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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/1921 |
5.8.2026 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/1921 DER KOMMISSION
vom 22. Juli 2026
betreffend den Antrag gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Killing The Internet: No Digital ID & No Age Verification“
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 5137)
(Nur der englische Text ist verbindlich)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 17. Juni 2026 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Killing The Internet: No Digital ID & No Age Verification“ (Stoppt die Zerstörung des Internets: Keine digitale Identität und keine Altersüberprüfung) gestellt. |
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(2) |
Das Anliegen der Initiative besteht, wie von den Organisatoren der Initiative dargelegt, darin, die Europäische Kommission aufzufordern, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, mit denen sichergestellt wird, dass Systeme zur digitalen Identität und zur Altersfeststellung, die für den Zugang zu Online-Diensten in der Union verwendet werden, freiwillig, datenschutzkonform und diskriminierungsfrei bleiben. Die Organisatoren sind der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht gezwungen werden dürfen, sich für den Zugang zu rechtmäßigen Online-Inhalten oder -Diensten zu identifizieren, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich, verhältnismäßig und gesetzlich vorgeschrieben. In den Rechtsvorschriften sollten anonyme oder pseudonymisierte Altersnachweise, Datenminimierung, selektive Offenlegung, quelloffene Umsetzung, unabhängige Sicherheitsprüfungen, das Verbot der dienstübergreifenden Nachverfolgung durch vertrauende Beteiligte und gleichwertige Alternativen für Bürgerinnen und Bürger, die keine digitale Brieftasche verwenden, vorgesehen werden. Ein Anhang enthält weitere Einzelheiten zu dem Hintergrund, dem Gegenstand und den Zielen der Initiative. |
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(3) |
Die Kommission ist der Auffassung, dass sie auf der Grundlage der Artikel 16 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsvorschriften vorschlagen könnte, mit denen sichergestellt wird, dass Systeme zur digitalen Identität und zur Altersfeststellung, die für den Zugang zu Online-Diensten in der Union verwendet werden, freiwillig, datenschutzkonform und diskriminierungsfrei bleiben, sodass sich die Bürgerinnen und Bürger für den Zugang zu rechtmäßigen Online-Inhalten oder -Diensten nur dann identifizieren müssen, wenn dies unbedingt erforderlich, verhältnismäßig und gesetzlich vorgeschrieben ist. |
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(4) |
Nach Ansicht der Kommission liegt aus diesem Grund kein Teil der Initiative offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen. |
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(5) |
Diese Schlussfolgerung greift der Beurteilung der Frage nicht vor, ob die konkreten materiellen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Kommission, einschließlich der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem Subsidiaritätsprinzip und den Grundrechten, in diesem Fall erfüllt sind. |
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(6) |
Die Organisatorengruppe hat geeignete Nachweise vorgelegt, dass sie die Anforderungen gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllt, und die Kontaktpersonen gemäß Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 1 der genannten Verordnung benannt. |
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(7) |
Die Initiative ist weder offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös, noch verstößt sie offenkundig gegen die Werte der Union, wie sie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben sind, oder gegen die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte. |
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(8) |
Die Initiative „Stop Killing The Internet: No Digital ID & No Age Verification“ sollte daher registriert werden. |
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(9) |
Die Schlussfolgerung, dass die Voraussetzungen für eine Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllt sind, bedeutet nicht, dass die Kommission die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Initiative bestätigt, für die allein die Organisatorengruppe der Initiative verantwortlich ist. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Initiative „Stop Killing The Internet: No Digital ID & No Age Verification“ sollte deshalb registriert werden.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Organisatorengruppe der Bürgerinitiative „Stop Killing The Internet: No Digital ID & No Age Verification“‚ vertreten durch Paul Diegel und Daniel Mönch als Kontaktpersonen, gerichtet.
Brüssel, den 22. Juli 2026
Für die Kommission
Maroš ŠEFČOVIČ
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 55, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/788/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2026/1921/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)