ISSN 1725-2407 doi:10.3000/17252407.CA2010.110.ger |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 110A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
53. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
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2010/C 110A/01 |
Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren EPSO/AD/178-179/10 |
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2010/C 110A/02 |
Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren EPSO/AD/180-181-182/10 |
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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN
Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2010 bisher veröffentlicht wurden.
Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.
5 |
(FR) |
9 |
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19 |
(FR) |
23 |
(DE/ES/PT) |
28 |
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48 |
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53 |
|
56 |
|
57 |
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60 |
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61 |
(DE/EN/FR) |
62 |
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64 |
|
66 |
(BG/RO) |
67 |
(ES) |
70 |
(PT) |
73 |
(FI) |
74 |
(SV) |
91 |
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95 |
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104 |
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110 |
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DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
29.4.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 110/1 |
BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN EPSO/AD/178-179/10
(2010/C 110 A/01)
Sind Sie an einer Laufbahn bei der EU interessiert?
Entspricht Ihr Profil unseren Kriterien?
Reichen Sie Ihre Bewerbung ein!
Überlassen Sie Ihren beruflichen Erfolg nicht dem Zufall!
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Administration (1) (AD 5).
EPSO/AD/178/10 — Bibliothekswesen/Informationswissenschaft
EPSO/AD/179/10 — Audiovisuelle Medien
Diese Auswahlverfahren dienen der Bildung von Reservelisten zur Besetzung freier Planstellen in den Organen der Europäischen Union, insbesondere im Europäischen Parlament, im Rat und im Gerichtshof.
Die Europäische Kommission ist an diesen Auswahlverfahren nicht beteiligt und wird daher keine Einstellung von den Reservelisten vornehmen.
Bitte lesen Sie aufmerksam den im Amtsblatt C 57 A vom 9. März 2010 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen.
Der Leitfaden ist fester Bestandteil der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.
INHALTSVERZEICHNIS
I. |
ALLGEMEINE HINWEISE |
II. |
ART DER TÄTIGKEIT |
III. |
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN |
IV. |
ZULASSUNGSTESTS |
V. |
ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND EINLADUNG ZUM ASSESSMENT-CENTER |
VI. |
ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN |
VII. |
RESERVELISTEN |
VIII. |
BEWERBUNG |
I. ALLGEMEINE HINWEISE
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EPSO/AD/178/10 = 19 EPSO/AD/179/10 = 9 |
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EPSO veröffentlicht gleichzeitig folgende Auswahlverfahren: EPSO/AD/180/10 — Sicherheit von Informationssystemen (INFOSEC) EPSO/AD/181/10 — Wettbewerbsrecht EPSO/AD/182/10 — Industrieökonomik Sie können sich nur zu einem der fünf Auswahlverfahren anmelden. Diese Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Anmeldung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und validiert haben. |
II. ART DER TÄTIGKEIT
Hochschulabsolventen, die ihre berufliche Laufbahn als Beamte der Funktionsgruppe „Administration“ in den EU-Organen beginnen, werden in der Besoldungsgruppe AD 5 eingestellt. Sie können im Wesentlichen drei Tätigkeiten in den EU-Organen weisungsgebunden ausführen: Sie formulieren strategische Maßnahmen, gewährleisten deren Umsetzung und sichern das Ressourcenmanagement. Wir suchen in erster Linie Bewerber, die die angebotenen beruflichen Aufstiegschancen nutzen wollen.
Die Anforderungsprofile der ausgeschriebenen Positionen sind im Anhang beschrieben.
Das allgemeine Anforderungsprofil für Stellen in den EU-Organen kann im Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren unter Ziffer 1.2 nachgelesen werden.
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
müssen Sie die nachstehend aufgeführten allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:
1. Allgemeine Zulassungsbedingungen |
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Bewerben kann sich jede Person, die
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2. Besondere Zulassungsbedingungen |
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2.1. |
Diplome und sonstige Bildungsabschlüsse Siehe Anhang. |
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2.2. |
Sprachkenntnisse Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: |
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BG (Bulgarisch) CS (Tschechisch) DA (Dänisch) DE (Deutsch) EL (Griechisch) EN (Englisch) ES (Spanisch) ET (Estnisch) |
FI (Finnisch) FR (Französisch) GA (Irisch) HU (Ungarisch) IT (Italienisch) LT (Litauisch) LV (Lettisch) MT (Maltesisch) |
NL (Niederländisch) PL (Polnisch) PT (Portugiesisch) RO (Rumänisch) SK (Slowakisch) SL (Slowenisch) SV (Schwedisch) |
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Hauptsprache: gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union |
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und |
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Zweite Sprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein): ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache. |
IV. ZULASSUNGSTESTS
Diese Tests werden nur durchgeführt, wenn die Zahl der angemeldeten Bewerber oberhalb einer bestimmten Schwelle liegt (2). In diesem Fall werden Sie über Ihr EPSO-Konto entsprechend informiert.
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Sie werden zu den Tests eingeladen, die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen nach Abschnitt III erfüllen. |
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Multiple Choice-Fragen zur Beurteilung Ihrer allgemeinen Fertigkeiten und Kompetenzen in den Bereichen: |
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Test a |
sprachlogisches Denken |
Bewertung: 0 bis 20 Punkte Erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte |
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Test b |
Zahlenverständnis |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte |
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Test c |
abstraktlogisches Denken |
Bewertung: 0 bis 10 Punkte |
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Die erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen beträgt 10 Punkte |
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Sprache 2 (Deutsch, Englisch oder Französisch). |
V. ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND EINLADUNG ZUM ASSESSMENT-CENTER
1. Zulassung zum Auswahlverfahren
Auf der Grundlage der Angaben der Bewerber in ihrem Online-Bewerbungsbogen wird geprüft, ob sie den allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen genügen und für eine Zulassung zum Auswahlverfahren in Betracht kommen.
Im Falle eines Auswahlverfahrens mit Zulassungstests
Zunächst werden die Angaben der Bewerber mit den besten Ergebnissen bei den Zulassungstests überprüft; danach wird in absteigender Reihenfolge vorgegangen, bis die Schwelle der Bewerber erreicht ist,
— |
die jeweils die Mindestpunktzahl und die besten Ergebnisse bei den Zulassungstests erzielt haben und |
— |
die Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren erfüllen. |
Zum Auswahlverfahren werden sechsmal so viele Bewerber zugelassen, wie gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens in die Reserveliste aufgenommen werden. Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Bewertungsergebnis den letzten Platz, werden sie alle in der Phase „Auswahl auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen“ berücksichtigt. Die elektronischen Bewerbungsbögen derjenigen Bewerber, die die vorgenannte Schwelle nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtigt.
2. Einladung zum Assessment-Center: Auswahl der Bewerber auf der Grundlage ihrer Befähigungsnachweise
Bei der Auswahl der Teilnehmer am Assessment-Center legt der Prüfungsausschuss die Befähigungsnachweise der Bewerber zugrunde. Dabei geht er streng nach den von ihm zuvor festgelegten Beurteilungskriterien vor und stützt sich auf die Angaben der Bewerber in ihrem Online-Bewerbungsbogen. Der Prüfungsausschuss wählt unter den Bewerbern, die die Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen, diejenigen aus, deren Profil (insbesondere im Hinblick auf ihren Bildungsabschluss und die Berufserfahrung) der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens beschriebenen Tätigkeit sowohl hinsichtlich der fachlichen Eignung als auch der Verantwortungsebene am besten entspricht (siehe Auswahlkriterien im Anhang). Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage des folgenden Bewertungsschemas:
a) |
Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von der Bedeutung, die ihm der Prüfungsausschuss für das jeweilige Auswahlverfahren beimisst, mit Faktor 1 bis 3 gewichtet. |
b) |
Der Prüfungsausschuss vergibt je nach Qualifikation des Bewerbers für jedes Kriterium eine Note von 1 bis 4. |
Anschließend erstellt der Prüfungsausschuss anhand des Bewertungsergebnisses eine Rangfolge (3) der Bewerber.
Zum Assessment-Center werden höchstens dreimal so viele Bewerber eingeladen, wie gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens in die Reserveliste aufgenommen werden. Die Anzahl der zum Assessment-Center eingeladenen Bewerber wird auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) veröffentlicht.
3. Überprüfung der Angaben der Bewerber
Nachdem die Bewerber das Assessment-Center durchlaufen haben, werden ihre Angaben im Online-Bewerbungsbogen überprüft. Dabei prüft EPSO, ob der jeweilige Bewerber die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt, und der Prüfungsausschuss, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind und die entsprechenden Befähigungsnachweise vorliegen. Stellt sich dabei heraus, dass ein Bewerber die erforderlichen Nachweise nicht beigebracht hat, wird er vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Zunächst werden die Angaben der Bewerber mit den besten Ergebnissen überprüft, danach wird in absteigender Reihenfolge vorgegangen. Berücksichtigt werden hierbei nur Bewerber, die die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl und bei den Assessment-Center-Tests d, e und f zusammen genommen die besten Ergebnisse erzielt haben (siehe Abschnitt VI). Voraussetzung ist ferner, dass die Bewerber bei den Kompetenz-Tests (4) a, b und c (siehe Abschnitt VI) die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben. Es werden so viele Bewerber überprüft, bis die zuvor festgelegte Anzahl der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen und die in die Reserveliste aufgenommen werden können, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht berücksichtigt.
VI. ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN
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Zum eintägigen Assessment-Center, das in der Regel in Brüssel stattfindet, werden Sie eingeladen, wenn Sie zu den Bewerbern zählen, die
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Ihre Fähigkeiten im Bereich des logischen Denkens werden geprüft, sofern dies nicht bereits im Rahmen der Zulassungstests erfolgt ist. Ihre Kompetenzen werden anhand folgender Elemente bewertet:
Ferner werden Ihre Fachkompetenzen und Ihre allgemeinen Kompetenzen in den nachstehenden Bereichen bewertet:
Diese Kompetenzen sind unter Ziffer 1.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren im Einzelnen aufgeführt. Die genannten Kompetenzen werden anhand folgender Elemente bewertet:
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Sprache 2 (Deutsch, Englisch oder Französisch) für alle Elemente von a bis f. Im Rahmen der Fallstudie d werden auch die Kenntnisse Ihrer Hauptsprache (Sprache 1) geprüft. |
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Fähigkeiten im Bereich des logischen Denkens (gegebenenfalls)
Bewerber, die die Tests a, b und c nicht bestanden haben, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der anderen Elemente des Assessment-Centers hinzugezählt. Fachkompetenzen 0 bis 100 Punkte, erforderliche Mindestpunktzahl: 50 Punkte. Allgemeine Kompetenzen 0 bis 80 Punkte für alle allgemeinen Kompetenzen zusammen (10 Punkte pro Kompetenz), erforderliche Mindestpunktzahl: 3 Punkte für jede Kompetenz und 40 Punkte für alle 8 allgemeinen Kompetenzen zusammen. |
VII. RESERVELISTEN
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Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die alle Bedingungen gemäß Abschnitt V erfüllen, nimmt der Prüfungsausschuss Sie in die Reserveliste (6) auf (siehe Anzahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden, Abschnitt I, Punkt 1). |
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Die Listen sind nach Auswahlverfahren und Leistungsgruppen (max. 4) gegliedert; innerhalb der Leistungsgruppe sind die Namen alphabetisch geordnet. |
VIII. BEWERBUNG
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Sie müssen sich per Internet anmelden, indem Sie den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website folgen. Termin: 28. Mai 2010, spätestens um 12 Uhr, Brüsseler Zeit. |
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Sofern Sie zu den Bewerbern gehören, die zum Assessment-Center eingeladen werden, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Einreichung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (ausgedruckter und handschriftlich unterzeichneter elektronischer Bewerbungsbogen sowie verlangte Nachweise) aufgefordert. Termin: Der Termin wird Ihnen über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt. Verfahren: Siehe Ziffer 2.2 im Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren. |
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(2) Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde, ob Zulassungstests durchzuführen sind. Zulassungstests werden angesetzt, wenn die Bewerberzahl so groß ist, dass dies zu organisatorischen Schwierigkeiten oder einer deutlichen Verlängerung des Verfahrens führen würde. Die unter IV genannte Schwelle kann von Auswahlverfahren zu Auswahlverfahren variieren.
(3) Die nicht zum Assessment-Center eingeladenen Bewerber können binnen zehn Kalendertagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse eine Kopie des Bewertungsbogens beantragen, den der Prüfungsausschuss anhand ihrer Befähigungsnachweise erstellt hat.
(4) Diese Tests finden aus organisatorischen Gründen im Rahmen des Assessment-Centers statt, allerdings liegt die Zuständigkeit hierfür bei EPSO und nicht beim Prüfungsausschuss.
(5) Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Bewertungsergebnis den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen.
(6) Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Bewertungsergebnis den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.
ANHANG 1
EPSO/AD/178/10 — BEAMTE DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION (AD 5)
BIBLIOTHEKSWESEN/INFORMATIONSWISSENSCHAFT
1. Art der Tätigkeit
Im Bereich Bibliothekswesen/Informationswissenschaft tätige AD-Beamte haben für gewöhnlich die Aufgabe, professionelle Informationsdienste bereitzustellen und zu verwalten.
Bitte beachten Sie, dass dieses Auswahlverfahren sich nicht an Informatiker (IT), Archivare, Dokumentare oder Schriftgutsverwalter (Records Manager) richtet.
Die Haupttätigkeiten, die von Organ zu Organ variieren können, umfassen Folgendes:
— |
Management von Informationsdiensten, einschließlich dem Management von allgemeinen und spezialisierten Informationssuchdiensten oder einer Bibliothek, Betrieb einer Informationsdienst-Intranetsite mit zugelassenen gewerblichen Online-Datenbanken und Schulungen im Bereich Informationsdienste; |
— |
Management kontrollierten Vokabulars, Katalogisierungs- und Indexierungsprozesse, Sammelmanagement, professionelles Datenmanagement; |
— |
Beschaffung spezieller Informationen und Management der Informationsressourcen in bestimmten Politikbereichen und/oder für bestimmte Kunden-Gruppen; |
— |
Leitungsaufgaben und/oder Spezialisierung in einem bestimmten Servicebereich wie Referenz, Berufsstandards, Kundenschulung, Urheberrecht, Innovation oder Entwicklungen im Bereich der Informationstechnik; |
— |
Leitung von Ad-hoc-Arbeitsgruppen und Projektteams; |
— |
Analyse und Zusammenfassung strategischer Informationen sowie Erstellung von Berichten und Management-Bewertungen; |
— |
Beanwortung der Informationsanfragen von Kunden, Auswahl von Informationen, Katalogisierung und Indexierung von Dokumenten, Durchführung von Präsentationen und Schulungen für Kunden; |
— |
die von einem juristisch ausgebildeten Bibliothekar (beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg) wahrzunehmenden Aufgaben. |
2. Diplome und sonstige Bildungsabschlüsse
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium in den Bereichen Informationswissenschaft, Dokumentations- oder Bibliothekswesen entspricht (ein Informatikstudium (IT) oder ein Studium im Bereich Archivwesen fallen nicht unter diese Definition),
oder
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium und einer mindestens einjährigen abgeschlossenen Ausbildung in den Bereichen Informationswissenschaft, Dokumentations- oder Bibliothekswesen entspricht (ein Informatikstudium (IT) oder ein Studium im Bereich Archivwesen fallen nicht unter diese Definition).
Anforderungsprofil für juristisch ausgebildete Bibliothekare
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium der Rechtswissenschaften und einer mindestens zweijährigen Ausbildung oder Berufserfahrung im Bereich Bibliothekswesen entspricht.
3. Auswahl aufgrund von Befähigungsnachweisen
Gesucht werden Bewerber, die die Fähigkeit haben, mit Menschen (Kunden, Mitarbeiter) und mit jeder Form von Informationen umzugehen. Dabei geht es weniger um die klassische Verwaltung von Büchern und Dokumenten als viel mehr darum, Informationen kundenspezifisch aufzubereiten. Um dieser Aufgabe in einem professionnellen Informationskontext gerecht zu werden, sind mehrere Managementfähigkeiten erforderlich: Servicemanagement, Marketing, Qualitätsmanagement, Human- und Finanzressourcenmanagement und Vertragsmanagement.
Der Prüfungsausschuss wird bei der Bewertung der Qualifikation der Bewerber insbesondere deren Kenntnisse in folgenden Bereichen zugrundelegen:
— |
praktische Kenntnisse der Abläufe und des Managements von Informationsdiensten; |
— |
praktische Kenntnisse in den Bereichen Client Services, Qualitätsmanagement und Marketing sowie Online-Informationsdienste; |
— |
Kenntnis der EU-Politik sowie des nationalen Rechts und/oder des EU-Rechts und/oder des Völkerrechts; |
— |
Kenntnisse in den folgenden Bereichen: Politikwissenschaften, internationale Beziehungen, Wirtschaftswissenschaften und Naturwissenschaften oder sehr gute Kenntnis eines anderen Bereichs, der für die Tätigkeiten der EU-Organe von Relevanz ist; |
— |
ausgezeichnete Kenntnis des Informationsumfelds und der Amtssprache eines oder mehrerer der nachstehenden Länder wäre wünschenswert: Estland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, Vereinigtes Königreich oder Zypern; |
— |
praktische Kenntnisse im Katalogisieren und Indexieren; |
— |
bei der Bewertung der Qualifikation für die Stellen der juristisch ausgebildeten Bibliothekare legt der Prüfungsausschuss insbesondere die Kenntnisse der Bewerber in den Bereichen Bibliothekswesen und EU-Recht zugrunde. Dabei gibt es in Bezug auf die Sprache keine Präferenz. |
ANHANG 2
EPSO/AD/179/10 — BEAMTE DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION (AD 5)
AUDIOVISUELLE MEDIEN: INGENIEURE UND PRODUZENTEN
Die EU-Organe suchen Medieningenieure und Medienproduzenten für ihren Audiovisuellen Dienst. Die Aufgaben des Audiovisuellen Dienstes umfassen sowohl die Berichterstattung über die Tätigkeiten des jeweiligen EU-Organs als auch die Herstellung audiovisueller Produktionen.
Die Ingenieure für audiovisuelle Medien sind für den ordnungsgemäßen Betrieb der audiovisuellen Anlagen (audiovisuelle Infrastruktur) zuständig.
Die Produzenten audiovisueller Medien sind für die Herstellung audiovisueller Produktionen und die audiovisuelle Berichterstattung über die Tätigkeiten des jeweiligen Organs zuständig.
Beide Tätigkeiten beinhalten die Koordination interner und externer Mitarbeiter in technischen Funktionen.
1. Art der Tätigkeit
— |
Gewährleistung von Betrieb, Wartung, Überwachung und Anpassung von Broadcast- und Multimediaanlagen; |
— |
Analyse und Festlegung der technischen Aspekte neuer Anlagen unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und des Nutzerbedarfs; |
— |
Festlegung und Sicherstellen der Voraussetzungen für die Herstellung audiovisueller und Multimedia-Programme; |
— |
Entwicklung der audiovisuellen Broadcast- und Multimedia-Produktion; |
— |
Entwicklung und Konzeption neuer Projekte; |
— |
Mitwirkung an der Vorbereitung und Ausarbeitung von Leistungsbeschreibungen. |
2. Diplome und sonstige Bildungsabschlüsse
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium in den Bereichen Broadcast- und Multimediatechnik, Elekrotechnik, Informatik oder audiovisuelle Broadcast- und Multimediaproduktion entspricht,
oder
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium und einer mindestens einjährigen abgeschlossenen Ausbildung in den Bereichen Broadcast- und Multimediatechnik, Elektrotechnik, Informatik oder audiovisuelle Broadcast- und Multimediaproduktion entspricht.
3. Auswahl aufgrund von Befähigungsnachweisen
Bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt der Prüfungsausschuss Kenntnisse in folgenden Bereichen:
— |
Kenntnisse im Bereich Elektrotechnik und Kenntnis der verschiedenen Fernseh- und Radiotechniken; |
— |
IT-Kenntnisse (Datenbanken, Datei- und Betriebssysteme, Server, Netzwerke, Internet); |
— |
IT-Kenntnisse im Bereich Broadcast und Multimedia (Video- und Audiokompression, Übertragung, Streaming, Video-on-demand); |
— |
praktische Kenntnisse im Bereich der Herstellung audiovisueller Broadcast- und Multimediaprogramme. |
29.4.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 110/11 |
BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN EPSO/AD/180-181-182/10
(2010/C 110 A/02)
Sind Sie an einer Laufbahn bei der EU interessiert?
Entspricht Ihr Profil unseren Kriterien?
Reichen Sie Ihre Bewerbung ein!
Überlassen Sie Ihren beruflichen Erfolg nicht dem Zufall!
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Administration (1) (AD 7 und AD 8).
EPSO/AD/180/10 — Sicherheit von Informationssystemen (INFOSEC)
EPSO/AD/181/10 — Wettbewerbsrecht
EPSO/AD/182/10 — Industrieökonomik
Diese Auswahlverfahren dienen der Bildung von Reservelisten zur Besetzung freier Planstellen in den Organen der Europäischen Union, insbesondere im Rat und in der Kommission.
Bitte lesen Sie aufmerksam den im Amtsblatt C 57 A vom 9. März 2010 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen.
Der Leitfaden ist fester Bestandteil der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.
INHALTSVERZEICHNIS
I. |
ALLGEMEINE HINWEISE |
II. |
ART DER TÄTIGKEIT |
III. |
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN |
IV. |
ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND EINLADUNG ZUM ASSESSMENT-CENTER |
V. |
ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN |
VI. |
RESERVELISTEN |
VII. |
BEWERBUNG |
I. ALLGEMEINE HINWEISE
|
EPSO/AD/180/10 = 16 EPSO/AD/181/10 = 14 EPSO/AD/182/10 = 14 |
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|
EPSO veröffentlicht gleichzeitig folgende Auswahlverfahren: EPSO/AD/178/10 — Bibliothekswesen/Informationswissenschaft EPSO/AD/179/10 — Audiovisuelle Medien Sie können sich nur zu einem der fünf Auswahlverfahren anmelden. Diese Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Anmeldung zu treffen und kann nicht mehr geändert werden, nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und validiert haben. |
II. ART DER TÄTIGKEIT
Die Anforderungsprofile der ausgeschriebenen Positionen sind im Anhang beschrieben.
Das allgemeine Anforderungsprofil für Stellen in den EU-Organen kann im Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren unter Ziffer 1.2 nachgelesen werden.
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
müssen Sie die nachstehend aufgeführten allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:
1. Allgemeine Zulassungsbedingungen |
|||||||||||
Bewerben kann sich jede Person, die
|
|||||||||||
2. Besondere Zulassungsbedingungen |
|||||||||||
2.1. |
Diplome und sonstige Bildungsabschlüsse Siehe Anhang. |
||||||||||
2.2. |
Berufserfahrung Siehe Anhang. |
||||||||||
2.3. |
Sprachkenntnisse Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: |
||||||||||
BG (Bulgarisch) CS (Tschechisch) DA (Dänisch) DE (Deutsch) EL (Griechisch) EN (Englisch) ES (Spanisch) ET (Estnisch) |
FI (Finnisch) FR (Französisch) GA (Irisch) HU (Ungarisch) IT (Italienisch) LT (Litauisch) LV (Lettisch) MT (Maltesisch) |
NL (Niederländisch) PL (Polnisch) PT (Portugiesisch) RO (Rumänisch) SK (Slowakisch) SL (Slowenisch) SV (Schwedisch) |
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|
Hauptsprache: gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union |
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und |
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Zweite Sprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein): ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache. |
IV. ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND EINLADUNG ZUM ASSESSMENT-CENTER
1. Zulassung zum Auswahlverfahren
Auf der Grundlage der Angaben der Bewerber in ihrem Online-Bewerbungsbogen wird geprüft, ob sie den allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen genügen und für eine Zulassung zum Auswahlverfahren in Betracht kommen.
2. Einladung zum Assessment-Center: Auswahl der Bewerber auf der Grundlage ihrer Befähigungsnachweise
Bei der Auswahl der Teilnehmer am Assessment-Center legt der Prüfungsausschuss die Befähigungsnachweise der Bewerber zugrunde. Dabei geht er streng nach den von ihm zuvor festgelegten Beurteilungskriterien vor und stützt sich auf die Angaben der Bewerber in ihrem Online-Bewerbungsbogen. Der Prüfungsausschuss wählt unter den Bewerbern, die die Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen, diejenigen aus, deren Profil (insbesondere im Hinblick auf ihren Bildungsabschluss und die Berufserfahrung) der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens beschriebenen Tätigkeit sowohl hinsichtlich der fachlichen Eignung als auch der Verantwortungsebene am besten entspricht (siehe Auswahlkriterien im Anhang). Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage des folgenden Bewertungsschemas:
a) |
Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von der Bedeutung, die ihm der Prüfungsausschuss für das jeweilige Auswahlverfahren beimisst, mit Faktor 1 bis 3 gewichtet. |
b) |
Der Prüfungsausschuss vergibt je nach Qualifikation des Bewerbers für jedes Kriterium eine Note von 1 bis 4. |
Anschließend erstellt der Prüfungsausschuss anhand des Bewertungsergebnisses eine Rangfolge (2) der Bewerber.
Zum Assessment-Center werden höchstens dreimal so viele Bewerber eingeladen, wie gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens in die Reserveliste aufgenommen werden. Die Anzahl der zum Assessment-Center eingeladenen Bewerber wird auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) veröffentlicht.
3. Überprüfung der Angaben der Bewerber
Nachdem die Bewerber das Assessment-Center durchlaufen haben, werden ihre Angaben im Online-Bewerbungsbogen überprüft. Dabei prüft EPSO, ob der jeweilige Bewerber die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt, und der Prüfungsausschuss, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind und die entsprechenden Befähigungsnachweise vorliegen. Stellt sich dabei heraus, dass ein Bewerber die erforderlichen Nachweise nicht beigebracht hat, wird er vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Zunächst werden die Angaben der Bewerber mit den besten Ergebnissen überprüft, danach wird in absteigender Reihenfolge vorgegangen. Berücksichtigt werden hierbei nur Bewerber, die die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl und bei den Assessment-Center-Tests d, e und f zusammen genommen die besten Ergebnisse erzielt haben (siehe Abschnitt V). Voraussetzung ist ferner, dass die Bewerber bei den Kompetenz-Tests (3) a, b und c (siehe Abschnitt V) die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben. Es werden so viele Bewerber überprüft, bis die zuvor festgelegte Anzahl der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen und die in die Reserveliste aufgenommen werden können, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht überprüft.
V. ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN
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Zum eintägigen Assessment-Center, das in der Regel in Brüssel stattfindet, werden Sie eingeladen, wenn Sie
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Ihre Fähigkeiten im Bereich des logischen Denkens werden anhand folgender Elemente geprüft:
Ferner werden Ihre Fachkompetenzen und Ihre allgemeinen Kompetenzen in den nachstehenden Bereichen bewertet:
Diese Kompetenzen sind unter Ziffer 1.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren im Einzelnen aufgeführt. Die genannten Kompetenzen werden anhand folgender Elemente bewertet:
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Sprache 2 (Deutsch, Englisch oder Französisch) für alle Elemente von a bis f. Im Rahmen der Fallstudie d werden auch die Kenntnisse Ihrer Hauptsprache (Sprache 1) geprüft. |
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Logisches Denken
Bewerber, die die Tests a, b und c nicht bestanden haben, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Die bei diesen Tests erzielten Punkte werden nicht zu den Ergebnissen der anderen Elemente des Assessment-Centers hinzugezählt. Fachkompetenzen 0 bis 100 Punkte, erforderliche Mindestpunktzahl: 50 Punkte. Allgemeine Kompetenzen 0 bis 80 Punkte für alle allgemeinen Kompetenzen zusammen (10 Punkte pro Kompetenz), erforderliche Mindestpunktzahl: 3 Punkte für jede Kompetenz und 40 Punkte für alle 8 allgemeinen Kompetenzen zusammen. |
VI. RESERVELISTEN
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Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die alle Bedingungen gemäß Abschnitt IV erfüllen, nimmt der Prüfungsausschuss Sie in die Reserveliste (5) auf (siehe Anzahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden, Abschnitt I, Punkt 1). |
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Die Listen sind nach Auswahlverfahren und Leistungsgruppen (max. 4) gegliedert; innerhalb der Leistungsgruppe sind die Namen alphabetisch geordnet. |
VII. BEWERBUNG
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Sie müssen sich per Internet anmelden, indem Sie den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website folgen. Anmeldefrist: 28. Mai 2010, spätestens um 12 Uhr, Brüsseler Zeit. |
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Sofern Sie zu den Bewerbern gehören, die zum Assessment-Center eingeladen werden, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Einreichung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (ausgedruckter und handschriftlich unterzeichneter elektronischer Bewerbungsbogen sowie verlangte Nachweise) aufgefordert. Termin: Der Termin wird Ihnen über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt. Verfahren: Siehe Ziffer 2.2 im Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren. |
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(2) Die nicht zum Assessment-Center eingeladenen Bewerber können binnen zehn Kalendertagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse eine Kopie des Bewertungsbogens beantragen, den der Prüfungsausschuss anhand ihrer Befähigungsnachweise erstellt hat.
(3) Diese Tests finden aus organisatorischen Gründen im Rahmen des Assessment-Centers statt, allerdings liegt die Zuständigkeit hierfür bei EPSO und nicht beim Prüfungsausschuss.
(4) Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Bewertungsergebnis den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen.
(5) Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Bewertungsergebnis den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.
ANHANG 1
EPSO/AD/180/10 — BEAMTE DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION (AD 7)
SICHERHEIT VON INFORMATIONSSYSTEMEN (INFOSEC)
Dieses offene Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 7) im Bereich „Sicherheit von Informationssystemen“.
1. Art der Tätigkeit
a) Management der Sicherheit von Informationssystemen
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Konzeption eines Managementsystems für die Informationssicherheit (ISMS: Information Security Management System): Zielfestlegung, Untersuchung der Gegebenheiten der entsprechenden Organisation (Kommission oder Generaldirektion/Dienststelle), Festlegung des ISMS-Geltungsbereichs, Einholen der Unterstützung seitens des Managements, Vorbereitung der für das Risikomanagement relevanten Prozesse und Verfahren, Personal- und Ressourcenplanung, Erstellung und Pflege eines IT-Bestandsverzeichnisses sowie eines Verzeichnisses der vorhandenen Datenbestände, Risikomanagement; |
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ISMS-Umsetzung und -Betrieb: Beschreibung und Umsetzung von Risikomanagementplänen für die Organisation, Umsetzung ausgewählter Kontrollen, Erarbeitung von Indikatoren zur Messung der Wirksamkeit von Kontrollen, Konzeption von Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen, Betriebs- und Ressourcenmanagement, Festlegung von Abläufen zur Erkennung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen; |
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ISMS-Überwachung und -Überprüfung: Überprüfung des ordnungsgemäßen Funktionierens des ISMS, regelmäßige Überprüfung der ISMS-Wirksamkeit, periodische Überprüfung von Risikobewertungen, ISMS-Audit, Prüfung hinsichtlich notwendiger Änderungen innerhalb des ISMS und seines Umfeldes; |
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ISMS-Wartung und -Überprüfung: Umsetzung einschlägiger Verbesserungsmaßnahmen, Durchführung von Korrektur- und Präventionsmaßnahmen. |
b) Integration von Sicherheitsaspekten in den gesamten Lebenszyklus von Informationssystemen
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Planung sicherer Entwicklungsverfahren; |
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Business-Impact-Analyse (zur Ermittlung des Sicherheitsbedarfs); |
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Risikoanalyse und -Bewertung (z. B. Analyse von Fällen missbräuchlicher Nutzung, Bedrohungsanalyse, Risikoszenarien); |
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Entwicklung einer Sicherheitsarchitektur; |
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Spezifikation von Sicherheitsanforderungen (funktionale Anforderungen sowie Vertrauenswürdigkeitsanforderungen); |
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Entwicklung von Sicherheitskonzepten und der einschlägigen Dokumentation (z. B. Risikomanagementpläne, Pläne zur Wiederherstellung des Normalbetriebs nach Zusammenbrüchen, Betriebssicherheitspläne und Sicherheitsprüfprogramme); |
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Sicherheitsaudit (Compliance- und Vollständigkeitsprüfung); |
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Sicherheitslückenanalyse; |
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Beobachtung technologischer Neuerungen in punkto Sicherheit; |
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Management von Sicherheitstests; |
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formale Akkreditierung von Informationssystemen, die EU-Verschlusssachen verarbeiten. |
2. Diplome und sonstige Bildungsabschlüsse
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens vierjährigen Hochschulstudium in den Bereichen Sicherheit von Informationssystemen oder Informations- und Kommunikationstechnologien oder Informatik entspricht,
oder
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium in den Bereichen Sicherheit von Informationssystemen oder Informations- und Kommunikationstechnologien oder Informatik entspricht, und über eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr.
Die oben genannte Berufserfahrung muss in einem oder mehreren der folgenden Bereiche erworben worden sein:
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Grundlagen des Managements der Sicherheit von Informationssystemen (z. B. ISO 2700x, ISF, sicherheitsrelevante Teile von COBIT, ITIL, …); |
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Risikomanagement-Methoden und -Tools (z. B. ISO 27005, EBIOS, CRAMM, Mehari, Magerit, NIST, …); |
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Grundlagen für sichere Softwareentwicklung (z. B. Common Criteria, NIST Anwendungsentwicklungszyklus, Security Touchpoints, …); |
— |
Kenntnisse im Bereich der Architektur von Sicherheitslösungen. |
HINWEIS: Die Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Abschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung berücksichtigt werden.
3. Berufserfahrung
Sie verfügen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in folgenden Bereichen: Sicherheitsmanagement-Standards und -Modelle, Festlegung von Leitlinien, Sicherheitsorganisation, Business-Impact-Analyse, Risikomanagement und Sicherheitsspezifikationen; diese Berufserfahrung muss nach Erwerb der oben verlangten Bildungsabschlüsse erworben worden sein.
4. Auswahl aufgrund von Befähigungsnachweisen
Erfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der folgenden Bereiche sind von Vorteil:
1. |
Entwicklung von Leitlinien zur Sicherheit von Informationssystemen; |
2. |
Organisation der Sicherheit von Informationssystemen; |
3. |
Klassifizierung der Daten und Informationen/Sicherheitsbedarf; |
4. |
Personalbezogene Sicherheitsmaßnahmen (Schulung und Sensibilisierung, Screening, Verantwortlichkeiten, Zugriffsrechte); |
5. |
Management im Bereich Kommunikations- und Betriebssicherheit (operative Sicherheitsverfahren, Schutz gegen Schadprogramme, Backups, Netzwerksicherheit, Sicherheit von Systemen und Middleware (Betriebssysteme, Datenbanken, Webserver etc.), sicherer Umgang mit den verwendeten Medien, Sicherheitsüberwachung); |
6. |
Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Zugriffsmanagement; |
7. |
Entwicklung sicherer Informationssysteme (Sicherheit im SDLC, Kryptographie); |
8. |
Management von Sicherheitsvorfällen; |
9. |
Business Continuity Management; |
10. |
Prüfung der Compliance; |
11. |
Risikomanagement; |
12. |
formale Akkreditierung von Systemen, die EU-Verschlusssachen verarbeiten. |
ANHANG 2
EPSO/AD/181/10 — BEAMTE DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION (AD 8)
WETTBEWERBSRECHT
Dieses offene Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 8) im Bereich „europäisches Wettbewerbsrecht“.
1. Art der Tätigkeit
Durchführung von Analysen zur EU-Politik in den Bereichen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und staatliche Beihilfen bzw. Durchsetzung der für diese Bereiche geltenden Rechtsvorschriften und sowie administrative Tätigkeiten, Beratungs- und Kontrolltätigkeiten im Rahmen der EU-Wettbewerbspolitik.
Die EU-Organe suchen Juristen mit fundierten Kenntnissen und Erfahrungen im europäischen Wettbewerbsrecht (Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und/oder staatliche Beihilfen), die aufgrund ihrer Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei, Rechtsberatung, Unternehmensorganisation oder nationalen Wettbewerbsbehörde einschlägige Erfahrungen in der Anwendung von Wettbewerbsregeln und -verfahren mitbringen. Die Bewerber sollten nachweislich über die Fähigkeit verfügen, Wettbewerbsfälle schwerpunktmäßig unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu analysieren. Darüber hinaus sollten sie in der Lage sein, auf Grundlage der einschlägigen Wettbewerbsbestimmungen und -verfahren die rechtliche Situation zu beurteilen und Rechtsvorschriften auszuarbeiten.
2. Diplome und sonstige Bildungsabschlüsse
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens vierjährigen Hochschulstudium der Rechtswissenschaften entspricht,
oder
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium der Rechtswissenschaften entspricht, und über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr.
HINWEIS: Die Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Abschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung berücksichtigt werden.
3. Berufserfahrung
Sie verfügen über mindestens acht Jahre Berufserfahrung in der Anwendung von Wettbewerbsregeln und -verfahren, u. a. in folgenden Bereichen: Markt- und Wettbewerbsanalyse nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, diesbezügliche Beurteilung der rechtlichen Situation auf Grundlage der einschlägigen Wettbewerbsregeln und -verfahren sowie Vorbereitung juristischer Dokumente.
Diese Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.
Für einen Doktortitel/PhD in Rechtswissenschaften, der im Rahmen eines Vollzeitstudiums in einem Fachgebiet erworben wurde, das einen Bezug zur ausgeschriebenen Stelle aufweist, kann ein Zeitraum von höchstens drei Jahren angerechnet werden. Wurde der Doktortitel/PhD in weniger als drei Jahren erworben, so wird nur die tatsächliche Dauer der zu seinem Erwerb erforderlichen Studien angerechnet.
Für Fortbildungen in Bezug auf das geforderte Fachgebiet, die nach Erwerb des geforderten Bildungsabschlusses absolviert wurden, kann höchstens ein Jahr angerechnet werden.
4. Auswahl aufgrund von Befähigungsnachweisen
Erfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der folgenden Bereiche sind von Vorteil:
1. |
Berufserfahrung in der Anwendung von EU-Wettbewerbsregeln und -verfahren oder nationalem Wettbewerbsrecht (Kartellrecht: wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, beherrschende Marktstellung, Kartelle; Unternehmenszusammenschlüsse und/oder staatliche Beihilfen), die bei einer der folgenden Stellen erworben wurde:
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2. |
Berufserfahrung im Bereich Handelsrecht, die bei einer der folgenden Stellen erworben wurde:
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3. |
Graduierten- oder Postgraduiertenstudien im Fachgebiet Wettbewerbsrecht. |
4. |
Ausarbeitung von Rechtsvorschriften im Bereich des Wettbewerbsrechts. |
5. |
Erfahrung in der Verhandlungsführung auf internationaler Ebene. |
6. |
Erfahrung in der akademischen Forschung oder Lehre im Bereich Wettbewerbs- oder Handelsrecht. |
7. |
Beteiligung an Konferenzen und Workshops im Bereich des Wettbewerbsrechts als Vortragender oder als Koautor einschlägiger Publikationen. |
8. |
Publikationen und Artikel zum Thema Wettbewerbsrecht in akademischen Fachzeitschriften. |
ANHANG 3
EPSO/AD/182/10 — BEAMTE DER FUNKTIONSGRUPPE ADMINISTRATION (AD 8)
INDUSTRIEÖKONOMIK
Dieses offene Auswahlverfahren dient der Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 8) im Bereich „Industrieökonomik“ zur Umsetzung der EU-Wettbewerbspolitik.
1. Art der Tätigkeit
Durchführung von Analysen zur EU-Politik in den Bereichen Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse und staatliche Beihilfen sowie administrative Tätigkeiten, Beratungs- und Kontrolltätigkeiten im Rahmen der EU-Wettbewerbspolitik.
Die EU-Organe suchen Wirtschaftswissenschaftler mit fundiertem Wissen im Bereich der Industrieökonomik (mit empirischem und/oder theoretischem Hintergrund) sowie einschlägiger Erfahrung in der Ausarbeitung wirtschaftlicher Analysen in Bezug auf Verfahren in den Bereichen Kartelle und/oder Unternehmenszusammenschlüsse und/oder staatliche Beihilfen. Die Bewerber sollten nachweislich über die Fähigkeit verfügen, ökonomische Analysen auf Wettbewerbsfälle anzuwenden, und mit quantitativen Methoden bestens vertraut sein.
2. Diplome und sonstige Bildungsabschlüsse
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem mindestens vierjährigen, abgeschlossenen Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften bzw. in einem Fachgebiet mit einer Spezialisierung in Industrieökonomik entspricht,
oder
Sie verfügen über ein Bildungsniveau, das einem mindestens dreijährigen, abgeschlossenen Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften bzw. in einem Fachgebiet mit einer Spezialisierung in Industrieökonomik entspricht, und über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr.
HINWEIS: Die Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Abschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung berücksichtigt werden.
3. Berufserfahrung
Sie verfügen über mindestens acht Jahre Berufserfahrung in der Durchführung von wirtschaftlichen Analysen im Bereich Wettbewerbsrecht und/oder Industrieökonomik, einschließlich der Anwendung neuester Theorien und quantitativer empirischer Analysen.
Diese Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.
Für einen Doktortitel/PhD in Wirtschaftswissenschaften, der im Rahmen eines Vollzeitstudiums in einem Fachgebiet erworben wurde, das einen Bezug zur ausgeschriebenen Stelle aufweist, kann ein Zeitraum von höchstens drei Jahren angerechnet werden. Wurde der Doktortitel/PhD in weniger als drei Jahren erworben, so wird nur die tatsächliche Dauer der zu seinem Erwerb erforderlichen Studien angerechnet.
Für Fortbildungen in Bezug auf das geforderte Fachgebiet, die nach Erwerb des geforderten Bildungsabschlusses absolviert wurden, kann höchstens ein Jahr angerechnet werden.
4. Auswahl aufgrund von Befähigungsnachweisen
Erfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der folgenden Bereiche sind von Vorteil:
1. |
Berufserfahrung, die bei einer der folgenden Stellen erworben wurde:
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2. |
Graduierten- oder Postgraduiertenstudien im Fachgebiet Industrieökonomik, Unternehmensfinanzierung, öffentlichen Finanzen oder Mikroökonometrie. |
3. |
Anwendung quantitativer Instrumente (z. B. Stata, SPSS, Mathematica, Mathlab o. ä. Software). |
4. |
Veröffentlichungen in akademischen Fachzeitschriften zum Thema Wettbewerbsrecht oder -regulierung. |
5. |
Veröffentlichungen oder Arbeitsunterlagen in den Bereichen Wettbewerbsrecht oder -regulierung. |
6. |
Beteiligung an Konferenzen und Workshops in den Bereichen Wettbewerbsrecht oder -regulierung als Vortragender oder als Koautor einschlägiger Publikationen. |
7. |
Erfahrung in der Durchführung von Feldstudien oder in der Umfrageforschung. |
8. |
Graduate Record Examination. |