ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 299 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
48. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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I Mitteilungen |
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Rechnungshof |
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2005/C 299/1 |
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DE |
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I Mitteilungen
Rechnungshof
29.11.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 299/1 |
BERICHT DES UNABHÄNGIGEN RECHNUNGSPRÜFERS ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG DES RECHNUNGSHOFES ZUM HAUSHALTSJAHR 2004
(2005/C 000/01)
HINWEIS FÜR DEN LESER
Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, wonach der Rechnungshof mit der Prüfung der Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft beauftragt ist, sowie der Bestimmungen des Artikels 276 des genannten Vertrags zur Erteilung der Entlastung lässt der Rechnungshof seit dem Abschluss des Haushaltsjahrs 1987 die Rechnungslegung über seine interne Verwaltungsführung jährlich von einem unabhängigen Rechnungsprüfer prüfen.
Die von dem unabhängigen Rechnungsprüfer erstellten Berichte über die Rechnungslegung für die Haushaltsjahre 1987 bis 1991 übermittelte der Rechnungshof lediglich dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments.
Gemäß dem Beschluss des Kollegiums des Rechnungshofes in seiner Sitzung vom 8. Juli 1993 werden die Berichte des unabhängigen Rechnungsprüfers seit dem Haushaltsjahr 1992 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident des Hofes
INHALT
Bestätigungsvermerk betreffend die Ordnungsmäßigkeit sowie die sachliche und rechnerische Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004
Bericht über die Verwaltungs- und Rechnungsführungsverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sowie das interne Kontrollsystem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004
Bestätigungsvermerk betreffend die Ordnungsmäßigkeit sowie die sachliche und rechnerische Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2004
An die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes
Gemäß dem Auftrag, der uns vom Europäischen Rechnungshof erteilt wurde, haben wir folgende Unterlagen geprüft:
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die Daten der Rechnungsführung, die der Europäische Rechnungshof der Kommission zur Erstellung der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2004 übermittelt hat; |
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den Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofes zum 31. Dezember 2004, der anhand dieser Rechnungsführungsdaten im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erstellt wurde. |
Für die Rechnungsführungsdaten und den Jahresabschluss ist der Europäische Rechnungshof verantwortlich. Unser Auftrag besteht darin, auf der Grundlage unserer Prüfungsarbeiten einen Bestätigungsvermerk für die Rechnungsführung und den Jahresabschluss zu erteilen.
Wir haben unsere Arbeiten nach internationalen Prüfungsnormen durchgeführt. Gemäß diesen Normen muss es aufgrund der Planung und Ausführung unserer Prüfungsarbeiten möglich sein, mit angemessener Sicherheit festzustellen, dass die Rechnungsführung und der Jahresabschluss keine signifikanten Anomalien aufweisen. Ein Prüfungsauftrag besteht darin, auf Stichprobenbasis die Nachweise für die Beträge und Angaben in der Rechnungsführung und im Jahresabschluss zu untersuchen. Ferner umfasst er die Bewertung der angewandten Rechnungsführungsgrundsätze und -methoden sowie der signifikanten Berechnungen des Europäischen Rechnungshofes zum Kontenabschluss und eine Würdigung der Gesamtdarstellung. Unserer Einschätzung nach ergibt sich aus unseren Prüfungsarbeiten eine angemessene Grundlage für die Erteilung unseres Bestätigungsvermerks.
Nach unserer Beurteilung wurden die Rechnungsführungsdaten und der als Anlage beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung und den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen, den allgemein anerkannten Rechnungsführungsgrundsätzen und den Internen Vorschriften des Europäischen Rechnungshofes erstellt. Sie vermitteln ein wirklichkeitsgetreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofes zum 31. Dezember 2004 sowie seiner Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Haushaltsjahrs.
Wir verweisen auf die Erläuterung 1 der Anlage zum Jahresabschluss, in der dargelegt wird, dass der Hof gemäß der Rechnungsführungsvorschrift Nr. 12 „Leistungen für Arbeitnehmer“, die am 28. Dezember 2004 gemäß Artikel 133 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften durch einen Beschluss des Rechnungsführers der Kommission angenommen wurde, erstmalig zum 31. Dezember 2004 eine Rückstellung für Ruhegehaltsansprüche der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes sowie eine langfristige Forderung gegenüber den Mitgliedstaaten in Höhe von 43 689 621 Euro ausgewiesen hat. Der Rückstellungsbetrag wurde auf der Grundlage einer versicherungsmathematischen Studie der Europäischen Kommission festgesetzt.
Luxemburg, den 27. September 2005.
KPMG Audit S.à.r.l.
Wirtschaftsprüfer
P. WIES
Bericht über die Verwaltungs- und Rechnungsführungsverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sowie das interne Kontrollsystem
An die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses des Europäischen Rechnungshofes für das am 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr haben wir die Verwaltungs- und Rechnungsführungsverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sowie das interne Kontrollsystem untersucht. Diese Prüfung wurde durchgeführt, damit die verschiedenen Instanzen des Europäischen Rechnungshofes mit angemessener Sicherheit davon ausgehen können,
— |
dass sie einen klaren Überblick haben, inwieweit die operationellen Ziele erreicht werden, |
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dass der veröffentlichte Jahresabschluss auf zuverlässiger Grundlage erstellt wurde, |
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dass die Haushaltsführung des Europäischen Rechnungshofes mit den einschlägigen Rechtsvorschriften in Einklang steht. |
Einschlägige Rechtsvorschriften:
— |
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, |
— |
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, |
— |
Interne Vorschriften des Europäischen Rechnungshofes für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union, festgelegt durch den Beschluss Nr. 80-2003 und vom Hof in seiner Sitzung vom 17. und 18. Dezember 2003 angenommen. |
Mit dem Beschluss Nr. 80-2003 des Hofes über die Internen Vorschriften des Europäischen Rechnungshofes für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union wurde der Beschluss Nr. 97-47 vom 4. Dezember 1997 ersetzt, der damit aufgehoben wurde. Er trat am 18. Dezember 2003 in Kraft.
Wir haben insbesondere das Kontrollumfeld, die Risikoanalyse, die Kontrolltätigkeiten, die Informations- und Kommunikationssysteme sowie den Lenkungsprozess des Europäischen Rechnungshofes untersucht. Ergänzend zur ersten, deskriptiven Prüfungsphase wurde in einer zweiten Phase eine Bewertung der Verfahren anhand stichprobenweiser Überprüfungen der Belege und kontradiktorisch geführter Gespräche mit Mitarbeitern des Hofes vorgenommen. Art und Umfang der Überprüfungen wurden von unserer Einschätzung der Kontrollumgebung bestimmt. Nach unserer Auffassung ergibt sich aus unseren Arbeiten eine angemessene Grundlage für die Schlussfolgerungen, die wir in Bezug auf die Verfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und das interne Kontrollsystem des Europäischen Rechnungshofes ziehen.
Die Anwendung der internen Kontrollvorschriften gewährleistet unseres Erachtens eine zufrieden stellende Verwirklichung der operationellen Ziele, die Erstellung eines zuverlässigen Jahresabschlusses und die Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften.
Luxemburg, den 27. September 2005.
KPMG Audit S.à.r.l.
Wirtschaftsprüfer
P. WIES
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2004 und 2003
(1000 Euro) |
|||
|
Erläuterungen |
2004 |
2003 |
AKTIVA |
|||
Immaterielle Anlagewerte |
2 |
415 |
433 |
Sachanlagen |
2 |
42 161 |
42 676 |
Grundstücke und Gebäude |
|
39 094 |
11 329 |
Technische Anlagen, Maschinen und Ausrüstungsmaterial |
|
230 |
212 |
Mobiliar und Fuhrpark |
|
675 |
373 |
EDV-Material |
|
1 289 |
905 |
Sonstige Sachanlagen |
|
783 |
957 |
Sachanlagen im Bau und geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen |
|
90 |
28 900 |
Finanzanlagen |
3 |
— |
555 |
Sonstige Finanzanlagen |
|
— |
555 |
Betriebswerte |
4 |
197 |
179 |
Kurzfristige Forderungen |
5 |
1 384 |
1 142 |
Laufende Forderungen |
|
819 |
747 |
Verschiedene Forderungen |
|
565 |
395 |
Langfristige Forderungen |
6 |
43 689 |
— |
Kassenkonten |
7 |
7 108 |
6 434 |
Aktiva insgesamt |
|
94 954 |
51 419 |
PASSIVA |
|||
Eigenkapital |
8 |
43 252 |
43 850 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
|
(598) |
11 922 |
Aus früheren Haushaltsjahren übertragene Ergebnisse |
|
43 850 |
31 928 |
Rückstellungen für Ruhegehaltsansprüche |
6 |
43 689 |
— |
Langfristige Verbindlichkeiten |
9 |
19 |
72 |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
|
19 |
72 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
9 |
7 994 |
7 497 |
Laufende Verbindlichkeiten |
|
|
|
— Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft |
|
7 055 |
6 860 |
— Verschiedene Gläubiger |
|
939 |
637 |
Passiva insgesamt |
|
94 954 |
51 419 |
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses. |
Ergebnisrechnung zum 31. Dezember 2004 und 2003
(1000 Euro) |
|||
|
Erläuterungen |
2004 |
2003 |
Positive Anpassungen |
|||
Senkung der Kosten: Erhöhung der Aktiva |
|
|
|
— Immaterielle Anlagewerte |
2 |
257 |
193 |
— Sachanlagen |
2 |
2 827 |
13 221 |
— Betriebswerte |
4 |
29 |
22 |
Übernahme von Abschreibungen |
2 |
190 |
496 |
Erträge aus im Laufe des Haushaltsjahrs festgestellten und nicht eingezogenen Forderungen |
10 |
393 |
677 |
Insgesamt |
|
3 696 |
14 609 |
Negative Anpassungen |
|||
Verringerung der Erträge aufgrund der Minderung der Aktiva |
|
|
|
— Sachanlagen |
2 |
191 |
498 |
— Betriebswerte |
4 |
11 |
12 |
— Einziehung der im Laufe der vorhergehenden Haushaltsjahre festgestellten Forderungen |
11 |
564 |
197 |
Zuweisungen zu Abschreibungen |
2 |
3 616 |
1 979 |
Zuweisungen zu Wertminderungen |
|
2 |
— |
Nichtbudgetäre Aufwendungen |
12 |
(90) |
1 |
Insgesamt |
|
4 294 |
2 687 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
8 |
(598) |
11 922 |
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses. |
Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die zum 31. Dezember 2004 und 2003 abgeschlossenen Haushaltsjahre
(1000 Euro) |
|||
|
Erläuterungen |
2004 |
2003 |
Einnahmen |
|||
Beitrag aus den Gesamteinnahmen der Europäischen Gemeinschaften |
|
71 275 |
79 574 |
Eigene Einnahmen des Europäischen Rechnungshofes |
13 |
|
|
— auf die Gehälter einbehaltene Abgaben der Gemeinschaft und Gebühren |
|
11 195 |
9 624 |
— Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit |
14 |
1 880 |
801 |
— Sonstige Einnahmen |
|
90 |
20 |
Einnahmen insgesamt |
|
84 443 |
90 019 |
Ausgaben |
15, 17 |
|
|
Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs |
|||
— Mitglieder des Organs |
|
8 586 |
6 579 |
— Personal im aktiven Dienst |
|
59 316 |
53 222 |
— Dienstreise- und Fahrkosten |
|
2 030 |
1 979 |
— Sonstige Ausgaben |
|
2 089 |
1 830 |
|
|
72 021 |
63 610 |
Sachausgaben |
|||
— Ausgaben für Immobilien |
|
5 459 |
15 250 |
— Ausgaben für die Datenverarbeitung |
|
2 761 |
1 865 |
— Bewegliche Sachen und Nebenkosten |
|
1 586 |
662 |
— Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb |
|
671 |
701 |
— Veröffentlichungen und Unterrichtung der Öffentlichkeit |
|
709 |
1 204 |
— Sonstige Ausgaben |
|
1 013 |
570 |
|
|
12 199 |
20 252 |
Ausgaben insgesamt |
|
84 220 |
83 862 |
Haushaltsvollzugssaldo des Haushaltsjahrs |
16 |
223 |
6 157 |
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses. |
Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2004
GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND RECHNUNGSLEGUNG
1. |
Die Rechnungsführung des Europäischen Rechnungshofes (nachfolgend „der Hof“) und die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen nach den Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur o.g. Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002. Im Jahr 2004 wurde beschlossen, die Rubriken „Rechnungsabgrenzungsposten“ auf der Aktiv- und auf der Passivseite zu streichen und sie den Posten „Laufende Forderungen“ bzw. „Verschiedene Gläubiger“ zuzuweisen. Bei der Darstellung der Zahlenangaben der entsprechenden Posten des vorhergehenden Haushaltsjahrs wurden die zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit notwendigen Anpassungen vorgenommen. Gemäß der Rechnungsführungsvorschrift Nr. 12 „Leistungen für Arbeitnehmer“, die am 28. Dezember 2004 gemäß Artikel 133 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften durch einen Beschluss des Rechnungsführers der Kommission angenommen wurde, weist der Hof seit dem Haushaltsjahr 2004 Rückstellungen für Ruhegehaltsansprüche der Mitglieder des Hofes aus. Die Höhe dieser Rückstellungen wird im Wege einer versicherungsmathematischen Bewertung der Verpflichtungen ermittelt, die sich aus den zum Zeitpunkt der Bewertung geleisteten Diensten ergeben. Als Gegenwert weist der Hof eine langfristige Forderung gegenüber den Mitgliedstaaten aus. Die Vergleichszahlen für 2003 wurden nicht geändert. |
VERMÖGENSÜBERSICHT
2. |
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Unter der Rubrik „Immaterielle Anlagewerte“ werden Software-Pakete ausgewiesen, die durch Einzel- oder Sammellizenzen abgedeckt werden.
Die Erhöhung beim Posten „Grundstücke und Gebäude“ beläuft sich auf 27 765 000 Euro und entfällt hauptsächlich auf den Anschaffungswert eines zweiten, im Jahr 2004 in Betrieb genommenen Hofgebäudes, dessen Nettowert nach Abschreibungen sich auf 27 969 000 Euro beläuft. Die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen werden mit ihrem Kaufwert erfasst, wobei auf Devisen lautende Anlagen zu dem am Tag der Anschaffung geltenden Umrechnungskurs in Euro umgerechnet werden. Die Anschaffungskosten für Grundstücke sowie der um die Abschreibungen verminderte Nettowert der sonstigen Sachanlagen werden während ihrer gesamten Nutzungsdauer auf der Aktivseite ausgewiesen. Bei den Sachanlagen (außer Grundstücken und Gebäuden) werden gemäß Artikel 222 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften nur Güter mit einem Anschaffungspreis bzw. Gestehungskosten von mindestens 420 Euro, deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt und bei denen es sich nicht um Verbrauchsgüter handelt, in das Bestandsverzeichnis eingetragen und in den Anlagekonten erfasst. Der Hof berechnete die Abschreibungssätze für seine Anlagewerte nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 2909/2000 der Kommission vom 29. Dezember 2000 über die rechnungsmäßige Verwaltung der nichtfinanziellen Anlagewerte der Europäischen Gemeinschaften. Die nach der linearen Methode jeweils für das gesamte Jahr berechneten Wertveränderungen und Abschreibungen lassen sich Ende des Haushaltsjahrs wie folgt darstellen:
|
3. |
Finanzanlagen Im Laufe des Haushaltsjahrs 2004 wurde das in der Unterrubrik „Vorschüsse“ ausgewiesene Umlaufvermögen des Amts für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, das sich auf 555 000 Euro belief, zurückgezahlt. |
4. |
Betriebswerte Die Betriebswerte umfassen den Lagerbestand an Büromaterial und sonstige Verbrauchsmittel, die nach den Preisen der letzten Lieferungseingänge bewertet werden. Sind die Anschaffungspreise in Devisen ausgedrückt, so werden sie zu dem für die Erstellung der Vermögensübersicht vorgegebenen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet. |
5. |
Kurzfristige Forderungen Die Rubrik „Laufende Forderungen“ setzt sich am Ende des Haushaltsjahrs wie folgt zusammen:
Der Posten „Verschiedene Schuldner“ setzt sich im Wesentlichen aus Beträgen zusammen, die in fast allen Fällen von den Bediensteten des Hofes für den Rückkauf von nationalen Ruhegehaltsansprüchen geschuldet werden. Die Rubrik „Verschiedene Forderungen“ bezieht sich überwiegend auf Vorschüsse für Dienstreisen, die bereits von den Mitgliedern und dem Personal des Hofes getätigt, aber noch nicht abgerechnet wurden. |
6. |
Langfristige Forderungen und Rückstellungen für Ruhegehaltsansprüche Der Hof hat beschlossen, erstmalig zum 31. Dezember 2004 eine Rückstellung für die Ruhegehaltsaufwendungen für die Mitglieder des Hofes zu bilden, der eine Forderung an die Mitgliedstaaten in gleicher Höhe gegenübersteht (siehe Erläuterung 1). |
7. |
Kassenkonten Der Posten „Kassenkonten“ umfasst gemäß Kapitel IX des Handbuchs für Rechnungsführung und Konsolidierung der Europäischen Gemeinschaften eine Mittelanforderung in Höhe von 5 500 000 Euro (2003: 5 500 000 Euro), die bei der Europäischen Kommission beantragt wurde (siehe auch Erläuterung 9.2). |
8. |
Eigenkapital In Bezug auf das Haushaltsjahr 2004 umfasst das Eigenkapital das Ergebnis des Haushaltsjahrs sowie die aus früheren Haushaltsjahren übertragenen Ergebnisse. Das wirtschaftliche Ergebnis des Haushaltsjahrs setzt sich zusammen aus dem Haushaltsvollzugsergebnis des Haushaltsjahrs und dem Ergebnis der Anpassungen. Das Haushaltsvollzugsergebnis des Haushaltsjahrs kann erst bei Konsolidierung der Jahresabschlüsse durch die Europäische Kommission ermittelt werden. Für die anderen Organe beschränkt sich das wirtschaftliche Ergebnis des Haushaltsjahrs folglich auf die Summe der positiven und negativen Anpassungen, die buchmäßig als nichtbudgetäre Ausgaben und Erträge erfasst werden. |
9. |
Verbindlichkeiten |
9.1. |
Langfristige Verbindlichkeiten Der Posten „Sonstige langfristige Verbindlichkeiten“ umfasst den als Ausfallgarantie einbehaltenen Teil der Honorare der beratenden Architektur- und Ingenieurbüros für die Aufträge im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hofgebäudes. |
9.2. |
Kurzfristige Verbindlichkeiten Der Posten „Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft“ enthält den auf das folgende Haushaltsjahr zu übertragenden Saldo für die laufende Verwaltungstätigkeit. Davon entfällt ein Betrag von 5 500 000 Euro auf den Gegenwert der Mittelanforderung, die bei der Kommission im Hinblick auf die im Januar 2005 fälligen Gehaltszahlungen beantragt worden war (siehe auch Erläuterung 7). Der Posten „Verschiedene Gläubiger“ umfasst in erster Linie zu zahlende Beträge für Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge für das Personal sowie von der Kreditkartengesellschaft abzurechnende Dienstreisekosten. |
10. |
Erträge aus im Laufe des Haushaltsjahrs festgestellten und nicht eingezogenen Forderungen Dieser Posten betrifft die während des geprüften Haushaltsjahrs festgestellten und noch nicht eingezogenen Einnahmen. |
11. |
Einziehung der im Laufe der vorhergehenden Haushaltsjahre festgestellten Forderungen Dieser Posten betrifft die im Laufe eines früheren Haushaltsjahrs festgestellten und während des geprüften Haushaltsjahrs eingezogenen und verbuchten Einnahmen. |
12. |
Nichtbudgetäre Aufwendungen Dieser Posten betrifft die Ausgaben, deren Verbuchung zulasten des Haushaltsplans technisch nicht mehr möglich war. In Bezug auf das Haushaltsjahr 2004 handelt es sich um die Veränderungen bei den von der Kommission in Rechnung gestellten laufenden Ausgaben. |
EINNAHMEN UND AUSGABEN
13. |
Eigene Einnahmen des Europäischen Rechnungshofes Die eigenen Einnahmen des Hofes werden anhand der im Laufe des Haushaltsjahrs tatsächlich vereinnahmten Beträge verbucht. |
14. |
Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Die Rubrik „Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit“ umfasst hauptsächlich folgende Vorgänge:
|
15. |
Ausgaben Die Ausgaben des Haushaltsjahrs, die in der „Einnahmen- und Ausgabenrechnung“ ausgewiesen sind, stellen die Zahlungen dar, die gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften zulasten der Mittel des Haushaltsjahrs, der aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mittel und der infolge zweckgebundener Einnahmen bereitgestellten Mittel geleistet wurden. Gemäß Artikel 6 der Haushaltsordnung werden die im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel für ein Haushaltsjahr bewilligt; das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. |
16. |
Finanzlage und Haushaltsvollzugssaldo Der Haushaltsvollzugssaldo des Haushaltsjahrs entspricht der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der Einnahmen des Haushaltsjahrs und den Ausgaben zulasten der Mittel des Haushaltsjahrs, der aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mittel sowie der infolge zweckgebundener Einnahmen bereitgestellten Mittel. Die Veränderungen im Haushaltsjahr lassen sich wie folgt darstellen:
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17. |
Ausführung des Haushaltsplans Die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2004 unterteilt sich in die Ausführung der übertragenen Mittel und die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahrs.
Die Summe der Zahlungen zulasten der übertragenen Mittel (5 035 000 Euro), der Mittel des Haushaltsjahrs (78 990 000 Euro) und der infolge zweckgebundener Einnahmen bereitgestellten Mittel (195 000 Euro) beläuft sich auf 84 220 000 Euro und entspricht dem Gesamtbetrag der Ausgaben, die in der Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Haushaltsjahrs 2004 ausgewiesen sind. Die in der Rubrik „Sonstige Ausgaben“ unter „Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs“ enthaltenen Ausgaben umfassen im Wesentlichen die Ausgaben für interinstitutionelle Zusammenarbeit, Übersetzungen, Kantine, Kinderkrippe, Fortbildung, Personaleinstellung sowie Empfänge und Repräsentationszwecke. Die Ausgaben in der Rubrik „Sonstige Ausgaben“ unter „Sachausgaben“ umfassen insbesondere die Ausgaben für die Telekommunikation, für Sitzungen sowie für Untersuchungen und Erhebungen. |
18. |
Verpflichtungen unter dem Strich Entsprechend dem am 15. Dezember 1999 mit dem Staat Luxemburg unterzeichneten Rahmenvertrag in Bezug auf die Errichtung eines oder mehrerer Gebäude zur Erweiterung des Hofgebäudes hat sich der Hof verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die im Vertrag genannten Grundstücke vom Staat Luxemburg zu erwerben und zu diesem Zweck die erforderlichen Mittel bei der Haushaltsbehörde zu beantragen. Im Übrigen hat sich der Hof im Rahmen eines bis 30. Juni 2009 geltenden Vertrags über die Anmietung eines Gebäudes verpflichtet, dem Vermieter für die Herrichtung des gemieteten Gebäudes einen Pauschalbetrag von 175 000 Euro zu überweisen. |