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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/1352

18.6.2026

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1352 DER KOMMISSION

vom 17. Juni 2026

zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Ecolab GA 24-50 BPF“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 27. September 2016 beantragte die Ecolab Deutschland GmbH bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission (2) eine Unionszulassung der gleichen Biozidproduktfamilie gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 mit der Bezeichnung „Ecolab GA 24-50 BPF“ der Produktarten 6, 11 und 12 entsprechend der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-QJ027133-44 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Der Antrag betraf die Biozidproduktfamilie „GA 24-50 BPF“, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1906 der Kommission (3) mit der Zulassungsnummer EU-0030162-0000 zugelassen wurde.

(2)

Die Biozidproduktfamilie „Ecolab GA 24-50 BPF“ enthält den Wirkstoff Glutaraldehyd, der in der in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Unionsliste genehmigter Wirkstoffe für die Produktarten 6, 11 und 12 enthalten ist.

(3)

Am 2. Juni 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 ihre Stellungnahme (4) sowie gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Produkteigenschaften von „Ecolab GA 24-50 BPF“ in allen Amtssprachen der Union.

(4)

In ihrer Stellungnahme gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass sich die angegebenen Unterschiede zwischen der Biozidproduktfamilie „Ecolab GA 24-50 BPF“ und der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „GA 24-50 BPF“ auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (5) sein können, und dass die Biozidproduktfamilie „Ecolab GA 24-50 BPF“ auf Grundlage der Bewertung der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „GA 24-50 BPF“ sowie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf einer Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt.

(5)

Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für die gleiche Biozidproduktfamilie „Ecolab GA 24-50 BPF“ erteilt werden sollte.

(6)

Das Ablaufdatum der Zulassung sollte an das Ablaufdatum der Zulassung für die betreffende Referenz-Biozidproduktfamilie „GA 24-50 BPF“ angeglichen werden.

(7)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Ecolab Deutschland GmbH erhält hiermit eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0035028-0000 für die Bereitstellung der gleichen Biozidproduktfamilie „Ecolab GA 24-50 BPF“ auf dem Markt und für deren Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Produkteigenschaften im Anhang.

Die Unionszulassung gilt vom 8. Juli 2026 bis zum 30. September 2030.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Juni 2026

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 7.5.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2025/1906 der Kommission vom 12. September 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie GA 24-50 BPF gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2025/1906, 30.9.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1906/oj).

(4)  Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 2. Juni 2025 zur Unionszulassung für die gleiche Biozidproduktfamilie „Ecolab GA 24-50 BPF“, https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.

(5)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).


ANHANG

Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie

ECOLAB GA 24-50 BPF

Produktart(en)

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Zulassungsnummer EU-0035028-0000

R4BP-Assetnummer EU-0035028-0000

TEIL I

ERSTE INFORMATIONSEBENE

Kapitel 1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Familienname

Name

Ecolab GA 24-50 BPF

1.2.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

1.3.   Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Name

Ecolab Deutschland GmbH

Anschrift

Ecolab Allee 1 40789 Monheim am Rhein Deutschland

Zulassungsnummer

 

EU-0035028-0000

R4BP-Assetnummer

 

EU-0035028-0000

Datum der Zulassung

 

8.7.2026

Ablauf der Zulassung

 

30.9.2030

1.4.   Hersteller des Produkts

Name des Herstellers

Ecolab Europe GmbH

Anschrift des Herstellers

Hofwiesenstrasse 349 8050 Zürich Schweiz

Standort der Produktionsstätten

LABORATOIRES ANIOS 3330 Rue de Lille, 59262 Sainghin en Mélantois Frankreich

Ecolab Production France SAS BP509, Avenue de Général Patton, 51000 Châlons-en-Champagne Frankreich

SOLUSCOPE Rue du Fauge 100, ZI Les Paluds, 13400 Aubagne Frankreich

Ecolab Rozzano, Italy Via A. Grandi 9/11, 20089 Rozzano Italien

NALCO ITALIANA MANUFACTURING SRL Via Vernea 99, 10042 Nichelino Italien

NUOVA FARMEC SRL Via W. Flemming 7, 37026 Settimo di Pescantina (Verona) Italien

Ecolab Mandra, Greece Ecolab Athinon - Thivon old National Rd. (25th KM), - Mandra - Attica Griechenland

Ecolab Weavergate Winnington Avenue CW8 3AA Northwich, Cheshire Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

Techtex Units 7&8 Rhodes Business Park Silburn Way Middleton, M24 4NE Manchester Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

Ecolab Limited, Baglan ECOLAB CONTAMINATION CONTROL - Baglan Energy Park, Lot 7, Brunel Way, SA11 2G Neath Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

Ecolab Bioquell 52 Royce Close, SP10 3TS Portway, Andover Hampshire Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

CID LINES NV, an Ecolab company N.V.Waterpoortstraat 2, 8900 Ieper Belgien

Ecolab B.V.B.A. Industriezone Ravenshout 4, 3980 Tessenderlo Belgien

Nalco Deutschland Manufacturing GmbH und Co.KG Justus-von-Liebig-Str. 11, D-64584 Biebesheim Deutschland

Ecolab Engineering GmbH Raiffeisenstrasse 7, 88313 Siegsdorf Deutschland

Ecolab Mullingar, Ireland Central Forest Park. Zone C - Mullingar Business Park, N91 E1WD Mullingar, Co. Westmeath Irland

Ecolab d.o.o. Vajngerlova 4, 2000 Maribor Slowenien

Nalco Española Manufacturing, SLU C/ Tramuntana s/n, Polígon Industrial Celrà, 17460 Girona Spanien

NALCO FINLAND MANUFACTURING OY Kivikummuntie 1, FIN-07955 Tesjoki Finnland

BRENNTAG Nordic, Vejle Strandgade 35, 7100 Vejle Dänemark

BRENNTAG Nordic, Haslev Høsten Teglværksvej 47, 4690 Haslev Dänemark

BRENNTAG Nordic, Ballerup Borupvang 5B, 2750 Ballerup Dänemark

BRENNTAG NORDIC, Grålum A/S Kalnesveien 1, 1712 Grålum Norwegen

BRENNTAG NORDIC, Borås A/S Vevgatan 2, 504 64 Borås Schweden

BRENNTAG NORDIC, Frövi A/S Norra Bangatan 38, 718 32 Frövi Schweden

BRENNTAG NORDIC, Kalmar A/S Lotsgatan 1, 392 31 Kalmar Schweden

Brenntag GmbH, Duisburg Am Röhrenwerk 46, 47259 Duisburg Deutschland

Brenntag GmbH, Essen Messeallee 11, 45131 Essen Deutschland

Brenntag GmbH, Frankfurt Carl-Benz-Str. 8, 60314 Frankfurt am Main Deutschland

BRENNTAG GmbH, Glauchau Boschstr. 3, 08371 Glauchau Deutschland

BRENNTAG GmbH, Hamburg Hannoversche Str. 40, 21079 Hamburg Deutschland

BRENNTAG GmbH, Heilbronn Dieselstr. 5, 74076 Heilbronn Deutschland

BRENNTAG GmbH, Kaiserslautern Merkurstr. 47, 67663 Kaiserslautern Deutschland

Brenntag GmbH, Lohfelden Am Fieseler Werk 9, 34253 Lohfelden Deutschland

Brenntag GmbH, München Rupert-Bodner-Str. 20, 81245 München Deutschland

Brenntag GmbH, Plochingen Am Nordseekai 22, 73207 Plochingen Deutschland

Brenntag GmbH, Ulm Magirus-Deutz-Str. 12, 89077 Ulm Deutschland

Brenntag Poland, Góra ul. Pijarska 1, 05-530 Góra Kalwaria Polen

Brenntag Poland, Jankowice Przemysłowa 2, 62-080 Jankowice Polen

Brenntag Poland, Kędzierzyn-Koźle Józefa Bema 21, 47-224 Kędzierzyn-Koźle Polen

Brenntag Poland, Zgierz ul. Kwasowa 5, 95-100 Zgierz Polen

Brenntag Poland, Chropyně Komenského 75, 768 11 Chropyně Tschechien

Brenntag Poland, Počernice Mezi úvozy 1850/1, 193 00 Praha 9-Horní Počernice Tschechien

Brenntag Poland, Budapest Bányalég u. 45, 1225 Budapest Ungarn

Brenntag Poland, Com.Chiajna, Jud.Ilfov Str Garii Nr 2 BIS, 77040 Com.Chiajna, Jud.Ilfov Rumänien

Brenntag SRL, Chiajna Drumul Gării 1, 077040 Chiajna Rumänien

Brenntag Poland, Pezinok Glejovka 15, 902 03 Pezinok Slowakei

Brenntag GmbH, Basel Elsässerstrasse 231, 4056 Basel Schweiz

BRENNTAG CEE - Guntramsdorf Bahnstr. 13, 2353 Guntramsdorf Österreich

BRENNTAG Normandy 12 Sente des Jumelles - BP 11, 76710 Montville Frankreich

A.F.P GmbH Otto-Brenner-Straße 16-18, 21337 Lüneburg Deutschland

Alcochem Minerals B.V. Zeilmaker 4, 3861 SM Nijkerk Niederlande (die)

FAREVA ARDEPHARM, Tournon 1041 Chemin de la digue du Rhône, 07300 Tournon-sur-Rhône Frankreich

FAREVA Interfill LLC, Tosno Moskovskoye Chausse 1, 187000 Tosno Russische Föderation (die)

CHRISTEYNS NV, Bradford Rutland St, BD4 7EA, Bradford Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

CHRISTEYNS NV, Warrington 2 Cameron Court, WA2 8RE Warrington Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

DAN-MOR Natural Products and Chemicals Ltd 29 Hailan St., Or Akiva Industrial Zone, 3060000 Israel

Farmak Moravia a.s. Na Vlčinci 16/3, 779 00 Olomouc Tschechien

F.E.L.T. 10 Rue du Vertuquet, 59960 Neuville-en-Ferrain Frankreich

Ferdinand Eimermacher GmbH &Co.KG Westring 24, 48356 Nordwalde Deutschland

GANDAE Gaardeniersweg 2, 9000 Gent Belgien

HYDRACHEM LTD Unit 16 Gillmans Industrial Estate, Natts Lane, RH14 9EZ Billingshurst Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

INNOVATE GmbH Gewerbegebietsstraße 30, 06618 Schönburg Deutschland

Jago Pro Szczakowska 35, 43-600 Jaworzno Polen

KEMVIT OY Bastintie 303, 68410 Alaveteli Finnland

KOMPAK NEDERLAND BV Munnikenheiweg 63, 4879 NE Etten-Leur Niederlande (die)

La Antigua Lavandera SL Carretera Sevilla Alcala 75, 41500 Alcala DE Guadaira (Sevilla) Spanien

LICHTENHELDT GmbH Industriestr. 7 – 11, 23812 Wahlstedt bei Bad Segeberg Deutschland

MKS GMBH & CO Am Ockenheimer Graben 43, 55411 Bingen am Rhein Deutschland

PAL INTERNATIONAL LTD Bilton Way, LE17 4JA Lutterworth Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

PENNWHITE LTD Aston Way, Midpoint 18 Business Park, CW10 0HS Middlewich Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

RNM PRODUCTOS QUIMICOS Avenida das Searas, no 132, 4770-329 Landim Portugal

RUTPEN LTD Membury Airfield, RG17 7TJ Lambourn Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

Solimix Montseny 17-19 Pol. Ind. Sant Pere Molanta, 08799 Olerdola, Barcelona Spanien

Staub & Co. GmbH M Industriestraße 3, 86456 Gablingen Deutschland

TECHNIKRAFT LTD Britannia Road, DN14 6ET Goole Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

VAN DAM BODEGRAVEN BV Zeppelinstraße 12, 45470 Mülheim an der Ruhr Deutschland

VARENNE LABORATOIRE 2 Rue du Château, 60126 Rivecourt Frankreich

Evonik Peroxid GmbH Fabrikstraße 1, 9721 Weißenstein ob der Drau Österreich

BELINKA-Ljubljana Zasavska Cesta 95, 1231 Ljubljana Slowenien

Budich International GmbH Dieselstrasse 10, 32120 Hiddenhause Deutschland

Plum A/S Frederik Plums Vej 2, 5610 Assens Dänemark

1.5.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff

Glutaral (Glutaraldehyd)

Name des Herstellers

MC (US) 3 LLC

Anschrift des Herstellers

Route 25 West Virginia 25112, Institute Vereinigte Staaten (die)

Standort der Produktionsstätten

MC (US) 3 LLC site 1 Route 25 West Virginia 25112 Institute, Vereinigte Staaten (die)

Kapitel 2.   ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE

2.1.   Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Glutaral (Glutaraldehyd)

1,5-Pentandial

Wirkstoff

111-30-8

203-856-5

12,9 - 55,3 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung

Formulierungsart(en)

AL Alle anderen Flüssigkeiten

TEIL II

ZWEITE INFORMATIONSEBENE META-SPC(S)

Kapitel 1.   META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   META-SPC 1 Identifikator

Identifikator

Meta SPC: meta SPC GA 50

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-1

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Kapitel 2.   META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 1

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Glutaral (Glutaraldehyd)

1,5-Pentandial

Wirkstoff

111-30-8

203-856-5

48,5 - 55,3 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

Formulierungsart(en)

AL Alle anderen Flüssigkeiten

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1

Gefahrenhinweise

H301: Giftig bei Verschlucken.

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H330: Lebensgefahr bei Einatmen.

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

Sicherheitshinweise

P260: Aerosol nicht einatmen.

P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P280: Schutzhandschuhe tragen.

P284: [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.

P330: Mund ausspülen.

P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P342 + P311: Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

P501: Behälter gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften zuführen.

P501: Inhalt gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften zuführen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1

Konservierung von Flüssigkeiten, die in geschlossenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit geschlossenem Flüssigkeitskreislauf.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Dosierung in das Kühlsystem.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Alle zwei oder drei Monate, je nach den Eigenschaften des Systems und Stabilität des Biozidprodukts im behandelten Wasser.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch mit Frischwasser zu reinigen.

An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Öffnen Sie das System zur Wartung oder Instandhaltung, können Sie das Biozid in der ursprünglichen Dosierungskonzentration nachdosieren.

Systemüberwachung

Kontrollieren Sie den Biozidgehalt mindestens alle 3 Monate und vor dem Abschalten des Systems mit einem Testkit. Kontrollieren Sie die mikrobielle Kontamination mindestens alle 3 Monate mit Dip-Slides (Eintauchnährboden) oder anderen geeigneten Techniken.

Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn das System abgeschaltet ist, da stagnierende Flüssigkeiten anfälliger für mikrobielle Kontamination sind.

25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Konservierte Kühlflüssigkeiten mindestens fünf Tage nach der letzten Zugabe des Biozidprodukts ablassen.

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2

Konservierung von Flüssigkeiten, die in offenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Grünalgen

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit offenem Flüssigkeitskreislauf.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Offenes System

Detaillierte Beschreibung:

Glutaraldehyd wird dem Wasserkreislauf durch Injektion durch eine Dosierpumpe und spezielle Zufuhrleitungen automatisch beigefügt, normalerweise so weit stromaufwärts wie möglich. Für die intermittierende Dosierung wird ein Timer verwendet.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Typische Dosis: 1–2 Tage.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Zur Kontrolle des mikrobiellen Wachstums in industriellen Kühlwassersystemen, die per Schock-Dosierung mit einem Biozidprodukt behandelt wurden.

Nicht für den Einsatz in Durchlaufkühlsystemen vorgesehen.

Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch zu reinigen.

An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben.

Übliche Dosis: 1-2 Tage. Jede Schock-Dosierung dauert 15-30 Minuten, je nach Pumpenleistung und Wassermenge im Kreislauf. Die Behandlung sollte nicht länger als 2 Tage dauern.

25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Nur anwendbar in Anlagen mit einem Abschlämmvolumenstrom von ≤2 m3/h und Emission in die kommunale Kanalisation. Im Falle einer direkten Emission von Abwässern in Oberflächengewässer sollte die Freisetzung über einen Absetzteich erfolgen, der eine ausreichende Rückhaltung ermöglicht.

4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.3.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3

Konservierung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Konservierung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird mit automatisierten Pumpen direkt in den Wasserstrom dosiert, nachdem Produktions- und Nachfüllwasser in das Erdölreservoir gemischt wurden.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Das Biozidprodukt wird typischerweise in einer wöchentlichen Chargenform dosiert, die von einer bis fünf Stunden pro Dosis reicht. In schweren Fällen können bis zu drei Chargen pro Woche verabreicht werden.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.3.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Glutaraldehyd sollte getrennt von anderen Ölfeldchemikalien wie Entschäumungsmitteln, Sauerstoffabsorbern, Flockungsmitteln oder anderen oxidierenden Bioziden (z.B. Chlorit) zugegeben werden, um Kreuzreaktionen zu vermeiden. Zur Optimierung der Leistung kann daher eine sukzessive Zugabe erforderlich sein. Wenn ein Entlüfter mit oxidierenden Bioziden behandelt wird, sollte Glutaraldehyd nach der Entlüftungseinheit zugegeben wird.

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.3.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.3.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.3.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.3.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.4.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4

Konservierung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Konservierung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Kontinuierliche Injektion in den Wasserstrom während des Füllvorgangs der Pipeline unter Verwendung von Chemikalieninjektionsanlagen, die mit Injektionspumpen ausgestattet sind.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden, abhängig von der Wasserqualität. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Nach Abschluss des Füllvorgangs erfolgt keine zusätzliche Biozidinjektion in die hydrostatische Druckprüfungsflüssigkeit.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.4.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.4.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Ableitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd in den hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Hydrostatisches Druckprüfungs- und Stilllegungswasser, das nach der Druckprüfung bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd enthält, kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.4.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.4.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.4.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.5.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 5

Konservierung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Konservierung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten für die Öl- und Gasindustrie (z. B. Schiefergasförderung, Nassschieferförderung, Schieferölförderung, Förderung aus Tight-Gas-Lagerstätten, Förderung von Kohleflözgas (CBM) und Fracking in konventionellen Lagerstätten).

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Glutaraldehyd wird typischerweise in einem Mischtank angewendet, da es nicht offenen Systemen ausgesetzt werden darf, wie dem hydraulischen Fracking-Teich oder anderen offenen Wasserquellen, aus denen das Wasser des hydraulischen Fracking-Teichs besteht. Glutaraldehyd wird mit Hilfe automatischer Pumpen zusammen mit anderen Chemikalien wie, jedoch nicht abschließend, Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmittel (Sand im Falle von Slickwater-Fluiden) und Korrosionsschutzmittel in den Mischtank gegeben.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Beim hydraulischen Fracking erfolgt die Anwendung des Biozidprodukts in der Regel durch eine einmalige Injektion, die während des eigentlichen Frackings erfolgt. Eine erneute Zugabe von Bioziden erfolgt nur, wenn das Bohrloch neu gefrackt wird. Refracking ist selten, kann aber während der Lebensdauer eines Bohrlochs bis zu 20-mal erfolgen. Die Lebensdauer eines Bohrlochs kann bis zu 20 Jahre betragen.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.5.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Wird in der Regel über ein geschlossenes System mit Hilfe einer Pumpe in einen Mischtank gegeben. Glutaraldehyd kann in Kombination mit anderen Chemikalien wie Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmittel und Korrosionsschutzmittel verwendet und zusammen mit diesen Chemikalien in die Mischtanks gegeben werden. Wenn es für intermittierende Behandlungen während des Betriebs verwendet wird, wird ein Glutaraldehydstrom direkt aus einem separaten Tank in ein geschlossenes System in den Prozesswasserstrom gegeben, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Exposition erheblich verringert wird.

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit.

Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.5.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Konservierte Fracking-Flüssigkeiten werden, wo dies möglich ist, wiederverwendet. Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg Glutaraldehyd/L in der Fracking-Flüssigkeit nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.5.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Zusätzlich gilt:

Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Gewässer:

Emissionen in Oberflächengewässer werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen in einen ausgekleideten Lagerbereich abgelassen werden, wodurch eine Freisetzung in Oberflächengewässer verhindert wird. Unter der Oberfläche freigesetzte Flüssigkeiten während des Fracking-Prozesses werden daran gehindert Grundwasserleiter zu erreichen, indem relativ undurchlässige Formationen über der Zielformation vorhanden sind. Das begrenzt die Aufwärtswanderung von Flüssigkeiten. Dies ist ebenfalls relevant für rückgewonnene Flüssigkeiten, welche zur Verwendung oder Entsorgung erneut verpresst werden. Ein vertikaler Mindestabstand zwischen der Zielformation und dem Grundwasserleiter sollte eingehalten werden. Auch die nationale Gesetzgebung kann eine Mindesttiefe vorschreiben.

Das zurückgewonnene Wasser kann schließlich über eine oder mehrere Großkläranlagen abgeführt werden, wo eine Kombination aus physikalischen und biologischen Behandlungen die Emissionen in das aufnehmende Wasser reduzieren wird.

Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Böden:

Emissionen durch Abwärtswanderung werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen daran gehindert werden, nach unten in den Boden zu wandern, indem eine undurchlässige Membran unterhalb des Bohrplatzes verwendet wird. Klärschlamm darf nicht auf das Land ausgebracht werden.

Vorhandensein einer kommunalen Standard-Kläranlage

Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung von zurückgewonnenem Wasser beauftragt sind, können die Entsorgung über eine Abwasserbehandlungsanlage vornehmen, abhängig von den Eigenschaften des Wassers und den Bedingungen der örtlichen Vorschriften.

4.5.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Zusätzlich gilt:

Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.

Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.

Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.

4.5.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.6.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 6

Konservierung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Konservierung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasförderindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Die Dosierung erfolgt mit Hilfe von Pumpen direkt in den Wasserstrom, bevor mit frischem Injektionswasser gemischt und in das Erdölreservoir gepumpt wird.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Chargenbehandlung: Das Biozidprodukt wird typischerweise in einer wöchentlichen Chargenform dosiert, die von einer bis fünf Stunden pro Dosis reicht. Chargen können in schweren Fällen bis zu dreimal pro Woche erfolgen; einmal pro Woche ist jedoch die Regel.

Kontinuierliche Behandlung: Biozid wird während des Betriebs kontinuierlich zugegeben.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.6.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Zur Konservierung von Produktionswasser vor der Wiederverwendung 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben. Chargenweise oder kontinuierlich.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.6.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.6.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.6.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.6.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.7.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 7

Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Automatische Dosierung über eine Pumpe und feste Leitungen in den Primärkreislauf (Siebwasserkreislauf/ kurzer Kreislauf), normalerweise in der Auffangwanne oder im Stoffauflauf.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 2-6 automatische Schock-Dosiszugaben/Tag. 1 bis 3 Tage wiederholen, bis die Situation unter Kontrolle ist.

Nasspartie-Erhaltungsdosis: 2-6 automatische Schock-Dosiszugaben/Tag, je nach Bedarf, um die Kontrolle aufrechtzuerhalten.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.7.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.

Jede Schock-Dosis dauert 15-30 Minuten.

Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.7.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Das Abwasser muss mindestens 200-fach verdünnt werden. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.

4.7.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.7.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.7.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.8.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 8

Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Automatische Dosierung über eine Pumpe und feste Leitungen in den Kreislauf, normalerweise in die Stoffaufbereitung.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 1-2 automatische Schock-Dosiszugaben pro Tag. Wiederholen Sie dies für 1 bis 2 Tage, bis die Kontrolle erreicht ist.

Erhaltungsdosis: 1-2 automatische Zugaben von Schock-Dosen/Tag nach Bedarf, um die Kontrolle zu behalten.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.8.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.

Jede Schock-Dosis dauert 30 Minuten.

Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.8.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.

4.8.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.8.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.8.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.9.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 9

Schleimbekämpfungsbehandlung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Es wird mit Pumpen direkt in den Wasserstrom dosiert, nach dem Mischen von Produktions- und Nachfüllwasser und vor der Injektion des Wassers in das Erdölreservoir.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Chargen können in schweren Fällen bis zu dreimal pro Woche erfolgen; einmal pro Woche ist jedoch die Regel.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.9.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Injektionswasser wird oft entlüftet, bevor es in den Untergrund gepumpt wird. Die Trennung von chemischen Behandlungen sollte bei der Dosierung von Glutaraldehyd in Betracht gezogen werden, da es andere gängige Chemikalien wie Antischaummittel, Sauerstofffänger, Flockungsmittel und andere oxidierende Biozide (z. B. Chlorit) stören kann. Die sukzessive Zugabe verschiedener Chemikalienpakete kann erforderlich sein, um Kreuzreaktivität zu verhindern und die Leistung zu optimieren. Wenn ein Entlüfter vorhanden ist und mit Chlorit oder einer ähnlichen oxidierenden Chemie behandelt wird, wird Glutaraldehyd typischerweise nach dem Entlüfter dosiert.

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.9.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.9.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.9.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.9.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.10.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 10

Schleimbekämpfungsbehandlung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Kontinuierliche Injektion in den Wasserstrom während des Füllvorgangs der Pipeline unter Verwendung von Chemikalieninjektionsanlagen, die mit Injektionspumpen ausgestattet sind.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Nach Abschluss des Füllvorgangs erfolgt keine zusätzliche Biozidinjektion in die hydrostatische Druckprüfungsflüssigkeit.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.10.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatische Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.10.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Ableitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd in den hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Hydrostatisches Druckprüfungs- und Stilllegungswasser, das nach der Druckprüfung bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd enthält, kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.10.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.10.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.10.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.11.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 11

Schleimbekämpfungsbehandlung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten für die Öl- und Gasindustrie (z. B. Schiefergasförderung, Nassschieferförderung, Schieferölförderung, Förderung aus Tight-Gas-Lagerstätten, Förderung von Kohleflözgas (CBM) und Fracking in konventionellen Lagerstätten).

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Dosierung mit automatisierten Pumpen direkt in Rohrleitungen oder vorbereitet in einem Mischtank vor der Inline-Anwendung.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit in die hydraulische Fracking-Wassermatrix zugeben.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Beim hydraulischen Fracking erfolgt die Anwendung des Biozidprodukts in der Regel durch eine einmalige Injektion, die während des eigentlichen Frackings erfolgt. Eine erneute Zugabe von Bioziden erfolgt nur, wenn das Bohrloch neu gefrackt wird. Refracking ist selten, kann aber während der Lebensdauer eines Bohrlochs bis zu 20-mal erfolgen. Die Lebensdauer eines Bohrlochs kann bis zu 20 Jahre betragen.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.11.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Glutaraldehyd wird in der Regel über ein geschlossenes System mit Hilfe einer Pumpe in einen Mischtank eingebracht. Glutaraldehyd kann in Kombination mit anderen Chemikalien wie Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmitteln und Korrosionsschutzmittel verwendet und zusammen mit diesen Chemikalien in den Mischtank(s) eingebracht werden. Wenn es für intermittierende Behandlungen während des Betriebs verwendet wird, wird ein Glutaraldehydstrom direkt aus einem separaten Tank in ein geschlossenes System in den Prozesswasserstrom gegeben, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Exposition erheblich verringert wird.

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit in die hydraulische Fracking-Wassermatrix zugeben.

Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.11.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Konservierte Fracking-Flüssigkeiten werden, wo dies möglich ist, wiederverwendet. Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg Glutaraldehyd/L in der Fracking-Flüssigkeit nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.11.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Zusätzlich gilt:

Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Gewässer:

Emissionen in Oberflächengewässer werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen in einen ausgekleideten Lagerbereich abgelassen werden, wodurch eine Freisetzung in Oberflächengewässer verhindert wird. Unter der Oberfläche freigesetzte Flüssigkeiten während des Fracking-Prozesses werden daran gehindert, Grundwasserleiter zu erreichen, indem relativ undurchlässige Formationen über der Zielformation vorhanden sind. Das begrenzt die Aufwärtswanderung von Flüssigkeiten.

Dies ist ebenfalls relevant für rückgewonnene Flüssigkeiten, welche zur Verwendung oder Entsorgung erneut verpresst werden. Ein vertikaler Mindestabstand zwischen der Zielformation und dem Grundwasserleiter sollte eingehalten werden. Auch die nationale Gesetzgebung kann eine Mindesttiefe vorschreiben.

Das zurückgewonnene Wasser kann schließlich über eine oder mehrere Großkläranlagen abgeführt werden, wo eine Kombination aus physikalischen und biologischen Behandlungen die Emissionen in das aufnehmende Wasser reduzieren wird.

Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Böden:

Emissionen durch Abwärtswanderung werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen daran gehindert werden, nach unten in den Boden zu wandern, indem eine undurchlässige Membran unterhalb des Bohrplatz verwendet wird. Klärschlamm darf nicht auf das Land ausgebracht werden.

Vorhandensein einer kommunalen Standard-Kläranlage

Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung von zurückgewonnenem Wasser beauftragt sind, können die Entsorgung über eine Abwasserbehandlungsanlage vornehmen, abhängig von den Eigenschaften des Wassers und den Bedingungen der örtlichen Vorschriften.

4.11.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Zusätzlich gilt:

Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.

Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.

Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.

4.11.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.12.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 12

Schleimbekämpfungsbehandlung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Die Dosierung erfolgt mit Hilfe von Pumpen direkt in den Wasserstrom, bevor mit frischem Injektionswasser gemischt und in das Erdölreservoir gepumpt wird.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Chargenbehandlung: Chargen können in schweren Fällen bis zu dreimal pro Woche erfolgen; einmal pro Woche ist jedoch die Regel.

Kontinuierliche Behandlung: Biozid wird während des Betriebs kontinuierlich zugegeben.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.12.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.12.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser für das Recycling nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produktionswasser für das Recycling mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.12.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.12.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.12.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 1

5.1.   Gebrauchsanweisung

Siehe die anwendungsspezifische Gebrauchsanweisung.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Manuelles Abtrennen des Produktbehälters:

Das Tragen eines Augenschutzes (Chemikalienbrille) gemäß EN 166 oder einer gleichwertigen Norm ist während der Handhabung des Produkts zwingend erforderlich.

Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.

Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm. (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Das Tragen eines Atemschutzgeräts (RPE) mit Schutzfaktor 40 ist zwingend erforderlich. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH3 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm.)/TM3 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm.)) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm.) mit Partikelfilter P3 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm.) bereit.

Bei der Tankreinigung und -wartung:

Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.

Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) mit Schutzfaktor 10 ist obligatorisch. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm )/TM1 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm)), eine Halb-/Viertelmaske (EN 140 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm) mit Partikelfilter P2 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine filtrierende Halbmaske (FFP2, EN 149 oder einer gleichwertigen Norm) bereit.

Entleerung, Reinigung und Wartung eines geschlossenen Umluftsystems:

Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.

Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Be-/Entladen von Gülletanks:

Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Das Produkt muss mithilfe eines automatischen Dosiersystems ausgebracht werden.

Die Anwendung muss in gut belüfteten Bereichen erfolgen.

Halten Sie die Luftkonzentration mithilfe technischer Maßnahmen unter den Grenzwerten.

Verwenden Sie je nach potenzieller Luftkonzentration ein zugelassenes Atemschutzgerät mit Luftreinigung oder Überdruckumluft.

Die in diesem Abschnitt aufgeführte persönliche Schutzausrüstung gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber.

Die vollständigen Verweise auf dieses Gesetz und die europäischen Normen finden Sie in Abschnitt 6.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.

Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren

NACH DEM SCHLUCKEN: Wenn die betroffene Person bei Bewusstsein ist: Mund sofort ausspülen, wenn die betroffene Person schlucken kann. Kein Erbrechen auslösen. Rufen Sie den Notdienst (Tel. 112).

NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.). Wenn Hautreizungen oder Ausschlag auftreten, ärztlichen Rat einholen.

NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.

Hinweis für medizinisches Personal:

Falls erforderlich, lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, danach GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen

Umweltschutzmaßnahmen: Eintreten in Erdreich, Gräben, Kanalisation, Gewässer und/oder Grundwasser verhindern. Ein Auslaufen oder Einleiten in natürliche Gewässer kann zum Absterben von Wasserorganismen führen.

Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallmaßnahmen im Falle von Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Bereich evakuieren. Gegen Verschüttungsrichtung halten. Bereich des Lecks oder der Verschüttung lüften. An den Reinigungsarbeiten darf nur geschultes und ordnungsgemäß geschütztes Personal beteiligt werden. Verwenden Sie geeignete Sicherheitsausrüstung.

Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung: Vermeiden Sie den Kontakt mit verschüttetem Material, da Glutaraldehyd von den meisten Schuhen absorbiert wird. Tragen Sie bei der Beseitigung einer Verschüttung immer die entsprechende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz. Je nach Größe der Verschüttung und der Angemessenheit der Belüftung können ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder Atemschutzgerät und Absorptionsmittel erforderlich sein.

Kleine Verschüttungen: Tragen Sie die richtige Schutzausrüstung, einschließlich Handschuhe und Schutzkleidung, und decken Sie die Flüssigkeit mit saugfähigem Material ab. Sammeln und versiegeln Sie das Material und den Schmutz, der das verschüttete Material aufgesaugt hat, in Polyethylen-Säcken und bringen Sie es in einem Fass zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle. Restliches verschüttetes Material mit Wasser wegspülen, um Gerüche zu reduzieren, und das Spülwasser in eine städtische oder industrielle Kanalisation einleiten, nicht in einen natürlichen Wasserlauf.

Große Verschüttungen: Bei Reizung von Nase und Atemwegen sofort den Raum verlassen. Das Reinigungspersonal sollte geschult und mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät oder einem offiziell zugelassenen oder zertifizierten Vollgesichts-Atemschutzgerät ausgestattet sein, das mit einer Kartusche für organische Dämpfe, Handschuhen und Glutaraldehyd-undurchlässiger Kleidung, einschließlich Gummistiefeln oder Schuhschutz, ausgestattet ist. Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Das Biozidprodukt sollte bei der Entsorgung in seinem ungebrauchten und nicht kontaminierten Zustand als gemäß EG-Richtlinie 2008/98/EG als Sondermüll behandelt werden.

Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren. Wenn die Konzentration von Glutaraldehyd bis zu 2 % beträgt, deaktivieren Sie es durch Zugabe von wässriger Natriumhydroxidlösung in einer Menge, die ausreicht, um einen pH-Wert von 12 für 8 Stunden aufrechtzuerhalten, gefolgt von Neutralisation (d. h. neutraler pH-Wert) durch vorsichtige Zugabe einer anorganischen Säure z.B. Salzsäure, bevor Sie sie mit geeigneten Mitteln entsorgen. Alle Entsorgungspraktiken müssen allen nationalen und regionalen Gesetzen sowie allen kommunalen oder lokalen Verordnungen über gefährliche Abfälle entsprechen. Nicht in die Kanalisation, auf den Boden oder in Gewässer entleeren. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Hochtemperaturverbrennung ist eine akzeptable Praxis. Glutaraldehyd verbrennt sauber zu Kohlendioxid und Wasser.

Die Behälter zur Aufbewahrung von Glutaraldehyd-Lösungen sind nicht wiederauffüllbar. Behälter nicht wiederverwenden oder nachfüllen. Behälter sollten sofort nach dem Entleeren dreifach oder unter Druck mit Wasser gespült werden. Sie können dann zum Recycling oder zur Wiederaufbereitung für Biozidprodukte angeboten werden, oder sie können durchlöchert und in einer Mülldeponie oder durch andere von den nationalen und lokalen Behörden genehmigte Verfahren entsorgt werden. Abfallflüssigkeit aus dem Spülen gebrauchter Behälter zu einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage schicken.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Nicht in Aluminium, Kohlenstoffstahl, Kupfer, Weichstahl und Eisen lagern und Kontakt mit diesen vermeiden. Kontakt mit Aminen, Ammoniak, starken Säuren, starken Basen, starken Oxidationsmitteln vermeiden.

Bei Temperaturen von <40 °C lagern.

Haltbarkeit:

meta SPC GA 50: 12 Monate in HDPE und Edelstahl.

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

Die vollständigen Titel der in den Risikominderungsmaßnahmen genannten EN-Normen lauten:

EN ISO 374 – Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen

EN 166 – Persönlicher Augenschutz - Anforderungen

EN 14605 – Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Kleidung mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder sprühdichten (Typ 4) Anschlüssen, einschließlich Artikel, die nur Körperteile schützen (Typen PB [3] und PB [4]).

EN 12941 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Atemanschluss ohne Dichtsitz (Haube) - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 12942 – Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 136 – Atemschutzgeräte, Vollmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 140 – Atemschutzgeräte, Halbmasken und Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 12083 - Atemschutzgeräte – Filter mit Atemschlauch (nicht maskenmontierte Filter) – Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).

Bezüglich der „Benutzerkategorie(n)“ ist folgender Hinweis zu beachten: „Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) sind geschulte berufsmäßige Verwender, sofern dies durch nationales Recht vorgeschrieben ist.“

Kapitel 7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

Bactron B1150G

Absatzmarkt: EU

BIOC11150AG

Absatzmarkt: EU

EC6202AG

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0035028-0001 1-1

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Glutaral (Glutaraldehyd)

1,5-Pentandial

Wirkstoff

111-30-8

203-856-5

50,5 % (w/w)

Kapitel 1.   META-SPC 2 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   META-SPC 2 Identifikator

Identifikator

Meta SPC: meta SPC GA 24

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-2

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Kapitel 2.   META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 2

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Glutaral (Glutaraldehyd)

1,5-Pentandial

Wirkstoff

111-30-8

203-856-5

23,4 - 25,9 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2

Formulierungsart(en)

AL Alle anderen Flüssigkeiten

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 2

Gefahrenhinweise

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H331: Giftig bei Einatmen.

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

Sicherheitshinweise

P260: Aerosol nicht einatmen.

P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P280: Schutzhandschuhe tragen.

P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P284: [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

P301 + P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.

P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P342 + P311: Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.

P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

P501: Behälter gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften zuführen.

P501: Inhalt gemäß den geltenden örtlichen Vorschriften zuführen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1

Konservierung von Pigmentpasten/Mineralschlämmen zum Einfärben verschiedenster Produkte (z. B. Textilien, Tinten, Farben, Papier)

Produktart

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Pigmentpasten und Mineralschlämme zum Einfärben verschiedenster Produkte (z. B. Textilien (Teppichfasern, Teppichrücken, Leinwand, Tauwerk, Gardinen und Duschvorhänge), Tinten, Farben, Papier).

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Eine gute Durchmischung und gleichmäßige Verteilung des Biozidprodukts sollte durch automatische oder manuelle Dosierung sichergestellt werden. Pigmentpasten lassen sich leicht mit Mischgeräten mit niedriger Energie einarbeiten und erfordern keine zusätzliche Dispergierung.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste/Mineralschlamm für die vorbeugende Anwendung. 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg der Pigmentpaste/Mineralschlamm bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Einmal je Produktionslauf des zu konservierenden Produkts.

Glutaraldehyd wirkt sofort und verhindert für bis zu 3 Wochen lang ein erneutes Wachstum.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in die Pigmentpaste oder den Mineralschlamm dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.

0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg Pigmentpaste oder Mineralschlamm untermischen.

Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2

Konservierung von Additiven für die Papierherstellung

Produktart

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Konservierung von Papieradditiven, die in Papierfabriken verwendet werden.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird automatisch über eine Dosierpumpe und entsprechende Zuleitungen in den Additivtank zugegeben.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung. Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs für die vorbeugende Anwendung. Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung. Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs bei einer Kontaktzeit von 2 Tagen für die kurative Anwendung.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Einmal je Produktionslauf des zu konservierenden Produkts.

Glutaraldehyd wirkt sofort und verhindert das Nachwachsen bis zu drei Wochen lang.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Das Biozidprodukt unter Verwendung einer automatischen oder manuellen Dosieranlage an einer Stelle in das Papieradditiv dosieren, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist.

Bei Bakterien 0,1 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.

Bei Hefen und Pilzen 0,25 bis 0,5 g Glutaraldehyd pro kg des Papieradditivs.

Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.3.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3

Konservierung von Flüssigkeiten, die in geschlossenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit geschlossenem Flüssigkeitskreislauf.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Dosierung in das Kühlsystem.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Alle zwei oder drei Monate, je nach den Eigenschaften des Systems und Stabilität des Biozidprodukts im behandelten Wasser.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.3.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch mit Frischwasser zu reinigen.

An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Öffnen Sie das System zur Wartung oder Instandhaltung, können Sie das Biozid in der ursprünglichen Dosierungskonzentration nachdosieren.

Systemüberwachung

Kontrollieren Sie den Biozidgehalt mindestens alle 3 Monate und vor dem Abschalten des Systems mit einem Testkit. Kontrollieren Sie die mikrobielle Kontamination mindestens alle 3 Monate mit Dip-Slides (Eintauchnährboden) oder anderen geeigneten Techniken.

Besonders aufmerksam sollten Sie sein, wenn das System abgeschaltet ist, da stagnierende Flüssigkeiten anfälliger für mikrobielle Kontamination sind.

25 bis 200 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.3.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Konservierte Kühlflüssigkeiten mindestens fünf Tage nach der letzten Zugabe des Biozidprodukts ablassen.

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.3.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.3.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.3.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.4.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4

Konservierung von Flüssigkeiten, die in offenen Umlaufkühlsystemen verwendet werden

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Grünalgen

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Umlaufkühl-/Heiz- und Verarbeitungssysteme mit offenem Flüssigkeitskreislauf.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Offenes System

Detaillierte Beschreibung:

Glutaraldehyd wird dem Wasserkreislauf durch Injektion durch eine Dosierpumpe und spezielle Zufuhrleitungen automatisch beigefügt, normalerweise so weit stromaufwärts wie möglich. Für die intermittierende Dosierung wird ein Timer verwendet.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Typische Dosis: 1–2 Tage.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.4.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Zur Kontrolle des mikrobiellen Wachstums in industriellen Kühlwassersystemen, die per Schock-Dosierung mit einem Biozidprodukt behandelt wurden.

Nicht für den Einsatz in Durchlaufkühlsystemen vorgesehen.

Es wird empfohlen, verschmutzte Systeme vor Beginn der Behandlung mit dem Biozidprodukt mechanisch zu reinigen.

An einer gut durchmischten Stelle des Kreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben.

Übliche Dosis: 1-2 Tage. Jede Schock-Dosierung dauert 15-30 Minuten, je nach Pumpenleistung und Wassermenge im Kreislauf. Die Behandlung sollte nicht länger als 2 Tage dauern.

25 bis 50 g Glutaraldehyd pro m3 Wasser zugeben.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.4.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Die Verwendung ist auf kleine Kühlsysteme mit einer maximalen Abschlämmmenge von 2 m3/h beschränkt. Das Abwasser muss in die städtische Kanalisation eingeleitet, in einer betriebseigenen Industriekläranlage mit biologischer Behandlungsstufe gereinigt oder über ein Absetzbecken mit ausreichender Rückhaltefähigkeit direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden.

4.4.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.4.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.4.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.5.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 5

Konservierung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Konservierung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird mit automatisierten Pumpen direkt in den Wasserstrom dosiert, nachdem Produktions- und Nachfüllwasser in das Erdölreservoir gemischt wurden.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Das Biozidprodukt wird typischerweise in einer wöchentlichen Chargenform dosiert, die von einer bis fünf Stunden pro Dosis reicht. In schweren Fällen können bis zu drei Chargen pro Woche verabreicht werden.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.5.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Glutaraldehyd sollte getrennt von anderen Ölfeldchemikalien wie Entschäumungsmitteln, Sauerstoffabsorbern, Flockungsmitteln oder anderen oxidierenden Bioziden (z.B. Chlorit) zugegeben werden, um Kreuzreaktionen zu vermeiden. Zur Optimierung der Leistung kann daher eine sukzessive Zugabe erforderlich sein. Wenn ein Entlüfter mit oxidierenden Bioziden behandelt wird, sollte Glutaraldehyd nach der Entlüftungseinheit zugegeben wird.

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.5.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.5.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.5.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.5.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.6.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 6

Konservierung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Konservierung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Kontinuierliche Injektion in den Wasserstrom während des Füllvorgangs der Pipeline unter Verwendung von Chemikalieninjektionsanlagen, die mit Injektionspumpen ausgestattet sind.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden, abhängig von der Wasserqualität. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung 150 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Flüssigkeit zur Stilllegung, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Nach Abschluss des Füllvorgangs erfolgt keine zusätzliche Biozidinjektion in die hydrostatische Druckprüfungsflüssigkeit.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.6.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.6.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Ableitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd in den hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Hydrostatisches Druckprüfungs- und Stilllegungswasser, das nach der Druckprüfung bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd enthält, kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.6.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.6.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.6.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.7.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 7

Konservierung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Konservierung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten für die Öl- und Gasindustrie (z. B. Schiefergasförderung, Nassschieferförderung, Schieferölförderung, Förderung aus Tight-Gas-Lagerstätten, Förderung von Kohleflözgas (CBM) und Fracking in konventionellen Lagerstätten).

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Glutaraldehyd wird typischerweise in einem Mischtank angewendet, da es nicht offenen Systemen ausgesetzt werden darf, wie dem hydraulischen Fracking-Teich oder anderen offenen Wasserquellen, aus denen das Wasser des hydraulischen Fracking-Teichs besteht. Glutaraldehyd wird mit Hilfe automatischer Pumpen zusammen mit anderen Chemikalien wie, jedoch nicht abschließend, Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmittel (Sand im Falle von Slickwater-Fluiden) und Korrosionsschutzmittel in den Mischtank gegeben.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Beim hydraulischen Fracking erfolgt die Anwendung des Biozidprodukts in der Regel durch eine einmalige Injektion, die während des eigentlichen Frackings erfolgt. Eine erneute Zugabe von Bioziden erfolgt nur, wenn das Bohrloch neu gefrackt wird. Refracking ist selten, kann aber während der Lebensdauer eines Bohrlochs bis zu 20-mal erfolgen. Die Lebensdauer eines Bohrlochs kann bis zu 20 Jahre betragen.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.7.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Wird in der Regel über ein geschlossenes System mit Hilfe einer Pumpe in einen Mischtank gegeben. Glutaraldehyd kann in Kombination mit anderen Chemikalien wie Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmittel und Korrosionsschutzmittel verwendet und zusammen mit diesen Chemikalien in die Mischtanks gegeben werden. Wenn es für intermittierende Behandlungen während des Betriebs verwendet wird, wird ein Glutaraldehydstrom direkt aus einem separaten Tank in ein geschlossenes System in den Prozesswasserstrom gegeben, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Exposition erheblich verringert wird.

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit.

Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.7.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Konservierte Fracking-Flüssigkeiten werden, wo dies möglich ist, wiederverwendet. Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg Glutaraldehyd/L in der Fracking-Flüssigkeit nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.7.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Zusätzlich gilt:

Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Gewässer:

Emissionen in Oberflächengewässer werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen in einen ausgekleideten Lagerbereich abgelassen werden, wodurch eine Freisetzung in Oberflächengewässer verhindert wird. Unter der Oberfläche freigesetzte Flüssigkeiten während des Fracking-Prozesses werden daran gehindert, Grundwasserleiter zu erreichen, indem relativ undurchlässige Formationen über der Zielformation vorhanden sind. Das begrenzt die Aufwärtswanderung von Flüssigkeiten. Dies ist ebenfalls relevant für rückgewonnene Flüssigkeiten, welche zur Verwendung oder Entsorgung erneut verpresst werden. Ein vertikaler Mindestabstand zwischen der Zielformation und dem Grundwasserleiter sollte eingehalten werden. Auch die nationale Gesetzgebung kann eine Mindesttiefe vorschreiben.

Das zurückgewonnene Wasser kann schließlich über eine oder mehrere Großkläranlagen abgeführt werden, wo eine Kombination aus physikalischen und biologischen Behandlungen die Emissionen in das aufnehmende Wasser reduzieren wird.

Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Böden:

Emissionen durch Abwärtswanderung werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen daran gehindert werden, nach unten in den Boden zu wandern, indem eine undurchlässige Membran unterhalb des Bohrplatz verwendet wird. Klärschlamm darf nicht auf das Land ausgebracht werden.

Vorhandensein einer kommunalen Standard-Kläranlage

Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung von zurückgewonnenem Wasser beauftragt sind, können die Entsorgung über eine Abwasserbehandlungsanlage vornehmen, abhängig von den Eigenschaften des Wassers und den Bedingungen der örtlichen Vorschriften.

4.7.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Zusätzlich gilt:

Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.

Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.

Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.

4.7.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.8.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 8

Konservierung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Konservierung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasförderindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Die Dosierung erfolgt mit Hilfe von Pumpen direkt in den Wasserstrom, bevor mit frischem Injektionswasser gemischt und in das Erdölreservoir gepumpt wird.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Bakterien: kurative Anwendung, 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser bei einer Kontaktzeit von 24 Stunden. Anaerobe Bakterien: vorbeugende Anwendung, 150 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Chargenbehandlung: Das Biozidprodukt wird typischerweise in einer wöchentlichen Chargenform dosiert, die von einer bis fünf Stunden pro Dosis reicht. Chargen können in schweren Fällen bis zu dreimal pro Woche erfolgen; einmal pro Woche ist jedoch die Regel.

Kontinuierliche Behandlung: Biozid wird während des Betriebs kontinuierlich zugegeben.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.8.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Zur Konservierung von Produktionswasser vor der Wiederverwendung 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben. Chargenweise oder kontinuierlich.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.8.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.8.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.8.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.8.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.9.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 9

Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung in der Nasspartie des Zellstoff- und Papierherstellungsprozesses.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Automatische Dosierung über eine Pumpe und feste Leitungen in den Primärkreislauf (Siebwasserkreislauf/ kurzer Kreislauf), normalerweise in der Auffangwanne oder im Stoffauflauf.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 2-6 automatische Schock-Dosiszugaben/Tag. 1 bis 3 Tage wiederholen, bis die Situation unter Kontrolle ist.

Nasspartie-Erhaltungsdosis: 2-6 automatische Schock-Dosiszugaben/Tag, je nach Bedarf, um die Kontrolle aufrechtzuerhalten.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.9.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.

Jede Schock-Dosis dauert 15-30 Minuten.

Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung in der Nasspartie): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Nasspartie-Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.9.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Das Abwasser muss mindestens 200-fach verdünnt werden. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.

4.9.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.9.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.9.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.10.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 10

Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: keine Daten

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung im Entfärbungsprozess von Zellstoff und Papier.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Automatische Dosierung über eine Pumpe und feste Leitungen in den Kreislauf, normalerweise in die Stoffaufbereitung.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff. Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 1-2 automatische SchockDosiszugaben pro Tag. Wiederholen Sie dies für 1 bis 2 Tage, bis die Kontrolle erreicht ist.

Erhaltungsdosis: 1-2 automatische Zugaben von Schock-Dosen/Tag nach Bedarf, um die Kontrolle zu behalten.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.10.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

An einer gut durchmischten Stelle des Primärkreislaufs unterhalb des Wasserspiegels zugeben. Stark verschmutzte Systeme sollten vor der Erstbehandlung ausgekocht werden.

Jede Schock-Dosis dauert 30 Minuten.

Anfangsdosis (akute Biofilm-Behandlung): 250 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Erhaltungsdosis: 100 g Glutaraldehyd pro Tonne Papierzellstoff.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.10.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Die Anwendung ist nur in Papierfabriken zulässig, die der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer betriebseigenen Industriekläranlage einschließlich einer biologischen Reinigungsstufe gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) gereinigt wird, wie sie im BVT-Merkblatt (BVT-Merkblatt) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton vorgeschrieben sind. Papierfabriken, die von der Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen sind, müssen in die kommunale Kanalisation ableiten.

4.10.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.10.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.10.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.11.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 11

Schleimbekämpfungsbehandlung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung von Injektionswasser in der Öl- und Gasindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Es wird mit Pumpen direkt in den Wasserstrom dosiert, nach dem Mischen von Produktions- und Nachfüllwasser und vor der Injektion des Wassers in das Erdölreservoir.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Chargen können in schweren Fällen bis zu dreimal pro Woche erfolgen; einmal pro Woche ist jedoch die Regel.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.11.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Injektionswasser wird oft entlüftet, bevor es in den Untergrund gepumpt wird. Die Trennung von chemischen Behandlungen sollte bei der Dosierung von Glutaraldehyd in Betracht gezogen werden, da es andere gängige Chemikalien wie Antischaummittel, Sauerstofffänger, Flockungsmittel und andere oxidierende Biozide (z. B. Chlorit) stören kann. Die sukzessive Zugabe verschiedener Chemikalienpakete kann erforderlich sein, um Kreuzreaktivität zu verhindern und die Leistung zu optimieren. Wenn ein Entlüfter vorhanden ist und mit Chlorit oder einer ähnlichen oxidierenden Chemie behandelt wird, wird Glutaraldehyd typischerweise nach dem Entlüfter dosiert.

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Injektionswasser zugeben.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.11.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produziertes Wasser mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.11.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.11.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.11.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.12.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 12

Schleimbekämpfungsbehandlung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung von hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Kontinuierliche Injektion in den Wasserstrom während des Füllvorgangs der Pipeline unter Verwendung von Chemikalieninjektionsanlagen, die mit Injektionspumpen ausgestattet sind.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatischer Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Nach Abschluss des Füllvorgangs erfolgt keine zusätzliche Biozidinjektion in die hydrostatische Druckprüfungsflüssigkeit.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.12.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 hydrostatische Druckprüfungsflüssigkeit oder Einmottungsflüssigkeit, abhängig von der Wasserqualität und erforderlicher Verweildauer in der Anlage.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.12.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Ableitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd in den hydrostatischen Druckprüfungsflüssigkeiten und Einmottungsflüssigkeiten nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Hydrostatisches Druckprüfungs- und Stilllegungswasser, das nach der Druckprüfung bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd enthält, kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.12.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.12.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.12.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.13.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 13

Schleimbekämpfungsbehandlung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung von wasserbasierten Fracking-Flüssigkeiten für die Öl- und Gasindustrie (z. B. Schiefergasförderung, Nassschieferförderung, Schieferölförderung, Förderung aus Tight-Gas-Lagerstätten, Förderung von Kohleflözgas (CBM) und Fracking in konventionellen Lagerstätten).

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Dosierung mit automatisierten Pumpen direkt in Rohrleitungen oder vorbereitet in einem Mischtank vor der Inline-Anwendung.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit in die hydraulische Fracking-Wassermatrix zugeben.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Beim hydraulischen Fracking erfolgt die Anwendung des Biozidprodukts in der Regel durch eine einmalige Injektion, die während des eigentlichen Frackings erfolgt. Eine erneute Zugabe von Bioziden erfolgt nur, wenn das Bohrloch neu gefrackt wird. Refracking ist selten, kann aber während der Lebensdauer eines Bohrlochs bis zu 20-mal erfolgen. Die Lebensdauer eines Bohrlochs kann bis zu 20 Jahre betragen.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.13.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Glutaraldehyd wird in der Regel über ein geschlossenes System mit Hilfe einer Pumpe in einen Mischtank eingebracht. Glutaraldehyd kann in Kombination mit anderen Chemikalien wie Reibungsminderer, Gele/Verdicker, Stützmitteln und Korrosionsschutzmittel verwendet und zusammen mit diesen Chemikalien in den Mischtank(s) eingebracht werden. Wenn es für intermittierende Behandlungen während des Betriebs verwendet wird, wird ein Glutaraldehydstrom direkt aus einem separaten Tank in ein geschlossenes System in den Prozesswasserstrom gegeben, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Exposition erheblich verringert wird.

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Fracking-Flüssigkeit in die hydraulische Fracking-Wassermatrix zugeben.

Die Dosierung hängt stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.13.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Konservierte Fracking-Flüssigkeiten werden, wo dies möglich ist, wiederverwendet. Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg Glutaraldehyd/L in der Fracking-Flüssigkeit nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.13.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Zusätzlich gilt:

Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Gewässer:

Emissionen in Oberflächengewässer werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen in einen ausgekleideten Lagerbereich abgelassen werden, wodurch eine Freisetzung in Oberflächengewässer verhindert wird. Unter der Oberfläche freigesetzte Flüssigkeiten während des Fracking-Prozesses werden daran gehindert, Grundwasserleiter zu erreichen, indem relativ undurchlässige Formationen über der Zielformation vorhanden sind.

Das begrenzt die Aufwärtswanderung von Flüssigkeiten. Dies ist ebenfalls relevant für rückgewonnene Flüssigkeiten, welche zur Verwendung oder Entsorgung erneut verpresst werden. Ein vertikaler Mindestabstand zwischen der Zielformation und dem Grundwasserleiter sollte eingehalten werden. Auch die nationale Gesetzgebung kann eine Mindesttiefe vorschreiben.

Das zurückgewonnene Wasser kann schließlich über eine oder mehrere Großkläranlagen abgeführt werden, wo eine Kombination aus physikalischen und biologischen Behandlungen die Emissionen in das aufnehmende Wasser reduzieren wird.

Bedingungen zur Vermeidung von Emissionen in Böden:

Emissionen durch Abwärtswanderung werden durch die Konstruktion der Anlage verhindert. Beispielsweise können Verschüttungen, Lecks und Reinigungslösungen daran gehindert werden, nach unten in den Boden zu wandern, indem eine undurchlässige Membran unterhalb des Bohrplatzes verwendet wird. Klärschlamm darf nicht auf das Land ausgebracht werden.

Vorhandensein einer kommunalen Standard-Kläranlage

Entsorgungsunternehmen, die mit der Entsorgung von zurückgewonnenem Wasser beauftragt sind, können die Entsorgung über eine Abwasserbehandlungsanlage vornehmen, abhängig von den Eigenschaften des Wassers und den Bedingungen der örtlichen Vorschriften.

4.13.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Zusätzlich gilt:

Kontaminiertes Wasser, das bei der Reinigung anfällt, wird gesammelt und gemäß den EU- und lokalen Vorschriften und Bedingungen zur Entsorgung entsorgt.

Abfälle, die nach dem Gebrauch in den Behältern verbleiben, werden in den Behältern zur Reinigung/Neubefüllung an den Lieferanten zurückgegeben.

Abfallschlamm aus Kläranlagen wird als Industrieabfall behandelt und nicht auf das Land ausgebracht.

4.13.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.14.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 14

Schleimbekämpfungsbehandlung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Nicht relevant.

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: keine Daten

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: keine Daten

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Schleimbekämpfungsbehandlung von Produktionswasser für das Recycling in der Öl- und Gasindustrie.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Die Dosierung erfolgt mit Hilfe von Pumpen direkt in den Wasserstrom, bevor mit frischem Injektionswasser gemischt und in das Erdölreservoir gepumpt wird.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben.

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Chargenbehandlung: Chargen können in schweren Fällen bis zu dreimal pro Woche erfolgen; einmal pro Woche ist jedoch die Regel.

Kontinuierliche Behandlung: Biozid wird während des Betriebs kontinuierlich zugegeben.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Geschulte berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Eimer: 25 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Fass: 220 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

IBC (Intermediate Bulk Container): 1000 l nominal, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Tankwagen: 28 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Bulk-ISO-Tank: 20 MB max. Bruttogewicht, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-geeignete Fässer: 200 l, gefertigt aus hochdichtem Polyethylen.

Offshore-geeignete Semi-Bulk-Container: 1000 l, gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 500 IG (2273 l), gefertigt aus Edelstahl.

Offshore-taugliche Container: 1000 IG (4546 l), gefertigt aus Edelstahl.

4.14.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

50 bis 1000 g Glutaraldehyd pro m3 Produktionswasser zugeben.

Die Dosis und die Häufigkeit der Anwendung hängen stark von der Formulierung und dem Verwendungszweck der Matrix ab, der das Konservierungsmittel beigemischt wird. Daher sollte der Anwender die Dosierungsanforderungen für seine jeweils zu konservierende Matrix bzw. sein jeweils zu konservierendes System bestimmen. Es sollte die kleinste wirksame Dosis verwendet werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an den Hersteller des Konservierungsmittels.

4.14.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Bei Einleitung ins Meerwasser dürfen 0,2 mg/L Glutaraldehyd im Produktionswasser für das Recycling nicht überschritten werden. Diese Konzentration kann entweder durch langsame Freisetzung und/oder lange Retentionszeiten, die zum Abbau von Glutaraldehyd führen, und/oder durch Verdünnung und/oder durch Zugabe von Natriumbisulfit bei pH 5 (Freisetzung nach mindestens 20 Minuten) oder Zugabe von Natriumhydroxid zu pH 12 (Freisetzung nach mind. 10-16 Stunden) als Abbauhilfe erreicht werden. Produktionswasser für das Recycling mit bis zu 750 mg/L Glutaraldehyd kann zur Reinjektion verwendet werden. Führen Sie einen Labortest durch, um die verschmutzungsabhängige Dosierung und Abbaurate bei der Anwendung zu bestimmen.

Bei Anwendung an Land müssen konservierte Flüssigkeiten recycelt oder als Sondermüll entsorgt werden. Ist eine Freisetzung in die Kanalisation unvermeidbar, sollte die Konzentration 1 mg Glutaraldehyd/L nicht überschreiten.

4.14.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.14.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

4.14.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe die allgemeine Gebrauchsanweisung.

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 2

5.1.   Gebrauchsanweisung

Siehe die anwendungsspezifische Gebrauchsanweisung.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Manuelles Abtrennen des Produktbehälters:

Das Tragen eines Augenschutzes (Chemikalienbrille) gemäß EN 166 oder einer gleichwertigen Norm ist während der Handhabung des Produkts zwingend erforderlich.

Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.

Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm. (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Das Tragen eines Atemschutzgeräts (RPE) mit Schutzfaktor 40 ist zwingend erforderlich. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH3 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm.)/TM3 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm.)) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm.) mit Partikelfilter P3 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm.) bereit.

Bei der Tankreinigung und -wartung:

Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.

Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Die Verwendung von Atemschutzgeräten (RPE) mit Schutzfaktor 10 ist obligatorisch. Stellen Sie mindestens ein gebläsebetriebenes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1 (EN 12941 oder einer gleichwertigen Norm )/TM1 (EN 12942 oder einer gleichwertigen Norm)), eine Halb-/Viertelmaske (EN 140 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine Vollmaske (EN 136 oder einer gleichwertigen Norm) mit Partikelfilter P2 (EN 12083 oder einer gleichwertigen Norm) oder eine filtrierende Halbmaske (FFP2, EN 149 oder einer gleichwertigen Norm) bereit.

Entleerung, Reinigung und Wartung eines geschlossenen Umluftsystems:

Tragen Sie einen Schutzanzug [Typ 3 oder Typ 4] gemäß EN 14605 oder einer gleichwertigen Norm.

Tragen Sie während der Produkthandhabung chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Be-/Entladen von Gülletanks:

Tragen Sie während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß der Europäischen Norm EN 374 oder einer gleichwertigen Norm (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Das Produkt muss mithilfe eines automatischen Dosiersystems ausgebracht werden.

Die Anwendung muss in gut belüfteten Bereichen erfolgen.

Halten Sie die Luftkonzentration mithilfe technischer Maßnahmen unter den Grenzwerten.

Verwenden Sie je nach potenzieller Luftkonzentration ein zugelassenes Atemschutzgerät mit Luftreinigung oder Überdruckumluft.

Die in diesem Abschnitt aufgeführte persönliche Schutzausrüstung gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber.

Die vollständigen Verweise auf dieses Gesetz und die europäischen Normen finden Sie in Abschnitt 6.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern.

Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren

NACH DEM SCHLUCKEN: Wenn die betroffene Person bei Bewusstsein ist: Mund sofort ausspülen, wenn die betroffene Person schlucken kann. Kein Erbrechen auslösen. Rufen Sie den Notdienst (Tel. 112).

NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.). Wenn Hautreizungen oder Ausschlag auftreten, ärztlichen Rat einholen.

NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.

Hinweis für medizinisches Personal:

Falls erforderlich, lebenserhaltende Maßnahmen einleiten, danach GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen

Umweltschutzmaßnahmen: Eintreten in Erdreich, Gräben, Kanalisation, Gewässer und/oder Grundwasser verhindern. Ein Auslaufen oder Einleiten in natürliche Gewässer kann zum Absterben von Wasserorganismen führen.

Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallmaßnahmen im Falle von Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Bereich evakuieren. Gegen Verschüttungsrichtung halten. Bereich des Lecks oder der Verschüttung lüften. An den Reinigungsarbeiten darf nur geschultes und ordnungsgemäß geschütztes Personal beteiligt werden. Verwenden Sie geeignete Sicherheitsausrüstung.

Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung: Vermeiden Sie den Kontakt mit verschüttetem Material, da Glutaraldehyd von den meisten Schuhen absorbiert wird. Tragen Sie bei der Beseitigung einer Verschüttung immer die entsprechende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, Handschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz. Je nach Größe der Verschüttung und der Angemessenheit der Belüftung können ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät oder Atemschutzgerät und Absorptionsmittel erforderlich sein.

Kleine Verschüttungen: Tragen Sie die richtige Schutzausrüstung, einschließlich Handschuhe und Schutzkleidung, und decken Sie die Flüssigkeit mit saugfähigem Material ab. Sammeln und versiegeln Sie das Material und den Schmutz, der das verschüttete Material aufgesaugt hat, in Polyethylen-Säcken und bringen Sie es in einem Fass zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle. Restliches verschüttetes Material mit Wasser wegspülen, um Gerüche zu reduzieren, und das Spülwasser in eine städtische oder industrielle Kanalisation einleiten, nicht in einen natürlichen Wasserlauf.

Große Verschüttungen: Bei Reizung von Nase und Atemwegen sofort den Raum verlassen. Das Reinigungspersonal sollte geschult und mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät oder einem offiziell zugelassenen oder zertifizierten Vollgesichts-Atemschutzgerät ausgestattet sein, das mit einer Kartusche für organische Dämpfe, Handschuhen und Glutaraldehyd-undurchlässiger Kleidung, einschließlich Gummistiefeln oder Schuhschutz, ausgestattet ist. Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Das Biozidprodukt sollte bei der Entsorgung in seinem ungebrauchten und nicht kontaminierten Zustand als gemäß EG-Richtlinie 2008/98/EG als Sondermüll behandelt werden.

Deaktivieren Sie mit Natriumbisulfit (2- bis 3-mal so viel wie Glutaraldehyd (Gewicht)), sammeln Sie die neutralisierte Flüssigkeit und geben Sie sie in ein Fass, um sie zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu transportieren. Wenn die Konzentration von Glutaraldehyd bis zu 2 % beträgt, deaktivieren Sie es durch Zugabe von wässriger Natriumhydroxidlösung in einer Menge, die ausreicht, um einen pH-Wert von 12 für 8 Stunden aufrechtzuerhalten, gefolgt von Neutralisation (d. h. neutraler pH-Wert) durch vorsichtige Zugabe einer anorganischen Säure z.B. Salzsäure, bevor Sie sie mit geeigneten Mitteln entsorgen. Alle Entsorgungspraktiken müssen allen nationalen und regionalen Gesetzen sowie allen kommunalen oder lokalen Verordnungen über gefährliche Abfälle entsprechen. Nicht in die Kanalisation, auf den Boden oder in Gewässer entleeren. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Hochtemperaturverbrennung ist eine akzeptable Praxis. Glutaraldehyd verbrennt sauber zu Kohlendioxid und Wasser.

Die Behälter zur Aufbewahrung von Glutaraldehyd-Lösungen sind nicht wiederauffüllbar. Behälter nicht wiederverwenden oder nachfüllen. Behälter sollten sofort nach dem Entleeren dreifach oder unter Druck mit Wasser gespült werden. Sie können dann zum Recycling oder zur Wiederaufbereitung für Biozidprodukte angeboten werden, oder sie können durchlöchert und in einer Mülldeponie oder durch andere von den nationalen und lokalen Behörden genehmigte Verfahren entsorgt werden. Abfallflüssigkeit aus dem Spülen gebrauchter Behälter zu einer zugelassenen Abfallentsorgungsanlage schicken.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Nicht in Aluminium, Kohlenstoffstahl, Kupfer, Weichstahl und Eisen lagern und Kontakt mit diesen vermeiden. Kontakt mit Aminen, Ammoniak, starken Säuren, starken Basen, starken Oxidationsmitteln vermeiden.

Bei Temperaturen von <40 °C lagern.

Haltbarkeit:

meta SPC GA 24: 24 Monate in HDPE und 12 Monate in Edelstahl.

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

Die vollständigen Titel der in den Risikominderungsmaßnahmen genannten EN-Normen lauten:

EN ISO 374 – Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen

EN 166 – persönlicher Augenschutz - Anforderungen

EN 14605 – Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Kleidung mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder sprühdichten (Typ 4) Anschlüssen, einschließlich Artikel, die nur Körperteile schützen (Typen PB [3] und PB [4]).

EN 12941 - Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit einem Atemanschluss ohne Dichtsitz (Haube) - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 12942 – Atemschutzgeräte - Gebläsefiltergeräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 136 – Atemschutzgeräte, Vollmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 140 – Atemschutzgeräte, Halbmasken und Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 149 - Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

EN 12083 - Atemschutzgeräte – Filter mit Atemschlauch (nicht maskenmontierte Filter) – Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).

Bezüglich der „Benutzerkategorie(n)“ ist folgender Hinweis zu beachten: „Berufsmäßige Verwender (einschließlich industrieller Verwender) sind geschulte berufsmäßige Verwender, sofern dies durch nationales Recht vorgeschrieben ist.“

Kapitel 7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 2

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

Bactron B1125G

Absatzmarkt: EU

Nalco® 73500G

Absatzmarkt: EU

Nalco® 73500GA

Absatzmarkt: EU

BIOC11125AG

Absatzmarkt: EU

Nalco® WT-407G

Absatzmarkt: EU

EC6111EG

Absatzmarkt: EU

FBE4980G

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0035028-0002 1-2

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Glutaral (Glutaraldehyd)

1,5-Pentandial

Wirkstoff

111-30-8

203-856-5

24,2 % (w/w)


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1352/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)