ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 318 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
51. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Rechnungshof |
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2008/C 318/01 |
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2008/C 318/02 |
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DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rechnungshof
12.12.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 318/1 |
BERICHT DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS ÜBER DEN JAHRESABSCHLUSS DES RECHNUNGSHOFS ZUM HAUSHALTSJAHR 2007
(2008/C 318/01)
HINWEIS FÜR DEN LESER
Unbeschadet des Artikels 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, wonach der Rechnungshof mit der Prüfung der Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft beauftragt ist, sowie des Artikels 276 des genannten Vertrags zur Erteilung der Entlastung lässt der Rechnungshof seit dem Abschluss des Haushaltsjahrs 1987 die Rechnungslegung über seine interne Verwaltungsführung jährlich von einem unabhängigen Abschlussprüfer prüfen.
Die vom unabhängigen Abschlussprüfer des Rechnungshofs erstellten Berichte über den Jahresabschluss für die Haushaltsjahre 1987 bis 1991 wurden lediglich dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments übermittelt.
Gemäß dem Beschluss des Kollegiums des Rechnungshofs in seiner Sitzung vom 8. Juli 1993 werden die Berichte des unabhängigen Abschlussprüfers seit dem Haushaltsjahr 1992 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Für den Rechnungshof
Michel HERVÉ
Generalsekretär des Europäischen Rechnungshofs
GEPRÜFTER JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS AM 31. DEZEMBER 2007 ENDENDE JAHR
INHALT
Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers
Vermögensübersicht
Ergebnisrechnung
Cashflow-Tabelle
Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens
Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. |
Rechtsgrundlage und Rechnungslegung |
2. |
Wichtige Rechnungslegungsgrundsätze und Darstellung des Jahresabschlusses |
3. |
Erläuterungen zur Vermögensübersicht |
4. |
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung |
5. |
Außerbilanzmäßige Erfassung |
Unabhängiger Assurance-Bericht
Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers
An das Management des
Europäischen Rechnungshofs
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2007, die Ergebnisrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens und die Cashflow-Tabelle für das zu diesem Stichtag endende Jahr sowie eine Zusammenfassung der wichtigen Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
Verantwortung des Managements für die Aufstellung des Jahresabschlusses
Gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur genannten Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften des Europäischen Rechnungshofs kommt dem Management des Hofes die Verantwortung für die Aufstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses zu. In diesen Verantwortungsbereich fallen Ausgestaltung, Einrichtung und Überwachung interner Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Aufstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung von Jahresabschlüssen, die frei von wesentlichen falschen Aussagen aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, sowie Auswahl und Anwendung angemessener Rechnungslegungsgrundsätze und die Vornahme von unter den gegebenen Umständen realistischen Schätzungen bei der Abschlusserstellung.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Verantwortung besteht darin, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zu diesem Jahresabschluss abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom „Institut des Réviseurs d'Entreprises“ (Institut für Wirtschaftsprüfer) angenommenen internationalen Prüfungsgrundsätze durchgeführt. Gemäß diesen Grundsätzen sind wir gehalten, die Standesregeln zu beachten und unsere Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Aussagen ist.
Eine Prüfung ist mit Prüfungshandlungen verbunden, die es erlauben sollen, Nachweise für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben zu erhalten. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Abschlussprüfers einschließlich der Bewertung des Risikos, ob der Jahresabschluss wesentliche falsche Aussagen aufgrund von Betrug oder Fehlern enthält. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Abschlussprüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Aufstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle, so dass er die im gegebenen Fall erforderlichen Prüfungshandlungen bestimmen kann, ohne jedoch zu einem Urteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der geprüften Stelle gelangen zu wollen.
Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management des Europäischen Rechnungshofs vorgenommenen Schätzungen bei der Abschlusserstellung sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.
Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.
Prüfungsurteil
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2007 sowie der Ertragslage und der Cashflows für das zu diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur genannten Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften des Europäischen Rechnungshofs.
Luxemburg, den 1. Juli 2008
PricewaterhouseCoopers S.à r.l.
Réviseur d'Entreprises
Vertreten durch
Marianne WEYDERT
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2007
Die Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
(EUR) |
|||
Aktiva |
Erläuterung |
31. Dezember 2007 |
31. Dezember 2006 |
Immaterielle Anlagewerte |
|
209 449 |
591 516 |
Sachanlagen |
3.1 |
33 283 667 |
35 620 496 |
Langfristige Forderungen |
|
550 |
74 |
Anlagevermögen insgesamt |
|
33 493 666 |
36 212 086 |
Kurzfristige Forderungen |
3.2 |
1 679 772 |
1 992 778 |
Barmittel und Barmitteläquivalente |
3.3 |
2 012 791 |
1 807 092 |
Umlaufvermögen insgesamt |
|
3 692 563 |
3 799 870 |
Gesamtvermögen |
|
37 186 229 |
40 011 956 |
(EUR) |
|||
Passiva |
Erläuterung |
31. Dezember 2007 |
31. Dezember 2006 |
Kapital |
|
–13 098 711 |
–11 418 315 |
Kumulierter Verlust |
|
–11 418 315 |
–11 450 318 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres — Gewinn+/Verlust– |
|
–1 680 396 |
32 003 |
Sozialleistungen für Bedienstete |
3.4 |
41 867 460 |
44 146 971 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
3.5 |
175 000 |
201 995 |
Langfristige Verbindlichkeiten insgesamt |
|
42 042 460 |
44 348 966 |
Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten |
3.6 |
1 927 531 |
2 008 320 |
Abrechnungsverbindlichkeiten |
3.7 |
6 314 949 |
5 072 985 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten insgesamt |
|
8 242 480 |
7 081 305 |
Gesamtverbindlichkeiten |
|
37 186 229 |
40 011 956 |
Ergebnisrechnung für das am 31. Dezember 2007 endende Jahr
(EUR) |
|||
|
Erläuterung |
2007 |
2006 |
Mittelüberweisungen der Kommission zugunsten anderer Organe |
4.1 |
90 474 401 |
82 296 774 |
Einnahmen aus Verwaltungstätigkeit |
4.2 |
16 339 509 |
15 907 326 |
Sonstige betriebliche Erträge |
4.3 |
210 887 |
355 529 |
Betriebliche Erträge insgesamt |
|
107 024 797 |
98 559 628 |
Verwaltungsaufwendungen |
|
– 109 022 598 |
–99 847 625 |
Personalaufwand |
4.4 |
–84 209 144 |
–78 717 811 |
Sachaufwand |
3.1 und 4.5 |
–3 426 683 |
–3 637 514 |
Sonstige Verwaltungsaufwendungen |
4.6 |
–21 386 771 |
–17 492 300 |
Betriebsausgaben |
|
–32 486 |
–19 493 |
Betriebliche Aufwendungen insgesamt |
|
– 109 055 084 |
–99 867 118 |
Überschuss/(Verlust) aus betrieblichen Tätigkeiten |
|
–2 030 287 |
–1 307 490 |
Finanzerträge |
4.7 |
105 517 |
80 199 |
Finanzaufwendungen |
4.8 |
–15 096 |
–15 025 |
Entwicklung der Versorgungsleistungen (– Aufwendungen, + Erträge) |
3.4 und 4.9 |
259 470 |
1 274 319 |
Überschuss/(Verlust) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten |
|
349 891 |
1 339 493 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres |
|
–1 680 396 |
32 003 |
Die Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses. |
Cashflow-Tabelle für das am 31. Dezember 2007 endende Jahr
(EUR) |
||
|
2007 |
2006 |
Cashflows aus ordentlichen Tätigkeiten |
||
Überschuss/(Defizit) aus ordentlichen Tätigkeiten |
–1 680 396 |
32 003 |
Betriebliche Tätigkeiten — Anpassungen |
||
Amortisation (immaterielle Anlagewerte) (+) |
55 323 |
268 240 |
Abschreibung (Sachanlagen) (+) |
3 321 950 |
2 440 049 |
Zugang/(Abgang) von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten |
–80 789 |
–23 290 |
(Zugang)/Abgang langfristiger Forderungen |
– 475 |
— |
(Zugang)/Abgang kurzfristiger Forderungen |
309 862 |
769 309 |
(Zugang)/Abgang der Forderungen gegenüber EU-Einrichtungen |
3 144 |
15 444 |
Zugang/(Abgang) sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten |
–26 995 |
26 995 |
Zugang/(Abgang) von Abrechnungsverbindlichkeiten |
1 192 756 |
378 360 |
Zugang/(Abgang) von Verbindlichkeiten aufgrund der Konsolidierung von EU-Einrichtungen |
49 208 |
–1 010 845 |
(Gewinne)/Verluste aufgrund von Veräußerungen des Sachanlagevermögens |
666 205 |
— |
Nettocashflow aus betrieblichen Tätigkeiten |
3 809 793 |
2 896 265 |
Cashflows aus Investitionstätigkeiten |
||
Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten (–) |
–1 362 613 |
–1 314 108 |
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten (+) |
38 030 |
925 007 |
Nettocashflow aus Investitionstätigkeiten |
–1 324 583 |
– 389 101 |
Zugang/(Abgang) von Sozialleistungen für Bedienstete |
–2 279 511 |
–3 546 954 |
Nettosteigerung/(Rückgang) von Barmitteln und Barmitteläquivalenten |
205 699 |
–1 039 790 |
Barmittel und Barmitteläquivalente zu Beginn des Zeitraums |
1 807 092 |
2 846 882 |
Barmittel und Barmitteläquivalente am Ende des Zeitraums |
2 012 791 |
1 807 092 |
Die Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses. |
Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens für das am 31. Dezember 2007 endende Jahr
(EUR) |
|||
Kapital |
Kumulierter Verlust |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres |
Kapital (insgesamt) |
Stand: 31. Dezember 2006 |
–11 450 318 |
32 003 |
–11 418 315 |
Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses des Vorjahrs |
32 003 |
–32 003 |
— |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres |
— |
–1 680 396 |
–1 680 396 |
Stand: 31. Dezember 2007 |
–11 418 315 |
–1 680 396 |
–13 098 711 |
Die Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses. |
RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE UND ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1. Rechtsgrundlage und Rechnungslegung
Der Europäische Rechnungshof (im Folgenden der „Hof“) wurde am 22. Juli 1975 durch den Vertrag von Brüssel errichtet und nahm seine Tätigkeit als externe Prüfungseinrichtung der Gemeinschaft im Oktober 1977 mit Sitz in Luxemburg auf.
Gemäß dem Vertrag ist der Hof das mit der Prüfung der Gemeinschaftsfinanzen beauftragte Organ der Europäischen Union. Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger.
Der Hof führt Prüfungen durch, um die Erhebung und Verwendung der EU-Finanzmittel zu beurteilen. Er prüft, ob die Finanzoperationen richtig erfasst und ausgewiesen, rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeführt und im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatzes verwaltet wurden. Der Hof macht die Ergebnisse seiner Arbeit durch die Veröffentlichung klar formulierter, relevanter und objektiver Berichte bekannt. Ferner nimmt er zu Fragen des EU-Finanzmanagements Stellung.
Durch seine Arbeit fördert der Hof Rechenschaftspflicht und Transparenz. Außerdem unterstützt er das Europäische Parlament und den Rat bei der Überwachung der Ausführung des EU-Haushaltsplans, insbesondere im Rahmen des Entlastungsverfahrens.
Das Haushaltsjahr des Hofes beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
2. Wichtige Rechnungslegungsgrundsätze und Darstellung des Jahresabschlusses
2.1. Grundlage für die Darstellung
Maßgeblich für die Aufstellung des Jahresabschlusses des Hofes sind die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur genannten Verordnung des Rates.
Der Jahresabschluss wurde im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften erstellt, die sich an die internationalen Normen des öffentlichen Rechnungswesens (IPSAS — International Public Sector Accounting Standards) anlehnen. Diese Vorschriften werden vom Rechnungsführer der Kommission nach Stellungnahme der anderen Organe angenommen.
2.2. Bewertung der Fremdwährungsbestände und -transaktionen
Monetäre Posten, die auf eine andere Währung als Euro lauten, werden zu dem am Abschlussstichtag geltenden Kurs in Euro umgerechnet.
Nicht monetäre Posten, die zu ihren Anschaffungskosten bewertet werden und auf eine andere Währung als Euro lauten, werden unter Zugrundelegung des Wechselkurses ausgewiesen, der am Tag des Erwerbs galt.
Nicht monetäre Posten, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden und auf eine andere Währung als Euro lauten, werden unter Zugrundelegung der zum Zeitpunkt der Wertfestlegung geltenden Wechselkurse ausgewiesen.
2.3. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich Abschreibung/Amortisation und Wertminderung ausgewiesen. Posten mit geringem Wert (unter 420 EUR) werden im Verlauf des Anschaffungsjahrs als Ausgaben verbucht. Im Laufe des Rechnungsjahrs gelieferte Anlagen, die zum Jahresende nicht bezahlt sind, werden als „Anlagen im Bau“ ausgewiesen.
Die Abschreibung/Amortisation erfolgt linear beginnend mit dem Monat der Anschaffung über die jeweilige geschätzte Nutzungsdauer, und zwar:
Immaterielle Anlagewerte (Computer-Softwarelizenzen) |
4 Jahre |
Gebäude |
25 Jahre |
Technische Anlagen, Maschinen und Ausrüstungsmaterial |
4, 8 Jahre |
Mobiliar und Fuhrpark |
4, 8, 10 Jahre |
EDV-Geräte |
4 Jahre |
Spezifische Einrichtungsgegenstände in gemieteten Gebäuden |
Mietdauer |
Sonstige Installationen |
6 Jahre |
2.4. Sozialleistungen für Bedienstete
Die Sozialleistungen für Bedienstete entsprechen den künftigen Ruhegehaltsansprüchen der Mitglieder des Hofes. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1) werden die Versorgungsleistungen aus dem Haushalt der Gemeinschaften gezahlt. Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Zahlung dieser Leistungen gemeinsam.
Die von den Mitgliedstaaten gewährleisteten Beträge werden zum einen auf der Grundlage der Rechnungsführungsvorschrift Nr. 12 „Sozialleistungen“ für Bedienstete2, die gemäß Artikel 133 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften durch einen Beschluss des Rechnungsführers der Kommission angenommen wurde, und zum anderen auf der Grundlage einer von Experten des Referats PMO (Paymaster Office) der Kommission vorgenommenen versicherungstechnischen Bewertung ermittelt.
2.5. Rückstellungen
Als Rückstellungen sind ihrer Eigenart nach genau umschriebene Verluste oder Verbindlichkeiten auszuweisen, die am Bilanzstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind.
3. Erläuterungen zur Vermögensübersicht
3.1. Sachanlagen
Die Bewegungen der Sachanlagen im Haushaltsjahr 2007 stellen sich wie folgt dar:
(EUR) |
||||||
|
Bruttobuchwert zum 1. Januar 2007 |
Zugänge |
Abgänge |
Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2007 |
Kumulierte Abschreibungen zum 31. Dezember 2007 |
Nettobuchwert zum 31. Dezember 2007 |
Grundstücke |
776 630 |
— |
— |
776 630 |
— |
776 630 |
Gebäude |
52 074 987 |
— |
— |
52 074 987 |
–21 887 128 |
30 187 859 |
Technische Anlagen, Maschinen und Ausrüstungsmaterial |
1 198 673 |
126 083 |
–68 534 |
1 256 222 |
– 917 760 |
338 462 |
EDV-Geräte |
3 867 333 |
921 863 |
– 426 784 |
4 362 412 |
–3 268 464 |
1 093 948 |
Mobiliar und Fuhrpark |
1 845 083 |
95 793 |
– 225 307 |
1 715 569 |
–1 179 800 |
535 769 |
Sonstige Installationen |
1 043 800 |
— |
— |
1 043 800 |
– 782 848 |
260 952 |
Anlagen im Bau |
199 254 |
90 047 |
– 199 254 |
90 047 |
— |
90 047 |
Gesamtbetrag |
61 005 760 |
1 233 786 |
– 919 879 |
61 319 667 |
–28 036 000 |
33 283 667 |
3.2. Kurzfristige Forderungen
(EUR) |
||
|
31. Dezember 2007 |
31. Dezember 2006 |
Kurzfristige Forderungen aufgrund der Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche durch Bedienstete |
628 778 |
846 304 |
Transitorische Aktiva für Gebäudemieten und IT-Verträge |
560 782 |
296 449 |
Verschiedene Forderungen hauptsächlich im Zusammenhang mit Vorauszahlungen auf Gehälter und Dienstreisekosten |
485 079 |
841 749 |
Forderungen gegenüber Gemeinschaftseinrichtungen (Amt für Veröffentlichungen) |
5 133 |
8 276 |
Gesamtbetrag |
1 679 772 |
1 992 778 |
3.3. Barmittel und Barmitteläquivalente
(EUR) |
||
|
31. Dezember 2007 |
31. Dezember 2006 |
Zahlstellen |
1 000 |
1 000 |
Bank |
2 011 791 |
1 806 092 |
Gesamtbetrag |
2 012 791 |
1 807 092 |
3.4. Sozialleistungen für Bedienstete
Seit 2006 erfolgt die Berechnung der künftigen Versorgungsleistungen abzüglich der bei Zahlung der künftigen Ruhegehaltsansprüche zurückerhaltenen Steuern. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 hatten alle Organe der Europäischen Gemeinschaften einen Steuersatz von 12,4 % angewandt. Zum 31. Dezember 2007 wurden die Organe angewiesen, die Berechnung auf der Grundlage ihrer eigenen historischen Daten der letzten drei Jahre genauer abzustimmen. Diese Neuberechnung des Steuersatzes für den Hof ergibt einen durchschnittlichen Steuersatz von 17,7 %. Obgleich die allgemeine Berechnungsmethode der Versorgungsverpflichtungen unverändert bleibt, wirkt sich der geänderte Steuersatz auf die Veränderungen bei den Pensionsverpflichtungen des Jahres 2007 aus. Wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht, verringern sich die Rückstellungen für Pensionszusagen um 2 279 511 EUR, anstatt um 416 693 EUR anzusteigen, wie dies bei unverändertem Steuersatz der Fall gewesen wäre.
(EUR) |
|||
Versorgungsverpflichtungen und Auswirkung des geänderten Steuersatzes |
|||
|
Jahresabschluss 31.12.2006 (12,4 %) |
p.m. 31.12.2007 (12,4 %) |
Jahresabschluss 31.12.2007 (17,7 %) |
Bruttobetrag |
50 396 086 |
50 871 762 |
50 871 762 |
Steuersatz (%) |
12,40 % |
12,40 % |
17,70 % |
Steuern |
6 249 115 |
6 308 098 |
9 004 302 |
Nettobetrag |
44 146 971 |
44 563 664 |
41 867 460 |
Änderung der Nettoversorgungsverpflichtungen 2007 |
– 416 693 |
2 279 511 |
3.5. Langfristige Verbindlichkeiten
Es ist vertraglich vorgesehen, dass bei Ablauf des Mietvertrags für das K9-Gebäude der Betrag von 175 000 EUR fällig wird.
3.6. Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten
Der Betrag entspricht dem Wert (ohne Steuern) von nicht in Anspruch genommenem Urlaub des Personals zum 31. Dezember 2007.
3.7. Abrechnungsverbindlichkeiten
(EUR) |
||
|
31. Dezember 2007 |
31. Dezember 2006 |
Antizipative Passiva bestehen aus Kosten, die zwar entstanden sind, aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden, wovon im Jahr 2007 ein Betrag in Höhe von 1 100 000 EUR zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Vorbereitung des K3-Gebäudes verbucht wurde. |
5 250 342 |
3 706 745 |
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Personal (Rechte aus dem Statut, Krankenversicherungsregelung) |
522 592 |
557 087 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten |
484 724 |
801 070 |
Abrechnungsverbindlichkeiten gegenüber konsolidierten EU-Einrichtungen, hauptsächlich Europäisches Parlament und Übersetzungszentrum |
57 291 |
8 083 |
Gesamtbetrag |
6 314 949 |
5 072 985 |
4. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
4.1. Dieser Posten entspricht dem monatlichen Mittelabruf des Hofes bei der Kommission zur Aufstockung seines Bankkontos.
4.2. Dieser Posten besteht hauptsächlich aus Abzügen von den an die Mitglieder und das Personal geleisteten Gehaltszahlungen in Form von Steuern und Sozialbeiträgen.
4.3. „Sonstige betriebliche Erträge“ entstehen u. a. durch den Verkauf von Publikationen durch das Amt für Veröffentlichungen.
4.4. Die Gehälter der Mitglieder und des Personals des Hofes machen 96 % dieses Betrags aus. Der Rest entfällt auf Gehaltszahlungen an Vertrags- und Zeitbedienstete.
4.5. Der Sachaufwand besteht aus der Abschreibung/Amortisation der Sachanlagen und der immateriellen Anlagewerte.
4.6. Dieser Posten umfasst im Wesentlichen:
— |
Gebäudemieten und damit verbundene Aufwendungen einschließlich der Kosten für das K3-Gebäude, |
— |
IT und Telekommunikation, |
— |
Dienstreisekosten, |
— |
Reinigungs- und Sicherheitsdienste. |
4.7. Bankzinsen zugunsten des laufenden Kontos des Hofes.
4.8. Bankgebühren zulasten des laufenden Kontos des Hofes.
4.9. Dieser Betrag umfasst:
(EUR) |
|
Zahlung der Ruhegehaltsansprüche des Jahres |
–2 020 041 |
Veränderung bei den Nettopensionsverpflichtungen für die Mitglieder |
2 279 511 |
Gesamtbetrag |
259 470 |
5. Außerbilanzmäßige Erfassung
5.1. Eventualforderungen
Die folgenden Bankgarantien wurden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen durch Lieferanten gestellt:
(EUR) |
|||
|
2007 |
||
|
50 000 |
||
|
75 000 |
||
|
1 361 |
||
Gesamtbetrag |
126 361 |
5.2. Mittelbindungen für künftige Finanzierungstätigkeiten
Im Hinblick auf die derzeitigen Gebäudemietverträge belaufen sich die bestehenden Mietverpflichtungen auf insgesamt 6 347 948 EUR, die sich wie folgt verteilen:
(EUR) |
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2007 |
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3 243 684 |
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2 894 873 |
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61 833 |
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147 558 |
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Zwischensumme |
6 347 948 |
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Mietleasing-Verträge für Dienstwagen und Kopiermaschinen |
1 174 806 |
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Noch nicht abgewickelte Mittelbindungen — RAL, nach Abzug der Rechnungsabgrenzungsposten für 2007 |
2 859 584 |
||
Gesamtbetrag |
10 382 338 |
5.3. Bauprojekte des Hofes
Im Zusammenhang mit seinen wichtigsten Bauprojekten schloss der Hof am 15. Dezember 1999 mit dem luxemburgischen Staat einen Rahmenvertrag über den Bau eines oder mehrerer Erweiterungsgebäude ab. Der erste Erweiterungsbau wurde fertiggestellt (K2-Gebäude).
Der luxemburgische Staat verpflichtete sich, dem Hof ein auf 49 Jahre befristetes Baurecht für das für die Errichtung des ersten Erweiterungsgebäudes vorgesehene Grundstück zum Preis von 1 EUR einzuräumen.
Die spätere Überlassung des Baurechts für Grundstücke, die zur Errichtung anderer Erweiterungsbauten benötigt werden, darf die Laufzeit des für die Errichtung des ersten Erweiterungsgebäudes gewährten Baurechts nicht überschreiten.
Der luxemburgische Staat verpflichtete sich außerdem, die Grundstücke jederzeit zu dem in einem Sachverständigengutachten festgelegten Marktpreis zu veräußern.
Der Hof verpflichtete sich seinerseits, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Grundstücke vom luxemburgischen Staat zu erwerben, und wird bei der Haushaltsbehörde die hierzu benötigten Mittel anfordern.
Der Hof hat beschlossen, eine zweite Erweiterung (K3-Gebäude) vorzunehmen. Da für die Durchführung dieses Bauprojekts andere Regelungen gelten werden, schlossen der luxemburgische Staat und der Hof am 22. Februar 2008 einen neuen Rahmenvertrag ab. Mit Unterzeichnung des Vertrags verpflichtete sich der Hof, dem Staat einen Betrag von 1 058 560 EUR für im Namen des Hofes in Auftrag gegebene Architekten- und Ingenieurstudien zu erstatten. Die Rückerstattung erfolgt auf der Grundlage der vom Staat gezahlten Beträge gegen Vorlage der entsprechenden Belege. Zur Deckung dieser Verpflichtung ist im Jahresabschluss eine Rückstellung von 1 100 000 EUR ausgewiesen.
Der luxemburgische Staat wird die beiden Grundstücke in Verbindung mit den beiden oben genannten Erweiterungsgebäuden nunmehr zum symbolischen Preis von 1 EUR an den Hof verkaufen. Sofern der Hof jedoch ein Gebäude einer anderen Drittpartei als einer Einrichtung oder einem Organ der Gemeinschaften überlässt, geht das Eigentumsrecht an den Grundstücken wiederum für den symbolischen Preis von 1 EUR an den Staat zurück, wobei diesem außerdem eine Kaufoption für das Gebäude zu einem von einem unabhängigen Sachverständigen festzulegenden Preis eingeräumt wird. Beschließt der Staat, keinen Gebrauch von dieser Option zu machen, erwirbt der jeweilige Käufer der Gebäude das Baurecht für die Grundstücke.
5.4. Haftungsrisiken aus Rechtsstreitigkeiten
Keine.
Unabhängiger Assurance-Bericht
An die Mitglieder des
Europäischen Rechnungshofs
Wir haben untersucht, ob die dem Europäischen Rechnungshof (nachstehend „Hof“) zugewiesenen Finanzmittel für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und ob die von den Anweisungsbefugten eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden. Gegenstand unserer Untersuchung waren die im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 bereitgestellten und verwendeten Finanzmittel.
Rechnungsführung sowie Einrichtung und Beibehaltung geeigneter Kontrollmaßnahmen liegen in der Verantwortung des Managements des Hofes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Untersuchung eine Beurteilung abzugeben.
Wir haben unsere Untersuchung unter Beachtung des vom „Institut des Réviseurs d'Entreprises“ (Institut der Wirtschaftsprüfer) angenommenen internationalen Prüfungsgrundsatzes zu Assurance-Aufträgen „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (ISAE 3 000) durchgeführt. Danach ist unsere Untersuchung so zu planen und durchzuführen, dass eine Zweckentfremdung der Finanzmittel, die sich auf die Rechnungsführung des Hofes wesentlich auswirkt, mit hinreichender Sicherheit erkannt wird. Unsere Prüfungsarbeit bestand in erster Linie darin, aufgrund von Tests und Stichproben Nachweise zur Untermauerung der folgenden Aussagen zu untersuchen:
— |
Die dem Hof zugewiesenen Finanzmittel wurden für die vorgesehenen Zwecke verwendet. |
— |
Die eingerichteten Kontrollverfahren bieten die erforderliche Gewähr, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden. |
Wir haben unsere Untersuchung anhand von Kriterien durchgeführt, die sich auf die nachstehenden Vorschriften und Verordnungen stützen:
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Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften; |
— |
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften; |
— |
Beschluss Nr. 36/2007 des Europäischen Rechnungshofs über die Internen Vorschriften für die Ausführung seines Haushaltsplans in der am 12. und 19. Juli 2007 angenommenen Fassung. Diese Vorschriften sind Bestandteil der in den Verträgen oder in den auf dieser Rechtsgrundlage getroffenen Vereinbarungen niedergelegten Verfahren betreffend die mit dem Haushaltsvollzug verbundenen Verfahrensabläufe. |
Insbesondere wurden die folgenden internen Vorschriften als Kriterien herangezogen:
— |
Artikel 7 — Unterschriften — „Jede Stelle, die an der Ausarbeitung, Überprüfung und Erfassung von Vorgängen der Feststellung und Einziehung von Einnahmen bzw. der Mittelbindung und Zahlungsanordnung beteiligt ist, dokumentiert ihre Handlung mit Datum und Unterschrift.“ |
— |
Artikel 9 — Immobilienprojekte — „Bevor der Hof eine vertragliche Verpflichtung für derartige Projekte billigt, unterbreitet ihm die zuständige Dienststelle einen erläuternden Vermerk, in dem die Vereinbarkeit des Projekts mit dem Finanzrahmen begründet wird.“ |
— |
Artikel 16 — Zahlungen — „Der Rechnungsführer führt die in Artikel 80 der Haushaltsordnung definierten Auszahlungsanordnungen aus, nachdem er die in Artikel 103 Absatz 1 und in Artikel 104 der Durchführungsbestimmungen vorgeschriebenen Angaben überprüft hat.“ |
— |
Artikel 23.1 — Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans — „Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden die Mittel nach Titeln und Kapiteln sachlich gegliedert. Die Kapitel sind in Artikel und Posten untergliedert. Für die Zwecke der internen Verwaltung des Hofes können die Artikel und Posten in Unterposten untergliedert werden.“ |
— |
Artikel 23.2 — Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans — „In allen Anträgen auf Mittelübertragung sind die Gründe für die Unzulänglichkeit der Mittel anzugeben. (…) Der Antrag auf Mittelübertragung wird vom zuständigen Direktor (…) unterzeichnet.“ |
— |
Artikel 24 — Mittelübertragungen von einem Haushaltsjahr auf das folgende — „(…) der zuständige Anweisungsbefugte [hat] in einer Auflistung den verfügbaren Saldo der Mittelbindungen auszuweisen, welcher (…) in der Buchführung über die Haushaltsvorgänge unter Berücksichtigung der zu annullierenden Mittel berichtigt wurde. In dieser Auflistung sind die auf das folgende Jahr zu übertragenden Mittel anzugeben.“ |
— |
Artikel 26 — Bestandsverzeichnis über die Anlagewerte — „Das Bestandsverzeichnis über die Sachanlagen wird in einer (…) Datenbank (…) geführt.“ |
— |
Artikel 27 — Mindestverfahren für die Mittelverwaltung und die interne Kontrolle — „Die Verfahren für die Mittelverwaltung und die interne Kontrolle werden von den Anweisungsbefugten in Übereinstimmung mit den vom Hof verabschiedeten Mindestnormen für die interne Kontrolle festgelegt. (…) jeder Haushaltsvorgang [wird] von (…) dem für die Ex-ante-Überprüfung zuständigen Bediensteten [bearbeitet] (…). Stellt der für die Ex-ante-Überprüfung zuständige Bedienstete fest, dass der betreffende Vorgang die Anforderungen von Artikel 47 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen erfüllt, validiert er ihn und dokumentiert seine Entscheidung.“ |
Wir sind der Auffassung, dass unsere Untersuchung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Gestützt auf unsere in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritte sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien
a) |
die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und |
b) |
die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden. |
Unser Bericht verfolgt einzig und allein den im ersten Abschnitt genannten Zweck und dient Ihrer Information; er darf für keinen anderen Zweck verwendet oder aber an Dritte weitergegeben werden.
Luxemburg, den 1. Juli 2008
PricewaterhouseCoopers S.à r.l.
Réviseur d'Entreprises
Vertreten durch
Marianne WEYDERT
12.12.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 318/s3 |
HINWEIS FÜR DEN LESER
Nach entsprechendem Beschluss der Organe entfällt künftig der Hinweis auf die letzte Änderung der zitierten Rechtsakte.
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich in den hier veröffentlichten Texten Verweise auf Rechtsakte auf die jeweils geltende Fassung der Rechtsakte.