|
Amtsblatt |
DE Reihe L |
|
2026/1710 |
13.7.2026 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1710 DES RATES
vom 13. Juli 2026
zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Der Rat hat am 8. Oktober 2024 die Verordnung (EU) 2024/2642 angenommen. |
|
(2) |
In seinen Schlussfolgerungen vom 18. und 19. Juni 2026 hat der Europäische Rat entschieden alle jüngsten hybriden Angriffe gegen die Union und ihre Mitgliedstaaten verurteilt. Angesichts der anhaltenden hybriden Kampagnen durch feindselige Akteure, insbesondere Russland und Belarus, hat der Europäische Rat vordringliche und intensivierte Anstrengungen gefordert, um die Resilienz zu stärken, die Vorsorge zu verbessern, kritische Infrastruktur zu schützen sowie hybride Angriffe zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf zu reagieren. |
|
(3) |
Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die böswilligen Aktivitäten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer. |
|
(4) |
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass eine natürliche Person in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 aufgenommen werden sollte. |
|
(5) |
Die Verordnung (EU) 2024/2642 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2026.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) ABl. L, 2024/2642, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2642/oj.
ANHANG
In Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 wird im Abschnitt „A. Natürliche Personen“ folgender Eintrag aufgenommen:
|
|
Name |
Angaben zur Identität |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
|
„80. |
Ivan Sergeevich KASYANENKO (russisch: Иван Сергеевич КАСЬЯНЕНКО) |
Funktion: Stellvertretender Befehlshaber und leitender Beamter der Spezialeinheit des GRU Rang: Generalleutnant Geburtsdatum: 9.9.1975 Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Steuer-Identifikationsnummer: 773471856698 |
Ivan Kasyanenko ist stellvertretender Befehlshaber der Spezialeinheit (SSD) des GRU, in die bestimmte Teile der Einheit 29155 aufgenommen wurden, und leitender Beamter, der die SSD-Operationen beaufsichtigt. Er wurde als Hauptorganisator und Leiter der Aktivitäten der Einheit 29155 im Zusammenhang mit Afghanistan, einschließlich mutmaßlicher Bemühungen um die Schaffung finanzieller Anreize für Angriffe auf Personal der Vereinigten Staaten und Personal der in Afghanistan agierenden internationalen Koalition, ermittelt. Ivan Kasyanenko koordinierte auch Operationen im Zusammenhang mit den Nowitschok-Vergiftungen von Sergei Skripal und seiner Tochter Julija Skripal im Jahr 2018. Darüber hinaus wird er mit der Koordinierung verdeckter russischer Aktivitäten in Europa, der Verwaltung und Integration von Netzwerken der Wagner-Gruppe in Afrika im Jahr 2023 und militärisch-technischen Kooperationsinitiativen unter Beteiligung Irans in Verbindung gebracht. Daher ist Ivan Kasyanenko für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Sicherheit in Drittländern untergraben oder bedrohen, indem sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit untergraben und bewaffnete Konflikte, Instabilität und Unsicherheit ausnutzen, verantwortlich und setzt diese um. |
13.7.2026“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1710/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)