückverfolgt werden kann, welchen Weg ein Bankdarlehen von der Bank bis zum Endbegünstigten geht. Die bescheinigende Stelle prüfte alle im Jahr 2009 getätigten Zahlungen an Banken, die ermäßigte Zinssätze gewährten. Sie befand die Zahlungen für korrekt, stellte jedoch fest, dass das neue System immer noch keine vollständige Rückverfolgung aller einzelnen in einer Bankrechnung aufgeführten Darlehen gewährleistet. Die Kommission verfolgte die Angelegenheit durch spezifische Kontrollen in Frankreich weiter. |
Im Jahr 2009 war es nach wie vor schwierig, zwischen einer Bankrechnung in Höhe der von der Bank in einem bestimmten Zeitraum gewährten Zinsermäßigungen und den Einzeldarlehen an die Endbegünstigten einen Zusammenhang herzustellen. |
Die Kommission vertritt aufgrund eigener durchgeführter Prüfungen die Auffassung, dass der Prüfpfad in der Tat nachvollziehbar ist. |
Entwicklung des ländlichen Raums |
||||
AGRI |
Im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Vorschriften und Bedingungen noch stärker zu vereinfachen (Ziffer 5.66 (2)). |
Der Rat und die Kommission wurden im Jahr 2009 entsprechend tätig. Beim Rat legten 16 Mitgliedstaaten konkrete Vorschläge zur Vereinfachung verschiedener Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik vor. Einige Vorschläge betrafen die Vereinfachung der Vorschriften und Kontrollen bezüglich der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen und waren daher für den Bereich Entwicklung des ländlichen Raums relevant. Die Kommissionsdienststellen prüften die Vorschläge und beabsichtigten, dem Rat im Jahr 2010 angemessene Änderungen der geltenden Vorschriften zu unterbreiten. Während seiner Sitzung vom 14. bis 16. Dezember 2009 äußerte sich der Rat zufrieden über die Absicht der Kommission, eine Reihe von Vorschlägen weiterzuverfolgen, und forderte die Kommission auf, ihm die vorgeschlagenen Änderungen vorzulegen und mit der Arbeit an mehreren laufenden Vereinfachungsprojekten fortzufahren. |
Die im Jahr 2009 eingeleiteten Schritte zeigen, dass die Notwendigkeit der Vereinfachung bestimmter Vorschriften und Bedingungen im Bereich der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Auge behalten wurde. Da die Ausgaben für die ländliche Entwicklung auch nationalen Vorschriften unterliegen, weist der Hof im Einklang mit der Empfehlung, die der Rat mit Blick auf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 aussprach, erneut darauf hin, dass Vereinfachung auch auf nationaler Ebene erreicht werden sollte. |
Siehe die Antwort der Kommission zu Ziffer 3.74. |
InVeKoS |
||||
AGRI |
Griechenland Seit vielen Jahren weist der Hof auf das Problem der unzulänglichen Anwendung des InVeKoS in Griechenland hin. Das Flächenidentifizierungssystem in Griechenland ist unvollständig und enthält Fehler auf der Ebene der Parzellenkennzeichnung. Außerdem wurden Mängel bei den Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen festgestellt. |
Der Jährliche Tätigkeitsbericht der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung enthielt bis zum Jahr 2007 einen Vorbehalt bezüglich des InVeKoS in Griechenland. Im Jahr 2008 entschied die Kommission, der Vorbehalt könne aufgehoben werden, da ab dem Antragsverfahren 2009 alle Bestandteile des InVeKoS in Griechenland eingerichtet und einsatzfähig seien. |
Bei der vom Hof im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung für das Haushaltsjahr 2009 durchgeführten Systemprüfung zeigte sich erneut, dass das InVeKoS in Griechenland die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen immer noch nicht wirksam gewährleistet: Das Flächenidentifizierungssystem-GIS ist in Griechenland immer noch nicht voll funktionsfähig, in der Antragsdatenbank fehlt ein zuverlässiger Prüfpfad, und Umfang und Qualität der Vor-Ort-Kontrollen sind unzulänglich (Ziffern 3.37, 3.39 und 3.45 (3)). Bei der von der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Jahr 2009 durchgeführten Prüfung zur Zulassung der Zahlstelle OPEKEPE wurden gravierende Schwachstellen bei der Verwaltung der EGFL-Mittel festgestellt (GD AGRI, Jährlicher Tätigkeitsbericht 2009, A.1.3, S. 29). Die Ergebnisse der von der Kommission und den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen lassen sich noch nicht bewerten. Die Umsetzung der Aktionspläne soll erst 2011 abgeschlossen werden, und bei der Durchführung einzelner Maßnahmen sind bereits jetzt Verzögerungen aufgetreten (GD AGRI, Jährlicher Tätigkeitsbericht 2009). Die Ergebnisse der von der Kommission und den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen lassen sich noch nicht bewerten. Für das Antragsjahr 2008 wurden in Griechenland, Spanien, Italien, Zypern und Litauen Mängel im Flächenidentifizierungssystem festgestellt (Ziffern 3.37 und 3.38 (3)). Der Hof stellte erneut Schwachstellen im Sanktionssystem fest. Der Hof empfiehlt die Beseitigung der ermittelten Systemmängel. |
Die Kommission räumt ein, dass es in der Vergangenheit Probleme mit dem griechischen InVeKoS gegeben hat. Seit allerdings das neue LPIS-GIS einsatzbereit ist, konnten die Probleme gelöst werden, da die entsprechenden Risiken ab dem Antragsjahr 2009 reduziert worden sind. Hinsichtlich der Akkreditierungsprüfung der OPEKEPE-Agentur im Jahr 2009 ist zu sagen, dass sich die von der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung entdeckten schwerwiegenden Defizite auf ELER bezogen und nicht auf EGFL. Die Akkreditierung für OPEKEPE wurde folglich auf die ELER-Maßnahmen beschränkt, für die ein geeignetes Kontrollsystem sowie entsprechende Verfahrensweisen eingerichtet worden sind. Die Kommission hat ermittelt, dass bezogen auf das Antragsjahr 2008 in Bulgarien und Rumänien erhebliche Defizite zu verzeichnen waren. In der Folge stellten diese beiden Mitgliedstaaten 2009 Aktionspläne auf, die von der Kommission aufmerksam verfolgt werden. Da der Abschluss dieser Aktionspläne allerdings erst für 2011 vorgesehen ist und die Kommission bereits Verzögerungen feststellen musste, hat der Generaldirektor der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht für 2009 aufgrund eines bestehenden Glaubwürdigkeitsproblems einen Mittelvorbehalt verfügt. Andere Mitgliedstaaten weisen in ihren jeweiligen InVeKoS weniger gravierende Probleme auf. Diese stellen die Effektivität ihrer Systeme zwar nicht in Frage, machen sie jedoch perfektionierbar. Für diese Mitgliedstaaten sind entsprechende Aktionspläne aufgestellt worden, und die in den vorangegangenen Jahren festgestellten Probleme sind behoben worden bzw. deren Behebung macht hinreichende Fortschritte. In den Fällen Griechenlands, Italiens, Spaniens und Portugals sind vorhandene Schwächen in den Verwaltungsprozessen Teil fortlaufender Konformitätsverfahren. |
Andere Mitgliedstaaten Im Vereinigten Königreich (Schottland), Bulgarien und Rumänien wurden bei der Anwendung wesentlicher Bestandteile des Systems gravierende Mängel aufgedeckt. Daher ist der Hof der Ansicht, dass das InVeKoS in diesen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen nicht wirksam ist (Ziffer 5.32 (2)). |
Bulgarien und Rumänien haben Aktionspläne beschlossen, mit denen die Mängel beseitigt werden sollen. Diese Pläne wurden im Jahr 2009 von der Kommission angenommen. Nach Ansicht der Kommission wirkt sich die im Vereinigten Königreich aufgedeckte Unzulänglichkeit nur sehr begrenzt auf das System aus. Die Kommission verfolgt die gemeldeten Fälle im Rahmen von Konformitätsabschlussverfahren weiter. |
|||
Flächenidentifizierungssystem Der Hof deckte in zwei Mitgliedstaaten erhebliche Unzulänglichkeiten im Flächenidentifizierungssystem auf, die die Wirksamkeit der Verwaltungsgegenkontrollen erheblich beeinträchtigen (BG, UK). In einem anderen Mitgliedstaat (ES) wurden nicht beihilfefähige Flächen (teilweise bewaldet und/oder steiniges Bergweideland) durch die Anwendung großzügiger Koeffizienten für Zahlungen akzeptiert (Ziffer 5.36 (2)). In einigen Ländern enthält die kartografische Komponente des Flächenidentifizierungssystems, das GIS, veraltete Luftbilder (Ziffer 5.30 Buchstaben b und c (1)). Außerdem stellte der Hof in einem Mitgliedstaat fest, dass keine angemessene Kappung der Zahlungen auf der Grundlage von Orthobildern stattfand (PL). |
Die Kommission änderte die Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 (Änderung durch die Verordnung (EG) Nr. 146/2010) dahin gehend, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, jährlich eine Bewertung der Qualität ihrer Systeme zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen vorzunehmen und ggf. einen Aktionsplan zur Beseitigung der aufgedeckten Mängel aufzustellen (GD AGRI, Jährlicher Tätigkeitsbericht 2009, S. 48). Die Kommission verfolgt die gemeldeten Fälle im Rahmen von Konformitätsabschlussverfahren weiter. |
|||
Verwaltungskontrollen Schwachstellen bei den Verwaltungskontrollen in Bezug auf die produktionsbezogenen Direktzahlungen wurden bei der Prüfung zur Erstellung der Zuverlässigkeitsprüfung für das Haushaltsjahr 2007 in Griechenland, Italien, Spanien und Portugal festgestellt: fehlerhafte Eingabe von Antragsdaten, Zahlungen im Rahmen mehrerer, nicht miteinander vereinbarer Beihilferegelungen für dieselben Parzellen und keine korrekte Verhängung von Strafen und Sanktionen, sodass überhöhte Zahlungen geleistet wurden (Ziffer 5.27 Buchstabe a (1)). |
Die Kommission verfolgt die gemeldeten Fälle im Rahmen von Konformitätsabschlussverfahren weiter. |
|||
Betriebsprämienregelung |
||||
AGRI |
Bei der Prüfung wurden systematische Mängel bei der Berechnung der Ansprüche festgestellt (Ziffern 5.22-5.26 (1) und 5.38 (2)). Bei den vom Hof vorgenommenen Wiederholungskontrollen wurde festgestellt, dass die Vor-Ort-Kontrollen eine Reihe spezifischer Schwachstellen aufwiesen. Außerdem wurden nicht beihilfefähige Flächen oder Parzellen ermittelt, die von den nationalen Kontrolleuren hätten ausgeschlossen werden müssen (Griechenland, Spanien, Italien und Portugal) (Ziffer 5.28 (1)). |
Die Kommission verfolgt die gemeldeten Fälle im Rahmen von Konformitätsabschlussverfahren weiter. |
Bei den Prüfungen des Hofes werden weiterhin Mängel bei der Berechnung der Ansprüche und Schwachstellen bei den Kontrollen aufgedeckt (Ziffern 3.40, 3.41, 3.44 und 3.45 (3)). |
Die Kommission geht Mängeln nach, die sie im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschlusskonformitätsverfahren ermittelt hat. |
GLÖZ-Anforderungen |
||||
AGRI |
Der Hof stellte Mängel hinsichtlich der Definition eines Betriebsinhabers durch die Mitgliedstaaten und der von ihnen festgelegten Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand fest. Diese Mängel hatten zur Folge, dass einige Begünstigte im Rahmen der Betriebsprämienregelung oder der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung Beihilfen erhielten, ohne sich in irgendeiner Weise um die betreffenden Flächen zu kümmern (Ziffer 5.49 (2)). |
In Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 wurde die — für die Mitgliedstaaten fakultative — Bestimmung eingeführt, wonach die natürlichen oder juristischen Personen, deren landwirtschaftliche Tätigkeiten unwesentlich sind, von den Zahlungsregelungen ausgeschlossen werden können. Andererseits ist die Kommission hinsichtlich der Erhaltung der Flächen der Ansicht, das derzeitige System biete ausreichende Garantien dafür, dass die Flächen unter dem Aspekt ihrer Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand bewirtschaftet werden (GD AGRI, Jährlicher Tätigkeitsbericht 2009). Daher plant die Kommission diesbezüglich keine zusätzlichen Maßnahmen. |
Der Hof empfiehlt eine Verschärfung der Regeln bezüglich des GLÖZ und der Mindestvoraussetzungen für die Erhaltung von Flächen (Ziffer 3.73 Buchstaben c und d (3)). |
Siehe die Antwort der Kommission zu Ziffer 3.73. |
ENV |
Im Bereich Umweltmaßnahmen wurden bei der Finanzierung von Projekten aus dem wichtigsten Fonds (LIFE-Projekte) auch nicht beihilfefähige Ausgaben berücksichtigt (Ziffer 5.49 (1)). |
Die GD Umwelt erstellte im Jahr 2008 einen Aktionsplan zur Verbesserung der Beihilfefähigkeit der von den Begünstigten von Zuschüssen gemeldeten Ausgaben. Ein zusätzlicher Aktionsplan, mit dem die Begünstigten stärker sensibilisiert und vorbeugende Aktionen eingeführt werden sollen, befindet sich im Jahr 2010 in der Annahmephase. |
Die Auswirkungen dieser Aktionspläne müssen noch bewertet werden; allerdings hat die GD Umwelt einen Vorbehalt in Bezug auf gemeldete, nicht beihilfefähige Ausgaben geltend gemacht. |
Der Hof gab seine Einschätzung auf der Grundlage seiner 2009 herausgegebenen Prüfberichte ab. Da im Jahr 2009 dank den erfolgten Anstrengungen zum Abbau von Rückständen eine große Anzahl verspäteter Berichte veröffentlicht wurden, erhöht dies automatisch die augenscheinliche Berichtsverzögerung. |
Beim Abschluss von Prüfungen waren weiterhin erhebliche Verzögerungen zu verzeichnen, doch hat sich die Lage im Jahr 2007 verbessert (Ziffer 5.49 (1)). |
Die GD Umwelt teilte mit, sie habe sich bemüht, die Verzögerungen abzubauen. |
Die durchschnittliche Verzögerung bei Prüfberichten ist von 191,6 Tagen im Jahr 2006 auf 230,5 Tage im Jahr 2009 angestiegen (Zeit zwischen dem Prüfbesuch und dem Datum des Prüfberichts). Die Nachweise deuten darauf hin, dass es der GD Umwelt noch nicht gelungen ist, diese Schwachstelle zu beseitigen. |
Die Kommission ist zuversichtlich, dass sich die Verzögerung im Jahr 2010 verringern wird. Diese beträgt für die dieses Jahr anhängigen Berichte 116,56 Tage. |
|
MARE |
Im Politikbereich Fischerei besteht ein erhöhtes Risiko vorschriftswidriger Zahlungen, da angemessene Rechtsvorschriften fehlen und die Ausgaben für die Datenerfassung im Zusammenhang mit der Bestandsbewirtschaftung schlecht dokumentiert sind (Ziffer 5.49 (1)). |
Die Kommission gab an, die Rechtsvorschriften würden im Jahr 2008 geändert werden. Die neue Rechtsgrundlage gebe klare Vorschriften vor und dürfte den Bedenken des Rechnungshofs Rechnung tragen. |
Die Verordnung (EG) Nr. 1078/2008, die am 1. Januar 2009 in Kraft trat, enthält eine Beschreibung der Kriterien für die Erstattungsfähigkeit der Ausgaben und gibt vor, welche Unterlagen zusammen mit den Erstattungsanträgen einzureichen sind. Es wurden jedoch Schwachstellen in den von den nationalen Behörden eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsystemen aufgedeckt, und bei den 2009 von der Kommission durchgeführten Prüfungen wurde immer noch festgestellt, dass nicht erstattungsfähige Ausgaben geleistet worden waren. |
Es trifft zu, dass im Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Umsetzung der nationalen Programme zur Datensammlung Schwachstellen ermittelt wurden und dass unrechtmäßige Ausgaben festgestellt worden sind. Allerdings wurden hinsichtlich der Umsetzung dieser Programme entsprechend dem vorherigen, Ende 2008 ausgelaufenen Rechtsrahmen sämtliche Prüfungen durchgeführt. Prüfungen, die dem neuen Rechtsrahmen zuzuordnen und entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1078/2008 der Kommission durchzuführen sind, sind für das nächste Jahr eingeplant, d. h., nachdem die Restbeträge für das erste Jahr der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens ausgezahlt worden sind. |
Verbindlichkeiten, die sich in bestimmten Fällen im Zusammenhang mit der Erneuerung bilateraler Fischereiabkommen ergeben, wurden nicht rechtzeitig durch entsprechende Mittelbindungen gedeckt (Ziffer 5.49 (1)). |
Die Kommission vertrat die Ansicht, Mittelbindungen im Zusammenhang mit den Fischereiabkommen könnten nur nach Annahme der Rechtsgrundlage (Beschluss bzw. Verordnung des Rates) vorgenommen werden. |
Die Kommission hat damit begonnen, eine Politik umzusetzen, wonach das Verfahren der Neuaushandlung der Protokolle und Abkommen frühzeitig eingeleitet wird, sodass die Haushaltsmittel gebunden werden können, ehe die rechtliche Verpflichtung wirksam wird. |
Die Kommission setzt das Verfahren zur Neuverhandlung von Protokollen baldmöglichst und rechtzeitig vor deren Auslaufen in Gang. Dies hängt außerdem von der Bereitschaft der betroffenen Drittstaaten ab, Neuverhandlungen in einem frühen Stadium aufzunehmen. |
|
Beim Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) stellte der Hof nicht erstattungsfähige Kosten fest (Ziffer 5.25 (2)). |
Die Kommission hat eine Kontrollstrategie entwickelt und führt Ex-post-Prüfungen durch, um zu überprüfen, ob die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten wirksam genug sind, um solche Fehler zu vermeiden. |
Im Jahr 2009 gab das erhebliche Ausmaß der von der Kommission aufgedeckten nicht erstattungsfähigen Kosten Anlass zu einem Vorbehalt im Jährlichen Tätigkeitsbericht der GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei. |
Im Rahmen des Programmabschlusses wird die Kommission alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um von der Ausgabenabschlussrechnung und den Abschlusszahlungsansprüchen sämtliche ungerechtfertigt beantragten Mittel abzuziehen, ob diese nun durch von der Kommission durchgeführte Überprüfungen, externe Prüfungsaktivitäten oder anderweitig entdeckt worden sind. |
|
SANCO |
Im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz wurden Zahlungen für Veterinärmaßnahmen geleistet, ohne dass alle erforderlichen Belege vorlagen (Ziffer 5.49 (1)). |
Für neue Verträge hat die Kommission eine Klausel eingeführt, wonach die Impfstoffhersteller nachweisen müssen, dass die Impfstoffe — wie von der Kommission vorgegeben — an den festgelegten Ort verschickt wurden. |
Die Kommission hat Abhilfemaßnahmen getroffen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss noch bewertet werden. |
|
(1) Ziffer(n) im Jahresbericht des EuRH zum Haushaltsjahr 2007.
(2) Ziffer(n) im Jahresbericht des EuRH zum Haushaltsjahr 2008.
(3) Ziffer(n) im Jahresbericht des EuRH zum Haushaltsjahr 2009.
ANHANG 3.5
FÜR 2009 ABGETRENNTE ZAHLSTELLENRECHNUNGEN
(Millionen Euro) |
||||
Mitgliedstaat |
Zahlstelle |
Abgetrennte Rechnungen (1) |
||
EGFL |
ELER |
TRDI |
||
Deutschland |
Baden-Württemberg |
428 |
82 |
|
Deutschland |
Bayern StMELF |
|
194 |
|
Deutschland |
Hessen |
222 |
16 |
|
Deutschland |
IBH |
1 |
12 |
|
Deutschland |
Helaba |
4 |
5 |
|
Deutschland |
Rheinland-Pfalz |
|
36 |
|
Deutschland |
Thüringen |
|
73 |
|
Estland |
PRIA |
|
|
3 |
Italien |
AGEA |
3 005 |
|
|
Italien |
Basilicata (ARBEA) |
110 |
17 |
|
Rumänien |
PARDF |
|
565 |
|
Rumänien |
PIAA |
581 |
|
|
Spanien |
Andalusien |
|
85 |
|
Spanien |
Asturien |
|
36 |
|
Insgesamt |
4 351 |
1 121 |
3 |
|
Quelle: Beschlüsse der Kommission 2010/257/EU, 2010/258/EU und 2010/263/EU (ABl. L 112 vom 5.5.2010 und ABl. L 113 vom 6.5.2010). |
(1) Rechnungen, die aus Gründen, die dem betreffenden Mitgliedstaat anzulasten sind, nach Auffassung der Kommission nicht im Rahmen ihrer Beschlüsse vom 30. April 2010 abgeschlossen werden konnten und ergänzende Nachforschungen erfordern.
Quelle: Beschlüsse der Kommission 2010/257/EU, 2010/258/EU und 2010/263/EU (ABl. L 112 vom 5.5.2010 und ABl. L 113 vom 6.5.2010).
KAPITEL 4
Kohäsion
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Themenkreises
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Bemerkungen zu den Systemen
Systeme zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Systeme für Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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EINLEITUNG |
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Tabelle 4.1 — Kohäsion — wichtige Informationen
Quelle: Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009. |
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Besondere Merkmale des Themenkreises |
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Politische Ziele und Instrument |
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Überwachung und Kontrolle der Kohäsionsausgaben |
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Besondere Risiken bezüglich der Ordnungsmäßigkeit |
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Die Kommission geht aktiv dem Risiko nach, auf das der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2008 hinwies, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss der Programme des Zeitraums 2000-2006. |
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Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
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4.15. |
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ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
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Die Kommission stellt fest, dass keiner der Fehler, die anhand der geprüften Stichprobe im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen ermittelt wurden, den ESF betreffen. |
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BEMERKUNGEN ZU DEN SYSTEMEN |
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Systeme zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge |
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Mitgliedstaaten |
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Systeme für Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen |
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Mitgliedstaaten |
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ZUVERLÄSSIGKEIT DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION |
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
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4.36. |
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4.37. |
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(1) Für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 endete der Zeitraum der Zuschussfähigkeit ursprünglich am 31. Dezember 2008. Im Rahmen des Antikrisenpakets wurde er für alle Mitgliedstaaten, die dies bei der Kommission beantragten, bis zum 30. Juni 2009 verlängert.
(2) In einem operationellen Programm werden nationale, regionale oder sektorbezogene Prioritäten für die Mittelbereitstellung festgelegt.
(3) Siehe Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25) und Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission (ABl. L 371 vom 27.12.2006, S. 1).
(4) Siehe insbesondere Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.
(5) Der jährliche Kontrollbericht 2009 (der bis Ende 2009 vorgelegt werden musste) enthält die Ergebnisse der im Zeitraum Juli 2008 bis Juni 2009 durchgeführten Prüfungen. Darunter fallen die durchgeführten Systemprüfungen sowie die Prüfung von Vorgängen zu den der Kommission im Zeitraum Januar 2007 bis Dezember 2008 gemeldeten Ausgaben.
(6) Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1); sowie Artikel 91 und 92 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.
(7) Siehe Ziffern 6.19 und 6.33 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008.
(8) Siehe Anhang 4.1. In den Jahren 2008 und 2007 beliefen sich die entsprechenden Anteile auf 43 % bzw. 54 %.
(9) Die Fehlerquoten wurden auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe, die aus den Zwischen- und Abschlusszahlungen des Jahres 2009 (23 Milliarden Euro) gezogen wurde, mit einem Konfidenzniveau von 95 % berechnet (siehe Tabelle 4.1). Im Jahr 2009 hätten nach Schätzung des Hofes mindestens 3 % der im Themenkreis Kohäsion bescheinigten Ausgaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission vorlegten, nicht erstattet werden dürfen. Die entsprechenden Fehlerquoten in den Jahren 2008 (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 6.17) und 2007 (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 6.27) beliefen sich auf 11 %.
(10) Bei den meisten geprüften operationellen Programmen wurden der Kommission erst im zweiten Halbjahr 2009 die ersten Ausgaben bescheinigt.
(11) Die Bewertung des Hofes bezog sich nicht auf die Wirksamkeit der Mitgliedstaaten bei der Aufdeckung von Fehlern.
(12) Siehe Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 6.30.
(13) KOM(2010) 52, Ziffer 1.6.
(14) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
(15) 25,4 Milliarden Euro (71 %) der operativen Ausgaben entfielen auf den Zeitraum 2007-2013 und 8,4 Milliarden Euro (24 %) auf den Zeitraum 2000-2006 (Mittel des EFRE, KF und ESF). Im Zeitraum 2007-2013 handelte es sich bei 11,3 Milliarden Euro (44 %) um Vorschusszahlungen.
ANHANG 4.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM THEMENKREIS KOHÄSION
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2009 |
2008 |
2007 |
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ESF |
EFRE |
KF |
Insgesamt |
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GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
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Vorgänge insgesamt (davon): |
44 |
118 |
18 |
180 |
170 |
180 |
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Vorschüsse |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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|
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
44 |
118 |
18 |
180 |
170 |
180 |
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ERGEBNISSE DER PRÜFUNGEN |
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(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||||
Nicht fehlerbehaftete Vorgänge |
75 % |
{33} |
60 % |
{71} |
67 % |
{12} |
64 % |
{116} |
57 % |
46 % |
|
Fehlerbehaftete Vorgänge |
25 % |
{11} |
40 % |
{47} |
33 % |
{6} |
36 % |
{64} |
43 % |
54 % |
|
AUFSCHLÜSSELUNG DER FEHLERBEHAFTETEN VORGÄNGE |
|||||||||||
(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||||
Aufschlüsselung der fehlerbehafteten Vorgänge nach Fehlerart |
|||||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
0 % |
{0} |
62 % |
{29} |
83 % |
{5} |
53 % |
{34} |
38 % |
35 % |
|
Quantifizierbare Fehler |
100 % |
{11} |
38 % |
{18} |
17 % |
{1} |
47 % |
{30} |
62 % |
65 % |
|
darunter: |
Förderfähigkeit |
64 % |
{7} |
89 % |
{16} |
100 % |
{1} |
80 % |
{24} |
91 % |
79 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
13 % |
|
Genauigkeit |
36 % |
{4} |
11 % |
{2} |
0 % |
{0} |
20 % |
{6} |
9 % |
8 % |
|
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
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Wahrscheinlichste Fehlerquote: |
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< 2 % |
|
|
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2 % bis 5 % |
|
|
|
||||||||
> 5 % |
X |
X |
X |
||||||||
Anmerkung: Die Fehlerquoten wurden auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe, die aus Zwischen- und Abschlusszahlungen des Jahres 2009 (23 Milliarden Euro) gezogen wurde, mit einem Konfidenzniveau von 95 % berechnet. |
ANHANG 4.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM THEMENKREIS KOHÄSION
1. Programmplanungszeitraum 2007-2013 — Systeme zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Einhaltung von Kernvorschriften des verordnungsrechtlichen Rahmens
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Verwaltungsbehörde und zwischengeschaltete Stelle (1) |
Bescheinigungsbehörde (2) |
Prüfbehörde (3) |
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ESF — Portugal — Azoren Pro-Emprego |
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ESF — Dänemark — Mehr und bessere Arbeitsplätze |
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EFRE — Ungarn — Wirtschaftliche Entwicklung |
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EFRE — Griechenland — Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmertum |
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EFRE — Deutschland — Sachsen-Anhalt — Konvergenz |
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EFRE — Deutschland — Lüneburger Heide |
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EFRE — Estland — Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen |
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ESF — Polen — Humankapital |
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ESF — Portugal — Humanpotenzial |
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EFRE — Schweden — Mellersta Norrland |
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EFRE — Frankreich — Pays de la Loire |
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ESF — Frankreich —- Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung |
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EFRE — Litauen — Wirtschaftswachstum |
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KF — Ungarn — Umwelt und Energie |
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EFRE — Interreg Vereinigtes Königreich/Irland |
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EFRE — Spanien — Kastilien-La Mancha |
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Legende:
Geprüfte Kernanforderungen |
2. Programmplanungszeitraum 2000-2006 — Systeme für die Behandlung und Meldung wiedereingezogener und herausgenommener Beträge auf der Ebene der Mitgliedstaaten
|
Aufzeichnung von Fehlern |
Berichtigung von Fehlern |
Aufzeichnung von Korrekturen |
Berichterstattung über Korrekturen an die Kommission |
Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten an das OLAF |
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EFRE — Griechenland — Straßenachse |
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EFRE — Spanien — Informationsgesellschaft |
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EFRE — Luxemburg — Ziel 2 |
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EFRE — Interreg Deutschland/Tschechische Republik — System in Deutschland |
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EFRE — Interreg Deutschland/Tschechische Republik — System in der Tschechischen Republik |
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EFRE — Polen — Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit |
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Legende:
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(1) Verwaltungsprüfungen.
(2) Zuverlässige und fundierte Bescheinigungen.
(3) Angemessene Systemprüfungen.
ANHANG 4.3
ERGEBNISSE DER ANALYSE DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION HINSICHTLICH DES THEMENKREISES KOHÄSION
Hauptsächlich betroffene Generaldirektionen |
Art der vom Generaldirektor abgegebenen Erklärung (1) |
Geltend gemachte Vorbehalte |
Bemerkungen des Hofes |
Gesamtbewertung der Zuverlässigkeit |
||||||
REGIO |
mit Vorbehalten |
Insgesamt wurden für 2009 für 138 operationelle Programme Vorbehalte geltend gemacht, gegenüber 99 für 2008 und 185 für 2007. Die Generaldirektionen bezifferten die Auswirkungen dieser Vorbehalte mit 183,7 Millionen Euro (gegenüber 201 Millionen Euro im Jahr 2008 und 726 Millionen Euro im Jahr 2007). Die Vorbehalte der GD REGIO bezogen sich auf 31,4 Millionen Euro für den Zeitraum 2000-2006 (0,44 % der Zwischen- und Abschlusszahlungen) und 65,2 Millionen Euro für den Zeitraum 2007-2013 (0,69 % der Zwischenzahlungen). Die Vorbehalte der GD EMPL bezogen sich auf 11,9 Millionen Euro für den Zeitraum 2000-2006 (0,77 % der Zwischen- und Abschlusszahlungen) und 75,2 Millionen Euro für den Zeitraum 2007-2013 (1,77 % der Zwischenzahlungen). |
Hinsichtlich des Themenkreises Kohäsion wurden die Erklärungen und Jährlichen Tätigkeitsberichte der Generaldirektoren nach Ansicht des Hofes in Übereinstimmung mit den einschlägigen Leitlinien der Kommission erstellt. Der Hof stellt fest, dass die Generaldirektionen Regionalpolitik und Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit für beide Zeiträume Vorbehalte mit quantifizierbaren Auswirkungen geltend machten. Für den Themenkreis Kohäsion stimmt die Größenordnung der Vorbehalte stärker mit den Schlussfolgerungen des Hofes überein als in früheren Jahren. |
A |
||||||
EMPL |
mit Vorbehalten |
|||||||||
|
(1) Bezug nehmend auf die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors hat dieser angemessene Sicherheit erlangt, dass die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern.
A: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
B: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
C: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
ANHANG 4.4
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN HINSICHTLICH DES THEMENKREISES KOHÄSION
Bemerkungen des Hofes |
Getroffene Maßnahmen |
Analyse des Hofes |
Antwort der Kommission |
1. Zuverlässigkeitserklärungen 2006, 2007 und 2008: Weiterverfolgung der Bemerkungen des Hofes durch die Kommission |
|||
Bei seinen Prüfungen in den letzten drei Jahren stellte der Hof bei einer Reihe von unter die Prüfungsstichproben fallenden operationellen Programmen und Projekten Systemschwächen und Fehler in den Ausgabenerklärungen fest. All diese Feststellungen beziehen sich auf den Programmplanungszeitraum 2000-2006. |
Die Kommission verfolgte die vom Hof durchgeführten Prüfungen weiter. Die Weiterverfolgung der Prüfungen des Hofes durch die Kommission führte zu Finanzkorrekturen in Höhe von 191,6 Millionen Euro, 80 Millionen Euro bzw. 0,2 Millionen Euro. |
Aufgrund der vom Hof für das Haushaltsjahr 2006 durchgeführten Prüfungen nahm die Kommission im Einklang mit ihren eigenen Vorschriften und Verfahren zu allen überprüften Fällen Korrekturen vor; für das Haushaltsjahr 2007 sind zwei Fälle noch in Bearbeitung. Zu den das Haushaltsjahr 2008 betreffenden Prüfungen des Hofes ist die Weiterverfolgungsarbeit der Kommission noch im Gange. |
Die Kommission begrüßt die positive Bewertung, zu der der Hof in Bezug auf ihre Weiterverfolgung der für die Jahre 2006, 2007 und 2008 getroffenen Feststellungen sowie in Bezug auf ihre Prüfung der Vorgänge im Jahr 2009 gelangt ist, für die sie eine ähnliche Methodik wie die des Hofes anwandte. Dies ist das Ergebnis einer der Maßnahmen, die in ihrem Aktionsplan 2008 zur Stärkung ihrer Aufsichtsfunktion vorgesehen sind. |
2. Maßnahmen der Kommission zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der gemeinsamen Verwaltung von Strukturmaßnahmen |
|||
Der Hof bewertete die Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten als nicht wirksam oder bedingt wirksam und stellte fest, dass die Überwachung durch die Kommission Fehler auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht wirksam verhindert. |
In den letzten Jahren hat die Kommission verschiedene Maßnahmen zur Stärkung ihrer Aufsichtsfunktion ergriffen, wie dies im „Aktionsplan zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der gemeinsamen Verwaltung der Strukturmaßnahmen“ (1). Bis Ende 2008 hatte sie nach eigenen Angaben 28 von 37 Maßnahmen umgesetzt. Die verbleibenden neun Maßnahmen wurden von der Kommission in die gemeinsame Prüfstrategie für die Kohäsionspolitik (2) aufgenommen. Außerdem nahm die Kommission im Jahr 2008 vereinfachte Förderfähigkeitsvorschriften für die Ausgaben an (z. B. Anwendung nationaler Förderfähigkeitsvorschriften sowie Rückgriff auf Pauschalbeträge, Standardeinheitskosten und die pauschale Angabe indirekter Kosten), die im Zeitraum 2007-2013 angewandt werden können. |
Von der Kommission im Jahr 2009 durchgeführte Prüfung der Vorgänge Im Jahr 2009 zielte die Prüfungsarbeit der Kommission u. a. darauf ab, eine statistisch repräsentative Stichprobe von Vorgängen in den Mitgliedstaaten zu prüfen (auf der Grundlage einer ähnlichen Methode, wie sie der Hof im Rahmen seines Modells zur Erlangung der Prüfungssicherheit anwendet), um die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der bescheinigten Ausgaben, die der Kommission für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 vorgelegt wurden, zu bewerten. Der Hof analysierte den von der Kommission für diese Untersuchung angewandten Prüfungsansatz und nahm für eine Stichprobe von Prüfungsakten eine prüferische Durchsicht der Arbeitspapiere vor. Nach Auffassung des Hofes war die von der Kommission angewandte Methodik insgesamt angemessen. Wie von der Kommission betont, müssen diese Ergebnisse jedoch angesichts der Besonderheiten der geprüften Grundgesamtheit sorgfältig interpretiert werden. Vereinfachung der Förderfähigkeitsvorschriften Die von der Kommission beschlossene Möglichkeit einer Vereinfachung der nationalen Förderfähigkeitsvorschriften zielt insbesondere darauf ab, den Begünstigten die Meldung der Personalkosten und der indirekten Kosten zu erleichtern. Im Jahr 2009 bestand diese Möglichkeit lediglich für den ESF. Bis Ende 2009 hatten 22 von 27 Mitgliedstaaten die eine oder andere Art der Vereinfachung eingeführt. Die Wirksamkeit dieser Vereinfachungen kann erst in den nächsten Jahren beurteilt werden. |
In dem Bericht über die Auswirkungen ihres Aktionsplans (KOM(2010) 52 endg.) äußert die Kommission die Ansicht, dass die Ergebnisse ihrer Prüfung der Vorgänge im Jahr 2009 ein guter Hinweis darauf sind, dass die verschärften Kontrollbestimmungen des rechtlichen Rahmens für den Zeitraum 2007-2013 und die vorbeugenden, von ihr ergriffenen Maßnahmen nunmehr beginnen, Wirkung zu zeitigen. |
(1) Siehe KOM(2008) 97 vom 19.2.2008 und den endgültigen Durchführungsbericht KOM(2009) 42/3.
(2) Siehe die gemeinsame Prüfstrategie der Generaldirektionen Regionalpolitik, Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Bereich der Strukturmaßnahmen für den Zeitraum 2009-2011, April 2009, erste Fassung C(2004) 3115, seitdem jährlich aktualisiert.
KAPITEL 5
Forschung, Energie und Verkehr
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Themenkreises
Politische Ziele
Politische Instrumente
Risiken für die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Wirksamkeit der Systeme
Systeme zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Ex-ante-Dokumentenprüfungen von Kostenaufstellungen
Prüfungsbescheinigung zu Kostenaufstellungen im RP6
Ex-ante-Bescheinigung der Methoden der Zuwendungsempfänger für die Kostenberechnung im RP7
Ex-post-Prüfungsstrategie der Kommission
Systeme für Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Gemeinsame Unternehmen der EU
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EINLEITUNG |
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Tabelle 5.1 — Forschung, Energie und Verkehr — wichtige Informationen
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Besondere Merkmale des Themenkreises |
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Politische Ziele |
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Politische Instrumente |
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Forschung |
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Energie und Verkehr |
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Sonstige Zahlungen |
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Risiken für die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen |
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Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
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ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
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5.19. |
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WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
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Systeme zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge |
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Ex-ante-Dokumentenprüfungen von Kostenaufstellungen |
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Prüfungsbescheinigung zu Kostenaufstellungen im RP6 |
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Ex-ante-Bescheinigung der Methoden der Zuwendungsempfänger für die Kostenberechnung im RP7 |
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Ex-post-Prüfungsstrategie der Kommission |
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Abbildung 5.1 — Umsetzung der gemeinsamen Ex-post-Prüfungsstrategie der Kommission (1)
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Systeme für Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen |
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Abbildung 5.2 — Vornahme von Finanzkorrekturen aufgrund von Prüfungen (1)
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ZUVERLÄSSIGKEIT DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION |
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
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GEMEINSAME UNTERNEHMEN DER EU |
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(1) Das gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Verwaltung des Euratom-Beitrags zur ITER-Anlage für Fusionsenergie), das gemeinsame Unternehmen „Innovative Arzneimittel“ (Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Arzneimittelentwicklung), das gemeinsame Unternehmen Clean Sky (Entwicklung umweltfreundlicher Luftverkehrstechnologien) und das gemeinsame Unternehmen Artemis (Entwicklung eingebetteter IKT-Systeme).
(2) KOM(2010) 187 vom 29.4.2010.
(3) KOM(2010) 261 vom 26.5.2010.
(4) 27 zum RP6, 1 zum RP7, 1 zum Forschungsfonds für Kohle und Stahl, 1 zum Programm MEDIA 2007.
(5) Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffern 7.21-7.24.
(6) Kapitel 8, Ziffern 8.19-8.20.
(7) Entscheidung K(2009) 4705 der Kommission vom 23.6.2009.
(8) KOM(2010) 187 vom 24. April 2010 — Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen.
(9) Seit Februar 2010 ist die Generaldirektion Energie und Verkehr geteilt in die Generaldirektion Mobilität und Verkehr und die Generaldirektion Energie.
(10) SEK(2009) 1720 vom 15.12.2009.
(11) Ziffer 7.39.
(12) Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 2321/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 355 vom 30.12.2002, S. 23).
(13) KOM(2010) 261 vom 26.5.2010.
(14) Ziffer 7.42.
(15) KOM(2010) 187.
(16) KOM(2010) 261.
(17) Stellungnahme Nr. 4/2008 zur Finanzordnung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Fusion for Energy) und Stellungnahme Nr. 2/2010 zur Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens SESAR.
(18) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
(19) Die zum Siebten Rahmenprogramm (2007-2013) gezahlten Vorschüsse beliefen sich auf 2 101 Millionen Euro.
(20) Die zum Siebten Rahmenprogramm (2007-2013) und zum Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) geleisteten Zwischen- und Abschlusszahlungen beliefen sich auf 1 585 Millionen Euro bzw. 1 800 Millionen Euro.
Quelle: Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009.
ANHANG 5.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM THEMENKREIS FORSCHUNG, ENERGIE UND VERKEHR
|
2009 |
2008 |
2007 |
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RP6 |
RP7 |
TEN |
Sonstige |
Insgesamt |
|||||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
35 |
71 |
16 |
28 |
150 |
150 |
180 |
||||||
Vorschüsse |
0 |
58 |
9 |
19 |
86 |
82 |
59 |
||||||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
35 |
13 |
7 |
9 |
64 |
68 |
121 |
||||||
ERGEBNISSE DER PRÜFUNGEN |
|||||||||||||
(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||||||
Nicht fehlerbehaftete Vorgänge |
49 % |
{17} |
85 % |
{60} |
81 % |
{13} |
86 % |
{24} |
76 % |
{114} |
78 % |
52 % |
|
Fehlerbehaftete Vorgänge |
51 % |
{18} |
15 % |
{11} |
19 % |
{3} |
14 % |
{4} |
24 % |
{36} |
22 % |
48 % |
|
AUFSCHLÜSSELUNG DER FEHLERBEHAFTETEN VORGÄNGE |
|||||||||||||
(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||||||
Aufschlüsselung nach Ausgabenart |
|||||||||||||
Vorschüsse |
0 % |
{0} |
36 % |
{4} |
0 % |
{0} |
50 % |
{2} |
17 % |
{6} |
3 % |
9 % |
|
Zwischen-/Abschlusszahlungen/Sonstige |
100 % |
{18} |
64 % |
{7} |
100 % |
{3} |
50 % |
{2} |
83 % |
{30} |
97 % |
91 % |
|
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
22 % |
{4} |
27 % |
{3} |
33 % |
{1} |
25 % |
{1} |
25 % |
{9} |
27 % |
29 % |
|
Quantifizierbare Fehler |
78 % |
{14} |
73 % |
{8} |
67 % |
{2} |
75 % |
{3} |
75 % |
{27} |
73 % |
71 % |
|
darunter: |
Förderfähigkeit |
21 % |
{3} |
63 % |
{5} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
30 % |
{8} |
58 % |
77 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
3 % |
|
Genauigkeit |
79 % |
{11} |
37 % |
{3} |
100 % |
{2} |
100 % |
{3} |
70 % |
{19} |
42 % |
20 % |
|
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote: |
|
|
|||||||||||
< 2 % |
|
|
|
||||||||||
2 % bis 5 % |
X |
X |
X |
||||||||||
> 5 % |
|
|
|
ANHANG 5.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM THEMENKREIS FORSCHUNG, ENERGIE UND VERKEHR
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme
Betroffenes System |
Dokumentenprüfungen vor Zahlung |
Prüfungsbescheinigung |
Ex-post-Finanzprüfungen |
Vornahme von Finanzkorrekturen |
Gesamtbewertung |
Forschungsrahmenprogramme |
|
|
|
|
|
Gesamtbewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme
Gesamtbewertung |
2009 |
2008 |
2007 |
|
|
|
Legende:
|
Wirksam |
|
Bedingt wirksam |
|
Nicht wirksam |
n. z. |
Nicht zutreffend: Nicht anwendbar oder nicht bewertet |
ANHANG 5.3
ERGEBNISSE DER ANALYSE DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION ZUM THEMENKREIS FORSCHUNG, ENERGIE UND VERKEHR
Hauptsächlich betroffene Generaldirektionen |
Art der vom Generaldirektor abgegebenen Erklärung (1) |
Geltend gemachte Vorbehalte |
Bemerkungen des Hofes |
Gesamtbewertung der Zuverlässigkeit |
||||||
Forschung |
mit einem Vorbehalt |
Restfehlerquote bezüglich der Genauigkeit der Kostenaufstellungen zum Sechsten Forschungsrahmenprogramm (RP6) |
Der Vorbehalt wird wegen der Restfehlerquote bei Kostenaufstellungen zum RP6 vorgebracht, die von der GD Forschung mit über 2 % angenommen wird. Der Vorbehalt steht im Einklang mit den Feststellungen des Hofes, wonach die Überwachungs- und Kontrollsysteme für Zahlungen zu Forschungsmaßnahmen bedingt wirksam und die Ausgaben in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind. Der Risikobetrag wird hinsichtlich der Kostenaufstellungen zum RP7 für das Jahr 2009 als nicht wesentlich beurteilt, weshalb kein Vorbehalt geltend gemacht wird. Die GD Forschung weist in ihrem Jährlichen Tätigkeitsbericht jedoch nachdrücklich darauf hin, dass die Kostenaufstellungen zum RP7 ab 2010 in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sein dürften. |
A |
||||||
Informationsgesellschaft und Medien |
mit einem Vorbehalt |
Restfehlerquote bezüglich der Genauigkeit der Kostenaufstellungen zum Sechsten Forschungsrahmenprogramm (RP6) |
Der Vorbehalt wird wegen der Restfehlerquote bei Kostenaufstellungen zum RP6 vorgebracht, die von der GD Informationsgesellschaft und Medien mit über 2 % angenommen wird. Der Vorbehalt steht im Einklang mit den Feststellungen des Hofes, wonach die Überwachungs- und Kontrollsysteme für Zahlungen zu Forschungsmaßnahmen bedingt wirksam und die Ausgaben in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind. Der Risikobetrag wird hinsichtlich der Kostenaufstellungen zum RP7 für das Jahr 2009 von der GD Informationsgesellschaft und Medien als nicht wesentlich beurteilt, weshalb kein Vorbehalt geltend gemacht wird. Der Hof weist jedoch auf die Möglichkeit einer wesentlichen Fehlerquote in Kostenaufstellungen zum RP7 ab 2010 hin. |
A |
||||||
Energie und Verkehr |
mit einem Vorbehalt |
Restfehlerquote bezüglich der Genauigkeit der Kostenaufstellungen zum Sechsten Forschungsrahmenprogramm (RP6) |
Der Vorbehalt wird wegen der Restfehlerquote bei Kostenaufstellungen zum RP6 vorgebracht, die von der GD Energie und Verkehr mit über 2 % angenommen wird. Der Vorbehalt steht im Einklang mit den Feststellungen des Hofes, wonach die Überwachungs- und Kontrollsysteme für Zahlungen zu Forschungsmaßnahmen bedingt wirksam und die Ausgaben in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind. Der Risikobetrag wird hinsichtlich der Kostenaufstellungen zum RP7 für das Jahr 2009 von der GD Energie und Verkehr als nicht wesentlich beurteilt, weshalb kein Vorbehalt geltend gemacht wird. Der Hof weist jedoch auf die Möglichkeit einer wesentlichen Fehlerquote in Kostenaufstellungen zum RP7 ab 2010 hin. |
A |
||||||
|
(1) Bezug nehmend auf die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors hat dieser angemessene Sicherheit erlangt, dass die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern.
A: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
B: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
C: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
ANHANG 5.4
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN ZUM THEMENKREIS FORSCHUNG, ENERGIE UND VERKEHR
Bemerkungen des Hofes |
Getroffene Maßnahmen |
Analyse des Hofes |
Antwort der Kommission |
1. Zuverlässigkeitserklärungen 2007 und 2008: Wesentliche Fehlerquote bei Zahlungen |
|||
In den Jahren 2007 und 2008 entdeckte der Hof wesentliche Fehler in 83 der geprüften Vorgänge. Am häufigsten lagen folgende Fehlerarten vor: Angabe überhöhter förderfähiger Personal- und indirekter Kosten, Meldung sonstiger nicht förderfähiger Kosten, unzulängliche Belege zum Nachweis der gemeldeten Kosten, Heranziehung von Kostenansätzen anstelle von Ist-Kosten und Zurechnung nicht gerechtfertigter Kosten zu dem Projekt. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffern 7.14-7.15; Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffern 7.11-7.15). |
In 12 Fällen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass keine speziellen Korrekturmaßnahmen nötig sind, um die vom Hof aufgedeckten Fehler zu beheben. In 56 Fällen nahm die Kommission Finanzkorrekturen vor. In 14 Fällen leitete die Kommission Korrekturmaßnahmen ein, deren Abschluss noch aussteht. In einem Fall wurden noch keine Korrekturmaßnahmen eingeleitet. |
Abgesehen von fünf Fällen, in denen erst sehr spät Korrekturmaßnahmen eingeleitet wurden, ergriff die Kommission in der Regel innerhalb einer angemessenen Zeit geeignete Maßnahmen zur Weiterverfolgung der Bemerkungen des Hofes. |
|
2. Verspätete Zahlungen der Kommission |
|||
Bei der Kommission entstanden übermäßige Verzögerungen bei der Leistung der Zahlungen an die Zuwendungsempfänger, obwohl der Hof 2008 feststellte, dass die Kommission erhebliche Fortschritte beim Abbau des Zahlungsverzugs gemacht hat. Im Jahr 2007 stellte der Hof bei 30 der 180 geprüften Fälle (d. h. 17 %) einen Zahlungsverzug fest. Im Jahr 2008 stellte der Hof weniger häufig Zahlungsverzug fest, nämlich bei 12 von 150 geprüften Zahlungen (d. h. 8 %). Im Jahr 2009 stellte der Hof bei 10 von 150 geprüften Zahlungen (d. h. 7 %) einen Zahlungsverzug fest. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Anhang 7.2; Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 7.16). |
Die Kommission hat die Überwachung des Zahlungsverzugs verbessert, ihre IT-Werkzeuge angepasst und die Verfahren gestrafft. Die verwaltungstechnische Abwicklung der Zahlungen wird zunehmend den für Forschung zuständigen Exekutivagenturen übertragen. |
Die Kommission hat die im Jahr 2008 festgestellte Leistungsverbesserung aufrechterhalten. Bei den Zahlungen an Sachverständige waren erhebliche Verbesserungen zu verzeichnen, doch müssen noch weitere Anstrengungen zur Verringerung des Zahlungsverzugs bei Forschungszuschüssen unternommen werden, da im Jahr 2009 30 % dieser Zahlungen zu spät geleistet wurden. |
Die Kommission begrüßt, dass der Hof die bisher erzielten Fortschritte anerkannt hat. Die Kommission ist entschlossen, diese Bemühungen fortzusetzen, um ihre Aufgabenwahrnehmung zu verbessern. |
KAPITEL 6
Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung
INHALT
Einleitung
Spezifische Merkmale des Themenkreises
Amt für Zusammenarbeit EuropeAid
Generaldirektion Außenbeziehungen
Generaldirektion Erweiterung
Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO)
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Wirksamkeit der Systeme
Amt für Zusammenarbeit EuropeAid
Generaldirektion Außenbeziehungen
Generaldirektion Erweiterung
Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO)
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Weiterverfolgung des Sonderberichts Nr. 3/2006 über die humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission nach dem Tsunami
Einleitung
Weiterverfolgung der Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Weiterverfolgung des Sonderberichts Nr. 6/2006 über Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit der Kommission
Einleitung
Weiterverfolgung der Empfehlungen
Schlussfolgerungen
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EINLEITUNG |
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Tabelle 6.1 — Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung — wichtige Informationen
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Spezifische Merkmale des Themenkreises |
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Amt für Zusammenarbeit EuropeAid |
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Generaldirektion Außenbeziehungen |
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Generaldirektion Erweiterung |
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Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO) |
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Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
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6.17. |
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ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
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WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
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Amt für Zusammenarbeit EuropeAid |
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Generaldirektion Außenbeziehungen |
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Ex-ante-Kontrollen |
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Kontrolle und Überwachung |
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Ex-post-Kontrollen |
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Interne Revision |
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Generaldirektion Erweiterung |
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Ex-ante-Kontrollen |
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Kontrolle und Überwachung |
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Ex-post-Kontrollen |
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Interne Revision |
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Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO) |
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Ex-ante-Kontrollen |
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Kontrolle und Überwachung |
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Externe Prüfungen |
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Interne Revision |
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ZUVERLÄSSIGKEIT DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION |
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
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6.53. |
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WEITERVERFOLGUNG DES SONDERBERICHTS Nr. 3/2006 ÜBER DIE HUMANITÄRE HILFE DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION NACH DEM TSUNAMI |
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Einleitung |
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Weiterverfolgung der Empfehlungen |
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Schlussfolgerungen |
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6.67. |
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WEITERVERFOLGUNG DES SONDERBERICHTS Nr. 6/2006 ÜBER UMWELTASPEKTE DER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT DER KOMMISSION |
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Einleitung |
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Weiterverfolgung der Empfehlungen |
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Schlussfolgerungen |
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(1) Die im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds gewährten Hilfen werden in einem gesonderten Bericht behandelt, da sie getrennt vom Gesamthaushaltsplan finanziert werden.
(2) Nach Inkrafttreten des EU-Vertrags in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung werden die Kommissionsdelegationen als Delegationen der Europäischen Union bezeichnet.
(3) Das Phare-Programm war das wichtigste Finanzinstrument der Heranführungsstrategie für die mittel- und osteuropäischen Länder. Das CARDS-Programm betrifft die Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung in den Balkanländern.
(4) ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1.
(5) Bei der Generaldirektion Außenbeziehungen handelt es sich um Ex-post-Kontrollen.
(6) Übertragung der Verwaltungsbefugnisse durch die Kommission im Zuge der Dekonzentration.
(7) Nicht gewinnorientierte Organisationen, die auf das technische und kommerzielle Management der für die Durchführung von Maßnahmen der humanitären Hilfe erforderlichen Lieferungen und Dienstleistungen spezialisiert sind.
(8) Die diesbezüglichen längerfristigen Maßnahmen der Kommission wurden im Rahmen des Sonderberichts Nr. 6/2008 des Rechnungshofs über die Wiederaufbauhilfe der Kommission nach dem Tsunami und dem Hurrikan Mitch untersucht.
(9) Europäischer Rat, Gemeinsame Erklärung — Der Europäische Konsens über humanitäre Hilfe (ABl. C 25 vom 30.1.2008).
(10) Spaak, M. und Otto, R., Study on the mapping of donor coordination (Humanitarian Aid) at the field level, Channel research, Juli 2009.
(11) Sonderbericht Nr. 15/2009: „Über Organisationen der Vereinten Nationen geleistete Hilfe der EU: Entscheidungsfindung und Kontrolle“.
(12) ABl. C 235 vom 29.9.2006, S. 1.
(13) Ziffer 233 der Entschließung des Parlaments zur Entlastung (ABl. L 187 vom 15.7.2008, S. 50).
(14) Bessere Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Entwicklungszusammenarbeit (SEK(2009) 555 vom 21.4.2009).
(15) Thematisches Programm Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einschließlich Energie (ENRTP).
(16) Gemäß Artikel 53 der Haushaltsordnung werden bei der direkten zentralen Mittelverwaltung die Haushaltsvollzugsaufgaben direkt von den Dienststellen der Kommission wahrgenommen; bei der indirekten zentralen Mittelverwaltung überträgt die Kommission Haushaltsvollzugsaufgaben gemäß den Artikeln 54 bis 57 der Haushaltsordnung.
(17) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
Quelle: Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009.
ANHANG 6.1
|
2009 |
2008 |
2007 |
||||||||||
EuropeAid |
GD Außenbeziehungen |
GD Erweiterung |
GD ECHO |
Insgesamt |
|||||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
117 |
11 |
38 |
14 |
180 |
180 |
145 |
||||||
Vorschüsse |
57 |
2 |
13 |
11 |
83 |
71 |
46 |
||||||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
60 |
9 |
25 |
3 |
97 |
109 |
99 |
||||||
ERGEBNISSE DER PRÜFUNGEN |
|||||||||||||
(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||||||
Nicht fehlerbehaftete Vorgänge |
90 % |
{105} |
91 % |
{10} |
79 % |
{30} |
86 % |
{12} |
87 % |
{157} |
73 % |
74 % |
|
Fehlerbehaftete Vorgänge |
10 % |
{12} |
9 % |
{1} |
21 % |
{8} |
14 % |
{2} |
13 % |
{23} |
27 % |
26 % |
|
AUFSCHLÜSSELUNG DER FEHLERBEHAFTETEN VORGÄNGE |
|||||||||||||
(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||||||
Aufschlüsselung nach Ausgabenart |
|||||||||||||
Vorschüsse |
33 % |
{4} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
17 % |
{4} |
19 % |
19 % |
|
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
67 % |
{8} |
100 % |
{1} |
100 % |
{8} |
100 % |
{2} |
83 % |
{19} |
81 % |
81 % |
|
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
67 % |
{8} |
100 % |
{1} |
88 % |
{7} |
50 % |
{1} |
74 % |
{17} |
60 % |
73 % |
|
Quantifizierbare Fehler |
33 % |
{4} |
0 % |
{0} |
12 % |
{1} |
50 % |
{1} |
26 % |
{6} |
40 % |
27 % |
|
darunter |
Förderfähigkeit |
100 % |
{4} |
n. a. |
{0} |
100 % |
{1} |
100 % |
{1} |
100 % |
{6} |
79 % |
100 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
0 % |
{0} |
n. a. |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
21 % |
0 % |
|
Genauigkeit |
0 % |
{0} |
n. a. |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
0 % |
|
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote: |
|
|
|||||||||||
< 2 % |
|
|
|
||||||||||
2 % bis 5 % |
X |
X |
X |
||||||||||
> 5 % |
|
|
|
ANHANG 6.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM THEMENKREIS AUSSENHILFE, ENTWICKLUNG UND ERWEITERUNG
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme
Betroffenes System |
Wichtigste interne Kontrollen (Kommissionsdienststellen) |
Gesamtbewertung |
||||
Ex-ante-Kontrollen |
Überwachung und Kontrolle |
Externe Prüfungen |
Interne Revision |
|||
EuropeAid (1) |
Zentrale Dienststellen |
|
|
|
|
|
Delegationen |
|
|
|
n. z. |
|
|
Generaldirektion Außenbeziehungen |
|
|
|
|
||
Generaldirektion Erweiterung |
|
|
|
|
||
Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO) |
|
|
|
|
|
Gesamtbewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme
Gesamtbewertung |
2009 |
2008 |
2007 |
|
|
|
Legende:
|
Wirksam. |
|
Bedingt wirksam. |
|
Nicht wirksam. |
n. z. |
Nicht zutreffend: Nicht anwendbar oder nicht bewertet. |
(1) Diese Bewertung deckt sich mit der im Bericht zu den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) veröffentlichten Bewertung.
(2) Ex-post-Prüfungen.
ANHANG 6.3
ERGEBNISSE DER ANALYSE DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION HINSICHTLICH DES THEMENKREISES AUSSENHILFE, ENTWICKLUNG UND ERWEITERUNG
Hauptsächlich betroffene Generaldirektionen |
Art der vom Generaldirektor abgegebenen Erklärung (1) |
Geltend gemachte Vorbehalte |
Bemerkungen des Hofes |
Gesamtbewertung der Zuverlässigkeit |
||||||
Amt für Zusammenarbeit EuropeAid |
ohne Vorbehalte |
Nicht zutreffend |
EuropeAid hat eine umfassende Kontrollstrategie eingeführt und weitere deutliche Verbesserungen bei der Konzeption und Anwendung seiner Überwachungs- und Kontrollverfahren vorgenommen. Die Prüfung des Hofes hat jedoch gezeigt, dass bei bestimmten Kontrollen weiterhin Schwachstellen bestehen und die Zahlungen mit wesentlichen Fehlern behaftet sind. |
B |
||||||
GD Außenbebeziehungen |
mit Vorbehalten |
Erhebliche Schwachstellen bei den zur Eindämmung der Risiken und zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung der Ausgaben im Bereich der GASP eingerichteten Kontrollen sowie erhebliche Schwachstellen bei den Ex-post-Kontrollen, die eine zusätzliche Gewähr bieten und die anderen Komponenten des Kontrollsystems ergänzen sollen. |
Die nach wie vor bestehenden erheblichen Schwachstellen bei der Ex-post-Kontrollkomponente der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Generaldirektion Außenbeziehungen, welche die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge gewährleisten sollen, müssen ausgeräumt werden. |
A |
||||||
GD Erweiterung |
ohne Vorbehalte |
Nicht zutreffend |
|
A |
||||||
GD ECHO |
ohne Vorbehalte |
Nicht zutreffend |
|
A |
||||||
|
(1) Bezug nehmend auf die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors hat dieser angemessene Sicherheit erlangt, dass die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern.
A: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
B: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
C: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
ANHANG 6.4
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN ZUR AUSSENHILFE, ENTWICKLUNG UND ERWEITERUNG
Bemerkungen des Hofes |
Getroffene Maßnahmen |
Analyse des Hofes |
Außenbeziehungen und Entwicklung |
||
1. Überwachung und Unterstützung der Einrichtungen, die mit der Durchführung von aus EU-Mitteln geförderten Projekten betraut sind |
||
In Bezug auf die Ex-ante-Kontrollen wurden Schwachstellen festgestellt, die u. a. die unzulängliche Überwachung und Unterstützung der Einrichtungen betrafen, die mit der Durchführung von aus EU-Mitteln geförderten Projekten betraut sind. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffern 8.22 und 8.35) |
Ausarbeitung eines Handbuchs zum Finanzmanagement für Durchführungseinrichtungen |
Siehe Bericht über die EEF, Anhang 4, Reihe 2. |
2. Zahlungen für Budgethilfe |
||
In Bezug auf die Ex-ante-Kontrollen wurden im Zusammenhang mit den Zahlungen für Budgethilfen Schwachstellen in den Verfahren, anhand deren die Erfüllung der Zahlungsvoraussetzungen überprüft wird, festgestellt. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 8.22) |
Die Kommissionsdienststellen sind sich bewusst, dass bei der Bewertung von Zahlungen für Budgethilfen ein besser strukturierter und formaler Ansatz angewandt werden muss, einschließlich einer Stärkung der Rolle, die die Überprüfung durch die für Finanzen und Aufträge zuständigen Bediensteten im Verfahren zur Genehmigung der Zahlungen einnimmt. |
Siehe Bericht über die EEF, Anhang 4, Reihe 9. |
3. System der externen Prüfungen |
||
In Bezug auf die Anwendung der externen Prüfungen — einer der wichtigsten Komponenten des internen Kontrollrahmens von EuropeAid — stellte der Hof Verbesserungen fest. Allerdings gelangte er zu der Schlussfolgerung, dass diese Kontrollen insgesamt gesehen weiterhin bedingt wirksam sind. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffern 8.23-8.24) |
Seit 2007 eingeführte Reformen hinsichtlich der Prüfungsmethodik, die durch eine grundlegende Änderung bei der Methodik des jährlichen Prüfungsplans ergänzt werden. |
Siehe Bericht über die EEF, Anhang 4, Reihe 3. |
4. Prozess des Risikomanagements |
||
Der Prozess des Risikomanagements wurde als bedingt wirksam eingestuft. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 8.23). |
Es wurden weitere Maßnahmen getroffen, um den Prozess des Risikomanagments stärker ins Bewusstsein zu bringen. |
Das Risikomanagement wurde als insgesamt wirksam bewertet. |
5. Ex-post-Prüfungen |
||
Eine Kontrollkomponente, bei der erhebliche Schwachstellen festgestellt wurden, waren die Ex-post-Kontrollen der von der Generaldirektion Außenbeziehungen zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 8.25). |
Sorgfältige Überwachung der Umsetzung der jährlichen Pläne für die Ex-post-Prüfungen. |
Trotz der bisher unternommenen Anstrengungen und erzielten Fortschritte gibt es weiterhin bedeutende Schwachstellen, die es auszuräumen gilt. |
Erweiterung |
||
6. Interne Auditstelle |
||
Das Arbeitsprogramm der internen Auditstelle hätte ausführlicher ausgearbeitet werden müssen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 8.27). |
Im Jahr 2009 arbeitete die interne Auditstelle ein Mehrjahresprogramm für ihre Tätigkeiten aus. |
Nach Auffassung des Hofes hat die Generaldirektion angemessene Maßnahmen als Reaktion auf die betreffende Bemerkung getroffen. |
7. Ex-post-Kontrollen bei zentral verwalteten Projekten |
||
Es wurde festgestellt, dass die Generaldirektion Erweiterung nicht über eine spezifische Strategie für die Ex-post-Kontrollen bei zentral verwalteten Projekten verfügt. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 8.28) |
Im Jahr 2009 entwickelte die Generaldirektion Erweiterung eine Strategie für die Ex-post-Kontrollen bei zentral verwalteten Projekten. |
Der Hof begrüßt die Initiative der Generaldirektion Erweiterung, die jedoch erst 2010 in die Praxis umgesetzt wird und deren Wirksamkeit noch unter Beweis gestellt werden muss. |
8. Potenzielle Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung von Phare-Mitteln durch zwei Durchführungsagenturen in Bulgarien |
||
Es wurde festgestellt, dass weiterhin erhebliche Schwachstellen im Zusammenhang mit potenziellen Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung von Phare-Mitteln durch zwei Durchführungsagenturen in Bulgarien bestehen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 8.28) |
Nach Berichtigungsmaßnahmen durch die bulgarischen Behörden hat die Generaldirektion Erweiterung im Jahr 2009 die Aussetzung der Zahlungen an Bulgarien aufgehoben. |
Die Generaldirektion Erweiterung muss der Weiterverfolgung der Umsetzung der nach dem Beitritt gewährten Hilfe in Bulgarien nach wie vor besondere Aufmerksamkeit einräumen. |
Humanitäre Hilfe |
||
9. Interne Auditstelle |
||
Nach der Übertragung von Aufgaben der internen Auditstelle von EuropeAid war die interne Auditstelle im Jahr 2008 noch nicht voll funktionsfähig. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 8.29) |
Während des Jahres 2009 wurde die interne Auditstelle mit dem erforderlichen Personal ausgestattet; außerdem führte sie ihr Jahresarbeitsprogramm vollständig durch. |
Die interne Auditstelle der Generaldirketion ECHO funktioniert angemessen, und der Generaldirektor kann sich auf sie stützen. |
KAPITEL 7
Bildung und Unionsbürgerschaft
INHALT
Einleitung
Spezifische Merkmale des Themenkreises
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Wirksamkeit der Systeme
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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EINLEITUNG |
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Tabelle 7.1 — Bildung und Unionsbürgerschaft — wichtige Informationen
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Spezifische Merkmale des Themenkreises |
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|
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Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
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7.6. |
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ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
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WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
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|
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ZUVERLÄSSIGKEIT DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
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|
(1) Diese unterhalten mit der Kommission eine Vertragsbeziehung.
(2) Teilnehmerorganisationen sind in der Regel Universitäten, Schulen oder weiterführende Schulen, die Zahlungen an Begünstigte wie Studenten oder Lehrer verwalten.
(3) Programm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen.
(4) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
Quelle: Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009.
ANHANG 7.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM THEMENKREIS BILDUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT (1)
|
2009 |
2008 |
2007 |
||||||||
15 Bildung und Kultur |
16 Kommunikation |
18 Freiheit, Sicherheit und Recht |
Insgesamt |
||||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
92 |
13 |
45 |
150 |
150 |
150 |
|||||
Vorschüsse |
20 |
1 |
9 |
30 |
129 |
95 |
|||||
Abrechnungen |
72 |
12 |
36 |
120 |
21 |
55 |
|||||
ERGEBNISSE DER PRÜFUNGEN |
|||||||||||
(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||||
Nicht fehlerbehaftete Vorgänge |
58 % |
{53} |
100 % |
{13} |
82 % |
{37} |
69 % |
{103} |
90 % |
79 % |
|
Fehlerbehaftete Vorgänge |
42 % |
{39} |
0 % |
{0} |
18 % |
{8} |
31 % |
{47} |
10 % |
21 % |
|
AUFSCHLÜSSELUNG DER FEHLERBEHAFTETEN VORGÄNGE |
|||||||||||
(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||||
Aufschlüsselung nach Ausgabenart |
|||||||||||
Vorschüsse |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
60 % |
35 % |
|
Abrechnungen |
100 % |
{39} |
0 % |
{0} |
100 % |
{8} |
100 % |
{47} |
40 % |
65 % |
|
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
33 % |
{13} |
0 % |
{0} |
67 % |
{5} |
38 % |
{18} |
73 % |
68 % |
|
Quantifizierbare Fehler |
67 % |
{26} |
0 % |
{0} |
33 % |
{3} |
62 % |
{29} |
27 % |
32 % |
|
darunter: |
Förderfähigkeit |
50 % |
{13} |
0 % |
{0} |
100 % |
{3} |
55 % |
{16} |
50 % |
80 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
15 % |
{4} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
14 % |
{4} |
25 % |
0 % |
|
Genauigkeit |
35 % |
{9} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
31 % |
{9} |
25 % |
20 % |
|
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote bei Abrechnungen: |
|||||||||||
< 2 % |
|
X |
|
||||||||
2 % bis 5 % |
X |
|
X |
||||||||
> 5 % |
|
|
|
(1) Wie in Ziffer 7.7 erläutert, unterscheidet sich der Prüfungsansatz des Jahres 2009 vom Prüfungsansatz der Jahre 2008 und 2007, weshalb die Ergebnisse des Jahres 2009 nicht unmittelbar mit denen der Jahre 2008 und 2007 verglichen werden können. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass die Stichprobe des Hofes in den Jahren 2007 und 2008 aus Zwischen- und Abschlusszahlungen und Vorschüssen bestand, die Stichprobe für 2009 hingegen aus Abrechnungen und Vorschüssen. Unter „Abrechnungen“ in Spalte 1 sind für die Jahre 2007 und 2008 daher „Zwischen- und Abschlusszahlungen“ zu verstehen.
ANHANG 7.2
ЕRGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM THEMENKREIS BILDUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme
Betroffenes System |
Gesamtbewertung |
GD Bildung und Kultur |
|
GD Justiz, Freiheit und Sicherheit |
|
GD Kommunikation |
|
Gesamtbewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme
Gesamtbewertung |
2009 |
2008 |
2007 |
Legende:
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Wirksam. |
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Bedingt wirksam. |
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Nicht wirksam. |
(1) Geprüfte Systeme: Abrechnungs- und Abwicklungsverfahren der Kommission.
(2) Geprüfte Systeme: Verwaltung des Programms für lebenslanges Lernen bei den nationalen Behörden, bei den nationalen Agenturen und bei der Kommission.
(3) Geprüfte Systeme: Von der Kommission vorgenommene Bewertungen der Ex-ante-Zuverlässigkeitserklärung im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen und des Europäischen Flüchtlingsfonds II, ihre Ex-ante-Kontrollen der Zahlungen und Ex-post-Kontrollen/Prüfungen.
ANHANG 7.3
ERGEBNISSE DER ANALYSE DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION
Hauptsächlich betroffene Generaldirektionen |
Art der vom Generaldirektor abgegebenen Erklärung (1) |
Geltend gemachte Vorbehalte |
Bemerkungen des Hofes |
Gesamt-bewertung der Zuverlässig-keit |
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Bildung und Kultur |
mit Vorbehalt |
Es liegt eine zu hohe Fehlerquote bei dem geringen Teil der im Wege der zentralen direkten Mittelverwaltung bewirtschafteten Gesamtausgaben vor. Grund hierfür sind fehlende Belege zu Kostenaufstellungen zu Projekten aus dem vorangegangenen Planungszeitraum. |
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A |
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Justiz, Freiheit und Sicherheit |
mit Vorbehalten |
Image-Schaden durch Verzögerungen beim Abschluss des Projekts SIS II (Schengener Informationssystem). Image-Schaden durch Verzögerungen beim Abschluss des Projekts VIS (Visa-Informationssystem). Das finanzielle Risiko entspricht der Restfehlerquote (2,15 %) bei den keiner Prüfung unterzogenen Zuschüssen der Programme im Rahmen der ABB-Tätigkeit 1804 — Grundrechte und Unionsbürgerschaft. |
Zwei im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2008 genannte Image-Risiken waren auch 2009 gegeben, ein diesbezüglicher Vorbehalt wurde von der GD jedoch als nicht notwendig erachtet. Erstens wurden Maßnahmen zur Behebung von Schwachstellen in den Systemen der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) zwar ergriffen, sie werden jedoch nicht vor 2010 Wirkung zeigen. Zweitens wird im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 dargelegt, dass die Vergabeverfahren zur bulgarischen Schengen-Fazilität nach wie vor Unzulänglichkeiten aufweisen. |
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(1) Bezug nehmend auf die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors hat dieser angemessene Sicherheit erlangt, dass die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern.
A: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
B: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
C: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
ANHANG 7.4
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN ZUM THEMENKREIS BILDUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT
Bemerkungen des Hofes |
Getroffene Maßnahmen |
Analyse des Hofes |
Antwort der Kommission |
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1. Schwachstellen in den Systemen der Mitgliedstaaten für das Programm für lebenslanges Lernen (LLP) |
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Der Hof stellte in den von den Mitgliedstaaten für das Programm für lebenslanges Lernen eingerichteten Systemen folgende Schwachstellen fest:
(Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffern 9.16, 9.19-9.21 und 9.33) |
Laut Jährlichem Tätigkeitsbericht 2009 der GD Bildung und Kultur werden die Feststellungen des Hofes zu den Primärkontrollen im Zuge der Bewertung der jährlichen Zuverlässigkeitserklärung einzeln weiterverfolgt und bei Besuchen vor Ort geprüft. Diese auf den Einzelfall bezogene Weiterverfolgung wird vervollständigt durch Fortbildungsseminare und ständigen Informations- und Kommunikationsfluss mit den nationalen Agenturen. Zur verspäteten Übermittlung der jährlichen Berichte durch die nationalen Agenturen sowie der jährlichen Ex-post-Erklärungen durch die nationalen Behörden an die Kommission heißt es im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 der GD Bildung und Kultur, dass Berichtsvorlagen und Leitlinien im Dezember 2009 herausgegeben wurden und auf diese Weise sichergestellt wurde, dass die nationalen Agenturen und die nationalen Behörden mehr Zeit für die Fertigstellung und für die nötigen Überwachungskontrollen im Hinblick auf die Einreichfrist zum 30.4.2010 haben. Außerdem wurden die Vorlagen für die Finanzberichte erheblich vereinfacht, um das Risiko von Berichterstattungsfehlern und Unstimmigkeiten zwischen Finanzberichten und Berichten zu Primärkontrollen zu verringern. Gemäß Jährlichem Tätigkeitsbericht 2009 der GD Bildung und Kultur wurden zur Weiterverfolgung der Empfehlungen des Hofes aktualisierte Leitlinien für die nationalen Behörden ausgearbeitet und Ende 2009 weitergegeben. Von diesen überarbeiteten Leitlinien in Verbindung mit einem am 2. März 2010 für die nationalen Behörden veranstalteten Fortbildungsseminar wird erwartet, dass die Zuverlässigkeitserklärungen 2009 aus qualitativer Sicht besser und homogener ausfallen werden als in den vergangenen Jahren (S. 35). Ein Vertreter des Europäischen Rechnungshofs nahm an dem im Jährlichen Tätigkeitsbericht erwähnten Seminar für nationale Behörden teil. Der Hof erhielt außerdem eine Fassung der neuen Leitlinien. |
Der Hof nimmt die geänderten Verfahren zur Kenntnis, doch die Auswirkungen der im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 beschriebenen Maßnahmen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellen. Zum Jahr 2009 gingen neun Erklärungen und Berichte (23 %) nationaler Agenturen termingerecht ein (weitere drei elektronische Fassungen gingen bis 6. Mai ein). Ein Vergleich mit 2008 (sechs termingerecht eingegangene Erklärungen) lässt nur geringe Fortschritte bei der termingerechten Übermittlung von Erklärungen und Berichten erkennen. In den aktualisierten Leitlinien für die nationalen Behörden wird den vom Hof in seinen Feststellungen dargelegten Aspekten Rechnung getragen. Da diese Leitlinien von den Mitgliedstaaten aber erst 2010 angewandt werden, ist eine Bewertung ihrer Auswirkungen auf die Sekundärkontrollen der nationalen Behörden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. |
Die GD Bildung und Kultur hat ein System entwickelt, dass eine ständige Gewähr für die Zuverlässigkeit bietet. Die Analyse der jährlichen Zuverlässigkeitserklärungen ist nur eines der Elemente, auf welches die Kommission ihre allgemeine Zuverlässigkeitsgewähr stützt. Außerdem werden Monitoringbesuche und Überwachungskontrollen von Dienststellen der GD Bildung und Kultur und einem externen Prüfer durchgeführt. Damit ist sichergestellt, dass die Kommission die Ergebnisse testen kann, die sich bei ihrer Kontrolle der Unterlagen der jährlichen Zuverlässigkeitserklärungen ergeben, und die potenziellen Problemfälle engmaschig verfolgen kann. Die Kommission begrüßt die Analyse des Hofes, wonach die aktualisierten Leitlinien die Empfehlung des Hofes aus dem Vorjahr berücksichtigen. |
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2. Schwachstellen im Bewertungsverfahren der Kommission für die Ex-ante- und die Ex-post-Erklärungen zum Programm für lebenslanges Lernen |
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Der Hof stellte fest, dass die Verfahren für die Ex-ante-Erklärungen für den Zeitraum 2007-2013 sowie für die Ex-post-Erklärung für das Jahr 2007 begrenzte Gewähr für die Qualität der Ausgabenverwaltung liefern. Die Bewertung der Kommission beruhte auf einer Überprüfung der Unterlagen zu Systemen und Kontrollen sowie auf Kontrollbesuchen, die 11 Ländern im Jahr 2008 zur Prüfung der Systeme abgestattet wurden. Die Kommission überprüfte allerdings nur in einigen Fällen, ob die Primär- und Sekundärkontrollen, auf die in den jährlichen Erklärungen verwiesen wird, tatsächlich vorgenommen wurden und welche Qualität sie aufwiesen. Auch die in den jährlichen Berichten vorgelegten Informationen wurden selten verifiziert. Der Hof empfiehlt der Kommission deshalb, das Verfahren für die Erstellung der jährlichen Ex-post-Erklärung enger zu überwachen, indem sie unmittelbar überprüft, ob die beschriebenen Kontrollen zweckmäßig sind und in vollem Umfang zur Anwendung kommen. Auf der Grundlage ihrer Bewertung der Ex-ante- und Ex-post-Erklärungen, der jährlichen Berichte der nationalen Agenturen und der Ergebnisse ihrer Kontrollbesuche bei den nationalen Agenturen und den nationalen Behörden erstellte die Kommission eine Liste von Vorbehalten, zu denen die nationalen Agenturen und die nationalen Behörden Korrekturmaßnahmen ergreifen mussten. Eine kontinuierliche Weiterverfolgung der Vorbehalte in Form gründlicherer Kontrollen bei den Besuchen und eine engere Überwachung des Verfahrens zur Erstellung der jährlichen Ex-post-Erklärung durch die Kommission sind geboten, damit für die kommenden Jahre zuverlässig gewährleistet werden kann, dass die nationalen Agenturen die Anforderungen in Bezug auf Ausgabenverwaltung und -kontrolle erfüllen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffern 9.22-9.24, 9.25 und 9.34) |
Ihrem Jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 zufolge führt die GD Bildung und Kultur im Einklang mit ihrer Aufsichtsstrategie bereits mehr auf das Vorhandensein und die Anwendung der von den Mitgliedstaaten beschriebenen Verwaltungsverfahren und Kontrollen ausgerichtete Vor-Ort-Prüfungen durch. Diese Linie wird im Prüfungsplan 2010 beibehalten. Im Jahr 2009 führte die GD Bildung und Kultur fünf Finanzprüfungen zu neun Vereinbarungen über dezentrale Maßnahmen des Zeitraums 2000-2006 bzw. der Jahre 2007-2008 (gegenüber 14 Finanzprüfungen in acht Ländern im Jahr 2008) sowie 11 Systemprüfungen bei nationalen Behörden durch. Außerdem wurden 58 Kontrollbesuche bei nationalen Agenturen durchgeführt (gegenüber 41 im Jahr 2008). |
Im Jahr 2009 wurden weniger Finanzprüfungen durchgeführt als im Jahr 2008. Allerdings nahm die GD Bildung und Kultur zusätzliche Systemprüfungen bei nationalen Behörden vor. Außerdem wurden den nationalen Agenturen im Jahr 2009 mehr Kontrollbesuche abgestattet. |
Die Verringerung der Zahl der Finanzaudits im Jahr 2009 gegenüber 2008 lässt sich mit den guten Ergebnissen ähnlicher Finanzaudits im Jahr 2008 erklären, welche die Existenz niedriger Fehlerquoten aufgezeigt haben. Diese Finanzaudits können nicht isoliert betrachtet werden, vielmehr müssen sie vor dem Hintergrund der Überwachungskontrollen und des Systemmonitorings, die im Jahr 2009 von den Dienststellen der GD Bildung und Kultur durchgeführt wurden, betrachtet werden. |
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3. Bedingt wirksame Ex-post-Kontrollen bei der GD Bildung und Kultur |
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Gemäß dem Jährlichen Tätigkeitsbericht der GD Bildung und Kultur für 2008 liegt laut den Ergebnissen der von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Kommission durchgeführten Finanzprüfungen von Projekten die durchschnittliche Fehlerquote in Bezug auf die zum Programm für lebenslanges Lernen geprüften Verträge bei 0,01 %. Eine bezogen auf die im Jahresverlauf abgeschlossenen Projekte berechnete Fehlerquote wäre allerdings deutlich höher. Da diese Prüfungen außerdem hauptsächlich bei den nationalen Agenturen stattfanden, denen in der Regel nicht alle Belege übermittelt werden, sind nicht alle Förderkriterien abgedeckt. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 9.26) |
Die 2009 in Bezug auf das Programm für lebenslanges Lernen festgestellte Fehlerquote betrug 0,65 %. |
Der Umfang der durchgeführten Finanzprüfungen änderte sich nicht von 2008 auf 2009, weshalb der Hof seine Bemerkung bezüglich der Einschränkung des Prüfungsumfangs beibehält. |
Der Anwendungsbereich der Finanzaudits 2009 ist verglichen mit 2008 geringfügig geändert worden; der Schwerpunkt wurde verstärkt auf das Audit einer Stichprobe von primären Kontrollen gelegt, die Durchführung erfolgte durch die nationale Agentur selbst oder in ihrem Namen. Dieses Audit beinhaltete die Überprüfung von Routinekontrollen bei den Abschlussberichten, Prüfungen von Unterlagen, Vor-Ort-Prüfungen während der Laufzeit der Maßnahme und finanzielle Vor-Ort-Prüfungen nach Eingang des Abschlussberichts. |
KAPITEL 8
Wirtschaft und Finanzen
INHALT
Übersicht
Spezifische Beurteilung im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung
Einleitung
Besondere Merkmale des Themenkreises
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Wirksamkeit der Systeme
Ex-ante-Kontrollen
Prüfungsbescheinigungen
Ex-post-Kontrollen
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Ergebnisse der Prüfung des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
Ergebnisse der Prüfung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Liquidation
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ÜBERSICHT |
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SPEZIFISCHE BEURTEILUNG IM RAHMEN DER ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
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Einleitung |
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Besondere Merkmale des Themenkreises |
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Tabelle 8.1 — Wirtschaft und Finanzen — wichtige Informationen
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Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
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Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge |
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Beispiele für nicht zuschussfähige Kosten |
Beispiele für nicht zuschussfähige Kosten |
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a) Das geprüfte Projekt wurde von einem Zuwendungsempfänger verwaltet, der insgesamt fünf RP6-Projekte durchführte, die von zwei verschiedenen Generaldirektionen der Kommission finanziert wurden. Bei der Prüfung der Übersichten über die für sämtliche Projekte erbrachte Arbeitszeit stellte sich heraus, dass der Zuwendungsempfänger für diese aus Gemeinschaftsmitteln finanzierten Projekte zu viele Stunden abrechnete und sogar Stunden doppelt verbuchte. Zudem machte er viel zu hohe indirekte Kosten geltend. Insgesamt betraf der aufgedeckte Fehler 21 % der gemeldeten Kosten (bzw. einen Betrag von rund 146 000 Euro). Diese erheblichen Schwachstellen in den Kostenaufstellungen waren von der für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung zuständigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht aufgedeckt worden; auch bei den zwei Ex-post-Kontrollen, die von einer anderen externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Kommission durchgeführt worden waren, blieben diese Schwachstellen unentdeckt. |
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b) Der Zuwendungsempfänger war seit 2004 an sechs aus dem RP6 und acht aus dem RP7 finanzierten Projekten beteiligt. Insgesamt hat er seit 2006 EU-Mittel in Höhe von etwa 1 Million Euro erhalten. Die vom Zuwendungsempfänger für die Berechnung der Personalkosten angewandte Methode entsprach nicht den einschlägigen Vorschriften für das RP6 und das RP7. Folglich waren die für das einzige geprüfte Projekt gemeldeten Kosten um mehr als 17 % (oder rund 7 800 Euro) zu hoch. Dieselbe Methode wurde auch bei den anderen 13 Projekten angewendet. |
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c) Die ESA legt alljährlich einen Finanzbericht über die Verwendung der EU-Mittel vor (siehe Ziffer 8.8). Der Hof analysierte den der Kommission am 19. März 2009 vorgelegten Jahresbericht 2008, der Ausgaben in Höhe von 20,2 Millionen Euro betraf. Dabei stellte er fest, dass einige der aufgeführten Kosten nicht für eine Gemeinschaftsfinanzierung infrage kamen oder nicht ausreichend durch Belege untermauert wurden. Der betreffende Betrag machte fast 10 % (bzw. rund 1,3 Millionen Euro) der geprüften Stichprobe aus. Ferner wurden erhebliche Mängel in den Vergabevorschriften und -verfahren festgestellt (10). |
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Die Kommission räumt zwar ein, dass einige Vergabeverfahren stärker mit den EG-Vorschriften in Einklang gebracht werden sollten, doch sollte den Besonderheiten der Auftragsvergabe im Bereich der Raumfahrt Rechnung getragen werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Vergabevorschriften und -verfahren der ESA das beste Preisleistungsverhältnis bei der Auftragsvergabe im spezifischen Bereich der Raumfahrt gewährleisten. |
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Wirksamkeit der Systeme |
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Ex-ante-Kontrollen |
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Prüfungsbescheinigungen |
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Ex-post-Kontrollen |
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Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission |
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Schlussfolgerungen und Empfehlungen |
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8.32. |
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ERGEBNISSE DER PRÜFUNG DES GARANTIEFONDS FÜR MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSENBEZIEHUNGEN |
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ERGEBNISSE DER PRÜFUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL IN LIQUIDATION |
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(1) Bei den beiden EU-Agenturen handelt es sich um die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Zu beiden Agenturen veröffentlicht der Hof jährliche Prüfungsberichte.
(2) RP6 und RP7 sowie CIP, die aus Mitteln des Politikbereichs 02 — Unternehmen finanziert werden.
(3) Die im Jahr 2009 getätigten Zwischen- und Abschlusszahlungen für das RP6 und das RP7 sowie für das CIP, die aus Mitteln des Politikbereichs 02 — Unternehmen finanziert werden, beliefen sich auf 142 Millionen Euro.
(4) Bei der ESA handelt es sich um eine internationale Organisation des öffentlichen Sektors, die durch ein zwischenstaatliches Abkommen außerhalb des EU-Rahmens geschaffen wurde. Ihr Hauptsitz befindet sich in Paris, sie unterhält aber auch Außenstellen mit jeweils eigenen Aufgabenbereichen in Deutschland, Spanien, Italien und in den Niederlanden.
(5) Bei 14 Zwischen- oder Abschlusszahlungen fanden Prüfungen auf der Ebene der Zuwendungsempfänger statt.
(6) Die EACI wurde von der Kommission mit der Verwaltung der im Rahmen des CIP aus Mitteln des Politikbereichs 02 — Unternehmen finanzierten Maßnahmen betraut.
(7) Von diesen 21 Zahlungen betreffen sieben den ersten Beitrag aus dem EU-Haushalt für das gemeinsam verwaltete GMES-Programm.
(8) Da diese Fehler nicht mit finanziellen Auswirkungen verbunden sind, werden sie als nicht quantifizierbare Fehler eingestuft.
(9) Siehe Vorbehalt zur Restfehlerquote bezüglich der Genauigkeit der Kostenaufstellungen zum RP6 in der Erklärung des bevollmächtigten Anweisungsbefugten im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 der Generaldirektion Unternehmen und Industrie.
(10) Siehe Vorbehalt bezüglich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung der ESA in der Erklärung des Generaldirektors im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2009 der Generaldirektion Unternehmen und Industrie.
(11) Indem sie beispielsweise vor Vornahme der Zahlung Belegdokumente wie Rechnungen anfordert.
(12) Die Exekutivagentur für die Forschung wurde im Jahr 2008 geschaffen, um Teile des RP7 zu verwalten. Sie wurde im Juni 2009 unabhängig.
(13) Dies betraf konkret das Projekt über ein Netzwerk europäischer Unternehmen (Enterprise Europe Network, EEN) und das Projekt zum Wissen über geistige Eigentumsrechte und deren Durchsetzung (Intellectual Property Rights awareness and enforcement).
(14) Artikel 180 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, in geänderter Fassung (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1).
(15) Beispielsweise falsche Klassifizierung von Kosten.
(16) Die Exekutivagentur für die Forschung und die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.
(17) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 (ABl. L 22 vom 31.1.2007, S. 1).
(18) In erster Linie die EIB; dies gilt aber auch für Euratom-Darlehen zugunsten von Drittstaaten und für EU-Darlehen zugunsten von Drittstaaten als Teil der makrofinanziellen Hilfe.
(19) Artikel 6 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94; die EIB erhält eine jährliche Vewaltungsgebühr für die von ihr erbrachten Dienstleistungen.
(20) Gemäß dem Protokoll über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS–Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl (ABl. C 80 vom 10.3.2001, S. 67).
(21) Einschließlich der Mittelzuweisungen in Höhe von 61 Millionen Euro für 2011 und in Höhe von 54 Millionen Euro für 2010.
(22) KOM(2010) 261.
(23) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
(24) Die aus dem Siebten Rahmenprogramm (2007-2013) gezahlten Vorschüsse beliefen sich auf 100 Millionen Euro.
(25) Die aus dem Siebten Rahmenprogramm (2007-2013) und dem Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) gezahlten Zwischen-/Abschlusszahlungen beliefen sich auf 9 Millionen Euro bzw. 32 Millionen Euro.
Quelle: Jahresrechnung 2009.
ANHANG 8.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM THEMENKREIS WIRTSCHAFT UND FINANZEN
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2009 |
2008 |
2007 |
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Politikbereich 02 — Unternehmen |
Politikbereich 01 — Wirtschaft und Finanzen |
Politikbereich 03 — Wettbewerb |
Politikbereich 12 — Binnenmarkt |
Politikbereich 20 — Handel |
Insgesamt |
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GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
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Vorgänge insgesamt (davon): |
48 |
27 |
1 |
0 |
4 |
80 |
80 |
55 |
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Vorschüsse |
28 |
0 |
0 |
0 |
1 |
29 |
35 |
15 |
||||||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
20 |
27 |
1 |
0 |
3 |
51 |
45 |
40 |
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ERGEBNISSE DER PRÜFUNGEN |
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(in % und Anzahl der Vorgänge) |
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Nicht fehlerbehaftete Vorgänge |
54 % |
{28} |
100 % |
{27} |
100 % |
{1} |
n. z. |
n. z. |
75 % |
{3} |
74 % |
{59} |
86 % |
93 % |
Fehlerbehaftete Vorgänge |
46 % |
{20} |
0 % |
{0} |
0 % |
{0} |
n. z. |
n. z. |
25 % |
{1} |
26 % |
{21} |
14 % |
7 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
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Wahrscheinlichste Fehlerquote |
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< 2 % |
X |
|
X |
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2 % bis 5 % |
|
X |
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> 5 % |
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ANHANG 8.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM THEMENKREIS WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme
Betroffenes System |
Ex-ante-Kontrollen |
Prüfungsbescheinigung |
Ex-post-Finanzprüfung |
Gesamtbewertung |
|
Politikbereich 01 — Wirtschaft und Finanzen |
|
n. z. |
|
|
|
Politikbereich 02 — Unternehmen |
|
|
|
|
|
Politikbereich 03 — Wettbewerb Politikbereich 12 — Binnenmarkt Politikbereich 20 — Handel |
|
n. z. |
n. z. |
|
Gesamtbewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme
Gesamtbewertung |
2009 |
2008 |
2007 |
|
|
|
Legende
|
Wirksam |
|
Bedingt wirksam |
|
Nicht wirksam |
n. z. |
Nicht zutreffend: nicht anwendbar oder nicht bewertet |
(1) Wirksam in Bezug auf die GD Unternehmen und Industrie, bedingt wirksam in Bezug auf die EACI und nicht wirksam in Bezug auf die ESA und die REA.
ANHANG 8.3
ERGEBNISSE DER ANALYSE DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION FÜR DEN THEMENKREIS WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Hauptsächlich betroffene Generaldirektionen |
Art der vom Generaldirektor abgegebenen Erklärung (1) |
Geltend gemachte Vorbehalte |
Bemerkungen des Hofes |
Gesamtbewertung der Zuverlässigkeit |
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Wettbewerb |
ohne Vorbehalte |
n. z. |
Im Jahr 2009 stellte die GD Wettbewerb eine Einziehungsanordnung aus, die mehr als 70 % ihrer operationellen Mittel entsprach. Ende 2009 waren die entsprechenden Mittel noch immer nicht eingezogen, obwohl sie im Oktober 2009 fällig waren. Obwohl dieser Posten deutlich über der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % liegt und die Wiedereinziehung mit einem Risiko für das Ansehen verbunden sein könnte, hat die GD Wettbewerb keine Folgenabschätzung vorgenommen, um festzustellen, ob ein Vorbehalt geltend gemacht werden sollte. |
A |
||||||
Wirtschaft und Finanzen |
ohne Vorbehalte |
n. z. |
Der im Vorjahr wegen Problemen bei der Umsetzung von Erfordernissen in Bezug auf die Zusätzlichkeit bei einem Finanzprogramm geltend gemachte Vorbehalt wurde aufgehoben. Der Hof überprüfte die Fertigstellung des Aktionsplans und erlangte Nachweise dafür, dass die abschließenden Kontrollen, welche die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems erhöhen sollten, eingerichtet worden waren. |
A |
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Unternehmen |
mit Vorbehalten |
|
Der Risikobetrag wird hinsichtlich der Kostenaufstellungen zum RP7 für das Jahr 2009 von der GD Unternehmen als nicht wesentlich beurteilt, weshalb kein Vorbehalt geltend gemacht wird. Der Hof weist jedoch auf die Möglichkeit einer wesentlichen Fehlerquote in Kostenaufstellungen zum RP7 ab 2010 hin. |
|||||||
Binnenmarkt |
ohne Vorbehalte |
n. z. |
— |
|||||||
Handel |
ohne Vorbehalte |
n. z. |
— |
|||||||
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(1) Bezug nehmend auf die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors hat dieser angemessene Sicherheit erlangt, dass die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern.
A: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
B: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
C: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
ANHANG 8.4
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN HINSICHTLICH DES THEMENKREISES WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Bemerkungen des Hofes |
Getroffene Maßnahmen |
Analyse des Hofes |
Antwort der Kommission |
1. Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge |
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Im Jahr 2007deckte der Hof Ordnungsmäßigkeitsfehler bei drei aus dem Fünften oder Sechsten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung finanzierten Zahlungen auf, die in erster Linie auf Folgendes zurückzuführen waren: unzulängliche oder fehlende Belege zum Nachweis der gemeldeten Kosten, Heranziehung der Kostenansätze, wobei diese Vorgehensweise der vertraglichen Verpflichtung zur Heranziehung der Ist-Kosten entgegensteht, und Einbeziehung unterschiedlicher nicht erstattungsfähiger Kosten. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffern 10.16 und 10.17) |
Die Kommission hat bei den in der Stichprobe aufgedeckten Fehlern Finanzkorrekturen vorgenommen, indem sie eine Wiedereinziehungs-anordnung ausgestellt oder bei den Zahlungen an die Zuwendungsempfänger später Anpassungen vorgenommen hat. |
Die Kommission hat die vom Hof aufgedeckten Fehler weiterverfolgt und angemessene Korrekturmaßnahmen getroffen. |
Die Kommission wird weiterhin an der Berichtigung der festgestellten Fehler, über die Einvernehmen herrscht, arbeiten. |
2. Prüfungsbescheinigungen zu Projektkostenaufstellungen |
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Gemäß den Finanzvorschriften der EU muss den Kostenaufstellungen, die eine bestimmte Schwelle überschreiten, eine Prüfungsbescheinigung beigefügt sein. Bei drei Projekten gab der bescheinigende Prüfer ein uneingeschränktes Prüfungsurteil ab, während der Hof schwerwiegende quantifizierbare Fehler aufdeckte. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffern 10.27–10.30) |
Für das Siebte Rahmenprogramm versuchte die Kommission, die Zuverlässigkeit der Prüfungsbescheinigungen weiter zu verbessern mittels „vereinbarter Verfahren“, die im Einzelnen beschreiben, welche Prüfungen die für die „Bescheinigung der Rechnungsabschlüsse“ zuständigen bescheinigenden Prüfer durchzuführen haben; ferner versuchte die Kommission, die Ex-ante-Bescheinigung der Kostenberechnungsmethoden zu fördern. |
Es ist unwahrscheinlich, dass sich diese Maßnahmen kurzfristig positiv auf die Anzahl der mit Fehlern behafteten Kostenaufstellungen auswirken werden, da die GD Unternehmen bis jetzt noch keine Zahlungen, denen eine entsprechende Bescheinigung beigefügt war, vorgenommen hat und die Kommission nur bei 11 Zuwendungsempfängern die Kostenberechnungsmethodeakzeptiert hatte. |
Im RP7 ist eine Schwelle von 375 000 Euro (kumulativer Beitrag der EU je Teilnehmer und Projekt) festgelegt, ab der eine Prüfungsbescheinigung vorzulegen ist. Bei den meisten RP7-Projekten ist der erste Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen, was die beschränkte Anzahl von Bescheinigungen für Rechnungsabschlüsse Ende 2009 erklärt. Was das Ex-ante-Methodenzertifikat anbelangt, hatte die Kommission Ende Mai 2010 die Kostenrechnungsmethodiken von 25 Zuwendungsempfängern akzeptiert. |
KAPITEL 9
Verwaltungs- und sonstige Ausgaben
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Themenkreises
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Übereinstimmung der Systeme mit der Haushaltsordnung
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Bemerkungen zu den einzelnen Organen und Einrichtungen
Parlament
Rat
Kommission
Gerichtshof
Rechnungshof
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Ausschuss der Regionen
Europäischer Bürgerbeauftragter
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Schlussfolgerungen und Empfehlung
Agenturen und Exekutivagenturen der Europäischen Union
Europäische Schulen
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EINLEITUNG |
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Tabelle 9.1 — Verwaltungsausgaben der Organe und Einrichtungen — wichtige Informationen
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Besondere Merkmale des Themenkreises |
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Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
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ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
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ÜBEREINSTIMMUNG DER SYSTEME MIT DER HAUSHALTSORDNUNG |
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ZUVERLÄSSIGKEIT DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION |
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BEMERKUNGEN ZU DEN EINZELNEN ORGANEN UND EINRICHTUNGEN |
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Parlament |
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Einstellung von Zeit- und Vertragsbediensteten |
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Zahlung von Sozialleistungen an Bedienstete |
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Organisation und Funktionsweise der Fraktionen |
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Rat |
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Auftragsvergabe |
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Kommission |
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Zahlung von Sozialleistungen und Zulagen an Bedienstete |
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Gerichtshof (5) |
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Auftragsvergabe |
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Rechnungshof |
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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
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Ausschuss der Regionen |
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Europäischer Bürgerbeauftragter (8) |
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Einstellung von Zeit- und Vertragsbediensteten |
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Europäischer Datenschutzbeauftragter (9) |
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Zahlung von Sozialleistungen an Bedienstete |
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Normen für die interne Kontrolle |
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SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNG |
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AGENTUREN UND EXEKUTIVAGENTUREN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Tabelle 9.2 — Agenturen und Exekutivagenturen der Europäischen Union — Wichtigste Daten
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EUROPÄISCHE SCHULEN |
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Tabelle 9.3 — Europäische Schulen — Wichtigste Daten
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(1) Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen, interne Revision, Aufzeichnung von Ausnahmen und Normen für die interne Kontrolle. Außerdem führte der Hof eine gründliche Bewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme beim Gerichtshof, beim Europäischen Bürgerbeauftragten und beim Europäischen Datenschutzbeauftragten durch. Im Rahmen dieser Bewertung wurde eine zusätzliche Stichprobe von Zahlungsvorgängen in Verbindung mit Personal- und sonstigen Verwaltungsausgaben untersucht.
(2) PricewaterhouseCoopers, Société à responsabilité limitée, Réviseur d'Entreprises.
(3) Vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 30. Juni 2003 angenommene Vorschriften, geändert durch die Beschlüsse vom 22. März 2006 und 11. Juli 2007.
(4) Am Ende des Haushaltsjahrs 2008 beliefen sich die von den Fraktionen übertragenen Mittel auf 22 Millionen Euro; dies entspricht 42,5 % der jährlichen Mittelausstattung für 2008.
(5) Siehe Fußnote 1.
(6) Siehe auch Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 11.14 (ABl. C 269 vom 10.11.2009).
(7) Siehe den in Ziffer 9.8 erwähnten Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss.
(8) Siehe Fußnote 1.
(9) Siehe Fußnote 1.
(10) Die Jahresberichte des Hofes über die Jahresabschlüsse der Agenturen sind auf seiner Website (http:///www.eca.europa.eu) verfügbar und werden im Amtsblatt veröffentlicht.
(11) Der Hof führt eine prüferische Durchsicht des konsolidierten Jahresabschlusses sowie zusätzlich dazu eine jährliche Prüfung des Büros und jedes Jahr eine turnusmäßige Prüfung von zwei der 14 Europäischen Schulen durch.
(12) Quelle: Europäische Schulen, Kontenabschluss 2009.
(13) Vgl. die Fußnote zu Ziffer 9.6.
(14) Die Prüfungen erfassten 41 Vorgänge im Rahmen der Bewirtschaftung der mit Humanressourcen im Zusammenhang stehenden Ausgaben und 13 Vorgänge, die die Bewirtschaftung anderer Verwaltungsausgaben betrafen (3 öffentliche Ausschreibungen und 10 andere Vorgänge).
(15) Dieser Vorgang ist Teil einer Stichprobe von 10 Vorgängen über insgesamt 30,86 Millionen Euro zur Prüfung der Bewirtschaftung der Verwaltungsausgaben (ausgenommen Humanressourcen und Ausschreibungsverfahren, die gesondert geprüft wurden).
(16) Die Kontrollnorm Nr. 13 des Gerichtshofs, wonach „[d]ie Dienststellen … geeignete Vorkehrungen [treffen], um sicherzustellen, dass alle Fälle, in denen aufgrund außergewöhnlicher Umstände von Kontrollen abgesehen oder von den vorgesehenen Politiken und Verfahren abgewichen wird, schriftlich festgehalten, begründet und vor der Ergreifung von Maßnahmen auf geeigneter Ebene genehmigt werden“, wurde unter den erwähnten außergewöhnlichen Umständen beachtet.
(17) Vgl. Nr. 17 des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 betreffend die Entlastung des Gerichtshofs für das Haushaltsjahr 2007 (2008/2278(DEC)) und Nr. 45 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2011 (2010/2005(BUD)).
(18) Zahlungsermächtigungen.
(19) Siehe Ziffer 9.34.
(20) Die Agentur wurde im Jahr 2008 geschlossen.
(21) Vorläufiger Sitz.
(22) Die Agentur hat im Jahr 2009 ihre finanzielle Unabhängigkeit erlangt.
(23) Sämtliche in die Haushaltspläne der einzelnen Schulen sowie des Büros des Generalsekretärs eingestellten Einnahmen und Ausgaben einschließlich aller an den ursprünglichen Haushaltsplänen vorgenommenen Änderungen.
(24) Quelle: Europäische Schulen, Kontenabschluss 2009.
(25) Quelle: Jahresbericht 2009 des Generalsekretärs an den Obersten Rat der Europäischen Schulen.
NB: Abweichungen bei den Gesamtsummen erklären sich durch Auf- oder Abrundung.
ANHANG 9.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM BEREICH DER VERWALTUNGSAUSGABEN
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2009 |
2008 |
2007 |
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Ausgaben für das Personal der Organe und Einrichtungen |
Ausgaben für Gebäude |
Sonstige Ausgaben |
Insgesamt |
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GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
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Vorgänge insgesamt (davon): |
38 |
7 |
12 |
57 |
57 |
56 |
||||
Vorschüsse |
0 |
1 |
1 |
2 |
0 |
0 |
||||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
38 |
6 |
11 |
55 |
57 |
56 |
||||
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG |
||||||||||
(in % und Anzahl der Vorgänge) |
||||||||||
Nicht fehlerbehaftete Vorgänge |
97 % |
{37} |
100 % |
{7} |
75 % |
{9} |
93 % |
{53} |
91 % |
95 % |
Fehlerbehaftete Vorgänge |
3 % |
{1} |
0 % |
{0} |
25 % |
{3} |
7 % |
{4} |
9 % |
5 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote: |
|
|
||||||||
< 2 % |
X |
X |
X |
|||||||
2 % bis 5 % |
|
|
|
|||||||
> 5 % |
|
|
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ANHANG 9.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN FÜR VERWALTUNGSAUSGABEN
Gesamtbewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme
Gesamtbewertung |
2009 |
2008 |
2007 |
|
|
|
Legende:
|
Anforderungsgerecht. |
|
Bedingt anforderungsgerecht. |
|
Nicht anforderungsgerecht. |
n. z. |
Nicht zutreffend: nicht anwendbar oder nicht bewertet. |
ANHANG 9.3
ERGEBNISSE DER ANALYSE DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION ZU DEN VERWALTUNGSAUSGABEN
Hauptsächlich betroffenene Generaldirektionen |
Art der vom Generaldirektor abgegebenen Erklärung (1) |
Geltend gemachte Vorbehalte |
Bemerkungen des Hofes |
Gesamtbewertung der Zuverlässigkeit |
||||||
PMO |
ohne Vorbehalte |
Nicht zutreffend |
— |
A |
||||||
OIB |
ohne Vorbehalte |
Nicht zutreffend |
— |
|||||||
OIL |
ohne Vorbehalte |
Nicht zutreffend |
— |
|||||||
DIGIT |
ohne Vorbehalte |
Nicht zutreffend |
— |
|||||||
|
(1) Bezug nehmend auf die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors hat dieser angemessene Sicherheit erlangt, dass die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern.
A: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
B: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
C: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
ANHANG 9.4
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN ZU VERWALTUNGSAUSGABEN
Bemerkung des Hofes |
Eingeleitete Maßnahmen |
Analyse des Hofes |
Antwort des Organs bzw. der Einrichtung |
||||
1. Multiplikationsfaktor für Gehälter |
|||||||
Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffern 11.7 11.11, zuletzt Anhang 11.2 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008: |
|
|
Antworten des Europäischen Parlaments |
||||
Das Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuss wenden die Bestimmungen des Beamtenstatuts bezüglich des Multiplikationsfaktors nicht in der gleichen Art und Weise an wie die anderen Organe und Einrichtungen. Dadurch wurde ihrem Personal ein finanzieller Vorteil gewährt, den die übrigen Organe und Einrichtungen nicht gewähren; außerdem entstanden höhere Ausgaben. |
Das Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuss wenden weiterhin ihre bisherige Vorgehensweise an in Erwartung des abschließenden Urteils des Gerichtshofs zu den Klagen, die in diesem Zusammenhang von Mitarbeitern der Organe und Einrichtungen eingereicht wurden. |
Der Rechnungshof wird die Weiterverfolgung des Urteils des Gerichtshofs überwachen. |
Das Parlament unterstützt die Verfahrensweise des Rechnungshofs und wird die endgültigen Urteile des Gerichtshofs abwarten. |
||||
2. Erstattung der Kosten für die Unterbringung bei Dienstreisen |
|||||||
Jahresberichte zu den Haushaltsjahren 2004 und 2007, zuletzt Anhang 11.2 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008: |
|
|
Antworten des Europäischen Parlaments |
||||
Das geänderte und am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Beamtenstatut besagt, dass Kosten für die Unterbringung bei Dienstreisen bis zu einem für jedes Land einzeln festgelegten Höchstbetrag gegen Vorlage der Belege erstattet werden (Beamtenstatut Anhang VII Artikel 13). Entgegen dieser Regelung sahen die internen Vorschriften des Parlaments für Bedienstete, die keine Belege über die Zahlung von Unterbringungskosten beibringen, die Zahlung eines Pauschalbetrags von 60 % des zulässigen Höchstbetrags vor. |
Die internen Vorschriften über Dienstreisen und Reisen von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments wurden durch einen Beschluss des Generalsekretärs am 10. Dezember 2009 angenommen. Neben den Regelungen für Dienstreisen umfassen diese internen Vorschriften spezifische Regelungen, die für Reisen an die drei Arbeitsorte des Parlaments (Luxemburg, Straßburg und Brüssel) anzuwenden sind, einschließlich der Pauschalerstattung von Kosten ohne Vorlage von Belegdokumenten. Infolgedessen erstattet das Parlament Unterbringungskosten bei Aufenthalten mit Übernachtung in Luxemburg, Straßburg und Brüssel weiterhin durch Pauschalbeträge. |
Die aktualisierten Vorschriften stehen nicht in Einklang mit dem Beamtenstatut. Das Parlament sollte gewährleisten, dass Unterbringungskosten bei Dienstreisen gemäß den Statutsvorschriften erstattet werden. |
Das Parlament nimmt den Standpunkt des Rechnungshofs zu den neuen Bestimmungen, die speziell im Anschluss an frühere Bemerkungen angenommen wurden, zur Kenntnis, ist jedoch weiterhin der Meinung, dass danach unterschieden werden muss, ob ein Bediensteter „zwischen den drei Arbeitsorten reist“ oder „auf Dienstreise“ ist. Das Parlament beabsichtigt daher, bei einer künftigen Überarbeitung des Statuts von seiner Rolle als Mitgesetzgeber Gebrauch zu machen und die Bestimmungen des Statuts dahingehend abzuändern, dass in Bezug auf seine Bediensteten eine Unterscheidung zwischen Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten eingefügt wird. In diesem Zusammenhang hat die Haushaltsbehörde bereits die Bezeichnung und die Erläuterungen zum ehemaligen Posten „Dienstreisekosten des Personals“ abgeändert. Dieser Posten trägt nun die Überschrift „Dienstreisekosten und Kosten für Reisen des Personals zwischen den drei Arbeitsorten“. In den dazugehörigen Erläuterungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mittel dazu dienen, Kosten abzudecken, die im Zusammenhang mit Reisen von Bediensteten des Organs, abgeordneten nationalen Sachverständigen oder Praktikanten zwischen dem Ort ihrer dienstlichen Verwendung und einem der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) sowie im Zusammenhang mit Dienstreisen an jeden anderen Ort außerhalb der drei Arbeitsorte entstehen. Dieser Posten bildet somit die Haushaltsgrundlage für die Regelung, die das Parlament auf Reisen zwischen den drei Arbeitsorten anwendet. |
||||
3. Zulage für parlamentarische Assistenz der Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP-Mitglieder) |
|||||||
Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2006, Ziffern 10.10—10.12, und Anhang 11.2 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008: |
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|
Antworten des Europäischen Parlaments |
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In seinem Jahresbericht 2006 befand der Rechnungshof, dass nicht mit angemessenen Unterlagen belegt wurde, dass die EP-Mitglieder tatsächlich die Dienste von Assistenten in Anspruch genommen haben und dass die in den von den EP-Mitgliedern gezeichneten Verträgen genannten Pflichten bzw. Dienstleistungen tatsächlich erfüllt bzw. erbracht wurden. Das Präsidium sollte Maßnahmen ergreifen, um die Dokumente zu erhalten, die für den Nachweis der Begründetheit der Ausgaben unerlässlich sind. Gemäß den im Dezember 2006 geänderten Vorschriften des Präsidiums müssen die EP-Mitglieder Rechnungen und Gebührenaufstellungen von Zahlstellen bzw. Dienstleistungserbringern nicht mehr vorlegen, sondern lediglich aufbewahren. Stattdessen müssen die EP-Mitglieder eine Kopie der von der Zahlstelle bzw. dem Dienstleistungserbringer erstellten „Ausgabenaufstellung“ bzw. „Aufstellung der in Rechnung gestellten Beträge“ vorlegen. Diese neuen Vorschriften gelten für Zeiträume ab Juli 2004. Der Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007 enthielt die Empfehlung an das Parlament, die Kontrollen bezüglich der Zulagen für parlamentarische Assistenz weiter zu verstärken und dabei auch Stichprobenkontrollen von Rechnungen vorzunehmen, in deren Besitz die EP-Mitglieder sein sollten. |
Die Abrechnung der Ausgaben für parlamentarische Assistenz während der Haushaltsjahre 2004 2007 wurde vollständig abgeschlossen. Für das Haushaltsjahr 2008 sind bei der Verwaltung des Parlaments über 98 % der Aufstellungen von Ausgaben und in Rechnung gestellten Beträgen eingegangen. Was das Haushaltsjahr 2009 betrifft, ist die Verwaltung des Parlaments derzeit damit beschäftigt, die während der vergangenen Monate eingegangenen Ausgabenaufstellungen zu bearbeiten. |
Der Hof wird die Abrechnung der Ausgabenaufstellungen der EP-Mitglieder für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 überwachen. Die Verwaltung des Parlaments sollte die den Ausgabenaufstellungen beigefügten Originalrechnungen überprüfen. |
Die Abrechnung der Ausgaben für parlamentarische Assistenz in den Jahren 2008-2009 (erstes Halbjahr) erfolgt gemäß Artikel 14 der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments (KVR). Für das Jahr 2008 wurden 99,79 % des Gesamtbetrags der unter das Abrechnungsverfahren fallenden Zahlungen erfolgreich abgerechnet. Die restlichen 0,2 % werden gegenwärtig auf Einzelfallbasis bearbeitet. Falls erforderlich kommt eine zwangsweise Einziehung der Beträge in Betracht. Für das erste Halbjahr 2009 (1) liegt die Quote der erfolgreichen Abrechnungen zurzeit bei fast 92,31 % (nämlich 94 227 604 Euro von 102 074 881 Euro). Die verbleibenden 7,6 % ergeben sich im Wesentlichen aus Dokumenten, die gegenwärtig überprüft werden (6,28 %). Für 1,41 % der unter das Abrechnungsverfahren fallenden Zahlungen wurden noch keine Unterlagen eingereicht. In jedem einzelnen Fall, in dem Zweifel an den Angaben bestanden, verlangten die Dienststellen von den Mitgliedern ordnungsgemäße Erklärungen, einschließlich der Vorlage von Rechnungen. Es wird erwartet, dass die restlichen Unterlagen bis zum Jahresende vollständig geprüft werden und die Quote der erfolgreichen Abrechnungen wieder Werte wie in den vergangenen Jahren erreichen wird. |
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4. Zusätzliche Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments |
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Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2006,Tabelle 10.2, und Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Anhang 11.2: |
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Antworten des Europäischen Parlaments |
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Der Hof verweist auf die Bemerkungen zu diesem Thema in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008:
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Einer vom Parlament vorgelegten versicherungsmathematischen Bewertung zufolge entstünde auf der Grundlage der neuen, mit den Beschlüssen des Präsidiums in seiner Sitzung vom 1. April 2009 festgelegten Vorschriften zum 31. Dezember 2009 ein versicherungsmathematisches Defizit von 84,5 Millionen Euro. |
Das Parlament sollte den Fonds auffordern, eine Investitionsstrategie auf der Grundlage der neuen Vorschriften festzulegen. |
Das Parlament erinnert daran, dass das Präsidium am 1. April 2009 wichtige Beschlüsse gefasst hat, die darauf abzielen, den Standpunkt des Parlaments in Bezug auf den Fonds festzulegen und hinsichtlich seiner Pflichten gegenüber dem Fonds und seiner Beziehungen zu diesem Transparenz zu gewährleisten. Was die Rolle des Parlaments bei der Festlegung der Anlagestrategie betrifft, äußerte das Parlament seine Bereitschaft, allgemeine Leitlinien für das Fondsmanagement vorzuschlagen, ohne jedoch auf einzelne Anlageentscheidungen Einfluss nehmen zu wollen. Dies wäre ohnehin nicht möglich, da es sich bei dem Fonds um eine eigenständige und unabhängige Einrichtung handelt. Am 4. Mai 2009 wurden dem Fonds mit einem Schreiben des Präsidenten des EP Leitlinien übermittelt, in denen gefordert wird, den Fonds keinen Kursschwankungsrisiken auszusetzen und eine vorsichtige Anlagestrategie zu verfolgen. Infolge der kombinierten Wirkung der Beschlüsse des Präsidiums, der bereitgestellten Leitlinien und der Erholung an den Finanzmärkten gelang es dem Fonds, den versicherungsmathematischen Verlust von 121,84 Millionen Euro (31. Dezember 2008) auf 84,56 Millionen Euro (31. Dezember 2009) zu verringern. Darüber hinaus hat das Parlament eine Aktualisierung der unabhängigen versicherungsmathematischen Studien durchführen lassen, um im Anschluss an das Inkrafttreten des Statuts und der Beschlüsse des Präsidiums vom 9. März und 1. April 2009 zur Änderung der zusätzlichen freiwilligen Ruhegehaltsregelung eine Bewertung der finanziellen Lage des Pensionsfonds vorzunehmen. Da das Parlament seine Haftung für eventuelle Verluste anerkannt hat, wurde der entsprechende Betrag, wie vom Rechnungshof verlangt, in die Bilanz eingestellt. Ferner ist vorgesehen, die versicherungsmathematischen Bewertungen jedes Jahr im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse auf den aktuellen Stand zu bringen. |
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5. Zieldatum für den Abschluss des Projekts Sesame (Secured European System for Automatic Messaging) |
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Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 11.10: |
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Antworten des Rates |
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Das bei Erstellung der jährlichen Haushaltspläne des Rates zugrunde gelegte Zieldatum für den Abschluss des Projekts Sesame (Secured European System for Automatic Messaging — Gesichertes europäisches System für die automatische Nachrichtenübermittlung) war durchwegs zu optimistisch. An der ursprünglichen Projektgestaltung wurden viele Änderungen vorgenommen, und es bestand zwischen den Mitgliedstaaten keine Einigkeit darüber, wie bestimmte Arten von sensiblen Informationen behandelt werden sollten. Folglich wurde die jährliche Mittelausstattung für Sesame jedes Jahr zu hoch angesetzt. |
Im Jahr 2009 wurde die Mittelausstattung für Sesame mit 2,7 Millionen Euro erneut um 2,4 Millionen Euro zu hoch angesetzt. Allerdings stimmten die Mitgliedstaaten im Oktober 2009 im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der Umsetzung des Sesame-Segments mit niedriger Geheimhaltungsstufe zu. Das Projekt kann somit eingeleitet werden. Jedoch muss noch eine weitere Einigung hinsichtlich der Gestaltung des Projektsegments mit hoher Geheimhaltungsstufe erzielt werden. |
Der Rat sollte gewährleisten, dass die für das Projekt Sesame zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel dem Umsetzungsstadium des Projekts entsprechen. |
Das Generalsekretariat des Rates akzeptiert die Analyse des Rechnungshofs hinsichtlich der Maßnahmen im Anschluss an die Bemerkungen des Rechnungshofs von 2008 zum SESAME-Projekt. Um sicherzustellen, dass die Haushaltsmittel für das Sesame-Projekt dem Stand der Durchführung des Projekts entsprechen, werden die Beträge, die im Haushaltsplan 2010 und im Entwurf des Haushaltsplans 2011 vorgesehen sind, auf 400 000 Euro pro Jahr gesenkt. |
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6. Einrichtung des Individual Rights Information System |
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Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 11.11: |
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Antworten der Kommission |
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Im Juni 2008 richtete das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) ein neues System namens „Individual Rights Information System“ (IRIS) ein, mit dem die Ansprüche des Personals, einschließlich der Dienstbezüge, verwaltet werden sollen. Die Umstellung auf IRIS führte zu zahlreichen Problemen bei der Berechnung der Dienstbezüge. Sofortmaßnahmen zur Korrektur von Unstimmigkeiten umfassten manuelle Eingriffe in das System zur Berechnung der Dienstbezüge, welche nicht angemessen überwacht wurden. IRIS wurde nicht ausreichend erprobt, und das alte und das neue System liefen nicht parallel, bis ein zufriedenstellender Betrieb des neuen Systems nachgewiesen werden konnte. |
Aufgrund der aufgetretenen Probleme wurde die Weiterentwicklung von IRIS unterbrochen. Es wurden zwei neue Projekte eingeleitet: eines für die Verwaltung individueller Ansprüche und eines für die Verwaltung der Krankenversicherung. Während der Entwicklung dieser Anwendungen erfolgt die Berechnung individueller Ansprüche auf der Grundlage von manuell in das System zur Berechnung der Dienstbezüge eingegebenen Daten. |
Die Kommission sollte gewährleisten, dass neue Anwendungen erst dann eingesetzt werden, wenn zufriedenstellende Ergebnisse der Systemüberprüfung nachgewiesen wurden. |
Das PMO hat bereits damit begonnen, die erneuerten Module für die Verwaltung individueller Ansprüche zu testen. Bei der Erarbeitung des umfangreichen Testprogramms wurden die gesammelten Erfahrungen berücksichtigt. |
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7. Versorgungssystem für örtliche Bedienstete in den Kommissionsdelegationen |
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Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 11.13: |
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Antworten der Kommission |
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Seit 1996 wird die von der Direktion Außendienst der Generaldirektion Außenbeziehungen eingerichtete Versorgungsordnung für bei den Kommissionsdelegationen beschäftigte örtliche Bedienstete auf der Grundlage vorläufiger Regelungen verwaltet. In diesen Regelungen wird die Frage nach der Verantwortung der Kommission für die Sicherung und Rendite des Fondsvermögens nicht behandelt; ebenso wenig sind detaillierte Bestimmungen hinsichtlich der Auszahlung der Ansprüche der Bediensteten festgelegt. |
Die Kommission erklärte sich bereit zu untersuchen, wie dieses System zu einer dauerhaften Anwendung geführt werden kann. Außerdem bestätigte sie die Notwendigkeit, einen Legislativvorschlag auszuarbeiten und eine versicherungsmathematische Studie durchzuführen. |
Die Kommission sollte Maßnahmen ergreifen, um Regelungen für die Organisation und Verwaltung dieses Systems zu erlassen. |
Um aus der ergänzenden Regelung eine ständige Regelung machen zu können, muss sie auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dazu müssen die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten geändert werden. Der an den Rat und das Parlament gerichtete Vorschlag der Kommission zum EAD sieht eine entsprechende Änderung vor. |
(1) Stand: 26. Juli 2010
ANHANG I
Finanzinformationen zum Gesamthaushaltsplan
INHALT
HINTERGRUNDINFORMATION ZUM HAUSHALTSPLAN
1. |
Ursprung des Haushaltsplans |
2. |
Rechtsgrundlage |
3. |
In den Verträgen und in der Haushaltsordnung verankerte Haushaltsgrundsätze |
4. |
Inhalt und Gliederung des Haushaltsplans |
5. |
Finanzierung des Haushaltsplans (Haushaltseinnahmen) |
6. |
Arten von Haushaltsmitteln |
7. |
Ausführung des Haushaltsplans |
7.1. |
Verantwortung für die Ausführung |
7.2. |
Ausführung der Einnahmen |
7.3. |
Ausführung der Ausgaben |
7.4. |
Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug und Ermittlung des Saldos des Haushaltsjahrs |
8. |
Rechnungslegung |
9. |
Externe Kontrolle |
10. |
Entlastung und Folgemaßnahmen |
ERLÄUTERUNGEN
Quellen der Finanzdaten
Währungseinheit
Verwendete Abkürzungen und Zeichen
ABBILDUNGEN
HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUM HAUSHALTSPLAN
1. URSPRUNG DES HAUSHALTSPLANS
Im Haushaltsplan sind die Ausgaben der Europäischen Union veranschlagt. Auch die Verwaltungsausgaben für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres und für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie alle sonstigen haushaltswirksamen Ausgaben, die der Rat zur Umsetzung von Maßnahmen in diesen Politikbereichen für erforderlich hält, sind im Haushaltsplan veranschlagt.
2. RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage für den Haushaltsplan sind die Finanzvorschriften der Verträge (1) (2) (Artikel 310 bis 325 AEUV) und Artikel 106a EAG-Vertrag sowie die Haushaltsordnung (3).
3. IN DEN VERTRÄGEN UND IN DER HAUSHALTSORDNUNG VERANKERTE HAUSHALTSGRUNDSÄTZE
Alle Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union sind in einen Gesamthaushaltsplan einzusetzen (Einheit und Haushaltswahrheit). Der Haushaltsplan wird für die Dauer eines Haushaltsjahrs festgestellt (Jährlichkeit). Er ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen (Haushaltsausgleich). Die Aufstellung des Haushaltsplans, der Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung erfolgen in Euro (Rechnungseinheit). Die Einnahmen dienen unterschiedslos zur Finanzierung aller Ausgaben und sind ebenso wie die Ausgaben in voller Höhe ohne vorherige Verrechnung in den Haushaltsplan einzustellen und später in den Jahresabschlüssen auszuweisen (Gesamtdeckung). Die Mittel werden nach Titeln und Kapiteln sachlich gegliedert; die Kapitel sind in Artikel und Posten untergliedert (Spezialität). Die Haushaltsmittel sind im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit (Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung) zu verwenden. Für die Aufstellung des Haushaltsplans, den Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung gilt das Transparenzgebot (Transparenz). Zu diesen allgemeinen Haushaltsgrundsätzen bestehen einige Ausnahmen.
4. INHALT UND GLIEDERUNG DES HAUSHALTSPLANS
Der Haushaltsplan besteht aus einer Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben sowie aus den Einzelplänen mit den Einnahmen- und Ausgabenplänen der Organe. Die neun Einzelpläne sind: (I) Parlament; (II) Rat; (III) Kommission; (IV) Gerichtshof; (V) Rechnungshof; (VI) Wirtschafts- und Sozialausschuss; (VII) Ausschuss der Regionen; (VIII) Europäischer Bürgerbeauftragter und (IX) Europäischer Datenschutzbeauftragter.
Innerhalb eines jeden Einzelplans werden die Einnahmen und Ausgaben nach Art oder Bestimmung in Haushaltslinien (Titel, Kapitel, Artikel und ggf. Posten) gegliedert.
5. FINANZIERUNG DES HAUSHALTSPLANS (HAUSHALTSEINNAHMEN)
Die Finanzierung des Haushaltsplans erfolgt hauptsächlich durch die Eigenmittel der Europäischen Union: BNE-Eigenmittel, MwSt.-Eigenmittel, Zölle, Agrarzölle sowie Zucker- und Isoglukoseabgaben (4).
Neben den Eigenmitteln bestehen noch weitere Einnahmen, denen indessen nur sehr geringe Bedeutung zukommt (siehe Abbildung I ).
6. ARTEN VON HAUSHALTSMITTELN
Zur Deckung der vorgesehenen Ausgaben wird im Haushaltsplan zwischen folgenden Arten von Haushaltsmitteln unterschieden:
a) |
getrennte Mittel (GM) dienen zur Finanzierung von Mehrjahresvorhaben in bestimmten Haushaltsbereichen. Sie umfassen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE):
|
b) |
nichtgetrennte Mittel (NGM) ermöglichen Mittelbindungen und Zahlungen für auf ein Jahr begrenzte Maßnahmen in jedem Haushaltsjahr. |
Somit ist es wichtig, für jedes Haushaltsjahr die folgenden beiden Gesamtbeträge zu ermitteln:
a) |
den Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen (MFV) (5) = nichtgetrennte Mittel (NGM) + Verpflichtungsermächtigungen (VE) (5); |
b) |
den Gesamtbetrag der Mittel für Zahlungen (MFZ) (5) = nichtgetrennte Mittel (NGM) + Zahlungsermächtigungen (ZE) (5). |
Die Haushaltseinnahmen dienen zur Deckung der Mittel für Zahlungen. Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht durch Einnahmen gedeckt sein.
Das folgende vereinfachte Schema (mit fiktiven Beträgen) zeigt die Auswirkung dieser Mittelarten in den verschiedenen Haushaltsjahren.
7. AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS
7.1. Verantwortung für die Ausführung
Die Kommission führt den Haushaltsplan gemäß der Haushaltsordnung und im Rahmen der bewilligten Mittel in eigener Verantwortung aus. Die Kommission erkennt den anderen Organen die zur Ausführung ihrer jeweiligen Einzelpläne erforderlichen Befugnisse zu (6). In der Haushaltsordnung werden die Ausführungsmodalitäten und insbesondere die Zuständigkeiten der Anweisungsbefugten, Rechnungsführer, Zahlstellenverwalter und Internen Prüfer der Organe näher geregelt. In den beiden größten Ausgabenbereichen (EGFL und Strukturfonds) erfolgt die Verwaltung der Mittel der Europäischen Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten.
7.2. Ausführung der Einnahmen
Die veranschlagten Einnahmen werden vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch Berichtigungshaushaltspläne in den Haushaltsplan eingesetzt.
Die haushaltsmäßige Ausführung der Einnahmen besteht in der Feststellung der Forderungen und in der Einziehung der der Europäischen Union zustehenden Beträge (Eigenmittel und sonstige Einnahmen). Sie erfolgt nach besonderen Durchführungsbestimmungen (7). Die tatsächlichen Einnahmen eines Haushaltsjahrs entsprechen der Summe, die sich aufgrund der Einziehung der festgestellten Forderungen des laufenden Haushaltsjahrs und der Einziehung der aus vorhergehenden Haushaltsjahren noch einzuziehenden Forderungen ergibt.
7.3. Ausführung der Ausgaben
Die veranschlagten Ausgaben werden in den Haushaltsplan eingesetzt.
Die haushaltsmäßige Ausführung der Ausgaben, d. h. die Entwicklung und Verwendung der Mittel, lässt sich wie folgt zusammenfassen:
a) |
Mittel für Verpflichtungen: i) Entwicklung der Mittel: Die im Laufe eines Haushaltsjahrs insgesamt verfügbaren Mittel für Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen: ursprünglicher Haushaltsplan (NGM und VE) + Berichtigungshaushaltspläne + zweckgebundene Einnahmen + Mittelübertragungen + aus dem Vorjahr übertragene Verpflichtungsermächtigungen + noch nicht gebundene nichtautomatische Übertragungen aus dem Vorjahr + freigestellte und wiedereingesetzte Verpflichtungsermächtigungen aus früheren Jahren. ii) Verwendung der Mittel: Die endgültigen Mittel für Verpflichtungen sind während des Haushaltsjahrs zum Eingehen von Verpflichtungen verfügbar (verwendete Mittel für Verpflichtungen = Betrag der eingegangenen Verpflichtungen). iii) Übertragung von Mitteln des Haushaltsjahrs auf das folgende Haushaltsjahr: Mittel, die am Ende des Haushaltsjahrs, für das sie in den Haushaltsplan eingestellt wurden, nicht in Anspruch genommen worden sind, können auf Beschluss des betreffenden Organs auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Verfügbare Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen werden automatisch übertragen. iv) Annullierung von Mitteln: Der Restbetrag wird annulliert. |
b) |
Mittel für Zahlungen: i) Entwicklung der Mittel: Die im Laufe des Haushaltsjahrs insgesamt verfügbaren Mittel für Zahlungen setzen sich wie folgt zusammen: ursprünglicher Haushaltsplan (NGM und ZE) + Berichtigungshaushaltspläne + zweckgebundene Einnahmen + Mittelübertragungen + automatisch (oder nichtautomatisch) aus dem Vorjahr übertragene Mittel. ii) Verwendung der Mittel des Haushaltsjahrs: Die für das Haushaltsjahr eingestellten Mittel für Zahlungen sind im Haushaltsjahr für die Ausführung von Zahlungen verfügbar, wobei die aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mittel unberücksichtigt bleiben (verwendete Mittel für Zahlungen = Betrag der aus den Mitteln des Haushaltsjahrs getätigten Zahlungen). iii) Übertragung von Mitteln des Haushaltsjahrs auf das folgende Haushaltsjahr: Nicht verwendete Mittel des Haushaltsjahrs können auf Beschluss des betreffenden Organs auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Verfügbare Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen werden automatisch übertragen. iv) Annullierung von Mitteln: Der Restbetrag wird annulliert. v) Gesamtbetrag der Zahlungen während des Haushaltsjahrs: Zahlungen aus Mitteln für Zahlungen des Haushaltsjahrs + Zahlungen aus vom Vorjahr übertragenen Mitteln für Zahlungen. vi) Tatsächliche Ausgaben zulasten des Haushaltsjahrs: Ausgaben im Sinne der konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug (siehe Ziffer 7.4) = Zahlungen aus Mitteln für Zahlungen des Haushaltsjahrs + auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahrs. |
7.4. Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug und Ermittlung des Saldos des Haushaltsjahrs
Nach Abschluss jedes Haushaltsjahrs werden die konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug erstellt. Daraus ergibt sich der Saldo des Haushaltsjahrs, der im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans in den Haushaltsplan des folgenden Haushaltsjahrs eingesetzt wird.
8. RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnung eines Haushaltsjahrs wird dem Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof vorgelegt. Sie umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über den Haushaltsvollzug, denen ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement beigefügt ist. Die vorläufige Rechnung wird spätestens am 31. März des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres übermittelt, die endgültige Rechnung ist am 31. Juli des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres vorzulegen.
9. EXTERNE KONTROLLE
Seit 1977 erfolgt die externe Kontrolle des Haushaltsplans durch den Rechnungshof der Europäischen Union (8). Der Rechnungshof prüft die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans. Er legt dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor. Er prüft auch die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben und überzeugt sich von der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Die Prüfungen können vor Abschluss des betreffenden Haushaltsjahrs durchgeführt werden; sie werden anhand der Rechnungsunterlagen und erforderlichenfalls an Ort und Stelle bei den Organen der Union, in den Mitgliedstaaten und in Drittländern durchgeführt. Der Rechnungshof erstellt nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahrs einen Jahresbericht; er kann ferner jederzeit seine Bemerkungen zu besonderen Fragen vorlegen und auf Antrag eines beliebigen Organs der Union Stellungnahmen abgeben.
10. ENTLASTUNG UND FOLGEMASSNAHMEN
Seit 1977 gelten folgende Bestimmungen (9): Auf Empfehlung des Rates erteilt das Parlament vor dem 30. April des zweiten Jahres nach dem betreffenden Haushaltsjahr der Kommission Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans. Zu diesem Zweck prüfen Rat und Parlament die von der Kommission vorgelegte Rechnung sowie den Jahresbericht und die Sonderberichte des Rechnungshofs. Die Organe müssen alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den in den Entlastungsbeschlüssen enthaltenen Bemerkungen Folge zu leisten, und über die getroffenen Maßnahmen Bericht erstatten.
ERLÄUTERUNGEN
QUELLEN DER FINANZDATEN
Die in den Abbildungen dieses Anhangs dargestellten Finanzdaten sind der Jahresrechnung der Europäischen Union und den sonstigen von der Kommission vorgelegten Finanzausweisen entnommen. Die geografische Aufschlüsselung wurde anhand der im EDV-Rechnungsführungssystem der Kommission (ABAC) enthaltenen Länderkodes erstellt. Wie die Kommission betont, sind sämtliche Aufschlüsselungen von Einnahmen oder Ausgaben nach Mitgliedstaaten das Ergebnis arithmetischer Vorgänge, die einen unvollständigen Eindruck von den Vorteilen vermitteln, die den einzelnen Mitgliedstaaten aus der Union erwachsen. Infolgedessen sind die entsprechenden Angaben mit Vorsicht zu interpretieren.
WÄHRUNGSEINHEIT
Alle Finanzdaten werden in Millionen Euro angegeben. Die ausgewiesenen Gesamtbeträge entsprechen der Rundung der genauen Einzelwerte und somit nicht unbedingt der Summe der gerundeten Zahlen.
VERWENDETE ABKÜRZUNGEN UND ZEICHEN
Abb. |
Abbildung, auf die in anderen Abbildungen verwiesen wird (beispielsweise Abb. III) |
ABl. |
Amtsblatt der Europäischen Union |
AT |
Österreich |
BE |
Belgien |
BG |
Bulgarien |
BNE |
Bruttonationaleinkommen |
CY |
Zypern |
CZ |
Tschechische Republik |
DE |
Deutschland |
DK |
Dänemark |
E |
Einzelplan des Haushaltsplans |
EAG oder Euratom |
Europäische Atomgemeinschaft |
EE |
Estland |
EFTA |
Europäische Freihandelszone |
EG |
Europäische Gemeinschaft(en) |
EL |
Griechenland |
ES |
Spanien |
EU |
Europäische Union |
EU-27 |
Europäische Union der 27 Mitgliedstaaten |
EWG |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft |
FI |
Finnland |
FR |
Frankreich |
GM |
Getrennte Mittel |
HO |
Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 |
HU |
Ungarn |
IE |
Irland |
IT |
Italien |
LT |
Litauen |
LU |
Luxemburg |
LV |
Lettland |
MFV |
Mittel für Verpflichtungen |
MFZ |
Mittel für Zahlungen |
MT |
Malta |
MwSt. |
Mehrwertsteuer |
NGM |
Nichtgetrennte Mittel |
NL |
Niederlande |
PL |
Polen |
PT |
Portugal |
RO |
Rumänien |
SE |
Schweden |
SI |
Slowenien |
SK |
Slowakei |
T |
Titel des Haushaltsplans |
UK |
Vereinigtes Königreich |
VE |
Verpflichtungsermächtigungen |
ZE |
Zahlungsermächtigungen |
0,0 |
Angabe liegt zwischen Null und 0,05 |
- |
Keine Angabe |
ABBILDUNGEN
HAUSHALTSPLAN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009 UND AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS IM HAUSHALTSJAHR 2009
Abb. I |
Haushaltsplan 2009 — Veranschlagte Einnahmen und endgültige Mittel für Zahlungen |
Abb. II |
Haushaltsplan 2009 — Mittel für Verpflichtungen |
Abb. III |
Im Jahr 2009 verfügbare Mittel für Verpflichtungen und ihre Verwendung |
Abb. IV |
Im Jahr 2009 verfügbare Mittel für Zahlungen und ihre Verwendung |
Abb. V |
Eigenmittel 2009 — nach Mitgliedstaaten |
Abb. VI |
Zahlungen im Jahr 2009 — nach Mitgliedstaaten |
KONSOLIDIERTE RECHNUNGEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009
Abb. VII |
Konsolidierte Vermögensübersicht |
Abb. VIII |
Konsolidierte Ergebnisrechnung |
Abbildung III
Im Jahr 2009 verfügbare Mittel für Verpflichtungen und ihre Verwendung
(Millionen Euro und %) |
|||||||||
Einzelpläne (E) und Titel (T) gemäß Haushaltseingliederungsplan 2009 und Rubriken des Finanzrahmens |
Endgültige Mittel (10) |
Verwendung der Mittel |
|||||||
Eingegangene Mittelbindungen |
Verwendungsrate (%) |
Mittelübertragungen 2010 |
Anteil (%) |
Annullierungen |
Anteil (%) |
||||
(a) |
(b) |
(b)/(a) |
(c) |
(c)/(a) |
(d) = (a) – (b) – (c) |
(d)/(a) |
|||
Haushaltseingliederungsplan |
|||||||||
|
1 596,1 |
1 467,4 |
91,9 |
26,3 |
1,6 |
102,4 |
6,4 |
||
|
642,1 |
592,8 |
92,3 |
37,7 |
5,9 |
11,5 |
1,8 |
||
|
142 946,7 |
139 778,5 |
97,8 |
2 486,7 |
1,7 |
681,5 |
0,5 |
||
|
444,6 |
439,7 |
98,9 |
1,5 |
0,3 |
3,4 |
0,8 |
||
|
757,3 |
697,6 |
92,1 |
55,5 |
7,3 |
4,2 |
0,6 |
||
|
94,1 |
91,6 |
97,3 |
1,8 |
2,0 |
0,7 |
0,8 |
||
|
11 255,1 |
11 195,6 |
99,5 |
46,0 |
0,4 |
13,4 |
0,1 |
||
|
61 260,4 |
60 054,0 |
98,0 |
1 180,3 |
1,9 |
26,1 |
0,0 |
||
|
4 859,0 |
4 803,4 |
98,9 |
44,0 |
0,9 |
11,5 |
0,2 |
||
|
487,8 |
459,8 |
94,2 |
18,7 |
3,8 |
9,4 |
1,9 |
||
|
5 388,0 |
5 083,5 |
94,3 |
301,2 |
5,6 |
3,3 |
0,1 |
||
|
1 609,3 |
1 555,8 |
96,7 |
52,3 |
3,3 |
1,2 |
0,1 |
||
|
795,3 |
432,6 |
54,4 |
360,8 |
45,4 |
1,9 |
0,2 |
||
|
985,4 |
976,2 |
99,1 |
4,5 |
0,5 |
4,7 |
0,5 |
||
|
68,5 |
66,2 |
96,6 |
1,1 |
1,6 |
1,2 |
1,8 |
||
|
38 559,9 |
38 523,1 |
99,9 |
22,0 |
0,1 |
14,8 |
0,0 |
||
|
133,6 |
126,2 |
94,5 |
1,6 |
1,2 |
5,8 |
4,3 |
||
|
1 691,0 |
1 566,1 |
92,6 |
123,5 |
7,3 |
1,4 |
0,1 |
||
|
217,4 |
213,7 |
98,3 |
1,4 |
0,6 |
2,3 |
1,0 |
||
|
695,2 |
675,5 |
97,2 |
11,1 |
1,6 |
8,6 |
1,2 |
||
|
1 032,1 |
1 008,0 |
97,7 |
14,7 |
1,4 |
9,4 |
0,9 |
||
|
4 167,5 |
4 105,3 |
98,5 |
53,8 |
1,3 |
8,4 |
0,2 |
||
|
80,8 |
77,7 |
96,2 |
1,3 |
1,6 |
1,8 |
2,2 |
||
|
2 429,9 |
2 324,9 |
95,7 |
100,0 |
4,1 |
5,0 |
0,2 |
||
|
1 131,6 |
1 119,9 |
99,0 |
10,3 |
0,9 |
1,4 |
0,1 |
||
|
915,0 |
913,0 |
99,8 |
1,0 |
0,1 |
0,9 |
0,1 |
||
|
78,4 |
77,4 |
98,6 |
0,0 |
0,0 |
1,1 |
1,4 |
||
|
193,7 |
187,3 |
96,7 |
3,8 |
2,0 |
2,7 |
1,4 |
||
|
1 092,5 |
1 047,9 |
95,9 |
36,5 |
3,3 |
8,1 |
0,7 |
||
|
274,3 |
271,7 |
99,1 |
2,0 |
0,7 |
0,5 |
0,2 |
||
|
10,9 |
10,5 |
96,8 |
0,2 |
1,9 |
0,1 |
1,3 |
||
|
143,4 |
133,0 |
92,7 |
7,1 |
4,9 |
3,3 |
2,3 |
||
|
1 135,9 |
1 117,3 |
98,4 |
— |
— |
18,7 |
1,6 |
||
|
455,8 |
424,0 |
93,0 |
28,5 |
6,2 |
3,4 |
0,7 |
||
|
503,0 |
— |
— |
— |
— |
503,0 |
100,0 |
||
|
317,6 |
312,8 |
98,5 |
1,2 |
0,4 |
3,6 |
1,1 |
||
|
188,2 |
173,5 |
92,2 |
0,4 |
0,2 |
14,3 |
7,6 |
||
|
122,3 |
119,9 |
98,0 |
0,4 |
0,3 |
2,0 |
1,6 |
||
|
88,2 |
86,8 |
98,4 |
0,1 |
0,1 |
1,4 |
1,6 |
||
|
9,0 |
8,3 |
92,0 |
— |
— |
0,7 |
8,0 |
||
|
6,7 |
5,4 |
81,4 |
— |
— |
1,2 |
18,6 |
||
Mittel für Verpflichtungen insgesamt |
145 916,8 |
142 545,4 |
97,7 |
2 552,7 |
1,7 |
818,7 |
0,6 |
||
Finanzrahmen |
|||||||||
|
63 923,3 |
62 444,5 |
97,7 |
972,1 |
1,5 |
506,7 |
0,8 |
||
|
62 718,4 |
61 484,4 |
98,0 |
1 192,8 |
1,9 |
41,3 |
0,1 |
||
|
2 327,7 |
2 264,1 |
97,3 |
49,9 |
2,1 |
13,7 |
0,6 |
||
|
8 713,5 |
8 481,4 |
97,3 |
166,3 |
1,9 |
65,8 |
0,8 |
||
|
8 024,7 |
7 661,9 |
95,5 |
171,6 |
2,1 |
191,2 |
2,4 |
||
|
209,1 |
209,1 |
100,0 |
— |
— |
— |
— |
||
Mittel für Verpflichtungen insgesamt |
145 916,8 |
142 545,4 |
97,7 |
2 552,7 |
1,7 |
818,7 |
0,6 |
||
Mittel für Zahlungen insgesamt |
124 568,6 |
118 361,0 |
95,0 |
4 519,1 |
3,6 |
1 688,5 |
1,4 |
Abbildung IV
Im Jahr 2009 verfügbare Mittel für Zahlungen und ihre Verwendung
(Millionen Euro und %) |
|||||||||
Einzelpläne (E) und Titel (T) gemäß Haushaltseingliederungsplan 2009 und Rubriken des Finanzrahmens |
Endgültige Mittel (11) |
Verwendung der Mittel |
|||||||
Zahlungen im Jahr 2009 |
Verwendungs-rate (%) |
Mittelübertragungen 2010 |
Anteil (%) |
Annullierungen |
Anteil (%) |
||||
(a) |
(b) |
(b)/(a) |
(c) |
(c)/(a) |
(d) = (a) – (b) – (c) |
(d)/(a) |
|||
Haushaltseingliederungsplan |
|||||||||
|
1 798,8 |
1 466,1 |
81,5 |
211,9 |
11,8 |
120,8 |
6,7 |
||
|
762,2 |
658,8 |
86,4 |
82,8 |
10,9 |
20,6 |
2,7 |
||
|
121 234,7 |
115 589,9 |
95,3 |
4 127,4 |
3,4 |
1 517,3 |
1,3 |
||
|
345,2 |
327,4 |
94,8 |
14,1 |
4,1 |
3,7 |
1,1 |
||
|
705,0 |
558,4 |
79,2 |
88,6 |
12,6 |
58,0 |
8,2 |
||
|
107,0 |
94,5 |
88,3 |
10,1 |
9,4 |
2,4 |
2,3 |
||
|
9 929,4 |
8 906,4 |
89,7 |
754,7 |
7,6 |
268,3 |
2,7 |
||
|
56 412,6 |
55 208,9 |
97,9 |
954,2 |
1,7 |
249,5 |
0,4 |
||
|
2 480,5 |
2 253,2 |
90,8 |
176,5 |
7,1 |
50,7 |
2,0 |
||
|
408,6 |
356,1 |
87,2 |
30,2 |
7,4 |
22,2 |
5,4 |
||
|
5 644,1 |
4 825,8 |
85,5 |
788,6 |
14,0 |
29,7 |
0,5 |
||
|
1 552,0 |
1 374,7 |
88,6 |
172,7 |
11,1 |
4,6 |
0,3 |
||
|
734,7 |
410,5 |
55,9 |
313,9 |
42,7 |
10,3 |
1,4 |
||
|
714,9 |
592,5 |
82,9 |
19,2 |
2,7 |
103,3 |
14,4 |
||
|
75,5 |
65,6 |
86,9 |
7,2 |
9,5 |
2,8 |
3,6 |
||
|
26 792,8 |
26 739,5 |
99,8 |
14,9 |
0,1 |
38,4 |
0,1 |
||
|
131,5 |
120,4 |
91,5 |
8,6 |
6,5 |
2,5 |
1,9 |
||
|
1 654,2 |
1 495,1 |
90,4 |
153,4 |
9,3 |
5,7 |
0,3 |
||
|
228,6 |
203,9 |
89,2 |
16,4 |
7,2 |
8,3 |
3,6 |
||
|
632,2 |
526,4 |
83,3 |
35,3 |
5,6 |
70,6 |
11,2 |
||
|
830,4 |
744,4 |
89,6 |
15,7 |
1,9 |
70,3 |
8,5 |
||
|
3 804,5 |
3 673,4 |
96,6 |
72,5 |
1,9 |
58,7 |
1,5 |
||
|
87,9 |
77,4 |
88,1 |
7,5 |
8,6 |
2,9 |
3,4 |
||
|
1 872,1 |
1 697,7 |
90,7 |
137,9 |
7,4 |
36,6 |
2,0 |
||
|
1 436,5 |
1 308,4 |
91,1 |
17,9 |
1,2 |
110,2 |
7,7 |
||
|
858,7 |
799,7 |
93,1 |
46,6 |
5,4 |
12,4 |
1,4 |
||
|
80,1 |
71,0 |
88,6 |
6,8 |
8,5 |
2,3 |
2,8 |
||
|
211,6 |
184,7 |
87,3 |
19,7 |
9,3 |
7,2 |
3,4 |
||
|
1 225,6 |
1 033,7 |
84,3 |
163,6 |
13,4 |
28,2 |
2,3 |
||
|
284,6 |
270,9 |
95,2 |
12,2 |
4,3 |
1,5 |
0,5 |
||
|
11,5 |
10,4 |
90,0 |
0,9 |
7,4 |
0,3 |
2,5 |
||
|
137,8 |
120,3 |
87,3 |
14,7 |
10,6 |
2,9 |
2,1 |
||
|
1 135,9 |
1 117,3 |
98,4 |
— |
— |
18,7 |
1,6 |
||
|
479,5 |
421,5 |
87,9 |
52,8 |
11,0 |
5,1 |
1,1 |
||
|
229,0 |
— |
— |
— |
— |
229,0 |
100,0 |
||
|
332,2 |
307,2 |
92,5 |
19,4 |
5,8 |
5,6 |
1,7 |
||
|
200,5 |
123,0 |
61,3 |
61,7 |
30,8 |
15,8 |
7,9 |
||
|
128,0 |
117,3 |
91,7 |
7,6 |
5,9 |
3,0 |
2,4 |
||
|
95,0 |
85,6 |
90,1 |
6,4 |
6,7 |
3,0 |
3,2 |
||
|
9,6 |
8,1 |
84,6 |
0,7 |
7,6 |
0,8 |
7,9 |
||
|
7,6 |
4,9 |
64,2 |
1,1 |
15,0 |
1,6 |
20,7 |
||
Mittel für Zahlungen insgesamt |
124 568,6 |
118 361,0 |
95,0 |
4 519,1 |
3,6 |
1 688,5 |
1,4 |
||
Finanzrahmen |
|||||||||
|
47 520,1 |
44 683,5 |
94,0 |
2 380,6 |
5,0 |
455,9 |
1,0 |
||
|
57 106,9 |
55 877,3 |
97,8 |
985,7 |
1,7 |
243,9 |
0,4 |
||
|
2 174,4 |
1 993,0 |
91,7 |
75,2 |
3,5 |
106,2 |
4,9 |
||
|
8 804,1 |
7 982,9 |
90,7 |
220,0 |
2,5 |
601,2 |
6,8 |
||
|
8 754,0 |
7 615,3 |
87,0 |
857,5 |
9,8 |
281,3 |
3,2 |
||
|
209,1 |
209,1 |
100,0 |
— |
— |
— |
— |
||
Mittel für Zahlungen insgesamt |
124 568,6 |
118 361,0 |
95,0 |
4 519,1 |
3,6 |
1 688,5 |
1,4 |
Abbildung V
Eigenmittel 2009 — nach Mitgliedstaaten
(Millionen Euro und %) |
||||||||||||||||||||||||||||||
Aufschlüsselung der Einnahmen |
||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||
|
BE |
BG |
CZ |
DK |
DE |
EE |
IE |
EL |
ES |
FR |
IT |
CY |
LV |
LT |
LU |
HU |
MT |
NL |
AT |
PL |
PT |
RO |
SI |
SK |
FI |
SE |
UK (12) |
EU-27 |
||
|
1 423,0 |
52,9 |
166,8 |
282,8 |
2 945,9 |
24,0 |
176,6 |
190,8 |
1 001,8 |
1 263,0 |
1 505,4 |
34,5 |
18,5 |
40,3 |
10,8 |
92,9 |
9,6 |
1 721,1 |
156,9 |
299,5 |
117,6 |
124,3 |
68,8 |
83,6 |
114,9 |
370,1 |
2 232,0 |
14 528,2 |
||
|
349,4 |
51,0 |
170,0 |
274,9 |
1 705,0 |
19,9 |
201,4 |
328,3 |
1 527,9 |
2 545,6 |
1 378,6 |
24,8 |
22,5 |
41,8 |
41,1 |
113,2 |
8,2 |
264,2 |
270,7 |
427,6 |
227,7 |
156,6 |
53,9 |
77,0 |
237,2 |
152,9 |
2 124,7 |
12 796,2 |
||
|
2 409,2 |
240,9 |
860,8 |
1 599,7 |
17 112,6 |
94,0 |
947,4 |
1 578,5 |
7 211,7 |
13 629,3 |
10 395,4 |
117,6 |
147,5 |
202,6 |
194,5 |
589,1 |
38,8 |
3 992,0 |
1 872,2 |
2 031,9 |
1 078,0 |
902,1 |
256,1 |
463,1 |
1 204,1 |
2 045,4 |
10 773,5 |
81 988,2 |
||
|
251,1 |
25,1 |
95,4 |
172,8 |
311,7 |
10,9 |
106,6 |
184,1 |
762,2 |
1 421,2 |
1 082,8 |
12,5 |
14,0 |
18,8 |
21,5 |
56,5 |
4,2 |
92,9 |
27,7 |
208,7 |
113,1 |
89,7 |
27,2 |
46,3 |
134,6 |
45,1 |
–5 657,7 |
– 321,1 |
||
|
24,1 |
2,4 |
9,2 |
16,9 |
171,1 |
1,0 |
10,0 |
16,9 |
73,7 |
137,7 |
106,5 |
1,2 |
1,4 |
2,0 |
2,0 |
6,1 |
0,4 |
– 624,4 |
19,4 |
20,1 |
11,1 |
8,7 |
2,5 |
4,7 |
12,8 |
– 148,7 |
– 115,3 |
–4,1 |
||
|
204,6 |
17,4 |
71,9 |
143,8 |
–1 736,4 |
8,7 |
91,6 |
126,2 |
592,5 |
1 096,2 |
949,4 |
8,8 |
11,7 |
16,7 |
16,9 |
51,1 |
3,0 |
–2 108,7 |
–31,0 |
146,1 |
89,1 |
61,0 |
19,0 |
36,9 |
110,4 |
– 609,4 |
523,7 |
–88,7 |
||
INSGESAMT |
4 661,4 |
389,6 |
1 374,1 |
2 490,9 |
20 509,9 |
158,5 |
1 533,6 |
2 424,8 |
11 169,9 |
20 093,0 |
15 418,1 |
199,4 |
215,6 |
322,3 |
286,7 |
908,9 |
64,3 |
3 337,0 |
2 315,8 |
3 133,9 |
1 636,7 |
1 342,3 |
427,7 |
711,6 |
1 813,9 |
1 855,4 |
10 111,6 |
108 906,9 |
||
|
4,3 % |
0,4 % |
1,3 % |
2,3 % |
18,8 % |
0,1 % |
1,4 % |
2,2 % |
10,3 % |
18,4 % |
14,2 % |
0,2 % |
0,2 % |
0,3 % |
0,3 % |
0,8 % |
0,1 % |
3,1 % |
2,1 % |
2,9 % |
1,5 % |
1,2 % |
0,4 % |
0,7 % |
1,7 % |
1,7 % |
9,3 % |
100,0 % |
Abbildung VI
Zahlungen 2009 — nach Mitgliedstaaten (15)
Anmerkung: Im Jahr 2009 getätigte Zahlungen = Zahlungen aus operationellen Mitteln des Haushaltsjahrs 2009 und Zahlungen aus übertragenen Mitteln des Haushaltsjahrs 2008.
(Millionen Euro und %) |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Rubriken des Finanzrahmens |
|||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
|
BE |
BG |
CZ |
DK |
DE |
EE |
IE |
EL |
ES |
FR |
IT |
CY |
LV |
LT |
LU |
HU |
MT |
NL |
AT |
PL |
PT |
RO |
SI |
SK |
FI |
SE |
UK |
Drittstaaten und Sonst. (16) |
Insgesamt |
||
|
1 136,8 |
301,6 |
2 034,6 |
191,3 |
4 352,7 |
540,2 |
241,5 |
2 451,5 |
4 816,0 |
3 546,8 |
3 094,8 |
88,4 |
485,3 |
1 278,6 |
92,8 |
2 235,8 |
41,5 |
655,8 |
427,9 |
6 202,3 |
2 565,4 |
963,7 |
390,9 |
632,2 |
386,2 |
445,3 |
2 212,2 |
2 871,4 |
44 683,5 |
||
Wettbewerbsfähigkeit |
766,1 |
34,6 |
59,7 |
134,8 |
1 041,2 |
22,9 |
120,1 |
192,3 |
641,9 |
1 626,4 |
681,4 |
14,3 |
15,6 |
101,9 |
85,7 |
61,4 |
6,2 |
413,5 |
189,6 |
120,2 |
131,9 |
45,6 |
22,7 |
47,4 |
192,3 |
233,0 |
937,3 |
2 813,5 |
10 753,6 |
||
Kohäsion |
370,8 |
267,0 |
1 974,9 |
56,5 |
3 311,4 |
517,3 |
121,3 |
2 259,2 |
4 174,2 |
1 920,4 |
2 413,3 |
74,1 |
469,7 |
1 176,8 |
7,1 |
2 174,4 |
35,3 |
242,3 |
241,2 |
6 082,0 |
2 433,6 |
918,1 |
368,3 |
584,8 |
193,9 |
212,2 |
1 274,9 |
57,9 |
33 932,9 |
||
|
1 012,2 |
363,6 |
928,5 |
1 192,4 |
7 388,7 |
158,4 |
1 685,2 |
2 956,7 |
6 938,6 |
10 393,5 |
5 838,6 |
59,6 |
237,3 |
490,8 |
54,5 |
1 508,9 |
8,1 |
1 274,2 |
1 340,2 |
3 176,0 |
1 120,9 |
1 170,6 |
221,6 |
568,4 |
818,7 |
910,8 |
3 884,2 |
175,1 |
55 876,3 |
||
|
143,0 |
16,3 |
16,5 |
13,0 |
96,2 |
10,8 |
13,1 |
37,1 |
93,3 |
247,0 |
653,6 |
15,5 |
10,3 |
28,6 |
11,1 |
23,2 |
15,4 |
65,1 |
37,1 |
117,3 |
32,2 |
36,6 |
12,1 |
8,6 |
20,3 |
85,3 |
90,9 |
44,4 |
1 993,9 |
||
|
172,3 |
221,2 |
8,6 |
3,3 |
26,9 |
1,0 |
0,6 |
5,0 |
26,6 |
40,6 |
37,7 |
33,4 |
0,0 |
4,9 |
7,9 |
7,3 |
— |
11,5 |
16,6 |
47,9 |
5,6 |
620,0 |
11,2 |
26,8 |
5,1 |
21,7 |
23,9 |
6 595,5 |
7 982,9 |
||
|
— |
64,7 |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
144,4 |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
209,1 |
||
INSGESAMT |
2 464,3 |
967,3 |
2 988,3 |
1 400,0 |
11 864,6 |
710,4 |
1 940,3 |
5 450,3 |
11 874,5 |
14 227,9 |
9 624,6 |
196,9 |
732,9 |
1 802,8 |
166,3 |
3 775,3 |
65,1 |
2 006,6 |
1 821,9 |
9 543,4 |
3 724,1 |
2 935,3 |
635,9 |
1 236,0 |
1 230,3 |
1 462,9 |
6 211,2 |
9 686,4 |
110 745,8 |
||
|
2,2 % |
0,9 % |
2,7 % |
1,3 % |
10,7 % |
0,6 % |
1,8 % |
4,9 % |
10,7 % |
12,8 % |
8,7 % |
0,2 % |
0,7 % |
1,6 % |
0,2 % |
3,4 % |
0,1 % |
1,8 % |
1,6 % |
8,6 % |
3,4 % |
2,7 % |
0,6 % |
1,1 % |
1,1 % |
1,3 % |
5,6 % |
8,7 % |
100,0 % |
Abbildung VII
Konsolidierte Vermögensübersicht
(Millionen Euro) |
||
|
31.12.2009 |
31.12.2008 |
Anlagevermögen: |
||
Immaterielle Anlagewerte |
72 |
56 |
Sachanlagen |
4 859 |
4 881 |
Langfristige Investitionen |
2 379 |
2 078 |
Darlehen |
10 764 |
3 565 |
Langfristige Vorfinanzierungen |
39 750 |
29 023 |
Langfristige Forderungen |
55 |
45 |
|
57 879 |
39 648 |
Umlaufvermögen: |
||
Lagerbestände |
77 |
85 |
Kurzfristige Investitionen |
1 791 |
1 553 |
Kurzfristige Vorfinanzierungen |
9 077 |
10 262 |
Kurzfristige Forderungen |
8 663 |
11 920 |
Barmittel und Barmitteläquivalente |
23 372 |
23 724 |
|
42 980 |
47 544 |
Gesamtvermögen |
100 859 |
87 192 |
Langfristige Verbindlichkeiten: |
||
Sozialleistungen für Bedienstete |
–37 242 |
–37 556 |
Langfristige Rückstellungen |
–1 469 |
–1 341 |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
–10 559 |
–3 349 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
–2 178 |
–2 226 |
|
–51 448 |
–44 472 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten: |
||
Kurzfristige Rückstellungen |
– 213 |
– 348 |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
–40 |
– 119 |
Abrechnungsverbindlichkeiten |
–93 884 |
–89 677 |
|
–94 137 |
–90 144 |
Gesamtverbindlichkeiten |
– 145 585 |
– 134 616 |
Nettovermögen |
–44 726 |
–47 424 |
Reserven |
3 323 |
3 115 |
Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge: |
||
Leistungen für Bedienstete: |
–37 242 |
–37 556 |
Sonstige Beträge |
–10 807 |
–12 983 |
Nettovermögen |
–44 726 |
–47 424 |
Abbildung VIII
Konsolidierte Ergebnisrechnung
(Millionen Euro) |
||
|
31.12.2009 |
31.12.2008 |
Betriebseinnahmen |
||
Eigenmittel und Einnahmen aus Beiträgen |
110 537 |
112 713 |
Sonstige betriebliche Erträge |
7 532 |
9 731 |
|
118 069 |
122 444 |
Betriebliche Aufwendungen |
||
Verwaltungsaufwendungen |
–8 133 |
–7 720 |
Betriebliche Aufwendungen |
– 104 934 |
–97 214 |
|
– 113 067 |
– 104 934 |
Überschuss aus betrieblichen Tätigkeiten |
5 002 |
17 510 |
Finanztransaktionen — Erträge |
835 |
698 |
Finanztransaktionen — Aufwendungen |
– 594 |
– 467 |
Entwicklung der Verbindlichkeit Leistungen für Bedienstete |
– 683 |
–5 009 |
Anteil am Nettoüberschuss (Verlust) verbundener Unternehmen und Joint Ventures |
– 103 |
–46 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres |
4 457 |
12 686 |
(1) Vertrag von Rom (25. März 1957): Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
(2) Vertrag von Rom (25. März 1957): Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG).
(3) Hauptsächlich die Haushaltsordnung (HO) vom 25. Juni 2002 (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(4) Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Eigenmittel: Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17); Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42); Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1).
(5) Man beachte den Unterschied zwischen „Mittel für Verpflichtungen“ und „Verpflichtungsermächtigungen“ sowie zwischen „Mitteln für Zahlungen“ und „Zahlungsermächtigungen“. Die Begriffe „Verpflichtungsermächtigungen“ und „Zahlungsermächtigungen“ werden ausschließlich im Rahmen der getrennten Mittel verwendet.
(6) Siehe Artikel 317 AEUV, Artikel 106a EAG-Vertrag und Artikel 50 HO.
(7) Artikel 69 bis 74 HO sowie Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000.
(8) Siehe Artikel 285 bis 287 AEUV, Artikel 106a EAG-Vertrag sowie Artikel 139 bis 147 HO.
(9) Siehe Artikel 319 AEUV und Artikel 106a EAG-Vertrag.
(10) Endgültige Haushaltsmittel nach Berücksichtigung der Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien, der den zweckgebundenen Einnahmen entsprechenden oder gleichgestellten und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel.
(11) Endgültige Haushaltsmittel nach Berücksichtigung der Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien, der den zweckgebundenen Einnahmen entsprechenden oder gleichgestellten und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel.
(12) Bei den Bruttoeigenmitteln (15 769,3 Millionen Euro) des Vereinigten Königreichs wird eine Berichtigung (5 657,7 Millionen Euro) vorgenommen, die von den Mitgliedstaaten finanziert wird.
(13) Den Niederlanden und Schweden wird für den Zeitraum 2007-2013 eine Bruttokürzung der jährlichen BNE-Beiträge gewährt. Im Jahr 2009 belaufen sich diese Beträge auf jeweils 624,4 und 148,7 Millionen Euro.
(14) Infolge des Inkrafttretens des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften wurde im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 eine Anpassung berechnet.
(15) Die geografische Verteilung der Zahlungen entspricht nicht den an die Mitgliedstaaten geleisteten Zahlungen, sondern den Ausgaben gemäß den Angaben des EDV-Rechnungsführungssystems der Kommission (ABAC).
(16) Die unter „Drittstaaten und Sonstiges“ aufgeführten Beträge beziehen sich im Wesentlichen auf Projekte außerhalb der Union und auf die Beteiligung von Drittstaaten. Sie umfassen auch Ausgaben, die geografisch nicht aufschlüsselbar sind.
ANHANG II
Vom Rechnungshof seit dem letzten Jahresbericht verabschiedete Sonderberichte
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Sonderbericht Nr. 15/2009 — Über Organisationen der Vereinten Nationen geleistete Hilfe der EU: Entscheidungsfindung und Kontrolle |
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Sonderbericht Nr. 16/2009 — Die Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Europäische Kommission |
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Sonderbericht Nr. 17/2009 — Aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierte Berufsbildungsmaßnahmen für Frauen |
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Sonderbericht Nr. 18/2009 — Wirksamkeit der EEF-Hilfe für die regionale Wirtschaftsintegration in Ostafrika und Westafrika |
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Sonderbericht Nr. 1/2010 — Werden die vereinfachten Zollverfahren für Einfuhren wirksam kontrolliert? |
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Sonderbericht Nr. 2/2010 — Wirksamkeit der Unterstützungsmaßnahmen „Designstudien“ und „Entwicklung neuer Infrastrukturen“ im Sechsten Forschungsrahmenprogramm |
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Sonderbericht Nr. 3/2010 — Folgenabschätzungen in den EU-Organen: Helfen sie bei der Entscheidungsfindung? |
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Sonderbericht Nr. 4/2010 — Lassen Konzeption und Verwaltung der Mobilitätsmaßnahmen des Programms Leonardo da Vinci wirksame Ergebnisse zu? |
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Sonderbericht Nr. 5/2010 — Umsetzung des Leader-Konzepts für die Entwicklung des ländlichen Raums |
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Sonderbericht Nr. 6/2010 — Hat die Zuckermarktreform ihre wichtigsten Ziele erreicht? |
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Sonderbericht Nr. 7/2010 — Prüfung des Rechnungsabschlussverfahrens |
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Sonderbericht Nr. 8/2010 — Verbesserung der Verkehrsleistung auf den transeuropäischen Eisenbahnachsen: Waren die EU-Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur wirksam? |
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Sonderbericht Nr. 9/2010 — Werden die EU-Ausgaben für Strukturmaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung der Haushalte optimal eingesetzt? |
Diese Berichte können auf der Website des Europäischen Rechnungshofs www.eca.europa.eu eingesehen oder heruntergeladen werden.
Eine Papierfassung ist auf Anfrage beim Europäischen Rechnungshof erhältlich:
Europäischer Rechnungshof |
Referat Kommunikation und Berichte |
12, rue Alcide De Gasperi |
1615 Luxemburg |
LUXEMBURG |
Tel: + 352 4398-1 |
E-Mail: euraud@eca.europa.eu |
oder kann per elektronischer Bestellung beim EU-Bookshop bezogen werden.
9.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 303/243 |
JAHRESBERICHT ÜBER DIE TÄTIGKEITEN IM RAHMEN DES ACHTEN, NEUNTEN UND ZEHNTEN EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS (EEF)
2010/C 303/02
Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale der Europäischen Entwicklungsfonds
Kapitel I — Ausführung des achten, neunten und zehnten EEF
Finanzielle Ausführung
Jährlicher Bericht der Kommission über die Mittelverwaltung des achten bis zehnten Europäischen Entwicklungsfonds
Kapitel II — Unabhängige Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zu den EEF
Unabhängige Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zum achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2009
Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Einnahmen
Mittelbindungen
Zahlungen
Wirksamkeit der Systeme
Ex-ante-Kontrollen
Überwachung und Kontrolle
Externe Prüfungen
Interne Prüfungen
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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EINLEITUNG |
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Tabelle 1 — Europäische Entwicklungsfonds — wichtige Informationen
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Besondere Merkmale der Europäischen Entwicklungsfonds |
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Schaubild 1 — Prinzip der dezentralen Verwaltung beim Zahlungsablauf
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KAPITEL I — AUSFÜHRUNG DES ACHTEN, NEUNTEN UND ZEHNTEN EEF |
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Finanzielle Ausführung |
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Tabelle 2 — Kumulierte Verwendung der EEF-Mittel zum 31. Dezember 2009
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Jährlicher Bericht der Kommission über die Mittelverwaltung des achten bis zehnten Europäischen Entwicklungsfonds |
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KAPITEL II — UNABHÄNGIGE ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES RECHNUNGSHOFS ZU DEN EEF |
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Unabhängige Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zum achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2009 |
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9. September 2010 |
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Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA Präsident |
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AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
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Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
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Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
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Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge |
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Einnahmen |
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Mittelbindungen |
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Zahlungen |
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Zahlungen für Projekte |
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Zahlungen für Budgethilfe |
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Wirksamkeit der Systeme |
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Ex-ante-Kontrollen |
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Zentrale Dienststellen von EuropeAid |
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Delegationen |
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Überwachung und Kontrolle |
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Delegationen |
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Zentrale Dienststellen von EuropeAid |
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Externe Prüfungen |
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Interne Prüfungen |
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Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission |
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Schlussfolgerungen und Empfehlungen |
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55. |
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(1) Siehe Kapitel 6 des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2009.
(2) Der darauf entfallende Anteil an den Zahlungen des Jahres 2009 beträgt 0,9 %.
(3) Siehe Artikel 118, 125 und 134 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (ABl. L 78 vom 19.3.2008, S. 1). In seiner Stellungnahme Nr. 9/2007 zum Entwurf dieser Finanzregelung (ABl. C 23 vom 28.1.2008) hat der Hof darauf hingewiesen, dass diese Bestimmungen die Entlastungsbefugnisse des Europäischen Parlaments einschränken.
(4) Die Prüfung dieser Operationen durch den Hof ist in einer zwischen der EIB, der Kommission und dem Hof geschlossenen Dreiervereinbarung (Artikel 134 der oben erwähnten Finanzregelung vom 18. Februar 2008 für den zehnten EEF) geregelt.
(5) Artikel 21 bis 29 der Finanzregelung für den zehnten EEF.
(6) Madagaskar, Mauretanien, Niger und Guinea-Conakry.
(7) Sudan und Äquatorialguinea.
(8) Malawi, Haiti, Demokratische Republik Kongo und Äthiopien.
(9) Artikel 118 und 124.
(10) Die konsolidierten Jahresabschlüsse umfassen die Vermögensübersicht, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle sowie die Tabelle der Forderungen der Europäischen Entwicklungsfonds.
(11) Gemäß den Artikeln 2, 3, 4,125 Absatz 4 und Artikel 134 der Finanzregelung für den zehnten EEF deckt diese Zuverlässigkeitserklärung nicht den von der EIB unter ihrer Verantwortung verwalteten Teil der EEF-Mittel ab.
(12) Auf der Ebene der Kommission umfasst das Management die Mitglieder des Organs, die bevollmächtigten und nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten, den Rechnungsführer sowie die Leiter der Finanz-, Prüfungs- oder Kontrollreferate. Auf der Ebene der Empfängerstaaten umfasst das Management die nationalen Anweisungsbefugten, die Rechnungsführer, die Bediensteten der beauftragten Zahlstellen sowie die Leiter der Durchführungseinrichtungen.
(13) Die vom EEF-Rechnungsführer erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants — IFAC) herausgegebenen internationalen Normen des öffentlichen Rechnungswesens (International Public Sector Accounting Standards — IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den einschlägigen internationalen Rechnungsführungsgrundsätzen (International Accounting Standards — IAS) bzw. den vom internationalen Ausschuss für Rechnungsführungsgrundsätze (International Accounting Standards Board) herausgegebenen internationalen Bilanzierungsgrundsätzen (International Financial Reporting Standards — IFRS). Im Einklang mit der Finanzregelung werden die konsolidierten Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2009 auf der Grundlage dieser vom EEF-Rechnungsführer erlassenen Rechnungsführungsvorschriften erstellt, mit denen die Grundsätze der periodengerechten Rechnungsführung an das spezifische Umfeld der Europäischen Union angepasst werden, während die konsolidierten Übersichten über die Ausführung der EEF weiterhin in erster Linie auf Kassenvorgängen beruhen.
(14) Siehe Artikel 122 der Finanzregelung für den zehnten EEF vom 18. Februar 2008: Die Jahresabschlüsse umfassen die Vermögensübersicht, das wirtschaftliche Ergebnis, die Cash-Flow-Tabelle und die Tabelle der Forderungen des EEF.
(15) Siehe Artikel 123 der Finanzregelung für den zehnten EEF vom 18. Februar 2008: Die Übersichten über die finanzielle Ausführung umfassen Tabellen, aus denen die Mittelausstattung, die Mittelbindungen und die Zahlungen hervorgehen.
(16) Etwa in Bezug auf die Vertragsart, Vertragsdaten (Beginn und Ende).
(17) Ziffer 15 (ABl. C 269 vom 10.11.2009).
(18) Siehe Ziffern 28 und 29 des Sonderberichts Nr. 2/2005 über die aus dem EEF an die AKP-Staaten gezahlten Haushaltszuschüsse (ABl. C 249 vom 7.10.2005).
(19) Der Hof setzt die Wesentlichkeitsschwelle bei 2 % fest.
(20) Davon ausgenommen sind die Heranführungshilfe, die Hilfe für den westlichen Balkanraum, die humanitäre Hilfe, die Makrofinanzhilfe, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Krisenreaktionsmechanismus.
(21) Ziffer 46.
(22) Ziffer 39 des Jahresberichts 2008 über die EEF.
(23) Seite 56.
(24) Siehe Ziffern 29 und 54 des Jahresberichts des Rechnungshofs 2008 über die EEF.
(25) Siehe Kapitel 6 des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2009.
(26) Ziffer 55.
(27) Bruttozahlungen ohne Wiedereinziehungen.
(28) In der Gesamtzahl der Einzelmittelbindungen und der globalen Mittelbindungen sind die aufgehobenen Mittelbindungen enthalten.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Daten des AIDCO DataWarehouse.
(29) Ursprüngliche Mittelausstattung des achten, neunten und zehnten EEF, Kofinanzierung, Zinsen, verschiedene Mittel, Mittelübertragungen aus früheren EEF und Anpassungen wegen Systemumstellung.
(30) In Prozent der Mittel.
(31) Negativbeträge ergeben sich aus aufgehobenen Mittelbindungen.
(32) Nettozahlungen nach Wiedereinziehungen.
Quelle: Rechnungshof auf der Grundlage der EEF-Übersichten über die finanzielle Ausführung und der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2009.
ANHANG 1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN FÜR DIE EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS
|
2009 |
2008 |
2007 |
||||||
Projekte |
Budgethilfen |
Insgesamt |
|||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||
Mittelbindungen insgesamt: |
40 |
10 |
50 |
45 |
60 |
||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
150 |
20 |
170 |
170 |
148 |
||||
|
Vorschüsse |
0 |
0 |
0 |
40 |
0 |
|||
|
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
150 |
20 |
170 |
130 |
148 |
|||
ERGEBNISSE DER PRÜFUNGEN |
|||||||||
(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||
Nicht fehlerbehaftete Vorgänge |
80 % |
{120} |
65 % |
{13} |
78 % |
{133} |
76 % |
63 % |
|
Fehlerbehaftete Vorgänge |
20 % |
{30} |
35 % |
{7} |
22 % |
{37} |
24 % |
37 % |
|
AUFSCHLÜSSELUNG DER FEHLERBEHAFTETEN VORGÄNGE |
|||||||||
(in % und Anzahl der Vorgänge) |
|||||||||
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
57 % |
{17} |
100 % |
{7} |
65 % |
{24} |
61 % |
49 % |
|
Quantifizierbare Fehler |
43 % |
{13} |
0 % |
{0} |
35 % |
{13} |
39 % |
51 % |
|
darunter: |
Förderfähigkeit |
23 % |
{3} |
0 % |
{0} |
23 % |
{3} |
44 % |
68 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
23 % |
{3} |
0 % |
{0} |
23 % |
{3} |
38 % |
21 % |
|
Genauigkeit |
54 % |
{7} |
0 % |
{0} |
54 % |
{7} |
19 % |
11 % |
|
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote: |
|
|
|||||||
< 2 % |
X |
|
|
||||||
2 % bis 5 % |
|
X |
X |
||||||
> 5 % |
|
|
|
ANHANG 2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN FÜR DIE EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS UND DIE AUS DEM GESAMTHAUSHALTSPLAN FINANZIERTE ENTWICKLUNGSHILFE
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme
Betroffenes System |
Ex-ante-Kontrollen |
Überwachung und Kontrolle |
Externe Prüfungen |
Interne Prüfungen |
Gesamtbewertung |
Zentrale Dienststellen von EuropeAid |
|
|
|
|
|
Delegationen |
|
|
|
n. z. |
|
Gesamtbewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme
Gesamtbewertung |
2009 |
2008 |
2007 |
|
|
|
Legende:
|
Wirksam |
|
Bedingt wirksam |
|
Nicht wirksam |
n. z. |
Nicht zutreffend: nicht anwendbar oder nicht bewertet |
ANHANG 3
ERGEBNISSE DER ANALYSE DER MANAGEMENTERKLÄRUNGEN DER KOMMISSION FÜR DIE EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS UND DIE AUS DEM GESAMTHAUSHALTSPLAN FINANZIERTE ENTWICKLUNGSHILFE
Hauptsächlich betroffene Generaldirektionen |
Art der vom Generaldirektor abgegebenen Erklärung (1) |
Geltend gemachte Vorbehalte |
Bemerkungen des Hofes |
Gesamtbewertung der Zuverlässigkeit |
||||||
AIDCO |
ohne Vorbehalte |
Nicht zutreffend |
EuropeAid hat eine umfassende Kontrollstrategie eingerichtet und Konzeption und Anwendung seiner Überwachungs- und Kontrollsysteme weiter erheblich verbessert. Dennoch stellte der Hof fest, dass bei bestimmten Kontrollen immer noch Schwachstellen vorliegen und die Zahlungen mit wesentlichen Fehlern behaftet waren. |
B |
||||||
|
(1) Bezug nehmend auf die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors hat dieser angemessene Sicherheit erlangt, dass die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern.
A: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten eine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
B: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine vollständig angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
C: |
Die Erklärung und der Jährliche Tätigkeitsbericht des Generaldirektors bieten keine angemessene Bewertung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit. |
ANHANG 4
WEITERVERFOLGUNG DER WICHTIGSTEN BEMERKUNGEN IN DER ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
|
Bemerkung des Hofes |
Analyse des Hofes |
Empfehlungen des Hofes |
Antwort der Kommission |
1. |
Die Schlussfolgerungen, wie die Ergebnisse der verschiedenen Kontrollen in die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors einfließen, könnten klarer formuliert sein. Ferner sollte ein zentraler Indikator für die geschätzten finanziellen Auswirkungen von Restfehlern nach Durchführung sämtlicher Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen entwickelt werden. (Jahresbericht 2008, Ziffer 54) |
Der Jährliche Tätigkeitsbericht 2009 liefert ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Anwendung und der Ergebnisse der vorhandenen Überwachungs- und Kontrollsysteme. Er ist insbesondere durch die Verwendung quantitativer Indikatoren klar und informativ. In diesem Bericht wird jedoch nicht klar unter Beweis gestellt, dass die Ergebnisse der verschiedenen Kontrollen in die vom Generaldirektor abgegebene Erklärung einfließen, er habe angemessene Sicherheit dafür erlangt, dass die finanziellen Auswirkungen der Mängel und Fehler unter den festgelegten Wesentlichkeitskriterien bleiben. |
EuropeAid sollte im Zuge der geplanten Überprüfung seiner globalen Kontrollstrategie einen zentralen Indikator für die geschätzten finanziellen Auswirkungen von Restfehlern nach Durchführung sämtlicher Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen entwickeln. |
Wie in ihren Antworten zum Jahresbericht 2008 angekündigt, hat die Kommission im Jahr 2010 mit der Sondierung möglicher Methoden zur Entwicklung eines zentralen Indikators für die geschätzten finanziellen Auswirkungen von Restfehlern begonnen. |
2. |
Die Ex-ante-Kontrollen sollten durch stärkere Ausrichtung auf die Hauptrisiken verbessert werden. (Jahresbericht 2008, Ziffer 55 Buchstabe a) |
Schwachstellen bestehen nach wie vor bei den Kontrollen der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Berechnung der geltend gemachten Beträge und der Verfügbarkeit der erforderlichen Belege. |
EuropeAid sollte das Handbuch zum Finanzmanagement fertigstellen und verteilen, mit dem das hohe inhärente Fehlerrisiko auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen, der Vertragspartner und der Begünstigten ausgeschaltet werden soll, indem für entsprechende Kenntnis von Finanzmanagement und Förderfähigkeitsregeln gesorgt wird. |
Das Handbuch zum Finanzmanagement wird 2010 unter gebührender Beachtung der vom Hof aufgezeigten Aspekte fertiggestellt. |
3. |
Die jährlichen Prüfungspläne sollten auf der Grundlage einer besser strukturierten Risikoanalyse und realistischeren Bewertung der für diese Zwecke verfügbaren Ressourcen erstellt werden. (Jahresbericht 2008, Ziffer 55 Buchstabe b) |
Die jährlichen Prüfungspläne wurden auf der Grundlage strukturierter Risikobewertungen gemäß den Leitlinien von EuropeAid erstellt. Die Personalknappheit in den Delegationen schränkt deren Kapazität zur Durchführung risikoorientierter Prüfungen ein, weil den obligatorischen Prüfungen Vorrang eingeräumt wird. Sie wirkt sich auch negativ auf die für den Prüfungsabschluss benötigte Zeit aus, wodurch die Gefahr besteht, dass nicht förderfähige Ausgaben nicht mehr wiedereingezogen werden können. |
Was das jährliche Prüfungsplanungsverfahren angeht, wurden zufriedenstellende Maßnahmen ergriffen. |
Die Kommission stimmt zu, dass das Prüfungsplanungs-verfahren erheblich verbessert wurde. |
4. |
Die Umsetzung der jährlichen Prüfungspläne sollte im Jahresverlauf eng überwacht werden, damit deutliche Abweichungen frühzeitig erkannt und rechtzeitig Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 55 Buchstabe c) |
Die zentralen Dienststellen von EuropeAid, einschließlich der geografischen Direktionen, überwachen die Umsetzung regelmäßig im Zeitverlauf. Abweichungen werden ggf. analysiert und Korrekturmaßnahmen ergriffen. |
Es wurden zufriedenstellende Maßnahmen ergriffen. |
Die Kommission stimmt zu, dass die Überwachung der Umsetzung der Prüfungspläne erheblich verbessert wurde. |
5. |
Die Funktionen von CRIS Audit sollten weiterentwickelt werden, um eine effizientere und wirksamere Überwachung der Prüfungstätigkeiten sowie die Analyse und Weiterverfolgung von Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen zu ermöglichen. (Jahresbericht 2008, Ziffer 55 Buchstabe d) |
CRIS Audit liefert nicht immer genaue Daten zu den Kosten der Prüfungen, und auch Angaben zu Finanzkorrekturen, die aufgrund von Prüfungen vorgenommen wurden, sind daraus nicht zu entnehmen. |
Die Konzeption von CRIS Audit sollte dahin gehend geändert werden, dass es Angaben zu den endgültig nicht förderfähigen Ausgabenbeträgen und den Finanzkorrekturen liefert, die nach Abschluss des Prüfungsverfahrens mit der geprüften Stelle vorgenommen werden. |
EuropeAid wird sich weiter darum bemühen, die korrekte und zeitnahe Dateneingabe in CRIS Audit sicherzustellen. |
6. |
EuropeAid sollte sicherstellen, dass die Delegationen Daten in CRIS Audit vollständig und zeitnah erfassen. (Jahresbericht 2008, Ziffer 55 Buchstabe e) |
Trotz entsprechender Aufforderungen der zentralen Dienststellen von EuropeAid und des Vorliegens aktualisierter Leitlinien erfassen nicht alle Delegationen die Daten zeitnah und vollständig. Dies beeinträchtigt die Zuverlässigkeit der als Managementinformation verwendeten aggregierten Daten — etwa die Art des Prüfungsurteils und den Anteil nicht förderfähiger Ausgaben. |
EuropeAid sollte sich weiterhin darum bemühen, dass die Delegationen Daten in CRIS Audit vollständig und zeitnah erfassen. |
Die Kommission hat Anfang 2010 mit der Überarbeitung ihrer Kontrollstrategie begonnen (einschließlich eines auf der Prüfung einer repräsentativen statistischen Stichprobe abgeschlossener Projekte basierenden möglichen Indikators für die Restfehlerquote), wie in ihren Antworten zum Jahresbericht 2008 dargelegt. Die Kommission wird 2010 eine Mitteilung über das tolerierbare Fehlerrisiko im Bereich der Außenhilfe vorlegen. |
7. |
Angesichts der Ergebnisse der von der für die AKP-Staaten zuständigen Direktion C angenommenen Strategie sollte EuropeAid das System für die Ex-post-Kontrolle von Vorgängen im Hinblick darauf überprüfen, ob diese Kontrollen ausgeweitet werden sollten und könnten. (Jahresbericht 2008, Ziffer 55 Buchstabe f) |
EuropeAid weitete diese Kontrollen im Jahr 2009 auf die Einhaltung der Vorschriften von Finanzierungsabkommen und Vergabeverfahren aus. EuropeAid beabsichtigt, seinen Ansatz im Jahr 2010 einer Gesamtüberprüfung zu unterziehen, um Möglichkeiten für eine weitere Verbesserung von Relevanz und Wirksamkeit dieser Kontrollen hinsichtlich der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge und der Qualität der Ex-ante-Kontrollen der Anweisungsbefugten auszuloten. |
EuropeAid sollte im Zuge dieser Überprüfung die Kosteneffizienz der verschiedenen Kontrollen analysieren, insbesondere des Systems für die Ex-post-Kontrolle von Vorgängen, und es sollte untersuchen, ob eine jährliche Prüfung einer repräsentativen Stichprobe abgeschlossener Projekte zweckdienlich und durchführbar wäre. |
Die Kommission hat Anfang 2010 mit der Überarbeitung ihrer Kontrollstrategie begonnen (einschließlich eines auf der Prüfung einer repräsentativen statistischen Stichprobe abgeschlossener Projekte basierenden möglichen Indikators für die Restfehlerquote), wie in ihren Antworten zum Jahresbericht 2008 dargelegt. Die Kommission wird 2010 eine Mitteilung über das tolerierbare Fehlerrisiko im Bereich der Außenhilfe vorlegen. |
8. |
EuropeAid sollte sich weiter darum bemühen, seine Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Budgethilfeprogramms zu untermauern, indem es konsequent und fundiert unter Beweis stellt, dass das Empfängerland zur Behebung sämtlicher erheblicher Schwachpunkte innerhalb einer überschaubaren Zeitspanne über ein zweckdienliches Reformprogramm verfügt und sich zur Umsetzung des Programms verpflichtet. (Jahresbericht 2008, Ziffer 56 Buchstabe a) |
Die im Zusammenhang mit dem zehnten EEF abgeschlossenen Finanzierungsabkommen enthalten klarere Rahmenbedingungen für die Beurteilung der allgemeinen Förderfähigkeitsbedingungen. Bezüglich des Kriteriums zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen wird in den Finanzierungsabkommen auf zwischen den Regierungen, der Kommission und auch anderen Gebern vereinbarten Bewertungsvorgaben wie die Rahmen für die Leistungsbewertung verwiesen, die bei gemeinsamen jährlichen Überprüfungen von Budgethilfen zu verwenden sind. Die Anwendung dieser Rahmenvorgaben zur Festlegung der prioritären Ziele, der Zeitpläne und der zu verwendenden Informationsquellen erleichtert eine fundierte und konsequente Bewertung der Fortschritte und erhöht dadurch die Transparenz der Auszahlungsentscheidungen. |
Es wurden zufriedenstellende Maßnahmen ergriffen. |
Die Kommission stimmt zu, dass die Rahmenbedingungen für die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Budgethilfeprogramms und die Auszahlungsbedingungen erheblich verbessert wurden. |
9. |
EuropeAid sollte sicherstellen, dass künftige Finanzierungsabkommen ausnahmslos eine umfassende und eindeutige Grundlage für die Bewertung der Einhaltung der Zahlungsbedingungen bilden. (Jahresbericht 2008, Ziffer 56 Buchstabe b) |
Die besonderen Bedingungen für die leistungsbezogene Auszahlung variabler Tranchen sind häufig nicht klar genug bezüglich der Zielvorgaben für Indikatoren, Verifizierungsquellen und Berechnungsmethoden. Dies könnte sich auf die Transparenz der Auszahlungsentscheidungen nachteilig auswirken. |
EuropeAid sollte sicherstellen, dass die Indikatoren, Zielvorgaben, Berechnungsmethoden und Verifizierungsquellen in den besonderen Bedingungen für leistungsbezogene variable Tranchen klar angegeben sind. |
Der Kommission ist bewusst, dass bei Vorgabe der leistungsbezogenen Ziele, der Berechnungsmethoden und Verifizierungsquellen konsequenter vorgegangen werden muss. Dieser Aspekt wird im Zuge des Peer-Review-Mechanismus (Qualitätssicherungsgruppe) von EuropeAid im Hinblick auf neue Programme besonders berücksichtigt. |