ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 309

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

50. Jahrgang
19. Dezember 2007


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rechnungshof

2007/C 309/01

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

1

2007/C 309/02

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ehemals Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit), zusammen mit den Antworten der Agentur

6

2007/C 309/03

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit den Antworten der Agentur

13

2007/C 309/04

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Exekutivagentur für intelligente Energie, zusammen mit den Antworten der Agentur

18

2007/C 309/05

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

24

2007/C 309/06

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten der Agentur

29

2007/C 309/07

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

34

2007/C 309/08

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, zusammen mit den Antworten der Agentur

40

2007/C 309/09

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

47

2007/C 309/10

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur

55

2007/C 309/11

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur

62

2007/C 309/12

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

67

2007/C 309/13

Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Behörde

72

2007/C 309/14

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde

80

2007/C 309/15

Bericht über den Jahresabschluss 2006 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums

86

2007/C 309/16

Bericht über den Jahresabschluss 2006 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums

94

2007/C 309/17

Bericht über den Jahresabschluss 2006 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums

99

2007/C 309/18

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit den Antworten der Akademie

105

2007/C 309/19

Bericht über den Jahresabschluss 2006 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust

111

2007/C 309/20

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung

116

2007/C 309/21

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit den Antworten der Stiftung

122

2007/C 309/22

Bericht über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

128

2007/C 309/23

Bericht über den Jahresabschluss 2006 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit den Antworten des Amts

135

2007/C 309/24

Bericht über den Jahresabschluss 2006 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

141

 

Berichtigungen

2007/C 309/25

Berichtigung des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Organe (ABl. C 273 vom 15.11.2007)

147

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rechnungshof

19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/1


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/01)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-9

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist es, aufbauend auf einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Anstrengungen, die Fähigkeit der Gemeinschaft zur Verhütung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2006 wurden 90 % der Verpflichtungsermächtigungen und 76 % der Zahlungsermächtigungen ausgeschöpft. Im letzten Quartal des Jahres war eine Konzentration an Vorgängen festzustellen. Außerdem führten Schwachstellen in den Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans zu zahlreichen Mittelübertragungen (4). Die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität wurden somit nicht eingehalten.

8.

Die allgemeine Rechnungsführungssoftware der Agentur lässt Eintragsänderungen zu, die für Prüfungszwecke nicht nachvollziehbar sind. Außerdem wurde noch kein System zur Erfassung von Rechnungen eingerichtet, das die Richtigkeit der im endgültigen Abschluss ausgewiesenen Finanzdaten gewährleistet.

9.

Die gemäß Finanzregelung zwecks Gewährleistung der Transparenz und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erforderlichen internen Kontrollverfahren wurden noch nicht alle dokumentiert. Der Verwaltungsrat nahm Normen für die interne Kontrolle sowie einen Kodex für Berufsethik nicht förmlich an. Schriftliche Anweisungen für die Archivierung von Belegunterlagen zu Vorgängen fehlten. Es bestand kein Gremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 1. Juli 2007 erstellt und ging beim Hof am 5. Juli 2007 ein.

(4)  Im Jahr 2006 wurden mehr als 45 Übertragungen vorgenommen.


 

Tabelle 1

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Heraklion)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Rates vom 10. März 2004)

Leitungsstruktur

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen

Die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten haben im gemeinsamen Einvernehmen eine Erklärung über die Errichtung einer Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit angenommen. Die Agentur soll als Bezugspunkt fungieren und dank ihrer Unabhängigkeit, der Qualität ihrer Beratungsleistungen und der verbreiteten Informationen, der Transparenz ihrer Verfahren und Arbeitsmethoden sowie der Sorgfalt, die sie bei der Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben walten lässt, Vertrauen schaffen.

(Beschluss des Rates vom 19. Februar 2004 auf der Grundlage von Artikel 251 des Vertrags)

Ziele

1.

Die Agentur verbessert die Fähigkeit der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft, Probleme im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verhüten, zu bewältigen und zu beheben.

2.

Die Agentur unterstützt und berät die Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der Netz- und Informationssicherheit, die in ihre Zuständigkeit fallen.

3.

Die Agentur arbeitet auf ein hohes Niveau fachlicher Kompetenz hin und nutzt diese Fachkompetenz, um Anstöße zu einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des öffentlichen und des privaten Sektors zu geben.

4.

Auf Aufforderung unterstützt die Agentur die Kommission bei der Weiterentwicklung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.

Aufgaben

Die Agentur

a)

erhebt Informationen über derzeitige und absehbare Risiken, die sich auf elektronische Kommunikationsnetze auswirken könnten;

b)

berät und unterstützt das Europäische Parlament, die Kommission, europäische Stellen und Einrichtungen bzw. zuständige nationale Stellen;

c)

fördert die Zusammenarbeit zwischen in ihrem Bereich tätigen Akteuren;

d)

erleichtert die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bewältigung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

e)

trägt bei zur Sensibilisierung in Fragen der Netz- und Informationssicherheit für alle Nutzer;

f)

unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zur Industrie;

g)

verfolgt die Entwicklung von Standards;

h)

berät die Kommission in Bezug auf Forschungsarbeiten im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

i)

fördert Risikobewertungsmaßnahmen sowie Studien über Lösungen für das Präventionsmanagement;

j)

trägt bei zur Zusammenarbeit mit Drittländern.

1.   Verwaltungsrat

1.

Er ist zusammengesetzt aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats, drei von der Kommission ernannten Vertretern und drei weiteren Personen ohne Stimmrecht, die jeweils eine der folgenden Gruppen vertreten:

a)

die Informations- und Kommunikationstechnologieindustrie,

b)

Verbrauchergruppen,

c)

wissenschaftliche Sachverständige.

2.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats können durch Stellvertreter vertreten werden.

2.   Direktor

1.

Die Agentur wird von ihrem Direktor geleitet, der bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig ist.

2.

Der Direktor wird für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Interne Revision

Interner Prüfer der Kommission.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan 2006:

6,9 (6,3) Millionen Euro (100 % Zuschuss der Gemeinschaft)

Personalbestand am 31. Dezember 2006:

44 (38) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 38 (35)

8 (15) sonstige Dienstposten

Personalbestand insgesamt: 46 (50)

davon entfallen auf:

operationelle Tätigkeiten: 24 (22),

administrative Tätigkeiten: 22 (28).

Arbeitsgruppen:

Drei Arbeitsgruppen zu a) Risikomanagement/Risikobewertung, b) CERTS und c) verordnungsrechtlichen Aspekten der Netz- und Informationssicherheit.

Veröffentlichungen:

Jahresbericht,

ENISA Quarterly (vier Ausgaben)

Who's Who in der Datenbank NIS

1 CD-ROM „ENISA-Verzeichnis der CERT-Tätigkeiten in Europa“

1 CD-ROM „Raising Awareness in Information Security, Insight and Guidance for Member States“

Sechs Fact Sheets über ENISA und ihre Tätigkeiten

30 Pressemitteilungen

Ständige Gruppe der Interessenvertreter (SGI) — Dokument „Vision für ENISA“

Entwurf der ENISA-Strategie 2008-2011, bearbeitet von der SGI und dem Verwaltungsrat

Leitfaden für die Einrichtung eines CERT (Computer emergency response team)

Bericht über CERT-Zusammenarbeit

Benutzerleitfaden: Sensibilisierung in Fragen der Informationssicherheit

Paket „Information Security Awareness Programmes in the EU — Insight and Guidance for Member States“

Sammlung bewährter Methoden — „ENISA’s Knowledgebase“

Studie über Sicherheits- und Spambekämpfungsmaßnahmen von Interdienstanbietern

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Institutionen:

15 gemeinsame Veranstaltungen mit Mitgliedstaaten

acht Antworten auf Anfragen von Mitgliedstaaten und Organen

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Heraklion) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem/den Vorjahr(en) übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

6 940

6 600

Titel I

Personal

4 249

3 989

3 728

253

268

257

257

178

79

Sonstige Einnahmen

12

12

Titel II

Sachausgaben

859

779

653

126

80

1 065

1 065

863

202

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

1 844

1 542

989

538

317

790

790

271

519

Insgesamt

6 952

6 612

Insgesamt

6 952

6 310

5 370

917

665

2 112

2 112

1 312

800

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Heraklion) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

5 476

4 251

Sonstige Erträge

12

Insgesamt (a)

5 488

4 251

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

3 100

1 040

Sachaufwand

103

31

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

1 515

1 563

Betriebliche Aufwendungen

1 236

518

Insgesamt (b)

5 954

3 152

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

– 466

1 099

Einnahmen aus Finanztransaktionen (e)

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

–2

–1

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

–2

–1

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

– 468

1 098


Tabelle 4

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Heraklion) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

33

12

Sachanlagen

312

332

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

56

13

Barmittel und Barmitteläquivalente

2 519

2 510

Aktiva insgesamt

2 920

2 867

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

66

45

Abrechnungsverbindlichkeiten

2 224

1 724

Passiva insgesamt

2 290

1 769

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

1 098

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

– 468

1 098

Nettovermögen insgesamt

630

1 098

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

2 920

2 867


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Agentur, die sich in ihrem ersten vollen Tätigkeitsjahr befand, verstärkte ihre Tätigkeit im zweiten Halbjahr, was zu einer Konzentration an Vorgängen im letzten Quartal führte. Darüber hinaus war im Jahr 2006 die Stelle des Rechnungsführers über mehr als fünf Monate nicht besetzt, was sich auf die Fähigkeit der Agentur auswirkte, die Planung zu optimieren und die Übertragungen für das nächste Haushaltsjahr auf ein Minimum zu reduzieren.

8.

ENISA hat die von der Kommission seit 2005 verwendete Rechnungsführungssoftware ABAC (System zur periodengerechten Rechnungsführung) bereits beantragt. Nach dem Zeitplan der Kommission wird das Projekt Anfang 2008 anlaufen. Das System zur Erfassung von Rechnungen wurde vor der Erstellung des endgültigen Abschlusses überprüft und wird seitdem angewandt.

9.

ENISA wird seinem Verwaltungsrat Normen für die interne Kontrolle sowie einen Kodex für Berufsethik zur Annahme vorlegen. Der geschäftsführende Direktor wird die Organisationsstruktur und alle zu ihrer Umsetzung erforderlichen Verfahren und Kontrollen einführen.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/6


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ehemals Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit), zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/02)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ehemals Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit) (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 (1) geschaffen, die durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 (2) geändert wurde, wonach die Befugnisse der Agentur erweitert wurden. Hauptaufgabe der Agentur ist es, der Union und den Mitgliedstaaten zuverlässige Informationen über die Phänomene des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus in der Union zur Verfügung zu stellen und mit dem Europarat in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (4) wurde gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Agentur nahm eine Mittelübertragung in Höhe von 235 000 Euro aus der operationellen Reserve (Titel III) auf Titel I (Personalausgaben) vor, um gestiegene Kosten für Zeitbedienstete zu decken. Diese Mittelübertragung wurde nicht anhand von Belegdokumenten begründet, wie in Artikel 23 Absatz 3 der Finanzregelung für die Agentur vorgeschrieben.

8.

Im Jahr 2006 beschloss die Agentur, die durch den Schulbesuch der Kinder ihrer Bediensteten entstehenden Kosten in voller Höhe zu übernehmen, ohne Artikel 3 von Anhang VII des Statuts anzuwenden. Die betreffenden Zahlungen wurden 2006 geleistet, obwohl der Verwaltungsrat den Beschluss nicht angenommen hatte und keine offiziellen Übereinkommen mit geeigneten örtlichen Schulen unterzeichnet worden waren (5).

9.

Im Mai 2006 genehmigte der Direktor Einstellungsverfahren für das Personal der Agentur. Diese Verfahren stimmten in einigen Punkten nicht mit den Bestimmungen und Zielen des Statuts überein: Nichtbeachtung des Grundsatzes der Parität bei der Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse, Erstellung der Reserveliste in alphabetischer Reihenfolge und fehlende wirksame Widerspruchsmöglichkeit für bei der Vorabbewertung abgelehnte Bewerber.

10.

Im Zuge eines Beschaffungsverfahrens für einen Rahmenvertrag (6) erhielt die Agentur zwei Angebote. Eines dieser Angebote wurde vom Angebotseröffnungsausschuss mit der Begründung abgelehnt, es sei zu spät eingegangen, was jedoch nicht zutraf. Den Zuschlag erhielt das zweite eingegangene Angebot, obwohl es bei der Qualitätsbewertung eine sehr niedrige Einstufung erhalten hatte.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 151 vom 10.6.1997, S. 6.

(2)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  Der Jahresabschluss wurde am 11. Mai 2007 erstellt und ging beim Hof am 1. Juli 2007 ein.

(5)  Betrag der Schulgelder (Schuljahr 2006/2007), deren Erstattung im Jahr 2006 akzeptiert wurde: 31 340 Euro.

(6)  Geschätzter Wert für vier Jahre: 400 000 Euro.


 

Tabelle 1

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Wien)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Sammlung von Informationen

Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages festgelegt.

(Artikel 284)

Ziele

Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen über rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene auf europäischer Ebene für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten.

Enge Zusammenarbeit mit dem Europarat zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Steigerung des Nutzens.

Aufgaben

Untersuchung des Ausmaßes und der Entwicklung der Phänomene von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;

Sammlung und Analyse von Informationen, insbesondere über das Europäische Informationsnetz über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (RAXEN);

Durchführung von Forschungsarbeiten;

Förderung einer umfassenden Verbreitung dieser Informationen;

Ausarbeitung von Stellungnahmen für die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten;

Ausarbeitung von Indikatoren und Kriterien, mit denen die Vergleichbarkeit der Informationen verbessert werden kann;

Veröffentlichung eines Jahresberichts über den Stand von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine, von jedem Mitgliedstaat, vom Europäischen Parlament und vom Europarat benannte, unabhängige Persönlichkeit und ein Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Festlegung des Arbeitsprogramms und Annahme des Jahresberichts; Feststellung des endgültigen Haushalts- und des Stellenplans; Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss.

2.   Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats,

ein Vertreter des Europarats,

ein Vertreter der Kommission,

zwei weitere Mitglieder des Verwaltungsrats.

3.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

4.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5.   Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Kommission.

6.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan:

9,5 Millionen Euro, (8,3 Millionen Euro) davon Zuschuss der Gemeinschaft: 100 % (100 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2006:

37 (37) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 35 (35),

+10 (4) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete und Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 47 (41),

davon entfallen auf

operationelle Tätigkeiten: 28 (24),

administrative Tätigkeiten: 15 (13),

sonstige Tätigkeiten: 4 (4).

Raxen:

Anzahl der Beiträge der 25 nationalen Kontaktstellen: 375

Anzahl der Sitzungen: 2

Forschungsberichte:

Anzahl der Berichte: 9

Anzahl der Sitzungen: 5

Jahresberichte: 2

EUMC Bulletin: 6

Equal Voices: 3

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen und Einrichtungen:

(Anzahl der gemeinsam organisierten Veranstaltungen):

Mitgliedstaaten: 15

Kommission: 29

Europäisches Parlament: 7

ADR: 2

EWSA: 1

Europarat: 10

OSZE: 4

UN: 1

andere dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen: 4

National Round Table: 4

European Round Table: 1

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Wien) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem/den Vorjahr(en) übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

noch zu übertragen

annulliert

Eigene Einnahmen

0

0

Titel I

Personal

3 923

3 743

3 693

50

180

70

70

53

0

17

Zuschüsse der Gemeinschaft

8 800

8 800

Titel II

Sachausgaben

969

923

640

283

46

581

581

570

0

11

Zweckgebundene Einnahmen (PHARE) (1)

484

484

Titel III

Operationelle Ausgaben

3 908

3 695

2 753

942

213

667

667

647

0

20

Sonstige Einnahmen

0

132

Zweckgebundene Einnahmen

(PHARE und sonstige) (1)

484

325

239

245

0

90

90

90

0

0

Insgesamt

9 284

9 416

Insgesamt

9 284

8 686

7 325

1 520

439

1 408

1 408

1 360

0

48

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Wien) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

8 609

7 466

Sonstige Erträge

8

14

Insgesamt (a)

8 618

7 480

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

3 051

2 729

Sachaufwand

52

52

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

1 403

977

Betriebliche Aufwendungen

3 556

3 304

Insgesamt (b)

8 061

7 062

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (c = a – b)

556

418


Tabelle 4

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Wien) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

84

25

Sachanlagen

388

128

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

70

 

Kurzfristige Forderungen

453

360

Barmittel und Barmitteläquivalente

2 288

2 832

Aktiva insgesamt

3 282

3 345

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

48

56

Abrechnungsverbindlichkeiten

1 535

2 146

Passiva insgesamt

1 582

2 202

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

1 143

725

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

556

418

Nettovermögen insgesamt

1 700

1 143

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

3 282

3 345


(1)  Der ursprünglich im Haushaltsplan ausgewiesene Betrag belief sich auf 648 000 Euro; davon hat die Kommission 164 000 Euro nicht gezahlt. Aus Gründen der Klarheit und Genauigkeit wird hier der berichtigte Betrag von 484 000 Euro angegeben.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Reserve war Titel III zugeordnet und sollte allgemeinen Zwecken dienen. Die Agentur hat zwar in ihrem Haushaltsplan 2007 bereits eine Spezifizierung bezüglich der Zuweisung der Mittel aus der Reserve auf die einzelnen Haushaltstiteln vorgenommen, wird aber dennoch intensive Anstrengungen unternehmen, um eine umfassendere Begründung und Dokumentierung der vollzogenen Mittelübertragungen zu gewährleisten.

8.

Die Agentur wird die Unterzeichnung von Übereinkommen mit geeigneten örtlichen Schulen vorantreiben. Der Beschluss wird dem Verwaltungsrat im Oktober 2007 zur Annahme vorgelegt.

9.

Obwohl Anhang III des Statuts der Beamten nicht auf sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist, wird die Agentur, sofern die Konsultation mit den Kommissionsdienststellen rechtzeitig abgeschlossen wird, ihrem Verwaltungsrat vorschlagen, in seiner Sitzung im Oktober 2007 neue Durchführungsbestimmungen zum Personalstatut anzunehmen, die in größtmöglichem Maße die Bemerkungen des Rechnungshofs berücksichtigen werden.

10.

Die Agentur wird Maßnahmen ergreifen, um eine Wiederholung der vom Hof beschriebenen Situation zu vermeiden.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/13


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/03)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7

BEMERKUNG

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (nachstehend „die Agentur“) wurde durch den Beschluss 2005/56/EG der Kommission vom 14. Januar 2005 (1) für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2008 eingerichtet. Ziel der Agentur ist die Verwaltung der von der Kommission in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu beschließenden Programme, wobei es um die Durchführung praktischer Projekte geht. Die Agentur ist seit 2006 unabhängig.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgende Bemerkung stellt die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNG

7.

Das Hauptmerkmal des Haushaltsvollzugs war die Annullierung von fast 10 % der Mittel des Haushaltsjahrs. Die Mittelübertragungen für Verwaltungsausgaben überstiegen 50 %.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 24 vom 27.1.2005, S. 35.

(2)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 5.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 17. Juli 2007 ein.


 

Tabelle 1

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA), Brüssel

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss (2005/56/EG) der Kommission vom 14. Januar 2005 (1))

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung bei.

[Artikel 149 Absatz 1]

Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung.

[Artikel 150 Absatz 1]

Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten.

[Artikel 151 Absatz 1]

Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Gemeinschaft gewährleistet sind.

[Artikel 157 Absatz 1]

Ziele

Im Rahmen der Bildung, Kultur und Industriepolitik wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Audiovisuelles, Jugend und aktive Bürgerschaft in der Europäischen Union getroffen. Hauptziel dieser Maßnahmen sind Stärkung des sozialen Zusammenhalts und Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zum Wirtschaftswachstum und zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Menschen in Europa.

Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Gemeinschaftsprogramme.

Die Agentur ist für die Verwaltung bestimmter Teile folgender Programme zuständig: „Sokrates“, „e-Learning“, „Leonardo da Vinci“, „Jean Monnet, Studien- und Forschungszentren“, „Erasmus Mundus“, „Kultur“, „Jugend“, „Bürgerschaft“, „MEDIA-Fortbildung“ und „MEDIA Plus“.

Aufgaben

Verwaltung spezifischer Projekte, mit der die Agentur beauftragt wurde;

Annahme der Instrumente für die Haushaltsdurchführung bei Einnahmen und Ausgaben sowie — auf der Grundlage der Befugnisübertragung durch die Kommission — Vornahme aller für die Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jener, die mit der Vergabe von Finanzhilfen und Aufträgen im Zusammenhang stehen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung der Gemeinschafts-programme erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission.

1.   Lenkungsausschuss

Besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Europäischen Kommission ernannt werden;

nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; er nimmt ferner ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den Jahresbericht über die Tätigkeiten der Agentur an.

2.   Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan

1)

310,2 Millionen Euro für die Verwaltung der Gemeinschafts-programme und -projekte, die der Agentur übertragen wurden und von ihr unter der Verantwortung der Kommission durchgeführt werden (vollständig aus dem Gesamthaushaltsplan der EU finanziert);

2)

29,2 Millionen Euro für den Verwaltungshaushaltsplan der Agentur als unabhängige Einrichtung (100 % Zuschuss im Gesamthaushaltsplan der EU eingestellt).

Personalbestand am 31. Dezember 2006

75 im Stellenplan vorgesehene Planstellen für Zeitbedienstete,

davon besetzt: 64.

Sonstige Dienstposten

(Vertragsbedienstete und Hilfskräfte): 221 Vertragsbedienstete,

davon besetzt: 214.

Personalbestand insgesamt am 31.12.2006: 278,

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 227,

administrative Tätigkeiten: 49,

sonstige Tätigkeiten: 2.

Am 1. Januar 2006 übernahm die Agentur die Verwaltung bestimmter Teile von Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Audiovisuelles, aktive Bürgerschaft und Jugend gemäß den im Beschluss zur Einrichtung der Agentur, in der Übertragungsverfügung und in ihrem Managementplan für 2006 festgelegten Zielen.

Was die Projekte aus der Zeit vor 2006 betrifft, so übernahm die Agentur die Verwaltung von insgesamt 10 655 nicht abgeschlossenen Projekten, die von den ursprünglich für sie verantwortlichen Generaldirektionen (GD EAC und GD INFSO) übertragen wurden und zum größten Teil aus dem Zeitraum 2002-2005 stammten, mit Ausnahme des MEDIA-Programms (2001) und des Jean-Monnet-Projekts (1999-2001). Zum 31. Dezember 2006 hatte die Agentur 3 155 Projekte aus der Zeit vor 2006 (zu denen die Mittelbindungen bereits aufgehoben worden waren), d. h. 30 % aller übertragenen Projekte, abgeschlossen.

Im Laufe des Jahres 2006 unternahm die Agentur 114 Überwachungsbesuche bei laufenden Projekten.

Ferner übernahm die Agentur 183 nicht abgeschlossene Prüfungen von der GD EAC und schloss 46 (25 %) davon im Jahr 2006 ab.

Bei den Projekten aus den Jahren vor 2006 organisierte die Agentur die Projektauswahl, bei der 4 813 Projekte ausgewählt wurden, zu denen in fast allen Fällen bis Ende 2006 ein Vertrag abgeschlossen wurde.

Im Jahr 2006 erstellte die Agentur einen Prüfungsplan mit 99 Prüfungen, in dessen Rahmen im Jahr 2006 84 Vorortprüfungen durchgeführt wurden.

Die Agentur arbeitete 20 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aus und veröffentlichte diese im Jahr 2006.

Im letzten Quartal 2006 beteiligte sich die Agentur an der Ausarbeitung und Fertigstellung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die neue Generation von Programmen für den Zeitraum 2007-2013.

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Brüssel) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft (2)

29 199

27 749

Titel I

Personal

17 498

16 311

14 806

1 220

1 472

Titel II

Sachausgaben

11 701

10 371

4 903

5 468

1 330

Insgesamt

29 199

27 749

Insgesamt

29 199

26 682

19 709

6 688

2 802

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Brüssel) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

 

2006

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

26 397

Insgesamt (a)

26 397

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand (3)

13 071

Sachaufwand

57

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

9 724

Insgesamt (b)

22 852

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (c = a – b)

3 545


Tabelle 4

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Brüssel) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006

(1000 Euro)

 

2006

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

159

Sachanlagen

243

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

1 253

Barmittel und Barmitteläquivalente

7 886

Aktiva insgesamt

9 541

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

310

Abrechnungsverbindlichkeiten

5 686

Passiva insgesamt

5 996

Nettovermögen

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

3 545

Nettovermögen insgesamt

3 545

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

9 541


(1)  Dieser Beschluss wurde durch den Beschluss 2007/114/EG der Kommission vom 8. Februar 2007 geändert.

Quelle: Angaben der Agentur.

(2)  Einschließlich Zuschüsse des Europäischen Wirtschaftsraums.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.

(3)  Der Personalaufwand war niedriger als veranschlagt.


ANTWORT DER AGENTUR

7.

Angesichts der durch die Agentur im Laufe des Jahres erstatteten Mittel war die Inabgangstellung der Mittel zum 31.12.2006 begrenzt. Dies erklärt sich aus der großen Zahl von Dienstgütevereinbarungen und Verträgen, die erst zum Ende des Jahres 2006 geschlossen werden konnten. So wurden beträchtliche Mittel übertragen, um die Bezahlung von Rechnungen zu gewährleisten, die nicht gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Finanzregelung eingegangen waren, welcher die Leistung von Zahlungen für Verwaltungsausgaben bis zum Ende des Jahres N + 1 erlaubt.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/18


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Exekutivagentur für intelligente Energie, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/04)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7

BEMERKUNG

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für intelligente Energie (nachstehend „die Agentur“) wurde durch den Beschluss 2004/20/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 (1) errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2008 für die Verwaltung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Energiebereich eingerichtet. Sie ist seit dem 1. Januar 2006 finanziell unabhängig.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgende Bemerkung stellt die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNG

7.

Die Ausführungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen lag im Jahr 2006 bei 97 %. Die Annullierungsrate betrug allerdings 8 %, und über 20 % der Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2006 wurden übertragen. Über 48 % der Mittel für operationelle Ausgaben (Titel III) wurden im Dezember gebunden, sodass 43 % der Mittelbindungen auf 2007 übertragen werden mussten. 32 % der aus dem Jahr 2005 übertragenen Mittel wurden im Jahr 2006 annulliert. Mehrere Haushaltslinien für administrative Unterstützung wurden 2006 überhaupt nicht in Anspruch genommen, etwa 94 000 Euro wurden ohne angemessene Begründung übertragen (4). Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde somit nicht strikt eingehalten.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 85.

(2)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 5.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 5. Juli 2007 ein.

(4)  Artikel 9 der Haushaltsordnung.


 

Tabelle 1

Exekutivagentur für intelligente Energie (Brüssel)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2004/20/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(2005 entfällt)

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2006

Die Umweltpolitik der Gemeinschaft trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität; Schutz der menschlichen Gesundheit; umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen; Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme.

(Artikel 174 Absatz 1)

Ziele

Die Europäische Union hat im Rahmen der Strategie der nachhaltigen Entwicklung Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz getroffen. Damit soll in ausgewogener Weise ein Beitrag zur Energieversorgungssicherheit, zur Wettbewerbsfähigkeit und zum Umweltschutz geleistet werden. Aktionsbereiche sind die Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen und der Energieeffizienz, auch im Verkehrswesen, und ihre Förderung in den Entwicklungsländern.

Zu diesen Maßnahmen gehört ein mehrjähriges Programm für Maßnahmen im Energiebereich: „Intelligente Energie — Europa“ (2003-2006) — IEE 1 (Entscheidung 1230/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003).

Der Agentur wird im Rahmen dieses Gemeinschaftsprogramms die Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsförderung unter Ausschluss der Programmbewertung, der Verfolgung der Anwendung der Rechtsvorschriften von strategischen Studien oder sonstigen Maßnahmen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallen, übertragen.

Aufgaben

Im Rahmen der Durchführung des Gemeinschaftsprogramms IEE 1:

Verwaltung aller Phasen des Zyklus des Programms im Zusammenhang mit spezifischen Projekten;

Annahme der Rechtsakte für den Haushaltsvollzug sowie — auf der Grundlage der Befugnisübertragung durch die Kommission — Vornahme aller für die Verwaltung des Gemeinschafts-programms erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jener, die mit der Vergabe von Aufträgen und Subventionen im Zusammenhang stehen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung des Programms erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission.

1.   Lenkungs-ausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden.

Er nimmt — nach Genehmigung durch die Europäische Kommission — das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an. Außerdem stellt er den Verwaltungshaushaltsplan der Agentur fest und nimmt den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

2.   Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan

A)

53,2 Millionen Euro (100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union) für den Haushaltsplan des Programms IEE 1, den die Agentur unter der Verantwortung der Kommission ausführt;

B)

5,2 Millionen Euro (100 % Gemeinschaftszuschuss) für den Verwaltungshaushaltsplan, den die Agentur eigenständig verwaltet.

Personalbestand am 31. Dezember 2006

16 im Stellenplan vorgesehene Planstellen für Zeitbedienstete.

Besetzte Planstellen für Zeitbedienstete: 16.

Sonstige Dienstposten:

Vertragsbedienstete: 30 Stellen vorgesehen, davon 25 besetzt.

Personalbestand insgesamt am 31.12.2006: 41

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 31,

administrative Tätigkeiten: 10.

Überwachung von 218 laufenden Projekten, für die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (2003 und 2004) zum Programm IEE Zuschüsse gewährt wurden. Insgesamt wurden 168 Fortschrittsberichte sowie 36 Zwischen- und 20 Abschlussberichte gebilligt und entsprechend Zahlungen an die Begünstigten geleistet. Außerdem war die Agentur bei über 100 Projektsitzungen vertreten. Sie veranstaltete auch 14 Workshops für Projektkoordinatoren unter Einbeziehung der übergeordneten Generaldirektion sowie anderer einschlägiger Programme der Kommission.

Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2005 zum Programm IEE (2005 mit Einreichungsfristen für Anfang 2006 veröffentlicht): Insgesamt gingen bei der IEEA 265 Vorschläge aus 29 Ländern und von rund 2000 Organisationen ein. Wie im Vorjahr wurde die IEEA bei der Bewertung von externen Sachverständigen unterstützt. Insgesamt wurden 125 Finanzhilfevereinbarungen geschlossen.

Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2006 zum Programm IEE: die Aufforderung wurde Ende Mai 2006 mit Einreichungsfrist 31. Oktober 2006 veröffentlicht. Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Aufforderung bei relevanten Zielgruppen in ganz Europa bekannt zu machen, u. a. durch Veranstaltung eines Europäischen Informationstags („European Info Day“ am 31. Mai 2006 in Brüssel mit 450 Teilnehmern und Direktübertragung über Internet), Unterstützung von über 40 nationalen Informationstagen, Benachrichtigungen über E-Mail und regelmäßige Aktualisierung im Netz. Aufgrund der Aufforderung 2006 gingen bei der IEEA insgesamt 351 Vorschläge ein, die Bewertung in Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen wurde Anfang 2007 durchgeführt.

Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen über das Programm IEE und die Agentur: Im Jahr 2006 verzeichnete die Programm-Website über 500 000 Downloads und 1 Million Seitenabrufe.

Regelmäßige Benachrichtigungen über Neuigkeiten (News Alerts) wurden an die Kontaktdatenbank für das Programm IEE geschickt, bis Ende 2006 waren es über 5 000 Kontakte.

Informationen und Aktualisierungen zu Projekten im Rahmen des Programms IEE wurden über drei Ausgaben des Newsletters „Intelligent Energy News“ (44 000 Downloads im Jahr 2006) und einzelne projektbezogene Fact Sheets (100 000 Downloads) bereitgestellt.

Anregung von Rückmeldungen zu Projektergebnissen in wichtigen Politikbereichen seitens der übergeordneten Generaldirektion in Form von Diskussionsrunden sowie der Teilnahme von Projektvertretern an wichtigen Konferenzen.

Übermittlung von Empfehlungen an die Kommission zwecks Durchführung des Programms IEE und Vorbereitung des Folgeprogramms IEE II (2007-2013): Auf Einladung der übergeordneten Generaldirektion wirkte die Agentur in einer Task Force mit, die mit der Ausarbeitung des Entwurfs des Arbeitsprogramms für IEE II beauftragt ist. Die Tätigkeiten umfassten eine Analyse der Erfahrungen und der statistischen Daten in Bezug auf die Regeln für die Beteiligung, Vorschläge für künftige Themenbereiche sowie die Durchführung und Analyse einer öffentlichen Umfrage. Desgleichen brachte die Agentur auf Einladung der übergeordneten Generaldirektion ihre Erfahrungen aus der Verwaltung des externen Teils des Programms IEE (COOPENER) in die Konzeptionsphase der Energiefazilität DEV/AIDCO und des Nachfolgeprogramms COOPENER II ein.

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Abschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Exekutivagentur für intelligente Energie (Brüssel) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem/den Vorjahr(en) übertragene Mittel (1)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

5 168

5 168

Titel I

Personal

2 959

2 944

2 561

118

280

66

2

64

Sonstige Zuschüsse (2)

 

461

Titel II

Verwaltung

784

718

651

67

66

324

309

15

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben (3)

1 425

1 346

549

797

79

70

1

69

Insgesamt

5 168

5 629

Insgesamt

5 168

5 008

3 762

982

425

461

313

148

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Exekutivagentur für intelligente Energie (Brüssel) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

 

2006

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

5 057

Sonstige Erträge

105

Insgesamt (a)

5 162

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

2 616

Sachaufwand

38

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

1 305

Insgesamt (b)

3 959

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

1 203

Rechnungsabgrenzung 2005 (d)

273

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (e = c – d)

930


Tabelle 4

Exekutivagentur für intelligente Energie (Brüssel) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006

(1000 Euro)

 

2006

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

13

Sachanlagen

88

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

95

Barmittel und Barmitteläquivalente

1 509

Aktiva insgesamt

1 705

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

48

Abrechnungsverbindlichkeiten

727

Passiva insgesamt

775

Nettovermögen

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

930

Nettovermögen insgesamt

930

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

1 705


(1)  Von der Kommission an die Agentur übertragene Restmittel des Jahres 2005.

(2)  Von der Europäischen Kommission zur Deckung der von 2005 auf 2006 übertragenen Mittel erhaltener Zuschuss.

(3)  Ausgaben für Expertensitzungen im Zusammenhang mit der Projektverwirklichung.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Agentur wird ein Jahresabschlussverfahren einführen, um zu gewährleisten, dass ausschließlich begründete Mittelübertragungen vorgenommen werden.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/24


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/05)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-8

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 (1) gegründet. Aufgabe der Agentur ist die Einführung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, den Mitgliedstaaten und der allgemeinen Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen insbesondere der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, Umweltschutzmaßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 (3) abgeschlossene Haushaltsjahr wurde gemäß Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Über 30 % der Mittelbindungen des Haushaltsjahrs mussten übertragen werden. Bei den operationellen Ausgaben (Titel III und zweckgebundene Einnahmen) wurde mehr als die Hälfte der Mittel übertragen. Diese Übertragungen waren teilweise nicht gerechtfertigt: In den letzten beiden Monaten des Jahres 2006 nahm die Agentur Mittelbindungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro vor, übertrug jedoch die entsprechenden Zahlungsermächtigungen auf das Jahr 2007. Eine stichprobenmäßige Prüfung (4) dieser Übertragungen ergab, dass sie sich ausnahmslos auf 2007 durchzuführende Tätigkeiten bezogen. Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde somit nicht strikt angewandt.

8.

Der nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte führte nicht nur Ex-ante-Kontrollen durch, sondern verwaltete auch die Zugriffsrechte zum elektronischen Rechnungsführungssystem, was einen Verstoß gegen den Grundsatz der Aufgabentrennung darstellt.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 120 vom 11.5.1990.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 29. Mai 2007 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2007 ein.

(4)  Wert der Stichprobe: rund 500 000 Euro.


 

Tabelle 1

Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Wichtigste Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Umweltpolitik

Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip (…). Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik (…) berücksichtigt die Gemeinschaft die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten (…).

(Artikel 174 des Vertrags)

Ziele

Einführung eines europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes und Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und auf europäischer Ebene vergleichbarer Informationen für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, anhand deren sie

a)

die notwendigen Umweltschutzmaßnahmen ergreifen,

b)

die Ergebnisse dieser Maßnahmen bewerten,

c)

eine sachgerechte Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt sicherstellen können.

Aufgaben

Bereitstellung — für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten — der erforderlichen Informationen für die Ausarbeitung und Durchführung zweckmäßiger und wirksamer Umweltmaßnahmen;

Erfassung, Zusammenstellung und Bewertung von Daten über den Zustand der Umwelt und Berichterstattung über die Qualität und die Belastungen der Umwelt im Gebiet der Gemeinschaft;

Förderung der Vergleichbarkeit der Umweltdaten auf europäischer Ebene sowie erforderlichenfalls Förderung der stärkeren Harmonisierung der Messverfahren auf geeignetem Wege;

Förderung einer Berücksichtigung europäischer Umweltinformationen in internationalen Programmen;

alle fünf Jahre Veröffentlichung eines Berichts über Zustand, Entwicklung und Perspektiven der Umwelt;

Förderung der Entwicklung von Verfahren zur Vorhersage im Umweltbereich sowie von Methoden zur Bewertung der Kosten von Umweltschäden und Förderung des Informationsaustauschs über die zur Verhütung von Umweltschäden verfügbaren Technologien;

Förderung der Entwicklung von Methoden zur Bewertung der Kosten von Umweltschäden sowie der Kosten für Vorsorge-, Schutz- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Umwelt.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

je ein Vertreter der Mitgliedstaaten,

zwei Vertreter der Kommission,

zwei vom Europäischen Parlament benannte wissenschaftliche Persönlichkeiten.

Aufgaben

Verabschiedung des Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Konsultationsforum

Je ein Vertreter der Mitgliedstaaten; berät den Exekutivdirektor.

4.   Wissenschaftlicher Beirat

Besteht aus im Umweltbereich besonders qualifizierten Mitgliedern.

5.   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan:

37,1 Millionen Euro (32,1 Millionen Euro),

Zuschuss der Gemeinschaft: 75 % (84 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2006

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 115 (115),

davon besetzt: 110 (107).

+47 (34) sonstige Dienstposten (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 115 (115)

davon entfallen auf

operationelle Tätigkeiten: 72 (72),

administrative Tätigkeiten: 42 (42),

sonstige Tätigkeiten: 1 (1).

Bekanntgabe von Prelude (PRospective Environmental analysis of Land Use Development in Europe).

Aktualisierung des Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER).

Veröffentlichung von Berichten u. a. über Verkehr und Umwelt, Landwirtschaft und Umwelt, Energie und Umwelt, Bioenergie, Luftqualität, Treibhausgasemissionen, Zustand von Europas Küsten, Ausbreitung der städtischen Gebiete und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen.

Im Rahmen der Ratspräsidentschaft organisierte Seminare.

Mitarbeit an der Datenharmonisierung.

Verwaltung des Informationsnetzes Eionet (Europäisches Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz).

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Umweltagentur (Kopenhagen) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

27 650

27 650

Titel I

Personal

16 013

16 013

15 692

308

13

508

386

122

Sonstige Zuschüsse

5 264

5 115

Titel II

Sachausgaben

2 926

2 912

2 623

283

19

895

836

59

Sonstige Einnahmen

4 200

1 798

Titel III

Operationelle Ausgaben

13 975

13 971

8 681

5 290

4

4 069

3 671

398

Zweckgebundene Einnahmen

4 200

781

356

3 844

2 167

931

115

Insgesamt

37 114

34 563

Insgesamt

37 114

33 677

27 352

9 725

36

7 639

5 824

694

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Umweltagentur (Kopenhagen) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

27 650

26 900

Sonstige Zuschüsse

5 673

5 633

Sonstige Erträge (1)

2 277

0

Insgesamt (a)

35 601

32 533

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

14 500

13 423

Sachaufwand

795

621

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

4 843

4 700

Betriebliche Aufwendungen

15 000

15 618

Insgesamt (b)

35 138

34 363

Überschüsse/Verluste aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

462

–1 830

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

72

29

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

7

7

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

66

22

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres (h = c + g)

528

–1 808


Tabelle 4

Europäische Umweltagentur (Kopenhagen) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

330

456

Sachanlagen

1 866

1 649

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen (2)

1 151

598

Kurzfristige Forderungen

2 611

1 581

Langfristige Forderungen

494

482

Barmittel und Barmitteläquivalente (3)

6 097

4 491

Aktiva insgesamt

12 548

9 258

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Abrechnungsverbindlichkeiten

7 779

5 016

Passiva insgesamt

7 779

5 016

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

4 242

6 050

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

528

–1 808

Nettovermögen insgesamt

4 770

4 242

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

12 548

9 258


(1)  Wiedereinziehung von Grundsteuern 2000-2004 (905 000 Euro).

(2)  Hauptsächlich den europäischen themenspezifischen Anlaufstellen gewährte Vorfinanzierungen.

(3)  Wiedereinziehung von Grundsteuern 2000-2004 (905 000 Euro).


ANTWORT DER AGENTUR

Der höhere Anteil an Übertragungen auf 2007 ist hauptsächlich auf außergewöhnliche Ereignisse im Jahr 2006 zurückzuführen, die uns dazu veranlassten, Zwischenzahlungen an Themenzentren bis zur zufriedenstellenden Lieferung der Leistungen aufzuschieben. Die Gründe für die erwähnten späten Mittelbindungen waren die Verpflichtung, vor dem 1. Januar jedes Jahres Lizenzvereinbarungen abzuschließen, um die Kontinuität aufrechtzuerhalten, sowie die Zeit, die erforderlich war, um die Kosten und Zeitpläne für komplexe neue Arbeiten festzulegen und zu verhandeln. Die Agentur wird sich weiterhin bemühen, den Anteil der Übertragungen in diesem Zusammenhang zu verringern.

Die mit der beschriebenen Situation verbundenen Risiken wurden vom Management bewertet, und es wurden Kontrollen zur Minderung der Risiken eingeführt. Das verbleibende Risiko wird als akzeptabel angesehen. Diese Situation wird im Rahmen einer Überprüfung sicherheitsempfindlicher Aufgaben, die Mitte 2007 stattfinden soll, erneut bewertet.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/29


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/06)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-9

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 (1) errichtet. Die Agentur ist seit dem 1. Januar 2006 unabhängig (2). Hauptaufgabe der Agentur ist die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen (Unterstützung der operativen Zusammenarbeit, technische und operative Unterstützung, Risikoanalysen).

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (3) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 (4) abgeschlossene Haushaltsjahr wurde gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Für das Haushaltsjahr 2006 lag die Mittelbindungsrate bei 85 %. Die Mittelübertragungsrate erreichte insgesamt über 70 % und bezogen auf die operationellen Ausgaben nahezu 85 %. Die im Laufe des Haushaltsjahrs vorgenommenen Mittelübertragungen zwischen Kapiteln oder Titeln überstiegen die in der Haushaltsordnung vorgesehene Höchstgrenze von 10 %, womit die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität nicht strikt eingehalten wurden.

8.

Rechtliche Verpflichtungen (5) wurden eingegangen, bevor Mittelbindungen vorgenommen wurden, was einen Verstoß gegen die Finanzregelung der Agentur bedeutet.

9.

Die Kriterien und Verfahren zur Einstellung von Bediensteten stehen nicht im Einklang mit den allgemeinen Durchführungsbestimmungen zum Statut. Die Verstöße betreffen insbesondere die erforderliche Mindesterfahrung für die Einstufung in die betreffende Besoldungsgruppe, die eingeschränkte Rolle des Auswahlausschusses und die Dokumentation des Vorauswahlverfahrens.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(2)  Bis zum 1. September 2006 wurden die Dienstbezüge von der Kommission gezahlt.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  Der Jahresabschluss wurde am 25. Mai 2007 erstellt und ging beim Hof am 11. Juli 2007 ein.

(5)  Sechs Fälle im Gesamtwert von rund 30 000 Euro.


 

Tabelle 1

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union — Frontex (Warschau)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 vom 26. Oktober 2004)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Die Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich zielt auf die Entwicklung von gemeinsamen Normen und Verfahren bei der Durchführung der Personenkontrollen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten ab; darüber hinaus sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Dienststellen der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Titels sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten.

(Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 66 des Vertrags)

Ziele

Frontex wurde zur Verbesserung des integrierten Schutzes der Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU errichtet.

Frontex soll

a)

die Anwendung bestehender und künftiger Maßnahmen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem Schutz der Außengrenzen erleichtern und ihre Wirksamkeit fördern;

b)

die Koordinierung der Aktionen der Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Maßnahmen gewährleisten, womit sie zu einem wirksamen, hohen und einheitlichen Niveau der Personenkontrollen und der Überwachung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten beiträgt;

c)

der Kommission und den Mitgliedstaaten mit der notwendigen technischen Unterstützung und Fachwissen im Bereich des Schutzes der Außengrenzen zur Seite stehen und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

Wesentliche Aufgaben

1)

Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen;

2)

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten einschließlich der Festlegung gemeinsamer Ausbildungsnormen;

3)

Durchführung von Risikoanalysen;

4)

Verfolgung der Entwicklung der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung;

5)

Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern;

6)

Bereitstellung der notwendigen Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

ein Vertreter je Mitgliedstaat;

zwei Vertreter der Kommission;

ein Vertreter je bei der Umsetzung des Schengen-Besitzstands assoziiertes Land (Norwegen, Island) mit eingeschränktem Stimmrecht.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan 2006

Haushaltsplan insgesamt:

19,2 Millionen Euro.

Zuschuss der Gemeinschaft:

18,9 Millionen Euro (98,8 %),

Beitrag des V.K.:

0,2 Millionen Euro (1,2 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2006

Im Stellenplan für 2006 vorgesehene Dienstposten: 28,

Personalbestand insgesamt: 72.

25 Zeitbedienstete

+47 sonstige Bedienstete (abgeordnete nationale Experten, Vertragsbedienstete, Hilfskräfte).

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 43,

administrative Tätigkeiten: 29.

Operative Zusammenarbeit:

Umsetzung von 15 Frontex-koordinierten gemeinsamen Aktionen, Beginn von sieben Pilotprojekten.

Ausbildung:

Überarbeitung und Weiterentwicklung des gemeinsamen zentralen Lehrplans; Einrichtung eines Netzwerks von Partnerschaftsakademien und Ausbildungskoordinatoren; Fortbildungsprogramm für Drittländer und Entwicklung des Instruments „gefälschte Dokumente“; Ausarbeitung von Ausbildungsnormen für gemeinsame Rückführungsaktionen und taktischen Ausbildungsmaßnahmen für Hubschrauberpiloten, Mitorganisation des Europäischen Ausbildungstags.

Risikoanalysen:

Ausarbeitung von fünf Berichten über Risikoanalysen; Veröffentlichung eines Bulletins über öffentliche Strafverfolgung; Aktualisierung des gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodells; Einrichtung des Frontex-Risikoanalysenetzwerks (Experten der MS).

Forschung und Entwicklung:

Veröffentlichung von zwei Berichten; Ausarbeitung von vier Bulletins; ein gemeinsamer Workshop mit der Gemeinsamen Forschungsstelle.

Unterstützung der Mitgliedstaaten:

Koordinierung von zwei Unterstützungsaktionen.

Unterstützung bei Rückführungsaktionen:

drei gemeinsame Rückführungsaktionen.

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Frontex — Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben (1)

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

18 940

19 504

Titel I

Personal

2 685

2 173

1 017

1 065

603

Sonstige Zuschüsse

226

226

Titel II

Verwaltung

1 275

363

69

931

275

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

13 135

11 687

1 856

9 936

831

Insgesamt

19 166

19 730

Insgesamt

17 095

14 223

2 942

11 932

1 709

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

 

2006

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

15 129

Sonstige Erträge

253

Insgesamt (a)

15 382

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

860

Sachaufwand

7

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

615

Betriebliche Aufwendungen

4 348

Insgesamt (b)

5 830

Überschüsse/Verluste aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

9 552

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (d)

5

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (e = – d)

–5

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (f = c + e)

9 547

Diese Tabelle betrifft den Zeitraum Oktober bis Dezember 2006, in dem die Agentur finanziell unabhängig war.


Tabelle 4

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006

(1000 Euro)

 

2006

Anlagevermögen

Sachanlagen

31

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

75

Barmittel und Barmitteläquivalente

14 236

Activa insgesamt

14 342

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

84

Abrechnungsverbindlichkeiten

4 711

Passiva insgesamt

4 795

Nettovermögen

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

9 547

Nettovermögen insgesamt

9 547

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

14 342


(1)  Der Ausgabenbetrag bezieht sich nur auf Ausgaben, für die die Agentur zuständig war (Oktober bis Dezember für Titel I und Titel II — das ganze Jahr für Titel III). Die restlichen Ausgaben wurden von der Kommission getätigt.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die hohe Rate der Mittelübertragungen auf 2007 ist auf die Schwierigkeiten während der Anlaufphase der Agentur und auf die Tatsache zurückzuführen, dass bedeutende finanzielle Mittel erst sehr spät im Jahr 2006 zur Verfügung gestellt wurden. Was die Übertragungen angeht, so hat die Agentur die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis genommen und seit April 2007 die Bestimmungen über Mittelübertragungen eng ausgelegt.

8.

Die Agentur war sich der vom Hofe beschriebenen Situation bewusst und hatte bereits Abhilfemaßnahmen ergriffen. Die Agentur hat mehrfach Maßnahmen ergriffen, um ihre Finanzakteure daran zu erinnern, dass die Verfahren unbedingt eingehalten werden müssen; es wurde ein Ausnahmeverzeichnis eingeführt und sein Inhalt wird dem Exekutivdirektor monatlich vorgelegt.

9.

Aufgrund der fehlenden Mittel in der Anlaufphase, der Schwierigkeiten bei der Gewinnung potenzieller Mitarbeiter und der Notwendigkeit, die Agentur so schnell wie möglich betriebsbereit zu machen, konnte die Agentur die üblichen Verfahren für die meisten der im Jahr 2006 eingeleiteten Einstellungsverfahren nicht vollständig umsetzen. Im Jahr 2007 wurde die Situation schrittweise normalisiert.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/34


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/07)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-8

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates vom 22. Juli 1993, ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 (1), geschaffen. Die Agentur arbeitet vernetzt und koordiniert die wissenschaftlichen Ressourcen, die ihr von den nationalen Behörden zur Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 von ihrem Verwaltungsdirektor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Bei den im Haushaltsplan veranschlagten Mitteln für Sachausgaben (Titel II) lag die Ausschöpfungsquote bei den Verpflichtungsermächtigungen unter 60 %. Mehr als 40 % der Mittelbindungen (vor allem im Bereich Informationstechnologie) wurden auf das Haushaltsjahr 2007 übertragen. Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde somit nicht strikt eingehalten.

8.

In Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung über die Gebühren (4) heißt es: „Überprüfungen der Gebühren erfolgen auf der Grundlage einer Beurteilung der Kosten der Agentur und der betreffenden Kosten der von den Mitgliedstaaten erbrachten Leistungen. Diese Kosten werden nach allgemein anerkannten internationalen Kostenbewertungsmethoden ermittelt, die gemäß Artikel 11 Absatz 2 festzulegen sind.“ Bislang wird den Kunden der Agentur ein in zwei Teile aufgeteilter Betrag in Rechnung gestellt: Ein Teil deckt die Kosten der Agentur, der andere Teil wird den Berichterstattern der Mitgliedstaaten zur Deckung ihrer Kosten erstattet. Da die Berichterstatter der Mitgliedstaaten bisher keine umfassenden Belege oder Unterlagen zum Nachweis ihrer tatsächlichen Kosten vorgelegt haben, lag ein Verstoß gegen die Verordnung über die Gebühren vor. Die Agentur konnte die den Berichterstattern der Mitgliedstaaten entstandenen Kosten noch nicht vollständig analysieren, um eine objektive und solide Grundlage für die Anpassung ihrer Zahlungen an die Berichterstatter und in weiterer Folge die ihren Kunden in Rechnung gestellten Gebühren zu erhalten.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 214 vom 24.8.1993, S. 18, und ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1. Nach der letztgenannten Verordnung wird die ursprüngliche Bezeichnung der Agentur — Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln — durch die Bezeichnung Europäische Arzneimittel-Agentur ersetzt.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 17. Juli 2007 ein.

(4)  Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1905/2005 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 297/95 des Rates (ABl. L 304 vom 23.11.2005, S. 1).


 

Tabelle 1

Europäische Arzneimittel-Agentur (London)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 und Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

(Angaben für 2005)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschafts-politiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheits-schutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Human-krankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der mensch-lichen Gesund-heit gerichtet. (…)

(Artikel 152 des Vertrags)

Ziele

Koordinierung der Wissen-schafts-ressourcen, die der Agentur von den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zur Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden.

Wissenschaft-liche Beratung der Mitgliedstaaten und der Organe der Union zu Human- und Tierarzneimitteln.

Aufgaben

Koordinierung der wissenschaftlichen Beurteilung der Arzneimittel, die den Gemeinschaftsgenehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen unterliegen.

Koordinierung der Überwachung der in der Gemeinschaft genehmigten Arzneimittel (Pharmakovigilanz).

Beratung über die maximalen Rückstandswerte von Tierarzneimitteln, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zulässig sind.

Koordinierung der Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der guten Herstellungspraxis, guten Laborpraxis und guten klinischen Praxis.

Erstellung von Unterlagen über die erteilten Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln.

1.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Humanarzneimitteln aus.

2.

Der Ausschuss für Tierarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Tierarzneimitteln aus.

3.

Der Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Arzneimitteln für seltene Leiden aus.

4.

Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von pflanzlichen Arzneimitteln aus.

5.

Der Verwaltungsrat besteht aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission sowie zwei vom Europäischen Parlament benannten Vertretern; außerdem gehören ihm zwei Vertreter von Patientenorganisationen, ein Vertreter von Ärzteorganisationen und ein Vertreter von Tierärzteorganisationen an. Der Verwaltungsrat nimmt das Arbeitsprogramm und den Jahresbericht an.

6.

Der Verwaltungsdirektor wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

7.

Externe Kontrolle: Europäischer Rechnungshof.

8.

Entlastungsbehörde: Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan 2006:

138,7 (111,8) Millionen Euro

Beitrag der Gemeinschaft (ohne den Zuschuss für Arzneimittel für seltene Leiden): 21,63 % (22,7 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2006:

424 (379) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 395 (337,5).

+77 (34) sonstige Dienstposten (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 472 (371,5),

davon entfallen auf:

operationelle Tätigkeiten: 406 (302,5),

administrative Tätigkeiten: 66 (69).

Humanarzneimittel

Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen: 79 (43)

Positive Gutachten: 51 (24)

Durchschnittliche Beurteilungsdauer: 171 Tage (203 Tage)

Gutachten nach Genehmigung:1 380 (1 148)

Pharmakovigilanz: 94 081 Berichte (91 565 Berichte)

Regelmäßig aktualisierte Berichte über die Sicherheit: 273 (279)

Wissenschaftliche Gutachten: 193 (135)

Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung: 9 241 (8 451)

Tierarzneimittel

Neuanträge: 5 (11)

Anträge auf Varianten: 56 (40)

Inspektionen: 128 (114)

Arzneimittel für seltene Leiden

Anträge: 104 (118)

Positive Gutachten: 81 (88)

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Arzneimittel-Agentur (London) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

ausgewiesen

ausgezahlt

annulliert

Eigene Einnahmen

92 580

94 556

Titel I

Personal

44 921

43 709

42 941

768

1 212

700

563

136

Zuschüsse der Gemeinschaft

30 650

32 551

Sonstige Zuschüsse

8 160

7 374

Titel II

Sachausgaben

34 454

34 007

18 946

15 061

447

10 041

8 535

1 505

Sonstige Einnahmen

7 286

6 820

Titel III

Operationelle Ausgaben

59 301

58 431

44 846

13 585

870

8 092

7 603

490

Insgesamt

138 676

141 301

Insgesamt

138 676

136 147

106 733

29 414

2 529

18 833

16 701

2 131

NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Arzneimittel-Agentur (London) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005 (1)

Betriebliche Erträge

Gebühren- und sonstige Einnahmen

119 039

72 979

Zuschüsse der Gemeinschaft

31 503

28 957

Insgesamt (a)

150 542

101 936

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

45 150

40 057

Sachaufwand

26 607

22 459

Betriebliche Aufwendungen

63 437

37 849

Insgesamt (b)

135 194

100 365

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

15 348

1 571

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

1 433

2 257

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (f = e)

1 433

2 257

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (g = c + f)

16 781

3 828


Tabelle 4

Europäische Arzneimittel-Agentur (London) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005 (1)

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

14 889

10 492

Sachanlagen

6 695

6 945

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

26 045

14 490

Barmittel und Barmitteläquivalente

37 508

29 934

Aktiva insgesamt

85 138

61 861

Kurzfristige verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

2 699

1 214

Abrechnungsverbindlichkeiten

38 550

33 539

Passiva insgesamt

41 249

34 753

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

27 108

23 280

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

16 781

3 828

Nettovermögen insgesamt

43 889

27 108

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

85 138

61 861


(1)  Auf die 2005 veröffentlichten Jahresabschlüsse wurde die periodengerechte Rechnungsführung nicht umfassend angewandt.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die automatische Mittelübertragung auf das Jahr 2007 im Rahmen von Titel 2 betrug insgesamt 15 Mio. EUR, wovon 8 Mio. EUR auf Informationstechnologie (Kapitel 21) entfielen. Die Agentur ist dabei, ein Mehrjahresprogramm für EU-Telematik für Vorschriften über Arzneimittel zu entwickeln und zu implementieren. Die verantwortungsvolle Verwaltung und die Art der Projekte erschweren eine strikte Einhaltung des Jährlichkeitsgrundsatzes, insbesondere weil viele Schritte im Rahmen der verantwortungsvollen Verwaltung außerhalb des Einflussbereichs der EMEA liegen. Es wird jede Anstrengung unternommen, um die automatischen Mittelübertragungen in Zukunft zu reduzieren.

8.

Die Agentur hat seit langem zusammen mit den zuständigen nationalen Behörden Anstrengungen unternommen, um die den Berichterstattern der Mitgliedstaaten entstandenen Kosten zu schätzen. In seiner Sitzung im Dezember 2006 fasste der Verwaltungsrat der Agentur „den grundsätzlichen Beschluss, die Gebührenordnung zu überarbeiten und eine Arbeitsgruppe für Kostenrechnung einzurichten, um die in Artikel 12 der Verordnung zur Berechnung der Gebühren genannte und allgemein anerkannte internationale Kostenbewertungsmethoden aufzustellen und zu vereinbaren. Laut Beschluss werden die Vertreter aller zuständigen nationalen Behörden aufgefordert, sich an der Arbeit zu beteiligen“.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/40


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/08)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-8

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Wiederaufbau (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1628/96 des Rates (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 756/2006 des Rates vom 28. November 2006 (2), geschaffen. Die im Jahr 2000 eingerichtete Agentur hatte ursprünglich den Auftrag, die Hilfsprogramme der Europäischen Union im Kosovo zu verwalten. Später wurde ihr Auftrag auch auf Serbien-Montenegro sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ausgedehnt. Die Agentur mit Hauptsitz in Thessaloniki unterhält Einsatzzentralen in Belgrad, Podgorica, Pristina und Skopje. Die Agentur führt Programme zur Förderung des Institutionenaufbaus und einer verantwortungsvollen Staatsführung (good governance) durch, um den Aufbau der Marktwirtschaft und der Basisinfrastrukturen für eine Zivilgesellschaft zu unterstützen. Das Mandat der Agentur soll im Prinzip am 31. Dezember 2008 auslaufen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (4) wurde gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates (5) von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitsprüfung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Haushaltsvollzugsrate war zufriedenstellend. Allerdings wird die Agentur auf den Umfang der noch zu bindenden Mittel aufmerksam gemacht, der eine besondere Überwachung der Programme der Agentur erforderlich machen wird, da ihr Mandat Ende 2008 ausläuft.

8.

In Bezug auf das Rechnungsführungssystem und das interne Kontrollsystem stellte der Hof Verbesserungen gegenüber den Vorjahren fest, insbesondere hinsichtlich der Überwachung der von externen Stellen verwalteten Mittel und der Anwendung der Beschaffungsverfahren. Aufgrund der Prüfung des Hofes sind keine signifikanten Bemerkungen zu diesen Bereichen vorzubringen.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 204 vom 14.8.1996, S. 1.

(2)  ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 18.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  Der Jahresabschluss wurde am 13. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 6. Juli 2007 ein.

(5)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7.


 

Tabelle 1

Europäische Agentur für Wiederaufbau (Thessaloniki)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000)

Leitungsstruktur

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Die Gemeinschaft führt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern durch. Diese Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und stehen im Einklang mit der Entwicklungs-politik der Gemeinschaft.

(Artikel 181 a)

Ziele

Durchführung einer Gemeinschaftshilfe im Zusammenhang mit

(i)

dem Wiederaufbau und der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen;

(ii)

der Förderung der effizienten Verwaltung, der Stärkung der Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit;

(iii)

der Unterstützung des Aufbaus einer Marktwirtschaft und Fortsetzung von Investitionen in Basisinfrastrukturen sowie Umweltschutz-maßnahmen;

(iv)

der Unterstützung der sozialen Entwicklung und der Stärkung der Zivilgesellschaft.

Anwendungsbereich

Die Agentur verwaltet die wichtigsten Hilfsprogramme in Serbien und Montenegro (Republik Serbien, Kosovo und Republik Montenegro) und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM). Begünstigte sind Staaten, Gebietseinheiten unter der Verwaltung der Vereinten Nationen, föderale, regionale und lokale Gebietskörperschaften, öffentliche und halböffentliche Einrichtungen, Sozialpartner, Förderorganisationen der Unternehmen, Genossen-schaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Vereine, Stiftungen und Nichtregierungs-organisationen.

Aufgaben

Übermittlung von Infor-mationen an die Kommission über vorrangige Bedürfnisse;

Erarbeitung von Programmen für den Wiederaufbau und die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen;

Vornahme aller für die Durchführung der Gemein-schaftshilfe erforderlichen Aktionen.

Verwaltungsrat

Ein Vertreter je Mitgliedstaat; zwei Vertreter der Kommission; ein Beobachter der Europäischen Investitionsbank.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Einsatzzentralen in Belgrad, Pristina, Podgorica und Skopje mit weitgehender Verwaltungsautonomie.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament erteilt Entlastung auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan

268,8 Millionen Euro (318,9 Millionen Euro) einschließlich Zuschuss der Gemeinschaft.

Personalbestand am 31. Dezember 2006

108 (114) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 90 (88).

Sonstige Dienstposten:

örtliche Bedienstete: 164 (170) Planstellen, besetzte Planstellen: 157 (162).

Vertragspersonal: 29 (28) Posten, von denen 26 (26) besetzt sind.

Personalbestand insgesamt: 273 (276),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 171 (169),

administrative Tätigkeiten: 102 (107).

Nach Einsatzzentralen (wichtigste Entwicklungen):

KOSOVO: a) Start-up-Zuschüsse, Darlehen, Schulung und wirtschaftliche Beratung für Kleinstunternehmen von zu Minderheiten und Rückkehrern gehörenden Personen; b) Unterstützung der Privatisierung; c) Sanierung des kommunalen Heizsystems (Norden) und der für die Abfallbeseitigung und die Wasserversorgung genutzten Gebäude (Süden) in Mitrovica; d) Verbesserung des Grenzschutzes; e) Aufbau eines neuen Systems für die Programmierung öffentlicher Investitionen; f) sachverständige Beratung und Schulung für den Kosovo; g) Unterstützung zugunsten des Justizministeriums, des Innenministeriums und des statistischen Amts; h) Verbesserung der Umweltbedingungen einschließlich Bau einer regionalen Mülldeponie in Pristina; i) Unterstützung bei der Ausarbeitung des Plans zur ländlichen Entwicklung für den Kosovo.

SERBIEN: a) Entwurf von Rechtsvorschriften für die Reform der öffentlichen Verwaltung; b) Lieferung von Ausrüstungsmaterial für die Grenzschutzpolizei; c) Fertigstellung eines hochmodernen DNA-Labors; d) Renovierung und Ausstattung für Gerichte; e) Renovierungsprogramm für Krankenhäuser; f) Arbeitsplatzbeschaffung mittels Darlehen aus dem Revolving Credit Fund; g) Unternehmensausbildungsmaßnahmen; h) regionale Fortbildungsstätten für Erwachsene; i) wirtschaftliche Entwicklungsprogramme für die ärmsten Stadtverwaltungen; j) Übergabe neuer Grenzübergänge zu Ungarn und Kroatien; k) Erneuerung der kommunalen Infrastruktur; l) Reform des statistischen Amts; m) Unterstützung bei der Verwaltung direkter ausländischer Investitionen; n) Unterstützung gefährdeter Gruppen einschließlich Minderheiten und Rückkehrern; o) Vollendung von Projekten zur Sanierung von Elektrizitätswerken; p) Installation eines Luftfilters im Elektrizitätswerk von Kostolac.

MONTENEGRO: a) Bau des internationalen Flughafens von Podgorica und Modernisierung des Flughafens von Tivat; b) zentrale IT-Datenbank für das Innenministerium; c) Unterstützung der Agentur für Personalverwaltung; d) Schaffung einer neuen Straßenbaubehörde und eines neuen Verkehrsrechts; e) Entflechtung/Umstrukturierung der öffentlichen Elektrizitätsunternehmen, Strategie der Effizienz im Energiebereich; f) Aufbau einer Agentur für Umweltschutz; g) Managementberatung für Unternehmen; h) Unterstützung des Schulungszentrums für das Justizwesen; i) Strafvollzugsreform; j) Unterstützung bei der Ausarbeitung einer Strategie für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung.

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN: a) Unterstützung bei der Stärkung und Schaffung neuer Institutionen im Bereich der öffentlichen Verwaltung (z. B. nationales statistisches Amt, Einheit für Zivilgesellschaft innerhalb des Generalsekretariats; Büro für öffentliche Beschaffung); b) Unterstützung der Entwicklung eines Markts im Bereich der elektronischen Kommunikation; c) Unterstützung der Polizeireform einschließlich Modernisierung der Polizeiakademie; d) Unterstützung bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Modernisierung des Gerichtshofs von Skopje; e) Schaffung eines neuen staatlichen Labors für Pflanzenschutz; f) Aufbau eines nationalen Zentrums zur Koordinierung des Grenzschutzes; g) Unterstützung von Kommunen bei der Dezentralisierung; h) Modernisierung der kommunalen Infrastruktur; i) Schulung für Beamte aus Minderheitengemeinschaften; k) Managementtraining für KMU.

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Agentur für Wiederaufbau (Thessaloniki) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Noch verfügbare Mittel

(aus dem Haushaltsjahr und früheren Jahren)

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

24 795

20 200

Titel I

Personal

18 540

17 304

17 117

187

1 236

495

 

385

 

109

19 035

17 304

17 502

187

1 345

Sonstige Einnahmen

p.m.

877

Titel II

Sachausgaben

6 255

4 705

4 198

507

1 550

500

 

453

 

47

6 755

4 705

4 651

507

1 597

Zweckgebundene Einnahmen

244 000

256 008

Titel III

Operationelle Ausgaben

244 000

32 760

4 007

239 992

0

701 681

153 923

249 952

438 814

12 915

945 681

186 683

253 959

678 806

12 915

Insgesamt

268 795

277 085

Insgesamt

268 795

54 769

25 322

240 686

2 786

702 676

153 923

250 790

438 814

13 071

971 471

208 692

276 112

679 500

15 857

Annmerkung: Der am Jahresende für Mittelbindungen verfügbare Betrag beläuft sich auf 746 922 Euro (davon stammen 211 240 Euro aus Mitteln des Haushaltsjahrs 2006 und 535 682 Euro aus Mitteln für frühere Jahre).

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Agentur für Wiederaufbau (Thessaloniki) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

273 192

261 009

Sonstige Erträge

239

1 832

Insgesamt (a)

273 432

262 841

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

16 164

15 727

Sachaufwand

581

703

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

5 510

6 509

Betriebliche Aufwendungen

247 509

243 442

Insgesamt (b)

269 764

266 381

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

3 668

3 540

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

0

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

25

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

–25

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

3 643

–3 540


Tabelle 4

Europäische Agentur für Wiederaufbau (Thessaloniki) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

70

84

Sachanlagen

743

1 192

Langfristige Forderungen

10 175

40 002

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierung

166 885

135 285

Kurzfristige Forderungen

24 562

29 574

Barmittel und Barmitteläquivalente

51 991

57 917

Aktiva insgesamt

254 425

264 055

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

1 986

2 100

Abrechnungsverbindlichkeiten

85 496

98 655

Passiva insgesamt

87 482

100 755

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

163 300

166 840

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

3 643

–3 540

Nettovermögen insgesamt

166 943

163 300

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

254 425

264 055


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Agentur verfügt über ein sehr beschleunigtes Verfahren für die Umsetzung von Hilfsprogrammen. Die letzte Mittelzuweisung an die Agentur für die Hilfe belief sich auf 250 Mio. EUR im Jahr 2006, die über drei Jahre verteilt werden, das heißt bis 2009. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2007 hat die Agentur Hilfen in Höhe von 185 Mio. EUR gewährt, was 74 % einer jährlichen Mittelausstattung entspricht. Daher wird der am Ende des Mandats zu vergebende Restbetrag voraussichtlich gering ausfallen.

8.

Die Agentur nimmt die Beobachtungen des Hofes zur Kenntnis.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/47


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/09)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 (1) errichtet. Hauptaufgaben der Agentur sind die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der zivilen Flugsicherheit, die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit, die Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen sowie die Ausstellung von Zeugnissen für luftfahrttechnische Erzeugnisse.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vornehmen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Ende 2006 beliefen sich die auf das nächste Haushaltsjahr übertragenen Mittel bei Titel II (Sachausgaben) auf rund 40 % der Mittelbindungen und bei Titel III (nichtgetrennte Mittel für operationelle Ausgaben) auf rund 50 %. Außerdem wurden bei diesen beiden Titeln über 15 % der Mittel annulliert. Entgegen den Bestimmungen ihrer Finanzregelung nahm die Agentur bei den getrennten Mittel die aus 2005 übertragenen Zahlungsermächtigungen in Anspruch, obwohl sie über ausreichende Zahlungsermächtigungen für das Jahr 2006 verfügte. Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde somit nicht strikt eingehalten.

8.

Im Jahre 2006 hat die Agentur im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten im Bereich der Zulassung in ihrem Kostenrechnungssystem 48 Millionen Euro an Kosten gegenüber 35 Millionen Euro an Einnahmen ausgewiesen. Die Agentur muss in Zusammenarbeit mit der Kommission (4) ihre derzeitige Gebührenordnung überarbeiten, damit gewährleistet ist, dass die Kosten der Agentur im Zusammenhang mit Zulassungsaktivitäten gerechtfertigt sind und durch Gebühren gedeckt werden.

9.

In der Vermögensübersicht der Agentur beliefen sich die kurzfristigen Forderungen auf rund 14 Millionen Euro, wobei 20 % dieser Forderungen älter als drei Monate waren. Die Agentur hat noch kein wirksames System zur Verwaltung der Forderungen, möglichst mit Berechnung von Zinsen für Zahlungsverzug, eingerichtet.

10.

Für einen Vertrag mit einem externen Berater (221 000 Euro) und die Verlängerung einer im Jahr 2004 unterzeichneten Vereinbarung über Reiseleistungen (jährlicher Marktwert rund 1,5 Millionen Euro) griff die Agentur aus Dringlichkeitsgründen auf das Verhandlungsverfahren (5) zurück, wobei diese Gründe nicht gerechtfertigt waren und eher auf eine unzulängliche Planung zurückzuführen waren.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 29. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 11. Juli 2007 ein.

(4)  Die Gebühren und Entgelte werden in einer gesonderten Verordnung der Kommission festgelegt.

(5)  Artikel 126 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan.


 

Tabelle 1

Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002)

Leitungsstruktur

Der Agentur 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen

Gemeinsame Verkehrspolitik

„Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind.“

(Artikel 80 des Vertrags)

Ziele

Aufrechterhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheitsniveaus in der zivilen Flugsicherheit in Europa und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit.

Von der Agentur zu treffende Maßnahmen

1)

Stellungnahmen an die Kommission;

2)

Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen, einschließlich Lufttüchtigkeitskodizes und annehmbarer Nachweisverfahren, sowie jeglicher Anleitungen für die Anwendung der Gemeinschaftspolitik;

3)

Treffen von Entscheidungen über Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnisse;

4)

Durchführung von Inspektionen zur Kontrolle der Normung bei den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten;

5)

Durchführung der notwendigen Untersuchungen in Unternehmen.

1.

Verwaltungsrat Zusammengesetzt aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission; er setzt ein beratendes Gremium der interessierten Kreise ein.

2.

Exekutivdirektor Leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

3.

Beschwerdekammer Befindet über Entscheidungen der Agentur in Bezug auf Zeugnisse, Gebühren und Entgelte sowie Kontrollen in den Unternehmen.

4.

Externe Kontrolle Rechnungshof.

5.

Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan:

Gesamthaushaltsplan: 66,8 (31,5) Millionen Euro, davon

Einnahmen aus erhobenen Gebühren und Entgelten: 33,2 (8,6) Millionen Euro (50 %),

Zuschuss der Gemeinschaft: 31,4 (18,9) Millionen Euro (47 %),

Beitrag der Bundesrepublik Deutschland (Bundesministerium für Verkehr): 1,2 Millionen Euro (2 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2006:

328 (200) Planstellen für Zeitbedienstete im Stellenplan,

davon besetzt: 276 (132)

Sonstige Bedienstete: 33 (21) Vertragsbedienstete und Hilfskräfte.

Personalbestand insgesamt:

309 (153), davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 227 (86),

administrative Tätigkeiten: 57 (38),

sonstige Tätigkeiten: 25 (29).

Stellungnahmen:

5 Stellungnahmen betreffend Änderungen der Verordnungen (EG) Nr. 1592/2002, 1702/2003 und 2042/2003.

Regelungsentscheidungen:

3 Änderungen der Zulassungsspezifikationen CS 25, CS-P und CS-ETSO;

6 Änderungen der annehmbaren Nachweisverfahren und der Anleitungen zu den Verordnungen (EG) Nr. 1702/2003 und 2042/2003;

1 Entscheidung zur Strukturierung der Zulassungsnummern.

Internationale Zusammenarbeit:

1 Übereinkommensprotokoll mit China über die Endfertigungslinie des Airbus A320 in China und 1 Kooperationsabkommen mit China über Airbus-Produkte im Allgemeinen;

1 Kooperationsabkommen mit Japan über die Ausfuhr europäischer Produkte;

13 Kooperationsabkommen mit den einzelnen nicht der EU angehörenden ECAC-Ländern (Europäische Zivilluftfahrtkonferenz) im Rahmen der Fortführung des Programms SAFA (Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrzeugen aus Drittländern);

Erweiterung der Kooperationsabkommen mit dem Luftfahrtkomitee der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten über Beriev-Produkte.

Zulassungsentscheidungen:

Musterzulassungen: 70

Zusätzliche Musterzulassungen: 803

Vorschriften für die Lufttüchtigkeit: 382

Europäische technische Spezifikationen: 178

Annehmbare Nachweisverfahren: 97

Umfangreiche Änderungen: 1 125

Geringfügige Änderungen: 1 830

Umfangreiche Reparaturen: 1 009

Geringfügige Reparaturen: 372

AFM/RFM (= Überarbeitung des Flughandbuchs): 430

Zeugnisse für Entwurfsorganisationen (1): 377

Zeugnisse für Instandhaltungsorganisationen (bilateral) (1): 1 293

Zeugnisse für Instandhaltungsorganisationen (Ausland) (1): 201

Zeugnisse für Organisationen für Instandhaltungsausbildung (1): 16

Zeugnisse für Produktionsorganisationen (1): 6

Inspektionen zur Kontrolle der Normung (Anzahl der Länder nach Art):

Zeugnisse für Produktionsorganisationen: 12 Länder

Zeugnisse für Instandhaltungsorganisationen: 26 Länder

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des Haushaltsjahrs

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Eigene Einnahmen

30 700

33 236

Titel I

Personal (NGM)

25 211

23 881

23 595

286

1 330

214

160

54

Zuschuss der Gemeinschaft

32 899

31 454

Titel II

Sachausgaben (NGM)

6 812

6 222

3 637

2 585

590

782

690

92

Sonstige Zuschüsse

635

453

Titel III

Operationelle Ausgaben (NGM)

7 380

5 625

2 763

2 862

1 756

1 276

1 130

146

Titel III

Operationelle Ausgaben (GM)

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Einnahmen

156

308

— VE

25 680

23 219

 

 

2 461

 

 

 

— ZE

24 880

 

11 362

13 518

0

4 334

4 334

0

Zweckgebundene Einnahmen

1 273

1 380

Zweckgebundene Einnahmen

1 380

1 365

1 357

0

22

0

0

0

Insgesamt

65 663

66 831

VE Insgesamt

66 463

60 312

 

5 733

6 159

2 272

 

292

ZE Insgesamt

65 663

 

42 714

19 251

3 698

6 606

6 314

292

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

NGM

:

Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

Erläuterung

2006

2005

Betriebliche Erträge

Gebühren und Entgelte

 (2)

35 173

10 888

Zuschüsse der Gemeinschaft

 

26 401

17 417

Sonstige Zuschüsse

 

2 021

2 138

Sonstige Erträge

 

340

26

Insgesamt (a)

 

63 935

30 469

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

 (3)

23 778

13 636

Sachaufwand

 

573

341

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

 (4)

6 436

3 675

Betriebliche Aufwendungen

 

27 798

11 660

Insgesamt (b)

 

58 586

29 312

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

 

5 349

1 157

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

 

263

41

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

 

19

14

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

 

243

27

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

 

5 593

1 184


Tabelle 4

Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

Erläuterung

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

 

268

182

Sachanlagen

 

1 719

1 348

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

 (5)

13 881

8 816

Barmittel und Barmitteläquivalente

 (6)

24 056

11 746

Aktiva insgesamt

 

39 924

22 094

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

 (7)

639

Abrechnungsverbindlichkeiten

 (8)

30 663

19 065

Passiva insgesamt

 

31 302

19 065

Nettovermögen insgesamt

Kumulierte Überschüsse/Verluste

 

3 029

1 845

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

 

5 593

1 184

Nettovermögen insgesamt

 

8 622

3 029

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

 

39 924

22 094


(1)  Erst- und Kontrollgenehmigungen zum 31. Dezember 2006 insgesamt.

Quelle: Angaben der Agentur.

(2)  Der deutliche Anstieg bei den Erträgen ergibt sich aus dem ersten vollen Durchführungsjahr der Verordnung (EG) Nr. 488/2005 der Kommission über die für Zulassungstätigkeiten erhobenen Gebühren und Entgelte.

(3)  Im Jahr 2006 wurden 126 Personen eingestellt.

(4)  Baukosten in Verbindung mit dem erhöhten Platzbedarf.

(5)  Die kurzfristigen Forderungen veranschaulichen den Anstieg bei den Erträgen aus Gebühren und Entgelten.

(6)  Der Anstieg bei den Barmitteln ergibt sich aus der verbesserten Erhebung der Einnahmen sowie einem hohen offenen Betrag an antizipativen Passiva aufgrund verspäteter Fakturierung seitens der wichtigsten Lieferanten.

(7)  Die Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten für das Jahr 2006 stehen für Personalaufwand im Zusammenhang mit aufgelaufenen Jahresurlauben. Die entsprechenden Ausgaben des Jahres 2005 (237 180 Euro) wurden übertragen und sind als Abrechnungsverbindlichkeiten ausgewiesen.

(8)  Der Anstieg bei den Abrechnungsverbindlichkeiten ergibt sich aus antizipativen Passiva für Lieferanten von Zulassungen als Folge einer erhöhten Tätigkeit sowie einer verspäteten Fakturierung seitens externer Dienstleister.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die übertragenen getrennten Mittel für Zahlungen bezogen sich auf Tätigkeiten, die aus Gebühreneinnahmen zu zahlen waren.

Die Agentur musste aus 2005 übertragene getrennte Mittel für Zahlungen verwenden, da die Gebühreneinnahmen für 2006 nicht ausreichten, die Kosten der Zulassungsaktivitäten der Agentur zu decken und die Auswirkungen des Wechsels von getrennten zu nicht getrennten Mitteln ab dem 1.1.2007 auszugleichen. (Die Finanzregelung sieht für einen derartigen Wechsel keine Vorgehensweise vor.)

8.

Die neue Gebühren- und Entgeltverordnung (EG) Nr. 593/2007, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, sollte für ausreichend Einnahmen sorgen, die Kosten der Zulassungsaktivitäten zu decken. Die Agentur hat beschlossen, 2007 und 2008 ein integriertes Managementsystem einzuführen, durch das die Detailgenauigkeit bei der Überwachung der Kosten für ihre Aktivitäten weiter erhöht wird.

9.

Im Jahr 2006 wirkte sich die Belastung durch die alten nicht einziehbaren Beträge von 2005, für die nicht immer ausreichend Informationen zur Verfügung standen, auf die Verfolgung der Forderungen aus. Die Agentur wird sich weiterhin bemühen, die Zuverlässigkeit dieser Informationen zu erhöhen und die Verzögerungen bei der Einziehung von Forderungen zu reduzieren. Darüber hinaus hat die Agentur seit Dezember 2006 systematisch Mahnungsschreiben verschickt und erhebt bei verspäteten Zahlungen Verzugszinsen.

10.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis. Im erstgenannten Fall wurde aus Dringlichkeitsgründen eine Voruntersuchung in Auftrag gegeben, da sich im letzten Quartal 2005 zeigte, dass eine rasche Überarbeitung der Gebühren- und Entgeltverordnung zur Sicherstellung ausreichender Einnahmen für die Agentur von entscheidender Bedeutung war. Im zweiten Fall wurde der Vertrag verlängert, da die Ergebnisse einer externen Analyse erwartet wurden, die in Auftrag gegeben worden war, um eine Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob Reiseleistungen im Hause abgewickelt oder extern vergeben werden sollen. Die Agentur erarbeitet derzeit mit Blick auf eine umfassende Ausschreibung die entsprechende Leistungsbeschreibung.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/55


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/10)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 (1) errichtet. Die Aufgaben der Agentur umfassen die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die wissenschaftlich-technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission sowie die Überwachung der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften und die Beurteilung deren Wirksamkeit.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Mehr als 43 % der Zahlungsermächtigungen mussten am Ende des Jahres 2006 annulliert werden. Darüber hinaus kam es zu einer Häufung von Vorgängen im letzten Quartal des Jahres, wodurch der Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit nicht strikt eingehalten wurde.

8.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans und des Stellenplans wurde nicht mit der nötigen Präzision vorgegangen, was zu einer hohen Anzahl von Mittelübertragungen (4), einer unangemessenen Personaleinstellungsplanung (5) und einer fehlerhaften Darstellung des Haushaltsplans (6) führte.

9.

Rechtliche Verpflichtungen wurden eingegangen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden (7). Einige Verträge sahen eine 100 %ige Vorfinanzierung vor, was nicht im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung steht (8).

10.

Das Bestandsverwaltungssystem weist Schwachstellen auf; anhand der Aufzeichnungen ist es nicht möglich, das tatsächliche Vorhandensein aller Gegenstände nachzuvollziehen. Die IT-Ausstattung ist nicht im System erfasst.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 13. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 27. Juni 2007 ein.

(4)  Mehr als 35 Mittelübertragungen im Jahr 2006.

(5)  Die Nichterfüllung der Einstellungsziele führte zu einer Mittelübertragung, bei der die Haushaltslinie 1 100 (Grundgehälter) um 1,2 Millionen Euro gekürzt wurde.

(6)  Im Haushaltsplan ist eine Übersicht über die Fälligkeitspläne für die Zahlungen ausgewiesen, die aufgrund von Mittelbindungen früherer Haushaltsjahre in den nächsten Haushaltsjahren anstehen (Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe c der Finanzregelung der Agentur).

(7)  Vier Fälle im Gesamtwert von rund 345 000 Euro.

(8)  Artikel 67 der Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002).


 

Tabelle 1

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Lissabon)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002, geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1644/2003 vom 22. Juli 2003 und (EG) Nr. 724/2004 vom 31. März 2004)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Gemeinsame Verkehrspolitik

„Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind“.

(Artikel 80 des Vertrags)

Ziele

Gewährleistung eines hohen, einheitlichen und effektiven Sicherheitsniveaus im Seeverkehr und bei der Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe;

wissenschaftlich-technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission;

Überwachung der Anwendung der diesbezüglichen Gemeinschaftsvorschriften und Beurteilung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen;

Einführung operationeller Methoden zur Bekämpfung der Verschmutzung der europäischen Gewässer.

Aufgaben

Unterstützung der Kommission bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsvorschriften und bei ihrer Anwendung;

Überwachung des Funktionierens der Gemeinschaftsregelung zur Hafenstaatkontrolle, was Besuche in den Mitgliedstaaten einschließen kann;

technische Unterstützung der Kommission in Bezug auf die Hafenstaatkontrolle;

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um technische Lösungen zu entwickeln und Unterstützung bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zu leisten;

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Anliegerstaaten der betroffenen Seegebiete;

Entwicklung und Betrieb der erforderlichen Informationssysteme;

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Entwicklung einer gemeinsamen Methodik zur Untersuchung von Seeunfällen;

Bereitstellung zuverlässiger Informationen zur Sicherheit im Seeverkehr sowie zur Verschmutzung durch Schiffe für die Kommission und die Mitgliedstaaten;

Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Identifizierung und Verfolgung von Schiffen, die illegale Einleitungen vorgenommen haben;

Überprüfung der von der EU anerkannten Klassifikationsgesellschaften und Vorlage entsprechender Berichte an die Kommission;

Unterstützung der Kommission bei der Erfassung und Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Richtlinie über Schiffsausrüstung;

Übermittlung von Angaben über die Einführung der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle in den europäischen Häfen an die Kommission.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission, vier nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschaftszweige.

Aufgaben

Feststellung des Haushaltsplans und Annahme des Arbeitsprogramms;

Prüfung der Ersuchen der Mitgliedstaaten um Unterstützung.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan 2006:

44,7 Millionen Euro (35,3 Millionen Euro), davon 100 % (100 %) Zuschuss der Gemeinschaft.

Personalbestand am 31. Dezember 2006:

132 (95) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt:

111 (80).

20 (20) sonstige Dienstposten (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 131 (100),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 83 (65),

administrative Tätigkeiten: 41 (27),

sonstige Tätigkeiten: 7 (8).

Anzahl der Spezifikationen und Anleitungen: 49 (einschließlich Berichte und/oder Studien).

Inspektionen/Prüfungen: 47 (über 600 Dienstreise-Personentage).

Übungen auf hoher See (operative Tätigkeiten): 7.

Seminare, Schulungen & Workshops: 59 (102 Tage und 1 440 Teilnehmer).

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans für das Haushaltsjahr

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

ausgewiesen

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

44 738

32 030

Titlel I

Personal (NGM)

13 459

12 705

10 387

664

2 408

161

62

99

Titel II

Sachausgaben (NGM)

2 972

2 550

1 944

606

422

333

248

85

Sonstige Einnahmen

0

362

Titel III

Operationelle Ausgaben (GM)

 

 

 

 

 

 

 

 

— VE

28 308

19 033

0

0

9 275

0

0

0

— ZE

28 308

0,00

11 638

0

16 669

0

0

0

Insgesamt

44 738

32 392

VE insgesamt

44 738

34 287

0

1 270

12 105

0

0

0

ZE insgesamt

44 738

0

23 969

1 270

19 499

494

310

184

NGM

:

Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Lissabon) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

24 716

15 666

Sonstige Zuschüsse

678

0

Insgesamt (a)

25 394

15 666

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

9 616

6 099

Sachaufwand

236

151

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

3 548

2 042

Betriebliche Aufwendungen (1)

14 151

2 925

Insgesamt (b)

27 551

11 217

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

–2 157

4 439

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

0

0

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

0

3

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

0

–3

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

–2 157

4 435


Tabelle 4

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Lissabon) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

55

69

Sachanlagen

523

455

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

4 849

5 351

Kurzfristige Forderungen

270

105

Barmittel und Barmitteläquivalente

11 633

8 866

Aktiva insgesamt

17 330

14 847

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

191

107

Abrechnungsverbindlichkeiten

12 111

7 555

Passiva insgesamt

12 301

7 661

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

7 185

2 750

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

–2 157

4 435

Nettovermögen insgesamt

5 028

7 185

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

17 330

14 847


(1)  Unterzeichnung neuer Verträge für Tankschiffe.


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Die Haushaltsmittel der Agentur wurden zu mehr als 50 % für „Maßnahmen zur Bekämpfung von Umweltverschmutzungen“ eingesetzt. In diesem Bereich nahm die Agentur in Hinblick auf die Vergabe von vier Verträgen über speziell für die Verschmutzungsbekämpfung ausgerüstete Schiffe Ausschreibungen vor. Gegen Ende dieses Prozesses beschlossen zwei Unternehmen im letzten Moment ihre Angebote zurückzuziehen, so dass lediglich zwei Verträge vergeben werden konnten. Dies führte zur Annullierung von Zahlungsermächtigungen in erheblicher Höhe am Jahresende.

8.

Der Umzug der Agentur von Brüssel nach Lissabon 2006 hatte Auswirkungen auf den Haushalt, die schwierig vorauszusagen waren, darunter das Ausscheiden von nahezu 20 % der eingestellten Mitarbeiter.

9.

Die Verfahren zur Vermeidung nachträglicher Mittelbindungen werden verstärkt. Die Bedingungen der Vorfinanzierung werden gemäß der Bemerkung des Hofes überarbeitet.

10.

Die Ablösung des alten Bestandsverwaltungssystems durch ABAC Assets im Juni 2007 führt zur Beseitigung der vom Hof angeführten Probleme.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/62


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/11)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7

BEMERKUNG

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 (1) errichtet. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Prioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterstützung der betroffenen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Einrichtungen bei der Formulierung und Durchführung entsprechender Maßnahmen und die Information über die Durchführung von Präventivmaßnahmen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf die Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgende Bemerkung stellt die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNG

7.

Im Jahr 2006 unterzeichnete der Direktor 19 Beschlüsse über einen Betrag von rund 880 000 Euro zur Genehmigung von Mittelübertragungen von Artikel zu Artikel innerhalb von Kapiteln. Entgegen den Bestimmungen der Finanzregelung (4) wurden dem Verwaltungsrat die erforderlichen Informationen nicht übermittelt. Somit wurde der Haushaltsgrundsatz der Spezialität nicht strikt eingehalten.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates vom 24. Juni 2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 4. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 2. Juli 2007 ein.

(4)  Artikel 23 der Finanzregelung.


 

Tabelle 1

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Bilbao)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates vom 24. Juni 2005)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Sozialvorschriften

Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten (…) verfolgen (…) die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen (…).

Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 136 unterstützt und ergänzt die Gemeinschaft die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: a) Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer; b) Arbeitsbedingungen (…).

(Auszüge aus den Artikeln 136 und 137 des Vertrags)

Ziele

Damit gemäß dem Vertrag und den nachfolgenden Aktionsprogrammen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt gefördert wird, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, verfolgt die Agentur das Ziel, den Gemeinschafts-einrichtungen, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und den betroffenen Kreisen alle sachdienlichen technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Aufgaben

Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Prioritäten sowie über die Forschung;

Förderung der Zusammenarbeit und des Austausches von Informationen, einschließlich der Unterrichtung über Schulungsprogramme;

Bereitstellung von Informationen für die Formulierung und die Durchführung einer wirksamen Politik für die Gemeinschaftseinrichtungen und Mitgliedstaaten, insbesondere was die Auswirkung auf die KMU anbelangt;

Bereitstellung von Informationen über Präventivmaßnahmen;

Mitwirkung an der Entwicklung von Strategien und künftigen gemeinschaftlichen Aktionsprogrammen;

Aufbau eines Netzwerkes, das sich aus innerstaatlichen Anlaufstellen und themenspezifischen Ansprechstellen zusammensetzt.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

jeweils ein Regierungsvertreter aus jedem Mitgliedstaat;

jeweils ein Vertreter der Arbeitgeberverbände aus jedem Mitgliedstaat;

jeweils ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen aus jedem Mitgliedstaat;

drei Vertreter der Kommission.

Aufgabe

Verabschiedet das jährliche Arbeitsprogramm, den Haushaltsplan und den allgemeinen Jahresbericht der Agentur.

2.   Vorstand

Zusammensetzung

Vorsitzender und 3 stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats;

ein Koordinator je Gruppe;

ein weiterer Vertreter jeder Gruppe und der Kommission.

Aufgabe

Überwachung der Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats.

3.   Direktor

Vom Vorstand auf Vorschlag der Kommission ernannt.

4.   Ausschüsse

Obligatorische Anhörung der Kommission und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zum Arbeitsprogramm.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan:

14,1 Millionen Euro (13,7 Millionen Euro)

davon:

Zuschuss der Gemeinschaft, GD Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit: 93,5 % (96 %),

Zuschuss der Gemeinschaft, GD Erweiterung: 4,5 % (3 %),

verschiedene Einnahmen: 2 % (1 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2006:

40 (40) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 33 (32),

davon nicht besetzt: 7 (8).

26 (20) sonstige Dienstposten (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete)

Personalbestand insgesamt: 59 (52),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 42 (35),

administrative Tätigkeiten: 9 (9),

sonstige: 8 (8).

Schaffung von Verbindungen und Vernetzung:

Stärkung der dreigliedrigen Struktur in den Netzwerken der Agentur;

Schaffung institutioneller Kapazitäten in den Bewerberländern (PHARE-Programme).

Verbreitung von Informationen:

Safe Start! — Europäische Woche 2006, Kampagne für junge Arbeitnehmer;

Initiative für einen gesunden Arbeitsplatz, auf die KMU in der EU-10 sowie in Rumänien und Bulgarien ausgerichtete Kampagne;

über des Internet bereitgestellte Informationsdienste der dritten Generation zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Entwicklung der Kenntnisse:

Informationsmaterial für nationale Kampagnen und Kampagnen im Rahmen der Europäischen Woche 2006 (über junge Arbeitnehmer) und 2007 (MSE);

Informationsmaterial über ältere Arbeitnehmer, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OSH) & wirtschaftliche Leistung im HORECA-Sektor;

Informationsmaterial über die Beobachtung von Risiken, einschließlich Berichten über Forschungsprioritäten im Bereich OSH, biologische Arbeitsstoffe und ultraviolette Strahlen; Datenerhebung zu Stress, Problemen aufgrund von Erschütterungen und Hautproblemen sowie zu Muskel- und Skeletterkrankungen bei jungen Arbeitnehmern im Rahmen der Europäischen Wochen 2006 und 2007, Durchführbarkeitsstudie für eine Unternehmenserhebung.

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

endgültig

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

13 200

11 900

Titel I

Personal

4 556

4 080

3 831

125

600

75

28

47

Sonstige Einnahmen

247

248

Titel II

Sachausgaben

1 524

1 481

1 083

381

61

331

313

17

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

7 367

7 025

5 060

1 963

344

2 213

1 814

400

Zweckgebundene Einnahmen (1)

518

312

Zweckgebundene Einnahmen (1)

518

407

324

194

0

206

0

206

Insgesamt

13 965

12 460

Insgesamt

13 965

12 993

10 298

2 663

1 005

2 825

2 155

670

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschuss der Gemeinschaft

11 730

11 021

Sonstige Zuschüsse

238

284

Sonstige Erträge

1 580

2 460

Insgesamt (a)

13 548

13 765

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

3 640

3 312

Sachaufwand (2)

139

–14

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

1 825

1 692

Sonstige betriebliche Aufwendungen

8 028

8 584

Insgesamt (b)

13 632

13 575

Überschüsse (Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

–84

190

Finanzausgaben (d)

6

7

Überschüsse (Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (e = d)

–6

–7

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (f = c + e)

–90

183


Tabelle 4

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

71

88

Sachanlagen

247

247

Langfristige Forderungen

4

4

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

435

454

Kurzfristige Forderungen

27

142

Barmittel und Barmitteläquivalente

2 990

3 392

Aktiva insgesamt

3 774

4 327

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

63

58

Abrechnungsverbindlichkeiten

1 981

2 448

Passiva insgesamt

2 044

2 507

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

1 820

1 637

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

–90

183

Nettovermögen insgesamt

1 730

1 820

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

3 774

4 327


(1)  Der im Haushaltsplan für die zweckgebundenen Einnahmen ausgewiesene Betrag beläuft sich auf 661 000 Euro, von denen nur 518 000 Euro eingegangen sind.

Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild zu liefern, ist an dieser Stelle der korrekte Betrag von 518 000 Euro ausgewiesen.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.

(2)  Der negative Betrag für 2005 ergibt sich aufgrund von Berichtigungen.


ANTWORTEN DER AGENTUR

1.

Die Agentur nimmt die Bemerkung an. Seit Juli 2007 wird der Verwaltungsrat von allen Beschlüssen des Direktors betreffend Mittelübertragungen über das Extranet der Agentur benachrichtigt.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/67


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/12)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Eisenbahnagentur (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäische Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (1) geschaffen. Sie ist seit dem 1. Januar 2006 unabhängig. Ziel der Agentur ist es, die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für die Sicherheit zu entwickeln, um zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren europäischen Eisenbahnsektors mit einem hohen Sicherheitsniveau beizutragen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 von ihrem leitenden Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeAbgesehen von den in Ziffer 10 dargelegten Sachverhalten sind die dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

BEMERKUNGEN

7.

In ihrem ersten Jahr finanzieller Unabhängigkeit nahm die Agentur 72 % ihrer Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch. Die Übertragungsraten für Verwaltungsausgaben (Titel II) bzw. operationelle Ausgaben (Titel III) betrugen 37,5 % bzw. 85 %. Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde somit nicht strikt eingehalten.

8.

Die Agentur hat zwei Standorte: Ihren Verwaltungssitz hat sie in Valenciennes, die Sitzungen müssen aber in Lille abgehalten werden. Bislang hat die Agentur keinen Weg gefunden, um die Kosten, die damit verbunden sind, dass sie an zwei Standorten arbeiten muss, zu kompensieren.

9.

Das interne Kontrollsystem wies Schwachstellen auf. Die Weiterübertragung von Befugnissen erfolgte nicht vorschriftsgemäß. Es gab Diskrepanzen zwischen Befugnisübertragungen und Zugriffsrechten auf das Haushaltsführungssystem SI2. Die Agentur verabschiedete keine Durchführungsbestimmungen zu ihrer Finanzregelung.

10.

Eine Überprüfung der Ausschreibungsverfahren ergab verschiedene Anomalien: Verwendung abgelaufener Verträge (4) und unzulässige Verlängerung bestehender Verträge (5). Daher muss die Agentur Beschaffungsverfahren in den Bereichen in die Wege leiten, für die derzeit Verträge gelten, denen kein reguläres Verfahren vorausging.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 220 vom 21.6.2004, S. 3.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 19. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 2. Juli 2007 ein.

(4)  Hierzu wurde ein Fall mit einem Volumen von 49 000 Euro ermittelt.

(5)  Hierzu wurden zwei Fälle mit einem Volumen von 630 000 Euro ermittelt.


 

Tabelle 1

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur)

Leitungsstruktur

Der Agentur 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Gemeinsame Verkehrspolitik

Zur Durchführung des Artikels 70 wird der Rat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verkehrs gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen

a)

für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln aufstellen;

b)

für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, die Bedingungen festlegen;

c)

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen;

d)

alle sonstigen zweckdienlichen Vorschriften erlassen.

(Artikel 71)

Ziele

Ziel der Agentur ist es, in technischen Angelegenheiten zur Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften beizutragen, die abzielen auf

1.

die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors;

2.

die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Sicherheit des europäischen Eisenbahnsystems;

um zur Schaffung eines europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen und zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus beizutragen.

Aufgaben

1.

Abgabe von Empfehlungen zu folgenden Bereichen an die Kommission:

die in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) vorgesehenen gemeinsamen Sicherheitsmethoden (CSM) und gemeinsamen Sicherheitsziele (CST);

Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsmaßnahmen;

Entwicklung, Verwirklichung und Überwachung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr;

Überwachung der Interoperabilität;

Zertifizierung der Ausbesserungswerke;

berufliche Befähigung;

Einstellung von Fahrzeugen.

2.

Abgabe von Stellungnahmen zu folgenden Bereichen:

nationale Sicherheitsvorschriften;

Überprüfung der Qualität der Arbeit der benannten Stellen;

Interoperabilität des transeuropäischen Netzes.

3.

Koordinierung der nationalen Stellen:

Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen (wie in der Richtlinie 2004/49/EG Artikel 17 und 21 beschrieben).

4.

Veröffentlichungen und Datenbanken:

Bericht über die Sicherheit (alle zwei Jahre);

Bericht über den Fortschritt der Interoperabilität (alle zwei Jahre);

öffentliche Datenbank für Sicherheitsschriftstücke;

öffentliches Register der Interoperabilitätsschriftstücke.

1.   Verwaltungsrat

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und sechs nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige.

2.   Leitender Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan:

14,4 Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember:

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 95,

davon besetzt: 80.

Sonstige Bedienstete: 5.

Personalbestand insgesamt: 85

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 58,5,

administrative Tätigkeiten: 26,5.

Sicherheit:

An die Kommission gerichtete Empfehlung für ein harmonisiertes Muster für die Sicherheitsbescheinigungen und harmonisierte Anträge auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung zur Verwendung durch Eisenbahnunternehmen und nationale Sicherheitsbehörden.

An die Kommission gerichtete Empfehlung über die Mitteilung nationaler Sicherheitsvorschriften aufgrund eines Ersuchens der Kommission im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit.

Jährliche Fortschrittsberichte an die Kommission zu folgenden Themen:

Interoperabilität:

Empfehlung zur Einstellung von Fahrzeugen und Bericht über Spezifikationen beim nationalen Einstellungsregister.

Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS — European Rail Traffic Management System):

An die Kommission gerichtete Empfehlung, Anhang A der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität, Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung für Hochgeschwindigkeits- und konventionelle Eisenbahnsysteme zu aktualisieren.

Wirtschaftlichkeitsbewertung:

Methodische Leitlinien für Folgenabschätzungen, die für alle Empfehlungen der Agentur anzuwenden sind, wurden der Kommission übermittelt. Die angewandten Leitlinien wurden aus verschiedenen Empfehlungsentwürfen abgeleitet. Folgenabschätzungen werden gleichzeitig mit Empfehlungen ausgearbeitet.

Auf Verlangen der Kommission wurde eine Folgenabschätzung in Bezug auf die bessere gegenseitige Anerkennung der Fahrzeuge (Lokomotiven) vorgelegt.

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem/den Vorjahr(en) übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

14 398

12 385

Titel I

Personal

9 649

6 816

6 688

129

2 833

12

4

4

8

Sonstige Einnahmen

 

20

Titel II

Sachausgaben

1 349

1 062

664

398

287

1 048

347

337

711

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

3 400

2 543

390

2 153

857

2 245

1 389

1 157

1 089

Insgesamt

14 398

12 406

Insgesamt

14 398

10 422

7 742

2 680

3 976

3 305

1 741

1 498

1 807

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

 

2006

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

11 920

Sonstige Zuschüsse

364

Insgesamt (a)

12 284

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

6 694

Sachaufwand

168

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

1 322

Betriebliche Aufwendungen

1 330

Insgesamt (b)

9 514

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

2 770

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

3

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

2

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

1

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

2 771


Tabelle 4

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006

(1000 Euro)

 

2006

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

506

Sachanlagen

378

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

18

Kurzfristige Forderungen

188

Barmittel und Barmitteläquivalente

3 299

Aktiva insgesamt

4 389

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Abrechnungsverbindlichkeiten

1 618

Passiva insgesamt

1 618

Nettovermögen

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

2 771

Nettovermögen insgesamt

2 771

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

4 389


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Während des Jahres 2006 wurden die geplanten Aktivitäten nicht vollständig umgesetzt, da sich die Agentur noch in ihrer Anlaufphase befand. Im Jahr 2007 wird die Agentur eine detaillierte Analyse ihrer Maßnahmenplanung, der benötigten Ressourcen sowie der zuzuweisenden Haushaltsmittel durchführen und einen Plan für Ausschreibungen aufstellen.

8.

Gegenwärtig verhandelt die Agentur mit den Behörden des Gastgeberlandes über die Möglichkeit, ein Sitzabkommen abzuschließen. In diesem Zusammenhang hat sich das Gastgeberland bereit erklärt, einen wesentlichen Beitrag zur Miete des künftigen neuen Gebäudes in Valenciennes zu leisten. Dies wird die jährlichen Kosten (geschätzte 450 000 EUR), die sich aus dem doppelten Sitz der Agentur ergeben, teilweise ausgleichen.

9.

Anfang 2007 richtete die Agentur eine Sicherheitsfunktion ein, um die Übereinstimmung der Delegationen und Unterdelegationen im Haushaltsführungssystem und den entsprechenden unterzeichneten Akten zu überprüfen. Die Agentur plant, dem Verwaltungsrat vor Ende des Jahres 2007 ihre Durchführungsbestimmungen zur Genehmigung vorzulegen.

10.

Die vom Hofe beschriebenen Situationen waren auf einen Personalmangel während der Anlaufphase der Agentur zurückzuführen. Um Derartiges in Zukunft zu verhindern, wurde im Juni 2007 eine Beschaffungsfunktion eingerichtet, deren Aufgabe in der Koordinierung und Überwachung der Beschaffungsverfahren besteht.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/72


BERICHT

über den Jahresabschluss der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Behörde

(2007/C 309/13)

INHALT

1-5

EINLEITUNG

6-9

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

10-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Behörde

EINLEITUNG

1.

Die Europäische GNSS (Globales Satelliten-Navigationssystem)-Aufsichtsbehörde (nachstehend „Behörde“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 (1) als Gemeinschaftseinrichtung eingesetzt, um die Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen und die Aufgaben einer Regulierungsbehörde für die Programme in der Errichtungs- und Betriebsphase des Programms Galileo wahrzunehmen. In Tabelle 1 sind Ziele und Tätigkeiten der Behörde zusammengefasst.

2.

Mit Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates vom 12. Dezember 2006 (2) wurde der Auftrag der Behörde verlängert, um die Tätigkeiten der Entwicklungsphase (erste Phase des Programms Galileo (3)) fortzuführen, die das Gemeinsame Unternehmen Galileo nicht mehr vor seiner Auflösung am 31. Dezember 2006 abschließen konnte.

3.

Die Behörde nahm ihre Arbeit im Jahr 2006 auf. Am Anfang wurden alle finanziellen Transaktionen der Behörde in ihrem Namen von der Generaldirektion Energie und Verkehr durchgeführt. Im Anschluss an die Einführung der notwendigen Finanzsysteme übernahm die Behörde im September 2006 (4) die Verantwortung für ihre Finanzoperationen.

4.

Die Übergabe der Tätigkeiten des Unternehmens Galileo an die Behörde begann im Dezember 2006 mit einer Mittelübertragung von 70 Millionen Euro sowie der Übertragung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit FP6 (5), MEDA (6), EGNOS (7) und anderen Verträgen. Obwohl der Gemeinschaftszuschuss und sonstige Einnahmen der Behörde 2006 knapp über 7 Millionen Euro lagen, belief sich das Gesamtvermögen der Behörde Ende 2006 auf 76,6 Millionen Euro.

5.

Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Behörde für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

6.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (8) vorgelegt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses der Behörde verpflichtet.

7.

Der Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr wurde gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Rechnungshof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt. Der Jahresabschluss bezieht sich auf den Zeitraum vom 18. September (Stichtag für den Beginn der unabhängigen Finanzoperationen) bis 31. Dezember 2006.

8.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

9.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

10.

Die Prüfung des Hofes einer repräsentativen Stichprobe von 80 Vorgängen ergab Schwachstellen in der Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme. In zwölf Fällen besaß der Bedienstete, der den Vorgang eingeleitet hat, keine Befugnisübertragung, und der vorgegebene Finanzkreislauf wurde nicht befolgt. In zwei Fällen hatte der Anweisungsbefugte der Behörde keine Mittelbindung vorgenommen, bevor er die rechtliche Verpflichtung eingegangen ist, was einen Verstoß gegen die Finanzregelung darstellt.

11.

Laut Verordnung ist die Behörde ab 1. Januar 2007 Eigentümerin aller materiellen und immateriellen Güter, die in der Entwicklungsphase des Programms Galileo geschaffen oder entwickelt werden (9). Im Dezember 2006 (siehe Ziffer 4) wurde ein Teil der Vermögenswerte vom gemeinsamen Unternehmen Galileo übertragen. Da es zwischen drei der Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens (10) und der Aufsichtsbehörde keine Vereinbarung gab, verzögerte sich die Übertragung des weiteren Vermögens im Wert von 65 Millionen Euro (11) bis Mitte 2007.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 20. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 18.

(3)  Das Programm Galileo umfasst drei Phasen: Entwicklungs- und Validierungsphase (2001-2005), Errichtungsphase (2006-2007) und Betriebsphase (ab 2008).

In ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat „Stand des Programms Galileo“ (KOM(2006) 272 endg. vom 7.6.2006) änderte die Kommission den Zeitplan für die Programmphasen von Galileo. Die Entwicklungs- und Validierungsphase wird bis Anfang 2009 laufen; die Errichtungsphase findet von 2009 bis 2010 statt; die Betriebsphase beginnt Ende 2010.

(4)  Vereinbarung zwischen der Generaldirektion Energie und Verkehr und der Behörde vom 15. September 2006 über die Modalitäten für die Übertragung.

(5)  FP6 ist das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) — (Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 — ABl. L 232 vom 29.8.2002).

(6)  Das MEDA-Programm ist das wichtigste Instrument für finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (Verordnung des Rates (EG) Nr. 1488/96 vom 23. Juli 1996 — ABl. L 189 vom 30.7.1996).

(7)  Das EGNOS-Programm (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems), das europäische Satelliten-Navigationsprogramm mit dem Ziel, die GPS-Daten zu korrigieren und zu verbessern, wurde gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2003 ins Programm Galileo eingebunden.

(8)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(9)  Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004, geändert durch Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1942/2006.

(10)  Die Europäische Weltraumorganisation, das nationale Fernerkundungszentrum Chinas und das israelische Industriezentrum für Forschung und Entwicklung MATIMOP.

(11)  Der Saldo aus der Auflösung des gemeinsamen Unternehmens Galileo ist in diesem Betrag nicht enthalten; die Übertragung auf die Behörde erfolgt erst nach Abschluss des Auflösungsprozesses.


 

Tabelle 1

Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates vom 12. Dezember 2006)

Leitungsstruktur

Der Behörde zur Verfügung gestellte Mittel

Wichtigste Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Ziele

Wahrnehmung der Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen;

Aufgabe einer Regulierungsbehörde für die europäischen GNSS-Programme.

Aufgaben

Abschluss eines Konzessionsvertrags mit dem privaten Konzessionsnehmer, der mit der Durchführung und Leitung der Errichtungs- und Betriebsphase des Galileo-Programms beauftragt wird;

Überwachung der Einhaltung des Konzessionsvertrags und des zugehörigen Pflichtenhefts durch den Konzessionsnehmer;

Ergreifen der bei Ausfall des Konzessionsnehmers für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlichen Maßnahmen;

Verwaltung der ihr für die europäischen GNSS-Programme besonders zugewiesenen Mittel;

Überwachung der Haushaltsführung im Allgemeinen, um so Stellungnahmen zu den Beiträgen der öffentlichen Hand abgeben zu können;

Verantwortung für die Verwaltung der Vereinbarung mit dem Unternehmen, das mit dem Betrieb von EGNOS beauftragt ist;

Vorstellung eines Rahmenkonzepts für die künftigen strategischen Optionen für EGNOS;

Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten bezüglich der für den Betrieb des Systems erforderlichen Frequenzen;

Erstellung entsprechender Entwürfe, um die Kommission bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für die europäischen GNSS-Programme, die dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet werden sollen, und bei der Festlegung der Durchführungsvorschriften zu unterstützen;

Modernisierung und Entwicklung neuer Generationen des Systems;

Übernahme von Aufgaben bei der Ausführung des Haushaltsplans, die ihr von der Kommission übertragen werden und die europäischen GNSS-Programme betreffen;

Gewährleistung, dass die Systemkomponenten in der erforderlichen Weise zertifiziert sind und Ermächtigung der geeigneten anerkannten Zertifizierungsstellen zur Ausstellung der jeweiligen Zertifikate und zur Überwachung der Einhaltung der diesbezüglichen Normen und technischen Spezifikationen;

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat;

ein Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Ernennung des Exekutivdirektors;

Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms;

Aufstellung des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben der Behörde für das folgende Haushaltsjahr und Übermittlung an die Kommission, die ihn an die Haushaltsbehörde weiterleitet;

Feststellung des Haushaltsplans;

Abgabe einer Stellungnahme zu den Jahresabschlüssen der Behörde;

Entscheidungen über alle Sicherheitsaspekte des Systems;

Disziplinargewalt über den Exekutivdirektor;

Erlassen besonderer Bestimmungen für die Ausübung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten der Behörde;

Verabschiedung des Jahresberichts über die Tätigkeiten und Perspektiven der Behörde und dessen Übermittlung spätestens am 15. Juni an die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, den Rat, die Kommission, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Rechnungshof;

Annahme einer Geschäftsordnung.

Endgültiger Haushaltsplan

7,0 Millionen Euro einschließlich Zuschuss der Gemeinschaft: 100 %.

Personalbestand am 31. Dezember 2006

39 Dienstposten im Stellenplan vorgesehen,

davon besetzt: 18

+5 andere Dienstposten (Verträge für Hilfsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete und Aushilfskräfte).

Personalbestand insgesamt: 23,

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 9,

administrative Tätigkeiten: 9,

sonstige Tätigkeiten: 5 Bedienstete.

Errichtung der GNSS-Aufsichtsbehörde:

finanzielle Autonomie im September 2006;

18 Dienstposten besetzt und 13 weitere Einstellungen zum 31.12.2006;

Beziehung neuer Büroräume geplant und vorbereitet;

Plan zur Einsetzung eines Ausschusses für Systemsicherheit und Gefahrenabwehr, dem am 30.11.2006 zugestimmt wurde; die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen erging am 13.12.2006;

Vorbereitung der Dokumentation und Unterzeichnung der Übertragung der Tätigkeiten des GUG (mit Ausnahme der Validierungsphase im Orbit und der internationalen Tätigkeiten);

Einführung der grundlegenden Kommunikationselemente (Logo, Grafik).

Systeme Galileo und EGNOS:

Entwurf eines Zertifizierungsplans für EGNOS;

Vorbereitung und Annahme eines Abkommens zwischen ESA und GNSS-Aufsichtsbehörde durch den Verwaltungsrat;

Mitarbeit an der Definition eines Verfahrens zur Regelung der geistigen Eigentumsrechte der GNSS-Aufsichtsbehörde.

Konzession:

Unterstützung des GUG-Verhandlungsteams für den Konzessionsvertrag;

Einleitung von Konsultationen zur Einführung von Rechnungsführungsregeln für die Verbuchung von materiellen und immateriellen Gütern.

 

 

Gewährleistung und Überwachung, dass der Konzessionsnehmer die gemäß der Gemeinsamen Aktion 2004/552/GASP erteilten Anweisungen einhält;

Verantwortung für alle Sicherheitsaspekte des Systems;

im Hinblick auf den Abschluss der Entwicklungsphase des Programms Galileo Übernahme der Aufgaben, die dem Unternehmen durch die Artikel 2, 3, und 4 im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 übertragen wurden;

Durchführung aller Forschungsarbeiten, die für die Weiterentwicklung und Förderung der europäischen GNSS-Programme von Nutzen sind.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat ernannt.

3.   Wissenschaftlich-technischer Ausschuss

Setzt sich zusammen aus renommierten Experten der Mitgliedstaaten und der Kommission.

4.   Ausschuss für Systemsicherheit und Gefahrenabwehr

Setzt sich zusammen aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und der Kommmission.

5.   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

 

 

Quelle: Angaben der Behörde.

Quelle: Angaben der Behörde — In dieser Tabelle sind die von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

7 026

7 026

Titel I

Personal

2 510

921

522

398

1 589

37

0

37

Sonstige Zuschüsse

 

 

Titel II

Sachausgaben

1 353

1 060

182

878

293

27

0

27

Sonstige Einnahmen

3

0

Titel III

Operationelle Ausgaben

3 100

1 127

0

1 127

1 973

0

0

0

 

 

 

Zweckgebundene Einnahmen

0

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

7 029

7 026

Insgesamt

6 963

3 108

704

2 403

3 855

64

0

64

NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle: Angaben der Behörde — In dieser Tabelle sind die von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Eigenmittel

0,00

0,00

Zuschüsse der Gemeinschaft

1 981,00

0,00

Sonstige Zuschüsse

0,00

0,00

Sonstige Einnahmen

60,00

0,00

Insgesamt (a)

2 041,00

0,00

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

564,00

0,00

Sachaufwand

4,00

0,00

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

595,00

0,00

Betriebliche Aufwendungen

53,00

0,00

Insgesamt (b)

1 216,00

0,00

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

825,00

0,00

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

0,00

0,00

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

0,00

0,00

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

0,00

0,00

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

825,00

0,00


Tabelle 4

Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

0,00

0,00

Sachanlagen

65,00

0,00

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

0,00

0,00

Kurzfristige Forderungen

59,00

0,00

Barmittel und Barmitteläquivalente

76 485,00

0,00

Aktiva insgesamt

76 609,00

0,00

Langfristige verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

0,00

0,00

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

0,00

0,00

Kurzfristige verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

29,00

0,00

Abrechnungsverbindlichkeiten (1)

75 755,00

0,00

Passiva insgesamt

75 784,00

0,00

Nettovermögen

Reserven

0,00

0,00

Kumulierte Überschüsse/Verluste

0,00

0,00

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

825,00

0,00

Nettovermögen insgesamt

825,00

0,00

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

76 609,00

0,00


(1)  Einschließlich eines Betrags von 70 069 962,04 Euro vom gemeinsamen Unternehmen Galileo für Tätigkeiten, die mit Wirkung vom 1. Januar 2007 übertragen wurden. Dieser Betrag wird im Jahresabschluss 2007 neu zugewiesen.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

10.

Bitte berücksichtigen Sie in Bezug auf die Bemerkung Nr. 10, dass die Vorgänge während der Anlaufphase der Behörde erfolgten, als die Anzahl der Mitarbeiter der Behörde begrenzt war und diese bei gleichzeitigem hohem Arbeitsvolumen erste Erfahrungen sammelten. Seither hat sich die Situation der Behörde erheblich verbessert. So wurde und wird der Schulung von Mitarbeitern sowie der Verbesserung und Dokumentierung der Vorgänge besondere Bedeutung beigemessen.

11.

Der Hof stellt ferner fest, dass ein Teil der Vermögenswerte des gemeinsamen Unternehmens Galileo in Höhe von 65 Mio. EUR bis zum 1. Januar 2007 noch nicht übertragen war. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass nun 97 % dieses Betrags bei der Behörde eingegangen sind und die Gründe für die Verzögerung der Übertragung ausgeräumt werden konnten.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/80


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde

(2007/C 309/14)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Behörde

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (1) errichtet. Hauptaufgabe der Behörde ist die Bereitstellung der für die Rechtsetzung der Gemeinschaft benötigten wissenschaftlichen Informationen sowie die Sammlung und Analyse von Daten zur Ermittlung und Überwachung von Risiken und die Lieferung unabhängiger Informationen zu diesen Risiken.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Behörde für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Behörde, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 von ihrem Geschäftsführenden Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Behörde zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Im Jahr 2006 wurden 56 % der Mittel für Sachausgaben (Titel II) und 50 % der Mittel für operationelle Ausgaben (Titel III) ausgezahlt. Von den aus dem Jahr 2005 übertragenen Mitteln wurden 20 % Ende des Jahres 2006 annulliert. Es wurden viele Übertragungen vorgenommen, der größte Teil davon zum Jahresende (4). Die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität wurden somit nicht strikt eingehalten.

8.

Die Behörde nahm keine umfassende Risikobewertung vor und legte keine geeigneten Leistungsindikatoren fest. Die für ihre Tätigkeiten angewandten Systeme und internen Kontrollverfahren wurden nicht dokumentiert. Aufgrund dieser Gegebenheiten war die Umsetzung einer wirksamen Risikomanagementstrategie, die für eine tätigkeitsbezogene Haushaltsführung unverzichtbar ist, nicht möglich.

9.

Abschlusszahlungen (5) wurden geleistet, obwohl die Belegunterlagen nicht ausreichten. Außerdem war es schwierig zu bewerten, ob die Kontrollen zur Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Lieferanten vorgelegten Finanzdaten angemessen waren.

10.

Die Behörde hat in der Personalpolitik weder realistische Einstellungsziele festgelegt noch Prioritäten im Zusammenhang mit offenen Stellen bzw. Fristen für die einzelnen Einstellungsverfahren gesetzt. Lediglich zwei Drittel der im Stellenplan 2006 der Behörde vorgesehenen 250 Planstellen waren bis Ende des Jahres besetzt worden.

11.

Im Zusammenhang mit Beschaffungsverfahren wurden die folgenden Unregelmäßigkeiten festgestellt (6): Auswahlkriterien waren nicht genannt oder wurden nicht eingehalten, die Methode zur Preisbewertung wurde erst festgelegt, als das Bewertungsverfahren bereits lief, die Beschreibung der Qualitätskriterien war zu vage. Die Zusammensetzung des Bewertungsausschusses stand nicht im Einklang mit dem Grundsatz der hierarchischen Unabhängigkeit der Mitglieder. Diese Situation kam hauptsächlich dadurch zustande, dass die Behörde keine klaren Beschaffungsverfahren anwandte.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 19. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 27. Juni 2007 ein.

(4)  31 der 49 Mittelübertragungen der Behörde wurden im letzten Quartal durchgeführt.

(5)  Wert der aufgedeckten Fälle: rund 500 000 Euro.

(6)  Sieben Fälle mit einem Gesamtwert von schätzungsweise 670 000 Euro.


 

Tabelle 1

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002)

Leitungsstruktur

Der Behörde für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Freier Warenverkehr

(Artikel 37 des Vertrags)

Beitrag zu einem hohen Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der auf wissenschaftliche Ergebnisse gestützten neuen Entwicklungen

(Artikel 95 des Vertrags)

Gemeinsame Handelspolitik

(Artikel 133 des Vertrags)

Schutz der Gesundheit der Bevölkerung

(Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b des Vertrags)

Ziele

Wissenschaftliche Gutachten sowie wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik der Gemeinschaft in allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit auswirken.

Bereitstellung unabhängiger Informationen über die Risiken im Bereich der Lebensmittelsicherheit.

Beitrag zu einem hohen Maß an Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen.

Sammlung und Analyse der zur Beschreibung und Überwachung von Risiken erforderlichen Daten.

Aufgaben

Wissenschaftliche Gutachten und Studien.

Förderung einheitlicher Risikobewertungsverfahren.

Unterstützung der Kommission.

Sammlung, Analyse und Zusammenstellung der erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Daten.

Identifizierung und Beschreibung der neu auftretenden Risiken.

Herstellung einer Vernetzung von Organisationen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind.

Wissenschaftliche und technische Unterstützung beim Krisenmanagement.

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.

Zuverlässige, objektive und leicht verständliche Informationen für die Öffentlichkeit und die Beteiligten.

Beteiligung am Schnellwarnsystem der Kommission.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

14 vom Rat (in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission) ernannte Mitglieder und ein Vertreter der Kommission.

Aufgabe:

Annahme des Arbeitsprogramms und Feststellung des Haushaltsplans und Sicherstellung der jeweiligen Durchführung.

2.   Geschäftsführender Direktor

Nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament Ernennung durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern.

3.   Beirat

Zusammensetzung:

Ein Vertreter je Mitgliedstaat.

Aufgabe:

Beratung des Geschäftsführenden Direktors.

4.   Wissenschaftlicher Ausschuss und wissenschaftliche Gremien

Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan:

40,2 Millionen Euro (36,9 Millionen Euro), davon Zuschuss der Gemeinschaft: 100 % (100 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2006:

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 250 (194),

davon besetzt: 173 (124).

+57 (36) sonstige Dienstposten, (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete).

Personalbestand insgesamt: 230 (160)

Davon entfallen auf

operationelle Tätigkeiten: 150 (104),

administrative Tätigkeiten: 80 (56).

Aufgrund der 323 bei der Behörde im Jahr 2006 eingegangenen Anträge auf Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens wurden 132 Gutachten und vier Berichte angenommen und veröffentlicht. Sie betrafen viele Bereiche, die von den neun wissenschaftlichen Gremien bearbeitet werden, wie u. a. Aromapflanzen, gentechnisch veränderte Organismen (mit der WHO), Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) bzw. Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (TSE).

Die Risikokommunikation der Behörde gegenüber der Öffentlichkeit und ihre Tätigkeiten im Allgemeinen wurden als Ergebnis von 4 600 Artikeln im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit der Behörde weithin zur Kenntnis genommen. Die Website der Behörde wurde ebenfalls häufiger abgerufen (1,33 Millionen Mal), und der Newsletter EFSA Highlights wurde von 12 200 Personen abonniert. Die Koordinierung der Risikokommunikation wurde durch den Beirat und die Veranstaltung von Workshops verbessert.

Das Netzwerk zwischen der Behörde und den beteiligten Parteien, den nationalen Behörden sowie den Ansprechpartnern in den Organen wurde u. a. durch Tätigkeiten wie die Einrichtung eines Forums für die beteiligten Parteien sowie Programme mit Ausrichtung auf die neuen Mitgliedstaaten oder Bewerberländer ausgebaut. Der Beirat trat fünfmal zusammen, um innerhalb des Netzwerks mit den nationalen Behörden bei bestimmten Fragen zusammenzuarbeiten, wie etwa der Koordinierung im Falle eines Krisenszenarios und der intensiveren Nutzung des Extranets, in dem die nationalen Behörden, die Kommission und die Behörde selbst zusammengeschlossen sind.

Zur 2005 vorgenommenen Bewertung der Behörde sei angemerkt, dass der Verwaltungsrat seine Empfehlungen im Verlauf des Sommers 2006 vorlegte; die Umsetzung ist seitdem im Gange.

Quelle: Angaben der Behörde.

Quelle: Angaben der Behörde — In dieser Tabelle sind die von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem/den Vorjahr(en) übertragene Mittel

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

40 249

37 520

Titel I

Personal

18 505

17 722

17 238

483

783

546

546

480

66

Sonstige Einnahmen

0

23

Titel II

Sachausgaben

7 375

7 037

4 144

2 894

338

2 285

2 285

2 100

185

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

14 369

11 649

7 137

4 512

2 720

3 476

3 476

2 464

1 012

Insgesamt

40 249

37 543

Insgesamt

40 249

36 408

28 519

7 889

3 841

6 308

6 308

5 044

1 264

NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle: Angaben der Behörde — In dieser Tabelle sind die von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Eigene Mittel

 

 

Zuschüsse der Gemeinschaft

35 117

27 405

Sonstige Zuschüsse

 

 

Sonstige Erträge

23

0

Insgesamt (a)

35 140

27 405

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

16 014

13 012

Sachaufwand

771

603

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

8 303

5 833

Betriebliche Aufwendungen

8 950

8 718

Insgesamt (b)

34 038

28 166

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

1 102

– 761

Einnahmen aus Finanztransaktionen (e)

3

0

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

4

7

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

–1

–7

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres (h = c + g)

1 101

– 768


Tabelle 4

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

687

615

Sachanlagen

950

972

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

224

171

Kurzfristige Forderungen

43

100

Sonstige Forderungen

112

28

Barmittel und Barmitteläquivalente

10 607

10 879

Aktiva insgesamt

12 624

12 766

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellung für Risiken und Verbindlichkeiten

388

0

Abrechnungsverbindlichkeiten

7 451

9 082

Passiva insgesamt

7 839

9 082

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

3 684

4 452

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

1 101

– 768

Nettovermögen insgesamt

4 785

3 684

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

12 624

12 766


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

7.

Die Verwendungsrate der Mittel im Haushaltsjahr 2006, hauptsächlich unter Titel III, spiegelt die Zunahme der mehrjährig angelegten Haushaltsvorgänge wider. Die Behörde wird ihre Haushaltsvorausschau und -kontrolle im Jahr 2007 verbessern, um Anzahl und Umfang der Mittelübertragungen zu verringern. Eine verstärkte Kontrolle der übertragenen Mittel wird in Hinblick auf den Rechnungsabschluss 2007 eingeführt.

8.

Um das Bewusstsein für die interne Kontrolle in der Behörde zu schärfen, wurde ein Aktionsplan für die interne Kontrolle eingesetzt. Ferner sind die Selbstbewertung von internen Kontrollen sowie eine verstärkte betriebliche Risikobewertung Teil des Arbeitsplans für 2007.

9.

Die geprüften Abschlusszahlungen stammen aus der ersten Jahreshälfte 2006. Um die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Vertragspartnern vorgelegten Finanzdaten zu bewerten, hat die Behörde das Finanzprüfungsteam im ersten Quartal 2007 durch zwei zusätzliche Mitarbeiter verstärkt und im zweiten Quartal 2007 Prüflisten eingesetzt.

10.

Im November 2006 nahm der Verwaltungsrat der Behörde einen detaillierten Einstellungsplan für das Jahr 2007 an, so dass die Behörde die im Stellenplan vorgesehen Mitarbeiter einstellen kann.

11.

Bei den besagten Beschaffungsverfahren handelt es sich nicht um neue Verfahren; so waren manche bereits im Jahr 2004 eingeleitet worden, während für andere in den Jahren 2005 und 2006 Verträge vergeben wurden. Die Behörde wird die Einhaltung der Vorschriften über Auftragsvergabe weiter verbessern, insbesondere durch eine zentrale unterstützende Dienststelle, durch die Aktualisierung von Leitlinien und, seit 2007, durch die Einstellung eines neuen Mitarbeiters zur Unterstützung der Ausschreibungsverfahren. Darüber hinaus hat die Behörde beträchtliche Bemühungen unternommen, um die Mitarbeiter in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Beschaffungsverfahren zu schulen (verschiedene Schulungen zu allgemeinen und thematischen Themen wurden in den Jahren 2006 und 2007 veranstaltet — daran nahmen über 100 Mitarbeiter teil).


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/86


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums

(2007/C 309/15)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-13

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten des Zentrums

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „das Zentrum“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Gemeinschaftsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung des Zentrums, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 12 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 von seinem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung:

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeAbgesehen von dem in Ziffer 13 beschriebenen Sachverhalt sind die dem Jahresabschluss des Zentrums zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

BEMERKUNGEN

7.

Bei den im Jahr 2006 für Sachausgaben (Titel II) bereitgestellten Mitteln wurden mehr als 43 % der Mittelbindungen auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. Bei den operationellen Ausgaben (getrennte Mittel im Rahmen von Titel III) wurden mehr als 20 % der Zahlungsermächtigungen annulliert. Der Hof stellte eine hohe Anzahl von Mittelübertragungen, einen großen Umfang an Mittelübertragungen von Titel I (Personalausgaben) auf Titel III (operationelle Ausgaben) und eine Konzentration der Mittelübertragungen am Jahresende fest. Der Haushaltsgrundsatz der Spezialität wurde nicht strikt eingehalten.

8.

Das Zentrum hat kein Inventarisierungsverfahren definiert oder dokumentiert, um die Vermögenswerte korrekt und vollständig zu ermitteln, zu erfassen und zu aktivieren.

9.

Trotz der Fortschritte im Jahr 2006 war die Dokumenation der wichtigsten Verfahren, einschließlich der internen Kontrollverfahren, noch nicht vollständig abgeschlossen.

10.

Das Zentrum hat die Kosten für den Schulbesuch der Kinder einiger Bediensteter in voller Höhe erstattet. Für diese Erstattungen gab es keine Rechtsgrundlage.

11.

In zwei Fällen prüfte das Zentrum in der Vorauswahlphase nicht sorgfältig genug, ob die in der Stellenausschreibung verlangte Berufserfahrung tatsächlich gegeben war, mit der Folge, dass die erfolgreichen Bewerber nach dem offiziellen Stellenangebot abgelehnt werden mussten. Es wurde nicht wirksam kontrolliert, ob es sich bei den von den Bewerbern als Nachweis für ihre Berufserfahrung vorgelegten Dokumenten um stichhaltige Belege handelte. Dadurch hätten unnötige Kosten und rechtliche Risiken vermieden werden können.

12.

Im Falle eines Beschaffungsverfahrens (4) war die Situation für die Bieter wegen des komplizierten Systems zur Bewertung der Angebote und des Fehlens klarer und vollständiger Informationen über die Vergabekriterien und ihre jeweilige Gewichtung undurchsichtig. Bei einem Rahmenvertrag (5) stellte das Zentrum weder in der Auftragsbekanntmachung noch in den Ausschreibungsunterlagen ausreichende Informationen über den geschätzten Gesamtwert des Auftrags zur Verfügung. Ein im Dezember 2003 von einer nicht dazu befugten Person unterzeichneter Dienstleistungsauftrag über IT-Wartungsarbeiten (6) blieb trotz der darin enthaltenen Ungenauigkeiten in Bezug auf Menge und Preis bis Ende 2006 in Kraft.

13.

In seiner Zuverlässigkeitserklärung für das Jahr 2005 (7) hatte der Hof darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Berufungsausschusses des Zentrums über die Gewährung einer nicht im Statut vorgesehenen Entschädigung für einen immateriellen Schaden einer Rechtsgrundlage entbehrte. Trotz der Bemerkung des Hofes wurde die betreffende Entschädigung (8) im Jahr 2006 gezahlt.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 17. März 2007 erstellt und ging beim Hof am 14. Juni 2007 ein.

(4)  Jährlicher Wert: rund 125 000 Euro.

(5)  Jährlicher Wert: rund 80 000 Euro.

(6)  Jährlicher Wert: rund 15 000 Euro.

(7)  ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 61.

(8)  Betrag: 3 000 Euro.


 

Tabelle 1

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) — Thessaloniki

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Zentrums (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2051/2004 des Rates vom 25. Oktober 2004)

Leitungsstruktur

(Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) des Rates Nr.2051/2004 vom 25. Oktober 2004)

Dem Zentrum für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Wichtigste Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

(Angaben für 2005)

Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.

Die Tätigkeit hat folgende Ziele:

Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse, insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung;

Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt;

Erleichterung der Aufnahme einer beruflichen Bildung sowie Förderung der Mobilität der Ausbilder und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen;

Förderung der Zusammenarbeit in Fragen der beruflichen Bildung zwischen Unterrichtsanstalten und Unternehmen;

Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten.

(Auszüge aus Artikel 150 des Vertrags)

Ziele des Zentrums

Als Referenzzentrum der Europäischen Union für die Förderung der Berufsbildung liefert das Cedefop den politischen Entscheidungsträgern, Berufsbildungsforschern und -praktikern Informationen zur Förderung eines besseren Verständnisses des Bildungswandels, um angemessenere Entscheidungen im Hinblick auf künftige Maßnahmen zu ermöglichen.

Das Zentrum unterstützt die Europäische Kommission, um die Berufsbildung und die ständige Weiterbildung auf Gemeinschaftsebene zu fördern und weiterzuentwickeln.

Aufgaben

Erstellung einer ausgewählten Dokumentation und Auswertung von Daten;

Beitrag zur Entwicklung und Koordinierung der Forschung;

Gewährleistung der Verbreitung zweckdienlicher Informationen;

Förderung und Unterstützung von Initiativen, durch die eine konzertierte Lösung der Probleme der Berufsbildung erleichtert werden kann;

Bildung eines Treffpunkts für ein breites und gemischtes Publikum.

Verwaltungsrat

Pro Mitgliedstaat:

ein Vertreter des Staates;

ein Vertreter der Arbeitgeberverbände;

ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen und drei Vertreter der Kommission.

Vorstand bestehend aus

dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats (jeweils einer aus jeder der drei Gruppen), den Koordinatoren der Gruppen und einem Vertreter der Kommission.

Direktor

Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt; er führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus, und ihm obliegt die tägliche Geschäftsführung des Zentrums.

Interne Kontrolle

Interner Auditdienst der Kommission.

Interner Prüfer des Zentrums (seit 16. Dezember 2006).

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan

17,6 (17,1) Millionen Euro

Zuschuss der Gemeinschaft: 95 % (96 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2006

Anzahl der im Stellenplan vorgesehen Dienstposten: 95 (91),

davon besetzt: 81 (85),

sonstige Dienstposten: (Vertragspersonal und abgeordnete nationale Sachverständige): 42 (38).

Personalbestand insgesamt: 123 (123),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 84 (85),

administrative Tätigkeiten: 34 (33),

sonstige Tätigkeiten: 5 (5).

Bericht des Cedefop an die Ministerkonferenz in Helsinki mit einer Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagen-Maastricht-Ziele betreffend die Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit bei der Berufsbildung. Das Cedefop erstellte das Grundlagendokument für das Helsinki-Kommuniqué.

Ausarbeitung des vierten Forschungsberichts mit Schwerpunkt auf der Modernisierung der Berufsbildung. Er enthält Forschungsergebnisse zur Reform und Innovation der Berufsbildung, zum sozialen Zusammenhalt und zum Kompetenzbedarf.

Eine Agora-Konferenz und eine Veröffentlichung zum Thema ältere Arbeitnehmer und lebenslanges Lernen vermittelte einen umfassenden Überblick über dieses zunehmend wichtige Thema.

In Bezug auf die Ermittlung der Kompetenzerfordernisse konzentrierte sich das Cedefop im Jahr 2006 auf Methoden für Kompetenzprognosen zur Vorbereitung einer mittelfristigen Kompetenzprognose für alle Mitgliedstaaten. Die wissenschaftliche Qualität der Europäischen Zeitschrift für Berufsbildung wurde verbessert (es wurden drei Ausgaben veröffentlicht ebenso wie 2005), diese Zeitschrift liefert einen Beitrag zu einer qualifizierten Forschung im Bereich der Berufsbildung.

Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2010 für allgemeine und berufliche Bildung leistete das Cedefop Beiträge zu Gruppen und Arbeitsgruppen der EU zu Lernergebnissen, nicht formalem Lernen, Qualitätssicherung, lebenslangen Orientierungsangeboten, Lehrkräften und Ausbildern, zum Europäischen Qualifikationsrahmen und zum europäischen System zur Anrechnung von Ausbildungsleistungen in der Berufsbildung. Ebenso wie Europass sind dies Beispiele für europäische Ansätze und Instrumente zur Schaffung eines Europäischen Raums der Berufsbildung. Europass (zu dem das Cedefop einen wesentlichen Input leistet und mit der EU zusammenarbeitet) ist eine erfolgreiche Initiative, die von einer rasch wachsenden Zahl europäischer Bürger angenommen und genutzt wird. Bis Ende 2006 wurden mehr als eine Million Musterformulare für Lebensläufe heruntergeladen und fast eine Million Lebensläufe online erstellt.

Das Programm Leonardo Da Vinci über Studienbesuche, die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und sektorale Ansätze im Bereich der Berufsbildung liefern weitere Beispiele für Beiträge des Cedefop zur Entwicklung der Berufsbildung in der EU.

Die enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung bei der Einbeziehung von Beitrittsländern/Bewerberländern und anderen wurde fortgesetzt, und zusätzlich hat das Cedefop begonnen, offiziell mit der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zwecks Förderung von Synergieeffekten zusammenzuarbeiten.

Durch die Modernisierung der Website, die verstärkte Pressearbeit sowie fortgesetzte Tätigkeiten in den Bereich Dokumentation (mit ISO-Zertifikat) und Veröffentlichung — sowohl online als auch in Papierform — wurden die Sichtbarkeit des Cedefop erhöht und das Bewusstsein für Berufsbildungsfragen geschärft.

Einige Daten: Im Jahr 2006 wurden 24 Konferenzen und Seminare sowie 24 Workshops und 21 Vorträge/Besuche beim Cedefop organisiert; es gab 43 (60) Veröffentlichungen, die Anzahl der registrierten Benutzer des Electronic training village (ETV) stieg auf 64 828 (60 440), und bei 36 Projekten (29 Projekte) wurde die Arbeit fortgesetzt. Studienbesuche: 844 (762) Teilnehmer.

Quelle: Angaben des Zentrums.

Quelle: Angaben des Zentrums — In dieser Tabelle sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) — Thessaloniki — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 euro

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des Haushaltsjahrs

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Eigene Einnahmen

 

 

Titel I

Personal (NGM)

9 443

8 483

8 145

338

960

213

213

173

0

40

Zuschuss der Gemeinschaft

16 700

14 589

Titel II

Sachausgaben (NGM)

1 419

1 281

738

559

123

334

334

297

0

38

Sonstige Einnahmen

140

75

Titel III

Operationelle Ausgaben (GM)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

— VE

5 978

5 722

0

0

256

0

0

0

0

0

— ZE

5 978

0

4 527

0

1 451

0

0

0

0

0

Zweckgebundene Einnahmen

723

649

Zweckgebundene Einnahmen

723

387

65

584

74

511

337

179

333

0

Insgesamt

17 563

15 313

VE insgesamt

17 563

15 872

0

1 480

1 413

1 058

884

0

333

77

ZE insgesamt

17 563

0

13 475

1 480

2 607

1 058

0

649

333

77

NGM

:

Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

Quelle: Angaben des Zentrums — In dieser Tabelle sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) — Thessaloniki — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

14 146

14 620

Sonstige Zuschüsse

457

399

Sonstige Erträge

279

291

Insgesamt (a)

14 882

15 309

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

8 166

9 091

Sachaufwand

480

502

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

1 181

1 460

Betriebliche Aufwendungen

4 340

5 021

Insgesamt (b)

14 167

16 074

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

715

– 765

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

0

1

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

4

4

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

–4

–3

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

711

– 768


Tabelle 4

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) — Thessaloniki — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

92

136

Sachanlagen

4 887

5 218

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

552

80

Kurzfristige Forderungen

443

294

Barmittel und Barmitteläquivalente

3 919

3 344

Aktiva insgesamt

9 893

9 072

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

317

204

Abrechnungsverbindlichkeiten

3 777

3 780

Passiva insgesamt

4 094

3 984

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

5 088

5 856

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

711

– 768

Nettovermögen insgesamt

5 799

5 088

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

9 893

9 072


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

7.

Das Zentrum hat weitere Anstrengungen unternommen, um die Planung und Überwachung der Aufstellung und Ausführung seines Haushalts zu verbessern, und wird diese Bemühungen noch verstärken. Das wird dazu beitragen, die Mittelübertragungen zu verringern und die Spezialität des Haushalts zu erhöhen.

8.

Obwohl die vom Rechnungshof beschriebene Situation nicht die Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse des Zentrums betraf, hat das Zentrum damit begonnen, das Inventarverwaltungssystem weiterzuentwickeln und die Dokumentation zu verbessern um es verlässlicher zu machen und die jeweiligen Zuständigkeiten eindeutiger festzulegen. Das soll bis zum Jahresende 2007 umgesetzt werden. Eine spezielle Schulung für alle damit befassten Mitarbeiter ist für Dezember 2007 geplant.

9.

Im Jahre 2006 hat das Zentrum in den sensibelsten Bereichen erhebliche Fortschritte erzielt. Trotz seiner beträchtlichen Anstrengungen konnte das Zentrum die Dokumentation seiner Verfahren jedoch nicht abschließen, was zum Teil daran lag, dass die Einstellung eines internen Prüfers erst im Dezember 2006 erfolgen konnte. Das Zentrum wird weiter daran arbeiten, seine Dokumentation bis zur ersten Jahreshälfte 2008 fertig zu stellen.

10.

Der Grund für die Erstattung, die gleichwohl auf einer nicht verlängerten Entscheidung aus dem Jahre 1997 basierte, bestand darin, dass die englischsprachigen Schulen hohe Gebühren erheben und in Thessaloniki keine Europaschule ansässig ist. Die Maßnahme verursachte zusätzliche Kosten in Höhe von 2 900 EUR pro Kind und Jahr (im Schuljahr 2006/2007 profitierten davon zwei Angestellte mit insgesamt vier Kindern). Das Zentrum hat seinen Fehler erkannt und im Juli 2007 einen Verwaltungsvermerk an alle Mitarbeiter geschickt, in dem auf die einschlägigen Bestimmungen des Statuts hingewiesen wurde.

Zudem setzt sich das Zentrum für die Errichtung einer Europaschule in Thessaloniki ein, die von den zuständigen griechischen Behörden organisiert werden soll.

11.

Am 29. Januar 2007 wurde ein interner Leitfaden für Prüfungsausschüsse herausgegeben, der unter anderem klare Leitlinien für die Berechnung des zeitlichen Umfangs der Berufserfahrung enthält. Zudem wurden die Kontrollen während der Vorauswahlphase sowie vor der offiziellen Veröffentlichung der Stellenangebote verstärkt.

12.

 

1)

Seit Juli 2007 hat das Zentrum als Reaktion auf die Feststellung des Rechnungshofes Anstrengungen unternommen, um zu gewährleisten, dass die Gewichtungen der Unterkriterien in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind.

2)

Das Verfahren für den Rahmenvertrag wurde im Oktober 2005 eingeleitet (der Vertrag wurde im März 2006 unterzeichnet). Seit Januar 2007 stellt das Zentrum systematisch bei jeder Akquisition in den Ausschreibungsunterlagen Informationen über ihren Umfang bereit.

3)

Das derzeit zuständige Direktorat hatte von diesem Vorgang keine Kenntnis. Infolgedessen wurde der betreffende IT-Auftrag im Jahre 2007 nicht verlängert. Ein neues offenes Vergabeverfahren wurde eingeleitet und im Februar 2007 abgeschlossen.

13.

Die Entscheidung, deren Rechtmäßigkeit vom Rechnungshof bestritten wird, entspricht den vom Verwaltungsrat des Zentrums angenommenen Statutsbestimmungen. Das Zentrum hat den Juristischen Dienst der Kommission als Reaktion auf die Erklärung des Rechnungshofes aus dem Jahre 2005 um eine Stellungnahme ersucht. Die Kommission hat in ihrer Stellungnahme, die dem Rechnungshof übermittelt wurde, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Berufungsausschusses vollauf bestätigt. Angesichts der erneuten Bemerkung des Rechnungshofes wird das Zentrum das Kollegium der Verwaltungschefs konsultieren.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/94


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums

(2007/C 309/16)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-9

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten des Zentrums

EINLEITUNG

1.

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) geschaffen. Aufgabe des Zentrums ist es, den EU-Einrichtungen und sonstigen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung des Zentrums, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2006 (3) abgeschlossene Haushaltsjahr wurde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 2965/94 von seinem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der ein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Zentrums zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Der kumulierte Haushaltsüberschuss (4) für das Jahr 2006 belief sich auf 16,9 Millionen Euro gegenüber 10,5 Millionen Euro im Jahr 2005 und 3,5 Millionen Euro im Jahr 2004. Im Jahr 2007 wird das Zentrum seinen Kunden 9,3 Millionen Euro erstatten. Eine derartige Überschusskumulierung zeigt, dass die Preiskalkulationsmethode des Zentrums für seine Übersetzungsleistungen nicht hinreichend genau ist.

8.

In einem Fall (5) wurde eine rechtliche Verpflichtung eingegangen, bevor eine Mittelbindung vorgenommen wurde, was einen Verstoß gegen die Finanzregelung bedeutet.

9.

Es gab keine schriftlichen Leitlinien für die Bewertung von Bewerbern. Bei einem Einstellungsverfahren für Übersetzer konnte das Zentrum keinen schriftlichen Nachweis für die zwecks Bewertung der Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegten Regeln vorlegen.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 1. Juli 2007 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2007 ein.

(4)  Das Haushaltsergebnis wurde nach einer modifizierten Methode der kassenbasierten Rechnungsführung und nicht nach der für das wirtschaftliche Ergebnis zugrunde gelegten Methode der periodengerechten Rechnungsführung berechnet (siehe Tabelle 3).

(5)  Wert: 320 000 Euro.


 

Tabelle 1

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche

Zuständigkeiten des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 2965/94 vom 28. November 1994)

Leitungsstruktur

Dem Zentrum für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

(Angaben für 2005)

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach bei den Übersetzungsdiensten der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist.

(Beschluss des Rates aufgrund von Artikel 235 des Vertrags)

Ziele

Leistung der für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste:

Europäische Umweltagentur,

Europäische Stiftung für Berufsbildung,

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht,

Europäische Arzneimittel-Agentur,

Agentur für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Geschmacksmuster),

Europäisches Polizeiamt (Europol) und Europol-Drogenstelle.

Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten, durch den Rat eingerichteten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die über ihren eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.

Das Zentrum ist in vollem Umfang an den Arbeiten des interinstitutionellen Übersetzungsausschusses beteiligt.

Aufgaben

Treffen von Vereinbarungen für die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Organen,

Beteiligung an den Arbeiten des interinstitutionellen Übersetzungs-ausschusses.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

zwei Vertreter der Kommission,

je ein Vertreter der Einrichtungen, Organe oder Institutionen, die die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen.

Aufgabe

Verabschiedung des jährlichen Arbeits-programms und Annahme des Jahresberichts des Zentrums.

2.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Interne Prüfung

Interner Prüfer der Kommission.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan

40,88 (27,9) Millionen Euro.

Personalbestand zum 31. Dezember 2006

189 (181) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 169 (163),

davon entfallen auf

operationelle Tätigkeiten: 80 (114),

administrative Tätigkeiten: 89 (57),

sonstige Tätigkeiten: 0 (4).

Anzahl der übersetzten Seiten

546 735 (505 438).

Anzahl der Seiten pro Sprache

Amtssprachen: 537 797 (501 475);

sonstige Sprachen: 8 938 (3 963).

Anzahl der Seiten pro Auftraggeber

Einrichtungen: 531 454 (496 665),

Organe: 15 281 (8 773).

Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen

260 301 (226 822).

Quelle: Angaben des Zentrums.

Quelle Angaben des Zentrums — In dieser Tabelle sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Eigene Einnahmen

29 731

32 359

Titel I

Personal

15 464

13 989

13 793

196

1 475

106

99

7

Sonstige Einnahmen

0

93

Titel II

Sachausgaben

4 421

3 949

2 734

1 215

472

755

673

82

Bankzinsen

600

844

Titel III

Operationelle Ausgaben

10 739

8 909

7 434

1 475

1 830

1 291

1 288

3

Saldo des vorhergehenden Haushaltsjahrs

10 545

10 545

Titel X

Reserve

10 252

0

0

0

10 252

0

0

0

Insgesamt

40 876

43 841

Insgesamt

40 876

26 847

23 961

2 886

14 029

2 151

2 060

92

Quelle: Angaben des Zentrums — In dieser Tabelle sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Eigenmittel

32 817

30 408

Sonstige Erträge (1)

126

372

Insgesamt (a)

32 943

30 780

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

13 713

13 200

Sachaufwand

4 195

3 547

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

2 021

1 849

Betriebliche Aufwendungen

8 757

7 397

Insgesamt (b)

28 686

25 993

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

4 258

4 787

Erträge aus Finanztransaktionen (e) (2)

844

429

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

3

4

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

841

425

Wirtschaftliches Ergebnis (h = c + g)

5 099

5 212


Tabelle 4

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

267

343

Sachanlagen

391

356

Umlaufvermögen

Lagerbestände

313

279

Kurzfristige Forderungen

5 907

6 184

Barmittel und Barmitteläquivalente

34 618

27 392

Aktiva insgesamt

41 496

34 554

Langfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

10 600

9 330

Abrechnungsverbindlichkeiten (3)

11 286

1 418

Passiva insgesamt

21 886

10 748

Nettovermögen

Reserven

466

9 761

Kumulierte Überschüsse/Verluste

14 045

8 833

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

5 099

5 212

Nettovermögen insgesamt

19 610

23 806

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

41 496

34 554


(1)  Im Jahr 2005 nahm das Zentrum erstmalig die Übersetzungen in Bearbeitung (279 452 Euro) in seine Vermögensübersicht auf. Im Jahr 2006 wurde demgegenüber nur die Volumenänderung bei den Übersetzungen in Bearbeitung (33 215 Euro) in der Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis ausgewiesen.

(2)  Im Jahr 2006 ergab sich eine Erhöhung der Barmittel aufgrund gestiegener Zinserträge.

(3)  Dieser Betrag umfasst 9 292 000 Euro, die den Kunden des Zentrums erstattet und in den Finanzausweisen des Zentrums als Reserve ausgewiesen werden müssen (siehe Antwort des Zentrums auf Ziffer 7).


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

7.

Das Zentrum ist sich des Anstiegs seines Haushaltsüberschusses bewusst und hat beschlossen, seinen Kunden im Jahr 2007 9,3 Millionen Euro zu erstatten. Um dies in Zukunft zu vermeiden, wird das Zentrum alles daransetzen, seine Preiskalkulationsmethode zu verbessern. Da diese Methode eine Schätzung des voraussichtlichen Bedarfs an Übersetzungen erfordert, wird das Zentrum darüber hinaus seine Kunden ersuchen, ihre Voraussagen zu verbessern.

8.

Das Zentrum hat seine Berechnungsmethode geändert, um eine Wiederholung der vom Rechnungshof beschriebenen Situation zu vermeiden.

9.

Das Zentrum wird unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Rechnungshofes Mittel und Wege prüfen, um seine Einstellungsverfahren zu verbessern.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/99


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums

(2007/C 309/17)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten des Zentrums

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „das Zentrum“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 (1) geschaffen. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung des Zentrums, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vornehmen muss.

4.

Der Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 von seinem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Zentrums zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Nahezu 45 % der im Jahresverlauf gebundenen Mittel wurden auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Außerdem wurden im zweiten Halbjahr 2006 zahlreiche Mittelübertragungen vorgenommen, die hauptsächlich auf ungenaue Vorausschätzungen des Personalbedarfs zurückzuführen waren (4). Diese Übertragungen wurden ohne rechtzeitige Unterrichtung des Verwaltungsrats des Zentrums vorgenommen. Die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität wurden somit nicht strikt eingehalten.

8.

Die rechtlichen Verpflichtungen (5) wurden ohne vorherige Mittelbindungen eingegangen, was einen Verstoß gegen die Finanzregelung darstellt.

9.

Im Jahresverlauf wurden Vorfinanzierungen als Haushaltsausgaben und nicht als Vorschusszahlungen gebucht. Ein Verfahren zur Kennzeichnung der Vorfinanzierungen ist nicht vorhanden. Beim Rechnungsabschluss zum Jahresende suchte der Rechnungsführer manuell nach etwaigen Vorfinanzierungen. Dadurch war ein erhöhtes Fehlerrisiko (6) bei der Ermittlung des entsprechenden Betrags gegeben.

10.

Die Zugangsrechte zum elektronischen Rechnungsführungssystem stimmten nicht immer mit den vom Direktor erteilten Befugnissen überein. Der Rechnungsführer hat die wichtigsten Mittelbindungs- und Zahlungsverfahren noch nicht validiert.

11.

Die Vorschriften für Beschaffungsverfahren werden nicht strikt eingehalten. Der Hof stellte die folgenden Fehler fest (7): Fehlen klarer Auswahlkriterien, Anwendung eines unangemessenen Verfahrens, Nichteinhaltung des in der Bekanntmachung beschriebenen Verfahrens und unzulängliche Dokumentation des Verfahrens.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 12. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 2. Juli 2007 ein.

(4)  Die Mittelansätze bei Titel 1 wurden um 1,6 Millionen Euro vermindert.

(5)  Hierzu wurden drei Fälle mit einem Gesamtvolumen von rund 320 000 Euro ermittelt.

(6)  Ein Fehler (40 000 Euro) wurde im Zuge der Prüfung aufgedeckt und berichtigt.

(7)  Hierzu wurden drei Fälle mit einem Gesamtvolumen von rund 230 000 Euro ermittelt.


 

Tabelle 1

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Zentrums (Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Rates)

Leitungsstruktur

Dem Zentrum für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten; dabei werden die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie die Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert.

(Artikel 152 des Vertrags)

Ziele

Stärkung der Abwehrmechanismen der EU gegen Infektionskrankheiten; insbesondere Ermittlung, Bewertung und Weitergabe von Informationen zu durch übertragbare Krankheiten bedingte derzeitige und neu auftretende Risiken für die menschliche Gesundheit.

Infolgedessen verwaltet das Zentrum spezialisierte Überwachungsnetze, gibt wissenschaftliche Gutachten ab, verwaltet das Frühwarn- und Reaktionssystem und stellt wissenschaftliche und technische Hilfe und Ausbildung bereit.

Aufgaben

Verwaltung der spezialisierten Überwachungsnetze betreffend die Krankheiten und Förderung der Tätigkeiten zur Vernetzung. Dem Zentrum kommt eine besondere Rolle bei der Datenerhebung, -validierung, -analyse und -verbreitung zu;

Bereitstelllung fachkundiger Expertenberatung sowie wissenschaftlicher Gutachten und Studien auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten;

Verwaltung des Frühwarn- und Reaktionssystems; Entwicklung von Verfahren zur Aufdeckung neu auftretender Bedrohungen der Gesundheit;

Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten im Bereich der Bereitschaftspläne und der Ausbildung;

Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit und interessierter Kreise über seine Arbeiten.

1.   Verwaltungsrat

Jeweils ein von den einzelnen Mitgliedstaaten ernanntes Mitglied, zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder und drei Mitglieder, die die Kommission vertreten.

Der Verwaltungsrat nimmt das Jahresprogramm des Zentrums an, stellt den Haushaltsplan fest und überwacht jeweils die Durch- und Ausführung.

2.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

3.   Beirat

Ein Vertreter je Mitgliedstaat und drei nicht stimmberechtigte Vertreter der Kommission.

Aufgabe des Beirats ist die Sicherstellung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz und der Unabhängigkeit der Tätigkeiten und Gutachten des Zentrums.

4.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan 2006

17,146 Millionen Euro, davon Gemeinschaftszuschuss: 98 %.

Personalbestand

50 im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 48.

+36 sonstige Dienstposten.

Personalbestand insgesamt: 84,

davon entfallen auf

operationelle Tätigkeiten: 49,

administrative Tätigkeiten: 35.

Ausarbeitung verschiedener Leitlinien, Empfehlungen und Risikobewertungen, hauptsächlich zum Thema Influenza;

Evaluierung und Bewertung einiger Überwachungsnetze;

Entwicklung der Datenbank für Routineüberwachung mit einem Basissatz an Variablen für sämtliche Krankheiten, die auf europäischer Ebene zu überwachen sind (Entscheidungen 2002/253/EG und 2003/534/EG der Kommission);

wöchentliche Veröffentlichung epidemiologischer Informationen des ECDC in einem elektronischen Journal;

in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 und im Anschluss an eine Vereinbarung zwischen dem ECDC und der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz wurde die Übernahme des Frühwarn- und Reaktionssystems durch das ECDC organisiert;

das von der Kommission eingeleitete EPIET-Programm (Programm zur Ausbildung von Epidemiologen) wurde vom ECDC übernommen.

Quelle: Angaben des Zentrums.

Quelle: Angaben des Zentrums — In dieser Tabelle sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem/den Vorjahr(en) übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft (1)

17 146

17 018

Titel I

Personal

6 084

6 068

5 664

404

16

362

362

312

50

 

 

 

Titel II

Sachausgaben

3 731

3 588

1 968

1 620

143

535

535

402

133

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

7 331

7 216

2 143

5 073

115

541

541

408

133

Insgesamt

17 146

17 018

Insgesamt

17 146

16 872

9 775

7 097

274

1 438

1 438

1 122

316

NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle: Angaben des Zentrums — In dieser Tabelle sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

15 806

2 646

Insgesamt (a)

15 806

2 646

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

4 536

170

Sachaufwand

305

107

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

2 893

1 079

Betriebliche Aufwendungen

2 623

326

Insgesamt (b)

10 357

1 682

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

5 449

964

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

 

0

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

64

11

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

–64

–11

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

5 385

954


Tabelle 4

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

111

37

Sachanlagen

936

207

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

400

 

Lagerbestände

7

 

Kurzfristige Forderungen

387

320

Barmittel und Barmitteläquivalente

7 223

2 059

Aktiva insgesamt

9 064

2 624

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

70

 

Abrechnungsverbindlichkeiten

2 655

1 671

Passiva insgesamt

2 725

1 671

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

954

 

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

5 385

954

Nettovermögen insgesamt

6 339

954

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

9 064

2 624


(1)  Einschließlich der von der Kommission verwalteten Mittel.

NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle: Angaben des Zentrums — In dieser Tabelle sind die vom Zentrum in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

7.

Das Jahr 2006 war das erste vollständige Jahr der Tätigkeit des Zentrums. Die Unvorhersagbarkeit bestimmter Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Einstellung, führte dazu, dass Mittelübertragungen vorgenommen werden mussten. Im Jahre 2007 richtet das Management seine Aufmerksamkeit verstärkt auf die Planung und Überwachung der Arbeits- und Haushaltspläne, um Mittelübertragungen zu begrenzen.

Der Verwaltungsrat wurde in seiner Sitzung vom 12.–13. Dezember 2006 über die vom Direktor veranlassten Mittelübertragungen informiert. Fortan wird er über ein Extranet regelmäßig auf dem Laufendem gehalten.

8.

Das Zentrum hat interne Kapazitäten geschaffen und Maßnahmen ergriffen, um die festgestellten Defizite zu beheben und die internen Kontrollsysteme (z. B. interne Verfahren, neue Arbeitsabläufe, Mitarbeiterschulung) zu verbessern.

9.

Das Zentrum stimmt der Bemerkung des Hofs und dessen Hinweis, dass die manuelle Suche nach Vorfinanzierungen die Möglichkeit von Fehlern erhöht, zu. Seit Beginn des Jahres 2007 werden sämtliche Vorfinanzierungen direkt als Vorschusszahlungen gebucht.

10.

Das Zentrum hat einen Sicherheitsbeauftragten für Finanzsysteme (SI2) benannt. Zu Beginn des Jahres 2007 hat das Zentrum seine Finanzabläufe erneut überprüft. Im Mai 2007 gab die Direktorin ihr Einverständnis für die Einführung neuer Arbeitsabläufe. Nach dieser Konsolidierungsphase wird der Rechnungsführer gemäß den Bestimmungen der Finanzregelung eine Evaluierung und daran anschließend eine Validierung der Systeme vornehmen.

11.

Die genannten Fehler betreffen das erste vollständige Jahr der Tätigkeit des Zentrums. Seitdem sind hinsichtlich der Verbesserung des Bereichs Finanzen/Beschaffung erhebliche Fortschritte erzielt worden (z. B. Tätigkeit von Finanzbeauftragten in den operativen Abteilungen, Einrichtung eines internen Auditdienstes, erneute Überprüfung von Finanzabläufen, Annahme von Finanzverfahren, Mitarbeiterschulung, Vertragsprüfung).


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/105


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit den Antworten der Akademie

(2007/C 309/18)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-11

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-3

Antworten der Akademie

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Polizeiakademie (nachstehend „die Akademie“) wurde durch den Beschluss 2000/820/JI des Rates errichtet, der im Jahr 2005 durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates (1) aufgehoben und ersetzt wurde. Aufgabe der Akademie ist die Funktion als Netz nationaler Ausbildungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten und die Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen für hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste auf der Grundlage gemeinsamer Standards. Die Akademie ist seit 2006 unabhängig.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Akademie zusammengefasst. Die Tabellen 2 und 3 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Akademie für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Akademie, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Akademie für das zum 31. Dezember 2006 (3) abgeschlossene Haushaltsjahr wurde gemäß Artikel 11 des Beschlusses 2005/681/JI des Rates von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Akademie für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig. Der Hof weist jedoch auf die Bemerkung in Ziffer 9 hin.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeMit Ausnahme der Bemerkungen in Ziffer 11 sind die dem Jahresabschluss der Akademie zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

BEMERKUNGEN

7.

Die Akademie hatte im Jahr 2006 nicht die erforderlichen Systeme und Verfahren eingeführt, um den in der Rahmenfinanzregelung für die Einrichtungen vorgesehenen Finanzbericht erstellen zu können.

8.

In der Finanzregelung der Akademie heißt es, dass detaillierte Durchführungsbestimmungen erforderlich sind (4). Die Akademie hat bislang noch keine detaillierten Durchführungsbestimmungen angenommen, auch nicht solche, die die Transparenz ihrer Auftragsvergabeverfahren gewährleisten würden.

9.

Die Akademie hat entgegen den Vorschriften ihrer Finanzregelung (5) bei der Ausführung ihres Haushaltsplans weder getrennte Mittel eingesetzt noch eine Übersicht über den Haushaltsvollzug erstellt. Die Einführung von Verpflichtungsermächtigungen würde die Kontrolle des Haushaltsvollzugs der Akademie verbessern und gewährleisten, dass die am Ende des Haushaltsjahrs nicht in Anspruch genommenen Mittel unter strikt festgelegten Bedingungen gemäß der Finanzregelung auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können.

10.

Zu den Schulungskursen und Seminaren (1 296 636 Euro im Jahr 2006) wurden zwar die betreffenden Informationen zur Verfügung gestellt, es erfolgte aber keine formelle Vorlage und Annahme eines Kostenvoranschlags, bevor die Veranstaltungen stattfanden. Die Haushaltsmittel wurden nicht nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet (6).

11.

Die Auftragsvergabeverfahren stehen nicht im Einklang mit den Vorschriften der Finanzregelung. Es gibt keine Belege dafür, dass bestimmte Anschaffungen erforderlich waren und weshalb auf einen bestimmten Bieter zurückgegriffen wurde. Eine ähnliche Situation stellte sich bei den Umzugskosten für Personalmitglieder, für die ebenfalls die üblichen Auftragsvergabeverfahren für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen nicht angewandt wurden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 28. März 2007 erstellt und ging beim Hof am 6. Juli 2007 ein.

(4)  Zum Beispiel in Artikel 10 Absatz 3, Artikel 34 und 74.

(5)  Artikel 8 der Finanzregelung der Akademie.

(6)  Artikel 25 der Finanzregelung der Akademie.


 

Tabelle 1

Europäische Polizeiakademie (Bramshill)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Akademie (Beschluss 2005/681/JI des Rates)

Leitungsstruktur

Der Akademie für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

Wichtigste Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Annäherung der Gesetze

(Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 30 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 2)

Ziele

Die EPA verfolgt als Ziel, durch Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den ihr angehörenden Ausbildungseinrichtungen an der Schulung von hochrangigen Führungskräften der Polizeidienste der Mitgliedstaaten mitzuwirken. Sie unterstützt und entwickelt einen europäischen Ansatz für die Hauptprobleme, die sich den Mitgliedstaaten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, der Kriminalitätsprävention und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene stellen.

Aufgaben

1)

Vertiefung der Kenntnisse über die nationalen Polizeisysteme und -strukturen der anderen Mitgliedstaaten und über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union;

2)

Verbesserung der Kenntnisse über die internationalen und die unionsinternen Regelungen, insbesondere in den folgenden Bereichen:

a)

Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, ihre Arbeitsweise und Rolle sowie die Beschlussfassungsverfahren und Rechtsakte der Europäischen Union und insbesondere ihre Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden;

b)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Europol und die Möglichkeiten für eine möglichst umfassende Zusammenarbeit zwischen Europol und den mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten;

c)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Eurojust;

3)

Gewährleistung einer angemessenen Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Wahrung der demokratischen Garantien, insbesondere der Verteidigungsrechte.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine Delegation jedes Mitgliedstaats; jede Delegation verfügt über eine Stimme. Vertreter der Kommission und des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union sowie von Europol werden als nicht stimmberechtigte Beobachter zu den Sitzungen eingeladen.

2.   Direktor

Verantwortlich für die Verwaltung der Akademie. Vom Verwaltungsrat ernannt und seines Amtes enthoben.

3.   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

4.   Interner Prüfer

Interner Auditdienst der Kommission.

5.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan

5 Millionen Euro

(100 % Zuschuss der Gemeinschaft).

Personalbestand am 31. Dezember 2006

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 22,5,

davon besetzt: 7.

Sonstige Dienstposten: (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Experten usw.): 8.

Personalbestand insgesamt: 15.

Keine Angaben verfügbar.

Quelle: Angaben der Akademie.

Quelle: Angaben der Akademie — In dieser Tabelle sind die von der Akademie in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Polizeiakademie (Bramshill) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

 

2006

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

4 352

Insgesamt (a)

4 352

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

1 460

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

358

Sonstige Aufwendungen

2 454

Insgesamt (b)

4 272

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

80

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

0

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

12

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

–12

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

68


Tabelle 3

Europäische Polizeiakademie (Bramshill) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006

(1000 Euro)

 

2006

Anlagevermögen

Sachanlagen

37

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

298

Barmittel und Barmitteläquivalente

3 682

Aktiva insgesamt

4 017

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Abrechnungsverbindlichkeiten

3 949

Passiva insgesamt

3 949

Nettovermögen

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

68

Nettovermögen insgesamt

68

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

4 017


ANTWORTEN DER AKADEMIE

7.

Die Akademie befindet sich 2007 im Prozess der Einführung des neuen Rechnungsführungssystems ABAC und erfüllt damit die Anforderungen ihrer Finanzregelungen. 2006 konnte die Akademie der Kommission die erforderlichen Informationen für die Konsolidierung der Gemeinschaftsrechnung zur Verfügung stellen.

8.

Die Durchführungsbestimmungen für die Finanzregelung der Akademie werden dem Verwaltungsrat in seiner Sitzung im November 2007 zur Genehmigung vorgelegt.

9.

Die Akademie befindet sich im Prozess der Einführung des ABAC-Systems. Mit diesem System wird die Grundlage geschaffen, im Hinblick auf die Einführung von Verfahren, durch die eine vollständige, der Finanzregelung entsprechenden Ausführung des Haushalts der Akademie ermöglicht wird, einen raschen Fortschritt im Haushaltsjahr 2007 zu erreichen.

10.

Der Verwaltungsrat der Akademie hat in seiner Sitzung im Mai 2007 ein rechtliches System für Mittelbindungen angenommen, das ab der zweiten Hälfte 2007 eingeführt werden soll. Die Akademie wird bei der Entscheidung, Genehmigung und Verwaltung der Aktivitäten im Rahmen ihres Arbeitsprogramms dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung die ihm gebührende Aufmerksamkeit schenken.

11.

Die Akademie hat ihre Beschaffungsverfahren verbessert und bemüht sich um die vollständige Einhaltung der EU-Richtlinien, -Regeln und -Verordnungen in Bezug auf die öffentliche Auftragsvergabe, wie etwa bei der Veröffentlichung einer umfassenden öffentlichen Ausschreibung wie das E-Plattform-Netz.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/111


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust

(2007/C 309/19)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-9

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten von Eurojust

EINLEITUNG

1.

Mit Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) wurde Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung der laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die das Gebiet mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch von Drittländern betreffen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 36 des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vorgelegt.

4.

Der Jahresabschluss von Eurojust für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (2) wurde gemäß Artikel 36 des Beschlusses 2002/187/JI des Rates von seinem Verwaltungsdirektor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss von Eurojust für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss von Eurojust zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Mittelbindungsrate lag bei 96 % der im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 ausgewiesenen Mittel. Die Rate der Mittelübertragungen betrug bei den Sachausgaben (Titel II) 33 % und bei den operationellen Ausgaben (Titel III) 30 %. Die Haushaltsführung war durch eine hohe Anzahl von Mittelübertragungen zwischen verschiedenen Haushaltslinien gekennzeichnet, außerdem waren die Belegdokumente häufig nicht detailliert genug. Folglich wurden die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und der Spezialität nicht strikt eingehalten.

8.

Die Vorschriften für die Auftragsvergabe wurden nicht strikt befolgt. Vier Rahmenverträge wurden für eine Höchstdauer von mehr als vier Jahren abgeschlossen. Für die Vergabe von Kurierdiensten (3) war zum Zeitpunkt der Prüfung (November 2006) kein angemessenes Verfahren eingeleitet worden. Im Zusammenhang mit Übersetzungsleistungen wurde ein Büro angewiesen, statt der eigenen Mitarbeiter die Dienste der von Eurojust ausgewählten Übersetzer in Anspruch zu nehmen. Diese Sachlage war mit dem Grundsatz des Wettbewerbs nicht vereinbar und verursachte einen Mehrpreis von 45 000 Euro gegenüber den normalen vertraglichen Tarifen.

9.

Die Daten zu den Anlagewerten wurden anhand einer Kalkulationstabelle und anderer Softwareinstrumente zusammengestellt. Auf diese Weise war die Vollständigkeit der erfassten Daten nicht sichergestellt. Es wurde kein Verzeichnis der Anlagewerte erstellt, in dem alle Aktiva mit ihrem Wert aufgeführt werden und anhand dessen die Vermögenswerte von Eurojust überwacht werden können.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust (ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1).

(2)  Der Jahresabschluss wurde am 27. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 4. Juli 2007 ein.

(3)  Der Wert der Aufträge belief sich auf mehr als 100 000 Euro.


 

Tabelle 1

Eurojust (Den Haag) — 2006

Zuständigkeitsbereiche aufgrund des EU-Vertrags

Zuständigkeiten von Eurojust (Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 (2002/187/JI))

Leitungsstruktur

Eurojust für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2006

(Angaben für 2005)

Durch Beschluss des Rates errichtetes Organ des dritten Pfeilers.

Die Union verfolgt das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten.

Der Rat fördert die Zusammenarbeit durch Eurojust, indem er es Eurojust ermöglicht, zu einer sachgerechten Koordinierung zwischen den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beizutragen.

(Auszüge aus den Artikeln 29 und 31)

Die wichtigsten Zuständigkeitsbereiche von Eurojust decken sich mit jenen von Europol, nämlich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere: Terrorismus, Drogenhandel, Schleuserorganisationen, Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen Menschenhandel, Geldschmuggel, Handel mit radioaktiven Substanzen, Computerkriminalität, Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU und Geldwäsche.

Ziele

Artikel 3

Beschluss Eurojust

Förderung und Verbesserung der Koordinierung der laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungs-maßnahmen zwischen den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten.

Verbesserung der Zusammenarbeit, insbesondere durch die Erleichterung des Informationsaustauschs, der Rechtshilfe und der Erledigung von Auslieferungsersuchen.

Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Wirksamkeit ihrer Ermittlungen und Strafverfolgungs-maßnahmen zu erhöhen.

Unterstützung von Verfahren, die einen Mitgliedstaat und einen Drittstaat betreffen.

Unterstützung von Verfahren, die einen Mitgliedstaat und die Gemeinschaft betreffen.

Aufgaben

Artikel 5, 6 und 7

Beschluss Eurojust

Zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Behörden handelt Eurojust je nach Fall

über seine nationalen Mitglieder oder

als Kollegium.

Entscheiden die zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats, einem Ersuchen des Kollegiums von Eurojust nicht stattzugeben, so setzen sie Eurojust von der Begründung in Kenntnis.

1.

Kollegium Verantwortlich für die Organisation und die Funktionsweise von Eurojust.

2.

Setzt sich zusammen aus jeweils einem nationalen Mitglied, das von jedem Mitgliedstaat gemäß seiner Rechtsordnung entsandt wird und das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt.

3.

Wählt aus dem Kreis der nationalen Mitglieder einen Präsidenten.

4.

Gemeinsame Kontrollinstanz: Prüft die Bearbeitung personenbezogener Daten.

5.

Verwaltungsdirektor Wird vom Kollegium einstimmig ernannt.

6.

Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof.

7.

Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan

14,7 Millionen Euro (13 Millionen Euro)

davon Zuschuss der Gemeinschaft: 100 % (100 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2006

Anzahl der im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 112 (87),

davon besetzt: 93 (70).

+21 (15) sonstige Dienstposten:

(2 Vertragsbedienstete, 5 abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, 14 Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 114 (85),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 56 (31),

administrative Tätigkeiten: 49 (41),

sonstige Tätigkeiten: 9 (13).

Anzahl der Sitzungen: 89 (73)

Standardfälle (*): 270 von 361

Komplizierte Fälle: 91 von 361

Gesamtzahl der Fälle: 771 (588)

Betrug: 175 (120)

Drogenhandel: 170 (135)

Terrorismus: 44 (25)

Mordtaten: 59 (43)

Menschenhandel: 32 (33)

(*) Neue Klassifizierung seit 1. Juli 2006, die auf 361 Fälle Anwendung findet, die zwischen diesem Zeitpunkt und dem 31. Dezember 2006 behandelt wurden.

Quelle: Angaben von Eurojust.

Quelle: Angaben von Eurojust — In dieser Tabelle sind die von Eurojust im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Eurojust (Den Haag) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem/den Vorjahr(en) übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

ausgewiesen

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

14 700

14 700

Titel I

Personal

6 844

6 601

6 412

189

243

112

96

16

Sonstige Einnahmen

1 004

Titel II

Sachausgaben

3 384

3 295

2 214

1 082

89

722

571

151

 

 

 

Titel III

Operationelle Tätigkeiten

4 472

4 189

2 940

1 320

211

1 280

1 153

127

Insgesamt

14 700

15 704

Insgesamt

14 700

14 086

11 566

2 591

543

2 114

1 819

295

NB: Unterschiede bei den Gesamtsummen sind auf Auf- bzw. Abrundungen zurückzuführen.

Quelle: Angaben von Eurojust — In dieser Tabelle sind die von Eurojust im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Eurojust (Den Haag) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

12 858

11 991

Sonstige Erträge

973

59

Insgesamt (a)

13 831

12 050

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

6 581

5 149

Sachaufwand

674

508

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

2 202

2 800

Betriebliche Aufwendungen

3 297

2 054

Insgesamt (b)

12 754

10 511

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

1 077

1 539

Sonstige Aufwendungen (d)

3

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (e = – d)

0

–3

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (f = c + e)

1 077

1 536


Tabelle 4

Eurojust (Den Haag) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

556

167

Sachanlagen

1 674

1 606

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

372

159

Barmittel und Barmitteläquivalente

4 749

3 130

Aktiva insgesamt

7 351

5 062

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

134

85

Abrechnungsverbindlichkeiten

2 762

1 599

Passiva insgesamt

2 896

1 684

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

3 378

1 842

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

1 077

1 536

Nettovermögen insgesamt

4 455

3 378

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

7 351

5 062


ANTWORTEN VON EUROJUST

7.

Bei Titel II war der Umfang der Mittelübertragung hauptsächlich auf ein vom Gastgeberland geleitetes Projekt zurückzuführen, das erst sehr spät im Jahr begonnen hatte.

Bei Titel III hat Eurojust die Rate seit 2005 reduziert (von 33 % auf 30 %). Eurojust hat ihr Verfahren zur Mittelübertragung mit dem Ziel überprüft, die Anzahl und das Volumen der Übertragungen zu reduzieren und ihre Dokumentation zu verbessern.

8.

Eurojust hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um Rahmenverträge spätestens während des vierten Jahres ihrer Laufzeit zu ersetzen. Ein offenes Vergabeverfahren für Kurierdienste ist eingeleitet worden und dauert noch an.

Die Übersetzung des Jahresberichts von Eurojust stellt sowohl an die Fristen als auch an die Qualität sehr hohe Anforderungen. Leider war kein Anbieter, mit dem Eurojust einen Vertrag hat, in der Lage, die innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens geforderte Dienstleistungsqualität zu liefern, was zu der vom Rechnungshof beschriebenen Situation führte. Gleichwohl hat Eurojust die Bemerkung des Rechnungshofs berücksichtigt und bereitet ein neues Vergabeverfahren vor, das vor Jahresende 2007 eingeleitet werden soll.

9.

Eurojust bemüht sich, dieses Problem bis zum Jahresende 2007 zu lösen; bis dahin wird ABAC Assets einsatzbereit sein, und dank einer Verbindung zur aktuellen Software für die Erfassung des realen Bestands werden die gemäß der Finanzregelung geforderten Informationen bereitgestellt werden können.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/116


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung

(2007/C 309/20)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-9

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Stiftung

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 (1) gegründet. Sie hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzeption und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union beizutragen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Stiftung für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Stiftung, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vornehmen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 16 der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für die Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Stiftung zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Bei den Verpflichtungsermächtigungen für 2006 belief sich die Verwendungsrate auf über 97 %. Der Anteil der auf das nächste Haushaltsjahr übertragenen Mittel betrug 43 % bei den Sachausgaben (Titel II) und 45 % bei den operationellen Ausgaben (Titel III). Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde somit nicht strikt eingehalten.

8.

Zum Jahresende 2006 unterzeichnete die Stiftung zwei Verträge über im Jahr 2007 zu erbringende Dienstleistungen im Gesamtwert von 305 987 Euro. Diese Verträge waren durch Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2006 im Rahmen von Titel II (Sachausgaben) gedeckt. Obwohl die vorstehend genannten Verträge ausschließlich im Jahr 2007 zu erbringende Dienstleistungen betrafen, wurden sie nicht zulasten der Haushaltsmittel des entsprechenden Haushaltsjahrs verbucht.

9.

In Bezug auf die Einstellungsverfahren ist festzuhalten, dass die Auswahlkriterien weder im Vorhinein durch die Prüfungsausschüsse beschlossen noch in Übereinstimmung mit der Stellenausschreibung definiert wurden. Mit dieser Vorgehensweise konnten keine transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren sichergestellt werden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 15. Mai 2007 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2007 ein.


 

Tabelle 1

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Stiftung (Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 des Rates vom 24. Juni 2005)

Leitungsstruktur

Der Stiftung für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Tätigkeiten und Dienstleistungen

„Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte (…) folgende Ziele: a) die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (…). Die Gemeinschaft unterstützt und ergänzt die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: (…), b) Arbeitsbedingungen, c) soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer, d) Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags, e) Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, f) Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, einschließlich der Mitbestimmung (…), g) Beschäftigungsbedingungen der Staatsange-hörigen dritter Länder (…), h) berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (…), i) Chancengleichheit von Männern und Frauen (…).“

(Artikel 136 und 137 des Vertrags)

Ziele

Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

Situation des Menschen in der Arbeitswelt,

Arbeitsorganisation und insbesondere Arbeitsplatz-gestaltung,

Probleme, die für bestimmte Arbeit-nehmergruppen spezifisch sind,

langfristige Aspekte der Umweltverbesserung,

räumliche und zeitliche Verteilung der menschlichen Tätigkeit.

Aufgaben

Förderung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen in diesen Bereichen,

Erleichterung der Kommunikation zwischen Universitäten, Forschungsinstituten, Behörden und Organisationen des Wirtschafts- und Soziallebens,

Durchführung von Studien oder Abschluss von Studienverträgen sowie Förderung und Unterstützung der Ausführung von Mustervorhaben,

engstmögliche Zusammenarbeit mit den bestehenden spezialisierten Stellen in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene.

1.

Verwaltungsrat

je Mitgliedstaat: ein Regierungsvertreter, ein Vertreter der Arbeitgeberverbände und ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen,

drei Vertreter der Kommission.

2.

Vorstand

bestehend aus 11 Mitgliedern, d. h. jeweils 3 Mitglieder der Sozialpartner und der Regierungen, 2 Vertreter der Kommission;

überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und trifft Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats.

3.

Direktor: Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Er führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus und leitet die Stiftung.

4.

Beratende Ausschüsse: Sie bestehen aus höchstens 3 Mitgliedern vonseiten der Kommission, der Regierungen und der Sozialpartner; sie haben bei der Durchführung von größeren Projekten und der Bewertung von Ergebnissen eine beratende Funktion.

5.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.

Entlastung Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan 2006

19,8 Millionen Euro (19,3)

einschließlich eines Zuschusses der Gemeinschaft in Höhe von 98,9 % (98,8 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2006

94 (94) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 89 (82).

Sonstige Bedienstete:

abgeordnete nationale Sachverständige und Leiharbeitskräfte: 1 (12),

Vertragspersonal: 9 (3).

Personalbestand insgesamt: 99 (94),

davon entfallen auf

operationelle Tätigkeiten: 58 (54),

administrative Tätigkeiten: 32 (32),

gemischte Tätigkeiten: 4 (5).

Beobachtung und Erhebungen:

Errichtung des Netzwerks europäischer Beobachtungsstellen (NEO), das die drei früheren Netzwerke in Verbindung mit dem Europäischen Observatorium für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EIRO), der Europäischen Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbedingungen (EWCO) und dem Europäischen Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen (ERM) abdeckt;

Vierte Erhebung über Arbeitsbedingungen: erste Ergebnisse;

Erste Erhebung über Unternehmen: erste Ergebnisse.

Beschäftigung und Umstrukturierung:

Studien zum Lebensmittel- und Getränkesektor und zu wissensintensiven Unternehmensdienstleistungen,

Geografische und Arbeitsmarktmobiltät in Europa: Bericht,

Attraktive Arbeitsplätze für alle: ein Beitrag zur Lissabon-Strategie auf Unternehmensebene,

Arbeitskräfteangebot in Pflegediensten: Bericht.

Ausgewogenheit von Berufs- und Privatleben und Arbeitsbedingungen:

Vierte Erhebung über die Arbeitsbedingungen,

15 Jahre europäische Erhebungen über Arbeitsbedingungen: Trendbericht,

Messung der Arbeitszufriedenheit in Erhebungen,

Arbeitszeitberichte auf der Grundlage der Erhebungen über Unternehmen.

Arbeitsbeziehungen und Partnerschaften:

Entwicklungen bei den Arbeitszeiten und der Bezahlung,

Europäische Betriebsräte: Berichte und Fallstudien,

Länderprofile zu den Arbeitsbeziehungen,

Kapazitätenaufbau für den sozialen Dialog: Berichte zu den neuen Mitgliedstaaten und zur Türkei.

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität:

Aktualisierung der EurLIFE-Datenbank,

Ältere Arbeitnehmer und Altersmanagement: Berichte und Fallstudien,

Berufsberatungsstellen für Menschen mit Behinderungen.

Verbreitung und Austausch von Ideen und Erfahrungen:

332 Veröffentlichungen, 53 Pressemitteilungen, Aufstieg der Website-Abrufe um 40 % und Zunahme bei den Presseausschnitten um 16 %,

Informationskampagnen unter dem Motto „Your work, your life; balance company needs with worker satisfaction“ und „Vierte Erhebung über die Arbeitsbedingungen: Was Arbeitnehmer sagen“,

Forum 2006 der Stiftung „Wettbewerbsorientiertes Europa, soziales Europa? Partner oder Rivalen?“,

Seminare des Unternehmensnetzwerks,

Seminarreihe der Stiftung „Flexicurity and Employability“,

nationale Kontaktstellen in AT, BE, EE, FI, FR, HU, IT, LU, ES, UK,

Ausstellungen auf der „Employment week“ in Brüssel und Konferenz der PES in Porto.

Quelle: Angaben der Stiftung.

Quelle: Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des Haushaltsjahrs

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Gemeinschaftszuschuss

19 000

19 000

Titel I

Personal (NGM)

9 931

9 894

9 774

120

37

157

152

5

Sonstige Zuschüsse

540

241

Titel II

Sachausgaben (NGM)

1 530

1 463

862

634

34

507

482

24

Sonstige Einnahmen

220

265

Titel III

Operationelle Ausgaben (NGM)

8 299

7 860

4 612

3 558

129

3 954

3 713

241

Insgesamt

19 760

19 506

Insgesamt

19 760

19 217

15 248

4 312

200

4 618

4 347

270

Quelle: Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Gemeinschaftszuschüsse

19 000

18 600

Sonstige Zuschüsse

517

Sonstige Erträge

248

366

Insgesamt (a)

19 765

18 966

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

8 908

8 035

Sachaufwand (1)

724

576

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

2 106

2 117

Betriebliche Aufwendungen

7 409

8 581

Insgesamt (b)

19 147

19 309

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

618

– 343

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

10

9

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

–10

–9

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

608

– 352


Tabelle 4

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

84

22

Sachanlagen

2 388

2 778

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

344

539

Kurzfristige Forderungen

690

505

Barmittel und Barmitteläquivalente

3 111

3 244

Aktiva insgesamt

6 617

7 088

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

274

189

Abrechnungsverbindlichkeiten

1 643

2 806

Passiva insgesamt

1 917

2 995

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

4 093

4 445

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

608

– 352

Nettovermögen insgesamt

4 701

4 093

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

6 618

7 088


(1)  Anstieg aufgrund einer 2006 vorgenommenen Inventur.


ANTWORTEN DER STIFTUNG

7.

Die Stiftung wird Maßnahmen ergreifen, um 2007 den Anteil der übertragenen Mittel bei Titel II erheblich zu verringern. Aufgrund der durchschnittlichen Dauer unserer Studienaufträge (18 Monate) und unseres Zahlungsplans mussten zwangsläufig etwa 35 % der Mittel von Titel III übertragen werden.

8.

Aufgrund der Tatsache, dass die genannten Verträge am 1. Januar 2007 beginnen sollten und der Haushaltsplan 2007 zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgestellt war, mussten die betreffenden Dienstleistungen spätestens im Dezember 2006 verbucht werden. Ab 2007 werden sie jedoch zulasten der Mittel für das Folgejahr verbucht werden.

9.

Seit März 2007 enthalten alle Stellenausschreibungen einen klaren Hinweis darauf, ob das Bestehen von Tests eine Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren ist.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/122


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit den Antworten der Stiftung

(2007/C 309/21)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-8

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Stiftung

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „die Stiftung“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990 (1) gegründet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Programme (PHARE, TACIS, CARDS und MEDA) zur Hand.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Stiftung für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (2) des Rates vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Stiftung, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung:

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Stiftung zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Bei den in Titel III eingestellten Mitteln handelt es sich um getrennte Mittel. Gemäß Artikel 31 der Rahmenfinanzregelung sind in dem im Amtsblatt veröffentlichten Haushaltsplan im Falle getrennter Mittel sowohl die Verpflichtungsermächtigungen als auch die Zahlungsermächtigungen nebst Fälligkeitsplan für die Zahlungen auszuweisen. Für ihren Haushaltsplan 2006 veröffentlichte die Stiftung lediglich die Verpflichtungsermächtigungen und verstieß damit gegen die Vorschriften über die Darstellung des Haushaltsplans.

8.

Im Jahre 2006 bestanden zwei laufende Mehrjahresverträge, die 2004 zwischen der Stiftung und der Kommission geschlossen wurden und die Programme MEDA und Tempus betrafen. Die im Wege dieser Verträge bereitgestellten Mittel gelten als zweckgebundene Einnahmen. Anstelle der jedes Jahr erhaltenen Beträge wies die Stiftung in ihrem Haushaltsplan den vertraglich festgelegten Gesamtbetrag dieser Einnahmen aus.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 26. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2007 ein.


 

Tabelle 1

Europäische Stiftung für Berufsbildung (Turin)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Stiftung

(Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990)

Leitungsstruktur

Der Stiftung für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen 2006

„Die Gemeinschaft führt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern durch. Diese Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und stehen im Einklang mit der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft.“

(Artikel 181 A)

Ziele

Beitrag zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Berufsbildungssysteme in den Ländern Mittel- und Osteuropas, der unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die im Rahmen des Hilfsprogramms zur Gesundung und Neubelebung der Wirtschaft unterstützt werden, der Drittländer und Gebiete im Mittelmeerraum, die durch die finanziellen und technischen Begleitmaßnahmen zur Reform ihrer wirtschaftlichen und sozialen Strukturen unterstützt werden;

Förderung der Koordinierung der Unterstützung für die in Betracht kommenden Länder.

Aufgaben

Die Stiftung ist gemäß den auf Gemeinschaftsebene festgelegten allgemeinen Orientierungen auf dem Gebiet der Berufsbildung tätig; sie befasst sich mit der beruflichen Grund- und Fortbildung sowie der Neuqualifizierung für Jugendliche und Erwachsene durch Wahrnehmung folgender Aufgaben:

Hilfeleistung bei der Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs und diesbezüglicher Prioritäten, indem sie Maßnahmen der technischen Unterstützung auf dem Gebiet der Berufsbildung durchführt und mit den entsprechenden hierfür benannten Einrichtungen in den in Betracht kommenden Ländern zusammenarbeitet;

Funktion als Clearing-Stelle, die der Gemeinschaft, ihren Mitgliedstaaten und den betroffenen Drittländern Informationen über laufende Maßnahmen und den künftigen Bedarf im Berufsbildungsbereich liefert, und Bieten eines Rahmens für die Weiterleitung von Unterstützungsangeboten.

Vorstand

Ein Vertreter je Mitgliedstaat,

drei Vertreter der Kommission,

den Vorsitz führt die Kommission.

Direktor

Vom Vorstand auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Beratungsgremium

Vom Vorstand ernannt,

zwei Sachverständige aus jedem Mitgliedstaat,

zwei Sachverständige aus jedem in Betracht kommenden Land,

zwei Sachverständige aus dem Kreis der Sozialpartner auf europäischer Ebene.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushaltsplan

26,5 (26,3) Millionen Euro, davon entfallen 19,5 (18,5) Millionen Euro auf einen Zuschuss der Kommission und 7,0 (7,8) Millionen Euro auf Finanzierungen von weiteren Einrichtungen in Form zweckgebundener Einnahmen.

Dieser Betrag von 7,0 Millionen Euro verteilt sich wie folgt:

0,98 Millionen Euro vom italienischen Außenministerium;

4,37 Millionen Euro vom Amt für Zusammenarbeit EuropeAid (MEDA-ETE);

1,69 Millionen Euro von der GD Bildung und Kultur (Tempus).

Personalbestand am 31. Dezember 2006

105 (104) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt 94 (97);

32 (22) sonstige Bedienstete (Hilfskräfte, örtliche Bedienstete, Vertragsbedienstete);

Personalbestand insgesamt: 126 (119), davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 73 (68),

administrative Tätigkeiten: 34 (33),

gemischte Tätigkeiten: 19 (18).

Tätigkeiten

Die Unterstützung der Stiftung erstreckt sich auf ein breites Spektrum an Bereichen, wie die berufliche Grundausbildung, lebenslanges Lernen, (Erwachsenen)Weiterbildung, Personalentwicklung in Betrieben, Beschäftigungspolitik, Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitslose, Armutsbekämpfung und soziale Eingliederung sowie Schulungsmaßnahmen zur Förderung der lokalen Entwicklung.

Unterstützung der Kommission

Im Jahr 2006 gingen 97 neue Unterstützungsersuchen der Kommission ein, die Mehrzahl davon aus den Delegationen (38 %), dem Amt für Zusammenarbeit EuropeAid (21 %), der GD Bildung und Kultur (16 %), gefolgt von der GD Erweiterung und der Europäischen Agentur für Wiederaufbau (7 %), der GD Außenbeziehungen (5 %) und der GD Beschäftigung (4 %). Berücksichtigt sind hierbei 24 Analysen der Lage in ENPI-Ländern. Die Zufriedenheitsquote der Kommissionsdienststellen mit den Auskünften der Stiftung lag bei 97 %. Die meisten Ersuchen fielen in den Bereich Planung, gefolgt von Politiken und Beiträgen zur Vorbereitung europäischer Nachbarschaftsinstrumente, zur Projektfindung und Projektbegleitung.

Information und Analyse

Studien der nationalen Sektoren, Statistiken zur Bildung, Beratung der Länder.

Projekte zur Unterstützung der Innovation und Entwicklung

Als Fachzentrum trägt die Stiftung zur Verwirklichung von Entwicklungsprojekten bei, um innovative Konzepte zu testen, die den Partnerländern eine Reform ihrer Schul- und Berufsbildungssysteme ermöglichen.

Technische Hilfe für die GD Bildung und Kultur bei der Umsetzung des Programms Tempus

Vereinbarungen über technische Hilfe mit CARDS, MEDA und TACIS für das Programm Tempus:

Die bereitgestellte Hilfe deckt den gesamten Projektzyklus ab. Sie umfasst Auswahl, Verwaltung und Verfolgung von Verträgen, Information und Kommunikation einschließlich einer allgemeinen administrativen Unterstützung. IT-Werkzeuge wie Online-Bewerbungen und Berichtsformulare haben die administrative Abwicklung der verschiedenen Projektzyklen spürbar erleichtert.

Quelle: Angaben der Stiftung.

Quelle: Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Stiftung für Berufsbildung (Turin) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des Haushaltsjahres

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

19 450

19 450

Titel I

Personal (NGM)

12 239

11 990

11 427

562

249

478

409

68

Sonstige Einnahmen

2

64

Titel II

Sachausgaben(NGM)

1 719

1 595

1 158

437

124

326

287

39

Titel III

Operationelle Ausgaben (GM)

 

 

 

 

 

 

 

 

— VE

5 495

4 970

0

1 918

525

0

0

0

— ZE

5 495

0

3 052

0

2 443

1 925

1 474

451

Zweckgebundene Einnahmen: Italienische Regierung

980

314

Zweckgebundene Einnahmen: Italienische Regierung

980

544

500

480

0

356

0

356

Zweckgebundene Einnahmen: MEDA-ETE

4 365 (1)

2 000

Zweckgebundene Einnahmen: MEDA-ETE

4 365 (1)

3 114

1 234

3 131

0

2 365

0

2 365

Zweckgebundene Einnahmen: Tempus

1 686

624

Zweckgebundene Einnahmen: Tempus

1 686

1 616

822

864

0

1 062

0

1 062

Insgesamt

26 484

22 452

VE Insgesamt

26 484

23 829

18 193

7 392

897

4 587

696

3 890

ZE Insgesamt

26 484

18 859

18 193

5 474

2 816

6 512

2 170

4 342

NGM

:

Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

Quelle: Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Stiftung für Berufsbildung (Turin) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

16 052

18 484

Sonstige Zuschüsse

314

479

Sonstige Einnahmen: MEDA-ETE

5 000

Sonstige Einnahmen: Tempus TH 2004/2005

2 363

Ausstehende Abrechnungsbeträge Kommission — MEDA-ETE bzw. Tempus TH

2 868

Insgesamt (a)

19 234

26 326

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

11 539

11 785

Sachaufwand

359

362

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

2 580

1 729

Betriebliche Aufwendungen

7 204

12 237

Insgesamt (b)

21 682

26 113

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

–2 448

214

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

1

1

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

–1

–1

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

–2 449

213


Tabelle 4

Europäische Stiftung für Berufsbildung (Turin) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

3 053

3 214

Sachanlagen

311

213

Umlaufvermögen

Bestände

34

37

Kurzfristige Vorfinanzierungen

1 169

1 266

Kurzfristige Forderungen

339

174

Barmittel und Barmitteläquivalente (2)

12 157

23 665

Aktiva insgesamt

17 063

28 569

Langfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

550

205

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

157

132

Abrechnungsverbindlichkeiten

15 133

24 560

Passiva insgesamt

15 840

24 897

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

3 670

3 458

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

–2 448

213

Nettovermögen insgesamt

1 222

3 671

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

17 062

28 568


(1)  Der ursprünglich im Haushaltsplan eingestellte Betrag belief sich auf 4 865 000 Euro; davon wurden 500 000 Euro von der Kommission nicht gezahlt. Aus Gründen der Klarheit und Genauigkeit ist der geänderte Betrag (4 365 000 Euro) ausgewiesen.

NGM

:

Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

Quelle: Angaben der Stiftung — In dieser Tabelle sind die von der Stiftung in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.

(2)  Rückzahlung nicht verwendeter Mittel im Zusammenhang mit Tempus-Zuschüssen.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

7.

Die ETF nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofes an und verpflichtet sich, die Haushaltspläne für Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen getrennt darzustellen. Diese Vorgehensweise wurde bereits für den Berichtigungshaushalt 2007 eingesetzt.

8.

Die Behörde hat die Bemerkung des Rechnungshofes aufmerksam zur Kenntnis genommen und wird der vorgeschlagenen Vorgehensweise in der Zukunft bei allen Vereinbarungen folgen.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/128


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

(2007/C 309/22)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-9

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Beobachtungsstelle

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf die Prüfung der Rechnung der Beobachtungsstelle, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 302/93 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Die Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen (einschließlich der zweckgebundenen Einnahmen) belief sich auf 95 % (94 % im Jahr 2005), während die Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen 87 % betrug (85 % im Jahr 2005). Die Rate der Mittelübertragungen konnte im Jahr 2006 auf 25 % gesenkt werden (gegenüber 40 % im Jahr 2005).

8.

In 9 von 13 geprüften Fällen kam es entgegen den Vertragsbestimmungen zu Verzögerungen bei den im Rahmen von Finanzhilfevereinbarungen zu tätigenden Zahlungen an die nationalen Kontaktstellen des Europäischen Informationsnetzes für Drogen und Drogensucht (Reitox).

9.

In seinem Bericht zum Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2005 (4) brachte der Hof eine Bemerkung in Bezug auf einen Bediensteten vor, der auf eine langfristige Dienstreise nach Brüssel geschickt und nach Beendigung dieser Dienstreise zur Kommission abgeordnet worden war. Seit Beendigung dieser Abordnung erhält der betreffende Bedienstete weiterhin seine Dienstbezüge von der Beobachtungsstelle, obwohl er seine Arbeit in Lissabon nicht wieder aufgenommen hat. An dieser Sachlage hat sich auch 2006 nichts geändert. Im Jahr 2007 wurde dieser Bedienstete für arbeitsfähig befunden mit der Einschränkung, dass er nur in Lissabon nicht arbeitsfähig sei.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 36 vom 12.2.1993. Diese Verordnung wurde geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3294/94 vom 22. Dezember 1994 (ABl. L 341 vom 30.12.1994, S. 7) und die Verordnung (EG) Nr. 1651/2003 vom 18. Juni 2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 30).

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 15. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 13. Juli 2007 ein.

(4)  ABl. C 312 vom 19.12.2006 (Ziffer 12, S. 68).


 

Tabelle 1

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle (Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates)

Leitungsstruktur

Der Beobachtungsstelle für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

(Angaben für 2005)

Die Gemeinschaft ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsum-bedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

(Artikel 152 des Vertrags)

Ziele

Lieferung von zuverlässigen Informationen auf europäischer Ebene über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten.

Die Beobachtungsstelle analysiert Informationen in folgenden vorrangigen Bereichen:

1)

Drogennachfrage und ihre Reduzierung,

2)

nationale und gemeinschaftliche Strategien und Politiken,

3)

internationale Zusammenarbeit und Geopolitik des Angebots,

4)

Überwachung des Handels mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen und Vorprodukten,

5)

Folgen der Drogenproblematik für die Erzeuger-, Verbraucher- und Transitländer einschließlich der Geldwäsche.

Aufgaben

Sammlung und Analyse von Daten;

Durchführung von Umfragen und Vorbereitungs-maßnahmen;

Gewährleistung einer besseren Zuverlässigkeit der Daten auf europäischer Ebene;

Verbreitung verlässlicher Informationen;

Verbesserung der Koordination zwischen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen;

Förderung der Einbeziehung der Informationen über Drogen und Drogensucht in internationale Programme.

1.

Verwaltungsrat

Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei qualifizierten Wissenschaftlern zusammen, die das Europäische Parlament benennt.

Er beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den allgemeinen Jahresbericht an und stellt den Haushaltsplan fest.

2.

Direktor: Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.

Wissenschaftlicher Ausschuss: Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammen. Der Verwaltungsrat kann bis zu sechs weitere Mitglieder aufgrund ihrer besonderen Qualifikation benennen.

4.

Externe Kontrolle Rechnungshof.

5.

Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan

13,12 Millionen Euro (12,8 Millionen Euro),

Zuschuss der Gemeinschaft: 92 % (96 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2006

Im Stellenplan vorgesehene Dienstposten: 77 (77),

davon besetzt: 68 (58),

+23 (25) sonstige Dienstposten (Hilfskräfte, Vertrags-bedienstete und Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 91 (83)

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 53,5 (50,5),

administrative und unterstützende IT-Tätigkeiten: 30 (25),

sonstige Tätigkeiten: 7,5 (7,5).

Netz:

Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das so genannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“ (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten.

Veröffentlichungen:

Jahresbericht zum Stand der Drogenproblematik in Europa (23 (22) Sprachen, Veröffentlichung und interaktive Website)

Jahresbericht „Ausgewählte Themen“ (EN, Veröffentlichung und interaktive Website)

Statistisches Bulletin und interaktive Website mit mehr als 250 (200) Tabellen, 150 (100) Abbildungen und PDF-Dateien

Allgemeiner Tätigkeitsbericht (jährlich, EN)

Newsletter „Drugnet Europe“ (4 Ausgaben, EN (2 in 5 Sprachen, und 2 EN))

Technische und wissenschaftliche Studien und Artikel (21) (28)

Artikel und wissenschaftliche Zusammenfassungen (16)

Sonstige Websites:

Erstellung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts:

Überblick über die Landessituation

Datenbasierte Länderprofile

Übersicht über Drogenbehandlung

Europäische Rechtsdatenbank zur Drogengesetzgebung

Evaluierungsinstrumentarium

Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Nachfragereduktion

Werbebroschüren (4 (3) Produkte)

Medienprodukte (174 (110) verschiedene Produkte)

Beteiligung an internationalen Konferenzen/Sitzungen (162 (75))

Organisation von technischen und wissenschaftlichen Sitzungen (27 (24))

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

gebunden

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

12 100

12 100

Titel I

Personal (NGM)

6 500

6 468

6 373

95

32

154

134

20

Sonstige Einnahmen

521

521

Titel II

Sachausgaben (NGM)

1 590

1 482

1 077

405

108

650

611

39

Sonstige Erträge

 

93

Titel III

Operationelle Ausgaben (GM)

 

 

 

 

 

 

 

 

— VE

4 531

4 486

 

 

45

 

 

 

— ZE

4 531

 

4 163

 

368

 

 

 

Zweckgebundene Einnahmen (Phare)

500

381

Zweckgebundene Einnahmen (Phare)

500

224

28

472

0

284

171

 

Insgesamt

13 121

13 095

VE Insgesamt

13 121

12 660

 

972

45

 

 

 

ZE Insgesamt

13 121

12 660

11 641

972

508

1 088

916

59

NGA

:

Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigugnen im Rahmen von getrennten Mitteln.

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle — In dieser Tabelle sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

13 394

10 592

Sonstige Erträge

93

312

Insgesamt (a)

13 488

10 904

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

6 566

5 843

Sachaufwand

292

 

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

2 369

2 269

Betriebliche Tätigkeiten

4 629

4 181

Insgesamt (b)

13 857

12 293

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

– 370

–1 389

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

 

 

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

16

35

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

–16

–35

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

– 385

–1 424


Tabelle 4

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

374

56

Sachanlagen

2 809

2 933

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

416

224

Barmittel und Barmitteläquivalente

1 881

3 005

Aktiva insgesamt

5 480

6 218

Langfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

149

115

Abrechnungsverbindlichkeiten

2 843

3 231

Passiva insgesamt

2 992

3 346

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

2 872

4 296

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

– 385

–1 424

Nettovermögen insgesamt

2 488

2 872

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

5 480

6 218


ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE

7.

Die Beobachtungsstelle wird ihre Bemühungen fortsetzen, die hohe Ausführungsrate ihres Haushaltsplans aufrechtzuerhalten, und, wenn möglich, zu verbessern.

8.

Die EBDD hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die betreffenden Zahlungsvorgänge zu verbessern:

Verbesserung des einschlägigen Kommunikations/Mitteilungsverfahrens an die nationalen Kontaktstellen;

Erstellung von Leitlinien und spezifische Schulungen für nationale Kontaktstellen im Finanzverfahren;

Stärkung der ausführenden Kapazitäten in der administrativen und finanziellen Verwaltung der Finanzhilfen;

Straffung der einschlägigen internen Kontrollverfahren.

9.

Die Abordnung des betreffenden Bediensteten endete am 30. September 2006. Mit 1. Oktober 2006 wurde der Bedienstete wieder in den Dienst der EBDD aufgenommen. Die betreffende Person reichte jedoch Krankheitsurlaub ein und wies nach (anhand regulärer ärztlicher Bescheinigungen), dass sie ihre Tätigkeit krankheitsbedingt nicht ausüben konnte.

Die EBDD beauftragte den medizinischen Dienst der Europäischen Kommission zwei Mal mit der Durchführung einer ärztlichen Untersuchung, um die Gründe für den betreffenden Krankheitsurlaub zu prüfen. Durch die Untersuchungen wurde bestätigt, dass Gründe vorliegen, die die krankheitsbedingte Abwesenheit rechtfertigen.

Die EBDD wird weiterhin alle im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen gegebenen Instrumente verwenden, um den betreffenden Fall zu verwalten.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/135


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit den Antworten des Amts

(2007/C 309/23)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

Tabellen 1-4

Antworten des Amts

EINLEITUNG

1.

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 (1) geschaffen. Hauptaufgabe des Amts ist die Registrierung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gemeinschaftlichen gewerblichen Schutzrechtes für Pflanzensorten sowie die Beauftragung der zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten mit der Durchführung der notwendigen technischen Prüfungen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Amts für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Verwaltungsrat des Amts gemäß Artikel 111 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vorgelegt.

4.

Der Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (2) wurde gemäß Artikel 112 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 von seinem Präsidenten erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Amts zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 27.

(2)  Der Jahresabschluss wurde am 21. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 3. Juli 2007 ein.


 

Tabelle 1

Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994)

Leitungsstruktur

Dem Amt für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Freier Warenverkehr

Die Verbote oder Beschränkungen, die aus Gründen des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

(Auszug aus Artikel 30 des Vertrags)

Ziele

Anwendung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes als einzige und ausschließliche Form des gemeinschaftlichen gewerblichen Rechtsschutzes für Pflanzensorten.

Aufgaben

Entscheidungen über Zurückweisung oder Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes;

Entscheidungen über Einwendungen;

Entscheidungen über Beschwerden;

Entscheidungen über Nichtigkeit oder Verjährung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes.

1.

Präsident: Leitet das Amt; er wird vom Rat aus einer Liste von Bewerbern, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats vorschlägt, ernannt.

2.

Verwaltungsrat: Überwacht die Tätigkeit des Amts und kann Vorschriften über die Arbeitsmethoden festlegen; er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertretern.

3.

Die Entscheidungen im Rahmen der Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes werden von den Ausschüssen getroffen, die aus drei Mitgliedern des Personals des Amts und aus der Beschwerdekammer im Falle einer Beschwerde bestehen.

4.

Externe Kontrolle: Kontrolle der Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten, über die im Gemeinschaftsrecht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist, sowie der Handlungen des Verwaltungsrats, die sich auf den Haushalt des Amts beziehen.

5.

Finanzkontrolle Rechnungshof.

6.

Entlastungsbehörde Verwaltungsrat.

Endgültiger Haushaltsplan:

13,0 (13,4) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2006:

im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 41 (40),

davon besetzt: 41 (40),

+4 (5) sonstige Dienstposten (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 45 (45),

davon entfallen auf

Bearbeitete Anträge: 2 751 (2 734).

Erteilte Schutzrechte: 2 289 (2 178).

Am 31.12.2006 geltende gemeinschaftliche Schutzrechte: 12 933 (11 231).

operative Tätigkeiten:

19

administrative Tätigkeiten:

20

sonstige Tätigkeiten:

6

Quelle: Angaben des Amts.

Quelle: Angaben des Amts — In dieser Tabelle sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Eigene Einnahmen

8 395

8 478

Titel I

Personal (NGM)

4 451

4 404

4 351

51

49

47

47

0

Kumulierte Überschüsse

2 130

0

Zuschüsse der Gemeinschaft

328

328

Titel II

Sachausgaben (NGM)

2 071

1 555

702

852

516

630

371

259

Sonstige Einnahmen

325

524

Titel III

Operationelle Ausgaben (GM)

 

 

 

 

 

 

 

 

— VE

6 496

5 397

0

0

1 099

0

0

0

— ZE

4 656

0

4 358

0

298

0

0

0

Insgesamt

11 178

9 330

VE insgesamt

13 018

11 356

0

0

1 664

677

418

259

ZE insgesamt

11 178

0

9 411

903

863

677

418

259

NGM

:

Nichtgetrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen entsprechen den Zahlungsermächtigungen).

GM

:

Getrennte Mittel (die Verpflichtungsermächtigungen müssen nicht den Zahlungsermächtigungen entsprechen).

VE

:

Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

ZE

:

Zahlungsermächtigungen im Rahmen von getrennten Mitteln.

Quelle: Angaben des Amts — In dieser Tabelle sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Ausgaben werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Gebühreneinnahmen

8 844

7 649

Sonstige Erträge

29

235

Insgesamt (a)

8 873

7 884

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

4 398

4 226

Sachaufwand

191

189

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

1 031

1 296

Betriebliche Aufwendungen

4 535

3 971

Insgesamt (b)

10 155

9 682

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

–1 282

–1 798

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

495

367

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

0

0

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

495

367

Außerordentliche Einnahmen

7

Außerordentliche Ausgaben

38

Überschüsse/(Verluste) aus besonderen Tätigkeiten

–31

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

– 818

–1 431


Tabelle 4

Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 Euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

43

81

Sachanlagen

3 319

3 432

Umlaufvermögen

Kurzfristige Forderungen

943

897

Barmittel und Barmitteläquivalente

18 487

19 111

Aktiva insgesamt

22 792

23 521

Langfristige Verbindlichkeiten

Abrechnungsverbindlichkeiten

7 419

7 331

Passiva insgesamt

7 419

7 331

Nettovermögen

Kumulierte Überschüsse/Verluste

16 191

17 621

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

– 818

–1 431

Nettovermögen insgesamt

15 373

16 190

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

22 792

23 521


ANTWORT DES AMTS

Das Amt nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/141


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

(2007/C 309/24)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-9

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten des Amts

EINLEITUNG

1.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend „das Amt“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Anwendung der Gemeinschaftsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss des Amts für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Haushaltsausschuss des Amts gemäß Artikel 137 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vorgelegt.

4.

Der Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (2) wurde gemäß Artikel 119 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates von seinem Präsidenten erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss des Amts zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Kennzeichnend für die Ausführung des Haushaltsplans waren ein erheblicher Anstieg der Einnahmen (27 % höher als die ursprünglichen Haushaltsansätze) sowie eine niedrigere Gesamtausgabenhöhe, was einen Haushaltsüberschuss von 69 Millionen Euro zur Folge hatte. Die Ausführungsrate bei den Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen lag bei 92,7 % bzw. 72,6 %. Rund 15 % der Mittel für Sachausgaben (Titel II) des Jahres sowie die aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr übertragenen Mittel wurden in Abgang gestellt. Mehr als ein Drittel der Mittelbindungen für das Haushaltsjahr 2006 wurde auf das nächste Haushaltsjahr übertragen. Festzustellen war ferner die hohe Anzahl von Mittelübertragungen (3). Allerdings wurden an einem Tag oder innerhalb kurzer Zeiträume veranlasste Mittelübertragungen nicht gemeinsam für die Zwecke der Genehmigung bearbeitet. Infolgedessen fanden die Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und Spezialität keine strikte Beachtung.

8.

Der kumulierte Überschuss des Jahres 2006 belief sich auf 200 Millionen Euro, was dem Jahreshaushalt entspricht. Ausgehend von der jüngsten Analyse bestand für das Amt die Notwendigkeit, der Kommission ein Gebührenaufkommen vorzuschlagen, das den tatsächlichen Kosten des Amts eher Rechnung trägt (4).

9.

Die Untersuchung der Personaleinstellungsverfahren ergab die folgenden Mängel: Fehlen förmlicher Beschlüsse zur Ernennung von Prüfungsausschüssen, unvollständig besetzte Prüfungsausschüsse nach deren Einrichtung, nicht gewährleistete paritätische Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse und fehlende Protokolle der Sitzungen der Prüfungsausschüsse. Schriftliche Verfahren und Leitlinien für die Einstellung von Zeitbediensteten wurden noch nicht angenommen und umgesetzt (5).

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert Weber

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 14.1.1994.

(2)  Der Jahresabschluss wurde am 1. Juli 2007 erstellt und ging beim Hof am 2. Juli 2007 ein.

(3)  Im Verlauf von 2006 kam es zu über 30 Mittelübertragungen.

(4)  Artikel 134 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993.

(5)  Artikel 12 Absatz 5 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.


 

Tabelle 1

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993)

Leitungsstruktur

Dem Amt für 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2005)

Produkte und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2006

Freier Warenverkehr

Die Verbote oder Beschränkungen, die zum Schutze des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

(Auszüge aus Artikel 30 des Vertrags)

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind verboten.

(Auszüge aus Artikel 49 des Vertrags)

Ziele

Anwendung der Gemeinschaftsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt.

Aufgaben

Empfang und Einreichung der Eintragungsanträge,

Prüfung der Anmeldungserfordernisse und der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht,

Recherche bei der Behörde über den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten nach der Eintragung älterer nationaler Marken,

Veröffentlichung der Anmeldungen,

Prüfung des (eventuellen) Widerspruchs von Dritten,

Eintragung oder Zurückweisung der Anmeldung,

Prüfung der Anmeldung auf Verfall und Nichtigkeit,

Bearbeitung von Beschwerden gegen Entscheidungen.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter jedes Mitgliedstaats,

ein Vertreter der Kommission sowie je ein Stellvertreter.

Aufgabe

Beratung des Präsidenten im Zuständigkeitsbereich des Amts,

Aufstellung der Kandidatenliste (Artikel 120 — Präsident, Vizepräsident, Präsident und Mitglieder der Beschwerdekammern).

2.   Präsident des Amts

Ernennung durch den Rat anhand einer Liste von höchstens drei Kandidaten, die der Verwaltungsrat aufstellt.

3.   Haushaltsausschuss

Zusammensetzung

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie je ein Stellvertreter.

Aufgabe

Feststellung des Haushaltsplans und Annahme der Finanzregelung, Erteilung der Entlastung für den Präsidenten und Festlegung der Preise für Rechercheberichte.

4.   Entscheidungen im Zusammenhang mit den Verfahren

Dafür sind zuständig:

a)

die Prüfer,

b)

die Widerspruchsabteilungen,

c)

die Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung,

d)

die Nichtigkeitsabteilungen,

e)

die Beschwerdekammern.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Haushaltsausschuss des Amts.

Endgültiger Haushaltsplan:

212 Millionen Euro (218 Millionen Euro), davon Zuschuss der Gemeinschaft: 0 % (0 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2006

675 (675) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 603 (611)

+72 (78) sonstige Dienstposten (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 675 (689),

davon entfallen auf

produktive Tätigkeiten: 480 (548),

Unterstützung: 195 (141).

Marken

Anzahl der Anmeldungen: 77 461,

Anzahl der Eintragungen: 66 954,

Anzahl der eingegangenen Widersprüche: 13 995,

davon 13 979 abgeschlossen,

Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 1 659.

Durchschnittliche Dauer der Bearbeitung einer Eintragung (ohne Widerspruch und Beschwerde):

bis zur Veröffentlichung: 8 Monate,

nach Veröffentlichung und bis zur Eintragung: 6 Monate.

Muster und Modelle

eingegangene Muster: 68 500,

eingetragene Muster: 69 555.

Quelle: Angaben des Amts.

Quelle: Angaben des Amts — In dieser Tabelle sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

verfügbar

ausgezahlt

annulliert

Eigene Einnahmen

146 723

184 020

Titel I

Personal

60 431

59 348

56 758

1 390

2 283

995

835

160

Sonstige Einnahmen

709

553

Titel II

Sachausgaben

37 772

31 337

20 639

10 691

6 442

9 685

8 866

819

Bankzinsen

4 500

7 692

Titel III

Operationelle Ausgaben

36 541

35 371

20 963

14 407

1 170

14 226

13 015

1 212

Saldo des vorangegangenen Haushaltsjahrs

59 797

59 296

Titel X

Rückstellungen

76 985

0

0

0

76 985

0

0

0

Insgesamt

211 729

251 561

Insgesamt

211 729

126 056

98 360

26 488

86 880

24 906

22 716

2 191

Quelle: Angaben des Amts — In dieser Tabelle sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2006 und 2005

(1000 euro)

 

2006

2005

Betriebliche Erträge

Gebühreneinnahmen

184 066

156 945

Einnahmen aus dem Verkauf von Veröffentlichungen

285

512

Sonstige Einnahmen

172

310

Insgesamt (a)

184 523

157 767

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

58 055

56 278

Sachaufwand

3 586

3 386

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

26 833

25 224

Betriebliche Aufwendungen

34 720

35 850

Insgesamt (b)

123 194

120 738

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

61 329

37 029

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

8 149

4 451

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

63

38

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

8 086

4 413

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

69 415

41 442


Tabelle 4

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2005

(1000 euro)

 

2006

2005

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

1 023

829

Sachanlagen

25 948

26 627

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

190

185

Kurzfristige Forderungen

2 453

2 011

Barmittel und Barmitteläquivalente

281 510

208 020

Aktiva insgesamt

311 125

237 672

Langfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

727

597

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

20

16

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

12 266

10 499

Abrechnungsverbindlichkeiten

54 681

52 544

Passiva insgesamt

67 693

63 656

Nettovermögen

Reserven

72 353

Kumulierte Überschüsse/Verluste

101 663

132 575

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

69 415

41 442

Nettovermögen insgesamt

243 431

174 017

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

311 125

237 672


ANTWORTEN DES AMTS

7.

Das Amt setzt seine Bemühungen um eine Verbesserung seiner Voranschläge für die Einnahmen und Ausgaben weiter fort. Der erhebliche Betrag der Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2006 ins Jahr 2007 erklärt sich hauptsächlich aus den Verzögerungen einiger IT-Projekte. Das Amt hat im April 2007 ein verbessertes Verfahren für die Behandlung von Mittelübertragungen eingeführt.

8.

Das Amt hat die Bemerkungen des Rechnungshofs aufmerksam zur Kenntnis genommen. Im Dezember 2006 unterbreitete die Kommission Vorschläge für einen neuen Gebührenmechanismus. Im Mai 2007 ersuchte der Rat die Kommission, einen Vorschlag für eine wesentliche Senkung vorzulegen.

9.

Im Jahr 2006 hat das Amt die Formalisierung seiner Verfahren in Bezug auf die Personalverwaltung und insbesondere auf die Einstellungen bereits verbessert. Angesichts der Bemerkungen des Hofes werden diese Bemühungen im Jahr 2007 fortgesetzt.


Berichtigungen

19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/147


Berichtigung des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006, zusammen mit den Antworten der Organe

( Amtsblatt der Europäischen Union C 273 vom 15. November 2007 )

(2007/C 309/25)

Auf Seite 124 wird die Abbildung 6.2 durch die folgende Tabelle ersetzt:

Image

Auf Seite 127 wird die Tabelle 6.2 durch die folgende Tabelle ersetzt:

„Tabelle 6.2 — Kreuztabellarische Darstellung der Korrektheit der Erstattungen und der Fonds (1)

Korrektheit der Erstattungen

Fonds

Insgesamt

EFRE

ESF

EAGFL

Kohäsionsfonds

Förderfähigkeitsfehler

15 Fälle

9 Fälle

3 Fälle

2 Fälle

29 Fälle

19 %

15 %

10 %

20 %

16 %

Fehler im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Vorhandensein

5 Fälle

7 Fälle

0 Fälle

1 Fall

13 Fälle

6 %

12 %

0 %

10 %

7 %

Genauigkeitsfehler

2 Fälle

7 Fälle

1 Fall

0 Fälle

10 Fälle

3 %

12 %

3 %

0 %

6 %

Mehrfachfehler

13 Fälle

12 Fälle

0 Fälle

0 Fälle

25 Fälle

17 %

20 %

0 %

0 %

14 %

Korrekte Erstattung

42 Fälle

25 Fälle

26 Fälle

7 Fälle

100 Fälle

55 %

42 %

87 %

70 %

56 %

Insgesamt

77 Fälle

60 Fälle

30 Fälle

10 Fälle

177 Fälle

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %  (2)

Auf Seite 131 wird die Tabelle 6.5 durch die folgende Tabelle ersetzt:

„Tabelle 6.5 — Bewertung einer Stichprobe von Kommissionsprüfungen

Bewertung der Prüfung

Anzahl der Prüfungen

GD REGIO

GD EMPL

Die Risikobewertung wies erhebliche Schwachstellen auf.

0

0

Die Risikobewertung war angemessen, doch das Prüfungsergebnis war von geringem praktischen Nutzen.

1

0

Die Risikobewertung war angemessen, und das Prüfungsergebnis war von praktischem Nutzen, doch fanden nach der Prüfung keine Korrekturmaßnahmen statt.

0

0

Die Risikobewertung war angemessen, das Prüfungsergebnis war von praktischem Nutzen, und nach der Prüfung fanden entsprechende Korrekturmaßnahmen statt (3).

7

1

Die Prüfungsunterlagen wiesen Schwachstellen auf, was eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses erschwerte (4).

2

4

Insgesamt

10

5

Auf Seite 135 wird der Anhang 6.1 durch folgenden Anhang ersetzt:

„ANHANG 6.1

Einordnung der Kontrollsysteme in Kategorien

Programm

Beurteilung des Funktionierens der Verfahren der

Das Kontroll-system ist:

Verwaltungsbehörde

Zahlstelle

Prüfungsbehörde

den Abschlussvermerk erstellenden Stelle

EAGFL — Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

bedingt wirksam

EAGFL — Polen

 

 

 

 

nicht wirksam

EAGFL — Spanien

 

 

 

 

nicht wirksam

ESF — Ziel 3 — Deutschland — NRW

 

 

 

 

bedingt wirksam

ESF — Ziel 3 — Deutschland -Niedersachsen

 

 

 

 

nicht wirksam

ESF — Ziel 3 — Frankreich — Midi Pyrénées

 

 

 

 

nicht wirksam

ESF — Ziel 3 — Frankreich — Nord-Pas de Calais

 

 

 

 

bedingt wirksam

ESF — Ziel 1 — Bildungsmaßnahmen — Slowenien

 

 

 

 

nicht wirksam

ESF — Ziel 1 — Deutschland — Thüringen

 

 

 

 

bedingt wirksam

ESF — Ziel 1 — Fomento del empleo — Spanien

 

 

 

 

nicht wirksam

ESF — Ziel 3 — Vereinigtes Königreich — Schottland

 

 

 

 

nicht wirksam

EFRE — Italien — Kampanien

 

 

 

 

nicht wirksam

EFRE — Spanien — Baskenland

 

 

 

 

nicht wirksam

EFRE — Griechenland — Peloponnes

 

 

 

 

bedingt wirksam

EFRE — Portugal — Erschließung und Verkehr

 

 

 

 

bedingt wirksam

EFRE — Interreg — Österreich/Ungarn

 

 

 

 

nicht wirksam

EFRE — Spanien — Valencia

 

 

 

 

nicht wirksam

EFRE — Vereinigtes Königreich — Merseyside

 

 

 

 

nicht wirksam

Kohäsionsfonds — Spanien — 7 Projekte

 

 

 

 

nicht wirksam


 

Zufrieden stellend

 

Teilweise zufrieden stellend

 

Nicht zufrieden stellend“


(1)  Diese Kreuztabelle basiert auf der vom Hof geprüften Stichprobe von Projekten.

(2)  Die Spalten ‚ESF‘ und ‚Insgesamt‘ ergeben keine 100 %. Diese Abweichungen sind rundungsbedingt.“

(3)  Die mit dem Prüfungsergebnis verbundenen Weiterverfolgungsmaßnahmen werden bisweilen verspätet durchgeführt.

(4)  Diese Bewertung entspricht nicht dem in Ziffer 6.23 dargelegten Raster. Die betreffenden Fälle wurden der Vollständigkeit halber einbezogen sowie in Anbetracht der Tatsache, dass unvollständige Unterlagen als Anzeichen dafür gewertet werden könnten, dass ein in der Praxis nutzbares Prüfungsergebnis fehlt.“