ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 286 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
47. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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I Mitteilungen |
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Rechnungshof |
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2004/C 286/1 |
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2004/C 286/2 |
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DE |
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I Mitteilungen
Rechnungshof
23.11.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 286/1 |
BERICHT DES UNABHÄNGIGEN RECHNUNGSPRÜFERS ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG DES RECHNUNGSHOFES ZUM HAUSHALTSJAHR 2003
(2004/C 286/01)
HINWEIS FÜR DEN LESER
Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, wonach der Rechnungshof mit der Prüfung der Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft beauftragt ist, sowie der Bestimmungen des Artikels 276 des genannten Vertrags zur Erteilung der Entlastung lässt der Rechnungshof seit dem Abschluss des Haushaltsjahres 1987 die Rechnungslegung über seine interne Verwaltungsführung jährlich von einem unabhängigen Rechnungsprüfer prüfen.
Die von dem unabhängigen Rechnungsprüfer erstellten Berichte über die Rechnungslegung für die Haushaltsjahre 1987 bis 1991 übermittelte der Rechnungshof lediglich dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments.
Gemäß dem Beschluss des Kollegiums des Rechnungshofes in seiner Sitzung vom 8. Juli 1993 werden die Berichte des unabhängigen Rechnungsprüfers seit dem Haushaltsjahr 1992 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Für den Rechnungshof
Juan Manuel FABRA VALLÉS
Präsident
23.11.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 286/13 |
Bericht des Rechungshofs betreffend die Prüfung der Effizienz der Verwaltung der Europäischen Zentralbank im Haushaltsjahr 2003 zusammen mit den Antworten der Europäischen Zentralbank
(2004/C 286/02)
1. |
Grundlage für die Prüfung des Hofes ist Artikel 27 Absatz 2 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB), das dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt wurde. Gemäß dem oben genannten Artikel hat der Hof „die Effizienz der Verwaltung der EZB“ zu prüfen. |
2. |
Der Hof wählt jedes Jahr andere Verwaltungsbereiche zur Prüfung aus. |
3. |
Im Jahr 2003 bezog sich die Prüfung auf den Prozess der Beschlussumsetzung und auf die Zuverlässigkeit der mit dem IT-System für die Finanzbuchhaltung und die Betriebsbuchhaltung verarbeiteten Daten. |
4. |
Bei der Durchführung der Projekte ergeben sich weiterhin erhebliche Verzögerungen. Der Hof ermutigt die EZB, sich auf die Hauptursachen für diese Verzögerungen zu konzentrieren sowie auf die Auswirkungen dieser Verzögerungen und die zu ihrer Vermeidung erforderlichen Schritte. Verstärkte Aufmerksamkeit sollte der angemessenen Planung und Überwachung der Humanressourcen in diesem Bereich eingeräumt werden. Der Hof stellt jedoch fest, dass viele Verzögerungen in einer Phase des raschen Wachstums der EZB auftraten. |
5. |
In Bezug auf die mit dem IT-System für die Finanzbuchhaltung und die Betriebsbuchhaltung verarbeiteten Daten sollte die EZB weiterhin Sorge dafür tragen, dass die Aufzeichnungen über die Verfahren der Änderungsverwaltung (change-management procedures) vervollständigt werden. Dies würde die Integrität des Systems erhöhen. |
6. |
Die Prüfung hat gezeigt, dass die vorhandenen Verfahren im Allgemeinen angemessen funktionieren, auch wenn sie in einigen Punkten verbessert werden könnten. Die EZB hat bereits zahlreiche Probleme aufgegriffen und Maßnahmen getroffen, um diese Probleme künftig zu vermeiden. Ausführliche Vorschläge für weitere mögliche Verbesserungen wurden an das EZB-Management weitergeleitet. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 16. September 2004 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Juan Manuel FABRA VALLÉS
Präsident