|
Amtsblatt |
DE Reihe L |
|
2026/930 |
21.5.2026 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 49/2026
vom 6. Februar 2026
zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens [2026/930]
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2117 der Kommission vom 12. Oktober 2023 zur Festlegung der für die Funktionsweise und die Verwaltung des Informationsspeichers nach der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlichen Vorschriften und detaillierten Anforderungen (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen. |
|
(2) |
Anhang XIII des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Anhang XIII des EWR-Abkommens wird nach Nummer 66zbl (Durchführungsverordnung (EU) 2024/1109 der Kommission) Folgendes eingefügt:
|
„66zbm. |
32023 R 2117: Durchführungsverordnung (EU) 2023/2117 der Kommission vom 12. Oktober 2023 zur Festlegung der für die Funktionsweise und die Verwaltung des Informationsspeichers nach der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlichen Vorschriften und detaillierten Anforderungen (ABl. L, 2023/2117, 13.10.2023) Die Verordnung gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen:
|
Artikel 2
Der Wortlaut der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2117 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 7. Februar 2026 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 6. Februar 2026.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Präsident
Nicolas VON LINGEN
(1) ABl. L, 2023/2117, 13.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2117/oj.
(*1) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/930/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)