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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/810 |
7.4.2026 |
BESCHLUSS (EU) 2026/810 DES RATES
vom 30. März 2026
zur Ernennung eines vom Königreich Schweden vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),
auf Vorschlag der schwedischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. |
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(2) |
Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen. |
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(3) |
Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr William ELOFSSON zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
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(4) |
Die schwedische Regierung hat Herrn Adam RYDSTEDT, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat (Ledamot i kommunfullmäktige, Hudiksvalls kommun — Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Hudiksvall), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Adam RYDSTEDT, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat (Ledamot i kommunfullmäktige, Hudiksvalls kommun — Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Hudiksvall), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 30. März 2026.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. PANAYIOTOU
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj.
(2) Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/810/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)