ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 296E

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

49. Jahrgang
6. Dezember 2006


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   (Mitteilungen)

 

EUROPÄISCHES PARLAMENT

 

SITZUNGSPERIODE 2006 — 2007

 

Sitzungen vom 26. und 27. April 2006

 

Mittwoch, 26. April 2006

2006/C 296E/01

PROTOKOLL

1

ABLAUF DER SITZUNG

Wiederaufnahme der Sitzungsperiode

Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Vorlage von Dokumenten

Schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO)

Mittelübertragungen

Zusammensetzung des Parlaments

Bezeichnung einer Delegation

Tagesordnung

20 Jahre nach Tschernobyl: Lektionen für die Zukunft (Aussprache)

Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union (Aussprache)

Aussetzung der Hilfe für die Palästinensische Behörde (Aussprache)

Verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (Aussprache)

Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen (Aussprache)

Ausführungen von einer Minute zu Fragen von politischer Bedeutung

Entlastungen 2004 (Aussprache)

Vermögensverwaltung (Aussprache)

Staatliche Innovationsbeihilfen (Aussprache)

Tagesordnung der nächsten Sitzung

Schluss der Sitzung

ANWESENHEITSLISTE

15

 

Donnerstag, 27. April 2006

2006/C 296E/02

PROTOKOLL

17

ABLAUF DER SITZUNG

Eröffnung der Sitzung

Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems (Aussprache)

Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens (Aussprache)

Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Abstimmungsstunde

Bezeichnung der interparlamentarischen Delegation D14 (Abstimmung)

Gemeinschaftliches Handelsklassenschema für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Wettbewerbsregeln für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Berichtigungshaushalt 1/2006 * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Zuteilung der Quoten für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe an die neuen Mitgliedstaaten ***I (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Übereinkommen zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für tropischen Thunfisch *** (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Ausgaben im Veterinärbereich * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur bzw. ihre Erzeugnisse * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Übergang von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung: eine Chance für die europäische Politik im audiovisuellen Bereich und für die kulturelle Vielfalt (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (Abstimmung)

Fischereiabkommen EG/Mauretanien * (Abstimmung)

Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen (Abstimmung)

Entlastung 2004: Einzelplan III — Kommission (Abstimmung)

Entlastung 2004: Einzelplan I — Europäisches Parlament (Abstimmung)

Entlastung 2004: Einzelplan II — Rat (Abstimmung)

Entlastung 2004: Einzelplan IV — Gerichtshof (Abstimmung)

Entlastung 2004: Einzelplan V — Rechnungshof (Abstimmung)

Entlastung 2004: Einzelplan VI — Wirtschafts- und Sozialausschuss (Abstimmung)

Entlastung 2004: Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen (Abstimmung)

Entlastung 2004: Einzelplan VIII A — Europäischer Bürgerbeauftragter (Abstimmung)

Entlastung 2004: Einzelplan VIII B — Europäischer Datenschutzbeauftragter (Abstimmung)

Entlastung 2004: 6., 7., 8. und 9. Europäischer Entwicklungsfonds (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Agentur für Wiederaufbau (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Umweltagentur (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Abstimmung)

Entlastung 2004: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Arzneimittel-Agentur (Abstimmung)

Entlastung 2004: Eurojust (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Stiftung für Berufsbildung (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Agentur für Flugsicherheit (Abstimmung)

Entlastung 2004: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Abstimmung)

Vermögensverwaltung (Abstimmung)

Staatliche Innovationsbeihilfen (Abstimmung)

Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems (Abstimmung)

Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens (Abstimmung)

Stimmerklärungen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Zusammensetzung des Parlaments

Antrag auf Schutz der parlamentarischen Immunität

Erklärung der finanziellen Interessen

Beschlüsse über bestimmte Dokumente

Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte

Zeitpunkt der nächsten Sitzungen

Unterbrechung der Sitzungsperiode

ANWESENHEITSLISTE

34

ANLAGE I

36

ANLAGE II

52

ANGENOMMENE TEXTE

99

P6_TA(2006)0145Gemeinschaftliches Handelsklassenschema für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder (kodifizierte Fassung) (KOM(2005)0402 — C6-0309/2005 — 2005/0171(CNS))

99

P6_TA(2006)0146Wettbewerbsregeln für die Produktion und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Anwendung bestimmter Wettbewerbsregeln auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen (kodifizierte Fassung) (KOM(2005)0613 — C6-0019/2006 — 2005/0231(CNS))

99

P6_TA(2006)0147Inanspruchnahme des SolidaritätsfondsEntschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (KOM(2006)0114 — C6-0086/2006 — 2006/2064(ACI))

100

ANLAGE

101

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2006 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens

101

P6_TA(2006)0148Berichtigungshaushalt Nr. 1/2006Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (Überschwemmungen in Bulgarien, Rumänien und Österreich) (8512/2006 — C6-0131/2006 — 2006/2066(BUD))

102

P6_TA(2006)0149Zuteilung der Quoten für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe an die neuen Mitgliedstaaten ***ILegislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Basisjahr für die Zuteilung der Quoten für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe an die Mitgliedstaaten, die am 1. Mai 2004 beigetreten sind (KOM(2004)0550 — 13632/2005 — C6-0421/2005 — 2004/0296(COD))

103

P6_TA(2006)0150Übereinkommen zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch ***Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde, im Namen der Europäischen Gemeinschaft (14343/2005 — C6-0023/2006 — 2005/0137(AVC))

104

P6_TA(2006)0151UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (5067/2006 — KOM(2005)0678 — C6-0025/2006 —2005/0268(CNS))

104

P6_TA(2006)0152Ausgaben im Veterinärbereich *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (KOM(2005)0362 — C6-0282/2005 — 2005/0154(CNS))

105

P6_TA(2006)0153Tierseuchenrechtliche Vorschriften für Tiere und Erzeugnisse der Aquakultur *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur bzw. ihre Erzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (KOM(2005)0362 — C6-0281/2005 — 2005/0153(CNS))

106

P6_TA(2006)0154Übergang von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung: eine Chance für die europäische Politik im audiovisuellen Bereich und für die kulturelle VielfaltEntschließung des Europäischen Parlaments zum Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk: eine Chance für die audiovisuelle Politik in Europa und für die kulturelle Vielfalt (2005/2212(INI))

120

P6_TA(2006)0155Festere Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und LateinamerikaEntschließung des Europäischen Parlaments zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (2005/2241(INI))

123

P6_TA(2006)0156Fischereiabkommen EG/Mauretanien *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 (KOM(2005)0591 — C6-0433/2005 — 2005/0229(CNS))

135

P6_TA(2006)0157Entlastung 2004: Einzelplan III — Kommission

136

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan III — Kommission (SEK(2005)1158 — C6-0352/2005 — 2005/2090(DEC) — (SEK(2005)1159 — C6-0351/2005 — 2005/2090(DEC))

136

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss betreffend die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan III — Kommission (SEK(2005)1158 — C6-0352/2005 — 2005/2090(DEC) — (SEK(2005)1159 — C6-0351/2005 — 2005/2090(DEC))

137

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan III — Kommission, sind (SEK(2005)1158 — C6-0352/2005 — 2005/2090(DEC) — (SEK(2005)1159 — C6-0351/2005 — 2005/2090 (DEC))

138

P6_TA(2006)0158Entlastung 2004: Einzelplan I — Europäisches ParlamentBeschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan I — Europäisches Parlament (N6-0027/2005 — C6-0357/2005 — 2005/2091(DEC))

162

P6_TA(2006)0159Entlastung 2004: Einzelplan II — Rat

163

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan II — Rat (N6-0027/2005 — C6-0359/2005 — 2005/2092(DEC))

163

2.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan II — Rat, sind (N6-0027/2005 — C6-0359/2005 — 2005/2092(DEC))

163

P6_TA(2006)0160Entlastung 2004: Einzelplan IV — Gerichtshof

165

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan IV — Gerichtshof (N6-0027/2005 — C6-0360/2005 — 2005/2093(DEC))

165

2.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan IV — Gerichtshof, sind (N6-0027/2005 — C6-0360/2005 — 2005/2093(DEC))

166

P6_TA(2006)0161Entlastung 2004: Einzelplan V — Rechnungshof

168

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan V — Rechnungshof (N6-0027/2005 — C6-0361/2005 — 2005/2094(DEC))

168

2.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan V — Rechnungshof, sind (N6-0027/2005 — C6-0361/2005 — 2005/2094(DEC))

169

P6_TA(2006)0162Entlastung 2004: Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

171

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (N6-0027/2005 — C6-0362/2005 — 2005/2095 (DEC))

171

2.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind (N6-0027/2005 — C6-0362/2005 — 2005/2095(DEC))

172

P6_TA(2006)0163Entlastung 2004: Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

174

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen (N6-0027/2005 — C6-0363/2005 -2005/2096(DEC))

174

2.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind (N6-0027/2005 — C6-0363/2005 -2005/2096(DEC))

175

P6_TA(2006)0164Entlastung 2004: Einzelplan VIII A — Europäischer Bürgerbeauftragter

177

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VIII A — Europäischer Bürgerbeauftragter (N6-0027/2005 — C6-0364/2005 — 2005/2042(DEC))

177

2.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VIII A — Europäischer Bürgerbeauftragter, sind (N6-0027/2005 — C6-0364/2005 — 2005/2042(DEC))

178

P6_TA(2006)0165Entlastung 2004: Einzelplan VIII B — Europäischer Datenschutzbeauftragter

179

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VIII B Europäischer Datenschutzbeauftragter (N6-0027/2005 — C6-0365/2005 — 2005/2208(DEC))

179

2.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VIII B — Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind (N6-0027/2005 — C6-0365/2005 — 2005/2208(DEC))

180

P6_TA(2006)0166Entlastung 2004: 6., 7., 8. und 9. Europäischer Entwicklungsfonds

181

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005)0485 — C6-0430/2005 — 2005/2157(DEC))

181

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005)0485 — C6-0430/2005 — 2005/2157(DEC))

183

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 sind (KOM(2005)0485 — C6-0430/2005 — 2005/2157(DEC))

185

P6_TA(2006)0167Entlastung 2004: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

191

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0001/2005 — C6-0158/2005 — 2005/2106(DEC))

191

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0001/2005 — C6-0158/2005 — 2005/2106(DEC))

192

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0001/2005 — C6-0158/2005 — 2005/2106(DEC))

193

P6_TA(2006)0168Entlastung 2004: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

196

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0002/2005 — C6-0159/2005 — 2005/2107(DEC))

196

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0002/2005 — C6-0159/2005 — 2005/2107(DEC))

197

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0002/2005 — C6-0159/2005 — 2005/2107(DEC))

198

P6_TA(2006)0169Entlastung 2004: Europäische Agentur für Wiederaufbau

200

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0003/2005 — C6-0160/2005 — 2005/2108(DEC))

200

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0003/2005 — C6-0160/2005 — 2005/2108 (DEC))

201

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0003/2005 — C6-0160/2005 — 2005/2108(DEC))

203

P6_TA(2006)0170Entlastung 2004: Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

206

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0004/2005 — C6-0161/2005 — 2005/2109(DEC))

206

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0004/2005 — C6-0161/2005 — 2005/2109(DEC))

207

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0004/2005 — C6-0161/2005 — 2005/2109(DEC))

208

P6_TA(2006)0171Entlastung 2004: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

211

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0005/2005 — C6-0162/2005 — 2005/2110(DEC))

211

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0005/2005 — C6-0162/2005 — 2005/2110(DEC))

212

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0005/2005 — C6-0162/2005 — 2005/2110(DEC))

213

P6_TA(2006)0172Entlastung 2004: Europäische Umweltagentur

215

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0006/2005 — C6-0163/2005 — 2005/2111(DEC))

215

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0006/2005 — C6-0163/2005 — 2005/2111(DEC))

216

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0006/2005 — C6-0163/2005 — 2005/2111(DEC))

218

P6_TA(2006)0173Entlastung 2004: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

220

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0007/2005 — C6-0164/2005 — 2005/2112(DEC))

220

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0007/2005 — C6-0164/2005 — 2005/2112(DEC))

221

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0007/2005 — C6-0164/2005 — 2005/2112(DEC))

223

P6_TA(2006)0174Entlastung 2004: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

225

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0008/2005 — C6-0165/2005 — 2005/2113(DEC))

225

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0008/2005 — C6-0165/2005 — 2005/2113(DEC))

226

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0008/2005 — C6-0165/2005 — 2005/2113(DEC))

227

P6_TA(2006)0175Entlastung 2004: Europäische Arzneimittel-Agentur

229

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0009/2005 — C6-0166/2005 — 2005/2114(DEC))

229

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel- Agentur für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0009/2005 — C6-0166/2005 — 2005/2114(DEC))

230

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0009/2005 — C6-0166/2005 — 2005/2114(DEC))

232

P6_TA(2006)0176Entlastung 2004: Eurojust

234

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0010/2005 — C6-0167/2005 — 2005/2115(DEC))

234

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0010/2005 — C6-0167/2005 — 2005/2115(DEC))

234

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0010/2005 — C6-0167/2005 — 2005/2115(DEC))

236

P6_TA(2006)0177Entlastung 2004: Europäische Stiftung für Berufsbildung

238

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0011/2005 — C6-0168/2005 — 2005/2116(DEC))

238

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0011/2005 — C6-0168/2005 — 2005/2116(DEC))

238

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0011/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2116(DEC))

240

P6_TA(2006)0178Entlastung 2004: Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

242

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0012/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2117(DEC))

242

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0012/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2117(DEC))

243

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0012/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2117(DEC))

244

P6_TA(2006)0179Entlastung 2004: Europäische Agentur für Flugsicherheit

247

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0013/2005 — C6-0170/2005 — 2005/2118(DEC))

247

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0013/2005 — C6-0170/2005 — 2005/2118(DEC))

248

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0013/2005 — C6-0170/2005 — 2005/2118(DEC))

249

P6_TA(2006)0180Entlastung 2004: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

252

1.   Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0014/2005 — C6-0171/2005 — 2005/2119(DEC))

252

2.   Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0014/2005 — C6-0171/2005 — 2005/2119(DEC))

253

3.   Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0014/2005 — C6-0171/2005 — 2005/2119(DEC))

254

P6_TA(2006)0181VermögensverwaltungEntschließung des Europäischen Parlaments zu Vermögensverwaltung (2006/2037(INI))

257

P6_TA(2006)0182InnovationsbeihilfenEntschließung des Europäischen Parlaments zu den sektorbezogenen Aspekten des Aktionsplans im Bereich staatliche Beihilfen: Innovationsbeihilfen (2006/2044(INI))

263

P6_TA(2006)0183Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-SystemsEntschließung des Europäischen Parlaments zur Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern (2005/2211(INI))

268

P6_TA(2006)0184Förderung der Mehrsprachigkeit und des SprachenlernensEntschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens in der Europäischen Union: Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz (2005/2213(INI))

271

P6_TA(2006)0185DiabetesErklärung des Europäischen Parlaments zu Diabetes

273

Erklärung der benutzten Zeichen

*

Verfahren der Konsultation

**I

Verfahren der Zusammenarbeit: erste Lesung

**II

Verfahren der Zusammenarbeit: zweite Lesung

***

Verfahren der Zustimmung

***I

Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung

***II

Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung

***III

Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung

(Das angegebene Verfahren entspricht der von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)Hinweis zur AbstimmungsstundeFalls nicht anders angegeben, haben die Berichterstatter dem Präsidenten ihre Haltung zu den Änderungsanträgen schriftlich mitgeteilt.Abkürzungen der Ausschüsse

AFET

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

BUDG

Haushaltsausschuss

CONT

Haushaltskontrollausschuss

LIBE

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

ECON

Ausschuss für Wirtschaft und Währung

JURI

Rechtsausschuss

ITRE

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

EMPL

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

ENVI

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

AGRI

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

PECH

Fischereiausschuss

REGI

Ausschuss für regionale Entwicklung

CULT

Ausschuss für Kultur und Bildung

DEVE

Entwicklungsausschuss

AFCO

Ausschuss für konstitutionelle Fragen

FEMM

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

PETI

Petitionsausschuss

INTA

Ausschuss für internationalen Handel

TRAN

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

IMCO

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Abkürzungen der Fraktionen

PPE-DE

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten

PSE

Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament

ALDE

Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa

Verts/ALE

Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz

GUE/NGL

Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke

IND/DEM

Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie

UEN

Fraktion Union für das Europa der Nationen

NI

Fraktionslos

DE

 


I (Mitteilungen)

EUROPÄISCHES PARLAMENT

SITZUNGSPERIODE 2006 — 2007

Sitzungen vom 26. und 27. April 2006

Mittwoch, 26. April 2006

6.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 296/1


PROTOKOLL

(2006/C 296 E/01)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Josep BORRELL FONTELLES

Präsident

1.   Wiederaufnahme der Sitzungsperiode

Die Sitzung wird um 14.35 Uhr eröffnet.

2.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

3.   Vorlage von Dokumenten

Folgende Dokumente sind eingegangen

1)

Rat und Kommission:

Initiative der Republik Österreich, des Königreichs Belgien und der Republik Finnland im Hinblick auf die Annahme des Beschlusses des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Aufspürens und der Ermittlung von Erträgen aus Straftaten oder anderen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit Straftaten (07259/2006 — C6-0122/2006 — 2006/0805(CNS)).

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 09/2006 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2006)0385 — C6-0123/2006 — 2006/2095(GBD)).

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zur Änderung des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (06987/2006 — C6-0124/2006 — 2005/0071(AVC)).

Ausschussbefassung:

federführend: DEVE

 

mitberatend: AFET, INTA

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC10/2006 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2006)0382 — C6-0125/2006 — 2006/2096(GBD)).

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 11/2006 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2006)0383 — C6-0126/2006 — 2006/2097(GBD)).

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2006 — Einnahmen- und Ausgabenübersicht — Einzelplan III — Kommission (08513/2006 — C6-0127/2006 — 2006/2098(BUD)).

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2006 — Einnahmen- und Ausgabenübersicht — Einzelplan III — Kommission (08512/2006 — C6-0131/2006 — 2006/2066(BUD)).

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

2)

Ausschüsse

2.1)

Berichte:

Bericht über eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (2005/2241(INI)) — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatter Salafranca Sánchez-Neyra José Ignacio (A6-0047/2006).

* Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 (KOM(2005)0591 — C6-0433/2005 — 2005/0229(CNS)) — Fischereiausschuss.

Berichterstatter Guerreiro Pedro (A6-0066/2006).

* Bericht über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (KOM(2005)0362 — C6-0282/2005 — 2005/0154(CNS)) — Fischereiausschuss.

Berichterstatter Kindermann Heinz (A6-0067/2006).

*** Empfehlung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde, im Namen der Europäischen Gemeinschaft (14343/2005 — C6-0023/2006 — 2005/0137(AVC)) — Fischereiausschuss.

Berichterstatter Freitas Duarte (A6-0070/2006).

Bericht über die Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern (2005/2211(INI)) — Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.

Berichterstatter Titley Gary (A6-0072/2006).

Bericht über sektorale Aspekte des Aktionsplans „Staatliche Beihilfen“: Innovationsbeihilfen (2006/2044(INI)) — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatterin in 't Veld Sophia (A6-0073/2006).

Bericht über die Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens in der Europäischen Union: Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz (2005/2213(INI)) — Ausschuss für Kultur und Bildung.

Berichterstatter Mavrommatis Manolis (A6-0074/2006).

Bericht über den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk: eine Chance für die audiovisuelle Politik in Europa und die kulturelle Vielfalt (2005/2212(INI)) — Ausschuss für Kultur und Bildung.

Berichterstatter Weber Henri (A6-0075/2006).

* Bericht über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des UNESCOÜbereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (KOM(2005)0678 — C6-0025/2006 — 2005/0268(CNS)) — Ausschuss für Kultur und Bildung.

Berichterstatterin Prets Christa (A6-0079/2006).

* Bericht über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zu dem Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits (5144/1999 — C5-0338/1999 — 1998/0304(CNS)) — Ausschuss für internationalen Handel.

Berichterstatter Caspary Daniel (A6-0085/2006).

***I Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Basisjahr für die Zuteilung der Quoten für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe an die Mitgliedstaaten, die am 1. Mai 2004 beigetreten sind (KOM(2004)0550 — 13632/2005 — C6-0421/2005 — 2004/0296(COD)) — Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Berichterstatter Florenz Karl-Heinz (A6-0088/2006).

* Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur bzw. ihre Erzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (KOM(2005)0362 — C6-0281/2005 — 2005/0153(CNS)) — Fischereiausschuss.

Berichterstatter Kindermann Heinz (A6-0091/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0010/2005 — C6-0167/2005 — 2005/2115(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss — Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0092/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0002/2005 — C6-0159/2005 — 2005/2107(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0093/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0001/2005 — C6-0158/2005 — 2005/2106(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0094/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0003/2005 — C6-0160/2005 — 2005/2108(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0095/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0004/2005 — C6-0161/2005 — 2005/2109(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0096/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0005/2005 — C6-0162/2005 — 2005/2110(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0097/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0006/2005 — C6-0163/2005 — 2005/2111(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0098/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0007/2005 — C6-0164/2005 — 2005/2112(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0099/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0008/2005 — C6-0165/2005 — 2005/2113(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0100/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0009/2005 — C6-0166/2005 — 2005/2114(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss — Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0101/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0011/2005 — C6-0168/2005 — 2005/2116(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0102/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0012/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2117(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0103/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0013/2005 — C6-0170/2005 — 2005/2118(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0104/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0014/2005 — C6-0171/2005 — 2005/2119(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Guidoni Umberto (A6-0105/2006).

Bericht über Vermögensverwaltung (2006/2037(INI)) — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatter Klinz Wolf (A6-0106/2006).

***I Bericht über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung der europäischen Normung (KOM(2005)0377 — C6-0252/2005 — 2005/0157(COD)) — Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.

Berichterstatterin Pleštinská Zita (A6-0107/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2005) 1159 — C6-0351/2005 — 2005/2090(DEC — SEK(2005)1158 — C6-0352/2005 — 2005/2090(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Mulder Jan (A6-0108/2006).

***I Zweiter Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit (KOM(2004)0629 — C6-0128/2004 — 2004/0220(COD)) — Entwicklungsausschuss.

Berichterstatter Mitchell Gay (A6-0109/2006).

Bericht über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005)0485 — C6-0430/2005 — 2005/2157(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatterin Kratsa-Tsagaropoulou Rodi (A6-0110/2006).

Bericht über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 — Einzelplan II — Rat (N6-0027/2005 — C6-0359/2005 — 2005/2092(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Lundgren Nils (A6-0111/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 — Einzelplan IV — Gerichtshof (N6-0027/2005 — C6-0360/2005 — 2005/2093(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Lundgren Nils (A6-0112/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 — Einzelplan V — Rechnungshof (N6-0027/2005 — C6-0361/2005 — 2005/2094(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Lundgren Nils (A6-0113/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 — Einzelplan VI — Europäischer Wirtschaftsund Sozialausschuss (N6-0027/2005 — C6-0362/2005 — 2005/2095(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Lundgren Nils (A6-0114/2006).

Bericht betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 — Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen (N6-0027/2005 — C6-0363/2005 — 2005/2096(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Lundgren Nils (A6-0115/2006).

Bericht über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 — Einzelplan VIII A — Europäischer Bürgerbeauftragter (N6-0027/2005 — C6-0364/2005 — 2005/2042(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Lundgren Nils (A6-0116/2006).

Bericht über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 — Einzelplan VIII B — Europäischer Datenschutzbeauftragter (N6-0027/2005 — C6-0365/2005 — 2005/2208(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Lundgren Nils (A6-0117/2006).

Bericht betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 — Einzelplan I — Europäisches Parlament (N6-0027/2005 — C6-0357/2005 — 2005/2091(DEC)) — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter Ferber Markus(A6-0119/2006).

* Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder (kodifizierte Fassung) (KOM(2005)0402 — C6-0309/2005 — 2005/0171(CNS)) — Rechtsausschuss.

Berichterstatter Gargani Giuseppe (A6-0120/2006).

* Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Anwendung bestimmter Wettbewerbsregeln auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen (kodifizierte Fassung) (KOM(2005)0613 — C6-0019/2006 — 2005/0231(CNS)) — Rechtsausschuss.

Berichterstatter Gargani Giuseppe (A6-0121/2006).

***I Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108 — C6-0093/2005 — 2005/0033(COD)) — Ausschuss für regionale Entwicklung.

Berichterstatter Berend Rolf (A6-0123/2006).

***I Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (KOM(2005)0399 — C6-0256/2005 — 2005/0166(COD)) — Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Berichterstatterin Brepoels Frederika (A6-0124/2006).

Bericht über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (KOM(2006)0114 — C6-0086/2006 — 2006/2064(ACI)) — Haushaltsausschuss.

Berichterstatter Böge Reimer (A6-0138/2006).

Bericht über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (Überschwemmungen in Bulgarien, Rumänien und Österreich) — Einzelplan III — Kommission (08512/2006 — C6-0131/2006 — 2006/2066(BUD)) — Haushaltsausschuss.

Berichterstatter Pittella Giovanni (A6-0139/2006).

3)

Abgeordnete

3.1)

Anfragen zur mündlichen Beantwortung (Artikel 108 GO)

(O-0031/2006) Paolo Costa im Namen des TRAN-Ausschusses an die Kommission: Finanzierung der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) (B6-0018/2006)

(O-0034/2006) Elmar Brok, Pierre Moscovici und Geoffrey Van Orden im Namen des AFET-Ausschusses an die Kommission: Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU (B6-0019/2006)

(O-0024/2006) Giles Chichester im Namen des ITRE-Ausschusses an den Rat: Energiegemeinschaftsvertrag zugunsten von Südosteuropa (B6-0020/2006)

(O-0025/2006) Giles Chichester im Namen des ITRE-Ausschusses an die Kommission: Energiegemeinschaftsvertrag zugunsten von Südosteuropa (B6-0206/2006).

3.2)

Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung (Artikel 202 GO)

Booth Graham, Železný Vladimír — Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments — Änderung von Artikel 159, 161 und 185 — Elektronische Abstimmung (B6-0278/2006).

Ausschussbefassung:

federführend: AFCO

3.3)

Schriftliche Erklärungen zur Eintragung ins Register (Artikel 116 GO)

Fernand Le Rachinel zur Behandlung und Demontage von Schiffen nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer (0025/2006),

Jean Lambert, Raül Romeva i Rueda und Carl Schlyter zu einem internationalen Tag für die Opfer chemischer Waffen (0026/2006),

Daniel Strož zur unzulässigen Störung der Beziehung zwischen EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage angeblich ungelöster Probleme in Verbindung mit dem zweiten Weltkrieg und seinen direkten Folgen (0027/2006),

Paul Verges, Margie Sudre und Jean-Claude Fruteau zu der Chikungunya-Epidemie auf Réunion (0028/2006),

Bogdan Golik und Bogusław Sonik zu den Umweltrisiken durch den Bau der Nordeuropäischen Gaspipeline (0029/2006),

Caroline Lucas, Jean Lambert und André Brie zu den Strafmaßnahmen gegen politische und Menschenrechtsaktivisten in Teilen Indiens (0030/2006),

Caroline Lucas, Janusz Wojciechowski, David Hammerstein Mintz und Robert Evans zum Tierschutz bei streunenden Tieren in den Mitgliedstaaten der EU, in den Beitrittsländern und in anderen europäischen Staaten (0031/2006),

Jean Spautz über die Rechte des Kindes (0032/2006),

Richard Corbett, Alexander Alvaro, Christopher Heaton-Harris, Cecilia Malmström und Cem Özdemir zur Durchführung der Tagungen des Europäischen Rates in Straßburg (0033/2006),

Andreas Mölzer zu Deutsch als EU-Arbeitssprache (0034/2006).

4.   Schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO)

Die schriftlichen Erklärungen Nr. 2, 3, 4/2006 haben nicht die erforderliche Anzahl von Unterschriften erhalten und sind somit gemäß Artikel 116 Absatz 5 GO hinfällig.

5.   Mittelübertragungen

Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 02a/2006 der Europäischen Kommission (C6-0098/2006 — SEK(2006)0346) geprüft.

In Kenntnis der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 die Mittelübertragung teilweise genehmigt.

*

* *

Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 06/2006 der Europäischen Kommission (C6-0088/2006 — SEK(2006)0243) geprüft.

In Kenntnis der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 die Mittelübertragung in vollem Umfang genehmigt.

6.   Zusammensetzung des Parlaments

Die zuständigen rumänischen Stellen haben mitgeteilt, dass Frau Silvia Adriana Ticău anstelle von Herrn Şerban Nicolae mit Wirkung vom 10. 4. 2006 als Beobachterin im Europäischen Parlament benannt worden ist.

7.   Bezeichnung einer Delegation

In ihrer Sitzung vom 6. April 2006 hat die Konferenz der Präsidenten den Vorschlag der Delegation für die Beziehungen zu Iran zur Änderung der Bezeichnung der Delegation in „Delegation für die Beziehungen zur Islamischen Republik Iran“ befürwortet.

Es sprechen Paulo Casaca, der sich gegen den Vorschlag ausspricht, und Georgios Karatzaferis.

M. Der Präsident nimmt zur Kenntnis, dass sich ein Mitglied gegen den Vorschlag ausgesprochen hat, und teilt mit, dass am folgenden Tag um 11 Uhr als erster Punkt der Abstimmungsstunde über diesen Vorschlag abgestimmt wird.

8.   Tagesordnung

Der Arbeitsplan wurde bereits festgelegt (Punkt 7 des Protokolls vom 03.04.2006 und Punkt 10 des Protokolls vom 06.04.2006); ein Korrigendum zur Tagesordnung ist verteilt worden (PE 371.581/OJ/COR), zu dem folgende Änderung vorgeschlagen wird:

Zum Abschluss der Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Aussetzung der Hilfe für die Palästinensische Behörde (Punkt 116 der Tagesordnung) werden, anders als in der Tagesordnung angegeben, keine Entschließungsanträge eingereicht.

Es sprechen Daniel Cohn-Bendit im Namen der Verts/ALE-Fraktion, der fragt, wer diese Änderung der Tagesordnung beschlossen hat (der Präsident teilt ihm mit, dass sich die Generalsekretäre der Fraktionen darauf geeinigt haben), Francis Wurtz im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Martin Schulz im Namen der PSE-Fraktion, Hans-Gert Poettering im Namen der PPE-DE-Fraktion, Daniel Cohn-Bendit, der fordert, das Plenum solle über diesen Vorschlag zur Änderung der Tagesordnung abstimmen, und Graham Watson im Namen der ALDE-Fraktion.

Der Präsident teilt mit, dass der Vorschlag der Generalsekretäre der Fraktionen nach der letzten Sitzung der Konferenz der Präsidenten vorgelegt worden sei, die sich deshalb nicht zu dieser Frage habe äußern können.

Das Parlament befürwortet den Vorschlag.

Die Tagesordnung ist somit festgelegt.

9.   20 Jahre nach Tschernobyl: Lektionen für die Zukunft (Aussprache)

Erklärung der Kommission: 20 Jahre nach Tschernobyl: Lektionen für die Zukunft

Andris Piebalgs (Mitglied der Kommission) gibt die Erklärung ab.

Es sprechen Hans-Gert Poettering im Namen der PPE-DE-Fraktion, Martin Schulz im Namen der PSE-Fraktion, Graham Watson im Namen der ALDE-Fraktion, Claude Turmes im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Jonas Sjöstedt im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Georgios Karatzaferis im Namen der IND/DEM-Fraktion, Brian Crowley im Namen der UEN-Fraktion und Jana Bobošíková, fraktionslos.

Die Aussprache wird geschlossen.

10.   Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union (Aussprache)

Mündliche Anfrage (O-0034/2006) von Elmar Brok, Pierre Moscovici und Geoffrey Van Orden im Namen des AFET-Ausschusses an die Kommission: Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union (B6-0019/2006)

Elmar Brok, Pierre Moscovici und Geoffrey Van Orden erläutern die mündliche Anfrage.

Olli Rehn (Mitglied der Kommission) beantwortet die mündliche Anfrage.

Es sprechen Francisco José Millán Mon im Namen der PPE-DE-Fraktion, Martin Schulz im Namen der PSEFraktion, Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion und Joost Lagendijk im Namen der Verts/ALE-Fraktion.

VORSITZ: Miroslav OUZKÝ

Vizepräsident

Es sprechen Bastiaan Belder im Namen der IND/DEM-Fraktion, Andreas Mölzer, fraktionslos, Kinga Gál, Alexandra Dobolyi, Nicholson of Winterbourne, Bernat Joan i Marí, Mirosław Mariusz Piotrowski, Markus Ferber, Jan Marinus Wiersma, Alexander Lambsdorff, Georgios Karatzaferis, Christopher Beazley, Hannes Swoboda, Nigel Farage, Hubert Pirker, Poul Nyrup Rasmussen, Mairead McGuinness, Panagiotis Beglitis und Olli Rehn.

Die Aussprache wird geschlossen.

11.   Aussetzung der Hilfe für die Palästinensische Behörde (Aussprache)

Erklärungen des Rates und der Kommission: Aussetzung der Hilfe für die Palästinensische Behörde

Hans Winkler (amtierender Präsident des Rates) und Benita Ferrero-Waldner (Mitglied der Kommission) geben die Erklärungen ab.

VORSITZ: Alejo VIDAL-QUADRAS

Vizepräsident

Es sprechen José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra im Namen der PPE-DE-Fraktion, Pasqualina Napoletano im Namen der PSE-Fraktion, Graham Watson im Namen der ALDE-Fraktion, Margrete Auken im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Luisa Morgantini im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Gerard Batten im Namen der IND/ DEM-Fraktion, Elmar Brok, Véronique De Keyser, Johannes Voggenhuber, Adamos Adamou, Charles Tannock, Caroline Lucas, Jana Hybášková, David Hammerstein Mintz, Ioannis Kasoulides, Hans Winkler und Benita Ferrero-Waldner.

Die Aussprache wird geschlossen.

12.   Verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (Aussprache)

Bericht: Eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika [2005/2241(INI)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatter: José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (A6-0047/2006)

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra erläutert den Bericht.

Es spricht Hans Winkler (amtierender Präsident des Rates).

VORSITZ: Sylvia-Yvonne KAUFMANN

Vizepräsidentin

Es spricht Benita Ferrero-Waldner (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Miguel Angel Martínez Martínez (Verfasser der Stellungnahme DEVE), Fernando Fernández Martín im Namen der PPE-DE-Fraktion, Giovanni Claudio Fava im Namen der PSE-Fraktion, Cecilia Malmström im Namen der ALDE-Fraktion, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Willy Meyer Pleite im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Irena Belohorská, fraktionslos, Charles Tannock, Luis Yañez-Barnuevo García, Athanasios Pafilis, Luca Romagnoli, Bogusław Sonik, Richard Howitt, Tobias Pflüger, Leopold Józef Rutowicz, Alojz Peterle, Hans Winkler, Benita Ferrero-Waldner und José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra zu den Redebeiträgen von Luca Romagnoli, Willy Meyer Pleite und Raül Romeva i Rueda.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.12 des Protokolls vom 27.04.2006.

13.   Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen (Aussprache)

Mündliche Anfrage (O-0002/2006) von Giuseppe Gargani im Namen des JURI-Ausschusses an den Rat: Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen (B6-0004/2006)

Giuseppe Gargani erläutert die mündliche Anfrage.

VORSITZ: Luigi COCILOVO

Vizepräsident

Hans Winkler (amtierender Präsident des Rates) beantwortet die mündliche Anfrage.

Es sprechen Maria da Assunção Esteves im Namen der PPE-DE-Fraktion, Katalin Lévai im Namen der PSEFraktion, Marek Aleksander Czarnecki, Manuel Medina Ortega, Giuseppe Gargani, der eine Erläuterung zu seinem vorangegangenen Redebeitrag gibt, und Hans Winkler.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 108 Absatz 5 GO eingereichte Entschließungsanträge:

Giuseppe Gargani im Namen des JURI-Ausschusses zur Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen (B6-0275/2006);

Helmuth Markov im Namen der GUE/NGL-Fraktion zur Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen (B6-0276/2006).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.14 des Protokolls vom 27.04.2006.

14.   Ausführungen von einer Minute zu Fragen von politischer Bedeutung

Gemäß Artikel 144 GO sprechen die folgenden Abgeordneten, die die Aufmerksamkeit des Parlaments auf Fragen von politischer Bedeutung richten wollen:

Zita Pleštinská, Yannick Vaugrenard, Marian Harkin, Thomas Wise, Jaromír Kohlíček, Zsolt László Becsey, Françoise Castex, Bernard Piotr Wojciechowski, Antonio Tajani, Guy Bono, Danutė Budreikaitė, Mario Borghezio, Neena Gill, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Marios Matsakis, Gerard Batten, Marianne Mikko und Bruno Gollnisch.

15.   Entlastungen 2004 (Aussprache)

Entlastung 2004: Einzelplan III — Kommission

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan III, Kommission [SEK(2005)1159 — C6-0351/2005 — 2005/2090(DEC)] [SEK(2005)1158 — C6-0352/2005 — 2005/2090(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Jan Mulder (A6-0108/2006)

Entlastung 2004: Einzelplan I — Europäisches Parlament

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan I, Europäisches Parlament [N6-0027/2005 — C6-0357/2005 — 2005/2091(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Markus Ferber (A6-0119/2006)

Entlastung 2004: Einzelplan II — Rat

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan II, Rat [N6-0027/2005 — C6-0359/2005 — 2005/2092(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0111/2006)

Entlastung 2004: Einzelplan IV — Gerichtshof

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan IV, Gerichtshof [N6-0027/2005 — C6-0360/2005 — 2005/2093(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0112/2006)

Entlastung 2004: Einzelplan V — Rechnungshof

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan V, Rechnungshof [N6-0027/2005 — C6-0361/2005 — 2005/2094(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0113/2006)

Entlastung 2004: Einzelplan VI — Wirtschafts- und Sozialausschuss

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan VI, Wirtschafts- und Sozialausschuss [N6-0027/2005 — C6-0362/2005 — 2005/2095(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0114/2006)

Entlastung 2004: Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan VII, Ausschuss der Regionen [N6-0027/2005 — C6-0363/2005 — 2005/2096(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0115/2006)

Entlastung 2004: Einzelplan VIII A — Europäischer Bürgerbeauftragter

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan VIII A, Europäischer Bürgerbeauftragter [N6-0027/2005 — C6-0364/2006 — 2005/2042(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0116/2006)

Entlastung 2004: Einzelplan VIII B — Europäischer Datenschutzbeauftragter

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan VIII B, Europäischer Datenschutzbeauftragter [N6-0027/2005 — C6-0365/2005 — 2005/2208(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0117/2006)

Entlastung 2004: 6., 7., 8. und 9. Europäischer Entwicklungsfonds

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 [KOM(2005)0485 — C6-0430/2005 — 2005/2157(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatterin: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (A6-0110/2006)

Entlastung 2004: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0001/2005 — C6-0158/2005 — 2005/2106(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0094/2006)

Entlastung 2004: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 [N6 0002/2005 — C6-0159/2005 — 2005/2107(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0093/2006)

Entlastung 2004: Europäische Agentur für Wiederaufbau

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0003/2005 — C6-0160/2005 — 2005/2108(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0095/2006)

Entlastung 2004: Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0004/2005 — C6-0161/2005 — 2005/2109(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0096/2006)

Entlastung 2004: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

Bericht: Entlastung für dier Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0005/2005 — C6-0162/2005 — 2005/2110(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0097/2006)

Entlastung 2004: Europäische Umweltagentur

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0006/2005 — C6-0163/2005 — 2005/2111(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0098/2006)

Entlastung 2004: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0007/2005 — C6-0164/2005 — 2005/2112(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0099/2006)

Entlastung 2004: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0008/2005 — C6-0165/2005 — 2005/2113(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0100/2006)

Entlastung 2004: Europäische Arzneimittel-Agentur

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0009/2005 — C6-0166/2005 — 2005/2114(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0101/2006)

Entlastung 2004: Eurojust

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0010/2005 — C6-0167/2005 — 2005/2115(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0092/2006)

Entlastung 2004: Europäische Stiftung für Berufsbildung

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0011/2005 — C6-0168/2005 — 2005/2116(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0102/2006)

Entlastung 2004: Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0012/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2117(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0103/2006)

Entlastung 2004: Europäische Agentur für Flugsicherheit

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0013/2005 — C6-0170/2005 — 2005/2118(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0104/2006)

Entlastung 2004: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0014/2005 — C6-0171/2005 — 2005/2119(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0105/2006)

Jan Mulder erläutert den Bericht (A6-0108/2006).

Markus Ferber erläutert den Bericht (A6-0119/2006).

Nils Lundgren erläutert seine Berichte (A6-0111/2006, A6-0112/2006, A6-0113/2006, A6-0114/2006, A6-0115/2006, A6-0116/2006 und A6-0117/2006).

Rodi Kratsa-Tsagaropoulou erläutert den Bericht (A6-0110/2006).

Die Aussprache wird an dieser Stelle unterbrochen.

(Die Sitzung wird von 20.15 Uhr bis 21.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Ingo FRIEDRICH

Vizepräsident

Umberto Guidoni erläutert seine Berichte (A6-0094/2006, A6-0093/2006, A6-0095/2006, A6-0096/2006, A6-0097/2006, A6-0098/2006, A6-0099/2006, A6-0100/2006, A6-0101/2006, A6-0092/2006, A6-0102/2006, A6-0103/2006, A6-0104/2006 und A6-0105/2006).

Es spricht Siim Kallas (Vizepräsident der Kommission).

Es sprechen Danutė Budreikaitė (Verfasserin der Stellungnahme DEVE) (A6-0108/2006 und A6-0110/2006), Joseph Muscat (Verfasser der Stellungnahme IMCO) (A6-0108/2006), Michael Cramer (Verfasser der Stellungnahme TRAN) (A6-0108/2006, A6-0103/2006 und A6-0104/2006), Gérard Deprez (Verfasser der Stellungnahme LIBE) (A6-0108/2006, A6-0111/2006, A6-0112/2006, A6-0117/2006, A6-0096/2006, A6-0097/2006 und A6-0092/2006), Piia-Noora Kauppi (Verfasserin der Stellungnahme FEMM) (A6-0108/2006), Alexander Stubb im Namen der PPE-DE-Fraktion, Dan Jørgensen im Namen der PSE-Fraktion, Ona Juknevičienė im Namen der ALDE-Fraktion, Bart Staes im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Esko Seppänen im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Nils Lundgren im Namen der IND/DEM-Fraktion, Mogens N.J. Camre im Namen der UEN-Fraktion, Hans-Peter Martin, fraktionslos, Véronique Mathieu, Edith Mastenbroek, Margarita Starkevičiūtė und Jonas Sjöstedt.

VORSITZ: Janusz ONYSZKIEWICZ

Vizepräsident

Es sprechen Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, James Hugh Allister, Daniel Caspary, Edit Herczog, José Javier Pomés Ruiz, Terence Wynn, Simon Busuttil, Inés Ayala Sender, Christopher Heaton-Harris, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Paulo Casaca, Albert Jan Maat, Herbert Bösch, Siim Kallas und Jan Mulder, der eine Frage stellt, auf die Siim Kallas antwortet.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.15, Punkt 5.16, Punkt 5.17, Punkt 5.18, Punkt 5.19, Punkt 5.20, Punkt 5.21, Punkt 5.22, Punkt 5.23, Punkt 5.24, Punkt 5.25, Punkt 5.26, Punkt 5.27, Punkt 5.28, Punkt 5.29, Punkt 5.30, Punkt 5.31, Punkt 5.32, Punkt 5.33, Punkt 5.34, Punkt 5.35, Punkt 5.36, Punkt 5.37 und Punkt 5.38 des Protokolls vom 27.04.2006.

16.   Vermögensverwaltung (Aussprache)

Bericht: Vermögensverwaltung [2006/2037(INI)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatter: Wolf Klinz (A6-0106/2006)

Wolf Klinz erläutert den Bericht.

Es spricht Neelie Kroes (Mitglied der Kommission)

Es sprechen Astrid Lulling im Namen der PPE-DE-Fraktion, Pervenche Berès im Namen der PSE-Fraktion, Margarita Starkevičiūtė im Namen der ALDE-Fraktion, Piia-Noora Kauppi, Harald Ettl und Neelie Kroes.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.39 des Protokolls vom 27.04.2006.

17.   Staatliche Innovationsbeihilfen (Aussprache)

Bericht: Sektorbezogene Aspekte des Aktionsplans im Bereich staatliche Beihilfen: Innovationsbeihilfen [2006/2044(INI)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatterin: Sophia in 't Veld (A6-0073/2006)

Sophia in 't Veld erläutert den Bericht.

Es spricht Neelie Kroes (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Corien Wortmann-Kool im Namen der PPE-DE-Fraktion, Elisa Ferreira im Namen der PSE-Fraktion, Marian Harkin im Namen der ALDE-Fraktion, John Whittaker im Namen der IND/DEM-Fraktion, Gunnar Hökmark, Antolín Sánchez Presedo, Zita Pleštinská, Cristobal Montoro Romero, David Casa, Paul Rübig und Neelie Kroes.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.40 des Protokolls vom 27.04.2006.

18.   Tagesordnung der nächsten Sitzung

Die Tagesordnung für die Sitzung am folgenden Tag wird festgelegt (Dokument „Tagesordnung“ PE 371.581/OJJE).

19.   Schluss der Sitzung

Die Sitzung wird um 0.00 Uhr geschlossen.

Julian Priestley

Generalsekretär

Antonios Trakatellis

Vizepräsident


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Adamou, Allister, Andersson, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Arif, Arnaoutakis, Ashworth, Assis, Atkins, Attard-Montalto, Aubert, Audy, Auken, Ayala Sender, Aylward, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Baco, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Barsi-Pataky, Batten, Battilocchio, Batzeli, Bauer, Beazley, Becsey, Beer, Beglitis, Belder, Belet, Belohorská, Bennahmias, Beňová, Berend, Berès, van den Berg, Berger, Berlato, Bersani, Bertinotti, Bielan, Birutis, Blokland, Bloom, Bobošíková, Böge, Bösch, Bonde, Bono, Booth, Borghezio, Borrell Fontelles, Bourzai, Bowis, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brie, Brok, Brunetta, Budreikaitė, Bullmann, van den Burg, Bushill-Matthews, Busk, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Calabuig Rull, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Carlotti, Carlshamre, Carnero González, Carollo, Casa, Casaca, Cashman, Caspary, Castex, del Castillo Vera, Catania, Cercas, Chatzimarkakis, Chichester, Chmielewski, Christensen, Chruszcz, Claeys, Clark, Coelho, Cohn-Bendit, Corbett, Corbey, Costa, Cottigny, Coûteaux, Coveney, Cramer, Crowley, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daul, Davies, de Brún, Degutis, De Keyser, Demetriou, De Michelis, Deprez, De Sarnez, Descamps, Désir, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Díez González, Dillen, Dimitrakopoulos, Di Pietro, Dobolyi, Dombrovskis, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Dührkop Dührkop, Duff, Duka-Zólyomi, Ehler, Ek, El Khadraoui, Elles, Esteves, Estrela, Ettl, Jill Evans, Jonathan Evans, Robert Evans, Fajmon, Falbr, Farage, Fatuzzo, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Fernández Martín, Elisa Ferreira, Figueiredo, Flasarová, Flautre, Florenz, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Fontaine, Ford, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Freitas, Friedrich, Fruteau, Gahler, Gál, Gaľa, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gebhardt, Gentvilas, Geringer de Oedenberg, Gierek, Giertych, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Goebbels, Goepel, Golik, Gollnisch, Gomes, Gomolka, Grabowska, Grabowski, Graefe zu Baringdorf, Gräßle, de Grandes Pascual, Grech, Gröner, de Groen-Kouwenhoven, Grosch, Grossetête, Guellec, Guerreiro, Guidoni, Gurmai, Gutiérrez-Cortines, Guy-Quint, Gyürk, Hänsch, Hammerstein Mintz, Hamon, Handzlik, Hannan, Harangozó, Harbour, Harkin, Hasse Ferreira, Hassi, Hatzidakis, Haug, Hazan, Heaton-Harris, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Henin, Hennicot-Schoepges, Herczog, Herranz García, Herrero-Tejedor, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hughes, Hutchinson, Ibrisagic, Ilves, in 't Veld, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Janowski, Jarzembowski, Jensen, Joan i Marí, Jöns, Jørgensen, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kaczmarek, Kallenbach, Karas, Karatzaferis, Karim, Kasoulides, Kaufmann, Kauppi, Tunne Kelam, Kilroy-Silk, Kindermann, Kinnock, Klamt, Klaß, Klich, Klinz, Koch, Koch-Mehrin, Kohlíček, Konrad, Kósáné Kovács, Koterec, Kozlík, Krahmer, Krarup, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kuhne, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Lamassoure, Lambert, Lambrinidis, Landsbergis, Lang, Langen, Langendries, Laperrouze, La Russa, Lauk, Lavarra, Lax, Lechner, Le Foll, Lehideux, Lehne, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Le Rachinel, Letta, Lévai, Lewandowski, Liberadzki, Libicki, Lichtenberger, Lienemann, Liese, Liotard, Lipietz, Locatelli, López-Istúriz White, Louis, Lucas, Ludford, Lulling, Lundgren, Lynne, Maat, Maaten, McAvan, McCarthy, McGuinness, McMillan-Scott, Madeira, Malmström, Maňka, Thomas Mann, Manolakou, Markov, Marques, David Martin, Hans-Peter Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Mathieu, Mato Adrover, Matsakis, Matsouka, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Medina Ortega, Méndez de Vigo, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mölzer, Mohácsi, Montoro Romero, Moraes, Moreno Sánchez, Morgan, Morgantini, Moscovici, Mote, Mulder, Musacchio, Muscat, Musotto, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Newton Dunn, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Öger, Olajos, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Onyszkiewicz, Oomen-Ruijten, Ortuondo Larrea, Őry, Ouzký, Oviir, Pack, Pafilis, Pahor, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Panzeri, Papadimoulis, Papastamkos, Parish, Patrie, Peillon, Pęk, Alojz Peterle, Pflüger, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirker, Pistelli, Pleštinská, Podestà, Podkański, Poettering, Poignant, Pomés Ruiz, Portas, Prets, Procacci, Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Ransdorf, Rapkay, Rasmussen, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Ribeiro e Castro, Riera Madurell, Ries, Riis-Jørgensen, Rizzo, Rocard, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Rosati, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Ryan, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Salafranca Sánchez-Neyra, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sartori, Saryusz-Wolski, Sbarbati, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Schmidt, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schroedter, Schuth, Schwab, Seeber, Segelström, Seppänen, Sifunakis, Silva Peneda, Sinnott, Siwiec, Sjöstedt, Skinner, Škottová, Smith, Sommer, Sonik, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Spautz, Speroni, Staes, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stauner, Sterckx, Stevenson, Stockmann, Strejček, Strož, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Svensson, Szájer, Szejna, Szent-Iványi, Szymański, Tabajdi, Tajani, Tannock, Tarabella, Tarand, Tatarella, Thomsen, Thyssen, Titford, Titley, Toia, Tomczak, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Trüpel, Turmes, Tzampazi, Uca, Ulmer, Väyrynen, Vaidere, Vakalis, Valenciano Martínez-Orozco, Vanhecke, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vaugrenard, Vergnaud, Vernola, Vidal-Quadras, Vincenzi, Virrankoski, Vlasto, Voggenhuber, Wallis, Walter, Watson, Henri Weber, Manfred Weber, Westlund, Whittaker, Wieland, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wise, von Wogau, Bernard Piotr Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wurtz, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zani, Zapałowski, Zappalà, Zatloukal, Ždanoka, Železný, Zieleniec, Zīle, Zimmer, Zingaretti, Zvěřina, Zwiefka

Beobachter:

Abadjiev Dimitar, Arabadjiev Alexander, Athanasiu Alexandru, Bărbuleţiu Tiberiu, Becşenescu Dumitru, Bliznashki Georgi, Buruiană Aprodu Daniela, Cappone Maria, Christova Christina Velcheva, Ciornei Silvia, Cioroianu Adrian Mihai, Corlăţean Titus, Coşea Dumitru Gheorghe Mircea, Creţu Gabriela, Dimitrov Martin, Duca Viorel, Dumitrescu Cristian, Ganţ Ovidiu Victor, Hogea Vlad Gabriel, Husmenova Filiz, Iacob Ridzi Monica Maria, Ilchev Stanimir, Ivanova Iglika, Kazak Tchetin, Kelemen Atilla Béla Ladislau, Kirilov Evgeni, Kónya-Hamar Sándor, Marinescu Marian-Jean, Mihăescu Eugen, Muscă Monica Octavia, Paparizov Atanas Atanassov, Parvanova Antonyia, Paşcu Ioan Mircea, Petre Maria, Podgorean Radu, Popa Nicolae Vlad, Popeangă Petre, Sârbu Daciana Octavia, Severin Adrian, Silaghi Ovidiu Ioan, Szabó Károly Ferenc, Tîrle Radu, Vigenin Kristian, Zgonea Valeriu Ştefan


Donnerstag, 27. April 2006

6.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 296/17


PROTOKOLL

(2006/C 296 E/02)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Dagmar ROTH-BEHRENDT

Vizepräsidentin

1.   Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.

Es sprechen Antonio Tajani, der der Opfer eines Anschlags gedenkt, der am Morgen im Irak auf einen europäischen Militärkonvoi verübt wurde (die Präsidentin schließt sich seinen Worten an), und Monica Frassoni, die gegen eine Entscheidung protestiert, die am Vortag vom Präsidium getroffen wurde, wonach den Bürgern die Möglichkeit genommen wird, sich in einer Amtssprache ihres Landes an die europäischen Institutionen zu wenden (die Präsidentin rät ihr, sich schriftlich an den Präsidenten zu wenden, und empfiehlt, die Frage in der Konferenz der Präsidenten anzusprechen).

2.   Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems (Aussprache)

Bericht: Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern [2005/2211(INI)] — Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.

Berichterstatter: Gary Titley (A6-0072/2006)

Gary Titley erläutert den Bericht.

Es spricht Viviane Reding (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Dieter-Lebrecht Koch im Namen der PPE-DE-Fraktion, Inés Ayala Sender im Namen der PSEFraktion, Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Jaromír Kohlíček im Namen der GUE/NGLFraktion, Michael Henry Nattrass im Namen der IND/DEM-Fraktion, Seán Ó Neachtain im Namen der UENFraktion, Fernand Le Rachinel, fraktionslos, Georg Jarzembowski, Ewa Hedkvist Petersen, Helmuth Markov, Reinhard Rack, Bogusław Liberadzki, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Ulrich Stockmann, Stanisław Jałowiecki, Emanuel Jardim Fernandes, Luís Queiró, Corien Wortmann-Kool, Etelka Barsi-Pataky und Viviane Reding.

VORSITZ: Gérard ONESTA

Vizepräsident

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.41 des Protokolls vom 27.04.2006.

3.   Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens (Aussprache)

Bericht: Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens in der Europäischen Union: Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz [2005/2213(INI)] — Ausschuss für Kultur und Bildung.

Berichterstatter: Manolis Mavrommatis (A6-0074/2006)

Manolis Mavrommatis erläutert den Bericht.

Es spricht Ján Figeľ (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Maria Badia I Cutchet im Namen der PSE-Fraktion, Erna Hennicot-Schoepges im Namen der PPE-DE-Fraktion, Henrik Lax im Namen der ALDE-Fraktion, Miguel Portas im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Thomas Wise im Namen der IND/DEM-Fraktion, Zdzisław Zbigniew Podkański im Namen der UENFraktion, Andreas Mölzer, fraktionslos, Ljudmila Novak, Marianne Mikko, Karin Resetarits, Jan Tadeusz Masiel, Milan Gaľa, Marios Matsakis und Ján Figeľ.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.42 des Protokolls vom 27.04.2006.

(Die Sitzung wird von 10.55 Uhr bis zur Abstimmungsstunde um 11.10 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Antonios TRAKATELLIS

Vizepräsident

4.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Gilles Savary hat mitgeteilt, dass er anwesend war, sein Name in der Anwesenheitsliste jedoch nicht aufgeführt ist.

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

5.   Abstimmungsstunde

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Abstimmungsergebnisse“ zu diesem Protokoll enthalten.

5.1.   Bezeichnung der interparlamentarischen Delegation D14 (Abstimmung)

Vorschlag der Konferenz der Präsidenten (Punkt 7 des Protokolls vom 26.04.2006).

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 1)

Abgelehnt

5.2.   Gemeinschaftliches Handelsklassenschema für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder (kodifizierte Fassung) [KOM(2005)0402 — C6-0309/2005 — 2005/0171(CNS)] — Rechtsausschuss.

Berichterstatter: Giuseppe Gargani (A6-0120/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 2)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0145)

5.3.   Wettbewerbsregeln für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Anwendung bestimmter Wettbewerbsregeln auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen (kodifizierte Fassung) [KOM(2005)0613 — C6-0019/2006 — 2005/0231(CNS)] — Rechtsausschuss.

Berichterstatter: Giuseppe Gargani (A6-0121/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 3)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0146)

5.4.   Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens [KOM(2006)0114 — C6-0086/2006 — 2006/2064(ACI)] — Haushaltsausschuss.

Berichterstatter: Reimer Böge (A6-0138/2006)

(Qualifizierte Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 4)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0147)

5.5.   Berichtigungshaushalt 1/2006 * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 1/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (Überschwemmungen in Bulgarien, Rumänien und Österreich) Einzelplan III — Kommission [SEK(2006)0325 — C6-0131/2006 — 2006/2066(BUD)] — Haushaltsausschuss.

Berichterstatter: Giovanni Pittella (A6-0139/2006)

(Qualifizierte Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 5)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0148)

5.6.   Zuteilung der Quoten für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe an die neuen Mitgliedstaaten ***I (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Basisjahr für die Zuteilung der Quoten für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe an die Mitgliedstaaten, die am 1. Mai 2004 beigetreten sind[KOM(2004)0550 — 13632/2005 — C6-0421/2005 — 2004/0296(COD)] — Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Berichterstatter: Karl-Heinz Florenz (A6-0088/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 6)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0149)

5.7.   Übereinkommen zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für tropischen Thunfisch *** (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Empfehlung: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde, im Namen der Europäischen Gemeinschaft [14343/2005 — C6-0023/2006 — 2005/0137(AVC)] — Fischereiausschuss.

Berichterstatter: Duarte Freitas (A6-0070/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 7)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0150)

5.8.   UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen [KOM(2005)0678 — C6-0025/2006 — 2005/0268(CNS)] — Ausschuss für Kultur und Bildung.

Berichterstatterin: Christa Prets (A6-0079/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 8)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0151)

5.9.   Ausgaben im Veterinärbereich * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich [KOM(2005)0362 — C6-0282/2005 — 2005/0154(CNS)] — Fischereiausschuss.

Berichterstatter: Heinz Kindermann (A6-0067/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 9)

VORSCHLAG DER KOMMISSION, ÄNDERUNGSANTRAG und ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0152)

5.10.   Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur bzw. ihre Erzeugnisse * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur bzw. ihre Erzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten [KOM(2005)0362 — C6-0281/2005 — 2005/0153(CNS)] — Fischereiausschuss.

Berichterstatter: Heinz Kindermann (A6-0091/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 10)

VORSCHLAG DER KOMMISSION, ÄNDERUNGSANTRÄGE und ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0153)

5.11.   Übergang von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung: eine Chance für die europäische Politik im audiovisuellen Bereich und für die kulturelle Vielfalt (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Übergang von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung: eine Chance für die europäische Politik im audiovisuellen Bereich und für die kulturelle Vielfalt [2005/2212(INI)] — Ausschuss für Kultur und Bildung.

Berichterstatter: Henri Weber (A6-0075/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 11)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0154)

5.12.   Verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (Abstimmung)

Bericht: Eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika [2005/2241(INI)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatter: José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (A6-0047/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 12)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0155)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (Berichterstatter) schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu den Ziffern 6, 21 und 66 vor, der angenommen wird, und nimmt eine technische Klarstellung zu den Ziffern 35 und 77 vor.

5.13.   Fischereiabkommen EG/Mauretanien * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der EuropäischenGemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 [KOM(2005)0591 — C6-0433/2005 — 2005/0229(CNS)] — Fischereiausschuss.

Berichterstatter: Pedro Guerreiro (A6-0066/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 13)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P6_TA(2006)0156)

5.14.   Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0275/2006 und B6-0276/2006

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 14)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Klaus-Heiner Lehne beantragt im Namen der PPE-DE-Fraktion die Rücküberweisung der beiden Entschließungen an den Ausschuss nach Artikel 168 Absatz 2 der Geschäftsordnung.

Das Parlament billigt diesen Antrag.

5.15.   Entlastung 2004: Einzelplan III — Kommission (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan III, Kommission [SEK(2005)1159 — C6-0351/2005 — 2005/2090(DEC)] [SEK(2005)1158 — C6-0352/2005 — 2005/2090(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Jan Mulder (A6-0108/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 15)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0157)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0157)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Jan Mulder (Berichterstatter) schlägt einen mündlichen Änderungsantrag vor, der angenommen wird, nach dem nach Ziffer 5 zwei neue Ziffern eingefügt werden.

5.16.   Entlastung 2004: Einzelplan I — Europäisches Parlament (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushalts- jahr 2004: Einzelplan I, Europäisches Parlament [N6-0027/2005 — C6-0357/2005 — 2005/2091(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Markus Ferber (A6-0119/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 16)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Markus Ferber (Berichterstatter) schlägt die Ablehnung des Vorschlags für einen Beschluss und damit den Aufschub der Entlastung vor, damit Fakten, die erst kürzlich bekannt geworden sind, geprüft werden können. Es sprechen Hannes Swoboda im Namen der PSE-Fraktion, Hans-Gert Poettering im Namen der PPE-DE-Fraktion, Bart Staes im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Francis Wurtz im Namen der GUE/NGLFraktion und Mogens N.J. Camre im Namen der UEN-Fraktion, die den Vorschlag des Berichterstatters unterstützen.

Der Vorschlag für einen Beschluss wird abgelehnt (P6_TA(2006)0158).

Die Entlastung gilt als aufgeschoben (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

5.17.   Entlastung 2004: Einzelplan II — Rat (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan II, Rat [N6-0027/2005 — C6-0359/2005 — 2005/2092(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0111/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 17)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen (P6_TA(2006)0159)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0159)

5.18.   Entlastung 2004: Einzelplan IV — Gerichtshof (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan IV, Gerichtshof [N6-0027/2005 — C6-0360/2005 — 2005/2093(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0112/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 18)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen (P6_TA(2006)0160)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0160)

5.19.   Entlastung 2004: Einzelplan V — Rechnungshof (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan V, Rechnungshof [N6-0027/2005 — C6-0361/2005 — 2005/2094(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0113/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 19)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen (P6_TA(2006)0161)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0161)

5.20.   Entlastung 2004: Einzelplan VI — Wirtschafts- und Sozialausschuss (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan VI, Wirtschafts- und Sozialausschuss [N6-0027/2005 — C6-0362/2005 — 2005/2095(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0114/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 20)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen (P6_TA(2006)0162)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0162)

5.21.   Entlastung 2004: Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan VII, Ausschuss der Regionen [N6-0027/2005 — C6-0363/2005 — 2005/2096(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0115/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 21)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen (P6_TA(2006)0163)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0163)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Nils Lundgren (Berichterstatter) spricht sich vor der Abstimmung dafür aus, den Vorschlag für einen Beschluss abzulehnen, und bedauert nach der Abstimmung die Entscheidung des Parlaments, die Entlastung zu erteilen.

5.22.   Entlastung 2004: Einzelplan VIII A — Europäischer Bürgerbeauftragter (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan VIII A, Europäischer Bürgerbeauftragter [N6-0027/2005 — C6-0364/2006 — 2005/2042(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0116/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 22)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen (P6_TA(2006)0164)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0164)

5.23.   Entlastung 2004: Einzelplan VIII B — Europäischer Datenschutzbeauftragter (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004: Einzelplan VIII B, Europäischer Datenschutzbeauftragter [N6-0027/2005 — C6-0365/2005 — 2005/2208(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Nils Lundgren (A6-0117/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 23)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen (P6_TA(2006)0165)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0165)

5.24.   Entlastung 2004: 6., 7., 8. und 9. Europäischer Entwicklungsfonds (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 [KOM(2005)0485 — C6-0430/2005 — 2005/2157(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatterin: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (A6-0110/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 24)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0166)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0166)

5.25.   Entlastung 2004: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0001/2005 — C6-0158/2005 — 2005/2106(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0094/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 25)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0167)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0167)

5.26.   Entlastung 2004: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0002/2005 — C6-0159/2005 — 2005/2107(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0093/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 26)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0168)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0168)

5.27.   Entlastung 2004: Europäische Agentur für Wiederaufbau (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0003/2005 — C6-0160/2005 — 2005/2108(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0095/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 27)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0169)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0169)

5.28.   Entlastung 2004: Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0004/2005 — C6-0161/2005 — 2005/2109(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0096/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 28)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0170)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0170)

5.29.   Entlastung 2004: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für dier Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0005/2005 — C6-0162/2005 — 2005/2110(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0097/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 29)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0171)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0171)

5.30.   Entlastung 2004: Europäische Umweltagentur (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0006/2005 — C6-0163/2005 — 2005/2111(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0098/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 30)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0172)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0172)

5.31.   Entlastung 2004: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0007/2005 — C6-0164/2005 — 2005/2112(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0099/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 31)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0173)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0173)

5.32.   Entlastung 2004: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0008/2005 — C6-0165/2005 — 2005/2113(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0100/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 32)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0174)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0174)

5.33.   Entlastung 2004: Europäische Arzneimittel-Agentur (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0009/2005 — C6-0166/2005 — 2005/2114(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0101/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 33)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0175)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0175)

5.34.   Entlastung 2004: Eurojust (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0010/2005 — C6-0167/2005 — 2005/2115(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0092/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 34)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0176)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0176)

5.35.   Entlastung 2004: Europäische Stiftung für Berufsbildung (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0011/2005 — C6-0168/2005 — 2005/2116(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0102/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 35)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0177)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0177)

5.36.   Entlastung 2004: Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0012/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2117(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0103/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 36)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0178)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0178)

5.37.   Entlastung 2004: Europäische Agentur für Flugsicherheit (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0013/2005 — C6-0170/2005 — 2005/2118(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0104/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 37)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0179)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0179)

5.38.   Entlastung 2004: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Abstimmung)

Bericht: Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 [N6-0014/2005 — C6-0171/2005 — 2005/2119(DEC)] — Haushaltskontrollausschuss.

Berichterstatter: Umberto Guidoni (A6-0105/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 38)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS (Entlastung)

Angenommen (P6_TA(2006)0180)

Damit ist der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0180)

5.39.   Vermögensverwaltung (Abstimmung)

Bericht: Vermögensverwaltung [2006/2037(INI)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatter: Wolf Klinz (A6-0106/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 39)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0181)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Vor der Abstimmung empfiehlt Wolf Klinz (Berichterstatter) die Ablehnung des Änderungsantrags 6.

5.40.   Staatliche Innovationsbeihilfen (Abstimmung)

Bericht: Sektorbezogene Aspekte des Aktionsplans im Bereich staatliche Beihilfen: Innovationsbeihilfen [2006/2044(INI)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatterin: Sophia in 't Veld (A6-0073/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 40)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0182)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Sophia in 't Veld (Berichterstatter) schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 1 sowie einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 2 vor, die angenommen werden.

5.41.   Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems (Abstimmung)

Bericht: Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern [2005/2211(INI)] — Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.

Berichterstatter: Gary Titley (A6-0072/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 41)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0183)

5.42.   Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens (Abstimmung)

Bericht: Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens in der Europäischen Union: Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz [2005/2213(INI)] — Ausschuss für Kultur und Bildung.

Berichterstatter: Manolis Mavrommatis (A6-0074/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 42)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2006)0184)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Monica Frassoni kommt vor der Abstimmung noch einmal auf ihren Redebeitrag vom Beginn der Sitzung zurück (Punkt 1 des Protokolls vom 27.04.2006) und weist darauf hin, dass die Entscheidung des Präsidiums vom Vortag im Widerspruch zu dem Entschließungsantrag des Berichts steht.

6.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Bericht Gary Titley — A6-0072/2006

Tomáš Zatloukal

Bericht Christa Prets — A6-0079/2006

Andreas Mölzer

Bericht Markus Ferber — A6-0119/2006

Mario Borghezio

7.   Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Berichtigungen des Stimmverhaltens:

Berichtigungen des Stimmverhaltens erscheinen auf der Webseite „Séance en direct“ unter „Résultats des votes (appels nominaux) / Results of votes (Roll-call votes)“ sowie in gedruckter Form als Anlage 2, „Ergebnis der namentlichen Abstimmungen“.

Die elektronische Version auf Europarl wird während maximal zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

Nach Ablauf dieser Frist wird das Verzeichnis der Berichtigungen des Stimmverhaltens geschlossen, damit es übersetzt und im Amtsblatt veröffentlicht werden kann.

Beabsichtigtes Stimmverhalten:

Folgende Abstimmungsabsichten (betreffend nicht abgegebene Stimmen) wurden mitgeteilt.

Bericht Jan Mulder — A6-0108/2006

Änderungsantrag 3

dafür: Hans-Peter Martin

8.   Zusammensetzung des Parlaments

Fausto Bertinotti, Emma Bonino, Lorenzo Cesa, Antonio Di Pietro, Enrico Letta und Giovanni Procacci haben mitgeteilt, dass sie als Mitglieder des italienischen Parlaments gewählt worden sind und das Mandat mit Wirkung vom 28.4.2006 angenommen haben.

Da dieses Amt nach Artikel 7 Absatz 2 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments nicht mit der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament vereinbar ist, stellt das Parlament gemäß Artikel 4 Absatz 4 GO das Freiwerden der Sitze mit Wirkung vom 28.4.2006 fest und unterrichtet den betroffenen Mitgliedstaat darüber.

9.   Antrag auf Schutz der parlamentarischen Immunität

Gabriele Albertini hat der Präsidentschaft ein Schreiben übermittelt, in dem um Schritte des Parlaments gegenüber den zuständigen italienischen Behörden zur Verteidigung seiner parlamentarischen Immunität in einem vor dem Mailänder Gericht anhängigen Verfahren ersucht wird.

Der Antrag wurde gemäß Artikel 6 Absatz 3 GO an den JURI-Ausschuss überwiesen.

10.   Erklärung der finanziellen Interessen

Mitglieder, die ihre Erklärung der finanziellen Interessen gemäß Anlage I Artikel 2 Absatz 5 GO für das Jahr 2005 noch nicht vorgelegt haben:

Karsten Friedrich Hoppenstedt und Roger Knapman.

11.   Beschlüsse über bestimmte Dokumente

Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten (Artikel 114 GO)

LIBE-Ausschuss

Erarbeitung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (2006/2094 (INI))

Regionale Schutzprogramme (2006/2093(INI))

Faktoren, die dem Terrorismus Vorschub leisten und ein günstiges Umfeld für die Rekrutierung von Terroristen schaffen (2006/2092(INI))

Ausschussbefassung

EMPL-Ausschuss

Das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (KOM(2005)0650 — C6-0441/2005 — 2005/0261(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: JURI

 

mitberatend: EMPL, LIBE

12.   Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte

Das Protokoll dieser Sitzung wird dem Parlament gemäß Artikel 172 Absatz 2 GO zu Beginn der nächsten Sitzung zur Genehmigung unterbreitet.

Mit Zustimmung des Parlaments werden die angenommenen Texte umgehend den Adressaten übermittelt.

13.   Zeitpunkt der nächsten Sitzungen

Die nächsten Sitzungen finden vom 15.05.2006 bis zum 18.05.2006 statt.

14.   Unterbrechung der Sitzungsperiode

Die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments ist unterbrochen.

Die Sitzung wird um 12.10 Uhr geschlossen.

Julian Priestley

Generalsekretär

Josep Borrell Fontelles

Präsident


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Adamou, Agnoletto, Albertini, Allister, Alvaro, Andersson, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Angelilli, Arif, Arnaoutakis, Ashworth, Assis, Atkins, Attard-Montalto, Attwooll, Aubert, Audy, Ayala Sender, Aylward, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Barsi-Pataky, Batten, Battilocchio, Batzeli, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beer, Beglitis, Belder, Belet, Bennahmias, Beňová, Berend, Berès, van den Berg, Berger, Berlato, Berlinguer, Berman, Bersani, Bielan, Birutis, Blokland, Bloom, Bobošíková, Böge, Bösch, Bonde, Bono, Booth, Borghezio, Borrell Fontelles, Bourlanges, Bourzai, Bowis, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Breyer, Březina, Brie, Brok, Brunetta, Budreikaitė, van Buitenen, Buitenweg, Bullmann, Bushill-Matthews, Busk, Busquin, Buzek, Camre, Capoulas Santos, Carlotti, Carlshamre, Carnero González, Carollo, Casa, Casaca, Cashman, Caspary, Castex, del Castillo Vera, Catania, Cavada, Cederschiöld, Cercas, Chatzimarkakis, Chichester, Chiesa, Chmielewski, Christensen, Chruszcz, Claeys, Clark, Corbett, Corbey, Costa, Cottigny, Coûteaux, Coveney, Cramer, Crowley, Marek Aleksander Czarnecki, Daul, de Brún, Degutis, Dehaene, De Keyser, Demetriou, De Michelis, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Díez González, Dillen, Dimitrakopoulos, Dobolyi, Dombrovskis, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Dührkop Dührkop, Duff, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Ek, El Khadraoui, Elles, Esteves, Estrela, Ettl, Jill Evans, Robert Evans, Fajmon, Falbr, Farage, Fatuzzo, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Fernández Martín, Elisa Ferreira, Figueiredo, Flasarová, Flautre, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Ford, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Freitas, Friedrich, Fruteau, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, García Pérez, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gebhardt, Gentvilas, Geremek, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Goebbels, Goepel, Gollnisch, Gomolka, Grabowska, Grabowski, Graefe zu Baringdorf, Gräßle, de Grandes Pascual, Grech, Gröner, de Groen-Kouwenhoven, Grosch, Grossetête, Guellec, Guerreiro, Guidoni, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Hänsch, Hall, Hamon, Handzlik, Harangozó, Harbour, Harms, Hasse Ferreira, Hassi, Hatzidakis, Haug, Hazan, Heaton-Harris, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Helmer, Henin, Hennicot-Schoepges, Hennis-Plasschaert, Herczog, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hughes, Hutchinson, Ibrisagic, Ilves, in 't Veld, Isler Béguin, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Janowski, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Joan i Marí, Jöns, Jørgensen, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kaczmarek, Kallenbach, Karas, Karim, Kasoulides, Kauppi, Tunne Kelam, Kilroy-Silk, Kindermann, Kinnock, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Klinz, Knapman, Koch, Kohlíček, Konrad, Korhola, Kósáné Kovács, Koterec, Kozlík, Krahmer, Krarup, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kristensen, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kuhne, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Laignel, Lamassoure, Lambert, Lambrinidis, Landsbergis, Lang, Langen, Langendries, Laperrouze, Lavarra, Lax, Lechner, Le Foll, Lehideux, Lehne, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Le Rachinel, Letta, Lévai, Lewandowski, Liberadzki, Libicki, Lichtenberger, Lienemann, Liotard, Lipietz, Locatelli, López-Istúriz White, Lucas, Ludford, Lulling, Lundgren, Lynne, Maat, Maaten, McAvan, McCarthy, McGuinness, McMillan-Scott, Madeira, Malmström, Manders, Maňka, Erika Mann, Thomas Mann, Mantovani, Markov, Martens, David Martin, Hans-Peter Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masiel, Masip Hidalgo, Maštálka, Mastenbroek, Mathieu, Mato Adrover, Matsakis, Matsouka, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Meijer, Méndez de Vigo, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mölzer, Mohácsi, Montoro Romero, Moraes, Moreno Sánchez, Morgantini, Moscovici, Mote, Musacchio, Muscat, Musotto, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Newton Dunn, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, Niebler, Novak, Obiols i Germà, Öger, Olajos, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Oomen-Ruijten, Ortuondo Larrea, Őry, Ouzký, Oviir, Pack, Pafilis, Pahor, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Panzeri, Papadimoulis, Papastamkos, Parish, Peillon, Pęk, Alojz Peterle, Pflüger, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirker, Piskorski, Pistelli, Pleguezuelos Aguilar, Pleštinská, Podestà, Podkański, Poignant, Polfer, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Prets, Procacci, Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Ransdorf, Rapkay, Rasmussen, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Ribeiro e Castro, Riera Madurell, Ries, Riis-Jørgensen, Rizzo, Rocard, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Rosati, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Salafranca Sánchez-Neyra, Salinas García, Samaras, Samuelsen, Sánchez Presedo, dos Santos, Sartori, Saryusz-Wolski, Savary, Savi, Sbarbati, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Schmidt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schulz, Schuth, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Seppänen, Siekierski, Sifunakis, Silva Peneda, Sinnott, Siwiec, Sjöstedt, Skinner, Škottová, Smith, Sommer, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Spautz, Speroni, Staes, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stauner, Sterckx, Stevenson, Stockmann, Strejček, Strož, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Svensson, Swoboda, Szájer, Szent-Iványi, Szymański, Tabajdi, Tajani, Takkula, Tannock, Tarabella, Tarand, Tatarella, Thomsen, Thyssen, Titford, Titley, Toia, Tomczak, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Trüpel, Turmes, Tzampazi, Uca, Ulmer, Väyrynen, Vaidere, Vakalis, Valenciano Martínez-Orozco, Vanhecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vaugrenard, Vergnaud, Vernola, Vidal-Quadras, Vincenzi, Wagenknecht, Wallis, Walter, Watson, Henri Weber, Manfred Weber, Weiler, Westlund, Whittaker, Wieland, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wise, von Wogau, Wohlin, Bernard Piotr Wojciechowski, Janusz Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wurtz, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zani, Zapałowski, Zappalà, Zatloukal, Ždanoka, Železný, Zieleniec, Zīle, Zingaretti, Zwiefka

Beobachter:

Anastase Roberta Alma, Arabadjiev Alexander, Athanasiu Alexandru, Bărbuleţiu Tiberiu, Becşenescu Dumitru, Bliznashki Georgi, Ciornei Silvia, Cioroianu Adrian Mihai, Coşea Dumitru Gheorghe Mircea, Creţu Corina, Creţu Gabriela, Dimitrov Martin, Duca Viorel, Dumitrescu Cristian, Ganţ Ovidiu Victor, Hogea Vlad Gabriel, Husmenova Filiz, Iacob Ridzi Monica Maria, Ilchev Stanimir, Ivanova Iglika, Kirilov Evgeni, Kónya-Hamar Sándor, Marinescu Marian-Jean, Mihăescu Eugen, Morţun Alexandru Ioan, Muscă Monica Octavia, Paparizov Atanas Atanassov, Parvanova Antonyia, Paşcu Ioan Mircea, Petre Maria, Podgorean Radu, Popa Nicolae Vlad, Popeangă Petre, Sârbu Daciana Octavia, Silaghi Ovidiu Ioan, Tîrle Radu, Vigenin Kristian, Zgonea Valeriu Ştefan


ANLAGE I

ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

Erklärung der Abkürzungen und Symbole

+

angenommen

-

abgelehnt

 

hinfällig

Z

zurückgezogen

NA (..., ..., ...)

namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

EA (..., ..., ...)

elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

getr.

getrennte Abstimmung

ges.

gesonderte Abstimmung

Änd.

Änderungsantrag

K

Kompromissänderungsantrag

entspr.

entsprechender Teil

S

Streichung

=

identische Änderungsanträge

§

Absatz/Ziffer/Nummer

Art.

Artikel

Erw.

Erwägung

Entschl.antr.

Entschließungsantrag

gem.

Entschl.antr. gemeinsamer Entschließungsantrag

geh.

geheime Abstimmung

1.   Bezeichnung der interparlamentarischen Delegation D14

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Vorschlag der Konferenz der Präsidenten

 

-

 

Vorschlag der Konferenz der Präsidenten: Ersetzung der Bezeichnung „Delegation für die Beziehungen zu Iran“ durch die Bezeichnung „Delegation für die Beziehungen zur Islamischen Republik Iran“

2.   Gemeinschaftliches Handelsklassenschema für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder *

Bericht: Giuseppe GARGANI (A6-0120/2006)

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

3.   Wettbewerbsregeln für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen *

Bericht: Giuseppe GARGANI (A6-0121/2006)

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

4.   Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds

Bericht: Reimer BÖGE (A6-0138/2006)

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

EA

+

535, 19, 9

qualifizierte Mehrheit und 3/5 der abgegebenen Stimmen

5.   Berichtigungshaushalt 1/2006 *

Bericht: Giovanni PITTELLA (A6-0139/2006)

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

qualifizierte Mehrheit erforderlich

6.   Zuteilung der Quoten für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe an die neuen Mitgliedstaaten ***I

Bericht: Karl-Heinz FLORENZ (A6-0088/2006)

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

7.   Übereinkommen zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für tropischen Thunfisch ***

Empfehlung: Duarte FREITAS (A6-0070/2006)

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

NA

+

534, 25, 7

Anträge auf namentliche Abstimmung

IND/DEM: Schlussabstimmung

8.   UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen *

Bericht: Christa PRETS (A6-0079/2006)

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

9.   Ausgaben im Veterinärbereich *

Bericht: Heinz KINDERMANN (A6-0067/2006)

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA - Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

10.   Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur bzw. ihre Erzeugnisse *

Bericht: Heinz KINDERMANN (A6-0091/2006)

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

NA

+

561, 15, 5

Die Änderungsanträge 2, 3, 64, 70 und 73 betreffen nicht alle Sprachfassungen und wurden daher nicht zur Abstimmung gestellt (Artikel 151 Absatz 1 Buchstabe d GO).

Antrag auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

11.   Übergang von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung: eine Chance für die europäische Politik im audiovisuellen Bereich und für die kulturelle Vielfalt

Bericht: Henri WEBER (A6-0075/2006)

Gegenstand

NA usw.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

12.   Festere Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika

Bericht: José Ignacio SALAFRANCA SÁNCHEZ-NEYRA (A6-0047/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 6

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 21

§

ursprünglicher Text

getr.

 

mündlich geändert

1

+

 

2/NA

+

499, 78, 9

3/NA

+

500, 74, 14

§ 66

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

GUE/NGL: § 21 zweiter und dritter Teil

Anträge auf getrennte Abstimmung

GUE/NGL

§ 21

1. Teil: Text ohne die Worte „bis etwa zum Jahr 2010 ... zwei Phasen erfolgen soll:“ sowie „das auf das Endziel ... bis etwa 2010“

2. Teil: die Worte „bis etwa zum Jahr 2010 ... zwei Phasen erfolgen soll:“

3. Teil: die Worte „das auf das Endziel ... bis etwa 2010“

Sonstiges

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu den Ziffern 6, 21 und 66 vor, nach dem „Schaffung einer Europäisch-Lateinamerikanischen Freihandelszone bis etwa 2010“ ersetzt werden soll durch „mittelfristigen Schaffung einer europäisch-lateinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Assoziation“„.“

Die Ziffern 35 und 77 sollten dann wie folgt lauten:

35. weist darauf hin, dass Armut und Hunger komplexe und vielschichtige Probleme sind und dass die Verantwortung für ihre Bekämpfung allen Staaten gemeinsam obliegt; fordert die Regierungen deshalb auf, zu ihrer Beseitigung gezielte Maßnahmen zu treffen, indem sie die Beschäftigungs- und Einkommensbildungsprogramme verstärken, wobei sie ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern sollten, das eine soziale Sicherung ermöglicht, die auf effizienteren Systemen sowie einer sicheren und höheren Altersversorgung beruht;

77. wiederholt seinen Vorschlag zur Einrichtung eines biregionalen Solidaritätsfonds, der die Aufgabe hat, die sektoriellen Programme zu verwalten und zu finanzieren, die sich in einer ersten Phase auf die Bekämpfung der gesellschaftlichen Ausgrenzung und der extremen Armut, auf Gesundheit, auf Bildung, auf eine soziale Sicherung mit effizienteren Systemen sowie mit sicheren und höheren Altersversorgungen und auf die Infrastrukturen in denjenigen Ländern und Regionen beziehen würden, die das geringste Pro-Kopf-Einkommen und die schärfsten sozialen Ungleichheiten aufweisen, wogegen sie sich später auf alle Länder Lateinamerikas erstrecken könnten;

13.   Fischereiabkommen EG/Mauretanien *

Bericht: Pedro GUERREIRO (A6-0066/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Abstimmung: legislative Entschließung

NA

+

456, 74, 61

Anträge auf namentliche Abstimmung

IND/DEM: Schlussabstimmung

14.   Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen

Entschließungsanträge: B6-0275/2006, B6-0276/2006

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsanträge

B6-0275/2006

 

JURI

 

 

 

B6-0276/2006

 

GUE/NGL

 

 

 

An den JURI-Ausschuss zurücküberwiesen (Artikel 168 Absatz 2 GO)

15.   Entlastung 2004: Einzelplan III - Kommission

Bericht: Jan MULDER (A6-0108/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamte Text)

NA

+

523, 62, 16

Entschließungsantrag

nach § 5

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

nach § 27

2

ALDE

NA

+

565, 13, 8

nach § 34

3

ALDE

NA

+

580, 13, 9

§ 102

1

PPE-DE

 

+

 

§ 209

4

ALDE, Verts/ALE

getr.

 

 

1/EA

+

373, 229, 7

2

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

523, 62, 18

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

Anträge auf namentliche Abstimmung

ALDE: Entschluss, Änd. 2, 3 und Entschließung

PPE-DE: Beschluss und Entschließung

IND/DEM: Beschluss

Anträge auf getrennte Abstimmung

PSE, PPE-DE

Änd. 4

1. Teil: Gesamter Text ohne „Nordzypern“

2. Teil: dieses Wort

Sonstiges

Der Berichterstatter schlägt mündliche Änderungsanträge vor, nach denen nach Ziffer 5 folgendes eingesetzt wird:

5a. erwartet, dass ihm das Ergebnis der Untersuchung hinsichtlich unbekannter Bankkonten im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Kommission, die von der Kommission im Oktober 2005 eingeleitet wurde, vollständig zur Kenntnis gebracht wird und das Thema weiter behandelt wird;

5b. erwartet, dass die dabei festgestellten Konten geprüft und die auf diesen Konten vorhandenen Mittel in den Gesamthaushalt einbezogen werden;

16.   Entlastung 2004: Einzelplan I - Europäisches Parlament

Bericht: Markus FERBER (A6-0119/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

NA

-

3, 591, 13

Die Entlastung gilt als aufgeschoben (Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE, IND/DEM, PSE: Beschluss

17.   Entlastung 2004: Einzelplan II - Rat

Bericht: Nils LUNDGREN (A6-0111/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

NA

+

530, 61, 15

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

530, 61, 14

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Beschluss und Entschließung

18.   Entlastung 2004: Einzelplan IV - Gerichtshof

Bericht: Nils LUNDGREN (A6-0112/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

19.   Entlastung 2004: Einzelplan V - Rechnungshof

Bericht: Nils LUNDGREN (A6-0113/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

20.   Entlastung 2004: Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschuss

Bericht: Nils LUNDGREN (A6-0114/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

NA

+

532, 66,1 0

Entschließungsantrag

§ 10

1

IND/DEM, Verts/ALE

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

536, 61, 11

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Beschluss und Entschließung

21.   Entlastung 2004: Einzelplan VII - Ausschuss der Regionen

Bericht: Nils LUNDGREN (A6-0115/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

NA

+

400,190,18

Entschließungsantrag

§ 4

2

IND/DEM, Verts/ALE

NA

-

157, 431, 13

nach § 4

3

IND/DEM, Verts/ALE

NA

-

204, 380, 16

§ 8

4

IND/DEM, Verts/ALE

NA

-

209, 377,12

nach § 14

5

IND/DEM, Verts/ALE

NA

-

228, 362, 14

nach Bezugsvermerk 10

1

IND/DEM, Verts/ALE

NA

-

148, 441, 14

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

417, 167, 22

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Beschluss und Entschließung

IND/DEM: Beschluss, Änd. 1, 2, 3, 4, 5 und Entschließung

Verts/ALE: Beschluss

22.   Entlastung 2004: Einzelplan VIII - Europäischer Bürgerbeauftragter

Bericht: Nils LUNDGREN (A6-0116/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

23.   Entlastung 2004: Einzelplan VIII B - Europäischer Datenschutzbeauftragter

Bericht: Nils LUNDGREN (A6-0117/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

24.   Entlastung 2004: 6., 7., 8. und 9. Europäischer Entwicklungsfonds

Bericht: Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU (A6-0110/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

NA

+

535, 46, 19

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

527, 57, 11

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Beschluss und Entschließung

25.   Entlastung 2004: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0094/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

26.   Entlastung 2004: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0093/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

27.   Entlastung 2004: Europäische Agentur für Wiederaufbau

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0095/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

§ 14

2

Verts/ALE

EA

+

308, 270, 7

§ 15

1

Verts/ALE

getr./NA

 

 

1

+

312, 267, 15

2

-

102, 472, 8

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

Anträge auf namentliche Abstimmung

PSE: Änd. 1

Anträge auf getrennte Abstimmung

PSE, PPE-DE

Änd. 1

1. Teil: Gesamter Text bis auf „in Nordzypern“

2. Teil:„in Nordzypern“

28.   Entlastung 2004: Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0096/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

29.   Entlastung 2004: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0097/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

30.   Entlastung 2004: Europäische Umweltagentur

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0098/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

31.   Entlastung 2004: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0099/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

32.   Entlastung 2004: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0100/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

33.   Entlastung 2004: Europäische Arzneimittel-Agentur

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0101/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

34.   Entlastung 2004: Eurojust

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0092/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

35.   Entlastung 2004: Europäische Stiftung für Berufsbildung

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0102/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

36.   Entlastung 2004: Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0103/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

37.   Entlastung 2004: Europäische Agentur für Flugsicherheit

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0104/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

NA

+

520, 44, 14

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

517, 43, 13

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

38.   Entlastung 2004: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

Bericht: Umberto GUIDONI (A6-0105/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Beschluss betreffend die Entlastung

Abstimmung: Beschluss (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsantrag

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Mit dem Beschluss über die Entlastung wird der Rechnungsabschluss gebilligt (siehe Anlage V Artikel 5 Absatz 1 GO).

39.   Vermögensverwaltung

Bericht: Wolf KLINZ (A6-0106/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 2

1

PSE

 

-

 

§ 13

2

PSE

 

-

 

§ 16

7

PSE

 

-

 

§ 24

3

PSE

 

-

 

§ 30

5

PSE

 

-

 

nach § 35

4

PSE

 

-

 

§ 38

8

ALDE

EA

+

301, 234, 32

§ 39

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 42

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

nach § 52

6

PSE

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

Verts/ALE

§ 42

1. Teil: von „begrüßt“ bis „erlassen werden kann;“

2. Teil: Rest

Anträge auf gesonderte Abstimmung

Verts/ALE: § 39

40.   Staatliche Innovationsbeihilfen

Bericht: Sophia IN'T VELD (A6-0073/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA - Bemerkungen

§ 1

4

PSE

 

-

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

nach § 1

14

Verts/ALE

 

-

 

15

Verts/ALE

NA

-

238, 315, 17

§ 3

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 5

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

3

+

 

§ 11

5

PSE

 

-

 

§ 14

6

PSE

 

-

 

§ 18

1

ALDE

 

+

mündlich geändert

§ 21

7

PSE

 

-

 

§ 22

8

PPE-DE, PSE

 

+

 

§ 24

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 25

2

ALDE

 

+

mündlich geändert

nach § 25

9

PSE

 

-

 

nach § 26

10

PSE

 

-

 

§ 30

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 31

11

PSE

 

-

 

§ 32

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 36

12

PSE

 

-

 

§ 37

13

PSE

 

-

 

Erw. H

3

PSE

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

Verts/ALE: Änd. 15

Anträge auf gesonderte Abstimmung

ALDE: §§ 3, 24, 30 und 32

Anträge auf getrennte Abstimmung

ALDE

§ 5

1. Teil: Gesamter Text bis auf die Worte „damit vor der endgültigen Festlegung ... geklärt werden können“, „des Rahmens“ und „wenn dieser verbessert werden muss“

2. Teil: die Worte „damit vor der endgültigen Festlegung ... geklärt werden können“

3. Teil: die Worte „des Rahmens“ und „wenn dieser verbessert werden muss“

GUE/NGL

§ 1

1. Teil: Gesamter Text bis auf die Worte „eine Verminderung unnötiger ... Maßnahmen zur Deregulierung,“

2. Teil: die Worte „eine Verminderung unnötiger ... Maßnahmen zur Deregulierung,“

Sonstiges

Sophia in 't Veld schlägt mündliche Änderungsanträge zu den Änderungsanträgen 1 und 2 vor:

18. betrachtet Großunternehmen als wesentliche Komponente des Innovationssystems; vertritt allerdings die Ansicht, dass staatliche Beihilfen für Großunternehmen ein geeignetes Mittel darstellen, um die Zusammenarbeit mit KMU im Rahmen von Innovationsclustern und Kompetenzzentren zu fördern (Großunternehmen, KMU und Know-how-Zentren), sofern dabei die diesbezüglichen Ex-ante- Regelungen eingehalten werden;

25. stimmt der Auffassung zu, dass staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Kriterien bewilligt werden sollten, die innovative Unternehmen und KMU fördern, und nicht auf der Grundlage von förderfähigen Kosten; stellt fest, dass Beschlüsse über die Gewährung staatlicher Beihilfen auf effiziente Art und Weise und innerhalb eines genau definierten zeitlichen Rahmens gefasst werden sollten;

41.   Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems

Bericht: Gary TITLEY (A6-0072/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 3

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 4

2

PSE

 

+

 

nach § 10

3

PSE

 

-

 

§ 15

4

PSE

 

-

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

-

250, 270, 11

§ 16

5

PSE

EA

+

275, 256, 13

Erw. A

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

Erw. B

1

PSE

EA

-

204, 308, 25

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

PSE

§ 15

1. Teil: Text bis „beschleunigt wird“

2. Teil: Rest

GUE/NGL

Erwägung B

1. Teil: Text ohne die Worte „nicht zu internalisieren, sondern“

2. Teil: diese Worte

Anträge auf gesonderte Abstimmung

Verts/ALE: § 3 und Erwägung A

42.   Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens

Bericht: Manolis MAVROMATIS (A6-0074/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 5

1

ALDE

 

-

 

4

Verts/ALE

EA

-

247, 252, 31

§ 8

2

ALDE

 

-

 

§ 10

5

Verts/ALE

getr./NA

 

 

1

+

301, 232, 19

2

-

58, 466, 11

Erwägung J

3

Verts/ALE

 

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

435, 22, 23

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Änd. 5 und Schlussabstimmung

IND/DEM: Schlussabstimmung

Anträge auf getrennte Abstimmung

PSE

Änd. 5

1. Teil: Text ohne den Wortteil „Allein-“(zweimal)

2. Teil: diesen Wortteil (an beiden Stellen)


ANLAGE II

ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

1.   Empfehlung Freitas A6/0070/2006

Entschließung

Ja-Stimmen: 534

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Strož, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Sinnott

NI: Battilocchio, Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Rachinel, Martin Hans-Peter, Martinez, Masiel, Mölzer, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Vanhecke

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Glattfelder, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Roth-Behrendt, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Titley, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, Hassi, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 25

GUE/NGL: Liotard, Meijer, Seppänen, Sjöstedt, Svensson

IND/DEM: Batten, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Titford, Whittaker, Wise, Wohlin, Zapałowski

NI: Kilroy-Silk, Mote

Enthaltungen: 7

IND/DEM: Borghezio, Louis, Speroni, Železný

NI: Allister

UEN: Camre

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens

Nein-Stimmen: Luís Queiró

2.   Bericht Kindermann A6-0091/2006

Entschließung

Ja-Stimmen: 561

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht

IND/DEM: Belder, Blokland, Borghezio, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Speroni, Tomczak, Zapałowski

NI: Allister, Battilocchio, Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Rachinel, Martin Hans-Peter, Martinez, Masiel, Mölzer, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Vanhecke

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Ferber, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Evans Jillian, Flautre, Graefe zu Baringdorf, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 15

IND/DEM: Batten, Bloom, Booth, Clark, Farage, Knapman, Lundgren, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise, Wohlin, Železný

NI: Kilroy-Silk, Mote

Enthaltungen: 5

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Bonde, Coûteaux, Louis

Verts/ALE: van Buitenen

3.   Bericht Salafranca Sánchez-Neyra A6-0047/2006

Ziffer 21/2

Ja-Stimmen: 499

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Papadimoulis, Seppänen, Sjöstedt

IND/DEM: Belder, Blokland, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Battilocchio, Bobošíková, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Helmer, Masiel, Romagnoli, Rutowicz, Vanhecke

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vidal-Quadras Roca, Weisgerber, Wieland, Wijkman, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Nein-Stimmen: 78

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Musacchio, Pafilis, Pflüger, Ransdorf, Remek, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht

IND/DEM: Batten, Bloom, Bonde, Booth, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Louis, Nattrass, Speroni, Titford, Whittaker, Wise

NI: Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Martin Hans-Peter, Mölzer, Schenardi

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 9

GUE/NGL: Brie, Portas

NI: Allister, Chruszcz, Kilroy-Silk, Kozlík, Martinez, Mote

Verts/ALE: van Buitenen

4.   Bericht Salafranca Sánchez-Neyra A6-0047/2006

Ziffer 21/3

Ja-Stimmen: 500

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Watson

IND/DEM: Belder, Blokland, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Battilocchio, Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Helmer, Masiel, Romagnoli, Rutowicz, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gaľa, Gargani, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Jonckheer, Turmes

Nein-Stimmen: 74

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Bonde, Borghezio, Clark, Coûteaux, Speroni

NI: Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Martin Hans-Peter, Mölzer, Schenardi

PPE-DE: Bachelot-Narquin, Gaubert

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 14

IND/DEM: Batten, Booth, Farage, Knapman, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise

NI: Allister, Kilroy-Silk, Kozlík, Martinez, Mote

Verts/ALE: van Buitenen

5.   Bericht Guerreiro A6-0066/2006

Entschließung

Ja-Stimmen: 456

ALDE: Andria, Bourlanges, De Sarnez, Lehideux, Newton Dunn, Nicholson of Winterbourne, Ortuondo Larrea, Polfer

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Sinnott

NI: Battilocchio, Bobošíková, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Gollnisch, Helmer, Martin Hans-Peter, Martinez, Masiel, Mölzer, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Vanhecke

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hudacký, Hybášková, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Arif, Arnaoutakis, Assis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: de Groen-Kouwenhoven, Schmidt, Schroedter, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 74

ALDE: Ek, Hall, Malmström, Oviir, Savi

GUE/NGL: Liotard, Meijer, Seppänen, Sjöstedt, Svensson

IND/DEM: Batten, Bloom, Bonde, Booth, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Speroni, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Wohlin, Zapałowski

NI: Chruszcz, Kilroy-Silk, Lang, Le Rachinel, Mote, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Cederschiöld, Fjellner, Hannan, Heaton-Harris, Hökmark, Hoppenstedt, Ibrisagic, Wijkman

PSE: Haug

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, van Buitenen, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Smith, Staes

Enthaltungen: 61

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mulder, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Watson

IND/DEM: Belder, Blokland, Železný

NI: Allister, Kozlík

PSE: Andersson

Verts/ALE: Jonckheer, Lichtenberger

Berichtigungen des Stimmverhaltens

Nein-Stimmen: Kathy Sinnott

6.   Bericht Mulder A6-0108/2006

Beschluss

Ja-Stimmen: 523

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Agnoletto, Brie, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Zapałowski

NI: Battilocchio, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Masiel, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 62

GUE/NGL: Liotard, Meijer, Seppänen, Svensson

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Louis, Lundgren, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise, Wohlin, Železný

NI: Allister, Bobošíková, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mote

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stauner, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Zahradil

PSE: Berès

UEN: Camre, Krasts

Verts/ALE: Schlyter

Enthaltungen: 16

GUE/NGL: Adamou, Pafilis, Sjöstedt

IND/DEM: Borghezio, Speroni

NI: Dillen, Gollnisch, Kozlík, Lang, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Schenardi

UEN: Angelilli

Verts/ALE: van Buitenen, Smith

Berichtigungen des Stimmverhaltens

Ja-Stimmen: Pervenche Berès

Nein-Stimmen: Marie Anne Isler Béguin

7.   Bericht Mulder A6-0108/2006

Änderungsantrag 2

Ja-Stimmen: 565

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Battilocchio, Bobošíková, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Helmer, Martin Hans-Peter, Masiel, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Christensen, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Berlato, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Kallenbach, Kusstatscher, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 13

IND/DEM: Borghezio, Speroni

NI: Allister, Gollnisch, Kilroy-Silk, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Mote, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi

Enthaltungen: 8

GUE/NGL: Pafilis

NI: Claeys, Dillen, Kozlík, Vanhecke

UEN: Angelilli, Camre

Verts/ALE: van Buitenen

8.   Bericht Mulder A6-0108/2006

Änderungsantrag 3

Ja-Stimmen: 580

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Battilocchio, Bobošíková, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Helmer, Masiel

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 13

IND/DEM: Borghezio, Speroni

NI: Allister, Gollnisch, Kilroy-Silk, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Mote, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi

Enthaltungen: 9

NI: Chruszcz, Claeys, Dillen, Kozlík, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Dimitrakopoulos

UEN: Camre

Verts/ALE: van Buitenen

9.   Bericht Mulder A6-0108/2006

Entschließung

Ja-Stimmen: 523

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Sjöstedt, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Bonde, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski

NI: Battilocchio, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Masiel, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Peterle, Pīks, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Turmes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 62

GUE/NGL: Liotard, Meijer, Svensson

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Booth, Clark, Farage, Knapman, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise

NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Dillen, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mote, Vanhecke

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dimitrakopoulos, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, McMillan-Scott, Nicholson, Papastamkos, Parish, Purvis, Samaras, Škottová, Stauner, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Vakalis, Van Orden, Zahradil

UEN: Camre, Krasts

Enthaltungen: 18

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Borghezio, Coûteaux, Louis, Speroni, Železný

NI: Gollnisch, Kozlík, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Schenardi

PPE-DE: Posselt

UEN: Angelilli

Verts/ALE: van Buitenen, Smith

10.   Bericht Ferber A6-0119/2006

Beschluss

Ja-Stimmen: 3

PSE: Assis, Attard-Montalto

Verts/ALE: Lipietz

Nein-Stimmen: 591

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Borghezio, Clark, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Speroni, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Allister, Battilocchio, Bobošíková, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Masiel, Mölzer, Mote, Romagnoli, Rutowicz, Vanhecke

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Xenogiannakopoulou, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, van Buitenen, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 13

ALDE: Beaupuy

IND/DEM: Coûteaux

NI: Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Martinez, Schenardi

PPE-DE: Martens, Posdorf, Posselt

PSE: Ayala Sender, Masip Hidalgo, Yañez-Barnuevo García

Berichtigungen des Stimmverhaltens

Ja-Stimmen: Mario Borghezio

Nein-Stimmen: Francisco Assis, John Attard-Montalto, Alain Lipietz, Maria Martens

11.   Bericht Lundgren A6-0111/2006

Beschluss

Ja-Stimmen: 530

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Borghezio, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Battilocchio, Chruszcz, De Michelis, Kozlík, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 61

GUE/NGL: Liotard, Meijer, Seppänen, Sjöstedt, Svensson

IND/DEM: Batten, Bloom, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Louis, Nattrass, Speroni, Titford, Whittaker, Wise

NI: Allister, Bobošíková, Czarnecki Marek Aleksander, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Masiel, Mote

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, McMillan-Scott, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Vernola, Zahradil

UEN: Camre, Krasts, Vaidere

Enthaltungen: 15

GUE/NGL: Pafilis, Pflüger

NI: Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Schenardi, Vanhecke

PSE: Wiersma

Verts/ALE: van Buitenen, Smith

12.   Bericht Lundgren A6-0111/2006

Entschließung

Ja-Stimmen: 530

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Borghezio, Grabowski, Krupa, Louis, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Battilocchio, Chruszcz, De Michelis, Kozlík, Rutowicz

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 61

GUE/NGL: Liotard, Meijer, Seppänen, Sjöstedt, Svensson

IND/DEM: Batten, Bloom, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Nattrass, Speroni, Titford, Whittaker, Wise

NI: Allister, Bobošíková, Czarnecki Marek Aleksander, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Masiel, Mote

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Doorn, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kauppi, Kirkhope, McMillan-Scott, Mauro, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Zahradil

UEN: Camre, Krasts

Enthaltungen: 14

GUE/NGL: Pafilis

NI: Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Schenardi, Vanhecke

PSE: Wiersma

Verts/ALE: van Buitenen, Smith

13.   Bericht Lundgren A6-0114/2006

Beschluss

Ja-Stimmen: 532

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Bonde, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Battilocchio, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Masiel, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Busuttil, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 66

GUE/NGL: Liotard, Meijer, Sjöstedt, Svensson

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Booth, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Louis, Nattrass, Speroni, Titford, Whittaker, Wise

NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Dillen, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mölzer, Mote, Rutowicz, Vanhecke

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Buzek, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, McMillan-Scott, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Zahradil

PSE: Evans Robert

UEN: Camre

Enthaltungen: 10

GUE/NGL: Pafilis

NI: Gollnisch, Kozlík, Lang, Martinez, Romagnoli, Schenardi

PSE: Wiersma

Verts/ALE: van Buitenen, Smith

14.   Bericht Lundgren A6-0114/2006

Entschließung

Ja-Stimmen: 536

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Battilocchio, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Kozlík, Masiel, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 61

GUE/NGL: Liotard, Meijer, Sjöstedt, Svensson

IND/DEM: Batten, Bloom, Booth, Borghezio, Clark, Farage, Knapman, Nattrass, Speroni, Titford, Whittaker, Wise

NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Dillen, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mölzer, Mote, Vanhecke

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, McMillan-Scott, Mauro, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Zahradil

PSE: Evans Robert

UEN: Camre

Enthaltungen: 11

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Coûteaux, Louis

NI: Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Martinez, Romagnoli, Schenardi

Verts/ALE: van Buitenen, Smith

15.   Bericht Lundgren A6-0115/2006

Beschluss

Ja-Stimmen: 400

ALDE: De Sarnez

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Kohlíček, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Borghezio, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Speroni, Tomczak, Zapałowski

NI: Battilocchio, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Masiel, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Brejc, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Bösch, Bono, Bourzai, Busquin, CapoulasSantos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Crowley, Didžiokas, Ó Neachtain

Nein-Stimmen: 190

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Brie, Henin, Liotard, Seppänen, Sjöstedt, Svensson

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Louis, Lundgren, Nattrass, Rogalski, Sinnott, Titford, Whittaker, Wise, Wohlin, Železný

NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Dillen, Gollnisch, Helmer, Kilroy-Silk, Kozlík, Martin Hans-Peter, Mölzer, Mote, Vanhecke

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bradbourn, Braghetto, Bushill-Matthews, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, McGuinness, Mathieu, Nicholson, Purvis, Samaras, Škottová, Stevenson, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Wieland, Wijkman

PSE: Berman, Bozkurt, Corbey, Evans Robert, Ford, Mastenbroek, Rocard

UEN: Berlato, Bielan, Camre, Foltyn-Kubicka, Krasts, Kuźmiuk, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, van Buitenen, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 18

ALDE: Cavada

GUE/NGL: Pafilis

NI: Lang, Le Rachinel, Martinez, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi

PPE-DE: Brepoels, Hybášková, Mayer, Panayotopoulos-Cassiotou, Pinheiro, Posselt, Reul

PSE: Hegyi

UEN: Angelilli, Janowski

Berichtigungen des Stimmverhaltens

Nein-Stimmen: Marielle De Sarnez, Margrietus van den Berg

16.   Bericht Lundgren A6-0115/2006

Änderungsantrag 2

Ja-Stimmen: 157

ALDE: Deprez

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Pęk, Sinnott, Speroni, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Allister, Battilocchio, Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Martin Hans-Peter, Martinez, Masiel, Mote, Rutowicz, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Belet, Berend, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hieronymi, Jackson, Kauppi, Kirkhope, Nicholson, Purvis, Škottová, Stevenson, Stubb, Sturdy, Van Orden, Zahradil

PSE: Assis, Attard-Montalto, Badia I Cutchet, Capoulas Santos, Cercas, Christensen, Corbey, Fazakas, Ferreira Elisa, Grech, Koterec, Lienemann, Masip Hidalgo, Moreno Sánchez, Pahor, Sornosa Martínez, Valenciano Martínez-Orozco

UEN: Camre, Szymański, Tatarella, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, van Buitenen, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 431

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Chatzimarkakis, Davies, Degutis, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis

IND/DEM: Piotrowski, Rogalski

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Böge, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Evans Jonathan, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Sudre, Sumberg, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Busquin, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Corbett, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Fernandes, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moscovici, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Vaidere, Wojciechowski Janusz

Verts/ALE: Jonckheer, Turmes

Enthaltungen: 13

ALDE: Cavada

NI: Gollnisch, Helmer, Kilroy-Silk, Kozlík, Lang, Le Rachinel, Mölzer, Romagnoli, Schenardi

PPE-DE: Brepoels, McMillan-Scott

PSE: Muscat

Berichtigungen des Stimmverhaltens

Ja-Stimmen: Charles Tannock

Nein-Stimmen: Inés Ayala Sender, Rosa Díez González, Elisa Ferreira, John Attard-Montalto, Ole Christensen

17.   Bericht Lundgren A6-0115/2006

Änderungsantrag 3

Ja-Stimmen: 204

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Borghezio, Coûteaux, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Speroni, Titford, Whittaker, Wise, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Allister, Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, Dillen, Helmer, Martin Hans-Peter, Masiel, Mote, Rutowicz, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Zahradil

PSE: Fazakas, Koterec

UEN: Camre, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, van Buitenen, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 380

NI: Battilocchio, De Michelis

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz

Enthaltungen: 16

ALDE: Cavada, Ek

GUE/NGL: Remek

NI: Gollnisch, Kilroy-Silk, Kozlík, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Schenardi

PPE-DE: Brepoels, McMillan-Scott, Siekierski

PSE: Muscat

18.   Bericht Lundgren A6-0115/2006

Änderungsantrag 4

Ja-Stimmen: 209

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Chatzimarkakis, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Speroni, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Allister, Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, Dillen, Helmer, Kozlík, Martin Hans-Peter, Masiel, Mote, Rutowicz, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, Mauro, Nicholson, Ouzký, Parish, Pomés Ruiz, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Zahradil

PSE: Koterec, Szejna

UEN: Camre, Vaidere, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, van Buitenen, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 377

NI: Battilocchio, De Michelis

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Friedrich, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Myller, Napoletano, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański

Enthaltungen: 12

ALDE: Cavada, Ek

NI: Gollnisch, Kilroy-Silk, Lang, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Schenardi

PPE-DE: Brepoels, McMillan-Scott

PSE: Muscat

19.   Bericht Lundgren A6-0115/2006

Änderungsantrag 5

Ja-Stimmen: 228

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Chatzimarkakis, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Speroni, Titford, Tomczak, Whittaker, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Allister, Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, Dillen, Helmer, Kozlík, Martin Hans-Peter, Masiel, Mote, Rutowicz, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, Korhola, Mauro, Nicholson, Ouzký, Parish, Pieper, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Zahradil

PSE: van den Berg, Berman, Bozkurt, Corbey

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, van Buitenen, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 362

NI: Battilocchio, De Michelis

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Busuttil, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, Berger, Berlinguer, Bösch, Bono, Bourzai, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

Enthaltungen: 14

ALDE: Cavada, Ek

NI: Gollnisch, Kilroy-Silk, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Schenardi

PPE-DE: Brepoels, McMillan-Scott, Siekierski

PSE: Muscat

Berichtigungen des Stimmverhaltens

Nein-Stimmen: Eija-Riitta Korhola

20.   Bericht Lundgren A6-0115/2006

Änderungsantrag 1

Ja-Stimmen: 148

ALDE: Budreikaitė, Resetarits

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Speroni, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Allister, Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Dillen, Helmer, Kozlík, Martin Hans-Peter, Martinez, Masiel, Rutowicz, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Ebner, Ehler, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, Mauro, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Zahradil

PSE: van den Berg, Berman, Bozkurt, Corbey

UEN: Camre, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, van Buitenen, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 441

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Busk, Carlshamre, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis

NI: Battilocchio, De Michelis

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, Berger, Bösch, Bono, Bourzai, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz

Enthaltungen: 14

ALDE: Cavada

NI: Gollnisch, Kilroy-Silk, Lang, Le Rachinel, Mölzer, Mote, Romagnoli, Schenardi

PPE-DE: Brepoels, McMillan-Scott, Siekierski

PSE: Muscat, Wiersma

21.   Bericht Lundgren A6-0115/2006

Entschließung

Ja-Stimmen: 417

ALDE: Andria

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Kohlíček, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

NI: Battilocchio, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Masiel

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Berlato, Crowley, Didžiokas, Ó Neachtain, Roszkowski, Szymański, Tatarella

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Jonckheer, Lagendijk, Lambert, Lipietz, Lucas, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 167

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Chatzimarkakis, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Henin, Liotard, Meijer, Seppänen, Sjöstedt, Svensson

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Booth, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Allister, Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Dillen, Gollnisch, Helmer, Kilroy-Silk, Kozlík, Le Rachinel, Martin Hans-Peter, Martinez, Mölzer, Mote, Romagnoli, Schenardi, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Ebner, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, Landsbergis, Nicholson, Ouzký, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Protasiewicz, Purvis, Samaras, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Wijkman, Zahradil

PSE: Evans Robert, Leinen

UEN: Bielan, Camre, Foltyn-Kubicka, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Podkański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Enthaltungen: 22

ALDE: Cavada

GUE/NGL: Pafilis

NI: Rutowicz

PPE-DE: Brepoels, Hybášková, Jałowiecki, McGuinness, McMillan-Scott, Mayer, Sonik

PSE: Berlinguer, Hegyi, Wiersma

UEN: Angelilli, Janowski

Verts/ALE: Beer, van Buitenen, Isler Béguin, Kallenbach, Kusstatscher, Lichtenberger, Özdemir

22.   Bericht Kratsa-Tsagaropoulou A6-0110/2006

Beschluss

Ja-Stimmen: 535

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski

NI: Battilocchio, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, Masiel, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 46

IND/DEM: Batten, Booth, Clark, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise, Železný

NI: Allister, Bobošíková, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mote

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, McMillan-Scott, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Zahradil

Enthaltungen: 19

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Bonde, Borghezio, Coûteaux, Louis

NI: Claeys, De Michelis, Dillen, Gollnisch, Kozlík, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Schenardi, Vanhecke

Verts/ALE: van Buitenen, Smith

23.   Bericht Kratsa-Tsagaropoulou A6-0110/2006

Entschließung

Ja-Stimmen: 527

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Tomczak, Zapałowski

NI: Battilocchio, Chruszcz, De Michelis, Masiel, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Herczog, Honeyball, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Kallenbach, Kusstatscher, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 57

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bonde, Booth, Clark, Coûteaux, Louis, Lundgren, Nattrass, Sinnott, Titford, Whittaker, Wise, Wohlin, Železný

NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Dillen, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mölzer, Mote, Vanhecke

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, McMillan-Scott, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sumberg, Tannock, Van Orden, Zahradil

Enthaltungen: 11

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Borghezio

NI: Gollnisch, Kozlík, Lang, Le Rachinel, Martinez, Romagnoli, Schenardi

Verts/ALE: van Buitenen, Smith

24.   Bericht Guidoni A6-0095/2006

Änderungsantrag 1/1

Ja-Stimmen: 312

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Bonde, Louis, Lundgren, Sinnott, Wohlin, Železný

NI: Battilocchio, Bobošíková, De Michelis, Martin Hans-Peter

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yañez-Barnuevo García, Zani

UEN: Berlato, Tatarella

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 267

ALDE: Lax

GUE/NGL: Adamou, Guerreiro, Pafilis, Triantaphyllides

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Booth, Clark, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Zapałowski

NI: Allister, Czarnecki Marek Aleksander, Helmer, Masiel, Mote, Romagnoli, Rutowicz

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Wynn, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Bielan, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Enthaltungen: 15

ALDE: Chatzimarkakis

IND/DEM: Borghezio, Coûteaux

NI: Chruszcz, Claeys, Dillen, Kilroy-Silk, Kozlík, Martinez, Mölzer, Schenardi, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Brepoels

Verts/ALE: van Buitenen

25.   Bericht Guidoni A6-0095/2006

Änderungsantrag 1/2

Ja-Stimmen: 102

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chiesa, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Gentvilas, Geremek, Hall, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Sterckx, Szent-Iványi, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Meijer

IND/DEM: Bonde, Lundgren, Sinnott, Wohlin

NI: Bobošíková, Czarnecki Marek Aleksander, Martin Hans-Peter, Masiel

PSE: Gröner, Herczog, Jöns, Jørgensen, Lavarra, McAvan, Poignant, Schapira, Sousa Pinto

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 472

ALDE: Birutis, Bourlanges, Chatzimarkakis, Degutis, Deprez, Fourtou, Laperrouze, Lax, Lehideux, Matsakis, Ortuondo Larrea, Polfer, Savi, Starkevičiūtė

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Booth, Clark, Coûteaux, Grabowski, Krupa, Louis, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Zapałowski, Železný

NI: Allister, Battilocchio, Chruszcz, De Michelis, Helmer, Mote, Romagnoli, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Gargani, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Guy-Quint, Hänsch, Harangozó, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Enthaltungen: 8

ALDE: Klinz

IND/DEM: Borghezio

NI: Kilroy-Silk, Kozlík, Mölzer, Schenardi

PPE-DE: Brepoels

Verts/ALE: van Buitenen

26.   Bericht Guidoni A6-0104/2006

Beschluss

Ja-Stimmen: 520

ALDE: Alvaro, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Borghezio, Grabowski, Krupa, Lundgren, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Battilocchio, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Masiel, Romagnoli, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gaľa, Gargani, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Laignel, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 44

IND/DEM: Batten, Booth, Clark, Coûteaux, Louis, Pęk, Whittaker, Wise

NI: Allister, Bobošíková, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mote

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, McMillan-Scott, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Tannock, Zahradil

Enthaltungen: 14

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Bonde

NI: Claeys, Dillen, Gollnisch, Kozlík, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Schenardi, Vanhecke

Verts/ALE: van Buitenen, Smith

27.   Bericht Guidoni A6-0104/2006

Entschließung

Ja-Stimmen: 517

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Degutis, Deprez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Borghezio, Grabowski, Krupa, Louis, Lundgren, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Battilocchio, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Masiel, Romagnoli, Rutowicz, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Busuttil, Buzek, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gaľa, Gargani, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kristensen, Kuc, Laignel, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Flautre, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lichtenberger, Lipietz, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 43

IND/DEM: Batten, Booth, Clark, Whittaker, Wise

NI: Allister, Bobošíková, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mote

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kirkhope, McMillan-Scott, Martens, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Tannock, Zahradil

UEN: Krasts

Enthaltungen: 13

GUE/NGL: Pafilis

IND/DEM: Bonde, Pęk

NI: Dillen, Gollnisch, Kozlík, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Schenardi

Verts/ALE: van Buitenen, Smith

28.   Bericht In ' t Veld A6-0073/2006

Änderungsantrag 15

Ja-Stimmen: 238

ALDE: Manders, Mohácsi

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Sinnott

NI: Battilocchio, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Martin Hans-Peter, Masiel, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Salafranca Sánchez-Neyra, Wijkman

PSE: Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Kristensen, Kuc, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Westlund, Wiersma, Willmott, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 315

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Lynne, Maaten, Malmström, Matsakis, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Väyrynen, Wallis, Watson

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bonde, Booth, Borghezio, Clark, Coûteaux, Lundgren, Whittaker, Wise, Wohlin, Železný

NI: Allister, Claeys, Dillen, Helmer, Mote, Romagnoli, Rutowicz, Vanhecke

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Casa, Caspary, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gklavakis, Glattfelder, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Enthaltungen: 17

IND/DEM: Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Tomczak, Zapałowski

NI: Gollnisch, Kilroy-Silk, Kozlík, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Schenardi

PSE: Tarabella

Verts/ALE: van Buitenen

29.   Bericht Mavrommatis A6-0074/2006

Änderungsantrag 5/1

Ja-Stimmen: 301

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Maštálka, Meijer, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht

IND/DEM: Coûteaux, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Zapałowski

NI: Battilocchio, Claeys, De Michelis, Dillen, Martin Hans-Peter, Rutowicz, Vanhecke

PPE-DE: Belet, Brepoels, Ebner, Grosch, Maat, Thyssen

PSE: Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Kristensen, Kuc, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Westlund, Wiersma, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Berlato, Didžiokas, Tatarella

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 232

ALDE: Krahmer

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bonde, Booth, Clark, Lundgren, Wise, Wohlin, Železný

NI: Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, Masiel, Mote, Romagnoli, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Bowis, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Caspary, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Glattfelder, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Ilves

UEN: Aylward, Bielan, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Roszkowski, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Enthaltungen: 9

GUE/NGL: Pafilis

NI: Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Schenardi

PSE: Willmott

Verts/ALE: van Buitenen

30.   Bericht Mavrommatis A6-0074/2006

Änderungsantrag 5/2

Ja-Stimmen: 58

ALDE: Chiesa, Ortuondo Larrea

GUE/NGL: Meijer

IND/DEM: Bonde, Coûteaux

NI: Battilocchio, De Michelis, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Brepoels, Ebner, Grosch, Thyssen

PSE: Berlinguer, Berman, Myller, Siwiec, Tarabella

UEN: Berlato, Bielan, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Wojciechowski Janusz

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 466

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Maštálka, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Ransdorf, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Booth, Clark, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Tomczak, Wise, Wohlin, Zapałowski, Železný

NI: Chruszcz, Dillen, Mote, Romagnoli, Rutowicz, Vanhecke, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Bowis, Braghetto, Brejc, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Caspary, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gaľa, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Glattfelder, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Kristensen, Kuc, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Locatelli, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Paleckis, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schulz, Segelström, Skinner, Sornosa Martínez, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Westlund, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Camre, Crowley, Didžiokas, Krasts, Libicki, Ó Neachtain, Vaidere, Zīle

Enthaltungen: 11

GUE/NGL: Pafilis

NI: Claeys, Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Schenardi

PSE: Dührkop Dührkop, Gomes

Verts/ALE: van Buitenen

31.   Bericht Mavrommatis A6-0074/2006

Entschließung

Ja-Stimmen: 435

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chiesa, Deprez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Hall, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Klinz, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lehideux, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Sbarbati, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Brie, Catania, de Brún, Liotard, Meijer, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Ransdorf, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht

IND/DEM: Belder, Blokland, Coûteaux, Grabowski, Krupa, Piotrowski, Sinnott, Tomczak, Zapałowski

NI: Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Martin Hans-Peter, Masiel, Rutowicz

PPE-DE: Andrikienė, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Carollo, Caspary, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Fernández Martín, Fjellner, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gargani, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hudacký, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kauppi, Kelam, Klamt, Klich, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Martens, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Posdorf, Protasiewicz, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varvitsiotis, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Weisgerber, Wieland, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Christensen, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Dobolyi, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fernandes, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Kristensen, Kuc, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Napoletano, Öger, Panzeri, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Riera Madurell, Rosati, Rothe, Roure, Sacconi, Sakalas, Sánchez Presedo, Schapira, Schulz, Segelström, Sifunakis, Skinner, Sornosa Martínez, Stockmann, Swoboda, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Westlund, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Roszkowski, Szymański, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Horáček, Isler Béguin, Jonckheer, Kusstatscher, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Özdemir, Onesta, Rühle, Schroedter, Smith, Staes, Turmes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 22

IND/DEM: Batten, Bonde, Booth, Clark, Lundgren, Wise, Wohlin, Železný

NI: Chruszcz, Kilroy-Silk, Mote, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Mato Adrover

PSE: Assis, Capoulas Santos, Estrela, Ferreira Elisa, Ford, Gomes, McCarthy, dos Santos

Verts/ALE: Schlyter

Enthaltungen: 23

GUE/NGL: Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Maštálka, Pafilis, Portas, Remek, Seppänen, Strož

NI: Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Vanhecke

PPE-DE: Hybášková

UEN: Podkański

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens

Nein-Stimmen: Ilda Figueiredo


ANGENOMMENE TEXTE

 

P6_TA(2006)0145

Gemeinschaftliches Handelsklassenschema für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder (kodifizierte Fassung) (KOM(2005)0402 — C6-0309/2005 — 2005/0171(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0402) (1),

nach Konsultation durch den Rat gemäß dem EG-Vertrag (C6-0309/2005),

gestützt auf die Artikel 51 und 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0120/2006),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text abzulehnen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2006)0146

Wettbewerbsregeln für die Produktion und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Anwendung bestimmter Wettbewerbsregeln auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen (kodifizierte Fassung) (KOM(2005)0613 — C6-0019/2006 — 2005/0231(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0613) (1),

gestützt auf die Artikel 36 und 37 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0019/2006),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0121/2006),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text abzulehnen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2006)0147

Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (KOM(2006)0114 — C6-0086/2006 — 2006/2064(ACI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission (KOM(2006)0114 — C6-0086/2006),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (1),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (2) und unter Hinweis auf die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Fonds,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 über die Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (3),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 10. Oktober 2002 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (4),

unter Hinweis auf die Ergebnisse des Trilogs vom 18. April 2006,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0138/2006),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten institutionellen und haushaltstechnischen Instrumente geschaffen hat, um eine finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit Schäden aus Naturkatastrophen größeren Ausmaßes bereitzustellen,

B.

in der Erwägung, dass Bulgarien, Rumänien und Österreich Unterstützung im Zusammenhang mit den Schäden beantragt haben, welche von den Überschwemmungen zwischen April und August 2005 verursacht wurden,

C.

in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union für von Naturkatastrophen betroffene Mitgliedstaaten so zügig und wirksam wie möglich verfügbar gemacht werden sollte,

1.

billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und zur Information der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2003/429/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 147 vom 14.6.2003, S. 25).

(2)  ABl. C 283 vom 20.11.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

(4)  ABl. C 279 E vom 20.11.2003, S. 118.

ANLAGE

 

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 27. April 2006

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (1), insbesondere auf Nummer 3,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (2),

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.

(2)

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 7. November 2002 sieht vor, dass jährlich ein Betrag von bis zu 1 Mrd. EUR aus dem Fonds bereitgestellt werden kann.

(3)

In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt.

(4)

Bulgarien, Rumänien und Österreich haben infolge von fünf durch Hochwasser verursachte Katastrophen Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 wird aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union der Betrag von 106 357 627 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 27. April 2006.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)  ABl. C 283 vom 20.11.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

P6_TA(2006)0148

Berichtigungshaushalt Nr. 1/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (Überschwemmungen in Bulgarien, Rumänien und Österreich) (8512/2006 — C6-0131/2006 — 2006/2066(BUD))

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272 Absatz 4 vorletzter Unterabsatz,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

in Kenntnis des am 15. Dezember 2005 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (2),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (3),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (4),

gestützt auf den Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2006, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union im Umfang eines Betrags von 106 357 627 EUR für eine finanzielle Unterstützung Bulgariens, Rumäniens und Österreichs in Anspruch zu nehmen, um diesen Ländern dabei zu helfen, die schweren Schäden zu bewältigen, welche von den Überschwemmungen zwischen April und August 2005 verursacht wurden,

in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, den die Kommission am 10. März 2006 vorgelegt hat (SEK(2006)0325),

in Kenntnis des vom Rat am 25. April 2006 aufgestellten Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2006 (8512/2006 — C6-0131/2006),

gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0139/2006),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Union sich mit der Bevölkerung von Regionen der Mitgliedstaaten solidarisch zeigen sollte, die von Naturkatastrophen heimgesucht werden, welche gravierende Folgen für die Lebensbedingungen, die Umwelt oder die Wirtschaft haben,

B.

in der Erwägung, dass die entsprechenden Haushaltsmittel für die finanzielle Unterstützung seitens der Europäischen Union gemäß den Bestimmungen des Solidaritätsfonds der Europäischen Union und der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 betreffend seine Finanzierung bereitgestellt worden sind,

C.

in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2006 darin besteht, diese Haushaltsmittel formell in den Haushaltsplan 2006 einzusetzen,

1.

begrüßt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2006, dessen Zweck darin besteht, die aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union bereitgestellten Haushaltsmittel unverzüglich in den Haushaltsplan 2006 einzusetzen, damit die von den Naturkatastrophen Betroffenen unterstützt werden können;

2.

billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2006 in unveränderter Fassung;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 78 vom 15.3.2006, S. 1.

(3)  ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2003/429/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 147 vom 14.6.2003, S. 25).

(4)  ABl. C 283 vom 20.11.2002, S. 1.

P6_TA(2006)0149

Zuteilung der Quoten für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe an die neuen Mitgliedstaaten ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Basisjahr für die Zuteilung der Quoten für teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe an die Mitgliedstaaten, die am 1. Mai 2004 beigetreten sind (KOM(2004)0550 — 13632/2005 — C6-0421/2005 — 2004/0296(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004)0550 — 13632/2005) (1),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 175 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0421/2005),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0088/2006),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2006)0150

Übereinkommen zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde, im Namen der Europäischen Gemeinschaft (14343/2005 — C6-0023/2006 — 2005/0137(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (14343/2005) (1),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 37 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 erster Satz des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0023/2006),

gestützt auf Artikel 75 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses (A6-0070/2006),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2006)0151

UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (5067/2006 — KOM(2005)0678 — C6-0025/2006 —2005/0268(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2005)0678) (1),

in Kenntnis des von der UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris angenommenen UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung kultureller Ausdrucksformen,

gestützt auf Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 sowie die Artikel 89, 133, 151, 181 und 181 A des EGVertrags,

gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0025/2006),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0079/2006),

1.

stimmt dem Abschluss des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der UNESCO zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2006)0152

Ausgaben im Veterinärbereich *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (KOM(2005)0362 — C6-0282/2005 — 2005/0154(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0362) (1),

gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0282/2005),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0067/2006),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

ARTIKEL 2

Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2007.

Diese Entscheidung gilt ab 30. Juni 2007.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2006)0153

Tierseuchenrechtliche Vorschriften für Tiere und Erzeugnisse der Aquakultur *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur bzw. ihre Erzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (KOM(2005)0362 — C6-0281/2005 — 2005/0153(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0362) (1),

gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0281/2005),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0091/2006),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Erwägung 9 a (neu)

 

(9a) Deshalb sollte ein nur auf die betroffenen Mitgliedstaaten anwendbarer Mechanismus für die zum Tierschutz notwendigen Veterinärmaßnahmen eingeführt werden, beispielsweise um die wild lebenden Bestände atlantischer Lachse (Salmo salar) vor einer Ansteckung mit Gyrodactylus salaris zu bewahren.

Abänderung 4

Erwägung 28

(28) In Bezug auf Krankheiten, die zwar nicht Gegenstand gemeinschaftlicher Bekämpfungsmaßnahmen, jedoch lokal von Bedeutung sind, sollte die Aquakulturindustrie mit Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durch Selbstregulierung und Festlegung von Verhaltensmaßregeln mehr Eigenverantwortung für die Bekämpfung dieser Krankheiten übernehmen. Bis diese Maßregeln festgelegt sind, kann es jedoch erforderlich sein, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Kontrollmaßnahmen durchführen. Diese Maßnahmen müssen gerechtfertigt und unerlässlich sein und zu den zu erreichenden Zielen in einem angemessenen Verhältnis stehen; auch sollten sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen.

(28) In Bezug auf Krankheiten, die zwar nicht Gegenstand gemeinschaftlicher Bekämpfungsmaßnahmen, jedoch lokal von Bedeutung sind, sollte die Aquakulturindustrie mit Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durch Selbstregulierung und Festlegung von Verhaltensmaßregeln mehr Eigenverantwortung für die Bekämpfung dieser Krankheiten übernehmen. Bis diese Maßregeln festgelegt sind, kann es jedoch erforderlich sein, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Kontrollmaßnahmen durchführen. Diese Maßnahmen müssen gerechtfertigt und unerlässlich sein und zu den zu erreichenden Zielen in einem angemessenen Verhältnis stehen; auch sollten sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen , sofern dies nicht zur Krankheitsbekämpfung notwendig ist und auf Gemeinschaftsebene genehmigt wurde .

Abänderung 5

Erwägung 31

(31) Gemäß der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittelagentur muss, mit nur wenigen Ausnahmen, für alle Tierarzneimittel, die in der Gemeinschaft vermarktet werden, eine Marktzulassung vorliegen. Im Allgemeinen ist für alle in der Gemeinschaft verwendeten Impfstoffe eine Markzulassung erforderlich. Die Mitgliedstaaten können jedoch im Falle einer schwerwiegenden Epidemie ein Präparat ohne Marktzulassung genehmigen, sofern nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Impfstoffe gegen exotische und neu auftretende Erkrankungen von Tieren in Aquakultur können für eine derartige Ausnahmeregelung in Frage kommen.

(31) Gemäß der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittelagentur muss, mit nur wenigen Ausnahmen, für alle Tierarzneimittel, die in der Gemeinschaft vermarktet werden, eine Marktzulassung vorliegen. Im Allgemeinen ist für alle in der Gemeinschaft verwendeten Impfstoffe eine Markzulassung erforderlich. Die Mitgliedstaaten können jedoch im Falle einer schwerwiegenden Epizootie ein Präparat ohne Marktzulassung genehmigen, sofern nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Impfstoffe gegen exotische und neu auftretende Erkrankungen von Tieren in Aquakultur können für eine derartige Ausnahmeregelung in Frage kommen.

Abänderung 6

Erwägung 31 a (neu)

 

(31a) Die Kommission sollte ihre Haltung zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Tierarzneimitteln überprüfen. Die Genehmigung des Inverkehrbringens eines bestimmten Tierarzneimittels in einem bestimmten Mitgliedstaat sollte auch in allen anderen Mitgliedstaaten Gültigkeit besitzen.

Abänderung 7

Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 5 Buchstabe a

a)

Fische der Klassen Agnatha, Chondrichytes und Osteichtyes ;

a) Kieferlose der Überklasse Agnatha;

Abänderung 8

Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 5 Buchstabe aa (neu)

 

aa)

Fische (Gnathostomata) der Klassen Actinopterygii und Chondrichthyes;

Abänderung 9

Kapitel II Überschrift

Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Aquakulturanlagen, zugelassene Verarbeitungsbetriebe und nicht am Verarbeitungsprozess (Aufmachung, Verpackung, Zubereitung und Einfrieren) beteiligte Betriebe

Abänderung 10

Artikel 4 Titel

Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Zulassung von Aquakulturanlagen, Verarbeitungsbetrieben und nicht am Verarbeitungsprozess beteiligten Betrieben

Abänderung 11

Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1

(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Aquakulturanlagen von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 5 ordnungsgemäß zugelassen werden.

(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass alle Aquakulturanlagen von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 5 ordnungsgemäß zugelassen werden.

Abänderung 12

Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2

Die Zulassung kann gegebenenfalls mehrere Weichtieranlagen in einem Weichtierzuchtgebiet umfassen.

Die Zulassung muss immer für die einzelne Anlage erteilt werden, auch wenn mehrere Anlagen zu einem Unternehmen gehören.

Abänderung 13

Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1

(2) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass in ihrem Hoheitsgebiet eine ausreichende Anzahl Verarbeitungsbetriebe für die Schlachtung und Verarbeitung von Tieren aus Aquakultur, die zu Seuchenbekämpfungszwecken gemäß Kapitel V geerntet und getötet werden, zugelassen sind .

(2) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass jeder Verarbeitungsbetrieb, der Tiere aus Aquakultur zu Seuchenbekämpfungszwecken gemäß Kapitel V Artikel 33 schlachtet, von der zuständigen Behörde gemäß Artikel V ordnungsgemäß zugelassen ist .

Abänderung 14

Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 2

Diese Verarbeitungsbetriebe werden von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 5 zugelassen.

entfällt

Abänderung 15

Artikel 4 Absatz 4

(4) Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, dass andere Installationen als Aquakulturanlagen, in denen Wassertiere, die nicht in den Verkehr gebracht werden sollen, gehalten werden , sowie Angelgewässer von der zuständigen Behörde eingetragen werden .

(4) Die Mitgliedstaaten können in folgenden Fällen nur die Registrierung durch die zuständige Behörde vorschreiben:

 

a)

andere Installationen als Aquakulturanlagen, in denen Wassertiere, die nicht in den Verkehr gebracht werden sollen, gehalten werden ;

b)

Angelgewässer ;

c)

Aquakulturanlagen, die Tiere aus Aquakultur nur für den menschlichen Verzehr in Verkehr bringen, wie dies in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vorgesehen ist.

In diesem Fall e gelten die Vorschriften dieser Richtlinie mutatis mutandis, wobei Art, Merkmale und Lage der Installation oder des Angelgewässers sowie das durch die Bewirtschaftung entstehende Risiko der Verschleppung von Wassertierkrankheiten in andere Wassertierpopulationen zu berücksichtigen sind.

In diesen Fällen gelten die Vorschriften dieser Richtlinie mutatis mutandis, wobei Art, Merkmale und Lage der Installation , des Angelgewässers oder der Anlage sowie das durch die Bewirtschaftung entstehende Risiko der Verschleppung von Wassertierkrankheiten in andere Wassertierpopulationen zu berücksichtigen sind.

Abänderung 16

Artikel 7 Titel

Überwachung

Amtliche Kontrollen

Abänderung 17

Artikel 7 Absatz 1

Die zuständige Behörde überwacht Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe.

(1) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 werden amtliche Kontrollen von Aquakulturanlagen und zugelassenen Verarbeitungsbetrieben von den zuständigen Behörden durchgeführt .

Abänderung 18

Artikel 7 Absatz 2

Die Überwachung umfasst zumindest regelmäßige Besichtigungen der Anlage und Buchprüfungen. Die Häufigkeit der Besichtigungen und Buchprüfungen richtet sich nach dem von der Aquakulturanlage und dem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb ausgehenden Risiko in Bezug auf die Übertragung von Krankheitserregern auf Wassertiere in unmittelbarer Nähe der Anlage oder des Verarbeitungsbetriebs.

(2) Die in Absatz 1 genannten amtliche Kontrollen umfassen zumindest regelmäßige Inspektionen, Besichtigungen der Anlage , Buchprüfungen und gegebenenfalls Stichprobenerhebungen in jeder Aquakulturanlage, wobei das von der Aquakulturanlage und dem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb ausgehende Risiko in Bezug auf die Ansteckung mit und die Übertragung von Krankheitserregern auf Wassertiere in unmittelbarer Nähe der betreffenden Anlage oder des betreffenden Verarbeitungsbetriebs zu berücksichtigen ist. Anhang IV enthält Empfehlungen zur Häufigkeit solcher Kontrollen entsprechend dem jeweiligen Gesundheitsstatus.

Abänderung 19

Artikel 7 Absatz 2 a (neu)

 

2a. Genaue Vorschriften über die Anwendung dieses Artikels können gemäß dem in Artikel 62 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen werden.

Abänderung 20

Artikel 8 Titel

Buchführung

Buchführung — Herkunftssicherung

Abänderung 21

Artikel 8 Absatz 3 a (neu)

 

(3a) Unbeschadet spezifischer Bestimmungen über die Herkunftssicherung tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass sämtliche Tierbewegungen, die von den Betreibern von Aquakulturanlagen gemäß Absatz 1 Buchstabe a aufgezeichnet werden, so registriert werden, dass die Nachweisführung über Herkunfts- und Bestimmungsort gewährleistet werden kann.

Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, dass diese Bewegungen in einem nationalen Register und in computergestützter Form erfasst werden.

Abänderung 22

Artikel 10 Absatz 2 a (neu)

 

(2a) Die in diesem Artikel vorgesehene Überwachung ist unbeschadet der Stichprobenerhebungen und Überwachung gemäß Kapitel V oder Artikel 49 Absatz 3 und Artikel 52 durchzuführen.

Abänderung 23

Artikel 10 Absatz 3

(3) Nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 und auf der Grundlage der Grundsätze von Anhang IV können Mindestvorschriften für die Überwachung auf die in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheiten festgelegt werden.

(3) Nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 können Mindestvorschriften für die Überwachung auf Krankheiten gemäß Absatz 1 festgelegt werden.

Abänderung 24

Artikel 14 Titel

Herkunftssicherung und Bescheinigung

Tiergesundheitsbescheinigung

Abänderung 25

Artikel 14 Absatz 1

(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass jedes Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur zu Zwecken der Zucht oder der Wiederaufstockung von Gewässern, einschließlich Bewegungen von Weichtieren zwischen Weichtierzuchtgebieten, über das informatisierte System gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 90/425/EWG des Rates mitgeteilt werden .

(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur von der Vorlage einer Tiergesundheitsbescheinigung abhängig gemacht wird, wenn die Tiere zu folgenden Zwecken in Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente verbracht werden, die gemäß den Artikeln 49 und 50 für seuchenfrei erklärt wurden:

 

a)

zu Zwecken der Zucht oder der Wiederaufstockung von Gewässern ;

b)

zum Zweck des menschlichen Verzehrs gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 19 Absatz 2 .

Abänderung 26

Artikel 14 Absatz 2

(2) Absatz 1 dieses Artikels gilt auch für Tiere aus Aquakultur, die gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a'), Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a) und Artikel 19 Absatz 2 zum Zwecke des menschlichen Verzehr in den Verkehr gebracht werden .

(2) Absatz 1 gilt auch für nicht in Anhang III Teil II aufgelistete Krankheiten und empfängliche Arten, für die einzelstaatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der betreffenden Krankheit getroffen wurden, die gemäß Artikel 43 Absatz 3 auf Gemeinschaftsebene genehmigt werden.

Abänderung 27

Artikel 14 Absatz 3

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn Tiere aus Aquakultur innerhalb eines Weichtierzuchtgebiets oder zwischen verschiedenen Zuchtbetrieben ein und derselben Aquakulturanlage bewegt werden, sofern die Weichtierzuchtgebiete bzw. die Zuchtbetriebe innerhalb desselben Mitgliedstaats und gegebenenfalls innerhalb derselben seuchenfreien Zone oder demselben seuchenfreien Kompartiment liegen.

entfällt

Bewegungen dieser Art werden vom Betreiber der Aquakulturanlage aufgezeichnet.

Abänderung 28

Artikel 14 Absatz 4

(4) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Bewegung von Tieren aus Aquakultur zu Zwecken der Zucht oder der Wiederaufstockung von Gewässern in andere Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente, die gemäß den Artikeln 49 und 50 für seuchenfrei erklärt wurden, von der der Vorlage einer Tiergesundheitsbescheinigung abhängig gemacht werden .

(4) Die Mitgliedstaaten tragen auch dafür Sorge, dass das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur von der Vorlage einer Tiergesundheitsbescheinigung abhängig gemacht wird, wenn die Tiere aus einem Gebiet verbracht werden dürfen, das den Kontrollvorschriften gemäß Kapitel V Abschnitte 3, 4, 5 und 6 unterliegt.

Dieser Absatz gilt ferner für nicht in Anhang III Teil II aufgelistete Krankheiten und empfängliche Arten.

Abänderung 29

Artikel 14 Absatz 5

(5) Die Vorschriften dieses Artikels gelten ferner für nicht in Anhang III Teil II aufgelistete Krankheiten und empfängliche Arten.

entfällt

Abänderung 30

Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 1

(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Tiere aus Aquakultur, die zu Zuchtzwecken in den Verkehr gebracht werden, nicht aus einem Zuchtbetrieb oder einem Weichtierzuchtgebiet stammen, in dem in den letzten 31 Tagen vor dem Tag des Inverkehrbringens eine erhöhte Mortalität oder ein klinischer Seuchenausbruch festgestellt wurde , es sei denn die Tiere stammen aus einem Teil des Zuchtbetriebs oder Weichtierzuchtgebiets, der epidemiologisch gesehen von dem Teil , in dem die erhöhte Mortalität oder die klinischen Krankheitsanzeichen festgestellt wurden, unabhängig ist.

(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Tiere aus Aquakultur, die zu Zuchtzwecken in den Verkehr gebracht werden, klinisch gesund sind und nicht aus einem Zuchtbetrieb oder einem Weichtierzuchtgebiet stammen, in dem eine ungeklärte erhöhte Mortalität festgestellt wird , es sei denn die Tiere stammen aus einem Teil des Zuchtbetriebs oder Weichtierzuchtgebiets, der von der epizootiologischen Einheit, in der die erhöhte Mortalität oder die klinischen Krankheitsanzeichen festgestellt wurden, unabhängig ist.

Abänderung 31

Artikel 15 Absatz 3 Unterabsatz 1 Einleitung

Tiere aus Aquakultur dürfen zu Wiederaufstockungszwecken nur in freie Gewässer und Angelgewässer ausgesetzt werden, wenn sie

Tiere aus Aquakultur dürfen nur in freie Gewässer zu Wiederaufstockungszwecken oder in Angelgewässer ausgesetzt werden, wenn sie

Abänderung 32

Artikel 15 Absatz 3 Unterabsatz 2

Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, dass Tiere aus Aquakultur aus gemäß den Artikeln 49 oder 50 für seuchenfrei erklärten Zonen oder Kompartimenten stammen.

Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, dass Tiere aus Aquakultur aus gemäß den Artikeln 49 oder 50 für seuchenfrei erklärten Zonen oder Kompartimenten stammen. Die Mitgliedstaaten können auch beschließen, diesen Absatz auf die gemäß Artikel 43 erstellten und durchgeführten Programme anzuwenden.

Abänderung 33

Artikel 17 Titel

Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Bewegung von Tieren potenziell empfänglicher Arten oder von Vektorspezies aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Abänderung 34

Artikel 17 Absatz 1 Einleitung

(1) Ist es aufgrund wissenschaftlicher Daten oder praktischer Erfahrungen erwiesen, dass andere als die in Anhang III Teil II als empfänglich ausgewiesenen Arten für die passive Übertragung eines spezifischen Erregers verantwortlich sind, so müssen diese Trägertiere, soweit sie in Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente verbracht werden, die gemäß den Artikeln 49 oder 50 für frei von der betreffenden Seuche erklärt wurden,

(1) Ist es aufgrund wissenschaftlicher Daten oder praktischer Erfahrungen erwiesen, dass andere als die in Anhang III Teil II als empfänglich ausgewiesenen Arten für die passive Übertragung eines spezifischen Erregers verantwortlich sind, so müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass diese Trägertiere, soweit sie in Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente verbracht werden, die gemäß den Artikeln 49 oder 50 für frei von der betreffenden Seuche erklärt wurden,

Abänderung 35

Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b

b)

während eines Zeitraums, der ausreicht, um das Risiko einer passiven Übertragung des betreffenden Erregers auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren, in Quarantänestationen in erregerfreiem Wasser gehalten werden.

b)

während eines angemessenen Zeitraums, der angesichts der bereitgestellten wissenschaftlichen Daten nachweislich ausreicht, um das Risiko einer Übertragung des betreffenden Erregers auf ein zur Vermeidung der Ausbreitung der betreffenden Krankheit ausreichendes Niveau zu reduzieren, in Quarantänestationen in erregerfreiem Wasser gehalten werden.

Abänderung 36

Artikel 17 Absatz 2

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn aufgrund wissenschaftlicher Daten oder praktischer Erfahrungen erwiesen ist, dass Trägerarten den betreffenden Erreger in bestimmten Lebensstadien nicht übertragen.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn aufgrund wissenschaftlicher Daten oder praktischer Erfahrungen erwiesen ist, dass diese Arten den betreffenden Erreger in bestimmten Lebensstadien nicht übertragen.

Abänderung 37

Artikel 17 Absatz 3

(3) Nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 wird eine Liste von Trägerarten und Lebensstadien, auf die die Bestimmungen dieses Artikels zutreffen, festgelegt und erforderlichenfalls geändert, um wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

(3) Nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 werden eine Liste von potenziell empfänglichen Arten oder Vektorspezies, ihre Lebensstadien, auf die die Bestimmungen dieses Artikels zutreffen, sowie gegebenenfalls die Bedingungen einer möglichen Krankheitsübertragung durch diese Arten festgelegt und erforderlichenfalls geändert, um wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Abänderung 38

Artikel 17 Absatz 3 a (neu)

 

(3a) Ein Mitgliedstaat, der aufgrund wissenschaftlicher Daten oder praktischer Erfahrungen die Erkenntnis hat, dass andere als die in Anhang III Teil II genannten empfänglichen Arten eine bestimmte Krankheit übertragen können, übermittelt diese Informationen der Kommission, damit diese Arten in die Liste aufgenommen werden.

Abänderung 39

Artikel 17 Absatz 3 b (neu)

 

(3b) In der Erwartung einer Entscheidung über die Aufnahme dieser Art in die in Absatz 3 genannte Liste kann die Kommission gemäß dem Verfahren nach Artikel 62 Absatz 3 entscheiden, dass die Mitgliedstaaten die in Absatz 1 des vorliegenden Artikel genannten Bestimmungen anwenden.

Abänderung 40

Artikel 17 Absatz 3 c (neu)

 

(3c) In Erwartung einer bevorstehenden Entscheidung kann ein Mitgliedstaat, der nachgewiesen hat, dass die Verbringung einer als für die betreffende Krankheit nicht empfänglich eingestuften Art wahrscheinlich eine große Gefahr für die Tiergesundheit in einem Mitgliedstaat, einer Zone oder einem Kompartiment darstellt, die gemäß den Artikeln 49 oder 50 für frei von der betreffenden Krankheit erklärt wurden, vorläufige Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 90/425/EWG und Artikel 9 der Richtlinie 89/662/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt (2) ergreifen.

Abänderung 41

Artikel 32 Buchstabe c a (neu)

 

ca)

alle notwendigen zusätzlichen Maßnahmen werden zur Vermeidung einer weiteren Krankheitsausbreitung ergriffen.

Abänderung 42

Artikel 36 Absatz 1 a (neu)

 

Der Bestandsdichte, mit der die Konzentration der Erreger steigt, ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Abänderung 43

Artikel 38 Absatz 1

(1) Bei Bestätigung einer nicht exotischen Krankheit im Sinne von Anhang III Teil II in Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimenten, die für frei von der betreffenden Krankheit erklärt wurden, wendet der betreffende Mitgliedstaat zur Wiedererlangung seines Seuchenfreiheitsstatus die Maßnahmen gemäß Abschnitt 3 an.

(1) Bei Bestätigung einer nicht exotischen Krankheit im Sinne von Anhang III Teil II in Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimenten, die für frei von der betreffenden Krankheit erklärt wurden, wendet der betreffende Mitgliedstaat zur Wiedererlangung seines Seuchenfreiheitsstatus die Maßnahmen gemäß Abschnitt 3 an oder legt ein Bekämpfungs- und Tilgungsprogramm gemäß Artikel 44 Absatz 1 auf .

Abänderung 44

Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe d

d)

Entfernung und Beseitigung verendeter Fische und Krebstiere unter der Überwachung der zuständigen Behörde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 innerhalb einer angemessenen Zeitspanne und unter Berücksichtigung der Produktionsrichtung und des von verendeten Tieren ausgehenden Risikos der Erregerübertragung.

d)

Entfernung und Beseitigung verendeter Fische , Krebstiere und Weichtiere unter der Überwachung der zuständigen Behörde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 innerhalb einer angemessenen Zeitspanne und unter Berücksichtigung der Produktionsrichtung und des von verendeten Tieren ausgehenden Risikos der Erregerübertragung.

Abänderung 45

Artikel 40 Absatz 1

(1) Sind frei lebende Wassertiere an exotischen Seuchen im Sinne von Anhang III Teil II erkrankt oder besteht Seuchenverdacht, so überwacht der betreffende Mitgliedstaat die Lage und trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um die weitere Übertragung des betreffenden Krankheitserregers zu verhindern.

(1) Sind frei lebende Wassertiere an exotischen Seuchen im Sinne von Anhang III Teil II erkrankt oder besteht Seuchenverdacht, so überwacht der betreffende Mitgliedstaat die Lage und trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um die weitere Übertragung des betreffenden Krankheitserregers und künftige Seuchen zu verhindern.

Abänderung 46

Artikel 43 Titel

Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheiten

Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheiten

Abänderung 47

Artikel 43 Absatz 1

(1) Stellt eine nicht in Anhang III Teil II aufgelistete Krankheit für die Gesundheit des Wassertierbestands oder die Umwelt eines Mitgliedstaats ein erhebliches Risiko dar, so kann der betreffende Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, um die Krankheit zu bekämpfen.

(1) Stellt eine nicht in Anhang III Teil II aufgelistete Krankheit für die Gesundheit des Aquakulturtierbestands oder wild lebender Wassertiere eines Mitgliedstaats ein erhebliches Risiko dar, so kann der betreffende Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, um die Krankheit zu bekämpfen.

Abänderung 48

Artikel 43 Absatz 2

(2) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass einzelstaatliche Bekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Absatz 1 nicht über das zur Bekämpfung der Krankheit gemäß Absatz 1 angemessene und notwendige Maß hinausgehen.

(2) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Bekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Absatz 1 nicht über das zur Bekämpfung der Krankheit gemäß Absatz 1 angemessene und notwendige Maß hinausgehen.

Abänderung 49

Artikel 43 Absatz 3 Unterabsatz 1

(3) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass etwaige einzelstaatliche Maßnahmen im Sinne von Absatz 1, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen können, erst dann durchgeführt werden, wenn sie nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 genehmigt wurden.

(3) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass etwaige Maßnahmen im Sinne von Absatz 1, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen können, erst dann durchgeführt werden, wenn sie nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 genehmigt wurden.

Abänderung 50

Artikel 43 Absatz 3 Unterabsatz 2 Buchstabe a

a)

die Einführung innergemeinschaftlicher Handelsbeschränkungen für die Seuchenbekämpfung unvermeidbar ist;

a)

die Einführung innergemeinschaftlicher Handelsbeschränkungen für die Seuchenbekämpfung notwendig ist;

Abänderung 51

Artikel 44 Absatz 1 Unterabsatz 1

(1) Mitgliedstaaten, die nicht für frei von einer oder mehreren der nicht exotischen Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II erklärt wurden, erstellen zur Erlangung des Seuchenfreiheitsstatus ein Bekämpfungs- und Tilgungsprogramm (im Folgenden „das Programm“ genannt) und legen dieses nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 3 zur Genehmigung vor.

(1) Mitgliedstaaten, die nicht als verseucht angesehen werden, aber auch nicht für frei von einer oder mehreren der nicht exotischen Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II erklärt wurden, erstellen zur Erlangung des Seuchenfreiheitsstatus ein Bekämpfungsprogramm und legen dieses nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 zur Genehmigung vor.

Abänderung 52

Artikel 44 Absatz 1 a (neu)

 

(1a) Ein Mitgliedstaat, der als mit einer oder mehreren der nicht exotischen Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II verseucht angesehen wird und dafür ein Bekämpfungs- und Tilgungsprogramm erstellt, legt dieses Programm nach dem Verfahren von Artikel 62 Artikel 2 zur Genehmigung vor. Ein solches Programm kann auch nach diesem Verfahren geändert oder beendet werden.

Abänderung 53

Artikel 44 Absatz 2

(2) Nach dem Verfahren von Artikel 51 werden Programme, die gemäß Absatz 1 dieses Artikels genehmigt wurden, auf Gemeinschaftsebene überprüft.

(2) Nach dem Verfahren von Artikel 51 werden Programme, die gemäß Absatz 1 und Absatz 1a genehmigt wurden, auf Gemeinschaftsebene überprüft.

Abänderung 54

Artikel 48 Absatz 2 Unterabsatz 1

(2) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Impfung gegen nicht exotische Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II in für seuchenfrei erklärten oder in unter genehmigte Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme fallenden Teilen ihres Hoheitsgebiets verboten ist.

(2) Die Mitgliedstaaten müssen Impfungen in im Hinblick auf eine oder mehrere Krankheiten für seuchenfrei erklärten Gebieten zulassen, wenn diese Krankheiten benachbarte Gebiete betreffen, die nicht als seuchefrei gelten.

Abänderung 55

Artikel 48 a (neu)

 

Artikel 48 a

Einsatz von Antibiotika

(1) Der Erwerb und die Verwendung von Antibiotika zur Bekämpfung bestimmter Krankheiten bei Fischen muss entsprechend dem geltenden einschlägigen Gemeinschaftsrecht erfolgen .

 

(2) Die Mitgliedstaaten dürfen keine Bestimmungen zur Beschränkung des Erwerbs und der Verwendung bestimmter Antibiotika erlassen, die die Regeln des Marktes und der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten verletzen oder untergraben

(3) Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die verwendeten Antibiotika gemäß dem einschlägigen geltenden Recht zugelassen sind.

Abänderung 56

Artikel 50 Absatz 1 Einleitung

(1) Die zuständige Zentralbehörde eines Mitgliedstaats kann , nachdem sie die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten informiert und auf Verlangen die entsprechenden Belege beigebracht hat, Zonen oder Kompartimente innerhalb seines Hoheitsgebiets für frei von einer oder mehrerer der nicht exotischen Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II erklären, wenn

(1) Ein Mitgliedstaat kann Zonen oder Kompartimente innerhalb seines Hoheitsgebiets für frei von einer oder mehrerer der nicht exotischen Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II erklären, wenn

Abänderung 57

Artikel 50 Absatz 1 a (neu)

 

(1a) Ein Mitgliedstaat teilt die Erklärung der Seuchenfreiheit gemäß Absatz 1 dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit nach folgendem Verfahren mit:

a)

Die Erklärung wird durch Belege in einer Form gestützt, die nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 festzulegen ist, und ist für die Kommission und die Mitgliedstaaten durch elektronische Mittel nach den Vorschriften von Artikel 59 zugänglich;

b)

die Kommission setzt die Mitteilung der Erklärung als Punkt zur Information auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Die Erklärung tritt 30 Tage nach dem Zeitpunkt dieser Sitzung in Kraft;

c)

innerhalb dieses Zeitraums können die Kommission oder die Mitgliedstaaten den Mitgliedstaat, der die Erklärung abgibt, um Klärung oder zusätzliche Informationen zu den Belegen ersuchen;

d)

werden von mindestens einem Mitgliedstaat schriftliche Bemerkungen abgegeben, worin erhebliche objektive Bedenken hinsichtlich der Belege geltend gemacht werden, so prüfen die Kommission und die betreffenden Mitgliedstaaten gemeinsam die beigebrachten Belege, um den Streit beizulegen. In diesem Fall kann der Zeitraum gemäß Buchstabe b um 30 Tage verlängert werden;

e)

wird der Streit mit den Mitteln gemäß Buchstabe d nicht beigelegt, so kann die Kommission beschließen, eine Vor- Ort-Kontrolle gemäß Artikel 58 durchzuführen, um zu überprüfen, ob die vorgelegte Erklärung den in Absatz 1 festgelegten Kriterien entspricht, es sei denn, der erklärende Mitgliedstaat zieht seine Erklärung zurück;

f)

wenn es angesichts der erreichten Ergebnisse notwendig ist, so kann nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 beschlossen werden, die Selbsterklärung des Seuchenfreiheitsstatus der betreffenden Zone oder des betreffenden Kompartiments auszusetzen.

Abänderung 58

Artikel 56 Absatz -1 (neu)

 

(-1) Die Mitgliedstaaten ohne nationale Referenzlaboratorien können gegebenenfalls von der Europäischen Union Finanzmittel für die Schaffung dieser Art von Infrastruktur beantragen.

Abänderung 59

Artikel 58 Absatz 3 Unterabsatz 1

(3) Wird bei einer Gemeinschaftskontrolle ein hohes Tiergesundheitsrisiko festgestellt, so trifft der betroffene Mitgliedstaat unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen, um die Tiergesundheit zu schützen.

(3) Wird bei einer Gemeinschaftskontrolle ein hohes Tiergesundheitsrisiko festgestellt, so trifft der betroffene Mitgliedstaat unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen, um die Tiergesundheit zu schützen , wobei er zu diesem Zweck die im neuen Europäischen Fischereifonds vorgesehene finanzielle Entschädigung beantragen kann.

Abänderung 60

Artikel 59 Absatz 1

(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass bis spätestens 1. Januar 2007 alle Verfahren und Formalitäten für die elektronische Datenübermittlung gemäß Artikel 6, Artikel 51 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 2 abgewickelt sind.

(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass bis spätestens 30. Juni 2007 alle Verfahren und Formalitäten für die elektronische Datenübermittlung gemäß Artikel 6, Artikel 50 Absatz 1a, Artikel 51 Absatz 1 und Artikel 56 Absatz 2 abgewickelt sind.

Abänderung 61

Artikel 61 Absatz 1

(1) Artikel 15 Absatz 1 kann nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 und nach Anhörung des betreffenden wissenschaftlichen Ausschusses geändert werden.

(1) Artikel 50 Absatz 1a kann nach dem Verfahren von Artikel 62 Absatz 2 und nach Anhörung des betreffenden wissenschaftlichen Ausschusses geändert werden.

Abänderung 62

Artikel 65 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 2

(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens [30. Juni 2006 ] die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission den Wortlaut der Vorschriften und die diesbezügliche Entsprechungstabelle unverzüglich mit.

(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens [30. Juni 2007 ] die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission den Wortlaut der Vorschriften und die diesbezügliche Entsprechungstabelle unverzüglich mit.

Sie wenden diese Vorschriften ab [1. Januar 2007 ] an.

Sie wenden diese Vorschriften ab [1. Januar 2008 ] an.

Abänderung 63

Artikel 65 a (neu)

 

Artikel 65 a

Bewertung

Die Kommission fordert von den Mitgliedstaaten die erforderlichen Daten zur Erarbeitung eines Berichts zur Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie an, der dem Rat und dem Parlament innerhalb von zweieinhalb Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie vorzulegen ist.

Abänderung 65

Anhang I Buchstabe i

i)

Weiterverarbeitung: Verarbeitung von Tieren aus Aquakultur für den menschlichen Verzehr durch Maßnahmen und Techniken, bei denen Abfallstoffe oder Nebenprodukte anfallen, die einer Verschleppung von Krankheitserregern Vorschub leisten könnten, das heißt Verfahren, die die anatomische Unversehrtheit der Tiere beeinträchtigen (Entbluten, Ausnehmen, Köpfen, in Scheiben Schneiden, Filetieren).

entfällt

Abänderung 66

Anhang I Buchstabe h a (neu)

 

ha)

Verarbeitung: eine wesentliche Veränderung des ursprünglichen Erzeugnisses, beispielsweise durch Erhitzen, Räuchern, Pökeln, Reifen, Trocknen, Marinieren, Extrahieren, Extrudieren oder durch eine Kombination dieser verschiedenen Verfahren.

Abänderung 67

Anhang I Buchstabe h b (neu)

 

hb)

unverarbeitete Erzeugnisse: Lebensmittel, die keiner Verarbeitung unterzogen wurden, einschließlich Erzeugnisse, die geteilt, ausgelöst, getrennt, in Scheiben geschnitten, ausgebeint, fein zerkleinert, enthäutet, gemahlen, geschnitten, gesäubert, garniert, enthülst, geschliffen, gekühlt, gefroren, tiefgefroren oder aufgetaut wurden.

Abänderung 68

Anhang I Buchstabe h c (neu)

 

hc)

Verarbeitungserzeugnisse: Lebensmittel, die aus der Verarbeitung unverarbeiteter Erzeugnisse hervorgegangen sind; diese Erzeugnisse können Zutaten enthalten, die zu ihrer Herstellung oder zur Verleihung besonderer Merkmale erforderlich sind.

Abänderung 69

Anhang I Buchstabe o

o)

Zone: ein genau abgegrenztes geografisches Gebiet mit einem homogenen System von Wasserressourcen, bestehend aus einem Teil eines Wassereinzugsgebiets von der (den) Quelle(n) der Wasserläufe bis zu einem natürlichen oder künstlichen Hindernis, das die Aufwärtswanderung von Wassertieren aus den unteren Wasserläufen verhindert, aus einem gesamten Wassereinzugsgebiet von der (den) Quelle(n) bis zur Mündung oder — bedingt durch die epidemiologische Verbindung zwischen den Einzugsgebieten über die Mündung — mehreren Wassereinzugsgebieten, einschließlich der Mündungen.

o)

Zone: ein genau definiertes geografisches Gebiet mit einem homogenen System von Wasserressourcen, bestehend aus einem Teil eines Wassereinzugsgebiets von der (den) Quelle (n) der Wasserläufe bis zu einem natürlichen oder künstlichen Hindernis, das die anadrome Wanderung von Wassertieren aus den unteren Wasserläufen verhindert, aus einem gesamten Wassereinzugsgebiet von der (den) Quelle (n) bis zur Mündung oder mehreren Wassereinzuggebieten, einschließlich der Mündungen , wobei diese Gebiete epizootiologisch über die Mündung verbunden sind .

Abänderung 71

Anhang V Teil I Punkt 2 Unterpunkt 1 Einleitung

Mitgliedstaaten, in denen der letzte bekannte klinische Krankheitsfall in den 25 Jahren vor dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie aufgetreten ist oder deren Seuchenstatus vor der gezielten Überwachung unbekannt war, weil die Bedingungen fehlten, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

Mitgliedstaaten, in denen der letzte bekannte klinische Krankheitsfall in den zehn Jahren vor dem Tag der Anwendung des seuchenfreien Status aufgetreten ist oder deren Seuchenstatus vor der gezielten Überwachung unbekannt war, weil zum Beispiel die Bedingungen fehlten, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

Abänderung 72

Anhang V Teil II Punkt 2.3

2.3. Kompartimente, in denen der letzte bekannte klinische Krankheitsfall innerhalb von 25 Jahren, vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet, aufgetreten ist oder deren Seuchenstatus vor der gezielten Überwachung unbekannt war, weil die Bedingungen fehlten, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, können als seuchenfrei angesehen werden, wenn sie mutatis mutandis die Bedingungen gemäß Teil I Nummer 2 erfüllen und sofern die Krankheit, soweit bekannt, nicht in den an das Kompartiment angrenzenden Gewässern vorkommt .

2.3. Kompartimente, in denen der letzte bekannte klinische Krankheitsfall innerhalb von zehn Jahren, vom Tag der Anwendung des seuchenfreien Status an gerechnet, aufgetreten ist oder deren Seuchenstatus im Kompartiment oder in dem das Kompartiment umgebenden Wasser vor der gezielten Überwachung unbekannt war, weil zum Beispiel die Bedingungen fehlten, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, können als seuchenfrei angesehen werden, wenn sie mutatis mutandis die Bedingungen gemäß Teil I Nummer 2 erfüllen.

Abänderung 74

Anhang V Teil II Punkt 3.2. Buchstabe a

a)

über eine Kläranlage, die die Abtötung des betreffenden Krankheitserregers gewährleistet; eine Wasserbehandlung dieser Art ist jedoch nicht akzeptabel für seuchenfreie Kompartimente, wenn bekannt ist, dass der Krankheitserreger in dem der Kläranlage zufließenden Wasser präsent ist ;

a)

über eine Kläranlage, die den betreffenden Krankheitserreger abtötet, um das Risiko einer Einschleppung des Krankheitserregers auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren ;

Abänderung 75

Anhang V Teil II Punkt 3.6. a (neu)

 

3.6.a.

Die Maßnahmen zur Durchführung von Punkt 3.2. Buchstabe a werden nach dem in Artikel 62 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt.

(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(2)   ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 13. Richtlinie zuletzt geändert durch Richtlinie 2004/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 33).

P6_TA(2006)0154

Übergang von der analogen zur digitalen Rundfunkübertragung: eine Chance für die europäische Politik im audiovisuellen Bereich und für die kulturelle Vielfalt

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk: eine Chance für die audiovisuelle Politik in Europa und für die kulturelle Vielfalt (2005/2212(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2005 zur Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk (1),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk (KOM(2005)0204),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ auf seiner Tagung vom 1. und 5. Dezember 2005 in Brüssel,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0075/2006),

A.

in der Erwägung, dass sich im Bereich der Kommunikationsmittel ein weltweiter Markt entwickelt, der in einem ständigen technologischen Wandel begriffen ist und neue Akteure, vor allem im Telekommunikationssektor, und immer bedeutendere multinationale Zusammenschlüsse hervorbringt,

B.

in der Erwägung, dass die Wahrung des Informationspluralismus und der Vielfalt der Inhalte nicht automatisch durch eine höhere Anzahl von Fernseh- und Rundfunkkanälen garantiert wird, sondern mit Hilfe einer aktiven und konstanten Politik seitens der öffentlichen Instanzen sichergestellt werden muss,

C.

in der Erwägung, dass die Abdeckung des gesamten Gebiets sowohl hinsichtlich der Übertragung als auch in Bezug auf die Infrastruktur eine notwendige Voraussetzung für den gleichberechtigten Zugang aller ist,

D.

in der Erwägung, dass sowohl zwischen den als auch innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Bedingungen herrschen,

E.

in der Erwägung, dass die Kommission die Koordinierung zwischen den Plänen der Mitgliedstaaten für den Übergang zum digitalen Rundfunk für unzureichend hält und noch nicht alle Mitgliedstaaten einen Termin für die Analogabschaltung festgelegt haben; unter Hinweis darauf, dass der Übergang nur dann für alle Anbieter wirklich machbar und gerecht wäre, wenn das analoge System in ganz Europa zum gleichen Stichtag auslaufen würde,

F.

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission (KOM(2006)0037) an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Überprüfung der Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste gemäß ihrer früheren Mitteilung zu dem gleichen Thema (KOM(2004)0541),

G.

in der Erwägung, dass in der Entschließung Nr. 2 des Europarates mit dem Titel „Kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus im Zeitalter der Globalisierung“, die während der Europäischen Ministerkonferenz über Massenmedienpolitik in Kiew vom 10. und 11. März 2005 angenommen wurde, die besonders wichtige Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dem neuen digitalen Umfeld als Element des sozialen Zusammenhalts, Widerspiegelung der kulturellen Vielfalt und wichtiger Faktor einer für alle zugänglichen pluralistischen Kommunikation hervorgehoben wird,

H.

in der Erwägung, dass sich das europäische audiovisuelle Modell auf ein fruchtbares Gleichgewicht zwischen einem starken und unabhängigen öffentlichen Dienst und einem dynamischen kommerziellen Sektor stützt und dieses Modell auch beim Einsatz digitaler Technik gesichert werden muss,

Im allgemeinen Rahmen des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk

1.

vertritt die Ansicht, dass die neuen audiovisuellen Techniken vor allem eine pluralistische Information und die Ausstrahlung von qualitativ hochwertigen und einer ständig zunehmenden Zahl von Bürgern zugänglichen Programmen ermöglichen müssten;

2.

hält es für wesentlich, dass die Informationsgesellschaft insgesamt, einschließlich der audiovisuellen Dienste, eine ausgewogene soziale, regionale, kulturelle und sprachliche Entwicklung durchläuft und gewährleistet wird, dass alle Bürger von ihren positiven Auswirkungen profitieren können, um neue Formen der Ausgrenzung und vor allem die „digitale Kluft“ zu vermeiden;

3.

vertritt die Auffassung, dass angesichts der Bedeutung des Fernsehens in einer globalen Gesellschaft bei den technischen und gesetzgeberischen Entscheidungen in Verbindung mit dem Übergang nicht nur wirtschaftliche Gründe, sondern auch soziale, kulturelle und politische Gründe eine Rolle spielen müssen, um unter anderem die öffentlichen audiovisuellen Dienste in Europa zu schützen;

4.

empfiehlt, sich bei den flankierenden Maßnahmen des Übergangs in erster Linie auf die Interoperabilität der Plattformen und Standards und damit die Interessen der Bürger und Verbraucher zu konzentrieren, um negative soziale Auswirkungen zu vermeiden;

5.

ist sich darüber im Klaren, dass es nur dann möglich sein wird, das volle Spektrum der europaweiten und grenzüberschreitenden Dienste uneingeschränkt zu nutzen, wenn ganz Europa zum digitalen Rundfunk übergeht;

6.

wünscht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Koordinierung und Kohärenz der einzelstaatlichen Maßnahmen in Verbindung mit den Aktionsplänen verstärken;

Nationale Aktionspläne und besondere Maßnahmen

7.

empfiehlt den Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der auf nationaler Ebene zu treffenden besonderen Maßnahmen:

der Übergangsprozess mit der Suche nach einem gut ausgewogenen Angebot an Diensten einhergeht, das der Bevölkerung einen zusätzlichen Nutzen bietet;

die Verbraucher mehr Informationen über die von den digitalen Plattformen gebotenen Möglichkeiten und die notwendigen Geräte erhalten;

der Übergang für die Verbraucher keine höheren Kosten verursacht und ohne Einbußen beim Service verwirklicht wird;

alle Bürger die Möglichkeit haben, die Ausweitung und Diversifizierung des Angebots an Diensten zu nutzen, und Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz („digitale Alphabetisierung“) getroffen werden;

die öffentlichen Instanzen ein Angebot an qualitativ hochwertigen Inhalten innerhalb der Fernsehnetze fördern und die Ausstrahlung öffentlicher Informationen gewährleisten;

die Rolle, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung des Lokalfernsehens in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Gesundheit und der Förderung kultureller und touristischer Inhalte sowie bei Angeboten am lokalen und regionalen Arbeitsmarkt spielen können, gefördert wird;

dem Zugang Behinderter besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, jährlich eine Beurteilung der Programme von Hilfsdiensten für Behinderte (Untertitelung, Tonkommentar, Zeichensprache ...) veröffentlicht wird und Aktionspläne zur Ausweitung dieser Dienste ausgearbeitet werden;

die Ausstrahlung von Programmen erleichtert wird, indem auf allen territorialen Ebenen, auch in den Randgebieten und den Gebieten in äußerster Randlage der Union, ein gleichberechtigter Zugang zu den Infrastrukturen, mit denen die Nutzung der audiovisuellen Dienste erleichtert werden soll, gewährleistet wird;

Auf Unionsebene

8.

betont, wie wichtig es ist, auf europäischer Ebene Überlegungen über die soziokulturellen Auswirkungen der digitalen Gesellschaft und die Anpassung der nationalen Bildungssysteme an den durch die neuen Technologien, die Konvergenz und die Digitalisierung herbeigeführten kulturellen und sozialen Wandel anzustellen;

9.

fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über die Förderung der Medienkompetenz vorzulegen;

10.

schlägt zur Bekämpfung der durch die Digitalisierung erleichterten Piraterie vor, dass die Kommission ihre Arbeit zur Harmonisierung des Urheberrechts fortsetzt;

11.

schlägt vor, dass die Kommission ihre Arbeit zur Harmonisierung des Urheberrechts spätestens bis zum Ende der Übergangsphase erfolgreich fortsetzt, um so die Schaffung von legalen Online-Märkten mit einem spezifischen europäischen Angebot zu erleichtern und Piraterie zu bekämpfen;

12.

bekräftigt, dass in Anbetracht der soziopolitischen Auswirkungen der Programminhalte Folgendes gewährleistet sein muss:

der Informationspluralismus mit Hilfe von Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene, die die Achtung der Informations- und Meinungsfreiheit sowie die Wahrung der Unabhängigkeit und der redaktionellen Freiheit der Kommunikationsmittel gegenüber Politik und Wirtschaft garantieren;

ein angemessenes Maß an Wettbewerb und Diversifizierung bei den Eigentümern der Kommunikationsmittel sowie eine strikte Trennung zwischen den politischen Kräften und den Interessen der Medienkonzerne und Unternehmen im Bereich der elektronischen Kommunikation;

13.

wiederholt noch einmal nachdrücklich seine Forderung an die Kommission, auf europäischer Ebene eine Diskussion über den Pluralismus und die Eigentumskonzentration bei den Medien, vor allem durch die Veröffentlichung eines diesbezüglichen Grünbuchs, zu eröffnen;

14.

begrüßt es, dass die Kommission im November 2005 eingeräumt hat, dass sich der Übergang verzögern könnte, wenn er völlig den Wettbewerbskräften überlassen wird, und dass eine öffentliche Intervention Vorteile hat, insbesondere wenn sie in Form von Regelungen, einer finanziellen Unterstützung der Verbraucher, von Informationskampagnen oder Zuschüssen, die der Beseitigung einer spezifischen Schwäche des Marktes oder der Gewährleistung des sozialen oder regionalen Zusammenhalts dienen, erfolgt;

15.

betont, dass es Aufgabe der Kommission ist, die Mitgliedstaaten im Falle einer öffentlichen Intervention zu unterstützen, und zwar nicht durch die Verpflichtung zur Einführung eines spezifischen Standards, sondern durch frühzeitige Klärung der Frage, unter welchen Bedingungen öffentliche Interventionen mit dem EG-Wettbewerbsrecht vereinbar sind;

16.

betont, dass die potenziellen öffentlichen Interventionen den Wettbewerb nicht verzerren und nicht zu Diskriminierungen oder zur Bevorzugung einzelner Akteure führen dürfen;

17.

stellt fest, dass sich die Europäer, da die Ausweitung des Kabelfernsehens auf sämtliche großen Gebiete weder technisch noch wirtschaftlich möglich ist (wie es für kleinere stark urbanisierte Länder der Fall sein kann) und beim Satellitenfernsehen den Erwartungen der Fernsehzuschauer in Bezug auf die Regionalberichterstattung nicht immer entsprochen werden kann, mit Hilfe der Komplementarität der Übertragungsarten darum bemühen müssen, dass die im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben vom öffentlichen Fernsehen dauerhaft und technologieneutral erfüllt werden;

18.

ist der Ansicht, dass die Nutzung der digitalen Dividende rasch Gegenstand einer Konzertierung auf europäischer Ebene sein muss, damit die günstigsten Bedingungen für die Entwicklung neuer audiovisueller und Telekommunikationsdienste (HDTV, mobiles Fernsehen sowie ortsfeste und mobile Breitbanddienste) geschaffen werden;

19.

fordert nachdrücklich, dass die Umverteilung der frei werdenden Frequenzen nicht allein den Gesetzen des Wettbewerbs überlassen wird und geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, damit die frei werdenden Frequenzen in erster Linie für innovative Dienste genutzt werden, die ein qualitativ hochwertiges Angebot und vielfältige Inhalte versprechen;

20.

hält es für wichtig für die Regulierung, sich zu vergewissern, dass die Kontrolle der elektronischen Brücken wie die elektronischen Programmführer, die interaktive Software oder Techniken zum Schutz des Inhalts (d.h. die Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte) die Diensteanbieter nicht daran hindert, ihren Kunden weiterhin einen gleichberechtigten Zugang zu bieten;

21.

erinnert daran, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Pflicht hat, den Zugang für alle zu gewährleisten; stellt fest, dass dieser Auftrag aufgrund der Zersplitterung der Teilnehmernetze und der Zugangsmodalitäten immer schwieriger werden wird; ist aus diesem Grund der Auffassung, dass die Bestimmungen für einen bevorrechtigten Zugang zu den Teilnehmernetzen für die Dienste, die eine Verpflichtung für den Universalzugang haben, und insbesondere die „must carry“-Bestimmungen (Ausstrahlungspflicht) nach dem Übergang weiterhin eine wichtige Rolle spielen und zum Medienpluralismus beitragen müssen;

Öffentliche audiovisuelle Dienste

22.

betont, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der mit den auf den audiovisuellen Markt und insbesondere den Telekommunikationsmarkt drängenden großen Konzernen konkurrieren muss, ohne eine angemessene Finanzierung nicht stark und unabhängig und weiterhin für eine breite Öffentlichkeit attraktiv bleiben kann und nicht in der Lage ist, ausreichende Ressourcen zu schaffen, um die ihm übertragenen Aufgaben wahrzunehmen;

23.

macht darauf aufmerksam, dass die Infragestellung eines starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems zu einer Bedrohung für den Pluralismus, die Meinungsfreiheit, die kulturelle Vielfalt, den Zugang zu audiovisuellen Diensten und die Demokratie führen würde;

*

* *

24.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0431.

P6_TA(2006)0155

Festere Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (2005/2241(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Erklärungen von den drei bisherigen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas und der Karibik sowie der Europäischen Union in Rio de Janeiro (28./29. Juni 1999), Madrid (17./18. Mai 2002) und Guadalajara (28./29. Mai 2004),

in Kenntnis der anlässlich des 12. Ministertreffens zwischen der Rio-Gruppe und der Europäischen Union am 27. Mai 2005 in Luxemburg angenommenen Luxemburger Erklärung,

in Kenntnis der mit Blick auf das vierte Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik am 12./13. Mai 2006 in Wien vorgelegten strategischen Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika“ (KOM(2005)0636),

in Kenntnis der Schlussakte der 17. Interparlamentarischen Konferenz Europäische Union-Lateinamerika vom 14. bis 16. Juni 2005 in Lima,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (1),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0047/2006),

A.

in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik auf den drei genannten Gipfeltreffen beschlossen, als strategisches Endziel eine biregionale strategische Partnerschaft EU-Lateinamerika/Karibik zu gründen,

B.

in der Erwägung, dass die derzeitigen Beziehungen den Erwartungen einer echten strategischen Partnerschaft weiterhin weder in politischer und sicherheitspolitischer noch in handels-, sozial- und haushaltspolitischer Hinsicht gerecht werden,

C.

in der Erwägung, dass Lateinamerika, mit dem uns ein gemeinsames Engagement im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und des Multilateralismus verbindet, für eine Union, die sich als weltweiter Akteur zu behaupten versucht und sich zum größten ausländischen Investor in Lateinamerika, zum größten Geldgeber für die Region und zum wichtigsten Handelspartner zahlreicher Länder — insbesondere des Mercosur — entwickelt hat, ein bevorzugter Partner ist,

D.

in der Erwägung, dass die Europäische Union in Lateinamerika der wichtigste Geber im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe ist,

E.

in der Erwägung, dass nach Angaben der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) die Volkswirtschaften der Staaten Lateinamerikas drei Wachstumsjahre nacheinander erreicht haben und das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahre 2005 um 4,3 % gestiegen ist,

F.

in der Erwägung, dass sich das Pro-Kopf-BIP in Lateinamerika um die 2 800 EUR, d. h. das Dreifache des entsprechenden Betrags für China, bewegt, dass seine zunehmenden Verbindungen zu Asien und insbesondere China und der Reichtum der Region in Bezug auf Humanressourcen und Rohstoffe sie zu einem für die Union sehr wichtigen Markt machen, dass diese sich trotz der derzeitigen Asymmetrie in den Handelsbeziehungen zu einem entscheidenden Partner für die wirtschaftliche, industrielle, wissenschaftliche und technologische Entwicklung Lateinamerikas herausbildet, wobei sie gleichzeitig zur Diversifizierung dieser auch mit Nordamerika sehr eng verbundenen Region beiträgt,

G.

in der Erwägung, dass derzeit weiterhin etwa 45 % der Bevölkerung Lateinamerikas unter Bedingungen der Armut und einer offenkundigen sozialen Ungleichheit, Diskriminierung und Verwahrlosung leben, die vor allem die indigenen Bevölkerungen, Frauen und Kinder betreffen, was eindeutig zur Schwächung der Demokratie und zur gesellschaftlichen Fragmentierung beiträgt, das Wirtschaftswachstum gefährdet und gesellschaftliche Konflikte und politische Instabilität begünstigt,

H.

in Anerkennung der erheblichen Anstrengungen einiger lateinamerikanischer Länder, die dadurch in ihren eigenen Gesellschaften beachtliche Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele erzielt haben,

I.

mit großer Wertschätzung für die Beteiligung einiger Länder an Projekten der Solidarität und der Süd-Süd-Zusammenarbeit, die bereits erhebliche positive Auswirkungen im Bereich der Gesundheit, Bildung und der Bekämpfung von Beeinträchtigungen gezeitigt haben,

J.

in der Erwägung, dass in verschiedenen lateinamerikanischen Ländern nach dem Ende von Diktaturen eine Reihe von Berichten über Wahrheit und Versöhnung erstellt wurden, die Empfehlungen enthalten, die jedoch noch umgesetzt werden müssen, damit sich auf der Grundlage der Gerechtigkeit demokratische Gesellschaften entwickeln,

K.

in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Verbesserung der Regierungsführung und des sozialen Zusammenhalts ein Weltwirtschaftssystem erforderlich ist, das mehr auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer eingeht,

L.

in der Erwägung, dass folglich diese strategische Beziehung insbesondere in bestimmten grundlegenden Bereichen reaktiviert werden muss, die den Beziehungen zugrunde liegen, beispielsweise der Suche nach einem effektiven Multilateralismus zwischen den Partnern, der Unterstützung für Prozesse regionaler Integration und für den sozialen Zusammenhalt in Lateinamerika, die Wanderungsbewegungen und die Verbesserung der institutionellen Mechanismen der Partnerschaft,

M.

in der Erwägung, dass das vierte Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs im Mai 2006 in Wien einen hervorragenden Anlass für eine solche Reaktivierung und der Union eine neue Gelegenheit zur Entwicklung eines weltweiten, schlüssigen und autonomen strategischen Rahmens bietet, der ihre Beziehungen zu Lateinamerika auf ständige und geregelte Weise vorantreibt und ihrem außenpolitischen Handeln in Bezug auf dieses Gebiet Struktur verleiht,

N.

in Erwägung der zusätzlichen Unterstützung in institutioneller Sicht und für die Entwicklungszusammenarbeit, die sich aus der Schaffung des mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten und die Iberoamerika-Konferenz unterstützenden Iberoamerikanischen Generalsekretariats (SEGIB) auf dem 15. Iberoamerika-Gipfel von Salamanca im Oktober 2005 ergibt,

O.

in der Erwägung, dass es ferner unabdingbar wird, auch die parlamentarische Dimension der strategischen Partnerschaft neu zu beleben, und dass es dazu kein besseres Mittel gibt als schon in Wien die Gründung einer Transatlantischen Versammlung EU-Lateinamerika zu beschließen, die diesen Dialog stärken und rationalisieren soll,

P.

in der Erwägung, dass es höchste Zeit ist, für die Schwerpunkte, die sich aus einer neu belebten biregionalen strategischen Partnerschaft ergeben, angemessene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen,

1.

beglückwünscht die Kommission dazu, dass sie nach zehn Jahren im Vorfeld des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union sowie Lateinamerikas und der Karibik in Wien eine erneute Mitteilung vorgelegt hat, die es ermöglicht, die Herausforderungen und außergewöhnlichen Möglichkeiten, die sich aus der Umsetzung einer echten biregionalen strategischen Partnerschaft ergeben, zu ermitteln und zu bewerten;

2.

bekundet seine Zufriedenheit über das konstruktive interinstitutionelle Klima, das durch diese Entscheidung der derzeitigen Kommission begünstigt wird, die damit politisches Gespür, Pragmatismus und Führungsqualität an den Tag legt, die in diesen Zeiten so ungeheuer notwendig sind; ist insbesondere für die Qualität und Ernsthaftigkeit der ausgezeichneten technischen Vorbereitungsarbeit zu dieser Mitteilung dankbar;

3.

bekundet dem österreichischen Ratsvorsitz seine Unterstützung für dessen entschlossenes Engagement für eine Stärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und der Karibik, das daran deutlich wird, dass er das vierte Gipfeltreffen als herausragendes Ereignis in sein Programm aufgenommen hat;

4.

bekräftigt die Absicht des Parlaments, seinerseits eine konstruktive Rolle zur Unterstützung der Kommission und des derzeitigen Ratsvorsitzes zu spielen und alles in seiner Macht Stehende zu tun, um dazu beizutragen, dass das Wiener Gipfeltreffen für alle Partner zu einem echten Erfolg wird;

5.

unterstützt die Rolle des SEGIB als Ausrichter der Iberoamerika-Gipfel und empfiehlt die Schaffung eines flexiblen Mechanismus zur Vorbereitung und Weiterverfolgung der EU-Lateinamerika-Gipfel unter Mitwirkung des Ratsvorsitzes, der Kommission, der Gruppe hoher Beamter und des SEGIB, so dass die Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Beteiligten genutzt und koordiniert und Überschneidungen vermieden werden;

Ein umfassender Ansatz für die biregionale strategische Partnerschaft

6.

bekräftigt, dass der Partnerschaft unbedingt weiterhin eine strategische Gesamtsicht zugrunde liegen muss, die sich nicht auf isolierte Vorschläge oder Aktionen beschränkt und als Endziel die Schaffung einer echten politischen, sozialen, kulturellen, umweltpolitischen und sicherheitspolitischen Partnerschaft, mittelfristig die Schaffung einer europäisch-lateinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft und die Einleitung einer echten Partnerschaft in den Bereichen Soziales, Wissen und gemeinsame Bemühung um eine nachhaltige Entwicklung anstrebt;

7.

unterstützt die von der Kommission dargelegten Ziele und Gründe für eine Verstärkung der Beziehungen, wenngleich es konkretere Angaben über die Endziele ihrer Vorschläge und Empfehlungen im Einklang mit den im vorstehenden Absatz genannten Zielen gewünscht hätte;

8.

unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Intensivierung und Kanalisierung des politischen Dialogs, bekräftigt jedoch, dass sich die Stärkung der politischen und sicherheitspolitischen Partnerschaft außerdem auf eine Europäisch-Lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit stützen muss, die es auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen ermöglicht, politische, strategische und sicherheitspolitische Vorschläge, die für beide Regionen von Interesse sind, zu konkretisieren, ferner auf die Arbeiten eines Bioregionalen Zentrums zur Konfliktverhütung und auf neue institutionelle Mechanismen; dazu gehören:

a)

die Gründung einer Transatlantischen Versammlung EU-Lateinamerika, die sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern einerseits des Europäischen Parlaments und andererseits des Lateinamerikanischen Parlaments (Parlatino), des Mittelamerikanischen Parlaments (Parlacen), des Andenparlaments (Parlandino), und der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse EU-Mexiko und EU-Chile zusammensetzt;

b)

die Schaffung eines ständigen europäisch-lateinamerikanischen Sekretariats, das die Arbeiten der Partnerschaft in der Zeit zwischen den Gipfeltreffen vorantreibt;

c)

die Aktualisierung des ministeriellen politischen Dialogs, einschließlich der Abhaltung häufiger Treffen der Verteidigungs-, Justiz- und Innenminister, der Sozial-, Umwelt- und Entwicklungsminister;

d)

die systematische Bemühung um einen europäisch-lateinamerikanischen Konsens im Rahmen der verschiedenen internationalen Organisationen und Verhandlungen, vor allem in den Vereinten Nationen und der Welthandelsorganisation (WTO);

e)

die Institutionalisierung eines regelmäßigen biregionalen Dialogs zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unter der Schirmherrschaft des Ausschusses der Regionen;

f)

die Institutionalisierung eines regelmäßigen biregionalen Dialogs von Unternehmen und eine angemessene Beteiligung der Gewerkschaften und der Bürgergesellschaft an den Folgemaßnahmen zu den Abkommen;

9.

unterstützt die Empfehlung der Kommission, den politischen Dialog auf den jeweiligen Bedarf der verschiedenen Gesprächspartner auf biregionaler, subregionaler oder bilateraler Ebene abzustimmen und auf eine begrenzte Zahl von Themen zu begrenzen, zu denen auch die Reform der Vereinten Nationen und die Friedenssicherung gehören sollten; hält es auch für notwendig, den Dialog auf weitere Themen von gemeinsamem Interesse wie Achtung der Menschenrechte, demokratische Regierungsführung und Kampf gegen Armut, gegen den Terrorismus und gegen den Drogenhandel und sektorale Dialoge über sozialen Zusammenhalt, über den Umweltaspekt der nachhaltigen Entwicklung, über soziale Gerechtigkeit und Arbeitnehmerrechte und über Wanderungsbewegungen und den Austausch von Personen auszuweiten;

10.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, in der neuen politischen Agenda einen politischen Dialog über Konfliktprävention und Krisenmanagement ins Auge zu fassen, regt jedoch an, diesen Dialog außerdem auf sämtliche Fragen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) auszuweiten und ihn auf praktische Weise um die Europäisch-Lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit und die Arbeiten eines in Lateinamerika zu gründenden biregionalen Zentrums zur Konfliktverhütung anzuordnen, weil dies der beste Weg ist, um Erfahrungen wechselseitig zu übertragen und Anstrengungen der betreffenden Länder und regionalen Instanzen einschließlich insbesondere der Organisation Amerikanischer Staaten und der Rio- Gruppe zu unterstützen und zu koordinieren;

11.

ist der Auffassung, dass vermutlich — wie zuvor schon in ähnlichen Fällen in Bezug auf andere Teile der Welt — Zeit vergeht, ehe in Bezug auf die genannte Europäisch-Lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit ein Konsens zustande kommt, und dass folglich so vorgegangen werden muss, dass durch den fehlenden Konsens die übrigen Maßnahmen und Ziele der verstärkten Partnerschaft nicht blockiert werden;

12.

ist der Ansicht, dass es das Ziel des biregionalen Zentrums zur Konfliktverhütung sein sollte, die Ursachen potenzieller gewaltsamer und bewaffneter Konflikte im Vorfeld zu ermitteln sowie sich frühzeitig mit ihrer Prävention und einer eventuellen Eskalation zu befassen;

13.

bekräftigt seine Überzeugung, dass uns der Dialog zwischen den beiden Regionen darauf vorbereitet, uns einer gemeinsamen Herausforderung zu stellen, die den Multilateralismus in der Weltpolitik stärken und unterstützen und gleichzeitig Lateinamerika auf den internationalen Foren und in den internationalen Organisationen zu mehr politischem Gewicht verhelfen soll;

14.

bekräftigt seine Überzeugung, dass die innere Stabilität zahlreicher lateinamerikanischer Partner dennoch weiterhin von der Staatsreform und konkret von der Modernisierung ihrer Vertretungsstrukturen, Organe und politischen Parteien, der Einbeziehung von Gruppen wie der indigenen Bevölkerungsgruppe in die Beschlussfassungsprozesse sowie der Stärkung ihrer demokratischen Regierungsführung abhängt;

15.

dankt der Kommission dafür, dass sie ausdrücklich befürwortet, als Beitrag zu einer stabileren demokratischen Regierungsführung und zur Stärkung der parlamentarischen Dimension dieser Partnerschaft in Wien die Transatlantische Versammlung EU-Lateinamerika zu gründen; fordert vom 4. Gipfeltreffen in der Schlussakte oder in Form einer Zusage von Wien einen ausdrücklichen Beschluss zur Gründung dieser Versammlung, die sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern einerseits des Europäischen Parlaments und andererseits des Parlatino, des Parlacen, des Parlandino, des Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschusses des Mercosur und der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse EU-Mexiko und EU-Chile zusammensetzt, wie es von den europäisch-lateinamerikanischen Integrationsparlamenten vorgeschlagen wurde;

16.

schlägt vor, die Transatlantische Versammlung EU-Lateinamerika zum parlamentarischen Organ der strategischen Partnerschaft zu machen, das mit folgenden Beratungs- und Entwicklungskompetenzen ausgestattet ist:

a)

parlamentarisches Forum zur Erörterung und Kontrolle der Fragen, die die strategische Partnerschaft betreffen, deren Konsolidierung und Entwicklung die Versammlung unterstützt;

b)

Folgemaßnahmen zu den bereits geltenden oder in Verhandlung bzw. Überprüfung befindlichen Partnerschaftsabkommen sowie deren parlamentarische Kontrolle unter angemessener Beteiligung der dort vorgesehenen Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse;

c)

Annahme von Entschließungen, Empfehlungen und Protokollen, die sich an das Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik und an die verschiedenen gemeinsamen ministeriellen Gremien einschließlich der Rio-Gruppe und des San-José-Prozesses richten;

17.

fordert die lateinamerikanischen Partner insbesondere auf, konkrete Verpflichtungen zu übernehmen, die dazu dienen, die direkte Legitimität aller regionalen Integrationsparlamente zu stärken, und dabei möglichst kurzfristig die Wahl durch allgemeine und unmittelbare Wahl der Vertreter in diesen Parlamenten voranzutreiben;

18.

schlägt vor, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Förderer von Initiativen für eine öffentliche dezentrale Zusammenarbeit, die auf die Nähe zu den Bürgern sowie auf ihre Fähigkeit aufbaut, eine letztlich auf Wohlstand hinauslaufende Wirkung zu erzielen, zu stärken; schlägt ferner vor, die Instrumente zu verstärken, die auf die Nutzung der durch die bisher verzeichneten biregionalen Verbindungen und Austauschmaßnahmen gesammelten Erfahrung abzielen;

19.

bekräftigt seine Forderung nach einer angemessenen Rolle für die Bürgergesellschaft (NRO, Unternehmen, Vereine, Universitäten, Gewerkschaften usw.), damit die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit stärker an der Kontrolle der Tätigkeiten der Partnerschaft und der aus ihrer Stärkung erwachsenden Nutzeffekte beteiligt wird;

20.

hält die Tätigkeiten eines Europäisch-Lateinamerikanischen Wirtschaftsforums, das dazu dient, den wechselseitigen Handel sowie Investitionen aller Art in beiden Regionen zu fördern, und sich aus Vertretern der Wirtschaftsverbände und der kleinen, mittleren und großen Unternehmen aus der Europäischen Union und Lateinamerika zusammensetzt, für das gute Funktionieren der Partnerschaft für unentbehrlich;

21.

wiederholt seinen Vorschlag, mittelfristig eine europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft zu schaffen, was in zwei Phasen erfolgen soll:

a)

Abschluss der Verhandlungen über das Assoziationsabkommen EU-Mercosur in Wien; Beginn der Verhandlungen über Assoziationsabkommen mit der Andengemeinschaft und mit Mittelamerika; tatsächliche Anwendung des neuen Allgemeinen Präferenzsystems APS „Plus“ auf beide und Optimierung der Vorteile dieses Systems bis zum Inkrafttreten der genannten Abkommen und Ausbau der bereits bestehenden Abkommen EU-Mexiko und EU-Chile, um alle darin enthaltenen Möglichkeiten zu nutzen;

b)

Verwirklichung eines umfassenden interregionalen Assoziationsabkommens, das den verschiedenen Bereichen der biregionalen Partnerschaft eine rechtliche Grundlage und vollständige geographische Deckung verschafft, das auf das Endziel der bilateralen und präferenziellen, progressiven und wechselseitigen Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen aller Art mit angemessener Einschränkung der wirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zwischen den beiden Regionen in ihrer Gesamtheit gemäß den Vorschriften der WTO ausgerichtet ist, bis etwa 2010;

22.

unterstützt die Empfehlungen der Kommission, ein Umfeld zu schaffen, das den Handel und die Investitionen zwischen beiden Regionen durch die Konsolidierung des multilateralen Handelssystems der WTO, die Vertiefung der bestehenden Assoziationsabkommen mit Mexiko und Chile, die Aushandlung von Assoziations- und Freihandelsabkommen mit dem Mercosur, der Andengemeinschaft, Mittelamerika und den Staaten der Karibik und die Erleichterung des Zugangs lateinamerikanischer Exporte zum europäischen Markt durch Zollpräferenzen und Zollbefreiungen nach dem APS-Plus-System fördert;

23.

ist der Auffassung, dass der Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur und der Beginn der Verhandlungen mit der Andengemeinschaft und Mittelamerika auf dem anstehenden Gipfeltreffen in Wien dessen Erfolg steigern und die Beziehung zwischen der Union und Lateinamerika deutlich voranbringen würde;

24.

erinnert insofern daran, dass die unzureichenden Ergebnisse der Ministerkonferenz von Hongkong die „WTO-Konditionalität“ des derzeitigen Verhandlungsmandats mit dem Mercosur irrelevant machen, was sogar noch mehr für die künftigen Mandate für die Verhandlungen mit der Andengemeinschaft und Mittelamerika gilt; betont, dass die derzeitigen Umstände den Abschluss eines Abkommens mit dem Mercosur sogar erleichtern, der ein Agrarkapitel enthält, das mit dem Zeitplan „2013“ vereinbar ist, auf den man sich in Hongkong einvernehmlich geeinigt hat und in dem Übergangszeiten vorgesehen sind;

25.

fordert, dass die Verhandlungsmandate für die neuen Assoziationsabkommen mit der Andengemeinschaft und Mittelamerika jede Möglichkeit ausschließen, dass deren Zustandekommen vom Abschluss der Verhandlungen der WTO-Runde abhängig gemacht wird, wobei aber sichergestellt werden muss, dass die Freihandelszone, die zwischen den Partnern errichtet werden soll, letztlich voll und ganz mit den Bestimmungen der WTO vereinbar ist; fordert die Kommission und den Rat auf, das Parlament mit den Verhandlungslinien zu befassen, bevor diese vom Rat endgültig beschlossen werden;

26.

empfiehlt, mit den derzeit geltenden oder im Verhandlungsstadium befindlichen bilateralen und interregionalen Abkommen eine umfassende und multilaterale Perspektive einhergehen zu lassen, die die regionale Integration und den internen Handel fördert, so dass ihre Bestimmungen zu gegebener Zeit in das vorgeschlagene Abkommen über eine umfassende biregionale Partnerschaft einfließen können;

27.

bekräftigt seine Überzeugung, dass neben den wirtschaftlichen und handelspolitischen Aspekten der künftigen Abkommen auch den qualitativ wichtigen politischen, sozialen und kulturellen Aspekten sowie Fragen der Migration und der nachhaltigen Entwicklung Beachtung zu schenken ist; hält es insofern für unbedingt erforderlich, die notwendigen Initiativen zu ergreifen, um ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Freihandel und dem sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten;

28.

empfiehlt dem Gipfel, bei der Verstärkung der Beziehungen zwischen den beiden Regionen im transnationalen Unternehmensbereich den Empfindlichkeiten Rechnung zu tragen, die von gewissen Praktiken in bestimmten Bereichen und Sektoren ausgelöst werden kann, und Investitionen mit ethischem Charakter zu belohnen;

29.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, in den Kontext einer verstärkten strategischen Partnerschaft EU-Lateinamerika/Karibik sämtliche Beziehungen einzubinden, die die Staaten der Karibik im Rahmen der Abkommen von Lomé und Cotonou und insbesondere über das Cariforum (Forum von Karibikstaaten), die Zugehörigkeit der Karibischen Gemeinschaft (Caricom) zur Rio-Gruppe und die Teilnahme dieser Staaten an den Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und der Karibik zur Union und ihren Partnern in Mittel- und Südamerika unterhalten; fordert die Kommission auf, in ihrer nächsten Mitteilung zum Thema auf dieser Linie fortzufahren;

30.

erachtet die Vorschläge der Kommission, die Rolle der fortschrittlichsten europäischen Sektoren bei der Weiterentwicklung Lateinamerikas und der Karibik im Zuge der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung zu fördern, wozu auch die Stärkung des Programms @Lis im Rahmen der Informationsgesellschaft und das Navigationssystem Galileo, das sich besonders auf die Bereiche der Sicherheit im See- und Luftverkehr auswirken wird, gehören;

31.

bekräftigt seine Vorschläge, durch die das Ziel verfolgt wird, eine echte Partnerschaft in den Bereichen Soziales, Wissen und gemeinsame Bemühung um eine nachhaltige Entwicklung u.a. durch folgende Maßnahmen und Instrumente zu erreichen:

die Konzipierung einer entschlossenen und großzügigen Politik der Entwicklungszusammenarbeit, die sich auf das gemeinsame Ziel, die Millenniums-Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 zu erreichen, konzentriert;

die entschlossene schrittweise Öffnung der Märkte der Europäischen Union im Einklang mit den in den Assoziationsabkommen vorgesehenen Zielen;

die Einrichtung des biregionalen Solidaritätsfonds und einer „Lateinamerika-Fazilität“;

die Schaffung eines besonderen Rechtsrahmens, durch den die Zusammenarbeit der Union mit Lateinamerika in differenzierter Form geregelt wird;

die Öffnung der Programme der Europäischen Union in den Bereichen berufliche Fortbildung, Bildung, Kultur, Gesundheit und Migration für die lateinamerikanischen Länder;

die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeitsprogramme und der Programme für den Austausch von Wissenschaftlern, Ingenieuren und Studierenden;

die Unterstützung der Programme für institutionelle und fiskalische Reformen;

die Zuteilung einer finanziellen Unterstützung für die Gründung des von der 17. Interparlamentarischen Konferenz EU-Lateinamerika empfohlenen Andeninstituts für biologische Vielfalt (Instituto Andino de la Biodiversidad);

die Förderung von regionalen Märkten und Projekten für fairen Handel;

die Zuweisung von Haushaltsmitteln gemäß den erklärten Ansprüchen;

hält es hinsichtlich dieses letzten Punktes für ausschlaggebend, dass die Kommission in ihren Haushaltsvorschlägen ehrgeizige Vorschläge vorlegt, die nicht dazu führen, dass das Parlament regelmäßig gezwungen ist, den Vorentwurf des Budgets gegen den Widerstand des Rates nach oben zu korrigieren;

32.

hält es für unverzichtbar, der Politik der Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe zwischen der Union und Lateinamerika einen neuen und großzügigen Impuls zu geben und dass sich in dieser Politik der Kampf gegen die Armut und gegen die soziale Ungleichheit zu einem Schlüsselelement entwickelt; betont, dass es wichtig ist, den Akzent auf die Entwicklung der Steuerpolitik und die Förderung des sozialen Zusammenhalts zu legen und gleichzeitig entschlossene Maßnahmen zur Unterstützung der grundlegenden Bildung und Gesundheitsversorgung als Schlüsselelemente der Verwirklichung der Millenniums- Entwicklungsziele, insbesondere mit Blick auf besonders gefährdete Menschen wie Frauen und Kinder, ethnische Minderheiten und indigene Bevölkerungsgruppen zu treffen;

33.

unterstreicht, dass diese Politik der Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe nach einem differenzierten Ansatz betrieben werden muss, der den verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Umständen und dem Entwicklungsstand der Länder Lateinamerikas Rechnung trägt; hält jedoch die Unterstützung für die Länder der Region mit mittleren Einkommen in ihrem Kampf gegen die Armut, die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele mit allen verfügbaren Mitteln einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse für unerlässlich;

34.

stimmt zu, dass die Hilfe besser auf die Bedürfnisse der betreffenden Länder abzustimmen ist; stellt jedoch fest, dass bestimmte vorgeschlagene Kooperationsbereiche, wie Migration, Terrorismusbekämpfung und Kampf gegen illegale Drogen, für die Geber Bereiche von größerer Dringlichkeit als für die Empfänger darstellen; besteht darauf, dass die Kooperation in solchen Bereichen den auf Beseitigung der Armut ausgerichteten Maßnahmen nicht abträglich sein darf;

35.

weist darauf hin, dass Armut und Hunger komplexe und vielschichtige Probleme sind und dass die Verantwortung für ihre Bekämpfung allen Staaten gemeinsam obliegt; fordert ferner die Regierungen auf, zu ihrer Beseitigung gezielte Maßnahmen zu treffen, indem sie die Beschäftigungs- und Einkommensbildungsprogramme verstärken, wobei sie ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine soziale Sicherung mit effizienteren Systemen sowie mit sicheren und höheren Altersversorgungen fördern sollten;

36.

betont die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit mit denjenigen Ländern Lateinamerikas zu vertiefen, die sich nicht nur erfolgreich um die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele in ihren eigenen Gesellschaften bemüht haben, sondern auch maßgeblich an der Entwicklung von Süd-Süd-Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung beteiligt sind;

37.

unterstreicht, dass Haushaltszuschüsse am effektivsten sind, wenn sie auf bestimmte Bereiche ausgerichtet werden; fordert, dass für alle Haushaltszuschüsse Mindestvorsaussetzungen für die öffentliche Finanzverwaltung gelten müssen und immer begleitende Maßnahmen erforderlich machen;

38.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, der Schaffung eines „gemeinsamen Hochschulraums EULateinamerika/ Karibik“ Vorrang einzuräumen, hält allerdings das Ziel, in europäischen Hochschulen in der Zeit zwischen 2007 und 2013 lediglich etwa 4 000 lateinamerikanische Studierende und Hochschullehrer aufzunehmen, für äußerst bescheiden; betont, dass für eine echte Auswirkung auf das kulturelle und politische Leben einer so großen Region diese Zahl mindestens verdreifacht werden müsste; betont jedoch, dass auch der Grundschulbildung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, um den Bedürfnissen der ärmsten Bevölkerungsschichten Lateinamerikas gerecht zu werden;

39.

unterstützt nachdrücklich die Vorschläge der Kommission, die Weitergabe von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Partnern zu fördern und eine „Europawoche“ um den 9. Mai herum in allen lateinamerikanischen Ländern zu veranstalten, die sich auf die Arbeit ihrer Delegationen stützt und an der die Botschaften der Mitgliedstaaten eng mitarbeiten;

40.

hält zusätzliche Maßnahmen zum gegenseitigen Kennenlernen für unverzichtbar, die sehr viel weitergehend sind, wie etwa eine verbesserte Informationen auf der Webseite der Kommission und ihre Verbreitung in spanischer und portugiesischer Sprache, die Aufnahme von elektronischen Foren und eines elektronischen Mitteilungsblattes in die Webseite, eine stärkere Förderung der Zentren und Einrichtungen, die sich mit dem Studium der Beziehungen zwischen der EU, Lateinamerika und der Karibik (OREAL, CELARE, Beobachtungsstelle für dezentrale Zusammenarbeit EU-Lateinamerika, Institut für iberoamerikanische Studien, Portugal-Institut usw.) befassen, oder die eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung für die tatsächlichen Umstände in beiden Regionen (Biarritz-Forum, Goethe-Institute, Cervantes-Institut, Fundación Carolina, British Council, Alliance Française usw.) spielen können;

41.

schlägt die Einrichtung einer öffentlich/privaten Stiftung Europa-Lateinamerika zur Förderung des Dialogs zwischen den Partnern vor, die denjenigen vergleichbar sein könnte, die bereits für andere geografische Zonen, wie Asien oder den Mittelmeerraum, bestehen, und fordert die Kommission auf, einen konkreten Vorschlag zu erarbeiten, damit diese Idee in die Praxis umgesetzt werden kann;

42.

hält es für unverzichtbar, die Informationsmöglichkeiten des Netzes der Delegationen der Kommission beträchtlich auszuweiten, da es sich bei ihnen zweifellos um einen der effizientesten und am besten informierten auswärtigen Dienst der Welt handelt, um diese gegenseitige Kenntnis zu vertiefen; sagt zu, dass die parlamentarische Diplomatie eine wichtigere Rolle als zusätzliches Instrument spielen wird, indem sie ihr Netz von ständigen und punktuell eingerichteten parlamentarische Delegationen und die interparlamentarischen Konferenzen nutzt; schlägt die Einrichtung parlamentarischer Verbindungsstellen vor, die mit Beamten des Europäischen Parlaments in den wichtigsten Delegationen der Kommission in der Region besetzt würden;

43.

erinnert daran, dass das beschleunigte Ansteigen der Erzeugung, des Handels und des Konsums von Drogen, und insbesondere von Kokain, in weltweitem Maßstab und gerade in Europa mit den bekannten Folgeerscheinungen des Ansteigens der organisierten Kriminalität, des illegalen Waffenhandels, der Korruption und der Geldwäsche alle Partner in Europa und Lateinamerika schwer schädigt und eine entschlossene Strategie zur Eindämmung der schädlichen Auswirkungen mit Förderung des Anbaus von Alternativprodukten bedingt, ohne dadurch die Kleinbauern zu bestrafen, die von den Drogenhändlern benutzt werden;

44.

teilt das von der Kommission erwähnte Ziel, Lateinamerika weiter bei der Drogenbekämpfung zu unterstützen und einen gemeinsamen Beitrag zur Steigerung der gegenseitigen Sicherheit und Stabilität durch die Aufrechterhaltung eines Ansatzes der geteilten Verantwortung im Bereich der Drogenbekämpfung auf allen Ebenen und in allen Gremien zu leisten;

45.

unterstützt die Bemühungen der Ko-Vorsitze Costa Ricas und Österreichs im Mechanismus zur Zusammenarbeit und Koordinierung in Drogenfragen zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und der Karibik, die Funktion des Mechanismus als Instanz zur Mobilisierung von Initiativen, Programmen und Projekten zur Prävention und zur Verringerung des Drogenkonsums, der Herstellung von Drogen und des rechtswidrigen Handels damit gemeinsam auf der Grundlage der zwischen beiden Regionen geteilten Verantwortung zu stärken;

46.

bekräftigt, dass es notwendig ist, dem Aktionsplan, nach dem in Bezug auf die Schwerpunkte des „Panama-Plans“ und seinen wichtigsten Bestandteilen mit spezifischen Projekten innerhalb des Mechanismus zusammengearbeitet werden soll, zu möglichst großer Wirksamkeit zu verhelfen;

47.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, eine verantwortungsvolle Finanz-, Steuer- und Justizverwaltung durch finanzielle Anreize zu fördern, die im Rahmen der spezifischen Abkommen mit den Staaten der Region festzulegen sind; fordert von den Partnern die Ergreifung solider und wirkungsvoller politischer Maßnahmen auf den Gebieten demokratische Regierungsführung, soziale Angelegenheiten, öffentliche Finanzen und Steuergesetzgebung mit dem Ziel der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Verringerung von Armut, Ungleichheit und Ausgrenzung;

48.

wiederholt seine Vorschläge, die vorstehenden Maßnahmen durch konkrete und praktische Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels, der organisierten Kriminalität und des Handels mit Kleinwaffen zu ergänzen mittels neuer Programme für die Schulung und den Austausch von Mitgliedern der Justizbehörden und der Polizei (EuroLatinFor), und die Angleichung der Rechtsvorschriften für die effektive Strafverfolgung dieser Straftaten unter uneingeschränkter Wahrung der Souveränität der beteiligten Länder (EuroLatinLex) zu fördern;

49.

fordert in diesem Sinne die Kommission auf, den europäischen Verhaltenskodex für Waffenexporte in das Kapitel des politischen Dialogs der biregionalen Agenda aufzunehmen;

50.

unterstützt nachdrücklich die Vorschläge der Kommission zur Förderung einer beidseitigen nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der Einrichtung eines besonderen Dialogs über den Umweltaspekt, zur Organisation von Tagungen der Umweltminister zur Vorbereitung der Gipfeltreffen und für eine eingehende Konzertierung innerhalb der internationalen Gremien, insbesondere in den Fragen der Klimaänderung und einer angemessenen Nutzung der Wasserressourcen;

51.

fordert beide Seiten auf, die internationalen Übereinkommen über Umwelt, Klimawandel und biologische Vielfalt anzuwenden;

52.

fordert von der Kommission eine entschiedene Anwendung der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, um zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen in Lateinamerika beizutragen, wozu auch das Programm FLEGT (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) gehört, um vor allem die illegalen Holzeinfuhren zu verhindern;

53.

fordert, dass auf dem Gipfeltreffen gemeinsame Strategien und Notfallpläne, Frühwarneinrichtungen und Vorbeugemaßnahmen beschlossen werden, die dazu dienen, die beiderseitige Verwundbarkeit bei Naturkatastrophen zu vermindern, die aufgrund des Klimawandels und seiner verschiedenen Folgeerscheinungen, einschließlich Vulkanausbrüche, Erdbeben und Überschwemmungen ausgelöst werden und die allein in Lateinamerika im Jahr 2005 Tausende von Menschenleben gefordert und Schäden von mehr als 6 Mrd. Dollar (nach Daten der ECLAC) verursacht haben;

54.

fordert die Kommission auf, in die Sozialagenda Diskussionen zur Förderung der Verbesserung der Arbeitsbedingungen — insbesondere für die Arbeitnehmer in der Landwirtschaft — gemäß den internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation als Teil der nachhaltigen Entwicklung in der Region aufzunehmen;

Ein neuer Impuls für die biregionale strategische Partnerschaft in Wien

55.

empfiehlt dem Gipfel von Wien die Zusage einer begrenzten Anzahl eindeutiger und nachprüfbarer Punkte, durch die der strategischen Partnerschaft in vier Hauptbereichen ein neuer Impuls verliehen werden kann: gemeinsames Bemühen um einen effektiven Multilateralismus, wichtiger Impuls für die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika und konkrete Zusagen im Bereich des sozialen Zusammenhalts sowie der Migration und der Kontakte zwischen den Menschen;

A.   Gemeinsames Bemühen um einen wirksamen Multilateralismus

56.

bekräftigt seine Überzeugung, dass sich eine echte strategische Partnerschaft auf realistische Ziele und gemeinsame Agendas gründen muss, die auf das gemeinsame Eintreten für den Multilateralismus zurückgehen, der kennzeichnend für das außenpolitische Handeln der europäischen und lateinamerikanischen Partner ist (Protokoll von Kyoto, Internationaler Strafgerichtshof, Kampf gegen die Todesstrafe und gegen den Terrorismus, grundlegende Rolle des Systems der Vereinten Nationen usw.);

57.

weist ausdrücklich auf die hervorragenden Möglichkeiten hin, die sich für ein gemeinsames Vorgehen in multilateralen Foren bei Themen wie der Reform der Vereinten Nationen, die Überwachung der Übereinkommen des „Millennium+5-Gipfels“, der im September 2005 in New York stattfand, die Arbeiten der neuen Kommission für Friedenskonsolidierung und des Rates für Menschenrechte, die Abrüstung und die Nichtweitergabe von Waffen, die Informationsgesellschaft und die Verwaltung des Internet, die neue internationale Finanzstruktur einschließlich der Reform des IWF, die WTO-Entwicklungsagenda von Doha und die Stärkung der Kapazität der Vereinten Nationen im Bereich humanitärer Einsätze bieten;

58.

erinnert daran, dass ein wirksamer Multilateralismus Akteure von kontinentalen Ausmaßen bedingt, die gemeinsam und integriert handeln und entschlossen ihre Werte und Interessen in einer globalisierten Welt vertreten, und dass zum derzeitigen Zeitpunkt die Rolle beider Regionen auf internationaler Ebene nicht dem politischen und wirtschaftlichen Gewicht beider Partner entspricht; erwartet deshalb von allen Partnern sehr viel stärkere Anstrengungen bei der gemeinsamen Abstimmung ihrer Positionen im Innenbereich und gegenüber dem Ausland;

59.

bekräftigt die Zusage von Guadalajara und stimmt darüber hinaus der europäischen Sicherheitsstrategie zu, nach der die regionalen Organisationen als wesentliches Hilfsmittel zu fördern sind, um einen wirksamen Multilateralismus zu erreichen, der die Grundlage der außenpolitischen Maßnahmen der Union, ihrer eigenen Entstehung und ihre Daseinsberechtigung ist;

60.

hält es für unbedingt erforderlich, die globale Vision der Beziehung aufrecht zu erhalten, damit nicht das Wesen der strategischen Partnerschaft als solcher oder die Dynamik der regionalen Integration untergraben wird; tritt darüber hinaus für differenzierte Mechanismen des Dialogs ein, bei denen die Umstände der verschiedenen Gesprächspartner berücksichtigt werden und die Gesamtsicht nicht gestört wird, die für die regionale Integration erforderlich ist;

61.

erinnert insofern an die außergewöhnlichen Möglichkeiten, die sich durch die geltenden bzw. vor dem Abschluss stehenden Assoziationsabkommen für die Vertiefung der Beziehungen jeglicher Art zwischen der Union als solcher und ihren lateinamerikanischen Partnern bieten; erkennt an, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihre Beziehungen zu einigen dieser Partner in rein bilateraler Form und unter vollständiger Achtung und Loyalität hinsichtlich der Politik und der Zuständigkeiten der Union auszubauen;

62.

hält es für entscheidend, dass beide Regionen an dem gemeinsamen System der internationalen Sicherheit, das durch das System der Vereinten Nationen gestaltet wird, aktiv teilnehmen;

B.   Wichtiger Impuls für die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika

63.

begrüßt die Tatsache, dass die Kommission die regionale Integration weiterhin als prioritären Aspekt der Unterstützung der Entwicklung der Region ansieht, und unterstützt ihre Vorschläge zur Stärkung der regionalen Integrationsprozesse durch den Abschluss der Verhandlungen über das Assoziations- und Freihandelsabkommen mit dem Mercosur bereits in Wien und die sofortige Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen gleicher Art mit der Andengemeinschaft und mit Mittelamerika;

64.

stellt fest, dass schon die Aussicht auf ein Assoziationsabkommen mit der Union entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Länder der Andengemeinschaft und Mittelamerikas Fortschritte bei den verschiedenen Aspekten der wirtschaftlichen Integration erzielt haben, insbesondere was die Zollunion und die Zollverfahren anbelangt; drückt seine Überzeugung aus, dass diese Fortschritte anlässlich der Verhandlung über zukünftige Abkommen noch an Bedeutung gewinnen werden, die so einen sichtbaren und wichtigen Beitrag für die regionale Integration in Lateinamerika leisten;

65.

beauftragt die Kommission, etwaige Beitritte neuer Mitglieder, Veränderungen in der Zusammensetzung oder Verschmelzungen der verschiedenen subregionalen Integrationssysteme in Lateinamerika genau zu beobachten, wobei es darauf hinweist, dass mögliche Änderungen in der Zusammensetzung der subregionalen Strukturen auf jeden Fall darauf ausgerichtet sein müssen, eine stärkere Integration in der Region zu begünstigen und nicht die bestehenden Strukturen zu schwächen;

66.

schlägt dem Gipfel von Wien vor, eine langfristigere Strategie mit dem Ziel zu verfolgen, ein umfassendes interregionales Assoziationsabkommen und mittelfristig die Schaffung einer europäisch-lasteinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft zu erreichen; empfiehlt hierfür, dass schon in Wien eine Durchführbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wird;

67.

erinnert insofern daran, dass die europäische Erfahrung zeigt, dass die regionale Integration entscheidend zum Wirtschaftswachstum und zur Modernisierung der Produktionsanlagen, der Ausweitung des Handels und der Einbindung in die internationalen Märkte, dem sozialen Zusammenhalt und schlussendlich der politischen Stabilität beiträgt;

68.

unterstützt die Vorschläge der Kommission, mit denen bezweckt wird, die territoriale Integration in Lateinamerika und die Verknüpfung seiner verschiedenen Infrastrukturnetze, vor allem in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr, Telekommunikation und Forschung, zu unterstützen; fordert die EIB nachdrücklich auf, hierfür eine entscheidende Hilfe im Rahmen der oben erwähnten „Lateinamerika-Fazilität“ zu gewähren;

69.

fordert die Kommission auf, eine weiter gehende Strategie zur Unterstützung der Integration auszuarbeiten, die sich nicht auf die Förderung von Handelsverpflichtungen beschränkt, sondern auch auf nichtkommerzielle Aspekte ausgerichtet ist, wie die regionale Sicherheit und die demokratische Regierungsführung, den Personen- und Arbeitnehmerverkehr, gemeinsame Verwaltung von Ökosystemen und Wassereinzugsgebieten sowie die physische Integration und die Infrastrukturen;

70.

geht davon aus, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der regionalen Integrationsprozesse eine offensichtliche Notwendigkeit darstellt, wie sich in der Europäischen Union gezeigt hat, und empfiehlt daher, Instrumente zur Unterstützung solcher Praktiken zu schaffen;

71.

fordert die Kommission auf, ein mehrjähriges Programm für eine Zusammenarbeit mit dem SEGIB mit ausreichender Mittelausstattung in die Wege zu leiten, das es ermöglicht, durch Programme für institutionelle Zusammenarbeit, technische Hilfe, Austausch und Schulung im Bereich der regionalen Integration und der politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit einerseits und mit der ständigen Vor- und Nachbereitung der Gipfeltreffen vor Ort andererseits die Möglichkeiten einer wechselseitigen Zusammenarbeit optimal zu nutzen;

C.   Konkrete Zusagen im Bereich des sozialen Zusammenhalts

72.

unterstützt uneingeschränkt den Vorschlag der Kommission, das Ziel des sozialen Zusammenhalts auf kontinuierliche, kohärente und konkrete Weise in alle Maßnahmen zu integrieren, die sie in Partnerschaft mit Lateinamerika ergreift; betont, dass die Partner in Europa und Lateinamerika ein solidarisches Projekt gemeinsam verfolgen, in dem sich Marktwirtschaft und sozialer Zusammenhalt nicht widerstreiten, sondern ergänzen; fordert, dass die damit zusammenhängenden Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, soziale Ungleichheiten zu verringern und Gruppen, die derzeit von der Kerngesellschaft ausgegrenzt und chancenlos sind, einzubeziehen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse der indigenen Bevölkerungsgruppen;

73.

erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass in Lateinamerika das demokratische Regierungssystem und der soziale Zusammenhalt eng miteinander verbunden sind, wie sich aus dem Bericht über die Demokratie in Lateinamerika des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen aus 2004 und dem Bericht der Interamerikanischen Menschenrechtskommission der OAS aus dem gleichen Jahr ergibt;

74.

unterstützt deshalb die Empfehlungen der Kommission zur Einrichtung eines speziellen Dialogs über den sozialen Zusammenhalt, zu einer Politik der Entwicklungszusammenarbeit, in der der soziale Zusammenhalt Vorrang hat, zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den internationalen Institutionen, zur Mitwirkung der verschiedenen betroffenen Akteure und insbesondere zur Veranstaltung eines alle zwei Jahre stattfindenden Forums für den sozialen Zusammenhalt unter Teilnahme von Behörden, der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und internationaler Organisationen unter Berücksichtigung der Probleme der stark gewachsenen Städte mit ihren sozialen Problemen und ihren Sicherheitsproblemen;

75.

fordert die Partner auf, untereinander solidarische Initiativen zu entwickeln und die Abhaltung von Sozialforen, auf denen sich Unternehmen, Arbeitnehmer, Verbraucher und die Zivilgesellschaft — einerseits auf der Ebene der Europäischen Union und Lateinamerikas und andererseits innerhalb der jeweiligen Länder — zusammensetzen, zu intensivieren; fordert den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf, seine Tätigkeiten in diesem Bereich zu verstärken und die lateinamerikanischen Partner an seinen eigenen Erfahrungen teilhaben zu lassen; begrüßt in diesem Sinne die positiven Beiträge der anlässlich der Gipfeltreffen stattfindenden Foren der Zivilgesellschaft;

76.

empfiehlt, die steigenden Einnahmen aus Ressourcen wie Öl vorrangig in langfristige und nachhaltige Ausbildungs- und Infrastrukturprogramme fließen zu lassen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungssituation zu verbessern;

77.

wiederholt seinen Vorschlag zur Einrichtung eines biregionalen Solidaritätsfonds, der die Aufgabe hat, die sektoriellen Programme zu verwalten und zu finanzieren, die sich in einer ersten Phase auf die Bekämpfung der gesellschaftlichen Ausgrenzung und der extremen Armut, auf Gesundheit, auf Bildung und auf die Infrastrukturen in denjenigen Ländern und Regionen beziehen würden, die das geringste Pro-Kopf-Einkommen und die schärfsten sozialen Ungleichheiten aufweisen, wogegen sie sich später auf alle Länder Lateinamerikas erstrecken könnten;

78.

ist der Auffassung, dass ein begrenzter Beitrag oder eine begrenzte Neuzuteilung (nicht zusätzlich) aus dem Haushalt der Union für die Region als Katalysator wirken könnte, der zusammen mit den von anderen Organisationen (EIB, Interamerikanische Entwicklungsbank, Anden-Entwicklungsgesellschaft, Zentralamerikanische Bank für Wirtschaftsintegration, Weltbank usw.) und interessierten Ländern zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln zu einer angemessenen finanziellen Unterstützung führen könnte, um eine ausreichende kritische Masse zu bilden, die zur Entschärfung des Problems beitragen könnte;

79.

empfiehlt, dass dieser Fonds von der Kommission (oder gegebenenfalls vom SEGIB) in Zusammenarbeit mit den Beitrag leistenden Organisationen und Ländern koordiniert wird und darüber hinaus eine „Lateinamerika-Fazilität“ auf der Grundlage der ausschließlich finanziellen Beiträge der EIB und anderer interessierter Institutionen umfasst; ruft die europäischen und lateinamerikanischen Finanzinstitutionen dazu auf, die territoriale Integration und die Verknüpfung der Infrastrukturnetze in Lateinamerika in Bereichen wie Energie, Wasser, Verkehr, Telekommunikation und Forschung zu unterstützen;

80.

bekräftigt seine Forderung, dass Kommission und Rat die genannten Einrichtungen dazu bewegen sollten, den Impuls für die Schaffung des Solidaritätsfonds zu geben; legt dem Gipfel von Wien nahe, das Projekt zu unterstützen und unverzüglich eine entsprechende Durchführbarkeitsstudie in Auftrag zu geben;

81.

empfiehlt den lateinamerikanischen Ländern die konzertierte Planung der Verknüpfung dieser Infrastrukturen und „Energieringe“, wobei sie erforderlichenfalls auf die europäische Erfahrung im Bereich der transeuropäischen Netze zurückgreifen können;

82.

bekräftigt die Zusage von Guadalajara, den dezentralen Ansatz, auf dem die europäischen Programme zur Entwicklungszusammenarbeit URB-AL, AL-Invest, @Lis, ALFA und AlBan aufbauen, zu verstärken; fordert ferner dazu auf, die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Initiative EUROsociAL, dem regionalen Programm für sozialen Zusammenhalt in Lateinamerika, zu fördern;

83.

empfiehlt der Kommission, die Aufnahme von Mechanismen zur Korrektur der Asymmetrien und für territorialen und sozialen Zusammenhalt in die Abkommen der regionalen Integration Lateinamerikas zu unterstützen und ferner die Bekämpfung der Korruption und die Förderung der steuerlichen Disziplin voranzutreiben;

84.

weist darauf hin, dass im Dialog und in den Programmen für den sozialen Zusammenhalt die schweren Ungleichgewichte in der Stellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen sind, die beim Zugang zu Arbeitsplätzen, zur Bildung und bei der Beteiligung der Frauen an Entscheidungen zutage treten;

85.

fordert vom Wiener Gipfel die Verurteilung des Menschenhandels, der Frauenmorde und der Gewalt gegen Frauen sowie die Förderung und Einhaltung der nationalen und internationalen Regeln in dieser Hinsicht; schlägt einen weltweiten vorrangigen Aktionsplan bei Jungen, Mädchen und Jugendlichen in Lateinamerika im Einklang mit den UNICEF-Maßnahmen vor;

86.

schlägt den Partnern und den verschiedenen bilateralen und multilateralen Gläubigern vor, innovative und großzügige Lösungen für das Schuldenproblem zu entwickeln; hebt zu diesem Zweck die Initiativen zur Umschuldung durch Investitionen in den sozialen und in den Bildungsbereich hervor, die im Rahmen der Iberoamerika-Gipfel ausgearbeitet wurden;

D.   Konkrete und überprüfbare Zusagen im Bereich der Migration und der Kontakte zwischen den Menschen

87.

bekräftigt die Notwendigkeit, eine neuartige Migrationspolitik zwischen den Partnern zu verfolgen, die sich auf die Achtung der Grundrechte gemäß den geltenden internationalen Übereinkommen, die Achtung der Würde der Menschen, die Bekämpfung von Diskriminierungen, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie die Souveränität der betroffenen Länder gründet;

88.

hält das Thema Migration und Kontakte zwischen den Menschen für ein zentrales Thema in den Beziehungen der Union mit ihren lateinamerikanischen Partnern; tritt für einen ausgeglichenen, globalen und kohärenten Ansatz ein, der sowohl politische Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung umfasst, als auch in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern die Vorteile der legalen Emigration zum Tragen bringt, wobei Ausgangspunkt ein Dialog und eine loyale Zusammenarbeit sein muss, die an die Umstände jedes betroffenen Landes angepasst ist, und für den im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 15. und 16. Dezember 2005 ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden;

89.

bedauert, dass die Kommission keine spezifischen Vorschläge für den Gipfel vorgelegt hat; schlägt vor, dass der Rat auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission vom 30. November 2005„Vorrangige Maßnahmen zur Lösung von Migrationsproblemen: Erste Folgemaßnahmen nach Hampton Court“ (KOM (2005)0621) und im Kontext des langfristigen Prozesses des Haager Programms als Reaktion auf die sich aus der Migration ergebenden Chancen und Herausforderungen sowie auf der Grundlage der Beschlüsse auf dem informellen Treffen von Hampton Court möglichst bald spezifische prioritäre Maßnahmen mit Bezug auf Lateinamerika beschließt, und zwar im Einklang mit den Schlussfolgerungen des oben genannten Europäischen Rates von Brüssel im Zusammenhang mit Afrika und dem Mittelmeerraum;

90.

betont erneut, dass sich diese Maßnahmen u.a. auf Fragen wie die Organisation der Migrationsflüsse durch die Verstärkung der bilateralen Vereinbarungen einschließlich der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der kriminellen Banden, die sie sich zunutze machen, und die Bekämpfung des Menschenhandels insbesondere mit gefährdeten Menschen, vor allem Frauen und Kindern, sowie auf die gemeinsame Steuerung dieser Flüsse, die Einführung von Politiken der vorläufigen Zuwanderung, die Schaffung eines besonderen Reisevisums für Unternehmer und Unternehmerinnen, Universitätsangehörige, Forscher, Studierende, Journalisten und Gewerkschafter, die an der Partnerschaft Europa-Lateinamerika teilnehmen, die Mobilisierung der Zuwanderungsbewegung im Dienste der Entwicklung der Herkunftsländer (Unterstützung von Projekten der Einwanderer in ihren Herkunftsländern) sowie die Umsetzung einer Politik der Eingliederung in den Aufnahmeländern für die legalen Einwanderer sowie schließlich die Finanzierung und Kontrolle der eingeleiteten Maßnahmen beziehen müssen;

91.

schlägt den Partnern die Annahme der erforderlichen Maßnahmen zur Beschränkung der überhöhten Kosten der Geldüberweisungen der ausländischen Arbeitnehmer vor;

*

* *

92.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aller Länder Lateinamerikas und der Karibik sowie dem lateinamerikanischen Parlament, dem mittelamerikanischen Parlament, dem Andenparlament und dem Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschuss des Mercosur zu übermitteln.


(1)  ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.

P6_TA(2006)0156

Fischereiabkommen EG/Mauretanien *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen über die Zusammenarbeit in der Seefischerei zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2001 bis zum 31. Juli 2006 (KOM(2005)0591 — C6-0433/2005 — 2005/0229(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates (KOM(2005)0591) (1),

gestützt auf Artikel 37 und Artikel 300 Absatz 2 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0433/2005),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0066/2006),

1.

stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Islamischen Republik Mauretanien zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2006)0157

Entlastung 2004: Einzelplan III — Kommission

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan III — Kommission (SEK(2005)1158 — C6-0352/2005 — 2005/2090(DEC) — (SEK(2005)1159 — C6-0351/2005 — 2005/2090(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band I — Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug und konsolidierte Finanzausweise (SEK(2005)1158 — C6-0352/2005, SEK(2005)1159 — C6-0351/2005) (2),

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 (KOM(2005)0449, KOM(2005)0448) und des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen — Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2003 (SEK(2005)1161),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Synthese 2004“ (KOM(2005)0256),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die für die Entlastung zuständige Behörde über die im Jahre 2004 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2005)0257),

in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (mit einem Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft) (3),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Juni 2005 über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof „Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen“ (KOM(2006)0009),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004 (4), zusammen mit den Antworten der Organe,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags und auf die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der übrigen betroffenen Ausschüsse (A6-0108/2006),

A.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags die Kommission den Haushaltsplan in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausführt,

1.

erteilt der Kommission Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 302 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(5)  ABl. C 302 vom 30.11.2005, S. 100.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss betreffend die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan III — Kommission (SEK(2005)1158 — C6-0352/2005 — 2005/2090(DEC) — (SEK(2005)1159 — C6-0351/2005 — 2005/2090(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band I — Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug und konsolidierte Finanzausweise (SEK(2005)1158 — C6-0352/2005, SEK(2005)1159 — C6-0351/2005) (2),

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 (KOM(2005)0449, KOM(2005)0448) und des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen — Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2003 (SEK(2005)1161),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Synthese 2004“ (KOM(2005)0256),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die für die Entlastung zuständige Behörde über die im Jahre 2004 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2005)0257),

in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofes der Europäischen Gemeinschaften zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (mit einem Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft) (3),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Juni 2005 über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof „Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen“ (KOM(2006)0009),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004 (4) zusammen mit den Antworten der geprüften Organe,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags und auf die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der übrigen betroffenen Ausschüsse (A6-0108/2006),

A.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 275 des EG-Vertrags die Kommission für die Aufstellung der Haushaltsrechnung zuständig ist

1.

billigt den Rechnungsabschluss betreffend die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 302 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(5)  ABl. C 302 vom 30.11.2005, S. 100.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan III — Kommission, sind (SEK(2005)1158 — C6-0352/2005 — 2005/2090(DEC) — (SEK(2005)1159 — C6-0351/2005 — 2005/2090(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band I — Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug und konsolidierte Finanzausweise (SEK(2005)1158 — C6-0352/2005, SEK(2005)1159 — C6-0351/2005) (2),

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 (KOM(2005)0449, KOM(2005)0448) und des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen — Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2003 (SEK(2005)1161),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Synthese 2004“ (KOM(2005)0256),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die für die Entlastung zuständige Behörde über die im Jahre 2004 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2005)0257),

in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofes der Europäischen Gemeinschaften zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (mit einem Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft) (3),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 15. Juni 2005 an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof „Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen“ (KOM(2006)0009),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004 (4) zusammen mit den Antworten der geprüften Organe,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags und auf die Artikel 179 a und 180 b des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der übrigen betroffenen Ausschüsse (A6-0108/2006),

A.

in der Erwägung, dass Finanzinformationen von hoher Qualität und die Fähigkeit zu einer Haushaltsführung von hoher Qualität Hand in Hand gehen und eine Haushaltsführung von hoher Qualität echten wirtschaftlichen Nutzen bringt,

B.

in der Erwägung, dass sich die Qualität der vorgelegten Finanzinformationen verbessern wird, wenn die Zuständigkeiten für die Erstellung der Finanzinformationen innerhalb der Kommission klar festgelegt werden und vorgeschrieben wird, dass diese Informationen auf zentraler Ebene entsprechend abzuzeichnen sind,

C.

in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung 2003 vom 12. April 2005 (7) vorgeschlagen hat, dass jeder Mitgliedstaat eine Ex-ante-Offenlegungserklärung und eine jährliche Ex-post-Zuverlässigkeitserklärung (DAS) darüber vorlegen sollte, wie er die EU-Gelder verwendet,

D.

in der Erwägung, dass diesbezügliche Verfahren in der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (8) festgelegt und durch die Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission (9) und die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (10) in Bezug auf den EGFL und den ELER umgesetzt wurden,

E.

in der Erwägung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ein dreistufiges System von jährlichen Expost-Erklärungen durch die Mitgliedstaaten wie folgt vorschreibt: erstens die Jahresrechnungen der zugelassenen Zahlstellen; zweitens eine Zuverlässigkeitserklärung der zugelassenen Zahlstelle; und drittens eine Bescheinigung der oben genannten Erklärungen durch eine bescheinigende Stelle; in der Erwägung, dass diese Unterschriften des betreffenden Mitgliedstaates zu weiteren Unterschriften hinzukommen, die für monatliche Zahlungen und Ex-ante-Bewertungen verlangt werden,

F.

in der Erwägung, dass in Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 und in Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 eine zusammenfassende Abschlusserklärung des betreffenden Mitgliedstaates zu jeder Intervention der Gemeinschaft durch eine Stelle, die von den verschiedenen Verwaltungs- und Zahlungsbehörden unabhängig ist, vorgesehen ist,

G.

in der Erwägung, dass der ECOFIN-Rat am 8. November 2005 dem Vorschlag des Parlaments für auf nationaler Ebene abzugebende Erklärungen nicht zugestimmt hat (11),

H.

in der Erwägung, dass das Parlament als wichtigsten Grundsatz fordert, dass die zuständigen politischen Stellen in den Mitgliedstaaten die Verantwortung für die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel übernehmen,

I.

in der Erwägung, dass 80 % der Gemeinschaftsausgaben de facto von den Mitgliedstaaten kontrolliert werden und das Fehlen einer angemessenen Rechenschaftspflicht auf der zentralen Ebene der Mitgliedstaaten ein ständiges Hindernis für die Erreichung einer positiven DAS bleiben wird,

J.

in der Erwägung, dass die Arbeit seines Haushaltskontrollausschusses im Allgemeinen und das Entlastungsverfahren im Besonderen einen Prozess darstellen, der darauf abzielt, die volle Rechenschaftspflicht der Kommission als Ganzes sowie aller anderen Beteiligten in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu verankern, ein hierfür günstiges Umfeld zu schaffen, und die Haushaltsführung in der EU zu verbessern, um eine solidere Beschlussfassungsgrundlage unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Rechnungshof vorgenommenen Prüfungen zu schaffen,

K.

in der Erwägung, dass eine verantwortungsvolle Verwaltung in einer Organisation nur dann erreicht werden kann, wenn die oberste Führungsebene mit gutem Beispiel vorangeht,

L.

in der Erwägung, dass eine verantwortungsvolle Verwaltung auch voraussetzt, dass zwischen den für die Kontrolle Verantwortlichen, den Rechnungsführern und den internen Prüfern auf der einen Seite und dem operativen Management auf der anderen Seite ein solides System von Kontrollen und Gegenkontrollen geschaffen wird,

M.

in der Erwägung, dass eine effektive und effiziente interne Kontrolle als Haushaltsgrundsatz (12) in die Haushaltsordnung aufgenommen werden sollte, wie dies von der Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung — Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen vorgeschlagen wird,

N.

in der Erwägung, dass die von der Kommission herausgegebenen Richtlinien und Empfehlungen für Rechnungsführung und Rechnungsprüfung im privaten Sektor auf die Bedeutung schließen lassen, die die Kommission einer hohen Qualitätsanforderungen genügenden Rechnungslegung und Rechnungsprüfung beimisst,

O.

in der Erwägung, dass die Kommission ihr echtes Eintreten für Transparenz sowie für Finanzinformationen und eine Rechnungslegung von hoher Qualität am nachdrücklichsten dadurch nachweisen kann, dass sie mit gutem Beispiel vorangeht und vom Europäischen Rechnungshof eine positive DAS erhält,

HORIZONTALE FRAGEN

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

1.

stellt fest, dass der Rechnungshof wie im vergangenen Jahr der Auffassung ist, dass der konsolidierte Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaften einschließlich der zugehörigen Erläuterungen abgesehen von den Auswirkungen fehlender wirksamer interner Kontrollverfahren für die sonstigen Einnahmen und die geleisteten Vorschüsse ein wahrheitsgetreues Bild der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaften für das Jahr 2004 sowie ihrer Finanzlage am Jahresende vermittelt (Zuverlässigkeitserklärung, Ziffern II und III);

2.

stellt fest, dass die Kommission der Auffassung ist, dass die Probleme durch das neue Rechnungsführungssystem, das 2005 eingeführt wurde, gelöst werden (Ziffer 1.17 des Jahresberichts des Rechnungshofs);

Eröffnungsbilanz

3.

nimmt die bei der Umsetzung des neuen Rechnungsführungsrahmens erzielten Fortschritte zur Kenntnis; ist jedoch zutiefst besorgt über die Bemerkungen des Rechnungshofes bezüglich der Verzögerungen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz für 2005; fordert die Kommission auf, die vom Rechnungshof aufgezeigten Unzulänglichkeiten dringend zu beseitigen, um Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Finanzausweise für 2005 zu vermeiden;

4.

stellt fest, dass es Aufgabe der Anweisungsbefugten ist, die zur Erstellung der Eröffnungsbilanz für 2005 notwendigen Zahlenangaben zu validieren, während der Rechnungsführer für die Darstellung dieser Finanzdaten zuständig ist und sicherstellen muss, dass sie „ein wirklichkeitsgetreues Bild“ vermittelt (Ziffer 1.45 des Jahresberichts des Rechnungshofs), um den Präsidenten der Kommission in die Lage zu versetzen, die Haushaltsrechnung im Namen der Kommission als Kollegium gemäß dem Vertrag zu unterzeichnen;

5.

hält die Ungewissheit darüber, wer letztlich die Verantwortung für die Erstellung dieser Zahlenangaben trägt, für unvertretbar; erwartet, dass diese Probleme im Jahr 2006 gelöst werden und die Verzögerung nicht als Zeichen einer mangelnden Verständigung zwischen Anweisungsbefugten und Rechnungsführer zu sehen ist;

6.

erwartet, dass ihm das Ergebnis der Untersuchung hinsichtlich unbekannter Bankkonten im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Kommission, die von der Kommission im Oktober 2005 eingeleitet wurde, vollständig zur Kenntnis gebracht wird und das Thema weiter behandelt wird;

7.

erwartet, dass die dabei festgestellten Konten geprüft und die auf diesen Konten vorhandenen Mittel in den Gesamthaushalt einbezogen werden;

Vorfinanzierung

8.

stellt fest, dass die Höhe der Vorfinanzierungen — d.h. der Mittel, die ausgegeben werden, ohne dass jedoch endgültig feststeht, ob es sich um zuschussfähige Ausgaben handelt oder die Mittel verwendet werden — auf rund 64 Milliarden EUR geschätzt wird (Ziffer 1.30), was rund zwei Dritteln des Haushalts entspricht;

9.

ist der Auffassung, dass die Kommission in Bezug auf Vorfinanzierungen eine solide Politik verfolgen sollte (Vermeidung von zu großzügigen Vorfinanzierungen und übermäßig zu großen Verzögerungen beim Abschluss von Programmen und Projekten), um die finanzielle Bedeutung nicht verwendeter Beträge und/oder von Beträgen, die noch nicht endgültig als zuschussfähige Ausgaben feststehen, zu begrenzen; ersucht die Kommission, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments einen Vorschlag darüber vorzulegen, auf welche Weise sie beabsichtigt, die Vorfinanzierungen künftig im Einklang mit den vorstehenden Bemerkungen zu verwalten;

Auf dem Weg zu einem integrierten internen Kontrollrahmen

10.

begrüßt die oben genannte Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs, die einen Vorschlag für einen internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft enthält, der als Rahmen für die Analyse von Unzulänglichkeiten bei der Finanzkontrolle und zur Ermittlung der erforderlichen Abhilfemaßnahmen dienen soll, und verweist auf seine wichtigsten Grundsätze, die in Ziffer 57 zusammengefasst sind:

es soll ein logischer Rahmen „mit gemeinsamen Grundsätzen und Vorgaben (...)“ geschaffen werden, „der auf allen Verwaltungsebenen in den Organen wie in den Mitgliedstaaten anzuwenden wäre“,

die internen Kontrollen sollten eine „angemessene“ — nicht absolute — „Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge sowie für die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit liefern“,

die „Kosten der Kontrollen sollten im Verhältnis zu dem von ihnen in monetärer und politischer Hinsicht erbrachten Nutzen stehen“,

das „System sollte auf einer logischen Kettenstruktur beruhen, in der in Bezug auf die Kontrollen einheitliche Vorgaben für die Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung gelten, so dass alle Beteiligten sich darauf stützen können“;

11.

begrüßt die Tatsache, dass sich die Kommission Barroso das strategische Ziel gesetzt hat, sich um eine positive Zuverlässigkeitserklärung des Europäischen Rechnungshofs zu bemühen, wie dies in der Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2005: Strategische Ziele 2005-2009 — Europa 2010: Eine Partnerschaft für die Erneuerung Europas — Wohlstand, Solidarität und Sicherheit (KOM(2005)0012), dargelegt worden ist;

12.

begrüßt ferner die oben genannte Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens und die sich daran anschließende Einsetzung einer Sachverständigengruppe und Verabschiedung eines Aktionsplans als Reaktion auf seine Entschließung zur Entlastung 2003 und als Folgemaßnahme zur Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs;

13.

unterstützt die Kommission bei ihrer Bemühung, diesem Punkt Vorrang einzuräumen; ist sich jedoch bewusst, dass die Kommission nach dem Vertrag zwar die alleinige Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans trägt, dass jedoch vier von fünf Euro im Haushalt in Wirklichkeit von den Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Verwaltung bewirtschaftet werden; unterstreicht daher, dass eine aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Initiative unerlässlich ist und der jeweilige Ratsvorsitz dieser Initiative als gesondertem Punkt in seinem halbjährlichen Arbeitsprogramm oberste Priorität einräumen sollte;

14.

betont, dass die Kommission, wenn sie für Ausgaben rechenschaftspflichtig sein soll, über entsprechende Mechanismen verfügen muss, um dieser Rechenschaftspflicht nachkommen zu können, und ihre Rechenschaftspflicht geändert werden sollte, falls diese Mechanismen nicht bereitgestellt werden;

15.

unterstreicht, dass sich die Unzulänglichkeiten in der Haushaltsführung der Europäischen Union nicht allein auf die Frage einer positiven oder negativen DAS reduzieren lassen; warnt daher vor der Erreichung einer positiven DAS, wenn nicht gleichzeitig die Qualität der Haushaltsführung verbessert wird;

16.

unterstreicht, dass die Verantwortung für die Haushaltsführung bei der Kommission und bei den Mitgliedstaaten liegt und dass es Aufgabe der Kommission und der Mitgliedstaaten ist, gemeinsam dafür zu sorgen, dass der Rechnungshof Prüfungsnachweise dafür findet, dass Fortschritte auf dem Weg zu einem angemessenen Fehlerrisikomanagement erzielt wurden;

17.

vertritt die Auffassung, dass die Bemühungen um eine Verbesserung der Haushaltsführung in der Union durch eine genaue Beobachtung der Fortschritte in der Kommission und in den Mitgliedstaaten unterstützt und verstärkt werden müssen;

18.

stellt fest, dass die Mitgliedstaaten für ihre Verwendung von EU-Mitteln rechenschaftspflichtig sein müssen und dass die wichtigsten Instrumente dieser Rechenschaftspflicht ihre nationalen Parlamente und die Medien sein müssen; fordert den Rechnungshof und die nationalen Prüfungsstellen auf, weitere Schritte zu unternehmen, damit ihnen qualitativ hochwertige und leicht zugängliche Informationen über die Schwachstellen der örtlichen Finanzkontrollen zur Verfügung gestellt werden;

Fortschrittsanzeiger für die Umsetzung eines integrierten internen Kontrollrahmens

19.

fordert die Kommission auf, für jeden Bereich der Finanziellen Vorausschau einen detaillierten Fortschrittsanzeiger für die zur Umsetzung eines integrierten internen Kontrollrahmens erforderlichen Maßnahmen unter genauer Angabe der innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erreichenden Ziele zu veröffentlichen und im Haushaltskontrollausschuss zu erläutern und seinem zuständigen Ausschuss alle sechs Monate über die Fortschritte Bericht zu erstatten; erwartet ferner, dass der integrierte Kontrollrahmen zum 1. Mai 2009 umgesetzt wird, wodurch es der Kommission ermöglicht wird, einen Termin für eine positive Zuverlässigkeitserklärung festzulegen;

20.

verlangt weitere detaillierte Informationen sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf nationaler (und bei Bedarf regionaler) Ebene über durchgeführte und noch nicht durchgeführte Maßnahmen, Gründe für Verzögerungen, Fristen, die tatsächliche Umsetzung und ähnliche Aspekte, um sich einen vollständigen Überblick über die erzielten Ergebnisse und die noch anstehenden Fragen verschaffen zu können; fordert die Kommission auf, ihm diese Informationen im Rahmen der Vorbereitung des Entlastungsverfahrens für 2005 vorzulegen;

21.

fordert den Rechnungshof auf,

die Umsetzung des vorgeschlagenen Aktionsplans auf der Grundlage der Defizitbewertung der Kommission zu verfolgen und zu prüfen und die Wirksamkeit der Überwachungs- und Kontrollsysteme für das Fehlerrisikomanagement während eines fünfjährigen fortlaufenden Prüfungsprogramms zu testen,

die damit zusammenhängende jährliche Zuverlässigkeitserklärung der Generaldirektionen über das wirksame Funktionieren der Überwachungs- und Kontrollsysteme und die Angemessenheit der zusätzlichen Maßnahmen zu bewerten, die getroffen werden, wenn sie nicht wirksam funktionieren, insbesondere was die Mitgliedstaaten betrifft;

22.

begrüßt die 16 konkreten Maßnahmen, die in dem Aktionsplan vorgesehen sind; fordert die Kommission auf, ein erfolgreiches Ergebnis im Interesse der Europäischen Union und ihrer Bürger sicherzustellen; unterstreicht, dass eine vorherige Billigung der Bemühungen und Absichten durch das Europäische Parlament in Form einer „Vereinbarung“ oder „Absprache der Positionen“ im Widerspruch zu seiner Rolle als unabhängige Entlastungsbehörde steht und dass es als solche die Kommission nur im nachhinein anhand der erzielten Ergebnisse beurteilen kann;

Zuverlässigkeitserklärung

23.

stellt fest, dass die derzeitige einzige Zuverlässigkeitserklärung die erfolgreichen und die nicht erfolgreichen Bereiche nicht angemessen beschreibt; stellt fest, dass viele gleichwertige nationale Prüfungssysteme auf der Grundlage der einzelnen Sachbereiche zusammengestellt werden; schlägt vor, dass der Rechnungshof eine Überprüfung des DAS-Systems vornehmen sollte, mit dem Ziel, spezifische Zuverlässigkeitserklärungen für die einzelnen Generaldirektionen innerhalb der Kommission im Rahmen einer globalen Zuverlässigkeitserklärung aufzustellen;

24.

stellt fest, dass ein derartiges System, das mit einem gleichwertigen System von nationalen Erklärungen gekoppelt wird, eine Matrix schaffen würde, aus der sich die bedenklichsten Bereiche, sowohl horizontal, d.h. bezüglich der Kommissionsprogramme, als auch vertikal, d.h. bezüglich der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, entnehmen ließen;

Vereinfachung

25.

begrüßt die Initiative der Kommission zur Vereinfachung des Regelungsrahmens, die vor allem darauf abzielen sollte, die bürokratischen Auflagen u.a. für Einzelpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen abzubauen; ist der Ansicht, dass das eigentliche Ziel des integrierten internen Kontrollrahmens nur dann erreicht werden kann, wenn die Belastung durch die Handhabung zu vieler und zu schwerfälliger Regelungen deutlich verringert wird;

26.

betont, dass Einfachheit und Transparenz zwei der wichtigsten Grundsätze der Finanzkontrolle sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Festlegung von Vorhaben und Programmen das Verhältnis zwischen den gewünschten Ergebnissen eines bestimmten Vorhabens, der Komplexität der hierfür geltenden Vorschriften und der Fehlerwahrscheinlichkeit zu berücksichtigen;

27.

fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Wirksamkeit des bestehenden Regulierungsrahmens betreffend Management-, Zuverlässigkeits- und Bescheinigungserklärungen der verschiedenen Stellen der Mitgliedstaaten vorzulegen und dabei Folgendes zu berücksichtigen:

den genauen Stand der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten und des Regulierungsmechanismus;

ihre bürokratischen und administrativen Kosten für die europäischen Steuerzahler;

ihren Mehrwert hinsichtlich der Verhütung von Misswirtschaft und der Wiedereinziehung von Gemeinschaftsmitteln;

ihren Einfluss auf die ordnungsgemäße Aufteilung der Zuständigkeiten;

die Kohärenz der verschiedenen bestehenden Erklärungssysteme;

die Vorteile der Einrichtung eines einzigen Erklärungsverfahrens der Mitgliedstaaten im Rahmen der Haushaltsordnung anstelle von verstreuten sektoralen Rechtsvorschriften;

ersucht die Kommission, je nach den Ergebnissen der vorstehend beschriebenen Analyse geeignete Legislativvorschläge auszuarbeiten;

Managementerklärungen auf nationaler Ebene, Zuverlässigkeitserklärungen und Bescheinigungserklärungen

28.

bedauert, dass der Rat beschlossen hat, die Erörterung von Ex-ante-Erklärungen und Ex-post-Erklärungen auf nationaler politischer Ebene abzulehnen; fordert daher die nationalen Haushaltskontrollausschüsse und die nationalen Parlamente auf, ihre Regierungen um Auskunft zu ersuchen und eine Parlamentsdebatte darüber abzuhalten, wie ihre Regierungen zu Ziffer 12 der oben genannten Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates stehen, die wie folgt lautet:

„Der Rat weist darauf hin, dass das bestehende Gleichgewicht zwischen Kommission und Mitgliedstaaten nicht in Frage gestellt und die Zuständigkeit und Rechenschaftspflicht auf operativer Ebene nicht beeinträchtigt werden dürfen; er ist daher der Ansicht, dass die bestehenden Erklärungen auf operativer Ebene für die Kommission und letztlich den Rechnungshof ein wichtiges, Gewähr bietendes Mittel sein können und dass sie nützlich und kosteneffizient sein sollten und von der Kommission sowie letztlich vom Rechnungshof berücksichtigt werden sollten, um zu einer positiven DAS zu gelangen.“

29.

weist die Schlussfolgerung des Rates zurück, dass die vom Parlament vorgeschlagenen Instrumente „das bestehende Gleichgewicht zwischen Kommission und Mitgliedstaaten“ in Frage stellen würden, da damit lediglich die im zweiten Satz von Artikel 274 Absatz 1 des Vertrags festgelegte Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten unterstrichen wird;

30.

begrüßt die Initiativen des Rates zur Stärkung der Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für die Verbesserung der Kontrolle der Maßnahmen im Rahmen der geteilten Verwaltung mit dem Ziel, eine positive DAS zu erreichen, und insbesondere die Zusage des Rates, auf der geeigneten nationalen Ebene eine jährliche Zusammenfassung der verfügbaren Prüfungen und Erklärungen zu erstellen;

31.

weist darauf hin, dass die Kommission nach Artikel 274 des Vertrags zwar für die Ausführung des Haushaltsplans verantwortlich ist, dass die Mitgliedstaaten jedoch die Verantwortung für die Kontrollen der in geteilter Verwaltung verwirtschafteten Mittel tragen, die in den Sektorregelungen und in den dazugehörigen detaillierten Vorschriften festgelegt sind;

32.

weist darauf hin, dass es den Mitgliedstaaten frei steht, diese Kontrollen in der Art und Weise zu gestalten, die sie unter Berücksichtigung ihrer institutionellen und administrativen Strukturen und der geltenden internationalen Normen, die sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der Kommission eingehalten werden sollten, für die beste halten, und dass die Verantwortlichkeiten in der Praxis von einer Vielzahl unterschiedlicher Stellen wahrgenommen werden, die den nationalen Regierungsministerien oder den Regionalregierungen Bericht erstatten;

33.

ist der Ansicht, dass sich die Kommission darum bemühen sollte, dass die Zahlstellen (Gemeinsame Agrarpolitik — GAP) und die Verwaltungsbehörden (Strukturfonds) am gleichen geografischen Ort untergebracht und die beiden Stellen nach Möglichkeit in den Mitgliedstaaten zusammengelegt werden, damit sich die Kommission einen Überblick verschaffen kann, wo, wann und wie EU-Mittel in den Mitgliedstaaten verwendet werden;

34.

ist der Ansicht, dass aufgrund der bestehenden Vielzahl an verantwortlichen Prüfstellen Initiativen mit dem Ziel der Standardisierung der Prüfansätze zu begrüßen und zu unterstützen sind;

35.

unterstreicht, dass Artikel 274 des Vertrags von den Mitgliedstaaten auch verlangt, dass sie mit der Kommission zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Mittel nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung verwendet werden;

36.

ist daher der Ansicht, dass die Kommission die Möglichkeit haben sollte, von jedem Mitgliedstaat Gewähr dafür zu verlangen, dass diese Kontrollverantwortlichkeiten in vollem Umfang entlastet worden sind und insbesondere das Fehlerrisiko bei den zugrunde liegenden Vorgängen angemessen gehandhabt wird;

37.

vertritt die Auffassung, dass eine Erklärung auf politischer Ebene, die sich auf alle in geteilter Verwaltung bewirtschafteten Mittel erstreckt und die von den Finanzministern unterzeichnet wird, wie dies in seiner oben genannten Entschließung zur Entlastung 2003 vorgeschlagen wird, nach wie vor notwendig ist und einen großen Schritt nach vorn bedeuten würde;

38.

stellt mit Genugtuung fest, dass sich der Rat und die Kommission über die Bedeutung einer Verstärkung der internen Kontrolle einig sind; ist der Auffassung, dass dieses Ziel verwirklicht werden muss, ohne die administrative Belastung zu vergrößern, und dass deshalb eine Vereinfachung der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften eine unerlässliche Vorbedingung ist; ist der Auffassung, dass man zur Erreichung einer positiven DAS einer wirtschaftlichen Haushaltsführung bei den Mitteln im Rahmen der geteilten Verwaltung Priorität einräumen sollte; ist der Auffassung, dass entsprechende Vorschriften zweckmäßigerweise in den betreffenden Basisrechtsrechtsakten festgelegt werden könnten; stellt fest, dass die einschlägigen Prüfbehörden in den Mitgliedstaaten als Teil ihrer gesteigerten Verantwortlichkeiten für die Strukturfonds und im Einklang mit den nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben eine Bewertung der Übereinstimmung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme mit den Vorschriften der Gemeinschaft erstellen werden; begrüßt die Tatsache, dass sich die Mitgliedstaaten deshalb verpflichtet haben, auf der geeigneten nationalen Ebene eine jährliche Zusammenfassung der verfügbaren Prüfungen und Erklärungen zu erstellen;

39.

weist darauf hin, dass die Ebene, auf der in den Mitgliedstaaten eine mögliche Unterschrift geleistet wird, keine reine Formsache ist, sondern vor allem einen Hinweis auf die zu erwartende Qualität der Überwachungs- und Kontrollsysteme liefert, die von der die Unterschrift leistenden Stelle angewandt werden; verweist auf seine Entschließung vom 2. Februar 2006 zu den nationalen Verwaltungserklärungen (13), in der es einräumt, dass „diese nationalen Erklärungen in einigen Fällen in der Praxis aus mehreren Erklärungen innerhalb eines nationalen Rahmens bestehen müssen anstatt aus einer einzigen Erklärung, um den föderativen und dezentralisierten politischen Systemen in einigen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen“;

40.

nimmt den Widerstand der Mitgliedstaaten zur Kenntnis und möchte sich als pragmatisch und konstruktiv erweisen; unterstreicht, dass es vor allem darum geht, einen Weg zu finden, um Schwachstellen in den derzeitigen Überwachungs- und Kontrollsystemen aufzuzeigen und angemessene Abhilfemaßnahmen zu treffen, um eine bessere Bewirtschaftung von EU-Mitteln zu erreichen;

41.

begrüßt eine Debatte darüber, welche Stelle sich hierfür am besten eignen würde, und fordert die Kommission und den Rat auf, den alternativen Ansatz zu prüfen, der auf das Interesse zurückgeht, das der Rat in Ziffer 9 (14) der Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates an Erklärungen auf der Ebene der Sektoren geäußert hat;

Ex-ante- und Ex-post-Erklärungen für jeden Bereich der Finanziellen Vorausschau

42.

weist auf folgende Zahlen hin:

für den Zeitraum 1994-1999 genehmigte die Kommission 1 104 Strukturfondsprogramme und 920 Kohäsionsfondsprojekte (Ziffer 5.4 des Jahresberichts des Rechnungshofs),

im Rahmen des Zeitraums 2000-2006 gibt es 606 Strukturfondsprogramme, 1 163 Kohäsionsfondsprojekte und 72 Projekte im Rahmen der Strukturpolitischen Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) (Ziffer 5.4 des Jahresberichts des Rechnungshofs),

jedes Programm kann mehrere tausend Projekte beinhalten (Ziffer 5.10 des Jahresberichts des Rechnungshofs),

im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gibt es 91 Zahlstellen (siehe Tabelle 4.2 im Jahresbericht des Rechnungshofs);

43.

stimmt dem Rechnungshof uneingeschränkt zu, wenn er sagt, dass sich die „wichtigsten inhärenten Risiken in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben für Strukturmaßnahmen durch die Vielzahl der am Verwaltungsprozess beteiligten Stellen und Behörden, die große Zahl der über eine Reihe von Jahren umgesetzten Programme und Projekte, und mögliche Schwachstellen in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen“ ergeben; stimmt ferner der Aussage zu, wonach „eine große Zahl von Bedingungen hinsichtlich der Zuschussfähigkeit der Ausgaben (hinzukommt). Diese Bedingungen sind nicht immer klar, so dass das Risiko unterschiedlicher Auslegungen besteht“ (Ziffer 5.10 des Jahresberichts des Rechnungshofs);

44.

unterstreicht, dass wegen der großen Anzahl von Projekten, Programmen und Zahlstellen weder die Kommission noch — letztlich — der Rechnungshof in der Lage ist, jede einzelne Bescheinigung und/oder jeden einzelnen Auditbericht zu prüfen, für die bzw. den die primäre oder sekundäre Kontrollebene verantwortlich zeichnet;

45.

vertritt daher die Auffassung, dass die derzeit große Vielzahl von Einzelbescheinigungen und/oder Auditberichten innerhalb jedes wichtigen Bereichs durch die zentrale Ebene der Mitgliedstaaten konsolidiert werden sollten, um die Qualität der Informationen in den auf einer niedrigeren Ebene abgegebenen Einzelerklärungen sicherzustellen; schlägt vor, dass sich die Mitgliedstaaten daher aktiv an der verbesserten Nutzung unabhängiger Prüfungsergebnisse in der Kontrollkette beteiligen sollten; ist der Ansicht, dass ein solcher Ansatz eine Vereinfachung begünstigen und einen wertvollen Überblick über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge auf nationaler Ebene liefern würde, wodurch er dazu beitragen würde, die notwendige Gewähr zu erzielen;

46.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der Umsetzung des oben genannten Aktionsplans für einen integrierten internen Finanzrahmen Vorschläge für die Form und den Inhalt dieser zusätzlichen Vorkehrungen vorzulegen, und fordert die Mitgliedstaaten als Übergangsmaßnahme auf, die Stelle der zentralen Ebene der Mitgliedstaaten zu benennen, die für die Abgabe der Erklärungen verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist, und die Kommission entsprechend hierüber zu unterrichten;

Ex-ante-Offenlegungserklärung

47.

wiederholt, dass in der förmlichen Ex-ante-Offenlegungserklärung bestätigt werden sollte, dass die von den Mitgliedstaaten geschaffenen Organisationsstrukturen den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts genügen und davon ausgegangen werden kann, dass es gelingt, das Betrugs- und Fehlerrisiko bei den zugrunde liegenden Vorgängen im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip wirksam in den Griff zu bekommen;

48.

vertritt die Auffassung, dass die Ex-ante-Offenlegungserklärung der zentralen Ebene der Mitgliedstaaten durch entsprechende Erklärungen des für die Verwaltung und Kontrolle der Gemeinschaftsmittel zuständigen Leiters der jeweiligen Zahlstelle (GAP) bzw. Verwaltungsbehörde (Strukturfonds) untermauert werden könnte;

Ex-post-Zuverlässigkeitserklärung

49.

stellt fest, dass die Ex-post-Zuverlässigkeitserklärung der zentralen Ebene der Mitgliedstaaten der Mehrjährigkeit des Rechenschaftsprozesses sowie der Mehrjährigkeit der meisten Gemeinschaftsprogramme Rechnung tragen und gleichzeitig die Gewähr dafür bieten könnte, dass die Kontrollsysteme während des betreffenden Jahres effizient funktioniert haben;

50.

erwartet, dass sich die Ex-post-Erklärung der zentralen Ebene der Mitgliedstaaten auf die Erklärungen des Direktors der jeweiligen Zahlstelle (GAP) bzw. Verwaltungsbehörde (Strukturfonds) und auf die Zertifizierungsberichte der Leiter der Zertifizierungsorgane stützt;

Artikel 53 Absatz 5 der Haushaltsordnung

51.

besteht darauf, dass die Kommission, bis für jeden einzelnen Bereich der Finanziellen Vorausschau eine derartige sektorale Konsolidierung auf der zentralen Ebene der Mitgliedstaaten vorgesehen ist, in Anbetracht der mangelnden Bereitschaft der Mitgliedstaaten, der Kommission die nötige Gewähr zu bieten, Artikel 53 Absatz 5 der Haushaltsordnung, wonach die Kommission gemäß Artikel 274 des Vertrags durch „Rechnungsabschluss- oder Finanzkorrekturverfahren“ die oberste Verantwortung für den Haushaltsvollzug übernimmt, uneingeschränkt anwenden sollte;

52.

fordert die Mitgliedstaaten auf, eine freiwillige Erklärung auf nationaler Ebene in dem in Ziffer 45 beschriebenen Sinne abzugeben; empfiehlt, Mitgliedstaaten, die eine solche Erklärung abgeben, einem reduzierten Prüfungsprogramm zu unterwerfen, wenn die Kommission der Auffassung ist, dass diese Mitgliedstaaten ein geringeres Fehlerrisiko aufweisen als Mitgliedstaaten, die keine derartige Erklärung abgeben;

53.

fordert die Kommission daher auf, ein intensiveres Programm für Ex-post-Rechnungsabschlussprüfungen vorzusehen und in vollem Umfang von der Aussetzung von Zahlungen oder von Finanzkorrekturen Gebrauch zu machen, wenn die Mitgliedstaaten der Kommission keine Gewähr bieten;

54.

fordert die nationalen Parlamente (insbesondere die nationalen Haushaltskontrollausschüsse und die Ausschüsse, die der Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union — COSAC — angehören) herzlich auf, diese Frage mit ihren nationalen Regierungen zu erörtern;

55.

fordert die Kommission und den Rechnungshof auf, anhand konkreter Nachweise zu bestätigen, dass eine auf der zentralen Ebene der Mitgliedstaaten für jeden Bereich der Finanziellen Vorausschau vorgenommene Konsolidierung, durch die die Qualität der einzelnen Berichte und/oder Prüfberichte sichergestellt wird, eine wirksame Maßnahme zur Unterstützung einer einzigen, auf politischer Ebene abgegebenen Gesamterklärung, die sich auf alle in geteilter Verwaltung bewirtschafteten Gemeinschaftsmittel erstreckt, darstellt;

Transparenz

56.

begrüßt die Transparenzinitiative der Kommission und hofft, dass sie konkrete Maßnahmen und legislative Initiativen zur Folge haben wird, die zur Transparenz der Ausgabe und der Verwendung der EUMittel führen werden:

57.

ersucht die Kommission, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Mitgliedstaaten zu veranlassen, einen öffentlichen Zugang zu Informationen über die Projekte und die Empfänger der in geteilter Verwaltung bewirtschafteten EU-Mittel zu ermöglichen;

58.

ist der Ansicht, dass die derzeitige Situation, in der die meisten Mitgliedstaaten keinen öffentlichen Zugang zu Informationen über die Projekte und die Empfänger der in geteilter Verwaltung bewirtschafteten EU-Mittel ermöglichen, der globalen Transparenz in der Europäischen Union abträglich ist; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diesem anormalen Zustand abzuhelfen;

59.

betont, dass es Probleme mit der Art und Weise gibt, wie die Kommission die Regeln der Ex-anteund der Ex-post-Veröffentlichung der unter zentraler direkter Verwaltung bewirtschafteten Mittel anwendet, da die Erfassung der Daten insofern schwierig ist, als die Generaldirektionen unterschiedliche Methoden zur Veröffentlichung der Daten im Internet verwenden;

60.

60 verweist auf die Notwendigkeit einer verstärkten Transparenz bezüglich der verschiedenen Arten von Sachverständigengruppen, die die Kommission beraten, sowie der Ausschüsse, die im Rahmen des Komitologie-Verfahrens tätig sind;

61.

verlangt, dass die Kommission der Öffentlichkeit einen problemlosen Zugang zu Informationen über die verschiedenen Arten von Sachverständigengruppen, einschließlich der Daten über die Tätigkeiten und die Mitglieder der Gruppen, ermöglicht;

Mögliche Rolle der nationalen Rechnungskontrollbehörden

62.

weist darauf hin, dass das Parlament es in seiner oben erwähnten Entschließung zur Entlastung 2003 für wichtig gehalten hat „zu prüfen, wie nationale Rechnungskontrollbehörden eine operativere Rolle in dem Prozess spielen könnten“ (Ziffer 77);

63.

vertritt die Auffassung, dass die nationalen Rechnungskontrollbehörden ein Interesse daran haben, sich zu vergewissern, ob die nationale Gesamtrechnung nicht durch tatsächliche oder mögliche Verbindlichkeiten belastet wird, die auf die unzureichende Einhaltung von EU-Vorschriften zurückzuführen sind, und ihnen somit auch eine Untersuchungspflicht zukommt;

64.

ist der Ansicht, dass die nationalen Rechnungskontrollbehörden die von den nationalen Verwaltungen eingesetzten internen Kontrollsysteme und die Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, die in ihrem eigenen Land abgewickelt werden, prüfen könnten;

65.

fordert die nationalen Prüfungsstellen auf, die Verantwortung für die Kontrolle der lokalen Verwendung der EU-Mittel zu übernehmen und damit jede Diskussion über die Einrichtung von nationalen Büros des Rechnungshofes überflüssig zu machen;

66.

ist der Auffassung, dass eine solche Prüfung, bei der das Schwergewicht auf nationalen Tätigkeiten liegt, das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer wirksamen Kontrolle schärfen und den nationalen Abgeordneten eine Orientierungshilfe für die Festlegung der Position ihrer Regierung im ECOFIN-Rat bieten könnte; fordert ferner die nationalen Haushaltskontrollausschüsse auf, diese Angelegenheit mit ihrer nationalen Rechnungskontrollbehörde zu erörtern;

67.

schlägt vor, die Frage zu prüfen, ob Vertreter der nationalen Prüfungsstellen und der nationalen Parlamentsausschüsse für Haushaltskontrolle zu der Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofes im zuständigen Ausschuss des Parlaments eingeladen werden sollen;

Internes Kontrollsystem der Kommission

Jährliche Tätigkeitsberichte und Erklärungen

68.

nimmt die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach trotz gewisser Fortschritte noch weitere Verbesserungen möglich sind;

69.

fordert die Mitgliedstaaten auf, gemäß den bewährten Praktiken von einigen von ihnen zu gewährleisten, dass nationale — und gegebenenfalls auch regionale — Prüfungsinstitutionen einen jährlichen Prüfbericht über die ausgegebenen EU-Mittel veröffentlichen;

70.

ist besorgt darüber, dass der Rechnungshof nach wie vor feststellt, dass „Konzeption und Gebrauch von Indikatoren seitens der Kommission noch nicht ausreichen, um eine durchgängige Überwachung der Qualität der internen Kontrollsysteme sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu gewährleisten“ (Ziffer 1.53); teilt uneingeschränkt die — auf INTOSAI-Standards basierende — Auffassung des Rechnungshofes, dass die Verwaltung für die Entwicklung der Indikatoren verantwortlich ist, die eine genaue Bewertung der Fortschritte ermöglichen;

71.

erwartet, dass die Kommission und insbesondere die für die Leitlinien für die jährlichen Tätigkeitsberichte und Erklärungen zuständigen zentralen Dienststellen der Ausarbeitung von Indikatoren mit direktem Bezug zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit Vorrang einräumen;

72.

begrüßt die Weiterbehandlung der 2003 und 2004 von den Generaldirektoren geäußerten Vorbehalte durch den Rechnungshof (Tabelle 1.2) und nimmt zur Kenntnis, dass

der Rechnungshof in fünf der sieben Bereiche der Finanziellen Vorausschau Mängel festgestellt hat, die in den Erklärungen der Generaldirektoren nicht erfasst waren,

die Erklärungen in drei Bereichen nicht für die Prüfungsschlussfolgerungen relevant waren,

die Erklärungen in zwei Bereichen nach Berichtigungen relevant waren,

die Erklärungen in zwei Bereichen unmittelbar relevant waren;

73.

fordert die Generaldirektionen der Kommission auf, die Quelle, auf die sich die Gewähr stützt, genauer anzugeben und sicherzustellen, dass ihre Erklärungen ein wirklichkeitsgetreues Bild der Angemessenheit ihres Fehlerrisikomanagements bei den zugrunde liegenden Vorgängen vermitteln;

Synthesebericht

74.

erinnert daran, dass es die Kommission in seiner Entschließung zur Entlastung 2003 aufgefordert hat, „den Jährlichen Synthesebericht in eine konsolidierte Zuverlässigkeitserklärung über das Management und die Finanzkontrollen der Kommission insgesamt umzuwandeln“ (Ziffer 62);

75.

ist enttäuscht darüber, dass die Kommission „diese Empfehlung nicht aufgreift“, und zwar, wie in dem oben erwähnten Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2003 dargelegt, mit folgender Begründung:

„Mit dem Synthesebericht kommt die Kommission ihrer politischen Verantwortung nach, denn darin werden die jährlichen Tätigkeitsberichte und ihre Erklärungen analysiert und wird Position zu wichtigen horizontalen Fragen bezogen und werden sogar Maßnahmen zu Problemen vorgeschlagen, die auf Kommissionsebene der Abhilfe bedürfen. Dieses Konzept fußt auf der Reform, mit der die Verantwortung für die Verwaltung dezentral auf die Generaldirektoren und die Leiter der Dienststellen unter der politischen Aufsicht des zuständigen Kommissionsmitglieds verteilt wurde“

76.

unterstreicht, dass die letzte Verantwortung für die Vorgänge nach der Reform nun zu Recht bei den Linienmanagern (Generaldirektoren) liegt, während die letzte Verantwortung für die Kontrollsysteme im Zentrum und nicht an der Peripherie angesiedelt sein muss; stellt fest, dass der Rechnungshof diese Auffassung unterstützt und eine klare diesbezügliche Empfehlung abgeben hat (Ziffer 1.57);

77.

ist nicht überzeugt, dass die Risiken unter Kontrolle sind, und vertritt die Auffassung, dass der Kommission nicht über eine ausreichende Grundlage verfügt, um erklären zu können, dass die Situation „im Großen und Ganzen zufrieden stellend“ ist, wie sie in der oben genannten Mitteilung „Synthese 2004“ geltend macht (Seite 8);

78.

stellt fest, dass die jährlichen Tätigkeitsberichte ebenso wie die oben genannte Mitteilung „Synthese 2004“ Bestandteile des internen Kontrollsystems sind und die interne Kontrolle in der Kommission nie stärker sein wird als der politische Wille, der hinter ihr steht;

79.

vertritt — ohne eine allein gültige Lösung vorschreiben zu wollen — die Auffassung, dass folgende Maßnahmen die Mindestmaßnahmen darstellen, die erforderlich sind, um das Kollegium in die Lage zu versetzen, die Anforderungen von Artikel 274 des Vertrags, was die Situation in der Kommission als Organ betrifft, zu erfüllen:

da das interne Kontrollsystem vom Zentralen Finanzdienst in der Generaldirektion Haushalt konzipiert wird und die Dezentralisierung der Finanzkontrolle eine strenge zentrale Überwachung der in den einzelnen Dienststellen angewandten Kontrollsysteme erfordert, sollte der für diese Generaldirektion zuständige Generaldirektor eine förmliche Stellungnahme zur Qualität und Effizienz der internen Kontrollsysteme abgeben,

da der Synthesebericht vom Generalsekretär der Kommission verfasst wird, sollte der Generalsekretär, der die letzte operative Exekutivverantwortung für den Verwaltungsapparat trägt, eine förmliche Zuverlässigkeitserklärung zur Qualität der einzelnen Erklärungen der Linienmanager (Generaldirektoren) abgeben, um die Kommission als Organ bei der Annahme einer Position zum Inhalt des Syntheseberichts zu unterstützen,

der Interne Prüfer der Kommission sollte die Qualität und Effizienz der Kontrollen, wie sie in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Verwaltung und im Synthesebericht beschrieben werden, in Form einer Audit-Stellungnahme zur Angemessenheit der Zuverlässigkeitserklärung des Generalsekretärs bewerten,

das zuständige Mitglied der Kommission sollte die vom Generaldirektor abgegebene Erklärung — gegebenenfalls in Form einer negativen Gewähr zur Vermeidung einer Abschwächung der Zuständigkeiten der Anweisungsbefugten — mit unterzeichnen, da damit die Kluft zwischen den einzelnen Zuverlässigkeitserklärungen der Generaldirektoren und der institutionellen Zuverlässigkeitserklärung des Kollegiums überbrückt würde;

80.

fordert die Kommission daher auf, seinem zuständigen Ausschuss ihre Ansicht zu diesen Empfehlungen mitzuteilen, und zwar in Form eines detaillierten und umfassenden Berichts, in dem alle einschlägigen Fragen erläutert und behandelt werden; erwartet, dass die Kommission — falls sie sich den vorstehenden Überlegungen nicht anschließen sollte — ausführlich erläutert, wie sie auf andere Weise die Gewähr bieten will, die zur Wahrnehmung der Verantwortung nach Artikel 274 des Vertrags erforderlich ist;

Der Rechnungsführer

81.

erinnert daran, dass es die Kommission in Ziffer 10 seiner Entschließung zur Entlastung 2003 aufgefordert hat, den Rechnungsführer zum Leitenden Finanzbeamten aufzuwerten, der die Rolle des institutionellen Gegengewichts der Verwaltung zu ihren 39 Dienststellen übernimmt; bedauert, dass die vorgeschlagene Änderung der Haushaltsordnung weit davon entfernt ist, diese Empfehlung umzusetzen; stimmt mit dem Rechnungshof überein, wenn er in Ziffer 53 seiner Stellungnahme Nr. 10/2005 zum Entwurf für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften erklärt, dass „die vorgeschlagenen Änderungen [bezüglich der Rolle des Rechnungsführers] nicht genügend radikal (sind), um die Probleme zu lösen, auf welche sie abstellen“;

82.

unterstreicht, dass die Rolle eines professionellen Rechnungsführers über die Zusammenstellung oder Sammlung von Zahlen, die ihm die Anweisungsbefugten vorlegen, hinausgeht; weist darauf hin, dass die einfache Unterschrift des Rechnungsführers lediglich eine rein kosmetische Verbesserung darstellen wird, solange der Rechnungsführer nicht in eigener Verantwortung, sondern nur anhand von Informationen, die er von den Generaldirektoren erhalten hat, erklären kann, dass die Rechnungslegung ein wahrheitsgetreues Bild vermittelt;

83.

wiederholt seine Empfehlung — die voll und ganz im Einklang mit der im Privatsektor angewandten „Best-Practice“ steht —, dass der Rechnungsführer zum Leitenden Finanzbeamten mit besonderer Verantwortung für die Qualität der Rechnungslegung der Kommission und ihres internen Kontrollsystems insgesamt aufgewertet werden sollte;

84.

unterstreicht, dass ein Leitender Finanzbeamter, der für die Qualität der Rechnungslegung der Kommission und ihr internes Kontrollsystems verantwortlich ist, mit der notwendigen Kompetenz und angemessenen Mitteln ausgestattet sein muss, um diese Qualität sichern zu können, wozu auch die Möglichkeit gehört, die von den Generaldirektoren abgegebenen Zuverlässigkeitserklärungen zu prüfen;

85.

begrüßt die Initiativen der Kommission, die darauf ausgerichtet sind, das Bewusstsein der Mitgliedstaaten für ihre Verantwortlichkeiten gemäß Artikel 274 des Vertrags zu stärken, bedauert jedoch, dass die Kommission zögert, ihre eigenen Verantwortlichkeiten gemäß diesem Artikel kritisch zu prüfen; fordert daher den Rechnungshof auf, eine Stellungnahme zur Einhaltung dieses Artikels durch die Kommission und zur Position und zur Rolle des Rechnungsführers und eines künftigen Leitenden Finanzbeamten im Rahmen einer periodengerechten Buchführung abzugeben;

86.

möchte ferner erfahren, ob der Rechnungshof der Meinung ist, dass die internen Kontrollstrukturen der Kommission den von der Kommission für den privaten Sektor abgegebenen Empfehlungen entsprechen, wie beispielsweise in der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Modernisierung des Gemeinschaftrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union — Aktionsplan (KOM(2003)0284 dargelegt und ob dies wünschenswert ist;

87.

fordert den Rechnungshof auf, seinem zuständigen Ausschuss vor Ablauf von zwei Monaten nach der Annahme dieser Entschließung mitzuteilen, ob er der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme nachkommen wird, und — falls er sich positiv entscheiden sollte — einen vorläufigen Zeitplan für die durchzuführenden Arbeiten vorzulegen;

Netzwerk

88.

ersucht die Kommission, ein neues Netzwerk für Finanzkontrollorganisationen und -gremien (einschließlich eines jährlichen Treffens in Anwesenheit der Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses) einzurichten, das Erfahrungen erörtert und austauscht, die die allgemeinen internen Kontrollsysteme (einschließlich der internen Rechnungsprüfung) der EU sowie Fragen betreffend die Rechenschaftspflicht angehen, und dadurch eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union zu fördern;

89.

ersucht seinen zuständigen Ausschuss, aus dem EU-Haushalt die spezifischen Ressourcen für ein solches Netzwerk bereitzustellen;

Fehlerquoten, hinnehmbares Fehlerrisiko und Kosten-Nutzen-Analyse

90.

vertritt die Auffassung, dass eine globale Fehlerquote nur den Hinweis vermitteln wird, dass etwas nicht stimmt, nicht aber, was das Problem ist, und dass vielmehr genaue Informationen über Ursprung, Häufigkeit, Art und finanzielle Wirkung von Fehlern und Faktoren notwendig sind, bezüglich derer Maßnahmen ergriffen werden könnten, um künftig neue Fehler zu vermeiden;

91.

begrüßt die vom Rechnungshof vorgenommene Schwerpunktverlagerung hinsichtlich seines Konzepts für die Zuverlässigkeitserklärung, so dass die zentrale Frage nun lautet, ob die gemeinschaftlichen und nationalen Überwachungssysteme und Kontrollen der Kommission eine angemessene Gewähr bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge leisten;

92.

vertritt die Auffassung, dass die Definition eines hinnehmbaren Fehlerrisikos ex ante ein notwendiger Schritt im Kontext der Definition eines effizienten und effektiven internen Kontrollrahmens ist;

93.

ist ferner der Auffassung, dass eine hinnehmbare Fehlerquote bezüglich der zugrunde liegenden Vorgänge nur festgelegt werden kann, wenn die Kosten für die Prüfung der Ausgaben bekannt sind; begrüßt daher die durch den oben genannten Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen eingeleiteten Maßnahmen zur Bewertung der Kosten und des Nutzens von Prüfungen;

94.

ist ebenso, wie der Rechnungshof in Ziffer 55 der oben erwähnten Stellungnahme Nr. 2/2004 erklärt hat, der Auffassung, dass das Verhältnis zwischen den Kosten der Kontrollen und dem Nutzen, den sie erbringen, ein kritischer Aspekt der Kontrollstrategie für ein Programm oder eine Maßnahme ist und daher „offen und transparent“ sein muss;

95.

ist deshalb der Ansicht, dass das Gleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen der Kontrollen von den politischen Instanzen und der Haushaltsbehörde (Parlament und Rat) auf der Grundlage eines detaillierten Vorschlags der Kommission vereinbart werden muss, womit eine gewisse hinnehmbare Fehlerquote akzeptiert würde; unterstützt daher die Initiative der Kommission, noch im Jahr 2006 einen interinstitutionellen Dialog einzuleiten;

96.

ist des Weiteren der Auffassung, dass für verschiedene Haushaltsbereiche unterschiedliche hinnehmbare Fehlerrisiken gelten könnten, je nach Art und Risikograd der betroffenen Vorgänge;

97.

ersucht die Kommission, so detailliert wie möglich anzugeben, welche Bereiche des Haushalts sie als Bereiche mit hohem, mittlerem und niedrigem Risiko einstuft, und ihre Kontroll- und Prüftätigkeit entsprechend anzupassen;

98.

ersucht den Rechnungshof, bei der Verfassung seines Prüfberichts die von der Haushaltsbehörde und den politischen Instanzen vereinbarte Risikoakzeptanz zu berücksichtigen;

Europäischer Rechnungshof

99.

weist darauf hin, dass der Präsident des Rechnungshofs in seiner Rede vor dem zuständigen Ausschuss vom 14. November 2005 in Straßburg mitteilte, der Rechnungshof sei im Begriff, eine Selbstbewertung seiner Organisation und Arbeitsmethoden vorzunehmen, der eine gegenseitige Bewertung folgen solle; stellt fest, dass seit Errichtung des Rechnungshofes 1977 keine unabhängige Überprüfung von dessen Arbeit erfolgte; begrüßt die Initiative und vermerkt, das die gegenseitige Bewertung eine externe Überprüfung sein wird, wie sie derzeit in mehreren Mitgliedstaaten praktiziert wird, und dass das Ziel darin besteht, Qualität und Relevanz der Tätigkeit des Rechnungshofs zu prüfen und klar anzugeben, wo der Rechnungshof von anderen lernen könnte, darunter auch von Mitgliedstaaten und sonstigen Staaten, wie z.B. den Vereinigten Staten und Neuseeland;

100.

fordert, dass in dieser Bewertung auch die Frage behandelt wird, ob die Mittel des Rechnungshofes ausreichen, um seine Ziele zu verwirklichen;

101.

ersucht den Rechnungshof, im Rahmen der Vorbereitung der gegenseitigen Bewertung seinem zuständigen Ausschuss einen Bericht zu übermitteln, in dem der Rechnungshof kritisch und professionell seine Stärken und Schwächen beschreibt und darlegt, ob die derzeitige Verwaltungsstruktur es ihm erlaubt, die aktuellen Standards betreffend Effizienz und Effektivität, Eigentumsverhältnisse und Führungskraft zu erfüllen; ersucht den Rechnungshof ferner, seinen zuständigen Ausschuss und Hauptklienten über alle wichtigen Schritte in diesem Prozess auf dem Laufenden zu halten und dem Ausschuss sowohl den endgültigen Bericht als auch Zwischenberichte vorzulegen;

102.

fordert den Rechnungshof auf, in diesem Bericht ernsthaft und eingehend zu prüfen, ob verbesserte Techniken zur Messung und Bewertung des Fortschritts bei der Einrichtung effektiver finanzieller Kontrollen in sein Arbeitsprogramm eingeführt werden sollten;

103.

begrüßt die Bemühungen des Rechnungshofes, die Darstellung seiner Prüfergebnisse zu verbessern, insbesondere die Verwendung von Tabellen und Indikatoren, so die Bewertung der Verankerung von Management- und Kontrollsystemen in den Mitgliedstaaten betreffend Strukturmaßnahmen (Anhang II zu Kapitel 4 und Anhang I zu Kapitel 5 im Jahresbericht); äußert die Hoffnung, dass die Verwendung solcher Tabellen und Indikatoren in künftigen Berichten verstärkt wird;

104.

ist der Ansicht, dass ein Leistungsvergleich ein wirksames Instrument zur Bewertung der Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine verbesserte Verwaltung der EU-Mittel sein kann; verlangt daher, dass Informationen über die Schwächen und Stärken der Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten sowohl von der Kommission als auch vom Europäischen Rechnungshof veröffentlicht werden;

105.

bedauert, dass die Tabelle in Anhang I zu Kapitel 5 nur eine begrenzte Zahl von Mitgliedstaaten erfasst und ersucht den Rechnungshof, Mittel und Wege zu finden, explizitere und spezifischere Informationen über Schwachstellen in den verschiedenen Bereichen und Mitgliedstaaten aufzunehmen;

106.

erinnert daran, dass das Parlament bereits in seinem Bericht über die Entlastung für 2003 gefordert hatte, die DAS-Methodik weiter zu entwickeln, um Informationen über von Jahr zu Jahr feststellbare Verbesserungen in jedem Bereich in den Mitgliedstaaten zu erhalten;

107.

weist den Rechnungshof darauf hin, dass seine operativen Dienste erheblich aufgestockt werden könnten, wenn die Kabinette der Mitglieder jeweils nur eine Person umfassen würden;

SEKTORBEZOGENE FRAGEN

Einnahmen

108.

stellt fest, dass die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) errechneten Beiträge inzwischen bei weitem die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinschaft sind (zwei Drittel aller Einnahmen 2004), und ist besorgt, dass der Rechnungshof erhebliche Unterschiede in den Überwachungs- und Kontrollsystemen in den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten aufzeigt (Ziffer 3.48), weil sich dies auf die Qualität der für die Errechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten genutzten Daten auswirken könnte;

109.

ersucht die Kommission, seinen zuständigen Ausschuss zu informieren, welche Maßnahmen sie ergriffen hat oder ergreifen wird, um Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit der nationalen Gesamtrechnungen zu verbessern;

Gemeinsame Agrarpolitik

110.

stellt zufrieden fest, dass der Rechnungshof erstmals eine positive Erklärung bezüglich der Ausgaben im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) abgegeben hat und dass er dieses System, wenn es effizient angewandt wird, als hervorragendes Instrument zur Verringerung des Risikos unregelmäßiger Ausgaben betrachtet;

111.

stellt ferner fest, dass das System in Griechenland noch nicht uneingeschränkt eingeführt wurde, wie dies seit 1993 der Fall sein sollte, und dass der Rechnungshof ebenfalls erstmals den Grund genannt hat, dass nämlich „die Eingabe sämtlicher Daten in das EDV-System von den Bauernverbänden kontrolliert wird“; stellt ferner fest, dass „sich diese vorschriftswidrigen Änderungen finanziell mit schätzungsweise mindestens 10 000 000 EUR niederschlagen und dass bezogen auf den gesamten Antragszeitraum die Auswirkungen noch wesentlich stärker sein könnten“ (Ziffer 4.8); stellt fest, dass die griechische Regierung diesen Vorwurf zurückgewiesen hat und im November 2005 Verhandlungen mit der Kommission zur Lösung dieses Problems aufgenommen hat; ist der Ansicht, dass die griechische Regierung diese Dateneingabe kontrollieren sollte, nicht die Bauernverbände;

112.

stellt fest, dass im gegenwärtigen System Berichtigungen zu oft von den Steuerzahlern und nicht vom Endbegünstigten, der den Fehler beging, gezahlt werden; vertritt die Auffassung, dass Berichtigungen daher nur einen begrenzten präventiven und abschreckenden Effekt für Begünstigte und zuständige Personen haben;

113.

vermerkt die Unzufriedenheit des Rechnungshofs mit dem Ausmaß der Arbeit der bescheinigenden Stellen (Ziffer 4.60), da sie nicht unmittelbar gewährleistet, dass die von den Antragstellern vorgelegten Angaben, auf deren Grundlage die Zahlstellen die fällige Zahlung berechnen, richtig sind und dass infolge dessen rechtmäßige und ordnungsgemäße Zahlungen geleistet wurden; ersucht die Kommission ausdrücklich, die bescheinigenden Stellen zu verpflichten, die Funktionsfähigkeit der Kontrollen auf unterster Ebene zu kontrollieren;

114.

unterstützt uneingeschränkt die Auffassung des Rechnungshofs, dass die von der Kommission durchgeführten Prüfungen, nachdem die Zahlungen erfolgt waren, mit Besuchen in nur drei Mitgliedstaaten, zu eingeschränkt sind (Ziffer 4.58), als dass die Kommission feststellen könnte, dass sie über „angemessene Gewähr“ verfügt, „dass die Ausgaben ... im Einklang mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften getätigt wurden“;

Sonderbericht Nr. 9/2004 über Forstmaßnahmen als Teil der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

115.

teilt die Kritik des Rechnungshofs, dass es keine allgemein gültige Definition von „Wald“ und „Waldflächen“ in der EU gibt, obwohl die UNO bereits vor zehn Jahren allgemeine Definitionen für Wald und Waldflächen festgelegt hat; empfiehlt nachdrücklich, dass die Kommission ein Minimum einer gemeinsamen Terminologie einführt, d.h. eine Reihe von Definitionen im Einklang mit den verschiedenen Klimazonen in der Union; fordert die Kommission auf, diese gemeinsamen Definitionen zu nutzen, um die Forstmaßnahmen und -ausgaben der EU gezielter zu gestalten;

116.

hält es für nicht hinnehmbar, dass die Akkreditierung der EAGFL-Zahlstellen in einigen neuen Mitgliedstaaten seit dem Beitritt immer noch nicht abgeschlossen ist; fordert die Kommission auf, ihre Arbeit so rasch wie möglich abzuschließen, da der EAGFL in den nächsten Jahren erhebliche Beträge auszahlen muss und eine weitere Verlängerung zweifellos verspätete oder verzögerte Zahlungen für diese Mitgliedstaaten nach sich ziehen wird;

117.

vermerkt mangelnde Kohärenz zwischen dem 7-jährigen Programmplanungszeitraum von 2000- 2006 für die Aufforstungsmaßnahmen der Europäischen Union und den für diesen Zeitraum zugewiesenen Mitteln zum einen sowie zum anderen dem wichtigsten Instrument für die Aufforstung, das aus einer jährlichen Prämie pro Hektar für die Begünstigten besteht, die über 20 Jahre gezahlt wird, um den Einkommensverlust auszugleichen, wenn sie Agrarland in Wald umwandeln; ist besorgt über die Feststellung des Rechnungshofs, dass der Umfang der Prämien die für das Programm zugewiesenen Mittel bei weitem übersteigt; ist beunruhigt, dass folglich die Humanressourcen der Kommission sich nicht auf die gegenwärtigen Ziele konzentrieren können, sondern sich mit der Verwaltung der Prämien befassen müssen; betrachtet die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (15) als ersten Schritt in die richtige Richtung, da sie die Ausgleichsregelung von 20 auf 15 Jahre verkürzt; fordert die Kommission auf, weitere Vorschläge einzureichen, um die Situation zu verbessern;

Sonderbericht Nr. 3/2005 zur Entwicklung des ländlichen Raums: Überprüfung der Agrarumweltausgaben

118.

weist darauf hin, dass Agrarumweltmaßnahmen integraler Bestandteil der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union sind, obwohl die Überprüfung der Umweltausgaben wegen ihres arbeitsintensiven Charakters und dem Erfordernis sehr spezifischer Kenntnisse besondere Probleme aufwerfen kann;

119.

weist darauf hin, dass gute einzelstaatliche Praktiken als Vorbild für alle Mitgliedstaaten dienen könnten, so die deutsche Zweiphasenmethode zur Überprüfung guter landwirtschaftlicher Praxis mit einer generellen Überprüfung von 5% der Landwirte und einer zusätzlichen, detaillierteren Überprüfung von 1% der Landwirte; fordert die zuständigen Stellen auf, lokale Kenntnisse und Indikatoren zu verbessern und besser zu nutzen, möglicherweise durch die teilweise Verwendung der Mittel für technische Unterstützung in der neuen Verordnung für die Entwicklung des ländlichen Raums, um derartige Kenntnisse auszuweiten;

120.

fordert die Kommission zwecks besserer Erfüllung ihrer Verantwortlichkeiten dringend auf, die Überprüfbarkeit von Teilmaßnahmen zum Zeitpunkt der Billigung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums zu bewerten;

121.

misst einer effizienten und verantwortungsvollen Verwendung der EU-Mittel größte Bedeutung bei, ebenso der Anwendung des Prinzips, dass eine Initiative, die nicht ausreichend überprüfbar ist, nicht mit öffentlichen Geldern finanziert werden sollte;

122.

ist daher der Ansicht, Kommission, Rat und Parlament sollten dafür sorgen, dass dieses Prinzip besser respektiert wird, wenn die Vorschläge für die Agrarumweltausgaben im Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013 umgesetzt werden, ohne die Kontrollkosten und die Bürokratie auszuweiten;

Strukturmaßnahmen

123.

stimmt uneingeschränkt der Feststellung des Rechnungshofes zu, dass „in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich für die Verwaltung der Maßnahmen und die Kontrolle der Ausgaben sind sowie dafür, dass aufgrund des einwandfreien Funktionierens von Systemen, die von nationalen Prüfstellen überprüft werden, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge gewährleistet ist“ (Ziffer 5.7); erinnert die Kommission und den Rechnungshof daran, dass es keine verlässliche und transparente Grundlage für die Bescheinigung von Ausgaben durch die Mitgliedstaaten gibt, solange ein geeignetes Prüfungsverfahren für die Strukturprogramme fehlt;

124.

ist in Anbetracht dessen besorgt über folgende sehr gravierende Feststellungen des Rechnungshofs (Ziffer 5.48):

„Unzulänglichkeiten in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen sowohl für den Zeitraum 1994-1999 als auch für den Zeitraum 2000-2006“,

was den Zeitraum 2000-2006 angeht, so müssen „die meisten geprüften Systeme in unterschiedlichem Maße verbessert werden, um den grundlegenden Verordnungsbestimmungen hinsichtlich wirksamer laufender Verwaltungskontrollen und/oder unabhängiger Stichprobenkontrollen der Operationen vollständig zu entsprechen“,

„zahlreiche Fehler, die die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben beeinträchtigen, in den Erklärungen, die im Jahr 2004 zu Zahlungen der Kommission führten“;

125.

ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die „laufende Verwaltungstätigkeit“ dem geforderten Standard anzupassen;

126.

weist darauf hin, dass in der Gemeinsamen Agrarpolitik die Zahlstellen bestimmte Aufgaben delegierten Stellen übertragen können, dass aber faktische Zahlungen in keinem Falle delegiert werden können; stellt somit fest, dass in erster Linie die Zahlstellen für alle Entscheidungen in Bezug auf tatsächliche Zahlungen zuständig bleiben; vertritt die Ansicht, dass der derzeitige Zustand im Rahmen der Strukturmaßnahmen, wonach leitende Stellen befugt sind, Entscheidungen über tatsächliche Zahlungen zu delegieren, die Durchführung effizienter Kontrollen und Prüfungen beeinträchtigt; fordert deshalb die Kommission auf, sich sorgfältig und angemessen mit diesem Problem zu beschäftigen;

127.

vertritt die Ansicht, dass bessere, nicht zusätzliche Kontrollen erforderlich sind, und dass die Gewähr für die Regelmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Transaktionen durch bessere Erstkontrollen vor der Genehmigung von Anträgen, während der Umsetzung von Maßnahmen und vor der abschießenden Zahlung und nicht auf dem Wege zusätzlicher Vorortkontrollen durch die Kommission erfolgen muss;

128.

fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass angemessene Mittelzuwendungen für diese Kontrollen vorgesehen werden und dass sie sorgfältig gesteuert werden; fordert die Kommission auf, diese Maßnahmen durch die Weitergabe bewährter Praktiken in diesem Bereich zu unterstützen;

129.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mehr in Informationstätigkeiten zu investieren, die an die Empfänger gerichtet sind, um diesen die Finanzierungsbedingungen, die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen, denen sie unterzogen werden, und die Folgen von Verzögerungen zur Kenntnis zu bringen;

130.

stellt fest, dass aufgrund der hohen Zahl nationaler, regionaler und lokaler Behörden und Ämter in den Mitgliedstaaten, die in die Verwaltung und Kontrolle von Strukturmaßnahmen eingebunden sind die vorgeschlagene Konsolidierung von Prüfberichten auf zentraler Ebene der Mitgliedstaaten ein notwendiger und wirksamer Weg ist, um bessere Kontrollen zu ermöglichen;

131.

stellt fest, dass die Strukturmaßnahmen in Zukunft annähernd die Hälfte aller Haushaltsmittel im Gemeinschaftshaushalt ausmachen könnten, und fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die vorgeschlagenen sektoriellen Erklärungen auf zentraler Mitgliedstaatenebene umzusetzen;

132.

vertritt die Auffassung, dass die Unabhängigkeit der Lenkungs- und Kontrollbehörden von grundlegender Bedeutung ist, und ersucht die Kommission, Vorkehrungen für eine Genehmigung der auf nationaler Ebene eingesetzten Lenkungs- und Kontrollbehörden durch die Kommission zu treffen;

133.

ersucht die Kommission, umgehend einen Vorschlag vorzulegen, in dem gefordert wird, dass die in den Bestimmungen 2007-2013 vorgeschlagene Kontrollbehörde die Forderungen zu allen EG-Strukturfonds im jeweiligen laufenden Jahr bestätigt und nicht nur die Forderungen nach den Programmen 2007-2013, da die Ausgaben 2000-2006 bis zum Jahre 2010 weiterlaufen;

134.

betont, dass die Kommission — in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten — gewährleisten sollte, dass die aus dem Abschluss der Programme für den Zeitraum 1994-1999 zu ziehenden Lehren auf den Zeitraum 2000 bis 2006 und auf künftige Umsetzungszeiträume der Programme der Strukturfonds und der Projekte des Kohäsionsfonds angewendet werden; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck auch gewährleisten müssen, dass die nationalen Abschlussdokumente ordnungsgemäß und rechtzeitig eingereicht werden;

135.

fordert die Kommission auf, halbjährlich einen Überblick vorzulegen, aus dem die Fortschritte der Mitgliedstaaten in Bezug auf eine effiziente Umsetzung der in den Bestimmungen beschriebenen Überwachungs- und Kontrollsysteme ersichtlich werden;

Interne Politikbereiche einschließlich Forschung

136.

fordert die Kommission auf, auf ein Höchstmaß an Standardverfahren bei den internen Politikbereichen hinzuarbeiten und damit die Finanzkontrollen zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand für die Empfänger zu verringern; fordert die Kommission insbesondere auf, den vom Rechnungshof wiederholt vorgebrachten Ratschlag anzunehmen und ein gemeinsames oder integriertes IT-System für die Lenkung des Fünften, des Sechsten und weiterer Rahmenprogramme für Forschung, Technologische Entwicklung und Demonstrationsverfahren aufzubauen;

137.

stellt fest, dass die Kommission die Bedenken des Rechnungshofs in Bezug auf die anhaltend hohen Risiken von Fehlern aufgrund fehlerhafter Kostenerklärungen durch die endgültigen Empfänger teilt; ist der Überzeugung, dass eine Vereinfachung der Verfahren zu einer Lösung dieses Problems beitragen würde; fordert die Kommission deshalb auf, die diesbezüglichen Anregungen des Rechnungshofs sorgfältig zu prüfen;

Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

138.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im Bereich der Strukturmaßnahmen erneut Schwachstellen bei den Verwaltungs- und Kontrollsystemen festgestellt hat, und fordert insbesondere die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der nationalen Kontrollorgane und einschlägiger unabhängiger Stellen dringend Verbesserungen vorzunehmen;

139.

schließt sich der Empfehlung des Rechnungshofes an, die Anzahl der Vor-Ort-Projektkontrollen zu erhöhen; bedauert diesbezüglich, dass die Generaldirektion Beschäftigung keine ausreichenden Kontrollen durchgeführt hat, um die Schlussfolgerungen hinsichtlich der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2000-2006 zu untermauern;

140.

ersucht die Mitgliedstaaten, die Kommission und insbesondere die zuständigen Generaldirektionen, gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben und der ordnungsgemäßen Haushaltsführung im Hinblick auf die korrekte Zuteilung der Mittel insbesondere für die Strukturfonds wirksam zusammenzuarbeiten;

141.

teilt die Auffassung, dass das von der Generaldirektion Beschäftigung eingeführte elektronische System zum Überwachen der Kontrollempfehlungen nicht als wirksam betrachtet werden kann, und ermutigt die Kommission, ein Memorandum über bewährte Praktiken zur Kontrolle der Verwaltung nationaler Ausgaben und zur Bewertung der bei jeder Verwendungsart der Finanzmittel erzielten Ergebnisse zu veröffentlichen;

142.

ist generell zufrieden mit den Fortschritten, die bezüglich der Verwendungsraten erzielt worden sind; stellt fest, dass dies vermutlich auch der Anwendung der n+ 2 Regel zuzuschreiben ist;

143.

stimmt den aus der Beurteilung der Gemeinschaftsinitiative INTEGRA betreffend die soziale Ausgrenzung am Arbeitsplatz gezogenen Lehren zu und fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Förderung eines stärkeren sozialen Zusammenhalts fortzusetzen;

144.

erklärt sich generell zufrieden mit den Verwendungsraten bei den Haushaltslinien für den Bereich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, welche auf ein verbessertes Management durch die Kommission zurückzuführen sind;

145.

stellt fest, dass in den internen Politikbereichen leider immer noch keine ausreichende DAS für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen besteht; fordert die Kommission auf, durchgehend zu überprüfen, ob ihre Kostenerstattungssysteme nicht vereinfacht und die Verfahren und Anweisungen für die verschiedenen Programme nicht klarer formuliert werden können;

146.

ersucht die Kommission, angesichts der Ungewissheit hinsichtlich der Annahme der Vorschläge zur Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen praktische Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren zu ergreifen;

Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

147.

hält die Verwendungsraten bei den Haushaltslinien für den Bereich Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für zufrieden stellend;

148.

fordert die Kommission auf, die Hilfe für Antragsteller im Rahmen der Mehrjahresprogramme weiterzuentwickeln; begrüßt die Anstrengungen, die unternommen wurden, um die Ausschreibungen gezielter vorzunehmen und den Antragstellern stärker behilflich zu sein, um zu verhindern, dass Projektanträge eingereicht werden, die eindeutig nicht für eine Finanzierung in Frage kommen oder von schlechter Qualität sind, weist aber darauf hin, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine zufrieden stellende Situation zu erreichen;

149.

stellt fest, dass die Zahlungsrate in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit jeweils unter 80 % lag; räumt ein, dass es schwierig ist, den Bedarf an Zahlungsermächtigungen vorauszusehen, da sich die Vorlage von Rechnungen durch die Begünstigten und Auftragnehmer der Kontrolle der Kommission weitgehend entzieht; fordert die Kommission aber auf, ihre eigenen Verfahren sorgfältig zu untersuchen, um festzustellen, ob die Ausführung der Zahlungsermächtigungen verbessert werden könnte;

150.

weist darauf hin, dass die Einhaltung der Verwaltungs- und Finanzbestimmungen der Haushaltsordnung nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Bewilligung der Finanzhilfen oder der Auswahl der zu finanzierenden Projekte führen sollte;

Binnenmarkt und Verbraucherschutz

151.

begrüßt die Maßnahmen, die die Kommission bisher getroffen hat, um der Gefahr von Fehlern bei der Verwaltung der Finanzhilfen vorzubeugen, was zur Folge hat, dass die Maßnahmen zugunsten der Verbraucher in den Bemerkungen des Rechnungshofes nicht vorkommen; begrüßt ebenfalls das Fehlen kritischer Bemerkungen zu Maßnahmen im Bereich der Binnenmarkpolitik und der Zollpolitik;

152.

anerkennt die praktischen Schwierigkeiten, denen sich die Kommission bei dem Versuch gegenübersieht, das Erfordernis, den den Antragstellern bei der Beantragung einer Finanzhilfe im Rahmen der einschlägigen Programme entstehenden Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, mit der Verpflichtung, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung sicherzustellen, in Einklang zu bringen;

153.

unterstreicht, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der jährlichen Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für spezielle Projekte im Bereich des Verbraucherschutzes gewährleistet sein muss; fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung des neuen Programms für den Zeitraum 2007-2013 die Lehren aus der Durchführung des laufenden Verbraucherprogramms zu ziehen und andere Begünstigte in Betracht zu ziehen, die besser gerüstet wären, um die geplanten Maßnahmen durchzuführen;

154.

unterstreicht die Bedeutung, die es der Einleitung wirksamer Folgemaßnahmen aufgrund der Bemerkungen des Rechnungshofes zu den internen Auditstellen und der Nichteinhaltung anerkannter Normen beimisst;

Verkehr und Fremdenverkehr

155.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2004 festgestellt hat, dass sich die interne Prüfungstätigkeit der Generaldirektion Energie und Verkehr im Jahr 2004 deutlich erhöht hat, wobei der Wert der geprüften Verträge von 2003 auf 2004 von 52,92 Millionen EUR auf 504 Millionen EUR und der Gesamtwert der zugunsten der Kommission vorgenommenen Berichtigungen im gleichen Zeitraum von 2,53 Millionen EUR auf 14,91 Millionen EUR angestiegen ist;

156.

weist ferner darauf hin, dass die Generaldirektion Energie und Verkehr nach Ansicht des Rechnungshofes weitere Maßnahmen ergreifen sollte, um ihr Prüfungsziel von 20 % der Projekte und 35 % der Gesamtkosten der Projekte zu erreichen, ein Muster für Kostennachweise vorzugeben und zwischen Studien und Arbeiten für Prüfungszwecke zu unterscheiden;

157.

begrüßt, dass im Anschluss an die vom Rechnungshof in seinen früheren Jahresberichten vorgebrachten Bemerkungen 2004 ein neues Muster für Kommissionsentscheidungen angenommen wurde, das eine klarere Definition zuschussfähiger und nicht zuschussfähiger Kosten enthält;

158.

sorgt sich darüber, dass zwar 93 % der für die Verkehrssicherheit vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, aber nur 60 % der Zahlungsermächtigungen verwendet wurden;

159.

ist enttäuscht darüber, dass nur 25 % der Verpflichtungsermächtigungen und 11% der Zahlungsermächtigungen, die für den Schutz der Fahrgastrechte zur Verfügung standen, verwendet wurden;

160.

weist darauf hin, dass ein weiterer Bereich mit niedriger Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen das Programm Marco Polo ist, allerdings aus Gründen, die sich der Kontrolle der Gemeinschaft entziehen: So wurde eine Reihe von Vorschusszahlungen nicht ausgeführt, weil bei einigen Projekten die Bedingungen für die Ausstellung der Bankgarantie noch nicht erfüllt waren oder falsche Formulare für die Bankgarantie verwendet wurden;

161.

stellt mit großer Genugtuung fest, dass 100 % der Verpflichtungsermächtigungen und 95,82 % der Zahlungsermächtigungen der für den bedeutenden Haushaltsposten TEN-V zur Verfügung stehenden Mittel genutzt worden sind, was darauf schließen lässt, dass für die Zukunft eine Erhöhung der Mittel unabdingbar ist;

Kultur und Bildung

162.

billigt die Empfehlungen des Rechnungshofs in Abschnitt 6 seines Jahresberichts über die internen Politikbereiche, was die Notwendigkeit einer Verringerung des Fehlerrisikos unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Merkmale der Empfänger von Zuschüssen im Rahmen der EU-Programme für Bildung, Kultur, Jugend und die Medien betrifft;

163.

begrüßt die Antworten der Kommission, wonach sie ihre Anstrengungen fortsetzen wird, ihre internen Kontrollsysteme durch die Durchführung der in der Mitteilung zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens vorgesehenen Maßnahmen zu verbessern;

164.

unterstreicht, dass die Kommission ihr Augenmerk auf die Verfahrensprobleme und Engpässe bei der Verwaltung der Projekte richten muss, mit denen die Zuschussempfänger konfrontiert sind; fordert die zuständigen Kommissionsdienststellen auf, nach Lösungen zu suchen und daraus Lehren für die Empfänger zu formulieren, die auch zur Verbesserung des Beitrags zu den internen Verfahren genutzt werden können;

165.

weist darauf hin, dass es den Zwischenberichten und den Ex-post-Evaluierungsberichten über die Programme Lebenslanges Lernen, Kultur, Medien, Jugend und Bürger für Europa große Bedeutung beimisst, und befürwortet eine generellere Anwendung von Bewertungsindikatoren;

166.

unterstreicht die Bedeutung einer stärkeren Nutzung mehrsprachiger Verfahren bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die sich an die Bürger und potenzielle Nutznießer von EU-Programmen richten;

167.

nimmt die geringe Ausführungsquote bei einigen wichtigen, für Presse und Kommunikation bestimmten Haushaltslinien zur Kenntnis und vertritt die Auffassung, dass dies einer effizienten Kommunikationspolitik entgegensteht, die dem aktuellen Erfordernis einer Debatte über die Zukunft der Union angemessen Rechnung trägt.

Gleichstellung der Geschlechter

168.

nimmt zur Kenntnis, dass 2004 das Jahr der Erweiterung gewesen ist und die wichtigste Priorität für den Haushaltsplan darin bestand, den Prozess der Integration der zehn neuen Mitgliedstaaten proaktiv zu erleichtern,

169.

bedauert die Tatsache, dass der Bericht über die Entlastung nicht genügend relevante Informationen darüber enthält, wie der Haushaltsplan dieses prioritäre Ziel erreicht hat, insbesondere bezüglich der Chancengleichheit für die Frauen in der erweiterten Union;

170.

erinnert die Kommission daran, dass gemäß den Bestimmungen des Vertrags von Nizza ein sehr breites Spektrum von Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen unter dem Aspekt der Chancengleichheit betrachtet werden muss;

171.

wiederholt seine in der Entschließung vom 3. Juli 2003 zu „Gender Budgeting“ (16) erhobene Forderung an die Kommission und bedauert, dass der Bericht zur Entlastung ihm nicht die Möglichkeit gibt, die Auswirkungen des Haushaltsplans unter dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter zu bewerten; bedauert das Fehlen von Haushaltsdaten über die unter den verschiedenen Haushaltslinien bereitgestellten Mittel zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter;

172.

fordert, dass in jeden Entlastungsbericht sachdienliche Informationen über die Politik im Bereich Gender Mainstreaming aufgenommen werden; bedauert, dass die Kommission diese Informationen nicht übermittelt hat; wiederholt seine Forderung nach geschlechterspezifischen Angaben im Entlastungsbericht;

173.

begrüßt die Fortschritte, die bei der Ausführung des Haushaltsplans 2004 im Hinblick auf alle Ziele und den Planungszeitraum für die Strukturfonds erzielt wurden, was in einer Ausführungsrate von 99 % bei den Zahlungen, also erheblich über dem 2003 erreichten Prozentsatz (89 %), zum Ausdruck kommt;

174.

nimmt im Zusammenhang mit dem Programm „Daphne“ die niedrige Ausführungsrate bei den Zahlungen zur Kenntnis, akzeptiert dabei jedoch die Argumentation der Kommission bezüglich der Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards für die im Rahmen des Programms unterstützten Projekte;

175.

fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und ihre zuständigen Generaldirektionen auf, nach den Regeln von Treu und Glauben und im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung im Hinblick auf die korrekte Verwendung der gebundenen Mittel, insbesondere für die Strukturfonds, effizient zusammenzuarbeiten;

176.

fordert die Kommission auf, angesichts der bei der Annahme der Vorschläge für die Beteiligung an den verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen bestehenden Unsicherheit praktische Maßnahmen zu treffen, um das Vorgehen zu erleichtern und die bei der Einreichung der oben erwähnten Vorschläge anfallenden Ausgaben zu verringern.

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

177.

begrüßt den Umstand, dass bei der Ausführung des Haushaltsplans für einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Fortschritte erzielt worden sind; bedauert jedoch zutiefst den nach wie vor überaus niedrigen Satz der Abwicklung von Zahlungsermächtigungen (dem Rechnungshof zufolge 83,8 % im Vergleich zu 68 % im Haushaltsjahr 2003), was zu einem erheblichen Anstieg der abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) von 160 Mio. EUR auf 238 Mio. EUR führt; fordert die Generaldirektion Recht, Freiheit und Sicherheit auf, die Abwicklung des Haushaltsplans weiter zu verbessern und die RAL zu verringern;

178.

bedauert, dass der Rechnungshof in seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2004 seine Bedenken in Bezug auf die Umsetzung des Flüchtlingsfonds durch die Mitgliedstaaten und insbesondere in Bezug auf die Schwächen der Kontrollsysteme wiederholen musste; betont, dass angemessene Kontrollmechanismen durch die Mitgliedstaaten eingeführt werden müssen, um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Programme der neuen Finanziellen Vorausschau durch geteilte Verwaltung zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, rechtzeitig für die neuen Programme entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen für Beamte der Mitgliedstaaten bereitzustellen;

179.

bedauert, dass die Haushaltsordnung für Eurojust nach wie vor nicht von der Kommission genehmigt worden ist.

Externe Maßnahmen

180.

fordert, dass die Kommission gemäß der Empfehlung des Rechnungshofs zusammen mit den UNAgenturen das Recht des Rechnungshofes auf Zugang zu den von ihnen geleiteten Projekten allgemein klärt, um den Rechnungshof zu befähigen, die erforderlichen Kontrollen vor Ort durchzuführen;

181.

verlangt, dass die Kommission seinen zuständigen Ausschuss darüber unterrichtet, in welchen Fällen und aus welchen Gründen sie UN-Agenturen in erheblichem Umfang mitfinanziert;

182.

fordert, dass der Rechnungshof darlegt, wie die EU-Beiträge ihre eigene Identität im Rahmen der Vereinten Nationen bewahren können, und fordert ihn auf, über die Vorteile einer Finanzierung von Maßnahmen durch die Vereinten Nationen statt der Maßnahmen der Kommission im Bereich der Außenbeziehungen Bericht zu erstatten;

183.

bekundet seine Besorgnis in Bezug auf die Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Organisationen, die Projekte umsetzen, insbesondere in Bezug auf die Schwächen bei ihren internen Kontrollen und auf eine beträchtliche Anzahl von Fehlern bei ihren Transaktionen; fordert EuropeAid auf, im Rahmen seiner Risikogesamtprüfung dem Umsetzungsniveau besonderes Augenmerk zu schenken und seine Betriebsprüfungen bei Umsetzungsorganisationen zu verstärken;

184.

fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass Informationen zu allen Wirtschaftsprüfungen einschließlich derjenigen, die bei Delegationen und Umsetzungsorganisationen in Auftrag gegeben werden, in das Finanzinformationssystem CRIS von EuropeAid eingespeist werden, wodurch diese Informationen mit den jeweiligen Informationen zur Projektüberwachung verknüpft und für die zentralen Dienststellen verfügbar gemacht werden; begrüßt die Bereitschaft der Kommission, diesen Vorschlag zu prüfen, fordert die Kommission jedoch auf, diese Empfehlung des Rechnungshofes möglichst rasch umzusetzen;

185.

anerkennt zwar, dass EuropeAid auf seine Forderung nach größerer Transparenz und umfassender Unterstützung der Notwendigkeit eines besseren Systems von Kontrollen reagiert hat, bedauert jedoch die bedeutend größere Komplexität der neuen Verfahren, die schwerfällig sind und deren Umsetzung viel zu viel Zeit erfordert; betont die Notwendigkeit einer echten Vereinfachung, wobei jedoch das ursprüngliche Ziel nicht aus den Augen zu verlieren ist; begrüßt daher den Beschluss von EuropeAid, ab 1. Februar 2006 das Verfahren für die Bewertung der ihm vorgelegten Vorschläge zu vereinfachen, um den Aufwand der Antrag stellenden Organisationen zu verringern, Nachweise und Garantien der Förderungswürdigkeit zu erbringen;

186.

fordert, dass auf die Programmqualität und die Beträge für Verpflichtungen und Zahlungen gleichermaßen Wert gelegt wird;

187.

ersucht die Kommission, seinen zuständigen Ausschuss über ihre aktuellen konkreten Maßnahmen und ihre künftigen Pläne zur Verringerung der Risiken der Umsetzung und Finanzierung von Projekten in einem anerkanntermaßen hochgradig korruptionsgefährdeten Umfeld mit nachlässigen Prüfungen und Kontrollen sowie Lenkungsstrukturen zu unterrichten; möchte ferner den Standpunkt der Kommission erfahren, um zu wissen, ob und in welchem Maße die daraus resultierenden Gefahren nach Maßgabe des Vertrags gesteuert werden können;

188.

wiederholt seine Auffassung, dass die durch die Dekonzentration bedingten erheblichen Mehrkosten durch greifbare Ergebnisse gerechtfertigt werden müssen; begrüßt daher die Bewertung des Rechnungshofes, wie wirksam die Dekonzentration in den Delegationen funktioniert hat, wie es sein Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten in seiner Stellungnahme zur Entlastung 2002 gefordert hatte; nimmt jedoch die Erklärung des Rechnungshofes zur Kenntnis, wonach „gewisse Problembereiche im Planungsprozess verstärkter Aufmerksamkeit bedürfen“;

189.

anerkennt die Schwierigkeit, Ergebnisse eines einzelnen Gebers in einem Umfeld mit einer Vielzahl von Beitragleistenden darzustellen; bedauert jedoch die Absicht der Kommission, in Bezug auf die Entwicklungspolitik ein „ergebnisbasiertes Vorgehen“ zu wählen, ohne eine Methodik festzulegen, um die spezifischen Ergebnisse der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit im Vergleich zu den Kernzielen der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) zu messen;

190.

stimmt mit dem Rechnungshof überein, dass es notwendig ist, über objektive, nützliche und umfassende Indikatoren zu verfügen, um die Ergebnisse der Hilfe zu bewerten (Sonderbericht Nr. 4/2005, Ziffer 63); hofft, dass diese für den Zeitraum 2007-2013 eingeführt werden;

191.

bedauert, dass die von der Kommission ausgewiesenen Gesamtmittel für Grundbildung und Grundgesundheitsversorgung im Jahr 2004 nur 4,98 % ausmachten, was weit unter der vom Parlament festgelegten Bezugsgröße von 20 % lag; fordert einen konstruktiven Dialog mit der Kommission darüber, wie diese Zahl verbessert werden kann;

192.

dringt darauf, dass den wichtigsten MDG-Sektoren von Gesundheit und Bildung in der nächsten Runde der Länderstrategiepapiere größere Priorität eingeräumt wird;

193.

begrüßt die Ausweisung der sektorbezogenen Haushaltszuschüsse (17) als Möglichkeit, die Höhe der Finanzmittel für Bildung und Gesundheit aufzustocken; hält diese Option für effektiver als allgemeine Haushaltszuschüsse, auch wenn diese an Fortschritte in diesen Bereichen gebunden sind;

194.

würdigt den Beitrag der Kommission zur Initiative PEFA („Public Expenditure and Financial Accountability Programme“), der dazu beiträgt, die Risiken im Zusammenhang mit Haushaltszuschüssen zu verringern; nimmt jedoch die Feststellung des Rechnungshofs zur Kenntnis, wonach die gemeinsame Verantwortung für öffentlichen Finanzverwaltung des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid und der Generaldirektion Entwicklung „nur dank der guten persönlichen Beziehungen zwischen den betroffenen Bediensteten funktioniert“„(Sonderbericht Nr. 2/2005, Ziffer 65);“

195.

beglückwünscht die Kommission dazu, dass sie jedes Jahr seit der Reform der Verwaltung der externen Hilfe sowohl den Betrag der Verpflichtungen als auch der Zahlungen aufgestockt und EuropeAid reorganisiert hat, um den dekonzentrierten Delegationen bessere Unterstützung zu leisten; teilt die Besorgnis der Kommission (18) bezüglich der rechtzeitigen Verfügbarkeit von kompetenten Bediensteten in Delegationen, insbesondere für die Bereiche Finanzen, Verträge und Rechnungsprüfung;

196.

begrüßt den Anstieg der durchschnittlichen Zahl von Bediensteten pro verwaltete 10 000 000 EUR von 4,1 im Jahr 1999 auf 4,8 im Jahr 2004; bedauert, dass diese Zahl weit unter dem Durchschnitt bleibt, was europäische Geber angeht, und jetzt noch weiter zurückgeht;

197.

fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass die administrative Kapazität für die Entwicklungspolitik in Bulgarien und Rumänien vor dem Beitritt dieser Länder zur EU verstärkt wird.

Sonderbericht Nr. 10/2004 über die Verlagerung der Verwaltung der EG-Außenhilfe auf die Kommissionsdelegationen

198.

fordert die Kommission auf, ihre Kostenindikatoren zu verbessern und ihre Arbeit an der Entwicklung von Indikatoren zur Schnelligkeit und Qualität der Bereitstellung von Beihilfen zu beschleunigen, um eine bessere Prüfung der Kosten und Vorteile des Dezentralisierungsprozesses zu ermöglichen;

199.

ermutigt die Kommission, die Qualität der Unterstützung der zentralen Dienststellen für die Delegationen weiter zu verbessern;

200.

ermutigt die Kommission, ihre Bemühungen fortzusetzen, um sicherzustellen, dass der Personalbedarf sowohl in den zentralen Stellen als auch in den Delegationen gedeckt wird, und die Weiterbildungsmaßnahmen weiter zu verstärken;

201.

fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Verringerung der Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten, zu denen es außerhalb der Delegationen kommt, zu verstärken;

202.

begrüßt die von der Kommission ergriffenen Schritte zur Vereinfachung und Harmonisierung der Finanz- und Vertragsverfahren;

203.

betont, dass die bei den Delegationen vorhandenen 24 internen Kontrollstandards effizient angewendet werden müssen;

204.

fordert vom Rechnungshof einen Bericht darüber, wie nichtstaatliche Organisationen finanziert werden, und worin auch die Frage behandelt wird, wie die Definition einer nichtstaatlichen Organisation nach Ansicht des Rechnungshofes lauten sollte, welchen Anteil der Mittel der nichtstaatlichen Organisationen von der Kommission finanziert werden und welche Anteile von privaten Stellen stammen, die mit keinen staatlichen Stellen in Verbindung stehen; fordert den Rechnungshof ferner auf, zu untersuchen, welche Vorteile damit verbunden sind, dass Projekte von nichtstaatlichen Organisationen und nicht von Privatunternehmen ausgeführt werden;

205.

fordert den Rechnungshof ferner auf, eine gesonderte Prüfung zu der Frage vorzulegen, inwieweit die Haushaltslinie 19-04 Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte, EIDHR, wie vom Europäischen Parlament 1992 eingesetzt, insgesamt ordnungsgemäß ausgeführt worden ist;

Sonderbericht Nr. 4/2005 zur Verwaltung der wirtschaftliche Zusammenarbeit in Asien durch die Kommission

206.

begrüßt den Sonderbericht des Rechnungshofes zur Verwaltung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Asien durch die Kommission; nimmt die Feststellungen des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass Ausgaben wenig gezielt getätigt wurden und dass asienweite Projekte gekennzeichnet waren durch schwerfällige und komplizierte Antragsverfahren; begrüßt die Erklärung, dass die geprüften Vorhaben viele Begünstigte erreicht haben; bestätigt die Empfehlungen, dass die Kommission gewährleisten sollte, dass die Antragsverfahren nicht unnötigerweise kompliziert sind, dass die Delegationen den Antragstellern angemessene Unterstützung leisten und dass größeres Augenmerk auf die Nachhaltigkeit eines Projekts gelegt wird;

207.

ersucht die Kommission, den operativen Rahmen für EU-Beihilfen für Asien auf der Grundlage einer kleinen Anzahl genauer definierten Kernprioritäten zu prüfen, die ihrerseits zu einer wirksamen Umsetzung der Hilfe beitragen und zu einem in höherem Maße ergebnis- und impaktorientierten Ansatz betragen würden;

208.

fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Entwicklung geeigneter Indikatoren, an denen die erzielten Fortschritte gemessen werden können, zu intensivieren und die erforderliche Überwachung zur Beurteilung der erzielten Ergebnisse zu gewährleisten;

209.

erwartet von der Kommission, eine angemessene Vereinfachung der Vertragsverfahren und der Verfahren für die Gewährung von Beihilfen vor allem in Bezug auf kleinere Projekte in die laufende Überarbeitung der Haushaltsordnung und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (19) einzubeziehen, damit die Anwendung der Bestimmungen flexibel gestaltet werden kann sowie Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gewährleistet werden können;

Heranführung

210.

ersucht die Kommission, die Anlage von Heranführungsprojekten dahingehend zu überdenken, dass die Zielsetzungen und Voraussetzungen zielgenauer definiert und vereinfacht werden; stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass damit die Gefahr von Fehlern bei der Umsetzung verringert würde; bekundet seine Überzeugung, dass eine Vereinfachung der Projektanlage auch zu einer Vereinfachung der Ergebnisprüfungen führen würde;

211.

weist darauf hin, dass die Kommission die nationalen Behörden der Beitrittsländer dabei unterstützen muss, die völlig dezentralisierte Kontrolle von EU-Ausgaben selbständig wahrzunehmen; stellt fest, dass die Kommission gleichzeitig immer noch Schwächen beim Finanzmanagement der Beitrittsländer kompensieren muss und dafür die Zuständigkeit von Vorauskontrollen bei den Delegationen belassen muss; vertritt die Ansicht, dass ein korrektes Risikomanagement in diesem Bereich bedingt, dass die Kommission das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Polen herstellt;

212.

nimmt die Feststellung des Rechnungshofes zur Kenntnis, dass Schwächen in der Verwaltungskapazität Bulgariens und Rumäniens fortbestehen; begrüßt die bereits gemachten Verbesserungen und fordert die bulgarischen und rumänischen Behörden auf, weiterhin die Überwachung der Heranführungshilfe zu verstärken, um sie auf eine effizientere Verwendung der Strukturfonds vorzubereiten; fordert die Kommission gleichzeitig auf, ihre Verwaltung und die Zweckbestimmung dieser Mittel zu verbessern;

Verwaltungsausgaben

Fragen im Zusammenhang mit den Agenturen

213.

stellt mit Befriedigung fest, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über die Agenturen unterbreitet hat, wie es das Parlament in seinem Bericht über die Entlastung 2003 für die Agenturen gefordert hatte; fordert den Rat auf, so bald wie möglich Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss einer Vereinbarung auf der Grundlage des Textentwurfs der Kommission aufzunehmen und dabei den Grundsätzen Rechnung zu tragen, die vom Parlament in seiner Entschließung vom 13. Januar 2004 zu den Rahmenbedingungen für die europäischen Regulierungsagenturen (20) und in seiner Entschließung vom 1. Dezember 2005 zu den europäischen Regulierungsagenturen (21) angenommen wurden;

214.

stellt fest, dass die Haushaltsordnung in erster Linie für die Kommission entworfen wurde; ist sich darüber im Klaren, dass die Rahmenfinanzregelung für die Agenturen (22) und die später angenommenen individuellen Finanzregelungen für die einzelnen Agenturen (23) allesamt so konzipiert wurden, dass sie sich möglichst eng an die Haushaltsordnung anlehnen; weist darauf hin, dass eine sich für die Kommission eignende Finanzregelung möglicherweise nicht immer den viel kleineren Agenturen gerecht wird; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass den Bedürfnissen der Agenturen bei der derzeitigen Reform der Haushaltsordnung gebührend Rechnung getragen wird;

215.

hält es für erforderlich, die Verantwortlichkeit der Agenturen für den wirksamen Einsatz des Geldes der EU-Steuerzahler zu verbessern, und ist daher der Auffassung, dass die Agenturen gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Parlaments rechenschaftspflichtig sein müssen;

216.

ist der Ansicht, dass die Agenturen vermutlich mehr Hilfe bei Einstellungen benötigen als die größeren Organe, die über eine umfangreichere, erfahrenere Verwaltungen verfügen dürften, auf deren Hilfe bei derartigen Aufgaben zurückgegriffen werden kann; fordert das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) auf, den Ersuchen der Agenturen auf Unterstützung im Zusammenhang mit Einstellungen stattzugeben; fordert die Kommission auf, den Agenturen auch andere horizontale Dienste, etwa im Bereich Fortbildung und Juristischer Dienst, zur Verfügung zu stellen;

217.

fordert die Kommission auf, über den Stand der internen Rechnungsprüfung bei den Agenturen zu berichten und dabei auf die Kapazitäten der einzelnen Agenturen für die interne Rechnungsprüfung und die Leistungen einzugehen, die die Kommission im Bereich der internen Rechnungsprüfung, sei es in Form von Orientierungshilfe oder durch interne Prüfungen selbst, erbringt;

218.

stellt fest, dass die Vereinten Nationen die zwischen der Kommission und den Vereinten Nationen geschlossene Finanzierungsvereinbarung für die Europäische Agentur für Wiederaufbau offenbar nicht ordnungsgemäß angewandt haben, so dass der Rechnungshof häufig nicht in der Lage war, die Zahlungen und die ihnen zugrunde liegenden Dokumente im Zusammenhang mit den von der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) verwalteten oder überwachten Verträgen einer ausreichenden Finanzkontrolle zu unterziehen; nimmt Kenntnis von der Erklärung des stellvertretenden besonderen Vertreters des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, dem Rechnungshof auf Antrag einen umfassenden Zugang zu allen Akten zu gestatten; fordert die Kommission allerdings nachdrücklich auf, die Finanzierungsvereinbarung mit den Vereinten Nationen zu überprüfen; ist der Auffassung, dass ein mögliches Auslaufen der Europäischen Agentur für Wiederaufbau nicht auf der Grundlage eines festgelegten Zeitplans erfolgen, sondern von wirtschaftlichen und politischen Kriterien und Entwicklungen anhängig gemacht werden sollte, wobei der Mehrwert, den die Agentur in Bezug auf Sachverstand und Know-how im Laufe der Jahre entwickelt hat, voll und ganz genutzt werden sollte, und fordert die Kommission auf, nach einer angemessenen abschließenden Bewertung einen Vorschlag zu unterbreiten, in dem geprüft wird, ob und, wenn ja, auf welche Weise das Mandat der Agentur für Wiederaufbau dahingehend geändert werden kann, dass der vorhandene Sachverstand und das vorhandene Know-how genutzt werden könnten, um Wiederaufbauhilfe zu leisten , wo immer diese benötigt wird, z.B. im Irak, in Afghanistan, Pakistan, Indien und den vom Tsunami betroffenen Ländern, und zwar in einer zweiten Phase nach Befriedigung des unmittelbaren humanitären Bedarfs durch ECHO;

219.

fordert die Kommission auf, die Europäische Umweltagentur bei der Beilegung des Streits mit den dänischen Behörden wegen der Erstattung zu Unrecht gezahlter Steuern zu unterstützen;

220.

stellt mit Enttäuschung fest, dass der Konflikt zwischen der Kommission und dem Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Zahlung des Arbeitgeberbeitrags zum Versorgungssystem noch immer nicht gelöst ist; fordert die Kommission nachdrücklich zu größeren Anstrengungen auf, um diesen Streit beizulegen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 302 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(5)  ABl. C 302 vom 30.11.2005, S. 100.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0092.

(8)  ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1. Zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 173/2005 (ABl. L 29 vom 2.2.2005, S. 3).

(9)  ABl. L 63 vom 3.3.2001, S. 21. Zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2355/2002 (ABl. L 351 vom 28.12.2002, S. 42).

(10)  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

(11)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates ECOFIN vom 8. November 2005 unter http://www.fco.gov.uk/Files/kfile/Ecofin-Conclusions_08nov.pdf.

(12)  Gemäß Artikel 3 der Haushaltsordnung sind die Haushaltsgrundsätze derzeit die „Grundsätze der Einheit, der Haushaltswahrheit, der Jährlichkeit, des Haushaltsausgleichs, der Rechnungseinheit, der Gesamtdeckung, der Spezialität, der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sowie der Transparenz“.

(13)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0043.

(14)  „Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Bewertung der gegenwärtigen Kontrollen auf Ebene der Sektoren und Regionen und der Aussagekraft bestehender Erklärungen vornehmen.“.

(15)  ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.

(16)  ABl. C 74 E vom 24.3.2004, S. 746.

(17)  Antwort auf Frage 1.4 des Fragebogens des DEVE-Ausschusses.

(18)  Antwort auf Frage 5.2 des Fragebogens des DEVE-Ausschusses.

(19)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

(20)  ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 119.

(21)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0460.

(22)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(23)  ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 1.

P6_TA(2006)0158

Entlastung 2004: Einzelplan I — Europäisches Parlament

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan I — Europäisches Parlament (N6-0027/2005 — C6-0357/2005 — 2005/2091(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2004 (C6-0357/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Internen Prüfers,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die Ausführung des Haushaltsplans zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags sowie Artikel 179a des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 145, 146 und 147,

gestützt auf Artikel 13 der Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments (5),

gestützt auf Artikel 147 Absatz 1 der Haushaltsordnung, dem zufolge die Organe alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments enthaltenen Bemerkungen Folge zu leisten,

gestützt auf Artikel 71, Artikel 74 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0119/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof auf Schwächen bei den Überwachungs- und Kontrollsystemen hingewiesen hat (Ziffer 9.16), die jedoch meist formaler Art gewesen sind; in der Erwägung, dass die Fehler sich nicht wesentlich auf die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der den Verwaltungsausgaben zugrunde liegenden Vorgänge ausgewirkt haben (Ziffer 9.27),

B.

in der Erwägung, dass die Haushaltsordnung und die Geschäftsordnung des Parlaments, die am 23. Oktober 2002 (6) geändert worden ist, ab 1. Januar 2003 als Verfahrensregeln für das Entlastungsverfahren gelten,

C.

in der Erwägung, dass die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments am 23. Oktober 2002 dahingehend abgeändert wurde, dass die Entlastung dem Präsidenten und nicht dem Generalsekretär erteilt wird,

1.

vertagt die Entscheidung, dem Präsidenten die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 zu erteilen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und dem Europäischen Bürgerbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu veranlassen.


(1)  ABl C 105 vom 30.4.2004.

(2)  ABl C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 302 vom 30.11.2005, S. 100.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  PE349.540.

(6)  ABl. C 300 E vom 11.12.2003, S. 303.

P6_TA(2006)0159

Entlastung 2004: Einzelplan II — Rat

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan II — Rat (N6-0027/2005 — C6-0359/2005 — 2005/2092(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0359/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0111/2006),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Rates Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

2.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan II — Rat, sind (N6-0027/2005 — C6-0359/2005 — 2005/2092(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0359/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0111/2006),

1.

stellt fest, dass der Rat im Jahr 2004 einen Haushalt in Höhe von 541 916 200 EUR mit einer Verwendungsrate von 98,10% verwaltet hat;

2.

nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs zur Kenntnis und fordert den Rat auf, diese Bemerkungen zu berücksichtigen und seine Mittelbewirtschaftung weiter zu verbessern;

3.

bemerkt, dass nach Ziffer 9.4. des Jahresberichts des Rechnungshofs der Rat 2004 noch immer keine internen Kontrollnormen nach der Annahme der Haushaltsordnung im Juni 2002 eingeführt hat, und dass die internen Kontrollnormen für den Rat gemäß dessen eigenen Angaben schließlich am 20. Juli 2005 angenommen wurden;

4.

erinnert daran, dass die Mitteilung der Kommission vom 15. Juni 2005 über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252) für alle EU-Organe gleichermaßen anwendbar ist und der Rat daher mit gutem Beispiel vorangehen sollte;

5.

weist darauf hin, dass gemäß Ziffer 9.18 des Jahresberichts des Rechnungshofes der vor dem 31. Dezember 1997 als Überstundenausgleich gewährte Zusatzurlaub beim Antritt des Ruhestands ausgezahlt wurde, wenn der Beamte den Zusatzurlaub nicht angetreten hatte; stellt fest, dass in der Antwort des Rates nicht erklärt wird, warum solche Zahlungen an Beamte der Laufbahngruppen A und B geleistet wurden, die nach dem Statut keinen Anspruch auf Überstundenausgleich haben;

6.

stellt fest, dass der Rat am Jahresende eine Sammelmittelübertragung vorgenommen hat, um vorgezogene Zahlungen für das LEX-Gebäude zu leisten, was dazu führte, dass sich der ursprünglich unter Artikel 206 des Haushaltsplans vorgesehene Betrag um 333 % von 13 500 000 EUR auf 58 449 000 EUR erhöhte; stellt gleichzeitig fest, dass das Europäische Parlament mit ähnlichen Problemen konfrontiert ist;

7.

nimmt zur Kenntnis, dass die ursprünglichen Mittelansätze für die Sonderberater im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Artikel 3 1 3 des Haushaltsplans) um 225 % erhöht wurden;

8.

erinnert an die in seiner Entschließung vom 27. Oktober 2005 (6) enthaltene Bemerkung, dass die Haushaltspläne der anderen Organe die Verwaltungsausgaben abdecken sollten;

9.

vertritt die Auffassung, dass ein höheres Maß an Klarheit in Bezug auf die Ausgaben für den EU-Antiterror- Koordinator und auf die von ihm getätigten Ausgaben zu mehr Transparenz führen würde; erinnert daran, dass operative Ausgaben grundsätzlich nur von der Kommission getätigt werden sollten;

10.

fordert den Rat mit Nachdruck auf, seine Berichterstattung zu verbessern, insbesondere wie alle anderen Organe — einschließlich des Parlaments — durch die rechtzeitige Vorlage des in Artikel 60 Absatz 7 der Haushaltsordnung erwähnten jährlichen Tätigkeitsberichts, womit er zu einer größeren Transparenz der Organe beiträgt;

11.

stellt fest, dass der Rat derzeit ein Projekt für den Bau des LEX-Gebäudes mit geschätzten Kosten in Höhe von 233 000 000 EUR (Preise von 2003) abwickelt;

12.

erinnert daran, dass der Rat in einem Schreiben vom 18. November 2004 zum Entlastungsverfahren 2003 eine Einladung zur Teilnahme an einer Sitzung des Haushaltskontrollausschusses unter Hinweis auf das Gentlemen's Agreement vom 22. April 1970 abgelehnt hat; erinnert ferner daran, dass der Rat sich in früheren Jahren gesträubt hat, mehr als nur oberflächliche Antworten auf den Fragebogen zu geben, den der Haushaltskontrollausschuss den anderen Organen im Zuge der Vorbereitung des Entlastungsbeschlusses übermittelt; ist der Auffassung, dass der federführende Ausschuss im Rahmen des derzeitigen Kompromisses eines informellen Dialogs zwischen dem Rat und dem Vorsitzenden sowie dem Berichterstatter des federführenden Ausschusses seine Beteiligung auch auf andere Mitglieder, die zu dem informellen Dialog beitragen möchten, ausweiten sollte.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

(6)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0410.

P6_TA(2006)0160

Entlastung 2004: Einzelplan IV — Gerichtshof

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan IV — Gerichtshof (N6-0027/2005 — C6-0360/2005 — 2005/2093(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0360/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004 zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4) und insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0112/2006),

1.

erteilt dem Kanzler des Gerichtshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, dem Gerichtshof, dem Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

2.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan IV — Gerichtshof, sind (N6-0027/2005 — C6-0360/2005 — 2005/2093(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0360/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004 zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), und insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0112/2006),

1.

stellt fest, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) 2004 einen Haushalt in Höhe von 235 041 565 EUR bei einer Verwendungsrate von 94 % verwaltet hat;

2.

stellt fest, dass sich der Personalbestand des EuGH 2004 infolge der Erweiterung um rund 40 % erhöht hat (6);

3.

nimmt missbilligend zur Kenntnis, dass der EuGH 2004 verschiedene interne Kontrollnormen erneut nicht angewandt hat;

4.

verweist auf die Feststellung des Rechnungshofs in Ziffer 9.13 seines Jahresberichts, wonach der Interne Prüfer des EuGH die Funktion als Leiter des „Überprüfungsreferats“ ausübt, das die Ex-ante- berprüfung der Vorgänge des Anweisungsbefugten vornimmt; stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass eine solche Einbindung in die Ausführung von Finanztransaktionen mit den Aufgaben eines unabhängigen Internen Prüfers nicht vereinbar ist; missbilligt, dass der Interne Prüfer seit seiner Ernennung im Jahr 2003 keine seiner im Arbeitsprogramm aufgeführten Aufgaben abgeschlossen hat; regt an, dass der EuGH für den baldigen Abschluss der noch offenen Aufgaben des Arbeitsprogramms externe Unterstützung in Anspruch nimmt;

5.

bedauert, dass der jährliche Tätigkeitsbericht des EuGH bei der Ausarbeitung des Jahresberichts des Rechnungshofs nicht berücksichtigt werden konnte, da er bei Abschluss der Prüfung durch den Rechnungshof noch nicht vorlag; geht davon aus, dass dieses Problem mit Blick auf den jährlichen Tätigkeitsbericht für 2005 gelöst wurde;

6.

weist darauf hin, dass der EuGH im Gegensatz zu den meisten anderen Organen seinem jährlichen Tätigkeitsbericht keine von seinem bevollmächtigten Anweisungsbefugten unterzeichnete Zuverlässigkeitserklärung beifügt; stellt fest, dass der Kanzler jedoch ein auf den 21. Juni 2005 datiertes Memorandum verfasst und unterzeichnet hat, in dem dem Präsidenten des EuGH die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsführung für 2004 bestätigt wird; fordert den EuGH auf, in künftigen Jahren eine derartige Erklärung zu verfassen, und hofft, dass diese Frage im Zuge der laufenden Überarbeitung der Haushaltsordnung geklärt wird;

7.

gratuliert dem EuGH zur Aufmachung, zum Inhalt und zur Lesbarkeit seines jährlichen Tätigkeitsberichts und insbesondere dazu, dass am Ende jedes Kapitels Art und Höhe des Risikos analysiert werden, mit dem die darin beschriebenen Vorgänge behaftet sind; ist der Auffassung, dass der Nutzen der jährlichen Tätigkeitsberichte gesteigert werden könnte, wenn alle Organe diesem Beispiel folgen würden;

8.

begrüßt, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Fälle von 25 Monaten im Jahr 2003 auf 20 Monate im Jahr 2004 verkürzt hat, obwohl die Zahl der eingereichten Klagen ständig steigt; ist der Meinung, dass eine Bearbeitungsdauer von 20 Monaten pro Rechtssache immer noch zu lange ist; fordert den EuGH auf, die durchschnittliche Bearbeitungszeit weiter zu verringern;

9.

stellt fest, dass 2004 keine Ex-post-Überprüfungen vorgenommen wurden, da sich die für die Ex-anteÜberprüfungen zuständige Dienststelle auf die Einführung des neuen Finanzkreislaufs konzentrieren musste;

10.

stellt fest, dass der EuGH derzeit ein großes Projekt für den Bau neuer Räumlichkeiten — zwei Hochhäuser mit einem „Ring“ — verwaltet, in denen das bei künftigen Erweiterungen benötigte Personal und 40 Richter mit ihren Kabinetten untergebracht werden sollen, wobei die Kosten dieses Projekts mit 296 924 590 EUR (zu Preisen von 2000) veranschlagt sind; ersucht den EuGH um eine schriftliche Darlegung der für die Prüfung der Rechnungen und die Projektkontrolle getroffenen Vorkehrungen und um Auskunft darüber, welche der beteiligten Parteien das Risiko möglicher Kostenüberschreitungen tragen wird; fordert den EuGH auf, für dieses große Bauprojekt angemessene Kontrollstellen zu schaffen, die ständig mit dem Bauvorhaben betraut sind und die Einhaltung der Fristen sowie die Kostenentwicklung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren;

11.

weist darauf hin, dass der EuGH nach einem von den Dienststellen der Kommission im Juni 2005 vorgenommen Vergleich der Gebäudekosten der Organe die höchsten Kosten pro Nutzer aufweist (250 EUR/m2), was jedoch durch die unterdurchschnittlich kurze Rückzahlungsdauer (15 Jahre) zu erklären ist, für die sich der EuGH entschieden hat;

12.

ist der Auffassung, dass der Verordnung Nr. 422/67/EWG, 5/67 Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz (7), in der die Gehälter der Richter am EuGH geregelt sind, im Interesse der Transparenz, beispielsweise durch Veröffentlichung auf der Website des EuGH, mehr Publizität verliehen werden sollte;

13.

stellt fest, dass der EuGH gegenwärtig von den Richtern nicht verlangt, ihre finanziellen Interessen wie beispielsweise Aktienbesitz, Direktorenpositionen, Beraterverträge usw. offen zu legen; weist darauf hin, dass sowohl die Mitglieder der Kommission als auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments verpflichtet sind, diese Interessen in einem öffentlichen Register anzugeben, und dass die Mitglieder des Rechnungshofs eine Erklärung ihrer finanziellen Interessen beim Präsidenten des Hofes hinterlegen; empfiehlt, dass der EuGH im Interesse der Transparenz verlangt, dass eine solche verbindliche Regelung aufgestellt wird, auch wenn dies derzeit rechtlich nicht vorgeschrieben ist;

14.

erinnert bezüglich der Dienstfahrzeuge für die Benutzung durch den EuGH daran, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 27. Oktober 2005 (8) den EuGH aufgefordert hat, seinen Verwaltungsbeschluss vom 31. März 2004 bis zum 1. November 2005 so abzuändern, dass eine private Nutzung von Dienstfahrzeugen ausgeschlossen wird.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

(6)  Quelle: Jährlicher Tätigkeitsbericht.

(7)  ABl. L 187 vom 8.8.1967, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 202/2005 (ABl. L 33 vom 5.2.2005, S. 1.).

(8)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0410.

P6_TA(2006)0161

Entlastung 2004: Einzelplan V — Rechnungshof

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan V — Rechnungshof (N6-0027/2005 — C6-0361/2005 — 2005/2094(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0361/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0113/2006),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

2.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan V — Rechnungshof, sind (N6-0027/2005 — C6-0361/2005 — 2005/2094(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0361/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0113/2006),

1.

stellt fest, dass der Europäische Rechnungshof (ERH) 2004 einen Haushalt in Höhe von 96 925 410 EUR mit einer Verwendungsrate von 81,5% verwaltet hat;

2.

erinnert daran, dass die Rechnungslegung des ERH für 2004 von einer externen Rechnungsprüfungsgesellschaft, KPMG (6), geprüft wurde, die zu folgender Schlussfolgerung gelangte: „Nach unserer Beurteilung wurden die Rechnungsführungsdaten und der (...) Jahresabschluss in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung und den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen, den allgemein anerkannten Rechnungsführungsgrundsätzen und den Internen Vorschriften des Europäischen Rechnungshofes erstellt. Sie vermitteln ein wirklichkeitsgetreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofes zum 31. Dezember 2004 sowie seiner Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Haushaltsjahres.“;

3.

nimmt mit Interesse den Wortlaut des von der Rechnungsprüfungsgesellschaft des ERH, KPMG, ausgestellten Bestätigungsvermerks (7) zur Kenntnis, der zum ersten Mal verweist „auf die Erläuterung 1 der Anlage zum Jahresabschluss, in der dargelegt wird, dass der Hof gemäß der Rechnungsführungsvorschrift Nr. 12“„Leistungen für Arbeitnehmer“, die am 28. Dezember 2004 gemäß Artikel 133 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften durch einen Beschluss des Rechnungsführers der Kommission angenommen wurde, erstmalig zum 31. Dezember 2004 eine Rückstellung für Ruhegehaltsansprüche der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes sowie eine langfristige Forderung gegenüber den Mitgliedstaaten in Höhe von 43 689 621 EUR ausgewiesen hat. Der Rückstellungsbetrag wurde auf der Grundlage einer versicherungsmathematischen Studie der Europäischen Kommission festgesetzt.;

4.

stellt fest, dass das Erweiterungsgebäude zum Hauptsitz des ERH in Luxemburg, das seit 2001 im Bau war, im Oktober 2003, vor dem geplanten Zeitpunkt Juni 2004, bezogen werden konnte; stellt des weiteren fest, dass die Rechnungslegung für das Vorhaben derzeit abgeschlossen wird und dass zu gegebener Zeit der Haushaltsbehörde ein umfassender Bericht vorgelegt werden wird;

5.

nimmt des weiteren einen Hinweis im KPMG-Prüfbericht im Abschnitt „Verpflichtungen unter dem Strich“ zur Kenntnis, wonach sich der ERH verpflichtet hat, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Grundstücke für die Errichtung eines weiteren Gebäudes (das Vorhaben K3) zu erwerben; stellt fest, dass das Vorhaben K3 den infolge des künftigen Beitritts Bulgariens, Rumäniens und eines anderen Landes erwarteten Bedarf des ERH decken soll, dessen geschätzte Kosten sich auf 26 450 000 EUR (8) (Preise April 2003) belaufen; nimmt den Wunsch des ERH zur Kenntnis, die Risiken in Verbindung mit einem derartigen Vorhaben breiter zu streuen, so dass diese letztendlich nicht in so hohem Maß vom europäischen Steuerzahler getragen werden; fordert, darüber unterrichtet zu werden, wie dieses Ziel besonders im Hinblick auf die finanzielle Verantwortlichkeit für Kostenüberschreitungen erreicht werden wird;

6.

billigt die regelmäßige Durchführung von Ausschreibungen für die Benennung einer externen Gesellschaft zur Prüfung der Jahresrechnung des ERH und äußert gleichzeitig Besorgnis über die vorherrschende Stellung einer kleinen Zahl großer Rechnungsprüfungsfirmen in Luxemburg und anderswo; fordert ein transparentes, gerechtes und für das Parlament nachvollziehbares Auswahlverfahren für die Vergabe der Rechnungsprüfung an eine externe Gesellschaft;

7.

stellt fest, dass der EHR im Anschluss an die letzte Erweiterung im Jahr 2004 und die Erhöhung der Zahl seiner Mitglieder auf 25 seine Struktur in vier Prüfungsgruppen und eine Koordinierungsgruppe umorganisiert hat; fragt sich, ob eine Struktur, die 25 Mitglieder und ihre Kabinette umfasst, die effektivste verfügbare Struktur ist; fordert den ERH auf, die Möglichkeit der Reduzierung der Mitglieder auf die Zahl von einem Drittel der Mitgliedstaaten zu prüfen;

8.

verweist auf die Stellungnahme des Sonderausschusses des britischen Oberhauses für die Europäische Union in Verbindung mit den Verhandlungen über den Konvent zur Zukunft Europas, wonach

„die derzeitige Struktur des EHR, die 15 gleichrangige Mitglieder umfasst, ein Mitglied aus jedem Mitgliedstaat, die als Kollegium handeln, verändert werden muss, was nach einer Erweiterung unabdingbar sein wird. Ein Hof mit über 20 Vollzeitmitgliedern wäre schwerfällig, langsam und ineffektiv. Der Vorschlag eines Systems von„Kammern“, ein Konzept, das jetzt in den Vertrag von Nizza aufgenommen wurde, scheint nur ein Mechanismus zur Aufnahme der Mitglieder zu sein, ohne dass die Effizienz verbessert wird, und ist nicht wirksam genug, um dieses Problem zu lösen.;“

9.

verweist darauf, dass Herr Weber, Präsident des ERH, dem Haushaltskontrollausschuss am 14. November 2005 in Straßburg in einem Redebeitrag mitteilte, dass der EHR eine Selbstbewertung seiner Organisation und Methoden mit anschließendem Peer Review durchführte; hofft, dass es möglich sein wird, vor der nächsten Erweiterung eine rationellere Struktur des EHR zu entwerfen;

10.

schlägt vor, dass diese Analyse der Arbeitsmethoden des ERH als eine der möglichen Optionen den Vorschlag des britischen Oberhauses mit einschließen könnte, die derzeitige Struktur durch einen hoch qualifizierten Direktor mit Exekutivaufgaben zu ersetzen, der von kompetentem Prüfpersonal unterstützt wird und der einem nichtständigen Gremium, das keine ausführende Funktionen hat und aus Vertretern aus jedem einzelnen Mitgliedstaat besteht, berichtet;

11.

begrüßt, dass der Entlastungsbehörde der jährliche Tätigkeitsbericht zusammen mit der vom bevollmächtigten Anweisungsbefugten unterzeichneten Erklärung übermittelt wurde;

12.

begrüßt die Übermittlung des Jahresberichts über die interne Prüfung an die Entlastungsbehörde, bedauert jedoch, dass trotz der in Ziffer 15 seiner Entschließung vom 12. April 2005 (9) enthaltenen Forderung dieser einseitige Bericht immer noch kein klares Bild des gegenwärtigen Kontrollumfelds vermittelt;

13.

erinnert, was die Verwendung von Dienstfahrzeugen durch Mitglieder des ERH betrifft, daran, dass in seiner Entschließung vom 27. Oktober 2005 (10) der ERH aufgefordert wird, seinen Verwaltungsbeschluss vom 15. Juni 2004 bis zum 1. November 2005 so abzuändern, dass eine private Nutzung von Dienstfahrzeugen ausgeschlossen wird;

14.

fordert den ERH auf, die Veröffentlichung der Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder auf der Website des ERH in Betracht zu ziehen, was zu größerer Transparenz der EU-Organe beitragen würde; ist der Auffassung, dass es die Transparenz verbessern würde, wenn die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (11) größere Publizität erhalten würde, gegebenenfalls durch ihre Veröffentlichung auf der Website des ERH;

15.

verweist darauf, dass im Anschluss an eine Untersuchung durch OLAF seit langem ein Gerichtsverfahren gegen ein früheres Mitglied des ERH bei den Gerichten des Großherzogtums Luxemburg anhängig ist; bedauert, dass allzu oft Abschlussberichte, die von OLAF an die Behörden der Mitgliedstaaten übermittelt werden, ohne Einleitung weiterer Maßnahmen einfach abgelegt werden; ist der Auffassung, dass eine Verschleppung des Gerichtsverfahrens keine akzeptable Antwort auf ein möglicherweise unangenehmes Dossier ist; wird die Verhandlung des oben genannten Falles durch die luxemburgischen Gerichte aufmerksam verfolgen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

(6)  Bericht des unabhängigen Rechnungsprüfers über die Rechnungslegung des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 299 vom 29.11.2005, S. 1).

(7)  Bericht des unabhängigen Rechnungsprüfers über die Rechnungslegung des Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 299 vom 29.11.2005, S. 1).

(8)  Quelle: Die Gebäudepolitik des EHR, Übersicht und derzeitiger Stand, September 2003.

(9)  ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 47.

(10)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0410.

(11)  ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1293/2004 (ABl. L 243 vom 15.7.2004, S. 26).

P6_TA(2006)0162

Entlastung 2004: Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (N6-0027/2005 — C6-0362/2005 — 2005/2095(DEC))

Das Europäische Parlament,

— unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0362/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0114/2006),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

2.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind (N6-0027/2005 — C6-0362/2005 — 2005/2095(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0362/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0114/2006),

1.

stellt fest, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) im Jahr 2004 einen Haushalt in Höhe von 103 000 000 EUR verwaltet hat, wovon 88,56 % ausgegeben wurden (2003: 98,12 %);

2.

stellt fest, dass gemäß Ziffer 9.23 des Jahresberichts des Rechnungshofs die internen Kontrollnormen im Juli 2004 angenommen wurden, die zur vollen Übereinstimmung mit den Mindestnormen erforderlichen Maßnahmen jedoch noch nicht alle getroffen wurden;

3.

stellt mit Blick auf die Feststellungen des Rechnungshofs in Ziffer 9.7 seines Jahresberichts bezüglich der Überweisung eines Teilbetrags der Bezüge, auf die ein Berichtigungskoeffizient angewandt wird, fest, dass in einer beträchtlichen Anzahl von Fällen Überweisungen gewährt wurden, die nicht durch entsprechende Belege über die Anspruchsberechtigung der betreffenden Beamten untermauert waren; stellt fest, dass der EWSA mitgeteilt hat, dass im Jahr 2005 Korrekturmaßnahmen eingeleitet wurden;

4.

verweist auf die Versicherung des EWSA aus dem Jahr 2004, dass bei Reisekostenabrechnungen seiner Mitglieder keine weiteren Unregelmäßigkeiten mehr aufgetreten sind (6); weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht über das Haushaltsjahr 2003, der im November 2004 veröffentlicht wurde, dennoch drei Fälle aufgeführt hat, in denen Mitglieder eine Reisekostenvergütung erhalten haben, die um das Zweifache über dem in den diesbezüglichen Regelungen des Ausschusses festgelegten Betrag lag; stellt fest, dass die belgische Staatsanwaltschaft auf der Grundlage überzeugender prima-facie-Beweise von OLAF darüber, dass ein Mitglied des EWSA über einen Zeitraum von sechs Jahren bis zu 45 000 EUR zu Unrecht eingefordert hat, eine förmliche Untersuchung eingeleitet hat; stellt fest, dass der EWSA die Immunität des betreffenden Mitglieds aufgehoben hat und dass bis Ende 2006 in dieser Angelegenheit ein Urteil des zuständigen belgischen Gerichts erwartet wird;

5.

stellt fest, dass der EWSA seine Geschäftsordnung im Jahr 2004 dahingehend geändert hat, dass ein Vizepräsident mit Zuständigkeit für Haushaltsfragen und für die Beziehungen zum Parlament benannt wird;

6.

begrüßt, dass der EWSA seinen jährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt hat, einschließlich eines Berichts des internen Rechnungsprüfers und unter Beifügung einer Zuverlässigkeitserklärung des bevollmächtigten Anweisungsbefugten;

7.

stellt fest, dass der Generalsekretär des EWSA einen Vorbehalt bezüglich der korrekten Berechnung der Dienstbezüge im Haushaltsjahr 2004 durch das neue Zahlungssystem NAP geäußert hat, und dass auf dieses Problem in Ziffer 9.5 des Jahresberichts des Rechnungshofs eingegangen wird;

8.

verweist auf die folgenden aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht hervorgehenden Feststellungen:

Anhebung der Anzahl der Mitglieder von 222 auf 317 (Anstieg um 42,79 %) nach der Erweiterung am 1. Mai 2004;

Schließung der Zahlstelle, da Zahlungsanweisungen seit dem 1. Januar 2004 unmittelbar mit Hilfe des Computerprogramms Si2 ausgeführt werden;

Zunahme der Übersetzungsaufträge um 33,5 % im Vergleich zum Jahr 2003;

Anstieg der Anzahl der Sitzungen um 35 %;

Probleme mit dem NAP-System und Schwierigkeiten bei der Einstellung des erforderlichen Personals im Jahre 2004;

9.

stellt fest, dass das Immobilienprogramm des EWSA (zusammen mit dem Ausschuss der Regionen) neben seinem Umzug in das unlängst fertig gestellte Belliard-Gebäude noch aus vier weiteren Gebäuden besteht (Belliard 68, Belliard 96, Trèves und Remorqueur) und dass mit Blick auf künftige Erweiterungen weitere Räumlichkeiten zur Unterbringung von Büros benötigt werden;

10.

erwartet die Ergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs bezüglich der Verfahren für den Erwerb und die Renovierung aller Gebäude, die vom Ausschuss der Regionen und vom EWSA gemeinsam genutzt werden, einschließlich der Gebäude Belliard I und II; ist der Auffassung, dass auch die Renovierung des Montoyer-Gebäudes Gegenstand einer Prüfung sein sollte; weist darauf hin, dass eine Anmietung von Gebäuden die Risiken für kleinere Institutionen erheblich verringern würde und dass diese Option als ernsthafte Alternative bei künftigen Immobilienprojektenin Betracht gezogen werden sollte; billigt die Tatsache, dass der Leiter des Referats Infrastruktur infolge der Politik bezüglich sensibler Aufgaben die Stelle gewechselt hat und dass ein neues Einstellungsverfahren für diese Stelle im Gange ist;

11.

begrüßt die Tatsache, dass der jährliche Tätigkeitsbericht die Ergebnisse der Ex-post-Überprüfungen gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (7) mit einschließt, der wie folgt lautet:

„Das Ergebnis der Ex-post-Überprüfungen wird zusammen mit anderen Aspekten im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts präsentiert, den der bevollmächtigte Anweisungsbefugte seinem Organ vorlegt“

12.

vertritt die Ansicht, dass in diesem Zusammenhang sich andere Institutionen am Beispiel des EWSA orientieren sollten.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

(6)  Siehe Ziffer 3 der Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 — Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 698).

(7)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0163

Entlastung 2004: Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen (N6-0027/2005 — C6-0363/2005 -2005/2096(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0363/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung des über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0115/2006),

1.

erteilt dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

2.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen, sind (N6-0027/2005 — C6-0363/2005 -2005/2096(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0363/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, (5)

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0115/2006),

1.

stellt fest, dass der Ausschuss der Regionen (AdR) im Jahr 2004 einen Haushalt in Höhe von 59 413 031 EUR verwaltet hat, wovon 83,57% ausgegeben wurden;

2.

nimmt die Bemerkung in Ziffer 9.24 des Jahresberichts des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die internen Kontrollnormen erst im November 2004 angenommen wurden; nimmt insbesondere die unzureichende Zahl von Ex-post-Kontrollen und -Überprüfungen zur Kenntnis, die im Jahr 2004 durchgeführt wurden;

3.

betont, dass der AdR das Organ ist, zu dem in dem Jahresbericht des Rechnungshofs die höchste Zahl von Kritikpunkten im Vergleich zu allen anderen Organen geäußert wird (Ziffern 9.4, 9.5, 9.6, 9.7, 9.9, 9.11a und b sowie 9.13 des Berichts);

4.

bedauert, dass die interne Prüffunktion von einem Bediensteten auf Zeit wahrgenommen wurde, der auf der Grundlage erneuerbarer Verträge mit kurzer Laufzeit eingestellt war; begrüßt die jetzt gefundene Regelung;

5.

stellt fest, dass den Informationen zufolge, die in der Anhörung der anderen Organe mitgeteilt wurden, die der Haushaltskontrollausschuss am 25. Januar 2006 durchgeführt hat, bestimmte Fragen jetzt Gegenstand einer Untersuchung von OLAF sind;

6.

stellt fest, dass die Gewerkschaften des AdR die jüngste Reorganisierung des AdR anfechten, die trotz kontroverser Punkte durchgeführt wurde, wie bereits in früheren Entlastungsentschließungen herausgestellt worden war;

7.

findet es bedauerlich, dass der Rechnungshof nicht in der Lage war, den jährlichen Tätigkeitsbericht des AdR in Betracht zu ziehen, da er bis zum Abschluss der Prüfung des Rechnungshofs noch nicht fertig gestellt war;

8.

erwartet die Ergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs bezüglich der Verfahren für den Erwerb und die Renovierung aller Gebäude, die vom AdR und vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) gemeinsam genutzt werden, einschließlich der Gebäude Belliard I und II; ist der Auffassung, dass auch die Renovierung des Montoyer-Gebäudes Gegenstand einer Prüfung sein sollte; stellt fest, dass das Parlament zum damaligen Zeitpunkt den Kauf empfohlen hat; weist darauf hin, dass eine Anmietung von Gebäuden die Risiken für kleine Institutionen erheblich verringern würde und dass diese Option als ernsthafte Alternative bei künftigen Immobilienprojekten in Betracht gezogen werden sollte; billigt die Tatsache, dass der Leiter des Referats Infrastruktur infolge der Politik bezüglich sensitiver Aufgaben die Stelle gewechselt hat und dass ein neues Einstellungsverfahren für diese Stelle im Gange ist;

9.

fordert den Rechnungshof auf, angesichts der Finanzverwaltungsprobleme des AdR eine ausführliche Analyse der Verwaltungspraxis des AdR in Bezug auf nicht im Haushaltsplan erfasste Konten zu erstellen und sie mit der Praxis in anderen Organen zu vergleichen;

10.

stellt fest, dass der bevollmächtigte Anweisungsbefugte zwar keine formellen Vorbehalte in seine Zuverlässigkeitserklärung aufgenommen hat, jedoch zahlreiche Bemerkungen anfügte, die wie folgt lauten:

aufgrund von Schwierigkeiten, Personal mit den notwendigen Fachkenntnissen in diesem Bereich einzustellen, und weil im Jahr 2003 keine Prüfungen durchgeführt wurden, konnte der bevollmächtigte Anweisungsbefugte (der neue Generalsekretär des AdR) im Jahr 2004 nicht auf die uneingeschränkte Beratung und Unterstützung von Seiten des Dienstes „Interne Prüfung“ zurückgreifen;

das Verfahren für den Erwerb der neuen Gebäude für die zwei Ausschüsse (EWSA und AdR) war so gut wie abgeschlossen, als der neue Generalsekretär gegen Ende 2003 seine Tätigkeit aufnahm; zu diesem Zeitpunkt waren die Beschlüsse über vertragliche Angelegenheiten und die Ausstattung bereits gefasst worden;

Schwächen des neuen Zahlungssystems NAP, das die Kommission eingeführt hat, führten dazu, dass die nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten und ihre Ex-ante-Überprüfer nicht in der Lage waren, die Genauigkeit der Berechnungen aller Dienstbezüge des Personals zu gewährleisten;

extensive Prüfung gewichteter Überweisungen, die vor Inkrafttreten des neuen Personalstatuts beantragt wurden;

11.

anerkennt, dass die Schwächen im NAP-System für alle Organe ein Problem darstellten und dass es sich dabei nicht um ein spezifisches Problem des AdR handelt; erwartet nach diesem „Übergangsjahr“ seit der Einführung ein reibungsloses Funktionieren des NAP-Systems;

12.

ist der Auffassung, dass der AdR der Einrichtung eines voll einsatzbereiten Dienstes „Interne Prüfung“ im Jahr 2004 größere Bedeutung hätte beimessen müssen, da ihm die Herausforderungen infolge der Erweiterung bekannt waren; stellt folgendes als besondere Herausforderungen heraus: beträchtliche Aufstockung des Haushaltsplans im Jahr 2004 (um 50 %), Anstieg der Zahl der Bediensteten (plus 63 %), das Eintreffen neuer Mitglieder (plus 43 %), die finanzielle und verwaltungstechnische Auswirkung des neuen Statuts und die andauernde Umsetzung der neuen Haushaltsordnung, des weiteren der Umzug der meisten Dienststellen des AdR in die neuen Gebäude (Belliard 99-101 und Belliard 68), der im Juni 2004 stattfand;

13.

stellt fest, dass der AdR im Laufe des Jahres 2004 seine Bestimmungen bezüglich der Erstattung der Reisekosten und der Zahlung von Reisekostenvergütungen und Tagegelder für seine Mitglieder geändert und außerdem seinen Ausschuss für finanzielle und administrative Fragen, dessen Mitgliederzahl von 15 auf acht reduziert wurde, zu dem politischen Gremium umgebildet hat. das innerhalb des AdR für bedeutende finanzielle oder administrative Beschlüsse zuständig ist wie Haushalt, Entlastung und Geschäftsordnung;

14.

erinnert daran, dass in Bezug auf die Feststellungen von OLAF der Staatsanwalt des Berufungsgerichts Brüssel im März 2005 zu dem Schluss kam, dass für die strafrechtliche Verfolgung unzureichende Beweise vorlagen, und daher beschloss, das Dossier ohne weitere Maßnahmen zu schließen, fordert in Anbetracht der fehlenden Folgemaßnahmen im Jahr 2004 im Anschluss an den Bericht von OLAF über Betrügereien und Unregelmäßigkeiten im AdR dennoch, dass der AdR das System des Rückgriffs auf Vorschüsse für die Reisekostenerstattung der Mitglieder abschafft und dasselbe System wie der EWSA übernimmt.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

P6_TA(2006)0164

Entlastung 2004: Einzelplan VIII A — Europäischer Bürgerbeauftragter

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VIII A — Europäischer Bürgerbeauftragter (N6-0027/2005 — C6-0364/2005 — 2005/2042(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0364/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86 Absatz 4, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0116/2006),

1.

erteilt dem Europäischen Bürgerbeauftragten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlchen zu lassen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

2.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VIII A — Europäischer Bürgerbeauftragter, sind (N6-0027/2005 — C6-0364/2005 — 2005/2042(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0364/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86 Absatz 4, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0116/2006),

1.

nimmt zur Kenntnis, dass der Europäische Bürgerbeauftragte (nachstehend „der Bürgerbeauftragte“) einen Haushalt in Höhe von 5 782 988 EUR mit einer Verwendungsrate von 88,05 % verwaltet hat; stellt ferner fest, dass 2004 das erste Jahr war, in dem das Amt des Bürgerbeauftragten vollständig autonom war und somit die volle Verantwortung in finanziellen Angelegenheiten hatte;

2.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2004 erklärt hat, dass die Prüfung keinen Anlass für Bemerkungen in Bezug auf den Bürgerbeauftragten gab;

3.

bemerkt, dass die vom Bürgerbeauftragten unterzeichnete und seinem jährlichen Tätigkeitsbericht beigefügte Zuverlässigkeitserklärung keine Vorbehalte oder Bemerkungen zu Verwaltungs- oder Kontrollfragen enthält;

4.

stellt fest, dass der Bürgerbeauftragte als Organ mit einem eigenständigen Haushaltsplan nach Inkrafttreten der neuen Haushaltsordnung im Jahr 2003 die Bestimmungen über die Trennung und Unabhängigkeit zwischen den an den finanziellen Vorgängen Beteiligten einhalten, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Vorgänge garantieren und geeignete interne Kontrollmechanismen einführen musste;

5.

erinnert daran, dass der Bürgerbeauftragte die Haushaltsbehörde daher ersuchte, die Zahl der Verwaltungsbediensteten, die sich mit finanziellen und administrativen Angelegenheiten befassen, im Jahr 2004 zu erhöhen, und die entsprechende Genehmigung erhalten hat; erinnert ferner daran, dass das Amt des Bürgerbeauftragten im Jahr 2004 aufgrund dieser neuen personellen Besetzung alle finanziellen Aufgaben wahrnehmen konnte, die bis Ende 2003 von den Dienststellen des Parlaments im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen wahrgenommen worden waren; stellt fest, dass zu diesen Aufgaben unter anderem die Verwaltung, Abrechnung und Bearbeitung von Dienstreisen sowie die Vorbereitung von Auszahlungsanordnungen im Zusammenhang mit den Dienstbezügen des Personals und auch den Bezügen des Bürgerbeauftragten gehörten;

6.

stellt fest, dass der Bürgerbeauftragte im Jahr 2004 daher die volle Kontrolle über die finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit seinem Einzelplan hatte;

7.

nimmt zur Kenntnis, dass bei der Überprüfung des Amtes des Bürgerbeauftragten durch den Internen Prüfer 2004 bezüglich der Haushaltsvorgänge keine Bereiche mit größerem Risiko ermittelt wurden, dass jedoch mit der Verwaltung eine Reihe von Aktionsplänen vereinbart wurden, um das Risiko noch weiter zu verringern und die vorhandenen Systeme, insbesondere im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, zu stärken;

8.

stellt fest, dass es 2004 eine bisher nicht dagewesene Zunahme der Zahl der an den Bürgerbeauftragten gerichteten Beschwerden um 51 %, die sich 2004 auf insgesamt 3 688 belaufen hatten, gegeben hat, was ein deutliches Zeichen für den gestiegenen Bekanntheitsgrad der vom Bürgerbeauftragten erbrachten Dienstleistung und die umfassendere Information durch die europäischen Organe ist; stellt fest, dass dieser Anstieg zur Hälfte auf Beschwerden aus den zehn neuen Mitgliedstaaten entfiel;

9.

bemerkt, dass nach der eigenen Schätzung des Bürgerbeauftragten 74,8% dieser Beschwerden nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fielen; stellt fest, dass der Bürgerbeauftragte im Jahr 2004 dennoch 351 Untersuchungen einleitete, von denen die überwiegende Mehrheit die Kommission betraf, wobei die behauptete Misswirtschaft sich überwiegend auf fehlende Transparenz, einschließlich Verweigerung von Informationen, bezog (22 %);

10.

ist der Auffassung, dass der Bürgerbeauftragte als Modellfall für andere Organe dienen könnte, sowohl in Bezug auf einen eindeutig definierten Zuständigkeitsbereich als auch bezüglich eines gut verwalteten Haushaltsplans.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

P6_TA(2006)0165

Entlastung 2004: Einzelplan VIII B — Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VIII B Europäischer Datenschutzbeauftragter (N6-0027/2005 — C6-0365/2005 — 2005/2208(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0365/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der kontrollierten Organe (2),

in Kenntnis der Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, die vom Rechnungshof auf der Grundlage von Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegt wird (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A6-0117/2006),

1.

erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

2.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan VIII B — Europäischer Datenschutzbeauftragter, sind (N6-0027/2005 — C6-0365/2005 — 2005/2208(DEC))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 — Band III (N6-0027/2005 — C6-0365/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der kontrollierten Organe (2),

in Kenntnis der Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, die vom Rechnungshof auf der Grundlage von Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegt wird (3),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5971/2006 — C6-0092/2006),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10, Artikel 275 und Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A6-0117/2006),

1.

stellt fest, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte im Jahr 2004 einen Haushalt in Höhe von 1 942 279 EUR mit einer Verwendungsrate von 54,67% verwaltet hat;

2.

stellt fest, dass die Überprüfung des Europäischen Datenschutzbeauftragten durch den Rechnungshof keinen Anlass zu Bemerkungen gab (Ziffer 9.24 des Jahresberichts des Rechnungshofes);

3.

stellt fest, dass die Generalsekretäre der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates am 24. Juni 2004, zusammen mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, eine Vereinbarung über eine administrative Kooperation unterzeichnet haben, um den Europäischen Datenschutzbeauftragten für eine Anlaufphase von drei Jahren zu unterstützen, die Folgendes vorsieht:

der Rechnungsführer und der Interne Prüfer der Kommission wurden zum Rechnungsführer und zum Internen Prüfer des Europäischen Datenschutzbeauftragten ernannt;

die Dienststellen der Kommission gewähren ihre Unterstützung für alle Aufgaben betreffend die Verwaltung der mit der Institution verbundenen Personen (Einstellung von Personal, Festlegung von Ansprüchen, Auszahlung von Gehältern, Erstattung von Arztkosten, Zahlung von Dienstreisekosten, usw.);

die Dienststellen der Kommission unterstützen den Europäischen Datenschutzbeauftragten ferner bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans;

der Europäische Datenschutzbeauftragte ist in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments untergebracht; die Dienststellen des Parlaments unterstützen den Europäischen Datenschutzbeauftragten in Bezug auf materielle Einrichtungen und Know how im Zusammenhang mit seiner Unterbringung in den Räumlichkeiten (Sicherheit der Gebäude, Post, Computer, Telefone, Büros und Material).

4.

ist der Auffassung, dass eine Erneuerung der Kooperationsvereinbarung angesichts der geringen Größe der Verwaltung des Europäischen Datenschutzbeauftragten wünschenswert wäre.

5.

fordert den Europäischen Datenschutzbeauftragten auf, den Aufbau der Institution unter umfassender Beachtung der wesentlichen Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Ordnungsmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung fortzusetzen.


(1)  ABl. L 53 vom 23.2.2004.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 9.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

P6_TA(2006)0166

Entlastung 2004: 6., 7., 8. und 9. Europäischer Entwicklungsfonds

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005)0485 — C6-0430/2005 — 2005/2157(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2003 (KOM(2005)0449),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu den Vermögensübersichten und Haushaltsrechnungen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005)0485 — C6-0430/2005),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu dem Bericht über die Rechnungsführung des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005)0307),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (1),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

in Kenntnis des Sonderberichts Nr. 2/2005 des Rechnungshofs über die aus dem EEF an die AKPStaaten gezahlten Haushaltszuschüsse: Verwaltung des Aspekts „Reform der öffentlichen Finanzen“ durch die Kommission, zusammen mit den Antworten der Kommission (3) (vorgelegt gemäß Artikel 248 Absatz 4 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags),

in Kenntnis der Empfehlungen des Rates vom 22. Februar 2006 (5677/2006 — C6-0094/2006, 5679/2006 — C6-0095/2006, 5680/2006 — C6-0096/2006, 5681/2006 — C6-0097/2006),

gestützt auf Artikel 33 des Internen Abkommens vom 20. Dezember 1995 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EG-Abkommens (4),

gestützt auf Artikel 32 des Internen Abkommens vom 18. September 2000 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zu dem am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichneten Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (5),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 74 der Finanzregelung vom 16. Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EG-Abkommens (6),

gestützt auf Artikel 119 der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den neunten Europäischen Entwicklungsfonds (7),

gestützt auf Artikel 70, Artikel 71 Spiegelstrich 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0110/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seiner Zuverlässigkeitserklärung zu den einzelnen Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu dem Schluss gelangt, dass die Rechnung des Haushaltsjahres 2004 von einigen Ausnahmen abgesehen ein korrektes Bild der Einnahmen und Ausgaben für dieses Jahr sowie der Finanzlage am Jahresende vermittelt,

B.

in der Erwägung, dass sich die Schlussfolgerung des Rechnungshofs zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge unter anderem auf eine stichprobenweise Prüfung der Vorgänge stützt,

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof auf der Grundlage der geprüften Unterlagen der Ansicht ist, dass die in der Rechnung erfassten Einnahmen sowie die in den einzelnen EEF zugewiesenen Beträge und die Mittelbindungen und Zahlungen insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsmäßig sind,

1.

erteilt der Kommission Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten EEF für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteilt dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 249.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 261.

(3)  ABl. C 249 vom 7.10.2005, S. 1.

(4)  ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 108.

(5)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 355.

(6)  ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 53.

(7)  ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 1.

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005)0485 — C6-0430/ 2005 — 2005/2157(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2003 (KOM(2005) 0449),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu den Vermögensübersichten und Haushaltsrechnungen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005)0485 — C6-0430/2005),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu dem Bericht über die Rechnungsführung des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005) 0307),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (1),

in Kenntnis der vom Rechnungshofs gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags (2) vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

in Kenntnis des Sonderberichts Nr. 2/2005 des Rechnungshofs über die aus dem EEF an die AKPStaaten gezahlten Haushaltszuschüsse: Verwaltung des Aspekts „Reform der öffentlichen Finanzen“ durch die Kommission, zusammen mit den Antworten der Kommission (3) (vorgelegt gemäß Artikel 248 Absatz 4 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags),

in Kenntnis der Empfehlungen des Rates vom 22. Februar 2006 (5677/2006 — C6-0094/2006, 5679/2006 — C6-0095/2006, 5680/2006 — C6-0096/2006, 5681/2006 — C6-0097/2006),

gestützt auf Artikel 33 des Internen Abkommens vom 20. Dezember 1995 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EG-Abkommens (4),

gestützt auf Artikel 32 des Internen Abkommens vom 18. September 2000 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zu dem am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichneten Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (5),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 74 der Finanzregelung vom 16. Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EG-Abkommens (6),

gestützt auf Artikel 119 der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den neunten Europäischen Entwicklungsfonds (7),

gestützt auf Artikel 70, Artikel 71 Spiegelstrich 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0110/2006),

1.

stellt fest, dass sich die Finanzsituation des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum 31. Dezember 2004 wie folgt darstellte:

Tabelle 1 — Kumulierte Verwendung der EEF-Mittel zum 31. Dezember 2004

(Millionen Euro)

 

Stand Ende 2003 (8)

Haushaltsvollzug im Haushaltsjahr 2004 (8)

Stand Ende 2004 (8)

 

Gesamtbetrag

Durchführungsrate % (2)

sechster EEF

siebter EEF

achter EEF

neunter EEF

Gesamtbetrag

sechster EEF

siebter EEF

achter EEF

neunter EEF

Gesamtbetrag (8)

Durchführungsrate %

A - MITTEL  (9)

43 408,7

 

-32,2

-58,4

-172,3

656,0

393,1

7 439,4

10 867,7

11 590,6

13 904,1

43 801,8

 

B - VERWENDUNG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Mittelbindungen

33 317,0

76,8

-32,2

-58,4

-172,3

2 638,1

2 375,2

7 439,4

10 867,7

11 590,6

5 794,5

35 692,2

81,5

2. Rechtliche Einzelverpflichtungen

27 566,9

63,5

28,7

121,4

848,7

1 747,5

2 746,3

7 378,3

10 418,5

9 775,2

2 741,2

30 313,2

69,2

3. Zahlungen

23 504,1

54,1

30,0

244,5

1 191,9

947,6

2 413,9

7 312,1

9 849,6

7 531,1

1 225,2

25 918,0

59,2

C - Noch zu zahlen (B1 - B3)

9 812,9

22,6

 

 

 

 

 

127,3

1 018,1

4 059,5

4 569,3

9 774,1

22,3

D - Noch verfügbare Mittel (A - B1)

10 091,7

23,2

 

 

 

 

 

0,0

0,0

0,0

8 109,6

8 109,6

18,5

Quelle: Rechnungshof, Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 257).

2.

billigt den Rechnungsabschluss für die Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten EEF für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 249.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 261.

(3)  ABl. C 249 vom 7.10.2005, S. 1.

(4)  ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 108.

(5)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 355.

(6)  ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 53.

(7)  ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 1.

(8)  Damit die Kohärenz mit den von der Kommission erstellten Jahresabschlüssen und Übersichten über die finanzielle Ausführung gewährleistet wird, beinhalten diese Angaben nicht die nunmehr von der EIB alleinverantwortlich verwalteten Vorgänge (Ende 2003 betraf dies Mittel in Höhe von 2 245 Millionen Euro, Mittelbindungen in Höhe von 366 Millionen Euro, rechtliche Einzelverpflichtungen in Höhe von 140 Millionen EUR und Zahlungen in Höhe von 4 Millionen Euro).

(9)  Ursprüngliche Mittelausstattung des sechsten, siebten, achten und neunten EEF, Zinsen, verschiedene Mittel und Mittelübertragungen aus früheren EEF.

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 sind (KOM(2005)0485 — C6-0430/2005 — 2005/2157(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Berichts der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung 2003 (KOM(2005)0449),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu den Vermögensübersichten und Haushaltsrechnungen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005)0485 — C6-0430/2005),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu dem Bericht über die Rechnungsführung des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds im Haushaltsjahr 2004 (KOM(2005)0307),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2004, zusammen mit den Antworten der Organe (1),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

in Kenntnis des Sonderberichts Nr. 2/2005 des Rechnungshofs über die aus dem EEF an die AKPStaaten gezahlten Haushaltszuschüsse: Verwaltung des Aspekts „Reform der öffentlichen Finanzen“ durch die Kommission, zusammen mit den Antworten der Kommission (3) (vorgelegt gemäß Artikel 248 Absatz 4 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags),

unter Hinweis auf den Bericht der Organisation der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2005 über die Millenniums-Entwicklungsziele (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2001 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2005 zu den Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU 2004 (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013 (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika (8),

in Kenntnis des jährlichen Tätigkeitsberichts 2004 des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Jahresbericht 2005 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2004 (KOM(2005)0292),

in Kenntnis der Empfehlungen des Rates vom 22. Februar 2006 (5677/2006 — C6-0094/2006, 5679/2006 — C6-0095/2006, 5680/2006 — C6-0096/2006, 5681/2006 — C6-0097/2006),

gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (9) (Cotonou-Abkommen),

gestützt auf Artikel 33 des Internen Abkommens vom 20. Dezember 1995 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfen der Gemeinschaft im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls des Vierten AKP-EG-Abkommens (10),

gestützt auf Artikel 32 des Internen Abkommens vom 18. September 2000 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zu dem am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichneten Cotonou-Abkommen und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (11),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 74 der Finanzregelung vom 16. Juni 1998 für die Zusammenarbeit bei der Entwicklungsfinanzierung im Rahmen des Vierten AKP-EG-Abkommens (12),

gestützt auf die Artikel 119 und 120 der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den neunten Europäischen Entwicklungsfonds (13),

gestützt auf Artikel 70, Artikel 71 Spiegelstrich 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0110/2006),

A.

in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 119 der Finanzregelung vom 27. März 2003 verpflichtet ist, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen, und auf Ersuchen des Parlaments über die Maßnahmen Bericht zu erstatten, die sie aufgrund dieser Bemerkungen getroffen hat,

B.

in der Erwägung, dass die Reform der Verwaltung der Außenhilfe der EG im Mai 2000 (14) und die Reform der Entwicklungspolitik der EG im November 2000 (15) eingeleitet wurde,

C.

in der Erwägung, dass das Cotonou-Abkommen am 1. April 2003 in Kraft getreten ist,

EEF und Millenniums-Entwicklungsziele

1.

vertritt die Auffassung, dass die Entwicklungspolitik wesentlicher Bestandteil des außenpolitischen Handelns der Europäischen Union ist, dessen Ziele die Beseitigung der Armut durch die sozialen und wirtschaftlichen Reformen und durch den Ausbau der Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsinfrastrukturen, die Ausweitung der Produktionskapazitäten der in Armut lebenden Bevölkerung, die Sicherstellung einer nachhaltigen Umwelt und die Gewähr einer Unterstützung an die betroffenen Länder sind, damit sie Wachstum und lokales Potenzial entwickeln können; begrüßt, dass die Kommission auf dem Weg zur Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele voranschreitet;

2.

ist der Ansicht, dass der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ein wichtiges Instrument zur Verwirklichung dieser Politik in den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) ist und dass seine Effizienz durch eine Konzentration auf die Maßnahmen verstärkt werden muss, die auf die Beseitigung der Armut abzielen, desgleichen durch eine rasche Durchführung, die durch Transparenz, Rechenschaftspflicht und Achtung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Haushaltsführung gekennzeichnet ist;

3.

ist sich der Probleme bei der Beurteilung der Auswirkungen der Gemeinschaftshilfe im Rahmen der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele bei Maßnahmen, an denen sich mehrere Geber beteiligen, bewusst; ersucht die Kommission, sich stärker zu bemühen, einen entsprechenden Mechanismus zur Beurteilung dieser Auswirkungen zu entwickeln, und sich nicht auf die Bewertung der von den Entwicklungsländern erreichten Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu beschränken;

4.

stimmt mit dem Rechnungshof (16) überein, dass es notwendig ist, über objektive, nützliche und umfassende Indikatoren zu verfügen, um die Ergebnisse der Hilfe zu bewerten; hofft, dass diese Indikatoren für den Zeitraum 2007-2013 eingeführt werden;

5.

stellt fest, dass im Jahr 2004 41% (1 129 Mio. EUR) der über EuropeAid für die AKP-Länder bereitgestellten Gesamtfinanzierung in Höhe von 2 723 Mio. EUR (EEF und Gesamthaushaltsplan der Union) für den Ausbau sozialer Infrastrukturen und für soziale Dienstleistungen verwendet wurden; bedauert die Tatsache, dass nur 12 Mio. EUR (0,4 %) für Grundbildung und 74 Mio. EUR (2,7 %) für gesundheitliche Grundversorgung bereitgestellt wurden, und dies trotz der Empfehlung in Ziffer 6 seiner vorigen Entschließung zur Entlastung (17); fordert die Kommission nachdrücklich auf, die für diese Bereiche bestimmten Finanzmittel aufzustocken, und fordert, dass der Anteil der Ausgaben der Union für Entwicklungszusammenarbeit für Grundbildung und gesundheitliche Grundversorgung in den Entwicklungsländern erheblich aufgestockt wird;

6.

dringt darauf, dass Gesundheit und Bildung als den wichtigsten Bereichen im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele bei der nächsten Vorlage der Länderstrategiepapiere größere Priorität eingeräumt wird;

7.

begrüßt die Ausweisung der sektorbezogenen Haushaltszuschüsse (18) als Möglichkeit, die Höhe der Finanzmittel für Bildung und Gesundheit aufzustocken; hält diese Option für effektiver als allgemeine Haushaltszuschüsse, sogar wenn diese an Fortschritte in diesen Bereichen gebunden sind;

8.

unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, die Bestimmungen des Cotonou-Abkommens umzusetzen; stellt aber fest, dass die Kommission den fairen Handel nicht angemessen gefördert hat, obwohl dies in Artikel 23 Buchstabe g des Cotonou-Abkommens vorgesehen ist; fordert die Kommission auf, alle Bestimmungen des Cotonou-Abkommens zu unterstützen, insbesondere Artikel 23 Buchstabe g betreffend die Entwicklung des Handels einschließlich der Förderung des fairen Handels;

9.

vertritt die Auffassung, dass die Werte Demokratisierung, verantwortungsvolle Staatsführung, Menschenrechte, Chancengleichheit, insbesondere im Hinblick auf die Achtung der Rechte der Frau, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Entwicklung effizienter Justiz- und Zivilverwaltungskapazitäten nicht nur naturgemäß wichtige Werte sind, die als Ziele der Außenhilfe verfolgt werden sollten, sondern auch positive Auswirkungen auf die reibungslose Abwicklung der Außenhilfe-Projekte haben können;

Rechnungsführung

10.

stellt besorgt fest, dass die Modernisierung der Rechnungsführung des EEF nicht innerhalb der festgesetzten Fristen abgeschlossen wurde und dass die Rechnungsführung derzeit auf der Grundlage des bestehenden Rechnungsführungssystems OLAS (computergestütztes Rechnungsführungssystem) erfolgt; fordert, halbjährlich über den Fortgang der Modernisierung des neuen integrierten IT-Systems (ABAC-FED) sowie über seine Einführung am Hauptsitz und in den Delegationen informiert zu werden;

11.

stellt fest, dass die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Mittel, obwohl sie weder vom Rechnungshof geprüft noch vom Europäischen Parlament im Rahmen des Entlastungsverfahrens kontrolliert werden, in der EEF-Rechnung ausgewiesen werden; vertritt die Auffassung, dass die Transparenz verbessert werden könnte, wenn der für die Genehmigung der EEF-Rechnung zuständigen Entlastungsbehörde Informationen über diese Mittel (nach Verwendungsart aufgeschlüsselte Beträge, Zusammenfassung der Ergebnisse) zur Verfügung gestellt würden; ersucht die EIB und die Kommission, diese Informationen zu liefern und sie in ihren Berichten über den EEF auszuweisen;

Zuverlässigkeitserklärung

12.

stellt fest, dass der Rechnungshof mit Ausnahme der im Folgenden genannten Probleme (19) der Auffassung ist, dass die Rechnungsführung ein korrektes Bild der Einnahmen und Ausgaben des sechsten, siebten, achten und neunten EEF vermittelt:

a)

Unvollständigkeit der Aktiva, soweit die Kommission nicht ausreichend untersucht hat, welcher Teil der noch abzurechnenden Vorschüsse von den Schuldnern noch an den EEF zurückzuzahlen ist;

b)

Unvollständigkeit der Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen, da diese nicht die tatsächliche Höhe der uneinbringlichen Forderungen widerspiegeln;

c)

mangelnde Zuverlässigkeit des im Anhang zu den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Saldos der Stabex-Mittel (832 Mio. EUR);

13.

stellt fest, dass dem Jahresbericht des Rechnungshofs zufolge im Tätigkeitsbericht des Generaldirektors von EuropeAid bedeutende Schwachstellen im Bereich der internen Kontrolle unerwähnt bleiben; stellt fest, dass diese Schwachstellen insbesondere die unzulänglichen Prüfungen und die unzureichende Weiterverfolgung betreffen und dass die Schwachstellen im Zusammenhang mit der unzureichenden Management-Kapazität der nationalen Anweisungsbefugten eine höhere Arbeitsbelastung für die Delegationen zur Folge haben; fordert die Kommission auf, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen und darüber Bericht zu erstatten;

14.

stellt fest, dass der Rechnungshof, was die zugrunde liegenden Vorgänge angeht, die Auffassung vertritt, dass die in der Rechnung erfassten Einnahmen, die den einzelnen EEF zugewiesenen Beträge sowie die Mittelbindungen und Zahlungen für das Haushaltsjahr insgesamt rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

15.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht unterstreicht, dass außerhalb des Kontrollumfelds der Kommission liegende vorsätzliche Unregelmäßigkeiten und Korruptionsfälle von ihrem Wesen her mit den Prüfungsstrategien und -normen des Hofes nicht systematisch aufgedeckt werden können; vertritt die Auffassung, dass die Kommission daher bei all ihren Maßnahmen betreffend die Außenhilfe darüber wachen muss, dass

ihr Kontrollumfeld geschützt, ausgeweitet, gestärkt oder effizienter gestaltet wird,

der Schutz der Personen, die Betrugsfälle, Unregelmäßigkeiten und schlechte Verwaltungspraxis anzeigen, sowohl in den Dienststellen der Kommission und ihrer Vermittler als auch im Kreis der nationalen Anweisungsbefugten und de begünstigten Gremien sichergestellt wird im Bewusstsein seiner obigen Empfehlung in Ziffer 9;

Bericht über Haushaltsführung und Finanzmanagement

16.

begrüßt die Verbesserung der Quantität und der Qualität der in dem Bericht über Haushaltsführung und Finanzmanagement enthaltenen Informationen, ersucht die Kommission aber ebenso wie der Rechnungshof, diesen Bericht künftig noch ausführlicher zu gestalten, insbesondere damit die für die Projekte bereitgestellten Beträge, die Haushaltszuschüsse und die nicht programmierbare Hilfe im Rahmen des neunten EEF und diejenigen der vorangegangenen EEF verglichen werden können und ein Überblick über die jeweiligen Verwaltungskosten gewonnen werden kann;

17.

begrüßt den Anstieg der durchschnittlichen Zahl von Bediensteten pro verwaltete 10 Mio. EUR von 4,1 im Jahr 1999 auf 4,8 im Jahr 2004; bedauert, dass diese Zahl weit unter dem Durchschnitt bleibt, was europäische Geldgeber angeht, und eine rückläufige Tendenz verzeichnet;

Rechenschaftspflicht

18.

stellt fest, dass das für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständige Kommissionsmitglied für die Politik des EEF sowie die spezifischen Fragen der damit zusammenhängenden und von EuropeAid verwalteten Projekte und Programme verantwortlich ist, während das für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied für alle Fragen verantwortlich ist, die die allgemeine Politik und die Verwaltung im Zusammenhang mit der Arbeit von EuropeAid betreffen, welches den EEF umsetzt; ist weiterhin besorgt darüber, dass es aufgrund der nicht eindeutigen Aufteilung der Verantwortlichkeiten zu unklaren Verhältnissen und Funktionsstörungen kommen könnte; ersucht die Kommission, die Verantwortlichkeiten für den EEF und die Außenhilfe eindeutiger abzugrenzen;

Finanzielle Abwicklung und nicht in Anspruch genommene Mittel

19.

stellt fest, dass EuropeAid Ende 2004 nicht in Anspruch genommene Mittel in Höhe von 9 776 Mio. EUR für den EEF sowie in Höhe von 11 607 Mio. EUR für die von ihm verwalteten Haushaltslinien angibt; vertritt die Auffassung, dass diese Beträge viel zu hoch sind, und fordert die Kommission nachdringlich auf, die Ausführung der Außenhilfe zu beschleunigen;

20.

weist darauf hin, dass eine rasche Ausführung zwar wünschenswert ist, aber allein nicht ausreicht, um zu dem Schluss zu gelangen, dass sich die vom EEF erzielten Ergebnisse verbessert haben, da eine bessere Verwirklichung der Ziele ebenfalls von Nöten ist; stellt fest, dass der Bericht über Haushaltsführung und Finanzmanagement einen Vergleich der Ziele und der erzielten Ergebnisse enthält, fordert die Kommission jedoch auf, stärkere Anstrengungen zu unternehmen, um quantifizierbare Ziele festzulegen, wie dies in der Finanzregelung vorgesehen ist;

21.

ersucht die Kommission, die Durchführbarkeit von administrativen, legislativen, technischen und sonstigen Maßnahmen zu prüfen, die darauf abzielen, zu einer besseren Bewältigung und Verringerung der nicht in Anspruch genommenen Mittel im Rahmen der Außenhilfe beizutragen, bevor Mittelaufstockungen geplant werden, und darüber Bericht zu erstatten;

Haushaltszuschüsse für AKP-Staaten

22.

nimmt die wachsende Bedeutung der Haushaltszuschüsse in Höhe von 624 Mio. EUR zur Kenntnis, die im Jahr 2004 in 23 AKP-Staaten ausgezahlt wurden; erkennt an, dass diese Unterstützung wirksam zur Erreichung des Ziels der Armutsbekämpfung und der besseren Verwaltung der öffentlichen Finanzen in den Empfängerländern beitragen kann, indem insbesondere die Eigenverantwortlichkeit der Empfängerländer gestärkt wird; ersucht die Kommission, ihre Instrumente zur Bewertung der Wirtschaftsreformen und der Qualität der öffentlichen Finanzverwaltung als Voraussetzungen für einen Anspruch auf Haushaltszuschüsse im Sinne von Artikel 61 Absatz 2 des Cotonou-Abkommens (20) zu verbessern;

23.

unterstützt die Bemühungen der Kommission, die darauf abzielen, die Instrumente zu verankern und zu verbessern, die für die Weiterverfolgung und Bewertung der Fortschritte erforderlich sind, die bei der Umsetzung der Reform der öffentlichen Finanzen in den Empfängerländern erzielt wurden; erwartet, dass die Finanzierungsbeschlüsse und -abkommen sowie die Nutzung der geeigneten Instrumente zur Weiterverfolgung der Umsetzung der Reformen künftig strukturierter dargestellt werden, um klar zu belegen, dass die Reformen der öffentlichen Finanzen der Empfängerländer in die richtige Richtung zielen;

24.

erwartet, dass die Kommission der Erhebung der Inlandseinnahmen und der Bekämpfung von Betrugsfällen und Korruption in den Empfängerländern besondere Aufmerksamkeit widmet und neue Anstrengungen unternimmt, um diesen Problemen im Rahmen der Umsetzung der Reformen der öffentlichen Finanzen gebührend Rechnung zu tragen;

25.

fordert die Kommission auf, soweit möglich ihre Beziehungen auf lokaler Ebene zu den anderen Geldgebern zu verbessern, insbesondere hinsichtlich der Informationen betreffend die Vergabe und Auszahlung der Haushaltszuschüsse, um die Maßnahmen im Rahmen der Konzeption, der Planung und davon ausgehend der Bewertung der Qualität und der Effizienz der Reformen der öffentlichen Finanzen zu verbessern;

26.

fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit den obersten Rechnungskontrollbehörden zu verstärken und systematischer zu gestalten und, soweit möglich, die Regierungen der Empfängerländer zu ersuchen, eine aktivere parlamentarische Beteiligung an der Rechnungsprüfung und am Prozess zur Reform der öffentlichen Finanzen sicherzustellen;

Oberste Rechnungskontrollbehörden

27.

verweist auf die Bedeutung, die das Parlament, der Rat und der Rechnungshof einer Beteiligung der obersten Rechnungskontrollbehörden der AKP-Staaten an der Prüfung des EEF beimessen (21);

28.

stellt fest, dass die Kommission unterschiedliche Modalitäten für die Unterstützung und Förderung der Rolle der obersten Rechnungskontrollbehörden in den AKP-Staaten prüft; bittet darum, dass ihm rechtzeitig für das nächste Entlastungsverfahren eine Bewertung der verschiedenen ins Auge gefassten Optionen vorgelegt wird;

Einbeziehung in den Haushaltsplan

29.

vertritt die Auffassung, dass durch die Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan viele Schwierigkeiten und Probleme beseitigt würden, die die Ausführung aufeinander folgender EEF aufwirft, der Mittelabfluss beschleunigt und das derzeitige Demokratiedefizit beseitigt würde;

30.

verweist auf seine oben genannte Entschließung vom 8. Juni 2005, in der es erklärt hat:

„Europäischer Entwicklungsfonds (EEF):

verweist darauf, dass das Parlament die Einbeziehung des EEF in den Gesamthaushaltsplan auf der Grundlage des Prinzips der Einheitlichkeit des Haushaltsplans und aus Gründen der Transparenz entschieden unterstützt hat, weist jedoch darauf hin, dass die Einbeziehung in den Haushaltsplan andere Politikbereiche in finanzieller Hinsicht nicht gefährden sollte; betont deshalb, dass eine Einbeziehung in den Haushaltsplan nur dann akzeptabel ist, wenn die Gesamtobergrenze des Finanzrahmens zusätzliche Mittel in den Gesamthaushaltsplan einbringt; weist darauf hin, dass die im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel zweckbestimmt werden sollten, um jedwede negative Auswirkung auf die AKP-Länder zu vermeiden; betont, dass der Grundsatz der Partnerschaft mit den AKP-Ländern bei der Einbeziehung des EEF in den Gesamthaushaltsplan respektiert werden muss“

31.

bedauert, dass der Europäische Rat von Brüssel vom 15./16. Dezember 2005 die Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan nicht beschlossen hat, begrüßt jedoch die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten sich darauf verständigten, für den Zeitraum 2008-2013 22 682 Mio. EUR zu Marktpreisen für die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten bereitzustellen; ersucht gleichwohl den Rat und die Kommission, die Einbeziehung dieses EEF in den Gesamthaushaltsplan weiter zu betreiben; erwartet die endgültige Entscheidung über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013, die von einer Einigung von Parlament und Rat über die neue Interinstitutionelle Vereinbarung abhängt;

Dekonzentration der Verwaltung der Hilfe und Unterstützung

32.

unterstützt die Übertragung von Mitteln und Entscheidungsbefugnissen von der Kommission auf deren Delegationen; hofft, dass diese neue Organisation es erlauben wird, Verpflichtungen und Zahlungen noch rascher auszuführen und eine bessere Kontrolle der Projekte sicherzustellen;

33.

erkennt die Risiken, die mit der Übertragung von Zuständigkeiten an die Delegationen der Kommission in den AKP-Staaten verbunden sind, beispielsweise die Probleme bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern und die Möglichkeit, dass die Vorschriften von den einzelnen Delegationen der Kommission unterschiedlich ausgelegt werden; unterstreicht, dass es notwendig ist, die Vorschriften zu verbessern und ein Gleichgewicht zwischen verstärkten Kontrollmechanismen und Berichtsbedarf einerseits und andererseits einer schnellen und effektiven Entscheidungsfindung, bei der die wichtigsten Projektentscheidungen in den Delegationen fallen, herzustellen;

34.

begrüßt die Tatsache, dass die Dekonzentration fast in Bezug auf alle Delegationen vollzogen wurde; wünscht Zusicherungen darüber, dass die Übertragung von Mitteln und Entscheidungsbefugnissen auf die Delegationen mit geeigneten Weiterbildungs- und Kontrollmaßnahmen einhergeht; ersucht darum, dass ihm ein Bericht über den aktuellen Stand des Dekonzentrationsprozesses vorgelegt wird, in dem die erwarteten Vorteile unter Angabe quantifizierbarer Indikatoren beschrieben und die bisher erzielten Ergebnisse dargelegt werden sowie die in den Delegationen geschaffenen Kontrollstrukturen einschließlich des Stands der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle im Einzelnen beschrieben werden;

Stabex-Mittel

35.

stellt fest, dass die Kommission im Jahr 2004 die Bestandsaufnahme der Stabex-Mittel abgeschlossen hat, aus der hervorgeht, dass bestimmte AKP-Staaten die geforderten Finanzausweise nicht liefern und dass folglich ein unbestimmter Teil des ausgewiesenen Saldos von 832 Mio. EUR von der Kommission nicht auf der Grundlage zuverlässiger Dokumente bescheinigt wurde; wiederholt seine Forderung vom vergangenen Jahr an die Kommission, mit den Empfängerländern zusammenzuarbeiten, um die Überwachung zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass ausstehende Mittel so rasch wie möglich gebunden werden;

Interne Kontrollnormen

36.

begrüßt die Anstrengungen der Kommission bezüglich der internen Kontrolle; ist allerdings besorgt, dass die Kommission nur die grundlegende Linie bestimmter Kontrollnormen respektiert; ersucht die Kommission, über die Einhaltung der internen Kontrollnormen Bericht zu erstatten;

Sichtbarkeit und Transparenz

37.

fordert die Kommission im Interesse von mehr Transparenz und besseren Informationen über die Zuverlässigkeit und die wirtschaftliche Haushaltsführung bei der Abwicklung des sechsten, siebten, achten und neunten EEF auf, explizit ihre Antwort auf die Bitte um zusätzliche Erklärungen zu grundlegenden Fragen zu erläutern, die vom Rechnungshof in Kapitel I Ziffer 8 a seines Jahresberichts zu der Mittelaufstockung für den neunten EEF gestellt wurden, unter ausdrücklichem Verweis auf den entsprechenden Posten für die der Demokratischen Republik Kongo gewährte Unterstützung;

38.

erkennt an, dass die Kommission Fortschritte erzielt hat, um eine bessere Sichtbarkeit der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Außenhilfe sicherzustellen, und fordert sie auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen; bedauert allerdings, dass in Bezug auf viele Projekte und Programme, die gemeinsam mit Einrichtungen der Vereinten Nationen und anderen Organisationen durchgeführt werden, die wichtige Beteiligung der Europäischen Union für die Öffentlichkeit nicht erkennbar ist; fordert die Kommission auf, gegenüber diesen Organisationen darauf zu bestehen, dass

für die Öffentlichkeit die Beiträge und die Beteiligung der Europäischen Union erkennbar sind,

Bestimmungen vorgesehen werden, die eine Bewertung, Prüfung und Kontrolle auf angemessenem Niveau einschließlich der Projekte und Programme erlauben, die gemeinsam oder durch Vermittlung dieser internationalen Organisationen oder dieser NRO durchgeführt werden.


(1)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 249.

(2)  ABl. C 301 vom 30.11.2005, S. 261.

(3)  ABl. C 249 vom 7.10.2005, S. 1.

(4)  Von der Abteilung Information der UNO veröffentlichter Bericht, DPI/2390 — Mai 2005, http://millenniumindicators. un.org.

(5)  ABl. C 277 vom 1.10.2001, S. 130.

(6)  ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 142.

(7)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0224.

(8)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0445.

(9)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(10)  ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 108.

(11)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 355.

(12)  ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 53.

(13)  ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 1.

(14)  Mitteilung an die Kommission über die Reform der Verwaltung der Außenhilfe der EG, angenommen von der Kommission am 16. Mai 2000.

(15)  Erklärung des Rates und der Kommission über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft, angenommen vom Rat Allgemeine Angelegenheiten (Entwicklung) am 10. November 2000.

(16)  Sonderbericht Nr. 4/2005, Ziffer 63.

(17)  ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 155.

(18)  Antwort auf die Frage 1.4, Fragebogen des Entwicklungsausschusses (DEVE).

(19)  Rechnungshof, Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2004, S. 261.

(20)  

„Direkte Haushaltszuschüsse zur Unterstützung gesamtwirtschaftlicher oder sektorbezogener Reformen werden gewährt,

a)

sofern die Verwaltung der öffentlichen Ausgaben hinreichend transparent, verantwortungsvoll und effizient ist;

b)

sofern eine genau definierte Gesamtwirtschaftspolitik oder sektorbezogene Politik besteht, die von dem Land selbst festgelegt wurde und der die wichtigsten Geber zugestimmt haben;

c)

sofern das öffentliche Beschaffungswesen offen und transparent ist.“.

(21)  Siehe die Ziffern 21-24 der Entschließung mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung der Kommission für die finanzielle Abwicklung des sechsten, siebten und achten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2002 (ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 128).

P6_TA(2006)0167

Entlastung 2004: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0001/2005 — C6-0158/2005 — 2005/2106(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (4), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0094/2006),

1.

erteilt dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 29.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 60.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2051/2004 (ABl. L 355 vom 1.12.2004, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0001/2005 — C6-0158/2005 — 2005/2106(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (4), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0094/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Einnahmen

Zuschüsse der Kommission

13 700

14 500

Einnahmen aus früheren Haushaltsjahren Verschiedene Einnahmen

0

3

Verschiedene Einnahmen

0

792

Zweckgebundene Einnahmen (Phare + Dritte)

42

0

Finanzielle Erträge

724

 

 

0

 

Einnahmen insgesamt (a)

14 466

15 295

Aus den Mitteln des Haushaltsjahres getätigte Ausgaben

Personal — Titel I des Haushaltsplans

Zahlungen

8 579

7 554

Übertragene Mittel

466

443

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

Zahlungen

768

778

Übertragene Mittel

542

358

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans (ohne zweckgeb Einnahmen)

Zahlungen

2 508

2 381

Zahlungen von Altlasten (Stand 31.12.2003)

2 702

 

Übertragene Mittel

0

3 138

Zweckgebundene Einnahmen (Phare + Dritte)

Zahlungen

416

546

Übertragene Mittel

309

246

Ausgaben insgesamt (b)

16 290

15 444

Ergebnis des Haushaltsjahres (a-b)

-1 824

- 149

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

Übertragene und annullierte Mittel

- 993

- 545

Ausgleich der Übertragung N-1 unter Titel 3 im Zuge des Übergangs zu getrennten Mitteln

56

399

Aus dem Vorjahr wiederzuverwendende, aber nicht in Anspruch genommene Mittel

3 138

10

Erstattungen an die Kommission

1

- 716

Wechselkursdifferenzen

- 4

8

Saldo des Haushaltsjahres

374

- 993

2.

billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 29.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 60.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2051/2004 (ABl. L 355 vom 1.12.2004, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0001/2005 — C6-0158/2005 — 2005/2106(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zusammen mit den Antworten des Zentrums (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (4), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0094/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge bis auf einige Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

C.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor des Zentrums am 12. April 2005 Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2003 erteilte (6) und in seiner Entschließung mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Entlastungsbeschlusses sind (7), dem Zentrum unter anderem nahe legte, die Veränderungen seines Finanzsystems im Laufe des Jahres 2005 abzuschließen,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen des Zentrums zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben des Zentrums sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

legt dem Zentrum nahe, künftige Haushaltspläne so anzupassen, dass sichergestellt ist, dass die getrennten Mittel ordnungsgemäß ausgewiesen werden;

8.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass es dem Zentrum im Jahr 2004 gelungen ist, die Mittelübertragungen im Vergleich zu früheren Jahren erheblich zu reduzieren, wodurch der vom Zentrum ausgeführte Haushaltsplan stärker dem von der Haushaltsbehörde verabschiedeten Haushaltsplan entspricht;

9.

betont, dass das Zentrum dafür Sorge zu tragen hat, dass die Rechnungslegung vollständig ist und dass alle Tätigkeiten, einschließlich der Käufe und Verkäufe seiner Personalkantine, in angemessener Form kontrolliert werden;

10.

ist besorgt über die vom Rechnungshof festgestellten Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe; nimmt die vom Zentrum ergriffenen Maßnahmen zur Kenntnis, mit denen sichergestellt werden soll, dass sich derartige Unregelmäßigkeiten nicht wiederholen; fordert das Zentrum auf, dafür zu sorgen, dass die Ausschreibungsspezifikationen und die Wettbewerbsregeln strikt eingehalten werden;

11.

nimmt Kenntnis von den Bemerkungen des Rechnungshofs über Unstimmigkeiten bei den Einstellungsverfahren; unterstreicht, dass die Einstellungen fair, offen und transparent erfolgen müssen; begrüßt die Absicht des Zentrums, 2005 verfahrenstechnische Richtlinien für Personaleinstellungen aufzustellen;

12.

nimmt Kenntnis von der Bemerkung des Zentrums in seinen Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2004, dass noch nicht alle Phasen des Modernisierungsprozesses abgeschlossen sind; erwartet im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss 2005 einen vollständigeren Bericht, in dem bestätigt wird, dass die Änderungen des Finanzsystems des Zentrums abgeschlossen wurden oder, falls dies nicht der Fall sein sollte, erläutert wird, warum dies noch nicht geschehen ist, was noch zu tun bleibt und wann mit dem Abschluss zu rechnen ist;

13.

begrüßt die Informationen zu den internen Rechnungsprüfungen; nimmt Kenntnis von der vom Verwaltungsrat in seiner Stellungnahme zum Jahresabschluss 2004 ausgesprochenen Empfehlung, das Zentrum möge für die vollständige Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle Sorge tragen; fordert das Zentrum auf, in seinem Bericht zum Jahresabschluss 2005 auf die auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte und die Fortschritte bei der Errichtung eines spezifischen internen Auditdienstes und der Rekrutierung eines eigenen internen Prüfers einzugehen;

14.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

15.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 29.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 60.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2051/2004 (ABl. L 355 vom 1.12.2004, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 68.

(7)  ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 69.

P6_TA(2006)0168

Entlastung 2004: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0002/2005 — C6-0159/2005 — 2005/2107(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (4), insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0093/2006),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 40.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 82.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0002/2005 — C6-0159/2005 — 2005/2107(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (4), insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0093/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Einnahmen

Zuschüsse der Kommission

18 000

17 090

Verschiedene Einnahmen

85

47

Finanzeinnahmen

0

35

Einnahmen insgesamt (a)

18 085

17 172

Ausgaben

Personal — Titel I des Haushaltsplans

Zahlungen

8 606

8 927

Übertragene Mittel

132

109

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

Zahlungen

1 267

968

Übertragene Mittel

489

224

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

Zahlungen

5 056

3 733

Übertragene Mittel

2 522

2 817

Ausgaben insgesamt (b)

18 072

16 778

Ergebnis des Haushaltsjahres (a-b)

13

394

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

-1 296

-1 836

Übertragene und annullierte Mittel

35

118

Wiederzuverwendende, aber nicht wiederverwendete Mittel

17

19

Außergewöhnliches Ergebnis aus vergangenen Jahren

2

0

Übertragene und annullierte Phare-Mittel

8

0

Eingezogene Phare-Einnahmen

0

639

Noch einzuziehende Phare-Einnahmen

0

361

Phare-Ausgaben

0

-1 000

Wechselkursdifferenzen

- 4

9

Saldo des Haushaltsjahres

-1 225

-1 296

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 40.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 82.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0002/2005 — C6-0159/2005 — 2005/2107(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammen mit den Antworten der Stiftung (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (4), insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0093/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen der Stiftung zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Stiftung sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass 37% der auf 2005 übertragenen Mittel mit Mittelbindungen in Zusammenhang standen, die im Dezember 2004 vorgenommen wurden, und dass sich der Großteil davon auf Aufträge für Studien bezog, die im Jahr 2005 durchgeführt werden sollten; erinnert die Stiftung an den Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans und fordert sie nachdrücklich auf, diesen Grundsatz einzuhalten, um eine korrekte und transparente Ausführung der von der Haushaltsbehörde festgelegten Haushaltspläne zu ermöglichen;

8.

begrüßt die Maßnahmen, die die Stiftung als Reaktion auf die Feststellungen des Rechnungshofs getroffen hat, um für ein größere Vollständigkeit des Bestandsverzeichnis und eine korrektere Bestandsverwaltung zu sorgen;

9.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

10.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 40.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 82.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, . 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0169

Entlastung 2004: Europäische Agentur für Wiederaufbau

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0003/2005 — C6-0160/2005 — 2005/2108(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau (4), insbesondere auf Artikel 8,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0095/2006),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Agentur Wiederaufbau Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S.19.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 15.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2068/2004 (ABl. L 358 vom 3.12.2004, S. 2).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0003/2005 — C6-0160/2005 — 2005/2108(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau (4), insbesondere auf Artikel 8,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0095/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für Wiederaufbau ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (6) (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Einnahmen

Zuschüsse der EG

231 909

274 221

Einziehung der Ausgaben (Wiederverwendung Titel III)

1 229

1 318

Einnahmen aus administrativen Tätigkeiten (Wiederverwendung Titel I und II)

181

199

Sonstige operationelle Einnahmen

6 113

28 413

Einnahmen insgesamt

239 432

304 151

Ausgaben

Verwaltungsausgaben

— Personalausgaben

17 575

17 333

— Sonstige Verwaltungsausgaben

6 290

6 475

Operationelle Ausgaben

— Direkte zentrale Verwaltung

268 965

297 168

Administrative und operationelle Ausgaben insgesamt

292 830

320 976

Gewinn/(Verlust) aus operativen Tätigkeiten

-53 398

-16 825

Außerordentliche Erträge

738

0

Außerordentliche Kosten

- 1 269

- 4 118

Saldo des Haushaltsjahres

-53 929

-20 943

NB: Wegender gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

Quelle: Angabender Agentur. In dieser Tabelle sind die Angaben der Agentur in ihrem Jahresabschluss zusammenfassend dargestellt.

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S.19.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 15.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2068/2004 (ABl. L 358 vom 3.12.2004, S. 2).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  Die Daten des Haushaltsjahres wurden zur Berücksichtigung der geänderten Buchführungsmethode überarbeitet.

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0003/2005 — C6-0160/2005 — 2005/2108(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Europäische Agentur für Wiederaufbau (4), insbesondere auf Artikel 8,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0095/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof — abgesehen davon, dass er sich nicht vergewissern konnte, dass die langfristigen Forderungen vollständig erfasst wurden — mit angemessener Sicherheit festgestellt hat, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge bis auf Anomalien bei der Auftragsvergabe aufgrund unangemessener Auswahlkriterien insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen der Agentur zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Agentur sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof der Agentur für das Haushaltsjahr 2004 eine positive Zuverlässigkeitserklärung erteilen konnte; lobt die Agentur für die erzielten Fortschritte; stellt jedoch fest, dass der Rechnungshof in seiner Zuverlässigkeitserklärung Vorbehalte geäußert hat, die mit der Ungewissheit über die Vollständigkeit der Rechnungslegung und mit Problemen bei der Auftragsvergabe zusammenhängen; fordert die Agentur nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zur Verbesserung der Finanzverwaltung und -kontrolle, insbesondere in den Bereichen, in denen der Rechnungshof Schwachstellen festgestellt hat, fortzusetzen;

8.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, sich um Unterstützung zur Verbesserung ihres Verfahrens für die Bewirtschaftung der Kassenmittel zu bemühen, um die häufig erheblichen Beträge, die sich auf Girokonten befinden, optimal zu verwenden;

9.

nimmt mit Besorgnis den Vorbehalt zur Kenntnis, den der Rechnungshofs in Bezug auf den Jahresabschluss geäußert hat, weil er sich nicht vergewissern konnte, dass die den Gegenwertmitteln, Kreditrahmen und Sonderguthaben zugrunde liegenden Vorgänge vollständig erfasst wurden, da es für die langfristigen Forderungen keine wirksamen internen Kontrollverfahren gibt; besteht darauf, dass der Rechnungshof die Möglichkeit haben muss, alle Vorgänge zu überprüfen;

10.

begrüßt die Erklärung des stellvertretenden Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen gegenüber einer Delegation des Europäischen Parlaments, dass beglaubigte Kopien aller Unterlagen im Zusammenhang mit Projekten und Programmen, die aus Mitteln der Agentur finanziert werden, auf Antrag des Rechnungshofs für Prüfungszwecke erhältlich sind; fordert den Hof auf, mit der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) die Modalitäten dieser Prüfungen im Einzelnen zu erörtern und zu vereinbaren;

11.

fordert zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Kontrolle der Haushaltsführung bei den gemeinsam mit anderen Einrichtungen (UNMIK, IOM usw.) durchgeführten Programmen den Rechnungshof, die Kommission und die Verantwortlichen der UNO im Kosovo auf, das Finanz- und Verwaltungsrahmenabkommen, das am 29. April 2003 von der Kommission und der UNO unterzeichnet wurde, möglichst bald zu überarbeiten und die Durchführung zu verbessern sowie das Europäische Parlament über die Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;

12.

fordert zur Bekämpfung der gravierenden Probleme der Unzuverlässigkeit und des Korruptionsverdachts, die derzeit mit der Erteilung des Zuschlags für öffentliche Aufträge und Konzessionen für äußerst delikate Projekte wie z.B. Mobilfunk verbunden sind, die Kommission und die Agentur auf, in enger Zusammenarbeit mit der UNMIK und ihrer Zentralstelle zur Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsanzeigen (FIU) klare und transparente Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe festzulegen und die entsprechenden internen und obersten Rechnungskontrollbehörden zu schaffen sowie das Europäische Parlament über die Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;

13.

fordert im Interesse einer größtmöglichen Transparenz und einer besseren Haushaltskontrolle die Kommission und den Rechnungshof auf, in den Jahresbericht über die Europäische Agentur für Wiederaufbau ein Kapitel über die Tätigkeiten des OLAF und der FIU aufzunehmen, die die im Kosovo durchgeführten Programme und Projekte betreffen, für die Gemeinschaftsmittel gewährt wurden;

14.

nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, das Mandat der Agentur zum Ende des Jahres 2008 zu beenden und die Tätigkeiten der Agentur auf ihre eigenen Delegationen und Büros vor Ort zu übertragen; ist der Ansicht, dass die Ergebnisse, die die Agentur im Rahmen ihres Mandats erzielt hat, ungeachtet der zahlreichen Beanstandungen des Rechnungshofs während der gesamten Zeit ihres Bestehens und der fehlenden Unterstützung durch die Kommission, positiv sind; vertritt die Auffassung, dass das vom Personal der Agentur erworbene Fachwissen von der Kommission erneut genutzt werden könnte; fordert seinen zuständigen Ausschuss auf zu prüfen, ob sich ein stufenweises Auslaufen der Agentur nicht nachteilig auf den erforderlichen wirtschaftlichen und politischen Fortschritt auswirken würde und ob die Delegationen der Kommission und ihre Büros vor Ort die gleichen Aufgaben wahrnehmen können, die im Mandat der Agentur festgelegt sind;

15.

nimmt Kenntnis von den Problemen der Agentur bei der Einstellung von geeignetem Personal wegen des kurzfristigen Mandats der Agentur; ist der Auffassung, dass anstelle eines stufenweisen Auslaufens der Agentur nach einem festgelegten Zeitplan die Dauer des Mandats von politischen und wirtschaftlichen Kriterien und Entwicklungen abhängen sollte; ist außerdem der Auffassung, dass das Mandat aus politischen Gründen verlängert und ausgeweitet werden sollte, und stellt fest, dass dies auch zu einer Verbesserung der Fähigkeit der Agentur, entsprechend qualifiziertes und erfahrenes Personal einzustellen und beizubehalten, beitragen würde; ist der Auffassung, dass die von und mit der Agentur für Wiederaufbau gewonnenen Erfahrungen überall dort für die Leistung von Wiederaufbauhilfe genutzt werden könnten, wo immer diese benötigt wird, z.B. im Irak, in Afghanistan, Pakistan, Indien und den vom Tsunami betroffenen Ländern, und zwar in einer zweiten Phase nach der Deckung des unmittelbaren humanitären Bedarfs durch das Amt für humanitäre Hilfe;

16.

stellt mit Enttäuschung fest, dass der Rechnungshof erneut Anomalien bei der Auftragsvergabe aufgrund unangemessener Auswahlkriterien festgestellt hat; ersucht die Agentur, realistischere, angemessene Auswahlkriterien aufzustellen und sie strikt anzuwenden, um eine transparente und faire Behandlung der Bieter zu gewährleisten; nimmt Kenntnis von den Zusicherungen der Agentur, dass bei der Rechnungsprüfung für das Jahr 2005 Verbesserungen sichtbar sein werden;

17.

fordert die Agentur auf, möglichst rasch ein einheitliches System zur Bearbeitung der Zahlungsaufforderungen einzuführen, wie dies der Rechnungshof empfohlen hat;

18.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

19.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S.19.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 15.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 7. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2068/2004 (ABl. L 358 vom 3.12.2004, S. 2).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0170

Entlastung 2004: Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0004/2005 — C6-0161/2005 — 2005/2109(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 zur Einrichtung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (4), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0096/2006),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 48.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 97.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 151 vom 10.6.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1652/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 33).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0004/2005 — C6-0161/2005 — 2005/2109(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 zur Einrichtung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (4), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0096/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Einnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

5 675

7 318

Sonstige Einnahmen

421

374

Verschiedene Einnahmen

35

 

Finanzielle Erträge

21

1

Phare-Einnahmen

82

676

Einnahmen insgesamt (a)

6 234

8 369

Ausgaben

Personal — Titel I des Haushaltsplans

Zahlungen

2 645

2 618

Übertragene Mittel

85

64

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

Zahlungen

447

412

Übertragene Mittel

37

51

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

Zahlungen

2 352

1 678

Übertragene Mittel

745

1 162

Zweckgebundene Einnahmen (Phare und andere)

 

 

Zahlungen

7

377

Übertragene Mittel

0

694

Ausgaben insgesamt (b)

6 318

7 055

Ergebnis des Haushaltsjahres (a-b)

- 84

1 334

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

98

-1 579

Übertragene Mittel, annulliert

241

301

Wiederverwendung der im Vorjahr nicht verwendeten Mittel

0

38

Abgeschriebene geschuldete Beträge

- 23

0

Wechselkursdifferenzen

- 1

5

Erstattungen an die Kommission

 

0

Saldo des Haushaltsjahres

231

98

NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Differenzen ergeben.

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 48.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 97.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 151 vom 10.6.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1652/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 33).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0004/2005 — C6-0161/2005 — 2005/2109(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 zur Einrichtung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (4), insbesondere auf Artikel 12a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0096/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge bis auf Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, der Entlastung durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen der Beobachtungsstelle zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Rechnungshof mit angemessener Sicherheit festgestellt hat, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

8.

bekundet seine Besorgnis angesichts des hohen Betrags übertragener Mittel, die annuliert wurden, insbesondere in Titel I (Personalausgaben);

9.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Anteil der Mittelübertragungen deutlich zurückgegangen ist; begrüßt die Mitteilung der Beobachtungsstelle, dass sie Maßnahmen ergriffen hat, um den Anteil der Mittelübertragungen weiter zu verringern; ermutigt die Beobachtungsstelle, die Art der Ermittlung der erforderlichen Mittelübertragungen zu verbessern, um einer hohen Annullierungsrate vorzubeugen;

10.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Beobachtungsstelle mitgeteilt hat, dass sie eine Risikoanalyse der internen Kontrollnormen durchgeführt und die Checklisten der Ex-ante-Überprüfungen überarbeitet hat;

11.

ist besorgt über die Unregelmäßigkeiten, die der Rechnungshof bei der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen festgestellt hat; ersucht die Beobachtungsstelle nachdrücklich, die Verfahren möglichst rasch zu verbessern, um derartige Unregelmäßigkeiten künftig zu vermeiden;

12.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

13.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 48.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 97.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 151 vom 10.6.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1652/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 33).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0171

Entlastung 2004: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0005/2005 — C6-0162/2005 — 2005/2110(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (4), insbesondere auf Artikel 11a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0097/2006),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 44.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 89.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1651/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S 30).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0005/2005 — C6-0162/2005 — 2005/2110(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (4), insbesondere auf Artikel 11a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0097/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Einnahmen

Zuschüsse der Kommission

11 730

9 300

Zuschüsse Norwegen

514

421

Zweckgebundene Einnahmen

211

335

Verschiedene Einnahmen

33

67

Einnahmen insgesamt (a)

12 488

10 122

Ausgaben des Haushaltsjahres

Personal — Titel I des Haushaltsplans

Zahlungen

5 832

5 189

Übertragene Mittel

122

80

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

Zahlungen

1 088

555

Übertragene Mittel

355

267

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans (ohne zweckgebundene Einnahmen)

Zahlungen aus Zahlungsermächtigungen des Haushaltsjahres Übertragene Mittel

2 342

2 057

Zweckgebundene Einnahmen (Phare und Drittländer)

1 260

1 469

 

201

500

Ausgaben insgesamt (b)

11 200

10 117

Ergebnis des Haushaltsjahres (a-b)

1 288

5

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

295

1 626

Annullierte übertragene Mittel

245

221

Wiederverwendung von im Vorjahr nicht verwendeten Mitteln

15

21

Erstattungen an die Kommission

- 3

-1 584

Erstattungen an Norwegen

81

 

Wechselkursdifferenzen

- 1

6

Saldo des Haushaltsjahres

1 920

295

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 44.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 89.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1651/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 30).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0005/2005 — C6-0162/2005 — 2005/2110(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Schaffung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (4), insbesondere auf Artikel 11a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0097/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen der Beobachtungsstelle zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

bekundet seine Zufriedenheit darüber, dass der Rechnungshof mit angemessener Sicherheit festgestellt hat, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

8.

bedauert den sehr hohen Betrag an Mittelübertragungen; fordert die Beobachtungsstelle nachdrücklich auf, sich genauer an den von der Haushaltsbehörde ursprünglich festgelegten Haushaltsplan zu halten;

9.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass es bei der Verwaltung der Verträge zu einer Reihe von Anomalien gekommen ist; begrüßt die Maßnahmen, die von der Beobachtungsstelle zur Verbesserung der Verwaltung der Verträge getroffen wurden;

10.

stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass die Salden der Bankkonten und die Buchführung abgeglichen werden sollten, um Fehler bei den Auszahlungsbeträgen feststellen zu können, und dass die Bankanweisungen gegengezeichnet werden sollten; begrüßt die Maßnahmen, die von der Beobachtungsstelle getroffen wurden, um den Empfehlungen des Rechnungshofs Folge zu leisten; ist erfreut über die Zusage der Beobachtungsstelle, ein Gegenzeichnungsverfahren einzuführen;

11.

ermutigt die Beobachtungsstelle, künftig, wie vom Rechnungshof empfohlen, keine Kalkulationsprogramme mehr zu verwenden, um die vollständige Erfassung der Daten zu gewährleisten; begrüßt die Einführung eines neuen, leistungsfähigeren Systems zur Bestandsverwaltung durch die Beobachtungsstelle;

12.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können.

13.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 44.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 89.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1651/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 30).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0172

Entlastung 2004: Europäische Umweltagentur

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0006/2005 — C6-0163/2005 — 2005/2111(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0098/2006),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 13.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 37.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1641/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0006/2005 — C6-0163/2005 — 2005/2111(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0098/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Umweltagentur ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Einnahmen

Zuschuss der Kommission

28 658

28 723

Zuschüsse

1998

1 080

Bankzinsen

128

89

Einnahmen insgesamt (A)

30 784

29 891

Ausgaben

Ausgaben insgesamt für Titel 1

Zahlungen

12 447

11 123

Zahlungen — Zuschüsse

2

 

Übertragene Mittel

435

315

Übertragene Mittel — Zuschüsse

66

 

Ausgaben insgesamt für Titel 2

Zahlungen (6)

3 451

2 447

Übertragene Mittel

394

395

Ausgaben insgesamt für Titel 3

Zahlungen

9 534

5 997

Zahlungen — Zuschüsse

14

 

Übertragene Mittel

4 845

7 008

Übertragene Mittel — Zuschüsse

2 419

 

Ausgaben insgesamt (B)

33 606

27 284

Nettoergebnis des Haushaltsjahres (A-B)

-2 822

2 607

Übertragene und verfallene Mittel

508

295

Übertragene und verfallene Rückerstattungen

0

36

Saldo des vorhergehenden Haushaltsjahres

-4 190

-7 427

Verfallene Zuschüsse

98

322

Wechselkursunterschiede

3

- 4

Rechnungsabgrenzung

43

- 18

Übertragener Saldo

-6 360

-4 190

Hinweis: Eventuelle Abweichungen zwischen den Gesamtbeträgen erklären sich aus der Rundung der Zahlen.

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 13.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 37.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1641/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  Einschließl. 905 823 EUR an die dänische Regierung entrichtete Grundsteuer. Die Agentur ist der Meinung, dass der Betrag zurückerstattet werden sollte. Die Frage wird zurzeit mit der dänischen Regierung erörtert.

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0006/2005 — C6-0163/2005 — 2005/2111(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Umweltagentur zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Umweltagentur und eines Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0098/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen der Agentur zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Agentur sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden muss, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung der Zahl des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass im Jahr 2004 überschüssige Mittel für Tätigkeiten gebunden wurden, die im Jahr 2005 durchgeführt werden sollten, und dass Mittel für Personalausgaben auf das darauf folgende Jahr übertragen wurden; besteht darauf, dass die Agentur den in der Haushaltsordnung verankerten Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans und die Vorschrift, wonach die Übertragung von Mitteln für Personalausgaben untersagt ist, einhält, um eine korrekte und transparente Ausführung der von der Haushaltsbehörde festgelegten Haushaltspläne zu ermöglichen;

8.

nimmt Kenntnis von den vom Rechnungshof bei der Prüfung des Bestandsverzeichnisses festgestellten unzureichenden Überprüfungen und Lücken; fordert die Agentur dringend auf, diese Mängel unverzüglich zu beheben;

9.

begrüßt die Zusicherung der Agentur, die vom Rechnungshof festgestellten Probleme im Zusammenhang mit der Änderung von Verträgen abzustellen;

10.

unterstützt die Agentur bei ihren Bemühungen, eine Rückerstattung ungerechtfertigter Steuerzahlungen an die Stadt Kopenhagen zu erreichen;

11.

bringt seine Zufriedenheit über die tatsächliche Ausführung des Haushaltsplans für das Jahr 2004 zum Ausdruck;

12.

hält die Agentur für eine Quelle wichtiger Umweltinformationen für alle EU-Einrichtungen und für politische Entscheidungen; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Agentur in der Lage war, einige komplizierte Daten in benutzerfreundliche Informationen umzuwandeln und ihre Schlussfolgerungen der Öffentlichkeit mitzuteilen; beglückwünscht die Agentur zu ihrer informativen Website;

13.

ermutigt die Agentur, ihre Anstrengungen um eine weitere Verbesserung ihrer Kommunikationsmethoden fortzusetzen, um zu erreichen, dass in den Medien stärker über ihre Feststellungen berichtet wird, und auf diese Weise die öffentliche Debatte über wichtige Umweltfragen, wie z.B. den Klimawandel, anzuregen;

14.

weist darauf hin, dass die Wirkung der Umweltprogramme oft dadurch beeinträchtigt wird, dass bei anderen Gemeinschaftspolitiken keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird; fordert die Europäische Umweltagentur auf, ihre Arbeiten auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung weiter auszubauen;

15.

unterstreicht die Rolle, die der Europäischen Umweltagentur bei der Bewertung der Umsetzung der umweltrechtlichen EU-Rechtsvorschriften zukommt;

16.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

17.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 13.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 37.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 120 vom 11.5.1990, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1641/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0173

Entlastung 2004: Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0007/2005 — C6-0164/2005 — 2005/2112(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (4), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0099/2006),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 1.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 23.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0007/2005 — C6-0164/2005 — 2005/2112(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (4), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0099/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Einnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

9 542

11 641

Sonstige Zuschüsse

66

66

Verschiedene Einnahmen

111

157

Phare-Einnahmen

121

824

Einnahmen insgesamt (a)

9 840

12 688

Ausgaben

Personal — Titel 1 des Haushaltsplans

Zahlungen

3 379

3 245

Übertragene Mittel

60

87

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans Zahlungen

Zahlungen

966

1 146

Übertragene Mittel

248

186

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

Zahlungen (6)

2 426

2 559

Übertragene Mittel

2 549

5 859

Phare-Ausgaben

Zahlungen

0

548

Übertragene Mittel

0

502

Ausgaben insgesamt (b)

9 628

14 131

Ergebnis des Haushaltsjahres (c=a-b) (7)

212

-1 443

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

-1 987

-1 108

Annullierung von übertragenen Mitteln

887

766

Aus dem Vorjahr wiederzuwendende, aber nicht verwendete Einnahmen

0

1

RO (Phare II)

144

0

Zahlungen zulasten von 2002 freigestellten Mitteln

0

- 191

Wechselkursdifferenzen

0

4

Der Kommission zu erstattender Phare-Betrag

- 39

0

Rechnungsabgrenzung

3

-16

Ergebnis des Haushaltsjahres ohne Berichtigung von Wertansätzen (d)

- 779

-1 987

Einzuziehende Haushaltseinnahmen

0

850

Sonstige einzuziehende Einnahmen

0

3

Anschaffung von Vermögenswerten

58

207

Abschreibungen

- 175

— 186

Bestand

- 6

0

Ausmusterung von Sachanlagen

- 91

0

Abschreibungen

88

0

Verschiedene Ausgaben

- 34

- 1

Berichtigung von Wertansätzen (e)

- 161

873

Saldo des Haushaltsjahres (d+e)

- 940

-1 113

NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 1.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 23.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  Dieser Betrag umfasst die Zahlungen zulasten der wiederzuverwendenden Mittel (18 573 Euro).

(7)  Berechnung nach Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 8).

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0007/2005 — C6-0164/2005 — 2005/2112(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (4), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0099/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen der Agentur zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Agentur sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

begrüßt den Rückgang der Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr; ermutigt die Agentur, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um die Übertragungen weiter zu verringern;

8.

fordert die Agentur eindringlich auf, so bald wie möglich Durchführungsbestimmungen zu ihrer neuen Finanzregelung zu erlassen und auf einer Risikoanalyse basierende interne Kontrollverfahren einzuführen;

9.

besteht darauf, dass sich die Agentur an die für die Laufzeit der Rahmenverträge geltenden Vorschriften hält;

10.

erwartet, dass die Agentur künftig negative Salden des Rechnungsabschlusses in Berichtigungshaushaltsplänen für das folgende Haushaltsjahr ausweist;

11.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

12.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 1.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 23.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0174

Entlastung 2004: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0008/2005 — C6-0165/2005 — 2005/2113(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (4), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0100/2006),

1.

erteilt dem Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 25.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 53.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 13).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0008/2005 — C6-0165/2005 — 2005/2113(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (4), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0100/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Betriebseinnahmen

Inrechnungstellung im Haushaltsjahr

23 423

22 075

Sonstige Einnahmen

150

223

Insgesamt (a)

23 573

22 298

Betriebsausgaben

Laufende Ausfaben

11 929

10 347

Gebäude, Material und verschiedene Sachausgaben

2 734

2 095

Operationelle Ausgaben

5 919

3 618

Rückstellungen

1 410

2 195

Insgesamt (b)

21 992

18 255

Betriebsergebnis (c = a-b)

1 581

4 043

Finanzielle Erträge

Bankzinsen

387

387

Wechselkursgewinne

1

1

Insgesamt (d)

388

388

Finanzkosten

Bankkosten

7

10

Insgesamt (e)

7

10

Finanzergebnis (f = d-e)

381

378

Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeiten (g = c+f)

1 962

4 421

Außergewöhnliche Erträge (h)

2 230

19

Außergewöhnliche Kosten (i)

0

9

Außergewöhnliches Ergebnis (j = h-i)

2 230

10

Ergebnis des Haushaltsjahres (g+j)

4 192

4 431

2.

billigt den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 25.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 53.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 13).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0008/2005 — C6-0165/2005 — 2005/2113(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (4), insbesondere auf Artikel 14,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0100/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge bis auf einige Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

C.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor am 12. April 2005 Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2003 erteilte (6) und in seiner Entschließung mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Entlastungsbeschlusses sind (7), das Zentrum unter anderem nachdrücklich aufforderte, in der Frage der Versorgungsbeiträge zu einer zufrieden stellenden Lösung zu gelangen,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen des Zentrums zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben des Zentrums sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

stellt fest, dass das Zentrum 2004 einen hohen Betrag an Mitteln annuliert hat; fordert das Zentrum nachdrücklich auf, seine Voranschläge zu verbessern, damit der ausgeführte Haushaltsplan stärker dem von der Haushaltsbehörde verabschiedeten Haushaltsplan entspricht;

8.

stellt mit Enttäuschung fest, dass der Konflikt im Zusammenhang mit der Zahlung des Arbeitgeberbeitrags zum Versorgungssystem noch immer nicht gelöst ist; fordert das Zentrum nachdrücklich zu größeren Anstrengungen auf, um diesen Streit beizulegen;

9.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

10.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 25.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 53.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 13).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 100.

(7)  ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 101.

P6_TA(2006)0175

Entlastung 2004: Europäische Arzneimittel-Agentur

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0009/2005 — C6-0166/2005 — 2005/2114(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Arzneimittel- Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (4), insbesondere auf Artikel 68,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0101/2006),

1.

erteilt dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 17.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 8.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel- Agentur für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0009/2005 — C6-0166/2005 — 2005/2114(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Arzneimittel- Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (4), insbesondere auf Artikel 68,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0101/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Arzneimittel-Agentur ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Einnahmen

Gebühren aus den Genehmigungen für das Inverkehrbringen

68 412

58 657

Zuschuss der Kommission einschließlich der EWR-Beiträge

20 529

19 786

Gemeinschaftszuschuss für Arzneimittel für seltene Leiden

4 026

2 814

Beiträge zu Gemeinschaftsprogrammen

0

1 208

Einnahmen aus Verwaltungstätigkeiten

1 973

1 703

Verschiedene Einnahmen

1 473

1 788

Insgesamt (a)

96 413

85 956

Ausgaben (6)

Personalausgaben

34 333

29 663

Sachausgaben

11 224

10 835

Operationelle Ausgaben

38 573

32 838

Zuweisung für Abschreibungen

3 650

2 364

Sonstige Elemente

280

0

Insgesamt (b)

88 060

75 700

Ergebnis (c = a — b)

8 353

10 256

Ergebnis (e)

1 160

676

Ergebnis des Haushaltsjahres (f = c + e)

9 513

10 932

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel- Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 17.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 8.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  Die Bewertung des Anteils der übertragenen Mittel, die als Ausgaben des Haushaltsjahres anzusehen sind, wurde auf einer allgemeinen Grundlage und nicht auf der Grundlage einer Prüfung der einzelnen Vorgänge erstellt.

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel- Agentur für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0009/2005 — C6-0166/2005 — 2005/2114(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Arzneimittel- Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (4), insbesondere auf Artikel 68,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0101/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen der Agentur zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Agentur sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Bürgern der Europäischen Union mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

nimmt Kenntnis von der Feststellung des Rechnungshofs, dass die Verträge mit Banken seit mehr als fünf Jahren bestehen, obwohl nach den Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung der Agentur mindestens alle fünf Jahre ein neues Ausschreibungsverfahren eröffnet werden muss; nimmt Kenntnis von der Antwort der Agentur, in der diese begründet, weshalb sich die Einleitung einer Ausschreibung verzögert hat, und auf die Vorteile verweist, die durch direkte Verhandlungen mit der Bank erzielt werden konnten, und wird dies bei einer Revision der Haushaltsordnung berücksichtigen;

8.

stellt fest, dass die Ausführung sowohl bei den operationellen Mitteln als auch bei den Verwaltungsmitteln im Jahr 2004 niedriger war als 2003; freut sich sehr über die vollständige Ausführung der Haushaltslinie für Arzneimittel für seltene Leiden (orphan drugs);

9.

weist darauf hin, dass die 2004 erlassenen neuen Arzneimittelvorschriften erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit und die Verwaltungsstrukturen der Agentur hatten; beglückwünscht die Agentur zu ihrer erfolgreichen Anpassung an das neue Regelungsumfeld;

10.

stellt fest, dass die Ausführung bei dem europaweiten Meldesystem für den Bereich der Pharmakovigilanz (Datenbank EudraVigilance) durch die Mitgliedstaaten langsamer als erwartet verlief; zeigt sich jedoch befriedigt über die jüngste Mitteilung des Verwaltungsdirektors, dass sich die Situation im Laufe des Jahres 2005 erheblich gebessert hat;

11.

ersucht die Agentur, die Kontakte mit Verbraucherschutzorganisationen zu verbessern, um die Öffentlichkeit besser für giftige und potenziell schädliche Stoffe in Arzneimitteln zu sensibilisieren; betont die Verpflichtung der Agentur, im Gemeinwohlinteresse zu handeln;

12.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

13.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 17.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 8.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0176

Entlastung 2004: Eurojust

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0010/2005 — C6-0167/2005 — 2005/2115 (DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 von Eurojust zusammen mit den Antworten von Eurojust (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276, und den EU-Vertrag, insbesondere auf Artikel 41,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (4), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0092/2006),

1.

erteilt dem Verwaltungsdirektor von Eurojust Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor von Eurojust, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 33.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 68.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2003/659/JI (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0010/2005 — C6-0167/2005 — 2005/2115(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 von Eurojust zusammen mit den Antorten von Eurojust (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276, und den EU-Vertrag, insbesondere auf Artikel 41,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (4), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0092/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung von Eurojust ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003 (6)

Einnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

8 726

6 441

Verschiedene Einnahmen

397

12

Insgesamt (a)

9 123

6 453

Ausgaben

Anschaffung von Waren und Dienstleistungen

4 476

3 228

Personalausgaben

4 142

2 112

Zuweisung für Abschreibungen

332

211

Insgesamt (b)

8 950

5 551

Ergebnis des Haushaltsjahres (a - b)

173

902

2.

billigt den Rechnungsabschluss von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Verwaltungsdirektor von Eurojust, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 33.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 68.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2003/659/JI (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  Der Jahresabschluss für 2003 wurde revidiert, um der Rückzahlung auf Grund des positiven Haushaltsertrags an die Europäische Kommission für die Jahre 2003 und 2002 Rechnung zu tragen.

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0010/2005 — C6-0167/2005 — 2005/2115(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse von Eurojust für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 von Eurojust zusammen mit den Antworten von Eurojust (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276, und den EU-Vertrag, insbesondere auf Artikel 41,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf den Beschluss 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (4), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0092/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen von Eurojust zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben von Eurojust sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden; angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

bekundet seine Zufriedenheit darüber, dass der Rechnungshof mit angemessener Sicherheit feststellen konnte, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

8.

möchte über die Absichten der niederländischen Gastgeberbehörden in Bezug auf neue Räumlichkeiten für Eurojust umfassend auf dem Laufenden gehalten werden; möchte insbesondere über die Möglichkeiten der Unterbringung von Eurojust und Europol in ein und demselben Gebäude sowie über die Bedingungen eines entsprechenden Umzugs und die finanzielle Unterstützung, die der Gaststaat Eurojust hierfür gewährt, informiert werden;

9.

nimmt zur Kenntnis, dass Eurojust einen anderen als den von der Haushaltsbehörde festgestellten Haushaltsplan ausgeführt hat; besteht darauf, dass Eurojust die korrekten Verfahren einhält und die Zustimmung der Haushaltsbehörde abwartet, bevor es künftig derartige Änderungen vornimmt;

10.

betont, dass der Grundsatz der Trennung von Anweisungsbefugnis und Rechnungsführung beachtet werden sollte und dass sich die Situation des Jahres 2004, als ein Bediensteter beide Funktionen ausübte, nicht wiederholen darf;

11.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

12.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 33.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 68.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2003/659/JI (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0177

Entlastung 2004: Europäische Stiftung für Berufsbildung

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0011/2005 — C6-0168/2005 — 2005/2116(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung (4), insbesondere auf Artikel 11,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0102/2006),

1.

erteilt dem Direktor der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 36.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 75.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1648/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 22).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0011/2005 — C6-0168/2005 — 2005/2116(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung (4), insbesondere auf Artikel 11,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0102/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (6) (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Einnahmen

Zuschüsse der Kommission

17 600

18 100

Sonstige Geber

800

523

Verschiedene Einnahmen

80

17

Finanzielle Erträge

-

-

Einnahmen insgesamt (a)

18 480

18 640

Ausgaben

Personal — Titel I des Haushaltsplans

Zahlungen

11 122

10 771

Übertragene Mittel

123

329

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

Zahlungen

1 213

1 076

Übertragene Mittel

247

310

Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

Zahlungen

3 449

3 396

Übertragene Mittel

1 168

1 087

Zweckgebundene Einnahmen

Zahlungen

260

237

Übertragene Mittel

540

286

Ausgaben insgesamt (b)

18 122

17 492

Ergebnis des Haushaltsjahres (a-b)

358

1148

Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

-1 318

-2 155

Übertragene und annullierte Mittel

204

375

Erstattungen an die Kommission

0

-703

Wechselkursdifferenzen

- 4

 

Saldo des Haushaltsjahres

- 759

-1 318

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 36.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 75.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1648/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 22).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  In der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht sind nur die spezifischen Tätigkeiten der Stiftung ausgewiesen; die im Auftrag der Kommission verwalteten Programme sind darin nicht enthalten.

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0011/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2116(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung zusammen mit den Antworten der Stiftung (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung (4), insbesondere auf Artikel 11,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0102/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit sicherstellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr bis auf die Tatsache, dass die im Rahmen des Programms Tempus getätigten Ausgaben nicht ausgewiesen sind, zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen über eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

C.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Direktor am 12. April 2005 Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2003 erteilte (6) und in seiner Entschließung mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Entlastungsbeschlusses sind (7), unter anderem feststellte, dass der Rechnungshof die Stiftung erneut kritisiert hatte, weil die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Programm Tempus nicht ordnungsgemäß im Jahresabschluss der Stiftung ausgewiesen waren, und die Erwartung äußerte, dass es im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts der Stiftung für 2004 vollständig über eine mit der Kommission zu vereinbarende Lösung für eine korrekte Darstellung dieser Ausgaben im Jahresabschluss informiert wird,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen der Stiftung zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Stiftung sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

nimmt mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass die Stiftung das Problem der korrekten Darstellung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Programm Tempus in ihrem Jahresabschluss noch immer nicht gelöst hat; stellt fest, dass dieses Problem trotz wiederholter Beanstandungen des Rechnungshofs in seinen Jahresberichten seit 1999 fortbesteht und dass der Rechnungshof deswegen jetzt den Jahresabschluss der Stiftung mit einem Vorbehalt versehen hat; besteht darauf, dass der Jahresabschluss der Stiftung den Grundsätzen der Haushaltseinheit und Haushaltswahrheit entspricht;

8.

ersucht die Stiftung nachdrücklich, die geltenden Vorschriften für die Veröffentlichung eines in Artikel und Posten untergliederten Haushaltsplans samt eines Stellenplans einzuhalten; wird jedoch die Bemerkungen der Stiftung zu den unverhältnismäßig hohen Veröffentlichungskosten und die Zusicherungen bezüglich der Transparenz bei einer Revision der Haushaltsordnung berücksichtigen;

9.

begrüßt die im jährlichen Tätigkeitsbericht für 2004 enthaltenen detaillierten Informationen über die Entwicklung der internen Rechnungsprüfung bei der Stiftung; sieht einem Fortschrittsbericht im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts für 2005 und dem in Artikel 72 Absatz 5 der Rahmenfinanzregelung vorgeschriebenen Kurzbericht über die internen Prüfungen erwartungsvoll entgegen;

10.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

11.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 36.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 75.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1648/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 22).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 113.

(7)  ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 114.

P6_TA(2006)0178

Entlastung 2004: Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0012/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2117(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (4), insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0103/2006),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 9.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 30.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 724/2004 (ABl. L 129 vom 29.4.2004, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0012/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2117(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (4), insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0103/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003 (6)

Einnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

12 800

2 630

Sonstige Einnahmen

5

2

Einnahmen insgesamt (a)

12 805

2 632

Ausgaben

Personal — Titel I des Haushaltsplans

Zahlungen

3 594

647

Übertragene Mittel

143

66

Verwaltung — Titel II des Haushaltsplan

Zahlungen

635

238

Übertragene Mittel

684

315

Operationelle Ausgaben — Titel III des Haushaltsplans

Zahlungen

437

13

Übertragene Mittel

2 074

155

Ausgaben insgesamt (b)

7 567

1 434

Ergebnis (c = a-b)

5 238

1 198

Übertragene und annullierte Mittel

251

-

Wechselkursdifferenzen

- 1

0

Saldo des Haushaltsjahres (d)

5 488

1 198

Veränderungen bei den automatischen Mittelübertragungen und Einziehungsanordnungen

2 089

399

Veränderungen bei den Investitionen des Haushaltsjahres

242

11

Veränderungen bei den Forderungen (Kommission)

-5 489

-1 198

Abschreibungen des Haushaltsjahres

- 43

- 3

Veränderungen bei den Vorauszahlungen an Lieferanten

56

-

Ergebnis der wirtschaftlichen Anpassungen des Haushaltsjahres (e)

2 343

407

Anm.: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 9.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 30.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 724/2004 (ABl. L 129 vom 29.4.2004, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  Die Daten des Haushaltsjahres 2003 wurden zur Abstimmung auf die periodengerechte Buchführung überarbeitet.

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0012/2005 — C6-0169/2005 — 2005/2117(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (4), insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0103/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen der Agentur zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Agentur sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Bürgern der Europäischen Union mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

begrüßt die Festestellung des Rechnungshofs, dass der Jahresabschluss 2004 der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

8.

betont, dass die Agentur in ihrem Haushaltsplan deutlich zwischen Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen unterscheiden muss; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur mit der Kommission in Verbindung steht, um für die Darstellung ihrer Haushaltsdaten geeignete Modelle zu entwickeln, und erwartet, dass die Haushaltspläne in Zukunft in geeigneter Form vorgelegt werden;

9.

nimmt Kenntnis von der niedrigen Ausführungsrate des Haushaltsplans 2004 und dem hohen Anteil an Mittelübertragungen; nimmt ferner Kenntnis von der Erklärung der Agentur, dass dies darauf zurückzuführen war, dass wegen eines Mangels an operationellem Führungspersonal erst spät mit Ausschreibungen begonnen werden konnte; hofft, dass die Personalprobleme inzwischen gelöst wurden;

10.

stellt fest, dass der Rechnungshof mehrere Schwachstellen im internen Kontrollsystem aufgedeckt hat; begrüßt die Maßnahmen, die von der Agentur zur Verstärkung ihres internen Kontrollsystems eingeleitet wurden, um derartige Probleme in Zukunft zu vermeiden;

11.

bedauert, dass die Mittel zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung so wenig in Anspruch genommen wurden, insbesondere wurden von den sowohl für Verpflichtungen als auch für Zahlungen verfügbaren Mitteln in Höhe von 700 000 EUR nur 200 000 EUR verwendet, was einer Rate von 28 % entspricht; erinnert daran, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung ein zentraler Aspekt der Tätigkeit der Agentur sind, und besteht darauf, dass die verfügbaren Mittel in Zukunft auch tatsächlich verwendet werden;

12.

stellt fest, dass der Gemeinschaftszuschuss für die Agentur von 2 630 000 EUR im Jahr 2003 auf 12 800 000 EUR im Jahr 2004 angestiegen ist und dass die Agentur hiervon im Jahr 2004 weniger als 60 % verausgabt hat;

13.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

14.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 9.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 30.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 724/2004 (ABl. L 129 vom 29.4.2004, S. 1).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0179

Entlastung 2004: Europäische Agentur für Flugsicherheit

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0013/2005 — C6-0170/2005 — 2005/2118(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 49,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0104/2006),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 5.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 1.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1701/2003 der Kommission (ABl. L 243 vom 27.9.2003, S. 5).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0013/2005 — C6-0170/2005 — 2005/2118(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 49,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0104/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (6) (in 1 000 EUR)

 

2004

2003

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

7 777

3 725

Sonstige Zuschüsse

248

0

Erstattung der Ausgaben

3

0

Sonstige Einnahmen

350

0

Insgesamt (a)

8 378

3 725

Betriebsausgaben

Personal

5 556

662

Gebäude und entsprechende Ausgaben

689

92

Sonstige Verwaltungsausgaben

743

82

Mittelausstattung für Rückstellungen

89

1

Operationelle Ausgaben

2 081

261

Insgesamt (b)

9 158

1 098

Betriebsergebnis (c = a-b)

- 780

2 627

Finanzielle Erträge (d)

0

0

Finanzielle Kosten (e)

2

0

Finanzielles Ergebnis (f = d-e)

- 2

0

Ergebnis des Haushaltsjahres (g = c+f)

- 782

2 627

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 5.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 1.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1701/2003 der Kommission (ABl. L 243 vom 27.9.2003, S. 5).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  Die Daten für das Haushaltsjahr 2003 wurden überarbeitet, um eine Gegenüberstellung infolge des Übergangs zur periodengerechten Buchführung zu ermöglichen.

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0013/2005 — C6-0170/2005 — 2005/2118(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zusammen mit den Antworten der Agentur (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 49,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0104/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkiten und Leistungen der Agentur zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Agentur sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

begrüßt die Feststellung des Rechnungshofs, dass der Jahresabschluss 2004 der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

8.

nimmt Kenntnis von der Bemerkung des Rechnungshofs, dass in dem ursprünglichen Haushaltsplan der Agentur und den dazugehörigen Berichtigungshaushaltsplänen in der im Amtblatt veröffentlichten Fassung die Mittel nicht, wie in Artikel 22 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 vorgeschrieben, in Artikel und Posten untergliedert sind; erinnert die Agentur an den Grundsatz der Spezialität und fordert sie nachdrücklich auf, diesen Grundsatz zu befolgen, um eine klare und transparente Ausführung der von der Haushaltsbehörde festgelegten Haushaltspläne zu ermöglichen;

9.

stellt fest, dass die Agentur den negativen Saldo der Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Jahres 2003 nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans in den Haushaltsplan für 2004 eingesetzt hat; erwartet, dass die Agentur künftig negative Salden des Rechnungsabschlusses in Berichtigungshaushaltsplänen für das folgende Haushaltsjahr ausweist;

10.

ist besorgt über die Anomalien, die der Rechnungshof in der Haushaltsführung festgestellt hat, darunter das Fehlen von Angaben in den Berichtigungshaushaltsplänen zu vorgenommenen Mittelübertragungen oder zu den Gründen für deren Vornahme, die fehlende Unterrichtung des Verwaltungsrats über die Mittelübertragungen und die Zahlung von Vorschüssen außerhalb des Haushaltsplans; begrüßt die Maßnahmen, die die Agentur zur Verbesserung der Haushaltsführung ergriffen hat;

11.

nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2004 die Durchführungsbestimmungen zu ihrer Finanzregelung noch nicht erlassen und weder eine Risikoanalyse durchgeführt noch Normen für die interne Kontrolle ausgearbeitet hatte; begrüßt die schließlich im Juni 2005 erfolgte Annahme der Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung durch die Agentur sowie die Einstellung eines Risikomanagers/internen Prüfers;

12.

stellt fest, dass die Personalauswahlverfahren bei der Agentur in jeder Auswahlrunde andere waren, und fordert die Kommission und die Agentur nachdrücklich auf, sich auf ein transparentes und kohärentes Einstellungsverfahren zu verständigen, das den Bedürfnissen der Agentur nach spezifisch qualifiziertem Personal gerecht wird;

13.

nimmt mit Genugtuung die Zusicherung der Agentur zur Kenntnis, dass sie ihre Einstellungsverfahren durch die Ausarbeitung von Leitfäden zur Vorgehensweise formalisieren wird, um, wie vom Hof betont, die Transparenz der auf diesem Gebiet getroffenen Entscheidungen zu verbessern und offensichtlich willkürliche Abweichungen bei den Personalausleseverfahren zu vermeiden;

14.

stellt fest, dass der überwiegende Teil (über 70 %) des Zuschusses der Kommission im Rahmen der Titel I und II verwendet wurde, die ausschließlich Personal- und Verwaltungsausgaben betreffen, und dass die Agentur nur etwa 10% des Zuschusses der Kommission für operationelle Ausgaben verwendet hat; stellt außerdem fest, dass die Personal- und Verwaltungsausgaben von 2003 bis 2004 viel stärker gestiegen sind als die operationellen Ausgaben;

15.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

16.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 5.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 1.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1701/2003 der Kommission (ABl. L 243 vom 27.9.2003, S. 5).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0180

Entlastung 2004: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

 

1.

Beschluss des Europäischen Parlaments betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0014/2005 — C6-0171/2005 — 2005/2119(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 44,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0105/2006),

1.

erteilt dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2004;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 21.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 45.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1642/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 4).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

2.

Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (N6-0014/2005 — C6-0171/2005 — 2005/2119(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 44,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0105/2006),

1.

nimmt die folgenden in der Haushaltsrechnung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ausgewiesenen Zahlen für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 zur Kenntnis:

Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2004 und 2003 (in 1 000 EUR)

 

2004

2003 (6)

Betriebseinnahmen

20 591

10 171

Betriebseinnahmen insgesamt

20 591

10 171

Verwaltungsausgaben

Personalausgaben

-7 564

-3 213

Gebäude und damit verbundene Ausgaben

-4 192

- 781

Sonstige Ausgaben

-1 263

- 536

Abschreibungen und Wertberichtigungen

- 333

- 204

Operative Ausgaben

-6 431

-2 159

Betriebsausgaben insgesamt

-19 783

-6 894

Betriebsgewinn/(-verlust)

808

3 277

Einnahmen aus Finanzvorgängen

0

1

Ausgaben für Finanzvorgänge

- 7

- 3

Gewinn/(Verlust) aus Finanzvorgängen

- 6

- 2

Laufender Gewinn/Verlust

802

3 275

Außerordentliche Einnahmen

 

402

Außerordentliche Ausgaben

- 27

 

Außerordentlicher Gewinn/(Verlust)

- 27

402

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahres

775

3 677

NB — Aufgrund der gerundeten Beträge können sich bei den Summern Divergenzen ergeben.

2.

billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Geschäftsführenden Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 21.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 45.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1642/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 4).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

(6)  Die Daten des Haushaltsjahres 2003 wurden überarbeitet, damit sie dem Grundsatz der Periodenrechnung entsprechen.

3.

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 sind (N6-0014/2005 — C6-0171/2005 — 2005/2119(DEC))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2004 (1),

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde (2),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 14. März 2006 (5972/2006 — C6-0093/2006),

gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere auf Artikel 276,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (4), insbesondere auf Artikel 44,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0105/2006),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge bis auf Unregelmäßigkeiten bei der Personaleinstellung und bei der Auftragsvergabe insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt, dass er in Bezug auf alle Agenturen eine angemessene Zuverlässigkeitsgewähr festgestellt hat, mit Ausnahme der ausdrücklichen Vorbehalte für das Haushaltsjahr 2004 in Bezug auf die Europäische Agentur für Wiederaufbau, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Stiftung für Berufsbildung, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit,

1.

erinnert daran, dass das Parlament gemäß Artikel 185 der Haushaltsordnung den von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, Entlastung für die Ausführung ihrer Haushaltspläne erteilt; stellt allerdings fest, dass nicht alle diese Einrichtungen vollständig oder auch nur teilweise durch Zuschüsse zu Lasten des Haushalts finanziert werden; unterstreicht, dass sich der Entlastungsbeschluss daher sowohl auf die aus Haushaltsmitteln als auch auf die nicht aus Haushaltsmitteln bestrittene Finanzierung dieser Einrichtungen erstreckt; hält es für nicht hinnehmbar, dass einige dieser von der Union geschaffenen Einrichtungen über die Verwendung von Mitteln, die aus anderen Quellen als dem Haushalt stammen, Rechenschaft ablegen müssen, andere hingegen, die keine Zuschüsse zu Lasten des Haushalts erhalten, nicht; bestätigt den Grundsatz, dass alle Gemeinschaftsagenturen, unabhängig davon, ob sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, durch das Parlament entlastet werden müssen, selbst wenn aufgrund ihres Gründungsakts eine andere Entlastungsbehörde beteiligt ist, und leitet daraus den Schluss ab, dass alle Texte überarbeitet werden sollten, die diesem Grundsatz zuwiderlaufen;

2.

hält die Tabelle 1 im Bericht des Rechnungshofs, die erstmals im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2003 aufgenommen wurde und in der die Befugnisse und Zuständigkeiten, die Verwaltungsstruktur, die Mittel und die Tätigkeiten und Leistungen der Behörde zusammengefasst sind, für sehr wertvoll; stellt fest, dass die in Tabelle 1 enthaltenen Angaben Angaben der Behörde sind; fordert den Rechnungshof auf, den Inhalt von Tabelle 1 zu überprüfen;

3.

dringt darauf, dass die Agenturen neben einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel auch anstreben sollten, die Gelder so wirtschaftlich und wirksam wie möglich auszugeben; fordert den Rechnungshof auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, in seine besonderen Jahresberichte über die Agenturen eine Prüfung der Leistung und der Erreichung der Ziele einzubeziehen; besteht in diesem Zusammenhang und im Einklang mit seinen Entschließungen zur Entlastung 2003 darauf, dass folgende Aspekte berücksichtigt werden: Doppelarbeit zwischen den Agenturen muss so weit wie möglich vermieden werden und die Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Kommunikation mit der Öffentlichkeit müssen klargestellt werden, zusammen mit Maßnahmen der Gemeinschaft zur positiven Diskriminierung auf allen Ebenen der Einstellung, Aus- und Weiterbildung und Zuweisung von Verantwortlichkeiten;

4.

stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über ein gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Unionsbürgern mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigung der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf, mit den von ihr für notwendig erachteten Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;

5.

stellt fest, dass die Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 sich in vielfältiger Weise auf die Strukturen und die Arbeitsweise der Gemeinschaftsagenturen ausgewirkt hat und dass mehrere von ihnen diese Auswirkungen in ihren Tätigkeitsberichten anführen, wobei sie insbesondere auf die Erhöhung des Verwaltungspersonals verweisen; fordert die Kommission auf, die tatsächlich aufgetretenen oder angeblichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die erforderlichen regulatorischen Änderungen zu empfehlen;

6.

stellt fest, dass sich die Kommission dafür eingesetzt hat, die Darstellung der Tätigkeitsberichte ihrer Generaldirektionen zu vereinheitlichen; fordert, dass ähnliche Überlegungen für die Tätigkeitsberichte der Gemeinschaftsagenturen, die sich inhaltlich stark voneinander unterscheiden, angestellt werden; fordert die Kommission auf, den Gemeinschaftsagenturen gegenüber klarzustellen, welche Informationen und Tätigkeitsindikatoren sie übermitteln müssen;

7.

nimmt Kenntnis von den Bemerkungen des Rechnungshofs zu Anomalien bei den Erklärungen der Anweisungsbefugten, die zum Teil die Grundlage für die Mittelübertragungen bilden; begrüßt die Zusicherung der Behörde, dass das System, das der Information des Rechnungsführers über die Ausgaben dient, genauere und zuverlässigere Angaben liefern wird;

8.

nimmt mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass der Rechnungshof erneut Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Vorschriften für die Personaleinstellung festgestellt hat; ersucht die Behörde nachdrücklich, die Regeln für die Ausleseverfahren transparenter anzuwenden; nimmt mit Genugtuung Kenntnis von der Mitteilung der Behörde, dass die Ausleseverfahren und die Einstellungsverfügungen verbessert wurden, um die Transparenz zu erhöhen; ersucht die Behörde, sich weiter um eine Verbesserung der Ordnungsmäßigkeit der Einstellungsverfahren zu bemühen;

9.

ist besorgt über die Unregelmäßigkeiten, die der Rechnungshof bei der Auftragsvergabe festgestellt hat; begrüßt die Maßnahmen, die von der Behörde getroffen wurden, um derartige Probleme in Zukunft zu vermeiden; fordert die Behörde auf, die Transparenz ihrer Entscheidungen über die Vergabe von Aufträgen mit allen erforderlichen Mitteln zu verbessern, um jeden Verdacht auf Parteilichkeit zu vermeiden und die Transparenz zu verbessern, wie dies der Rechnungshof betont hat;

10.

stellt fest, dass 2004 das zweite Tätigkeitsjahr der Behörde war; erinnert daran, dass die Behörde aufgrund des zeitverzögerten Beschlusses des Rates über ihren ständigen Sitz weiter unter provisorischen Bedingungen tätig war;

11.

stellt fest, dass die Behörde vor allem wegen des angekündigten Umzugs nach Parma im Jahr 2005 nicht in der Lage war, ihren Stellenplan auszuschöpfen; hält es daher für verständlich, dass es ihr mit weniger Personal nicht möglich war, alle in ihrem operativen Haushalt vorgesehenen Tätigkeiten vollständig auszuführen;

12.

bringt seine Zufriedenheit über die vollständige Ausführung der Verpflichtungsermächtigungen sowohl des operativen Haushalts als auch des Verwaltungshaushalts zum Ausdruck;

13.

besteht darauf, dass die Behörde im Einklang mit Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 handelt, insbesondere was die voraussehbaren kurz- und langfristigen Auswirkungen neuer Lebensmittel, wie beispielsweise GMO, auf die Gesundheit der Verbraucher angeht;

14.

fordert die Kommission auf, die Agenturen dabei zu unterstützen, das für das bevorstehende Jahr vereinbarte Arbeitsprogramm möglichst genau einzuhalten, damit die Tätigkeiten ordnungsgemäß geplant und durchgeführt und insbesondere größere kurzfristige Änderungen der Arbeitsbelastung vermieden werden können;

15.

fordert die Kommission auf, die Synergien zwischen den Agenturen durch eine Effektivierung der Zusammenarbeit zu fördern und auf diese Weise Doppelarbeit und Mängel zu vermeiden, vor allem was gemeinsame Bereiche betrifft, wie z.B. die Aus- und Weiterbildung, die bereichsübergreifende Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, die Nutzung der neuesten Verwaltungssysteme und die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.


(1)  ABl. C 269 vom 28.10.2005, S. 21.

(2)  ABl. C 332 vom 28.12.2005, S. 45.

(3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1642/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 4).

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1261/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 3).

P6_TA(2006)0181

Vermögensverwaltung

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Vermögensverwaltung (2006/2037(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Grünbuchs zum Ausbau des Europäischen Rahmens für Investmentfonds (KOM(2005)0314) und der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. März 2006,

in Kenntnis der Richtlinien 2001/107/EG (1) und 2001/108/EG (2) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zwecks Festlegung von Bestimmungen für Verwaltungsgesellschaften und vereinfachte Prospekte bzw. hinsichtlich der Anlagen der OGAW,

in Kenntnis der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente (3) (MiFID),

in Kenntnis der Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich (4),

in Kenntnis der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (5) („die Pensionsfondsrichtlinie“),

in Kenntnis der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (6) und der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2004 zu der Zukunft von Hedge-Fonds und derivativen Finanzinstrumenten (8),

in Kenntnis des Berichts der Expertengruppe zur Vermögensverwaltung vom 7. Mai 2004,

unter Hinweis auf die von seinem zuständigen Ausschuss am 21. November 2005 veranstaltete Anhörung,

in Kenntnis des Gutachtens des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) vom 26. Januar 2006 für die Kommission zur Klärung der Definition der zulässigen Vermögenswerte, in die OGAW investieren dürfen,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0106/2006),

A.

in der Erwägung, dass die primären Zielsetzungen der Vermögensverwaltungsregelungen die Gewährleistung von Anlegerschutz, Diversifizierung der Finanzierung der Wirtschaft und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sind,

B.

in der Erwägung, dass ein rechtlicher Rahmen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sowohl innerhalb des Binnenmarkts als auch gegenüber nichteuropäischen Konkurrenten auf europäischer und globaler Ebene fördern und Neueinsteigern den Zugang zu einem offenen, wettbewerbsfähigen und kundenorientierten Vermögensverwaltungsgewerbe nicht verwehren sollte,

C.

in der Erwägung, dass die MiFID das geeignete Rechtsinstrument zur Regelung der Transparenz der Vertriebskosten und der Gebühren ist, die die Vertreiber für Drittfonds ansetzen, nicht aber für den Vertrieb hauseigener Fonds gilt,

D.

in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden von höchster Bedeutung für die Gewährleistung der Stabilität und Entwicklung des europäischen Finanzmarktes im Interesse der Investoren und der europäischen Wirtschaft ist,

E.

unter Hinweis darauf, dass die Vermögensverwaltung ein geeignetes Instrument zur Förderung eines auf Dauer kapitalgedeckten Alterssicherungssystems und einer wirksamen und ausreichenden Kapitalversorgung für eine dynamische Wirtschaft ist,

F.

in der Erwägung, dass das europäische Vermögensverwaltungsgewerbe verglichen mit seinem Gegenstück in den USA noch immer größenmäßig stark zersplittert ist, so dass zur Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz Maßnahmen auf europäischer Ebene erforderlich sind,

G.

in der Erwägung, dass die Kommission aufgefordert werden sollte zu prüfen, wie die Konvergenz der Vorgehensweisen der Regulierungsbehörden und der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten gefördert werden kann,

Allgemeine Perspektiven

Zusammenhang mit anderen Richtlinien

1.

ist der Ansicht, dass die Verknüpfung der Richtlinie 85/611/EWG (9) über OGAW, der MiFID und deren Maßnahmen der Stufe 2 sowie der Richtlinie 2000/31/EG (10) über den elektronischen Geschäftsverkehr unerwünschte Auslegungsspielräume lässt und eine Aufklärung und Konsolidierung verlangt;

2.

weist auf Unterschiede zwischen der Regulierung der OGAW und anderen Anlageprodukten hin und fordert die Kommission, CESR und den Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) auf, hohe Anforderungen in Bezug auf Transparenz und Interessenkonfliktmanagement sowie Meldepflichten sicherzustellen und damit eine Gleichbehandlung von OGAW und Konkurrenzprodukten zu gewährleisten;

Ziele und Umsetzung der OGAW-Richtlinien

3.

stellt fest, dass die Ziele der Gewährleistung von Anlegerschutz und Produktvielfalt, der Gewährleistung von fairen Wettbewerbsbedingungen und der Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene trotz der bestehenden EG-Regeln noch nicht zufrieden stellend erreicht sind;

4.

stellt fest, dass die Änderungen, die durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG (OGAW III) eingeführt wurden, noch nicht bis ins Letzte ausgenutzt werden; hält es für erforderlich, die Umsetzung und Auslegung dieser Richtlinien genau zu verfolgen, und fordert die Kommission auf, unverzüglich und entschlossen zu reagieren, um die in den einzelnen Mitgliedstaaten festgestellten Versäumnisse abzustellen; ist aber der Ansicht, dass es notwendig ist, noch einen Schritt weiter zu gehen und die durch OGAW III geänderte Richtlinie 85/611/EWG in einigen Bereichen zu ändern, um die in der Nummer 3 genannten Ziele zu erreichen; diese Änderungen betreffen folgende Bereiche: einen vereinfachten Prospekt, eine Änderung des Meldeverfahrens, Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei grenzübergreifenden Zusammenschlüssen und grenzübergreifendem Pooling und Anpassung der zulässigen Vermögenswerte, in die OGAW investieren dürfen, an die Entwicklungen des Marktes;

Anlegerinformation und Anlegerschutz

5.

stellt fest, dass die Umsetzung des vereinfachten Prospekts im Rahmen des geltenden Rechts ungeachtet der Empfehlung 2004/384/EG (11) der Kommission zu bestimmten Angaben, die im vereinfachten Prospekt enthalten sein müssen, in den Mitgliedstaaten unterschiedlich erfolgte und teilweise zusätzlich hohe nationale Anforderungen aufgestellt wurden;

6.

schlägt vor, dass der vereinfachte Prospekt — ähnlich dem Vorschlag der European Federation of Investment Funds and Companies (FEFSI) vom Oktober 2003 — die Form eines Fact Sheet haben sollte, so dass Transparenz gegenüber dem Anleger besteht und dieser europaweit einheitlich festgelegt kurze, standardisierte, verständliche und vergleichbare Informationen auf zwei bis drei Seiten in seiner Landessprache enthält, wobei Angaben zu der Art und dem Risiko der verwendeten Finanzinstrumente und eine einheitlich berechnete Gesamtkostenquote und die Gebühren für den Verkauf von Fondsanteilen sowie eine verständliche Beschreibung der Vermögensverwaltungsstrategie (Anlagestrategie) eingeschlossen sein sollten und für detaillierte Angaben auf die jeweilige Stelle im Gesamtprospekt verwiesen werden sollte; ist der Ansicht, dass dieses Dokument dem Anleger vor Vertragsabschluss übergeben werden sollte;

7.

hofft, dass die ausstehenden CESR-Empfehlungen in Übereinstimmung mit diesen Kriterien formuliert werden, und fordert die Kommission auf, sie bei der Evaluierung der Umsetzung von OGAW III zu berücksichtigen und Änderungen der Richtlinie 85/611/EWG zu Angaben, die im vereinfachten Prospekt enthalten sein müssen, zu erarbeiten, um verbindliche EG-Regelungen über einen vollständig harmonisierten vereinfachten Prospekt zu schaffen; regt an, dass der vereinfachte Prospekt nach Anhörung aller beteiligten Parteien einschließlich der betroffenen Wirtschaftszweige und der Verbraucherverbände und nach Vornahme eines direkten Verbrauchertests sowie mit Hilfe von Marketing-Fachleuten erstellt werden sollte, da er andernfalls von den Verbrauchern wahrscheinlich immer noch nicht gelesen und verstanden wird;

8.

verweist auf den in der MiFID verankerten Grundsatz einer angemessenen und ausreichenden Beratung hinsichtlich der finanziellen Situation des Anlegers, die eine Bewertung der operationellen Risiken einschließt; weist darauf hin, dass Kleinanleger, insbesondere wenn sie zum ersten Mal investieren, über ihre Rechte und die Zuständigkeiten für Reklamationen und, fall dies im nationalen Recht vorgesehen ist, das Recht auf Einschaltung des zuständigen Bürgerbeauftragen informiert werden sollten;

9.

betont die Bedeutung einer Stärkung der Kompetenz des Anlegers bei bestehenden, vor allem aber bei neuen Anlageprodukten, und fordert die zuständigen Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf, für die Vermittlung von Grundwissen über Finanzdienstleistungen und Anlagefragen in der Schule Sorge zu tragen;

10.

begrüßt die Bemühungen der Industrie um die Einführung von Veränderungen, die den Aufbau einer langfristigen Kundenbeziehung zum Ziel haben, einschließlich solcher, die die Transparenz der Gebühren betreffen;

11.

weist darauf hin, dass den Beschäftigten in der Finanzdienstleistungsbranche eine bedeutende Rolle zukommt, wenn es darum geht, die Bedürfnisse der Konsumenten zu identifizieren; betont daher, dass das Finanzdienstleistungsgewerbe eine angemessene und kontinuierliche Weiterbildung seiner Beschäftigten anstreben sollte, um eine professionelle Beratung sicherzustellen und aktuellen und künftigen Entwicklungen gerecht zu werden;

Risikomanagement

12.

fordert die Kommission auf, das Risikomanagement im Auge zu behalten und weitere Studien im Bereich effektiver Risikokontrollen vorzunehmen;

13.

hält es langfristig für geboten, unter anderem folgende Aspekte näher zu betrachten: die unterschiedlichen Risiken der einzelnen Elemente der Wertschöpfungskette und das Risikoprofil individueller Produkte;

Europäische Pässe

Produktpass

14.

unterstreicht, dass ein harmonisierter vereinfachter Prospekt, wie er von der Kommission gefordert wird, eine Vorbedingung für einen wirksamen Produktpass ist;

15.

weist auf unterschiedliche Interpretationen der zulässigen Vermögenswerte, in die OGAW investieren dürfen, im Sinne der Richtlinie 85/611/EWG durch die nationalen Regulierungsbehörden und unterschiedliche Anforderungen für das eigentliche Meldeverfahren und für Nachmeldungen bei Veränderung der Fondszusammensetzung infolge einer nicht kohärenten Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten und darauf hin, dass aus dem Meldeverfahren in der Praxis unbeabsichtigterweise ein Genehmigungsverfahren geworden ist;

16.

fordert die Kommission auf, im Rahmen eines ehrgeizigeren Vorstoßes ein neues und vereinfachtes Anzeigeverfahren vorzuschlagen, das auf der Anerkennung der Genehmigung durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats, der gegenseitigen Anerkennung des Produktpasses und einer zwischenbehördlichen Anzeigepflicht basiert;

17.

weist darauf hin, dass die Bestimmungen bezüglich Werbung und die Verbraucherschutzbestimmungen nicht harmonisiert sind; ersucht daher die Mitgliedstaaten und die Aufsichtsbehörden, ihre Bemühungen zu verstärken, um praktische Lösungen für diese Probleme zu finden; betont, dass die Werbung nicht irreführend sein darf; ermutigt die Industrie und die Vertriebsgesellschaften, aus eigener Initiative einen der MiFID entsprechenden freiwilligen Verhaltenskodex zu entwickeln und umzusetzen;

Verwaltungsgesellschaftspass und Verwahrerpass

18.

bedauert die unklare rechtliche Lage infolge der Richtlinie 2001/107/EG und fordert die Kommission auf, ihre Arbeiten fortzuführen, um zu einem wirklichen Verwaltungsgesellschaftspass zu gelangen; ist der Ansicht, dass eine Verstärkung der harmonisierten Vorschriften für Verwaltungsgesellschaften hierfür eine Vorbedingung ist;

19.

weist daraufhin, dass die Verwendung des Verwaltungsgesellschaftspasses in Italien und im Vereinigten Königreich rechtlich schon möglich ist;

20.

ist der Ansicht, dass es in der Praxis angemessen wäre, entweder eine „lead supervision“ oder eine sauber abgegrenzte „split supervision“ einzuführen, und dass dies eine Weiterentwicklung der Koordinierung zwischen den Aufsichtsbehörden und eine präzise und unumstößliche Festlegung der Befugnisse und Zuständigkeiten der betreffenden Aufsichtsbehörden erfordert;

21.

hält einen Verwahrerpass auf kurze Sicht für nicht realisierbar, solange die Vorbedingung für seine Einführung, nämlich die Harmonisierung der Funktion und der Verantwortlichkeiten des Verwahrers, nicht erfüllt ist, so dass die Aufsichtsbehörden eng zusammenarbeiten müssen, um die Konvergenz und eine europäische Harmonisierung zu erleichtern; würde hingegen die Schaffung der Möglichkeit der grenzüberschreitenden Delegation der einfachen Verwahrfunktion („custody“) begrüßen, wobei die Entscheidungsgewalt über eine solche Delegation beim Verwahrer liegen sollte, um ein hohes Maß an Anlegerschutz sicherzustellen;

Standardisierung der Fondsverarbeitung

22.

unterstreicht, dass die Ineffizienz der Fondsverarbeitung ein Hindernis für weiteres Wachstum darstellt;

23.

betont, dass Auftragsabwicklung und Fondssettlement sich vom Clearing und Settlement der Wertpapiere unterscheiden, wobei Auftragsausführung und Settlement oft ein integrierter Prozess sind;

24.

fordert die betroffenen Wirtschaftszweige auf, in Eigeninitiative und in Abstimmung mit der Kommission und den Regulierungsbehörden, sofern diese von ihnen hinzugezogen werden, verstärkt an der Entwicklung eines funktionsfähigen, standardisierten und kohärenten europäischen Modells der Fondsverarbeitung in einem gesicherten Umfeld weiterzuarbeiten und damit eine Kostensenkung zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass dies zur Entwicklung einheitlicher, gemeinsamer Standards führen würde;

25.

spricht sich dafür aus, dass mit der Schaffung von gemeinsamen Standards die Fondsverarbeitung stärker auf elektronischem Wege erfolgen sollte;

Grenzüberschreitende Konsolidierung

26.

stellt fest, dass die Größe und Zahl der europäischen Fonds suboptimal ist und eine höhere Konsolidierung niedrigere Kosten und/oder höhere Nettogewinne für Investoren mit sich bringen würde; stellt ferner fest, dass mehr Flexibilität und eine höhere Qualität der Produkte vor allem im Hinblick auf einen verstärkten grenzüberschreitenden Wettbewerb in Übereinstimmung mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vorteilhaft wären;

27.

hält Delegation aufgrund der Zusatzkosten für Mitarbeiter vor Ort sowie der mangelnden Delegierbarkeit von bestimmten Funktionen nicht in allen Fällen für eine optimale Lösung;

28.

fordert die Kommission auf, weiter an der Identifizierung und Beseitigung der Hindernisse eines wirklichen Binnenmarkts zu arbeiten, vor allem was die Behandlung grenzübergreifender Zusammenschlüsse und verschiedener Formen des grenzübergreifenden Pooling betrifft; betont die Bedeutung der Steuerhindernisse, wie begrenzte Anwendungsmöglichkeit von Steuervorteilen für ausländische Fonds, De-facto-Doppelbesteuerung von ausländischen Fonds und Auslegung von grenzübergreifenden und inländischen Zusammenschlüssen und Poolings als zu versteuernde Ereignisse; hält eine neue gesetzliche Grundlage für notwendig und merkt an, dass sich die Kommission an den Prinzipien der Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (12) und der Richtlinie 90/434/EWG (13) über die Besteuerung von Fusionen orientieren sollte;

29.

stellt fest, dass die Branche ein grenzübergreifendes Pooling entwickeln möchte, das auf bestehenden nationalen Erfahrungen, z. B. mit inländischen „Master-Feeder“-Strukturen u. a. in Frankreich, Spanien und Luxemburg aufbaut, weist aber bereits im Voraus darauf hin, dass die Gesamtkosten einer solchen Maßnahme (einschließlich der Gebühren für den Verkauf von Fondsanteilen) dem Anleger verdeutlicht werden müssen;

30.

bittet CESR und CEIOPS, an mehr aufsichtlicher Konvergenz im Bereich des Pooling zu arbeiten, und ist der Ansicht, dass im Bereich der Altersversorgung eine Zusammenarbeit der Ausschüsse erforderlich ist;

31.

weist darauf hin, dass eine Änderung der Richtlinie 85/611/EWG erforderlich ist, damit „Master- Feeder“-Strukturen erlaubt sind;

32.

betont, dass beide Arten von Pooling möglich sein sollen („entity pooling“ und „virtual pooling“); ist der Ansicht, dass ein Dialog der Aufsichtsbehörden erforderlich ist, wenn das Pooling wirksam funktionieren soll;

33.

betont jedoch, dass neben der steuerlichen Harmonisierung auch eine Konvergenz der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sichergestellt sein muss und dass Maßnahmen für eine grenzüberschreitende Konsolidierung nicht zu einer wettbewerbsverzerrenden beherrschenden Stellung von einigen wenigen (großen) Verwaltungsgesellschaften führen dürfen;

Vertriebsstruktur

34.

begrüßt prinzipiell die Entstehung einer offenen Architektur durch konkurrierende Vertriebskanäle;

35.

ermuntert die Branche, den Direktvertrieb über das Internet weiter auszubauen, dabei jedoch einen angemessenen Anlegerschutz sicherzustellen;

36.

bedauert jedoch, dass in einer Reihe von Mitgliedstaaten Vertrieb und Verkauf oft lokal mit deutlich eingeschränkter Konkurrenz bleiben;

37.

hat Bedenken hinsichtlich der Festsetzung der Preise, deren Transparenz bezüglich der Vertriebskosten und der Gebühren, die die Vertreiber für Drittfonds ansetzen, und bittet die Kommission, dem aus einem wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkt nachzugehen; ist der Ansicht, dass diese Forderung auf alle Finanzprodukte ausgedehnt werden sollte, die an Kleinanleger verkauft werden, um zu verhindern, dass die Vertreiber unangemessene Preise verlangen;

38.

befürwortet einheitliche Regeln zum Vertrieb und zur Beratung zu jedem Produkt, das an Kleinanleger verkauft wird, insbesondere die Offenlegung der Kosten der Wertschöpfungskette durch den Vertreiber gegenüber dem Kunden; betont nochmals, dass sämtliche Offenlegungsverpflichtungen nicht nur für OGAW gelten sollten, sondern auch in gleicher Weise für alle Konkurrenzprodukte; ist der Ansicht, dass die Funktionen der Vermögensverwaltung, des Pooling und des Vertriebs sowie alle damit verbundenen Kosten und Gebühren klar definiert und den Kunden zur Kenntnis gebracht werden müssen;

Anlagepolitik

39.

hält es für notwendig, die Anlagen, die OGAW tätigen dürfen, auszuweiten und entsprechend den Veränderungen und Neuerungen des Marktes anzupassen sowie europaweit einheitlich zu definieren;

40.

hält es für notwendig, den Anleger zu benachrichtigen, wenn es zu einer Änderung der Anlagestruktur kommt, die der zuvor festgelegten strategischen Verteilung des Fondsvermögens nicht entspricht; ist der Ansicht, dass der Kunde über Anreize der Drittpartei informiert werden muss;

41.

unterstreicht, dass sich diese Benachrichtigung auch auf Risikoveränderungen erstrecken sollte, die sich infolge von Umstrukturierungen für den Anleger ergeben;

42.

begrüßt das Gutachten des CESR zu den zulässigen Vermögenswerte, in die OGAW investieren dürfen, und unterstützt die Einbeziehung von börsennotierten Immobilienfonds (REIT), Fonds von privatem Beteiligungskapital und Zertifikaten als zulässige Vermögenswerte und fordert die Kommission auf, zusammen mit allen Beteiligten zu untersuchen, ob auf dieser Grundlage eine nicht primärrechtliche Vorschrift erlassen werden kann; bedauert jedoch, dass Dach-Hedge-Fonds nicht in das Mandat des CESR einbezogen wurden; fordert die Kommission auf zu prüfen, ob eine entsprechende Bestimmung in die Richtlinie 85/611/EWG aufgenommen werden sollte; betont, dass die OGAW weiterhin die in dieser Richtlinie und der Empfehlung 2004/383/EG (14) der Kommission zum Einsatz derivater Finanzinstrumente bei OGAW festgelegten Anforderungen in Bezug auf das Risikomanagement erfüllen müssen und dass langfristig gemeinsame Methoden des Risikomanagements entwickelt werden sollten;

Exkurs: Anlagen in Nicht-OGAW

43.

stellt fest, dass Immobilienfonds, Hedge-Fonds, Dach-Hedge-Fonds, privates Beteiligungskapital, Zertifikate und Pensionsfonds nicht unter die Richtlinie 85/611/EWG fallen; stellt zugleich fest, dass zunehmend in diese Anlageformen investiert wird;

44.

fordert die Kommission auf, die Situation im Bereich der Anlagen in Nicht-OGAW weiter zu verfolgen und das Parlament kurzfristig über die Vorteile und sonstigen Auswirkungen einer Regulierung für geeignete Anleger in solche Anlagen zu informieren und dabei auch folgende Maßnahmen in Erwägung zu ziehen: Schaffung eines europaweiten Privatplatzierungsregimes, wobei eine Studie darüber durchzuführen wäre, welcher Mechanismus vorgesehen werden sollte, um derartige Produkte für Kleininvestitionen wählbar zu machen, falls sich dies als wünschenswert erweisen sollte, und Schaffung eines europaweiten Rahmens für Direktinvestitionen in Immobilien;

45.

fordert die Mitgliedstaaten gemäß der Pensionsfondsrichtlinie auf, die vollständige oder teilweise Übertragung der Vermögensverwaltungsfunktion der Pensionsfonds auf andere Unternehmen zu erlauben;

Aufsicht

46.

weist auf die Bedeutung der kohärenten Umsetzung und Durchführung der EG-Gesetzgebung und der so genannten Ausschüsse der Stufe 3 und der Zusammenarbeit dieser Ausschüsse hin;

47.

ersucht die nationalen Aufsichtsbehörden, enger miteinander zu kooperieren, insbesondere Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten einen Informationszugriff zu gewähren, und weist auf die Bedeutung von Aufsichtsarbitrage hin; stellt fest, dass diese insbesondere wegen der zu erwartenden Zuwächse des grenzüberschreitenden Verkaufs von Fondsprodukten an nicht professionelle Anleger, der dynamischen Weiterentwicklung von (elektronischen) Vertriebs- und Beratungskanälen sowie wegen der andiskutierten Wünsche der Fondsindustrie und ihrer Finanzpartner im Banken- und Versicherungsbereich nach einem EU-weit gültigen Verwaltungsgesellschaftspass von erheblicher Bedeutung ist;

48.

fordert die Kommission auf, mit Aufsichtsbehörden von Drittstaaten Kontakt zu pflegen, auch um sie über Veränderungen im EG-Recht auf dem Laufenden zu halten und sie der Qualität der OGAW-Produkte zu versichern;

Lamfalussy

49.

erkennt angesichts der positiven Erfahrungen mit bereits umgesetzten Richtlinien, z. B. der Richtlinien 2003/6/EG (15) über Marktmissbrauch und 2003/71/EG (16) über den Prospekt, an, dass das Lamfalussy- Verfahren in vielen Bereichen eine wichtige Rolle für die EU-weite bessere und effektive und konsistente Durchführung von Maßnahmen gespielt hat;

50.

merkt an, dass es vorteilhaft wäre, wenn sich die so genannten Ausschüsse der Stufe 3 stärker an den Prinzipien Einfachheit, Klarheit und Praktikabilität orientieren und untereinander verstärkt gemeinsame Methoden entwickeln würden;

51.

stellt fest, dass bei Erlass der Richtlinie 85/611/EWG das Lamfalussy-Verfahren noch nicht existierte und dass aufgrund der vorliegenden detaillierten Gesetzgebung die Umwandlung der Richtlinie 85/611/EWG in eine Lamfalussy-Richtlinie nicht ohne eine komplette Überarbeitung und Neuausrichtung der Richtlinie möglich wäre; hält dies zum jetzigen Zeitpunkt für nicht sinnvoll, jedoch erwägenswert im Falle, dass die kurzfristigen Maßnahmen nicht greifen;

52.

begrüßt, dass einige Lamfalussy-ähnliche Mechanismen schon angewendet werden, z. B. der Konsultationsprozess und das Zusammenspiel aller Beteiligten und die Konvergenz bewährter Verfahren, und empfiehlt als praktische Lösung, dass legislative Änderungen, die an der Richtlinie 85/611/EWG in der durch OGAW III geänderten Fassung vorgenommen werden, dem Lamfalussy-Prinzip entsprechen sollten;

53.

ermutigt den Rat und die Kommission, die derzeitigen Komitologieverhandlungen in einer für alle Parteien zufrieden stellenden Weise abzuschließen und dabei dem Parlament ein umfassendes Rückholrecht in allen das Mitentscheidungsverfahren betreffenden Komitologieverfahren zu sichern; ist der Ansicht, dass der Abschluss einer solchen Vereinbarung eine Vorbedingung für die Fortsetzung des Lamfalussy-Prozesses ist; erinnert daran, dass in Bezug auf zentrale Finanzdienstleistungsrichtlinien, wie z. B. die MiFID und die bevorstehenden Neufassungen der Richtlinien über Kreditinstitute sowie über die Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten, zum 1. April 2008 Auflösungsklauseln wirksam werden, falls das Parlament nicht vor diesem Termin ein umfassendes Rückholrecht erhält;

*

* *

54.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 41 vom 13.2.2002, S. 20.

(2)  ABl. L 41 vom 13.2.2002, S. 35.

(3)  ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 79 vom 24.3.2005, S. 9.

(5)  ABl. L 235 vom 23.9.2003, S. 10.

(6)  ABl. L 9 vom 15.1.2003, S. 3.

(7)  ABl. L 345 vom 19.12.2002, S. 1.

(8)  ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 407.

(9)  ABl L 375 vom 31.12.1985, S. 3.

(10)  ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.

(11)  ABl. L 144 vom 30.4.2004, S. 44.

(12)  ABl. L 310 vom 25.11.2005, S. 1.

(13)  ABl. L 225 vom 20.8.1990, S. 1.

(14)  ABl. L 144 vom 30.4.2004, S. 34.

(15)  ABl. L 96 vom 12.4.2003, S. 16.

(16)  ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 64.

P6_TA(2006)0182

Innovationsbeihilfen

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den sektorbezogenen Aspekten des Aktionsplans im Bereich staatliche Beihilfen: Innovationsbeihilfen (2006/2044(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. September 2005 mit dem Titel „Konsultationspapier zu staatlichen Innovationsbeihilfen“ (KOM(2005)0436),

in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission vom 7. Juni 2005 über staatliche Beihilfen: Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen — Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005-2009 (KOM(2005)0107),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zur Reform staatlicher Beihilfen 2005-2009 (1),

in Kenntnis des Entwurfs einer Mitteilung der Kommission vom 21. Dezember 2005 mit dem Titel „Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007-2013“ (2),

in Kenntnis des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (3),

in Kenntnis des EU-Anzeigers für Investitionen der Industrie im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) (EU Industrial R&D Investment Scoreboard) für das Jahr 2005 (4),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zu staatlichen Beihilfen und Risikokapital (5),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2005 mit dem Titel „Mehr Forschung und Innovation — In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie“(KOM(2005)0488),

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 der Kommission vom 5. Dezember 2002 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beschäftigungsbeihilfen (6),

unter Hinweis auf die Ziele der Lissabon-Strategie,

unter Hinweis auf die Artikel 2, 5, 81, 82, 87, 88 und 163 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0073/2006),

A.

in der Erwägung, dass die Europäische Union bestrebt ist, den allgemeinen Umfang staatlicher Beihilfen zu reduzieren und diese auf horizontale Ziele umzuschichten,

B.

in der Erwägung, dass Innovationen in der Europäischen Union verbesserungswürdig sind und die Europäische Union im Bereich der Investitionen in Forschung und Entwicklung und beim Produktivitätswachstum hinter ihren Handelspartnern zurückbleibt; in der Erwägung, dass die Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften und Investitionen aus der Europäischen Union in andere Teile der Welt umgekehrt werden sollte,

C.

in der Erwägung, dass es sich im Fall von Innovationen und FuE um eine horizontale Beihilfe auf einem Gebiet handelt, das von wesentlicher Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union ist, und es um einen Bereich geht, in dem staatliche Beihilfen für unsere Wettbewerber wesentlich höher ist als die in der Europäischen Union zulässigen staatlichen Beihilfen,

D.

in der Erwägung, dass Innovationsprozesse Raum für Entwicklung und Raum zum Experimentieren benötigen,

E.

in der Erwägung, dass sich infolge niedriger öffentlicher und privater FuE-Investitionen, fehlender qualifizierter Arbeitskräfte und der Negativanreize der EU-Vorschriften über Patente zwischen der Europäischen Union und ihren weltweiten Konkurrenten eine Innovationslücke aufgetan hat,

F.

in der Erwägung, dass staatliche Förderung unter den Faktoren, die einen Einfluss auf Investitionsentscheidungen im Bereich Forschung und Entwicklung haben, nur einen sehr geringen Stellenwert einnimmt; in der Erwägung, dass direkter staatlicher Förderung je nach Mitgliedstaat eine sehr unterschiedliche Bedeutung zukommt und einer der Faktoren ist, die einen Einfluss auf Investitionsentscheidungen von Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung haben, was nicht losgelöst von einem für Forschung und Entwicklung günstigen Geschäftsumfeld betrachtet und dem EG-Wettbewerbsrecht unterworfen werden sollte,

G.

in der Erwägung, dass Innovationsmaßnahmen in den Bereichen Technologie sowie Forschung und Entwicklung nachgewiesenermaßen nur einen kleinen Teil der nationalen Haushalte und des Bruttoinlandsprodukts der Mitgliedstaaten ausmachen, was dazu beiträgt, dass die Ziele der Strategie von Lissabon sowie die Ziele der Beschäftigungsförderung und der Stärkung des Zusammenhalts nur mit Verzögerung verwirklicht werden können,

H.

in der Erwägung, dass staatliche Beihilfen als Instrument zur Korrektur von Ungleichgewichten, die durch herkömmliche Politikinstrumente nicht behoben werden können, nur in Ausnahmefällen bewilligt werden sollten, und in der Erwägung, dass in Anbetracht des niedrigen Investitionsvolumens im Bereich Forschung und Entwicklung eine umfassendere Strategie notwendig ist,

I.

in der Erwägung, dass gemäß den Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Tagung des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2005 in Luxemburg staatliche Beihilfen eine stimulierende Rolle bei der Entwicklung von Forschung, Bildung und Innovation spielen können und einen wirklichen Dialog zwischen den daran teilnehmenden staatlichen und privaten Stellen ermöglichen sollten,

J.

in der Erwägung, dass es sehr wichtig ist, klar zu definieren, was unter Forschung und Entwicklung zu verstehen ist, um so einem Missbrauch staatlicher Beihilfen vorzubeugen,

I.   Allgemeine Bemerkungen

1.

weist erneut darauf hin, dass staatliche Beihilfen als Instrument zur Korrektur von Ungleichgewichten, die durch herkömmliche Politikinstrumente nicht behoben werden können, nur in Ausnahmefällen bewilligt werden sollten; betont die Notwendigkeit, unbedingt eine Kohärenz zwischen solchen Maßnahmen und Maßnahmen herzustellen, die auf eine Verminderung unnötiger Regulierung und die Einführung weiterer Maßnahmen zur Deregulierung, auf die Tätigung von Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Bereitstellung angemessener Infrastruktur, die Gewährleistung innovationsfördernder Patentregelungen, die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbestimmungen, einen erleichterten Zugang zu Risikokapital, die Förderung des Unternehmergeistes, die Beseitigung von Hindernissen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Wissenschaftlern innerhalb der Europäischen Union und die Annahme einer gemeinsamen Politik im Bereich der legalen Zuwanderung abzielen, wodurch die Europäische Union für besonders befähigte Einwanderer interessant wird;

2.

betont, dass deutlicher geklärt werden muss, wie die Bestimmungen über staatliche Beihilfen auf internationale grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeiten von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und akademische Einrichtungen Anwendung finden;

3.

ist der Auffassung, dass staatliche Innovationsbeihilfen als Ergänzung zu den jeweiligen einheitlichen Gemeinschaftsmaßnahmen gewährt werden sollten und einerseits einen deutlichen und messbaren zusätzlichen Nutzen für die unmittelbar Begünstigten und andererseits positive sekundäre Auswirkungen auf die lokale, regionale und nationale Wirtschaft im weiteren Sinne haben müssen;

4.

unterstreicht, dass sowohl aus den Fällen der Vergangenheit, bei denen sich die Gewährung staatlicher Beihilfen als fruchtlos erwiesen hat, als auch aus jenen Fällen, bei denen sich diese Beihilfen als wirksames Instrument zur Verwirklichung der angestrebten Ziele erwiesen haben, entsprechende Schlussfolgerungen gezogen werden müssen;

5.

begrüßt die offene Konsultation der Kommission und spricht sich für die Fortsetzung des Dialogs aus, damit vor der endgültigen Festlegung des neuen rechtlichen Rahmens, der möglichst bald angewendet werden sollte, alle Punkte geklärt werden können; hält es, da der Gegenstand der Innovation vielschichtig und komplex ist, für sinnvoll, zu restriktive Begriffe und Regelungen zu vermeiden, und empfiehlt, einen Zwischentermin für die Änderung des rechtlichen Rahmens festzulegen, wenn dieser der Verbesserung bedarf; weist darauf hin, dass auch an die Überarbeitung des Oslo-Handbuchs gedacht werden muss, in dem der methodologische Rahmen für Innovationsmessung abgesteckt wird;

6.

fordert die Kommission auf, ausführlichere Informationen über die durch die Gewährung staatlicher Beihilfen möglicherweise verursachten Verzerrungseffekte vorzulegen und den von den internationalen Konkurrenten der Europäischen Union sowohl auf sektoraler als auch horizontaler Ebene gewährten staatlichen Beihilfen sowie der Tatsache Rechnung zu tragen, dass diese im globalen Kontext Verzerrungs- und Anreizeffekte haben können; betont, dass eine wirksame Innovationspolitik, internationale Leistungsvergleiche, Lernprozesse in Bezug auf transnationale Politiken, Kontrollen und Folgenabschätzungen die besten Antworten auf die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs sind;

II.   Kontrollprinzipien für staatliche Innovationsbeihilfen

7.

begrüßt die Aufnahme neuer Regelungen in den gemeinschaftlichen Besitzstand, die bestimmte und genau bezeichnete innovationsbezogene Maßnahmen fördern, sofern hierbei den Grundsätzen der Kohärenz und Transparenz Rechnung getragen wird;

8.

befürwortet im Hinblick auf staatliche Innovationsbeihilfen einen wirtschaftlichen Ansatz und gegebenenfalls die Einführung von Ex-ante-Regelungen, sofern diese transparent und praktikabel sind, nicht zu Diskriminierungen führen und für Rechtssicherheit sorgen; besteht darauf, dass die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament die Zweckmäßigkeit dieser Vorschriften regelmäßig überprüft und bewertet; betont ferner, dass die Kriterien für die Gewährung von Beihilfen zu Innovationszwecken von verschiedenen Faktoren abhängig gemacht werden sollten, wie etwa den Merkmalen des Wirtschaftssektors, der vorliegenden Marktstruktur und der Frage, inwieweit das betreffende Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehat;

9.

ist der Auffassung, dass die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, öffentlich-private Partnerschaften im Bereich der Forschung sowie die Verbreitung der Ergebnisse der Forschung und wichtige Forschungsprogramme grundlegende Prioritäten bei den staatlichen Beihilfen für Forschung und Entwicklung darstellen sollten;

10.

unterstreicht nachdrücklich, dass staatliche Innovationsbeihilfen nur zeitlich begrenzt und unter Berücksichtigung transparenter und rationaler Kriterien bewilligt werden sollten; ferner sollten sie angemessenen sein, genauen und wirksamen Kontrollmechanismen sowie regelmäßigen Folgenabschätzungen durch Ex-post-Analysen seitens der Mitgliedstaaten und der Kommission unterworfen werden; ist ferner der Auffassung, dass staatliche Beihilfen von „der Entfernung vom Markt“, also der nichtkommerziellen Phase des Innovationsprozesses, abhängig sein sollten; betont, dass die zunehmende Bedeutung von Innovationen nicht als Vorwand für eine Gewährung staatlicher Beihilfen an Unternehmen dienen darf;

11.

weist erneut darauf hin, dass Innovationen integraler Bestandteil jeglicher Geschäftstätigkeit sind, und betont, dass mit Vorschriften und Kriterien klargestellt werden muss, dass innovative Prozesse an sich keine staatliche Unterstützung verdienen; betont, dass staatliche Beihilfen nur für die Innovationen gewährt werden sollten, die nicht mit herkömmlichen kommerziellen Mitteln finanziert werden können und zu den Gesamtzielen des Geschäftslebens und der Gesellschaft beitragen;

12.

ist der Ansicht, dass der Begriff „Marktineffizienz“ geeigneter ist als der Begriff „Marktversagen“, und verlangt eine ausführlichere und griffigere Definition dieses Konzepts; weist darauf hin, dass die Ermittlung von Innovationshindernissen sowie die Bezifferung des tatsächlichen Wertes von Innovationen einer weiteren Prüfung unterzogen werden sollte;

13.

betont den Bedarf an verlässlichen statistischen Zahlen über die Ineffizienzen des Marktes und der staatlichen Beihilfen im Bereich von Innovationen sowie über die Wirksamkeit staatlicher Innovationsbeihilfen;

14.

ist sich der Tatsache bewusst, dass KMU und neu gegründete Unternehmen von Marktineffizienzen am stärksten betroffen sind; weist gleichzeitig darauf hin, dass staatliche Beihilfen weniger verzerrende Auswirkungen haben, wenn sie für marktferne Aktivitäten oder für KMU und neu gegründete Unternehmen gewährt werden;

15.

unterstreicht die Notwendigkeit der Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds für KMU, um deren ungenutztes Innovationspotenzial zu stimulieren;

16.

betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von KMU, die naturgemäß nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, weshalb es erforderlich ist, ihnen einen größeren Anteil an Beihilfen zuzugestehen; vertritt die Auffassung, dass dazu den Innovationsmittlern eine größere Rolle zukommen muss; dazu müsste jedoch zunächst ihr rechtlicher Status und ihre Aufgaben näher bestimmt und die erforderliche Infrastruktur, die sie bereitstellen sollen, um IT-Infrastruktur sowie um die Vernetzung und Verknüpfung mit internationalen Datenbanken erweitert werden;

17.

weist darauf hin, dass KMU oft nicht bereit sind, die hohen Risiken auf sich zu nehmen, die mit technologischer Innovation verbunden sind, obwohl dies nicht nur Vorteile für den einzelnen, sondern möglicherweise für die Gesellschaft insgesamt bewirken könnte; weist darauf hin, dass staatliche Beihilfen dringend auf Unterstützungsmaßnahmen ausgerichtet werden müssen, die KMU motivieren und die Risiken im Zusammenhang mit Prozessen der technologischen Innovation vermindern, sowie darauf, dass die Bedingungen des unternehmerischen Umfelds insgesamt verbessert werden müssen;

18.

betrachtet Großunternehmen als wesentliche Komponente des Innovationssystems; vertritt allerdings die Ansicht, dass staatliche Beihilfen für Großunternehmen ein geeignetes Mittel darstellen, um die Zusammenarbeit im Rahmen von Innovationsclustern und Kompetenzzentren (Großbetrieben, KMU und Know-how-Zentren) zu fördern, sofern dabei die diesbezüglichen Ex-ante-Regelungen eingehalten werden;

19.

ist sich der Tatsache bewusst, dass staatliche Beihilfen erforderlich sein können, um innovative Projekte oder marktferne wissenschaftliche oder technische Forschungsprojekte in Gang zu bringen;

20.

weist darauf hin, dass sich die durch verschiedene staatliche Beihilfen hervorgerufenen Anreizeffekte nur schwer nachweisen lassen, der Einsatz eines standardisierten Fragenpakets in diesem Zusammenhang jedoch zu Erleichterungen führen könnte; ist der Ansicht, dass direkte Zuschüsse nur dann bewilligt werden sollten, wenn dies als unbedingt notwendig erachtet wird;

21.

hinterfragt die Unterscheidung zwischen technologischen und nicht technologischen Innovationen; unterstreicht die Bedeutung nicht technologischer Innovationen, insbesondere bei der Erlangung von Wettbewerbsvorteilen durch KMU; spricht sich stattdessen für eine Definition von Innovationen aus, die zwischen den üblichen Tätigkeiten von Unternehmen im Alltagsgeschäft und ihren innovativen Tätigkeiten unterscheidet; schlägt vor, diejenigen Projekte als förderfähig im Sinne staatlicher Beihilfen einzustufen, die zu zusätzlichen oder neuen Leistungen für die Kunden führen, Risiken in sich bergen, bewusst ausgeführt werden sowie einen übertragbaren Nutzen und positive externe Effekte haben;

22.

ist der Ansicht, dass regionale Beihilfen und staatliche Investitionsbeihilfen einander ergänzen und zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts auf weniger entwickelte Regionen ausgerichtet werden sollten; vertritt die Auffassung, dass andernfalls nur das Wachstum der besser entwickelten Regionen und Länder gefördert würde; ist der Ansicht, dass regionale Hilfsprogramme, wann immer sie staatliche Innovationsbeihilfen ergänzen, nicht gegen die Regelungen des Binnenmarktes und des Wettbewerbs verstoßen dürfen; betont darüber hinaus, dass der Festlegung und Gewährung von staatlichen Innovationsbeihilfen für KMU in Regionen, für die der Zugang zur Innovation von entscheidendem Stellenwert ist, besondere Bedeutung beigemessen werden sollte;

23.

fordert die Kommission auf, regionale Hilfsprogramme vorausschauend auszurichten, um insbesondere die Förderung von immateriellen Investitionen zu ermöglichen;

24.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Mittel aus den Strukturfonds der Europäischen Union nicht als rechtswidrige staatliche Beihilfen betrachtet werden, wenn sie mit kofinanzierten anderen Mitteln kombiniert werden; fordert ferner, dass die einschlägigen Verfahren so abgeändert werden, dass eine doppelte Anmeldung derartiger Beihilfen bei der Kommission vermieden wird;

III.   Förderung von Risiko- und Experimentierfreudigkeit

25.

stimmt der Auffassung zu, dass staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Kriterien bewilligt werden sollten, die innovative Unternehmensneugründungen und KMU fördern, und nicht auf der Grundlage von förderfähigen Kosten; stellt fest, dass Beschlüsse über die Gewährung staatlicher Beihilfen auf effiziente Art und Weise und innerhalb eines genau definierten zeitlichen Rahmens gefasst werden sollten;

26.

schlägt vor, den Zeitraum, den ein Unternehmen als Bestandszeit nachweisen muss, bei Unternehmen mit längeren Forschungs- und Entwicklungszyklen auf acht Jahre auszudehnen;

27.

unterstützt den Vorschlag, dass finanzielle Unterstützung durch Risikokapital-Beihilfen nicht nur während der Gründungs- und Anlaufphase, sondern auch im Anschluss an die Gründungsphase gewährt wird; betont allerdings, dass diese Lösung nicht optimal ist und dass jegliche Beihilfe nur vorübergehend gewährt werden und private Erstinvestitionen ergänzen sollte;

28.

unterstreicht, dass die Beschränkungen der FuE-Kosten genau überwacht werden sollten;

29.

stellt fest, dass in Regionen und Ländern, die ein besonders ungünstiges Umfeld für Innovationen aufweisen, die Auffassung von privaten Investoren und Finanzinstituten, dass hier mit höheren Risiken zu rechnen sei, einer der größten innovationshemmenden Faktoren sein kann;

30.

stellt fest, dass der Zugang innovativer KMU zu Risikokapital derzeit stark begrenzt ist, vor allem in den ersten Phasen ihrer Entwicklung; unterstützt deshalb den Vorschlag, staatliche Beihilfen einzusetzen, um Privatinvestoren für regionale Risikokapitalfonds zu interessieren, die als öffentlich-private Partnerschaften mit einer größeren Flexibilität des Investitionsanteils für öffentliche Mittel operieren;

IV.   Ein innovationsfreundliches Unternehmensumfeld

31.

fordert eine weitere Präzisierung des rechtlichen Status von Innovationsmittlern unter Berücksichtigung des Umfangs der von ihnen erbrachten Dienstleistungen; befürwortet das Gutscheinsystem, schlägt jedoch die Einführung eines Elements der Kofinanzierung vor, um den Privatsektor für eine aktivere finanzielle Beteiligung zu gewinnen; vertritt allerdings die Auffassung, dass eine Erstattung von 100 % zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte;

32.

empfiehlt, dass sich Universitäten und die daran angeschlossenen Forschungszentren als Innovationsmittler an regionalen öffentlich-privaten Partnerschaften beteiligen oder eng mit ihnen zusammenarbeiten; vertritt die Ansicht, dass dies einen beträchtlichen Synergieeffekt bewirken würde, verbunden mit einer besseren Verknüpfung zwischen den Forschungs- und Innovationstätigkeiten von Universitäten und den Bedürfnissen einzelner innovativer KMU und innovativer Unternehmenscluster;

33.

fordert weitere Angaben dazu, inwieweit die Vorschriften über staatliche Beihilfen für Universitäten und Forschungszentren gelten, wenn diese eine Wirtschaftstätigkeit ausüben;

34.

hinterfragt, ob es zweckmäßig ist, staatliche Beihilfen für KMU zu bewilligen, damit diese hoch qualifiziertes Personal einstellen können, da KMU durch Innovationsmittler und Experten Zugang zu Fachwissen und entsprechenden Kompetenzen haben können;

35.

bekundet seine Überzeugung, dass die Beziehungen zwischen Unternehmen und Universitäten verstärkt werden müssen, unter anderem durch Förderung der Mobilität von hoch qualifiziertem Personal aller Fachrichtungen zwischen Universitäten und Unternehmen, insbesondere KMU; vertritt die Auffassung, dass diese Beziehungen durch Beihilfen vor allem mit Hilfe von Subventionsplänen gefördert werden müssen; begrüßt den Vorschlag der Kommission, bei Forschungs- und Innovationsprogrammen gewerbliche Schutzrechte auf die Partner (Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Forschungseinrichtungen) entsprechend ihrem jeweiligen Kooperationsbeitrag aufzuteilen, da es der Auffassung ist, dass dies der Schaffung von Exzellenzzentren erhebliche Impulse verleihen wird; fordert die Kommission deshalb auf, konkrete Vorschläge zur Klarstellung des rechtlichen Status gewerblicher Schutzrechte in solchen Fällen vorzulegen;

36.

vertritt die Auffassung, dass Cluster sich natürlich entwickeln und diese deshalb nur vorübergehend im Hinblick auf staatliche Beihilfen als förderfähig eingestuft werden sollten, um während der Gründungsphase administrative Probleme lösen und Hindernisse im Bereich der Zusammenarbeit überwinden zu können;

37.

vertritt die Auffassung, dass staatliche Beihilfen für Infrastrukturen technisch neutral sein und einen offenen Zugang gewährleisten sowie festgestellte Marktineffizienzen beheben und das Innovationspotential steigern sollten;

*

* *

38.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0054.

(2)  ABl. C 54 vom 4.3.2006, S. 13.

(3)  ABl. C 45 vom 17.2.1996, S. 5. Zuletzt geändert durch die Mitteilung der Kommission zur Verlängerung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (ABl. C 310 vom 8.12.2005, S. 10).

(4)  Von der Kommission am 9.12.2005 vorgelegt.

(5)  ABl. C 235 vom 21.8.2001, S. 3.

(6)  ABl. L 337 vom 13.12.2002, S. 3.

P6_TA(2006)0183

Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Straßenverkehrssicherheit: Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern (2005/2211(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ (KOM(2001)0370) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 12. Februar 2003 (1),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Informations- und Kommunikationstechnologien für sichere und intelligente Fahrzeuge“ (KOM(2003)0542),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit — Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe“ (KOM(2003)0311) und ihrer Publikation „20 000 Leben auf unseren Straßen retten“ vom Oktober 2004,

in Kenntnis der Empfehlung 2004/345/EG der Kommission vom 6. April 2004 zu Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit (2),

in Kenntnis der Erklärung von Verona zur Straßenverkehrssicherheit vom 5. Dezember 2003 sowie der Schlussfolgerungen des zweiten Treffens der Verkehrsminister der Europäischen Union in Verona von 2004 und der Verpflichtung, die sie im Anschluss daran eingegangen sind, die Straßenverkehrssicherheit als Priorität zu betrachten,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2005)0229),

in Kenntnis der zweiten eSafety-Mitteilung der Kommission „Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern“ (KOM(2005)0431),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0072/2006),

A.

unter Hinweis darauf, dass 2004 in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union 43 000 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben kamen und durch ein europaweites bordeigenes Notrufsystem, eCall, jährlich 2 500 Leben gerettet und die Schwere der Verletzungen um etwa 15 % gesenkt werden könnten,

B.

unter Hinweis darauf, dass sich mit dem Einsatz des eCall-Systems die jährlichen externen Kosten des Straßenverkehrs um bis zu 26 Milliarden EUR reduzieren lassen, wodurch die Bürgerinnen und Bürger um 26 Milliarden EUR entlastet würden; ferner unter Hinweis darauf, dass angestrebt werden sollte, externe Kosten nicht zu internalisieren, sondern zu reduzieren,

C.

unter Hinweis darauf, dass durch das eCall-System die Reaktionszeit bei Unfällen in städtischen Gebieten um ca. 40 % und in ländlichen Gebieten um ca. 50 % gesenkt werden kann,

D.

unter Hinweis darauf, dass das eCall-System als der erste Baustein der neuen Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ nach der Mitteilung der Kommission (KOM(2005)0229) zu begrüßen ist,

E.

unter Hinweis darauf, dass die groß angelegte Einführung von eCall bis 2009 zu den Schwerpunkten der eSafety-Initiative gehört,

F.

unter Hinweis darauf, dass beträchtliche Fortschritte im Bereich mit der eSafety-verknüpften Technologien, Systeme und Dienste gemacht wurden, sowie unter Hinweis auf die künftigen Möglichkeiten, die die Entwicklung von Galileo bietet,

1.

begrüßt, dass auf der zweiten hochrangigen Sitzung mit Mitgliedstaaten zum Thema „eSafety“ vier Mitgliedstaaten die gemeinsame Absichtserklärung über eCall unterschrieben haben, und zwar Griechenland, Italien, Litauen und Slowenien, die sich somit den bisherigen Unterzeichnern Finnland , Schweden und zuletzt Zypern anschlossen;

2.

ist ermutigt durch die Zusagen weiterer Mitgliedstaaten, die bereits den Prozess zur Unterzeichnung der gemeinsamen Absichtserklärung über eCall eingeleitet haben (Tschechische Republik, Dänemark, die Niederlande und Deutschland), und fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, den politischen Willen dazu zu bekunden;

3.

betont, dass die baldige Unterzeichnung der Absichtserklärung über eCall durch alle Mitgliedstaaten sehr wichtig ist, um — damit eCall bis 2009 umfassend eingeführt ist — anderen potentiell Beteiligten eine eindeutige Zusage zur Umsetzung des eCall-Systems zu demonstrieren;

4.

empfiehlt unter Hinweis auf den vereinbarten Zeitplan für das Programm Galileo, dass es vorzuziehen wäre, wenn die Einführung von eCall mit der vollständigen Betriebsbereitschaft von Galileo abgestimmt werden könnte, dass jedoch jede Verzögerung bei der Einführung dieses Systems nicht der Umsetzung von eCall entgegenstehen sollte;

5.

ist der Auffassung, dass zur Ereichung eines wirklichen Fortschritts die Absichtserklärung über eCall zu einem von allen Beteiligten so bald wie möglich unterzeichneten „letter of intent“ umgewandelt werden sollte;

6.

fordert deshalb die Behörden der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Informationen über das eCall-System in die Inhalte ihrer öffentlichen Kampagnen zur Verkehrssicherheit aufzunehmen;

7.

begrüßt die eindeutig positive Position der Automobilindustrie zur Einführung des eCall-Systems;

8.

stellt fest, dass das eCall-System auf dem Notruf 112 und E112 beruht, (Übermittlung von Standortangaben in öffentlichen Funknetzen bei einem Notruf);

9.

erinnert daran, dass eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 sehr zögerlich unterstützt hat; fordert die Kommission auf, auszuwerten, inwieweit die Mitgliedstaaten die Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) in Bezug auf die angemessene Beantwortung und Bearbeitung von Anrufen bei der einheitlichen europäischen Notrufnummer einschließlich der Erkennung des Anruferstandorts umgesetzt haben;

10.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Notruf E112 so bald wie möglich abschließend einzuführen und die Nutzung der Notrufnummern 112 sowie E112 zu fördern und Schritte einzuleiten, um beispielsweise durch Sprachkurse, Zugänglichkeit, Standortangaben und Handhabung der Anrufe in den Notrufzentralen eine angemessene Infrastruktur gemäß den E112-Anforderungen zu gewährleisten, wodurch eine weitere Entwicklung zur Verarbeitung der eCall-Notrufe ermöglicht wird;

11.

nimmt die Unterschiede zwischen den Schätzungen der Kommission und der Industrie bezüglich der Kosten für ein bordeigenes eCall-System zur Kenntnis;

12.

fordert die Kommission und die Industrie auf, eine fundiertere Kosten-Nutzen-Analyse für jede zur Umsetzung des eCall-Systems eingeleitete Maßnahme durchzuführen;

13.

ist sich bewusst, dass die für eCall erforderliche Technologie durch die Senkung der Marginalkosten für die Einführung eine frühzeitige Übernahme anderer innovativer aktiver Sicherheitsanwendungen ermöglichen wird;

14.

ist sich bewusst, dass die Einführung vieler neuer Technologien eine gewisse Zeit benötigt, und ermutigt deshalb die Kommission und die Industrie, die schrittweise und groß angelegte eCall-Einführung durch eine Kombination bordeigener und alternativer Systeme wie die Nutzung des Mobiltelefons des Fahrers und der Bluetooth-Technologie sowie bordeigener Mobiltelefone bei gleichzeitiger besonderer Berücksichtigung des Rechts auf Privatsphäre von Fahrern und Fahrgästen, zu prüfen;

15.

verweist auf die potentiellen Kosten des eCall-Systems, die unter Umständen in Regionen mit anhaltenden Benachteiligungen höher sein können, und ist sich bewusst, dass sich viele neue Technologien als kostenintensiv erweisen werden und Käufer von Neuwagen (besonders am finanziellen Endpunkt des Automarkts) nicht immer bereit oder in der Lage sind, die vollständigen Kosten zu tragen; fordert die Beteiligten auf, zusammen zu arbeiten, um Anreize zu schaffen, damit die Einführung des eCall-Systems beschleunigt wird;

16.

ist insbesondere besorgt, dass die Kosten des eCall-Systems für diejenigen, die es am meisten brauchen, beispielsweise für diejenigen in ländlichen oder abgelegenen Gebieten, unerschwinglich hoch sein können; ist der Auffassung, dass das eCall-System gegebenenfalls für alle Fahrzeuge einschließlich Lastkraftwagen eingesetzt werden sollte;

17.

begrüßt weitere Initiativen und Mitteilungen der Kommission im eSafety-Bereich;

18.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 43 E vom 19.2.2004, S. 250.

(2)  ABl. L 111 vom 17.4.2004, S. 75.

P6_TA(2006)0184

Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens in der Europäischen Union: Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz (2005/2213(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz“ (KOM(2005)0356),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“ (KOM(2005)0596),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004-2006“ (KOM(2003)0449),

unter Hinweis auf das Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010: Der Erfolg der Lissabon- Strategie hängt von raschen Reformen ab“ (Ratsdokument 6905/04 EDUC 43),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms“„Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (KOM(2005)0549),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon vom 15. und 16. März 2002,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Bildung, Jugend und Kultur“ vom 24. Mai 2005 zu den neuen Indikatoren im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0074/2006),

A.

in der Erwägung, dass die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Europäischen Union integraler Bestandteil der europäischen Identität ist,

B.

in der Erwägung, dass Mehrsprachigkeit effizientere Kommunikation und besseres gegenseitiges Verständnis ermöglicht,

C.

in der Erwägung, dass es für den Erfolg des Europas der Bürger und der wissensbasierten Gesellschaft, beides Ziele der Lissabon-Strategie, von maßgeblicher Bedeutung ist, dass jeder Bürger neben seiner Muttersprache über praktische Kenntnisse in mindestens zwei weiteren Sprachen verfügt, und in der Erwägung, dass das Erlernen einer einzigen Sprache (als Lingua franca) nicht ausreicht,

D.

in der Erwägung, dass die Fähigkeit zur Verständigung und Kommunikation in anderen Sprachen als der Muttersprache und die Verbesserung der Sprachkenntnisse wichtige Faktoren zur Verwirklichung des Zieles einer besseren Ausschöpfung des menschlichen Potentials Europas sind, und dass diese Fähigkeiten und Kenntnisse eine Grundfertigkeit darstellen, die alle europäischen Bürger besitzen sollten, weil sie der vollen Ausübung der sich aus der Mobilität ableitenden Rechte und Freiheiten innerhalb der Europäischen Union und dem Aufbau eines wirklich europäischen Arbeitsmarktes förderlich ist,

E.

in der Erwägung, dass die Verbesserung und Erweiterung der Sprachkenntnisse ein Qualitätsmerkmal der europäischen Systeme für die allgemeine und berufliche Bildung und zwei Kriterien für die Bewertung der Fortschritte darstellen mit dem Ziel, die Europäische Union als Teil einer einen stärkeren Zusammenhalt aufweisenden, in Vielfalt geeinten politischen Union zum weltweit dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen,

F.

in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Barcelona im März 2002 in Ermangelung von Daten über die Sprachkenntnisse und die Kommunikationsfähigkeit der Bürger der Europäischen Union die Einführung eines Indikators für Sprachenkompetenz gefordert hat,

G.

in der Erwägung, dass der Aktionsplan „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt“ zwar einen positiven Schritt zur Erreichung des Ziels von Barcelona (Muttersprache + zwei) darstellt, dass aber eindeutig der Bedarf besteht, dass die Europäische Union ihre Bemühungen in diesem Bereich verstärkt,

H.

in der Erwägung, dass in der Europäischen Union bei der Bescheinigung von Sprachkenntnissen eine große Vielfalt besteht, was den Vergleich der Sprachkenntnisse, die der Inhaber eines Zertifikats tatsächlich besitzt, erschwert und es unmöglich macht, vom Austausch bewährter Praktiken zu profitieren, und somit auch die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Studenten innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigt,

I.

in der Erwägung, dass zuverlässige Daten über die tatsächlichen Sprachkenntnisse — vor allem der jüngeren Menschen — zusammengetragen werden müssen, um die notwendigen Informationen für die Politikgestaltung mit dem Ziel, einen qualitativ hochwertigen Sprachunterricht anzubieten, zur Verfügung zu stellen,

J.

unter Hinweis auf die Eurobarometer-Umfrage vom September 2005, wonach durchschnittlich nur 50 % der Bürger der Europäischen Union erklären, dass sie sich an einem Gespräch in einer anderen Sprache als ihrer Muttersprache beteiligen können, wobei von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat allerdings enorme Unterschiede bestehen,

K.

in der Erwägung, dass gemäß den der Kommission vorliegenden Daten die durchschnittliche Zahl der in den Sekundarschulen erlernten Sprachen weit hinter der Zielvorgabe des Europäischen Rates von Barcelona, nämlich der Verbesserung der Grundkompetenzen, insbesondere durch die Unterrichtung von mindestens zwei Fremdsprachen vom jüngsten Kindesalter an, liegt,

1.

begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Einführung eines Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz, der einbezogen werden soll in die Reihe der Indikatoren, die die Mitgliedstaaten im Rahmen des Programms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ anwenden;

2.

unterstreicht bei dieser Gelegenheit die wichtige Rolle, die die europäischen Indikatoren für die Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der Lissabon-Strategie im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung spielen, sowie die Bedeutung des Programms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ für den Vergleich und die Gestaltung der nationalen Politiken sowie einer Rahmenstrategie für den Übergang zu einem wissensbasierten Wirtschaftsraum durch die Förderung und den Austausch bewährter Praktiken;

3.

betont, dass der genannte Indikator dazu dienen soll, auf der Grundlage objektiver Untersuchungen in regelmäßigen Zeitabständen eine genaue und zuverlässige Messung der gesamten Fremdsprachenkenntnisse in allen Mitgliedstaaten durchzuführen;

4.

in der Erwägung, dass Sprachtests zweisprachig oder mehrsprachig aufgewachsenen Kindern ebenfalls Rechnung tragen sollten;

5.

teilt die Auffassung der Kommission, dass der Indikator in einer ersten Phase die Kenntnisse in den fünf Sprachen messen soll, die in den allgemein- und berufsbildenden Systemen der Europäischen Union am häufigsten gelehrt werden (Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Italienisch); ersucht die Kommission und den Rat jedoch, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um diese Prüfung später so rasch wie möglich auf ein breiteres Spektrum von Amtssprachen der Union auszudehnen, ohne dass dies den Unterricht und die Entwicklung der übrigen — mit dem Indikator nicht bewerteten Sprachen — beeinträchtigt;

6.

ist der Auffassung, dass das Vorhandensein objektiver Kriterien für die Ermittlung des Niveaus der Sprachkenntnisse sowie die Festlegung eines gemeinsamen Referenzrahmens die Wahl- und Organisationsfreiheit der einzelnen pädagogischen Einrichtungen der Mitgliedstaaten nicht einschränken und unterstützt daher den Vorschlag der Kommission, beim Europäischen Indikator den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats zu verwenden;

7.

ersucht die Mitgliedstaaten, sich aktiv am Verfahren der Anwendung und Entwicklung des Indikators zu beteiligen und dem Sprachunterricht neue Impulse zu geben, und zwar einschließlich durch Durchführung erfolgreicher Intensivsprachprogramme;

8.

fordert die Mitgliedstaaten dringend dazu auf, die Verbreitung der Mehrsprachigkeit durch die Verbesserung der Politiken zu fördern, die auf das Erlernen eines breiteren Spektrums von Sprachen, als sie bislang unterrichtet werden, abzielen, und die Prioritäten ihrer Politiken gemäß den gemeinsamen Zielen der Lissabon- Strategie festzulegen;

9.

ersucht die Kommission, die Information über die Vorteile des Sprachenlernens vom jüngsten Kindesalter an aktiv zu fördern, und vertritt die Auffassung, dass Initiativen, die über den Nutzen von Fremdsprachenkenntnissen informieren, wie z. B. der vom Europarat ins Leben gerufene Europäische Sprachentag am 26. September jedes Jahr und das Sprachensiegel der Europäischen Union, stärker zur Förderung der Mehrsprachigkeit beitragen sollten;

10.

stimmt, was die Unterstützung der Mitgliedstaaten und regionaler Behörden mit Kompetenz für dieSprachenpolitik bei der umfassenden Auswertung des Indikators betrifft, mit dem Vorschlag der Kommission überein, ein aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengesetztes Gremium einzurichten, das die Kommission in Politik- und Fachfragen und bezüglich technischer Unterstützung berät und die Fortschritte bei der Anwendung des Indikators in den Mitgliedstaaten und den Regionen mit Kompetenz für die Sprachenpolitik überwacht;

11.

betont, dass der von der Kommission vorgeschlagene Indikator den EU-Haushalt nicht mit zusätzlichen Ausgaben belastet, und dass die vorgesehenen operativen Ausgaben im Rahmen der bestehenden Programme Sokrates und Leonardo da Vinci und des neuen integrierten Programms im Bereich des lebenslangen Lernens getätigt werden;

12.

ersucht die Kommission und den Rat daher, im Rahmen des neuen integrierten Programms im Bereich des lebenslangen Lernens die notwendigen Ressourcen zur Förderung des Sprachenlernens zur Verfügung zu stellen;

13.

ersucht den Rat und die Kommission, die ausreichende Finanzierung der Maßnahmen zur umfassenden Anwendung des Indikators innerhalb des Rahmens der kommenden Finanziellen Vorausschau zu gewährleisten;

14.

ersucht den Rat, der Konzeption, den Parametern und dem Zeitplan der Kommission für die Erstellung und Anwendung des Europäischen Indikators für Sprachenkompetenz zuzustimmen, damit die Vorarbeiten so rasch wie möglich abgeschlossen werden können und der Indikator wegen seiner besonderen Bedeutung für die Politikgestaltung möglichst schnell eingeführt werden kann;

15.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

P6_TA(2006)0185

Diabetes

Erklärung des Europäischen Parlaments zu Diabetes

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass es sich bei Diabetes um eine ernsthafte chronische und progrediente Erkrankung handelt, an der über 25 Millionen Menschen in der Europäischen Union leiden, und dass bis zum Jahr 2025 mit einer Zunahme um 16% gerechnet wird,

B.

in der Erwägung, dass zu den schwerwiegenden und kostspieligen Komplikationen, die bei Diabetes auftreten, Herz- und Gefäßerkrankungen, Schlaganfälle, Nierenversagen, Amputationen und Blindheit gehören,

C.

unter Hinweis darauf, dass bei etwa 60 Millionen Menschen in Europa die Gefahr besteht, dass sie einen Prädiabetes entwickeln,

D.

in der Erwägung, dass eine Diabetes-Strategie der Europäischen Union dabei helfen würde, die Ausgaben für das öffentliche Gesundheitswesen in den Mitgliedstaaten einzudämmen, da auf die Behandlung von Komplikationen im Zusammenhang mit Diabetes 5% bis 10 % der Gesamtausgaben für das Gesundheitswesen entfallen,

E.

in der Erwägung, dass der Vorzug eines koordinierten Ansatzes der Europäischen Union durch die Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2003 zur Krebsfrüherkennung (1) nachgewiesen worden ist,

F.

unter Hinweis darauf, dass der österreichische EU-Ratsvorsitz (2006) den Schwerpunkt auf Diabetes Typ 2 legt,

1.

begrüßt die Initiative des Ratsvorsitzes zu Diabetes,

2.

fordert die Kommission und den Rat auf,

im Rahmen der neuen Gesundheitsstrategie der Europäischen Union den Schwerpunkt auf Diabetes als schwere Erkrankung zu legen, die überall in der Europäischen Union nachgewiesenermaßen hohe Belastungen verursacht;

die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, nationale Diabetes-Pläne aufzustellen;

eine Diabetes-Strategie der Europäischen Union zu entwickeln und eine Empfehlung des Rates zur Vorbeugung, Diagnose und Kontrolle von Diabetes auszuarbeiten;

eine Strategie zur Förderung des Konsums und der Erzeugung von gesunden Nahrungsmitteln zu entwickeln;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Namen der Unterzeichner

Adamou, Agnoletto, Allister, Andersson, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Antoniozzi, Arnaoutakis, Ashworth, Atkins, Attard-Montalto, Attwooll, Aubert, Audy, Auken, Ayala Sender, Aylward, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barón Crespo, Barsi-Pataky, Battilocchio, Beazley, Becsey, Belet, Belohorská, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Birutis, Blokland, Bösch, Bonde, Bourzai, Bowis, Bowles, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Brie, Brok, Budreikaitė, van Buitenen, Buitenweg, van den Burg, Bushill-Matthews, Busk, Busquin, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Calabuig Rull, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Carlotti, Casa, Casaca, Cashman, Cavada, Chatzimarkakis, Chichester, Christensen, Coelho, Corbett, Corbey, Cornillet, Correia, Coveney, Cramer, Crowley, Czarnecki R., Daul, Davies, de Brún, Dehaene, De Keyser, Demetriou, Deprez, De Sarnez, Descamps, Dess, De Vits, Dičkutė, Didžiokas, Dillen, Dimitrakopoulos, Dionisi, Di Pietro, Dombrovskis, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duka-Zólyomi, Ebner, Ek, El Khadraoui, Elles, Esteves, Estrela, Ettl, Evans Jillian, Evans Jonathan, Evans Robert, Fernandes, Ferreira A., Ferreira E., Figueiredo, Fjellner, Flasarová, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Fontaine, Ford, Freitas, Gál, Gaľa, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gentvilas, Geremek, Geringer de Oedenberg, Giertych, Gill, Gklavakis, Golik, Gollnisch, Gomes, Gomolka, Grabowska, Graefe zu Baringdorf, Grech, Gröner, de Groen-Kouwenhoven, Grosch, Grossetête, Gruber, Guardans Cambó, Guellec, Guerreiro, Guidoni, Gurmai, Hall, Harbour, Harkin, Hasse Ferreira, Hassi, Hatzidakis, Haug, Heaton-Harris, Hedh, Hedkvist Petersen, Henin, Hennicot-Schoepges, Herczog, Herranz García, Higgins, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hudghton, Hughes, Isler Béguin, Itälä, Jäätteenmäki, Jałowiecki, Janowski, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Jørgensen, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kacin, Kaczmarek, Kallenbach, Karas, Karatzaferis, Karim, Kasoulides, Kaufmann, Kauppi, Kinnock, Kirkhope, Klass, Klich, Koch, Kohlíček, Korhola, Kósáné Kovács, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Kristensen, Kristovskis, Krupa, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Lamassoure, Lambert, Landsbergis, Lang, Langendries, Laperrouze, La Russa, Lavarra, Lehne, Le Pen J.-M., Le Rachinel, Lewandowski, Libicki, Lienemann, Liese, Lipietz, Locatelli, López-Istúriz White, Louis, Lucas, Ludford, Lulling, Lynne, Maat, Maaten, McAvan, McGuinness, Madeira, Malmström, Manders, Markov, Marques, Martin D., Martinez, Masiel, Masip Hidalgo, Maštálka, Mastenbroek, Mathieu, Matsakis, Matsis, Matsouka, Mavrommatis, Meijer, Méndez de Vigo, Menéndez del Valle, Mikolášik, Mitchell, Montoro Romero, Moraes, Morgan, Morgantini, Morillon, Musacchio, Muscardini, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Newton-Dunn, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Özdemir, Olajos, Olbrycht, O'Neachtain, Oomen-Ruijten, Oviir, Paasilinna, Pack, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Parish, Pavilionis, Peterle, Pflüger, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pittella, Pleštinská, Polfer, Pomés Ruiz, Portas, Posdorf, Prodi, Purvis, Queiró, Rack, Ransdorf, Rasmussen, Reul, Ribeiro e Castro, Ries, Riis-Jørgensen, Rivera, Rizzo, Rocard, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rouček, Rübig, Rühle, Rutowicz, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Salinas García, Salvini, Samaras, Samuelsen, Sánchez Presedo, dos Santos, Sartori, Savi, Scheele, Schierhuber, Schlyter, Schmidt, Schmitt, Schnellhardt, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Seppänen, Sifunakis, Silva Peneda, Sinnott, Skinner, Škottová, Smith, Sommer, Sonik, Sornosa Martínez, Staes, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stauner, Sterckx, Stevenson, Strož, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Svensson, Swoboda, Szymański, Tajani, Takkula, Tannock, Tarabella, Tarand, Thomsen, Thyssen, Titley, Toia, Tomczak, Toubon, Trakatellis, Triantaphyllides, Turmes, Tzampazi, Ulmer, Vaidere, Valenciano Martínez-Orozco, Vanhecke, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varvitsiotis, Vatanen, Vaugrenard, Verges, Vergnaud, de Villiers, Vincenzi, Vlasák, Vlasto, Voggenhuber, Wagenknecht, Watson, Weber H., Weber M., Westlund, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wojciechowski B., Wojciechowski J., Wortmann-Kool, Wynn, Zaleski, Zani, Zapałowski, Zappala', Zatloukal, Ždanoka, Zieleniec, Zīle, Zvěřina, Zwiefka


(1)  ABl. L 327 vom 16.12.2003, S. 34.