ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 175A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

51. Jahrgang
10. Juli 2008


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2008/C 175A/01

Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlfahrens EPSO/AST/68/08 — Krankenschwestern und Krankenpfleger (AST 1) im ärztlichen Dienst oder in einer Kinderkrippe der Europäischen Kommission

1

HINWEIS FÜR DIE LESER

BG

Настоящият брой на Официален вестник е публикуван единствено на английски, немски и френски език.

ES

El presente Diario Oficial se publica únicamente en las lenguas alemana, francesa e inglesa.

CS

Toto číslo Úředního věstníku vychází pouze v angličtině, francouzštině a němčině.

DA

Denne EU-Tidende offentliggøres udelukkende på engelsk, fransk og tysk.

DE

Dieses Amtsblatt wird nur in Deutsch, Englisch und Französisch veröffentlicht.

ET

Käesolev Euroopa Liidu Teataja number ilmub ainult inglise, prantsuse ja saksa keeles.

EL

Η παρούσα Επίσημη Εφημερίδα εκδίδεται μόνο στην αγγλική, τη γαλλική και τη γερμανική γλώσσα.

EN

This Official Journal is only published in English, French and German.

FR

Le présent Journal officiel est uniquement publié en langues allemande, anglaise et française.

GA

Tá an Iris Oifigiúl seo á foilsiú i mBéarla, i bhFraincis agus i nGearmáinis amháin.

IT

La presente Gazzetta ufficiale è pubblicata solo in lingua francese, inglese e tedesca.

LV

Šis Oficiālais Vēstnesis ir publicēts tikai angļu, franču um vācu valodā.

LT

Šis Oficialusis leidinys išleistas tik anglų, prancūzų ir vokiečių kalbomis.

HU

A Hivatalos Lapnak ez a száma kizáról agangol, francia és német nyelven jelenik meg.

MT

Dan il-Ġurnal Uffiċjali ser ikun ippubblikat biss bl-Ingliż, bil-Franċiż u bil-Ġermaniż.

NL

Dit Publicatieblad verschijnt uitsluitend in het Duits, het Engels en het Frans.

PL

Niniejszy Dziennik Urzędowy jest publikowany jedynie w językach niemieckim, angielskim i francuskim.

PT

O presente Jornal Oficial é apenas publicado nas línguas alemã, francesa e inglesa.

RO

Prezentul Jurnal Oficial este publicat numai în limbile engleză, franceză și germană.

SK

Tento úradný vestník vychádza iba v angličtine, francúzštine a nemčine.

SL

Ta Uradni list je objavljen samo v angleškem, francoskem in nemškem jeziku.

FI

Tämä virallisen lehden numero julkaistaan ainoastaan englannin, ranskan ja saksan kielellä.

SV

Detta nummer av Europeiska unionens officiella tidning utkommer endast på engelska, franska och tyska.

BG

Европейската служба за подбор на персонал (EPSO) организира открит конкурс EPSO/AST/68/08 за набиране на медицински сестри със степен AST 1 в медицинската служба или в една от яслите на институциите.Пълната информация за конкурса е поместена на интернет сайта на EPSO http://europa.eu/epso.

ES

La Oficina Europea de Selección de Personal (EPSO) organiza la oposición general EPSO/AST/68/08 para la contratación de enfermeros y enfermeras (AST 1) en un servicio médico o en una guardería institucional.Para más información consúltese la página web de la EPSO http://europa.eu/epso.

CS

Evropský úřad pro výběr personálu (EPSO) pořádá otevřené výběrové řízení EPSO/AST/68/08 pro nábor zdravotních asistentů/asistentek (AST 1) pro lékařskou službu a institucionální jesle.Úplné informace jsou k dispozici na internetové stránce úřadu EPSO http://europa.eu/epso.

DA

Det Europæiske Personaleudvælgelseskontor (EPSO) afholder en almindelig udvælgelsesprøve EPSO/AST/68/08 med henblik på ansættelse af sygeplejersker (AST 1) enten i en lægestjeneste eller i en af institutionernes vuggestuer.Yderligere oplysninger findes på EPSO's websted http://europa.eu/epso.

DE

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AST/68/08 zur Einstellung von Krankenschwestern und Krankenpflegern (AST 1) in einem ärztlichen Dienst oder einer Kinderkrippe eines europäischen Organs durch.Weitere Informationen finden sich auf der EPSO-Website http://europa.eu/epso.

ET

Euroopa Personalivaliku Talitus (EPSO) korraldab avaliku konkursi EPSO/AST/68/08, et võtta tööle meditsiiniõdesid/-vendi (palgaaste AST 1) institutsioonide meditsiinitalitustesse või lastesõimedesse.Lisateave on esitatud EPSO veebilehel http://europa.eu/epso.

EL

Η Ευρωπαϊκή Υπηρεσία Επιλογής Προσωπικού (EPSO) διοργανώνει τον γενικό διαγωνισμό EPSO/AST/68/08 για την πρόσληψη νοσοκόμων (ανδρών ή γυναικών) (AST 1) για τις ιατρικές υπηρεσίες ή τους βρεφονηπιακούς σταθμούς των θεσμικών οργάνων.Επιπλέον πληροφορίες θα βρείτε στον δικτυακό τόπο της EPSO http://europa.eu/epso.

EN

The European Personnel Selection Office (EPSO) is organising open competition EPSO/AST/68/08 to recruit nurses (AST 1) for a medical service or institution nursery.Further details can be found on the EPSO website: http://europa.eu/epso.

FR

L’Office européen de sélection du personnel (EPSO) organise le concours général EPSO/AST/68/08 pour le recrutement d'infirmiers/infirmières (AST 1) dans un service médical ou dans une crèche institutionnelle.Des informations complémentaires se trouvent sur le site de l'EPSO http://europa.eu/epso

IT

L'Ufficio europeo di selezione del personale (EPSO) organizza il concorso generale EPSO/AST/68/08 per l'assunzione di infermiere/infermieri (AST 1) presso un servizio medico o un asilo nido istituzionale.Per ulteriori informazioni consultare il sito EPSO http://europa.eu/epso.

LV

Eiropas Personāla atlases birojs (EPSO) rīko atklāto konkursu EPSO/AST/68/08 medicīnas māsu (AST 1) pieņemšanai darbā medicīnas dienestā vai kādā no institūciju bērnudārziem.Pilnīga informācija atrodama EPSO tīmekļa vietnē http://europa.eu/epso.

LT

Europos personalo atrankos tarnyba (EPSO) rengia viešą konkursą EPSO/AST/68/08 medicinos tarnybos arba institucijos lopšelio slaugytojo(s) (AST 1) pareigoms.Išsami informacija skelbiama EPSO interneto svetainėje http://europa.eu/epso.

HU

Az Európai Személyzeti Felvételi Hivatal (EPSO) EPSO/AST/68/08 hivatkozási szám alatt nyílt versenyvizsgát szervez ápolók/ápolónők felvétele céljából (AST 1 besorolási osztály) valamely egészségügyi szolgálatnál vagy intézményi bölcsődében történő munkavégzéssel.További információk az EPSO honlapján találhatók: http://europa.eu/epso.

MT

L-Uffiċċju Ewropew għall-Għażla tal-Personal (EPSO) qed jorganizza dan il-konkors ġenerali EPSO/AST/68/08 għar-reklutaġġ ta' infermiera (AST 1) fis-servizz mediku jew f'faċilità għall-kura tat-tfal ta' l-istituzzjonijiet.Informazzjoni addizzjonali tinsab fuq is-sit ta’ l-internet ta' l-EPSO http://europa.eu/epso.

NL

Het Europees Bureau voor personeelsselectie (EPSO) organiseert het algemeen vergelijkend onderzoek EPSO/AST/68/08 voor de aanwerving van verplegers/verpleegsters (AST 1) in een medische dienst of in een kinderdagverblijf van de instellingen.Aanvullende informatie is beschikbaar op de website van EPSO http://europa.eu/epso.

PL

Europejski Urząd Doboru Kadr (EPSO) organizuje konkurs otwarty EPSO/AST/68/08 na stanowiska pielęgniarzy/pielęgniarek (grupa zaszeregowania AST 1) w służbie medycznej lub w żłobku instytucji europejskich.Szczegółowe informacje można znaleźć na stronie internetowej EPSO: http://europa.eu/epso.

PT

O Serviço Europeu de Selecção de Pessoal (EPSO) organiza o concurso geral EPSO/AST/68/08 para recrutamento de enfermeiros/enfermeiras (AST 1) para um serviço médico ou uma creche das Instituições.Podem ser consultadas todas as informações no sítio do EPSO http://europa.eu/epso.

RO

Oficiul pentru Selecția Personalului Comunităților Europene (EPSO) organizează concursul general EPSO/AST/68/08 pentru recrutarea de infirmieri/infirmiere (AST 1) într-un serviciu medical sau într-o creșă a instituțiilor.Puteți obține informații suplimentare pe site-ul EPSO http://europa.eu/epso.

SK

Európsky úrad pre výber pracovníkov (EPSO) organizuje verejné výberové konanie EPSO/AST/68/08 na zdravotných asistentov/asistentky (AST 1) pre lekársku službu alebo inštitucionálne jasle.Úplné informácie sú k dispozícii na internetovej stránke úradu EPSO http://europa.eu/epso.

SL

Evropski urad za izbor osebja (EPSO) organizira javni natečaj EPSO/AST/68/08 za zaposlitev medicinskih sester (m/ž) (AST 1) v zdravstveni službi ali medinstitucionalnih jaslih.Dodatne informacije so na voljo na spletišču urada EPSO http://europa.eu/epso.

FI

Euroopan yhteisöjen henkilöstövalintatoimisto EPSO järjestää avoimen kilpailun EPSO/AST/68/08 työterveyshuollossa tai toimielinten päiväkodeissa työskentelevien sairaanhoitajien (AST 1) palvelukseen ottamista varten.Lisätietoja EPSOn verkkosivuilla http://europa.eu/epso.

SV

Europeiska rekryteringsbyrån (EPSO) anordnar det allmänna uttagningsprovet EPSO/AST/68/08 för rekrytering av sjukskötare/sjuksköterskor (AST 1) vid en läkartjänst eller vid ett av institutionernas daghem.Ytterligare upplysningar finns på EPSO:s webbplats http://europa.eu/epso.

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

10.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 175/1


BEKANNTMACHUNG DES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS

EPSO/AST/68/08

(2008/C 175 A/01)

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt Zulassungstests sowie das allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen zur Bildung einer Einstellungsreserve durch.

KRANKENSCHWESTERN UND KRANKENPFLEGER  (1) (AST 1)

INHALTSVERZEICHNIS

I.

ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

A.

ART DER TÄTIGKEIT

B.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

II.

ZULASSUNGSTESTS

ABLAUF DER TESTS

III.

ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN

ABLAUF DER PRÜFUNGEN

IV.

EINREICHUNG DER BEWERBUNG

V.

ALLGEMEINE HINWEISE

ANHANG:

Antrag auf Überprüfung — Rechtsmittel — Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten

I.   ART DER TÄTIGKEIT UND ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AST/68/08 (AST 1) wird zur Einstellung von Krankenschwestern und Krankenpflegern im ärztlichen Dienst oder einer Kinderkrippe der Europäischen Kommission durchgeführt.

Es dient der Aufstellung einer Reserveliste zur Besetzung freier Planstellen in der Europäischen Kommission.

Zahl der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber: 5.

A.   ART DER TÄTIGKEIT

Krankenschwester/Krankenpfleger im ärztlichen Dienst oder einer Kinderkrippe der Europäischen Kommission

Die Beamten müssen auf der Grundlage allgemeiner Anweisungen vielschichtige Aufgaben erledigen und überwachen, z. B.

Grundversorgung (Verabreichung von Spritzen und Medikamenten, Anlegen von Verbänden),

Durchführung von Labortests und medizinisch-technischen Untersuchungen.

Außerdem sind Verwaltungsaufgaben zu erledigen wie

Führen der Patientendatei,

Materialverwaltung.

Diese Aufgaben erfordern großes Geschick im Umgang mit Menschen und Einfühlungsvermögen.

Die Kommission legt besonderen Wert auf die Fähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber, unterschiedliche und oftmals komplexe Problemstellungen zu erfassen, auf neue Gegebenheiten rasch zu reagieren und sich verständlich auszudrücken. Gefordert werden Eigeninitiative, Fantasie und ein hohes Maß an Motivation. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen fähig sein, oft unter Druck allein oder im Team unter Einhaltung der ärztlichen Berufsethik zu arbeiten und sich an ein multikulturelles Arbeitsumfeld anzupassen. Die Bereitschaft zur Fortbildung während der gesamten beruflichen Laufbahn ist unerlässlich.

B.   ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

1.   Allgemeine Zulassungsbedingungen

Bewerben kann sich jede Person, die

die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt,

im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist,

sich ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat,

den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt.

Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens enthält keine Altersbegrenzung. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten allerdings Abschnitt V.7 dieser Bekanntmachung (Ruhestandsregelung) aufmerksam lesen.

2.   Besondere Zulassungsbedingungen

a)   Diplome und sonstige Bildungsabschlüsse

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger nachweisen.

Der Prüfungsausschuss trägt den unterschiedlichen Bildungssystemen Rechnung. In der Anlage zum Bewerbungsleitfaden sind in Tabellenform Beispiele für erforderliche Mindestabschlüsse in den einzelnen Kategorien aufgeführt (http://europa.eu/epso/on-line-applications/guide_de.htm). Allerdings können für jedes Auswahlverfahren strengere Voraussetzungen festgelegt werden.

b)   Berufserfahrung

Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt.

c)   Sprachkenntnisse

Hauptsprache (Sprache 1)

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen fundierte Kenntnisse in einer EU-Amtssprache nachweisen.

Zweite Sprache (Sprache 2 — darf nicht mit Sprache 1 identisch sein)

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausreichende Deutsch-, Englisch- oder Französischkenntnisse nachweisen.

Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Statuts muss ein Beamter vor seiner ersten Beförderung nach der Einstellung nachweisen, dass er in einer dritten Sprache arbeiten kann.

Die Bewerberinnen und Bewerber geben auf dem elektronischen Anmeldeformular  (2) die Hauptsprache und die für die Zulassungstests gewählte Sprache an. Die Wahl der Sprache kann nach Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung (16. September 2008) nicht mehr geändert werden.

Im Interesse der Klarheit und des Verständnisses der Texte allgemeinen Inhalts und der Mitteilungen an die bzw. von den Bewerbern erfolgen die Einladungen zu den einzelnen Tests und Prüfungen sowie der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) und den Bewerbern ausschließlich in deutscher, englischer oder französischer Sprache.

Die Bewerberinnen und Bewerber können sich per E-Mail (EPSO-AST-68-08@ec.europa.eu) an das Europäische Amt für Personalauswahl wenden. Vorher sollten sie sich allerdings vergewissern, dass die gewünschte Information sich nicht in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, dem Bewerbungsleitfaden oder auf der EPSO-Website (http://europa.eu/epso) befindet.

II.   ZULASSUNGSTESTS

Die Anstellungsbehörde lädt diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu den Zulassungstests ein, die bei Annahmeschluss für die elektronische Anmeldung (16. September 2008)  laut ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt I.B erfüllen.

ABLAUF DER TESTS

EPSO führt computergestützte Zulassungstests für diese Bewerberinnen und Bewerber durch; die Tests finden je nach Verfügbarkeit in einem oder mehreren der auf diese Art von Tests spezialisierten Zentren in der Europäischen Union statt.

Die Bewerberinnen und Bewerber können sich über ihre EPSO-Datei über das Verfahren zur Teilnahme an den Tests informieren.

Die Zulassungstests finden in deutscher, englischer oder französischer Sprache (Sprache 2) statt.

a)

Test, bestehend aus einer Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der Kenntnisse über die Europäische Union, ihre Organe und ihre Politikbereiche

Dieser Test wird mit 0 bis 10 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 5).

b)

Test, bestehend aus einer Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der allgemeinen Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich des sprachlogischen Denkens und des Zahlenverständnisses

Dieser Test wird mit 0 bis 20 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 10).

Bei den Zulassungstests führen falsche Antworten nicht zu einem Punktabzug.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die bei allen Zulassungstests zusammen genommen die 80 besten Ergebnisse (3) und bei jedem Einzeltest die Mindestpunktzahl erzielt haben, werden mit Blick auf eine mögliche Zulassung zum allgemeinen Auswahlverfahren zur Einreichung einer vollständigen Bewerbung aufgefordert.

III.   ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN

Die Anstellungsbehörde stellt nach Eingang der Bewerbungen das Verzeichnis der Bewerberinnen und Bewerber auf, die die in Abschnitt I.B.1 genannten allgemeinen Bedingungen erfüllen, und übermittelt es zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Nachdem der Prüfungsausschuss von der vorstehend genannten Liste Kenntnis genommen hat, lässt er diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu den schriftlichen Prüfungen zu, die bei allen Zulassungstests zusammen genommen die 20 besten Ergebnisse  (3) erzielt haben und die die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt I.B.2 erfüllen.

ABLAUF DER PRÜFUNGEN

1.   Schriftliche Prüfungen — Bewertung

Die schriftlichen Prüfungen a und b finden in deutscher, englischer oder französischer Sprache (Sprache 2) statt.

a)

Prüfung, bestehend aus einer Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der Kenntnisse der Bewerber im gewählten Fachgebiet

Diese Prüfung wird mit 0 bis 40 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 20).

Prüfungsdauer: 1 Stunde (Richtwert).

b)

Prüfung zu einem Thema nach Wahl im Sachgebiet zur Beurteilung

der Fachkenntnisse der Bewerber,

ihrer Fähigkeit, einen Sachverhalt zu verstehen, zu analysieren und zusammenzufassen, sowie

ihrer redaktionellen Fertigkeiten.

Diese Prüfung wird mit 0 bis 40 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 20).

Prüfungsdauer: 2 Stunden (Richtwert).

c)

Verfassen eines kurzen Vermerks in der Hauptsprache der Bewerberin oder des Bewerbers, in dem die in der schriftlichen Prüfung b dargelegten Argumente und Schlussfolgerungen ausgeführt werden. Mit dieser Prüfung soll anhand des Ausdrucks und der Darstellung beurteilt werden, inwieweit die Hauptsprache beherrscht wird.

Diese Prüfung wird mit 0 bis 10 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 8).

Prüfungsdauer: 30 Minuten (Richtwert).

Die schriftlichen Prüfungen finden für alle Bewerber zeitgleich in einem oder mehreren Prüfungszentren in der Europäischen Union statt. Der vom Europäischen Amt für Personalauswahl festzulegende Termin für die schriftlichen Prüfungen kann nicht auf Wunsch der Bewerber geändert werden. Er wird ihnen bei der Einladung zur Prüfung (über ihre EPSO-Datei) mitgeteilt.

2.   Mündliche Prüfung — Bewertung

Nach der Korrektur der schriftlichen Prüfungen lädt der Prüfungsausschuss diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zur mündlichen Prüfung ein, die bei allen Prüfungen zusammen genommen die 10 besten Ergebnisse (3) und bei jeder Einzelprüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben.

d)

Gespräch mit dem Prüfungsausschuss in deutscher, englischer oder französischer Sprache (Sprache 2), bei dem Folgendes beurteilt wird:

Fähigkeit zur Durchführung der in Abschnitt I.A genannten Aufgaben,

einschlägiges Sachwissen,

Motivation der Bewerberinnen und Bewerber und ihr Anpassungsvermögen an ein multikulturelles Arbeitsumfeld im europäischen öffentlichen Dienst.

Die Kenntnisse der Hauptsprache (Sprache 1) werden ebenfalls geprüft.

Diese Prüfung wird mit 0 bis 50 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 25).

Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Brüssel statt.

3.   Aufnahme in die Reserveliste

Der Prüfungsausschuss nimmt, alphabetisch geordnet, die Namen derjenigen Bewerberinnen und Bewerber in die Reserveliste auf, die bei den schriftlichen und mündlichen Prüfungen zusammen genommen die besten Ergebnisse (3) (siehe Abschnitt I „Anzahl der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber“) und bei jeder Einzelprüfung die Mindestpunktzahl erreicht haben.

Die Reserveliste und ihre Geltungsdauer werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl (http://europa.eu/epso) veröffentlicht (4).

IV.   EINREICHUNG DER BEWERBUNG

Bitte beachten Sie den Bewerbungsleitfaden (http://europa.eu/epso/on-line-applications/guide_de.htm) auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl (http://europa.eu/epso). Er enthält genaue Anweisungen für eine ordnungsgemäße Bewerbung.

Frist für die elektronische Anmeldung ist der 16. September 2008 bis spätestens 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit.

1.   Erstellen der EPSO-Datei/Elektronische Anmeldung

Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zu den Zulassungstests sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen.

Sie müssen Ihre Bewerbung per Internet anmelden, indem Sie die entsprechende Website aufrufen und den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen.

Im Rahmen der Ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht ist es Ihre Aufgabe, einen fristgerechten Abschluss der elektronischen Anmeldung sicherzustellen. Wir empfehlen Ihnen dringend, mit der Anmeldung nicht bis zuletzt zu warten. Eine außergewöhnliche Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung kann dazu führen, dass Sie die Anmeldung zu den Zulassungstests wiederholen müssen. Nach Ablauf der Frist werden keine Anmeldungen mehr entgegengenommen.

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erscheint auf dem Bildschirm eine Nummer. Bitte notieren Sie diese, da sie bei jeder künftigen Bezugnahme auf die Anmeldung anzugeben ist. Nachdem Sie diese Nummer erhalten haben, ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden.

Wird keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Anmeldung nicht registriert wurde!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen müssen, über die Sie identifiziert werden können. Einzugeben sind insbesondere die gewählten Sprachen sowie die Art des Abschlusszeugnisses, das zur Teilnahme am allgemeinen Auswahlverfahren berechtigt (Bezeichnung des Abschlusses, Name der Bildungseinrichtung und Datum der Ausstellung).

In diesem Stadium werden keine Unterlagen verlangt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Einreichung einer vollständigen Bewerbung aufgefordert (siehe Abschnitt IV.3).

Nach Ihrer Anmeldung können Sie die weiteren Phasen des Auswahlverfahrens auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl (http://europa.eu/epso) unter „Laufende Auswahlverfahren“ verfolgen.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, werden gebeten, vorzugsweise per Fax eine Papierfassung des Anmeldeformulars  (5) anzufordern und dieses vor Anmeldeschluss ausgefüllt und unterzeichnet per Einschreiben einzuschicken; es gilt das Datum des Poststempels. Der Schriftverkehr zwischen dem Amt für Personalauswahl und diesen Bewerbern erfolgt dann auf dem Postweg.

Die Betreffenden müssen ihrer Anmeldung eine von einer zuständigen Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme an den verschiedenen Prüfungen zu erleichtern.

2.   Einladung zu den Prüfungen

Informationen über die Teilnahme an den Zulassungstests und Prüfungen des Auswahlverfahrens sind ausschließlich auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl (http://europa.eu/epso) erhältlich. Mit dem bei der Anmeldung gewählten Benutzernamen und Passwort haben die Bewerberinnen und Bewerber hierauf Zugriff. Sie sind für die Aktualisierung ihrer Postanschrift und/oder E-Mail-Adresse in ihrer EPSO-Datei verantwortlich.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die weiteren Phasen des Auswahlverfahrens verfolgen und die sie betreffenden Informationen zu den angekündigten Phasen in ihrer EPSO-Datei regelmäßig überprüfen. Ist ihnen diese Überprüfung nicht möglich, haben sie dies dem Europäischen Amt für Personalauswahl umgehend per E-Mail mitzuteilen (EPSO-AST-68-08@ec.europa.eu).

Das Einladungsschreiben zur Teilnahme an den Zulassungstests, das die Bewerberinnen und Bewerber über ihre EPSO-Datei erhalten, gibt genaue Hinweise über das Verfahren zur Online-Buchung eines Termins in einem der zugelassenen Testzentren.

3.   Anmeldung zum allgemeinen Auswahlverfahren

Die Bewerberinnen und Bewerber, die gemäß Abschnitt II bei allen Zulassungstests zusammen genommen die besten Ergebnisse und bei jedem Einzeltest die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben, werden aufgefordert, über ihre EPSO-Datei auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl den Bewerbungsbogen auszudrucken, auszufüllen und fristgerecht einzuschicken (6).

Beizufügende Nachweise

Im Bewerbungsbogen sind ausführliche Angaben zur Staatsbürgerschaft und Ausbildung zu machen. Dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:

ein Nachweis der Staatsbürgerschaft (Kopie des Reisepasses, des Personalausweises oder eines anderen offiziellen Dokuments, aus dem die Staatsbürgerschaft, die die Bewerberinnen und Bewerber bis spätestens zur Frist für die elektronische Anmeldung erworben haben müssen, eindeutig hervorgeht),

eine Kopie des Abschlusszeugnisses/der Abschlusszeugnisse.

Bitte erstellen Sie auf einem gesonderten Blatt eine Liste der beigefügten und durchnummerierten Nachweise.

Bitte schicken Sie nur Fotokopien. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Der Ausdruck von Webseiten auf Papier und/oder Verweise auf Webseiten gelten nicht als Unterlage im vorstehenden Sinne.

Bei Ihrer Bewerbung können Sie sich nicht auf Bewerbungsbögen oder andere Unterlagen berufen, die Sie bei einer früheren Bewerbung eingereicht haben. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Unterschrift und Versand

Im Rahmen der Ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht ist es Ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass Sie den Bewerbungsbogen ordnungsgemäß ausgefüllt, UNTERZEICHNET und mit allen Nachweisen versehen fristgerecht  (6) (es gilt das Datum des Poststempels) und per Einschreiben an folgende Anschrift senden:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

C-80

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AST/68/08

B-1049 Brüssel.

Prüfung der Bewerbungen

Der Prüfungsausschuss nimmt von den Unterlagen der Bewerber Kenntnis, die bei allen Zulassungstests zusammen genommen die besten Ergebnisse und bei jedem Einzeltest die Mindestpunktzahl erzielt haben, um festzustellen, ob diese den Zulassungsbedingungen nach Abschnitt I.B dieser Bekanntmachung der Auswahlverfahren entsprechen. Der Prüfungsausschuss lädt diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu den schriftlichen Prüfungen ein, die die besten Ergebnisse erzielt haben und sämtliche Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren (siehe Abschnitt III, zweiter Absatz) erfüllen.

Ausgeschlossen werden Bewerberinnen und Bewerber, die

bei ihrer elektronischen Anmeldung die geltende Frist nicht beachtet haben (16. September 2008),

den Bewerbungsbogen nicht ausgefüllt und/oder nicht unterzeichnet haben (Originalunterschrift erforderlich),

nicht alle Zulassungsbedingungen erfüllen,

ihre Bewerbung nach Ablauf der Frist (6) abgesandt haben,

nicht alle Nachweise eingesandt haben.

4.   Erstellung der Reserveliste

Die Namen der erfolgreichen Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer (siehe Abschnitt III.3) werden in die Reserveliste aufgenommen.

5.

Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt werden, dass die in dem elektronischen Anmeldeformular oder dem Bewerbungsbogen enthaltenen Angaben nicht zutreffen, wird die Zulassung zum Auswahlverfahren für ungültig erklärt.

6.

Um die Bearbeitung der Bewerbungen zu erleichtern, sind im Schriftverkehr stets DER NAME, UNTER DEM DIE BEWERBUNG LÄUFT, DIE NUMMER DES AUSWAHLVERFAHRENS SOWIE DIE BEI DER ELEKTRONISCHEN ANMELDUNG MITGETEILTE NUMMER ANZUGEBEN.

V.   ALLGEMEINE HINWEISE

1.   Chancengleichheit

Die europäischen Organe verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und nehmen die Bewerbungen ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung entgegen.

2.   Prüfungsausschuss

Für jedes Auswahlverfahren wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden von den Organen und ihren Personalvertretungen vorgeschlagen; jedes Organ und ihre Personalvertretung wird durch die gleiche Anzahl von Personen vertreten. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden anschließend von der Anstellungsbehörde des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) ernannt. Die Namen der Mitglieder dieses Prüfungsausschusses werden auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl bekannt gegeben, nachdem den Bewerberinnen und Bewerbern mitgeteilt wurde, ob sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden.

Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens ist das Europäische Amt für Personalauswahl der ausschließliche Ansprechpartner für die Bewerberinnen und Bewerber. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist es förmlich untersagt, sich persönlich oder über Dritte an den Prüfungsausschuss zu wenden. Der Prüfungsausschuss entscheidet im Einzelfall, ob ein Verstoß gegen diese Bestimmung zum Ausschluss des bzw. der Betreffenden führt.

3.   Vorläufiger Zeitplan

Je nach der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen kann sich die Abwicklung der Auswahlverfahren über einen Zeitraum von ungefähr einem Jahr nach Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung erstrecken.

Informationen hierzu finden Sie auf der EPSO-Website.

4.   Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen

Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerberinnen und Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. So kann ihnen das Europäische Amt für Personalauswahl auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge auf Auskunft sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten. Das Europäische Amt für Personalauswahl antwortet binnen eines Monats nach Eingang des Antrags. Die Anträge werden unter Beachtung des Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Weitere Hinweise finden Sie im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III Punkt 3.

5.   Anträge auf Überprüfung — Rechtsmittel — Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Siehe Anhang.

6.   Voraussetzungen für die Einstellung/Laufbahn

Die in die Reserveliste aufgenommenen Prüfungsteilnehmer können die Aufgaben von Krankenschwestern und Krankenpflegern wahrnehmen. Entsprechend dem Bedarf der Dienststellen der Europäischen Kommission können sie in Brüssel, Luxemburg oder jedem anderen Dienstort als Beamte auf Probe eingestellt werden.

Im Falle einer Einstellung der in die Reserveliste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber sind die Originale der als Kopie eingereichten Unterlagen und vor allem die Abschlusszeugnisse zur Überprüfung vorzulegen.

Die Einstellung erfolgt nach Maßgabe des Beamtenstatuts und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Je nach Art der zu besetzenden Stelle kann erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern zunächst ein Vertrag für Bedienstete auf Zeit angeboten werden; in diesem Fall wird die oder der Betreffende weiterhin auf der Reserveliste geführt.

Nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b des Beamtenstatuts kann der Beamte zu jedem Zeitpunkt seiner Laufbahn beantragen, in ein anderes Organ oder eine andere Agentur der EU zu wechseln. Aus dienstlichem Interesse ist jedoch eine Versetzung neu eingestellter Beamter innerhalb der ersten drei Dienstjahre nur in entsprechend begründeten Ausnahmefällen möglich und setzt voraus, dass sowohl das Herkunftsorgan bzw. die Herkunftsagentur als auch das Aufnahmeorgan bzw. die Aufnahmeagentur der Versetzung zustimmen.

7.   Ruhestandsregelung

Für das Alter, in dem die Beamten in den Ruhestand versetzt werden, gelten folgende im Statut festgelegte Bestimmungen:

Grundsätzlich werden Beamte bei Erreichen des 65. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt.

Sie können sich jedoch bereits ab 63 Jahren oder, wenn sie bestimmte, im Statut geregelte Voraussetzungen erfüllen, zwischen 55 und 63 Jahren in den Ruhestand versetzen lassen.

In Ausnahmefällen können Beamte auf eigenen Wunsch und wenn dies im dienstlichen Interesse liegt, auch bis längstens zum 67. Lebensjahr arbeiten.

8.   Besoldungsgruppe

Die Einstellungsreserve für Krankenschwestern und Krankenpfleger gilt für die Besoldungsgruppe AST 1.

9.   Dienstbezüge

Monatliches Grundgehalt (Stand: 1. Januar 2008):

Besoldungsgruppe AST 1, erste Dienstaltersstufe: 2 482,44 EUR.

10.   Schutz personenbezogener Daten

Als die für die Durchführung der Auswahlverfahren zuständige Stelle wacht das Europäische Amt für Personalauswahl darüber, dass bei der Behandlung der personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr in vollem Umfang eingehalten wird, insbesondere was die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten betrifft (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).


(1)  Die europäischen Organe verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und nehmen die Bewerbungen ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung entgegen.

(2)  Existiert aus praktischen Gründen nur in deutscher, englischer und französischer Sprache.

(3)  Sollten mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl für den letzten Platz erreicht haben, werden sie alle berücksichtigt.

(4)  Auf ausdrücklichen Wunsch einer erfolgreichen Prüfungsteilnehmerin oder eines erfolgreichen Prüfungsteilnehmers wird ihr bzw. sein Name nicht veröffentlicht. Dies ist EPSO bis spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse mitzuteilen.

(5)  EPSO — Bewerberservice — Avenue de Cortenbergh, 80 00/48 B-1049 Brüssel — Fax: (32-2) 295 74 88.

(6)  Die Frist wird rechtzeitig in Ihrer EPSO-Datei bekannt gegeben.


ANHANG

ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG — RECHTSMITTEL — BESCHWERDE BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN

Da die Statutsbestimmungen sowohl für die Zulassungstests als auch für das Auswahlverfahren gelten, weist das Europäische Amt für Personalauswahl darauf hin, dass alle Arbeiten gemäß Anhang III des Statuts der Geheimhaltungspflicht unterliegen und dass Bewerber in jeder Phase dieser beiden Verfahren bei einer sie beschwerenden Entscheidung folgende Schritte einleiten können:

Antrag auf Überprüfung

Innerhalb von 20 Kalendertagen nach Bekanntgabe der Entscheidung in der EPSO-Datei kann unter Angabe von Gründen ein schriftlicher Antrag auf Überprüfung bei folgender Stelle eingereicht werden:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

C-80

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AST/68/08

B-1049 Brüssel.

Das Europäische Amt für Personalauswahl übermittelt den Antrag dem zuständigen Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Den Bewerbern wird schnellstmöglich eine Antwort erteilt.

Rechtsbehelfe

Gemäß Artikel 236 EG-Vertrag und Artikel 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften besteht die Möglichkeit der Klage bei folgender Stelle:

Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

Boulevard Konrad Adenauer

L-2925 Luxemburg.

Darüber hinaus kann eine Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei folgender Stelle eingereicht werden:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

C-80

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AST/68/08

B-1049 Brüssel.

Die zwingenden Fristen (siehe hierzu das durch die Verordnung (EG) Nr. 723/2004 des Rates (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) geänderte Statut — http://europa.eu/eur-lex) für diese beiden Verfahrensarten beginnen mit der Mitteilung der beschwerenden Entscheidung.

Wichtiger Hinweis: Die Anstellungsbehörde ist nicht befugt, die Entscheidungen eines Prüfungsausschusses zu ändern. Nach gängiger Rechtsprechung verfügen die Prüfungsausschüsse über ein weites Ermessen, das vom Gemeinschaftsrichter nur überprüft werden kann, wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen die Vorschriften über die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses vorliegt.

Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten

Wie alle Bürger der Europäischen Union können auch die Prüfungsteilnehmer gemäß Artikel 195 Absatz 1 EG-Vertrag den Bürgerbeauftragten mit einer Beschwerde befassen:

Europäischer Bürgerbeauftragter

1, avenue du Président Robert Schuman — BP 403

F-67001 Straßburg Cedex.

Hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15) festgelegt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zwingende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde und für die Einlegung eines Rechtsmittels beim Gericht für den öffentlichen Dienst gemäß Artikel 236 EG-Vertrag gilt, durch die Befassung des Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt wird. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 2 Absatz 4 der genannten allgemeinen Ausübungsbedingungen jeder Beschwerde beim Bürgerbeauftragten die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Institution vorausgegangen sein müssen.