ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 305

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

50. Jahrgang
15. Dezember 2007


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III   Vorbereitende Rechtsakte

 

AUSSCHUSS DER REGIONEN

 

71. Plenartagung 10./11. Oktober 2007

2007/C 305/01

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Energiepaket

1

2007/C 305/02

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen

6

2007/C 305/03

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Die Zukunft der europäischen Flughäfen

11

2007/C 305/04

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius und Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem

15

2007/C 305/05

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Lokale und regionale Gebietskörperschaften in der Ukraine und Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Ukraine

20

2007/C 305/06

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Der Europäische Forschungsraum — Neue Perspektiven

25

2007/C 305/07

Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen Strategien für einen erfolgreichen Strukturwandel auf lokaler und regionaler Ebene

30

2007/C 305/08

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Paket Bessere Rechtsetzung 2005 und 2006

38

2007/C 305/09

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die südlichen Seegrenzen und die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union

43

2007/C 305/10

Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen Migrantinnen in der Europäischen Union

48

2007/C 305/11

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Chancengleichheit im Sport

53

DE

 


III Vorbereitende Rechtsakte

AUSSCHUSS DER REGIONEN

71. Plenartagung 10./11. Oktober 2007

15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/1


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Energiepaket“

(2007/C 305/01)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

weist darauf hin, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften zum Erfolg europäischer Initiativen entscheidend beitragen. Europäisches Recht wird auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt; den Verantwortlichen vor Ort sowie den Bürgern kommt die Aufgabe zu, mit ihrem Verhalten den Energieverbrauch tatsächlich und nachhaltig zu beeinflussen;

ist der Ansicht, dass Energiepolitik und Klimaschutzpolitik in engem Zusammenhang stehen und abgestimmt werden müssen, stammen doch 80 % der CO2-Emissionen in Europa aus der Energieerzeugung. Es ist also wesentlich, dass die Maßnahmen, die für die Klimapolitik vorgeschlagen werden, im Energiebereich Eingang finden und umgekehrt. Eine umwelt- und effizienzorientierte Energiepolitik ist gleichzeitig auch immer Klimapolitik;

unterstützt die Bemühungen der Kommission, administrative Hindernisse, unfaire Netzzugangsbedingungen (z.B. Diskriminierung von Anbietern erneuerbarer Energie) und komplizierte Verfahren unverzüglich zu beseitigen bzw. aufzuheben;

fordert die Kommission auf, durch geeignete Maßnahmen Marktkonzentrationen zu verhindern und die Vielfalt der Marktteilnehmer zu fördern;

unterstützt das Ziel, in der EU bis 2020 durch erhöhte Energieeffizienz 20 % Energie einzusparen, wobei der Ausschuss es begrüßen würde, wenn dieses Ziel als verbindlich festgeschrieben würde;

weist eindringlich darauf hin, dass Energieeffizienz das Kernstück der europäischen Energiepolitik bilden und in allen Überlegungen die höchste Priorität besitzen sollte;

zweifelt daran, dass CCS-Technologien (Carbon capture and storage — Kohlendioxidsequestrierung und unterirdische Speicherung) als langfristige Lösungen angesehen werden können, da sie den Wirkungsgrad der jeweiligen Anlage massiv senken und zudem aus heutiger Sicht wirtschaftlich nicht besonders effizient sind. Aus globaler Sicht kann die CCS-Strategie jedoch eine Übergangslösung darstellen.

Referenzdokumente

Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Eine Energiepolitik für Europa“

KOM(2007) 1 endg.

Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt“

KOM(2006) 841 endg.

Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Nachhaltige Stromerzeugung aus fossilen BrennstoffenZiel: Weitgehend emissionsfreie Kohlenutzung nach 2020“

KOM(2006) 843 endg.

Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Fortschrittsbericht BiokraftstoffeBericht über die Fortschritte bei der Verwendung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union“

KOM(2006) 845 endg.

Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Vorrangiger Verbundplan“

KOM(2006) 846 endg.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Auf dem Weg zu einem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie“

KOM(2006) 847 endg.

Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Fahrplan für erneuerbare EnergienErneuerbare Energien im 21. Jahrhundert: Größere Nachhaltigkeit in der Zukunft“

KOM(2006) 848 endg.

Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Maßnahmen im Anschluss an das GrünbuchBericht über den Stand der Maßnahmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“

KOM(2006) 849 endg.

Berichterstatter

:

Herr Bernd VÖGERLE, Bürgermeister von Gerasdorf bei Wien (AT/SPE)

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einführung

1.

unterstreicht die Bedeutung von Energie als wesentlichen Pfeiler des modernen Lebens. Versorgungsunterbrechungen und -engpässe haben daher weitreichende Auswirkungen und verursachen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Der gemeinsamen europäischen Energiepolitik und ihren Zielsetzungen Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit kommt deshalb auch aus Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hohe Bedeutung zu. Um diese Ziele zu erreichen ist ein ausgewogener Energiemix notwendig;

2.

weist darauf hin, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften zum Erfolg der Europäischen Initiativen entscheidend beitragen. Europäisches Recht wird auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt; den Verantwortlichen vor Ort sowie den Bürgern kommt die Aufgabe zu, mit ihrem Verhalten den Energieverbrauch tatsächlich und nachhaltig zu beeinflussen;

3.

fordert die zuständigen europäischen Institutionen, insbesondere die Kommission, daher auf, die maßgebliche Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der europäischen Energiepolitik bei der konkreten Umsetzung des „Energiepakets“ angemessen zu berücksichtigen;

4.

ist der Ansicht, dass Energiepolitik und Klimaschutzpolitik in engem Zusammenhang stehen und abgestimmt werden müssen, stammen doch 80 % der CO2-Emissionen in Europa aus der Energieerzeugung. Es ist also wesentlich, dass die Maßnahmen, die für die Klimapolitik vorgeschlagen werden, im Energiebereich Eingang finden und umgekehrt. Eine umwelt- und effizienzorientierte Energiepolitik ist gleichzeitig auch immer Klimapolitik;

5.

weist darauf hin, dass der bewusst agierende Konsument bei der Umsetzung der europäischen Ziele eine entscheidende Rolle spielt. Konsumenten sind daher bei allen Überlegungen in den Mittelpunkt zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die sozial schwächsten Bevölkerungsschichten von jeder Erhöhung der Energiepreise besonders hart getroffen werden. Die von der öffentlichen Hand geleisteten Hilfestellungen sollten daher im Sinne der Nachhaltigkeit und einer kohärenten Klimapolitik in Energieeffizienz- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen statt in rein finanzielle Unterstützung investiert werden;

Binnenmarkt

6.

gibt zu bedenken, dass sich die Erwartung an den liberalisierten Elektrizitäts- und Gasmarkt, nämlich Senkung der Preise und Auflösung der Monopolstellung der Energieversorgungsunternehmen, nicht in allen Mitgliedstaaten erfüllt haben. Zusätzlich ist nach Ansicht des Ausschusses durch zu geringe Investitionstätigkeit in Kraftwerke und Netze, insbesondere in erneuerbare Energieträger und lokale Netze sowie Versorgungskonzepte die Versorgungssicherheit gefährdet. Unter Beibehaltung der derzeitigen Entwicklung werden Versorgungsengpässe in der Zukunft erwartet;

7.

fordert die Kommission daher auf, für die Erzeuger und Netzbetreiber Anreize zu schaffen, wiederum (so wie vor der Liberalisierung) in den Ausbau von Erzeugungsanlagen und in den Ausbau der Netzinfrastruktur zu investieren. Ein Schritt in diese Richtung könnte die Aufstellung lokaler und regionaler Energieerzeugungspläne sein, die auf Beiträgen der lokalen und regionalen Ebene aufbauen;

8.

unterstützt die Bemühungen der Kommission, administrative Hindernisse, unfaire Netzzugangsbedingungen (z.B. Diskriminierung von Anbietern erneuerbarer Energie) und komplizierte Verfahren unverzüglich zu beseitigen bzw. aufzuheben;

9.

spricht sich für eine Entflechtung (Unbundling) aus, wobei eine gesellschaftsrechtliche Trennung, unterstützt durch einen starken Regulator, als ausreichend angesehen wird;

10.

fordert die Kommission auf, durch geeignete Maßnahmen Marktkonzentrationen zu verhindern und die Vielfalt der Marktteilnehmer (einschließlich der Stadtwerke) zu fördern;

11.

sieht in der Verstärkung der transnationalen Netze eine Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten (etwa beim Einkauf der Energie) der lokalen und regionalen Ebene;

12.

lehnt die Einrichtung neuer Verwaltungsstrukturen wie z. B. die eines europäischen Energieregulators ab, da die nationalen Regulierungsbehörden in der Lage sind, die von der Kommission vorgeschlagenen und vom Europäischen Rat bestätigten Ziele zu erreichen;

13.

fordert die Kommission auf, den Emissionshandelsmechanismus so zu gestalten, dass Kraftwerke im Rahmen des Allokationsplans nur so viele Emissionszertifikate zugeteilt bekommen, wie der Produktion der geplanten Strom- und Wärmemenge in einem wärmegeführten Gas- und Dampfkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung entspricht. Damit würde ein klares Signal für das Ziel der Steigerung der Energieeffizienz bei der Stromproduktion gesetzt;

Energieeffizienz

14.

unterstützt das Ziel, in der EU bis 2020 durch erhöhte Energieeffizienz 20 % Energie einzusparen, wobei der Ausschuss es begrüßen würde, wenn dieses Ziel als verbindlich festgeschrieben würde;

15.

weist eindringlich darauf hin, dass Energieeffizienz das Kernstück der europäischen Energiepolitik bilden und in allen Überlegungen die höchste Priorität besitzen sollte;

16.

fordert die zuständigen europäischen Institutionen, allen voran die Kommission, auf, u.a. in folgenden Bereichen für geeignete Rahmenbedingungen zu sorgen:

verbrauchsarme Fahrzeuge,

hohe Standards (insbesondere auch eine ausschaltbare Stand-by-Funktion) und bessere Kennzeichnung für (Haushalts-)Geräte,

möglichst niedriger Gesamtenergieverbrauch bzw. Passivhausstandard bei Neubauten,

Internalisierung externer Kosten durch konsequente Kostenberechnungen über den gesamten Lebenszyklus bzw. die gesamte Vorkette von Produkten und Dienstleistungen bei öffentlichen Vergaben,

EIB-Darlehen für Energieeffizienzprogramme lokaler und regionaler Gebietskörperschaften,

Energieeffizienzbeihilfen im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung.

17.

hebt hervor, dass auf regionaler und lokaler Ebene viele Maßnahmen durchgeführt werden und zum Erfolg der Europäischen Initiative beitragen:

Regionalentwicklung unter Berücksichtigung von Energieaspekten,

Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Gebäudesanierung, Ersatz von veralteter Beleuchtung, Erneuerung von Haushaltsgeräten),

Förderprogramme für Erneuerbare Energieträger,

Festlegung von über die Gebäuderichtlinie hinausgehenden Baustandards,

Raumplanung,

Verkehrsgestaltung (Angebot ÖPNV, Radwege),

Parkraumbewirtschaftung, um den Autoverkehr in der Stadt zu verringern und z.B. Carsharing und umweltfreundlichere Umweltautos zu fördern,

Energieberatung für Betriebe,

Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen, Bewusstseinsbildung (z.B. konkrete Information wie im Haushalt, in der Fahrzeugnutzung usw. Energie gespart werden kann),

Vorbildwirkung (Energiesparen im öffentlichen Bereich) und Schulung der eigenen Mitarbeiter,

Nutzung öffentlicher Ausschreibungen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gütern und Dienstleistungen;

18.

fordert, dass für den Austausch bewährter Praktiken auf regionaler und lokaler Ebene mehr EU-Mittel, etwa im Rahmen des Programms „Intelligente Energie — Europa“ (IEE) zur Verfügung gestellt werden;

19.

fordert die Europäische Kommission auf, das Ziel für die Energieeffizienz auf einer aggregierten Ebene festzulegen (das heißt die Energieintensität der gesamten Wirtschaft). Auf diese Weise hätten die Mitgliedstaaten und Regionen einen ausreichenden Handlungsspielraum, um das Ziel durch eine breite Maßnahmenpalette zu erreichen, wie z.B. Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von Geräten oder zur Umstrukturierung der (regionalen) Industrie;

Erneuerbare Energieträger

20.

unterstützt das verbindliche Ziel, 20 % des Gesamtenergieverbrauchs bis 2020 durch erneuerbare Energieträger zu decken;

21.

hebt die Bedeutung lokaler einheimischer Energiequellen in sozioökonomischer Hinsicht sowie für die Energieversorgungssicherheit und die Übertragungseffizienz hervor und gibt zu bedenken, dass die Förderung erneuerbarer Energieträger an den jeweiligen geografischen, klimatischen und wirtschaftlichen Bedingungen orientiert sein soll, und betont in diesem Zusammenhang die Rolle, die lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Förderung und Beschaffung erneuerbarer Energieträger vor Ort spielen;

22.

befürwortet Zielvorgaben im Bereich erneuerbare Energie unter Einbeziehung des Wärme- und Kältesektors, wobei auf gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme/Kälte besonderer Wert zu legen ist;

23.

merkt an, dass die Nachhaltigkeit bei sämtlichen Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen ist. Länder, die bereits früh auf Biomasse als Energieträger setzten, decken schon jetzt einen erheblichen Anteil ihres Energiebedarfs mit Biomasse. Dabei ergibt sich jedoch oft das Problem, dass der Bedarf nicht mehr ausschließlich durch regional verfügbare Energie (v.a. in Form von Holz) zu decken ist und Biobrennstoffe über große Distanzen zum Bestimmungsort transportiert werden müssen — in diesem Fall ist die Alternative eindeutig weniger nachhaltig. Daher müssen andere Verkehrsträger mit einem geringeren Energieverbrauch berücksichtigt werden;

24.

ist der Meinung, dass Mitgliedstaaten, die nur über begrenzte Möglichkeiten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern verfügen, Gelegenheit geboten werden sollte, ihr Ziel für erneuerbare Energieträger durch den Handel zu erreichen — entweder im Rahmen eines EU-weiten Zertifikatsystems für saubere Energie oder durch bilaterale Vereinbarungen mit anderen Staaten, die über ein größeres Angebot an erneuerbaren Energieträgern verfügen. Es gilt, die Gesamtkosten für die Verwirklichung der Ziele für die erneuerbaren Energieträger zu verringern;

25.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Erstellung nationaler Aktionspläne zugunsten erneuerbarer Energiequellen eine zwingende Anhörung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorzusehen;

Biokraftstoffe

26.

unterstützt das verbindliche Ziel, 10 % des Gesamtkraftstoffverbrauchs der EU bis 2020 durch Biokraftstoffe zu decken — vorausgesetzt, die Erzeugung ist nachhaltig;

27.

betont, wie wichtig die Vielfalt der Energiequellen und der Biomassearten sein wird;

28.

legt besonderen Wert darauf, dass die Klimapolitik im internationalen Zusammenhang betrachtet und verschiedene Biokraftstoffe ausgehend von ihrer Umwelt- und Klimaleistung im Rahmen einer Lebenszyklusperspektive gefördert werden, die die Produktionspraxis, Transporte u.ä. berücksichtigt. Neben der Förderung einer eigenen effizienten europäischen Produktion könnten Importe aus Nicht-EU Staaten eine Rolle spielen. Es sollte eine umweltverträgliche und energieeffiziente Produktionspraxis im Bereich Biokraftstoffe gefördert werden — unabhängig von der Art des Biokraftstoffs und der Art der verwerteten Pflanzen;

29.

gibt zu bedenken, dass die Förderung der Produktion von Biotreibstoffen in Drittländern den Zielen nach Verringerung der Importabhängigkeit im Energiebereich zuwiderläuft und neue Abhängigkeiten schafft und unterstreicht daher, dass Importe aus Nicht-EU Staaten untergeordnete Bedeutung haben müssen. Bei Importen müssen die Gesichtspunkte Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Rahmen einer Lebenszyklusperspektive der einzelnen Biotreibstoffe berücksichtigt werden;

30.

verweist ferner auf die Bedeutung der nachhaltigen Erzeugung von Biokraftstoffen, um jedweden Verlust an biologischer Vielfalt zu vermeiden. Riesige Monokulturen von Getreide, das zur Erzeugung von Biokraftstoffen angebaut wird (großflächiger konzentrierter Anbau einer einzigen Sorte), dürfen keinesfalls das heimische Ökosystem übermäßig beeinträchtigen;

31.

betont, dass bei Importen von Bioenergie-Rohstoffen ein Nachhaltigkeits-Kodex beachtet werden muss. Die EU könnte durch diesbezügliche Anforderungen an ihre Handelspartner zur Unterstützung ökologischer und sozial gerechter Wirtschaftskonzepte beitragen, mit denen dem Verlust wichtiger natürlicher Lebensräume vorgebeugt wird. Der internationale Diskussionsprozess und auch die Entwicklung von entsprechendem Regelwerk wäre umgehend zu beginnen;

Kohlenutzung

32.

zweifelt daran, dass CCS-Technologien (Carbon capture and storage — Kohlendioxidsequestrierung und unterirdische Speicherung) als langfristige Lösungen angesehen werden können, da sie den Wirkungsgrad der jeweiligen Anlage massiv senken und zudem aus heutiger Sicht wirtschaftlich nicht besonders effizient sind. Aus globaler Sicht kann die CCS-Strategie jedoch eine Übergangslösung darstellen;

33.

die Forschung und Entwicklung der CCS-Technologie ist verstärkt voranzubringen;

34.

fordert, dass CCS-Technologien bei der Genehmigung neuer Kohlekraftwerke berücksichtigt werden, sobald sie auf dem Markt erhältlich sind;

Energietechnologie

35.

stellt fest, dass die gegenwärtigen Anstrengungen auf dem Sektor der Energietechnologien nicht ausreichend sind. Darüber hinaus ist das System sehr träge, sodass Implementierungen neuer Technologien oft Jahrzehnte in Anspruch nehmen;

36.

fordert, im Rahmenprogramm für Forschung, Technologie und Demonstration sowie im Programm „Intelligente Energie — Europa“ mehr Mittel für Energietechnologien vorzusehen. Gerade die Demonstration neuer Technologien auf regionaler und lokaler Ebene trägt zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung als auch zur Verbesserung der entsprechenden fachlichen Qualifikation der Arbeitnehmer bei. Unterstützung für Forschung und Entwicklung muss sowohl kleineren privaten kommerziellen Akteuren als auch öffentlichen Akteuren zugänglich sein;

37.

hält fest, dass durch die Entwicklung von fortschrittlichster Technologie auch die Basis für Exportmöglichkeiten geschaffen wird. Daraus ergibt sich die Chance, eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze zu schaffen;

Internationale Zusammenarbeit

38.

vertritt die Ansicht, dass nur eine weitreichende und umfassende grenzübergreifende Zusammenarbeit sowie Vereinbarungen auf dem Gebiet der Energiepolitik und des Klimaschutzes, die auf eine nachhaltige Umwelt, eine höhere Energieeffizienz sowie den sparsamen Umgang mit Energie abzielen, auf kurze und lange Sicht Erfolg haben und für jetzige und kommende Generationen inner- und außerhalb der EU von Nutzen sein werden;

39.

fordert, dass die technische Unterstützung von Drittländern keinesfalls dadurch erfolgen sollte, dass Produkte und Produktionsweisen, die in der EU veraltet oder verboten sind, an Drittstaaten entgeltlich oder unentgeltlich exportiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass derartige Kriterien auf allen Ebenen (EU, national, regional, lokal) und für alle Institutionen (auch die EIB) gelten;

Soziale Dimension

40.

fordert die Kommission dazu auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass in der EU die besten internationalen Erfahrungen auf dem Gebiet der Energieeinsparungen genutzt und die europäische Initiative, die Bemühungen der EU sowie bewährte Praktiken auch jenseits der Grenzen der EU verbreitet werden;

41.

hält fest, dass für lokale und regionale Gebietskörperschaften eine Einflussnahme auf das Preisgefüge von Energie nur in wenigen Bereichen und sehr eingeschränkt möglich ist. Chancen ergeben sich dort, wo eigene Energieressourcen in großem Umfang eingesetzt werden können, wenn diese kostenmäßig gegenüber anderen Energierohstoffen im liberalisierten Markt konkurrenzfähig sind. Darüber hinaus kann versucht werden, die Bürger durch bewusstseinsbildende Maßnahmen für die Übernahme der durch den Einsatz erneuerbarer Energien entstehenden höheren Kosten zu sensibilisieren. Perpetuierte Beihilfenzahlungen (Energiekostenzuschüsse, Heizkostenzuschüsse) werden in Frage gestellt, da diese üblicherweise zu keiner Verhaltensänderung beim Verbraucher führen. Der Ausschuss spricht sich stattdessen für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen aus, welche sowohl zu Kosteneinsparungen als auch zu gesteigerter Lebensqualität führen. Dazu sollte auch der Zugang zu Informationen über den Energieverbrauch für Verbraucher (Stromzähler) sowie über den gebietsspezifischen Energieverbrauch für lokale und regionale Gebietskörperschaften zählen, um Energieeffizienz- und Fördermaßnahmen gezielt auszurichten, um eine unnötige Belastung der Bevölkerungsgruppen zu vermeiden, die über ein begrenztes Einkommen verfügen („Kraftstoffarmut“);

42.

beobachtet mit Sorge die Auswirkungen der erhöhten Nachfrage nach Energierohstoffen, die zu unmäßigen Preissteigerungen bei Lebensmitteln führt. Eine umfassende Betrachtung des Energiemarktes und der zu erwartenden Nachfrage nach Bioenergie-Rohstoffen erscheint daher nötig, insbesondere um die Auswirkungen auf den Lebensmittelmarkt bis auf die Ebene von Kleinregionen abschätzen zu können.

Brüssel, den 10. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/6


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen

„Jahresbericht der sechs europäischen Koordinatoren zum aktuellen Stand bestimmter Projekte des transeuropäischen Verkehrsnetzes“

„Transeuropäische Netze: Entwicklung eines integrierten Konzepts“

„Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer“

(2007/C 305/02)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

betont zuallererst die Bedeutung der TEN-V, die einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie leisten;

betont zudem, dass sich die Mitgliedstaaten für die nationalen Abschnitte der einzelnen TEN-V-Korridore auf solide Parameter einigen müssen, wobei den Koordinatoren hier eine Schlüsselrolle zukommt, und ruft daher die Kommission auf, diese Einigung zur Vorbedingung für eine finanzielle Unterstützung mit EU-Mitteln zu machen;

ist der Ansicht, dass die Europäische Kommission auch die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure auf lokaler und regionaler Ebene, die von den vorrangigen TEN-V-Vorhaben betroffen sind, beispielsweise durch die Veranstaltung eines jährlichen Forums fördern könnte. Der Ausschuss der Region wäre an einer derartigen Veranstaltung interessiert und zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bereit;

bedauert erneut die eklatante Inkohärenz zwischen der grundlegenden Bedeutung der TEN für die EU, auf die in der Kommissionsmitteilung eindeutig hingewiesen wird, sowie der möglicherweise entscheidenden Rolle finanzieller Anreize seitens der EU einerseits und der sehr geringen Höhe der bereitgestellten Mittel andererseits, auch wenn diese auf grenzüberschreitende Abschnitte und Engpässe ausgerichtet sind, und betont daher, dass Synergien zwischen allen auf EU-Ebene verfügbaren Finanzierungsquellen erzielt werden müssen;

unterstreicht die Bedeutung der Ausdehnung der Verkehrsachsen über die Außengrenzen der EU hinaus, um den Güter- und Personenverkehr nicht nur mit den Nachbarländern, sondern auch mit dem Rest der Welt auszubauen.

Referenzdokumente

Jahresbericht der sechs europäischen Koordinatoren zum aktuellen Stand bestimmter Projekte des transeuropäischen Verkehrsnetzes

KOM(2006) 490 endg.

Transeuropäische Netze: Entwicklung eines integrierten Konzepts

KOM(2007) 135 endg.

Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer

KOM(2007) 32 endg.

Berichterstatter

:

Bernard SOULAGE, Erster Vizepräsident des Regionalrates Rhône-Alpes (FR/SPE)

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

A.   TEN-V

Ganz allgemein

1.

betont zuallererst die Bedeutung der TEN-V, die einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie leisten. Durch die Erleichterung des freien Personen- und Warenverkehrs stärken sie den territorialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Die in den verschiedenen Regionen lebenden Unionsbürger werden die Auswirkungen der TEN-V in ihrem Alltag spüren können, was der Legitimität der Europäischen Union nur zuträglich sein kann.

In Bezug auf die Berichte der Koordinatoren

2.

möchte den Koordinatoren ausdrücklich für ihre effiziente Arbeit danken, um die Verwirklichung der vorrangigen TEN-V-Vorhaben voranzubringen, wodurch die Zweckdienlichkeit ihres Auftrags bekräftigt wird;

3.

anerkennt, dass durch ihre Arbeit und die daraus resultierende Mitteilung der Europäischen Kommission diese Vorhaben und den Stand ihrer Verwirklichung nun erheblich klarer sind, und hofft, dass dieser Dialog zwischen dem Ausschuss der Regionen und der Europäischen Kommission aktiv weitergeführt wird, da zahlreiche Regionen direkt an derartigen Investitionen in ihrem Gebiet interessiert sind;

4.

nimmt insbesondere die Arbeitsschwerpunkte der Koordinatoren zur Kenntnis, die folgendes ermöglicht haben:

eine weitaus genauere Kenntnis der Vorhaben und des tatsächlichen Standes ihrer Verwirklichung, wodurch es möglich sein sollte, die Förderung aus TEN-V-Mitteln ganz gezielt auf einzelne Vorhaben auszurichten;

eine merkliche Verbesserung der Koordinierung zwischen den betroffenen Akteuren in den grenzüberschreitenden Teilstücken, die als die „heikelsten“ Abschnitte anerkannt wurden, und somit auch der Effizienz der Verfahren zur Untersuchung und Konzipierung von Vorhaben, insbesondere wenn es an einer formellen internationalen Struktur fehlt (beispielsweise zwischen Slowenien und Italien);

die Zuweisung jedes einzelnen Vorhabens an einen Koordinator, wodurch die oftmals komplexen Funktionsweisen der Regierungskonferenzen für grenzüberschreitende Vorhaben vereinfacht und das Gewicht sowie die Unabhängigkeit der EU bei der Förderung bzw. Verteidigung eines Vorhabens in die Waagschale geworfen werden können (beispielsweise Frau de Palacio im Falle der Verbindung Lyon-Turin);

5.

hält fest, dass die Arbeit der Koordinatoren auch die Abstimmung zwischen den einzelnen Ministerien ein- und desselben Mitgliedstaates erleichtert hat, waren diese doch der Beobachtung durch einen Außenstehenden ausgesetzt;

6.

pflichtet der Europäischen Kommission darin bei, dass grenzüberschreitende Vorhaben ausreichend unterstützt werden müssen (zur Erreichung der kritischen Masse, die laut Einschätzung der Koordinatoren meist der gemäß der Verordnung erlaubten Höchstförderquote gleichkommt), um sie voranzubringen und so einen maximalen Hebeleffekt wie auch eine mobilisierende Wirkung für den Bau nationaler Zufahrtswege zu erzielen;

7.

unterstreicht die grundlegende Frage der Interoperabilität, die in starkem Maße für die wirtschaftliche Ausschöpfung der Investitionen ausschlaggebend ist, und insbesondere die im Rahmen der Einführung des ERMTS-Systems (European Rail Traffic Management System) getroffenen Entscheidung, dieses auf sechs vorrangige Gütertransportkorridore auszurichten, wodurch die sinnvolle Nutzung der Investitionen in neue Infrastrukturen auf diesen Achsen erleichtert und ein größerer Anreiz für derartige Investitionen geschaffen wird;

8.

betont zudem, dass sich die Mitgliedstaaten für die nationalen Abschnitte der einzelnen TEN-V-Korridore auf solide Parameter einigen müssen, wobei den Koordinatoren hier eine Schlüsselrolle zukommt; der Ausschuss der Regionen ruft daher die Kommission auf, diese Einigung zur Vorbedingung für eine finanzielle Unterstützung mit EU-Mitteln zu machen;

9.

betont wie der Großteil der Koordinatoren, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Investitionen besser zu nutzen (Förderung der Verkehrsverlagerung, sinnvolle Festlegung der vorrangigen Infrastrukturnutzungsmöglichkeiten, Optimierung der zeitlichen Planung von Investitionen in einem Korridor);

10.

schlägt vor, dass die Koordinatoren auch beim Erfahrungsaustausch zwischen einzelnen Vorhaben mitwirken, um zumindest einen Austausch von Ideen und bewährten Verfahren für die Analyse, Konzipierung und Finanzierung von Vorhaben zu gewährleisten, wenn nicht gar für kohärente Vorgehensweisen zu sorgen. Die Europäische Kommission könnte auch die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure auf lokaler und regionaler Ebene, die von den vorrangigen TEN-V-Vorhaben betroffen sind, beispielsweise durch die Veranstaltung eines jährlichen Forums fördern. Der Ausschuss der Region wäre an einer derartigen Veranstaltung interessiert und zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bereit;

11.

empfiehlt angesichts der bisherigen positiven Erfahrungen neben der Ausweitung des Auftrags der bereits eingesetzten Koordinatoren die mögliche Einsetzung weiterer Koordinatoren für EU-finanzierte vorrangige Vorhaben im Verkehrsbereich, insbesondere für Bereiche, die eines kräftigen, oft politischen Anstoßes benötigen, um Schwierigkeiten in der Planungs- und Bauphase zu überwinden und darüber hinaus für vorrangige Vorhaben mit besonderer Bedeutung. Der Ausschuss der Regionen weist gleichwohl darauf hin, dass bislang nur für sechs Vorhaben, deren Planung bereits weit gediehen ist, Koordinatoren eingesetzt wurden, obgleich andere vorrangige Korridore, an denen mehr Mitgliedstaaten beteiligt sind, diese Unterstützung eher benötigten (z.B. das Vorhaben Nr. 22, an dem acht Mitgliedstaaten beteiligt sind);

12.

merkt an, dass in den verschiedenen, bereits seit Juli 2006 vorliegenden Berichten der Koordinatoren unabkömmliche und dringliche weitere Schritte ermittelt werden, um den Vorhaben Glaubwürdigkeit zu verleihen, und Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten formuliert wurden, um die Hauptinvestition optimal zu nutzen, und

13.

empfiehlt daher, Bilanz über den bisherigen Stand der Verwirklichung und die bislang eingehaltenen Verpflichtungen zu ziehen, um über eine bessere Entscheidungsgrundlage für die Gewährung von TEN-V-Mitteln für den Zeitraum 2007-2013 zu verfügen. Die Analysen und Empfehlungen der Koordinatoren sollten bei der Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen, insbesondere aus dem TEN-Mehrjahresprogramm, maßgeblich berücksichtigt werden;

14.

hält fest, dass die Unsicherheit der Gemeinschaftsfinanzierung über 2013 hinaus die Verwirklichung derjenigen Vorhaben bremsen könnte, die wahrscheinlich nur mit geringen Ausgaben im laufenden Haushaltsplan verbunden sind, und fordert daher, Mechanismen für die Abfederung dieses Nachteils vorzusehen;

15.

weist darauf hin, dass die Europäische Kommission bei von Koordinatoren unterstützten vorrangigen Vorhaben über genauere, detailliertere und umfassendere Informationen bezüglich ihres Planungsstands verfügt. Dies darf die Gleichbehandlung sämtlicher Vorhaben nicht beeinträchtigen;

16.

bedauert allerdings, dass keine Vergleichsanalyse der Vorhaben, ihres Durchführungsstandes und ihrer gegenseitigen Synergien durchgeführt wurde, und empfiehlt, dass die Europäische Kommission künftige Analysen aufgrund aktueller und zutreffender statistischer Angaben erstellt, die in geeigneter Form bei den betroffenen Mitgliedsstaaten erhoben wurden. Zwar wird in der Kommissionsmitteilung die Notwendigkeit einer optimalen Koordinierung zwischen einzelnen Vorhaben betont, um die TEN-V so rasch wie möglich zu verwirklichen, doch wurde keinerlei diesbezügliche Analyse vorgenommen. Dies könnte im Rahmen der „Lenkungsgruppe für die transeuropäischen Verkehrsnetze“ erfolgen. Eine derartige Analyse könnte zusätzliche klärende Informationen für die sehr strengen Kriterien unterliegende Vergabe europäischer Fördermittel für den Zeitraum 2007-2013 liefern.

In Bezug auf die „Lenkungsgruppe für die transeuropäischen Verkehrsnetze“

17.

stimmt den Aussagen der Europäischen Kommission zu, dass Synergien zwischen den TEN-Vorhaben auf ein- und derselben Strecke erzielt werden müssen und die daraus entstehenden Vorteile für Investitionen (Kostensenkung, geringe Auswirkungen auf die Region) und die Effizienz der Vorhaben selbst von großem Interesse sind;

18.

hofft, dass dieses Ziel, Synergien zu schaffen, angesichts der bestehenden Schwierigkeiten, Vorhaben sehr unterschiedlicher Art miteinander zu verbinden (z.B. Eisenbahntunnel und Hochspannungsleitungen), über das angekündigte Handbuch des bewährten Verfahrens hinaus in der Arbeit der Koordinatoren berücksichtigt wird;

19.

bedauert erneut die eklatante Inkohärenz zwischen der grundlegenden Bedeutung der TEN für die EU, auf die in der Kommissionsmitteilung eindeutig hingewiesen wird, sowie der möglicherweise entscheidenden Rolle finanzieller Anreize seitens der EU einerseits und der sehr geringen Höhe der bereitgestellten Mittel andererseits, auch wenn diese auf grenzüberschreitende Abschnitte und Engpässe ausgerichtet sind, und betont daher, dass Synergien zwischen allen auf EU-Ebene verfügbaren Finanzierungsquellen erzielt werden müssen. Die Europäische Union sollte außerdem eventuell in Zukunft verfügbare neue Finanzierungsmöglichkeiten beleuchten. In diesem Zusammenhang erscheint eine mittelfristige Überarbeitung der Eurovignette-Richtlinie im Hinblick auf die Berücksichtigung der externen Kosten erforderlich;

20.

hält fest, dass die Verwirklichung der 30 vorrangigen Achsen den Anstieg der verkehrsbedingten CO2-Emissionen lediglich um 4 % bremsen wird — ein sehr schwaches Ergebnis, und empfiehlt daher, dass im Zuge einer Überarbeitung der Eurovignette-Richtlinie externe Kosten entsprechend berücksichtigt werden, um so Maßnahmen für die Verkehrsverlagerung treffen zu können, insbesondere, aber nicht ausschließlich nur in sensiblen Regionen und Gebieten, für die auch direktere und zielgerichtetere Maßnahmen vorgesehen werden sollten. Dazu könnten die von der Europäischen Kommission angeregte Nutzung der neuen Informationstechnologien ebenso wie die Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme beitragen, bei der beispielsweise die asiatischen Länder bereits weitaus größere Fortschritte als Europa erzielt haben;

21.

befürwortet den gewünschten Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP), insbesondere durch die Gewährleistung einer größeren Rechtssicherheit und die Entwicklung innovativer Finanzinstrumente seitens der EIB. Den unbestreitbaren Vorteilen dieser Partnerschaften müssen allerdings stets die etwaigen anfänglichen Mehrkosten gegenübergestellt werden. Die Risikoübertragung muss ebenfalls genau festgelegt werden;

22.

betont, dass die Vorteile der Marktöffnung zwar beispielsweise im Telekommunikationssektor bereits eindeutig auszumachen sind, im Schienenverkehr jedoch noch auf sich warten lassen. Die Hoffnung, dass Privatinvestoren in den Schienenverkehr in gleichem Umfang wie in den Telekommunikationssektor investieren, ist zwar unrealistisch, doch sollte eine Öffnung dieses Sektors zumindest eine bessere Nutzung der öffentlichen Investitionen ermöglichen;

23.

fordert, dass die Regeln für die Nichtanrechnung auf die Staatsschulden (im Sinne der Maastrichter Konvergenzkriterien) für Kredite, die für derartige Vorhaben aufgenommen werden, bezüglich F&E-Investitionen genauer festgelegt und möglicherweise sogar gelockert werden. Diese Frage sollte gewisslich für jedwede Investition gestellt werden, die für die Entwicklung der EU von strategischer Bedeutung ist.

B.   Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer

Ganz allgemein

24.

unterstreicht die Bedeutung der Ausdehnung der Verkehrsachsen über die Außengrenzen der EU hinaus, um den Güter- und Personenverkehr nicht nur mit den Nachbarländern, sondern auch mit dem Rest der Welt auszubauen;

25.

fügt an, dass durch die Verbesserung der Verbindungen zu den EU-Nachbarländern auch die umfangreichen Investitionen in die TEN-V effizienter genutzt werden können;

26.

anerkannt, dass die koordinierte Entwicklung und die Integration des Verkehrswesens zwischen der EU und ihren Nachbarländern umfassend zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie beitragen, da sie den Handel, das nachhaltige Wachstum und den sozialen Zusammenhalt fördern;

27.

stellt fest, dass diese Ausdehnung ein wesentlicher Faktor für die Stabilisierung der Demokratie und der Wirtschaft in den Nachbarländern ist, sich auch in die europäische Nachbarschaftspolitik und die Verbreitung des Acquis communautaire einreiht und somit die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der EU auf allen Ebenen erleichtert und für einige Länder möglicherweise sogar den ersten Schritt auf dem Weg zu einem künftigen Beitritt darstellt.

In Bezug auf den Bericht der hochrangigen Gruppe

28.

unterstreicht zunächst die außerordentliche Qualität des Berichts der hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz von Frau de Palacio, deren Arbeit vom Ausschuss stets geschätzt wurde;

29.

hält das Konsultationsverfahren für sehr zweckdienlich, hat es doch die Möglichkeit geboten, die Arbeit der hochrangigen Gruppe zu legitimieren und zu bereichern;

30.

bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass dieser sehr umfangreiche und detaillierte Bericht als Grundlage für die Festlegung konkreter Maßnahmen dient, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden sollen;

31.

betont die Relevanz der ermittelten grenzüberschreitenden Achsen:

die fünf grenzüberschreitenden Achsen decken den gesamten Verbindungsbedarf durch die Weiterführung der vorrangigen TEN-V-Achsen ab, indem sie diese in großen Sektoren zusammenfasst;

die Hochgeschwindigkeitsseewege, die ein grundlegendes Element für die derzeitige Entwicklung des Welthandels sind, werden richtigerweise als eigene Achse berücksichtigt;

hält fest, dass die für mögliche Verbesserungen aufgezeigten Wege denjenigen sehr ähnlich sind, die in der EU für die Verwirklichung der TEN-V ermittelt wurden:

bessere Koordinierung zwischen den Ländern entlang ein- und derselben Achse;

Abbau von Engpässen jedweder Art;

Verbesserung der Interoperabilität;

Austausch bewährter Verfahren;

32.

begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Europäischen Kommission zur „Aufnahme eines Projekts zur Ermittlung von Engpässen in der Güterverkehrslogistik und ihren Lösungen“;

33.

weist darauf hin, dass in dem Bericht genaue Fristen festgelegt wurden, die jedoch in der Mitteilung nicht aufgegriffen wurden, und zwar eine Überprüfung und Aktualisierung der wichtigsten Achsen und Vorhaben sowie der horizontalen Maßnahmen im Jahr 2010 mit einer Halbzeitbewertung im Jahr 2008.

In Bezug auf die Kommissionsmitteilung an sich

34.

befürwortet die Empfehlung an den Rat und das Europäische Parlament, den Vorschlag zur Überarbeitung des Konzeptes der gesamteuropäischen Verkehrskorridore und -räume auf der Grundlage der Leitlinien des Berichts anzunehmen;

35.

bedauert indes, dass diese Achsen zwar als „multimodal“ eingestuft werden, jedoch keine allgemeine Leitlinie in Bezug auf den bevorzugten Einsatz des einen oder anderen Verkehrsträgers ausgearbeitet wurde mit Ausnahme der Hochgeschwindigkeitsseewege, deren Bedeutung der Ausschuss an dieser Stelle unterstreichen möchte; eine solche allgemeine Leitlinie würde insbesondere die Möglichkeit bieten, die Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu fördern;

36.

erinnert an dieser Stelle an einige der zentralen Punkte seiner Stellungnahme vom 14. Februar 2007 zur Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch von 2001:

Die Ausdehnung des TEN-V-Netzes in die Nachbarländer ist zwar eines der wichtigsten Ziele der europäischen Verkehrspolitik, doch muss die Vollendung der TEN-V in den 27 Mitgliedstaaten für die EU weiterhin Vorrang haben;

eines der Ziele der europäischen Verkehrspolitik muss der Abbau der Umweltauswirkungen des Verkehrs einschl. der Umsetzung der Vorgaben des Kyoto-Protokolls zur Verringerung der CO2-Emissionen sein (Ziffer 1.4);

ferner gilt es, die Verteilung des Landverkehrs auf die einzelnen Verkehrsträger auszugleichen und Strategien zur Förderung von Inter- und Multimodalität zu entwickeln (Ziffer 2.1);

37.

fordert daher und angesichts der bereits in den öffentlichen Anhörungen zum Ausdruck gebrachten Besorgnis, dass das Augenmerk auf Umweltaspekte gerichtet wird und die Wahl der Verkehrsträger im Einklang mit den Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls und den Zielen der nachhaltigen Entwicklung erfolgt;

38.

betont die Notwendigkeit und Dringlichkeit bereichsübergreifender Maßnahmen zur Förderung der Interoperabilität. Diese Maßnahmen sind sehr wohl in der Kommissionsmitteilung ebenso wie die Grundsätze für die Konzipierung von Aktionsplänen enthalten;

39.

befürwortet die vorgeschlagene institutionelle Struktur mit folgenden drei Ebenen:

regionalen Lenkungsgruppen, die untereinander zusammenarbeiten,

Ministerkonferenzen für strategische Entscheidungen und

ein Sekretariat, das administrative und technische Unterstützung leistet;

und fordert darüber hinaus für die Zukunft, dass

erstens die Finanzierung des Sekretariats durch die betroffenen Länder und die Europäische Kommission gemeinsam erfolgt, um die Qualität und die Kontinuität seiner Arbeit zu sichern, und

zweitens das Sekretariat bei der Vergabe von Zuschüssen für Projekte im Vorfeld einbezogen wird;

40.

bedauert eine gewisse Zurückhaltung in der Kommissionsmitteilung in Bezug auf konkrete Maßnahmen sowohl für Investitionen als auch für die Umsetzung der institutionellen Vorschläge;

41.

fordert daher umgehend und gleichzeitig mit der Einrichtung der regionalen Lenkungsgruppen die Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit den Nachbarländern, um konkrete kurz- und langfristige Maßnahmen abzustecken;

42.

fordert, dass dann aber auch gleich die finanziellen Auswirkungen, die zwar in dem Bericht der hochrangigen Gruppe sehr wohl dargelegt, in der Kommissionsmitteilung jedoch ausgeklammert werden, geprüft werden;

43.

fordert ferner die umfassende Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Konzipierung und Durchführung der Maßnahmen, um zweckdienliche Synergien mit der lokalen Wirtschaftsentwicklung wie auch der Raumplanung zu erreichen.

Brüssel, den 10. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/11


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die Zukunft der europäischen Flughäfen“

(2007/C 305/03)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

spricht folgende Empfehlungen aus:

um dort einzugreifen, wo sich die nationalen Rechtsvorschriften als unwirksam erwiesen haben (Subsidiaritätsprinzip), ist ein gewisser Grad an Reglementierung erforderlich, doch sollte er gering sein. Die Schlüsselelemente dieser Regulierung sollten Transparenz im Konsultationsprozess und ein europäischer Beschwerdeprozess sein;

der Grenzwert von 1 Millionen scheint willkürlich und möglicherweise unnötig, da hierdurch über 150 Flughäfen in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen werden, darunter viele kleine Regionalflughäfen, die dem bürokratischen Aufwand nicht gewachsen sind. Die Richtlinie sollte daher nur für Flughäfen mit einem Anteil von mehr als 1 % an der gesamten Fluggastbeförderung in der EU gelten;

die nationalen unabhängigen Aufsichtsbehörden sollten auch befugt sein, Ausnahmen zu gewähren und Flughäfen einzubeziehen, die den Grenzwert nicht erreichen, wenn sie deren Marktposition als ausreichend stark erachten. Sämtliche von den nationalen unabhängigen Aufsichtsbehörden durchzuführenden Marktuntersuchungen werden von der Europäischen Kommission kontrolliert, um eine europaweit einheitliche Behandlung zu gewährleisten (Artikel 1 Absatz 2 des Kommissionsvorschlages KOM(2006) 820 sollte daher geändert werden);

die Richtlinie sollte im Hinblick auf das Single-Till-Prinzip neutral sein;

die Zugänglichkeit der Flughäfen unter Nutzung unterschiedlicher Transportmöglichkeiten ist ein wesentliches Element der „Kapazität“ und die Voraussetzung für eine bessere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten auf Regionalflughäfen;

die regionalen Flughäfen sind von größter Bedeutung für den Wohlstand der Regionen und sie können eine wichtige Rolle dabei spielen, die Überlastung der größeren Drehkreuzflughäfen abzumildern. Im Übrigen können sie sich der allgemeinen Luftfahrt zuwenden und eine Reihe potenzieller Dienste anbieten, für die auf den großen Flughäfen aufgrund des Anstiegs des gewerblichen Verkehrs künftig weniger Platz sein wird.

Referenzdokumente:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

KOM(2006) 396 endg.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa“

KOM(2006) 819 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten

KOM(2006) 820 endg.

Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996

KOM(2006) 821 endg.

Berichterstatter

:

Herr KEYMER (UK/EVP), Mitglied des Bezirksrats von Tandridge

1.   Politische Empfehlungen

I.   Notwendigkeit einer Reglementierung

1.

Um dort einzugreifen, wo sich die nationalen Rechtsvorschriften als unwirksam erwiesen haben (Subsidiaritätsprinzip), ist ein gewisser Grad an Reglementierung erforderlich, doch sollte er gering sein. Die Schlüsselelemente dieser Regulierung sollten Transparenz im Konsultationsprozess und ein europäischer Beschwerdeprozess sein.

II.   Flughafenentgelte

2.

Der Grenzwert von 1 Millionen scheint willkürlich und möglicherweise unnötig, da hierdurch über 150 Flughäfen in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen werden, darunter viele kleine Regionalflughäfen, die dem bürokratischen Aufwand nicht gewachsen sind. Es wird empfohlen, dass die nationalen Luftfahrtbehörden Marktuntersuchungen durchführen, die von der EU kontrolliert werden können, um eine europaweit einheitliche Behandlung sicherzustellen.

3.

Die Richtlinie gilt nur für Flughäfen mit einem Anteil von mehr als 1 % an der gesamten Fluggastbeförderung in der EU.

4.

Die nationalen unabhängigen Aufsichtsbehörden sind befugt, Ausnahmen zu gewähren, entweder auf der Grundlage einer Prüfung der Marktzugänglichkeit oder bei Flughäfen mit einem Anteil von weniger als 20 % am nationalen Markt. Sie sind darüber hinaus befugt, Flughäfen einzubeziehen, die den Grenzwert nicht erreichen, wenn sie deren Marktposition als ausreichend stark erachten.

5.

Sämtliche von den nationalen unabhängigen Aufsichtsbehörden durchzuführenden Marktuntersuchungen werden von der Europäischen Kommission kontrolliert, um eine europaweit einheitliche Behandlung zu gewährleisten.

6.

Die Richtlinie sollte im Hinblick auf das Single-Till-Prinzip neutral sein (auch ein Dual-Till-Ansatz kann gut funktionieren).

7.

Die Flughäfen müssen ihre Gebühren staffeln können, damit die am Flughafen ansässigen Fluggesellschaften gefördert und Low-cost-Terminals innerhalb der Flughäfen entwickelt werden können.

III.   Aufsichtsbehörden

8.

Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen wirklich unabhängig sein, sowohl operationell als auch finanziell.

IV.   Kapazitäten

9.

Europa muss sowohl die vorhandenen Kapazitäten besser nutzen als auch in neue Kapazitäten investieren.

10.

Die uneingeschränkte Zugänglichkeit der Flughäfen unter Nutzung verschiedener neuer Möglichkeiten ist ein wesentliches Element der „Kapazität“ und die Voraussetzung für eine bessere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten auf Regionalflughäfen. Die Zugänglichkeit beinhaltet insbesondere die Anbindung der Flughäfen an die städtischen Ballungsgebiete und Hochgeschwindigkeitsbahnnetze und ein dichteres Netz von Hochgeschwindigkeitszugverbindungen, um den Kurzstreckenverkehr zu reduzieren und Kapazitäten freizusetzen.

11.

Die allgemeine Luftfahrt spielt im erweiterten Europa eine wichtige Rolle, da sie ein schnelles und flexibles Reisen von einem Regionalflughafen zum anderen ermöglicht. Daher sollten auch weiterhin allgemeine Luftfahrtdienstleistungen bereitgestellt werden.

V.   Bodenabfertigung

12.

Die Richtlinie von 1996 hat Vorteile gebracht, was eine höhere Effizienz, niedrigere Kosten und neue Arbeitsplätze anbelangt. Zwar könnte die Umsetzung der bestehenden Richtlinie verbessert werden, doch sind neue Vorschriften nicht erforderlich.

VI.   Auswirkungen auf die Planung

13.

Da der AdR einen Zusammenhang zwischen der Anbindung der Regionen und dem Wachstum sieht, sind die regionalen Flughäfen seines Erachtens von größter Bedeutung für den Wohlstand der Regionen und sie können eine wichtige Rolle dabei spielen, die Überlastung der größeren Drehkreuzflughäfen abzumildern. Im Übrigen können sie sich der allgemeinen Luftfahrt zuwenden und eine Reihe potenzieller Dienste anbieten, für die auf den großen Flughäfen aufgrund des Anstiegs des gewerblichen Verkehrs künftig weniger Platz sein wird.

14.

Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften müssen auf andere Weise mit dem Luftfahrtsektor in Dialog treten, insbesondere auf kürzere Sicht und in dynamischerer Weise.

15.

Bei der langfristigen Planung der Flächennutzung (Wohnungsbau, Verkehrsnetze, Planung des Einzelhandels usw.) auf lokaler und regionaler Ebene muss dem künftigen Wachstum der Flughäfen besser Rechnung getragen werden.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Empfehlung 1

Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zu Flughafenentgelten (KOM(2006) 820 endg.)

Von der Kommission vorgeschlagener Text

Änderungsvorschlag des AdR

Hauptaufgabe und kommerzielle Haupttätigkeit von Flughäfen ist es, die Abfertigung von Luftfahrzeugen von der Landung bis zum Start und von Fluggästen und Fracht zu gewährleisten, damit Luftfahrtunternehmen ihre Luftverkehrsdienstleistungen erbringen können. Zu diesem Zweck bieten Flughäfen eine Reihe von Einrichtungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen und der Abfertigung von Fluggästen und Fracht an, deren Kosten sie im Allgemeinen durch die Erhebung von Flughafenentgelten decken.

Hauptaufgabe und kommerzielle Haupttätigkeit von Flughäfen ist es, die Abfertigung von Luftfahrzeugen von der Landung bis zum Start und von Fluggästen und Fracht zu gewährleisten, damit Luftfahrtunternehmen ihre Luftverkehrsdienstleistungen erbringen können. Zu diesem Zweck bieten Flughäfen eine Reihe von Einrichtungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen und der Abfertigung von Fluggästen und Fracht an, deren Kosten sie im Allgemeinen, aber nicht unbedingt ausschließlich, durch die Erhebung von Flughafenentgelten decken.

Begründung

Die Richtlinie sollte im Hinblick auf das Single-Till-Prinzip neutral sein (auch ein Dual-till-Ansatz kann gut funktionieren).

Empfehlung 2

Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zu Flughafenentgelten (KOM(2006) 820 endg.)

Von der Kommission vorgeschlagener Text

Änderungsvorschlag des AdR

Artikel 1 Absatz 2

Diese Richtlinie findet Anwendung auf Flughäfen in einem Gebiet, auf das die Bestimmungen des EG-Vertrags anwendbar sind, die für den gewerblichen Verkehr geöffnet sind und jährlich mehr als 1 Million Fluggastbewegungen oder ein Luftfrachtaufkommen von mehr als 25 000 Tonnen aufweisen.

Artikel 1 Absatz 2

Diese Richtlinie findet Anwendung auf die zwanzig größten  Flughäfen auf dem in einem Gebiet, auf das die den Bestimmungen des EG-Vertrags unterliegenden EU-Gebiet Anwendung anwendbar sind, die für den gewerblichen Verkehr geöffnet sind und jährlich mehr als 1 Million Fluggastbewegungen oder ein Luftfrachtaufkommen von mehr als 25 000 Tonnen aufweisen.

Artikel 1 Absatz 2

Diese Richtlinie findet Anwendung auf Flughäfen in einem Gebiet, auf das die Bestimmungen des EG-Vertrags anwendbar sind, die für den gewerblichen Verkehr geöffnet sind und jährlich Fluggastbewegungen aufweisen, die einen Anteil von mehr als 1 % an der gesamten Fluggastbeförderung in der EU ausmachen.

Die nationalen unabhängigen Aufsichtsbehörden sind befugt, Ausnahmen zu gewähren, entweder auf der Grundlage einer Prüfung der Marktzugänglichkeit oder bei Flughäfen mit einem Anteil von weniger als 20 % am nationalen Markt. Sie sind darüber hinaus befugt, Flughäfen einzubeziehen, die den Grenzwert nicht erreichen, wenn sie deren Marktposition als ausreichend stark erachten.

Sämtliche von den nationalen unabhängigen Aufsichtsbehörden durchzuführenden Marktuntersuchungen werden von der Europäischen Kommission kontrolliert, um eine europaweit einheitliche Behandlung zu gewährleisten.

Begründung

In ihrer jetzigen Fassung fallen über 150 Flughäfen in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Viele dieser Flughäfen sind nicht für die Bewältigung des mit der Richtlinie verbundenen bürokratischen Aufwands ausgerüstet und besitzen einen Marktanteil, der ihre Einbeziehung in den Geltungsbereich dieser Richtlinie nicht rechtfertigt. Um einen Anhaltspunkt zu geben: Ein Flughafen, der zu den 20 größten europäischen Flughäfen gehört, weist mehr als 10 Millionen Fluggastbewegungen auf.

Brüssel, den 10. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/15


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius“ und „Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem“

(2007/C 305/04)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

fordert die Europäische Kommission auf, ihre Anstrengungen auf höchster politischer Ebene zu intensivieren, um die weltweite Allianz gegen den Klimawandel voranzubringen, da der Klimawandel nur dann erfolgreich bekämpft werden kann, wenn alle (wichtigen) Länder zusammenarbeiten;

ist der Meinung, dass Mitgliedstaaten, die nur über begrenzte Möglichkeiten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern verfügen, Gelegenheit geboten werden sollte, ihr Ziel für erneuerbare Energieträger durch den Handel zu erreichen — entweder im Rahmen eines EU-weiten Zertifikatsystems für saubere Energie oder durch bilaterale Vereinbarungen mit anderen Staaten, die über ein reichlicheres Angebot an erneuerbaren Energieträgern verfügen. Es gilt, die Gesamtkosten für die Verwirklichung der Ziele für die erneuerbaren Energieträger zu verringern;

empfiehlt die Bereitstellung weiterer Ressourcen und die Konzipierung weiterer Maßnahmen neben der Nutzung der Europäischen Strukturfonds zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel und von Maßnahmen zu seiner Eindämmung wie Energiesparen und erneuerbare Energieträger, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern;

betont die Bedeutung eines ausreichenden regionalen Handlungsspielraums bei der Verwirklichung der Ziele für die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energieträger, da so die Gesamtkosten der Klimapolitik gesenkt werden können. Diese Ziele sollten jedoch auf EU-Ebene verbindlich sein;

befürwortet den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Luftverkehr als Verursacher eines rapide zunehmenden Treibhausgasausstoßes in das europäische Emissionshandelssystem aufzunehmen, und fordert die Europäische Kommission dringend auf, alle Auswirkungen, die dieser Industriezweig auf den Klimawandel hat, zu berücksichtigen;

wird die Einrichtung eines ständigen Netzes ehrgeiziger lokaler und regionaler Gebietskörperschaften fördern, die den Informationsaustausch verbessern und eine Plattform für die Entwicklung neuer Ideen zur kosteneffizienten Eindämmung von Treibhausgasemissionen schaffen wollen.

Referenzdokumente:

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad CelsiusDer Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus“

KOM(2007) 2 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft

KOM(2006) 818 endg. — 2006/0304 (COD)

Berichterstatterin

:

Frau Lenie DWARSHUIS-VAN DE BEEK, Mitglied der Exekutive der Provinz Südholland (NL/ALDE)

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSSES DER REGIONEN

1.

erachtet eine gesunde Umwelt als grundlegende Voraussetzung für die menschliche Existenz. Ihr Schutz ist somit von wesentlicher Bedeutung für das Wohlergehen des Menschen;

2.

ist der Ansicht, dass eine sinnvoll gestaltete Umwelt- und Klimapolitik gewiss zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt;

In Bezug auf die Bewertung der Gefahr des Klimawandels

3.

vertritt die Auffassung, dass die durch die Treibhausgasemissionen verursachte Gefahr des Klimawandels ein drängendes Problem ist, das in erster Linie von der jetzigen Generation mit großer Entschlossenheit angegangen werden sollte;

4.

stimmt der Bewertung zu, dass der Klimawandel das menschliche Wohlergehen erheblich beeinflussen wird, beispielsweise durch Hitzestress und andere Gesundheitsgefährdungen, Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt, Rückgang der Agrarerträge in diversen Regionen, Gefährdung touristischer Aktivitäten und Schäden aufgrund eines höheren Meeresspiegels und extremer Wetterbedingungen, die womöglich massive umweltbedingte Migrationsflüsse in die nächstgelegenen entwickelten Regionen auslösen;

5.

hält fest, dass die Klimapolitik zahlreiche positive Nebenwirkungen mit sich bringen wird, und zwar verbesserte Luftqualität (aufgrund geringerer SO2-, Partikel- und NOx-Emissionen), verbesserte Energieversorgungssicherheit (aufgrund geringerer Importabhängigkeit) und höhere Bodenfruchtbarkeit (aufgrund geringerer Verluste an organischer Substanz);

6.

stimmt der Aussage der Europäischen Kommission zu, dass die Kosten von politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels weit unter den geschätzten Kosten des Klimawandels liegen. Die Klimapolitik wird daher zu Recht als sehr effiziente Politik angesehen;

7.

unterstützt die Aussagen im Kyoto-Protokoll zur Bedeutung von landwirtschaftlichen Böden als Kohlenstoffspeicher. Die Erhöhung des Gehalts an organischem Kohlenstoff und die Speicherung von organischer Substanz in den Böden tragen also wesentlich zur Verbesserung der CO2-Bilanz der Länder bei. Durch Bodenschutz orientierte Bewirtschaftung kann auch die Ausgasung anderer Klima relevanter Gase wie Lachgas, Methan u.a. reduziert werden. Dabei geht es nicht nur um die Erhaltung der Speicherkapazität, sondern vor allem auch um deren Nutzung. Der Boden muss seine Funktion als Kohlenstoffspeicher aktuell erfüllen, um — neben anderen Vorteilen wie Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und besseres Wasserspeichervermögen — die CO2-Bilanz positiv zu beeinflussen. Humuswirtschaft als Teil der Landbewirtschaftung und die regionale Rückführung organischer Substanz über Kompost und Ernterückstände sind wichtige Ziele bei der Verbesserung der CO2-Bilanz;

In Bezug auf die internationale Dimension der Klimapolitik

8.

fordert die Europäische Kommission auf, ihre Anstrengungen auf höchster politischer Ebene zu intensivieren, um die weltweite Allianz gegen den Klimawandel voranzubringen, da der Klimawandel nur dann erfolgreich bekämpft werden kann, wenn alle (wichtigen) Länder zusammenarbeiten;

9.

fordert die Europäische Kommission auf, einen Zeitfahrplan für relevante Initiativen zur Bewältigung des Klimawandels und eine klare Strategie zur Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auszuarbeiten, die zum Auftakt des VN-Klimagipfels in Kopenhagen 2009 vorliegen sollen;

In Bezug auf die regionale Dimension des Klimawandels und der Klimapolitik

10.

merkt an, dass die Anfälligkeit der europäischen Regionen für den Klimawandel vor allem aufgrund der Unterschiede sowohl bei den natürlichen Gegebenheiten als auch bei der Bevölkerungsdichte stark variiert;

11.

weist ferner darauf hin, dass die Verfügbarkeit von kosteneffizienten Optionen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen insbesondere aufgrund der verschiedenen natürlichen Gegebenheiten und Wirtschaftsstrukturen von Region zu Region stark schwankt;

12.

bedauert daher, dass die Europäische Kommission der regionalen Verteilung der Kosten von Untätigkeit sowie der Vorteile des Handelns nicht mehr Aufmerksamkeit gewidmet hat, und fordert sie dringend auf, eine eingehende Analyse der regionalen Dimension in Bezug auf Kosten und Vorteile des Klimawandels und der Klimapolitik durchzuführen;

13.

empfiehlt die Bereitstellung weiterer Ressourcen und die Konzipierung weiterer Maßnahmen neben der Nutzung der Europäischen Strukturfonds zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel und von Maßnahmen zu seiner Eindämmung wie Energiesparen und erneuerbare Energieträger, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Somit würde die europäische Klimapolitik auch größere Unterstützung erhalten;

14.

fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen der Überprüfung der Finanziellen Vorausschau im Jahr 2008 mehr finanzielle Mittel für die Eindämmung des Klimawandels bereitzustellen, da die ehrgeizigen Klimaziele nur dann erreicht werden können;

In Bezug auf die Ziele der Klimapolitik

15.

stimmt mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament darin überein, dass die EU einseitig hochgesteckte Ziele verfolgen sollte, da es einer Führungskraft bedarf, um eine weltweite Allianz gegen den Klimawandel zu bilden. Er begrüßt daher das Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union unabhängig von der Politik in anderen Weltregionen bis 2020 um mindestens 20 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren;

16.

fordert die Europäische Kommission auf, Zwischenziele für den CO2-Ausstoß, beispielsweise für 2013 oder 2015, festzulegen, um die Durchführung der Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels voranzubringen, zu analysieren und zu kontrollieren;

17.

unterstützt die Ziele, die Energieeffizienz bis 2020 um mindestens 20 % zu verbessern und den Anteil erneuerbarer Energieträger bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Diese Ziele könnten sich als wirksamer Beitrag zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels des Emissionsabbaus erweisen. Diese Ziele sind nicht allein über neue technologische Entwicklungen erreichbar, sondern bedürfen auch einer fortschreitenden Bewusstseinsänderung sowohl auf der Seite der Produzenten (z. B. über energieeffizientes und zugleich für die Konsumenten attraktives Design) wie auch auf der Seite der Konsumenten;

18.

betont die Bedeutung eines ausreichenden regionalen Handlungsspielraums bei der Verwirklichung der Ziele für die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energieträger, da so die Gesamtkosten der Klimapolitik gesenkt werden können. Diese Ziele sollten jedoch auf EU-Ebene verbindlich sein;

In Bezug auf den Emissionshandel als Instrument der Klimapolitik

19.

befürwortet den Standpunkt der Europäischen Kommission, dass das europäische Emissionshandelssystem eine zentrale Stellung einnehmen sollte, da es ein kosteneffizientes Instrument für die Eindämmung von Treibhausgasemissionen sein könnte;

20.

drängt die Europäische Kommission, die Vergabe von Emissionsberechtigungen zahlenmäßig zu begrenzen, da das europäische Emissionshandelssystem nur dann greifen wird, wenn die Emissionsobergrenze (Cap), d.h. die Gesamtzahl der vergebenen Emissionsberechtigungen, erheblich unter dem Niveau der Treibhausgasemissionen liegt;

21.

betont, dass die Gesamtzahl der im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems vergebenen Emissionsberechtigungen im Einklang mit den von der Europäischen Kommmission festgelegten Emissionszielen für 2020 verringert werden sollte, um nicht denjenigen Bereichen, die nicht an diesem System teilnehmen wie Privathaushalte und andere Energiekleinverbraucher, einen übermäßig großen Anteil an der Last der Emissionssenkung zuzumuten;

22.

spricht sich für eine teilweise Versteigerung von Emissionsberechtigungen, insbesondere für geschützte Industriesektoren, aus, da so ein stärkerer Anreiz für den Emissionsabbau geboten und somit die Effizienz des europäischen Emissionshandelssystems verbessert wird. Diese Vorgehensweise steht auch stärker im Einklang mit dem Verursacherprinzip. Außerdem würden die beteiligten Unternehmen bei einer teilweisen Versteigerung wirtschaftlich gesehen weniger stark belastet als bei einer Versteigerung aller Emissionsberechtigungen;

23.

vertritt die Auffassung, dass die Versteigerung und die unentgeltliche (auf Benchmarks beruhende) Zuteilung des anderen (größten) Teils der Emissionsberechtigungen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen kann, wobei die Vergabeverfahren innerhalb der EU aufeinander abzustimmen sind, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden und die Effizienz des Systems zu erhöhen; in einem künftigen Handelssystem könnte für spezielle Wirtschaftszweige mit vergleichbaren europäischen Benchmarks eine Zuteilung bzw. Zielfestlegung auf Gemeinschaftsebene außerhalb des nationalen Reduktionsziels mit einer für alle Marktteilnehmer gleich hohen Zuteilung an Emissionsberechtigungen pro Produktionseinheit erwogen werden;

24.

fordert die Europäische Kommission auf, die Frage zu untersuchen, ob Mittel in angemessener Höhe beispielsweise aus den Strukturfonds bereitgestellt werden sollten, um einen Ausgleich für Regionen in äußerster Randlage zu schaffen, die von der Aufnahme der Luftfahrtindustrie in das Emissionshandelssystem sehr stark betroffen wären;

25.

begrüßt alle Bemühungen, das europäische Emissionshandelssystem mit vergleichbaren Ansätzen in Drittstaaten abzustimmen. Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Erzeugern aus Staaten, die über kein vergleichbares Emissionshandelssystem verfügen, sollen durch geeignete Maßnahmen, etwa durch Ausgleichsabgaben, verhindert werden;

26.

begrüßt den Vorschlag, das europäische Emissionshandelssystem auf andere Gase und Sektoren auszudehnen, da so die Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit des Systems verbessert werden;

27.

fordert die Europäische Kommission auf, die Öffnung des europäischen Emissionshandelssystems für kleine, aber energieintensive Emittenten vorsichtig in Erwägung zu ziehen, da dies möglicherweise zur Verringerung ihrer Reduktionskosten führen würde;

28.

befürwortet den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Luftverkehr als Verursacher eines rapide zunehmenden Treibhausgasausstoßes in das europäische Emissionshandelssystem aufzunehmen, und fordert die Europäische Kommission dringend auf, alle Auswirkungen, die dieser Industriezweig auf den Klimawandel hat, zu berücksichtigen;

29.

fordert die Europäische Kommission ferner auf, die besonderen Merkmale der Luftfahrtindustrie bei der Zuweisung von Emissionsberechtigungen zu berücksichtigen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Emissionen aus der Luftfahrtindustrie (sowohl Kraft- als auch Wasserstoff) schwerwiegendere Auswirkungen auf den Klimawandel als Tätigkeiten auf dem Boden haben;

30.

spricht sich ausdrücklich gegen die vorgeschlagene Ausnahmeregelung für Regierungsflüge aus, da Regierungen mit gutem Beispiel vorangehen sollten, um die öffentliche Unterstützung für diese Politik zu fördern;

31.

befürwortet die Aufnahme der Kohlenstoffsequestrierung und unterirdischen Speicherung (CCS) in das europäische Emissionshandelssystem nur mit strengen Monitoring- und Sicherheitsanforderungen. Davor muss anhand von Demonstrationsanlagen nachgewiesen werden, wie weit bzw. zu welchen Kosten diese Technologien Beiträge zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen leisten können;

In Bezug auf andere Instrumente der Klimapolitik

32.

fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, Systeme zu entwickeln, mittels derer die Mitgliedstaaten und Regionen die Ziele für erneuerbare Energieträger und die Energieeffizienz auf kosteneffiziente Weise erreichen können;

33.

ist der Meinung, dass Mitgliedstaaten, die nur über begrenzte Möglichkeiten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern verfügen, Gelegenheit geboten werden sollte, ihr Ziel für erneuerbare Energieträger durch den Handel zu erreichen — entweder im Rahmen eines EU-weiten Zertifikatsystems für saubere Energie oder durch bilaterale Vereinbarungen mit anderen Staaten, die über ein größeres Angebot an erneuerbaren Energieträgern verfügen. Es gilt, die Gesamtkosten für die Verwirklichung der Ziele für die erneuerbaren Energieträger zu verringern;

34.

fordert die Europäische Kommission auf, das Ziel für die Energieeffizienz auf einer aggregierten Ebene (das heißt die Energieintensität der gesamten Wirtschaft) unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede der sektoriellen Struktur festzulegen. Auf diese Weise hätten die Mitgliedstaaten und Regionen einen ausreichenden Handlungsspielraum, um das Ziel durch eine breite Maßnahmenpalette zu erreichen, wie z.B. Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von Geräten oder zur Umstrukturierung der (regionalen) Industrie;

35.

begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die durchschnittlichen Emissionen der in der EU verkauften Neuwagen ab 2012 auf 120 g CO2/km zu senken, und fordert sie auf, alle nur erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, beispielsweise durch die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet, damit bis 2020 ein Wert von 95 g CO2/km (PKW) erreicht werden kann;

36.

fordert die Europäische Kommission des Weiteren auf, dem Subsidiaritätsprinzip bei der Konzipierung neuer Politikinstrumente sorgfältig Rechnung zu tragen. Lokale und regionale Gebietskörperschaften sind die geeignete Ebene, um wirksame Maßnahmen in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Raumplanungspolitik, Energieeffizienz und Kommunikation mit den Bürgern durchzuführen;

In Bezug auf die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der europäischen Klimapolitik

37.

ist überzeugt, dass Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene für eine wirksame europäische Klimapolitik unerlässlich sind;

38.

vertritt die Auffassung, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch für die Anpassung an den Klimawandel eine große Bedeutung zukommt. Der Ausschuss wird zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zu diesem Thema ausarbeiten;

39.

hält fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereits auf verschiedene Weise zur europäischen Klimapolitik beitragen, und zwar durch:

a)

die Sensibilisierung der Bürger, beispielsweise in Schulen, für die Tatsache, dass gehandelt werden muss, um den Klimawandel aufzuhalten;

b)

die Nutzung der Klima- und Energiepolitik als eine Triebkraft für die Raumplanung;

c)

die Förderung von Investitionen in Infrastrukturen für Biomasse- und Biokraftstoff-Tankstellen;

d)

die Förderung von Investitionen in Wärmeinfrastrukturen, bei denen das Wärmeangebot (Restwärme, Erdwärme, Wärme- und Kältespeicherung im Boden) der Nachfrage entspricht;

e)

die Unterstützung der Verkehrsverlagerung beispielsweise durch Raumplanungsmaßnahmen;

f)

die Förderung des ÖPRV beispielsweise durch auf eigener Trasse verkehrende Verkehrsträger;

g)

das verstärkte Planen und Anlegen von Gehwegen sowie weiterer Verkehrswege für den nicht-motorisierten Verkehr;

h)

die Förderung des Einsatzes sauberer Technologien im öffentlichen Verkehr durch ein ökologisches Beschaffungswesen;

i)

die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energieträger;

j)

die Verbesserung der Überwachung der Energieeffizienz seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch die Einrichtung von Expertenzentren;

k)

die Schaffung internationaler Partnerschaften zum Ausbau der internationalen Allianz gegen den Klimawandel und für den Transfer energieeffizienter Technologien in weniger entwickelte Länder;

l)

die Ankurbelung von FuE im Technologiebereich durch die Schaffung regionaler Energiekompetenzzentren;

m)

die Verbindung von Zielen für die Energieeffizienz oder erneuerbare Energieträger mit regionalen Zielen wie Beschäftigung, Innovation und Sozialpolitik;

n)

die Festlegung ehrgeiziger Ziele, beispielsweise Aktionspläne für die Emissionssenkung auf lokaler und regionaler Ebene und die Ausweisung „klimaneutraler Gebiete“ oder „klimaneutraler öffentlicher Verkehrsmittel und Gebäude“;

o)

die Nutzung öffentlicher Ausschreibungen als Instrument zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz von Gütern und Dienstleistungen;

p)

die Förderung der Verwertung von organischen Substanzen und nachwachsender Rohstoffe auf regionaler und lokaler Ebene, da durch die Verringerung des Transportverkehrs die CO2-Bilanz entscheidend verbessert wird;

40.

wird seiner eigenen Verantwortung nachkommen, indem er die Durchführung derartiger Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene auf dreierlei Weise fördert, namentlich durch:

a)

die Verbesserung der Verbreitung von Wissen über kosteneffiziente Klimamaßnahmen;

b)

die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Regionen;

c)

die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen in der EU und in anderen Teilen der Welt, z.B. in den Vereinigten Staaten, China und Indien, indem u.a. die bestehenden Beziehungen zwischen diesen Regionen ausgebaut werden;

41.

fordert die Europäische Kommission auf, eine Konferenz zum Thema „Lokale und regionale Klimapolitik“ zu veranstalten, um bewährte Verfahren zwischen den europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu verbreiten und die Frage zu erörtern, wie die Europäische Kommission lokale und regionale Klimamaßnahmen wirksam fördern kann;

42.

wird die Einrichtung eines ständigen Netzes ehrgeiziger lokaler und regionaler Gebietskörperschaften fördern, die den Informationsaustausch verbessern und eine Plattform für die Entwicklung neuer Ideen zur kosteneffizienten Eindämmung von Treibhausgasen schaffen wollen;

43.

erklärt seine Bereitschaft, aktiv an der weiteren Gestaltung der europäischen Klimapolitik mitzuwirken.

Brüssel, den 10. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/20


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Lokale und regionale Gebietskörperschaften in der Ukraine und Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Ukraine“

(2007/C 305/05)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

stellt fest, dass die Ukraine im Anschluss an die Ereignisse, die Ende 2004 zur „orangenen Revolution“ führten, eine ehrgeizige Reformagenda zur Verankerung von Demokratie und Marktwirtschaft und zur Annäherung der Ukraine an die EU auf den Weg brachte; weist darauf hin, dass sich die Reformen immer noch in einer kritischen Entwicklungsphase befinden;

begrüßt, dass die EU und die Ukraine im März 2007 die Verhandlungen über ein neues erweitertes Abkommen zwischen der EU und der Ukraine aufgenommen haben;

wartet gespannt auf die Umsetzung der nächsten Stufe des Verwaltungsreformplans der Ukraine mit besonderer Betonung der Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Dezentralisierung im Steuerbereich sowie der Gebietsreform;

begrüßt die vorgeschlagene Einrichtung einer institutionellen Plattform zur Erleichterung der Konsultation von zivilgesellschaftlichen Akteuren in der EU und der Ukraine im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über das neue erweiterte Abkommen; bedauert indes, dass bislang keine Vorkehrungen getroffen wurden, um die Konsultation von Akteuren der grenzübergreifenden und regionalen Zusammenarbeit in gleichem Maße zu gewährleisten und fordert deshalb die Europäische Kommission auf, für die Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und der Ukraine einen Ausschuss für eine vergleichbare institutionelle Plattform einzusetzen;

schlägt vor, dass er — mit praktischer Unterstützung durch die Europäische Kommission und im Einklang mit dem zwischen der EU und der Ukraine unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommen — ein Rahmenabkommen für die Zusammenarbeit lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in der Ukraine und den EU-Mitgliedstaaten erarbeiten könnte; ein solches Abkommen könnte die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten der EU und ihren Partnerorganisationen in der Ukraine bilden;

weist darauf hin, dass die Zuweisung von Mitteln für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an der EU-Ostgrenze nur 5 % des ENPI ausmacht; ist der Auffassung, dass die Mittelausstattung des ENPI unzureichend ist und fordert, mindestens 10 % der ENPI-Mittel für die Unterstützung von Programmen im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bereitzustellen.

Berichterstatter

:

Herr SÉRTŐ-RADICS (HU/ALDE), Bürgermeister von Uszka und stellvertretender Vorsitzender der Fachkommission RELEX

Politische Empfehlungen

Strategische Ausrichtung der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine und wesentliche Herausforderungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

möchte mit dieser Initiativstellungnahme dazu beitragen, die Demokratie in der Ukraine sowohl auf regionaler, als auch auf lokaler Ebene zu fördern, und konkrete Maßnahmen im Rahmen der strategischen Partnerschaft und der Europäischen Nachbarschaftspolitik anstoßen sowie schon laufenden Maßnahmen neuen Schwung verleihen. Diese Initiativstellungnahme soll folglich insbesondere auf Möglichkeiten zur Lösung gemeinsamer Probleme mittels verstärkter grenzübergreifender und interregionaler Zusammenarbeit zwischen den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der EU und der Ukraine eingehen;

2.

ist der Auffassung, dass die EU auch ein großes strategisches Interesse an der politischen Stabilität und der wirtschaftlichen Entwicklung der Ukraine hat, aber nach der Erweiterung 10+2, die den Beitritt von zwei Staaten einschließt, mit denen die Ukraine Landes- bzw. Seegrenzen hat, gibt es noch mehr Gründe für engere Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Die umfassende Entwicklung der Ukraine wird sicher dadurch gefördert, dass sich das Land weiter zu einem für die EU lukrativen Export- und Investitionsmarkt sowie zu einem stabilen, berechenbaren und kooperativen Partner für Frieden und Sicherheit in Europa entwickelt. Diese Faktoren wirken sich alle massiv auf Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in der Europäischen Union aus;

3.

verdeutlicht, dass in der Ukraine derzeit eine Reform der Selbstverwaltung durchgeführt wird, sodass praktische Beispiele und Modelle aus den EU-Mitgliedstaaten sicherlich willkommen sind. Ein wichtiger nächster Schritt besteht allerdings darin, festzustellen, wie konsequent und transparent die Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Dazu gehört der für die Entwicklung der Demokratie erforderliche Aufbau von Verwaltungskapazitäten ebenso wie verantwortungsvolle Regierungsführung und die Wahrung der europäischen Grundsätze der Subsidiarität, Bürgernähe und Partnerschaft. Alle diese Begriffe sind von zentraler Bedeutung für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, die nicht nur das Ziel der Ukraine, sondern auch der Europäischen Union ist;

4.

verdeutlicht, dass die Ukraine, deren gemeinsame Grenze mit der EU erheblich länger geworden ist, folglich — neben anderen NUS — ein noch bedeutenderer und strategisch wichtigerer Nachbarstaat der EU ist. Für die Europäische Union ist die Entwicklung guter und ausgeglichener Beziehungen zur Ukraine — ihrem zweitgrößten Nachbarstaat — unentbehrlich. Deshalb sollte die Union verantwortungsvolle Regierungsführung und Demokratie in diesem Land fördern, und zwar nicht nur auf nationaler, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene. Es sollten praktische und konkrete Schritte unternommen werden, um den dynamischen Veränderungen und Herausforderungen zu begegnen, die sich durch den Beitritt von zehn plus zwei neuen Mitgliedstaaten ergeben, die erhebliche Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen der EU und der Ukraine haben;

5.

betont, dass die EU-Erweiterung nicht nur die Beziehungen der Ukraine zu den jetzigen Mitgliedstaaten beeinflusst, sondern auch Auswirkungen auf die Beziehungen des Landes zu den anderen NUS und Russland hat. Deshalb müssen die bestehenden Kooperationsstrukturen und sonstigen Netzwerke überprüft und dergestalt verbessert werden, dass sie nicht störend wirken, sondern dass in erster Linie bei der demokratischen Stabilisierung, einer echten Dezentralisierung und beim territorialen Zusammenhalt greifbarere Fortschritte erzielt werden können. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich die Perspektiven für die Schwarzmeerregion durch die neuen Mitgliedstaaten dramatisch verändern. Es müssen politische und wirtschaftliche Lösungen für diese neuen Herausforderungen gefunden werden;

6.

weist darauf hin, dass die Europäische Union in der Vergangenheit die Entwicklung der lokalen Demokratie und einer effizienten kommunalen Verwaltung in den MOE-Staaten gefördert hat. Dies geschah beispielsweise durch TACIS und Partnerschaftsrahmenprogramme. Die Koordinierung zwischen den Programmen war jedoch unbefriedigend, weshalb der Ausschuss für einen wirksameren Ansatz bei der Verwaltung der neuen EU-Programme für Außenhilfe — wie das neue Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und den neuen Nachbarschaftsinvestitionsfonds — plädiert. Die Zusammenhänge zwischen allen alten und neuen politischen Maßnahmen und insbesondere zwischen den entsprechenden Programmen und Finanzinstrumenten müssen mit Blick auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geklärt werden;

7.

unterstreicht, dass Partnerschaften zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von der EU in besonderem Maße befürwortet werden und sich als nützliches Mittel erwiesen haben, um die verwaltungstechnische Effizienz zu erhöhen und die Kontakte zwischen den Menschen auszubauen; er würde es deshalb begrüßen, wenn diese Partnerschaftsprogramme fortgesetzt und möglicherweise ausgeweitet würden, um den speziellen Bedürfnissen des Aufbaus einer lokalen und regionalen Verwaltung in der Ukraine und in diesem geografischen Raum Rechnung zu tragen. Zudem kommt der lokalen und regionalen Demokratie bei der Weiterentwicklung der demokratischen Institutionen sowie beim Aufbau von Kapazitäten in der Ukraine eine Schlüsselfunktion zu, und sie sollte ein Zeichen der Übereinstimmung mit den Grundsätzen darstellen, die u.a. in der am 15. Oktober angenommenen Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung bekräftigt werden. Deshalb müssen alle betroffenen Akteure in die Debatte eingebunden werden, einschließlich der lokalen und regionalen Organisationen und der nachgeordneten Gebietskörperschaften;

8.

ist der Ansicht, dass eine glaubhafte Partnerschaft auf einer Strategie und einem praktischen Aktionsplan, die gemeinsamen Interessen entsprechen, basieren sollte, um die vereinbarten politischen Ziele zu verfolgen. Zu diesem Zweck müssen praktische Maßnahmen angenommen werden, die den Veränderungen und neuen Herausforderungen in den Beziehungen zwischen der unlängst erweiterten EU und der Ukraine gerecht werden können. Es ist von zentraler Bedeutung, Wachstum auf lokaler und regionaler Ebene zu gewährleisten, da dies die Grundlage künftigen Wohlstands ist. Außerdem muss die Entwicklung an die verschiedenen Aufgaben der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angepasst werden. Bildung, Umweltschutz, Verkehr, wirtschaftliche Entwicklung auf der Grundlage öffentlich/privater Partnerschaften, Sozialdienstleistungen und Gesundheitswesen sind die wichtigsten Aspekte regionaler Entwicklung, die Wachstumsimpulse in der Ukraine und in der EU haben und zu engerer Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften führen können;

9.

drängt darauf, dass die EU den Regionen mit besonderem Wachstums- und Entwicklungsbedarf große Aufmerksamkeit widmen möge; beispielsweise muss das Instrument der europäischen Nachbarschaftspolitik zur Unterstützung wirtschaftlich rückständiger Gebiete in strukturschwachen Regionen der Ukraine eingesetzt werden. Ferner müssen auch die Grundsätze der gemeinschaftlichen Struktur- und Kohäsionspolitik an lokale Gegebenheiten angepasst und die Notwendigkeiten verbesserter Lebensbedingungen, nachhaltiger Entwicklung sowie größerer regionaler Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden;

10.

hebt hervor, dass Bereiche, für die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zuständig sind, Priorität haben sollten. Zentralstaatliche Einrichtungen sind für Fragen zuständig, die die Gesellschaft insgesamt betreffen, wohingegen lokale und regionale Behörden sich auf diejenigen Bereiche konzentrieren, die für einzelne gesellschaftliche Sektoren wichtig sind und den Alltag der Bürger stärker tangieren;

11.

stellt fest, dass die EU mit einer engen Zusammenarbeit bei Einzelprojekten dazu beitragen kann, ausgewogene Reformen der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Dienstleistungen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene auf den Weg zu bringen. Somit kann die EU auf der Projektebene in einzelnen Bereichen den Aufbau von Humankapital unterstützen. Die EU sollte den Ausbau persönlicher Beziehungen in diesem Bereich — insbesondere durch Partnerschaften im Bildungssektor — weiter unterstützen.

Die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine — jüngste Entwicklungen

12.

stellt fest, dass die Ukraine im Anschluss an die Ereignisse, die Ende 2004 zur „orangenen Revolution“ führten, eine ehrgeizige Reformagenda zur Verankerung von Demokratie und Marktwirtschaft und zur Annäherung der Ukraine an die EU auf den Weg brachte; weist darauf hin, dass sich die Reformen immer noch in einer kritischen Entwicklungsphase befinden;

13.

unterstreicht, dass die im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 8. April 1998 und dem Aktionsplan EU-Ukraine vom Februar 2005 festgelegten politischen Ziele nach wie vor eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine darstellen. Das Abkommen bildet einen Rahmen für die bilaterale Zusammenarbeit und ist die Grundlage zahlreicher Foren und Entscheidungsgremien, die gewährleisten sollen, dass Fragen von gemeinsamem Interesse auf allen Ebenen erörtert, Informationen ausgetauscht und Konflikte gelöst werden;

14.

begrüßt, dass die EU und die Ukraine im März 2007 die Verhandlungen über ein neues erweitertes Abkommen zwischen der EU und der Ukraine aufgenommen haben. Hauptziele dieses Abkommens, das die strategische Bedeutung der Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine widerspiegelt, sind die Annäherung der Ukraine an die EU, der Ausbau der politischen Zusammenarbeit und die Ausweitung von Handel und Investitionen, um dadurch zur wirtschaftlichen Entwicklung und dem Wohlstand in der Ukraine beizutragen;

15.

begrüßt die vorgeschlagene Einrichtung einer institutionellen Plattform zur Erleichterung der Konsultation von zivilgesellschaftlichen Akteuren in der EU und der Ukraine im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über das neue erweiterte Abkommen; bedauert indes, das bislang keine Vorkehrungen getroffen wurden, um die Konsultation von Akteuren der grenzübergreifenden und regionalen Zusammenarbeit in gleichem Maße zu gewährleisten und fordert deshalb die Europäische Kommission auf, für die Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und der Ukraine einen Ausschuss für eine vergleichbare institutionelle Plattform einzusetzen;

16.

betont, dass er die Zusammenarbeit im Rahmen der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vom EU-Beitrittsprozess getrennt sieht, d.h. durch die Tatsache der Zusammenarbeit wird kein Präjudiz für einen Beitritt zur EU geschaffen; gleichwohl kann der Reformprozess in der Ukraine durch die verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der neuen ENP beschleunigt und eine langfristige Strategie für die künftigen Beziehungen konzipiert werden, wodurch das Land eventuell näher an die EU herangeführt werden kann;

17.

erklärt sich bereit, konstruktiv bei der Identifizierung und Entwicklung gemeinsamer Räume mitzuarbeiten, die einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen äußere Sicherheit, Forschung, Bildung und Kultur umfassen, wie dies auf den Gipfeltreffen EU-Ukraine vom Dezember 2005 und Oktober 2006 vereinbart wurde;

18.

ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein legitimes Interesse an zahlreichen Aspekten der gemeinsamen Räume haben und schlägt seine direkte Mitwirkung an der Entwicklung gemeinsamer Räume in denjenigen Themenbereichen vor, die zu seinem Aufgabenbereich sowie zum Bereich der Methode offener Koordinierung gehören;

19.

wartet gespannt auf die Umsetzung der nächsten Stufe des Verwaltungsreformplans der Ukraine mit besonderer Betonung der Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Dezentralisierung im Steuerbereich sowie der Gebietsreform und hofft auf mehr Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und der Ukraine;

20.

geht davon aus, dass auch die Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung vom Oktober 1985 in kommende Gesetzesvorhaben aufgenommen werden;

21.

begrüßt, dass der Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und der Ukraine mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, da dadurch Lösungen für gemeinsame Probleme mit direktem Bezug für die Bürger auf der lokalen und regionalen Ebene höhere Priorität bekommen;

22.

vertritt die Auffassung, dass der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren auf lokaler und regionaler Ebene die Demokratie stärkt und die sozioökonomische Entwicklung fördert;

23.

stellt mit Genugtuung fest, dass die positiven Ergebnisse der Projekte, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und der Ukraine gemeinsam durchgeführt wurden, den Wunsch nach weiterer Zusammenarbeit unter günstigen Voraussetzungen gestärkt haben und möchte betonen, dass langfristige Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine notwendige und wichtige Voraussetzung für ihre Rolle bei der Entwicklung gemeinsamer Projekte darstellt.

Der Entscheidungsprozess und zentrale Prioritäten für die lokale und regionale Ebene

24.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und der Ukraine mit Nachdruck auf, in Bereichen von gemeinsamem Interesse zusammenzuarbeiten, da Spielraum für Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen besteht, wie z.B. Kultur, Soziales, regionale Wirtschaft, Umweltschutz, Verkehr, Landwirtschaft und spezifische Initiativen zur Förderung privater Forschung und Entwicklung. Diese Felder sind für die dezentralisierten Befugnisse der Regionalentwicklung von besonderer Bedeutung;

25.

ist der Auffassung, dass Gesundheit und in großem Maße Gesundheitsfürsorge die wichtigsten Faktoren für gesellschaftliches Wachstumspotenzial darstellen. Sie sind deshalb wichtige Sektoren im Zuständigkeitsbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die mit dem Sozialsektor verbunden sind und direkte oder indirekte Auswirkungen auf weitere Sektoren haben. Aus diesem Grund wurden sie zu zentralen Komponenten anderer Sektoren und tragen zur Förderung und Erhaltung gesellschaftlicher Stabilität;

26.

schlägt vor, dass er — mit praktischer Unterstützung durch die Europäische Kommission und im Einklang mit dem zwischen der EU und der Ukraine unterzeichneten Partnerschafts- und Kooperationsabkommen — ein Rahmenabkommen für die Zusammenarbeit lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in der Ukraine und den EU-Mitgliedstaaten erarbeiten könnte; ein solches Abkommen könnte die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Mitgliedstaaten der EU und ihren Partnerorganisationen in der Ukraine bilden;

27.

tritt ein für die Förderung des Informationsaustauschs und der Verbreitung bewährter Verfahren in Aktionsbereichen, vorausgesetzt, dass dies unter für die gesamte Gesellschaft vorteilhaften Bedingungen geschieht; wäre bereit, bei der Veranstaltung regelmäßiger Debatten über die Ukraine zur Bewertung der Zusammenarbeit und der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine mitzuwirken; solche Debatten würden einen besonderen Beitrag für Themen, die im Zuständigkeitsbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften liegen, darstellen;

28.

ist der Auffassung, dass der Austausch von Erfahrungen und Informationen mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zu einem besseren gegenseitigen Verständnis zwischen der EU und der Ukraine in Bereichen von gemeinsamem Interesse beitragen könnte; er könnte auch neue Möglichkeiten für spezifische Initiativen in Bezug auf die Ukraine in Form gemeinsamer Workshops, Seminare, Treffen und Konferenzen eröffnen, da beide Partner diesbezügliche Interessen haben und zu engeren Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine beitragen möchten.

Grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit

29.

weist darauf hin, dass die zweite Stufe des neuen ENP zwischen 2007 und 2013 durchgeführt wird und höchstwahrscheinlich neue Möglichkeiten der engeren und effektiveren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eröffnet, was spezifische Ergebnisse zeitigen wird;

30.

teilt die Ansicht, dass im Zeitraum 2007-2013 mehr technische und politische Unterstützung für die Gewährleistung dauerhafter grenzüberschreitender und interregionaler Zusammenarbeit zwischen der EU und den Nachbarstaaten auf der anderen Seite der gemeinsamen Grenze erforderlich ist, und dass das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) für die nachhaltige Stärkung der Ziele territorialer Zusammenarbeit eingesetzt werden sollte;

31.

begrüßt das Länderstrategiepapier 2007-2013 für die Ukraine im Rahmen der ENPI, in dem die grenzübergreifende Zusammenarbeit als Schlüsselfaktor für die Zusammenarbeit zwischen Nachbarn bezeichnet wird; betont, dass diese Form der Zusammenarbeit das beste Mittel ist, um Bedenken bei der Einführung der Schengen-Grenze auszuräumen und — unbeschadet des gegenwärtigen Entwicklungsstands der östlichen Grenzregion der EU — große Vorteile für die Regionen auf beiden Seiten der Grenze bietet;

32.

weist darauf hin, dass die Zuweisung von Mitteln für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an der EU-Ostgrenze nur 5 % des ENPI ausmacht; ist der Auffassung, dass die Mittelausstattung des ENPI unzureichend ist und fordert, mindestens 10 % der ENPI-Mittel für die Unterstützung von Programmen im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bereitzustellen;

33.

ist diesbezüglich der Ansicht, dass die Prioritäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sorgfältig festgelegt werden müssen, um maximale Synergien zu erhalten und die Verschwendung von Mitteln zu vermeiden; derart geringe Beträge sollten nicht zur Unterstützung von Programmen für die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Grenzregionen verwendet werden; ebenso ist die Erwartung unrealistisch, mit einem so kleinen Finanzvolumen andere prioritäre Ziele der EU wie z.B. die Gewährleistung effektiver Kontrollen und sicherer Grenzen gerecht zu werden, die vielmehr im Rahmen anderer Gemeinschaftspolitiken verwirklicht werden müssen;

34.

empfiehlt, drei der Prioritäten für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu stärken, nämlich a) die Bewältigung gemeinsamer Aufgaben an den Grenzen einschließlich gemeinsamer lokaler Infrastrukturen und integrierter regionaler Entwicklung, b) Kontakte auf der Ebene der Bürger und c) Entwicklung der Humanressourcen und Förderung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung in Grenzregionen;

35.

verweist darauf, dass es von Vorteil ist, das Interesse an der Zusammenarbeit — insbesondere in den Bereichen Kultur und Bildung — auf der Grundlage kultureller Aktivitäten und Traditionen, die Ausdruck ursprünglicher lokaler und regionaler Kulturen sind, zu wecken und zu fördern;

36.

begrüßt die mögliche künftige Rolle des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), ein Rechtsinstrument für die oben genannten Bereiche und insbesondere für das Gesundheitswesen, das öffentliche Verkehrswesen, den Katastrophenschutz oder den Aufbau transnationaler Tourismusstrukturen. Ferner wird der EVTZ auch als ein zusätzliches Instrument zur Realisierung öffentlich-privater Partnerschaften fungieren; fordert deshalb die zuständigen einzelstaatlichen Behörden der Ukraine und der angrenzenden EU-Mitgliedstaaten auf, geeignete Schritte zu unternehmen, um ukrainischen Partnern eine Beteiligung an künftigen EVTZ gemäß Verordnung 1082/2006/EG zu ermöglichen;

37.

erachtet es für wichtig, dass die EU die finanzielle Zusammenarbeit mit der Ukraine ausbaut, insbesondere mittels Einsatz des ENPI und durch den Start neuer Instrumente wie dem Nachbarschaftsinvestitionsfonds, der von Institutionen der Mitgliedstaaten, die Entwicklungshilfe leisten, zur Stimulierung von Investitionen in ENP-Länder eingesetzt werden könnte; er schlägt auch vor, dass die Ukraine zur Unterzeichnung eines von einer gemeinsamen Stiftung umzusetzenden Finanzierungsabkommens beitragen könnte;

38.

verweist auf die Bedeutung von Städtepartnerschaftsprogrammen und ihren Beitrag zum Informationsaustausch in spezifischen Bereichen;

39.

begrüßt, dass die Europäische Kommission der lokalen Teilhabe große Bedeutung beimisst, wobei Unterstützung auf einzelstaatlicher Ebene zu gewährleisten ist; schlägt aber im Sinne einer besseren Zusammenarbeit vor, im Aktionsplan im Rahmen der Nachbarschaftspolitik EU-Ukraine auch die Durchführung bilateraler Programme zu berücksichtigen.

Die besondere Lage direkt an die EU angrenzender Regionen

40.

betont, dass die direkt an die EU angrenzenden Regionen der Ukraine am stärksten von den internationalen Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine tangiert werden; er tritt deshalb ein für eine engere Zusammenarbeit dieser Regionen im Rahmen der interregionalen Zusammenarbeit und von Partnerschaften zwischen lokalen Gebietskörperschaften;

41.

drängt auf den raschen Abschluss bilateraler Übereinkommen zwischen der Ukraine und den angrenzenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Durchführung der Vorschriften über den Kleinen Grenzverkehr gemäß Verordnung Nr. 1931/2006/EG;

42.

unterstreicht die Bedeutung der Hilfe für wirtschaftlich geschwächte, rückständige Regionen beim Aufholen von Entwicklungsrückständen und ist der Auffassung, dass dafür eine Strategie der ukrainischen Regierung erforderlich ist, die mit den Grundsätzen der europäischen Regionalpolitik in Einklang steht. Dafür sollte auch ein System von Instrumenten und Institutionen entwickelt werden; die Regionen der Mitgliedstaaten könnten dieses Vorhaben durch Wissenstransfer unterstützen und allen Akteuren die Möglichkeit bieten, in spezifischen Projekten mitzuwirken, in besonderen — im Aktionsplan im Rahmen der Nachbarschaftspolitik EU-Ukraine ausgewiesenen Bereichen — zusammenzuarbeiten sowie zur Verbreitung bewährter Verfahren beizutragen. Es ist außerordentlich wichtig, Finanzmittel für die Durchführung des spezifischen Inhalts des Aktionsplans bereitzustellen; diese Mittel sollten rasch zur Verfügung gestellt werden;

43.

betont die besondere Bedeutung der Kontakte zwischen den Menschen in multikulturell geprägten Regionen, insbesondere in den Bereichen Kultur und Bildung, aber auch bei der Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen. Denn gerade der Erfahrungs- und Wissensaustausch kann als wichtiger Antrieb für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fungieren und der Ukraine bei der Weiterführung unerlässlicher Reformen behilflich sein.

Brüssel, den 11. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/25


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Der Europäische Forschungsraum — Neue Perspektiven“

(2007/C 305/06)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

bekräftigt, dass die Schaffung des Europäischen Forschungsraums intensiviert werden muss, wenn das Ziel, Europa zur führenden Wissensgesellschaft und zum dynamischsten Wirtschaftsraum zu machen, erreicht werden soll; betont die herausragende Bedeutung der Regionen, die im Rahmen ihrer Forschungspolitik durch unterstützende programmatische, strukturelle und legislative Rahmenbedingungen wesentlich zur Schaffung eines Europäischen Forschungsraums beitragen und diesen mit Leben füllen;

unterstützt den Gedanken der Koordination von regionalen, nationalen und EU-Forschungsprogrammen und –prioritäten. Unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip wird aber die Verantwortung der Mitgliedstaaten sowie regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für Wissenschaft und Forschung betont und eine auf der europäischen Ebene zentralisierte und geplante Forschung weiterhin abgelehnt;

hält für die Entwicklung eines Europäischen Forschungsraums Fortschritte bei der Mobilität der Wissenschaftler einschließlich der notwendigen legislativen Anpassungen in den Bereichen des Aufenthaltsrechts und der Pensionen sowie flankierende familienfreundliche, unterstützende Maßnahmen für besonders bedeutungsvoll;

betont die Notwendigkeit der Schaffung von Normen und Schutzrechten zur Sicherung des geistigen Eigentums. Die Entwicklung einer europäischen Charta für den Umgang mit geistigem Eigentum aus öffentlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen kann dabei einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums und zur Förderung von Kooperationsnetzwerken leisten;

ermuntert die Hochschulen, neue Wege der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem privaten Sektor zu gehen, z.B. im Rahmen von gemeinschaftlichen Innovationsfonds. Die Hochschulen müssen noch stärker als bisher als Innovationstreiber in ihren Regionen wahrgenommen und gefördert werden.

Referenzdokumente

Grünbuch „Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven“

KOM(2007) 161 endg.

Mitteilung „Verbesserung des Wissenstransfers zwischen den Forschungseinrichtungen und der Industrie in Europa: hin zu offener Innovation — Umsetzung der Lissabon Agenda“

KOM(2007) 182 endg.

Berichterstatter

:

Michael SCHROEREN (DE/EVP), Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

bekräftigt die hohe Bedeutung der Schaffung eines Europäischen Forschungsraums für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und Innovationsfähigkeit Europas, zur Erreichung des Lissabon-Ziels und für das nachhaltige und ausgewogene Wachstum und den Erfolg der Regionen Europas sowie für die Verbesserung der Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger;

2.

unterstützt die Auffassung, dass seit dem Beschluss zur Schaffung eines Europäischen Forschungsraums durch den Europäischen Rat im März 2000 in Lissabon bedeutende Maßnahmen zu dessen Verwirklichung vorangebracht worden sind, dieser Prozess aber intensiviert werden muss, wenn das Ziel, Europa zur führenden Wissensgesellschaft und zum dynamischsten Wirtschaftsraum weiterzuentwickeln, erreicht werden soll;

3.

begrüßt daher die Initiative der EU-Kommission, die mit dem Grünbuch eine Bestandsaufnahme der Fortschritte, Erfolge und Misserfolge auf dem Weg zum Europäischen Forschungsraum seit seiner Einrichtung 2000 initiiert und neue Ideen unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen erörtert und beschreibt;

4.

hält für die Entwicklung eines Europäischen Forschungsraums Fortschritte bei der Mobilität der Wissenschaftler einschließlich der notwendigen legislativen Anpassungen in den Bereichen des Aufenthaltsrechts und der Pensionen sowie flankierende familienfreundliche, unterstützende Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Des Weiteren kann eine stärkere Koordinierung und Kooperation der Mitgliedstaaten und der Regionen in Bezug auf die Forschungsprogramme zu Synergieeffekten und damit zu einem Mehrwert des Europäischen Forschungsraums führen und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem weltweiten Markt des Wissens stärken. Eine Stärkung des Wissenstransfers, auch durch eine Zusammenarbeit in Innovationsclustern, ist in diesem Zusammenhang dringend geboten. Die Förderprogramme der EU, insbesondere das 8. Forschungsrahmenprogramm, sollte entsprechend ausgebaut und fokussiert werden und Letzteres noch wirksamer als bisher mit den Europäischen Strukturfonds verknüpft werden;

5.

betont die herausragende Bedeutung der Regionen, die im Rahmen ihrer Forschungspolitik durch unterstützende programmatische, strukturelle und legislative Rahmenbedingungen wesentlich zur Schaffung eines europäischen Mehrwerts im Forschungsbereich und zur Gestaltung des Europäischen Forschungsraums beitragen und diesen mit Leben füllen. Legislative Rahmenbedingungen der EU sollten nur dort gesetzt werden, wo dies zur Schaffung eines europäischen Forschungsraums unabdingbar erscheint und koordinierende Maßnahmen, auch im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung, nicht ausreichen. Darüber hinausgehende zentralisierende Planungen auf der europäischen Ebene werden weiterhin abgelehnt;

6.

weist nachdrücklich auf die herausragende Rolle der Städte und Regionen als Förderer eines innovativen Umfelds hin. Ihre Politik wirkt sich nicht nur stark auf die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums über die Wissenschaftlermobilität aus, denn nur ein abwechslungsreiches, tolerantes und innovatives Lebensumfeld ist für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen attraktiv, sondern die Städte sind auch treibende Kräfte für den Aufbau einer Forschungsinfrastruktur. Hier sei auf die regionale Innovationspolitik, Technologiezentren, Gründerzentren, Wissenschaftsparks und Risikokapitalfonds verwiesen;

7.

vermisst im Grünbuch über den Europäischen Forschungsraum die Sichtweise, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der öffentlich finanzierten Forschung und anderen Akteuren der Gesellschaft auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften betrifft. Es ist nicht nur die Industrie, die in einigen Fällen als Betroffene angesprochen wird. In vielen Mitgliedstaaten sind die lokalen und regionalen Behörden für wichtige Bereiche des Gemeinwohls zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und öffentlichen Akteuren muss ausgebaut werden, denn es besteht ein hoher Bedarf an „sozialen Innovationen“, vor allem auch, um den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden und dadurch zur Umsetzung der Lissabon-Strategie beizutragen;

In Bezug auf die Mobilität der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen

8.

unterstützt die Auffassung; dass die thematische, räumliche und institutionelle Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung und Weitergabe von Wissen ist und daher zum selbstverständlichen Bestandteil der heutigen Berufsbiographien und Karrieren werden sollte;

9.

teilt die Ansicht, dass die so beschriebene Mobilität der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen derzeit häufig noch durch unzureichende legislative und institutionelle Rahmenbedingungen sowie durch schlechte Arbeitsbedingungen und Karrierehemmnisse behindert wird;

10.

unterstreicht die Bedeutung der Ausbildung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in den verschiedenen Teilen der Europäischen Union einschließlich der neuen Mitgliedstaaten. Durch eine Ausbildung in verschiedenen Teilen der EU wird die Chancengleichheit auch beim Zugang zur Ausbildung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen immer besser verwirklicht; dies bietet die Gewähr für die optimale Verwertung des geistigen Potenzials Europas zum gesamteuropäischen Nutzen. Dieser Aspekt unterstreicht die Bedeutung der Finanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch nationale und EU-Finanzierungsinstrumente sowie durch Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

11.

ermuntert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die in ihrer Verantwortung möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität in allen Bereichen, insbesondere auch zwischen der Wissenschaft und der Industrie, zu ergreifen. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch eine enge, europaweite Kooperation zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auch mit den politischen Akteuren und Administrationen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Der Anteil von Frauen an der wissenschaftlichen Laufbahn muss nachhaltig gestärkt werden. In diesem Zusammenhang sind flexible Laufbahn- und Arbeitszeitregelungen, Regelungen zur Übertragbarkeit von Pensionsansprüchen, aber auch bedarfsgerechte Angebote der Kinderbetreuung und sonstiger familienfreundlicher flankierender Maßnahmen (z.B. Hilfen zum Berufseinstieg von Ehe- und Lebenspartnern) von herausragender Bedeutung;

12.

unterstreicht die Notwendigkeit zur Gewinnung von exzellenten Wissenschaftlern aus dem nichteuropäischen Ausland und betont daher die Bedeutung der Mobilitätsprogramme der EU wie des Marie-Curie-Programms und begrüßt die unterstützenden Maßnahmen, die in einigen Regionen durch Rückkehrerprogramme für Wissenschaftler getroffen wurden;

13.

unterstützt in diesem Zusammenhang grundsätzlich die Notwendigkeit der stärkeren Öffnung regionaler und nationaler FuE-Programme, sieht aber Klärungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung;

14.

bekräftigt die Rolle der EU, im Wege der Methode der offenen Koordination durch Herstellung von Transparenz und Darstellung von Best-practice-Beispielen aus den Regionen eine bessere Abstimmung der mobilitätsfördernden Maßnahmen der regionalen und nationalen Körperschaften zu befördern;

In Bezug auf die Schaffung von exzellenter Forschungsinfrastruktur

15.

bekräftigt sein Bekenntnis zur Notwendigkeit der Schaffung einer modernen und leistungsfähigen europäischen Forschungsinfrastruktur, insbesondere auch durch die Schaffung moderner virtueller Netze und Wissensdatenbanken, und unterstützt die Auffassung, dass es gelingen muss, hierfür neben den europäischen Ressourcen regionale, nationale und private Mittel zu attrahieren. Der Erreichung des 3 %-BIP-Ziels mit einem 2/3-Anteil des privaten Sektors kommt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Bedeutung zu;

16.

bekräftigt seine Auffassung, dass zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Forschungsraums die Vernetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Forschungseinrichtungen vorangetrieben werden muss. Die europäischen Strukturfonds können einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung und Errichtung neuer Forschungsinfrastrukturen leisten. Außerdem sollte eine engere Verknüpfung mit dem FRP angestrebt werden. Dieser Aspekt bzw. die Rolle der Strukturfonds bei der Schaffung eines Europäischen Forschungsraums wird bislang im Grünbuch zu wenig beleuchtet;

17.

regt an, in diesem Zusammenhang auch die Frage der Implementierung und Finanzierung der vom Europäischen Strategieforum ESFRI vorgelegten Europäischen Roadmap als einem wichtigen Meilenstein für die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums zu diskutieren. Dabei sollten klare und transparente Entscheidungsprozesse und das Kriterium der Exzellenz im Vordergrund stehen.

18.

begrüßt daher die Bemühungen in verschiedenen Regionen, durch eine verstärkte Autonomie der Hochschulen mehr privates Engagement zu ermöglichen, und ermuntert sie ausdrücklich, neue Wege der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und dem privaten Sektor zu gehen, z. B. im Rahmen von gemeinschaftlichen Innovationsfonds, die auch für eine nachhaltige Verwendung und Sicherung öffentlicher Ressourcen beispielgebend sein können. Die Hochschulen müssen noch stärker als bisher als Innovationstreiber in ihren Regionen wahrgenommen, gefördert und auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene in die entsprechenden Diskussionsprozesse eingebunden werden;

19.

teilt die Auffassung der Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung der öffentlichen und privaten sowie der FuE-Aktivitäten der EU-Mitgliedstaaten und hält die Methode der offenen Koordinierung für ein geeignetes Instrument, hier zu Synergieeffekten zu kommen;

In Bezug auf die Stärkung und Exzellenzorientierung der Forschungseinrichtungen

20.

unterstreicht die Bedeutung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung als Motoren der gesamtgesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Entwicklung in ihren Regionen und in regionenübergreifenden Zusammenhängen. Der Ausschuss setzt sich in diesem Sinne für eine umfassende Interpretation des Innovationsbegriffs ein, der über eine rein ökonomische Bedeutung hinausgeht;

21.

betont die Bedeutung der grenzüberschreitenden Kooperation von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit außeruniversitären Partnern in Industrie und Wirtschaft, der Verwaltung, der Kultur und anderen gesellschaftlichen Gruppen;

22.

unterstützt die Bemühungen zur Schaffung auch von virtuellen Kompetenzzentren und betont in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Regionen, die Zusammenarbeit der Akteure in — auch virtuellen — Clustern zu fördern;

23.

begrüßt die Aktivitäten der EU, diese Maßnahmen durch geeignete Förderprogramme bzw. Förderlinien als Bestandteil dieser Programme — z.B. im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms — zu stärken, und ermuntert dazu, die entsprechenden Programme im Hinblick auf eine stärkere Kooperation der genannten Institutionen und Akteure zu Erreichung der notwendigen kritischen Masse und zur Schaffung exzellenter international sichtbarer Cluster zielgerichtet weiterzuentwickeln;

24.

weist darauf hin, dass bei dem Streben nach einer kritischen Masse auf Ebene der Forschungseinrichtungen zu bedenken ist, dass diese kritische Masse von dem Themenkreis, dem Forschungsbereich und den Teilnehmern abhängt. Von einer Standardlösung für sämtliche Forschungsdisziplinen und Förderungsformen sollte abgesehen werden;

25.

lobt die vom Grünbuch herausgestellte Zielsetzung eines angemessenen Ausgleichs zwischen der Basisfinanzierung und der Wettbewerbsfinanzierung der Forschungseinrichtungen. Unter Verweis auf seine früheren Positionen spricht sich der Ausschuss für eine weiterführende Debatte über einen angemessenen Ausgleich zwischen Basisfinanzierung und Wettbewerbsfinanzierung aus. Für die Dynamik des Systems ist es von großer Bedeutung, wie dieses Gleichgewicht angelegt ist;

26.

befürwortet, wie bereits in früheren Positionen dargelegt, die Auswahl interessanter und nützlicher Forschungsthemen eher den Wissenschaftlern und ihren Gemeinschaften zu überlassen („bottom-up“) und auf die freiwillige Vernetzung zu vertrauen, anstatt einem von oben gesteuerten Prozess und der damit einhergehenden rituellen Zusammenarbeit den Vorzug zu geben;

27.

betont zugleich die Notwendigkeit, neben der Förderung von Exzellenz und Spitzenleistungen eine gute Ausbildung und Bildung für die Menschen in jeder Region als Grundlage des individuellen und gesellschaftlichen Wohlstandes und der Innovationsfähigkeit der Regionen sicherzustellen;

In Bezug auf einen demokratischen und effektiven Wissenstransfer

28.

stimmt den Darlegungen zur hohen Bedeutung der digitalen Medien für eine demokratische, grenzüberschreitende und zielgruppenorientierte Verbreitung von Wissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, auch zur Politikberatung, zu und unterstützt die Verbreitung dieses Wissens auch durch internationale Vernetzung;

29.

betont gerade vor dem Hintergrund der internationalen Zusammenarbeit die Notwendigkeit der Schaffung von Normen und Schutzrechten zur Sicherung des geistigen Eigentums, ohne die eine vertrauensvolle Kooperation in institutionen- und grenzübergreifenden Zusammenhängen, z. B. in Clustern und Exzellenzzentren, erheblich behindert würde;

30.

bekräftigt seine Auffassung, dass hierzu die systematische Entwicklung und Anwendung europäischer und internationaler Normen gefördert und durch die Veröffentlichung von Best-practice-Beispielen insbesondere der Wissenstransfer zwischen Industrie und öffentlicher Forschung unterstützt werden sollte. Die Entwicklung einer europäischen Charta für den Umgang mit geistigem Eigentum aus öffentlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen kann dabei einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums und zur Förderung von Kooperationsnetzwerken leisten;

31.

weist nachdrücklich darauf hin, dass auch bei größeren EU-Kooperationsprojekten, wie z.B. dem Europäischen Technologieinstitut, die Einbindung und Mitwirkungsmöglichkeiten der Regionen und der KMU sichergestellt werden müssen;

In Bezug auf die Koordination von Forschungsprogrammen und -prioritäten

32.

unterstützt den Gedanken der Koordination und Abstimmung von regionalen und nationalen Forschungsprogrammen und -prioritäten mit Blick auf einen europäischen Forschungsraum und Forschungsmarkt und dem Ziel der besseren Abstimmung der einzelstaatlichen Forschungsaktivitäten und einer besseren Ausrichtung auf das gemeinsame Ziel der Errichtung eines europäischen Forschungsraums. Unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip wird aber die Verantwortung der Mitgliedstaaten sowie regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für Wissenschaft und Forschung betont und eine auf der europäischen Ebene zentralisierte und geplante Forschung weiterhin abgelehnt;

33.

bekräftigt seine Auffassung, dass die Schaffung eines Europäischen Forschungsraums und einer auch inhaltlich koordinierten Forschung wesentlich dadurch befördert werden kann, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gute Rahmenbedingungen für Forschung gewährleistet werden. Dies geschieht durch EU-Förderprogramme wie dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, kann aber auch durch entsprechend abgestimmte und ausgerichtete Strukturprogramme wesentlich vorangebracht werden, die Synergien zwischen Struktur- und Forschungsförderung zulassen;

34.

lässt sich dabei von der Erkenntnis leiten, dass sich in den jeweiligen Regionen erfolgreiche Forschungs- und Innovationsmodelle nicht einfach „kopieren“ und auf andere Regionen bzw. politische Körperschaften übertragen lassen. Allerdings können sie — unter Berücksichtigung der jeweiligen strukturellen, gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten — beispielgebend für die Entwicklung angepasster Modelle in anderen, auch benachteiligten Regionen, wirken;

35.

teilt die Auffassung, dass sich das ERA-Net-Programm zur Koordination der regionalen und europäischen Forschungsprogramme bewährt hat und fortentwickelt werden sollte;

36.

weist darauf hin, dass ein EU-Benchmarking nur dann in den Regionen Akzeptanz findet, wenn es die spezifischen Entwicklungsvoraussetzungen, -stadien und -erfordernisse der jeweiligen Regionen mit in den Blick nimmt. Für ein erfolgreiches Benchmarking der EU in den Regionen müssen daher Indikatoren und Untersuchungsmethoden entwickelt werden, die einen Vergleich der Regionen tatsächlich erlauben und zu umsetzbaren Ergebnissen führen. Die Einbeziehung der Regionen in diesen Entwicklungsprozess ist für den künftigen Erfolg eines Benchmarkings unabdingbar;

37.

vermisst im Grünbuch über den Europäischen Forschungsraum Überlegungen zu den so genannten „sozialen Plattformen“. Diese innovative Idee hat in der Tat zum Ziel, strategische Forschungsagenden im Hinblick auf große gesellschaftliche Herausforderungen zu formulieren und umzusetzen, z.B. Umwelt, alternde Bevölkerung und Integration. Es ist zu begrüßen, dass im Arbeitsprogramm im Teil „Zusammenarbeit“ zu den Themen Gesellschafts- und Geisteswissenschaften vom Dezember 2006 auf soziale Plattformen für Städte und sozialen Zusammenhalt hingewiesen wird. Die Kommission sollte jedoch diesen innovativen Weg bei der Definition zukünftiger Forschungsthemen weiter ausbauen, was u.a. bereits im Dialog mit Wissenschaftlern, öffentlichen Akteuren, Unternehmen und der Zivilgesellschaft geschieht;

In Bezug auf die Weltoffenheit des Europäischen Forschungsraums

38.

unterstützt die Auffassung einer umfassenden Internationalität von Wissenschaft und Forschung und betont die Notwendigkeit der auch über die EU hinausgehenden Kooperation und den Austausch von Wissen und Wissenschaftlern;

39.

begrüßt die Aktivitäten von Mitgliedstaaten, diese internationale Zusammenarbeit durch die Schaffung fördernder Rahmenbedingungen wie eine entsprechende Novellierung des Zuwanderungsrechts zu stärken, und regt eine enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf diesen Gebieten an;

Zum weiteren Vorgehen

40.

begrüßt die Initiative der EU-Kommission zu einer umfassenden öffentlichen Debatte unter Einbeziehung des Ausschusses der Regionen, in deren Verlauf die vorgestellten prioritären Themen und Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Forschungsraums unter Berücksichtigung des im Forschungsbereich geltenden Subsidiaritätsprinzips konkretisiert und weiterentwickelt werden müssen.

Brüssel, den 11. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/30


Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Strategien für einen erfolgreichen Strukturwandel auf lokaler und regionaler Ebene“

(2007/C 305/07)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN GIBT FOLGENDE EMPFEHLUNGEN AB:

Umstrukturierungsprozesse in den Städten und Regionen sind eine ständige Erscheinung, die unser wirtschaftliches und soziales Leben begleiten. Sie sind als Chance zur Lösung bestehender und künftiger wirtschaftlicher Probleme zu begreifen.

Der Ausschuss empfiehlt die Schaffung eines Systems zur laufenden Überwachung dieser Prozesse in der gesamten EU durch von den beteiligten Akteuren unabhängige Einrichtungen. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sollten die Bildung von Partnerschaften auf lokaler und regionaler Ebene zwischen Verwaltungsbehörden, Wirtschaftsteilnehmern und Sozialpartnern anregen und auf diese Weise die Zusammenarbeit zugunsten der lokalen Entwicklung in einer globalisierten Welt fördern, insbesondere in Gebieten in Randlage, in denen das kulturelle Erbe verloren zu gehen droht.

Umstrukturierungen im lokalen und regionalen Bereich müssen der Verwirklichung von Zielen dienen, die im Einklang mit den Gemeinschaftspolitiken stehen, und dabei gleichzeitig ein hohes Beschäftigungsniveau erhalten, um eine angemessene Lebensqualität zu sichern. Der gegenwärtige Strukturwandel sollte gleichzeitig der Anstoß für einen Modernisierungsprozess zur Schaffung einer zukunftsorientierten, auf Wissen und Innovation beruhenden Wirtschaft sein. Dieses Ziel kann jedoch nur durch verstärkte Investitionen in die Humanressourcen erreicht werden.

Durch ein umfassendes Konzept für einen Strukturwandel in ländlichen Gebieten wird eine Mindestversorgung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse gewährleistet (bzw. sollte gewährleistet werden), um Unternehmen und qualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen und die Abwanderung zu stoppen. Dabei ist darauf zu achten, dass Mittel aus EFRE, ESF und ELER die Kräfte der Erneuerung stützen und nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, die eine Bewahrung des Bestehenden bedeuten würden. Ein wichtiges Instrument zur Bewältigung der unmittelbaren Probleme, die sich aus dem Strukturwandel ergeben können, ist der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung.

Berichterstatter

:

Witold KROCHMAL, Bürgermeister von Wołów (PL/UEN-EA)

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Sozioökonomischer und politischer Kontext der Stellungnahme

1.

Am 16. Oktober 2006 ersuchte die Europäische Kommission den Ausschuss der Regionen, eine Prospektivstellungnahme zu erfolgreichen Strategien für Umstrukturierungen in den Städten und Regionen der EU auszuarbeiten. Die Kommission sieht die Stellungnahme des Ausschusses als einen grundlegenden Beitrag für die Formulierung ihres Ansatzes in der Frage, wie mit den unumgänglichen Umstrukturierungsprozessen in der europäischen Wirtschaft umzugehen ist.

2.

In der Tat befindet sich die Europäische Union gegenwärtig in einer Phase tief greifender Veränderungen in der Wirtschaft, die in Umstrukturierungen des gesamten Wirtschaftsgefüges der Regionen und Städte bestehen. Dies stellt die selbstverwalteten Gebietskörperschaften vor weitere Herausforderungen, die unter Wahrung des Gleichgewichts der drei Bereiche Soziales, Wirtschaft und Umwelt angegangen werden müssen.

3.

Restrukturierung muss als Chance begriffen werden, bestehende und künftige wirtschaftliche Probleme zu lösen und deren unerwünschte Folgen abzufedern und zu vermeiden. Da die regionale und lokale Ebene die Gegebenheiten vor Ort kennt und in der Lage ist, angemessene, rasche und flexible Lösungen anzubieten, ist sie sicher am besten geeignet, wirkungsvolle Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere wenn diese Prozesse nicht der Lösung struktureller Probleme dienen.

4.

Umstrukturierungen müssen aus regionaler und lokaler Sicht so vonstatten gehen, dass die Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaftspolitiken gewährleistet ist, das heißt sie müssen die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sichern sowie ein hohes Beschäftigungsniveau mit der daraus erwachsenden Lebensqualität der EU-Bürger erhalten.

5.

Solche Herausforderungen stellen sich insbesondere Regionen und Städten bzw. Gemeinden, die über gute Möglichkeiten verfügen, strategische Leitlinien in konkretes Handeln zu überführen und örtliche Akteure in Gesellschaft und Wirtschaft zum Mitziehen zu bewegen.

6.

Der Zweck dieser Stellungnahme ist, aus lokaler und regionaler Sicht eine Reihe von Elementen in die Debatte über aktuelle Umstrukturierungsprozesse einzubringen, die kontinuierlich und unvermeidlich als stetiger Begleitumstand unseres wirtschaftlich-sozialen Lebens ablaufen.

7.

Die Hauptgründe, die Umstrukturierungen auslösen, die die Behörden auf der lokalen, regionalen und der nationalen Ebene bewältigen und möglichst sogar voraussehen und antizipieren müssen, sind:

die zunehmende Globalisierung,

Sicherheit und Terrorismusbekämpfung,

Energie und Klimawandel,

weltweite Öffnung der Volkswirtschaften für den internationalen Handel,

Entwicklung des EU-Binnenmarktes,

Einführung neuer innovativer Technologien,

strengere Umweltschutznormen,

Bedeutungszuwachs der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse,

Veränderung der Nachfrage durch die Verbraucher.

8.

Umstrukturierungen können auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Bereichen durchgeführt werden, und zwar

branchenübergreifend,

auf Branchenebene,

auf Unternehmensebene.

9.

Ungeachtet der Branche oder des Wirtschaftssektors sind Umstrukturierungsprozesse hauptsächlich aus einer gebietsbezogenen Warte zu sehen, da die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am stärksten von den Auswirkungen solcher Prozesse betroffen sind.

10.

Zum Tempo, mit dem die Faktoren auftreten, die zu Umstrukturierungen zwingen, ist zu sagen, dass diese Prozesse sehr häufig plötzlich einsetzen, weil sich die Unternehmen rasch auf die Anforderungen der globalisierten Wirtschaft und auf Veränderungen am Konsumentenmarkt einstellen müssen.

11.

Als Folge der zunehmend globalisierten Wirtschaft machen sich konjunkturbedingte Krisen oder Defizite in der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen immer stärker bemerkbar. Sie sind schwer vorhersehbar und können nach und nach das wirtschaftliche Gefüge einer Region ernsthaft schädigen.

12.

Aus demselben Grunde sind immer häufiger Unternehmensverlagerungen zu beobachten, d.h. plötzliche Verlagerungen der Geschäftstätigkeit von einer Region in eine andere. Diese unvorgesehenen Entscheidungen werden nach strategischen und finanziellen Kriterien und anderen Kriterien wie den Faktorkosten getroffen, aber zuweilen durch regionale Anreizmaßnahmen und Strategien zur Investitionsförderung begünstigt.

13.

Diese Art der Umstrukturierung, die ad hoc geschieht, zeitigt trotz der in vielen Ländern bestehenden soliden rechtlichen und berufsständischen Instrumente der Arbeitnehmerschaft keine befriedigenden Wirkungen. Ein solcher Prozess schließt tiefgreifende negative Veränderungen im sozialen und territorialen Bereich nicht aus und bewirkt, dass einer kurzfristigen Lösung der Vorzug vor einer beständigeren, dauerhafteren gegeben wird. Folge eines solchen Vorgehens sind oft ernste Probleme sozialer und territorialer Art. Mit Unternehmensverlagerungen einhergehende Vorteile für Unternehmen sind oftmals mit gravierenden Einschnitten für die abgebenden Regionen verbunden.

14.

Die Herausforderung besteht darin, den unausweichlichen Strukturwandel nicht zu bremsen, sondern ihn zu bejahen, und zwar auf eine Art, die die Regionen und Kommunen und die Betroffenen möglichst vor negativen Folgen bewahrt und ihnen auf weitere Sicht Chancen aufzeigt.

15.

Von hastig vorgenommenen Umstrukturierungen in besonderem Maße betroffen waren die Länder, die 2004 und 2007 der EU beitraten. Dies ist in hohem Maße auf Unterschiede im Entwicklungsstand der Wirtschaft, der Verbreitung neuer Technologien und der Innovationsfähigkeit in den Ländern der EU-27 zurückzuführen. In vielen Fällen wurden die angestrebten wirtschaftlichen Effekte erreicht, allerdings nicht ohne negative soziale Konsequenzen, die in erster Linie damit zusammenhängen, dass die Umstrukturierungen in kurzer Zeit durchgezogen wurden.

16.

Neben der grundsätzlichen Einsicht, dass Umstrukturierungsprozesse immer wieder vorkommen, sind jene Prozesse in den Ländern der früheren EU-15 zu analysieren, bei denen man versuchte, den Wandel zu antizipieren, um die anstehenden Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und die negativen Folgen der Umstrukturierung teilweise zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

17.

Der Erfolg einer Umstrukturierung und insbesondere die Antizipation des Wandels hängt in hohem Maße vom Dialog zwischen Unternehmen, dem dritten Sektor, Arbeitnehmern und ihren Vertretungsorganisationen (z.B. Gewerkschaften), lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, höheren Bildungsanstalten und Forschungseinrichtungen sowie Institutionen auf dem Gebiet der Verwaltung, wie z.B. Regionalentwicklungsagenturen, ab. Die Qualität dieses Dialoges entscheidet sehr oft darüber, ob die Umstrukturierung Wirkung zeigt und erfolgreich verläuft.

18.

Eine besondere Rolle in dem Prozess kommt der regionalen und lokalen Ebene zu. Bei einer bevorstehenden Umstrukturierung können sie auf dreierlei Weise tätig werden:

Stärkung und gegebenenfalls Diversifizierung des örtlichen Wirtschafts- und Sozialgefüges und der Infrastruktur,

Sicherung des Verbleibs großer Firmen und Stärkung der KMU als Beschäftigungsmotor,

Steigerung der Attraktiviät der Region, Stadt oder Gemeinde.

Für diese Maßnahmen wie auch den Umstrukturierungsprozess sind entsprechende statistische Daten, eine Informationsgrundlage sowie eine gezielte Strategie zur Sammlung von Informationen und zu ihrer Weitergabe an alle am Umstrukturierungsprozess Beteiligten erforderlich.

19.

Die Informationspolitik sollte speziell den KMU Rechnung tragen, die es aufgrund ihrer besonderen Strukturmerkmale möglicherweise schwer haben, an die Informationen zu gelangen, die ihnen das Vorauserkennen von Marktveränderungen ermöglichen.

20.

Der KMU-Sektor verdient einen besonderen Schutz sowohl im Verlauf eines Umstrukturierungsprozesses als auch in der Zeit der absehbaren Änderungen. Vor allem dann sind nämlich Interventionen notwendig, um Management-, Organisations- und Strategiekompetenzen und -fähigkeiten zu stärken und zu entwickeln, mit denen das Wachstum der KMU gefördert werden kann. Dabei sollte vom herkömmlichen Schema des Familienbetriebs abgegangen und ein Modell zur Unternehmenskontrolle und -führung eingeführt werden, das der Intensität des globalen Wettbewerbs gerecht wird. Die untersuchten Beispiele zeigen, dass sich die Strategie, Aufträge an Subunternehmen zu vergeben, am meisten bewährt hat, allerdings nur in den Fällen, in denen es gelang, über den normalen Marktaustausch hinauszukommen und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Unternehmen bzw. eine Zusammenarbeit miteinander vernetzter Firmen auf regionaler Ebene zu erreichen.

Schlussfolgerungen

21.

Die untersuchten Umstrukturierungsprozesse zeigen, dass der Prozess nicht nach einem einheitlichen Muster abläuft, sondern es sehr stark auf folgende Faktoren ankommt: territoriale Ebene (Region, Stadt, Gemeinde), Wirtschaftszweig, Charakter des Gebiets auch unter dem Gesichtspunkt seiner Lage (Gebiete in Randlage), Art der Wirtschaftsstruktur (Landwirtschaft, Leicht- oder Schwerindustrie) und Grad der wirtschaftlichen Entwicklung des jeweiligen Landes, in dem das Strukturwandelgebiet liegt.

22.

Der gegenwärtige Strukturwandel sollte gleichzeitig der Anstoß für einen Modernisierungsprozess zur Schaffung einer zukunftsorientierten, auf Wissen und Innovation beruhenden Wirtschaft sein. Dieses Ziel kann jedoch nur durch verstärkte Investitionen in Humanressourcen und eine Anhebung des Niveaus im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erreicht werden. Dazu bedarf es zielgerichteter, wirksamer Investitionen auf dem regionalen bzw. lokalen Arbeitsmarkt, mit deren Hilfe sich die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen massiver Umstrukturierungen antizipieren lassen.

23.

Die Ausweitung und Anhebung der in die Humanressourcen getätigten Investitionen und die Adaptierung der allgemeinen und beruflichen Bildung an die sich aus der Umstrukturierung ergebenden neuen Anforderungen hinsichtlich der beruflichen Qualifikation verursachen zusätzliche Kosten, wobei mittels entsprechender Instrumente dafür zu sorgen ist, dass diese sowohl von den Unternehmen, der öffentlichen Hand und den Betroffenen getragen werden. Umfassende Bildungskonzepte, die gewährleisten, dass Arbeitnehmer über die in einer auf Wissen und Innovationskraft beruhenden Wirtschaft erforderlichen Qualifikationen verfügen, sollten besonders gefördert werden. Für das Gelingen von Umstrukturierungen ist ein Erfahrungsaustausch oder besser noch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Regionen und Städten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unabdingbar.

24.

Die Praxis hat gezeigt, dass Maßnahmen in Zusammenhang mit Investitionen in Humanressourcen bei Umstrukturierungen in städtischen und ländlichen Gebieten sowie deren Revitalisierung von entscheidender Bedeutung sind. Dies ist einer der grundlegenden Aufgabenbereiche der an Umstrukturierungen auf lokaler Ebene beteiligten Institutionen. Neben Initiativen zur Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Mobilität ist die Gewährleistung der Symmetrie von Angebot und Nachfrage auf dem lokalen Arbeitsmarkt von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg von Umstrukturierungen. Die Mobilität von Arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen sollte insbesondere im Falle gering qualifizierter Arbeitnehmer durch individuelle Hilfestellungen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, einem Praktikum bzw. durch Schulungen gefördert werden, in deren Rahmen Arbeitssuchende bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen jene Qualifikationen erwerben können, die auf dem örtlichen Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Besonders wichtig ist dies für Jugendliche, da für sie der Einstieg ins Arbeitsleben besonders schwierig ist.

25.

Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs von der Ausbildungsphase zum Arbeitsleben in von Umstrukturierungen betroffenen Gebieten entsprechen den Grundsätzen des Europäischen Jugendprogramms, das Berufsberatung, Unterstützung bei der Erlangung ergänzender Qualifikationen sowie die Bereitstellung entsprechender Schulungen vorsieht.

26.

Mit Hilfe derartiger Maßnahmen sollte es möglich sein, Fehlentwicklungen im städtischen und ländlichen Raum, z.B. der Landflucht, entgegenzuwirken. Diese stellt insofern eine Bedrohung dar, als sie dazu führen kann, dass die Landbevölkerung nicht mehr imstande ist, die örtliche ländliche Gemeinschaft — die Gemeinde — funktionsfähig zu erhalten, was mit einem Verlust an Kultur, Traditionen und lokalem Gepräge einhergehen kann, aber auch eine Gefahr für das hydrogeologische Gleichgewicht birgt. Dieser Entwicklung kann am besten und wirksamsten mit Maßnahmen entgegengewirkt werden, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Mit Hilfe eines umfassenden Konzepts für einen Strukturwandel in ländlichen Gebieten kann eine Mindestversorgung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse gewährleistet werden (bzw. sollte gewährleistet werden können), um Unternehmen und qualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen und die Abwanderung zu stoppen. Dabei ist zweckmäßigerweise darauf zu achten, dass Mittel aus EFRE, ESF und ELER die Kräfte der Erneuerung stützen und nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, die eine Bewahrung des Bestehenden bedeuten würden.

27.

Ein wichtiges Instrument zur Bewältigung der unmittelbaren Probleme, die sich aus dem Strukturwandel ergeben können, ist der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung; über diesen wird kurzfristig Unterstützung für Regionen bereitgestellt, die von der Verlagerung von Wirtschaftstätigkeiten aufgrund der Globalisierung betroffen sind. Der Ausschuss der Regionen hat die Schaffung dieses Instruments begrüßt und sich für eine Erhöhung seiner Mittelausstattung auf 1 Mrd. EUR/Jahr ausgesprochen. Er erwartet ferner, dass in dem ersten Jahresbericht über die 2007 mit Hilfe des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung erzielten Ergebnisse (Veröffentlichung vorauss. 2008) eingehend geprüft wird, ob die in Artikel 2 der Verordnung 1927/2006/EG festgelegten Interventionskriterien eine angemessene Durchführung des Fonds ermöglichen, und weist auf seine Bereitschaft hin, einen Beitrag zu einer künftigen Debatte über eine mögliche Überarbeitung dieser Kriterien zu leisten.

28.

Zahlreiche Gebiete sind in Folge von Umstrukturierungen immer stärker auf den Tourismus angewiesen. Ein umfassendes Konzept für die Nutzung der Naturschönheiten und Kulturschätze baut auf Qualitätssicherung, wodurch in erster Linie die Zufriedenheit der Verbraucher sichergestellt werden soll. Die Entwicklung der Kommunikation durch den Anschluss der von Umstrukturierungen betroffenen Gebiete an die hauptsächlichen nationalen und europäischen Netze, die Nutzung neuer Technologien einschließlich Internet-Breitbandverbindungen, um im umfassenden Wortsinn verbunden zu sein und kommunizieren zu können, sowie angemessene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind dabei ausschlaggebend für den Erfolg.

29.

Gerade auf den kulturellen Reichtum und die Naturschätze sollte man bei diesen Prozessen vor allem setzen. In vom Strukturwandel betroffenen Gebieten, insbesondere in dünn besiedelten Randgebieten, sind sie oft ein großer Trumpf. Sie können einen dynamischen Aufschwung des Tourismus fördern, der auf die lokale Entwicklung wie ein Hebel wirkt.

30.

Etwa 60 % der EU-Bevölkerung lebt in städtischen Gebieten mit über 50 000 Einwohnern. Der Großteil der Arbeitsplätze, Unternehmen, höheren Bildungseinrichtungen und anderen Institutionen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens befindet sich daher in Städten und städtischen Gebieten. Diese bieten zahlreiche Chancen, bergen aber auch Gefahren. Mit Restrukturierungen wird in europäischen Städten neben rein auf die Wirtschaft ausgerichteten Maßnahmen auch die generelle Revitalisierung städtischer Gebiete angestrebt.

31.

Die Praxis hat gezeigt, dass sich die von Einwohnern und Stadtverwaltungen erwarteten und von der EU akzeptierten Effekte nur mittels vielschichtiger Strategien zur Lösung der wirtschaftlichen, sozialen und raumplanerischen Probleme erzielen lassen. Auch wenn es die Partner von Umstrukturierungsprozessen in städtischen Gebieten leichter haben, führen diese nur bei einem partnerschaftlichen Vorgehen von öffentlichem und privatem sowie dem dritten Sektor und unter Nutzung verschiedener Finanzierungsquellen zum Erfolg.

32.

Städte, die sich eine Vormachtsstellung in der jeweiligen Region etwa aufgrund ihrer Größe oder Geschichte sichern konnten, haben im Rahmen von Restrukturierungen auf Erneuerungsstrategien als Triebfeder für die Region gesetzt. Dank ihrer Position können sie heute Restrukturierungen in der gesamten Region unterstützen, und zwar sowohl durch direkte Partnerschaften als auch über die jeweils ortsansässigen Institutionen.

33.

Aufgrund von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Förderung des Unternehmertums, von Innovationen und der Entwicklung von Dienstleistungen ist es gelungen, hoch qualifizierte Arbeitnehmer in den Städten zu halten bzw. anzulocken. Dies hat zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität und des Angebots an Dienstleistungen für die Einwohner geführt. Durch entsprechende Planung, Nutzung und Instandhaltung urbaner Räume konnte die Kriminalität in den Städten gesenkt werden, wodurch Straßen, Parks und Spielplätze an Attraktivität gewonnen haben. Für das Gelingen von Restrukturierungen ist ein hochwertiges städtisches Umfeld entscheidend, muss doch ein interessanter Ort zum Arbeiten, Leben und Investieren geboten werden.

34.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass jene Städte, die sich für die Strategie der Clusterbildung entschieden haben, ihre Wettbewerbsfähigkeit erheblich stärken konnten. Die Beziehungen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sollten auf einer angemessenen Ebene aufrechterhalten werden, indem Chancengleichheit bei den Entwicklungsbedingungen geschaffen wird, durch die das Stadt-Land-Gefälle vermindert wird.

35.

Fallgerechte Ansätze für Restrukturierungsprozesse aus regionaler und lokaler Sicht sollten von Netzen überwacht werden, die Gebiete mit ähnlichen Strukturwandelmerkmalen zusammengruppieren (z.B. Netze von Peripherie- oder Bergbaugebieten).

36.

Wichtig ist auch, den Akteuren, also den an einer Umstrukturierung beteiligten Partnern, einen besseren Zugang zu Finanzierungsquellen zu verschaffen. Neben Subventionen und Mitteln aus den entsprechenden EU-Fonds sollten ihnen auch Instrumente wie Bankgarantien, gegenseitige Bürgschaften, Darlehen und Mikrokredite zur Verfügung stehen. Diesbezüglich kommt der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds eine wichtige Rolle zu.

37.

Es gibt kein einheitliches Muster, nach dem eine Umstrukturierung garantiert erfolgreich verläuft. Trotz der Verschiedenartigkeit der Umstrukturierungsprozesse lassen sich jedoch gewisse Merkmale feststellen, die für einen gelungenen Strukturwandel charakteristisch sind:

Ständige Überwachung des wirtschaftlichen Geschehens unter dem Blickwinkel der frühzeitigen Antizipation eines Strukturwandels.

Die Antizipation darf nicht nur auf Voraussicht und Vorhersage beschränkt sein, sondern muss wahrscheinliche Szenarien konstruieren, die der Vorbereitung auf ihre Umsetzung dienen.

Bestehen eines organisierten sozialen und zivilen Dialogs, wie z.B. dem Austausch von Informationen zwischen den am Umstrukturierungsprozess Beteiligten.

Bestehen einer Struktur, die Hochschulen, Einrichtungen in Wissenschaft und Forschung, Industrie sowie Behörden jeder Verwaltungsebene miteinander in Verbindung bringt.

Vorhandensein leicht zugänglicher Strukturen hoher Qualität im Bildungs- und Schulwesen.

Regelmäßige öffentliche Bewertung der Qualität, der Effizienz und der Resultate der durchgeführten Tätigkeiten.

Vielfältiges Spektrum an Finanzierungsquellen für Umstrukturierungsprozesse, die allen daran Beteiligten offenstehen müssen, was ein sehr effizientes Vorgehen erfordert.

Fähigkeit einer Region oder Stadt zur Durchführung einer Territorialpolitik, die den Wirtschaftsteilnehmern auch weiterhin die Erzeugung von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen und deren Absatz ermöglicht.

Wissen der örtlichen Bevölkerung um die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Wandels, in dem die regionale bzw. lokale Identität zum Ausdruck kommt. Dies gewährleistet eine integrierte Sichtweise im Hinblick auf eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch ausgeglichene Entwicklung und ist somit ein weiterer Faktor, der neue Investitionen anzieht.

Eine besonders proaktive Haltung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die sich auf die Fähigkeit, eine Führungsrolle zu übernehmen, und die Verfügbarkeit von wettbewerbsbezogenen und finanziellen Instrumenten stützt.

Ein eigenes Konzept, das der Realität vor Ort angepasst und global ausgerichtet sein und je nach Fall unterschiedlichen Aspekten Rechnung tragen muss: wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, soziale Integration, Kultur, Städtebau usw.

Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

38.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Europäische Kommission Umstrukturierungsprozesse in den Städten und Regionen heute als ständige Erscheinung ansieht, die unser wirtschaftliches und soziales Leben begleiten.

39.

Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sollten auf der Grundlage umfassender und gemeinsamer Projekte von Stadt und Region für ihr Gebiet wirkungsvolle antizipierende Maßnahmen entwickeln, die eine Beobachtung der Wirtschaftstendenzen ermöglichen, die vorhandene Wirtschaft unterstützen und ihr Handeln in diesem Bereich in eine regionale bzw. lokale Strategie einbetten.

40.

Es ist daher notwendig, ein System zur laufenden Überwachung dieser Prozesse in der gesamten EU durch von den beteiligten Akteuren unabhängige Einrichtungen zu schaffen, in das die Unternehmen, die Sozialpartner und die Bürger der betreffenden regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften gebiets- und sektorweise eingebunden sind. Dieses System sollte eine Analyse gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene unter Berücksichtigung ländlicher Gebiete, Randgebiete und Berggebiete sowie Untersuchungen zu den Entwicklungsperspektiven des Arbeitsmarktes ermöglichen.

41.

Vorgehensweisen, die sich bei Umstrukturierungen bewährt haben, sind bekanntzumachen, damit sie auch für andere Regionen und Städte in der EU von Nutzen sind. Die Veröffentlichung bewährter Praktiken sollte nach Kategorien von Gebieten geordnet sein, die im Hinblick auf den Strukturwandel ähnliche Merkmale aufweisen (landwirtschaftliche Regionen, Gebiete in Randlage, durch Leicht- oder Schwerindustrie, Bergbau oder Textilindustrie geprägte Regionen, städtische Gebiete).

42.

Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten sollten mit Hilfe von Finanzinstrumenten die Bildung von Partnerschaften auf lokaler und regionaler Ebene zwischen Verwaltungsbehörden, Wirtschaftsteilnehmern und Sozialpartnern anregen und auf diese Weise die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der lokalen Entwicklung in einer globalisierten Welt fördern. Dies kann die Antizipation von Umstrukturierungsprozessen erheblich erleichtern.

43.

Der Ausschuss der Regionen ruft die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, insbesondere auf die Flexibilität der EU-Förderinstrumente, vor allem des ESF, zu achten und sicherzustellen, dass Fördermittel zur Verfügung stehen, um in nicht absehbaren und ohne Vorwarnung eintretenden Situationen rasch reagieren zu können. In diesen Fällen müssen umgehend Mittel für Gründungszentren, Beschäftigungsmaßnahmen, Unterstützung und Beratung für Unternehmensgründer und gezielte Weiterbildungsangebote bereitgestellt werden. Innerhalb der ersten drei Monate nach einem Jobverlust infolge einer Restrukturierung ist die Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, am größten; sie wird mit der Zeit jedoch immer geringer. Bei der Gestaltung der Durchführungsmechanismen der einzelnen EU-Instrumente sollte daher berücksichtigt werden, dass rasches Handeln erforderlich ist. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen zur Abfederung möglicher Härtefälle infolge von Umstrukturierungen sollte den Betroffenen auch dabei geholfen werden, ihre dringlichsten sozialen Bedürfnisse (z.B. Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Betreuung usw.) zu befriedigen. Sie brauchen soziale Unterstützung, um neue Aktivitäten in Angriff nehmen und sich an die veränderten Gegebenheiten anpassen zu können.

44.

Die Grenzlage einer Region oder Stadt sollte in einem Umstrukturierungsprozess genutzt werden. Dazu müssten alle Verfahrenshindernisse ausgeräumt werden, die der Mobilität der Arbeitskräfte und des Kapitals im Wege stehen und die Umstrukturierung erschweren.

45.

Die Europäische Kommission sollte im Rahmen der Möglichkeiten der EU-Strukturfonds ein integriertes Konzept für die finanzielle Unterstützung von Umstrukturierungsprozessen aus Gemeinschaftsmitteln vorlegen, das die Lösung nicht nur der wirtschaftlichen Probleme, sondern auch der sozialen und gesellschaftlichen Schwierigkeiten bei gleichzeitiger Verwirklichung der Gemeinschaftspolitiken ermöglicht.

46.

Die Mitgliedstaaten sollten rechtliche Hemmnisse und sonstige Schwierigkeiten, die die Bildung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) erschweren, beseitigen, denn ÖPP können Umstrukturierungsprozesse aktiv und erfolgreich unterstützen.

47.

Die Europäische Kommission und andere Institutionen, die Umstrukturierungsprozesse finanziell unterstützen, sollten in stärkerem Maße über die Wirksamkeit der ausgegebenen Mittel wachen, insbesondere im Bereich der sog. weichen Mittel aus dem ESF.

48.

Die Europäische Union sollte in den gegenwärtigen Gemeinschaftspolitiken und bei der Ausarbeitung neuer Politiken Aspekte berücksichtigen, die im Zusammenhang mit Umstrukturierungsprozessen stehen, und zwar von der Antizipation eines Strukturwandels bis zu dessen Abschluss.

49.

Die Mitgliedstaaten sollten mit dem EU-Recht vereinbare Finanzinstrumente für die Beteiligten an einem Umstrukturierungsprozess vorsehen, insbesondere in Gebieten in Randlage, in denen die Gefahr eines Verlusts des kulturellen Erbes oder der lokalen bzw. territorialen Identität besteht oder wo die KMU besondere Umstellungsschwierigkeiten haben.

50.

Der Ausschuss der Regionen wünscht von der Kommission bei der 2007/2008 anstehenden Überarbeitung der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, die im Oktober 2009 auslaufen, konsultiert zu werden.

51.

Mit besonderer Aufmerksamkeit sollten sich die Mitgliedstaaten und alle an einer Umstrukturierung Beteiligten um den Erhalt der örtlichen Tradition und Kultur kümmern, denn sie können bei einem gegenwärtigen oder künftigen Strukturwandel eine wertvolle Rolle spielen.

52.

Die neue Initiative der Europäischen Kommission „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ und die im Rahmen dieser Initiative mit finanzieller Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung entstehenden Netze von Städten und Regionen sollten dazu genutzt werden, die Umstrukturierungsprozesse zu antizipieren und Praktiken, die sich bei der Anpassung von Regionen und Städten an die mit der Globalisierung verbundenen Veränderungen bewährt haben, zu verbreiten.

53.

Die Kommission sollte regionale Anreizmaßnahmen bei Unternehmensverlagerungen besonders aufmerksam beobachten.

Brüssel, den 11. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


ANHANG 1

Kurzdarstellung der gesammelten Beispiele für Umstrukturierungen in Städten und Regionen

Was eine vorübergehende Anpassungskrise der 1970-80er Jahre zu sein schien, erwies sich als ein wiederkehrendes Motiv des wirtschaftlich-sozialen Lebens des heutigen Europas. Es nahm die Form einer permanenten Anpassung der Unternehmen und ihres Umfelds an sich ändernde Markterfordernisse an, mit anderen Worten: es entstand ein kontinuierlicher Umstrukturierungsprozess. Für die Zwecke der auf Ersuchen der Europäischen Kommission erarbeiteten Stellungnahme zum Thema „Umstrukturierungsprozesse in Regionen und Städten der EU“ wurden Informationen über den Verlauf derartiger Prozesse analysiert, die dem Ausschuss übermittelt wurden bzw. die in einer Vielzahl von Schriften zu finden waren. In der Stellungnahme werden daraus Anregungen und Empfehlungen abgeleitet.

Schottland (Großbritannien) — Beispiel für das erfolgreiche Bestehen auf dem Weltmarkt

Im Zeitraum 2002-2006 sank die Zahl der in der Industrie Beschäftigten von 276 000 auf 227 000, und die Produktion für den Export ging allgemein um 36 % zurück. Die Mehrzahl der Firmen verlagerte ihre Produktion in die neuen EU-Mitgliedstaaten oder nach Indien und China. Der aktuelle Wirtschaftsentwicklungsplan Schottlands (FEDS) ist darauf gerichtet, die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu sichern. Mit dem Programm PACE (Partnership Action for Continued Employment) entwickelte Schottland eine Initiative, die es jedem Akteur des öffentlichen und privaten Sektors ermöglichte, aktiv etwas zur Vermeidung von Massenentlassungen zu unternehmen. Der Strukturwandel war ein erheblicher Schlag für den schottischen Arbeitsmarkt, insbesondere in der Industrie. Doch bewirkte das Beschäftigungswachstum im Dienstleistungsbereich und im Bereich der unternehmensnahen Tätigkeiten, dass Schottland eine der höchsten Beschäftigungsraten in der EU verzeichnet und die Arbeitslosenrate auf den tiefsten Stand seit 30 Jahren gesunken ist. Außerdem zieht die schottische Wirtschaft auch Nutzen aus der Globalisierung. Schottische Banken weiteten ihr Auslandsgeschäft aus, was ihre Wettbewerbsposition stärkte.

Baskenland (Spanien) — Restrukturierung einer Region und ihrer Städte

In den 80er Jahren setzte ein Niedergang der bisher auf die drei großen Bereiche Schiffbau, Hütten- und Schwerindustrie gestützten Wirtschaft ein. Die baskische Regierung, die Arbeitgeber und die Berufsverbände entschlossen sich zu einer Umstrukturierung und Modernisierung der Industriesektoren. Es entstanden neun Wirtschaftscluster, die 45 % des BIP des Baskenlandes erzeugten. Sie sind bis heute ein Impulsgeber für die Wirtschaft. 20 Jahre nach Beginn dieses Prozesses steht das Baskenland mit seinem BIP heute an dritter Stelle in Europa, nach Regionen in Ländern wie Luxemburg und Irland. Die Arbeitslosigkeit, die sich 1990 auf 25 % belief, liegt heute bei 4,5 %. Viel Kapital wird in innovationsstarken Bereichen investiert, davon sind 66 % private Mittel (in Spanien sind es durchschnittlich 48 %, während der EU-Durchschnitt bei 54 % liegt). Mit dem Strukturwandel ging eine Wiederbelebung der Städte in der Region, darunter auch der Hauptstadt Bilbao, einher. Eine wichtige Rolle in der Bewältigung dieses Prozesses spielten die Kultur und die lokale Identität, denn sie bewirkten eine größere Akzeptanz für diesen Prozess in der Bevölkerung.

Kreta (Griechenland) — Von bäuerlichen Strukturen zur Tourismuswirtschaft

Der Strukturwandel in Kreta, der durch nationale und EU-Mittel finanziell unterstützt wird, baut auf die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen (Universität Kreta, Forschungszentrum Iraklion). Angestrebt wurde ein Überwechseln von Beschäftigten aus der Landwirtschaft in den wirtschaftsstarken Dienstleistungsbereich. Dieses Ziel wurde nur teilweise erreicht. Der Hauptgrund dafür dürfte sein, dass die nötigen Schritte über eine vertikale Struktur von oben verordnet wurden. Dies begünstigte die ohnehin schon starken Zentren, während abgelegene Gebiete im Inselinneren kaum profitierten, was die Distanz zwischen den Teilgebieten noch weiter vergrößerte und keine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit brachte.

Tavira (Portugal)

Die Restrukturierung stützt sich auf eine Neubelebung zur Erhöhung der touristischen Attraktivität und eine Steigerung der Investitionen in dem Sektor, so dass Gelder für den Erhalt des historisch-architektonischen Erbes bereitstehen, was wiederum dem Tourismus zugute kommt und privates Kapital anzieht. Die Mittel dafür stammen aus den Fonds PITER, URBCOM, INTERREG und PROALGARVE.

Regionen in Österreich

Im Mittelpunkt der Restrukturierung steht die Umstellung von einer auf eine einzige Branche konzentrierten Wirtschaft auf eine multidimensionale Industriestruktur, gestützt auf F+E-Projekte sowie auf den Tourismussektor und den Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen. Dieser Prozess wird intensiv durch eine fortlaufende Verbesserung des allgemeinen und beruflichen Bildungsangebots unterstützt.

Porto (Portugal)

Die Notwendigkeit der vor kurzem in Angriff genommenen Restrukturierung ergab sich daraus, dass verschiedene Verwaltungseinrichtungen und Wirtschaftsbetriebe die Stadt verließen und in die Hauptstadt abzogen, aus der rückläufigen demografischen Entwicklung und aus dem Niedergang des traditionellen Einzelhandels infolge des Aufkommens der Hypermärkte. Ziel der Restrukturierung ist die Neubelebung der Innenstadt, die Entfaltung des Kulturbetriebs und die Erneuerung der Bausubstanz. 2004 wurde die Initiative PortoVivo ins Leben gerufen, durch die private Investitionen in die Stadt gezogen werden sollen. Dieses große Restrukturierungs- und Revitalisierungsvorhaben ist auf 20 Jahre angelegt. In dieser Zeit ist geplant, mehr als 5 000 Gebäude zu renovieren, was zum einen der Rettung des wertvollen historisch-kulturellen Erbes und zum anderen dem Ausbau des Dienstleistungssektors mit der damit verbundenen Entstehung neuer Arbeitsplätze dienen würde.

Liberec (Tschechische Republik)

Die durch Änderungen des politischen Systems begünstigte Restrukturierung hat zum Ziel, die Wirtschaft auf EU-Standard zu bringen. Die dazu nötigen Mittel kommen großenteils aus dem Staatshaushalt und dem Haushalt der Region sowie aus EU-Fonds. Durch die Restrukturierung werden der KMU-Sektor und die Bildung von ÖPP unterstützt. Hauptprobleme sind die Verschuldung und der Zustand der Staatsfinanzen.

Breslau/Wrocław (Polen)

In den vergangenen 17 Jahren hat die Stadt nicht nur ihr Wirtschaftsleben, sondern auch ihr Äußeres aufpoliert. An der Revitalisierung der Innenstadt und einzelner anderer Stadtteile haben Privatinvestoren großen Anteil. Neue Hotels und Restaurants sind entstanden. Die offene Haltung der Stadtverwaltung, die Zusammenarbeit mit Partnerstädten, der Region und der Landesregierung und das Zusammenwirken der Stadt mit Umlandgemeinden trugen in der Ansiedlung neuer Industriezweige rund um die Stadt Früchte. Es entstand ein Technologiepark Breslau, und von den Hochschulen der Stadt und der Industrie gingen viele Initiativen im F+E-Bereich aus. In diesem Klima sank die Arbeitslosigkeit von 18 % auf 6 %. Allerdings sind auch negative Folgen festzustellen, wie der Kostenanstieg in der Stadt, allen voran bei den Immobilienpreisen, die um 400 % in die Höhe geschnellt sind.


15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/38


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Paket ‚Bessere Rechtsetzung‘ 2005 und 2006“

(2007/C 305/08)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften unter Beachtung der Zuständigkeiten der verschiedenen Ebenen durch eine echte Partnerschaft verstärkt und somit effizienter gemacht werden müssen, damit die EU den vor ihr stehenden wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und demokratischen Herausforderungen gewachsen ist;

erachtet die Verbesserung des Regelungsumfelds, die Vereinfachung des Acquis communautaire, die Anwendung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips sowie den Ausbau der Methoden zur Konsultation und Folgenabschätzung als vorrangig zur Förderung eines Regierens auf mehreren Ebenen innerhalb der Europäischen Union, das diesen Namen auch verdient;

bedauert, dass die Kommission in dem Paket „Bessere Rechtsetzung“ kaum auf die lokale und regionale Dimension verweist, obgleich sie in dem 2001 angenommenen Weißbuch „Europäisches Regieren“ die Feststellung trifft, dass bessere partnerschaftliche Beziehungen zwischen den verschiedenen Ebenen geschaffen werden müssen, und durchaus weiß, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften das Gemeinschaftsrecht weitgehend umsetzen und je nach Befugnissen sogar in eigene Rechtsvorschriften überführen;

gibt seinem Wunsch Ausdruck, dass im Rahmen der künftigen institutionellen Regelung, die im Zuge der aktuellen Regierungskonferenz zu treffen sein wird, die im Verfassungsvertrag enthaltenen Bestimmungen über die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und insbesondere über die Definition, Umsetzung und Kontrolle der beiden genannten Grundsätze erhalten bleiben;

spricht sich dafür aus, dass die Europäische Kommission und die nationalen und regionalen Parlamente möglichst bald einen Mechanismus zur Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips entwickeln, anhand dessen die Legislativvorschläge der Union in einer sehr frühen Phase einer genauen Prüfung unterzogen werden;

plädiert dafür, den Ausschuss der Regionen stärker in die Bewertung der regionalen und lokalen Auswirkungen der großen Gemeinschaftspolitiken einzubinden und schlägt vor, als Beitrag zur Folgenabschätzung, der alle neuen Legislativvorschläge mit weit reichenden territorialen Auswirkungen unterzogen werden, der Kommission sein Fachwissen zur Verfügung zu stellen;

gibt seinem Wunsch Ausdruck, dass die Initiative „Bessere Rechtsetzung“ von geeigneten Maßnahmen zur Kommunikation mit den Beteiligten und zu ihrer Information über die Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften begleitet wird; das gilt insbesondere für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die in den meisten Fällen beteiligte Akteure sind, und für die Nutznießer der EU-Rechtsvorschriften, das heißt vor allem die Unionsbürger;

Referenzdokumente:

Bericht „Bessere Rechtsetzung“ 2005

KOM(2006) 289 endg.; SEK(2006) 289

Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union

KOM(2006) 689 endg.

Arbeitsdokument der Kommission: Erster Fortschrittsbericht über die Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds

KOM(2006) 690 endg.

Arbeitsdokument der Kommission: Berechnung der Verwaltungskosten und Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union

KOM(2006) 691 endg.

Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union

KOM(2007) 23 endg.; SEK(2007) 84; SEK(2007) 85

Bericht „Bessere Rechtsetzung“ 2006

KOM(2007) 286 endg.; SEK(2007) 737

Berichterstatter

:

Herr VAN DEN BRANDE (BE/EVP) Mitglied des Flämischen Parlaments

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Empfehlungen

1.

vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten sowie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften unter Beachtung der Zuständigkeiten der verschiedenen Ebenen durch eine echte Partnerschaft verstärkt und somit effizienter gemacht werden müssen, damit die EU den vor ihr stehenden wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und demokratischen Herausforderungen gewachsen ist;

2.

erachtet die Verbesserung des Regelungsumfelds, die Vereinfachung des Acquis communautaire, die Anwendung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips sowie den Ausbau der Methoden zur Konsultation und Folgenabschätzung als vorrangig zur Förderung eines Regierens auf mehreren Ebenen innerhalb der Europäischen Union, das diesen Namen auch verdient;

3.

betont, dass im Rahmen der Anstrengungen der Kommission zur Kodifizierung und Neufassung von Legislativvorschlägen „bessere Rechtsetzung“ nicht unbedingt „weniger Rechtsetzung“ heißen muss. So sollte bei jeder Rücknahme einer Legislativmaßnahme durch die Kommission der zusätzliche Nutzen für die Gemeinschaft geprüft werden, der die Legislativmaßnahme rechtfertigen könnte; fordert die Europäische Kommission eindringlich auf, ihre Funktion als zentrale Kraft des europäischen Integrationsprozesses voll und ganz wahrzunehmen und erinnert daran, dass eine kohärente und langfristige politische Vision, die in konkretem politischen Handeln zum Ausdruck kommt, eine Voraussetzung für „bessere Rechtsetzung“ ist;

4.

unterstützt die Europäische Kommission in ihren Bemühungen um eine „bessere Rechtsetzung“, indem sie jedes Mal, wenn sich dies im Hinblick auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips als erforderlich erweist, Gesetzesvorschläge zurücknimmt, und fordert die Europäische Kommission auf, diesen Weg fortzusetzen;

5.

bedauert, dass die Kommission in dem Paket „Bessere Rechtsetzung“ kaum auf die lokale und regionale Dimension verweist, obgleich sie in dem 2001 angenommenen Weißbuch „Europäisches Regieren“ die Feststellung trifft, dass bessere partnerschaftliche Beziehungen zwischen den verschiedenen Ebenen geschaffen werden müssen, und durchaus weiß, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften das Gemeinschaftsrecht weitgehend umsetzen und je nach Befugnissen sogar in eigene Rechtsvorschriften überführen. Die Gebietskörperschaften sollten daher insgesamt besser in die Initiative für „Bessere Rechtsetzung“ eingebunden werden, was vor allem durch die Beteiligung des AdR an den einzelnen interinstitutionellen Koordinierungsgremien erfolgen könnte;

6.

wünscht, dass die lokalen Gebietskörperschaften, die Regionalparlamente und die Regionalversammlungen gemäß den ihnen übertragenen Zuständigkeiten in die Ausarbeitung und Verabschiedung von Rechtsvorschriften der Gemeinschaft einbezogen werden, um so die demokratische Legitimität des europäischen Entscheidungsprozesses zu stärken;

7.

unterstützt die im Arbeitsprogramm 2007 der Kommission enthaltene Priorität der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa, um u.a. die Lissabon-Ziele in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung zu erreichen und dadurch die Lebensqualität der Unionsbürger zu verbessern;

8.

begrüßt den Bericht „Bessere Rechtsetzung 2006“, in dem seine Erwartungen bezüglich seiner Konsultierung und Teilnahme an den Vorarbeiten zur Rechtsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Rahmen der Folgenabschätzung, berücksichtigt wurden; betont gleichwohl, dass die Bemühungen im Hinblick auf die Koordinierung zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen, die Kommunikation über den gemeinschaftlichen Entscheidungsfindungsprozess und die Tragweite der gemeinschaftlichen legislativen Maßnahmen sowie ihre finanziellen und administrativen Folgen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Zukunft noch verstärkt werden müssen;

Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

9.

bekräftigt sein Anliegen, dass die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Verfassungsrang haben sollten, und betont, dass es — in Ermangelung eines Verfassungsvertrags — für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie für den Ausschuss der Regionen darauf ankommt, dass die Umsetzung der Protokolle über die Rolle der nationalen Parlamente in der EU und über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sobald als möglich sichergestellt wird;

10.

gibt seinem Wunsch Ausdruck, dass im Rahmen der künftigen institutionellen Regelung, die im Zuge der aktuellen Regierungskonferenz zu treffen sein wird, die im Verfassungsvertrag enthaltenen Bestimmungen über die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und insbesondere über die Definition, Umsetzung und Kontrolle der beiden genannten Grundsätze erhalten bleiben;

11.

begrüßt die Berliner Erklärung vom 25. März 2007 anlässlich des 50. Jahrestags der Unterzeichnung der Römischen Verträge, in der betont wird, dass die zu erfüllenden Aufgaben zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und ihren lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgeteilt werden müssen, und somit das Regieren auf mehreren Ebenen anerkannt wird;

12.

unterstreicht, dass die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nach den geltenden Vertragsbestimmungen wichtige Instrumente für das Regieren und Verwalten auf mehreren Ebenen sind, was eine geteilte Zuständigkeit für die Umsetzung und Anwendung dieser Grundsätze impliziert; dafür muss in der Europäischen Union eine echte Kultur der Subsidiarität geschaffen werden;

13.

fordert die anderen EU-Institutionen auf, in allen Phasen des Rechtsetzungsprozesses regelmäßig und systematisch der lokalen und regionalen Dimension der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen;

14.

möchte dazu sein Wissen und seine Erfahrungen zur Verfügung stellen, was insbesondere durch das Netz für Subsidiaritätskontrolle gemäß den Schlussfolgerungen und der Auswertung der beiden bislang durchgeführten Pilottests erfolgen könnte;

15.

fordert die Regionalparlamente nachdrücklich auf, parlamentarische Ausschüsse für die Kontrolle der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips einzusetzen, die folglich die ersten Ansprechpartner innerhalb des erwähnten Netzes wären;

16.

begrüßt die Initiative der Kommission, jeden neuen Legislativvorschlag und jedes Konsultationspapier den nationalen Parlament direkt zu übermitteln und diese im Hinblick auf die Verbesserung des Prozesses der Politikgestaltung um Meinungsäußerungen dazu zu bitten, insbesondere was die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und den Inhalt des Vorschlags betrifft; fordert, dieses Verfahren gemäß der bestehenden Zuständigkeitsverteilung in den einzelnen Mitgliedstaaten auf die rechtsetzenden Organe der subnationalen Ebenen auszuweiten;

17.

spricht sich dafür aus, dass in den Mitgliedstaaten, in denen es eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen nationaler und regionaler Ebene gibt, verbindliche interne Absprachen bezüglich des Verfahrens im Rahmen des Frühwarnsystems für die Kontrolle der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips getroffen werden;

18.

fordert daher die Europäische Kommission auf, ein rechnergestütztes System einzurichten, über das die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in jeder Phase des Rechtsetzungsprozesses Zugang zu den entsprechenden Informationen erhalten;

19.

spricht sich dafür aus, dass die Europäische Kommission und die nationalen und regionalen Parlamente möglichst bald einen Mechanismus zur Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips entwickeln, anhand dessen die Legislativvorschläge der Union in einer sehr frühen Phase einer genauen Prüfung unterzogen werden; weist nachdrücklich darauf hin, dass bei der Schaffung eines solchen Systems eine Form der Zusammenarbeit mit dem Ausschuss ins Auge gefasst werden sollte, um bestehende Synergien zu nutzen; der Ausschuss ist bereit, die mithilfe seines Netzes für Subsidiaritätskontrolle gewonnene Erfahrung zu teilen;

Konsultationsprozess und strukturierter Dialog

20.

betont, wie wichtig die Konsultation des Ausschusses als institutioneller Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union und als institutioneller Gesprächspartner der Europäischen Kommission ist; jedwede Verbesserung dieser Konsultation trägt zu einem offeneren, umfassenderen, zweckmäßigeren und demokratischeren Beschlussfassungsprozess bei, da dieser auf die Ebene zurückgeführt wird, die den Bürgern am nächsten steht;

21.

verweist auf die Verpflichtungen, die die Kommission im Rahmen des im November 2005 unterzeichneten Protokolls über die Zusammenarbeit eingegangen ist: „Im Rahmen des Grundsatzes des guten Regierens muss der Ausschuss seiner Rolle als Sprachrohr im Dialog mit den Vereinigungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vollständig gerecht werden. Die Kommission gewährleistet, dass der Ausschuss der Regionen in die politische Vorbereitung der gemeinsam durchgeführten Sitzungen umfassend eingebunden ist“. Er ist erfreut darüber, dass seit 2004 neun Mitglieder des Kollegiums der Europäischen Kommission sowie knapp achtzig europäische und nationale Verbände, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vertreten, an einem strukturierten Dialog teilnehmen;

22.

ist der Ansicht, dass das Instrument des strukturierten Dialogs mit den Verbänden der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vor allem in der Phase der Vorbereitung des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission eingesetzt werden sollte;

23.

unterbreitet einige Vorschläge für die weitere Debatte mit den am strukturierten Dialog beteiligten Partnern zur Verbesserung der Modalitäten für den strukturierten Dialog und zur Gewährleistung seiner ursprünglichen Ziele sowie der politischen und institutionellen Rolle des Ausschusses der Regionen:

Veranstaltung einer Sitzung des strukturierten Dialogs zu einem passenden Zeitpunkt im Jahresverlauf, so dass die Verbände der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Kommission eine zweckgerechte Debatte über die Arbeitsprioritäten führen können, bevor die Kommission ihr jährliches Legislativprogramm annimmt;

Ausarbeitung des Jahresprogramms für den strukturierten Dialog sowie der Tagesordnungen für die Sitzungen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und den europäischen und nationalen Verbänden der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

Entwicklung der Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Medien in Kooperation mit den Verbänden der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

Möglichkeit für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, schriftliche Anmerkungen einzureichen und Themen vorzuschlagen, die für sie von Bedeutung sind und im Einklang mit der politischen Agenda der Europäischen Union stehen, und eine Antwort zu erhalten;

nach jeder Zusammenkunft Vorlegen eines Kurzberichts über die Beratungen durch die zuständigen Kommissionsdienststellen;

Schwerpunktsetzung auf die Verstärkung von Folgemaßnahmen zum strukturierten Dialog in Form einer regelmäßigen Bewertung in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und den nationalen und europäischen Verbänden, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vertreten;

24.

möchte darüber hinaus eine größere Verantwortung bei der Organisierung des strukturierten Dialogs übernehmen und wünscht, dass dieser Prozess transparenter gestaltet wird;

25.

bekräftigt seine in der Stellungnahme zum Bericht „Bessere Rechtsetzung 2004“ enthaltenen Empfehlungen, wonach die Konsultation der Gebietskörperschaften im Frühstadium der Ausarbeitung von Vorschlägen für Rechtsvorschriften zu einer Regelmäßigkeit werden sollte, und hält es für unverzichtbar, die Wirksamkeit und die Berücksichtung dieser Konsultationen sicherzustellen;

Bessere Umsetzung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der EU-Politiken auf lokaler und regionaler Ebene

26.

weist erneut darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Mehrheit auf die gute oder weniger gute Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften auf nationaler Ebene angewiesen sind; betont die Bedeutung einer besseren Abstimmung zwischen der nationalen Ebene und den Gebietskörperschaften;

27.

bekräftigt die Notwendigkeit einer konkreten Anwendung des Partnerschaftsprinzips sowohl in der Ausarbeitungs- als auch in der Umsetzungsphase der Rechtsvorschriften und Politiken der Gemeinschaft;

28.

verweist auf das von der Kommission entwickelte Konzept der dreiseitigen Zielverträge und -vereinbarungen, wiederholt seinen Vorschlag zur Überprüfung dieser Instrumente und schlägt vor, ausgehend von den Erfahrungen aus der von der Kommission eingeleiteten Pilotphase für dreiseitige Zielverträge Europäische Territorialpakte einzuführen;

29.

betont, dass durch die Europäischen Territorialpakte — ebenso wie durch den europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) — dank einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen die territoriale Kohärenz und die Flexibilität von Maßnahmen mit starken Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften erhöht werden könnten, um die gemeinsamen Ziele der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Ebene zu erreichen; der Einsatz dieses Instrument sollte auf freiwilliger Basis erfolgen;

30.

unterstreicht, dass es ohne einen finanziellen Beitrag von jeder der Vertragsparteien keine echte Partnerschaft geben kann; schlägt vor, die Überlegungen zur Frage der Finanzierung der Europäischen Territorialpakte an den potenziellen Synergien zwischen einerseits — für die europäische Ebene — den bestehenden Haushaltslinien zu den betreffenden Bereichen und den Strukturfonds und andererseits — für die lokale, regionale und nationale Ebene — den zur Verfügung stehenden Haushaltslinien festzumachen, und zwar, ohne ein zusätzliches Finanzinstrument für die gemeinschaftliche Regionalpolitik zu schaffen oder zu diesem Zweck weitere Finanzmittel anzufordern;

31.

hält es für angebracht, die Verständigung zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament und dem Ausschuss der Regionen im Hinblick auf die Definition und Umsetzung der Europäischen Territorialpakte zu intensivieren;

32.

versichert die Kommission seines Willens, den Abschluss Europäischer Territorialpakte proaktiv zu fördern und hierbei für alle Beteiligten ein verlässlicher Partner zu sein;

33.

ersucht die Kommission jedoch um mehr Unterstützung für von den Gebietskörperschaften ausgehende Initiativen; betont darüber hinaus, dass bestehenden Projekten mehr Aufmerksamkeit gelten muss und diese nach Abschluss der Pilotphase nicht vernachlässigt werden dürfen;

Folgenabschätzung und Bewertung des Verwaltungsaufwands und der finanziellen Belastung

34.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, gemäß der Empfehlung, den der Ausschuss in seiner Stellungnahme zur besseren Rechtsetzung 2004 vorgebracht hat, einen dem Kommissionspräsidenten unterstellten unabhängigen Ausschuss für Folgenabschätzung einzusetzen und damit die Kontrollfunktion zu stärken;

35.

plädiert dafür, den Ausschuss der Regionen stärker in die Bewertung der regionalen und lokalen Auswirkungen der großen Gemeinschaftspolitiken einzubinden; betont zudem ausdrücklich die entscheidende Rolle, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten spielen können, wenn sie gebührend in deren Ausarbeitung einbezogen werden;

36.

unterstützt die Suche nach einer gemeinsamen Methode für die Folgenabschätzung und einer gemeinsamen Methodik zur Abschätzung der durch die Gemeinschaftsrechtsakte entstehenden Verwaltungskosten; schlägt vor, diese Methodik auf lokaler und regionaler Ebene anzupassen, um die für die Gebietskörperschaften entstehenden finanziellen Belastungen und den Verwaltungsaufwand möglichst genau bewerten zu können, und wünscht diesbezüglich die volle Einbeziehung des Ausschusses in die interinstitutionelle Zusammenarbeit;

37.

begrüßt das Aktionsprogramm der Europäischen Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union sowie das vom Europäischen Rat am 8./9. März 2007 vorgeschlagene Ziel, den Verwaltungsaufwand der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2012 gemeinsam um 25 % zu reduzieren; erinnert gleichwohl daran, dass bei der Umsetzung dieses Ziels sowohl die lokale und regionale Dimension als auch die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften berücksichtigt werden muss;

38.

schlägt im Sinne der im November 2005 geschlossenen Kooperationsvereinbarung vor, als Beitrag zur Folgenabschätzung, der alle neuen Legislativvorschläge mit weit reichenden territorialen Auswirkungen unterzogen werden, der Kommission sein Fachwissen zur Verfügung zu stellen;

39.

verpflichtet sich, im Rahmen der AdR-Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie eine Testphase durchzuführen, um einerseits zu einer systematischen Konsultation der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Stadium der Erarbeitung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und andererseits zur Suche nach einem gemeinsamen Verfahren für die Abschätzung der Folgen dieser Rechtsvorschriften für die Gebietskörperschaften beizutragen; hält es daher für zweckmäßig, dass der Ausschuss auf dem Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates vertreten ist, was zudem mit seinem Engagement für das Erreichen der Lissabon-Ziele im Einklang steht;

Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts, Transparenz und Information

40.

wiederholt seine Forderung nach einer regionalen Komponente in den nationalen Aktionsplänen zur Vereinfachung der Rechtsetzung;

41.

begrüßt die Initiative der Kommission zur Schaffung von mehr Transparenz und erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass auch eine stärkere Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die EU-Rechtsetzungs- und Entscheidungsfindungsverfahren notwendig ist, wenn die Europäische Union wirklich mehr demokratische Legitimität erreichen will; bedauert jedoch, dass die lokale und regionale Dimension in der Initiative nicht erwähnt wird, und fordert die Kommission dringend auf, sie stärker einzubeziehen;

42.

gibt seinem Wunsch Ausdruck, dass die Initiative „Bessere Rechtsetzung“ von geeigneten Maßnahmen zur Kommunikation mit den Beteiligten und zu ihrer Information über die Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften begleitet wird; das gilt insbesondere für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die in den meisten Fällen beteiligte Akteure sind, und für die Nutznießer der EU-Rechtsvorschriften, das heißt vor allem die Unionsbürger; das Gemeinschaftsrecht lässt sich nämlich nur richtig umsetzen, wenn es auch von den betroffenen Akteuren verstanden wird; daraus ergibt sich, dass nicht nur Anstrengungen zur Einbindung der Beteiligten in das prälegislative Verfahren, sondern auch zur Entwicklung von Kommunikations- und Informationsmaßnahmen notwendig sind;

43.

macht die Kommission darauf aufmerksam, dass vor dem offiziellen Beginn der legislativen Phase, das heißt auch vor Befassung des Ausschusses der Regionen, die Übersetzung aller Kommissionsvorschläge für Rechtsvorschriften in alle Amtssprachen der Europäischen Union sichergestellt werden muss;

44.

betont, dass das Netz für Subsidiaritätskontrolle über das Potenzial verfügt, zu einem wirksamen Informations- und Kommunikationsinstrument während des Gesetzgebungsprozesses der EU zu werden.

Brüssel, den 11. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/43


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die südlichen Seegrenzen und die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union“

(2007/C 305/09)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

vertritt die Auffassung, dass die europäische Migrationspolitik bzw. der Schutz und die Verwaltung der EU-Außengrenzen in der Verantwortung der Europäischen Union und der einzelnen Mitgliedstaaten liegen, die jedoch solidarisch und in gegenseitigem Vertrauen zusammenwirken und den Menschenrechten sowie der europäischen Migrationspolitik uneingeschränkt Rechnung tragen müssen;

ist der Auffassung, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Sachen Migrationspolitik an vorderster Front stehen, weil sie erstens von den Problemen im Zusammenhang mit der illegalen Zuwanderung (Aufnahme und Betreuung illegaler Einwanderer, illegale Beschäftigung, Kriminalität und Sicherheit in den Städten) besonders betroffen sind und ihnen zweitens die Versorgung der lokalen Bevölkerung mit einer Reihe von Diensten obliegt (Wohnraum- und Gesundheitsversorgung, Bildung usw.);

empfiehlt, umgehend Schritte zur Harmonisierung der einschlägigen Bestimmungen zu ergreifen, um dem Menschenhandel einen Riegel vorzuschieben und die davon profitierenden kriminellen Organisationen zu zerschlagen;

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Förderung von Zusammenarbeit und Partnerschaftsprogrammen mit ihren jeweiligen Partnern spielen, und weist erneut darauf hin, dass die Gebietskörperschaften die dezentrale Zusammenarbeit um Know-how und Erfahrung bereichern. Dies muss bei der Entwicklung einer europäischen Migrationspolitik systematisch berücksichtigt werden;

ruft die Kommission dazu auf, die Suche nach konkreten Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes und der Verwaltung der südlichen EU-Seeaußengrenzen zu fördern, die Kapazität der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Bewältigung von Krisensituationen, wie dem Massenzustrom illegaler Einwanderer, zu stärken und auch selbst einen Beitrag dazu zu leisten;

gleichzeitig ermuntert er die lokalen und regionalen Akteure, die Mittel zur Durchführung von Projekten auszuschöpfen, und betont, dass diese ohne weitere Verzögerungen zur Verfügung gestellt werden sollten;

empfiehlt, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre nationalen Verbände in den Kandidatenländern, aber auch in den Partnerländern, enger in die Initiativen der EU einzubinden, die beispielsweise von der Schulung von Strafverfolgungsbeamten (Partnerschaften) über die Kooperation mit Frontex bis hin zu Themen wie Sozialschutz, die Ausbildung von Beamten in Arbeitsmarktfragen, die Rehabilitation der Opfer von Menschenhandel, das Sammeln von Daten und die Beobachtung der Migrationsströme reichen.

Referenzdokumente:

Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage nach einem Jahr: Schritte zur Entwicklung eines umfassenden europäischen Migrationskonzepts

KOM(2006) 735 endg.

Ausbau von Grenzschutz und -verwaltung an den südlichen Seegrenzen der Europäischen Union

KOM(2006) 733 endg.

Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union

KOM(2007) 247 endg.

Berichterstatter

:

Herr Ian MICALLEF (MT/EVP), Mitglied des Gemeinderats von Gzira

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSSES DER REGIONEN

Allgemeine Empfehlungen

1.

vertritt die Auffassung, dass die europäische Migrationspolitik bzw. der Schutz und die Verwaltung der EU-Außengrenzen in der Verantwortung der Europäischen Union und der einzelnen Mitgliedstaaten liegen, die jedoch solidarisch und in gegenseitigem Vertrauen zusammenwirken und den Menschenrechten sowie der europäischen Migrationspolitik uneingeschränkt Rechnung tragen müssen;

2.

unterstützt die Bemühungen der Europäischen Union, die seit 1999 eine Reihe von Initiativen zur Schaffung einer umfassenden europäischen Migrationspolitik ergriffen hat, und ermutigt die Europäische Kommission, ihre diesbezügliche Arbeit fortzusetzen und den Weg für eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der EU und Drittstaaten zu ebnen; zeigt sich ferner erfreut darüber, dass die Schaffung einer solchen Politik in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21./22. Juni 2007 erneut als gemeinsames Ziel genannt wurde;

3.

ist der Auffassung, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Sachen Migrationspolitik an vorderster Front stehen, weil sie erstens von den Problemen im Zusammenhang mit der illegalen Zuwanderung (Aufnahme und Betreuung illegaler Einwanderer, illegale Beschäftigung, Kriminalität und Sicherheit in den Städten) besonders betroffen sind und ihnen zweitens die Versorgung der lokalen Bevölkerung mit einer Reihe von Diensten obliegt (Wohnraum- und Gesundheitsversorgung, Bildung usw.);

4.

hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowohl aufgrund ihrer Erfahrungen in den Beziehungen zu den Herkunftsstaaten als auch aufgrund ihrer Maßnahmen zur Integration von Einwanderern — vor allem in den Bereichen Gesundheit, Wohnraumversorgung, Bildung und Beschäftigung — eine wichtige Stellung einnehmen;

5.

ruft die Kommission dazu auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen, regionalen und lokalen Behörden der Mitgliedstaaten Kampagnen zur Sensibilisierung und Information über Maßnahmen im Bereich der legalen Einwanderung und deren positive Auswirkung durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Europas diesbezügliche Ängste zu nehmen; fordert die Kommission gleichzeitig dazu auf, die Ursprungsländer bei der Durchführung von Kampagnen zur Sensibilisierung und Information über legale Einwanderungsmöglichkeiten zu unterstützen und die Risiken illegaler Einwanderung klar darzulegen;

6.

fordert die Europäische Kommission dazu auf, Instrumente vorzuschlagen, mit deren Hilfe gewährleistet werden kann, dass künftige Regularisierungen illegaler Migranten koordiniert im Rahmen einer gemeinschaftlichen Einwanderungs- und Asylregelung durchgeführt werden; begrüßt deshalb den Kommissionsvorschlag, 2007 eine Studie über die Regularisierungspraxis und ihre Folgen in den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vorzulegen;

7.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, dass die Kapazitäten des künftigen Küstenpatrouillenetzes aufgestockt werden sollten, wenn Mitgliedstaaten in der Region einer Krise, wie dem Massenzustrom illegaler Einwanderer, gegenüberstehen;

8.

begrüßt den Beschluss des Europäischen Parlaments über die deutliche Aufstockung der Frontex zugewiesenen Mittel sowie die Billigung des Haushalts für die Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke. Ferner empfiehlt er, bei der Bildung der Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke für eine Koordinierung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sowie anderen Partnern und den Verwaltungsbehörden der am stärksten vom Migrantenzustrom betroffenen Regionen einschließlich der Verbindungen zu den vorgeschlagenen regionalen Leitstellen an den südlichen Seeaußengrenzen (1) zu sorgen;

9.

befürwortet den Vorschlag für die Einrichtung eines aus Vertretern der Verwaltungen der Mitgliedstaaten zusammengesetzten Pools von Experten, die kurzfristig in besonders von Zuwanderung betroffene Mitgliedstaaten abgestellt werden könnten, um sie bei einer raschen ersten Einschätzung der einzelnen Fälle am Ankunftsort, einschließlich der Identifizierung von Personen, die möglicherweise internationalen Schutz suchen oder die in ihr Herkunfts- oder Transitland zurückgeführt werden können, und in der anschließenden effizienten Abwicklung von Einzelfällen, einschließlich der Bewertung des Gesundheitszustands der Einwanderer bzw. Flüchtlinge sowie gegebenenfalls der damit in Zusammenhang stehenden epidemiologischen Situation, zu unterstützen und zu gewährleisten, dass der besonderen Lage unbegleiteter Minderjähriger und anderer schutzbedürftiger Gruppen Rechnung getragen wird;

10.

empfiehlt, die Bedürfnisse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Zusammenstellung des Expertenpools so umfassend wie möglich zu berücksichtigen, auf Wunsch auch Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der betroffenen Gebiete oder der nationalen oder regionalen Gemeindeverbände in diesen Pool aufzunehmen und den Gebietskörperschaften die Möglichkeit einzuräumen, Unterstützung vor Ort durch diese Experten anzufordern, da die Ankunft illegaler Zuwanderer in jedem Mitgliedstaat unmittelbare Auswirkungen auf die Ortschaften bzw. Regionen hat, in denen sie eintreffen;

11.

befürwortet den Vorschlag des Rates (Justiz und Inneres), die Partnerländer durch Partnerschaftsübereinkommen im Bereich Migration und Entwicklung zur Anerkennung demokratischer und rechtstaatlicher Prinzipien und zum Schutz der Menschenrechte zu verpflichten;

12.

empfiehlt, umgehend Schritte zur Harmonisierung der einschlägigen Bestimmungen zu ergreifen, um dem Menschenhandel einen Riegel vorzuschieben und die davon profitierenden kriminellen Organisationen zu zerschlagen;

13.

unterstützt die Kommission in ihrer an die Mitgliedstaaten gerichteten Aufforderung, sich verstärkt um eine rasche Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen zu bemühen und die Maßnahmen auf EU-Ebene durch eigene Initiativen zu ergänzen;

14.

hebt hervor, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften als maßgebliche Akteure in jegliche Dialoginitiative, auch mit den Herkunfts- und Transitländern, einzubinden sind und dies insbesondere über den Ausschuss der Regionen erfolgen sollte;

15.

hebt hervor, dass Konferenzen wie jene 2006 zum Thema „Städte-Integration — europäische Konzepte, lokale Praktiken“ eine wichtige Rolle für den Austausch bewährter Verfahren und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen spielen, und hofft, künftig einen aktiven Beitrag zu Folgekonferenzen leisten zu können. Überdies sollte die EU nach Auffassung des Ausschusses das Potenzial der an den südlichen Seegrenzen gelegenen Regionen zum Aufbau von Beziehungen zu Drittstaaten nutzen, die für beide Seiten gewinnbringend sind;

16.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Förderung von Zusammenarbeit und Partnerschaftsprogrammen mit ihren jeweiligen Partnern spielen, und weist erneut darauf hin, dass die Gebietskörperschaften mit ihrem Angebot im Bereich des Gesundheits- und Bildungssystems, der städtischen Dienstleistungen und der lokalen bzw. regionalen Wirtschaftsentwicklung die dezentrale Zusammenarbeit um Know-how und Erfahrung ebenso bereichern wie durch die institutionelle Unterstützung des Vor-Ort-Managements und ihre Erfahrungen im Bereich der Demokratie auf kommunaler und regionaler Ebene und als funktionierende demokratische Institutionen. Dies muss bei der Entwicklung einer europäischen Migrationspolitik systematisch berücksichtigt werden;

17.

ruft die Kommission dazu auf, die Suche nach konkreten Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes und der Verwaltung der südlichen EU-Seeaußengrenzen zu fördern, die Kapazität der EU, der einzelnen Mitgliedstaaten sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Bewältigung von Krisensituationen, wie dem Massenzustrom illegaler Einwanderer, zu stärken und auch selbst einen Beitrag dazu zu leisten;

18.

bekräftigt seine einhellige Forderung vom Februar 2007 (CdR 258/2006) (2) nach der Einrichtung einer Agentur, die speziell für die illegale Zuwanderung und die Zuwanderung von Asylsuchenden aus Drittstaaten zuständig ist und ihren Sitz in Malta haben soll;

19.

ruft dazu auf, den am Mittelmeer und Atlantik gelegenen EU-Regionen, in die besonders viele illegale Migranten strömen und die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um den Zustrom einer großen Zahl von Einwanderern unter gebührender Achtung der Menschenwürde zu bewältigen, was ein sofortiges und entschlossenes Handeln der Kommunen, Regionen, Mitgliedstaaten und der EU erforderlich macht, besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um künftig den tragischen Tod zahlreicher illegaler Einwanderer bei ihrem Versuch, die Küste der Europäischen Union zu erreichen, ebenso wie die negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und den Zusammenhalt innerhalb der EU zu vermeiden. In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss ferner hervor, dass es kurzfristiger Maßnahmen zur raschen und wirksamen Bewältigung der vom Zustrom illegaler Einwanderer verursachten Probleme bedarf, und ruft nachdrücklich dazu auf, möglichst schnell ein gesondertes Finanzierungsinstrument für die Gebiete mit der höchsten Migrantenzahl sowie die von einem Zustrom einer großen Zahl illegaler Einwanderern betroffenen Durchgangsgebiete zu schaffen;

20.

betont, dass die Mitgliedstaaten ihre Solidarität praktisch unter Beweis stellen und konkrete Maßnahmen ergreifen müssen, um den Druck zu verringern, der auf den unmittelbar von starken Migrationsströmen betroffenen Staaten und Regionen lastet, indem sie diese Einwanderer in ihrem Hoheitsgebiet aufnehmen und deren Versorgung bis zu dem Zeitpunkt übernehmen, da eine endgültige Entscheidung über ihren Status getroffen wird;

21.

gleichzeitig ermuntert er die lokalen und regionalen Akteure, die Mittel zur Durchführung von Projekten auszuschöpfen, insbesondere Mittel aus dem Außengrenzenfonds, dem Europäischen Rückführungsfonds, dem Europäischen Flüchtlingsfonds und dem Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen, und betont, dass diese ohne weitere Verzögerungen zur Verfügung gestellt werden sollten. Der AdR stellt jedoch mit Sorge fest, dass diese Mittel eigentlich schon im Januar 2007 hätten verfügbar sein sollen, wobei der Rückführungsfonds voraussichtlich nicht vor 2008 operativ sein wird;

22.

ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unter Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität in die Erarbeitung der Migrationspolitik und der nationalen Integrations- und Beschäftigungspläne einschließlich der Festlegung der Zahl der von den einzelnen Gebietskörperschaften zuzulassenden ausländischen Arbeitskräfte einzubinden. Darüber muss seiner Auffassung nach bei den Analysen, Statistiken und Berichten, die zur Festlegung der europäischen Migrationspolitiken herangezogen werden, die lokale und regionale Dimension berücksichtigt werden;

Betreffend Beziehungen zu Afrika

23.

befürwortet den auf eine Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Migrationsfragen mit Afrika abzielenden Ansatz der Kommission, bei dem das gesamte Spektrum der Problematik — von der legalen und illegalen Zuwanderung über die Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen bis hin zur stärkeren Verknüpfung von Migrations- und Entwicklungspolitik der EU — berücksichtigt wird;

24.

weist darauf hin, dass hinsichtlich der nordafrikanischen Staaten eine Weiterentwicklung des Dialogs und der Zusammenarbeit angestrebt wird. Der Ausschuss wird zur Förderung und Verbreitung bilateraler Vereinbarungen auf regionaler Ebene im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der Politik für das größere nachbarschaftliche Umfeld („Grand Voisinage“) für die Regionen in äußerster Randlage und deren Nachbarstaaten in Subsahara-Afrika beitragen, bei der auch Migrationsfragen berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen auch die Beratungen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer fortgesetzt und die bilaterale Zusammenarbeit mit den Partnern im Mittelmeerraum unter Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften weiter ausgebaut werden;

25.

hebt hervor, dass es in diesem Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit von grundlegender Bedeutung ist, sich die Erfahrungen einiger Regionen zunutze zu machen, z.B. der Regionen in äußerster Randlage. Aufgrund ihrer besonderen geografischen Lage und ihrer nachweislichen Erfahrung bieten diese Regionen der EU eine einzigartige Plattform für die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten;

26.

befürwortet die in der EU-Strategie für Afrika festgelegte Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika, die in erster Linie darauf abzielt, durch die Fortsetzung des Dialogs mit den AKP-Staaten, der auf der Grundlage der in Artikel 13 des Abkommens von Cotonou festgelegten Agenda geführt wird, die Milleniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen und die nachhaltige Entwicklung, die Sicherheit und eine verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern;

27.

weist darauf hin, dass Artikel 13 des Abkommens von Cotonou folgende Bestimmung enthält: „Die Vertragsparteien kommen ferner überein (…), dass die AKP-Staaten ihre Staatsangehörigen, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union aufhalten, die Rückkehr gestatten und sie auf Ersuchen dieses Mitgliedstaates ohne weiteres rückübernehmen. (…) die AKP-Staaten versehen ihre Staatsangehörigen mit für diese Zwecke geeigneten Ausweispapieren“.

28.

betont, dass die EU auf die Einhaltung dieser Bestimmung drängen und sich mit viel mehr Nachdruck dafür einsetzen sollte, dass die Ursprungsländer ihrer Verpflichtung zur Rückübernahme von Migranten, die die Asylvoraussetzungen nicht erfüllen, aber dennoch einen illegalen Grenzübertritt versuchen, auch tatsächlich nachkommen;

29.

nimmt den Vorschlag zur Einrichtung von Plattformen zur Kooperation in Migrations- und Entwicklungsfragen zur Kenntnis, die es den afrikanischen Ländern, den EU-Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen ermöglichen sollen, im Interesse aller gemeinsame Anstrengungen zur wirkungsvolleren Migrationssteuerung zu unternehmen. In diesem Zusammenhang vertritt der Ausschuss die Auffassung, dass die direkt betroffenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, auch über ihre jeweiligen nationalen und regionalen Verbände, in die vorgenannten Kooperationsplattformen sowie in den Dialog mit den AKP-Staaten eingebunden werden sollten, da eine solche Beteiligung allen zugute kommen würde;

30.

befürwortet die Initiative der Kommission zur Förderung von Investitionen in arbeitsintensive Wirtschaftszweige in afrikanischen Regionen mit hoher Auswanderungsrate und fordert die Mitgliedstaaten auf, ebenfalls einen Beitrag zu dieser Initiative zu leisten; hierbei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Investitionen nur dann gefördert werden können, wenn der Privatsektor angemessen einbezogen wird. Hierzu müssten Instrumente entwickelt werden, die diese Investitionen erleichtern;

31.

befürwortet ferner den Vorschlag der Kommission, Migrationsprofile für alle interessierten Entwicklungsländer zu entwickeln und Migrationsunterstützungsteams (MUT) aus Sachverständigen der EU-Mitgliedstaaten zu bilden, die die erforderliche Unterstützung für ersuchende afrikanische Staaten bereitstellen könnten. Darüber hinaus unterstützt er die Initiativen der Kommission zur Förderung der Einrichtung eines panafrikanischen Netzwerks von Beobachtungsstellen für Migration und/oder Forschungsinstituten für Migration, weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der erforderliche Sachverstand zur Verfügung gestellt werden muss und dass Experten aus den Regionen und Städten für diese Teams ein klarer Gewinn sein können;

32.

hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen Beitrag zur Erhebung von Daten für das EU-Zuwanderungsportal, das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität, das EURES-Netzwerk sowie das Europäische Mobilitätsportal für Forscher leisten können, so dass afrikanische Staaten, u. a. auch durch gezielte Informationskampagnen, über legale Beschäftigungsmöglichkeiten für ihre Staatsangehörigen in Europa informiert werden können. Darüber hinaus können die Regionen und Kommunen zur Erleichterung der Steuerung des Zustroms von Saisonarbeitnehmern, des Austauschs von Studierenden und Forschenden sowie anderer Formen der legalen Einreise beitragen;

Betreffend Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Intensivierung der Integrationsmaßnahmen

33.

befürwortet des Weiteren Rechtsvorschläge zur Verhängung von Sanktionen gegen Arbeitgeber, die illegale Zuwanderer beschäftigen, sowie Initiativen zur Bekämpfung der Beihilfe zur illegalen Zuwanderung und zum Menschenhandel durch Europol;

34.

hebt hervor, dass die Umsetzung aller Maßnahmen, die notwendig sind, um dem Menschenhandel einen Riegel vorzuschieben, die davon profitierenden kriminellen Organisationen zu zerschlagen sowie die wirtschaftliche Grauzone zu bekämpfen, in der dieser Aktivitäten gedeihen können, mit gleich großem Nachdruck vorangetrieben werden muss;

35.

befürwortet die Absicht der Kommission, vermehrt Integrationsmaßnahmen zu ergreifen, Instrumente für eine stärkere Einbindung der einzelnen Akteure — einschließlich der Migrantinnen und Migranten selbst — zu entwickeln und auf diese Weise zur Schaffung einer wirksamen Integrationsstrategie beizutragen. Der Ausschuss ist ferner der Auffassung, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften als maßgebliche Akteure wahrgenommen und in sämtliche Dialoginitiativen eingebunden werden müssen;

36.

nimmt zur Kenntnis, dass folgende Maßnahmen geplant sind: erstens die Einrichtung einer „Integrationsplattform“ für den regelmäßigen Meinungsaustausch zwischen den maßgeblichen Akteuren, zweitens die Festigung der Rolle der lokalen Gebietskörperschaften und drittens die Einrichtung einer Website „Integration“ sowie Neuauflagen des Handbuchs für Integration und des Jahresberichts über Migration und Integration;

Betreffend Frontex

37.

empfiehlt die Umsetzung von Artikel 7 der Verordnung (EG) 2007/2004 zur Errichtung von Frontex, da die freiwillige Bündelung des technischen Geräts der Mitgliedstaaten unter der Federführung von Frontex, das einem anderen Mitgliedstaat auf dessen Antrag nach einer von Frontex durchgeführten Bedarfs- und Risikoanalyse zur Verfügung gestellt werden kann, ein wichtiges Zeichen der Solidarität unter den Mitgliedstaaten wäre;

38.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur Frontex Zugang zu den von den Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten für Einwanderungsfragen erhobenen Informationen haben muss, wenn sie zur Verhinderung und Bewältigung von Krisensituationen gezielte bzw. allgemeine Risikoanalysen erstellen soll;

39.

befürwortet den Vorschlag der Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen dahingehend zu ändern, dass Frontex systematisch Zugang zu den von den Verbindungsbeamten gesammelten Daten gewährt wird und wie die Kommission an den Sitzungen des Netzes teilnehmen kann, da diese Informationen eine wichtige Hilfe sein können und der Zugang dazu daher begrüßenswert ist;

40.

hebt hervor, dass durch die Kommission Küstenpatrouillen von Frontex vor allem rund um die Kanarischen Inseln und im zentralen Mittelmeerraum im gesamten Zeitraum ruhiger See, also insbesondere von Ende April bis Herbstbeginn, sicherzustellen sind, um einen weiteren Zustrom von Migranten in die EU-Mitgliedstaaten zu verhindern;

41.

ermuntert die Kommission, den nordafrikanischen Staaten Anreize zu geben, daran mitzuwirken, den Menschenhandel an der Mittelmeerküste der EU zu vermeiden. Das beste Mittel zur Erreichung einer langfristigen Lösung ist jedoch die Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen in den Herkunftsländern;

Betreffend die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der EU

42.

stellt fest, dass die entscheidende Zielsetzung bei der Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der EU darin besteht, die Kohärenz der politischen Maßnahmen beizubehalten und die Komplementarität zum bereits laufenden Dialog und den im allgemeinen Zusammenhang der EU-Außenbeziehungen durchgeführten Initiativen zur Zusammenarbeit in Migrationsfragen und angrenzenden Bereichen zu gewährleisten;

43.

schließt sich der Haltung der Kommission an, dass im Zuge des Dialogs mit den Behörden des Kandidaten- oder Partnerlandes auch erörtert werden sollte, wie die Auswirkungen auf die Migrationsentwicklung zu Stabilität und Wachstum in der Region beitragen können, insbesondere durch gezielte Maßnahmen zur Eindämmung des Braindrain sowie Investitionen in Ausbildung und Kapazitätenaufbau, um die Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern;

44.

schlägt vor, hinsichtlich der Mitgliedstaaten des Europarates enger mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas des Europarates zusammenzuarbeiten, um den Partnerstaaten dabei behilflich zu sein, im Umgang mit illegalen Migranten die internationalen Standards einzuhalten und die Opfer von Menschenhandel oder schutzbedürftige Personen gemäß ihren Bedürfnissen zu behandeln;

45.

empfiehlt, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre nationalen Verbände in den Kandidatenländern, aber auch in den Partnerländern, enger in die Initiativen der EU einzubinden, die beispielsweise von der Schulung von Strafverfolgungsbeamten (Partnerschaften) über die Kooperation mit Frontex bis hin zu Themen wie Sozialschutz, die Ausbildung von Beamten in Arbeitsmarktfragen, die Rehabilitation der Opfer von Menschenhandel, das Sammeln von Daten und die Beobachtung der Migrationsströme reichen;

46.

begrüßt den Vorschlag, Frontex unter Einbeziehung der Entwicklung einer Zusammenarbeit mit Russland, der Ukraine, Moldawien, Georgien, dem Westbalkan und den asiatischen Ländern eine wichtigere Rolle einzuräumen; hebt allerdings hervor, dass diese Agentur zuerst ihre gegenwärtigen Operationen und Risikoanalysen verstärken sollte, da diese erst spät im Jahr eingeleitet und während des Sommers, wenn der Ansturm der illegalen Einwanderer in den südlichen Regionen Europas sehr stark ist, ausgesetzt wurden;

47.

unterstützt den Vorschlag, den umfassenden Dialog mit Russland über alle migrationsrelevanten Fragen zu vertiefen, einschließlich Asyl, Schutz von Binnenvertriebenen im Einklang mit internationalen Standards, Bekämpfung illegaler Einwanderung und Menschenhandel, Arbeitsmigration und aller relevanten sozialen Aspekte der Migration;

48.

stellt zum wiederholten Male fest, dass jene Staaten, die an der Wirksamkeit einer gemeinsamen Grenzüberwachung zweifelten, eher bereit sind, Frontex Mittel zur Verfügung zu stellen, nicht nur im Sinne einer gemeinsamen Lastenverteilung, sondern auch aus Eigeninteresse, denn die illegale Einwanderung ist ein gesamteuropäisches Problem und betrifft nicht nur die Mittelmeeranrainer.

Brüssel, den 11. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


(1)  KOM(2006) 733, Ziffer 23.

(2)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union“, die auf der 68. Plenartagung des Ausschusses am 13./14. Februar 2007 (Sitzung vom 13. Februar) einstimmig verabschiedet wurde.


15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/48


Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Migrantinnen in der Europäischen Union“

(2007/C 305/10)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

betont, dass die optimale Integration von Migrantinnen und Migranten auch im Hinblick auf ihre Rolle als Erziehende ein Schlüsselelement darstellt, das — berücksichtigt man die Rolle der Frau bei der gesellschaftlichen Entwicklung — auch für die wirksame Integration der zweiten und dritten Generation von Bürgern ausländischer Herkunft unabdingbar ist;

unterstreicht, dass die Integration die beiderseitige Achtung der Pflichten und der Grundrechte voraussetzt, die Bestandteil des europäischen Rechtsbesitzstands sind;

betont die ausschlaggebende Rolle, die den öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene in diesem Bereich zukommt, sowie deren Fähigkeit, gemeinsam mit lokalen Gemeinschaften, Migrantinnen- und Freiwilligenorganisationen die Dienstleistungen vor Ort zu vernetzen;

zeigt sich besorgt über die hohen Schulversagens- und -abbruchquoten junger Mädchen ausländischer Herkunft, die bei der Ausbildungs- und Berufswahl benachteiligt sind und manchmal durch ihre Familien sowie durch kulturelle Vorurteile oder schwierige finanzielle Verhältnisse eingeschränkt werden; hält es für die Herstellung von Chancengleichheit im Bildungssystem für Mädchen (wie auch für Jungen) aus eingewanderten Familien für wesentlich, dass die Eltern mit dem Bildungssystem vertraut gemacht und dadurch befähigt werden, gut informierte Entscheidungen für die Bildungswege ihrer Kinder, vor allem Töchter zu treffen, die deren individuelle Potenziale und Wünsche jenseits von Geschlechterstereotypen berücksichtigen, und erachtet Maßnahmen der Sensibilisierung und Einbeziehung aller Beteiligten im Sinne der Förderung echter Chancengleichheit für erforderlich.

Berichterstatterin

:

Frau MASINI (IT/SPE), Präsidentin der Provinz Reggio Emilia

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt das Ersuchen der Kommission um die Erarbeitung einer Prospektivstellungnahme, auch im Hinblick auf das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) und das für 2008 geplante Europäische Jahr des Dialogs der Kulturen;

2.

bekräftigt die Notwendigkeit, eine strukturierte europäische Zuwanderungspolitik zu entwickeln, die zwischen den Staaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften abgestimmte Instrumente und kohärente Maßnahmen in Bezug auf die legale Zuwanderung vorsieht, mit dem Ziel der Erleichterung der Integration von Zuwanderern, die die Gesetze des Aufnahmelandes achten, sowie einer intensiveren Bekämpfung der illegalen Zuwanderung und damit zusammenhängender Verstöße;

3.

erinnert daran, dass in der Kommissionsmitteilung „Eine gemeinsame Integrationsagenda“ anerkannt wurde, dass der Genderaspekt sowie die Situation von jugendlichen Migranten und Kindern bei jeder Maßnahme berücksichtigt werden müssen;

4.

betont, dass die optimale Integration von Migrantinnen und Migranten auch im Hinblick auf ihre Rolle als Erziehende ein Schlüsselelement darstellt, das — berücksichtigt man die Rolle der Frau bei der gesellschaftlichen Entwicklung — auch für die wirksame Integration der zweiten und dritten Generation von Bürgern ausländischer Herkunft unabdingbar ist;

5.

erinnert daran, dass er in seiner Stellungnahme „Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung“ die Sorgen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischen Problemen hervorgehoben hat. So gilt es, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts und ihrer ethnischen oder geographischen Herkunft oder aus anderen, in Art. 13 EGV genannten Gründen diskriminiert werden können;

6.

verweist erneut auf die Notwendigkeit, einen wirksamen rechtlichen Schutz gegen Diskriminierungen zu gewährleisten, künftige Maßnahmen als Ergänzung des gegenwärtigen Rechtsrahmen zu erwägen, die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit für alle in der Politik der Union zu verankern, die Innovation und bewährte Praktiken zu fördern, die Sensibilisierung von Stakeholdern und aufnehmender Bevölkerung sowie die Zusammenarbeit mit ihnen zu verbessern und die Diskriminierung und die soziale Ausgrenzung vieler benachteiligter ethnischer Minderheiten zu bekämpfen;

7.

betont erneut, dass die Integration ein zweiseitiger Prozess ist, an dem sowohl die aufnehmende Gemeinschaft als auch die Migrantinnen selbst beteiligt sind, sei es individuell oder als Angehörige einer Volksgemeinschaft, und dass eine Sensibilisierung bei beiden, den Migranten und der aufnehmenden Bevölkerung, ansetzen muss;

8.

unterstreicht, dass die Integration die beiderseitige Achtung der Pflichten und der Grundrechte voraussetzt, die Bestandteil des europäischen Rechtsbesitzstands sind und in der Europäischen Menschenrechtskonvention, den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten, der Grundrechtecharta der Europäischen Union und der UN-Menschenrechtserklärung anerkannt werden;

9.

nimmt zur Kenntnis, dass in Bezug auf Migrantinnen Konflikte zwischen bestimmten Arten von individuellen Rechten und dem Recht auf kulturelle und religiöse Identität entstehen können; bekräftigt, dass das Recht auf kulturelle und religiöse Identität schützenswert ist, vorausgesetzt, die Verhaltensweisen, die Ausdruck dieser Identität sind, verletzen keine unabdingbaren Grundrechte und gehen auf freie und bewusste Entscheidungen der Frauen zurück und werden nicht durch die Familie oder die Gesellschaft, der diese angehören oder aus der sie stammen, aufgezwungen;

10.

verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf Migrantinnen umfassende Erfahrungen mit Strategien in den Bereichen Aufnahme, Mediation, Arbeitsmarktzugang und Sozialschutz sowie mit der Bekämpfung unterschiedlicher Formen von Ausbeutung und Gewalt gesammelt haben, die bei der Erarbeitung neuer europäischer Strategien und Programme nützlich sein können und die Einbeziehung von Migrantinnen-Vereinen und anderen Vertreterinnen der betroffenen EinwanderInnengruppen in einem permanenten Dialog mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie die Vertretung dieser Gruppen in der Verwaltung dringend notwendig sind, um erfolgreiche Strategien und Programme entwickeln zu können;

11.

fordert deshalb im Einklang mit dem Europäischen Parlament die Mitgliedstaaten und die Europäische Union dazu auf, diese Bemühungen sowohl finanziell als auch personell durch einen Austausch von Informationen und guten Praktiken zu unterstützen;

12.

begrüßt ausdrücklich die Genehmigung des Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme sowie insbesondere den vorgesehenen Fonds für die Integration, bei dem der Genderaspekt sowie die optimale Integration von Frauen aller Altersgruppen, jugendlichen Migranten und Kindern aus Migrantenfamilien berücksichtigt werden müssen;

13.

bekräftigt seine in der Stellungnahme zum „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“ zum Ausdruck gebrachte Forderung, bei der Verwaltung des Europäischen Integrationsfonds den spezifischen Erfordernissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Rechnung zu tragen und diese aktiv und konstruktiv an den Verhandlungen über die nationalen Programme und die operationellen Programme zu beteiligen;

14.

stellt den ausschlaggebenden Beitrag der Organisationen der Migrantinnen und der NRO heraus;

15.

unterstreicht, dass zur Förderung der Rechte von Migrantinnen mit den Herkunftsländern durchgeführte Maßnahmen wichtig sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern und deren lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durchgeführten Maßnahmen zu unterstützen, um geeignete Indikationen festzulegen;

16.

verweist auf die große Bedeutung eines geschlechtssensiblen Sprachgebrauchs;

Statistischer Rahmen

17.

hebt hervor, dass es keine genauen Statistiken über die Immigration — insbesondere über die illegale Einwanderung und über jedwede Form irregulärer Beschäftigungsverhältnisse — in der Europäischen Union gibt;

18.

hält es für wesentlich, dass bei der Datenerhebung fakultative Bereiche des Genderaspekts berücksichtigt und Indikatoren in Bezug auf die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen erarbeitet werden;

19.

verweist auf die Möglichkeiten der Analyse der Daten, die auf lokaler und regionaler Ebene erhobenen wurden und für die Durchführung dezentralisierter politischer Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer wirksamen Handhabung des Migrationsphänomens unabdingbar sind;

Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen

20.

stellt fest, dass Migrantinnen beim Zugang zu den Sozial- und Gesundheitsdiensten oftmals das erste Mal mit der Welt der öffentlichen Dienstleistungen und den Regeln der aufnehmenden Gesellschaft in Berührung kommen, und hält im Hinblick auf die Beseitigung der „Gesundheitsunterschiede“ eine Bekämpfung der de facto bestehenden Diskriminierungen für unerlässlich;

21.

unterstreicht, dass alle Migrantinnen und Migranten Zugang zu Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen der entsprechenden Dienste haben müssen; unterstreicht überdies die Notwendigkeit der Erarbeitung und Finanzierung geeigneter Sozial- und Gesundheitsprogramme, mit deren Hilfe auf der Grundlage objektiver Untersuchungen der spezifischen Gesundheitsprobleme die Krankheiten der Migrantinnen behandelt werden können;

22.

unterstreicht, dass es notwendig ist, geeignete Gesundheitsinformations- und Aufklärungsmaßnahmen, die an Bürger mit Migrationshintergrund, insbesondere an Frauen, gerichtet sind, zu intensivieren, und hält es für erforderlich, Formen der Beratung einzuführen, bei denen die individuellen und kulturellen Besonderheiten eine stärkere Berücksichtigung finden. Zu erwägen wären in diesem Zusammenhang Instrumente wie die sprachliche und kulturelle Vermittlung und der Dialog — sowohl mit Einzelpersonen und Gruppen als auch mit Verbänden. Diese Achtung der kulturellen Vielfalt muss auf dem grundlegenden Recht der Frau auf Gesundheit und auf Selbstbestimmung (insbesondere im gesundheitlichen und sexuellen Bereich) basieren;

23.

unterstützt deshalb die Durchführung von Maßnahmen zur Information, Prävention, Unterstützung und Sensibilisierung, um alle diskriminierenden und/oder demütigenden Praktiken und Traditionen zu bekämpfen und um in den verschiedenen Mitgliedstaaten und auf lokaler und regionaler Ebene wirksame und qualitativ hochwertige Instrumente zur Prävention und Förderung umzusetzen, die als Brücke/Dialog fungieren und einen bereichs- und kulturübergreifenden Charakter haben (z.B. sprachlich-kulturelle Mediation, Geburtsvorbereitungskurse, Initiativen zur sozialen Mitwirkung von Migrantinnen, kulturübergreifende Beratungen etc.);

24.

betont die ausschlaggebende Rolle, die den öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene (z.B. Familienberatung) in diesem Bereich zukommt, sowie deren Fähigkeit, gemeinsam mit lokalen Gemeinschaften und den Migrantinnen- und Freiwilligenorganisationen die Dienstleistungen vor Ort zu vernetzen;

25.

hält es für wichtig, gute Praktiken im sozialen und gesundheitlichen Bereich verstärkt zu verbreiten und ein echtes europäisches Register der herausragenden Politiken und bewährten Maßnahmen in diesem Bereich zu erstellen;

Bildung, Jugendpolitik und Kultur

26.

unterstreicht, dass die jungen Generationen für die Aussicht auf europäische Integration ausschlaggebend sind, auch mit Blick auf die wesentliche Vermittlerfunktion zwischen der Wachstumsgesellschaft und der Herkunftsfamilie;

27.

unterstreicht die Notwendigkeit, vor allem während der ersten Zeit des Aufenthalts der Zuwanderer spezifische und geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer vollständigen Integration in das Bildungssystem des Aufnahmelandes durchzuführen (insbesondere Sprachunterricht);

28.

bekräftigt das Erfordernis, Lehrpläne zu entwickeln, die die Diversität widerspiegeln;

29.

erinnert an die bereits in seiner Stellungnahme zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung getroffenen Feststellungen hinsichtlich einer in vielen EU-Ländern hohen Schulabbrecherquote von Jugendlichen ausländischer Herkunft und an den Vorschlag, spezielle finanzielle und politische Instrumente zur Lösung dieser Probleme einzuführen; unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit, darauf hinzuwirken, dass alle Jugendlichen ihre Ambitionen verwirklichen und ihr Potenzial entfalten können, und weist darauf hin, dass besonderes Augenmerk auf die Schulleistungen und Bildungschancen von Mädchen zu legen ist; ein enger Austausch zwischen Lehrpersonen und Eltern sowie umfassende Informationen zum Bildungssystem sollen gewährleisten, dass das individuelle Potenzial der Mädchen erkannt und nach ihren Wünschen und Bedürfnissen gefördert wird;

30.

legt Nachdruck auf die besondere Situation von Migrantinnen aller Altersgruppen, insbesondere jedoch junger Mädchen ausländischer Herkunft, die manchmal hin- und hergerissen sind zwischen der von der Familie überlieferten kulturellen Identität und der Anziehungskraft neuer Identitäten, die von der Gesellschaft, in der sie aufwachsen, geboten werden, und unterstreicht, dass sie besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, da sie sich als eine der wahren Stützen des neuen Europa erweisen können;

31.

zeigt sich besorgt über die hohen Schulversagens- und -abbruchquoten junger Mädchen ausländischer Herkunft, die bei der Ausbildungs- und Berufswahl benachteiligt sind und manchmal durch ihre Familien sowie durch kulturelle Vorurteile oder schwierige finanzielle Verhältnisse eingeschränkt werden; hält es für die Herstellung von Chancengleichheit im Bildungssystem für Mädchen (wie auch für Jungen) aus eingewanderten Familien für wesentlich, dass die Eltern mit dem Bildungssystem vertraut gemacht und dadurch befähigt werden, gut informierte Entscheidungen für die Bildungswege ihrer Kinder, vor allem Töchter zu treffen, die deren individuelle Potenziale und Wünsche jenseits von Geschlechterstereotypen berücksichtigen; erachtet ferner Maßnahmen der Sensibilisierung und Einbeziehung aller Beteiligten als erforderlich, um eine echte Chancengleichheit zu fördern;

32.

unterstützt die in der Entschließung des Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen ausgesprochene Forderung, den Zugang jugendlicher Migrantinnen zum integrierten Aktionsprogramm (2007-2013) für lebenslanges Lernen zu fördern;

33.

ist der Ansicht, dass im Rahmen der Formulierung der Jugendpolitik Maßnahmen entwickelt werden müssen, die unter anderem der kulturellen Vielfalt der Jugendlichen ausländischer Herkunft und dem Genderaspekt Rechnung tragen, dass diese Jugendlichen als Vermittler zwischen den Kulturen eingesetzt werden sollten und dass die Einrichtung interkultureller Begegnungsstätten sowie die Gründung von Frauenverbänden gefördert werden sollte;

34.

unterstreicht, dass die Kommunikation, häufig über die Medien, eine entscheidende Rolle für die Zwecke der Integration von Migrantinnen spielt, und fordert, dass Medienmaßnahmen gefördert werden, die dazu dienen, entsprechende Potenziale zu nutzen, Informationslücken innerhalb der Zuwanderer- wie der Aufnahmebevölkerung zu schließen und Stereotype und Vorurteile zu überwinden;

35.

bekräftigt diesbezüglich das in seiner Stellungnahme zur Mitteilung „Eine gemeinsame Integrationsagenda“ dargelegte Interesse an Kooperationsmaßnahmen mit den Medien (durch die Förderung freiwilliger Verhaltenskodizes für Journalisten);

Wirtschaftliche Integration

36.

betont die Notwendigkeit, den Zugang der Migrantinnen zu Beschäftigung und Berufsausbildung zu fördern, unter anderem durch Positivmaßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen und zur Beseitigung der Hindernisse bei der Verwirklichung der Chancengleichheit;

37.

weist darauf hin, dass Migrantinnen häufig in befristeten Arbeitsverhältnissen mit geringer Qualifikation und Entlohnung oder in der Schattenwirtschaft beschäftigt sind bzw. illegale Tätigkeiten ausüben; fordert deshalb die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, um diese Frage zu beleuchten und Empfehlungen auszusprechen, wie das Problem am besten bewältigt werden kann;

38.

unterstreicht die Bedeutung von Maßnahmen, die auf die Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und Studienabschlüssen sowie Berufserfahrungen abzielen, die Migrantinnen in ihren Herkunftsländern erworben haben;

39.

bekräftigt seine Unterstützung für das Ziel der Kommission, eine allgemeine Rahmenrichtlinie über die Rechte von Drittlandstaatsangehörigen auszuarbeiten, die in einem Mitgliedstaat legal beschäftigt sind, und in diesem Kontext das Problem der Anerkennung von Diplomen und beruflichen Befähigungsnachweisen anzugehen;

40.

stellt fest, dass Migrantinnen vor allem in einigen Mitgliedstaaten großenteils in den Bereichen Pflegearbeit und Hilfe im Haushalt beschäftigt sind, wodurch sich die Bedingungen im europäischen Wohlfahrtswesen wandeln, und fordert die Kommission auf, dieses Phänomen zu untersuchen und die Entwicklung spezifischer Instrumente in Betracht zu ziehen;

41.

unterstreicht mit Nachdruck, dass im Herkunftsstaat wie im Aufnahmeland die Autonomie und unternehmerische Initiative von Frauen auch auf wirtschaftlichem Gebiet durch spezifische Maßnahmen wie Mikrokredite gefördert werden müssen;

42.

begrüßt die Aufmerksamkeit, die die zweite Auflage des Handbuchs zur Integration Maßnahmen zur Unterstützung der unternehmerischen Initiative von Zuwanderern widmet, erachtet diese Art von Maßnahmen als einen wesentlichen Beitrag zur effektiven Unabhängigkeit von Frauen und fordert die Kommission auf, entsprechende Initiativen, wie die berufliche und sprachliche Ausbildung in den Herkunftsländern, zu unterstützen;

43.

betont die besonderen Probleme von zugewanderten Arbeitnehmerinnen mit Kindern und die daraus resultierende Notwendigkeit von Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarung von Berufs- und Familienleben, unterstreicht, dass auf regionaler und lokaler Ebene umfasssende Initiativen — u. a. gemeinsam mit Frauen- oder Freiwilligenverbänden — durchgeführt wurden, und fordert die Kommission auf, derartige Initiativen zu unterstützen;

44.

nimmt zur Kenntnis, dass die tatsächliche Wahrnehmung der Rechte von Frauen in vielen Fällen durch gravierende Schwierigkeiten in den Bereichen Transport und Mobilität beeinträchtigt wird, auch wegen kulturbedingter Einschränkungen durch ihre Herkunftsgemeinschaften, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Wege zur Unabhängigkeit beim Transport (z.B. Kurse zur Erlangung des Führerscheins) zu unterstützen;

45.

weist darauf hin, dass die Ausbeutung von Frauen durch Schwarzarbeit gefördert wird und unterstützt Maßnahmen, die auf deren Eindämmung und Bekämpfung abzielen;

46.

unterstreicht das Erfordernis, angemessene Vorkehrungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einzuplanen und die Opfer derartiger Praktiken gerecht zu behandeln, und nimmt den jüngsten Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über einheitliche Sanktionen gegen Arbeitgeber, die irregulär aufhältige Zuwanderinnen und Zuwanderer oder legal aufhältige Zuwanderinnen und Zuwanderer irregulär beschäftigen, zur Kenntnis;

47.

wiederholt im Einklang mit seiner Stellungnahme zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung die Aufforderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, Maßnahmen einzuführen, die Überweisungen von Migranten erleichtern und ihre Verwendung für produktive Investitionen in den Herkunftsländern fördern;

Schutz vor Nötigung und Mitspracherechte

48.

stellt fest, dass einige Migrantinnen möglicherweise besonders stark Formen der Ausbeutung, der Verletzung der Grundrechte sowie der physischen und psychischen Nötigung ausgesetzt sind und teilt die Auffassung des Europäischen Parlaments, dass derartige Praktiken weder durch kulturelle oder religiöse Gründe gerechtfertigt, noch toleriert werden können;

49.

schließt sich folglich der vom Europäischen Parlament an die Mitgliedstaaten gerichteten Forderung an, jede Form von Gewalt gegenüber Frauen im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, den internationalen Bestimmungen und dem EU-Recht unverzüglich und wirksam anzugehen und zu bekämpfen, und erachtet eine umfassende Information über diese Vorschriften und Bestimmungen für wesentlich, damit sich Migrantinnen und Migranten dieser auch bewusst sind;

50.

fordert die Kommission auf, diese Maßnahmen sowie die Bemühungen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu unterstützen;

51.

weist auf das besonders verbreitete Phänomen der häuslichen Gewalt hin und ersucht die Kommission, wirksame Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen zu prüfen und sie rasch vorzulegen, damit sie Eingang in das Gemeinschaftsrecht finden können; Verbrechen im Namen der Ehre sind eine spezielle Form der Gewalt in der Familie, welche besonderer Aufmerksamkeit bedürfen;

52.

unterstreicht, dass Ehen oder eheähnliche Gemeinschaften zwischen Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ein bürgerliches Recht und eine Möglichkeit der positiven Integration zwischen unterschiedlichen Kulturen, Sensibilitäten, Religionen und Gesetzen darstellen; betont gleichzeitig, dass dem Schutz der Grundrechte von Frauen und minderjährigen Kindern eine Gegenseitigkeitsregel zugrunde liegen muss;

53.

weist darauf hin, dass Familienzusammenführungen ein immer häufigeres und positives Phänomen sind, das die für den Schutz des Rechts auf Familienleben wesentliche Verbesserung der Integrationswege ermöglicht, und pflichtet dem Europäischen Parlament darin bei, dass die Richtlinie 2003/86/EG noch nicht von allen Mitgliedstaaten zufrieden stellend angewandt wird;

54.

hebt hervor, dass Familienzusammenführungen unter Wahrung der Rechte aller Familienmitglieder erfolgen und auf einer freien Entscheidung der Frau beruhen müssen;

55.

verurteilt Zwangsehen und Vorgehensweisen, die den europäischen Rechtsvorschriften (z.B. über Genitalverstümmelung oder Polygamie) nicht entsprechen und fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Gesetze, die solche Praktiken verbieten, in vollem Umfang angewandt werden;

56.

bekräftigt im Einklang mit seiner Stellungnahme zur Bekämpfung der illegalen Zuwanderung die Empfehlung, vorrangig alle erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung des Menschenhandels, dem vor allem Frauen zum Opfer fallen, und zur Ausmerzung von Organisationen, die Menschenhandel oder jegliche Form der Sklaverei, auch mit Kindern und Jugendlichen, betreiben, zu treffen und zu diesem Zweck geeignete Rechtsvorschriften und spezifische Aktionsprogramme zu verabschieden sowie anzuerkennen, dass, selbst wenn einige dieser Opfer illegale Einwanderer sind, sie als Sonderfälle anzusehen sind und dass sie bei einer Abschiebung unter Umständen extremer Gewalt ausgesetzt oder gar in Lebensgefahr sein könnten, wenn sie gezwungen werden, in ihr Herkunftsland zurückzukehren;

57.

unterstützt die in der Entschließung des Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen ausgesprochene Forderung, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften besondere Sensibilität bei der Förderung der Beteiligung von Migrantinnen am sozialen und politischen Leben zu zeigen.

Brüssel, den 11. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/53


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Chancengleichheit im Sport“

(2007/C 305/11)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN GIBT FOLGENDE EMPFEHLUNGEN:

Sport kann genutzt werden, um gegen Diskriminierungen und Ungleichheiten im Sport und in der Gesellschaft insgesamt anzugehen und soziale Werte wie Teamgeist, fairen Wettbewerb, Zusammenarbeit, Toleranz und Solidarität zu fördern;

die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten durch ihr Sportangebot und ihre Sportdienstleistungen die Chancengleichheit anstreben, ausbauen und fördern;

bestimmte gesellschaftliche Gruppen neigen aus unterschiedlichen Gründen dazu, weniger Sport zu treiben und sind auf Entscheidungsebene unterrepräsentiert und aus einer Reihe von Gründen von manchen Sporteinrichtungen ausgeschlossen; in vielen Ländern spiegelt die Sportverwaltung die Vielfalt der öffentlichen Gemeinschaft, der sie dient, nicht wider;

die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten Sportler und Zuschauer aller Gemeinschaften zur Teilnahme an Sportveranstaltungen ermutigen und sie dort vor Beschimpfungen und Drangsalierung schützen; sie müssen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Sporteinrichtungen sicherzustellen, die ihnen gehören, die sie betreiben, direkt oder indirekt finanzieren oder für die sie Lizenzen erteilen; sie sollten Personen aus allen Gemeinschaften zum Engagement auf allen Ebenen der Sportverwaltung, des Sportmanagements und der Betreuung zu ermutigen — diese Funktionen sollten zu einem Indikator für die allgemeine Leistungsfähigkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften werden;

die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten aus den Erfahrungen mit anderen Gebietskörperschaften in Europa und weltweit lernen und bewährte Praktiken lokal und regional fördern;

die EU sollte Maßstäbe für die Förderung der Chancengleichheit im Sport und im Sportangebot festlegen; in diesem Zusammenhang hat der AdR eine „Charta für Chancengleichheit im Sport“ ins Leben gerufen.

Berichterstatter

:

Peter MOORE, Mitglied des Stadtrates von Sheffield (UK/ALDE)

„Sport hat die seltene Macht, Menschen einander näher zu bringen. Sport kann Hoffnung wecken, wo zuvor Verzweiflung war. Er beseitigt Rassenschranken. Er lacht der Diskriminierung ins Gesicht. Sport spricht zu den Menschen in einer Sprache, die sie verstehen“.

Nelson Mandela

„Das unbekannte Gesicht des Sports sind die Tausenden von Begeisterten, die in ihren Fußball-, Ruder-, Leichtathletik- und Klettervereinen einen Ort der Zusammenkunft und des Austauschs finden, vor allem aber eine Übungsstätte für das Gemeinschaftsleben. In diesem Mikrokosmos lernen Menschen, Verantwortung zu übernehmen, Regeln zu befolgen, einander zu akzeptieren, sich um Einvernehmen zu bemühen, Demokratie zu üben. Unter diesem Blickwinkel betrachtet, ist Sport par excellence eine ideale Demokratieschule“.

Daniel Tarschys

Generalsekretär des Europarates

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN:

Allgemeine Bemerkungen

1.

vertritt die Auffassung, dass Sport, ebenso wie andere Bereiche des sozialen Lebens, die Gesellschaft sowohl einen als auch spalten kann;

2.

ist der Ansicht, dass es zwar Diskriminierungen und Ungleichheiten im Sport gibt, dieser aber genutzt werden kann, um derartige Probleme im Sport und in der Gesellschaft insgesamt anzugehen und soziale Werte wie Teamgeist, fairen Wettbewerb, Zusammenarbeit, Toleranz und Solidarität zu fördern;

3.

weist darauf hin, dass Chancengleichheit für alle gesellschaftlichen Gruppen im und durch Sport am besten durch gemeinsame und einander ergänzende Bemühungen aller Regierungsebenen erreicht werden kann, wobei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Schlüsselrolle zukommt;

4.

begrüßt die Ausrufung des Jahres 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle; bedauert, dass der AdR und einige Mitgliedstaaten sich nicht so umfassend beteiligt haben, wie es möglich gewesen wäre, wobei er diese Stellungnahme als Beitrag zu dem Europäischen Jahr betrachtet;

5.

erinnert an die Erklärung des Europäischen Rates von Nizza aus dem Jahr 2000, in der die EU aufgerufen wurde, die besonderen Merkmale und die sozialen, erzieherischen und kulturellen Funktionen des Sports zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass die soziale Bedeutung des Sports Gegenstand der Erklärung Nr. 29 im Anhang des Amsterdamer Vertrags ist; begrüßt das von der Europäischen Kommission am 11. Juli 2007 veröffentlichte Weißbuch über Sport und ruft die Kommission auf, die darin angesprochenen Fragen der Chancengleichheit anzugehen;

6.

unterstützt die Definition des Europarates: „Sport ist jegliche Form körperlicher Ertüchtigung, die innerhalb oder außerhalb von Vereinen betrieben wird, um die körperliche und seelische Verfassung auszudrücken oder zu verbessern, zwischenmenschliche Beziehungen zu entwickeln oder ergebnisorientierte Wettkämpfe auf allen Ebenen zu bestreiten“;

7.

ist der Ansicht, dass es beim Streben nach Chancengleichheit nicht nur um die Bekämpfung unrechtmäßiger Diskriminierungen geht, sondern auch um proaktive Bemühungen um die Veränderung von Wahrnehmungen und Einstellungen, um Unwissenheit und Vorurteile auszuräumen, das Beste aus den Talenten unserer Bevölkerung herauszuholen und jedem Einzelnen zu ermöglichen, sein Potenzial zu entfalten;

8.

stellt fest, dass Diskriminierung in vielen Formen existiert: direkt und indirekt, institutionell und individuell, offen und subtil, und eine Rolle bei der Einschränkung (oder Ausdehnung) des Zugangs, der Möglichkeiten und der Lebenschancen gesellschaftlicher Gruppen im sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben spielt;

9.

erkennt an, dass bestimmte gesellschaftliche Gruppen aus unterschiedlichen Gründen dazu neigen, weniger Sport zu treiben, dass sie auf Entscheidungsebene unterrepräsentiert und aus einer Reihe von Gründen von manchen Sporteinrichtungen ausgeschlossen sind; erkennt an, dass einige Gruppen in der Folge unverhältnismäßig hohe Krankheitsraten aufweisen, die beispielsweise mit einer sitzenden Lebensweise verbunden sind;

10.

stellt fest, dass die Sportverwaltung in vielen Ländern die Vielfalt der öffentlichen Gemeinschaft, der sie dient, nicht widerspiegelt. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten sich dieser Frage annehmen und z.B. für eine geeignete Schulung des Verwaltungspersonals sorgen, damit absichtliche oder ungewollte Diskriminierungen aufgezeigt und bekämpft werden können;

11.

weist auf die Zusammenarbeit der EU-Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mit dem Netzwerk „Fußball gegen Rassismus in Europa“ (FARE) und der UEFA bei der Bekämpfung von Rassismus im Fußball hin; begrüßt die Einrichtung der Europäischen Agentur für Grundrechte, mit der die Möglichkeit geschaffen wird, das Betätigungsfeld dieser Stelle auszudehnen; ruft die Agentur auf, sich auch mit der Chancengleichheit im Sport zu befassen; fordert sie auf, dem AdR zu diesem Thema jährlich Bericht zu erstatten;

12.

ruft die Organisatoren großer internationaler Sportereignisse auf, a) sich mit dem Thema Chancengleichheit in ihrer Sportart zu befassen, b) zeitgleich mit den Ereignissen Seminare zu organisieren, auf denen für den Sport relevante Fragen der Chancengleichheit erörtert werden, und auch die lokale und regionale Dimension zu berücksichtigen;

Alter

13.

stellt fest, dass die Sportpolitik verständlicherweise weitgehend auf junge Menschen ausgerichtet ist, die Beteiligung am Sport jedoch mit zunehmendem Alter signifikant zurückgeht, obwohl eine sportliche Betätigung die Lebensdauer verlängern und die Lebensqualität im Alter verbessern kann;

14.

ist der Auffassung, dass Sport älteren Menschen eine Gelegenheit zu lebenslangem Lernen bietet, sowohl durch die Entwicklung von Fertigkeiten und Fähigkeiten als Teilnehmer als auch im weiteren Sinne durch ein lebenslanges Engagement, u.a. als Trainer, Funktionär oder in der Sportverwaltung;

15.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, für eine Sportpolitik und ein Sportangebot zu sorgen, die über alle Altersklassen hinweg ausgewogen sind, und den körperlich weniger anspruchsvollen und nicht mit Wettbewerb verbundenen Sportarten, die für ältere Menschen leichter zugänglich sind, gleichen Stellenwert einzuräumen;

Behinderung

16.

stellt fest, dass Menschen mit Behinderungen sich weniger am Sport beteiligen; es muss gewährleistet werden, dass behinderte Menschen beiderlei Geschlechts und jedweden Alters ihr Recht auf die Beteiligung an allen Formen des Sports uneingeschränkt ausüben können;

17.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, für eine Sportpolitik und ein Sportangebot zu sorgen, bei denen behinderte Menschen berücksichtigt werden, und den körperlich weniger anspruchsvollen und nicht mit Wettbewerb verbundenen Sportarten, die für behinderte Menschen leichter zugänglich sind, gleichen Stellenwert einzuräumen; fordert, dass besonders darauf geachtet wird, dass Sportarten und -einrichtungen für ältere Menschen angeboten werden, einschließlich einer adäquaten Beratung hinsichtlich ihrer körperlichen und geistigen Gesundheit;

18.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, sich zu vergewissern, dass auch behinderte Menschen in der Sportverwaltung und als Trainer eingestellt werden;

Geschlecht

19.

stellt fest, dass die Beteiligung von Männern am Sport in einigen Mitgliedstaaten größer ist als die von Frauen, wenngleich es Belege dafür gibt, dass die Unterschiede sich verringern;

20.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, insbesondere mittels ihrer Politik für die allgemeine und berufliche Bildung Geschlechterstereotype zu vermeiden, durch die Mädchen und Jungen zu bestimmten Sportarten hin und von anderen weg gelenkt werden; die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten bei der Veranschlagung der Haushaltsmittel für Sporteinrichtungen und bei der Planung des Sportangebots das Verfahren des Gender-Budgeting anwenden;

21.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, die Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern bei der Einstellung von Personen in der Sportverwaltung und als Trainer zu überwachen;

22.

fordert, dass besonders darauf geachtet wird, dass Sportarten und -einrichtungen für schwangere Frauen und junge Mütter angeboten werden, einschließlich einer adäquaten Beratung hinsichtlich ihrer körperlichen Verfassung; fordert, dass in Sportzentren und -stätten Kinderbetreuungsmöglichkeiten angeboten werden und dass für einen sicheren, angemessenen und bezahlbaren Zugang zu Sportzentren und Sportveranstaltungsstätten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gesorgt wird;

Ethnische Gruppe

23.

stellt fest, dass Sportarten wie z.B. Basketball, Baseball, Laufen, Tennis und Volleyball eine ähnliche „Bioenergetik“ erfordern. Vieles deutet jedoch darauf hin, dass der Einzelne sich eher aus sozialen und kulturellen als aus körperlichen Gründen für eine Sportart entscheidet;

24.

betont die Bedeutung des diskriminierungsfreien Zugangs zu allen Formen der sportlichen Betätigung für alle Bevölkerungsgruppen;

25.

begrüßt die Entschließung des Europäischen Parlaments zu Rassismus im Fußball (14.3.2006), in der alle Beteiligten aufgefordert werden, den Rassismus im Sport stärker zu bekämpfen;

26.

stellt fest, dass sich die verhältnismäßig große ethnische Vielfalt im Elitesport, vor allem im Fußball, auf anderen Ebenen sportlicher Aktivität nicht fortsetzt; die zunehmende Präsenz einiger farbiger Sportler auf höchstem Niveau bestimmter Sportarten lässt möglicherweise den Eindruck entstehen, dass der Rassismus ausgemerzt wurde; in Wahrheit verhilft der Profisport jedoch nur relativ wenigen aus der sozialen Benachteiligung heraus; Rassismus kann auch vorliegen, wenn farbigen Spielern bestimmte stereotype Rollen zugewiesen werden;

27.

ruft dazu auf, gegen eventuelle stereotype rassistische Denkweisen bei Lehrern und Trainern, die dazu beitragen können, dass bestimmte ethnische Minderheiten zu bestimmten Sportarten hin- oder von ihnen weggelenkt werden, anzugehen;

28.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, bei der Einstellung von Personen in der Sportverwaltung und als Trainer auf eine Ausgewogenheit in Bezug auf die ethnische Gruppe und Volksgruppe zu achten;

Religion und Weltanschauung

29.

stellt fest, dass alle Religionen und Glaubensgruppen bestimmte Gewohnheiten (z.B. nach Geschlechtern getrenntes Baden) und Gepflogenheiten (z.B. Ablauf, Zeitpunkte und Häufigkeit des Gebets) haben, die zum ungewollten Ausschluss vom Sport führen können; daher schafft das Verbot, das islamische Kopftuch (hijab) zu tragen, möglicherweise ein Hindernis für die uneingeschränkte Beteiligung muslimischer Frauen am Fußball; vertritt die Auffassung, dass der Ausschluss bestimmter Gruppen auch aus Islamophobie, Antisemitismus und anderen Phobien oder Formen des Hasses resultieren kann, und fordert die EU auf, diese Formen der Diskriminierung ebenso wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen; die EU sollte in diesem Zusammenhang sowohl bei den Mitgliedstaaten, Regionen und kommunalen Gebietskörperschaften als Infrastrukturbereitsteller als auch bei den Bürgern und Sportorganisationen als den Ausübenden vermehrt spielerische und spontane sportliche Aktivitäten als Bereich gleicher Chancen für alle anregen und fördern;

30.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, den Dialog zwischen diesen Gruppen und Sportorganisatoren zu fördern, um ein gemeinsames Verständnis dieser Fragen zu entwickeln und zu prüfen, wie tolerant und konstruktiv mit bestimmten Gepflogenheiten und Bräuchen umgegangen werden kann, wobei er einräumt, dass in manchen Fällen möglicherweise keine praktikable Lösung gefunden werden kann;

Sexuelle Ausrichtung

31.

ist der Ansicht, dass die Behandlung von Schwulen und Lesben im Sport besonderen Anlass zur Besorgnis gibt; sie werden häufig vor die schwierige Wahl gestellt, ihre sexuelle Ausrichtung zu verheimlichen oder Sportvereine und -ereignisse ausschließlich für Schwule und Lesben zu schaffen; stellt fest, dass sich trotz eines erheblichen Homosexuellenanteils in der europäischen Bevölkerung derzeit nicht ein einziger Profi-Fußballspieler offen zur Homosexualität bekennt; Verheimlichung und Absonderung können keine langfristige Lösung sein, sondern das Ziel muss darin bestehen, dass alle Männer und Frauen unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung in allen Sportvereinen willkommen sind;

32.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, mit den lokalen und regionalen Gruppierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen zusammenzuarbeiten, um Lösungen für diese Probleme zu suchen;

33.

begrüßt den 2006 von FARE aufgestellten Fünf-Punkte-Plan gegen Homophobie im Fußball;

Chancengleichheit im Sport und im Sportangebot

34.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Diskriminierung im Sport und im Sportangebot anzugehen und zu beseitigen;

35.

vertritt die Auffassung, dass die Situation von Minderheiten im Sport stärker untersucht werden sollte; Aufmerksamkeit sollte allen Formen der Diskriminierung gewidmet werden, die von Land zu Land, von Region zu Region und auch von Sportart zu Sportart unterschiedlich sein können;

36.

ruft die EU-weiten Sportverbände, vor allem die UEFA, auf, in Fällen rassistischer und anderer diskriminierender Beschimpfungen auf Veranstaltungen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, weit reichende und effektive Sanktionen anzuwenden; fordert die UEFA insbesondere auf, ihren Standpunkt zu korrigieren und dem AdR nach der Fußball-Europameisterschaft 2008 Bericht zu erstatten;

37.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Sportler und Zuschauer aller Gemeinschaften zur Teilnahme an Sportveranstaltungen zu ermutigen und dort willkommen zu heißen und sie vor Beschimpfungen und Drangsalierung zu schützen, gleich ob diese Veranstaltungen von einer lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft organisiert werden oder nicht;

38.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, den diskriminierungsfreien Zugang zu Sporteinrichtungen, die ihnen gehören, die sie betreiben, direkt oder indirekt finanzieren oder für die sie Lizenzen erteilen, sicherzustellen;

39.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Personen aus allen Gemeinschaften zum Engagement auf allen Ebenen der Sportverwaltung, des Sportmanagements und der Betreuung zu ermutigen;

Förderung der Chancengleichheit durch Sport

40.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Sport zu nutzen, um im Zuge der sozialen Integration und der Bekämpfung von Diskriminierungen Toleranz und Verständnis zu fördern;

41.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, aktiver zum Sportangebot beizutragen;

42.

ruft die Bildungsbehörden auf, Kinder nicht nur zur Ausübung von Sport, sondern auch zur Würdigung der gesellschaftlichen und kulturellen Dimension von Sport in seiner ganzen Vielfalt zu ermutigen;

43.

ruft dazu auf, die europäischen Netze von Sportveranstaltern, Trainern und Sportfunktionären zu ermutigen, die Dimension der Chancengleichheit in ihrer Arbeit zu berücksichtigen und zu fördern;

44.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie Organisationen und Vereine auf, Personal und Trainer in Multikulturalismus, Nichtdiskriminierung und Toleranz zu schulen;

Lokale und regionale Gebietskörperschaften

45.

ist der Ansicht, dass das Anbieten von Sport-, Freizeit- und Kulturdienstleistungen eine Kernfunktion der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften darstellt; diese Dienstleistungen müssen als Schlüsselinstrumente für die Förderung der sozialen Integration und der Bekämpfung von Diskriminierung anerkannt werden;

46.

vertritt die Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch ihr Sportangebot und ihre Sportdienstleistungen — auch mittels des Gender-Budgeting — die Chancengleichheit anstreben, ausbauen und fördern sollten;

47.

ist der Ansicht, dass das Sportangebot und die in seinem Rahmen und mit seiner Hilfe gewährleistete Chancengleichheit zu einem Indikator für die allgemeine Leistungsfähigkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften werden sollte;

48.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung oder sexueller Ausrichtung bei der Erbringung angemessener Dienstleistungen durch die Institutionen zu erkennen und zu bekämpfen. Dies äußert sich in bestimmten Prozessen, Einstellungen oder Verhaltensweisen, die einer Diskriminierung durch unbeabsichtigte Vorurteile, Unwissenheit, Gedankenlosigkeit und stereotype Denkweisen gleichkommen und zur Benachteiligung der genannten gesellschaftlichen Gruppen führen können;

49.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, sich drei Hauptaktionsbereichen zuzuwenden:

i)

Engagement, Politik und Planung: sie sollten ihr Engagement für die Förderung der Chancengleichheit durch Sport dadurch unter Beweis stellen, dass sie ihre Politik schriftlich festlegen und solide Aktionspläne aufstellen und diese überwachen und regelmäßig überprüfen;

ii)

Beteiligung und Öffentlichkeitswirkung: umfassende Bemühungen um eine größere Vielfalt der Teilnehmer und Beschäftigten im Bereich Sport- und Freizeitdienstleistungen, einschließlich Maßnahmen zur Schaffung eines positiven und integrativen Images;

iii)

Verwaltung und Management: Einführung von Verfahren zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten; Bemühungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften um eine größere Vielfalt der in Leitungsgremien, Verwaltung und Management des Sports vertretenen Gruppen;

50.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, mit der Zivilgesellschaft, Partnerverbänden, Sportverbänden, lokalen Sportvereinen und Nichtregierungsorganisationen zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Ziele in diesem Bereich zu verwirklichen und eine politische Führungsrolle auszuüben;

51.

empfiehlt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Medienstrategie entwickeln, um für Sportmöglichkeiten für bestimmte Zielgruppen zu werben und auf diese Weise deren Beteiligung zu erhöhen und um ihre Aktivitäten und Erfolge auf diesem Gebiet publik zu machen; die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten auf die Ausmerzung von Stereotypen, Diskriminierung und Rassismus in der Sportberichterstattung und in den von ihnen selbst erstellten oder finanzierten Veröffentlichungen hinarbeiten, indem beispielsweise die Berichterstattung über Damenfußball die Regel und nicht die Ausnahme darstellt;

52.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Erfahrungen mit anderen Gebietskörperschaften in Europa und weltweit auszutauschen und daraus zu lernen und bewährte Praktiken lokal und regional zu fördern; fordert die EU-Institutionen auf, diesen Austausch bewährter Praktiken zu erleichtern; insbesondere der AdR und die europäischen Verbände der Gebietskörperschaften (RGRE, VRE, Eurocities usw.) sollten prüfen, wie die Vernetzung von Städten, lokalen Gebietskörperschaften und Regionen erleichtert werden kann, die über spezielle Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen;

53.

fordert die EU auf, für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Maßstäbe für die Förderung der Chancengleichheit im Sport und im Sportangebot festzulegen; ruft in diesem Zusammenhang eine AdR-Charta für Chancengleichheit im Sport ins Leben:

AdR-Charta für Chancengleichheit im Sport

„Die Unterzeichneten sind entschlossen, ihren Einfluss zu nutzen, um eine Welt des Sports zu schaffen, an der sich alle Menschen ohne jedwede Form der Diskriminierung beteiligen können. Die Unterzeichneten verpflichten sich,

gegen Diskriminierungen im Sport vorzugehen und sie zu beseitigen;

Menschen aller Gemeinschaften zur Beteiligung am Sport zu ermutigen;

Menschen aller Gemeinschaften als im Sportbereich Beschäftigte oder als Zuschauer willkommen zu heißen und vor diskriminierenden Beschimpfungen und Drangsalierung zu schützen;

qualifizierte und talentierte Personen aller Gemeinschaften zum Engagement auf allen Ebenen der Sportverwaltung, des Sportmanagements und der Betreuung von Sportlern zu ermutigen;

die bestmöglichen Strategien und Methoden für die Chancengleichheit zu entwickeln und sie regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren;

die Vielfalt im Sport hochzuhalten.“

54.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, diese Charta zu unterzeichnen und ihr derzeitiges Vorgehen daran auszurichten;

55.

verpflichtet sich, jährlich einen AdR-Preis an lokale oder regionale Gebietskörperschaften zu vergeben, die die Charta am besten umsetzen.

Brüssel, den 11. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE