ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 55

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

49. Jahrgang
7. März 2006


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Mitteilungen

 

Rat

2006/C 055/1

Stellungnahme des Rates vom 24. Januar 2006 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2005-2009

1

2006/C 055/2

Stellungnahme des Rates vom 24. Januar 2006 zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2005-2008

5

2006/C 055/3

Stellungnahme des Rates vom 24. Januar 2006 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Dänemarks 2005-2010

9

2006/C 055/4

Stellungnahme des Rates vom 24. Januar 2006 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Ungarns für 2005-2008

13

2006/C 055/5

Stellungnahme des Rates vom 24. Januar 2006 zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Slowakei für 2005-2008

17

2006/C 055/6

Stellungnahme des Rates vom 24. Januar 2006 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2005-2008

21

2006/C 055/7

Stellungnahme des Rates vom 14. Februar 2006 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2005-2009

25

2006/C 055/8

Stellungnahme des Rates vom 14. Februar 2006 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2005-2008

29

2006/C 055/9

Stellungnahme des Rates vom 14. Februar 2006 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2005-2008

33

2006/C 055/0

Stellungnahme des Rates vom 14. Februar 2006 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Estlands für 2005-2009

37

2006/C 055/1

Stellungnahme des Rates vom 14. Februar 2006 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Lettlands für 2005-2008

41

2006/C 055/2

Stellungnahme des Rates vom 14. Februar 2006 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Sloweniens für den Zeitraum 2005-2008

45

 

Kommission

2006/C 055/3

Euro-Wechselkurs

49

2006/C 055/4

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4150 — Abbott/Guidant) ( 1 )

50

2006/C 055/5

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4076 — Boston Scientific/Guidant) ( 1 )

51

2006/C 055/6

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4169 — Virgin/CPW/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

52

2006/C 055/7

Einleitung des Verfahrens (Fall COMP/M.4094 — Ineos/BP Dormagen) ( 1 )

53

2006/C 055/8

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4161 — SEI/VWBN) ( 1 )

54

2006/C 055/9

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3848 — Sea Invest/EMO-EKOM) ( 1 )

55

2006/C 055/0

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4142 — Time Warner/CBS/JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

56

2006/C 055/1

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4118 — CVC/KKR/AVR) ( 1 )

57

2006/C 055/2

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4088 — GIB/Groupe FLO) ( 1 )

57

2006/C 055/3

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4105 — DSV/Frans Maas) ( 1 )

58

2006/C 055/4

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.3930 — LBO/Wheelabrator Allevard) ( 1 )

58

2006/C 055/5

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4084 — Banca Intesa/NH Hoteles/NH Italia) ( 1 )

59

2006/C 055/6

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.3589 — Körber/Winkler + Dünnebier) ( 1 )

59

2006/C 055/7

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.3971 — Deutsche Post/Exel) ( 1 )

60

2006/C 055/8

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.3670 — EQT Group/Carl Zeiss/Sola) ( 1 )

60

 

Europäische Zentralbank

2006/C 055/9

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 24. Februar 2006 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates in Bezug auf die Übermittlung der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (CON/2006/12)

61

2006/C 055/0

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 27. Februar 2006 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen der Preiserhebung für den harmonisierten Verbraucherpreisindex (CON/2006/13)

63

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


I Mitteilungen

Rat

7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/1


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 24. Januar 2006

zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2005-2009

(2006/C 55/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 24. Januar 2006 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Finnlands für den Zeitraum 2005 bis 2009.

(2)

Nachdem sich die finnische Wirtschaft von einer außergewöhnlich tiefen Rezession zu Beginn der 90er Jahre erholt hatte, expandierte sie im Zeitraum 1995–2004 stark und erreichte eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 3,6 %. Die starke Konjunkturentwicklung trug zur Hebung der Erwerbsquote bei; dennoch verharrte die Inflation unter dem Durchschnitt des Eurogebiets. Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht vor, dass sich das reale BIP-Wachstum von 2,7 % im Zeitraum 2005-2006 auf durchschnittlich 2,3 % im restlichen Verlauf des Programmzeitraums abschwächt. Nach aktuellem Kenntnisstand scheint dieses Szenario auf vorsichtigen Wachstumsannahmen zu beruhen. Die Inflationsprojektionen des Programms scheinen realistisch.

(3)

In seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2005 zur letzten Aktualisierung des Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2004-2008 billigte der Rat die in dem Programm dargelegte Haushaltsstrategie. Der gesamtstaatliche Überschuss 2005 wird ausgehend von der Prognose der Kommissionsdienststellen auf 1,9 % des BIP geschätzt, was in etwa dem in der letzten Programmaktualisierung angestrebten Überschuss entspricht.

(4)

Das aktualisierte Programm entspricht im Großen und Ganzen der Modellstruktur und den Anforderungen in Bezug auf die Angabe von Daten, die für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme im neuen Verhaltenskodex festgelegt wurden (2).

(5)

Die Hauptziele der finnischen Regierung bestehen in der Erreichung ausgewogener zentralstaatlicher Finanzen bei normalem Wirtschaftswachstum sowie in der Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Der gesamtstaatliche Überschuss wird sich den Projektionen zufolge leicht verringern und bis 2008/2009 1,5 % des BIP erreichen; der Primärüberschuss wird sich infolge des projizierten Rückgangs der Zinsausgaben voraussichtlich etwas stärker verringern. Der Rückgang des Überschusses ist einnahmebedingt und spiegelt die schrittweise Einführung von Steuersenkungen wider. Die Ausgaben sollen durch die von der Regierung festgelegten Obergrenzen für die Haushaltsausgaben und durch eine Reduzierung der Zinsausgaben in Schach gehalten werden.

Infolge der Steuersenkungen und vorsichtigerer Prognosen für die Finanzposition der Sozialversicherungen und lokalen Gebietskörperschaften sind die Überschuss-Schätzungen für die Jahre 2006 bis 2009 gegenüber der letzten Programmaktualisierung um rund 0,5 % des BIP nach unten korrigiert worden.

(6)

Im Programmzeitraum soll sich der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Haushaltssaldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen) in den kommenden drei Jahren von rund 2 % des BIP im Jahr 2005 geringfügig auf 1

Formula

% im Zeitraum 2006-2008 abschwächen, 2009 jedoch infolge der erwarteten Vergrößerung der Produktionslücke wieder zunehmen. Nach dem Programm soll der strukturelle Überschuss bis zum Ende des Programmzeitraums rund 1

Formula

% des BIP erreichen (3), was als mittelfristiges Ziel des Programms angesehen werden kann, da es den im Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie im Verhaltenskodex festgelegten Grundsätzen für mittelfristige Ziele entspricht. Da das im Programm genannte mittelfristige Ziel anspruchsvoller ist als der Richtwert für die Mindestanstrengung (schätzungsweise ein Defizit von rund 1 % des BIP), dürfte die Erreichung des Ziels die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Das im Programm gesetzte mittelfristige Ziel ist angemessen, denn es liegt innerhalb der Spanne, die der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie der Verhaltenskodex für Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II vorsieht, und ist bedeutend anspruchsvoller, als die Schuldenquote sowie das langfristige durchschnittliche Wachstumspotenzial implizieren. Das deutlich über dem verlangten Mindestniveau liegende mittelfristige Ziel für die Haushaltslage wird in dem Programm mit dem Ziel der Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und mit der Tatsache begründet, dass sich die Auswirkungen einer immer älter werdenden Bevölkerung in Finnland in einer frühen Phase bemerkbar machen.

(7)

Die Risiken für die im Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen halten sich offenbar in etwa die Waage. Die Steuerprojektionen scheinen auf einer vorsichtigen Bewertung zu beruhen, und der Rahmen für die Ausgabenobergrenzen ist bislang sehr effektiv. Das Stabilitätsprogramm lenkt die Aufmerksamkeit auf das Risiko, dass die ungünstigen Auswirkungen, die die Bevölkerungsalterung und das sich verringernde Arbeitskräfteangebot auf das Wirtschaftswachstum haben, möglicherweise unterschätzt werden; wie bereits erwähnt, können die in der Programmaktualisierung enthaltenen Wachstumsprojektionen jedoch als vorsichtig betrachtet werden.

(8)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung erscheint der im Programm dargelegte haushaltspolitische Kurs ausreichend, um sicherzustellen, dass das dort genannte Ziel wie geplant im Programmzeitraum eingehalten wird. Außerdem schafft er eine ausreichende Sicherheitsmarge, damit die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen im gesamten Programmzeitraum nicht überschritten wird

(9)

Die Schuldenquote lag 2005 bei schätzungsweise 42,7 % des BIP, und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um 2,6 Prozentpunkte sinken.

(10)

Für Finnland besteht aufgrund der projizierten Haushaltskosten der Bevölkerungsalterung ein geringes Risiko. Die Bruttoschuldenquote liegt derzeit unter dem Referenzwert von 60 % des BIP und wird voraussichtlich während des größten Teils des Projektionszeitraums, der sich bis zum Jahr 2050 erstreckt, unterhalb dieses Wertes verharren. Die beträchtlichen Vermögenswerte der Sozialversicherung und die derzeit günstige Haushaltsposition tragen dazu bei, die budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung zu begrenzen. Durch die steigenden Rentenausgaben könnte langfristig jedoch ein Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen entstehen. Die langfristige Eindämmung der alterungsbedingten Ausgaben, einschließlich einer erfolgreichen Umsetzung der jüngsten auf eine Anhebung des effektiven Rentenalters abzielenden Reformmaßnahmen, bei weiterhin gesunden Haushaltspositionen wären zentrale Komponenten, um die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern (4).

(11)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen den in den Integrierten Leitlinien enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2005-2008. So sind die Maßnahmen — wie eine derzeit eingeführte tief greifende Rentenreform — insbesondere darauf ausgerichtet, die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen sowie das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

(12)

In dem Nationalen Reformprogramm Finnlands, das am 14. Oktober 2005 im Zusammenhang mit der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgelegt wurde, werden folgende Aufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen genannt: (i) Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie (ii) Funktionsweise des Arbeitsmarktes. Die Haushaltsauswirkungen der im Nationalen Reformprogramm genannten Maßnahmen sind in den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms in vollem Umfang berücksichtigt. Die laut Stabilitätsprogramm geplanten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Finanzen stehen in Einklang mit den im Nationalen Reformprogramm vorgesehenen Aktionen. Insbesondere stellt das Stabilitätsprogramm Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Zentralstaats und der lokalen Gebietskörperschaften vor und bestätigt, dass beabsichtigt ist, an den Obergrenzen für die Haushaltsausgaben des Zentralstaates nach Ende der laufenden Legislaturperiode festzuhalten.

Der Rat ist der Auffassung, dass Finnland Alles in Allem eine solide Haushaltsposition aufweist und die Haushaltsstrategie ein gutes Beispiel für eine unter Einhaltung des Pakts verfolgte Finanzpolitik darstellt.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Reales BIP

(Veränderung in %)

SP Nov. 2005

3,6

2,1

3,2

2,6

2,3

2,1

KOM Nov. 2005

3,6

1,9

3,5

3,1

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

3,2

2,8

2,4

2,2

2,0

n.v.

HVPI-Inflation

(%)

SP Nov. 2005

0,2

1,0

1,3

1,5

1,8

1,8

KOM Nov. 2005

0,1

1,0

1,4

1,3

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

0,2

1,4

1,8

1,8

1,8

n.v.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

SP Nov. 2005 (5)

0,0

– 0,7

– 0,2

– 0,2

– 0,5

– 0,9

KOM Nov. 2005 (9)

– 0,2

– 1,2

– 0,7

– 0,5

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004 (5)

– 0,3

– 0,1

– 0,2

– 0,4

– 0,6

n.v.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

SP Nov. 2005

2,1

1,8

1,6

1,6

1,5

1,5

KOM Nov. 2005

2,1

1,9

1,9

1,8

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

2,0

1,8

2,1

2,2

2,0

n.v.

Primärsaldo

(% des BIP)

SP Nov. 2005

3,7

3,4

3,1

2,9

2,8

2,8

KOM Nov. 2005

3,8

3,8

3,7

3,6

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

3,7

3,4

3,8

3,9

3,7

n.v.

Konjunkturbereinigter Saldo = struktureller Haushaltssaldo (6)  (7)

(% des BIP)

SP Nov. 2005 (5)

2,1

2,1

1,7

1,7

1,7

2,0

KOM Nov. 2005 (8)

2,3

2,7

2,3

2,1

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004 (5)

2,2

1,9

2,2

2,4

2,4

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

SP Nov. 2005

44,9

42,7

41,7

41,1

40,6

40,1

KOM Nov. 2005

45,1

42,8

41,5

40,6

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

44,6

43,4

42,5

41,7

41,1

n.v.

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Die aktualisierte Fassung weist Lücken in Bezug auf zwingend anzugebende Daten auf und enthält nicht alle fakultativen Daten, die im neuen Verhaltenskodex vorgesehen sind (insbesondere fehlen Daten zu den externen Annahmen für die Jahre 2007 bis 2009).

(3)  Nach den Berechnungen des Programms. Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen nach der gemeinsamen Methodik auf der Grundlage der in dem Programm enthaltenen Informationen ergeben einen strukturellen Überschuss von 2 % des BIP im Jahr 2009.

(4)  Einzelheiten zur langfristigen Tragfähigkeit enthält die technische Beurteilung des Programms durch die Kommissionsdienststellen, die auf folgender Website veröffentlicht wird:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(5)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen aufgrund der im Programm enthaltenen Informationen.

(6)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen.

(7)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß dem Programm.

(8)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen.

(9)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 2,9 %, 2,9 %, 2,8 % bzw. 2,7 % in den Jahren 2004 bis 2007.

Quelle:

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/5


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 24. Januar 2006

zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2005-2008

(2006/C 55/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 24. Januar 2006 prüfte der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für den Zeitraum 2005 bis 2008.

(2)

Nachdem die Tschechische Republik bis Mitte der 90er Jahre Fortschritte bei der Reform und Stabilisierung ihrer Wirtschaft erzielt hatte, kam es in der Folge zu makroökonomischen Ungleichgewichten, die im Mai 1997 in eine Devisenkrise und im Zeitraum 1997–1999 in eine Rezession mündeten. Umfassende Strukturreformen im Finanz- und Unternehmenssektor trugen dazu bei, dass ab 2000 eine wirtschaftliche Erholung einsetzte. Seither wird jährlich ein reales BIP-Wachstum von durchschnittlich rund 3 % erzielt, gegenüber einer jährlichen Wachstumsrate von 1,7 % im Durchschnitt der EU. Das Programm enthält drei verschiedene Szenarien für die makroökonomischen und budgetären Projektionen: ein „optimistisches“ Szenario, ein „Basisszenario“ und ein „pessimistisches“ Szenario. Bei der Bewertung der Haushaltsprojektionen wird das „Basisszenario“ zugrunde gelegt, da es nach aktuellem Kenntnisstand auf plausiblen, im letzten Programmjahr allerdings etwas optimistischen, Wachstumsannahmen zu beruhen scheint. Demnach wird sich das reale BIP-Wachstum von 4,8 % im Jahr 2005 auf durchschnittlich 4,3 % im restlichen Verlauf des Programmzeitraums abschwächen. Die konjunkturelle Wachstumskomponente dürfte höher liegen, als die Programmprojektionen implizieren. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen eher niedrig.

(3)

Am 5. Juli 2004 entschied der Rat, dass in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit bestand. Gemäß der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 vom 5. Juli 2004 muss das übermäßige Defizit spätestens im Jahr 2008 korrigiert werden. In seiner Stellungnahme zur letzten Konvergenzprogrammaktualisierung der Tschechischen Republik vom 18. Januar 2005 hatte der Rat der Tschechischen Republik empfohlen, „höher als erwartete Einnahmen für den Defizitabbau zu verwenden, und die mittelfristigen zentralstaatlichen Ausgabenplafonds, die ab 2006 rechtlich verbindlich werden, streng einzuhalten“. Ferner wurde die Tschechische Republik aufgefordert, „die Rentenreform voranzubringen und die Reform des Gesundheitswesens durchzuführen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.“

(4)

Das Programm entspricht im Großen und Ganzen der Modellstruktur und den Anforderungen an die zu liefernden Daten, die für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme im neuen Verhaltenskodex festgelegt wurden (2).

(5)

Das gesamtstaatliche Defizit 2005 wird ausgehend von der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen auf 3,2 % des BIP geschätzt, gegenüber einem Defizitziel von 4,7 % des BIP in der letzten Programmaktualisierung und einer sehr vorsichtigen Schätzung von 4,8 % des BIP in dem vorliegenden aktualisierten Programm. Die Schätzung des Defizitergebnisses durch die Kommission spiegelt neuere Informationen zur Haushaltsentwicklung des Zentralstaats und insbesondere des Teilsektors Länder wider, der unerwartet hohe Steuereinnahmen und Minderausgaben im Umfang von rund 1,5 % des BIP verzeichnete.

(6)

Dem aktualisierten Programm zufolge soll das gesamtstaatliche Defizit im Einklang mit der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 im Jahr 2008 unter den Referenzwert von 3 % des BIP gesenkt werden. Namentlich soll das Defizit im Zeitraum 2005 bis 2008 um über 2 BIP-Prozentpunkte und das Primärdefizit um 2,3 Prozentpunkte zurückgeführt werden. Ohne zwei einmalige Ausgaben im Jahr 2005 macht die Verbesserung des nominalen Defizits in diesem Zeitraum jedoch nur 1 BIP-Prozentpunkt aus. Der Defizitabbau spiegelt vor allem eine Senkung der Ausgabenquote (um 2,3 BIP-Prozentpunkte) im Programmzeitraum wider, während die Einnahmen insgesamt weitgehend unverändert bleiben (-0,2 Prozentpunkt). Die stärksten Kürzungen im Verhältnis zum BIP sind bei Staatsverbrauch und Sozialleistungen vorgesehen. Die öffentlichen Investitionen sollen von 5 % des BIP 2004 auf über 6 % des BIP 2008 kräftig erhöht werden und liegen damit deutlich über dem EU-Durchschnitt (2,5 % des BIP 2005). Die im Vorgängerprogramm geplante Anpassung wird in der Programmaktualisierung vom November 2005 im Großen und Ganzen bestätigt, obgleich von einem erheblich besseren makroökonomischen Szenario ausgegangen wird.

(7)

Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Haushaltssaldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen) soll sich im Programmzeitraum um

Formula

 % des BIP verbessern. Im Programm wird als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage ein strukturelles Defizit von „rund“ 1 % des BIP angegeben, das aber nicht mehr innerhalb des Programmzeitraums erreicht werden soll. Da das im Programm genannte mittelfristige Ziel anspruchsvoller ist als der Richtwert für die Mindestanstrengung (schätzungsweise ein Defizit von rund 1

Formula

% des BIP), dürfte eine Erreichung des Ziels die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Das im Programm gesetzte mittelfristige Ziel ist im Rahmen der gegenwärtigen Bewertung angemessen, da es die Schuldenquote und das langfristige durchschnittliche Wachstumspotenzial adäquat widerspiegelt.

(8)

Die Risiken für die im Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen scheinen sich insgesamt die Waage zu halten. Einerseits könnten die tatsächlichen Ergebnisse in Anbetracht der bisher stets vorsichtigen Haushaltsplanung besser ausfallen als veranschlagt (dies war 2004 der Fall und wird von den Kommissionsdienststellen auch 2005 erwartet). Die Haushalte beruhen gewöhnlich auf realistischen Wachstumsannahmen und die Annahmen für die Steuerelastizitäten sind vorsichtig. Außerdem wurden die Ausgabenansätze in der Vergangenheit nicht immer voll ausgeschöpft, zumal die Möglichkeit besteht, nicht in Anspruch genommene Mittel aus dem vorangehenden Haushaltsjahr zu übertragen. Andererseits verweist das Programm auf mehrere (vorgeschlagene) Maßnahmen im Bereich der Sozialausgaben, durch die sich die entsprechenden Ausgaben im Gegensatz zu den Programmprojektionen nicht vermindern, sondern vielmehr erhöhen würden. Hinzu kommt, dass 2004 Ausgabenüberträge von über 1 % des BIP aufgelaufen sind und ihr Volumen nach Einschätzung der Kommissionsdienststellen 2005 noch weiter anwachsen könnte. Würden diese erheblichen Überträge zusätzlich zu allen eingeplanten Mitteln ausgegeben — was insbesondere im Wahljahr 2006 nicht auszuschließen ist, so könnten die Haushaltsergebnisse vor allem 2006 schlechter ausfallen als angestrebt. Außerdem erscheint die Wachstumsannahme im letzten Programmjahr eher optimistisch.

(9)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs mit einer Korrektur des übermäßigen Defizits gemäß der Empfehlung des Rates, d.h. bis zum letzten Programmjahr 2008, vereinbar. Allerdings könnte der geplante Anpassungspfad in struktureller Betrachtung verschärft werden, zumal das Ergebnis 2005 erheblich besser ausfallen könnte und die Wachstumsaussichten nach oben revidiert worden sind.

(10)

Die Schuldenquote lag 2005 bei schätzungsweise 37,4 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um

Formula

 Prozentpunkt steigen.

(11)

In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für die Tschechische Republik aufgrund der projizierten Haushaltskosten der Bevölkerungsalterung ein hohes Risiko. Auch wenn die Schuldenquote aus der EU-Perspektive derzeit vergleichsweise niedrig liegt, trägt das hohe Defizit doch zu einem Anstieg der Schuldenquote in den langfristigen Projektionen bis 2050 bei, was das Risiko für die Tragfähigkeit des Schuldenstands vergrößert. Zugleich werden die öffentlichen Finanzen durch den steilen Anstieg der Rentenausgaben im Projektionszeitraum erheblich belastet. Eine rigorose Umsetzung der geplanten mittelfristigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und eine weitere Stärkung der Haushaltslage mit zusätzlichen Strukturreformen zur Eindämmung der alterungsbedingten Ausgaben, insbesondere für Renten und Gesundheit, scheinen von zentraler Bedeutung, um die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu mindern (3).

(12)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen den in den Integrierten Leitlinien enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2005-2008. Namentlich sieht das Programm die Korrektur des übermäßigen Defizits gemäß den Empfehlungen des Rates vor. Außerdem enthält es Maßnahmen zur Förderung einer wachstums- und beschäftigungsorientierten Ressourcenallokation, insbesondere durch Senkung des Anteils des öffentlichen Sektors an der Wirtschaft und durch Verlagerung von der direkten hin zur indirekten Besteuerung. Wenngleich sich die Regierung des Problems der langfristigen Tragfähigkeit bewusst ist, enthält das Programm doch keine konkreten Schritte zu seiner Bewältigung.

(13)

Nach dem Nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik, das am 14. Oktober 2005 im Zusammenhang mit der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgelegt wurde, ist die langfristige Tragfähigkeit die größte Herausforderung mit Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen. Die Haushaltswirkungen der begrenzten Zahl von Reformmaßnahmen, die im Nationalen Reformprogramm konkret genannt werden, sind in den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms berücksichtigt. Die laut Konvergenzprogramm geplanten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Finanzen stehen im Einklang mit den im Nationalen Reformprogramm vorgesehenen Aktionen. Namentlich werden im Konvergenzprogramm zwar Maßnahmen zur Wachstums- und Beschäftigungsförderung durch Änderung der Einnahmen- und Ausgabenstruktur (insbesondere Verlagerung von der direkten zur indirekten Besteuerung sowie Einschränkung des Staatsverbrauchs und der Transferleistungen) und durch Konzentration der Ausgaben auf öffentliche Investitionen vorgestellt, doch enthält es — wie oben dargelegt — keine konkreten Reformschritte zur Bewältigung des Problems der langfristigen Tragfähigkeit. Dem Programm zufolge sollen außerdem die mittelfristigen Ausgabenobergrenzen größere Bedeutung erhalten, indem bindende Vorschriften für die verschiedenen Rubriken des Staatshaushalts und der staatlichen Fonds eingeführt und die Gemeinden in die Haushaltsplanung einbezogen werden.

Angesichts der vorstehenden Bewertung stellt der Rat fest, dass das Programm dem in den Empfehlungen des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 vorgegebenen Anpassungspfad entspricht. In Anbetracht dieser Empfehlungen sollte die Tschechische Republik nach Auffassung des Rates im Zusammenhang mit einem möglicherweise besseren Haushaltsergebnis im Jahr 2005 sowie mit guten Wachstumsergebnissen und –aussichten

i)

bei der strukturellen Haushaltsanpassung eine größere Anstrengung unternehmen, da der im Jahr 2008 (in dem die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits abläuft) angestrebte Haushaltssaldo nur eine geringe Marge unterhalb des Referenzwerts schafft und um das mittelfristige Ziel schneller zu erreichen,

ii)

die Qualität der Haushaltsplanung verbessern, indem insbesondere die Ursachen für die erheblichen Ausgabenüberträge analysiert und die mittelfristigen Ausgabenplafonds verschärft werden,

iii)

die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern, insbesondere indem die Rentenreform beschleunigt und das Gesundheitssystem reformiert wird.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

2004

2005

2006

2007

2008

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Nov. 2005

4,4

4,8

4,4

4,2

4,3

KOM Nov. 2005

4,4

4,8

4,4

4,3

n.v.

KP Dez. 2004

3,8

3,6

3,7

3,8

n.v.

HVPI-Inflation (in %)

(%)

KP Nov. 2005

2,6

1,5

2,2

2,0

2,1

KOM Nov. 2005

2,6

1,7

2,9

2,6

n.v.

KP Dez. 2004

2,7

3,2

2,6

2,2

n.v.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

KP Nov. 2005 (4)

– 1,9

– 0,8

– 0,1

0,3

0,8

KOM Nov. 2005 (8)

– 1,4

– 0,2

0,6

1,2

n.v.

KP Dez. 2004 (4)

– 1,3

– 0,9

– 0,4

0,3

n.v.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(in % des BIP)

KP Nov. 2005

– 3,0

– 4,8

– 3,8

– 3,3

– 2,7

KOM Nov. 2005

– 3,0

– 3,2

– 3,7

– 3,3

n.v.

KP Dez. 2004

– 5,2

– 4,7

– 3,8

– 3,3

n.v.

Primärsaldo

(in % des BIP)

KP Nov. 2005

– 1,8

– 3,5

– 2,5

– 2,0

– 1,2

KOM Nov. 2005

– 1,8

– 1,9

– 2,3

– 1,9

n.v.

KP Dez. 2004

– 4,0

– 3,4

– 2,4

– 1,7

n.v.

Konjunkturbereinigter Saldo

(in % des BIP)

KP Nov. 2005 (4)

– 2,4

– 4,5

– 3,8

– 3,4

– 3,0

KOM Nov. 2005

– 2,5

– 3,1

– 3,9

– 3,8

n.v.

KP Dez. 2004 (4)

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Struktureller Haushaltssaldo (5)

(in % des BIP)

KP Nov. 2005 (6)

– 1,9

– 3,4

– 3,8

– 3,4

– 3,0

KOM Nov. 2005 (7)

– 2,0

– 2,0

– 3,9

– 3,8

n.v.

KP Dez. 2004

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(in % des BIP)

KP Nov. 2005

36,8

37,4

37,1

37,9

37,8

KOM Nov. 2005

36,8

36,2

36,6

36,9

n.v.

KP Dez. 2004

38,6

38,3

39,2

40,0

n.v.

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Im Programm sind alle zwingend anzugebenden und die meisten fakultativen Daten enthalten, die im neuen Verhaltenskodex vorgesehen sind.

(3)  Einzelheiten zur langfristigen Tragfähigkeit enthält die technische Beurteilung des Programms durch die Kommissionsdienststellen, die auf folgender Website veröffentlicht wird:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(4)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo (entsprechend der vorangehenden Zeile) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.

(6)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen entsprechend den Angaben in der Haushaltsmitteilung (0,5 % 2004) und im Programm (1,1 % 2005); beide erhöhen das Defizit.

(7)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (0,5 % des BIP 2004, 1,1 % 2005; beide erhöhen das Defizit).

(8)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 3,5 %, 3,5 %, 3,6 % bzw. 3,7 % im Zeitraum 2004–2007.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/9


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 24. Januar 2006

zum aktualisierten Konvergenzprogramm Dänemarks 2005-2010

(2006/C 55/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Der Rat hat das aktualisierte Konvergenzprogramm Dänemarks für den Zeitraum 2005 bis 2010 am 24. Januar 2006 geprüft.

(2)

In den vergangenen zehn Jahren lag das BIP-Wachstum bei durchschnittlich etwa 2 %, während die Inflation im Großen und Ganzen der Entwicklung im Euro-Gebiet folgte. Das Beschäftigungswachstum hat sich in den letzten Jahren belebt und die Erwerbslosigkeit fast ihren Tiefststand der 90er Jahre erreicht. Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht für das Jahr 2006 ein reales BIP-Wachstum von 2,4 % und für den Rest des Programmzeitraums ein reales BIP-Wachstum von durchschnittlich 1,6 % vor. Dieses Szenario erscheint nach aktuellem Kenntnisstand insbesondere in Bezug auf die technisch angenommenen Wachstumsraten für die Jahre 2007 und 2008 mit Bedacht gewählt. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch.

(3)

In seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2005 billigte der Rat die im aktualisierten Konvergenzprogramm Dänemarks 2004 enthaltene Haushaltsstrategie. Was den Vollzug des Haushalts 2005 angeht, wurde in der Programmfortschreibung 2004 für das Jahr 2005 von einem gesamtstaatlichen Überschuss von 2,2 % des BIP ausgegangen, während die aktuelle Fortschreibung bei ähnlichen BIP-Wachstumsaussichten einen 3,6 %igen Überschuss prognostiziert. Die Einnahmen, auch aus der Steuer auf Pensionskassenrenditen und aus der Erdöl- und Erdgasgewinnung, fielen höher aus als erwartet.

(4)

Im Großen und Ganzen folgt das Programm der Modellstruktur und den Datenanforderungen, die im neuen Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme festgelegt sind (2).

(5)

Ziel der Haushaltsstrategie ist es, über die gesamte Laufzeit des Programms einen strukturellen Überschuss von durchschnittlich 1

Formula

 % bis 2

Formula

 % zu halten und so die gesamtstaatliche Schuldenquote merklich zu senken, um in ausreichendem Maße gegen die Folgen der Bevölkerungsalterung gewappnet zu sein. Diese Strategie setzt auf Ausgabenzurückhaltung und zielt darauf ab, den jährlichen Realanstieg des Staatsverbrauchs auf dem Stand von 0,5 % zu halten, den Steuerstopp beizubehalten und für Städte und Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt vorzuschreiben. Das aktualisierte Programm sieht vor, dass der gesamtstaatliche Überschuss von 3,6 % des BIP im Jahr 2005 auf 3,1 % im Jahr 2006 und 3,2 % im Jahr 2007 fällt und dann bis zum Ende des Programmzeitraums leicht bis auf 2,9 % des BIP zurückgeht. Die gesamtstaatlichen Überschüsse werden in dieser Programmfortschreibung deutlich höher geschätzt als in der letzen, wohingegen die BIP-Wachstumsprojektionen fast gleich bleiben.

(6)

Das Programm setzt als mittelfristiges Ziel für seine gesamte Laufzeit einen strukturellen Saldo von 1

Formula

 % bis 2

Formula

 % des BIP an (wobei der in der oben genannten Eurostat-Entscheidung festgelegten Übergangsfrist bereits Rechnung getragen ist). Strukturell (d.h. konjunkturbereinigt ohne einmalige und befristete Maßnahmen) geht der Überschuss von dem 2005 verzeichneten Spitzenwert von 3,6 % des BIP im Jahr 2006 auf etwa 2

Formula

 % des BIP zurück, um sich im Anschluss daran auf 3

Formula

 % des BIP zu stabilisieren. Der für 2006 berechnete Rückgang um 0,8 Prozentpunkt des BIP ist allerdings auf eine Normalisierung der erwarteten Steuereinnahmen aus Pensionskassen zurückzuführen, die 2005 außergewöhnlich hoch waren. Korrigiert man den strukturellen Überschuss um die vorübergehend höheren Einnahmen des Jahres 2005, so zeigt sich, dass er 2006 im Vergleich zum Jahr 2005 weitgehend unverändert ist.

(7)

Da das mittelfristige Ziel über den (zu einem Defizit von rund 1,2 % des BIP geschätzten) Richtwert für die Mindestverbesserung hinausgeht, dürfte seine Erreichung die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Was die Angemessenheit des mittelfristigen Ziels anbelangt, so liegt es innerhalb der im Stabilitäts- und Wachstumspakt und im Verhaltenskodex für die Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II festgelegten Spanne und geht weit über die Erfordernisse hinaus, die sich aus der Schuldenquote und dem langfristigen durchschnittlichen Wachstumspotenzial ergeben. Mit diesem über die Vorgaben des Pakts hinausgehenden mittelfristigen Ziel soll dem Programm zufolge durch raschen Schuldenabbau eine solide Grundlage für langfristig tragfähige öffentliche Finanzen gelegt werden.

(8)

Alles in allem dürften Abweichungen von den im aktualisierten Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen in die positive Richtung gehen, zumal das aus der von Dänemark erwarteten allmählichen Schließung der Produktionslücken resultierende BIP-Wachstum höher ausfallen könnte als erwartet, hauptsächlich deswegen, weil das Wachstum für 2007 und 2008 auf der Grundlage technischer Annahmen niedrig angesetzt wurde. Somit könnten das BIP-Wachstum und das Haushaltsergebnis in diesen Jahren besser ausfallen als im Programm projiziert. Ein Abwärtsrisiko besteht darin, dass die angestrebte Begrenzung des Realanstiegs des Staatsverbrauchs angesichts der bisherigen gemischten Ergebnisse nicht erreicht werden kann.

(9)

Angesichts dieser Risikoeinschätzung scheint der haushaltspolitische Kurs des Programms auszureichen, um das mittelfristige Ziel über den gesamten Programmzeitraum hinweg zu halten. Darüber hinaus bietet er eine ausreichende Sicherheitsmarge, die garantiert, dass die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen in keinem Jahr überschritten wird. Der haushaltspolitische Kurs des Programms ist auch insofern mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt vereinbar, als er in Zeiten günstiger Konjunktur nicht prozyklisch wirkt — bei gebührender Berücksichtigung der außergewöhnlich hohen Einnahmen aus der Steuer auf die Kapitalerträge von Pensionskassen und aus der Erdöl- und Erdgasgewinnung, die den geschätzten Überschuss für 2005 in die Höhe treiben — was angesichts der gegenwärtigen Konjunkturlage der dänischen Wirtschaft wichtig ist. Die Ausgliederung von kapitalgedeckten Pensionssystemen der zweiten Säule ab Frühjahr 2007 (wenn die in der entsprechenden Eurostat-Entscheidung vom 2. März 2004 festgelegte Übergangsfrist ausläuft) würde die dänischen Überschüsse zwar um etwa 1 % des BIP jährlich verringern, diese Bewertung jedoch nicht wesentlich berühren.

(10)

Die Schuldenquote lag 2005 bei schätzungsweise 36 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Den Projektionen zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um etwa 14 Prozentpunkte sinken.

(11)

In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen stellen die projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung für Dänemark aufgrund der soliden öffentlichen Finanzen nur ein geringes Risiko dar, vorausgesetzt dass die angenommene Beschäftigungszunahme und der langsame Anstieg beim Staatsverbrauch auch tatsächlich realisiert werden, was weitere Arbeitsmarktreformen und Ausgabenkürzungen erfordert. Die Strategie, die langfristige Tragfähigkeit ins Zentrum der Finanzpolitik zu stellen und ihr auch bei der Rentenreform, die die Rentenausgaben eindämmt und Vermögensbildung vorsieht, einen hohen Stellenwert beizumessen, wirkt sich positiv auf die langfristigen Aussichten für die öffentlichen Finanzen aus. Die derzeit günstige Haushaltslage trägt zur Finanzierung der projizierten Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt bei, und die mittelfristigen Haushaltspläne stehen im Einklang mit der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen (3).

(12)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen den in den integrierten Leitlinien 2005-2010 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik. So hält Dänemark insbesondere sein mittelfristiges Ziel ein. Allerdings werden zur Erreichung der bis 2010 angenommenen Erhöhung der Beschäftigung um annähernd 2 % der Erwerbsbevölkerung keine neuen Maßnahmen genannt.

(13)

Das am 26. Oktober 2005 im Rahmen der überarbeiteten Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung von Dänemark vorgelegte nationale Reformprogramm soll insbesondere das Arbeitskräfteangebot verbessern, um die langfristige Tragbarkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, und die Effizienz des öffentlichen Sektors steigern. Die Auswirkungen der im nationalen Reformprogramm dargelegten Maßnahmen auf den Haushalt spiegeln sich in den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms voll und ganz wider. Die Maßnahmen, die im Konvergenzprogramm für den Bereich der öffentlichen Finanzen ins Auge gefasst werden, stehen mit den im nationalen Reformprogramm vorgesehenen Maßnahmen in Einklang.

Der Rat ist der Auffassung, dass die Haushaltslage alles in allem solide ist und die Haushaltsstrategie ein gutes Beispiel für eine dem Pakt entsprechende Finanzpolitik darstellt.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen (4)

 

2004

2005

2006

2007

2008

2010

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Nov. 2005

2,0

2,4

2,4

1,1

1,6

2,1

KOM Nov. 2005

2,1

2,7

2,3

2,1

n.v.

n.v.

KP Nov. 2004

2,2

2,5

1,3

1,9

1,8

1,8

HVPI-Inflation

(%)

KP Nov. 2005

0,9

1,6

2,0

1,3

1,9

1,8

KOM Nov. 2005

0,9

1,7

2,0

1,9

n.v.

n.v.

KP Nov. 2004

1,2

1,7

1,6

1,7

n.v.

1,6

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

KP Nov. 2005 (5)

– 0,8

– 0,3

0,1

– 0,7

– 0,9

– 0,6

KOM Nov. 2005 (9)

– 1,3

– 0,6

– 0,4

– 0,4

n.v.

n.v.

KP Nov. 2004 (5)

– 0,6

– 0,1

– 0,5

– 0,4

n.v.

– 0,4

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

KP Nov. 2005

2,3

3,6

3,1

3,2

2,7

2,9

KOM Nov. 2005

2,9

3,7

3,0

2,7

n.v.

n.v.

KP Nov. 2004

1,4

2,2

1,8

1,9

2,2

2,2

Primärsaldo

(% des BIP)

KP Nov. 2005

4,7

5,6

4,7

4,1

3,5

3,7

KOM Nov. 2005

5,3

5,8

4,9

4,4

n.v.

n.v.

KP Nov. 2004

4,5

4,8

4,5

4,6

n.v.

4,4

Konjunkturbereinigter Saldo

(% des BIP)

KP Nov. 2005 (5)

2,8

3,8

3,0

3,6

3,3

3,3

KOM Nov. 2005

3,8

4,1

3,3

3,0

n.v.

n.v.

KP Nov. 2004 (5)

1,7

2,0

2,0

2,0

n.v.

2,3

Struktureller Haushaltssaldo (6)

(% des BIP)

KP Nov. 2005 (7)

2,6

3,6

2,7

3,3

3,3

3,3

KOM Nov. 2005 (8)

3,6

3,9

3,0

2,7

n.v.

n.v.

KP Nov. 2004

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

KP Nov. 2005

42,3

35,6

31,7

28,9

26,5

21,5

KOM Nov. 2005

43,2

36,0

33,0

31,5

n.v.

n.v.

KP Nov. 2004

42,3

39,4

37,4

35,3

33,1

28,8

Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Das Programm weist bei den obligatorischen Angaben Lücken auf und enthält nicht die im neuen Verhaltenskodex festgelegten fakultativen Angaben (so fehlen insbesondere die Projektionen für das weltweite und das unionsweite BIP-Wachstum für bestimmte Jahre).

(3)  Nähere Angaben zur langfristigen Tragfähigkeit sind in der von den Kommissionsdienststellen vorgenommenen technischen Bewertung des Programms enthalten, die auf folgender Website veröffentlicht wird:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(4)  Nicht in den budgetären Projektionen berücksichtigt wurden die Auswirkungen der Eurostat-Entscheidung vom 2. März 2004 über die Klassifizierung von Pensionssystemen mit speziellen Deckungsmitteln, die bis zur Datenmeldung im Frühjahr 2007 umgesetzt werden muss. Bei Einbeziehung dieser Auswirkungen betrüge der gesamtstaatliche Saldo 2004 1,3% des BIP, 2005 2,7%, 2006 2,1%, 2007 2,2 %, 2008 1,7 % und 2009 1,9 %, während der öffentliche Bruttoschuldenstand 2004 43,5 % des BIP, 2005 36,8 %, 2006 32,9 %, 2007 30,1 %, 2008 27,7 % und 2010 22,7 % betrüge.

(5)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen aufgrund der im Programm enthaltenen Informationen.

(6)  Konjunkturbereinigter Saldo (entsprechend den vorangegangenen Zeilen) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.

(7)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß dem Programm (0,2 % des BIP in den Jahren 2004 und 2005 und 0,3 % in den Jahren 2006 und 2007; beide verringern das Defizit).

(8)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (0,2 % des BIP in den Jahren 2004 und 2005 und 0,3 % des BIP in den Jahren 2006 und 2007; beide verringern das Defizit) all deficit-reducing).

(9)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 1,9%, 2,1%, 2,1% bzw. 2,1% im Zeitraum 2004-2007.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/13


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 24. Januar 2006

zum aktualisierten Konvergenzprogramm Ungarns für 2005-2008

(2006/C 55/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Der Rat hat das aktualisierte Konvergenzprogramm Ungarns für den Zeitraum 2005 bis 2008 am 24. Januar 2006 geprüft.

(2)

Nachdem Mitte der neunziger Jahre ein umfassendes Wirtschaftsreformpaket verabschiedet worden war, förderten eine solide makroökonomische Politik und angemessene Strukturreformen stabile und hohe Wachstumsraten und eine Senkung der Inflation. Ab 2001 nahmen jedoch die öffentlichen Ausgaben stark zu und wurde eine großzügige Lohnpolitik verfolgt, was zu erheblichen makroökonomischen Ungleichgewichten führte. In den letzten Jahren ist das Wachstum zwar ausgewogener und haben sich Inflation und Lohnwachstum verlangsamt, doch hat Ungarn nach wie vor mit hohen Haushalts- und Außenhandelsdefiziten zu kämpfen. Nach dem in der Programmaktualisierung vom Dezember 2005 enthaltenen makroökonomischen Szenario wird sich das reale BIP-Wachstum — getragen von Investitionen und Exporten — im restlichen Verlauf des Programmzeitraums bei rund 4 % stabilisieren.

Nach aktuellem Kenntnisstand scheint dieses Szenario auf plausiblen, im letzten Programmjahr jedoch recht günstigen, Wachstumsannahmen zu beruhen. Die projizierte Senkung des Außenhandelsdefizits ist von der Umsetzung der in der Programmaktualisierung skizzierten straffen Finanzpolitik sowie von Strukturreformen abhängig, die zu einer Steigerung des Produktionspotenzials führen. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch.

(3)

Am 5. Juli 2004 entschied der Rat, dass in Ungarn ein übermäßiges Defizit bestand, und gab gemäß Artikel 104 Absatz 7 eine Empfehlung ab, dieser Lage in Einklang mit dem im ungarischen Konvergenzprogramm vom Mai enthaltenen Anpassungspfad bis spätestens 2008 abzuhelfen. Nachdem der Rat im Januar 2005 nach Artikel 104 Absatz 8 entschieden hatte, dass Ungarn der Empfehlung nicht nachgekommen war, gab er am 8. März 2005 zum zweiten Mal Empfehlungen nach Artikel 104 Absatz 7 ab, in denen an 2008 als Zieljahr für die Korrektur des übermäßigen Defizits festgehalten wurde. Der Rat empfahl den ungarischen Behörden, wirksame Maßnahmen zu treffen, um das im aktualisierten Konvergenzprogramm für 2005 gesteckte Defizitziel zu erreichen, und Zeitpunkt sowie Umsetzung etwaiger Steuersenkungen von der Erreichung der Defizitziele dieses aktualisierten Konvergenzprogramms abhängig zu machen. Dies wurde auch in der Stellungnahme des Rates zum aktualisierten Konvergenzprogramm von 2004 zum Ausdruck gebracht, die ebenfalls am 8. März 2005 angenommen wurde. In dem aktualisierten Programm wird weiterhin die Beendigung des übermäßigen Defizits bis 2008 angestrebt. Es wird folgender Defizitpfad prognostiziert: 6,1 % des BIP im Jahr 2005, 4,7 % des BIP im Jahr 2006, 3,3 % des BIP im Jahr 2007 und 1,9 % des BIP im Jahr 2008, was einer jährlichen Senkung um 1,4 BIP-Prozentpunkte entspricht. Das Zeitprofil für den Primärüberschuss ist ähnlich. Diese Haushaltsprojektionen klammern einmalige Maßnahmen und die Auswirkung der Eurostat-Entscheidung vom 2. März 2004 über die statistische Erfassung kapitalgedeckter Pensionssysteme im Umfang von zwischen 1 und 1,5 % des BIP aus, die in der Datenmeldung vom Frühjahr 2007 berücksichtigt werden (2). Im September 2005 setzten die ungarischen Behörden das in der Programmaktualisierung vom Dezember 2004 für 2005 enthaltene Ziel von 3,6 % auf 6,1 % des BIP herauf. Nach der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen war dieses korrigierte Ziel erreichbar. Die jüngsten verfügbaren Daten auf Kassenbasis untermauern diese Einschätzung.

(4)

Das aktualisierte Programm entspricht im Großen und Ganzen der Modellstruktur und mit einigen Ausnahmen den Anforderungen an die zu liefernden Daten, die für die Stabilitäts- und Konferenzprogramme im neuen Verhaltenskodex festgelegt wurden (3).

(5)

Im aktualisierten Programm wird eine Verbesserung des strukturellen Saldos von -5,7 % des BIP im Jahr 2005 auf -2,1 % des BIP im Jahr 2008 prognostiziert (ohne die Auswirkungen der Rentenreform). Das mittelfristige Haushaltsziel wird im Programm nicht ausdrücklich genannt, lässt sich jedoch daraus ableiten und ist ein strukturelles Defizit zwischen -0,5 % und -1 % des BIP.

(6)

Das Haushaltsergebnis könnte erheblich hinter den Projektionen des Programms zurückbleiben. Ausgehend von einem erwarteten Defizit von 6,1 % des BIP im Jahre 2005 werden im Programm im einzelnen Steuerermäßigungen aufgeführt, die sich insgesamt auf 3,5 % des BIP belaufen. Die Konsolidierung im Programm beruht auf einer sehr starken Senkung der Ausgaben um 7,5 % des BIP, deren Umsetzung nicht durch konkrete Maßnahmen gestützt wird.

(7)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung muss die dem im Programm vorgezeichneten haushaltspolitischen Kurs zugrunde liegende Politik konkretisiert werden, um sicherzustellen, dass sie mit einer Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2008 gemäß der Empfehlung des Rates, d.h. bis zum letzten Programmjahr, vereinbar ist.

(8)

Die Schuldenquote hat den Schätzungen zufolge 57,7 % des BIP im Jahr 2005 erreicht. Dem Programm zufolge soll sie im Programmzeitraum um ca. 1

Formula

 Prozentpunkt des BIP sinken. Die Schuldenquote könnte sich in Anbetracht der oben genannten Risiken für die Haushaltsziele weniger günstig entwickeln als im Programm projiziert.

(9)

In Bezug auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für Ungarn aufgrund der projizierten Haushaltskosten der Bevölkerungsalterung offenbar ein hohes Risiko. Der Bruttoschuldenstand liegt derzeit in der Nähe des Referenzwerts und wird im Zeitraum bis 2050 voraussichtlich steigen. Ungarn hat sein Rentensystem Ende der 90er Jahre reformiert, um den künftigen Anstieg der Rentenausgaben einzudämmen; dies hat dazu beigetragen, die budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung zu dämpfen. Allerdings könnten die Ausgaben des Staates für die Renten stärker steigen als in dem aktualisierten Programm projiziert, was darauf hindeutet, dass eine eingehende Überwachung der Faktoren, die diesen höheren Ausgaben vermutlich gegengerechnet werden könnten, sowie der Entwicklungen bei den Renten- und anderen altersbezogenen Ausgaben wichtig ist. Außerdem trägt das derzeit hohe strukturelle Defizit zur Erhöhung der Risiken für die Tragfähigkeit bei. Daher ist es erforderlich, mittelfristig eine umfassende Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu erreichen und die Haushaltsposition weiter zu stärken, um die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern (4).

(10)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen nicht den in den Integrierten Leitlinien enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2005-2008. Selbst wenn die Ziele mit den Grundzügen übereinstimmen, ist ihre Umsetzung erheblichen Risiken ausgesetzt. Wie vom Rat am 8. November 2005 gemäß Artikel 104 Absatz 8 EG-Vertrag festgestellt wurde, ist Ungarn den vom Rat am 8. März 2005 im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit ausgesprochenen zweiten Empfehlungen nach Artikel 104 Absatz 7 nicht gefolgt. Das aktualisierte Programm hält an einem mehrjährigen Rahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis zum Jahr 2008 fest, wenngleich das Haushaltsergebnis viel schlechter ausfallen könnte, wenn die den Steuerzielen zugrunde liegenden steuerlichen Maßnahmen nicht spezifiziert und streng umgesetzt werden.

(11)

Nach dem Nationalen Reformprogramm Ungarns, das am 14. Oktober 2005 im Zusammenhang mit der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgelegt wurde, stellt die schrittweise und kontinuierliche Verringerung der Größe sowie des Defizits des Sektors Staat die größte Herausforderung dar. Die Haushaltswirkungen der im Nationalen Reformprogramm genannten Reformmaßnahmen sind in den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms im Zusammenhang mit den Steuersenkungen berücksichtigt. Die Programmaktualisierung erläutert das kürzlich eingeführte fünfjährige Steuersenkungsprogramm und stellt eine Reihe von Plänen für die Reform des öffentlichen Sektors vor, ohne jedoch die erforderlichen Spezifikationen und Quantifizierungen zu liefern. Diese Pläne entsprechen im Großen und Ganzen dem Nationalen Reformprogramm.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung erachtet der Rat effektive steuerliche Maßnahmen als erforderlich. Nach Artikel 9 Absatz 2 des Abschnitts 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates in der geänderten Fassung ersucht der Rat Ungarn, so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 1. September 2006 eine angepasste Aktualisierung seines Konvergenzprogramms vorzulegen, in der konkrete und strukturelle Maßnahmen angegeben sind, die in vollem Umfang mit seinem mittelfristigen Anpassungspfad in Einklang stehen. Zwischenzeitlich sollte Ungarn das Notwendige tun, um seine Haushaltsziele für 2006 und die Folgejahre zu erreichen.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen (5)

 

2004

2005

2006

2007

2008

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Dez. 2005 (10)

4,2

4,0

4,1

4,0

4,0

KOM Nov. 2005

4,2

3,7

3,9

3,9

n.v.

KP Dez. 2004

3,9

4,0

4,2

4,3

4,6

HVPI-Inflation

(%)

KP Dez. 2005

6,8

3,5

2,1

3,0

2,4

KOM Nov. 2005

6,8

3,7

2,0

3,0

n.v.

KP Dez. 2004

6,8

4,5

4,0

3,5

3,0

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

KP Dez. 2005 (6)

– 1,3

– 1,0

– 0,5

– 0,1

0,4

KOM Nov. 2005 (11)

– 0,9

– 0,7

– 0,3

0,2

n.v.

KP Dez.2004 (6)

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

KP Dez. 2005

– 5,4

– 6,1

– 4,7 (12)

– 3,3 (12)

– 1,9

KOM Nov. 2005

– 5,4

– 6,1

– 6,7

– 6,9

n.v.

KP Dez. 2004

– 4,5

– 3,6

– 2,9

– 2,2

– 1,6

Primärsaldo

(% des BIP)

KP Dez. 2005

– 1,1

– 2,5

– 1,5

– 0,3

+ 0,8

KOM Nov. 2005

– 1,5

– 2,2

– 3,0

– 3,4

n.v.

KP Dez. 2004

– 0,5

0,0

0,2

0,6

1,0

Konjunkturbereinigter Saldo

(% des BIP)

KP Dez. 2005 (6)

– 4,8

– 5,7

– 4,5 (12)

– 3,3 (12)

– 2,2

KOM Nov. 2005

– 5,3

– 5,8

– 6,6

– 7,0

n.v.

KP Dez.2004 (6)

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Struktureller Haushaltssaldo (7)

(% des BIP)

KP Dez. 2005 (8)

– 4,8

– 5,7

– 4,5

– 3,3

– 2,2

KOM Nov. 2005 (9)

– 5,3

– 6,3

– 7,6

– 8,5

n.v.

KP Dez. 2004

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

KP Dez. 2005

57,2

57,7

58,4 (12)

57,9 (12)

56,2 (12)

KOM Nov. 2005

57,4

57,2

58,0

59,2

n.v.

KP Dez. 2004

57,3

55,5

53,0

50,6

48,3

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Bei Einbeziehung dieser Auswirkung ergibt sich nach dem aktualisierten Programm ein gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo von 7,4 % des BIP 2005, 6,1 % 2006, 4,7 % 2007 und 3,4 % 2008, während der öffentliche Bruttoschuldenstand 60,3 % des BIP 2004, 61,5 % 2005, 63,0 % 2006, 63,2 % 2007 und 62,3 % 2008 betragen würde. Dies beinhaltet jedoch noch immer nicht die Beschaffung von Militärflugzeugen im Umfang von weiteren 0,3 BIP-Prozentpunkt sowohl 2007 als auch 2008.

(3)  Das aktualisierte Programm enthält alle im neuen Verhaltenskodex vorgeschriebenen obligatorischen sowie die meisten fakultativen Daten. Bei den Ausnahmen handelt es sich um die Verbuchung von Militärausgaben, die den ESVG-Anforderungen nicht entspricht, und die Behandlung der FISIM.

(4)  Einzelheiten zur langfristigen Tragfähigkeit enthält die technische Beurteilung des Programms durch die Kommissionsdienststellen, die auf folgender Website veröffentlicht wird:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(5)  Haushaltsprojektionen ohne Auswirkung der Eurostat-Entscheidung vom 2. März 2004 über die statistische Erfassung von Pensionssystemen der zweiten Säule, die bis zur Datenmeldung vom Frühjahr 2007 umgesetzt sein muss. Einschließlich dieser Auswirkung ergibt sich nach dem aktualisierten Programm ein gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo von 6,5 % des BIP 2004, 7,4 % 2005, 6,1 % 2006, 4,7 % 2007 und 3,4 % 2008, während der öffentliche Bruttoschuldenstand 60,3 % des BIP 2004, 61,5 % 2005, 63,0 % 2006, 63,2 % 2007 und 62,3 % 2008 betragen würde (siehe auch Fußnote 8).

(6)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(7)  Konjunkturbereinigter Saldo (entsprechend der vorangehenden Zeilen) ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen.

(8)  Das Programm enthält keine Angaben zu einmaligen und sonstigen befristeten Maßnahmen.

(9)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen.

(10)  Vor Zuordnung der Finanzserviceleistungen, indirekte Messung (FISIM) (nach Zuordnung der FISIM 4,6 % 2004, 4,2 % 2005, 4,3 % 2006, 4,1% 2007 und 4,1 % 2008).

(11)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 3,7 %, 3,5 %, 3,5 % bzw. 3,4 % in den Jahren 2004 bis 2007.

(12)  Ohne Militärbeschaffungen von 0,3 % des BIP sowohl 2006 als auch 2007.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/17


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 24. Januar 2006

zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Slowakei für 2005-2008

(2006/C 55/05)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 24. Januar 2006 prüfte der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm der Slowakei für den Zeitraum 2005 bis 2008.

(2)

Das reale BIP-Wachstum der Slowakei erreichte im Zeitraum 1994 bis 2004 durchschnittlich 4,3 % und lag damit fast zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der EU-25 (2,4 %). Hauptproblem des Landes ist nach wie vor die Arbeitsmarktlage, auch wenn es im Jahr 2005 Verbesserungen gab. Infolge der beschleunigten Unternehmensumstrukturierungen Ende der 90er Jahre erhöhte sich die Arbeitslosenquote von 13,7 % 1994 auf 18,2 % 2004, während die Gesamtbeschäftigung im gleichen Zeitraum um zwei Prozentpunkte schrumpfte. Das makroökonomische Szenario beruht auf der Annahme eines realen BIP-Wachstums von durchschnittlich 5,6 % im Programmzeitraum und impliziert, ausgehend von einer negativen Produktionslücke im Jahr 2005, einen merklichen Konjunkturumschwung. Nach aktuellem Kenntnisstand scheint dieses Szenario auf plausiblen Wachstumsannahmen zu beruhen. Auch die Inflationsprojektionen des Programms scheinen realistisch.

(3)

Am 5. Juli 2004 entschied der Rat, dass in der Slowakei ein übermäßiges Defizit bestand. Gemäß der gleichzeitig ausgesprochenen Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 muss das übermäßige Defizit spätestens im Jahr 2007 korrigiert werden. In seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2005 zur vorangehenden Aktualisierung des slowakischen Konvergenzprogramms für den Zeitraum 2004-2007 hatte der Rat die Slowakei aufgefordert, „i) insbesondere im Jahr 2005 jede Gelegenheit zur Beschleunigung des Defizitabbaus, auch durch Verwendung von Mehreinnahmen und Einsparungen auf der Ausgabenseite, (zu) nutzen, ii) die mittelfristigen Ausgabenplafonds verbindlicher (zu) machen und iii) aufmerksam darüber (zu) wachen (…), dass Zweitrundeneffekte der hohen Inflation im Jahr 2004 nicht den im Programm vorgesehenen Inflationskonvergenzpfad beeinträchtigen“.

(4)

Das aktualisierte Programm entspricht im Großen und Ganzen der Modellstruktur und den Anforderungen an die zu liefernden Daten, die für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme im neuen Verhaltenskodex festgelegt wurden (2).

(5)

Dem Programm zufolge soll das Defizit im Einklang mit der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 vom 5. Juli 2004 im Jahr 2007 unter den Referenzwert von 3 % des BIP gesenkt werden. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit (ohne Rentenreformkosten) soll von 4,1 % des BIP (einschließlich Schuldenstreichungen in Höhe von 0,8 % des BIP) 2005 auf 2,9 % 2006 zurückgehen, dann drastisch auf 1,6 % des BIP 2007 sinken und 2008 1,3 % des BIP erreichen. Der Primärsaldo entwickelt sich ähnlich und soll sich von -2,3 % des BIP 2005 (bzw. -1,5 % des BIP ohne Anrechnung der Schuldenstreichungen im Umfang von 0,8 % des BIP) auf 0,7 % 2008 verbessern. Die Haushaltsanpassung soll vorwiegend über die Ausgaben erreicht werden. So sollen die öffentlichen Ausgaben im Verhältnis zum BIP von 2005 bis 2008 um 3,4 Prozentpunkte gekürzt werden (bzw. ohne die Schuldenstreichungen im Umfang von 0,8 % des BIP im Jahr 2005 um 2,6 Prozentpunkte). Die gesamtstaatlichen Einnahmen sollen bis 2007 in etwa stabil bleiben und dann 2008 um 0,7 % des BIP zurückgehen. Die Verbuchung der kapitalgedeckten Rentenversicherung der zweiten Säule außerhalb des Sektors Staat (die bis zum Datenmeldung im Frühjahr 2007 umgestellt werden muss) wird sich in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 im Haushalt mit schätzungsweise 0,8 %, 1,3 %, 1,4 % bzw. 1,4 % niederschlagen. Die geplante Finanzkonsolidierung soll schwerpunktmäßig in den späteren Jahren, vor allem 2007 durchgeführt werden.

(6)

Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Haushaltssaldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) soll sich im Programmzeitraum pro Jahr um durchschnittlich 0,4 % des BIP, von -2,8 % des BIP auf -1,5 % des BIP verbessern. Im Programm wird als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage ein strukturelles Defizit von 0,9 % des BIP angegeben, das bis 2010 (nach Ablauf des Programmzeitraums) erreicht werden soll. Da das im Programm genannte mittelfristige Ziel anspruchsvoller ist als der Richtwert für die Mindestanstrengung (schätzungsweise ein Defizit von rund 2 

Formula

 % des BIP), dürfte die Erreichung des Ziels die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Das im Programm gesetzte mittelfristige Ziel ist angemessen, denn es liegt innerhalb der Spanne, die der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie der Verhaltenskodex für Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II vorsehen, und spiegelt die Schuldenquote sowie das langfristige durchschnittliche Wachstumspotenzial adäquat wider.

(7)

Die Risiken für die im Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen scheinen sich insgesamt die Waage zu halten. Auch wenn das Programm wenig Angaben zu den Maßnahmen enthält, die zur Erreichung des Defizitziels 2007 eingeführt werden sollen, wird in der Aktualisierung doch betont, dass der von der Regierung beschlossene mittelfristige Haushaltsrahmen ausschließlich auf der geltenden Gesetzgebung und auf Gesetzesänderungen beruht, die von der Regierung bereits beschlossen wurden. Die amtierende Regierung die in den Vorgängerprogrammen gesteckten Ziele bisher übertroffen: Nach einem unerwartet niedrigen Defizit 2004 dürfte auch das Ergebnis 2005 (ohne Anrechnung der Schuldenstreichungen im Umfang von 0,8 % des BIP) besser ausfallen aus geplant. Allerdings wurden die durch die unerwartet niedrigen Zinsausgaben im Jahr 2005 frei werdenden Mittel teilweise verwendet, um andere, nicht im Haushalt eingeplante öffentliche Ausgaben zu bestreiten, was deutlich macht, dass die Obergrenzen für die verschiedenen Ausgabenposten verbindlicher gestaltet werden müssen.

(8)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs mit einer Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2007 gemäß der Empfehlung des Rates vereinbar. Möglicherweise wird der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs jedoch nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass das mittelfristige Ziel des Programms, wie dort vorgesehen, im Jahr 2010 erreicht wird. Im Jahr 2008 (dem Jahr, das auf die Korrektur des übermäßigen Defizits folgt) entspricht das aus dem Programm hervorgehende Tempo der Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel nicht dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, wonach die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos bei Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II einem Richtwert von 0,5 % des BIP entsprechen sollte, wobei in Zeiten günstiger Konjunktur stärkere Anpassungsanstrengungen unternommen werden sollen, während die Anpassung in Zeiten ungünstiger Konjunktur geringer ausfallen kann. Insbesondere macht die Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos im Jahr 2008, in dem die konjunkturellen Bedingungen auf 'Zeiten günstiger Konjunktur' hinweisen, nur rund

Formula

 % des BIP aus (3).

(9)

Die Schuldenquote lag 2005 bei schätzungsweise 33,7 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP und 10,5 % niedriger als in der vorangegangenen Programmaktualisierung geplant. Diese Korrektur nach unten ist vor allem auf Bestandsanpassungen zurückzuführen. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um 2,5 Prozentpunkte steigen.

(10)

In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für die Slowakei aufgrund der projizierten Haushaltskosten der Bevölkerungsalterung ein niedriges Risiko, vorausgesetzt, die Finanzkonsolidierung wird auch über den Programmzeitraum hinaus weitergeführt und die erlassenen Reformen sowie andere Reformen struktureller Art (einschließlich einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit) werden in vollem Umfang umgesetzt. Der Schuldenstand liegt deutlich unter dem Referenzwert von 60 %, was unter der Annahme einer unveränderten Politik auch in den kommenden beiden Jahrzehnten der Fall bleiben dürfte. Ein Andauern des derzeit hohen strukturellen Defizits verhindert allerdings eine Senkung der Schuldenquote, was das Risiko für die langfristige Tragfähigkeit erhöht. Die geplante Konsolidierung der öffentlichen Finanzen muss auf mittlere Sicht rigoros umgesetzt werden, um die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit zu vermindern.

(11)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen den in den Integrierten Leitlinien enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2005-2008. Die Slowakei ist auf dem richtigen Weg, um das übermäßige Defizit innerhalb der vom Rat gesetzten Frist zu korrigieren.

(12)

Im Nationalen Reformprogramm der Slowakei, das am 14. Oktober 2005 im Zusammenhang mit der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgelegt wurde, werden folgende Aufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen genannt: i) Informationsgesellschaft, ii) FuE und Innovation sowie iii) Bildung und Beschäftigung. Die Haushaltsauswirkungen der im Nationalen Reformprogramm genannten Maßnahmen sind in den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms in vollem Umfang berücksichtigt. Die bereits beschlossenen Reformen des Steuer- und Rentensystems werden im Konvergenzprogramm beschrieben. Sowohl im Haushalt 2006 als auch im Haushaltsrahmen 2006-2008 sind erhebliche Ausgabenerhöhungen für Bildung sowie für Forschung und Entwicklung vorgesehen, worin die Prioritäten des Nationalen Reformprogramms zum Ausdruck kommen.

Angesichts der vorstehenden Bewertung stellt der Rat fest, dass das Programm dem in den Empfehlungen des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 vorgegebenen Anpassungspfad entspricht. Im Lichte dieser Empfehlungen sollte die Slowakei nach Auffassung des Rates

i)

im Zusammenhang mit guten Wachstumsergebnissen- und -aussichten bei der strukturellen Haushaltsanpassung eine größere Anstrengung unternehmen, um das mittelfristige Ziel zu erreichen, und

ii)

die mittelfristigen Ausgabenplafonds für den Zentralstaat verbindlicher gestalten.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen (4)

 

2004

2005

2006

2007

2008

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Dez. 2005

5,5

5,1

5,4

6,1

 5,6

KOM Nov. 2005

5,5

5,1

5,5

6,3

n.v.

KP Nov. 2004

5,0

4,5

5,1

5,4

n.v.

HVPI-Inflation (in %)

(%)

KP Dez. 2005

7,5

2,9

3,6

2,0

2,0

KOM Nov. 2005

7,5

2,9

3,6

2,1

n.v.

KP Nov. 2004

7,8

3,3

2,8

2,5

n.v.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

KP Dez. 2005 (5)

– 1,9

– 1,6

– 1,1

0,1

0,8

KOM Nov. 2005 (9)

– 1,5

– 1,3

– 0,9

0,2

n.v.

KP Nov. 2004 (5)

0,4

0,2

0,4

0,9

n.v.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(in % des BIP)

KP Dez. 2005 (5)

– 3,2

– 4,1

– 2,9

– 1,6

– 1,3

KOM Nov. 2005

– 3,1

– 4,1

– 3,0

– 2,5

n.v.

KP Nov. 2004

– 3,8

– 3,4

– 2,9

– 1,9

n.v.

Primärsaldo

(in % des BIP)

KP Dez. 2005

– 1,0

– 2,3

– 1,0

0,4

0,7

KOM Nov. 2005

– 0,9

– 1,9

– 0,8

– 0,2

n.v.

KP Nov. 2004

– 1,5

– 1,0

– 0,6

0,4

n.v.

Konjunkturbereinigter Saldo

(in % des BIP)

KP Dez. 2005 (5)

– 2,6

– 3,6

– 2,6

– 1,6

– 1,5

KOM Nov. 2005

– 2,7

– 3,8

– 2,7

– 2,5

n.v.

KP Nov. 2004 (5)

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Struktureller Haushaltssaldo (6)

(in % des BIP)

KP Dez. 2005 (7)

– 2,6

– 2,8

– 2,6

– 1,7

– 1,5

KOM Nov. 2005 (8)

– 2,7

– 3,0

– 2,7

– 2,5

n.v.

KP Nov. 2004

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand (10)

(in % des BIP)

KP Dez. 2005

42,6

33,7

35,5

35,2

36,2

KOM Nov. 2005

42,6

36,7

38,2

38,5

n.v.

KP Nov. 2004

43,0

44,2

45,3

45,5

n.v.

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Das aktualisierte Programm weist Lücken in Bezug auf obligatorische Angaben auf und enthält nicht alle fakultativen Angaben, die im neuen Verhaltenskodex vorgesehen sind. Es fehlen obligatorische Angaben zum nominalen effektiven Wechselkurs sowie fakultative Angaben zu den Ausgaben des Staates nach Ausgabenbereichen für das Jahr 2008.

(3)  Einzelheiten zur langfristigen Tragfähigkeit enthält die technische Beurteilung des Programms durch die Kommissionsdienststellen, die auf folgender Website veröffentlicht wird:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(4)  Haushaltsprojektionen ohne Auswirkung der Eurostat-Entscheidung vom 2. März 2004 über die statistische Erfassung von Pensionssystemen der zweiten Säule, die bis zur Datenmeldung vom Frühjahr 2007 umgesetzt sein muss. Bei Anwendung der Entscheidung ergibt sich nach dem aktualisierten Programm ein gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo von -3,2 % des BIP 2004, -4,9 % 2005, -4,2 % 2006, -3,0 % 2007 und -2,7 % 2008.

(5)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(6)  Konjunkturbereinigter Saldo (entsprechend der vorangehenden Zeile) ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen.

(7)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß dem Programm (0,8 % des BIP 2005 mit defiziterhöhender Wirkung, 0,1 % des BIP 2007 mit defizitsenkender Wirkung).

(8)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (0,8 % des BIP 2005 mit defiziterhöhender Wirkung).

(9)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 4,9 %, 4,8 %, 5,1 % und 5,1 % in den Jahren 2004 bis 2007.

(10)  Bei den Schuldenstandsprojektionen des Programms wurde die Eurostat-Entscheidung vom 2. März 2004 über die statistische Erfassung kapitalgedeckter Pensionssysteme (im Gegensatz zu den Defizitprojektionen) berücksichtigt.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/21


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 24. Januar 2006

zum aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2005-2008

(2006/C 55/06)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Der Rat hat das aktualisierte Konvergenzprogramm Schwedens für den Zeitraum 2005 bis 2008 am 24. Januar 2006 geprüft.

(2)

Das reale BIP-Wachstum lag in Schweden in den vergangenen zehn Jahren bei durchschnittlich knapp 3 % jährlich. Kennzeichnend für diese Wachstumsentwicklung waren starke Produktivitätszuwächse und ein positiver Außenbeitrag. In den letzten Jahren war das Beschäftigungswachstum jedoch schwach und gingen die Erwerbsquoten bei zunehmender Erwerbslosigkeit zurück. Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht vor, dass sich das reale BIP-Wachstum von 2,4 % im Jahr 2005 auf 3,1 % im Jahr 2006 erhöht und in den darauf folgenden beiden Jahren des Programmzeitraums durchschnittlich 2,5 % beträgt. Die für die ersten beiden Programmjahre unterstellten Wachstumsaussichten setzen eine Verbesserung der konjunkturellen Bedingungen voraus, die dann den Projektionen zufolge weitgehend neutral bleiben sollen. Dieses Szenario erscheint nach aktuellem Kenntnisstand plausibel. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch.

(3)

In seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2005 billigte der Rat die im aktualisierten Konvergenzprogramm Schwedens für 2004 enthaltene Haushaltsstrategie. Was den Vollzug des Haushalts 2005 angeht, wurde in der Programmfortschreibung 2004 für das Jahr 2005 von einem gesamtstaatlichen Überschuss von 0,6 % des BIP ausgegangen, während die aktuelle Fortschreibung trotz einer Abwärtskorrektur beim Wachstum 2005 einen Überschuss von 1,6 % prognostiziert. Alles in allem fielen nicht nur die Einnahmen höher aus als erwartet (was zum Teil auf bestimmte einmalige Körperschaftsteuereinnahmen zurückzuführen ist), sondern verlief auch die Ausgabenentwicklung gedämpft.

(4)

Das Programm entspricht im Großen und Ganzen der Modellstruktur und den Anforderungen an zu liefernde Daten, die für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme in einem Verhaltenskodex festgelegt werden (2).

(5)

Der haushaltspolitische Rahmen ist auf die Erhaltung solider öffentlicher Finanzen bei Vollbeschäftigung und nachhaltigem Wachstum gerichtet. Zu diesem Zweck werden ein Überschussziel für den Gesamtstaat von 2 % des BIP im Durchschnitt des Konjunkturzyklus und mehrjährige nominale Ausgabenplafonds für den Zentralstaat festgelegt und ausgeglichene Haushalte für die Gemeinden vorgeschrieben. Die Programmfortschreibung sieht gesamtstaatliche Überschüsse von 1,6 % im Jahr 2005, 0,9 % im Jahr 2006, 1,2 % im Jahr 2007 und 1,7 % im letzten Programmjahr 2008 vor. Ausgaben- und Einnahmenquote sind im Programmzeitraum leicht rückläufig. Während die Einnahmequote aufgrund von Steuersenkungen bereits 2006 zurückgehen soll, wird mit einem Rückgang der Ausgabenquote erst am Ende des Programmzeitraums gerechnet, für das ebenfalls eine Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt prognostiziert wird. Im Vergleich zur letzten Programmfortschreibung sieht die vorliegende Aktualisierung zwar eine ähnliche haushaltspolitische Korrektur vor, geht dabei aber von einem günstigeren makroökonomischen Szenario aus.

(6)

Für den im Durchschnitt des Konjunkturzyklus angestrebten Überschuss wird im aktualisierten Programm ein mittelfristiger Referenzwert von 2 % vorgegeben. Dieser liegt auch der schwedischen Haushaltspolitik zugrunde. Aus diesem Grund kann der Wert von 2 % des BIP als mittelfristiges Ziel des Programms angesehen werden, was den im Stabilitäts- und Wachstumspakt und im Verhaltenskodex festgelegten Grundsätzen für mittelfristige Ziele entspricht. Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Haushaltssaldo soll sich im Programmzeitraum von etwa 1 % des BIP im Jahr 2006 auf etwa 1

Formula

-2 % des BIP im Jahr 2008 verbessern.

(7)

Da das mittelfristige Ziel über den Richtwert für die Mindestverbesserung (schätzungsweise ein Defizit von rund 1,2 % des BIP) hinausgeht, dürfte seine Erreichung die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. In puncto Angemessenheit geht das mittelfristige Ziel des Programms bedeutend über die Erfordernisse hinaus, die sich aus der Schuldenquote und dem durchschnittlichen Wachstumspotenzial ergeben. Die Erreichung dieses Ziel ist und bleibt jedoch für die Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit von zentraler Bedeutung.

(8)

Das Haushaltsergebnis 2005 wird wahrscheinlich besser ausfallen als im Programm projiziert. Diese Einschätzung wird insbesondere durch jüngste Daten zu den Steuereinnahmen auf Kassenbasis und durch die vierteljährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gestützt.

(9)

Angesichts dieser Risikoeinschätzung scheint der im Programm skizzierte haushaltspolitische Kurs im Großen und Ganzen auszureichen, um das mittelfristige Ziel bis zum Ende des Programmzeitraums zu erreichen. Aufgrund des Haushalts 2006 weicht die Haushaltsposition in den Jahren 2006 und 2007 jedoch um etwa 1 % des BIP vom mittelfristigen Ziel ab, was die Gefahr birgt, dass das mittelfristige Ziel im Programmzeitraum nicht erreicht werden könnte. Auch könnte der expansive haushaltspolitische Kurs des Jahres 2006 ungeachtet des erwarteten geringen inflationären Drucks insofern nicht gänzlich angemessen sein, als in diesem Jahr „Zeiten günstiger Konjunktur“ vorliegen könnten. Wie bereits erwähnt, geht das mittelfristige Ziel des Programms jedoch weit über die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinaus. So besteht im gesamten Programmzeitraum eine ausreichende Sicherheitsmarge, die gewährleistet, dass die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten wird. Diese Bewertung hätte auch bei der von Eurostat ab 2007 verlangten Ausgliederung der Pensionssysteme der zweiten Säule aus dem Sektor Staat Bestand.

(10)

Die Schuldenquote lag 2005 bei schätzungsweise etwa 51 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote bis 2008 auf 46 % des BIP sinken.

(11)

In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für Schweden aufgrund der projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung nur ein geringes Risiko. Der Bruttoschuldenstand liegt derzeit in sicherem Abstand zum Referenzwert von 60 % und soll den Projektionen zufolge im größten Teil des Programmzeitraums darunter bleiben. Die schwedische Strategie, die langfristige Tragfähigkeit ins Zentrum der Finanzpolitik zu stellen und ihr auch bei der Rentenreform, die die Rentenausgaben eindämmt und Vermögensbildung vorsieht, einen hohen Stellenwert beizumessen, wirkt sich positiv auf die Aussichten für die öffentlichen Finanzen aus. Die derzeit günstige Haushaltslage hilft, die projizierten Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt zu begrenzen, während die geplante Konsolidierung in Richtung auf das mittelfristige Ziel von 2 % gegen Ende des Programmzeitraums die langfristige Tragfähigkeit (3) verbessert.

(12)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen den in den integrierten Leitlinien 2005-2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Auch wenn in Übereinstimmung mit dem Pakt geplant ist, mittelfristig eine ausreichend solide Haushaltslage zu halten, könnte die Abweichung von dem ehrgeizigen mittelfristigen Ziel in den Jahren 2006-2007, wie im Haushalt projiziert, prozyklisch wirken und auch die Erreichung des mittelfristigen Ziels am Ende des Programmzeitraums gefährden.

(13)

In dem am 21. Oktober 2005 im Rahmen der überarbeiteten Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung von Schweden vorgelegten Nationalen Reformprogramm wird großer Wert auf nachhaltige Entwicklung gelegt und betont, dass die Erreichung und Haltung hoher Beschäftigungsquoten und eines hohen Stands an geleisteten Arbeitsstunden eine große Aufgabe darstellen und sich auf lange Sicht signifikant auf die öffentlichen Finanzen auswirken werden. Dieses Programm legt den Haushalt 2006 zugrunde, der auch Grundlage für die Programmfortschreibung ist, so dass die beiden Unterlagen in dieser Hinsicht übereinstimmen.

Der Rat ist der Auffassung, dass die Haushaltslage alles in allem solide und die Haushaltsstrategie ein gutes Beispiel für eine dem Pakt entsprechende Finanzpolitik ist.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen (4)

 

2004

2005

2006

2007

2008

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Nov. 2005

3,6

2,4

3,1

2,8

2,3

KOM Nov. 2005

3,6

2,5

3,0

2,8

n.v.

KP Nov. 2004

3,5

3,0

2,5

2,3

n.v.

HVPI-Inflation

(%)

KP Nov. 2005

0,9

1,5

1,5

2,0

2,0

KOM Nov. 2005

1,0

0,7

1,4

1,8

n.v.

KP Nov. 2004

1,3

1,5

n.v.

n.v.

n.v.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

KP Nov. 2005 (5)

– 0,3

– 0,4

– 0,1

0,1

– 0,1

KOM Nov. 2005 (9)

– 0,3

– 0,4

– 0,1

0,0

n.v.

KP Nov. 2004 (5)

– 0,1

0,1

– 0,2

– 0,4

n.v.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

KP Nov. 2005

1,6

1,6

0,9

1,2

1,7

KOM Nov. 2005

1,6

1,4

0,8

1,1

n.v.

KP Nov. 2004

0,7

0,6

0,4

0,9

n.v.

Primärsaldo

(% des BIP)

KP Nov. 2005

3,2

3,2

2,5

3,0

3,6

KOM Nov. 2005

3,4

3,2

2,6

2,9

n.v.

KP Nov. 2004

2,8

2,8

2,7

3,3

n.v.

Konjunkturbereinigter Saldo

(% des BIP)

KP Nov. 2005 (5)

1,7

1,8

0,9

1,1

1,7

KOM Nov. 2005

1,8

1,6

0,9

1,1

n.v.

KP Nov. 2004 (5)

0,8

0,5

0,5

1,2

n.v.

Struktureller Haushaltssaldo (6)

(% des BIP)

KP Nov. 2005 (7)

1,1

1,6

0,9

1,1

1,7

KOM Nov. 2005 (8)

1,2

1,4

0,9

1,1

n.v.

KP Nov. 2004

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

KP Nov. 2005

51,1

50,9

49,4

47,8

46,0

KOM Nov. 2005

51,1

50,6

49,4

47,8

n.v.

KP Nov. 2004

51,7

50,5

50,0

49,0

n.v.

Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Das Programm weist bei den obligatorischen Angaben Lücken auf und enthält nicht alle fakultativen Angaben, die im neuen Verhaltenskodex vorgesehen sind (insbesondere fehlen Angaben zu den Arbeitnehmerentgelten).

(3)  Nähere Angaben zur langfristigen Tragfähigkeit sind in der von den Kommissionsdienststellen vorgenommenen technischen Bewertung des Programms enthalten und werden auf folgender Website veröffentlicht:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(4)  Nicht in den budgetären Projektionen berücksichtigt wurden die Auswirkungen der Eurostat-Entscheidung vom 2. März 2004 über die Klassifizierung von Pensionssystemen mit speziellen Deckungsmitteln, die bis zur Datenmeldung im Frühjahr 2007 umgesetzt werden muss. Bei Einbeziehung dieser Auswirkungen betrüge der gesamtstaatliche Saldo 2005 0,6 %, 2006 -0,1 %, 2007 0,2 % und 2008 0,7 %, während der öffentliche Bruttoschuldenstand 2005 51,4 %, 2006 49,9 %, 2007 48,3 % und 2008 46,5 % betrüge.

(5)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(6)  Konjunkturbereinigter Saldo (entsprechend den vorangegangenen Zeilen) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.

(7)  Zwar liefert das Programm keine ausdrücklichen Angaben zu einmaligen und sonstigen befristeten Maßnahmen, doch hat das schwedische Finanzministerium eine Schätzung vorgelegt, in der es einmalige Maßnahmen für das Jahr 2004 mit 0,6 % des BIP und für das Jahr 2005 mit 0,2 % des BIP beziffert.

(8)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (0,6 % des BIP im Jahr 2004 und 0,2 % des BIP im Jahr 2005; beide verringern das Defizit)

(9)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 2,5%, 2,6%, 2,8% bzw. 2,7% im Zeitraum 2004-2007.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/25


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 14. Februar 2006

zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2005-2009

(2006/C 55/07)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 14. Februar 2006 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Belgiens für den Zeitraum 2005 bis 2009.

(2)

In Belgien betrug das reale BIP-Wachstum im Durchschnitt der letzten zehn Jahre fast 2 %, womit es geringfügig über dem Durchschnitt des Eurogebiets lag. Die Erwerbsquote ist jedoch gering (rund 60 %), und neben erheblichen regionalen Disparitäten bei der Arbeitslosigkeit ist eine hohe Langzeitarbeitslosigkeit zu verzeichnen. Seit 2000 weist Belgien einen nahezu ausgeglichenen Haushalt auf.

(3)

In seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2005 billigte der Rat die im aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens 2004 enthaltene Haushaltsstrategie.

(4)

Was den Haushaltsvollzug 2005 angeht, so rechnet die Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen mit einem ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt für 2005, was trotz eines deutlich geringeren BIP-Wachstums dem in der letzten Programmaktualisierung angestrebten Ziel entspricht. Allerdings muss die statistische Erfassung einiger einmaliger Transaktionen noch mit Eurostat geklärt werden und dies könnte zu einer einmaligen erheblichen Erhöhung des Defizit-Ergebnisses 2005 führen (2), hätte jedoch keine negativen Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis im Zeitraum 2006 bis 2009.

(5)

Das aktualisierte Programm 2005 entspricht im Großen und Ganzen dem im neuen Verhaltenskodex vorgegebenen Aufbau der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sowie den dortigen Datenanforderungen (3).

(6)

Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht vor, dass sich das reale BIP-Wachstum von 1,4 % im Jahr 2005 auf durchschnittlich 2,2 % im restlichen Verlauf des Programmzeitraums beschleunigt. Nach aktuellem Kenntnisstand scheint dieses Szenario auf plausiblen Wachstumsannahmen zu beruhen. Auch die Inflationsprojektionen des Programms scheinen realistisch.

(7)

Die in dem Programm dargelegte Haushaltsstrategie zielt auf die Beibehaltung eines ausgeglichenen Haushalts bis 2006 und den anschließenden Aufbau von Überschüssen (im Umfang von bis zu 0,7 % des BIP bis zum Jahr 2009) ab, um die Schuldenquote auf einem Abwärtstrend zu halten. Der Primärüberschuss, der im Jahr 2001 bei 7,2 % des BIP lag, dürfte sich ab 2007 bei knapp über 4 % des BIP stabilisieren. Das Programm rechnet mit einem Rückgang der Staatseinnahmen (vor allem infolge einer Senkung der Steuern auf Arbeit), doch wird dieser durch eine Senkung der Ausgabenquote (insbesondere Zinsausgaben) mehr als ausgeglichen. In der neuen Programmaktualisierung wird die schon im Vorgängerprogramm dargelegte Haushaltsstrategie vor dem Hintergrund ähnlicher Wachstumsaussichten weitgehend bestätigt.

(8)

Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Haushaltssaldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) soll sich im Programmzeitraum um fast 1 % des BIP verbessern. Die Behörden streben als mittelfristiges Ziel für die Haushaltsposition einen strukturellen Überschuss von 0,5 % des BIP an und wollen diese Haushaltsposition bis 2007 erreichen. Da das mittelfristige Ziel über den Richtwert für die Mindestanstrengung (schätzungsweise ein Defizit von rund 1 % des BIP) hinausgeht, dürfte seine Erreichung die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Das im Programm gesetzte mittelfristige Ziel kann im Rahmen dieser Bewertung als angemessen betrachtet werden, denn es liegt innerhalb der Spanne, die der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie der Verhaltenskodex für Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II vorsehen, und geht über die Anforderungen, die die Schuldenquote und das langfristige durchschnittliche Wachstumspotenzial stellen, hinaus.

(9)

Das Haushaltsergebnis ist nicht ohne Risiko und könnte daher insbesondere in den Jahren 2006 und 2007 schlechter ausfallen als im Programm projiziert. Während das makroökonomische Szenario als plausibel betrachtet werden kann und die Regierung kürzlich neue Maßnahmen eingeführt hat, um die Ausgaben im Gesundheitswesen besser unter Kontrolle zu halten, könnte die im Programm enthaltene Prognose hinsichtlich der Steuereinnahmen 2006 etwas zu optimistisch sein. Was die Ausgabenprojektionen anbelangt, so gehen diese zwar von plausiblen makroökonomischen Annahmen aus, dürften jedoch kaum einen Puffer gegen etwaige ungünstige Entwicklungen schaffen. Für 2007 ist in dem Programm nicht erläutert, wie der Wegfall einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen kompensiert werden soll. Es sollte jedoch anerkannt werden, dass die belgischen Behörden in der jüngsten Vergangenheit ihre Entschlossenheit demonstriert haben, ihr Ziel eines ausgeglichenen Haushalts zu erreichen.

(10)

In Anbetracht der vorstehenden Risikobewertung wird der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs jedoch möglicherweise nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass das mittelfristige Ziel des Programms, wie dort vorgesehen, im Jahr 2007 erreicht wird. Wie bereits erwähnt, ist das mittelfristige Ziel des Programms jedoch anspruchsvoller als im Stabilitäts- und Wachstumspakt verlangt. Die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie scheint ausreichend, um eine strukturelle Haushaltsposition zu erreichen, die im Rahmen des Pakts im gesamten Programmzeitraum als angemessen gewertet werden kann. Außerdem bietet der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs offenbar eine ausreichende Sicherheitsmarge, damit das Defizit die Schwelle von 3 % des BIP bei normalen Konjunktur schwankungen im gesamten Programmzeitraum nicht überschreitet. Was den Anpassungspfad zur Erreichung des mittelfristigen Ziels anbelangt, ist festzustellen, dass die durchschnittliche jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos zwar nur gering ist, das Tempo der Anpassung in Richtung auf das ehrgeizige mittelfristige Ziel als im Großen und Ganzen jedoch als angemessen betrachtet werden kann, was allerdings nicht für das Jahr 2006 gilt, in dem sich der strukturelle Saldo um 0,4 % des BIP verschlechtern soll.

(11)

Die Schuldenquote lag Ende 2005 bei schätzungsweise 94 % des BIP, und damit deutlich über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um 16 BIP-Prozentpunkte auf unter 80 % des BIP sinken. Die Schuldenquote könnte sich ungünstiger entwickeln als im Programm projiziert, falls sich die Abwärtsrisiken konkretisieren. Dennoch ist die Schuldenquote offenbar hinreichend rückläufig und nähert sich rasch dem Referenzwert. In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für Belgien aufgrund der projizierten Haushaltskosten der Bevölkerungsalterung und der Notwendigkeit, über einen längeren Zeitraum hohe Primärüberschüsse zu erzielen, ein mittleres Risiko (4). Auch wenn sich der Bruttoschuldenstand derzeit rückläufig entwickelt, verharrt er noch deutlich über dem Referenzwert, und die in der Aktualisierung vorgesehene stetige Verringerung der Schuldenquote ist unerlässlich. Die belgische Strategie, u.a. durch Senkung des Schuldenstandes längerfristige Belange in den Mittelpunkt der Finanzpolitik zu rücken, wird zweifellos die Risiken für die Tragfähigkeit verringern, und mit dem 'Gesetz über den Alterungsfonds' wird das politische Engagement durch rechtlich verbindliche Haushaltsziele bekräftigt. Außerdem dürften sich die jüngsten Maßnahmen zur Anhebung des effektiven Rentenalters und der Beschäftigungsquote positiv auf die Tragfähigkeit auswirken. Die gegenwärtige Haushaltsposition wird jedoch möglicherweise nicht ausreichen, um den durch die Bevölkerungsalterung bedingten starken Anstieg der Ausgaben in vollem Umfang zu decken, so dass in den kommenden Jahren hohe Primärüberschüsse erzielt werden müssen.

(12)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen den in den Integrierten Leitlinien enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2005-2008. So wird die Schuldenquote in zufrieden stellendem Tempo zurückgeführt, und es werden einige Reformen durchgeführt, um die Tragfähigkeit des sozialen Sicherungssystems zu verbessern. Allerdings entspricht die Verschlechterung des strukturellen Haushaltssaldos im Jahr 2006 nicht in vollem Umfang der Integrierten Leitlinie, derzufolge alle notwendigen Korrekturmaßnahmen getroffen werden müssen, um das mittelfristige Ziel zu erreichen.

(13)

In dem Nationalen Reformprogramm Belgiens, das am 26. Oktober 2005 im Zusammenhang mit der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgelegt wurde, werden folgende Aufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen genannt: i) Förderung der Beschäftigung durch Senkung der Steuern auf Arbeit und ii) Aufrechterhaltung eines nahezu ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalts sowie ab 2007 Aufbau von Überschüssen, um die Schuldenquote auf einem Abwärtstrend zu halten. Die Haushaltsauswirkungen der im Nationalen Reformprogramm genannten Maßnahmen sind in den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms jedoch nicht ausreichend spezifiziert. Die laut Stabilitätsprogramm geplanten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Finanzen stehen offenbar weitgehend mit den im Nationalen Reformprogramm vorgesehenen Aktionen in Einklang.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung ist der Rat der Auffassung, dass die Haushaltsposition alles in allem solide ist und der laut Programm geplante anhaltende Abbau des immer noch hohen Schuldenstandes insgesamt ein gutes Beispiel für eine unter Einhaltung des Paktes verfolgte Finanzpolitik ist. Der Rückgriff auf einmalige Maßnahmen zu Beginn des Zeitraums unterstreicht die Notwendigkeit, gerade zu Beginn eine strukturelle Konsolidierung durchzuführen. Der Rat ersucht Belgien, Maßnahmen zu prüfen, die es ermöglichen, eine Verschlechterung des strukturellen Haushaltssaldos zu vermeiden und die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, um die ehrgeizigen Haushaltsziele in den nachfolgenden Jahren zu erreichen.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Reales BIP

(Veränderung in %)

SP Dez. 2005

2,6

1,4

2,2

2,1

2,3

2,2

KOM Nov. 2005

2,6

1,4

2,1

2,0

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

2,4

2,5

2,5

2,1

2,0

n.v.

HVPI-Inflation

(%)

SP Dez. 2005

1,9

2,9

2,8

2,0

1,9

1,7

KOM Nov. 2005

1,9

2,7

2,6

1,9

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

1,9

2,0

1,8

1,8

1,8

n.v.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

SP Dez. 2005 (5)

– 0,2

– 0,8

– 0,6

– 0,6

– 0,5

– 0,4

KOM Nov. 2005 (6)

– 0,1

– 0,8

– 0,8

– 1,0

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004 (5)

– 0,8

– 0,5

– 0,2

– 0,4

– 0,5

n.v.

Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo

(% des BIP)

SP Dez. 2005

0,0

0,0

0,0

0,3

0,5

0,7

KOM Nov. 2005

0,0

0,0

– 0,3

– 0,5

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

0,0

0,0

0,0

0,3

0,6

n.v.

Primärsaldo

(% des BIP)

SP Dez. 2005

4,8

4,3

4,1

4,2

4,1

4,1

KOM Nov. 2005

4,8

4,4

3,8

3,4

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

4,9

4,5

4,4

4,5

4,7

n.v.

Konjunkturbereinigter Saldo

(% des BIP)

SP Dez. 2005 (5)

0,1

0,4

0,3

0,6

0,8

0,9

KOM Nov. 2005

0,1

0,4

0,1

0,0

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004 (5)

0,5

0,3

0,1

0,5

0,9

n.v.

Struktureller Haushaltssaldo (7)

(% des BIP)

SP Dez. 2005 (8)

n.v.

0,0

– 0,3

0,4

0,7

0,9

KOM Nov. 2005 (9)

– 0,6

0,0

– 0,4

0,0

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

SP Dez. 2005

94,7

94,3

90,7

87,0

83,0

79,1

KOM Nov. 2005

96,2

94,9

91,1

88,1

n.v.

n.v.

SP Dez. 2004

96,6

95,5

91,7

88,0

84,2

n.v.

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Die Umstrukturierung der belgischen Eisenbahnen, die zu einer Erhöhung der Staatsschulden um 2,5 % des BIP geführt hat, wurde vorerst so behandelt, als habe sie keine direkte Auswirkung auf das Staatsdefizit, während die Absicherung der Steuerrückstände im Jahr 2005 (0,2 % des BIP) als defizitsenkend registriert wurde.

(3)  Das Programm enthält kein eigenes Kapitel über die institutionelle Struktur der öffentlichen Finanzen, doch finden sich Angaben hierzu in anderen Kapiteln. Außerdem hat es Lücken bei den obligatorischen Angaben und enthält nicht alle im neuen Verhaltenskodex vorgesehenen fakultativen Angaben.

(4)  Nähere Einzelheiten zur langfristigen Tragfähigkeit finden sich in der technischen Bewertung des Programms durch die Kommissionsdienststellen:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm.

(5)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(6)  Ausgehend von einem Wachstumspotenzial von 2,0 %, 2,1 %, 2,1 % bzw. 2,3 % im Zeitraum 2004-2007.

(7)  Konjunkturbereinigter Saldo (entsprechend den vorangegangenen Zeilen) ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen.

(8)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß dem Programm (0,4 % des BIP 2005 und 0,6 % 2006, alle mit defizitsenkender Wirkung). Die Zahlen für die einmaligen Maßnahmen ab 2007 (0,2 % 2007, 0,1 % 2008 und 0,0 % 2009) wurden von den belgischen Behörden nach Vorlage des Programms übermittelt, mit dem Vorbehalt, dass sie „als Annahmen betrachtet werden sollten und etwaigen Beschlüssen der belgischen Behörden nicht vorgreifen“.

(9)   Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (0,4 % des BIP 2005 und 0,5 % 2006, alle mit defizitsenkender Wirkung).

Quelle:

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/29


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 14. Februar 2006

zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 2005-2008

(2006/C 55/08)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 14. Februar 2006 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Luxemburgs für den Zeitraum 2005 bis 2008.

(2)

Mit einem realen BIP-Wachstum von durchschnittlich 5

Formula

 % jährlich und einem Beschäftigungswachstum von 3

Formula

 % ist die Wirtschaftsleistung Luxemburgs seit 20 Jahren bemerkenswert gut. 2001 verlangsamte sich das Wachstum erheblich, belebte sich dann aber rasch wieder und erreichte 2004 erneut 4,4 %. Mit regelmäßigen Überschüssen seit Beginn der 1990er Jahre und einem äußerst geringen öffentlichen Schuldenstand ist die Finanzlage Luxemburgs traditionell sehr solide. Aufgrund des überaus starken Ausgabenanstiegs sind diese Überschüsse seit dem Jahr 2000 jedoch rapide zurückgegangen und es wurde 2004 erstmals ein Defizit verzeichnet.

(3)

In seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2005 billigte der Rat die in der letzten Programmfortschreibung für den Zeitraum 2004 bis 2007 enthaltene Haushaltsstrategie.

(4)

Was den Vollzug des Haushalts 2005 angeht, wird das gesamtstaatliche Defizit in der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen auf -2,3 % des BIP geschätzt, während in der letzten Programmfortschreibung ein Ziel von -1,0 % des BIP gesetzt worden war. Rund die Hälfte der beobachteten Verschlechterung erklärt sich aus einer statistischen Überarbeitung, die im Zuge der Durchführung der Eurostat-Entscheidung betreffend die statistische Behandlung von durch PPP finanzierten Projekten durch die luxemburgischen Behörden vorgenommen wurde. Während die Staatseinnahmen, für die in der letzten Programmfortschreibung ein Anstieg um 1,2 BIP-Prozentpunkte projiziert worden war, tatsächlich nur um 0,2 BIP-Prozentpunkte anstiegen, was zum Teil auf hohe und unerwartete MwSt-Erstattungen zurückzuführen ist, stiegen die Staatsausgaben anstatt der geplanten 0,8 BIP-Prozentpunkte um 1,4 Prozentpunkte (wovon 0,8 auf öffentliche Investitionen entfielen).

(5)

Das Programm entspricht im Großen und Ganzen den Modellstrukturen und den Datenanforderungen, die im neuen Verhaltenskodex für Stabilitäts- und Konvergenzprogramme festgelegt sind (2).

(6)

Dem makroökonomischen Szenario des Programms zufolge dürfte sich das reale BIP-Wachstum von geschätzten 4,0 % im Jahr 2005 auf 4,4 % im Jahr 2006 und 4,9 % in den Jahren 2007 und 2008 beschleunigen. Dieses Szenario scheint nach aktuellem Kenntnisstand auf weitgehend plausiblen, wenngleich in den letzten Jahren leicht optimistischen Wachstumsannahmen zu beruhen. Auch die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der HVPI in Luxemburg äußerst sensibel auf Ölpreisänderungen reagiert, realistisch.

(7)

Das Programm zielt darauf ab, das gesamtstaatliche Defizit so weit abzubauen, dass bis zum Ende des Programmzeitraums ein nahezu ausgeglichener Haushalt erzielt und dadurch im selben Jahr auch das mittelfristige Ziel von -0,8 % des BIP erreicht werden kann. Mit einem Übergang von einem Primärdefizit in Höhe von -2,1 % des BIP im Jahr 2005 zu einem Primärüberschuss von 0,1 % am Ende des Programmzeitraums entsprechen Zeitprofil und Höhe des Primärsaldos denen des Gesamtsaldos. Da die gesamtstaatlichen Ausgaben den Projektionen zufolge im Programmzeitraum um 2,5 % zurückgehen sollen, während die Einnahmenquote um 0,4 % des BIP sinken dürfte, erfolgt der Defizitabbau über die Ausgaben. Um der unerwarteten Verschlechterung des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos 2005 Rechnung zu tragen, wurde die Haushaltsstrategie seit Vorlage der letzten Fortschreibung, in der ausgehend von einem weniger optimistischen makroökonomischen Szenario eine Verbesserung des gesamtstaatlichen Defizits von -1,4 % des BIP im Jahr 2004 auf -1,0 % im Jahr 2005 sowie ein weitgehend unveränderter Stand für die Jahre 2006 und 2007 projiziert worden war, angepasst.

(8)

Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle, d.h. konjunkturbereinigte Haushaltssaldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen soll sich im Programmzeitraum um durchschnittlich etwas mehr als 0,5 % des BIP jährlich verbessern. Diese Anpassung soll vorwiegend in den letzten Programmjahren stattfinden und sich 2007 sowohl nominal als auch strukturell erheblich verstärken. Als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage wird im Programm ein strukturelles Defizit von 0,8 % des BIP gesetzt, das bis 2008 erreicht werden soll. Dieses mittelfristige Ziel entspricht dem Richtwert für die Mindestverbesserung, der eine ausreichende Sicherheitsmarge schaffen soll, die garantiert, dass die für das gesamtstaatliche Defizit gesetzte Marke von 3 % des BIP nicht überschritten wird. Bei Erreichung dieses mittelfristigen Ziels dürfte diese Sicherheitsmarge als gegeben betrachtet werden. Im Rahmen der vorliegenden Bewertung kann dieses Ziel auch insofern als angemessen angesehen werden, als es innerhalb der im Stabilitäts- und Wachstumspakt und im Verhaltenskodex für die Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II festgelegten Spanne liegt und der Schuldenquote und dem langfristigen durchschnittlichen Wachstumspotenzial adäquat Rechnung trägt.

(9)

Das Haushaltsergebnis könnte schlechter ausfallen als im Programm projiziert. Zum Ersten könnten die makroökonomischen Projektionen des Programms in den letzten Programmjahren etwas zu optimistisch sein. Zum Zweiten wurden die im Programm angekündigten Maßnahmen, mit denen die Anpassungsbemühungen in den Jahren 2007 und 2008 fortgesetzt werden sollen, noch nicht genau genannt. Die Haushaltsziele des Programms können nur erreicht werden, wenn diese Maßnahmen konkret genannt und ordnungsgemäß umgesetzt werden.

(10)

Angesichts dieser Risikoeinschätzung scheint der haushaltspolitische Kurs des Programms unter der Voraussetzung, dass die für 2007 und 2008 angekündigten Maßnahmen konkret genannt und ordnungsgemäß umgesetzt werden, auszureichen, um das mittelfristige Ziel bis spätestens 2008 zu erreichen. Nach den Berechnungen der Kommissionsdienststellen kann das Risiko eines Überschreitens der Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen jedoch 2006 nicht ausgeschlossen werden. Wenngleich das geplante strukturelle Defizit ab 2007 unter dem Richtwert für die Mindestverbesserung liegen wird, könnte auch die Sicherheitsmarge 2007 nicht ausreichen, es sei denn, die für dieses Jahr angekündigten ausgabensenkenden Maßnahmen werden konkret genannt und umgesetzt. Das Tempo, in dem die Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel vollzogen wird, entspricht jedoch im Großen und Ganzen dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, der für die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos der Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II einen Richtwert von 0,5 % des BIP festlegt. Das Programm sieht für das Jahr 2006 trotz günstiger wirtschaftlicher Gesamtbedingungen jedoch nur eine Verbesserung des strukturellen Defizits um 0,3 BIP-Prozentpunkte vor.

(11)

Für 2005 wird die gesamtstaatliche Schuldenquote auf 6,4 % des BIP geschätzt. Dem Programm zufolge soll sie bis 2008 auf 10,2 % des BIP ansteigen, wobei der größte Teil dieses Anstiegs auf das Jahr 2006 entfällt.

(12)

In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für Luxemburg aufgrund der projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung ein mittleres Risiko (3). Wenngleich der derzeitige Schuldenstand ganz ohne Frage sehr niedrig ist und die auf mittlere Sicht geplante Konsolidierung dazu beitragen dürfte, das Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen teilweise abzuschwächen, hat Luxemburg in den vergangenen zwanzig Jahren ein außergewöhnlich starkes Beschäftigungswachstum verzeichnet, das sich allmählich in einem entsprechenden Anstieg der Rentnerzahlen und einem hohen Anstieg der Rentenausgaben widerspiegeln wird. Auch wenn die derzeitige Ausstattung der Rentenkassen erheblich zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beiträgt, wird sie langfristig nicht ausreichen, und es werden — wie auch im Programm anerkannt wird — zu gegebener Zeit einige Änderungen am Rentensystem vorgenommen werden müssen, damit ein weiterer Anstieg der Staatsausgaben vermieden und das Risiko für die langfristige Tragfähigkeit verringert wird.

(13)

Die Strategie, die das Programm im Bereich der öffentlichen Finanzen verfolgt, entspricht im Großen und Ganzen den in den integrierten Leitlinien für den Zeitraum 2005-2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik und — aufgrund der Tatsache, dass über den gesamten Konjunkturzyklus am mittelfristigen Haushaltsziel festgehalten wird — insbesondere der integrierten Leitlinie zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität. Solange dieses Haushaltsziel nicht erreicht ist, ist die Regierung verpflichtet, alle notwendigen Korrekturmaßnahmen einzuleiten, die mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und — in Anbetracht der projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung — der integrierten Leitlinie zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in Einklang stehen.

(14)

In dem am 17. November 2005 von Luxemburg vorgelegten Nationalen Reformprogramm werden folgende Zukunftsaufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen genannt: (i) Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität und (ii) Gewährleistung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Auch für andere Bereiche werden Zukunftsaufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen ermittelt, insbesondere die Notwendigkeit einer erheblichen Ausweitung der öffentlichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Die Auswirkungen der Maßnahmen des Nationalen Reformprogramms auf den Haushalt spiegeln sich in den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms wider, und die Maßnahmen, die im Stabilitätsprogramm für den Bereich der öffentlichen Finanzen ins Auge gefasst werden, stehen mit den Maßnahmen des Nationalen Reformprogramms in Einklang.

Wenngleich die im Programm dargelegte allgemeine Strategie zur Defizitrückführung durch Ausgabenzurückhaltung zu begrüßen ist, sollte Luxemburg nach Auffassung des Rates

seine Bemühungen um Haushaltsanpassung im Jahr 2006 verstärken und die für 2007 und 2008 notwendigen Maßnahmen ermitteln und umsetzen und

die langfristige Tragfähigkeit verbessern, insbesondere indem durch eine Reform des Rentensystems ein weiterer Anstieg der Staatsausgaben vermieden wird.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

2004

2005

2006

2007

2008

Reales BIP

(Veränderung in %)

SP Dez. 2005

4,4

4,0

4,4

4,9

4,9

KOM Nov. 2005

4,5

4,2

4,4

4,5

n.v.

SP Dez. 2004

4,4

3,8

3,3

4,3

n.v.

HVPI-Inflation

(%)

SP Dez. 2005

3,2

3,7

2,6

2,0

1,8

KOM Nov. 2005

3,2

4,1

4,4

2,2

n.v.

SP Dez. 2004

2,6

3,2

1,5

1,7

n.v.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

SP Dez. 2005 (4)

– 1,7

– 1,7

– 1,3

– 0,7

– 0,6

KOM Nov. 2005 (5)

– 1,8

– 1,6

– 1,3

– 1,2

n.v.

SP Dez. 2004 (4)

– 1,2

– 2,2

– 3,8

– 5,0

n.v.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

SP Dez. 2005

– 1,2

– 2,3

– 1,8

– 1,0

– 0,2

KOM Nov. 2005

– 1,2

– 2,3

– 2,0

– 2,2

n.v.

SP Dez. 2004

– 1,4

– 1,0

– 0,9

– 1,0

n.v.

Primärsaldo

(% des BIP)

SP Dez. 2005

– 0,9

– 2,1

– 1,7

– 0,7

0,1

KOM Nov. 2005

– 0,9

– 2,1

– 1,8

– 2,0

n.v.

SP Dez. 2004

– 1,2

– 0,9

– 0,8

– 0,9

n.v.

Konjunkturbereinigter Saldo= Struktureller Saldo (6)

(% des BIP)

SP Dez. 2005 (4)

– 0,3

– 1,5

– 1,2

– 0,6

0,1

KOM Nov. 2005

– 0,4

– 1,5

– 1,4

– 1,6

n.v.

SP Dez. 2004 (4)

– 0,7

0,3

1,4

2,0

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

SP Dez. 2005

6,6

6,4

9,6

9,9

10,2

KOM Nov. 2005

6,6

6,8

7,1

7,3

n.v.

SP Dez. 2004

5,0

5,0

4,6

4,5

n.v.

Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, sind abrufbar unter:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Bei den vorgeschriebenen und bei den fakultativen Angaben weist das Programm jedoch Lücken auf.

(3)  Einzelheiten zur langfristigen Tragfähigkeit enthält die technische Beurteilung des Programms durch die Kommissionsdienststellen unter:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(4)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(5)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 4,1 %, 4,0 %, 4,1 % bzw. 4,3% im Zeitraum 2004-2007.

(6)  Da im Programm keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen genannt werden, sind der konjunkturbereinigte und der strukturelle Saldo identisch.

Quelle:

Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/33


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 14. Februar 2006

zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2005-2008

(2006/C 55/09)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Der Rat hat am 14. Februar 2006 das aktualisierte Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 2005 bis 2008 geprüft.

(2)

Im vergangenen Jahrzehnt wuchs Österreichs Wirtschaft im Durchschnitt um real 2,2 % pro Jahr, was der Wachstumsrate des Euro-Währungsgebiets insgesamt entsprach. Obgleich die Schaffung von Arbeitsplätzen weniger dynamisch war als im Euro-Währungsgebiet, erfreut sich Österreich nach wie vor einer der geringsten Arbeitslosenquoten in der gesamten EU. Zu den öffentlichen Finanzen ist festzustellen, dass das Land in den Jahren 2001 und 2002 einen „Haushaltsüberschuss oder einen nahezu ausgeglichenen Haushalt“ erreichte. Doch sind die jüngsten Entwicklungen durch einen Rückfall ins Defizit gekennzeichnet (1,2 % und 1 % des BIP im Jahr 2003 bzw. 2004).

(3)

In seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2005 zur letzten Aktualisierung des Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2004 bis 2008 ersuchte der Rat Österreich, den Schwerpunkt der Haushaltskonsolidierung insgesamt stärker auf die ersten Programmjahre zu legen und ausführlicher darzulegen, mit welchen Einzelmaßnahmen in den letzten beiden Programmjahren eine signifikante Haushaltskonsolidierung erreicht werden könnte.

(4)

Nach vorläufigen Ergebnissen belief sich das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2005 auf 1,7 % des BIP, womit es um 0,2 bzw. 0,1 Prozentpunkte niedriger war als in der Programmaktualisierung geplant bzw. von den Kommissionsdienststellen prognostiziert. Dieses bessere Ergebnis resultierte daraus, dass sich die Einnahmenseite trotz erheblicher Steuersenkungen günstiger entwickelte als erwartet. Auch die Ausgaben fielen — allerdings in geringerem Umfang — höher aus als geplant.

(5)

Das Programm entspricht im Großen und Ganzen dem im neuen Verhaltenskodex vorgegebenen Aufbau der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sowie den dortigen Datenanforderungen (2).

(6)

Gemäß der Programmaktualisierung soll sich das reale BIP-Wachstum von jährlich 1

Formula

% in den Jahren 2005 und 2006 auf 2

Formula

% im Jahr 2008 erhöhen. Das hinter den Projektionen zurückbleibende Wachstum der Jahre 2005 und 2006, welches eine Vergrößerung der negativen Produktionslücke zur Folge hat, ist dem weniger lebhaften internationalen Handel und höheren Ölpreisen zuzuschreiben. Infolge einer Zunahme der Investitionen und des privaten Verbrauchs wird für die letzten Programmjahre mit einer Belebung der Wirtschaftstätigkeit gerechnet. Sowohl das kurz- als auch das mittelfristige Szenario basieren auf plausiblen Wachstumsannahmen. Allerdings scheinen die erwarteten Beschäftigungszuwächse etwas optimistisch. Die Inflation soll von 2,3 % im Jahr 2005 auf 1,5 % im Jahr 2008 zurückgehen, was plausibel erscheint.

(7)

Nach dem Programm verfolgt Österreich in der Haushaltspolitik eine „3-Säulen-Strategie“. Erstens wird mit der Strategie über den Konjunkturzyklus hinweg ein ausgeglichener Haushalt angestrebt. Zweitens sieht die Strategie eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote auf unter 40 % des BIP bis zum Jahr 2010 vor. Drittens plant sie eine Erhöhung des Potenzialwachstums durch verstärkte Investitionen in Forschung, Bildung und Infrastruktur ein. In der Programmaktualisierung wird eine Senkung des gesamtstaatlichen Defizits von 1,9 % des BIP im Jahr 2005 auf 0 % im Jahr 2008 und eine Erhöhung des Primärüberschusses von 1,1 % des BIP auf 2,7 % angestrebt. Da die Einnahmen voraussichtlich im Zeitraum 2005-2008 um 0,9 Prozentpunkte des BIP sinken werden, wird die geplante Konsolidierung auf einer Eindämmung der Ausgaben beruhen, so dass die Ausgabenquote um 2,8 Prozentpunkte sinken soll. Das Gros der Kürzungen auf der Ausgabenseite wird sich auf die Kategorien „sonstige Primärausgaben“ und „Sozialtransfers“ beziehen. Die im Vorgängerprogramm geplante Anpassung wird damit bei einem weniger günstigen makroökonomischen Szenario im Großen und Ganzen bestätigt.

(8)

Der gestützt auf die Programmdaten nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Haushaltssaldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) soll sich im Programmzeitraum um durchschnittlich

Formula

 % des BIP pro Jahr verbessern. In dem Programm wird als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage ein struktureller Saldo von 0 % des BIP angegeben, der 2008 erreicht werden soll. Das im Programm gesetzte mittelfristige Ziel ist angemessen, denn es liegt innerhalb der Spanne, die der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie der Verhaltenskodex für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und des WKM II vorsehen, und spiegelt die Schuldenquote sowie das langfristige durchschnittliche Potenzialwachstum adäquat wider.

(9)

Der für 2005 und 2006 projizierte Haushaltspfad scheint plausibel, da er auf gesetzgeberischen Maßnahmen beruht. In den Jahren 2007 und 2008 werden die in der Programmaktualisierung diskutierten Maßnahmen der Konsolidierung jedoch offenbar nicht ganz gerecht. Die Anstrengungen zur Eindämmung der Ausgaben fallen zu fast der Hälfte in die Kategorie „sonstige Primärausgaben“, und dem Programm ist nicht zu entnehmen, wie die Eindämmung im Einzelnen erfolgen soll. Außerdem beruht die Glaubwürdigkeit der projizierten Verbesserung in starkem Maße auf der Effizienz des innerösterreichischen Stabilitätspakts. Die mit dem vorangegangenen Pakt gemachten Erfahrungen sind jedoch für die Beantwortung der Frage, ob mit der Einhaltung der Ziele zu rechnen ist, nur von begrenztem Nutzen.

(10)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung reicht der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs möglicherweise nicht aus, um sicherzustellen, dass das mittelfristige Ziel des Programms bis 2008 erreicht wird. Sofern die Haushaltsstrategie wie im Programm dargelegt umgesetzt wird, scheint sie jedoch geeignet, um bis zum Ende des Programmzeitraums eine strukturelle Haushaltsposition zu erreichen, die im Rahmen des Pakts als angemessen gewertet werden kann. Außerdem bietet der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs offensichtlich eine ausreichende Sicherheitsmarge, damit die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen im Programmzeitraum nicht überschritten wird. Das aus dem Programm hervorgehende Tempo der Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel ist in vollem Umfang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt vereinbar, wonach die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos bei Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und des WKM II einem Richtwert von

Formula

 % des BIP entsprechen sollte, wobei in Zeiten günstiger Konjunktur stärkere Anpassungsanstrengungen unternommen werden sollen, während die Anpassung in Zeiten ungünstiger Konjunktur geringer ausfallen kann. Auch wenn diese Anpassung nach Ansicht der Kommissionsdienststellen im Jahresdurchschnitt langsamer erfolgen könnte als im Programm vorgesehen, so wäre sie — insbesondere angesichts einer während des gesamten Programmzeitraums negativen Produktionslücke — dennoch mit den Anforderungen des Pakts vereinbar.

(11)

Die Schuldenquote lag 2005 bei schätzungsweise 63,4 % des BIP, und damit geringfügig über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll sie im Programmzeitraum um 3,9 Prozentpunkte sinken, so dass sie wieder unter dem Referenzwert liegt. Die Risiken für die projizierte Entwicklung der Schuldenquote erscheinen im Großen und Ganzen ausgewogen. Einerseits könnten unerwartet hohe Defizite die Einhaltung des in dem Programm dargestellten Anpassungspfades gefährden. Andererseits werden in der Programmaktualisierung mögliche Privatisierungserlöse nicht eingeplant. In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint die Schuldenquote hinreichend rückläufig zu sein und sich rasch genug dem Referenzwert zu nähern.

(12)

In Bezug auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für Österreich aufgrund der projizierten Haushaltskosten der Bevölkerungsalterung offenbar ein geringes Risiko (3). Unter der Annahme, dass die geplante Haushaltskonsolidierung umgesetzt wird, soll sich der Schuldenstand, der derzeit bei über 60 % des BIP liegt, verringern und bis 2050 unterhalb des Referenzwertes verharren. Die in Österreich vor kurzem durchgeführte Rentenreform dürfte in starkem Maße zur Eindämmung des künftigen Anstiegs der öffentlichen Ausgaben beitragen. Allerdings könnte durch das strukturelle Defizit des Staatshaushalts, sofern es nicht korrigiert wird, ein Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen entstehen. Die mittelfristige Umsetzung der geplanten Konsolidierung der öffentlichen Finanzen wird daher wesentlich zur Verringerung der Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen.

(13)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2005-2008. Insbesondere entsprechen die Maßnahmen den Leitlinien, in denen empfohlen wird, die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten und eine auf mehr Wachstum und Beschäftigung ausgerichtete effiziente Ressourcenallokation zu fördern.

(14)

Im Nationalen Reformprogramm Österreichs, das am 19. Oktober 2005 vorgelegt wurde, wird die Erreichung tragfähiger öffentlicher Finanzen als eine der größten Herausforderungen für Österreich genannt. Allerdings wird darin nicht dargelegt, welche Maßnahmen geplant sind, um dieser Herausforderung zu begegnen. Insofern ist das Stabilitätsprogramm detaillierter, da es Informationen zu einigen der Maßnahmen liefert, die zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen beitragen sollen. Die Haushaltsauswirkungen der im Nationalen Reformprogramm genannten Maßnahmen in den Bereichen Mikroökonomie und Beschäftigung sind in den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms weitgehend berücksichtigt. In letzterem Programm werden Maßnahmen vorgestellt, die darauf abzielen, die öffentliche Verwaltung und das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten. Es ergänzt diese Maßnahmen durch Vorschläge für Änderungen in der institutionellen Struktur der öffentlichen Finanzen; vorgesehen sind u.a. zwei umfassende Reformen der österreichischen Haushaltsvorschriften, so die Einführung des mittelfristigen Haushaltsrahmens ab 2007 und die Umstellung der inputorientierten Haushaltsplanung auf eine eher zielorientierte Budgetierung ab 2011. Diese Maßnahmen entsprechen den im Nationalen Reformprogramm festgelegten Prioritäten.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung begrüßt der Rat die für den Programmzeitraum geplante ehrgeizige Strukturanpassung. Der Rat ersucht Österreich jedoch, die notwendigen Maßnahmen zur Förderung der für die beiden letzten Programmjahre geplanten Haushaltskonsolidierung weiter zu präzisieren und umzusetzen und auf diese Weise sicherzustellen, dass das mittelfristige Ziel des Programms bis zum Ende des Programmzeitraums erreicht wird.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

2004

2005

2006

2007

2008

Reales BIP

(Veränderung in %)

SP Nov. 2005

2,4

1,7

1,8

2,4

2,5

KOM Nov. 2005

2,4

1,7

1,9

2,2

n.v.

SP Nov. 2004

1,9

2,5

2,5

2,2

2,4

HVPI-Inflation

(%)

SP Nov. 2005

2,0

2,3

2,1

1,7

1,5

KOM Nov. 2005

2,0

2,2

2,1

1,7

n.v.

SP Nov. 2004

2,1

1,8

1,4

1,5

1,6

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

SP Nov. 2005 (4)

– 0,2

– 0,7

– 1,1

– 0,9

– 0,5

KOM Nov. 2005 (6)

– 0,2

– 0,7

– 1,0

– 0,9

n.v.

SP Nov. 2004 (4)

– 1,3

– 0,8

– 0,4

– 0,1

0,2

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

SP Nov. 2005

– 1,0

– 1,9

– 1,7

– 0,8

0,0

KOM Nov. 2005 (5)

– 1,0

– 1,8

– 1,8

– 1,4

n.v.

SP Nov. 2004

– 1,3

– 1,9

– 1,7

– 0,8

0,0

Primärsaldo

(% des BIP)

SP Nov. 2005

2,1

1,1

1,2

2,0

2,7

KOM Nov. 2005

1,9

1,0

1,0

1,4

n.v.

SP Nov. 2004

1,9

1,2

1,3

2,2

2,9

Konjunkturbereinigter Saldo = struktureller Haushaltssaldo

(% des BIP)

SP Nov. 2005 (4)

– 0,9

– 1,6

– 1,2

– 0,4

0,2

KOM Nov. 2005

– 0,9

– 1,5

– 1,3

– 1,0

n.v.

SP Nov. 2004v (4)

– 0,9

– 1,7

– 1,6

– 0,8

– 0,1

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

SP Nov. 2005

63,6

63,4

63,1

61,6

59,5

KOM Nov 2005 (5)

63,7

63,6

63,5

62,8

n.v.

SP Nov. 2004

64,2

63,6

63,1

61,6

59,1

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Es enthält alle im neuen Verhaltenskodex vorgeschriebenen sowie die meisten fakultativen Angaben. Ein geringfügiger Mangel ist die fehlende Berechnung der Steuerlast in Tabelle 2.

(3)  Einzelheiten zur langfristigen Tragfähigkeit enthält die technische Beurteilung des Programms durch die Kommissionsdienststellen unter:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(4)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(5)  Die von den Kommissionsdienststellen in ihrer Herbstprognose 2005 projizierten Defizit- und Schuldenquoten wurden im Interesse einer besseren Vergleichbarkeit mit den Projektionen des Stabilitätsprogramms bereinigt, indem die Quoten auf der Grundlage der neuen BIP-Reihen neu berechnet wurden.

(6)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 1,9%, 2,2%, 2,2% bzw. 2,1% in den Jahren 2004 bis 2007.

Quelle:

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/37


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 14. Februar 2006

zum aktualisierten Konvergenzprogramm Estlands für 2005-2009

(2006/C 55/10)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 14. Februar 2006 hat der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm Estlands für den Zeitraum 2005 bis 2009 geprüft.

(2)

Nachdem Estland Mitte der 90er Jahre bereits die Früchte seiner mutigen Reform- und Stabilisierungsanstrengungen ernten konnte, wurde es durch die Russland-Krise von 1998 vorübergehend zurückgeworfen und musste 1999 eine Wachstumsdelle hinnehmen. Dank der umfassenden Strukturreformen im Finanz- und Unternehmenssektor, die die Sensibilität der Wirtschaft für die Marktkräfte und ihre internationale Offenheit erhöht haben, setzte sich das Wachstum ab 2000 rasch wieder fort. Das jährliche BIP-Wachstum lag im Durchschnitt der letzten zehn Jahre bei real rund 6 % und damit weit über dem EU-Durchschnitt von 1,7 %. Das hohe Zahlungsbilanzdefizit von 10,5 % des BIP im Jahr 2004 stellt das größte makroökonomische Ungleichgewicht dar. Die Haushaltsentwicklungen waren gekennzeichnet durch einen insgesamt vorsichtigen finanzpolitischen Kurs, der zu gesunden Haushaltsüberschüssen führte.

(3)

In seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2005 hat der Rat die in der letzten Konvergenzprogrammaktualisierung für den Zeitraum 2004-2008 enthaltene Haushaltsstrategie gebilligt. Was den Haushaltsvollzug 2005 angeht, so wurde im Vergleich zu dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts, das in der letzten Konvergenzprogrammaktualisierung festgehalten worden war, in der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen ein gesamtstaatlicher Überschuss von 1,1 % des BIP vorausgeschätzt. Dank des hohen Wachstums, der verbesserten Steuererhebung und des Umstands, dass die Ausgaben niedriger als geplant ausfielen, wird der Überschuss 2005 mit rund 2

Formula

 % des BIP tatsächlich noch erheblich kräftiger ausfallen.

(4)

Das aktualisierte Programm entspricht im Großen und Ganzen der Modellstruktur und den Datenanforderungen, die im neuen Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme festgelegt sind (2).

(5)

Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht vor, dass das reale BIP-Wachstum von 6,5 % im Jahr 2005 auf 6,6 % 2006 anzieht und sich im restlichen Verlauf des Programmzeitraums auf durchschnittlich 6,3 % abflacht. Nach aktuellem Kenntnisstand scheint dieses Szenario auf ausgesprochen vorsichtigen Wachstumsannahmen zu beruhen. Nach Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten gemäß der gemeinsamen Methodik dürfte das BIP-Wachstumspotenzial vergleichsweise hoch bleiben, auf mittlere Sicht allerdings mit leicht rückläufiger Tendenz. Die vorsichtige Prognose für das reale BIP-Wachstum führt zu einer negativen Produktionslücke im gesamten Programmzeitraum, wohingegen sich nach der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen 2005 und 2006 eine positive Produktionslücke ergibt. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen ebenfalls eher niedrig, bedenkt man die äußerst empfindliche Reaktion der Inflationsrate auf die Ölpreisentwicklungen. Die Fortschreibung des Programms für 2007 deckt sich mit der Prognose der Kommission.

(6)

Der mittelfristige haushaltspolitische Rahmen Estlands zielt auf die Erhaltung solider öffentlicher Finanzen bei hohem nachhaltigem Wachstum und steigender Beschäftigung ab. Dem Programm zufolge soll der gesamtstaatliche Haushalt ab 2007 ausgeglichen sein, nachdem 2005 und 2006 noch Überschüsse in Höhe von 0,3 % bzw. 0,1 % des BIP verbucht werden. Der Primärsaldo ist nur unbedeutend höher, da die Zinslast zu vernachlässigen ist. Die projizierten gesamtstaatlichen Zielüberschüsse in den Jahren 2005 und 2006 sind etwas höher angesetzt als im Vorläuferprogramm, spiegeln aber nur teilweise das unerwartet gute Ergebnis 2005 mit einem Überschuss von rund 2

Formula

 % des BIP wider, das vor allem aufgrund eines lebhaften Wirtschaftswachstums und einer verbesserten Steuererhebung erzielt wurde. Sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenquote sollen im Programmzeitraum leicht zurückgehen. Mit der Programmaktualisierung vom Dezember 2005 wird die im vorangegangenen Programm geplante, auf alljährlich ausgeglichenen Haushalten beruhende haushaltspolitische Strategie weitgehend bestätigt, wobei sich das makroökonomische Szenario jedoch beträchtlich verbessert hat.

(7)

Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Überschuss (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen) soll im Programmzeitraum um durchschnittlich 0,1 % des BIP pro Jahr abnehmen. Als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage wird in dem Programm ein ausgeglichener struktureller Haushalt angesetzt; der strukturelle Saldo soll dem mittelfristigen Ziel im gesamten Programmzeitraum entsprechen. Da das im Programm genannte mittelfristige Ziel über den Richtwert für die Mindestanstrengung (schätzungsweise ein strukturelles Defizit von rund 2 % des BIP) hinausgeht, dürfte die Erreichung des Ziels die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Das im Programm gesetzte mittelfristige Ziel ist angemessen, denn es liegt innerhalb der Spanne, die der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie der Verhaltenskodex für Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II vorsehen, und geht über die Anforderungen, die die Schuldenquote und das langfristige durchschnittliche Wachstumspotenzial stellen, hinaus.

(8)

Die Haushaltsergebnisse könnten auch nach 2005 erheblich besser ausfallen, als im Programm projiziert. Die zugrunde liegende Wachstumsprognose für 2006-2009 ist ausgesprochen vorsichtig. Da Estland bereits in der Vergangenheit seine finanzpolitischen Ziele übertroffen hat, ist gewährleistet, dass die Risiken überschaubar sind.

(9)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie ausreichend, um eine strukturelle Haushaltsposition zu erreichen, die im Rahmen des Pakts im gesamten Programmzeitraum als angemessen gewertet werden kann. Außerdem bietet der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs eine ausreichende Sicherheitsmarge, damit das Defizit die Schwelle von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen im gesamten Programmzeitraum nicht überschreitet. Angesichts der Wahrscheinlichkeit eines die Prognosen übertreffenden Ergebnisses im Jahr 2005 birgt ein Haushaltsüberschuss von nicht mehr als 0,1 % des BIP in 2006 allerdings die Gefahr, dass die Haushaltspolitik in „Zeiten günstiger Konjunktur“ prozyklisch wird.

(10)

Die Schuldenquote betrug Ende 2005 schätzungsweise 4,6 % des BIP, lag damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP und war die niedrigste in der EU. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um 1,8 Prozentpunkte sinken.

(11)

Was die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angeht, so besteht für Estland im Zusammenhang mit den projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung nur ein geringes Risiko (3). Der derzeit sehr niedrige Bruttoschuldenstand dürfte im gesamten Projektionszeitraum unter dem Referenzwert von 60 % des BIP bleiben. Die estnische Strategie, die langfristige Tragfähigkeit in den Mittelpunkt der Finanzpolitik zu rücken und ihr auch bei der auf Vermögensbildung angelegten Rentenreform einen hohen Stellenwert beizumessen, wirkt sich positiv auf die Aussichten für die öffentlichen Finanzen aus. Der gegenwärtige Haushaltsüberschuss trägt dazu bei, die projizierten Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt in Grenzen zu halten, und die mittelfristige Planung, wonach der Haushalt ausgeglichen bleiben soll, hält die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen niedrig.

(12)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen den in den Integrierten Leitlinien enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2005-2008. So haben insbesondere die hohen staatlichen Überschüsse im Jahr 2005 dazu beigetragen, dass das Zahlungsbilanzdefizit erheblich auf unter 10 % des BIP gesenkt werden konnte. Estland stellt eine umsichtige Finanzpolitik in den Mittelpunkt seines Policy-Mix für den Programmzeitraum, vor allem um einen weiteren Rückgang des Zahlungsbilanzdefizits auf ein dauerhaft tragbares Niveau zu unterstützen. Außerdem enthält die Programmfortschreibung Maßnahmen zur Förderung einer wachstums- und beschäftigungsorientierten Ressourcenallokation, insbesondere durch Senkung des Anteils des öffentlichen Sektors an der Wirtschaft und durch Verlagerung von der direkten hin zur indirekten Besteuerung.

(13)

Im Nationalen Reformprogramm Estlands, das am 15. Oktober 2005 im Rahmen der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgelegt wurde, werden folgende Aufgaben mit erheblichen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen genannt: (i) langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, (ii) wachstums- und beschäftigungsfreundliche Finanzpolitik und (iii) Sicherung stabiler makroökonomischer Rahmenbedingungen. Die Haushaltsauswirkungen der im Nationalen Reformprogramm genannten Maßnahmen sind in den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms in vollem Umfang berücksichtigt. Die laut Konvergenzprogramm geplanten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Finanzen stehen im Einklang mit den im Nationalen Reformprogramm vorgesehenen Aktionen. Insbesondere enthält das Konvergenzprogramm Maßnahmen zur Vollendung der 2002 eingeleiteten Rentenreform, zur Erhöhung der Verbrauch- und Umweltsteuern bei gleichzeitiger Senkung der Steuern auf Arbeit und zur systematischen Umschichtung von Haushaltsmitteln zugunsten von Investitionen, FuE und beruflicher Bildung. Ergänzend sieht das Konvergenzprogramm Änderungen bei den institutionellen Regelungen im Bereich der öffentlichen Finanzen vor, namentlich durch komplette Umstellung auf ein computergestütztes Budgetierungssystem, mit dem das Finanzministerium die Haushalte aller Fachministerien überwachen kann, durch weitere Formalisierung des strategischen Planungsprozesses und durch neue Rechtsvorschriften, die die Finanzverwaltung auf Gemeindeebene verbessern.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung stellt der Rat fest, dass die Haushaltslage alles in allem solide und die Haushaltsstrategie ein gutes Beispiel für eine dem Pakt entsprechende Finanzpolitik ist. Angesichts eines Haushaltsergebnisses für 2005, das erheblich besser als im Programm veranschlagt ausfällt, und zur Vermeidung prozyklischer Politiken fordert der Rat Estland auf, für 2006 und die folgenden Jahre einen höheren Haushaltsüberschuss anzusteuern, um die Korrektur des Zahlungsbilanzungleichgewichts weiterhin zu unterstützen.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Dez. 2005

7,8

6,5

6,6

6,3

6,3

6,3

KOM Nov. 2005

7,8

8,4

7,2

7,4

n.v.

n.v.

KP Nov. 2004

5,6

5,9

6,0

6,0

6,0

n.v.

HVPI-Inflation

(in %)

KP Dez. 2005

3,0

3,5

2,6

2,6

2,7

2,7

KOM Nov. 2005

3,0

4,1

3,3

2,6

n.v.

n.v.

KP Dez. 2004 (4)

3,3

3,2

2,5

2,8

2,8

n.v.

Produktionslücke

(in % des BIP-Potenzials)

KP Dez. 2005 (5)

0,1

– 0,4

– 0,6

– 0,7

– 0,5

– 0,1

KOM Nov. 2005 (6)

– 0,2

0,5

0,1

– 0,1

n.v.

n.v.

KP Dez. 2004 (5)

– 0,9

– 1,3

– 1,7

– 1,2

– 1,0

n.v.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(in % des BIP)

KP Dez. 2005

1,7

0,3

0,1

0,0

0,0

0,0

KOM Nov. 2005

1,7

1,1

0,6

0,4

n.v.

n.v.

KP Dez. 2004

1,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Primärsaldo

(in % des BIP)

KP Dez. 2005

1,9

0,5

0,3

0,2

0,1

0,1

KOM Nov. 2005

1,9

1,3

0,8

0,5

n.v.

n.v.

KP Dez. 2004

1,3

0,2

0,2

0,2

0,1

n.v.

Konjunkturbereinigter Saldo = Struktureller Haushaltssaldo (7)

(in % des BIP)

KP Dez. 2005

1,7

0,4

0,3

0,2

0,1

0,0

KOM Nov. 2005

1,8

1,0

0,6

0,4

n.v.

n.v.

KP Dez. 2004

k.A.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(in % des BIP)

KP Dez. 2005

5,4

4,6

4,4

3,3

3,0

2,8

KOM Nov. 2005

5,5

5,1

4,0

3,1

n.v.

n.v.

KP Dez. 2004

4,8

4,6

4,3

3,1

2,9

n.v.

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Das Programm enthält die meisten im neuen Verhaltenskodex vorgeschriebenen sowie die meisten fakultativen Angaben.

(3)  Einzelheiten zur langfristigen Tragfähigkeit enthält die technische Beurteilung des Programms durch die Kommissionsdienststellen

(http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm)

(4)  Die Angaben in der Programmaktualisierung vom Dezember 2004 beziehen sich auf den VPI in der nationalen Abgrenzung, nicht auf den HVPI. Die Differenzen sind zu vernachlässigen.

(5)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen aufgrund der im Programm enthaltenen Informationen.

(6)   Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 7,2 %, 7,1 %, 6,7 % bzw. 6,5 % im Zeitraum 2004-2007.

(7)  Da im Programm keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen genannt werden, sind konjunkturbereinigter und struktureller Haushaltssaldo identisch.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/41


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 14. Februar 2006

zum aktualisierten Konvergenzprogramm Lettlands für 2005-2008

(2006/C 55/11)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 14. Februar 2006 hat der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm Lettlands für den Zeitraum 2005 bis 2008 geprüft.

(2)

Lettland hat im Durchschnitt der letzten zehn Jahre ein reales BIP-Wachstum von über 6 % jährlich verzeichnet. Kennzeichnend für diese Wachstumsentwicklung waren eine kräftige Produktivitätsentwicklung und in letzter Zeit auch Beschäftigungszuwächse. Allerdings ist Lettland aufgrund hoher Zahlungsbilanzungleichgewichte auf Kapitalzuflüsse angewiesen, und die Auslandsverschuldung ist im Verhältnis zum BIP gestiegen. Die Inflation hat sich seit Mitte 2003 beschleunigt und verharrt bei über 6 %, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes untergräbt und das Wachstum gefährdet. Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht vor, dass sich das reale BIP-Wachstum von 8,4 % im Jahr 2005 auf durchschnittlich 7,2 % im restlichen Verlauf des Programmzeitraums abschwächt. Diese Wachstumsannahmen erscheinen nach aktuellem Kenntnisstand plausibel. Die Programmprojektionen für die Inflation und das Leistungsbilanzdefizit erscheinen eher niedrig.

(3)

Das Programm entspricht im Großen und Ganzen dem im neuen Verhaltenskodex (2) festgelegten Aufbau der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme.

(4)

Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit für 2005 wird in der vorliegenden Programmaktualisierung auf 1,5 % des BIP geschätzt, wobei von einem BIP-Wachstum von 8,4 % ausgegangen wird. Damit liegt das Defizit leicht unter und das Wachstum erheblich über den Projektionen des Vorgängerprogramms (Defizit: 1,6 % des BIP, Wachstum: 6,7 %). In der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen wurde das Defizit bei einer BIP-Wachstumsannahme von 9,1 % auf 1,2 % des BIP geschätzt. Die neuesten Daten zum Vollzug des gesamtstaatlichen Haushalts auf Kassenbasis deuten allerdings darauf hin, dass das Ergebnis noch besser ausfallen wird als in der Programmaktualisierung und in der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen veranschlagt.

(5)

In seiner Stellungnahme vom 8. März 2005 zur vorangehenden Programmaktualisierung verzichtete der Rat auf Politikempfehlungen. Er wies allerdings darauf hin, dass die Bewertung des Konsolidierungspfads und der Angemessenheit der Haushaltsposition von einer günstigen Entwicklung der Außenbilanz, vom Nachfragedruck in der Wirtschaft und von der Rückführung der Inflation von ihrem jüngsten Höchststand abhängig ist.

(6)

Nach dem aktualisierten Programm soll das gesamtstaatliche Defizit in bescheidenem Umfang gesenkt werden. Die Programmfortschreibung sieht ein gesamtstaatliches Defizit von 1,5 % 2005, 1,5 % 2006, 1,4 % 2007 und 1,3 % im letzten Programmjahr 2008 vor. Der Primärsaldo soll im selben Zeitraum um 0,1 Prozentpunkt zurückgehen. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben sollen im Programmzeitraum im Verhältnis zum BIP steigen (um 2,1 bzw. 1,9 Prozentpunkte). Die öffentlichen Investitionen und nicht im Einzelnen genannte „sonstige“ Ausgaben sollen am stärksten (von 2,3 % des BIP 2005 auf 3,3 % des BIP 2008 bzw. von 12,3 % des BIP 2005 auf 13,8 % des BIP 2008) steigen und die Sozialleistungen ohne Sachleistungen am deutlichsten (von 9,3 % des BIP 2005 auf 8,9 % des BIP 2008) abnehmen. Die im Vorgängerprogramm geplante Anpassung wird in der Programmaktualisierung vom November 2005 im Großen und Ganzen bestätigt, obgleich sich die Wachstumsaussichten beträchtlich verbessert haben.

(7)

Nach Berechnungen der Kommissionsdienststellen gemäß der gemeinsamen Methodik anhand der Programmdaten dürfte sich der strukturelle Haushaltssaldo, d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen, im Programmzeitraum nur geringfügig (um rund

Formula

BIP-Prozentpunkt) verbessern. Die geplante Finanzanpassung konzentriert sich auf die späteren Jahre, in denen die Schätzungen von einer negativen Produktionslücke ausgehen. In der Programmaktualisierung wird als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts ein strukturelles Defizit von „rund 1 % des BIP“ angegeben, das im letzten Programmjahr erreicht werden soll. Da das im Programm genannte mittelfristige Ziel über den Richtwert für die Mindestanstrengung (schätzungsweise ein Defizit von rund 2 % des BIP) hinausgeht, dürfte die Erreichung dieses Ziels die erforderliche Sicherheitsmarge beim Defizit-Referenzwert schaffen. Das im Programm gesetzte mittelfristige Ziel liegt innerhalb der Spanne, die der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie der Verhaltenskodex für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und des WKM II vorsehen, und spiegelt die Schuldenquote und das langfristige durchschnittliche Potenzialwachstum adäquat wider. In Anbetracht der vorerwähnten Risiken für die nachhaltige wirtschaftliche Konvergenz wären jedoch ehrgeizigere Ziele für die Haushaltsposition angebracht.

(8)

Das Haushaltsergebnis könnte schlechter ausfallen als im Programm projiziert. Auch wenn sich die Wachstumsprognosen und angenommenen Steuerelastizitäten bei früheren Haushalten stets als vorsichtig erwiesen haben, ist dies bei der vorliegenden Programmaktualisierung nicht mehr unbedingt der Fall, da die unterstellten Steuerelastizitäten eher günstig erscheinen. Außerdem verweist das Programm auf mehrere sozialpolitische Maßnahmen (Vorschläge), durch die sich die entsprechenden Ausgaben im Gegensatz zu dem Programm nicht vermindern, sondern vielmehr erhöhen würden.

(9)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung wird der im Programm skizzierte haushaltspolitische Kurs möglicherweise nicht ausreichen, um bis zum Ende des Programmzeitraums eine strukturelle Haushaltsposition zu erreichen, die im Rahmen des Pakts als angemessen gewertet werden kann. Wie erwähnt, wäre darüber hinaus eine ehrgeizigere Strategie als die des Programms wünschenswert. Die in dem Programm vorgesehene Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel erfolgt langsamer als die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos, für die im Stabilitäts- und Wachstumspakt ein Richtwert von 0,5 % des BIP (und in Zeiten günstiger Konjunktur ein noch höherer Wert) vorgesehen ist. So würde insbesondere eine mögliche Verschlechterung des strukturellen Haushaltssaldos 2006 für den Fall, dass das Ziel 2006 beibehalten wird, obwohl das Ergebnis des Jahres 2005 die Erwartungen signifikant übertrifft, einer signifikanten Lockerung der Finanzpolitik bei nach wie vor hohem Nachfragedruck und damit verbundenen Stabilitätsrisiken entsprechen.

(10)

Nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten bei Festlegung des Anpassungspfads in Richtung auf das mittelfristige Programmziel sowie bei Zulassung einer befristeten Abweichung von diesem Pfad „größere Strukturreformen“ mit nachprüfbaren positiven Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen berücksichtigt werden. Dem Programm zufolge wird sich der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge am gesamtstaatlichen Haushaltssaldo durch die derzeitige Rentenreform, insbesondere die Einführung einer zweiten Säule, gegenüber 2004 schrittweise verringern. Die Nettokosten der Rentenreform werden im Programm für 2005 auf 1/4 % des BIP geschätzt und sollen bis 2008 schrittweise auf 1

Formula

 % des BIP ansteigen. Dies könnte eine befristete Abweichung von der vorgeschriebenen jährlichen Anpassung von 0,5 % in Richtung auf das mittelfristige Programmziel rechtfertigen, denn die für diese Abweichung verantwortlichen Strukturreformen werden im Programm ausführlich genug dargelegt und wirken sich eindeutig positiv auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen aus. 2006 ist die Anpassung, auch unter Berücksichtigung der Strukturreformen, jedoch nicht voll und ganz mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt vereinbar. Die Sicherheitsmarge, die gewährleisten soll, dass der Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP nicht überschritten wird, ist jedoch in allen Programmjahren gesichert. Da die Nettokosten der Rentenreform für die Anfangsjahre des Programms als bescheiden eingeschätzt werden, scheint die oben vorgeschlagene, im Vergleich zum Programm raschere Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Programmziel durchaus realisierbar.

(11)

Die Schuldenquote lag 2005 bei schätzungsweise 14,9 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Im Laufe des Programmzeitraums soll sie sich sehr geringfügig auf 14,7 % des BIP 2008 vermindern, da die Auswirkungen der hartnäckigen Defizite durch das hohe nominale BIP-Wachstum erheblich gedämpft werden.

(12)

In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besteht für Lettland aufgrund der projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung nur ein geringes Risiko (3). Der gegenwärtig sehr niedrige Bruttoschuldenstand dürfte im Projektionszeitraum 2005-2050 unter dem Referenzwert von 60 % des BIP bleiben. Lettland setzt derzeit eine im Jahr 1996 eingeführte Rentenreform um, die erheblich dazu beiträgt, die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt einzudämmen.

(13)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen den in den integrierten Leitlinien für die Jahre 2005-2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Namentlich werden im Konvergenzprogramm Maßnahmen zur Wachstums- und Beschäftigungsförderung durch Änderung der Einnahmen- und Ausgabenstruktur (insbesondere Verlagerung von der direkten zur indirekten Besteuerung sowie Kürzungen der Transferleistungen) und durch Konzentration der Ausgaben auf öffentliche Investitionen vorgestellt. Allerdings muss man sich stärker auf die Erreichung der zentralen Ziele konzentrieren, wie Eindämmung der Inflation, Abbau des Zahlungsbilanzungleichgewichts und Hebung der Erwerbsquoten durch Förderung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

(14)

Im Nationalen Reformprogramm, das Lettland am 21. Oktober 2005 im Rahmen der überarbeiteten Lissabon-Strategie vorgelegt hat, wird die Sicherung der makroökonomischen Stabilität als wichtigste Aufgabe mit Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen genannt, die vor allem durch Verschärfung der Finanzdisziplin und der Verfahren für die Haushaltsplanung gemeistert werden soll. Die Haushaltsauswirkungen der begrenzten Zahl von Reformmaßnahmen, die im Nationalen Reformprogramm konkret genannt werden, sind in den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms berücksichtigt. Die im Konvergenzprogramm für den Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen stimmen mit den Maßnahmen des Nationalen Reformprogramms überein. Wie bereits erwähnt, sollen die im Konvergenzprogramm vorgesehenen Maßnahmen Wachstum und Beschäftigung fördern, indem die Einnahmen- und Ausgabenstruktur geändert (insbesondere die Steuerlast von der direkten zur indirekten Besteuerung verschoben und die Transferleistungen gekürzt werden) und öffentlichen Investitionen bei den Ausgaben Vorrang eingeräumt wird.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung und angesichts der Notwendigkeit, unter anderem durch Abbau des Zahlungsbilanzdefizits und Eindämmung der Inflation nachhaltige Konvergenz zu gewährleisten, ersucht der Rat Lettland, im Vergleich zum Programm ehrgeizigere Ziele für seine Haushaltsposition — einschließlich im Jahr 2006 — zu verfolgen und zu diesem Zweck sein im Programm gesetztes mittelfristiges Ziel vorzuziehen, im gesamten Programmzeitraum zu halten und in „Zeiten günstiger Konjunktur“ eine prozyklische Finanzpolitik zu vermeiden.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

2004

2005

2006

2007

2008

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Nov. 2005

8,5

8,4

7,5

7,0

7,0

KOM Nov. 2005

8,3

9,1

7,7

7,1

n.v.

KP Dez. 2004

8,1

6,7

6,5

6,5

n.v.

HVPI-Inflation

(%)

KP Nov 2005

6,2

6,9

5,6

4,3

3,5

KOM Nov. 2005

6,2

6,8

6,0

4,8

n.v.

KP Dez. 2004

6,2

4,3

3,0

3,0

n.v.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

KP Nov. 2005 (6)

0,5

0,8

0,4

– 0,5

– 1,1

KOM Nov. 2005 (8)

0,1

0,8

0,3

– 0,7

n.v.

KP Dez. 2004 (6)

1,6

0,9

0,0

– 0,5

n.v.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (4)

(% des BIP)

KP Nov. 2005

– 1,0

– 1,5

– 1,5

– 1,4

– 1,3

KOM Nov. 2005

– 1,0

– 1,2

– 1,5

– 1,5

n.v.

KP Dez. 2004

– 1,7

– 1,6

– 1,5

– 1,4

n.v.

Primärsaldo

(% des BIP)

KP Nov. 2005

– 0,2

– 0,7

– 0,8

– 0,6

– 0,6

KOM Nov. 2005

– 0,2

– 0,5

– 0,8

– 0,8

n.v.

KP Dez. 2004

– 0,9

– 0,8

– 0,8

– 0,7

n.v.

Konjunkturbereinigter Saldo= Struktureller Saldo (5)

(% des BIP)

KP Nov. 2005 (6)

– 1,1

– 1,7

– 1,6

– 1,3

– 1,0

KOM Nov. 2005 (7)

– 1,0

– 1,5

– 1,6

– 1,3

n.v.

KP Dez. 2004

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

KP Nov. 2005

13,1

14,9

13,6

13,7

14,7

KOM Nov. 2005

14,7

12,8

13,0

13,2

n.v.

KP Dez. 2004

14,2

1,5

15,8

15,0

n.v.

Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, sind abrufbar unter:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Bei den im neuen Verhaltenskodex vorgesehenen fakultativen Angaben weist das Programm allerdings Lücken auf (so fehlen insbesondere Daten zur Arbeitsproduktivität pro geleisteter Arbeitsstunden).

(3)  Nähere Angaben zur langfristigen Tragfähigkeit in der von den Kommissionsdienststellen erstellten technischen Bewertung des Programms

(http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm).

(4)  Die Nettokosten der derzeitigen Rentenreform (Einführung einer zweiten Säule) sind im Defizit enthalten. Sie werden geschätzt auf 0,27 % des BIP im Jahr 2005, 0,37 % des BIP im Jahr 2006, 0,62 % des BIP im Jahr 2007 und 1,32 % des BIP im Jahr 2008.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo (entsprechend den vorangegangenen Zeilen) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen. Die im Programm vorgesehene jährliche Verbesserung des konjunkturbereinigten Haushaltssaldos, die die aus der schrittweisen Umsetzung der Rentenreform resultierenden Anpassungen widerspiegelt, betrüge 2006 0,2 % des BIP, 2007 0,6 % und 2008 1,0 %, d.h. im Zeitraum 2006 bis 2008 im Durchschnitt 0,6 %. Da im Programm keine anderen einmaligen oder befristeten Maßnahmen genannt werden, sind der konjunkturbereinigte und der strukturelle Saldo identisch.

(6)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(7)  Die Prognose der Kommissionsdienststellen sieht keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen vor.

(8)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 7,9%, 8,3%, 8,3% bzw. 8,2% im Zeitraum 2004-2007.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/45


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 14. Februar 2006

zum aktualisierten Konvergenzprogramm Sloweniens für den Zeitraum 2005-2008

(2006/C 55/12)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Der Rat hat am 14. Februar 2006 das aktualisierte Konvergenzprogramm Sloweniens für den Zeitraum 2005 bis 2008 geprüft.

(2)

Nach einer umstellungsbedingten Rezession zu Beginn der 90er Jahre fand die slowenische Wirtschaft in den letzten zehn Jahren voll und ganz zu einem kräftigen BIP-Wachstum von durchschnittlich knapp 4 % zurück. Bis Ende 2005 wurde der Inflationsdruck eingedämmt und der Anstieg der Verbraucherpreise näherte sich dem EU-Durchschnitt an. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo sank 1997 ab und blieb seither mit durchschnittlichen Defiziten von 3 % des BIP (nach ESVG 95) im Zeitraum 2000-2004 negativ.

(3)

In seiner Stellungnahme vom 8. März 2005 zur vorangegangenen Programmfortschreibung für die Jahre 2004 bis 2007 hatte der Rat Slowenien aufgefordert, i) alle sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen, um den Abbau des gesamtstaatlichen Defizits zu beschleunigen, und ii) weitere Maßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu ergreifen, einschließlich der Reformen der Rentenversicherung und des Gesundheitssystems.

(4)

Was den Vollzug des Haushalts 2005 angeht, wird das gesamtstaatliche Defizit in der Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen für 2005 auf 1,7 % des BIP geschätzt, während in der letzten Programmfortschreibung ein Ziel von 2,1 % des BIP gesetzt worden war. Dieses über die Erwartungen hinausgehende vorläufige Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass Einnahmen besser eingezogen wurden und die gesamtstaatlichen Ausgaben netto um 0,5 % des BIP zurückgingen.

(5)

Die Fortschreibung entspricht im Großen und Ganzen dem Aufbau und den Datenanforderungen, die im neuen Verhaltenskodex für Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgesehen sind (2).

(6)

Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht für die Zeit nach 2005 ein stetiges Wachstum des realen BIP um etwa 4 % vor. Diese Wachstumsannahmen erscheinen nach aktuellem Kenntnisstand plausibel. Die konjunkturellen Bedingungen dürften sich allmählich verbessern; die negative Produktionslücke, die 2005 bei schätzungsweise 1 % des BIP lag, soll sich den Projektionen zufolge bis zum Ende des Programmzeitraums schließen. Auch die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch. Das Programm sieht ein umfangreiches Paket sozio-ökonomischer Reformen vor, die die Wettbewerbsfähigkeit der slowenischen Industrie erhöhen sollen; über die Modalitäten und die Umsetzung dieser Reformen wird im Laufe des Jahres 2006 entschieden. Bei den Projektionen wird jedoch durchgehend von einer unveränderten Politik ausgegangen.

(7)

Ziel des aktualisierten Programms ist es, die für einen WWU-Beitritt erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und gleichzeitig zum durchschnittlichen Einkommensniveau in der EU aufzuschließen. Die Haushaltsstrategie ist darauf gerichtet, das gesamtstaatliche Defizit deutlich unter 3 % des BIP zu halten und das im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene mittelfristige Ziel für die Haushaltslage bis 2008 zu erreichen. In dem Programm werden Steuerreformen, durch die der Anteil der Einnahmen in Prozent des BIP um 1,8 % zurückgehen soll, sowie Maßnahmen auf der Ausgabenseite angekündigt, die die Ausgabenquote um 2,5 % des BIP senken sollen. Der Schwerpunkt des Konsolidierungspfads soll auf den letzten Programmjahren liegen. Es wird erwartet, dass das gesamtstaatliche Defizit in den ersten Programmjahren bei 1,7 % des BIP bleibt, sich 2007 dann langsam auf 1,4 % verringert und 2008 auf 1,0 % des BIP absinkt. In der neuen Programmfortschreibung wird das Ziel eines Defizits von 1 % des BIP im Vergleich zum Vorjahresprogramm um ein Jahr verschoben, wobei die Steuerpolitik neu ausgerichtet wird, aber von einem weitgehend unveränderten makroökonomischen Szenario ausgegangen wird.

(8)

Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Haushaltssaldo (konjukturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen) soll sich im Programmzeitraum um etwa

Formula

 % des BIP verbessern. Als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage wird im Programm ein strukturelles Defizit von 1 % des BIP festgelegt, das bis 2008 erreicht werden soll. Da dieses mittelfristige Ziel über den (auf ein Defizit von knapp 2 % des BIP geschätzten) Richtwert für die Mindestverbesserung hinausgeht, dürfte mit seiner Erreichung die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert für ein übermäßiges Defizit sichergestellt werden. Dieses mittelfristige Ziel liegt innerhalb der im Stabilitäts- und Wachstumspakt und im Verhaltenskodex für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und des WKM II festgelegten Spanne und spiegelt die Schuldenquote und das langfristige durchschnittliche Potenzialwachstum wider.

(9)

Die Risiken für die im Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen scheinen sich insgesamt die Waage zu halten. Einerseits haben die slowenischen Haushaltsergebnisse die Projektionen in den vergangenen Jahren stets übertroffen, was nicht zuletzt durch einen wirksamen Haushaltsmechanismus ermöglicht wurde, bei dem die gesamtstaatlichen Ausgaben bei einem unerwarteten Einnahmenrückgang eingeschränkt werden. Bei rechtzeitiger Umsetzung der Strukturreformen könnten auch die Wachstumserwartungen über die Projektionen hinausgehen. Auf der anderen Seite könnte die Erreichung dieser Ziele aber dadurch gefährdet werden, dass strenge Maßnahmen erforderlich sind, um die Kürzung der Staatsausgaben zu erreichen, mit der die durch die Steuerreform bedingten Einnahmenausfälle ausgeglichen werden sollen, sowie dadurch, dass unlängst die Änderung der Indexierung der Renten beschlossen wurde. Insbesondere der hohe Anteil der obligatorischen Ausgaben liegt in dem starren rechtlichen Rahmen begründet, für dessen Flexibilisierung noch kein politischer Konsens gefunden wurde.

(10)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint der im Programm dargelegte haushaltspolitische Kurs im gesamten Programmzeitraum bei normalen Konjunkturschwankungen eine ausreichende Sicherheitsmarge gegen ein Überschreiten der Defizitgrenze von 3 % des BIP zu bieten. Auch scheint er auszureichen, um das mittelfristige Ziel des Programms wie geplant im Jahr 2008 zu erreichen. Da das strukturelle Defizit 2005 nahe am mittelfristigen Ziel lag, erfolgt die im Programm vorgesehene Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel langsamer als die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos, für die der Stabilitäts- und Wachstumspakt einen Richtwert von 0,5 % des BIP (in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs einen höheren Wert) festschreibt. Durch eine maßvolle Anpassung 2006 hätte das mittelfristige Ziel für den Haushalt erreicht werden können.

(11)

Der öffentliche Bruttoschuldenstand lag 2005 bei schätzungsweise 29,0 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Für die kommenden zwei Jahre wird im Programm von einem leichten Anstieg der Schuldenquote ausgegangen, die 2007 mit 29,8 % ihren Höchststand erreichen soll. Bis 2008 wird ein Rückgang des Schuldenstandes auf 29,4 % des BIP prognostiziert.

(12)

In Bezug auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen scheint für Slowenien aufgrund der projizierten Kosten der Bevölkerungsalterung ein hohes Risiko zu bestehen (3). Die relativ niedrige Schuldenquote wird dazu beitragen, die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt zu begrenzen. Dennoch wird Slowenien nach wie vor mit einem sehr starken Anstieg der Staatsausgaben konfrontiert sein. Auch wenn die Rentenreform von 1999 den künftigen Ausgabenanstieg erheblich gedämpft hat, wurden ihre Auswirkungen doch zum Teil durch die Änderung der Indexierungsregel aufgehoben. Im Programm wird anerkannt, dass zu gegebener Zeit weitere Änderungen des Rentensystems vorgenommen werden müssen, um einen künftigen Anstieg der Staatsausgaben zu vermeiden und das Risiko für die langfristige Tragfähigkeit zu verringern. Sollten keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, um den Druck der durch die Bevölkerungsalterung bedingten Ausgaben zu mindern, wird dies die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen untergraben. Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die Maßnahmen sorgfältig geplant und rechtzeitig verabschiedet werden.

(13)

Die im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen entsprechen im Großen und Ganzen den in den integrierten Leitlinien für die Jahre 2005 bis 2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wird jedoch nicht ausdrücklich als vorrangiges Ziel der Politik genannt. Die Maßnahmen bleiben vage, so dass eine Bewertung der längerfristigen Realisierbarkeit der Strategie nicht möglich ist.

(14)

In dem am 28. Oktober 2005 im Rahmen der überarbeiteten Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung von Slowenien vorgelegten Nationalen Reformprogramm wird als höchste Priorität die Einführung des Euro im Jahr 2007 genannt. Aufgrund seiner Zielsetzung, die für einen erfolgreichen WWU-Beitritt erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und zu diesem Zweck unter anderem die Qualität der öffentlichen Finanzen zu verbessern, weist das aktualisierte Konvergenzprogramm eine enge Verbindung zum umfassenden Maßnahmenkatalog des nationalen Reformprogramms auf. Da zahlreiche Maßnahmen aber nicht näher ausgeführt werden, wurden die Auswirkungen der im nationalen Reformprogramm skizzierten Maßnahmen auf den Haushalt nicht in die Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms einbezogen.

Der Rat stellt anhand vorstehender Bewertung fest, dass das Programm darauf abzielt, die Inflation auf einen in etwa dem EU-Durchschnitt entsprechenden Stand zu begrenzen und dabei einen schrittweisen haushaltspolitischen Anpassungspfad zu verfolgen. Der Rat ersucht Slowenien,

i)

bei seinen Bemühungen um Erreichung des mittelfristigen Programmziels rascher voranzukommen und zu diesem Zweck insbesondere die Maßnahmen umzusetzen, mit denen die geplante Absenkung der Ausgabenquote erreicht werden soll, und seine Anpassungsbemühungen stärker auf den Anfang des Programmzeitraums zu konzentrieren;

ii)

Maßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen einzuleiten, und zwar insbesondere was das Rentensystem betrifft.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

2004

2005

2006

2007

2008

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Dez. 2005

4,2

3,9

4,0

4,0

3,8

KOM Nov. 2005

4,2

3,8

4,0

4,2

n.v.

KP Jan. 2005

4,0

3,8

3,9

4,0

n.v.

HVPI-Inflation

(%)

KP Dez. 2005

3,6

2,5

2,5

2,4

2,4

KOM Nov. 2005

3,6

2,6

2,5

2,5

n.v.

KP Jan. 2005

3,6

3,0

2,7

2,6

n.v.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

KP Dez. 2005 (4)

– 1,4

– 1,2

– 0,7

– 0,3

0,0

KOM Nov. 2005 (8)

– 1,2

– 0,9

– 0,5

0,2

n.v.

KP Jan. 2005 (4)

– 1,2

– 1,2

– 1,3

– 1,3

n.v.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

KP Dez. 2005

– 2,1

– 1,7

– 1,7

– 1,4

– 1,0

KOM Nov. 2005

– 2,1

– 1,7

– 1,9

– 1,6

n.v.

KP Jan. 2005

– 2,1

– 2,1

– 1,8

– 1,1

n.v.

Primärsaldo

(% des BIP)

KP Dez. 2005

– 0,5

– 0,2

– 0,3

– 0,1

0,2

KOM Nov. 2005

– 0,2

– 0,1

– 0,4

– 0,2

n.v.

KP Jan. 2005

– 0,3

– 0,4

– 0,2

0,4

n.v.

Konjunkturbereinigter Saldo

(% des BIP)

KP Dez. 2005 (4)

– 1,4

– 1,2

– 1,4

– 1,3

– 1,0

KOM Nov. 2005

– 1,5

– 1,5

– 1,7

– 1,7

n.v.

KP Jan. 2005 (4)

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Struktureller Haushaltssaldo (5)

(% des BIP)

KP Dez. 2005 (6)

– 1,4

– 1,2

– 1,4

– 1,3

– 1,0

KOM Nov. 2005 (7)

– 1,5

– 1,5

– 1,7

– 1,7

n.v.

KP Jan. 2005

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

n.v.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

KP Dez. 2005

29,5

29,0

29,6

29,8

29,4

KOM Nov. 2005

29,8

29,3

29,5

29,2

n.v.

KP Jan. 2005

30,2

30,7

30,9

29,7

n.v.

Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, sind abrufbar unter:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Bei den vorgeschriebenen und bei den fakultativen Angaben, die der neue Verhaltenskodex vorsieht, weist das Programm jedoch Lücken auf. So fehlen insbesondere die vorgeschriebenen Angaben zum Arbeitsproduktivitätswachstum. Gleiches gilt für einige fakultative Angaben zu Arbeitsmarktentwicklungen, Bilanzen einzelner Sektoren und Entwicklungen beim gesamtstaatlichen Schuldenstand. Auch die nach Aufgabenbereichen aufgeschlüsselte Übersicht über die Ausgaben des Staates fehlt.

(3)  Nähere Angaben zur langfristigen Tragfähigkeit sind in der von den Kommissionsdienststellen erstellten technischen Bewertung des Programms enthalten

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm).

(4)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo (entsprechend den vorangegangenen Zeilen) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.

(6)  Das Programm sieht keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen vor.

(7)  Die Prognose der Kommissionsdienststellen sieht keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen vor.

(8)  Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 3,7%, 3,5%, 3,5% bzw. 3,5% im Zeitraum 2004-2007.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


Kommission

7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/49


Euro-Wechselkurs (1)

6. März 2006

(2006/C 55/13)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2017

JPY

Japanischer Yen

141,04

DKK

Dänische Krone

7,4622

GBP

Pfund Sterling

0,68550

SEK

Schwedische Krone

9,4543

CHF

Schweizer Franken

1,5607

ISK

Isländische Krone

79,51

NOK

Norwegische Krone

7,9790

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CYP

Zypern-Pfund

0,5747

CZK

Tschechische Krone

28,546

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

254,72

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6961

MTL

Maltesische Lira

0,4293

PLN

Polnischer Zloty

3,8177

RON

Rumänischer Leu

3,4813

SIT

Slowenischer Tolar

239,51

SKK

Slowakische Krone

37,178

TRY

Türkische Lira

1,5748

AUD

Australischer Dollar

1,6169

CAD

Kanadischer Dollar

1,3686

HKD

Hongkong-Dollar

9,3247

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,8185

SGD

Singapur-Dollar

1,9536

KRW

Südkoreanischer Won

1 171,60

ZAR

Südafrikanischer Rand

7,4812

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

9,6595

HRK

Kroatische Kuna

7,3280

IDR

Indonesische Rupiah

11 037,61

MYR

Malaysischer Ringgit

4,455

PHP

Philippinischer Peso

61,323

RUB

Russischer Rubel

33,5830

THB

Thailändischer Baht

46,606


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/50


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4150 — Abbott/Guidant)

(2006/C 55/14)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 23. Februar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Abbott Laboratories („Abbott“, USA) erlangt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung die Kontrolle über Teile des Unternehmens Guidant Corporation („Guidant“, USA) durch den Erwerb von Vermögenswerten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Abbott: Entwurf, Entwicklung und Vertrieb pharmazeutischer Produkte und medizinischer Geräte;

Guidant: Entwurf, Entwicklung und Vertrieb medizinischer Geräte zur Behandlung kardiovaskulärer Erkrankungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4150 — Abbott/Guidant, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/51


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4076 — Boston Scientific/Guidant)

(2006/C 55/15)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 23. Februar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Boston Scientific Corporation („Boston Scientific“, USA) erlangt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung durch den Erwerb von Anteilsrechten die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Guidant Corporation („Guidant“, USA) mit Ausnahme der Geschäftsbereiche Interventionelle Kardiologie und Endovaskuläre Implantate.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Boston Scientific: Entwurf, Entwicklung und Vertrieb medizinischer Geräte;

Guidant: Entwurf und Entwicklung medizinischer Geräte zur Behandlung kardiovaskulärer Erkrankungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4076 — Boston Scientific/Guidant, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


7.3.2006   

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Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/52


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4169 — Virgin/CPW/JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2006/C 55/16)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 24. Februar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das zur britischen Virgin Group („Virgin“) gehörende Unternehmen Bluebottle UK Limited und das britische Unternehmen The Carphone Warehouse Limited („CPW“) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen Omer Telecom Limited („JV Co“, Vereinigtes Königreich) durch die Einbringung von Vermögenswerten und die Übertragung von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Virgin: Erbringung von Mobilfunkdiensten als Betreiber eines virtuellen Mobilfunknetzes („MVNO“) im Vereinigten Königreich und in mehreren außereuropäischen Ländern außerhalb Europas sowie weltweiter Betrieb einer Luftfahrtgesellschaft (Virgin Atlantic) und diverser Handelsketten (Virgin Megastores: Musikhandel; Virgin Brides: Brautmode) usw.;

CPW: Erbringung und Vertrieb von Mobilfunkdiensten und -produkten in Europa, Erbringung von Festnetzdiensten in Frankreich;

JV Co: Erbringung von MVNO-Mobilfunkdiensten in Frankreich.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Die Sache kommt für ein vereinfachtes Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4169 — Virgin/CPW/JV, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


7.3.2006   

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Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/53


Einleitung des Verfahrens

(Fall COMP/M.4094 — Ineos/BP Dormagen)

(2006/C 55/17)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 28. Februar 2006 hat die Kommission entschieden, in dem oben genannten Fall das Verfahren einzuleiten, nachdem sie festgestellt hat, dass der angemeldete Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt. Mit der Verfahrenseinleitung wird eine zweite Prüfungsphase in Hinblick auf den angemeldeten Zusammenschluss eröffnet. Die Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004.

Die Kommission gibt interessierten Dritten Gelegenheit, der Kommission ihre Stellungnahme zu dem beabsichtigten Zusammenschluss zu unterbreiten.

Um Stellungnahmen umfassend berücksichtigen zu können, sollten sie spätestens 15 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Die Stellungnahme kann der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4094 — Ineos/BP Dormagen an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B-1049 Brüssel


7.3.2006   

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C 55/54


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4161 — SEI/VWBN)

(2006/C 55/18)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 24. Februar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sumitomo Electrical Industries Ltd. („SEI“, Japan) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Volkswagen Bordnetze GmbH („VWBN“, Deutschland) im Wege des Kaufs von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

SEI: Herstellung von optischer Leitungen, Elektronik und Automobilzubehör,

VWBN: Herstellung von Kabelsystemen für die Automobilindustrie.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4161 — SEI/VWBN, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

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B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


7.3.2006   

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C 55/55


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3848 — Sea Invest/EMO-EKOM)

(2006/C 55/19)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 24. Februar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sea-Invest N.V. („Sea-Invest“, Belgien) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei den Unternehmen Europees Massagoed-Overslagbedrijf B.V. und Erts- en Kolen Overslagbedrijf B.V. („EMO-EKOM“, Niederlande) durch Aktienkauf. Nach der Transaktion wird EMO-EKOM gemeinsam kontrolliert werden von Sea-Invest, ThyssenKrupp Veerhaven B.V. („TKV“, Niederlande), H.E.S. Beheer N.V. („HES“, Niederlande) und Manufrance B.V. („Manufrance“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Sea Invest: Hafenumschlagsdienstleistungen für Güter, die nicht in Containern transportiert werden, einschließlich Kohle und Eisenerz;

EMO-EKOM: Hafenumschlagsdienstleistungen für Kohle und Eisenerz;

TKV: Operation von Binnentransportschiffen, Hafenumschlagsdienstleistungen für Kohle und Eisenerz;

HES: Hafenlogistikdienstleistungen einschließlich Hafenumschlagsdienstleistungen für Kohle und Eisenerz;

Manufrance: Vertrieb, Logistikdienstleistungen und Qualitätskontrolle für importierte Kohle, Hafenumschlagsdienstleistungen für Güter, die nicht in Containern transportiert werden, einschließlich Kohle und Eisenerz.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3848 — Sea Invest/EMO-EKOM, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


7.3.2006   

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C 55/56


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4142 — Time Warner/CBS/JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2006/C 55/20)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 24. Februar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Warner Bros. Entertainment Inc., letztlich von Time Warner Inc. („Time Warner“, USA) kontrolliert, und CBS Corporation („CBS“, USA), kontrolliert von Mr. Sumner Redstone, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen The CW („CW“, USA) durch Einlage von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Time Warner: hauptsächlich weltweit tätig im Angebot von Onlinedienstleistungen, Unterhaltungsfilmen, Betrieb von Kabel- und Fernsehnetzen, und Verlagswesen;

CBS: Massenmediengesellschaft, die in der Produktion von und Belieferung mit Fernseh-, Radio- und Printinhalten in den Vereinigten Staaten tätig ist;

Mr. Sumner Redstone: Privatperson, Eigentümer nicht nur von CBS sondern auch von Viacom, einer Gesellschaft, die in Kabelfernsehen, Filmen und digitalen Medienplattformen tätig ist;

CW: Eigentümer und Betreiber eines unverschlüsselten Fernsehnetzes in den USA.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4142 — Time Warner/CBS/JV, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/57


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.4118 — CVC/KKR/AVR)

(2006/C 55/21)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 24. Februar 2006 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32006M4118. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/eur-lex/lex)


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/57


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.4088 — GIB/Groupe FLO)

(2006/C 55/22)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 15. Februar 2006 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Französisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32006M4088. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/eur-lex/lex)


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/58


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.4105 — DSV/Frans Maas)

(2006/C 55/23)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 24. Februar 2006 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32006M4105. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/eur-lex/lex)


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/58


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.3930 — LBO/Wheelabrator Allevard)

(2006/C 55/24)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 29. September 2005 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32005M3930. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/eur-lex/lex)


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/59


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.4084 — Banca Intesa/NH Hoteles/NH Italia)

(2006/C 55/25)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 17. Februar 2006 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32006M4084. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/eur-lex/lex)


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/59


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.3589 — Körber/Winkler + Dünnebier)

(2006/C 55/26)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 30. November 2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32004M3589. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/eur-lex/lex)


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/60


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.3971 — Deutsche Post/Exel)

(2006/C 55/27)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 24. November 2005 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32005M3971. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/eur-lex/lex)


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/60


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.3670 — EQT Group/Carl Zeiss/Sola)

(2006/C 55/28)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Am 3. März 2005 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32005M3670. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/eur-lex/lex)


Europäische Zentralbank

7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/61


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 24. Februar 2006

auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates in Bezug auf die Übermittlung der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

(CON/2006/12)

(2006/C 55/29)

Am 19. Januar 2006 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates in Bezug auf die Übermittlung der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (KOM(2005) 653 endgültig) (nachfolgend der „Verordnungsvorschlag“) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 105 Absatz 4 erster Gedankenstrich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (nachfolgend als der „Vertrag“ bezeichnet), da der Verordnungsvorschlag in den Zuständigkeitsbereich der EZB fällt. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der EZB vom EZB-Rat verabschiedet.

1.   ALLGEMEINE ANMERKUNGEN

1.1

Ziel des Verordnungsvorschlags ist die Änderung des Anhangs B der Verordnung über das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (1) in Bezug auf die Übermittlung der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Durch den Verordnungsvorschlag sollen der Zeitplan, die Meldefrequenz und der Inhalt der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die die Mitgliedstaaten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) übermitteln, geändert werden, um somit die Verfügbarkeit der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und die Qualität der europäischen Statistiken zu verbessern. Der Verordnungsvorschlag steht im Einklang mit den Harmonisierungs- und Kohärenzgrundsätzen. Darüber hinaus trägt er einigen der neuen, von den wichtigen Nutzern genannten Anforderungen Rechnung und berücksichtigt verschiedene Verringerungen der Anforderungen des Datenlieferprogramms, die von den nationalen Produzenten gefordert wurden.

1.2

Zur Durchführung der Geldpolitik ist es für die EZB von wesentlicher Bedeutung, die Statistiken des Euro-Währungsgebiets, die sie verwendet, auf der Grundlage von umfassenden, vergleichbaren, zwischen allen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets aggregationsfähigen, aktuellen, innerhalb der und zwischen den verschiedenen Tabellen des Datenlieferprogramms einheitlichen Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu erstellen. Die EZB ist der Auffassung, dass die vierteljährlichen Statistiken der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen höchste Priorität haben, und sie begrüßt die im geänderten Programm enthaltenen Vorschläge für die Lieferung dieser Daten. Ein einheitlicher Satz von Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen hat ebenfalls hohe Priorität, da dieser für eine umfassende Analyse der Produktivitätsänderungen notwendig ist. In diesem Zusammenhang sowie aus anderen Gründen sind für jährliche Daten detailliertere Aufgliederungen erforderlich als für vierteljährliche Daten. Nach Auffassung der EZB sind die im Verordnungsvorschlag enthaltenen detaillierteren Aufgliederungen der Wirtschaftstätigkeiten und institutionellen Sektoren eine wichtige Verbesserung. Die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf regionaler Ebene stellen für die EZB hingegen keine Priorität dar.

1.3

Die EZB begrüßt ferner, dass die Lieferung aktueller Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen durch die Mitgliedstaaten für kürzer zurückliegende Zeiträume im Verordnungsvorschlag Priorität hat. Die EZB möchte die Kommission (Eurostat) und die Mitgliedstaaten ersuchen, die Lieferung einheitlicher Daten in den vorgeschriebenen Tabellen des Datenlieferprogramms sicherzustellen und eine koordinierte Vorgehensweise bei der Veröffentlichung und Revision zu schaffen und umzusetzen. Nach Ansicht der EZB betrifft dies auch den genauen Zeitplan für bedeutende statistische Revisionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die mit erheblichen methodologischen Änderungen verbunden sein können.

2.   SPEZIFISCHE ANMERKUNGEN

2.1

Die Tabelle 1 des Datenlieferprogramms betrifft die vierteljährlichen und jährlichen Hauptaggregate, die für die Geld- und Wirtschaftspolitik entscheidend sind. Die EZB begrüßt die Verbesserungen in der Datenlieferung für die Tabelle 1. Diese umfassen die Spezifizierung der Export- und Importdaten nach ihrer jeweiligen Bestimmung und Herkunft (Mitgliedstaaten der EU, Mitglieder der Währungsunion und Institutionen der EU) sowie die spezifischen Wertschöpfungs- und Arbeitnehmerentgeltdaten des Verarbeitenden Gewerbes. Die EZB empfiehlt, eine einheitliche Methode zur Erstellung der vierteljährlichen Statistiken über die Änderungen des verketteten Volumens zu erstellen. Darüber hinaus schlägt die EZB vor, im Datenlieferprogramm für die vierteljährlichen Hauptaggregate arbeitstäglich bereinigte und saisonbereinigte Statistiken vorzuschreiben, und gegebenenfalls auch nur arbeitstäglich bereinigte Statistiken.

2.2

Tabelle 3 des Datenlieferprogramms betrifft die jährlichen Aggregate nach Wirtschaftsbereichen, die für die Produktivitätsanalyse und die strukturelle Analyse entscheidend sind. In den Fällen, in denen die Tabelle zwei Arten der Aufgliederung aufweist, hat die vollständige Umsetzung der weniger detaillierten Aufgliederung zur Erstellung der Aggregate des Euro-Währungsgebiets nach Ansicht der EZB Priorität.

2.3

Die EZB schreibt vor, dass die nichtfinanziellen Sektorkonten (Tabelle 8 des Datenlieferprogramms) mit derselben Aktualität wie die Finanzierungskonten (Tabelle 6 des Datenlieferprogramms) und die finanziellen Vermögensbilanzen (Tabelle 7 des Datenlieferprogramms) geliefert werden, um die erforderliche vollständige Konsistenz bei der Erstellung integrierter Konten des Euro-Währungsgebiets zu ermöglichen.

2.4

Die EZB würde eine Verkürzung der Übermittlungsfrist für die Daten über Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen (Tabelle 11 des Datenlieferprogramms) von zwölf auf neun Monate nach dem Ende des Referenzjahres befürworten. Dies stünde auch im Einklang mit der Frist zur Vorlage der detaillierten Aufgliederung der Ausgaben des Staates (Tabelle 2 des Datenlieferprogramms). Darüber hinaus würde die EZB eine verbindliche Lieferung der weiteren Aufgliederung nach COFOG-Gruppen der Staatsausgaben für die COFOG-Abteilungen Wirtschaftliche Angelegenheiten, Gesundheitswesen, Bildungswesen und Soziale Sicherung befürworten. Dagegen ist die vorgeschriebene Aufgliederung der Steuereinnahmen nach Arten und Empfängern — Teilsektoren (Tabelle 9 des Datenlieferprogramms) detaillierter als in den Prioritätsanforderungen der EZB.

2.5

Die EZB würde ebenso befürworten, den Arbeitseinsatz in den Verwendungstabellen (Tabelle 16 des Datenlieferprogramms) auch in geleisteten Arbeitsstunden zu messen und diesen aufzugliedern, um eine Analyse der Auswirkungen von Entwicklungen der Arbeitsqualität auf die Produktivitätsänderungen zu ermöglichen. Ebenso würde die EZB Verwendungstabellen bevorzugen, in denen auch Herstellungspreise ausgewiesen sind, so dass jährlich symmetrische Input-Output-Tabellen erstellt werden könnten. Wenn diese jährlichen Tabellen auch in Import und Inlandsproduktion aufgegliedert würden, wäre die Input-Output-Tabellen der Inlandsproduktion und der Importe zu Herstellungspreisen (Tabellen 18 und 19 des Datenlieferprogramms) keine Prioritätsanforderung der EZB. In Bezug auf Tabelle 16 des Lieferprogramms könnte ein differenzierter Ansatz hinsichtlich der Berichtspflichten von größeren und kleineren Mitgliedstaaten erwogen werden. Nach Ansicht der EZB sind die symmetrische Input-Output-Tabelle zu Herstellungspreisen (Tabelle 17 des Datenlieferprogramms) sowie die symmetrischen Input-Output-Tabellen der Inlandsproduktion und der Importe zu Herstellungspreisen (Tabellen 18 und 19 des Datenlieferprogramms), die fünfjährlich erstellt werden, aufgrund der zeitlichen Verschiebung und der niedrigen Meldefrequenz der Daten weniger relevant.

2.6

Die EZB begrüßt die Übermittlung der nichtfinanziellen Vermögensbilanzen (Tabelle 26 des Datenlieferprogramms) und ist der Ansicht, dass eine größere Anzahl der in dieser Tabelle enthaltenen Variablen verbindlich vorgeschrieben werden sollte. Insbesondere sollte die Lieferung verbindlicher Informationen über den Wert der Wohnbauten um entsprechende Informationen über den Wert von Grund und Boden ergänzt werden, da diese Daten zur Beurteilung des für die EZB besonders wichtigen Immobilienvermögens privater Haushalte von grundlegender Bedeutung sind.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 24. Februar 2006.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1).


7.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/63


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 27. Februar 2006

zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen der Preiserhebung für den harmonisierten Verbraucherpreisindex

(CON/2006/13)

(2006/C 55/30)

Am 24. Februar 2006 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes (die „HVPI-Verordnung“) (1) im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen der Preiserhebung für den harmonisierten Verbraucherpreisindex (nachfolgend der „Verordnungsentwurf“) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 105 Absatz 4 erster Gedankenstrich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und auf Artikel 5 Absatz 3 der HVPI-Verordnung. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

1.

Der Verordnungsvorschlag zielt darauf ab, Mindeststandards für die monatlichen Preiserhebungszeiträume festzulegen, um die Vergleichbarkeit der harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) zwischen den Mitgliedstaaten und die Zuverlässigkeit der HVPI des Euro-Währungsgebiets zu verbessern. Da die Preiserhebungszeiträume in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, können kurzfristige Preisänderungen innerhalb eines Monats bei bestimmten, vom HVPI erfassten Positionen zu erheblichen Unterschieden in den geschätzten Preisänderungen führen. Die EZB begrüßt den Verordnungsvorschlag, der vorschreibt, dass Preiserhebungen während eines Zeitraums von mindestens einer Arbeitswoche in oder nahe der Mitte des Monats erfolgen, und dass die Preise für Produkte, für die bekanntermaßen starke und unregelmäßige Preisänderungen innerhalb ein und desselben Monats typisch sind, über einen Zeitraum von mehr als einer Arbeitswoche erfasst werden. Diese Mindeststandards sind ein Kompromiss zwischen der Notwendigkeit der Harmonisierung der Preiserhebung in den Mitgliedstaaten einerseits und den mit der Änderung bestehender Preiserhebungspraktiken verbundenen Kosten andererseits.

2.

Die Anforderung, dass die Preiserhebung für Produkte, die volatile Preise aufweisen, „über einen Zeitraum von mehr als einer Arbeitswoche“ erfolgt, lässt den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum bei der Durchführung dieser vorgeschlagenen Bestimmung. Es ist deshalb gerechtfertigt, die Wirksamkeit der Durchführung des Verordnungsvorschlags in dieser Hinsicht genau zu überprüfen.

3.

Die EZB geht davon aus, dass der Verordnungsvorschlag weder die Veröffentlichung vorläufiger HVPI oder HVPI-Schnellschätzungen ausschließt noch den gegenwärtigen Zeitplan für die Veröffentlichung der HVPI des Euro-Währungsgebiets beeinträchtigt.

4.

Die EZB stimmt mit der vorgeschlagenen Durchführung ab Januar 2007 überein, da keine systematischen Auswirkungen auf gemessene jährliche oder monatliche Preisänderungen erwartet werden. Aus diesem Grunde wird nicht erwartet, dass die Revision zurückliegender Daten erforderlich sein wird.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 27. Februar 2006.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  ABl. L 257 vom 27.10.1995, S. 1.