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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/779

31.3.2026

BESCHLUSS (GASP) 2026/779 DES RATES

vom 30. März 2026

zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP (1) angenommen.

(2)

Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP ist der Rat zu der Auffassung gelangt, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2027 verlängert werden sollten.

(3)

Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführten Person gestrichen werden sollte und dass die Einträge zu vier Personen und zwei Organisationen aktualisiert werden sollten.

(4)

Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/235/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 6 Absatz 2 wird das Datum „13. April 2026“ durch das Datum „13. April 2027“ ersetzt.

2.

Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. März 2026.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. PANAYIOTOU


(1)  Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/235/oj).


ANHANG

Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP („Liste der Personen und Organisationen nach den Artikeln 1 und 2“) wird wie folgt geändert:

1.

Unter der Überschrift „Personen“ wird der folgende Eintrag gestrichen:

„89.

SALAMI Hossein“.

2.

In der Liste mit der Überschrift „Personen“ erhalten die Einträge 19, 28, 59 und 78 folgende Fassung:

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„19.

JAFARI-DOLATABADI Abbas

Geburtsort: Yazd (Iran)

Geburtsdatum: 1953

Geschlecht: männlich

Jafari-Dolatabadi ist ein zugelassener Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Teheran. Er ist ein ehemaliger Berater des Obersten Disziplinargerichts für Richter (29. April 2019 bis mindestens 2020). Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Teheran (August 2009 bis April 2019). Abbas Jafari-Dolatabadis Amt klagte eine große Zahl von Protestteilnehmern an, auch Personen, die an den Protesten am Ashura-Tag im Dezember 2009 teilnahmen. Er ordnete die Schließung des Büros von Karroubi im September 2009 und die Verhaftung verschiedener Reformpolitiker an; ferner verbot er im Juni 2010 zwei reformpolitische Parteien. Sein Amt klagte Protestteilnehmer der Muharebeh, der Feindschaft gegen Gott, an, die mit dem Tod bestraft wird; den Angeklagten, denen die Todesstrafe drohte, wurde ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren versagt. Sein Amt nahm ferner im Rahmen eines breit angelegten Vorgehens gegen die politische Opposition Reformer, Menschenrechtsaktivisten und Medienvertreter ins Visier und nahm Verhaftungen vor.

Im Oktober 2018 kündigte er in den Medien an, dass vier inhaftierte iranische Umweltaktivisten des Verderbens auf Erden angeklagt würden, ein Vorwurf, auf den die Todesstrafe steht.

12.4.2011

28.

YASAGHI Ali-Akbar

Geschlecht: männlich

Ali-Akbar Yasaghi ist Leiter der Abteilung 26 des Obersten Gerichtshofs Irans.

Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Gericht des iranischen Justizsystems und mit der ordnungsgemäßen Anwendung des Rechts betraut. Der Oberste Gerichtshof trägt die Verantwortung für die Bestätigung von Urteilen untergeordneter Gerichte, die in verfahrensrechtlicher oder inhaltlicher Hinsicht grob gegen die Menschenrechte verstoßen. Der Oberste Gerichtshof bestätigt konsequent Todesstrafen und weist die gegen sie gerichteten Anfechtungen ohne umfangreiche Beratung ab.

Ali-Akbar Yasaghi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2011

59.

BAKHTIARI Seyyed Morteza

Geburtsort: Mashhad (Iran)

Geburtsdatum: 1952

Geschlecht: männlich

Seyyed Bakhtiari ist Präsident der Imam Khomeini Relief Foundation (IKRF). Die IKRF ist eine mit dem Regime verbundene Wohltätigkeitsstiftung, die an Waffenlieferungen im Namen der Quds-Truppen des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC) beteiligt ist. Die IKRF bezieht einen Teil ihrer Einnahmen aus der Beschlagnahme von Vermögenswerten religiöser Minderheiten. Darüber hinaus hat die IKRF sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Frauen ermöglicht, indem sie Hilfe für Witwen und schutzlose Frauen davon abhängig gemacht hat, dass diese Frauen eine Zeitehe schließen.

Seyyed Bakhtiari ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

10.10.2011

78.

RESHTE-AHMADI Bahram

Geschlecht: männlich

Bahram Reshte-Ahmadi ist Leiter der Generaldirektion für Öffentlichkeitsbeteiligung und Sozialkapital der iranischen Justiz. Im Rahmen seiner Laufbahn in der iranischen Justiz bekleidete er Positionen wie die des stellvertretenden Staatsanwalts in Teheran, des stellvertretenden Leiters des Amts für Gefängnisangelegenheiten der Provinz Teheran und des Dienstleiters der Staatsanwaltschaft in Teheran. In diesen Funktionen war er unmittelbar an Menschenrechtsverletzungen beteiligt und verweigerte den Angeklagten den Zugang zu Rechtsbeistand und den Kontakt zu ihren Familien. In allen Positionen, die er bekleidete, einschließlich der derzeitigen, hat er das iranische Justizsystem unterstützt, das die Grundrechte der Angeklagten systematisch ignoriert und verletzt.

Bahram Reshte-Ahmadi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.3.2012“

3.

In der Liste mit der Überschrift „Organisationen“ erhalten die Einträge 1 und 25 folgende Fassung:

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„1.

Cyberpolizei

Ort: Teheran (Iran)

Website: http://www.cyberpolice.ir

Die iranische Cyberpolizei (FATA) ist eine Einheit der Polizei der Islamischen Republik Iran. Sie ist mit der Überwachung von Online-Aktivitäten beauftragt und spielt eine Schlüsselrolle bei der Überwachung der sozialen Medien und der Verfolgung von Bürgerinnen und Bürgern auf der Grundlage digitaler Inhalte. Die FATA nimmt häufig Dissidenten und Regimegegner sowie wichtige kulturelle Persönlichkeiten ins Visier, die nicht den strengen sozialen und geschlechtsspezifischen Rollen entsprechen, wie z. B. Künstlerinnen. Die FATA unterdrückt das Recht auf freie Meinungsäußerung und übt Zensur aus, indem sie Seiten in den sozialen Medien sperrt oder Personen festnimmt, die Meinungen äußern oder verbreiten, die das Regime nicht unterstützt. Die FATA wird von Vahid Majid geleitet, der die Bürgerinnen und Bürger wiederholt öffentlich gewarnt hat, dass selbst gewöhnliche Gespräche mit Verwandten über die Entwicklungen im Land und über Politik überwacht werden, wodurch ein Klima der Einschüchterung und Angst geschürt wird.

Die FATA ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.3.2013

25.

Operationsbasis Karbala des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC)

کربلا

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: Südwest-Iran (Provinzen Chusestan und Lorestan sowie die Provinz Kohgiluyeh und Boyer-Ahmad)

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Die Operationsbasis Karbala des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) ist das regionale Hauptquartier des IRGC mit Einsatzgebiet Südwest-Iran; es umfasst die Provinzen Chusestan, Lorestan sowie Kohgiluyeh und Boyer-Ahmad.

Die Operationsbasis Karbala des IRGC ist wiederholt gewaltsam gegen Proteste in der Region vorgegangen und arbeitet eng mit dem Geheimdienstministerium (Ministry of Intelligence – MOIS) und den Bassidsch-Kräften zusammen. Darüber hinaus hat sie die Aktivitäten ethnischer Minderheiten in den Provinzen überwacht und gezielt verfolgt.

Die Operationsbasis Karbala des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/779/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)