ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.CE2009.184.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 184E

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

52. Jahrgang
6. August 2009


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

Europäisches ParlamentSITZUNGSPERIODE 2007-2008Sitzungen vom 19. bis 21. Februar 2008ANGENOMMENE TEXTEDas Protokoll dieser Sitzungen wurde im ABl. C 96 E vom 17.4.2008 veröffentlicht.

 

 

ENTSCHLIESSUNGEN

 

Europäisches Parlament

 

Dienstag, 19. Februar 2008

2009/C 184E/01

Transparenz in Finanzangelegenheiten
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zur Transparenz in Finanzangelegenheiten (2007/2141(INI))

1

2009/C 184E/02

Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften — Betrugsbekämpfung — Jahresberichte 2005 und 2006
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften — Betrugsbekämpfung — Jahresberichte 2005 und 2006 (2006/2268(INI))

8

2009/C 184E/03

Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (2007/2185(INI))

16

2009/C 184E/04

Machtmissbrauch durch große Supermarktketten
Erklärung des Europäischen Parlaments zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen

23

 

Mittwoch, 20. Februar 2008

2009/C 184E/05

Vertrag von Lissabon
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu dem Vertrag von Lissabon (2007/2286(INI))

25

2009/C 184E/06

Lissabon-Strategie
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zum Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 mit Blick auf die Lissabon-Strategie

30

2009/C 184E/07

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010) (KOM(2007)0803 — 2007/2275(INI))

38

2009/C 184E/08

Strategie der EU für Zentralasien
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien (2007/2102(INI))

49

 

Donnerstag, 21. Februar 2008

2009/C 184E/09

Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem 23. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005) (2006/2271(INI))

63

2009/C 184E/10

Lage in Gaza
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zur Lage im Gaza-Streifen

68

2009/C 184E/11

Siebter UN-Menschenrechtsrat
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der Siebten Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (UNHRC)

71

2009/C 184E/12

Die demografische Zukunft Europas
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))

75

2009/C 184E/13

Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zur Bedeutung von Begleitmaßnahmen zur Verbesserung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Afrika

88

2009/C 184E/14

Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (2007/2148(INI))

89

2009/C 184E/15

Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig — Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 über das Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig — Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (2007/2190(INI))

95

2009/C 184E/16

Timor-Leste
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Timor-Leste

101

2009/C 184E/17

Belarus
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Belarus

104

2009/C 184E/18

Nord-Kivu (Demokratische Republik Kongo)
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Nord-Kivu

106

 

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäisches Parlament

 

Dienstag, 19. Februar 2008

2009/C 184E/19

Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Claudio Fava
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Claudio Fava (2007/2155(IMM))

110

2009/C 184E/20

Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Witold Tomczak
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Witold Tomczak (2007/2130(IMM))

111

 

 

Europäisches Parlament

 

Dienstag, 19. Februar 2008

2009/C 184E/21

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Israel anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (15061/2007 — KOM(2007)0464 — C6-0445/2007 — 2007/0165(AVC))

113

2009/C 184E/22

Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Ägypten anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (13199/2007 — KOM(2007)0487 — C6-0438/2007 — 2007/0180(AVC))

114

2009/C 184E/23

Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (18. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (KOM(2007)0669 — C6-0394/2007 — 2007/0230(COD))

114

2009/C 184E/24

Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0192 — C6-0108/2007 — 2007/0066(COD))

115

2009/C 184E/25

Schilder und vorgeschriebene Angaben an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0344 — C6-0193/2007 — 2007/0119(COD))

116

2009/C 184E/26

Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0451 — C6-0252/2007 — 2007/0162(COD))

116

2009/C 184E/27

Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (kodifizierte Fassung) ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0462 — C6-0256/2007 — 2007/0166(COD))

117

2009/C 184E/28

Geräuschpegel von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0588 — C6-0344/2007 — 2007/0205(COD))

118

2009/C 184E/29

Europäische Umweltagentur und Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (kodifizierte Fassung) ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0667 — C6-0397/2007 — 2007/0235(COD))

118

2009/C 184E/30

Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierte Fassung) *
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0587 — C6-0392/2007 — 2007/0206(CNS))

119

2009/C 184E/31

MEDIA 2007: Abkommen EG/Schweiz *
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte (KOM(2007)0477 — C6-0328/2007 — 2007/0171(CNS))

120

2009/C 184E/32

Zollkodex der Gemeinschaft ***II
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) (11272/6/2007 — C6-0354/2007 — 2005/0246(COD))

120

2009/C 184E/33

Gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und Agrarregelung ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (KOM(2006)0866 — C6-0033/2007 — 2006/0290(COD))

121

P6_TC1-COD(2006)0290Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 19. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung

121

 

Mittwoch, 20. Februar 2008

2009/C 184E/34

Volks- und Wohnungszählungen ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen (KOM(2007)0069 — C6-0078/2007 — 2007/0032(COD))

122

P6_TC1-COD(2007)0032Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen

122

 

Donnerstag, 21. Februar 2008

2009/C 184E/35

Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (KOM(2007)0037 — C6-0068/2007 — 2007/0029(COD))

123

P6_TC1-COD(2007)0029Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93

123

2009/C 184E/36

Gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (KOM(2007)0053 — C6-0067/2007 — 2007/0030(COD))

123

P6_TC1-COD(2007)0030Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG

124

2009/C 184E/37

Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG (KOM(2007)0036 — C6-0065/2007 — 2007/0028(COD))

124

P6_TC1-COD(2007)0028Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG

125

Erklärung der benutzten Zeichen

*

Verfahren der Konsultation

**I

Verfahren der Zusammenarbeit: erste Lesung

**II

Verfahren der Zusammenarbeit: zweite Lesung

***

Verfahren der Zustimmung

***I

Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung

***II

Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung

***III

Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung

(Das angegebene Verfahren entspricht der von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)

Politische Änderungen: Der neue bzw. geänderte Text wird durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch das Symbol ▐ gekennzeichnet.

Technische Korrekturen und Anpassungen der Dienststellen des Parlaments: Der neue bzw. geänderte Text wird durch mageren Kursivdruck gekennzeichnet; Streichungen werden durch das Symbol ║ gekennzeichnet.

DE

 


Europäisches ParlamentSITZUNGSPERIODE 2007-2008Sitzungen vom 19. bis 21. Februar 2008ANGENOMMENE TEXTEDas Protokoll dieser Sitzungen wurde im ABl. C 96 E vom 17.4.2008 veröffentlicht.

ENTSCHLIESSUNGEN

Europäisches Parlament

Dienstag, 19. Februar 2008

6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/1


Dienstag, 19. Februar 2008
Transparenz in Finanzangelegenheiten

P6_TA(2008)0051

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zur Transparenz in Finanzangelegenheiten (2007/2141(INI))

2009/C 184 E/01

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission „Europäische Transparenzinitiative“ (KOM(2006)0194),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu den Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch „Europäische Transparenzinitiative“ (KOM(2007)0127),

unter Hinweis auf Artikel 255 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0010/2008),

A.

in der Erwägung, dass die Transparenz es den Bürgern ermöglicht, sich enger an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen, und dass so gewährleistet ist, dass die Organe der Europäischen Union größere Legitimität genießen und für die Bürger in einem demokratischen System wirksamere Arbeit leisten und besser zur Rechenschaft gezogen werden können,

B.

in der Erwägung, dass die Transparenz zur Stärkung der Grundsätze der Demokratie und der Achtung der Grundrechte, wie in Artikel 6 des EU-Vertrags und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt, beiträgt,

C.

in der Erwägung, dass durch eine größere Transparenz innerhalb der Organe der Europäischen Union das Verständnis der Öffentlichkeit für die Verwendung der EU-Gelder verbessert würde und dass gleichzeitig die Effizienz des Ausgabengebarens der Europäischen Union besser bewertet werden könnte,

Offenlegung von Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln (praktische Umsetzung)

1.

erinnert daran, dass es in Artikel 30 Absatz 3 Unterabsatz 1 in der am 13. Dezember 2006 geänderten Fassung (1) der Haushaltsordnung im Kapitel „Grundsatz der Transparenz“ heißt:

„Die Kommission stellt in geeigneter Weise die Informationen über die Empfänger von Haushaltsmitteln zur Verfügung, die sie entweder, wenn die Mittel zentral und unmittelbar von ihren Dienststellen bewirtschaftet werden, selbst festgehalten oder von den rechtlichen Einheiten erhalten hat, denen Haushaltsvollzugsaufgaben im Rahmen anderer Haushaltsvollzugsarten übertragen wurden“

2.

vertritt die Ansicht, dass die Transparenz eng damit zusammenhängt, ob die über die Empfänger verfügbaren Informationen leicht zugänglich und verlässlich sind und sich für weitere Untersuchungen, Vergleiche und Bewertungen eignen, und ist daher der Auffassung, dass bei der Umsetzung des in der Haushaltsordnung erwähnten Passus „in geeigneter Weise“ diesen Erfordernissen in gebührender Weise Rechnung getragen werden sollte;

EU-Mittel im Rahmen der zentralen Verwaltung

3.

erinnert daran, dass bezüglich der Transparenz in Verbindung mit den 20 % der direkt und zentral von der Kommission verwalteten EU-Mittel (Beihilfen und öffentliche Aufträge) Informationen einschließlich genauerer Angaben zu den Empfängern auf zwei Webseiten eingesehen werden können:

Empfänger von Beihilfen: http://ec.europa.eu/grants/beneficiaries_de.htm

Begünstigte von öffentlichen Aufträgen: http://ec.europa.eu/public_contracts/beneficiaries_de.htm

4.

fordert die Kommission auf, in allen Dokumenten über den EU-Haushalt und/oder Projekte und Programme, die unter ihrer Verantwortung durchgeführt werden, die Adressen der beiden Webseiten mit Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln, die direkt und zentral von ihr verwaltet werden, ausdrücklich anzugeben;

EU-Mittel unter geteilter, dezentraler und gemeinsamer Verwaltung

5.

stellt fest, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 53b Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung in Fällen, in denen die Kommission den Haushalt im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausführt,

„über die maßgeblichen Sektorverordnungen und im Einklang mit Artikel 30 Absatz 3 jedes Jahr eine angemessene nachträgliche Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Haushaltsmitteln sicherzustellen haben;“

6.

weist darauf hin, dass gemäß Artikel 53c und 53d in ähnlicher Weise Drittländer und internationale Organisationen, denen Verwaltungsaufgaben übertragen wurden, „im Einklang mit Artikel 30 Absatz 3 … eine angemessene nachträgliche Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Haushaltsmitteln sicher[stellen]“;

7.

erinnert daran, dass sich die Kommission in ihrem Entwurf einer Erklärung zur Transparenz im Anhang zu den Ergebnissen des Vermittlungsverfahrens betreffend die geänderte Haushaltsordnung verpflichtet hat,

„in den Sektorverordnungen dafür Sorge zu tragen, dass die Offenlegung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus den Agrarfonds (ELER (2) und EGFL (3)) mit der Offenlegung der Informationen vergleichbar ist, die nach den Sektorverordnungen für die Strukturfonds vorzulegen sind. Insbesondere wird jedes Jahr eine angemessene nachträgliche Veröffentlichung der Beträge sichergestellt, die jeder einzelne Begünstigte aus diesen Mitteln erhält, unterteilt auf die wichtigsten Ausgabenkategorien;“

8.

stellt fest, dass die Webseite http://ec.europa.eu/agriculture/funding/index_de.htm der Kommission derzeit Links zu den Datenbanken der 14 Mitgliedstaaten enthält, die Informationen über Empfänger von im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgezahlten Mitteln unter geteilter Mittelverwaltung liefern; bedauert jedoch, dass die Informationen so unterschiedlich und verstreut sowie von so schwankender Qualität sind, dass Informationen kaum auffindbar sind; fordert die Kommission auf, von der sehr gut zugänglichen Webseite http://www.farmsubsidy.org/ zu lernen, die sehr gut funktioniert und ohne öffentliche Mittel eingerichtet wurde;

9.

nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission Vorbehalte geäußert hat, weil die Links auf ihrer Webseite auf Informationen beruhen, die von den Mitgliedstaaten geliefert werden und sich so hinsichtlich des Umfangs und der einzelnen Inhalte stark unterscheiden können, weshalb sie die Genauigkeit bzw. Vollständigkeit der gelieferten Daten oder Informationen nicht gewährleisten und auch keine Verantwortung oder Haftung für deren Nutzung übernehmen kann;

10.

besteht darauf, dass die Kommission die Verantwortung für die Gewährleistung vollständiger und verlässlicher Daten übernimmt und die notwendigen Schritte gegenüber den Behörden der Mitgliedstaaten einleitet, um sicherzustellen, dass solche Daten geliefert werden;

Allgemeine Bemerkungen über die Offenlegung von Informationen über die Empfänger

11.

vertritt die Ansicht, dass die Webseiten der Kommission mit Informationen über die Empfänger von EU-Geldern aller Art, ob in Form von Verträgen, Beihilfen, Agrar- oder Strukturfondsausgaben (oder anderer Formen der Finanzierung) generell so aufgebaut sein sollten, dass es möglich ist, nicht nur Informationen über einzelne Empfänger zu erhalten, sondern auch Nachforschungen auf der Grundlage spezifischer Kriterien anzustellen, um ein Gesamtbild für die verschiedenen Kapitel gewinnen zu können, das dann mit den Haushaltsvollzugszahlen der Kommission verglichen werden kann;

12.

fordert die Kommission auf, die politische Verantwortung für die Veröffentlichung von Informationen über Empfänger von EU-Mitteln unter allen Formen der Mittelverwaltung zu übernehmen;

13.

betont, dass es nicht ausreicht, die Informationen einfach im Rohzustand zu veröffentlichen, sondern dass sie vernünftig angeordnet, eingestuft und präsentiert werden müssen, um von praktischem Nutzen zu sein;

14.

verweist darauf, dass einzelne Begünstigte EU-Gelder aus verschiedenen Programmen bzw. Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union erhalten können; erkennt an, dass es daher aufschlussreich sein könnte, wenn man alle Beträge ermitteln könnte, die sektorübergreifend an einzelne Empfänger ausgezahlt wurden; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob nicht eine umfassende Suchmaschine geschaffen werden kann, mit der Daten zu einzelnen Begünstigten im gesamten Spektrum der Tätigkeiten der Europäischen Union, einschließlich Verträgen, Beihilfen, Zuschüssen, Forschungsprogrammen, Agrar- oder Strukturfonds, zentrale/dezentrale Mittelverwaltung usw. abgerufen werden können;

15.

fordert die Kommission auf, den in dieser Entschließung enthaltenen Bemerkungen Rechnung zu tragen und ein voll funktionsfähiges System der Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit über alle Empfänger von EU-Beihilfen und die noch ausstehenden Wiedereinziehungen vor den nächsten Europawahlen im Jahr 2009 einzuführen;

Erklärung der finanziellen Interessen von Trägern öffentlicher Ämter in den EU-Organen

16.

weist darauf hin, dass die EU-Organe derzeit unterschiedliche Strategien für die Erklärungen der finanziellen Interessen ihrer Mitglieder verfolgen, die von einem öffentlichen Register (Europäisches Parlament) bis zur Abgabe überhaupt keiner Erklärungen reichen;

17.

vertritt die Ansicht, dass alle Organe prüfen sollten, ob die derzeitigen Grundsätze und Vorschriften ausreichend sind, und verweist darauf, dass die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments möglicherweise geändert werden muss, um die Offenlegung der finanziellen Interessen im Internet verbindlich vorzuschreiben;

18.

stellt fest, dass die Kommission in Verbindung mit ihrer Europäischen Transparenzinitiative eine Studie über die berufsethischen Regeln und Standards für Träger öffentlicher Ämter in den EU-Organen und in den nationalen Parlamenten, den nationalen Regierungen, Verfassungsgerichten (Obersten Gerichten), Rechnungshöfen und Zentral- bzw. Nationalbanken der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Kanadas und der Vereinigten Staaten von Amerika in Auftrag gegeben hat und dass in dieser Studie für die EU-Organe die berufsethischen Regeln und Standards in der Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rechnungshof, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Investitionsbank geprüft und verglichen werden;

19.

ist sich dessen bewusst, dass die Kommission einen „gemeinsamen Ethikraum“ innerhalb der EU-Organe schaffen will;

20.

erinnert daran, dass die Kommission im Anschluss an die vom Ausschuss Unabhängiger Sachverständiger in dessen zweiten Bericht vom 10. September 1999 entwickelten Empfehlungen und an das Weißbuch der Kommission vom 1. März 2000 zur Verwaltungsreform die Einsetzung einer Beratenden Gruppe Verhaltensregeln im öffentlichen Dienst (4) vorgeschlagen hat, zu deren Aufgaben unter anderem gehören sollte, Trägern öffentlicher Ämter vorab Anleitungen zu geben, damit Situationen vermieden werden können, die zu einem möglichen Interessenskonflikt führen;

21.

vertritt die Ansicht, dass es unangemessen wäre, ein einziges beratendes Gremium für alle Amtsträger der Europäischen Union zu schaffen, da sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments in der besonderen Situation befinden, dass sie direkt von den Bürgern gewählt werden;

22.

ist dennoch der Auffassung, dass jedes Organ, je nach seiner spezifischen Natur, auf der Grundlage seiner derzeitigen Gepflogenheiten hinsichtlich aller einschlägigen finanziellen Interessen berufsethische Regeln für seine Mitglieder beschließen sollte;

23.

empfiehlt, dass sich die berufsethischen Regeln jedes Organs auch auf die politische, finanzielle und rechtliche Gesamtverantwortung seiner Mitglieder erstrecken sollten;

24.

erinnert daran, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften als Reaktion auf die jüngsten Entschließungen des Parlaments zur Entlastung vor kurzem einen Verhaltenskodex (5) für seine Richter angenommen hat; stellt fest, dass der Europäische Rechnungshof ebenfalls damit verbundene Fragen im Rahmen seines „Peer review“ über seine künftige Rolle prüft;

25.

stimmt mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten (Beschwerdesache 3269/2005/TN) dahingehend überein, dass die Offenlegung der Namen einzelner Lobbyisten, die mit Kommissionsmitgliedern zu Sitzungen zusammentreffen, von wesentlicher Bedeutung ist;

Einziehung von Gemeinschaftsmitteln, Forderungsverzicht

26.

stellt fest, dass der Ausdruck „Einziehung“ vier verschiedene Verfahrensarten betrifft:

Einziehung von Beträgen, die von den Mitgliedstaaten zu Unrecht an landwirtschaftliche Organisationen oder Einrichtungen ausgezahlt wurden, die an Strukturmaßnahmen teilnehmen, wenn die Zahlungen infolge verschiedener Irrtümer erfolgt sind, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind oder gelegentlich auch absichtlich begangen werden,

Einziehung von von der Kommission gegen Organisationen oder Mitgliedstaaten verhängten Geldbußen,

Einziehung von Eigenmitteln der Mitgliedstaaten nach dem normalen Verfahren für die Einziehung geschuldeter Beträge,

Einziehung von Geldern von Empfängern von Gemeinschaftsmitteln, wenn die die Vertrags- bzw. Subventionsvereinbarung nicht eingehalten wurde;

27.

bekräftigt sein in Ziffer 36 seiner Entschließung vom 24. Oktober 2006 zur Einziehung von Gemeinschaftsmitteln (6) zum Ausdruck gebrachtes Bedauern darüber, dass die Informationen über die Einziehung von Gemeinschaftsmitteln von der Europäischen Transparenzinitiative ausgeschlossen bleiben; fordert die Kommission auf, der Haushaltsbehörde und letztlich auch der Öffentlichkeit die Beträge der Einziehungen, die dem Gemeinschaftshaushalt geschuldet oder gutgeschrieben werden, und die Namen der entsprechenden Begünstigten zu nennen sowie die endgültige Bestimmung dieser Beträge anzugeben;

28.

stellt fest, dass nach dem Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006 (7) (Ziffer 2.24) „die Angaben [der Kommission] zu Wiedereinziehungen und finanziellen Berichtigungen in den Jährlichen Tätigkeitsberichten für 2006 nicht genügend Aufschluss liefern“; fordert die Kommission daher auf, verlässliche und vollständige Informationen über die Korrektur von Fehlern sowie Belege über die von ihr vorgenommenen Korrekturen vorzulegen;

29.

vertritt die Ansicht, dass die Kommission dem Parlament regelmäßig einen Überblick über die noch einzuziehenden Beträge, aufgeschlüsselt nach den den einzelnen Generaldirektionen geschuldeten Gesamtsummen und dem Zeitraum, seit dem die einzelnen Beträge ausstehen, liefern und auf seiner Webseite veröffentlichen sollte;

30.

begrüßt, dass in einem Anhang zur Mitteilung der Kommission Management der Kommission 2006 — Synthesebericht (KOM(2007)0274) eine Übersicht über den Verzicht auf die Einziehung von im Jahr 2006 fälligen Beträgen veröffentlicht wurde; stellt fest, dass sich die Forderungsverzichte (Beträge über 100 000 EUR) für den EU-Haushalt auf 23 038 784 EUR und für den Haushalt des Europäischen Entwicklungsfonds auf 6 549 996 EUR beliefen;

31.

weist darauf hin, dass die Dienststellen der Kommission jährlich 10 000 Einziehungsanordnungen ausstellen und dass die GD Haushalt vierteljährliche Bilanzen über noch ausstehende Beträge veröffentlicht, die den zuständigen Generaldirektionen übermittelt werden, um die Einziehung zu veranlassen;

32.

begrüßt, dass in der vorläufigen Rechnung für 2006 (Band 1, S. 67-71) ein Kapitel über die Einziehung von Ausgaben in den Anmerkungen zur Ergebnisrechnung veröffentlicht wurde; stellt fest, dass sich der Gesamtumfang der 2006 ausgestellten Einziehungsanordnungen auf 634 000 000 EUR belief; hofft, dass die Kommission künftig mit Blick auf die Erhöhung der Transparenz weitere Verbesserungen in dieser Hinsicht vornehmen wird;

Zusammensetzung der Sachverständigengruppen, die die Kommission beraten

33.

stellt fest, dass die Kommission ein Verzeichnis von Sachverständigengruppen (http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/) erstellt hat, die als formelle und informelle beratende Gremien definiert werden, die entweder per Beschluss der Kommission oder von den Kommissionsdienststellen informell eingesetzt werden, um die Kommission und ihre Dienststellen bei der Vorbereitung von Legislativvorschlägen und politischen Initiativen zu unterstützen;

34.

begrüßt die von Vizepräsident Kallas auf Ersuchen des Haushaltskontrollausschusses gemachten Zusagen, wonach mit Wirkung ab 2008:

die Namen aller Mitglieder formeller und informeller Gruppen veröffentlicht und über das Verzeichnis der Sachverständigengruppen der Kommission verfügbar gemacht werden,

für alle Sachverständigen und deren Vertreter sowie für Beobachter, deren Teilnahme Auswirkungen auf den Haushalt hat, Name, Berufsbezeichnung, Geschlecht, Land und gegebenenfalls die vertretene Einrichtung — sofern keine rechtlich zwingenden Gründe dagegen angeführt werden — offen gelegt und über das Verzeichnis der Sachverständigengruppen öffentlich verfügbar gemacht werden,

die auf dieser Grundlage nicht offen gelegten personenbezogenen Daten dem Europäischen Parlament von Fall zu Fall unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (8) nach den einschlägigen Bestimmungen von Anhang I des Rahmenabkommens zur Verfügung gestellt werden können,

ein fortgeschrittener Suchmechanismus entwickelt wird, der den Benutzer in die Lage versetzt, mittels Schlüsselwörtern in allen Metadaten zu suchen und beispielsweise nach der Zahl männlicher/weiblicher Sachverständiger, nach Land und nach Zusammensetzung zu suchen;

35.

stellt fest, dass im Verzeichnis der Sachverständigengruppen Folgendes nicht erfasst ist:

unabhängige Sachverständige, deren Aufgabe es ist, die Kommission bei der Umsetzung von Rahmenprogrammen für Forschung und Entwicklung zu unterstützen,

Ausschüsse für den sektoralen und branchenübergreifenden sozialen Dialog (2005 gab es etwa 70 solcher Ausschüsse),

„Komitologieausschüsse“, die die Kommission in Politikbereichen unterstützen, in denen sie zur Umsetzung von Rechtsvorschriften befugt ist (2004 gab es davon insgesamt 250),

gemeinsame Einrichtungen, die aus internationalen Abkommen entstanden sind (2004 gab es davon insgesamt 170);

36.

ist nicht damit einverstanden, dass diese Gruppen nicht in dem Verzeichnis aufgeführt werden, und erwartet, dass die Kommission Maßnahmen ergreift, um sicher zu stellen, dass in dem Verzeichnis alle Sachverständigengruppen aufgeführt sowie Informationen über Mitglieder von Komitologieausschüssen, einzelne Sachverständige, gemeinsame Einrichtungen und Ausschüsse für den sozialen Dialog enthalten sind, um zu gewährleisten, dass derselbe transparente Ansatz auch auf die Mitgliedschaft in diesen Sachverständigenausschüssen angewendet wird, sofern nicht von Fall zu Fall legitime zwingende Gründe im Einzelnen dagegensprechen;

37.

fordert die Kommission auf, vor Ende 2008 eine eingehende Überprüfung der Zusammensetzung ihrer Sachverständigengruppen vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine ausgewogene Vertretung von Interessengruppen in den Sachverständigengruppen sicherzustellen;

38.

besteht darauf, dass die Kommission vor Ende 2008 einen offenen, transparenten und niemanden ausgrenzenden Prozess für die Auswahl der Mitglieder neuer Sachverständigengruppen entwickeln und das Parlament spätestens bis Februar 2009 über die neuen Auswahlkriterien informieren muss;

Governance innerhalb der Organe und deren jährliche Tätigkeitsberichte

39.

erkennt an, dass ein wichtiges Merkmal eines beispielhaften Führungsstils in Kapitalgesellschaften oder den EU-Organen darin besteht, dass den Anteilseignern bzw. der Öffentlichkeit Informationen über das Finanzgebaren in einer Form zur Verfügung stehen, die für die Durchschnittsleser leicht zu verstehen sind;

40.

räumt ein, dass sich die Situation seit Inkrafttreten der geänderten Haushaltsordnung im Jahr 2003 durch die Verpflichtung zur Ausarbeitung jährlicher Tätigkeitsberichte geändert hat, die in der Praxis einen detaillierten Einblick in die interne Arbeitsweise der Organe bieten;

41.

beglückwünscht die Kommission zur Veröffentlichung der jährlichen Tätigkeitsberichte (2004, 2005, 2006) ihrer Generaldirektoren und anderen Dienststellen und des Syntheseberichts der Kommission: Bilanz der politischen Arbeit 2006 (KOM(2007)0067) auf ihrer Webseite http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/index_en.htm;

42.

stellt fest, dass nach Angaben der Kommission der Synthesebericht und die jährlichen Tätigkeitsberichte an der Spitze der Rechenschaftspyramide der Kommission stehen und deren Grundpfeiler bilden (KOM(2006)0277), und legt der Kommission angesichts dessen, dass die Generaldirektoren sowie die Kommission als Kollegium in diesen Berichten die politische Verantwortung für das Management übernehmen, eindringlich nahe, ernsthafte Maßnahmen zu ergreifen, um einen umfassenden Einblick in die Verwendung von 80 % der EU-Mittel (geteilte Verwaltung) zu ermöglichen, da andernfalls ihre eigene Glaubwürdigkeit Schaden nehmen würde;

43.

legt der Kommission daher nahe, die Abgabe nationaler Zuverlässigkeitserklärungen durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen, wodurch sie die umfassende politische Verantwortung für die gesamte Haushaltsführung der Europäischen Union übernehmen könnte; fordert die Kommission ferner nachdrücklich auf, sich stärker auf die Arbeit nationaler Rechnungsprüfungsstellen und auf externe Rechnungsprüfungen zu stützen;

44.

begrüßt, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, der Europäische Rechnungshof, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen und der Europäische Bürgerbeauftragte allesamt der Entlastungsbehörde jährliche Tätigkeitsberichte vorlegen;

45.

vertritt die Ansicht, dass die jährlichen Tätigkeitsberichte der anderen Organe, einschließlich des Rates und des Europäischen Parlaments, im Sinne einer größeren Transparenz auf deren öffentlichen Webseiten veröffentlicht werden sollten;

Erfassung von Betrügern in einer schwarzen Liste

46.

erinnert daran, dass eine der von der Kommission im Rahmen ihrer Vorbereitungsarbeiten zur Transparenz (SEK(2005)1300) geprüften Fragen darin bestand, ob man vor Betrug besser abschrecken könnte, indem die Ergebnisse von Untersuchungen transparenter gemacht werden, und ob die Kommission eine „schwarze Liste“ nachweislicher Betrugsfälle erstellen und veröffentlichen sollte, um die Verantwortlichen beim Namen zu nennen;

47.

stellt fest, dass sich die Kommission im Arbeitsdokument ihrer Dienststellen (SEK(2005)1300) zwar eingehend mit der Erfassung von Betrügern in einer schwarzen Liste befasst hat, dass dieses Thema jedoch weder im Grünbuch der Kommission über die Europäische Transparenzinitiative noch in der Mitteilung zu den Folgemaßnahmen erwähnt wird;

48.

fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob eine öffentliche „schwarze Liste“ nachweislicher Betrugsfälle und der dafür verantwortlichen Stellen eingerichtet werden könnte, um die Verantwortlichen beim Namen zu nennen und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Betrugsbekämpfungsbemühungen der Gemeinschaft zu unterrichten;

49.

weist darauf hin, dass die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union auf Ersuchen des Europäischen Parlaments 1997 ein Frühwarnsystem mit fünf Warnstufen eingeführt hat, um die Kommissionsdienststellen dabei zu unterstützen, Einrichtungen ausfindig zu machen, die finanzielle und andere Risiken aufweisen; stellt fest, dass sich dieses System sowohl auf die „zentrale Mittelverwaltung“ (von den Kommissionsdienststellen direkt verwaltete Verträge und Beihilfen) als auch auf die „dezentrale Mittelverwaltung“ (von Drittländern verwaltete Mittel) bezieht; weist jedoch darauf hin, dass sich das Frühwarnsystem nicht auf EU-Mittel erstreckt, die zusammen mit den Mitgliedstaaten verwaltet werden („geteilte Mittelverwaltung“, vor allem gemeinsame Agrarpolitik und Strukturfonds) und auch nicht auf Mittel, deren Vollzug internationalen Organisationen übertragen wurde („gemeinsame Mittelverwaltung“);

50.

stellt fest, dass nach den wesentlichen Erkenntnissen des Europäischen Rechnungshofs in seinem Jahresbericht 2006 Fehler im Zusammenhang mit der Einhaltung von Vorschriften (z. B. fehlende oder ungültige Ausschreibungsverfahren) die Hauptursache von Unregelmäßigkeiten im Bereich der strukturpolitischen Maßnahmen waren, und fordert die Kommission und den Europäischen Rechnungshof im Hinblick darauf, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ein wesentliches Ziel darstellt, auf, der Entlastungsbehörde über die bei Ausschreibungsverfahren am häufigsten auftretenden Arten von Unregelmäßigkeiten oder Betrügereien sowie über die Gründe dafür Bericht zu erstatten;

51.

stellt fest, dass die Registrierungen des Frühwarnsystems aus Datenschutzgründen — zur Wahrung der legitimen Interessen der betroffenen Einrichtungen — sowie mangels einer Bestimmung in der Haushaltsordnung zur Genehmigung der Offenlegung streng vertraulich sind;

52.

erinnert daran, dass nach Artikel 95 der Haushaltsordnung (in Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften für den Schutz personenbezogener Daten) eine zentrale Datenbank mit Angaben zu den Bewerbern und Bietern eingerichtet werden soll, für die Ausschlussgründe zutreffen, und dass diese gemeinsame Datenbank aller Organe und Agenturen zum 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden soll;

53.

drängt erneut auf die sofortige Einführung eines berufsethischen Kodex für OLAF, damit die Unschuldsvermutung für diejenigen Empfänger gewährleistet ist, gegen die lange und schädigende Ermittlungen durchgeführt werden und die schließlich von den Gerichten für unschuldig erklärt werden, ohne dass die Betroffenen für die Schädigung ihrer Ehre und die ihnen entstandenen Verluste irgendwie entschädigt werden;

54.

stellt fest, dass die Mitgliedstaaten Informationen über Bewerber und Bieter, auf die Ausschlussgründe zutreffen, dem zuständigen Anweisungsbefugten übermitteln müssen; stellt weiter fest, dass der Zugang zu der Datenbank nicht öffentlich ist und den EU-Organen, Exekutivagenturen und Regelungsagenturen vorbehalten ist (Artikel 95 Absatz 2 der Haushaltsordnung);

*

* *

55.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den anderen Organen zu übermitteln.


(1)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften. (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

(2)  Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.

(3)  Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft.

(4)  Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zur Einsetzung einer „Beratenden Gruppe Verhaltensregeln im öffentlichen Dienst“ (SEK(2000)2077).

(5)  ABl. C 223 vom 22.9.2007, S. 1.

(6)  ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 125.

(7)  ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.

(8)  Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/8


Dienstag, 19. Februar 2008
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften — Betrugsbekämpfung — Jahresberichte 2005 und 2006

P6_TA(2008)0052

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften — Betrugsbekämpfung — Jahresberichte 2005 und 2006 (2006/2268(INI))

2009/C 184 E/02

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlaments und den Rat vom 12. Juli 2006„Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften — Betrugsbekämpfung — Jahresbericht 2005“ (KOM(2006)0378) und seiner Anhänge (SEK(2006)0911 und SEK(2006)0912),

in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 6. Juli 2007„Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften — Betrugsbekämpfung — Jahresbericht 2006“ (KOM(2007)0390) und seiner Anhänge (SEK(2007)0930 und SEK(2007)0938),

unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des OLAF für 2005 (1),

unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des OLAF für 2006 (2),

unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht des OLAF-Überwachungsausschusses für den Zeitraum Dezember 2005 bis Mai 2007 (3),

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2005 (4),

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006 (5),

gestützt auf Artikel 276 Absatz 3 und Artikel 280 Absatz 5 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6),

unter Hinweis auf die Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten (7),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0009/2008),

A.

angesichts des Inhalts von Artikel 280 Absätze 1 und 2 des EG-Vertrags,

B.

in der Erwägung, dass in Artikel 53b Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (8) (Haushaltsordnung) Folgendes festgelegt ist:

„(2)   Unbeschadet zusätzlicher Bestimmungen in den maßgeblichen Sektorverordnungen und damit bei der geteilten Mittelverwaltung gewährleistet ist, dass die Mittel gemäß den geltenden Regeln und Grundsätzen verwendet werden, erlassen die Mitgliedstaaten alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um die finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu schützen. Zu diesem Zweck haben sie insbesondere

a)

sich davon zu überzeugen, dass die aus dem Haushalt finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt werden;

b)

Unregelmäßigkeiten und Betrug vorzubeugen und bei Vorliegen von Unregelmäßigkeiten und Betrug angemessen zu handeln;

c)

rechtsgrundlos gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge oder wegen Unregelmäßigkeiten oder Fehlern entgangene Beträge einzuziehen;

d)

über die maßgeblichen Sektorverordnungen und im Einklang mit Artikel 30 Absatz 3 jedes Jahr eine angemessene nachträgliche Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Haushaltsmitteln sicherzustellen.

Zu diesem Zweck führen die Mitgliedstaaten Kontrollen durch und richten ein effizientes und wirksames System der internen Kontrolle … ein. (…)“

Betrag der gemeldeten Unregelmäßigkeiten

1.

begrüßt, dass die Berichte über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften, insbesondere der Bericht zum Haushaltsjahr 2006, analytischer geworden sind; stellt indessen fest, dass den Statistiken sehr heterogene nationale Strukturen mit unterschiedlichen Verwaltungs-, Rechts-, Kontroll- und Prüfungssystemen zugrunde liegen;

2.

fordert, dass die Jahresberichte über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften sowie die auf der Grundlage dieser Berichte ausgearbeiteten Berichte des Europäischen Parlaments auf die Tagesordnung des Rates gesetzt werden und dass der Rat anschließend dem Parlament und der Kommission seine Bemerkungen mitteilt;

3.

stellt fest, dass sich der Gesamtbetrag der gemeldeten Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Eigenmittel, Agrarausgaben und strukturpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2006 auf rund 1 143 Millionen EUR belief (Haushaltsjahr 2005: 1 024 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2004: 982,3 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2003: 922 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2002: 1 150 Millionen EUR), wobei sich die Beträge, die die Mitgliedstaaten der Kommission 2006 mitgeteilt haben, wie folgt verteilen:

Eigenmittel: 353 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 328,4 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 212,4 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 269,9 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 367 Millionen EUR),

Garantien im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL): 87 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 102 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 82,1 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 169,7 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 198,1 Millionen EUR),

strukturpolitische Maßnahmen: 703 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 601 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 694,5 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 482,2 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 614,1 Millionen EUR),

stellt ferner fest, dass sich die gemeldeten Unregelmäßigkeiten im Bereich der Heranführungshilfen im Jahr 2006 auf insgesamt 12,32 Millionen EUR beliefen (Haushaltsjahr 2005: 17,6 Millionen EUR);

4.

ist der Auffassung, dass die jährlichen Schwankungen des Schadensvolumens aufgrund von Unregelmäßigkeiten von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst sein können;

5.

unterstreicht, dass eine der Kommission gemeldete hohe Zahl von Unregelmäßigkeiten nicht notwendigerweise ein hohes Betrugsvolumen bedeutet; sie kann auch ein Beweis für die Wirksamkeit der vorhandenen Kontrollsysteme und für eine enge Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Kommission sein; begrüßt, dass die Kommission in ihrem Jahresbericht für 2006 die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit hervorgehoben hat;

Allgemeine Analyse

6.

stellt fest, dass sich das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Eigenmittel von 328 Millionen EUR (2005) auf 353 Millionen EUR (2006) erhöht hat (+ 7 %); besonders betroffen von Unregelmäßigkeiten waren Fernsehgeräte (2005: 69 Millionen EUR; 2006: 62,3 Millionen EUR) und Zigaretten (2005: 30,9 Millionen EUR; 2006: 27,6 Millionen EUR); in Italien und in den Niederlanden hat die Zahl der Fälle deutlich zugenommen (+ 122 % bzw. + 81 %); 113,4 Millionen EUR (32 %) wurden im Jahr 2006 eingezogen;

7.

weist darauf hin, dass das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Agrarausgaben von 105 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 87 Millionen EUR im Jahr 2006 zurückgegangen ist; auf Spanien, Frankreich und Italien entfielen 57,2 % der Unregelmäßigkeiten im Wert von 64,9 Millionen EUR, und die am stärksten betroffenen Sektoren waren die Entwicklung des ländlichen Raums, Rind- und Kalbfleisch sowie Obst und Gemüse;

8.

begrüßt die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (9) (GAP), mit der den Mitgliedstaaten ein vereinfachter und wirksamerer Rechtsrahmen für die Wiedereinziehung zu Unrecht geleisteter Zahlungen an die Hand gegeben werden soll; fordert die Kommission auf, die Anwendung dieses Rechtsakts zu bewerten und ihm einen Bericht hierüber vorzulegen;

9.

freut sich darüber, dass das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), über das 68 % der Vorgänge laufen, ordnungsgemäß funktioniert und dass mit seiner Hilfe ein beträchtlicher Teil der Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden konnte;

10.

stellt mit Sorge fest, dass der Umfang der Wiedereinziehungen zu Unrecht gezahlter Beträge weiterhin gering ist und von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variiert, und fordert, da die Aussichten für eine Wiedereinziehung im Laufe der Zeit abnehmen, die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Wiedereinziehungsrate bei den zu Unrecht ausgezahlten Beträgen zu intensivieren;

11.

ist der Auffassung, dass die Kommission Korrekturmaßnahmen anwenden sollte, wenn sich die Wiedereinziehung in einem bestimmten Mitgliedstaat systematisch auf einem niedrigen Niveau bewegt;

12.

unterstützt die Kommission voll und ganz bei der strikten Anwendung der Rechtsvorschriften über die Aussetzung von Zahlungen und fordert mit Nachdruck, dass auch auf die GAP-Finanzmittel das gleiche Verfahren angewandt wird, wie es die Maßnahmen darstellen, die bereits eingeleitet wurden (10), damit keine Mittel ausgezahlt werden, wenn die Kommission keine absolute Gewähr für die Zuverlässigkeit der Management- und Kontrollsysteme des Mitgliedstaates hat, der diese Mittel erhält;

13.

fordert die Kommission auf, Wirksamkeit und Transparenz der Überwachungssysteme im Zusammenhang mit den Zahlungen an die Landwirte im Rahmen ihres Jahresberichts über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu bewerten;

14.

begrüßt die Arbeiten der Task Force „Einziehung“ (11), die eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten der vorausgegangenen Jahre bereinigen konnte (1971 bis 2006: 3 061 Millionen EUR); aufgrund dieser Arbeiten haben die Mitgliedstaaten 898 Millionen EUR eingezogen und 1 200 Millionen EUR konnten im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens abgerechnet werden; unterstreicht jedoch, dass die Mitgliedstaaten viel wachsamer sein sollten, um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden und Gelder einzuziehen;

15.

stellt fest, dass die Kommission ihren zweiten Bericht über die Mängel bei der Durchführung des Systems der „schwarzen Liste“ (Verordnung (EG) Nr. 1469/95 des Rates (12)) angenommen hat, und fordert eine breitere Debatte innerhalb der EU-Organe über das künftige Vorgehen, wobei am ehesten eine deutliche Erhöhung der Strafgelder für jene Mitgliedstaaten in Frage kommt, die ihren Verpflichtungen im Bereich der Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beträge nicht nachkommen;

16.

weist darauf hin, dass sich das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den strukturpolitischen Maßnahmen um 17 %, von 601 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 703 Millionen EUR im Jahr 2006 (517 Millionen EUR bei den Strukturfonds und 186 Millionen EUR beim Kohäsionsfonds), erhöht hat; die Unregelmäßigkeiten betrafen hauptsächlich (zu 75 %) den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF); für rund 85 % des Schadensvolumens für 2006 bei den Strukturfonds (438,1 Millionen EUR) zeichneten Deutschland, Spanien, Italien, Portugal und das Vereinigte Königreich verantwortlich; in vielen Fällen wurden von den Begünstigten nicht förderfähige Ausgaben in Rechnung gestellt; der Sachverhalt wurde bei der Kontrolle der Dokumente aufgedeckt;

17.

bedauert, dass von den 95 im Rahmen der Strukturfonds finanzierten und im laufenden Programmplanungszeitraum geprüften Projekten 60 wesentliche Fehler bei den gemeldeten Projektausgaben aufwiesen, womit die Zahl der Unregelmäßigkeiten gegenüber dem Vorjahr zunahm; vertritt die Auffassung, dass eine größere Zahl von Projekten geprüft werden sollte, damit die daraus resultierenden Schlussfolgerungen die Formulierung klarer Empfehlungen zur Verbesserung der Haushaltsführung erlauben;

18.

stellt fest, dass für 2006 von den 703 Millionen EUR noch 266,5 Millionen EUR wiedereingezogen werden müssen, während für die Vorjahre 762 Millionen EUR noch nicht wiedereingezogen wurden; fordert die Kommission auf, die zuständigen Ausschüsse des Parlaments alle drei Monate über die erzielten Fortschritte und die speziellen Maßnahmen zu unterrichten, die getroffen wurden, um die Wiedereinziehung der ausstehenden Beträge zu beschleunigen;

19.

weist darauf hin, dass das Schadensvolumen bei den Heranführungshilfen von 26,5 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 12,3 Millionen EUR im Jahr 2006 zurückgegangen ist; die häufigsten Fehler waren die Inrechnungstellung nicht förderfähiger Ausgaben und die Nichteinhaltung der Vertrags- oder Rechtsbestimmungen; seit Einführung der Hilfen wurden 11 Millionen EUR wiedereingezogen; es müssen jedoch noch 14 Millionen EUR wiedereingezogen werden;

20.

ist nach wie vor überzeugt, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen, einschließlich des Europäischen Rechnungshofs, zu einem politischen Einvernehmen über den Begriff „hinnehmbare Fehlerquote“ gelangen müssen, wenn eine positive Zuverlässigkeitserklärung erreicht werden soll;

Schwachstellen

21.

fordert die Kommission auf, in ihren Jahresbericht 2008 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften eine Analyse der in den Mitgliedstaaten für die Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten vorhandenen Strukturen aufzunehmen; in dieser Analyse müssten unter anderem folgende Fragen beantwortet werden, damit sich das Parlament ein klareres Bild von der Umsetzung des Rechtsrahmens für das „Betrugsbekämpfungsnetz“ machen kann:

Welche nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten sind von dieser Aufgabe betroffen?

Wie organisieren sie ihre Zusammenarbeit?

Welche Prüfungsbefugnisse besitzen die nationalen Behörden?

Arbeiten die nationalen Behörden auf der Grundlage einer Jahresplanung?

Sind sie verpflichtet, einen Bericht über die bei ihrer Kontrolltätigkeit zu verfolgenden Ziele auszuarbeiten?

Sind die nationalen Behörden verpflichtet, einen Bericht über die Verwendung der EU-Gelder zu erstellen?

Wie arbeiten sie mit OLAF zusammen und auf welche Weise werden ihre Feststellungen der Kommission mitgeteilt?

Zu welchen europäischen Datenbanken haben sie unmittelbaren Zugang?

Auf welche nationalen Datenbanken kann die Kommission zugreifen?

Wie hoch sind die geschätzten Kosten der Kontrollen?

Welche Mechanismen gibt es für die Meldung von Unregelmäßigkeiten?

Wie ist der Stand der Durchführung der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates?

22.

fordert die Kommission auf, in Bezug auf den Bereich der Eigenmittel mitzuteilen, welche weiteren Maßnahmen sie treffen wird, um der betrügerischen Einfuhr von Fernsehgeräten, Zigaretten und nachgeahmten Produkten generell ein Ende zu bereiten; stellt in diesem Zusammenhang mit Befriedigung fest, dass OLAF eine Außenstelle in China errichten konnte; ermutigt die Kommission, verstärkt gegen die Nachahmung vorzugehen; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Jahresberichts über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften für 2007, der im Juli 2008 veröffentlicht wird, über die Initiativen und Maßnahmen Bericht zu erstatten, die auf der Grundlage der Entschließung des Parlaments vom 11. Oktober 2007 zu den Auswirkungen der Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Philip Morris über die verstärkte Bekämpfung von Betrug und Zigarettenschmuggel und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments für das gemeinschaftliche Versandverfahren (13) getroffen wurden;

23.

hält es für absolut inakzeptabel, dass Deutschland und Spanien der Kommission seit vielen Jahren keine Informationen in elektronischer Form über die Unregelmäßigkeiten im Bereich der Agrarausgaben übermittelt haben; stellt außerdem fest, dass diese beiden Länder für 38 % (33,2 Millionen EUR) der Unregelmäßigkeiten verantwortlich sind und dass Deutschland keine Daten mehr über die betroffenen Personen und Gesellschaften übermittelt, obgleich es dazu verpflichtet ist; fordert die Kommission daher eindringlich auf, gegen diese beiden Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und bis zum Abschluss des Verfahrens 10 % der Agrarzahlungen zurückzuhalten; fordert den Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses auf, die betroffenen Ständigen Vertretungen schriftlich um eine Erklärung zu ersuchen;

24.

ist der Ansicht, dass nicht hingenommen werden kann, dass von dem Zeitpunkt der Begehung einer Unregelmäßigkeit bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie der Kommission gemeldet wird, 39 Monate vergehen, da eine solche Verzögerung die Einziehung erschwert; möchte von der Kommission wissen, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um die Mitgliedstaaten zur Ordnung zu rufen; stellt fest, dass das Verhalten der Mitgliedstaaten einen Mangel an Wachsamkeit erkennen lässt;

25.

möchte wissen, welche Maßnahmen die Kommission getroffen hat, um die Zahl der Unregelmäßigkeiten in den Bereichen ländliche Entwicklung, Rind- und Kalbfleisch sowie Obst und Gemüse zu verringern;

26.

fordert die Kommission auf, sich unnachgiebig zu zeigen, falls Griechenland sich nicht an den Aktionsplan zur Einführung des InVeKoS hält (14); möchte darüber informiert werden, wie hoch der Gesamtbetrag der Finanzbeihilfen/Beihilfen war, der Griechenland zur Errichtung des InVeKoS aus dem Gemeinschaftshaushalt gezahlt wurde, und ob dieser Betrag zurückgefordert werden kann, wenn das System bis September 2008 nicht voll funktionsfähig ist;

27.

weist darauf hin, dass im Bereich der strukturpolitischen Maßnahmen 84 % aller Unregelmäßigkeiten in Italien (2006: 228,2 Millionen EUR), Spanien (2006: 85,7 Millionen EUR), im Vereinigten Königreich (2006: 59,8 Millionen EUR), in Portugal (2006: 37,2 Millionen EUR) und Deutschland (2006: 27,2 Millionen EUR) registriert wurden; stellt ferner fest, dass weder Deutschland noch Spanien das elektronische Modul des Informationssystems für die Betrugsbekämpfung benutzen und dass Deutschland außerdem keine Daten über die betroffenen Personen und Gesellschaften übermittelt; fordert den Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses auf, die betroffenen Ständigen Vertretungen schriftlich um eine Erklärung zu ersuchen;

28.

ist der Ansicht, dass der Programmplanungszeitraum 2000-2006 in diesem Zusammenhang bewiesen hat, dass überkomplizierte Vorschriften und unwirksame Kontroll- und Überwachungssysteme zu den festgestellten Unregelmäßigkeiten beigetragen haben; weist darauf hin, dass die Zahlungen außerdem in vielen Fällen verspätet bei den Begünstigten eingegangen sind; begrüßt daher die Verbesserungen, die die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (15) mit sich gebracht hat; wünscht, dass die regionalen und lokalen Behörden generell stärker an der Planung und Ausführung der Fonds beteiligt werden;

29.

weist darauf hin, dass es in Ziffer 11 seiner Entschließung vom 15. Juni 2006 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und zur Betrugsbekämpfung — Jahresbericht 2004 (16) die Auffassung vertreten hat, dass „im Berichtszeitraum 2005 Unregelmäßigkeiten bei den strukturpolitischen Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit gezollt werden sollte“; muss jedoch feststellen, dass sich die Situation anscheinend verschlechtert hat;

30.

ist der Ansicht, dass die Kommission den auf die missbräuchliche Verwendung von EU-Geldern spezialisierten kriminellen Netzen besondere Aufmerksamkeit widmen sollte;

31.

fordert die Kommission auf, seinem Haushaltskontrollausschuss eine detaillierte Analyse des Systems oder der Systeme zur Verfügung zu stellen, die von der organisierten Kriminalität — sei es in mafiöser oder nicht mafiöser Form — verwendet werden, um den finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu schaden;

32.

ist äußerst besorgt über die folgende Feststellung des Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs: „Die Überwachungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten waren im Allgemeinen unwirksam oder nur bedingt wirksam, und ihre Funktionsweise wird von der Kommission nur in eingeschränktem Maße überwacht.“ (17);

33.

fordert daher, dass die Mitgliedstaaten die Qualität ihrer Kontroll- und Überwachungssysteme garantieren, indem sie auf der geeigneten politischen Ebene eine nationale Verwaltungserklärung für alle der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden Gemeinschaftsmittel annehmen; fordert die Kommission auf, diese Idee aktiv zu unterstützen und in ihrem Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

34.

fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen — auch in Form von Vertragsverletzungsverfahren — gegen die Mitgliedstaaten zu ergreifen, die die Kommission nicht bei den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vorgesehenen Kontrollen vor Ort unterstützen;

35.

fordert die Kommission in diesem Zusammenhang ferner auf, die Einführung verbindlicher und vorsorglicher Elemente in künftige EU-Rechtsvorschriften im Bereich der geteilten Mittelverwaltung zu prüfen, damit zu Unrecht geleistete Zahlungen bis zum Ende des Beitreibungsverfahrens wiedereingezogen werden können, z. B. durch eine Sicherheitsleistung der Mitgliedstaaten gegenüber den Gemeinschaften für die Verwendung der EU-Gelder durch die Empfänger;

36.

weist darauf hin, dass bei den strukturpolitischen Maßnahmen für das Jahr 2006 und die Vorjahre noch über 1 000 Millionen EUR wiedereingezogen werden müssen;

37.

betont die direkte Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Wiedereinziehung von Geldern, deren Zahlung Unregelmäßigkeiten aufweist; appelliert erneut an die Kommission, Zwischenzahlungen an die Mitgliedstaaten auszusetzen, falls schwere Unregelmäßigkeiten festgestellt werden; erkennt die Notwendigkeit an, auf unzulängliche Verwaltungs und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten angemessen zu reagieren, und weist darauf hin, dass Betrügereien und Unregelmäßigkeiten der Tätigkeit der Europäischen Union und insbesondere den Projekten für Strukturmaßnahmen abträglich sind;

38.

begrüßt die Tatsache, dass im Rahmen der europäischen Transparenzinitiative Informationen über die Begünstigten der Strukturfonds veröffentlicht werden, und fordert nachdrücklich, in den Mitgliedstaaten verbindliche Verpflichtungen einzuführen, Informationen über die Projekte und Begünstigten von Mitteln im Rahmen aller der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden gemeinschaftlichen Fonds zu veröffentlichen;

39.

fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission jedes Jahr den finanziellen Verlust aufgrund endgültig eingebüßter Beträge mitzuteilen, den die Kommission in ihren Jahresbericht aufnehmen sollte;

40.

fordert außerdem die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten auf, die Kommission einschließlich OLAF einmal jährlich über die Entscheidungen der Gerichte über die betrügerische Verwendung von Strukturfondsmitteln zu unterrichten;

41.

fordert die Kommission auf, zu der negativen Bewertung ihrer Arbeit durch den Europäischen Rechnungshof Stellung zu nehmen und darzulegen, welche Schritte sie unternommen hat, um die Situation in den Mitgliedstaaten, die den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften gefährdet, zu verbessern;

42.

fordert die Kommission gleichzeitig auf, den Mitgliedstaaten öfter Bericht zu erstatten und im Einzelnen mitzuteilen, wie sie die gemeldeten Informationen genutzt und welche Maßnahmen sie aufgrund der gemeldeten Unregelmäßigkeiten eingeleitet hat;

43.

stellt fest, dass, was die Verwendung der Heranführungshilfen betrifft, Bulgarien (2006: 1,7 Millionen EUR), Polen (2006: 2,4 Millionen EUR), Rumänien (2006: 5,5 Millionen EUR) und die Slowakei (2006: 1,9 Millionen EUR) für 94 % der Unregelmäßigkeiten verantwortlich sind; stellt fest, dass die Kommission in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer gemeinsamen Auslegung und einheitlichen Anwendung der Leitlinien und Arbeitsdokumente unterstrichen hat; fordert daher die Kommission auf, ihm mitzuteilen, welche Maßnahmen sie in dieser Hinsicht getroffen hat;

44.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, noch eindeutiger und bereits von Anfang an die Unregelmäßigkeiten zu ermitteln, bei denen der Verdacht einer betrügerischen Verwendung von EU-Mitteln besteht, da die Mitgliedstaaten immer noch Schwierigkeiten haben, genau zu erkennen, wann eine Unregelmäßigkeit oder ein Betrug vorliegt und was der Kommission/OLAF gemeldet werden muss, auch wenn sie der vierteljährlichen Berichtspflicht nachkommen;

45.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Nutzung des OLAF-Informationssystems für die Betrugsbekämpfung CIGinfo (Instrument zur Übermittlung von Informationen über Beschlagnahmen von Zigaretten) zu unterstützen; ist der Ansicht, dass eine solche einzige Verwaltungs-Homepage den Datenaustausch (insbesondere über Unregelmäßigkeiten) zwischen OLAF und den Mitgliedstaaten verbessern könnte, sobald die nationalen Systeme und das europäische System kompatibel sind;

46.

begrüßt, dass der Haushaltskontrollausschuss bereits zweimal mit den Partnerinstanzen aus den nationalen Parlamenten zusammengetroffen ist; ist der Ansicht, dass jährliche Treffen der Haushaltskontrollausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments für eine Verbesserung der Kontroll- und Überwachungssysteme in den Mitgliedstaaten und die Erlangung einer nationalen Verwaltungserklärung sehr hilfreich sein könnten;

47.

wünscht, dass der Europäische Rechnungshof möglichst eng mit den nationalen und regionalen Prüfungsbehörden zusammenarbeitet, damit er zunehmend deren Berichte bei der Prüfung der Verwendung der EU-Gelder in den Mitgliedstaaten nutzen kann;

Tätigkeitsberichte von OLAF

48.

stellt fest, dass OLAF im Jahr 2006 unter Berücksichtigung des Sonderberichts 1/2005 des Europäischen Rechnungshofs umstrukturiert wurde; ist der Ansicht, dass die Arbeitsweise von OLAF vom Parlament im Rahmen des Verfahrens zur Revision der OLAF-Verordnung bewertet werden sollte;

49.

fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass die in Artikel 95 der Haushaltsordnung genannte Datenbank bis 1. Januar 2009 voll funktionsfähig ist;

50.

stellt fest, dass OLAF im Jahr 2005 802 und im Jahr 2006 826 neue Meldungen erhalten hat; begrüßt, dass es aufgrund des Bewertungssystems möglich war, die Zahl der eingeleiteten Untersuchungen auf 254 zu senken, und dass außerdem den Statistiken zufolge die meisten der abgeschlossenen Untersuchungen eine Weiterbehandlung in administrativer, finanzieller, gerichtlicher oder legislativer Hinsicht erfahren haben; weist darauf hin, dass sich die finanziellen Auswirkungen der gesamten laufenden und abgeschlossenen Fälle zum Ende des Haushaltsjahrs 2005 auf 6 600 Millionen EUR und zum Ende des Haushaltsjahrs 2006 auf 7 400 Millionen EUR beliefen und dass die am stärksten betroffenen Bereiche die Strukturfonds (2006: 1 606,7 Millionen EUR), Zigaretten (2006: 1 320,1 Millionen EUR), der Zoll (2006: 989,8 Millionen EUR) und die Mehrwertsteuer (2006: 727,8 Millionen EUR) waren;

51.

fordert die Kommission auf, eine geeignete Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Namen von Unternehmen und Personen auszuarbeiten, die Betrügereien zu Lasten der Gemeinschaft begangen haben;

52.

begrüßt die Art und Weise, wie OLAF das Parlament über die Weiterverfolgung seiner abgeschlossenen Untersuchungen unterrichtet hat; weist indessen darauf hin, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften in 20 Fällen (von 134 Fällen, in denen eine gerichtliche Verfolgung beantragt worden war) eine Weiterverfolgung wegen Verjährung oder Mangels an Beweisen abgelehnt haben;

53.

bedauert indessen, dass OLAF den Dialog über die schriftlichen Informationen, die der zuständige Ausschuss des Parlaments regelmäßig erhält, nicht, wie in der oben genannten Entschließung des Parlaments vom 15. Juni 2006 gefordert, wieder aufgenommen hat;

54.

stellt fest, dass wie in den Vorjahren die meisten Fälle in Belgien, Deutschland und Italien registriert wurden;

55.

weist auf seine oben genannte Entschließung vom 11. Oktober 2007 hin;

56.

stellt fest, dass im Jahr 2006 im Zusammenhang mit den Untersuchungen von OLAF ein einzuziehender Betrag in Höhe von über 450 Millionen EUR ermittelt wurde und dass dieser Betrag aus im Jahr 2006 abgeschlossenen Fällen (rund 114 Millionen EUR) und laufenden Weiterverfolgungsmaßnahmen (rund 336 Millionen EUR, hauptsächlich aus dem Agrarsektor (134,6 Millionen EUR) und aus dem Bereich der Strukturfonds (146,3 EUR)) herrührt;

57.

begrüßt die Zusammenarbeit zwischen OLAF, Europol, Eurojust und einigen internationalen Organisationen unter anderem zum Zweck der Bekämpfung der organisierten Kriminalität; unterstreicht gleichzeitig, dass eine solche Zusammenarbeit transparent sein muss und dass dabei die Unabhängigkeit von OLAF zu wahren ist;

58.

hat Verständnis dafür, dass die Kommission die Zahl der Sprachfassungen ihrer Berichte aus Sparsamkeitsgründen reduzieren möchte; besteht dennoch darauf, dass Anhang 2 der Jahresberichte über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Tätigkeitsberichte zumindest auf Englisch, Französisch und Deutsch vorgelegt werden;

Überarbeitung der OLAF-Verordnung

59.

erinnert die Kommission daran, dass sich das Parlament in Ziffer 30 seiner oben genannten Entschließung vom 15. Juni 2006 dafür ausgesprochen hat, „sämtliche Untersuchungsbefugnisse von OLAF in einer einzigen Verordnung zusammenzufassen“; betont gleichzeitig, dass auch die Arbeitsgruppe „Betrugsbekämpfung“ des Rates offensichtlich eine Straffung der derzeitigen Rechtsgrundlagen befürwortet (18); ersucht daher OLAF, im Rahmen seines jährlichen Tätigkeitsberichts für das Jahr 2007 dringend eine Analyse der Interoperabilität der verschiedenen Rechtsgrundlagen vorzulegen, mit denen OLAF Untersuchungsbefugnisse übertragen werden, damit die Ergebnisse dieser Analyse bei der künftigen Überarbeitung der OLAF-Verordnung berücksichtigt werden können; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Artikel 280 des EU-Vertrags über die Betrugsbekämpfung auch durch den Vertrag von Lissabon geändert wird (19);

60.

stellt fest, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 27. November 2007 in der Rechtssache Tillack gegen Belgien (Beschwerde Nr. 20477/05) entschieden hat, dass der belgische Staat mit der Durchsuchung der Räumlichkeiten des betroffenen Journalisten gegen Artikel 10 (Recht der freien Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat; weist jedoch darauf hin, dass die vorangegangenen administrativen Ermittlungen von OLAF und der Kommission nicht Gegenstand dieser Entscheidung waren; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass generell jede geeignete Maßnahme ergriffen werden muss, um die Rechte der Personen, die Gegenstand von Ermittlungen sind, zu schützen;

Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

61.

ist zutiefst besorgt wegen des finanziellen Schadens, der durch „Karussellgeschäfte“ angerichtet wird; stellt fest, dass beispielsweise das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung die Ausfälle bei den nationalen MwSt.-Einnahmen für die Jahre 2003 bis 2005 mit 17 000 bis 18 000 Millionen EUR pro Jahr ansetzt, dass die Mitgliedstaaten generell der Ansicht sind, dass ihnen jedes Jahr 10 % ihrer MwSt.-Einnahmen entgehen und dass ein Drittel dieser Ausfälle auf grenzüberschreitende „Karussellgeschäfte“ zurückzuführen ist;

62.

weist außerdem darauf hin, dass das britische Oberhaus die Ausfälle bei den nationalen MwSt.-Einnahmen im Vereinigten Königreich für das Jahr 2005/2006 mit einem Betrag zwischen 3 500 und 4 750 Millionen GBP ansetzt, was mindestens 9,6 Millionen GBP pro Tag entspricht; zitiert aus dem Bericht, in dem es heißt: „Der derzeit bei innergemeinschaftlichen MwSt.-Transaktionen bestehende Mechanismus ist untragbar.“ (20);

63.

weist darauf hin, dass nur die tatsächlichen Einnahmen bei der Einziehung der MwSt.-Eigenmittel berücksichtigt werden können;

64.

ist sehr besorgt darüber, dass sich viele Mitgliedstaaten weiterhin sträuben, die Zusammenarbeit sowohl zwischen den zuständigen nationalen Dienststellen als auch zwischen der Kommission einschließlich OLAF und den nationalen Dienststellen zu verstärken;

65.

beglückwünscht die Kommission zur ihrer Mitteilung an den Rat zu einigen Kernfragen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer MwSt-Betrugsbekämpfungsstrategie in der Europäischen Union (KOM(2007)0758); fordert folglich seinen zuständigen Ausschuss auf, die Umsetzung dieser Mitteilung aktiv zu begleiten;

66.

bedauert, dass der Rat noch nicht zu dem Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Amtshilfe zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gegen Betrug und sonstige widerrechtliche Handlungen (21) Stellung genommen hat, zu dem das Parlament am 23. Juni 2005 einen Standpunkt in erster Lesung angenommen hat (22); fordert seinen Präsidenten auf, Kontakt zur Ratspräsidentschaft aufzunehmen, um in dieser Frage voranzukommen;

67.

ist der Ansicht, dass zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden „Karussell-Betrugs“ eine bessere Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Dienststellen und mit der Kommission (OLAF) unerlässlich ist und dass in diesem Zusammenhang das System für den Austausch von MwSt.-Informationen und die Zusammenarbeit im Bereich der Analyse der Daten mit Unterstützung der Kommission (OLAF) verstärkt werden sollten;

*

* *

68.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem OLAF-Überwachungsausschuss und OLAF zu übermitteln.


(1)  http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/aar2005/doc/olaf_aar.pdf.

(2)  http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/doc/olaf_aar.pdf.

(3)  http://ec.europa.eu/anti_fraud/reports/sup-com_en.html.

(4)  ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 1.

(5)  ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.

(6)  ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1.

(7)  ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.

(8)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, p. 9).

(9)  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 (ABl. L 322 vom 7.12.2007, S. 1).

(10)  Kommissionsmitglied Danuta Hübner führte in einer schriftlichen Antwort an den Ausschuss für Haushaltskontrolle Folgendes aus: „Im Jahre 2006 hat Spanien in Erwartung der Ergebnisse von Prüfungen von Abhilfemaßnahmen Zahlungsanträge zurückgehalten. Weitere Maßnahmen sind Unterbrechungen von ESF-Zahlungen im Jahre 2005 für sämtliche Programme in England, für Ziel-3-Programme und einige regionale Programme in Frankreich und für Programme in den italienischen Regionen Kalabrien und Sizilien sowie im Jahre 2006 für EQUAL in Spanien und Italien.“

(11)  Die Task Force „Einziehung“ (TFE) wurde im Anschluss an die Ankündigung in der Mitteilung der Kommission „Verbesserung der Einziehung von Gemeinschaftsforderungen aus der direkten und geteilten Verwaltung der Gemeinschaftsausgaben“ (KOM(2002)0671 endgültig) errichtet. Die TFE ist eine gemeinsame Initiative von OLAF/AGRI unter dem Vorsitz von OLAF.

(12)  Verordnung (EG) Nr. 1469/95 des Rates vom 22. Juni 1995 über Vorkehrungen gegenüber bestimmten Begünstigten der vom EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierten Maßnahmen (ABl. L 145 vom 29.6.1995, S. 1).

(13)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0432.

(14)  Europäischer Rechnungshof, Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2006: „5.11. Die Erklärung des Generaldirektors enthält bereits das fünfte Jahr in Folge einen Vorbehalt in Bezug auf die unzureichende Umsetzung des InVeKoS in Griechenland. Für 2006 fand der Hof Bestätigung für die weiterhin fehlende Anwendung von Schlüsselkontrollen. Dies betrifft die Bearbeitung der Anträge, die Kontrollverfahren, die Vollständigkeit der Datenbank für Tiere und das Flächenidentifizierungssystem.“

(15)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1989/2006 (ABl. L 411 vom 30.12.2006, S. 6).

(16)  ABl. C 300 E vom 9.12.2006, S. 508.

(17)  Rede vor dem Haushaltskontrollausschuss am 12. November 2007.

(18)  Schreiben an den Direktor von OLAF vom 2. April 2007.

(19)  ABl. C 306 vom 17.12.2007, S. 127.

(20)  Ziffer 52 des Berichts des House of Lords, European Union Committee, Stopping the Carousel; Missing Trader Fraud in the EU, HL Paper 101, 25. Mai 2007.

(21)  KOM(2004)0509, geändert durch KOM(2006)0473.

(22)  ABl. C 133 E vom 8.6.2006, S. 105.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/16


Dienstag, 19. Februar 2008
Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen

P6_TA(2008)0053

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (2007/2185(INI))

2009/C 184 E/03

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Das globale Europa — eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure“ (KOM(2007)0183),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt — Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2006)0567),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Das globale Europa — Die handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft — Grünbuch für die öffentliche Konsultation“ (KOM(2006)0763),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu dem Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen von Drittländern gegen die Gemeinschaft (2004) (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 2006 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur im Hinblick auf den Abschluss eines Interregionalen Assoziationsabkommens (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu den Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China (6),

in Kenntnis des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Wirtschaftsreformen und Wettbewerbsfähigkeit: Kernaussagen des Europäischen Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit 2006“ (SEK(2006)1467),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Ein politischer Rahmen zur Stärkung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU — Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik“ (KOM(2005)0474),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2006,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zu dem Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie (7),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Beziehungen EU-China: Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung“ (KOM(2006)0631) und die dazugehörige Arbeitsunterlage „Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung — Strategiepapier für eine Handels- und Investitionspolitik der EU gegenüber China — Wettbewerb und Partnerschaft“ (KOM(2006)0632),

in Kenntnis der Mitteilung an die Kommission mit dem Titel „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft — eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2005)0551),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0002/2008),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Union ein entscheidender Akteur im Welthandel ist und weiterhin eine Führungsrolle im Weltwirtschaftssystem ausüben sollte, um das System gerechter zu machen und die umweltbezogenen und sozialen Rechte darin besser zur Geltung zu bringen,

B.

in der Erwägung, dass die Europäische Union weltweit der größte Exporteur von Waren und der größte Anbieter von Dienstleistungen ist und deshalb ein starkes Interesse hat, darauf hinzuwirken, dass sich neue Märkte für Waren, Dienstleistungen und Investitionen öffnen,

C.

unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union ambitioniertere und stärker in die Zukunft gerichtete Strategien umsetzen sollte, um den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen und sich einem stärkerem Wettbewerb seitens großer aufstrebender Volkswirtschaften zu stellen, dabei aber das europäische wirtschafts-, regional- und sozialpolitische Modell beizubehalten sowie die Menschenrechte und die Sozial- und Umweltstandards zu fördern,

D.

unter Hinweis darauf, dass wirtschaftspolitische Offenheit nach innen und außen entscheidende Bedeutung für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum und für die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit hat, und dass die Europäische Union sich deshalb im Rahmen ihrer Marktöffnungsstrategie weiterhin um die Öffnung der EU-Märkte bemühen und zugleich ihren Handelspartnern nahe legen sollte, die eigenen Schranken zu beseitigen und ihre Märkte weiter zu öffnen,

E.

unter Hinweis darauf, dass die heimischen Hersteller der Europäischen Union durch angemessenen Zugang zu den Märkten von Drittstaaten ihre Führungsposition bei Waren und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung behaupten, die Innovation ihrer Produkte ausbauen, die Kreativität fördern, Rechte des geistigen Eigentums schützen und in wesentlichem Umfang Kostendegression erreichen können,

F.

in der Erwägung, dass infolge der Entwicklung des internationalen Handels der Zugang zu Drittlandsmärkten ebenso große Bedeutung erlangt wie der Schutz der EU-Märkte vor unlauteren Handelspraktiken,

G.

unter Hinweis darauf, dass die Liberalisierung des Handels und das zunehmende Handelsvolumen den internationalen Wettbewerb begünstigen, aber auch die Gefahr erhöhen, dass Ausfuhren an Handelsschranken stoßen, was sich schädlich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auswirkt,

H.

unter Hinweis darauf, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union zweifellos von protektionistischen Verhaltensweisen — innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft — beeinträchtigt wird, die nicht auf den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) beruhen,

I.

in der Erwägung, dass der Abbau von Handelsschranken mit Sicherheit die Ausfuhr europäischer Waren und Dienstleistungen expandieren lassen und für ein stetiges Wachstum der Wirtschaft der Europäischen Union sorgen wird,

J.

in der Erwägung, dass die Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen, von den Handelspartnern der Europäischen Union weltweit nicht wirksam geschützt werden,

K.

unter Hinweis darauf, dass es als äußerst wichtig ist, Unterschiede zu machen zwischen von vornherein ungerechtfertigten Handelsschranken, die sich aus der inkohärenten Umsetzung etablierter bilateraler und multilateraler handelspolitischer Regeln ergeben, und Handelsschranken als Ergebnis der legitimen Rechtsetzungs- und Verwaltungstätigkeiten von Behörden, die von anderen als handelspolitischen Bereichen ausgehen, jedoch unbeabsichtigte Auswirkungen auf den Handel haben,

L.

in der Erwägung, dass schwerfällige Zollabfertigungsverfahren bei Einfuhr, Ausfuhr und Transit, Beschränkungen aus Gründen der Gesundheit und der Pflanzengesundheit, die sich nicht mit geltenden WTO-Regeln rechtfertigen lassen, die unlautere Anwendung von Handelsschutzinstrumenten und ein unzulänglicher Schutz von Rechten des geistigen Eigentums eindeutig von vornherein ungerechtfertigte Handelsschranken sind, gegen die vorgegangen werden muss, um den Marktzugang für europäische Unternehmen zu verbessern,

M.

in der Erwägung, dass es zwar extrem schwierig ist, den Umfang des EU-Handels, der von auswärtigen Marktbeschränkungen behindert wird, einigermaßen genau zu schätzen, dass aber Handelsschranken eindeutig erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtexportleistung der Europäischen Union haben,

N.

unter Hinweis darauf, dass die Wirtschaft der Europäischen Union generell in solchen Industriestaaten stärker präsent ist, die eine statische Nachfrage aufweisen, deutlich weniger präsent dagegen in Gebieten mit schnellem Wachstum und auf aufstrebenden Märkten wie China und Indien,

O.

unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union allgemein als überaus offener und transparenter Markt gilt, der seriös gegen wettbewerbsfeindliches Verhalten vorgeht und allen Einfuhren ohne Ansehen ihrer Herkunft faire Bedingungen garantiert,

P.

in der Erwägung, dass hohe Zölle noch immer ein wesentliches Handelshemmnis sind, gerade in den Beziehungen zu wichtigen aufstrebenden Ländern,

Q.

unter Hinweis darauf, dass die WTO das einzige wirkungsvolle Forum für die Bemühungen ist, weltweit Marktöffnung und gerechte und ausgewogene Handelsbedingungen zu schaffen und dass die Durchsetzung des europäischen Modells der Entscheidungsstrukturen zur weiteren Entwicklung geeigneter und fairer Regeln beitragen und ein stabileres und verbindlicheres Welthandelssystem gewährleisten muss,

R.

unter Hinweis darauf, dass es im allgemeinen Interesse der Kommission liegt, dafür zu sorgen, dass die handelsrechtlichen Vorschriften und die handelsbezogenen Verhaltensweisen ihrer Partner möglichst weitgehend mit den WTO-Regeln und anderen internationalen Rechtsregeln in Einklang stehen,

S.

unter Hinweis darauf, dass Handelshemmnisse und jenseits der Grenzen aufgebaute Hemmnisse nicht nur dem Warenhandel schaden, sondern auch den Handel mit Dienstleistungen und das öffentliche Auftragswesen erheblich beeinträchtigen,

T.

unter Hinweis darauf, dass die Lösung von Problemen und ein größerer Erfolg beim Eintreten für die berechtigten Interessen und Erwartungen der Wirtschaft für die Europäische Union auch Vorteile durch mehr Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit brächte,

U.

in der Erwägung, dass zur Erreichung der Ziele der überarbeiteten Lissabon-Agenda die Unternehmen in der Europäischen Union stabile Wettbewerbspositionen auf den Weltmärkten aufbauen und aufrechterhalten müssen,

V.

in der Erwägung, dass diese Wettbewerbsfähigkeit, gerade im Fall der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zunehmend an Forschung, Entwicklung, Innovation und Rechte des geistigen Eigentums gebunden ist,

W.

in der Erwägung, dass zwei Grundvoraussetzungen für diese Wettbewerbsfähigkeit zum einen in einer sicheren Energieversorgung und zum anderen in einem ungehinderten Zugang der EU-Unternehmen zu den neuesten Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie bestehen,

Allgemeines

1.

betont, dass die erfolgreiche Umsetzung einer überarbeiteten und ambitionierter gefassten Strategie für die Öffnung der Märkte mit dem Ziel, europäischen Waren und Dienstleistungen neue Weltmärkte zu öffnen, voraussichtlich nicht nur die weltweite Rolle der Europäischen Union stärken, sondern auch die bestehenden Arbeitsplätze schützen und neue Arbeitsplätze in Europa schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union verbessern und damit erheblich zum Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie beitragen wird;

2.

weist darauf hin, dass die Marktöffnungsstrategie der Europäischen Union speziell auf die entwickelten und die aufstrebenden Volkswirtschaften abzielen soll;

3.

betont, dass der Erfolg der Europäischen Union bei der Ausfuhr in industrialisierte und sich rasch entwickelnde Volkswirtschaften häufig dadurch behindert wird, dass es an Gegenseitigkeit bezüglich der Marktzugangsbedingungen fehlt, dass die Regeln des internationalen Handels unzulänglich eingehalten werden und dass unlautere Handelspraktiken um sich greifen;

4.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die berechtigten handelspolitischen Interessen der Europäischen Union gegen missbräuchliche oder unfaire Handelspraktiken von Drittstaaten geschützt werden; ist der Auffassung, dass die Europäische Union zügig und entschlossen reagieren sollte, wenn Drittstaaten ungerechtfertigterweise den Zugang von EU-Unternehmen zu ihren Märkten beschränken;

5.

betont, dass Fragen der Regulierung im internationalen Handel mehr und mehr an Bedeutung gewinnen; verlangt mehr Gleichklang zwischen den Regeln und Verfahrensweisen der Europäischen Union und denjenigen ihrer Haupthandelspartner; betont, dass die Harmonisierung von Regeln und Vorschriften nicht eine Lockerung von Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltschutz- und Sozialvorschriften in Europa, sondern vielmehr die Übernahme besserer Vorschriften durch die Haupthandelspartner der Europäischen Union bewirken sollte;

6.

ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten um ein langfristig angelegtes Vorgehen gegenüber strukturellen Verzerrungen, die ihrem Wesen nach voraussichtlich auch dann fortbestehen oder erneut auftreten, wenn die Kommission Maßnahmen getroffen hat; fordert die Kommission auf, Fälle, in denen eine baldige Beseitigung von Handelsschranken nicht wahrscheinlich ist, nicht zu vernachlässigen, soweit diese Beseitigung in jedem Fall notwendig ist, um auf wichtigen auswärtigen Märkten gleiche Spielregeln wiederherzustellen;

7.

fordert die Kommission auf, erhebliche und systematische Verletzungen der Abkommen und Regeln der WTO und sonstiger Vorschriften über den internationalen Handel als Zustände zu betrachten, die sofort abgestellt werden müssen, und dafür zu sorgen, dass die Durchsetzung solcher Rechtsregeln nicht politischen und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten, außer den für den Einzelfall relevanten, untergeordnet wird;

8.

legt Drittstaaten dringend nahe, die Beschränkungen für ausländisches Eigentum in Bezug auf europäische Unternehmen aufzuheben und diskriminierende Rechtsvorschriften zu beseitigen;

9.

begrüßt den von der Kommission vorgeschlagenen Ansatz zur Auswahl der Prioritäten auf dem Feld der Marktöffnung, verlangt aber von ihr, auch weitere Kriterien zu berücksichtigen, die bewirken würden, dass diese neue Initiative möglichst vielen Wirtschaftsakteuren in der Europäischen Union und besonders den KMU, zugute kommt, deren Überleben unweigerlich von der klaren Festlegung und wirksamen Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und konkreten Beschränkungen von Monopoleinkünften abhängt;

10.

betont, dass eine erfolgreiche Bekämpfung von Handelsschranken sich stimulierend auf Investitionen, Produktion und Handel in der Europäischen Union und der ganzen Welt auswirken wird, indem unter anderem die Marktzugangsbedingungen transparenter, berechenbarer und wettbewerbskonformer gemacht werden und die Bande zwischen der Europäischen Union und internationalen Märkten neu geschaffen oder gestärkt werden;

11.

vertritt die Auffassung, dass Freihandelsabkommen mit den Partnerländern der Europäischen Union keinen Sinn haben, wenn sie nicht in wesentlichem Umfang Marktzugang und konkrete Fortschritte bei der Reduzierung und letztlich der Abschaffung nichttarifärer Hemmnisse bewirken, die wohlgemerkt den Handel häufig stärker beeinträchtigen als tarifäre Hemmnisse;

Mitteilung der Kommission

12.

begrüßt die Initiative der Kommission, eine stärkere Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure zu schaffen, die es insbesondere darauf auszurichten gilt, konkrete Ergebnisse für europäische Unternehmen zu erreichen, indem der Marktzugang auf aufstrebenden Märkten verbessert wird, auf denen europäische Unternehmen vor neuen und komplexen Handels- und Investitionsschranken stehen; begrüßt die Initiative der Kommission, die Ziele und Instrumente der Handelspolitik und der Marktzugangsstrategie der Europäischen Union so zu koordinieren, dass deren Potenzial in den Bereichen internationaler Handel und weltweite Wettbewerbsfähigkeit wirkungsvoll genutzt werden kann;

13.

begrüßt besonders die Vorschläge der Kommission zur Schaffung einer stärkeren Partnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Unternehmen der Europäischen Union zu dem Zweck, die Wirtschaftsakteure unmittelbar bei der Überwindung der konkreten Schwierigkeiten beim Zugang zu Drittlandsmärkten in einer Weise und einem Zeitrahmen zu unterstützen, die der ökonomischen Realität entsprechen;

14.

ist der Auffassung, dass die Kommission wesentlich zur Verwirklichung der neuen Marktöffnungsstrategie beitragen kann, indem sie für ein geeignetes Maß an Koordinierung zwischen den Maßnahmen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene sorgt und dadurch Ressourcen nutzbar macht, die andernfalls aufgesplittert blieben, und indem sie einen wirkungsvolleren Schutz der Ansprüche und Interessen der europäischen Exporteure sicherstellt;

15.

ist der Auffassung, dass die Rolle der Europäischen Union — in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und des Gleichgewichts zwischen den bestehenden Zuständigkeiten — unverzichtbar ist, wenn es darum geht, im internationalen Handel gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zu gewährleisten;

16.

betont, wie wichtig eine regelmäßige qualitative und quantitative Bewertung der Ergebnisse der Marktöffnungsstrategie im Hinblick auf die Beurteilung ihrer Wirksamkeit ist; fordert die Kommission auf, einen angemessenen Aktionsplan zur Förderung der Marktöffnung zu entwickeln und dem Parlament alljährlich einen Bericht über die Marktöffnung vorzulegen, so wie es bei den handelspolitischen Schutzinstrumenten bereits der Fall ist;

17.

fordert die europäischen Unternehmen, die legitim inner- und außerhalb der Europäischen Union miteinander konkurrieren, nachdrücklich auf, gemeinsam eine neue Markterschließungsstrategie zu entwickeln, wobei die Erschließung ausländischer Märkte sowie freier und fairer Handel in ihrem gemeinsamen Interesse liegen und gemeinsame koordinierte Bemühungen erfordern;

18.

bedauert, dass einige vernünftige und bewährte Empfehlungen der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Verbraucherverbände und der Zivilgesellschaft in der erwähnten Mitteilung „Das globale Europa — eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure“ nicht berücksichtigt wurden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sie bei der Umsetzung der genannten Mitteilung zu berücksichtigen;

Marktöffnungsinitiativen in der Europäischen Union

19.

betont die Notwendigkeit einer weiter reichenden Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung von Informationen und bewährter Praxis; fordert die Mitgliedstaaten auf, Netze von nationalen oder, falls zweckmäßig, regionalen Helpdesks zu schaffen, die Informationen und Ansprüche zentral erfassen, wobei besonders auf die Interessen und Bedürfnisse der KMU zu achten ist;

20.

ist der Auffassung, dass der Erfolg solcher Netze erheblich größer würde, wenn an der Netzbildung nationale und örtliche Wirtschaftsverbände, Handelskammern, Verbände von kleinen und mittleren Unternehmen und den Handel fördernde Stellen beteiligt würden;

21.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Beratenden Ausschuss für den Marktzugang zu stärken und eine ständige Verbindung zu dem Ausschuss „Artikel 133“ (benannt nach dem einschlägigen Artikel des Vertrags), dem im Rahmen der Handelshemmnis-Verordnung eingesetzten Ausschuss und den anderen maßgeblichen Ausschüssen zu gewährleisten;

22.

fordert die Kommission auf, einen ständigen Dialog vorzusehen, der es den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls den Regionen und anderen europäischen Beteiligten ermöglicht, Informationen auszutauschen sowie Strategien und Prioritäten festzulegen;

23.

fordert die Kommission auf, folgende Maßnahmen bei der Umsetzung ihrer Marktöffnungsstrategie in Betracht zu ziehen:

Einstellung von mehr Bediensteten in dem Referat in Brüssel, das mit Marktöffnungsangelegenheiten befasst ist;

Einrichtung eines nutzbringenden Beschwerderegisters bei der GD Handel;

Formulierung strukturierter Leitlinien für das Vorgehen gegen die einzelnen Kategorien nichttarifärer Hemmnisse;

Einrichtung eines Helpdesks für die Mitgliedstaaten und die Unternehmen bei der GD Handel (wobei eine Abteilung für KMU zur Verfügung stehen soll);

Überarbeitung und Verbesserung der Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit den von der Kommission bereitgestellten Dienstleistungen auf dem Gebiet der Marktöffnung unter besonderer Berücksichtigung der KMU;

Erhöhung der Zahl potenzieller Nutzer durch ein Angebot an grundlegenden Informationen (z. B. Broschüren und Faltblätter) in allen Amtssprachen der Europäischen Union;

Verbesserung der Marktzugangsdatenbank dahingehend, dass sie den Bedürfnissen der Unternehmen besser gerecht wird und benutzerfreundlicher wird;

Verbesserung der internen Zusammenarbeit, Kohärenz und Kommunikation zwischen den Dienststellen der Kommission, die mit Marktöffnungsangelegenheiten befasst sind;

Beteiligung von Unternehmensvertretern der Wirtschaft an der Tätigkeit des Beratenden Ausschusses für den Marktzugang;

Ausarbeitung strukturierter Leitlinien für Prioritäten einschließlich der Frage, welche Märkte, Sektoren und Hindernisse im Mittelpunkt stehen sollten;

Ausbau ihrer Rolle in internationalen Normungsgremien wie der Internationalen Organisation für Normung (ISO);

Marktöffnungsinitiativen in Drittstaaten

24.

fordert eine systematischere Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in Drittländern, durch die diplomatische und staatliche Ressourcen für das Vorgehen gegen Marktzugangsprobleme effizienter genutzt werden könnten;

25.

betont, dass den Delegationen der Kommission und den in Drittländern neu geschaffenen Kompetenzteams für die Marktöffnung ein eindeutig und ambitioniert gefasstes Mandat erteilt werden muss; bekräftigt, dass die Marktöffnungsstrategie nur dann erfolgreich sein wird, wenn die Mitgliedstaaten bereit sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Interessen und Ziele eigene personelle wie auch finanzielle Mittel beizusteuern;

26.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit europäischen Handelskammern, mit Handelsverbänden und mit in Drittstaaten angesiedelten Handelsförderungsstellen der Mitgliedstaaten auszubauen und für einen geeigneten Informationsaustausch zwischen den Delegationen, den Botschaften der Mitgliedstaaten, sonstigen staatlichen Außenhandelsstellen und interessierten europäischen Wirtschaftsverbänden zu sorgen;

27.

fordert die Kommission auf, eine Neugewichtung und letztlich eine Verstärkung des Einsatzes personeller Mittel für ihre Delegationen vorzunehmen, damit mehr Personal für die Einsetzung und die wirkungsvolle Arbeit von Teams für Marktzugang, vor allem in den wichtigsten Delegationen, wie unter anderem in Peking, Neu-Delhi, Moskau und Brasilia, zur Verfügung steht;

Sektorbezogene Anliegen

28.

befürwortet die Schaffung gezielter Initiativen im Rahmen der Marktöffnungsstrategie, durch die besonders gegen Schranken in den Bereichen Dienstleistungen, öffentliche Aufträge, Investitionen und Rechte des geistigen Eigentums, Zollverfahren, staatliche Beihilfen und sonstige Subventionen vorgegangen werden kann und die es ermöglichen, für die Einführung von Wettbewerbsvorschriften und deren ordnungsgemäße Einhaltung in Drittstaaten zu sorgen;

29.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die KMU stetigen Nutzen aus den neuen Marktöffnungsinitiativen ziehen können; fordert die Kommission auf, Ad-hoc-Maßnahmen zur Stärkung der Präsenz von Erzeugnissen von KMU auf Drittlandsmärkten und zum Schutz ihrer berechtigten Interessen vor einseitigen Praktiken des jeweiligen Drittstaats festzulegen;

30.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der gemeinsamen Außenhandelspolitik speziell auf das Problem der Beschränkungen, denen europäische Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Internet und Informationsgesellschaft in Drittstaaten unterliegen, einzugehen und alle unnötigen Einschränkungen bei der Erbringung dieser Dienstleistungen als Handelshemmnisse zu betrachten;

Multilateraler Ansatz

31.

betont, dass gemeinsam mit den Haupthandelspartnern der Europäischen Union (wie den Vereinigten Staaten, Kanada und Japan) Synergien geschaffen werden müssen, um eine gemeinsame Marktöffnungsstrategie festzulegen und den Weg für ein dringend benötigtes multilaterales Übereinkommen über Marktzugang freizumachen;

32.

bekräftigt, dass die internationale Zusammenarbeit und Annäherung im Bereich der Ordnungspolitik weiter gefördert werden muss, damit verschwenderische Doppelarbeit verhindert und die Kosten für Verbraucher, Wirtschaft und Regierungen gesenkt werden können; fordert die Kommission auf, auf multilateraler und bilateraler Ebene die stufenweise Annäherung der Normen und Regeln der Europäischen Union und ihrer Handelspartner zu fördern;

33.

fordert die Kommission auf, gezielte WTO-Mechanismen zu fördern, die eine zügigere Erörterung von Schritten gegen neue und noch aufkommende nichttarifäre Hemmnisse möglich machen; ist der Ansicht, dass die Kommission in diesem Zusammenhang auch weiteren Handelspartnern nahe legen sollte, die Notifizierungsverfahren im Rahmen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse stärker zu nutzen;

34.

fordert nachdrücklich, dass die Durchsetzung nach wie vor eindeutig im Mittelpunkt steht und gewährleistet wird, dass Drittländer ihren Verpflichtungen im Rahmen der WTO nachkommen, indem dieser Anspruch mithilfe des WTO-Streitbeilegungsmechanismus durchgesetzt wird;

Zukunftsperspektive

35.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union — soweit entwicklungspolitische Anliegen kein anderes Vorgehen rechtfertigen — alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen sollte, um Zugeständnisse von ihren Handelspartnern zu erreichen, die deren jeweiligem Entwicklungsstand angemessen sind;

36.

fordert die Kommission auf, in die Freihandelsabkommen der neuen Generation und sonstige Abkommen mit Auswirkungen auf den Handel eindeutige Durchsetzungs- und Streitbeilegungsbestimmungen aufzunehmen, die besonders zum Vorgehen gegen jenseits der Grenzen aufgebaute Hemmnisse geeignet sind;

37.

fordert die Handelspartner der Europäischen Union auf, alle Hindernisse schrittweise zu verringern oder abzubauen, die den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen beschränken, und stattdessen die beiderseitigen Marktchancen auf der Basis der Gegenseitigkeit zu optimieren, auch indem sie die in bilateralen, regionalen und multilateralen Verhandlungen beschlossenen Maßnahmen zur Öffnung der Märkte hinreichend umsetzen;

38.

fordert die Kommission auf, ihm alljährlich über die Fortführung und die Ergebnisse der Marktöffnungsstrategie zu berichten und dabei besonders auf die vorgegebenen Prioritäten einzugehen;

*

* *

39.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 400.

(2)  ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 276.

(3)  ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 155.

(4)  ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 182.

(5)  ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 235.

(6)  ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 103.

(7)  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 321.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/23


Dienstag, 19. Februar 2008
Machtmissbrauch durch große Supermarktketten

P6_TA(2008)0054

Erklärung des Europäischen Parlaments zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen

2009/C 184 E/04

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass in der gesamten Europäischen Union der Einzelhandel zunehmend von einer kleinen Zahl von Supermarktketten beherrscht wird,

B.

in der Erwägung, dass diese Einzelhändler rasch die Kontrolle über den einzig wirklichen Zugang von Bauern und anderen Lieferanten zu den Verbrauchern in der EU erlangen,

C.

in der Erwägung, dass Erkenntnisse aus der gesamten Europäischen Union darauf hindeuten, dass große Supermärkte ihre Kaufkraft dazu missbrauchen, die an Zulieferer (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union) bezahlten Preise auf unhaltbare Niveaus zu drücken und ihnen unfaire Bedingungen zu diktieren,

D.

in der Erwägung, dass eine derartige Druckausübung auf die Zulieferer nachteilige Folgewirkungen sowohl auf die Qualität der Beschäftigung als auch auf den Umweltschutz haben,

E.

in der Erwägung, dass den Verbrauchern dadurch möglicherweise ein Verlust an Produktvielfalt, kulturellem Erbe sowie Einzelhandelsverkaufsstellen droht,

F.

in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten nationale Rechtsvorschriften eingeführt wurden, um einen solchen Missbrauch einzudämmen, dass aber große Supermarktketten zunehmend über nationale Grenzen hinweg tätig sind, weshalb harmonisierte EU-Rechtsvorschriften wünschenswert scheinen,

1.

fordert die GD Wettbewerb auf, die Auswirkungen der Konzentration des EU-Supermarktsektors auf Kleinunternehmen, Zulieferer, Arbeitnehmer und Verbraucher zu untersuchen und insbesondere jegliche Missbräuche der Kaufkraft, die aus einer solchen Konzentration entstehen können, zu bewerten;

2.

ersucht die Kommission, geeignete Maßnahmen, einschließlich Regulierung, vorzuschlagen, um Verbraucher, Arbeitnehmer und Hersteller vor jeglichem Missbrauch einer beherrschenden Stellung oder im Zuge dieser Ermittlung festgestellten nachteiligen Auswirkungen zu schützen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Liste der Unterzeichner

Adamos Adamou, Vittorio Agnoletto, Vincenzo Aita, Gabriele Albertini, Jim Allister, Roberta Alma Anastase, Georgs Andrejevs, Alfonso Andria, Laima Liucija Andrikienė, Emmanouil Angelakas, Roberta Angelilli, Alfredo Antoniozzi, Kader Arif, Stavros Arnaoutakis, Richard James Ashworth, Francisco Assis, John Attard-Montalto, Elspeth Attwooll, Marie-Hélène Aubert, Jean-Pierre Audy, Margrete Auken, Inés Ayala Sender, Liam Aylward, Pilar Ayuso, Peter Baco, Mariela Velichkova Baeva, Enrique Barón Crespo, Etelka Barsi-Pataky, Alessandro Battilocchio, Katerina Batzeli, Edit Bauer, Jean Marie Beaupuy, Zsolt László Becsey, Angelika Beer, Ivo Belet, Irena Belohorská, Jean-Luc Bennahmias, Monika Beňová, Pervenche Berès, Sergio Berlato, Giovanni Berlinguer, Thijs Berman, Šarūnas Birutis, Jana Bobošíková, Sebastian Valentin Bodu, Jens-Peter Bonde, Guy Bono, Mario Borghezio, Josep Borrell Fontelles, Umberto Bossi, Costas Botopoulos, Bernadette Bourzai, Sharon Bowles, Iles Braghetto, Frieda Brepoels, Hiltrud Breyer, André Brie, Danutė Budreikaitė, Paul van Buitenen, Kathalijne Maria Buitenweg, Ieke van den Burg, Colm Burke, Niels Busk, Cristian Silviu Bușoi, Philippe Busquin, Joan Calabuig Rull, Mogens Camre, Luis Manuel Capoulas Santos, Marco Cappato, Marie-Arlette Carlotti, Carlos Carnero González, Giorgio Carollo, Paulo Casaca, Françoise Castex, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Alejandro Cercas, Giulietto Chiesa, Sylwester Chruszcz, Luigi Cocilovo, Carlos Coelho, Richard Corbett, Dorette Corbey, Giovanna Corda, Titus Corlățean, Jean Louis Cottigny, Michael Cramer, Corina Crețu, Gabriela Crețu, Brian Crowley, Magor Imre Csibi, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daniel Dăianu, Joseph Daul, Dragoș Florin David, Chris Davies, Antonio De Blasio, Bairbre de Brún, Arūnas Degutis, Véronique De Keyser, Gérard Deprez, Proinsias De Rossa, Harlem Désir, Nirj Deva, Mia De Vits, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Jolanta Dičkutė, Gintaras Didžiokas, Alexandra Dobolyi, Brigitte Douay, Mojca Drčar Murko, Bárbara Dührkop Dührkop, Árpád Duka-Zólyomi, Constantin Dumitriu, Michl Ebner, Saïd El Khadraoui, Maria da Assunção Esteves, Edite Estrela, Harald Ettl, Jill Evans, Robert Evans, Richard Falbr, Claudio Fava, Szabolcs Fazakas, Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Ilda Figueiredo, Petru Filip, Věra Flasarová, Hélène Flautre, Alessandro Foglietta, Hanna Foltyn-Kubicka, Nicole Fontaine, Glyn Ford, Armando França, Monica Frassoni, Duarte Freitas, Sorin Frunzăverde, Kinga Gál, Vicente Miguel Garcés Ramón, José Manuel García-Margallo y Marfil, Iratxe García Pérez, Giuseppe Gargani, Jas Gawronski, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Claire Gibault, Adam Gierek, Maciej Marian Giertych, Neena Gill, Ioannis Gklavakis, Béla Glattfelder, Gian Paolo Gobbo, Bogdan Golik, Bruno Gollnisch, Ana Maria Gomes, Donata Gottardi, Genowefa Grabowska, Dariusz Maciej Grabowski, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Luis de Grandes Pascual, Louis Grech, Elly de Groen-Kouwenhoven, Lilli Gruber, Ambroise Guellec, Pedro Guerreiro, Umberto Guidoni, Zita Gurmai, Catherine Guy-Quint, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein, Benoît Hamon, Małgorzata Handzlik, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Rebecca Harms, Satu Hassi, Adeline Hazan, Anna Hedh, Gyula Hegyi, Erna Hennicot-Schoepges, Edit Herczog, Esther Herranz García, Jim Higgins, Mary Honeyball, Milan Horáček, Richard Howitt, Ján Hudacký, Ian Hudghton, Stephen Hughes, Alain Hutchinson, Jana Hybášková, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Monica Maria Iacob-Ridzi, Mikel Irujo Amezaga, Marie Anne Isler Béguin, Carlos José Iturgaiz Angulo, Lily Jacobs, Mieczysław Edmund Janowski, Lívia Járóka, Elisabeth Jeggle, Pierre Jonckheer, Ona Juknevičienė, Jelko Kacin, Gisela Kallenbach, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Metin Kazak, Tunne Kelam, Wolf Klinz, Jaromír Kohlíček, Maria Eleni Koppa, Magda Kósáné Kovács, Miloš Koterec, Sergej Kozlík, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Ģirts Valdis Kristovskis, Urszula Krupa, Wiesław Stefan Kuc, Sepp Kusstatscher, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Joost Lagendijk, André Laignel, Jean Lambert, Stavros Lambrinidis, Romano Maria La Russa, Vincenzo Lavarra, Johannes Lebech, Stéphane Le Foll, Roselyne Lefrançois, Bernard Lehideux, Lasse Lehtinen, Jörg Leichtfried, Jo Leinen, Katalin Lévai, Bogusław Liberadzki, Marcin Libicki, Eva Lichtenberger, Kartika Tamara Liotard, Alain Lipietz, Pia Elda Locatelli, Andrea Losco, Caroline Lucas, Elizabeth Lynne, Linda McAvan, Arlene McCarthy, Mary Lou McDonald, Mairead McGuinness, Edward McMillan-Scott, Jamila Madeira, Ramona Nicole Mănescu, Mario Mantovani, Marian-Jean Marinescu, Helmuth Markov, David Martin, Hans-Peter Martin, Jean-Claude Martinez, Miguel Ángel Martínez Martínez, Jan Tadeusz Masiel, Antonio Masip Hidalgo, Jiří Maštálka, Ana Mato Adrover, Mario Mauro, Erik Meijer, Íñigo Méndez de Vigo, Emilio Menéndez del Valle, Willy Meyer Pleite, Rosa Miguélez Ramos, Marianne Mikko, Miroslav Mikolášik, Francisco José Millán Mon, Claude Moraes, Eluned Morgan, Luisa Morgantini, Philippe Morillon, Jan Mulder, Roberto Musacchio, Cristiana Muscardini, Joseph Muscat, Francesco Musotto, Sebastiano (Nello) Musumeci, Riitta Myller, Pasqualina Napoletano, Robert Navarro, Cătălin-Ioan Nechifor, Catherine Neris, Rareș-Lucian Niculescu, Ljudmila Novak, Vural Öger, Cem Özdemir, Péter Olajos, Jan Olbrycht, Seán Ó Neachtain, Gérard Onesta, Dumitru Oprea, Josu Ortuondo Larrea, Csaba Őry, Siiri Oviir, Reino Paasilinna, Justas Vincas Paleckis, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Vladko Todorov Panayotov, Marco Pannella, Pier Antonio Panzeri, Dimitrios Papadimoulis, Atanas Paparizov, Neil Parish, Ioan Mircea Pașcu, Bogdan Pęk, Maria Petre, Tobias Pflüger, Rihards Pīks, João de Deus Pinheiro, Józef Pinior, Mirosław Mariusz Piotrowski, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Zita Pleštinská, Rovana Plumb, Anni Podimata, Zdzisław Zbigniew Podkański, Bernard Poignant, Adriana Poli Bortone, José Javier Pomés Ruiz, Mihaela Popa, Nicolae Vlad Popa, Christa Prets, Pierre Pribetich, Vittorio Prodi, Miloslav Ransdorf, Karin Resetarits, José Ribeiro e Castro, Teresa Riera Madurell, Giovanni Rivera, Marco Rizzo, Michel Rocard, Bogusław Rogalski, Zuzana Roithová, Luca Romagnoli, Raül Romeva i Rueda, Wojciech Roszkowski, Mechtild Rothe, Libor Rouček, Martine Roure, Christian Rovsing, Luisa Fernanda Rudi Ubeda, Heide Rühle, Eoin Ryan, Guido Sacconi, Aloyzas Sakalas, Katrin Saks, María Isabel Salinas García, Antolín Sánchez Presedo, Manuel António dos Santos, Daciana Octavia Sârbu, Amalia Sartori, Gilles Savary, Luciana Sbarbati, Pierre Schapira, Karin Scheele, Carl Schlyter, Frithjof Schmidt, Pál Schmitt, György Schöpflin, Adrian Severin, Czesław Adam Siekierski, Brian Simpson, Kathy Sinnott, Marek Siwiec, Alyn Smith, Csaba Sógor, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Bart Staes, Grażyna Staniszewska, Petya Stavreva, Struan Stevenson, Catherine Stihler, Theodor Dumitru Stolojan, Dimitar Stoyanov, Daniel Strož, Robert Sturdy, Margie Sudre, László Surján, Gianluca Susta, József Szájer, Konrad Szymański, Csaba Sándor Tabajdi, Antonio Tajani, Andres Tarand, Salvatore Tatarella, Marianne Thyssen, Silvia-Adriana Țicău, Gary Titley, Patrizia Toia, László Tőkés, Ewa Tomaszewska, Witold Tomczak, Antonios Trakatellis, Catherine Trautmann, Kyriacos Triantaphyllides, Helga Trüpel, Claude Turmes, Feleknas Uca, Inese Vaidere, Johan Van Hecke, Anne Van Lancker, Geoffrey Van Orden, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Yannick Vaugrenard, Armando Veneto, Riccardo Ventre, Donato Tommaso Veraldi, Bernadette Vergnaud, Marcello Vernola, Oldřich Vlasák, Johannes Voggenhuber, Sahra Wagenknecht, Diana Wallis, Henri Weber, Renate Weber, Anders Wijkman, Glenis Willmott, Janusz Wojciechowski, Francis Wurtz, Luis Yáñez-Barnuevo García, Zbigniew Zaleski, Mauro Zani, Andrzej Tomasz Zapałowski, Stefano Zappalà, Tomáš Zatloukal, Tatjana Ždanoka, Dushana Zdravkova, Vladimír Železný, Roberts Zīle, Gabriele Zimmer, Marian Zlotea, Tadeusz Zwiefka


Mittwoch, 20. Februar 2008

6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/25


Mittwoch, 20. Februar 2008
Vertrag von Lissabon

P6_TA(2008)0055

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu dem Vertrag von Lissabon (2007/2286(INI))

2009/C 184 E/05

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der durch die Einheitliche Europäische Akte sowie die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza geänderten Fassung,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007 (1),

in Kenntnis der Erklärung von Laeken vom 15. Dezember 2001 über die Zukunft der Union,

unter Hinweis auf den am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Vertrag über eine Verfassung für Europa,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2007 zur Roadmap für den EU-Verfassungsprozess (2) und seine Entschließung vom 11. Juli 2007 zu der Einberufung der Regierungskonferenz (3),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für internationalen Handel, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0013/2008),

in der Erwägung, dass

A.

die Entwicklung der Europäischen Union in den letzten 50 Jahren von grundlegender Bedeutung war für die Schaffung eines Raums von Frieden und Stabilität auf einem zuvor durch Kriege verwüsteten Kontinent, für die Festigung von Demokratie, Freiheit und Bürgerrechten, für die Verbesserung von Wohlstand, Solidarität und Prosperität durch die Schaffung des weltgrößten Binnenmarktes mit gemeinsamen Regeln für Sozialstandards, Umwelt- und Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb und mit einer Wirtschafts- und Währungsunion, für die Befähigung der Mitgliedstaaten, sich gemeinsam mit nationale Grenzen überschreitenden Fragen zu befassen, und dass diese Entwicklung wesentlich dafür war, dass Europa in weltpolitischen Fragen stärkeres Gehör findet,

B.

anerkannt wird, dass die Strukturen der Union reformiert und gestärkt werden müssen, um diese Errungenschaften zu festigen und die Fähigkeit einer aus 27 — und möglicherweise mehr — Mitgliedstaaten bestehenden Union zu einem wirksamen Funktionieren zu verbessern, damit die Union gemeinsame neue Herausforderungen bewältigen und einer stärkeren demokratischen Kontrolle unterworfen werden kann,

C.

diese Notwendigkeit der Ausgangspunkt zu den verschiedenen Reformen war, mit denen seit dem Vertrag von Maastricht — der eine Kehrtwende in der europäischen Integration bedeutete, mit der Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion und dem Übergang von einer im wesentlichen wirtschaftlich ausgerichteten Gemeinschaft zu einer politischen Union — versucht wurde, die institutionelle Struktur der Union zu regeln und die zu der Erklärung von Laeken geführt haben, die auch den Weg zu einem unterschiedlichen Reformprozess ermöglichte, der auf der Methode des Konvents und nicht mehr ausschließlich auf Regierungskonferenzen beruhte,

D.

der Vertrag über eine Verfassung für Europa von einem Konvent ausgearbeitet wurde, der sich aus zwei Vertretern jedes nationalen Parlaments, sechzehn Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP), zwei Vertretern der Kommission und einem Vertreter jeder nationalen Regierung zusammensetzte, die in öffentlichen Beratungen einen Entwurf vorbereiteten, der zu einem Konsensvorschlag führte, welcher von der Regierungskonferenz 2004 kaum abgeändert wurde, während der spätere Vertrag von Lissabon, bei dem einige Aspekte der Verfassung fallengelassen wurden, das Ergebnis traditionellerer Methoden der Regierungszusammenarbeit war, allerdings unter umfassender Einbeziehung von drei Vertretern des Europäischen Parlaments,

E.

die früheren Beschlüsse zur Reform der Union, durch die die Verträge durch eine Verfassung ersetzt werden sollten, von einer sehr großen Mehrheit der gewählten Vertreter der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Europäischen Parlament unterstützt wurden (4) und von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten ratifiziert, jedoch von zwei Ländern (Frankreich und den Niederlanden) abgelehnt wurden, und dass diese Strategie nach einer Phase des Nachdenkens, in der deutlich wurde, dass die notwendige Zustimmung aller Mitgliedstaaten nicht erreicht werden konnte, zugunsten einer Änderung der bereits bestehenden Verträge aufgegeben wurde,

F.

durch diese Kehrtwende bei den Methoden und Verfahren zwar viele der geplanten praktischen Anpassungen der institutionellen Struktur der Union in neuer Form aufrecht erhalten wurden, dass dies jedoch dazu führte, dass weniger ehrgeizige Ziele gesteckt und mehrere Aspekte der Verfassung aufgegeben wurden und dass das Inkrafttreten einiger ihrer neuen Mechanismen aufgeschoben wurde und auf verschiedene Mitgliedstaaten zugeschnittene besondere Maßnahmen in die Verträge aufgenommen wurden,

G.

die Tatsache, dass jede einzelne nationale Regierung in der Union dem Vertrag zugestimmt hat, dennoch deutlich macht, dass die gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten diesen Kompromiss allesamt für eine Grundlage halten, auf der sie in Zukunft zusammenarbeiten wollen und dass jede Regierung politisch alles daran setzen muss, damit die Ratifizierung vor dem 1. Januar 2009 erfolgen kann,

H.

es notwendig ist, dass der Vertrag von Lissabon bis Ende 2008 von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert ist, damit die Bürgerinnen und Bürger bei den Wahlen 2009 ihre Stimme in voller Kenntnis des neuen institutionellen Rahmens der Union treffen können,

Ein positiver Schritt für die Zukunft der Union

1.

kommt zu dem Schluss, dass der Vertrag von Lissabon insgesamt eine wesentliche Verbesserung gegenüber den bisherigen Verträgen bedeutet, wodurch eine stärkere demokratische Kontrolle und Entscheidungsfähigkeit in der Union sichergestellt wird (durch die Stärkung der Rollen des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente), die Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Union gestärkt werden und das wirksame Funktionieren der Organe der Union verbessert wird;

Mehr demokratische Kontrolle

2.

begrüßt, dass die demokratische Kontrolle und die Entscheidungsfähigkeit gestärkt werden, wodurch die Bürgerinnen und Bürger eine bessere Kontrolle über die Maßnahmen der Union erhalten, was namentlich auf folgende Verbesserungen zurückzuführen ist:

a)

die Annahme aller Rechtsvorschriften der Europäischen Union wird einem Ausmaß der parlamentarischen Kontrolle unterworfen, das es in keiner anderen supranationalen und internationalen Struktur gibt:

alle europäischen Rechtsvorschriften werden — mit wenigen Ausnahmen — der doppelten und gleichberechtigten Zustimmung des Rates (der sich aus nationalen Ministern zusammensetzt, die ihren Parlamenten gegenüber rechenschaftspflichtig sind) und des Europäischen Parlaments (das sich aus direkt gewählten MdEP zusammensetzt) unterworfen;

die vorherige Kontrolle aller Rechtsvorschriften der Europäischen Union durch die nationalen Parlamente wird gestärkt, da sie alle europäischen Gesetzgebungsvorschläge so rechtzeitig erhalten, dass sie sie zusammen mit ihren Ministern erörtern können, bevor der Rat einen Standpunkt annimmt, und auch das Recht erhalten, eine erneute Überprüfung eines Vorschlags zu verlangen, wenn sie der Ansicht sind, dass dabei das Subsidiaritätsprinzip nicht gewahrt ist;

b)

der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Parlament auf Vorschlag des Europäischen Rates gewählt, der dabei das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament berücksichtigt;

c)

der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik wird vom Europäischen Rat und vom Präsidenten der Kommission ernannt und muss sich — als ein Mitglied der Kommission — im Parlament derselben Investiturprozedur unterwerfen wie jeder andere Kommissar; der Hohe Vertreter wird sich als Vizepräsident der Kommission bei seiner Investitur und bei seiner Amtsausübung den Regeln wie jeder andere Kommissar unterwerfen müssen;

d)

ein neues, einfacheres und demokratischeres Haushaltsverfahren mit einer einzigen Lesung wird eingeführt: die Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben wird abgeschafft, womit umfassende Parität zwischen Parlament und Rat bezüglich der Billigung des gesamten Jahreshaushaltsplans sichergestellt wird, während dem Parlament auch das Recht auf Zustimmung zum rechtsverbindlichen mehrjährigen Finanzrahmen eingeräumt wird;

e)

die demokratische Kontrolle hinsichtlich der an die Kommission delegierten Rechtsakte wird durch ein neues System der Überwachung gestärkt, nach dem das Europäische Parlament oder der Rat entweder Entscheidungen der Kommission zurücknehmen oder die Befugnisübertragung widerrufen kann;

f)

für eine ganze Reihe von durch die der Union unterzeichneten Abkommen, einschließlich derer, die Bereiche betreffen, die dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Union unterliegen, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich;

g)

der Rat tagt öffentlich, wenn er über Entwürfe zu Gesetzgebungsakten berät oder abstimmt, wodurch die Bürgerinnen und Bürger sehen können, wie ihre Regierungen im Rat handeln;

h)

Agenturen, insbesondere Europol und Eurojust, werden einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterworfen;

i)

der Ausschuss der Regionen erhält das Recht, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen, das Mandat seiner Mitglieder wird auf fünf Jahre verlängert und seine Beziehungen zum Europäischen Parlament werden genauer definiert;

j)

das Verfahren für die Änderung der Verträge wird in Zukunft offener und demokratischer, da das Europäische Parlament auch die Befugnis erhält, Vorschläge dazu vorzulegen, und die Kontrolle einer jeden vorgeschlagenen Änderung muss durch einen Konvent erfolgen, in dem auch Vertreter der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments vertreten sind, sofern das Parlament nicht der Ansicht ist, dass dies nicht erforderlich ist, während neue vereinfachte Änderungsverfahren eingeführt werden, um einstimmig mit Billigung der nationalen Parlamente bestimmte Vertragsbestimmungen zu ändern;

Bekräftigung der Werte, Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, mehr Klarheit

3.

begrüßt, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge folgender Verbesserungen gestärkt werden:

a)

die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der alle bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte aufgelistet werden, wird rechtsverbindlich; sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Union Rechtssicherheit, und es wird sichergestellt, dass alle Bestimmungen des EU-Rechts und alle von den Organen der Europäischen Union ergriffenen oder auf EU-Recht beruhenden Maßnahmen diesen Standards entsprechen müssen, während gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip respektiert wird;

b)

die Union soll beantragen, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten, wodurch die Union derselben externen Überprüfung hinsichtlich der Verpflichtung zur Achtung der Bürgerrechte unterliegen würde wie ihre Mitgliedstaaten;

c)

aufbauend auf ihrem wichtigen Beitrag zur Vorbereitung des Vertrags wird die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und repräsentativen Verbänden der Zivilgesellschaft an den Beratungen der Union durch neue Bestimmungen erleichtert; der Dialog mit den Sozialpartnern und der Dialog mit den Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften wird gefördert;

d)

die Einführung einer EU-Bürgerinitiative wird die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es ihrer Ansicht nach eines Rechtsaktes der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen;

e)

der rechtliche Schutz der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt, da die Rechtsprechung des Gerichtshofs auf die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Justiz sowie auf die vom Europäischen Rat, der Europäischen Zentralbank und den Organen der Union erlassenen Rechtsakte ausgeweitet wird, und gleichzeitig vorgesehen ist, die Möglichkeiten des Zugangs natürlicher und juristischer Personen zu den Verfahren des Gerichtshofs auszuweiten;

4.

begrüßt, dass im Vertrag die gemeinsamen Werte aller Mitgliedstaaten, auf denen die Union beruht, sowie die Zielsetzungen der Union und die Grundsätze, von denen ihr Handeln und ihre Beziehungen zu den Mitgliedstaaten getragen sind, klarer und deutlicher herausgestellt werden:

a)

es wird eine eindeutige Abgrenzung der Befugnisse der Union gegenüber den Mitgliedstaaten vorgenommen, nach dem Prinzip, dass alle Zuständigkeiten, die nicht durch die Verträge auf die Union übertragen werden, bei den Mitgliedstaaten verbleiben;

b)

politische Maßnahmen, von denen die Bürgerinnen und Bürger spürbar profitieren, werden stärker hervorgehoben: es gibt neue allgemein anwendbare Bestimmungen betreffend die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, die Garantie eines angemessenen sozialen Schutzes, die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, ein hohes Bildungs-, Fortbildungs- und Gesundheitsniveau, die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung und die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern; mit neuen Bestimmungen werden die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der Umweltschutz, einschließlich der Bekämpfung des Klimawandels, und die Wahrung der Dienste von allgemeinem Interesse gestärkt; der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt wird als Ziel der Union erneut bekräftigt;

c)

die Verwirrung zwischen den Begriffen „Europäische Gemeinschaft“ und „Europäische Union“ wird ein Ende haben, da die Europäische Union eine einheitliche Rechtspersönlichkeit und -struktur erhält;

d)

durch eine Solidaritätsklausel zwischen den Mitgliedstaaten können die Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, dass sie bei Terroranschlägen oder Naturkatastrophen bzw. von Menschen verursachten Katastrophen von allen Teilen der Union Unterstützung erhalten;

e)

der spezifische Charakter des institutionellen Aufbaus der Union wird bekräftigt, der die Mitgliedstaaten bestimmte Befugnisse übertragen, von denen sie glauben, dass sie besser durch gemeinsame Mechanismen ausgeübt werden, während — um alle Zweifel auszuräumen — für ausreichende Garantien gesorgt ist, dass die Union kein zentralisierter übermächtiger Superstaat wird, wie z. B.:

die Verpflichtung zur Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt, sowie der grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere der Wahrung der territorialen Unversehrtheit, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der nationalen Sicherheit;

die Grundsätze der übertragenen Zuständigkeiten (wodurch die Union nur die Zuständigkeiten besitzt, die ihr von den Mitgliedstaaten übertragen werden), der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit;

die Beteiligung der Mitgliedstaaten selbst am Beschlussfassungssystem der Union und an der Zustimmung zu jeglicher Änderung an diesem System;

die Anerkennung des Rechtes eines jeden Mitgliedstaats, auf eigenen Wunsch aus der Union auszuscheiden;

Größere Effizienz

5.

begrüßt, dass durch den neuen Vertrag die Fähigkeit der Organe der Union gestärkt wird, ihre Aufgaben effizienter zu erfüllen, insbesondere weil:

a)

die Zahl der Bereiche, in denen die Regierungen im Rat mit qualifizierter Mehrheit anstatt einstimmig beschließen, erheblich zunehmen wird, wodurch die aus 27 Mitgliedstaaten bestehende Union in mehr Bereichen funktionieren kann, ohne durch Vetos blockiert zu werden;

b)

ein neues System der Abstimmungen mit doppelter Mehrheit die Beschlussfassung im Rat erleichtern wird;

c)

der Europäische Rat ein vollwertiges Organ der Europäischen Union wird und seine alle sechs Monate wechselnde Präsidentschaft durch einen Präsidenten abgelöst wird, der von den Mitgliedern des Europäischen Rates für zweieinhalb Jahre gewählt wird, wodurch für mehr Kohärenz bei der Vorbereitung sowie Kontinuität seiner Arbeit gesorgt ist;

d)

die Zahl der Kommissionsmitglieder ab 2014 auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten verringert wird, wodurch sich die Handlungsfähigkeit der Kommission erhöht und noch deutlicher wird, dass die Kommissionsmitglieder Vertreter des europäischen Interesses und nicht ihrer Herkunftsländer sind, während durch ein Rotationssystem die gleichberechtigte Beteiligung aller Mitgliedstaaten weiterhin gewährleistet bleibt;

e)

die Außenwirkung der Union und ihre Fähigkeit zum Handeln als globaler Akteur erheblich verbessert wird:

die Ämter des Hohen Vertreters der Union für die Außenpolitik und des Kommissionsmitglieds für Außenbeziehungen — zwei Stellen, die Doppelarbeit verursachen und für Verwirrung sorgen — werden zusammengelegt, und es wird das Amt eines Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen, der den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ führen wird und im Namen der Union zu den Themen sprechen kann, zu denen der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ einen Gemeinsamen Standpunkt verabschiedet hat, wodurch mehr Kohärenz im außenpolitischen Handeln der Union sichergestellt ist;

es wird ein einheitlicher auswärtiger Dienst geschaffen, der sich aus Beamten der Kommission und des Rates sowie der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzt und der vom Rat nur mit Zustimmung der Kommission nach Anhörung des Parlaments eingerichtet werden kann; dieser auswärtige Dienst wird vom Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter geleitet, sollte der Kommission angegliedert sein und soll eine größere Kohärenz bei Entwicklung und Durchsetzung der Außenpolitik der Union möglich machen;

die Fähigkeit der Union, gemeinsame Strukturen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu entwickeln, wird gestärkt, unter anderem durch Aufnahme einer Klausel über die Leistung von gegenseitiger Hilfe und gegenseitigem Beistand im Falle einer bewaffneten Aggression, wodurch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird; gleichzeitig wird die notwendige Flexibilität sichergestellt, um unterschiedlichen Herangehensweisen der Mitgliedstaaten an solche Fragen Rechnung zu tragen;

f)

die Unterscheidung zwischen legislativen und exekutiven Rechtsakten klargestellt wird, und es durch eine neue Definition der delegierten Rechtsakte möglich wird, die Gesetzgebung der Union zu vereinfachen und wirkungsvoller zu gestalten;

g)

die Pfeilerstruktur aufgegeben wird, wodurch ein einheitliches Vorgehen in den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen der Union mit vereinfachten Mechanismen und Instrumenten möglich wird, obwohl die spezifische Natur der Außen- und Sicherheitspolitik auch spezifische Verfahren in diesen Bereichen impliziert;

h)

die Maßnahmen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ehrgeizigere Zielsetzungen und effizientere Verfahren aufweisen werden, weil nicht mehr eigene Instrumente und Verfahren der Regierungszusammenarbeit angewandt werden, und weil sie einer gerichtlichen Überprüfung unterworfen werden, was spürbare Fortschritte hinsichtlich der Probleme der Rechtsprechung, Sicherheit und Einwanderung verspricht;

i)

die Zielsetzungen und Zuständigkeiten der Union in den Bereichen Klimawandel, Kinderrechte, Europäische Nachbarschaftspolitik, humanitäre Hilfe, Energie (einschließlich eines Vermerks im Vertrag betreffend die Solidarität unter den Mitgliedstaaten in diesem Bereich), Weltraum, Forschung, Fremdenverkehr, Sport, öffentliche Gesundheit und Zivilschutz deutlicher definiert werden, und die ausschließliche Zuständigkeit der Union für die gemeinsame Handelspolitik anerkannt wird;

j)

es in einer Reihe weiterer Bereiche möglich wird, wirksamere Methoden der Beschlussfassung anzuwenden, sobald der politische Wille dazu vorhanden ist;

k)

mehr Raum für flexible Vorkehrungen besteht, wenn nicht alle Mitgliedstaaten bereit oder in der Lage sind, bei bestimmten politischen Maßnahmen gleichzeitig voranzugehen;

Bedenken

6.

ist sich dessen bewusst, dass nach den Ergebnissen der Referenden in Frankreich und den Niederlanden weitgehend bedauert wurde, dass es zur Sicherstellung einer erneuten Einigung unter den 27 Mitgliedstaaten notwendig war,

vom verfassungsmäßigen Ansatz und von einigen seiner Aspekte wie z. B. vom Verständnis einer auf dem Willen ihrer Bürgerinnen und Bürger und Mitgliedstaaten beruhenden Union, einem einheitlichen und strukturierten Text, einer klareren Terminologie zur Bezeichnung der Rechtsakte, der Verankerung von Flagge und Hymne im Vertrag und der Verwendung des Titels „Außenminister“ anstelle von „Hoher Vertreter“ abzurücken;

die Umsetzung wichtiger Elemente des neuen Vertrags wie z. B. des Inkrafttretens des neuen Abstimmungssystems im Rat (zusammen mit Sonderbestimmungen für die Aufschiebung von Abstimmungen, dem so genannten „Kompromiss von Ioannina“) aufzuschieben und restriktive Mechanismen wie „Notbremsen“ im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren in einigen Zuständigkeitsbereichen hinzuzufügen;

in den Vertrag spezielle Maßnahmen für bestimmte Mitgliedstaaten aufzunehmen wie z. B. die Ausweitung des „opt-in“-Systems bezüglich der polizeilichen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit in Strafsachen für zwei Mitgliedstaaten, das Protokoll zur Begrenzung der Auswirkungen der Charta auf das innerstaatliche Recht von zwei Mitgliedstaaten, und den zusätzlichen parlamentarischen Sitz für einen Mitgliedstaat in Abweichung vom Grundsatz der degressiven Proportionalität;

den Wortlaut verschiedener Textpassagen des Vertrags bzw. der Protokolle und Erklärungen im Anhang zum Vertrag abzuändern, was zu Unrecht zu einer negativen Note führte, wodurch der Eindruck eines Misstrauens gegenüber der Union und ihren Organen erweckt und ein falsches Signal an die Öffentlichkeit gesendet wird;

Schlussfolgerungen

7.

unterstützt den Vertrag und betont die Notwendigkeit, dass alle Mitgliedstaaten der Union ihn so rechtzeitig ratifizieren, so dass er zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann;

8.

glaubt, dass der Vertrag von Lissabon einen stabilen Rahmen bietet, der eine künftige Weiterentwicklung der Union ermöglicht;

9.

ist sich dessen bewusst, dass ein Änderungsvertrag zwangsläufig weniger klar und schlechter lesbar ist als ein kodifizierter Vertrag; fordert daher die unverzügliche Veröffentlichung der konsolidierten Verträge in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung, wodurch die Bürgerinnen und Bürger einen klareren Grundlagentext über die Union erhalten würden;

10.

fordert erneut, dass sowohl von den EU-Organen als auch von den nationalen Behörden in Einklang mit dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit alle Anstrengungen unternommen werden, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger klar und objektiv über den Inhalt des Vertrags zu informieren;

11.

beauftragt seinen zuständigen Ausschuss, die notwendigen Änderungen an seiner Geschäftsordnung vorzubereiten und zu bewerten, ob Bedarf nach weiteren Umsetzungsmaßnahmen besteht;

*

* *

12.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Rat, der Kommission und den ehemaligen Mitgliedern des Konvents zur Zukunft Europas zu übermitteln und dafür zu sorgen, dass die Dienststellen des Parlaments, einschließlich seiner Informationsbüros, umfassende Informationen über den Standpunkt des Parlaments zum Vertrag erteilen.


(1)  ABl. C 303 vom 14.12.2007, S. 1.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0234.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0328.

(4)  Mit 500 Stimmen dafür bei 137 Gegenstimmen und 40 Enthaltungen [Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Januar 2005 zum Vertrag über eine Verfassung für Europa (Bericht Corbett/Méndez de Vigo), ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 88].


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/30


Mittwoch, 20. Februar 2008
Lissabon-Strategie

P6_TA(2008)0057

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zum Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 mit Blick auf die Lissabon-Strategie

2009/C 184 E/06

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des strategischen Pakets der Kommission für die Lissabon-Strategie, bestehend aus dem Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und über den Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010), der Bewertung der nationalen Reformprogramme und den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010) gemäß der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat (KOM(2007)0803) sowie der Mitteilung der Kommission über einen Vorschlag für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008-2010 (KOM(2007)0804),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Das europäische Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung“ (KOM(2007)0581),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung durch die Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, 2007-2013 (KOM(2007)0798),

in Kenntnis der 27 nationalen Reformprogramme (NRP) für den Zeitraum von 2005 bis 2008 im Rahmen der Lissabon-Strategie, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2000, 23. und 24. März 2001, 22. und 23. März 2005, 23. und 24. März 2006 und 8. und 9. März 2007 sowie der Ergebnisse der Beratungen anlässlich des informellen Treffens des Europäischen Rates vom 27. Oktober 2005,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung (1),

unter Hinweis auf das 4. Gemeinsame Parlamentarische Treffen vom 11. und 12. Februar 2008 in Brüssel,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

unter Hinweis auf die Zusage der Kommission, den vom Parlament in seinen Entschließungen zur Lissabon-Strategie bekundeten Standpunkten uneingeschränkt Rechnung zu tragen, insbesondere was die Entschließung des Parlaments vom 15. November 2007 zur Globalisierung betrifft,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament in seinen früheren Entschließungen die Lissabon-Strategie stets ausdrücklich unterstützt und insbesondere die Neuausrichtung des Ansatzes begrüßt hat, der den Schwerpunkt auf die Strategie für Wachstum und Beschäftigung setzt,

C.

unter Hinweis darauf, dass eine starke Wechselbeziehung zwischen Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Armutsbekämpfung und sozialer Integration besteht,

D.

unter Hinweis auf die gemeinsame Verpflichtung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen und die damit verbundenen Chancen und Ungewissheiten für die Bürger zu thematisieren; unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union ihrer politischen Verpflichtung als globaler Akteur gerecht werden und zur Verwirklichung und Gestaltung einer weltweit nachhaltigen Entwicklung im Zeitalter der Globalisierung beitragen muss, damit die Menschen überall auf der Welt die Chancen der Globalisierung nutzen können,

E.

in der Erwägung, dass der Binnenmarkt ein wichtiges und effizientes Instrument ist, um eine dynamische und wettbewerbsfähige wissensgestützte Wirtschaft zu schaffen und die Wettbewerbsposition Europas auf dem globalen Markt mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensqualität seiner Bürger zu festigen,

F.

unter Hinweis darauf, dass in dieser Entschließung entsprechend dem Mandat der Koordinierungsgruppe des Parlaments zur Lissabon-Strategie und unter Beachtung der Zuständigkeiten anderer Ausschüsse des Parlaments nicht im Detail auf laufende Rechtsetzungsverfahren und Konsultationsprozesse eingegangen wird,

Allgemeine Überlegungen

1.

weist erneut darauf hin, wie wichtig die konsequente Umsetzung der Lissabon-Strategie ist, und betont die Wechselwirkung zwischen Fortschritten in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt bei der Schaffung einer dynamischen und innovativen nachhaltigen Wirtschaft;

2.

glaubt, dass die wirtschaftliche Entwicklung und der künftige Wohlstand in Europa davon abhängen, wie bessere Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen geschaffen werden können und wie Europa auf die Chancen und Herausforderungen der Globalisierung, des demografischen Wandels und der globalen Bedrohungen der Umwelt reagiert; glaubt, dass die erneuerte Lissabon-Strategie und die Integrierten Leitlinien das gemeinsame Instrument der Europäischen Union darstellen;

3.

glaubt, dass Europa, wenn es den Erfolg der erneuerten Lissabon-Strategie sicherstellen will, auch sein Wirtschaftswachstum und die unzureichende Binnennachfrage ankurbeln muss, wobei dies durch höhere Einkommen in Verbindung mit einem Anstieg der Produktivität und der Beschäftigung bewirkt werden muss;

4.

erkennt an, dass die Europäische Union in absehbarer Zukunft mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert ist: einem Rückgang der Bevölkerung ab etwa 2020, einem zunehmenden wirtschaftlichen Druck seitens der Konkurrenten weltweit, einem Anstieg der Energiepreise, dem Klimawandel und sozialen Unausgewogenheiten; ist der Ansicht, dass Europa mit der richtigen Maßnahmenkombination auf diese Herausforderungen reagieren muss;

5.

stellt fest, dass sich die Lissabon-Agenda positiv entwickelt; bemerkt aber auch, dass es nach wie vor Defizite bei ihrer Umsetzung gibt und nicht ausreichend anerkannt wird, dass der europäische Entwicklungsprozess hin zu mehr Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen, ausreichender sozialer Sicherung und angemessenem Umweltschutz noch nicht krisenfest ist;

6.

weist darauf hin, dass die Europäische Union der weltweit größte Exporteur und Importeur von Waren, der weltweit größte Exporteur von Dienstleistungen sowie die zweitwichtigste Ziel- und Ursprungsregion von ausländischen Direktinvestitionen ist und damit zu den großen Nutznießern einer offenen globalen Wirtschaft gehört; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union aufgrund dieser Eigenschaften eine große Verantwortung für die Lösung globaler Fragen trägt;

7.

begrüßt die globale Dimension des Lissabon-Prozesses und stellt fest, dass die Lissabon-Strategie eine europäische Antwort auf die Chancen und Risiken der Globalisierung ist; betont in diesem Zusammenhang insbesondere die Bedeutung der transatlantischen Zusammenarbeit sowie einer besseren Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Akteuren wie China, Indien und Brasilien und anderen Wirtschaftsräumen in der Welt;

8.

fordert, dass Regeln und Verfahren für den Welthandel vereinbart werden, die mit den Millenniums-Entwicklungszielen und der Verantwortung Europas, bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Gesundheitsförderung die Führung zu übernehmen, vereinbar sind; fordert grundsätzlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Protektionismus sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union; fordert einen kooperativen und fairen Ansatz für die Fortsetzung der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde;

9.

unterstreicht, dass der Wert einer konsequenten Stabilitäts- und Wachstumspolitik und die Bedeutung der makroökonomischen Stabilität als Quelle des Vertrauens, das die Grundlage für die Verwirklichung der Zielvorgaben von Lissabon ist, nicht zu leugnen sind; weist darauf hin, dass im Interesse makroökonomischer Stabilität die Zunahme der Produktivität mit einer gerechteren Verteilung und einer Stärkung des sozialen Zusammenhalts einhergehen muss; macht in diesem Zusammenhang auf die Forderung aufmerksam, dass die Anhebung der Einkommen mit dem mittelfristigen Produktivitätswachstum Schritt halten sollte;

10.

unterstreicht ebenso wie die Kommission, dass die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in hohem Maße voneinander abhängig sind und das Argument für eine gemeinsame Reformagenda im Euroraum am stärksten ist;

11.

hält es für ein Thema von überragender Bedeutung, die Finanzmärkte stabil zu halten, und stellt fest, dass die jüngsten „Subprime“-Krisen verdeutlichen, dass die Europäische Union Kontrollmaßnahmen zur Stärkung der Transparenz und der Stabilität der Finanzmärkte und zum besseren Schutz der Verbraucher entwickeln muss; fordert eine Bewertung der derzeitigen aufsichtsrechtlichen Systeme und Instrumente in Europa und besteht auf einer engen Absprache mit dem Parlament, die zu eindeutigen Empfehlungen führen sollte, wie die Stabilität des Finanzsystems und dessen Fähigkeit, sichere langfristige Finanzmittel für die europäischen Unternehmen bereitzustellen, verbessert werden können;

12.

verweist darauf, dass die Subsidiarität ausschlaggebend dafür ist, dass die Mitgliedstaaten die Anpassung gemeinsam vereinbarter Politiken in den Bereichen Sicherheit und Flexibilität an die jeweiligen Usancen und Traditionen ihrer nationalen Arbeitsmärkte bewerkstelligen können;

13.

verweist darauf, dass die Kohäsionspolitik ein Grundprinzip der Verträge und ein Instrument zur Verwirklichung der politischen Zielvorgaben von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung ist und dass bis zu 75 % der im Zuge der Kohäsionspolitik bereitgestellten Mittel für die Innovation und die Zielvorgaben von Lissabon zweckgebunden sind; ist der Auffassung, dass die Hebelwirkung der Kohäsionspolitik im Allgemeinen sowie der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds im Besonderen für die Umsetzung der Lissabon-Agenda auf regionaler Ebene genutzt werden muss und dass die Ergebnisse dieses Prozesses auf regionaler und lokaler Ebene aufmerksam verfolgt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass die gegenwärtige günstige Wirtschaftsentwicklung weitere Reformen begünstigen sollte; hält es für notwendig, zu prüfen, welche Wirkung die Umsetzung der Lissabon-Strategie auf regionaler Ebene hat, wobei die vorläufigen Ergebnisse der Zweckbindung bei der Kohäsionspolitik erstmalig 2008 bewertet werden können;

14.

ist der Auffassung, dass die wissenschaftliche und technologische Forschung eines der Schlüsselelemente der Lissabon-Agenda ist; teilt die Auffassung, dass die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) von außerordentlicher Bedeutung ist und dass die Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen ergreifen sollten, um ihre Zielvorgaben für Investitionen in FuE für 2010 zu erreichen, indem sie angeben, wie die nationalen FuE-Investitionsziele für 2010 verwirklicht werden und wie ihre FuE-Strategien zur Schaffung eines Europäischen Forschungsraums beitragen werden; unterstreicht, dass der notwendige Wandel hin zu einer energieeffizienten Wirtschaft mit einem geringen Kohlendioxid-Ausstoß, die unter anderem auf erneuerbaren Energieträgern basiert, mit Hilfe der Entwicklung und des Einsatzes neuer Technologien eine Vielfalt von Chancen für die Europäische Union schaffen wird; nimmt die ernormen Chancen zur Kenntnis, die sich der europäischen Wirtschaft durch die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien und Dienstleistungen bieten, die einen Beitrag zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes der Weltwirtschaft leisten werden; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, diesbezüglich eine „fünfte Freiheit“ — die Freiheit des Wissens — zu schaffen, die die vier Freiheiten — freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr — ergänzt, und die FuE-Ressourcen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zentral zu bündeln, um ihre effizientere Nutzung zu gewährleisten;

15.

begrüßt die jüngsten Initiativen und Investitionen in der Industrie- und Forschungspolitik; begrüßt in diesem Zusammenhang die Gründung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts und die jüngste Investition in Galileo als effiziente Instrumente zur Verknüpfung der Erfordernisse im Bereich der technologischen Innovation mit der Forschungsagenda der Industrie; hält die europäischen Programme für das globale zivile Satellitennavigationssystem (Galileo und europäisches geostationäres Navigationssystem) für Schlüsselprojekte der Europäischen Union; unterstreicht die Vorzüge dieser Programme für die Wirtschaft und die Öffentlichkeit sowie die Vorzüge der neuen Dienstleistungen und Märkte, die sie anbieten bzw. eröffnen;

16.

glaubt, dass Exzellenznetzwerke erforderlich sind, um die Führungsrolle Europas auf wirtschaftlichem und technologischem Gebiet zu sichern; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen die Entwicklung von Exzellenzclustern und Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs solcher Cluster und ihrer Zusammenarbeit unterstützen sollten, um der Kultur der Innovation weitere Impulse zu verleihen; glaubt, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden weitere Schritte zur aktiven Unterstützung einer engeren Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen, Forschungseinrichtungen, Universitäten und der Industrie unternehmen sollten;

17.

betont, wie wichtig es ist, dass Unternehmen, Bürger und staatlichen Stellen in Europa den Übergang zum digitalen Zeitalter erfolgreich meistern und die wissensgestützte Gesellschaft und Wirtschaft auch tatsächlich verwirklichen, wie es in der Lissabon-Agenda gefordert wird; fordert, dass Wissenschaft und Technologie im Alltagsleben der Bürger stärker entwickelt werden sollten und dass eine integrative Wissensgesellschaft für alle gefördert werden sollte;

18.

fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten und ihre regionalen Verwaltungen als die größten Arbeitgeber, Käufer und Dienstleistungserbringer im Binnenmarkt eindringlich auf, Innovationen durch die Schaffung von Pilotmärkten für innovative Produkte und Dienstleistungen voranzutreiben;

19.

weist darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine ausschlaggebende Rolle für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und die Nutzbarmachung neuer Forschungsergebnisse spielen; unterstützt nachdrücklich die von der Kommission vorgeschlagene Regelung für kleine Unternehmen in Europa („Small Business Act“), mit der Chancen für KMU geschaffen werden und eine Kultur gefördert wird, bei der KMU Vorrang haben, und in deren Rahmen ein integrierter Ansatz entwickelt wird, mit dem sich das Wachstumspotenzial auf jeder Stufe des Lebenszyklus der KMU erschließen lässt;

20.

unterstreicht, dass KMU dadurch unterstützt werden können, dass ihre Belastung durch Reglementierungen verringert, ihr Zugang zu öffentlichen Aufträgen verbessert und ein günstigeres Umfeld für die Finanzierung und Nutzung von Innovationen geschaffen wird;

21.

erkennt an, dass innovative Technologien innerhalb der Europäischen Union zügiger in neue Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden müssen; unterstützt daher die Forderung der Kommission nach einem „Wissensdreieck“ aus Forschung, Bildung und Innovation; erwartet wirksamere Investitionen in neue Fertigkeiten, lebenslanges Lernen und moderne allgemeine/berufliche Bildungssysteme;

22.

begrüßt, dass sich die Kommission zum Abbau der Reglementierungslast verpflichtet hat, eine bessere Rechtsetzung anstrebt und die Mitgliedstaaten ermutigt, gleichwertige Maßnahmen zu ergreifen, ohne die Mitwirkungsrechte der Bürger und den Verbraucherschutz zu gefährden; erwartet, dass der Rat und die Kommission ihren in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung (2) abgegebenen Zusagen nachkommen; nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die Kommission in letzter Zeit eine Reihe von wichtigen Legislativvorschlägen ohne vorherige Folgenabschätzung bzw. ohne angemessene Bewertung der Auswirkungen früherer Rechtsakte in demselben Bereich vorgelegt hat;

23.

unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass ein neuer umfassender Ansatz für die Außen- und Handelspolitik notwendig ist, bei dem der Schwerpunkt auf der weltweiten Konvergenz von Regeln und Normen sowie auf der ordnungspolitischen Zusammenarbeit liegt; unterstreicht, dass Europa sein Potenzial als Sprungbrett für Unternehmen, die auf die Weltmärkte streben, und als attraktiver Standort für Investoren optimieren muss; fordert zudem, dass sämtliche bilateralen oder regionalen Handelsabkommen, die die Europäische Union gegenwärtig aushandelt, durchsetzbare Bestimmungen zur Umsetzung grundlegender arbeitsrechtlicher Normen und anderer Grundsätze menschenwürdiger Arbeit sowie multilateraler Umweltnormen enthalten;

24.

bekräftigt erneut seine Überzeugung, dass es zur Schaffung einer Gesellschaft, die Veränderungen positiv gegenübersteht, eine ausschlaggebende Rolle spielen wird, dass wirtschaftspolitische Beschlüsse auf eine Art und Weise gefasst werden, bei der alle Beteiligen stärker einbezogen werden; erinnert daran, dass der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2005 mit Nachdruck unterstrichen hat, dass ein hohes Maß an Sozialschutz zu den zentralen Elementen der Lissabon-Strategie zählt; bekräftigt, dass es unvertretbar ist, dass Menschen unterhalb der Armutsschwelle und in sozialer Ausgrenzung leben; bekräftigt, dass alle europäischen Bürger Zugang zu menschenwürdiger Arbeit und einem menschenwürdigen Leben auch im Ruhestand haben sollten; unterstützt weitere Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, damit ein umfassender Ansatz zur Erneuerung des entschiedenen Engagements für die Beseitigung der Armut bis zum Jahre 2010 verabschiedet werden kann und alle europäischen Bürger ihre Grundrechte in Anspruch nehmen können; unterstreicht den rechtsverbindlichen Charakter der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Vertrag von Lissabon; fordert, dass sich der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2008 zu einer ehrgeizigen sozialpolitischen Agenda mit einer konkreten Wirkung für die Ergebnisse der Lissabon-Strategie verpflichtet;

25.

weist angesichts der Tatsache, dass der soziale und territoriale Zusammenhalt zu den wesentlichen Bestandteilen des Binnenmarktes gehört, erneut darauf hin, wie wichtig es ist, das Vertrauen der Bürger durch Förderung der den Mitgliedstaaten gemeinsamen sozialen und ökologischen Zielsetzungen wie qualitativ hochwertige Beschäftigung, Chancengleichheit, Gesundheits- und Umweltschutz unter Achtung der kulturellen Vielfalt Europas zu stärken; fordert ferner die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Europäische Union ihre Schutzfunktion in diesen Bereichen wahrnimmt und dass ein Regelungswettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten vermieden wird;

26.

hält eine weitergehende Integration des Verkehrssektors in die Lissabon-Strategie für erforderlich; besteht darauf, dass der nachhaltige Verkehr, die Logistik und die Entwicklung der Transeuropäischen Netze im Rahmen der neuen Integrierten Leitlinien Vorrang erhalten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die nationalen Pläne, die auf der bevorstehenden Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2008 vorgelegt werden, diese Prioritäten widerspiegeln;

Binnenmarkt und strategische Antworten auf die Globalisierung

27.

unterstreicht, dass ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt, hoch qualifizierte Arbeitskräfte, eine ausgewogene soziale Marktwirtschaft und eine stabile Demokratie die stärksten Wettbewerbsvorteile für Europa sind; weist darauf hin, dass der Binnenmarkt Investoren aus Drittländern Vorteile wie gleiche Ausgangsbedingungen und Freizügigkeit bietet; ist allerdings der Ansicht, dass der Zugang zum Binnenmarkt allerdings mit einer vergleichbaren Offenheit von Drittländern — Industrie- und Schwellenländern — für Investoren aus der Europäischen Union einhergehen sollte, was der Schlüsselfaktor bei dem Bemühen ist, ausländische Investitionen anzuziehen und den Handel mit Drittländern auszuweiten; weist darauf hin, dass Europa zusätzlich die bestmöglichen Rahmenbedingungen für europäische Unternehmen schaffen muss, u. a. bessere Rechtsetzung, verantwortungsbewusstes staatliches Handeln, einen vernünftigen und fairen Wettbewerb, gut funktionierende Märkte für Risikokapital und Vermarktung der Ergebnisse von Forschung und Innovation;

28.

fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in das Zentrum ihrer Politikgestaltung zu rücken und die Vollendung des Binnenmarktes zu einer Priorität zu machen, insbesondere durch eine fristgerechte und angemessene Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien und die Beseitigung von ungerechtfertigten Hindernissen beim Zugang zu den nationalen Märkten; erinnert jedoch daran, dass sich die Errichtung des Binnenmarktes auf Wettbewerb, Zusammenarbeit und Solidarität stützte, die auch künftig die Grundvoraussetzungen für weitere Errungenschaften des Binnenmarktes im 21. Jahrhundert sein werden; unterstreicht, dass der Binnenmarkt auf der Grundlage des fairen Wettbewerbs, gut funktionierender Fiskal- und Sozialschutzsysteme sowie eines hohen Niveaus beim Verbraucherschutz weiterentwickelt werden muss;

29.

hält es für dringend geboten, den Binnenmarkt zu vollenden und die notwendigen Reformen durchzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zu verabschieden, die für die Schaffung eines EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen noch erforderlich sind, und zu gewährleisten, dass ihre nationalen Regulierungsbehörden neue Anbieter und Produkte fördern, und gleichzeitig gleiche Ausgangsbedingungen sowie eine angemessene Transparenz und Rechtssicherheit für die Interessen von einzelnen Investoren sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass sich neue politische Initiativen zur Vollendung des Binnenmarktes stärker auf eine Analyse der Auswirkungen stützen sollten, die sie auf Märkte, Wirtschaftszweige und die Umwelt sowie im sozialen Bereich haben;

30.

betont, dass ein angemessenes Schutzniveau in Bezug auf die Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist, und unterstützt die Initiative für ein erschwingliches, sicheres und effizientes Patentsystem, das Anreize für Investitionen und Forschung bietet und die Innovationsfähigkeit vor allem von KMU fördert; fordert die drei Organe dringend auf, gemeinsam in Richtung auf einen politischen Konsens über eine wirkliche Verbesserung des Patentsystems hinzuarbeiten, die es den Bürgern ermöglicht, zu erschwinglichen Preisen Nutzen aus neuen Produkten und Dienstleistungen zu ziehen;

31.

weist darauf hin, dass marktgestützte Instrumente eine breite Palette von Instrumenten umfassen, die zunehmend zur Verwirklichung ökologischer Zielsetzungen eingesetzt werden; ist der Auffassung, dass marktgestützte Instrumente wie Steuern, Abgaben und der Emissionshandel eine effiziente Aufteilung der natürlichen Ressourcen fördern und in diesem Zusammenhang zur Verwirklichung der Zielvorgaben der Lissabon-Strategie beitragen können;

32.

bekräftigt seine Ansicht, dass die Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf die Verschlechterung der Umwelt ein wirksames Instrument ist, mit dem sowohl Umwelt- als auch Beschäftigungsprobleme angegangen werden können; vertritt die Auffassung, dass die Belastung der Arbeit verringert werden muss, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen;

33.

stellt fest, dass das Ziel Energieversorgungssicherheit und das Ziel, den Bürgern Europas auf lange Sicht Mobilität und Energie zu erschwinglichen und fairen Preisen zu gewährleisten, mit der gleichen Strategie zu erreichen sind wie ein ehrgeiziger Klimaschutz;

34.

fordert deshalb die Kommission auf, die Beschlüsse des Europäischen Rates auf seiner Frühjahrstagung 2007 konsequent und rasch umzusetzen und erneuerbare Energien und Effizienz tatsächlich zu Prioritäten einer gemeinsamen Energiepolitik zu machen;

35.

weist darauf hin, dass eine Kernaufgabe der Europäischen Union und der anderen Industrieländer darin besteht, zu einer Wirtschaft mit geringer Energieintensität auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen überzugehen, und dass sich Europa diesem Ziel effizient dadurch annähern könnte, dass es bereits vorhandene Technologien anwendet, deren Umsetzung jedoch einer gewissen Kühnheit in der Politik bedarf, im Verein mit Anreizen und multilateral vereinbarten Sanktionen für jene Länder, die nicht bereit sind, ihren Anteil an der Last zu tragen; unterstreicht, dass der notwendige Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit geringem Energieverbrauch und geringem CO2-Ausstoß durch die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien vielfältige Chancen für die Europäische Union schaffen wird;

36.

betont, wie wichtig es ist, dass im Rahmen der Verkehrspolitik der Klimawandel bekämpft wird und Umweltbelange unterschiedlichster Art angegangen werden; fordert mit Nachdruck, überflüssigen Verkehr mit einer Vielfalt von Maßnahmen zu verringern; unterstreicht die grundlegende Bedeutung des städtischen Verkehrs und fordert, dass die Transeuropäischen Verkehrsnetze einer gründlichen strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden;

37.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die untereinander verbundenen, interoperablen Transeuropäischen Verkehrsnetze unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der neuen Mitgliedstaaten im Rahmen einer effizienten, nachhaltigen und umweltfreundlichen Verkehrspolitik zügig auszuweiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die geeignete Kombination von Maßnahmen anzuwenden, um das Potenzial umweltfreundlicher, intelligenter Verkehrssysteme und technologischer Innovationen voll auszuschöpfen;

38.

hält es deshalb für wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass die künftige Nachfrage nach Logistikdienstleistungen mit einer geringeren Belastung der Umwelt und einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen vereinbar ist; weist darauf hin, dass die Nachhaltigkeit des Verkehrs von der Fähigkeit der politischen Entscheidungsträger auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene abhängt, effiziente Anreize bereitzustellen, damit diejenigen, die Verkehrsdienstleistungen in Anspruch nehmen, Spediteure und Fahrzeughersteller ihre Bemühungen fortsetzen, einen umweltfreundlicheren Logistikmarkt zu schaffen;

Der Arbeitsmarkt und Investitionen in die Menschen

39.

erkennt an, dass die EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung Nutzen bringt, unterstreicht jedoch gleichzeitig, dass nicht alle EU-Bürger von diesen Ergebnissen profitiert haben; unterstreicht, dass es zur Bewältigung der Globalisierung und der Herausforderungen des demografischen Wandels von allergrößter Bedeutung ist, den Menschen die notwendigen Fertigkeiten und Chancen an die Hand zu geben, mit denen sie für den Arbeitsmarkt attraktiv sind, und jedem Einzelnen konkrete Aussichten auf eine Beschäftigung zu geben, insbesondere durch Maßnahmen, die sich an Menschen richten, die am weitesten vom Arbeitsmarkt abgedriftet sind;

40.

unterstreicht, dass der Rat zur Gewährleistung der Freizügigkeit und der Mobilität auf dem Arbeitsmarkt die Richtlinien über die Arbeitszeitgestaltung, die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer und die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen unverzüglich erlassen und die Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats (3) überarbeiten sollte; hebt hervor, dass durch die Beseitigung der Schranken für die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt ein größerer Schutz für die europäischen Arbeitnehmer ermöglicht wird; stellt fest, dass die Europäische Union Anstrengungen unternehmen muss, um ihren Bürgern die Vorteile eines Ansatzes zu erklären, der die Erweiterung, die Integration, die Solidarität und die Mobilität der Arbeitskräfte effektiv miteinander verknüpft;

41.

bekräftigt, dass sich Europa die derzeitige hohe Arbeitslosenquote nicht leisten kann; ist der Auffassung, dass das europäische Sozialmodell von den weltweiten Umwälzungen nicht unberührt bleiben wird; ist der Ansicht, dass Europa zur Bewältigung der demografischen Herausforderung und zur Sicherung nachhaltiger öffentlicher Finanzen Reformen der Arbeitsmärkte und der Systeme der Sozialfürsorge durchführen muss, um die Anreize für die Aufnahme einer Arbeit zu verstärken und den Menschen die Chancen und Fertigkeiten zu geben, die notwendig sind, um sich dem Wandel erfolgreich zu stellen und ihre Rückkehr in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern; weist darauf hin, dass die Europäische Union zur Wahrung ihrer weltweiten Wettbewerbsfähigkeit zahlreiche Reformen durchführen muss; vertraut darauf, dass das Vertrauen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern, das dafür erforderlich ist, in dem Maße zunehmen wird, wie der soziale Dialog intensiviert wird; unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden und ausgewogenen Umsetzung der vereinbarten gemeinsamen Grundsätze der „Flexicurity“ für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber;

42.

unterstreicht, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zunehmend Interesse an flexiblen Formen der Arbeit haben, und spricht sich dafür aus, dass ein ausgewogenes Paket gemeinsamer Grundsätze für den „Flexicurity“-Ansatz verabschiedet wird; weist darauf hin, dass Bildung, Qualifizierung und Ausbildung Bestandteile einer optimalen Beschäftigungspolitik sind und Infrastrukturen für die Kinderbetreuung als eine der Voraussetzungen für die Steigerung der Erwerbsquote, insbesondere von Frauen, zu betrachten sind; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, diese gemeinsamen Grundsätze in die Konsultation mit den Sozialpartnern im Rahmen ihrer Nationalen Reformprogramme einzubeziehen, und hebt die zentrale Bedeutung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben, der Förderung der Chancengleichheit für alle, von Ausbildung und Umschulung, aktiver Arbeitsmarktpolitik, angemessenem sozialem Schutz und Überwindung der Aufsplitterung des Arbeitsmarktes durch Gewährleistung von Beschäftigungsrechten für alle Arbeitnehmer hervor;

43.

erkennt den Beitrag flexibler, mobiler, sicherer und gut funktionierender Arbeitsmärkte für die soziale Integration durch die Schaffung von Beschäftigungschancen für alle Gruppen in der Gesellschaft an; fordert die Mitgliedstaaten deshalb mit Nachdruck auf, die arbeitsrechtlichen Vorschriften zu bewerten und zu verbessern und in die Ausbildung, das lebenslange Lernen und aktive Arbeitsmarktpolitiken zu investieren, um die bestmöglichen Bedingungen für einen hohen Beschäftigungsstand und die Mobilität der Arbeitskräfte zu schaffen; hält es nachdrücklich für notwendig, die grundlegenden Fertigkeiten von jungen Menschen zu verbessern, zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Schule abbrechen, unsichere Arbeitsverhältnisse zu verringern und die soziale und berufliche Eingliederung aller zu verbessern; misst im Kontext der Informationsgesellschaft und der wissensgestützten Wirtschaft des 21. Jahrhunderts der digitalen Integration aller gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere benachteiligter Gruppen, älterer Menschen und der Bewohner von entlegenen ländlichen Gebieten, überragende Bedeutung bei;

44.

stellt mit Besorgnis die Entwicklung hin zu einer immer größeren Kluft bei Einkommen und Wohlstand in den Mitgliedstaaten fest; ist der Auffassung, dass eine solche Entwicklung mit Hilfe geeigneter nationaler und europäischer Maßnahmen umgekehrt werden sollte, um eine Gesellschaft mit größerem Zusammenhalt zu verwirklichen und den Bürgern die Gewissheit zu vermitteln, dass sie vom Wachstum profitieren;

45.

stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben; glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemein verbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;

46.

begrüßt die Mitteilung der Kommission für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008-2010, in dem ein Programm mit einer stärkeren Prioritätensetzung und mit lediglich zehn Schlüsselzielen, die während des Zeitraums 2008-2010 verwirklicht werden können, vorgeschlagen wird; unterstreicht jedoch, dass die wichtigste Chance der Lissabon-Strategie darin besteht, dass verschiedene Reformerfordernisse und wirtschafts-, umwelt- und beschäftigungspolitische Instrumente in einer einzigen Reformagenda verknüpft werden; fordert deshalb die Kommission auf, an diesem Ansatz eines in sich schlüssigen und integrativen Policy Mix festzuhalten und ihn nicht durch einen Schritt hin zu stärker isolierten politischen Maßnahmen zu demontieren;

Messung der Fortschritte und Überwachung des Lissabon-Prozesses

47.

begrüßt die Bemühungen der Kommission zum Abbau von Bürokratie, insbesondere mit Blick auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, und zur Verbesserung der Folgenabschätzung von legislativen Vorschlägen; bedauert gleichzeitig die Tatsache, dass sich das Parlament und die Kommission noch immer nicht über die Art der erforderlichen Folgenabschätzung geeinigt haben; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer unabhängigen externen Kontrolle von Folgenabschätzungen;

48.

begrüßt das Ziel der Kommission, den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu verringern; erwartet konkrete Angaben dazu, wie dieses Ziel unter Gewährleistung eines verantwortungsvollen staatlichen Handelns erreicht werden kann; unterstreicht, dass sämtliche Regierungsebenen zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen können und deshalb in einschlägige politische Beschlüsse eingebunden werden sollen; fordert in Verbindung mit dem Abbau der Bürokratie und der Vereinfachung der europäischen Rechtsvorschriften eine klare Überwachung, um zu ermitteln, in welchem Umfang der von europäischen Rechtsakten gebotene Spielraum tatsächlich von den Mitgliedstaaten ausgeschöpft wird, wenn es darum geht, nationale Besonderheiten und Engpässe von Innovationen bei deren Umsetzung zu berücksichtigen;

49.

vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Interessenvertretern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene die wichtigsten Akteure bei der Verwirklichung der Zielvorgaben von Lissabon sind; weist darauf hin, dass die Länder, die sich dem Wettbewerb von außen öffnen, Reformen durchführen und einen ausgeglichenen Haushalt sowie qualitativ hochwertige öffentliche und private Investitionen anstreben, das größte Wachstum verbuchen konnten und die meisten Arbeitsplätze geschaffen haben; bedauert, dass die Lissabon-Strategie in der einzelstaatlichen Politik vieler Mitgliedstaaten nach wie vor kaum sichtbar ist; vertritt die Auffassung, dass die Mobilisierung aller Wirtschaftsakteure ausschlaggebend dafür ist, dass sie effektiv umgesetzt wird; ist insbesondere der Auffassung, dass eine bessere Einbindung der Sozialpartner, der nationalen Parlamente, der regionalen und kommunalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft die Ergebnisse der Lissabon-Strategie verbessern und die öffentliche Debatte über angemessene Reformen fördern wird; unterstützt den Vorschlag der Kommission an die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Parlamenten zu vertiefen, während gleichzeitig jährliche Debatten über die Umsetzung ihrer nationalen Reformprogramme vorgesehen werden;

50.

bekräftigt die Bedeutung des Engagements der regionalen und lokalen Behörden und Akteure für die gesamte Bandbreite sowie für den innovativen Charakter der Errungenschaften; begrüßt in diesem Zusammenhang das starke Interesse des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen an einer Überwachung der Lissabon-Strategie;

51.

verweist darauf, dass die Integrierten Leitlinien ein wichtiges Instrument für die Koordinierung sind und manchen Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Rahmen bieten, ihre eigenen nationalen Reformagenden zu verfolgen; ist der Auffassung, dass die Analysen und Rückmeldungen der Mitgliedstaaten zeigen, dass die Leitlinien funktionieren, allerdings noch verbessert werden müssen, wenn es um die Anpassung an neue wirtschaftliche Bedingungen und Beschäftigungsbedingungen sowie um die Folgemaßnahmen, d. h. den Leistungsvergleich der Mitgliedstaaten, geht; fordert eine umfassendere Anwendung und Umsetzung der Indikatoren und Zielvorgaben;

52.

begrüßt die Länderberichte, die die Kommission erstellt hat; fordert jedoch einen systematischeren Ansatz, bei dem Erfolge wie Defizite herausgestellt werden; unterstützt den Vorschlag der Kommission, besondere „zu beobachtende Punkte“ als Teil der multilateralen Überwachung sowie als Chance für die Verbesserung der nationalen Reaktionen einzuführen;

53.

ist der Ansicht, dass politische Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage dadurch erschwert werden, dass keine angemessene Beobachtung der Lage stattfindet; betont diesbezüglich, dass der Sachverstand und das Wissen, die innerhalb der europäischen dezentralen Agenturen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen vorhanden sind, sehr viel besser genutzt werden könnten;

54.

begrüßt deshalb den vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2006 gefassten Beschluss, dem Mangel an Kontrolldaten abzuhelfen und den Ausschuss der Regionen zu beauftragen, eine Studie über die „Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ zu verfassen und darin 104 Regionen und Städte der Europäischen Union einzubeziehen, die ihre Ansichten zur Umsetzung der Lissabon-Strategie austauschen (die Studie soll dem Europäischen Rat für die Frühjahrstagung 2008 vorgelegt werden); unterstreicht, dass diese Studie zeigt, ob die Zweckbindungsvorschrift bei den Strukturfonds dazu beiträgt, dass ein höherer Anteil der Ausgaben der Strukturfonds für Innovations- und Umweltziele eingesetzt wird; erwartet, dass in dieser Studie der Mehrwert der Regionalisierung der Lissabon-Strategie bewertet wird;

55.

hält es keineswegs für selbstverständlich, wie der Erfolg der Lissabon-Strategie gemessen werden kann oder — allgemeiner ausgedrückt — welche Indikatoren geeignet wären, um den „Fortschritt“ zu messen; hält es jedoch für offenkundig, dass eine Überwachung der Erfolge und der Defizite nicht auf wirtschaftliche Indikatoren wie das BIP/BNE allein beschränkt werden darf, da sie — bestenfalls — Indikatoren für die Schaffung von Wohlstand innerhalb eines bestimmten Zeitraums sind, aber keine zuverlässige Auskunft über das Maß an Wohlstand in einer Gesellschaft erteilen und weit davon entfernt sind, irgendeinen Aufschluss darüber zu geben, mit welchen sozialen und ökologischen Folgekosten die Schaffung von zusätzlichem Wohlstand einhergeht;

56.

stellt fest, dass ein multidimensionaler Ansatz entwickelt und angewandt werden muss, um beurteilen zu können, ob es den Menschen — über die Definition durch BIP/BNE hinaus — gut geht; begrüßt deshalb die Beratungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf ihrem zweiten Weltforum „Statistics, Knowledge and Policy“ zum Thema „Messung und Förderung des Fortschritts von Gesellschaften“ im Juni 2007 und die Debatten, die auf der im November 2007 im Europäischen Parlament veranstalteten Konferenz der Kommission zum Thema „Über das Wachstum hinaus“ geführt wurden, weil es wichtig ist, über zuverlässige Daten zu verfügen und Beschlüsse in voller Kenntnis der Sachlage fassen zu können;

57.

begrüßt deshalb die von verschiedenen Generaldirektionen der Kommission unternommene Arbeit zur Entwicklung neuer qualitativer Indikatoren; tritt dafür ein, dass diese Indikatoren — ob sie sich auf die soziale Dimension, wie der Armutsindikator, oder die ökologische Dimension, wie der Indikator der biologischen Vielfalt, beziehen — bei künftigen Bewertungen der nationalen Reformprogramme verwendet und in die Kontrolle durch die Kommission einbezogen werden und so den Katalog von Indikatoren zur Messung des Erfolgs der Lissabon-Strategie vervollständigen;

58.

fordert nachdrücklich, dass eine angemessene Zusammenarbeit und die umfassende Beteiligung der drei EU-Organe an den weiteren Maßnahmen im Gefolge der Lissabon-Strategie gewährleistet sein muss; fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, die Rolle des Europäischen Parlaments anzuerkennen, das die Lissabon-Strategie und die nationalen Reformprogramme aufmerksam verfolgt, erhebliche Haushaltsmittel für die Lissabon-Ziele bereitstellt und bei wichtigen Rechtsvorschriften eng mit den einzelstaatlichen Parlamenten zusammenarbeitet;

*

* *

59.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0533.

(2)  ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.

(3)  ABl. L 254 vom 30.9.1994, S. 64.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/38


Mittwoch, 20. Februar 2008
Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)

P6_TA(2008)0058

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010) (KOM(2007)0803 — 2007/2275(INI))

2009/C 184 E/07

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010) (KOM(2007)0803, Teil V),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung durch die Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, 2007-2013 (KOM(2007)0798),

in Kenntnis der von den Mitgliedstaaten im Zuge des Lissabon-Prozesses vorgelegten 27 nationalen Reformprogramme (NRP),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes im Anschluss an die Tagungen des Europäischen Rates im März 2000, im März 2001 und im März 2005,

in Kenntnis der Integrierten Leitlinien der Kommission für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (KOM(2005)0141) (Integrierte Leitlinien),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)“ (KOM (2007)0803),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung (1),

gestützt auf Artikel 99 Absatz 2 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Artikel 107 und 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0029/2008),

A.

in der Erwägung, dass die makroökonomische Stabilität durch einen gesunden Mix aus einer Reihe von wirtschaftspolitischen Maßnahmen sichergestellt wird; in der Erwägung, dass Herausforderungen für die Stabilität nicht nur mit Hilfe makroökonomischer Maßnahmen angegangen werden sollten, sondern auch mit Hilfe der Durchführung von Strukturreformen auf den Waren-, Arbeits- und Kapitalmärkten,

B.

unter Hinweis darauf, dass noch mehr unternommen werden muss, um die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf die Globalisierung vorzubereiten und die Grundlagen für den wirtschaftlichen Erfolg und mehr sozialen Zusammenhalt auf mittlere bis längere Sicht zu stärken,

C.

unter Hinweis darauf, dass es für jedermann eine Chance gibt, Nutzen aus der Dynamik des einzigartigen Wettbewerbsvorteils infolge der Erweiterungen der Europäischen Union und ihrer weiteren Integration zu ziehen,

D.

unter Hinweis darauf, dass eine gemeinsame Währung und eine gemeinsame Währungspolitik eine zusätzliche Dimension für eine Integration der Volkswirtschaften und die Koordinierung der politischen Strategien bieten, die die Rolle des Euroraums bei der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen für die gesamte Europäische Union stärken könnten,

E.

unter Hinweis darauf, dass die Integrierten Leitlinien ein zentrales Instrument der makroökonomischen Politik der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung sind und sich auf einen mittelfristigen Zeitraum von drei Jahren konzentrieren,

F.

unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sowohl makroökonomische als auch mikroökonomische Politiken durchführen müssen, um Europa zu einem attraktiveren Standort für Investitionen und Arbeit zu machen und Wissen und Innovation im Dienste des Wachstums Impulse zu geben,

G.

in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2007 verpflichtet hat, quantitative Zielvorgaben für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen und eine Erhöhung des Anteils an erneuerbarern Energien bis 2020 zu verwirklichen,

H.

unter Hinweis darauf, dass Finanzdienstleitungen besonders wichtig sind, da dieser Sektor insofern eine Schlüsselrolle spielt, als er die Entwicklung zahlreicher Bereiche der Wirtschaftstätigkeit ermöglicht,

I.

in der Erwägung, dass Maßnahmen, die darauf abzielen, Investitionen in das Wissen und die Humanressourcen zu erhöhen, sowie Maßnahmen, die die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union stärken, Kernstück der Lissabon- Strategie für Wachstum und Beschäftigung sind,

J.

unter Hinweis darauf, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Umwandlung der kreativen Energie der Menschen in innovative wirtschaftliche Ergebnisse, z. B. neue Ideen, Hightech-Unternehmen und regionale Entwicklung, unzureichend entwickelt sind und weiterhin zersplittert bleiben,

K.

in der Erwägung, dass im Kontext einer beschleunigten Globalisierung eine verbesserte internationale Konsistenz von Legislativvorschriften einschließlich einer Verpflichtung auf hohe Umwelt- und Sozialstandards von ausschlaggebender Bedeutung ist,

L.

in der Erwägung, dass die Stabilität der Europäischen Union und Vertrauen in die Europäische Union nur mit Hilfe des gemeinsamen Verständnisses von Gesetzen und Vorschriften, die die Realität angemessen widerspiegeln, sichergestellt werden können,

M.

unter Hinweis darauf, dass es nicht möglich ist, ohne die aktive Einbeziehung aller Bürger der Europäischen Union wesentliche Fortschritte bei der Schaffung einer wissensgestützten Gesellschaft zu erzielen,

Wirtschaftlicher Rahmen

Gewährleistung von Wachstum und makroökonomischer Stabilität

1.

begrüßt den Strategiebericht der Kommission, in dem die Umsetzung der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung bewertet wird, einschließlich der aktualisierten Integrierten Leitlinien; unterstützt die Auffassung des Rates, dass die erneuerte Strategie auf Gemeinschaftsebene einen Zusatznutzen erbringen muss, um die Kohärenz der Reformen zu verbessern und die positiven Spillover-Effekte zu maximieren und zu gewährleisten, dass die Reformagenden von Lissabon effektiv zu mehr und besseren Arbeitsplätzen überall in der Europäischen Union führen;

2.

verweist erneut auf die Wichtigkeit einer konsequenten Umsetzung der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien und betont die Wechselwirkung zwischen Fortschritten in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt bei der Schaffung einer dynamischen und innovativen nachhaltigen Wirtschaft;

3.

ist der Auffassung, dass zunehmende Ungleichgewichte, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und ein weltweiter Inflationsdruck angesichts der anhaltenden Unsicherheit auf den Finanzmärkten zu einer beträchtlichen Herausforderung für die Geldpolitik werden können; unterstreicht, dass ein gesundes und stabiles makroökonomisches Umfeld öffentliche Finanzen von hoher Qualität mit weiter konsolidierten Haushalten verlangt, ebenso wie eine intelligente private und öffentliche Investitionspolitik, die zukunftsorientierte Infrastruktur bereitstellt und die Märkte von morgen schon heute erschließt; fordert koordinierte Maßnahmen, um die Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu erhöhen;

4.

vertritt die Auffassung, dass eine gesunde Wirtschaftspolitik dazu beitragen würde, das Vertrauen zu stärken und die Verunsicherungen angesichts der derzeitigen finanziellen Turbulenzen zu verringern; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union im Jahre 2008 ihr Wachstumspotenzial steigern muss, um zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Lage zu sein, insbesondere im Lichte ihrer Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten;

5.

verweist darauf, dass im Interesse makroökonomischer Stabilität die Zunahme der Produktivität mit einer gerechteren Verteilung der Früchte des Wachstums und einer Stärkung des sozialen Zusammenhalts einhergehen muss; erinnert in diesem Zusammenhang an die Forderung, dass die Anhebung der Einkommen mit dem mittelfristigen Produktivitätswachstum Schritt halten sollte;

6.

unterstreicht, dass zunehmende finanzielle Ungleichgewichte und übermäßige Schwankungen bei den Wechselkursen sowie die Verknappung des Kreditangebots und die anhaltende Unsicherheit auf den Finanzmärkten eine beträchtliche Herausforderung für die Entscheidungsträger auf dem Gebiet der makroökonomischen Politik und der Geldpolitik im Besonderen darstellen;

7.

weist darauf hin, dass man größeren Synergien zwischen der Haushaltspolitik, den Löhnen und dem Produktivitätswachstum verstärkte Aufmerksamkeit widmen und gleichzeitig auch die Auswirkungen der Haushaltspolitik auf die makroökonomischen Entwicklungen berücksichtigen sollte;

8.

ist besorgt über den hohen Euro-Wechselkurs, der der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft Schaden zufügt und auf dieser Höhe den Handlungsspielraum für die Geldpolitik einschränkt; verteidigt die Unabhängigkeit der europäischen Zentralbank bei der Festlegung der Geldpolitik und unterstreicht, dass die Aufwertung des Euro das Ergebnis zunehmender Ungleichgewichte in Drittländern und einer schleppenden Binnennachfrage im Euroraum ist;

9.

unterstreicht die Notwendigkeit einer gesunden Fiskalpolitik als Voraussetzung für anhaltendes Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in jedem Mitgliedstaat entsprechend den einschlägigen Vertragsbestimmungen als gemeinsame Verantwortung der Europäischen Union; unterstreicht die große Bedeutung von Effizienz bei den öffentlichen Finanzen und vertritt die Auffassung, dass die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen in den meisten Ländern dabei helfen könnte, die langfristige fiskalische Nachhaltigkeit zu wahren; unterstreicht die Bedeutung einer Modernisierung der öffentlichen Verwaltung als Mittel zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität der öffentlichen Finanzen;

Gesunde Finanzmärkte

10.

weist daraufhin, dass ein gut integriertes Finanzsystem die Effizienz der Geldpolitik steigern könnte, insbesondere im Euroraum; glaubt, dass die Finanzmärkte einen wesentlichen Beitrag zur makroökonomischen und fiskalischen Nachhaltigkeit leisten können; regt an, spezifische Finanzmarktleitlinien zu prüfen, die mit einem verbesserten Verständnis möglicher weiterer Finanzkrisen und einer verbesserten Transparenz, Verantwortung und Aufsicht für Investoren, Märkte und Regulierungsbehörden einhergehen;

11.

stellt fest, dass der risikogestützte Ansatz bei Kapitalanforderungen grenzüberschreitende Kapitalströme erleichtert, hinter denen spezifische Unternehmensstrategien in großen Finanzgruppen stehen, und eine makroökonomische Herausforderung für kleinere Mitgliedstaaten darstellt; ist zutiefst davon überzeugt, dass eine effektive Finanzaufsicht und die Transparenz von wesentlicher Bedeutung sind, um makroökonomische Ungleichgewichte einzudämmen;

12.

betont die Interdependenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten, vor allem im Euroraum; ist der Auffassung, dass mit den Integrierten Leitlinien ein breiter Rahmen für eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung zur Angleichung der NRP festgelegt werden sollte; empfiehlt, dass dabei ein sensiblerer Ansatz hin zur Konvergenz, der die wirtschaftliche Vielfalt und unterschiedliche Traditionen widerspiegelt, gewahrt wird, um die breite Unterstützung für das gemeinsame EU-Projekt zu stärken;

13.

vertritt die Auffassung, dass die Stimulierung privater Investitionen und gemeinsame Initiativen im Bereich der privaten und öffentlichen Zusammenarbeit unter Achtung der Konsolidierung der Finanzen wichtige Synergieeffekte entfalten und die Fähigkeit Europas verbessern können, sich den bestehenden Herausforderungen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Kommunikation, Energie und ökologische Nachhaltigkeit zu stellen, und die effiziente Ressourcenallokation in Europa unterstützen wird;

Gestaltung der externen Agenda

14.

unterstreicht, dass sich ein dereguliertes globales Finanzsystem dem direkten Einfluss der EU-Politiken entzieht und ein Risiko der finanziellen Instabilität übertragen kann; betont, dass ein homogener und in sich schlüssiger Ansatz von Regulierungs- und Rechtsetzungsbehörden eine notwendige Vorbedingung ist, um ein Gegengewicht zur grenzüberschreitenden Verbreitung des Risikos zu schaffen; hält es für notwendig, die Auswirkungen des Geschäftsmodells und die Rolle multinationaler Finanzgruppen auf den globalen Finanzmärkten einer Neubewertung zu unterziehen;

15.

weist darauf hin, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verantwortung tragen, sich der Herausforderungen, Chancen und Unsicherheiten anzunehmen, mit denen die Bürger infolge der Globalisierung konfrontiert sind; ist davon überzeugt, dass zur Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Welt die externe Dimension des Binnenmarktes weiterentwickelt werden muss; verweist darauf, dass sich die Europäische Union nicht lediglich passiv auf die Globalisierung einstellen, sondern im Gegenteil die Globalisierung gestalten wird; unterstreicht die Bedeutung einer verstärkten strategischen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, insbesondere über die transatlantischen Beziehungen, und einer Zusammenarbeit innerhalb stärkerer multilateraler Organisationen bei gleichzeitiger Förderung der Kerngrundsätze der Europäischen Union — Solidarität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte;

16.

fordert, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Protektionismus innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union ergriffen werden; unterstreicht, dass der Protektionismus die Rechte von Verbrauchern und Bürgern eher untergräbt als schützt;

Wiederherstellung der unternehmerischen Dynamik

Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung

17.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union im Verlauf der multilateralen Runden verschiedener multilateraler Verhandlungen wie beispielsweise der in der WTO geführten Verhandlungen den gemeinsamen Standpunkt zum Ausdruck bringen sollte, der wirklich die Interessen jedes einzelnen Mitgliedstaates repräsentiert;

Schwerpunktsetzung auf prioritäre Bereiche

18.

fordert die Kommission dringend auf, eine in sich schlüssige integrierte Politik zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung zu konzipieren; glaubt, dass der nachhaltige Einsatz von Ressourcen und eine Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum sowie eine Verbesserung der Innovationsleistung durch Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von umweltfreundlichen Technologien und die ökologische Ausrichtung des öffentlichen Beschaffungswesens unter besonderer Berücksichtigung der KMU erreicht werden können;

19.

unterstreicht die Rolle von marktgestützten Instrumenten zur Verwirklichung der auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2007 festgelegten Zielvorgaben, Europa zu einer energieeffizienten und auf den Einsatz erneuerbarer Energiequellen gestützten Wirtschaft umzugestalten; ist der Auffassung, dass der anhaltende Aufwärtsdruck bei den Energiepreisen und die zunehmenden Bedrohungen für das Klima bedeuten, dass es wichtig ist, Verbesserungen bei der Energieeffizienz als Beitrag sowohl zu Wachstum als auch zu nachhaltiger Entwicklung zu fördern; weist darauf hin, dass EU-Unternehmen bei der technologischen Entwicklung auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie zur Weltspitze zählen;

20.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine „fünfte Freiheit“, und zwar Forschung und Innovation — die Freiheit des Wissens —, einzuführen, die die vier Freiheiten des Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs ergänzt;

21.

ist der Auffassung, dass im Kontext des Preisanstiegs bei Lebensmitteln, der dauerhaft und weniger konjunkturbedingt zu sein scheint, die Mechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die das Angebot einschränken, überarbeitet werden sollten; glaubt, dass die GAP eine wichtige Rolle für die Stabilisierung der Lebensmittelpreise spielen kann;

22.

bekräftigt seine Ansicht, dass es Vorzüge bringt, die Steuerlast von der Arbeit auf die Verschlechterung der Umwelt zu verlagern, und glaubt, dass es sich hier um ein effektives Instrument handelt, um sowohl Umwelt- als auch Beschäftigungsprobleme anzugehen; vertritt die Auffassung, dass die Belastung der Arbeit verringert werden muss, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen;

Förderung des Binnenmarktes

23.

weist darauf hin, dass die Produktivität der Europäischen Union aufgrund des Unvermögens, den Binnenmarkt zu vollenden, hinter ihrem Potenzial bleibt und nicht die volle Ausschöpfung der Chancen des globalen Marktes gestattet; ist der Auffassung, dass der Binnenmarkt für Waren zwar relativ gut integriert ist, dass aber die Dienstleistungsmärkte — einschließlich der Finanzdienstleistungen — weiterhin eher fragmentiert sind; fordert eine beschleunigte Integration des Dienstleistungsmarktes durch die entschiedene und in sich schlüssige Umsetzung und Inkraftsetzung der vereinbarten Regeln und die Beseitigung von Hindernissen für den Wettbewerb und den Marktzugang; stellt fest, dass die Erbringung von effektiven Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erschwinglichen Preisen eine wichtige Rolle in einer wettbewerbsfähigen und dynamischen Wirtschaft zu erfüllen hat;

24.

unterstreicht, dass die Umsetzung der vier Freiheiten überall in der Europäischen Union auf die gleiche Weise und im gleichen Umfang durchgeführt und ihre Funktionsweise ständig überwacht werden sollte;

25.

unterstreicht die Notwendigkeit, die Netzindustrien für den Wettbewerb zu öffnen, indem gleiche Ausgangsbedingungen und ein effektiver Wettbewerb auf europaweit integrierten Märkten gewährleistet werden; ist in diesem Sinne der Auffassung, dass öffentliches Eigentum auf den Strom- und Gasmärkten einer der Hauptfaktoren für das Entstehen von Verzerrungen auf europäischer Ebene ist und dass die Anreize für mehr Wettbewerb auf diesen Märkten weiter verbessert werden müssen; ist davon überzeugt, dass die Ausweitung, Verbesserung und Vernetzung europäischer Infrastrukturen — mit besonderer Schwerpunktsetzung auf grenzüberschreitenden Projekten und Verbundnetzen zwischen dem alten und dem neuen Europa — dabei helfen sollten, angemessene Bedingungen für eine beachtliche Verbesserung der Produktivität in den Bereichen Verkehr, Energie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie zu entwickeln;

Beitrag der Steuerpolitik zur Lissabonner Agenda

26.

verweist auf die Notwendigkeit eines koordinierten steuerrechtlichen Rahmens, der für Unternehmen und insbesondere KMU günstig ausgelegt und so ausgerichtet sein sollte, dass das Wachstum wieder angekurbelt wird und Arbeitsplätze geschaffen werden;

27.

weist darauf hin, dass die Europäische Union im Hinblick auf die staatliche Finanzierung Steuersysteme fördern muss, um die Schaffung von neuen Unternehmen und technologische Innovation zu fördern; stellt fest, dass dies unter anderem eine Senkung von für die Effizienz und die Schaffung von Arbeitsplätzen schädlichen Steuern bedingen könnte, insbesondere in Bezug auf bestimmte soziale Gruppen wie Frauen, Langzeitarbeitslose und ältere Menschen;

Investitionen in die Menschen und Modernisierung der Arbeitsmärkte

Unternehmertum und Kreativität

28.

ist davon überzeugt, dass es für die Förderung einer Unternehmenskultur und die Schaffung eines für KMU günstigen Umfelds wesentlich ist, dass das Governance-System eines institutionellen Rahmens für die Innovation gestrafft und durch ein effizientes Finanzierungssystem abgestützt wird, das die Finanzierung auf sämtlichen Stufen des Innovationsprozesses — von der Entwicklung einer Idee bis zu ihrer Umsetzung auf Unternehmensebene — sicherstellt; weist darauf hin, dass die Strukturpolitik auf flexible Weise ausgearbeitet werden muss, um der kreativen Selbstentfaltung entgegenzukommen und eine rentable Nutzung von kreativen Ideen zu erleichtern;

29.

ist zutiefst davon überzeugt, dass eine bessere Rechtsetzung und die Verwirklichung von ehrgeizigen Zielen bei der Verringerung der Belastung durch neue Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu einem wettbewerbsfähigeren Unternehmensumfeld beitragen und private Initiativen fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, gleichermaßen ehrgeizige Zielvorgaben festzulegen, die sich auf sämtliche Ebenen der nationalen Gesetzgebung beziehen; weist darauf hin, dass der Stärkung der Effizienz der institutionellen und administrativen Kapazität der Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

Lebenszyklus-Ansatz

30.

ist der Auffassung, dass bei einer aktiven Arbeitsmarktpolitik am Grundsatz der „Flexicurity“ orientierte Maßnahmen mit neuen Formen der Sicherheit verknüpft werden sollten, einschließlich der Motivation, sich aktiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen, sowie einer besseren Abschätzung und positiven Bewältigung des Wandels, einschließlich der wirtschaftlichen Umstrukturierung, um die soziale Ausgrenzung auf ein Minimum zu senken und die Anpassungsfähigkeit zu fördern; ist davon überzeugt, dass Wegen und Mitteln, effektiver auf die Bürger einzugehen und ihre Erwartungen und Bedürfnisse aufzugreifen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

31.

ist der Auffassung, dass der Lebenszyklus-Ansatz weiterentwickelt werden sollte, um dem demographischen Wandel — einschließlich der Modernisierung der Rentensysteme — aktiv zu begegnen, damit die finanzielle, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit sichergestellt wird;

32.

glaubt, dass Bildung eine Schlüsselkomponente des langfristigen Wachstumspotenzials und ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung ist und die Menschen zur Verbesserung ihres Lebensstandards befähigt; empfiehlt effektivere Maßnahmen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten mit Blick auf mehr Investitionen in die Bildung und die Verbesserung des Zugangs zu Bildung und Ausbildung für alle;

33.

ist der Auffassung, dass mit Blick auf eine verstärkte Teilnahme an Maßnahmen der ständigen Weiterbildung und der Ausbildung am Arbeitsplatz während des gesamten Lebenszyklus — vor allem für niedrig qualifizierte und ältere Arbeitnehmer — effiziente Strategien des lebenslangen Lernens den negativen Auswirkungen der Alterung der Arbeitnehmer in der Europäischen Union entgegenwirken können; ist jedoch der Ansicht, dass entschiedene Bemühungen unternommen werden müssen, um die grundlegenden Fertigkeiten von jungen Menschen zu verbessern, die Zahl der Schulabbrecher drastisch zu verringern, der Unterentwicklung von Fertigkeiten generell entgegenzuwirken und die Integration von Migranten und behinderten Menschen in das soziale Gefüge und den Arbeitsmarkt insbesondere durch Förderung der Entwicklung von Fertigkeiten zu verstärken;

Einwanderungspolitik

34.

ist zutiefst davon überzeugt, dass eine effektive Einwanderungspolitik im Lichte des Mangels an Fertigkeiten und der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes gesehen werden sollte; glaubt, dass die Weiterentwicklung einer umfassenden europäischen Migrationspolitik, die die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt, weiterhin eine grundlegende Priorität darstellt, um den Herausforderungen zu begegnen und die Chancen zu nutzen, die die Migration in einer neuen Ära der Globalisierung bietet;

35.

ist der Auffassung, dass die Förderung des Wachstums und die Zusammenarbeit mit Drittländern sowie eine weitere wirtschaftliche Öffnung der Europäischen Union zum Zwecke optimal gelenkter Migrationsströme und zur Bekämpfung der Ursachen der illegalen Einwanderung und der sie fördernden Faktoren weiterhin von wesentlicher Bedeutung sind; gesteht ein, dass die Europäische Union dringend eine in sich schlüssige Politik für eine legale (z. B. wirtschaftliche) Migration braucht;

Verbesserung der wirtschaftlichen Governance

36.

begrüßt die von der Kommission erstellten Länderberichte; fordert jedoch einen systematischeren Ansatz, bei dem Erfolge wie Defizite herausgestellt werden; unterstützt den Vorschlag der Kommission, besondere „zu beachtende Punkte“ als Teil der multilateralen Überwachung sowie als Chance für die Verbesserung der nationalen Antworten einzuführen; erkennt an, dass die Rolle der regionalen Ebene bei der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen gestärkt werden sollte, wie dies bei der neuen Generation von Programmen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 anerkannt wird;

37.

bedauert die noch immer schwache Sichtbarkeit der Lissabon-Strategie in den nationalen Politiken vieler Mitgliedstaaten; vertritt die Auffassung, dass die Mobilisierung aller wirtschaftlichen Akteure wesentlich ist, um ihre effektive Umsetzung sicherzustellen; ist insbesondere der Auffassung, dass eine bessere Einbindung der Sozialpartner, der nationalen Parlamente, der regionalen und lokalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft die Ergebnisse der Lissabon-Strategie verbessern und die öffentliche Debatte über zweckmäßige Reformen intensivieren wird; unterstützt den von der Kommission an die Mitgliedstaaten gerichteten Vorschlag, die Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Parlamenten zu vertiefen und gleichzeitig jährliche Debatten über die Umsetzung ihrer NRP vorzusehen;

38.

fordert den Rat auf, den folgenden Änderungsvorschlägen Rechnung zu tragen:

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION

ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE DES PARLAMENTS

Änderungsvorschlag 1

Leitlinie 1

Leitlinie 1. Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum

Leitlinie 1. Sicherung wirtschaftlicher Stabilität im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum, soziale Integration und Ausweitung der Beschäftigung im weltweiten Umfeld

1.

Im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten die Mitgliedstaaten ihre mittelfristigen Haushaltsziele einhalten. Solange der Haushalt noch nicht konsolidiert ist, sollten sie alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen treffen. Dabei sollten sie eine prozyklische Finanzpolitik vermeiden. Mitgliedstaaten, in denen ein übermäßiges Defizit besteht, müssen außerdem wirksame Maßnahmen zu dessen umgehender Korrektur ergreifen.

1.

Im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten die Mitgliedstaaten ihre mittelfristigen Haushaltsziele einhalten. Solange der Haushalt noch nicht konsolidiert ist, sollten sie alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen treffen und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sowie die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sicherstellen . Dabei sollten sie eine prozyklische Finanzpolitik vermeiden. Mitgliedstaaten, in denen ein übermäßiges Defizit besteht, müssen außerdem wirksame Maßnahmen zu dessen umgehender Korrektur ergreifen.

2.

Mitgliedstaaten mit potenziell nicht nachhaltigen Leistungsbilanzdefiziten sollten diese Situation durch Strukturreformen zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit und gegebenenfalls durch finanzpolitische Maßnahmen korrigieren.

2.

Mitgliedstaaten mit potenziell nicht nachhaltigen Leistungsbilanzdefiziten sollten diese Situation durch Strukturreformen zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit und gegebenenfalls durch finanzpolitische Maßnahmen sowie durch die Konsolidierung der Ergebnisse des wirtschaftlichen Wachstums und die Berücksichtigung von besseren Synergien zwischen Haushaltspolitik und Produktivitätswachstum korrigieren.

 

2a.

Im Interesse der Stabilität sollten die Mitgliedstaaten nicht der Geldpolitik allein die gesamte Verantwortung für die Bekämpfung des Inflationsrisikos überlassen, was insbesondere für die gegenwärtige Situation hoher Wechselkurse gilt. Die Mitgliedstaaten sollten alle sonstigen Maßnahmen treffen, die dabei helfen können, das Inflationsrisiko zu bekämpfen.

 

2b.

Die Mitgliedstaaten sollten die Widerstandskraft der Wirtschaft der EU erhöhen, indem sie die externe Dimension des Binnenmarktes entwickeln mit dem Ziel, die Fragen in Verbindung mit zunehmenden weltweiten Ungleichgewichten anzugehen.

 

2c.

Im Anschluss an die jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten sollten die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer Kreditkrise und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Finanzmärkte ergriffen werden, um sicherzustellen, dass der Investitionsbedarf von öffentlichen und privaten Akteuren gedeckt wird.

Änderungsvorschlag 2

Leitlinie 2

Leitlinie 2. Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit als Grundlage für mehr Arbeitsplätze

Leitlinie 2. Gewährleistung von wirtschaftlicher und finanzieller Nachhaltigkeit als Grundlage für verbesserte Wachstumsaussichten

Angesichts der prognostizierten Kosten der Bevölkerungsalterung sollten die Mitgliedstaaten

Angesichts der prognostizierten künftigen demografischen Herausforderungen sollten die Mitgliedstaaten

1.

durch ein ausreichendes Tempo des Staatsschuldenabbaus die öffentlichen Finanzen stärken;

1.

die Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme so reformieren und stärken, dass sie finanziell tragfähig und nachhaltig und dabei sozial angemessen und zugänglich sind;

2.

die Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme so reformieren und stärken, dass sie finanziell tragfähig und dabei sozial angemessen und zugänglich sind;

2.

durch ein ausreichendes Tempo des Staatsschuldenabbaus und eine gleichzeitige Verbesserung des Schuldenmanagements die öffentlichen Finanzen stärken;

3.

Maßnahmen ergreifen, um die Beschäftigungsquoten und das Arbeitskräfteangebot insbesondere bei Frauen, jungen und älteren Arbeitnehmern zu erhöhen, und einen lebenszyklusorientierten Ansatz für das Arbeitsleben fördern, um die beruflich geleistete Arbeitszeit zu erhöhen.

3.

Maßnahmen ergreifen, um die Beschäftigungsquoten und das Arbeitskräfteangebot insbesondere bei Frauen, jungen und älteren Arbeitnehmern zu erhöhen, und einen lebenszyklusorientierten Ansatz für das Arbeitsleben fördern, um die beruflich geleistete Arbeitszeit zu erhöhen und

 

3a.

die „fünfte Freiheit“ des Wissens umsetzen und neue Fertigkeiten fördern, lebenslanges Lernen für alle sicherstellen und die Infrastrukturen für die Forschung sowie die Bildungs- und Ausbildungssysteme modernisieren.

Änderungsvorschlag 3

Leitlinie 3

Leitlinie 3. Förderung einer effizienten, auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Ressourcenallokation

Leitlinie 3. Förderung einer effizienten, auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Ressourcenallokation und Stärkung des Vertrauens in die Wirtschaft

Unbeschadet der Leitlinien zur wirtschaftlichen Stabilität und Tragfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Lissabon-Strategie die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder Bereiche umschichten, durch eine Anpassung der Steuerstrukturen das Wachstumspotenzial stärken und durch geeignete Mechanismen gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben in Einklang stehen und die Reformpakete in sich kohärent sind.

Unbeschadet der Leitlinien zur wirtschaftlichen Stabilität und Tragfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Lissabon-Strategie die öffentlichen Ausgaben zugunsten wachstumsfördernder Bereiche umschichten, durch eine Anpassung der Steuerstrukturen das Wachstumspotenzial stärken, produktivitätsgestütztes Wachstum fördern und durch geeignete Mechanismen gewährleisten, dass die öffentlichen Ausgaben mit den politischen Zielvorgaben wie qualitativ hochwertigen Investitionen entsprechend den Zielvorgaben von Lissabon in Einklang stehen und die Reformpakete in sich kohärent sind.

Änderungsvorschlag 4

Leitlinie 4

Leitlinie 4. Gewährleistung eines Beitrags der Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum

Leitlinie 4. Gewährleistung eines Beitrags der Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum

Zu diesem Zweck und zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner die richtigen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungssysteme schaffen und so anstreben, dass Erhöhungen der nominalen Löhne und der Arbeitskosten mit der Preisstabilität und der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung in Einklang stehen, wobei den Unterschieden bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen Rechnung zu tragen ist .

Zu diesem Zweck und zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit sollten die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Rolle der Sozialpartner die richtigen Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungssysteme schaffen und so anstreben, dass Erhöhungen der nominalen Löhne und der Arbeitskosten mit der Preisstabilität und der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung in Einklang stehen, wobei insbesondere die auf dem Finanzmarkt tätigen Berufsgruppen und die Unterschiede bei den Qualifikationsniveaus und den lokalen Arbeitsmarktbedingungen zu berücksichtigen sind .

Änderungsvorschlag 5

Leitlinie 5

Leitlinie 5. Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik

Leitlinie 5. Förderung größerer Kohärenz zwischen makroökonomischer Politik, Strukturpolitik und Beschäftigungspolitik

 

Die Mitgliedstaaten sollten:

1.

die wirtschaftspolitische Koordinierung zur Angleichung ihrer nationalen Reformagenden bei gleichzeitiger Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vielfalt und unterschiedlicher Traditionen verbessern;

Die Mitgliedstaaten sollten Reformen der Arbeits- und Produktmärkte durchführen, die zugleich das Wachstumspotenzial fördern und die makroökonomischen Rahmenbedingungen durch mehr Flexibilität, Mobilität und Anpassungsfähigkeit dieser Märkte stützen, um auf Globalisierung, technologischen Fortschritt, Nachfrageverschiebungen und Konjunkturschwankungen reagieren zu können. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere die Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme neu anstoßen, damit größere Anreize geboten werden und dafür gesorgt wird, dass Arbeit sich lohnt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte erhöhen und dabei Flexibilität mit Sicherheit verbinden sowie die Beschäftigungsfähigkeit durch Investitionen in Humankapital verbessern.

2.

Reformen der Arbeits- und Produktmärkte durchführen, die zugleich das Wachstumspotenzial fördern und die makroökonomischen Rahmenbedingungen durch Gewährleistung von Flexibilität mithilfe neuer Formen der Sicherheit , Mobilität und Anpassungsfähigkeit dieser Märkte stützen, um auf Globalisierung, technologischen Fortschritt, Nachfrageverschiebungen und Konjunkturschwankungen reagieren zu können. Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere die Reform der Steuer- und Sozialleistungssysteme neu anstoßen, damit größere Anreize geboten werden und dafür gesorgt wird, dass Arbeit sich lohnt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte erhöhen und dabei Flexibilität mit Sicherheit verbinden sowie die Beschäftigungsfähigkeit durch Investitionen in Humankapital verbessern;

 

3.

der Stärkung der institutionellen und administrativen Effizienz besondere Aufmerksamkeit widmen und

 

4.

zur Entwicklung einer umfassenden EU-Einwanderungspolitik beitragen, einschließlich von Kriterien und Verfahren für die wirtschaftliche Migration entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarktes.

Änderungsvorschlag 6

Leitlinie 6

Leitlinie 6. Verbesserung von Dynamik und Funktionieren der WWU — Die Mitgliedstaaten des Eurogebiets müssen eine bessere Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Haushaltspolitik sicherstellen und insbesondere

Leitlinie 6. Verbesserung von Dynamik und Funktionieren der WWU — Die Mitgliedstaaten des Eurogebiets müssen eine bessere Koordinierung ihrer Wirtschafts- und Haushaltspolitik sicherstellen und insbesondere

 

-1.

die positiven Spillover-Effekte von Reformen maximieren, da eine gemeinsame Währung und eine gemeinsame Geldpolitik eine zusätzliche Dimension für die Koordinierung bieten;

1.

darauf achten, dass ihre öffentlichen Finanzen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt finanzpolitisch tragfähig sind;

1.

darauf achten, dass ihre öffentlichen Finanzen im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt finanzpolitisch tragfähig sind;

2.

zu einem Policy-Mix beitragen, der den wirtschaftlichen Aufschwung fördert und mit Preisstabilität vereinbar ist und somit das Vertrauen der Unternehmen und Verbraucher kurzfristig stärkt, aber auch mit einem langfristig nachhaltigen Wachstum vereinbar ist;

2.

zu einem Policy-Mix beitragen, der den wirtschaftlichen Aufschwung fördert und mit Preisstabilität vereinbar ist und somit das Vertrauen der Unternehmen und Verbraucher kurzfristig stärkt, aber auch mit einem langfristig nachhaltigen Wachstum vereinbar ist;

3.

Strukturreformen vorantreiben, die das langfristige Wachstumspotenzial des Eurogebiets stärken und dessen Produktivität, dessen Wettbewerbsfähigkeit und dessen Fähigkeit zur wirtschaftlichen Anpassung bei asymmetrischen Schocks verbessern, und dabei besonders der Beschäftigungspolitik Beachtung schenken und

3.

Strukturreformen vorantreiben und Investitionsprioritäten in Übereinstimmung mit den Zielvorgaben von Lissabon verfolgen , die das langfristige Wachstumspotenzial des Eurogebiets stärken und dessen Produktivität, dessen Wettbewerbsfähigkeit und dessen Fähigkeit zur wirtschaftlichen Anpassung bei asymmetrischen Schocks verbessern, und dabei besonders der Beschäftigungspolitik Beachtung schenken und

4.

sicherstellen, dass der Einfluss des Eurogebiets im Weltwirtschaftssystem seinem wirtschaftlichen Gewicht entspricht.

4.

sicherstellen, dass der Einfluss der EU und des Eurogebiets im Weltwirtschaftssystem ihrem wirtschaftlichen Gewicht entspricht.

Änderungsvorschlag 7

Leitlinie 7 Einleitung und Nummern 1, 2 und 3

Leitlinie 7. Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor — Das allgemeine Ziel eines Investitionsniveaus von 3 % des BIP im Jahr 2010 wird bestätigt und dabei Ausgewogenheit zwischen den privaten und öffentlichen Investitionen angestrebt. Auf nationaler Ebene soll jeweils ein spezifisches Zwischenniveau festgelegt werden . Die Mitgliedstaaten sollten das Maßnahmen-Paket zur Förderung von FuE-Investitionen, vor allem seitens der Wirtschaft, durch folgende Maßnahmen optimieren:

Leitlinie 7. Verstärkte und effizientere Investitionen in FuE, insbesondere im Privatsektor — Das allgemeine Ziel eines Investitionsniveaus von 3 % des BIP im Jahr 2010 wird bestätigt und dabei Ausgewogenheit zwischen den privaten und öffentlichen Investitionen angestrebt; außerdem sollen eine Unternehmenskultur gefördert und die Privatinitiative ermutigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten das Maßnahmen-Paket zur Förderung der Modernisierung der Wirtschaft und sämtlicher Formen der Innovation optimieren durch die

1.

Verbesserung der Rahmenbedingungen und Gewährleistung , dass die Unternehmen in einem ausreichend wettbewerbsorientierten und attraktiven Umfeld agieren;

1.

Entwicklung von marktorientierten Institutionen und Verbesserung der Rahmenbedingungen , um zu gewährleisten , dass die Unternehmen in einem ausreichend wettbewerbsorientierten Unternehmensumfeld agieren und Nutzen aus der Umsetzung von Innovationen ziehen ;

2.

wirksamere und effizientere öffentliche FuE-Investitionen und Ausbau von ÖPP;

 

3.

Ausbau und Stärkung von Spitzenkompetenzzentren der Bildungs- und Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls Gründung neuer Zentren und verbesserte Zusammenarbeit und besserer Technologietransfer zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Privatunternehmen;

 

 

3a

Förderung der Dezentralisierung von industriellen Forschungszentren mit Blick auf ihren weiteren Verbund mit Bildungszentren, Sondierung der Vielfalt unterschiedlicher Forschungskulturen;

Änderungsvorschlag 8

Leitlinie 11 Nummern 4a und 4b (neu)

 

4a.

den Zusagen nachkommen, die sie auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2007 im Hinblick auf die Bewältigung der Herausforderung in den Bereichen Energie und Umwelt abgegeben haben, und

 

4b.

im Kontext des Anstiegs der Lebensmittelpreise, der offensichtlich nicht konjunkturbedingt ist, sondern von Dauer sein wird, die Mechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik überarbeiten, die das Angebot einschränken.

Änderungsvorschlag 9

Leitlinie 12

Leitlinie 12. Ausbau und Vertiefung des Binnenmarkts — Die Mitgliedstaaten sollten

Leitlinie 12. Ausbau und Vertiefung des Binnenmarkts sowie Gewährleistung offener und wettbewerbsfähiger Märkte — Die Mitgliedstaaten sollten

1.

die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien beschleunigen;

1.

die Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien beschleunigen und verbleibende Hindernisse für die grenzüberschreitende Tätigkeit beseitigen ;

2.

das Binnenmarktrecht konsequenter und besser durchsetzen;

2.

das Binnenmarktrecht konsequenter und besser durchsetzen;

3.

noch bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten abbauen;

3.

noch bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Tätigkeiten abbauen;

4.

die EU-Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe effizient anwenden;

4.

die EU-Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe effizient anwenden;

5.

einen voll funktionsfähigen Dienstleistungsbinnenmarkt unter Wahrung des europäischen Sozialmodells fördern;

5.

unter Wahrung des europäischen Sozialmodells einen voll funktionsfähigen Dienstleistungsbinnenmarkt fördern und universale, zugängliche und nachhaltige öffentliche Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und mit hohen Qualitätsstandards für alle gewährleisten ;

6.

die Finanzmarktintegration durch eine konsequente und kohärente Umsetzung und Durchführung des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen stärker vorantreiben.

6.

die Integration des Dienstleistungsmarktes einschließlich der Finanzdienstleistungen durch eine kohärente Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt und die Durchführung des Aktionsrahmens für Finanzdienstleistungen stärker vorantreiben , während gleichzeitig die Transparenz, die Verantwortung und die Aufsicht für Investoren, Märkte und Regulierungsbehörden im Hinblick auf alternative wie nicht alternative Investitionstätigkeiten auf den Finanzmärkten verbessert werden;

 

6a.

zur Entwicklung eines ausgewogenen Ansatzes bei der Regulierung der grenzüberschreitenden Verbreitung von finanziellen Risiken beitragen;

 

6b.

angemessene Voraussetzungen für die Steigerung der Ressourceneffizienz bei den Verkehrs- und Energieinfrastrukturen entwickeln, mit Schwerpunktsetzung auf grenzüberschreitende Abschnitte, Randregionen und den Verbund zwischen „alten“ und „neuen“ Mitgliedstaaten, und

 

6c.

auf internationaler Ebene eine führende Rolle im Hinblick auf Fragen des Krisenmanagements und die Verbesserung der gegenwärtigen weltweiten Aufsichtsregelungen übernehmen.

Änderungsvorschlag 10

Leitlinie 13 Nummer 6a (neu)

 

6a.

einen transatlantischen Markt vollenden;

*

* *

39.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0533.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/49


Mittwoch, 20. Februar 2008
Strategie der EU für Zentralasien

P6_TA(2008)0059

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien (2007/2102(INI))

2009/C 184 E/08

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Zentralasien und insbesondere auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2006 zu Usbekistan (1), seine Entschließung vom 16. März 2006 zu Kasachstan (2) und seine Entschließung vom 12. Mai 2005 zu der Lage in Kirgisistan und Zentralasien (3),

unter Hinweis auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und Usbekistan, Kirgisistan und Kasachstan, die seit 1999 in Kraft sind, auf das am 11. Oktober 2004 unterzeichnete Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (4), auf das noch nicht ratifizierte PKA zwischen der Europäischen Union und Tadschikistan und auf den Vorschlag der Kommission für ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Union und Turkmenistan,

unter Hinweis auf die Menschenrechtsklauseln in diesen Abkommen,

unter Hinweis auf die Verpflichtung der Europäischen Union, die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele der UN zu fördern, und auf den Europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik (5),

unter Hinweis auf die Annahme einer EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien durch den Rat am 21./22. Juni 2007,

unter Hinweis auf den am 8./9. März 2007 angenommenen Aktionsplan (2007-2013) des Europarats für eine Energiepolitik für Europa und auf die Energiekooperation zwischen der Europäischen Union, den Anrainerstaaten des Schwarzen und des Kaspischen Meers sowie deren Nachbarländern,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zum Thema „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik“ (6),

unter Hinweis auf die Initiative von Baku zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Energie- und Verkehrs- bzw. Transportbereich zwischen der Europäischen Union und den Ländern der Schwarzmeerregion und des kaspischen Raums,

unter Hinweis auf die Vereinbarungen mit Aserbaidschan und Kasachstan im Rahmen der Entwicklung einer Außenpolitik zugunsten der Energieinteressen Europas,

unter Hinweis auf einschlägige Schlussfolgerungen des Rates, einschließlich der Schlussfolgerungen zu Usbekistan vom 23./24. Mai, vom 13. Juni, vom 18. Juli und vom 3. Oktober 2005, vom 13. November 2006 sowie vom 5. März, 14./15. Mai und 15./16. Oktober 2007, sowie auf die Schlussfolgerungen zu Zentralasien vom 23./24. April 2007,

unter Hinweis auf die Sanktionen, die die Europäische Union mit der Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 des Rates vom 14. November 2005 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan (7) wegen des Andijan-Massakers gegen Usbekistan verhängt hat, die anschließend ausgeweitet wurden (8), und auf die teilweise Aufhebung und bedingte Aussetzung der Visa-Sanktionen im Mai bzw. Oktober 2007 für einen Zeitraum von sechs Monaten,

unter Hinweis auf die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte, die 2003 mit dem Ziel auf den Weg gebracht wurde, die Menschenrechte zu fördern und die Reformierung des Strafrechts, Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Freiheit der Medien, Rechtsstaatlichkeit, Sicherheitsstrukturen (Polizei/Streitkräfte) und Konfliktverhütung zu unterstützen,

unter Hinweis auf das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) (9),

unter Hinweis auf das Treffen der Außenminister-Troika mit Zentralasien, das in Anwesenheit des Sonderbeauftragten der Europäischen Union Pierre Morel und des portugiesischen Ministerpräsidenten José Sócrates am 30. Juni 2007 in Berlin stattfand,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0503/2007),

A.

in der Erwägung, dass die fünf Länder, die zusammen als Zentralasien bezeichnet werden (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan), an einer wichtigen Schnittstelle zwischen Europa und Asien liegen, und in Anbetracht der Tatsache, dass sie aus historischer Sicht seit jeher einen wichtigen Begegnungs- und Übergangsraum zwischen den beiden Kontinenten darstellen,

B.

in der Erwägung, dass die Europäische Union Fortschritte und mehr Stabilität sowie eine Anhebung des Niveaus der wirtschaftlichen, demokratischen und menschlichen Entwicklung und der Sicherheit für die Menschen in ganz Zentralasien für unbedingt erforderlich hält und ein eindeutiges Interesse daran hat und dass sie ihr Engagement für die generelle Berücksichtigung der Menschenrechte in allen Abkommen mit Drittstaaten und die Förderung der Demokratie durch zusammenhängende Strategien und den Einsatz der dafür am besten geeigneten Mittel stets aufrechterhalten muss; in der Erwägung, dass dies ihre Glaubwürdigkeit erhalten und letztendlich dazu beitragen wird, dass sie, was diese Region betrifft, aber auch darüber hinausgehend, ein immer effizienterer Akteur wird,

C.

in der Erwägung, dass es ein globales Interesse an Stabilität in Zentralasien gibt, da eine gravierende und dauerhafte Instabilität in einem der fünf Länder verheerende Auswirkungen auf die gesamte Region haben und auch die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf vielerlei Art und Weise treffen könnte,

D.

unter Berücksichtigung der Risiken, die die Abhängigkeit von Einfuhren aus bzw. von unsicheren Regionen und Lieferanten mit sich bringt, und der Notwendigkeit, für zuverlässige, erschwingliche und dauerhafte Energieströme zu sorgen,

E.

in der Erwägung, dass die Europäische Union ein Interesse an Sicherheit und Stabilität sowie an der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in den zentralasiatischen Staaten hat, da strategische, politische und wirtschaftliche Entwicklungen sowie die zunehmenden transregionalen Herausforderungen in Zentralasien direkt oder indirekt auch die Interessen der Europäischen Union berühren; in der Erwägung, dass die zentralasiatischen Staaten mit ihren beträchtlichen Energieressourcen und der von ihnen angestrebten Diversifizierung bei den Handelspartnern und Versorgungswegen zur Deckung des Bedarfs der Europäischen Union an Energiesicherheit und Energieversorgung beitragen können,

F.

in der Erwägung, dass einerseits viel für die Zusammenarbeit unter den Ländern der Region spricht, dass es aber andererseits heftigen Widerstand gegen solche Ideen und Bemühungen, nicht zuletzt von der Regierung des zentral gelegenen — und bei weitem bevölkerungsreichsten — Staates Usbekistan, gibt,

G.

in der Erwägung, dass Isolationismus gewöhnlich aus dem ängstlichen Bestreben erwächst, die innenpolitische Kontrolle zu wahren — wofür in Turkmenistan und Usbekistan extreme Beispiele zu beobachten sind —, und dass dieses Bestreben naturgemäß Regierungsformen zu eigen ist, die wenig Interesse zeigen, die Zustimmung des Volkes als Grundlage ihrer Herrschaft zu gewinnen,

H.

in der Erwägung, dass die fünf zentralasiatischen Republiken Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe sind, was bedeutet, dass die Hilfe der Europäischen Union für diese Länder als Entwicklungshilfe angesehen wird,

I.

in der Erwägung, dass aufgrund der sicherheitspolitischen und anderen Interessen der Europäischen Union sowie aufgrund ihrer Werte und der Unterstützung der Millenniums-Entwicklungsziele die Not und der Mangel an Chancen, unter denen viele Menschen in dieser teilweise armen Region leiden, die Bedrohungen für die Sicherheit der Menschen, die auch mit den Sicherheitsproblemen von Nachbarländern wie Afghanistan zusammenhängen, und die Gefahr von Destabilisierung und Konflikten in den Mittelpunkt des Vorgehens der Europäischen Union in Bezug auf Zentralasien gestellt werden müssen,

J.

in der Erwägung, dass das Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union in der Beseitigung der Armut im Rahmen nachhaltiger Entwicklung, auch in Verfolgung der Millenniums-Entwicklungsziele, besteht,

K.

in der Erwägung, dass die Hilfe der Europäischen Union für die Region weitgehend die Form von im Rahmen des Programms TACIS geleisteter technischer Hilfe angenommen hat, und in der Erwägung, dass die Ergebnisse der Bewertungen der Effizienz von TACIS gemischt ausfielen,

L.

in der Erwägung, dass laut Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung das Recht auf Gesundheit ein Menschenrecht ist, und in der Erwägung, dass der allgemeine Zugang zur Gesundheitsversorgung unentbehrlich für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist; in der Erwägung, dass sich die Gesundheitslage in allen zentralasiatischen Republiken infolge des Auseinanderbrechens der Sowjetunion verschlechtert hat und sich die Gesundheitssysteme in einer Krise befinden; in der Erwägung, dass die potenziellen Nebenwirkungen von Epidemien, wie z. B. HIV/AIDS und medikamentenresistenter Tuberkulose, eine langfristige Bedrohung für die Europäische Union darstellen; in der Erwägung, dass die Krise im Zusammenhang mit der Vogelgrippe gezeigt hat, dass Infektionskrankheiten sich schnell über ganz Europa verbreiten können; in der Erwägung, dass die sozialen Auswirkungen der Gesundheitskrisen in den verschiedenen Ländern ihre gesamten Stabilitäts- und Entwicklungsaussichten bedrohen und Auswirkungen auf die europäische Sicherheit haben,

M.

in der Erwägung, dass Energie und Wasser Kernfragen für die Sicherheit der Menschen und die zwischenstaatlichen Beziehungen in der Region darstellen, insbesondere für Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan, und in der Erwägung, dass die Verringerung der Armut einen grundlegenden Aspekt für die Verminderung der sozialen Instabilität darstellt,

N.

in der Erwägung, dass die Europäische Union ein Interesse daran hat, mehr Erdöl und Erdgas aus Zentralasien einzuführen, vorzugsweise über neue Transportwege, und daran, einen klaren und transparenten Rahmen für die Erzeugung und Durchleitung von Energie zu schaffen, und in der Erwägung, dass es sich bei den Ländern, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, um Kasachstan und Turkmenistan handelt,

O.

in der Erwägung, dass die Länder Zentralasiens in unterschiedlichem Maße über Öl- und Gasressourcen, mineralische Rohstoffe oder Wasserkraftressourcen verfügen; in der Erwägung, dass die Nutzung solcher Ressourcen die wirtschaftliche und soziale Entwicklung erheblich fördern sollte; ferner in der Erwägung, dass sich unter den falschen Bedingungen unerwünschte Nebeneffekte, wie z. B. eine ernsthafte Schädigung der Umwelt, eine geringere Wettbewerbsfähigkeit anderer Wirtschaftssektoren, ein massives Wohlstandsgefälle und verstärkte politische und soziale Spannungen ergeben können, die sogar die positiven Auswirkungen überwiegen könnten (der so genannte „Fluch der natürlichen Ressourcen“),

P.

in der Erwägung, dass sich am 10. Oktober 2007 Vertreter der Ukraine, Polens, Aserbaidschans und Georgiens in Litauen trafen, um über ein neues Öltransportnetz zu diskutieren, durch das Rohöl vom Kaspischen Meer über Baku und Odessa in den polnischen Hafen Gdansk befördert werden soll,

Q.

in der Erwägung, dass Russland und China versucht haben, ihren jeweiligen Einflussbereich in Zentralasien durch die Einrichtung der „Shanghai Five“-Gruppe im Jahr 1996 zu bewahren, in der China, Russland, Kirgisistan, Kasachstan und Tadschikistan in einem Forum zur Bewältigung grenzübergreifender Fragen zusammenkamen und aus der im Jahr 2001 die „Shanghai Cooperation Organization“ (SCO) (Schanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ)) wurde, die heute die größte regionale Organisation Zentralasiens ist und der nun auch Usbekistan als Vollmitglied und Pakistan, Indien, der Iran und die Mongolei als Beobachter angehören,

R.

in der Erwägung, dass eine Reihe ganz unterschiedlicher Länder seit jeher oder in neuerer Zeit rechtmäßige Interessen in der Region verfolgt haben; in der Erwägung, dass nicht alle Mitgliedstaaten Botschaften in der Region haben, und unter Hinweis darauf, dass, was diese Region angeht, häufig ein Mangel an Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten besteht,

S.

in der Erwägung, dass der Abzug des amerikanischen Personals und Materials von der Karshi-Khanabad (K2)-Luftbasis in Usbekistan am 21. November 2005 die militärischen Einrichtungen der Vereinigten Staaten in Zentralasien auf einen Stützpunkt in Manas in der Nähe der kirgisischen Hauptstadt Bischkek verringerte,

T.

in der Erwägung, dass die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Bedingungen der einzelnen zentralasiatischen Staaten sich sehr voneinander unterscheiden, und in einigen Fällen auch innerhalb dieser Staaten sehr unterschiedlich sind und dass die Europäische Union aus diesem Grund unbedingt ihre Strategien entsprechend differenzieren muss,

U.

in der Erwägung, dass es sich bei den Ländern Zentralasiens um sehr junge Staaten handelt und dass ihre Anstrengungen im Zusammenhang mit dem Aufbau staatlicher Strukturen und dem politischen und wirtschaftlichen Übergang sie in unterschiedliche Richtungen geführt und veranlasst haben, sich in unterschiedlichem Maße vom früheren Sowjetsystem zu distanzieren; in der Erwägung, dass die Behandlung von Fragen der Staatsführung nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist — bei einigen Staaten zur Wahrung von Stabilität und Sicherheit und bei allen Staaten für die politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung,

V.

in der Erwägung, dass zu den Anliegen der Europäischen Union auch gehört, den Drogenhandel aus oder durch Zentralasien zu unterbinden, die organisierte Kriminalität einschließlich des Menschenhandels zu bekämpfen und eine Zunahme des Terrorismus zu verhindern; unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der „Kampf gegen Terrorismus“ in einigen Fällen als Vorwand für repressive Maßnahmen gegen Regierungskritiker, Menschenrechtsaktivisten, religiöse Bewegungen und normale Geschäftsleute gebraucht wird; in der Erwägung, dass es Grund zu der Annahme gibt, dass auch im Rahmen der Sicherheitszusammenarbeit Usbekistans mit Nachbarländern gezielt gegen solche Personen vorgegangen wird; in der Erwägung, dass es anerkanntermaßen eine Kinderarbeitsmigration gibt, die neue Formen der internationalen und sozialen Partnerschaft erforderlich macht, bei der sich alle betroffenen Parteien an einer umfassenden Lösung des Problems beteiligen,

W.

in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in den verschiedenen zentralasiatischen Republiken unterscheidet und insgesamt weit unter den Standards der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) liegt, und in der Erwägung, dass vor allem Usbekistan und Turkmenistan die Grundrechte systematisch verletzen und jeglichen demokratischen und pluralistischen Fortschritt vermissen lassen,

X.

in der Erwägung, dass in den zentralasiatischen Republiken noch Präsidentschafts- oder Parlamentswahlen abgehalten werden müssen, die vom OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte als völlig frei und fair beurteilt werden,

Y.

in der Erwägung, dass es sich bei allen fünf zentralasiatischen Staaten um Mitgliedstaaten der OSZE handelt, die im Rahmen dieser Organisation weit reichende Verpflichtungen im Hinblick auf Grundfreiheiten, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit eingegangen sind; in der Erwägung, dass diese Verpflichtungen von den einzelnen Staaten in unterschiedlichem Maße eingehalten werden,

Z.

in der Erwägung, dass Kasachstan im Vergleich mit den meisten andern Staaten in der Region gut abschneidet; unter Hinweis darauf, dass die jüngsten Parlamentswahlen vom 18. August 2007 in diesem Land zeigen, dass es trotz einiger Verbesserungen seinen Verpflichtungen noch nicht voll und ganz nachkommt oder die OSZE-Kriterien und andere internationale Standards für demokratische Wahlen noch nicht ganz erfüllt,

AA.

in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft in den meisten zentralasiatischen Ländern im Rahmen eines Netzwerks lokaler NRO und Organisationen besonders aktiv ist, das geschützt und als Ausdruck des Willens der Bürger gewürdigt werden muss, Teil der Demokratisierung und des sozialen Prozesses ihrer Länder zu sein,

AB.

in der Erwägung, dass politische, wirtschaftliche und soziale Verbesserungen in dieser Region durch die Schaffung einer tatsächlich unabhängigen Justiz und eine echte Bekämpfung der überhand nehmenden Korruption wirkungsvoll erzielt werden können,

AC.

in der Erwägung, dass zu den Prinzipien, auf die sich die Europäische Union stützt, die Verteidigung der Grundrechte und -freiheiten, einschließlich der Meinungsfreiheit und des Schutzes der Menschenrechtsaktivisten, gehört,

AD.

in der Erwägung, dass Beispiele von massiver Repressionen, Korruption und Ausbeutung sowie die Verweigerung von grundlegenden Menschenrechten und von Chancen zur Verbesserung des Lebens wie auch das Fehlen anerkannter Wege, um Beschwerden vorzutragen und sich an politischen Prozessen zu beteiligen, die Gefahr eines zunehmenden Extremismus und Terrorismus vergrößern,

AE.

in der Erwägung, dass die meisten zentralasiatischen Länder unter Menschenrechtsverletzungen, dem Fehlen eines geeigneten Justizsystems, gegen Oppositionsparteien und unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen verhängten Einschränkungen und fehlender Freiheit der Medien leiden,

AF.

in der Erwägung, dass die Europäische Union nach dem Massaker von Andijan im Mai 2005 Sanktionen gegen Usbekistan verhängte, die usbekische Regierung aber weiterhin eine unabhängige internationale Untersuchung der Vorfälle verhindert und ihre repressive Politik, einschließlich ihrer Verfolgung von Menschenrechtlern, fortsetzt; in der Erwägung, dass der Rat im Oktober 2007 dennoch beschloss, für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Visa-Verbot für acht direkt für die willkürliche Anwendung von Gewalt in Andijan verantwortliche Personen auszusetzen; in der Erwägung, dass der Rat durch diese Aussetzung die usbekischen Behörden zu einer Änderung ihrer Politik zu bewegen versucht, und unter Hinweis darauf, dass das Verbot im April/Mai 2008 automatisch wieder in Kraft gesetzt wird, falls eine Reihe von im Rahmen der Ratsentscheidung beschlossenen Kriterien nicht erfüllt wird,

AG.

in der Erwägung, dass in der Region großes Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen Wissenschaft, Gesundheitsversorgung und Bildung besteht und dass eine solche Zusammenarbeit zur Intensivierung zivilgesellschaftlicher Kontakte und zur Verbreitung der europäischen Werte Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte beitragen kann,

AH.

in der Erwägung, dass die Mongolei und Afghanistan mehr oder weniger bestimmte Gemeinsamkeiten mit den fünf Hauptstaaten Zentralasiens aufweisen, die aber im Strategiepapier des Rates nicht im Mittelpunkt stehen und selbst Gegenstand verschiedener EU-Instrumente sind,

AI.

in der Erwägung, dass die Lage der Region in der Nähe von Afghanistan bestimmte Länder zu wertvollen Partnern bei der Bekämpfung des Terrorismus gemacht hat; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch Flughäfen oder den Flugraum in der Region genutzt haben; unter Hinweis darauf, dass gleichzeitig die Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Menschenrechte in Zentralasien im Allgemeinen und in einigen Ländern im Besonderen enttäuschend gering ausfielen,

AJ.

in der Erwägung, dass Zentralasien der Transitweg für sage und schreibe 30 % des afghanischen Heroins, hauptsächlich für die russischen Märkte, ist, was zu organisiertem Verbrechen und Korruption in Zusammenhang mit dem Drogenhandel führt sowie zu Drogenabhängigkeit und damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Problemen und bedeutenden Auswirkungen auf die regionale Stabilität,

AK.

in der Erwägung, dass die Mongolei über einen ähnlichen Hintergrund wie die zentralasiatischen Republiken verfügt, und zwar aufgrund historischer, kultureller und wirtschaftlicher Gegebenheiten und umwelt- und energiepolitischer Maßnahmen, die im Rahmen der EU-Strategie für Zentralasien einheitlich berücksichtigt werden müssen,

1.

begrüßt, dass die Europäische Union ihr Augenmerk verstärkt auf Zentralasien richtet, was in der Annahme der Strategie für Zentralasien deutlich zum Ausdruck kommt; stellt jedoch fest, wie langsam die Vorhaben für die fünf Länder in der Region umgesetzt werden;

2.

ist überzeugt, dass die Werte, die die Europäische Union fördern muss, zwar stets die gleichen bleiben, die Interessen der Europäischen Union sowie die Bedingungen und Möglichkeiten, die in den fünf Ländern bestehen, aber sehr unterschiedlich sind;

3.

fordert die Festlegung klarer Ziele und Schwerpunkte für die Beziehungen der Europäischen Union mit jedem der fünf Länder auf der Grundlage der allgemeinen Analyse der Region und des allgemeinen Katalogs der politischen Ziele der Europäischen Union in der angenommenen EU-Strategie;

4.

hebt die Bedeutung der Förderung einer fairen und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in der Region durch die Europäische Union, ihrer Unterstützung lokaler Initiativen für eine wirtschaftliche Entwicklung, für Reformen des Rechtsrahmens für Unternehmen und für die Beseitigung der Armut im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung hervor; hebt im Zusammenhang mit der Herausforderung durch den Terrorismus hervor, dass eine Verstärkung der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich wichtig ist, dass aber jedes Konzept zur Bekämpfung der Radikalisierung und des Extremismus, das kein Gleichgewicht zwischen den Sicherheitserfordernissen und den Menschenrechten und einer verantwortungsvollen Staatsführung findet, kontraproduktiv ist; begrüßt die Verstärkung des politischen Dialogs mit den Ländern Zentralasiens; fordert den Rat und die Kommission auf, eine verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte und Demokratie sowie Bildung weiter zu fördern und dabei auch in Erwägung zu ziehen, mit religiösen Gemeinschaften jeglicher Art in Verbindung zu treten; fordert Rat und Kommission auf, zu gewährleisten, dass Menschenrechtsfragen dem robusten Konzept der Europäischen Union im Bereich Energie, Sicherheit und Handel gleichgestellt werden;

5.

ist überzeugt davon, dass bestimmte Fragen nur mit regionalen Konzepten, die zu regionalen Lösungen führen, wirkungsvoll behandelt werden können (z. B. Terrorismusbekämpfung, Beseitigung des Menschenhandels, Drogenbekämpfung, Wasserwirtschaft), welche eine verstärkte regionale Zusammenarbeit erforderlich machen; fordert die EU-Institutionen deshalb auf, gegebenenfalls für technische Unterstützung zu sorgen, insbesondere bei der Verbreitung von Know-how und in ihrer Funktion als Mittler bei der Förderung des Dialogs zwischen den zentralasiatischen Ländern; hebt jedoch hervor, dass bei den Ländern Zentralasiens unterschiedliche Entwicklungsstufen und große politische, wirtschaftliche und kulturelle Unterschiede festzustellen sind; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission und der Rat die Verabschiedung länderspezifischer und regionaler Konzepte bei der Planung der künftigen Partnerschaft und Zusammenarbeit anstreben;

6.

fordert, dass die Differenzierung in der Politik der Europäischen Union in Bezug auf ihre Strategie gegenüber den Ländern der Region insbesondere auf der Lage der Menschenrechte in jedem Land, der Einhaltung der OSZE-Verpflichtungen durch die jeweilige Regierung, den jeweiligen Entwicklungsanforderungen und den Verpflichtungen der Regierung zur Verbesserung des Wohls der Bürger, ihrer derzeitigen und potenziellen Bedeutung für die Europäische Union als Handels- und Kooperationspartner im Energiebereich und in anderen Bereichen sowie einem Dialog über internationale Fragen und den Erfolgsaussichten für Maßnahmen der Europäischen Union, einschließlich verschiedener Formen der Unterstützung, beruhen muss;

7.

hebt die Bedeutung einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hervor, vor allem, wenn man davon ausgeht, dass gemeinsame Anstrengungen zur Bekämpfung des Menschen- und Drogenhandels dadurch effizienter werden; fordert die EU-Institutionen deshalb auf, gegebenenfalls für technische Unterstützung zu sorgen, insbesondere bei der Verbreitung von Know-how und in ihrer Funktion als Mittler bei der Förderung des Dialogs zwischen den zentralasiatischen Ländern;

8.

betont die Notwendigkeit einer kohärenten Politik der Europäischen Union in Zentralasien und erinnert deshalb daran, dass die Strategie mit dem Europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik in Einklang stehen muss; betont ferner, dass alle im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit bereit gestellten Hilfen mit ihren grundlegenden Zielen, d. h. der Beseitigung von Armut und der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele vereinbar sein müssen;

9.

stellt fest, dass die Beseitigung von Armut im Anhang zur Strategie als Hauptpriorität der bilateralen Hilfe der Europäischen Gemeinschaft im Zeitraum 2007-2013 bezeichnet wird; fordert die Kommission auf, das Parlament regelmäßig und eingehend darüber zu informieren, wie die bilaterale und regionale Hilfe mit den einzelnen Millenniums-Entwicklungszielen in Zusammenhang steht, und in welchem Umfang Mittel für das Gesundheitswesen und die Grundschulbildung vorgesehen sind;

10.

betont, dass Reformen sozialer Sektoren, Gesundheit, Nahrungsmittelsicherheit, die Bekämpfung der Korruption und eine Betonung der nachhaltigen und fairen wirtschaftlichen Entwicklung von grundlegender Bedeutung zur Gewährleistung von langfristiger Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in den zentralasiatischen Ländern sind; ist deshalb der Ansicht, dass der Prozess zur Abschätzung der Bedürfnisse auf nationaler und regionaler Ebene eine eindeutige Chance für die Europäische Union bietet, in einem offenen Dialog mit allen Beteiligten, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Parlamente und der lokalen Gebietskörperschaften, an Statur und Glaubwürdigkeit zu gewinnen;

11.

ist der Ansicht, dass die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) einen wichtigen Erfolg für die wirtschaftliche Stabilität der Region darstellt, dass dieses Ziel aber nur durch die Einhaltung internationaler Standards für ausländische Investitionen und das Vorhandensein einer unabhängigen Justiz erreicht werden kann;

12.

fordert die Kommission und den Rat auf, alles zu unternehmen, was einer stärkeren Integration Zentralasiens in das globale Handels- und Wirtschaftssystem dienlich ist, und insbesondere darauf hinzuwirken, dass die vier Nicht-WTO-Mitgliedstaaten in der Region der WTO beitreten;

13.

hält eine tiefgehende Reform des Banken- und Versicherungswesens, die Schaffung eines effizienten Systems zur Vergabe von Mikrokrediten, eine bessere Regelung und Beaufsichtigung der Bankentätigkeit, die Privatisierung der Staatsbanken und die Schaffung von nationalen Finanzmärkten, die wirklich wettbewerbsfähig sind und ausländischen Banken offen stehen, für wesentlich;

14.

fordert den Rat nachdrücklich auf, die Europäische Investitionsbank (EIB) zu ermächtigen, ihre Kredite für Zentralasien in Zusammenarbeit mit der in der Region bereits aktiven Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) aufzustocken;

15.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, vom politischen Dialog und den Gemeinschaftspolitiken (insbesondere im Bereich Handel, Entwicklung, Wettbewerb, Forschung und Umwelt) bis hin zu den Subventionen und Darlehen, auch die der EIB, der EBWE und von anderen internationalen Finanzinstituten, auf vereinbare Art und Weise einzusetzen, um die Verwirklichung dieser Projekte zu beschleunigen;

16.

ermuntert die Staaten der Region, einen besseren Schutz für ausländische Direktinvestitionen sicherzustellen;

17.

fordert die Kommission und den Rat auf, alle Initiativen zu unternehmen, die einer besseren Nutzung des Allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union durch die zentralasiatischen Staaten zuträglich sein könnten, und die Entwicklung des Handels innerhalb der Region zu fördern;

18.

fordert die Kommission und den Rat auf, den Staaten der Region qualifizierte technische Hilfe in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung zuteil werden zu lassen, die eine Stärkung der lokalen öffentlichen Strukturen, die Schaffung eines effizienteren und diversifizierten Wirtschaftsumfelds und eine bessere Durchdringung ausländischer Märkte mit lokalen Erzeugnissen, insbesondere in der Europäischen Union, ermöglicht;

19.

ist der Ansicht, dass die Strategie bei der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Demokratisierung nicht ehrgeizig genug ist;

20.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union bei der Bewertung der Menschenrechtslage besonders darauf achten sollte, ob sich die betroffene Regierung glaubwürdig dafür engagiert, diese Lage zu verbessern, und dabei ihr Augenmerk auf nachweisliche Fortschritte, das Klima für Menschenrechtsaktivisten und den Grad der Zusammenarbeit mit UN-Sonderberichterstattern und -Mechanismen sowie mit anderen maßgeblichen internationalen Akteuren richten sollte;

21.

fordert in diesem Zusammenhang den Rat und die Kommission auf, bei Menschenrechtsfragen auch weiterhin eine geschlossene und geeinte Front zu bilden, um Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte zu einem integralen Bestandteil der Strategie für Zentralasien zu machen sowie wie in anderen Bereichen auch hier in Konsultation mit den zentralasiatischen Partnerländern klare Benchmarks, Indikatoren und Ziele festzulegen; fordert den Rat und die Kommission auf, der Freilassung politischer Gefangener und der Unabhängigkeit der Medien besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

22.

verurteilt die Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten in Usbekistan und Turkmenistan; fordert den Rat und die Kommission auf, sich nach Kräften dafür einzusetzen, deren Tätigkeit und körperliche Unversehrtheit zu schützen, und fordert die betreffenden Regierungen auf, alle aus politischen Gründen inhaftierten oder in psychiatrischen Anstalten festgehaltenen Menschenrechtsaktivisten unverzüglich freizulassen;

23.

betont, dass die Kontakte der Europäischen Union zu Sicherheitsstrukturen bzw. deren Unterstützung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit unter Einbeziehung hochrepressiver Staaten auf ein Mindestmaß beschränkt werden sollten und dass es bei solchen Kontakten stets ein transparentes Vorgehen zu gewährleisten gilt;

24.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Reform und die Verbesserung der Justiz in der Region besondere Hilfestellung zu leisten, um es ihr zu ermöglichen, auch bei der Bekämpfung der Korruption unabhängiger und effektiver zu arbeiten;

25.

fordert den Rat und die Kommission auf, eng mit den zentralasiatischen Ländern bei der Durchführung von Bildungsreformen zusammenzuarbeiten sowie die zivilen und sozialen Rechte eines Bürgers vom Eigentumsrecht abzukoppeln, indem das Wohnadressenregistrierungssystem (wodurch jeder einzelne bei der Anmeldung am Wohnort einen Wohnadressenregistrierungsstempel in seinem Pass erhält) reformiert wird;

26.

ist der Auffassung, dass der Aufbau und die Unterstützung einer echten Zivilgesellschaft eine Voraussetzung für jeglichen Fortschritt ist; bedauert die schwierige Situation der NRO in einigen zentralasiatischen Staaten, in denen ihre Tätigkeit ständig durch die Regierungen behindert wird; hebt hervor, dass die Europäische Union auch weiterhin die Zivilgesellschaft durch finanzielle Hilfe und die Gewährleistung von Präsenz (über Foren und Konsultation) unterstützen muss, was zum Aufbau einer partizipativen Demokratie beitragen würde; ist der Ansicht, dass die Europäische Union die Zivilgesellschaft als Partner bei der Unterstützung zukunftsfähiger Gesellschaften, sozialer Stabilität und der Förderung der Werte und Standards der Europäischen Union ansehen sollte;

27.

stellt fest, dass die EU-Politik gegenüber Zentralasien auf eingehenden Debatten und dem Austausch zwischen allen Beteiligten basieren sollte; fordert die Europäische Union in diesem Sinne auf, einen umfassenden politischen Dialog zu führen und die Parlamente, die Zivilgesellschaft und die lokalen Behörden in die Durchführung und Überwachung der Strategie und der Programme einzubeziehen;

28.

verweist auf die weit verbreitete Misshandlung von Frauen in einer Reihe von Regionen in ganz Zentralasien (Beispiele dafür sind Zwangsehen, Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, Vergewaltigungen usw.) und fordert die Regierungen der Länder Zentralasiens auf, die bestehenden Gesetze anzuwenden, um die Rechte von Frauen zu schützen, sowie die Kommission, diesbezügliche Maßnahmen in ihre Hilfsprogramme aufzunehmen;

29.

fordert die zentralasiatischen Regierungen auf, die bestehenden Gesetze über die Rechte der Frauen zu stärken und die Anwendung dieser Gesetze zu verbessern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Menschenrechts- und Demokratieprojekte im Zusammenhang mit der besonderen Rolle der Frauen weiter zu unterstützen; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, die uneingeschränkte Anwendung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu unterstützen und es als Maßstab für eine weiter reichende Zusammenarbeit zu verwenden; hebt hervor, dass sich die Misere der Frauen in vielen Teilen Zentralasiens noch verschärft, und zwar aufgrund des ungleichen Zugangs zu Bildung, Gesundheit und Beschäftigung, und betont, dass das dritte Millenniums-Entwicklungsziel der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau eine Priorität werden sollte, die bei allen die Europäische Union betreffenden Tätigkeiten zu berücksichtigen ist;

30.

begrüßt die Unterstützung für die Durchführung der IAO-Übereinkommen und -Normen für angemessene Arbeit und betont, dass diese Normen im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Investitionen und Handelsbeziehungen als maßgeblicher Faktor betrachtet werden müssen; stellt fest, dass Kinderarbeit nach wie vor Anlass zu großer Sorge gibt, besonders in Tadschikistan und Usbekistan, und betont die Notwendigkeit, die Durchführung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes zu unterstützen;

31.

hebt hervor, dass in mehreren zentralasiatischen Staaten Kinderarbeit weit verbreitet ist, vor allem bei der Baumwollernte, dem Tabakanbau, im Kohlebergbau und in den Handwerkssektoren und fordert die jeweiligen Regierungen auf, bestehende Maßnahmen zu deren Bekämpfung effektiver umzusetzen, eine einheitliche nationale Politik im Zusammenhang mit der Kinderarbeit auszuarbeiten und Projekte zur Beseitigung von Kinderarbeit, die von internationalen Organisationen und NRO eingeleitet werden, uneingeschränkt zu unterstützen und sich daran zu beteiligen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit hierzu ein Sonderprogramm zu schaffen;

32.

fordert die Kommission dringend auf, eine aktive Zusammenarbeit im Bereich Migration zu entwickeln, die zu einem echten und partizipativen Dialog führt, bei dem die zugrunde liegenden Ursachen der Migration durch spezifische lokale Wirtschaftsentwicklungsprogramme behandelt werden, durch die z. B. fehlende Wirtschaftsaussichten in ländlichen Gebieten in Angriff genommen werden, um den sich daraus ergebenden Anstieg der städtischen Armut abzumildern;

33.

fordert den Rat und die Kommission dringend auf, ihre Erfahrungen und bewährten Praktiken bei der Förderung des Schutzes der Menschenrechte von Migranten, vor allem von Asylbewerbern und Flüchtlingen, voll und ganz zu nutzen; verurteilt die Zwangsauslieferung von Asylbewerbern, und vor allem usbekischen Flüchtlingen, durch die Regierungen zentralasiatischer Länder und fordert den Rat und die Kommission auf, mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte beim Schutz und der Unterstützung politischer Flüchtlinge zusammenzuarbeiten;

34.

weist darauf hin, dass auf Chinas Ersuchen eine große Zahl von Uiguren von Zentralasien nach China ausgewiesen wurden, woran der zunehmende Druck Chinas auf Regierungen der Region sichtbar wird, und stellt fest, dass Flüchtlinge Gefahr laufen, Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen zu werden;

35.

ist der Ansicht, dass in Anbetracht des starken Anstiegs von Infektionskrankheiten, wie z. B. HIV, in der Region die Gesundheit und die Reform des Gesundheitsbereichs eine Schlüsselrolle für die Gebergemeinschaft und auch die Kommission spielen sollte;

36.

plädiert nachdrücklich dafür, dass die Europäische Union die schulische und berufliche Bildung unterstützt und dadurch größere Chancen für ein Studium zentralasiatischer Studenten in der Europäischen Union und für einen Austausch mit Studenten von Universitäten der Europäischen Union bietet;

37.

hebt die geopolitische Lage Zentralasiens und das wachsende Interesse wirtschaftlicher und politischer Mächte, wie z. B. Russlands, der Vereinigten Staaten, Chinas und der Türkei, an der Region hervor; ist deshalb der Ansicht, dass eine enge Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Hinblick auf Zentralasien sehr wichtig ist, wo es gemeinsame Interessen gibt, ohne dadurch in Konflikt mit Menschenrechtsbelangen zu geraten; fordert den Rat und die Kommission dringend auf, Wege zur Verbesserung der Koordinierung von Einzelaktionen und -maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten in der Region sowie zwischen der Europäischen Union und weiteren interessierten Staaten zu suchen; betont in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle der Türkei als EU-Beitrittskandidat in Zentralasien und fordert den Rat und die Kommission auf, die historischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der Türkei zu bestimmten Ländern in der Region so gut wie möglich zu nutzen und diesen EU-Beitrittskandidaten in die Entwicklung und Umsetzung der Strategie umfassend einzubeziehen;

38.

betont die Bedeutung einer Weiterentwicklung der interregionalen Zusammenarbeit, insbesondere mit den Ländern der Schwarzmeerregion;

39.

bedauert, dass die Mongolei in der Strategie des Rates im Zusammenhang mit Zentralasien nicht zu den gemeinsam als Zentralasien bezeichneten Ländern (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan and Usbekistan) gehört, vor allem in Anbetracht der erheblichen Fortschritte der Mongolei bei der Schaffung eines Staates auf der Grundlage von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in der Region; fordert den Rat und die Kommission auf, auf EU-Ebene eine Lösung zu finden und eine Erklärung zur Entwicklung der Mongolei auszuarbeiten;

40.

fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alle Gesellschaftsgruppen in jedem Land in den politischen Dialog und die Partnerschaft mit der Europäischen Union einbezogen werden, und eine größere Bandbreite von Akteuren, insbesondere Parlamente und die Zivilgesellschaft, an ihrer Politik zu beteiligen;

41.

begrüßt die Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien, Pierre Morel, und fordert den Rat auf, sein Mandat zu erweitern und seine Rolle besser zu definieren, auch durch die Unterstützung einer verbesserten Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten in der Region;

42.

fordert die Kommission dringend auf, unverzüglich eigenständige Delegationen in allen zentralasiatischen Ländern einzurichten, in denen die Umstände dies erlauben, da eine uneingeschränkte Präsenz vor Ort die Voraussetzung für ein wirksames Handeln der Europäischen Union ist; weist darauf hin, dass für 2008 die Einrichtung einer eigenständigen Delegation in Bischkek und Duschanbe geplant ist, was die Sichtbarkeit der Europäischen Union in Kirgisistan und Tadschikistan erheblich verbessern wird und zu einer Stärkung der Zusammenarbeit führen dürfte;

43.

begrüßt die Entscheidung des Rates, die bei der Umsetzung der Strategie erzielten Fortschritte im Juni 2008 und danach mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen; vertritt die Ansicht, dass diese Überprüfung Gelegenheit bieten wird, die Strategie für Zentralasien stärker mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu verbinden;

Kasachstan

44.

stellt fest, dass Kasachstan ein wichtiger Verbündeter und strategischer Partner bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Drogenhandels und des religiösen Extremismus ist; erkennt die kasachische Tradition der Harmonie zwischen den Rassen und Religionen in einem Land an, in dem mehr als Hundert unterschiedliche ethnische Gruppen und 45 verschiedene Religionen zu Hause sind; fordert den Rat und die Kommission auf, der Unterstützung für die Regierung Kasachstans sowie für seine Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Konsolidierung des Rechtsstaats und die weitere Förderung demokratischer Wahlen in der Zukunft Vorrang einzuräumen;

45.

weist auf die Bedeutung hin, die Kasachstan für den Energiehandel der Europäischen Union hat, da es ihr wichtigster Handelspartner in Zentralasien ist; unterstreicht die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Ziel der Förderung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union zur Erhöhung der Energiesicherheit und der industriellen Zusammenarbeit; betont, dass diese Vereinbarung in Anbetracht der Tatsache, dass Kasachstan über die drittgrößten Uranvorkommen der Welt verfügt, durch ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Energiebereich und eine Erklärung über die friedliche Nutzung der Kernenergie zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Kasachstan ergänzt wurde;

46.

begrüßt das Interesse Kasachstans am Ausbau der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und erkennt die beiderseitige Bedeutung verstärkter politischer und wirtschaftlicher Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Kasachstan an; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union ihr Konzept des positiven Engagements gegenüber Kasachstan fortführen sollte, hebt jedoch hervor, dass die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Kasachstan nicht von den Bemühungen Kasachstans abgekoppelt werden kann, seinen internationalen und OSZE-Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Grundfreiheiten und der Demokratie nachzukommen;

47.

betont, dass die letzten allgemeinen Wahlen, die am 18. August 2007 durchgeführt wurden, trotz einiger Verbesserungen weder den Kriterien der OSZE noch anderen internationalen Standards genügten; zeigt sich besorgt darüber, dass alle Sitze im Parlament von der regierenden, dem Präsidenten nahe stehenden Partei eingenommen wurden, was zu einem Machtmonopol auf Seiten von Präsident Nursultan Nasarbajew und seinen Anhängern führen kann; fordert die kasachische Regierung auf, alle unverhältnismäßigen Einschränkungen für die Registrierung neuer politischer Parteien abzuschaffen, zum Beispiel die unrealistische Zahl von Mitgliedern (50 000), die für die Bildung einer politischen Partei notwendig sind;

48.

befürwortet die Entscheidung, Kasachstan im Jahr 2010 den Vorsitz über die OSZE übernehmen zu lassen, was durch die Zusicherungen Kasachstans möglich wurde, das derzeitige Mandat des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte zu unterstützen und das politische System in Kasachstan zu demokratisieren und zu liberalisieren; nimmt im Zusammenhang mit Letzterem die Zusicherungen zur Kenntnis, die Registrierungsanforderungen sowohl für Parteien als auch für Medienunternehmen zu lockern und das Wahlgesetz zu ändern — all das soll im Jahr 2008 geschehen — sowie die Zusicherungen, das Mediengesetz so zu ändern, dass es den OSZE-Empfehlungen entspricht, und die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Verleumdung herabzusetzen; begrüßt die enge Verbindung, die Kasachstan selbst zwischen diesen Fragen und seinem künftigen OSZE-Vorsitz herstellt, und sieht der zügigen und überzeugenden Umsetzung der Reformversprechen in konkrete Maßnahmen erwartungsvoll entgegen; ermutigt Kasachstan nachdrücklich, diese Gelegenheit zu ergreifen, um einen entscheidenden Schritt hin zu einem vollständig demokratischen System zu machen und sich dadurch auf einen wirklich erfolgreichen OSZE-Vorsitz vorzubereiten;

49.

fordert die Regierung Kasachstans auf, die Entwicklung eines demokratischen institutionellen Systems entschlossener voranzutreiben, und hebt die anhaltenden Fortschritte hervor, die seit der Unabhängigkeitserklärung von Kasachstan im Jahr 1991 feststellbar sind;

50.

hebt das Fehlen jeglicher echten Pressefreiheit hervor und äußerst sich besorgt über die Kontrolle des Präsidenten über die wichtigen Medien und die Verfolgung oppositioneller Journalisten; zeigt sich ferner beunruhigt über den neuen Mediengesetzentwurf, durch den Journalisten verantwortlich für die Verbreitung verunglimpfender Informationen gemacht würden und die Kriminalisierung von Verleumdung und Verletzung der Würde anderer verstärkt würde und aufgrund dessen jeder Journalist für die Veröffentlichung von Informationen über das Privatleben einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens verklagt werden könnte; stellt fest, dass die bestehenden Gesetze einen ausreichenden Schutz gegen skrupellose Journalisten bieten;

51.

begrüßt die Unterzeichnung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-Übereinkommen gegen Folter) durch Kasachstan und fordert seine rasche Ratifizierung und Umsetzung;

Kirgisistan

52.

vertritt die Auffassung, dass alle Erdenkliche unternommen werden sollte, um die schwachen demokratischen Institutionen in der Kirgisistan zu festigen und zu unterstützen; ist der Meinung, dass dieses Land das Potenzial hat, in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ein Vorbild für alle anderen zentralasiatischen Staaten zu werden; fordert den Rat und die Kommission auf, die Unterstützung für dieses Land zu intensivieren und so dazu beizutragen, dass es die versprochenen Reformen tatsächlich auf den Weg bringt und erfolgreich durchführt;

53.

unterstützt nachdrücklich die Fortschritte Kirgisistans bei der Presse- und Medienfreiheit sowie die Bemühungen von Politikern und der Zivilgesellschaft um eine Verfassungsreform; fordert die kirgisische Regierung auf, die Sicherheit der Journalisten dieses Landes zu garantieren, die versprochenen Medien- und Antikorruptionsreformen abzuschließen und bei der politischen und haushaltspolitischen Dezentralisierung größere Fortschritte zu erzielen;

54.

äußert sich besorgt darüber, dass der neue Verfassungsentwurf, über den im Referendum vom 21. Oktober 2007 abgestimmt wurde, das Gleichgewicht der Kräfte erheblich verändern könnte; äußert sich besorgt darüber, dass die kirgisischen Behörden keine umfassende öffentliche Debatte unter Beteiligen aller Gruppen der kirgisischen Gesellschaft über dieses heikle Thema zuließen; fordert die kirgisischen Behörden auf, die gebührende Gewaltenteilung zu gewährleisten;

55.

bedauert, dass die vorgezogenen Parlamentswahlen am 16. Dezember 2007 eine Reihe von OSZE-Standards nicht erfüllten; hebt hervor, dass laut OSZE die Wahlen insgesamt eine verpasste Gelegenheit und einen Rückschritt im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2005 darstellten und hinter den Erwartungen der Allgemeinheit hinsichtlich einer weiteren Konsolidierung des Wahlprozesses zurückblieben; äußert sich vor allem besorgt über den Mechanismus der doppelten Wahlhürde, der der stärksten Oppositionspartei den Einzug ins neue Parlament verwehrte und so der Partei von Präsident Bakijew eine überwältigende Mehrheit bescherte; fordert die kirgisischen Behörden in dieser Hinsicht auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vollständigen politischen Pluralismus wieder herzustellen; bedauert das scharfe Vorgehen der Polizei gegen und die Verhaftung von NRO- und Menschenrechtsaktivisten, die friedlich gegen die Mängel des Wahlverfahrens protestierten;

Tadschikistan

56.

begrüßt die positive Entwicklung eines Mehrparteiensystems und eines Systems der Gewaltenteilung in Tadschikistan nach dem Ende des Bürgerkriegs im Jahr 1997 und stellt fest, dass sich Tadschikistan seither im Zustand einer unsicheren Stabilität befindet, mit einem Präsidenten, der — obgleich er offenbar tatsächlich die Unterstützung des Volkes genießt — systematisch jegliche Opposition unterdrückt und sowohl für die Presse als auch für den Rundfunk strenge Kontrollen eingeführt hat; bedauert das Fehlen einer echten Zivilgesellschaft in dem Land, wodurch eine künftige demokratische Entwicklung behindert wird, und betont die Notwendigkeit weiterer bedeutender Reformen und der Achtung der Menschenrechte; fordert in diesem Bereich die Annahme aller erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des UN-Übereinkommens gegen Folter, insbesondere indem Beamte vor Gericht gebracht werden, die für erniedrigende Behandlung oder Misshandlungen verantwortlich sind, und fordert ferner die Abschaffung der Todesstrafe;

57.

äußert sich besorgt über den neuen Religionsgesetzentwurf, der, falls er verabschiedet wird, restriktive Bestimmungen bezüglich des Rechtsstatus religiöser Gemeinschaften, insbesondere im Hinblick auf die Erlangung des Rechtsstatus durch nichtmuslimische Gemeinschaften, enthält; stellt fest, dass mehrere Bestimmungen dieses Gesetzes die Verfassung Tadschikistans und von Tadschikistan unterzeichnete internationale Normen verletzen; zeigt sich auch beunruhigt darüber, dass Vorsteher von Moscheen in Tadschikistan religiösen Tests unterzogen werden und fordert die tadschikische Regierung auf, religiöse Überzeugungen und die Existenz von religiösen Minderheiten zu respektieren;

58.

stellt fest, dass Tadschikistan, das keine natürlichen Ressourcen wie Erdöl und Erdgas besitzt, eines der 20 ärmsten Länder der Welt ist, und dass sehr ernste Bedenken angesichts des Ausmaßes der Ausbeutung von Frauen und Kindern in Tadschikistan sowie in Usbekistan beim Anbau von Baumwolle gibt, der im Grunde als Monokultur betrieben wird;

59.

legt den Mitgliedstaaten, die das PKA mit Tadschikistan noch ratifizieren müssen, nahe, dies so rasch wie möglich zu tun, da unnötige Verzögerungen für Tadschikistan entmutigend und wenig hilfreich sein könnten; wird selbst anstreben, in naher Zukunft seine Zustimmung zum PKA zu erteilen;

60.

weist auf das Vorhandensein von nicht detonierten Streubomben in Tadschikistan hin, fordert nachdrücklich, die finanziellen Mittel für deren Räumung aufzustocken, und unterstreicht die Notwendigkeit eines internationalen Vertrags über das Verbot von Streubomben; lenkt die Aufmerksamkeit auch auf die Existenz von Minenfeldern an den Grenzen zu Afghanistan und Usbekistan; fordert die usbekischen Behörden auf, uneingeschränkt beim Aufspüren solcher Minenfelder zusammenzuarbeiten, und die Kommission, die erforderlichen Minenräumprogramme zu unterstützen;

61.

ermutigt die Europäische Union in Anbetracht der Rolle Tadschikistans als Transitland für Drogen aus dem benachbarten Afghanistan, ihre Unterstützung für Gegenmaßnahmen in Tadschikistan zu verstärken, ohne den grenzüberschreitenden Handel zu gefährden, der wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Grenzregionen ist;

Turkmenistan

62.

nimmt die Bestrebungen des neuen Präsidenten, Gurbanguly Berdymuchammedow, um eine umfassende Reformierung des Bildungssystems als positives, wenn auch immer noch sehr begrenztes Zeichen für einen Wandel in Turkmenistan zur Kenntnis; hält es für richtig, dass die Europäische Union auf die Kooperationsbereitschaft Turkmenistans auf diesem Gebiet reagiert;

63.

begrüßt den Beschluss von Präsident Berdymuchammedow, elf politischen Gefangenen, die wegen ihrer Opposition gegen die Politik des früheren Präsidenten Saparmurat Nijazow zu langen Haftstrafen verurteilt waren, Amnestie zu gewähren; empfiehlt, weitere Schritte zur Freilassung aller politischer Gefangener in dem Land zu unternehmen;

64.

hebt jedoch hervor, dass Turkmenistan Fortschritte in Schlüsselbereichen erzielen muss, damit die Europäische Union mit dem Interimsabkommen vorankommen kann, und zwar unter anderem durch die Gewährung eines freien und ungehinderten Zugangs für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, durch die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, durch die Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderungen und durch die Möglichkeit für alle NRO und alle Menschenrechtsorganisationen, frei in dem Land arbeiten zu können;

65.

unterstreicht die dringende Notwendigkeit von Verbesserungen im Hinblick auf die heikle Menschenrechtslage, insbesondere bezüglich der ernsten Lage kleiner, nicht registrierter religiöser Gemeinschaften und ihrer Führer und anderer Minderheiten, und fordert mit Nachdruck, dass jede weitere Entwicklung in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Turkmenistan, einschließlich des möglichen Abschlusses eines Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen sowie — zu einem späteren Zeitpunkt — des umfassenden PKA, strikt daran geknüpft sein muss, dass es auf diesem Gebiet nachweislich nennenswerte Verbesserungen und echte Anzeichen dafür gibt, dass dieser Prozess fortgesetzt wird;

66.

äußert sich besorgt über den jüngsten epidemischen Ausbruch einer grippeartigen Krankheit in Turkmenistan, die sehr wahrscheinlich mit dem Anbau und der Ernte von Baumwolle zusammenhängt; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit dem turkmenischen Gesundheitsministerium Unterstützung anzubieten, um die Art und die Ursachen der Krankheit zu erforschen und die wirkungsvollsten Gegenmittel zu finden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Ländern Zentralasiens zu helfen, um die Verwendung von Pestiziden beim Baumwollanbau zu verringern und umweltfreundliche Techniken einzuführen;

Usbekistan

67.

bekräftigt seine Unterstützung für die Sanktionen, die die Europäische Union nach dem Andijan-Massaker gegen Usbekistan verhängt hat; bedauert, dass in Bezug auf die festgelegten Kriterien zur Bewertung der allgemeinen Entwicklung der Menschenrechtslage nur sehr geringe Fortschritte zu verzeichnen sind; nimmt den Beschluss des Rates vom 15. Oktober 2007 (Gemeinsamer Standpunkt 2007/734/GASP) zur Kenntnis, das Waffenembargo um weitere zwölf Monate zu verlängern und die Visabeschränkungen für einen Anfangszeitraum von sechs Monaten bedingt auszusetzen; fordert die usbekischen Behörden nachdrücklich auf, diese einmalige Gelegenheit zu nutzen, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage zu ergreifen, den internationalen Verpflichtungen des Landes in diesem Bereich nachzukommen und die von der Europäischen Union festgelegten Bedingungen zu erfüllen;

68.

unterstützt die Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Usbekistan; stellt fest, dass dies mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, und betont, dass die Erwartungen realistisch bleiben sollten; weist jede Tendenz zurück, die bloße Existenz dieses Dialogs als Vorwand zu nutzen, um die Sanktionen aufzuheben und die Lage so darzustellen, als würden Menschenrechtsfragen nunmehr korrekt behandelt; bekräftigt, dass nur Ergebnisse zählen, und hebt hervor, dass die usbekische Verpflichtung, Gerechtigkeit und die Übernahme der Verantwortung für das Massaker von Andijan zu gewährleisten, eine grundlegende Voraussetzung für jede weitere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union darstellt;

69.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, neben der Menschenrechtsklausel und den EU-Sanktionen konkrete Verpflichtungen festzulegen und effizientere Überwachungsmechanismen einzuführen, um eine echte Verbesserung der Menschenrechtslage in Usbekistan zu erreichen;

70.

begrüßt als positiven Schritt hin zur Reform des Strafjustizsystems in Usbekistan, dass das usbekische Parlament die Gesetze über die Abschaffung der Todesstrafe und über die Ermächtigung der Gerichte zur Ausstellung von Haftbefehlen verabschiedet hat; fordert eine umfassende Überarbeitung des Strafjustizsystems, die die Durchführung dieser Reformen wirkungsvoll fördern würde;

71.

bedauert, dass die am 23. Dezember 2007 abgehaltenen Präsidentschaftswahlen einmal mehr viele OSZE-Standards für demokratische Wahlen nicht erfüllten und dass die Wahl in einem streng kontrollierten politischen Umfeld stattfand, das keinen Raum für eine echte Opposition bot; nimmt die am 2. Januar 2008 gewährte Amnestie des Präsidenten zur Kenntnis, durch die mehr als 500 Strafgefangene begnadigt und die Gefängnisstrafen von weiteren 900 Gefangenen herabgesetzt wurden und bedauert, dass nur sehr wenige politische Gefangene in den Genuss dieser Amnestie kamen;

Lösung des Problems des Staatszerfalls

72.

fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, ihre Reaktion auf schwierige Partnerschaften und fragile Staaten zu verbessern und die Verhinderung des Staatszerfalls durch Reformen der Staatsführung, Rechtstaatlichkeit, Antikorruptionsmaßnahmen und den Aufbau funktionsfähiger staatlicher Institutionen zu unterstützen, um diesen Staaten dabei zu helfen, eine Reihe von Grundfunktion zu erfüllen und den Bedürfnissen ihrer Bürger gerecht zu werden, wozu Bildung, Gesundheit und alle grundlegenden Dienste gehören;

73.

stellt fest, dass die Europäische Union sich verpflichtet hat, die Katastrophenverhütung und -vorsorge in den Ländern zu unterstützen, die durch Naturkatastrophen, den Klimawandel, Beeinträchtigungen durch Umwelteinflüsse und externe wirtschaftliche Schocks gefährdet sind; hebt deshalb in Anbetracht der derzeitigen Lage in den Ländern Zentralasiens hervor, dass diese Verpflichtungen im Rahmen der EU-Strategie voll und ganz berücksichtigt werden müssen;

Umwelt

74.

stellt fest, dass große Teile der Region reich an natürlichen Ressourcen sind, die jedoch bereits seit Jahrzehnten industriell genutzt werden, was zu einer schweren Verschmutzung der Umwelt, zur Bodenverschlechterung sowie zu einer dramatischen Austrocknung von Flüssen und Seen, wie dem Aralsee, geführt hat; begrüßt die Tatsache, dass Kasachstan, seit es 1990 seine Souveränität erklärte, Atomtests auf seinem Hoheitsgebiet verboten hat, weist jedoch auf die Notwendigkeit eines abgestimmten Vorgehens zur Bewältigung des Problems schlecht gewarteter Lagerstätten für radioaktive Abfälle in der Region hin;

75.

stellt fest, dass ein Großteil der Region eine Vielzahl an Wasservorräten für die Bewässerung in der Landwirtschaft nutzt, aber nicht auf fortschrittliche Art und Weise, und dass dies zu erheblichen Problemen für Flüsse, Seen (wie z. B. den Aralsee) und die weitere Entwicklung nicht nur im Landwirtschaftssektor führt; empfiehlt deshalb die Anwendung neuer Techniken und Methoden, um die Wasserbewirtschaftung im Landwirtschaftssektor, z. B. durch eine bessere Dämmung von Bewässerungskanälen, zu verbessern;

76.

begrüßt die eindrucksvollen Anstrengungen Kirgisistans auf dem Gebiet des Umweltschutzes, insbesondere die zahlreichen bilateralen Kooperationsprojekte, an denen das Land beteiligt ist und die ihm erheblichen Nutzen bringen;

77.

unterstützt den Vorschlag, in Bischkek eine so genannte „Wasser- und Energieakademie“ für alle zentralasiatischen Länder einzurichten, die das Ziel verfolgt, eine angemessene nachhaltige Wassernutzung und die Erzeugung von Wasserkraft zu erreichen, die Weiterleitungstechnologie zu verbessern, die biologische Vielfalt zu schützen und Agrar- und Bewässerungstechniken zu verbessern;

78.

weist darauf hin, dass der einzige in Tadschikistan reichlich vorhandene Rohstoff Wasser ist und dass in Anbetracht der Tatsache, dass umweltfreundliche Wasserkraftvorhaben erhebliche Kapitalinvestitionen erfordern, verstärkte Auslandsinvestitionen Tadschikistan helfen würden, seine Wirtschaft zu diversifizieren und von der Baumwoll-Monokultur mit den damit verbundenen Umwelt-, Gesundheits- und durch die Kinderarbeit bedingten Kosten loszukommen, was erhebliche Vorteile für Wirtschaft, Wohlergehen und Umwelt mit sich bringen würde; richtet einen Appell an die Regierung Tadschikistans, damit sie etwas unternimmt, um den gesetzlichen und finanzpolitischen Rahmen des Landes sowie seine öffentliche Verwaltung zu stärken, dem Fehlen grundlegender Infrastrukturen dort abzuhelfen und die endemische Korruption zu bekämpfen, um Investitionen in diesem Land anzukurbeln;

79.

unterstützt einen offenen und effizienten Dialog mit allen Ländern Zentralasiens im Bereich Umwelt und effiziente Ressourcennutzung und fordert seine praktische Realisierung;

Energie

80.

ist der Ansicht, dass sich die Europäische Union mit einer einzigen Stimme zur Energiepolitik äußern muss, da es in der Region um Projekte von vorrangigem europäischen Interesse für die Energieversorgung geht;

81.

ist der Auffassung, dass im Rahmen der Zentralasienstrategie der Europäischen Union die Zusammenarbeit im Bereich der EU-Energieaußenpolitik von größter Bedeutung ist; unterstützt deshalb die Bemühungen der Europäischen Union, die Erdgas- und Erdölimporte aus Kasachstan und Turkmenistan zu erhöhen und die Transitwege zu diversifizieren; fordert eine aktive energiepolitische Zusammenarbeit der Europäischen Union mit der Region, insbesondere mit Kirgisistan, Tadschikistan und, wenn möglich, Usbekistan, um Energieprobleme anzusprechen, die für ihre gewaltigen Entwicklungserfordernisse für die Menschen und die Wirtschaft, die schwierigen zwischenstaatlichen Beziehungen und die prekäre Versorgungssicherheit von besonderer Bedeutung sind;

82.

ist der Ansicht, dass eine noch stärkere Zusammenarbeit zwischen Zentralasien und der Schwarzmeerregion in den Bereichen Energie und Transport für die Erreichung der oben genannten Ziele der Europäischen Union von grundlegender Bedeutung ist; ist der Auffassung, dass hierzu Investitionen in die Förderung alternativer Energiequellen, von Energieeffizienz und Energieeinsparung, sowie neue Infrastrukturen im Energiesektor und die Modernisierung der bereits bestehenden gehören sollten; erkennt die wichtige Rolle Kasachstans als führender Wirtschaftsakteur in Zentralasien an, in dem die Europäische Union der Handelspartner Nummer eins ist und Kasachstan eine Strategie der weitergehenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen Modernisierung verfolgt;

83.

ist der Ansicht, dass die Europäische Union eine verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen der Region unterstützen sollte, und zwar auch durch die Förderung der Transparenz der Einnahmen durch Unterstützung der staatlichen Beteiligung und der Teilnahme von NRO an der Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie (Extractive Industries Transparency Initiative), wo dies erforderlich ist;

84.

fordert, dass Projekte zur Verbindung von Öl- und Gasfeldern und des Verteilungsnetzes Zentralasiens mit Pipelines zur Anbindung an die Europäische Union, einschließlich künftiger Projekte, wie z. B. die Nabucco-Pipeline, besondere Aufmerksamkeit verdienen;

*

* *

85.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der OSZE sowie den Präsidenten, den Regierungen und den Parlamenten Kasachstans, Kirgisistans, Tadschikistans, Turkmenistans und Usbekistans zu übermitteln.


(1)  ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 466.

(2)  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 416.

(3)  ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 390.

(4)  ABl. L 340 vom 16.11.2004, S. 2.

(5)  Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“ (ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1).

(6)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0413.

(7)  ABl. L 299 vom 16.11.2005, S. 23, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1). Siehe auch Gemeinsamer Standpunkt 2005/792/GASP des Rates vom 14. November 2005 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan (ABl. L 299 vom 16.11.2005, S. 72).

(8)  Siehe Gemeinsamer Standpunkt 2007/734/GASP des Rates vom 13. November 2007 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan (ABl. L 295 vom 14.11.2007, S. 34).

(9)  Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41).


Donnerstag, 21. Februar 2008

6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/63


Donnerstag, 21. Februar 2008
Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005)

P6_TA(2008)0060

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem 23. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005) (2006/2271(INI))

2009/C 184 E/09

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den 23. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (KOM(2006)0416),

unter Hinweis auf die Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SEK(2006)0999 und SEK(2006)1005),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Ein Europa der Ergebnisse — Anwendung des Gemeinschaftsrechts“ (KOM(2007)0502),

gestützt auf Artikel 45 und 112 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahme des Petitionsausschusses (A6-0462/2007),

A.

in der Erwägung, dass die Wirksamkeit der EU-Politiken in starkem Maße von ihrer Umsetzung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene abhängt und dass die Einhaltung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten streng kontrolliert und überwacht werden muss, um sicherzustellen, dass sie die gewünschten positiven Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger haben,

B.

in der Erwägung, dass die Anzahl der Beschwerden über Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht zeigt, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Union eine wichtige Rolle bei seiner Anwendung zukommt, und dass die Fähigkeit der EU-Organe, angemessen auf die Besorgnisse und Anliegen der Bürger zu reagieren, wichtig für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union ist,

C.

in der Erwägung, dass die Kommission ihre Mittel anpassen kann, um ihren Auftrag effektiv zu erfüllen, und dass sie Neuerungen einführen kann mit dem Ziel, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern,

Jahresbericht 2005 und Follow-up der Entschließung des Parlaments

1.

stellt fest, dass die Gesamtzahl der von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren in den vergangenen Jahren eine ansteigende Tendenz aufwies und sich im Jahr 2003 auf 2 709 festgestellte Verstöße (für die EU 15) belaufen hat; stellt ferner fest, dass die Zahl der festgestellten Verstöße im Jahr 2004 erheblich zurückgegangen (um 563) und 2005 erneut angestiegen ist, wenngleich mit 2 653 registrierten Verstößen (für die EU 25) auf einen niedrigeren Wert als im Jahr 2003;

2.

stellt aufgrund dessen fest, dass der Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten offenbar keine Auswirkungen auf die Zahl der registrierten Verstöße hatte und fordert die Kommission auf, dem Parlament diesen Umstand genau zu erläutern und zu versichern, dass dies nicht darauf zurückzuführen ist, dass Beschwerden nicht registriert wurden, es der Kommission an den notwendigen Ressourcen für den Umgang mit Verstößen mangelt oder es eine politische Entscheidung ist, gegenüber diesen Mitgliedstaaten nachsichtiger zu sein;

3.

begrüßt die Bereitschaft der meisten zuständigen Generaldirektionen, über die Ressourcen, die für Verstöße in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich bereitgestellt werden, sowie über den Stand der einschlägigen Verfahren Auskunft zu geben; stellt fest, dass jede Generaldirektion im Umgang mit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Zuweisung von Ressourcen ihre eigene Methode hat und dass es keinen genauen Überblick und keine allgemeine öffentliche Bewertung der Funktionsweise dieser unterschiedlichen Methoden gibt;

4.

verpflichtet sich, dem Wunsch des Großteils der zuständigen Generaldirektionen zu entsprechen und die Kommission durch eine Aufstockung der Haushaltsmittel zur Verstärkung ihrer Ressourcen zu unterstützen;

5.

begrüßt die Tatsache, dass einige Generaldirektionen spezifische Mechanismen entwickelt haben, um die Anwendung der Vertragsverletzungsverfahren zu ergänzen und eine effiziente Kontrolle und Konsolidierung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu erreichen; stellt fest, dass 2002 im Rahmen der gesetzlichen Regelung für elektronische Kommunikation die Meldeverfahren für Gesetzesentwürfe auf nationaler Ebene eingeführt wurden, was eine zügige Zusammenarbeit zwischen den Regelungsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht hat; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der systematischen Anwendung dieses präventiven Verfahrens auf andere Bereiche zu prüfen;

6.

vertritt die Ansicht, dass der Austausch bewährter Vorgehensweisen zwischen den Mitgliedstaaten, beispielsweise im Rahmen von „Package Meetings“ und Workshops zur Umsetzung, die von der Kommission zur Förderung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts organisiert würden, ermutigt werden sollte; fordert die Kommission auf, nach Möglichkeiten zu suchen, das Parlament in diese Verfahren einzubeziehen;

7.

begrüßt die von einigen Generaldirektionen der Kommission — und besonders der GD Umwelt — unternommenen Bemühungen, die Konformitätsprüfungen betreffend die einschlägigen Richtlinien zu verbessern, ist jedoch nicht zufrieden mit der Antwort der Kommission, was die Vertraulichkeit der Konformitätsprüfungen betrifft; fordert die Kommission erneut auf, auf ihrer Website die von den einzelnen Generaldirektionen in Auftrag gegebenen Studien zur Bewertung der Übereinstimmung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu veröffentlichen;

8.

begrüßt, dass zum ersten Mal Einzelheiten über die spezifische und detaillierte Behandlung von Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit Petitionen im Jahresbericht und den Anhängen aufgeführt wurden;

9.

befürwortet die Praxis, Informationsreisen in verschiedene Mitgliedstaaten durchzuführen, um die von den Petenten vorgebrachten Fragen zu untersuchen; erachtet dies als einen pragmatischen Weg, um — im Interesse der Bürger — Probleme direkt mit den Mitgliedstaaten zu lösen; vertritt die Ansicht, dass diese Informationsreisen um so notwendiger sind, als die Kommission über keine „Kontrollbefugnisse“ verfügt, um die praktische Umsetzung des EG-Rechts, beispielsweise im Umweltbereich, zu verifizieren;

10.

begrüßt, dass die Kommission sich dafür einsetzt, im Regelfall in künftige Legislativvorschläge Zusammenfassungen für die Bürger und Bürgerinnen aufzunehmen, und ersucht um konkrete Beispiele für solche Zusammenfassungen sowie eine Klarstellung, dass sie Bestandteil des betreffenden Rechtsakts sind, wie dies in Ziffer 19 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Mai 2006 zu dem 21. und 22. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2003 und 2004) (1) gefordert wurde;

11.

vertritt die Ansicht, dass die Kommission bei der Überwachung von Vorgängen in den Mitgliedstaaten, die einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht offen legen könnten, proaktiver vorgehen sollte; ersucht die Kommission, ihre Vertretungen daher intensiver zu nutzen, um Verstöße zu verhindern oder bei Verstößen Abhilfe zu schaffen;

12.

fordert die Mitgliedstaaten auf, über eine rein formale Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften hinauszugehen und soweit wie möglich die bruchstückhafte Umsetzung von Richtlinien zu vermeiden, um die Rechtsvorschriften zu vereinfachen und transparenter zu machen;

13.

begrüßt, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung „Ein Europa der Ergebnisse — Anwendung des Gemeinschaftsrechts“ auf einige der wichtigsten Punkte eingeht, die das Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 16. Mai 2006 vorgebracht hat; stellt jedoch fest, dass andere wichtige Fragen weiterhin ungelöst bleiben bzw. von der Kommission nicht ausreichend beantwortet wurden, insbesondere die Frage der Ressourcen, die für die Behandlung von Verstößen bereitgestellt werden, die Länge der Vertragsverletzungsverfahren und die sehr eingeschränkte Anwendung von Artikel 228 des EG-Vertrags sowie die Bewertung der Anwendung der Prioritätskriterien; fordert die Kommission auf, bis Mai 2008 auf diese wichtigen Fragen eine Antwort zu geben;

Mitteilung der Kommission von 2007 „Ein Europa der Ergebnisse — Anwendung des Gemeinschaftsrechts“

14.

begrüßt die Tatsache, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung der Frage der Anwendung des Gemeinschaftsrechts große Bedeutung beimisst bzw. in gebührendem Maße Rechnung trägt;

15.

stellt fest, dass die Prüfung der Petitionen offensichtliche Strukturmängel in Bezug auf die Umsetzung bestimmter Gemeinschaftsnormen durch die Mitgliedstaaten ergeben haben; vertritt die Auffassung, dass es zur Sicherstellung von Konsistenz und Kohärenz des Gemeinschaftsrechts unerlässlich ist, Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht zumindest in Fällen, die von nationaler Bedeutung sind und einen Präzedenzfall für die nationale Rechtsprechung und künftige Rechtspraxis schaffen, konsequent vor den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu bringen; ist der Ansicht, dass ein konsequentes Vorgehen der Kommission in diesem Zusammenhang wesentlich dazu beitragen könnte, dass sich die Bürger in ähnlich gelagerten Fällen weniger häufig mit Beschwerden an die Kommission und mit Petitionen an das Parlament wenden müssten;

16.

stellt fest, dass die Länge und die eingeschränkte Anwendung von Artikel 228 weiterhin die Hauptgründe dafür sind, dass das Vertragsverletzungsverfahren (Artikel 226 und 228 des EG-Vertrags) nicht in vollem Umfang wirksam werden kann; betont, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Fristen bei Nichtmitteilung von Umsetzungsmaßnahmen (nicht mehr als 12 Monate zwischen dem förmlichen Aufforderungsschreiben und der Beilegung des Falls oder der Befassung des Gerichtshofs) und bei Verfahren, um die Befolgung eines früheren Urteils des Gerichtshofs sicherzustellen (zwischen 12 und 24 Monaten) auf keinen Fall überschritten werden dürfen und fordert die Kommission in diesem Sinne auf, innerhalb dieser Fristen eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte der Vertragsverletzungsverfahren zu veranlassen und die betroffenen Bürger darüber zu informieren;

17.

fordert die Kommission auf, Artikel 228 EGV konsequenter anzuwenden, um die ordnungsgemäße Befolgung der Urteile des Gerichtshofs sicherzustellen;

18.

begrüßt die Absicht der Kommission, die derzeitigen Arbeitsmethoden zu ändern, um Probleme zügiger zu lösen und laufende Verfahren verstärkt abzuwickeln, und die Mitgliedstaaten stärker in die Verantwortung zu nehmen und formal einzubeziehen; stellt fest, dass nach der vorgeschlagenen neuen Arbeitsmethode die bei der Kommission eingehenden Anfragen und Beschwerden direkt an den betreffenden Mitgliedstaat weitergeleitet würden, wenn „eine Klärung der faktischen oder rechtlichen Position in dem Mitgliedstaat erforderlich [ist]“, wobei „… dem Mitgliedstaat eine kurze Frist eingeräumt [würde], um den interessierten Bürgern oder Unternehmen direkt die nötigen Klarstellungen, Informationen und Lösungsansätze zu übermitteln und die Kommission zu informieren“ (2);

19.

stellt fest, dass die Kommission für die Bürger oft die einzige Behörde bleibt, an die sie sich mit Beschwerden betreffend die Nichtanwendung des Gemeinschaftsrechts wenden können; ist deshalb sehr besorgt darüber, dass durch die Rückverweisung an den betreffenden Mitgliedstaat (als den in erster Linie für die unkorrekte Anwendung des Gemeinschaftsrechts Verantwortlichen) die neue Arbeitsmethode die Gefahr bergen könnte, dass die institutionelle Verantwortung der Kommission als „Hüterin der Verträge“ gemäß Artikel 211 des EG-Vertrags über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu wachen, geschwächt wird;

20.

nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission erklärt, dass die neue Arbeitsmethode nicht das Vertragsverletzungsverfahren ersetzt und sie sich selbst dazu verpflichtet, sie nur in der Phase, ehe es zu einem Verstoß kommt, nach einem genauen Zeitplan und strengen Fristen anzuwenden;

21.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die dem Beschwerdeführer gewährten Verfahrensgarantien durch die neue Methode nicht beeinträchtigt werden, und erinnert die Kommission daran, dass gemäß den Beschlüssen des Europäischen Bürgerbeauftragten ein Verwaltungsmissstand vorliegt, wenn eine Beschwerde nicht eingetragen wird; weist darauf hin, dass zu diesem Zweck unter einer Beschwerde jegliche Korrespondenz zu verstehen ist, die sich wahrscheinlich auf einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bezieht oder die in anderer Weise als Beschwerde eingestuft wird;

22.

hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die Kommission den Beschwerdeführer während des gesamten Verfahrens und insbesondere, wenn die neue Methode angewandt wird, in der Phase, ehe es zu einem Verstoß kommt, fortlaufend über den Inhalt des gesamten Schriftwechsels mit den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit seiner Beschwerde unterrichtet;

23.

ist der Auffassung, dass die Aussetzung einiger Teile des derzeitigen internen Verfahrenshandbuchs der Kommission fragwürdig ist, weil nicht alle Mitgliedstaaten und nicht alle Sektoren an dem Pilotprojekt beteiligt sind und die neue Methode noch nicht in vollem Umfang besteht; ist der Auffassung, dass dies sowohl intern als auch gegenüber den Bürgern zu Verwirrung darüber führen könnte, welche Verfahren anzuwenden sind, vor allem in Bezug auf ähnliche Verstöße, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten begangen wurden; fordert, Zugang zum internen Verfahrenshandbuch zu erhalten;

24.

schließt sich der Auffassung an, dass es wichtig ist, für Bewertungen der Konformität Ressourcen bereitzustellen, verweist jedoch nachdrücklich darauf, dass mehr Humanressourcen für die Untersuchung von Verstößen eingesetzt werden müssen; ist insbesondere besorgt, dass der Rückgang der Zahl der Verstöße nach der Erweiterung tatsächlich darauf zurückzuführen sein könnte, dass die Mittel nicht ausreichen, um die Anwendung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechend zu begleiten; ersucht die Kommission, dem Parlament spezifische Daten über die Zahl der Stellen und den Umfang der Mittel bereitzustellen, die im Rahmen des Haushaltsplans 2008 speziell dafür eingesetzt werden, Verstöße zu untersuchen;

25.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, die neue Arbeitsmethode durch einen Pilotversuch zu testen; ist jedoch besorgt, dass es zwischen jenen Mitgliedstaaten, die Teil des Pilotprojekts sind, und jenen, die nicht dazugehören, zu einem gewissen Maß an Uneinheitlichkeit und Verwirrung kommen könnte, wenn die Aussetzung des internen Verfahrens aufgrund der Einführung der neuen Arbeitsmethode auf alle Fälle Anwendung findet;

26.

fordert die Kommission auf, den vorgeschlagenen Pilotversuch auf diejenigen Mitgliedstaaten zu konzentrieren, in denen die Anwendung des Gemeinschaftsrechts infolge der mangelnden Kooperation der nationalen Behörden problematisch bleibt, besonders auf regionaler und lokaler Ebene; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Pilotversuchs zu prüfen, ob und wo innerhalb der Kommission umfangreichere Ressourcen zur Bearbeitung und Abwicklung der Beschwerden nach Einführung der neuen Arbeitsmethode benötigt werden;

27.

fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass Petitionen und Beschwerden von Bürgern und Unternehmen die Aufdeckung einer sehr großen Zahl von Verstößen erleichtern, und um beim Kontakt mit den verschiedenen Gremien, die sich mit Problemlösungen befassen, keine Verwirrung zu stiften, dringend auf, die Möglichkeit zu prüfen, klare Wegweiser bzw. die Schaffung einer einzigen Online-Anlaufstelle (One Stop Shop) zur Unterstützung der Bürger vorzusehen;

28.

begrüßt den Beschluss der Kommission „die Entscheidungsbildung in allen Verfahrensstufen zu beschleunigen, damit raschere Fortschritte möglich werden“; stellt fest, dass die Kommission jährlich vier ordentliche Sitzungen zur Prüfung von Vertragsverletzungsverfahren einberuft und begrüßt den Beschluss der Kommission, sich künftig öfter mit dieser Thematik zu befassen; bedauert, dass in der Mitteilung keine stringenteren politischen und organisatorischen Maßnahmen aufgezeigt werden, um diesen neuen Aufgaben gerecht zu werden;

29.

bedauert, dass die Kommission ihre in ihrer Mitteilung von 2002 „Zur besseren Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts“ gegebene Zusage, dass „bei der alljährlichen Debatte über den Bericht über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (…) auch die Prioritätskriterien und ihre Anwendung einer Bewertung unterzogen werden“ (3), nicht eingelöst hat; begrüßt die neuerliche Zusage der Kommission „ihr diesbezügliches Vorgehen ab 2008 in ihren Jahresberichten [zu] beschreiben und erläutern“ (4);

30.

stellt fest, dass das Parlament weiterhin Petitionen erhält, in denen Petenten den Mitgliedstaaten eine andauernde Verletzung ihrer Menschen- und Grundrechte vorwerfen; bedauert, dass die im materiellen Gemeinschaftsrecht verankerten Kriterien für die Verletzung von Menschenrechten oder Grundfreiheiten aus der neuen Liste der Prioritätskriterien verschwunden sind; weist erneut darauf hin, dass der EU-Vertrag das Parlament dazu ermächtigt, das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV einzuleiten;

31.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Grundsatz umfassend anzuwenden, wonach alle Korrespondenz, die sich wahrscheinlich auf einen regelrechten Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bezieht, als Beschwerde registriert werden sollte, sofern sie nicht den außergewöhnlichen Umständen in Punkt 3 des Anhangs zu der Mitteilung über die „Beziehungen zum Beschwerdeführer bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht“ (5) zuzurechnen ist; stellt fest, dass der Europäische Bürgerbeauftragte der Kommission kürzlich schlechte Verwaltungsführung vorgeworfen hat, weil sie eine Beschwerde nicht in Einklang mit den Bestimmungen dieser Mitteilung eingetragen hat; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Parlament über alle etwaigen Änderungen der Ausnahmekriterien für die Nichteintragung von Beschwerden zu unterrichten und zu konsultieren;

32.

fordert alle Dienststellen der Kommission nachdrücklich auf, die Beschwerdeführer bei Ablauf jeder einzelnen der vorgegebenen Fristen (Aufforderungsschreiben, begründete Stellungnahme, Überweisung an den Gerichtshof) ausführlich über den Stand der Bearbeitung ihrer Beschwerde zu unterrichten, Gründe für ihre Entscheidungen anzugeben und diese den Beschwerdeführern im Einklang mit den Grundsätzen in ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2002 ausführlich darzulegen;

33.

begrüßt die Absicht der Kommission, Maßnahmen zur Gewährleistung eines freien Zugangs zu ihrer elektronischen Datenbank zu ergreifen und ermutigt die Kommission, diesen Vorsatz so rasch wie möglich in die Tat umzusetzen;

34.

begrüßt die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, zusammenfassende Informationen zu allen Phasen von Vertragsverletzungsverfahren ab der Übermittlung des Fristsetzungsschreibens im gesamten Verlauf bereitzustellen; vertritt die Ansicht, dass die Kommission im Interesse von Transparenz und einer verbesserten Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den nationalen Gerichten den Inhalt und die Termine der Kontakte mit den Mitgliedstaaten veröffentlichen sollte, sobald die Untersuchungen der betreffenden Fragen abgeschlossen sind;

35.

begrüßt die bevorstehende Veröffentlichung eines erläuternden Dokuments zu der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Schadenersatzansprüchen aufgrund von Rechtsverstößen gemäß dem Gemeinschaftsrecht; schlägt ferner vor, dass die Kommission die Möglichkeit prüfen sollte, in solchen Schadenersatzfällen vor nationalen Gerichten — gemäß dem nationalen Verfahrensrecht — als amicus curiae aufzutreten, wie dies bereits bei nationalen Rechtssachen, in denen es um Fragen des EG-Wettbewerbsrechts geht, der Fall ist (6);

Rolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente bei der Anwendung des EU-Rechts

36.

vertritt die Ansicht, dass die ständigen Ausschüsse des Parlaments innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche eine sehr viel aktivere Rolle bei der Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts übernehmen und von der Kommission Unterstützung und regelmäßige Informationen erhalten sollten; schlägt vor, dass der Berichterstatter für ein bestimmtes Dossier im Parlament oder sein benannter Nachfolger wo immer möglich eine zentrale und kontinuierliche Rolle bei der Überwachung der Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten übernehmen sollte; stellt fest, dass die vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit einberufenen regelmäßigen Sitzungen über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Ausschüssen des Parlaments zur gängigen Praxis werden sollten und dabei eine systematische Teilnahme der Kommission vorgesehen werden sollte;

37.

stellt jedoch fest, dass das Zögern der Kommission, genaue Informationen zu den Fragen zu liefern, im Zusammenhang mit denen Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden, das Interesse der Öffentlichkeit und die Effizienz solcher Sitzungen erheblich vermindert; fordert die Ausschüsse des Parlaments auf, gegebenenfalls die Aufnahme der Vertreter des betreffenden Mitgliedstaats oder des Rates in die Liste der Teilnehmer an den Sitzungen über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu erwägen;

38.

vertritt die Ansicht, dass die Ausschüsse des Parlaments (einschließlich des Petitionsausschusses) seitens der Verwaltung ausreichende Unterstützung erhalten sollten, um ihre Aufgaben effizient wahrnehmen zu können; fordert die Arbeitsgruppe für parlamentarische Reformen, den Haushaltsausschuss und andere zuständige parlamentarische Gremien auf, konkrete Vorschläge unter anderem im Zusammenhang mit der zuvor erwähnten kontinuierlichen Rolle der Berichterstatter vorzulegen und die Zweckmäßigkeit einer im Sekretariat jedes Ausschusses einzurichtenden speziellen Task-Force zu prüfen, um die kontinuierliche und effiziente Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten;

39.

fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament und ihren Abgeordneten, um eine wirksame Kontrolle europäischer Angelegenheiten auf nationaler Ebene zu fördern und zu intensivieren; vertritt die Ansicht, dass den nationalen Parlamenten eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts zukommt, und dass sie auf diese Weise zur Stärkung der demokratischen Legitimität der Europäischen Union und ihrer größeren Bürgernähe beitragen;

40.

erinnert an die Verpflichtung des Rates, die Mitgliedstaten aufzufordern, Tabellen zu erstellen und zu veröffentlichen, die Aufschluss über das Verhältnis zwischen Richtlinien und Umsetzungsmaßnahmen auf nationaler Ebene geben; betont, dass solche Vergleichstabellen notwendig sind, da sie es der Kommission ermöglichen, die Umsetzungsmaßnahmen in allen Mitgliedstaaten wirksam zu kontrollieren; schlägt als Mitgesetzgeber vor, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Bestimmungen bezüglich solcher Tabellen nicht im Verlauf des Legislativprozesses aus dem Text der Kommissionsvorschläge herausgenommen werden;

41.

stellt fest, dass die nationalen Gerichte einen wesentlichen Beitrag zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts leisten und unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Kommission, Möglichkeiten ausfindig zu machen in denen das Angebot zusätzlicher Ausbildungsgänge für nationale Richter, Juristen und Beamte in den nationalen Behörden nützlich wäre;

42.

fordert die Kommission auf, die Einhaltung der Beschlüsse des Parlaments über parlamentarische Immunität durch die Justizbehörden der Mitgliedstaaten besser zu überwachen und, falls sie feststellt, dass Beschlüsse dieser Art nicht eingehalten werden, das Parlament über ihr weiteres Vorgehen zu informieren;

*

* *

43.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 122.

(2)  KOM(2007)0502, Abschnitt 2.2.

(3)  KOM(2002)0725, Abschnitt 3.1.

(4)  KOM(2007)0502, Abschnitt 3.

(5)  KOM(2002)0141.

(6)  Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Artikel 81 und 82 des EG-Vertrags (ABl. C 101 vom 27.4.2004, S. 54), Absätze 17 bis 20.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/68


Donnerstag, 21. Februar 2008
Lage in Gaza

P6_TA(2008)0064

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zur Lage im Gaza-Streifen

2009/C 184 E/10

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten, insbesondere die Entschließungen vom 1. Juni 2006 zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und der Rolle der Europäischen Union (1), vom 16. November 2006 zur Lage im Gaza-Streifen (2), vom 21. Juni 2007 zu MEDA und der Finanzhilfe für Palästina — Bewertung, Umsetzung und Kontrolle (3), vom 12. Juli 2007 zum Nahen Osten (4) und vom 11. Oktober 2007 zur humanitären Lage in Gaza (5),

unter Hinweis auf die Resolutionen 242 (S/RES/242) vom 22. November 1967 und 338 (S/RES/338) vom 22. Oktober 1973 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf die Vierte Genfer Konvention (1949),

in Kenntnis der Erklärung von Annapolis vom 27. November 2007,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 28. Januar 2008,

unter Hinweis auf die Erklärung des Ausschusses für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer vom 28. Januar 2008 zur Lage im Gaza-Streifen,

unter Hinweis auf die Resolution des UN-Menschenrechtsrats vom 24. Januar 2008 über Menschenrechtsverletzungen im Gaza-Streifen (A/HRC/S-61/L.1),

gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass sich die humanitäre Lage im Gaza-Streifen durch das Embargo bezüglich des Personen- und Güterverkehrs, die teilweise festzustellende Verwehrung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser, Lebensmitteln und Elektrizität sowie das Fehlen wesentlicher Güter und Dienstleistungen weiter verschlechtert hat,

B.

in der Erwägung, dass die Grenzübergänge am Gaza-Streifen seit Monaten geschlossen sind und das Embargo bezüglich des Personen- und Güterverkehrs die Wirtschaft im Gaza-Streifen weiter lahm gelegt hat,

C.

in der Erwägung, dass sich Schlüsselsektoren bei den öffentlichen Dienstleistungen, darunter auch das Gesundheits- und das Bildungssystem, aufgrund des Fehlens des für ihr Funktionieren erforderlichen Grundmaterials in einer schweren Krise befinden, und in der Erwägung, dass durch den Mangel an Medikamenten und von Kraftstoffen zum Betrieb der Generatoren in den Krankenhäusern im Gaza-Streifen das Leben von Palästinensern aufs Spiel gesetzt wird,

D.

in der Erwägung, dass nach dem Fall der Grenzmauer zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten Hunderttausende Palästinenser die Grenze überquert haben, um sich die wichtigsten Waren zur Deckung ihres Grundbedarfs zu beschaffen, und dass die ägyptischen Kräfte die Lage allmählich wieder unter Kontrolle bekommen und die Grenze am 3. Februar 2008 wieder geschlossen haben, womit die ungehinderte Überschreitung der Grenze durch die Palästinenser — wie von der israelischen Regierung gefordert — beendet war,

E.

in der Erwägung, dass die teilweise Zerstörung des Grenzwalls eine direkte Folge der außergewöhnlich schweren humanitären Krise im Gaza-Streifen ist und dem Bestreben der palästinensischen Bevölkerung Ausdruck verleiht, ihr dringendes Bedürfnis nach Bewegungsfreiheit geltend zu machen,

F.

in der Erwägung, dass nach langer Zeit ohne derartige Anschläge bei einem terroristischen Selbstmordanschlag in Dimona israelische Zivilisten getötet und verwundet wurden; in der Erwägung, dass palästinensische Milizen weiterhin Raketen vom Gaza-Streifen auf israelisches Gebiet abfeuern, und in der Erwägung, dass die Militäroperationen, bei denen Zivilisten getötet und gefährdet werden, sowie die außergerichtlichen gezielten Tötungen durch die israelische Armee im Gaza-Streifen fortgesetzt werden,

G.

in der Erwägung, dass die Lage und die jüngsten Entwicklungen im Gaza-Streifen die laufenden Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern sowie die Bemühungen um den Abschluss eines Abkommens bis Ende 2008, wie von den beteiligten Parteien auf der internationalen Konferenz von Annapolis vom 27. November 2007 erklärt, beeinträchtigen könnten,

H.

in der Erwägung, dass die Europäische Union den Palästinensern in den letzen Jahren beträchtliche finanzielle Unterstützung zukommen ließ; in der Erwägung, dass der zeitlich begrenzte Internationale Mechanismus (TIM) der Europäischen Union und die Finanzierung von Projekten wesentlich dazu beigetragen haben, eine humanitäre Katastrophe im Gaza-Streifen und im Westjordanland zu verhindern; in der Erwägung, dass die Kommission, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UND), das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) und die Weltbank ihre verschiedenen Infrastrukturprojekte ausgesetzt haben, weil es nicht möglich war, Rohstoffe zu importieren; in der Erwägung, dass diese humanitären Ämter, Agenturen und Organisationen ihre Arbeit trotz aller Hindernisse in eingeschränktem Maße weitergeführt haben; in der Erwägung, dass die Europäische Union dem palästinensischen Volk nach wie vor humanitäre Hilfe und den Mitarbeitern der Palästinensischen Behörde im Gaza-Streifen direkte Unterstützung gewährt; in der Erwägung, dass PEGASE einen neuen Mechanismus zur Bereitstellung von EU-Hilfe und internationaler Hilfe für die palästinensischen Gebiete darstellen wird,

I.

in der Erwägung, dass auf der Konferenz in Annapolis alle Parteien den Wunsch geäußert haben, erneut Verhandlungen aufzunehmen, die zur Errichtung eines souveränen und lebensfähigen palästinensischen Staates an der Seite eines sicheren israelischen Staates führen sollen,

J.

in der Erwägung, dass die Teilnehmer an der Internationalen Geberkonferenz für den palästinensischen Staat, die im Dezember 2007 in Paris stattfand, insgesamt 7,4 Milliarden US-Dollar zur Unterstützung des Aufbaus der palästinensischen Institutionen und der wirtschaftlichen Erholung in den nächsten drei Jahren zugesagt haben,

K.

in der Erwägung, dass der Sonderbeauftragte des Quartetts vier vorrangige Projekte für die wirtschaftliche Entwicklung und den Aufbau der Institutionen in den palästinensischen Gebieten ermittelt hat, wozu auch die Wiederherstellung der Kläranlage in Beit Lahia im nördlichen Gaza-Streifen gehört,

1.

bringt erneut seine tiefe Besorgnis über die humanitäre und politische Krise im Gaza-Streifen und ihre weiteren möglicherweise schwerwiegenden Folgen zum Ausdruck; betrachtet die jüngsten Entwicklungen in Rafah, sowohl die friedlichen Ereignisse als auch die gewalttätigen Akte, als das Ergebnis dieser Krise im Gaza-Streifen;

2.

bringt sein tief empfundenes Mitgefühl für die von der Gewalt im Gaza-Streifen und in Südisrael betroffene Zivilbevölkerung zum Ausdruck;

3.

wiederholt seine Forderung nach einer sofortigen Einstellung aller Gewalttätigkeiten;

4.

fordert Israel auf, die Militäraktionen, bei denen Zivilisten getötet und gefährdet werden, sowie die außergerichtlichen gezielten Tötungen einzustellen;

5.

fordert die Hamas auf, nach der illegalen Übernahme des Gaza-Streifens zu verhindern, dass palästinensische Milizen Raketen vom Gaza-Streifen auf israelisches Gebiet abfeuern;

6.

ist der Auffassung, dass die Politik der Isolierung des Gaza-Streifens sowohl auf politischer als auch auf humanitärer Ebene gescheitert ist; fordert alle beteiligten Parteien auf, das Völkerrecht, und insbesondere das humanitäre Völkerrecht, vollständig zu achten;

7.

begrüßt die Reaktion Ägyptens auf die Tumulte am Grenzübergang Rafah, bei denen zahlreiche palästinensische Familien die Möglichkeit erhielten, sich die wichtigsten Güter für ihren Grundbedarf zu beschaffen, als positiven Schritt; fordert die ägyptische Regierung nachdrücklich auf, auch weiterhin eine aktive Rolle bei der Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität in der Region zu spielen;

8.

fordert erneut eine Aufhebung der Blockade und eine kontrollierte Wiedereröffnung der Grenzübergänge von und nach Gaza; fordert Israel auf, den Personen- und Güterverkehr in Rafah, Karni und an anderen Grenzübergängen sicherzustellen, wie dies im Grenzverkehrsabkommen festgelegt wurde; fordert die Wiederaufnahme der Grenzunterstützungsmission der Europäischen Union am Grenzübergang Rafah; begrüßt die Erklärung des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, wonach ein neues Mandat des Rates für die Mission in Betracht gezogen werden sollte; fordert in diesem Zusammenhang eine verstärkte internationale Präsenz in der Region;

9.

begrüßt den Vorschlag der Palästinensischen Behörde, auf der Grundlage einer Übereinkunft zwischen Ägypten, Israel und der Palästinensischen Behörde die Kontrolle an den Grenzübergängen zu übernehmen, und unterstützt die jüngste Entschließung der Arabischen Liga zu diesem Thema; ersucht die Palästinensische Behörde jedoch, daran mitzuwirken, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um alle betroffenen Parteien im Gaza-Streifen in diese Aufgabe mit einzubeziehen;

10.

vertritt die Auffassung, dass die Zivilbevölkerung von allen Militäraktionen sowie jeder Art von kollektiver Bestrafung ausgenommen werden sollte; fordert Israel auf, seinen internationalen Verpflichtungen als Besatzungsmacht im Gaza-Streifen nachzukommen; fordert Israel ferner auf, die anhaltende und ausreichende Bereitstellung von humanitärer Hilfe, einer entsprechenden Unterstützung und der wichtigsten Waren und Dienstleistungen, darunter auch Treibstoff und Energieversorgung, für den Gaza-Streifen zu gewährleisten; zeigt sich tief besorgt über den Beschluss Israels, die Energieversorgung des Gaza-Streifens schrittweise um 5 % pro Woche zu kürzen, was nicht als ausreichend zur Deckung des minimalen humanitären Bedarfs angesehen werden kann; begrüßt die von zehn israelischen Menschenrechtsorganisationen verfasste Petition gegen die Kürzungen bei den Treibstoff- und Stromlieferungen in den Gaza-Streifen;

11.

vertritt die Ansicht, dass für das Funktionieren der öffentlichen Institutionen, die wichtige Dienstleistungen bereitstellen, sowie für die Tätigkeit der internationalen humanitären Büros, Agenturen und Organisationen, die sich um eine Verbesserung der Lebensbedingungen für die Palästinenser im Gaza-Streifen bemühen, trotz des politischen Stillstands ein Dialog zwischen der Palästinensischen Behörde und der Hamas erforderlich ist;

12.

unterstreicht die große Bedeutung einer ständigen geographischen und handelstechnischen Verbindung zwischen dem Gaza-Streifen und dem Westjordanland sowie der friedlichen und dauerhaften politischen Wiedervereinigung beider Teile und fordert die Hamas auf, ihren Standpunkt im Einklang mit den Grundsätzen des Quartetts sowie den im Vorfeld eingegangenen internationalen Verpflichtungen zu überdenken und den Friedensprozess sowie die laufenden Verhandlungen zu unterstützen;

13.

wiederholt seine Forderung nach sofortiger Freilassung des israelischen Unteroffiziers Gilad Shalit, die als Akt des guten Willens seitens der Hamas aufgefasst würde, sowie aller inhaftierten ehemaligen palästinensischen Minister, Abgeordneten und Bürgermeister; hält die Freilassung der festgehaltenen Personen für wichtig, um im Rahmen der gegenwärtigen Friedensgespräche Vertrauen aufzubauen;

14.

erinnert die beteiligten Parteien an ihre in Annapolis eingegangenen Verpflichtungen, in gutem Glauben Verhandlungen zu führen, um bis Ende 2008 einen Friedensvertrag abzuschließen, der alle ausstehenden Fragen löst und ohne Ausnahme alle Kernfragen einschließt, wie sie in früheren Abkommen genannt wurden; fordert beide Seiten mit Nachdruck auf, ihre in der „Roadmap“ verankerten Verpflichtungen zu erfüllen;

15.

fordert den Rat und die Kommission auf, zusammen mit der internationalen Gemeinschaft auch weiterhin die Bereitstellung lebenswichtiger humanitärer Hilfe für die im Gaza-Streifen lebenden Palästinenser zu gewährleisten, wobei den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen spezielle Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte; unterstreicht die Bedeutung des neuen Finanzierungsmechanismus PEGASE; zeigt sich jedoch tief besorgt über die Zerstörung von Einrichtungen, die im Rahmen der humanitären Hilfe oder einer Projektfinanzierung der Europäischen Union finanziell unterstützt wurden, wodurch die Effizienz der EU-Hilfe untergraben und die Solidarität der Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird;

16.

begrüßt das Ergebnis der Internationalen Geberkonferenz für den Palästinenserstaat vom Dezember 2007, nämlich die Zusage von mehr als 7,4 Milliarden US-Dollar, und fordert alle Geber auf, ihre Zusagen zu Gunsten der Bemühungen um den Aufbau des künftigen Palästinenserstaates gemäß dem von Ministerpräsident Dr. Salam Fayyad vorgelegten Reform- und Entwicklungsplan einzuhalten;

17.

äußert seine ernsthafte Besorgnis über die ökologischen und gesundheitlichen Folgen der Tatsache, dass die Kläranlage nicht instand gehalten wurde, und fordert insbesondere alle Parteien auf, den Zugang zu dem für die Reparatur und den Wiederaufbau der Kläranlage in Beit Lahia erforderlichen Material zu erleichtern, wie dies vom Sonderbeauftragten des Quartetts deutlich gemacht wurde;

18.

fordert ein sofortiges und beispielhaftes Energieprojekt für den Gazastreifen, möglicherweise im Gebiet Rafah, um die Autonomie und die Selbstversorgung der Bevölkerung in Bezug auf die Stromerzeugung und die Entsalzung zu gewährleisten;

19.

ersucht seine Arbeitsgruppe für den Nahen Osten, in Zusammenarbeit mit der Kommission und den beteiligten internationalen Organisationen die Folgen der Zerstörung der Infrastruktur im Gaza-Streifen zu untersuchen und dabei den Einrichtungen, die im Rahmen der humanitären Hilfe oder einer Projektfinanzierung der Europäischen Union finanziell unterstützt werden, besondere Beachtung zu schenken;

20.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Nahost-Sonderbeauftragten des Quartetts, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung, der Knesset sowie der ägyptischen Regierung und dem ägyptischen Parlament zu übermitteln.


(1)  ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 223.

(2)  ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 324.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0277.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0350.

(5)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0430.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/71


Donnerstag, 21. Februar 2008
Siebter UN-Menschenrechtsrat

P6_TA(2008)0065

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der Siebten Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (UNHRC)

2009/C 184 E/11

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur UN-Menschenrechtskommission seit 1996, insbesondere seine Entschließung vom 7. Juni 2007 zur fünften Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (UNHRC) (1), sowie diejenigen vom 16. März 2006 zum Ergebnis der Verhandlungen über den Menschenrechtsrat und zur 62. Tagung der UN-Menschenrechtskommission (2), vom 29. Januar 2004 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen (3), vom 9. Juni 2005 zur Reform der Vereinten Nationen (4), vom 29. September 2005 zu den Ergebnissen des Weltgipfels der Vereinten Nationen vom 14. bis 16. September 2005 (5) und vom 26. April 2007 zum Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in der Welt 2006 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (6),

unter Hinweis auf seine Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechten und Demokratie,

in Kenntnis der Resolution A/RES/60/251 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Einrichtung des Menschenrechtsrates,

unter Hinweis auf die früheren ordentlichen Sitzungen und Sondersitzungen des UNHRC, insbesondere die sechste ordentliche Sitzung sowie die sechste Sondersitzung zu Menschenrechtsverletzungen durch Militärangriffe und Offensiven Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere dem besetzten Gaza-Streifen, vom 23./24. Januar 2008,

unter Hinweis auf die bevorstehende siebte Sitzung des UNHRC im März 2008,

unter Hinweis auf die erste und zweite Runde der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (UPR), die vom 7. bis 18. April 2008 sowie 5. bis 16. Mai 2008 stattfinden soll,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Achtung, die Förderung und die Wahrung der universellen Menschenrechte Teil des ethischen und rechtlichen Besitzstands der Europäischen Union und einer der Eckpfeiler der europäischen Einheit und Integration sind,

B.

in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat ein wirksames Forum zur Stärkung des Schutzes der Menschenrechte und zu ihrer Förderung im Rahmen der UNO darstellt,

C.

in der Erwägung, dass die siebte Sitzung des UNHRC von entscheidender Bedeutung sein wird, da in ihrem Rahmen erstmals ein breites Spektrum von substanziellen Themen mittels der neuen Arbeitsverfahren geprüft werden soll, die aus den 2006 und 2007 beschlossenen Reformen zum Aufbau der Institution hervorgegangen sind, und die Modalitäten der UPR im Einzelnen festgelegt werden sollen,

D.

in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Menschenrechtsrates darauf beruht, dass diese Reformen und Mechanismen so umgesetzt werden, dass seine Fähigkeit gestärkt wird, gegen Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt vorzugehen,

E.

in der Erwägung, dass für die siebte Sitzung des UNHRC eine Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments eingesetzt werden soll, wie es auch in den beiden vergangenen Jahren sowie im Falle des Vorläufers, der UN-Menschenrechtskommission, geschehen ist,

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

1.

betont die entscheidende Rolle des Menschenrechtsrates im Gesamtgefüge der UNO; bekräftigt seine Auffassung, dass er sich weiterhin vorrangig auf das Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen konzentrieren sollte, da allgemeine politische Gegebenheiten in die Zuständigkeit anderer UN-Einrichtungen fallen; unterstreicht die Besonderheit des UNHRC, nämlich die wichtige Rolle der Sonderverfahren, die Sondersitzungen, die UPR, den interaktiven Dialog und seine Krisenreaktionsfähigkeit;

2.

nimmt die Ergebnisse der Tätigkeit des UNHRC zur Kenntnis; begrüßt die Verwirklichung des ehrgeizigen Programms, das sich der Menschenrechtsrat gegeben hat und das die Überprüfung seiner Verfahren und Arbeitsmethoden umfasste, insbesondere die Entwicklung und Umsetzung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung sowie die Überprüfung der Sonderverfahren;

3.

würdigt die positiven Leistungen der Präsidentschaft des UNHRC und insbesondere ihre gute Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR); fordert die Europäischen Union auf, mit Blick auf die am 23. Juni 2008 geplante Wahl des neuen Präsidenten des UNHRC vorrangig Kandidaten mit hohen Integritätsstandards zu unterstützen;

4.

begrüßt die Abhaltung von Sondersitzungen, da sie wesentliche Verbindungen zwischen gravierenden Menschenrechtsverletzungen und unabhängigen Gutachten begründen; ist jedoch besorgt darüber, dass es dem UNHRC nicht gelungen ist, Maßnahmen zu vielen der am dringlichsten zu bewältigenden Menschenrechtsverletzungen in der Welt zu ergreifen;

5.

weist darauf hin, dass bei Sondersitzungen dringende Krisen behandelt werden sollen, während anhaltende Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der ordentlichen Sitzungen angegangen werden sollten, die eine eingehendere Analyse und langfristige Lösungen gestatten;

6.

betont, dass Sondersitzungen Vorbereitungen und strukturierte Arbeitsverfahren erfordern, um ein positives Ergebnis zu erzielen; verweist in diesem Zusammenhang auf den Erfolg entscheidender EU-Initiativen;

7.

verweist auf die direkte Wirkung der Sondersitzung zu Birma vom Oktober 2007 in Genf, die zur Verurteilung der Repression der Regierung und dem Besuch des Sonderberichterstatters zur Untersuchung der Menschenrechtssituation in Birma führte; bedauert, dass den Empfehlungen des Sonderberichterstatters nicht Folge geleistet wurde, da sich die Menschenrechtssituation in Birma verschlechtert;

Die Wahl neuer Mitglieder des UNHRC durch die UN-Generalversammlung

8.

fordert Wahlen mit Wettbewerb in allen Regionen im Mai 2008, damit die UN-Mitgliedstaaten eine echte Auswahl treffen können; bedauert, dass bisher einige Länder mit einer problematischen Menschenrechtssituation gewählt wurden, weil sie damit „reingewaschen“ wurden;

9.

fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin darauf zu drängen, dass Kriterien für die Wahl in den Menschenrechtsrat festgelegt werden, einschließlich der Aussprache ständiger Einladungen zu den Sonderverfahren, und dass die tatsächliche Umsetzung ihrer Wahlversprechen durch die UN-Mitgliedstaaten überprüft wird; fordert in Erwartung einer derartigen Reform die Anwendung dieser Bestimmung zwecks Entscheidung über die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten für Kandidatenländer im UNHRC;

Verfahren und Mechanismen

UPR

10.

betrachtet die allgemeine regelmäßige Überprüfung als Möglichkeit zur Verbesserung der Universalität der Überwachung der Menschenrechtsverpflichtungen und -praktiken in der gesamten Welt, indem alle UN-Mitgliedstaaten gleich behandelt und in gleicher Weise kontrolliert werden;

11.

weist darauf hin, dass es Ziel der UPR ist, eine objektive Überprüfung einer Situation in einem Land vorzunehmen, um in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen die Bereiche zu ermitteln, in denen Verbesserungen durch den Austausch bewährter Praktiken und eine verstärkte Zusammenarbeit im Hinblick auf Empfehlungen und Schlussfolgerungen erfolgen könnten; fordert in diesem Zusammenhang die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission auf, diese Empfehlungen und Schlussfolgerungen zu berücksichtigen, um die Ziele und Prioritäten der EU-Hilfsprogramme zu definieren;

12.

fordert, dass der UPR-Prozess, dessen erste und zweite Runde vom 7. bis 18. April 2008 bzw. 5. bis 16. Mai 2008 geplant sind, den bisher geäußerten Erwartungen gerecht wird; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die allgemeine regelmäßige Überprüfung im Sinne der genannten Resolution 60/251 transparent und objektiv durchzuführen; fordert die EU-Mitgliedstaaten, die der UPR unterzogen werden, auf, selbstkritisch zu sein und ihre Darstellungen nicht auf ihre positiven Leistungen zu begrenzen;

13.

stellt fest, dass mehrere Fragen noch geregelt werden müssen, einschließlich der Auswahl der sogenannten UPR-Troikas, die die Überprüfung der UN-Mitgliedstaaten in Menschenrechtsfragen erleichtern werden; fordert in diesem Zusammenhang die EU-Mitgliedstaaten dringend auf, keinesfalls die Möglichkeit zu akzeptieren, dass die einer Überprüfung unterzogenen Länder vertraulich die Auswahl der mit ihrer Überprüfung beauftragten Länder ablehnen;

14.

fordert die Mitglieder des Menschenrechtsrates auf, unabhängige Sachverständige als ihre Vertreter in der für die Durchführung der UPR zuständigen Arbeitsgruppe zu benennen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, bei der Förderung eines solchen Konzepts durch die Verabschiedung gemeinsamer Leitlinien für die UPR-Modalitäten eine führende Rolle zu übernehmen;

15.

verweist auf die Bedeutung der Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Menschenrechtsaktivisten und Sonderverfahren; bekräftigt seine Auffassung, dass deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen die Grundlage für eine unabhängige und glaubwürdige Überprüfung bilden sollten;

Überprüfung der Mandate und Benennung der Mandatsträger für Sonderverfahren

16.

betont, dass die Sonderverfahren das Kernstück der UN-Menschenrechtsmechanismen bilden und insbesondere im Menschenrechtsrat von entscheidender Bedeutung sind; bekräftigt, dass alle UNHRC-Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung einhalten müssen, im Rahmen der Sonderverfahren uneingeschränkt zusammenzuarbeiten;

17.

betont, dass die Glaubwürdigkeit des UNHRC von den neuen Nominierungen von Mandatsträgern für Sonderverfahren im März 2008 abhängen wird;

18.

fordert, als Mandatsträger Persönlichkeiten mit anerkannten Kenntnissen und einschlägigen Erfahrungen im Bereich Menschenrechte zu nominieren, die darüber hinaus unabhängig, unparteiisch, persönlich integer und objektiv sein sowie über umfangreiche Kenntnisse des Systems der Sonderverfahren verfügen müssen;

19.

fordert Regierungen, NRO und einschlägige Berufsverbände nachdrücklich auf, zwecks Aufnahme in das vom OHCHR verwaltete öffentliche Register wählbarer Kandidaten Namen in Frage kommender Kandidaten zu übermitteln;

20.

fordert die Beratende Gruppe, die für die Überprüfung der Kandidaten für Mandate für Sonderverfahren und für die Abgabe von Empfehlungen für Ernennungen gegenüber dem Vorsitz des Rates zuständig ist, auf, ihr Mandat objektiv und transparent zu erfüllen und ihre Entscheidungen auf die Kriterien Professionalität und persönliche Integrität zu stützen;

21.

verurteilt den Beschluss des Menschenrechtsrates, die Mandate der Sonderberichterstatter für Belarus und Kuba nicht zu erneuern;

22.

begrüßt die Erneuerung der Ländermandate des Sonderberichterstatters für den Sudan und der unabhängigen Experten für Liberia, Haiti und Burundi;

23.

bedauert, dass die Europäische Union den Beschluss des UNHRC unterstützt, seine Expertengruppe für Darfur aufzulösen; stellt fest, dass die Weiterverfolgung der Tätigkeit der Expertengruppe dem Mandat der Sonderberichterstatterin für den Sudan zugeschlagen wurde; ist daher besorgt, dass deren Mandat durch die Erhöhung der Arbeitsbelastung der Sonderberichterstatterin geschwächt werden könnte;

24.

spricht sich aufgrund des bedeutenden Mehrwerts der Mandate von Expertengruppen dafür aus, bezüglich deren Unterbrechung in Zukunft vorsichtiger vorzugehen;

25.

begrüßt die Erneuerung der bisher überprüften thematischen Mandate;

26.

fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Erneuerung der Mandate der Sonderberichterstatter für Birma und die Demokratische Volksrepublik Korea sowie die Verlängerung der Mandate der unabhängigen Experten für Somalia und die Demokratische Republik Kongo sicherzustellen;

27.

begrüßt die Einsetzung einer aus fünf unabhängigen Mitgliedern bestehenden Expertengruppe für die Menschenrechte indigener Völker;

28.

befürwortet, dass so schnell wie möglich und jedenfalls noch im Jahr 2008 Diskussionen zum Thema Gewalt gegen Frauen in all ihren Formen und Ausprägungen stattfinden sollen und dass, wie in der Resolution A/RES/61/143 der UN-Generalversammlung vom 19. Dezember 2006 über die Verstärkung der Bemühungen, alle Formen von Gewalt gegen Frauen zu beseitigen, vereinbart, Prioritäten für die Bewältigung dieses Problems im Rahmen der künftigen Anstrengungen und Arbeitsprogramme des UNHRC festgesetzt werden sollen;

29.

nimmt zur Kenntnis, dass am 18. Juni 2007 ein Verhaltenskodex für Mandatsträger für Sonderverfahren angenommen wurde; fordert den UNHRC auf, diesen Verhaltenskodex im Sinne der genannten Resolution 60/251 umzusetzen und die Unabhängigkeit der Sonderverfahren zu respektieren;

30.

unterstützt die Bestrebungen des Koordinierungsausschusses für Sonderverfahren, ein geeignetes Verfahren auszuarbeiten, mit dem der Verhaltenskodex und weitere einschlägige Dokumente, einschließlich des Leitfadens für Sonderverfahren, am besten dahingehend umgesetzt werden können, dass ihre Kapazität zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte gestärkt wird; fordert den Koordinierungsausschuss für Sonderverfahren auf, effizient und transparent zu arbeiten, um technische Diskussionen zu vermeiden, die inhaltliche Debatten verzögern und die Mandate im Rahmen von Sonderverfahren behindern könnten;

Beschwerdeverfahren

31.

stellt fest, dass das im Prozess des UNHRC für den Aufbau von Institutionen skizzierte Beschwerdeverfahren dem früheren „1503-Verfahren“ sehr zu ähneln scheint; fordert ein neues Verfahren, das bezüglich der Ermittlung, Verhütung und Behandlung von Situationen, in denen offensichtliche gravierende Menschenrechtsverletzungen verzeichnet werden, effektiver ist;

Mitwirkung der Europäischen Union

32.

würdigt die aktive Mitwirkung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im ersten Jahr der Arbeit des Menschenrechtsrates;

33.

begrüßt die Beteiligung der Europäischen Union an den schwierigen Verhandlungen der sechsten ordentlichen Sitzung, um positive Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die Erneuerung der Mandate für Sonderverfahren, zu erzielen;

34.

weist darauf hin, dass die Europäische Union in Menschenrechtsfragen mit einer Stimme sprechen muss, dass aber auch jeder EU-Mitgliedstaat den Standpunkt der Europäischen Union vertreten muss, um ihm mehr Gewicht zu verleihen;

35.

fordert die Europäische Union auf, ihre eigene Resolution einzubringen, um einen Konsens bezüglich des Vorgehens gegen die derzeitigen Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit der Blockade des Gaza-Streifens und die Raketenangriffe gegen Israel zu erreichen;

36.

fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem OHCHR Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und die Wahrung seiner Unabhängigkeit, indem es mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird;

37.

fordert, dass die Sonderverfahren weiterhin in Finanz- und Personalfragen unterstützt werden; unterstützt das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (7), da es eine wichtige Finanzierungsquelle der Sonderverfahren ist; begrüßt die Initiativen des Vorsitzes der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ (COHOM), ihre Zusammenarbeit mit den Sonderberichterstattern, insbesondere durch systematische Einladungen zu ihren einschlägigen Sitzungen, auszuweiten;

38.

fordert die Kommission und den Rat auf, einen „gemeinsamen Standpunkt“ festzulegen, um sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedstaaten automatisch alle internationalen Menschenrechtsinstrumente unterzeichnen und ratifizieren;

39.

nimmt Kenntnis vom Einsatz der Europäischen Union für die Verabschiedung von Resolutionen per Konsens; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um Abstimmung mit Ländern aus anderen Regionalgruppen fortzusetzen, um eine breite Unterstützung für Resolutionen zur Stärkung des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte zu gewährleisten; fordert die Europäische Union auf, ihre Hilfe und politische Unterstützung für Drittländer effizienter zu nutzen, um ihnen Anreize zur Zusammenarbeit mit dem UNHRC zu bieten;

40.

beauftragt die Delegation des Europäischen Parlaments bei der siebten Sitzung des Menschenrechtsrates, die in dieser Entschließung dargelegten Bedenken zu äußern; fordert die Delegation auf, dem Unterausschuss Menschenrechte über ihren Besuch Bericht zu erstatten, und hält es für angebracht, dass auch in Zukunft Delegationen des Europäischen Parlaments zu den einschlägigen Sitzungen des Menschenrechtsrates entsandt werden;

*

* *

41.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Sicherheitsrat, dem UN-Generalsekretär, dem Präsidenten der 62. UN-Generalversammlung, dem Präsidenten des UN-Menschenrechtsrates, dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten geschaffenen Arbeitsgruppe EU-UN zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0235.

(2)  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 409.

(3)  ABl. C 96 E vom 21.4.2004, S. 79.

(4)  ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 549.

(5)  ABl. C 227 E vom 21.9.2006, S. 582.

(6)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0165.

(7)  Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1).


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/75


Donnerstag, 21. Februar 2008
Die demografische Zukunft Europas

P6_TA(2008)0066

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))

2009/C 184 E/12

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 1997 zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die demografische Lage in der Europäischen Union 1995 (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 1998 zu dem Bericht der Kommission über die demografische Lage 1997 (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2000 zu der Mitteilung der Kommission „Ein Europa für alle Altersgruppen — Wohlstand und Solidarität zwischen den Generationen“ (3),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Die Reaktion Europas auf die Alterung der Weltbevölkerung — Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt in einer alternden Welt Beitrag der Europäischen Kommission zur 2. Weltkonferenz über das Altern“ (KOM(2002)0143),

in Kenntnis des Europäischen Pakts für die Jugend, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel verabschiedet wurde,

in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission mit dem Titel „Angesichts des demografischen Wandels — eine neue Solidarität zwischen den Generationen“ (KOM(2005)0094),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2006 zu einem europäischen Sozialmodell für die Zukunft (5),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Die demografische Zukunft Europas — Von der Herausforderung zur Chance“ (KOM(2006)0571),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission — Die Solidarität zwischen den Generationen fördern (KOM(2007)0244),

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. März 2007 zum Thema „Die Familie und die demografische Entwicklung“ (6) und ihres Hauptvorschlags eines europäischen Familienpakts, der von den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden sollte,

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Europe's demographic future: facts and figures“ (SEK(2007)0638),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0024/2008),

A.

in der Erwägung, dass die Demografie das konjugierte Ergebnis verschiedener Faktoren ist, der Geburtenrate, der Lebenserwartung und der Migrationsflüsse, und dass die derzeitigen Werte in den Mitgliedstaaten bis 2050 bedeutende demografische Veränderungen erwarten lassen, die vor allem zu einer Alterung der europäischen Bevölkerung führen werden, deren Durchschnittsalter von 39 Jahren im Jahr 2004 auf 49 Jahre im Jahr 2050 ansteigen könnte,

B.

in der Erwägung, dass diese demografischen Veränderungen nach den Schätzungen der Kommission zu tief greifenden Änderungen der Bevölkerungsstruktur und der Alterspyramide führen könnten und dass die Zahl der jungen Menschen im Alter von 0 bis 14 Jahren von 100 Millionen (Stand 1975) auf 66 Millionen im Jahr 2050 zurückgehen würde, dass die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter gegen 2010 ihren Höchststand mit 331 Millionen haben und danach stetig abnehmen würde (etwa 268 Millionen im Jahr 2050), wogegen die Lebenserwartung zwischen 2004 und 2050 um sechs Jahre für Männer und fünf Jahre für Frauen zunehmen würde und dass die Zahl der Menschen, die älter als 80 Jahre sind, von 4,1 % im Jahr 2005 auf 11,4 % im Jahr 2050 ansteigen würde,

C.

in der Erwägung, dass der europäische Durchschnitt des Altenquotienten (Zahl der Personen über 65 geteilt durch die Zahl der Personen zwischen 14 und 65) von 25 % im Jahr 2004 auf 53 % im Jahr 2050 ansteigen dürfte,

D.

in der Erwägung, dass aber der Belastungsquotient der Erwerbsbevölkerung (Anzahl der nicht Erwerbstätigen wie Menschen im Ruhestand, Kinder und Jugendliche in der Ausbildung, geteilt durch die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter) für die Berechnung der Kosten, die die Gesellschaft für die nicht am Erwerbsleben Beteiligten zu tragen hat, weit schwerer ins Gewicht fällt als der Altenquotient,

E.

in der Erwägung, dass der demografische Wandel erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Ausgaben hat, die zwischen 2004 und 2050 schätzungsweise um 10 % steigen werden,

F.

in der Erwägung, dass die demografischen Veränderungen wohl bis 2050 nicht die Gesamtzahl der europäischen Bevölkerung ändern werden, dass sie aber zu beträchtlichen territorialen Ungleichgewichten führen werden, zumal bestimmte Regionen der Union von hohen Abwanderungsbewegungen junger Menschen, überwiegend junger Frauen, geprägt sind; auch in der Erwägung, dass der Anteil der europäischen Bevölkerung an der Weltbevölkerung von 15 % vor einem Jahrhundert auf 5 % im Jahr 2050 sinken würde, wobei die Regionen innerhalb der Union sehr verschieden von diesen Veränderungen betroffen sind; während in Abwanderungsregionen bereits jetzt überproportional viele ältere Menschen leben, ist dieser Prozess der alternden Gesellschaft in Zuwanderungsregionen durch die Immigration von jungen Menschen noch nicht zu verzeichnen,

G.

in der Erwägung, dass Unfruchtbarkeit einer der Gründe für den Geburtenrückgang ist und dass sie als ein Problem der öffentlichen Gesundheit und ein Problem der Gesellschaft anzusehen ist, das Männer und Frauen betrifft; erinnert die Kommission an seinen „Aufruf zum Tätigwerden im Bereich Unfruchtbarkeit und Demografie“ aus dem Jahr 2005, in dem sie aufgefordert wurde, Empfehlungen in diesem Bereich abzugeben,

H.

in der Erwägung, dass die legale Zuwanderung ein positives Element der europäischen Bevölkerungsstruktur darstellt, das notwendig ist, um das demografische Gleichgewicht aufrechtzuerhalten; jedoch in der Erwägung, dass die legale Zuwanderung für sich allein nicht ausreicht, um der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung in der Europäischen Union entgegenzuwirken, und dass Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenrate bei der Wohnbevölkerung der Union notwendig sind,

I.

in der Erwägung, dass die Einwanderung lediglich eine kurzfristige Teillösung zur Bewältigung des demografischen Wandels in Europa darstellt, da hierfür ein Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Achtung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen und privaten Sektor, den Schutz der Mutterschaft, die Bereitstellung sozialer und wirtschaftlicher Unterstützung für Familien und Maßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeit für Männer und Frauen, Familie und Beruf zu vereinbaren, erforderlich ist,

J.

in der Erwägung, dass Behinderungen eng mit dem Alter zusammenhängen und dass bei älteren Menschen Gebrechen oder Behinderungen wahrscheinlicher sind,

Allgemeine Bemerkungen

1.

nimmt die demografischen Prognosen für 2050 mit Besorgnis zur Kenntnis; betont allerdings, dass Prognosen über 50 Jahre keine unveränderlichen Voraussagen sind, sondern ein ernstzunehmendes Warnsignal darstellen, auf das man schon heute reagieren muss, um auch morgen noch die Wettbewerbstätigkeit, die Lebensfähigkeit der Wirtschaft, den sozialen Zusammenhalt, die Solidarität zwischen den Generationen und das europäische Sozialmodell erhalten zu können; ist der Auffassung, dass die Perspektive einer schrumpfenden Bevölkerung bis 2050 einen verminderten Druck auf die Umwelt und mehr Gelegenheit zur besseren Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung bieten könnte, was wiederum pro-aktive Maßnahmen erforderlich macht, um die Anpassungen bezüglich Raumplanung, Wohnungspolitik, Verkehr und anderer Infrastruktureinrichtungen entsprechend vorzunehmen; erkennt die diesbezüglichen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten an;

2.

erinnert zunächst daran, dass die beiden Hauptgründe für die demografischen Veränderungen, nämlich die niedrige Geburtenrate und die Überalterung der Bevölkerung, Früchte des Fortschritts sind, dass die Verlängerung der Lebenserwartung unmittelbare Folge des Fortschritts der Wissenschaft, der Hygiene und des Lebensstandards ist, dass die selbstbestimmte Schwangerschaft das Ergebnis der Emanzipation der Frau ist und einhergeht mit dem höheren Bildungsniveau der Mädchen und der Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben und an öffentlichen Aufgaben, und ist der Auffassung, dass dies als irreversible Errungenschaft für die Menschheit gelten muss;

3.

bekräftigt, dass eine Gesellschaft, die Kinder ins Zentrum ihrer Politik stellt, die Voraussetzung für eine höhere Geburtenrate ist; betont die Notwendigkeit, ein familienfreundliches Umfeld zu schaffen und die Bedingungen für das Leben der Familien und der Kinder sowie für die Erfüllung reeller Familienwünsche zu verbessern;

4.

betont, dass die durchschnittliche Geburtenrate in der Union 1,5 beträgt, was außerordentlich niedrig ist und weder dem Willen der Frauen entspricht noch den Wünschen der europäischen Bürgerinnen und Bürger nach einer eigenen Familie, sondern vielmehr auch mit den Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren (fehlende Betreuungsstrukturen für Kleinkinder, keine sozio-ökonomische Unterstützung für Familien und die Beschäftigung von Frauen), mit beunruhigenden sozialen Bedingungen (unsichere Arbeitsplätze, teure Wohnungen) und mit der Zukunftsangst (später Einstieg der jungen Menschen in die Arbeitswelt, ungesicherte Arbeitsverhältnisse) zusammenhängen könnte;

5.

erinnert daran, dass der Alkohol- und Drogenmissbrauch bei Jugendlichen eine Gefahr von allgemeiner Bedeutung ist, die weit reichende demografische Folgen hat, da sie zu einer verminderten Arbeitsfähigkeit, weniger Familiengründungen usw. führt; empfiehlt daher die Einführung zielgerichteter Rahmenprogramme zur Prävention von frühem Alkohol- und Drogenkonsum sowie zur Bekämpfung der Alkohol- und Drogenabhängigkeit bei Jugendlichen;

6.

ist der Auffassung, dass die Verlängerung der Lebenserwartung ein positiver Faktor ist und als solcher gesehen werden sollte; fordert deshalb, dass die Mitgliedstaaten Vorkehrungen gegen das Risiko der Armut von Menschen im Ruhestand treffen, damit sie über Mittel verfügen, um sich eine Wohnung leisten zu können, um sich versorgen und einen würdigen Lebensabend verbringen zu können;

7.

tritt für umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung ein, denn die Frage der demografischen Zukunft Europas kann nicht von dem Problem schutzwürdiger Gruppen getrennt werden, die am Rande der Gesellschaft leben und unter großer Armut leiden und deren Benachteiligung oft als ihr eigener Fehler angesehen wird, was nicht nur die Kinder beeinflusst, sondern auch die kommenden Generationen;

8.

weist auf Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung hin, unter denen ältere Menschen in ihrer Familie oder in Pflegeeinrichtungen leiden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Nachdruck auf, sich mehr dafür einzusetzen, dass das Ausmaß der Misshandlung älterer Menschen in der Europäischen Union besser bekannt wird; nimmt zur Kenntnis, dass Schätzungen zufolge bis zu 10 % der älteren Menschen vor ihrem Tod in irgendeiner Form physisch oder psychisch misshandelt oder finanziell ausgebeutet werden; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, die Information, die Warnsysteme und die Sanktionen für solche Misshandlungen auszubauen; begrüßt die Absicht der Kommission, 2008 eine Mitteilung zum Thema der Misshandlung von älteren Menschen zu veröffentlichen; fordert, diese Mitteilung zum Anlass zu nehmen, eine umfassende Strategie für eine breite Sensibilisierungskampagne und Maßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln (Ausbildung von Dienstleistenden, Festlegung von Qualitätsstandards, Strafmaßnahmen bei Misshandlung);

9.

bedauert die Tatsache, dass bislang keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden, um die Union auf diese Herausforderung vorzubereiten, die seit mehreren Jahren absehbar ist; bedauert insbesondere die Tatsache, dass die Ziele der Strategie von Lissabon und die Zusagen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona hinsichtlich der Kinderbetreuung, der Beschäftigung von Menschen über 55, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben von der überwiegenden Mehrzahl der Mitgliedstaaten nicht eingehalten worden sind und dass die Union insgesamt noch recht weit von der Erreichung dieser Ziele entfernt ist;

10.

fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuwirken, dass qualitativ hochwertige Betreuungsstrukturen für Kinder und pflegebedürftige Angehörige zu erschwinglichen Preisen bereit gestellt werden, und zwar in Übereinstimmung mit den auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona festgelegten Zielen, wonach die Mitgliedstaaten bis 2010 Kinderbetreuungseinrichtungen für wenigstens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stellen sollten; betont, dass diese Maßnahmen es den Eltern erlauben sollten, ihre Präsenz auf dem Arbeitsmarkt an ihren Lebensrhythmus anzupassen;

11.

ist der Auffassung, dass sich die Ziele der Europäischen Union nicht auf die Erreichung der Ziele von Barcelona hinsichtlich der Kinderbetreuung beschränken dürfen; besteht darauf, dass Einrichtungen zur Kinderbetreuung als Universaldienste zu betrachten sind, die all denjenigen zur Verfügung stehen müssen, die sie brauchen;

12.

betont die Tatsache, dass viele kleine Gewerbebetriebe schlecht auf die Herausforderungen einer alternden Arbeitnehmerschaft vorbereitet sind und unter Umständen Hilfestellung der Mitgliedstaaten in diesem Bereich benötigen;

13.

begrüßt die Initiative der Kommission, die Reflexion über diese bedeutende Herausforderung fortzuführen; ermutigt die Kommission, die Ermittlung und den Austausch bewährter Praktiken auf regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen und diese Gelegenheit zu Erneuerungen in der Europäischen Union zu nutzen; schließt sich ihrem globalen Ansatz für die demografische Herausforderung und ihren fünf Grundausrichtungen an, um auf diesem Weg zu einem Solidaritätspakt zwischen den Generationen, den Geschlechtern und den geografischen Gebieten zu kommen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten als Weg zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen die Lissabon-Strategie wirksam umsetzen und auf der Ebene der Mitgliedstaaten eine enge Koordinierung der makroökonomischen Politiken und der Sozialpolitiken herbeiführen müssen, damit Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Wirtschaftssystems der Europäischen Union den Herausforderungen, die mit der Alterung der Bevölkerung verbunden sind, gerecht werden und die Mitgliedstaaten in der Lage sind, ihre Verpflichtungen bei der Planung innovativer Politiken im Bereich der öffentlichen Finanzen, der Gesundheitsfürsorge, der Daseinsvorsorge, der Einwanderung und der Integration zu erfüllen;

Die demografische Erneuerung als Herausforderung

14.

ist sich der Tatsache bewusst, dass die Elternschaft eine der intimsten Entscheidungen von Männern und Frauen ist, die es zu respektieren gilt; meint aber, dass es angesichts der Unterschiede bei den Geburtenraten in den einzelnen Mitgliedstaaten (von 1,25 bis 2,0) möglich ist, die Kurven bei den Geburtenraten durch eine geeignete Politik ansteigen zu lassen, indem ein günstiges Umfeld für die Familie und die Schwangerschaft geschaffen wird; vertritt die Auffassung, dass entsprechend den Leitlinien, für die der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss in seinem vorgeschlagenen Europäischen Familienpakt eintritt, derartige Maßnahmen auf lange Sicht ergriffen werden und einen Rahmen der Stabilität schaffen sollten, der notwendig ist, um sich für die Elternschaft zu entscheiden;

15.

fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an bewährten Praktiken zu orientieren, die die Dauer des Mutterschaftsurlaubs, der je nach Mitgliedstaat zwischen 14 und 28 Wochen beträgt, sowie den Elternurlaub, die medizinische Versorgung und die pränatale Betreuung, ein gesichertes Einkommen während der Schwangerschaft und die Wiedereinsetzung in denselben Arbeitsplatz betreffen; wünscht außerdem, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Misshandlung ergreifen und einschlägige Sanktionen vorsehen;

16.

erinnert an die Diskriminierungen, unter denen die Frauen leiden, was die Arbeitsbedingungen und die Befürchtungen der Arbeitgeber betrifft, dass sie Kinder bekommen wollen; erinnert daran, dass Frauen unter ihren Qualifikationen beschäftigt werden und die Höhe ihres Einkommens, das unter dem Referenzdurchschnitt liegt, ihre notwendige wirtschaftliche Unabhängigkeit einschränkt; ruft die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinien 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (7) sowie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (8) umzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Richtlinie 92/85/EWG Maßnahmen gegen Arbeitgeber zu ergreifen, die direkt oder indirekt Arbeitnehmerinnen diskriminieren, die ein Kind möchten;

17.

fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts der wachsenden Zahl von Alleinerziehenden, bei denen es sich zu 85 % um Frauen handelt, die in den meisten Fällen einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, Maßnahmen zu erwägen, um Frauen, insbesondere jungen ledigen Müttern, nach der Entbindung speziellen Schutz und spezielle Unterstützung zu garantieren;

18.

verweist auf die Notwendigkeit der öffentlichen Ausgaben für Kleinkinder und kinderreiche Familien, insbesondere zur Bereitstellung von Diensten zur Kinderbetreuung sowie zum Schutz allein erziehender Mütter und Einelternfamilien, die besonders von sozialer Ausgrenzung, von Isolierung und von Armut bedroht sind; unterstreicht, dass diese Leistungen im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur lokalen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen; fordert die Kommission auf, Beispiele bewährter Praktiken von Regionen in verschiedenen Mitgliedstaaten herauszustellen;

19.

empfiehlt daher kombinierte öffentlich-private Investitionen in die Kinderbetreuung und die Vorschulsysteme;

20.

betont, dass angemessener Zugang zu Betreuungseinrichtungen für Kinder, ältere Menschen, Behinderte und andere pflegebedürftige Personen für eine volle und gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt unerlässlich ist, was Auswirkungen darauf haben wird, in welchem Maß es informelle Pflege innerhalb der Haushalte geben wird;

21.

erinnert daran, dass der soziale Dialog zum Abschluss von Vereinbarungen in den Bereichen Elternurlaub und Teilzeitbeschäftigung geführt hat, die durch die Richtlinien 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (9) und 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (10) geregelt wurden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Rechtsvorschriften unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips umgesetzt werden;

22.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Übernahme einer Pflegschaft für missbrauchte Kinder, Waisen oder Heimkinder zu erleichtern; ruft dazu auf, auf europäischer Ebene über Adoptionsverfahren für Kinder aus einem anderen Mitgliedstaat oder Drittländern nachzudenken und darauf zu achten, dass nicht gegen die nationalen und internationalen Regelungen für diese Verfahren verstoßen wird bzw. diese unter Wahrung der Interessen des Kindes gegebenenfalls geändert werden; ruft zu höchster Wachsamkeit gegenüber jeder Form von Misshandlung und Menschenhandel auf;

23.

weist darauf hin, dass Familienmodelle sich verändern; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Tatbestand bei der Entwicklung und Durchführung politischer Maßnahmen gebührend zu berücksichtigen;

24.

betont die Notwendigkeit, das europäische Recht zugunsten des Schutzes der Vaterschaft zu verbessern; fordert die Kommission auf, spezifische Maßnahmen vorzuschlagen, um die Einbindung der Väter in das Familienleben durch die Einführung von Ansprüchen auf Vaterschaftsurlaub zu fördern; regt an, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Rechte der Väter bei der Erziehung und dem Sorgerecht für die Kinder unterstützen, insbesondere im Fall der Trennung und der Scheidung, um die Gleichstellung der Geschlechter in der europäischen Gesellschaft zu fördern;

25.

legt der Kommission nahe, das heikle Problem der Unfruchtbarkeit zu berücksichtigen, das verheiratete und unverheiratete Frauen und Paare betrifft;

26.

stellt fest, dass Unfruchtbarkeit eine von der Weltgesundheitsorganisation anerkannte Krankheit ist, die ernsthafte Folgen, wie z. B. Depressionen, haben kann; betont, dass die Unfruchtbarkeit, unter der derzeit rund 15 % aller Ehepaare leiden, zunimmt; fordert die Mitgliedstaaten auf, Paaren das Recht auf allgemeinen Zugang zu einer Unfruchtbarkeitsbehandlung zu gewährleisten;

27.

ermuntert die Mitgliedstaaten, bewährte Praktiken im Hinblick auf die Unterstützung von Familien, auf Kindergeldsysteme und auf Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zum Schutz und zur Unterstützung von Müttern und Kindern zu ermitteln und auszutauschen; fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Eltern, die noch in der Ausbildung sind bzw. studieren, gezielt zu unterstützen;

28.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den sozialen, wirtschaftlichen und erzieherischen Wert der informellen Familienarbeit in Form der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen anzuerkennen und die Möglichkeit zu prüfen, die entsprechende Berufserfahrung sowie Sozialversicherungs- und Rentenansprüche für diejenigen Personen, die diese informelle Arbeit ausüben, anzuerkennen;

29.

ermutigt die Mitgliedstaaten, positive Maßnahmen zu Gunsten der Elternschaft zu ergreifen, wie z. B. zusätzliche Rentenansprüche und Steuererleichterungen zur Einrichtung von Krippen in Unternehmen, und in diesbezüglichen Fragen bewährte Praktiken auszutauschen;

Humanressourcen als Herausforderung

30.

nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Union angesichts des durch den demografischen Wandel hervorgerufenen Ungleichgewichts zwischen Nichterwerbstätigen und Erwerbstätigen über ein beträchtliches Potenzial für die Steigerung der Beschäftigung durch die Einstellung von Frauen, Jugendlichen, älteren und behinderten Menschen verfügt; dringt darauf, dass im Rahmen der Revision der Lissabon-Strategie 2008 die Vollbeschäftigung zu einem kurzfristigen Ziel erklärt wird;

31.

fordert eine Reform der derzeitigen Verwaltung der Humanressourcen in Europa, die durch die Unterbeschäftigung von jungen Menschen unter 25-30 und von älteren Menschen ab 55 die Erwerbstätigkeit eines großen Teils der Bevölkerung auf etwa 30 Jahre beschränkt; setzt sich für die Förderung von vorbeugenden und ganzheitlichen Techniken im Altersmanagement ein;

32.

fordert einen umfassenden und hochwertigen Ansatz bei den Humanressourcen und schlägt vor, einen „Erwerbslebenszyklus“ festzulegen, bei dem die Fortbildung, das lebenslange Lernen und die Valorisierung der formellen oder informellen Kenntnisse und Qualifikationen sowie der Berufslaufbahn vom Anfang bis zum Ende des Erwerbslebens eine Verbindung eingehen;

33.

räumt ein, dass die Segmentierung der Arbeitsmärkte und die Überhand nehmenden ungesicherten Arbeitsverhältnisse zu größerer Unsicherheit im Alter führen; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten bewährte Verfahrensweisen im Hinblick auf die Beibehaltung der Sozialbeiträge während des gesamten Lebenszyklus prüfen und austauschen müssen, um die Sicherheit im Alter zu erhöhen;

34.

ist der Meinung, dass mögliche Maßnahmen im Hinblick auf die demografische Entwicklung die Tatsache berücksichtigen müssen, dass bei jedem Erwerbstätigen eine Produktivitätssteigerung zu verzeichnen ist und somit nicht nur die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zu den Nichterwerbstätigen von Bedeutung ist, sondern auch die Steigerung der Produktivität;

35.

fordert einen intensiven Dialog mit den Sozialpartnern, Unternehmen, der Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und den Medien, um sich auf diese demografischen Veränderungen vorzubereiten; betont, dass die Produktivitätssteigerungen vor allem in der Zukunft von Investitionen in Forschung und Entwicklung und in technologische Innovationen abhängen werden, und hebt die dringende Notwendigkeit hervor, dass die Unternehmen ihren Bedarf an Fachkräften durch eine vorausschauende Verwaltung der Arbeitsplätze und der Berufslaufbahnen im Voraus abschätzen und durch Investitionen in lebenslanges Lernen zur Weiterqualifizierung von Arbeitskräften beitragen;

36.

fordert konkrete Initiativen, mit denen eine Verlängerung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen begünstigt wird, falls sie eine solche wünschen, damit diese ihre spezielle Arbeitserfahrung an junge Menschen, andere Arbeitnehmer und an Arbeitgeber weitergeben können;

37.

tritt für Investitionen in die Bildung und die Weiterbildung, einschließlich des Einsatzes neuer Technologien, ein, um das Grundbildungsniveau eines jeden anzuheben, als Voraussetzung für die Entwicklung der künftigen Anpassungsfähigkeit und des Umschulungspotenzials durch lebenslanges Lernen, ebenso wie für die Ausarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen für den Eintritt junger und Wiedereintritt älterer Menschen und schutzbedürftiger Personengruppen in das Berufsleben und Begleitmaßnahmen für die Berufslaufbahn während des gesamten Erwerbslebens;

38.

schlägt vor, dass Unternehmen möglichst rasch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Traditionen, den Rückgriff auf Vorruhestandsregelungen im Rahmen der Tarifautonomie oder in Rücksprache mit den Betriebsräten verringern, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der älteren Arbeitnehmer zu stärken und ihre Beschäftigung zu fördern; räumt jedoch ein, dass für ältere Arbeitnehmer (jenseits des Mindestrentenalters), die keine Vollzeitbeschäftigung mehr wünschen, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, flexibler Arbeitszeiten, Telearbeit und Job-Sharing ausgelotet werden können, die eine neuartige Form des schrittweisen Eintritts in den Ruhestand darstellen können und durch die ein „Rentenschock“ vermieden werden kann;

39.

vertritt die Ansicht, dass die Zeit reif ist für die Bekämpfung des „Rentenschocks“, d. h. des Gefühls des Niedergeschlagenheit, der Nutzlosigkeit und der Leere, unter dem Arbeitnehmer wenige Tage nach ihrem Eintritt in den Ruhestand leiden und sich wertlos, verlassen und ohne Zukunft vorkommen;

40.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für einen frühen Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu schaffen, indem z. B. das Mentoring zwischen Arbeitnehmern im rentenfähigen Alter und jungen Arbeitnehmern durch Job-Sharing und Teilzeitregelungen unterstützt wird mit dem Ziel, den Generationswechsel zu erleichtern;

41.

fordert eine tief greifende Reform der Verwaltung der Berufslaufbahn älterer Arbeitnehmer, die heutzutage schon ab 50 durch eine Diskriminierung bei der Einstellung, durch einen unzureichenden Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere für den Einsatz der neuen Technologien, durch eine mangelnde Anerkennung erworbener Erfahrungen und durch seltene Beförderungen benachteiligt werden; erinnert daran, dass Altersbegrenzungen für Schulungen diskriminierend sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dies gegenüber Arbeitgebern und Anbietern von Schulungen klar herauszustellen; fordert eine umgehende Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (11), nach der eine Diskriminierung wegen des Alters bei Berufsbildung und Beschäftigung verboten ist, sowie deren wirksame Anwendung; ist der Auffassung, dass ältere Arbeitnehmer über die Frage des Zugangs zu Wissen hinaus oft Unterstützung in eher persönlichen Bereichen benötigen, die mit der Arbeit zusammenhängen, wie etwa Techniken des Vorstellungsgesprächs, Selbstvertrauensbildung und die Erstellung von Lebensläufen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Beschäftigungsberatung speziell für ältere Arbeitnehmer in Betracht zu ziehen und mehr Regierungsprogramme zur Beschäftigung älterer Mitbürger aufzulegen; fordert die Kommission auf, Mitgliedstaaten, in deren Rechtsvorschriften immer noch Diskriminierungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit und des Alters bestehen, zu überwachen und ihnen gegenüber tätig zu werden;

42.

fordert die Kommission auf, Mitgliedstaaten, in deren Rechtsvorschriften immer noch Diskriminierungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit und des Alters bestehen und die somit im Widerspruch zu den Bestimmungen der Verträge und der Charta der Grundrechte, die mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in der ganzen Europäischen Union Rechtsverbindlichkeit erlangen wird, stehen, zu überwachen und ihnen gegenüber tätig zu werden, damit die betroffenen Mitgliedstaaten diese Rechtsvorschriften unverzüglich außer Kraft setzen;

43.

fordert die Kommission auf, gesonderte statistische Daten zu den verschiedenen Altersgruppen zu erheben, die über deren jeweilige Probleme und das breite Spektrum der Diskriminierung aus Altersgründen Aufschluss geben;

44.

erinnert daran, dass ältere Menschen keine einheitliche Kategorie sind, und betont insbesondere, dass ältere Frauen und ältere Menschen aus ethnischen Minderheiten einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt sind;

45.

betont, dass Teilzeitarbeit ein nützlicher Schritt zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist; ermuntert die Mitgliedstaaten, insbesondere kleinere Unternehmen bei der Förderung von Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitspraktiken zu unterstützen; betont erneut den positiven Wert von Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer, die unter Umständen keine Vollzeitbeschäftigung mehr wünschen;

46.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle älterer Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsmarkts dadurch zu fördern, dass die Vorteile der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer hervorgehoben und Arbeitgeber ermuntert werden, Arbeit flexibel zu gestalten, wodurch älteren Arbeitnehmern ein Anreiz geboten wird, am Arbeitsmarkt teilzunehmen;

47.

ersucht die Kommission, auf der Grundlage geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselter Daten eine Studie über Steuervorteile und bestehende Hindernisse für die Einstellung durchzuführen, wobei der Schwerpunkt auf die alternde Bevölkerung zu legen ist;

48.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Zugang zu Lernangeboten während des gesamten Arbeitslebens zu verbessern;

49.

erinnert daran, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter eine Errungenschaft der europäischen Sozialmodelle und eine Garantie gegen die zwangsweise Verlängerung der Dauer des Erwerbslebens über die Grenzen, die aus humanitären Gesichtspunkten vernünftig sind, darstellt;

50.

erinnert daran, dass die Rente ein Recht ist, das jeder Arbeitnehmer ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, das die Mitgliedstaaten in Absprache mit den Sozialpartnern unter Berücksichtigung der nationalen Traditionen festsetzen, geltend machen kann;

51.

betont die riesigen Unterschiede bei den durchschnittlichen Betriebsrenten zwischen Männern und Frauen, die auf Unterbrechungen der Berufslaufbahn zurückzuführen sind, die ihren Grund in der Übernahme von familiären Verpflichtungen gegenüber Kindern oder älteren Verwandten haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Unterbrechung der Berufstätigkeit wegen Mutterschaft und die Elternurlaube bei der Berechnung der Rentenansprüche keinen Nachteil mehr darstellen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Einführung eines Rentenbonus je nach Anzahl der aufgezogenen Kinder in Erwägung zu ziehen und die wichtige Rolle von Menschen anzuerkennen, die in der Gesellschaft Pflegeaufgaben wahrnehmen;

52.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zur Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere der Renten durchzuführen, um deren finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen und zu garantieren, dass sie der Überalterung der Bevölkerung gerecht werden; betont, dass der Situation der älteren Frauen, die der Gefahr der Vereinsamung und der Armut stärker ausgesetzt sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

53.

ersucht die Kommission, eine vergleichende Untersuchung zu den verschiedenen Renten- und Sozialversicherungssystemen in den einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen, um bewährte Praktiken zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu ermitteln;

54.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, angesichts der geplanten Anhebung des Rentenalters in vielen Mitgliedstaaten den Schwerpunkt unbedingt auf die Unterstützung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu legen;

55.

ist darüber hinaus davon überzeugt, dass die Lebensqualität und -erwartung der Menschen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter überschritten haben, heute höher denn je ist, und vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten in Absprache mit den Sozialpartnern und im Einklang mit den nationalen Traditionen die Erstellung von Normen und Vereinbarungen, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, seine Erwerbstätigkeit über das von jedem Mitgliedstaat festgelegte gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus auf freiwilliger Basis zu verlängern, fördern und nicht verhindern sollten; ermutigt die Kommission, vergleichende Studien über die Unterschiedlichkeit der Rentensysteme in den Mitgliedstaaten und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der in den Mitgliedstaaten geplanten Reformen anzufertigen;

56.

legt den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen einzuführen, durch die die Vereinbarkeit der Beschäftigung von Frauen und ihrer beruflichen Förderung mit den familiären Pflichten ermöglicht wird und die Diskriminierung sowie Stereotype, mit denen sie weiterhin auf dem Arbeitsmarkt und in der Aus- und Weiterbildung konfrontiert sind, bekämpft werden; erinnert an den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie an das unumstößliche Prinzip des europäischen Sozialmodells, nach dem gleiches Entgelt für eine gleichwertige Arbeit am gleichen Arbeitsplatz zu zahlen ist;

57.

fordert daher arbeitsrechtliche Maßnahmen zur endgültigen Beseitigung dieser Form der Diskriminierung, insbesondere der unterschiedlichen Bezahlung von Mann und Frau, sowie die Anwendung des Gender Budgeting in den öffentlichen Haushalten;

58.

erinnert daran, dass ein günstiges Arbeitsumfeld ein wichtiger Faktor für die Produktivität ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen am Arbeitsplatz zu fördern, die das Unfallrisiko älterer Arbeitnehmer verringern, worunter Maßnahmen zur Verbesserung des psychosozialen und physischen Arbeitsumfeldes, zur Änderung von Arbeitsinhalt und -organisation, zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit, des Wohlbefindens und der Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern sowie zur Steigerung der Fähigkeiten und des Fachwissens der Arbeitnehmer fallen; legt den Unternehmen nahe, Investitionen in die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, in die Arbeitsmedizin, in die Hygiene und in den sozialen Dialog zu tätigen;

59.

betont, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass der Arbeitsplatz für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen frei zugänglich und damit sicher gemacht wird, und zwar durch angemessene Vorkehrungen und spezielle Ausrüstung, die an ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst sind; betont darüber hinaus, dass ein barrierefreies Umfeld ältere Menschen in die Lage versetzt, ein unabhängiges Leben zu führen, und dass so öffentliche Gelder eingespart werden, die für die Pflege in Einrichtungen ausgegeben werden;

60.

fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Anspruch auf flexible oder Teilzeitarbeit einzuführen, der nicht nur für Eltern, sondern auch für ältere Arbeitnehmer gilt, die ihrerseits unter Umständen Pflegeverantwortung tragen;

61.

verweist auf die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die die meisten Arbeitsplätze in der Europäischen Union schaffen;

62.

nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleistungssektor der größte Arbeitgeber für Frauen, Einwanderer und ältere Arbeitnehmer ist, und fordert nachdrücklich die Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen;

Solidarität zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung

63.

erinnert daran, dass das Solidaritätsprinzip zwischen den Generationen, ein Prinzip von herausragender Bedeutung in den europäischen Sozialmodellen, darauf beruht, dass die Erwerbstätigen die Ersatzeinkünfte sowie die Kosten für den Schutz und die Gesundheit der Nichterwerbstätigen (Kinder sowie junge, pflegebedürftige und ältere Menschen) finanzieren; besteht auf der Beibehaltung des Solidaritätsprinzips trotz des absehbaren demografischen Ungleichgewichts;

64.

betont, wie wichtig es ist, dass der Staat, insbesondere durch die Bereitstellung von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, sowohl bei Familien und Kleinkindern als auch bei der Betreuung und Versorgung von älteren und allen hilfsbedürftigen Menschen aktiv eingreift; ist der Auffassung, dass der Zugang zu diesen Diensten zu den Grundrechten gehört; ersucht die Kommission, dafür zu sorgen, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, die den universellen Zugang und das Solidaritätsprinzip gewährleisten, im Gemeinschaftsrecht rechtlich verankert werden;

65.

unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten untereinander Informationen und bewährte Verfahren darüber austauschen, wie Gesundheitssysteme auf die wachsenden Anforderungen einer alternden Bevölkerung vorbereitet werden können; dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass eine alternde Bevölkerung zu stark ansteigenden öffentlichen Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge führen wird, da Behinderungen und Krankheit stark bei älteren Menschen ansteigen, insbesondere bei sehr alten Menschen (über 80-Jährigen), die die am schnellsten wachsende Bevölkerungsgruppe in den kommenden Jahrzehnten stellen werden;

66.

fordert die Mitgliedstaaten auf, strengere Maßnahmen gegen Steuerflucht und den Missbrauch von Sozialleistungen zu ergreifen und die Nachhaltigkeit der Altersversorgungssysteme sicherzustellen; ist der Meinung, dass die Mitgliedstaaten aktive und wirksame Beschäftigungspolitiken verfolgen müssen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, hinsichtlich des Zeitpunkts für den Eintritt in den Ruhestand (über das gesetzliche Mindestalter hinaus) flexible Regelungen und persönliche Entscheidungsmöglichkeiten durch Anreize für Beschäftigte, die länger erwerbstätig bleiben möchten, vorzusehen;

67.

erinnert an den gewaltigen Beitrag, den ältere Personen zum sozialen Zusammenhalt und zur Wirtschaft leisten, und daran, dass ihre aktive Rolle bezüglich der Solidarität innerhalb der Familie und zwischen den Generationen die Bedeutung der Umverteilung der Familienressourcen verstärkt; glaubt andererseits, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit erleichtert und gefördert werden muss; weist darauf hin, dass durch ihren Konsum von Gütern und Dienstleistungen im Freizeit-, Pflege- und Wellness-Bereich ein aufstrebender Wirtschaftszweig und ein neuer Wert, das so genannte „graue Gold“, entstehen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Teilnahme der älteren Menschen am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu unterstützen und auszubauen und dabei insbesondere auf ihr physisches Wohlergehen und gute soziale und finanzielle Lebensbedingungen zu achten;

68.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle älterer Menschen zu fördern, um die Solidarität zwischen den Generationen zu erhalten, und — gemeinsam mit Partnern auf örtlicher Ebene — ihre Teilnahme an ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bildungs-, Kultur- oder Unternehmensbereich zu erleichtern;

69.

betont die Bedeutung von Freiwilligenarbeit als einem Weg für viele Menschen, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, und ermuntert die Regierungen, es älteren Menschen leichter zu machen, Freiwilligenarbeit zu leisten, ohne Ansprüche auf Vergünstigungen zu verlieren;

70.

erinnert daran, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, insbesondere für die Betreuung, die Gesundheit und den Unterricht von Kleinkindern die Eingliederung der Eltern in den Arbeitsmarkt erleichtern und zur Bekämpfung der Armut beitragen, insbesondere im Fall von Alleinerziehenden; ist davon überzeugt, dass diese Dienstleistungen unverzichtbar sind, damit die Europäische Union die demografischen Herausforderungen meistern kann; außerdem stimulieren die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse durch die Schaffung von Arbeitsplätzen die lokale und regionale Wirtschaftsentwicklung und tragen zur Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union bei; hält es unter diesem Gesichtspunkt für unverzichtbar, eine Studie zur Ermittlung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und zur Bewertung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen durchzuführen; fordert die Einführung von Qualitätsindikatoren, um die Fortschritte bei den Zielen von Barcelona messen zu können; betont, dass den Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zugunsten von älteren und pflegebedürftigen Menschen die gleiche Aufmerksamkeit gebührt und die gleiche Behandlung zuteil werden muss;

71.

betont, dass Freiwilligenarbeit und soziale Netzwerke in im Niedergang befindlichen Regionen wesentlich zur Befriedigung der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung beitragen, jedoch nicht die öffentliche Hand ersetzen können, die bei der Bereitstellung der Leistungen der Daseinsvorsorge in den Regionen eine wichtige Rolle spielen; ist der Auffassung, dass dieses ehrenamtliche Engagement anerkannt werden muss und dessen Akteure als Partner in der Regionalpolitik gefördert werden müssen; betont, dass dadurch Lernprozesse in Gang gesetzt werden, die eine Region dazu befähigen, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen;

72.

ermuntert die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden, zu diesem Zweck auf die Strukturfonds zurückzugreifen; fordert von der Kommission, den Erfahrungsaustausch von Regionen, in denen die „Seniorenwirtschaft“ jetzt oder in Zukunft eine große Rolle spielt, im Rahmen der Territorialen Zusammenarbeit (Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (12)) zu unterstützen;

73.

fordert eine breit angelegte Debatte über den Anspruch auf eine menschenwürdige Rente für alle, die eine Voraussetzung für die Solvenz, die Würde und die soziale Eingliederung der älteren Bevölkerung ist; erinnert an den gewaltigen Beitrag, den ältere Menschen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Freiwilligenarbeit und Pflege leisten;

74.

fordert die Mitgliedstaaten zu einer abgestimmten Reflexion über mögliche Reformen auf, durch die die Nachhaltigkeit der Renten- und Sozialversicherungssysteme und unter anderem die Anrechnung des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs auf die Rentenansprüche von Frauen garantiert werden kann;

75.

fordert diejenigen Mitgliedstaaten auf, die nicht bereits die Wechselwirkung zwischen der Gewährung von Ruhegehältern und von Anreizen zur Arbeit, insbesondere hinsichtlich flexibler Arbeitszeiten, untersuchen, dies in Betracht zu ziehen, um Hindernisse für die Arbeitsaufnahme zu beseitigen;

76.

stellt fest, dass die Überalterung der europäischen Gesellschaft beträchtliche regionale Ungleichheiten aufweist und nationale Daten zum demografischen Wandel verschiedene lokale Wirklichkeiten verschleiern, was es für die Zentralregierungen schwierig macht, den Bedarf an Infrastrukturen und die erforderlichen finanziellen Transfers zu ermitteln; fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass die Qualität und Verlässlichkeit von Daten und Statistiken zu demografischen Trends verbessert werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Prozess der Freizügigkeit für alle Arbeitnehmer innerhalb einer erweiterten Europäischen Union noch vor 2014 stärker zu beschleunigen;

77.

legt den Mitgliedstaaten nahe, in den jeweiligen Rentensystemen das Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu wahren, und appelliert an die Mitgliedstaaten, jährlich Haushaltsmittel für die Zahlung der künftigen Renten zurückzustellen;

78.

stellt fest, dass der demografische Wandel in den einzelnen Regionen ernste Auswirkungen hat und unterschiedlicher Anpassungsstrategien bedarf je nachdem, ob es sich um eine Zuwanderungsregion oder um eine schrumpfende Region handelt; stellt fest, dass sich die Lebensqualität in schrumpfenden, meist ländlichen Regionen anders definiert als in Regionen mit Bevölkerungswachstum, und ist daher der Ansicht, dass unterschiedliche Förderstrategien nötig sind;

79.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Generationenfrage bei der Solidarität zwischen den Regionen Europas zu berücksichtigen und den schwerwiegenden territorialen Auswirkungen, die die derzeitigen demografischen Trends innerhalb der Europäischen Union haben können, Rechnung zu tragen; betont, dass diese Auswirkungen für die Planung von Wohnraum und Infrastruktur von großer Bedeutung sind, insbesondere in städtischen Gebieten, in denen es wahrscheinlich eine höhere Konzentration von Einwanderergemeinschaften geben wird; verweist ebenfalls auf den besonderen Bedarf an Investitionen auf lokaler Ebene in den Regionen mit einer überalterten Bevölkerung für lokale wohnnahe Dienstleistungen, um den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung zu tragen und ihnen so lange wie möglich ein selbstständiges Leben zu ermöglichen; schlägt vor, bei der Zuweisung von Mitteln der Strukturfonds und im Rahmen der Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds, lokales soziales Kapital für Dienstleistungen einzusetzen, dem Bedarf an solchen Investitionen Rechnung zu tragen; fordert die Beibehaltung der Strukturpolitik nach 2013; weist darauf hin, dass Abwanderungsregionen Maßnahmen ergreifen müssen, um eine natürliche Bevölkerungsmischung weitgehend aufrechtzuerhalten, wozu Investitionen in die Beschäftigung, die Bildung und den Zugang zu Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gehören;

80.

schlägt der Kommission vor, im Rahmen der Territorialen Zusammenarbeit europaweite Netzwerke zu fördern, in denen die regionalen und lokalen Behörden und Regionen und die zivilen Akteure bei der Bewältigung der Probleme, die aus dem demografischen Wandel resultieren, voneinander lernen können;

81.

ermuntert die Mitgliedstaaten, generationenübergreifende Projekte zu fördern, in denen ältere Menschen mit jüngeren Menschen ihre Fertigkeiten teilen und neues Fachwissen erlangen; fordert die Kommission auf, den Austausch von bewährten Praktiken in diesem Bereich zu erleichtern;

82.

fordert von den Mitgliedstaaten, Abwanderungsregionen und -gebiete zu unterstützen, indem eine hohe Qualität der Leistungen der Daseinsvorsorge (z. B. Bildungseinrichtungen, einschließlich Vorschule und Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Sozialfürsorge sowie Post- und Gesundheitsdienste), die Sicherung der Erreichbarkeit (z. B. öffentlicher Verkehr, Verkehrsinfrastrukturen und Telekommunikationsnetze) und die Gewährleistung von Partizipation und Kompetenz (z. B. durch berufliche Bildung, darunter Methoden des lebenslangen Lernens, sowie die Nutzung neuer Technologien und Investitionen in diese) garantiert werden; dringt darauf, die Rahmenbedingungen für die Erfüllung dieser Aufgaben an die lokalen Bedürfnisse und lokalen Akteure anzupassen und deren Anpassungsfähigkeit zu verbessern; macht auf die besondere Lage von Inseln, Grenzgebieten, Berggebieten und sonstigen, von Bevölkerungszentren weit entfernten Regionen aufmerksam;

83.

begrüßt den Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Integrationsfonds; fordert die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die mit der Ausarbeitung und Verwaltung der Kohäsionspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums befasst sind, auf, noch enger zusammenzuarbeiten, um die Menschen zu ermutigen, sich in dünn besiedelten ländlichen Gebieten niederzulassen, indem die Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Gebieten verbessert werden;

84.

begrüßt, dass das zunehmende demografische Ungleichgewicht von der Kommission in dem vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt als eine der Herausforderungen benannt wurde; sieht mit Interesse den Ergebnissen der Konsultationen der Öffentlichkeit und der Festlegung der Rolle der Regionalpolitik bei der Bekämpfung der negativen Auswirkungen des demografischen Wandels im nächsten Programmplanungszeitraum entgegen;

85.

erinnert die Mitgliedstaaten an die vielfältigen Nachteile, unter denen — insbesondere ältere — Menschen, die Pflegeaufgaben wahrnehmen, leiden; schlägt vor, dass diesen Bevölkerungsgruppen mehr Unterstützung geboten wird, um sie in die Lage zu versetzen, die vielfältigen Beschäftigungshindernisse zu meistern;

86.

weist darauf hin, dass es den demografischen Trends zufolge in den benachteiligten städtischen Bezirken, Vororten und ländlichen Gebieten wahrscheinlich zu einer Entvölkerung kommen wird, was entscheidende Auswirkungen auf Wohnraum und Infrastruktur haben wird;

87.

fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr angemessenen Wohnraum für Familien, insbesondere für Alleinerziehende und ältere Menschen, zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel mit Hilfe von „Mehr-Generationen-Projekten“ im Bereich der Stadtentwicklung und -planung;

88.

betont, dass das demografische Ungleichgewicht im weltweiten Maßstab die Gefahr birgt, die Unterschiede bei der Entwicklung und den Migrationsdruck zu verschärfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Faktoren in ihre Einwanderungspolitik mit dem Ziel einer Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen;

Integrierte Zuwanderung als Herausforderung

89.

stellt fest, dass der Rückgriff auf die Zuwanderung ein Teil der Demografie der Europäischen Union unter anderen ist und bleiben wird und ein Beitrag sein könnte, der unter wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten positiv zu bewerten ist; fordert deshalb die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, einen unvoreingenommenen und überlegten Ansatz für die Zuwanderung zu entwickeln, um fremdenfeindlichen und rassistischen Meinungen und Haltungen entgegenzuwirken und auf eine vollständige und effektive Eingliederung in die Gesellschaft hinzuarbeiten;

90.

erkennt jedoch an, dass die Immigration besonders Abwanderungsregionen auch Chancen bietet, die negativen Auswirklungen des demografischen Wandels aufzuhalten, und fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, die Integration von Migranten als strategisch bedeutsame politische Maßnahme anzuerkennen;

91.

ist der Meinung, dass die Integrationspolitik in den Mitgliedstaaten ausgebaut werden sollte, damit sich Migranten leichter in der Europäischen Union niederlassen können; begrüßt daher die Entscheidung 2007/435/EG des Rates vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (13) und vertraut darauf, dass sie zur Erleichterung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Migranten in die Europäische Union beitragen wird;

92.

betont die Notwendigkeit, die Zuwanderungspolitiken zu definieren und zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren, wobei den Zuwanderern gleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen garantiert werden; ersucht die Kommission, so rasch wie möglich eine Strategie und spezifische Maßnahmen zur Wirtschaftsmigration zu erarbeiten und zu unterbreiten;

93.

betont, wie wichtig es ist, die Einwanderungspolitik der Mitgliedstaaten besser abzustimmen, um eine bessere Eingliederung der Zuwanderer in die Gesellschaft und den offiziellen Arbeitsmarkt und ihre juristische und soziale Absicherung, einschließlich ihrer Rentenansprüche zu gewährleisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Menschenhandel und Menschenschmuggel entschlossen zu bekämpfen und Sanktionen für Arbeitgeber vorzusehen, die illegale Arbeitskräfte beschäftigen bzw. ausbeuten; begrüßt die europäische Initiative gegen die Schwarzarbeit und gegen die Ausbeutung sowie gegen menschenunwürdige Lebensbedingungen, unter denen die illegalen Zuwanderer leiden;

94.

erkennt die besondere Rolle von Städten in dieser Hinsicht an, da sich die meisten Einwanderer in Städten niederlassen, und betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Auswirkungen der Einwanderungspolitik auf Städte berücksichtigen und sie bei der Konzipierung und Umsetzung von politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einwanderung eng einbinden müssen; nimmt mit Interesse den Prozess „Städte-Integration“, den die Kommission 2006 mit Eurocities eingeleitet hat, sowie die am 6. November 2007 in Mailand unverzeichnete Erklärung zur Integration, die die Weiterführung des Dialogs über die Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration auf Stadtebene bezweckt, zur Kenntnis;

95.

betont, dass die legale Migration innerhalb der Europäische Union, von Vorteil für die Migranten sein und für die Ursprungsländer keine Belastung darstellen sollte; ermutigt die Mitgliedstaaten, ihre Integrationsmaßnahmen für Einwanderer auszuweiten;

96.

begrüßt die Initiative der Kommission und der Mitgliedstaaten, die globale Dimension der Migration und die Konsequenzen der Wirtschaftsmigration in die Europäische Union für das Herkunftsland zu berücksichtigen; betont, dass es notwendig ist, die Risiken des „Braindrain“ in den Ursprungsländern der Migranten zu berücksichtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zusammen mit den betroffenen Drittländern zu ergreifen, um dem „Braindrain“ entgegenzuwirken;

97.

besteht darauf, dass die menschliche Dimension der Zuwanderung nicht den rein ökonomischen Erwägungen geopfert wird und dass die Wahl der Eingliederung der gesamten Familie eine Möglichkeit bleibt, die den Zuwanderern offen steht, wenn sie dies wünschen; fordert eine enge Zusammenarbeit bei der europäischen Einwanderungspolitik sowie bei der Beschäftigungs-, Sozial-, Bildungs- und Regionalpolitik;

98.

erinnert daran, dass die Überweisungen von Einwanderern in Europa eine sehr wichtige Methode der Finanzierung des Lebensunterhalts älterer Menschen in Entwicklungsländern sind;

99.

weist darauf hin, dass die Zuwanderungspolitik die Bekämpfung von Diskriminierung und die Erreichung eines höheren Grads an wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Gleichstellung sowohl für die bereits in Europa lebenden Zuwanderer als auch für künftige Zuwanderer zum Ziel haben muss;

100.

ist der Meinung, dass die Familienangehörigen in Begleitung der einwandernden Arbeitskräfte eine Aufenthaltsberechtigung und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis erhalten sollten;

101.

betont die wichtige Rolle der Migrantinnen und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihnen in der Integrationspolitik den ihnen gebührenden Platz einzuräumen und ihnen die Gesamtheit ihrer Rechte zu garantieren;

102.

ersucht die Mitgliedstaaten darum, auf die Tagesordnung eines der nächsten Gipfeltreffen eine Aussprache über die demografischen Veränderungen und die bewährten Praktiken in Bereichen wie dem aktiven Altern, die Beschäftigung junger Menschen, der Familienpolitik und der Eingliederung von Zuwanderern zu setzen;

103.

begrüßt die Zusage der Kommission, alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Demografieforum einen Lagebericht vorzulegen; wünscht, dass in diesem Bericht auch die Auswirkungen der politischen Maßnahmen untersucht werden, die in den Mitgliedstaaten in den betreffenden Bereichen durchgeführt wurden; unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, in dem Bericht dem Thema der Unfruchtbarkeit alle zwei Jahre ein Kapitel zu widmen sowie ein Kapitel über die Vorbereitungen der Europäischen Union auf den demografischen Wandel darin aufzunehmen; ermutigt die Kommission, ein System von Indikatoren für die Überwachung und Analyse der demografischen Entwicklungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten und in der Europäischen Union einzuführen;

104.

stellt fest, dass die demografische Zukunft Europas neue Probleme im Zusammenhang mit den demokratischen Mechanismen und den Kanälen aufwirft, mittels derer sich die Stimme der Mehrheit seiner Komponenten Gehör verschaffen und Einfluss auf die politische Entscheidungsfindung nehmen kann; betont, dass das Hauptproblem in einer alternden Gesellschaft die politische Vertretung der Minderjährigen ist, die die gemeinsame — und daher politische — Zukunft der Gemeinschaft darstellen und derzeit auf der Ebene der politischen Entscheidungsfindung kein Gehör erhalten und keinerlei Einfluss haben; weist ferner darauf hin, dass Einwanderer — sowohl Erwachsene als auch ihre Kinder — sich aus verschiedenen Gründen nur sehr schwer Gehör verschaffen können; stellt fest, dass das Problem der Anhörung und politischen Vertretung der sozialen Gruppen, die derzeit nicht vertreten sind, insbesondere der Minderjährigen, ein Schlüsselproblem darstellt, das umfassend und eingehend erörtert werden muss;

105.

ermuntert die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union für die demografischen Herausforderungen in Europa, beispielsweise durch Kampagnen und Pilotprojekte zu dem Thema, zu sensibilisieren;

*

* *

106.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 115 vom 14.4.1997, S. 238.

(2)  ABl. C 104 vom 6.4.1998, S. 222.

(3)  ABl. C 232 vom 17.8.2001, S. 381.

(4)  ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 131.

(5)  ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 141.

(6)  ABl. C 161 vom 13.7.2007, S. 66.

(7)  ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.

(8)  ABl. L 348 vom 28.11.1992, S. 1.

(9)  ABl. L 145 vom 19.6.1996, S. 4.

(10)  ABl. L 14 vom 20.1.1998, S. 9.

(11)  ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.

(12)  ABl L 210 vom 31.7.2006, S. 25.

(13)  ABl. L 168 vom 28.6.2007, S. 18.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/88


Donnerstag, 21. Februar 2008
Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika

P6_TA(2008)0067

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zur Bedeutung von Begleitmaßnahmen zur Verbesserung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Afrika

2009/C 184 E/13

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den jüngsten EU-Afrika-Gipfel vom 8. und 9. Dezember 2007, die Strategische Partnerschaft EU-Afrika und den entsprechenden Aktionsplan (2008-2010),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zum Europäischen Forschungsraum: Neue Perspektiven (1),

unter Hinweis auf die Rolle der Energietechnologie bei der Bekämpfung des Klimawandels,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.

stellt fest, dass afrikanische Politiker in Belangen der Entwicklung den Schwerpunkt zunehmend auf Wissenschaft und Technologie (WuT) sowie auf Innovation legen;

2.

erkennt an, dass die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), ihr konsolidierter Aktionsplan für WuT und die WuT-Programme für die Afrikanische Union einen wertvollen Beitrag leisten, und fordert, dass sie verstärkt umgesetzt und weiterentwickelt werden und dass die diesbezüglichen Maßnahmen verbessert werden;

3.

betont, dass afrikanische Wissenschaftler stärker an Wissenschafts- sowie Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Projekten beteiligt werden müssen, die in internationaler Zusammenarbeit durchgeführt werden, damit das Know-how im Bereich FuE in Afrika, insbesondere in bestimmten Sektoren wie Ernährung, Gesundheit und Energie, erhalten bleibt und weiterentwickelt wird;

4.

weist darauf hin, dass vernachlässigten Krankheiten im 7. Forschungsrahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2) eine besondere Stellung eingeräumt wird, und betont, dass die Aids-Forschung in afrikanischen Ländern Vorrang genießen sollte;

5.

fordert, dass die bestehenden Forschungsinfrastrukturen ausgebaut werden, so wie es die Afrikanische Union und die afrikanische Wissenschaftsgemeinschaft fordern, was auch das NEPAD-Büro für Wissenschaft und Technologie, die Programme der Afrikanischen Union sowie FuE-Projekte, insbesondere in bestimmten Sektoren wie Ernährung, Gesundheit und Energie, umfasst;

6.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit mit Afrika im Bereich WuT zu fördern, weil dadurch Know-how und Technologie in den afrikanischen Ländern selbst rasch, effektiv und umfassend weiterentwickeln werden;

7.

stellt fest, dass der wissenschaftliche Fortschritt zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beiträgt, die mit den Millenniums-Entwicklungszielen angestrebt wird; fordert die Europäische Union insbesondere auf, den Klimawandel in den Mittelpunkt ihrer WuT-Zusammenarbeit mit Afrika zu rücken und vor allem das in Afrika vorhandene enorme Potenzial an erneuerbaren Energieträgern, allen voran die Sonnenenergie, nutzbar zu machen;

8.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Know-how- und den Technologietransfer zwischen der Europäischen Union und Afrika sowie FuE-Projekte im Rahmen neuer kohärenter Maßnahmen zur Erreichung der unmittelbaren und langfristigen Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu fördern, und ihre Politiken und Ressourcen entsprechend auszurichten;

9.

fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, größere Kohärenz zwischen der Wissenschafts- und Technologiepolitik der Europäischen Union und den Grundbedürfnissen der afrikanischen Staaten zu gewährleisten und so zur Entwicklung eines neuen globalen Rahmens für Wissenschaft und Diplomatie mit Afrika beizutragen;

10.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0029.

(2)  ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/89


Donnerstag, 21. Februar 2008
Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

P6_TA(2008)0068

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (2007/2148(INI))

2009/C 184 E/14

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vierten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273) („Vierter Kohäsionsbericht“),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel: „Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Fortschritte und Ausblick“ (KOM(2007)0507),

unter Hinweis auf Artikel 158, Artikel 159 und Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags,

in Kenntnis der Territorialen Agenda der Europäischen Union und der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt sowie des ersten Aktionsprogramms für die Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union,

in Kenntnis des Berichts des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung (ESPON) mit dem Titel: „Zukunftskonzepte für die räumliche Entwicklung; Szenarien der territorialen Entwicklung Europas“ und unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Parlaments mit dem Titel: „Regionale Ungleichheiten und Kohäsion — Strategien für die Zukunft?“,

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (COTER-IV-011) vom 28. November 2007 und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (CESE/1712/2007) vom 12. Dezember 2007 zum Vierten Kohäsionsbericht,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu den Auswirkungen und Folgen der Strukturpolitiken auf den Zusammenhalt der EU (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zur Rolle und Wirksamkeit der Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Verringerung der Disparitäten in den ärmsten Regionen der EU (2),

gestützt auf Artikel 45 und Artikel 112 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Fischereiausschusses (A6-0023/2008),

A.

in der Erwägung, dass angesichts der nach wie vor großen Disparitäten und spezifischen strukturellen Probleme in zahlreichen europäischen Regionen weiterhin eine umfassende europäische Kohäsionspolitik notwendig ist und dass sich die Lage nach der jüngsten Erweiterung der Union noch verschärft hat,

B.

in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik der Europäischen Union somit ein Grundpfeiler im europäischen Integrationsprozess und ein konstruktiver Beitrag zur Verringerung der Disparitäten und Entwicklungsdefizite bleibt,

C.

in Erwägung des deutlichen Zusammenhangs zwischen der wachsenden Skepsis gegenüber Europa in den reichsten Ländern der Europäischen Union und der Zunahme der territorialen Ungleichheiten zwischen und innerhalb von Regionen, was verdeutlicht, dass für die Vertiefung der Konvergenz und die Schaffung einer sicheren Grundlage für die Legitimität der Europäischen Union, was durch eine vor Ort sichtbare Regionalpolitik erreicht werden kann, der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt notwendig ist; in der Erwägung, dass den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und den örtlichen Akteuren eine zentrale Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Tätigkeiten der Europäischen Union den Menschen näherzubringen und die Regionalpolitik umzusetzen, über deren Erfolge besser informiert werden sollte,

D.

in der Erwägung hinsichtlich ihres Mehrwerts, dass die Kohäsionspolitik jeder Region die Möglichkeit konkreter Vorteile in Form von langfristiger Beschäftigung und einem höheren Lebensstandard für die lokale Bevölkerung insbesondere in Regionen mit Entwicklungsrückstand bietet sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der behördlichen Kapazitäten beiträgt und eine dezentralisierte Verwaltung gewährleistet; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang jeder Versuch zur Renationalisierung dieser Politik abzulehnen ist,

E.

in der Erwägung, dass das Ziel des territorialen Zusammenhalts im Vertrag von Lissabon, der am 18. Oktober 2007 von den Staats- und Regierungschefs gebilligt und am 13. Dezember 2007 unterzeichnet wurde, neben dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu den grundlegenden Zielen der Union gerechnet wird,

F.

in der Erwägung, dass für die Kohäsionspolitik künftig mehr Mittel gewährleistet sein müssen, um die absehbaren neuen Herausforderungen zu bewältigen, die beträchtliche territoriale Auswirkungen haben, wie etwa der demographische Wandel, die Zunahme der städtischen Ballungsgebiete, die Segregation, die insbesondere für ländliche und periphere Gebiete problematischen Migrationsbewegungen, die Anpassung an die Globalisierung, der Klimawandel, die Energieversorgung und der langsame Aufholprozess der ländlichen Gebiete, in der Erwägung, dass diese Herausforderungen nur zu bewältigen sind, wenn auch in Zukunft die hohe Bedeutung der Kohäsionspolitik für den Zusammenhalt anerkannt wird,

Widersprüchliche Daten zum Stand des Zusammenhalts in der Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten

1.

begrüßt diesen Bericht, der ausführlicher ist als die vorherigen und der sich auf vielfältige Indikatoren gründet und nützliche Daten zum Vergleich mit anderen Ländern wie den Vereinigten Staaten, Japan, China oder Indien liefert, worin sich der internationale Kontext widerspiegelt, in dem die Volkswirtschaften der Europäischen Union tätig sind;

2.

bedauert jedoch, dass keine Kreuzinformationen und vergleichbaren Daten verschiedener NUTS-Ebenen vorliegen, anhand derer die Nachhaltigkeit des Wachstums und der Konvergenz besser eingeschätzt werden könnte; fordert in diesem Zusammenhang bessere statistische Instrumente, wie etwa die neuen Indikatoren (zusätzlich zum Pro-Kopf-BIP), die erfolgreich im Vierten Kohäsionsbericht eingesetzt wurden, mit denen der wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsionsgrad vor Ort sowie der Beitrag der lokalen Maßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik der Union genauer gemessen werden könnte, und hält hierfür eine Stärkung der Kapazitäten des ESPON für notwendig;

3.

hebt die Verzögerungen bei der Abrufung der Strukturmittel in den Mitgliedstaaten hervor und fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Situation; stellt allerdings fest, dass es für eine Bewertung der Ergebnisse der Kohäsionspolitik in den neuen Mitgliedstaaten zu früh ist; begrüßt alle Bemühungen, die Kohäsionspolitik wirksamer zu gestalten und übermäßige Bürokratie abzubauen, und fordert eine systematische Bewertung dieser Politik; bekräftigt erneut mit Nachdruck seine Unterstützung für die Europäische Transparenzinitiative der Kommission, mit der ab 2008 die Empfänger von Strukturfondsmitteln erfasst werden;

4.

begrüßt, dass in den alten Kohäsionsländern, das heißt Griechenland, Spanien, Portugal und Irland, ein erheblicher „Aufholeffekt“ eingetreten ist und dass sie im Zeitraum 2000-2006 eine beeindruckende Wachstumsleistung erzielt haben, erinnert jedoch daran, dass weiterhin erhebliche Disparitäten zwischen ihren Regionen und gravierende Strukturprobleme bestehen, die einer Lösung bedürfen;

5.

ist erfreut über die in den neuen Mitgliedstaaten verzeichneten hohen Wachstumsraten, stellt jedoch fest, dass ihre wirtschaftliche Konvergenz nur mittel- oder langfristig ins Auge gefasst werden kann und dass es ein langwieriger Prozess sein wird, weil das Pro-Kopf-BIP in einigen dieser Länder einen sehr niedrigen Ausgangswert aufweist;

6.

begrüßt, dass die Kommission die wichtige Rolle erneut bekräftigt hat, die der Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Stärkung der Fähigkeit aller Mitgliedstaaten zu einer harmonischen Entwicklung und zur Schaffung neuer und nachhaltiger Arbeitsplätze zukommt, wie die ausgezeichneten Ergebnisse der Kohäsionspolitik in vielen Ziel-2-Regionen zeigen;

7.

erklärt sich besorgt darüber, dass die Konvergenz zwischen den Ländern sehr oft eine Vertiefung des Gefälles zwischen den Regionen und innerhalb einzelner Regionen verdeckt; stellt fest, dass diese Verschärfung regionaler und lokaler Disparitäten in mehrfacher Hinsicht festzustellen ist, sei es bei der Beschäftigung, der Produktivität, den Einkommen, dem Bildungsniveau oder der Innovationsfähigkeit; betont auch die Rolle territorialer Zusammenarbeit als Beitrag zur Lösung dieser Probleme;

8.

weist zum Beispiel nachdrücklich darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen sehr stark von Produktivität, der Zugänglichkeit der Märkte und von der Qualifikation der Arbeitskräfte abhängt, wobei die Unterschiede zwischen den Regionen wesentlich höher sind als zwischen den Mitgliedstaaten; stellt ferner fest, dass institutionelle Faktoren zunehmend als Schlüsselelemente für die Wettbewerbsfähigkeit betrachtet werden, wobei zu diesen Faktoren die Ausstattung mit Sozialkapital in Form von Unternehmenskultur und gemeinsamen Verhaltensnormen, die die Zusammenarbeit und die unternehmerische Tätigkeit erleichtern, und ebenfalls die Effizienz der öffentlichen Verwaltung gehören;

9.

stellt in diesem Zusammenhang fest, dass in bestimmten entwickelten Regionen und sogar in einigen Regionen mit Entwicklungsrückstand mehrere Probleme gleichzeitig spürbar werden, die starke territoriale Auswirkungen auf das Entwicklungspotenzial haben, wie etwa geringes Wirtschaftswachstum, Rückgang der Produktivität und der Beschäftigung sowie Alterung der Bevölkerung;

10.

stellt fest, dass in einigen Mitgliedstaaten dank hoher Wachstumsraten zwar die Vollbeschäftigung erreicht und ein Anstieg des BIP pro Kopf verzeichnet wurden, es in einigen Staaten jedoch zu einer Vertiefung der Ungleichheiten zwischen den einzelnen Gesellschaftsgruppen gekommen ist, was bedeutet, dass die schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen immer noch sozial integriert werden müssen;

11.

weist nachdrücklich auf eine geringe Konvergenz beim Bildungsniveau hin sowie auf eine echte Kluft im Bereich der Bildung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, wo 29 % der 25- bis 64-Jährigen einen Hochschulabschluss besitzen, im Vergleich zu knapp 16 % in der Europäischen Union; stellt jedoch fest, dass der Anteil der Frauen mit einem höheren Schulabschluss schneller zunimmt als der Anteil der Männer;

12.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, den Gleichstellungsaspekt, die Chancengleichheit und die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen in allen Phasen der Umsetzung von Projekten der Kohäsionspolitik zu berücksichtigen;

13.

weist ausdrücklich auf den Polarisierungseffekt in den Hauptstadtregionen hin, der in den neuen Mitgliedstaaten besonders auffällig ist, die im Durchschnitte 32 % des BIP ihres Landes erzeugt haben, obwohl ihr Anteil an der Bevölkerung nur 22 % beträgt, und stellt fest, dass diese Polarisierung zu großen Disparitäten bei den Arbeitslosenraten in den Stadtzentren führen kann;

14.

stellt fest, dass eine unkontrollierte Verstädterung auf engstem Raum zu demografischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten und solchen im Verkehrsbereich und zur Ausbreitung der Vorstädte führen kann, während von Städten entlegene ländliche Gebiete Einwohner verlieren; fordert deshalb die Kommission auf, dieses Problem durch die Vorlage konkreter Vorschläge besonders zu behandeln;

15.

hebt die regionalen Disparitäten hervor, was die Zugänglichkeit und die Anbindung zwischen den Zentren und den Randgebieten betrifft, die dadurch bedingt sind, dass geografische und strukturelle Nachteile bestehen, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur fehlen und potentielle Verkehrsverbindungen nicht diversifiziert werden; hebt insbesondere die beträchtlichen Hindernisse hervor, was die Zugänglichkeit von Bergregionen und Inseln sowie Randgebieten und Gebieten in äußerster Randlage, die sehr weit vom europäischen Kontinent entfernt liegen, betrifft; betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zu erarbeiten, um das regionale Potenzial, die Attraktivität und eine nachhaltige Entwicklung dieser Regionen zu fördern;

16.

ist äußerst überrascht über die Aussage der Kommission im Vierten Kohäsionsbericht, die Insellage selbst stelle kein Haupthindernis für die Entwicklung dar, und nimmt die große Enttäuschung der auf Inseln lebenden Menschen über diese Aussage zur Kenntnis, da sie tagtäglich mit den negativen Auswirkungen und den Schwierigkeiten der Insellage konfrontiert sind;

Regionalpolitik und die Strategie von Lissabon

17.

weist nachdrücklich darauf hin, dass es in Bezug auf die Mittel, die in die Forschung und in die Entwicklung investiert werden, enorme Unterschiede zwischen den Staaten gibt, und stellt große regionale Disparitäten im Bereich der Innovation fest, die im Vierten Kohäsionsbericht anhand eines eigens hierfür entwickelten nützlichen Indikators für die regionale Leistung im Bereich der Innovation gemessen werden;

18.

teilt die Auffassung der Kommission, was die Hebelwirkung der Kohäsionspolitik für die Strategie von Lissabon betrifft, die dadurch erreicht wird, dass die staatlichen Investitionen auf Vorhaben ausgerichtet werden, welche die Bildung eines dynamischen, Wachstum generierenden und der Innovation förderlichen wirtschaftlichen Gefüges, das auf Synergien basiert, die durch eine effizientere Harmonisierung der Politik und der Programme erzielt werden, vorantreiben;

19.

bedauert, dass das Innovationspotenzial von Kleinunternehmen, Kleinstunternehmen und Handwerksbetrieben bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik trotz der Zweckbindung der Mittel nicht in angemessener Weise berücksichtigt wurde; fordert daher, dass eine aktive Politik umgesetzt wird, mit der alle Innovationsformen in diesen Unternehmen unterstützt werden, und fordert die Kommission außerdem auf, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, dem öffentlichen Sektor, Schulen und Universitäten zu schaffen, damit im Geiste der Strategie von Lissabon regionale Innovationscluster entstehen;

20.

weist darauf hin, dass die Hebelwirkung der Strukturförderung durch den Einsatz von privater Kofinanzierung erhöht werden kann; fordert eine rasche Einführung transparenter Vorschriften und Modelllösungen für öffentlich-private Partnerschaften, die es den Regionen ermöglichen, privates Kapital für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu nutzen;

21.

erinnert daran, dass die Einhaltung des Grundsatzes der Regelung der automatischen Aufhebung der Mittelbindung von wesentlicher Bedeutung für die Förderung der Finanzierung und die rasche Durchführung von Vorhaben durch Verwaltungsbehörden ist; betont, dass der Grundsatz der N+2-Regel (bzw. N+3-Regel in den neuen Mitgliedstaaten in den ersten drei Jahren des Finanzrahmens 2007-2013) eingehalten werden sollte;

22.

erinnert daran, dass die festgestellten Verzögerungen bei der Durchführung der Strukturpolitik u. a. auf zu strenge Verfahren zurückzuführen sind und dass man deshalb über eine Vereinfachung dieser Verfahren und eine eindeutige Aufteilung der Verantwortungen und Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten nachdenken sollte;

23.

stellt fest, dass bei der Bereitstellung der Mittel für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 64 % der für das Ziel 1 (Konvergenz) vorgesehenen Mittel und 80 % der für das Ziel 2 (Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den Regionen) geplanten Gelder für Innovation ausgegeben werden sollen, das wären etwa 55 Milliarden Euro mehr als im vorangegangenen Zeitraum; stellt fest, dass die Nutzung dieser Mittel von der Fähigkeit der schwächer entwickelten Regionen abhängt, Vorhaben im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation in ausreichender Zahl und Qualität zu betreiben, dass diese Mittel verwendet und nicht in Investitionen von geringem Wert umgeleitet werden;

24.

fordert die Kommission auf, das System der Zweckbindung und dessen Auswirkungen auf die Entwicklung der regionalen Disparitäten zu bewerten und zu prüfen, ob dieses System bei der Festlegung der Prioritäten nicht einer zu stark zentralistischen Vorgehensweise oder „top down approach“ Vorschub leistet; hofft, dass diese Prüfung mit der Veröffentlichung des Fünften Fortschrittsberichts der Kommission über den Zusammenhalt im Jahr 2008 beginnen wird, dessen Schwerpunkt auf dem Zusammenhang zwischen der Kohäsionspolitik und den Wachstums- und Beschäftigungsprioritäten der Strategie von Lissabon für alle Regionen liegen wird;

25.

unterstreicht daher, dass die Kohäsionspolitik die bereits dynamischen Regionen nicht bevorzugen darf, wie dies bei einer rigorosen Zweckbindung der Mittel der Fall wäre; erinnert daran, dass die Kohäsionspolitik mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die drei Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und des territorialen Zusammenhalts umfassen wird, was über die Strategie von Lissabon hinausgeht;

26.

fordert, dass die Strategie von Lissabon ausgeweitet wird, damit auch die territoriale Dimension einbezogen wird und somit die Eigenarten der Regionen berücksichtigt und gleichzeitig die transeuropäischen Synergieeffekte und Kooperationen gefördert werden können, wobei der Durchführung vielseitiger innovativer Aktivitäten eine besondere Unterstützung zuteil werden sollte;

27.

betont, dass sich die Rolle der Kohäsionspolitik nicht nur auf die Verwirklichung der Ziele der Strategie von Lissabon beschränken darf; stellt fest, dass die Erzielung des territorialen Zusammenhalts durch Maßnahmen im Rahmen des Konvergenzziels eine Voraussetzung für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Regionen ist; vertritt die Auffassung, dass das derzeitige Ziel 1 (Konvergenz) und das Ziel 2 (Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in den Regionen) daher auch in Zukunft als komplementär und auch als komplementär mit dem Ziel 3 (Europäische territoriale Zusammenarbeit) behandelt werden sollten;

Territorialer Zusammenhalt: für einen integrierten Ansatz

28.

fordert die Kommission auf, eine Definition des Begriffs „territorialer Zusammenhalt“ in das künftige Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt (das im September 2008 erscheinen soll) aufzunehmen, um weitere Fortschritte bei dieser Gemeinschaftspolitik zu erzielen;

29.

hält eine echte Partnerschaft und die Umsetzung einer angemessenen Governance auf mehreren Ebenen unter Einbindung jeder lokalen, regionalen, nationalen und gemeinschaftlichen Stufe mit Konsultationen der Wirtschafts- und Sozialpartner bei der Festlegung und Durchführung der Ziele der regionalen Entwicklung für unabdingbar, wobei vermieden werden muss, dass der Anwendungsbereich der auf europäischer Ebene festgelegten Handlungsprioritäten bei ihrer Umsetzung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene eingeschränkt wird („bottom up approach“) und dass möglicherweise Akteure ausgeschlossen werden, die einen Beitrag zur örtlichen Entwicklung und zum territorialen Zusammenhalt leisten, wie dies oft in der Städtepolitik der Fall ist;

30.

schlägt vor, bevorzugt auf Maßnahmen zu setzen, die einer echten polyzentrischen Entwicklung der Gebiete dienen, damit der Druck auf die Hauptstädte abgemildert und die Entstehung sekundärer Pole gefördert wird; ist der Ansicht, dass dabei die Förderung des ländlichen Raumes sowie die wichtige Rolle der im ländlichen Raum liegenden kleineren und mittleren Städte nicht vernachlässigt werden dürfen;

31.

fordert ferner konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Unterschiede zwischen den im Hinblick auf das Terrain leicht zugänglichen Regionen und Regionen mit strukturellen Benachteiligungen, nämlich Inseln, Bergregionen, dünn besiedelten Gebieten sowie entlegenen und Grenzregionen, wobei die Benachteiligungen letzterer anerkannt und spezielle ständige Maßnahmen getroffen werden müssen, um sie zu unterstützen; bekräftigt sein Festhalten an der Berücksichtigung der spezifischen Benachteiligungen der Gebiete in äußerster Randlage;

32.

empfiehlt, die Probleme von Städten und ländlichen Gebieten stärker im Zusammenhang zu betrachten; betont, dass die Entwicklung des ländlichen Raumes mit den Maßnahmen im Rahmen der Regionalpolitik koordiniert werden muss; hat in diesem Zusammenhang Bedenken, ob ein getrennter Ansatz bei der Kohäsion und bei der ländlichen Entwicklung über den ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) sinnvoll ist; fordert, dass eine eingehende Untersuchung über die Auswirkungen einer Aufstockung der für die Entwicklung des ländlichen Raums bestimmten Mittel durch die zwingend Modulation durchgeführt wird;

33.

warnt vor der Gefahr der Ausrichtung der Politik nach Sektoren und plädiert für die Entwicklung eines integrierten Ansatzes, bei dem festgelegt wird, welche Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und den wichtigsten sektorspezifischen Politikbereichen, wie Verkehr, Landwirtschaft, Fischerei, Entwicklung des ländlichen Raumes, Umwelt und Energie sowie Forschung und Technologie, möglich sind;

34.

fordert die Kommission auf, in ihren nächsten Berichten zu untersuchen, in welchem Maße die verschiedenen Instrumente und Politiken, einschließlich die Kohäsionspolitik, zum Fortschritt im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beigetragen haben; vertritt die Ansicht, dass die Errungenschaften und Probleme in allen wichtigen Bereichen, besonders im Bereich der Strategie von Lissabon, analysiert werden müssen;

35.

erwartet, dass die Debatte über die Kohäsionspolitik nach 2013 dazu führt, dass den entlang der Außengrenzen der Gemeinschaft gelegenen Regionen besondere Bedeutung zugemessen wird, um Stabilität und Wohlstand über die Grenzen hinaus zu gewährleisten, die letztlich nicht nur die Entwicklung der Grenzregionen der Europäischen Union zur Folge haben, sondern auch zur Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Europäischen Union beitragen werden;

36.

betont, dass für die Bekämpfung von Phänomenen der „räumlichen Trennung“ und der sozialen Ausgrenzung mit dem Ziel, ein nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum zu fördern, eine sorgfältige Wohnungspolitik vonnöten ist, die Teil einer breiter angelegten Strategie für die territoriale Entwicklung, die Städteplanung und die Verwaltung der örtlichen öffentlichen Dienstleistungen ist;

37.

begrüßt in diesem Zusammenhang die Annahme eines Aktionsprogramms für die Verwirklichung der Ziele der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig, das darauf ausgerichtet ist, die territoriale Dimension in sämtlichen gemeinschaftlichen, nationalen und lokalen Politiken besser zu berücksichtigen, und erwartet, dass es konkreten Ausdruck finden wird; ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die im Vertrag von Lissabon beabsichtigte Ergänzung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts um eine territoriale Komponente die Entwicklung geeigneter Indikatoren zur inhaltlichen Ausgestaltung der territorialen Kohäsion erforderlich ist;

38.

begrüßt, dass die Kommission ein Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt angekündigt hat, das im September 2008 verabschiedet werden soll, und fordert, dass in diesem Grünbuch konkrete Anleitungen zur Umsetzung des integrierten Ansatzes enthalten sind;

39.

ist sich bewusst, dass eine laufende Zusammenarbeit zwischen dem Parlament (über seinen Ausschuss für regionale Entwicklung) und dem Ausschuss der Regionen über die Zukunft der Regionalpolitik wichtig wäre;

Neue Herausforderungen für die Kohäsionspolitik und Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union

40.

ist der Auffassung, dass die Union künftig zunehmend vor neue Herausforderungen gestellt wird, die beträchtliche territoriale Auswirkungen haben und bestehende Hindernisse für die regionale Entwicklung verschärfen werden, wie z. B. der demografische Wandel, die Entstehung städtischer Ballungsgebiete, die insbesondere für ländliche und periphere Gebiete problematischen Migrationsbewegungen, Energieversorgung und Klimafragen sowie Anpassung an die Veränderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung sowie die Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik; betont, wie wichtig Pilotprojekte für die Anpassung der Regionen an neue Herausforderungen sind;

41.

fordert regelmäßige Analysen zu den Kosten und strukturpolitischen Auswirkungen anstehender Erweiterungen, bevor neue Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, und hofft auf eine stärkere Beteiligung an der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik, wobei seine Beteiligung an der Gestaltung der Vorbeitrittsinstrumente verbindlich vorgeschrieben werden sollte;

42.

betont, wie schwerwiegend das Problem der Entvölkerung vieler Gebiete der Europäischen Union ist, die zur Überalterung der Bevölkerung, zum Verlust von Humankapital, zu Kapitalflucht und zu höheren Dienstleistungskosten usw. führt;

43.

ist der Auffassung, dass die demografische Entwicklung erhebliche territoriale Auswirkungen haben kann, z. B. die Entvölkerung bestimmter Gebiete, besonders in weniger entwickelten ländlichen Gebieten, bei gleichzeitiger Bildung städtischer Ballungsgebiete und Überalterung der Gesellschaft, oder auch die Entwicklung der Wohnwirtschaft in anderen, was erfordert, spezifische innovative Strategien zur Lösung ihrer Probleme zu entwickeln, was besondere Anstrengungen im Bereich der Aufrechterhaltung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und der Gewährleistung eines hohen Niveaus der Universaldienste erfordert;

44.

stellt fest, dass der Klimawandel wechselnde Auswirkungen haben wird, insbesondere in Form von häufigeren und schwereren Naturkatastrophen, wie Waldbrände, Dürren und Überschwemmungen, die von Region zu Region in Europa differenzierte Vorgehensweisen erfordern und mit denen sich die Regionen auseinandersetzen müssen, indem sie ihre Strategien fürnachhaltige Entwicklung überprüfen, um das gesamteuropäische Ziel der Verringerung der CO2-Emissionen zu erreichen; meint, dass die Kohäsionspolitik der Union positiv für das Klima sein muss, erinnert aber daran, dass die Möglichkeiten der Kohäsionspolitik in diesem Bereich begrenzt sind; ist der Auffassung, dass der Kampf gegen den Klimawandel auch ein Thema anderer Gemeinschaftspolitiken sein sollte;

45.

hält es ebenfalls für wichtig, dass der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108) im Zuge der Ausgestaltung einer wirksamen globalen Politik zum Schutz vor Naturkatastrophen angenommen wird, der die Bereitstellung rechtzeitiger und angemessener Hilfe bei Naturkatastrophen regelt, die in einigen Regionen aufgrund ihrer geografischen Lage oft verheerend sind;

46.

ist der Auffassung, dass die Energieversorgung und der Anstieg des Energiepreises erhebliche raumpolitische Auswirkungen auf die Gebiete haben können, wegen der großen Energieabhängigkeit der meisten Länder der Europäischen Union, insbesondere in ländlichen Gebieten, Bergregionen, auf Inseln und in entlegenen Gebieten sowie Gebieten in äußerster Randlage, weil sie vom Verkehr, die stark von der Höhe des Energiepreises betroffen ist, abhängig sind; weist darauf hin, dass die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen sowie Investitionen in die Energieeffizienz und dezentrale Versorgungseinheiten große lokale und regionale Entwicklungsmöglichkeiten bieten können;

47.

verweist nachdrücklich auf die Forderung des Europäischen Parlaments betreffend die Wiederverwendung von Mitteln durch Anwendung der N+2- oder N+3-Regel auf die Kohäsionspolitik, um die verfügbaren knappen Mittel optimal zu nutzen;

48.

hält die Aufrechterhaltung der Kohäsionspolitik nach 2013 für eine angemessene Antwort auf die neuen Herausforderungen und ist der Auffassung, dass diese Politik differenziert auf das gesamte Gebiet der Union angewendet werden muss; vertritt die Auffassung, dass die Kohäsionspolitik im Einklang mit dem Vertrag und dem Solidaritätsprinzip eine Gemeinschaftspolitik bleiben sollte und lehnt daher jeden Versuch einer Renationalisierung dieser Politik ab;

49.

ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik in Zukunft weiter gestärkt werden muss und dass der zusätzliche Nutzen der Kohäsionspolitik stärker herausgestellt werden sollte; fordert deshalb, dass der Kohäsionspolitik auf Gemeinschaftsebene ausreichende Finanzmittel zugewiesen werden; fordert, dass die Revision des Finanzrahmens als Gelegenheit genutzt wird, um die Haushaltsmittel festzulegen, die zur Bewältigung sämtlicher Herausforderungen der Kohäsionspolitik der Union notwendig sind;

*

* *

50.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0202.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0356.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/95


Donnerstag, 21. Februar 2008
Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig — Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt

P6_TA(2008)0069

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 über das Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig — Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (2007/2190(INI))

2009/C 184 E/15

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Territorialen Agenda der Europäischen Union („Territoriale Agenda“) und der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt („Leipzig-Charta“), die beide auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig angenommen wurden, und des ersten Aktionsprogramms für die Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union, das auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 23. und 24. November 2007 in Ponta Delgada (Azoren) angenommen wurde („erstes Aktionsprogramm“),

in Kenntnis des Vierten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273) („vierter Kohäsionsbericht“),

in Kenntnis des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK), das auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 11. Mai 1999 in Potsdam angenommen wurde,

in Kenntnis der Ergebnisse des Programms 2006 des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung (ESPON),

in Kenntnis des Programms 2013 von ESPON,

unter Hinweis auf die Artikel 158 und 159 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0028/2008),

A.

in der Erwägung, dass territoriale Vielfalt, Polyzentrismus und die kompakte Stadt wesentliche Strukturmerkmale des Territoriums der europäischen Union sind,

B.

in der Erwägung der Tatsache, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Union heute in Städten lebt,

C.

in der Erwägung, dass die derzeitigen Herausforderungen der Raumentwicklung in der Europäischen Union Klimawandel, Zersiedelung (urban sprawl) und Flächenverbrauch, Energieverbrauch, Transportinfrastruktur, demografischen Wandel, einschließlich Entvölkerung des ländlichen Raums und anderer Gebiete der Europäischen Union, die Auswirkungen der Erweiterung auf den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt, einschließlich der immer größer werdenden Kluft zwischen reichen und weniger wohlhabenden Regionen, sowie die ungleichen territorialen Auswirkungen der Globalisierung verbunden mit Strukturwandel umfassen,

D.

in der Erwägung, dass die Ziele der Territorialen Agenda die Entwicklung eines ausgewogenen und polyzentrischen Städtesystems und einer neuen Partnerschaft zwischen Stadt und Land, die Bildung innovativer regionaler Cluster, die Sicherung eines gleichwertigen Zugangs zu Infrastruktur und Wissen, die Förderung eines transeuropäischen Risikomanagements, die nachhaltige Entwicklung, ein zukunftsorientiertes Management und der Schutz von Natur und Kulturerbe sind,

E.

in der Erwägung, dass die Ziele der Leipzig-Charta die Stärkung der Ansätze einer integrierten Stadtentwicklungspolitik durch Herstellung und Sicherung qualitätvoller öffentlicher Räume, die Modernisierung der Infrastrukturnetze und Steigerung der Energieeffizienz, die aktive Innovations- und Bildungsförderung sowie — insbesondere für die benachteiligten Stadtquartiere — die Förderung eines umweltverträglichen, leistungsstarken und preisgünstigen Stadtverkehrs, das Verstetigen städtebaulicher Aufwertungsstrategien, die Stärkung der lokalen Wirtschaft und der lokalen Arbeitsmarktpolitik sowie eine aktive Bildungs- und Ausbildungspolitik für Kinder und Jugendliche sind,

F.

in der Erwägung, dass Raumplanung das geeignete Instrument ist, die Flächennutzung und die Siedlungsstruktur in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen und Städten zu steuern und die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen vor Ort zu definieren,

G.

in der Erwägung, dass neben der Kohäsionspolitik als einem Instrument für die strategische Steuerung weitere Maßnahmen nötig sind, um das Erreichen der Ziele der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta zu gewährleisten, insbesondere die Raumverträglichkeitsprüfung, der integrierte Ansatz und die Raumbeobachtung,

H.

in der Erwägung, dass neben der Kohäsionspolitik die Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums erhebliche räumliche Auswirkungen hat; in der Erwägung, dass die Integration dieser beiden Politiken jedoch mangelhaft ist und deshalb verbesserte Synergien erforderlich sind, die echte Entwicklungspotentiale zu Tage fördern und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete steigern werden, wodurch ein Beitrag zur Bekämpfung des Bevölkerungsschwundes geleistet würde,

I.

in der Erwägung, dass die Qualität des öffentlichen Raumes, der Natur- und Kulturlandschaft und der Architektur eine wichtige Rolle für die Lebensbedingungen der Menschen, die in städtischen und ländlichen Räumen leben, spielt und einen maßgeblichen „weichen“ Standortfaktor darstellt,

J.

in der Erwägung, dass Kreativität und Innovation entscheidende Ressourcen im Übergang zur globalisierten Wissensgesellschaft sind und dass daher der Erfolg einer nachhaltigen Raum- und Stadtentwicklung wesentlich von der Entwicklung der Kreativitätspotenziale vor Ort abhängt,

K.

in der Erwägung, dass Baukultur, d. h. die Summe der kulturellen, wirtschaftlichen, technologischen, sozialen und ökologischen Aspekte, die die Qualität und das Verfahren der Planung und des Bauens beeinflussen, einen wesentlichen Bestandteil der integrierten Stadtentwicklung darstellt,

L.

in der Erwägung, dass der integrierte Ansatz erfordert, dass die Projekte nach einem kohärenten Plan ausgeführt werden und langfristig die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension umfassen müssen, wobei die wichtigsten Partner in vollem Umfang an der Planung, der Umsetzung und der Bewertung der Stadtentwicklungsprogramme zu beteiligen sind,

M.

in der Erwägung, dass ein integrierter Ansatz für die territoriale Dimension der Kohäsion nicht nur Maßnahmen und Aktionen betreffend die Raumplanung und die Stadtentwicklung umfasst, da letztendlich das Ziel darin besteht, ein Gleichgewicht zwischen den Unionsbürgern ungeachtet ihres Wohnortes zu schaffen, und dieses Ziel nicht nur mit dem Mittel der Raumplanung erreicht werden kann,

1.

ist der Auffassung, dass die Ziele der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta nur erreicht werden können, indem eine umfassend angelegte, sektorübergreifende und ganzheitliche Entwicklungsstrategie verfolgt wird, die den integrierten Ansatz in die Tat umsetzt;

2.

schlägt im Rahmen der Halbzeitbewertung der Kohäsionspolitik und im Hinblick auf die Erwägungen zur Post-2013-Kohäsionspolitik vor, dass die Umsetzung eines integrierten Ansatzes bei der Programmplanung und der Projektauswahl der Strukturfonds eine verbindliche Voraussetzung sein soll; legt in diesem Sinne den Entscheidungsträgern nahe, sich auf freiwilliger Basis dafür einzusetzen, dass neue Methoden der Zusammenarbeit eingeführt werden;

3.

begrüßt die Entscheidung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister auf ihrem informellen Treffen vom 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig, eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Deutschlands einzurichten, um die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der JESSICA-Initiative zu ermitteln;

4.

begrüßt den Umstand, dass von der Kommission eine dienststellenübergreifende Gruppe eingesetzt wurde, die sich mit Vorschlägen für die Umsetzung des integrierten Ansatzes befasst, und fordert die Kommission auf, eng mit allen sozialen, im Bereich des Umweltschutzes tätigen und wirtschaftlichen Partnern zusammenzuarbeiten und ihre Einbeziehung in alle Entscheidungen im Zusammenhang mit territorialer Kohäsion sicherzustellen; ersucht die Kommission darum, das Parlament über den Fortschritt dieser Arbeit auf dem laufenden zu halten;

5.

fordert bei der Ausgestaltung der Post-2013-Kohäsionspolitik die besondere Berücksichtigung der räumlichen Besonderheiten und Bedürfnisse und eine darauf basierende regionsspezifische Differenzierung; empfiehlt — wie dies in der Leipzig-Charta vorgesehen ist — den Einsatz von auf Umsetzung orientierten Planungsinstrumenten, basierend auf Forschung und einer permanenten Überwachung;

6.

fordert die Kommission und den Rat im Rahmen der Halbzeitbewertung der Kohäsionspolitik auf, die Synergien mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Entwicklung des Gesamtterritoriums besser zu nutzen; empfiehlt im Hinblick auf die Erwägungen zur Post-2013-Kohäsionspolitik eine enge Abstimmung zwischen der Kohäsionspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes, um die Möglichkeiten zur Steigerung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten zu verbessern;

7.

weist darauf hin, dass nicht nur Metropolregionen über Innovationspotenzial verfügen, sondern dass auch einige eher periphere und ländliche Räume zu den Spitzenreitern bei der Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie gehören; fordert die Kommission dringend auf, sich stärker als bisher mit den Erfolgsfaktoren dieser Räume zu befassen, um daraus ein Entwicklungsmodell für kleinere und mittlere Städte im ländlichen Raum zu erarbeiten;

8.

betont die Bedeutung von Partnerschaft und funktionaler Arbeitsteilung zwischen städtischen Gebieten und ländlichen Gebieten für eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Gesamtraums; fordert die städtischen und die ländlichen Behörden auf, in Zusammenarbeit mit allen öffentlichen und privaten Beteiligten ihre gemeinsamen Vorzüge zu ermitteln und gemeinsame regionale und subregionale Entwicklungsstrategien vorzulegen, damit alle Bürger der Europäischen Union in den Genuss eines höheren Lebensstandards und einer besseren Lebensqualität kommen können; empfiehlt den nächsten Vorsitzen, informelle Treffen der für Raumordnung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister zu organisieren, um sich mit diesen Themen zu befassen;

9.

fordert die Kommission und den Rat im Rahmen der Revision des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union auf, die Territoriale Agenda und die Leipzig-Charta zu berücksichtigen und qualitative Anpassungen vorzunehmen, die es erlauben, den Zielen des territorialen Zusammenhalts in den Politiken der Europäischen Union besser Rechnung zu tragen; ist der Überzeugung, dass in diesem Zusammenhang in den nächsten Jahren legislative Maßnahmen ergriffen werden müssen;

10.

fordert den Rat auf, bei der Überprüfung der Strategien von Lissabon und Göteborg (Nachhaltige Entwicklungsstrategie) beim Frühjahresgipfel 2008 die territorialen und städtischen Belange als Ziel zu definieren;

11.

fordert die Mitgliedstaaten auf, zügig Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Territorialen Agenda und zur Umsetzung der Leipzig-Charta zu ergreifen;

12.

fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im Geiste einer echten „Multi-Level-Governance“, bei der sowohl die territoriale Vielfalt der Europäischen Union berücksichtigt als auch das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird, lokale und regionale Regierungen, einschließlich grenzüberschreitender öffentlicher Einrichtungen, in vollem Umfang zu beteiligen und auf der Grundlage des Partnerschaftsprinzips die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie relevante NRO und private Akteure an den Aktionsprogrammen zur Umsetzung der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta zu beteiligen, und unterstützt aktiv dieses Bestreben; betont, dass die Tatsache, dass es notwendig ist zusammenzuarbeiten, von allen Beteiligten als positiv angesehen werden sollte, da erwiesen ist, dass kohärente Zusammenarbeit effektiv ist;

13.

erinnert an die Schlüsselrolle, die der Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien für die künftigen Entwicklungsaussichten der Regionen spielt, und empfiehlt daher — wie dies in der Territorialen Agenda vorgesehen ist — eine Integration der Infrastruktur, wie Breitbandkabel, in neue Verkehrs- und Kommunikationsprogramme;

14.

fordert die Kommission auf, eine systematische Analyse der territorialen Auswirkungen der einschlägigen wichtigsten EU-Politiken vorzunehmen, wie dies von den Mitgliedstaaten unter der Maßnahmenlinie 2 des ersten Aktionsprogramms vereinbart wurde, sowie eine räumliche Folgenabschätzung von einschlägigen neuen Rechtsvorschriften vorzunehmen; weist dabei auf das Potenzial der von ESPON entwickelten Methoden hin;

15.

erkennt an, dass eine qualitativ hochwertige Vorschul- und Schulausbildung, das lebensbegleitende Lernen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen für die künftige Entwicklung der Städte und Regionen von grundlegender Bedeutung sind;

16.

weist erneut darauf hin, dass Natura 2000 ein wichtiges Instrument der europäischen Raumentwicklung ist; setzt sich dafür ein, dass die Anforderungen von Natura 2000 in vollem Umfang umgesetzt werden und dass Landschaftskorridore sowie Freiraumvernetzungen zwischen Schutzgebieten geschaffen werden, damit sich die Pflanzen ausbreiten und die Tiere frei bewegen können und somit die Biodiversität erhalten bleibt;

17.

fordert die Einbeziehung einer Politik für kreative Wirtschaftsbranchen in die Raum- und Stadtentwicklung mit dem Ziel, mit Hilfe der verfügbaren Instrumente (Kohäsionspolitik, Raum- und Stadtplanung) und unter Berücksichtigung der Qualität des Raumes Rahmenbedingungen zu schaffen, um Möglichkeiten für kreatives und innovatives Handeln zu verbessern;

18.

hält es vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für notwendig, die Anpassungsfähigkeit von Städten und Regionen zu verbessern, wobei die Schwerpunkte auf eigenständige Entwicklung und Stärkung der Freiwilligenarbeit zu legen sind;

19.

betont, dass die demografische Entwicklung zu neuen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, beim Zugang zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, im Wohnungswesen und bei der Planung allgemein führt; betont, dass die Alterung der Bevölkerung als Möglichkeit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in einem Wachstumsmarkt — mit neuen Produkten und Dienstleistungen, die die Lebensqualität älterer Menschen verbessern — gesehen werden kann; betont, dass der Entwicklung der so genannten „Seniorenwirtschaft“ (silver economy) auf lokaler und regionaler Ebene große Bedeutung zukommt;

20.

fordert die Mitgliedstaaten auf, in allen Gebieten ihres Territoriums die Verfügbarkeit, den Zugang und die Erreichbarkeit der Dienste der Daseinsvorsorge grundsätzlich zu gewährleisten, um den Menschen in den unterschiedlichen Regionen die Möglichkeit zu geben, die besonderen Chancen und Potentiale ihrer Region zu nutzen; fordert, besonders die Bedürfnisse benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie behinderte Menschen, Zuwanderer, Angehörige ethnischer Minderheiten, Langzeitarbeitslose und Menschen mit geringer Ausbildung, sowie die besonderen Bedürfnisse von Frauen zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, in ihren Leitlinien zur Anwendung der Rahmenregelung zur Daseinsvorsorge und zur öffentlichen Auftragsvergabe den lokalen Gebietskörperschaften zu ermöglichen, die lokalen Bedürfnisse und die örtlichen Akteure stärker zu berücksichtigen und ihre Anpassungsfähigkeit zu verbessern;

21.

fordert die Kommission auf, in Hinblick auf die neue Gemeinschaftskompetenz des Vertrags von Lissabon im Bereich der Raumplanung eine Mitteilung zur Schaffung eines europäischen Rahmens für Raumverträglichkeitsprüfungen auf Projektebene unter Berücksichtigung der Arbeiten von ESPON zu erarbeiten;

22.

weist darauf hin, dass nach Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon im Rahmen der Umsetzung des ersten Aktionsprogramms der Territorialen Agenda die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen ihm selbst, dem Rat und der Kommission verstärkt werden muss;

23.

begrüßt ausdrücklich, dass der Vertrag von Lissabon den territorialen Zusammenhalt — neben dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt — zum Vertragsziel erklärt und eine geteilte Rechtsetzungskompetenz für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorsieht; weist darauf hin, dass im Vertrag von Lissabon anerkannt wird, dass man sich mit den territorialen Herausforderungen, die Insel-, Berg-, Grenzgebiete sowie Gebiete in äußerster Randlage und wenig besiedelte Gebiete betreffen, befassen sollte, da sie sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt auswirken; fordert die Kommission auf, das Erste Aktionsprogramm durch konkrete Vorschläge für Gemeinschaftsmaßnahmen und -initiativen zu ergänzen;

24.

unterstreicht, dass es noch keine allgemein gültige Definition des territorialen Zusammenhalts gibt, und fordert deshalb die Kommission nachdrücklich auf, eindeutig zu definieren, was territorialer Zusammenhalt ist, und die Ziele der territorialen Entwicklung in der Europäischen Union im künftigen Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt aufzuzählen; geht davon aus, dass insbesondere das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern der Union unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Entwicklungs- und Zugangschancen zu bieten, höchste Priorität hat;

25.

empfiehlt die Weiterentwicklung des EUREK und dringt auf den vollen Einbezug der neuen Mitgliedstaaten in dieses Konzept;

26.

hält es für wichtig, die Fortschritte bei der Umsetzung der Territorialen Agenda regelmäßig zu evaluieren; fordert den Rat, die Kommission und alle beteiligten Akteure auf, sowohl die Fortschritte bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Ersten Aktionsprogramms als auch die Auswirkungen dieser Maßnahmen und ihren Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung in der Europäischen Union zu bewerten;

27.

fordert den Rat auf, sich so bald wie möglich auf einfache und quantifizierbare Indikatoren zur Beobachtung der räumlichen Entwicklung der Europäischen Union zu verständigen; fordert, dass der jährliche Landverbrauch als einer dieser Indikatoren für die räumliche Entwicklung festgelegt wird;

28.

weist darauf hin, dass diese Indikatoren als Zielangaben zur Steuerung der Raumentwicklung verwendet werden könnten; schlägt vor, dass der Rat und die Kommission diese festzulegenden Indikatoren für einen Leistungsvergleich („bench-marking“) zwischen Mitgliedstaaten sowie für den Aufbau einer Datenbank für bewährte Praktiken nutzen;

29.

befürwortet die Absicht des Rates einen Bericht über die Umsetzung des Ersten Aktionsprogramms bei jeder informellen Ratstagung vorzulegen; schlägt dem Rat vor, ein Programm für gegenseitiges Lernen (Mutual Learning Programme) für die europäische Raumentwicklung zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten in Erwägung zu ziehen;

30.

betont, wie wichtig es ist, die Territoriale Agenda und die Leipzig-Charta besser aufeinander abzustimmen; bedauert in dieser Hinsicht, dass der Rat noch kein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Leipzig-Charta verabschiedet hat, und fordert die kommenden Ratsvorsitze auf, dies nachzuholen und damit ein systematisches Follow-up der Leipzig-Charta zu gewährleisten;

31.

begrüßt die Initiative des slowenischen Ratsvorsitzes, Maßnahmen vorzubereiten und zu fördern, die die Koordinierung zwischen Raum- und Stadtentwicklung im Hinblick auf eine stärkere Verknüpfung der Ziele der Territorialen Agenda und der Leipzig-Charta stärken;

32.

nimmt Bezug auf die Schlussfolgerungen des Vierten Kohäsionsberichts, in dem Städte und städtische Gebiete als Bevölkerungszentren und Zentren der Wirtschaftskraft und Innovation beschrieben werden; begrüßt die Vorschläge zur Bildung innovativer regionaler und städtischer Cluster und fordert, dass diese Cluster über die internen und externen Grenzen der Europäischen Union hinweg errichtet werden;

33.

fordert die Kommission und den Rat auf, unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten des Urban Audit Indikatoren für einen Leistungsvergleich der Nachhaltigkeit von Städten im Sinne der Leipzig-Charta festzulegen wie beispielsweise Pro-Kopf-Energieverbrauch, Anteil der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen oder Treibhausgasemissionen pro Kopf;

34.

unterstreicht die Schlüsselrolle, die Städte im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie spielen, und fordert daher eine ganzheitliche und gut koordinierte Strategie für die Entwicklung der Städte, die von allen staatlichen Ebenen und dem privaten Sektor unterstützt wird;

35.

fordert die Kommission auf, sich verstärkt mit dem Thema Zersiedlung (urban sprawl) zu befassen; fordert die Mitgliedstaaten auf — angesichts der Problematik von Landschaftszerschneidung und des anhaltenden Flächenverbrauchs durch städtisches Wachstum in den Mitgliedstaaten — wirksame Maßnahmen und Strategien zur Begrenzung des Flächenverbrauchs durchzusetzen;

36.

empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Vorrang der städtischen Innen- vor der Außenentwicklung zu betonen, d. h. den Schwerpunkt auf die Neu- und Umwidmung bestehender Bebauung — vor allem mit Hilfe eines nachhaltigen Flächenmanagements — zu legen, bevor neue Flächen bebaut werden;

37.

begrüßt die große Bedeutung, die die Leipzig-Charta der Vernetzung der Verkehrsträger beimisst; unterstreicht die Bedeutung eines integrierten und nachhaltigen Verkehrssystems sowie die wichtige Rolle, die eine verbesserte Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger insbesondere in größeren Städten spielen kann; fordert die Kommission auf, wirksamere Mechanismen zur Unterstützung lokaler Gebietskörperschaften bei der Entwicklung von Strategien für integrierte Verkehrsnetze insbesondere in Regionen mit Entwicklungsrückstand zu prüfen;

38.

ist der Meinung, dass es zum Zwecke einer wirksamen Reaktion auf die zunehmenden Anforderungen im Zusammenhang mit der hohen Lebensqualität in den Städten unverzichtbar ist, dass die Gebietskörperschaften rasch dafür sorgen, dass ihre technischen Ausrüstungen den europäischen Normen entsprechen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Zuleitung von Trinkwasser (beispielsweise durch die Verbesserung der Verteilung oder die Steigerung der Qualität des verteilten Wassers), die Abwasserentsorgung (zum Beispiel durch den Abbau von Netzen oder die Schaffung neuer Netze) und alle ähnlichen Einrichtungen unverzüglich an die neuen vorgeschriebenen Anforderungen anzupassen sind;

39.

stellt mit Bedauern fest, dass die Einkommensunterschiede besonders in Metropolregionen und Städten aber auch in ländlichen Gebieten zunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, verstärkt auf dieses Problem einzugehen und es bei der Programmplanung für die Vergabe von Strukturfondsmitteln stärker zu berücksichtigen;

40.

ist der Auffassung, dass Städte eine besondere Verantwortung bei der Erfüllung der gemeinschaftlichen Klimaschutzziele tragen, da sie in der einzigartigen Position sind, Lösungsmöglichkeiten als Beitrag zur Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen anbieten zu können; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, den Klimaschutz als Querschnittsziel in der Stadtentwicklung zu verankern;

41.

betont, dass Investitionen in umweltfreundliche Technologien, wie innovative Vorbeugungs-, Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen, langfristig bedeutende Möglichkeiten für die Wirtschaft bieten;

42.

stellt fest, dass städtische Gebiete verstärkt unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden, wenn fehlende Frischluftschneisen zusätzliche Aufheizung und erhöhte Schadstoffkonzentration bewirken;

43.

setzt sich dafür ein, die Anstrengungen zu verstärken, um Integration, soziale Kohäsion und territorialen Zusammenhalt zu verbessern, insbesondere durch die Überwindung städtebaulicher Mängel und eine Verbesserung der Umweltbedingungen sowie durch eine ausgewogene Entwicklungspolitik für den städtischen Raum, und zwar durch die Stabilisierung von Problemquartieren und die Schaffung attraktiver Angebote für Wohnen, Arbeiten und Freizeit;

44.

fordert eine bessere Integration benachteiligter Stadtviertel; ersucht die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten darum, Anzeichen für die Verwahrlosung bestimmter Gebiete zu ermitteln und sich intensiver darum zu bemühen, eine Politik der sozialen Integration umzusetzen, um Ungleichheiten zu verringern und soziale Ausgrenzung zu verhindern; betont die wichtige Rolle, die kleine und mittlere Unternehmen für die wirtschaftliche Entwicklung und die territoriale Wettbewerbsfähigkeit nicht nur in benachteiligten Stadtvierteln, sondern in allen städtischen Gebieten spielen;

45.

fordert die Kommission auf, im Rahmen künftiger Finanzierungsprogramme, einschließlich des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration, verstärkt Projekte zu unterstützen, die die Entwicklung und den Austausch von Erfahrungen in Bezug auf nachhaltiges städtisches Management, die Unterstützung energieeffizienter Verfahren und Technologien, die Lösung von städtischen Umweltproblemen sowie den Beitrag der Städte zur Bekämpfung des Klimawandels fördern;

46.

ist der Auffassung, dass eine Stärkung der städtischen Identität und eine aktive Bürgerschaft in Städten zur erfolgreichen Umsetzung der Leipzig-Charta beitragen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen „territorialen Dialog“ einzuleiten, um die Öffentlichkeit stärker an der Erarbeitung von Plänen zur Stadtsanierung und zur Entwicklung von städtischen Gebieten zu beteiligen;

47.

fordert die Mitgliedstaaten und ihre Regionen und Städte auf, stärker als bisher die Baukultur sowie die Verfügbarkeit menschenwürdigen Wohnraums zu erschwinglichen Preisen als entscheidende Faktoren für die soziale Integration und die städtische Lebensqualität bei der nachhaltigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen und dabei besonderes Augenmerk auf die Qualität des öffentlichen Raumes, insbesondere im Hinblick auf die Qualität der architektonischen Gestaltung, zu legen, um das Wohlbefinden der Bürger der Union zu gewährleisten;

48.

fordert den Rat und insbesondere den slowenischen und den französischen Ratsvorsitz auf, auf den vom deutschen und vom portugiesischen Ratsvorsitz erzielten Fortschritten im Bezug auf den territorialen Zusammenhalt aufzubauen und weiterhin Vorschläge für Initiativen in diesem Zusammenhang anzunehmen; vertritt — angesichts der Tatsache, dass bisher der Schwerpunkt auf die Städte, die Beziehungen zwischen Stadt und Land und die Raumplanung gelegt wurde — die Auffassung, dass künftige Initiativen die Bedürfnisse der territorial benachteiligten Regionen, wie Insel-, Berg-, Grenzgebiete sowie Gebiete in äußerster Randlage und wenig besiedelte Gebiete stärker in den Mittelpunkt stellen müssen;

49.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/101


Donnerstag, 21. Februar 2008
Timor-Leste

P6_TA(2008)0070

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Timor-Leste

2009/C 184 E/16

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Timor-Leste,

unter Hinweis auf den Bericht des Sondergesandten des UN-Generalsekretärs an den Sicherheitsrat (5432. Sitzung),

unter Hinweis auf den Bericht der Wahlbeobachtungsdelegation des Europäischen Parlaments, die sich unter Leitung von Ana Gomes vom 27. Juni bis 2. Juli 2007 in der Demokratischen Republik Timor-Leste aufhielt,

unter Hinweis auf die Erklärung des portugiesischen Vorsitzes vom 5. Juli 2007 im Namen der Europäischen Union zu den Parlamentswahlen in Timor-Leste,

unter Hinweis auf die Erklärung vom 11. Februar 2008, in der der UN-Sicherheitsrat den Angriff auf den Präsidenten von Timor-Leste, José Ramos-Horta, verurteilt,

unter Hinweis auf die Erklärung von Javier Solana, Hoher Vertreter der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, vom 11. Februar 2008, in der die Mordversuche in Timor-Leste verurteilt werden,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Entlassung von etwa 600 Soldaten in Timor-Leste im April 2006 als Reaktion auf ihre Beschwerden eine ernste Sicherheitskrise im Land heraufbeschworen hat, die durch eine bewaffnete Konfrontation zwischen den Streitkräften bzw. den Polizeikräften und den entlassenen Truppen gekennzeichnet war und in deren Verlauf die Polizeiarbeit unterbrochen wurde, Krawalle angezettelt und von Banden massenhaft Gewalttaten verübt wurden, bei denen Dutzende von Menschen getötet und viele weitere verwundet wurden und 150 000 Menschen aus ihren Häusern flohen, von denen die Hälfte immer noch in Flüchtlingslagern lebt,

B.

in der Erwägung, dass die Sicherheitskrise auch den Sturz der Regierung unter Premierminister Mari Alkatiri im Juni 2006 zur Folge hatte und zur Ernennung einer Übergangsregierung unter Führung von José Ramos Horta führte,

C.

in der Erwägung, dass der frühere Premierminister und Nobelpreisträger José Ramos Horta am 9. Mai 2007 zum Präsidenten von Timor-Leste gewählt wurde und der ehemalige Präsident Kay Rala Xanana Gusmão nach den Parlamentswahlen vom 30. Juni 2007 am 6. August 2007 Premierminister des Landes wurde, was die Hoffnung nährte, dass sich das Land endgültig stabilisieren würde und dass die demokratischen Institutionen gebührend geachtet würden,

D.

in der Erwägung, dass die politische Instabilität in Timor-Leste andauert, trotz der freien und friedlichen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen und eines stärkeren Engagements der internationalen Gemeinschaft unter Federführung der Vereinten Nationen, die auf die Appelle der Behörden von Timor-Leste reagierten,

E.

in der Erwägung, dass diese Instabilität zum Großteil darauf zurückzuführen ist, dass der Anführer der entlassenen Soldaten, Ex-Major Alfredo Reinado, der im Jahr 2006 aus dem Gefängnis ausbrach und seither flüchtig ist, den Rechtsstaat missachtete und gewaltbereite Jugendliche in der Hauptstadt zu Gewalttaten anstachelte,

F.

in der Erwägung, dass diese Rebellengruppen am 11. Februar 2008 den Präsidenten von Timor-Leste, José Ramos Horta, angeschossen und schwer verletzt haben, der sich in einem australischen Krankenhaus in kritischem Zustand befindet, und außerdem das Feuer auf den Premierminister Xanana Gusmão im Zuge separater, aber abgestimmter Angriffe gegen die Führung des Landes und die staatlichen Institutionen eröffneten,

G.

in der Erwägung, dass der vom Parlament des Landes ausgerufene Notstand noch in Kraft ist; in der Erwägung, dass die Regierung eine Verstärkung der 1600 Mann starken internationalen Friedenstruppe, die bereits in Timor-Leste stationiert ist, angefordert hat,

H.

in der Erwägung, dass diese gewalttätigen Angriffe gegen die staatlichen Institutionen und demokratisch gewählten Spitzenpolitiker von Timor-Leste eine Spätfolge der Krise vom April 2006 sind und deutlich machen, dass trotz der Bemühungen der nationalen Behörden, der Integrierten Mission der Vereinten Nationen in Timor-Leste (UNMIT) und der internationalen Truppen die nationale Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit in Timor-Leste immer noch nicht reibungslos funktionieren,

I.

in der Erwägung, dass glaubwürdige Beobachter darauf hingewiesen haben, dass die internationalen UN-Polizeikräfte oder andere internationale Truppen nicht rasch und angemessen auf die Angriffe vom 11. Februar 2008 reagiert haben, mit Ausnahme der wirksamen Intervention der republikanischen Nationalgarde Portugals, nachdem sie zum Handeln aufgefordert wurde,

J.

in der Erwägung, dass die Angriffe verübt wurden, nachdem Präsident Ramos Horta persönlich versucht hatte, eine Verhandlungslösung mit den Rebellen zu finden; in der Erwägung, dass die genaue Abfolge der Ereignisse immer noch unklar ist und dass die Rolle der nationalen und internationalen Sicherheitskräfte viele Fragen offen lässt,

K.

in der Erwägung, dass die Wirtschaft von Timor-Leste trotz der Öleinnahmen des Landes schwach ist und dass 40 % der Bevölkerung des Landes und 60 % der unter 18-Jährigen unterhalb der Armutsgrenze leben, dass die Arbeitslosigkeit mit etwa 80 % extrem hoch ist und auch die Analphabetenrate hoch ist, weshalb die sozialen Bedingungen instabil sind und es immer wahrscheinlicher wird, dass Unruhen ausbrechen,

L.

in der Erwägung, dass sowohl die Europäische Union als auch die Vereinten Nationen sich öffentlich verpflichtet haben, die Unabhängigkeit, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Timor-Leste zu unterstützen, was die Konsolidierung der staatlichen Institutionen, eine verantwortungsvolle Staatsführung, die ordnungsgemäße Verwendung staatlicher Mittel zur Bekämpfung der Armut und Arbeitslosigkeit und zur Förderung von Entwicklung und sozialer Gerechtigkeit sowie ein beispielhaftes Verhalten seitens der Nachbarländer von Timor-Leste erfordert,

M.

in der Erwägung, dass Timor-Leste Vollmitglied der AKP-Staatengruppe ist und die Europäischen Union deshalb eine besondere Verantwortung trägt, zur Konsolidierung demokratischer Spielregeln beizutragen, indem sie seine Institutionen bei den umfassenden Bemühungen für den erforderlichen Kapazitätsaufbau unterstützt,

N.

in der Erwägung, dass den unveräußerlichen souveränen Rechten des Volks von Timor-Leste, insbesondere dem Recht auf Nutzung der natürlichen Ressourcen, Rechnung getragen werden muss,

1.

verurteilt aufs Schärfste die versuchte Ermordung von Präsident Ramos Horta und wünscht ihm vollständige Genesung und eine rasche Rückkehr ins Amt;

2.

verurteilt aufs Schärfste den gleichzeitig erfolgten Angriff auf Premierminister Xanana Gusmão, der zum Glück unverletzt entkam, und hofft, dass die Regierung es zusammen mit dem amtierenden Präsidenten der Republik und dem Parlament von Timor-Leste schafft, diese schwerwiegenden Bedrohungen für die Stabilität des Landes zu überwinden und zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung von Recht und Ordnung und das normale Funktionieren demokratischer Institutionen gemäß der Verfassung zu gewährleisten;

3.

fordert alle Parteien in Timor-Leste eindringlich auf, auf Gewalt zu verzichten, in einen Dialog einzutreten und sich am demokratischen Prozess innerhalb des Rechts- und Verfassungsrahmens zu beteiligen und so zur Rückkehr zu sozialer und politischer Stabilität beizutragen;

4.

äußert seine Sorge angesichts der Tatsache, dass die Behörden von Timor-Leste, UNMIT und die internationalen Sicherheitskräfte in dem Bemühen, die nationale Aussöhnung zu fördern, eine zweideutige Haltung gegenüber denjenigen, die dafür zu Rechenschaft gezogen werden müssen, an den Tag gelegt haben, indem sie den Eindruck vermittelten, diese könnten womöglich straffrei ausgehen, was eine Missachtung der Rechtsstaatlichkeit darstellt;

5.

verurteilt alle, die in Timor-Leste die instabile Lage nach den Angriffen vom 11. Februar 2008 auszunutzen versuchen, und fordert alle Seiten eindringlich auf, die politischen Einrichtungen, die aus den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Jahr 2007 hervorgegangen sind, zu respektieren und umfassend mit ihnen zusammenzuarbeiten;

6.

fordert eine gründliche Untersuchung innerhalb des Verfassungs- und Rechtsrahmens der von Timor-Leste, mit Hilfe internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung, durch die jedes Detail des versuchten Staatsstreichs und das Versagen des Sicherheitssystems dieses Landes in Bezug auf eine Anklage der Täter geklärt wird; begrüßt die Einleitung einer gemeinsamen Untersuchung der Angriffe durch die UN und die Polizeikräfte von Timor-Leste;

7.

fordert die wichtigsten politischen Kräfte in Timor-Leste, d. h. sowohl diejenigen, die an der Macht sind, als auch diejenigen in der Opposition auf, sich parteiübergreifend darum zu bemühen, dass eine nationale Einigung über wesentliche Fragen des Funktionierens staatlicher Stellen zustande kommt, beispielsweise was die Rolle der Streitkräfte und der Polizei und die Stärkung des Justizwesens betrifft; bietet den im Parlament von Timor-Leste vertretenen Parteien hierbei die Unterstützung des Europäischen Parlaments an;

8.

erinnert daran, dass die Rolle der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der Vereinten Nationen und ihres Sicherheitsrats, für den Prozess der Konsolidierung des Staates Timor-Leste, für seine Unabhängigkeit und Souveränität sowie zur Stärkung der Demokratie in dieser jungen Nation von überragender Bedeutung ist;

9.

hält es für wichtig, dass die an Timor-Leste angrenzenden Länder stabile gesellschaftliche Verhältnisse und konsolidierte demokratische Institutionen im Land respektieren und unterstützen; erkennt an, dass Indonesien seit der Anerkennung der Unabhängigkeit von Timor-Leste und der Beschlüsse Australiens und anderer, dem Land Hilfe zu leisten, eine positive Einstellung bewiesen hat;

10.

fordert den Rat und die Kommission auf, die Behörden von Timor-Leste und die UNMIT dringend aufzufordern, alle paramilitärischen Gruppen, bewaffneten Banden und bewaffneten Zivilisten zu verbieten, aufzulösen und zu entwaffnen, und bei allen offiziellen Treffen mit der UN und der Regierung von Timor-Leste — auf höchster Ebene — die Befürchtungen der Europäer zum Ausdruck zu bringen, was die Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit betrifft;

11.

fordert die internationalen Institutionen auf, umfangreichere Mittel bereitzustellen, um die notwendige Reform des fragilen und politisierten Sicherheitssektors von Timor-Leste zu unterstützen, da dieser für einen uneingeschränkt funktionierenden demokratischen und sicheren Staat von wesentlicher Bedeutung ist, und zwar im Rahmen eines umfassenden Konsultationsprozesses und eines systematischen und umfassenden Ansatzes, wie in der Resolution 1704(2006) des UN-Sicherheitsrats und den darauf folgenden UN-Berichten empfohlen; fordert die Regierung von Timor-Leste auf, dieser Aufgabe hohe Priorität einzuräumen; fordert sie auf, auf die Sachkenntnis der UN-Abteilung Unterstützung des Sicherheitssektors zurückzugreifen, um nationale Konsultationen über die Reform des Sicherheitssektors durchzuführen; fordert den Rat, die Kommission und andere internationale Geberländer auf, einen Mechanismus zur besseren Koordinierung der Hilfe für den Sicherheitssektor einzurichten; fordert die UNMIT auf, die Abteilung Unterstützung des Sicherheitssektors personell und finanziell so auszustatten, dass sie beim Konsultationsprozess und bei der umfassenden Revision Hilfestellung leisten kann;

12.

empfiehlt, dass die Urteile und Anordnungen der Gerichte von den Behörden in Timor-Leste unverzüglich respektiert und umfassend durchgesetzt werden, erforderlichenfalls mit Hilfe der internationalen Truppen im Lande;

13.

fordert die staatlichen Institutionen von Timor-Leste und die UNMIT auf, der Rechtsstaatlichkeit Geltung zu verschaffen, die Straffreiheit bei Verbrechen zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass die internationalen Menschenrechtsstandards von allen in Timor-Leste eingehalten werden, besonders von der Polizei und den Streitkräften;

14.

bekräftigt erneut, dass Timor-Leste politische, technische und finanzielle Unterstützung beim Aufbau der Infrastruktur und der Verwaltungsstrukturen braucht, die wesentlich sind, wenn die Umsetzung seines Entwicklungsplans wieder aufgenommen werden soll, und dass die Wirtschaft des Landes angekurbelt werden muss und Arbeitsplätze geschaffen werden müssen; fordert die fortgesetzte Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft zur Bekämpfung der Armut in Timor-Leste und als Hilfestellung beim Wiederaufbau der physischen und administrativen Strukturen, die für seine wirtschaftliche Entwicklung notwendig sind;

15.

fordert die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Nachbarstaaten und die ASEAN-Länder auf, die für die Konsolidierung der Demokratie und einer demokratischen Kultur in Timor-Leste erforderliche Unterstützung aufzustocken, mit Schwerpunkt auf einem Mehrparteiensystem, Meinungsfreiheit und Aufbau von Institutionen — Parlament, Regierung, Rechtswesen, Sicherheits-, Verteidigungs- und Vollzugskräfte —, und Hilfestellung bei der dringend benötigten Ausweitung der Medienberichterstattung auf das gesamte Land sowie zur Stärkung der Bildungs- und Gesundheitsnetzwerke und der Infrastrukturen für Wohnungsbau, Abwasser und Wasserversorgung zu leisten;

16.

fordert die Kommission auf, die Einrichtung einer voll funktionsfähigen Delegation in Dili zu beschleunigen und zum Abschluss zu bringen;

17.

empfiehlt die Entsendung einer Ad-hoc-Delegation des Parlaments nach Timor-Leste zur Bewertung der politischen Situation, als Ausdruck der Solidarität mit den demokratischen Kräften und Institutionen und als neuerliches Angebot des EP, dem nationalen Parlament Hilfe für ein demokratisches Funktionieren zu leisten;

18.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Timor-Leste, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen der AKP-Staaten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen von Australien und Indonesien, dem Generalsekretär und dem Sekretariat von ASEAN, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für von Timor-Leste sowie dem UN-Sicherheitsrat zu übermitteln.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/104


Donnerstag, 21. Februar 2008
Belarus

P6_TA(2008)0071

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Belarus

2009/C 184 E/17

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus, insbesondere seine Entschließung vom 6. April 2006 zur Lage in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. März 2006 (1),

unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission vom 21. November 2006, in der sie die Bereitschaft der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht hat, ihre Beziehungen zu Belarus und seiner Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern,

unter Hinweis auf seinen Sacharow-Preis für geistige Freiheit, der am 14. Dezember 2004 dem belarussischen Journalistenverband und am 13. Dezember 2006 Aleksander Milinkewitsch verliehen wurde,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass es wiederholt die fehlgeschlagenen Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen in Belarus verurteilt hat,

B.

in der Erwägung, dass es den Rat und die Kommission aufgefordert hat, Vorschläge zu unterbreiten, um die Regierung Lukaschenko in internationalen Organisationen weiter unter Druck zu setzen, und forderte, dass ein umfassendes Paket von konkreten und gezielten „klugen“ Sanktionen — die die für die Unterdrückung Verantwortlichen gezielt treffen, ohne den Bürgern von Belarus weiteres Leid zuzufügen — vorgelegt wird,

C.

in der Erwägung, dass es insbesondere die Tatsache verurteilt, dass die Demokratie auf lokaler Ebene, die der Eckpfeiler einer demokratischen Staatsführung und Ausdruck des Willens der Bürger ist, ihre wirklichen Hoffnungen und Erwartungen erfüllt zu sehen, in Belarus missachtet und vernachlässigt wird,

D.

in der Erwägung, dass durch den anhaltenden politischen und administrativen Druck auf Nichtregierungsorganisationen in Belarus deren Existenz gefährdet und ihre Unabhängigkeit untergraben wird,

E.

in der Erwägung, dass es im Januar eine Reihe von Unternehmerprotesten in Minsk gab und die Anführer dieser Demonstrationen festgenommen und oft misshandelt wurden,

F.

in der Erwägung, dass in jüngster Zeit positive Entwicklungen im Hinblick auf die Einrichtung der Delegation der Europäischen Kommission in Minsk zu verzeichnen waren,

1.

bedauert zutiefst, dass sich die Lage in Belarus in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit nicht verbessert; weist darauf hin, dass die weiterhin stattfindenden willkürlichen Festnahmen von Mitgliedern der Zivilgesellschaft und Oppositionellen, insbesondere die zeitweilige Festhaltung von Aleksander Milinkewitsch sowie der Druck auf die unabhängigen Medien den jüngsten Aussagen der belarussischen Regierung widersprechen, die ihren Wunsch nach einer Verbesserung der Beziehungen zur Europäischen Union zum Ausdruck brachte;

2.

bedauert die Tatsache, dass der Journalist Aliaksandr Sdwischkow zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, hält dies für eine ungerecht harte Strafe und fordert die belarussische Regierung auf, die Entscheidung nochmals zu überprüfen;

3.

nimmt zur Kenntnis, dass vor kurzem mehrere demokratische Oppositionelle, darunter auch die Anführer der Jugendorganisation der Belarussischen Volksfront und der Malady Front (Junge Front), freigelassen wurden, verurteilt gleichzeitig jedoch die Inhaftierung dieser Aktivisten, die 15 Tage in Haft gehalten und von der Universität verwiesen wurden, nachdem sie am 16. Januar 2008 in Minsk an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten, um den Tag der Solidarität mit den inhaftierten Oppositionellen von Belarus und den Angehörigen verschwundener prominenter Belarussen zu begehen;

4.

fordert die Staatsorgane von Belarus nachdrücklich auf, den noch verbliebenen politischen Gefangenen, Aleksandr Kosulin, unverzüglich und bedingungslos freizulassen und Einschüchterung, Belästigung, gezielte Festnahmen und politisch motivierte Verfolgungen von Anhängern der demokratischen Opposition und der Zivilgesellschaft in Belarus zu unterlassen;

5.

begrüßt die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Übereinkommen zur Einrichtung der Delegation der Europäischen Kommission in Minsk als positiven Schritt auf dem Wege zur Erneuerung des Dialogs mit der Europäischen Union; ermutigt die Kommission, aus der Einrichtung der Delegation größtmöglichen Nutzen zu ziehen;

6.

erinnert daran, dass die Europäische Union am 21. November 2006 ihre Bereitschaft erklärt hat, ihre Beziehungen zu Belarus und dessen Bevölkerung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu erneuern, sobald die belarussische Regierung ihren Respekt für die demokratischen Werte und die Grundrechte des belarussischen Volkes unter Beweis stellt;

7.

unterstreicht, dass Belarus, um einen substanziellen Dialog mit der Europäischen Union aufzunehmen, die restlichen Bedingungen erfüllen muss, die in dem „Non-Paper“ zum Thema „Was die EU Belarus bringen könnte“ festgelegt wurden, darunter die Freilassung aller politischen Gefangenen, die Abschaffung der Todesstrafe, freie Medien und die freie Meinungsäußerung, die Unabhängigkeit der Justiz und die Achtung demokratischer Werte sowie der Grundrechte des belarussischen Volkes;

8.

verurteilt die Tatsache, dass Belarus das letzte Land in Europa ist, das noch immer die Todesstrafe vollstreckt, was im Widerspruch zu den europäischen Werten steht;

9.

fordert die belarussischen Staatsorgane nachdrücklich auf, den Erlass Nr. 70 vom 8. Februar 2008 aufzuheben, dessen Bestimmungen das Recht der belarussischen Bürger auf Bildung missachten, indem sie Hindernisse für den Zugang zu Hochschuleinrichtungen errichten;

10.

fordert die Regierung von Belarus nachdrücklich auf, bei der Durchführung der bevorstehenden Parlamentswahlen, die für den 28. September 2008 geplant sind, OSZE-Standards anzuwenden; fordert die Regierung auf, den Vertretern der demokratischen Opposition Zugang zu den Wahlkommissionen in den Bezirken zu gewähren, die Registrierung aller Parlamentskandidaten und ihrer Beobachter zuzulassen und keine Hindernisse für eine umfassende und vollständige internationale Wahlbeobachtungsmission zu errichten;

11.

fordert den Rat und die Kommission auf, weitere Schritte im Hinblick auf die Erleichterung und Liberalisierung der Visaverfahren für belarussische Bürger zu unternehmen, da nur ein solches Vorgehen dazu beitragen kann, das Hauptziel der EU-Politik gegenüber Belarus zu erreichen, das darin besteht, die Kontakte zwischen den Völkern zu erleichtern und zu intensivieren und das Land zu demokratisieren; fordert in diesem Zusammenhang mit Nachdruck, die Möglichkeit eines Verzichts auf die Visagebühren für belarussische Bürger für deren Einreise in den Schengen-Raum zu erwägen, da nur so eine zunehmende Isolierung von Belarus und seiner Bürger verhindert werden kann;

12.

fordert die Mitgliedstaaten im Schengen-Raum auf, alle verfügbaren Instrumente (nationale Visagebühren) zu nutzen, um die Bewegungsfreiheit belarussischer Bürger innerhalb jedes Mitgliedstaates zu erleichtern;

13.

fordert den Rat und die Kommission sowie die gesamte internationale Gemeinschaft auf, der Zivilgesellschaft in Belarus verstärkt Unterstützung zukommen zu lassen und insbesondere die Finanzhilfe für die unabhängigen Medien, für Nichtregierungsorganisationen und die im Ausland studierenden belarussischen Studenten zu erhöhen; begrüßt die finanzielle Unterstützung, die die Kommission der Europäischen Humanistischen Universität in Vilnius (Litauen) gewährt; fordert den Rat und die Kommission auf, eine finanzielle Unterstützung des bestehenden Projekts zur Gründung des unabhängigen belarussischen Fernsehsenders BELSAT ins Auge zu fassen;

14.

bekundet seine Solidarität mit der vereinigten demokratischen Opposition von Belarus und dem Anführer der demokratischen Bewegung, Aleksander Milinkewitsch, sowie allen belarussischen Bürgern, die sich für ein unabhängiges, offenes und demokratisches Belarus auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit einsetzen; ermutigt die Anführer der Opposition, bei den bevorstehenden Parlamentswahlen Einigkeit und Entschlossenheit unter Beweis zu stellen;

15.

bedauert die Entscheidung der Staatsorgane von Belarus, die Mitgliedern des Europäischen Parlaments und nationalen Parlamentariern in den letzten zwei Jahren wiederholt Einreisevisa verweigert haben; fordert die Behörden von Belarus auf, der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Belarus keine weiteren Hindernisse in den Weg zu stellen, damit sie das Land besuchen und in Belarus Erfahrungen und Beobachtungen aus erster Hand sammeln kann;

16.

verurteilt die Restriktionen, die die belarussischen Staatsorgane gegen ausländische Geistliche verhängt haben, indem sie ihre Einreise in das Land zur Unterstützung religiöser Organisationen beschränkten, und fordert die belarussischen Behörden auf, diese Restriktionen aufzuheben;

17.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates sowie den belarussischen Staatsorganen zu übermitteln.


(1)  ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 304.


6.8.2009   

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CE 184/106


Donnerstag, 21. Februar 2008
Nord-Kivu (Demokratische Republik Kongo)

P6_TA(2008)0072

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu Nord-Kivu

2009/C 184 E/18

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo und zu Vergewaltigung als Kriegsverbrechen (1) sowie seine früheren Entschließungen zu Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK),

unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 22. November 2007 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Osten des Landes, und den Auswirkungen auf die Region,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zu der Vorgehensweise der Europäischen Union in Situationen der Fragilität in Entwicklungsländern (2),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Überlegungen zur Vorgehensweise der Europäischen Union in Situationen der Fragilität — Engagement für nachhaltige Entwicklung, Stabilität und Frieden in schwierigen Kontexten“ (KOM(2007)0643) und des dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)1417),

unter Hinweis auf die Resolution 60/1 der UN-Generalversammlung vom 24. Oktober 2005 zu den Ergebnissen des Weltgipfels von 2005, insbesondere deren Ziffern 138 bis 140 betreffend die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der Konflikt in der DRK seit 1998 5,4 Millionen Menschenleben gefordert hat und weiterhin — direkt und indirekt — tagtäglich für den Tod von 1 500 Menschen verantwortlich ist,

B.

in der Erwägung, dass die Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee, den Rebellen des gestürzten Generals Laurent Nkunda und den Kämpfern der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR, auch Interhamwes genannt) seit vielen Monaten für unvorstellbare Leiden der Zivilbevölkerung in der Region Nord-Kivu verantwortlich sind,

C.

in der Erwägung, dass in den vergangenen 18 Monaten im Osten der DRK sowohl von den Truppen der Rebellen von Laurent Nkunda als auch von den Kämpfern der FDLR und der kongolesischen Armee selbst Massaker, Vergewaltigungen von Mädchen, Müttern und Großmüttern, Zwangsrekrutierungen von Zivilisten und Kindersoldaten sowie zahlreiche weitere Gewalttaten und schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte verübt wurden,

D.

unter Hinweis darauf, dass das Mandat der UN-Mission in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) in Kapitel VII der Charta der UNO einzuordnen ist, was es der Mission erlaubt, alle notwendigen Mittel anzuwenden, um jegliche den politischen Prozess gefährdende Gewaltanwendung von Seiten bewaffneter ausländischer oder kongolesischer Truppen, vor allem der Ex-FAR und der Interhamwes, zu verhindern und den Schutz der durch physische Gewalt unmittelbar bedrohten Zivilisten sicherzustellen,

E.

in der Erwägung, dass der Vertreter des UN-Generalsekretärs in der DRK am 25. Januar 2008 zum Einen die Entsendung von Beobachtern angekündigt hat, die den Waffenstillstand in allen bis zu diesem Zeitpunkt von den bewaffneten Gruppen besetzten Gebieten überwachen sollen, zum Anderen eine militärische und zivile Verstärkung des Büros der MONUC in Goma,

F.

in Erwägung der Zusagen einer progressiven Demobilisierung und der Vereinbarung eines Waffenstillstands vom 23. Januar 2008 im Anschluss an die Konferenz von Goma für Frieden, Sicherheit und Entwicklung, was einen Waffenstillstand zwischen allen Konfliktparteien, die Entwaffnung aller Nichtregierungstruppen, die Rückkehr und Wiederansiedlung aller Vertriebenen aus dem Osten der DRK und die Schaffung eines befristeten Mechanismus zur Überwachung des Waffenstillstands einschließt,

G.

in der Erwägung, dass die praktischen Einzelheiten dieser Demobilisierung im Rahmen der Gemischten Technischen Kommission für Frieden und Sicherheit unter dem gemeinsamen Vorsitz der Regierung der DRK und der internationalen Vermittler dieser Vereinbarung noch präzisiert werden müssen,

H.

in der Erwägung, dass die FDLR, deren Kämpfer in der Region Zuflucht gefunden hatten, in die Kämpfe verwickelt sind,

I.

in der Erwägung, dass die kongolesische Armee nicht über die notwendigen personellen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um ihre Aufgaben in Nord-Kivu zu erfüllen, was der Hauptgrund dafür ist, dass sie eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellt, statt sich in den Dienst der Bevölkerung und des Friedens zu stellen,

J.

in der Erwägung, dass eine politische Regelung der Krise in Nord-Kivu unerlässlich ist, um Frieden und Demokratie zu festigen sowie Stabilität und Entwicklung im Hinblick auf das Wohlergehen aller Völker in der Region der Großen Seen zu fördern,

K.

in der Erwägung, dass am 3. September 2007 in Kinshasa ein Treffen der Außenminister der DRK, Mbusa Nyamwisi, und Ruandas, Charles Murigande, im Rahmen der Bemühungen zur Regelung des Konflikts in Nord-Kivu stattfand,

L.

in der Erwägung, dass vom 28. bis 30. Januar 2008 in Beni unter gemeinsamem Vorsitz der Verteidigungsminister der DRK, Chikez Diemu, und Ugandas, Crispus Kijonga, eine Sitzung stattfand,

M.

in der Erwägung, dass der Konflikt in der DRK seit Ende 2006 auch zur Vertreibung von fast 400 000 Menschen geführt hat und dass sich in der Provinz Nord-Kivu derzeit insgesamt 800 000 Vertriebene aufhalten,

N.

in der Erwägung, dass der seit drei Jahren andauernde Bürgerkrieg geprägt ist durch die systematische Plünderung der Reichtümer des Landes durch die Verbündeten und die Gegner der kongolesischen Regierung,

O.

in der Erwägung, dass eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitswesens und eine Verringerung der Sterblichkeitsrate in der DRK im Allgemeinen und in Nord-Kivu im Besonderen ein jahrelanges nachhaltiges Engagement und umfangreiche Finanzinvestitionen sowohl seitens der kongolesischen Regierung als auch seitens der internationalen Gemeinschaft erfordern werden,

P.

in der Erwägung, dass am 3. Februar 2008 ein Erdbeben der Stärke 6 auf der Richter-Skala die Region der Großen Seen erschüttert hat, insbesondere die Städte Bukavu und Goma sowie deren von den Konflikten bereits stark in Mitleidenschaft gezogene Umgebung, wobei Tote und Verletzte sowie erhebliche materielle Schäden verzeichnet wurden,

Q.

in der Erwägung, dass mehrere humanitäre Organisationen im Anschluss an die Feindseligkeiten Ende 2007 gezwungen waren, ihre Tätigkeit einzustellen, während die Gesundheitszentren nicht mehr versorgt werden oder sogar vom Pflegepersonal verlassen wurden,

R.

in der Erwägung, dass die Organisation Ärzte ohne Grenzen feststellt, dass die lokale Bevölkerung und die Vertriebenen in Nord-Kivu immer schwächer werden und dass die Fortsetzung der Kämpfe den Zugang der humanitären Helfer zu bestimmten Gebieten verhindert, die aber dringend Nahrungsmittel- und medizinische Hilfe benötigen,

S.

in der Erwägung, dass die Unterernährung derzeit eine weitere Form der extremen Gefährdung der Bevölkerung in Nord-Kivu darstellt und dass die Daten der medizinischen Hilfsprogramme von Ärzte ohne Grenzen alarmierende Hinweise auf das Ausmaß der Unterernährung in Nord-Kivu enthalten und Befürchtungen für die Familien wecken, die die Hilfe nicht erreichen kann,

1.

ist zutiefst empört über die seit viel zu vielen Jahren in Nord-Kivu verübten Massaker und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und fordert alle zuständigen nationalen und internationalen Instanzen auf, die dafür Verantwortlichen unterschiedslos systematisch zu verfolgen und zu richten; fordert den UN-Sicherheitsrat auf, dringend alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um wirklich alle daran zu hindern, sich erneut gegen die Zivilbevölkerung in Nord-Kivu zu wenden;

2.

stellt fest, dass die MONUC trotz ihres weit gefassten Mandats nicht über ausreichende Mittel verfügt, um diese Massaker, Vergewaltigungen, Plünderungen, Zwangsrekrutierungen von Zivilpersonen und Kindersoldaten oder die zahlreichen sonstigen Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und fordert den Rat und die Kommission daher auf, sicherzustellen, dass die jüngste Verstärkung der MONUC zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit für die Bevölkerung in Nord-Kivu führt, und, falls dies nicht der Fall sein sollte, gegenüber dem UN-Sicherheitsrat dringend dafür zu plädieren, dass die MONUC in die Lage versetzt wird, ihre Aufgabe zu erfüllen, beginnend mit dem wirksamen und dauerhaften Schutz der Zivilbevölkerung in der Region;

3.

fordert in Bezug auf sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen, die als Kriegswaffe genutzt wird, Nulltoleranz und verlangt die Verhängung schwerer Strafen gegen die für solche Verbrechen Verantwortlichen; verweist auf die Bedeutung des Zugangs zu Leistungen auf dem Gebiet der reproduktiven Gesundheitsfürsorge in Konfliktsituationen und Flüchtlingslagern;

4.

begrüßt in Anbetracht der Tatsache, dass der Konflikt im Osten der DRK politisch gelöst werden muss, die Abhaltung der Friedenskonferenz von Goma; betont jedoch ungeachtet der signifikanten Abwesenheit von Vertretern der Interhamwes (FDLR) die Fragilität der Demobilisierungszusagen und der Waffenstillstandsvereinbarung vom 23. Januar 2008 zum Abschluss dieser Konferenz und ermutigt daher weiterhin alle Akteure in diesem Konflikt, sich unablässig um Frieden zu bemühen sowie Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht einzustellen, alle Angriffe auf Zivilisten aufzugeben und humanitären Organisationen die Unterstützung der Zivilbevölkerung zu gestatten;

5.

weist darauf hin, dass die praktischen Einzelheiten dieser Demobilisierung noch im Rahmen der Gemischten Technischen Kommission für Frieden und Sicherheit unter gemeinsamem Vorsitz der Regierung der DRK und der internationalen Vermittler dieser Vereinbarung präzisiert werden müssen, und fordert daher, dass diese Kommission möglichst rasch eingesetzt wird, um die Fragen in Zusammenhang mit der Demobilisierung abschließend zu klären;

6.

begrüßt das Treffen der Außenminister der DRK und Ruandas vom September 2007 und fordert die Regierung von Ruanda auf, sich konkret an den verschiedenen Versuchen einer Konfliktlösung in Nord-Kivu zu beteiligen, vor allem was strafrechtliche Verfolgungen, Entwaffnung, Demobilisierung und Rückführung der sich in Nord-Kivu aufhaltenden Interhamwes angeht;

7.

fordert den Rat und die Kommission auf, Soforthilfemittel freizugeben, da die humanitäre Lage, mit der sich die Bevölkerung in Nord-Kivu konfrontiert sieht, nicht nur wegen der anhaltenden Konflikte in ihrer Region, sondern auch wegen des Erdbebens vom 3. Februar 2008 äußerst gravierend ist, und darüber zu wachen, dass die humanitären Helfer ihre Aufgabe unter bestmöglichen Bedingungen erfüllen können;

8.

fordert den Rat und die Kommission auf, unverzüglich umfangreiche medizinische Hilfsprogramme für die Zivilbevölkerung im Osten der DRK im Hinblick auf die Deckung des unmittelbaren Bedarfs sowie mit Blick auf den erforderlichen Wiederaufbau umzusetzen;

9.

fordert die effektive Verankerung von Kontrollmechanismen wie dem Kimberley-Prozess bezüglich staatlicher Herkunftszertifikate für in der Europäischen Union in Verkehr gebrachte Importe von Bodenschätzen;

10.

fordert den Rat sowie alle Mitgliedstaaten auf, der Bevölkerung im Osten der DRK spezifische Hilfe zu leisten;

11.

fordert die für März 2008 geplante Mission der Europäischen Union in Nord-Kivu auf, ihm Bericht zu erstatten;

12.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Institutionen der Afrikanischen Union, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem UN-Sicherheitsrat, dem UN-Menschenrechtsrat, dem Präsidenten sowie dem Parlament und der Regierung der Demokratischen Republik Kongo und dem Präsidenten sowie dem Parlament und der Regierung der Republik Ruanda zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0022.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0540.


MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäisches Parlament

Dienstag, 19. Februar 2008

6.8.2009   

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CE 184/110


Dienstag, 19. Februar 2008
Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Claudio Fava

P6_TA(2008)0047

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Claudio Fava (2007/2155(IMM))

2009/C 184 E/19

Das Europäische Parlament,

befasst mit einem von Claudio Fava am 29. Mai 2007 übermittelten und am 6. Juni 2007 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Schutz seiner Immunität im Zusammenhang mit dem beim Zivilgericht von Marsala gegen ihn anhängigen Zivilverfahren,

nach Anhörung von Claudio Fava gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

gestützt auf die Artikel 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964 und vom 10. Juli 1986 (1),

gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0007/2008),

1.

beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Claudio Fava zu schützen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich den zuständigen Behörden der italienischen Republik zu übermitteln.


(1)  Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier, Slg. 1964, S. 419, und Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere, Slg. 1986, S. 2391.


6.8.2009   

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CE 184/111


Dienstag, 19. Februar 2008
Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Witold Tomczak

P6_TA(2008)0048

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 über den Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Witold Tomczak (2007/2130(IMM))

2009/C 184 E/20

Das Europäische Parlament,

befasst mit einem von Witold Tomczak am 21. Mai 2007 übermittelten und am 24. Mai 2007 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Schutz seiner Immunität im Zusammenhang mit dem beim Bezirksgericht in Ostrów Wielkopolski, Polen, gegen ihn anhängigen Strafverfahren,

nach Anhörung von Witold Tomczak am 4. Oktober 2007 gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

gestützt auf die Artikel 8, 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 sowie auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964 und vom 10. Juli 1986 (1),

in Kenntnis des Artikels 105 der polnischen Verfassung,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0008/2008),

A.

in der Erwägung, dass Witold Tomczak am 21. September 1997 und am 23. September 2001 in den Sejm (das Unterhaus des polnischen Parlaments) gewählt wurde; in der Erwägung, dass er nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 16. April 2003 Beobachter wurde; in der Erwägung, dass er vom 1. Mai 2004 bis zum 19. Juli 2004 Mitglied des Europäischen Parlaments war; in der Erwägung, dass er am 13. Juni 2004 ins Europäische Parlament gewählt wurde und dass seine Amtszeit im polnischen Parlament am 16. Juni 2004 ablief,

B.

in der Erwägung, dass Witold Tomczak beschuldigt wird, am 26. Juni 1999 in Ostrów Wielkopolski unter Verstoß gegen Artikel 226 Absatz 1 des polnischen Strafgesetzbuchs zwei Polizeibeamte bei der Ausübung ihrer Amtspflichten beleidigt zu haben; in der Erwägung, dass das Bezirksgericht in Ostrów Wielkopolski am 10. Januar 2005 nach mehrfachem Nichterscheinen Witold Tomczaks zu den Verhandlungen beschlossen hat, gemäß Artikel 377 Absatz 3 der polnischen Strafprozessordnung das Verfahren in Abwesenheit fortzusetzen,

C.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 des polnischen Gesetzes vom 23. Januar 2004 zu den Wahlen zum Europäischen Parlament bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in der Republik Polen wahlberechtigt ist, wer nicht wegen einer vorsätzlich verübten Straftat verurteilt und gegen den keine förmliche Anklage erhoben worden ist; in der Erwägung, dass nach Artikel 142 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes gilt, dass der Verlust des Sitzes eines Mitglieds des Europäischen Parlaments eine Folge des Verlusts des passiven Wahlrechts ist; in der Erwägung, dass es im polnischen Gesetz vom 12. April 2001 zu den Wahlen zum Sejm und zum Senat der Republik Polen (d. h. zum polnischen Parlament) keine Bestimmungen dieser Art gibt,

D.

in der Erwägung, dass Witold Tomczak das Parlament zu einem früheren Zeitpunkt (am 29. April 2005) ersucht hatte, seine Immunität wegen dieses Strafverfahrens zu schützen; in der Erwägung, dass das Parlament am 4. April 2006 im Plenum beschloss, die Immunität von Witold Tomczak nicht zu schützen, obwohl Witold Tomczak vor der Plenarsitzung ein Schreiben übermittelt hatte, in dem er seinem Wunsch Ausdruck gab, seinen früheren Antrag auf Schutz seiner Immunität zurückzuziehen,

E.

in der Erwägung, dass Witold Tomczak behauptet, der vorsitzende Richter in dem Verfahren sei nicht objektiv und die Möglichkeit, ein Verfahren in Abwesenheit durchzuführen, verstoße gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung,

F.

in der Erwägung, dass Witold Tomczak sich darüber beschwert, dass das Bezirksgericht ihm keinen Zugang zu den Verfahrensakten gewähre und dass das Strafverfahren gegen ihn tendenziös sei, weil er versucht habe, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der örtlichen Polizei und des örtlichen Staatsanwaltes in Frage zu stellen,

G.

in der Erwägung, dass Witold Tomczak auf der Grundlage der vorliegenden Informationen im Hinblick auf keine der dem Präsidenten des Europäischen Parlaments zur Kenntnis gebrachten Forderungen durch die parlamentarische Immunität geschützt ist,

1.

beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Witold Tomczak nicht zu schützen.


(1)  Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier, Slg. 1964, S. 419, und Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere, Slg. 1986, S. 2391.


Europäisches Parlament

Dienstag, 19. Februar 2008

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CE 184/113


Dienstag, 19. Februar 2008
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Israel anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens ***

P6_TA(2008)0036

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (15061/2007 — KOM(2007)0464 — C6-0445/2007 — 2007/0165(AVC))

2009/C 184 E/21

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0464),

in Kenntnis des Beschlusses des Rates (15061/2007),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 310 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0445/2007),

gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0025/2008),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Staates Israel zu übermitteln.


6.8.2009   

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CE 184/114


Dienstag, 19. Februar 2008
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen EG/Ägypten anlässlich des EU-Beitritts Bulgariens und Rumäniens ***

P6_TA(2008)0037

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (13199/2007 — KOM(2007)0487 — C6-0438/2007 — 2007/0180(AVC))

2009/C 184 E/22

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0487),

in Kenntnis des vom Rat vorgelegten Wortlauts (13199/2007),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 310 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0438/2007),

gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0026/2008),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Arabischen Republik Ägypten zu übermitteln.


6.8.2009   

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CE 184/114


Dienstag, 19. Februar 2008
Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) I

P6_TA(2008)0038

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (18. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (KOM(2007)0669 — C6-0394/2007 — 2007/0230(COD))

2009/C 184 E/23

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0669),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0394/2007),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0012/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


6.8.2009   

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CE 184/115


Dienstag, 19. Februar 2008
Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) ***I

P6_TA(2008)0039

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0192 — C6-0108/2007 — 2007/0066(COD))

2009/C 184 E/24

(Verfahren der Mitentscheidung: Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0192),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag von der Kommission unterbreitet wurde (C6-0108/2007),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (1),

gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0022/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


6.8.2009   

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Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/116


Dienstag, 19. Februar 2008
Schilder und vorgeschriebene Angaben an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) ***I

P6_TA(2008)0040

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0344 — C6-0193/2007 — 2007/0119(COD))

2009/C 184 E/25

(Verfahren der Mitentscheidung: Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0344),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0193/2007),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (1),

gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0016/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/116


Dienstag, 19. Februar 2008
Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) ***I

P6_TA(2008)0041

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0451 — C6-0252/2007 — 2007/0162(COD))

2009/C 184 E/26

(Verfahren der Mitentscheidung: Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0451),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0252/2007),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (1),

gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0017/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


6.8.2009   

DE

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CE 184/117


Dienstag, 19. Februar 2008
Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (kodifizierte Fassung) ***I

P6_TA(2008)0042

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Funkentstörung (elektromagnetische Verträglichkeit) von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0462 — C6-0256/2007 — 2007/0166(COD))

2009/C 184 E/27

(Verfahren der Mitentscheidung: Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0462),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag von der Kommission unterbreitet wurde (C6-0256/2007),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (1),

gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0018/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


6.8.2009   

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CE 184/118


Dienstag, 19. Februar 2008
Geräuschpegel von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) ***I

P6_TA(2008)0043

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0588 — C6-0344/2007 — 2007/0205(COD))

2009/C 184 E/28

(Verfahren der Mitentscheidung: Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0588),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag von der Kommission unterbreitet wurde (C6-0344/2007),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (1),

gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0019/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


6.8.2009   

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CE 184/118


Dienstag, 19. Februar 2008
Europäische Umweltagentur und Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (kodifizierte Fassung) ***I

P6_TA(2008)0044

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0667 — C6-0397/2007 — 2007/0235(COD))

2009/C 184 E/29

(Verfahren der Mitentscheidung: Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0667),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 175 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag von der Kommission unterbreitet wurde (C6-0397/2007),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (1),

gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0020/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


6.8.2009   

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CE 184/119


Dienstag, 19. Februar 2008
Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierte Fassung) *

P6_TA(2008)0045

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierte Fassung) (KOM(2007)0587 — C6-0392/2007 — 2007/0206(CNS))

2009/C 184 E/30

(Verfahren der Konsultation: Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0587),

gestützt auf Artikel 93 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0392/2007),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (1),

gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0021/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der Beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


6.8.2009   

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CE 184/120


Dienstag, 19. Februar 2008
MEDIA 2007: Abkommen EG/Schweiz *

P6_TA(2008)0046

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte (KOM(2007)0477 — C6-0328/2007 — 2007/0171(CNS))

2009/C 184 E/31

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0477),

gestützt auf Artikel 150 Absatz 4 und Artikel 157 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Satz 1 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0328/2007),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0512/2007),

1.

stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.


6.8.2009   

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CE 184/120


Dienstag, 19. Februar 2008
Zollkodex der Gemeinschaft ***II

P6_TA(2008)0049

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) (11272/6/2007 — C6-0354/2007 — 2005/0246(COD))

2009/C 184 E/32

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (11272/6/2007 — C6-0354/2007) (1),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung (2) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0608),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für die zweite Lesung (A6-0011/2008),

1.

billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2.

stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4.

beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 298 E vom 11.12.2007, S. 1.

(2)  ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 82.


6.8.2009   

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CE 184/121


Dienstag, 19. Februar 2008
Gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und Zusammenarbeit mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und Agrarregelung ***I

P6_TA(2008)0050

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (KOM(2006)0866 — C6-0033/2007 — 2006/0290(COD))

2009/C 184 E/33

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006)0866),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 135 und 280 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0033/2007),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahme des Haushaltskontrollausschusses (A6-0488/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Dienstag, 19. Februar 2008
P6_TC1-COD(2006)0290

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 19 February 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. …/2008).


Mittwoch, 20. Februar 2008

6.8.2009   

DE

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CE 184/122


Mittwoch, 20. Februar 2008
Volks- und Wohnungszählungen ***I

P6_TA(2008)0056

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen (KOM(2007)0069 — C6-0078/2007 — 2007/0032(COD))

2009/C 184 E/34

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0069),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 285 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0078/2007),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0471/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Mittwoch, 20. Februar 2008
P6_TC1-COD(2007)0032

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. …/2008).


Donnerstag, 21. Februar 2008

6.8.2009   

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CE 184/123


Donnerstag, 21. Februar 2008
Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten ***I

P6_TA(2008)0061

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (KOM(2007)0037 — C6-0068/2007 — 2007/0029(COD))

2009/C 184 E/35

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0037),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 95 und 133 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0068/2007),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0491/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Donnerstag, 21. Februar 2008
P6_TC1-COD(2007)0029

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. …/2008).


6.8.2009   

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CE 184/123


Donnerstag, 21. Februar 2008
Gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten ***I

P6_TA(2008)0062

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (KOM(2007)0053 — C6-0067/2007 — 2007/0030(COD))

2009/C 184 E/36

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0053),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0067/2007),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Rechtsausschusses (A6-0490/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Donnerstag, 21. Februar 2008
P6_TC1-COD(2007)0030

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. …/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss Nr. …/2008/EG).


6.8.2009   

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CE 184/124


Donnerstag, 21. Februar 2008
Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind I

P6_TA(2008)0063

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG (KOM(2007)0036 — C6-0065/2007 — 2007/0028(COD))

2009/C 184 E/37

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0036),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 37 und 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0065/2007),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Rechtsausschusses (A6-0489/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


Donnerstag, 21. Februar 2008
P6_TC1- COD(2007)0028

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 21. Februar 2008 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. …/2008).