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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/1513 |
23.7.2026 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 140/2026
vom 30. April 2026
zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens [2026/1513]
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Verordnung (EU) 2022/2036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf die aufsichtliche Behandlung global systemrelevanter Institute mit einer multiplen Abwicklungsstrategie und auf Methoden für die indirekte Zeichnung von Instrumenten, die zur Erfüllung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten berücksichtigungsfähig sind (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen. |
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(2) |
Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Anhang IX des EWR-Abkommens wird unter den Nummern°14a (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) und 19b (Richtlinie 2014/59/EU) folgender Gedankenstrich angefügt:
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„— |
32022 R 2036: Verordnung (EU) 2022/2036 des Europäisches Parlaments und des Rates vom 19.°Oktober 2022 (ABl. L, 275, 25.10.2022, S°1.)“ |
Artikel 2
Der Wortlaut der Verordnung (EU) 2022/2036 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2026 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1) .
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 30. April 2026.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Präsident
Nicolas VON LINGEN
(1) ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 1.
(*1) Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1513/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)