ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 318

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

51. Jahrgang
12. Dezember 2008


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rechnungshof

2008/C 318/01

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers über den Jahresabschluss des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2007

1

 

2008/C 318/02

Hinweis für den Leser (siehe dritte Umschlagseite)

s3

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rechnungshof

12.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 318/1


BERICHT DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS ÜBER DEN JAHRESABSCHLUSS DES RECHNUNGSHOFS ZUM HAUSHALTSJAHR 2007

(2008/C 318/01)

HINWEIS FÜR DEN LESER

Unbeschadet des Artikels 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, wonach der Rechnungshof mit der Prüfung der Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft beauftragt ist, sowie des Artikels 276 des genannten Vertrags zur Erteilung der Entlastung lässt der Rechnungshof seit dem Abschluss des Haushaltsjahrs 1987 die Rechnungslegung über seine interne Verwaltungsführung jährlich von einem unabhängigen Abschlussprüfer prüfen.

Die vom unabhängigen Abschlussprüfer des Rechnungshofs erstellten Berichte über den Jahresabschluss für die Haushaltsjahre 1987 bis 1991 wurden lediglich dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments übermittelt.

Gemäß dem Beschluss des Kollegiums des Rechnungshofs in seiner Sitzung vom 8. Juli 1993 werden die Berichte des unabhängigen Abschlussprüfers seit dem Haushaltsjahr 1992 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Für den Rechnungshof

Michel HERVÉ

Generalsekretär des Europäischen Rechnungshofs


GEPRÜFTER JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS AM 31. DEZEMBER 2007 ENDENDE JAHR

INHALT

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers

Vermögensübersicht

Ergebnisrechnung

Cashflow-Tabelle

Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens

Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.

Rechtsgrundlage und Rechnungslegung

2.

Wichtige Rechnungslegungsgrundsätze und Darstellung des Jahresabschlusses

3.

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

4.

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

5.

Außerbilanzmäßige Erfassung

Unabhängiger Assurance-Bericht

Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers

An das Management des

Europäischen Rechnungshofs

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2007, die Ergebnisrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens und die Cashflow-Tabelle für das zu diesem Stichtag endende Jahr sowie eine Zusammenfassung der wichtigen Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

Verantwortung des Managements für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur genannten Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften des Europäischen Rechnungshofs kommt dem Management des Hofes die Verantwortung für die Aufstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses zu. In diesen Verantwortungsbereich fallen Ausgestaltung, Einrichtung und Überwachung interner Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Aufstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung von Jahresabschlüssen, die frei von wesentlichen falschen Aussagen aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, sowie Auswahl und Anwendung angemessener Rechnungslegungsgrundsätze und die Vornahme von unter den gegebenen Umständen realistischen Schätzungen bei der Abschlusserstellung.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Verantwortung besteht darin, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zu diesem Jahresabschluss abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom „Institut des Réviseurs d'Entreprises“ (Institut für Wirtschaftsprüfer) angenommenen internationalen Prüfungsgrundsätze durchgeführt. Gemäß diesen Grundsätzen sind wir gehalten, die Standesregeln zu beachten und unsere Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Aussagen ist.

Eine Prüfung ist mit Prüfungshandlungen verbunden, die es erlauben sollen, Nachweise für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben zu erhalten. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Abschlussprüfers einschließlich der Bewertung des Risikos, ob der Jahresabschluss wesentliche falsche Aussagen aufgrund von Betrug oder Fehlern enthält. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Abschlussprüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Aufstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle, so dass er die im gegebenen Fall erforderlichen Prüfungshandlungen bestimmen kann, ohne jedoch zu einem Urteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der geprüften Stelle gelangen zu wollen.

Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management des Europäischen Rechnungshofs vorgenommenen Schätzungen bei der Abschlusserstellung sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

Nach unserer Auffassung liefern die im Zuge unserer Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil.

Prüfungsurteil

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2007 sowie der Ertragslage und der Cashflows für das zu diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur genannten Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften des Europäischen Rechnungshofs.

Luxemburg, den 1. Juli 2008

PricewaterhouseCoopers S.à r.l.

Réviseur d'Entreprises

Vertreten durch

Marianne WEYDERT

 

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2007

Die Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

(EUR)

Aktiva

Erläuterung

31. Dezember 2007

31. Dezember 2006

Immaterielle Anlagewerte

 

209 449

591 516

Sachanlagen

3.1

33 283 667

35 620 496

Langfristige Forderungen

 

550

74

Anlagevermögen insgesamt

 

33 493 666

36 212 086

Kurzfristige Forderungen

3.2

1 679 772

1 992 778

Barmittel und Barmitteläquivalente

3.3

2 012 791

1 807 092

Umlaufvermögen insgesamt

 

3 692 563

3 799 870

Gesamtvermögen

 

37 186 229

40 011 956


(EUR)

Passiva

Erläuterung

31. Dezember 2007

31. Dezember 2006

Kapital

 

–13 098 711

–11 418 315

Kumulierter Verlust

 

–11 418 315

–11 450 318

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres — Gewinn+/Verlust–

 

–1 680 396

32 003

Sozialleistungen für Bedienstete

3.4

41 867 460

44 146 971

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

3.5

175 000

201 995

Langfristige Verbindlichkeiten insgesamt

 

42 042 460

44 348 966

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

3.6

1 927 531

2 008 320

Abrechnungsverbindlichkeiten

3.7

6 314 949

5 072 985

Kurzfristige Verbindlichkeiten insgesamt

 

8 242 480

7 081 305

Gesamtverbindlichkeiten

 

37 186 229

40 011 956

Ergebnisrechnung für das am 31. Dezember 2007 endende Jahr

(EUR)

 

Erläuterung

2007

2006

Mittelüberweisungen der Kommission zugunsten anderer Organe

4.1

90 474 401

82 296 774

Einnahmen aus Verwaltungstätigkeit

4.2

16 339 509

15 907 326

Sonstige betriebliche Erträge

4.3

210 887

355 529

Betriebliche Erträge insgesamt

 

107 024 797

98 559 628

Verwaltungsaufwendungen

 

– 109 022 598

–99 847 625

Personalaufwand

4.4

–84 209 144

–78 717 811

Sachaufwand

3.1 und 4.5

–3 426 683

–3 637 514

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

4.6

–21 386 771

–17 492 300

Betriebsausgaben

 

–32 486

–19 493

Betriebliche Aufwendungen insgesamt

 

– 109 055 084

–99 867 118

Überschuss/(Verlust) aus betrieblichen Tätigkeiten

 

–2 030 287

–1 307 490

Finanzerträge

4.7

105 517

80 199

Finanzaufwendungen

4.8

–15 096

–15 025

Entwicklung der Versorgungsleistungen (– Aufwendungen, + Erträge)

3.4 und 4.9

259 470

1 274 319

Überschuss/(Verlust) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten

 

349 891

1 339 493

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

 

–1 680 396

32 003

Die Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses.


Cashflow-Tabelle für das am 31. Dezember 2007 endende Jahr

(EUR)

 

2007

2006

Cashflows aus ordentlichen Tätigkeiten

Überschuss/(Defizit) aus ordentlichen Tätigkeiten

–1 680 396

32 003

Betriebliche Tätigkeiten — Anpassungen

Amortisation (immaterielle Anlagewerte) (+)

55 323

268 240

Abschreibung (Sachanlagen) (+)

3 321 950

2 440 049

Zugang/(Abgang) von Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

–80 789

–23 290

(Zugang)/Abgang langfristiger Forderungen

– 475

(Zugang)/Abgang kurzfristiger Forderungen

309 862

769 309

(Zugang)/Abgang der Forderungen gegenüber EU-Einrichtungen

3 144

15 444

Zugang/(Abgang) sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten

–26 995

26 995

Zugang/(Abgang) von Abrechnungsverbindlichkeiten

1 192 756

378 360

Zugang/(Abgang) von Verbindlichkeiten aufgrund der Konsolidierung von EU-Einrichtungen

49 208

–1 010 845

(Gewinne)/Verluste aufgrund von Veräußerungen des Sachanlagevermögens

666 205

Nettocashflow aus betrieblichen Tätigkeiten

3 809 793

2 896 265

Cashflows aus Investitionstätigkeiten

Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten (–)

–1 362 613

–1 314 108

Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten (+)

38 030

925 007

Nettocashflow aus Investitionstätigkeiten

–1 324 583

– 389 101

Zugang/(Abgang) von Sozialleistungen für Bedienstete

–2 279 511

–3 546 954

Nettosteigerung/(Rückgang) von Barmitteln und Barmitteläquivalenten

205 699

–1 039 790

Barmittel und Barmitteläquivalente zu Beginn des Zeitraums

1 807 092

2 846 882

Barmittel und Barmitteläquivalente am Ende des Zeitraums

2 012 791

1 807 092

Die Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses.


Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens für das am 31. Dezember 2007 endende Jahr

(EUR)

Kapital

Kumulierter Verlust

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

Kapital (insgesamt)

Stand: 31. Dezember 2006

–11 450 318

32 003

–11 418 315

Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses des Vorjahrs

32 003

–32 003

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

–1 680 396

–1 680 396

Stand: 31. Dezember 2007

–11 418 315

–1 680 396

–13 098 711

Die Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE UND ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

1.   Rechtsgrundlage und Rechnungslegung

Der Europäische Rechnungshof (im Folgenden der „Hof“) wurde am 22. Juli 1975 durch den Vertrag von Brüssel errichtet und nahm seine Tätigkeit als externe Prüfungseinrichtung der Gemeinschaft im Oktober 1977 mit Sitz in Luxemburg auf.

Gemäß dem Vertrag ist der Hof das mit der Prüfung der Gemeinschaftsfinanzen beauftragte Organ der Europäischen Union. Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger.

Der Hof führt Prüfungen durch, um die Erhebung und Verwendung der EU-Finanzmittel zu beurteilen. Er prüft, ob die Finanzoperationen richtig erfasst und ausgewiesen, rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeführt und im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Mitteleinsatzes verwaltet wurden. Der Hof macht die Ergebnisse seiner Arbeit durch die Veröffentlichung klar formulierter, relevanter und objektiver Berichte bekannt. Ferner nimmt er zu Fragen des EU-Finanzmanagements Stellung.

Durch seine Arbeit fördert der Hof Rechenschaftspflicht und Transparenz. Außerdem unterstützt er das Europäische Parlament und den Rat bei der Überwachung der Ausführung des EU-Haushaltsplans, insbesondere im Rahmen des Entlastungsverfahrens.

Das Haushaltsjahr des Hofes beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

2.   Wichtige Rechnungslegungsgrundsätze und Darstellung des Jahresabschlusses

2.1.   Grundlage für die Darstellung

Maßgeblich für die Aufstellung des Jahresabschlusses des Hofes sind die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur genannten Verordnung des Rates.

Der Jahresabschluss wurde im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften erstellt, die sich an die internationalen Normen des öffentlichen Rechnungswesens (IPSAS — International Public Sector Accounting Standards) anlehnen. Diese Vorschriften werden vom Rechnungsführer der Kommission nach Stellungnahme der anderen Organe angenommen.

2.2.   Bewertung der Fremdwährungsbestände und -transaktionen

Monetäre Posten, die auf eine andere Währung als Euro lauten, werden zu dem am Abschlussstichtag geltenden Kurs in Euro umgerechnet.

Nicht monetäre Posten, die zu ihren Anschaffungskosten bewertet werden und auf eine andere Währung als Euro lauten, werden unter Zugrundelegung des Wechselkurses ausgewiesen, der am Tag des Erwerbs galt.

Nicht monetäre Posten, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden und auf eine andere Währung als Euro lauten, werden unter Zugrundelegung der zum Zeitpunkt der Wertfestlegung geltenden Wechselkurse ausgewiesen.

2.3.   Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich Abschreibung/Amortisation und Wertminderung ausgewiesen. Posten mit geringem Wert (unter 420 EUR) werden im Verlauf des Anschaffungsjahrs als Ausgaben verbucht. Im Laufe des Rechnungsjahrs gelieferte Anlagen, die zum Jahresende nicht bezahlt sind, werden als „Anlagen im Bau“ ausgewiesen.

Die Abschreibung/Amortisation erfolgt linear beginnend mit dem Monat der Anschaffung über die jeweilige geschätzte Nutzungsdauer, und zwar:

Immaterielle Anlagewerte (Computer-Softwarelizenzen)

4 Jahre

Gebäude

25 Jahre

Technische Anlagen, Maschinen und Ausrüstungsmaterial

4, 8 Jahre

Mobiliar und Fuhrpark

4, 8, 10 Jahre

EDV-Geräte

4 Jahre

Spezifische Einrichtungsgegenstände in gemieteten Gebäuden

Mietdauer

Sonstige Installationen

6 Jahre

2.4.   Sozialleistungen für Bedienstete

Die Sozialleistungen für Bedienstete entsprechen den künftigen Ruhegehaltsansprüchen der Mitglieder des Hofes. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1) werden die Versorgungsleistungen aus dem Haushalt der Gemeinschaften gezahlt. Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Zahlung dieser Leistungen gemeinsam.

Die von den Mitgliedstaaten gewährleisteten Beträge werden zum einen auf der Grundlage der Rechnungsführungsvorschrift Nr. 12 „Sozialleistungen“ für Bedienstete2, die gemäß Artikel 133 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften durch einen Beschluss des Rechnungsführers der Kommission angenommen wurde, und zum anderen auf der Grundlage einer von Experten des Referats PMO (Paymaster Office) der Kommission vorgenommenen versicherungstechnischen Bewertung ermittelt.

2.5.   Rückstellungen

Als Rückstellungen sind ihrer Eigenart nach genau umschriebene Verluste oder Verbindlichkeiten auszuweisen, die am Bilanzstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind.

3.   Erläuterungen zur Vermögensübersicht

3.1.   Sachanlagen

Die Bewegungen der Sachanlagen im Haushaltsjahr 2007 stellen sich wie folgt dar:

(EUR)

 

Bruttobuchwert zum

1. Januar 2007

Zugänge

Abgänge

Bruttobuchwert zum

31. Dezember 2007

Kumulierte Abschreibungen zum

31. Dezember 2007

Nettobuchwert zum

31. Dezember 2007

Grundstücke

776 630

776 630

776 630

Gebäude

52 074 987

52 074 987

–21 887 128

30 187 859

Technische Anlagen, Maschinen und Ausrüstungsmaterial

1 198 673

126 083

–68 534

1 256 222

– 917 760

338 462

EDV-Geräte

3 867 333

921 863

– 426 784

4 362 412

–3 268 464

1 093 948

Mobiliar und Fuhrpark

1 845 083

95 793

– 225 307

1 715 569

–1 179 800

535 769

Sonstige Installationen

1 043 800

1 043 800

– 782 848

260 952

Anlagen im Bau

199 254

90 047

– 199 254

90 047

90 047

Gesamtbetrag

61 005 760

1 233 786

– 919 879

61 319 667

–28 036 000

33 283 667

3.2.   Kurzfristige Forderungen

(EUR)

 

31. Dezember 2007

31. Dezember 2006

Kurzfristige Forderungen aufgrund der Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche durch Bedienstete

628 778

846 304

Transitorische Aktiva für Gebäudemieten und IT-Verträge

560 782

296 449

Verschiedene Forderungen hauptsächlich im Zusammenhang mit Vorauszahlungen auf Gehälter und Dienstreisekosten

485 079

841 749

Forderungen gegenüber Gemeinschaftseinrichtungen (Amt für Veröffentlichungen)

5 133

8 276

Gesamtbetrag

1 679 772

1 992 778

3.3.   Barmittel und Barmitteläquivalente

(EUR)

 

31. Dezember 2007

31. Dezember 2006

Zahlstellen

1 000

1 000

Bank

2 011 791

1 806 092

Gesamtbetrag

2 012 791

1 807 092

3.4.   Sozialleistungen für Bedienstete

Seit 2006 erfolgt die Berechnung der künftigen Versorgungsleistungen abzüglich der bei Zahlung der künftigen Ruhegehaltsansprüche zurückerhaltenen Steuern. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 hatten alle Organe der Europäischen Gemeinschaften einen Steuersatz von 12,4 % angewandt. Zum 31. Dezember 2007 wurden die Organe angewiesen, die Berechnung auf der Grundlage ihrer eigenen historischen Daten der letzten drei Jahre genauer abzustimmen. Diese Neuberechnung des Steuersatzes für den Hof ergibt einen durchschnittlichen Steuersatz von 17,7 %. Obgleich die allgemeine Berechnungsmethode der Versorgungsverpflichtungen unverändert bleibt, wirkt sich der geänderte Steuersatz auf die Veränderungen bei den Pensionsverpflichtungen des Jahres 2007 aus. Wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht, verringern sich die Rückstellungen für Pensionszusagen um 2 279 511 EUR, anstatt um 416 693 EUR anzusteigen, wie dies bei unverändertem Steuersatz der Fall gewesen wäre.

(EUR)

Versorgungsverpflichtungen und Auswirkung des geänderten Steuersatzes

 

Jahresabschluss

31.12.2006 (12,4 %)

p.m.

31.12.2007 (12,4 %)

Jahresabschluss

31.12.2007 (17,7 %)

Bruttobetrag

50 396 086

50 871 762

50 871 762

Steuersatz (%)

12,40 %

12,40 %

17,70 %

Steuern

6 249 115

6 308 098

9 004 302

Nettobetrag

44 146 971

44 563 664

41 867 460

Änderung der Nettoversorgungsverpflichtungen 2007 

– 416 693

2 279 511

3.5.   Langfristige Verbindlichkeiten

Es ist vertraglich vorgesehen, dass bei Ablauf des Mietvertrags für das K9-Gebäude der Betrag von 175 000 EUR fällig wird.

3.6.   Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

Der Betrag entspricht dem Wert (ohne Steuern) von nicht in Anspruch genommenem Urlaub des Personals zum 31. Dezember 2007.

3.7.   Abrechnungsverbindlichkeiten

(EUR)

 

31. Dezember 2007

31. Dezember 2006

Antizipative Passiva bestehen aus Kosten, die zwar entstanden sind, aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden, wovon im Jahr 2007 ein Betrag in Höhe von 1 100 000 EUR zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Vorbereitung des K3-Gebäudes verbucht wurde.

5 250 342

3 706 745

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Personal (Rechte aus dem Statut, Krankenversicherungsregelung)

522 592

557 087

Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten

484 724

801 070

Abrechnungsverbindlichkeiten gegenüber konsolidierten EU-Einrichtungen, hauptsächlich Europäisches Parlament und Übersetzungszentrum

57 291

8 083

Gesamtbetrag

6 314 949

5 072 985

4.   Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

4.1.   Dieser Posten entspricht dem monatlichen Mittelabruf des Hofes bei der Kommission zur Aufstockung seines Bankkontos.

4.2.   Dieser Posten besteht hauptsächlich aus Abzügen von den an die Mitglieder und das Personal geleisteten Gehaltszahlungen in Form von Steuern und Sozialbeiträgen.

4.3.   „Sonstige betriebliche Erträge“ entstehen u. a. durch den Verkauf von Publikationen durch das Amt für Veröffentlichungen.

4.4.   Die Gehälter der Mitglieder und des Personals des Hofes machen 96 % dieses Betrags aus. Der Rest entfällt auf Gehaltszahlungen an Vertrags- und Zeitbedienstete.

4.5.   Der Sachaufwand besteht aus der Abschreibung/Amortisation der Sachanlagen und der immateriellen Anlagewerte.

4.6.   Dieser Posten umfasst im Wesentlichen:

Gebäudemieten und damit verbundene Aufwendungen einschließlich der Kosten für das K3-Gebäude,

IT und Telekommunikation,

Dienstreisekosten,

Reinigungs- und Sicherheitsdienste.

4.7.   Bankzinsen zugunsten des laufenden Kontos des Hofes.

4.8.   Bankgebühren zulasten des laufenden Kontos des Hofes.

4.9.   Dieser Betrag umfasst:

(EUR)

Zahlung der Ruhegehaltsansprüche des Jahres

–2 020 041

Veränderung bei den Nettopensionsverpflichtungen für die Mitglieder

2 279 511

Gesamtbetrag

259 470

5.   Außerbilanzmäßige Erfassung

5.1.   Eventualforderungen

Die folgenden Bankgarantien wurden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen durch Lieferanten gestellt:

(EUR)

 

2007

Reisebüro

50 000

Leasing von Dienstwagen

75 000

Versicherungsgesellschaft

1 361

Gesamtbetrag

126 361

5.2.   Mittelbindungen für künftige Finanzierungstätigkeiten

Im Hinblick auf die derzeitigen Gebäudemietverträge belaufen sich die bestehenden Mietverpflichtungen auf insgesamt 6 347 948 EUR, die sich wie folgt verteilen:

(EUR)

 

2007

K8-Gebäude

3 243 684

K9-Gebäude

2 894 873

Außenstelle in Brüssel

61 833

Sonstiges (Cetrel, Parkfläche, „Maison de l'Europe“)

147 558

Zwischensumme

6 347 948

Mietleasing-Verträge für Dienstwagen und Kopiermaschinen

1 174 806

Noch nicht abgewickelte Mittelbindungen — RAL, nach Abzug der Rechnungsabgrenzungsposten für 2007

2 859 584

Gesamtbetrag

10 382 338

5.3.   Bauprojekte des Hofes

Im Zusammenhang mit seinen wichtigsten Bauprojekten schloss der Hof am 15. Dezember 1999 mit dem luxemburgischen Staat einen Rahmenvertrag über den Bau eines oder mehrerer Erweiterungsgebäude ab. Der erste Erweiterungsbau wurde fertiggestellt (K2-Gebäude).

Der luxemburgische Staat verpflichtete sich, dem Hof ein auf 49 Jahre befristetes Baurecht für das für die Errichtung des ersten Erweiterungsgebäudes vorgesehene Grundstück zum Preis von 1 EUR einzuräumen.

Die spätere Überlassung des Baurechts für Grundstücke, die zur Errichtung anderer Erweiterungsbauten benötigt werden, darf die Laufzeit des für die Errichtung des ersten Erweiterungsgebäudes gewährten Baurechts nicht überschreiten.

Der luxemburgische Staat verpflichtete sich außerdem, die Grundstücke jederzeit zu dem in einem Sachverständigengutachten festgelegten Marktpreis zu veräußern.

Der Hof verpflichtete sich seinerseits, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Grundstücke vom luxemburgischen Staat zu erwerben, und wird bei der Haushaltsbehörde die hierzu benötigten Mittel anfordern.

Der Hof hat beschlossen, eine zweite Erweiterung (K3-Gebäude) vorzunehmen. Da für die Durchführung dieses Bauprojekts andere Regelungen gelten werden, schlossen der luxemburgische Staat und der Hof am 22. Februar 2008 einen neuen Rahmenvertrag ab. Mit Unterzeichnung des Vertrags verpflichtete sich der Hof, dem Staat einen Betrag von 1 058 560 EUR für im Namen des Hofes in Auftrag gegebene Architekten- und Ingenieurstudien zu erstatten. Die Rückerstattung erfolgt auf der Grundlage der vom Staat gezahlten Beträge gegen Vorlage der entsprechenden Belege. Zur Deckung dieser Verpflichtung ist im Jahresabschluss eine Rückstellung von 1 100 000 EUR ausgewiesen.

Der luxemburgische Staat wird die beiden Grundstücke in Verbindung mit den beiden oben genannten Erweiterungsgebäuden nunmehr zum symbolischen Preis von 1 EUR an den Hof verkaufen. Sofern der Hof jedoch ein Gebäude einer anderen Drittpartei als einer Einrichtung oder einem Organ der Gemeinschaften überlässt, geht das Eigentumsrecht an den Grundstücken wiederum für den symbolischen Preis von 1 EUR an den Staat zurück, wobei diesem außerdem eine Kaufoption für das Gebäude zu einem von einem unabhängigen Sachverständigen festzulegenden Preis eingeräumt wird. Beschließt der Staat, keinen Gebrauch von dieser Option zu machen, erwirbt der jeweilige Käufer der Gebäude das Baurecht für die Grundstücke.

5.4.   Haftungsrisiken aus Rechtsstreitigkeiten

Keine.

Unabhängiger Assurance-Bericht

An die Mitglieder des

Europäischen Rechnungshofs

Wir haben untersucht, ob die dem Europäischen Rechnungshof (nachstehend „Hof“) zugewiesenen Finanzmittel für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und ob die von den Anweisungsbefugten eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden. Gegenstand unserer Untersuchung waren die im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 bereitgestellten und verwendeten Finanzmittel.

Rechnungsführung sowie Einrichtung und Beibehaltung geeigneter Kontrollmaßnahmen liegen in der Verantwortung des Managements des Hofes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Untersuchung eine Beurteilung abzugeben.

Wir haben unsere Untersuchung unter Beachtung des vom „Institut des Réviseurs d'Entreprises“ (Institut der Wirtschaftsprüfer) angenommenen internationalen Prüfungsgrundsatzes zu Assurance-Aufträgen „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (ISAE 3 000) durchgeführt. Danach ist unsere Untersuchung so zu planen und durchzuführen, dass eine Zweckentfremdung der Finanzmittel, die sich auf die Rechnungsführung des Hofes wesentlich auswirkt, mit hinreichender Sicherheit erkannt wird. Unsere Prüfungsarbeit bestand in erster Linie darin, aufgrund von Tests und Stichproben Nachweise zur Untermauerung der folgenden Aussagen zu untersuchen:

Die dem Hof zugewiesenen Finanzmittel wurden für die vorgesehenen Zwecke verwendet.

Die eingerichteten Kontrollverfahren bieten die erforderliche Gewähr, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.

Wir haben unsere Untersuchung anhand von Kriterien durchgeführt, die sich auf die nachstehenden Vorschriften und Verordnungen stützen:

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften;

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften;

Beschluss Nr. 36/2007 des Europäischen Rechnungshofs über die Internen Vorschriften für die Ausführung seines Haushaltsplans in der am 12. und 19. Juli 2007 angenommenen Fassung. Diese Vorschriften sind Bestandteil der in den Verträgen oder in den auf dieser Rechtsgrundlage getroffenen Vereinbarungen niedergelegten Verfahren betreffend die mit dem Haushaltsvollzug verbundenen Verfahrensabläufe.

Insbesondere wurden die folgenden internen Vorschriften als Kriterien herangezogen:

Artikel 7 — Unterschriften — „Jede Stelle, die an der Ausarbeitung, Überprüfung und Erfassung von Vorgängen der Feststellung und Einziehung von Einnahmen bzw. der Mittelbindung und Zahlungsanordnung beteiligt ist, dokumentiert ihre Handlung mit Datum und Unterschrift.“

Artikel 9 — Immobilienprojekte — „Bevor der Hof eine vertragliche Verpflichtung für derartige Projekte billigt, unterbreitet ihm die zuständige Dienststelle einen erläuternden Vermerk, in dem die Vereinbarkeit des Projekts mit dem Finanzrahmen begründet wird.“

Artikel 16 — Zahlungen — „Der Rechnungsführer führt die in Artikel 80 der Haushaltsordnung definierten Auszahlungsanordnungen aus, nachdem er die in Artikel 103 Absatz 1 und in Artikel 104 der Durchführungsbestimmungen vorgeschriebenen Angaben überprüft hat.“

Artikel 23.1 — Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans — „Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden die Mittel nach Titeln und Kapiteln sachlich gegliedert. Die Kapitel sind in Artikel und Posten untergliedert. Für die Zwecke der internen Verwaltung des Hofes können die Artikel und Posten in Unterposten untergliedert werden.“

Artikel 23.2 — Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans — „In allen Anträgen auf Mittelübertragung sind die Gründe für die Unzulänglichkeit der Mittel anzugeben. (…) Der Antrag auf Mittelübertragung wird vom zuständigen Direktor (…) unterzeichnet.“

Artikel 24 — Mittelübertragungen von einem Haushaltsjahr auf das folgende — „(…) der zuständige Anweisungsbefugte [hat] in einer Auflistung den verfügbaren Saldo der Mittelbindungen auszuweisen, welcher (…) in der Buchführung über die Haushaltsvorgänge unter Berücksichtigung der zu annullierenden Mittel berichtigt wurde. In dieser Auflistung sind die auf das folgende Jahr zu übertragenden Mittel anzugeben.“

Artikel 26 — Bestandsverzeichnis über die Anlagewerte — „Das Bestandsverzeichnis über die Sachanlagen wird in einer (…) Datenbank (…) geführt.“

Artikel 27 — Mindestverfahren für die Mittelverwaltung und die interne Kontrolle — „Die Verfahren für die Mittelverwaltung und die interne Kontrolle werden von den Anweisungsbefugten in Übereinstimmung mit den vom Hof verabschiedeten Mindestnormen für die interne Kontrolle festgelegt. (…) jeder Haushaltsvorgang [wird] von (…) dem für die Ex-ante-Überprüfung zuständigen Bediensteten [bearbeitet] (…). Stellt der für die Ex-ante-Überprüfung zuständige Bedienstete fest, dass der betreffende Vorgang die Anforderungen von Artikel 47 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen erfüllt, validiert er ihn und dokumentiert seine Entscheidung.“

Wir sind der Auffassung, dass unsere Untersuchung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Gestützt auf unsere in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritte sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien

a)

die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und

b)

die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.

Unser Bericht verfolgt einzig und allein den im ersten Abschnitt genannten Zweck und dient Ihrer Information; er darf für keinen anderen Zweck verwendet oder aber an Dritte weitergegeben werden.

Luxemburg, den 1. Juli 2008

PricewaterhouseCoopers S.à r.l.

Réviseur d'Entreprises

Vertreten durch

Marianne WEYDERT


12.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 318/s3


HINWEIS FÜR DEN LESER

Nach entsprechendem Beschluss der Organe entfällt künftig der Hinweis auf die letzte Änderung der zitierten Rechtsakte.

Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich in den hier veröffentlichten Texten Verweise auf Rechtsakte auf die jeweils geltende Fassung der Rechtsakte.