ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 305A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
48. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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III Bekanntmachungen |
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Gemeinschaftliches Sortenamt |
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2005/C 305A/1 |
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DE |
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III Bekanntmachungen
Gemeinschaftliches Sortenamt
2.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 305/1 |
AUFRUF ZUR INTERESSENBEKUNDUNG HINSICHTLICH DER STELLEN VON MITGLIEDERN DER BESCHWERDEKAMMER DES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENAMTES
(2005/C 305 A/01)
Beschreibung des Amtes und seiner Beschwerdekammer
Das Gemeinschaftliche Sortenamt, nachstehend „das Amt“ genannt, wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1) eingerichtet.
Als rechtlich, verwaltungstechnisch und finanziell selbständige Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit hat das Amt die Aufgabe, das Gemeinschaftssystem des gemeinschaftlichen Sortenschutzes zu verwalten. Dabei handelt es sich um eine besondere Form von gewerblichen Schutzrechten für neue Pflanzensorten. Das Amt hat insbesondere über Anträge auf Erteilung solcher Rechte zu entscheiden, die einheitlichen Schutz in der gesamten Gemeinschaft bieten. Das Amt hat seinen Sitz in Angers, Frankreich.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1239/95 der Kommission (ABl. L 121 vom 1.6.1995, S. 37) wurde eine Beschwerdekammer eingerichtet. Sie ist zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtes, insbesondere über die Erteilung oder die Verweigerung von gemeinschaftlichem Sortenschutz, über Einwendungen gegen die Erteilung von Sortenschutz, über die Nichtigkeit oder den Entzug des gemeinschaftlichen Sortenschutzes oder die Erteilung oder Verweigerung von Zwangsnutzungsrechten.
Die Beschwerdekammer besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern; sie kann zwei zusätzliche Mitglieder hinzuziehen.
Aufgabenbeschreibung
Das ausgewählte Mitglied (m/w) nimmt die einer Beschwerdekammer übertragenen Aufgaben und auf Ernennung insbesondere jene des Berichterstatters wahr.
Ernennung
Die qualifizierten Mitglieder (m/w) werden mit Ausnahme des Vorsitzenden und seines Stellvertreters für die Dauer von fünf Jahren in eine Liste aufgenommen, die der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Amtes erstellt.
Die Mitglieder der Beschwerdekammer genießen Unabhängigkeit. Bei der Entscheidungsfindung sind sie an keinerlei Weisung gebunden. Sie können keine anderen Funktionen im Amt wahrnehmen.
Beschäftigungsbedingungen
Das Mitglied (m/w) kann weiter seinen beruflichen Aktivitäten nachgehen.
Das Mitglied (m/w) wird vom Vorsitzenden der Beschwerdekammer nach Bedarf von der Liste ausgewählt, sodass sich die Kammer aus den je nach Rechtssache erforderlichen drei bis fünf Mitgliedern zusammensetzt.
Das ausgewählte Mitglied (m/w) übt seine Funktionen im Amt auf Teilzeitbasis aus. Es sollte mindestens zehn Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsrats vom 26. März 2003 ist die Vergütung des als Berichterstatter benannten Mitglieds auf 1 600 EUR pro Rechtssache und die der anderen Mitglieder auf 800 EUR pro Rechtssache festgelegt. Dazu kommt ein Betrag in Höhe von 400 EUR für jedes Mitglied für den Weg von und nach Angers.
Anforderungen
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Der Bewerber/die Bewerberin muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen. |
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Der Bewerber/die Bewerberin muss über gründliche Kenntnisse einer der Gemeinschaftssprachen und über befriedigende Kenntnisse einer weiteren Gemeinschaftssprache verfügen. Gute Kenntnisse des Englischen wären von Vorteil. |
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Der Bewerber/die Bewerberin muss außerdem
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Bewerbungen
Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, ggf. mit einer beigefügten Übersetzung in die englische Sprache, sind bis spätestens 15. Januar 2006 (Datum des Poststempels) zu richten an:
Community Plant Variety Office (CPVO/OCVV) Secretariat of the Board of Appeal BP 62141 FR-49021 Angers Cedex 02
Weitere Auskünfte können unter derselben Anschrift, per Fax ((33) 241 25 64 10) oder per E-Mail (doreau@cpvo.eu.int) eingeholt werden.