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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/1077 |
18.5.2026 |
ABKOMMEN IN FORM EINES BRIEFWECHSELS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER VOLKSREPUBLIK CHINA GEMÄẞ ARTIKEL XXVIII DES ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMENS (GATT) 1994 ÜBER DIE ÄNDERUNG DER ZUGESTÄNDNISSE FÜR ALLE IN DER EU-LISTE CLXXV AUFGEFÜHRTEN ZOLLKONTINGENTE INFOLGE DES AUSTRITTS DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EUROPÄISCHEN UNION
A. Schreiben der Europäischen Union
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beehre mich, auf die Verhandlungen und Konsultationen zu verweisen, die zwischen der Europäischen Union (im Folgenden „Union“) und der Volksrepublik China (im Folgenden „China“) gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für die in der Zolltarifliste CLXXV der Europäischen Union aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union stattgefunden haben und den WTO-Mitgliedern im Dokument G/SECRET/42/Add.2 mitgeteilt wurden.
Als Ergebnis dieser Verhandlungen kommen China und die Union überein, die Verhandlungen auf folgender Grundlage abzuschließen:
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1. |
Unbeschadet künftiger Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 und ausschließlich im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union stimmt China dem Prinzip und der Methode zu, die vorgesehenen quantitativen Verpflichtungen in Form von Zollkontingenten der Union, die bislang auch das Vereinigte Königreich umfassten, so aufzuteilen, dass die Union ohne das Vereinigte Königreich eine bestimmte Menge davon übernimmt und die verbleibende Menge vom Vereinigten Königreich übernommen wird. |
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2. |
In Bezug auf die Zollkontingente, für die China Verhandlungs- oder Konsultationsrechte gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 hat, hält China die im Dokument G/SECRET/42/Add.2 hinsichtlich der Zollkontingentsmengen vorgeschlagenen Verpflichtungen der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs für zufriedenstellend und stimmt ihnen vorbehaltlich Absatz 3 zu. |
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3. |
Ungeachtet des Absatzes 2 vereinbaren China und die Union in Bezug auf die in der Anlage zu diesem Schreiben aufgeführten Zollkontingente die darin festgelegten Änderungen der vorgesehenen Verpflichtungen. |
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4. |
Diese Vereinbarungen berühren nicht die Verhandlungen und Konsultationen zwischen der Union und anderen WTO-Mitgliedern, die Verhandlungs- oder Konsultationsrechte gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 haben, infolge des den WTO-Mitgliedern mitgeteilten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union. Als Ergebnis dieser Verhandlungen und Konsultationen kann die Union eine Änderung der in der Anlage zu diesem Schreiben aufgeführten Anteile und Mengen oder der in Dokument G/SECRET/42/Add.2 aufgeführten Anteile und Mengen in Erwägung ziehen. Im Falle einer solchen Änderung einer früheren Verpflichtung der Union in Bezug auf Zollkontingente, für die China ein Verhandlungs- oder Konsultationsrecht hat, konsultiert die Union China, um vor einer solchen Änderung ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen, unbeschadet der Rechte jeder Vertragspartei gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994. |
Die Union und China notifizieren einander den Abschluss ihrer für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Im Falle der Union ist die schriftliche Notifikation dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Union zu übermitteln. Dieses Abkommen tritt am Tag der letzten Notifikation in Kraft.
Ich beehre mich vorzuschlagen, dass dieses Schreiben und die Bestätigung Ihrer Regierung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China darstellen, auch für die Zwecke des Artikels XXVIII Absatz 3 Buchstaben a und b des GATT 1994. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, irischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und chinesischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Gestatten Sie mir den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
ANLAGE
Zollkontingente der Europäischen Union ohne das Vereinigte Königreich
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Laufende Nummer des Zollkontingents |
Beschreibung |
Maßeinheit |
Sonstige Bedingungen |
Zugeständnis für die Union ohne das Vereinigte Königreich |
||||
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046 |
Knoblauch |
Tonnen |
China |
38 098 |
||||
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047 |
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, frisch oder gekühlt |
Tonnen |
Erga omnes |
1 244 |
||||
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051 |
Speisezwiebeln, getrocknet |
Tonnen |
Erga omnes |
9 770 |
||||
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074 |
Rohreis (Paddy-Reis) |
Tonnen |
Erga omnes |
7 |
||||
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080 |
Bruchreis |
Tonnen |
Erga omnes |
28 360 |
||||
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096 |
Verarbeitetes Fleisch von Enten, Gänsen, Perlhühnern, gegart, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von weniger als 25 GHT |
Tonnen |
Sonstige |
33 |
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|
110 |
Fruchtsäfte |
Tonnen |
Erga omnes |
6 551 |
||||
|
112 |
Lebensmittelzubereitungen |
Tonnen |
Erga omnes |
783 |
||||
|
122 |
Andere Zubereitungen der zur Fütterung verwendeten Art: keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT |
Tonnen |
Erga omnes |
2 700 |
||||
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013 |
Sperrholz aus Nadelholz, nicht in Verbindung mit anderen Stoffen:
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Kubikmeter |
Erga omnes |
448 500 |
B. Schreiben der Volksrepublik China
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das wie folgt lautet:
„Ich beehre mich, auf die Verhandlungen und Konsultationen zu verweisen, die zwischen der Europäischen Union (im Folgenden „Union“) und der Volksrepublik China (im Folgenden „China“) gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für die in der Zolltarifliste CLXXV der Europäischen Union aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union stattgefunden haben und den WTO-Mitgliedern im Dokument G/SECRET/42/Add.2 mitgeteilt wurden.
Als Ergebnis dieser Verhandlungen kommen China und die Union überein, die Verhandlungen auf folgender Grundlage abzuschließen:
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1. |
Unbeschadet künftiger Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 und ausschließlich im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union stimmt China dem Prinzip und der Methode zu, die vorgesehenen quantitativen Verpflichtungen in Form von Zollkontingenten der Union, die bislang auch das Vereinigte Königreich umfassten, so aufzuteilen, dass die Union ohne das Vereinigte Königreich eine bestimmte Menge davon übernimmt und die verbleibende Menge vom Vereinigten Königreich übernommen wird. |
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2. |
In Bezug auf die Zollkontingente, für die China Verhandlungs- oder Konsultationsrechte gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 hat, hält China die im Dokument G/SECRET/42/Add.2 hinsichtlich der Zollkontingentsmengen vorgeschlagenen Verpflichtungen der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs für zufriedenstellend und stimmt ihnen vorbehaltlich Absatz 3 zu. |
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3. |
Ungeachtet des Absatzes 2 vereinbaren China und die Union in Bezug auf die in der Anlage zu diesem Schreiben aufgeführten Zollkontingente die darin festgelegten Änderungen der vorgesehenen Verpflichtungen. |
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4. |
Diese Vereinbarungen berühren nicht die Verhandlungen und Konsultationen zwischen der Union und anderen WTO-Mitgliedern, die Verhandlungs- oder Konsultationsrechte gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 haben, infolge des den WTO-Mitgliedern mitgeteilten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union. Als Ergebnis dieser Verhandlungen und Konsultationen kann die Union eine Änderung der in der Anlage zu diesem Schreiben aufgeführten Anteile und Mengen oder der in Dokument G/SECRET/42/Add.2 aufgeführten Anteile und Mengen in Erwägung ziehen. Im Falle einer solchen Änderung einer früheren Verpflichtung der Union in Bezug auf Zollkontingente, für die China ein Verhandlungs- oder Konsultationsrecht hat, konsultiert die Union China, um vor einer solchen Änderung ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen, unbeschadet der Rechte jeder Vertragspartei gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994. |
Die Union und China notifizieren einander den Abschluss ihrer für das Inkrafttreten dieses Abkommens erforderlichen internen Verfahren. Im Falle der Union ist die schriftliche Notifikation dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Union zu übermitteln. Dieses Abkommen tritt am Tag der letzten Notifikation in Kraft.
Ich beehre mich vorzuschlagen, dass dieses Schreiben und die Bestätigung Ihrer Regierung zusammen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China darstellen, auch für die Zwecke des Artikels XXVIII Absatz 3 Buchstaben a und b des GATT 1994. Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, irischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und chinesischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.“
Ich beehre mich, die Zustimmung meiner Regierung zum vorstehenden Schreiben zum Ausdruck zu bringen.
ANLAGE
Zollkontingente der Europäischen Union ohne das Vereinigte Königreich
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Laufende Nummer des Zollkontingents |
Beschreibung |
Maßeinheit |
Sonstige Bedingungen |
Zugeständnis für die Union ohne das Vereinigte Königreich |
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046 |
Knoblauch |
Tonnen |
China |
38 098 |
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047 |
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, frisch oder gekühlt |
Tonnen |
Erga omnes |
1 244 |
||||
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051 |
Speisezwiebeln, getrocknet |
Tonnen |
Erga omnes |
9 770 |
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074 |
Rohreis (Paddy-Reis) |
Tonnen |
Erga omnes |
7 |
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080 |
Bruchreis |
Tonnen |
Erga omnes |
28 360 |
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096 |
Verarbeitetes Fleisch von Enten, Gänsen, Perlhühnern, gegart, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von weniger als 25 GHT |
Tonnen |
Sonstige |
33 |
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110 |
Fruchtsäfte |
Tonnen |
Erga omnes |
6 551 |
||||
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112 |
Lebensmittelzubereitungen |
Tonnen |
Erga omnes |
783 |
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122 |
Andere Zubereitungen der zur Fütterung verwendeten Art: keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT |
Tonnen |
Erga omnes |
2 700 |
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013 |
Sperrholz aus Nadelholz, nicht in Verbindung mit anderen Stoffen:
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Kubikmeter |
Erga omnes |
448 500 |
ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2026/1077/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)