European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/2286

13.10.2026

BESCHLUSS (GASP) 2026/2286 DES RATES

vom 12. Oktober 2026

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 15. Oktober 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 (1) angenommen.

(2)

Der Beschluss (GASP) 2018/1544 gilt bis zum 16. Oktober 2026. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses und in Anbetracht der anhaltenden und dauerhaften Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch chemische Waffen ist der Rat der Auffassung, dass seine Anwendung bis zum 30. Oktober 2031 verlängert werden sollte.

(3)

Auf der Grundlage einer Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2018/1544 sollte die Anwendung der in den Artikeln 2 und 3 jenes Beschlusses genannten restriktiven Maßnahmen für die dort im Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 30. Oktober 2027 verlängert werden.

(4)

Der Beschluss (GASP) 2018/1544 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1544 erhält folgende Fassung:

„(1)   Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Oktober 2031. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Die in den Artikeln 2 und 3 genannten Maßnahmen gelten für die im Anhang aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 30. Oktober 2027.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 12. Oktober 2026.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)  Beschluss (GASP) 2018/1544 des Rates vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 25, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/1544/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2286/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)